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Auszug aus den allgemeinen Bedingungen - Eureka24.de

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21008119<br />

BOXplus<br />

Allgemeine <strong>Bedingungen</strong> (05/09)<br />

A Welche Regelungen gelten?<br />

1. Die Regelungen der Allgemeinen <strong>Bedingungen</strong> für BOXplus und der BOXplus<br />

<strong>Bedingungen</strong> des jeweils abgeschlossenen Versicherungsver trages.<br />

2. Das Recht der Bundesrepublik Deutschland.<br />

B Wann beginnt Ihr Versicherungsschutz?<br />

1. Der Versicherungsschutz beginnt mit dem im Versicherungsschein genannten<br />

Tag – mittags 12 Uhr. Vor<strong>aus</strong>setzung für <strong>den</strong> Versiche rungsschutz ist das Zustandekommen<br />

des Versicherungsvertrages. Dies geschieht durch Antrag und Annahme.<br />

2. Endet bei einem Versichererwechsel die Vorversicherung mit Ablauf des Tages<br />

vor dem im Versicherungsschein <strong>aus</strong>gewiesenen Tag des Versicherungsbeginns,<br />

beginnt die Versicherung mit Tagesbeginn (0.00 Uhr), damit keine Lücke im Versicherungsschutz<br />

entsteht.<br />

C Wann haben Sie Ihren Beitrag zu zahlen?<br />

1. Der Erstbeitrag wird abweichend von der gesetzlichen Regelung (§ 33 Abs. 1<br />

Versicherungsvertragsgesetz) nach Abschluss des Versiche rungsvertrages fällig,<br />

jedoch nicht vor dem im Versicherungsschein an gegebenen Versicherungsbeginn.<br />

2. Alle Folgebeiträge sind jeweils zum vereinbarten Fälligkeitstag zu zahlen.<br />

3. Wenn Sie einen Beitrag nicht rechtzeitig zahlen, geraten Sie ohne Mahnung in<br />

Verzug, es sei <strong>den</strong>n, dass Sie die verspätete Zahlung nicht zu vertreten haben.<br />

Wir wer<strong>den</strong> Sie auf Ihre Kosten in Textform zur Zahlung des rückständigen Beitrages<br />

zuzüglich Zinsen und Kosten auf fordern und Ihnen eine Zahlungsfrist von<br />

einem Monat setzen.<br />

Sind Sie nach Ablauf der gesetzten Frist mit der Zahlung des Beitrages oder der<br />

Zinsen oder Kosten noch in Verzug, haben Sie für Versiche rungsfälle, die nach<br />

Ablauf dieser Frist eintreten, keinen Versiche rungsschutz. Weiterhin können wir<br />

<strong>den</strong> Vertrag nach Ablauf der Zah lungsfrist ohne Einhaltung einer Frist kündigen.<br />

Haben wir gekündigt und zahlen Sie danach innerhalb eines Monats <strong>den</strong> angemahnten<br />

Be trag, besteht der Vertrag fort. Versicherungsschutz besteht wieder<br />

für Versicherungsfälle, die nach Zahlung der rückständigen Beiträge zu züglich<br />

geforderter Zinsen und Kosten eintreten. Im Mahnschreiben wer<strong>den</strong> wir Sie auf<br />

die Folgen bei Nichtzahlung des Beitrages hinwei sen.<br />

D Welche Vertragsdauer gilt für Ihren Versicherungsvertrag und wann kann der<br />

Vertrag gekündigt wer<strong>den</strong>?<br />

1. Die Vertragsdauer beträgt ein Jahr.<br />

2. Der Vertrag kann von Ihnen auch während des ersten Versiche rungsjahres zum<br />

ersten eines je<strong>den</strong> Monats schriftlich gekündigt wer <strong>den</strong>.<br />

3. Der Vertrag kann von uns jeweils zum Ende des Versicherungsjah res, frühestens<br />

zum vereinbarten Ablauf, gekündigt wer<strong>den</strong>.<br />

4. Die Kündigung muss Ihnen oder uns spätestens einen Monat vor dem Kündigungstermin<br />

zugegangen sein.<br />

5. Bei vorzeitiger Beendigung des Vertrages haben wir, soweit nicht et was anderes<br />

bestimmt ist, nur Anspruch auf <strong>den</strong> Teil des Beitrags, der dem Zeitpunkt entspricht,<br />

in dem Versicherungsschutz bestan<strong>den</strong> hat.<br />

6. Der Vertrag verlängert sich um ein Jahr und weiter von Jahr zu Jahr, wenn er zu<br />

dem vereinbarten Vertragsablauf ungekündigt ist.<br />

E Unter welcher Vor<strong>aus</strong>setzung kann im Versicherungsfall gekündigt wer<strong>den</strong>?<br />

1. Nach dem Eintritt des Versicherungsfalls können Sie oder wir das Versicherungsverhältnis<br />

in Schriftform kündigen.<br />

2. Die Kündigung ist nur bis zum Ablauf eines Monats seit dem Ab schluss der<br />

Verhandlungen über die Entschädigung zulässig.<br />

2.1 Wir haben eine Kündigungsfrist von einem Monat einzuhalten.<br />

2.2 Sie können nicht zu einem späteren Zeitpunkt als dem Schluss der laufen<strong>den</strong><br />

Versicherungsperiode kündigen.<br />

F Welches Gericht ist für Klagen zuständig?<br />

1. Für Klagen <strong>aus</strong> dem Versicherungsvertrag gegen uns bestimmt sich die gerichtliche<br />

Zuständigkeit nach unserem Sitz oder dem Sitz unserer für <strong>den</strong> Versicherungsvertrag<br />

zuständigen Niederlassung. Sind Sie eine natürliche Person und wohnen<br />

in Deutschland, ist auch das Gericht zuständig, in dessen Bezirk Sie zur Zeit der<br />

Klageerhebung Ihren Wohnsitz oder, in Ermangelung eines solchen, Ihren gewöhnlichen<br />

Aufenthalt haben.<br />

2. Sind Sie eine natürliche Person und wohnen in Deutschland, müssen Klagen <strong>aus</strong><br />

dem Versicherungsvertrag gegen Sie bei dem Gericht erho ben wer<strong>den</strong>, das für Ihren<br />

Wohnsitz oder, in Ermangelung eines sol chen, <strong>den</strong> Ort Ihres gewöhnlichen Aufenthalts<br />

zuständig ist. Unterhalten Sie zum Zeitpunkt der Klageerhebung Ihren Wohnsitz<br />

oder ge wöhnlichen Aufenthalt in einem Staat außerhalb der Europäischen Gemeinschaft,<br />

Islands, Norwegens oder der Schweiz oder ist Ihr Wohnsitz oder gewöhnlicher<br />

Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt, können wir Sie vor dem für<br />

unseren Sitz zuständigen Ge richtsstand verklagen. Sind Sie eine juristische Person,<br />

bestimmt sich das zuständige Gericht nach Ihrem Sitz oder Ihrer Niederlassung.<br />

3. Andere nach deutschem Recht begründete Gerichtsstände wer<strong>den</strong> durch diese<br />

Vereinbarungen nicht <strong>aus</strong>geschlossen.<br />

G Wer hat Rechte und Pfl ichten <strong>aus</strong> diesem Vertrag?<br />

1. Die Ausübung von Rechten und die Verfügung über Rechte <strong>aus</strong> die sem Vertrag<br />

steht nur Ihnen und nicht einem Versicherten zu. Sie kön nen über die Rechte des<br />

Versicherten im eigenen Namen verfügen oder die Leistung entgegennehmen.<br />

– 4 –<br />

Unerheblich ist in diesen Fällen, wer im Besitz des Versicherungsscheines ist.<br />

2. Bezieht sich der Versicherungsschutz <strong>aus</strong> diesem Vertrag auf eine andere Person<br />

(Versicherter) als Sie, so fi n<strong>den</strong> die für Sie gelten<strong>den</strong> Be stimmungen, in <strong>den</strong>en Ihre<br />

Kenntnis oder Ihr Verhalten von rechtlicher Bedeutung ist, auf diese Person sinngemäße<br />

Anwendung.<br />

H Zu welchem Zeitpunkt müssen wir Leistungen erbringen?<br />

1. Wir erbringen unsere Versicherungsleistung innerhalb von zwei Wo chen nach<br />

Vorliegen aller erforderlichen Unterlagen und Auskünfte zur Feststellung des Versicherungsfalles<br />

und des Umfangs der Leistung.<br />

2. Steht unsere Pfl icht zur Geldleistung zunächst nur dem Grunde nach fest, so<br />

können Abschlagszahlungen in Höhe des Betrages verlangt wer<strong>den</strong>, <strong>den</strong> wir nach<br />

Lage der Sache mindestens zu zahlen haben.<br />

I Was müssen Sie tun, wenn sich Ihre Anschrift und/oder Ihr Name ändert?<br />

Bitte teilen Sie uns Änderungen Ihrer Anschrift oder Ihres Namensmit. Haben Sie<br />

uns die Änderung Ihrer Anschrift nicht mitgeteilt, gel ten Erklärungen, die wir per<br />

Einschreiben an Ihre letzte uns bekannte Adresse sen<strong>den</strong>, als zugegangen.<br />

J Was bedeutet die vorvertragliche Anzeigepfl icht?<br />

1. Vollständigkeit und Richtigkeit von Angaben über gefahrerhebliche Umstände.<br />

Sie haben uns bis zur Abgabe Ihrer Vertragserklärung alle Ihnen be kannten Gefahrumstände<br />

in Textform anzuzeigen, nach <strong>den</strong>en wir Sie in Textform gefragt haben<br />

und die für unseren Entschluss erheblich sind, <strong>den</strong> Vertrag mit dem vereinbarten<br />

Inhalt zu schließen.<br />

Sie sind auch insoweit zur Anzeige verpfl ichtet, als wir nach Ihrer Vertragserklärung,<br />

aber vor unserer Vertragsannahme Fragen im Sinne des Satzes 1 in Textform stellen.<br />

Gefahrerheblich sind die Umstände, die geeignet sind, auf unseren Entschluss<br />

Einfl uss <strong>aus</strong>zuüben, <strong>den</strong> Vertrag überhaupt oder mit dem vereinbarten Inhalt abzuschließen.<br />

Soll eine andere Person versichert wer<strong>den</strong>, ist diese neben Ihnen für die<br />

wahrheitsgemäße und vollständige Anzeige der gefahrerheblichen Umstände und<br />

die Beantwortung der an Sie gestellten Fragen verantwortlich.<br />

Wird der Vertrag von Ihrem Vertreter geschlossen und kennt dieser <strong>den</strong> gefahrerheblichen<br />

Umstand, müssen Sie sich so behandeln lassen, als hätten Sie selbst davon<br />

Kenntnis gehabt oder dies arglistig ver schwiegen.<br />

2. Rücktritt<br />

2.1 Vor<strong>aus</strong>setzungen und Ausübung des Rücktritts<br />

Unvollständige und unrichtige Angaben zu <strong>den</strong> gefahrerheblichen Um stän<strong>den</strong> berechtigen<br />

uns, vom Versicherungsvertrag zurückzutreten. Dies gilt nur, wenn wir<br />

Sie durch gesonderte Mitteilung in Textform auf die Folgen einer Anzeigepfl ichtverletzung<br />

hingewiesen haben. Wir müssen unser Rücktrittsrecht innerhalb eines<br />

Monats schriftlich geltend machen. Dabei haben wir die Umstände anzugeben, auf<br />

die wir unsere Erklärung stützen. Innerhalb der Monatsfrist dürfen wir auch nachträglich<br />

weitere Umstände zur Begründung unserer Erklärung angeben. Die Frist beginnt<br />

mit dem Zeitpunkt, zu dem wir von der Verletzung der Anzeigepfl icht, die unser<br />

Rücktrittsrecht begründet, Kenntnis er langen. Der Rücktritt erfolgt durch Erklärung<br />

Ihnen gegenüber.<br />

2.2 Ausschluss des Rücktrittsrechts<br />

Wir können uns auf unser Rücktrittsrecht nicht berufen, wenn wir <strong>den</strong> nicht angezeigten<br />

Gefahrumstand oder die Unrichtigkeit der Anzeige kannten. Wir haben kein<br />

Rücktrittsrecht, wenn Sie nachweisen, dass Sie oder Ihr Vertreter die unrichtigen<br />

oder unvollständigen Angaben weder vorsätzlich noch grob fahrlässig gemacht haben.<br />

Unser Rücktrittsrecht wegen grob fahrlässiger Verletzung der Anzeigepfl icht besteht<br />

nicht, wenn Sie nachweisen, dass wir <strong>den</strong> Vertrag auch bei Kenntnis der nicht<br />

angezeigten Umstände, wenn auch zu anderen <strong>Bedingungen</strong>, geschlos sen hätten.<br />

Im Fall des Rücktritts besteht kein Versicherungsschutz. Treten wir nach Eintritt<br />

des Versicherungsfalls zurück, dürfen wir <strong>den</strong> Versiche rungsschutz nicht versagen,<br />

wenn Sie nachweisen, dass der unvollstän dig oder unrichtig angezeigte<br />

Umstand weder für <strong>den</strong> Eintritt des Ver sicherungsfalls noch für die Feststellung<br />

oder <strong>den</strong> Umfang der Leistung ursächlich war. Auch in diesem Fall besteht aber<br />

kein Versicherungs schutz, wenn Sie die Anzeigepfl icht arglistig verletzt haben.<br />

Uns steht der Teil des Beitrages zu, der der bis zum Wirksamwer<strong>den</strong> der Rücktrittserklärung<br />

abgelaufenen Vertragszeit entspricht.<br />

3. Kündigung oder rückwirkende Vertragsanpassung<br />

3.1 Ist unser Rücktrittsrecht <strong>aus</strong>geschlossen, weil Ihre Verletzung einer Anzeigepfl<br />

icht weder auf Vorsatz noch auf grober Fahrlässigkeit be ruhte, können wir <strong>den</strong><br />

Versicherungsvertrag unter Einhaltung einer Frist von einem Monat in Schriftform<br />

kündigen. Dies gilt nur, wenn wir Sie durch gesonderte Mitteilung in Textform auf<br />

die Folgen einer Anzeigepfl ichtverletzung hingewiesen haben. Dabei haben wir die<br />

Umstände anzugeben, auf die wir unsere Erklärung stützen. Innerhalb der Monatsfrist<br />

dürfen wir auch nachträglich weitere Umstände zur Be gründung unserer Erklärung<br />

angeben. Die Frist beginnt mit dem Zeit punkt, zu dem wir von der Verletzung<br />

Ihrer Anzeigepfl icht Kenntnis erlangt haben.<br />

Wir können uns auf unser Kündigungsrecht wegen Anzeigepfl ichtver letzung nicht<br />

berufen, wenn wir <strong>den</strong> nicht angezeigten Gefahrumstand oder die Unrichtigkeit der<br />

Anzeige kannten. Das Kündigungsrecht ist auch <strong>aus</strong>geschlossen, wenn Sie nachweisen,<br />

dass wir <strong>den</strong> Vertrag auch bei Kenntnis der nicht angezeigten Umstän de,<br />

wenn auch zu anderen <strong>Bedingungen</strong>, geschlossen hätten.<br />

3.2 Können wir nicht zurücktreten oder kündigen, weil wir <strong>den</strong> Vertrag auch bei<br />

Kenntnis der nicht angezeigten Umstände, aber zu anderen <strong>Bedingungen</strong> geschlossen<br />

hätten, wer<strong>den</strong> die anderen <strong>Bedingungen</strong> auf unser Verlangen rückwirkend<br />

Vertragsbestandteil. Haben Sie die Pfl ichtverletzung nicht zu vertreten, wer<strong>den</strong> die<br />

anderen <strong>Bedingungen</strong> ab der laufen<strong>den</strong> Versicherungsperiode Vertragsbestandteil.<br />

Dies gilt nur, wenn wir Sie durch gesonderte Mitteilung in Textform auf die Folgen einer<br />

Anzeigepfl ichtverletzung hingewiesen haben. Wir müssen die Vertragsanpassung<br />

innerhalb eines Monats schriftlich geltend machen. Dabei haben wir die Umstände<br />

anzugeben, auf die wir unsere Erklärung stützen. Innerhalb der Monatsfrist dürfen<br />

wir auch nachträglich weitere Umstände zur Begründung unserer Erklärung an geben.


Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem wir von der Ver letzung der Anzeigepfl<br />

icht, die uns zur Vertragsanpassung berechtigt, Kenntnis erlangen.<br />

Wir können uns auf eine Vertragsanpassung nicht berufen, wenn wir <strong>den</strong> nicht angezeigten<br />

Gefahrumstand oder die Unrichtigkeit der An zeige kannten.<br />

Erhöht sich durch die Vertragsanpassung der Beitrag um mehr als 10 % oder<br />

schließen wir die Gefahrabsicherung für <strong>den</strong> nicht angezeig ten Umstand <strong>aus</strong>,<br />

können Sie <strong>den</strong> Vertrag innerhalb eines Monats nach Zugang unserer Mitteilung<br />

fristlos in Schriftform kündigen.<br />

4. Anfechtung<br />

Unser Recht, <strong>den</strong> Vertrag wegen arglistiger Täuschung anzufechten, bleibt unberührt.<br />

Im Fall der Anfechtung steht uns der Teil des Beitra ges zu, der der bis zum<br />

Wirksamwer<strong>den</strong> der Anfechtungserklärung ab gelaufenen Vertragszeit entspricht.<br />

K Welche Fristen gelten für Verjährung und Klageerhebung?<br />

1. Ihre und unsere Ansprüche <strong>aus</strong> dem Versicherungsvertrag verjähren in drei<br />

Jahren.<br />

2. Die Verjährungsfrist beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch<br />

entstan<strong>den</strong> ist und der Gläubiger von <strong>den</strong> <strong>den</strong> Anspruch be grün<strong>den</strong><strong>den</strong> Umstän<strong>den</strong><br />

Kenntnis erlangt oder aufgrund grober Fahr lässigkeit nicht erlangt hat.<br />

3. Schweben über <strong>den</strong> geltend gemachten Anspruch zwischen dem Schuldner und<br />

dem Gläubiger Verhandlungen, so ist die Verjährung gehemmt, bis der eine oder<br />

andere Teil die Fortsetzung der Verhand lungen verweigert.<br />

4. Die Verjährung tritt frühestens drei Monate nach dem Ende der Hemmung ein.<br />

L Wann kann eine Anpassung des Beitrags erfolgen?<br />

1. Der Beitrag des jeweils abgeschlossenen Versicherungsvertrages wird unter<br />

Berücksichtigung der in unseren Kalkulationsgrundlagen nieder gelegten Beitragsfaktoren<br />

(z. B. Scha<strong>den</strong>-und Kostenaufwand, Be standszusammensetzung, Stornoquote)<br />

für eine <strong>aus</strong>reichend große An zahl gleichartiger Risiken eines Tarifs (Bestandsgruppe)<br />

unter Beach tung der anerkannten Grundsätze der Versicherungsmathematik<br />

und Versicherungstechnik ermittelt. Die Zugehörigkeit zu einer Bestands<br />

gruppe bestimmt sich nach <strong>den</strong> Tarifmerkmalen, die sich <strong>aus</strong> dem für <strong>den</strong><br />

jeweiligen Versicherungsvertrag gültigen Tarif und <strong>aus</strong> sonstigen Vereinbarungen<br />

ergeben. Tarifmerkmale sind alle Informationen, die wir zur Bestimmung des versicherten<br />

Risikos und zur Berechnung des Beitrags des jeweiligen Vertrages im<br />

Antrag abfragen und im Versiche rungschein dokumentieren.<br />

2. Der Versicherer überprüft jährlich unter Berücksichtigung der tat sächlichen Werte<br />

der letzten 3 Kalenderjahre, ob sich die von ihm kal kulierten Werte der einzelnen<br />

Bestandsgruppen bestätigt haben. In der Unfallversicherung beschränkt sich die<br />

Überprüfung auf die für die Er bringung von Hilfs- und Pfl egeleistungen durch externe<br />

Dienstleister kalkulierten Kosten. Unternehmensübergreifende Daten dürfen<br />

für <strong>den</strong> Fall herangezogen wer<strong>den</strong>, dass eine <strong>aus</strong>reichende Grundlage unternehmenseigener<br />

Daten nicht zur Verfügung steht.<br />

3. Bei einer Abweichung sind wir zu Beginn jeder Versicherungsperi ode, berechtigt,<br />

die für bestehende Verträge gelten<strong>den</strong> Beiträge auch soweit diese für erweiterten<br />

Versicherungsschutz vereinbart sind, für die einzelnen Bestandsgruppen anzupassen,<br />

wenn<br />

a) die Abweichung auf Veränderungen der unternehmensbezogenen Beitragsfaktoren<br />

beruht, die seit Vertragsabschluss bzw. der letzten Beitragsanpassung<br />

eingetreten sind und weder vorhersehbar noch beeinfl ussbar waren und<br />

b) die Abweichung mindestens 3 % beträgt. Der neue Beitrag ist unter Beachtung<br />

der anerkannten Grundsätze der Versicherungsmathematik und Versicherungstechnik<br />

<strong>den</strong> tat sächlichen Werten angemessen anzupassen und darf nicht höher<br />

sein als die Beitragssätze des Tarifs für neu abzuschließende Verträge mit<br />

gleichen Tarifmerkmalen und gleichem Deckungsumfang. Kostenveränderungen,<br />

die aufgrund der vertraglich vereinbarten <strong>Bedingungen</strong> in der H<strong>aus</strong>rat- und<br />

Wohngebäudeversicherung be reits in die Anpassung der Haftung eingefl ossen<br />

sind, bleiben un berücksichtigt. Ist der Beitrag nach der festgestellten Abweichung<br />

zu senken, so sind wir dazu verpfl ichtet.<br />

4. Der neue Beitrag wird mit Beginn des nächsten Versicherungsjahres wirksam.<br />

Für eine Beitragserhöhung gilt dies aber nur, wenn<br />

- wir Ihnen die Beitragserhöhung unter Hinweis auf <strong>den</strong> Unterschied zwischen<br />

altem und neuem Beitrag einen Monat vor dem Zeitpunkt des Wirksamwer<strong>den</strong>s<br />

mitteilen und<br />

- Sie schriftlich über Ihr Recht nach Nr. 6 belehrt haben.<br />

5. Sehen wir von einer Beitragserhöhung ab, ist die festgestellte Abwei chung bei<br />

der nächsten Anpassung zu berücksichtigen.<br />

6. Bei Erhöhung des Beitrags können Sie <strong>den</strong> Versicherungsvertrag in nerhalb<br />

eines Monats nach Zugang unserer Mitteilung, mit sofortiger Wirkung, frühestens<br />

jedoch zum Zeitpunkt des Wirksamwer<strong>den</strong>s der Erhöhung, schriftlich kündigen.<br />

Anderenfalls wird der Vertrag mit dem geänderten Beitrag fortgeführt.<br />

M Mit welchem Betrag sind Sie am Scha<strong>den</strong> beteiligt?<br />

Sofern <strong>aus</strong>drücklich vereinbart gilt zusätzlich zu <strong>den</strong> Versicherungsspar ten<br />

Wohngebäudeversicherung<br />

H<strong>aus</strong>ratversicherung<br />

Glasversicherung<br />

Haftpfl ichtversicherung<br />

1. Ab Beginn dieser Vereinbarung gilt für alle oben angegebenen Versicherungssparten<br />

eine Selbstbeteiligung je Versicherungsfall in Höhe von 200,– Euro.<br />

1.1 Selbstbeteiligung bedeutet, dass Sie bis zur Höhe der vereinbarten Selbstbeteiligung<br />

für <strong>den</strong> entstan<strong>den</strong>en Scha<strong>den</strong> selbst aufkommen.<br />

2. Nach Ablauf von 12 Monaten, in <strong>den</strong>en keine Versicherungsfälle mit Zahlungen<br />

zu <strong>den</strong> oben angegebenen Versicherungssparten angefallen sind, reduziert sich<br />

die Selbstbeteiligung von 200,– Euro auf 100,– Euro und entfällt nach weiteren<br />

12 Monaten.<br />

– 5 –<br />

3. Treten in oder nach dieser Zeit Versicherungsfälle mit Zahlungen ein, gilt ab<br />

dem Tag nach der ersten Zahlung, wieder für alle oben angege benen Versicherungssparten<br />

die ursprüngliche Selbstbeteiligung von 200, – Euro für alle nach<br />

diesem Zeitpunkt eintreten<strong>den</strong> Versicherungs fälle. Es führt jeweils nur die erste<br />

Zahlung zu einem Versicherungsfall zur Rückstufung auf die ursprüngliche Selbstbeteiligung.<br />

4. Die Frist von 12 Monaten zur Reduzierung der Selbstbeteiligung beginnt nach<br />

jedem Versicherungsfall einen Tag nach der ersten Zah lung erneut zu laufen.<br />

5. Sind innerhalb Ihrer oben angegebenen Versicherungssparten andere Selbstbeteiligungen<br />

vereinbart, gehen diese vor, soweit die dort verein barten Selbstbehalte<br />

höher sind.

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