Da haben Sie Recht! BOXplus ... - Eureka24.de
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1 Die Selbstbeteiligung beträgt 200 Euro. Nach Ablauf<br />
von 12 Monaten, in denen keine <strong>Recht</strong>sschutzfälle<br />
mit Zahlung angefallen sind, reduziert sich die Selbstbeteiligung<br />
auf 100 Euro und entfällt nach weiteren<br />
12 schadenauszahlungsfreien Monaten. Treten in oder<br />
nach dieser Zeit <strong>Recht</strong>sschutzfälle mit Zahlungen ein,<br />
gilt ab dem Tag nach der ersten Zahlung wieder die<br />
ursprüngliche Selbstbeteiligung von 200 Euro für alle<br />
nach diesem Zeitpunkt eintretenden <strong>Recht</strong>sschutzfälle.<br />
Die vorstehenden Fristen beginnen erneut.<br />
Die Selbstbeteiligung wird nicht abgezogen,<br />
wenn der <strong>Recht</strong>sschutzfall endgültig abgeschlossen<br />
ist und keine höheren Kosten als maximal 250 Euro<br />
zuzüglich Mehrwertsteuer anfallen und ein ROLAND-<br />
Partneranwalt beauftragt wurde;<br />
wenn die Tätigkeit des Anwaltes/Mediators sich auf<br />
ein Mediationsverfahren beschränkt (Mediation ist<br />
ein außergerichtliches Konfliktlösungsverfahren, in<br />
dem die Konfliktpartner selbstbestimmt rechtsverbindliche,<br />
zukunftsorientierte Lösungen entwickeln);<br />
wenn sich die Tätigkeit des ROLAND-Partneranwaltes<br />
– auf die Leistung Beratungs-<strong>Recht</strong>sschutz in privaten<br />
Verbraucherinsolvenz- und Restschuldbefreiungsverfahren<br />
beschränkt;<br />
– auf die Leistung Beratungs-<strong>Recht</strong>sschutz bei beantragtem<br />
Insolvenzeröffnungsverfahren des Arbeitgebers<br />
beschränkt;<br />
– auf die Leistung Beratungs-<strong>Recht</strong>sschutz bei Vorliegen<br />
eines schriftlichen Aufhebungsvertrages beschränkt;<br />
wenn sich die Tätigkeit des ROLAND-Partneranwalts<br />
auf die Leistung Beratungs-<strong>Recht</strong>sschutz im Familien-,<br />
Lebenspartnerschafts- und Erbrecht beschränkt.<br />
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