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Da haben Sie Recht! BOXplus ... - Eureka24.de

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1 Die Selbstbeteiligung beträgt 200 Euro. Nach Ablauf<br />

von 12 Monaten, in denen keine <strong>Recht</strong>sschutzfälle<br />

mit Zahlung angefallen sind, reduziert sich die Selbstbeteiligung<br />

auf 100 Euro und entfällt nach weiteren<br />

12 schadenauszahlungsfreien Monaten. Treten in oder<br />

nach dieser Zeit <strong>Recht</strong>sschutzfälle mit Zahlungen ein,<br />

gilt ab dem Tag nach der ersten Zahlung wieder die<br />

ursprüngliche Selbstbeteiligung von 200 Euro für alle<br />

nach diesem Zeitpunkt eintretenden <strong>Recht</strong>sschutzfälle.<br />

Die vorstehenden Fristen beginnen erneut.<br />

Die Selbstbeteiligung wird nicht abgezogen,<br />

wenn der <strong>Recht</strong>sschutzfall endgültig abgeschlossen<br />

ist und keine höheren Kosten als maximal 250 Euro<br />

zuzüglich Mehrwertsteuer anfallen und ein ROLAND-<br />

Partneranwalt beauftragt wurde;<br />

wenn die Tätigkeit des Anwaltes/Mediators sich auf<br />

ein Mediationsverfahren beschränkt (Mediation ist<br />

ein außergerichtliches Konfliktlösungsverfahren, in<br />

dem die Konfliktpartner selbstbestimmt rechtsverbindliche,<br />

zukunftsorientierte Lösungen entwickeln);<br />

wenn sich die Tätigkeit des ROLAND-Partneranwaltes<br />

– auf die Leistung Beratungs-<strong>Recht</strong>sschutz in privaten<br />

Verbraucherinsolvenz- und Restschuldbefreiungsverfahren<br />

beschränkt;<br />

– auf die Leistung Beratungs-<strong>Recht</strong>sschutz bei beantragtem<br />

Insolvenzeröffnungsverfahren des Arbeitgebers<br />

beschränkt;<br />

– auf die Leistung Beratungs-<strong>Recht</strong>sschutz bei Vorliegen<br />

eines schriftlichen Aufhebungsvertrages beschränkt;<br />

wenn sich die Tätigkeit des ROLAND-Partneranwalts<br />

auf die Leistung Beratungs-<strong>Recht</strong>sschutz im Familien-,<br />

Lebenspartnerschafts- und Erbrecht beschränkt.<br />

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