2.1 Der Versicherungsschutz für die neue Wohnung erlischt drei Monate nach der nächsten Beitragsfälligkeit, die auf Ihren Auszug folgt. Q Wie wird die Entschädigung verzinst? 1. Wir verzinsen die Entschädigung seit Anzeige des Schadens mit 5 % pro Jahr, soweit nicht aus anderen Gründen ein höherer Zins zu ent richten ist. 2. Zinsen werden erst fällig, wenn die Entschädigung fällig ist <strong>und</strong> wer den mit der Entschädigung ausgezahlt. R Wie passen wir unsere Haftung der Preisentwicklung an? 1. Unsere Haftung wird zu der nach dem 1. Januar eines jeden Jahres folgenden Hauptfälligkeit des Vertrages der Preisentwicklung ange passt. 2. Gr<strong>und</strong>lage hierfür ist der vom Statistischen B<strong>und</strong>esamt jeweils für den Monat September veröffentlichte Preisindex für „Andere Ver brauchs-<strong>und</strong> Gebrauchsgüter ohne Nahrungsmittel <strong>und</strong> ohne norma lerweise nicht in der Wohnung gelagerte Güter” aus dem Preisindex für die Lebenshaltung der privaten Haushalte. 3. Die Veränderung wird berechnet aus der Differenz des Indexes im vergangenen Kalenderjahr zu dem davor liegenden Kalenderjahr <strong>und</strong> auf eine ganze Zahl abger<strong>und</strong>et. 4. Entsprechend erhöht oder vermindert sich der Beitrag. – 35 –
21008136 BOXplus Basis Bedingungen für die Hausratversicherung (05/09) A Welche Regelungen gelten? 1. Die Regelungen der BOXplus Basis Bedingungen für die Hausratversicherung. 2. Die Regelungen der Allgemeinen Bedingungen für BOXplus. B Welche Personen haben für ihre Sachen Versicherungsschutz? 1. Versicherungsschutz haben: Sie <strong>und</strong> alle weiteren in Ihrem Haushalt lebenden Personen. 2. Keinen Versicherungsschutz haben: alle Personen, die nicht in Ihrem Haushalt leben, insbesondere Besucher, Gäste <strong>und</strong> Untermieter. C Welche Leistungen erbringen wir? Wir erbringen im Versicherungsfall folgende Leistungen: 1. Sind versicherte Sachen gemäß D, die von im Haushalt lebenden Personen für den Haushalt genutzt werden, beschädigt <strong>und</strong> reparatur fähig, erstatten wir Ihnen die Kosten für die von Ihnen veranlasste notwendige Reparatur bis zur Höhe des Neuwertes. 2. Sind versicherte Sachen gemäß D, die von im Haushalt lebenden Personen für den Haushalt genutzt werden, zerstört, in Verlust geraten oder übersteigen die Reparaturkosten den Neuwert (bei Antiquitäten den Wiederbeschaffungswert) der versicherten Sachen, erstatten wir Ih nen den Neuwert (bei Antiquitäten den Wiederbeschaffungswert für eine gleichwertige Antiquität). D Welche Sachen sind versichert <strong>und</strong> welche nicht? 1. Versichert sind: 1.1 Sachen, die von im Haushalt lebenden Personen für den Haushalt privat genutzt werden. 1.2 Für Wertsachen gelten die auf dem Versicherungsschein genannten Entschädigungsgrenzen. Wertsachen sind: 1.2.1 Bargeld, auf elektronischen Zahlungsmitteln geladene Beträge (z.B. Geld- oder Chipkarte); 1.2.2 Urk<strong>und</strong>en einschließlich Sparbücher <strong>und</strong> sonstige Wertpapiere; 1.2.3 Schmucksachen, Edelsteine, Taschen- <strong>und</strong> Armbanduhren (auch Uhrensammlungen), Perlen, Briefmarken, Telefonkarten, Münzen, Medaillen <strong>und</strong> alle Sachen aus Gold, Platin oder Silber, Pelze, handgeknüpfte Teppiche <strong>und</strong> Gobelins, Kunstgegenstände, sonstige Sachen, die über 100 Jahre alt sind (Antiquitäten), jedoch mit Ausnahme von Möbeln. 1.3 Gebäudebestandteile sind nur dann versichert, wenn sie von Ihnen als Mieter oder Wohnungseigentümer zusätzlich angeschafft oder übernommen wurden <strong>und</strong> wenn Sie für deren Wartung, Reparatur <strong>und</strong> Erneuerung verantwortlich sind <strong>und</strong> aus einer Gebäudeversicherung keine Deckung gewährt wird. 1.4 Kleintiere, wie H<strong>und</strong>e, Katzen, Vögel etc. 2. Nicht versichert sind: 2.1 Gemeinschaftsantennen <strong>und</strong> Gemeinschaftssatellitenempfangsanla gen; 2.2 Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von mehr als 6 km/h <strong>und</strong> deren Motoren; 2.3 Kraftfahrzeuganhänger; 2.4 Motor-, Segelboote <strong>und</strong> Flugzeuge über 5 kg Fluggewicht <strong>und</strong> de ren Motoren. 2.5 Schäden am Inhalt eines Aquariums, die dadurch entstehen, dass Wasser aus dem Aquarium ausgetreten ist. E Welche Kosten sind versichert? 1. Versichert sind die durch den Versicherungsfall entstandenen not wendigen Kosten für: 1.1 Aufräumen <strong>und</strong> Entsorgung versicherter Sachen; 1.2 Ab- <strong>und</strong> Aufbauen, Abdecken oder Umräumen um versicherte Sa chen zu reparieren; 1.3 Transport <strong>und</strong> Lagerung versicherter Sachen, für die Dauer, in der die Wohnung unbenutzbar ist; 1.4 Austauschen von Schlössern an den Wohnungstüren, wenn die Schlüssel durch einen Versicherungsfall abhanden gekommen sind; 1.5 Reparatur von Gebäudeschäden, die in der Wohnung durch eine in F 1.5 beschriebene Tat entstanden sind; 1.6 anderweitige Unterbringung versicherter Personen ohne Nebenko sten für die Dauer, in der die Wohnung unbewohnbar ist; 1.7 vorläufi ge, eilbedürftige Maßnahmen zum Schutz versicherter Sa chen; 1.8 Bewachung versicherter Sachen, wenn Schließvorrichtungen <strong>und</strong> sonstige Sicherungen der Wohnung keinen ausreichenden Schutz bieten längstens für die Dauer von 48 St<strong>und</strong>en 1.9 die Koordination der Wiederherstellung Ihres Hausrates anlässlich eines erheblichen Schadens. 1.10 das Auffüllen von Aquarien <strong>und</strong> Wasserbetten mit Wasser 2. Versichert sind die Ihnen als Mieter durch den Versicherungsfall entstandenen notwendigen Kosten für Reparaturen in Ihrer gemieteten Wohnung an Bodenbelägen, Innenanstrichen, Tapeten sowie an behin dertengerechten Einbauten. 3. Alle Aufwendungen – auch erfolglose –, die Ihnen bei Eintritt eines Versicherungsfalles im Rahmen der Schadenabwendung oder -minde rung entstehen oder auf unsere Veranlassung entstehen, werden erstattet. – 36 – F Gegen welche Gefahren/Schäden besteht Versicherungsschutz <strong>und</strong> gegen welche nicht? 1. Versichert ist: die Beschädigung, Zerstörung oder der Verlust Ihrer versicherten Sa chen durch: 1.1 Sturm ab Windstärke 8, Hagel, Frost, naturbedingten Erdrutsch, naturbedingten Erdfall über natürlichen Hohlräumen, Blitz/atmosphärische Überspannung, Abgang von Lawinen, Schnee druck; 1.2 Feuer/Brand, Explosion/Verpuffung, Implosion; 1.3 Anprall von Kraft-, Schienen-, Luft- <strong>und</strong> Wasserfahrzeugen sowie ihrer Teile oder Ladungen; 1.4 Flüssigkeiten aus Zu- oder Ableitungen <strong>und</strong> den jeweils daran an geschlossenen Geräten oder Anlagen sowie aus Aquarien, Wasserbet ten, Zimmerbrunnen <strong>und</strong> Wassersäulen; 1.5 Diebstahl oder Vandalismus, wenn der Täter zur Ausführung der Tat in einen Raum eines Gebäudes oder in einen anderen in G be zeichneten Raum einbricht, einsteigt, mit einem falschen Schlüssel odereinem anderen nicht zur ordnungsgemäßen Öffnung bestimmten Werkzeug eindringt. Ein Schlüssel ist falsch, wenn seine Anfertigung für das Schloss nicht von einer dazu berechtigten Person veranlasst oder gebilligt worden ist. Der Gebrauch falscher Schlüssel ist nicht schon dann bewiesen wenn feststeht, dass versicherte Sachen abhanden gekommen sind. Ein richtiger Schlüssel gilt dann als falsch, wenn er Ihnen oder einem berechtigten Schlüsselinhaber gestohlen oder geraubt wurde. 1.6 Raub, räuberische Erpressung oder räuberischer Diebstahl in Ihrer Wohnung oder in einem anderen in G bezeichneten Raum; 1.7 den Versuch einer in F 1.5 oder F 1.6 beschriebenen Tat. 2. Nicht versichert sind: 2.1 Schäden durch Wind bis Stärke 8; 2.2 Schäden durch Niederschläge, die durch offene Fenster <strong>und</strong> Türen oder sonstige Gebäudeöffnungen eindringen, soweit die Gebäudeöffnungen nicht als Folge einer der unter F 1 genannten Gefahren ent standen sind; 2.3 Kurzschluss- oder Sengschäden, die nicht Folge einer der unter F 1 genannten Gefahren sind; 2.4 Schäden durch allmähliche Verrußung, Verschleiß, Abnutzung; 2.5 Schäden an Sachen, auch Wertsachen, die einem Nutzfeuer ausgesetzt werden; 2.6 Schäden, die durch Kraft-, Schienen-, Luft- <strong>und</strong> Wasserfahrzeuge entstehen, die von einer unter B 1. genannten Person betrieben werden; 2.7 Schäden durch Plansch- oder Reinigungswasser; 2.8 Schäden an Sachen, auch Wertsachen, die dem Wasser oder sonsti gen Flüssigkeiten bewusst ausgesetzt werden; 2.9 Sachen, die bei einer räuberischen Erpressung erst auf Verlangen des Täters an den Ort der Wegnahme oder Herausgabe herangeschafft wurden. 3. Kein Versicherungsschutz besteht generell für: 3.1 Schäden, die Sie vorsätzlich herbeiführen; 3.2 Schäden durch Kriegs- oder Bürgerkriegsereignisse sowie durch Kernenergie <strong>und</strong> alle hieraus entstehenden Folgeschäden; 3.3 ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen, Schäden durch Erdbeben, Hochwasser, Rückstau infolge von Witterungsniederschlägen oder Hochwasser <strong>und</strong> alle hieraus entstehenden Folgeschäden; 3.4 Schäden durch Sturmfl ut <strong>und</strong> alle hieraus entstehenden Folgeschä den. G Wo besteht für welche Sachen Versicherungsschutz? 1. Versicherungsschutz besteht in Ihrer im Versicherungsschein genannten Wohnung für die unter B 1. genannten Personen <strong>und</strong> die gemäß D versicherten Sachen. 1.1 Zu Ihrer Wohnung gehören alle ausschließlich von den unter B 1. genannten Personen genutzten Räume auf dem Versicherungsgr<strong>und</strong>stück, einschließlich Balkone, Loggien, Terrassen <strong>und</strong> Wintergärten. 1.2 Nicht zu Ihrer Wohnung gehören Büroräume, die eine unter B 1. genannte Person ausschließlich berufl ich oder gewerblich nutzt. 2. Versicherungsschutz besteht auch für ausschließlich von den unter B 1. genannten Personen benutzten Antennen/Satellitenempfangsanla gen, Markisen, Kinderwagen <strong>und</strong> Krankenfahrstühle (Rollstühle) auf dem Versicherungsgr<strong>und</strong>stück sowie für Ihre Fahrräder, Waschma schinen <strong>und</strong> Wäschetrockner in Gemeinschaftsräumen. 3. Versicherungsschutz besteht in den von unter B 1. genannten Personen allein genutzten Garagen in der Nähe Ihrer Wohnung. 4. Versicherungsschutz bei Raub, räuberischer Erpressung oder räuberischen Diebstahls besteht für die unter B 1. genannten Personen auf dem Versicherungsgr<strong>und</strong>stück. H Was verstehen wir unter Wohnfl äche <strong>und</strong> was geschieht bei unrichti ger Angabe der Wohnfl äche? 1. Wohnfl äche ist die Gr<strong>und</strong>fl äche in qm aller Räume Ihres Wohnhauses oder Ihrer Wohnung <strong>und</strong> der dazugehörigen Hobbyräume <strong>und</strong> Wintergärten; ausgenommen sind dabei Treppen, Keller- <strong>und</strong> Speicherräume, Balkone, Loggien <strong>und</strong> Terrassen soweit sie nicht zu Wohnzwecken ausgebaut sind. Dem gleichgestellt ist die Übernahme der qm-Angaben aus Mietverträgen oder Bauplänen. Wohnfl ächen, die nach Erstellung des Mietvertrages oder Bauplans hinzugekommen sind, sind ebenfalls zu berücksichtigen. 2. Bei Antragstellung haben Sie die Wohnfl äche nach 1. anzugeben. Jede Änderung der Wohnfl äche ist uns mitzuteilen.