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Auftragsformular/AGB - EVD Energieversorgung Dormagen GmbH

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Lieferauftrag Strom und Erdgas<br />

evd kombi online<br />

evd energieversorgung dormagen gmbh<br />

Castellstraße 11, 41539 <strong>Dormagen</strong><br />

Kunde<br />

Kundennummer Geburtsdatum / Registergericht und -nummer<br />

Vorname / Name / Firma Telefon<br />

Straße / Hausnummer Telefax<br />

PLZ / Ort E-Mail für die Onlinekommunikation<br />

Es wird folgende Lieferstelle mit Strom und Erdgas beliefert<br />

Straße / Hausnummer Lieferstellenhinweis<br />

PLZ / Ort voraussichtlicher jährlicher Strom-/ Erdgasbezug in kWh<br />

Lieferbeginn<br />

Strom<br />

zum Datum der nachfolgend genannten Zählerstandsangabe Tag / Monat / Jahr<br />

Zähler-/ Gerätenummer Stand in kWh Ablesedatum<br />

Erdgas<br />

Zähler-/ Gerätenummer Stand in m³ Ablesedatum<br />

Wenn Sie keinen Zählerstand angeben, wird der Zählerstand zum Zeitpunkt des Vertragsbeginns unter Berücksichtigung jahreszeitlicher<br />

Verbrauchsschwankungen geschätzt.<br />

Vertragsgegenstand<br />

Der Vertrag läuft auf unbestimmte Zeit. Er kann von jedem Vertragspartner mit einer Frist von zwei Wochen gekündigt werden,<br />

frühestens jedoch zum Ablauf des sechsten Liefermonats. Die Kündigung bedarf der Textform. Daneben besteht das Recht zur<br />

Kündigung aus wichtigem Grund nach § 314 BGB. Der Vertrag kommt zustande mit Unterschrift des Kunden und der Annahme des<br />

Vertrages durch die evd mit der Vertragsbestätigung. Vertrag und Strom- bzw. Gaslieferung nach diesem Vertrag beginnen mit dem<br />

in der Vertragsbestätigung genannten Datum. Zahlungsweise ist der Lastschrifteinzug. Die Haftung für Versorgungsunterbrechungen<br />

ergibt sich aus Ziffer 8 des Rahmenvertrages der evd für den Strom- bzw. Erdgasliefervertrag evd kombi online in Verbindung<br />

mit § 6 StromGVV bzw. GasGVV. Weitere Vertragsbestandteile sind der beigefügte Rahmenvertrag der evd für den Strom- und<br />

Erdgasliefervertrag evd kombi online, die StromGVV, die GasGVV und die Ergänzenden Bedingungen der evd zur StromGVV und<br />

GasGVV. Alle früheren Vertragsverhältnisse zwischen evd und dem Kunden über die Lieferung von Strom und Erdgas an der oben<br />

genannten Lieferstelle bzw. den oben genannten Zählern enden automatisch mit Beginn dieses Vertrages.<br />

Lieferung und Preise<br />

Dieser Vertrag kann von Kunden abgeschlossen werden, die eine Jahresverbrauchsmenge von maximal 100.000 kWh (Strom)<br />

und/oder 180.000 kWh (Erdgas) nicht überschreiten. Der Kunde beauftragt die evd energieversorgung dormagen gmbh (evd) mit<br />

der Lieferung seines gesamten Bedarfs an Strom und Erdgas für die oben genannte Lieferstelle.<br />

evd energieversorgung dormagen gmbh // GF Dipl.-Kfm. Rudolf Esser // Amtsgericht Neuss HRB 2915 // Seite 1/3 F-V-48/01.01.2013/Revision4


evd kombi online (Erdgas) evd kombi online (Strom)<br />

Arbeitspreis Grundpreis<br />

Netto Brutto Netto Brutto<br />

Cent/kWh Cent/kWh Euro/Jahr Euro/Jahr<br />

4,65 5,53 155,00 184,45<br />

Die Nettopreise enthalten unter anderem die Konzessionsab-<br />

gaben sowie die gültigen Steuern und Abgaben. Die Brutto-<br />

preise enthalten zusätzlich die gültige Umsatzsteuer und sind<br />

auf zwei Nachkommastellen kaufmännisch gerundet.<br />

(Preisstand 01.01.2013)<br />

Haushalts- oder<br />

landwirtschaftlicher<br />

Bedarf bis<br />

4.000 kWh/a<br />

ab 4.001 kWh/a<br />

gewerblicher,<br />

beruflicher oder<br />

sonstiger Bedarf<br />

Arbeitspreis Grundpreis<br />

Netto Brutto Netto Brutto<br />

Cent/kWh Cent/kWh Euro/Jahr Euro/Jahr<br />

21,13 25,14 77,00 91,63<br />

20,93 24,91 85,00 101,15<br />

21,13 25,14 153,00 182,07<br />

Vollmacht bei Versorgerwechsel<br />

Der Kunde bevollmächtigt evd zur Vornahme aller Handlungen sowie Abgabe und Entgegennahme aller Erklärungen, die im Zusammenhang<br />

mit einem Wechsel des Versorgers erforderlich werden, soweit dem Kunden dadurch keine Kosten entstehen. Diese<br />

Vollmacht gilt insbesondere für eine gegebenenfalls erforderliche Kündigung der bisherigen Lieferverträge für Strom und Erdgas, für<br />

die Abfrage der Verbrauchsdaten des Kunden aus den vorangegangenen Jahren sowie den Abschluss der für eine Belieferung<br />

notwendigen Verträge mit dem Netzbetreiber. Insoweit ist evd von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. Von evd abgeschlossene<br />

Verträge bleiben gültig, bis der Kunde sie kündigt.<br />

Kommunikation<br />

Sämtliche an den Kunden gerichtete Informationen und Mitteilungen, insbesondere die Jahresrechnung, die Aufforderung zur Zählerablesung<br />

sowie etwaige Preisanpassungen erfolgen in Textform, vorrangig per E-Mail. Um einen reibungslosen Versand der<br />

entsprechenden Informationen und Mitteilungen sowie eine ständige Erreichbarkeit des Kunden sicherzustellen, sind Änderungen<br />

der oben benannten E-Mail-Adresse unverzüglich vom Kunden an evd (vertrieb@evd-dormagen.de) mitzuteilen. Verspätete bzw.<br />

unterlassene Mitteilungen einer Änderung der E-Mail-Adresse gehen zu Lasten des Kunden. evd weist den Kunden darauf hin, dass<br />

die elektronische Übermittlung der Rechnung ohne digitale Signatur erfolgt. Daher könnte sie gegebenenfalls vom Finanzamt nicht<br />

für den Vorsteuerabzug akzeptiert werden. evd empfiehlt diesbezüglich eine Abstimmung zwischen dem Kunden und dem für ihn<br />

zuständigen Finanzamt. Die auf der Internetseite www.evd-dormagen.de angebotenen Funktionalitäten, wie Änderungen der Abschlagszahlung,<br />

Änderung der Bankverbindung, An/-Abmeldeformulare usw., nutzt der Kunde mit Priorität für alle von evd versorgten<br />

Zähler an der oben genannten Lieferstelle.<br />

Widerrufsrecht / Widerrufsfolgen<br />

Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) oder – wenn Ihnen die<br />

Sache vor Fristablauf überlassen wird – auch durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform,<br />

jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger (bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor Eingang der ersten Teillieferung)<br />

und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Abs. 1 und 2 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist<br />

genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache. Der Widerruf ist zu richten an: evd energieversorgung dormagen gmbh,<br />

Energievertrieb, Castellstraße 11, 41539 <strong>Dormagen</strong>.<br />

Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogenen Nutzungen (z.B. Zinsen)<br />

herauszugeben. Können Sie uns die empfangenen Leistungen sowie Nutzungen (z.B. Gebrauchsvorteile) nicht oder teilweise nicht oder nur im verschlechterten<br />

Zustand zurückgewähren bzw. herausgeben, müssen Sie uns insoweit Wertersatz leisten. Für die Verschlechterung der Sache und für<br />

gezogene Nutzungen müssen Sie Wertersatz nur leisten, soweit die Nutzungen oder die Verschlechterung auf einen Umgang mit der Sache zurückzuführen<br />

ist, der über die Prüfung der Eigenschaft und der Funktionsweise hinausgeht. Paketversandfertige Sachen sind auf unsere Kosten und Gefahr<br />

zurückzusenden. Nicht paketversandfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von<br />

30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung oder der Sache, für uns mit deren Empfang.<br />

- Ende der Widerrufsbelehrung -<br />

Diese Regelung gilt für die Strom- und Erdgaslieferung.<br />

Lastschriftermächtigung<br />

Der nachstehend genannte Kontoinhaber ermächtigt evd widerruflich, Rechnungs- und Abschlagsbeträge aus diesem Auftragsverhältnis<br />

von seinem nachfolgend genannten Girokonto im Lastschrifteinzugsverfahren abzubuchen.<br />

Kontonummer Kontoinhaber<br />

Bankleitzahl Unterschrift Kontoinhaber<br />

Geldinstitut<br />

Auftragserteilung<br />

Ort / Datum Mit meiner Unterschrift erteile ich oben stehenden Auftrag<br />

Datenschutzrechtliche Einwilligungserklärung<br />

Wir bitten Sie, die nachfolgende datenschutzrechtliche Einwilligungserklärung zu unterschreiben (sollten Sie nicht einwilligen, entstehen<br />

Ihnen dadurch natürlich keine Nachteile). Ich willige – jederzeit widerruflich – darin ein, dass evd energieversorgung dormagen<br />

gmbh meine Basis- und Kommunikationsdaten auch nach dem Wechsel zu einem neuen Energielieferanten dazu nutzen darf,<br />

um mich per Post über Produkte von evd energieversorgung dormagen gmbh zu informieren.<br />

Ort / Datum Unterschrift Kunde<br />

Sollten Sie keine weiteren Informationen mehr von uns wünschen, so genügt eine Information per Brief, Fax (02133 971-58) oder<br />

eine kurze E-Mail mit dem Betreff ‚Werbewiderspruch’ an vertrieb@evd-dormagen.de und wir tragen Sie aus unserem Verteiler aus.<br />

evd energieversorgung dormagen gmbh // GF Dipl.-Kfm. Rudolf Esser // Amtsgericht Neuss HRB 2915 // Seite 2/3 F-V-48/01.01.2013/Revision4


Regelungen zum Rahmenvertrag evd kombi online<br />

1. Gegenstand des Vertrages<br />

Dieser Rahmenvertrag regelt die Belieferung des Kunden mit Strom<br />

sowie Erdgas für Heiz- und Kochzwecke mit der hierfür üblichen Benutzungsdauer.<br />

Die Gaspreise gelten nicht für die Verwendung des<br />

Erdgases als Zusatzenergie für den unterbrechbaren Betrieb anderer<br />

Energieverbrauchseinrichtungen und als Antriebsenergie von Fahrzeugen.<br />

2. Vertragsabschluss, Lieferbeginn und Bonitätsprüfung<br />

2.1. Der Vertrag kommt zustande mit Unterschrift des Kunden und der<br />

Annahme des Vertrages durch die evd mit der Vertragsbestätigung.<br />

Die Vertragsbestätigung geht dem Kunden innerhalb von vier Wochen<br />

nach Zugang des unterschriebenen Auftrags bei der evd zu. Vertrag<br />

und Lieferung nach diesem Vertrag beginnen mit dem in der Vertragsbestätigung<br />

genanntem Datum.<br />

2.2. Die evd behält sich vor, vor Vertragsabschluss eine nicht automatisierte<br />

Bonitätsprüfung des Kunden vorzunehmen. Die Bonitätsprüfung<br />

erfolgt auf der Grundlage bereits bei der evd vorhandener Daten.<br />

3. Rahmenvertrag und Abschluss von Zusatzvereinbarungen<br />

Dieser Rahmenvertrag gibt dem Kunden die Möglichkeit und ist zwingende<br />

Voraussetzung dafür, ergänzende Zusatzvereinbarungen der<br />

evd abzuschließen. Zusatzvereinbarungen enthalten gesonderte Regelungen<br />

hinsichtlich Laufzeit und Kündigung.<br />

4. Geltende Regelungen<br />

4.1. Soweit in diesem Rahmenvertrag keine abweichenden Vereinbarungen<br />

getroffen sind, gelten die Vorschriften der Verordnung über<br />

Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden<br />

und die Ersatzversorgung mit Strom aus dem Niederspannungsnetz<br />

(Stromgrundversorgungsverordnung – StromGVV), sowie für Gas<br />

aus dem Niederdrucknetz (Gasgrundversorgungsverordnung –<br />

GasGVV) sowie die Ergänzenden Bedingungen der evd zur<br />

StromGVV und GasGVV in ihren jeweils gültigen Fassungen.<br />

4.2. Soweit sich die vorliegenden Regelungen zum Rahmenvertrag<br />

der StromGVV / GasGVV und/oder der Ergänzenden Bedingungen<br />

der evd zur StromGVV / GasGVV im Einzelfall widersprechen sollten,<br />

gilt folgende Rangfolge: 1. Regelungen zum Rahmenvertrag, 2.<br />

StromGVV / GasGVV sowie die Ergänzenden Bedingungen der evd<br />

zur Strom GVV / GasGVV.<br />

4.3. Soweit zu diesem Rahmenvertrag Zusatzvereinbarungen abgeschlossen<br />

werden, haben die Regelungen der Zusatzvereinbarungen<br />

im Falle widersprechender Regelungen Vorrang vor den Regelungen<br />

dieses Rahmenvertrags.<br />

4.4. Die Regelungen des Rahmenvertrages und aller abgeschlossenen<br />

Zusatzvereinbarungen beruhen auf den gesetzlichen und sonstigen<br />

Rahmenbedingungen zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses (z. B.<br />

EnWG, StromGVV, GasGVV, Entscheidungen der Bundesnetzagentur).<br />

Sollten sich diese Rahmenbedingungen und/oder die einschlägige<br />

Rechtsprechung ändern, ist die evd berechtigt, den Rahmenvertrag<br />

und die Zusatzvereinbarungen – mit Ausnahme der Preise – insoweit<br />

anzupassen und/oder zu ergänzen, als es die Wiederherstellung des<br />

Äquivalenzverhältnisses von Leistung und Gegenleistung und/oder die<br />

Ausfüllung entstandener Vertragslücken zur zumutbaren Fort- und<br />

Durchführung des Vertragsverhältnisses erforderlich macht.<br />

4.5. Eine Anpassung und/oder Ergänzung ist unabhängig von Ziffer<br />

4.4 auch zulässig, wenn diese für den Kunden lediglich rechtlich vorteilhaft<br />

ist.<br />

4.6. Anpassungen des Rahmenvertrages und/oder aller abgeschlossenen<br />

Zusatzvereinbarungen nach vorstehenden Ziffern 4.4 und 4.5<br />

werden dem Kunden spätestens zwei Monate vor dem geplanten<br />

Wirksamwerden in Textform von der evd mitgeteilt. Ist der Kunde mit<br />

der mitgeteilten Anpassung nicht einverstanden, hat er das Recht, den<br />

jeweils geänderten Vertragsteil (Rahmenvertrag oder Zusatzvereinbarung)<br />

fristlos zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Anpassung in<br />

Textform zu kündigen. Macht er von diesem Recht keinen Gebrauch,<br />

gilt die Anpassung als genehmigt. Auf diese Folgen wird der Kunde<br />

von der evd in der Mitteilung gesondert hingewiesen.<br />

4.7. Die zurzeit gültige Fassung der StromGVV, GasGVV und der Ergänzenden<br />

Bedingungen der evd zur StromGVV, GasGVV sind als<br />

Anlage beigefügt.<br />

4.8. Sollten sich die StromGVV, GasGVV und/oder die Ergänzenden<br />

Bedingungen der evd zur StromGVV, GasGVV gegenüber der bei<br />

Vertragsschluss geltenden Fassung ändern, händigt die evd dem<br />

Kunden die veränderten Regelwerke aus.<br />

4.9. Aktuelle Informationen über die geltenden Tarife der evd sind auf<br />

der Homepage www.evd-dormagen.de zu finden.<br />

5. Entgeltbestandteile<br />

5.1. Die Preise der Strom- und Gaslieferung sind im Lieferauftrag evd<br />

kombi online aufgeführt. Das Nettoentgelt für die Strom- und Gaslieferung<br />

setzt sich zusammen aus den jährlichen Grundpreisen (GP) für<br />

Strom und Erdgas sowie den jeweiligen Arbeitspreisen (AP) auf Basis<br />

der gelieferten Arbeit in kWh. Die Bruttopreise enthalten zusätzlich die<br />

Umsatzsteuer in der jeweils gesetzlichen Höhe.<br />

5.2. Nicht in den Nettopreisen enthalten sind Entgelte für Messsysteme<br />

im Sinne des § 21d Abs. 1 EnWG (so genannte Smart Meter).<br />

5.3. Wechselt der Kunde den Messstellenbetreiber oder installiert der<br />

Grundzuständige-Messstellenbetreiber aufgrund gesetzlicher Vorgaben<br />

oder aus Gründen welche die evd nicht zu vertreten hat eine andere<br />

Zählertechnik (z.B. Smart Meter), und werden der evd dadurch<br />

andere oder keine Entgelte für den Messstellenbetrieb in Rechnung<br />

gestellt, wird die evd diese Kostenveränderung an den Kunden weitergeben.<br />

5.4. Der zusätzliche Preis für weitere Stromzähler/Geräte bestimmt<br />

sich nach dem Preisblatt der jeweils gültigen Grundversorgungspreise der<br />

evd.<br />

5.5. Für die Umrechnung der von der Messeinrichtung erfassten Kubikmeter<br />

(m³) bei Erdgas in die für die Abrechnung relevanten Kilowattstunden (kWh)<br />

werden vom jeweiligen Netzbetreiber auf den Betriebsbedingungen basierenden<br />

Umrechnungsfaktoren gebildet. Der für den Kunden relevante Umrechnungsfaktor<br />

wird in der Rechnung aufgeführt.<br />

6. Preisänderungen<br />

6.1. Anpassungen der unter Ziffer 5.1 genannten Preise erfolgen entsprechend<br />

§ 5 Abs. 2 StromGVV bzw. GasGVV. Das heißt, die Änderungen der<br />

Grundpreise und der Arbeitspreise werden jeweils zum Monatsbeginn und<br />

erst nach öffentlicher Bekanntgabe wirksam, die mindestens sechs Wochen<br />

vor der beabsichtigten Änderung erfolgen muss.<br />

6.2. Die evd ist verpflichtet, zu den beabsichtigten Änderungen zeitgleich mit<br />

der öffentlichen Bekanntgabe eine briefliche Mitteilung an den Kunden zu<br />

versenden und die Änderungen auf ihrer Internetseite zu veröffentlichen.<br />

6.3. Im Falle einer auf Ziffer 6.1 gestützten Preisänderung hat der Kunde<br />

das Recht, den Rahmenvertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zum<br />

Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Preisänderung zu kündigen.<br />

6.4. Die evd wird den Kunden im Rahmen der brieflichen Mitteilung nach Ziffer<br />

6.2 auf das Kündigungsrecht gesondert hinweisen.<br />

6.5. Änderungen der Preise werden gegenüber demjenigen Kunden nicht<br />

wirksam, der bei einer Kündigung des Vertrages mit der evd die Einleitung<br />

eines Wechsels des Versorgers durch entsprechenden Vertragsschluss<br />

nachweist.<br />

7. Abrechnung, Rechnungsstellung, Zahlung<br />

7.1. Der Abrechnungszeitraum wird von der evd festgelegt. Die Rechnungsstellung<br />

erfolgt mit Nettopreisen zuzüglich der jeweiligen Umsatzsteuer nach<br />

Ende des Abrechnungszeitraumes.<br />

7.2. Der Abrechnungszeitraum beträgt in der Regel ein Jahr. Wünscht der<br />

Kunde davon abweichend eine unterjährige Rechnungsstellung, muss der<br />

Kunde die entsprechende Zusatzvereinbarung aus dem Produktprogramm<br />

der evd abschließen.<br />

7.3. Während des Abrechnungszeitraumes werden vom Kunden, außer bei<br />

monatlicher Rechnungsstellung, monatliche – in der Regel gleich bleibende<br />

– Abschlagszahlungen geleistet. Diese werden entsprechend dem<br />

Verbrauch im zuletzt abgerechneten Zeitraum ermittelt. Ist eine solche Berechnung<br />

nicht möglich, so bemisst sich die Abschlagszahlung nach dem<br />

durchschnittlichen Verbrauch vergleichbarer Kunden. Macht der Kunde<br />

glaubhaft, dass der Verbrauch erheblich von der Schätzung abweicht, wird<br />

dies auf Wunsch des Kunden angemessen berücksichtigt.<br />

7.4. Die Fälligkeitsdaten der Abschlags- bzw. Rechnungsbeträge werden<br />

jedem Kunden bei der Vertragsbestätigung und auf der Jahresabrechnung<br />

angegeben.<br />

7.5. Gegen Ansprüche der evd kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig<br />

festgestellten Gegenansprüchen aufgerechnet werden.<br />

7.6. Als Zahlungsweise wird Lastschrifteinzug vereinbart.<br />

8. Haftung<br />

Für Schäden, die dem Kunden durch eine Unterbrechung oder durch Unregelmäßigkeiten<br />

in der Strom- bzw. Gasversorgung entstehen, gelten die<br />

Regelungen des § 6 StromGVV bzw. GasGVV, soweit es sich um Folgen<br />

einer Störung des Netzbetriebs handelt, entsprechend. Die evd ist in diesem<br />

Fall von der Leistungspflicht befreit. Ansprüche wegen Versorgungsstörungen<br />

können von dem Kunden gegen den Netzbetreiber, an dessen Netz die<br />

Kundenanlage angeschlossen ist, geltend gemacht werden. Satz 1 gilt nicht,<br />

soweit die Unterbrechung auf nicht berechtigten Maßnahmen der evd nach<br />

§ 19 StromGVV bzw. GasGVV beruht. Die evd ist verpflichtet, dem Kunden<br />

auf Verlangen unverzüglich über die mit der Schadensverursachung durch<br />

den Netzbetreiber zusammenhängenden Tatsachen insoweit Auskunft zu<br />

geben, als sie ihr bekannt sind oder von ihr in zumutbarer Weise aufgeklärt<br />

werden können.<br />

9. Laufzeit des Vertrages<br />

9.1. Der Vertrag läuft auf unbestimmte Zeit. Er kann von jedem Vertragspartner<br />

mit einer Frist von zwei Wochen gekündigt werden; frühestens jedoch<br />

zum Ablauf des sechsten Liefermonats. Die Kündigung bedarf der<br />

Textform.<br />

9.2. Eine Kündigung des Rahmenvertrages führt automatisch auch zur zeitgleichen<br />

Beendigung aller Zusatzvereinbarungen, ohne dass es einer separaten<br />

Kündigung der Zusatzvereinbarung bedarf.<br />

9.3. Sofern der Kunde eine bzw. mehrere Zusatzvereinbarungen mit Mindestlaufzeiten<br />

abgeschlossen hat, so wird die Kündigung des Rahmenvertrages<br />

erst dann wirksam, wenn sämtliche Mindestlaufzeiten der abgeschlossenen<br />

Zusatzvereinbarungen abgelaufen sind. Die vorstehende Regelung<br />

gilt nicht, wenn der Kunde von seinem nach Ziffer 4.6 (Vertragsanpassung)<br />

bzw. 6.3 (Preisänderung) eingeräumtem Sonderkündigungsrecht<br />

Gebrauch macht.<br />

9.4. Die Kündigung von Zusatzvereinbarungen hat nicht die Kündigung des<br />

Rahmenvertrages zur Folge.<br />

9.5. Ein Lieferantenwechsel nach Beendigung des Vertrages wird unentgeltlich<br />

und zügig gewährleistet. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung<br />

bleibt von den vorstehenden Regelungen unberührt.<br />

10. Sonstige Vereinbarungen<br />

10.1. Schriftliche Erklärungen der evd zum Vertragsabschluss, zur Vertragsänderung<br />

oder -beendigung bedürfen keiner Unterschrift, wenn sie<br />

vorgedruckt oder mit automatischen Einrichtungen ausgefertigt sind.<br />

10.2. Die evd weist darauf hin, dass alle zur Erfüllung dieses Vertrages erforderlichen<br />

auf die Person des Kunden bezogenen Daten bei der evd elektronisch<br />

gespeichert, verarbeitet und – soweit zur Vertragserfüllung oder<br />

aufgrund gesetzlicher Vorschriften notwendig – an andere Stellen weitergegeben<br />

werden.<br />

evd energieversorgung dormagen gmbh // GF Dipl.-Kfm. Rudolf Esser // Amtsgericht Neuss HRB 2915 // Seite 3/3 F-V-48/01.01.2013/Revision4

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