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Muster Kooperationsvertrag hjr - und Jugendarbeit in der EKHN

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Der folgende Text bietet den Rahmen für e<strong>in</strong>en örtlichen <strong>Kooperationsvertrag</strong> für die Zusammenarbeit<br />

von <strong>Jugendarbeit</strong> <strong>und</strong> Schule <strong>und</strong> kann natürlich je nach örtlichen Absprachen ergänzt bzw. verän<strong>der</strong>t<br />

werden.<br />

Quelle für Downlaod: http://www.hessischer-jugendr<strong>in</strong>g.de/<strong>in</strong>fos/allg<strong>in</strong>fo/jugendarbeit/muster.htm<br />

<strong>der</strong> Schule:<br />

vertreten durch:<br />

<strong>und</strong> dem Vere<strong>in</strong>/Verband:<br />

vertreten durch:<br />

<strong>Muster</strong><br />

für e<strong>in</strong>en<br />

<strong>Kooperationsvertrag</strong> über e<strong>in</strong> Bildungsangebot zwischen<br />

Zwischen beiden Partner wird folgen<strong>der</strong> <strong>Kooperationsvertrag</strong> geschlossen:<br />

1. Gr<strong>und</strong>lage <strong>und</strong> Bestandteil des Kooperationvertrages ist die Rahmenvere<strong>in</strong>barung zwischen dem<br />

Hessischen Kultusm<strong>in</strong>isterium, dem Hessischen Sozialm<strong>in</strong>isterium <strong>und</strong> dem Hessischen Jugendr<strong>in</strong>g<br />

e.V. vom 13.06.2005.<br />

Der Kooperationspartner _________________ (Vere<strong>in</strong>/Verband) führt an <strong>der</strong> Ganztagsschule das<br />

folgende Projekt durch:<br />

______________________________________________________________________<br />

______________________________________________________________________<br />

2. Das Projekt erstreckt sich auf ___ ___ (Wochentage), jeweils von __________ bis _________ Uhr.<br />

Damit umfasst das Angebot wöchentlich __________ Unterrichtsm<strong>in</strong>uten.<br />

3. Die Schule benennt dem Vere<strong>in</strong>/Verband die Schüler<strong>in</strong>nen <strong>und</strong> Schüler, die an dem Angebot<br />

teilnehmen. Sie übermittelt alle notwendigen Informationen an die Schüler<strong>in</strong>nen <strong>und</strong> Schüler <strong>und</strong> die<br />

EItern.<br />

4. Die Fachaufsicht über die e<strong>in</strong>gesetzten Fachkräfte obliegt dem Vere<strong>in</strong>/Verband, die Dienstaufsicht<br />

obliegt <strong>der</strong> Schulleiter<strong>in</strong> bzw. dem Schulleiter.<br />

5. Die Fachkraft führt e<strong>in</strong>e Anwesenheitsliste <strong>und</strong> protokolliert den Inhalt <strong>der</strong> Projekttätigkeit. Sie legt<br />

<strong>der</strong> Schulleitung e<strong>in</strong>en Abschlussbericht vor. Die Klassenlehrer<strong>in</strong>nen <strong>und</strong> Klassenlehrer <strong>und</strong> die<br />

Fachkraft <strong>in</strong>formieren sich gegenseitig über Fehlzeiten <strong>der</strong> Schüler<strong>in</strong>nen <strong>und</strong> Schüler.<br />

6. Bei Krankheit/Urlaub <strong>der</strong> Fachkraft sorgt <strong>der</strong> Vere<strong>in</strong>/Verband für angemessenen Ersatz.<br />

7. Der Vere<strong>in</strong>/Verband stellt sicher, dass qualifizierte Fachkräfte für den E<strong>in</strong>satz <strong>in</strong> <strong>der</strong> Ganztagschule<br />

zur Verfügung stehen.


8. Die Vergütung für das Angebot wird im Rahmen <strong>der</strong> zur Verfügung stehenden Mittel zwischen <strong>der</strong><br />

Schulleitung / dem Schulträger <strong>und</strong> dem Vere<strong>in</strong>/Verband vere<strong>in</strong>bart (e<strong>in</strong> Empfehlungswert s<strong>in</strong>d 280<br />

Euro pro Schulhalbjahr <strong>und</strong> Schulst<strong>und</strong>e).<br />

Die Kostenerstattung erfolgt auf das Konto-Nr._________________________<br />

bei <strong>der</strong>______________________________________________BLZ:__________________<br />

Konto<strong>in</strong>haber:______________________________________________________________<br />

Für alle steuer- <strong>und</strong> versicherungsrechtlichen Fragen ist <strong>der</strong> Vere<strong>in</strong>/Verband zuständig.<br />

9. Die Schule stellt die notwendigen Räume, Anlagen <strong>und</strong> Materialien zur Verfügung. Es können auch<br />

Räume <strong>und</strong> Anlagen <strong>der</strong> Vere<strong>in</strong>e/Verbände o<strong>der</strong> Dritter genutzt werden, wenn sie für Schüler<strong>in</strong>nen<br />

<strong>und</strong> Schüler fußläufig erreichbar s<strong>in</strong>d.<br />

10. Die bedarfsgerechte gegenseitige Mitwirkung <strong>in</strong> Gremien wird wie folgt vere<strong>in</strong>bart:<br />

__________________________________________________________________________<br />

__________________________________________________________________________<br />

__________________________________________________________________________<br />

Die Schulleitung verpflichtet sich, den Vere<strong>in</strong>/Verband im Voraus über unterrichtsfreie Tage sowie<br />

schulische Veranstaltungen, die den Ausfall des Angebots bed<strong>in</strong>gen, <strong>in</strong> Kenntnis zu setzen.<br />

Ort, Datum ______________________________<br />

_________________________<br />

Schulleitung<br />

_________________________<br />

Vere<strong>in</strong> / Verband

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