Auftragsformular/AGB - EVD Energieversorgung Dormagen GmbH
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evd energieversorgung dormagen gmbh<br />
Castellstraße 11, 41539 <strong>Dormagen</strong><br />
Kunde<br />
Kundennummer Geburtsdatum / Registergericht und -nummer<br />
Vorname / Name / Firma Telefon<br />
Straße / Hausnummer Telefax<br />
PLZ / Ort E-Mail für die Onlinekommunikation<br />
Es wird folgende Lieferstelle mit Erdgas beliefert<br />
Straße / Hausnummer Lieferstellenhinweis<br />
PLZ / Ort voraussichtlicher jährlicher Erdgasbezug in kWh<br />
Lieferbeginn<br />
Erdgas<br />
zum Datum der nachfolgend genannten Zählerstandsangabe<br />
Tag / Monat / Jahr<br />
Zähler-/ Gerätenummer Stand in m³ Ablesedatum<br />
Wenn Sie keinen Zählerstand angeben, wird der Zählerstand zum Zeitpunkt des Vertragsbeginns unter Berücksichtigung jahreszeitlicher<br />
Verbrauchsschwankungen geschätzt.<br />
Vertragsgegenstand<br />
Der Vertrag läuft auf unbestimmte Zeit. Er kann von jedem Vertragspartner mit einer Frist von zwei Wochen gekündigt werden,<br />
frühestens jedoch zum Ablauf des dritten Liefermonats. Die Kündigung bedarf der Textform. Daneben besteht das Recht zur Kündigung<br />
aus wichtigem Grund nach § 314 BGB. Der Vertrag kommt zustande mit Unterschrift des Kunden und der Annahme des<br />
Vertrages durch die evd mit der Vertragsbestätigung. Vertrag und Gaslieferung nach diesem Vertrag beginnen mit dem in der Vertragsbestätigung<br />
genannten Datum. Zahlungsweise ist der Lastschrifteinzug. Die Haftung für Versorgungsunterbrechungen ergibt<br />
sich aus Ziffer 8 des Rahmenvertrages der evd für den Erdgasliefervertrag evd erdgas online in Verbindung mit § 6 GasGVV. Weitere<br />
Vertragsbestandteile sind der beigefügte Rahmenvertrag der evd für den Erdgasliefervertrag evd erdgas online, die GasGVV<br />
und die Ergänzenden Bedingungen der evd zur GasGVV. Alle früheren Vertragsverhältnisse zwischen evd und dem Kunden über<br />
die Lieferung von Erdgas an der oben genannten Lieferstelle bzw. dem oben genannten Zähler enden automatisch mit Beginn<br />
dieses Vertrages.<br />
Lieferung und Preise<br />
Dieser Vertrag kann von Kunden abgeschlossen werden, die eine Jahresverbrauchsmenge von maximal 180.000 kWh nicht überschreiten.<br />
Der Kunde beauftragt die evd energieversorgung dormagen gmbh (evd) mit der Lieferung seines gesamten Bedarfs an<br />
Erdgas für die oben genannte Lieferstelle.<br />
evd energieversorgung dormagen gmbh // GF Dipl.-Kfm. Rudolf Esser // Amtsgericht Neuss HRB 2915 // Seite 1/3 F-V-47/01.06.2012/Revision2
evd erdgas online<br />
Arbeitspreis Grundpreis<br />
Netto Brutto Netto Brutto<br />
Cent/kWh Cent/kWh Euro/Monat Euro/Monat<br />
4,75 5,65 12,92 15,37<br />
Die Nettopreise enthalten die Konzessionsabgabe und die<br />
Erdgassteuer. Die Bruttopreise enthalten zusätzlich die gültige<br />
Umsatzsteuer und sind auf zwei Nachkommastellen kaufmännisch<br />
gerundet.<br />
(Preisstand 01.10.2011)<br />
Vollmacht bei Versorgerwechsel<br />
Der Kunde bevollmächtigt evd zur Vornahme aller Handlungen sowie Abgabe und Entgegennahme aller Erklärungen, die im Zusammenhang<br />
mit einem Wechsel des Versorgers erforderlich werden, soweit dem Kunden dadurch keine Kosten entstehen. Diese<br />
Vollmacht gilt insbesondere für eine gegebenenfalls erforderliche Kündigung des bisherigen Erdgasbezugsvertrages, für die Abfrage<br />
der Verbrauchsdaten des Kunden aus den vorangegangenen Jahren sowie den Abschluss der für eine Belieferung notwendigen<br />
Verträge mit dem Netzbetreiber. Insoweit ist evd von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. Von evd abgeschlossene Verträge<br />
bleiben gültig, bis der Kunde sie kündigt.<br />
Kommunikation<br />
Sämtliche an den Kunden gerichtete Informationen und Mitteilungen, insbesondere die Jahresrechnung, die Aufforderung zur Zählerablesung<br />
sowie etwaige Preisanpassungen erfolgen in Textform, vorrangig per E-Mail. Um einen reibungslosen Versand der<br />
entsprechenden Informationen und Mitteilungen sowie eine ständige Erreichbarkeit des Kunden sicherzustellen, sind Änderungen<br />
der oben benannten E-Mail-Adresse unverzüglich vom Kunden an evd (vertrieb@evd-dormagen.de) mitzuteilen. Verspätete bzw.<br />
unterlassene Mitteilungen einer Änderung der E-Mail-Adresse gehen zu Lasten des Kunden. evd weist den Kunden darauf hin, dass<br />
die elektronische Übermittlung der Rechnung ohne digitale Signatur erfolgt. Daher könnte sie gegebenenfalls vom Finanzamt nicht<br />
für den Vorsteuerabzug akzeptiert werden. evd empfiehlt diesbezüglich eine Abstimmung zwischen dem Kunden und dem für ihn<br />
zuständigen Finanzamt. Die auf der Internetseite www.evd-dormagen.de angebotenen Funktionalitäten, wie Änderungen der Abschlagszahlung,<br />
Änderung der Bankverbindung, An/-Abmeldeformulare usw., nutzt der Kunde mit Priorität für alle von evd versorgten<br />
Zähler an der oben genannten Lieferstelle.<br />
Widerrufsrecht / Widerrufsfolgen<br />
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) oder – wenn Ihnen die<br />
Sache vor Fristablauf überlassen wird – auch durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform,<br />
jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger (bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor Eingang der ersten Teillieferung)<br />
und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Abs. 1 und 2 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist<br />
genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache. Der Widerruf ist zu richten an: evd energieversorgung dormagen gmbh,<br />
Energievertrieb, Castellstraße 11, 41539 <strong>Dormagen</strong>.<br />
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogenen Nutzungen (z.B. Zinsen)<br />
herauszugeben. Können Sie uns die empfangenen Leistungen sowie Nutzungen (z.B. Gebrauchsvorteile) nicht oder teilweise nicht oder nur im verschlechterten<br />
Zustand zurückgewähren bzw. herausgeben, müssen Sie uns insoweit Wertersatz leisten. Für die Verschlechterung der Sache und für<br />
gezogene Nutzungen müssen Sie Wertersatz nur leisten, soweit die Nutzungen oder die Verschlechterung auf einen Umgang mit der Sache zurückzuführen<br />
ist, der über die Prüfung der Eigenschaft und der Funktionsweise hinausgeht. Paketversandfertige Sachen sind auf unsere Kosten und Gefahr<br />
zurückzusenden. Nicht paketversandfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von<br />
30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung oder der Sache, für uns mit deren Empfang.<br />
- Ende der Widerrufsbelehrung -<br />
Lastschriftermächtigung<br />
Der nachstehend genannte Kontoinhaber ermächtigt evd widerruflich, Rechnungs- und Abschlagsbeträge aus diesem Auftragsverhältnis<br />
von seinem nachfolgend genannten Girokonto im Lastschrifteinzugsverfahren abzubuchen.<br />
Kontonummer Kontoinhaber<br />
Bankleitzahl Unterschrift Kontoinhaber<br />
Geldinstitut<br />
Auftragserteilung<br />
Ort / Datum Mit meiner Unterschrift erteile ich oben stehenden Auftrag<br />
Datenschutzrechtliche Einwilligungserklärung<br />
Wir bitten Sie, die nachfolgende datenschutzrechtliche Einwilligungserklärung zu unterschreiben (sollten Sie nicht einwilligen, entstehen<br />
Ihnen dadurch natürlich keine Nachteile). Ich willige – jederzeit widerruflich – darin ein, dass evd energieversorgung dormagen<br />
gmbh meine Basis- und Kommunikationsdaten auch nach dem Wechsel zu einem neuen Energielieferanten dazu nutzen darf,<br />
um mich per Post über Produkte von evd energieversorgung dormagen gmbh zu informieren.<br />
Ort / Datum Unterschrift Kunde<br />
Sollten Sie keine weiteren Informationen mehr von uns wünschen, so genügt eine Information per Brief, Fax (02133 971-58) oder<br />
eine kurze E-Mail mit dem Betreff ‚Werbewiderspruch’ an vertrieb@evd-dormagen.de und wir tragen Sie aus unserem Verteiler aus.<br />
evd energieversorgung dormagen gmbh // GF Dipl.-Kfm. Rudolf Esser // Amtsgericht Neuss HRB 2915 // Seite 2/3 F-V-47/01.06.2012/Revision2
Regelungen zum Rahmenvertrag evd erdgas online<br />
1. Gegenstand des Vertrages<br />
Dieser Rahmenvertrag regelt die Belieferung des Kunden mit Erdgas<br />
für Heiz- und Kochzwecke mit der hierfür üblichen Benutzungsdauer.<br />
Die Preise gelten nicht für die Verwendung des Erdgases<br />
als Zusatzenergie für den unterbrechbaren Betrieb anderer<br />
Energieverbrauchseinrichtungen und als Antriebsenergie von Fahrzeugen.<br />
2. Vertragsabschluss, Lieferbeginn und Bonitätsprüfung<br />
2.1. Der Vertrag kommt zustande mit Unterschrift des Kunden und<br />
der Annahme des Vertrages durch die evd mit der Vertragsbestätigung.<br />
Die Vertragsbestätigung geht dem Kunden innerhalb von vier<br />
Wochen nach Zugang des unterschriebenen Auftrags bei der evd<br />
zu. Vertrag und Gaslieferung nach diesem Vertrag beginnen mit<br />
dem in der Vertragsbestätigung genanntem Datum.<br />
2.2. Die evd behält sich vor, vor Vertragsabschluss eine nicht automatisierte<br />
Bonitätsprüfung des Kunden vorzunehmen. Die Bonitätsprüfung<br />
erfolgt auf der Grundlage bereits bei der evd vorhandener<br />
Daten.<br />
3. Rahmenvertrag und Abschluss von Zusatzvereinbarungen<br />
Dieser Rahmenvertrag gibt dem Kunden die Möglichkeit und ist<br />
zwingende Voraussetzung dafür, ergänzende Zusatzvereinbarungen<br />
der evd abzuschließen. Zusatzvereinbarungen enthalten gesonderte<br />
Regelungen hinsichtlich Laufzeit und Kündigung.<br />
4. Geltende Regelungen<br />
4.1. Soweit in diesem Rahmenvertrag keine abweichenden Vereinbarungen<br />
getroffen sind, gelten die Vorschriften der Verordnung<br />
über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden<br />
und die Ersatzversorgung mit Gas aus dem Niederdrucknetz<br />
(Gasgrundversorgungsverordnung – GasGVV) sowie die<br />
Ergänzenden Bedingungen der evd zur GasGVV in ihren jeweils<br />
gültigen Fassungen.<br />
4.2. Soweit sich die vorliegenden Regelungen zum Rahmenvertrag<br />
der GasGVV und/oder der Ergänzenden Bedingungen der evd zur<br />
GasGVV im Einzelfall widersprechen sollten, gilt folgende Rangfolge:<br />
1. Regelungen zum Rahmenvertrag, 2. GasGVV sowie die Ergänzenden<br />
Bedingungen der evd zur GasGVV.<br />
4.3. Soweit zu diesem Rahmenvertrag Zusatzvereinbarungen abgeschlossen<br />
werden, haben die Regelungen der Zusatzvereinbarungen<br />
im Falle widersprechender Regelungen Vorrang vor den<br />
Regelungen dieses Rahmenvertrags.<br />
4.4. Die Regelungen des Rahmenvertrages und aller abgeschlossenen<br />
Zusatzvereinbarungen beruhen auf den gesetzlichen und<br />
sonstigen Rahmenbedingungen zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses<br />
(z. B. EnWG, GasGVV, Entscheidungen der Bundesnetzagentur).<br />
Sollten sich diese Rahmenbedingungen und/oder die einschlägige<br />
Rechtsprechung ändern, ist die evd berechtigt, den<br />
Rahmenvertrag und die Zusatzvereinbarungen – mit Ausnahme der<br />
Preise – insoweit anzupassen und/oder zu ergänzen, als es die<br />
Wiederherstellung des Äquivalenzverhältnisses von Leistung und<br />
Gegenleistung und/oder die Ausfüllung entstandener Vertragslücken<br />
zur zumutbaren Fort- und Durchführung des Vertragsverhältnisses<br />
erforderlich macht.<br />
4.5. Eine Anpassung und/oder Ergänzung ist unabhängig von Ziffer<br />
4.4 auch zulässig, wenn diese für den Kunden lediglich rechtlich<br />
vorteilhaft ist.<br />
4.6. Anpassungen des Rahmenvertrages und/oder aller abgeschlossenen<br />
Zusatzvereinbarungen nach vorstehenden Ziffern 4.4<br />
und 4.5 werden dem Kunden spätestens zwei Monate vor dem geplanten<br />
Wirksamwerden in Textform von der evd mitgeteilt. Ist der<br />
Kunde mit der mitgeteilten Anpassung nicht einverstanden, hat er<br />
das Recht, den jeweils geänderten Vertragsteil (Rahmenvertrag<br />
oder Zusatzvereinbarung) fristlos zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens<br />
der Anpassung in Textform zu kündigen. Macht er von diesem<br />
Recht keinen Gebrauch, gilt die Anpassung als genehmigt. Auf diese<br />
Folgen wird der Kunde von der evd in der Mitteilung gesondert<br />
hingewiesen.<br />
4.7. Die zurzeit gültige Fassung der GasGVV und der Ergänzenden<br />
Bedingungen der evd zur GasGVV sind als Anlage beigefügt.<br />
4.8. Sollten sich die GasGVV und/oder die Ergänzenden Bedingungen<br />
der evd zur GasGVV gegenüber der bei Vertragsschluss<br />
geltenden Fassung ändern, händigt die evd dem Kunden die veränderten<br />
Regelwerke aus.<br />
5. Entgeltbestandteile<br />
5.1. Die Preise der Gaslieferung sind im Erdgasliefervertrag evd<br />
erdgas online aufgeführt. Das Nettoentgelt für die Gaslieferung<br />
setzt sich zusammen aus dem jährlichem Grundpreis (GP) und<br />
dem Arbeitspreis (AP) auf Basis der gelieferten Arbeit in kWh. Die<br />
Bruttopreise enthalten zusätzlich die Umsatzsteuer in der jeweils<br />
gesetzlichen Höhe.<br />
5.2. Der Arbeitspreis wird für die gelieferte Energiemenge berechnet.<br />
Für die Umrechnung der von der Messeinrichtung erfassten<br />
Kubikmeter (m³) in die für die Abrechnung relevanten Kilowattstunden<br />
(kWh) werden vom jeweiligen Netzbetreiber auf den Betriebsbedingungen<br />
basierenden Umrechnungsfaktoren gebildet. Der für<br />
den Kunden relevante Umrechnungsfaktor wird in der Rechnung<br />
aufgeführt.<br />
6. Preisänderungen<br />
6.1. Anpassungen der unter Ziffer 5.1 genannten Preise erfolgen<br />
entsprechend § 5 Abs. 2 GasGVV. Das heißt, die Änderungen des<br />
Grundpreises und des Arbeitspreises werden jeweils zum Monats-<br />
beginn und erst nach öffentlicher Bekanntgabe wirksam, die mindestens<br />
sechs Wochen vor der beabsichtigten Änderung erfolgen muss.<br />
6.2. Die evd ist verpflichtet, zu den beabsichtigten Änderungen zeitgleich<br />
mit der öffentlichen Bekanntgabe eine briefliche Mitteilung an<br />
den Kunden zu versenden und die Änderungen auf ihrer Internetseite<br />
zu veröffentlichen.<br />
6.3. Im Falle einer auf Ziffer 6.1 gestützten Preisänderung hat der<br />
Kunde das Recht, den Rahmenvertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist<br />
zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Preisänderung zu<br />
kündigen.<br />
6.4. Die evd wird den Kunden im Rahmen der brieflichen Mitteilung<br />
nach Ziffer 6.2 auf das Kündigungsrecht gesondert hinweisen.<br />
6.5. Änderungen der Preise werden gegenüber demjenigen Kunden<br />
nicht wirksam, der bei einer Kündigung des Vertrages mit der evd die<br />
Einleitung eines Wechsels des Versorgers durch entsprechenden<br />
Vertragsschluss nachweist.<br />
7. Abrechnung, Rechnungsstellung, Zahlung<br />
7.1. Der Abrechnungszeitraum wird von der evd festgelegt. Die Rechnungsstellung<br />
erfolgt mit Nettopreisen zuzüglich der jeweiligen Umsatzsteuer<br />
nach Ende des Abrechnungszeitraumes.<br />
7.2. Der Abrechnungszeitraum beträgt in der Regel ein Jahr. Wünscht<br />
der Kunde davon abweichend eine unterjährige Rechnungsstellung,<br />
muss der Kunde die entsprechende Zusatzvereinbarung aus dem<br />
Produktprogramm der evd abschließen.<br />
7.3. Während des Abrechnungszeitraumes werden vom Kunden, außer<br />
bei monatlicher Rechnungsstellung, monatliche – in der Regel<br />
gleich bleibende – Abschlagszahlungen geleistet. Diese werden entsprechend<br />
dem Verbrauch im zuletzt abgerechneten Zeitraum ermittelt.<br />
Ist eine solche Berechnung nicht möglich, so bemisst sich die<br />
Abschlagszahlung nach dem durchschnittlichen Verbrauch vergleichbarer<br />
Kunden. Macht der Kunde glaubhaft, dass der Verbrauch erheblich<br />
von der Schätzung abweicht, wird dies auf Wunsch des Kunden<br />
angemessen berücksichtigt.<br />
7.4. Die Fälligkeitsdaten der Abschlags- bzw. Rechnungsbeträge<br />
werden jedem Kunden bei der Vertragsbestätigung und auf der Jahresabrechnung<br />
angegeben.<br />
7.5. Gegen Ansprüche der evd kann nur mit unbestrittenen oder<br />
rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen aufgerechnet werden.<br />
7.6. Als Zahlungsweise wird Lastschrifteinzug vereinbart.<br />
8. Haftung<br />
Für Schäden, die dem Kunden durch eine Unterbrechung oder durch<br />
Unregelmäßigkeiten in der Gasversorgung entstehen, gelten die Regelungen<br />
des § 6 Gasgrundversorgungsverordnung (GasGVV), soweit<br />
es sich um Folgen einer Störung des Netzbetriebs handelt, entsprechend.<br />
Die evd ist in diesem Fall von der Leistungspflicht befreit.<br />
Ansprüche wegen Versorgungsstörungen können von dem Kunden<br />
gegen den Netzbetreiber, an dessen Netz die Kundenanlage angeschlossen<br />
ist, geltend gemacht werden. Satz 1 gilt nicht, soweit die<br />
Unterbrechung auf nicht berechtigten Maßnahmen der evd nach § 19<br />
GasGVV beruht. Die evd ist verpflichtet, dem Kunden auf Verlangen<br />
unverzüglich über die mit der Schadensverursachung durch den<br />
Netzbetreiber zusammenhängenden Tatsachen insoweit Auskunft zu<br />
geben, als sie ihr bekannt sind oder von ihr in zumutbarer Weise aufgeklärt<br />
werden können.<br />
9. Laufzeit des Vertrages<br />
9.1. Der Vertrag läuft auf unbestimmte Zeit. Er kann von jedem Vertragspartner<br />
mit einer Frist von zwei Wochen gekündigt werden; frühestens<br />
jedoch zum Ablauf des dritten Liefermonats. Die Kündigung<br />
bedarf der Textform.<br />
9.2. Eine Kündigung des Rahmenvertrages führt automatisch auch<br />
zur zeitgleichen Beendigung aller Zusatzvereinbarungen, ohne dass<br />
es einer separaten Kündigung der Zusatzvereinbarung bedarf.<br />
9.3. Sofern der Kunde eine bzw. mehrere Zusatzvereinbarungen mit<br />
Mindestlaufzeiten abgeschlossen hat, so wird die Kündigung des<br />
Rahmenvertrages erst dann wirksam, wenn sämtliche Mindestlaufzeiten<br />
der abgeschlossenen Zusatzvereinbarungen abgelaufen sind. Die<br />
vorstehende Regelung gilt nicht, wenn der Kunde von seinem nach<br />
Ziffer 4.6 (Vertragsanpassung) bzw. 6.3 (Preisänderung) eingeräumtem<br />
Sonderkündigungsrecht Gebrauch macht.<br />
9.4. Die Kündigung von Zusatzvereinbarungen hat nicht die Kündigung<br />
des Rahmenvertrages zur Folge.<br />
9.5. Im Falle des Umzuges oder der Grundstücksveräußerung des<br />
Kunden haben beide Vertragspartner das Recht, den Vertrag mit einer<br />
Frist von zwei Wochen zum Ende eines Kalendermonats zu kündigen.<br />
Ein Lieferantenwechsel nach Beendigung des Vertrages wird<br />
unentgeltlich und zügig gewährleistet. Das Recht zur außerordentlichen<br />
Kündigung bleibt von den vorstehenden Regelungen unberührt.<br />
10. Sonstige Vereinbarungen<br />
10.1. Schriftliche Erklärungen der evd zum Vertragsabschluss, zur<br />
Vertragsänderung oder -beendigung bedürfen keiner Unterschrift,<br />
wenn sie vorgedruckt oder mit automatischen Einrichtungen ausgefertigt<br />
sind.<br />
10.2. Die evd weist darauf hin, dass alle zur Erfüllung dieses Vertrages<br />
erforderlichen auf die Person des Kunden bezogenen Daten bei<br />
der evd elektronisch gespeichert, verarbeitet und – soweit zur Vertragserfüllung<br />
oder aufgrund gesetzlicher Vorschriften notwendig – an<br />
andere Stellen weitergegeben werden.<br />
evd energieversorgung dormagen gmbh // GF Dipl.-Kfm. Rudolf Esser // Amtsgericht Neuss HRB 2915 // Seite 3/3 F-V-47/01.06.2012/Revision2