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Auftragsformular/AGB - EVD Energieversorgung Dormagen GmbH

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evd energieversorgung dormagen gmbh<br />

Castellstraße 11, 41539 <strong>Dormagen</strong><br />

Kunde<br />

Kundennummer Geburtsdatum / Registergericht und -nummer<br />

Vorname / Name / Firma Telefon<br />

Straße / Hausnummer Telefax<br />

PLZ / Ort E-Mail für die Onlinekommunikation<br />

Es wird folgende Lieferstelle mit Erdgas beliefert<br />

Straße / Hausnummer Lieferstellenhinweis<br />

PLZ / Ort voraussichtlicher jährlicher Erdgasbezug in kWh<br />

Lieferbeginn<br />

Erdgas<br />

zum Datum der nachfolgend genannten Zählerstandsangabe<br />

Tag / Monat / Jahr<br />

Zähler-/ Gerätenummer Stand in m³ Ablesedatum<br />

Wenn Sie keinen Zählerstand angeben, wird der Zählerstand zum Zeitpunkt des Vertragsbeginns unter Berücksichtigung jahreszeitlicher<br />

Verbrauchsschwankungen geschätzt.<br />

Vertragsgegenstand<br />

Der Vertrag läuft auf unbestimmte Zeit. Er kann von jedem Vertragspartner mit einer Frist von zwei Wochen gekündigt werden,<br />

frühestens jedoch zum Ablauf des dritten Liefermonats. Die Kündigung bedarf der Textform. Daneben besteht das Recht zur Kündigung<br />

aus wichtigem Grund nach § 314 BGB. Der Vertrag kommt zustande mit Unterschrift des Kunden und der Annahme des<br />

Vertrages durch die evd mit der Vertragsbestätigung. Vertrag und Gaslieferung nach diesem Vertrag beginnen mit dem in der Vertragsbestätigung<br />

genannten Datum. Zahlungsweise ist der Lastschrifteinzug. Die Haftung für Versorgungsunterbrechungen ergibt<br />

sich aus Ziffer 8 des Rahmenvertrages der evd für den Erdgasliefervertrag evd erdgas online in Verbindung mit § 6 GasGVV. Weitere<br />

Vertragsbestandteile sind der beigefügte Rahmenvertrag der evd für den Erdgasliefervertrag evd erdgas online, die GasGVV<br />

und die Ergänzenden Bedingungen der evd zur GasGVV. Alle früheren Vertragsverhältnisse zwischen evd und dem Kunden über<br />

die Lieferung von Erdgas an der oben genannten Lieferstelle bzw. dem oben genannten Zähler enden automatisch mit Beginn<br />

dieses Vertrages.<br />

Lieferung und Preise<br />

Dieser Vertrag kann von Kunden abgeschlossen werden, die eine Jahresverbrauchsmenge von maximal 180.000 kWh nicht überschreiten.<br />

Der Kunde beauftragt die evd energieversorgung dormagen gmbh (evd) mit der Lieferung seines gesamten Bedarfs an<br />

Erdgas für die oben genannte Lieferstelle.<br />

evd energieversorgung dormagen gmbh // GF Dipl.-Kfm. Rudolf Esser // Amtsgericht Neuss HRB 2915 // Seite 1/3 F-V-47/01.06.2012/Revision2


evd erdgas online<br />

Arbeitspreis Grundpreis<br />

Netto Brutto Netto Brutto<br />

Cent/kWh Cent/kWh Euro/Monat Euro/Monat<br />

4,75 5,65 12,92 15,37<br />

Die Nettopreise enthalten die Konzessionsabgabe und die<br />

Erdgassteuer. Die Bruttopreise enthalten zusätzlich die gültige<br />

Umsatzsteuer und sind auf zwei Nachkommastellen kaufmännisch<br />

gerundet.<br />

(Preisstand 01.10.2011)<br />

Vollmacht bei Versorgerwechsel<br />

Der Kunde bevollmächtigt evd zur Vornahme aller Handlungen sowie Abgabe und Entgegennahme aller Erklärungen, die im Zusammenhang<br />

mit einem Wechsel des Versorgers erforderlich werden, soweit dem Kunden dadurch keine Kosten entstehen. Diese<br />

Vollmacht gilt insbesondere für eine gegebenenfalls erforderliche Kündigung des bisherigen Erdgasbezugsvertrages, für die Abfrage<br />

der Verbrauchsdaten des Kunden aus den vorangegangenen Jahren sowie den Abschluss der für eine Belieferung notwendigen<br />

Verträge mit dem Netzbetreiber. Insoweit ist evd von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. Von evd abgeschlossene Verträge<br />

bleiben gültig, bis der Kunde sie kündigt.<br />

Kommunikation<br />

Sämtliche an den Kunden gerichtete Informationen und Mitteilungen, insbesondere die Jahresrechnung, die Aufforderung zur Zählerablesung<br />

sowie etwaige Preisanpassungen erfolgen in Textform, vorrangig per E-Mail. Um einen reibungslosen Versand der<br />

entsprechenden Informationen und Mitteilungen sowie eine ständige Erreichbarkeit des Kunden sicherzustellen, sind Änderungen<br />

der oben benannten E-Mail-Adresse unverzüglich vom Kunden an evd (vertrieb@evd-dormagen.de) mitzuteilen. Verspätete bzw.<br />

unterlassene Mitteilungen einer Änderung der E-Mail-Adresse gehen zu Lasten des Kunden. evd weist den Kunden darauf hin, dass<br />

die elektronische Übermittlung der Rechnung ohne digitale Signatur erfolgt. Daher könnte sie gegebenenfalls vom Finanzamt nicht<br />

für den Vorsteuerabzug akzeptiert werden. evd empfiehlt diesbezüglich eine Abstimmung zwischen dem Kunden und dem für ihn<br />

zuständigen Finanzamt. Die auf der Internetseite www.evd-dormagen.de angebotenen Funktionalitäten, wie Änderungen der Abschlagszahlung,<br />

Änderung der Bankverbindung, An/-Abmeldeformulare usw., nutzt der Kunde mit Priorität für alle von evd versorgten<br />

Zähler an der oben genannten Lieferstelle.<br />

Widerrufsrecht / Widerrufsfolgen<br />

Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) oder – wenn Ihnen die<br />

Sache vor Fristablauf überlassen wird – auch durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform,<br />

jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger (bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor Eingang der ersten Teillieferung)<br />

und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Abs. 1 und 2 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist<br />

genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache. Der Widerruf ist zu richten an: evd energieversorgung dormagen gmbh,<br />

Energievertrieb, Castellstraße 11, 41539 <strong>Dormagen</strong>.<br />

Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogenen Nutzungen (z.B. Zinsen)<br />

herauszugeben. Können Sie uns die empfangenen Leistungen sowie Nutzungen (z.B. Gebrauchsvorteile) nicht oder teilweise nicht oder nur im verschlechterten<br />

Zustand zurückgewähren bzw. herausgeben, müssen Sie uns insoweit Wertersatz leisten. Für die Verschlechterung der Sache und für<br />

gezogene Nutzungen müssen Sie Wertersatz nur leisten, soweit die Nutzungen oder die Verschlechterung auf einen Umgang mit der Sache zurückzuführen<br />

ist, der über die Prüfung der Eigenschaft und der Funktionsweise hinausgeht. Paketversandfertige Sachen sind auf unsere Kosten und Gefahr<br />

zurückzusenden. Nicht paketversandfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von<br />

30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung oder der Sache, für uns mit deren Empfang.<br />

- Ende der Widerrufsbelehrung -<br />

Lastschriftermächtigung<br />

Der nachstehend genannte Kontoinhaber ermächtigt evd widerruflich, Rechnungs- und Abschlagsbeträge aus diesem Auftragsverhältnis<br />

von seinem nachfolgend genannten Girokonto im Lastschrifteinzugsverfahren abzubuchen.<br />

Kontonummer Kontoinhaber<br />

Bankleitzahl Unterschrift Kontoinhaber<br />

Geldinstitut<br />

Auftragserteilung<br />

Ort / Datum Mit meiner Unterschrift erteile ich oben stehenden Auftrag<br />

Datenschutzrechtliche Einwilligungserklärung<br />

Wir bitten Sie, die nachfolgende datenschutzrechtliche Einwilligungserklärung zu unterschreiben (sollten Sie nicht einwilligen, entstehen<br />

Ihnen dadurch natürlich keine Nachteile). Ich willige – jederzeit widerruflich – darin ein, dass evd energieversorgung dormagen<br />

gmbh meine Basis- und Kommunikationsdaten auch nach dem Wechsel zu einem neuen Energielieferanten dazu nutzen darf,<br />

um mich per Post über Produkte von evd energieversorgung dormagen gmbh zu informieren.<br />

Ort / Datum Unterschrift Kunde<br />

Sollten Sie keine weiteren Informationen mehr von uns wünschen, so genügt eine Information per Brief, Fax (02133 971-58) oder<br />

eine kurze E-Mail mit dem Betreff ‚Werbewiderspruch’ an vertrieb@evd-dormagen.de und wir tragen Sie aus unserem Verteiler aus.<br />

evd energieversorgung dormagen gmbh // GF Dipl.-Kfm. Rudolf Esser // Amtsgericht Neuss HRB 2915 // Seite 2/3 F-V-47/01.06.2012/Revision2


Regelungen zum Rahmenvertrag evd erdgas online<br />

1. Gegenstand des Vertrages<br />

Dieser Rahmenvertrag regelt die Belieferung des Kunden mit Erdgas<br />

für Heiz- und Kochzwecke mit der hierfür üblichen Benutzungsdauer.<br />

Die Preise gelten nicht für die Verwendung des Erdgases<br />

als Zusatzenergie für den unterbrechbaren Betrieb anderer<br />

Energieverbrauchseinrichtungen und als Antriebsenergie von Fahrzeugen.<br />

2. Vertragsabschluss, Lieferbeginn und Bonitätsprüfung<br />

2.1. Der Vertrag kommt zustande mit Unterschrift des Kunden und<br />

der Annahme des Vertrages durch die evd mit der Vertragsbestätigung.<br />

Die Vertragsbestätigung geht dem Kunden innerhalb von vier<br />

Wochen nach Zugang des unterschriebenen Auftrags bei der evd<br />

zu. Vertrag und Gaslieferung nach diesem Vertrag beginnen mit<br />

dem in der Vertragsbestätigung genanntem Datum.<br />

2.2. Die evd behält sich vor, vor Vertragsabschluss eine nicht automatisierte<br />

Bonitätsprüfung des Kunden vorzunehmen. Die Bonitätsprüfung<br />

erfolgt auf der Grundlage bereits bei der evd vorhandener<br />

Daten.<br />

3. Rahmenvertrag und Abschluss von Zusatzvereinbarungen<br />

Dieser Rahmenvertrag gibt dem Kunden die Möglichkeit und ist<br />

zwingende Voraussetzung dafür, ergänzende Zusatzvereinbarungen<br />

der evd abzuschließen. Zusatzvereinbarungen enthalten gesonderte<br />

Regelungen hinsichtlich Laufzeit und Kündigung.<br />

4. Geltende Regelungen<br />

4.1. Soweit in diesem Rahmenvertrag keine abweichenden Vereinbarungen<br />

getroffen sind, gelten die Vorschriften der Verordnung<br />

über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden<br />

und die Ersatzversorgung mit Gas aus dem Niederdrucknetz<br />

(Gasgrundversorgungsverordnung – GasGVV) sowie die<br />

Ergänzenden Bedingungen der evd zur GasGVV in ihren jeweils<br />

gültigen Fassungen.<br />

4.2. Soweit sich die vorliegenden Regelungen zum Rahmenvertrag<br />

der GasGVV und/oder der Ergänzenden Bedingungen der evd zur<br />

GasGVV im Einzelfall widersprechen sollten, gilt folgende Rangfolge:<br />

1. Regelungen zum Rahmenvertrag, 2. GasGVV sowie die Ergänzenden<br />

Bedingungen der evd zur GasGVV.<br />

4.3. Soweit zu diesem Rahmenvertrag Zusatzvereinbarungen abgeschlossen<br />

werden, haben die Regelungen der Zusatzvereinbarungen<br />

im Falle widersprechender Regelungen Vorrang vor den<br />

Regelungen dieses Rahmenvertrags.<br />

4.4. Die Regelungen des Rahmenvertrages und aller abgeschlossenen<br />

Zusatzvereinbarungen beruhen auf den gesetzlichen und<br />

sonstigen Rahmenbedingungen zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses<br />

(z. B. EnWG, GasGVV, Entscheidungen der Bundesnetzagentur).<br />

Sollten sich diese Rahmenbedingungen und/oder die einschlägige<br />

Rechtsprechung ändern, ist die evd berechtigt, den<br />

Rahmenvertrag und die Zusatzvereinbarungen – mit Ausnahme der<br />

Preise – insoweit anzupassen und/oder zu ergänzen, als es die<br />

Wiederherstellung des Äquivalenzverhältnisses von Leistung und<br />

Gegenleistung und/oder die Ausfüllung entstandener Vertragslücken<br />

zur zumutbaren Fort- und Durchführung des Vertragsverhältnisses<br />

erforderlich macht.<br />

4.5. Eine Anpassung und/oder Ergänzung ist unabhängig von Ziffer<br />

4.4 auch zulässig, wenn diese für den Kunden lediglich rechtlich<br />

vorteilhaft ist.<br />

4.6. Anpassungen des Rahmenvertrages und/oder aller abgeschlossenen<br />

Zusatzvereinbarungen nach vorstehenden Ziffern 4.4<br />

und 4.5 werden dem Kunden spätestens zwei Monate vor dem geplanten<br />

Wirksamwerden in Textform von der evd mitgeteilt. Ist der<br />

Kunde mit der mitgeteilten Anpassung nicht einverstanden, hat er<br />

das Recht, den jeweils geänderten Vertragsteil (Rahmenvertrag<br />

oder Zusatzvereinbarung) fristlos zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens<br />

der Anpassung in Textform zu kündigen. Macht er von diesem<br />

Recht keinen Gebrauch, gilt die Anpassung als genehmigt. Auf diese<br />

Folgen wird der Kunde von der evd in der Mitteilung gesondert<br />

hingewiesen.<br />

4.7. Die zurzeit gültige Fassung der GasGVV und der Ergänzenden<br />

Bedingungen der evd zur GasGVV sind als Anlage beigefügt.<br />

4.8. Sollten sich die GasGVV und/oder die Ergänzenden Bedingungen<br />

der evd zur GasGVV gegenüber der bei Vertragsschluss<br />

geltenden Fassung ändern, händigt die evd dem Kunden die veränderten<br />

Regelwerke aus.<br />

5. Entgeltbestandteile<br />

5.1. Die Preise der Gaslieferung sind im Erdgasliefervertrag evd<br />

erdgas online aufgeführt. Das Nettoentgelt für die Gaslieferung<br />

setzt sich zusammen aus dem jährlichem Grundpreis (GP) und<br />

dem Arbeitspreis (AP) auf Basis der gelieferten Arbeit in kWh. Die<br />

Bruttopreise enthalten zusätzlich die Umsatzsteuer in der jeweils<br />

gesetzlichen Höhe.<br />

5.2. Der Arbeitspreis wird für die gelieferte Energiemenge berechnet.<br />

Für die Umrechnung der von der Messeinrichtung erfassten<br />

Kubikmeter (m³) in die für die Abrechnung relevanten Kilowattstunden<br />

(kWh) werden vom jeweiligen Netzbetreiber auf den Betriebsbedingungen<br />

basierenden Umrechnungsfaktoren gebildet. Der für<br />

den Kunden relevante Umrechnungsfaktor wird in der Rechnung<br />

aufgeführt.<br />

6. Preisänderungen<br />

6.1. Anpassungen der unter Ziffer 5.1 genannten Preise erfolgen<br />

entsprechend § 5 Abs. 2 GasGVV. Das heißt, die Änderungen des<br />

Grundpreises und des Arbeitspreises werden jeweils zum Monats-<br />

beginn und erst nach öffentlicher Bekanntgabe wirksam, die mindestens<br />

sechs Wochen vor der beabsichtigten Änderung erfolgen muss.<br />

6.2. Die evd ist verpflichtet, zu den beabsichtigten Änderungen zeitgleich<br />

mit der öffentlichen Bekanntgabe eine briefliche Mitteilung an<br />

den Kunden zu versenden und die Änderungen auf ihrer Internetseite<br />

zu veröffentlichen.<br />

6.3. Im Falle einer auf Ziffer 6.1 gestützten Preisänderung hat der<br />

Kunde das Recht, den Rahmenvertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist<br />

zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Preisänderung zu<br />

kündigen.<br />

6.4. Die evd wird den Kunden im Rahmen der brieflichen Mitteilung<br />

nach Ziffer 6.2 auf das Kündigungsrecht gesondert hinweisen.<br />

6.5. Änderungen der Preise werden gegenüber demjenigen Kunden<br />

nicht wirksam, der bei einer Kündigung des Vertrages mit der evd die<br />

Einleitung eines Wechsels des Versorgers durch entsprechenden<br />

Vertragsschluss nachweist.<br />

7. Abrechnung, Rechnungsstellung, Zahlung<br />

7.1. Der Abrechnungszeitraum wird von der evd festgelegt. Die Rechnungsstellung<br />

erfolgt mit Nettopreisen zuzüglich der jeweiligen Umsatzsteuer<br />

nach Ende des Abrechnungszeitraumes.<br />

7.2. Der Abrechnungszeitraum beträgt in der Regel ein Jahr. Wünscht<br />

der Kunde davon abweichend eine unterjährige Rechnungsstellung,<br />

muss der Kunde die entsprechende Zusatzvereinbarung aus dem<br />

Produktprogramm der evd abschließen.<br />

7.3. Während des Abrechnungszeitraumes werden vom Kunden, außer<br />

bei monatlicher Rechnungsstellung, monatliche – in der Regel<br />

gleich bleibende – Abschlagszahlungen geleistet. Diese werden entsprechend<br />

dem Verbrauch im zuletzt abgerechneten Zeitraum ermittelt.<br />

Ist eine solche Berechnung nicht möglich, so bemisst sich die<br />

Abschlagszahlung nach dem durchschnittlichen Verbrauch vergleichbarer<br />

Kunden. Macht der Kunde glaubhaft, dass der Verbrauch erheblich<br />

von der Schätzung abweicht, wird dies auf Wunsch des Kunden<br />

angemessen berücksichtigt.<br />

7.4. Die Fälligkeitsdaten der Abschlags- bzw. Rechnungsbeträge<br />

werden jedem Kunden bei der Vertragsbestätigung und auf der Jahresabrechnung<br />

angegeben.<br />

7.5. Gegen Ansprüche der evd kann nur mit unbestrittenen oder<br />

rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen aufgerechnet werden.<br />

7.6. Als Zahlungsweise wird Lastschrifteinzug vereinbart.<br />

8. Haftung<br />

Für Schäden, die dem Kunden durch eine Unterbrechung oder durch<br />

Unregelmäßigkeiten in der Gasversorgung entstehen, gelten die Regelungen<br />

des § 6 Gasgrundversorgungsverordnung (GasGVV), soweit<br />

es sich um Folgen einer Störung des Netzbetriebs handelt, entsprechend.<br />

Die evd ist in diesem Fall von der Leistungspflicht befreit.<br />

Ansprüche wegen Versorgungsstörungen können von dem Kunden<br />

gegen den Netzbetreiber, an dessen Netz die Kundenanlage angeschlossen<br />

ist, geltend gemacht werden. Satz 1 gilt nicht, soweit die<br />

Unterbrechung auf nicht berechtigten Maßnahmen der evd nach § 19<br />

GasGVV beruht. Die evd ist verpflichtet, dem Kunden auf Verlangen<br />

unverzüglich über die mit der Schadensverursachung durch den<br />

Netzbetreiber zusammenhängenden Tatsachen insoweit Auskunft zu<br />

geben, als sie ihr bekannt sind oder von ihr in zumutbarer Weise aufgeklärt<br />

werden können.<br />

9. Laufzeit des Vertrages<br />

9.1. Der Vertrag läuft auf unbestimmte Zeit. Er kann von jedem Vertragspartner<br />

mit einer Frist von zwei Wochen gekündigt werden; frühestens<br />

jedoch zum Ablauf des dritten Liefermonats. Die Kündigung<br />

bedarf der Textform.<br />

9.2. Eine Kündigung des Rahmenvertrages führt automatisch auch<br />

zur zeitgleichen Beendigung aller Zusatzvereinbarungen, ohne dass<br />

es einer separaten Kündigung der Zusatzvereinbarung bedarf.<br />

9.3. Sofern der Kunde eine bzw. mehrere Zusatzvereinbarungen mit<br />

Mindestlaufzeiten abgeschlossen hat, so wird die Kündigung des<br />

Rahmenvertrages erst dann wirksam, wenn sämtliche Mindestlaufzeiten<br />

der abgeschlossenen Zusatzvereinbarungen abgelaufen sind. Die<br />

vorstehende Regelung gilt nicht, wenn der Kunde von seinem nach<br />

Ziffer 4.6 (Vertragsanpassung) bzw. 6.3 (Preisänderung) eingeräumtem<br />

Sonderkündigungsrecht Gebrauch macht.<br />

9.4. Die Kündigung von Zusatzvereinbarungen hat nicht die Kündigung<br />

des Rahmenvertrages zur Folge.<br />

9.5. Im Falle des Umzuges oder der Grundstücksveräußerung des<br />

Kunden haben beide Vertragspartner das Recht, den Vertrag mit einer<br />

Frist von zwei Wochen zum Ende eines Kalendermonats zu kündigen.<br />

Ein Lieferantenwechsel nach Beendigung des Vertrages wird<br />

unentgeltlich und zügig gewährleistet. Das Recht zur außerordentlichen<br />

Kündigung bleibt von den vorstehenden Regelungen unberührt.<br />

10. Sonstige Vereinbarungen<br />

10.1. Schriftliche Erklärungen der evd zum Vertragsabschluss, zur<br />

Vertragsänderung oder -beendigung bedürfen keiner Unterschrift,<br />

wenn sie vorgedruckt oder mit automatischen Einrichtungen ausgefertigt<br />

sind.<br />

10.2. Die evd weist darauf hin, dass alle zur Erfüllung dieses Vertrages<br />

erforderlichen auf die Person des Kunden bezogenen Daten bei<br />

der evd elektronisch gespeichert, verarbeitet und – soweit zur Vertragserfüllung<br />

oder aufgrund gesetzlicher Vorschriften notwendig – an<br />

andere Stellen weitergegeben werden.<br />

evd energieversorgung dormagen gmbh // GF Dipl.-Kfm. Rudolf Esser // Amtsgericht Neuss HRB 2915 // Seite 3/3 F-V-47/01.06.2012/Revision2

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