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Versicherungsbedingungen und Informationen - Eureka24.de

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<strong>Versicherungsbedingungen</strong><br />

<strong>und</strong> <strong>Informationen</strong><br />

BOXplus DBV<br />

Stand: Mai 2009<br />

Es betreut Sie:


Inhaltsverzeichnis<br />

Name<br />

Straße<br />

PLZ/Ort<br />

Geburtsdatum<br />

Sehr geehrte K<strong>und</strong>in, sehr geehrter K<strong>und</strong>e,<br />

wir danken Ihnen, dass Sie sich für die DBV interessieren <strong>und</strong> würden<br />

uns freuen, Sie als neuen K<strong>und</strong>en begrüßen zu dürfen. Mit dieser<br />

Information erhalten Sie vorab eine Übersicht der Bestimmungen <strong>und</strong><br />

Informa tionen zu dem von Ihnen ausgewählten Versicherungsschutz.<br />

Ihre DBV Deutsche Beamten-Versicherung AG<br />

Die angekreuzten Unterlagen sowie die Tarifbedingungen zu folgenden<br />

Tarifen wurden vor Antragstellung ausgehändigt:<br />

Bitte bestätigen Sie uns den Erhalt der Unterlagen.<br />

Datum des Erhalts der Unterlagen<br />

Unterschrift des Antragstellers bzw. des gesetzlichen Vertreters<br />

BOXplus Allgemeiner Teil<br />

Vertragsinformationen BOXplus 3<br />

BOXplus Allgemeine Bedingungen (05/09) 4<br />

BOXplus Wohngebäude<br />

BOXplus Extra Bedingungen für<br />

die Wohngebäudeversicherung (05/09) 6<br />

BOXplus Standard Bedingungen<br />

für die Wohngebäudeversicherung (05/09) 9<br />

BOXplus Basis Bedingungen<br />

für die Wohngebäudeversicherung (05/09) 11<br />

BOXplus Besondere Bedingungen<br />

für die Wohngebäude-Elementar-Zusatzversicherung (05/09) 13<br />

BOXplus Besondere Bedingungen<br />

für die Wohngebäude-Elementar-Zusatzversicherung<br />

– ohne Überschwemmung/Rückstau (05/09) 14<br />

BOXplus Besondere Bedingungen<br />

der Ergänzungsdeckung zur Wohngebäudeversicherung<br />

(05/09) 15<br />

BOXplus Besondere Bedingungen<br />

für den Wohnungs-Schutzbrief (05/09) 16<br />

BOXplus Aktiv Wohngebäude<br />

BOXplus Aktiv Extra Bedingungen<br />

für die Wohngebäudeversicherung (05/09) 18<br />

BOXplus Aktiv Standard Bedingungen<br />

für die Wohngebäudeversicherung (05/09) 20<br />

BOXplus Aktiv Basis Bedingungen<br />

für die Wohngebäudeversicherung (05/09) 23<br />

BOXplus Aktiv Besondere Bedingungen<br />

für die Wohngebäude-Elementar-Zusatzversicherung<br />

(05/09) 25<br />

BOXplus Aktiv Besondere Bedingungen<br />

für die Wohngebäude-Elementar-Zusatzversicherung<br />

– ohne Überschwemmung/Rückstau (05/09) 26<br />

BOXplus Aktiv Besondere Bedingungen<br />

der Ergänzungsdeckung zur Wohngebäudeversicherung 27<br />

(05/09)<br />

BOXplus Aktiv Besondere Bedingungen<br />

für den Wohnungs-Schutzbrief (05/09) 28<br />

BOXplus Hausratversicherung<br />

BOXplus Extra Bedingungen<br />

für die Hausratsversicherung (05/09) 30<br />

BOXplus Standard Bedingungen<br />

für die Hausratsversicherung (05/09) 33<br />

BOXplus Basis Bedingungen<br />

für die Hausratsversicherung (05/09) 36<br />

BOXplus Extra Besondere Bedingungen<br />

für die OnTour Zusatzversicherung (05/09) 38<br />

BOXplus Standard Besondere Bedingungen<br />

für die OnTour Zusatzversicherung (05/09) 39<br />

BOXplus Basis Besondere Bedingungen<br />

für die OnTour Zusatzversicherung (05/09) 40<br />

Vermittler/-in


Inhaltsverzeichnis<br />

BOXplus Besondere Bedingungen<br />

für die Hausrat-Elementar-Zusatzversicherung (05/09) 41<br />

BOXplus Besondere Bedingungen<br />

für die Hausrat-Elementar-Zusatzversicherung<br />

– ohne Überschwemmung/Rückstau (05/09) 42<br />

BOXplus Besondere Bedingungen<br />

für die Fahrrad-Zusatzversicherung (05/09) 43<br />

BOXplus Besondere Bedingungen<br />

für den Wohnungs-Schutzbrief (05/09) 44<br />

BOXplus Besondere Bedingungen<br />

der Ergänzungsdeckung zur Hausratversicherung (05/09) 46<br />

BOXplus Aktiv Hausratversicherung<br />

BOXplus Aktiv Extra Bedingungen<br />

für die Hausratsversicherung (05/09) 47<br />

BOXplus Aktiv Standard Bedingungen<br />

für die Hausratsversicherung (05/09) 50<br />

BOXplus Aktiv Basis Bedingungen<br />

für die Hausratsversicherung (05/09) 53<br />

BOXplus Aktiv Extra Besondere Bedingungen<br />

für die OnTour Zusatzversicherung (05/09) 55<br />

BOXplus Aktiv Standard Besondere Bedingungen<br />

für die OnTour Zusatzversicherung (05/09) 56<br />

BOXplus Aktiv Basis Besondere Bedingungen<br />

für die OnTour Zusatzversicherung (05/09) 57<br />

BOXplus Aktiv Besondere Bedingungen<br />

für die Hausrat-Elementar-Zusatzversicherung (05/09) 58<br />

BOXplus Aktiv Besondere Bedingungen<br />

für die Hausrat-Elementar-Zusatzversicherung<br />

– ohne Überschwemmung/Rückstau (05/09) 59<br />

BOXplus Aktiv Besondere Bedingungen<br />

für die Fahrrad-Zusatzversicherung (05/09) 60<br />

BOXplus Aktiv Besondere Bedingungen<br />

für den Wohnungs-Schutzbrief (05/09) 61<br />

BOXplus Aktiv Besondere Bedingungen<br />

der Ergänzungsdeckung zur Hausratversicherung (05/09) 63<br />

BOXplus Glas<br />

BOXplus Bedingungen<br />

für die Glasversicherung (05/09) 64<br />

BOXplus Besondere Bedingungen<br />

der Ergänzungsdeckung zur Glasversicherung (05/09) 66<br />

BOXplus Aktiv Glas<br />

BOXplus Aktiv Bedingungen<br />

für die Glasversicherung (05/09) 67<br />

BOXplus Aktiv Besondere Bedingungen<br />

der Ergänzungsdeckung zur Glasversicherung (05/09) 69<br />

BOXplus Unfall<br />

BOXplus Extra Bedingungen 70<br />

für die Unfallversicherung (05/09)<br />

BOXplus Standard Bedingungen 73<br />

für die Unfallversicherung (05/09)<br />

BOXplus Basis Bedingungen<br />

für die Unfallversicherung (05/09) 76<br />

BOXplus Aktiv Unfall<br />

BOXplus Aktiv Extra Bedingungen<br />

für die Unfallversicherung (05/09) 79<br />

BOXplus Aktiv Standard Bedingungen<br />

für die Unfallversicherung (05/09) 82<br />

BOXplus Aktiv Basis Bedingungen<br />

für die Unfallversicherung (05/09) 85<br />

BOXplus Haftpflicht<br />

BOXplus Extra Besondere Bedingungen<br />

für die Privathaftpflichtversicherung (05/09) 87<br />

BOXplus Standard Besondere Bedingungen<br />

für die Privathaftpflichtversicherung (05/09) 90<br />

BOXplus Basis Besondere Bedingungen<br />

für die Privathaftpflichtversicherung (05/09) 93<br />

BOXplus Extra Besondere Bedingungen<br />

für die Tierhalterhaftpflichtversicherung (05/09) 96<br />

BOXplus Standard Besondere Bedingungen<br />

für die Tierhalterhaftpflichtversicherung (05/09) 98<br />

BOXplus Basis Besondere Bedingungen<br />

für die Tierhalterhaftpflichtversicherung (05/09) 98<br />

BOXplus Besondere Bedingungen der Ergänzungsdeckung<br />

zur Privat- <strong>und</strong>/oder Tierhalterhaftpflichtversicherung<br />

(05/09) 102<br />

BOXplus Besondere Bedingungen für die Berufshaftpflicht<br />

freiberuflicher Lehrer <strong>und</strong> allein tätige Raumpfleger (05/09) 103<br />

BOXplus Besondere Bedingungen für die Diensthaftpflicht-<br />

versicherung 104<br />

BOXplus Besondere Bedingungen für die Diensthaftpflicht-<br />

versicherung Sicherheitsbereich 105<br />

BOXplus Besondere Bedingungen für die Vermögensschadenpflichtversicherung<br />

106<br />

BOXplus Aktiv Haftpflicht<br />

BOXplus Aktiv Extra Besondere Bedingungen<br />

für die Privathaftpflichtversicherung (05/09) 108<br />

BOXplus Aktiv Standard Besondere Bedingungen<br />

für die Privathaftpflichtversicherung (05/09) 111<br />

BOXplus Aktiv Basis Besondere Bedingungen<br />

für die Privathaftpflichtversicherung (05/09) 114<br />

BOXplus Aktiv Extra Besondere Bedingungen<br />

für die Tierhalterhaftpflichtversicherung (05/09) 113<br />

BOXplus Aktiv Standard Besondere Bedingungen<br />

für die Tierhalterhaftpflichtversicherung (05/09) 119<br />

BOXplus Aktiv Basis Besondere Bedingungen<br />

für die Tierhalterhaftpflichtversicherung (05/09) 121<br />

BOXplus Aktiv Besondere Bedingungen<br />

der Ergänzungsdeckung zur Privat- <strong>und</strong>/oder<br />

Tierhalterhaftpflichtversicherung (05/09) 123


Vertragsinformationen BOXplus<br />

1. Vertragspartner<br />

DBV Deutsche Beamtenversicherung AG<br />

Frankfurter Str. 50, 65178 Wiesbaden<br />

Internet: www.dbv.de<br />

Vorsitzender des Vorstandes: Dr. Frank W. Keuper<br />

Sitz Wiesbaden HRB 2404 Amtsgericht Wiesbaden<br />

Sitz Berlin HRB 593 B Amtsgericht Charlottenburg<br />

2. Weitere Ansprechpartner<br />

Den Namen <strong>und</strong> die Anschrift Ihres Vermittlers fi nden Sie im Antrag oder im<br />

Angebot.<br />

3. Ladungsfähige Anschriften des Vertragspartners/Vermittlers<br />

Die ladungsfähige Anschrift der DBV Deutsche Beamtenversicherung AG ist unter<br />

Punkt 1 genannt, die Ihres Vermittlers fi nden Sie im An trag oder im Angebot.<br />

4. Hauptgeschäftstätigkeit des Versicherers <strong>und</strong> Anschrift der zu ständigen<br />

Aufsichtsbehörde<br />

Die Geschäftstätigkeit der DBV Deutsche Beamtenversicherung AG bezieht sich<br />

hauptsächlich auf den Betrieb aller Zweige der Privatversicherung, in der Lebens-,<br />

Kredit- <strong>und</strong> Krankenversicherung jedoch nur der Rückversicherung;<br />

Zuständige Aufsichtsbehörde:<br />

B<strong>und</strong>esanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht<br />

Graurheindorfer Straße 108, 53117 Bonn<br />

5. Garantiefonds<br />

Ein Garantiefond ist gesetzlich nicht vorgesehen.<br />

6. Wesentliche Merkmale der Versicherungsleistung<br />

Der Leistungsumfang ergibt sich aus dem Antrag oder dem Angebot. Es gelten die<br />

zu Vertragsbeginn gültigen <strong>und</strong> Ihnen zuvor ausgehän digten <strong>Versicherungsbedingungen</strong>.<br />

7. Gesamtpreis der Versicherung<br />

Bei dem im Antrag oder im Angebot genannten Preis handelt es sich um den Beitrag<br />

gemäß vereinbarter Zahlweise inklusive der Versiche rungsteuer.<br />

Der vom Gesetzgeber erhobene Versicherungsteuersatz beträgt zur Zeit in der:<br />

Schadenversicherung allgemein 19,00 %<br />

Feuerversicherung 14,00 %<br />

Gebäudeversicherung mit Feueranteil 17,75 %<br />

Hausratversicherung mit Feueranteil 18,00 %<br />

Unfallversicherung 19,00 %<br />

8. Zusätzlich anfallende Kosten <strong>und</strong>/oder Gebühren<br />

Für Tätigkeiten, die über die gewöhnliche Verwaltung Ihres Vertrages hinausgehen,<br />

stellen wir Gebühren in Rechnung, insbesondere Gebüh ren für Mahnungen (zur<br />

Zeit 5,– Euro) <strong>und</strong> für Lastschriftrückläufer (zur Zeit 10,– Euro).<br />

Für einen Anruf bei unserem 24-Std.-Service: 01 80 3 - 32 81 00 aus dem deutschen<br />

Festnetz werden 9 Cent je angefangene Minute berechnet. Abweichende Preise für<br />

Anrufe aus dem Mobilfunknetz sind möglich.<br />

9. Einzelheiten hinsichtlich der Zahlung <strong>und</strong> Erfüllung<br />

Angaben zur Fälligkeit des Beitrags fi nden Sie in den dem Vertrag zugr<strong>und</strong>eliegenden<br />

Bedingungen.<br />

Sie haben Ihre Pfl icht zur Zahlung des Beitrags erfüllt, wenn die Zah lung bei uns<br />

eingegangen ist. Das ist bei einer Überweisung der Zeitpunkt, zu dem der Beitrag<br />

auf unserem Konto gutgeschrieben wird. Bei Zahlung im Wege des Lastschrifteinzugsverfahrens<br />

ist zusätzlich die wirksame Belastung Ihres Kontos erforderlich.<br />

Ihre Zahlung ist rechtzeitig, wenn:<br />

bei einem Überweisungsauftrag an Ihre Bank der Beitrag innerhalb der Zahlungsfrist<br />

von Ihrem Konto abgebucht wurde;<br />

Einzahlungen auf unser Konto bei Bank oder Post innerhalb der Zahlungsfrist<br />

vorgenommen werden.<br />

Haben Sie uns eine Lastschrifteinzugsermächtigung erteilt, haben Sie lediglich<br />

dafür zu sorgen, dass der Beitrag zum Zeitpunkt der Fälligkeit von Ihrem Konto<br />

abgebucht werden kann, also ausreichende Konto deckung besteht.<br />

10. Befristung der Gültigkeitsdauer der zur Verfügung gestellten In formationen<br />

bzw. der Gültigkeit befristeter Angebote<br />

Sofern wir die Gültigkeit von <strong>Informationen</strong> oder Angeboten begrenzt haben, fi nden<br />

Sie dort einen entsprechenden Hinweis. Im Übrigen gel ten die Regelungen des<br />

Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB), insbesonde re des § 147 BGB. Danach kann<br />

der einem Abwesenden gemachte An trag nur bis zu dem Zeitpunkt angenommen<br />

werden, in welchem der Antragende den Eingang der Antwort unter regelmäßigen<br />

Umständen erwarten darf.<br />

11. Angaben zum Vertragsabschluss, zum Beginn der Versicherung <strong>und</strong> des<br />

Versicherungsschutzes sowie zur Antragsfrist<br />

Der Vertrag mit uns kommt zustande, wenn wir den von Ihnen ge stellten Antrag<br />

auf Abschluss eines Versicherungsvertrages annehmen. Dies geschieht, indem<br />

wir Ihnen den Versicherungsschein oder eine ausdrückliche Annahmeerklärung<br />

übersenden <strong>und</strong> dieser/diese Ihnen zugeht.<br />

Der Versicherungsschutz beginnt zu dem im Versicherungsschein genannten<br />

– 3 –<br />

Vertragsbeginn.<br />

Die Angaben zum Beginn der Versicherung ergeben sich im Übrigen aus dem Antrag<br />

oder dem Angebot sowie den dem Vertrag zugr<strong>und</strong>e liegenden Bedingungen.<br />

Eine Frist, während der Sie an den Antrag geb<strong>und</strong>en sind, besteht nicht.<br />

12. Widerrufsrecht<br />

Sie können Ihre Vertragserklärung bis zum Ablauf von 2 Wochen nach Erhalt des<br />

Versicherungsscheins <strong>und</strong> der Vertragsbestimmungen einschließlich der Allgemeinen<br />

<strong>Versicherungsbedingungen</strong> sowie der wei teren gesetzlich vorgeschriebenen<br />

<strong>Informationen</strong> ohne Angabe von Gründen schriftlich widerrufen. Eine Erklärung in<br />

Textform (z.B. per Fax oder E-Mail) ist ausreichend. Zur Wahrung der Widerrufsfrist<br />

ge nügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an:<br />

DBV Deutsche Beamtenversicherung AG<br />

Frankfurter Str. 50, 65178 Wiesbaden<br />

Sofern der in diesem Antrag genannte Versicherungsbeginn vor dem Ablauf der<br />

Widerrufsfrist liegt, sind Sie damit einverstanden, dass der Versicherungsschutz<br />

beitragspfl ichtig vor Ablauf dieser Frist beginnt.<br />

Widerrufsfolgen<br />

Im Falle des Widerrufs steht uns die anteilige Prämie für den Zeitraum vom Versicherungsbeginn<br />

bis zum Zugang Ihrer Widerrufserklärung bei uns zu. Eine etwaig<br />

darüber hinaus geleistete Prämie werden wir Ihnen erstatten.<br />

13. Laufzeit<br />

Die Laufzeit des Vertrages ergibt sich aus dem Antrag oder dem An gebot.<br />

27931094<br />

14. Angaben zur Beendigung des Vertrages, insbesondere zu den vertraglichen<br />

Kündigungsbedingungen einschließlich etwaiger Ver tragsstrafen<br />

Wenn Sie Ihre vorvertragliche Anzeigepfl icht verletzen, kann der Ver sicherer vom<br />

Vertrag zurücktreten oder kündigen.<br />

Der Vertrag kann von beiden Seiten zum vereinbarten Ablauf <strong>und</strong> nach Eintritt eines<br />

Versicherungsfalles gekündigt werden.<br />

Sie können den Vertrag mit einer Kündigungsfrist von einem Monat zum ersten<br />

eines jeden Monats kündigen.<br />

Der Wohngebäude – Versicherungsvertrag kann außerdem von beiden Seiten<br />

(Erwerber <strong>und</strong> Versicherer) im Fall der Veräußerung der versicherten Immobilie<br />

gekündigt werden.<br />

Darüber hinaus können Sie den Vertrag aus Anlass einer Beitragserhö hung ohne<br />

Änderung des Umfangs des Versicherungsschutzes kündi gen.<br />

Der Versicherer kann außerdem bei Zahlungsverzug kündigen.<br />

Unrichtige Angaben zu den Tarifmerkmalen können zu Vertragsstrafen führen.<br />

Weitere Einzelheiten, insbesondere zu den Kündigungsfristen <strong>und</strong> et waigen Vertragsstrafen,<br />

sind den dem Vertrag zugr<strong>und</strong>eliegenden Be dingungen zu entnehmen.<br />

15. Angabe des Rechts welches der Versicherer bei der Vertragsan bahnung<br />

der Beziehung zum Versicherungsnehmer zugr<strong>und</strong>e legt<br />

Den vorvertraglichen Beziehungen liegt deutsches Recht zugr<strong>und</strong>e.<br />

16. Anwendbares Recht <strong>und</strong> zuständiges Gericht<br />

Dem Vertrag liegt deutsches Recht zugr<strong>und</strong>e. Der Gerichtsstand ist in den dem<br />

Vertrag zugr<strong>und</strong>eliegenden Bedingungen geregelt.<br />

17. Maßgebliche Vertragssprache<br />

Wir teilen Ihnen alle Vertragsbedingungen <strong>und</strong> die vorliegenden Vertragsinformationen<br />

in deutscher Sprache mit. Während der Laufzeit dieses Vertrages kommunizieren<br />

wir mit Ihnen auf Deutsch.<br />

18. Außergerichtliche Beschwerde <strong>und</strong> Rechtsbehelfsverfahren<br />

Unser Ziel ist es, Ihnen einen optimalen Service zu bieten. Wenn uns das einmal<br />

nicht gelingt, informieren Sie uns (24-St<strong>und</strong>en-K<strong>und</strong>enservice 0 18 03 - 32 81 00*)!<br />

Wir reagieren unverzüglich <strong>und</strong> suchen eine Lösung.<br />

* Für einen Anruf bei unserem 24-Std.-Service: 0 18 03 - 32 81 00 aus dem deutschen<br />

Festnetz werden 9 Cent je angefangene Minute berechnet. Abweichende<br />

Preise für Anrufe aus dem Mobilfunknetz sind möglich.<br />

Sollten Sie mit unseren Entscheidungen nicht einverstanden sein, haben Sie zur<br />

außergerichtlichen Streitbeilegung die Möglichkeit, als unabhängigen <strong>und</strong> neutralen<br />

Schlichter den Versicherungsombudsmann anzurufen:<br />

„Versicherungsombudsmann e.V.”<br />

Postfach 080632, 10006 Berlin,<br />

Tel.: 0 18 04 - 22 44 24, Fax 0 18 04 - 22 44 25 für<br />

20 Cent je Anruf/Fax aus dem deutschen Festnetz. Abweichende Preise für Anrufe<br />

aus dem Mobilfunknetz sind möglich.<br />

E-Mail: beschwerde@versicherungsombudsmann.de<br />

Das Schlichtungsverfahren ist bis zu einem Beschwerdewert von 80.000,– Euro<br />

möglich <strong>und</strong> für Sie kostenfrei.<br />

Es bleibt Ihnen unbenommen, Ihr Anliegen auf dem ordentlichen Rechtsweg<br />

vorzubringen.<br />

19. Möglichkeit einer Beschwerde bei der unter Ziffer 4 genannten Behörde<br />

Sollten Sie mit unserer Entscheidung nicht einverstanden sein, haben Sie die Möglichkeit,<br />

bei der unter Punkt 4 genannten Aufsichtsbehörde Beschwerde einzulegen.


21008119<br />

BOXplus<br />

Allgemeine Bedingungen (05/09)<br />

A Welche Regelungen gelten?<br />

1. Die Regelungen der Allgemeinen Bedingungen für BOXplus <strong>und</strong> der BOXplus<br />

Bedingungen des jeweils abgeschlossenen Versicherungsver trages.<br />

2. Das Recht der B<strong>und</strong>esrepublik Deutschland.<br />

B Wann beginnt Ihr Versicherungsschutz?<br />

1. Der Versicherungsschutz beginnt mit dem im Versicherungsschein genannten<br />

Tag – mittags 12 Uhr. Voraussetzung für den Versiche rungsschutz ist das Zustandekommen<br />

des Versicherungsvertrages. Dies geschieht durch Antrag <strong>und</strong> Annahme.<br />

2. Endet bei einem Versichererwechsel die Vorversicherung mit Ablauf des Tages<br />

vor dem im Versicherungsschein ausgewiesenen Tag des Versicherungsbeginns,<br />

beginnt die Versicherung mit Tagesbeginn (0.00 Uhr), damit keine Lücke im Versicherungsschutz<br />

entsteht.<br />

C Wann haben Sie Ihren Beitrag zu zahlen?<br />

1. Der Erstbeitrag wird abweichend von der gesetzlichen Regelung (§ 33 Abs. 1<br />

Versicherungsvertragsgesetz) nach Abschluss des Versiche rungsvertrages fällig,<br />

jedoch nicht vor dem im Versicherungsschein an gegebenen Versicherungsbeginn.<br />

2. Alle Folgebeiträge sind jeweils zum vereinbarten Fälligkeitstag zu zahlen.<br />

3. Wenn Sie einen Beitrag nicht rechtzeitig zahlen, geraten Sie ohne Mahnung in<br />

Verzug, es sei denn, dass Sie die verspätete Zahlung nicht zu vertreten haben.<br />

Wir werden Sie auf Ihre Kosten in Textform zur Zahlung des rückständigen Beitrages<br />

zuzüglich Zinsen <strong>und</strong> Kosten auf fordern <strong>und</strong> Ihnen eine Zahlungsfrist von<br />

einem Monat setzen.<br />

Sind Sie nach Ablauf der gesetzten Frist mit der Zahlung des Beitrages oder der<br />

Zinsen oder Kosten noch in Verzug, haben Sie für Versiche rungsfälle, die nach<br />

Ablauf dieser Frist eintreten, keinen Versiche rungsschutz. Weiterhin können wir<br />

den Vertrag nach Ablauf der Zah lungsfrist ohne Einhaltung einer Frist kündigen.<br />

Haben wir gekündigt <strong>und</strong> zahlen Sie danach innerhalb eines Monats den angemahnten<br />

Be trag, besteht der Vertrag fort. Versicherungsschutz besteht wieder<br />

für Versicherungsfälle, die nach Zahlung der rückständigen Beiträge zu züglich<br />

geforderter Zinsen <strong>und</strong> Kosten eintreten. Im Mahnschreiben werden wir Sie auf<br />

die Folgen bei Nichtzahlung des Beitrages hinwei sen.<br />

D Welche Vertragsdauer gilt für Ihren Versicherungsvertrag <strong>und</strong> wann kann der<br />

Vertrag gekündigt werden?<br />

1. Die Vertragsdauer beträgt ein Jahr.<br />

2. Der Vertrag kann von Ihnen auch während des ersten Versiche rungsjahres zum<br />

ersten eines jeden Monats schriftlich gekündigt wer den.<br />

3. Der Vertrag kann von uns jeweils zum Ende des Versicherungsjah res, frühestens<br />

zum vereinbarten Ablauf, gekündigt werden.<br />

4. Die Kündigung muss Ihnen oder uns spätestens einen Monat vor dem Kündigungstermin<br />

zugegangen sein.<br />

5. Bei vorzeitiger Beendigung des Vertrages haben wir, soweit nicht et was anderes<br />

bestimmt ist, nur Anspruch auf den Teil des Beitrags, der dem Zeitpunkt entspricht,<br />

in dem Versicherungsschutz bestanden hat.<br />

6. Der Vertrag verlängert sich um ein Jahr <strong>und</strong> weiter von Jahr zu Jahr, wenn er zu<br />

dem vereinbarten Vertragsablauf ungekündigt ist.<br />

E Unter welcher Voraussetzung kann im Versicherungsfall gekündigt werden?<br />

1. Nach dem Eintritt des Versicherungsfalls können Sie oder wir das Versicherungsverhältnis<br />

in Schriftform kündigen.<br />

2. Die Kündigung ist nur bis zum Ablauf eines Monats seit dem Ab schluss der<br />

Verhandlungen über die Entschädigung zulässig.<br />

2.1 Wir haben eine Kündigungsfrist von einem Monat einzuhalten.<br />

2.2 Sie können nicht zu einem späteren Zeitpunkt als dem Schluss der laufenden<br />

Versicherungsperiode kündigen.<br />

F Welches Gericht ist für Klagen zuständig?<br />

1. Für Klagen aus dem Versicherungsvertrag gegen uns bestimmt sich die gerichtliche<br />

Zuständigkeit nach unserem Sitz oder dem Sitz unserer für den Versicherungsvertrag<br />

zuständigen Niederlassung. Sind Sie eine natürliche Person <strong>und</strong> wohnen<br />

in Deutschland, ist auch das Gericht zuständig, in dessen Bezirk Sie zur Zeit der<br />

Klageerhebung Ihren Wohnsitz oder, in Ermangelung eines solchen, Ihren gewöhnlichen<br />

Aufenthalt haben.<br />

2. Sind Sie eine natürliche Person <strong>und</strong> wohnen in Deutschland, müssen Klagen aus<br />

dem Versicherungsvertrag gegen Sie bei dem Gericht erho ben werden, das für Ihren<br />

Wohnsitz oder, in Ermangelung eines sol chen, den Ort Ihres gewöhnlichen Aufenthalts<br />

zuständig ist. Unterhalten Sie zum Zeitpunkt der Klageerhebung Ihren Wohnsitz<br />

oder ge wöhnlichen Aufenthalt in einem Staat außerhalb der Europäischen Gemeinschaft,<br />

Islands, Norwegens oder der Schweiz oder ist Ihr Wohnsitz oder gewöhnlicher<br />

Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt, können wir Sie vor dem für<br />

unseren Sitz zuständigen Ge richtsstand verklagen. Sind Sie eine juristische Person,<br />

bestimmt sich das zuständige Gericht nach Ihrem Sitz oder Ihrer Niederlassung.<br />

3. Andere nach deutschem Recht begründete Gerichtsstände werden durch diese<br />

Vereinbarungen nicht ausgeschlossen.<br />

G Wer hat Rechte <strong>und</strong> Pfl ichten aus diesem Vertrag?<br />

1. Die Ausübung von Rechten <strong>und</strong> die Verfügung über Rechte aus die sem Vertrag<br />

steht nur Ihnen <strong>und</strong> nicht einem Versicherten zu. Sie kön nen über die Rechte des<br />

Versicherten im eigenen Namen verfügen oder die Leistung entgegennehmen.<br />

– 4 –<br />

Unerheblich ist in diesen Fällen, wer im Besitz des Versicherungsscheines ist.<br />

2. Bezieht sich der Versicherungsschutz aus diesem Vertrag auf eine andere Person<br />

(Versicherter) als Sie, so fi nden die für Sie geltenden Be stimmungen, in denen Ihre<br />

Kenntnis oder Ihr Verhalten von rechtlicher Bedeutung ist, auf diese Person sinngemäße<br />

Anwendung.<br />

H Zu welchem Zeitpunkt müssen wir Leistungen erbringen?<br />

1. Wir erbringen unsere Versicherungsleistung innerhalb von zwei Wo chen nach<br />

Vorliegen aller erforderlichen Unterlagen <strong>und</strong> Auskünfte zur Feststellung des Versicherungsfalles<br />

<strong>und</strong> des Umfangs der Leistung.<br />

2. Steht unsere Pfl icht zur Geldleistung zunächst nur dem Gr<strong>und</strong>e nach fest, so<br />

können Abschlagszahlungen in Höhe des Betrages verlangt werden, den wir nach<br />

Lage der Sache mindestens zu zahlen haben.<br />

I Was müssen Sie tun, wenn sich Ihre Anschrift <strong>und</strong>/oder Ihr Name ändert?<br />

Bitte teilen Sie uns Änderungen Ihrer Anschrift oder Ihres Namensmit. Haben Sie<br />

uns die Änderung Ihrer Anschrift nicht mitgeteilt, gel ten Erklärungen, die wir per<br />

Einschreiben an Ihre letzte uns bekannte Adresse senden, als zugegangen.<br />

J Was bedeutet die vorvertragliche Anzeigepfl icht?<br />

1. Vollständigkeit <strong>und</strong> Richtigkeit von Angaben über gefahrerhebliche Umstände.<br />

Sie haben uns bis zur Abgabe Ihrer Vertragserklärung alle Ihnen be kannten Gefahrumstände<br />

in Textform anzuzeigen, nach denen wir Sie in Textform gefragt haben<br />

<strong>und</strong> die für unseren Entschluss erheblich sind, den Vertrag mit dem vereinbarten<br />

Inhalt zu schließen.<br />

Sie sind auch insoweit zur Anzeige verpfl ichtet, als wir nach Ihrer Vertragserklärung,<br />

aber vor unserer Vertragsannahme Fragen im Sinne des Satzes 1 in Textform stellen.<br />

Gefahrerheblich sind die Umstände, die geeignet sind, auf unseren Entschluss<br />

Einfl uss auszuüben, den Vertrag überhaupt oder mit dem vereinbarten Inhalt abzuschließen.<br />

Soll eine andere Person versichert werden, ist diese neben Ihnen für die<br />

wahrheitsgemäße <strong>und</strong> vollständige Anzeige der gefahrerheblichen Umstände <strong>und</strong><br />

die Beantwortung der an Sie gestellten Fragen verantwortlich.<br />

Wird der Vertrag von Ihrem Vertreter geschlossen <strong>und</strong> kennt dieser den gefahrerheblichen<br />

Umstand, müssen Sie sich so behandeln lassen, als hätten Sie selbst davon<br />

Kenntnis gehabt oder dies arglistig ver schwiegen.<br />

2. Rücktritt<br />

2.1 Voraussetzungen <strong>und</strong> Ausübung des Rücktritts<br />

Unvollständige <strong>und</strong> unrichtige Angaben zu den gefahrerheblichen Um ständen berechtigen<br />

uns, vom Versicherungsvertrag zurückzutreten. Dies gilt nur, wenn wir<br />

Sie durch gesonderte Mitteilung in Textform auf die Folgen einer Anzeigepfl ichtverletzung<br />

hingewiesen haben. Wir müssen unser Rücktrittsrecht innerhalb eines<br />

Monats schriftlich geltend machen. Dabei haben wir die Umstände anzugeben, auf<br />

die wir unsere Erklärung stützen. Innerhalb der Monatsfrist dürfen wir auch nachträglich<br />

weitere Umstände zur Begründung unserer Erklärung angeben. Die Frist beginnt<br />

mit dem Zeitpunkt, zu dem wir von der Verletzung der Anzeigepfl icht, die unser<br />

Rücktrittsrecht begründet, Kenntnis er langen. Der Rücktritt erfolgt durch Erklärung<br />

Ihnen gegenüber.<br />

2.2 Ausschluss des Rücktrittsrechts<br />

Wir können uns auf unser Rücktrittsrecht nicht berufen, wenn wir den nicht angezeigten<br />

Gefahrumstand oder die Unrichtigkeit der Anzeige kannten. Wir haben kein<br />

Rücktrittsrecht, wenn Sie nachweisen, dass Sie oder Ihr Vertreter die unrichtigen<br />

oder unvollständigen Angaben weder vorsätzlich noch grob fahrlässig gemacht haben.<br />

Unser Rücktrittsrecht wegen grob fahrlässiger Verletzung der Anzeigepfl icht besteht<br />

nicht, wenn Sie nachweisen, dass wir den Vertrag auch bei Kenntnis der nicht<br />

angezeigten Umstände, wenn auch zu anderen Bedingungen, geschlos sen hätten.<br />

Im Fall des Rücktritts besteht kein Versicherungsschutz. Treten wir nach Eintritt<br />

des Versicherungsfalls zurück, dürfen wir den Versiche rungsschutz nicht versagen,<br />

wenn Sie nachweisen, dass der unvollstän dig oder unrichtig angezeigte<br />

Umstand weder für den Eintritt des Ver sicherungsfalls noch für die Feststellung<br />

oder den Umfang der Leistung ursächlich war. Auch in diesem Fall besteht aber<br />

kein Versicherungs schutz, wenn Sie die Anzeigepfl icht arglistig verletzt haben.<br />

Uns steht der Teil des Beitrages zu, der der bis zum Wirksamwerden der Rücktrittserklärung<br />

abgelaufenen Vertragszeit entspricht.<br />

3. Kündigung oder rückwirkende Vertragsanpassung<br />

3.1 Ist unser Rücktrittsrecht ausgeschlossen, weil Ihre Verletzung einer Anzeigepfl<br />

icht weder auf Vorsatz noch auf grober Fahrlässigkeit be ruhte, können wir den<br />

Versicherungsvertrag unter Einhaltung einer Frist von einem Monat in Schriftform<br />

kündigen. Dies gilt nur, wenn wir Sie durch gesonderte Mitteilung in Textform auf<br />

die Folgen einer Anzeigepfl ichtverletzung hingewiesen haben. Dabei haben wir die<br />

Umstände anzugeben, auf die wir unsere Erklärung stützen. Innerhalb der Monatsfrist<br />

dürfen wir auch nachträglich weitere Umstände zur Be gründung unserer Erklärung<br />

angeben. Die Frist beginnt mit dem Zeit punkt, zu dem wir von der Verletzung<br />

Ihrer Anzeigepfl icht Kenntnis erlangt haben.<br />

Wir können uns auf unser Kündigungsrecht wegen Anzeigepfl ichtver letzung nicht<br />

berufen, wenn wir den nicht angezeigten Gefahrumstand oder die Unrichtigkeit der<br />

Anzeige kannten. Das Kündigungsrecht ist auch ausgeschlossen, wenn Sie nachweisen,<br />

dass wir den Vertrag auch bei Kenntnis der nicht angezeigten Umstän de,<br />

wenn auch zu anderen Bedingungen, geschlossen hätten.<br />

3.2 Können wir nicht zurücktreten oder kündigen, weil wir den Vertrag auch bei<br />

Kenntnis der nicht angezeigten Umstände, aber zu anderen Bedingungen geschlossen<br />

hätten, werden die anderen Bedingungen auf unser Verlangen rückwirkend<br />

Vertragsbestandteil. Haben Sie die Pfl ichtverletzung nicht zu vertreten, werden die<br />

anderen Bedingungen ab der laufenden Versicherungsperiode Vertragsbestandteil.<br />

Dies gilt nur, wenn wir Sie durch gesonderte Mitteilung in Textform auf die Folgen einer<br />

Anzeigepfl ichtverletzung hingewiesen haben. Wir müssen die Vertragsanpassung<br />

innerhalb eines Monats schriftlich geltend machen. Dabei haben wir die Umstände<br />

anzugeben, auf die wir unsere Erklärung stützen. Innerhalb der Monatsfrist dürfen<br />

wir auch nachträglich weitere Umstände zur Begründung unserer Erklärung an geben.


Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem wir von der Ver letzung der Anzeigepfl<br />

icht, die uns zur Vertragsanpassung berechtigt, Kenntnis erlangen.<br />

Wir können uns auf eine Vertragsanpassung nicht berufen, wenn wir den nicht angezeigten<br />

Gefahrumstand oder die Unrichtigkeit der An zeige kannten.<br />

Erhöht sich durch die Vertragsanpassung der Beitrag um mehr als 10 % oder<br />

schließen wir die Gefahrabsicherung für den nicht angezeig ten Umstand aus,<br />

können Sie den Vertrag innerhalb eines Monats nach Zugang unserer Mitteilung<br />

fristlos in Schriftform kündigen.<br />

4. Anfechtung<br />

Unser Recht, den Vertrag wegen arglistiger Täuschung anzufechten, bleibt unberührt.<br />

Im Fall der Anfechtung steht uns der Teil des Beitra ges zu, der der bis zum<br />

Wirksamwerden der Anfechtungserklärung ab gelaufenen Vertragszeit entspricht.<br />

K Welche Fristen gelten für Verjährung <strong>und</strong> Klageerhebung?<br />

1. Ihre <strong>und</strong> unsere Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag verjähren in drei<br />

Jahren.<br />

2. Die Verjährungsfrist beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch<br />

entstanden ist <strong>und</strong> der Gläubiger von den den Anspruch be gründenden Umständen<br />

Kenntnis erlangt oder aufgr<strong>und</strong> grober Fahr lässigkeit nicht erlangt hat.<br />

3. Schweben über den geltend gemachten Anspruch zwischen dem Schuldner <strong>und</strong><br />

dem Gläubiger Verhandlungen, so ist die Verjährung gehemmt, bis der eine oder<br />

andere Teil die Fortsetzung der Verhand lungen verweigert.<br />

4. Die Verjährung tritt frühestens drei Monate nach dem Ende der Hemmung ein.<br />

L Wann kann eine Anpassung des Beitrags erfolgen?<br />

1. Der Beitrag des jeweils abgeschlossenen Versicherungsvertrages wird unter<br />

Berücksichtigung der in unseren Kalkulationsgr<strong>und</strong>lagen nieder gelegten Beitragsfaktoren<br />

(z. B. Schaden-<strong>und</strong> Kostenaufwand, Be standszusammensetzung, Stornoquote)<br />

für eine ausreichend große An zahl gleichartiger Risiken eines Tarifs (Bestandsgruppe)<br />

unter Beach tung der anerkannten Gr<strong>und</strong>sätze der Versicherungsmathematik<br />

<strong>und</strong> Versicherungstechnik ermittelt. Die Zugehörigkeit zu einer Bestands<br />

gruppe bestimmt sich nach den Tarifmerkmalen, die sich aus dem für den<br />

jeweiligen Versicherungsvertrag gültigen Tarif <strong>und</strong> aus sonstigen Vereinbarungen<br />

ergeben. Tarifmerkmale sind alle <strong>Informationen</strong>, die wir zur Bestimmung des versicherten<br />

Risikos <strong>und</strong> zur Berechnung des Beitrags des jeweiligen Vertrages im<br />

Antrag abfragen <strong>und</strong> im Versiche rungschein dokumentieren.<br />

2. Der Versicherer überprüft jährlich unter Berücksichtigung der tat sächlichen Werte<br />

der letzten 3 Kalenderjahre, ob sich die von ihm kal kulierten Werte der einzelnen<br />

Bestandsgruppen bestätigt haben. In der Unfallversicherung beschränkt sich die<br />

Überprüfung auf die für die Er bringung von Hilfs- <strong>und</strong> Pfl egeleistungen durch externe<br />

Dienstleister kalkulierten Kosten. Unternehmensübergreifende Daten dürfen<br />

für den Fall herangezogen werden, dass eine ausreichende Gr<strong>und</strong>lage unternehmenseigener<br />

Daten nicht zur Verfügung steht.<br />

3. Bei einer Abweichung sind wir zu Beginn jeder Versicherungsperi ode, berechtigt,<br />

die für bestehende Verträge geltenden Beiträge auch soweit diese für erweiterten<br />

Versicherungsschutz vereinbart sind, für die einzelnen Bestandsgruppen anzupassen,<br />

wenn<br />

a) die Abweichung auf Veränderungen der unternehmensbezogenen Beitragsfaktoren<br />

beruht, die seit Vertragsabschluss bzw. der letzten Beitragsanpassung<br />

eingetreten sind <strong>und</strong> weder vorhersehbar noch beeinfl ussbar waren <strong>und</strong><br />

b) die Abweichung mindestens 3 % beträgt. Der neue Beitrag ist unter Beachtung<br />

der anerkannten Gr<strong>und</strong>sätze der Versicherungsmathematik <strong>und</strong> Versicherungstechnik<br />

den tat sächlichen Werten angemessen anzupassen <strong>und</strong> darf nicht höher<br />

sein als die Beitragssätze des Tarifs für neu abzuschließende Verträge mit<br />

gleichen Tarifmerkmalen <strong>und</strong> gleichem Deckungsumfang. Kostenveränderungen,<br />

die aufgr<strong>und</strong> der vertraglich vereinbarten Bedingungen in der Hausrat- <strong>und</strong><br />

Wohngebäudeversicherung be reits in die Anpassung der Haftung eingefl ossen<br />

sind, bleiben un berücksichtigt. Ist der Beitrag nach der festgestellten Abweichung<br />

zu senken, so sind wir dazu verpfl ichtet.<br />

4. Der neue Beitrag wird mit Beginn des nächsten Versicherungsjahres wirksam.<br />

Für eine Beitragserhöhung gilt dies aber nur, wenn<br />

- wir Ihnen die Beitragserhöhung unter Hinweis auf den Unterschied zwischen<br />

altem <strong>und</strong> neuem Beitrag einen Monat vor dem Zeitpunkt des Wirksamwerdens<br />

mitteilen <strong>und</strong><br />

- Sie schriftlich über Ihr Recht nach Nr. 6 belehrt haben.<br />

5. Sehen wir von einer Beitragserhöhung ab, ist die festgestellte Abwei chung bei<br />

der nächsten Anpassung zu berücksichtigen.<br />

6. Bei Erhöhung des Beitrags können Sie den Versicherungsvertrag in nerhalb<br />

eines Monats nach Zugang unserer Mitteilung, mit sofortiger Wirkung, frühestens<br />

jedoch zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Erhöhung, schriftlich kündigen.<br />

Anderenfalls wird der Vertrag mit dem geänderten Beitrag fortgeführt.<br />

M Mit welchem Betrag sind Sie am Schaden beteiligt?<br />

Sofern ausdrücklich vereinbart gilt zusätzlich zu den Versicherungsspar ten<br />

Wohngebäudeversicherung<br />

Hausratversicherung<br />

Glasversicherung<br />

Haftpfl ichtversicherung<br />

1. Ab Beginn dieser Vereinbarung gilt für alle oben angegebenen Versicherungssparten<br />

eine Selbstbeteiligung je Versicherungsfall in Höhe von 200,– Euro.<br />

1.1 Selbstbeteiligung bedeutet, dass Sie bis zur Höhe der vereinbarten Selbstbeteiligung<br />

für den entstandenen Schaden selbst aufkommen.<br />

2. Nach Ablauf von 12 Monaten, in denen keine Versicherungsfälle mit Zahlungen<br />

zu den oben angegebenen Versicherungssparten angefallen sind, reduziert sich<br />

die Selbstbeteiligung von 200,– Euro auf 100,– Euro <strong>und</strong> entfällt nach weiteren<br />

12 Monaten.<br />

– 5 –<br />

3. Treten in oder nach dieser Zeit Versicherungsfälle mit Zahlungen ein, gilt ab<br />

dem Tag nach der ersten Zahlung, wieder für alle oben angege benen Versicherungssparten<br />

die ursprüngliche Selbstbeteiligung von 200, – Euro für alle nach<br />

diesem Zeitpunkt eintretenden Versicherungs fälle. Es führt jeweils nur die erste<br />

Zahlung zu einem Versicherungsfall zur Rückstufung auf die ursprüngliche Selbstbeteiligung.<br />

4. Die Frist von 12 Monaten zur Reduzierung der Selbstbeteiligung beginnt nach<br />

jedem Versicherungsfall einen Tag nach der ersten Zah lung erneut zu laufen.<br />

5. Sind innerhalb Ihrer oben angegebenen Versicherungssparten andere Selbstbeteiligungen<br />

vereinbart, gehen diese vor, soweit die dort verein barten Selbstbehalte<br />

höher sind.


21008120<br />

BOXplus Extra<br />

Bedingungen für die Wohngebäudeversicherung (05/09)<br />

A Welche Regelungen gelten?<br />

1. Die Regelungen der BOXplus Extra Bedingungen für die Wohngebäudeversicherung.<br />

2. Die Regelungen der Allgemeinen Bedingungen für BOXplus.<br />

B Welche Leistungen erbringen wir?<br />

Wir erbringen im Versicherungsfall folgende Leistungen:<br />

1. Ist Ihr Gebäude oder eine sonstige versicherte Sache beschädigt <strong>und</strong> reparaturfähig<br />

1.1 erstatten wir Ihnen die Kosten für die von Ihnen veranlasste Reparatur;<br />

1.2 bei Rohrbruch erstatten wir die Kosten für die Reparatur des schadhaften Rohrteils<br />

– nicht jedoch den Austausch weiterer Rohrteile – <strong>und</strong> die Kosten für die notwendigen<br />

Folgearbeiten an den unter C genannten versicherten Sachen.<br />

2. Ist Ihr Gebäude zerstört oder übersteigen die Reparaturkosten den Neubauwert<br />

2.1 erstatten wir Ihnen den ortsüblichen Neubauwert Ihres Gebäudes entsprechend<br />

seiner bisherigen Größe, Ausstattung <strong>und</strong> seines Ausbaus;<br />

2.2 haben Sie innerhalb von drei Jahren die Wiederherstellung Ihres Gebäudes an der<br />

selben Stelle sowie in der selben Art <strong>und</strong> für die selbe Zweckbestimmung sicherzustellen,<br />

anderenfalls haben Sie nur An spruch auf den Zeitwert; wir sind berechtigt,<br />

den über den Zeitwertschaden hinausgehenden Teil der Entschädigung zurückzufordern,<br />

wenn aufgr<strong>und</strong> Ihres Verschuldens trotz vorangegangener Sicherstellung eine<br />

tatsächliche Wiederherstellung innerhalb einer angemessenen Frist nicht erfolgt.<br />

2.3 Zeitwert ist der Neuwert abzüglich der Wertminderung, die sich aus Alter <strong>und</strong><br />

Abnutzung ergibt;<br />

2.4 ist die Wiederherstellung an der bisherigen Stelle rechtlich nicht möglich oder<br />

wirtschaftlich nicht zumutbar, so genügt es, wenn Ihr Gebäude an einer anderen<br />

Stelle innerhalb der B<strong>und</strong>esrepublik Deutschland wieder aufgebaut wird.<br />

3. Ist Ihr Gebäude vor dem Schadeneintritt zum Abbruch bestimmt oder zu seinem<br />

Zweck nicht mehr zu verwenden, erstatten wir nur den für Sie vor dem Schadeneintritt<br />

erzielbaren Verkaufspreis.<br />

4. Sind sonstige versicherte Sachen zerstört, in Verlust geraten oder übersteigen die<br />

Reparaturkosten den Neuwert<br />

4.1 ersetzen wir Ihnen die Sache unter Berücksichtigung der aktuellen technischen<br />

Entwicklung oder<br />

4.2 erstatten Ihnen den Neuwert.<br />

5. Restwerte werden angerechnet.<br />

6. Die Mehrwertsteuer wird nur dann erstattet, wenn sie nachweislich tatsächlich<br />

angefallen ist <strong>und</strong> Sie nicht vorsteuerabzugsberechtigt sind.<br />

7. Die gesetzlichen Vorschriften über die Sicherung des Realkredits werden angewendet.<br />

C Welche Sachen sind versichert <strong>und</strong> welche nicht?<br />

1. Versichert sind:<br />

1.1 Ihr im Versicherungsschein bezeichnetes Gebäude, dessen Zubehör <strong>und</strong> Garagen/Carports<br />

auf Ihrem Versicherungsgr<strong>und</strong>stück <strong>und</strong> privat genutzte Garagen/<br />

Carports in dessen Nähe;<br />

1.2 bis zur Höhe des im Versicherungsschein genannten Betrages Ihre nicht zu<br />

Wohnzwecken dienenden Nebengebäude, Garten- <strong>und</strong> Geräte häuser;<br />

1.3 sonstige Gr<strong>und</strong>stücksbestandteile <strong>und</strong> weiteres Zubehör auf dem Versicherungsgr<strong>und</strong>stück,<br />

insbesondere Hof- <strong>und</strong> Gehwegsbefestigun gen, Gr<strong>und</strong>stückseinfriedungen,<br />

H<strong>und</strong>ehütten, Müllboxen, Briefkasten anlagen, Masten, elektrische<br />

Freileitungen, Gartenlaternen, Wäsche spinnen, freistehende Antennen, im Boden<br />

verankerte Spielgeräte, Sau nen, Schwimmbecken <strong>und</strong> dazugehörige Abdeckungen.<br />

2. Nicht versichert sind:<br />

2.1 Gebäudebestandteile, wenn sie von Mietern angeschafft oder übernommen<br />

wurden <strong>und</strong> wenn diese für deren Wartung, Reparatur <strong>und</strong> Erneuerung verantwortlich<br />

sind.<br />

2.2 Bepfl anzungen <strong>und</strong> gärtnerische Anlagen mit Ausnahme der Pfl anzkosten für<br />

Ihr Versicherungsgr<strong>und</strong>stück unter D 2.2 <strong>und</strong> D 2.3.<br />

D Welche Kosten sind versichert?<br />

1. Versichert sind die durch den Versicherungsfall entstandenen notwendigen<br />

Kosten für:<br />

1.1 Aufräumen, Abbrechen <strong>und</strong> Entsorgung versicherter Sachen;<br />

1.2 Ab-<strong>und</strong> Aufbauen, Abdecken oder Umräumen, um versicherte Sa chen zu<br />

reparieren;<br />

1.3 Mehrkosten infolge behördlicher Aufl agen, wenn das Gebäude wie der aufgebaut<br />

wird;<br />

1.4 anderweitige Unterbringung von Ihnen <strong>und</strong> allen weiteren in Ihrem Haushalt<br />

lebenden Personen inkl. der im Versicherungsschein genannten Verpfl egungskosten<br />

für die Dauer, in der Ihr Gebäude, soweit Sie es selbst nutzen, unbewohnbar<br />

ist <strong>und</strong> Sie keine Entschädigung aus ei nem Hausratversicherungsvertrag erlangen<br />

können;<br />

1.5 die Koordination der Wiederherstellung Ihres Gebäudes anlässlich eines erheblichen<br />

Schadens;<br />

1.6 vorläufi ge, eilbedürftige Maßnahmen zum Schutz versicherter Sa chen;<br />

1.7 Mehrkosten für die Wiederherstellung oder Wiederbeschaffung der Sachen in<br />

derselben Art <strong>und</strong> Güte infolge Technologiefortschritts;<br />

1.8 Bewachung versicherter Sachen, wenn Schließvorrichtungen <strong>und</strong> sonstige<br />

Sicherungen der Gebäude keinen ausreichenden Schutz bieten – längstens für die<br />

Dauer von 1 Monat;<br />

– 6 –<br />

1.9 Mehrkosten für den alters-/behindertengerechten Wiederaufbau der vom<br />

Schaden betroffenen Sachen bei Schäden über 25.000,– Euro;<br />

1.10 Mehrkosten, die durch Wasserverlust infolge Bruchs eines Zulei tungsrohres<br />

der Wasserversorgung entstehen;<br />

1.11 Bei Nässeschäden an versicherten Gebäuden werden auch Kosten bis zur<br />

Höhe des im Versicherungsschein genannten Betrages zur Leckortung ersetzt,<br />

wenn kein Versicherungsfall im Sinne der Bedin gungen angefallen ist.<br />

2. Versichert sind bis zur Höhe des im Versicherungsschein genannten Betrages<br />

auf dem Versicherungsgr<strong>und</strong>stück:<br />

2.1 die Aufräumkosten inklusive Abtransport <strong>und</strong> Entsorgung von durch Sturm oder<br />

Blitz im Stamm oder Leittrieb (Starkast) beschädig ten oder entwurzelten Bäumen;<br />

2.2 die Kosten für die Wiederaufforstung (Einpfl anzen junger Bäume bis zu 1,50 m<br />

Höhe), wenn wir nach D 2.1 eine Entschädigung geleistet haben;<br />

2.3 die Kosten für die Wiederherstellung der Gartenanlage, wenn ein Sturm nach<br />

I 1.1 vorliegt.<br />

3. Versichert sind bis zur Höhe des im Versicherungsschein genannten Betrages<br />

der Mietausfall einschließlich etwaiger Mietnebenkosten, wenn Ihre Mieter infolge<br />

eines Versicherungsfalles berechtigt sind, die Zah lung der Miete ganz oder teilweise<br />

zu verweigern.<br />

4. Alle Aufwendungen – auch erfolglose –, die Ihnen bei Eintritt eines Versicherungsfalles<br />

im Rahmen der Schadenabwendung oder -minderung entstehen oder<br />

auf unsere Veranlassung entstehen, werden erstattet.<br />

E Unter welchen Voraussetzungen übernehmen wir Kosten für die Entseuchung<br />

Ihres Versicherungsgr<strong>und</strong>stückes?<br />

1. Versichert sind bis zur Höhe des im Versicherungsschein genannten Betrages<br />

die Kosten für<br />

1.1 die Untersuchung des Erdreiches;<br />

1.2 die Entseuchung oder den Aushub des Erdreiches;<br />

1.3 die Entsorgung des Aushubes;<br />

1.4 die Wiederherstellung des vorherigen Zustandes, die Sie wegen einer Verseuchung<br />

des Erdreiches auf dem Versicherungsgr<strong>und</strong>stück infolge eines Versicherungsfalles<br />

<strong>und</strong> aufgr<strong>und</strong> behördlicher Anordnungen aufwenden müssen.<br />

2. Die behördlichen Anordnungen müssen auf Gesetzen oder Verord nungen beruhen,<br />

die bereits vor Eintritt des Versicherungsfalles bestan den haben oder<br />

nicht später als 12 Monate nach dem Versicherungsfall ergangen sind.<br />

3. Entschädigung wird nur geleistet, soweit Sie nicht anderweitig Ersatz erlangen<br />

können.<br />

4. Nicht erstattet werden Kosten, die aufgewendet werden, um eine be reits vor<br />

dem Versicherungsfall bestehende Verseuchung zu beseitigen.<br />

F Unter welcher Voraussetzung übernehmen wir Rückreisekosten?<br />

1. Wir erstatten Ihnen die Mehrkosten für eine notwendige vorzeitige Rückreise aus<br />

dem Urlaub bis zu dem im Versicherungsschein genann ten Betrag, wenn durch den<br />

Eintritt eines Versicherungsfalles am Ver sicherungsort Ihre Anwesenheit erforderlich<br />

wird.<br />

2. Wir erstatten auch die Mehrkosten für die mitreisenden Personen, die mit Ihnen<br />

in häuslicher Gemeinschaft leben.<br />

3. Die Rückreisekosten müssen im Verhältnis zum voraussichtlich ent standenen<br />

Schaden wirtschaftlich vertretbar sein. Bei der Wahl des Verkehrsmittels für die<br />

Rückreise ist ebenfalls auf die Verhältnismäßig keit zwischen dem ursprünglich<br />

geplanten Verkehrsmittel <strong>und</strong> der Dringlichkeit der Rückreise zu achten.<br />

G Unter welcher Voraussetzung übernehmen wir Kosten für die Beseitigung von<br />

mut- <strong>und</strong> böswilligen Beschädigungen <strong>und</strong> Graffi ti schäden?<br />

1. Versichert sind bis zur Höhe des im Versicherungsschein genannten Betrages,<br />

die erforderlichen Kosten für<br />

- die Beseitigung von Schäden durch vorsätzliche Zerstörung oder Beschädigung<br />

von versicherten Sachen;<br />

- die Beseitigung von Graffi tischäden an Außenseiten von versicherten Sachen,<br />

die durch unbefugte Dritte verursacht werden.<br />

2. Sie sind verpfl ichtet, den Schaden uns <strong>und</strong> der zuständigen Polizeidienststelle<br />

unverzüglich anzuzeigen.<br />

3. Kein Versicherungsschutz besteht für das Entfernen von Graffi ti, die bereits bei<br />

Antragstellung vorhanden sind oder für Beschädigungen, die vom Mieter an der<br />

eigenen Mietsache verursacht werden.<br />

H Unter welcher Voraussetzung übernehmen wir den Ersatz von Dar lehenszinsen<br />

nach vollständiger Unbewohnbarkeit des eigengenutzten Ein-/Zweifamilienhauses?<br />

1. Wir erstatten Ihnen die durch Bankbestätigung nachgewiesenen ge zahlten<br />

laufenden Zinsen für ein Darlehen, wenn<br />

- das Darlehen der Finanzierung des im Versicherungsschein be zeichneten Gebäudes<br />

dient,<br />

- das Darlehen durch eine auf dem Versicherungsgr<strong>und</strong>stück lastende Hypothek<br />

oder Gr<strong>und</strong>schuld gesichert ist,<br />

- es sich bei dem Gebäude um ein Ein-oder Zweifamilienhaus han delt, das von<br />

Ihnen ständig bewohnt wird <strong>und</strong><br />

- das versicherte Gebäude infolge eines ersatzpfl ichtigen Schadens vollständig<br />

unbewohnbar geworden ist.


2. Der Anspruch entsteht erst 100 Tage nach Eintritt des Versiche rungsfalles<br />

(Karenzzeit).<br />

3. Die Zinsen werden bis zur Wiederherstellung der vollständigen Be wohnbarkeit,<br />

längstens für die Dauer von 18 Monaten gezahlt. Für anteilig betroffene Monate<br />

wird die Entschädigung anteilig ermittelt. Die erste Zahlung wird erst fällig, wenn<br />

Sie den Bauantrag für die Wiederherstellung des Gebäudes beim zuständigen<br />

Bauamt eingereicht haben.<br />

4. Die Entschädigung wird nicht geleistet, wenn Sie die Wiederherstel lung nicht<br />

betreiben oder soweit Sie diese schuldhaft verzögern. Ver kaufen Sie das Gr<strong>und</strong>stück,<br />

so wird die Entschädigung nur bis zum Tag des Abschlusses des Kaufvertrags<br />

gezahlt, längstens für die Dauer von 18 Monaten.<br />

I Gegen welche Gefahren/Schäden besteht Versicherungsschutz <strong>und</strong> gegen<br />

welche nicht?<br />

Versichert ist:<br />

1. die Beschädigung, Zerstörung oder der Verlust Ihrer versicherten Sachen durch<br />

1.1 Sturm ab Windstärke 8, Hagel, Frost, Abgang von Lawinen, Schneedruck,<br />

naturbedingten Erdrutsch, naturbedingten Erdfall über natürlichen Hohlräumen,<br />

Blitz/atmosphärische Überspannung;<br />

1.2 Feuer/Brand, Sengschäden, Explosion/Verpuffung, Implosion;<br />

1.3 Anprall von Kraft-, Schienen-, Luft-<strong>und</strong> Wasserfahrzeugen sowie ihrer Teile<br />

oder Ladungen;<br />

1.4 Flüssigkeiten aus Zu- oder Ableitungen <strong>und</strong> den jeweils daran angeschlossenen<br />

Geräten oder Anlagen sowie aus Aquarien, Wasserbet ten, Zimmerbrunnen <strong>und</strong><br />

Wassersäulen.<br />

2. Nicht versichert sind:<br />

2.1 Schäden durch Wind bis Stärke 8, Gr<strong>und</strong>wasser ohne Rücksicht auf mitwirkende<br />

Ursachen;<br />

2.2 Schäden durch Niederschläge, die durch offene Fenster <strong>und</strong> Türen oder sonstige<br />

Gebäudeöffnungen eindringen, soweit die Gebäudeöffnungen nicht als Folge<br />

einer der unter I 1. genannten Gefahren entstanden sind;<br />

2.3 Kurzschluss-Schäden, die nicht Folge einer der unter I 1. genannten Gefahren<br />

sind;<br />

2.4 Schäden durch allmähliche Verrußung, Verschleiß oder Abnutzung;<br />

2.5 Schäden, die durch Kraft-, Schienen-, Luft- <strong>und</strong> Wasserfahrzeuge entstehen,<br />

die von Ihnen oder einer mit Ihnen in häuslicher Gemein schaft lebenden Person<br />

betrieben werden.<br />

3. Kein Versicherungsschutz besteht generell für:<br />

3.1 Schäden, die Sie vorsätzlich herbeiführen;<br />

3.2 Schäden durch Kriegs- oder Bürgerkriegsereignisse, sowie durch Kernenergie<br />

<strong>und</strong> alle hieraus entstehenden Folgeschäden;<br />

3.3 ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen, Schäden durch Erdbe ben, Hochwasser,<br />

Rückstau infolge von Witterungsniederschlägen oder Hochwasser <strong>und</strong><br />

alle hieraus entstehenden Folgeschäden;<br />

3.4 Schäden durch Sturmfl ut <strong>und</strong> alle hieraus entstehenden Folgeschäden;<br />

3.5 den Verbrauch von Brennstoffen.<br />

J Welche Schäden sind darüber hinaus versichert?<br />

Versichert sind darüber hinaus:<br />

1. Bruch innerhalb des versicherten Gebäudes an:<br />

1.1 Heizungsrohren, Gasleitungen, Zu- oder Ableitungen der Wasserversorgung,<br />

Zisternen sowie innenliegenden Regenfallrohren;<br />

1.2 Sanitäreinrichtungen, Wassermessern oder ähnlichen Installationen;<br />

1.3 Heizkörpern, Heizkesseln, Boilern oder an vergleichbaren Teilen von Warmwasser-<br />

oder Dampfheizungsanlagen;<br />

2. Bruch außerhalb des versicherten Gebäudes auf dem Versicherungsgr<strong>und</strong>stück an:<br />

2.1 Heizungsrohren oder Zuleitungen der Wasserversorgung;<br />

2.2 Ableitungen der Wasserversorgung <strong>und</strong> Gasleitungen bis zum im Versicherungsschein<br />

genannten Betrag.<br />

3. Bruch von Zu- oder Ableitungen der Wasserversorgung sowie Gasleitungen<br />

außerhalb des Versicherungsgr<strong>und</strong>stückes ist nur dann bis zum im Versicherungsschein<br />

genannten Betrag versichert, wenn Sie aufgr<strong>und</strong> kommunaler Satzung für<br />

deren Reparatur verantwortlich sind.<br />

4. Beschädigungen an versicherten Gebäuden durch unbefugte Dritte bis zum im<br />

Versicherungsschein genannten Betrag, wenn die Schäden dadurch entstanden<br />

sind, dass der Täter in das versicherte Gebäude eingebrochen, eingestiegen oder<br />

mittels falschen Schlüssels oder anderer Werkzeuge eingedrungen ist oder dieses<br />

versucht hat, sofern nicht aus einem Hausratversicherungsvertrag Ersatz erlangt<br />

werden kann.<br />

5. Nicht versichert sind die unter 3. aufgeführten Gefahren <strong>und</strong> Schä den.<br />

K Gegen welche Gefahren ist Ihr Rohbau oder Ihr Gebäude während des Umbaus<br />

versichert?<br />

1. Versicherungsschutz besteht gegen die Gefahren Feuer/Brand, Blitz/atmosphärische<br />

Überspannung, Explosion/Verpuffung, Abgang von Lawinen, naturbedingter<br />

Erdrutsch, naturbedingter Erdfall über natürlichen Hohlräumen, Flüssigkeiten gemäß<br />

I 1.4 – mit Ausnahme von Frostschäden.<br />

2. Gegen die Gefahr Sturm <strong>und</strong> Hagel nach I 1.1 besteht Versicherungsschutz aber<br />

nur, wenn das Gebäude fertig gedeckt ist <strong>und</strong> alle Außentüren eingesetzt sind <strong>und</strong><br />

alle Fenster verglast oder in anderer Weise gleichwertig verschlossen sind.<br />

3. Kein Versicherungsschutz besteht für die übrigen unter I <strong>und</strong> J ge nannten<br />

Ereignisse, solange das Gebäude nicht bezugsfertig oder wegen Umbauarbeiten<br />

für seinen Zweck nicht mehr benutzbar ist.<br />

– 7 –<br />

4. Nicht versichert sind die unter I 3 aufgeführten Gefahren <strong>und</strong> Schä den.<br />

L Welche Verhaltensregeln müssen Sie während der Vertragslaufzeit beachten?<br />

1. Bei Frostgefahr müssen Sie dafür Sorge tragen, dass das versicherte Gebäude<br />

<strong>und</strong> sonstige bauliche Anlagen ausreichend beheizt werden, soweit dort wasserführende<br />

Anlagen vorhanden sind oder wasserfüh rende Anlagen vollständig entleert<br />

<strong>und</strong> geleert gehalten werden, bis die Frostgefahr vorüber ist.<br />

2. Sie müssen uns mitteilen, wenn Ihr versichertes Gebäude für mehr als sechs<br />

Monate unbewohnt bleibt.<br />

3. Sie müssen uns mitteilen, wenn in Ihrem versicherten Gebäude oder auf dem<br />

Versicherungsgr<strong>und</strong>stück ein Gewerbebetrieb eingerichtet wird.<br />

4. Haben Sie, ein Käufer oder ein Verwalter, soweit diese Ihre Reprä sentanten<br />

sind, die Verhaltensregeln nach 1. oder die Mitteilungspfl icht nach 2. bis 3. verletzt,<br />

so können wir den Vertrag innerhalb eines Mo nats, nachdem wir von der<br />

Verletzung Kenntnis erlangt haben, ohne Einhaltung einer Frist kündigen, es sei<br />

denn, dass Sie nachweisen, dass die Verletzung weder auf Vorsatz noch auf grober<br />

Fahrlässigkeit beruht.<br />

4.1 Darüber hinaus sind wir von der Verpfl ichtung zur Leistung frei, wenn Sie die<br />

Verhaltensregeln nach 1. oder die Mitteilungspfl icht nach 2. bis 3. vorsätzlich verletzt<br />

haben. Im Fall einer grob fahrlässigen Verletzung sind wir berechtigt, unsere<br />

Leistung in einem der Schwere Ihres Verschuldens entsprechenden Verhältnis zu<br />

kürzen. Dies geschieht nicht, wenn Sie nachweisen, dass keine grobe Fahrlässigkeit<br />

vorlag.<br />

4.2 Darüber hinaus bleiben wir zur Leistung verpfl ichtet, wenn die Verletzung der<br />

Verhaltensregel nach 1. oder der Mitteilungspfl icht nach 2. bis 3. weder einen Einfl<br />

uss auf den Eintritt des Versicherungsfalls noch einen Einfl uss auf den Umfang<br />

der von uns zu erbringenden Leistung gehabt hat. Dies gilt nicht, wenn Sie die<br />

Verhaltensregel arglistig verletzt haben.<br />

M Was verstehen wir unter Wohn-/Gewerbefl äche <strong>und</strong> was geschieht bei unrichtiger<br />

Angabe der Wohn-/Gewerbefl äche?<br />

1. Wohnfl äche ist die Gr<strong>und</strong>fl äche in qm aller Räume Ihres Gebäudes einschließlich<br />

der dazugehörigen Hobbyräume <strong>und</strong> Wintergärten; aus genommen sind dabei<br />

Treppen, Keller- <strong>und</strong> Speicherräume, Balkone, Loggien <strong>und</strong> Terrassen soweit sie<br />

nicht zu Wohnzwecken ausgebaut sind.<br />

1.1 Gewerbefl äche ist die Gr<strong>und</strong>fl äche in qm aller gewerblich genutzten Räume<br />

Ihres Gebäudes.<br />

1.2 Dem gleichgestellt ist die Übernahme der qm-Angaben aus Mietverträgen<br />

oder Bauplänen einschließlich der Gewerbefl ächen. Wohn- oder Gewerbefl ächen,<br />

die nach Erstellung des Mietvertrages oder Bauplans hinzugekommen sind, sind<br />

ebenfalls zu berücksichtigen.<br />

2. Bei Antragstellung haben Sie die Wohn- <strong>und</strong> Gewerbefl äche nach 1. anzugeben.<br />

Jede Änderung der Wohn-/Gewerbefl äche ist uns mitzuteilen.<br />

2.1 Stellt sich im Zeitpunkt des Versicherungsfalles heraus, dass diese nicht der<br />

tatsächlichen entspricht, so vermindert sich die Entschädigung im Verhältnis der<br />

angegebenen zu der tatsächlichen Wohn-/Gewerbe fl ä c h e.<br />

2.2 Die Vorschriften nach N zum beitragsfreien Vorsorgeschutz fi nden jedoch<br />

Anwendung.<br />

N Welchen beitragsfreien Vorsorgeschutz bieten wir <strong>und</strong> was haben Sie bei einer<br />

Vergrößerung der Wohn-/Gewerbefl äche zu beachten?<br />

1. Ihr Beitrag richtet sich nach der Wohn-/Gewerbefl äche in qm Ihres Gebäudes<br />

<strong>und</strong> dem Ort, an dem sich Ihr Gebäude befi ndet. Teilen Sie uns daher jede Änderung<br />

der Wohn-/Gewerbefl äche mit.<br />

2. Für An-<strong>und</strong> Umbauten Ihres Gebäudes besteht bis zum Ablauf des Versicherungsjahres,<br />

in dem der An-/Umbau erfolgt, Versicherungs schutz.<br />

3. Für Neubauten von Ein-<strong>und</strong> Zweifamilienhäusern auch mit teilge werblicher Nutzung<br />

auf dem selben Versicherungsgr<strong>und</strong>stück besteht unter den Voraussetzungen<br />

von K beitragsfreier Vorsorgeschutz bis zum Ablauf des Versicherungsjahres, in<br />

dem der Neubau erfolgt. Teilen Sie uns daher den Beginn des Neubaus mit.<br />

4. Tritt der Versicherungsfall später als einen Monat nach dem jeweili gen Ablauf<br />

des Versicherungsjahres, in dem die Vergrößerung IhrerWohn-/Gewerbefl äche<br />

erfolgte ein, ohne dass Sie die Änderung ange zeigt haben, so vermindert sich die<br />

Entschädigung im Verhältnis der angegebenen zu der tatsächlichen Wohn-/Gewerbefl<br />

äche in qm.<br />

O Welche Verhaltensregeln müssen Sie im Versicherungsfall beachten?<br />

1. Sie haben den Schaden im Rahmen Ihrer Möglichkeiten abzuwenden <strong>und</strong> so<br />

gering wie möglich zu halten.<br />

2. Der Schaden ist uns unverzüglich zu melden.<br />

3. Unsere sachdienlichen Fragen sind vollständig <strong>und</strong> wahrheitsgemäß zu beantworten.<br />

Auf unsere Bitte haben Sie dies auch schriftlich zu tun.<br />

4. Bitte verändern Sie die Schadenstelle, soweit Ihnen dies zumutbar ist, nicht.<br />

Bewahren Sie bitte beschädigte Gegenstände auf. Auf unsere Bitte ist jede zumutbare<br />

Untersuchung zur Feststellung des Versiche rungsfalles <strong>und</strong> des Umfangs der<br />

Leistung zu gestatten <strong>und</strong> es sind Be lege einzureichen.<br />

5. Zeigen Sie jede Gebäudebeschädigung durch unbefugte Dritte, ins besondere<br />

jede Brandstiftung sowie mut- <strong>und</strong> böswillige Beschädigun gen <strong>und</strong> Graffi tischäden<br />

unverzüglich bei der Polizei an.<br />

6. Haben Sie, ein Käufer oder ein Verwalter, soweit diese Ihre Reprä sentanten<br />

sind, Verhaltensregeln nach 1. bis 5. verletzt, so entfällt un sere Leistungspfl icht,<br />

wenn Sie die Verhaltensregel vorsätzlich verletzt haben.<br />

6.1 Im Fall einer grob fahrlässigen Verletzung einer der genannten Verhaltensregeln<br />

sind wir berechtigt, unsere Leistungen in einem der Schwere Ihres Verschuldens<br />

entsprechenden Verhältnis zu kürzen. Dies geschieht nicht, wenn Sie nachweisen,<br />

dass keine grobe Fahrlässigkeit vorlag.


6.2 Abweichend von 6. <strong>und</strong> 6.1 sind wir zur Leistung verpfl ichtet, wenn Sie nachweisen,<br />

dass die Verletzung der Verhaltensregel weder für die Feststellung des<br />

Versicherungsfalls noch für die Feststellung oder den Umfang unserer Leistungspfl<br />

icht ursächlich ist. Dies gilt nicht, wenn Sie die Verhaltensregel arglistig verletzt<br />

haben.<br />

6.3 Ganz oder teilweise leistungsfrei sind wir jedoch nur dann, wenn wir Sie durch<br />

gesonderte Mitteilung in Textform auf die Rechtsfolgen gemäß Nr. 6. – 6.2 hingewiesen<br />

haben.<br />

P Wie wird die Entschädigung verzinst?<br />

1. Wir verzinsen die Entschädigung seit Anzeige des Schadens mit 5 % pro Jahr,<br />

soweit nicht aus anderen Gründen ein höherer Zins zu entrichten ist.<br />

2. Zinsen werden erst fällig, wenn die Entschädigung fällig ist <strong>und</strong> werden mit der<br />

Entschädigung ausgezahlt.<br />

Q Wie passen wir unsere Haftung der Baupreisentwicklung an?<br />

1. Unsere Haftung wird zu der nach dem 1. Januar eines jeden Jahres folgenden<br />

Hauptfälligkeit des Vertrages durch den Anpassungsfaktor der Baupreisentwicklung<br />

angepasst.<br />

2. Der Anpassungsfaktor setzt sich aus folgenden vom Statistischen B<strong>und</strong>esamt<br />

veröffentlichten Indizes zusammen (die Indizes werden auf zwei Stellen hinter dem<br />

Komma ger<strong>und</strong>et):<br />

2.1 der jeweils für den Monat Mai des Vorjahres ermittelte Baupreisin dex für<br />

Wohngebäude zu 80 %;<br />

2.2 der jeweils für den Monat April des Vorjahres ermittelte Tarifl ohn index für das<br />

Baugewerbe zu 20 %.<br />

3. Die Veränderung wird jeweils aus der Differenz der Indizes im ver gangenen Jahr<br />

zu dem davorliegenden Kalenderjahr ermittelt.<br />

4. Der Beitrag wird entsprechend der Veränderung angepasst.<br />

– 8 –


BOXplus Standard<br />

Bedingungen für die Wohngebäudeversicherung (05/09)<br />

A Welche Regelungen gelten?<br />

1. Die Regelungen der BOXplus Standard Bedingungen für die Wohngebäudeversicherung.<br />

2. Die Regelungen der Allgemeinen Bedingungen für BOXplus.<br />

B Welche Leistungen erbringen wir?<br />

Wir erbringen im Versicherungsfall folgende Leistungen:<br />

1. Ist Ihr Gebäude oder eine sonstige versicherte Sache beschädigt <strong>und</strong> reparaturfähig<br />

1.1 erstatten wir Ihnen die Kosten für die von Ihnen veranlasste Reparatur;<br />

1.2 bei Rohrbruch erstatten wir die Kosten für die Reparatur des schadhaften<br />

Rohrteils – nicht jedoch den Austausch weiterer Rohrteile – <strong>und</strong> die Kosten für<br />

die notwendigen Folgearbeiten an den unter C genannten versicherten Sachen.<br />

2. Ist Ihr Gebäude zerstört oder übersteigen die Reparaturkosten den Neubauwert<br />

2.1 erstatten wir Ihnen den ortsüblichen Neubauwert Ihres Gebäudes entsprechend<br />

seiner bisherigen Größe, Ausstattung <strong>und</strong> seines Ausb aus;<br />

2.2 haben Sie innerhalb von drei Jahren die Wiederherstellung Ihres Gebäudes<br />

an der selben Stelle sowie in der selben Art <strong>und</strong> für die selbe Zweckbestimmung<br />

sicherzustellen, anderenfalls haben Sie nur An spruch auf den Zeitwert; wir sind<br />

berechtigt, den über den Zeitwert schaden hinausgehenden Teil der Entschädigung<br />

zurückzufordern, wenn aufgr<strong>und</strong> Ihres Verschuldens trotz vorangegangener<br />

Sicherstel lung eine tatsächliche Wiederherstellung innerhalb einer angemessenen<br />

Frist nicht erfolgt.<br />

2.3 Zeitwert ist der Neuwert abzüglich der Wertminderung, die sich aus Alter <strong>und</strong><br />

Abnutzung ergibt;<br />

2.4 ist die Wiederherstellung an der bisherigen Stelle rechtlich nicht möglich oder<br />

wirtschaftlich nicht zumutbar, so genügt es, wenn Ihr Gebäude an einer anderen<br />

Stelle innerhalb der B<strong>und</strong>esrepublik Deutschland wieder aufgebaut wird.<br />

3. Ist Ihr Gebäude vor dem Schadeneintritt zum Abbruch bestimmt oder zu seinem<br />

Zweck nicht mehr zu verwenden, erstatten wir nur den für Sie vor dem Schadeneintritt<br />

erzielbaren Verkaufspreis.<br />

4. Sind sonstige versicherte Sachen zerstört, in Verlust geraten oder übersteigen<br />

die Reparaturkosten den Neuwert<br />

4.1 ersetzen wir Ihnen die Sache unter Berücksichtigung der aktuellen technischen<br />

Entwicklung oder<br />

4.2 erstatten Ihnen den Neuwert.<br />

5. Restwerte werden angerechnet.<br />

6. Die Mehrwertsteuer wird nur dann erstattet, wenn sie nachweislich tatsächlich<br />

angefallen ist <strong>und</strong> Sie nicht vorsteuerabzugsberechtigt sind.<br />

7. Die gesetzlichen Vorschriften über die Sicherung des Realkredits werden angewendet.<br />

C Welche Sachen sind versichert <strong>und</strong> welche nicht?<br />

1. Versichert sind:<br />

1.1 Ihr im Versicherungsschein bezeichnetes Gebäude, dessen Zubehör <strong>und</strong> Garagen/Carports<br />

auf Ihrem Versicherungsgr<strong>und</strong>stück <strong>und</strong> privat genutzte Garagen/<br />

Carports in dessen Nähe;<br />

1.2 bis zur Höhe des im Versicherungsschein genannten Betrages Ihre nicht zu<br />

Wohnzwecken dienenden Nebengebäude, Garten- <strong>und</strong> Geräte häuser;<br />

1.3 sonstige Gr<strong>und</strong>stücksbestandteile <strong>und</strong> weiteres Zubehör auf dem Versicherungsgr<strong>und</strong>stück,<br />

insbesondere Hof- <strong>und</strong> Gehwegsbefestigun gen, Gr<strong>und</strong>stückseinfriedungen,<br />

H<strong>und</strong>ehütten, Müllboxen, Briefkasten anlagen, Masten, elektrische<br />

Freileitungen, Gartenlaternen, Wäschespinnen, freistehende Antennen,<br />

im Boden verankerte Spielgeräte, Sau nen, Schwimmbecken <strong>und</strong> dazugehörige<br />

Abdeckungen.<br />

2. Nicht versichert sind:<br />

2.1 Gebäudebestandteile, wenn sie von Mietern angeschafft oder übernommen<br />

wurden <strong>und</strong> wenn diese für deren Wartung, Reparatur <strong>und</strong> Erneuerung verantwortlich<br />

sind.<br />

2.2 Bepfl anzungen <strong>und</strong> gärtnerische Anlagen mit Ausnahme der Pfl anzkosten für<br />

Ihr Versicherungsgr<strong>und</strong>stück unter D 2.2.<br />

D Welche Kosten sind versichert?<br />

1. Versichert sind die durch den Versicherungsfall entstandenen notwendigen<br />

Kosten für:<br />

1.1 Aufräumen, Abbrechen <strong>und</strong> Entsorgung versicherter Sachen;<br />

1.2 Ab- <strong>und</strong> Aufbauen, Abdecken oder Umräumen, um versicherte Sachen zu<br />

reparieren;<br />

1.3 Mehrkosten infolge behördlicher Aufl agen, wenn das Gebäude wieder aufgebaut<br />

wird;<br />

1.4 anderweitige Unterbringung von Ihnen <strong>und</strong> allen weiteren in Ihrem Haushalt<br />

lebenden Personen ohne Nebenkosten für die Dauer, in der Ihr Gebäude, soweit<br />

Sie es selbst nutzen, unbewohnbar ist <strong>und</strong> Sie keine Entschädigung aus einem<br />

Hausratversicherungsvertrag erlangen können;<br />

1.5 die Koordination der Wiederherstellung Ihres Gebäudes anlässlich eines erheblichen<br />

Schadens;<br />

1.6 vorläufi ge, eilbedürftige Maßnahmen zum Schutz versicherter Sachen;<br />

1.7 Mehrkosten für die Wiederherstellung oder Wiederbeschaffung der Sachen<br />

in derselben Art <strong>und</strong> Güte infolge Technologiefortschritts;<br />

1.8 Bewachung versicherter Sachen, wenn Schließvorrichtungen <strong>und</strong> sonstige<br />

– 9 –<br />

21008121<br />

Sicherungen der Gebäude keinen ausreichenden Schutz bieten – längstens für<br />

die Dauer von 14 Tagen;<br />

1.9 Mehrkosten für den alters-/behindertengerechten Wiederaufbau der vom<br />

Schaden betroffenen Sachen bei Schäden über 25.000,– Euro;<br />

1.10 Mehrkosten, die durch Wasserverlust infolge Bruchs eines Zuleitungsrohres<br />

der Wasserversorgung entstehen;<br />

2. Versichert sind bis zur Höhe des im Versicherungsschein genannten Betrages<br />

auf dem Versicherungsgr<strong>und</strong>stück:<br />

2.1 die Aufräumkosten inklusive Abtransport <strong>und</strong> Entsorgung von durch Sturm<br />

oder Blitz im Stamm oder Leittrieb (Starkast) beschädigten oder entwurzelten<br />

Bäumen;<br />

2.2 die Kosten für die Wiederaufforstung (Einpfl anzen junger Bäume bis zu 1,50 m<br />

Höhe), wenn wir nach D 2.1 eine Entschädigung geleistet haben;<br />

3. Versichert sind bis zur Höhe des im Versicherungsschein genannten Betrages<br />

der Mietausfall einschließlich etwaiger Mietnebenkosten, wenn Ihre Mieter infolge<br />

eines Versicherungsfalles berechtigt sind, die Zah lung der Miete ganz oder teilweise<br />

zu verweigern.<br />

4. Alle Aufwendungen – auch erfolglose –, die Ihnen bei Eintritt eines Versicherungsfalles<br />

im Rahmen der Schadenabwendung oder -minde rung entstehen oder<br />

auf unsere Veranlassung entstehen, werden erstattet.<br />

E Unter welchen Voraussetzungen übernehmen wir Kosten für die Ent seuchung<br />

Ihres Versicherungsgr<strong>und</strong>stückes?<br />

1. Versichert sind bis zur Höhe des im Versicherungsschein genannten Betrages<br />

die Kosten für<br />

1.1 die Untersuchung des Erdreiches;<br />

1.2 die Entseuchung oder den Aushub des Erdreiches;<br />

1.3 die Entsorgung des Aushubes;<br />

1.4 die Wiederherstellung des vorherigen Zustandes, die Sie wegen einer Verseuchung<br />

des Erdreiches auf dem Versicherungsgr<strong>und</strong>stück infolge eines Versicherungsfalles<br />

<strong>und</strong> aufgr<strong>und</strong> behördlicher Anordnungen aufwenden müssen.<br />

2. Die behördlichen Anordnungen müssen auf Gesetzen oder Verord nungen beruhen,<br />

die bereits vor Eintritt des Versicherungsfalles bestan den haben oder nicht<br />

später als 12 Monate nach dem Versicherungsfall ergangen sind.<br />

3. Entschädigung wird nur geleistet, soweit Sie nicht anderweitig Ersatz erlangen<br />

können.<br />

4. Nicht erstattet werden Kosten, die aufgewendet werden, um eine be reits vor<br />

dem Versicherungsfall bestehende Verseuchung zu beseitigen.<br />

F Unter welcher Voraussetzung übernehmen wir Rückreisekosten?<br />

1. Wir erstatten Ihnen die Mehrkosten für eine notwendige vorzeitige Rückreise<br />

aus dem Urlaub bis zu dem im Versicherungsschein genann ten Betrag, wenn durch<br />

den Eintritt eines Versicherungsfalles am Ver sicherungsort Ihre Anwesenheit<br />

erforderlich wird.<br />

2. Wir erstatten auch die Mehrkosten für die mitreisenden Personen, die mit Ihnen<br />

in häuslicher Gemeinschaft leben.<br />

3. Die Rückreisekosten müssen im Verhältnis zum voraussichtlich ent standenen<br />

Schaden wirtschaftlich vertretbar sein. Bei der Wahl des Verkehrsmittels für die<br />

Rückreise ist ebenfalls auf die Verhältnismäßig keit zwischen dem ursprünglich<br />

geplanten Verkehrsmittel <strong>und</strong> der Dringlichkeit der Rückreise zu achten.<br />

G Unter welcher Voraussetzung übernehmen wir Kosten für die Besei tigung von<br />

mut- <strong>und</strong> böswilligen Beschädigungen <strong>und</strong> Graffi tischäden?<br />

1. Versichert sind bis zur Höhe des im Versicherungsschein genannten Betrages,<br />

die erforderlichen Kosten für<br />

- die Beseitigung von Schäden durch vorsätzliche Zerstörung oder Beschädigung<br />

von versicherten Sachen;<br />

- die Beseitigung von Graffi tischäden an Außenseiten von versicherten Sachen,<br />

die durch unbefugte Dritte verursacht werden.<br />

2. Sie sind verpfl ichtet, den Schaden uns <strong>und</strong> der zuständigen Polizei dienststelle<br />

unverzüglich anzuzeigen.<br />

3. Kein Versicherungsschutz besteht für das Entfernen von Graffi ti, die bereits bei<br />

Antragstellung vorhanden sind oder für Beschädigungen, die vom Mieter an der<br />

eigenen Mietsache verursacht werden.<br />

H Gegen welche Gefahren/Schäden besteht Versicherungsschutz <strong>und</strong> gegen<br />

welche nicht?<br />

Versichert ist:<br />

1. die Beschädigung, Zerstörung oder der Verlust Ihrer versicherten Sachen durch<br />

1.1 Sturm ab Windstärke 8, Hagel, Frost, Abgang von Lawinen, Schneedruck,<br />

naturbedingten Erdrutsch, naturbedingten Erdfall über natürlichen Hohlräumen,<br />

Blitz/atmosphärische Überspannung;<br />

1.2 Feuer/Brand, Sengschäden, Explosion/Verpuffung, Implosion;<br />

1.3 Anprall von Kraft-, Schienen-, Luft- <strong>und</strong> Wasserfahrzeugen sowie ihrer Teile<br />

oder Ladungen;<br />

1.4 Flüssigkeiten aus Zu-oder Ableitungen <strong>und</strong> den jeweils daran an geschlossenen<br />

Geräten oder Anlagen sowie aus Aquarien, Wasserbet ten, Zimmerbrunnen <strong>und</strong><br />

Wassersäulen.<br />

2. Nicht versichert sind:<br />

2.1 Schäden durch Wind bis Stärke 8, Gr<strong>und</strong>wasser ohne Rücksicht auf mitwirkende<br />

Ursachen;


2.2 Schäden durch Niederschläge, die durch offene Fenster <strong>und</strong> Türen oder sonstige<br />

Gebäudeöffnungen eindringen, soweit die Gebäudeöff nungen nicht als Folge<br />

einer der unter H 1 genannten Gefahren ent standen sind;<br />

2.3 Kurzschluss-Schäden, die nicht Folge einer der unter H 1 genannten Gefahren<br />

sind;<br />

2.4 Schäden durch allmähliche Verrußung, Verschleiß oder Abnutzung;<br />

2.5 Schäden, die durch Kraft-, Schienen-, Luft- <strong>und</strong> Wasserfahrzeuge entstehen,<br />

die von Ihnen oder einer mit Ihnen in häuslicher Gemein schaft lebenden Person<br />

betrieben werden.<br />

3. Kein Versicherungsschutz besteht generell für:<br />

3.1 Schäden, die Sie vorsätzlich herbeiführen;<br />

3.2 Schäden durch Kriegs- oder Bürgerkriegsereignisse, sowie durch Kernenergie<br />

<strong>und</strong> alle hieraus entstehenden Folgeschäden;<br />

3.3 ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen, Schäden durch Erdbe ben, Hochwasser,<br />

Rückstau infolge von Witterungsniederschlägen oder Hochwasser <strong>und</strong><br />

alle hieraus entstehenden Folgeschäden;<br />

3.4 Schäden durch Sturmfl ut <strong>und</strong> alle hieraus entstehenden Folgeschä den;<br />

3.5 den Verbrauch von Brennstoffen.<br />

I Welche Schäden sind darüber hinaus versichert?<br />

Versichert sind darüber hinaus:<br />

1. Bruch innerhalb des versicherten Gebäudes an:<br />

1.1 Heizungsrohren, Gasleitungen, Zu- oder Ableitungen der Wasserversorgung,<br />

Zisternen sowie innenliegenden Regenfallrohren;<br />

1.2 Sanitäreinrichtungen, Wassermessern oder ähnlichen Installationen;<br />

1.3 Heizkörpern, Heizkesseln, Boilern oder an vergleichbaren Teilen von Warmwasser-<br />

oder Dampfheizungsanlagen;<br />

2. Bruch außerhalb des versicherten Gebäudes auf dem Versicherungs gr<strong>und</strong>stück<br />

an:<br />

2.1 Heizungsrohren oder Zuleitungen der Wasserversorgung;<br />

2.2 Ableitungen der Wasserversorgung <strong>und</strong> Gasleitungen bis zum im Versicherungsschein<br />

genannten Betrag.<br />

3. Bruch von Zu- oder Ableitungen der Wasserversorgung sowie Gas leitungen<br />

außerhalb des Versicherungsgr<strong>und</strong>stückes ist nur dann bis zum im Versicherungsschein<br />

genannten Betrag versichert, wenn Sie aufgr<strong>und</strong> kommunaler Satzung für<br />

deren Reparatur verantwortlich sind.<br />

4. Beschädigungen an versicherten Gebäuden durch unbefugte Dritte bis zum im<br />

Versicherungsschein genannten Betrag, wenn die Schäden dadurch entstanden<br />

sind, dass der Täter in das versicherte Gebäude eingebrochen, eingestiegen oder<br />

mittels falschen Schlüssels oder anderer Werkzeuge eingedrungen ist oder dieses<br />

versucht hat, sofern nicht aus einem Hausratversicherungsvertrag Ersatz erlangt<br />

werden kann.<br />

5. Nicht versichert sind die unter H 3 aufgeführten Gefahren <strong>und</strong> Schäden.<br />

J Gegen welche Gefahren ist Ihr Rohbau oder Ihr Gebäude während des Umbaus<br />

versichert?<br />

1. Versicherungsschutz besteht gegen die Gefahren Feuer/Brand,Blitz/atmosphärische<br />

Überspannung, Explosion/Verpuffung, Abgang von Lawinen, naturbedingter<br />

Erdrutsch, naturbedingter Erdfall über natürlichen Hohlräumen, Flüssigkeiten<br />

gemäß H 1.4 – mit Ausnahme von Frostschäden.<br />

2. Gegen die Gefahr Sturm <strong>und</strong> Hagel nach H 1.1 besteht Versicherungsschutz<br />

aber nur, wenn das Gebäude fertig gedeckt ist <strong>und</strong> alle Außentüren eingesetzt<br />

sind <strong>und</strong> alle Fenster verglast oder in anderer Weise gleichwertig verschlossen<br />

sind.<br />

3. Kein Versicherungsschutz besteht für die übrigen unter H <strong>und</strong> I genannten<br />

Ereignisse, solange das Gebäude nicht bezugsfertig oder wegen Umbauarbeiten<br />

für seinen Zweck nicht mehr benutzbar ist.<br />

4. Nicht versichert sind die unter H 3 aufgeführten Gefahren <strong>und</strong> Schäden.<br />

K Welche Verhaltensregeln müssen Sie während der Vertragslaufzeit beachten?<br />

1. Bei Frostgefahr müssen Sie dafür Sorge tragen, dass das versicherte Gebäude<br />

<strong>und</strong> sonstige bauliche Anlagen ausreichend beheizt werden, soweit dort<br />

wasserführende Anlagen vorhanden sind oder wasserfüh rende Anlagen vollständig<br />

entleert <strong>und</strong> geleert gehalten werden, bis die Frostgefahr vorüber ist.<br />

2. Sie müssen uns mitteilen, wenn Ihr versichertes Gebäude für mehr als vier<br />

Monate unbewohnt bleibt.<br />

3. Sie müssen uns mitteilen, wenn in Ihrem versicherten Gebäude oder auf dem<br />

Versicherungsgr<strong>und</strong>stück ein Gewerbebetrieb eingerichtet wird.<br />

4. Haben Sie, ein Käufer oder ein Verwalter, soweit diese Ihre Reprä sentanten<br />

sind, die Verhaltensregeln nach 1. oder die Mitteilungspfl icht nach 2. bis 3. verletzt,<br />

so können wir den Vertrag innerhalb eines Mo nats, nachdem wir von<br />

der Verletzung Kenntnis erlangt haben, ohne Einhaltung einer Frist kündigen,<br />

es sei denn, dass Sie nachweisen, dass die Verletzung weder auf Vorsatz noch<br />

auf grober Fahrlässigkeit be ruht.<br />

4.1 Darüber hinaus sind wir von der Verpfl ichtung zur Leistung frei, wenn Sie die<br />

Verhaltensregeln nach 1. oder die Mitteilungspfl icht nach 2. bis 3. vorsätzlich verletzt<br />

haben. Im Fall einer grob fahrlässigen Verletzung sind wir berechtigt, unsere<br />

Leistung in einem der Schwere Ihres Verschuldens entsprechenden Verhältnis zu<br />

kürzen. Dies ge schieht nicht, wenn Sie nachweisen, dass keine grobe Fahrlässigkeit<br />

vorlag.<br />

4.2 Darüber hinaus bleiben wir zur Leistung verpfl ichtet, wenn die Verletzung der<br />

Verhaltensregel nach 1. oder der Mitteilungspfl icht nach 2. bis 3. weder einen Einfl<br />

uss auf den Eintritt des Versicherungsfalls noch einen Einfl uss auf den Umfang<br />

der von uns zu erbringenden Lei stung gehabt hat. Dies gilt nicht, wenn Sie die<br />

Verhaltensregel vorsätz lich verletzt haben.<br />

– 10 –<br />

L Was verstehen wir unter Wohn-/Gewerbefl äche Und was geschieht bei<br />

unrichtiger Angabe der Wohn-/Gewerbefl äche?<br />

1. Wohnfl äche ist die Gr<strong>und</strong>fl äche in qm aller Räume Ihres Gebäudes einschließlich<br />

der dazugehörigen Hobbyräume <strong>und</strong> Wintergärten; aus genommen sind dabei<br />

Treppen, Keller- <strong>und</strong> Speicherräume, Balkone, Loggien <strong>und</strong> Terrassen soweit sie<br />

nicht zu Wohnzwecken ausgebaut sind.<br />

1.1 Gewerbefl äche ist die Gr<strong>und</strong>fl äche in qm aller gewerblich genutzten Räume<br />

Ihres Gebäudes.<br />

1.2 Dem gleichgestellt ist die Übernahme der qm-Angaben aus Miet verträgen<br />

oder Bauplänen einschließlich der Gewerbefl ächen. Wohn- oder Gewerbefl ächen,<br />

die nach Erstellung des Mietvertrages oder Bau plans hinzugekommen sind, sind<br />

ebenfalls zu berücksichtigen.<br />

2. Bei Antragstellung haben Sie die Wohn-<strong>und</strong> Gewerbefl äche nach 1. anzugeben.<br />

Jede Änderung der Wohn-/Gewerbefl äche ist uns mitzu teilen.<br />

2.1 Stellt sich im Zeitpunkt des Versicherungsfalles heraus, dass diese nicht der<br />

tatsächlichen entspricht, so vermindert sich die Entschädigung im Verhältnis der<br />

angegebenen zu der tatsächlichen Wohn-/Gewerbe fl ä c h e.<br />

2.2 Die Vorschriften nach M zum beitragsfreien Vorsorgeschutz fi nden jedoch<br />

Anwendung.<br />

M Welchen beitragsfreien Vorsorgeschutz bieten wir <strong>und</strong> was haben Sie bei einer<br />

Vergrößerung der Wohn-/Gewerbefl äche zu beachten?<br />

1. Ihr Beitrag richtet sich nach der Wohn-/Gewerbefl äche in qm Ihres Gebäudes<br />

<strong>und</strong> dem Ort, an dem sich Ihr Gebäude befi ndet. Teilen Sie uns daher jede Änderung<br />

der Wohn-/Gewerbefl äche mit.<br />

2. Für An- <strong>und</strong> Umbauten Ihres Gebäudes besteht bis zum Ablauf des Versicherungsjahres,<br />

in dem der An-/Umbau erfolgt, Versicherungs schutz.<br />

3. Für Neubauten von Ein- <strong>und</strong> Zweifamilienhäusern auch mit teilge werblicher Nutzung<br />

auf dem selben Versicherungsgr<strong>und</strong>stück besteht unter den Voraussetzungen<br />

von J beitragsfreier Vorsorgeschutz bis zum Ablauf des Versicherungsjahres, in<br />

dem der Neubau erfolgt. Teilen Sie uns daher den Beginn des Neubaus mit.<br />

4. Tritt der Versicherungsfall später als einen Monat nach dem jeweiligen Ablauf<br />

des Versicherungsjahres, in dem die Vergrößerung IhrerWohn-/Gewerbefl äche<br />

erfolgte ein, ohne dass Sie die Änderung ange zeigt haben, so vermindert sich die<br />

Entschädigung im Verhältnis der angegebenen zu der tatsächlichen Wohn-/Gewerbefl<br />

äche in qm.<br />

N Welche Verhaltensregeln müssen Sie im Versicherungsfall beachten?<br />

1. Sie haben den Schaden im Rahmen Ihrer Möglichkeiten abzuwenden <strong>und</strong> so<br />

gering wie möglich zu halten.<br />

2. Der Schaden ist uns unverzüglich zu melden.<br />

3. Unsere sachdienlichen Fragen sind vollständig <strong>und</strong> wahrheitsgemäß zu beantworten.<br />

Auf unsere Bitte haben Sie dies auch schriftlich zu tun.<br />

4. Bitte verändern Sie die Schadenstelle, soweit Ihnen dies zumutbar ist, nicht.<br />

Bewahren Sie bitte beschädigte Gegenstände auf. Auf unsere Bitte ist jede zumutbare<br />

Untersuchung zur Feststellung des Versicherungsfalles <strong>und</strong> des Umfangs der<br />

Leistung zu gestatten <strong>und</strong> es sind Be lege einzureichen.<br />

5. Zeigen Sie jede Gebäudebeschädigung durch unbefugte Dritte, insbesondere<br />

jede Brandstiftung sowie mut- <strong>und</strong> böswilige Beschädigung <strong>und</strong> Graffi tischäden<br />

unverzüglich bei der Polizei an.<br />

6. Haben Sie, ein Käufer oder ein Verwalter, soweit diese Ihre Reprä sentanten<br />

sind, Verhaltensregeln nach 1. bis 5. verletzt, so entfällt un sere Leistungspfl icht,<br />

wenn Sie die Verhaltensregel vorsätzlich verletzt haben.<br />

6.1 Im Fall einer grob fahrlässigen Verletzung einer der genannten Verhaltensregeln<br />

sind wir berechtigt, unsere Leistungen in einem der Schwere Ihres Verschuldens<br />

entsprechenden Verhältnis zu kürzen. Dies geschieht nicht, wenn Sie nachweisen,<br />

dass keine grobe Fahrlässigkeit vorlag.<br />

6.2 Abweichend von 6. <strong>und</strong> 6.1 sind wir zur Leistung verpfl ichtet, wenn Sie nachweisen,<br />

dass die Verletzung der Verhaltensregel weder für die Feststellung des Versicherungsfalls<br />

noch für die Feststellung oder den Umfang unserer Leistungspfl icht<br />

ursächlich ist. Dies gilt nicht, wenn Sie die Verhaltensregel arglistig verletzt haben.<br />

6.3 Ganz oder teilweise leistungsfrei sind wir jedoch nur dann, wenn wir Sie durch<br />

gesonderte Mitteilung in Textform auf die Rechtsfolgen gemäß Nr. 6. – 6.2 hingewiesen<br />

haben.<br />

O Wie wird die Entschädigung verzinst?<br />

1. Wir verzinsen die Entschädigung seit Anzeige des Schadens mit 5 % pro Jahr,<br />

soweit nicht aus anderen Gründen ein höherer Zins zu ent richten ist.<br />

2. Zinsen werden erst fällig, wenn die Entschädigung fällig ist <strong>und</strong> wer den mit der<br />

Entschädigung ausgezahlt.<br />

P Wie passen wir unsere Haftung der Baupreisentwicklung an?<br />

1. Unsere Haftung wird zu der nach dem 1. Januar eines jeden Jahres folgenden<br />

Hauptfälligkeit des Vertrages durch den Anpassungsfaktor der Baupreisentwicklung<br />

angepasst.<br />

2. Der Anpassungsfaktor setzt sich aus folgenden vom Statistischen B<strong>und</strong>esamt<br />

veröffentlichten Indizes zusammen (die Indizes werden auf zwei Stellen hinter dem<br />

Komma ger<strong>und</strong>et):<br />

2.1 der jeweils für den Monat Mai des Vorjahres ermittelte Baupreisin dex für<br />

Wohngebäude zu 80 %;<br />

2.2 der jeweils für den Monat April des Vorjahres ermittelte Tarifl ohnindex für das<br />

Baugewerbe zu 20 %.<br />

3. Die Veränderung wird jeweils aus der Differenz der Indizes im ver gangenen Jahr<br />

zu dem davorliegenden Kalenderjahr ermittelt.<br />

4. Der Beitrag wird entsprechend der Veränderung angepasst.


A Welche Regelungen gelten?<br />

1. Die Regelungen der BOXplus Basis Bedingungen für die Wohngebäudeversicherung.<br />

2. Die Regelungen der Allgemeinen Bedingungen für BOXplus.<br />

B Welche Leistungen erbringen wir?<br />

Wir erbringen im Versicherungsfall folgende Leistungen:<br />

1. Ist Ihr Gebäude oder eine sonstige versicherte Sache beschädigt <strong>und</strong> reparaturfähig<br />

1.1 erstatten wir Ihnen die Kosten für die von Ihnen veranlasste Repa ratur;<br />

1.2 bei Rohrbruch erstatten wir die Kosten für die Reparatur des schadhaften<br />

Rohrteils – nicht jedoch den Austausch weiterer Rohrteile – <strong>und</strong> die Kosten für<br />

die notwendigen Folgearbeiten an den unter C genannten versicherten Sachen.<br />

2. Ist Ihr Gebäude zerstört oder übersteigen die Reparaturkosten den Neubauwert<br />

2.1 erstatten wir Ihnen den ortsüblichen Neubauwert Ihres Gebäudes entsprechend<br />

seiner bisherigen Größe, Ausstattung <strong>und</strong> seines Ausb aus;<br />

2.2 haben Sie innerhalb von drei Jahren die Wiederherstellung Ihres Gebäudes<br />

an der selben Stelle sowie in der selben Art <strong>und</strong> für die selbe Zweckbestimmung<br />

sicherzustellen, anderenfalls haben Sie nur An spruch auf den Zeitwert; wir sind<br />

berechtigt, den über den Zeitwert schaden hinausgehenden Teil der Entschädigung<br />

zurückzufordern, wenn aufgr<strong>und</strong> Ihres Verschuldens trotz vorangegangener<br />

Sicherstel lung eine tatsächliche Wiederherstellung innerhalb einer angemessenen<br />

Frist nicht erfolgt.<br />

2.3 Zeitwert ist der Neuwert abzüglich der Wertminderung, die sich aus Alter <strong>und</strong><br />

Abnutzung ergibt;<br />

2.4 ist die Wiederherstellung an der bisherigen Stelle rechtlich nicht möglich oder<br />

wirtschaftlich nicht zumutbar, so genügt es, wenn Ihr Gebäude an einer anderen<br />

Stelle innerhalb der B<strong>und</strong>esrepublik Deutschland wieder aufgebaut wird.<br />

3. Ist Ihr Gebäude vor dem Schadeneintritt zum Abbruch bestimmt oder zu seinem<br />

Zweck nicht mehr zu verwenden, erstatten wir nur den für Sie vor dem Schadeneintritt<br />

erzielbaren Verkaufspreis.<br />

4. Sind sonstige versicherte Sachen zerstört, in Verlust geraten oder übersteigen<br />

die Reparaturkosten den Neuwert<br />

4.1 ersetzen wir Ihnen die Sache unter Berücksichtigung der aktuellen technischen<br />

Entwicklung oder<br />

4.2 erstatten Ihnen den Neuwert.<br />

5. Restwerte werden angerechnet.<br />

6. Die Mehrwertsteuer wird nur dann erstattet, wenn sie nachweislich tatsächlich<br />

angefallen ist <strong>und</strong> Sie nicht vorsteuerabzugsberechtigt sind.<br />

7. Die gesetzlichen Vorschriften über die Sicherung des Realkredits werden angewendet.<br />

C Welche Sachen sind versichert <strong>und</strong> welche nicht?<br />

1. Versichert sind:<br />

1.1 Ihr im Versicherungsschein bezeichnetes Gebäude, dessen Zubehör <strong>und</strong> Garagen/Carports<br />

auf Ihrem Versicherungsgr<strong>und</strong>stück <strong>und</strong> privat genutzte Garagen/<br />

Carports in dessen Nähe;<br />

1.2 bis zur Höhe des im Versicherungsschein genannten Betrages Ihre nicht zu<br />

Wohnzwecken dienenden Nebengebäude, Garten- <strong>und</strong> Geräte häuser;<br />

1.3 bis zur Höhe des im Versicherungsschein genannten Betrages sonstige Gr<strong>und</strong>stücksbestandteile<br />

<strong>und</strong> weiteres Zubehör auf dem Versicherungsgr<strong>und</strong>stück, insbesondere<br />

Hof- <strong>und</strong> Gehwegsbefestigungen, Gr<strong>und</strong>stückseinfriedungen, H<strong>und</strong>ehütten,<br />

Müllboxen, Briefkastenanla gen, Masten, elektrische Freileitungen, Gartenlaternen,<br />

Wäschespinnen, freistehende Antennen, im Boden verankerte Spielgeräte,<br />

Saunen, Schwimmbecken <strong>und</strong> dazugehörige Abdeckungen.<br />

2. Nicht versichert sind:<br />

2.1 Gebäudebestandteile, wenn sie von Mietern angeschafft oder über nommen<br />

wurden <strong>und</strong> wenn diese für deren Wartung, Reparatur <strong>und</strong> Erneuerung verantwortlich<br />

sind.<br />

2.2 Bepfl anzungen <strong>und</strong> gärtnerische Anlagen.<br />

D Welche Kosten sind versichert?<br />

1. Versichert sind die durch den Versicherungsfall entstandenen not wendigen<br />

Kosten für:<br />

1.1 Aufräumen, Abbrechen <strong>und</strong> Entsorgung versicherter Sachen;<br />

1.2 Ab- <strong>und</strong> Aufbauen, Abdecken oder Umräumen, um versicherte Sachen zu<br />

reparieren;<br />

1.3 Mehrkosten infolge behördlicher Aufl agen, wenn das Gebäude wie der aufgebaut<br />

wird;<br />

1.4 anderweitige Unterbringung ohne Nebenkosten von Ihnen <strong>und</strong> allen weiteren<br />

in Ihrem Haushalt lebenden Personen, für die Dauer, in der Ihr Gebäude, soweit<br />

Sie es selbst nutzen, unbewohnbar ist <strong>und</strong> Sie keine Entschädigung aus einem<br />

Hausratversicherungsvertrag erlangen können;<br />

1.5 die Koordination der Wiederherstellung Ihres Gebäudes anlässlich eines<br />

erheblichen Schadens;<br />

1.6 vorläufi ge, eilbedürftige Maßnahmen zum Schutz versicherter Sachen.<br />

1.7 Mehrkosten für die Wiederherstellung oder Wiederbeschaffung der Sachen<br />

in derselben Art <strong>und</strong> Güte infolge Technologiefortschritts;<br />

– 11 –<br />

21008122<br />

BOXplus Basis<br />

Bedingungen für die Wohngebäudeversicherung (05/09)<br />

1.8 Bewachung versicherter Sachen, wenn Schließvorrichtungen <strong>und</strong> sonstige<br />

Sicherungen der Gebäude keinen ausreichenden Schutz bieten – längstens für<br />

die Dauer von 48 St<strong>und</strong>en.<br />

2. Versichert sind bis zur Höhe des im Versicherungsschein genannten Betrages<br />

der Mietausfall einschließlich etwaiger Mietnebenkosten, wenn Ihre Mieter infolge<br />

eines Versicherungsfalles berechtigt sind, die Zahlung der Miete ganz oder teilweise<br />

zu verweigern.<br />

3. Alle Aufwendungen – auch erfolglose –, die Ihnen bei Eintritt eines Versicherungsfalles<br />

im Rahmen der Schadenabwendung oder -minderung entstehen oder<br />

auf unsere Veranlassung entstehen, werden erstattet.<br />

E Gegen welche Gefahren/Schäden besteht Versicherungsschutz <strong>und</strong> gegen<br />

welche nicht?<br />

Versichert ist:<br />

1. die Beschädigung, Zerstörung oder der Verlust Ihrer versicherten Sachen durch<br />

1.1 Sturm ab Windstärke 8, Hagel, Frost, Abgang von Lawinen, Schneedruck,<br />

naturbedingten Erdrutsch, naturbedingten Erdfall übernatürlichen Hohlräumen,<br />

Blitz/atmosphärische Überspannung;<br />

1.2 Feuer/Brand, Explosion/Verpuffung, Implosion;<br />

1.3 Anprall von Kraft-, Schienen-, Luft- <strong>und</strong> Wasserfahrzeugen sowie ihrer Teile<br />

oder Ladungen;<br />

1.4 Flüssigkeiten aus Zu- oder Ableitungen <strong>und</strong> den jeweils daran an geschlossenen<br />

Geräten oder Anlagen sowie aus Aquarien <strong>und</strong> Wasserbetten.<br />

2. Nicht versichert sind:<br />

2.1 Schäden durch Wind bis Stärke 8, Gr<strong>und</strong>wasser ohne Rücksicht auf mitwirkende<br />

Ursachen;<br />

2.2 Schäden durch Niederschläge, die durch offene Fenster <strong>und</strong> Türen oder sonstige<br />

Gebäudeöffnungen eindringen, soweit die Gebäudeöffnungen nicht als Folge<br />

einer der unter E 1. genannten Gefahren ent standen sind;<br />

2.3 Kurzschluss-Schäden, die nicht Folge einer der unter E 1. genannten Gefahren<br />

sind;<br />

2.4 Schäden durch allmähliche Verrußung, Verschleiß oder Abnutzung;<br />

2.5 Schäden, die durch Kraft-, Schienen-, Luft- <strong>und</strong> Wasserfahrzeuge entstehen,<br />

die von Ihnen oder einer mit Ihnen in häuslicher Gemein schaft lebenden Person<br />

betrieben werden.<br />

3. Kein Versicherungsschutz besteht generell für:<br />

3.1 Schäden, die Sie vorsätzlich herbeiführen;<br />

3.2 Schäden durch Kriegs- oder Bürgerkriegsereignisse, sowie durch Kernenergie<br />

<strong>und</strong> alle hieraus entstehenden Folgeschäden;<br />

3.3 ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen, Schäden durch Erdbe ben, Hochwasser,<br />

Rückstau infolge von Witterungsniederschlägen oder Hochwasser <strong>und</strong> alle<br />

hieraus entstehenden Folgeschäden;<br />

3.4 Schäden durch Sturmfl ut <strong>und</strong> alle hieraus entstehenden Folgeschä den;<br />

3.5 den Verbrauch von Brennstoffen.<br />

F Welche Schäden sind darüber hinaus versichert?<br />

Versichert sind darüber hinaus:<br />

1. Bruch innerhalb des versicherten Gebäudes an Heizungsrohren, Gasleitungen,<br />

Zu- oder Ableitungen der Wasserversorgung sowie in nenliegenden Regenfallrohren;<br />

2. Bruch außerhalb des versicherten Gebäudes auf dem Versicherungs gr<strong>und</strong>stück<br />

an Heizungsrohren oder Zuleitungen der Wasserversor gung.<br />

3. Nicht versichert sind die unter E 3 aufgeführten Gefahren <strong>und</strong> Schä den.<br />

G Gegen welche Gefahren ist Ihr Rohbau oder Ihr Gebäude während des Umbaus<br />

versichert?<br />

1. Versicherungsschutz besteht gegen die Gefahren Feuer/Brand, Blitz/atmosphärische<br />

Überspannung, Explosion/Verpuffung, Abgang von Lawinen, naturbedingter<br />

Erdrutsch, naturbedingter Erdfall über natürlichen Hohlräumen, Flüssigkeiten<br />

gemäß E 1.4 – mit Ausnahme von Frostschäden.<br />

2. Gegen die Gefahr Sturm <strong>und</strong> Hagel nach E 1.1 besteht Versiche rungsschutz<br />

aber nur, wenn das Gebäude fertig gedeckt ist <strong>und</strong> alle Außentüren eingesetzt<br />

sind <strong>und</strong> alle Fenster verglast oder in anderer Weise gleichwertig verschlossen<br />

sind.<br />

3. Kein Versicherungsschutz besteht für die übrigen unter E <strong>und</strong> F ge nannten<br />

Ereignisse, solange das Gebäude nicht bezugsfertig oder wegen Umbauarbeiten<br />

für seinen Zweck nicht mehr benutzbar ist.<br />

4. Nicht versichert sind die unter E 3 aufgeführten Gefahren <strong>und</strong> Schä den.<br />

H Welche Verhaltensregeln müssen Sie während der Vertragslaufzeit beachten?<br />

1. Bei Frostgefahr müssen Sie dafür Sorge tragen, dass das versicherte Gebäude<br />

<strong>und</strong> sonstige bauliche Anlagen ausreichend beheizt werden, soweit dort wasserführende<br />

Anlagen vorhanden sind oder wasserfüh rende Anlagen vollständig entleert<br />

<strong>und</strong> geleert gehalten werden, bis die Frostgefahr vorüber ist.<br />

2. Sie müssen uns mitteilen, wenn Ihr versichertes Gebäude für mehr als sechs<br />

Monate unbewohnt bleibt.<br />

3. Sie müssen uns mitteilen, wenn in Ihrem versicherten Gebäude oder auf dem<br />

Versicherungsgr<strong>und</strong>stück ein Gewerbebetrieb eingerichtet wird.


4. Haben Sie, ein Käufer oder ein Verwalter, soweit diese Ihre Reprä sentanten<br />

sind, die Verhaltensregeln nach 1. oder die Mitteilungspfl icht nach 2. bis 3. verletzt,<br />

so können wir den Vertrag innerhalb eines Mo nats, nachdem wir von der<br />

Verletzung Kenntnis erlangt haben, ohne Einhaltung einer Frist kündigen, es<br />

sei denn, dass die Verletzung weder auf Vorsatz noch auf grober Fahrlässigkeit<br />

beruht.<br />

4.1 Darüber hinaus sind wir von der Verpfl ichtung zur Leistung frei, wenn Sie die<br />

Verhaltensregeln nach 1. oder die Mitteilungspfl icht nach 2. bis 3. vorsätzlich verletzt<br />

haben. Im Fall einer grob fahrlässigen Verletzung sind wir berechtigt, unsere<br />

Leistung in einem der Schwere Ihres Verschuldens entsprechenden Verhältnis zu<br />

kürzen. Dies ge schieht nicht, wenn Sie nachweisen, dass keine grobe Fahrlässigkeit<br />

vorlag.<br />

4.2 Darüber hinaus bleiben wir zur Leistung verpfl ichtet, wenn die Verletzung der<br />

Verhaltensregel nach 1. oder der Mitteilungspfl icht nach 2. bis 3. weder einen Einfl<br />

uss auf den Eintritt des Versicherungsfalls noch einen Einfl uss auf den Umfang<br />

der von uns zu erbringenden Lei stung gehabt hat. Dies gilt nicht, wenn Sie die<br />

Verhaltensregel arglistig verletzt haben.<br />

I Was verstehen wir unter Wohn-/Gewerbefl äche <strong>und</strong> was geschieht bei unrichtiger<br />

Angabe der Wohn-/Gewerbefl äche?<br />

1. Wohnfl äche ist die Gr<strong>und</strong>fl äche in qm aller Räume Ihres Gebäudes einschließlich<br />

der dazugehörigen Hobbyräume <strong>und</strong> Wintergärten; aus genommen sind dabei<br />

Treppen, Keller- <strong>und</strong> Speicherräume, Balkone, Loggien <strong>und</strong> Terrassen soweit sie<br />

nicht zu Wohnzwecken ausgebaut sind.<br />

1.1 Gewerbefl äche ist die Gr<strong>und</strong>fl äche in qm aller gewerblich genutzten Räume<br />

Ihres Gebäudes.<br />

1.2 Dem gleichgestellt ist die Übernahme der qm-Angaben aus Miet verträgen<br />

oder Bauplänen einschließlich der Gewerbefl ächen. Wohn- oder Gewerbefl ächen,<br />

die nach Erstellung des Mietvertrages oder Bau plans hinzugekommen sind, sind<br />

ebenfalls zu berücksichtigen.<br />

2. Bei Antragstellung haben Sie die Wohn- <strong>und</strong> Gewerbefl äche nach 1. anzugeben.<br />

Jede Änderung der Wohn-/Gewerbefl äche ist uns mitzu teilen.<br />

2.1 Stellt sich im Zeitpunkt des Versicherungsfalles heraus, dass diese nicht der<br />

tatsächlichen entspricht, so vermindert sich die Entschädigung im Verhältnis der<br />

angegebenen zu der tatsächlichen Wohn-/Gewerbe fl ä c h e.<br />

2.2 Die Vorschriften nach J zum beitragsfreien Vorsorgeschutz fi nden jedoch<br />

Anwendung.<br />

J Welchen beitragsfreien Vorsorgeschutz bieten wir <strong>und</strong> was haben Sie bei einer<br />

Vergrößerung der Wohn-/Gewerbefl äche zu beachten?<br />

1. Ihr Beitrag richtet sich nach der Wohn-/Gewerbefl äche in qm Ihres Gebäudes<br />

<strong>und</strong> dem Ort, an dem sich Ihr Gebäude befi ndet. Teilen Sie uns daher jede Änderung<br />

der Wohn-/Gewerbefl äche mit.<br />

2. Für An- <strong>und</strong> Umbauten Ihres Gebäudes besteht bis zum Ablauf des Versicherungsjahres,<br />

in dem der An-/Umbau erfolgt, Versicherungs schutz.<br />

3. Für Neubauten von Ein- <strong>und</strong> Zweifamilienhäusern auch mit teilge werblicher Nutzung<br />

auf dem selben Versicherungsgr<strong>und</strong>stück besteht unter den Voraussetzungen<br />

von J beitragsfreier Vorsorgeschutz bis zum Ablauf des Versicherungsjahres, in<br />

dem der Neubau erfolgt. Teilen Sie uns daher den Beginn des Neubaus mit.<br />

4. Tritt der Versicherungsfall später als einen Monat nach dem jeweili gen Ablauf<br />

des Versicherungsjahres, in dem die Vergrößerung Ihrer Wohn-/Gewerbefl äche<br />

erfolgte ein, ohne dass Sie die Änderung ange zeigt haben, so vermindert sich die<br />

Entschädigung im Verhältnis der angegebenen zu der tatsächlichen Wohn-/Gewerbefl<br />

äche in qm.<br />

K Welche Verhaltensregeln müssen Sie im Versicherungsfall beachten?<br />

1. Sie haben den Schaden im Rahmen Ihrer Möglichkeiten abzuwenden <strong>und</strong> so<br />

gering wie möglich zu halten.<br />

2. Der Schaden ist uns unverzüglich zu melden.<br />

3. Unsere sachdienlichen Fragen sind vollständig <strong>und</strong> wahrheitsgemäß zu beantworten.<br />

Auf unsere Bitte haben Sie dies auch schriftlich zu tun.<br />

4. Bitte verändern Sie die Schadenstelle, soweit Ihnen dies zumutbar ist, nicht.<br />

Bewahren Sie bitte beschädigte Gegenstände auf. Auf unsere Bitte ist jede zumutbare<br />

Untersuchung zur Feststellung des Versiche rungsfalles <strong>und</strong> des Umfangs der<br />

Leistung zu gestatten <strong>und</strong> es sind Be lege einzureichen.<br />

5. Haben Sie, ein Käufer oder ein Verwalter, soweit diese Ihre Reprä sentanten<br />

sind, Verhaltensregeln nach 1. bis 4. verletzt, so entfällt unsere Leistungspfl icht,<br />

wenn Sie die Verhaltensregel vorsätzlich verletzt haben.<br />

5.1 Im Fall einer grob fahrlässigen Verletzung einer der genannten Verhaltensregeln<br />

sind wir berechtigt, unsere Leistungen in einem der Schwere Ihres Verschuldens<br />

entsprechenden Verhältnis zu kürzen. Dies geschieht nicht, wenn Sie<br />

nachweisen, dass keine grobe Fahrlässigkeit vorlag.<br />

5.2 Abweichend von 5. <strong>und</strong> 5.1 sind wir zur Leistung verpfl ichtet, wenn Sie nachweisen,<br />

dass die Verletzung der Verhaltensregel weder für die Feststellung des<br />

Versicherungsfalls noch für die Feststellung oder den Umfang unserer Leistungspfl<br />

icht ursächlich ist. Dies gilt nicht, wenn Sie die Verhaltensregel arglistig verletzt<br />

haben.<br />

5.3 Ganz oder teilweise leistungsfrei sind wir jedoch nur dann, wenn wir Sie durch<br />

gesonderte Mitteilung in Textform auf die Rechtsfolgen gemäß Nr. 5 – 5.2 hingewiesen<br />

haben.<br />

L Wie wird die Entschädigung verzinst?<br />

1. Wir verzinsen die Entschädigung seit Anzeige des Schadens mit 5 % pro Jahr,<br />

soweit nicht aus anderen Gründen ein höherer Zins zu ent richten ist.<br />

2. Zinsen werden erst fällig, wenn die Entschädigung fällig ist <strong>und</strong> wer den mit der<br />

Entschädigung ausgezahlt.<br />

– 12 –<br />

M Wie passen wir unsere Haftung der Baupreisentwicklung an?<br />

1. Unsere Haftung wird zu der nach dem 1. Januar eines jeden Jahres folgenden<br />

Hauptfälligkeit des Vertrages durch den Anpassungsfaktor der Baupreisentwicklung<br />

angepasst.<br />

2. Der Anpassungsfaktor setzt sich aus folgenden vom Statistischen B<strong>und</strong>esamt<br />

veröffentlichten Indizes zusammen (die Indizes werden auf zwei Stellen hinter dem<br />

Komma ger<strong>und</strong>et):<br />

2.1 der jeweils für den Monat Mai des Vorjahres ermittelte Baupreisindex für<br />

Wohngebäude zu 80 %;<br />

2.2 der jeweils für den Monat April des Vorjahres ermittelte Tarifl ohnindex für das<br />

Baugewerbe zu 20 %.<br />

3. Die Veränderung wird jeweils aus der Differenz der Indizes im vergangenen Jahr<br />

zu dem davorliegenden Kalenderjahr ermittelt.<br />

4. Der Beitrag wird entsprechend der Veränderung angepasst.


BOXplus<br />

Besondere Bedingungen für die Wohngebäude-Elementar-Zusatzversicherung (05/09)<br />

A Welche Regelungen gelten?<br />

1. Die Regelungen der BOXplus Bedingungen für die Wohngebäude versicherung,<br />

die BOXplus Besonderen Bedingungen für die Wohnge bäude-Elementar-Zusatzversicherung.<br />

2. Die Regelungen der Allgemeinen Bedingungen für BOXplus.<br />

B Gegen welche Gefahren/Schäden sind Ihre Sachen zusätzlich versi chert?<br />

1. Versichert ist auch die Beschädigung, Zerstörung oder der Verlust Ihrer versicherten<br />

Sachen durch:<br />

1.1 Überschwemmung (Überfl utung des Versicherungsortes);<br />

1.2 Rückstau (Wasser, das infolge eines Rückstaus in Rohrleitungs systemen<br />

aufgr<strong>und</strong> von Witterungsniederschlägen oder Überschwem mung bestimmungswidrig<br />

austritt);<br />

1.3 Erdbeben;<br />

1.4 Vulkanausbruch.<br />

2. Nicht versichert sind ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen Schäden durch:<br />

2.1 Sturmfl ut;<br />

2.2 Erdbeben, die nicht auf einer naturbedingten Erschütterung des Erdbodens<br />

beruhen;<br />

2.3 Gr<strong>und</strong>wasser;<br />

2.4 die unter B 1.1 – B 1.4 genannten Gefahren, solange das Gebäude nicht bezugsfertig<br />

oder wegen Umbauarbeiten für seinen Zweck nicht mehr benutzbar ist.<br />

C Wann beginnt der Versicherungsschutz für Überschwemmung <strong>und</strong> Rückstau?<br />

1. Für die in B 1.1 – 1.2 versicherten Gefahren besteht Versicherungs schutz<br />

frühestens einen Monat nach dem Tag der Antragstellung, je doch nicht vor dem<br />

beantragten Versicherungsbeginn (Wartezeit).<br />

2. Die Wartezeit entfällt, sofern der Versicherungsschutz unmittelbar im Anschluss<br />

an einen bestehenden Wohngebäudeversicherungsvertrag,der ebenfalls die Gefahr<br />

Überschwemmung mitversichert hatte, bean tragt wird.<br />

D Mit welchem Betrag sind Sie am Schaden beteiligt?<br />

1. Bei jedem Schaden gemäß B wird der im Versicherungsschein ge nannte Betrag<br />

(Selbstbeteiligung) abgezogen.<br />

2. Nach Abzug der Selbstbeteiligung werden die Entschädigungsgren zen berücksichtigt.<br />

– 13 –<br />

21008123


21008124<br />

BOXplus<br />

Besondere Bedingungen für die<br />

Wohngebäude-Elementar-Zusatzversicherung – ohne Überschwemmung/Rückstau (05/09)<br />

A Welche Regelungen gelten?<br />

1. Die Regelungen der BOXplus Bedingungen für die Wohngebäude versicherung,<br />

die BOXplus Besonderen Bedingungen für die Wohnge bäude-Elementar-Zusatzversicherung<br />

– ohne Überschwemmung/Rückstau.<br />

2. Die Regelungen der Allgemeinen Bedingungen für BOXplus.<br />

B Gegen welche Gefahren/Schäden sind Ihre Sachen zusätzlich versichert?<br />

1. Versichert ist auch die Beschädigung, Zerstörung oder der Verlust Ihrer versicherten<br />

Sachen durch:<br />

1.1 Erdbeben;<br />

1.2 Vulkanausbruch.<br />

2. Nicht versichert sind ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen Schäden durch:<br />

2.1 Erdbeben, die nicht auf einer naturbedingten Erschütterung des Erdbodens<br />

beruhen;<br />

2.2 die unter B 1.1 – B 1.2 genannten Gefahren, solange das Gebäude nicht bezugsfertig<br />

oder wegen Umbauarbeiten für seinen Zweck nicht mehr benutzbar ist.<br />

C Mit welchem Betrag sind Sie am Schaden beteiligt?<br />

1. Bei jedem Schaden gemäß B wird der im Versicherungsschein ge nannte Betrag<br />

(Selbstbeteiligung) abgezogen.<br />

2. Nach Abzug der Selbstbeteiligung werden die Entschädigungsgren zen berücksichtigt.<br />

– 14 –


BOXplus<br />

Besondere Bedingungen der Ergänzungsdeckung zur Wohngebäudeversicherung (05/09)<br />

A Was ist die Ergänzungsdeckung?<br />

1. Die Ergänzungsdeckung ist eine Anschlussdeckung zu einem bei ei nem anderen<br />

Versicherer bestehenden Wohngebäudeversicherungsver trag (Vertrag).<br />

2. Sie ergänzt den Versicherungsschutz des bei einem anderen Versi cherer bestehenden<br />

Vertrages um die durch unseren Vertrag gebotene Wohngebäudedeckung.<br />

B Welchen Versicherungsschutz bietet die Ergänzungsdeckung?<br />

1. Versicherungsschutz besteht bis zu den jeweils in unserem Vertrag vereinbarten<br />

Entschädigungsgrenzen.<br />

2. Versicherungsschutz besteht nur, soweit aus dem bei einem anderen Versicherer<br />

bestehenden Vertrag keine Leistung beansprucht werden kann.<br />

C Wann besteht kein Versicherungsschutz?<br />

Verweigert der andere Versicherer wegen Nichtzahlung des Beitrages den Versicherungsschutz,<br />

oder existiert kein Vertrag bei einem anderen Versicherer,<br />

besteht kein Anspruch auf Gewährung dieses Versiche rungsschutzes aus<br />

unserem Vertrag.<br />

D Für welche Dauer kann eine Ergänzungsdeckung abgeschlossen wer den?<br />

Die Ergänzungsdeckung besteht bis zum Ablauf des bei einem anderen Versicherer<br />

bestehenden Vertrages, längstens für die Dauer von drei Jahren.<br />

E Welchen Beitrag erheben wir für die Ergänzungsdeckung?<br />

1. Bis zum Ende der Ergänzungsdeckung ist der im Versicherungs schein genannte<br />

rabattierte Beitrag für unseren Vertrag zu entrichten.<br />

2. Mit dem Ende der Ergänzungsdeckung ist der volle Beitrag für un seren Vertrag<br />

zu entrichten.<br />

F Welche besondere Anzeigepfl icht gilt?<br />

Sie müssen uns unverzüglich informieren, wenn Ihr Vertrag bei dem anderen Versicherer<br />

vor dem im Versicherungsschein genannten Zeit punkt endet.<br />

– 15 –<br />

21008125


21008126<br />

BOXplus<br />

Besondere Bedingungen für den Wohnungs-Schutzbrief (05/09)<br />

A Welche Regelungen gelten?<br />

1. Die Regelungen der BOXplus Bedingungen sowie die BOXplus Be sonderen Bedingungen<br />

für den Wohnungs-Schutzbrief.<br />

2. Die Regelungen der Allgemeinen Bedingungen für BOXplus.<br />

B Welche Personen haben Versicherungsschutz?<br />

1. Versicherungsschutz haben:<br />

Sie <strong>und</strong> alle weiteren in Ihrem Haushalt lebenden Personen.<br />

2. Keinen Versicherungsschutz haben:<br />

alle Personen, die nicht in Ihrem Haushalt leben, insbesondere Besu cher, Gäste<br />

<strong>und</strong> Untermieter.<br />

C Wo besteht Versicherungsschutz?<br />

1. Versicherungsschutz besteht in Ihrem im Versicherungsschein ge nannten Versicherungsort<br />

für die unter B 1. genannten Personen.<br />

1.1 Zu Ihrem Versicherungsort gehören alle ausschließlich von den un ter B 1.<br />

genannten Personen genutzten Räume auf dem Versicherungs gr<strong>und</strong>stück, einschließlich<br />

Balkone, Loggien, Terrassen <strong>und</strong> Wintergär ten.<br />

2. Versicherungsschutz besteht auch in Büroräumen auf dem Versiche rungsgr<strong>und</strong>stück,<br />

die eine unter B 1. genannte Person ausschließlich berufl ich oder<br />

gewerblich nutzt.<br />

2.1 Die Erweiterung gemäß C 2 gilt nicht für die BOXplus Basis Be dingungen für<br />

die Hausratversicherung, sofern diese vereinbart wurde.<br />

3. Versicherungsschutz besteht in den von unter B 1. genannten Per sonen allein<br />

genutzten Garagen in der Nähe Ihrer Wohnung.<br />

4. Kein Versicherungsschutz besteht in Gemeinschaftsräumen, Stellplätzen<br />

innerhalb von Sammelgaragen sowie anderen Betriebsräumen <strong>und</strong> Betriebseinrichtungen<br />

als die unter C 2 genannten.<br />

D Welche Leistungen erbringen wir?<br />

1. Wir erbringen für Sie folgende Leistungen:<br />

1.1 Organisation von Fachbetrieben für die Beseitigung einer versi cherten Notfallsituation<br />

<strong>und</strong><br />

1.2 Übernahme der Kosten gemäß E für die durch uns beauftragten Unternehmen.<br />

2. Wir erbringen keine Leistungen,<br />

2.1 wenn eine unter B 1. genannte Person die Notfallsituation vorsätz lich herbeigeführt<br />

hat;<br />

2.2 generell für alle Notfallsituationen vor Vertragsbeginn.<br />

E Welche Kosten sind versichert?<br />

1. Wir tragen die entstandenen notwendigen Kosten je Notfallsituation bis zu dem<br />

im Versicherungsschein genannten Betrag. Die Zahlung er folgt direkt an das durch<br />

uns beauftragte Unternehmen.<br />

2. Die Übernahme der Kosten für alle Notfallsituationen, die uns in nerhalb eines<br />

Versicherungsjahres gemeldet werden, ist begrenzt auf das Vierfache des im<br />

Versicherungsschein genannten Betrages.<br />

F Unter welchen Voraussetzungen haben Sie Kosten zu tragen?<br />

1. Das beauftragte Unternehmen stellt Ihnen den Betrag in Rechnung, der<br />

1.1 den bis zum im Versicherungsschein je Notfallsituation genannten Betrag oder<br />

1.2 unsere Jahresgesamtleistung gemäß E 2. übersteigt.<br />

G Unter welchen Voraussetzungen besteht Anspruch auf einen Schlüsseldienst?<br />

1. Anspruch auf einen Schlüsseldienst besteht, wenn eine unter B 1. ge nannte<br />

Person nicht in die versicherte Wohnung gelangen kann, weil<br />

1.1 der Schlüssel für die Wohnungstür <strong>und</strong>/oder Hauseingangstür ab handen<br />

gekommen oder abgebrochen ist oder<br />

1.2 sie sich versehentlich ausgesperrt hat.<br />

2. Wir übernehmen die Kosten für das Öffnen der Wohnungstür <strong>und</strong>/oder Hauseingangstür<br />

durch den Schlüsseldienst sowie die Kosten für ein provisorisches<br />

Schloss, wenn das Türschloss durch das Öffnen der Tür funktionsunfähig geworden<br />

ist.<br />

H Unter welchen Voraussetzungen besteht Anspruch auf einen Rohrreinigungsservice?<br />

1. Anspruch auf den Einsatz einer Rohrreinigungsfi rma besteht, wenn<br />

1.1 Abfl ussrohre von Bade- oder Duschwannen, Wasch-oder Spülbecken, WC’s,<br />

Urinalen, Bidets oder Bodenabläufen verstopft sind <strong>und</strong> dies nicht ohne eine<br />

fachmännische Behebung beseitigt werden kann.<br />

1.2 Wir erbringen keine Leistungen, wenn die Ursache für die Rohr verstopfung<br />

erkennbar außerhalb des in C genannten Versicherungsor tes liegt.<br />

2. In Erweiterung von H 1.1 besteht Anspruch auf den Einsatz einer Rohrreinigungsfi<br />

rma, wenn auf dem Versicherungsgr<strong>und</strong>stück Ihres Ein- oder Zweifamilienhauses<br />

Abfl ussrohre verstopft sind <strong>und</strong> dies nicht ohne eine fachmännische<br />

Behebung beseitigt werden kann.<br />

– 16 –<br />

2.1 Wir erbringen keine Leistungen, wenn die Ursache für die Rohr verstopfung<br />

erkennbar außerhalb Ihres Versicherungsgr<strong>und</strong>stückes liegt.<br />

2.2 H 2. gilt nicht für die BOXplus Hausratversicherung, sofern diese vereinbart<br />

wurde.<br />

3. Wir übernehmen die Kosten für die Behebung der Rohrverstopfung gemäß H 1.1<br />

<strong>und</strong> H 2.<br />

I Unter welchen Voraussetzungen besteht Anspruch auf einen Sanitär-Installateurservice?<br />

1. Anspruch auf den Einsatz eines Sanitär-Installationsbetriebes be steht, wenn<br />

aufgr<strong>und</strong><br />

1.1 eines Defekts an einer Armatur, an einem Boiler, an der Spülung des WC’s<br />

oder Urinals oder am Haupthahn das Kalt- oder Warmwas ser nicht mehr abgestellt<br />

werden kann;<br />

1.2 eines Defekts an einer Armatur, an einem Boiler, an der Spülung des WC’s<br />

oder Urinals oder am Haupthahn die Kalt- oder Warmwas serversorgung unterbrochen<br />

ist.<br />

2. Wir übernehmen die Kosten für die Behebung des Defekts.<br />

3. Wir erbringen keine Leistungen<br />

3.1 für den Austausch defekter Dichtungen <strong>und</strong> verkalkter Bestandteile oder<br />

Zubehör von Armaturen <strong>und</strong> Boilern;<br />

3.2 für die ordentliche Instandhaltung bzw. Wartung der Sanitärinstal lation.<br />

J Unter welchen Voraussetzungen besteht Anspruch auf einen Elektro-Installateurservice?<br />

1. Anspruch auf den Einsatz eines Elektro-Installationsbetriebes besteht bei<br />

Defekten an der Elektro-Installation.<br />

2. Wir übernehmen die Kosten für die Behebung des Defekts.<br />

3. Wir erbringen keine Leistungen für<br />

3.1 die Behebung von Defekten an elektrischen <strong>und</strong> elektronischen Ge räten wie<br />

z.B. Waschmaschinen, Trocknern, Geschirrspülmaschinen, Herden, Backöfen,<br />

Dunstabzugshauben, Heizkesseln, Heizungssteue rungsanlagen, Kühlschränken,<br />

Tiefkühlgeräten, Lampen einschließlich Leuchtmitteln, Computern, Telefonanlagen,<br />

Fernsehgeräten, Stereoan lagen, Video- <strong>und</strong> DVD-Playern;<br />

3.2 die Behebung von Defekten an Stromverbrauchszählern.<br />

K Unter welchen Voraussetzungen besteht Anspruch auf einen Heizungs-Installateurservice<br />

1. Anspruch auf den Einsatz eines Heizungs-Installateurbetriebes be steht, wenn<br />

aufgr<strong>und</strong><br />

1.1 von Defekten an zugehörigen Thermostatventilen Heizkörper nicht in Betrieb<br />

genommen werden können;<br />

1.2 eines Bruchschadens oder Undichtigkeit Heizkörper repariert oder ersetzt<br />

werden müssen.<br />

2. Wir übernehmen die Kosten für die Behebung des Defekts.<br />

3. Wir erbringen keine Leistungen für<br />

3.1 die Behebung von Defekten an Heizkesseln, Brennern, Tanks <strong>und</strong> Heizungsrohren;<br />

3.2 die Behebung von Schäden durch Korrosion.<br />

L Unter welchen Voraussetzungen besteht Anspruch auf die Bereitstel lung von<br />

elektrischen Leih-Heizgeräten?<br />

1. Anspruch auf elektrische Leih-Heizgeräte besteht, wenn die Hei zungsanlage<br />

unvorhergesehen ausfällt <strong>und</strong> eine Abhilfe durch den Hei zungs-Installateurservice<br />

gemäß K nicht möglich ist.<br />

2. Wir übernehmen die Kosten für den Versand <strong>und</strong> die Bereitstellung der Leih-<br />

Heizgeräte inklusive der zusätzlichen Stromkosten, die durch den Einsatz der<br />

Leih-Heizgeräte entstehen.<br />

3. Die Kosten für den Versand der Leih-Heizgeräte werden nicht auf die in E<br />

genannten Entschädigungsgrenzen angerechnet.<br />

M Unter welchen Voraussetzungen besteht Anspruch auf Beseitigung von Wespennestern?<br />

1. Es besteht Anspruch auf fachmännische Beseitigung bzw. Umsied lung von<br />

Wespennestern.<br />

2. Anspruch auf fachmännische Beseitigung bzw. Umsiedlung von Wespennestern<br />

besteht, wenn sich diese auf dem Versicherungsgr<strong>und</strong> stück Ihres Ein- oder Zweifamilienhauses<br />

befi nden.<br />

3. Wir übernehmen die Kosten für die Beseitigung bzw. Umsiedlung von Wespennestern<br />

nach M 1. <strong>und</strong> M 2.<br />

4. Wir erbringen keine Leistungen, wenn die Beseitigung bzw. Umsied lung aus<br />

rechtlichen Gründen (z.B. Artenschutz) nicht zulässig ist.


N Unter welchen Voraussetzungen besteht Anspruch auf einen Reini gungsservice?<br />

1. Anspruch auf den Einsatz eines Reinigungsbetriebes besteht, wenn eine Verpuffung<br />

eines Ofens, Ofenrohres oder Kamins stattgef<strong>und</strong>en hat.<br />

1.1 Die Reinigung umfasst den Boden, die Wände <strong>und</strong> die Decke, so fern die<br />

Verschmutzungen nicht mit herkömmlichen Reinigungsmitteln behoben werden<br />

können.<br />

2. Die Kosten für die Reinigung von Inventar werden nicht übernom men.<br />

O Welche Verhaltensregeln müssen Sie im Versicherungsfall beachten?<br />

1. Sie oder eine unter B 1. genannte Person haben uns über die von G bis N genannten<br />

Notfallsituationen unverzüglich zu informieren.<br />

1.1 Haben Sie diese Meldepfl icht verletzt, entfällt unsere Leistungs pfl icht, wenn<br />

die Verletzung vorsätzlich erfolgt ist.<br />

1.2 Im Fall einer grob fahrlässigen Verletzung der Meldepfl icht sind wir berechtigt,<br />

unsere Leistungen in einem der Schwere Ihres Verschuldens entsprechenden Verhältnis<br />

zu kürzen. Dies geschieht nicht, wenn Sie nachweisen, dass die Meldung<br />

ohne grobe Fahrlässigkeit unterblieben ist.<br />

1.3 Abweichend von 1.1 <strong>und</strong> 1.2 sind wir zur Leistung verpfl ichtet, so weit die<br />

Verletzung der Meldepfl icht für den Umfang der Kosten nicht ursächlich ist. Dies<br />

gilt nicht, wenn Sie die Meldepfl icht arglistig ver letzt haben.<br />

– 17 –


21008127<br />

BOXplus Aktiv Extra<br />

Bedingungen für die Wohngebäudeversicherung (05/09)<br />

A Welche Regelungen gelten?<br />

1. Die Regelungen der BOXplus Aktiv Extra Bedingungen für die Wohngebäudeversicherung.<br />

2. Die Regelungen der Allgemeinen Bedingungen für BOXplus.<br />

B Welche Leistungen erbringen wir?<br />

Wir erbringen im Versicherungsfall folgende Leistungen:<br />

1. Ist Ihr Gebäude oder eine sonstige versicherte Sache beschädigt <strong>und</strong> reparaturfähig<br />

1.1 erstatten wir Ihnen die Kosten für die von Ihnen veranlasste Repa ratur;<br />

1.2 bei Rohrbruch erstatten wir die Kosten für die Reparatur des schadhaften<br />

Rohrteils – nicht jedoch den Austausch weiterer Rohrteile – <strong>und</strong> die Kosten für die<br />

notwendigen Folgearbeiten an den unter C ge nannten versicherten Sachen.<br />

2. Ist Ihr Gebäude zerstört oder übersteigen die Reparaturkosten den Neubauwert<br />

2.1 erstatten wir Ihnen den ortsüblichen Neubauwert Ihres Gebäudes entsprechend<br />

seiner bisherigen Größe, Ausstattung <strong>und</strong> seines Ausb aus;<br />

2.2 haben Sie innerhalb von drei Jahren die Wiederherstellung Ihres Gebäudes<br />

an der selben Stelle sowie in der selben Art <strong>und</strong> für die selbe Zweckbestimmung<br />

sicherzustellen, anderenfalls haben Sie nur Anspruch auf den Zeitwert; wir sind<br />

berechtigt, den über den Zeitwert schaden hinausgehenden Teil der Entschädigung<br />

zurückzufordern, wenn aufgr<strong>und</strong> Ihres Verschuldens trotz vorangegangener<br />

Sicherstellung eine tatsächliche Wiederherstellung innerhalb einer angemessenen<br />

Frist nicht erfolgt.<br />

2.3 Zeitwert ist der Neuwert abzüglich der Wertminderung, die sich aus Alter <strong>und</strong><br />

Abnutzung ergibt;<br />

2.4 ist die Wiederherstellung an der bisherigen Stelle rechtlich nicht möglich oder<br />

wirtschaftlich nicht zumutbar, so genügt es, wenn Ihr Gebäude an einer anderen<br />

Stelle innerhalb der B<strong>und</strong>esrepublik Deutschland wieder aufgebaut wird.<br />

3. Ist Ihr Gebäude vor dem Schadeneintritt zum Abbruch bestimmt oder zu seinem<br />

Zweck nicht mehr zu verwenden, erstatten wir nur den für Sie vor dem Schadeneintritt<br />

erzielbaren Verkaufspreis.<br />

4. Sind sonstige versicherte Sachen zerstört, in Verlust geraten oder übersteigen<br />

die Reparaturkosten den Neuwert<br />

4.1 ersetzen wir Ihnen die Sache unter Berücksichtigung der aktuellen technischen<br />

Entwicklung oder<br />

4.2 erstatten Ihnen den Neuwert.<br />

5. Restwerte werden angerechnet.<br />

6. Die Mehrwertsteuer wird nur dann erstattet, wenn sie nachweislich tatsächlich<br />

angefallen ist <strong>und</strong> Sie nicht vorsteuerabzugsberechtigt sind.<br />

7. Die gesetzlichen Vorschriften über die Sicherung des Realkredits werden angewendet.<br />

C Welche Sachen sind versichert <strong>und</strong> welche nicht?<br />

1. Versichert sind:<br />

1.1 Ihr im Versicherungsschein bezeichnetes Gebäude, dessen Zubehör <strong>und</strong> Garagen/Carports<br />

auf Ihrem Versicherungsgr<strong>und</strong>stück <strong>und</strong> privat genutzte Garagen/<br />

Carports in dessen Nähe;<br />

1.2 bis zur Höhe des im Versicherungsschein genannten Betrages Ihre nicht zu<br />

Wohnzwecken dienenden Nebengebäude, Garten- <strong>und</strong> Gerätehäuser;<br />

1.3 sonstige Gr<strong>und</strong>stücksbestandteile <strong>und</strong> weiteres Zubehör auf dem Versicherungsgr<strong>und</strong>stück,<br />

insbesondere Hof- <strong>und</strong> Gehwegsbefestigun gen, Gr<strong>und</strong>stückseinfriedungen,<br />

H<strong>und</strong>ehütten, Müllboxen, Briefkasten anlagen, Masten, elektrische<br />

Freileitungen, Gartenlaternen, Wäsche spinnen, freistehende Antennen, im Boden<br />

verankerte Spielgeräte, Saunen, Schwimmbecken <strong>und</strong> dazugehörige Abdeckungen.<br />

2. Nicht versichert sind:<br />

2.1 Gebäudebestandteile, wenn sie von Mietern angeschafft oder übernommen<br />

wurden <strong>und</strong> wenn diese für deren Wartung, Reparatur <strong>und</strong> Erneuerung verantwortlich<br />

sind.<br />

2.2 Bepfl anzungen <strong>und</strong> gärtnerische Anlagen mit Ausnahme der Pfl anzkosten für<br />

Ihr Versicherungsgr<strong>und</strong>stück unter D 2.2 <strong>und</strong> D 2.3.<br />

D Welche Kosten sind versichert?<br />

1. Versichert sind die durch den Versicherungsfall entstandenen notwendigen<br />

Kosten für:<br />

1.1 Aufräumen, Abbrechen <strong>und</strong> Entsorgung versicherter Sachen;<br />

1.2 Ab-<strong>und</strong> Aufbauen, Abdecken oder Umräumen, um versicherte Sachen zu reparieren;<br />

1.3 Mehrkosten infolge behördlicher Aufl agen, wenn das Gebäude wie der aufgebaut<br />

wird;<br />

1.4 anderweitige Unterbringung von Ihnen <strong>und</strong> allen weiteren in Ihrem Haushalt<br />

lebenden Personen inkl. der im Versicherungsschein genann ten Verpfl egungskosten<br />

für die Dauer, in der Ihr Gebäude, soweit Sie es selbst nutzen, unbewohnbar<br />

ist <strong>und</strong> Sie keine Entschädigung aus einem Hausratversicherungsvertrag erlangen<br />

können;<br />

1.5 die Koordination der Wiederherstellung Ihres Gebäudes anlässlich eines erheblichen<br />

Schadens;<br />

1.6 vorläufi ge, eilbedürftige Maßnahmen zum Schutz versicherter Sa chen;<br />

1.7 Mehrkosten für die Wiederherstellung oder Wiederbeschaffung der Sachen in<br />

derselben Art <strong>und</strong> Güte infolge Technologiefortschritts;<br />

– 18 –<br />

1.8 Bewachung versicherter Sachen, wenn Schließvorrichtungen <strong>und</strong> sonstige<br />

Sicherungen der Gebäude keinen ausreichenden Schutz bieten – längstens für die<br />

Dauer von 1 Monat;<br />

1.9 Mehrkosten für den alters-/behindertengerechten Wiederaufbau der vom<br />

Schaden betroffenen Sachen bei Schäden über 25.000,– Euro;<br />

1.10 Mehrkosten, die durch Wasserverlust infolge Bruchs eines Zuleitungsrohres<br />

der Wasserversorgung entstehen;<br />

1.11 Bei Nässeschäden an versicherten Gebäuden werden auch Kosten bis zur<br />

Höhe des im Versicherungsschein genannten Betrages zur Leckortung ersetzt,<br />

wenn kein Versicherungsfall im Sinne der Bedin gungen angefallen ist.<br />

2. Versichert sind bis zur Höhe des im Versicherungsschein genannten Betrages<br />

auf dem Versicherungsgr<strong>und</strong>stück:<br />

2.1 die Aufräumkosten inklusive Abtransport <strong>und</strong> Entsorgung von durch Sturm<br />

oder Blitz im Stamm oder Leittrieb (Starkast) beschädigten oder entwurzelten<br />

Bäumen;<br />

2.2 die Kosten für die Wiederaufforstung (Einpfl anzen junger Bäume bis zu 1,50 m<br />

Höhe), wenn wir nach D 2.1 eine Entschädigung geleistet haben;<br />

2.3 die Kosten für die Wiederherstellung der Gartenanlage, wenn ein Sturm nach<br />

I 1.1 vorliegt.<br />

3. Versichert sind bis zur Höhe des im Versicherungsschein genannten Betrages<br />

der Mietausfall einschließlich etwaiger Mietnebenkosten, wenn Ihre Mieter infolge<br />

eines Versicherungsfalles berechtigt sind, die Zah lung der Miete ganz oder teilweise<br />

zu verweigern.<br />

4. Alle Aufwendungen – auch erfolglose –, die Ihnen bei Eintritt eines Versicherungsfalles<br />

im Rahmen der Schadenabwendung oder -minderung entstehen oder<br />

auf unsere Veranlassung entstehen, werden erstat tet.<br />

E Unter welchen Voraussetzungen übernehmen wir Kosten für die Entseuchung<br />

Ihres Versicherungsgr<strong>und</strong>stückes?<br />

1. Versichert sind bis zur Höhe des im Versicherungsschein genannten Betrages<br />

die Kosten für<br />

1.1 die Untersuchung des Erdreiches;<br />

1.2 die Entseuchung oder den Aushub des Erdreiches;<br />

1.3 die Entsorgung des Aushubes;<br />

1.4 die Wiederherstellung des vorherigen Zustandes, die Sie wegen einer Verseuchung<br />

des Erdreiches auf dem Versicherungsgr<strong>und</strong>stück infolge eines Versicherungsfalles<br />

<strong>und</strong> aufgr<strong>und</strong> behördlicher Anordnungen auf wenden müssen.<br />

2. Die behördlichen Anordnungen müssen auf Gesetzen oder Verord nungen<br />

beruhen, die bereits vor Eintritt des Versicherungsfalles bestanden haben<br />

oder nicht später als 12 Monate nach dem Versicherungsfall ergangen sind.<br />

3. Entschädigung wird nur geleistet, soweit Sie nicht anderweitig Ersatz erlangen<br />

können.<br />

4. Nicht erstattet werden Kosten, die aufgewendet werden, um eine bereits vor<br />

dem Versicherungsfall bestehende Verseuchung zu beseitigen.<br />

F Unter welcher Voraussetzung übernehmen wir Rückreisekosten?<br />

1. Wir erstatten Ihnen die Mehrkosten für eine notwendige vorzeitige Rückreise<br />

aus dem Urlaub bis zu dem im Versicherungsschein genann ten Betrag, wenn durch<br />

den Eintritt eines Versicherungsfalles am Ver sicherungsort Ihre Anwesenheit<br />

erforderlich wird.<br />

2. Wir erstatten auch die Mehrkosten für die mitreisenden Personen, die mit Ihnen<br />

in häuslicher Gemeinschaft leben.<br />

3. Die Rückreisekosten müssen im Verhältnis zum voraussichtlich entstandenen<br />

Schaden wirtschaftlich vertretbar sein. Bei der Wahl des Verkehrsmittels für die<br />

Rückreise ist ebenfalls auf die Verhältnismäßig keit zwischen dem ursprünglich<br />

geplanten Verkehrsmittel <strong>und</strong> der Dringlichkeit der Rückreise zu achten.<br />

G Unter welcher Voraussetzung übernehmen wir Kosten für die Beseitigung von<br />

mut- <strong>und</strong> böswilligen Beschädigungen <strong>und</strong> Graffi ti schäden?<br />

1. Versichert sind bis zur Höhe des im Versicherungsschein genannten Betrages,<br />

die erforderlichen Kosten für<br />

- die Beseitigung von Schäden durch vorsätzliche Zerstörung oder Beschädigung<br />

von versicherten Sachen;<br />

- die Beseitigung von Graffi tischäden an Außenseiten von versicherten Sachen;<br />

die durch unbefugte Dritte verursacht werden.<br />

2. Sie sind verpfl ichtet, den Schaden uns <strong>und</strong> der zuständigen Polizeidienststelle<br />

unverzüglich anzuzeigen.<br />

3. Kein Versicherungsschutz besteht für das Entfernen von Graffi ti, die bereits<br />

bei Antragstellung vorhanden sind oder für Beschädigungen, die vom Mieter an<br />

der eigenen Mietsache verursacht werden.<br />

H Unter welcher Voraussetzung übernehmen wir den Ersatz von Dar lehenszinsen<br />

nach vollständiger Unbewohnbarkeit des eigengenutzten Ein-/Zweifamilienhauses?<br />

1. Wir erstatten Ihnen die durch Bankbestätigung nachgewiesenen gezahlten<br />

laufenden Zinsen für ein Darlehen, wenn<br />

- das Darlehen der Finanzierung des im Versicherungsschein bezeichneten<br />

Gebäudes dient,<br />

- das Darlehen durch eine auf dem Versicherungsgr<strong>und</strong>stück lastende Hypothek<br />

oder Gr<strong>und</strong>schuld gesichert ist,


- es sich bei dem Gebäude um ein Ein- oder Zweifamilienhaus handelt, das von<br />

Ihnen ständig bewohnt wird<br />

<strong>und</strong><br />

- das versicherte Gebäude infolge eines ersatzpfl ichtigen Schadens vollständig<br />

unbewohnbar geworden ist.<br />

2. Der Anspruch entsteht erst 100 Tage nach Eintritt des Versiche rungsfalles<br />

(Karenzzeit).<br />

3. Die Zinsen werden bis zur Wiederherstellung der vollständigen Be wohnbarkeit,<br />

längstens für die Dauer von 18 Monaten gezahlt. Für anteilig betroffene Monate<br />

wird die Entschädigung anteilig ermittelt. Die erste Zahlung wird erst fällig, wenn<br />

Sie den Bauantrag für die Wiederherstellung des Gebäudes beim zuständigen<br />

Bauamt eingereicht haben.<br />

4. Die Entschädigung wird nicht geleistet, wenn Sie die Wiederherstel lung nicht<br />

betreiben oder soweit Sie diese schuldhaft verzögern. Verkaufen Sie das Gr<strong>und</strong>stück,<br />

so wird die Entschädigung nur bis zum Tag des Abschlusses des Kaufvertrags<br />

gezahlt, längstens für die Dauer von 18 Monaten.<br />

I Gegen welche Gefahren/Schäden besteht Versicherungsschutz <strong>und</strong> gegen<br />

welche nicht?<br />

Versichert ist:<br />

1. die Beschädigung, Zerstörung oder der Verlust Ihrer versicherten Sachen durch<br />

1.1 Sturm ab Windstärke 8, Hagel, Frost, Abgang von Lawinen, Schneedruck,<br />

naturbedingten Erdrutsch, naturbedingten Erdfall über natürlichen Hohlräumen,<br />

Blitz/atmosphärische Überspannung;<br />

1.2 Feuer/Brand, Sengschäden, Explosion/Verpuffung, Implosion;<br />

1.3 Anprall von Kraft-, Schienen-, Luft- <strong>und</strong> Wasserfahrzeugen sowie ihrer Teile<br />

oder Ladungen;<br />

1.4 Flüssigkeiten aus Zu- oder Ableitungen <strong>und</strong> den jeweils daran an geschlossenen<br />

Geräten oder Anlagen sowie aus Aquarien, Wasserbetten, Zimmerbrunnen <strong>und</strong><br />

Wassersäulen.<br />

2. Nicht versichert sind:<br />

2.1 Schäden durch Wind bis Stärke 8, Gr<strong>und</strong>wasser ohne Rücksicht auf mitwirkende<br />

Ursachen;<br />

2.2 Schäden durch Niederschläge, die durch offene Fenster <strong>und</strong> Türen oder sonstige<br />

Gebäudeöffnungen eindringen, soweit die Gebäudeöffnungen nicht als Folge<br />

einer der unter I 1. genannten Gefahren ent standen sind;<br />

2.3 Kurzschluss-Schäden, die nicht Folge einer der unter I 1. genannten Gefahren<br />

sind;<br />

2.4 Schäden durch allmähliche Verrußung, Verschleiß oder Abnutzung;<br />

2.5 Schäden, die durch Kraft-, Schienen-, Luft- <strong>und</strong> Wasserfahrzeuge entstehen,<br />

die von Ihnen oder einer mit Ihnen in häuslicher Gemein schaft lebenden Person<br />

betrieben werden.<br />

3. Kein Versicherungsschutz besteht generell für:<br />

3.1 Schäden, die Sie vorsätzlich herbeiführen;<br />

3.2 Schäden durch Kriegs- oder Bürgerkriegsereignisse, sowie durch Kernenergie<br />

<strong>und</strong> alle hieraus entstehenden Folgeschäden;<br />

3.3 ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen, Schäden durch Erdbe ben, Hochwasser,<br />

Rückstau infolge von Witterungsniederschlägen oder Hochwasser <strong>und</strong><br />

alle hieraus entstehenden Folgeschäden;<br />

3.4 Schäden durch Sturmfl ut <strong>und</strong> alle hieraus entstehenden Folgeschäden;<br />

3.5 den Verbrauch von Brennstoffen.<br />

J Welche Schäden sind darüber hinaus versichert?<br />

Versichert sind darüber hinaus:<br />

1. Bruch innerhalb des versicherten Gebäudes an:<br />

1.1 Heizungsrohren, Gasleitungen, Zu- oder Ableitungen der Wasserversorgung,<br />

Zisternen sowie innenliegenden Regenfallrohren;<br />

1.2 Sanitäreinrichtungen, Wassermessern oder ähnlichen Installationen;<br />

1.3 Heizkörpern, Heizkesseln, Boilern oder an vergleichbaren Teilen von Warmwasser-<br />

oder Dampfheizungsanlagen;<br />

2. Bruch außerhalb des versicherten Gebäudes auf dem Versicherungs gr<strong>und</strong>stück an:<br />

2.1 Heizungsrohren oder Zuleitungen der Wasserversorgung;<br />

2.2 Ableitungen der Wasserversorgung <strong>und</strong> Gasleitungen bis zum im Versicherungsschein<br />

genannten Betrag.<br />

3. Bruch von Zu- oder Ableitungen der Wasserversorgung sowie Gasleitungen außerhalb<br />

des Versicherungsgr<strong>und</strong>stückes ist nur dann bis zum im Versicherungsschein<br />

genannten Betrag versichert, wenn Sie aufgr<strong>und</strong> kommunaler Satzung für<br />

deren Reparatur verantwortlich sind.<br />

4. Beschädigungen an versicherten Gebäuden durch unbefugte Dritte bis zum im<br />

Versicherungsschein genannten Betrag, wenn die Schäden dadurch entstanden<br />

sind, dass der Täter in das versicherte Gebäude eingebrochen, eingestiegen oder<br />

mittels falschen Schlüssels oder anderer Werkzeuge eingedrungen ist oder dieses<br />

versucht hat, sofern nicht aus einem Hausratversicherungsvertrag Ersatz erlangt<br />

werden kann.<br />

5. Nicht versichert sind die unter I 3. aufgeführten Gefahren <strong>und</strong> Schäden.<br />

K Gegen welche Gefahren ist Ihr Rohbau oder Ihr Gebäude während des Umbaus<br />

versichert?<br />

1. Versicherungsschutz besteht gegen die Gefahren Feuer/Brand,Blitz/atmosphärische<br />

Überspannung, Explosion/Verpuffung, Abgang von Lawinen, naturbedingter<br />

Erdrutsch, naturbedingter Erdfall über natürlichen Hohlräumen, Flüssigkeiten<br />

gemäß I 1.4 – mit Ausnahme von Frostschäden.<br />

– 19 –<br />

2. Gegen die Gefahr Sturm <strong>und</strong> Hagel nach I 1.1 besteht Versicherungsschutz aber<br />

nur, wenn das Gebäude fertig gedeckt ist <strong>und</strong> alle Außentüren eingesetzt sind <strong>und</strong><br />

alle Fenster verglast oder in anderer Weise gleichwertig verschlossen sind.<br />

3. Kein Versicherungsschutz besteht für die übrigen unter I <strong>und</strong> J genannten<br />

Ereignisse, solange das Gebäude nicht bezugsfertig oder wegen Umbauarbeiten für<br />

seinen Zweck nicht mehr benutzbar ist.<br />

4. Nicht versichert sind die unter I 3 aufgeführten Gefahren <strong>und</strong> Schäden.<br />

L Welche Verhaltensregeln müssen Sie während der Vertragslaufzeit beachten?<br />

1. Bei Frostgefahr müssen Sie dafür Sorge tragen, dass das versicherte Gebäude<br />

<strong>und</strong> sonstige bauliche Anlagen ausreichend beheizt werden, soweit dort wasserführende<br />

Anlagen vorhanden sind oder wasserfüh rende Anlagen vollständig entleert<br />

<strong>und</strong> geleert gehalten werden, bis die Frostgefahr vorüber ist.<br />

2. Sie müssen uns mitteilen, wenn Ihr versichertes Gebäude für mehr als sechs<br />

Monate unbewohnt bleibt.<br />

3. Sie müssen uns mitteilen, wenn in Ihrem versicherten Gebäude oder auf dem<br />

Versicherungsgr<strong>und</strong>stück ein Gewerbebetrieb eingerichtet wird.<br />

4. Haben Sie, ein Käufer oder ein Verwalter, soweit diese Ihre Repräsentanten<br />

sind, die Verhaltensregeln nach 1. oder die Mitteilungspfl icht nach 2. bis 3. verletzt,<br />

so können wir den Vertrag innerhalb eines Mo nats, nachdem wir von der<br />

Verletzung Kenntnis erlangt haben, ohne Einhaltung einer Frist kündigen, es sei<br />

denn, dass Sie nachweisen, dass die Verletzung weder auf Vorsatz noch auf<br />

grober Fahrlässigkeit be ruht.<br />

4.1 Darüber hinaus sind wir von der Verpfl ichtung zur Leistung frei, wenn Sie die<br />

Verhaltensregeln nach 1. oder die Mitteilungspfl icht nach 2. bis 3. vorsätzlich verletzt<br />

haben. Im Fall einer grob fahrlässigen Verletzung sind wir berechtigt, unsere<br />

Leistung in einem der Schwere Ihres Verschuldens entsprechenden Verhältnis zu<br />

kürzen. Dies ge schieht nicht, wenn Sie nachweisen, dass keine grobe Fahrlässigkeit<br />

vorlag.<br />

4.2 Darüber hinaus bleiben wir zur Leistung verpfl ichtet, wenn die Verletzung der<br />

Verhaltensregel nach 1. oder der Mitteilungspfl icht nach 2. bis 3. weder einen Einfl<br />

uss auf den Eintritt des Versicherungsfalls noch einen Einfl uss auf den Umfang<br />

der von uns zu erbringenden Leistung gehabt hat. Dies gilt nicht, wenn Sie die<br />

Verhaltensregel arglistig verletzt haben.<br />

M Was verstehen wir unter Wohn-/Gewerbefl äche <strong>und</strong> was geschieht bei<br />

unrichtiger Angabe der Wohn-/Gewerbefl äche?<br />

1. Wohnfl äche ist die Gr<strong>und</strong>fl äche in qm aller Räume Ihres Gebäudes einschließlich<br />

der dazugehörigen Hobbyräume <strong>und</strong> Wintergärten; aus genommen sind dabei<br />

Treppen, Keller- <strong>und</strong> Speicherräume, Balkone, Loggien <strong>und</strong> Terrassen soweit sie<br />

nicht zu Wohnzwecken ausgebaut sind.<br />

1.1 Gewerbefl äche ist die Gr<strong>und</strong>fl äche in qm aller gewerblich genutzten Räume<br />

Ihres Gebäudes.<br />

1.2 Dem gleichgestellt ist die Übernahme der qm-Angaben aus Mietverträgen oder<br />

Bauplänen einschließlich der Gewerbefl ächen.<br />

Wohn- oder Gewerbefl ächen, die nach Erstellung des Mietvertrages oder Bauplans<br />

hinzugekommen sind, sind ebenfalls zu berücksichtigen.<br />

2. Bei Antragstellung haben Sie die Wohn-<strong>und</strong> Gewerbefl äche nach 1. anzugeben.<br />

Jede Änderung der Wohn-/Gewerbefl äche ist uns mitzutei len.<br />

2.1 Stellt sich im Zeitpunkt des Versicherungsfalles heraus, dass diese nicht der<br />

tatsächlichen entspricht, so vermindert sich die Entschädigung im Verhältnis der<br />

angegebenen zu der tatsächlichen Wohn-/Gewerbefl äche.<br />

2.2 Die Vorschriften nach N zum beitragsfreien Vorsorgeschutz fi nden jedoch<br />

Anwendung.<br />

N Welchen beitragsfreien Vorsorgeschutz bieten wir <strong>und</strong> was haben Sie bei einer<br />

Vergrößerung der Wohn-/Gewerbefl äche zu beachten?<br />

1. Ihr Beitrag richtet sich nach der Wohn-/Gewerbefl äche in qm Ihres Gebäudes<br />

<strong>und</strong> dem Ort, an dem sich Ihr Gebäude befi ndet.<br />

Teilen Sie uns daher jede Änderung der Wohn-/Gewerbefl äche mit.<br />

2. Für An- <strong>und</strong> Umbauten Ihres Gebäudes besteht bis zum Ablauf des Versicherungsjahres,<br />

in dem der An-/Umbau erfolgt, Versicherungs schutz.<br />

3. Für Neubauten von Ein- <strong>und</strong> Zweifamilienhäusern auch mit teilge werblicher<br />

Nutzung auf dem selben Versicherungsgr<strong>und</strong>stück besteht unter den Voraussetzungen<br />

von K beitragsfreier Vorsorgeschutz bis zum Ablauf des Versicherungsjahres,<br />

in dem der Neubau erfolgt. Teilen Sie uns daher den Beginn des Neubaus mit.<br />

4. Tritt der Versicherungsfall später als einen Monat nach dem jeweiligen Ablauf<br />

des Versicherungsjahres, in dem die Vergrößerung IhrerWohn-/Gewerbefl äche<br />

erfolgte ein, ohne dass Sie die Änderung ange zeigt haben, so vermindert sich die<br />

Entschädigung im Verhältnis der angegebenen zu der tatsächlichen Wohn-/Gewerbefl<br />

äche in qm.<br />

O Welche Verhaltensregeln müssen Sie im Versicherungsfall beachten?<br />

1. Sie haben den Schaden im Rahmen Ihrer Möglichkeiten abzuwenden <strong>und</strong> so<br />

gering wie möglich zu halten.<br />

2. Der Schaden ist uns unverzüglich zu melden.<br />

3. Unsere sachdienlichen Fragen sind vollständig <strong>und</strong> wahrheitsgemäß zu beantworten.<br />

Auf unsere Bitte haben Sie dies auch schriftlich zu tun.<br />

4. Bitte verändern Sie die Schadenstelle, soweit Ihnen dies zumutbar ist, nicht.<br />

Bewahren Sie bitte beschädigte Gegenstände auf. Auf unsere Bitte ist jede zumutbare<br />

Untersuchung zur Feststellung des Versiche rungsfalls <strong>und</strong> des Umfangs<br />

der Leistung zu gestatten <strong>und</strong> es sind Belege einzureichen.<br />

5. Zeigen Sie jede Gebäudebeschädigung durch unbefugte Dritte, insbesondere<br />

jede Brandstiftung sowie mut- <strong>und</strong> böswillige Beschädigun gen <strong>und</strong> Graffi tischäden<br />

unverzüglich bei der Polizei an.


6. Haben Sie, ein Käufer oder ein Verwalter, soweit diese Ihre Repräsentanten<br />

sind, Verhaltensregeln nach 1. bis 5. verletzt, so entfällt un sere Leistungspfl icht,<br />

wenn Sie die Verhaltensregel vorsätzlich verletzt haben.<br />

6.1 Im Fall einer grob fahrlässigen Verletzung einer der genannten Verhaltensregeln<br />

sind wir berechtigt, unsere Leistungen in einem der Schwere Ihres Verschuldens<br />

entsprechenden Verhältnis zu kürzen. Dies geschieht nicht, wenn Sie nachweisen,<br />

dass keine grobe Fahrlässigkeit vorlag.<br />

6.2 Abweichend von 6. <strong>und</strong> 6.1 sind wir zur Leistung verpfl ichtet, wenn Sie nachweisen,<br />

dass die Verletzung der Verhaltensregel weder für die Feststellung des<br />

Versicherungsfalls noch für die Feststellung oder den Umfang unserer Leistungspfl<br />

icht ursächlich ist. Dies gilt nicht, wenn Sie die Verhaltensregel arglistig verletzt<br />

haben.<br />

6.3 Ganz oder teilweise leistungsfrei sind wir jedoch nur dann, wenn wir Sie durch<br />

gesonderte Mitteilung in Textform auf die Rechtsfolgen gemäß Nr. 6. – 6.2 hingewiesen<br />

haben.<br />

P Wie wird die Entschädigung verzinst?<br />

1. Wir verzinsen die Entschädigung seit Anzeige des Schadens mit 5 % pro Jahr,<br />

soweit nicht aus anderen Gründen ein höherer Zins zu entrichten ist.<br />

2. Zinsen werden erst fällig, wenn die Entschädigung fällig ist <strong>und</strong> wer den mit der<br />

Entschädigung ausgezahlt.<br />

Q Wie passen wir unsere Haftung der Baupreisentwicklung an?<br />

1. Unsere Haftung wird zu der nach dem 1. Januar eines jeden Jahres folgenden<br />

Hauptfälligkeit des Vertrages durch den Anpassungsfaktor der Baupreisentwicklung<br />

angepasst.<br />

2. Der Anpassungsfaktor setzt sich aus folgenden vom Statistischen B<strong>und</strong>esamt<br />

veröffentlichten Indizes zusammen (die Indizes werden auf zwei Stellen hinter dem<br />

Komma ger<strong>und</strong>et):<br />

2.1 der jeweils für den Monat Mai des Vorjahres ermittelte Baupreisindex für Wohngebäude<br />

zu 80 %;<br />

2.2 der jeweils für den Monat April des Vorjahres ermittelte Tarifl ohnindex für das<br />

Baugewerbe zu 20 %.<br />

3. Die Veränderung wird jeweils aus der Differenz der Indizes im ver gangenen Jahr<br />

zu dem davorliegenden Kalenderjahr ermittelt.<br />

4. Der Beitrag wird entsprechend der Veränderung angepasst.<br />

– 20 –


A Welche Regelungen gelten?<br />

1. Die Regelungen der BOXplus Aktiv Standard Bedingungen für die Wohngebäudeversicherung.<br />

2. Die Regelungen der Allgemeinen Bedingungen für BOXplus.<br />

B Welche Leistungen erbringen wir?<br />

Wir erbringen im Versicherungsfall folgende Leistungen:<br />

1. Ist Ihr Gebäude oder eine sonstige versicherte Sache beschädigt <strong>und</strong> reparaturfähig<br />

1.1 erstatten wir Ihnen die Kosten für die von Ihnen veranlasste Reparatur;<br />

1.2 bei Rohrbruch erstatten wir die Kosten für die Reparatur des schadhaften<br />

Rohrteils – nicht jedoch den Austausch weiterer Rohrteile – <strong>und</strong> die Kosten für<br />

die notwendigen Folgearbeiten an den unter C genannten versicherten Sachen.<br />

2. Ist Ihr Gebäude zerstört oder übersteigen die Reparaturkosten den Neubauwert<br />

2.1 erstatten wir Ihnen den ortsüblichen Neubauwert Ihres Gebäudes entsprechend<br />

seiner bisherigen Größe, Ausstattung <strong>und</strong> seines Ausbaus;<br />

2.2 haben Sie innerhalb von drei Jahren die Wiederherstellung Ihres Gebäudes<br />

an der selben Stelle sowie in der selben Art <strong>und</strong> für die selbe Zweckbestimmung<br />

sicherzustellen, anderenfalls haben Sie nur An spruch auf den Zeitwert; wir sind<br />

berechtigt, den über den Zeitwert schaden hinausgehenden Teil der Entschädigung<br />

zurückzufordern, wenn aufgr<strong>und</strong> Ihres Verschuldens trotz vorangegangener<br />

Sicherstel lung eine tatsächliche Wiederherstellung innerhalb einer angemessenen<br />

Frist nicht erfolgt.<br />

2.3 Zeitwert ist der Neuwert abzüglich der Wertminderung, die sich aus Alter <strong>und</strong><br />

Abnutzung ergibt;<br />

2.4 ist die Wiederherstellung an der bisherigen Stelle rechtlich nicht möglich oder<br />

wirtschaftlich nicht zumutbar, so genügt es, wenn Ihr Gebäude an einer anderen<br />

Stelle innerhalb der B<strong>und</strong>esrepublik Deutschland wieder aufgebaut wird.<br />

3. Ist Ihr Gebäude vor dem Schadeneintritt zum Abbruch bestimmt oder zu seinem<br />

Zweck nicht mehr zu verwenden, erstatten wir nur den für Sie vor dem Schadeneintritt<br />

erzielbaren Verkaufspreis.<br />

4. Sind sonstige versicherte Sachen zerstört, in Verlust geraten oder übersteigen<br />

die Reparaturkosten den Neuwert<br />

4.1 ersetzen wir Ihnen die Sache unter Berücksichtigung der aktuellen technischen<br />

Entwicklung oder<br />

4.2 erstatten Ihnen den Neuwert.<br />

5. Restwerte werden angerechnet.<br />

6. Die Mehrwertsteuer wird nur dann erstattet, wenn sie nachweislich tatsächlich<br />

angefallen ist <strong>und</strong> Sie nicht vorsteuerabzugsberechtigt sind.<br />

7. Die gesetzlichen Vorschriften über die Sicherung des Realkredits werden angewendet.<br />

C Welche Sachen sind versichert <strong>und</strong> welche nicht?<br />

1. Versichert sind:<br />

1.1 Ihr im Versicherungsschein bezeichnetes Gebäude, dessen Zubehör <strong>und</strong> Garagen/Carports<br />

auf Ihrem Versicherungsgr<strong>und</strong>stück <strong>und</strong> privat genutzte Garagen/<br />

Carports in dessen Nähe;<br />

1.2 bis zur Höhe des im Versicherungsschein genannten Betrages Ihre nicht zu<br />

Wohnzwecken dienenden Nebengebäude, Garten-<strong>und</strong> Geräte häuser;<br />

1.3 sonstige Gr<strong>und</strong>stücksbestandteile <strong>und</strong> weiteres Zubehör auf dem Versicherungsgr<strong>und</strong>stück,<br />

insbesondere Hof- <strong>und</strong> Gehwegsbefestigun gen, Gr<strong>und</strong>stückseinfriedungen,<br />

H<strong>und</strong>ehütten, Müllboxen, Briefkasten anlagen, Masten, elektrische<br />

Freileitungen, Gartenlaternen, Wäschespinnen, freistehende Antennen, im Boden<br />

verankerte Spielgeräte, Saunen, Schwimmbecken <strong>und</strong> dazugehörige Abdeckungen.<br />

2. Nicht versichert sind:<br />

2.1 Gebäudebestandteile, wenn sie von Mietern angeschafft oder übernommen<br />

wurden <strong>und</strong> wenn diese für deren Wartung, Reparatur <strong>und</strong> Erneuerung verantwortlich<br />

sind.<br />

2.2 Bepfl anzungen <strong>und</strong> gärtnerische Anlagen mit Ausnahme der Pfl anzkosten für<br />

Ihr Versicherungsgr<strong>und</strong>stück unter D 2.2.<br />

D Welche Kosten sind versichert?<br />

1. Versichert sind die durch den Versicherungsfall entstandenen notwendigen<br />

Kosten für:<br />

1.1 Aufräumen, Abbrechen <strong>und</strong> Entsorgung versicherter Sachen;<br />

1.2 Ab- <strong>und</strong> Aufbauen, Abdecken oder Umräumen, um versicherte Sa chen zu<br />

reparieren;<br />

1.3 Mehrkosten infolge behördlicher Aufl agen, wenn das Gebäude wie der aufgebaut<br />

wird;<br />

1.4 anderweitige Unterbringung von Ihnen <strong>und</strong> allen weiteren in Ihrem Haushalt<br />

lebenden Personen ohne Nebenkosten für die Dauer, in der Ihr Gebäude, soweit<br />

Sie es selbst nutzen, unbewohnbar ist <strong>und</strong> Sie kei ne Entschädigung aus einem<br />

Hausratversicherungsvertrag erlangen können;<br />

1.5 die Koordination der Wiederherstellung Ihres Gebäudes anlässlich eines<br />

erheblichen Schadens;<br />

1.6 vorläufi ge, eilbedürftige Maßnahmen zum Schutz versicherter Sa chen;<br />

1.7 Mehrkosten für die Wiederherstellung oder Wiederbeschaffung der Sachen in<br />

derselben Art <strong>und</strong> Güte infolge Technologiefortschritts;<br />

1.8 Bewachung versicherter Sachen, wenn Schließvorrichtungen <strong>und</strong> sonstige<br />

Sicherungen der Gebäude keinen ausreichenden Schutz bieten – längstens für die<br />

– 21 –<br />

21008128<br />

BOXplus Aktiv Standard<br />

Bedingungen für die Wohngebäudeversicherung (05/09)<br />

Dauer von 14 Tagen;<br />

1.9 Mehrkosten für den alters-/behindertengerechten Wiederaufbau der vom<br />

Schaden betroffenen Sachen bei Schäden über 25.000,– Euro;<br />

1.10 Mehrkosten, die durch Wasserverlust infolge Bruchs eines Zuleitungsrohres<br />

der Wasserversorgung entstehen;<br />

2. Versichert sind bis zur Höhe des im Versicherungsschein genannten Betrages<br />

auf dem Versicherungsgr<strong>und</strong>stück:<br />

2.1 die Aufräumkosten inklusive Abtransport <strong>und</strong> Entsorgung von durch Sturm<br />

oder Blitz im Stamm oder Leittrieb (Starkast) beschädig ten oder entwurzelten<br />

Bäumen;<br />

2.2 die Kosten für die Wiederaufforstung (Einpfl anzen junger Bäume bis zu 1,50 m<br />

Höhe), wenn wir nach D 2.1 eine Entschädigung geleistet haben.<br />

3. Versichert sind bis zur Höhe des im Versicherungsschein genannten Betrages<br />

der Mietausfall einschließlich etwaiger Mietnebenkosten, wenn Ihre Mieter infolge<br />

eines Versicherungsfalles berechtigt sind, die Zah lung der Miete ganz oder teilweise<br />

zu verweigern.<br />

4. Alle Aufwendungen – auch erfolglose –, die Ihnen bei Eintritt eines Versicherungsfalles<br />

im Rahmen der Schadenabwendung oder -minde rung entstehen oder<br />

auf unsere Veranlassung entstehen, werden erstat tet.<br />

E Unter welchen Voraussetzungen übernehmen wir Kosten für die Entseuchung<br />

Ihres Versicherungsgr<strong>und</strong>stückes?<br />

1. Versichert sind bis zur Höhe des im Versicherungsschein genannten Betrages<br />

die Kosten für<br />

1.1 die Untersuchung des Erdreiches;<br />

1.2 die Entseuchung oder den Aushub des Erdreiches;<br />

1.3 die Entsorgung des Aushubes;<br />

1.4 die Wiederherstellung des vorherigen Zustandes, die Sie wegen einer Verseuchung<br />

des Erdreiches auf dem Versicherungsgr<strong>und</strong>stück infolge eines Versicherungsfalles<br />

<strong>und</strong> aufgr<strong>und</strong> behördlicher Anordnungen auf wenden müssen.<br />

2. Die behördlichen Anordnungen müssen auf Gesetzen oder Verord nungen beruhen,<br />

die bereits vor Eintritt des Versicherungsfalles bestan den haben oder<br />

nicht später als 12 Monate nach dem Versicherungsfall ergangen sind.<br />

3. Entschädigung wird nur geleistet, soweit Sie nicht anderweitig Ersatz erlangen<br />

können.<br />

4. Nicht erstattet werden Kosten, die aufgewendet werden, um eine be reits vor<br />

dem Versicherungsfall bestehende Verseuchung zu beseitigen.<br />

F Unter welcher Voraussetzung übernehmen wir Rückreisekosten?<br />

1. Wir erstatten Ihnen die Mehrkosten für eine notwendige vorzeitige Rückreise<br />

aus dem Urlaub bis zu dem im Versicherungsschein genann ten Betrag, wenn durch<br />

den Eintritt eines Versicherungsfalles am Versicherungsort Ihre Anwesenheit<br />

erforderlich wird.<br />

2. Wir erstatten auch die Mehrkosten für die mitreisenden Personen, die mit Ihnen<br />

in häuslicher Gemeinschaft leben.<br />

3. Die Rückreisekosten müssen im Verhältnis zum voraussichtlich entstandenen<br />

Schaden wirtschaftlich vertretbar sein. Bei der Wahl des Verkehrsmittels für die<br />

Rückreise ist ebenfalls auf die Verhältnismäßig keit zwischen dem ursprünglich geplanten<br />

Verkehrsmittel <strong>und</strong> der Dringlichkeit der Rückreise zu achten.<br />

G Unter welcher Voraussetzung übernehmen wir Kosten für die Beseitigung von<br />

mut- <strong>und</strong> böswilligen Beschädigungen <strong>und</strong> Graffi ti schäden?<br />

1. Versichert sind bis zur Höhe des im Versicherungsschein genannten Betrages,<br />

die erforderlichen Kosten für<br />

- die Beseitigung von Schäden durch vorsätzliche Zerstörung oder Beschädigung<br />

von versicherten Sachen;<br />

- die Beseitigung von Graffi tischäden an Außenseiten von versicherten Sachen,<br />

die durch unbefugte Dritte verursacht werden.<br />

2. Sie sind verpfl ichtet, den Schaden uns <strong>und</strong> der zuständigen Polizei dienststelle<br />

unverzüglich anzuzeigen.<br />

3. Kein Versicherungsschutz besteht für das Entfernen von Graffi ti, die bereits<br />

bei Antragstellung vorhanden sind oder für Beschädigungen, die vom Mieter an<br />

der eigenen Mietsache verursacht werden.<br />

H Gegen welche Gefahren/Schäden besteht Versicherungsschutz <strong>und</strong> gegen<br />

welche nicht?<br />

Versichert ist:<br />

1. die Beschädigung, Zerstörung oder der Verlust Ihrer versicherten Sachen durch<br />

1.1 Sturm ab Windstärke 8, Hagel, Frost, Abgang von Lawinen, Schneedruck,<br />

naturbedingten Erdrutsch, naturbedingten Erdfall über natürlichen Hohlräumen,<br />

Blitz/atmosphärische Überspannung;<br />

1.2 Feuer/Brand, Sengschäden, Explosion/Verpuffung, Implosion;<br />

1.3 Anprall von Kraft-, Schienen-, Luft- <strong>und</strong> Wasserfahrzeugen sowie ihrer Teile<br />

oder Ladungen;<br />

1.4 Flüssigkeiten aus Zu-oder Ableitungen <strong>und</strong> den jeweils daran angeschlossenen<br />

Geräten oder Anlagen sowie aus Aquarien, Wasserbetten, Zimmerbrunnen<br />

<strong>und</strong> Wassersäulen.<br />

2. Nicht versichert sind:<br />

2.1 Schäden durch Wind bis Stärke 8, Gr<strong>und</strong>wasser ohne Rücksicht auf mitwirkende<br />

Ursachen;


2.2 Schäden durch Niederschläge, die durch offene Fenster <strong>und</strong> Türen oder sonstige<br />

Gebäudeöffnungen eindringen, soweit die Gebäudeöff nungen nicht als Folge<br />

einer der unter H 1. genannten Gefahren ent standen sind;<br />

2.3 Kurzschluss-Schäden, die nicht Folge einer der unter H 1. genannten Gefahren<br />

sind;<br />

2.4 Schäden durch allmähliche Verrußung, Verschleiß oder Abnutzung;<br />

2.5 Schäden, die durch Kraft-, Schienen-, Luft- <strong>und</strong> Wasserfahrzeuge entstehen,<br />

die von Ihnen oder einer mit Ihnen in häuslicher Gemein schaft lebenden Person<br />

betrieben werden.<br />

3. Kein Versicherungsschutz besteht generell für:<br />

3.1 Schäden, die Sie vorsätzlich herbeiführen;<br />

3.2 Schäden durch Kriegs- oder Bürgerkriegsereignisse, sowie durch Kernenergie<br />

<strong>und</strong> alle hieraus entstehenden Folgeschäden;<br />

3.3 ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen, Schäden durch Erdbeben, Hochwasser,<br />

Rückstau infolge von Witterungsniederschlägen oder Hochwasser <strong>und</strong><br />

alle hieraus entstehenden Folgeschäden;<br />

3.4 Schäden durch Sturmfl ut <strong>und</strong> alle hieraus entstehenden Folgeschä den;<br />

3.5 den Verbrauch von Brennstoffen.<br />

I Welche Schäden sind darüber hinaus versichert?<br />

Versichert sind darüber hinaus:<br />

1. Bruch innerhalb des versicherten Gebäudes an:<br />

1.1 Heizungsrohren, Gasleitungen, Zu- oder Ableitungen der Wasser versorgung,<br />

Zisternen sowie innenliegenden Regenfallrohren;<br />

1.2 Sanitäreinrichtungen, Wassermessern oder ähnlichen Installationen;<br />

1.3 Heizkörpern, Heizkesseln, Boilern oder an vergleichbaren Teilen von Warmwasser-<br />

oder Dampfheizungsanlagen;<br />

2. Bruch außerhalb des versicherten Gebäudes auf dem Versicherungs gr<strong>und</strong>stück<br />

an:<br />

2.1 Heizungsrohren oder Zuleitungen der Wasserversorgung;<br />

2.2 Ableitungen der Wasserversorgung <strong>und</strong> Gasleitungen bis zum im Versicherungsschein<br />

genannten Betrag.<br />

3. Bruch von Zu- oder Ableitungen der Wasserversorgung sowie Gasleitungen außerhalb<br />

des Versicherungsgr<strong>und</strong>stückes ist nur dann bis zum im Versicherungsschein<br />

genannten Betrag versichert, wenn Sie aufgr<strong>und</strong> kommunaler Satzung für deren Reparatur<br />

verantwortlich sind.<br />

4. Beschädigungen an versicherten Gebäuden durch unbefugte Dritte bis zum im<br />

Versicherungsschein genannten Betrag, wenn die Schäden dadurch entstanden<br />

sind, dass der Täter in das versicherte Gebäude eingebrochen, eingestiegen oder<br />

mittels falschen Schlüssels oder anderer Werkzeuge eingedrungen ist oder dieses<br />

versucht hat, sofern nicht aus einem Hausratversicherungsvertrag Ersatz erlangt<br />

werden kann.<br />

5. Nicht versichert sind die unter H 3.aufgeführten Gefahren <strong>und</strong> Schäden.<br />

J Gegen welche Gefahren ist Ihr Rohbau oder Ihr Gebäude während des Umbaus<br />

versichert?<br />

1. Versicherungsschutz besteht gegen die Gefahren Feuer/Brand,Blitz/atmosphärische<br />

Überspannung, Explosion/Verpuffung, Abgang von Lawinen, naturbedingter<br />

Erdrutsch, naturbedingter Erdfall über natürlichen Hohlräumen, Flüssigkeiten<br />

gemäß H 1.4 – mit Ausnahme von Frostschäden.<br />

2. Gegen die Gefahr Sturm <strong>und</strong> Hagel nach H 1.1 besteht Versiche rungsschutz<br />

aber nur, wenn das Gebäude fertig gedeckt ist <strong>und</strong> alle Außentüren eingesetzt<br />

sind <strong>und</strong> alle Fenster verglast oder in anderer Weise gleichwertig verschlossen<br />

sind.<br />

3. Kein Versicherungsschutz besteht für die übrigen unter H <strong>und</strong> I ge nannten Ereignisse,<br />

solange das Gebäude nicht bezugsfertig oder wegen Umbauarbeiten für<br />

seinen Zweck nicht mehr benutzbar ist.<br />

4. Nicht versichert sind die unter H 3. aufgeführten Gefahren <strong>und</strong> Schäden.<br />

K Welche Verhaltensregeln müssen Sie während der Vertragslaufzeit beachten?<br />

1. Bei Frostgefahr müssen Sie dafür Sorge tragen, dass das versicherte Gebäude<br />

<strong>und</strong> sonstige bauliche Anlagen ausreichend beheizt werden, soweit dort wasserführende<br />

Anlagen vorhanden sind oder wasserfüh rende Anlagen vollständig entleert<br />

<strong>und</strong> geleert gehalten werden, bis die Frostgefahr vorüber ist.<br />

2. Sie müssen uns mitteilen, wenn Ihr versichertes Gebäude für mehr als vier<br />

Monate unbewohnt bleibt.<br />

3. Sie müssen uns mitteilen, wenn in Ihrem versicherten Gebäude oder auf dem<br />

Versicherungsgr<strong>und</strong>stück ein Gewerbebetrieb eingerichtet wird.<br />

4. Haben Sie, ein Käufer oder ein Verwalter, soweit diese Ihre Reprä sentanten<br />

sind, die Verhaltensregeln nach 1. oder die Mitteilungspfl icht nach 2. bis 3. verletzt,<br />

so können wir den Vertrag innerhalb eines Mo nats, nachdem wir von der<br />

Verletzung Kenntnis erlangt haben, ohne Einhaltung einer Frist kündigen, es sei<br />

denn, dass Sie nachweisen, dass die Verletzung weder auf Vorsatz noch auf<br />

grober Fahrlässigkeit be ruht.<br />

4.1 Darüber hinaus sind wir von der Verpfl ichtung zur Leistung frei, wenn Sie die<br />

Verhaltensregeln nach 1. oder die Mitteilungspfl icht nach 2. bis 3. vorsätzlich verletzt<br />

haben. Im Fall einer grob fahrlässigen Verletzung sind wir berechtigt, unsere<br />

Leistung in einem der Schwere Ihres Verschuldens entsprechenden Verhältnis zu<br />

kürzen. Dies ge schieht nicht, wenn Sie nachweisen, dass keine grobe Fahrlässigkeit<br />

vorlag.<br />

4.2 Darüber hinaus bleiben wir zur Leistung verpfl ichtet, wenn die Verletzung der<br />

Verhaltensregel nach 1. oder der Mitteilungspfl icht nach 2. bis 3. weder einen<br />

Einfl uss auf den Eintritt des Versicherungsfalls noch einen Einfl uss auf den Umfang<br />

der von uns zu erbringenden Leistung gehabt hat. Dies gilt nicht, wenn Sie<br />

die Verhaltensregel arglistig verletzt haben.<br />

– 22 –<br />

L Was verstehen wir unter Wohn-/Gewerbefl äche <strong>und</strong> was geschieht bei<br />

unrichtiger Angabe der Wohn-/Gewerbefl äche?<br />

1. Wohnfl äche ist die Gr<strong>und</strong>fl äche in qm aller Räume Ihres Gebäudes einschließlich<br />

der dazugehörigen Hobbyräume <strong>und</strong> Wintergärten; aus genommen sind dabei<br />

Treppen, Keller- <strong>und</strong> Speicherräume, Balkone, Loggien <strong>und</strong> Terrassen soweit sie<br />

nicht zu Wohnzwecken ausgebaut sind.<br />

1.1 Gewerbefl äche ist die Gr<strong>und</strong>fl äche in qm aller gewerblich genutzten Räume<br />

Ihres Gebäudes.<br />

1.2 Dem gleichgestellt ist die Übernahme der qm-Angaben aus Mietverträgen<br />

oder Bauplänen einschließlich der Gewerbefl ächen. Wohn- oder Gewerbefl ächen,<br />

die nach Erstellung des Mietvertrages oder Bauplans hinzugekommen sind, sind<br />

ebenfalls zu berücksichtigen.<br />

2. Bei Antragstellung haben Sie die Wohn-<strong>und</strong> Gewerbefl äche nach 1. anzugeben.<br />

Jede Änderung der Wohn-/Gewerbefl äche ist uns mitzutei len.<br />

2.1 Stellt sich im Zeitpunkt des Versicherungsfalles heraus, dass diese nicht der<br />

tatsächlichen entspricht, so vermindert sich die Entschädigung im Verhältnis der<br />

angegebenen zu der tatsächlichen Wohn-/Gewerbe fl ä c h e.<br />

2.2 Die Vorschriften nach M zum beitragsfreien Vorsorgeschutz fi nden jedoch<br />

Anwendung.<br />

M Welchen beitragsfreien Vorsorgeschutz bieten wir <strong>und</strong> was haben Sie bei einer<br />

Vergrößerung der Wohn-/Gewerbefl äche zu beachten?<br />

1. Ihr Beitrag richtet sich nach der Wohn-/Gewerbefl äche in qm Ihres Gebäudes<br />

<strong>und</strong> dem Ort, an dem sich Ihr Gebäude befi ndet.<br />

Teilen Sie uns daher jede Änderung der Wohn-/Gewerbefl äche mit.<br />

2. Für An- <strong>und</strong> Umbauten Ihres Gebäudes besteht bis zum Ablauf des Versicherungsjahres,<br />

in dem der An-/Umbau erfolgt, Versicherungsschutz.<br />

3. Für Neubauten von Ein- <strong>und</strong> Zweifamilienhäusern auch mit teilgewerblicher Nutzung<br />

auf dem selben Versicherungsgr<strong>und</strong>stück besteht unter den Voraussetzungen<br />

von J beitragsfreier Vorsorgeschutz bis zum Ablauf des Versicherungsjahres, in<br />

dem der Neubau erfolgt. Teilen Sie uns daher den Beginn des Neubaus mit.<br />

4. Tritt der Versicherungsfall später als einen Monat nach dem jeweiligen Ablauf<br />

des Versicherungsjahres, in dem die Vergrößerung Ihrer Wohn-/Gewerbefl äche erfolgte<br />

ein, ohne dass Sie die Änderung angezeigt haben, so vermindert sich die<br />

Entschädigung im Verhältnis der angegebenen zu der tatsächlichen Wohn-/Gewerbefl<br />

äche in qm.<br />

N Welche Verhaltensregeln müssen Sie im Versicherungsfall beachten?<br />

1. Sie haben den Schaden im Rahmen Ihrer Möglichkeiten abzuwenden <strong>und</strong> so<br />

gering wie möglich zu halten.<br />

2. Der Schaden ist uns unverzüglich zu melden.<br />

3. Unsere sachdienlichen Fragen sind vollständig <strong>und</strong> wahrheitsgemäß zu beantworten.<br />

Auf unsere Bitte haben Sie dies auch schriftlich zu tun.<br />

4. Bitte verändern Sie die Schadenstelle, soweit Ihnen dies zumutbar ist, nicht.<br />

Bewahren Sie bitte beschädigte Gegenstände auf. Auf unsere Bitte ist jede zumutbare<br />

Untersuchung zur Feststellung des Versiche rungsfalls <strong>und</strong> des Umfangs<br />

der Leistung zu gestatten <strong>und</strong> es sind Be lege einzureichen.<br />

5. Zeigen Sie jede Gebäudebeschädigung durch unbefugte Dritte, insbesondere<br />

jede Brandstiftung sowie mut- <strong>und</strong> böswillige Beschädigun gen <strong>und</strong> Graffi tischäden<br />

unverzüglich bei der Polizei an.<br />

6. Haben Sie, ein Käufer oder ein Verwalter, soweit diese Ihre Reprä sentanten<br />

sind, Verhaltensregeln nach 1. bis 5. verletzt, so entfällt un sere Leistungspfl icht,<br />

wenn Sie die Verhaltensregel vorsätzlich verletzt haben.<br />

6.1 Im Fall einer grob fahrlässigen Verletzung einer der genannten Verhaltensregeln<br />

sind wir berechtigt, unsere Leistungen in einem der Schwere Ihres Verschuldens<br />

entsprechenden Verhältnis zu kürzen. Dies geschieht nicht, wenn Sie nachweisen,<br />

dass keine grobe Fahrlässigkeit vorlag.<br />

6.2 Abweichend von 6. <strong>und</strong> 6.1 sind wir zur Leistung verpfl ichtet, wenn Sie nachweisen,<br />

dass die Verletzung der Verhaltensregel weder für die Feststellung des<br />

Versicherungsfalls noch für die Feststellung oder den Umfang unserer Leistungspfl<br />

icht ursächlich ist. Dies gilt nicht, wenn Sie die Verhaltensregel arglistig verletzt<br />

haben.<br />

6.3 Ganz oder teilweise leistungsfrei sind wir jedoch nur dann, wenn wir Sie durch<br />

gesonderte Mitteilung in Textform auf die Rechtsfolgen gemäß Nr. 6. – 6.2 hingewiesen<br />

haben.<br />

O Wie wird die Entschädigung verzinst?<br />

1. Wir verzinsen die Entschädigung seit Anzeige des Schadens mit 5 % pro Jahr,<br />

soweit nicht aus anderen Gründen ein höherer Zins zu entrichten ist.<br />

2. Zinsen werden erst fällig, wenn die Entschädigung fällig ist <strong>und</strong> werden mit der<br />

Entschädigung ausgezahlt.<br />

P Wie passen wir unsere Haftung der Baupreisentwicklung an?<br />

1. Unsere Haftung wird zu der nach dem 1. Januar eines jeden Jahres folgenden<br />

Hauptfälligkeit des Vertrages durch den Anpassungsfaktor der Baupreisentwicklung<br />

angepasst.<br />

2. Der Anpassungsfaktor setzt sich aus folgenden vom Statistischen B<strong>und</strong>esamt<br />

veröffentlichten Indizes zusammen (die Indizes werden auf zwei Stellen hinter dem<br />

Komma ger<strong>und</strong>et):<br />

2.1 der jeweils für den Monat Mai des Vorjahres ermittelte Baupreisindex für Wohngebäude<br />

zu 80 %;<br />

2.2 der jeweils für den Monat April des Vorjahres ermittelte Tarifl ohnindex für das<br />

Baugewerbe zu 20 %.<br />

3. Die Veränderung wird jeweils aus der Differenz der Indizes im ver gangenen Jahr<br />

zu dem davorliegenden Kalenderjahr ermittelt.<br />

4. Der Beitrag wird entsprechend der Veränderung angepasst.


A Welche Regelungen gelten?<br />

1. Die Regelungen der BOXplus Aktiv Basis Bedingungen für die Wohngebäudeversicherung.<br />

2. Die Regelungen der Allgemeinen Bedingungen für BOXplus.<br />

B Welche Leistungen erbringen wir?<br />

Wir erbringen im Versicherungsfall folgende Leistungen:<br />

1. Ist Ihr Gebäude oder eine sonstige versicherte Sache beschädigt <strong>und</strong> reparaturfähig<br />

1.1 erstatten wir Ihnen die Kosten für die von Ihnen veranlasste Reparatur;<br />

1.2 bei Rohrbruch erstatten wir die Kosten für die Reparatur des schadhaften Rohrteils<br />

– nicht jedoch den Austausch weiterer Rohrteile – <strong>und</strong> die Kosten für die notwendigen<br />

Folgearbeiten an den unter C genannten versicherten Sachen.<br />

2. Ist Ihr Gebäude zerstört oder übersteigen die Reparaturkosten den Neubauwert<br />

2.1 erstatten wir Ihnen den ortsüblichen Neubauwert Ihres Gebäudes entsprechend<br />

seiner bisherigen Größe, Ausstattung <strong>und</strong> seines Ausb aus;<br />

2.2 haben Sie innerhalb von drei Jahren die Wiederherstellung Ihres Gebäudes an<br />

der selben Stelle sowie in der selben Art <strong>und</strong> für die selbe Zweckbestimmung sicherzustellen,<br />

anderenfalls haben Sie nur An spruch auf den Zeitwert; wir sind berechtigt,<br />

den über den Zeitwert schaden hinausgehenden Teil der Entschädigung zurückzufordern,<br />

wenn aufgr<strong>und</strong> Ihres Verschuldens trotz vorangegangener Sicherstellung eine<br />

tatsächliche Wiederherstellung innerhalb einer angemessenen Frist nicht erfolgt.<br />

2.3 Zeitwert ist der Neuwert abzüglich der Wertminderung, die sich aus Alter <strong>und</strong><br />

Abnutzung ergibt;<br />

2.4 ist die Wiederherstellung an der bisherigen Stelle rechtlich nicht möglich oder<br />

wirtschaftlich nicht zumutbar so genügt es, wenn Ihr Gebäude an einer anderen<br />

Stelle innerhalb der B<strong>und</strong>esrepublik Deutschland wieder aufgebaut wird.<br />

3. Ist Ihr Gebäude vor dem Schadeneintritt zum Abbruch bestimmt oder zu seinem<br />

Zweck nicht mehr zu verwenden, erstatten wir nur den für Sie vor dem Schadeneintritt<br />

erzielbaren Verkaufspreis.<br />

4. Sind sonstige versicherte Sachen zerstört, in Verlust geraten oder übersteigen die<br />

Reparaturkosten den Neuwert<br />

4.1 ersetzen wir Ihnen die Sache unter Berücksichtigung der aktuellen technischen<br />

Entwicklung oder<br />

4.2 erstatten Ihnen den Neuwert.<br />

5. Restwerte werden angerechnet.<br />

6. Die Mehrwertsteuer wird nur dann erstattet, wenn sie nachweislich tatsächlich<br />

angefallen ist <strong>und</strong> Sie nicht vorsteuerabzugsberechtigt sind.<br />

7. Die gesetzlichen Vorschriften über die Sicherung des Realkredits werden angewendet.<br />

C Welche Sachen sind versichert <strong>und</strong> welche nicht?<br />

1. Versichert sind:<br />

1.1 Ihr im Versicherungsschein bezeichnetes Gebäude, dessen Zubehör <strong>und</strong> Garagen/Carports<br />

auf Ihrem Versicherungsgr<strong>und</strong>stück <strong>und</strong> privat genutzte Garagen/<br />

Carports in dessen Nähe;<br />

1.2 bis zur Höhe des im Versicherungsschein genannten Betrages Ihre nicht zu<br />

Wohnzwecken dienenden Nebengebäude, Garten- <strong>und</strong> Gerätehäuser;<br />

1.3 bis zur Höhe des im Versicherungsschein genannten Betrages sonstige Gr<strong>und</strong>stücksbestandteile<br />

<strong>und</strong> weiteres Zubehör auf dem Versiche rungsgr<strong>und</strong>stück, insbesondere<br />

Hof- <strong>und</strong> Gehwegsbefestigungen, Gr<strong>und</strong>stückseinfriedungen, H<strong>und</strong>ehütten,<br />

Müllboxen, Briefkastenanlagen, Masten, elektrische Freileitungen, Gartenlaternen,<br />

Wäschespinnen, freistehende Antennen, im Boden verankerte Spielgeräte,<br />

Saunen, Schwimmbecken <strong>und</strong> dazugehörige Abdeckungen.<br />

2. Nicht versichert sind:<br />

2.1 Gebäudebestandteile, wenn sie von Mietern angeschafft oder übernommen<br />

wurden <strong>und</strong> wenn diese für deren Wartung, Reparatur <strong>und</strong> Erneuerung verantwortlich<br />

sind.<br />

2.2 Bepfl anzungen <strong>und</strong> gärtnerische Anlagen.<br />

D Welche Kosten sind versichert?<br />

1. Versichert sind die durch den Versicherungsfall entstandenen notwendigen<br />

Kosten für:<br />

1.1 Aufräumen, Abbrechen <strong>und</strong> Entsorgung versicherter Sachen;<br />

1.2 Ab- <strong>und</strong> Aufbauen, Abdecken oder Umräumen, um versicherte Sachen zu reparieren;<br />

1.3 Mehrkosten infolge behördlicher Aufl agen, wenn das Gebäude wie der aufgebaut<br />

wird;<br />

1.4 anderweitige Unterbringung von Ihnen <strong>und</strong> allen weiteren in Ihrem Haushalt<br />

lebenden Personen ohne Nebenkosten für die Dauer, in der Ihr Gebäude, soweit<br />

Sie es selbst nutzen, unbewohnbar ist <strong>und</strong> Sie kei ne Entschädigung aus einem<br />

Hausratversicherungsvertrag erlangen können;<br />

1.5 die Koordination der Wiederherstellung Ihres Gebäudes anlässlich eines erheblichen<br />

Schadens;<br />

1.6 vorläufi ge, eilbedürftige Maßnahmen zum Schutz versicherter Sachen;<br />

1.7 Mehrkosten für die Wiederherstellung oder Wiederbeschaffung der Sachen in<br />

derselben Art <strong>und</strong> Güte infolge Technologiefortschritts;<br />

1.8 Bewachung versicherter Sachen, wenn Schließvorrichtungen <strong>und</strong> sonstige<br />

Sicherungen der Gebäude keinen ausreichenden Schutz bieten – längstens für die<br />

Dauer von 48 St<strong>und</strong>en.<br />

– 23 –<br />

21008129<br />

BOXplus Aktiv Basis<br />

Bedingungen für die Wohngebäudeversicherung (05/09)<br />

2. Versichert sind bis zur Höhe des im Versicherungsschein genannten Betrages<br />

der Mietausfall einschließlich etwaiger Mietnebenkosten, wenn Ihre Mieter infolge<br />

eines Versicherungsfalles berechtigt sind, die Zah lung der Miete ganz oder teilweise<br />

zu verweigern.<br />

3. Alle Aufwendungen – auch erfolglose –, die Ihnen bei Eintritt eines Versicherungsfalles<br />

im Rahmen der Schadenabwendung oder -minde rung entstehen oder<br />

auf unsere Veranlassung entstehen, werden erstattet.<br />

E Gegen welche Gefahren/Schäden besteht Versicherungsschutz <strong>und</strong> gegen<br />

welche nicht?<br />

Versichert ist:<br />

1. die Beschädigung, Zerstörung oder der Verlust Ihrer versicherten Sachen durch<br />

1.1 Sturm ab Windstärke 8, Hagel, Frost, Abgang von Lawinen, Schneedruck,<br />

naturbedingten Erdrutsch, naturbedingten Erdfall übernatürlichen Hohlräumen,<br />

Blitz/atmosphärische Überspannung;<br />

1.2 Feuer/Brand, Explosion/Verpuffung, Implosion;<br />

1.3 Anprall von Kraft-, Schienen-, Luft- <strong>und</strong> Wasserfahrzeugen sowie ihrer Teile<br />

oder Ladungen;<br />

1.4 Flüssigkeiten aus Zu- oder Ableitungen <strong>und</strong> den jeweils daran an geschlossenen<br />

Geräten oder Anlagen sowie aus Aquarien <strong>und</strong> Wasserbetten.<br />

2. Nicht versichert sind:<br />

2.1 Schäden durch Wind bis Stärke 8, Gr<strong>und</strong>wasser ohne Rücksicht auf mitwirkende<br />

Ursachen;<br />

2.2 Schäden durch Niederschläge, die durch offene Fenster <strong>und</strong> Türen oder sonstige<br />

Gebäudeöffnungen eindringen, soweit die Gebäudeöff nungen nicht als Folge<br />

einer der unter E 1. genannten Gefahren ent standen sind;<br />

2.3 Kurzschluss-Schäden, die nicht Folge einer der unter E 1. genannten Gefahren<br />

sind;<br />

2.4 Schäden durch allmähliche Verrußung, Verschleiß oder Abnutzung;<br />

2.5 Schäden, die durch Kraft-, Schienen-, Luft- <strong>und</strong> Wasserfahrzeuge entstehen,<br />

die von Ihnen oder einer mit Ihnen in häuslicher Gemein schaft lebenden Person<br />

betrieben werden.<br />

3. Kein Versicherungsschutz besteht generell für:<br />

3.1 Schäden, die Sie vorsätzlich herbeiführen;<br />

3.2 Schäden durch Kriegs- oder Bürgerkriegsereignisse, sowie durch Kernenergie<br />

<strong>und</strong> alle hieraus entstehenden Folgeschäden;<br />

3.3 ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen, Schäden durch Erdbe ben, Hochwasser,<br />

Rückstau infolge von Witterungsniederschlägen oder Hochwasser <strong>und</strong> alle<br />

hieraus entstehenden Folgeschäden;<br />

3.4 Schäden durch Sturmfl ut <strong>und</strong> alle hieraus entstehenden Folgeschä den;<br />

3.5 den Verbrauch von Brennstoffen.<br />

F Welche Schäden sind darüber hinaus versichert?<br />

Versichert sind darüber hinaus:<br />

1. Bruch innerhalb des versicherten Gebäudes an Heizungsrohren, Gasleitungen,<br />

Zu- oder Ableitungen der Wasserversorgung sowie in nenliegenden Regenfallrohren;<br />

2. Bruch außerhalb des versicherten Gebäudes auf dem Versicherungsgr<strong>und</strong>stück<br />

an Heizungsrohren oder Zuleitungen der Wasserversor gung.<br />

3. Nicht versichert sind die unter E 3 aufgeführten Gefahren <strong>und</strong> Schäden.<br />

G Gegen welche Gefahren ist Ihr Rohbau oder Ihr Gebäude während des Umbaus<br />

versichert?<br />

1. Versicherungsschutz besteht gegen die Gefahren Feuer/Brand,Blitz/atmosphärische<br />

Überspannung, Explosion/Verpuffung, Abgang von Lawinen, naturbedingter<br />

Erdrutsch, naturbedingter Erdfall über natürlichen Hohlräumen, Flüssigkeiten<br />

gemäß E 1.4 – mit Ausnahme von Frostschäden.<br />

2. Gegen die Gefahr Sturm <strong>und</strong> Hagel nach E 1.1 besteht Versiche rungsschutz<br />

aber nur, wenn das Gebäude fertig gedeckt ist <strong>und</strong> alle Außentüren eingesetzt<br />

sind <strong>und</strong> alle Fenster verglast oder in anderer Weise gleichwertig verschlossen<br />

sind.<br />

3. Kein Versicherungsschutz besteht für die übrigen unter E <strong>und</strong> F ge nannten<br />

Ereignisse, solange das Gebäude nicht bezugsfertig oder wegen Umbauarbeiten<br />

für seinen Zweck nicht mehr benutzbar ist.<br />

4. Nicht versichert sind die unter E 3 aufgeführten Gefahren <strong>und</strong> Schä den.<br />

H Welche Verhaltensregeln müssen Sie während der Vertragslaufzeit beachten?<br />

1. Bei Frostgefahr müssen Sie dafür Sorge tragen, dass das versicherte Gebäude<br />

<strong>und</strong> sonstige bauliche Anlagen ausreichend beheizt werden, soweit dort wasserführende<br />

Anlagen vorhanden sind oder wasserfüh rende Anlagen vollständig entleert<br />

<strong>und</strong> geleert gehalten werden, bis die Frostgefahr vorüber ist.<br />

2. Sie müssen uns mitteilen, wenn Ihr versichertes Gebäude für mehr als zwei<br />

Monate unbewohnt bleibt.<br />

3. Sie müssen uns mitteilen, wenn in Ihrem versicherten Gebäude oder auf dem<br />

Versicherungsgr<strong>und</strong>stück ein Gewerbebetrieb eingerichtet wird.<br />

4. Haben Sie, ein Käufer oder ein Verwalter, soweit diese Ihre Reprä sentanten<br />

sind, die Verhaltensregeln nach 1. oder die Mitteilungspfl icht nach 2. bis 3. verletzt,<br />

so können wir den Vertrag innerhalb eines Mo nats, nachdem wir von der


Verletzung Kenntnis erlangt haben, ohne Einhaltung einer Frist kündigen, es sei<br />

denn, dass Sie nachweisen, dass die Verletzung weder auf Vorsatz noch auf grober<br />

Fahrlässigkeit beruht.<br />

4.1 Darüber hinaus sind wir von der Verpfl ichtung zur Leistung frei, wenn Sie die Verhaltensregeln<br />

nach 1. oder die Mitteilungspfl icht nach 2. bis 3. vorsätzlich verletzt<br />

haben. Im Fall einer grob fahrlässigen Verletzung sind wir berechtigt, unsere Leistung<br />

in einem der Schwere Ihres Verschuldens entsprechenden Verhältnis zu kürzen. Dies<br />

ge schieht nicht, wenn Sie nachweisen, dass keine grobe Fahrlässigkeit vorlag.<br />

4.2 Darüber hinaus bleiben wir zur Leistung verpfl ichtet, wenn die Verletzung der Verhaltensregel<br />

nach 1. oder der Mitteilungspfl icht nach 2. bis 3. weder einen Einfl uss<br />

auf den Eintritt des Versicherungsfalls noch einen Einfl uss auf den Umfang der von<br />

uns zu erbringenden Lei stung gehabt hat. Dies gilt nicht, wenn Sie die Verhaltensregel<br />

arglistig verletzt haben.<br />

I Was verstehen wir unter Wohn-/Gewerbefl äche <strong>und</strong> was geschieht bei<br />

unrichtiger Angabe der Wohn-/Gewerbefl äche?<br />

1. Wohnfl äche ist die Gr<strong>und</strong>fl äche in qm aller Räume Ihres Gebäudes einschließlich<br />

der dazugehörigen Hobbyräume <strong>und</strong> Wintergärten; aus genommen sind dabei<br />

Treppen, Keller- <strong>und</strong> Speicherräume, Balkone, Loggien <strong>und</strong> Terrassen soweit sie<br />

nicht zu Wohnzwecken ausgebaut sind.<br />

1.1 Gewerbefl äche ist die Gr<strong>und</strong>fl äche in qm aller gewerblich genutzten Räume<br />

Ihres Gebäudes.<br />

1.2 Dem gleichgestellt ist die Übernahme der qm-Angaben aus Miet verträgen<br />

oder Bauplänen einschließlich der Gewerbefl ächen. Wohn-oder Gewerbefl ächen,<br />

die nach Erstellung des Mietvertrages oder Bau plans hinzugekommen sind, sind<br />

ebenfalls zu berücksichtigen.<br />

2. Bei Antragstellung haben Sie die Wohn- <strong>und</strong> Gewerbefl äche nach 1. anzugeben.<br />

Jede Änderung der Wohn-/Gewerbefl äche ist uns mitzutei len.<br />

2.1 Stellt sich im Zeitpunkt des Versicherungsfalles heraus, dass diese nicht der<br />

tatsächlichen entspricht, so vermindert sich die Entschädigung im Verhältnis der<br />

angegebenen zu der tatsächlichen Wohn-/Gewerbe fl ä c h e.<br />

2.2 Die Vorschriften nach J zum beitragsfreien Vorsorgeschutz fi nden jedoch<br />

Anwendung.<br />

J Welchen beitragsfreien Vorsorgeschutz bieten wir <strong>und</strong> was haben Sie bei einer<br />

Vergrößerung der Wohn-/Gewerbefl äche zu beachten?<br />

1. Ihr Beitrag richtet sich nach der Wohn-/Gewerbefl äche in qm Ihres Gebäudes<br />

<strong>und</strong> dem Ort, an dem sich Ihr Gebäude befi ndet. Teilen Sieuns daher jede Änderung<br />

der Wohn-/Gewerbefl äche mit.<br />

2. Für An- <strong>und</strong> Umbauten Ihres Gebäudes besteht bis zum Ablauf des Versicherungsjahres,<br />

in dem der An-/Umbau erfolgt, Versicherungs schutz.<br />

3. Für Neubauten von Ein- <strong>und</strong> Zweifamilienhäusern auch mit teilge werblicher Nutzung<br />

auf dem selben Versicherungsgr<strong>und</strong>stück besteht unter den Voraussetzungen<br />

von G beitragsfreier Vorsorgeschutz bis zum Ablauf des Versicherungsjahres, in<br />

dem der Neubau erfolgt. Teilen Sie uns daher den Beginn des Neubaus mit.<br />

4. Tritt der Versicherungsfall später als einen Monat nach dem jeweili gen Ablauf<br />

des Versicherungsjahres, in dem die Vergrößerung IhrerWohn-/Gewerbefl äche<br />

erfolgte ein, ohne dass Sie die Änderung ange zeigt haben, so vermindert sich die<br />

Entschädigung im Verhältnis der angegebenen zu der tatsächlichen Wohn-/Gewerbefl<br />

äche in qm.<br />

K Welche Verhaltensregeln müssen Sie im Versicherungsfall beachten?<br />

1. Sie haben den Schaden im Rahmen Ihrer Möglichkeiten abzuwenden <strong>und</strong> so<br />

gering wie möglich zu halten.<br />

2. Der Schaden ist uns unverzüglich zu melden.<br />

3. Unsere sachdienlichen Fragen sind vollständig <strong>und</strong> wahrheitsgemäß zu beantworten.<br />

Auf unsere Bitte haben Sie dies auch schriftlich zu tun.<br />

4. Bitte verändern Sie die Schadenstelle, soweit Ihnen dies zumutbar ist, nicht.<br />

Bewahren Sie bitte beschädigte Gegenstände auf. Auf unsere Bitte ist jede zumutbare<br />

Untersuchung zur Feststellung des Versiche rungsfalls <strong>und</strong> des Umfangs<br />

der Leistung zu gestatten <strong>und</strong> es sind Be lege einzureichen.<br />

5. Haben Sie, ein Käufer oder ein Verwalter, soweit diese Ihre Reprä sentanten<br />

sind, Verhaltensregeln nach 1. bis 4. verletzt, so entfällt un sere Leistungspfl icht,<br />

wenn Sie die Verhaltensregel vorsätzlich verletzt haben.<br />

5.1 Im Fall einer grob fahrlässigen Verletzung einer der genannten Verhaltensregeln<br />

sind wir berechtigt, unsere Leistungen in einem der Schwere Ihres Verschuldens<br />

entsprechenden Verhältnis zu kürzen. Dies geschieht nicht, wenn Sie nachweisen,<br />

dass keine grobe Fahrlässigkeit vorlag.<br />

5.2 Abweichend von 5. <strong>und</strong> 5.1 sind wir zur Leistung verpfl ichtet, wenn Sie nachweisen,<br />

dass die Verletzung der Verhaltensregel weder für die Feststellung des<br />

Versicherungsfalls noch für die Feststellung oder den Umfang unserer Leistungspfl<br />

icht ursächlich ist. Dies gilt nicht, wenn Sie die Verhaltensregel arglistig verletzt<br />

haben.<br />

5.3 Ganz oder teilweise leistungsfrei sind wir jedoch nur dann, wenn wir Sie durch<br />

gesonderte Mitteilung in Textform auf die Rechtsfolgen gemäß Nr. 5. – 5.2 hingewiesen<br />

haben.<br />

L Wie wird die Entschädigung verzinst?<br />

1. Wir verzinsen die Entschädigung seit Anzeige des Schadens mit 5 % pro Jahr,<br />

soweit nicht aus anderen Gründen ein höherer Zins zu ent richten ist.<br />

2. Zinsen werden erst fällig, wenn die Entschädigung fällig ist <strong>und</strong> wer den mit der<br />

Entschädigung ausgezahlt.<br />

M Wie passen wir unsere Haftung der Baupreisentwicklung an?<br />

1. Unsere Haftung wird zu der nach dem 1. Januar eines jeden Jahres folgenden<br />

Hauptfälligkeit des Vertrages durch den Anpassungsfaktor der Baupreisentwicklung<br />

angepasst.<br />

– 24 –<br />

2. Der Anpassungsfaktor setzt sich aus folgenden vom Statistischen B<strong>und</strong>esamt<br />

veröffentlichten Indizes zusammen (die Indizes werden auf zwei Stellen hinter dem<br />

Komma ger<strong>und</strong>et):<br />

2.1 der jeweils für den Monat Mai des Vorjahres ermittelte Baupreisin dex für<br />

Wohngebäude zu 80 %;<br />

2.2 der jeweils für den Monat April des Vorjahres ermittelte Tarifl ohnindex für das<br />

Baugewerbe zu 20 %.<br />

3. Die Veränderung wird jeweils aus der Differenz der Indizes im ver gangenen Jahr<br />

zu dem davorliegenden Kalenderjahr ermittelt.<br />

4. Der Beitrag wird entsprechend der Veränderung angepasst.


BOXplus Aktiv<br />

Besondere Bedingungen für die Wohngebäude-Elementar-Zusatzversicherung (05/09)<br />

A Welche Regelungen gelten?<br />

1. Die Regelungen der BOXplus Aktiv Bedingungen für die Wohnge bäudeversicherung,<br />

die BOXplus Aktiv Besonderen Bedingungen für die Wohngebäude-Elementar-<br />

Zusatzversicherung.<br />

2. Die Regelungen der Allgemeinen Bedingungen für BOXplus.<br />

B Gegen welche Gefahren/Schäden sind Ihre Sachen zusätzlich versichert?<br />

1. Versichert ist auch die Beschädigung, Zerstörung oder der Verlust Ihrer versicherten<br />

Sachen durch:<br />

1.1 Überschwemmung (Überfl utung des Versicherungsortes);<br />

1.2 Rückstau (Wasser, das infolge eines Rückstaus in Rohrleitungssystemen<br />

aufgr<strong>und</strong> von Witterungsniederschlägen oder Überschwem mung bestimmungswidrig<br />

austritt);<br />

1.3 Erdbeben;<br />

1.4 Vulkanausbruch.<br />

2. Nicht versichert sind ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen Schäden durch:<br />

2.1 Sturmfl ut;<br />

2.2 Erdbeben, die nicht auf einer naturbedingten Erschütterung des Erdbodens<br />

beruhen;<br />

2.3 Gr<strong>und</strong>wasser;<br />

2.4 die unter B 1.1 – B 1.4 genannten Gefahren, solange das Gebäude nicht bezugsfertig<br />

oder wegen Umbauarbeiten für seinen Zweck nicht mehr benutzbar ist.<br />

C Wann beginnt der Versicherungsschutz für Überschwemmung <strong>und</strong> Rückstau?<br />

1. Für die in B 1.1 – 1.2 versicherten Gefahren besteht Versicherungs schutz<br />

frühestens einen Monat nach dem Tag der Antragstellung, je doch nicht vor dem<br />

beantragten Versicherungsbeginn (Wartezeit).<br />

2. Die Wartezeit entfällt, sofern der Versicherungsschutz unmittelbar im Anschluss<br />

an einen bestehenden Wohngebäudeversicherungsvertrag, der ebenfalls die Gefahr<br />

Überschwemmung mitversichert hatte, beantragt wird.<br />

D Mit welchem Betrag sind Sie am Schaden beteiligt?<br />

1. Bei jedem Schaden gemäß B wird der im Versicherungsschein ge nannte Betrag<br />

(Selbstbeteiligung) abgezogen.<br />

2. Nach Abzug der Selbstbeteiligung werden die Entschädigungsgren zen berücksichtigt.<br />

– 25 –<br />

21008130


21008131<br />

BOXplus Aktiv<br />

Besondere Bedingungen für die<br />

Wohngebäude-Elementar-Zusatzversicherung – ohne Überschwemmung/Rückstau (05/09)<br />

A Welche Regelungen gelten?<br />

1. Die Regelungen der BOXplus Aktiv Bedingungen für die Wohnge bäudeversicherung,<br />

die BOXplus Aktiv Besonderen Bedingungen für die Wohngebäude-Elementar-<br />

Zusatzversicherung – ohneÜberschwemmung/Rückstau.<br />

Die Regelungen der Allgemeinen Bedingungen für BOXplus.<br />

B Gegen welche Gefahren/Schäden sind Ihre Sachen zusätzlich versichert?<br />

1. Versichert ist auch die Beschädigung, Zerstörung oder der Verlust Ihrer versicherten<br />

Sachen durch:<br />

1.1 Erdbeben;<br />

1.2 Vulkanausbruch.<br />

2. Nicht versichert sind ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen Schäden durch:<br />

2.1 Erdbeben, die nicht auf einer naturbedingten Erschütterung des Erdbodens<br />

beruhen;<br />

2.2 die unter B 1.1 – B 1.2 genannten Gefahren, solange das Gebäude nicht bezugsfertig<br />

oder wegen Umbauarbeiten für seinen Zweck nicht mehr benutzbar ist.<br />

C Mit welchem Betrag sind Sie am Schaden beteiligt?<br />

1. Bei jedem Schaden gemäß B wird der im Versicherungsschein ge nannte Betrag<br />

(Selbstbeteiligung) abgezogen.<br />

2. Nach Abzug der Selbstbeteiligung werden die Entschädigungsgren zen berücksichtigt.<br />

– 26 –


BOXplus Aktiv<br />

Besondere Bedingungen der Ergänzungsdeckung zur Wohngebäudeversicherung (05/09)<br />

A Was ist die Ergänzungsdeckung?<br />

1. Die Ergänzungsdeckung ist eine Anschlussdeckung zu einem bei ei nem anderen<br />

Versicherer bestehenden Wohngebäudeversicherungsver trag (Vertrag).<br />

2. Sie ergänzt den Versicherungsschutz des bei einem anderen Versi cherer bestehenden<br />

Vertrages um die durch unseren Vertrag gebotene Wohngebäudedeckung.<br />

B Welchen Versicherungsschutz bietet die Ergänzungsdeckung?<br />

1. Versicherungsschutz besteht bis zu den jeweils in unserem Vertrag vereinbarten<br />

Entschädigungsgrenzen.<br />

2. Versicherungsschutz besteht nur, soweit aus dem bei einem anderen Versicherer<br />

bestehenden Vertrag keine Leistung beansprucht werden kann.<br />

C Wann besteht kein Versicherungsschutz?<br />

Verweigert der andere Versicherer wegen Nichtzahlung des Beitrages den Versicherungsschutz,<br />

oder existiert kein Vertrag bei einem anderen Versicherer,<br />

besteht kein Anspruch auf Gewährung dieses Versiche rungsschutzes aus<br />

unserem Vertrag.<br />

D Für welche Dauer kann eine Ergänzungsdeckung abgeschlossen wer den?<br />

Die Ergänzungsdeckung besteht bis zum Ablauf des bei einem anderen Versicherer<br />

bestehenden Vertrages, längstens für die Dauer von drei Jahren.<br />

E Welchen Beitrag erheben wir für die Ergänzungsdeckung?<br />

1. Bis zum Ende der Ergänzungsdeckung ist der im Versicherungs schein genannte<br />

rabattierte Beitrag für unseren Vertrag zu entrichten.<br />

2. Mit dem Ende der Ergänzungsdeckung ist der volle Beitrag für un seren Vertrag<br />

zu entrichten.<br />

F Welche besondere Anzeigepfl icht gilt?<br />

Sie müssen uns unverzüglich informieren, wenn Ihr Vertrag bei dem anderen Versicherer<br />

vor dem im Versicherungsschein genannten Zeit punkt endet.<br />

– 27 –<br />

21008132


21008133<br />

BOXplus Aktiv<br />

Besondere Bedingungen für den Wohnungs-Schutzbrief (05/09)<br />

A Welche Regelungen gelten?<br />

1. Die Regelungen der BOXplus Bedingungen sowie die BOXplus Besonderen<br />

Bedingungen für den Wohnungs-Schutzbrief.<br />

2. Die Regelungen der Allgemeinen Bedingungen für BOXplus.<br />

B Welche Personen haben Versicherungsschutz?<br />

1. Versicherungsschutz haben:<br />

Sie <strong>und</strong> alle weiteren in Ihrem Haushalt lebenden Personen.<br />

2. Keinen Versicherungsschutz haben:<br />

alle Personen, die nicht in Ihrem Haushalt leben, insbesondere Besucher, Gäste<br />

<strong>und</strong> Untermieter.<br />

C Wo besteht Versicherungsschutz?<br />

1. Versicherungsschutz besteht in Ihrem im Versicherungsschein ge nannten Versicherungsort<br />

für die unter B 1. genannten Personen.<br />

1.1 Zu Ihrem Versicherungsort gehören alle ausschließlich von den unter B 1. genannten<br />

Personen genutzten Räume auf dem Versicherungs gr<strong>und</strong>stück, einschließlich<br />

Balkone, Loggien, Terassen <strong>und</strong> Wintergär ten.<br />

2. Versicherungsschutz besteht auch in Büroräumen auf dem Versicherungsgr<strong>und</strong>stück,<br />

die eine unter B 1. genannte Person ausschließlich berufl ich oder<br />

gewerblich nutzt.<br />

2.1 Die Erweiterung gemäß C 2 gilt nicht für die BOXplus Basis Be dingungen für<br />

die Hausratversicherung, sofern diese vereinbart wurde.<br />

3. Versicherungsschutz besteht in den von unter B 1. genannten Perso nen allein<br />

genutzten Garagen in der Nähe der Wohnung.<br />

4. Kein Versicherungsschutz besteht in Gemeinschaftsräumen, Stellplätzen innerhalb<br />

von Sammelgaragen sowie anderen Betriebsräumen <strong>und</strong> Betriebseinrichtungen<br />

als die unter C 2 genannten.<br />

D Welche Leistungen erbringen wir?<br />

1. Wir erbringen für Sie folgende Leistungen:<br />

1.1 Organisation von Fachbetrieben für die Beseitigung einer versicherten Notfallsituation<br />

<strong>und</strong><br />

1.2 Übernahme der Kosten gemäß E für die durch uns beauftragten Unternehmen<br />

2. Wir erbringen keine Leistungen,<br />

2.1 wenn eine unter B 1. genannte Person die Notfallsituation vorsätzlich herbeigeführt<br />

hat;<br />

2.2 generell für alle Notfallsituationen vor Vertragsbeginn.<br />

E Welche Kosten sind versichert?<br />

1. Wir tragen die entstandenen notwendigen Kosten je Notfallsituation bis zu dem<br />

im Versicherungsschein genannten Betrag. Die Zahlung erfolgt direkt an das durch<br />

uns beauftragte Unternehmen.<br />

2. Die Übernahme der Kosten für alle Notfallsituationen, die uns in nerhalb eines<br />

Versicherungsjahres gemeldet werden, ist begrenzt auf das Vierfache des im<br />

Versicherungsschein genannten Betrages.<br />

F Unter welchen Voraussetzungen haben Sie Kosten zu tragen?<br />

1. Das beauftragte Unternehmen stellt Ihnen den Betrag in Rechnung, der<br />

1.1 den bis zum im Versicherungsschein je Notfallsituation genannten Betrag oder<br />

1.2 unsere Jahresgesamtleistung gemäß E 2. übersteigt.<br />

G Unter welchen Voraussetzungen besteht Anspruch auf einen Schlüsseldienst?<br />

1. Anspruch auf einen Schlüsseldienst besteht, wenn eine unter B 1. ge nannte<br />

Person nicht in die versicherte Wohnung gelangen kann, weil<br />

1.1 der Schlüssel für die Wohnungstür <strong>und</strong>/oder Hauseingangstür ab handen<br />

gekommen oder abgebrochen ist oder<br />

1.2 sie sich versehentlich ausgesperrt hat.<br />

2. Wir übernehmen die Kosten für das Öffnen der Wohnungstür <strong>und</strong>/oder Hauseingangstür<br />

durch den Schlüsseldienst sowie die Kostenfür ein provisorisches<br />

Schloss, wenn das Türschloss durch das Öffnen der Tür funktionsunfähig geworden<br />

ist.<br />

H Unter welchen Voraussetzungen besteht Anspruch auf einen Rohr reinigungsservice?<br />

1. Anspruch auf den Einsatz einer Rohrreinigungsfi rma besteht, wenn<br />

1.1 Abfl ussrohre von Bade- oder Duschwannen, Wasch- oder Spülbecken, WC’s,<br />

Urinalen, Bidets oder Bodenabläufen verstopft sind <strong>und</strong> dies nicht ohne eine<br />

fachmännische Behebung beseitigt werden kann.<br />

1.2 Wir erbringen keine Leistungen, wenn die Ursache für die Rohrverstopfung<br />

erkennbar außerhalb des in C gennanten Versicherungsor tes liegt.<br />

2. In Erweiterung von H 1.1 besteht Anspruch auf den Einsatz einer Rohrreinigungsfi<br />

rma, wenn auf dem Versicherungsgr<strong>und</strong>stück Ihres Ein- oder Zweifamilienhauses<br />

Abfl ussrohre verstopft sind <strong>und</strong> dies nicht ohne eine fachmännische<br />

Behebung beseitigt werden kann.<br />

2.1 Wir erbringen keine Leistungen, wenn die Ursache für die Rohr verstopfung<br />

erkennbar außerhalb Ihres Versicherungsgr<strong>und</strong>stückes liegt.<br />

– 28 –<br />

2.2 H 2. gilt nicht für die BOXplus Hausratversicherung, sofern diese vereinbart<br />

wurde.<br />

2. Wir übernehmen die Kosten für die Behebung der Rohrverstopfung gemäß H 1.1<br />

<strong>und</strong> H 2.<br />

I Unter welchen Voraussetzungen besteht Anspruch auf einen Sanitär-Installateurservice?<br />

1. Anspruch auf den Einsatz eines Sanitär-Installationsbetriebes be steht, wenn<br />

aufgr<strong>und</strong><br />

1.1 eines Defekts an einer Armatur, an einem Boiler, an der Spülung des WC’s<br />

oder Urinals oder am Haupthahn das Kalt-oder Warmwas ser nicht mehr abgestellt<br />

werden kann;<br />

1.2 eines Defekts an einer Armatur, an einem Boiler, an der Spülung des WC’s<br />

oder Urinals oder am Haupthahn die Kalt- oder Warmwas serversorgung unterbrochen<br />

ist.<br />

2. Wir übernehmen die Kosten für die Behebung des Defekts.<br />

3. Wir erbringen keine Leistungen<br />

3.1 für den Austausch defekter Dichtungen <strong>und</strong> verkalkter Bestandteile oder<br />

Zubehör von Armaturen <strong>und</strong> Boilern;<br />

3.2 für die ordentliche Instandhaltung bzw. Wartung der Sanitärinstallation.<br />

J Unter welchen Voraussetzungen besteht Anspruch auf einen Elektro-Installateurservice?<br />

1. Anspruch auf den Einsatz eines Elektro-Installationsbetriebes besteht bei<br />

Defekten an der Elektro-Installation.<br />

2. Wir übernehmen die Kosten für die Behebung des Defekts.<br />

3. Wir erbringen keine Leistungen für<br />

3.1 die Behebung von Defekten an elektrischen <strong>und</strong> elektronischen Geräten wie<br />

z.B. Waschmaschinen, Trocknern, Geschirrspülmaschinen, Herden, Backöfen,<br />

Dunstabzugshauben, Heizkesseln, Heizungssteue rungsanlagen, Kühlschränken,<br />

Tiefkühlgeräten, Lampen einschließlich Leuchtmitteln, Computern, Telefonanlagen,<br />

Fernsehgeräten, Stereoan lagen, Video- <strong>und</strong> DVD-Playern;<br />

3.2 die Behebung von Defekten an Stromverbrauchszählern.<br />

K Unter welchen Voraussetzungen besteht Anspruch auf einen Hei zungs-Installateurservice?<br />

1. Anspruch auf den Einsatz eines Heizungs-Installateurbetriebes be steht, wenn<br />

aufgr<strong>und</strong><br />

1.1 von Defekten an zugehörigen Thermostatventilen Heizkörper nicht in Betrieb<br />

genommen werden können;<br />

1.2 eines Bruchschadens oder Undichtigkeit Heizkörper repariert oder ersetzt<br />

werden müssen.<br />

2. Wir übernehmen die Kosten für die Behebung des Defekts.<br />

3. Wir erbringen keine Leistungen für<br />

3.1 die Behebung von Defekten an Heizkesseln, Brennern, Tanks <strong>und</strong> Heizungsrohren;<br />

3.2 die Behebung von Schäden durch Korrosion.<br />

L Unter welchen Voraussetzungen besteht Anspruch auf die Bereitstel lung von<br />

elektrischen Leih-Heizgeräten?<br />

1. Anspruch auf elektrische Leih-Heizgeräte besteht, wenn die Heizungsanlage<br />

unvorhergesehen ausfällt <strong>und</strong> eine Abhilfe durch den Hei zungs-Installateurservice<br />

gemäß K nicht möglich ist.<br />

2. Wir übernehmen die Kosten für den Versand <strong>und</strong> die Bereitstellung der Leih-<br />

Heizgeräte inklusive der zusätzlichen Stromkosten, die durch den Einsatz der<br />

Leih-Heizgeräte entstehen.<br />

3. Die Kosten für den Versand der Leih-Heizgeräte werden nicht auf die in E<br />

genannten Entschädigungsgrenzen ausgerechnet.<br />

M Unter welchen Voraussetzungen besteht Anspruch auf Beseitigung von<br />

Wespennestern?<br />

1. Es besteht Anspruch auf fachmännische Beseitigung bzw. Umsied lung von<br />

Wespennestern.<br />

2. Anspruch auf fachmännische Beseitigung bzw. Umsiedlung von Wespennestern<br />

besteht, wenn sich diese auf dem Versicherungsgr<strong>und</strong> stück Ihres Ein-oder Zweifamilienhauses<br />

befi nden.<br />

3. Wir übernehmen die Kosten für die Beseitigung bzw. Umsiedlung von Wespennestern<br />

nach M 1. <strong>und</strong> M 2.<br />

4. Wir erbringen keine Leistungen, wenn die Beseitigung bzw. Umsied lung aus<br />

rechtlichen Gründen (z.B. Artenschutz) nicht zulässig ist.<br />

N Unter welchen Voraussetzungen besteht Anspruch auf einen Reinigungsservice?<br />

1. Anspruch auf Einsatz eines Reinigungsbetriebes besteht, wenn eine Verpuffung<br />

eines Ofens, Ofenrohres oder Kamins stattgef<strong>und</strong>en hat.<br />

1.1 Die Reinigung umfasst den Boden, die Wände <strong>und</strong> die Decke, so fern die<br />

Verschmutzungen nicht mit herkömmlichen Reinigungsmitteln behoben werden<br />

können.<br />

2. Die Kosten für die Reinigung von Inventar werden nicht übernom men.


O Welche Verhaltensregeln müssen Sie im Versicherungsfall beachten?<br />

1. Sie oder eine unter B 1. genannte Person haben uns über die von G bis N genannten<br />

Notfallsituationen unverzüglich zu informieren.<br />

1.1 Haben Sie diese Meldepfl icht verletzt, entfällt unsere Leistungs pfl icht, wenn<br />

die Verletzung vorsätzlich erfolgt ist.<br />

1.2 Im Fall einer grob fahrlässigen Verletzung der Meldepfl icht sind wir berechtigt,<br />

unsere Leistungen in einem der Schwere Ihres Verschuldens entsprechenden Verhältnis<br />

zu kürzen. Dies geschieht nicht, wenn Sie nachweisen, dass die Meldung<br />

ohne grobe Fahrlässigkeit unterblieben ist.<br />

1.3 Abweichend von 1.1 <strong>und</strong> 1.2 sind wir zur Leistung verpfl ichtet, soweit die<br />

Verletzung der Meldepfl icht für den Umfang der Kosten nicht ursächlich ist. Dies<br />

gilt nicht, wenn Sie die Meldepfl icht arglistig ver letzt haben.<br />

– 29 –


21008134<br />

BOXplus Extra<br />

Bedingungen für die Hausratversicherung (05/09)<br />

A Welche Regelungen gelten?<br />

1. Die Regelungen der BOXplus Extra Bedingungen für die Hausrat versicherung.<br />

2. Die Regelungen der Allgemeinen Bedingungen für BOXplus.<br />

B Welche Personen haben für ihre Sachen Versicherungsschutz?<br />

1. Versicherungsschutz haben:<br />

Sie <strong>und</strong> alle weiteren in Ihrem Haushalt lebenden Personen.<br />

2. Keinen Versicherungsschutz haben:<br />

alle Personen, die nicht in Ihrem Haushalt leben, insbesondere Besucher, Gäste<br />

<strong>und</strong> Untermieter.<br />

C Welche Leistungen erbringen wir?<br />

Wir erbringen im Versicherungsfall folgende Leistungen:<br />

1. Sind versicherte Sachen gemäß D, die von im Haushalt lebenden Personen für<br />

den Haushalt genutzt werden, beschädigt <strong>und</strong> reparatur fähig, erstatten wir Ihnen<br />

die Kosten für die von Ihnen veranlasste notwendige Reparatur bis zur Höhe des<br />

Neuwertes.<br />

2. Sind versicherte Sachen gemäß D, die von im Haushalt lebenden Personen für<br />

den Haushalt genutzt werden, zerstört, in Verlust geraten oder übersteigen die Reparaturkosten<br />

den Neuwert (bei Antiquitäten den Wiederbeschaffungswert) der<br />

versicherten Sachen, erstatten wir Ih nen den Neuwert (bei Antiquitäten den Wiederbeschaffungswert<br />

für ei ne gleichwertige Antiquität).<br />

D Welche Sachen sind versichert <strong>und</strong> welche nicht?<br />

1. Versichert sind:<br />

1.1 Sachen, die von im Haushalt lebenden Personen für den Haushalt privat genutzt<br />

werden;<br />

1.2 Arbeitsgeräte <strong>und</strong> Einrichtungsgegenstände, einschließlich Handels ware bis<br />

zu dem im Versicherungsschein genannten Betrag, die aus schließlich Ihrem Beruf/Gewerbe<br />

oder ausschließlich dem Beruf/Gewerbe einer mit Ihnen in häuslicher<br />

Gemeinschaft lebenden Person dienen, sofern aus einem anderen Versicherungsvertrag<br />

kein Ersatz erlangt werden kann.<br />

1.3 Für Wertsachen gelten die auf dem Versicherungsschein genannten Entschädigungsgrenzen.<br />

Wertsachen sind:<br />

1.3.1 Bargeld, auf elektronischen Zahlungsmitteln geladene Beträge<br />

(z.B. Geld- oder Chipkarte);<br />

1.3.2 Urk<strong>und</strong>en einschließlich Sparbücher <strong>und</strong> sonstige Wertpapiere;<br />

1.3.3 Schmucksachen, Edelsteine, Taschen- <strong>und</strong> Armbanduhren (auch Uhrensammlungen),<br />

Perlen, Briefmarken, Telefonkarten, Münzen, Medaillen <strong>und</strong> alle Sachen<br />

aus Gold, Platin oder Silber, Pelze, handge knüpfte Teppiche <strong>und</strong> Gobelins, Kunstgegenstände,<br />

sonstige Sachen, die über 100 Jahre alt sind (Antiquitäten), jedoch<br />

mit Ausnahme von Möbeln.<br />

1.4 Gebäudebestandteile sind nur dann versichert, wenn sie von Ihnen als Mieter<br />

oder Wohnungseigentümer zusätzlich angeschafft oder übernommen wurden <strong>und</strong><br />

wenn Sie für deren Wartung, Reparatur <strong>und</strong> Erneuerung verantwortlich sind <strong>und</strong><br />

aus einer Gebäudeversicherung keine Deckung gewährt wird.<br />

1.5 Kleintiere, wie H<strong>und</strong>e, Katzen, Vögel etc.<br />

2. Nicht versichert sind:<br />

2.1 Gemeinschaftsantennen <strong>und</strong> Gemeinschaftssatellitenempfangsanla gen;<br />

2.2 Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von mehr als<br />

6 km/h <strong>und</strong> deren Motoren;<br />

2.3 Kraftfahrzeuganhänger;<br />

2.4 Motor-, Segelboote <strong>und</strong> Flugzeuge über 5 kg Fluggewicht <strong>und</strong> de ren Motoren;<br />

2.5 Schäden am Inhalt eines Aquariums, die dadurch entstehen, dass Wasser aus<br />

dem Aquarium ausgetreten ist.<br />

E Welche Kosten sind versichert?<br />

1. Versichert sind die durch den Versicherungsfall entstandenen notwendigen<br />

Kosten für:<br />

1.1 Aufräumen <strong>und</strong> Entsorgung versicherter Sachen;<br />

1.2 Ab- <strong>und</strong> Aufbauen, Abdecken oder Umräumen um versicherte Sa chen zu<br />

reparieren;<br />

1.3 Transport <strong>und</strong> Lagerung versicherter Sachen, für die Dauer, in der die Wohnung<br />

unbenutzbar ist;<br />

1.4 Austauschen von Schlössern an den Wohnungstüren, wenn die Schlüssel<br />

durch einen Versicherungsfall abhanden gekommen sind;<br />

1.5 Reparatur von Gebäudeschäden, die in der Wohnung durch eine in G 1.5<br />

beschriebene Tat entstanden sind;<br />

1.6 anderweitige Unterbringung versicherter Personen ohne Nebenko sten für die<br />

Dauer, in der die Wohnung unbewohnbar ist;<br />

1.7 vorläufi ge, eilbedürftige Maßnahmen zum Schutz versicherter Sa chen;<br />

1.8 Bewachung versicherter Sachen, wenn Schließvorrichtungen <strong>und</strong> sonstige<br />

Sicherungen der Wohnung keinen ausreichenden Schutz bieten – längstens für die<br />

Dauer von 1 Monat;<br />

1.9 die Koordination der Wiederherstellung Ihres Hausrates anlässlich eines<br />

erheblichen Schadens.<br />

1.10 das Auffüllen von Aquarien <strong>und</strong> Wasserbetten mit Wasser<br />

2. Versichert sind bis zur Höhe des im Versicherungsschein genannten Betrages<br />

– 30 –<br />

die entstandenen Telefonmehrkosten, wenn der Täter infolge einer in G 1.5 beschriebenen<br />

Tat innerhalb des Versicherungsortes den Telefon-Festnetzanschluss<br />

missbraucht.<br />

3. Versichert sind die Ihnen als Mieter durch den Versicherungsfall entstandenen<br />

notwendigen<br />

3.1 Kosten für Reparaturen in Ihrer gemieteten Wohnung oder Eigen tunswohnung<br />

an Bodenbelägen, Innenanstrichen, Tapeten sowie an behindertengerechten Einbauten;<br />

3.2 Mehrkosten, die durch Wasserverlust infolge Bruchs eines Leitungswasserrohres<br />

entstehen.<br />

4. Alle Aufwendungen – auch erfolglose –, die Ihnen bei Eintritt eines Versicherungsfalles<br />

im Rahmen der Schadenabwendung oder -minderung entstehen oder<br />

auf unsere Veranlassung entstehen, werden erstattet.<br />

F Unter welcher Voraussetzung übernehmen wir Rückreisekosten?<br />

1. Wir erstatten Ihnen die Mehrkosten für eine notwendige vorzeitige Rückreise<br />

aus dem Urlaub bis zu dem im Versicherungsschein genann ten Betrag, wenn durch<br />

den Eintritt eines Versicherungsfalles am Ver sicherungsort Ihre Anwesenheit erforderlich<br />

wird.<br />

2. Wir erstatten auch die Mehrkosten für die gemäß B genannten mitreisenden<br />

Personen.<br />

3. Die Rückreisekosten müssen im Verhältnis zum voraussichtlich ent standenen<br />

Schaden wirtschaftlich vertretbar sein. Bei der Wahl des Verkehrsmittels für die<br />

Rückreise ist ebenfalls auf die Verhältnismäßig keit zwischen dem ursprünglich<br />

geplanten Verkehrsmittel <strong>und</strong> der Dringlichkeit der Rückreise zu achten.<br />

4. Informieren Sie uns vor der Rückreise unverzüglich, soweit dies zu mutbar ist.<br />

G Gegen welche Gefahren/Schäden besteht Versicherungsschutz <strong>und</strong> gegen<br />

welche nicht?<br />

1. Versichert ist:<br />

die Beschädigung, Zerstörung oder der Verlust Ihrer versicherten Sa chen durch:<br />

1.1 Sturm ab Windstärke 8, Hagel, Frost, naturbedingten Erdrutsch, naturbedingten<br />

Erdfall über natürlichen Hohlräumen, Blitz/atmosphärische Überspannung,<br />

Abgang von Lawinen, Schneedruck;<br />

1.2 Feuer/Brand, Sengschäden, Explosion/Verpuffung, Implosion;<br />

1.3 Anprall von Kraft-, Schienen-, Luft- <strong>und</strong> Wasserfahrzeugen sowie ihrer Teile<br />

oder Ladungen;<br />

1.4 Flüssigkeiten aus Zu- oder Ableitungen <strong>und</strong> den jeweils daran angeschlossenen<br />

Geräten oder Anlagen sowie aus Aquarien, Wasserbetten, Zimmerbrunnen<br />

<strong>und</strong> Wassersäulen;<br />

1.5 Diebstahl oder Vandalismus, wenn der Täter zur Ausführung der Tat in einen<br />

Raum eines Gebäudes oder in einen anderen in J bezeich neten Raum einbricht,<br />

einsteigt, mit einem falschen Schlüssel oder ei nem anderen nicht zur ordnungsgemäßen<br />

Öffnung bestimmten Werkzeug eindringt. Ein Schlüssel ist falsch, wenn<br />

seine Anfertigung für das Schloss nicht von einer dazu berechtigten Person veranlasst<br />

oder gebilligt worden ist. Der Gebrauch falscher Schlüssel ist nicht schon<br />

dann bewiesen wenn feststeht, dass versicherte Sachen abhanden gekommen<br />

sind. Ein richtiger Schlüssel gilt dann als falsch, wenn er Ihnen oder ei nem berechtigten<br />

Schlüsselinhaber gestohlen oder geraubt wurde;<br />

1.6 Raub, räuberische Erpressung oder räuberischen Diebstahl in Ihrer Wohnung<br />

oder in einem anderen in J bezeichneten Raum;<br />

1.7 den Versuch einer in G 1.5 oder G 1.6 beschriebenen Tat.<br />

1.8 der notwendige Austausch von Armaturen für die Sie als Mieter die Gefahr<br />

tragen, bis zur Höhe des im Versicherungsschein genannten Betrages. Voraussetzung<br />

ist dass sich die Armatur im Bereich der Bruchstelle eines ersatzpfl ichtigen<br />

Rohrbruchschadens befi ndet.<br />

2. Nicht versichert sind:<br />

2.1 Schäden durch Wind bis Stärke 8;<br />

2.2 Schäden durch Niederschläge, die durch offene Fenster <strong>und</strong> Türen oder sonstige<br />

Gebäudeöffnungen eindringen, soweit die Gebäudeöff nungen nicht als Folge<br />

einer der unter G 1 genannten Gefahren ent standen sind;<br />

2.3 Kurzschluss-Schäden, die nicht Folge einer der unter G 1 genannten Gefahren<br />

sind;<br />

2.4 Schäden durch allmähliche Verrußung, Verschleiß, Abnutzung;<br />

2.5 Schäden an Sachen, auch Wertsachen, die einem Nutzfeuer ausge setzt<br />

werden;<br />

2.6 Schäden, die durch Kraft-, Schienen-, Luft- <strong>und</strong> Wasserfahrzeuge entstehen,<br />

die von einer unter B 1. genannten Person betrieben werden;<br />

2.7 Schäden durch Plansch- oder Reinigungswasser;<br />

2.8 Schäden an Sachen, auch Wertsachen, die dem Wasser oder sonsti gen Flüssigkeiten<br />

bewusst ausgesetzt werden;<br />

2.9 Sachen, die bei einer räuberischen Erpressung erst auf Verlangen des Täters<br />

an den Ort der Wegnahme oder Herausgabe herangeschafft wurden.<br />

3. Kein Versicherungsschutz besteht generell für:<br />

3.1 Schäden, die Sie vorsätzlich herbeiführen;<br />

3.2 Schäden durch Kriegs- oder Bürgerkriegsereignisse sowie durch Kernenergie<br />

<strong>und</strong> alle hieraus entstehenden Folgeschäden;<br />

3.3 ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen, Schäden durch Erdbe ben, Hochwasser,<br />

Rückstau infolge von Witterungsniederschlägen oder Hochwasser <strong>und</strong> alle<br />

hieraus entstehenden Folgeschäden;<br />

3.4 Schäden durch Sturmfl ut <strong>und</strong> alle hieraus entstehenden Folgeschä den.


H Unter welchen Voraussetzungen ersetzen wir Schäden an Kühl- <strong>und</strong> Gefrierschrankinhalten?<br />

1. Versichert sind bis zur Höhe des im Versicherungsschein genannten Betrages,<br />

Schäden an Kühl- <strong>und</strong> Gefriergut infolge einer unvorherseh baren Unterbrechung<br />

der Stromzufuhr (Netzausfall), auch wenn die Unterbrechung der Stromzufuhr<br />

mittelbar durch Erdbeben, Hochwasser, Rückstau infolge von Witterungsniederschlägen<br />

oder Hochwasser verursacht wird.<br />

2. Nicht versichert sind Schäden durch technische Defekte <strong>und</strong> Bedienungsfehler,<br />

die in Ihrem Haushalt geschehen.<br />

I Welche Sachen sind auch gegen einfachen Diebstahl versichert?<br />

1. Versichert sind bis zur Höhe des im Versicherungsschein genannten Betrages<br />

außerhalb der Versicherungsräume auf dem Versicherungs gr<strong>und</strong>stück inklusive<br />

Balkone, Loggien <strong>und</strong> Terrassen <strong>und</strong> in Gemein schaftsräumen gegen einfachen<br />

Diebstahl<br />

1.1 Wäsche <strong>und</strong> Kleidung;<br />

1.1.1 nicht versichert sind Pelze, Leder-<strong>und</strong> Alcantarawaren;<br />

1.2 Gartenmöbel/-geräte sowie Schwimmbadzubehör;<br />

1.3 Kinderwagen, Rollstühle <strong>und</strong> Krankenfahrstühle mit einer zulässi gen Höchstgeschwindigkeit<br />

bis 6 km/h sowie fahrbare Gehhilfen;<br />

1.4 Waschmaschinen <strong>und</strong> Wäschetrockner.<br />

2. Nicht versichert sind die unter G 3. aufgeführten Schäden.<br />

J Wo besteht für welche Sachen Versicherungsschutz?<br />

1. Versicherungsschutz besteht in Ihrer im Versicherungsschein ge nannten Wohnung<br />

für die unter B 1. genannten Personen <strong>und</strong> die gemäß D versicherten Sachen.<br />

1.1 Zu Ihrer Wohnung gehören alle ausschließlich von den unter B 1. genannten<br />

Personen genutzten Räume auf dem Versicherungsgr<strong>und</strong> stück, einschließlich<br />

Balkone, Loggien, Terrassen <strong>und</strong> Wintergärten.<br />

1.2 Versicherungsschutz besteht auch in Büroräumen auf dem Versi cherungsgr<strong>und</strong>stück,<br />

die eine unter B 1. genannte Person ausschließlich berufl ich oder<br />

gewerblich nutzt.<br />

2. Versicherungsschutz besteht auch für ausschließlich von den unter B 1. genannten<br />

Personen benutzten Antennen/Satellitenempfangsan lagen, Markisen <strong>und</strong> für<br />

die unter I 1.1 – 1.3 genannten Sachen auf dem Versicherungsgr<strong>und</strong>stück sowie<br />

für Ihre Fahrräder, Waschmaschinen <strong>und</strong> Wäschetrockner in Gemeinschaftsräumen.<br />

3. Versicherungsschutz besteht in den von unter B 1. genannten Perso nen allein<br />

genutzten Garagen in der Nähe Ihrer Wohnung.<br />

4. Versicherungsschutz bei Raub, räuberischer Erpressung oder räube rischen<br />

Diebstahls besteht für die unter B 1. genannten Personen auf dem Versicherungsgr<strong>und</strong>stück.<br />

K Was verstehen wir unter Wohnfl äche <strong>und</strong> was geschieht bei unrichtiger<br />

Angabe der Wohnfl äche?<br />

1. Wohnfl äche ist die Gr<strong>und</strong>fl äche in qm aller Räume Ihres Wohnhau ses oder Ihrer<br />

Wohnung, einschließlich der Büroräume gemäß J 1.3 <strong>und</strong> der dazugehörigen Hobbyräume<br />

<strong>und</strong> Wintergärten; ausgenommen sind dabei Treppen, Keller- <strong>und</strong> Speicherräume,<br />

Balkone, Loggien <strong>und</strong> Terrassen soweit sie nicht zu Wohnzwecken ausgebaut<br />

sind. Demgleichgestellt ist die Übernahme der qm-Angaben aus Mietverträgen<br />

oder Bauplänen einschließlich der Fläche der Büroräume. Wohnfl ächen oder<br />

Flächen von Büroräumen, die nach Erstellung des Mietvertrages oder Bauplans<br />

hinzugekommen sind, sind ebenfalls zu berücksichtigen.<br />

2. Bei Antragstellung haben Sie die Flächen nach 1. anzugeben. Jede Änderung ist<br />

uns mitzuteilen.<br />

2.1 Stellt sich im Zeitpunkt des Versicherungsfalles heraus, dass diese nicht der<br />

tatsächlichen entspricht, so vermindert sich die Entschädigung im Verhältnis der<br />

angegebenen zu der tatsächlichen Fläche.<br />

2.2 Die Vorschriften nach O zum beitragsfreien Vorsorgeschutz fi nden jedoch<br />

Anwendung.<br />

L Welche Verhaltensregeln müssen Sie während der Vertragslaufzeit beachten?<br />

1. Während des Zeitraums, in dem sich keine berechtigte Person in der Wohnung<br />

aufhält, müssen Fenster, Terrassen- <strong>und</strong> Balkontüren <strong>und</strong>sonstige Öffnungen verschlossen<br />

<strong>und</strong> Wohnungseingangstüren abgeschlossen sein, sofern dies zumutbar<br />

ist.<br />

2. Türen/Tore von Kellern, Garagen <strong>und</strong> Nebengebäuden müssen nachdem Verlassen<br />

abgeschlossen, alle sonstigen Öffnungen müssen ver schlossen werden, sofern<br />

dies zumutbar ist.<br />

3. Sie müssen uns mitteilen, wenn Ihre Wohnung für mehr als sechs Monate unbewohnt<br />

bleibt.<br />

4. Haben Sie die vorstehenden Verhaltensregeln nach 1. oder 2. oder die Mitteilungspfl<br />

icht nach 3. verletzt, so können wir den Vertrag innerhalb eines Monats,<br />

nachdem wir von der Verletzung Kenntnis erlangt haben, ohne Einhaltung einer<br />

Frist kündigen, es sei denn, dass die Verletzung weder auf Vorsatz noch auf grober<br />

Fahrlässigkeit beruht.<br />

4.1 Darüber hinaus sind wir von der Verpfl ichtung zur Leistung frei, wenn Sie die<br />

betreffende Verhaltensregel bzw. Mitteilungspfl icht vor sätzlich verletzt haben. Im<br />

Fall einer grob fahrlässigen Verletzung sind wir berechtigt, unsere Leistung in einem<br />

der Schwere Ihres Verschul dens entsprechenden Verhältnis zu kürzen. Dies<br />

geschieht nicht, wenn Sie nachweisen, dass keine grobe Fahrlässigkeit vorlag.<br />

4.2 Darüber hinaus bleiben wir zur Leistung verpfl ichtet, wenn Sie nachweisen,<br />

dass die Verletzung der Verhaltensregel nach 1. bis 2. bzw. die Verletzung der<br />

Mitteilungspfl icht nach 3. weder einen Einfl uss auf den Eintritt des Versicherungsfalls<br />

noch einen Einfl uss auf den Umfang der von uns zu erbringenden Leistungen<br />

gehabt hat. Dies gilt nicht, wenn Sie die Verhaltensregel arglistig verletzt haben.<br />

– 31 –<br />

M Welche Verhaltensregeln müssen Sie im Versicherungsfall beachten?<br />

1. Sie haben den Schaden im Rahmen Ihrer Möglichkeiten abzuwenden <strong>und</strong> so<br />

gering wie möglich zu halten.<br />

2. Der Schaden ist uns unverzüglich zu melden.<br />

3. Unsere sachdienlichen Fragen sind vollständig <strong>und</strong> wahrheitsgemäß zu beantworten.<br />

Auf unsere Bitte haben Sie dies auch schriftlich zu tun.<br />

4. Bitte verändern Sie die Schadenstelle, soweit Ihnen dies zumutbar ist, nicht.<br />

Bewahren Sie bitte beschädigte Gegenstände auf. Auf unsere Bitte ist jede zumutbare<br />

Untersuchung zur Feststellung des Versiche rungsfalls <strong>und</strong> des Umfangs<br />

der Leistung zu gestatten <strong>und</strong> es sind Be lege einzureichen.<br />

5. Lassen Sie abhanden gekommene Sparbücher <strong>und</strong> andere Urk<strong>und</strong>en unverzüglich<br />

sperren.<br />

6. Zeigen Sie jeden Einbruch, Diebstahl, Raub, räuberischen Diebstahl, Vandalismus<br />

oder jede räuberische Erpressung unverzüglich der Polizei an <strong>und</strong> reichen Sie<br />

dort unverzüglich eine vollständig Liste der abhan den gekommen Sachen ein.<br />

7. Zeigen Sie für den Fall, dass Sie nach einem Einbruch eine erhöhte Telefonrechnung<br />

erhalten haben, den entstandenen Schaden der Polizei <strong>und</strong> uns unverzüglich<br />

an. Legen Sie uns den unverzüglich angeforderten Einzelverbindungsnachweis vor.<br />

8. Haben Sie eine der Verhaltensregeln nach 1. bis 7. verletzt, entfällt unsere Leistungspfl<br />

icht, wenn Sie die Verhaltensregel vorsätzlich verletzt haben.<br />

8.1 Im Fall einer grob fahrlässigen Verletzung einer der genannten Verhaltensregeln<br />

sind wir berechtigt, unsere Leistungen in einem der Schwere Ihres Verschuldens<br />

entsprechenden Verhältnis zu kürzen. Dies geschieht nicht, wenn Sie nachweisen,<br />

dass keine grobe Fahrlässigkeit vorlag.<br />

8.2 Abweichend von 8. <strong>und</strong> 8.1 sind wir zur Leistung verpfl ichtet, wenn Sie nachweisen,<br />

dass die Verletzung der Verhaltensregel weder für die Feststellung des Versicherungsfalls<br />

noch für die Feststellung oder den Umfang unserer Leistungspfl icht<br />

ursächlich ist. Dies gilt nicht, wenn Sie die Verhaltensregel arglistig verletzt haben.<br />

8.3 Haben Sie abhanden gekommene Sachen der Polizei nicht oder nicht unverzüglich<br />

angezeigt, so können wir hinsichtlich dieser Sachen von der Entschädigungspfl<br />

icht nach Maßgabe von 8. bis 8.2 ganz oder teilweise leistungsfrei sein.<br />

Ganz oder teilweise leistungsfrei sind wir jedoch nur dann, wenn wir Sie durch<br />

eine gesonderte Mitteilung in Textform auf die Rechtsfolgen gemäß Nr. 8. – 8.2<br />

hingewiesen haben.<br />

N Welchen beitragsfreien Vorsorgeschutz bieten wir für Ihre Kinder?<br />

1. Gründen mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebende Kinder (leib liche Kinder,<br />

Stief-, Adoptiv- oder Pfl egekinder) erstmalig einen eigenen Haushalt innerhalb der<br />

B<strong>und</strong>esrepublik Deutschland, besteht auch für den neuen Haushalt Versicherungsschutz.<br />

2. Der Vorsorgeschutz erlischt drei Monate nach Ablauf des Versicherungsjahres,<br />

in dem die Haushaltsgründung erfolgte.<br />

3. Bitte teilen Sie uns die neue Haushaltsgründung unter Angabe der Anschrift<br />

<strong>und</strong> der Wohnfl äche (qm) mit.<br />

4. Entschädigung wird nur geleistet, sofern aus einem anderen Versicherungsvertrag<br />

kein Ersatz erlangt werden kann.<br />

O Welchen beitragsfreien Vorsorgeschutz haben Sie, wenn Sie umzie hen<br />

(Wohnungswechsel) <strong>und</strong>/oder sich Ihre Wohnfl äche verändert?<br />

1. Ihr Beitrag richtet sich nach der in K beschriebenen Wohnfl äche in qm Ihrer<br />

Wohnung <strong>und</strong> dem Ort, an dem sich die Wohnung befi ndet.<br />

1.1 Teilen Sie uns bei Umzug die Anschrift <strong>und</strong> Wohnfl äche (qm) der neuen<br />

Wohnung mit;<br />

1.2 Jede sonstige Änderung der Wohnfl äche ist uns ebenfalls mitzuteilen.<br />

2. Tritt der Versicherungsfall später als einen Monat nach dem jeweiligen Ablauf<br />

des Versicherungsjahres, in dem die Vergrößerung Ihrer in K beschriebenen Wohnfl<br />

äche erfolgte ein, ohne dass Sie die Änderung angezeigt haben, so vermindert<br />

sich die Entschädigung im Verhältnis der angegeben zu der tatsächlichen Wohnfl<br />

äche in qm.<br />

3. Während eines Wohnungswechsels besteht Versicherungsschutz in beiden<br />

Wohnungen.<br />

4. Zwei Monate nach Umzugsbeginn gilt der Versicherungsschutz dann nur noch<br />

für die neue Wohnung.<br />

5. Ergibt sich aufgr<strong>und</strong> des neuen Wohnortes <strong>und</strong>/oder der neuen Wohnfl äche<br />

(qm) ein höherer Beitrag, so ist dieser ab Beginn des neuen Versicherungsjahres<br />

zu zahlen.<br />

6. Ergibt sich aufgr<strong>und</strong> des neuen Wohnortes <strong>und</strong>/oder der neuen Wohnfl äche<br />

(qm) ein geringerer Beitrag, so ist dieser ab Umzugsbeginn zu zahlen.<br />

7. Befi ndet sich die neue Wohnung außerhalb der B<strong>und</strong>esrepublik Deutschland,<br />

erlischt der Versicherungsschutz zwei Monate nach Um zugsbeginn.<br />

P Was gilt, wenn Sie sich von Ihrem Ehepartner trennen <strong>und</strong> ausziehen oder<br />

wenn mehrere Personen Versicherungsnehmer sind?<br />

1. Ziehen Sie aus der gemeinsamen Ehewohnung aus <strong>und</strong> verbleibt Ihr Ehepartner<br />

in dieser Wohnung, so gilt zusätzlich zu O:<br />

1.1 Versicherungsschutz besteht in der bisherigen <strong>und</strong> in der neuen Wohnung.<br />

1.2 Der Versicherungsschutz für die bisherige Wohnung erlischt drei Monate nach<br />

der nächsten Beitragsfälligkeit, die auf Ihren Auszug folgt.<br />

2. Sind Sie <strong>und</strong> eine weitere Person gemeinsam Versicherungsnehmer <strong>und</strong> zieht<br />

einer von Ihnen beiden aus der gemeinsamen Wohnung aus, so besteht Versicherungsschutz<br />

in der bisherigen <strong>und</strong> in der neuen Wohnung des ausziehenden<br />

Partners.


2.1 Der Versicherungsschutz für die neue Wohnung erlischt drei Monate nach der<br />

nächsten Beitragsfälligkeit, die auf Ihren Auszug folgt.<br />

Q Wie wird die Entschädigung verzinst?<br />

1. Wir verzinsen die Entschädigung seit Anzeige des Schadens mit 5 % pro Jahr,<br />

soweit nicht aus anderen Gründen ein höherer Zins zu entrichten ist.<br />

2. Zinsen werden erst fällig, wenn die Entschädigung fällig ist <strong>und</strong> werden mit der<br />

Entschädigung ausgezahlt.<br />

R Wie passen wir unsere Haftung der Preisentwicklung an?<br />

1. Unsere Haftung wird zu der nach dem 1. Januar eines jeden Jahres folgenden<br />

Hauptfälligkeit des Vertrages der Preisentwicklung ange passt.<br />

2. Gr<strong>und</strong>lage hierfür ist der vom Statistischen B<strong>und</strong>esamt jeweils für den Monat<br />

September veröffentlichte Preisindex für „Andere Verbrauchs- <strong>und</strong> Gebrauchsgüter<br />

ohne Nahrungsmittel <strong>und</strong> ohne normalerweise nicht in der Wohnung gelagerte<br />

Güter” aus dem Preisindex für die Lebenshaltung der privaten Haushalte.<br />

3. Die Veränderung wird berechnet aus der Differenz des Indexes im vergangenen<br />

Kalenderjahr zu dem davor liegenden Kalenderjahr <strong>und</strong> auf eine ganze Zahl abger<strong>und</strong>et.<br />

4. Entsprechend erhöht oder vermindert sich der Beitrag.<br />

– 32 –


A Welche Regelungen gelten?<br />

1. Die Regelungen der BOXplus Standard Bedingungen für die Haus ratversicherung.<br />

2. Die Regelungen der Allgemeinen Bedingungen für BOXplus.<br />

B Welche Personen haben für ihre Sachen Versicherungsschutz?<br />

1. Versicherungsschutz haben:<br />

Sie <strong>und</strong> alle weiteren in Ihrem Haushalt lebenden Personen.<br />

2. Keinen Versicherungsschutz haben:<br />

alle Personen, die nicht in Ihrem Haushalt leben, insbesondere Besucher, Gäste<br />

<strong>und</strong> Untermieter.<br />

C Welche Leistungen erbringen wir?<br />

Wir erbringen im Versicherungsfall folgende Leistungen:<br />

1. Sind versicherte Sachen gemäß D, die von im Haushalt lebenden Personen für<br />

den Haushalt genutzt werden, beschädigt <strong>und</strong> reparatur fähig, erstatten wir Ihnen<br />

die Kosten für die von Ihnen veranlasste notwendige Reparatur bis zur Höhe des<br />

Neuwertes.<br />

2. Sind versicherte Sachen gemäß D, die von im Haushalt lebenden Personen für<br />

den Haushalt genutzt werden, zerstört, in Verlust geraten oder übersteigen die<br />

Reparaturkosten den Neuwert (bei Antiquitäten den Wiederbeschaffungswert)<br />

der versicherten Sachen, erstatten wir Ih nen den Neuwert (bei Antiquitäten den<br />

Wiederbeschaffungswert für ei ne gleichwertige Antiquität).<br />

D Welche Sachen sind versichert <strong>und</strong> welche nicht?<br />

1. Versichert sind:<br />

1.1 Sachen, die von im Haushalt lebenden Personen für den Haushalt privat<br />

genutzt werden;<br />

1.2 Arbeitsgeräte <strong>und</strong> Einrichtungsgegenstände, die ausschließlich Ih rem Beruf/<br />

Gewerbe oder ausschließlich dem Beruf/Gewerbe einer mit Ihnen in häuslicher<br />

Gemeinschaft lebenden Person dienen, sofern aus einem anderen Versicherungsvertrag<br />

kein Ersatz erlangt werden kann.<br />

1.3 Für Wertsachen gelten die auf dem Versicherungsschein genannten Entschädigungsgrenzen.<br />

Wertsachen sind:<br />

1.3.1 Bargeld, auf elektronischen Zahlungsmitteln geladene Beträge<br />

(z.B. Geld- oder Chipkarte);<br />

1.3.2 Urk<strong>und</strong>en einschließlich Sparbücher <strong>und</strong> sonstige Wertpapiere;<br />

1.3.3 Schmucksachen, Edelsteine, Taschen- <strong>und</strong> Armbanduhren (auch Uhrensammlungen),<br />

Perlen, Briefmarken, Telefonkarten, Münzen, Medaillen <strong>und</strong> alle Sachen<br />

aus Gold, Platin oder Silber, Pelze, handge knüpfte Teppiche <strong>und</strong> Gobelins, Kunstgegenstände,<br />

sonstige Sachen, die über 100 Jahre alt sind (Antiquitäten), jedoch<br />

mit Ausnahme von Möbeln.<br />

1.4 Gebäudebestandteile sind nur dann versichert, wenn sie von Ihnen als Mieter<br />

oder Wohnungseigentümer zusätzlich angeschafft oder übernommen wurden <strong>und</strong><br />

wenn Sie für deren Wartung, Reparatur <strong>und</strong> Erneuerung verantwortlich sind <strong>und</strong><br />

aus einer Gebäudeversicherung keine Deckung gewährt wird.<br />

1.5 Kleintiere, wie H<strong>und</strong>e, Katzen, Vögel etc.<br />

2. Nicht versichert sind:<br />

2.1 Gemeinschaftsantennen <strong>und</strong> Gemeinschaftssatellitenempfangsanla gen;<br />

2.2 Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von mehr als<br />

6 km/h <strong>und</strong> deren Motoren;<br />

2.3 Kraftfahrzeuganhänger;<br />

2.4 Motor-, Segelboote <strong>und</strong> Flugzeuge über 5 kg Fluggewicht <strong>und</strong> de ren Motoren;<br />

2.5 Schäden am Inhalt eines Aquariums, die dadurch entstehen, dass Wasser aus<br />

dem Aquarium ausgetreten ist.<br />

E Welche Kosten sind versichert?<br />

1. Versichert sind die durch den Versicherungsfall entstandenen not wendigen<br />

Kosten für:<br />

1.1 Aufräumen <strong>und</strong> Entsorgung versicherter Sachen;<br />

1.2 Ab- <strong>und</strong> Aufbauen, Abdecken oder Umräumen um versicherte Sa chen zu<br />

reparieren;<br />

1.3 Transport <strong>und</strong> Lagerung versicherter Sachen, für die Dauer, in der die Wohnung<br />

unbenutzbar ist;<br />

1.4 Austauschen von Schlössern an den Wohnungstüren, wenn die Schlüssel<br />

durch einen Versicherungsfall abhanden gekommen sind;<br />

1.5 Reparatur von Gebäudeschäden, die in der Wohnung durch eine in G 1.5<br />

beschriebene Tat entstanden sind;<br />

1.6 anderweitige Unterbringung versicherter Personen ohne Nebenko sten für die<br />

Dauer, in der die Wohnung unbewohnbar ist;<br />

1.7 vorläufi ge, eilbedürftige Maßnahmen zum Schutz versicherter Sa chen;<br />

1.8 Bewachung versicherter Sachen, wenn Schließvorrichtungen <strong>und</strong> sonstige<br />

Sicherungen der Wohnung keinen ausreichenden Schutz bieten – längstens für die<br />

Dauer von 14 Tagen;<br />

1.9 die Koordination der Wiederherstellung Ihres Hausrates anlässlich eines<br />

erheblichen Schadens;<br />

1.10 das Auffüllen von Aquarien <strong>und</strong> Wasserbetten mit Wasser<br />

2. Versichert sind bis zur Höhe des im Versicherungsschein genannten Betrages,<br />

– 33 –<br />

21008135<br />

BOXplus Standard<br />

Bedingungen für die Hausratversicherung (05/09)<br />

die entstandenen Telefonmehrkosten, wenn der Täter infolge einer in G 1.5 beschriebenen<br />

Tat innerhalb des Versicherungsortes den Telefon-Festnetzanschluss<br />

missbraucht.<br />

3. Versichert sind die Ihnen als Mieter durch den Versicherungsfall entstandenen<br />

notwendigen<br />

3.1 Kosten für Reparaturen in Ihrer gemieteten Wohnung an Boden belägen, Innenanstrichen,<br />

Tapeten sowie an behindertengerechten Ein bauten;<br />

3.2 Mehrkosten, die durch Wasserverlust infolge Bruchs eines Lei tungswasserrohres<br />

entstehen.<br />

4. Alle Aufwendungen – auch erfolglose –, die Ihnen bei Eintritt eines Versicherungsfalles<br />

im Rahmen der Schadenabwendung oder -minde rung entstehen oder<br />

auf unsere Veranlassung entstehen, werden erstat tet.<br />

F Unter welcher Voraussetzung übernehmen wir Rückreisekosten?<br />

1. Wir erstatten Ihnen die Mehrkosten für eine notwendige vorzeitige Rückreise<br />

aus dem Urlaub bis zu dem im Versicherungsschein genann ten Betrag, wenn durch<br />

den Eintritt eines Versicherungsfalles am Ver sicherungsort Ihre Anwesenheit<br />

erforderlich wird.<br />

2. Wir erstatten auch die Mehrkosten für die gemäß B genannten mit reisenden<br />

Personen.<br />

3. Die Rückreisekosten müssen im Verhältnis zum voraussichtlich ent standenen<br />

Schaden wirtschaftlich vertretbar sein. Bei der Wahl des Verkehrsmittels für die<br />

Rückreise ist ebenfalls auf die Verhältnismäßig keit zwischen dem ursprünglich<br />

geplanten Verkehrsmittel <strong>und</strong> der Dringlichkeit der Rückreise zu achten.<br />

4. Informieren Sie uns vor der Rückreise unverzüglich, soweit dies zu mutbar ist.<br />

G Gegen welche Gefahren/Schäden besteht Versicherungsschutz <strong>und</strong> gegen<br />

welche nicht?<br />

1. Versichert ist:<br />

die Beschädigung, Zerstörung oder der Verlust Ihrer versicherten Sa chen durch:<br />

1.1 Sturm ab Windstärke 8, Hagel, Frost, naturbedingten Erdrutsch, naturbedingten<br />

Erdfall über natürlichen Hohlräumen, Blitz/atmosphärische Überspannung,<br />

Abgang von Lawinen, Schnee druck;<br />

1.2 Feuer/Brand, Sengschäden, Explosion/Verpuffung, Implosion;<br />

1.3 Anprall von Kraft-, Schienen-, Luft- <strong>und</strong> Wasserfahrzeugen sowie ihrer Teile<br />

oder Ladungen;<br />

1.4 Flüssigkeiten aus Zu- oder Ableitungen <strong>und</strong> den jeweils daran an geschlossenen<br />

Geräten oder Anlagen sowie aus Aquarien, Wasserbetten, Zimmerbrunnen<br />

<strong>und</strong> Wassersäulen<br />

1.5 Diebstahl oder Vandalismus, wenn der Täter zur Ausführung der Tat in einen<br />

Raum eines Gebäudes oder in einen anderen in J bezeich neten Raum einbricht,<br />

einsteigt, mit einem falschen Schlüssel oder ei nem anderen nicht zur ordnungsgemäßen<br />

Öffnung bestimmten Werk zeug eindringt. Ein Schlüssel ist falsch, wenn<br />

seine Anfertigung für das Schloss nicht von einer dazu berechtigten Person veranlasst<br />

oder gebil ligt worden ist. Der Gebrauch falscher Schlüssel ist nicht schon<br />

dann bewiesen wenn feststeht, dass versicherte Sachen abhanden gekommen<br />

sind. Ein richtiger Schlüssel gilt dann als falsch, wenn er Ihnen oder ei nem berechtigten<br />

Schlüsselinhaber gestohlen oder geraubt wurde.<br />

1.6 Raub, räuberische Erpressung oder räuberischen Diebstahl in Ihrer Wohnung<br />

oder in einem anderen in J bezeichneten Raum;<br />

1.7 den Versuch einer in G 1.5 oder G 1.6 beschriebenen Tat.<br />

1.8 der notwendige Austausch von Armaturen für die Sie als Mieter die Gefahr<br />

tragen, bis zur Höhe des im Versicherungsschein genannten Betrages. Voraussetzung<br />

ist dass sich die Armatur im Bereich der Bruchstelle eines ersatzpfl ichtigen<br />

Rohrbruchschadens befi ndet.<br />

2. Nicht versichert sind:<br />

2.1 Schäden durch Wind bis Stärke 8;<br />

2.2 Schäden durch Niederschläge, die durch offene Fenster <strong>und</strong> Türen oder sonstige<br />

Gebäudeöffnungen eindringen, soweit die Gebäudeöff nungen nicht als Folge<br />

einer der unter G 1 genannten Gefahren ent standen sind;<br />

2.3 Kurzschluss-Schäden, die nicht Folge einer der unter G 1 genannten Gefahren<br />

sind;<br />

2.4 Schäden durch allmähliche Verrußung, Verschleiß, Abnutzung;<br />

2.5 Schäden an Sachen, auch Wertsachen, die einem Nutzfeuer ausge setzt<br />

werden;<br />

2.6 Schäden, die durch Kraft-, Schienen-, Luft- <strong>und</strong> Wasserfahrzeuge entstehen,<br />

die von einer unter B 1. genannten Person betrieben werden;<br />

2.7 Schäden durch Plansch- oder Reinigungswasser;<br />

2.8 Schäden an Sachen, auch Wertsachen, die dem Wasser oder sonsti gen Flüssigkeiten<br />

bewusst ausgesetzt werden;<br />

2.9 Sachen, die bei einer räuberischen Erpressung erst auf Verlangen des Täters<br />

an den Ort der Wegnahme oder Herausgabe herangeschafft wurden.<br />

3. Kein Versicherungsschutz besteht generell für:<br />

3.1 Schäden, die Sie vorsätzlich herbeiführen;<br />

3.2 Schäden durch Kriegs- oder Bürgerkriegsereignisse sowie durch Kernenergie<br />

<strong>und</strong> alle hieraus entstehenden Folgeschäden;<br />

3.3 ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen, Schäden durch Erdbe ben, Hochwasser,<br />

Rückstau infolge von Witterungsniederschlägen oder Hochwasser <strong>und</strong> alle<br />

hieraus entstehenden Folgeschäden;<br />

3.4 Schäden durch Sturmfl ut <strong>und</strong> alle hieraus entstehenden Folgeschä den.


H Unter welchen Voraussetzungen ersetzen wir Schäden an Kühl- <strong>und</strong> Gefrierschrankinhalten?<br />

1. Versichert sind bis zur Höhe des im Versicherungsschein genannten Betrages,<br />

Schäden an Kühl- <strong>und</strong> Gefriergut infolge einer unvorherseh baren Unterbrechung<br />

der Stromzufuhr (Netzausfall), auch wenn die Unterbrechung der Stromzufuhr mittelbar<br />

durch Erdbeben, Hochwas ser, Rückstau infolge von Witterungsniederschlägen<br />

oder Hochwasser verursacht wird.<br />

2. Nicht versichert sind Schäden durch technische Defekte <strong>und</strong> Bedie nungsfehler,<br />

die in Ihrem Haushalt geschehen.<br />

I Welche Sachen sind auch gegen einfachen Diebstahl versichert?<br />

1. Versichert sind bis zur Höhe des im Versicherungsschein genannten Betrages,<br />

außerhalb der Versicherungsräume auf dem Versicherungsgr<strong>und</strong>stück inklusive<br />

Balkone, Loggien <strong>und</strong> Terrassen <strong>und</strong> in Gemein schaftsräumen, gegen einfachen<br />

Diebstahl<br />

1.1 Wäsche <strong>und</strong> Kleidung;<br />

1.1.1 nicht versichert sind Pelze, Leder- <strong>und</strong> Alcantarawaren;<br />

1.2 Gartenmöbel/-geräte sowie Schwimmbadzubehör;<br />

1.3 Kinderwagen, Rollstühle <strong>und</strong> Krankenfahrstühle mit einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit<br />

bis 6 km/h sowie fahrbare Gehhilfen.<br />

1.4 Waschmaschinen <strong>und</strong> Wäschetrockner.<br />

2. Nicht versichert sind die unter G 3. aufgeführten Schäden.<br />

J Wo besteht für welche Sachen Versicherungsschutz?<br />

1. Versicherungsschutz besteht in Ihrer im Versicherungsschein genannten Wohnung<br />

für die unter B 1. genannten Personen <strong>und</strong> die gemäß D versicherten Sachen.<br />

1.1 Zu Ihrer Wohnung gehören alle ausschließlich von den unter B 1. genannten<br />

Personen genutzten Räume auf dem Versicherungsgr<strong>und</strong> stück, einschließlich<br />

Balkone, Loggien, Terrassen <strong>und</strong> Wintergärten.<br />

1.2 Versicherungsschutz besteht auch in Büroräumen auf dem Versi cherungsgr<strong>und</strong>stück,<br />

die eine unter B 1. genannte Person ausschließlich berufl ich oder<br />

gewerblich nutzt.<br />

2. Versicherungsschutz besteht auch für ausschließlich von den unter B 1. genannten<br />

Personen benutzten Antennen/Satellitenempfangsan lagen, Markisen <strong>und</strong> für<br />

die unter I 1.1 – 1.3 genannten Sachen auf dem Versicherungsgr<strong>und</strong>stück sowie für<br />

Ihre Fahrräder, Waschmaschinen <strong>und</strong> Wäschetrockner in Gemeinschaftsräumen.<br />

3. Versicherungsschutz besteht in den von unter B 1. genannten Perso nen allein<br />

genutzten Garagen in der Nähe Ihrer Wohnung.<br />

4. Versicherungsschutz bei Raub, räuberischer Erpressung oder räube rischen<br />

Diebstahls besteht für die unter B 1. genannten Personen auf dem Versicherungsgr<strong>und</strong>stück.<br />

K Was verstehen wir unter Wohnfl äche <strong>und</strong> was geschieht bei unrichti ger<br />

Angabe der Wohnfl äche?<br />

1. Wohnfl äche ist die Gr<strong>und</strong>fl äche in qm aller Räume Ihres Wohnhau ses oder<br />

Ihrer Wohnung, einschließlich der Büroräume gemäß J 1.3 <strong>und</strong> der dazugehörigen<br />

Hobbyräume <strong>und</strong> Wintergärten; ausgenommen sind dabei Treppen, Keller- <strong>und</strong><br />

Speicherräume, Balkone, Loggien <strong>und</strong> Terrassen soweit sie nicht zu Wohnzwecken<br />

ausgebaut sind. Demgleichgestellt ist die Übernahme der qm-Angaben aus Mietverträgen<br />

oder Bauplänen einschließlich der Fläche der Büroräume. Wohnfl ächen<br />

oder Flächen von Büroräumen, die nach Erstellung des Mietvertrages oder Bauplans<br />

hinzugekommen sind, sind ebenfalls zu berücksichtigen.<br />

2. Bei Antragstellung haben Sie die Flächen nach 1. anzugeben. Jede Änderung ist<br />

uns mitzuteilen.<br />

2.1 Stellt sich im Zeitpunkt des Versicherungsfalles heraus, dass diese nicht der<br />

tatsächlichen entspricht, so vermindert sich die Entschädigung im Verhältnis der<br />

angegebenen zu der tatsächlichen Fläche.<br />

2.2 Die Vorschriften nach O zum beitragsfreien Vorsorgeschutz fi nden jedoch Anwendung.<br />

L Welche Verhaltensregeln müssen Sie während der Vertragslaufzeit beachten?<br />

1. Während des Zeitraums, in dem sich keine berechtigte Person in der Wohnung<br />

aufhält, müssen Fenster, Terrassen- <strong>und</strong> Balkontüren <strong>und</strong>sonstige Öffnungen verschlossen<br />

<strong>und</strong> Wohnungseingangstüren abge schlossen sein, sofern dies zumutbar<br />

ist.<br />

2. Türen/Tore von Kellern, Garagen <strong>und</strong> Nebengebäuden müssen nachdem Verlassen<br />

abgeschlossen, alle sonstigen Öffnungen müssen ver schlossen werden,<br />

sofern dies zumutbar ist.<br />

3. Sie müssen uns mitteilen, wenn Ihre Wohnung für mehr als vier Monate unbewohnt<br />

bleibt.<br />

4. Haben Sie die vorstehenden Verhaltensregeln nach 1. oder 2. oder die Mitteilungspfl<br />

icht nach 3. verletzt, so können wir den Vertrag innerhalb eines Monats,<br />

nachdem wir von der Verletzung Kenntnis erlangt haben, ohne Einhaltung einer<br />

Frist kündigen, es sei denn, dass die Verletzung weder auf Vorsatz noch auf<br />

grober Fahrlässigkeit beruht.<br />

4.1 Darüber hinaus sind wir von der Verpfl ichtung zur Leistung frei, wenn Sie<br />

die betreffende Verhaltensregel bzw. Mitteilungspfl icht vor sätzlich verletzt haben.<br />

Im Fall einer grob fahrlässigen Verletzung sind wir berechtigt, unsere Leistung<br />

in einem der Schwere Ihres Verschul dens entsprechenden Verhältnis zu kürzen.<br />

Dies geschieht nicht, wenn Sie nachweisen, dass keine grobe Fahrlässigkeit<br />

vorlag.<br />

4.2 Darüber hinaus bleiben wir zur Leistung verpfl ichtet, wenn Sie nachweisen,<br />

dass die Verletzung der Verhaltensregel nach 1. bis 2. bzw. die Verletzung der<br />

Mitteilungspfl icht nach 3. weder einen Einfl uss auf den Eintritt des Versicherungsfalls<br />

noch einen Einfl uss auf den Umfang der von uns zu erbringenden Leistungen<br />

gehabt hat. Dies gilt nicht, wenn Sie die Verhaltensregel arglistig verletzt haben.<br />

– 34 –<br />

M Welche Verhaltensregeln müssen Sie im Versicherungsfall beachten?<br />

1. Sie haben den Schaden im Rahmen Ihrer Möglichkeiten abzuwenden <strong>und</strong> so<br />

gering wie möglich zu halten.<br />

2. Der Schaden ist uns unverzüglich zu melden.<br />

3. Unsere sachdienlichen Fragen sind vollständig <strong>und</strong> wahrheitsgemäß zu beantworten.<br />

Auf unsere Bitte haben Sie dies auch schriftlich zu tun.<br />

4. Bitte verändern Sie die Schadenstelle, soweit Ihnen dies zumutbar ist, nicht.<br />

Bewahren Sie bitte beschädigte Gegenstände auf. Auf unsere Bitte ist jede zumutbare<br />

Untersuchung zur Feststellung des Versiche rungsfalls <strong>und</strong> des Umfangs der<br />

Leistung zu gestatten <strong>und</strong> es sind Be lege einzureichen.<br />

5. Lassen Sie abhanden gekommene Sparbücher <strong>und</strong> andere Urk<strong>und</strong>en unverzüglich<br />

sperren.<br />

6. Zeigen Sie jeden Einbruch, Diebstahl, Raub, räuberischen Diebstahl, Vandalismus<br />

oder jede räuberische Erpressung unverzüglich der Polizei an <strong>und</strong> reichen Sie dort<br />

unverzüglich eine vollständig Liste der abhan den gekommen Sachen ein.<br />

7. Zeigen Sie für den Fall, dass Sie nach einem Einbruch eine erhöhte Telefonrechnung<br />

erhalten haben, den entstandenen Schaden der Polizei <strong>und</strong> uns unverzüglich<br />

an. Legen Sie uns den unverzüglich angeforderten Einzelverbindungsnachweis vor.<br />

8. Haben Sie eine der Verhaltensregeln nach 1. bis 7. verletzt, entfällt unsere Leistungspfl<br />

icht, wenn Sie die Verhaltensregel vorsätzlich verletzt haben.<br />

8.1 Im Fall einer grob fahrlässigen Verletzung einer der genannten Verhaltensregel<br />

sind wir berechtigt, unsere Leistungen in einem der Schwere Ihres Verschuldens<br />

entsprechenden Verhältnis zu kürzen. Dies geschieht nicht, wenn Sie nachweisen,<br />

dass keine grobe Fahrlässigkeit vorlag.<br />

8.2 Abweichend von 8. <strong>und</strong> 8.1 sind wir zur Leistung verpfl ichtet, wenn Sie nachweisen,<br />

dass die Verletzung der Verhaltensregel weder für die Feststellung des Versicherungsfalls<br />

noch für die Feststellung oder den Umfang unserer Leistungspfl icht<br />

ursächlich ist. Dies gilt nicht, wenn Sie die Verhaltensregel arglistig verletzt haben.<br />

8.3 Haben Sie abhanden gekommene Sachen der Polizei nicht oder nicht unverzüglich<br />

angezeigt, so können wir hinsichtlich dieser Sachen von der Entschädigungspfl<br />

icht nach Maßgabe von 8. bis 8.2 ganz oder teilweise leistungsfrei sein.<br />

Ganz oder teilweise leistungsfrei sind wir jedoch nur, wenn wir Sie durch eine gesonderte<br />

Mitteilung in Textform auf die Rechtsfolgen ge mäß Nr. 8. – 8.2 hingewiesen<br />

haben.<br />

N Welchen beitragsfreien Vorsorgeschutz bieten wir für Ihre Kinder?<br />

1. Gründen mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebende Kinder (leibliche Kinder,<br />

Stief-, Adoptiv- oder Pfl egekinder) erstmalig einen eigenen Haushalt innerhalb der<br />

B<strong>und</strong>esrepublik Deutschland, besteht auch für den neuen Haushalt Versicherungsschutz.<br />

2. Der Vorsorgeschutz erlischt drei Monate nach Ablauf des Versicherungsjahres, in<br />

dem die Haushaltsgründung erfolgte.<br />

3. Bitte teilen Sie uns die neue Haushaltsgründung unter Angabe der Anschrift <strong>und</strong><br />

der Wohnfl äche (qm) mit.<br />

4. Entschädigung wird nur geleistet, sofern aus einem anderen Versi cherungsvertrag<br />

kein Ersatz erlangt werden kann.<br />

O Welchen beitragsfreien Vorsorgeschutz haben Sie, wenn Sie umziehen<br />

(Wohnungswechsel) <strong>und</strong>/oder sich Ihre Wohnfl äche verändert?<br />

1. Ihr Beitrag richtet sich nach der in K beschriebenen Wohnfl äche in qm Ihrer<br />

Wohnung <strong>und</strong> dem Ort, an dem sich die Wohnung befi ndet.<br />

1.1 Teilen Sie uns bei Umzug die Anschrift <strong>und</strong> Wohnfl äche (qm) der neuen Wohnung<br />

mit.<br />

1.2 Jede sonstige Änderung der Wohnfl äche ist uns ebenfalls mitzuteilen.<br />

2. Tritt der Versicherungsfall später als einen Monat nach dem jeweili gen Ablauf<br />

des Versicherungsjahres, in dem die Vergrößerung Ihrer in K beschriebenen Wohnfl<br />

äche erfolgte ein, ohne dass Sie die Änderung angezeigt haben, so vermindert<br />

sich die Entschädigung im Verhältnis der angegeben zu der tatsächlichen Wohnfl<br />

äche in qm.<br />

3. Während eines Wohnungswechsels besteht Versicherungsschutz in beiden<br />

Wohnungen.<br />

4. Zwei Monate nach Umzugsbeginn gilt der Versicherungsschutz dann nur noch<br />

für die neue Wohnung.<br />

5. Ergibt sich aufgr<strong>und</strong> des neuen Wohnortes <strong>und</strong>/oder der neuen Wohnfl äche<br />

(qm) ein höherer Beitrag, so ist dieser ab Beginn des neuen Versicherungsjahres<br />

zu zahlen.<br />

6. Ergibt sich aufgr<strong>und</strong> des neuen Wohnortes <strong>und</strong>/oder der neuen Wohnfl äche<br />

(qm) ein geringerer Beitrag, so ist dieser ab Umzugsbeginn zu zahlen.<br />

7. Befi ndet sich die neue Wohnung außerhalb der B<strong>und</strong>esrepublik Deutschland,<br />

erlischt der Versicherungsschutz zwei Monate nach Umzugsbeginn.<br />

P Was gilt, wenn Sie sich von Ihrem Ehepartner trennen <strong>und</strong> ausziehen oder<br />

wenn mehrere Personen Versicherungsnehmer sind?<br />

1.Ziehen Sie aus der gemeinsamen Ehewohnung aus <strong>und</strong> verbleibt Ihr Ehepartner<br />

in dieser Wohnung, so gilt zusätzlich zu O:<br />

1.1 Versicherungsschutz besteht in der bisherigen <strong>und</strong> in der neuen Wohnung.<br />

1.2 Der Versicherungsschutz für die bisherige Wohnung erlischt drei Monate nach<br />

der nächsten Beitragsfälligkeit, die auf Ihren Auszug folgt.<br />

2. Sind Sie <strong>und</strong> eine weitere Person gemeinsam Versicherungsnehmer <strong>und</strong> zieht<br />

einer von Ihnen beiden aus der gemeinsamen Wohnung aus, so besteht Versicherungsschutz<br />

in der bisherigen <strong>und</strong> in der neuen Wohnung des ausziehenden<br />

Partners.


2.1 Der Versicherungsschutz für die neue Wohnung erlischt drei Monate nach der<br />

nächsten Beitragsfälligkeit, die auf Ihren Auszug folgt.<br />

Q Wie wird die Entschädigung verzinst?<br />

1. Wir verzinsen die Entschädigung seit Anzeige des Schadens mit 5 % pro Jahr,<br />

soweit nicht aus anderen Gründen ein höherer Zins zu ent richten ist.<br />

2. Zinsen werden erst fällig, wenn die Entschädigung fällig ist <strong>und</strong> wer den mit der<br />

Entschädigung ausgezahlt.<br />

R Wie passen wir unsere Haftung der Preisentwicklung an?<br />

1. Unsere Haftung wird zu der nach dem 1. Januar eines jeden Jahres folgenden<br />

Hauptfälligkeit des Vertrages der Preisentwicklung ange passt.<br />

2. Gr<strong>und</strong>lage hierfür ist der vom Statistischen B<strong>und</strong>esamt jeweils für den Monat<br />

September veröffentlichte Preisindex für „Andere Ver brauchs-<strong>und</strong> Gebrauchsgüter<br />

ohne Nahrungsmittel <strong>und</strong> ohne norma lerweise nicht in der Wohnung gelagerte<br />

Güter” aus dem Preisindex für die Lebenshaltung der privaten Haushalte.<br />

3. Die Veränderung wird berechnet aus der Differenz des Indexes im vergangenen<br />

Kalenderjahr zu dem davor liegenden Kalenderjahr <strong>und</strong> auf eine ganze Zahl abger<strong>und</strong>et.<br />

4. Entsprechend erhöht oder vermindert sich der Beitrag.<br />

– 35 –


21008136<br />

BOXplus Basis<br />

Bedingungen für die Hausratversicherung (05/09)<br />

A Welche Regelungen gelten?<br />

1. Die Regelungen der BOXplus Basis Bedingungen für die Hausratversicherung.<br />

2. Die Regelungen der Allgemeinen Bedingungen für BOXplus.<br />

B Welche Personen haben für ihre Sachen Versicherungsschutz?<br />

1. Versicherungsschutz haben:<br />

Sie <strong>und</strong> alle weiteren in Ihrem Haushalt lebenden Personen.<br />

2. Keinen Versicherungsschutz haben:<br />

alle Personen, die nicht in Ihrem Haushalt leben, insbesondere Besucher, Gäste<br />

<strong>und</strong> Untermieter.<br />

C Welche Leistungen erbringen wir?<br />

Wir erbringen im Versicherungsfall folgende Leistungen:<br />

1. Sind versicherte Sachen gemäß D, die von im Haushalt lebenden Personen für<br />

den Haushalt genutzt werden, beschädigt <strong>und</strong> reparatur fähig, erstatten wir Ihnen<br />

die Kosten für die von Ihnen veranlasste notwendige Reparatur bis zur Höhe des<br />

Neuwertes.<br />

2. Sind versicherte Sachen gemäß D, die von im Haushalt lebenden Personen<br />

für den Haushalt genutzt werden, zerstört, in Verlust geraten oder übersteigen<br />

die Reparaturkosten den Neuwert (bei Antiquitäten den Wiederbeschaffungswert)<br />

der versicherten Sachen, erstatten wir Ih nen den Neuwert (bei Antiquitäten den<br />

Wiederbeschaffungswert für eine gleichwertige Antiquität).<br />

D Welche Sachen sind versichert <strong>und</strong> welche nicht?<br />

1. Versichert sind:<br />

1.1 Sachen, die von im Haushalt lebenden Personen für den Haushalt privat genutzt<br />

werden.<br />

1.2 Für Wertsachen gelten die auf dem Versicherungsschein genannten Entschädigungsgrenzen.<br />

Wertsachen sind:<br />

1.2.1 Bargeld, auf elektronischen Zahlungsmitteln geladene Beträge<br />

(z.B. Geld- oder Chipkarte);<br />

1.2.2 Urk<strong>und</strong>en einschließlich Sparbücher <strong>und</strong> sonstige Wertpapiere;<br />

1.2.3 Schmucksachen, Edelsteine, Taschen- <strong>und</strong> Armbanduhren (auch Uhrensammlungen),<br />

Perlen, Briefmarken, Telefonkarten, Münzen, Medaillen <strong>und</strong> alle Sachen<br />

aus Gold, Platin oder Silber, Pelze, handgeknüpfte Teppiche <strong>und</strong> Gobelins, Kunstgegenstände,<br />

sonstige Sachen, die über 100 Jahre alt sind (Antiquitäten), jedoch<br />

mit Ausnahme von Möbeln.<br />

1.3 Gebäudebestandteile sind nur dann versichert, wenn sie von Ihnen als Mieter<br />

oder Wohnungseigentümer zusätzlich angeschafft oder übernommen wurden <strong>und</strong><br />

wenn Sie für deren Wartung, Reparatur <strong>und</strong> Erneuerung verantwortlich sind <strong>und</strong><br />

aus einer Gebäudeversicherung keine Deckung gewährt wird.<br />

1.4 Kleintiere, wie H<strong>und</strong>e, Katzen, Vögel etc.<br />

2. Nicht versichert sind:<br />

2.1 Gemeinschaftsantennen <strong>und</strong> Gemeinschaftssatellitenempfangsanla gen;<br />

2.2 Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von mehr als<br />

6 km/h <strong>und</strong> deren Motoren;<br />

2.3 Kraftfahrzeuganhänger;<br />

2.4 Motor-, Segelboote <strong>und</strong> Flugzeuge über 5 kg Fluggewicht <strong>und</strong> de ren Motoren.<br />

2.5 Schäden am Inhalt eines Aquariums, die dadurch entstehen, dass Wasser aus<br />

dem Aquarium ausgetreten ist.<br />

E Welche Kosten sind versichert?<br />

1. Versichert sind die durch den Versicherungsfall entstandenen not wendigen<br />

Kosten für:<br />

1.1 Aufräumen <strong>und</strong> Entsorgung versicherter Sachen;<br />

1.2 Ab- <strong>und</strong> Aufbauen, Abdecken oder Umräumen um versicherte Sa chen zu reparieren;<br />

1.3 Transport <strong>und</strong> Lagerung versicherter Sachen, für die Dauer, in der die Wohnung<br />

unbenutzbar ist;<br />

1.4 Austauschen von Schlössern an den Wohnungstüren, wenn die Schlüssel durch<br />

einen Versicherungsfall abhanden gekommen sind;<br />

1.5 Reparatur von Gebäudeschäden, die in der Wohnung durch eine in F 1.5 beschriebene<br />

Tat entstanden sind;<br />

1.6 anderweitige Unterbringung versicherter Personen ohne Nebenko sten für die<br />

Dauer, in der die Wohnung unbewohnbar ist;<br />

1.7 vorläufi ge, eilbedürftige Maßnahmen zum Schutz versicherter Sa chen;<br />

1.8 Bewachung versicherter Sachen, wenn Schließvorrichtungen <strong>und</strong> sonstige Sicherungen<br />

der Wohnung keinen ausreichenden Schutz bieten längstens für die Dauer<br />

von 48 St<strong>und</strong>en<br />

1.9 die Koordination der Wiederherstellung Ihres Hausrates anlässlich eines<br />

erheblichen Schadens.<br />

1.10 das Auffüllen von Aquarien <strong>und</strong> Wasserbetten mit Wasser<br />

2. Versichert sind die Ihnen als Mieter durch den Versicherungsfall entstandenen<br />

notwendigen Kosten für Reparaturen in Ihrer gemieteten Wohnung an Bodenbelägen,<br />

Innenanstrichen, Tapeten sowie an behin dertengerechten Einbauten.<br />

3. Alle Aufwendungen – auch erfolglose –, die Ihnen bei Eintritt eines Versicherungsfalles<br />

im Rahmen der Schadenabwendung oder -minde rung entstehen oder<br />

auf unsere Veranlassung entstehen, werden erstattet.<br />

– 36 –<br />

F Gegen welche Gefahren/Schäden besteht Versicherungsschutz <strong>und</strong> gegen<br />

welche nicht?<br />

1. Versichert ist:<br />

die Beschädigung, Zerstörung oder der Verlust Ihrer versicherten Sa chen durch:<br />

1.1 Sturm ab Windstärke 8, Hagel, Frost, naturbedingten Erdrutsch, naturbedingten<br />

Erdfall über natürlichen Hohlräumen, Blitz/atmosphärische Überspannung,<br />

Abgang von Lawinen, Schnee druck;<br />

1.2 Feuer/Brand, Explosion/Verpuffung, Implosion;<br />

1.3 Anprall von Kraft-, Schienen-, Luft- <strong>und</strong> Wasserfahrzeugen sowie ihrer Teile<br />

oder Ladungen;<br />

1.4 Flüssigkeiten aus Zu- oder Ableitungen <strong>und</strong> den jeweils daran an geschlossenen<br />

Geräten oder Anlagen sowie aus Aquarien, Wasserbet ten, Zimmerbrunnen<br />

<strong>und</strong> Wassersäulen;<br />

1.5 Diebstahl oder Vandalismus, wenn der Täter zur Ausführung der Tat in einen<br />

Raum eines Gebäudes oder in einen anderen in G be zeichneten Raum einbricht,<br />

einsteigt, mit einem falschen Schlüssel odereinem anderen nicht zur ordnungsgemäßen<br />

Öffnung bestimmten Werkzeug eindringt. Ein Schlüssel ist falsch, wenn<br />

seine Anfertigung für das Schloss nicht von einer dazu berechtigten Person veranlasst<br />

oder gebilligt worden ist. Der Gebrauch falscher Schlüssel ist nicht schon<br />

dann bewiesen wenn feststeht, dass versicherte Sachen abhanden gekommen<br />

sind. Ein richtiger Schlüssel gilt dann als falsch, wenn er Ihnen oder einem berechtigten<br />

Schlüsselinhaber gestohlen oder geraubt wurde.<br />

1.6 Raub, räuberische Erpressung oder räuberischer Diebstahl in Ihrer Wohnung<br />

oder in einem anderen in G bezeichneten Raum;<br />

1.7 den Versuch einer in F 1.5 oder F 1.6 beschriebenen Tat.<br />

2. Nicht versichert sind:<br />

2.1 Schäden durch Wind bis Stärke 8;<br />

2.2 Schäden durch Niederschläge, die durch offene Fenster <strong>und</strong> Türen oder sonstige<br />

Gebäudeöffnungen eindringen, soweit die Gebäudeöffnungen nicht als Folge<br />

einer der unter F 1 genannten Gefahren ent standen sind;<br />

2.3 Kurzschluss- oder Sengschäden, die nicht Folge einer der unter F 1 genannten<br />

Gefahren sind;<br />

2.4 Schäden durch allmähliche Verrußung, Verschleiß, Abnutzung;<br />

2.5 Schäden an Sachen, auch Wertsachen, die einem Nutzfeuer ausgesetzt<br />

werden;<br />

2.6 Schäden, die durch Kraft-, Schienen-, Luft- <strong>und</strong> Wasserfahrzeuge entstehen,<br />

die von einer unter B 1. genannten Person betrieben werden;<br />

2.7 Schäden durch Plansch- oder Reinigungswasser;<br />

2.8 Schäden an Sachen, auch Wertsachen, die dem Wasser oder sonsti gen Flüssigkeiten<br />

bewusst ausgesetzt werden;<br />

2.9 Sachen, die bei einer räuberischen Erpressung erst auf Verlangen des Täters<br />

an den Ort der Wegnahme oder Herausgabe herangeschafft wurden.<br />

3. Kein Versicherungsschutz besteht generell für:<br />

3.1 Schäden, die Sie vorsätzlich herbeiführen;<br />

3.2 Schäden durch Kriegs- oder Bürgerkriegsereignisse sowie durch Kernenergie<br />

<strong>und</strong> alle hieraus entstehenden Folgeschäden;<br />

3.3 ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen, Schäden durch Erdbeben, Hochwasser,<br />

Rückstau infolge von Witterungsniederschlägen oder Hochwasser <strong>und</strong><br />

alle hieraus entstehenden Folgeschäden;<br />

3.4 Schäden durch Sturmfl ut <strong>und</strong> alle hieraus entstehenden Folgeschä den.<br />

G Wo besteht für welche Sachen Versicherungsschutz?<br />

1. Versicherungsschutz besteht in Ihrer im Versicherungsschein genannten<br />

Wohnung für die unter B 1. genannten Personen <strong>und</strong> die gemäß D versicherten<br />

Sachen.<br />

1.1 Zu Ihrer Wohnung gehören alle ausschließlich von den unter B 1. genannten<br />

Personen genutzten Räume auf dem Versicherungsgr<strong>und</strong>stück, einschließlich<br />

Balkone, Loggien, Terrassen <strong>und</strong> Wintergärten.<br />

1.2 Nicht zu Ihrer Wohnung gehören Büroräume, die eine unter B 1. genannte<br />

Person ausschließlich berufl ich oder gewerblich nutzt.<br />

2. Versicherungsschutz besteht auch für ausschließlich von den unter B 1. genannten<br />

Personen benutzten Antennen/Satellitenempfangsanla gen, Markisen, Kinderwagen<br />

<strong>und</strong> Krankenfahrstühle (Rollstühle) auf dem Versicherungsgr<strong>und</strong>stück sowie<br />

für Ihre Fahrräder, Waschma schinen <strong>und</strong> Wäschetrockner in Gemeinschaftsräumen.<br />

3. Versicherungsschutz besteht in den von unter B 1. genannten Personen allein<br />

genutzten Garagen in der Nähe Ihrer Wohnung.<br />

4. Versicherungsschutz bei Raub, räuberischer Erpressung oder räuberischen Diebstahls<br />

besteht für die unter B 1. genannten Personen auf dem Versicherungsgr<strong>und</strong>stück.<br />

H Was verstehen wir unter Wohnfl äche <strong>und</strong> was geschieht bei unrichti ger<br />

Angabe der Wohnfl äche?<br />

1. Wohnfl äche ist die Gr<strong>und</strong>fl äche in qm aller Räume Ihres Wohnhauses oder Ihrer<br />

Wohnung <strong>und</strong> der dazugehörigen Hobbyräume <strong>und</strong> Wintergärten; ausgenommen<br />

sind dabei Treppen, Keller- <strong>und</strong> Speicherräume, Balkone, Loggien <strong>und</strong> Terrassen<br />

soweit sie nicht zu Wohnzwecken ausgebaut sind. Dem gleichgestellt ist die Übernahme<br />

der qm-Angaben aus Mietverträgen oder Bauplänen. Wohnfl ächen, die nach<br />

Erstellung des Mietvertrages oder Bauplans hinzugekommen sind, sind ebenfalls<br />

zu berücksichtigen.<br />

2. Bei Antragstellung haben Sie die Wohnfl äche nach 1. anzugeben. Jede Änderung<br />

der Wohnfl äche ist uns mitzuteilen.


2.1 Stellt sich im Zeitpunkt des Versicherungsfalles heraus, dass diese nicht der<br />

tatsächlichen entspricht, so vermindert sich die Entschädigung im Verhältnis der<br />

angegebenen zu der tatsächlichen Wohnfl äche.<br />

2.2 Die Vorschriften nach L zum beitragsfreien Vorsorgeschutz fi nden jedoch<br />

Anwendung.<br />

I Welche Verhaltensregeln müssen Sie während der Vertragslaufzeit beachten?<br />

1. Während des Zeitraums, in dem sich keine berechtigte Person in der Wohnung<br />

aufhält, müssen Fenster, Terrassen- <strong>und</strong> Balkontüren <strong>und</strong>sonstige Öffnungen verschlossen<br />

<strong>und</strong> Wohnungseingangstüren abge schlossen sein, sofern dies zumutbar<br />

ist.<br />

2. Türen/Tore von Kellern, Garagen <strong>und</strong> Nebengebäuden müssen nachdem Verlassen<br />

abgeschlossen, alle sonstigen Öffnungen müssen ver schlossen werden,<br />

sofern dies zumutbar ist.<br />

3. Sie müssen uns mitteilen, wenn Ihre Wohnung für mehr als zwei Monate unbewohnt<br />

bleibt.<br />

4. Haben Sie die vorstehenden Verhaltensregeln nach 1. oder 2. oder die Mitteilungspfl<br />

icht nach 3. verletzt, so können wir den Vertrag innerhalb eines Monats,<br />

nachdem wir von der Verletzung Kenntnis erlangt haben, ohne Einhaltung einer<br />

Frist kündigen, es sei denn, dass die Verletzung weder auf Vorsatz noch auf grober<br />

Fahrlässigkeit beruht.<br />

4.1 Darüber hinaus sind wir von der Verpfl ichtung zur Leistung frei, wenn Sie nachweisen,<br />

dass Sie die betreffende Verhaltensregel bzw. Mitteilungspfl icht vorsätzlich<br />

verletzt haben. Im Fall einer grob fahr lässigen Verletzung sind wir berechtigt,<br />

unsere Leistung in einem der Schwere Ihres Verschuldens entsprechenden Verhältnis<br />

zu kürzen. Dies geschieht nicht, wenn Sie nachweisen, dass keine grobe<br />

Fahrlässigkeit vorlag.<br />

4.2 Darüber hinaus bleiben wir zur Leistung verpfl ichtet, wenn die Verletzung der<br />

Verhaltensregel nach 1. bis 2. bzw. die Verletzung der Mitteilungspfl icht nach 3.<br />

weder einen Einfl uss auf den Eintritt des Versicherungsfalls noch einen Einfl uss<br />

auf den Umfang der von uns zu erbringenden Leistungen gehabt hat. Dies gilt<br />

nicht, wenn Sie die Ver haltensregel arglistig verletzt haben.<br />

J Welche Verhaltensregeln müssen Sie im Versicherungsfall beachten?<br />

1. Sie haben den Schaden im Rahmen Ihrer Möglichkeiten abzuwenden <strong>und</strong> so<br />

gering wie möglich zu halten.<br />

2. Der Schaden ist uns unverzüglich zu melden.<br />

3. Unsere sachdienlichen Fragen sind vollständig <strong>und</strong> wahrheitsgemäß zu beantworten.<br />

Auf unsere Bitte haben Sie dies auch schriftlich zu tun.<br />

4. Bitte verändern Sie die Schadenstelle, soweit Ihnen dies zumutbar ist, nicht.<br />

Bewahren Sie bitte beschädigte Gegenstände auf. Auf unsere Bitte ist jede zumutbare<br />

Untersuchung zur Feststellung des Versicherungsfalls <strong>und</strong> des Umfangs der<br />

Leistung zu gestatten <strong>und</strong> es sind Belege einzureichen.<br />

5. Lassen Sie abhanden gekommene Sparbücher <strong>und</strong> andere Urk<strong>und</strong>en unverzüglich<br />

sperren.<br />

6. Zeigen Sie jeden Einbruch, Diebstahl, Raub, räuberischen Diebstahl, Vandalismus<br />

oder jede räuberische Erpressung unverzüglich der Polizei an <strong>und</strong> reichen Sie<br />

dort unverzüglich eine vollständig Liste der abhan den gekommen Sachen ein.<br />

7. Zeigen Sie für den Fall, dass Sie nach einem Einbruch eine erhöhte Telefonrechnung<br />

erhalten haben, den entstandenen Schaden der Polizei <strong>und</strong> uns unverzüglich<br />

an. Legen Sie uns den unverzüglich angeforderten Einzelverbindungsnachweis vor.<br />

8. Haben Sie eine der Verhaltensregeln nach 1. bis 7. verletzt, entfällt unsere<br />

Leistungspfl icht, wenn Sie die Verhaltensregel vorsätzlich ver letzt haben.<br />

8.1 Im Fall einer grob fahrlässigen Verletzung einer der genannten Verhaltensregeln<br />

sind wir berechtigt, unsere Leistungen in einem der Schwere Ihres Verschuldens<br />

entsprechenden Verhältnis zu kürzen. Dies geschieht nicht, wenn Sie nachweisen,<br />

dass keine grobe Fahrlässigkeit vorlag.<br />

8.2 Abweichend von 8. <strong>und</strong> 8.1 sind wir zur Leistung verpfl ichtet, wenn Sie nachweisen,<br />

dass die Verletzung der Verhaltensregel weder für die Feststellung des<br />

Versicherungsfalls noch für die Feststellung oder den Umfang unserer Leistungspfl<br />

icht ursächlich ist. Dies gilt nicht, wenn Sie die Verhaltensregel arglistig verletzt<br />

haben.<br />

8.3 Haben Sie abhanden gekommene Sachen der Polizei nicht oder nicht unverzüglich<br />

angezeigt, so können wir hinsichtlich dieser Sachen von der Entschädigungspfl<br />

icht nach Maßgabe von 8. bis 8.2 ganz oder teilweise leistungsfrei sein.<br />

Ganz oder teilweise leistungsfrei sind wir jedoch nur dann, wenn wir Sie durch<br />

eine gesonderte Mitteilung in Textform auf die Rechtsfolgen gemäß Nr. 8. – 8.2<br />

hingewiesen haben.<br />

K Welchen beitragsfreien Vorsorgeschutz bieten wir für Ihre Kinder?<br />

1. Gründen mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebende Kinder (leibliche Kinder,<br />

Stief-, Adoptiv- oder Pfl egekinder) erstmalig einen eigenen Haushalt innerhalb der<br />

B<strong>und</strong>esrepublik Deutschland, besteht auch für den neuen Haushalt Versicherungsschutz.<br />

2. Der Vorsorgeschutz erlischt drei Monate nach Ablauf des Versiche rungsjahres,<br />

in dem die Haushaltsgründung erfolgte.<br />

3. Bitte teilen Sie uns die neue Haushaltsgründung unter Angabe der Anschrift<br />

<strong>und</strong> der Wohnfl äche (qm) mit.<br />

4. Entschädigung wird nur geleistet, sofern aus einem anderen Versi cherungsvertrag<br />

kein Ersatz erlangt werden kann.<br />

L Welchen beitragsfreien Vorsorgeschutz haben Sie, wenn Sie umzie hen<br />

(Wohnungswechsel) <strong>und</strong>/oder sich Ihre Wohnfl äche verändert?<br />

1. Ihr Beitrag richtet sich nach der in H beschriebenen Wohnfl äche in qm Ihrer<br />

Wohnung <strong>und</strong> dem Ort, an dem sich die Wohnung befi ndet.<br />

– 37 –<br />

1.1 Teilen Sie uns bei Umzug die Anschrift <strong>und</strong> Wohnfl äche (qm) der neuen Wohnung<br />

mit.<br />

1.2 Jede sonstige Änderung der Wohnfl äche ist uns ebenfalls mitzuteilen.<br />

2. Tritt der Versicherungsfall später als einen Monat nach dem jeweiligen Ablauf<br />

des Versicherungsjahres, in dem die Vergrößerung Ihrer in H beschriebenen<br />

Wohnfl äche erfolgte, ein, ohne dass Sie die Änderung angezeigt haben, so vermindert<br />

sich die Entschädigung im Verhältnis der angegeben zu der tatsächlichen<br />

Wohnfl äche in qm.<br />

3. Während eines Wohnungswechsels besteht Versicherungsschutz in beiden<br />

Wohnungen.<br />

4. Zwei Monate nach Umzugsbeginn gilt der Versicherungsschutz dann nur noch<br />

für die neue Wohnung.<br />

5. Ergibt sich aufgr<strong>und</strong> des neuen Wohnortes <strong>und</strong>/oder der neuen Wohnfl äche<br />

(qm) ein höherer Beitrag, so ist dieser ab Beginn des neuen Versicherungsjahres<br />

zu zahlen.<br />

6. Ergibt sich aufgr<strong>und</strong> des neuen Wohnortes <strong>und</strong>/oder der neuen Wohnfl äche<br />

(qm) ein geringerer Beitrag, so ist dieser ab Umzugsbeginn zu zahlen.<br />

7. Befi ndet sich die neue Wohnung außerhalb der B<strong>und</strong>esrepublik Deutschland,<br />

erlischt der Versicherungsschutz zwei Monate nach Um zugsbeginn.<br />

M Was gilt, wenn Sie sich von Ihrem Ehepartner trennen <strong>und</strong> ausziehen oder<br />

wenn mehrere Personen Versicherungsnehmer sind?<br />

1. Ziehen Sie aus der gemeinsamen Ehewohnung aus <strong>und</strong> verbleibt Ihr Ehepartner<br />

in dieser Wohnung, so gilt zusätzlich zu L:<br />

1.1 Versicherungsschutz besteht in der bisherigen <strong>und</strong> in der neuen Wohnung.<br />

1.2 Der Versicherungsschutz für die bisherige Wohnung erlischt drei Monate nach<br />

der nächsten Beitragsfälligkeit, die auf Ihren Auszug folgt.<br />

2. Sind Sie <strong>und</strong> eine weitere Person gemeinsam Versicherungsnehmer <strong>und</strong> zieht<br />

einer von Ihnen beiden aus der gemeinsamen Wohnung aus, so besteht Versicherungsschutz<br />

in der bisherigen <strong>und</strong> in der neuen Wohnung des ausziehenden<br />

Partners.<br />

2.1 Der Versicherungsschutz für die neue Wohnung erlischt drei Mo nate nach der<br />

nächsten Beitragsfälligkeit, die auf Ihren Auszug folgt.<br />

N Wie wird die Entschädigung verzinst?<br />

1. Wir verzinsen die Entschädigung seit Anzeige des Schadens mit 5 % pro Jahr,<br />

soweit nicht aus anderen Gründen ein höherer Zins zu ent richten ist.<br />

2. Zinsen werden erst fällig, wenn die Entschädigung fällig ist <strong>und</strong> wer den mit der<br />

Entschädigung ausgezahlt.<br />

O Wie passen wir unsere Haftung der Preisentwicklung an?<br />

1. Unsere Haftung wird zu der nach dem 1. Januar eines jeden Jahres folgenden<br />

Hauptfälligkeit des Vertrages der Preisentwicklung ange passt.<br />

2. Gr<strong>und</strong>lage hierfür ist der vom Statistischen B<strong>und</strong>esamt jeweils für den Monat<br />

September veröffentlichte Preisindex für „Andere Ver brauchs- <strong>und</strong> Gebrauchsgüter<br />

ohne Nahrungsmittel <strong>und</strong> ohne norma lerweise nicht in der Wohnung gelagerte<br />

Güter” aus dem Preisindex für die Lebenshaltung der privaten Haushalte.<br />

3. Die Veränderung wird berechnet aus der Differenz des Indexes im vergangenen<br />

Kalenderjahr zu dem davor liegenden Kalenderjahr <strong>und</strong> auf eine ganze Zahl abger<strong>und</strong>et.<br />

4. Entsprechend erhöht oder vermindert sich der Beitrag.


21008137<br />

BOXplus Extra<br />

Besondere Bedingungen für die OnTour-Zusatzversicherung (05/09)<br />

A Welche Regelungen gelten?<br />

1. Die Regelungen der BOXplus Extra Bedingungen für die Hausratversicherung sowie<br />

die BOXplus Extra Besonderen Bedingungen für die OnTour-Zusatzversicherung.<br />

2. Die Regelungen der Allgemeinen Bedingungen für BOXplus.<br />

B Welche Sachen sind versichert <strong>und</strong> welche nicht?<br />

1. Versichert sind bis zur Höhe des im Versicherungsschein genannten Betrages<br />

private Sachen, auch Wertsachen, die von im Haushalt leben den Personen genutzt<br />

werden.<br />

2. Nicht versichert sind in Ergänzung zu D 2. der BOXplus Extra Be dingungen für die<br />

Hausratversicherung<br />

2.1 Fahrräder;<br />

2.2 Reise- <strong>und</strong> sonstige Dokumente mit Ausnahme von amtlichen Ausweispapieren;<br />

2.3 Sachen von Personen, wenn diese einen eigenen Hausstand gegrün det haben.<br />

C Wo besteht Versicherungsschutz?<br />

1. Versicherungsschutz besteht weltweit, allerdings nur außerhalb Ihrer im Versicherungsschein<br />

genannten Wohnung.<br />

2. Versicherungsschutz für Schäden durch Einbruchdiebstahl besteht nur, wenn<br />

auch die in den BOXplus Extra Bedingungen für die Haus ratversicherung G 1.5<br />

genannten Voraussetzungen entsprechend erfüllt sind.<br />

3. Versicherungsschutz für Schäden durch Raub, räuberische Erpressung oder<br />

räuberischen Diebstahl besteht außerhalb Ihres Versicherungsgr<strong>und</strong>stückes.<br />

D Für welche Sachen <strong>und</strong> Gefahren bestehen Entschädigungsgrenzen?<br />

1. Versichert sind bis zur Höhe des im Versicherungsschein unter On-Tour genannten<br />

Betrages:<br />

1.1 Wertsachen sowie Foto-/Filmapparate, tragbare Videosysteme, Laptops,<br />

Mobilfunktelefone, tragbare elektronische Geräte jeweils ein schließlich Zubehör;<br />

1.2 Bargeld, auf elektronischen Zahlungsmitteln geladene Beträge<br />

(z.B. Geld- oder Chipkarte).<br />

2. Versichert sind Sachen bis zur Höhe des im Versicherungsschein unter OnTour<br />

jeweils genannten Betrages bei Entwendung<br />

2.1 aus Kraftfahrzeugen, Wohnanhängern <strong>und</strong> Dachboxen nach F On-Tour;<br />

2.2 aus Schiffskabinen nach F OnTour<br />

2.3 durch sonstigen Diebstahl nach G OnTour.<br />

E Unter welchen Voraussetzungen besteht Versicherungsschutz gegen Diebstahl<br />

aus abgeschlossenen Behältnissen?<br />

Versicherungsschutz besteht auch gegen Diebstahl von Sachen aus ab geschlossenen<br />

Safes, Möbeln, Schließ- <strong>und</strong> Wertfächern innerhalb von Gebäuden sowie<br />

aus abgeschlossenen Spinden innerhalb <strong>und</strong> außerhalb von Gebäuden, wenn<br />

der Täter zur Ausführung der Tat die oben ge nannten Behältnisse aufbricht oder<br />

falsche Schlüssel oder andere nicht zum ordnungsgemäßen Öffnen bestimmte<br />

Werkzeuge benutzt.<br />

Ein Schlüssel ist falsch, wenn seine Anfertigung für das Schloss nicht von einer<br />

dazu berechtigten Person veranlasst oder gebilligt worden ist. Der Gebrauch falscher<br />

Schlüssel ist nicht schon dann bewiesen wenn feststeht, dass versicherte<br />

Sachen abhanden gekommen sind. Ein richti ger Schlüssel gilt dann als falsch,<br />

wenn er Ihnen oder einem berechtig ten Schlüsselinhaber gestohlen oder geraubt<br />

wurde.<br />

Nicht versichert ist der Diebstahl aus sonstigen Behältnissen, wie Koffern, Aktentaschen<br />

etc, auch wenn diese abgeschlossen sind.<br />

F Unter welchen Voraussetzungen besteht Versicherungsschutz gegen Diebstahl<br />

aus Kraftfahrzeugen, Wohnanhängern, Dachboxen <strong>und</strong> Schiffskabinen?<br />

Für Sachen in Kraftfahrzeugen, Wohnanhängern (nicht sonstige Kraftfahrzeuganhänger),<br />

Dachboxen <strong>und</strong> Schiffskabinen besteht Versicherungsschutz gegen<br />

Diebstahl nur, wenn der Täter zur Ausführung der Tat diese aufbricht oder falsche<br />

Schlüssel oder andere nicht zum ord nungsgemäßen Öffnen bestimmte Werkzeuge<br />

benutzt. Ein Schlüssel ist falsch, wenn seine Anfertigung für das Schloss nicht von<br />

einer dazu berechtigten Person veranlasst oder gebilligt worden ist. Der Gebrauch<br />

falscher Schlüssel ist nicht schon dann bewiesen wenn feststeht, dass versicherte<br />

Sachen abhanden gekommen sind. Ein richtiger Schlüssel gilt dann als falsch,<br />

wenn er Ihnen oder einem berechtigtem Schlüssel inhaber gestohlen oder geraubt<br />

wurde.<br />

G Unter welchen Voraussetzungen besteht Versicherungsschutz gegen<br />

sonstigen Diebstahl <strong>und</strong> unter welchen nicht?<br />

1. Versichert ist auch die Beschädigung, Zerstörung oder der Verlust versicherter<br />

Sachen durch einfachen Diebstahl.<br />

2. Wertsachen, Foto-/Filmapparate <strong>und</strong> tragbare Videosysteme sowie Laptops,<br />

Mobilfunktelefone <strong>und</strong> sonstige tragbare elektronische Geräte jeweils einschließlich<br />

Zubehör sind gegen einfachen Diebstahl nur dann versichert, wenn Sie oder<br />

eine der nach B 1. der BOXplus Extra Bedin gungen für die Hausratversicherung<br />

genannten Personen jederzeit di rekten Zugriff auf diese Sachen haben.<br />

3. Gegen einfachen Diebstahl sind Bargeld <strong>und</strong> auf elektronische Zah lungsmittel<br />

geladene Beträge (z.B. Geld- oder Chipkarte) nicht versi chert.<br />

4. Bei jedem Schaden durch einfachen Diebstahl wird der im Versiche rungsschein<br />

genannte Betrag (Selbstbehalt) abgezogen. Nach Abzug des Selbstbehaltes werden<br />

die Entschädigungsgrenzen berücksichtigt.<br />

– 38 –<br />

H Unter welchen Voraussetzungen besteht Versicherungsschutz bei Unfall des<br />

Transportmittels?<br />

Versichert ist auch die Beschädigung, Zerstörung oder der Verlust ver sicherter<br />

Sachen durch den Unfall des Transportmittels, mit dem die versicherten Sachen<br />

befördert werden, sofern das Transportmittel bei dem Unfall selbst beschädigt<br />

wird.<br />

I Welcher besondere Versicherungsschutz gilt für Sachen auf Reisen?<br />

1. Wir leisten Entschädigung, wenn versicherte Sachen zerstört, be schädigt werden<br />

oder abhanden kommen, während sie sich auf Reisen in Gewahrsam eines<br />

Beförderungs-, eines Beherbergungsunternehmens oder einer Gepäckaufbewahrung<br />

befi nden.<br />

2. Wir leisten Entschädigung für notwendige Ersatzkäufe bis zu dem im Versicherungsschein<br />

genannten Betrag, wenn versicherte, wegen einer Reise aufgegebene<br />

Sachen infolge einer Verzögerung bei der Beförde rung mindestens 24 St<strong>und</strong>en<br />

später als Sie oder eine der nach B 1. der BOXplus Extra Bedingungen für die<br />

Hausratversicherung genannten Personen an Ihrem Zielort eintreffen.<br />

3. Wir leisten keine Entschädigung nach I 1. oder I 2. für die Zerstö rung, Beschädigung<br />

oder das Abhandenkommen von unter D 1.1 – 1.2 genannten Sachen.<br />

J Welche Kosten sind versichert?<br />

1. Alle Aufwendungen – auch erfolglose –, die Ihnen bei Eintritt eines Versicherungsfalles<br />

im Rahmen der Schadenminderung oder der -abwendung entstehen,<br />

werden erstattet. Aufwendungen, die auf unsere Veranlassung entstehen, werden<br />

auch dann erstattet, wenn sie über die versicherte Summe hinausgehen.<br />

2. Die Wiederbeschaffungskosten amtlicher Ausweispapiere.<br />

K Welche Verhaltensregeln müssen Sie im Versicherungsfall zusätzlich<br />

beachten?<br />

1. Schäden durch strafbare Handlungen müssen Sie <strong>und</strong>/oder weitere unter B 1.<br />

der BOXplus Extra Bedingungen für die Hausratversiche rung genannte Personen vor<br />

Ort der zuständigen Polizei unverzüglich anzeigen <strong>und</strong> dort eine vollständige Liste<br />

der abhandengekommenen Sachen einreichen. Nach der Heimkehr müssen Sie uns<br />

eine Bestäti gung der vor Ort in Kenntnis gesetzten Polizei einreichen.<br />

2. Schäden an Sachen, die auf Reisen aufgegeben werden, sind dem Beförderungsoder<br />

Beherbergungsunternehmen oder einer Gepäckaufbewahrung unverzüglich zu<br />

melden. Hierüber müssen Sie uns eine Bestä tigung einreichen.<br />

3. Während des Zeitraums, in dem sich keine berechtigte Person im Kraftfahrzeug<br />

oder Wohnanhänger aufhält, müssen Fenster <strong>und</strong> son stige Öffnungen verschlossen<br />

<strong>und</strong> Türen sowie Dachboxen abgeschlossen sein.<br />

4. Haben Sie eine der Verhaltensregeln nach 1. bis 3. verletzt, entfällt unsere Leistungspfl<br />

icht, wenn Sie die Verhaltensregel vorsätzlich ver letzt haben. Zusätzlich<br />

gelten M 8. – 8.4 der BOXplus Extra Bedingun gen für die Hausratversicherung.


A Welche Regelungen gelten?<br />

1. Die Regelungen der BOXplus Standard Bedingungen für die Hausratversicherung<br />

sowie die BOXplus Standard Besonderen Bedingungen für die OnTour-Zusatzversicherung.<br />

2. Die Regelungen der Allgemeinen Bedingungen für BOXplus.<br />

B Welche Sachen sind versichert <strong>und</strong> welche nicht?<br />

1. Versichert sind bis zur Höhe des im Versicherungsschein genannten Betrages<br />

private Sachen, auch Wertsachen, die von im Haushalt leben den Personen genutzt<br />

werden.<br />

2. Nicht versichert sind in Ergänzung zu D .2 der BOXplus Standard Bedingungen für<br />

die Hausratversicherung<br />

2.1 Fahrräder;<br />

2.2 Reise- <strong>und</strong> sonstige Dokumente mit Ausnahme von amtlichen Ausweispapieren;<br />

2.3 Sachen von Personen, wenn diese einen eigenen Hausstand gegrün det haben.<br />

C Wo besteht Versicherungsschutz?<br />

1. Versicherungsschutz besteht weltweit, allerdings nur außerhalb Ihrer im Versicherungsschein<br />

genannten Wohnung.<br />

2. Versicherungsschutz für Schäden durch Einbruchdiebstahl besteht nur, wenn<br />

auch die in den BOXplus Standard Bedingungen für die Hausratversicherung G 1.5<br />

genannten Voraussetzungen entsprechend erfüllt sind.<br />

3. Versicherungsschutz für Schäden durch Raub, räuberische Erpres sung oder<br />

räuberischen Diebstahl besteht außerhalb Ihres Versicherungsgr<strong>und</strong>stückes.<br />

D Für welche Sachen <strong>und</strong> Gefahren bestehen Entschädigungsgrenzen?<br />

1. Versichert sind bis zur Höhe des im Versicherungsschein unter On-Tour genannten<br />

Betrages:<br />

1.1 Wertsachen sowie Foto-/Filmapparate, tragbare Videosysteme, Laptops, Mobilfunktelefone,<br />

tragbare elektronische Geräte jeweils ein schließlich Zubehör;<br />

1.2 Bargeld, auf elektronischen Zahlungsmitteln geladene Beträge<br />

(z.B. Geld- oder Chipkarte).<br />

2. Versichert sind bis zur Höhe des im Versicherungsschein unter On-Tour genannten<br />

Betrages Sachen bei Entwendung aus Kraftfahrzeugen, Wohnanhängern,<br />

Dachboxen <strong>und</strong> Schiffskabinen nach F OnTour.<br />

E Unter welchen Voraussetzungen besteht Versicherungsschutz gegen Diebstahl<br />

aus abgeschlossenen Behältnissen?<br />

Versicherungsschutz besteht auch gegen Diebstahl von Sachen aus ab geschlossenen<br />

Safes, Möbeln, Schließ- <strong>und</strong> Wertfächern innerhalb von Gebäuden sowie<br />

aus abgeschlossenen Spinden innerhalb <strong>und</strong> außerhalb von Gebäuden, wenn<br />

der Täter zur Ausführung der Tat die oben ge nannten Behältnisse aufbricht oder<br />

falsche Schlüssel oder andere nicht zum ordnungsgemäßen Öffnen bestimmte<br />

Werkzeuge benutzt.<br />

Ein Schlüssel ist falsch, wenn seine Anfertigung für das Schloss nicht von einer<br />

dazu berechtigten Person veranlasst oder gebilligt worden ist. Der Gebrauch<br />

falscher Schlüssel ist nicht schon dann bewiesen wenn feststeht, dass versicherte<br />

Sachen abhanden gekommen sind. Ein richti ger Schlüssel gilt dann als falsch,<br />

wenn er Ihnen oder einem berechtig ten Schlüsselinhaber gestohlen oder geraubt<br />

wurde.<br />

Nicht versichert ist der Diebstahl aus sonstigen Behältnissen, wie Kof fern, Aktentaschen<br />

etc, auch wenn diese abgeschlossen sind.<br />

F Unter welchen Voraussetzungen besteht Versicherungsschutz gegen Diebstahl<br />

aus Kraftfahrzeugen, Wohnanhängern, Dachboxen <strong>und</strong> Schiffskabinen?<br />

Für Sachen in Kraftfahrzeugen, Wohnanhängern, (nicht sonstige Kraftfahrzeuganhänger),<br />

Dachboxen <strong>und</strong> Schiffskabinen besteht Versicherungsschutz gegen<br />

Diebstahl nur, wenn der Täter zur Ausführung der Tat diese aufbricht oder falsche<br />

Schlüssel oder andere nicht zum ordnungsgemäßen Öffnen bestimmte Werkzeuge<br />

benutzt. Ein Schlüssel ist falsch, wenn seine Anfertigung für das Schloss nicht von<br />

einer dazu berechtigten Person veranlasst oder gebilligt worden ist. Der Gebrauch<br />

falscher Schlüssel ist nicht schon dann bewiesen wenn feststeht, dass versicherte<br />

Sachen abhanden gekommen sind. Ein richtiger Schlüssel gilt dann als falsch,<br />

wenn er Ihnen oder einem berechtigten Schlüssel inhaber gestohlen oder geraubt<br />

wurde.<br />

G Unter welchen Voraussetzungen besteht Versicherungsschutz bei Unfall des<br />

Transportmittels?<br />

Versichert ist auch die Beschädigung, Zerstörung oder der Verlust ver sicherter<br />

Sachen durch den Unfall des Transportmittels, mit dem die versicherten Sachen<br />

befördert werden, sofern das Transportmittel bei dem Unfall selbst beschädigt<br />

wird.<br />

H Welcher besondere Versicherungsschutz gilt für Sachen auf Reisen?<br />

1. Wir leisten Entschädigung, wenn versicherte Sachen zerstört, beschädigt werden<br />

oder abhanden kommen, während sie sich auf Reisen in Gewahrsam eines<br />

Beförderungs-, eines Beherbergungsunternehmens oder einer Gepäckaufbewahrung<br />

befi nden.<br />

2. Wir leisten Entschädigung für notwendige Ersatzkäufe bis zu dem im Versicherungsschein<br />

genannten Betrag, wenn versicherte, wegen einer Reise aufgegebene<br />

Sachen infolge einer Verzögerung bei der Beförde rung mindestens 24 St<strong>und</strong>en<br />

später als Sie oder eine der nach B 1. der BOXplus Standard Bedingungen für die<br />

Hausratversicherung genannten Personen an Ihrem Zielort eintreffen.<br />

– 39 –<br />

21008138<br />

BOXplus Standard<br />

Besondere Bedingungen für die OnTour-Zusatzversicherung (05/09)<br />

3. Wir leisten keine Entschädigung nach H 1. oder H 2. für die Zerstö rung, Beschädigung<br />

oder das Abhandenkommen von unter D 1.1 – 1.2 genannten Sachen.<br />

I Welche Kosten sind versichert?<br />

1. Alle Aufwendungen – auch erfolglose –, die Ihnen bei Eintritt eines Versicherungsfalles<br />

im Rahmen der Schadenminderung oder der -abwendung entstehen,<br />

werden erstattet. Aufwendungen, die auf unsere Veranlassung entstehen, werden<br />

auch dann erstattet, wenn sie über die versicherte Summe hinausgehen.<br />

2. Die Wiederbeschaffungskosten amtlicher Ausweispapiere.<br />

J Welche Verhaltensregeln müssen Sie im Versicherungsfall zusätzlich<br />

beachten?<br />

1. Schäden durch strafbare Handlungen müssen Sie <strong>und</strong>/oder weitere unter B 1.<br />

der BOXplus Standard Bedingungen für die Hausratversi cherung genannte Personen<br />

vor Ort der zuständigen Polizei unverzüg lich anzeigen <strong>und</strong> dort eine vollständige<br />

Liste der abhandengekomme nen Sachen einreichen. Nach der Heimkehr müssen<br />

Sie uns eine Bestä tigung der vor Ort in Kenntnis gesetzten Polizei einreichen.<br />

2. Schäden an Sachen, die auf Reisen aufgegeben werden, sind dem Beförderungs-<br />

oder Beherbergungsunternehmen oder einer Gepäckaufbewahrung unverzüglich zu<br />

melden. Hierüber müssen Sie uns eine Bestä tigung einreichen.<br />

3. Während des Zeitraums, in dem sich keine berechtigte Person im Kraftfahrzeug<br />

oder Wohnanhänger aufhält, müssen Fenster <strong>und</strong> son stige Öffnungen verschlossen<br />

<strong>und</strong> Türen sowie Dachboxen abgeschlos sen sein.<br />

4. Haben Sie eine der Verhaltensregeln nach 1. bis 3. verletzt, entfällt unsere<br />

Leistungspfl icht, wenn Sie die Verhaltensregel vorsätzlich ver letzt haben.<br />

Zusätzlich gelten M 8. – 8.4 der BOXplus Standard Bedingungen für die Hausratversicherung.


21008139<br />

BOXplus Basis<br />

Besondere Bedingungen für die OnTour-Zusatzversicherung (05/09)<br />

A Welche Regelungen gelten?<br />

1. Die Regelungen der BOXplus Basis Bedingungen für die Hausratversicherung<br />

sowie die BOXplus Basis Besonderen Bedingungen für die OnTour-Zusatzversicherung.<br />

2. Die Regelungen der Allgemeinen Bedingungen für BOXplus.<br />

B Welche Sachen sind versichert <strong>und</strong> welche nicht?<br />

1. Versichert sind bis zur Höhe des im Versicherungsschein genannten Betrages<br />

private Sachen, auch Wertsachen, die von im Haushalt lebenden Personen<br />

genutzt werden.<br />

2. Nicht versichert sind die Ergänzung zu D 2. der BOXplus Basis Be dingungen für<br />

die Hausratversicherung<br />

2.1 Fahrräder;<br />

2.2 Reise- <strong>und</strong> sonstige Dokumente mit Ausnahme von amtlichen Ausweispapieren;<br />

2.3 Sachen in Kraftfahrzeugen/-anhängern, sowie in Wohnanhängern<br />

2.4 Sachen von Personen, wenn diese einen eigenen Hausstand gegrün det haben.<br />

C Wo besteht Versicherungsschutz?<br />

1. Versicherungsschutz besteht weilweit, allerdings nur außerhalb Ihrer im Versicherungsschein<br />

genannten Wohnung.<br />

2. Versicherungsschutz für Schäden durch Einbruchdiebstahl besteht nur, wenn<br />

auch die in den BOXplus Basis Bedingungen für die Hausratversicherung F 1.5<br />

genannten Voraussetzungen entsprechend erfüllt sind.<br />

3. Versicherungsschutz für Schäden durch Raub, räuberische Erpres sung oder<br />

räuberischen Diebstahl besteht außerhalb Ihres Versicherungsgr<strong>und</strong>stückes.<br />

D Für welche Sachen <strong>und</strong> Gefahren bestehen Entschädigungsgrenzen?<br />

1. Versichert sind bis zur Höhe des im Versicherungsschein unter On-Tour genannten<br />

Betrages:<br />

1.1 Wertsachen sowie Foto-/Filmapparate, tragbare Videosysteme, Laptops, Mobilfunktelefone,<br />

tragbare elektronische Geräte jeweils ein schließlich Zubehör;<br />

1.2 Bargeld, auf elektronischen Zahlungsmitteln geladene Beträge<br />

(z.B . Geld- oder Chipkarte).<br />

E Unter welchen Voraussetzungen besteht Versicherungsschutz gegen Diebstahl<br />

aus abgeschlossenen Behältnissen?<br />

Versicherungsschutz besteht auch gegen Diebstahl von Sachen aus ab geschlossenen<br />

Safes, Möbeln, Schließ- <strong>und</strong> Wertfächern innerhalb von Gebäuden sowie<br />

aus abgeschlossenen Spinden innerhalb <strong>und</strong> außerhalb von Gebäuden, wenn<br />

der Täter zur Ausführung der Tat die oben ge nannten Behältnisse aufbricht oder<br />

falsche Schlüssel oder andere nicht zum ordnungsgemäßen Öffnen bestimmte<br />

Werkzeuge benutzt.<br />

Ein Schlüssel ist falsch, wenn seine Anfertigung für das Schloss nicht von einer<br />

dazu berechtigten Person veranlasst oder gebilligt worden ist. Der Gebrauch falscher<br />

Schlüssel ist nicht schon dann bewiesen wenn feststeht, dass versicherte<br />

Sachen abhanden gekommen sind. Ein richti ger Schlüssel gilt dann als falsch,<br />

wenn er Ihnen oder einem berechtig ten Schlüsselinhaber gestohlen oder geraubt<br />

wurde.<br />

Nicht versichert ist der Diebstahl aus sonstigen Behältnissen, wie Koffern, Aktentaschen<br />

etc, auch wenn diese abgeschlossen sind.<br />

F Unter welchen Voraussetzungen besteht Versicherungsschutz bei Unfall des<br />

Transportmittels?<br />

Versichert ist auch die Beschädigung, Zerstörung oder der Verlust ver sicherter<br />

Sachen durch den Unfall des Transportmittels, mit dem die versicherten Sachen<br />

befördert werden, sofern das Transportmittel bei dem Unfall selbst beschäfdigt<br />

wird.<br />

G Welcher besondere Versicherungsschutz gilt für Sachen auf Reisen?<br />

1. Wir leisten Entschädigung, wenn versicherte Sachen zerstört, beschädigt werden<br />

oder abhanden kommen, während sie sich auf Reisen in Gewahrsam eines<br />

Beförderungs-, eines Beherbergungsunternehmens oder einer Gepäckaufbewahrung<br />

befi nden.<br />

2. Wir leisten keine Entschädigung nach G 1. für die Zerstörung, Beschädigung<br />

oder das Abhandenkommen von unter D 1.1 – 1.2 genannten Sachen.<br />

H Welche Kosten sind versichert?<br />

1. Alle Aufwendungen – auch erfolglose –, die Ihnen bei Eintritt eines Versicherungsfalles<br />

im Rahmen der Schadenminderung oder der -abwendung entstehen,<br />

werden erstattet. Aufwendungen, die auf unsere Veranlassung entstehen, werden<br />

auch dann erstattet, wenn sie über die versicherte Summe hinausgehen.<br />

2. Die Wiederbeschaffungskosten amtlicher Ausweispapiere.<br />

I Welche Verhaltensregeln müssen Sie im Versicherungsfall zusätzlich<br />

beachten?<br />

1. Schäden durch strafbare Handlungen müssen sie <strong>und</strong>/oder weitere unter B 1.<br />

der BOXplus Basis Bedingungen für die Hausratversiche rung genannte Personen<br />

vor Ort der zuständigen Polizei unverzüglich anzeigen <strong>und</strong> dort eine vollständige<br />

Liste der abhandengekommenen Sachen einreichen. Nach der Heimkehr müssen<br />

Sie uns eine Bestäti gung der vor Ort in Kenntnis gesetzten Polizei einreichen.<br />

– 40 –<br />

2. Schäden an Sachen, die auf Reisen aufgeben werden, sind dem Be förderungsoder<br />

Beherbergungsunternehmen oder einer Gepäckaufbe wahrung unverzüglich zu<br />

melden. Hierüber müssen Sie uns eine Bestä tigung einreichen.<br />

3. Haben Sie eine der Verhaltensregeln nach 1. bis 2. verletzt, entfällt unsere<br />

Leistungspfl icht, wenn Sie die Verhaltensregel vorsätzlich ver letzt haben.<br />

Zusätzlich gelten J 8. – 8.4 der BOXplus Basis Bedingungen für die Hausratversicherung.


BOXplus<br />

Besondere Bedingungen für die Hausrat-Elementar-Zusatzversicherung (05/09)<br />

A Welche Regelungen gelten?<br />

1. Die Regelungen der BOXplus Bedingungen für die Hausratversiche rung, die Besonderen<br />

Bedingungen für die Hausrat-Elementar-Zusatzversicherung <strong>und</strong> soweit<br />

vereinbart<br />

1.1 die BOXplus Besonderen Bedingungen für die Fahrrad-Zusatzversicherung<br />

1.2 die BOXplus Besonderen Bedingungen für die OnTour-Zusatzver sicherung<br />

2. Die Regelungen der Allgemeinen Bedingungen für BOXplus.<br />

B Gegen welche Gefahren/Schäden sind Ihre Sachen zusätzlich versichert?<br />

1. Versichert ist auch die Beschädigung, Zerstörung oder der Verlust Ihrer versicherten<br />

Sachen durch:<br />

1.1 Überschwemmung (Überfl utung des Versicherungsortes);<br />

1.2 Rückstau (Wasser, das infolge eines Rückstaus in Rohrleitungssysteme aufgr<strong>und</strong><br />

von Witterungsniederschlägen oder Überschwemmung bestimmungswidrig<br />

austritt);<br />

1.3 Erdbeben;<br />

1.4 Vulkanausbruch.<br />

2. Nicht versichert sind ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen Schäden durch:<br />

2.1 Sturmfl ut;<br />

2.2 Erdbeben, die nicht auf einer naturbedingten Erschütterung des Erdbodens<br />

beruhen;<br />

2.3 Gr<strong>und</strong>wasser.<br />

C Wann beginnt der Versicherungsschutz für Überschwemmung <strong>und</strong> Rückstau?<br />

1. Für die in B 1.1 – 1.2 versicherten Gefahren besteht Versicherungs schutz<br />

frühestens einen Monat nach dem Tag der Antragstellung, je doch nicht vor dem<br />

beantragten Versicherungsbeginn (Wartezeit).<br />

2. Die Wartezeit entfällt, sofern der Versicherungsschutz unmittelbar im Anschluss<br />

an einen bestehenden Hausratversicherungsvertrag, der ebenfalls die Gefahr<br />

Überschwemmung mitversichert hatte, beantragt wird.<br />

D Mit welchem Betrag sind Sie am Schaden beteiligt?<br />

1. Bei jedem Schaden gemäß B wird der im Versicherungsschein ge nannte Betrag<br />

(Selbstbeteiligung) abgezogen.<br />

2. Nach Abzug der Selbstbeteiligung werden die Entschädigungsgren zen berücksichtigt.<br />

E Welche Regelung gilt bei Umzug zusätzlich?<br />

Zusätzlich zu den Regelungen Ihrer BOXplus Bedingungen für die Hausratversicherung<br />

gilt: Liegt Ihre Wohnung nach einem Umzug in einem Gebiet, für das wir<br />

für die unter B 1. genannten Gefahren keinen Versicherungsschutz anbieten, so<br />

erlischt dieser erweiterte Versiche rungsschutz zum Ende des Versicherungsjahres,<br />

in dem der Umzug erfolgt ist.<br />

– 41 –<br />

21008140


21008141<br />

BOXplus<br />

Besondere Bedingungen für die<br />

Hausrat-Elementar-Zusatzversicherung – ohne Überschwemmung/Rückstau (05/09)<br />

A Welche Regelungen gelten?<br />

1. Die Regelungen der BOXplus Bedingungen für die Hausratversicherung, die<br />

Besonderen Bedingungen für die Hausrat-Elementar-Zusatz versicherung<br />

1.1 die BOXplus Besonderen Bedingungen für die Fahrrad-Zusatzversicherung<br />

1.2 die BOXplus Besonderen Bedingungen für die OnTour-Zusatzversicherung.<br />

2. Die Regelungen der Allgemeinen Bedingungen für BOXplus.<br />

B Gegen welche Gefahren/Schäden sind Ihre Sachen zusätzlich versi chert?<br />

1. Versichert ist auch die Beschädigung, Zerstörung oder der Verlust Ihrer versicherten<br />

Sachen durch:<br />

1.1 Erdbeben;<br />

1.2 Vulkanausbruch.<br />

2. Nicht versichert sind ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen Schäden durch<br />

Erdbeben, die nicht auf einer naturbedingten Erschütte rung des Erdbodens beruhen;<br />

C Mit welchem Betrag sind Sie am Schaden beteiligt?<br />

1. Bei jedem Schaden gemäß B wird der im Versicherungsschein ge nannte Betrag<br />

(Selbstbeteiligung) abgezogen.<br />

2. Nach Abzug der Selbstbeteiligung werden die Entschädigungsgren zen berücksichtigt.<br />

D Welche Regelung gilt bei Umzug zusätzlich?<br />

Zusätzlich zu den Regelungen Ihrer BOXplus Bedingungen für die Hausratversicherung<br />

gilt:<br />

Liegt Ihre Wohnung nach einem Umzug in einem Gebiet, für das wir für die unter<br />

B 1. genannten Gefahren keinen Versicherungsschutz an bieten, so erlischt dieser<br />

erweiterte Versicherungsschutz zum Ende des Versicherungsjahres, in dem der<br />

Umzug erfolgt ist.<br />

– 42 –


BOXplus<br />

Besondere Bedingungen für die Fahrrad-Zusatzversicherung (05/09)<br />

A Welche Regelungen gelten?<br />

1. Die Regelungen der BOXplus Bedingungen für die Hausratversiche rung sowie<br />

die BOXplus Besondere Bedingungen für die Fahrrad-Zusatzversicherung.<br />

2. Die Regelungen der Allgemeinen Bedingungen für BOXplus.<br />

B Welche Sachen sind versichert?<br />

Versichert sind<br />

1. im Rahmen dieses Vertrages Fahrräder bis zur Höhe des im Versicherungsschein<br />

genannten Betrages.<br />

2. Lose mit dem Fahrrad verb<strong>und</strong>enes Zubehör ist nur versichert, wenn es gemeinsam<br />

mit dem Fahrrad zerstört oder beschädigt wurde oder in Verlust geraten ist.<br />

3. Der Versicherungsschutz gilt weltweit.<br />

C Welche Kosten sind versichert?<br />

Alle Aufwendungen – auch erfolglose – , die Ihnen bei Eintritt eines Versicherungsfalles<br />

im Rahmen der Schadenabwendung oder -minderung entstehen oder auf<br />

unsere Veranlassung entstehen, werden erstat tet, auch dann, wenn sie über die<br />

versicherte Summe hinausgehen.<br />

D Gegen welche Gefahren sind Ihre Fahrräder zusätzlich versichert?<br />

Versichert ist auch die Beschädigung, Zerstörung oder der Verlust Ihres Fahrrades<br />

durch:<br />

1. Diebstahl, wenn das Fahrrad zum Zeitpunkt des Diebstahls durch eine Schutzvorrichtung<br />

gegen Wegnahme gesichert war;<br />

2. den Unfall des Transportmittels, mit dem das versicherte Fahrrad befördert<br />

wird, sofern das Transportmittel bei dem Unfall selbst beschädigt wird.<br />

E Welcher besondere Versicherungsschutz gilt auf Reisen?<br />

Wir leisten Entschädigung, wenn Ihr Fahrrad zerstört, beschädigt wird oder abhanden<br />

kommt, während es sich auf Reisen in Gewahrsam eines Beförderungs-, eines<br />

Beherbergungsunternehmens oder einer Gepäckaufbewahrung befi ndet.<br />

F Welche Verhaltensregeln müssen Sie während der Vertragslaufzeit beachten?<br />

1. Sie <strong>und</strong>/oder weitere unter B 1. der BOXplus Bedingungen für die Hausratversicherung<br />

genannte Personen haben Unterlagen über den Hersteller, die Marke <strong>und</strong><br />

die Rahmennummer der versicherten Fahr räder zu beschaffen <strong>und</strong> aufzubewahren.<br />

2. Verletzen Sie <strong>und</strong>/oder weitere unter B 1. der BOXplus Bedingungen für die<br />

Hausratversicherung genannte Personen diese Verhaltensregel, so kann die Entschädigung<br />

nur verlangt werden, wenn die Merkmale anderweitig nachgewiesen<br />

werden können.<br />

G Welche Verhaltensregeln müssen Sie im Versicherungsfall zusätzlich<br />

beachten?<br />

1. Zeigen Sie <strong>und</strong>/oder weitere unter B 1. der BOXplus Bedingungen für die Hausratversicherung<br />

genannte Personen jeden Diebstahl Ihres Fahrrades unter Angabe<br />

von Hersteller, Marke <strong>und</strong> Rahmennummer unverzüglich der Polizei an. Sie müssen<br />

uns hierüber eine Bestätigung einreichen.<br />

2. Schäden an einem auf Reisen aufgegebenen Fahrrad sind dem Be förderungsoder<br />

Beherbergungsunternehmen oder einer Gepäckaufbe wahrung unverzüglich zu<br />

melden. Hierüber müssen Sie uns eine Bestä tigung einreichen.<br />

3. Wir können bei Verletzung einer der vorstehenden Verhaltensregeln leistungsfrei<br />

sein. Die Regeln der BOXplus Bedingungen für die Haus ratversicherung, siehe<br />

dort „Welche Verhaltensregeln müssen Sie im Versicherungsfall beachten”, fi nden<br />

Anwendung.<br />

– 43 –<br />

21008142


21008126<br />

BOXplus<br />

Besondere Bedingungen für den Wohnungs-Schutzbrief (05/09)<br />

A Welche Regelungen gelten?<br />

1. Die Regelungen der BOXplus Bedingungen sowie die BOXplus Be sonderen Bedingungen<br />

für den Wohnungs-Schutzbrief.<br />

2. Die Regelungen der Allgemeinen Bedingungen für BOXplus.<br />

B Welche Personen haben Versicherungsschutz?<br />

1. Versicherungsschutz haben:<br />

Sie <strong>und</strong> alle weiteren in Ihrem Haushalt lebenden Personen.<br />

2. Keinen Versicherungsschutz haben:<br />

alle Personen, die nicht in Ihrem Haushalt leben, insbesondere Besu cher, Gäste<br />

<strong>und</strong> Untermieter.<br />

C Wo besteht Versicherungsschutz?<br />

1. Versicherungsschutz besteht in Ihrem im Versicherungsschein ge nannten Versicherungsort<br />

für die unter B 1. genannten Personen.<br />

1.1 Zu Ihrem Versicherungsort gehören alle ausschließlich von den un ter B 1.<br />

genannten Personen genutzten Räume auf dem Versicherungs gr<strong>und</strong>stück, einschließlich<br />

Balkone, Loggien, Terrassen <strong>und</strong> Wintergär ten.<br />

2. Versicherungsschutz besteht auch in Büroräumen auf dem Versiche rungsgr<strong>und</strong>stück,<br />

die eine unter B 1. genannte Person ausschließlich berufl ich oder<br />

gewerblich nutzt.<br />

2.1 Die Erweiterung gemäß C 2 gilt nicht für die BOXplus Basis Be dingungen für<br />

die Hausratversicherung, sofern diese vereinbart wurde.<br />

3. Versicherungsschutz besteht in den von unter B 1. genannten Per sonen allein<br />

genutzten Garagen in der Nähe Ihrer Wohnung.<br />

4. Kein Versicherungsschutz besteht in Gemeinschaftsräumen, Stellplätzen<br />

innerhalb von Sammelgaragen sowie anderen Betriebsräumen <strong>und</strong> Betriebseinrichtungen<br />

als die unter C 2 genannten.<br />

D Welche Leistungen erbringen wir?<br />

1. Wir erbringen für Sie folgende Leistungen:<br />

1.1 Organisation von Fachbetrieben für die Beseitigung einer versi cherten Notfallsituation<br />

<strong>und</strong><br />

1.2 Übernahme der Kosten gemäß E für die durch uns beauftragten Unternehmen.<br />

2. Wir erbringen keine Leistungen,<br />

2.1 wenn eine unter B 1. genannte Person die Notfallsituation vorsätz lich herbeigeführt<br />

hat;<br />

2.2 generell für alle Notfallsituationen vor Vertragsbeginn.<br />

E Welche Kosten sind versichert?<br />

1. Wir tragen die entstandenen notwendigen Kosten je Notfallsituation bis zu dem<br />

im Versicherungsschein genannten Betrag. Die Zahlung er folgt direkt an das durch<br />

uns beauftragte Unternehmen.<br />

2. Die Übernahme der Kosten für alle Notfallsituationen, die uns in nerhalb eines<br />

Versicherungsjahres gemeldet werden, ist begrenzt auf das Vierfache des im<br />

Versicherungsschein genannten Betrages.<br />

F Unter welchen Voraussetzungen haben Sie Kosten zu tragen?<br />

1. Das beauftragte Unternehmen stellt Ihnen den Betrag in Rechnung, der<br />

1.1 den bis zum im Versicherungsschein je Notfallsituation genannten Betrag oder<br />

1.2 unsere Jahresgesamtleistung gemäß E 2. übersteigt.<br />

G Unter welchen Voraussetzungen besteht Anspruch auf einen Schlüsseldienst?<br />

1. Anspruch auf einen Schlüsseldienst besteht, wenn eine unter B 1. ge nannte<br />

Person nicht in die versicherte Wohnung gelangen kann, weil<br />

1.1 der Schlüssel für die Wohnungstür <strong>und</strong>/oder Hauseingangstür ab handen<br />

gekommen oder abgebrochen ist oder<br />

1.2 sie sich versehentlich ausgesperrt hat.<br />

2. Wir übernehmen die Kosten für das Öffnen der Wohnungstür <strong>und</strong>/oder Hauseingangstür<br />

durch den Schlüsseldienst sowie die Kosten für ein provisorisches<br />

Schloss, wenn das Türschloss durch das Öffnen der Tür funktionsunfähig geworden<br />

ist.<br />

H Unter welchen Voraussetzungen besteht Anspruch auf einen Rohrreinigungsservice?<br />

1. Anspruch auf den Einsatz einer Rohrreinigungsfi rma besteht, wenn<br />

1.1 Abfl ussrohre von Bade- oder Duschwannen, Wasch-oder Spülbecken, WC’s,<br />

Urinalen, Bidets oder Bodenabläufen verstopft sind <strong>und</strong> dies nicht ohne eine<br />

fachmännische Behebung beseitigt werden kann.<br />

1.2 Wir erbringen keine Leistungen, wenn die Ursache für die Rohr verstopfung<br />

erkennbar außerhalb des in C genannten Versicherungsor tes liegt.<br />

2. In Erweiterung von H 1.1 besteht Anspruch auf den Einsatz einer Rohrreinigungsfi<br />

rma, wenn auf dem Versicherungsgr<strong>und</strong>stück Ihres Ein- oder Zweifamilienhauses<br />

Abfl ussrohre verstopft sind <strong>und</strong> dies nicht ohne eine fachmännische<br />

Behebung beseitigt werden kann.<br />

– 44 –<br />

2.1 Wir erbringen keine Leistungen, wenn die Ursache für die Rohr verstopfung<br />

erkennbar außerhalb Ihres Versicherungsgr<strong>und</strong>stückes liegt.<br />

2.2 H 2. gilt nicht für die BOXplus Hausratversicherung, sofern diese vereinbart<br />

wurde.<br />

3. Wir übernehmen die Kosten für die Behebung der Rohrverstopfung gemäß H 1.1<br />

<strong>und</strong> H 2.<br />

I Unter welchen Voraussetzungen besteht Anspruch auf einen Sanitär-Installateurservice?<br />

1. Anspruch auf den Einsatz eines Sanitär-Installationsbetriebes be steht, wenn<br />

aufgr<strong>und</strong><br />

1.1 eines Defekts an einer Armatur, an einem Boiler, an der Spülung des WC’s<br />

oder Urinals oder am Haupthahn das Kalt- oder Warmwas ser nicht mehr abgestellt<br />

werden kann;<br />

1.2 eines Defekts an einer Armatur, an einem Boiler, an der Spülung des WC’s<br />

oder Urinals oder am Haupthahn die Kalt- oder Warmwas serversorgung unterbrochen<br />

ist.<br />

2. Wir übernehmen die Kosten für die Behebung des Defekts.<br />

3. Wir erbringen keine Leistungen<br />

3.1 für den Austausch defekter Dichtungen <strong>und</strong> verkalkter Bestandteile oder<br />

Zubehör von Armaturen <strong>und</strong> Boilern;<br />

3.2 für die ordentliche Instandhaltung bzw. Wartung der Sanitärinstal lation.<br />

J Unter welchen Voraussetzungen besteht Anspruch auf einen Elektro-Installateurservice?<br />

1. Anspruch auf den Einsatz eines Elektro-Installationsbetriebes besteht bei<br />

Defekten an der Elektro-Installation.<br />

2. Wir übernehmen die Kosten für die Behebung des Defekts.<br />

3. Wir erbringen keine Leistungen für<br />

3.1 die Behebung von Defekten an elektrischen <strong>und</strong> elektronischen Ge räten wie<br />

z.B. Waschmaschinen, Trocknern, Geschirrspülmaschinen, Herden, Backöfen,<br />

Dunstabzugshauben, Heizkesseln, Heizungssteue rungsanlagen, Kühlschränken,<br />

Tiefkühlgeräten, Lampen einschließlich Leuchtmitteln, Computern, Telefonanlagen,<br />

Fernsehgeräten, Stereoan lagen, Video- <strong>und</strong> DVD-Playern;<br />

3.2 die Behebung von Defekten an Stromverbrauchszählern.<br />

K Unter welchen Voraussetzungen besteht Anspruch auf einen Heizungs-Installateurservice<br />

1. Anspruch auf den Einsatz eines Heizungs-Installateurbetriebes be steht, wenn<br />

aufgr<strong>und</strong><br />

1.1 von Defekten an zugehörigen Thermostatventilen Heizkörper nicht in Betrieb<br />

genommen werden können;<br />

1.2 eines Bruchschadens oder Undichtigkeit Heizkörper repariert oder ersetzt<br />

werden müssen.<br />

2. Wir übernehmen die Kosten für die Behebung des Defekts.<br />

3. Wir erbringen keine Leistungen für<br />

3.1 die Behebung von Defekten an Heizkesseln, Brennern, Tanks <strong>und</strong> Heizungsrohren;<br />

3.2 die Behebung von Schäden durch Korrosion.<br />

L Unter welchen Voraussetzungen besteht Anspruch auf die Bereitstel lung von<br />

elektrischen Leih-Heizgeräten?<br />

1. Anspruch auf elektrische Leih-Heizgeräte besteht, wenn die Hei zungsanlage<br />

unvorhergesehen ausfällt <strong>und</strong> eine Abhilfe durch den Hei zungs-Installateurservice<br />

gemäß K nicht möglich ist.<br />

2. Wir übernehmen die Kosten für den Versand <strong>und</strong> die Bereitstellung der Leih-<br />

Heizgeräte inklusive der zusätzlichen Stromkosten, die durch den Einsatz der<br />

Leih-Heizgeräte entstehen.<br />

3. Die Kosten für den Versand der Leih-Heizgeräte werden nicht auf die in E<br />

genannten Entschädigungsgrenzen angerechnet.<br />

M Unter welchen Voraussetzungen besteht Anspruch auf Beseitigung von Wespennestern?<br />

1. Es besteht Anspruch auf fachmännische Beseitigung bzw. Umsied lung von<br />

Wespennestern.<br />

2. Anspruch auf fachmännische Beseitigung bzw. Umsiedlung von Wespennestern<br />

besteht, wenn sich diese auf dem Versicherungsgr<strong>und</strong> stück Ihres Ein- oder Zweifamilienhauses<br />

befi nden.<br />

3. Wir übernehmen die Kosten für die Beseitigung bzw. Umsiedlung von Wespennestern<br />

nach M 1. <strong>und</strong> M 2.<br />

4. Wir erbringen keine Leistungen, wenn die Beseitigung bzw. Umsied lung aus<br />

rechtlichen Gründen (z.B. Artenschutz) nicht zulässig ist.


N Unter welchen Voraussetzungen besteht Anspruch auf einen Reini gungsservice?<br />

1. Anspruch auf den Einsatz eines Reinigungsbetriebes besteht, wenn eine Verpuffung<br />

eines Ofens, Ofenrohres oder Kamins stattgef<strong>und</strong>en hat.<br />

1.1 Die Reinigung umfasst den Boden, die Wände <strong>und</strong> die Decke, so fern die<br />

Verschmutzungen nicht mit herkömmlichen Reinigungsmitteln behoben werden<br />

können.<br />

2. Die Kosten für die Reinigung von Inventar werden nicht übernom men.<br />

O Welche Verhaltensregeln müssen Sie im Versicherungsfall beachten?<br />

1. Sie oder eine unter B 1. genannte Person haben uns über die von G bis N genannten<br />

Notfallsituationen unverzüglich zu informieren.<br />

1.1 Haben Sie diese Meldepfl icht verletzt, entfällt unsere Leistungs pfl icht, wenn<br />

die Verletzung vorsätzlich erfolgt ist.<br />

1.2 Im Fall einer grob fahrlässigen Verletzung der Meldepfl icht sind wir berechtigt,<br />

unsere Leistungen in einem der Schwere Ihres Verschuldens entsprechenden Verhältnis<br />

zu kürzen. Dies geschieht nicht, wenn Sie nachweisen, dass die Meldung<br />

ohne grobe Fahrlässigkeit unterblieben ist.<br />

1.3 Abweichend von 1.1 <strong>und</strong> 1.2 sind wir zur Leistung verpfl ichtet, so weit die<br />

Verletzung der Meldepfl icht für den Umfang der Kosten nicht ursächlich ist. Dies<br />

gilt nicht, wenn Sie die Meldepfl icht arglistig ver letzt haben.<br />

– 45 –


21008144<br />

BOXplus<br />

Besondere Bedingungen der Ergänzungsdeckung zur Hausratversicherung (05/09)<br />

A Was ist die Ergänzungsdeckung?<br />

1. Die Ergänzungsdeckung ist eine Anschlussdeckung zu einem bei ei nem anderen<br />

Versicherer bestehenden Hausratsversicherungsvertrag (Vertrag).<br />

2. Sie ergänzt den Versicherungsschutz des bei einem anderen Versi cherer bestehenden<br />

Vertrages um die durch unseren Vertrag gebotene Hausratdeckung.<br />

B Welchen Versicherungsschutz bietet die Ergänzungsdeckung?<br />

1. Versicherungsschutz besteht bis zu den jeweils in unserem Vertrag vereinbarten<br />

Entschädigungsgrenzen.<br />

2. Versicherungsschutz besteht nur, soweit aus dem bei einem anderen Versicherer<br />

bestehenden Vertrag keine Leistung beansprucht werden kann.<br />

C Wann besteht kein Versicherungsschutz?<br />

Verweigert der andere Versicherer wegen Nichtzahlung des Beitrages den Versicherungsschutz<br />

oder existiert kein Vertrag bei einem anderen Versicherer, so besteht<br />

kein Anspruch auf Gewährung dieses Versiche rungsschutzes aus unserem<br />

Vertrag.<br />

D Für welche Dauer kann eine Ergänzungsdeckung abgeschlossen wer den?<br />

Die Ergänzungsdeckung besteht bis zum Ablauf des bei einem anderen Versicherer<br />

bestehenden Vertrages, längstens für die Dauer von drei Jahren.<br />

E Welchen Beitrag erheben wir für die Ergänzungsdeckung?<br />

1. Bis zum Ende der Ergänzungsdeckung ist der im Versicherungs schein genannte<br />

rabattierte Beitrag für unseren Vertrag zu entrichten.<br />

2. Mit dem Ende der Ergänzungsdeckung ist der volle Beitrag für un seren Vertrag<br />

zu entrichten.<br />

F Welche besondere Anzeigepfl icht gilt?<br />

Sie müssen uns unverzüglich informieren, wenn Ihr Vertrag bei dem anderen Versicherer<br />

vor dem im Versicherungsschein genannten Zeitpunkt endet.<br />

– 46 –


BOXplus Aktiv Extra<br />

Bedingungen für die Hausratversicherung (05/09)<br />

A Welche Regelungen gelten?<br />

1. Die Regelungen der BOXplus Aktiv Extra Bedingungen für die Hausratversicherung.<br />

2. Die Regelungen der Allgemeinen Bedingungen für BOXplus.<br />

B Welche Personen haben für ihre Sachen Versicherungsschutz?<br />

1. Versicherungsschutz haben:<br />

Sie <strong>und</strong> alle weiteren in Ihrem Haushalt lebenden Personen.<br />

2. Keinen Versicherungsschutz haben:<br />

alle Personen, die nicht in Ihrem Haushalt leben, insbesondere Besucher,<br />

C Welche Leistungen erbringen wir?<br />

Wir erbringen im Versicherungsfall folgende Leistungen:<br />

1. Sind versicherte Sachen gemäß D, die von im Haushalt lebenden Personen für<br />

den Haushalt genutzt werden, beschädigt <strong>und</strong> reparatur fähig, erstatten wir Ihnen<br />

die Kosten für die von Ihnen veranlasste notwendige Reparatur bis zur Höhe des<br />

Neuwertes.<br />

2. Sind versicherte Sachen gemäß D, die von im Haushalt lebenden Personen für<br />

den Haushalt genutzt werden, zerstört, in Verlust geraten oder übersteigen die Reparaturkosten<br />

den Neuwert (bei Antiquitäten den Wiederbeschaffungswert) der<br />

versicherten Sachen, erstatten wir Ihnen den Neuwert (bei Antiquitäten den Wiederbeschaffungswert<br />

für ei ne gleichwertige Antiquität).<br />

D Welche Sachen sind versichert <strong>und</strong> welche nicht?<br />

1. Versichert sind:<br />

1.1 Sachen, die von im Haushalt lebenden Personen für den Haushalt privat genutzt<br />

werden;<br />

1.2 Arbeitsgeräte <strong>und</strong> Einrichtungsgegenstände, einschließlich Handels ware bis<br />

zu dem im Versicherungsschein genannten Betrag, die aus schließlich Ihrem Beruf/<br />

Gewerbe oder ausschließlich dem Beruf/Gewerbe einer mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft<br />

lebenden Person dienen, sofern aus einem anderen Versicherungsvertrag<br />

kein Ersatz erlangt werden kann.<br />

1.3 Für Wertsachen gelten die auf dem Versicherungsschein genannten Entschädigungsgrenzen.<br />

Wertsachen sind:<br />

1.3.1 Bargeld, auf elektronischen Zahlungsmitteln geladene Beträge<br />

(z.B. Geld- oder Chipkarte);<br />

1.3.2 Urk<strong>und</strong>en einschließlich Sparbücher <strong>und</strong> sonstige Wertpapiere;<br />

1.3.3 Schmucksachen, Edelsteine, Taschen- <strong>und</strong> Armbanduhren (auch Uhrensammlungen),<br />

Perlen, Briefmarken, Telefonkarten, Münzen, Medaillen <strong>und</strong> alle Sachen<br />

aus Gold, Platin oder Silber, Pelze, handgeknüpfte Teppiche <strong>und</strong> Gobelins, Kunstgegenstände,<br />

sonstige Sachen, die über 100 Jahre alt sind (Antiquitäten), jedoch<br />

mit Ausnahme von Möbeln.<br />

1.4 Gebäudebestandteile sind nur dann versichert, wenn sie von Ihnen als Mieter<br />

oder Wohnungseigentümer zusätzlich angeschafft oder übernommen wurden <strong>und</strong><br />

wenn Sie für deren Wartung, Reparatur <strong>und</strong> Erneuerung verantwortlich sind <strong>und</strong><br />

aus einer Gebäudeversicherung keine Deckung gewährt wird.<br />

1.5 Kleintiere, wie H<strong>und</strong>e, Katzen, Vögel etc.<br />

2. Nicht versichert sind:<br />

2.1 Gemeinschaftsantennen <strong>und</strong> Gemeinschaftssatellitenempfangsanlagen;<br />

2.2 Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von mehr als<br />

6 km/h <strong>und</strong> deren Motoren;<br />

2.3 Kraftfahrzeuganhänger;<br />

2.4 Motor-, Segelboote <strong>und</strong> Flugzeuge über 5 kg Fluggewicht <strong>und</strong> de ren Motoren;<br />

2.5 Schäden am Inhalt eines Aquariums, die dadurch entstehen, dass Wasser aus<br />

dem Aquarium ausgetreten ist.<br />

E Welche Kosten sind versichert?<br />

1. Versichert sind die durch den Versicherungsfall entstandenen notwendigen<br />

Kosten für:<br />

1.1 Aufräumen <strong>und</strong> Entsorgung versicherter Sachen;<br />

1.2 Ab- <strong>und</strong> Aufbauen, Abdecken oder Umräumen um versicherte Sachen zu<br />

reparieren;<br />

1.3 Transport <strong>und</strong> Lagerung versicherter Sachen, für die Dauer, in der die<br />

Wohnung unbenutzbar ist;<br />

1.4 Austauschen von Schlössern an den Wohnungstüren, wenn die Schlüssel<br />

durch einen Versicherungsfall abhanden gekommen sind;<br />

1.5 Reparatur von Gebäudeschäden, die in der Wohnung durch eine in G 1.5<br />

beschriebene Tat entstanden sind;<br />

1.6 anderweitige Unterbringung versicherter Personen ohne Nebenkosten für<br />

die Dauer, in der die Wohnung unbewohnbar ist;<br />

1.7 vorläufi ge, eilbedürftige Maßnahmen zum Schutz versicherter Sachen;<br />

1.8 Bewachung versicherter Sachen, wenn Schließvorrichtungen <strong>und</strong> sonstige<br />

Sicherungen der Wohnung keinen ausreichenden Schutz bieten – längstens für<br />

die Dauer von 1 Monat;<br />

1.9 die Koordination der Wiederherstellung Ihres Hausrates anlässlich eines<br />

erheblichen Schadens.<br />

1.10 das Auffüllen von Aquarien <strong>und</strong> Wasserbetten mit Wasser<br />

2. Versichert sind bis zur Höhe des im Versicherungsschein genannten Betrages<br />

die entstandenen Telefonmehrkosten, wenn der Täter infolge einer in G 1.5 be-<br />

– 47 –<br />

21008145<br />

schriebenen Tat innerhalb des Versicherungsortes den Telefon-Festnetzanschluss<br />

missbraucht.<br />

3. Versichert sind die Ihnen als Mieter durch den Versicherungsfall entstandenen<br />

notwendigen<br />

3.1 Kosten für Reparaturen in Ihrer gemieteten Wohnung an Boden belägen, Innenanstrichen,<br />

Tapeten sowie an behindertengerechten Ein bauten;<br />

3.2 Mehrkosten, die durch Wasserverlust infolge Bruchs eines Leitungswasserrohres<br />

entstehen.<br />

3.3 Versicherungsschutz als Eigentümer besteht nur, solange aus einer Gebäudeversicherung<br />

kein Ersatz verlangt werden kann.<br />

4. Alle Aufwendungen – auch erfolglose –, die Ihnen bei Eintritt eines Versicherungsfalles<br />

im Rahmen der Schadenabwendung oder -minderung entstehen oder<br />

auf unsere Veranlassung entstehen, werden erstattet.<br />

F Unter welcher Voraussetzung übernehmen wir Rückreisekosten?<br />

1. Wir erstatten Ihnen die Mehrkosten für eine notwendige vorzeitige Rückreise<br />

aus dem Urlaub bis zu dem im Versicherungsschein genannten Betrag, wenn durch<br />

den Eintritt eines Versicherungsfalles am Versicherungsort Ihre Anwesenheit erforderlich<br />

wird.<br />

2. Wir erstatten auch die Mehrkosten für die gemäß B genannten mitreisenden<br />

Personen.<br />

3. Die Rückreisekosten müssen im Verhältnis zum voraussichtlich entstandenen<br />

Schaden wirtschaftlich vertretbar sein. Bei der Wahl des Verkehrsmittels für die<br />

Rückreise ist ebenfalls auf die Verhältnismäßigkeit zwischen dem ursprünglich<br />

geplanten Verkehrsmittel <strong>und</strong> der Dringlichkeit der Rückreise zu achten.<br />

4. Informieren Sie uns vor der Rückreise unverzüglich, soweit dies zumutbar ist.<br />

G Gegen welche Gefahren/Schäden besteht Versicherungsschutz <strong>und</strong> gegen<br />

welche nicht?<br />

1. Versichert ist: die Beschädigung, Zerstörung oder der Verlust Ihrer versicherten<br />

Sachen durch:<br />

1.1 Sturm ab Windstärke 8, Hagel, Frost, naturbedingten Erdrutsch, naturbedingten<br />

Erdfall über natürlichen Hohlräumen, Blitz/atmosphärische Überspannung,<br />

Abgang von Lawinen, Schnee druck;<br />

1.2 Feuer/Brand, Sengschäden, Explosion/Verpuffung, Implosion;<br />

1.3 Anprall von Kraft-, Schienen-, Luft- <strong>und</strong> Wasserfahrzeugen sowie ihrer Teile<br />

oder Ladungen;<br />

1.4 Flüssigkeiten aus Zu- oder Ableitungen <strong>und</strong> den jeweils daran an geschlossenen<br />

Geräten oder Anlagen sowie aus Aquarien, Wasserbetten, Zimmerbrunnen<br />

<strong>und</strong> Wassersäulen;<br />

1.5 Diebstahl oder Vandalismus, wenn der Täter zur Ausführung der Tat in einen<br />

Raum eines Gebäudes oder in einen anderen in J bezeichneten Raum einbricht,<br />

einsteigt, mit einem falschen Schlüssel oder ei nem anderen nicht zur ordnungsgemäßen<br />

Öffnung bestimmten Werk zeug eindringt. Ein Schlüssel ist falsch, wenn<br />

seine Anfertigung für das Schloss nicht von einer dazu berechtigten Person veranlasst<br />

oder gebil ligt worden ist. Der Gebrauch falscher Schlüssel ist nicht schon<br />

dann bewiesen, wenn feststeht, dass versicherte Sachen abhanden gekommen<br />

sind. Ein richtiger Schlüssel gilt dann als falsch, wenn er Ihnen oder einem berechtigtem<br />

Schlüsselinhaber gestohlen oder geraubt wurde;<br />

1.6 Raub, räuberische Erpressung oder räuberischen Diebstahl in Ihrer Wohnung<br />

oder in einem anderen in J bezeichneten Raum;<br />

1.7 Diebstahl, wenn der Täter sich durch eine Täuschungshandlung gegenüber den<br />

nach B 1. versicherten Personen Zugang zur nach J 1. be schriebenen Wohnung<br />

verschafft hat (Trickdiebstahl) bis zur Höhe des im Versicherungsschein genannten<br />

Betrages;<br />

1.8 den Versuch einer in G 1.5 oder G 1.6 beschriebenen Tat.<br />

1.9 der notwendige Austausch von Armaturen für die Sie als Mieter die Gefahr<br />

tragen, bis zur Höhe des im Versicherungsschein genannten Betrages. Voraussetzung<br />

ist, dass sich die Armatur im Bereich der Bruchstelle eines ersatzpfl ichtigen<br />

Rohrbruchschadens befi ndet.<br />

2. Nicht versichert sind:<br />

2.1 Schäden durch Wind bis Stärke 8;<br />

2.2 Schäden durch Niederschläge, die durch offene Fenster <strong>und</strong> Türen oder sonstige<br />

Gebäudeöffnungen eindringen, soweit die Gebäudeöff nungen nicht als Folge<br />

einer der unter G 1. genannten Gefahren ent standen sind;<br />

2.3 Kurzschluss-Schäden, die nicht Folge einer der unter G 1. genannten Gefahren<br />

sind;<br />

2.4 Schäden durch allmähliche Verrußung, Verschleiß, Abnutzung;<br />

2.5 Schäden an Sachen, auch Wertsachen, die einem Nutzfeuer ausge setzt<br />

werden;<br />

2.6 Schäden, die durch Kraft-, Schienen-, Luft- <strong>und</strong> Wasserfahrzeuge entstehen,<br />

die von einer unter B 1. genannten Person betrieben werden;<br />

2.7 Schäden durch Plansch- oder Reinigungswasser;<br />

2.8 Schäden an Sachen, auch Wertsachen, die dem Wasser oder sonsti gen Flüssigkeiten<br />

bewusst ausgesetzt werden;<br />

2.9 Sachen, die bei einer räuberischen Erpressung erst auf Verlangen des Täters<br />

an den Ort der Wegnahme oder Herausgabe herangeschafft wurden.<br />

3. Kein Versicherungsschutz besteht generell für:<br />

3.1 Schäden, die Sie vorsätzlich herbeiführen;<br />

3.2 Schäden durch Kriegs- oder Bürgerkriegsereignisse sowie durch Kernenergie<br />

<strong>und</strong> alle hieraus entstehenden Folgeschäden;


3.3 ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen, Schäden durch Erdbe ben, Hochwasser,<br />

Rückstau infolge von Witterungsniederschlägen oder Hochwasser <strong>und</strong> alle<br />

hieraus entstehenden Folgeschäden;<br />

3.4 Schäden durch Sturmfl ut <strong>und</strong> alle hieraus entstehenden Folgeschä den.<br />

H Unter welchen Voraussetzungen ersetzen wir Schäden an Kühl- <strong>und</strong> Gefrierschrankinhalten?<br />

1. Versichert sind bis zur Höhe des im Versicherungsschein genannten Betrages<br />

Schäden an Kühl- <strong>und</strong> Gefriergut infolge einer unvorherseh baren Unterbrechung<br />

der Stromzufuhr (Netzausfall), auch wenn die Unterbrechung der Stromzufuhr<br />

mittelbar durch Erdbeben, Hochwas ser, Rückstau infolge von Witterungsniederschlägen<br />

oder Hochwasser verursacht wird.<br />

2. Nicht versichert sind Schäden durch technische Defekte <strong>und</strong> Bedie nungsfehler,<br />

die in Ihrem Haushalt geschehen.<br />

I Welche Sachen sind auch gegen einfachen Diebstahl versichert?<br />

1. Versichert sind bis zur Höhe des im Versicherungsschein genannten Betrages<br />

außerhalb der Versicherungsräume auf dem Versicherungs gr<strong>und</strong>stück inklusive<br />

Balkone, Loggien <strong>und</strong> Terrassen <strong>und</strong> in Gemein schaftsräumen gegen einfachen<br />

Diebstahl<br />

1.1 Wäsche <strong>und</strong> Kleidung;<br />

1.1.1 nicht versichert sind Pelze, Leder- <strong>und</strong> Alcantarawaren;<br />

1.2 Gartenmöbel/-geräte sowie Schwimmbadzubehör;<br />

1.3 Kinderwagen, Rollstühle <strong>und</strong> Krankenfahrstühle mit einer zulässi gen Höchstgeschwindigkeit<br />

bis 6 km/h sowie fahrbare Gehhilfen;<br />

1.4 Waschmaschinen <strong>und</strong> Wäschetrockner.<br />

2. Nicht versichert sind die unter G 3. aufgeführten Schäden.<br />

J Wo besteht für welche Sachen Versicherungsschutz?<br />

1. Versicherungsschutz besteht in Ihrer im Versicherungsschein ge nannten<br />

Wohnung für die unter B 1. genannten Personen <strong>und</strong> die ge mäß D versicherten<br />

Sachen.<br />

1.1 Zu Ihrer Wohnung gehören alle ausschließlich von den unter B 1. genannten<br />

Personen genutzten Räume auf dem Versicherungsgr<strong>und</strong> stück, einschließlich<br />

Balkone, Loggien, Terrassen <strong>und</strong> Wintergärten.<br />

1.2 Versicherungsschutz besteht auch in Büroräumen auf dem Versi cherungsgr<strong>und</strong>stück,<br />

die eine unter B 1. genannte Person ausschließlich berufl ich oder<br />

gewerblich nutzt.<br />

2. Versicherungsschutz besteht auch für ausschließlich von den unter B 1. genannten<br />

Personen benutzten Antennen/Satellitenempfangsanlagen, Markisen<br />

<strong>und</strong> für die unter I 1.1 – 1.3 genannten Sachen auf dem Versicherungsgr<strong>und</strong>stück<br />

sowie für Ihre Fahrräder, Waschmaschinen <strong>und</strong> Wäschetrockner in Gemeinschaftsräumen.<br />

3. Versicherungsschutz besteht in den von unter B 1. genannten Perso nen allein<br />

genutzten Garagen in der Nähe Ihrer Wohnung.<br />

4. Versicherungsschutz bei Raub, räuberischer Erpressung oder räube rischen<br />

Diebstahls besteht für die unter B 1. genannten Personen auf dem Versicherungsgr<strong>und</strong>stück.<br />

K Was verstehen wir unter Wohnfl äche <strong>und</strong> was geschieht bei unrichti ger<br />

Angabe der Wohnfl äche?<br />

1. Wohnfl äche ist die Gr<strong>und</strong>fl äche in qm aller Räume Ihres Wohnhau ses oder<br />

Ihrer Wohnung, einschließlich der Büroräume gemäß J 1.3 <strong>und</strong> der dazugehörigen<br />

Hobbyräume <strong>und</strong> Wintergärten; ausgenommen sind dabei Treppen, Keller- <strong>und</strong><br />

Speicherräume, Balkone, Loggien <strong>und</strong> Terrassen soweit sie nicht zu Wohnzwecken<br />

ausgebaut sind. Dem gleichgestellt ist die Übernahme der qm-Angaben aus Mietverträgen<br />

oder Bauplänen einschließlich der Fläche der Büroräume. Wohnfl ächen<br />

oder Flächen von Büroräumen, die nach Erstellung des Mietvertrages oder Bauplans<br />

hinzugekommen sind, sind ebenfalls zu berücksichtigen.<br />

2. Bei Antragstellung haben Sie die Flächen nach 1. anzugeben. Jede Änderung ist<br />

uns mitzuteilen.<br />

2.1 Stellt sich im Zeitpunkt des Versicherungsfalles heraus, dass diese nicht der<br />

tatsächlichen entspricht, so vermindert sich die Entschädigung im Verhältnis der<br />

angegebenen zu der tatsächlichen Fläche.<br />

2.2 Die Vorschriften nach O zum beitragsfreien Vorsorgeschutz fi nden jedoch<br />

Anwendung.<br />

L Welche Verhaltensregeln müssen Sie während der Vertragslaufzeit beachten?<br />

1. Während des Zeitraums, in dem sich keine berechtigte Person in der Wohnung aufhält,<br />

müssen Fenster, Terrassen- <strong>und</strong> Balkontüren <strong>und</strong> sonstige Öffnungen verschlossen<br />

<strong>und</strong> Wohnungseingangstüren abge schlossen sein, sofern dies zumutbar ist.<br />

2. Türen/Tore von Kellern, Garagen <strong>und</strong> Nebengebäuden müssen nach dem Verlassen<br />

abgeschlossen, alle sonstigen Öffnungen müssen ver schlossen werden, sofern<br />

dies zumutbar ist.<br />

3. Sie müssen uns mitteilen, wenn Ihre Wohnung für mehr als sechs Monate unbewohnt<br />

bleibt.<br />

4. Haben Sie die vorstehenden Verhaltensregeln nach 1. oder 2. oder die Mitteilungspfl<br />

icht nach 3. verletzt, so können wir den Vertrag innerhalb eines Monats, nachdem<br />

wir von der Verletzung Kenntnis erlangt haben, ohne Einhaltung einer Frist kündigen,<br />

es sei denn, dass die Verletzung weder auf Vorsatz noch auf grober Fahrlässigkeit<br />

beruht.<br />

4.1 Darüber hinaus sind wir von der Verpfl ichtung zur Leistung frei, wenn Sie die<br />

betreffende Verhaltensregel bzw. Mitteilungspfl icht vor sätzlich verletzt haben. Im Fall<br />

einer grob fahrlässigen Verletzung sind wir berechtigt, unsere Leistung in einem der<br />

Schwere Ihres Verschul dens entsprechenden Verhältnis zu kürzen. Dies geschieht<br />

nicht, wenn Sie nachweisen, dass keine grobe Fahrlässigkeit vorlag.<br />

– 48 –<br />

4.2 Darüber hinaus bleiben wir zur Leistung verpfl ichtet, wenn Sie nachweisen,<br />

dass die Verletzung der Verhaltensregel nach 1. bis 2. bzw. die Verletzung der<br />

Mitteilungspfl icht nach 3. weder einen Einfl uss auf den Eintritt des Versicherungsfalls<br />

noch einen Einfl uss auf den Umfang der von uns zu erbringenden Leistungen<br />

gehabt hat. Dies gilt nicht, wenn Sie die Verhaltensregel arglistig verletzt haben.<br />

M Welche Verhaltensregeln müssen Sie im Versicherungsfall beachten?<br />

1. Sie haben den Schaden im Rahmen Ihrer Möglichkeiten abzuwenden <strong>und</strong> so<br />

gering wie möglich zu halten.<br />

2. Der Schaden ist uns unverzüglich zu melden.<br />

3. Unsere sachdienlichen Fragen sind vollständig <strong>und</strong> wahrheitsgemäß zu beantworten.<br />

Auf unsere Bitte haben Sie dies auch schriftlich zu tun.<br />

4. Bitte verändern Sie die Schadenstelle, soweit Ihnen dies zumutbar ist, nicht.<br />

Bewahren Sie bitte beschädigte Gegenstände auf. Auf unsere Bitte ist jede zumutbare<br />

Untersuchung zur Feststellung des Versiche rungsfalls <strong>und</strong> des Umfangs der<br />

Leistung zu gestatten <strong>und</strong> es sind Be lege einzureichen.<br />

5. Lassen Sie abhanden gekommene Sparbücher <strong>und</strong> andere Urk<strong>und</strong>en unverzüglich<br />

sperren.<br />

6. Zeigen Sie jeden Einbruch, Diebstahl, Raub, räuberischen Diebstahl, Vandalismus<br />

oder jede räuberische Erpressung unverzüglich der Polizei an <strong>und</strong> reichen Sie<br />

dort unverzüglich eine vollständig Liste der abhan den gekommen Sachen ein.<br />

7. Zeigen Sie für den Fall, dass Sie nach einem Einbruch eine erhöhte Telefonrechnung<br />

erhalten haben, den entstandenen Schaden der Polizei <strong>und</strong> uns unverzüglich<br />

an. Legen Sie uns den unverzüglich angeforderten Einzelverbindungsnachweis vor.<br />

8. Haben Sie eine der Verhaltensregeln nach 1. bis 7. verletzt, entfällt unsere Leistungspfl<br />

icht, wenn Sie die Verhaltensregel vorsätzlich ver letzt haben.<br />

8.1 Im Fall einer grob fahrlässigen Verletzung einer der genannten Verhaltensregeln<br />

sind wir berechtigt, unsere Leistungen in einem der Schwere Ihres Verschuldens<br />

entsprechenden Verhältnis zu kürzen. Dies geschieht nicht, wenn Sie nachweisen,<br />

dass keine grobe Fahrlässigkeit vorlag.<br />

8.2 Abweichend von 8. <strong>und</strong> 8.1 sind wir zur Leistung verpfl ichtet, wenn Sie nachweisen,<br />

dass die Verletzung der Verhaltensregel weder für die Feststellung des<br />

Versicherungsfalls noch für die Feststellung oder den Umfang unserer Leistungspfl<br />

icht ursächlich ist. Dies gilt nicht, wenn Sie die Verhaltensregel arglistig verletzt<br />

haben.<br />

8.3 Haben Sie abhanden gekommene Sachen der Polizei nicht oder nicht unverzüglich<br />

angezeigt, so können wir hinsichtlich dieser Sachen von der Entschädigungspfl<br />

icht nach Maßgabe von 8. bis 8.2 ganz oder teilweise leistungsfrei sein.<br />

Ganz oder teilweise leistungsfrei sind wir jedoch nur dann, wenn wir Sie durch<br />

eine gesonderte Mitteilung in Textform auf die Rechtsfolgen gemäß Nr. 8. – 8.2<br />

hingewiesen haben.<br />

N Welchen beitragsfreien Vorsorgeschutz bieten wir für Ihre Kinder?<br />

1. Gründen mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebende Kinder (leib liche Kinder,<br />

Stief-, Adoptiv- oder Pfl egekinder) erstmalig einen eigenen Haushalt innerhalb der<br />

B<strong>und</strong>esrepublik Deutschland, besteht auch für den neuen Haushalt Versicherungsschutz.<br />

2. Der Vorsorgeschutz erlischt drei Monate nach Ablauf des Versiche rungsjahres,<br />

in dem die Haushaltsgründung erfolgte.<br />

3. Bitte teilen Sie uns die neue Haushaltsgründung unter Angabe der Anschrift<br />

<strong>und</strong> der Wohnfl äche (qm) mit.<br />

4. Entschädigung wird nur geleistet, sofern aus einem anderen Versi cherungsvertrag<br />

kein Ersatz erlangt werden kann.<br />

O Welchen beitragsfreien Vorsorgeschutz haben Sie, wenn Sie umzie hen<br />

(Wohnungswechsel) <strong>und</strong>/oder sich Ihre Wohnfl äche verändert?<br />

1. Ihr Beitrag richtet sich nach der in K beschriebenen Wohnfl äche in qm Ihrer<br />

Wohnung <strong>und</strong> dem Ort, an dem sich die Wohnung befi ndet.<br />

1.1 Teilen Sie uns bei Umzug die Anschrift <strong>und</strong> Wohnfl äche (qm) der neuen Wohnung<br />

mit.<br />

1.2 Jede sonstige Änderung der Wohnfl äche ist uns ebenfalls mitzutei len.<br />

2. Tritt der Versicherungsfall später als einen Monat nach dem jeweili gen Ablauf<br />

des Versicherungsjahres, in dem die Vergrößerung Ihrer in K beschriebenen Wohnfl<br />

äche erfolgte ein, ohne dass Sie die Änderung angezeigt haben, so vermindert<br />

sich die Entschädigung im Verhältnis der angegeben zu der tatsächlichen Wohnfl<br />

äche in qm.<br />

3. Während eines Wohnungswechsels besteht Versicherungsschutz in beiden<br />

Wohnungen.<br />

4. Zwei Monate nach Umzugsbeginn gilt der Versicherungsschutz dann nur noch<br />

für die neue Wohnung.<br />

5. Ergibt sich aufgr<strong>und</strong> des neuen Wohnortes <strong>und</strong>/oder der neuen Wohnfl äche<br />

(qm) ein höherer Beitrag, so ist dieser ab Beginn des neuen Versicherungsjahres<br />

zu zahlen.<br />

6. Ergibt sich aufgr<strong>und</strong> des neuen Wohnortes <strong>und</strong>/oder der neuen Wohnfl äche<br />

(qm) ein geringerer Beitrag, so ist dieser ab Umzugsbeginn zu zahlen.<br />

7. Befi ndet sich die neue Wohnung außerhalb der B<strong>und</strong>esrepublik Deutschland,<br />

erlischt der Versicherungsschutz zwei Monate nach Um zugsbeginn.<br />

P Was gilt, wenn Sie sich von Ihrem Ehepartner trennen <strong>und</strong> ausziehen oder<br />

wenn mehrere Personen Versicherungsnehmer sind?<br />

1. Ziehen Sie aus der gemeinsamen Ehewohnung aus <strong>und</strong> verbleibt Ihr Ehepartner<br />

in dieser Wohnung, so gilt zusätzlich zu O:<br />

1.1 Versicherungsschutz besteht in der bisherigen <strong>und</strong> in der neuen Wohnung.


1.2 Der Versicherungsschutz für die bisherige Wohnung erlischt drei Monate nach<br />

der nächsten Beitragsfälligkeit, die auf Ihren Auszug folgt.<br />

2. Sind Sie <strong>und</strong> eine weitere Person gemeinsam Versicherungsnehmer <strong>und</strong> zieht<br />

einer von Ihnen beiden aus der gemeinsamen Wohnung aus, so besteht Versicherungsschutz<br />

in der bisherigen <strong>und</strong> in der neuen Wohnung des ausziehenden<br />

Partners.<br />

2.1 Der Versicherungsschutz für die neue Wohnung erlischt drei Mo nate nach der<br />

nächsten Beitragsfälligkeit, die auf Ihren Auszug folgt.<br />

Q Wie wird die Entschädigung verzinst?<br />

1. Wir verzinsen die Entschädigung seit Anzeige des Schadens mit 5 % pro Jahr,<br />

soweit nicht aus anderen Gründen ein höherer Zins zu entrichten ist.<br />

2. Zinsen werden erst fällig, wenn die Entschädigung fällig ist <strong>und</strong> wer den mit der<br />

Entschädigung ausgezahlt.<br />

R Wie passen wir unsere Haftung der Preisentwicklung an?<br />

1. Unsere Haftung wird zu der nach dem 1. Januar eines jeden Jahres folgenden<br />

Hauptfälligkeit des Vertrages der Preisentwicklung angepasst.<br />

2. Gr<strong>und</strong>lage hierfür ist der vom Statistischen B<strong>und</strong>esamt jeweils für den Monat<br />

September veröffentlichte Preisindex für „Andere Verbrauchs- <strong>und</strong> Gebrauchsgüter<br />

ohne Nahrungsmittel <strong>und</strong> ohne normalerweise nicht in der Wohnung gelagerte<br />

Güter” aus dem Preisindex für die Lebenshaltung der privaten Haushalte.<br />

3. Die Veränderung wird berechnet aus der Differenz des Indexes im vergangenen<br />

Kalenderjahr zu dem davor liegenden Kalenderjahr <strong>und</strong> auf eine ganze Zahl abger<strong>und</strong>et.<br />

4. Entsprechend erhöht oder vermindert sich der Beitrag.<br />

– 49 –


21008146<br />

BOXplus Aktiv Standard<br />

Bedingungen für die Hausratversicherung (05/09)<br />

A Welche Regelungen gelten?<br />

1. Die Regelungen der BOXplus Aktiv Standard Bedingungen für die Hausratversicherung.<br />

2. Die Regelungen der Allgemeinen Bedingungen für BOXplus.<br />

B Welche Personen haben für ihre Sachen Versicherungsschutz?<br />

1. Versicherungsschutz haben:<br />

Sie <strong>und</strong> alle weiteren in Ihrem Haushalt lebenden Personen.<br />

2. Keinen Versicherungsschutz haben:<br />

alle Personen, die nicht in Ihrem Haushalt leben, insbesondere Besucher, Gäste<br />

<strong>und</strong> Untermieter.<br />

C Welche Leistungen erbringen wir?<br />

Wir erbringen im Versicherungsfall folgende Leistungen:<br />

1. Sind versicherte Sachen gemäß D, die von im Haushalt lebenden Personen für<br />

den Haushalt genutzt werden, beschädigt <strong>und</strong> reparaturfähig, erstatten wir Ihnen<br />

die Kosten für die von Ihnen veranlasste notwendige Reparatur bis zur Höhe des<br />

Neuwertes.<br />

2. Sind versicherte Sachen gemäß D, die von im Haushalt lebenden Personen für<br />

den Haushalt genutzt werden, zerstört, in Verlust geraten oder übersteigen die<br />

Reparaturkosten den Neuwert (bei Antiquitäten den Wiederbeschaffungswert)<br />

der versicherten Sachen, erstatten wir Ih nen den Neuwert (bei Antiquitäten den<br />

Wiederbeschaffungswert für ei ne gleichwertige Antiquität).<br />

D Welche Sachen sind versichert <strong>und</strong> welche nicht?<br />

1. Versichert sind:<br />

1.1 Sachen, die von im Haushalt lebenden Personen für den Haushalt privat<br />

genutzt werden;<br />

1.2 Arbeitsgeräte <strong>und</strong> Einrichtungsgegenstände, die ausschließlich Ih rem Beruf/<br />

Gewerbe oder ausschließlich dem Beruf/Gewerbe einer mit Ihnen in häuslicher<br />

Gemeinschaft lebenden Person dienen, sofern aus einem anderen Versicherungsvertrag<br />

kein Ersatz erlangt werden kann.<br />

1.3 Für Wertsachen gelten die auf dem Versicherungsschein genannten Entschädigungsgrenzen.<br />

Wertsachen sind:<br />

1.3.1 Bargeld, auf elektronischen Zahlungsmitteln geladene Beträge<br />

(z.B. Geld- oder Chipkarte);<br />

1.3.2 Urk<strong>und</strong>en einschließlich Sparbücher <strong>und</strong> sonstige Wertpapiere;<br />

1.3.3 Schmucksachen, Edelsteine, Taschen- <strong>und</strong> Armbanduhren (auch Uhrensammlungen),<br />

Perlen, Briefmarken, Telefonkarten, Münzen, Medaillen <strong>und</strong> alle Sachen<br />

aus Gold, Platin oder Silber, Pelze, handgeknüpfte Teppiche <strong>und</strong> Gobelins, Kunstgegenstände,<br />

sonstige Sachen, die über 100 Jahre alt sind (Antiquitäten), jedoch<br />

mit Ausnahme von Möbeln.<br />

1.4 Gebäudebestandteile sind nur dann versichert, wenn sie von Ihnen als Mieter<br />

oder Wohnungseigentümer zusätzlich angeschafft oder übernommen wurden <strong>und</strong><br />

wenn Sie für deren Wartung, Reparatur <strong>und</strong> Erneuerung verantwortlich sind <strong>und</strong><br />

aus einer Gebäudeversicherung keine Deckung gewährt wird.<br />

1.5 Kleintiere, wie H<strong>und</strong>e, Katzen, Vögel etc.<br />

2. Nicht versichert sind:<br />

2.1 Gemeinschaftsantennen <strong>und</strong> Gemeinschaftssatellitenempfangsanla gen;<br />

2.2 Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von mehr als<br />

6 km/h <strong>und</strong> deren Motoren;<br />

2.3 Kraftfahrzeuganhänger;<br />

2.4 Motor-, Segelboote <strong>und</strong> Flugzeuge über 5 kg Fluggewicht <strong>und</strong> de ren Motoren;<br />

2.5 Schäden am Inhalt eines Aquariums, die dadurch entstehen, dass Wasser aus<br />

dem Aquarium ausgetreten ist.<br />

E Welche Kosten sind versichert?<br />

1. Versichert sind die durch den Versicherungsfall entstandenen notwendigen<br />

Kosten für:<br />

1.1 Aufräumen <strong>und</strong> Entsorgung versicherter Sachen;<br />

1.2 Ab- <strong>und</strong> Aufbauen, Abdecken oder Umräumen um versicherte Sa chen zu<br />

reparieren;<br />

1.3 Transport <strong>und</strong> Lagerung versicherter Sachen, für die Dauer, in der die<br />

Wohnung unbenutzbar ist;<br />

1.4 Austauschen von Schlössern an den Wohnungstüren, wenn die Schlüssel<br />

durch einen Versicherungsfall abhanden gekommen sind;<br />

1.5 Reparatur von Gebäudeschäden, die in der Wohnung durch eine in G 1.5<br />

beschriebene Tat entstanden sind;<br />

1.6 anderweitige Unterbringung versicherter Personen ohne Nebenko sten für<br />

die Dauer, in der die Wohnung unbewohnbar ist;<br />

1.7 vorläufi ge, eilbedürftige Maßnahmen zum Schutz versicherter Sa chen;<br />

1.8 Bewachung versicherter Sachen, wenn Schließvorrichtungen <strong>und</strong> sonstige<br />

Sicherungen der Wohnung keinen ausreichenden Schutz bieten – längstens für<br />

die Dauer von 14 Tagen;<br />

1.9 die Koordination der Wiederherstellung Ihres Hausrates anlässlich eines<br />

erheblichen Schadens;<br />

1.10 das Auffüllen von Aquarien <strong>und</strong> Wasserbetten mit Wasser.<br />

– 50 –<br />

2. Versichert sind bis zur Höhe des im Versicherungsschein genannten Betrages,<br />

die entstandenen Telefonmehrkosten, wenn der Täter infolge einer in G 1.5 beschriebenen<br />

Tat innerhalb des Versicherungsortes den Telefon-Festnetzanschluss<br />

missbraucht.<br />

3. Versichert sind die Ihnen als Mieter durch den Versicherungsfall entstandenen<br />

notwendigen<br />

3.1 Kosten für Reparaturen in Ihrer gemieteten Wohnung an Bodenbelägen, Innenanstrichen,<br />

Tapeten sowie an behindertengerechten Ein bauten;<br />

3.2 Mehrkosten, die durch Wasserverlust infolge Bruchs eines Lei tungswasserrohres<br />

entstehen.<br />

4. Alle Aufwendungen – auch erfolglose –, die Ihnen bei Eintritt eines Versicherungsfalles<br />

im Rahmen der Schadenabwendung oder -minde rung entstehen oder<br />

auf unsere Veranlassung entstehen, werden erstat tet.<br />

F Unter welcher Voraussetzung übernehmen wir Rückreisekosten?<br />

1. Wir erstatten Ihnen die Mehrkosten für eine notwendige vorzeitige Rückreise<br />

aus dem Urlaub bis zu dem im Versicherungsschein genann ten Betrag, wenn durch<br />

den Eintritt eines Versicherungsfalles am Ver sicherungsort Ihre Anwesenheit<br />

erforderlich wird.<br />

2. Wir erstatten auch die Mehrkosten für die gemäß B genannten mitreisenden<br />

Personen.<br />

3. Die Rückreisekosten müssen im Verhältnis zum voraussichtlich ent standenen<br />

Schaden wirtschaftlich vertretbar sein. Bei der Wahl des Verkehrsmittels für die<br />

Rückreise ist ebenfalls auf die Verhältnismäßig keit zwischen dem ursprünglich<br />

geplanten Verkehrsmittel <strong>und</strong> der Dringlichkeit der Rückreise zu achten.<br />

4. Informieren Sie uns vor der Rückreise unverzüglich, soweit dies zu mutbar ist.<br />

G Gegen welche Gefahren/Schäden besteht Versicherungsschutz <strong>und</strong> gegen<br />

welche nicht?<br />

1. Versichert ist: die Beschädigung, Zerstörung oder der Verlust Ihrer versicherten<br />

Sachen durch:<br />

1.1 Sturm ab Windstärke 8, Hagel, Frost, naturbedingten Erdrutsch, naturbedingten<br />

Erdfall über natürlichen Hohlräumen, Blitz/atmosphärische Überspannung,<br />

Abgang von Lawinen, Schnee druck;<br />

1.2 Feuer/Brand, Sengschäden, Explosion/Verpuffung, Implosion;<br />

1.3 Anprall von Kraft-, Schienen-, Luft- <strong>und</strong> Wasserfahrzeugen sowie ihrer Teile<br />

oder Ladungen;<br />

1.4 Flüssigkeiten aus Zu- oder Ableitungen <strong>und</strong> den jeweils daran an geschlossenen<br />

Geräten oder Anlagen sowie aus Aquarien, Wasserbet ten, Zimmerbrunnen<br />

<strong>und</strong> Wassersäulen;<br />

1.5 Diebstahl oder Vandalismus, wenn der Täter zur Ausführung der Tat in einen<br />

Raum eines Gebäudes oder in einen anderen in J bezeich neten Raum einbricht,<br />

einsteigt, mit einem falschen Schlüssel oder ei nem anderen nicht zur ordnungsgemäßen<br />

Öffnung bestimmten Werk zeug eindringt. Ein Schlüssel ist falsch, wenn<br />

seine Anfertigung für das Schloss nicht von einer dazu berechtigten Person veranlasst<br />

oder gebil ligt worden ist. Der Gebrauch falscher Schlüssel ist nicht schon<br />

dann bewiesen, wenn feststeht, dass versicherte Sachen abhanden gekommen<br />

sind. Ein richtiger Schlüssel gilt dann als falsch, wenn er Ihnen oder ei nem berechtigtem<br />

Schlüsselinhaber gestohlen oder geraubt wurde.<br />

1.6 Raub, räuberische Erpressung oder räuberischen Diebstahl in Ihrer Wohnung<br />

oder in einem anderen in J bezeichneten Raum;<br />

1.7 Diebstahl, wenn der Täter sich durch eine Täuschungshandlung ge genüber den<br />

nach B 1. versicherten Personen Zugang zur nach J 1. be schriebenen Wohnung<br />

verschafft hat (Trickdiebstahl) bis zur Höhe des im Versicherungsschein genannten<br />

Betrages;<br />

1.8 den Versuch einer in G 1.5 oder G 1.6 beschriebenen Tat.<br />

1.9 der notwendige Austausch von Armaturen für die Sie als Mieter die Gefahr<br />

tragen, bis zur Höhe des im Versicherungsschein genannten Betrages. Voraussetzung<br />

ist, dass sich die Armatur im Bereich der Bruchstelle eines ersatzpfl ichtigen<br />

Rohrbruchschadens befi ndet.<br />

2. Nicht versichert sind:<br />

2.1 Schäden durch Wind bis Stärke 8;<br />

2.2 Schäden durch Niederschläge, die durch offene Fenster <strong>und</strong> Türen oder sonstige<br />

Gebäudeöffnungen eindringen, soweit die Gebäudeöff nungen nicht als Folge<br />

einer der unter G 1. genannten Gefahren ent standen sind;<br />

2.3 Kurzschluss-Schäden, die nicht Folge einer der unter G 1. genannten Gefahren<br />

sind;<br />

2.4 Schäden durch allmähliche Verrußung, Verschleiß, Abnutzung;<br />

2.5 Schäden an Sachen, auch Wertsachen, die einem Nutzfeuer ausge setzt werden;<br />

2.6 Schäden, die durch Kraft-, Schienen-, Luft- <strong>und</strong> Wasserfahrzeuge entstehen, die<br />

von einer unter B 1. genannten Person betrieben werden;<br />

2.7 Schäden durch Plansch- oder Reinigungswasser;<br />

2.8 Schäden an Sachen, auch Wertsachen, die dem Wasser oder sonsti gen Flüssigkeiten<br />

bewusst ausgesetzt werden;<br />

2.9 Sachen, die bei einer räuberischen Erpressung erst auf Verlangen des Täters an<br />

den Ort der Wegnahme oder Herausgabe herangeschafft wurden.<br />

3. Kein Versicherungsschutz besteht generell für:<br />

3.1 Schäden, die Sie vorsätzlich herbeiführen;<br />

3.2 Schäden durch Kriegs- oder Bürgerkriegsereignisse sowie durch Kernenergie<br />

<strong>und</strong> alle hieraus entstehenden Folgeschäden;


3.3 ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen, Schäden durch Erdbe ben, Hochwasser,<br />

Rückstau infolge von Witterungsniederschlägen oder Hochwasser <strong>und</strong> alle<br />

hieraus entstehenden Folgeschäden;<br />

3.4 Schäden durch Sturmfl ut <strong>und</strong> alle hieraus entstehenden Folgeschä den.<br />

H Unter welchen Voraussetzungen ersetzen wir Schäden an Kühl- <strong>und</strong> Gefrierschrankinhalten?<br />

1. Versichert sind bis zur Höhe des im Versicherungsschein genannten Betrages,<br />

Schäden an Kühl- <strong>und</strong> Gefriergut infolge einer unvorherseh baren Unterbrechung<br />

der Stromzufuhr (Netzausfall), auch wenn die Unterbrechung der Stromzufuhr<br />

mittelbar durch Erdbeben, Hochwas ser, Rückstau infolge von Witterungsniederschlägen<br />

oder Hochwasser verursacht wird.<br />

2. Nicht versichert sind Schäden durch technische Defekte <strong>und</strong> Bedie nungsfehler,<br />

die in Ihrem Haushalt geschehen.<br />

I Welche Sachen sind auch gegen einfachen Diebstahl versichert?<br />

1. Versichert sind bis zur Höhe des im Versicherungsschein genannten Betrages<br />

außerhalb der Versicherungsräume auf dem Versicherungs gr<strong>und</strong>stück inklusive<br />

Balkone, Loggien <strong>und</strong> Terrassen <strong>und</strong> in Gemeinschaftsräumen gegen einfachen<br />

Diebstahl<br />

1.1 Wäsche <strong>und</strong> Kleidung;<br />

1.1.1 nicht versichert sind Pelze, Leder- <strong>und</strong> Alcantarawaren;<br />

1.2 Gartenmöbel/-geräte sowie Schwimmbadzubehör;<br />

1.3 Kinderwagen, Rollstühle <strong>und</strong> Krankenfahrstühle mit einer zulässi gen Höchstgeschwindigkeit<br />

bis 6 km/h sowie fahrbare Gehhilfen.<br />

1.4 Waschmaschinen <strong>und</strong> Wäschetrockner.<br />

2. Nicht versichert sind die unter G 3. aufgeführten Schäden.<br />

J Wo besteht für welche Sachen Versicherungsschutz?<br />

1. Versicherungsschutz besteht in Ihrer im Versicherungsschein genannten<br />

Wohnung für die unter B 1. genannten Personen <strong>und</strong> die ge mäß D versicherten<br />

Sachen.<br />

1.1 Zu Ihrer Wohnung gehören alle ausschließlich von den unter B 1. genannten<br />

Personen genutzten Räume auf dem Versicherungsgr<strong>und</strong> stück, einschließlich<br />

Balkone, Loggien, Terrassen <strong>und</strong> Wintergärten.<br />

1.2 Versicherungsschutz besteht auch in Büroräumen auf dem Versi cherungsgr<strong>und</strong>stück,<br />

die eine unter B 1. genannte Person ausschließlich berufl ich oder<br />

gewerblich nutzt.<br />

2. Versicherungsschutz besteht auch für ausschließlich von den unter B 1. genannten<br />

Personen benutzten Antennen/Satellitenempfangsan lagen, Markisen<br />

<strong>und</strong> für die unter I 1.1 – 1.3 genannten Sachen auf dem Versicherungsgr<strong>und</strong>stück<br />

sowie für Ihre Fahrräder, Waschmaschinen <strong>und</strong> Wäschetrockner in Gemeinschaftsräumen.<br />

3. Versicherungsschutz besteht in den von unter B 1. genannten Perso nen allein<br />

genutzten Garagen in der Nähe Ihrer Wohnung.<br />

4. Versicherungsschutz bei Raub, räuberischer Erpressung oder räube rischen<br />

Diebstahls besteht für die unter B 1. genannten Personen auf dem Versicherungsgr<strong>und</strong>stück.<br />

K Was verstehen wir unter Wohnfl äche <strong>und</strong> was geschieht bei unrichti ger<br />

Angabe der Wohnfl äche?<br />

1. Wohnfl äche ist die Gr<strong>und</strong>fl äche in qm aller Räume Ihres Wohnhau ses oder<br />

Ihrer Wohnung, einschließlich der Büroräume gemäß J 1.3 <strong>und</strong> der dazugehörigen<br />

Hobbyräume <strong>und</strong> Wintergärten; ausgenommen sind dabei Treppen, Keller- <strong>und</strong><br />

Speicherräume, Balkone, Loggien <strong>und</strong> Terrassen soweit sie nicht zu Wohnzwecken<br />

ausgebaut sind. Dem gleichgestellt ist die Übernahme der qm-Angaben aus Mietverträgen<br />

oder Bauplänen einschließlich der Fläche der Büroräume. Wohnfl ächen<br />

oder Flächen von Büroräumen, die nach Erstellung des Mietvertrages oder Bauplans<br />

hinzugekommen sind, sind ebenfalls zu berücksichtigen.<br />

2. Bei Antragstellung haben Sie die Flächen nach 1. anzugeben. Jede Änderung ist<br />

uns mitzuteilen.<br />

2.1 Stellt sich im Zeitpunkt des Versicherungsfalles heraus, dass diese nicht der<br />

tatsächlichen entspricht, so vermindert sich die Entschädigung im Verhältnis der<br />

angegebenen zu der tatsächlichen Fläche.<br />

2.2 Die Vorschriften nach O zum beitragsfreien Vorsorgeschutz fi nden jedoch<br />

Anwendung.<br />

L Welche Verhaltensregeln müssen Sie während der Vertragslaufzeit beachten?<br />

1. Während des Zeitraums, in dem sich keine berechtigte Person in der Wohnung<br />

aufhält, müssen Fenster, Terrassen- <strong>und</strong> Balkontüren <strong>und</strong> sonstige Öffnungen<br />

verschlossen <strong>und</strong> Wohnungseingangstüren abge schlossen sein, sofern dies<br />

zumutbar ist.<br />

2. Türen/Tore von Kellern, Garagen <strong>und</strong> Nebengebäuden müssen nachdem Verlassen<br />

abgeschlossen, alle sonstigen Öffnungen müssen ver schlossen werden,<br />

sofern dies zumutbar ist.<br />

3. Sie müssen uns mitteilen, wenn Ihre Wohnung für mehr als vier Monate unbewohnt<br />

bleibt.<br />

4. Haben Sie die vorstehenden Verhaltensregeln nach 1. oder 2. oder die Mitteilungspfl<br />

icht nach 3. verletzt, so können wir den Vertrag innerhalb eines Monats,<br />

nachdem wir von der Verletzung Kenntnis erlangt haben, ohne Einhaltung einer<br />

Frist kündigen, es sei denn, dass die Verletzung weder auf Vorsatz noch auf grober<br />

Fahrlässigkeit beruht.<br />

4.1 Darüber hinaus sind wir von der Verpfl ichtung zur Leistung frei, wenn Sie die<br />

betreffende Verhaltensregel bzw. Mitteilungspfl icht vor sätzlich verletzt haben.<br />

Im Fall einer grob fahrlässigen Verletzung sind wir berechtigt, unsere Leistung in<br />

einem der Schwere Ihres Verschul dens entsprechenden Verhältnis zu kürzen. Dies<br />

geschieht nicht, wenn Sie nachweisen, dass keine grobe Fahrlässigkeit vorlag.<br />

– 51 –<br />

4.2 Darüber hinaus bleiben wir zur Leistung verpfl ichtet, wenn Sie nachweisen,<br />

dass die Verletzung der Verhaltensregel nach 1. bis 2. bzw. die Verletzung der<br />

Mitteilungspfl icht nach 3. weder einen Einfl uss auf den Eintritt des Versicherungsfalls<br />

noch einen Einfl uss auf den Umfang der von uns zu erbringenden Leistungen<br />

gehabt hat. Dies gilt nicht, wenn Sie die Verhaltensregel arglistig verletzt haben.<br />

M Welche Verhaltensregeln müssen Sie im Versicherungsfall beachten?<br />

1. Sie haben den Schaden im Rahmen Ihrer Möglichkeiten abzuwenden <strong>und</strong> so<br />

gering wie möglich zu halten.<br />

2. Der Schaden ist uns unverzüglich zu melden.<br />

3. Unsere sachdienlichen Fragen sind vollständig <strong>und</strong> wahrheitsgemäß zu beantworten.<br />

Auf unsere Bitte haben Sie dies auch schriftlich zu tun.<br />

4. Bitte verändern Sie die Schadenstelle, soweit Ihnen dies zumutbar ist, nicht.<br />

Bewahren Sie bitte beschädigte Gegenstände auf. Auf unsere Bitte ist jede zumutbare<br />

Untersuchung zur Feststellung des Versiche rungsfalls <strong>und</strong> des Umfangs der<br />

Leistung zu gestatten <strong>und</strong> es sind Be lege einzureichen.<br />

5. Lassen Sie abhanden gekommene Sparbücher <strong>und</strong> andere Urk<strong>und</strong>en unverzüglich<br />

sperren.<br />

6. Zeigen Sie jeden Einbruch, Diebstahl, Raub, räuberischen Diebstahl, Vandalismus<br />

oder jede räuberische Erpressung unverzüglich der Polizei an <strong>und</strong> reichen Sie<br />

dort unverzüglich eine vollständig Liste der abhan den gekommen Sachen ein.<br />

7. Zeigen Sie für den Fall, dass Sie nach einem Einbruch eine erhöhte Telefonrechnung<br />

erhalten haben, den entstandenen Schaden der Polizei <strong>und</strong> uns unverzüglich<br />

an. Legen Sie uns den unverzüglich angeforderten Einzelverbindungsnachweis vor.<br />

8. Haben Sie eine der Verhaltensregeln nach 1. bis 7. verletzt, entfällt unsere<br />

Leistungspfl icht, wenn Sie die Verhaltensregel vorsätzlich verletzt haben.<br />

8.1 Im Fall einer grob fahrlässigen Verletzung einer der genannten Verhaltensregel<br />

sind wir berechtigt, unsere Leistungen in einem der Schwere Ihres Verschuldens<br />

entsprechenden Verhältnis zu kürzen. Dies geschieht nicht, wenn Sie nachweisen,<br />

dass keine grobe Fahrlässigkeit vorlag.<br />

8.2 Abweichend von 8. <strong>und</strong> 8.1 sind wir zur Leistung verpfl ichtet, wenn sie nachweisen,<br />

dass die Verletzung der Verhaltensregel weder für die Feststellung des<br />

Versicherungsfalls noch für die Feststellung oder den Umfang unserer Leistungspfl<br />

icht ursächlich ist. Dies gilt nicht, wenn Sie die Verhaltensregel arglistig verletzt<br />

haben.<br />

8.3 Haben Sie abhanden gekommene Sachen der Polizei nicht oder nicht unverzüglich<br />

angezeigt, so können wir hinsichtlich dieser Sachen von der Entschädigungspfl<br />

icht nach Maßgabe von 8. bis 8.2 ganz oder teilweise leistungsfrei sein.<br />

Ganz oder teilweise leistungsfrei sind wir jedoch nur dann, wenn wir Sie duch<br />

eine gesonderte Mitteilung in Textform auf die Rechtsfolgen gemäß Nr. 8.– 8.2<br />

hingewiesen haben.<br />

N Welchen beitragsfreien Vorsorgeschutz bieten wir für Ihre Kinder?<br />

1. Gründen mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebende Kinder (leibliche Kinder,<br />

Stief-, Adoptiv- oder Pfl egekinder) erstmalig einen eigenen Haushalt innerhalb der<br />

B<strong>und</strong>esrepublik Deutschland, besteht auch für den neuen Haushalt Versicherungsschutz.<br />

2. Der Vorsorgeschutz erlischt drei Monate nach Ablauf des Versiche rungsjahres,<br />

in dem die Haushaltsgründung erfolgte.<br />

3. Bitte teilen Sie uns die neue Haushaltsgründung unter Angabe der Anschrift<br />

<strong>und</strong> der Wohnfl äche (qm) mit.<br />

4. Entschädigung wird nur geleistet, sofern aus einem anderen Versi cherungsvertrag<br />

kein Ersatz erlangt werden kann.<br />

O Welchen beitragsfreien Vorsorgeschutz haben Sie, wenn Sie umziehen<br />

(Wohnungswechsel) <strong>und</strong>/oder sich Ihre Wohnfl äche verändert?<br />

1. Ihr Beitrag richtet sich nach der in K beschriebenen Wohnfl äche in qm Ihrer<br />

Wohnung <strong>und</strong> dem Ort, an dem sich die Wohnung befi ndet.<br />

1.1 Teilen Sie uns bei Umzug die Anschrift <strong>und</strong> Wohnfl äche (qm) der neuen Wohnung<br />

mit<br />

1.2 Jede sonstige Änderung der Wohnfl äche ist uns ebenfalls mitzutei len.<br />

2. Tritt der Versicherungsfall später als einen Monat nach dem jeweili gen Ablauf<br />

des Versicherungsjahres, in dem die Vergrößerung Ihrer in K beschriebenen<br />

Wohnfl äche erfolgte ein, ohne dass Sie die Änderung angezeigt haben, so vermindert<br />

sich die Entschädigung im Verhältnis der angegeben zu der tatsächlichen<br />

Wohnfl äche in qm.<br />

3. Während eines Wohnungswechsels besteht Versicherungsschutz in beiden<br />

Wohnungen.<br />

4. Zwei Monate nach Umzugsbeginn gilt der Versicherungsschutz dann nur noch<br />

für die neue Wohnung.<br />

5. Ergibt sich aufgr<strong>und</strong> des neuen Wohnortes <strong>und</strong>/oder der neuen Wohnfl äche<br />

(qm) ein höherer Beitrag, so ist dieser ab Beginn des neuen Versicherungsjahres<br />

zu zahlen.<br />

6. Ergibt sich aufgr<strong>und</strong> des neuen Wohnortes <strong>und</strong>/oder der neuen Wohnfl äche<br />

(qm) ein geringerer Beitrag, so ist dieser ab Umzugsbeginn zu zahlen.<br />

7. Befi ndet sich die neue Wohnung außerhalb der B<strong>und</strong>esrepublik Deutschland,<br />

erlischt der Versicherungsschutz zwei Monate nach Um zugsbeginn.<br />

P Was gilt, wenn Sie sich von Ihrem Ehepartner trennen <strong>und</strong> ausziehen oder<br />

wenn mehrere Personen Versicherungsnehmer sind?<br />

1. Ziehen Sie aus der gemeinsamen Ehewohnung aus <strong>und</strong> verbleibt Ihr Ehepartner<br />

in dieser Wohnung, so gilt zusätzlich zu O:<br />

1.1 Versicherungsschutz besteht in der bisherigen <strong>und</strong> in der neuen Wohnung.


1.2 Der Versicherungsschutz für die bisherige Wohnung erlischt drei Monate nach<br />

der nächsten Beitragsfälligkeit, die auf Ihren Auszug folgt.<br />

2. Sind Sie <strong>und</strong> eine weitere Person gemeinsam Versicherungsnehmer <strong>und</strong> zieht<br />

einer von Ihnen beiden aus der gemeinsamen Wohnung aus, so besteht Versicherungsschutz<br />

in der bisherigen <strong>und</strong> in der neuen Wohnung des ausziehenden<br />

Partners.<br />

2.1 Der Versicherungsschutz für die neue Wohnung erlischt drei Monate nach der<br />

nächsten Beitragsfälligkeit, die auf Ihren Auszug folgt.<br />

Q Wie wird die Entschädigung verzinst?<br />

1. Wir verzinsen die Entschädigung seit Anzeige des Schadens mit 5 % pro Jahr,<br />

soweit nicht aus anderen Gründen ein höherer Zins zu ent richten ist.<br />

2. Zinsen werden erst fällig, wenn die Entschädigung fällig ist <strong>und</strong> wer den mit der<br />

Entschädigung ausgezahlt.<br />

R Wie passen wir unsere Haftung der Preisentwicklung an?<br />

1. Unsere Haftung wird zu der nach dem 1. Januar eines jeden Jahres folgenden<br />

Hauptfälligkeit des Vertrages der Preisentwicklung ange passt.<br />

2. Gr<strong>und</strong>lage hierfür ist der vom Statistischen B<strong>und</strong>esamt jeweils für den Monat<br />

September veröffentlichte Preisindex für „Andere Ver brauchs- <strong>und</strong> Gebrauchsgüter<br />

ohne Nahrungsmittel <strong>und</strong> ohne norma lerweise nicht in der Wohnung gelagerte<br />

Güter” aus dem Preisindex für die Lebenshaltung der privaten Haushalte.<br />

3. Die Veränderung wird berechnet aus der Differenz des Indexes im vergangenen<br />

Kalenderjahr zu dem davor liegenden Kalenderjahr <strong>und</strong> auf eine ganze Zahl abger<strong>und</strong>et.<br />

4. Entsprechend erhöht oder vermindert sich der Beitrag.<br />

– 52 –


A Welche Regelungen gelten?<br />

1. Die Regelungen der BOXplus Aktiv Basis Bedingungen für die Hausratversicherung.<br />

2. Die Regelungen der Allgemeinen Bedingungen für BOXplus.<br />

B Welche Personen haben für ihre Sachen Versicherungsschutz?<br />

1. Versicherungsschutz haben:<br />

Sie <strong>und</strong> alle weiteren in Ihrem Haushalt lebenden Personen.<br />

2. Keinen Versicherungsschutz haben:<br />

alle Personen, die nicht in Ihrem Haushalt leben, insbesondere Besucher, Gäste<br />

<strong>und</strong> Untermieter.<br />

C Welche Leistungen erbringen wir?<br />

Wir erbringen im Versicherungsfall folgende Leistungen:<br />

1. Sind versicherte Sachen gemäß D, die von im Haushalt lebenden Personen für den<br />

Haushalt genutzt werden, beschädigt <strong>und</strong> reparatur fähig, erstatten wir Ihnen die Kosten<br />

für die von Ihnen veranlasste notwendige Reparatur bis zur Höhe des Neuwertes.<br />

2. Sind versicherte Sachen gemäß D, die von im Haushalt lebenden Personen für den<br />

Haushalt genutzt werden, zerstört, in Verlust geraten oder übersteigen die Reparaturkosten<br />

den Neuwert (bei Antiquitäten den Wiederbeschaffungswert) der versicherten<br />

Sachen, erstatten wir Ih nen den Neuwert (bei Antiquitäten den Wiederbeschaffungswert<br />

für ei ne gleichwertige Antiquität).<br />

D Welche Sachen sind versichert <strong>und</strong> welche nicht?<br />

1. Versichert sind:<br />

1.1 Sachen, die von im Haushalt lebenden Personen für den Haushalt privat<br />

genutzt werden.<br />

1.2 Für Wertsachen gelten die auf dem Versicherungsschein genannten Entschädigungsgrenzen.<br />

Wertsachen sind:<br />

1.2.1 Bargeld, auf elektronischen Zahlungsmitteln geladene Beträge<br />

(z.B. Geld- oder Chipkarte);<br />

1.2.2 Urk<strong>und</strong>en einschließlich Sparbücher <strong>und</strong> sonstige Wertpapiere;<br />

1.2.3 Schmucksachen, Edelsteine, Taschen- <strong>und</strong> Armbanduhren (auch Uhrensammlungen),<br />

Perlen, Briefmarken, Telefonkarten, Münzen, Medaillen <strong>und</strong> alle Sachen<br />

aus Gold, Platin oder Silber, Pelze, handge knüpfte Teppiche <strong>und</strong> Gobelins, Kunstgegenstände,<br />

sonstige Sachen, die über 100 Jahre alt sind (Antiquitäten), jedoch<br />

mit Ausnahme von Möbeln.<br />

1.3 Gebäudebestandteile sind nur dann versichert, wenn sie von Ihnen als Mieter<br />

oder Wohnungseigentümer zusätzlich angeschafft oder übernommen wurden <strong>und</strong><br />

wenn Sie für deren Wartung, Reparatur <strong>und</strong> Erneuerung verantwortlich sind <strong>und</strong><br />

aus einer Gebäudeversicherung keine Deckung gewährt wird.<br />

1.4 Kleintiere, wie H<strong>und</strong>e, Katzen, Vögel etc.<br />

2. Nicht versichert sind:<br />

2.1 Gemeinschaftsantennen <strong>und</strong> Gemeinschaftssatellitenempfangsanla gen;<br />

2.2 Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von mehr als<br />

6 km/h <strong>und</strong> deren Motoren;<br />

2.3 Kraftfahrzeuganhänger;<br />

2.4 Motor-, Segelboote <strong>und</strong> Flugzeuge über 5 kg Fluggewicht <strong>und</strong> de ren Motoren.<br />

2.5 Schäden am Inhalt eines Aquariums, die dadurch entstehen, dass Wasser aus<br />

dem Aquarium ausgetreten ist.<br />

E Welche Kosten sind versichert?<br />

1. Versichert sind die durch den Versicherungsfall entstandenen notwendigen<br />

Kosten für:<br />

1.1 Aufräumen <strong>und</strong> Entsorgung versicherter Sachen;<br />

1.2 Ab- <strong>und</strong> Aufbauen, Abdecken oder Umräumen um versicherte Sa chen zu<br />

reparieren;<br />

1.3 Transport <strong>und</strong> Lagerung versicherter Sachen, für die Dauer, in der die<br />

Wohnung unbenutzbar ist;<br />

1.4 Austauschen von Schlössern an den Wohnungstüren, wenn die Schlüssel<br />

durch einen Versicherungsfall abhanden gekommen sind;<br />

1.5 Reparatur von Gebäudeschäden, die in der Wohnung durch eine in F 1.5<br />

beschriebene Tat entstanden sind;<br />

1.6 anderweitige Unterbringung versicherter Personen ohne Nebenko sten für<br />

die Dauer, in der die Wohnung unbewohnbar ist;<br />

1.7 vorläufi ge, eilbedürftige Maßnahmen zum Schutz versicherter Sa chen;<br />

1.8 Bewachung versicherter Sachen, wenn Schließvorrichtungen <strong>und</strong> sonstige<br />

Sicherungen der Wohnung keinen ausreichenden Schutz bieten längstens für<br />

die Dauer von 48 St<strong>und</strong>en;<br />

1.9 die Koordination der Wiederherstellung Ihres Hausrates anlässlich eines<br />

erheblichen Schadens.<br />

1.10 das Auffüllen von Aquarien <strong>und</strong> Wasserbetten mit Wasser<br />

2. Versichert sind die Ihnen als Mieter durch den Versicherungsfall entstandenen<br />

notwendigen Kosten für Reparaturen in Ihrer gemieteten Wohnung an Bodenbelägen,<br />

Innenanstrichen, Tapeten sowie an behin dertengerechten Einbauten.<br />

3. Alle Aufwendungen – auch erfolglose – , die Ihnen bei Eintritt eines Versicherungsfalles<br />

im Rahmen der Schadenabwendung oder -minde rung entstehen oder<br />

auf unsere Veranlassung entstehen, werden erstat tet.<br />

– 53 –<br />

21008147<br />

BOXplus Aktiv Basis<br />

Bedingungen für die Hausratversicherung (05/09)<br />

F Gegen welche Gefahren/Schäden besteht Versicherungsschutz <strong>und</strong> welche<br />

nicht?<br />

1. Versichert ist:<br />

die Beschädigung, Zerstörung oder der Verlust Ihrer versicherten Sa chen durch:<br />

1.1 Sturm ab Windstärke 8, Hagel, Frost, naturbedingten Erdrutsch, naturbedingten<br />

Erdfall über natürlichen Hohlräumen, Blitz/atmosphärische Überspannung,<br />

Abgang von Lawinen, Schnee druck;<br />

1.2 Feuer/Brand, Explosion/Verpuffung, Implosion;<br />

1.3 Anprall von Kraft-, Schienen-, Luft- <strong>und</strong> Wasserfahrzeugen sowie ihrer Teile<br />

oder Ladungen;<br />

1.4 Flüssigkeiten aus Zu- oder Ableitungen <strong>und</strong> den jeweils daran an geschlossenen<br />

Geräten oder Anlagen sowie aus Aquarien, Wasserbetten, Zimmerbrunnen<br />

<strong>und</strong> Wassersäulen;<br />

1.5 Diebstahl oder Vandalismus, wenn der Täter zur Ausführung der Tat in einen<br />

Raum eines Gebäudes oder in einen anderen in G be zeichneten Raum einbricht,<br />

einsteigt, mit einem falschen Schlüssel oder einem anderen nicht zur ordnungsgemäßen<br />

Öffnung bestimmten Werkzeug eindringt. Ein Schlüssel ist falsch, wenn seine<br />

Anfertigung für das Schloss nicht von einer dazu berechtigten Person veranlasst<br />

oder gebilligt worden ist. Der Gebrauch falscher Schlüssel ist nicht schon dann<br />

bewiesen, wenn feststeht, dass versicherte Sachen abhanden gekommen sind.<br />

Ein richtiger Schlüssel gilt dann als falsch, wenn er Ihnen oder einem berechtigten<br />

Schlüsselinhaber gestohlen oder geraubt wurde.<br />

1.6 Raub, räuberische Erpressung oder räuberischen Diebstahl in Ihrer Wohnung<br />

oder in einem anderen in G bezeichneten Raum;<br />

1.7 den Versuch einer in F 1.5 oder F 1.6 beschriebenen Tat.<br />

2 Nicht versichert sind:<br />

2.1 Schäden durch Wind bis Stärke 8;<br />

2.2 Schäden durch Niederschläge, die durch offene Fenster <strong>und</strong> Türen oder sonstige<br />

Gebäudeöffnungen eindringen, soweit die Gebäudeöff nungen nicht als Folge<br />

einer der unter F 1. genannten Gefahren ent standen sind;<br />

2.3 Kurzschluss- oder Sengschäden, die nicht Folge einer der unter F 1. genannten<br />

Gefahren sind;<br />

2.4 Schäden durch allmähliche Verrußung, Verschleiß, Abnutzung;<br />

2.5 Schäden an Sachen, auch Wertsachen, die einem Nutzfeuer ausge setzt<br />

werden;<br />

2.6 Schäden, die durch Kraft-, Schienen-, Luft- <strong>und</strong> Wasserfahrzeuge entstehen,<br />

die von einer unter B 1. genannten Person betrieben werden;<br />

2.7 Schäden durch Plansch- oder Reinigungswasser;<br />

2.8 Schäden an Sachen, auch Wertsachen, die dem Wasser oder sonsti gen Flüssigkeiten<br />

bewusst ausgesetzt werden;<br />

2.9 Sachen, die bei einer räuberischen Erpressung erst auf Verlangen des Täters<br />

an den Ort der Wegnahme oder Herausgabe herangeschafft wurden.<br />

3. Kein Versicherungsschutz besteht generell für:<br />

3.1 Schäden, die Sie vorsätzlich herbeiführen;<br />

3.2 Schäden durch Kriegs- oder Bürgerkriegsereignisse sowie durch Kernenergie<br />

<strong>und</strong> alle hieraus entstehenden Folgeschäden;<br />

3.3 ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen, Schäden durch Erdbe ben, Hochwasser,<br />

Rückstau infolge von Witterungsniederschlägen oder Hochwasser <strong>und</strong><br />

alle hieraus entstehenden Folgeschäden;<br />

3.4 Schäden durch Sturmfl ut <strong>und</strong> alle hieraus entstehenden Folgeschä den.<br />

G Wo besteht für welche Sachen Versicherungsschutz?<br />

1. Versicherungsschutz besteht in Ihrer im Versicherungsschein ge nannten Wohnung<br />

für die unter B 1. genannten Personen <strong>und</strong> die ge mäß D versicherten Sachen.<br />

1.1 Zu Ihrer Wohnung gehören alle ausschließlich von den unter B 1. genannten<br />

Personen genutzten Räume auf dem Versicherungsgr<strong>und</strong> stück, einschließlich<br />

Balkone, Loggien, Terrassen <strong>und</strong> Wintergärten.<br />

1.2 Nicht zu Ihrer Wohnung gehören Büroräume, die eine unter B 1. genannte<br />

Person ausschließlich berufl ich oder gewerblich nutzt.<br />

2. Versicherungsschutz besteht auch für ausschließlich von den unter B 1. genannten<br />

Personen benutzten Antennen/Satellitenempfangsanla gen, Markisen,<br />

Kinderwagen <strong>und</strong> Krankenfahrstühle (Rollstühle) auf dem Versicherungsgr<strong>und</strong>stück<br />

sowie für Ihre Fahrräder, Waschma schinen <strong>und</strong> Wäschetrockner in Gemeinschaftsräumen.<br />

3. Versicherungsschutz besteht in den von unter B 1. genannten Perso nen allein<br />

genutzten Garagen in der Nähe Ihrer Wohnung.<br />

4. Versicherungsschutz bei Raub, räuberischer Erpressung oder räuberischen<br />

Diebstahls besteht für die unter B 1. genannten Personen auf dem Versicherungsgr<strong>und</strong>stück.<br />

H Was verstehen wir unter Wohnfl äche <strong>und</strong> was geschieht bei unrichti ger<br />

Angabe der Wohnfl äche?<br />

1. Wohnfl äche ist die Gr<strong>und</strong>fl äche in qm aller Räume Ihres Wohnhau ses oder Ihrer<br />

Wohnung <strong>und</strong> der dazugehörigen Hobbyräume <strong>und</strong> Wintergärten; ausgenommen<br />

sind dabei Treppen, Keller- <strong>und</strong> Speicher räume, Balkone, Loggien <strong>und</strong> Terrassen<br />

soweit sie nicht zu Wohn zwecken ausgebaut sind. Dem gleichgestellt ist die<br />

Übernahme der qm-Angaben aus Mietverträgen oder Bauplänen. Wohnfl ächen,<br />

die nach Erstellung des Mietvertrages oder Bauplans hinzugekommen sind, sind<br />

ebenfalls zu berücksichtigen.<br />

2. Bei Antragstellung haben Sie die Wohnfl äche nach 1. anzugeben. Je de Änderung<br />

der Wohnfl äche ist uns mitzuteilen.


2.1 Stellt sich im Zeitpunkt des Versicherungsfalles heraus, dass diese nicht der<br />

tatsächlichen entspricht, so vermindert sich die Entschädigung im Verhältnis der<br />

angegebenen zu der tatsächlichen Wohnfl äche.<br />

2.2 Die Vorschriften nach L zum beitragsfreien Vorsorgeschutz fi nden jedoch<br />

Anwendung.<br />

I Welche Verhaltensregeln müssen Sie während der Vertragslaufzeit beachten?<br />

1. Während des Zeitraums, in dem sich keine berechtigte Person in der Wohnung<br />

aufhält, müssen Fenster, Terrassen- <strong>und</strong> Balkontüren <strong>und</strong> sonstige Öffnungen<br />

verschlossen <strong>und</strong> Wohnungseingangstüren abge schlossen sein, sofern dies<br />

zumutbar ist.<br />

2. Türen/Tore von Kellern, Garagen <strong>und</strong> Nebengebäuden müssen nachdem Verlassen<br />

abgeschlossen, alle sonstigen Öffnungen müssen ver schlossen werden,<br />

sofern dies zumutbar ist.<br />

3. Sie müssen uns mitteilen, wenn Ihre Wohnung für mehr als zwei Monate unbewohnt<br />

bleibt.<br />

4. Haben Sie die vorstehenden Verhaltensregeln nach 1. oder 2. oder die Mitteilungspfl<br />

icht nach 3. verletzt, so können wir den Vertrag innerhalb eines Monats,<br />

nachdem wir von der Verletzung Kenntnis erlangt haben, ohne Einhaltung einer<br />

Frist kündigen, es sei denn, dass die Verletzung weder auf Vorsatz noch auf grober<br />

Fahrlässigkeit beruht.<br />

4.1 Darüber hinaus sind wir von der Verpfl ichtung zur Leistung frei, wenn Sie die<br />

betreffende Verhaltensregel bzw. Mitteilungspfl icht vor sätzlich verletzt haben.<br />

Im Fall einer grob fahrlässigen Verletzung sind wir berechtigt, unsere Leistung in<br />

einem der Schwere Ihres Verschul dens entsprechenden Verhältnis zu kürzen.<br />

Dies geschieht nicht, wenn Sie nachweisen, dass keine grobe Fahrlässigkeit<br />

vorlag.<br />

4.2 Darüber hinaus bleiben wir zur Leistung verpfl ichtet, wenn Sie nachweisen,<br />

dass die Verletzung der Verhaltensregel nach 1. bis 2. bzw. die Verletzung der<br />

Mitteilungspfl icht nach 3. weder einen Einfl uss auf den Eintritt des Versicherungsfalls<br />

noch einen Einfl uss auf den Umfang der von uns zu erbringenden Leistungen<br />

gehabt hat. Dies gilt nicht, wenn Sie die Verhaltensregel arglistig verletzt haben.<br />

J Welche Verhaltensregeln müssen Sie im Versicherungsfall beachten?<br />

1. Sie haben den Schaden im Rahmen Ihrer Möglichkeiten abzuwenden <strong>und</strong> so<br />

gering wie möglich zu halten.<br />

2. Der Schaden ist uns unverzüglich zu melden.<br />

3. Unsere sachdienlichen Fragen sind vollständig <strong>und</strong> wahrheitsgemäß zu beantworten.<br />

Auf unsere Bitte haben Sie dies auch schriftlich zu tun.<br />

4. Bitte verändern Sie die Schadenstelle, soweit Ihnen dies zumutbar ist, nicht.<br />

Bewahren Sie bitte beschädigte Gegenstände auf. Auf unsere Bitte ist jede zumutbare<br />

Untersuchung zur Feststellung des Versiche rungsfalls <strong>und</strong> des Umfangs der<br />

Leistung zu gestatten <strong>und</strong> es sind Be lege einzureichen.<br />

5. Lassen Sie abhanden gekommene Sparbücher <strong>und</strong> andere Urk<strong>und</strong>en unverzüglich<br />

sperren.<br />

6. Zeigen Sie jeden Einbruch, Diebstahl, Raub, räuberischen Diebstahl, Vandalismus<br />

oder jede räuberische Erpressung unverzüglich der Polizei an <strong>und</strong> reichen<br />

Sie dort unverzüglich eine vollständig Liste der abhan den gekommen Sachen ein.<br />

7. Zeigen Sie für den Fall, dass Sie nach einem Einbruch eine erhöhte Telefonrechnung<br />

erhalten haben, den entstandenen Schaden der Polizei <strong>und</strong> uns unverzüglich<br />

an. Legen Sie uns den unverzüglich angeforderten Einzelverbindungsnachweis<br />

vor.<br />

8. Haben Sie eine der Verhaltensregeln nach 1. bis 7. verletzt, entfällt unsere Leistungspfl<br />

icht, wenn Sie die Verhaltensregel vorsätzlich ver letzt haben.<br />

8.1 Im Fall einer grob fahrlässigen Verletzung einer der genannten Verhaltensregeln<br />

sind wir berechtigt, unsere Leistungen in einem der Schwere Ihres Verschuldens<br />

entsprechenden Verhältnis zu kürzen. Dies geschieht nicht, wenn Sie nachweisen,<br />

dass keine grobe Fahrlässigkeit vorlag.<br />

8.2 Abweichend von 8. <strong>und</strong> 8.1 sind wir zur Leistung verpfl ichtet, wenn Sie nachweisen,<br />

dass die Verletzung der Verhaltensregel weder für die Feststellung des Versicherungsfalls<br />

noch für die Feststellung oder den Umfang unserer Leistungspfl icht<br />

ursächlich ist. Dies gilt nicht, wenn Sie die Verhaltensregel arglistig verletzt haben.<br />

8.3 Haben Sie abhanden gekommene Sachen der Polizei nicht oder nicht unverzüglich<br />

angezeigt, so können wir hinsichtlich dieser Sachen von der Entschädigungspfl<br />

icht nach Maßgabe von 8. bis 8.2 ganz oder teilweise leistungsfrei sein.<br />

8.4 Ganz oder teilweise leistungsfrei sind wir jedoch nur dann, wenn wir Sie durch<br />

gesonderte Mitteilung in Textform auf die Rechtsfolgen gemäß Nr. 8. – 8.2 hingewiesen<br />

haben.<br />

K Welchen beitragsfreien Vorsorgeschutz bieten wir für Ihre Kinder?<br />

1. Gründen mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebende Kinder (leibliche Kinder,<br />

Stief-, Adoptiv- oder Pfl egekinder) erstmalig einen eigenen Haushalt innerhalb der<br />

B<strong>und</strong>esrepublik Deutschland, besteht auch für den neuen Haushalt Versicherungsschutz.<br />

2. Der Vorsorgeschutz erlischt drei Monate nach Ablauf des Versiche rungsjahres,<br />

in dem die Haushaltsgründung erfolgte.<br />

3. Bitte teilen Sie uns die neue Haushaltsgründung unter Angabe der Anschrift<br />

<strong>und</strong> der Wohnfl äche (qm) mit.<br />

4. Entschädigung wird nur geleistet, sofern aus einem anderen Versi cherungsvertrag<br />

kein Ersatz erlangt werden kann.<br />

L Welchen beitragsfreien Vorsorgeschutz haben Sie, wenn Sie umzie hen<br />

(Wohnungswechsel) <strong>und</strong>/oder sich Ihre Wohnfl äche verändert?<br />

1. Ihr Beitrag richtet sich nach der in H beschriebenen Wohnfl äche in qm Ihrer<br />

Wohnung <strong>und</strong> dem Ort, an dem sich die Wohnung befi ndet.<br />

– 54 –<br />

1.1 Teilen Sie uns bei Umzug die Anschrift <strong>und</strong> Wohnfl äche (qm) der neuen Wohnung<br />

mit.<br />

1.2 Jede sonstige Änderung der Wohnfl äche ist uns ebenfalls mitzutei len.<br />

2. Tritt der Versicherungsfall später als einen Monat nach dem jeweili gen Ablauf<br />

des Versicherungsjahres, in dem die Vergrößerung Ihrer in H beschriebenen<br />

Wohnfl äche erfolgte, ein, ohne dass Sie die Änderung angezeigt haben, so vermindert<br />

sich die Entschädigung im Verhältnis der angegeben zu der tatsächlichen<br />

Wohnfl äche in qm.<br />

3. Während eines Wohnungswechsels besteht Versicherungsschutz in beiden<br />

Wohnungen.<br />

4. Zwei Monate nach Umzugsbeginn gilt der Versicherungsschutz dann nur noch<br />

für die neue Wohnung.<br />

5. Ergibt sich aufgr<strong>und</strong> des neuen Wohnortes <strong>und</strong>/oder der neuen Wohnfl äche<br />

(qm) ein höherer Beitrag, so ist dieser ab Beginn des neuen Versicherungsjahres<br />

zu zahlen.<br />

6. Ergibt sich aufgr<strong>und</strong> des neuen Wohnortes <strong>und</strong>/oder der neuen Wohnfl äche<br />

(qm) ein geringerer Beitrag, so ist dieser ab Umzugsbeginn zu zahlen.<br />

7. Befi ndet sich die neue Wohnung außerhalb der B<strong>und</strong>esrepublik Deutschland,<br />

erlischt der Versicherungsschutz zwei Monate nach Um zugsbeginn.<br />

M Was gilt, wenn Sie sich von Ihrem Ehepartner trennen <strong>und</strong> ausziehen oder<br />

wenn mehrere Personen Versicherungsnehmer sind?<br />

1.Ziehen Sie aus der gemeinsamen Ehewohnung aus <strong>und</strong> verbleibt Ihr Ehepartner<br />

in dieser Wohnung, so gilt zusätzlich zu L:<br />

1.1 Versicherungsschutz besteht in der bisherigen <strong>und</strong> in der neuen Wohnung.<br />

1.2 Der Versicherungsschutz für die bisherige Wohnung erlischt drei Monate nach<br />

der nächsten Beitragsfälligkeit, die auf Ihren Auszug folgt.<br />

2. Sind Sie <strong>und</strong> eine weitere Person gemeinsam Versicherungsnehmer <strong>und</strong> zieht<br />

einer von Ihnen beiden aus der gemeinsamen Wohnung aus, so besteht Versicherungsschutz<br />

in der bisherigen <strong>und</strong> in der neuen Wohnung des ausziehenden<br />

Partners.<br />

2.1 Der Versicherungsschutz für die neue Wohnung erlischt drei Mo nate nach der<br />

nächsten Beitragsfälligkeit, die auf Ihren Auszug folgt.<br />

N Wie wird die Entschädigung verzinst?<br />

1. Wir verzinsen die Entschädigung seit Anzeige des Schadens mit 5 % pro Jahr,<br />

soweit nicht aus anderen Gründen ein höherer Zins zu ent richten ist.<br />

2. Zinsen werden erst fällig, wenn die Entschädigung fällig ist <strong>und</strong> wer den mit der<br />

Entschädigung ausgezahlt.<br />

O Wie passen wir unsere Haftung der Preisentwicklung an?<br />

1. Unsere Haftung wird zu der nach dem 1. Januar eines jeden Jahres folgenden<br />

Hauptfälligkeit des Vertrages der Preisentwicklung ange passt.<br />

2. Gr<strong>und</strong>lage hierfür ist der vom Statistischen B<strong>und</strong>esamt jeweils für den Monat<br />

September veröffentlichte Preisindex für „Andere Ver brauchs- <strong>und</strong> Gebrauchsgüter<br />

ohne Nahrungsmittel <strong>und</strong> ohne norma lerweise nicht in der Wohnung gelagerte<br />

Güter” aus dem Preisindex für die Lebenshaltung der privaten Haushalte.<br />

3. Die Veränderung wird berechnet aus der Differenz des Indexes im vergangenen<br />

Kalenderjahr zu dem davor liegenden Kalenderjahr <strong>und</strong> auf eine ganze Zahl abger<strong>und</strong>et.<br />

4. Entsprechend erhöht oder vermindert sich der Beitrag.


A Welche Regelungen gelten?<br />

1. Die Regelungen der BOXplus Aktiv Extra Bedingungen für die Hausratversicherung<br />

sowie die BOXplus Aktiv Extra – Besonderen Be dingungen für die OnTour-<br />

Zusatzversicherung.<br />

2. Die Regelungen der Allgemeinen Bedingungen für BOXplus.<br />

B Welche Sachen sind versichert <strong>und</strong> welche nicht?<br />

1. Versichert sind bis zur Höhe des im Versicherungsschein genannten Betrages<br />

private Sachen, auch Wertsachen, die von im Haushalt leben den Personen genutzt<br />

werden.<br />

2. Nicht versichert sind in Ergänzung zu D2 der BOXplus Extra Be dingungen für die<br />

Hausratversicherung<br />

2.1 Fahrräder;<br />

2.2 Reise- <strong>und</strong> sonstige Dokumente mit Ausnahme von amtlichen Ausweispapieren;<br />

2.3 Sachen von Personen, wenn diese einen eigenen Hausstand gegrün det haben.<br />

C Wo besteht Versicherungsschutz?<br />

1. Versicherungsschutz besteht weltweit, allerdings nur außerhalb Ihrer im Versicherungsschein<br />

genannten Wohnung.<br />

2. Versicherungsschutz für Schäden durch Einbruchdiebstahl besteht nur, wenn<br />

auch die in den BOXplus Extra Bedingungen für die Haus ratversicherung G 1.5<br />

genannten Voraussetzungen entsprechend erfüllt sind.<br />

3. Versicherungsschutz für Schäden durch Raub, räuberische Erpres sung oder<br />

räuberischen Diebstahl besteht außerhalb Ihres Versiche rungsgr<strong>und</strong>stückes.<br />

D Für welche Sachen <strong>und</strong> Gefahren bestehen Entschädigungsgrenzen?<br />

1. Versichert sind bis zur Höhe des im Versicherungsschein unter OnTour genannten<br />

Betrages:<br />

1.1 Wertsachen sowie Foto-/Filmapparate, tragbare Videosysteme, Laptops, Mobilfunktelefone,<br />

tragbare elektronische Geräte jeweils ein schließlich Zubehör;<br />

1.2 Bargeld, auf elektronischen Zahlungsmitteln geladene Beträge<br />

(z.B. Geld- oder Chipkarte).<br />

2. Versichert sind Sachen bis zur Höhe des im Versicherungsschein unter OnTour<br />

jeweils genannten Betrages bei Entwendung<br />

2.1 aus Kraftfahrzeugen, Wohnanhängern <strong>und</strong> Dachboxen nach F OnTour;<br />

2.2 aus Schiffskabinen nach F OnTour<br />

2.3 durch sonstigen Diebstahl nach G OnTour.<br />

E Unter welchen Voraussetzungen besteht Versicherungsschutz gegen Diebstahl<br />

aus abgeschlossenen Behältnissen?<br />

Versicherungsschutz besteht auch gegen Diebstahl von Sachen aus ab geschlossenen<br />

Safes, Möbeln, Schließ- <strong>und</strong> Wertfächern innerhalb von Gebäuden sowie<br />

aus abgeschlossenen Spinden innerhalb <strong>und</strong> außerhalb von Gebäuden, wenn<br />

der Täter zur Ausführung der Tat die oben ge nannten Behältnisse aufbricht oder<br />

falsche Schlüssel oder andere nicht zum ordnungsgemäßen Öffnen bestimmte<br />

Werkzeuge benutzt.<br />

Ein Schlüssel ist falsch, wenn seine Anfertigung für das Schloss nicht von einer<br />

dazu berechtigten Person veranlasst oder gebilligt worden ist. Der Gebrauch<br />

falscher Schlüssel ist nicht schon dann bewiesen wenn feststeht, dass versicherte<br />

Sachen abhanden gekommen sind. Ein richti ger Schlüssel gilt dann als falsch,<br />

wenn er Ihnen oder einem berechtig ten Schlüsselinhaber gestohlen oder geraubt<br />

wurde.<br />

Nicht versichert ist der Diebstahl aus sonstigen Behältnissen, wie Kof fern, Aktentaschen<br />

etc., auch wenn diese abgeschlossen sind.<br />

F Unter welchen Voraussetzungen besteht Versicherungsschutz gegen Diebstahl<br />

aus Kraftfahrzeugen, Wohnanhängern, Dachboxen <strong>und</strong> Schiffskabinen?<br />

Für Sachen in Kraftfahrzeugen, Wohnanhängern, (nicht sonstige Kraftfahrzeuganhänger),<br />

Dachboxen <strong>und</strong> Schiffskabinen besteht Versi cherungsschutz gegen<br />

Diebstahl nur, wenn der Täter zur Ausführung der Tat diese aufbricht oder falsche<br />

Schlüssel oder andere nicht zum ordnungsgemäßen Öffnen bestimmte Werkzeuge<br />

benutzt. Ein Schlüssel ist falsch, wenn seine Anfertigung für das Schloss nicht von<br />

einer dazu berechtigten Person veranlasst oder gebilligt worden ist. Der Gebrauch<br />

falscher Schlüssel ist nicht schon dann bewiesen wenn feststeht, dass versicherte<br />

Sachen abhanden gekommen sind. Ein richtiger Schlüssel gilt dann als falsch,<br />

wenn er Ihnen oder einem berechtigtem Schlüssel inhaber gestohlen oder geraubt<br />

wurde.<br />

G Unter welchen Voraussetzungen besteht Versicherungsschutz gegen sonstigen<br />

Diebstahl <strong>und</strong> unter welchen nicht?<br />

1. Versichert ist auch die Beschädigung, Zerstörung oder der Verlust versicherter<br />

Sachen durch einfachen Diebstahl.<br />

2. Wertsachen, Foto-/Filmapparate <strong>und</strong> tragbare Videosysteme sowie Laptops,<br />

Mobilfunktelefone <strong>und</strong> sonstige tragbare elektronische Geräte jeweils einschließlich<br />

Zubehör sind gegen einfachen Diebstahl nur dann versichert, wenn Sie oder<br />

eine der nach B 1 der BOXplus Extra Bedin gungen für die Hausratversicherung<br />

genannten Personen jederzeit di rekten Zugriff auf diese Sachen haben.<br />

3. Gegen einfachen Diebstahl sind Bargeld <strong>und</strong> auf elektronische Zah lungsmittel<br />

geladene Beträge (z.B. Geld- oder Chipkarte) nicht versi chert.<br />

4. Bei jedem Schaden durch einfachen Diebstahl wird der im Versiche rungsschein<br />

genannte Betrag (Selbstbehalt) abgezogen. Nach Abzug des Selbstbehaltes<br />

werden die Entschädigungsgrenzen berücksichtigt.<br />

– 55 –<br />

21008148<br />

BOXplus Aktiv Extra<br />

Besondere Bedingungen für die OnTour-Zusatzversicherung (05/09)<br />

H Unter welchen Voraussetzungen besteht Versicherungsschutz bei Unfall des<br />

Transportmittels?<br />

Versichert ist auch die Beschädigung, Zerstörung oder der Verlust ver sicherter<br />

Sachen durch den Unfall des Transportmittels, mit dem die versicherten Sachen<br />

befördert werden, sofern das Transportmittel bei dem Unfall selbst beschädigt<br />

wird.<br />

I Welcher besondere Versicherungsschutz gilt für Sachen auf Reisen?<br />

1. Wir leisten Entschädigung, wenn versicherte Sachen zerstört, be schädigt werden<br />

oder abhanden kommen, während sie sich auf Reisen in Gewahrsam eines<br />

Beförderungs-, eines Beherbergungsunternehmens oder einer Gepäckaufbewahrung<br />

befi nden.<br />

2. Wir leisten Entschädigung für notwendige Ersatzkäufe bis zu dem im Versicherungsschein<br />

genannten Betrag, wenn versicherte, wegen einer Reise aufgegebene<br />

Sachen infolge einer Verzögerung bei der Beförde rung mindestens 24 St<strong>und</strong>en<br />

später als Sie oder eine der nach B 1. der BOXplus Extra Bedingungen für die<br />

Hausratversicherung genannten Personen an Ihrem Zielort eintreffen.<br />

3. Wir leisten keine Entschädigung nach I 1. oder I 2. für die Zerstö rung, Beschädigung<br />

oder das Abhandenkommen von unter D 1.1 – 1.2 genannten Sachen.<br />

J Welche Kosten sind versichert?<br />

1. Alle Aufwendungen – auch erfolglose –, die Ihnen bei Eintritt eines Versicherungsfalles<br />

im Rahmen der Schadenminderung oder der -ab wendung entstehen,<br />

werden erstattet. Aufwendungen, die auf unsere Veranlassung entstehen, werden<br />

auch dann erstattet, wenn sie über die versicherte Summe hinausgehen.<br />

2. Die Wiederbeschaffungskosten amtlicher Ausweispapiere.<br />

K Welche Verhaltensregeln müssen Sie im Versicherungsfall zusätzlich<br />

beachten?<br />

1. Schäden durch strafbare Handlungen müssen Sie <strong>und</strong>/oder weitere unter B 1.<br />

der BOXplus Extra Bedingungen für die Hausratversiche rung genannte Personen<br />

vor Ort der zuständigen Polizei unverzüglich anzeigen <strong>und</strong> dort eine vollständige<br />

Liste der abhandengekommenen Sachen einreichen. Nach der Heimkehr müssen<br />

Sie uns eine Bestäti gung der vor Ort in Kenntnis gesetzten Polizei einreichen.<br />

2. Schäden an Sachen, die auf Reisen aufgegeben werden, sind dem Be förderungs-<br />

oder Beherbergungsunternehmen oder einer Gepäckaufbe wahrung unverzüglich<br />

zu melden. Hierüber müssen Sie uns eine Bestä tigung einreichen.<br />

3. Während des Zeitraums, in dem sich keine berechtigte Person im Kraftfahrzeug<br />

oder Wohnanhänger aufhält, müssen Fenster <strong>und</strong> son stige Öffnungen verschlossen<br />

<strong>und</strong> Türen sowie Dachboxen abgeschlos sen sein.<br />

4. Haben Sie eine der Verhaltensregeln nach 1. bis 3. verletzt, entfällt unsere<br />

Leistungspfl icht, wenn Sie die Verhaltensregel vorsätzlich ver letzt haben. Zusätzlich<br />

gelten M 8. – 8.4 der BOXplus Extra Bedingun gen für die Hausratversicherung.


21008149<br />

BOXplus Aktiv Standard<br />

Besondere Bedingungen für die OnTour-Zusatzversicherung (05/09)<br />

A Welche Regelungen gelten?<br />

1. Die Regelungen der BOXplus Aktiv Standard Bedingungen für die Hausratversicherung<br />

sowie die BOXplus Aktiv Standard – Besonderen Bedingungen für die<br />

OnTour-Zusatzversicherung.<br />

2. Die Regelungen der Allgemeinen Bedingungen für BOXplus.<br />

B Welche Sachen sind versichert <strong>und</strong> welche nicht?<br />

1. Versichert sind bis zur Höhe des im Versicherungsschein genannten Betrages<br />

private Sachen, auch Wertsachen, die von im Haushalt leben den Personen genutzt<br />

werden.<br />

2. Nicht versichert sind in Ergänzung zu D2 der BOXplus Standard Bedingungen für<br />

die Hausratversicherung<br />

2.1 Fahrräder;<br />

2.2 Reise- <strong>und</strong> sonstige Dokumente mit Ausnahme von amtlichen Ausweispapieren;<br />

2.3 Sachen von Personen, wenn diese einen eigenen Hausstand gegrün det haben.<br />

C Wo besteht Versicherungsschutz?<br />

1. Versicherungsschutz besteht weltweit, allerdings nur außerhalb Ihrer im Versicherungsschein<br />

genannten Wohnung.<br />

2. Versicherungsschutz für Schäden durch Einbruchdiebstahl besteht nur, wenn<br />

auch die in den BOXplus Standard Bedingungen für die Hausratversicherung G 1.5<br />

genannten Voraussetzungen entsprechend erfüllt sind.<br />

3. Versicherungsschutz für Schäden durch Raub, räuberische Erpres sung oder<br />

räuberischen Diebstahl besteht außerhalb Ihres Versiche rungsgr<strong>und</strong>stückes.<br />

D Für welche Sachen <strong>und</strong> Gefahren bestehen Entschädigungsgrenzen?<br />

1. Versichert sind bis zur Höhe des im Versicherungsschein unter OnTour<br />

genannten Betrages:<br />

1.1 Wertsachen sowie Foto-/Filmapparate, tragbare Videosysteme, Laptops,<br />

Mobilfunktelefone, tragbare elektronische Geräte jeweils ein schließlich Zubehör;<br />

1.2 Bargeld, auf elektronischen Zahlungsmitteln geladene Beträge<br />

(z.B. Geld- oder Chipkarte).<br />

2. Versichert sind bis zur Höhe des im Versicherungsschein unter OnTour<br />

genannten Betrages Sachen bei Entwendung aus Kraftfahrzeugen, Wohnanhängern,<br />

Dachboxen <strong>und</strong> Schiffskabinen nach F OnTour.<br />

E Unter welchen Voraussetzungen besteht Versicherungsschutz gegen Diebstahl<br />

aus abgeschlossenen Behältnissen?<br />

Versicherungsschutz besteht auch gegen Diebstahl von Sachen aus ab geschlossenen<br />

Safes, Möbeln, Schließ- <strong>und</strong> Wertfächern innerhalb von Gebäuden sowie<br />

aus abgeschlossenen Spinden innerhalb <strong>und</strong> außerhalb von Gebäuden, wenn<br />

der Täter zur Ausführung der Tat die oben ge nannten Behältnisse aufbricht oder<br />

falsche Schlüssel oder andere nicht zum ordnungsgemäßen Öffnen bestimmte<br />

Werkzeuge benutzt.<br />

Ein Schlüssel ist falsch, wenn seine Anfertigung für das Schloss nicht von einer<br />

dazu berechtigten Person veranlasst oder gebilligt worden ist. Der Gebrauch falscher<br />

Schlüssel ist nicht schon dann bewiesen wenn feststeht, dass versicherte<br />

Sachen abhanden gekommen sind. Ein richti ger Schlüssel gilt dann als falsch,<br />

wenn er Ihnen oder einem berechtig ten Schlüsselinhaber gestohlen oder geraubt<br />

wurde.<br />

Nicht versichert ist der Diebstahl aus sonstigen Behältnissen, wie Kof fern, Aktentaschen<br />

etc., auch wenn diese abgeschlossen sind.<br />

F Unter welchen Voraussetzungen besteht Versicherungsschutz gegen Diebstahl<br />

aus Kraftfahrzeugen, Wohnanhängern, Dachboxen <strong>und</strong> Schiffskabinen?<br />

Für Sachen in Kraftfahrzeugen, Wohnanhängern, (nicht sonstige Kraftfahrzeuganhänger),<br />

Dachboxen <strong>und</strong> Schiffskabinen besteht Versi cherungsschutz gegen<br />

Diebstahl nur, wenn der Täter zur Ausführung der Tat diese aufbricht oder falsche<br />

Schlüssel oder andere nicht zum ordnungsgemäßen Öffnen bestimmte Werkzeuge<br />

benutzt. Ein Schlüssel ist falsch, wenn seine Anfertigung für das Schloss nicht von<br />

einer dazu berechtigten Person veranlasst oder gebilligt worden ist. Der Gebrauch<br />

falscher Schlüssel ist nicht schon dann bewiesen wenn feststeht, dass versicherte<br />

Sachen abhanden gekommen sind. Ein richtiger Schlüssel gilt dann als falsch,<br />

wenn er Ihnen oder einem berechtigten Schlüssel inhaber gestohlen oder geraubt<br />

wurde.<br />

G Unter welchen Voraussetzungen besteht Versicherungsschutz bei Unfall des<br />

Transportmittels?<br />

Versichert ist auch die Beschädigung, Zerstörung oder der Verlust ver sicherter<br />

Sachen durch den Unfall des Transportmittels, mit dem die versicherten Sachen<br />

befördert werden, sofern das Transportmittel bei dem Unfall selbst beschädigt<br />

wird.<br />

H Welcher besondere Versicherungsschutz gilt für Sachen auf Reisen?<br />

1. Wir leisten Entschädigung, wenn versicherte Sachen zerstört, be schädigt<br />

werden oder abhanden kommen, während sie sich auf Reisen in Gewahrsam eines<br />

Beförderungs-, eines Beherbergungsunternehmens oder einer Gepäckaufbewahrung<br />

befi nden.<br />

2. Wir leisten Entschädigung für notwendige Ersatzkäufe bis zu dem im Versicherungsschein<br />

genannten Betrag, wenn versicherte, wegen einer Reise aufgegebene<br />

Sachen infolge einer Verzögerung bei der Beförde rung mindestens 24 St<strong>und</strong>en<br />

– 56 –<br />

später als Sie oder eine der nach B 1. der BOXplus Standard Bedingungen für die<br />

Hausratversicherung genann ten Personen an Ihrem Zielort eintreffen.<br />

3. Wir leisten keine Entschädigung nach H 1. oder H 2. für die Zerstö rung, Beschädigung<br />

oder das Abhandenkommen von unter D 1.1 – 1.2 genannten Sachen.<br />

I Welche Kosten sind versichert?<br />

1. Alle Aufwendungen – auch erfolglose –, die Ihnen bei Eintritt eines Versicherungsfalles<br />

im Rahmen der Schadenminderung oder der -abwendung entstehen,<br />

werden erstattet. Aufwendungen, die auf unsere Veranlassung entstehen, werden<br />

auch erstattet, wenn sie über die versi cherte Summe hinausgehen.<br />

2. Die Wiederbeschaffungskosten amtlicher Ausweispapiere.<br />

J Welche Verhaltensregeln müssen Sie im Versicherungsfall zusätzlich<br />

beachten?<br />

1. Schäden durch strafbare Handlungen müssen Sie <strong>und</strong>/oder weitere unter B 1.<br />

der BOXplus Standard Bedingungen für die Hausratversi cherung genannte Personen<br />

vor Ort der zuständigen Polizei unverzüg lich anzeigen <strong>und</strong> dort eine vollständige<br />

Liste der abhandengekomme nen Sachen einreichen. Nach der Heimkehr müssen<br />

Sie uns eine Bestä tigung der vor Ort in Kenntnis gesetzten Polizei einreichen.<br />

2. Schäden an Sachen, die auf Reisen aufgegeben werden, sind dem Be förderungsoder<br />

Beherbergungsunternehmen oder einer Gepäckaufbe wahrung unverzüglich zu<br />

melden. Hierüber müssen Sie uns eine Bestä tigung einreichen.<br />

3. Während des Zeitraums, in dem sich keine berechtigte Person im Kraftfahrzeug<br />

oder Wohnanhänger aufhält, müssen Fenster <strong>und</strong> son stige Öffnungen verschlossen<br />

<strong>und</strong> Türen sowie Dachboxen abgeschlos sen sein.<br />

4. Haben Sie eine der Verhaltensregeln nach 1. bis 3. verletzt, entfällt unsere Leistungspfl<br />

icht, wenn Sie die Verhaltensregel vorsätzlich ver letzt haben.<br />

Zusätzlich gelten M 8. – 8.4 der BOXplus Standard Bedingungen für die Hausratversicherung.


A Welche Regelungen gelten?<br />

1. Die Regelungen der BOXplus Aktiv Basis Bedingungen für die Hausratversicherung<br />

sowie die BOXplus Aktiv Basis – Besonderen Be dingungen für die OnTour-Zusatzversicherung.<br />

2. Die Regelungen der Allgemeinen Bedingungen für BOXplus.<br />

B Welche Sachen sind versichert <strong>und</strong> welche nicht?<br />

1. Versichert sind bis zur Höhe des im Versicherungsschein genannten Betrages<br />

private Sachen, auch Wertsachen, die von im Haushalt leben den Personen genutzt<br />

werden.<br />

2. Nicht versichert sind in Ergänzung zu D2 der BOXplus Basis Be dingungen für die<br />

Hausratversicherung<br />

2.1 Fahrräder;<br />

2.2 Reise- <strong>und</strong> sonstige Dokumente mit Ausnahme von amtlichen Ausweispapieren;<br />

2.3 Sachen in Kraftfahrzeugen/-anhängern sowie in Wohnanhängern<br />

2.4 Sachen von Personen, wenn diese einen eigenen Hausstand gegrün det haben.<br />

C Wo besteht Versicherungsschutz?<br />

1. Versicherungsschutz besteht weltweit, allerdings nur außerhalb Ihrer im Versicherungsschein<br />

genannten Wohnung.<br />

2. Versicherungsschutz für Schäden durch Einbruchdiebstahl besteht nur, wenn<br />

auch die in den BOXplus Basis Bedingungen für die Haus ratversicherung F 1.5<br />

genannten Voraussetzungen entsprechend erfüllt sind.<br />

3. Versicherungsschutz für Schäden durch Raub, räuberische Erpres sung oder<br />

räuberischen Diebstahl besteht außerhalb Ihres Versiche rungsgr<strong>und</strong>stückes.<br />

D Für welche Sachen <strong>und</strong> Gefahren bestehen Entschädigungsgrenzen?<br />

1. Versichert sind bis zur Höhe des im Versicherungsschein unter On-Tour genannten<br />

Betrages:<br />

1.1 Wertsachen sowie Foto-/Filmapparate, tragbare Videosysteme, Laptops,<br />

Mobilfunktelefone, tragbare elektronische Geräte jeweils ein schließlich Zubehör;<br />

1.2 Bargeld, auf elektronischen Zahlungsmitteln geladene Beträge<br />

(z.B. Geld- oder Chipkarte).<br />

E Unter welchen Voraussetzungen besteht Versicherungsschutz gegen Diebstahl<br />

aus abgeschlossenen Behältnissen?<br />

Versicherungsschutz besteht auch gegen Diebstahl von Sachen aus abgeschlossenen<br />

Safes, Möbeln, Schließ- <strong>und</strong> Wertfächern innerhalb von Gebäuden sowie<br />

aus abgeschlossenen Spinden innerhalb <strong>und</strong> außerhalb von Gebäuden, wenn<br />

der Täter zur Ausführung der Tat die oben ge nannten Behältnisse aufbricht oder<br />

falsche Schlüssel oder andere nicht zum ordnungsgemäßen Öffnen bestimmte<br />

Werkzeuge benutzt.<br />

Ein Schlüssel ist falsch, wenn seine Anfertigung für das Schloss nicht von einer<br />

dazu berechtigten Person veranlasst oder gebilligt worden ist. Der Gebrauch<br />

falscher Schlüssel ist nicht schon dann bewiesen wenn feststeht, dass versicherte<br />

Sachen abhanden gekommen sind. Ein richti ger Schlüssel gilt dann als falsch,<br />

wenn er Ihnen oder einem berechtig ten Schlüsselinhaber gestohlen oder geraubt<br />

wurde.<br />

Nicht versichert ist der Diebstahl aus sonstigen Behältnissen, wie Koffern, Aktentaschen<br />

etc., auch wenn diese abgeschlossen sind.<br />

F Unter welchen Voraussetzungen besteht Versicherungsschutz bei Unfall des<br />

Transportmittels?<br />

Versichert ist auch die Beschädigung, Zerstörung oder der Verlust ver sicherter<br />

Sachen durch den Unfall des Transportmittels, mit dem die versicherten Sachen<br />

befördert werden, sofern das Transportmittel bei dem Unfall selbst beschädigt<br />

wird.<br />

G Welcher besondere Versicherungsschutz gilt für Sachen auf Reisen?<br />

1. Wir leisten Entschädigung, wenn versicherte Sachen zerstört, be schädigt werden<br />

oder abhanden kommen, während sie sich auf Reisen in Gewahrsam eines<br />

Beförderungs-, eines Beherbergungsunternehmens oder einer Gepäckaufbewahrung<br />

befi nden.<br />

2. Wir leisten keine Entschädigung nach G 1. für die Zerstörung, Be schädigung<br />

oder das Abhandenkommen von unter D 1.1 – 1.2 genannten Sachen.<br />

H Welche Kosten sind versichert?<br />

1. Alle Aufwendungen – auch erfolglose –, die Ihnen bei Eintritt eines Versicherungsfalles<br />

im Rahmen der Schadenminderung oder der -ab wendung entstehen,<br />

werden erstattet. Aufwendungen, die auf unsere Veranlassung entstehen, werden<br />

auch dann erstattet, wenn sie über die versicherte Summe hinausgehen.<br />

2. Die Wiederbeschaffungskosten amtlicher Ausweispapiere.<br />

I Welche Verhaltensregeln müssen Sie im Versicherungsfall zusätzlich<br />

beachten?<br />

1. Schäden durch strafbare Handlungen müssen Sie <strong>und</strong>/oder weitere unter B 1.<br />

der BOXplus Basis Bedingungen für die Hausratversiche rung genannte Personen<br />

vor Ort der zuständigen Polizei unverzüglich anzeigen <strong>und</strong> dort eine vollständige<br />

Liste der abhandengekommenen Sachen einreichen. Nach der Heimkehr müssen<br />

Sie uns eine Bestäti gung der vor Ort in Kenntnis gesetzten Polizei einreichen.<br />

– 57 –<br />

21008150<br />

BOXplus Aktiv Basis<br />

Besondere Bedingungen für die OnTour-Zusatzversicherung (05/09)<br />

2. Schäden an Sachen, die auf Reisen aufgegeben werden, sind dem Be förderungsoder<br />

Beherbergungsunternehmen oder einer Gepäckaufbe wahrung unverzüglich zu<br />

melden. Hierüber müssen Sie uns eine Bestä tigung einreichen.<br />

3. Haben Sie eine der Verhaltensregeln nach 1. bis 2. verletzt, entfällt unsere Leistungspfl<br />

icht, wenn Sie die Verhaltensregel vorsätzlich ver letzt haben.<br />

Zusätzlich gelten J 8. – 8.4 der BOXplus Basis Bedingungen für die Hausratversicherung.


21008151<br />

BOXplus Aktiv<br />

Besondere Bedingungen für die Hausrat-Elementar-Zusatzversicherung (05/09)<br />

A Welche Regelungen gelten?<br />

1. Die Regelungen der BOXplus Aktiv Bedingungen für die Hausrats versicherung,<br />

die Besonderen Bedingungen für die Hausrat-Elementar-Zusatzversicherung <strong>und</strong><br />

soweit vereinbart<br />

1.1 die BOXplus Aktiv – Besondere Bedingungen für die Fahrrad-Zusatzversicherung<br />

1.2 die BOXplus Aktiv – Besonderen Bedingungen für die OnTour-Zusatzversicherung.<br />

2. Die Regelungen der Allgemeinen Bedingungen für BOXplus.<br />

B Gegen welche Gefahren/Schäden sind Ihre Sachen zusätzlich versi chert?<br />

1. Versichert ist auch die Beschädigung, Zerstörung oder der Verlust Ihrer versicherten<br />

Sachen durch:<br />

1.1 Überschwemmung (Überfl utung des Versicherungsortes);<br />

1.2 Rückstau (Wasser, das infolge eines Rückstaus in Rohrleitungssy stemen<br />

aufgr<strong>und</strong> von Witterungsniederschlägen oder Überschwem mung bestimmungswidrig<br />

austritt);<br />

1.3 Erdbeben;<br />

1.4 Vulkanausbruch.<br />

2. Nicht versichert sind ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen Schäden durch:<br />

2.1 Sturmfl ut;<br />

2.2 Erdbeben, die nicht auf einer naturbedingten Erschütterung des Erdbodens<br />

beruhen;<br />

2.3 Gr<strong>und</strong>wasser.<br />

C Wann beginnt der Versicherungsschutz für Überschwemmung <strong>und</strong> Rückstau?<br />

1. Für die in B 1.1 – 1.2 versicherten Gefahren besteht Versicherungs schutz<br />

frühestens einen Monat nach dem Tag der Antragstellung, je doch nicht vor dem<br />

beantragten Versicherungsbeginn (Wartezeit).<br />

2. Die Wartezeit entfällt, sofern der Versicherungsschutz unmittelbar im Anschluss<br />

an einen bestehenden Hausratversicherungsvertrag, der ebenfalls die Gefahr<br />

Überschwemmung mitversichert hatte, beantragt wird.<br />

D Mit welchem Betrag sind Sie am Schaden beteiligt?<br />

1. Bei jedem Schaden gemäß B wird der im Versicherungsschein ge nannte Betrag<br />

(Selbstbeteiligung) abgezogen.<br />

2. Nach Abzug der Selbstbeteiligung werden die Entschädigungsgren zen berücksichtigt.<br />

E Welche Regelung gilt bei Umzug zusätzlich?<br />

Zusätzlich zu den Regelungen Ihrer BOXplus Bedingungen für die Hausratversicherungs<br />

gilt:<br />

Liegt Ihre Wohnung nach einem Umzug in einem Gebiet, für das wir<br />

für die unter B 1. genannten Gefahren keinen Versicherungsschutz zum<br />

Ende des Versicherungsjahres, in dem der Umzug erfolgt ist.<br />

– 58 –


BOXplus Aktiv<br />

Besondere Bedingungen für die<br />

Hausrat-Elementar-Zusatzversicherung – ohne Überschwemmung/Rückstau (05/09)<br />

A Welche Regelungen gelten?<br />

1. Die Regelungen der BOXplus Aktiv Bedingungen für die Hausratversicherung, die<br />

Besonderen Bedingungen für die Hausrat-Elementar-Zusatzversicherung ohne Überschwemmung/Rückstau<br />

<strong>und</strong> soweit ver einbart<br />

1.1 die BOXplus Aktiv – Besonderen Bedingungen für die Fahrrad-Zusatzversicherung<br />

1.2 die BOXplus Aktiv – Besonderen Bedingungen für die OnTour-Zusatzversicherung.<br />

2. Die Regelungen der Allgemeinen Bedingungen für BOXplus.<br />

B Gegen welche Gefahren/Schäden sind Ihre Sachen zusätzlich versi chert?<br />

1. Versichert ist auch die Beschädigung, Zerstörung oder der Verlust Ihrer versicherten<br />

Sachen durch:<br />

1.1 Erdbeben;<br />

1.2 Vulkanausbruch.<br />

2. Nicht versichert sind ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen Schäden<br />

durch Erdbeben, die nicht auf einer naturbedingten Erschütte rung des Erdbodens<br />

beruhen;<br />

C Mit welchem Betrag sind Sie am Schaden beteiligt?<br />

1. Bei jedem Schaden gemäß B wird der im Versicherungsschein ge nannte Betrag<br />

(Selbstbeteiligung) abgezogen.<br />

2. Nach Abzug der Selbstbeteiligung werden die Entschädigungsgren zen berücksichtigt.<br />

D Welche Regelung gilt bei Umzug zusätzlich?<br />

Zusätzlich zu den Regelungen Ihrer BOXplus Bedingungen für die<br />

Hausratversicherung gilt: Liegt Ihre Wohnung nach einem Umzug in einem Gebiet,<br />

für das wir für die unter B 1. genannten Gefahren keinen Versicherungsschutz<br />

an bieten, so erlischt dieser erweiterte Versicherungsschutz zum Ende des Versicherungsjahres,<br />

in dem der Umzug erfolgt ist.<br />

– 59 –<br />

21008152


21008153<br />

BOXplus Aktiv<br />

Besondere Bedingungen für die Fahrrad-Zusatzversicherung (05/09)<br />

A Welche Regelungen gelten?<br />

1. Die Regelungen der BOXplus Aktiv Bedingungen für die Hausrat versicherung sowie<br />

die BOXplus Aktiv Besondere Bedingungen für die Fahrrad-Zusatzversicherung.<br />

2. Die Regelungen der Allgemeinen Bedingungen für BOXplus.<br />

B Welche Sachen sind versichert?<br />

Versichert sind:<br />

1. im Rahmen dieses Vertrages Fahrräder bis zur Höhe des im Versi cherungsschein<br />

genannten Betrages.<br />

2. Lose mit dem Fahrrad verb<strong>und</strong>enes Zubehör ist nur versichert, wenn es gemeinsam<br />

mit dem Fahrrad zerstört oder beschädigt wurde oder in Verlust geraten ist.<br />

3. Der Versicherungsschutz gilt weltweit.<br />

C Welche Kosten sind versichert?<br />

Alle Aufwendungen – auch erfolglose –, die Ihnen bei Eintritt eines Versicherungsfalles<br />

im Rahmen der Schadenabwendung oder -minde rung entstehen oder auf<br />

unsere Veranlassung entstehen, werden erstattet, auch dann, wenn sie über die<br />

versicherte Summe hinausgehen.<br />

D Gegen welche Gefahren sind Ihre Fahrräder zusätzlich versichert?<br />

Versichert ist auch die Beschädigung, Zerstörung oder der Verlust Ihres Fahrrades<br />

durch:<br />

1. Diebstahl, wenn das Fahrrad zum Zeitpunkt des Diebstahls durch eine Schutzvorrichtung<br />

gegen Wegnahme gesichert war;<br />

2. den Unfall des Transportmittels, mit dem das versicherte Fahrrad befördert<br />

wird, sofern das Transportmittel bei dem Unfall selbst be schädigt wird.<br />

E Welcher besondere Versicherungsschutz gilt auf Reisen?<br />

Wir leisten Entschädigung, wenn Ihr Fahrrad zerstört, beschädigt wird oder abhanden<br />

kommt, während es sich auf Reisen in Gewahrsam eines Beförderungs-, eines<br />

Beherbergungsunternehmens oder einer Gepäck aufbewahrung befi ndet.<br />

F Welche Verhaltensregeln müssen Sie während der Vertragslaufzeit beachten?<br />

1. Sie <strong>und</strong>/oder weitere unter B 1. der BOXplus Bedingungen für die Hausratversicherung<br />

genannte Personen haben Unterlagen über den Hersteller, die Marke <strong>und</strong><br />

die Rahmennummer der versicherten Fahr räder zu beschaffen <strong>und</strong> aufzubewahren.<br />

2. Verletzen Sie <strong>und</strong>/oder weitere unter B 1. der BOXplus Bedingungen für die<br />

Hausratversicherung genannte Personen diese Verhaltensregel, so kann die<br />

Entschädigung nur verlangt werden, wenn die Merkmale anderweitig nachgewiesen<br />

werden können.<br />

G Welche Verhaltensregeln müssen Sie im Versicherungsfall zusätzlich<br />

beachten?<br />

1. Zeigen Sie <strong>und</strong>/oder weitere unter B 1. der BOXplus Bedingungen für die Hausratversicherung<br />

genannte Personen jeden Diebstahl Ihres Fahrrades unter Angabe<br />

von Hersteller, Marke <strong>und</strong> Rahmennummer unverzüglich der Polizei an. Sie müssen<br />

uns hierüber eine Bestätigung einreichen.<br />

2. Schäden an einem auf Reisen aufgegebenen Fahrrad sind dem Be förderungsoder<br />

Beherbergungsunternehmen oder einer Gepäckaufbe wahrung unverzüglich zu<br />

melden. Hierüber müssen Sie uns eine Bestä tigung einreichen.<br />

3. Wir können bei Verletzung einer der vorstehenden Verhaltensregeln leistungsfrei<br />

sein. Die Regeln der BOXplus Bedingungen für die Haus ratversicherung, siehe<br />

dort „Welche Verhaltensregeln müssen Sie im Versicherungsfall beachten”, fi nden<br />

Anwendung.<br />

– 60 –


BOXplus Aktiv<br />

Besondere Bedingungen für den Wohnungs-Schutzbrief (05/09)<br />

A Welche Regelungen gelten?<br />

1. Die Regelungen der BOXplus Bedingungen sowie die BOXplus Besonderen<br />

Bedingungen für den Wohnungs-Schutzbrief.<br />

2. Die Regelungen der Allgemeinen Bedingungen für BOXplus.<br />

B Welche Personen haben Versicherungsschutz?<br />

1. Versicherungsschutz haben:<br />

Sie <strong>und</strong> alle weiteren in Ihrem Haushalt lebenden Personen.<br />

2. Keinen Versicherungsschutz haben:<br />

alle Personen, die nicht in Ihrem Haushalt leben, insbesondere Besucher, Gäste<br />

<strong>und</strong> Untermieter.<br />

C Wo besteht Versicherungsschutz?<br />

1. Versicherungsschutz besteht in Ihrem im Versicherungsschein ge nannten Versicherungsort<br />

für die unter B 1. genannten Personen.<br />

1.1 Zu Ihrem Versicherungsort gehören alle ausschließlich von den unter B 1. genannten<br />

Personen genutzten Räume auf dem Versicherungs gr<strong>und</strong>stück, einschließlich<br />

Balkone, Loggien, Terassen <strong>und</strong> Wintergär ten.<br />

2. Versicherungsschutz besteht auch in Büroräumen auf dem Versicherungsgr<strong>und</strong>stück,<br />

die eine unter B 1. genannte Person ausschließlich berufl ich oder<br />

gewerblich nutzt.<br />

2.1 Die Erweiterung gemäß C 2 gilt nicht für die BOXplus Basis Be dingungen für<br />

die Hausratversicherung, sofern diese vereinbart wurde.<br />

3. Versicherungsschutz besteht in den von unter B 1. genannten Perso nen allein<br />

genutzten Garagen in der Nähe der Wohnung.<br />

4. Kein Versicherungsschutz besteht in Gemeinschaftsräumen, Stellplätzen innerhalb<br />

von Sammelgaragen sowie anderen Betriebsräumen <strong>und</strong> Betriebseinrichtungen<br />

als die unter C 2 genannten.<br />

D Welche Leistungen erbringen wir?<br />

1. Wir erbringen für Sie folgende Leistungen:<br />

1.1 Organisation von Fachbetrieben für die Beseitigung einer versicherten Notfallsituation<br />

<strong>und</strong><br />

1.2 Übernahme der Kosten gemäß E für die durch uns beauftragten Unternehmen<br />

2. Wir erbringen keine Leistungen,<br />

2.1 wenn eine unter B 1. genannte Person die Notfallsituation vorsätzlich herbeigeführt<br />

hat;<br />

2.2 generell für alle Notfallsituationen vor Vertragsbeginn.<br />

E Welche Kosten sind versichert?<br />

1. Wir tragen die entstandenen notwendigen Kosten je Notfallsituation bis zu dem<br />

im Versicherungsschein genannten Betrag. Die Zahlung erfolgt direkt an das durch<br />

uns beauftragte Unternehmen.<br />

2. Die Übernahme der Kosten für alle Notfallsituationen, die uns in nerhalb eines<br />

Versicherungsjahres gemeldet werden, ist begrenzt auf das Vierfache des im<br />

Versicherungsschein genannten Betrages.<br />

F Unter welchen Voraussetzungen haben Sie Kosten zu tragen?<br />

1. Das beauftragte Unternehmen stellt Ihnen den Betrag in Rechnung, der<br />

1.1 den bis zum im Versicherungsschein je Notfallsituation genannten Betrag oder<br />

1.2 unsere Jahresgesamtleistung gemäß E 2. übersteigt.<br />

G Unter welchen Voraussetzungen besteht Anspruch auf einen Schlüsseldienst?<br />

1. Anspruch auf einen Schlüsseldienst besteht, wenn eine unter B 1. ge nannte<br />

Person nicht in die versicherte Wohnung gelangen kann, weil<br />

1.1 der Schlüssel für die Wohnungstür <strong>und</strong>/oder Hauseingangstür ab handen<br />

gekommen oder abgebrochen ist oder<br />

1.2 sie sich versehentlich ausgesperrt hat.<br />

2. Wir übernehmen die Kosten für das Öffnen der Wohnungstür <strong>und</strong>/oder Hauseingangstür<br />

durch den Schlüsseldienst sowie die Kostenfür ein provisorisches<br />

Schloss, wenn das Türschloss durch das Öffnen der Tür funktionsunfähig geworden<br />

ist.<br />

H Unter welchen Voraussetzungen besteht Anspruch auf einen Rohr reinigungsservice?<br />

1. Anspruch auf den Einsatz einer Rohrreinigungsfi rma besteht, wenn<br />

1.1 Abfl ussrohre von Bade- oder Duschwannen, Wasch- oder Spülbecken, WC’s,<br />

Urinalen, Bidets oder Bodenabläufen verstopft sind <strong>und</strong> dies nicht ohne eine<br />

fachmännische Behebung beseitigt werden kann.<br />

1.2 Wir erbringen keine Leistungen, wenn die Ursache für die Rohrverstopfung<br />

erkennbar außerhalb des in C gennanten Versicherungsor tes liegt.<br />

2. In Erweiterung von H 1.1 besteht Anspruch auf den Einsatz einer Rohrreinigungsfi<br />

rma, wenn auf dem Versicherungsgr<strong>und</strong>stück Ihres Ein- oder Zweifamilienhauses<br />

Abfl ussrohre verstopft sind <strong>und</strong> dies nicht ohne eine fachmännische<br />

Behebung beseitigt werden kann.<br />

2.1 Wir erbringen keine Leistungen, wenn die Ursache für die Rohr verstopfung<br />

erkennbar außerhalb Ihres Versicherungsgr<strong>und</strong>stückes liegt.<br />

– 61 –<br />

21008133<br />

2.2 H 2. gilt nicht für die BOXplus Hausratversicherung, sofern diese vereinbart<br />

wurde.<br />

2. Wir übernehmen die Kosten für die Behebung der Rohrverstopfung gemäß H 1.1<br />

<strong>und</strong> H 2.<br />

I Unter welchen Voraussetzungen besteht Anspruch auf einen Sanitär-Installateurservice?<br />

1. Anspruch auf den Einsatz eines Sanitär-Installationsbetriebes be steht, wenn<br />

aufgr<strong>und</strong><br />

1.1 eines Defekts an einer Armatur, an einem Boiler, an der Spülung des WC’s<br />

oder Urinals oder am Haupthahn das Kalt-oder Warmwas ser nicht mehr abgestellt<br />

werden kann;<br />

1.2 eines Defekts an einer Armatur, an einem Boiler, an der Spülung des WC’s<br />

oder Urinals oder am Haupthahn die Kalt- oder Warmwas serversorgung unterbrochen<br />

ist.<br />

2. Wir übernehmen die Kosten für die Behebung des Defekts.<br />

3. Wir erbringen keine Leistungen<br />

3.1 für den Austausch defekter Dichtungen <strong>und</strong> verkalkter Bestandteile oder<br />

Zubehör von Armaturen <strong>und</strong> Boilern;<br />

3.2 für die ordentliche Instandhaltung bzw. Wartung der Sanitärinstallation.<br />

J Unter welchen Voraussetzungen besteht Anspruch auf einen Elektro-Installateurservice?<br />

1. Anspruch auf den Einsatz eines Elektro-Installationsbetriebes besteht bei<br />

Defekten an der Elektro-Installation.<br />

2. Wir übernehmen die Kosten für die Behebung des Defekts.<br />

3. Wir erbringen keine Leistungen für<br />

3.1 die Behebung von Defekten an elektrischen <strong>und</strong> elektronischen Geräten wie<br />

z.B. Waschmaschinen, Trocknern, Geschirrspülmaschinen, Herden, Backöfen,<br />

Dunstabzugshauben, Heizkesseln, Heizungssteue rungsanlagen, Kühlschränken,<br />

Tiefkühlgeräten, Lampen einschließlich Leuchtmitteln, Computern, Telefonanlagen,<br />

Fernsehgeräten, Stereoan lagen, Video- <strong>und</strong> DVD-Playern;<br />

3.2 die Behebung von Defekten an Stromverbrauchszählern.<br />

K Unter welchen Voraussetzungen besteht Anspruch auf einen Hei zungs-Installateurservice?<br />

1. Anspruch auf den Einsatz eines Heizungs-Installateurbetriebes be steht, wenn<br />

aufgr<strong>und</strong><br />

1.1 von Defekten an zugehörigen Thermostatventilen Heizkörper nicht in Betrieb<br />

genommen werden können;<br />

1.2 eines Bruchschadens oder Undichtigkeit Heizkörper repariert oder ersetzt<br />

werden müssen.<br />

2. Wir übernehmen die Kosten für die Behebung des Defekts.<br />

3. Wir erbringen keine Leistungen für<br />

3.1 die Behebung von Defekten an Heizkesseln, Brennern, Tanks <strong>und</strong> Heizungsrohren;<br />

3.2 die Behebung von Schäden durch Korrosion.<br />

L Unter welchen Voraussetzungen besteht Anspruch auf die Bereitstel lung von<br />

elektrischen Leih-Heizgeräten?<br />

1. Anspruch auf elektrische Leih-Heizgeräte besteht, wenn die Heizungsanlage<br />

unvorhergesehen ausfällt <strong>und</strong> eine Abhilfe durch den Hei zungs-Installateurservice<br />

gemäß K nicht möglich ist.<br />

2. Wir übernehmen die Kosten für den Versand <strong>und</strong> die Bereitstellung der Leih-<br />

Heizgeräte inklusive der zusätzlichen Stromkosten, die durch den Einsatz der<br />

Leih-Heizgeräte entstehen.<br />

3. Die Kosten für den Versand der Leih-Heizgeräte werden nicht auf die in E<br />

genannten Entschädigungsgrenzen ausgerechnet.<br />

M Unter welchen Voraussetzungen besteht Anspruch auf Beseitigung von<br />

Wespennestern?<br />

1. Es besteht Anspruch auf fachmännische Beseitigung bzw. Umsied lung von<br />

Wespennestern.<br />

2. Anspruch auf fachmännische Beseitigung bzw. Umsiedlung von Wespennestern<br />

besteht, wenn sich diese auf dem Versicherungsgr<strong>und</strong> stück Ihres Ein-oder Zweifamilienhauses<br />

befi nden.<br />

3. Wir übernehmen die Kosten für die Beseitigung bzw. Umsiedlung von Wespennestern<br />

nach M 1. <strong>und</strong> M 2.<br />

4. Wir erbringen keine Leistungen, wenn die Beseitigung bzw. Umsied lung aus<br />

rechtlichen Gründen (z.B. Artenschutz) nicht zulässig ist.<br />

N Unter welchen Voraussetzungen besteht Anspruch auf einen Reinigungsservice?<br />

1. Anspruch auf Einsatz eines Reinigungsbetriebes besteht, wenn eine Verpuffung<br />

eines Ofens, Ofenrohres oder Kamins stattgef<strong>und</strong>en hat.<br />

1.1 Die Reinigung umfasst den Boden, die Wände <strong>und</strong> die Decke, so fern die<br />

Verschmutzungen nicht mit herkömmlichen Reinigungsmitteln behoben werden<br />

können.<br />

2. Die Kosten für die Reinigung von Inventar werden nicht übernom men.


O Welche Verhaltensregeln müssen Sie im Versicherungsfall beachten?<br />

1. Sie oder eine unter B 1. genannte Person haben uns über die von G bis N genannten<br />

Notfallsituationen unverzüglich zu informieren.<br />

1.1 Haben Sie diese Meldepfl icht verletzt, entfällt unsere Leistungs pfl icht, wenn<br />

die Verletzung vorsätzlich erfolgt ist.<br />

1.2 Im Fall einer grob fahrlässigen Verletzung der Meldepfl icht sind wir berechtigt,<br />

unsere Leistungen in einem der Schwere Ihres Verschuldens entsprechenden Verhältnis<br />

zu kürzen. Dies geschieht nicht, wenn Sie nachweisen, dass die Meldung<br />

ohne grobe Fahrlässigkeit unterblieben ist.<br />

1.3 Abweichend von 1.1 <strong>und</strong> 1.2 sind wir zur Leistung verpfl ichtet, soweit die<br />

Verletzung der Meldepfl icht für den Umfang der Kosten nicht ursächlich ist. Dies<br />

gilt nicht, wenn Sie die Meldepfl icht arglistig ver letzt haben.<br />

– 62 –


BOXplus Aktiv<br />

Besondere Bedingungen der Ergänzungsdeckung zur Hausratversichersicherung (05/09)<br />

A Was ist die Ergänzungsdeckung?<br />

1. Die Ergänzungsdeckung ist eine Anschlussdeckung zu einem bei ei nem anderen<br />

Versicherer bestehenden Hausratversicherungsvertrag (Vertrag).<br />

2. Sie ergänzt den Versicherungsschutz des bei einem anderen Versi cherer bestehenden<br />

Vertrages um die durch unseren Vertrag gebotene Hausratdeckung.<br />

B Welchen Versicherungsschutz bietet die Ergänzungsdeckung?<br />

1. Versicherungsschutz besteht bis zu den jeweils in unserem Vertrag vereinbarten<br />

Entschädigungsgrenzen.<br />

2. Versicherungsschutz besteht nur, soweit aus dem bei einem anderen Versicherer<br />

bestehenden Vertrag keine Leistung beansprucht werden kann.<br />

C Wann besteht kein Versicherungsschutz?<br />

Verweigert der andere Versicherer wegen Nichtzahlung des Beitrages den Versicherungsschutz<br />

oder existiert kein Vertrag bei einem anderen Versicherer, so besteht<br />

kein Anspruch auf Gewährung dieses Versiche rungsschutzes aus unserem<br />

Vertrag.<br />

D Für welche Dauer kann eine Ergänzungsdeckung abgeschlossen wer den?<br />

Die Ergänzungsdeckung besteht bis zum Ablauf des bei einem anderen Versicherer<br />

bestehenden Vertrages, längstens für die Dauer von drei Jahren.<br />

E Welchen Beitrag erheben wir für die Ergänzungsdeckung?<br />

1. Bis zum Ende der Ergänzungsdeckung ist der im Versicherungs schein genannte<br />

rabattierte Beitrag für unseren Vertrag zu entrichten.<br />

2. Mit dem Ende der Ergänzungsdeckung ist der volle Beitrag für un seren Vertrag<br />

zu entrichten.<br />

F Welche besondere Anzeigepfl icht gilt?<br />

Sie müssen uns unverzüglich informieren, wenn Ihr Vertrag bei dem anderen Versicherer<br />

vor dem im Versicherungsschein genannten Zeit punkt endet.<br />

– 63 –<br />

21008155


21008156<br />

BOXplus<br />

Bedingungen für die Glasversicherung (05/09)<br />

A Welche Regelungen gelten?<br />

1. Die Regelungen der Besonderen Bedingungen für die BOXplus Glasversicherung.<br />

2. Die Regelungen der Allgemeinen Bedingungen für BOXplus.<br />

B Welche Personen haben für ihre Sachen Versicherungsschutz?<br />

1. Versicherungsschutz haben:<br />

Sie <strong>und</strong> alle weiteren in Ihrem Haushalt lebenden Personen.<br />

2. Keinen Versicherungsschutz haben:<br />

alle Personen, die nicht in Ihrem Haushalt leben, insbesondere Besucher, Gäste<br />

<strong>und</strong> Untermieter.<br />

C Welche Leistungen erbringen wir?<br />

Wir erbringen im Versicherungsfall folgende Leistungen: Sind versicherte Sachen<br />

gemäß D, die von im Haushalt lebenden Personen für den Haushalt privat genutzt<br />

werden, beschädigt <strong>und</strong> repara turfähig<br />

1. geben wir die Reparatur für Sie in Auftrag, sofern die Reparaturko sten den<br />

Neuwert nicht übersteigen <strong>und</strong> tragen deren Kosten oder<br />

2. erstatten wir Ihnen die Kosten für die von Ihnen veranlasste Repa ratur bis zur<br />

Höhe des Neuwertes.<br />

D Welche Sachen sind versichert <strong>und</strong> welche nicht?<br />

1. Versichert sind:<br />

Glasscheiben <strong>und</strong> -platten sowie Kunststoffscheiben <strong>und</strong> -platten von Gebäuden<br />

<strong>und</strong> Mobiliar, Glaskeramik-Kochfl ächen, Glaswaschtische, Lichtkuppeln, Spiegel<br />

<strong>und</strong> Glasbausteine sowie Scheiben oder Platten von Aquarien, Terrarien, Terrassenüberdachungen,<br />

Wintergärten, Abdeckungen von Sonnenkollektoren, Abdeckungen<br />

von Schwimmbädern auf dem Versicherungsgr<strong>und</strong>stück.<br />

2. Nicht versichert sind:<br />

Handspiegel, Verglasungen von gewerblich genutzten Gewächshäusern <strong>und</strong> Schaufenstern,<br />

Werbeanlagen, gewerblich genutzte Vitrinen <strong>und</strong> Theken sowie Schaukästen,<br />

optische Gläser, Beleuchtungskörper, Hohlgläser.<br />

E Welche Kosten sind versichert?<br />

1. Versichert sind:<br />

1.1 Notverschalungen <strong>und</strong> Notverglasungen;<br />

1.2 Entsorgung von Glas <strong>und</strong> sonstigen Resten.<br />

2. Versichert sind bis zur Höhe des im Versicherungsschein genannten Betrages:<br />

2.1 Auf- <strong>und</strong> Abbau von Kränen <strong>und</strong> Gerüsten;<br />

2.2 Beseitigung <strong>und</strong> Wiederanbringung von Sachen, die das Einsetzen von Ersatzscheiben<br />

behindern;<br />

2.3 Beseitigung von Schäden an Umrahmungen, Beschlägen, Mauerwerk, Schutz<strong>und</strong><br />

Alarmeinrichtungen sowie Verzierungen, wenn gleichzeitig ein versicherter<br />

Schaden an der Verglasung vorliegt;<br />

2.4 Wiederbeschaffung von Umrahmungen, Verzierungen oder ähnli chem, wenn<br />

die versicherte Sache nur zusammen mit diesen erhältlich ist.<br />

3. Alle Aufwendungen – auch erfolglose –, die Ihnen bei Eintritt eines Versicherungsfalles<br />

im Rahmen der Schadenabwendung oder -minderung entstehen oder<br />

auf unsere Veranlassung entstehen, werden erstattet.<br />

F Gegen welche Gefahren/Schäden besteht Versicherungsschutz <strong>und</strong> welche<br />

nicht?<br />

1. Versichert ist:<br />

die Beschädigung <strong>und</strong> die Zerstörung durch Zerbrechen.<br />

2. Nicht versichert sind:<br />

2.1 Beschädigungen der Glas- <strong>und</strong>/oder Kunststoffoberfl äche;<br />

2.2 Undichtwerden der Randverbindungen bei Mehrscheiben-Isolierverglasungen.<br />

3. Kein Versicherungsschutz besteht generell für:<br />

3.1 Schäden, die Sie vorsätzlich herbeiführen;<br />

3.2 Schäden durch Kriegs- oder Bürgerkriegsereignisse sowie durch Kernenergie<br />

<strong>und</strong> alle hieraus entstehenden Folgeschäden;<br />

3.3 ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen, Schäden durch Erdbeben, Hochwasser,<br />

Rückstau infolge von Witterungsniederschlägen oder Hochwasser <strong>und</strong> alle<br />

hieraus entstehenden Folgeschäden;<br />

3.4 Schäden durch Sturmfl ut <strong>und</strong> alle hieraus entstehenden Folgeschäden.<br />

G Wo besteht für welche Sachen Versicherungsschutz?<br />

1. Versicherungsschutz besteht für das im Versicherungsschein genannte Objekt<br />

für die unter B 1. genannten Personen <strong>und</strong> die gemäß D 1. versicherten Sachen.<br />

1.1 Zu Ihrer Wohnung gehören alle ausschließlich von den unter B 1. genannten<br />

Personen genutzten Räume auf dem Versicherungsgr<strong>und</strong> stück, einschließlich<br />

Balkone, Terrassen <strong>und</strong> Wintergärten.<br />

1.2 Versicherungsschutz besteht auch in Büroräumen auf dem Versi cherungsgr<strong>und</strong>stück,<br />

die eine unter B 1. genannte Person ausschließlich berufl ich oder<br />

gewerblich nutzt.<br />

2. Versicherungsschutz besteht in denen von den unter B 1. genannten Personen<br />

allein genutzten Garagen in der Nähe Ihrer Wohnung.<br />

– 64 –<br />

H Welche Verhaltensregeln müssen Sie während der Vertragslaufzeit beachten?<br />

1. Sie müssen uns mitteilen, wenn Ihre Wohnung für mehr als zwei Monate unbewohnt<br />

bleibt.<br />

2. Haben Sie die vorstehende Mitteilungspfl icht verletzt, so können wir den Vertrag<br />

innerhalb eines Monats, nachdem wir von der Verletzung Kenntnis erlangt<br />

haben, ohne Einhaltung einer Frist kündigen, es sei denn, dass die Verletzung<br />

weder auf Vorsatz noch auf grober Fahrlässigkeit beruht.<br />

2.1 Darüber hinaus sind wir von der Verpfl ichtung zur Leistung frei, wenn Sie die<br />

betreffende Mitteilungspfl icht vorsätzlich verletzt haben. Im Fall einer grob fahrlässigen<br />

Verletzung sind wir berechtigt, unsere Leistung in einem der Schwere Ihres<br />

Verschuldens entsprechenden Verhältnis zu kürzen. Dies geschieht nicht, wenn<br />

Sie nachweisen, dass keine grobe Fahrlässigkeit vorlag.<br />

2.2 Darüber hinaus bleiben wir zur Leistung verpfl ichtet, wenn Sie nachweisen,<br />

dass die Verletzung der Mitteilungspfl icht weder einen Einfl uss auf den Eintritt<br />

des Versicherungsfalls noch einen Einfl uss auf den Umfang der von uns zu erbringenden<br />

Leistungen gehabt hat. Dies gilt nicht, wenn Sie die Verhaltensregel<br />

arglistig verletzt haben.<br />

I Welche Verhaltensregeln müssen Sie im Versicherungsfall beachten?<br />

1. Sie haben den Schaden im Rahmen Ihrer Möglichkeiten abzuwenden <strong>und</strong> so<br />

gering wie möglich zu halten.<br />

2. Der Schaden ist uns unverzüglich zu melden.<br />

3. Unsere sachdienlichen Fragen sind vollständig <strong>und</strong> wahrheitsgemäß zu beantworten.<br />

Auf unsere Bitte haben Sie dies auch schriftlich zu tun.<br />

4. Auf unsere Bitte ist jede zumutbare Untersuchung zur Feststellung des Versicherungsfalles<br />

<strong>und</strong> dem Umfang der Leistung zu gestatten <strong>und</strong> es sind Belege<br />

einzureichen.<br />

5. Haben Sie eine der Verhaltensregeln nach 1. bis 4. verletzt, so entfällt unsere<br />

Leistungspfl icht, wenn Sie die Verhaltensregel vorsätzlich ver letzt haben.<br />

5.1 Im Fall einer grob fahrlässigen Verletzung einer der genannten Verhaltensregeln<br />

sind wir berechtigt, unsere Leistungen in einem der Schwere Ihres Verschuldens<br />

entsprechenden Verhältnis zu kürzen. Dies geschieht nicht, wenn Sie nachweisen,<br />

dass keine grobe Fahrlässigkeit vorlag.<br />

5.2 Abweichend von 5. <strong>und</strong> 5.1 sind wir zur Leistung verpfl ichtet, wenn Sie nachweisen,<br />

dass die Verletzung der Verhaltensregel weder für die Feststellung des<br />

Versicherungsfalls noch für die Feststellung oder den Umfang unserer Leistungspfl<br />

icht ursächlich ist. Dies gilt nicht, wenn Sie die Verhaltensregel arglistig verletzt<br />

haben.<br />

5.3 Ganz oder teilweise leistungsfrei sind wir jedoch nur dann, wenn wir Sie durch<br />

eine gesonderte Mitteilung in Textform auf die Rechts folgen gemäß Nr. 5. – 5.2<br />

hingewiesen haben.<br />

J Welchen beitragsfreien Vorsorgeschutz bieten wir für Ihre Kinder?<br />

1. Gründen mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebende Kinder (leibliche Kinder,<br />

Stief-, Adoptiv- oder Pfl egekinder) erstmalig einen eigenen Haushalt innerhalb der<br />

B<strong>und</strong>esrepublik Deutschland, besteht auch für den neuen Haushalt Versicherungsschutz.<br />

2. Der Vorsorgeschutz erlischt drei Monate nach Ablauf des Versiche rungsjahres, in<br />

dem die Haushaltsgründung erfolgte.<br />

3. Bitte teilen Sie uns die neue Haushaltsgründung unter Angabe der Anschrift mit.<br />

4. Entschädigung wird nur geleistet, sofern aus einem anderen Versi cherungsvertrag<br />

kein Ersatz erlangt werden kann.<br />

K Was gilt, wenn Sie umziehen (Wohnungswechsel) oder sich Ihre Wohnfl äche<br />

verändert?<br />

1. Ihr Beitrag richtet sich danach, ob Sie in einer Wohnung in einem Mehrfamilienhaus,<br />

in einem Ein- oder Zweifamilienhaus wohnen.<br />

2. Teilen Sie uns bei Umzug die Anschrift <strong>und</strong> die Art der neuen Woh nung mit.<br />

3. Tritt der Versicherungsfall später als einen Monat nach dem jeweili gen Ablauf<br />

des Versicherungsjahres in dem der Umzug erfolgte ein, ohne dass Sie uns den<br />

Umzug von<br />

3.1 einer Wohnung im Mehrfamilienhaus in ein Ein- oder Zweifamilienhaus oder<br />

3.2 einem Ein- in ein Zweifamilienhaus angezeigt haben, so vermindert sich die<br />

Entschädigung im Verhältnis vom gezahlten zum zu zahlenden Beitrag.<br />

4. Während eines Wohnungswechsels besteht Versicherungsschutz in beiden<br />

Wohnungen.<br />

5. Zwei Monate nach Umzugsbeginn gilt der Versicherungsschutz dann nur noch<br />

für die neue Wohnung.<br />

6. Ergibt sich aufgr<strong>und</strong> der Art der Wohnung ein höherer Beitrag, so ist dieser ab<br />

Beginn des neuen Versicherungsjahres zu zahlen.<br />

7. Ergibt sich aufgr<strong>und</strong> der Art der Wohnung ein geringerer Beitrag, so ist dieser ab<br />

Umzugsbeginn zu zahlen.<br />

8. Befi ndet sich die neue Wohnung außerhalb der B<strong>und</strong>esrepublik Deutschland,<br />

erlischt der Versicherungsschutz zwei Monate nach Um zugsbeginn.<br />

L Was gilt, wenn Sie sich von Ihrem Ehepartner trennen <strong>und</strong> ausziehen oder<br />

wenn mehrere Personen Versicherungsnehmer sind?<br />

1. Ziehen Sie aus der gemeinsamen Ehewohnung aus <strong>und</strong> verbleibt Ihr Ehepartner<br />

in dieser Wohnung, so gilt zusätzlich zu K:


1.1 Versicherungsschutz besteht in der bisherigen <strong>und</strong> in der neuen Wohnung.<br />

1.2 Der Versicherungsschutz für die bisherige Wohnung erlischt drei Monate nach<br />

der nächsten Beitragsfälligkeit, die auf Ihren Auszug folgt.<br />

2. Sind Sie <strong>und</strong> eine weitere Person gemeinsam Versicherungsnehmer <strong>und</strong> zieht<br />

einer von Ihnen beiden aus der gemeinsamen Wohnung aus, so besteht Versicherungsschutz<br />

in der bisherigen <strong>und</strong> in der neuen Wohnung des ausziehenden<br />

Partners.<br />

2.1 Der Versicherungsschutz für die neue Wohnung erlischt drei Mo nate nach der<br />

nächsten Beitragsfälligkeit, die auf Ihren Auszug folgt.<br />

M Wie wird die Entschädigung verzinst?<br />

1. Wir verzinsen die Entschädigung seit Anzeige des Schadens mit 5 % pro Jahr,<br />

soweit nicht aus anderen Gründen ein höherer Zins zu ent richten ist.<br />

2. Zinsen werden erst fällig, wenn die Entschädigung fällig ist <strong>und</strong> wer den mit der<br />

Entschädigung ausgezahlt.<br />

N Wie passen wir unsere Haftung der Preisentwicklung an?<br />

1. Unsere Haftung wird jeweils zum 1. Januar eines jeden Jahres der Preisentwicklung<br />

angepasst.<br />

2. Gr<strong>und</strong>lage hierfür ist der vom Statistischen B<strong>und</strong>esamt jeweils für den Monat<br />

Mai veröffentlichte Preisindex für Verglasungsarbeiten. Für Wohnungen, Ein- <strong>und</strong><br />

Zweifamiliengebäude gilt das Mittel aus dem In dex für Ein- <strong>und</strong> Mehrfamiliengebäude.<br />

3. Die Veränderung wird berechnet aus der Differenz des Indexes im vergangenen<br />

Kalenderjahr zu dem davorliegenden Kalenderjahr <strong>und</strong> auf eine Stelle nach dem<br />

Komma ger<strong>und</strong>et.<br />

4. Entsprechend erhöht oder vermindert sich der Beitrag.<br />

– 65 –


21008157<br />

BOXplus<br />

Besondere Bedingungen der Ergänzungsdeckung zur Glasversicherung (05/09)<br />

A Was ist die Ergänzungsdeckung?<br />

1. Die Ergänzungsdeckung ist eine Anschlussdeckung zu einem bei ei nem anderen<br />

Versicherer bestehenden Glasversicherungsvertrag (Vertrag).<br />

2. Sie ergänzt den Versicherungsschutz des bei einem anderen Versicherer bestehenden<br />

Vertrages um die durch unseren Vertrag gebotene Glasdeckung.<br />

B Welchen Versicherungsschutz bietet die Ergänzungsdeckung?<br />

1. Versicherungsschutz besteht bis zu den jeweils in unserem Vertrag vereinbarten<br />

Entschädigungsgrenzen.<br />

2. Versicherungsschutz besteht nur, soweit aus dem bei einem anderen Versicherer<br />

bestehenden Vertrag keine Leistung beansprucht werden kann.<br />

C Wann besteht kein Versicherungsschutz?<br />

Verweigert der andere Versicherer wegen Nichtzahlung des Beitrages den Versicherungsschutz<br />

oder existiert kein Vertrag bei einem anderen Versicherer, so<br />

besteht kein Anspruch auf Gewährung dieses Versiche rungsschutzes aus unserem<br />

Vertrag.<br />

D Für welche Dauer kann eine Ergänzungsdeckung abgeschlossen wer den?<br />

Die Ergänzungsdeckung besteht bis zum Ablauf des bei einem anderen Versicherer<br />

bestehenden Vertrages, längstens für die Dauer von drei Jahren.<br />

E Welchen Beitrag erheben wir für die Ergänzungsdeckung?<br />

1. Bis zum Ende der Ergänzungsdeckung ist der im Versicherungs schein genannte<br />

rabattierte Beitrag für unseren Vertrag zu entrichten.<br />

2. Mit dem Ende der Ergänzungsdeckung ist der volle Beitrag für un seren Vertrag<br />

zu entrichten.<br />

F Welche besondere Anzeigepfl icht gilt?<br />

Sie müssen uns unverzüglich informieren, wenn Ihr Vertrag bei dem anderen Versicherer<br />

vor dem im Versicherungsschein genannten Zeit punkt endet.<br />

– 66 –


A Welche Regelungen gelten?<br />

1. Die Regelungen der Besonderen Bedingungen für die BOXplus Aktiv Glasversicherung.<br />

2. Die Regelungen der Allgemeinen Bedingungen für BOXplus.<br />

B Welche Personen haben für ihre Sachen Versicherungsschutz?<br />

1. Versicherungsschutz haben:<br />

Sie <strong>und</strong> alle weiteren in Ihrem Haushalt lebenden Personen.<br />

2. Keinen Versicherungsschutz haben:<br />

alle Personen, die nicht in Ihrem Haushalt leben, insbesondere Besucher, Gäste<br />

<strong>und</strong> Untermieter.<br />

C Welche Leistungen erbringen wir?<br />

Wir erbringen im Versicherungsfall folgende Leistungen: Sind versicherte Sachen<br />

gemäß D, die von im Haushalt lebenden Per sonen für den Haushalt privat genutzt<br />

werden, beschädigt <strong>und</strong> repara turfähig<br />

1. geben wir die Reparatur für Sie in Auftrag, sofern die Reparaturko sten den<br />

Neuwert nicht übersteigen <strong>und</strong> tragen deren Kosten oder<br />

2. erstatten wir Ihnen die Kosten für die von Ihnen veranlasste Repa ratur bis zur<br />

Höhe des Neuwertes.<br />

D Welche Sachen sind versichert <strong>und</strong> welche nicht?<br />

1. Versichert sind:<br />

Glasscheiben <strong>und</strong> -platten sowie Kunststoffscheiben <strong>und</strong> -platten von Gebäuden<br />

<strong>und</strong> Mobiliar, Glaskeramik-Kochfl ächen, Glaswaschtische, Lichtkuppeln, Spiegel<br />

<strong>und</strong> Glasbausteine sowie Scheiben oder Platten von Aquarien, Terrarien, Terrassenüberdachungen,<br />

Wintergärten, Ab deckungen von Sonnenkollektoren, Abdeckungen<br />

von Schwimmbädern auf dem Versicherungsgr<strong>und</strong>stück.<br />

2. Nicht versichert sind:<br />

Handspiegel, Verglasungen von gewerblich genutzen Gewächshäusern <strong>und</strong> Schaufenstern,<br />

Werbeanlagen, gewerblich genutzte Vitrinen <strong>und</strong> Theken sowie Schaukästen,<br />

optische Gläser, Beleuchtungskörper, Hohlgläser.<br />

E Welche Kosten sind versichert?<br />

1. Versichert sind:<br />

1.1 Notverschalungen <strong>und</strong> Notverglasungen;<br />

1.2 Entsorgung von Glas <strong>und</strong> sonstigen Resten.<br />

2. Versichert sind bis zur Höhe des im Versicherungsschein genannten Betrages:<br />

2.1 Auf- <strong>und</strong> Abbau von Kränen <strong>und</strong> Gerüsten;<br />

2.2 Beseitigung <strong>und</strong> Wiederanbringung von Sachen, die das Einsetzen von Ersatzscheiben<br />

behindern;<br />

2.3 Beseitigung von Schäden an Umrahmungen, Beschlägen, Mauer werk, Schutz<strong>und</strong><br />

Alarmeinrichtungen sowie Verzierungen, wenn gleichzeitig ein versicherter<br />

Schaden an der Verglasung vorliegt;<br />

2.4 Wiederbeschaffung von Umrahmungen, Verzierungen oder ähnli chem wenn die<br />

versicherte Sache nur zusammen mit diesen erhältlich ist.<br />

3. Alle Aufwendungen – auch erfolglose –, die Ihnen bei Eintritt eines Versicherungsfalles<br />

im Rahmen der Schadenabwendung oder -minde rung entstehen oder auf<br />

unsere Veranlassung entstehen, werden erstat tet.<br />

F Gegen welche Gefahren/Schäden besteht Versicherungsschutz <strong>und</strong> welche nicht?<br />

1. Versichert ist:<br />

die Beschädigung <strong>und</strong> die Zerstörung durch Zerbrechen.<br />

2. Nicht versichert sind:<br />

2.1 Beschädigungen der Glas- <strong>und</strong>/oder Kunststoffoberfl äche;<br />

2.2 Undichtwerden der Randverbindung bei Mehrscheiben-Isolierverglasungen.<br />

3. Kein Versicherungsschutz besteht generell für:<br />

3.1 Schäden, die Sie vorsätzlich herbeiführen;<br />

3.2 Schäden durch Kriegs- oder Bürgerkriegsereignisse, sowie durch Kernenergie <strong>und</strong><br />

alle hieraus entstehenden Folgeschäden;<br />

3.3 ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen, Schäden durch Erdbe ben, Hochwasser,<br />

Rückstau infolge von Witterungsniederschlägen oder Hochwasser <strong>und</strong> alle<br />

hieraus entstehenden Folgeschäden;<br />

3.4 Schäden durch Sturmfl ut <strong>und</strong> alle hieraus entstehenden Folgeschä den.<br />

G Wo besteht für welche Sachen Versicherungsschutz?<br />

1. Versicherungsschutz besteht für das im Versicherungsschein ge nannte Objekt für<br />

die unter B 1. genannten Personen <strong>und</strong> die gemäß D 1. versicherten Sachen.<br />

1.1 Zu Ihrer Wohnung gehören alle ausschließlich von den unter B 1. genannten Personen<br />

genutzten Räume auf dem Versicherungsgr<strong>und</strong> stück, einschließlich Balkone,<br />

Terassen <strong>und</strong> Wintergärten.<br />

1.2 Versicherungsschutz besteht auch in Büroräumen auf dem Versi cherungsgr<strong>und</strong>stück,<br />

die eine unter B 1. genannte Person ausschließlich berufl ich oder gewerblich<br />

nutzt.<br />

2. Versicherungsschutz besteht in denen von den unter B 1. genannten Personen<br />

allein genutzten Garagen in der Nähe Ihrer Wohnung.<br />

– 67 –<br />

21008158<br />

BOXplus Aktiv<br />

Bedingungen für die Glasversicherung (05/09)<br />

H Welche Verhaltensregeln müssen Sie während der Vertragslaufzeit beachten?<br />

1. Sie müssen uns mitteilen, wenn Ihre Wohnung für mehr als zwei Monate unbewohnt<br />

bleibt.<br />

2. Haben Sie die vorstehende Mitteilungspfl icht verletzt, so können wir den Vertrag<br />

innerhalb eines Monats, nachdem wir von der Verletzung Kenntnis erlangt<br />

haben, ohne Einhaltung einer Frist kündigen, es sei denn, dass die Verletzung<br />

weder auf Vorsatz noch auf grober Fahrläs sigkeit beruht.<br />

2.1 Darüber hinaus sind wir von der Verpfl ichtung zur Leistung frei, wenn Sie die<br />

betreffende Mitteilungspfl icht vorsätzlich verletzt haben. Im Fall einer grob fahrlässigen<br />

Verletzung sind wir berechtigt, unsere Leistung in einem der Schwere Ihres<br />

Verschuldens entsprechenden Verhältnis zu kürzen. Dies geschieht nicht, wenn<br />

Sie nachweisen, dass keine grobe Fahrlässigkeit vorlag.<br />

2.2 Darüber hinaus bleiben wir zur Leistung verpfl ichtet, wenn Sie nachweisen,<br />

dass die Verletzung der der Mitteilungspfl icht weder einen Einfl uss auf den Eintritt<br />

des Versicherungsfalls noch einen Einfl uss auf den Umfang der von uns zu<br />

erbringenden Leistungen gehabt hat. Dies gilt nicht, wenn Sie die Verhaltensregel<br />

arglistig verletzt haben.<br />

I Welche Verhaltensregeln müssen Sie im Versicherungsfall beachten?<br />

1. Sie haben den Schaden im Rahmen Ihrer Möglichkeiten abzuwenden <strong>und</strong> so<br />

gering wie möglich zu halten.<br />

2. Der Schaden ist uns unverzüglich zu melden.<br />

3. Unsere sachdienlichen Fragen sind vollständig <strong>und</strong> wahrheitsgemäß zu beantworten.<br />

Auf unsere Bitte haben Sie dies auch schriftlich zu tun.<br />

4. Auf unsere Bitte ist jede zumutbare Untersuchung zur Feststellung des Versicherungsfalles<br />

<strong>und</strong> dem Umfang der Leistung zu gestatten <strong>und</strong> es sind Belege<br />

einzureichen.<br />

5. Haben Sie eine der Vehaltensregeln nach 1. bis 4. verletzt, so entfällt unsere<br />

Leistungspfl icht, wenn Sie die Verhaltensregel vorsätzlich ver letzt haben.<br />

5.1 Im Fall einer grob fahrlässigen Verletzung einer der genannten Verhaltensregeln<br />

sind wir berechtigt, unsere Leistungen in einem der Schwere Ihres Verschuldens<br />

entsprechenden Verhältnis zu kürzen. Dies geschieht nicht, wenn Sie nachweisen,<br />

dass keine grobe Fahrlässigkeit vorlag.<br />

5.2 Abweichend von 5. <strong>und</strong> 5.1 sind wir zur Leistung verpfl ichtet, wenn Sie nachweisen,<br />

dass die Verletzung der Verhaltensregel weder für die Feststellung des<br />

Versicherungsfalls noch für die Feststellung oder den Umfang unserer Leistungspfl<br />

icht ursächlich ist. Dies gilt nicht, wenn Sie die Verhaltensregel arglistig verletzt<br />

haben.<br />

5.3 Ganz oder teilweise leistungsfrei sind wir jedoch nur dann, wenn wir Sie durch<br />

eine gesonderte Mitteilung in Textform auf die Rechts folgen gemäß 5. – 5.2 hingewiesen<br />

haben.<br />

J Welchen beitragsfreien Vorsorgeschutz bieten wir für Ihre Kinder?<br />

1. Gründen mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebende Kinder (leibliche Kinder,<br />

Stief-, Adoptiv- oder Pfl egekinder) erstmalig einen eigenen Haushalt innerhalb der<br />

B<strong>und</strong>esrepublik Deutschland, besteht auch für den neuen Haushalt Versicherungsschutz.<br />

2. Der Vorsorgeschutz erlischt drei Monate nach Ablauf des Versiche rungsjahres, in<br />

dem die Haushaltsgründung erfolgte.<br />

3. Bitte teilen Sie uns die neue Haushaltsgründung unter Angabe der Anschrift mit.<br />

4. Entschädigung wird nur geleistet, sofern aus einem anderen Versi cherungsvertrag<br />

kein Ersatz erlangt werden kann.<br />

K Was gilt, wenn Sie umziehen (Wohnungswechsel) oder sich Ihre Wohnfl äche<br />

verändert?<br />

1. Ihr Beitrag richtet sich danach, ob Sie in einer Wohnung in einem Mehrfamilienhaus,<br />

in einem Ein- oder Zweifamilienhaus wohnen.<br />

2. Teilen Sie uns bei Umzug die Anschrift <strong>und</strong> die Art der neuen Woh nung mit.<br />

3. Tritt der Versicherungsfall später als einen Monat nach dem jeweili gen Ablauf<br />

des Versicherungsjahres, in dem der Umzug erfolgte, ein, ohne dass Sie uns den<br />

Umzug von<br />

3.1 einer Wohnung im Mehrfamilienhaus in ein Ein- oder Zweifami lienhaus oder<br />

3.2. einem Ein- in ein Zweifamilienhaus angezeigt haben, so vermindert sich die<br />

Entschädigung im Verhältnis vom gezahlten zum zu zahlenden Beitrag.<br />

4. Während eines Wohnugswechsels besteht Versicherungsschutz in beiden<br />

Wohnungen.<br />

5. Zwei Monate nach Umzugsbeginn gilt der Versicherungsschutz dann nur noch<br />

für die neue Wohnung.<br />

6. Ergibt sich aufgr<strong>und</strong> der Art der Wohnung ein höherer Beitrag, so ist dieser ab<br />

Beginn des neuen Versicherungsjahres zu zahlen.<br />

7. Ergibt sich aufgr<strong>und</strong> der Art der Wohnung ein geringerer Beitrag, so ist dieser ab<br />

Umzugsbeginn zu zahlen.<br />

8. Befi ndet sich die neue Wohnung außerhalb der B<strong>und</strong>esrepublik Deutschland,<br />

erlischt der Versicherungsschutz zwei Monate nach Um zugsbeginn.<br />

L Was gilt, wenn Sie sich von Ihrem Ehepartner trennen <strong>und</strong> ausziehen oder<br />

wenn mehrere Personen Versicherungsnehmer sind?<br />

1. Ziehen Sie aus der gemeinsamen Ehewohnung aus <strong>und</strong> verbleibt Ihr Ehepartner<br />

in dieser Wohnung, so gilt zu K:


1.1 Versicherungsschutz besteht in der bisherigen <strong>und</strong> in der neuen Wohnung.<br />

1.2 Der Versicherungsschutz für die bisherige Wohnung erlischt drei Monate nach<br />

der nächsten Beitragsfälligkeit, die auf Ihren Auszug er folgt.<br />

2. Sind Sie uns eine weitere Person gemeinsam Versicherungsnehmer <strong>und</strong> zieht<br />

einer von Ihnen beiden aus der gemeinsamen Wohnung aus, so besteht Versicherungsschutz<br />

in der bisherigen <strong>und</strong> in der neuen Wohnung des ausziehenden<br />

Partners.<br />

2.1 Der Versicherungsschutz für die neue Wohnung erlischt drei Mo nate nach der<br />

nächsten Beitragsfälligkeit, die auf Ihren Auszug folgt.<br />

M Wie wird die Entschädigung verzinst?<br />

1. Wir verzinsen die Entschädigung seit Anzeige des Schadens mit 5 % pro Jahr,<br />

soweit nicht aus anderen Gründen ein höherer Zins zu ent richten ist.<br />

2. Zinsen werden erst fällig, wenn die Entschädigung fällig ist <strong>und</strong> wer den mit der<br />

Entschädigung ausgezahlt.<br />

– 68 –


BOXplus Aktiv<br />

Besondere Bedingungen der Ergänzungsdeckung zur Glasversicherung (05/09)<br />

A Was ist die Ergänzungsdeckung?<br />

1. Die Ergänzungsdeckung ist eine Anschlussdeckung zu einem bei ei nem anderen<br />

Versicherer bestehenden Glasversicherungsvertrag (Ver trag).<br />

2. Sie ergänzt den Versicherungsschutz des bei einem anderen Versi cherer bestehenden<br />

Vertrages um die durch unseren Vertrag gebotene Glasdeckung.<br />

B Welchen Versicherungsschutz bietet die Ergänzungsdeckung?<br />

1. Versicherungsschutz besteht bis zu den jeweils in unserem Vertrag vereinbarten<br />

Entschädigungsgrenzen.<br />

2. Versicherungsschutz besteht nur, soweit aus dem bei einem anderen Versicherer<br />

bestehenden Vertrag keine Leistung beansprucht werden kann.<br />

C Wann besteht kein Versicherungsschutz?<br />

Verweigert der andere Versicherer wegen Nichtzahlung des Beitrages den Versicherungsschutz<br />

oder existiert kein Vertrag bei einem anderen Versicherer, so<br />

besteht kein Anspruch auf Gewährung dieses Versiche rungsschutzes aus unserem<br />

Vertrag.<br />

D Für welche Dauer kann eine Ergänzungsdeckung abgeschlossen werden?<br />

Die Ergänzungsdeckung besteht bis zum Ablauf des bei einem anderen Versicherer<br />

bestehenden Vertrages, längstens für die Dauer von drei Jahren.<br />

E Welchen Beitrag erheben wir für die Ergänzungsdeckung?<br />

1. Bis zum Ende der Ergänzungsdeckung ist der im Versicherungs schein genannte<br />

rabattierte Beitrag für unseren Vertrag zu entrichten.<br />

2. Mit dem Ende der Ergänzungsdeckung ist der volle Beitrag für un seren Vertrag<br />

zu entrichten.<br />

F Welche besondere Anzeigepfl icht gilt?<br />

Sie müssen uns unverzüglich informieren, wenn Ihr Vertrag bei dem anderen Versicherer<br />

vor dem im Versicherungsschein genannten Zeitpunkt endet.<br />

– 69 –<br />

21008159


21008238<br />

BOXplus Extra<br />

Bedingungen für die Unfallversicherung (05/09)<br />

Übersicht:<br />

- BOXplus Extra Bedingungen für die Unfallversicherung (05.09)<br />

- BOXplus Besondere Bedingungen für die Unfallversicherung mit Dynamik (05.09)<br />

BOXplus Extra<br />

Bedingungen für die Unfallversicherung (05.09)<br />

A Welche Regelungen gelten?<br />

1. Die Regelungen der BOXplus Extra Bedingungen für die Unfallver sicherung.<br />

2. Die Regelungen der BOXplus Allgemeine Bedingungen.<br />

3. Zusätzlich vereinbarte Besondere Bedingungen.<br />

B Wofür gewähren wir Versicherungsschutz?<br />

1. Wir bieten der versicherten Person bei Ges<strong>und</strong>heitsschädigungen in folge von<br />

Unfällen gemäß C weltweiten Versicherungsschutz, 24-Stun den am Tag, während<br />

der Wirksamkeit des Vertrages.<br />

2. Die von Ihnen mit uns vereinbarten Leistungen <strong>und</strong> ihre Höhe ent nehmen Sie<br />

bitte Ihrem Versicherungsschein. Sie werden in diesen oder in zusätzlichen Bedingungen<br />

beschrieben.<br />

3. Wir weisen auf folgende Regelungen besonders hin:<br />

3.1 Einschränkungen der Leistungen (F 3.);<br />

3.2 nicht versicherte Unfälle (C 2.);<br />

3.3 keine Leistungen erbringen wir bei (C 3.).<br />

C Unter welchen Voraussetzungen entsteht ein Anspruch auf Leistungen<br />

<strong>und</strong> unter welchen Voraussetzungen nicht?<br />

1. Als Unfall gilt ausschließlich, wenn die versicherte Person den nach folgenden<br />

Ereignissen bis zu sieben Tage ununterbrochen ausgesetzt ist oder sich diese<br />

Ereignisse nicht über einen Zeitraum von mehr als sie ben Tagen wiederholen:<br />

1.1 mechanische, chemische, thermische oder elektrische Einwirkung;<br />

1.2 Einatmen von Gasen, Rauch oder Dämpfen;<br />

1.3 Einnahme von giftigen oder ätzenden Stoffen;<br />

1.4 Einnahme von ärztlich verordneten Medikamenten/Drogen auf Gr<strong>und</strong> der<br />

Anweisungen des Arztes oder unter Beachtung des Bei packzettels des Medikamentes<br />

oder der Droge;<br />

1.5 Einwirkung von Kälte oder Hitze;<br />

1.6 Wasser- oder Nahrungsmangel;<br />

1.7 Geräuscheinwirkungen;<br />

1.8 Impfungen;<br />

1.9 infolge von Eigenbewegungen:<br />

1.9.1 Gelenke verrenkt werden;<br />

1.9.2 Muskeln, Sehnen, Bänder oder Kapseln gezerrt oder zerrissen werden;<br />

1.9.3 Menisken <strong>und</strong> sonstige Knorpel geschädigt werden;<br />

1.9.4 Knochen-, Bauch- oder Unterleibsbrüche entstehen;<br />

1.10 Infektionen, Vergiftungen oder Strahlenschäden durch unfallbe dingte Heilmaßnahmen;<br />

1.11 Infektionen durch Tierbisse, Tierstiche oder sonstige Verletzungen;<br />

1.12 Infektionen durch Einspritzen infektiöser Substanzen in Auge, M<strong>und</strong> oder<br />

Nase;<br />

1.13 Diphtherie oder Tuberkulose durch Anhauchen, Anniesen oder Anhusten;<br />

1.14 Infektionen oder Vergiftungen durch Einnahme von Nahrungsmitteln;<br />

1.15 Einwirkung von Röntgen-, Laserstrahlen sowie künstlich erzeug ten ultravioletten<br />

Strahlen;<br />

1.16 infolge Tauchens tauchtypische Ges<strong>und</strong>heitsschäden entstehen.<br />

2. Nicht versichert sind Unfälle:<br />

2.1 als Führer von Luftfahrzeugen oder Luftsportgeräten, soweit nach deutschem<br />

Recht dafür eine Erlaubnis benötigt wird;<br />

2.2 als Besatzungsmitglied eines Luftfahrzeuges;<br />

2.3 bei einer mit Hilfe eines Luftfahrzeuges auszuübenden berufl ichen Tätigkeit;<br />

2.4 bei der Benutzung von Raumfahrzeugen;<br />

2.5 bei der Ausübung von Motorsport, einschließlich der dazugehöri gen Test-,<br />

Trainings- <strong>und</strong> Übungsfahrten, als Berufs-, Lizenz-, Ver tragssportler oder Vertragsamateur;<br />

2.6 die unmittelbar oder mittelbar durch Kernenergie verursacht sind;<br />

2.7 die unmittelbar oder mittelbar durch Kriegs- oder Bürgerkriegs ereignisse verursacht<br />

sind. Versicherungsschutz besteht jedoch, wenn die versicherte Person auf<br />

Reisen im Ausland überraschend von Kriegs- oder Bürgerkriegsereignissen betroffen<br />

wird. Dieser Versicherungs schutz erlischt am Ende des 14. Tages nach Beginn eines<br />

Krieges oder Bürgerkrieges auf dem Gebiet des Staates, in dem sich die versicherte<br />

Person aufhält. Die Erweiterung gilt nicht bei Reisen in oder durch Staaten, auf deren<br />

Gebiet bereits Krieg oder Bürgerkrieg herrscht. Sie gilt auch nicht für die aktive<br />

Teilnahme am Krieg oder Bürgerkrieg so wie für Unfälle durch ABC-Waffen <strong>und</strong> im Zusammenhang<br />

mit einem Krieg oder kriegsähnlichen Zustand zwischen den Staaten<br />

China, Deutschland, Frankreich, Großbritannien, Japan, Russland oder USA.<br />

3. Keine Leistungen erbringen wir bei:<br />

– 70 –<br />

3.1 Ges<strong>und</strong>heitsschäden, die ausschließlich durch Krankheiten oder Gebrechen<br />

verursacht sind;<br />

3.2 Ges<strong>und</strong>heitsschäden, die als Folge regelmäßigen Umgangs mit strahlenerzeugenden<br />

Apparaten eintreten;<br />

3.3 HIV-Infektionen, die durch Schleimhautverletzungen verursacht sind;<br />

3.4 Bandscheibenschädigungen ohne knöcherne Verletzungen an den Wirbelkörpern;<br />

3.5 unmittelbaren Ges<strong>und</strong>heitsschäden infolge des Genusses von Alkohol, nicht<br />

ärztlich verordneter Medikamente/Drogen;<br />

3.6 krankhaften Störungen infolge psychischer Reaktionen, auch wenn diese<br />

durch einen Unfall verursacht sind;<br />

3.7 Ges<strong>und</strong>heitsschäden infolge von Heilmaßnahmen oder Eingriffen, die ausschließlich<br />

durch Krankheiten, Gebrechen oder medizinisch nicht notwendigen<br />

Operationen verursacht sind;<br />

3.8 Selbsttötung, dem Versuch der Selbsttötung oder bei sonstigen frei willigen<br />

Ges<strong>und</strong>heitsschäden.<br />

D Unter welchen Voraussetzungen erbringen wir Invaliditätsleistungen?<br />

Voraussetzungen für die einmalige Invaliditätsleistung <strong>und</strong> die lebens lange monatliche<br />

Unfall-Rente sind:<br />

1. Die versicherte Person ist durch den Unfall auf Dauer in ihrer kör perlichen oder<br />

geistigen Leistungsfähigkeit beeinträchtigt (Invalidität). Eine Beeinträchtigung ist<br />

dauerhaft, wenn sie voraussichtlich länger als drei Jahre bestehen wird <strong>und</strong> eine<br />

Änderung dieses Zustandes nicht er wartet werden kann.<br />

2. Die unfallbedingte Invalidität muss dem Gr<strong>und</strong>e nach innerhalb von zwei Jahren<br />

nach dem Unfall – bei Infektionen gilt der Tag der erstma ligen Bef<strong>und</strong>erhebung –<br />

durch einen Arzt schriftlich festgestellt <strong>und</strong> uns innerhalb dieser Frist mitgeteilt<br />

werden.<br />

3. Kein Anspruch auf die Leistungen besteht, wenn die versicherte Per son unfallbedingt<br />

innerhalb von sechs Monaten nach dem Unfall stirbt.<br />

E Unter welchen Voraussetzungen <strong>und</strong> in welcher Höhe erbringen wir welche<br />

Invaliditätsleistungen?<br />

1. Die Höhe der einmaligen Invaliditätsleistung richtet sich nach dem unfallbedingten<br />

Invaliditätsgrad <strong>und</strong> der Versicherungssumme.<br />

2. Die lebenslange monatliche Unfall-Rente leisten wir ab einem unfall bedingten<br />

Invaliditätsgrad von 50 Prozent.<br />

2.1 Die Unfall-Rente zahlen wir monatlich im voraus:<br />

2.1.1 rückwirkend ab Beginn des Monats, in dem sich der Unfall ereig net hat <strong>und</strong><br />

2.1.2 weitere 12 Monate nach dem Tod der versicherten Person.<br />

2.2 Ergibt die endgültige Feststellung einen Invaliditätsgrad von weni ger als 50<br />

Prozent, wird die Leistung der Unfall-Rente einen Monat nach dieser Feststellung<br />

eingestellt.<br />

3. Stirbt die versicherte Person aus unfallfremder Ursache innerhalb von sechs<br />

Monaten nach dem Unfall, oder gleichgültig aus welcher Ursache, später als sechs<br />

Monate nach dem Unfall, so leisten wir nach dem Invaliditätsgrad, mit dem auf<br />

Gr<strong>und</strong> medizinischer Bef<strong>und</strong>e zu rechnen gewesen wäre.<br />

F Wie wird der Invaliditätsgrad ermittelt?<br />

1. Der unfallbedingte Invaliditätsgrad wird, bezogen auf die durch schnittliche<br />

Leistungsfähigkeit von Personen gleichen Alters <strong>und</strong> glei chen Geschlechts, ohne<br />

Berücksichtigung des ausgeübten oder erlernten Berufes, auf Gr<strong>und</strong> medizinischer<br />

Bef<strong>und</strong>e festgestellt.<br />

1.1 Bei Verlust oder völliger Funktionsunfähigkeit nachstehend ge nannter Körperteile<br />

<strong>und</strong> Sinnesorgane gelten ohne Berücksichtigung des ausgeübten oder erlernten<br />

Berufes abweichend von F 1. ausschließ lich die folgenden Invaliditätsgrade:<br />

Arm 85 %<br />

Arm bis oberhalb des Ellenbogengelenks 75 %<br />

Arm bis unterhalb des Ellenbogengelenks 70 %<br />

Hand 70 %<br />

sämtliche Finger einer Hand 70 %<br />

Daumen 30 %<br />

Zeigefi nger 20 %<br />

Mittel- oder Ringfi nger 12 %<br />

kleiner Finger 7 %<br />

Bein über Mitte des Oberschenkels 80 %<br />

Bein bis zur Mitte des Oberschenkels 70%<br />

Bein bis unterhalb des Knies 60 %<br />

Bein bis zur Mitte des Unterschenkels 55 %<br />

Fuß 50 %<br />

große Zehe 15 %<br />

andere Zehe 5 %<br />

Auge 80 %<br />

Gehör auf einem Ohr 60 %<br />

Geruchssinn 10 %<br />

Geschmackssinn 10 %<br />

Sprechvermögen 100 %<br />

Bei Teilverlust oder teilweiser Funktionsbeeinträchtigung gilt der entsprechende<br />

Teil des jeweiligen Prozentsatzes.<br />

2. Waren betroffene Körperteile <strong>und</strong> Sinnesorgane oder deren Funktionen bereits<br />

vor dem Unfall dauernd beeinträchtigt, wird der Invaliditätsgrad um die Vorinvalidität<br />

gemindert. Die Vorinvalidität ist nach F 1. zu bemessen.<br />

3. Wirken Krankheiten oder Gebrechen bei der durch den Unfall hervorgerufenen


Ges<strong>und</strong>heitsschädigung oder deren Folgen mit, so wird der Invaliditätsgrad um<br />

den Anteil der Krankheit oder des Gebrechens gekürzt, wenn dieser Anteil mindestens<br />

50 Prozent beträgt.<br />

4. Sind mehrere Körperteile oder Sinnesorgane durch den Unfall beeinträchtigt,<br />

werden die nach den vorstehenden Bestimmungen ermittelten Invaliditätsgrade<br />

zusammengerechnet. Ergibt sich ein Gesamtinvaliditätsgrad über 100 Prozent,<br />

wird für die Berechnung der Invaliditätsleistungen der Invaliditätsgrad auf 100<br />

Prozent begrenzt.<br />

G Was gilt bei Neufeststellung des Invaliditätsgrades?<br />

1. Sie <strong>und</strong> wir sind berechtigt, den Invaliditätsgrad jährlich, längstens bis zu fünf<br />

Jahre nach dem Unfall, erneut ärztlich feststellen zu lassen.<br />

2. Ergibt die endgültige Feststellung des Invaliditätsgrades eine höhere Invaliditätsleistung,<br />

als von uns gezahlt wurde, verzinsen wir den Mehrbetrag mit jährlich<br />

5 Prozent ab dem Zeitpunkt der erstmaligen Fälligkeit der Invaliditätsleistungen<br />

<strong>und</strong> zahlen die Differenz nach.<br />

H Unter welchen Voraussetzungen <strong>und</strong> in welcher Höhe zahlen wir das Tagegeld?<br />

1. Wir zahlen für jeden Kalendertag einer unfallbedingten medizinisch notwendigen<br />

vollstationären Heilbehandlung das Tagegeld, längstens bis zu fünf Jahre nach<br />

dem Unfall.<br />

1.1 Dauert die ununterbrochene vollstationäre Heilbehandlung länger als 28<br />

Kalendertage, zahlen wir zusätzlich einmalig 10 Tagegeldsätze.<br />

1.2 Ab dem 43. Kalendertag der vollstationären Heilbehandlung zahlen wir das<br />

doppelte Tagegeld.<br />

1.3 Ereignet sich der Unfall außerhalb der B<strong>und</strong>esrepublik Deutschland <strong>und</strong><br />

die Heilbehandlung erfolgt in dem betreffenden Land, zahlen wir das doppelte<br />

Tagegeld.<br />

2. Bei einer unfallbedingten ambulanten Operation, die unter Narkose oder Regionalanästhesie<br />

durchgeführt wird, zahlen wir einmalig je Un fallereignis fünf Tagegeldsätze.<br />

3. Kein Anspruch auf Tagegeld besteht bei Aufenthalten in Pfl egehei men.<br />

I Unter welchen Voraussetzungen <strong>und</strong> in welcher Höhe zahlen wir die<br />

Todesfallsumme?<br />

1. Wir zahlen die Todesfallsumme, wenn der Unfall innerhalb von sechs Monaten<br />

zum Tod führt.<br />

1.1 Bei einem Unfall als Fahrgast in einem öffentlichen Verkehrsmittel (Bahn,<br />

Bus, Schiff, Flugzeug) zahlen wir zusätzlich die einfache Todes fallsumme. Eine<br />

Erhöhung dieser Todesfallsumme gemäß I 2. <strong>und</strong> I 3. erfolgt nicht.<br />

2. Sind zwei Personen in diesem Vertrag versichert, zahlen wir für jede verstorbene<br />

Person die doppelte Todesfallsumme.<br />

3. Sind drei oder mehr Personen in diesem Vertrag versichert, zahlen wir für jede<br />

verstorbene Person die dreifache Todesfallsumme.<br />

J Unter welchen Voraussetzungen zahlen wir das Kurgeld?<br />

Wir zahlen das Kurgeld einmalig, wenn die versicherte Person infolge eines Unfalles<br />

innerhalb von fünf Jahren nach dem Unfall eine medizi nisch notwendige Kur<br />

durchführt.<br />

K Unter welchen Voraussetzungen zahlen wir das Urlaubsreisegeld?<br />

1. Wir zahlen das Urlaubsreisegeld einmalig, wenn die versicherte Person innerhalb<br />

von fünf Jahren nach dem Unfall eine Urlaubsreise durchführt.<br />

2. Voraussetzung hierfür ist, dass der nach F ermittelte unfallbedingte Invaliditätsgrad<br />

mindestens 25 Prozent beträgt.<br />

L Welche Kosten übernehmen wir?<br />

1. Hat die versicherte Person einen Unfall erlitten, ersetzen wir bei Vorlage der Originalbelege<br />

die Kosten bis zu dem im Versicherungs schein genannten Betrag für:<br />

1.1 Such-, Rettungs- oder Bergungseinsätze. Wir ersetzen diese Kosten auch,<br />

wenn die versicherte Person keinen Unfall erlitten hat, ein solcher aber unmittelbar<br />

gedroht hat oder nach den konkreten Umständen zu vermuten war;<br />

1.2 den Transport des Verletzten in das nächste Krankenhaus;<br />

1.3 den Mehraufwand bei der Rückkehr der versicherten Person zu ihrem ständigen<br />

Wohnsitz, soweit diese Mehrkosten auf ärztliche Anord nung zurückgehen oder<br />

nach der Verletzungsart unvermeidbar waren;<br />

1.4 die Überführung zum letzten ständigen Wohnsitz;<br />

1.5 ärztliche Atteste <strong>und</strong> Gutachten zur Begründung des Leistungsan spruches;<br />

1.6 unfallbedingte kosmetische Operationen, die innerhalb von fünf Jahren nach<br />

dem Unfall durchgeführt werden;<br />

1.7 unfallbedingte Zahnbehandlung <strong>und</strong> Zahnersatz, innerhalb von fünf Jahren<br />

nach dem Unfall, bei Beschädigung oder Verlust von natürli chen Zähnen;<br />

1.8 eine unfallbedingte medizinisch notwendige Heilbehandlung im Ausland, wenn<br />

sich der Unfall während einer Auslandsreise ereignet.<br />

2. Wir übernehmen die unter L 1. genannten Kosten nur dann, wenn anderweitig<br />

kein Ersatz dieser Kosten erlangt werden kann.<br />

3. Kosten, die auf unsere Veranlassung hin entstehen, übernehmen wir für die versicherte<br />

Person unabhängig von dem im Versicherungsschein genannten Betrag in<br />

voller Höhe. Ferner übernehmen wir den konkret nachgewiesenen Verdienstausfall<br />

bei einer durch uns veranlassten medi zinischen Untersuchung.<br />

M Welche Verhaltensregeln sind zu beachten <strong>und</strong> unter welchen Voraussetzungen<br />

sind wir von der Pfl icht zur Leistung frei?<br />

– 71 –<br />

1. Die Unfallfolgen sind im Rahmen der Möglichkeiten abzuwenden <strong>und</strong> so gering<br />

wie möglich zu halten.<br />

2. Unsere sachdienlichen Fragen sind vollständig <strong>und</strong> wahrheitsgemäß zu beantworten.<br />

Auf unsere Bitte ist dies auch schriftlich zu tun.<br />

3. Die versicherte Person hat sich auf unsere Bitte von den von uns beauftragten<br />

Ärzten untersuchen zu lassen.<br />

4. Ärzte, die die versicherte Person behandelt oder untersucht haben, andere Versicherer,<br />

Versicherungsträger <strong>und</strong> Behörden sind zu er mächtigen, alle erforderlichen<br />

Auskünfte zu erteilen.<br />

5. Wir sind von der Leistungspfl icht frei, wenn eine der vorstehenden Verhaltensregeln<br />

vorsätzlich verletzt wird. Bei grob fahrlässiger Verlet zung einer der Verhaltensregeln<br />

sind wir berechtigt, die vertragsgemäß zu erbringende Leistung in einem der<br />

Schwere ihres Verschuldens ent sprechenden Verhältnis zu kürzen. Die Beweislast<br />

für fehlende grobe Fahrlässigkeit tragen Sie. Wir bleiben zur vollen Leistung verpfl ichtet,<br />

soweit die Verletzung der Verhaltensregel weder für die Feststellung des Versicherungsfalls<br />

noch für die Feststellung oder den Umfang unserer Leistungspfl icht<br />

ursächlich ist. Dies gilt nicht, wenn die Verhaltensregel arglistig verletzt wurde.<br />

N Was ist bei Eintritt einer Invalidität zu beachten?<br />

Die unfallbedingte Invalidität müssen Sie dem Gr<strong>und</strong>e nach innerhalb von zwei<br />

Jahren nach dem Unfall – bei Infektionen gilt der Tag der erstmaligen Bef<strong>und</strong>erhebung<br />

– durch einen Arzt schriftlich feststellen lassen <strong>und</strong> uns innerhalb dieser<br />

Frist mitteilen.<br />

O Was ist bei einem Berufswechsel zu beachten?<br />

1. Die Höhe des Beitrages ist abhängig von der ausgeübten Berufstätigkeit/Beschäftigung.<br />

Dabei unterscheiden wir nach folgenden Gefahrengruppen:<br />

Gefahrengruppe A: Frauen mit <strong>und</strong> ohne körperlicher oder handwerklicher Berufstätigkeit/Beschäftigung;<br />

Männer ohne körperliche oder handwerkliche Berufstätigkeit/Beschäftigung.<br />

Gefahrengruppe B: Männer mit körperlicher oder handwerklicher Berufstätigkeit/<br />

Beschäftigung.<br />

2. Ändert sich bei männlichen Versicherten die Berufstätigkeit/Beschäftigung,<br />

teilen Sie uns dies bitte mit.<br />

3. Ergibt sich auf Gr<strong>und</strong> der Berufs-/Beschäftigungsänderung eine Neueinstufung<br />

in die Gefahrengruppe A, werden wir ab dem Zeitpunkt der Berufsänderung den<br />

niedrigeren Beitrag berechnen.<br />

4. Ergibt sich auf Gr<strong>und</strong> der Berufs-/Beschäftigungsänderung eine Neueinstufung<br />

in die Gefahrengruppe B, besteht unverändert Versiche rungsschutz zum gleichen<br />

Beitrag bis zum Ablauf des Versicherungs jahres – mindestens jedoch für zwei<br />

Monate –, in dem die Änderung er folgte.<br />

4.1 Mit Beginn des neuen Versicherungsjahres – frühestens zwei Mo nate nach der<br />

Änderung – ist der höhere Beitrag zu zahlen.<br />

P Für welche Personen bieten wir beitragsfreien Vorsorgeschutz?<br />

1. Wir bieten Vorsorgeschutz bei<br />

1.1 Bestehen einer BOXplus-Unfallversicherung für jede Person, die Sie auf Dauer<br />

neu in Ihren Haushalt aufnehmen.<br />

1.2 Neuabschluss einer Erwachsenen-BOXplus-Unfallversicherung für die in Ihrem<br />

Haushalt lebenden Kinder, welche bei Versicherungsbe ginn das 1. Lebensjahr noch<br />

nicht vollendet haben.<br />

2. Die Leistungen richten sich nach dem Versicherungsschutz, der für Sie in<br />

diesem Vertrag besteht. Sind Sie selbst nicht versichert, bieten wir Versicherungsschutz<br />

gemäß der Person mit dem höchsten Beitrag.<br />

3. Für Personen, die das 65. Lebensjahr vollendet haben, bieten wir Versicherungsschutz<br />

gemäß Ihrer in BOXplus gewählten Leistungsva riante über BOXplus Aktiv.<br />

Sind Sie selbst nicht versichert, bieten wir Versicherungsschutz gemäß BOXplus<br />

Aktiv Basis.<br />

Q Wann endet der beitragsfreie Vorsorgeschutz?<br />

Der Vorsorgeschutz endet mit Ablauf des Versicherungsjahres, in dem die Person<br />

in Ihren Haushalt aufgenommen wurde. Für Kinder, die zu diesem Zeitpunkt noch<br />

nicht das 1. Lebensjahr vollendet haben, endet der Vorsorgeschutz mit Ablauf des<br />

Versicherungsjahres, der dem 1. Geburtstag folgt.<br />

R Welche besondere Leistung erbringen wir bei ungeborenen Kindern?<br />

1. Versichert sind Ges<strong>und</strong>heitsschäden eines Kindes, wenn diese während der<br />

Schwangerschaft infolge eines Unfalles der Schwangeren ein getreten sind.<br />

Ges<strong>und</strong>heitsschäden, die infolge des Geburtsvorganges eintreten, sind nicht<br />

versichert.<br />

2. Die Leistungen richten sich nach dem Versicherungsschutz der Schwangeren.<br />

Die mitversicherte Todesfallleistung entfällt für das Kind.<br />

3. Für die Beachtung der Verhaltensregeln nach M ist die Schwangere/Mutter<br />

verantwortlich.<br />

4. Die bedingungsgemäßen Fristen beginnen mit der Vollendung der Geburt.<br />

S Unter welcher Voraussetzung wird bei Kindern der Vertrag bei tragsfrei<br />

fortgeführt?<br />

1. Stirbt ein Elternteil (auch Stief-, Adoptiv- oder Pfl egeeltern) während der Versicherungsdauer,<br />

wird die Versicherung mit den zu diesem Zeit punkt geltenden Versicherungssummen<br />

bis zum Ablauf des Versiche rungsjahres, in dem das versicherte<br />

Kind seinen 18. Geburtstag hat, fortgeführt.<br />

2. Stirbt der Versicherungsnehmer, wird der gesetzliche Vertreter des Kindes<br />

neuer Versicherungsnehmer.


T Was haben Sie zu beachten, wenn das Kind 18 Jahre alt wird?<br />

1. Bis zum Ablauf des Versicherungsjahres, in dem das versicherte Kind seinen<br />

18. Geburtstag hat, besteht Versicherungsschutz zu den verein barten Beiträgen.<br />

2. Mit Beginn des neuen Versicherungsjahres ist der entsprechende Beitrag für<br />

Erwachsene zu zahlen. Für männliche Versicherte ohne körperliche oder handwerkliche<br />

Berufstätigkeit/Beschäftigung <strong>und</strong> weibliche Versicherte mit <strong>und</strong> ohne<br />

körperlicher oder handwerklicher Berufstätigkeit/Beschäftigung gilt der Beitrag<br />

der Gefahrengruppe A. Für männliche Versicherte mit körperlicher oder handwerklicher<br />

Berufstätigkeit/Beschäftigung gilt der Beitrag der Gefahrengruppe B.<br />

3. Teilen Sie uns daher bitte die Berufstätigkeit/Beschäftigung des ver sicherten<br />

Kindes mit.<br />

4. Haben wir von Ihnen keine Mitteilung erhalten, wird zum Ablauf des Versicherungsjahres,<br />

in dem das versicherte Kind seinen 18. Geburtstag hatte, die Versicherung<br />

zunächst zu den Beitragssätzen der Gefahrengruppe A fortgeführt.<br />

Sofern vereinbart gelten:<br />

BOXplus Besondere Bedingungen für die<br />

Unfallversicherung mit Dynamik (05.09)<br />

A Welche Leistungen werden jährlich erhöht?<br />

1. Mit Beginn eines jeden neuen Versicherungsjahres erhöhen sich die Versicherungssummen<br />

für:<br />

- die einmalige Invaliditätsleistung um 10.000,– Euro;<br />

- die lebenslange monatliche Unfall-Rente um 10,– Euro;<br />

- den Todesfall um 1.000,– Euro;<br />

- das Tagegeld bei vollstationärer Heilbehandlung um 1,– Euro.<br />

2. Der Beitrag erhöht sich entsprechend.<br />

3. Die erhöhten Versicherungssummen gelten für alle nach dem Erhöhungstermin<br />

eintretenden Unfälle.<br />

4. Die Erhöhungen entfallen, wenn Sie innerhalb von sechs Wochen nach Erhalt<br />

des Versicherungsscheines schriftlich widersprechen.<br />

5. Sie <strong>und</strong> wir können die Dynamik-Vereinbarung zum Ablauf des Versicherungsjahres<br />

schriftlich widerrufen.<br />

B Wann endet die Dynamik?<br />

1. Ohne, dass es einer Kündigung durch uns bedarf, endet die Dynamik zum Ende<br />

des Versicherungsjahres,<br />

1.1 in dem die versicherte Person ihren 65. Geburtstag hatte;<br />

1.2 wenn die Höchstgrenze von 600.000,– EUR bei einmaliger Invalidi tätsleistung<br />

oder von 2.000,– EUR bei lebenslanger monatlicher Unfall-Rente erreicht wird.<br />

– 72 –


Übersicht:<br />

- BOXplus Standard Bedingungen für die Unfallversicherung (05.09)<br />

- BOXplus Besondere Bedingungen für die Unfallversicherung mit Dynamik (05.09)<br />

BOXplus Standard<br />

Bedingungen für die Unfallversicherung (05.09)<br />

A Welche Regelungen gelten?<br />

1. Die Regelungen der BOXplus Standard Bedingungen für die Unfallversicherung.<br />

2. Die Regelungen der BOXplus Allgemeine Bedingungen.<br />

3. Zusätzlich vereinbarte Besondere Bedingungen.<br />

B Wofür gewähren wir Versicherungsschutz?<br />

1. Wir bieten der versicherten Person bei Ges<strong>und</strong>heitsschädigungen in folge von<br />

Unfällen gemäß C weltweiten Versicherungsschutz, 24-St<strong>und</strong>en am Tag, während<br />

der Wirksamkeit des Vertrages.<br />

2. Die von Ihnen mit uns vereinbarten Leistungen <strong>und</strong> ihre Höhe ent nehmen Sie<br />

bitte Ihrem Versicherungsschein. Sie werden in diesen oder in zusätzlichen Bedingungen<br />

beschrieben.<br />

3. Wir weisen auf folgende Regelungen besonders hin:<br />

3.1 Einschränkungen der Leistungen (F 3.);<br />

3.2 nicht versicherte Unfälle (C 2.);<br />

3.3 keine Leistungen erbringen wir bei (C 3.).<br />

C Unter welchen Voraussetzungen entsteht ein Anspruch auf Leistungen<br />

<strong>und</strong> unter welchen Voraussetzungen nicht?<br />

1. Als Unfall gilt ausschließlich, wenn die versicherte Person den nachfolgenden<br />

Ereignissen bis zu sieben Tage ununterbrochen ausgesetzt ist oder sich diese<br />

Ereignisse nicht über einen Zeitraum von mehr als sie ben Tagen wiederholen:<br />

1.1 mechanische, chemische, thermische oder elektrische Einwirkung;<br />

1.2 Einatmen von Gasen, Rauch oder Dämpfen;<br />

1.3 Einnahme von giftigen oder ätzenden Stoffen;<br />

1.4 Einnahme von ärztlich verordneten Medikamenten/Drogen auf Gr<strong>und</strong> der<br />

Anweisungen des Arztes oder unter Beachtung des Beipackzettels des Medikamentes<br />

oder der Droge;<br />

1.5 Einwirkung von Kälte oder Hitze;<br />

1.6 Wasser- oder Nahrungsmangel;<br />

1.7 Geräuscheinwirkungen;<br />

1.8 infolge von Eigenbewegungen:<br />

1.8.1 Gelenke verrenkt werden;<br />

1.8.2 Muskeln, Sehnen, Bänder oder Kapseln gezerrt oder zerrissen werden;<br />

1.8.3 Menisken <strong>und</strong> sonstige Knorpel geschädigt werden;<br />

1.8.4 Knochen-, Bauch- oder Unterleibsbrüche entstehen;<br />

1.9 Infektionen, Vergiftungen oder Strahlenschäden durch unfallbe dingte<br />

Heilmaßnahmen;<br />

1.10 Infektionen durch Tierbisse, Tierstiche oder sonstige Verletzungen;<br />

1.11 Infektionen durch Einspritzen infektiöser Substanzen in Auge, M<strong>und</strong> oder Nase;<br />

1.12 Diphtherie oder Tuberkulose durch Anhauchen, Anniesen oder Anhusten;<br />

1.13 Vergiftungen durch Einnahme von Nahrungsmitteln;<br />

1.14 Einwirkung von Röntgen-, Laserstrahlen sowie künstlich erzeugten ultravioletten<br />

Strahlen;<br />

1.15 infolge Tauchens tauchtypische Ges<strong>und</strong>heitsschäden entstehen.<br />

2. Nicht versichert sind Unfälle:<br />

2.1 als Führer von Luftfahrzeugen oder Luftsportgeräten, soweit nach deutschem<br />

Recht dafür eine Erlaubnis benötigt wird;<br />

2.2 als Besatzungsmitglied eines Luftfahrzeuges;<br />

2.3 bei einer mit Hilfe eines Luftfahrzeuges auszuübenden berufl ichen Tätigkeit;<br />

2.4 bei der Benutzung von Raumfahrzeugen;<br />

2.5 bei der Ausübung von Motorsport, einschließlich der dazugehöri gen Test-,<br />

Trainings- <strong>und</strong> Übungsfahrten, als Berufs-, Lizenz-, Ver tragssportler oder Vertragsamateur;<br />

2.6 die unmittelbar oder mittelbar durch Kernenergie verursacht sind;<br />

2.7 die unmittelbar oder mittelbar durch Kriegs- oder Bürgerkriegs ereignisse verursacht<br />

sind. Versicherungsschutz besteht jedoch, wenn die versicherte Person<br />

auf Reisen im Ausland überraschend von Kriegs- oder Bürgerkriegsereignissen<br />

betroffen wird. Dieser Versicherungs schutz erlischt am Ende des 14. Tages nach<br />

Beginn eines Krieges oder Bürgerkrieges auf dem Gebiet des Staates, in dem<br />

sich die versicherte Person aufhält. Die Erweiterung gilt nicht bei Reisen in oder<br />

durch Staaten, auf deren Gebiet bereits Krieg oder Bürgerkrieg herrscht. Sie gilt<br />

auch nicht für die aktive Teilnahme am Krieg oder Bürgerkrieg sowie für Unfälle<br />

durch ABC-Waffen <strong>und</strong> im Zusammenhang mit einem Krieg oder kriegsähnlichen<br />

Zustand zwischen den Staaten China, Deutschland, Frankreich, Großbritannien,<br />

Japan, Russland oder USA.<br />

3. Keine Leistungen erbringen wir bei:<br />

3.1 Ges<strong>und</strong>heitsschäden, die ausschließlich durch Krankheiten oder Gebrechen<br />

verursacht sind;<br />

– 73 –<br />

21008239<br />

BOXplus Standard<br />

Bedingungen für die Unfallversicherung (05/09)<br />

3.2 Ges<strong>und</strong>heitsschäden, die als Folge regelmäßigen Umgangs mit strahlenerzeugenden<br />

Apparaten eintreten;<br />

3.3 HIV-Infektionen, die durch Schleimhautverletzungen verursacht sind;<br />

3.4 Bandscheibenschädigungen ohne knöcherne Verletzungen an den Wirbelkörpern;<br />

3.5 unmittelbaren Ges<strong>und</strong>heitsschäden infolge des Genusses von Alkohol, nicht<br />

ärztlich verordneter Medikamente/Drogen;<br />

3.6 krankhaften Störungen infolge psychischer Reaktionen, auch wenn diese<br />

durch einen Unfall verursacht sind;<br />

3.7 Ges<strong>und</strong>heitsschäden infolge von Heilmaßnahmen oder Eingriffen, die ausschließlich<br />

durch Krankheiten, Gebrechen oder medizinisch nicht notwendigen<br />

Operationen verursacht sind;<br />

3.8 Selbsttötung, dem Versuch der Selbsttötung oder bei sonstigen frei willigen<br />

Ges<strong>und</strong>heitsschäden.<br />

D Unter welchen Voraussetzungen erbringen wir Invaliditätsleistungen?<br />

Voraussetzungen für die einmalige Invaliditätsleistung <strong>und</strong> die lebens lange monatliche<br />

Unfall-Rente sind:<br />

1. Die versicherte Person ist durch den Unfall auf Dauer in ihrer kör perlichen oder<br />

geistigen Leistungsfähigkeit beeinträchtigt (Invalidität). Eine Beeinträchtigung ist<br />

dauerhaft, wenn sie voraussichtlich länger als drei Jahre bestehen wird <strong>und</strong> eine<br />

Änderung dieses Zustandes nicht er wartet werden kann.<br />

2. Die unfallbedingte Invalidität muss dem Gr<strong>und</strong>e nach innerhalb von zwei Jahren<br />

nach dem Unfall – bei Infektionen gilt der Tag der erstma ligen Bef<strong>und</strong>erhebung –<br />

durch einen Arzt schriftlich festgestellt <strong>und</strong> uns innerhalb dieser Frist mitgeteilt<br />

werden.<br />

3. Kein Anspruch auf die Leistungen besteht, wenn die versicherte Per son unfallbedingt<br />

innerhalb von sechs Monaten nach dem Unfall stirbt.<br />

E Unter welchen Voraussetzungen <strong>und</strong> in welcher Höhe erbringen wir welche<br />

Invaliditätsleistungen?<br />

1. Die Höhe der einmaligen Invaliditätsleistung richtet sich nach dem unfallbedingten<br />

Invaliditätsgrad <strong>und</strong> der Versicherungssumme.<br />

2. Die lebenslange monatliche Unfall-Rente leisten wir ab einem unfall bedingten<br />

Invaliditätsgrad von 50 Prozent.<br />

2.1 Die Unfall-Rente zahlen wir monatlich im voraus:<br />

2.1.1 rückwirkend ab Beginn des Monats, in dem sich der Unfall ereignet hat <strong>und</strong><br />

2.1.2 weitere 12 Monate nach dem Tod der versicherten Person.<br />

2.2 Ergibt die endgültige Feststellung einen Invaliditätsgrad von weni ger als 50<br />

Prozent, wird die Leistung der Unfall-Rente einen Monat nach dieser Feststellung<br />

eingestellt.<br />

3. Stirbt die versicherte Person aus unfallfremder Ursache innerhalb von sechs<br />

Monaten nach dem Unfall, oder gleichgültig aus welcher Ursache, später als sechs<br />

Monate nach dem Unfall, so leisten wir nach dem Invaliditätsgrad, mit dem auf<br />

Gr<strong>und</strong> medizinischer Bef<strong>und</strong>e zu rechnen gewesen wäre.<br />

F Wie wird der Invaliditätsgrad ermittelt?<br />

1. Der unfallbedingte Invaliditätsgrad wird, bezogen auf die durch schnittliche<br />

Leistungsfähigkeit von Personen gleichen Alters <strong>und</strong> gleichen Geschlechts, ohne<br />

Berücksichtigung des ausgeübten oder erlernten Berufes, aufgr<strong>und</strong> medizinischer<br />

Bef<strong>und</strong>e festgestellt.<br />

1.1 Bei Verlust oder völliger Funktionsunfähigkeit nachstehend ge nannter Körperteile<br />

<strong>und</strong> Sinnesorgane gelten ohne Berücksichtigung des ausgeübten oder erlernten<br />

Berufes abweichend von F 1. ausschließ lich die folgenden Invaliditätsgrade:<br />

Arm 75 %<br />

Arm bis oberhalb des Ellenbogengelenks 70 %<br />

Arm bis unterhalb des Ellenbogengelenks 65 %<br />

Hand 60 %<br />

sämtliche Finger einer Hand 50 %<br />

Daumen 25 %<br />

Zeigefi nger 10 %<br />

Mittel- oder Ringfi nger 5 %<br />

kleiner Finger 5 %<br />

Bein über Mitte des Oberschenkels 75 %<br />

Bein bis zur Mitte des Oberschenkels 65 %<br />

Bein bis unterhalb des Knies 55 %<br />

Bein bis zur Mitte des Unterschenkels 50 %<br />

Fuß 45 %<br />

große Zehe 10 %<br />

andere Zehe 2 %<br />

Auge 70 %<br />

Gehör auf einem Ohr 50 %<br />

Geruchssinn 10 %<br />

Geschmackssinn 5 %<br />

Sprechvermögen 80 %<br />

Bei Teilverlust oder teilweiser Funktionsbeeinträchtigung gilt der entsprechende<br />

Teil des jeweiligen Prozentsatzes.<br />

2. Waren betroffene Körperteile <strong>und</strong> Sinnesorgane oder deren Funktionen bereits<br />

vor dem Unfall dauernd beeinträchtigt, wird der Invaliditätsgrad um die Vorinvalidität<br />

gemindert. Die Vorinvalidität ist nach F 1. zu bemessen.<br />

3. Wirken Krankheiten oder Gebrechen bei der durch den Unfall hervorgerufenen<br />

Ges<strong>und</strong>heitsschädigung oder deren Folgen mit, so wird der Invaliditätsgrad um<br />

den Anteil der Krankheit oder des Gebrechens gekürzt, wenn dieser Anteil mindestens<br />

35 Prozent beträgt.


4. Sind mehrere Körperteile oder Sinnesorgane durch den Unfall beeinträchtigt,<br />

werden die nach den vorstehenden Bestimmungen ermittelten Invaliditätsgrade<br />

zusammengerechnet. Ergibt sich ein Gesamtinvaliditätsgrad über 100 Prozent,<br />

wird für die Berechnung der Invaliditätsleistungen der Invaliditätsgrad auf<br />

100 Prozent begrenzt.<br />

G Was gilt bei Neufeststellung des Invaliditätsgrades?<br />

1. Sie <strong>und</strong> wir sind berechtigt, den Invaliditätsgrad jährlich, längstens bis zu fünf<br />

Jahre nach dem Unfall, erneut ärztlich feststellen zu lassen.<br />

2. Ergibt die endgültige Feststellung des Invaliditätsgrades eine höhere Invaliditätsleistung,<br />

als von uns gezahlt wurde, verzinsen wir den Mehrbetrag mit jährlich<br />

5 Prozent ab dem Zeitpunkt der erstmaligen Fälligkeit der Invaliditätsleistungen <strong>und</strong><br />

zahlen die Differenz nach.<br />

H Unter welchen Voraussetzungen <strong>und</strong> in welcher Höhe zahlen wir das Tagegeld?<br />

1. Wir zahlen für jeden Kalendertag einer unfallbedingten medizinisch notwendigen<br />

vollstationären Heilbehandlung das Tagegeld, längstens bis zu fünf Jahre nach dem<br />

Unfall.<br />

1.1 Ab dem 43. Kalendertag der vollstationären Heilbehandlung zahlen wir das<br />

doppelte Tagegeld.<br />

1.2 Ereignet sich der Unfall außerhalb der B<strong>und</strong>esrepublik Deutschland <strong>und</strong> die<br />

Heilbehandlung erfolgt in dem betreffenden Land, zahlen wir das doppelte Tagegeld.<br />

2. Bei einer unfallbedingten ambulanten Operation, die unter Narkose oder<br />

Regionalanästhesie durchgeführt wird, zahlen wir einmalig je Un fallereignis fünf<br />

Tagegeldsätze.<br />

3. Kein Anspruch auf Tagegeld besteht bei Aufenthalten in Pfl egehei men.<br />

I Unter welchen Voraussetzungen <strong>und</strong> in welcher Höhe zahlen wir die Todesfallsumme?<br />

1. Wir zahlen die Todesfallsumme, wenn der Unfall innerhalb von sechs Monaten<br />

zum Tod führt.<br />

1.1 Bei einem Unfall als Fahrgast in einem öffentlichen Verkehrsmittel (Bahn, Bus,<br />

Schiff, Flugzeug) zahlen wir zusätzlich die einfache Todes fallsumme. Eine Erhöhung<br />

dieser Todesfallsumme gemäß I 2. <strong>und</strong> I 3. erfolgt nicht.<br />

2. Sind zwei Personen in diesem Vertrag versichert, zahlen wir für jede verstorbene<br />

Person die doppelte Todesfallsumme.<br />

3. Sind drei oder mehr Personen in diesem Vertrag versichert, zahlen wir für jede<br />

verstorbene Person die dreifache Todesfallsumme.<br />

J Unter welchen Voraussetzungen zahlen wir das Kurgeld?<br />

Wir zahlen das Kurgeld einmalig, wenn die versicherte Person infolge eines<br />

Unfalles innerhalb von fünf Jahren nach dem Unfall eine medizi nisch notwendige Kur<br />

durchführt.<br />

K Unter welchen Voraussetzungen zahlen wir das Urlaubsreisegeld?<br />

1. Wir zahlen das Urlaubsreisegeld einmalig, wenn die versicherte Per son innerhalb<br />

von fünf Jahren nach dem Unfall eine Urlaubsreise durchführt.<br />

2. Voraussetzung hierfür ist, dass der nach F ermittelte unfallbedingte Invaliditätsgrad<br />

mindestens 25 Prozent beträgt.<br />

L Welche Kosten übernehmen wir?<br />

1. Hat die versicherte Person einen Unfall erlitten, ersetzen wir bei Vorlage der Originalbelege<br />

die Kosten bis zu dem im Versicherungs schein genannten Betrag für:<br />

1.1 Such-, Rettungs- oder Bergungseinsätze. Wir ersetzen diese Kosten auch, wenn<br />

die versicherte Person keinen Unfall erlitten hat, ein solcher aber unmittelbar gedroht<br />

hat oder nach den konkreten Umständen zu vermuten war;<br />

1.2 den Transport des Verletzten in das nächste Krankenhaus;<br />

1.3 den Mehraufwand bei der Rückkehr der versicherten Person zu ih rem ständigen<br />

Wohnsitz, soweit diese Mehrkosten auf ärztliche Anord nung zurückgehen oder nach<br />

der Verletzungsart unvermeidbar waren;<br />

1.4 die Überführung zum letzten ständigen Wohnsitz;<br />

1.5 ärztliche Atteste <strong>und</strong> Gutachten zur Begründung des Leistungsan spruches;<br />

1.6 unfallbedingte kosmetische Operationen, die innerhalb von fünf Jahren nach<br />

dem Unfall durchgeführt werden;<br />

1.7 unfallbedingte Zahnbehandlung <strong>und</strong> Zahnersatz, innerhalb von fünf Jahren<br />

nach dem Unfall, bei Beschädigung oder Verlust von natürli chen Schneide- oder<br />

Eckzähnen.<br />

2. Wir übernehmen die unter L 1. genannten Kosten nur dann, wenn anderweitig<br />

kein Ersatz dieser Kosten erlangt werden kann.<br />

3. Kosten, die auf unsere Veranlassung hin entstehen, übernehmen wir für die versicherte<br />

Person unabhängig von dem im Versicherungsschein genannten Betrag in<br />

voller Höhe. Ferner übernehmen wir den konkret nachgewiesenen Verdienstausfall<br />

bei einer durch uns veranlassten medi zinischen Untersuchung.<br />

M Welche Verhaltensregeln sind zu beachten <strong>und</strong> unter welchen Vor aussetzungen<br />

sind wir von der Pfl icht zur Leistung frei?<br />

1. Die Unfallfolgen sind im Rahmen der Möglichkeiten abzuwenden <strong>und</strong> so gering<br />

wie möglich zu halten.<br />

2. Unsere sachdienlichen Fragen sind vollständig <strong>und</strong> wahrheitsgemäß zu beantworten.<br />

Auf unsere Bitte ist dies auch schriftlich zu tun.<br />

3. Die versicherte Person hat sich auf unsere Bitte von den von uns beauftragten<br />

Ärzten untersuchen zu lassen.<br />

– 74 –<br />

4. Ärzte, die die versicherte Person behandelt oder untersucht haben, andere<br />

Versicherer, Versicherungsträger <strong>und</strong> Behörden sind zu er mächtigen, alle erforderlichen<br />

Auskünfte zu erteilen.<br />

5. Wir sind von der Leistungspfl icht frei, wenn eine der vorstehenden Verhaltensregeln<br />

vorsätzlich verletzt wird. Bei grob fahrlässiger Verlet zung einer der Verhaltensregeln<br />

sind wir berechtigt, die vertragsgemäß zu erbringende Leistung in einem der<br />

Schwere ihres Verschuldens ent sprechenden Verhältnis zu kürzen. Die Beweislast<br />

für fehlende grobe Fahrlässigkeit tragen Sie. Wir bleiben zur vollen Leistung verpfl<br />

ichtet, soweit die Verletzung der Verhaltensregel weder für die Feststellung des<br />

Versicherungsfalls noch für die Feststellung oder den Umfang unserer Leistungspfl<br />

icht ursächlich ist. Dies gilt nicht, wenn die Verhaltensregel arglistig verletzt<br />

wurde.<br />

N Was ist bei Eintritt einer Invalidität zu beachten?<br />

Die unfallbedingte Invalidität müssen Sie dem Gr<strong>und</strong>e nach innerhalb von zwei<br />

Jahren nach dem Unfall – bei Infektionen gilt der Tag der erstmaligen Bef<strong>und</strong>erhebung<br />

– durch einen Arzt schriftlich feststellen lassen <strong>und</strong> uns innerhalb dieser<br />

Frist mitteilen.<br />

O Was ist bei einem Berufswechsel zu beachten?<br />

1. Die Höhe des Beitrages ist abhängig von der ausgeübten Berufstätigkeit/Beschäftigung.<br />

Dabei unterscheiden wir nach folgenden Gefahrengruppen:<br />

Gefahrengruppe A: Frauen mit <strong>und</strong> ohne körperlicher oder handwerk licher Berufstätigkeit/Beschäftigung;<br />

Männer ohne körperliche oder handwerkliche Berufstätigkeit/Beschäftigung.<br />

Gefahrengruppe B: Männer mit körperlicher oder handwerklicher Berufstätigkeit/<br />

Beschäftigung.<br />

2. Ändert sich bei männlichen Versicherten die Berufstätigkeit/Beschäftigung,<br />

teilen Sie uns dies bitte mit.<br />

3. Ergibt sich aufgr<strong>und</strong> der Berufs-/Beschäftigungsänderung eine Neu einstufung<br />

in die Gefahrengruppe A, werden wir ab dem Zeitpunkt der Berufsänderung den<br />

niedrigeren Beitrag berechnen.<br />

4. Ergibt sich aufgr<strong>und</strong> der Berufs-/Beschäftigungsänderung eine Neueinstufung<br />

in die Gefahrengruppe B, besteht unverändert Versiche rungsschutz zum gleichen<br />

Beitrag bis zum Ablauf des Versicherungsjahres – mindestens jedoch für zwei<br />

Monate –, in dem die Änderung erfolgte.<br />

4.1 Mit Beginn des neuen Versicherungsjahres – frühestens zwei Mo nate nach der<br />

Änderung – ist der höhere Beitrag zu zahlen.<br />

P Für welche Personen bieten wir beitragsfreien Vorsorgeschutz?<br />

1. Wir bieten Vorsorgeschutz bei<br />

1.1 Bestehen einer BOXplus-Unfallversicherung für jede Person, die Sie auf Dauer<br />

neu in Ihren Haushalt aufnehmen.<br />

1.2 Neuabschluss einer Erwachsenen-BOXplus-Unfallversicherung für die in Ihrem<br />

Haushalt lebenden Kinder, welche bei Versicherungsbe ginn das 1. Lebensjahr<br />

noch nicht vollendet haben.<br />

2. Die Leistungen richten sich nach dem Versicherungsschutz, der für Sie in diesem<br />

Vertrag besteht. Sind Sie selbst nicht versichert, bieten wir Versicherungsschutz<br />

gemäß der Person mit dem höchsten Beitrag.<br />

3. Für Personen, die das 65. Lebensjahr vollendet haben, bieten wir Versicherungsschutz<br />

gemäß Ihrer in BOXplus gewählten Leistungsva riante über BOXplus<br />

Aktiv. Sind Sie selbst nicht versichert, bieten wir Versicherungsschutz gemäß<br />

BOXplus Aktiv Basis.<br />

Q Wann endet der beitragsfreie Vorsorgeschutz?<br />

Der Vorsorgeschutz endet mit Ablauf des Versicherungsjahres, in dem die Person<br />

in Ihren Haushalt aufgenommen wurde. Für Kinder, die zu diesem Zeitpunkt noch<br />

nicht das 1. Lebensjahr vollendet haben, endet der Vorsorgeschutz mit Ablauf des<br />

Versicherungsjahres, der dem 1. Geburtstag folgt.<br />

R Welche besondere Leistung erbringen wir bei ungeborenen Kindern?<br />

1. Versichert sind Ges<strong>und</strong>heitsschäden eines Kindes, wenn diese während der<br />

Schwangerschaft infolge eines Unfalles der Schwangeren ein getreten sind. Ges<strong>und</strong>heitsschäden,<br />

die infolge des Geburtsvorganges eintreten, sind nicht versichert.<br />

2. Die Leistungen richten sich nach dem Versicherungsschutz der Schwangeren.<br />

Die mitversicherte Todesfallleistung entfällt für das Kind.<br />

3. Für die Beachtung der Verhaltensregeln nach M ist die Schwangere/Mutter<br />

verantwortlich.<br />

4. Die bedingungsgemäßen Fristen beginnen mit der Vollendung der Geburt.<br />

S Unter welcher Voraussetzung wird bei Kindern der Vertrag beitragsfrei<br />

fortgeführt?<br />

1. Stirbt ein Elternteil (auch Stief-, Adoptiv- oder Pfl egeeltern) während der Versicherungsdauer,<br />

wird die Versicherung mit den zu diesem Zeit punkt geltenden<br />

Versicherungssummen bis zum Ablauf des Versiche rungsjahres, in dem das<br />

versicherte Kind seinen 18. Geburtstag hat, fortgeführt.<br />

2. Stirbt der Versicherungsnehmer, wird der gesetzliche Vertreter des Kindes<br />

neuer Versicherungsnehmer.<br />

T Was haben Sie zu beachten, wenn das Kind 18 Jahre alt wird?<br />

1. Bis zum Ablauf des Versicherungsjahres, in dem das versicherte Kind seinen<br />

18. Geburtstag hat, besteht Versicherungsschutz zu den verein barten Beiträgen.


2. Mit Beginn des neuen Versicherungsjahres ist der entsprechende Beitrag für<br />

Erwachsene zu zahlen. Für männliche Versicherte ohne körperliche oder handwerkliche<br />

Berufstätigkeit/Beschäftigung <strong>und</strong> weibliche Versicherte mit <strong>und</strong> ohne<br />

körperlicher oder handwerklicher Berufstätigkeit/Beschäftigung gilt der Beitrag<br />

der Gefahrengruppe A. Für männliche Versicherte mit körperlicher oder handwerklicher<br />

Berufstätigkeit/Beschäftigung gilt der Beitrag der Gefahrengruppe B.<br />

3. Teilen Sie uns daher bitte die Berufstätigkeit/Beschäftigung des ver sicherten<br />

Kindes mit.<br />

4. Haben wir von Ihnen keine Mitteilung erhalten, wird zum Ablauf des Versicherungsjahres,<br />

in dem das versicherte Kind seinen 18. Ge burtstag hatte, die Versicherung<br />

zunächst zu den Beitragssätzen der Gefahrengruppe A fortgeführt.<br />

Sofern vereinbart gelten:<br />

BOXplus Besondere Bedingungen für die Unfallversicherung<br />

mit Dynamik (05.09)<br />

A Welche Leistungen werden jährlich erhöht?<br />

1. Mit Beginn eines jeden neuen Versicherungsjahres erhöhen sich die<br />

Versicherungssummen für:<br />

- die einmalige Invaliditätsleistung um 10.000,– Euro;<br />

- die lebenslange monatliche Unfall-Rente um 10,– Euro;<br />

- den Todesfall um 1.000,– Euro;<br />

- das Tagegeld bei vollstationärer Heilbehandlung um 1,– Euro.<br />

2. Der Beitrag erhöht sich entsprechend.<br />

3. Die erhöhten Versicherungssummen gelten für alle nach dem Erhöhungstermin<br />

eintretenden Unfälle.<br />

4. Die Erhöhungen entfallen, wenn Sie innerhalb von sechs Wochen nach Erhalt<br />

des Versicherungsscheines schriftlich widersprechen.<br />

5. Sie <strong>und</strong> wir können die Dynamik-Vereinbarung zum Ablauf des<br />

Versicherungsjahres schriftlich widerrufen.<br />

B Wann endet die Dynamik?<br />

1. Ohne, dass es einer Kündigung durch uns bedarf, endet die Dynamik zum Ende<br />

des Versicherungsjahres,<br />

1.1 in dem die versicherte Person ihren 65. Geburtstag hatte;<br />

1.2 wenn die Höchstgrenze von 600.000,– EUR bei einmaliger Invalidi tätsleistung<br />

oder von 2.000,– EUR bei lebenslanger monatlicher Unfall-Rente erreicht wird.<br />

– 75 –


21008240<br />

BOXplus Basis<br />

Bedingungen für die Unfallversicherung (05/09)<br />

Übersicht:<br />

- BOXplus Basis Bedingungen für die Unfallversicherung (05.09)<br />

- BOXplus Besondere Bedingungen für die Unfallversicherung mit Dynamik (05.09)<br />

BOXplus Basis<br />

Bedingungen für die Unfallversicherung (05.09)<br />

A Welche Regelungen gelten?<br />

1. Die Regelungen der BOXplus Basis Bedingungen für die Unfallversicherung.<br />

2. Die Regelungen der BOXPlus Allgemeine Bedingungen.<br />

3. Zusätzlich vereinbarte Besondere Bedingungen.<br />

B Wofür gewähren wir Versicherungsschutz?<br />

1. Wir bieten der versicherten Person bei Ges<strong>und</strong>heitsschädigungen in folge von<br />

Unfällen gemäß C weltweiten Versicherungsschutz, 24-Stun den am Tag, während<br />

der Wirksamkeit des Vertrages.<br />

2. Die von Ihnen mit uns vereinbarten Leistungen <strong>und</strong> ihre Höhe entnehmen Sie<br />

bitte Ihrem Versicherungsschein. Sie werden in diesen oder in zusätzlichen Bedingungen<br />

beschrieben.<br />

3. Wir weisen auf folgende Regelungen besonders hin:<br />

3.1 Einschränkungen der Leistungen (F 3.);<br />

3.2 nicht versicherte Unfälle (C 2.);<br />

3.3 keine Leistungen erbringen wir bei (C 3.).<br />

C Unter welchen Voraussetzungen entsteht ein Anspruch auf Leistun gen <strong>und</strong><br />

unter welchen Voraussetzungen nicht?<br />

1. Als Unfall gilt ausschließlich, wenn die versicherte Person den nach folgenden<br />

Ereignissen bis zu sieben Tage ununterbrochen ausgesetzt ist oder sich diese<br />

Ereignisse nicht über einen Zeitraum von mehr als sie ben Tagen wiederholen:<br />

1.1 mechanische, chemische, thermische oder elektrische Einwirkung;<br />

1.2 Einatmen von Gasen, Rauch oder Dämpfen;<br />

1.3 Einnahme von giftigen oder ätzenden Stoffen;<br />

1.4 Einnahme von ärztlich verordneten Medikamenten/Drogen auf Gr<strong>und</strong> der<br />

Anweisungen des Arztes oder unter Beachtung des Bei packzettels des Medikamentes<br />

oder der Droge;<br />

1.5 Einwirkung von Kälte oder Hitze;<br />

1.6 Wasser- oder Nahrungsmangel;<br />

1.7 Geräuscheinwirkungen;<br />

1.8 infolge von Eigenbewegungen:<br />

1.8.1 Gelenke verrenkt werden;<br />

1.8.2 Muskeln, Sehnen, Bänder oder Kapseln gezerrt oder zerrissen werden;<br />

1.8.3 Menisken <strong>und</strong> sonstige Knorpel geschädigt werden;<br />

1.8.4 Knochen-, Bauch- oder Unterleibsbrüche entstehen;<br />

1.9 Infektionen, Vergiftungen oder Strahlenschäden durch unfallbe dingte Heilmaßnahmen;<br />

1.10 W<strong>und</strong>infektionen, W<strong>und</strong>starrkrampf, Frühjahr-Sommer-Meningo-Enzephalitis<br />

(FSME) oder Tollwut durch Tierbisse, Tierstiche oder sonstige Verletzungen.<br />

2. Nicht versichert sind Unfälle:<br />

2.1 als Führer von Luftfahrzeugen oder Luftsportgeräten, soweit nach deutschem<br />

Recht dafür eine Erlaubnis benötigt wird;<br />

2.2 als Besatzungsmitglied eines Luftfahrzeuges;<br />

2.3 bei einer mit Hilfe eines Luftfahrzeuges auszuübenden berufl ichen Tätigkeit;<br />

2.4 bei der Benutzung von Raumfahrzeugen;<br />

2.5 bei der Ausübung von Motorsport, einschließlich der dazugehöri gen Test-,<br />

Trainings- <strong>und</strong> Übungsfahrten, als Berufs-, Lizenz-, Ver tragssportler oder Vertragsamateur;<br />

2.6 die unmittelbar oder mittelbar durch Kernenergie oder radioaktive Strahlung<br />

verursacht sind;<br />

2.7 die unmittelbar oder mittelbar durch Kriegs- oder Bürgerkriegs ereignisse verursacht<br />

sind. Versicherungsschutz besteht jedoch, wenn die versicherte Person<br />

auf Reisen im Ausland überraschend von Kriegs- oder Bürgerkriegsereignissen<br />

betroffen wird. Dieser Versicherungs schutz erlischt am Ende des 14. Tages nach<br />

Beginn eines Krieges oder Bürgerkrieges auf dem Gebiet des Staates, in dem<br />

sich die versicherte Person aufhält. Die Erweiterung gilt nicht bei Reisen in oder<br />

durch Staaten, auf deren Gebiet bereits Krieg oder Bürgerkrieg herrscht. Sie gilt<br />

auch nicht für die aktive Teilnahme am Krieg oder Bürgerkrieg so wie für Unfälle<br />

durch ABC-Waffen <strong>und</strong> im Zusammenhang mit einem Krieg oder kriegsähnlichen<br />

Zustand zwischen den Staaten China, Deutschland, Frankreich, Großbritannien,<br />

Japan, Russland oder USA.<br />

3. Keine Leistungen erbringen wir bei:<br />

3.1 Ges<strong>und</strong>heitsschäden, die ausschließlich durch Krankheiten oder Gebrechen<br />

verursacht sind;<br />

3.2 Ges<strong>und</strong>heitsschäden infolge sonstiger Infektionen soweit nicht nach C 1.9<br />

oder C 1.10 versichert;<br />

3.3 Bandscheibenschädigungen ohne knöcherne Verletzungen an den Wirbelkörpern;<br />

3.4 unmittelbaren Ges<strong>und</strong>heitsschäden infolge des Genusses von Alkohol, nicht<br />

ärztlich verordneter Medikamente/Drogen;<br />

– 76 –<br />

3.5 krankhaften Störungen infolge psychischer Reaktionen, auch wenn diese<br />

durch einen Unfall verursacht sind;<br />

3.6 Ges<strong>und</strong>heitsschäden infolge von Heilmaßnahmen oder Eingriffen, die ausschließlich<br />

durch Krankheiten, Gebrechen oder medizinisch nicht notwendigen<br />

Operationen verursacht sind;<br />

3.7 Selbsttötung, dem Versuch der Selbsttötung oder bei sonstigen frei willigen<br />

Ges<strong>und</strong>heitsschäden;<br />

3.8 Vergiftungen <strong>und</strong> Infektionen infolge der Einnahme von Nahrungsmitteln;<br />

3.9 tauchtypischen Ges<strong>und</strong>heitsschäden.<br />

D Unter welchen Voraussetzungen erbringen wir Invaliditätsleistungen?<br />

Voraussetzungen für die einmalige Invaliditätsleistung <strong>und</strong> die lebens lange monatliche<br />

Unfall-Rente sind:<br />

1. Die versicherte Person ist durch den Unfall auf Dauer in ihrer kör perlichen oder<br />

geistigen Leistungsfähigkeit beeinträchtigt (Invalidität). Eine Beeinträchtigung ist<br />

dauerhaft, wenn sie voraussichtlich länger als drei Jahre bestehen wird <strong>und</strong> eine<br />

Änderung dieses Zustandes nicht er wartet werden kann.<br />

2. Die unfallbedingte Invalidität muss dem Gr<strong>und</strong>e nach innerhalb von zwei Jahren<br />

nach dem Unfall durch einen Arzt schriftlich festgestellt <strong>und</strong> uns innerhalb<br />

dieser Frist mitgeteilt werden.<br />

3. Kein Anspruch auf die Leistungen besteht, wenn die versicherte Per son unfallbedingt<br />

innerhalb von sechs Monaten nach dem Unfall stirbt.<br />

E Unter welchen Voraussetzungen <strong>und</strong> in welcher Höhe erbringen wir welche<br />

Invaliditätsleistungen?<br />

1. Die Höhe der einmaligen Invaliditätsleistung richtet sich nach dem unfallbedingten<br />

Invaliditätsgrad <strong>und</strong> der Versicherungssumme.<br />

2. Die lebenslange monatliche Unfall-Rente leisten wir ab einem unfallbedingten<br />

Invaliditätsgrad von 50 Prozent.<br />

2.1 Die Unfall-Rente zahlen wir monatlich im voraus:<br />

2.1.1 rückwirkend ab Beginn des Monats, in dem sich der Unfall ereig net hat <strong>und</strong><br />

2.1.2 weitere 12 Monate nach dem Tod der versicherten Person.<br />

2.2 Ergibt die endgültige Feststellung einen Invaliditätsgrad von weni ger als<br />

50 Prozent, wird die Leistung der Unfall-Rente einen Monat nach dieser Feststellung<br />

eingestellt.<br />

3. Stirbt die versicherte Person aus unfallfremder Ursache innerhalb von sechs<br />

Monaten nach dem Unfall, oder gleichgültig aus welcher Ursache, später als<br />

sechs Monate nach dem Unfall, so leisten wir nach dem Invaliditätsgrad, mit<br />

dem auf Gr<strong>und</strong> medizinischer Bef<strong>und</strong>e zu rechnen gewesen wäre.<br />

F Wie wird der Invaliditätsgrad ermittelt?<br />

1. Der unfallbedingte Invaliditätsgrad wird, bezogen auf die durch schnittliche<br />

Leistungsfähigkeit von Personen gleichen Alters <strong>und</strong> glei chen Geschlechts, ohne<br />

Berücksichtigung des ausgeübten oder erlernten Berufes, auf Gr<strong>und</strong> medizinischer<br />

Bef<strong>und</strong>e festgestellt.<br />

1.1 Bei Verlust oder völliger Funktionsunfähigkeit nachstehend ge nannter Körperteile<br />

<strong>und</strong> Sinnesorgane gelten ohne Berücksichtigung des ausgeübten oder erlernten<br />

Berufes abweichend von F 1. ausschließ lich die folgenden Invaliditätsgrade:<br />

Arm 70 %<br />

Arm bis oberhalb des Ellenbogengelenks 65 %<br />

Arm bis unterhalb des Ellenbogengelenks 60 %<br />

Hand 55 %<br />

sämtliche Finger einer Hand 45 %<br />

Daumen 20 %<br />

Zeigefi nger 10 %<br />

Mittel-oder Ringfi nger 5 %<br />

kleiner Finger 5 %<br />

Bein über Mitte des Oberschenkels 70 %<br />

Bein bis zur Mitte des Oberschenkels 60 %<br />

Bein bis unterhalb des Knies 50 %<br />

Bein bis zur Mitte des Unterschenkels 45 %<br />

Fuß 40 %<br />

große Zehe 5 %<br />

andere Zehe 2 %<br />

Auge 50 %<br />

Gehör auf einem Ohr 30 %<br />

Geruchssinn 10 %<br />

Geschmackssinn 5 %<br />

Sprechvermögen 70 %<br />

Bei Teilverlust oder teilweiser Funktionsbeeinträchtigung gilt der entsprechende<br />

Teil des jeweiligen Prozentsatzes.<br />

2. Waren betroffene Körperteile <strong>und</strong> Sinnesorgane oder deren Funktionen bereits<br />

vor dem Unfall dauernd beeinträchtigt, wird der Invaliditätsgrad um die Vorinvalidität<br />

gemindert. Die Vorinvalidität ist nach F 1. zu bemessen.<br />

3. Wirken Krankheiten oder Gebrechen bei der durch den Unfall hervorgerufenen<br />

Ges<strong>und</strong>heitsschädigung oder deren Folgen mit, so wird der Invaliditätsgrad um<br />

den Anteil der Krankheit oder des Gebrechens gekürzt, wenn dieser Anteil mindestens<br />

25 Prozent beträgt.<br />

4. Sind mehrere Körperteile oder Sinnesorgane durch den Unfall beeinträchtigt,<br />

werden die nach den vorstehenden Bestimmungen ermittelten Invaliditätsgrade<br />

zusammengerechnet. Ergibt sich ein Gesamtinvaliditätsgrad über 100 Prozent,<br />

wird für die Berechnung der Invaliditätsleistungen der Invaliditätsgrad auf<br />

100 Prozent begrenzt.


G Was gilt bei Neufeststellung des Invaliditätsgrades?<br />

1. Sie <strong>und</strong> wir sind berechtigt, den Invaliditätsgrad jährlich, längstens bis zu fünf<br />

Jahre nach dem Unfall, erneut ärztlich feststellen zu lassen.<br />

2. Ergibt die endgültige Feststellung des Invaliditätsgrades eine höhere Invaliditätsleistung,<br />

als von uns gezahlt wurde, verzinsen wir den Mehrbetrag mit jährlich<br />

5 Prozent ab dem Zeitpunkt der erstmaligen Fälligkeit der Invaliditätsleistungen<br />

<strong>und</strong> zahlen die Differenz nach.<br />

H Unter welchen Voraussetzungen <strong>und</strong> in welcher Höhe zahlen wir das Tagegeld?<br />

1. Wir zahlen für jeden Kalendertag einer unfallbedingten medizinisch notwendigen<br />

vollstationären Heilbehandlung das Tagegeld, längstens bis zu fünf Jahre nach dem<br />

Unfall.<br />

1.1 Ab dem 43. Kalendertag der vollstationären Heilbehandlung zahlen wir das<br />

doppelte Tagegeld;<br />

1.2 Ereignet sich der Unfall außerhalb der B<strong>und</strong>esrepublik Deutschland <strong>und</strong> die<br />

Heilbehandlung erfolgt in dem betreffenden Land, zahlen wir das doppelte Tagegeld.<br />

2. Bei einer unfallbedingten ambulanten Operation, die unter Narkose oder<br />

Regionalanästhesie durchgeführt wird, zahlen wir einmalig je Unfallereignis<br />

fünf Tagegeldsätze.<br />

3. Kein Anspruch auf Tagegeld besteht bei Aufenthalten in Pfl egehei men.<br />

I Unter welchen Voraussetzungen <strong>und</strong> in welcher Höhe zahlen wir die Todesfallsumme?<br />

1. Wir zahlen die Todesfallsumme, wenn der Unfall innerhalb von sechs Monaten<br />

zum Tod führt.<br />

1.1 Bei einem Unfall als Fahrgast in einem öffentlichen Verkehrsmittel (Bahn, Bus,<br />

Schiff, Flugzeug) zahlen wir zusätzlich die einfache Todes fallsumme. Eine Erhöhung<br />

dieser Todesfallsumme gemäß I 2. <strong>und</strong> I 3. erfolgt nicht.<br />

2. Sind zwei Personen in diesem Vertrag versichert, zahlen wir für jede verstorbene<br />

Person die doppelte Todesfallsumme.<br />

3. Sind drei oder mehr Personen in diesem Vertrag versichert, zahlen wir für jede<br />

verstorbene Person die dreifache Todesfallsumme.<br />

J Unter welchen Voraussetzungen zahlen wir das Kurgeld?<br />

Wir zahlen das Kurgeld einmalig, wenn die versicherte Person infolge eines Unfalles<br />

innerhalb von fünf Jahren nach dem Unfall eine medizi nisch notwendige Kur<br />

durchführt.<br />

K Welche Kosten übernehmen wir?<br />

1. Hat die versicherte Person einen Unfall erlitten, ersetzen wir bei Vorlage der Originalbelege<br />

die Kosten bis zu dem im Versicherungs schein genannten Betrag für:<br />

1.1 Such-, Rettungs- oder Bergungseinsätze. Wir ersetzen diese Kosten auch,<br />

wenn die versicherte Person keinen Unfall erlitten hat, ein solcher aber unmittelbar<br />

gedroht hat oder nach den konkreten Umständen zu vermuten war;<br />

1.2 den Transport des Verletzten in das nächste Krankenhaus;<br />

1.3 den Mehraufwand bei der Rückkehr der versicherten Person zu ih rem ständigen<br />

Wohnsitz, soweit diese Mehrkosten auf ärztliche Anord nung zurückgehen oder nach<br />

der Verletzungsart unvermeidbar waren;<br />

1.4 die Überführung zum letzten ständigen Wohnsitz;<br />

1.5 ärztliche Atteste <strong>und</strong> Gutachten zur Begründung des Leistungsan spruches;<br />

2. Wir übernehmen die unter K 1. genannten Kosten nur dann, wenn anderweitig<br />

kein Ersatz dieser Kosten erlangt werden kann.<br />

3. Kosten, die auf unsere Veranlassung hin entstehen, übernehmen wir für die versicherte<br />

Person unabhängig von dem im Versicherungsschein genannten Betrag in<br />

voller Höhe. Ferner übernehmen wir den konkret nachgewiesenen Verdienstausfall<br />

bei einer durch uns veranlassten medi zinischen Untersuchung.<br />

L Welche Verhaltensregeln sind zu beachten <strong>und</strong> unter welchen Vor aussetzungen<br />

sind wir von der Pfl icht zur Leistung frei?<br />

1. Die Unfallfolgen sind im Rahmen der Möglichkeiten abzuwenden <strong>und</strong> so gering<br />

wie möglich zu halten.<br />

2. Unsere sachdienlichen Fragen sind vollständig <strong>und</strong> wahrheitsgemäß zu beantworten.<br />

Auf unsere Bitte ist dies auch schriftlich zu tun.<br />

3. Die versicherte Person hat sich auf unsere Bitte von den von uns beauftragten<br />

Ärzten untersuchen zu lassen.<br />

4. Ärzte, die die versicherte Person behandelt oder untersucht haben, andere Versicherer,<br />

Versicherungsträger <strong>und</strong> Behörden sind zu er mächtigen, alle erforderlichen<br />

Auskünfte zu erteilen.<br />

5. Wir sind von der Leistungspfl icht frei, wenn eine der vorstehenden Verhaltensregeln<br />

vorsätzlich verletzt wird. Bei grob fahrlässiger Verlet zung einer der Verhaltensregeln<br />

sind wir berechtigt, die vertragsgemäß zu erbringende Leistung in einem der<br />

Schwere ihres Verschuldens ent sprechenden Verhältnis zu kürzen. Die Beweislast<br />

für fehlende grobe Fahrlässigkeit tragen Sie. Wir bleiben zur vollen Leistung verpfl<br />

ichtet, soweit die Verletzung der Verhaltensregel weder für die Feststellung des<br />

Versicherungsfalls noch für die Feststellung oder den Umfang unserer Leistungspfl<br />

icht ursächlich ist. Dies gilt nicht, wenn die Verhaltensregel arglistig verletzt<br />

wurde.<br />

M Was ist bei Eintritt einer Invalidität zu beachten?<br />

Die unfallbedingte Invalidität müssen Sie dem Gr<strong>und</strong>e nach innerhalb von zwei<br />

Jahren nach dem Unfall durch einen Arzt schriftlich feststellen lassen <strong>und</strong> uns<br />

innerhalb dieser Frist mitteilen.<br />

– 77 –<br />

N Was ist bei einem Berufswechsel zu beachten?<br />

1. Die Höhe des Beitrages ist abhängig von der ausgeübten Berufstätigkeit/<br />

Beschäftigung. Dabei unterscheiden wir nach folgenden Gefahrengruppen:<br />

Gefahrengruppe A: Frauen mit <strong>und</strong> ohne körperlicher oder handwerklicher Berufstätigkeit/Beschäftigung;<br />

Männer ohne körperliche oder handwerkliche Berufstätigkeit/Beschäftigung.<br />

Gefahrengruppe B: Männer mit körperlicher oder handwerklicher Berufstätigkeit/<br />

Beschäftigung.<br />

2. Ändert sich bei männlichen Versicherten die Berufstätigkeit/Beschäftigung,<br />

teilen Sie uns dies bitte mit.<br />

3. Ergibt sich auf Gr<strong>und</strong> der Berufs-/Beschäftigungsänderung eine Neueinstufung<br />

in die Gefahrengruppe A, werden wir ab dem Zeitpunkt der Berufsänderung den<br />

niedrigeren Beitrag berechnen.<br />

4. Ergibt sich auf Gr<strong>und</strong> der Berufs-/Beschäftigungsänderung eine Neueinstufung in<br />

die Gefahrengruppe B, besteht unverändert Versiche rungsschutz zum gleichen Beitrag<br />

bis zum Ablauf des Versicherungs jahres – mindestens jedoch für zwei Monate –,<br />

in dem die Änderung er folgte.<br />

4.1 Mit Beginn des neuen Versicherungsjahres – frühestens zwei Mo nate nach der<br />

Änderung – ist der höhere Beitrag zu zahlen.<br />

O Für welche Personen bieten wir beitragsfreien Vorsorgeschutz?<br />

1. Wir bieten Vorsorgeschutz bei<br />

1.1 Bestehen einer BOXplus-Unfallversicherung für jede Person, die Sie auf Dauer<br />

neu in Ihren Haushalt aufnehmen.<br />

1.2 Neuabschluss einer Erwachsenen-BOXplus-Unfallversicherung für die in Ihrem<br />

Haushalt lebenden Kinder, welche bei Versicherungsbe ginn das 1. Lebensjahr noch<br />

nicht vollendet haben.<br />

2. Die Leistungen richten sich nach dem Versicherungsschutz, der für Sie in diesem<br />

Vertrag besteht. Sind Sie selbst nicht versichert, bieten wir Versicherungsschutz<br />

gemäß der Person mit dem höchsten Beitrag.<br />

3. Für Personen, die das 65. Lebensjahr vollendet haben, bieten wir Versicherungsschutz<br />

gemäß Ihrer in BOXplus gewählten Leistungsva riante über BOXplus Aktiv.<br />

Sind Sie selbst nicht versichert, bieten wir Versicherungsschutz gemäß BOXplus<br />

Aktiv Basis.<br />

P Wann endet der beitragsfreie Vorsorgeschutz?<br />

Der Vorsorgeschutz endet mit Ablauf des Versicherungsjahres, in dem die Person<br />

in Ihren Haushalt aufgenommen wurde. Für Kinder, die zu diesem Zeitpunkt noch<br />

nicht das 1. Lebensjahr vollendet haben, endet der Vorsorgeschutz mit Ablauf des<br />

Versicherungsjahres, der dem 1. Geburtstag folgt.<br />

Q Welche besondere Leistung erbringen wir bei ungeborenen Kindern?<br />

1. Versichert sind Ges<strong>und</strong>heitsschäden eines Kindes, wenn diese wäh rend der<br />

Schwangerschaft infolge eines Unfalles der Schwangeren ein getreten sind. Ges<strong>und</strong>heitsschäden,<br />

die infolge des Geburtsvorganges eintreten, sind nicht versichert.<br />

2. Die Leistungen richten sich nach dem Versicherungsschutz der Schwangeren.<br />

Die mitversicherte Todesfallleistung entfällt für das Kind.<br />

3. Für die Beachtung der Verhaltensregeln nach L ist die Schwangere/Mutter<br />

verantwortlich.<br />

4. Die bedingungsgemäßen Fristen beginnen mit der Vollendung der Geburt.<br />

R Unter welcher Voraussetzung wird bei Kindern der Vertrag bei tragsfrei<br />

fortgeführt?<br />

1. Stirbt ein Elternteil (auch Stief-, Adoptiv- oder Pfl egeeltern) während der Versicherungsdauer,<br />

wird die Versicherung mit den zu diesem Zeitpunkt geltenden Versicherungssummen<br />

bis zum Ablauf des Versiche rungsjahres, in dem das versicherte Kind<br />

seinen 18. Geburtstag hat, fortgeführt.<br />

2. Stirbt der Versicherungsnehmer, wird der gesetzliche Vertreter des Kindes neuer<br />

Versicherungsnehmer.<br />

S Was haben Sie zu beachten, wenn das Kind 18 Jahre alt wird?<br />

1. Bis zum Ablauf des Versicherungsjahres, in dem das versicherte Kind seinen<br />

18. Geburtstag hat, besteht Versicherungsschutz zu den verein barten Beiträgen.<br />

2. Mit Beginn des neuen Versicherungsjahres ist der entsprechende Beitrag für<br />

Erwachsene zu zahlen. Für männliche Versicherte ohne körperliche oder handwerkliche<br />

Berufstätigkeit/Beschäftigung <strong>und</strong> weibliche Versicherte mit <strong>und</strong> ohne<br />

körperlicher oder handwerklicher Berufstätigkeit/Beschäftigung gilt der Beitrag<br />

der Gefahrengruppe A. Für männliche Versicherte mit körperlicher oder handwerklicher<br />

Berufstätigkeit/Beschäftigung gilt der Beitrag der Gefahrengruppe B.<br />

3. Teilen Sie uns daher bitte die Berufstätigkeit/Beschäftigung des ver sicherten<br />

Kindes mit.<br />

4. Haben wir von Ihnen keine Mitteilung erhalten, wird zum Ablauf des Versicherungsjahres,<br />

in dem das versicherte Kind seinen 18. Ge burtstag hatte, die Versicherung<br />

zunächst zu den Beitragssätzen der Gefahrengruppe A fortgeführt.


Sofern vereinbart gelten:<br />

BOXplus Besondere Bedingungen für die Unfall -<br />

versicherung mit Dynamik (05.09)<br />

A Welche Leistungen werden jährlich erhöht?<br />

1. Mit Beginn eines jeden neuen Versicherungsjahres erhöhen sich die Versicherungssummen<br />

für:<br />

- die einmalige Invaliditätsleistung um 10.000,– Euro;<br />

- die lebenslange monatliche Unfall-Rente um 10,– Euro;<br />

- den Todesfall um 1.000,– Euro;<br />

- das Tagegeld bei vollstationärer Heilbehandlung um 1,– Euro.<br />

2. Der Beitrag erhöht sich entsprechend.<br />

3. Die erhöhten Versicherungssummen gelten für alle nach dem Erhöhungstermin<br />

eintretenden Unfälle.<br />

4. Die Erhöhungen entfallen, wenn Sie innerhalb von sechs Wochen nach Erhalt<br />

des Versicherungsscheines schriftlich widersprechen.<br />

5. Sie <strong>und</strong> wir können die Dynamik-Vereinbarung zum Ablauf des Versicherungsjahres<br />

schriftlich widerrufen.<br />

B Wann endet die Dynamik?<br />

1. Ohne, dass es einer Kündigung durch uns bedarf, endet die Dynamik zum Ende<br />

des Versicherungsjahres,<br />

1.1 in dem die versicherte Person ihren 65. Geburtstag hatte;<br />

1.2 wenn die Höchstgrenze von 600.000,– EUR bei einmaliger Invalidi tätsleistung<br />

oder von 2.000,– EUR bei lebenslanger monatlicher Unfall-Rente erreicht wird.<br />

– 78 –


Übersicht:<br />

- BOXplus Aktiv Extra Bedingungen für die Unfallversicherung (05.09)<br />

- BOXplus Aktiv Extra Besondere Bedingungen für die Unfall versicherung<br />

mit Hilfeleistungen (05.09)<br />

BOXplus Aktiv Extra<br />

Bedingungen für die Unfallversicherung (05.09)<br />

A Welche Regelungen gelten?<br />

1. Die Regelungen der BOXplus Aktiv Extra Bedingungen für die Un fallversicherung<br />

<strong>und</strong> der Besonderen Bedingungen für die Unfallversi cherung mit Hilfeleistungen.<br />

2. Die Regelungen der BOXplus Allgemeine Bedingungen.<br />

B Wofür gewähren wir Versicherungsschutz?<br />

1. Wir bieten der versicherten Person bei Ges<strong>und</strong>heitsschädigungen in folge von<br />

Unfällen gemäß C <strong>und</strong> bei krankheitsbedingter vollständiger Erblindung gemäß N<br />

weltweiten Versicherungsschutz, 24-St<strong>und</strong>en am Tag, während der Wirksamkeit<br />

des Vertrages.<br />

2. Die versicherten Leistungen <strong>und</strong> ihre Höhe entnehmen Sie bitte Ih rem Versicherungsschein.<br />

3. Wir weisen auf folgende Regelungen besonders hin:<br />

3.1 Einschränkungen der Leistungen (F 3.);<br />

3.2 nicht versicherte Unfälle (C 2.);<br />

3.3 keine Leistungen erbringen wir bei (C 3.).<br />

C Unter welchen Voraussetzungen entsteht ein Anspruch auf unfallbe dingte<br />

Leistungen <strong>und</strong> unter welchen Voraussetzungen nicht?<br />

1. Als Unfall gilt ausschließlich, wenn die versicherte Person den nach folgenden<br />

Ereignissen bis zu sieben Tage ununterbrochen ausgesetzt ist oder sich diese<br />

Ereignisse nicht über einen Zeitraum von mehr als sie ben Tagen wiederholen:<br />

1.1 mechanische, chemische, thermische oder elektrische Einwirkung;<br />

1.2 Einatmen von Gasen, Rauch oder Dämpfen;<br />

1.3 Einnahme von giftigen oder ätzenden Stoffen;<br />

1.4 Einnahme von ärztlich verordneten Medikamenten/Drogen auf Gr<strong>und</strong> der<br />

Anweisungen des Arztes oder unter Beachtung des Bei packzettels des Medikamentes<br />

oder der Droge;<br />

1.5 Einwirkung von Kälte oder Hitze;<br />

1.6 Wasser- oder Nahrungsmangel;<br />

1.7 Geräuscheinwirkungen;<br />

1.8 Impfungen;<br />

1.9 infolge von Eigenbewegungen:<br />

1.9.1 Gelenke verrenkt werden;<br />

1.9.2 Muskeln, Sehnen, Bänder oder Kapseln gezerrt oder zerrissen werden;<br />

1.9.3 Menisken <strong>und</strong> sonstige Knorpel geschädigt werden;<br />

1.9.4 Knochen-, Bauch- oder Unterleibsbrüche entstehen;<br />

1.10 Infektionen, Vergiftungen oder Strahlenschäden durch unfallbe dingte<br />

Heilmaßnahmen;<br />

1.11 Infektionen durch Tierbisse, Tierstiche oder sonstige Verletzungen;<br />

1.12 Infektionen oder Vergiftungen durch Einnahme von Nahrungs mitteln;<br />

1.13 infolge Tauchens tauchtypische Ges<strong>und</strong>heitsschäden entstehen.<br />

2. Nicht versichert sind Unfälle:<br />

2.1 als Führer von Luftfahrzeugen oder Luftsportgeräten, soweit nach deutschem<br />

Recht dafür eine Erlaubnis benötigt wird;<br />

2.2 als Besatzungsmitglied eines Luftfahrzeuges;<br />

2.3 bei einer mit Hilfe eines Luftfahrzeuges auszuübenden berufl ichen Tätigkeit;<br />

2.4 bei der Benutzung von Raumfahrzeugen;<br />

2.5 bei der Ausübung von Motorsport, einschließlich der dazugehörigen Test-,<br />

Trainings- <strong>und</strong> Übungsfahrten als Berufs-, Lizenz-, Vertragssportler oder Vertragsamateur;<br />

2.6 die unmittelbar oder mittelbar durch Kernenergie oder radioaktive Strahlung<br />

verursacht sind;<br />

2.7 die unmittelbar oder mittelbar durch Kriegs- oder Bürgerkriegs ereignisse verursacht<br />

sind. Versicherungsschutz besteht jedoch, wenn die versicherte Person<br />

auf Reisen im Ausland überraschend von Kriegs- oder Bürgerkriegsereignissen<br />

betroffen wird. Dieser Versicherungsschutz erlischt am Ende des 14. Tages nach<br />

Beginn eines Krieges oder Bürgerkrieges auf dem Gebiet des Staates, in dem<br />

sich die versicherte Person aufhält. Die Erweiterung gilt nicht bei Reisen in oder<br />

durch Staaten, auf deren Gebiet bereits Krieg oder Bürgerkrieg herrscht. Sie gilt<br />

auch nicht für die aktive Teilnahme am Krieg oder Bürgerkrieg sowie für Unfälle<br />

durch ABC-Waffen <strong>und</strong> im Zusammenhang mit einem Krieg oder kriegsähnlichen<br />

Zustand zwischen den Staaten China, Deutschland, Frankreich, Großbritannien,<br />

Japan, Russland oder USA.<br />

3. Keine Leistungen erbringen wir bei:<br />

3.1 Ges<strong>und</strong>heitsschäden, die ausschließlich durch Krankheiten oder Gebrechen<br />

verursacht sind;<br />

3.2 HIV-Infektionen, die durch Schleimhautverletzungen verursacht sind;<br />

– 79 –<br />

21008241<br />

BOXplus Aktiv Extra<br />

Bedingungen für die Unfallversicherung mit Hilfeleistungen (05/09)<br />

3.3 Bandscheibenschädigungen ohne knöcherne Verletzungen an den Wirbelkörpern;<br />

3.4 unmittelbaren Ges<strong>und</strong>heitsschäden infolge des Genusses von Alkohol, nicht<br />

ärztlich verordneter Medikamente/Drogen;<br />

3.5 krankhaften Störungen infolge psychischer Reaktionen, auch wenn diese<br />

durch einen Unfall verursacht sind;<br />

3.6 Ges<strong>und</strong>heitsschäden infolge von Heilmaßnahmen oder Eingriffen, die ausschließlich<br />

durch Krankheiten, Gebrechen oder medizinisch nicht notwendigen<br />

Operationen verursacht sind;<br />

3.7 Selbsttötung, dem Versuch der Selbsttötung oder bei sonstigen freiwilligen<br />

Ges<strong>und</strong>heitsschäden.<br />

D Unter welchen Voraussetzungen haben Sie Anspruch auf Unfall-Rente <strong>und</strong><br />

einmalige Invaliditätsleistung?<br />

Voraussetzungen für die Unfall-Rente bei Invalidität ab 50 Prozent <strong>und</strong> einmaliger<br />

Invaliditätsleistung bei Invalidität ab 25 Prozent sind:<br />

1. Die versicherte Person ist durch den Unfall auf Dauer in ihrer kör perlichen oder<br />

geistigen Leistungsfähigkeit beeinträchtigt (Invalidität). Eine Beeinträchtigung ist<br />

dauerhaft, wenn sie voraussichtlich länger als drei Jahre bestehen wird <strong>und</strong> eine<br />

Änderung dieses Zustandes nicht er wartet werden kann.<br />

2. Die unfallbedingte Invalidität muss dem Gr<strong>und</strong>e nach innerhalb von zwei Jahren<br />

nach dem Unfall durch einen Arzt schriftlich festgestellt <strong>und</strong> uns innerhalb dieser<br />

Frist mitgeteilt werden.<br />

3. Kein Anspruch auf Unfall-Rente <strong>und</strong> einmalige Invaliditätsleistung besteht, wenn<br />

die versicherte Person unfallbedingt innerhalb eines Jah res nach dem Unfall stirbt.<br />

4. Stirbt die versicherte Person aus unfallfremder Ursache innerhalb ei nes Jahres<br />

nach dem Unfall, oder gleichgültig aus welcher Ursache, später als ein Jahr nach<br />

dem Unfall, so zahlen wir nach dem Invaliditätsgrad, mit dem auf Gr<strong>und</strong> medizinischer<br />

Bef<strong>und</strong>e zu rechnen gewe sen wäre.<br />

E Unter welchen Voraussetzungen <strong>und</strong> in welcher Höhe erbringen wir die Unfall-<br />

Rente <strong>und</strong> die einmalige Invaliditätsleistung?<br />

1. Unfall-Rente bei Invalidität ab 50 Prozent<br />

1.1 Ab einer unfallbedingten Invalidität von 50 Prozent zahlen wir die lebenslange<br />

monatliche Unfall-Rente.<br />

1.2 Die Unfall-Rente zahlen wir monatlich im voraus rückwirkend ab Beginn des<br />

Monats, in dem sich der Unfall ereignet hat.<br />

1.3 Bestand ein Anspruch auf Unfall-Rente <strong>und</strong> verstirbt die versicherte Person,<br />

zahlen wir die Unfall-Rente weitere 5 Jahre, gerechnet ab dem Monat, in dem die<br />

versicherte Person verstorben ist, unter folgenden Voraussetzungen:<br />

1.3.1 zum Zeitpunkt des Unfalles bestand für eine weitere Person innerhalb<br />

dieses Vertrages eine Unfallversicherung;<br />

1.3.2 diese Versicherung muss zum Zeitpunkt des Todes der versicherten Person<br />

noch ungekündigt bestehen.<br />

2. Ruhen <strong>und</strong> Wegfall der Unfall-Rente<br />

2.1 Ergibt die endgültige Feststellung gemäß G 1. eine Invalidität von weniger als<br />

50 Prozent, wird die Zahlung der Unfall-Rente einen Monat nach dieser Feststellung<br />

eingestellt.<br />

2.2 Wir sind berechtigt, jährlich Lebensbescheinigungen anzufordern. Wird die<br />

angeforderte Bescheinigung nicht unverzüglich übersandt, ruht die Zahlung der<br />

Unfall-Rente.<br />

3. Einmalige Invaliditätsleistung bei Invalidität ab 25 Prozent<br />

3.1 Aus der Invaliditätsversicherungssumme zahlen wir<br />

- ab einer Invalidität von 25 Prozent den entsprechenden Anteil<br />

- ab einer Invalidität von 50 Prozent die volle Summe.<br />

F Wie wird der Invaliditätsgrad ermittelt?<br />

1. Der unfallbedingte Invaliditätsgrad wird, bezogen auf die durch schnittliche<br />

Leistungsfähigkeit von Personen gleichen Alters <strong>und</strong> glei chen Geschlechts, ohne<br />

Berücksichtigung des ausgeübten oder erlernten Berufes, aufgr<strong>und</strong> medizinischer<br />

Bef<strong>und</strong>e festgestellt.<br />

1.1 Bei Verlust oder völliger Funktionsunfähigkeit nachstehend ge nannter Körperteile<br />

<strong>und</strong> Sinnesorgane gelten ohne Berücksichtigung des ausgeübten oder erlernten<br />

Berufes abweichend von F 1. ausschließ lich die folgenden Invaliditätsgrade:<br />

Arm 85 %<br />

Arm bis oberhalb des Ellenbogengelenks 75 %<br />

Arm bis unterhalb des Ellenbogengelenks 70 %<br />

Hand 70 %<br />

sämtliche Finger einer Hand 70 %<br />

Daumen 30 %<br />

Zeigefi nger 20 %<br />

Mittel- oder Ringfi nger 12 %<br />

kleiner Finger 7 %<br />

Bein über Mitte des Oberschenkels 80 %<br />

Bein bis zur Mitte des Oberschenkels 70 %<br />

Bein bis unterhalb des Knies 60 %<br />

Bein bis zur Mitte des Unterschenkels 55 %<br />

Fuß 50 %<br />

große Zehe 15 %<br />

andere Zehe 5 %<br />

Auge 80 %<br />

Gehör auf einem Ohr 60 %<br />

Geruchssinn 10 %<br />

Geschmackssinn 10 %<br />

Sprechvermögen 100 %


Bei Teilverlust oder teilweiser Funktionsbeeinträchtigung gilt der ent sprechende<br />

Teil des jeweiligen Prozentsatzes.<br />

2. Waren betroffene Körperteile <strong>und</strong> Sinnesorgane oder deren Funktio nen bereits<br />

vor dem Unfall dauernd beeinträchtigt, wird der Invaliditätsgrad um die Vorinvalidität<br />

gemindert. Die Vorinvalidität ist nach F 1. zu bemessen.<br />

3. Wirken Krankheiten oder Gebrechen bei der durch den Unfall hervorgerufenen<br />

Ges<strong>und</strong>heitsschädigung oder deren Folgen mit, so wird der Invaliditätsgrad um<br />

den Anteil der Krankheit oder des Gebrechens gekürzt, wenn dieser Anteil mindestens<br />

50 Prozent beträgt.<br />

4. Führt der Unfall zur vollständigen Erblindung fi nden F 2. <strong>und</strong> F 3. keine Anwendung.<br />

5. Sind mehrere Körperteile oder Sinnesorgane durch den Unfall beein trächtigt,<br />

werden die nach den vorstehenden Bestimmungen ermittelten Invaliditätsgrade<br />

zusammengerechnet. Ergibt sich ein Gesamtinvaliditätsgrad über 100 Prozent,<br />

wird für die Berechnung der Invaliditätslei stungen der Invaliditätsgrad auf<br />

100 Prozent begrenzt.<br />

G Was gilt bei Neufeststellung des Invaliditätsgrades?<br />

1. Sie <strong>und</strong> wir sind berechtigt, den Invaliditätsgrad jährlich, längstens bis zu drei<br />

Jahre nach dem Unfall, erneut ärztlich feststellen zu lassen.<br />

2. Ergibt die endgültige Feststellung des Invaliditätsgrades eine höhere Invaliditätsleistung,<br />

als von uns gezahlt wurde, verzinsen wir den Mehrbetrag mit jährlich<br />

5 Prozent ab dem Zeitpunkt der erstmaligen Fälligkeit der Invaliditätsleistungen<br />

<strong>und</strong> zahlen die Differenz nach.<br />

H Unter welchen Voraussetzungen zahlen wir zusätzlich zur Unfall-Rente die<br />

Unfall-Pfl ege-Zusatzrente?<br />

1. Wird infolge eines Unfalles mindestens die Pfl egebedürftigkeit der Stufe II<br />

gemäß Sozialgesetzbuch XI festgestellt <strong>und</strong> liegt ein Anspruch auf Zahlung der<br />

Unfall-Rente nach E 1. vor, zahlen wir zusätzlich die Unfall-Pfl ege-Zusatzrente<br />

monatlich im voraus.<br />

2. Die Pfl egebedürftigkeit ist uns innerhalb von drei Jahren nach dem Unfalltag<br />

durch einen Leistungsbescheid der Pfl egeversicherung nach zuweisen.<br />

3. Die Unfall-Pfl ege-Zusatzrente zahlen wir ab Beginn des Monats, in dem uns der<br />

Leistungsbescheid über die Pfl egebedürftigkeit zugegangen ist.<br />

4. Die Unfall-Pfl ege-Zusatzrente endet, wenn durch Bescheid der Pfl egeversicherung<br />

eine Einstufung in die Pfl egestufe I vorgenommen wird, die Pfl egebedürftigkeit<br />

aberkannt wird oder die versicherte Person ver stirbt.<br />

5. Wir sind berechtigt jährlich Nachweise über die Einstufung in die Pfl egestufe<br />

sowie Lebensbescheinigungen anzufordern. Wird die ange forderte Bescheinigung<br />

nicht unverzüglich übersandt, ruht die Renten zahlung.<br />

I Was zahlen wir bei einem Oberschenkelhalsbruch?<br />

Wird der Oberschenkelhals gebrochen, zahlen wir die im Versiche rungsschein<br />

genannte Summe.<br />

J Unter welchen Voraussetzungen zahlen wir das Tagegeld?<br />

1. Wir zahlen für jeden Kalendertag einer unfallbedingten medizinisch notwendigen<br />

vollstationären Heilbehandlung das Tagegeld, längstens bis zu drei Jahre nach<br />

dem Unfall.<br />

1.1 Dauert die ununterbrochene vollstationäre Heilbehandlung länger als<br />

28 Kalendertage, zahlen wir zusätzlich einmalig 10 Tagegeldsätze.<br />

2. Bei einer unfallbedingten ambulanten Operation, die unter Narkose oder Regionalanästhesie<br />

durchgeführt wird, zahlen wir einmalig je Un fallereignis fünf<br />

Tagegeldsätze.<br />

3. Kein Anspruch auf Tagegeld besteht bei Aufenthalten in Pfl egehei men sowie bei<br />

Kuraufenthalten.<br />

K Unter welchen Voraussetzungen <strong>und</strong> in welcher Höhe zahlen wir die Todesfallsumme?<br />

1. Wir zahlen die Todesfallsumme, wenn der Unfall innerhalb eines Jahres zum<br />

Tod führt.<br />

2. Sind zwei Personen in diesem Vertrag versichert, zahlen wir für jede verstorbene<br />

Person die doppelte Todesfallsumme.<br />

3. Sind drei oder mehr Personen in diesem Vertrag versichert, zahlen wir für jede<br />

verstorbene Person die dreifache Todesfallsumme.<br />

L Unter welchen Voraussetzungen zahlen wir das Kurgeld?<br />

Wir zahlen das Kurgeld einmalig, wenn die versicherte Person infolge eines Unfalles<br />

innerhalb von drei Jahren nach dem Unfall eine medizinisch notwendige<br />

Kur durchführt.<br />

M Unter welchen Voraussetzungen zahlen wir das Urlaubsreisegeld?<br />

1. Wir zahlen das Urlaubsreisegeld einmalig, wenn die versicherte Per son innerhalb<br />

von drei Jahren nach dem Unfall eine Urlaubsreise durchführt.<br />

2. Voraussetzung hierfür ist, dass der nach F ermittelte unfallbedingte Invaliditätsgrad<br />

mindestens 25 Prozent beträgt.<br />

N Unter welchen Voraussetzungen zahlen wir eine Blinden-Rente bei<br />

krankheitsbedingter Erblindung?<br />

1. Bei krankheitsbedingter vollständiger Erblindung zahlen wir die lebenslange<br />

monatliche Blinden-Rente.<br />

– 80 –<br />

2. Die Blinden-Rente zahlen wir ab Beginn des Monats, in dem uns die ärztliche<br />

Bescheinigung über die vollständige Erblindung zugegangen ist.<br />

3. Die Zahlung der Blinden-Rente erfolgt monatlich im voraus.<br />

4. Die Blinden-Rente wird bis zum Ende des Monats gezahlt, in dem die versicherte<br />

Person verstorben ist.<br />

5. Wir sind berechtigt, jährlich Lebensbescheinigungen anzufordern. Wird die<br />

angeforderte Bescheinigung nicht unverzüglich übersandt, ruht die Zahlung der<br />

Blinden-Rente.<br />

O Welche sonstigen Kosten übernehmen wir?<br />

1. Hat die versicherte Person einen Unfall erlitten, ersetzen wir bei Vorlage der Originalbelege<br />

die Kosten bis zu dem im Versicherungs schein genannten Betrag für:<br />

1.1 Such-, Rettungs- oder Bergungseinsätze. Wir ersetzen diese Kosten auch,<br />

wenn die versicherte Person keinen Unfall erlitten hat, ein solcher aber unmittelbar<br />

gedroht hat oder nach den konkreten Umständen zu vermuten war;<br />

1.2 den Transport des Verletzten in das nächste Krankenhaus;<br />

1.3 den Mehraufwand bei der Rückkehr der versicherten Person zu ih rem ständigen<br />

Wohnsitz, soweit diese Mehrkosten auf ärztliche Anord nung zurückgehen oder<br />

nach der Verletzungsart unvermeidbar waren;<br />

1.4 die Überführung zum letzten ständigen Wohnsitz;<br />

1.5 ärztliche Atteste <strong>und</strong> Gutachten zur Begründung des Leistungsan spruches;<br />

1.6 unfallbedingte kosmetische Operationen, die innerhalb von drei Jahren nach<br />

dem Unfall durchgeführt werden;<br />

1.7 unfallbedingte Zahnbehandlung/Zahnersatz, innerhalb von drei Jahren nach<br />

dem Unfall bei Beschädigung oder Verlust von natürlichen Zähnen;<br />

1.8 eine unfallbedingte medizinisch notwendige Heilbehandlung im Ausland, wenn<br />

sich der Unfall während einer Auslandsreise ereignet;<br />

1.9 den behindertengerechten Umbau in der Wohnung oder in dem Ein-/Zweifamilienhaus,<br />

in dem die versicherte Person lebt;<br />

1.10 den Kauf <strong>und</strong> Einbau eines Treppenliftes in die Wohnung oder in das<br />

Ein-/Zweifamilienhaus, in dem die versicherte Person lebt;<br />

1.11 den behindertengerechten Umbau eines Pkw’s, den die versicherte Person<br />

benutzt.<br />

2. Die Kosten gemäß O 1.9 – 1.11 übernehmen wir innerhalb von drei Jahren<br />

nach dem Unfall unter der Voraussetzung, dass der Unfall zu einer Querschnittslähmung,<br />

der Amputation mindestens eines Beines unterhalb des Knies oder zur<br />

Pfl egebedürftigkeit der Stufe II geführt hat;<br />

3. Wir übernehmen die unter O 1. genannten Kosten nur dann, wenn anderweitig<br />

kein Ersatz dieser Kosten erlangt werden kann.<br />

4. Kosten, die auf unsere Veranlassung hin entstehen, übernehmen wir für die versicherte<br />

Person unabhängig von dem im Versicherungsschein genannten Betrag in<br />

voller Höhe.<br />

P Welche Verhaltensregeln sind zu beachten <strong>und</strong> unter welchen Voraussetzungen<br />

sind wir von der Pfl icht zur Leistung frei?<br />

1. Die Unfallfolgen sind im Rahmen der Möglichkeiten abzuwenden <strong>und</strong> so gering<br />

wie möglich zu halten.<br />

2. Unsere sachdienlichen Fragen sind vollständig <strong>und</strong> wahrheitsgemäß zu beantworten.<br />

Auf unsere Bitte ist dies auch schriftlich zu tun.<br />

3. Die versicherte Person hat sich auf unsere Bitte von den von uns beauftragten<br />

Ärzten untersuchen zu lassen.<br />

4. Ärzte, die die versicherte Person behandelt oder untersucht haben, andere<br />

Versicherer, Versicherungsträger <strong>und</strong> Behörden sind zu ermächtigen, alle erforderlichen<br />

Auskünfte zu erteilen.<br />

5. Wir sind von der Leistungspfl icht frei, wenn eine der vorstehenden Verhaltensregeln<br />

vorsätzlich verletzt wird. Bei grob fahrlässiger Verletzung einer der Verhaltensregeln<br />

sind wir berechtigt, die vertragsgemäß zu erbringende Leistung in einem der<br />

Schwere ihres Verschuldens ent sprechenden Verhältnis zu kürzen. Die Beweislast<br />

für fehlende grobe Fahrlässigkeit tragen Sie. Wir bleiben zur vollen Leistung verpfl<br />

ichtet, soweit die Verletzung der Verhaltensregel weder für die Feststellung des<br />

Versicherungsfalls noch für die Feststellung oder den Umfang unserer Leistungspfl<br />

icht ursächlich ist. Dies gilt nicht, wenn die Verhaltensregel arglistig verletzt<br />

wurde.<br />

Q Was ist bei Eintritt der Invalidität <strong>und</strong> der Pfl egebedürftigkeit zu beachten?<br />

1. Die unfallbedingte Invalidität müssen Sie dem Gr<strong>und</strong>e nach innerhalb von zwei<br />

Jahren nach dem Unfall durch einen Arzt schriftlich feststellen lassen <strong>und</strong> uns<br />

innerhalb dieser Frist mitteilen.<br />

2. Die Pfl egebedürftigkeit ist uns innerhalb von drei Jahren nach dem Unfalltag<br />

durch einen Leistungsbescheid der Pfl egeversicherung nach zuweisen.<br />

R Für welche Personen bieten wir beitragsfreien Vorsorgeschutz?<br />

1. Wir bieten Vorsorgeschutz für jede Person, die Sie auf Dauer neu in Ihren Haushalt<br />

aufnehmen. Teilen Sie uns bitte die Aufnahme der neu hinzugekommenen<br />

Person mit.<br />

2. Die Leistungen richten sich für Personen, die das 55. Lebensjahr vollendet<br />

haben, nach dem Versicherungsschutz, der für Sie in diesem Vertrag besteht. Sind<br />

Sie selbst nicht versichert, bieten wir Versiche rungsschutz gemäß BOXplus Aktiv<br />

Basis.<br />

3. Für Personen, die das 55. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, bieten wir<br />

Versicherungsschutz gemäß Ihrer in BOXplus Aktiv ge wählten Leistungsvariante<br />

über BOXplus. Sind Sie selbst nicht versi chert, bieten wir Versicherungsschutz<br />

gemäß BOXplus Basis.


S Wann endet der beitragsfreie Vorsorgeschutz?<br />

Der Vorsorgeschutz endet mit Ablauf des Versicherungsjahres, in dem die Person<br />

in Ihren Haushalt aufgenommen wurde.<br />

T Welche Personen sind nicht versicherbar?<br />

1. Nicht versicherbar <strong>und</strong> trotz Beitragszahlung nicht versichert sind Personen, die<br />

dauernd pfl egebedürftig sind.<br />

2. Der Versicherungsschutz erlischt, sobald die versicherte Person im Sinne von<br />

T 1. nicht mehr versicherbar ist. Gleichzeitig endet die Ver sicherung. Zuviel gezahlte<br />

Beiträge werden erstattet.<br />

BOXplus Aktiv Extra<br />

Besondere Bedingungen für die Unfallversicherung<br />

mit Hilfeleistungen (05.09)<br />

A Welche Regelungen gelten?<br />

1. Die Regelungen der BOXplus Aktiv Extra Besondere Bedingungen für die Unfallversicherung<br />

mit Hilfeleistungen.<br />

2. Die Regelungen der BOXplus Aktiv Extra Bedingungen für die Unfallversicherung.<br />

3. Die Regelungen der BOXplus Allgemeine Bedingungen.<br />

B Unter welchen Voraussetzungen können die Hilfeleistungen von wem in<br />

Anspruch genommen werden?<br />

1. Liegt im Sinne der Regelungen der BOXplus Aktiv Extra Bedingun gen für die Unfallversicherung<br />

ein Unfall oder eine krankheitsbedingte Erblindung vor, erbringen<br />

wir die nachfolgenden Hilfeleistungen in Form von Serviceleistungen <strong>und</strong> Übernahme<br />

von Kosten.<br />

1.1 Sie, die versicherte Person oder die mit Ihnen in häuslicher Ge meinschaft<br />

lebenden Personen können an allen Tagen des Jahres r<strong>und</strong> um die Uhr unsere<br />

Hilfeleistungen in Anspruch nehmen.<br />

2. Stellen wir Hilfeleistungen zur Verfügung, begründet dies keinen Anspruch auf<br />

Leistungen aus der BOXplus Aktiv Extra Unfallversi cherung.<br />

C Welche Leistungen erbringen wir wo?<br />

1. Die Hilfeleistung gemäß D 2.3 erbringen wir weltweit.<br />

2. Alle anderen Hilfeleistungen erbringen wir innerhalb der B<strong>und</strong>esre publik<br />

Deutschland.<br />

D Welche Hilfeleistungen erbringen wir nach einem Unfall, der zu einer Ges<strong>und</strong>heitsschädigung<br />

geführt hat?<br />

1. Werden im Rahmen nachfolgender Hilfeleistungen von uns Dienstleister (Dritte)<br />

benannt <strong>und</strong> diese in Anspruch genommen, zahlen wir die daraus entstandenen<br />

Kosten nicht:<br />

1.1 Telefonische Information über die notwendigen Hilfeleistungen;<br />

1.2 Information für eine auf den Ges<strong>und</strong>heitszustand abgestimmte Er nährung <strong>und</strong><br />

Übermittlung von Informationsmaterial;<br />

1.3 Information über bedarfsgerechte Sportangebote;<br />

1.4 Information über alternative bzw. ergänzende Behandlungsmetho den <strong>und</strong><br />

Spezialbehandlungen;<br />

1.5 Information über Senioren- <strong>und</strong> Behindertenfahrtdienste;<br />

1.6 Benennung von Einrichtungen, die Erste-Hilfe-Ausbildungen durchführen;<br />

1.7 Benennung von Physiotherapeuten/Krankengymnasten;<br />

1.8 Benennung von Behandlungseinrichtungen/Ärzten;<br />

1.9 Benennung von Ärzten zur Einholung einer ärztlichen Zweitmeinung sowie auf<br />

Wunsch Kontaktaufnahme zu diesem;<br />

1.10 Benennung von Architekten, Bauingenieuren oder Handwerkern zur Durchführung<br />

von medizinisch notwendigen behindertengerechten Umbaumaßnahmen sowie<br />

Information über Kostenerstattungsmög lichkeiten zu diesen Umbaumaßnahmen;<br />

1.11 Benennung von geeigneten Unterbringungsmöglichkeiten während der Umbaumaßnahmen,<br />

z.B. Hotel, Pension <strong>und</strong> auf Wunsch Reser vierung;<br />

1.12 Benennung von Personen oder sonstigen Einrichtungen zur Suche <strong>und</strong><br />

Auswahl behindertengerechter Wohnungen/Häuser (z.B. Immobilienmakler) <strong>und</strong><br />

behindertengerechter Kraftfahrzeuge;<br />

1.13 Benennung von Senioren- <strong>und</strong> Behindertenfahrtdienste sowie Or ganisation,<br />

sofern diese medizinisch notwendig ist;<br />

1.14 Benennung von Veranstaltern betreuter Behinderten- <strong>und</strong> Senio renreisen<br />

sowie Information über behindertengerechte Ferienunter künfte;<br />

1.15 Auf Wunsch wird von uns ein Gespräch mit dem behandelnden Arzt geführt.<br />

2. Wir organisieren nachfolgende Hilfeleistungen <strong>und</strong> übernehmen die Kosten:<br />

2.1 für die Erste-Hilfe-Ausbildung einer Person Ihrer Wahl bei medizinischer Notwendigkeit;<br />

2.2 für medizinisch notwendige Transporte innerhalb der B<strong>und</strong>esrepu blik Deutschland<br />

für die verunfallte Person inklusive einer Begleitperson;<br />

2.3 für medizinisch notwendige Rücktransporte der verunfallten Person inklusive<br />

einer Begleitperson aus dem Ausland;<br />

2.4 für medizinisch notwendige psychologische Betreuung der verun fallten Person<br />

sowie des Lebensgefährten jeweils bis maximal 250,– Euro.<br />

E Welche Hilfeleistungen erbringen wir nach einem Unfall, der die Ausführung<br />

täglicher Verrichtungen beeinträchtigt?<br />

1. Bis zu sechs Monate vom Unfalltag an gerechnet, organisieren wir nachfolgende<br />

Hilfeleistungen <strong>und</strong> übernehmen die Kosten.<br />

– 81 –<br />

2. Voraussetzungen:<br />

2.1 der Unfall hat zur Folge, dass die Leistungsfähigkeit der versicher ten Person<br />

derart beeinträchtigt ist, dass sie für die gewöhnlichen <strong>und</strong> regelmäßig wiederkehrenden<br />

Verrichtungen im Ablauf des täglichen Lebens der Hilfe bedarf.<br />

3. Hilfeleistungen:<br />

3.1 Lieferung einer warmen Hauptmahlzeit aus einer Menüvorschlags liste für<br />

bis zu zwei Personen für jeden Tag in der Woche (Menüservice);<br />

3.2 Unterhaltung/Geselligkeit durch eine Betreuungsperson für maxi mal fünf<br />

St<strong>und</strong>en pro Woche;<br />

3.3 Haushaltshilfe für fünf St<strong>und</strong>en pro Woche z.B. für Reinigung der Wohnung,<br />

Waschen <strong>und</strong> Pfl egen der Wäsche <strong>und</strong> Kleidung;<br />

3.4 Hilfe bei notwendigen Erledigungen für maximal zehn St<strong>und</strong>en pro Woche<br />

z.B. für Einkäufe <strong>und</strong> sonstige Besorgungen, Unterstützung bei Arztbesuchen<br />

<strong>und</strong> Behördengängen, Gartenarbeiten, Räum- <strong>und</strong> Streuarbeiten, Versorgung<br />

von Gräbern;<br />

3.5 Anlieferung ärztlich verordneter Medikamente;<br />

3.6 Versorgung <strong>und</strong> Unterbringung von Haustieren bis maximal 15,– Euro pro Tag,<br />

z.B. in einer Tierpension;<br />

3.7 Installation eines Hausnotrufes <strong>und</strong> Einweisung in den Gebrauch;<br />

3.7.1 Innerhalb von zwei Jahren ab Installation des Hausnotrufes gerechnet, übernehmen<br />

wir die notwendige Änderung des Hausnotrufes sowie die Reparatur <strong>und</strong><br />

Ersatzbeschaffung;<br />

3.8 Wenn vor dem Unfall die verunfallte Person in ihrem Haushalt eine Person<br />

gepfl egt hat, die mindestens in die Pfl egebedürftigkeit der Stufe I im Sinne des<br />

Sozialgesetzbuches XI eingestuft ist, organisieren wir ei nen Ersatzpfl eger bis<br />

maximal 30,– Euro pro Tag für die tägliche häus liche Gr<strong>und</strong>pfl ege;<br />

3.9 Schulung zur häuslichen Pfl ege einer Person Ihrer Wahl, wenn der Unfall zur<br />

Pfl egebedürftigkeit führt;<br />

3.10 tägliche häusliche Gr<strong>und</strong>pfl ege bis maximal 30,– Euro pro Tag.<br />

4. Werden im Rahmen nachfolgender Hilfeleistungen von uns Dienstleister (Dritte)<br />

benannt <strong>und</strong> diese in Anspruch genommen, zahlen wir die daraus entstandenen<br />

Kosten nicht:<br />

4.1 Information r<strong>und</strong> um die Pfl egethematik <strong>und</strong> Benennung von Pfl egeeinrichtungen;<br />

4.2 Information über Hospizbetreuung <strong>und</strong> Benennung von Hospizen;<br />

4.3 Information über stationäre Pfl egeplätze <strong>und</strong> Benennung entspre chender<br />

Einrichtungen sowie Hilfe bei der administrativen Abwicklung;<br />

4.4 Information über die Beschaffung von Pfl egematerial/Hilfsmittel <strong>und</strong> Benennung<br />

derselben sowie Information über Kostenerstattungs möglichkeiten.<br />

F Welche Hilfeleistungen erbringen wir nach Unfalltod?<br />

1. Werden im Rahmen nachfolgender Hilfeleistungen von uns Dienst leister (Dritte)<br />

benannt <strong>und</strong> diese in Anspruch genommen, zahlen wir die daraus entstandenen<br />

Kosten nicht:<br />

1.1 Information über die administrative Abwicklung im Todesfall;<br />

1.2 Benennung von Beerdigungs-/Bestattungsinstituten;<br />

1.3 Benennung von Grabpfl egediensten.<br />

2. Wir organisieren den Rücktransport zum letzten ständigen Wohnsitz <strong>und</strong> übernehmen<br />

die Kosten.


21008242<br />

BOXplus Aktiv Standard<br />

Bedingungen für die Unfallversicherung mit Hilfeleistungen (05/09)<br />

Übersicht:<br />

- BOXplus Aktiv Standard Bedingungen für die Unfallversicherung (05.09)<br />

- BOXplus Aktiv Standard Besondere Bedingungen für die Unfall versicherung<br />

mit Hilfeleistungen (05.09)<br />

BOXplus Aktiv Standard<br />

Bedingungen für die Unfallversicherung (05.09)<br />

A Welche Regelungen gelten?<br />

1. Die Regelungen der BOXplus Aktiv Standard Bedingungen für die Unfallversicherung<br />

<strong>und</strong> der Besonderen Bedingungen für die Unfallversicherung mit Hilfeleistungen.<br />

2. Die Regelungen der BOXplus Allgemeine Bedingungen.<br />

B Wofür gewähren wir Versicherungsschutz?<br />

1. Wir bieten der versicherten Person bei Ges<strong>und</strong>heitsschädigungen infolge von<br />

Unfällen gemäß C <strong>und</strong> bei krankheitsbedingter vollständiger Erblindung gemäß N<br />

weltweiten Versicherungsschutz, 24-St<strong>und</strong>en am Tag, während der Wirksamkeit<br />

des Vertrages.<br />

2. Die versicherten Leistungen <strong>und</strong> ihre Höhe entnehmen Sie bitte Ihrem Versicherungsschein.<br />

3. Wir weisen auf folgende Regelungen besonders hin:<br />

3.1 Einschränkungen der Leistungen (F 3.);<br />

3.2 nicht versicherte Unfälle (C 2.);<br />

3.3 keine Leistungen erbringen wir bei (C 3.).<br />

C Unter welchen Voraussetzungen entsteht ein Anspruch auf unfallbe dingte<br />

Leistungen <strong>und</strong> unter welchen Voraussetzungen nicht?<br />

1. Als Unfall gilt ausschließlich, wenn die versicherte Person den nach folgenden<br />

Ereignissen bis zu sieben Tage ununterbrochen ausgesetzt ist oder sich diese<br />

Ereignisse nicht über einen Zeitraum von mehr als sie ben Tagen wiederholen:<br />

1.1 mechanische, chemische, thermische oder elektrische Einwirkung;<br />

1.2 Einatmen von Gasen, Rauch oder Dämpfen;<br />

1.3 Einnahme von giftigen oder ätzenden Stoffen;<br />

1.4 Einnahme von ärztlich verordneten Medikamenten/Drogen auf Gr<strong>und</strong> der<br />

Anweisungen des Arztes oder unter Beachtung des Beipackzettels des Medikamentes<br />

oder der Droge;<br />

1.5 Einwirkung von Kälte oder Hitze;<br />

1.6 Wasser- oder Nahrungsmangel;<br />

1.7 Geräuscheinwirkungen;<br />

1.8 infolge von Eigenbewegungen:<br />

1.8.1 Gelenke verrenkt werden;<br />

1.8.2 Muskeln, Sehnen, Bänder oder Kapseln gezerrt oder zerrissen werden;<br />

1.8.3 Menisken <strong>und</strong> sonstige Knorpel geschädigt werden;<br />

1.8.4 Knochen-, Bauch- oder Unterleibsbrüche entstehen;<br />

1.9 Infektionen, Vergiftungen oder Strahlenschäden durch unfallbe dingte Heilmaßnahmen;<br />

1.10 W<strong>und</strong>infektionen, W<strong>und</strong>starrkrampf, Frühjahr-Sommer-Meningo-Enzephalitis<br />

(FSME) oder Tollwut durch Tierbisse, Tierstiche oder sonstige Verletzungen;<br />

1.11 Vergiftungen durch Einnahme von Nahrungsmitteln;<br />

1.12 infolge Tauchens tauchtypische Ges<strong>und</strong>heitsschäden entstehen.<br />

2. Nicht versichert sind Unfälle:<br />

2.1 als Führer von Luftfahrzeugen oder Luftsportgeräten, soweit nach deutschem<br />

Recht dafür eine Erlaubnis benötigt wird;<br />

2.2 als Besatzungsmitglied eines Luftfahrzeuges;<br />

2.3 bei einer mit Hilfe eines Luftfahrzeuges auszuübenden berufl ichen Tätigkeit;<br />

2.4 bei der Benutzung von Raumfahrzeugen;<br />

2.5 bei der Ausübung von Motorsport, einschließlich der dazugehöri gen Test-,<br />

Trainings- <strong>und</strong> Übungsfahrten als Berufs-, Lizenz-, Vertragssportler oder Vertragsamateur;<br />

2.6 die unmittelbar oder mittelbar durch Kernenergie oder radioaktive Strahlung<br />

verursacht sind;<br />

2.7 die unmittelbar oder mittelbar durch Kriegs- oder Bürgerkriegs ereignisse verursacht<br />

sind. Versicherungsschutz besteht jedoch, wenn die versicherte Person<br />

auf Reisen im Ausland überraschend von Kriegs- oder Bürgerkriegsereignissen<br />

betroffen wird. Dieser Versicherungs schutz erlischt am Ende des 14. Tages nach<br />

Beginn eines Krieges oder Bürgerkrieges auf dem Gebiet des Staates, in dem<br />

sich die versicherte Person aufhält. Die Erweiterung gilt nicht bei Reisen in oder<br />

durch Staaten, auf deren Gebiet bereits Krieg oder Bürgerkrieg herrscht. Sie gilt<br />

auch nicht für die aktive Teilnahme am Krieg oder Bürgerkrieg sowie für Unfälle<br />

durch ABC-Waffen <strong>und</strong> im Zusammenhang mit einem Krieg oder kriegsähnlichen<br />

Zustand zwischen den Staaten China, Deutschland, Frankreich, Großbritannien,<br />

Japan, Russland oder USA.<br />

3. Keine Leistungen erbringen wir bei:<br />

3.1 Ges<strong>und</strong>heitsschäden, die ausschließlich durch Krankheiten oder Gebrechen<br />

verursacht sind;<br />

3.2 Ges<strong>und</strong>heitsschäden infolge sonstiger Infektionen soweit nicht nach C 1.9<br />

oder C 1.10 versichert;<br />

– 82 –<br />

3.3 Bandscheibenschädigungen ohne knöcherne Verletzungen an den Wirbelkörpern;<br />

3.4 unmittelbaren Ges<strong>und</strong>heitsschäden infolge des Genusses von Alkohol, nicht<br />

ärztlich verordneter Medikamente/Drogen;<br />

3.5 krankhaften Störungen infolge psychischer Reaktionen, auch wenn diese<br />

durch einen Unfall verursacht sind;<br />

3.6 Ges<strong>und</strong>heitsschäden infolge von Heilmaßnahmen oder Eingriffen, die ausschließlich<br />

durch Krankheiten, Gebrechen oder medizinisch nicht notwendigen<br />

Operationen verursacht sind;<br />

3.7 Selbsttötung, dem Versuch der Selbsttötung oder bei sonstigen frei willigen<br />

Ges<strong>und</strong>heitsschäden.<br />

D Unter welchen Voraussetzungen haben Sie Anspruch auf Unfall-Rente <strong>und</strong><br />

einmalige Invaliditätsleistung?<br />

Voraussetzungen für die Unfall-Rente bei Invalidität ab 50 Prozent <strong>und</strong> einmaliger<br />

Invaliditätsleistung bei Invalidität ab 25 Prozent sind:<br />

1. Die versicherte Person ist durch den Unfall auf Dauer in ihrer kör perlichen oder<br />

geistigen Leistungsfähigkeit beeinträchtigt (Invalidität). Eine Beeinträchtigung ist<br />

dauerhaft, wenn sie voraussichtlich länger als drei Jahre bestehen wird <strong>und</strong> eine<br />

Änderung dieses Zustandes nicht er wartet werden kann.<br />

2. Die unfallbedingte Invalidität muss dem Gr<strong>und</strong>e nach innerhalb von zwei Jahren<br />

nach dem Unfall durch einen Arzt schriftlich festgestellt <strong>und</strong> uns innerhalb dieser<br />

Frist mitgeteilt werden.<br />

3. Kein Anspruch auf Unfall-Rente <strong>und</strong> einmalige Invaliditätsleistung besteht, wenn<br />

die versicherte Person unfallbedingt innerhalb eines Jah res nach dem Unfall stirbt.<br />

4. Stirbt die versicherte Person aus unfallfremder Ursache innerhalb ei nes Jahres<br />

nach dem Unfall, oder gleichgültig aus welcher Ursache, später als ein Jahr nach<br />

dem Unfall, so zahlen wir nach dem Invalidi tätsgrad, mit dem auf Gr<strong>und</strong> medizinischer<br />

Bef<strong>und</strong>e zu rechnen gewe sen wäre.<br />

E Unter welchen Voraussetzungen <strong>und</strong> in welcher Höhe erbringen wir die Unfall-<br />

Rente <strong>und</strong> die einmalige Invaliditätsleistung?<br />

1. Unfall-Rente bei Invalidität ab 50 Prozent<br />

1.1 Ab einer unfallbedingten Invalidität von 50 Prozent zahlen wir die lebenslange<br />

monatliche Unfall-Rente.<br />

1.2 Die Unfall-Rente zahlen wir monatlich im voraus rückwirkend ab Beginn des<br />

Monats, in dem sich der Unfall ereignet hat.<br />

1.3 Bestand ein Anspruch auf Unfall-Rente <strong>und</strong> verstirbt die versicherte Person,<br />

zahlen wir die Unfall-Rente weitere 5 Jahre, gerechnet ab dem Monat, in dem die<br />

versicherte Person verstorben ist, unter folgenden Voraussetzungen:<br />

1.3.1 zum Zeitpunkt des Unfalles bestand für eine weitere Person in nerhalb<br />

dieses Vertrages eine Unfallversicherung;<br />

1.3.2 diese Versicherung muss zum Zeitpunkt des Todes der versicher ten Person<br />

noch ungekündigt bestehen.<br />

2. Ruhen <strong>und</strong> Wegfall der Unfall-Rente<br />

2.1 Ergibt die endgültige Feststellung gemäß G 1. eine Invalidität von weniger als<br />

50 Prozent, wird die Zahlung der Unfall-Rente einen Monat nach dieser Feststellung<br />

eingestellt.<br />

2.2 Wir sind berechtigt, jährlich Lebensbescheinigungen anzufordern. Wird die<br />

angeforderte Bescheinigung nicht unverzüglich übersandt, ruht die Zahlung der<br />

Unfall-Rente.<br />

3. Einmalige Invaliditätsleistung bei Invalidität ab 25 Prozent<br />

3.1 Aus der Invaliditätsversicherungssumme zahlen wir<br />

- ab einer Invalidität von 25 Prozent den entsprechenden Anteil<br />

- ab einer Invalidität von 50 Prozent die volle Summe.<br />

F Wie wird der Invaliditätsgrad ermittelt?<br />

1. Der unfallbedingte Invaliditätsgrad wird, bezogen auf die durchschnittliche Leistungsfähigkeit<br />

von Personen gleichen Alters <strong>und</strong> glei chen Geschlechts, ohne Berücksichtigung<br />

des ausgeübten oder erlernten Berufes, aufgr<strong>und</strong> medizinischer<br />

Bef<strong>und</strong>e festgestellt.<br />

1.1 Bei Verlust oder völliger Funktionsunfähigkeit nachstehend ge nannter Körperteile<br />

<strong>und</strong> Sinnesorgane gelten ohne Berücksichtigung des ausgeübten oder erlernten<br />

Berufes abweichend von F 1. ausschließ lich die folgenden Invaliditätsgrade:<br />

Arm 75 %<br />

Arm bis oberhalb des Ellenbogengelenks 70 %<br />

Arm bis unterhalb des Ellenbogengelenks 65 %<br />

Hand 60 %<br />

sämtliche Finger einer Hand 50 %<br />

Daumen 25 %<br />

Zeigefi nger 10 %<br />

Mittel- oder Ringfi nger 5 %<br />

kleiner Finger 5 %<br />

Bein über Mitte des Oberschenkels 75 %<br />

Bein bis zur Mitte des Oberschenkels 65 %<br />

Bein bis unterhalb des Knies 55 %<br />

Bein bis zur Mitte des Unterschenkels 50 %<br />

Fuß 45 %<br />

große Zehe 10 %<br />

andere Zehe 2 %<br />

Auge 70 %<br />

Gehör auf einem Ohr 50 %<br />

Geruchssinn 10 %<br />

Geschmackssinn 5 %<br />

Sprechvermögen 80 %


Bei Teilverlust oder teilweiser Funktionsbeeinträchtigung gilt der ent sprechende<br />

Teil des jeweiligen Prozentsatzes.<br />

2. Waren betroffene Körperteile <strong>und</strong> Sinnesorgane oder deren Funktio nen bereits<br />

vor dem Unfall dauernd beeinträchtigt, wird der Invalidi tätsgrad um die Vorinvalidität<br />

gemindert. Die Vorinvalidität ist nach F 1. zu bemessen.<br />

3. Wirken Krankheiten oder Gebrechen bei der durch den Unfall her vorgerufenen<br />

Ges<strong>und</strong>heitsschädigung oder deren Folgen mit, so wird der Invaliditätsgrad um<br />

den Anteil der Krankheit oder des Gebrechens gekürzt, wenn dieser Anteil mindestens<br />

35 Prozent beträgt.<br />

4. Führt der Unfall zur vollständigen Erblindung fi nden F 2. <strong>und</strong> F 3. keine Anwendung.<br />

5. Sind mehrere Körperteile oder Sinnesorgane durch den Unfall beein trächtigt,<br />

werden die nach den vorstehenden Bestimmungen ermittelten Invaliditätsgrade<br />

zusammengerechnet. Ergibt sich ein Gesamtinvalidi tätsgrad über 100 Prozent,<br />

wird für die Berechnung der Invaliditätslei stungen der Invaliditätsgrad auf<br />

100 Prozent begrenzt.<br />

G Was gilt bei Neufeststellung des Invaliditätsgrades?<br />

1. Sie <strong>und</strong> wir sind berechtigt, den Invaliditätsgrad jährlich, längstens bis zu drei<br />

Jahre nach dem Unfall, erneut ärztlich feststellen zu lassen.<br />

2. Ergibt die endgültige Feststellung des Invaliditätsgrades eine höhere Invaliditätsleistung,<br />

als von uns gezahlt wurde, verzinsen wir den Mehrbetrag mit jährlich<br />

5 Prozent ab dem Zeitpunkt der erstmaligen Fälligkeit der Invaliditätsleistungen<br />

<strong>und</strong> zahlen die Differenz nach.<br />

H Unter welchen Voraussetzungen zahlen wir zusätzlich zur Unfall-Rente die<br />

Unfall-Pfl ege-Zusatzrente?<br />

1. Wird infolge eines Unfalles mindestens die Pfl egebedürftigkeit der Stufe III<br />

gemäß Sozialgesetzbuch XI festgestellt <strong>und</strong> liegt ein Anspruch auf Zahlung der<br />

Unfall-Rente nach E 1. vor, zahlen wir zusätzlich die Unfall-Pfl ege-Zusatzrente<br />

monatlich im voraus.<br />

2. Die Pfl egebedürftigkeit der Stufe III ist uns innerhalb von drei Jah ren nach dem<br />

Unfalltag durch einen Leistungsbescheid der Pfl egeversi cherung nachzuweisen.<br />

3. Die Unfall-Pfl ege-Zusatzrente zahlen wir ab Beginn des Monats, in dem uns der<br />

Leistungsbescheid über die Pfl egebedürftigkeit zugegangen ist.<br />

4. Die Unfall-Pfl ege-Zusatzrente endet, wenn durch Bescheid der Pfl egeversicherung<br />

eine Einstufung in die Pfl egestufe I oder II vorgenom men wird, die Pfl egebedürftigkeit<br />

aberkannt wird oder die versicherte Person verstirbt.<br />

5. Wir sind berechtigt jährlich Nachweise über die Einstufung in die Pfl egestufe<br />

sowie Lebensbescheinigungen anzufordern. Wird die ange forderte Bescheinigung<br />

nicht unverzüglich übersandt, ruht die Renten zahlung.<br />

I Was zahlen wir bei einem Oberschenkelhalsbruch?<br />

Wir der Oberschenkelhals gebrochen, zahlen wir die im Versicherungs schein<br />

genannte Summe.<br />

J Unter welchen Voraussetzungen zahlen wir das Tagegeld?<br />

1. Wir zahlen für jeden Kalendertag einer unfallbedingten medizinisch notwendigen<br />

vollstationären Heilbehandlung das Tagegeld, längstens bis zu drei Jahre nach<br />

dem Unfall.<br />

2. Bei einer unfallbedingten ambulanten Operation, die unter Narkose oder Regionalanästhesie<br />

durchgeführt wird, zahlen wir einmalig je Un fallereignis fünf<br />

Tagegeldsätze.<br />

3. Kein Anspruch auf Tagegeld besteht bei Aufenthalten in Pfl egehei men sowie bei<br />

Kuraufenthalten.<br />

K Unter welchen Voraussetzungen <strong>und</strong> in welcher Höhe zahlen wir die Todesfallsumme?<br />

1. Wir zahlen die Todesfallsumme, wenn der Unfall innerhalb eines Jahres zum Tod<br />

führt.<br />

2. Sind zwei Personen in diesem Vertrag versichert, zahlen wir für jede verstorbene<br />

Person die doppelte Todesfallsumme.<br />

3. Sind drei oder mehr Personen in diesem Vertrag versichert, zahlen wir für jede<br />

verstorbene Person die dreifache Todesfallsumme.<br />

L Unter welchen Voraussetzungen zahlen wir das Kurgeld?<br />

Wir zahlen das Kurgeld einmalig, wenn die versicherte Person infolge eines Unfalles<br />

innerhalb von drei Jahren nach dem Unfall eine medizi nisch notwendige<br />

Kur durchführt.<br />

M Unter welchen Voraussetzungen zahlen wir das Urlaubsreisegeld?<br />

1. Wir zahlen das Urlaubsreisegeld einmalig, wenn die versicherte Per son innerhalb<br />

von drei Jahren nach dem Unfall eine Urlaubsreise durchführt.<br />

2. Voraussetzung hierfür ist, dass der nach F ermittelte unfallbedingte Invaliditätsgrad<br />

mindestens 25 Prozent beträgt.<br />

N Unter welchen Voraussetzungen zahlen wir eine Blinden-Rente bei krankheitsbedingter<br />

Erblindung?<br />

1. Bei krankheitsbedingter vollständiger Erblindung zahlen wir die le benslange<br />

monatliche Blinden-Rente.<br />

2. Die Blinden-Rente zahlen wir ab Beginn des Monats, in dem uns die ärztliche<br />

Bescheinigung über die vollständige Erblindung zugegangen ist.<br />

– 83 –<br />

3. Die Zahlung der Blinden-Rente erfolgt monatlich im voraus.<br />

4. Die Blinden-Rente wird bis zum Ende des Monats gezahlt, in dem die versicherte<br />

Person verstorben ist.<br />

5. Wir sind berechtigt, jährlich Lebensbescheinigungen anzufordern. Wird die<br />

angeforderte Bescheinigung nicht unverzüglich übersandt, ruht die Zahlung der<br />

Blinden-Rente.<br />

O Welche sonstigen Kosten übernehmen wir?<br />

1. Hat die versicherte Person einen Unfall erlitten, ersetzen wir bei Vorlage der<br />

Originalbelege die Kosten bis zu dem im Versicherungs schein genannten Betrag<br />

für:<br />

1.1 Such-, Rettungs- oder Bergungseinsätze. Wir ersetzen diese Kosten auch,<br />

wenn die versicherte Person keinen Unfall erlitten hat, ein solcher aber unmittelbar<br />

gedroht hat oder nach den konkreten Umständen zu vermuten war;<br />

1.2 den Transport des Verletzten in das nächste Krankenhaus;<br />

1.3 den Mehraufwand bei der Rückkehr der versicherten Person zu ih rem ständigen<br />

Wohnsitz, soweit diese Mehrkosten auf ärztliche Anord nung zurückgehen oder<br />

nach der Verletzungsart unvermeidbar waren;<br />

1.4 die Überführung zum letzten ständigen Wohnsitz;<br />

1.5 ärztliche Atteste <strong>und</strong> Gutachten zur Begründung des Leistungsan spruches;<br />

1.6 unfallbedingte kosmetische Operationen, die innerhalb von drei Jahren nach<br />

dem Unfall durchgeführt werden;<br />

1.7 unfallbedingte Zahnbehandlung/Zahnersatz, innerhalb von drei Jahren nach<br />

dem Unfall bei Beschädigung oder Verlust von natürlichen Schneide- oder Eckzähnen;<br />

1.8 den behindertengerechten Umbau in der Wohnung oder in dem Ein-/Zweifamilienhaus,<br />

in dem die versicherte Person lebt;<br />

1.9 den Kauf <strong>und</strong> Einbau eines Treppenliftes in die Wohnung oder in das Ein-<br />

/Zweifamilienhaus, in dem die versicherte Person lebt;<br />

2. Die Kosten gemäß O 1.8 <strong>und</strong> O 1.9 übernehmen wir innerhalb von drei Jahren<br />

nach dem Unfall unter der Voraussetzung, dass der Unfall zu einer Querschnittslähmung,<br />

der Amputation mindestens eines Beines unterhalb des Knies oder zur<br />

Pfl egebedürftigkeit der Stufe III geführt hat;<br />

3. Wir übernehmen die unter O 1. genannten Kosten nur dann, wenn anderweitig<br />

kein Ersatz dieser Kosten erlangt werden kann.<br />

4. Kosten, die auf unsere Veranlassung hin entstehen, übernehmen wir für die versicherte<br />

Person unabhängig von dem im Versicherungsschein genannten Betrag in<br />

voller Höhe.<br />

P Welche Verhaltensregeln sind zu beachten <strong>und</strong> unter welchen<br />

Voraussetzungen sind wir von der Pfl icht zur Leistung frei?<br />

1. Die Unfallfolgen sind im Rahmen der Möglichkeiten abzuwenden <strong>und</strong> so gering<br />

wie möglich zu halten.<br />

2. Unsere sachdienlichen Fragen sind vollständig <strong>und</strong> wahrheitsgemäß zu beantworten.<br />

Auf unsere Bitte ist dies auch schriftlich zu tun.<br />

3. Die versicherte Person hat sich auf unsere Bitte von den von uns beauftragten<br />

Ärzten untersuchen zu lassen.<br />

4. Ärzte, die die versicherte Person behandelt oder untersucht haben, andere<br />

Versicherer, Versicherungsträger <strong>und</strong> Behörden sind zu er mächtigen, alle erforderlichen<br />

Auskünfte zu erteilen.<br />

5. Wir sind von der Leistungspfl icht frei, wenn eine der vorstehenden Verhaltensregeln<br />

vorsätzlich verletzt wird. Bei grob fahrlässiger Verlet zung einer der<br />

Verhaltensregeln sind wir berechtigt, die vertragsgemäß zu erbringende Leistung<br />

in einem der Schwere ihres Verschuldens ent sprechenden Verhältnis zu kürzen.<br />

Die Beweislast für fehlende grobe Fahrlässigkeit tragen Sie. Wir bleiben zur vollen<br />

Leistung verpfl ichtet, soweit die Verletzung der Verhaltensregel weder für die<br />

Feststellung des Versicherungsfalls noch für die Feststellung oder den Umfang<br />

unserer Leistungspfl icht ursächlich ist. Dies gilt nicht, wenn die Verhaltensregel<br />

arglistig verletzt wurde.<br />

Q Was ist bei Eintritt der Invalidität <strong>und</strong> der Pfl egebedürftigkeit zu beachten?<br />

1. Die unfallbedingte Invalidität müssen Sie dem Gr<strong>und</strong>e nach inner halb von zwei<br />

Jahren nach dem Unfall durch einen Arzt schriftlich feststellen lassen <strong>und</strong> uns<br />

innerhalb dieser Frist mitteilen.<br />

2. Die Pfl egebedürftigkeit der Stufe III ist uns innerhalb von drei Jah ren nach dem<br />

Unfalltag durch einen Leistungsbescheid der Pfl egeversi cherung nachzuweisen.<br />

R Für welche Personen bieten wir beitragsfreien Vorsorgeschutz?<br />

1. Wir bieten Vorsorgeschutz für jede Person, die Sie auf Dauer neu in Ihren Haushalt<br />

aufnehmen. Teilen Sie uns bitte die Aufnahme der neu hinzugekommenen<br />

Person mit.<br />

2. Die Leistungen richten sich für Personen, die das 55. Lebensjahr vollendet<br />

haben, nach dem Versicherungsschutz, der für Sie in diesem Vertrag besteht.<br />

Sind Sie selbst nicht versichert, bieten wir Versiche rungsschutz gemäß BOXplus<br />

Aktiv Basis.<br />

3. Für Personen, die das 55. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, bieten wir<br />

Versicherungsschutz gemäß Ihrer in BOXplus Aktiv ge wählten Leistungsvariante<br />

über BOXplus. Sind Sie selbst nicht versi chert, bieten wir Versicherungsschutz<br />

gemäß BOXplus Basis.<br />

S Wann endet der beitragsfreie Vorsorgeschutz?<br />

Der Vorsorgeschutz endet mit Ablauf des Versicherungsjahres, in dem die Person<br />

in Ihren Haushalt aufgenommen wurde.


T Welche Personen sind nicht versicherbar?<br />

1. Nicht versicherbar <strong>und</strong> trotz Beitragszahlung nicht versichert sind Personen, die<br />

dauernd pfl egebedürftig sind.<br />

2. Der Versicherungsschutz erlischt, sobald die versicherte Person im Sinne von<br />

T 1. nicht mehr versicherbar ist. Gleichzeitig endet die Ver sicherung. Zuviel gezahlte<br />

Beiträge werden erstattet.<br />

BOXplus Aktiv Standard<br />

Bedingungen für die Unfallver sicherung<br />

mit Hilfeleistungen (05.09)<br />

A Welche Regelungen gelten?<br />

1. Die Regelungen der BOXplus Aktiv Standard Besondere Bedingun gen für die<br />

Unfallversicherung mit Hilfeleistungen.<br />

2. Die Regelungen der BOXplus Aktiv Standard Bedingungen für die Unfallversicherung.<br />

3. Die Regelungen der BOXplus Allgemeine Bedingungen.<br />

B Unter welchen Voraussetzungen können die Hilfeleistungen von wem in<br />

Anspruch genommen werden?<br />

1. Liegt im Sinne der Regelungen der BOXplus Aktiv Standard Bedin gungen für<br />

die Unfallversicherung ein Unfall oder eine krankheitsbe dingte Erblindung vor,<br />

erbringen wir die nachfolgenden Hilfeleistungen in Form von Serviceleistungen<br />

<strong>und</strong> Übernahme von Kosten.<br />

1.1 Sie, die versicherte Person oder die mit Ihnen in häuslicher Ge meinschaft<br />

lebenden Personen können an allen Tagen des Jahres r<strong>und</strong> um die Uhr unsere<br />

Hilfeleistungen in Anspruch nehmen.<br />

2. Stellen wir Hilfeleistungen zur Verfügung, begründet dies keinen Anspruch auf<br />

Leistungen aus der BOXplus Aktiv Standard Unfallver sicherung.<br />

C Welche Leistungen erbringen wir wo?<br />

1. Die Hilfeleistung gemäß D 2.2 erbringen wir weltweit.<br />

2. Alle anderen Hilfeleistungen erbringen wir innerhalb der B<strong>und</strong>esre publik<br />

Deutschland.<br />

D Welche Hilfeleistungen erbringen wir nach einem Unfall, der zu einer Ges<strong>und</strong>heitsschädigung<br />

geführt hat?<br />

1. Werden im Rahmen nachfolgender Hilfeleistungen von uns Dienst leister (Dritte)<br />

benannt <strong>und</strong> diese in Anspruch genommen, zahlen wir die daraus entstandenen<br />

Kosten nicht:<br />

1.1 Telefonische Information über die notwendigen Hilfeleistungen;<br />

1.2 Information über Senioren- <strong>und</strong> Behindertenfahrtdienste;<br />

1.3 Benennung von Einrichtungen, die Erste-Hilfe-Ausbildungen durchführen;<br />

1.4 Benennung von Behandlungseinrichtungen/Ärzten;<br />

1.5 Benennung von Architekten, Bauingenieuren oder Handwerkern zur Durchführung<br />

von medizinisch notwendigen behindertengerechten Umbaumaßnahmen<br />

sowie Information über Kostenerstattungsmög lichkeiten zu diesen Umbaumaßnahmen;<br />

1.6 Benennung von geeigneten Unterbringungsmöglichkeiten während der Umbaumaßnahmen,<br />

z.B. Hotel, Pension <strong>und</strong> auf Wunsch Reser vierung;<br />

1.7 Benennung von Personen oder sonstigen Einrichtungen zur Suche <strong>und</strong> Auswahl<br />

behindertengerechter Wohnungen/Häuser (z.B. Immobi lienmakler) <strong>und</strong> behindertengerechter<br />

Kraftfahrzeuge;<br />

1.8 Auf Wunsch wird von uns ein Gespräch mit dem behandelnden Arzt geführt.<br />

2. Wir organisieren nachfolgende Hilfeleistungen <strong>und</strong> übernehmen die Kosten:<br />

2.1 für medizinisch notwendige Transporte innerhalb der B<strong>und</strong>esrepu blik Deutschland<br />

für die verunfallte Person inklusive einer Begleitper son;<br />

2.2 für medizinisch notwendige Rücktransporte der verunfallten Person inklusive<br />

einer Begleitperson aus dem Ausland;<br />

E Welche Hilfeleistungen erbringen wir nach einem Unfall, der die Ausführung<br />

täglicher Verrichtungen beeinträchtigt?<br />

1. Bis zu sechs Monate vom Unfalltag an gerechnet, organisieren wir nachfolgende<br />

Hilfeleistungen <strong>und</strong> übernehmen die Kosten.<br />

2. Voraussetzungen:<br />

2.1 der Unfall hat zur Folge, dass die Leistungsfähigkeit der versicherten Person<br />

derart beeinträchtigt ist, dass sie für die gewöhnlichen <strong>und</strong> regelmäßig wiederkehrenden<br />

Verrichtungen im Ablauf des täglichen Lebens der Hilfe bedarf.<br />

3. Hilfeleistungen:<br />

3.1 Lieferung einer warmen Hauptmahlzeit aus einer Menüvorschlags liste für bis<br />

zu zwei Personen für jeden Tag in der Woche (Menüservi ce);<br />

3.2 Haushaltshilfe für zwei St<strong>und</strong>en pro Woche z.B. für Reinigung der Wohnung,<br />

Waschen <strong>und</strong> Pfl egen der Wäsche <strong>und</strong> Kleidung;<br />

3.3 Hilfe bei notwendigen Erledigungen für maximal fünf St<strong>und</strong>en pro Woche z.B.<br />

für Einkäufe <strong>und</strong> sonstige Besorgungen, Unterstützung bei Arztbesuchen <strong>und</strong><br />

Behördengängen, Gartenarbeiten, Räum- <strong>und</strong> Streuarbeiten, Versorgung von<br />

Gräbern;<br />

3.4 Anlieferung ärztlich verordneter Medikamente;<br />

3.5 Versorgung <strong>und</strong> Unterbringung von Haustieren bis maximal 5,– Euro pro Tag,<br />

z.B. in einer Tierpension;<br />

3.6 Installation eines Hausnotrufes <strong>und</strong> Einweisung in den Gebrauch;<br />

– 84 –<br />

3.6.1 Innerhalb von zwei Jahren ab Installation des Hausnotrufes ge rechnet,<br />

übernehmen wir die notwendige Änderung des Hausnotrufes sowie die Reparatur<br />

<strong>und</strong> Ersatzbeschaffung;<br />

3.7 Wenn vor dem Unfall die verunfallte Person in ihrem Haushalt eine Person<br />

gepfl egt hat, die mindestens in die Pfl egebedürftigkeit der Stufe I im Sinne des<br />

Sozialgesetzbuches XI eingestuft ist, organisieren wir ei nen Ersatzpfl eger bis<br />

maximal 30,– Euro pro Tag für die tägliche häus liche Gr<strong>und</strong>pfl ege;<br />

3.8 Schulung zur häuslichen Pfl ege einer Person Ihrer Wahl, wenn der Unfall zur<br />

Pfl egebedürftigkeit führt;<br />

3.9 tägliche häusliche Gr<strong>und</strong>pfl ege bis maximal 30,– Euro pro Tag.<br />

4. Werden im Rahmen nachfolgender Hilfeleistungen von uns Dienst leister (Dritte)<br />

benannt <strong>und</strong> diese in Anspruch genommen, zahlen wir die daraus entstandenen<br />

Kosten nicht:<br />

4.1 Information r<strong>und</strong> um die Pfl egethematik <strong>und</strong> Benennung von Pfl egeeinrichtungen;<br />

4.2 Information über stationäre Pfl egeplätze <strong>und</strong> Benennung entspre chender<br />

Einrichtungen sowie Hilfe bei der administrativen Abwicklung;<br />

4.3 Information über die Beschaffung von Pfl egematerial/Hilfsmittel <strong>und</strong> Benennung<br />

derselben sowie Information über Kostenerstattungs möglichkeiten.<br />

F Welche Hilfeleistungen erbringen wir nach Unfalltod?<br />

1.Werden im Rahmen nachfolgender Hilfeleistungen von uns Dienstlei ster (Dritte)<br />

benannt <strong>und</strong> diese in Anspruch genommen, zahlen wir die daraus entstandenen<br />

Kosten nicht:<br />

1.1 Information über die administrative Abwicklung im Todesfall;<br />

1.2 Benennung von Beerdigungs-/Bestattungsinstituten;<br />

1.3 Benennung von Grabpfl egediensten.<br />

2. Wir organisieren den Rücktransport zum letzten ständigen Wohnsitz <strong>und</strong> übernehmen<br />

die Kosten.


Übersicht:<br />

- BOXplus Aktiv Basis Bedingungen für die Unfallversicherung (05.09)<br />

- BOXplus Aktiv Basis Besondere Bedingungen für die Unfallversicherung<br />

mit Hilfeleistungen (05.09)<br />

BOXplus Aktiv Basis<br />

Bedingungen für die Unfallversicherung (05.09)<br />

A Welche Regelungen gelten?<br />

1. Die Regelungen der BOXplus Aktiv Basis Bedingungen für die Unfallversicherung<br />

<strong>und</strong> der Besonderen Bedingungen für die Unfallversicherung mit Hilfeleistungen.<br />

2. Die Regelungen der BOXplus Allgemeine Bedingungen.<br />

B Wofür gewähren wir Versicherungsschutz?<br />

1. Wir bieten der versicherten Person bei Ges<strong>und</strong>heitsschädigungen in folge von<br />

Unfällen gemäß C weltweiten Versicherungsschutz, 24-Stun den am Tag, während<br />

der Wirksamkeit des Vertrages.<br />

2. Die versicherten Leistungen <strong>und</strong> ihre Höhe entnehmen Sie bitte Ih rem Versicherungsschein.<br />

3. Wir weisen auf folgende Regelungen besonders hin:<br />

3.1 Einschränkungen der Leistungen (F 3.);<br />

3.2 nicht versicherte Unfälle (C 2.);<br />

3.3 keine Leistungen erbringen wir bei (C 3.).<br />

C Unter welchen Voraussetzungen entsteht ein Anspruch auf unfall bedingte<br />

Leistungen <strong>und</strong> unter welchen Voraussetzungen nicht?<br />

1. Als Unfall gilt ausschließlich, wenn die versicherte Person den nach folgenden<br />

Ereignissen bis zu sieben Tage ununterbrochen ausgesetzt ist oder sich diese<br />

Ereignisse nicht über einen Zeitraum von mehr als sie ben Tagen wiederholen:<br />

1.1 mechanische, chemische, thermische oder elektrische Einwirkung;<br />

1.2 Einatmen von Gasen, Rauch oder Dämpfen;<br />

1.3 Einnahme von giftigen oder ätzenden Stoffen;<br />

1.4 Einnahme von ärztlich verordneten Medikamenten/Drogen auf Gr<strong>und</strong> der Anweisungen<br />

des Arztes oder unter Beachtung des Bei packzettels des Medikamentes<br />

oder der Droge;<br />

1.5 Einwirkung von Kälte oder Hitze;<br />

1.6 Wasser- oder Nahrungsmangel;<br />

1.7 Geräuscheinwirkungen;<br />

1.8 infolge von Eigenbewegungen:<br />

1.8.1 Gelenke verrenkt werden;<br />

1.8.2 Muskeln, Sehnen, Bänder oder Kapseln gezerrt oder zerrissen werden;<br />

1.8.3 Menisken <strong>und</strong> sonstige Knorpel geschädigt werden;<br />

1.8.4 Knochen-, Bauch- oder Unterleibsbrüche entstehen;<br />

1.9 Infektionen, Vergiftungen oder Strahlenschäden durch unfallbe dingte Heilmaßnahmen;<br />

1.10 W<strong>und</strong>infektionen, W<strong>und</strong>starrkrampf, Frühjahr-Sommer-Meningo-Enzephalitis<br />

(FSME) oder Tollwut durch Tierbisse, Tierstiche oder sonstige Verletzungen;<br />

2. Nicht versichert sind Unfälle:<br />

2.1 als Führer von Luftfahrzeugen oder Luftsportgeräten, soweit nach deutschem<br />

Recht dafür eine Erlaubnis benötigt wird;<br />

2.2 als Besatzungsmitglied eines Luftfahrzeuges;<br />

2.3 bei einer mit Hilfe eines Luftfahrzeuges auszuübenden berufl ichen Tätigkeit;<br />

2.4 bei der Benutzung von Raumfahrzeugen;<br />

2.5 bei der Ausübung von Motorsport, einschließlich der dazugehöri gen Test-,<br />

Trainings- <strong>und</strong> Übungsfahrten als Berufs-, Lizenz-, Ver tragssportler oder Vertragsamateur;<br />

2.6 die unmittelbar oder mittelbar durch Kernenergie oder radioaktive Strahlung<br />

verursacht sind;<br />

2.7 die unmittelbar oder mittelbar durch Kriegs- oder Bürgerkriegs ereignisse verursacht<br />

sind. Versicherungsschutz besteht jedoch, wenn die versicherte Person auf<br />

Reisen im Ausland überraschend von Kriegs- oder Bürgerkriegsereignissen betroffen<br />

wird. Dieser Versicherungs schutz erlischt am Ende des 14. Tages nach Beginn eines<br />

Krieges oder Bürgerkrieges auf dem Gebiet des Staates, in dem sich die versicherte<br />

Person aufhält. Die Erweiterung gilt nicht bei Reisen in oder durch Staaten, auf deren<br />

Gebiet bereits Krieg oder Bürgerkrieg herrscht. Sie gilt auch nicht für die aktive<br />

Teilnahme am Krieg oder Bürgerkrieg sowie für Unfälle durch ABC-Waffen <strong>und</strong> im Zusammenhang<br />

mit einem Krieg oder kriegsähnlichen Zustand zwischen den Staaten<br />

China, Deutschland, Frankreich, Großbritannien, Japan, Russland oder USA.<br />

3. Keine Leistungen erbringen wir bei:<br />

3.1 Ges<strong>und</strong>heitsschäden, die ausschließlich durch Krankheiten oder Gebrechen<br />

verursacht sind;<br />

3.2 Ges<strong>und</strong>heitsschäden infolge sonstiger Infektionen soweit nicht nach C 1.9 oder<br />

C 1.10 versichert;<br />

3.3 Bandscheibenschädigungen ohne knöcherne Verletzungen an den Wirbelkörpern;<br />

3.4 unmittelbaren Ges<strong>und</strong>heitsschäden infolge des Genusses von Alko hol, nicht<br />

ärztlich verordneter Medikamente/Drogen;<br />

– 85 –<br />

21008243<br />

BOXplus Aktiv Basis<br />

Bedingungen für die Unfallversicherung mit Hilfeleistungen (05/09)<br />

3.5 krankhaften Störungen infolge psychischer Reaktionen, auch wenn diese<br />

durch einen Unfall verursacht sind;<br />

3.6 Ges<strong>und</strong>heitsschäden infolge von Heilmaßnahmen oder Eingriffen, die ausschließlich<br />

durch Krankheiten, Gebrechen oder medizinisch nicht notwendigen<br />

Operationen verursacht sind;<br />

3.7 Selbsttötung, dem Versuch der Selbsttötung oder bei sonstigen frei willigen<br />

Ges<strong>und</strong>heitsschäden.<br />

3.8 Vergiftungen <strong>und</strong> Infektionen infolge der Einnahme von Nah rungsmitteln;<br />

3.9 tauchtypische Ges<strong>und</strong>heitsschäden.<br />

D Unter welchen Voraussetzungen haben Sie Anspruch auf Unfall-Rente<br />

<strong>und</strong> einmalige Invaliditätsleistung?<br />

Voraussetzungen für die Unfall-Rente bei Invalidität ab 50 Prozent <strong>und</strong> einmaliger<br />

Invaliditätsleistung bei Invalidität ab 25 Prozent sind:<br />

1. Die versicherte Person ist durch den Unfall auf Dauer in ihrer kör perlichen oder<br />

geistigen Leistungsfähigkeit beeinträchtigt (Invalidität). Eine Beeinträchtigung ist<br />

dauerhaft, wenn sie voraussichtlich länger alsdrei Jahre bestehen wird <strong>und</strong> eine<br />

Änderung dieses Zustandes nicht er wartet werden kann.<br />

2. Die unfallbedingte Invalidität muss dem Gr<strong>und</strong>e nach innerhalb von zwei Jahren<br />

nach dem Unfall durch einen Arzt schriftlich festgestellt <strong>und</strong> uns innerhalb dieser<br />

Frist mitgeteilt werden.<br />

3. Kein Anspruch auf Unfall-Rente <strong>und</strong> einmalige Invaliditätsleistung besteht, wenn<br />

die versicherte Person unfallbedingt innerhalb eines Jah res nach dem Unfall stirbt.<br />

4. Stirbt die versicherte Person aus unfallfremder Ursache innerhalb eines Jahres<br />

nach dem Unfall, oder gleichgültig aus welcher Ursache, später als ein Jahr nach<br />

dem Unfall, so zahlen wir nach dem Invalidi tätsgrad, mit dem aufgr<strong>und</strong> medizinischer<br />

Bef<strong>und</strong>e zu rechnen gewesen wäre.<br />

E Unter welchen Voraussetzungen <strong>und</strong> in welcher Höhe erbringen wir die Unfall-<br />

Rente <strong>und</strong> die einmalige Invaliditätsleistung?<br />

1. Unfall-Rente bei Invalidität ab 50 Prozent<br />

1.1 Ab einer unfallbedingten Invalidität von 50 Prozent zahlen wir die lebenslange<br />

monatliche Unfall-Rente.<br />

1.2 Die Unfall-Rente zahlen wir monatlich im voraus rückwirkend ab Beginn des<br />

Monats, in dem sich der Unfall ereignet hat.<br />

1.3 Bestand ein Anspruch auf Unfall-Rente <strong>und</strong> verstirbt die versicherte Person,<br />

zahlen wir die Unfall-Rente weitere 5 Jahre, gerechnet ab dem Monat, in dem die<br />

versicherte Person verstorben ist, unter folgenden Voraussetzungen:<br />

1.3.1 zum Zeitpunkt des Unfalles bestand für eine weitere Person in nerhalb<br />

dieses Vertrages eine Unfallversicherung;<br />

1.3.2 diese Versicherung muss zum Zeitpunkt des Todes der versicherten Person<br />

noch ungekündigt bestehen.<br />

2. Ruhen <strong>und</strong> Wegfall der Unfall-Rente<br />

2.1 Ergibt die endgültige Feststellung gemäß G 1. eine Invalidität von weniger als<br />

50 Prozent, wird die Zahlung der Unfall-Rente einen Monat nach dieser Feststellung<br />

eingestellt.<br />

2.2 Wir sind berechtigt, jährlich Lebensbescheinigungen anzufordern. Wird die<br />

angeforderte Bescheinigung nicht unverzüglich übersandt, ruht die Zahlung der<br />

Unfall-Rente.<br />

3. Einmalige Invaliditätsleistung bei Invalidität ab 25 Prozent<br />

3.1 Aus der Invaliditätsversicherungssumme zahlen wir<br />

- ab einer Invalidität von 25 Prozent den entsprechenden Anteil<br />

- ab einer Invalidität von 50 Prozent die volle Summe.<br />

F Wie wird der Invaliditätsgrad ermittelt?<br />

1. Der unfallbedingte Invaliditätsgrad wird, bezogen auf die durch schnittliche Leistungsfähigkeit<br />

von Personen gleichen Alters <strong>und</strong> gleichen Geschlechts, ohne Berücksichtigung<br />

des ausgeübten oder erlernten Berufes, aufgr<strong>und</strong> medizinischer<br />

Bef<strong>und</strong>e festgestellt.<br />

1.1 Bei Verlust oder völliger Funktionsunfähigkeit nachstehend genannter Körperteile<br />

<strong>und</strong> Sinnesorgane gelten ohne Berücksichtigung des ausgeübten oder erlernten<br />

Berufes abweichend von F 1. ausschließ lich die folgenden Invaliditätsgrade:<br />

Arm 70 %<br />

Arm bis oberhalb des Ellenbogengelenks 65 %<br />

Arm bis unterhalb des Ellenbogengelenks 60 %<br />

Hand 55 %<br />

sämtliche Finger einer Hand 45 %<br />

Daumen 20 %<br />

Zeigefi nger 10 %<br />

Mittel- oder Ringfi nger 5 %<br />

kleiner Finger 5 %<br />

Bein über Mitte des Oberschenkels 70 %<br />

Bein bis zur Mitte des Oberschenkels 60 %<br />

Bein bis unterhalb des Knies 50 %<br />

Bein bis zur Mitte des Unterschenkels 45 %<br />

Fuß 40%<br />

große Zehe 5 %<br />

andere Zehe 2 %<br />

Auge 50 %<br />

Gehör auf einem Ohr 30 %<br />

Geruchssinn 10 %<br />

Geschmackssinn 5 %<br />

Sprechvermögen 70 %


Bei Teilverlust oder teilweiser Funktionsbeeinträchtigung gilt der ent sprechende<br />

Teil des jeweiligen Prozentsatzes.<br />

2. Waren betroffene Körperteile <strong>und</strong> Sinnesorgane oder deren Funktionen bereits<br />

vor dem Unfall dauernd beeinträchtigt, wird der Invalidi tätsgrad um die Vorinvalidität<br />

gemindert. Die Vorinvalidität ist nach F 1. zu bemessen.<br />

3. Wirken Krankheiten oder Gebrechen bei der durch den Unfall hervorgerufenen<br />

Ges<strong>und</strong>heitsschädigung oder deren Folgen mit, so wird der Invaliditätsgrad um<br />

den Anteil der Krankheit oder des Gebrechens gekürzt, wenn dieser Anteil mindestens<br />

25 Prozent beträgt.<br />

4. Sind mehrere Körperteile oder Sinnesorgane durch den Unfall beein trächtigt,<br />

werden die nach den vorstehenden Bestimmungen ermittelten Invaliditätsgrade<br />

zusammengerechnet. Ergibt sich ein Gesamtinvalidi tätsgrad über 100 Prozent,<br />

wird für die Berechnung der Invaliditätslei stungen der Invaliditätsgrad auf<br />

100 Prozent begrenzt.<br />

G Was gilt bei Neufeststellung des Invaliditätsgrades?<br />

1. Sie <strong>und</strong> wir sind berechtigt, den Invaliditätsgrad jährlich, längstens bis zu drei<br />

Jahre nach dem Unfall, erneut ärztlich feststellen zu lassen.<br />

2. Ergibt die endgültige Feststellung des Invaliditätsgrades eine höhere Invaliditätsleistung,<br />

als von uns gezahlt wurde, verzinsen wir den Mehrbetrag mit jährlich<br />

5 Prozent ab dem Zeitpunkt der erstmaligen Fälligkeit der Invaliditätsleistungen<br />

<strong>und</strong> zahlen die Differenz nach.<br />

H Unter welchen Voraussetzungen zahlen wir das Tagegeld?<br />

1. Wir zahlen für jeden Kalendertag einer unfallbedingten medizinisch notwendigen<br />

vollstationären Heilbehandlung das Tagegeld, längstens bis zu drei Jahre nach<br />

dem Unfall.<br />

2. Bei einer unfallbedingten ambulanten Operation, die unter Narkose oder Regionalanästhesie<br />

durchgeführt wird, zahlen wir einmalig je Un fallereignis fünf Tagegeldsätze.<br />

3. Kein Anspruch auf Tagegeld besteht bei Aufenthalten in Pfl egehei men sowie bei<br />

Kuraufenthalten.<br />

I Unter welchen Voraussetzungen <strong>und</strong> in welcher Höhe zahlen wir die<br />

Todesfallsumme?<br />

1. Wir zahlen die Todesfallsumme, wenn der Unfall innerhalb eines Jahres zum<br />

Tod führt.<br />

2. Sind zwei Personen in diesem Vertrag versichert, zahlen wir für jede verstorbene<br />

Person die doppelte Todesfallsumme.<br />

3. Sind drei oder mehr Personen in diesem Vertrag versichert, zahlen wir für jede<br />

verstorbene Person die dreifache Todesfallsumme.<br />

J Unter welchen Voraussetzungen zahlen wir das Kurgeld?<br />

Wir zahlen das Kurgeld einmalig, wenn die versicherte Person infolge eines Unfalles<br />

innerhalb von drei Jahren nach dem Unfall eine medizi nisch notwendige Kur<br />

durchführt.<br />

K Welche sonstigen Kosten übernehmen wir?<br />

1. Hat die versicherte Person einen Unfall erlitten, ersetzen wir bei Vorlage der Originalbelege<br />

die Kosten bis zu dem im Versicherungs schein genannten Betrag für:<br />

1.1 Such-, Rettungs- oder Bergungseinsätze. Wir ersetzen diese Kosten auch,<br />

wenn die versicherte Person keinen Unfall erlitten hat, ein solcher aber unmittelbar<br />

gedroht hat oder nach den konkreten Umständen zu vermuten war;<br />

1.2 den Transport des Verletzten in das nächste Krankenhaus;<br />

1.3 den Mehraufwand bei der Rückkehr der versicherten Person zu ih rem ständigen<br />

Wohnsitz, soweit diese Mehrkosten auf ärztliche Anord nung zurückgehen oder<br />

nach der Verletzungsart unvermeidbar waren;<br />

1.4 die Überführung zum letzten ständigen Wohnsitz;<br />

1.5 ärztliche Atteste <strong>und</strong> Gutachten zur Begründung des Leistungsan spruches;<br />

2. Wir übernehmen die unter K 1. genannten Kosten nur dann, wenn anderweitig<br />

kein Ersatz dieser Kosten erlangt werden kann.<br />

3. Kosten, die auf unsere Veranlassung hin entstehen, übernehmen wir für die versicherte<br />

Person unabhängig von dem im Versicherungsschein genannten Betrag in<br />

voller Höhe.<br />

L Welche Verhaltensregeln sind zu beachten <strong>und</strong> unter welchen Voraussetzungen<br />

sind wir von der Pfl icht zur Leistung frei?<br />

1. Die Unfallfolgen sind im Rahmen der Möglichkeiten abzuwenden <strong>und</strong> so gering wie<br />

möglich zu halten.<br />

2. Unsere sachdienlichen Fragen sind vollständig <strong>und</strong> wahrheitsgemäß zu beantworten.<br />

Auf unsere Bitte ist dies auch schriftlich zu tun.<br />

3. Die versicherte Person hat sich auf unsere Bitte von den von uns beauftragten<br />

Ärzten untersuchen zu lassen.<br />

4. Ärzte, die die versicherte Person behandelt oder untersucht haben, andere Versicherer,<br />

Versicherungsträger <strong>und</strong> Behörden sind zu er mächtigen, alle erforderlichen<br />

Auskünfte zu erteilen.<br />

5. Wir sind von der Leistungspfl icht frei, wenn eine der vorstehenden Verhaltensregeln<br />

vorsätzlich verletzt wird. Bei grob fahrlässiger Verletzung einer der Verhaltensregeln<br />

sind wir berechtigt, die vertragsgemäß zu erbringende Leistung in einem der<br />

Schwere ihres Verschuldens ent sprechenden Verhältnis zu kürzen. Die Beweislast für<br />

fehlende grobe Fahrlässigkeit tragen Sie. Wir bleiben zur vollen Leistung verpfl ichtet,<br />

soweit die Verletzung der Verhaltensregel weder für die Feststellung des Versicherungsfalls<br />

noch für die Feststellung oder den Umfang unserer Leistungspfl icht ursächlich<br />

ist. Dies gilt nicht, wenn die Verhaltensregel arglistig verletzt wurde.<br />

– 86 –<br />

M Was ist bei Eintritt der Invalidität zu beachten?<br />

Die unfallbedingte Invalidität müssen Sie dem Gr<strong>und</strong>e nach innerhalb von zwei<br />

Jahren nach dem Unfall durch einen Arzt schriftlich feststel len lassen <strong>und</strong> uns<br />

innerhalb dieser Frist mitteilen.<br />

N Für welche Personen bieten wir beitragsfreien Vorsorgeschutz?<br />

1. Wir bieten Vorsorgeschutz für jede Person, die Sie auf Dauer neu in Ihren Haushalt<br />

aufnehmen. Teilen Sie uns bitte die Aufnahme der neu hinzugekommenen<br />

Person mit.<br />

2. Die Leistungen richten sich für Personen, die das 55. Lebensjahr vollendet<br />

haben, nach dem Versicherungsschutz, der für Sie in diesem Vertrag besteht.<br />

Sind Sie selbst nicht versichert, bieten wir Versiche rungsschutz gemäß BOXplus<br />

Aktiv Basis.<br />

3. Für Personen, die das 55. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, bieten wir<br />

Versicherungsschutz gemäß Ihrer in BOXplus Aktiv ge wählten Leistungsvariante<br />

über BOXplus. Sind Sie selbst nicht versi chert, bieten wir Versicherungsschutz<br />

gemäß BOXplus Basis.<br />

O Wann endet der beitragsfreie Vorsorgeschutz?<br />

Der Vorsorgeschutz endet mit Ablauf des Versicherungsjahres, in dem die Person<br />

in Ihren Haushalt aufgenommen wurde.<br />

P Welche Personen sind nicht versicherbar?<br />

1. Nicht versicherbar <strong>und</strong> trotz Beitragszahlung nicht versichert sind Personen, die<br />

dauernd pfl egebedürftig sind.<br />

2. Der Versicherungsschutz erlischt, sobald die versicherte Person im Sinne von<br />

P 1. nicht mehr versicherbar ist. Gleichzeitig endet die Ver sicherung. Zuviel gezahlte<br />

Beiträge werden erstattet.<br />

BOXplus Aktiv Basis<br />

Besondere Bedingungen für die Un fallversicherung<br />

mit Hilfeleistungen (05.09)<br />

A Welche Regelungen gelten?<br />

1. Die Regelungen der BOXplus Aktiv Basis Besondere Bedingungen<br />

für die Unfallversicherung mit Hilfeleistungen.<br />

2. Die Regelungen der BOXplus Aktiv Basis Bedingungen<br />

für die Unfallversicherung.<br />

3. Die Regelungen der BOXplus Allgemeine Bedingungen.<br />

B Unter welchen Voraussetzungen können die Hilfeleistungen von wem in<br />

Anspruch genommen werden?<br />

1. Liegt im Sinne der Regelungen der BOXplus Aktiv Basis Bedingun gen für die<br />

Unfallversicherung ein Unfall vor, erbringen wir die nach folgenden Hilfeleistungen<br />

in Form von Serviceleistungen <strong>und</strong> Über nahme von Kosten.<br />

1.1 Sie, die versicherte Person oder die mit Ihnen in häuslicher Ge meinschaft<br />

lebenden Personen können an allen Tagen des Jahres r<strong>und</strong> um die Uhr unsere<br />

Hilfeleistungen in Anspruch nehmen.<br />

2. Stellen wir Hilfeleistungen zur Verfügung, begründet dies keinen Anspruch auf<br />

Leistungen aus der BOXplus Aktiv Basis Unfallversiche rung.<br />

C Welche Leistungen erbringen wir wo?<br />

Die Hilfeleistungen erbringen wir innerhalb der B<strong>und</strong>esrepublik Deutschland.<br />

D Welche Hilfeleistungen erbringen wir nach einem Unfall, der zu einer Ges<strong>und</strong>heitsschädigung<br />

geführt hat?<br />

1. Werden im Rahmen nachfolgender Hilfeleistungen von uns Dienstleister (Dritte)<br />

benannt <strong>und</strong> diese in Anspruch genommen, zahlen wir die daraus entstandenen<br />

Kosten nicht:<br />

1.1 Telefonische Information über die notwendigen Hilfeleistungen;<br />

1.2 Auf Wunsch wird von uns ein Gespräch mit dem behandelnden Arzt geführt.<br />

E Welche Hilfeleistungen erbringen wir nach einem Unfall, der die Ausführung<br />

täglicher Verrichtungen beeinträchtigt?<br />

1. Werden im Rahmen der nachfolgenden Hilfeleistung von uns Dienstleister (Dritte)<br />

benannt <strong>und</strong> diese in Anspruch genommen, zahlen wir die daraus entstandenen<br />

Kosten nicht:<br />

1.1 Information r<strong>und</strong> um die Pfl egethematik <strong>und</strong> Benennung von Pfl e geinrichtungen;<br />

F Welche Hilfeleistungen erbringen wir nach Unfalltod?<br />

Wir organisieren den Rücktransport zum letzten ständigen Wohnsitz <strong>und</strong> übernehmen<br />

die Kosten.


BOXplus Extra<br />

Besondere Bedingungen für die Privathaftpfl ichtversicherung (05/09)<br />

A Welche Regelungen gelten?<br />

1. Die Regelungen der BOXplus Extra Bedingungen für die Privathaftpfl ichtversicherung.<br />

2. Die Regelungen der Allgemeinen Bedingungen für BOXplus.<br />

B Wo <strong>und</strong> bis zu welcher Höhe besteht Versicherungsschutz?<br />

1. Versicherungsschutz besteht während der Laufzeit des Versiche rungsvertrages<br />

weltweit.<br />

2. Der Versicherungsschutz besteht bis zu den im Versicherungsschein jeweils<br />

genannten Versicherungssummen.<br />

C Welche Personen haben Versicherungsschutz?<br />

1. Versicherungsschutz haben folgende Personen<br />

1.1 bei der Mehrpersonen-Deckung:<br />

1.1.1 Sie;<br />

1.1.2 Ihr Ehepartner oder eingetragener Lebenspartner;<br />

1.1.3 weitere dauerhaft in Ihrem Haushalt lebenden Personen<br />

(z.B. nichtehelicher Lebenspartner <strong>und</strong> Kinder);<br />

1.1.4 unverheiratete Kinder der in 1.1.1 bis 1.1.3 genannten Personen während<br />

ihrer Ausbildung, während ihres Zivil- oder Gr<strong>und</strong>wehrdien stes einschließlich des<br />

freiwilligen zusätzlichen Gr<strong>und</strong>wehrdienstes oder des freiwilligen sozialen/ökologischen<br />

Jahres, auch wenn keine häusli che Gemeinschaft besteht;<br />

1.1.5 unverheiratete Kinder der in 1.1.1 bis 1.1.3 genannten Personen nach<br />

Abschluss ihrer Ausbildung, ihres Zivil- oder Gr<strong>und</strong>wehrdienstes einschließlich<br />

des freiwilligen zusätzlichen Gr<strong>und</strong>wehrdienstes oder des freiwilligen sozialen/<br />

ökologischen Jahres bis zur Aufnahme einer be rufl ichen Tätigkeit, längstens<br />

für drei Monate, auch wenn keine häusli che Gemeinschaft besteht;<br />

1.1.6 bisher mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebende Personen bis zu drei<br />

Monaten nach Auszug, soweit aus einer anderweitig bestehen den Versicherung<br />

kein Versicherungsschutz erlangt werden kann;<br />

1.2 bei der Zweipersonen-Deckung<br />

1.2.1 Sie <strong>und</strong> nur eine der nachfolgend genannten Personen:<br />

1.2.1.1 Ihr Ehepartner oder eingetragener Lebenspartner;<br />

1.2.1.2 eine weitere dauerhaft in Ihrem Haushalt lebende Person<br />

(z.B. nichtehelicher Lebenspartner oder Kind);<br />

1.2.1.2.1 ein unverheiratetes Kind auch während seiner Ausbildung, während<br />

seines Zivil- oder Gr<strong>und</strong>wehrdienstes einschließlich des frei willigen zusätzlichen<br />

Gr<strong>und</strong>wehrdienstes oder des freiwilligen sozialen/ökologischen Jahres, auch<br />

wenn keine häusliche Gemeinschaft besteht;<br />

1.2.1.2.2 ein unverheiratetes Kind nach Abschluss seiner Ausbildung, seines<br />

Zivil- oder Gr<strong>und</strong>wehrdienstes einschließlich des freiwilligen zu sätzlichen Gr<strong>und</strong>wehrdienstes<br />

oder des freiwilligen sozialen/ökologischen Jahres bis zur Aufnahme<br />

einer berufl ichen Tä tigkeit, längstens für drei Monate, auch wenn keine häusliche<br />

Gemein schaft besteht;<br />

1.2.2.3 eine bisher mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebende Per son bis zu<br />

drei Monaten nach Auszug, soweit aus einer anderweitig bestehenden Versicherung<br />

kein Versicherungsschutz erlangt werden kann;<br />

1.3 bei der Einpersonen-Deckung:<br />

1.3.1 Sie;<br />

Für alle Bausteine:<br />

2. Keinen Versicherungsschutz haben:<br />

Besucher, Gäste <strong>und</strong> Untermieter.<br />

D Welche weiteren Personen sind versichert?<br />

1. Versichert sind:<br />

1.1 Personen, die bei Unglücksfällen zu Gunsten der gemäß C versi cherten<br />

Personen Rettungs- oder Hilfshandlungen vornehmen;<br />

1.2 Personen, die aus Gefälligkeit für die gemäß C versicherten Perso nen<br />

Handlungen vornehmen;<br />

1.3 Hausangestellte, Au-Pair, Kinderpfl egepersonen, Pfl egepersonen <strong>und</strong> son stige<br />

kurzfristig beschäftigte Personen aus ihrer Tätigkeit für die gemäß C versicherten<br />

Personen;<br />

1.4 Minderjährige, die bei den in C genannten Personen zu Besuch sind <strong>und</strong> für<br />

die sie die Aufsichtspfl icht haben. Versicherungsschutz besteht jedoch nur, soweit<br />

aus einer anderen Haftpfl ichtversicherung kein Er satz erlangt werden kann.<br />

1.5 Angehörige (1. Grades) der in C ge nannten Personen in Alten- <strong>und</strong> Pfl egeheimen<br />

oder ähnlichen Einrich tungen, soweit aus einer anderweitig bestehenden<br />

Versicherung kein Versicherungsschutz erlangt werden kann.<br />

E Welche Schäden sind versichert?<br />

1. Versichert ist die Inanspruchnahme aus Schadenereignissen, die während der<br />

Wirksamkeit des Vertrages eintreten. Diese Schadenereig nisse haben zur Folge:<br />

1.1 die Tötung, die Körperverletzung oder sonstige Ges<strong>und</strong>heitsschädi gung<br />

anderer Personen (Personenschaden);<br />

1.2 die Zerstörung, die Beschädigung oder das Abhandenkommen von Sachen <strong>und</strong><br />

Tieren Dritter (Sachschaden);<br />

1.3 die Beeinträchtigung nur des Vermögens Dritter (Vermögensscha den).<br />

2. Den Ersatz dieses Schadens fordert der Geschädigte aufgr<strong>und</strong> ge setzlicher<br />

Haftpfl ichtbestimmungen von gemäß C versicherten Perso nen in ihrer Eigenschaft<br />

als Privatperson.<br />

– 87 –<br />

21008160<br />

3. Den Ersatz dieses Schadens fordert der Geschädigte aufgr<strong>und</strong> ge setzlicher<br />

Haftpfl ichtbestimmungen von den unter D genannten Perso nen für die Schadenereignisse,<br />

die sie aus ihrer Tätigkeit für die gemäß C versicherten Personen<br />

gegenüber Dritten verursachen.<br />

4. Versicherungsschutz besteht für den Fall, dass die unter C genannten Personen<br />

in einer Notfallsituation von einem Dritten freiwillig Hilfe erhalten <strong>und</strong> deswegen<br />

auf Ersatz der Aufwendungen in Anspruch ge nommen werden, die dem Dritten<br />

aufgr<strong>und</strong> seiner freiwilligen Hilfelei stung entstehen.<br />

5. Versichert ist weiterhin die Inanspruchnahme der unter C genannten Personen<br />

aus Sachschäden, die während der Wirksamkeit des Vertrages eintreten aufgr<strong>und</strong><br />

betrieblich <strong>und</strong> arbeitsvertraglich veranlasster Tätig keiten gegenüber Arbeitgebern,<br />

Arbeitskollegen <strong>und</strong> sonstigen Dritten sowie aus Personenschäden aufgr<strong>und</strong> betrieblich<br />

<strong>und</strong> arbeitsvertraglich veranlasster Tätigkeiten gegenüber den sonstigen<br />

Dritten, soweit nicht anderweitig Haftpfl ichtversicherungsschutz besteht.<br />

6. Versicherungsschutz besteht für die gemäß C versicherten Personen in ihrer<br />

Eigenschaft als Tagespfl egeperson.<br />

7. Versicherungsschutz besteht für die gemäß C versicherten Personen während<br />

des Zivildienstes, des, ggf. auch verlängerten, Gr<strong>und</strong>wehrdien stes <strong>und</strong> bei Wehrübungen<br />

der deutschen B<strong>und</strong>eswehr, deren Dauer drei Monate nicht überschreiten.<br />

7.1 Versicherungsschutz besteht auch<br />

7.1.1 für den Gebrauch von nicht versicherungspfl ichtigen Rad- <strong>und</strong> Kettenfahrzeugen<br />

sowie von Luft-<strong>und</strong> Wasserfahrzeugen;<br />

7.1.2 für Sachschäden an persönlichen Ausrüstungsgegenständen.<br />

7.2 Wir leisten maximal 1,5 Messbeträge des in der Einziehungsrichtli nie der<br />

B<strong>und</strong>eswehr festgelegten persönlichen Messbetrages bei Schadenersatzansprüchen<br />

an B<strong>und</strong>eswehrangehörige.<br />

8. Hat der Versicherungsnehmer im Ausland durch behördliche An ordnung eine<br />

Kaution zur Sicherstellung von Leistungen aufgr<strong>und</strong> sei ner gesetzlichen Haftpfl icht<br />

zu hinterlegen, stellt der Versicherer dem Versicherungsnehmer den erforderlichen<br />

Betrag bis zu dem im Versi cherungsschein genannten Betrag je Versicherungsfall<br />

zur Verfügung.<br />

Der Kautionsbetrag wird auf eine vom Versicherer zu leistende Schadenersatzzahlung<br />

angerechnet.<br />

Ist die Kaution höher als der zu leistende Schadenersatz, so ist der Versicherungsnehmer<br />

verpfl ichtet, die Differenz zurückzuzahlen. Das gleiche gilt, wenn die<br />

Kaution als Strafe, Geldbuße oder für die Durch setzung nicht versicherter Schadenersatzforderungen<br />

einbehalten wird oder die Kaution verfallen ist.<br />

F Welche Schäden/Eigenschaften/Tätigkeiten sind nicht versichert?<br />

1. Kein Versicherungsschutz besteht für gesetzliche Haftpfl ichtansprü che aus<br />

Schadenereignissen<br />

1.1 durch folgende Tätigkeiten:<br />

1.1.1 Ausüben der Jagd;<br />

1.1.2 Halten von H<strong>und</strong>en;<br />

1.1.2.1 mitversichert ist jedoch das Halten von Behindertenbegleith<strong>und</strong>en, Hör<strong>und</strong><br />

Signalh<strong>und</strong>en;<br />

1.1.3 Halten von Pferden;<br />

1.1.4 gewerbsmäßiges Halten von Nutztieren oder Besitzen wilder Tie re;<br />

1.1.5 wegen Personen-, Sach- <strong>und</strong> Vermögensschäden aus der selbst ständigen,<br />

frei-, haupt- <strong>und</strong> nebenberufl ichen, gewerblichen <strong>und</strong> haupt amtlichen Tätigkeit<br />

oder dienstlicher Verrichtung;<br />

1.1.6 wegen Personen-, Sach- <strong>und</strong> Vermögensschäden aus dem Führen von<br />

Betrieben.<br />

1.2 in der Eigenschaft als Inhaber von<br />

1.2.1 Wohnungen mit einem Gewerbefl ächenanteil von mehr als 50 %;<br />

1.2.2 Immobilien<br />

1.2.2.1 mit einer Wohnung <strong>und</strong> einem Gewerbefl ächenanteil von mehr als 50 %<br />

1.2.2.2 mit mehr als zwei Wohnungen <strong>und</strong> einer Einliegerwohnung;<br />

1.2.2.3 mit mehr als zwei Wohnungen <strong>und</strong> zusätzlichen gewerblich ge nutzten<br />

Flächen;<br />

1.2.2.4 mit ausschließlich gewerblicher Nutzung;<br />

1.2.3 von Heizöltanks nicht mitversicherter Immobilien;<br />

1.2.3.1 mitversichert sind jedoch Heizöltanks versicherter Immobilien mit einem<br />

Gesamtfassungsvermögen von jeweils bis zu 12.000 Litern Heizöl;<br />

1.2.4 Abwassergruben nicht mitversicherter Immobilien;<br />

1.2.4.1 mitversichert sind jedoch privat genutzte Abwassergruben versicherter Immobilien<br />

ausschließlich für häusliche Abwässer ohne Einleitung in ein Gewässer,<br />

soweit diese Abwassergruben nach 1945 erbaut wurden.<br />

1.2.5 Photovoltaik- <strong>und</strong> Solaranlagen auf nicht versicherten Immobilien <strong>und</strong> nicht<br />

versicherten Gr<strong>und</strong>stücken;<br />

1.2.5.1 mitversichert sind jedoch Photovoltaik- <strong>und</strong> Solaranlagen auf versicherten<br />

Immobilien <strong>und</strong> versicherten Gr<strong>und</strong>stücken zur privaten <strong>und</strong> gewerblichen Nutzung;<br />

1.2.6 unbebauten Gr<strong>und</strong>stücken mit einer Größe von jeweils mehr als 2000 m 2<br />

ohne oder mit Gebäuden bis 10 m 2 Gr<strong>und</strong>fl äche;<br />

1.3 in der Eigenschaft als<br />

1.3.1 Bauherr von Bauvorhaben, deren Bauzeit ab Einrichtung der Baustelle bis<br />

zur Fertigstellung des Bauvorhabens mehr als 6 Monate beträgt;<br />

1.3.2 Führer, Halter, Eigentümer <strong>und</strong> Besitzer von


1.3.2.1 fremden <strong>und</strong> eigenen Motorbooten, soweit für das Führen eine behördliche<br />

Erlaubnis notwendig ist, eigenen Segelbooten über 12 m 2 Segelfäche (ohne<br />

Spinnacker), eigenen <strong>und</strong> fremden Kite-Sailinggerä ten, die der Versicherungspfl icht<br />

unterliegen <strong>und</strong> eigenen Jetski.<br />

1.3.2.2 Luftfahrzeugen <strong>und</strong> -geräten über 5 kg Fluggewicht;<br />

1.3.2.3 Luftfahrzeugen <strong>und</strong> -geräten mit Antrieben jeder Art.<br />

1.4 wegen Sach- <strong>und</strong> Vermögensschäden der im Haushalt lebenden Personen<br />

untereinander.<br />

1.5 die vorsätzlich herbeigeführt wurden;<br />

1.6 infolge vorsätzlich, rechtswidrig begangener Straftaten;<br />

1.7 durch unerlaubten Besitz <strong>und</strong> Gebrauch von Waffen <strong>und</strong> Munition;<br />

1.8 die durch Vertrag oder Zusage über den Umfang der gesetzlichen Haftpfl icht<br />

der versicherten Personen hinausgehen;<br />

1.9 infolge Übertragungen von Krankheiten oder Infektionen, es sei denn, der<br />

Versicherungsnehmer beweist, dass er weder vorsätzlich noch grob fahrlässig<br />

gehandelt hat;<br />

1.10 wegen Abnutzung, Verschleiß, Alterung oder übermäßiger Bean spruchung von<br />

Sachen, die die versicherten Personen gemietet, gelie hen, gepachtet oder geleast<br />

haben;<br />

1.11 wegen Schäden an Sachen, die vertraglich verwahrt oder durch verbotene<br />

Eigenmacht erlangt wurden;<br />

1.12 für Glasschäden, soweit Sie sich gesondert hiergegen versichern können;<br />

1.13 die auf Asbest, asbesthaltige Substanzen oder Erzeugnisse zurück zuführen<br />

sind.<br />

G Was leisten wir?<br />

Wir leisten:<br />

1. Klärung der Sach- <strong>und</strong> Rechtslage zur Entscheidung über die nach folgenden<br />

Leistungen;<br />

2. bei berechtigten Ansprüchen Ersatz des Schadens, der dem Geschä digten entstanden<br />

ist. Anerkenntnisse <strong>und</strong> Vergleiche, die vom Versi cherungsnehmer ohne<br />

Zustimmung des Versicherers abgegeben oder geschlossen worden sind, binden<br />

den Versicherer nur, soweit der An spruch auch ohne Anerkenntnis oder Vergleich<br />

bestanden hätte.<br />

3. Abwehr unberechtigter Ansprüche;<br />

4. Ersatz der Aufwendungen, die nötig sind um Schäden, die an ihren unbeweglichen<br />

Sachen dadurch verursacht werden, dass Heizöl aus den über diesen Vertrag<br />

versicherten Heizungsanlagen – auch allmählich – bestimmungswidrig austritt;<br />

5. in einem Strafverfahren Übernahme der Gebühren für einen Straf verteidiger,<br />

sofern das Strafverfahren ein versichertes Schadenereignis betreffen kann <strong>und</strong> die<br />

Bestellung des Verteidigers von uns gewünscht oder genehmigt wird;<br />

6. im Falle eines Rechtsstreites über einen versicherten Anspruch zwi schen versicherten<br />

Personen <strong>und</strong> einem oder mehreren Dritten, die Führung des Prozesses im<br />

Namen der versicherten Person/en auf un sere Kosten;<br />

7. Ersatz aller Aufwendungen – auch erfolgloser –, die ihnen bei Eintritt eines Versicherungsfalles<br />

im Rahmen der Schadenminderung oder -ab wendung entstehen.<br />

8. Bei in den USA, Kanada <strong>und</strong> in den Gebieten, die der US-amerika nischen<br />

Gerichtsbarkeit (z.B. in Puerto Rico oder Guam) unterliegen, eintretenden<br />

Versicherungsfällen oder dort geltend gemachten Ansprü chen werden unsere<br />

Aufwendungen für Anwalts-, Sachverständigen-, Zeugen <strong>und</strong> Gerichtskosten zur<br />

Abwendung oder Minderung des Schadens bei oder nach Eintritt des Versicherungsfalles<br />

sowie Schaden ermittlungskosten, auch Reisekosten, die uns nicht<br />

selbst entstehen, auf die Deckungssumme angerechnet.<br />

Dies gilt auch dann, wenn die Kosten auf Weisung des Versicherers entstanden<br />

sind.<br />

H Für welche Schadenereignisse bestehen besondere Entschädigungs grenzen?<br />

1. Für die gemäß C <strong>und</strong> D versicherten Personen besteht Versiche rungsschutz<br />

jeweils bis zu den im Versicherungsschein angegebenen besonderen Deckungssummen<br />

für:<br />

1.1 das Abhandenkommen von<br />

1.1.1 fremden Schlüsseln/Code-Cards;<br />

1.1.2 Schlüsseln/Code-Cards in Ihrer Eigenschaft als Sonder- oder Mit eigentümer,<br />

abzüglich Ihres Eigenanteils;<br />

1.1.3 mitversichert ist ein Objektschutz bis zu 14 Tagen, gerechnet ab dem Zeitpunkt,<br />

an dem das Abhandenkommen fremder Schlüssel/Code-Cards festgestellt<br />

wurde;<br />

1.2 das Abhandenkommen von sonstigen fremden beweglichen Sachen;<br />

1.3 die Beschädigung oder Zerstörung von gemieteten, geliehenen, ge pachteten,<br />

geleasten oder gefälligkeitshalber überlassenen fremden be weglichen Sachen, die<br />

nicht Einrichtungsgegenstände/Inventar in Zim mern von Beherbergungsbetrieben,<br />

Ferienwohnungen <strong>und</strong> -häusern sind.<br />

2. Verursacht ein versicherter Minderjähriger oder deliktunfähiger Volljähriger<br />

2.1 einen Sachschaden, für den er wegen seiner Minderjährigkeit/Deliktunfähigkeit<br />

nicht verantwortlich ist, leisten wir bis zu dem im Versicherungsschein genannten<br />

Betrag zugunsten des Geschädigten eine Entschädigung;<br />

2.2 einen Personenschaden, für den er wegen seiner Minderjährigkeit/Deliktunfähigkeit<br />

nicht verantwortlich ist, leisten wir bis zu dem im Versicherungsschein<br />

genannten Betrag zugunsten der verletzten Person eine Entschädigung, soweit<br />

diese nicht auf andere Weise Ersatz erlan gen kann.<br />

2.3 Die geschädigte Person ist berechtigt, ihren Versicherungsanspruch gegen uns<br />

direkt geltend zu machen.<br />

2.4 Für die Entschädigungsleistung kommen die gesetzlichen Voraus setzungen zur<br />

Anwendung, aufgr<strong>und</strong> derer einem Geschädigten Scha denersatz zusteht.<br />

– 88 –<br />

3. Versichert sind die Personen- <strong>und</strong> Sachschäden zu E 5 bis zu dem im Versicherungsschein<br />

genannten Betrag.<br />

4. Versichert ist eine Kautionsvorleistung zu E 8 bis zu dem im Versicherungsschein<br />

genannten Betrag.<br />

I Welche Leistungen erbringen wir bei Schäden aus Anlass von<br />

Gefäl ligkeitshandlungen?<br />

1. Verursachen die gemäß C versicherten Personen bei einer Gefällig keitshandlung<br />

einen Schaden, leisten wir bis zu den im Versicherungs schein angegebenen<br />

Deckungssummen Ersatz.<br />

2. Wir berufen uns bei Gefälligkeitshandlungen nicht auf einen etwa bestehenden<br />

Haftungsausschluss.<br />

3. Für die Entschädigungsleistung kommen die gesetzlichen Voraussetzungen zur<br />

Anwendung, aufgr<strong>und</strong> derer einem Geschädigten Schaden ersatz zusteht.<br />

J Für welche Schäden besteht bei dem Gebrauch von Kraftfahrzeugen Versicherungsschutz<br />

<strong>und</strong> bei welchen nicht?<br />

1. Kein Versicherungsschutz besteht generell wegen Schäden, die die nach C oder<br />

D versicherten Personen in Ihrer Eigenschaft als Eigentü mer, Halter oder Führer<br />

durch den Gebrauch eines Kraftfahrzeuges (auch Gabelstapler), Kraftfahrzeuganhängers<br />

oder selbstfahrender Ar beitsmaschinen verursachen.<br />

2. Versicherungsschutz besteht jedoch abweichend von J 1. für Schä den, die<br />

Dritten entstehen durch:<br />

2.1 Be- <strong>und</strong> Entladen von Kraftfahrzeugen;<br />

2.2 einen Mitfahrer beim Öffnen der Kraftfahrzeugtür, ausgeschlossen bleiben<br />

Personen- <strong>und</strong> Vermögensschäden;<br />

2.3 manuelle Reinigungs- <strong>und</strong> Pfl egearbeiten am Kraftfahrzeug/Kraftfahrzeuganhänger,<br />

ausgeschlossen bleiben Schäden an der Umwelt;<br />

2.4 den Gebrauch eines Kraftfahrzeuges (auch Gabelstapler) mit einer zulässigen<br />

Höchstgeschwindigkeit bis 6 km/h oder auf nicht-öffentli chen (auch nicht teilöffentlichen)<br />

Wegen <strong>und</strong> Plätzen ohne Geschwin digkeitsbegrenzung fahrende<br />

Kraftfahrzeuge, Kraftfahrzeuganhänger <strong>und</strong> Golfwagen, sofern aus einer anderweitig<br />

bestehenden Versicherung kein Versicherungsschutz geboten werden<br />

kann oder es auf die Erzie lung von Höchstgeschwindigkeiten ankommt;<br />

2.5 Krankenfahrstühle<br />

2.6 nicht versicherungspfl ichtige eigene Kraftfahrzeuganhänger;<br />

2.7 dauerhaft zu Wohnzwecken abgestellte nicht zugelassene<br />

Wohnwagenanhänger;<br />

2.8 selbstfahrende Arbeitsmaschinen mit einer zulässigen Höchstge schwindigkeit<br />

bis 20 km/h;<br />

2.9 manuelles Bewegen von nicht zulassungspfl ichtigen Kraftfahrzeug anhängern,<br />

sofern hierfür keine anderweitige Deckung besteht.<br />

3. Beschädigt eine unter C genannte Person ein vollkaskoversichertes Kraftfahrzeug<br />

durch den Gebrauch dieses Kraftfahrzeugs, das sie von einem Dritten<br />

geliehen, gemietet oder gefälligkeitshalber erhalten hat, besteht abweichend von<br />

J 1. Versicherungsschutz maximal bis zur Hö he der vereinbarten Selbstbeteiligung<br />

der Vollkaskoversicherung;<br />

4. Versicherungsschutz besteht darüber hinaus für den Gebrauch von ferngelenkten<br />

Modellfahrzeugen, sofern hierfür keine anderweitige Deckung erlangt<br />

werden kann.<br />

K Welche besondere Leistung erbringen wir, wenn ein Dritter Sie<br />

ge schädigt hat?<br />

1. Wir bieten den gemäß C versicherten Personen ab dem im Versiche rungsschein<br />

genannten Betrag Versicherungsschutz für den Fall, dass wegen eines Schadenereignisses,<br />

das während der Wirksamkeit dieses Vertrages eingetreten ist:<br />

1.1 ein Dritter ihnen einen Personen- <strong>und</strong>/oder Sachschaden zugefügt <strong>und</strong> damit<br />

gegen gesetzliche Haftpfl ichtbestimmungen privatrechtlichen Inhalts verstoßen<br />

hat sowie<br />

1.2 dieser seine aus gesetzlichen Haftpfl ichtbestimmungen privatrecht lichen<br />

Inhalts resultierende Verpfl ichtung zum Schadenersatz ganz oder teilweise nicht<br />

erfüllen kann <strong>und</strong><br />

1.3 Sie gegen diesen ein rechtskräftiges, vollstreckbares Urteil wegen dieses<br />

Haftpfl ichtschadens erstritten haben.<br />

2. Die gemäß C versicherten Personen erhalten die Geldleistung auf Antrag <strong>und</strong><br />

nach Übersendung folgender Unterlagen:<br />

2.1 Klageschrift;<br />

2.2 vollstreckbare Ausfertigung des Urteils im Original;<br />

2.3 Vollstreckungsprotokoll, aus dem sich die Erfolglosigkeit der Voll streckung<br />

ergibt oder Protokoll über die Abgabe der eidesstattlichen Versicherung durch den<br />

Dritten in diesem Verfahren.<br />

3. Die Geldleistung wird nur erbracht im Rahmen unserer vertraglich vereinbarten<br />

Versicherungssummen, soweit die gemäß C versicherten Per sonen nicht anderweitig<br />

Ersatz erlangen können.<br />

4. Haben wir gemäß K 3. unsere Geldleistung erbracht, geht der An spruch gegen<br />

den Dritten auf uns über.<br />

5. Ist die gerichtliche Durchsetzung eines Schadenersatzanspruchs ge mäß 1.2<br />

erforderlich <strong>und</strong> nicht durch eine anderweitig bestehende Ver sicherung möglich<br />

übernimmt der Versicherer die hierfür gesetzlich be stimmten Kosten, wenn eine<br />

hinreichende Aussicht auf Erfolg besteht <strong>und</strong> nicht mutwillig erscheint, sofern der<br />

Streitwert den im Versiche rungsschein genannten Betrag übersteigt.<br />

5.1 Die Entschädigung ist je Rechtschutzfall auf den im Versicherungs schein<br />

genannten Betrag begrenzt.<br />

5.2 Anspruch auf Kostenersatz besteht bis zur Höhe der gesetzlichen Vergütung<br />

vom ersten Ereignis an, durch das der Schaden verursacht wurde, sofern er


während der Wirksamkeit des Vertrages eingetreten ist <strong>und</strong> längstens zwei Jahre<br />

nach Vertragsablauf geltend gemacht wird.<br />

5.3 Wir leisten bis zur Höhe der gesetzlichen Vergütung eines am Ort des<br />

zuständigen Gerichtes ansässigen Rechtsanwaltes Ihrer Wahl <strong>und</strong> übernehmen<br />

die Gerichtskosten; die Entschädigung für Zeugen <strong>und</strong> Sachverständige, die vom<br />

Gericht herangezogen werden; die Kosten für Gerichtsvollzieher, die Übernahme<br />

der notwendigen Reisekosten der versicherten Personen, wenn deren Erscheinen<br />

als Partei vorgeschrie ben ist <strong>und</strong> das zuständige Gericht im Ausland liegt. Die Kosten<br />

wer den bis zur Höhe der für Geschäftsreisen von deutschen Rechtsanwäl ten<br />

geltenden Sätze übernommen; die dem Gegner durch die Wahrneh mung der rechtlichen<br />

Interessen entstandenen Kosten, soweit eine ver sicherte Person zu deren<br />

Erstattung verpfl ichtet ist; die Kosten bei güt licher Erledigung (gerichtlicher oder<br />

außergerichtlicher Vergleich), die dem Verhältnis des Obsiegens zum Unterliegen<br />

entspricht. Ein insoweit auf uns übergehender materiell-rechtlicher Kostenerstattungsanspruch<br />

bleibt hiervon unberührt; außerdem zahlen wir die Kosten für bis zu<br />

drei Zwangsvollstreckungsmaßnahmen.<br />

Wir leisten nicht,<br />

- wenn Kosten ohne Rechtspfl icht übernommen wurden;<br />

- wenn Kosten für Zwangsvollstreckungsmaßnahmen entstehen, die später als<br />

ein Jahr nach Rechtskraft des Vollstreckungstitels eingeleitet werden<br />

- die Übernahme der Kosten, zu der ein anderer verpfl ichtet wäre, wenn der<br />

Rechtsschutzversicherungsvertrag nicht bestünde;<br />

5.4 Die Übernahme der Kosten können Sie von uns verlangen, sobald Sie zu der<br />

Zahlung verpfl ichtet sind <strong>und</strong> die Zahlung der Höhe nach nachweisen oder sie<br />

dieser Verpfl ichtung bereits nachgekommen sind.<br />

5.5 Kein Versicherungsschutz besteht für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen<br />

im Zusammenhang mit<br />

5.5.1 Bergbauschäden an Gr<strong>und</strong>stücken <strong>und</strong> Gebäuden;<br />

5.5.2 Erwerb oder Veräußerung eines zu Bauzwecken bestimmten Gr<strong>und</strong>stückes;<br />

5.5.3 Erwerb oder Veräußerung eines nicht selbst zu nutzenden bzw. genutzten<br />

Gr<strong>und</strong>stückes, Gebäudes oder Gebäudeteiles;<br />

5.5.4 Planung oder Errichtung eines Gebäudes oder Gebäudeteiles (einschließlich<br />

Gestaltung <strong>und</strong> aller notwendigen Vorstufen für die Er richtung);<br />

5.5.5 genehmigungspfl ichtigen baulichen Veränderungen eines Gr<strong>und</strong> stückes, Gebäudes<br />

oder Gebäudeteiles, das sich im Eigentum oder Be sitz einer versicherten<br />

Person befi ndet oder das diese zu erwerben oder in Besitz zu nehmen beabsichtigt,<br />

einschließlich notwendiger Vor- oder Nacharbeiten, auch Kauf von Baumaterialien.<br />

Genehmigungs- <strong>und</strong>/oder anzeigefreie Veränderungen sind im Übrigen nicht<br />

ausge schlossen;<br />

5.5.6 Verfahren vor Verfassungsgerichten in Enteignungs-, Planfest stellungs-,<br />

Flurbereinigungs- sowie im Baugesetzbuch geregelten Ange legenheiten;<br />

5.5.7 aus der selbstständigen, frei-, haupt- <strong>und</strong> nebenberufl ichen, ge werblichen<br />

<strong>und</strong> hauptamtlichen Tätigkeit oder dienstlicher Verrichtung;<br />

5.5.8 wegen Schäden der im Haushalt lebenden Personen untereinander<br />

5.6 Vor Klageerhebung (oder Einlegung eines Rechtsmittels) haben Sie unsere<br />

Zustimmung einzuholen, den rechtskräftigen Abschluss eines eventuellen anderen<br />

gerichtlichen Verfahrens in einer gleichen Angele genheit abzuwarten, das tatsächliche<br />

oder rechtliche Bedeutung für den beabsichtigten Rechtsstreit haben kann.<br />

Wird eine der oben genannten Obliegenheiten vorsätzlich verletzt, ver lieren Sie<br />

Ihren Versicherungsschutz. Bei grob fahrlässiger Verletzung einer Obliegenheit<br />

sind wir berechtigt, unsere Leistung in einem der Schwere Ihres Verschuldens<br />

entsprechenden Verhältnis zu kürzen. Weisen Sie nach, dass Sie die Obliegenheit<br />

nicht grob fahrlässig verletzt haben, bleibt der Versicherungsschutz bestehen.<br />

Der Versicherungs schutz bleibt auch bestehen, wenn Sie nachweisen, dass die<br />

Verletzung der Obliegenheit weder für den Eintritt oder die Feststellung des Versicherungsfalles<br />

noch für die Feststellung oder den Umfang unserer obliegenden<br />

Leistung ursächlich war. Das gilt nicht, wenn Sie die Obliegenheit arglistig verletzt<br />

haben.<br />

5.7 Da der Versicherer die Rechtschutzversicherung nicht selbst betrei ben darf<br />

hat er für die gemäß C versicherten Personen eine entspre chende Versicherung<br />

bei der ROLAND Rechtsschutz-Versicherungs-AG, Köln abgeschlossen.<br />

L Für welche Risiken bieten wir Ihnen beitragsfreien Versicherungs schutz <strong>und</strong><br />

für welche nicht?<br />

1. Im Rahmen dieses Vertrages bieten wir sofort Vorsorgeschutz für Haftpfl ichtansprüche<br />

wegen:<br />

1.1 Personen-, Sach- <strong>und</strong> Vermögensschäden durch neu hinzukom mende<br />

Personen;<br />

1.2 Personen- <strong>und</strong> Sachschäden aus neu hinzukommenden Risiken.<br />

1.3 Teilen Sie uns das Hinzukommen neuer Personen oder Risiken spätestens<br />

auf der Jahresmeldung mit.<br />

2. Teilen Sie uns bitte mit, wann aus Ihrem Mehrpersonenhaushalt auf Dauer ein<br />

Zwei- oder Einpersonenhaushalt geworden ist. Ab diesem Zeitpunkt reduziert sich<br />

der Beitrag entsprechend.<br />

3. Nicht versichert sind hinzukommende Risiken, sofern eine anderweitige<br />

Deckung besteht.<br />

4. Die Regelung der Vorsorgeversicherung gilt nicht für Risiken:<br />

4.1 aus dem Eigentum, Besitz, Halten oder Führen eines Kraft-, Luft- oder Wasserfahrzeugs,<br />

soweit diese Fahrzeuge der Zulassungs- oder Führerscheinpfl icht<br />

unterliegen;<br />

4.2 aus dem Eigentum, Besitz, Betrieb oder Führen von Bahnen;<br />

4.3 die der Versicherungspfl icht unterliegen.<br />

M Wann endet der beitragsfreie Vorsorgeschutz?<br />

1. Dieser Vorsorgeschutz endet mit Ablauf des Versicherungsjahres, in dem eines<br />

dieser Risiken hinzugekommen ist. Teilen Sie uns das Hin zukommen eines neuen<br />

Risikos mit.<br />

– 89 –<br />

2. Mit Beginn des neuen Versicherungsjahres ist der entsprechende Beitrag für<br />

neu hinzugekommene Risiken zu zahlen.<br />

3. Der Versicherungsschutz für gewerbliche, berufl iche <strong>und</strong> dienstliche Haftpfl ichtrisiken<br />

erlischt mit Beginn des neuen Versicherungsjahres.<br />

4. Wird von Ihnen kein Versicherungsschutz gewünscht, entfällt dieser mit Ablauf<br />

des Versicherungsjahres, in dem eines dieser Risiken hinzu gekommen ist.<br />

N Welche Vollmachten gelten?<br />

1. Wir sind bevollmächtigt, alle zur Beilegung oder Abwehr des An spruchs uns<br />

zweckmäßig erscheinenden Erklärungen in Ihrem Namen abzugeben.<br />

2. Kommt es in einem Versicherungsfall zu einem Rechtsstreit zwischen Ihnen <strong>und</strong><br />

dem Geschädigten oder dessen Rechtsnachfolger, haben Sie uns die Prozessführung<br />

in Ihrem Namen zu überlassen. Die Kosten des Verfahrens tragen wir.<br />

O Welche allgemeinen Verhaltensregeln müssen Sie beachten?<br />

Damit wir unsere vertraglichen Leistungen erbringen können, haben Sie in dem<br />

Fall, dass Haftpfl ichtansprüche gegen die versicherten Per sonen erhoben werden<br />

könnten, folgendes zu beachten:<br />

1. Sie haben uns innerhalb einer Woche die Tatsachen anzuzeigen, die Ihre Verantwortlichkeit<br />

gegenüber einem Dritten zur Folge haben könnten. Macht der Dritte<br />

seinen Anspruch Ihnen gegenüber geltend, sind Sie zur Anzeige innerhalb einer<br />

Woche nach der Geltendmachung verpfl ichtet;<br />

2. wird gegen Sie ein Anspruch gerichtlich geltend gemacht, Prozess kostenhilfe<br />

beantragt, wird Ihnen gerichtlich der Streit verkündet, ha ben Sie dies unverzüglich<br />

anzuzeigen. Dies gilt auch, wenn gegen Sie wegen des den Anspruch begründenden<br />

Schadenereignisses ein Ermitt lungsverfahren eingeleitet wird;<br />

3. zur Wahrung der Fristen nach 1. <strong>und</strong> 2. genügt die rechtzeitige Ab sendung der<br />

Anzeige;<br />

4. das Führen einer gerichtlichen Auseinandersetzung (mit Ausnahme von K 5.)<br />

ist uns zu überlassen;<br />

5. unsere Fragen zum Versicherungsfall haben Sie vollständig <strong>und</strong> wahrheitsgemäß<br />

zu beantworten <strong>und</strong> alle für die Beurteilung des Versi cherungsfalles erheblichen<br />

Schriftstücke – soweit zumutbar – einzurei chen;<br />

6. den Schaden haben Sie im Rahmen Ihrer Möglichkeiten abzuwenden oder so<br />

gering wie möglich zu halten;<br />

7. die gemäß N geltenden Vollmachten dürfen Sie uns nicht entziehen.<br />

P Welche Rechtsfolgen treten bei Verletzung der Verhaltensregeln im<br />

Schadenfall ein?<br />

1. Haben Sie eine der Verhaltensregeln nach O 1., 2., 4., 5. <strong>und</strong> 6. ver letzt, entfällt<br />

unsere Leistungspfl icht, wenn Sie die Obliegenheit vor sätzlich verletzt haben.<br />

2. Im Fall einer grob fahrlässigen Verletzung einer der genannten Ver haltensregeln<br />

sind wir berechtigt, unsere Leistung in einem der Schwere Ihres Verschuldens<br />

entsprechenden Verhältnis zu kürzen. Dies ge schieht nicht, wenn Sie nachweisen,<br />

dass keine grobe Fahrlässigkeit vorlag.<br />

3. Abweichend von 1. <strong>und</strong> 2. sind wir zur Leistung verpfl ichtet, wenn Sie nachweisen,<br />

dass die Verletzung der Verhaltensregel weder für den Eintritt oder die<br />

Feststellung des Schadenereignisses noch für die Fest stellung oder den Umfang<br />

zur Leistungspfl icht ursächlich ist. Dies gilt nicht, wenn Sie die Verhaltensregel<br />

arglistig verletzt haben.<br />

4. Ganz oder teilweise leistungsfrei sind wir jedoch nur dann, wenn wir Sie durch<br />

gesonderte Mitteilung in Textform auf die Rechtsfolgen ge mäß Nr. 1. – 3. hingewiesen<br />

haben.


21008161<br />

BOXplus Standard<br />

Besondere Bedingungen für Privathaftpfl ichtversicherung (05/09)<br />

A Welche Regelungen gelten?<br />

1. Die Regelungen der BOXplus Standard Bedingungen für die Privathaftpfl ichtversicherung.<br />

2. Die Regelungen der Allgemeinen Bedingungen für die BOXplus-Bausteine.<br />

B Wo <strong>und</strong> bis zu welcher Höhe besteht Versicherungsschutz?<br />

1. Versicherungsschutz besteht während der Laufzeit des Versiche rungsvertrages<br />

weltweit bis zu drei Jahren.<br />

1.2 innerhalb der Europäischen Union (EU), den Mitgliedsstaa ten der Europäischen<br />

Freihandelsassoziation (EFTA) <strong>und</strong> der B<strong>und</strong>es republik Deutschland ohne zeitliche<br />

Begrenzung.<br />

2. Der Versicherungsschutz besteht bis zu den im Versicherungsschein jeweils<br />

genannten Versicherungssummen.<br />

C Welche Personen haben Versicherungsschutz?<br />

1. Versicherungsschutz haben folgende Personen<br />

1.1 bei der Mehrpersonen-Deckung:<br />

1.1.1 Sie;<br />

1.1.2 Ihr Ehepartner oder eingetragener Lebenspartner;<br />

1.1.3 weitere dauerhaft in Ihrem Haushalt lebenden Personen<br />

(z.B. nichtehelicher Lebenspartner <strong>und</strong> Kinder);<br />

1.1.4 unverheiratete Kinder der in 1.1.1 bis 1.1.3 genannten Personen während<br />

ihrer Ausbildung, während ihres Zivil- oder Gr<strong>und</strong>wehrdienstes einschließlich des<br />

freiwilligen zusätzlichen Gr<strong>und</strong>wehrdienstes oder des freiwilligen sozialen/ökologischen<br />

Jahres, auch wenn keine häusliche Gemeinschaft besteht;<br />

1.1.5 unverheiratete Kinder der in 1.1.1 bis 1.1.3 genannten Personen nach<br />

Abschluss ihrer Ausbildung, ihres Zivil- oder Gr<strong>und</strong>wehrdienstes einschließlich des<br />

freiwilligen zusätzlichen Gr<strong>und</strong>wehrdienstes oder des freiwilligen sozialen/ökologischen<br />

Jahres bis zur Aufnahme einer berufl ichen Tätigkeit, längstens für drei<br />

Monate, auch wenn keine häusliche Gemeinschaft besteht;<br />

1.1.6 bisher mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebenden Personen bis zu drei<br />

Monaten nach Auszug, soweit aus einer anderweitig bestehenden Versicherung<br />

kein Versicherungsschutz erlangt werden kann;<br />

1.2 bei der Zweipersonen-Deckung<br />

1.2.1 Sie <strong>und</strong> nur eine der nachfolgenden Personen;<br />

1.2.1.1 Ihr Ehepartner oder eingetragener Lebenspartner;<br />

1.2.1.2 eine weitere in Ihrem dauerhaft Haushalt lebenden Personen (z.B. nichtehelicher<br />

Lebenspartner <strong>und</strong> Kind);<br />

1.2.1.2.1 ein unverheiratetes Kind auch während seiner Ausbildung, während<br />

seines Zivil- oder Gr<strong>und</strong>wehrdienstes einschließlich des freiwilligen zusätzlichen<br />

Gr<strong>und</strong>wehrdienstes oder des freiwilligen sozialen/ökologeschen Jahres, auch<br />

wenn keine häusliche Gemeinschaft besteht;<br />

1.2.1.2.2 ein unverheiratetes Kind auch während seiner Ausbildung, während<br />

seines Zivil- oder Gr<strong>und</strong>wehrdienstes einschließlich des freiwilligen zusätzlichen<br />

Gr<strong>und</strong>wehrdienstes oder des freiwilligen sozialen/ökologeschen Jahres bis zur<br />

Aufnahme einer berufl ichen Tätigkeit, längstens für drei Monate, auch wenn keine<br />

häusliche Gemeinschaft besteht;<br />

1.2.1.2.3 eine bisher mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebende Person bis zu<br />

drei Monaten nach Auszug, soweit aus einer anderweitig bestehenden Versicherung<br />

kein Versicherungsschutz erlangt werden kann;<br />

1.3 bei der Einpersonen-Deckung<br />

1.3.1 Sie;<br />

Für alle Bausteine:<br />

2. Keinen Versicherungsschutz haben:<br />

Besucher, Gäste <strong>und</strong> Untermieter.<br />

D Welche weiteren Personen sind versichert?<br />

1. Versichert sind:<br />

1.1 Personen, die bei Unglücksfällen zu Gunsten der gemäß C versi cherten<br />

Personen Rettungs- oder Hilfshandlungen vornehmen;<br />

1.2 Personen, die aus Gefälligkeit für die gemäß C versicherten Personen Handlungen<br />

vornehmen;<br />

1.3 Hausangestellte, Au-Pair, Kinderpfl egeperon, Pfl egepersonen <strong>und</strong> son stige<br />

kurzfristig beschäftigte Personen aus ihrer Tätigkeit für die gemäß C versicherten<br />

Personen;<br />

1.4 Minderjährige, die bei den in C genannten Personen zu Besuch sind <strong>und</strong> für<br />

die sie die Aufsichtspfl icht haben. Versicherungsschutz besteht jedoch nur, soweit<br />

aus einer anderen Haftpfl ichtversicherung kein Ersatz erlangt werden kann.<br />

1.5 Angehörige (1. Grades) der in C genannten Personen in Alten- <strong>und</strong> Pfl egeheimen<br />

oder ähnlichen Einrich tungen, soweit aus einer anderweitig bestehenden<br />

Versicherung kein Versicherungsschutz erlangt werden kann.<br />

E Welche Schäden sind versichert?<br />

1. Versichert ist die Inanspruchnahme aus Schadenereignissen, die während der<br />

Wirksamkeit des Vertrages eintreten. Diese Schadenereig nisse können zur Folge<br />

haben:<br />

1.1 die Tötung, die Körperverletzung oder sonstige Ges<strong>und</strong>heitsschädi gung anderer<br />

Personen (Personenschaden);<br />

1.2 die Zerstörung, die Beschädigung oder das Abhandenkommen von Sachen <strong>und</strong><br />

Tieren Dritter (Sachschaden);<br />

– 90 –<br />

1.3 die Beeinträchtigung nur des Vermögens Dritter (Vermögensscha den).<br />

2. Den Ersatz dieses Schadens fordert der Geschädigte aufgr<strong>und</strong> ge setzlicher<br />

Haftpfl ichtbestimmungen von gemäß C versicherten Perso nen in ihrer Eigenschaft<br />

als Privatperson.<br />

3. Den Ersatz dieses Schadens fordert der Geschädigte aufgr<strong>und</strong> gesetzlicher<br />

Haftpfl ichtbestimmungen von den unter D genannten Personen für die Schadenereignisse,<br />

die sie aus ihrer Tätigkeit für die gemäß C versicherten Personen<br />

gegenüber Dritten verursachen.<br />

4. Versicherungsschutz besteht für den Fall, dass die unter C genannten Personen<br />

in einer Notfallsituation von einem Dritten freiwillig Hilfe erhalten <strong>und</strong> deswegen<br />

auf Ersatz der Aufwendungen in Anspruch ge nommen werden, die dem Dritten<br />

aufgr<strong>und</strong> seiner freiwilligen Hilfelei stung entstehen.<br />

5. Versichert ist weiterhin die Inanspruchnahme der unter C genannten Personen<br />

aus Sachschäden, die während der Wirksamkeit des Vertrages eintreten aufgr<strong>und</strong><br />

betrieblich <strong>und</strong> arbeitsvertraglich veranlasster Tätig keiten gegenüber Arbeitgebern,<br />

Arbeitskollegen <strong>und</strong> sonstigen Dritten sowie aus Personenschäden aufgr<strong>und</strong><br />

betrieblich <strong>und</strong> arbeitsvertraglich veranlasster Tätigkeiten gegenüber den sonstigen<br />

Dritten, soweit nicht anderweitig Haftpfl ichtversicherungsschutz besteht.<br />

6. Versicherungsschutz besteht für die gemäß C versicherten Personen in ihrer<br />

Eigenschaft als Tagespfl egeperson.<br />

7. Versicherungsschutz besteht für die gemäß C versicherten Personen während<br />

des Zivildienstes, des, ggf. auch verlängerten, Gr<strong>und</strong>wehrdien stes <strong>und</strong> bei Wehrübungen<br />

der deutschen B<strong>und</strong>eswehr, deren Dauer drei Monate nicht überschreiten.<br />

7.1 Versicherungsschutz besteht auch<br />

7.1.1 für den Gebrauch von nicht versicherungspfl ichtigen Rad- <strong>und</strong> Kettenfahrzeugen<br />

sowie von Luft- <strong>und</strong> Wasserfahrzeugen;<br />

7.1.2 für Sachschäden an persönlichen Ausrüstungsgegenständen.<br />

7.2 Wir leisten maximal 1,5 Messbeträge des in der Einziehungsrichtli nie der B<strong>und</strong>eswehr<br />

festgelgten persönlichen Messbetrages bei Schadenersatzansprüchen<br />

an B<strong>und</strong>eswehrangehörige.<br />

8. Hat der Versicherungsnehmer im Ausland durch behördliche An ordnung eine<br />

Kaution zur Sicherstellung von Leistungen aufgr<strong>und</strong> seiner gesetzlichen Haftpfl icht<br />

zu hinterlegen, stellt der Versicherer dem Versicherungsnehmer den erforderlichen<br />

Betrag bis zu dem im Versi cherungsschein genannten Betrag je Versicherungsfall<br />

zur Verfügung.<br />

Der Kautionsbetrag wird auf eine vom Versicherer zu leistende Schadenersatzzahlung<br />

angerechnet.<br />

Ist die Kaution höher als der zu leistende Schadenersatz, so ist der Versicherungsnehmer<br />

verpfl ichtet, die Differenz zurückzuzahlen. Das gleiche gilt, wenn die Kaution<br />

als Strafe, Geldbuße oder für die Durch setzung nicht versicherter Schadenersatzforderungen<br />

einbehalten wird oder die Kaution verfallen ist.<br />

F Welche Schäden/Eigenschaften/Tätigkeiten sind nicht versichert?<br />

1. Kein Versicherungsschutz besteht für gesetzliche Haftpfl ichtansprü che aus<br />

Schadenereignissen<br />

1.1 durch folgende Tätigkeiten:<br />

1.1.1 Ausüben der Jagd;<br />

1.1.2 Halten von H<strong>und</strong>en;<br />

1.1.2.1 mitversichert ist jedoch das Halten von Behindertenbegleith<strong>und</strong>en, Hör-<br />

<strong>und</strong> Signalh<strong>und</strong>en;<br />

1.1.3 Halten von Pferden;<br />

1.1.4 gewerbsmäßiges Halten von Nutztieren oder Besitzen wilder Tie re;<br />

1.1.5 wegen Personen-, Sach- <strong>und</strong> Vermögensschäden aus der selbstständigen,<br />

frei-, haupt- <strong>und</strong> nebenberufl ichen, gewerblichen <strong>und</strong> haupt amtlichen Tätigkeit oder<br />

dienstlicher Verrichtung;<br />

1.1.6 wegen Personen-, Sach- <strong>und</strong> Vermögensschäden aus dem Führen von<br />

Betrieben.<br />

1.2 in der Eigenschaft als Inhaber von<br />

1.2.1 Wohnungen mit einem Gewerbefl ächenanteil von mehr als 50 %;<br />

1.2.2 Immobilien:<br />

1.2.2.1 mit einer Wohnung <strong>und</strong> einem Gewerbefl ächenanteil von mehr als 50 %<br />

1.2.2.2 mit mehr als zwei Wohnungen;<br />

1.2.2.3 mit zwei <strong>und</strong> mehr Wohnungen <strong>und</strong> zusätzlichen gewerblich genutzten<br />

Flächen;<br />

1.2.2.4 mit ausschließlich gewerblicher Nutzung;<br />

1.2.3 von Heizöltanks nicht mitversicherter Immobilien;<br />

1.2.3.1 mitversichert sind jedoch Heizöltanks versicherter Immobilien mit einem<br />

Gesamtfassungsvermögen von jeweils bis zu 6.000 Liter Heizöl;<br />

1.2.4 Abwassergruben nicht mitversicherter Immobilien;<br />

1.2.4.1 mitversichert sind jedoch privat genutzte Abwassergruben versicherter Immobilien<br />

ausschließlich für häusliche Abwässer ohne Einleitung in ein Gewässer,<br />

soweit diese Abwassergruben nach 1945 erbaut wurden;<br />

1.2.5 Photovoltaik- <strong>und</strong> Solaranlagen auf nicht versicherten Immobilien <strong>und</strong> nicht<br />

versicherten Gr<strong>und</strong>stücken;<br />

1.2.5.1 mitversichert sind jedoch Photovoltaik- <strong>und</strong> Solaranlagen auf versicherten<br />

Immobilien <strong>und</strong> versicherten Gr<strong>und</strong>stücken zur privaten <strong>und</strong> gewerblichen Nutzung;<br />

1.2.6 unbebauten Gr<strong>und</strong>stücken mit einer Größe von jeweils mehr als 1.500 m 2<br />

ohne oder mit Gebäuden bis 10 m 2 Gr<strong>und</strong>fl äche;


1.3 in der Eigenschaft als<br />

1.3.1 Bauherr von Bauvorhaben, deren Bauzeit ab Einrichtung der Baustelle bis<br />

zur Fertigstellung des Bauvorhabens mehr als 4 Monate beträgt;<br />

1.3.2 Führer, Halter, Eigentümer <strong>und</strong> Besitzer von<br />

1.3.2.1 fremden <strong>und</strong> eigenen Motorbooten, soweit das Führen eine behördliche Erlaubnis<br />

notwendig ist, eigenen Segelbooten, eigenen Jet-Ski, eigenen <strong>und</strong> fremden<br />

Kite-Sailinggeräten, die der Versicherungspfl icht unterliegen;<br />

1.3.2.2 Luftfahrzeugen <strong>und</strong> -geräten über 5 kg Fluggewicht;<br />

1.4 wegen Sach- <strong>und</strong> Vermögensschäden der im Haushalt lebenden Personen<br />

untereinander;<br />

1.5 die vorsätzlich herbeigeführt wurden;<br />

1.6 infolge vorsätzlich, rechtswidrig begangener Straftaten;<br />

1.7 durch unerlaubten Besitz von Waffen <strong>und</strong> Munition;<br />

1.8 die durch Vertrag oder Zusage über den Umfang der gesetzlichen Haftpfl icht<br />

der versicherten Personen hinausgehen;<br />

1.9 infolge Übertragungen von Krankheiten oder Infektionen, es sei denn der<br />

Versicherungsnehmer beweist, dass er weder vorsätzlich noch grob fahrlässig<br />

gehandelt hat;<br />

1.10 wegen Abnutzung, Verschleiß, Alterung oder übermäßiger Bean spruchung<br />

von Sachen, die die versicherten Personen gemietet, gelie hen, gepachtet oder<br />

geleast haben;<br />

1.11 wegen Schäden an Sachen, die vertraglich verwahrt oder durch verbotene<br />

Eigenmacht erlangt wurden;<br />

1.12 für Glasschäden, soweit Sie sich gesondert hiergegen versichern können;<br />

1.13 die auf Asbest, asbesthaltige Substanzen oder Erzeugnisse zurückzuführen<br />

sind.<br />

G Was leisten wir?<br />

Wir leisten:<br />

1. Klärung der Sach- <strong>und</strong> Rechtslage zur Entscheidung über die nachfolgenden<br />

Leistungen;<br />

2. bei berechtigten Ansprüchen Ersatz des Schadens, der Geschädigten<br />

entstanden ist;<br />

3. Abwehr unberechtigter Ansprüche;<br />

4. Ersatz der Aufwendungen, die nötig sind um Schäden, die an ihren unbeweglichen<br />

Sachen dadurch verursacht werden, dass Heizöl aus den über diesen Vertrag<br />

versicherten Heizungsanlagen – auch allmählich – bestimmungswidrig austritt;<br />

5. in einem Strafverfahren Übernahme der Gebühren für einen Straf verteidiger,<br />

sofern das Strafverfahren ein versichertes Schadenereignis betreffen kann <strong>und</strong><br />

die Bestellung des Verteidigers von uns gewünscht oder genehmigt wird;<br />

6. im Falle eines Rechtsstreites über einen versicherten Anspruch zwi schen versicherten<br />

Personen <strong>und</strong> einem oder mehreren Dritten, die Führung des Prozesses<br />

im Namen der versicherten Person/en auf un sere Kosten;<br />

7. Ersatz aller Aufwendungen – auch erfolgloser –, die ihnen bei Eintritt eines Versicherungsfalles<br />

im Rahmen der Schadenminderung oder -abwendung entstehen.<br />

8. Bei in den USA, Kanada <strong>und</strong> in den Gebieten, die der US-amerika nischen<br />

Gerichtsbarkeit (z.B. in Puerto Rico oder Guam) unterliegen, eintretenden<br />

Versicherungsfällen oder dort geltend gemachten Ansprü chen werden unsere<br />

Aufwendungen für Anwalts-, Sachverständigen-, Zeugen <strong>und</strong> Gerichtskosten zur<br />

Abwendung oder Minderung des Schadens bei oder nach Eintritt des Versicherungsfalles<br />

sowie Schaden ermittlungskosten, auch Reisekosten, die uns nicht<br />

selbst entstehen, auf die Deckungssumme angerechnet.<br />

Dies gilt auch dann, wenn die Kosten auf Weisung des Versicherers entstanden<br />

sind.<br />

H Für welche Schadenereignisse bestehen besondere Entschädigungs grenzen?<br />

1. Für die gemäß C <strong>und</strong> D versicherten Personen besteht Versicherungsschutz<br />

jeweils bis zu den im Versicherungsschein angegebenen besonderen Deckungssummen<br />

für:<br />

1.1 das Abhandenkommen von<br />

1.1.1 fremden Schlüsseln/Code-Cards;<br />

1.1.2 Schlüsseln/Code-Cards in Ihrer Eigenschaft als Sonder- oder Miteigentümer,<br />

abzüglich Ihres Eigenanteils;<br />

1.1.3 mitversichert ist ein Objektschutz bis zu 14 Tagen, gerechnet ab dem Zeitpunkt,<br />

an dem das Abhandenkommen fremder Schlüssel/Code-Cards festgestellt<br />

wurde;<br />

1.2 das Abhandenkommen von sonstigen fremden beweglichen Sachen;<br />

1.3 die Beschädigung oder Zerstörung von gemieteten, geliehenen, ge pachteten,<br />

geleasten oder gefälligkeitshalber überlassenen fremden be weglichen Sachen, die<br />

nicht Einrichtungsgegenstände/Inventar in Zim mern von Beherbergungsbetrieben,<br />

Ferienwohnungen <strong>und</strong> -häusern sind.<br />

2. Verursacht ein versicherter Minderjähriger oder deliktunfähiger Volljähriger<br />

2.1 einen Sachschaden, für den er wegen seiner Minderjährigkeit/Deliktunfähigkeit<br />

nicht verantwortlich ist, leisten wir bis zu dem im Versicherungsschein<br />

genannten Betrag zugunsten des Geschädigten eine Entschädigung;<br />

2.2 einen Personenschaden, für den er wegen seiner Minderjährigkeit/Deliktunfähigkeit<br />

nicht verantwortlich ist, leisten wir bis zu dem im Versicherungsschein<br />

genannten Betrag zugunsten der verletzten Person eine Entschädigung, soweit<br />

diese nicht auf andere Weise Ersatz erlangen kann.<br />

2.3 Die geschädigte Person ist berechtigt, ihren Versicherungsanspruch gegen<br />

uns direkt geltend zu machen.<br />

2.4 Für die Entschädigungsleistung kommen die gesetzlichen Voraussetzungen zur<br />

Anwendung, aufgr<strong>und</strong> derer einem Geschädigten Scha denersatz zusteht.<br />

– 91 –<br />

3. Versichert sind die Personen- <strong>und</strong> Sachschäden zu E 5 bis zu dem im Versicherungsschein<br />

genannten Betrag.<br />

4. Versichert ist eine Kautionsvorleistung zu E 8 bis zu dem im Versicherungsschein<br />

genannten Betrag.<br />

I Welche Leistungen erbringen wir bei Schäden aus Anlass von Gefä ligkeitshandlungen?<br />

1. Verursachen die gemäß C versicherten Personen bei einer Gefälligkeitshandlung<br />

einen Schaden, leisten wir bis zu den im Versicherungs schein angegebenen<br />

Deckungssummen Ersatz.<br />

2. Wir berufen uns bei Gefälligkeitshandlungen nicht auf einen etwa bestehenden<br />

Haftungsausschluss.<br />

3. Für die Entschädigungsleistung kommen die gesetzlichen Voraussetzungen zur<br />

Anwendung, aufgr<strong>und</strong> derer einem Geschädigten Schaden ersatz zusteht.<br />

J Für welche Schäden besteht bei dem Gebrauch von Kraftfahrzeugen Versicherungsschutz<br />

<strong>und</strong> bei welchen nicht?<br />

1. Kein Versicherungsschutz besteht generell wegen Schäden, die die nach C oder D<br />

versicherten Personen in Ihrer Eigenschaft als Eigentü mer, Halter oder Führer durch<br />

den Gebrauch eines Kraftfahrzeuges (auch Gabelstaplern), Kraftfahrzeuganhängers<br />

oder selbstfahrender Ar beitsmaschinen verursachen.<br />

2. Versicherungsschutz besteht jedoch abweichend von J 1. für Schä den, die Dritten<br />

entstehen durch:<br />

2.1 Be- <strong>und</strong> Entladen von Kraftfahrzeugen;<br />

2.2 einen Mitfahrer beim Öffnen der Kraftfahrzeugtür, ausgeschlossen bleiben<br />

Personen- <strong>und</strong> Vermögensschäden;<br />

2.3 manuelle Reinigungs- <strong>und</strong> Pfl egearbeiten am Kraftfahrzeug/Kraftfahrzeuganhänger,<br />

ausgeschlossen bleiben Schäden an der Umwelt;<br />

2.4 den Gebrauch eines Kraftfahrzeuges (auch Gabelstapler) mit einer zulässigen<br />

Höchstgeschwindigkeit bis 6 km/h oder auf nicht-öffentlichen Wegen <strong>und</strong> Plätzen<br />

ohne Geschwindigkeits begrenzung fahrende Kraftfahrzeuge, Kraftfahrzeuganhänger<br />

<strong>und</strong> Golfwagen, sofern aus einer anderweitig bestehenden Versicherung kein Versicherungsschutz<br />

geboten werden kann oder es auf die Erzielung von Höchstgeschwindigkeiten<br />

ankommt;<br />

2.5 Krankenfahrstühle<br />

2.6 nicht versicherungspfl ichtige eigene Kraftfahrzeuganhänger;<br />

2.7 dauerhaft zu Wohnzwecken abgestellte nicht zugelassene Wohnwa genanhänger;<br />

2.8 selbstfahrende Arbeitsmaschinen mit einer zulässigen Höchstge schwindigkeit<br />

bis 20 km/h;<br />

2.9 manuelles Bewegen von nicht zulassungspfl ichtigen Kraftfahrzeug anhängern,<br />

sofern hierfür keine anderweitige Deckung besteht.<br />

3. Beschädigt eine unter C genannte Person ein vollkaskoversichertes Kraftfahrzeug<br />

durch den Gebrauch dieses Kraftfahrzeugs, das sie von einem Dritten geliehen,<br />

gemietet oder gefälligkeitshalber erhalten hat, besteht abweichend von J 1. Versicherungsschutz<br />

maximal bis zur Hö he der vereinbarten Selbstbeteiligung der Vollkaskoversicherung;<br />

4. Versicherungsschutz besteht darüber hinaus für den Gebrauch von ferngelenkten<br />

Modellfahrzeugen, sofern hierfür keine anderweitige Deckung erlangt werden kann.<br />

K Welche besondere Leistung erbringen wir, wenn ein Dritter Sie ge schädigt hat?<br />

1. Wir bieten den gemäß C versicherten Personen ab dem im Versiche rungsschein<br />

genannten Betrag Versicherungsschutz für den Fall, dass wegen eines Schadenereignisses,<br />

das während der Wirksamkeit dieses Vertrages eingetreten ist:<br />

1.1 ein Dritter ihnen einen Personen- <strong>und</strong>/oder Sachschaden zugefügt <strong>und</strong> damit<br />

gegen gesetzliche Haftpfl ichtbestimmungen privatrechtlichen Inhalts verstoßen<br />

hat sowie<br />

1.2 dieser seine aus gesetzlichen Haftpfl ichtbestimmungen privatrechtlichen<br />

Inhalts resultierende Verpfl ichtung zum Schadenersatz ganz oder teilweise nicht<br />

erfüllen kann <strong>und</strong><br />

1.3 sie gegen diesen ein rechtskräftiges, vollstreckbares Urteil wegen dieses<br />

Haftpfl ichtschadens erstritten haben.<br />

2. Die gemäß C versicherten Personen erhalten die Geldleistung auf Antrag <strong>und</strong><br />

nach Übersendung folgender Unterlagen:<br />

2.1 Klageschrift;<br />

2.2 vollstreckbare Ausfertigung des Urteils im Original;<br />

2.3 Vollstreckungsprotokoll, aus dem sich die Erfolglosigkeit der Voll streckung<br />

ergibt oder Protokoll über die Abgabe der eidesstattlichen Versicherung durch den<br />

Dritten in diesem Verfahren.<br />

3. Die Geldleistung wird nur erbracht im Rahmen unserer vertraglich vereinbarten<br />

Versicherungssummen, soweit die gemäß C versicherten Per sonen nicht anderweitig<br />

Ersatz erlangen können.<br />

4. Haben wir gemäß K 3. unsere Geldleistung erbracht, geht der An spruch gegen<br />

den Dritten auf uns über.<br />

5. Ist die gerichtliche Durchsetzung eines Schadenersatzanspruchs ge mäß 1.2<br />

erforderlich <strong>und</strong> nicht durch eine anderweitig bestehende Ver sicherung möglich<br />

übernimmt der Versicherer die hierfür gesetzlich be stimmten Kosten, wenn eine<br />

hinreichende Aussicht auf Erfolg besteht <strong>und</strong> nicht mutwillig erscheint, sofern der<br />

Streitwert den im Versiche rungsschein genannten Betrag übersteigt.<br />

5.1 Die Entschädigung ist je Rechtschutzfall auf den im Versicherungs schein<br />

genannten Betrag begrenzt.<br />

5.2 Anspruch auf Kostenersatz besteht bis zur Höhe der gesetzlichen Vergütung<br />

von ersten Ereignis an, durch das der Schaden verursacht wurde, sofern er während<br />

der Wirksamkeit des Vertrages eingetreten ist <strong>und</strong> längstens zwei Jahre nach<br />

Vertragsablauf geltend gemacht wird.


5.3 Wir leisten bis zur Höhe der gesetzlichen Vergütung eines am Ort des zuständigen<br />

Gerichtes ansässigen Rechtsanwaltes Ihrer Wahl <strong>und</strong> übernehmen die Gerichtskosten;<br />

die Entschädigung für Zeugen <strong>und</strong> Sachverständige, die vom Gericht<br />

herangezogen werden; die Kosten fürGerichtsvollzieher, die Übernahme der notwendigen<br />

Reisekosten der versicherten Personen, wenn deren Erscheinen als Partei<br />

vorgeschrie ben ist <strong>und</strong> das zuständige Gericht im Ausland liegt. Die Kosten wer den<br />

bis zur Höhe der für Geschäftsreisen von deutschen Rechtsanwälten geltenden<br />

Sätze übernommen; die dem Gegner durch die Wahrneh mung der rechtlichen Interessen<br />

entstandenen Kosten, soweit eine versicherte Person zu deren Erstattung<br />

verpfl ichtet ist; die Kosten bei gütlicher Erledigung (gerichtlicher oder außergerichtlicher<br />

Vergleich), die dem Verhältnis des Obsiegens zum Unterliegen entspricht. Ein<br />

insoweit auf uns übergehender materiell-rechtlicher Kostenerstattungsanspruch<br />

bleibt hiervon unberührt; außerdem zahlen wir die Kosten für bis zu drei Zwangsvollstreckungsmaßnahmen.<br />

Wir leisten nicht,<br />

- wenn Kosten ohne Rechtspfl icht übernommen wurden;<br />

- wenn Kosten für Zwangsvollstreckungsmaßnahmen entstehen, die später als<br />

ein Jahr nach Rechtskraft des Vollstreckungstitels eingeleitet werden;<br />

- die Übernahme der Kosten, zu der ein anderer verpfl ichtet wäre, wenn der<br />

Rechtsschutzversicherungsvertrag nicht bestünde;<br />

5.4 Die Übernahme der Kosten können Sie von uns verlangen, sobald Sie zu der<br />

Zahlung verpfl ichten <strong>und</strong> der Höhe nach nachweisen oder sie dieser Verpfl ichtung<br />

bereits nachgekommen sind.<br />

5.5 Kein Versicherungsschutz besteht für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen<br />

im Zusammenhang mit<br />

5.5.1 Bergbauschäden an Gr<strong>und</strong>stücken <strong>und</strong> Gebäuden;<br />

5.5.2 Erwerb oder Veräußerung eines zu Bauzwecken bestimmten Gr<strong>und</strong>stückes;<br />

5.5.3 Erwerb oder Veräußerung eines nicht selbst zu nutzenden bzw. genutzten<br />

Gr<strong>und</strong>stückes, Gebäudes oder Gebäudeteiles;<br />

5.5.4 Planung oder Errichtung eines Gebäudes oder Gebäudeteiles (einschließlich<br />

Gestaltung <strong>und</strong> aller notwendigen Vorstufen für die Er richtung);<br />

5.5.5 genehmigungspfl ichtigen baulichen Veränderungen eines Gr<strong>und</strong> stückes, Gebäudes<br />

oder Gebäudeteiles, das sich im Eigentum oder Besitz einer versicherten<br />

Person befi ndet oder das diese zu erwerben oder in Besitz zu nehmen beabsichtigt,<br />

einschließlich notwendiger Vor- oder Nacharbeiten, auch Kauf von Baumaterialien.<br />

Genehmigungs- <strong>und</strong>/oder anzeigefreie Veränderungen sind im Übrigen nicht<br />

ausgeschlossen;<br />

5.5.6 Verfahren vor Verfassungsgerichten in Enteignungs-, Planfeststellungs-,<br />

Flurbereinigungs- sowie im Baugesetzbuch geregelten Ange legenheiten;<br />

5.5.7 aus der selbstständigen, frei-, haupt- <strong>und</strong> nebenberufl ichen, ge werblichen<br />

<strong>und</strong> hauptamtlichen Tätigkeit oder dienstlicher Verrichtung;<br />

5.5.8 wegen Schäden der im Haushalt lebenden Personen untereinander;<br />

5.6 Vor Klageerhebung (oder Einlegung eines Rechtsmittels) haben Sie unsere<br />

Zustimmung einzuholen, den rechtskräftigen Abschluss eines eventuellen anderen<br />

gerichtlichen Verfahrens in einer gleichen Angele genheit abzuwarten, das tatsächliche<br />

oder rechtliche Bedeutung für den beabsichtigten Rechtsstreit haben kann.<br />

Wird eine der oben genannten Obliegenheiten vorsätzlich verletzt, ver lieren Sie<br />

Ihren Versicherungsschutz. Bei grob fahrlässiger Verletzung einer Obliegenheit<br />

sind wir berechtigt, unsere Leistung in einem der Schwere Ihres Verschuldens<br />

entsprechenden Verhältnis zu kürzen. Weisen Sie nach, dass Sie die Obliegenheit<br />

nicht grob fahrlässig verletzt haben, bleibt der Versicherungsschutz bestehen.<br />

Der Versicherungs schutz bleibt auch bestehen, wenn Sie nachweisen, dass die<br />

Verletzung der Obliegenheit weder für den Eintritt oder die Feststellung des Versicherungsfalles<br />

noch für die Feststellung oder den Umfang unserer obliegenden<br />

Leistung ursächlich war. Das gilt nicht, wenn Sie die Obliegenheit arglistig verletzt<br />

haben.<br />

5.7 Da der Versicherer die Rechtschutzversicherung nicht selbst betrei ben darf<br />

hat er für die gemäß C versicherten Personen eine entspre chende Versicherung<br />

bei der ROLAND Rechtschutz-Versicherung-AG ab geschlossen.<br />

L Für welche Risiken bieten wir Ihnen beitragsfreien Versicherungs schutz <strong>und</strong><br />

für welche nicht?<br />

1. Im Rahmen dieses Vertrages bieten wir sofort Vorsorgeschutz für Haftpfl ichtansprüche<br />

wegen:<br />

1.1 Personen-, Sach- <strong>und</strong> Vermögensschäden durch neu hinzukom mende Personen;<br />

1.2 Personen- <strong>und</strong> Sachschäden aus neu hinzukommenden Risiken.<br />

1.3 Teilen Sie uns das Hinzukommen neuer Personen oder Risiken spätestens auf<br />

der Jahresmeldung mit.<br />

2. Teilen Sie uns bitte mit, wann aus Ihrem Mehrpersonenhaushalt auf Dauer ein<br />

Zwei- oder Einpersonenhaushalt geworden ist. Ab diesem Zeitpunkt reduziert sich<br />

der Beitrag entsprechend.<br />

3. Nicht versichert sind hinzukommende Risiken, sofern eine anderweitige Deckung<br />

besteht.<br />

4. Die Regelung der Vorsorgeversicherung gilt nicht für Risiken:<br />

4.1 aus dem Eigentum, Besitz, Halten oder Führen eines Kraft-, Luft- oder Wasserfahrzeugs,<br />

soweit diese Fahrzeuge der Zulassungs- oder Führerscheinpfl icht<br />

unterliegen;<br />

4.2 aus dem Eigentum, Besitz, Betrieb oder Führen von Bahnen;<br />

4.3 die der Versicherungspfl icht unterliegen.<br />

M Wann endet der beitragsfreie Vorsorgeschutz für neue Risiken?<br />

1. Dieser Vorsorgeschutz endet mit Ablauf des Versicherungsjahres, in dem eines<br />

dieser Risiken hinzugekommen ist. Teilen Sie uns das Hin zukommen eines neuen<br />

Risikos mit.<br />

2. Mit Beginn des neuen Versicherungsjahres ist der entsprechende Beitrag für<br />

neu hinzugekommene Risiken zu zahlen.<br />

3. Der Versicherungsschutz für gewerbliche, berufl iche <strong>und</strong> dienstliche Haftpfl icht-<br />

– 92 –<br />

risiken erlischt mit Beginn des neuen Versicherungsjahres.<br />

4. Wird von Ihnen kein Versicherungsschutz gewünscht, entfällt dieser mit Ablauf<br />

des Versicherungsjahres, in dem eines dieser Risiken hinzu gekommen ist.<br />

N Welche Vollmachten gelten?<br />

1. Wir sind bevollmächtigt, alle zur Beilegung oder Abwehr des An spruchs uns<br />

zweckmäßig erscheinenden Erklärungen in Ihrem Namen abzugeben.<br />

2. Kommt es in einem Versicherungsfall zu einem Rechtsstreit zwi schen Ihnen <strong>und</strong><br />

dem Geschädigten oder dessen Rechtsnachfolger, ha ben Sie uns die Prozessführung<br />

in Ihrem Namen zu überlassen. Die Kosten des Verfahrens tragen wir.<br />

O Welche allgemeinen Verhaltensregeln müssen Sie beachten?<br />

Damit wir unsere vertraglichen Leistungen erbringen können, haben Sie in dem<br />

Fall, dass Haftpfl ichtansprüche gegen die versicherten Per sonen erhoben werden<br />

könnten, folgendes zu beachten:<br />

1. Sie haben uns innerhalb einer Woche die Tatsachen anzuzeigen, die Ihre Verantwortlichkeit<br />

gegenüber einem Dritten zur Folge haben könnten. Macht der Dritte<br />

seinen Anspruch Ihnen gegenüber geltend, sind Sie zur Anzeige innerhalb einer<br />

Woche nach der Geltendmachung verpfl ichtet;<br />

2. wird gegen Sie ein Anspruch gerichtlich geltend gemacht, Prozess kostenhilfe<br />

beantragt, wird Ihnen gerichtlich der Streit verkündet, ha ben Sie dies unverzüglich<br />

anzuzeigen. Dies gilt auch, wenn gegen Sie wegen des den Anspruch begründenden<br />

Schadenereignisses ein Ermitt lungsverfahren eingeleitet wird;<br />

3. zur Wahrung der Fristen nach 1. <strong>und</strong> 2. genügt die rechtzeitige Ab sendung der<br />

Anzeige;<br />

4. das Führen einer gerichtlichen Auseinandersetzung ist uns zu über lassen;<br />

5. unsere Fragen zum Versicherungsfall haben Sie vollständig <strong>und</strong> wahrheitsgemäß<br />

zu beantworten <strong>und</strong> alle für die Beurteilung des Versi cherungsfalles erheblichen<br />

Schriftstücke – soweit zumutbar – einzurei chen;<br />

6. den Schaden haben Sie im Rahmen Ihrer Möglichkeiten abzuwenden oder so<br />

gering wie möglich zu halten;<br />

7. die gemäß N geltenden Vollmachten dürfen Sie uns nicht entziehen.<br />

P Welche Rechtsfolgen treten bei Verletzung der Verhaltensregeln im Schadenfall<br />

ein?<br />

1. Haben Sie eine der Verhaltensregeln nach O 1., 2., 4., 5. <strong>und</strong> 6. ver letzt, entfällt<br />

unsere Leistungspfl icht, wenn Sie die Obliegenheit vor sätzlich verletzt haben.<br />

2. Im Fall einer grob fahrlässigen Verletzung einer der genannten Ver haltensregeln<br />

sind wir berechtigt, unsere Leistung in einem der Schwere Ihres Verschuldens<br />

entsprechenden Verhältnis zu kürzen. Dies ge schieht nicht, wenn Sie nachweisen,<br />

dass keine grobe Fahrlässigkeit vorlag.<br />

3. Abweichend von 1. <strong>und</strong> 2. sind wir zur Leistung verpfl ichtet, soweit die Verletzung<br />

der Verhaltensregel weder für den Eintritt oder die Feststellung des Schadenereignisses<br />

noch für die Feststellung oder den Umfang zur Leistungspfl icht<br />

ursächlich ist. Dies gilt nicht, wenn Sie die Verhaltensregel arglistig verletzt haben.<br />

4. Ganz oder teilweise leistungsfrei sind wir jedoch nur dann, wenn wir Sie durch<br />

eine gesonderte Mitteilung in Textform auf die Rechtsfolgen gemäß Nr. 1 bis 3<br />

hingewiesen haben.


BOXplus Basis<br />

Besondere Bedingungen für die Privathaftpfl ichtversicherung (05/09)<br />

A Welche Regelungen gelten?<br />

1. Die Regelungen der BOXplus Basis Bedingungen für die private Haftpfl icht.<br />

2. Die Regelungen der Allgemeinen Bedingungen für die BOXplus-Bausteine.<br />

B Wo <strong>und</strong> bis zu welcher Höhe besteht Versicherungsschutz?<br />

1. Versicherungsschutz besteht während der Laufzeit des Versicherungsvertrages:<br />

1.1 weltweit bis zu einem Jahr;<br />

1.2 innerhalb der Europäischen Gemeinschaft (EU), den Mitgliedsstaa ten der Europäischen<br />

Freihandelsassoziation (EFTA) <strong>und</strong> der B<strong>und</strong>es republik Deutschland ohne<br />

zeitliche Begrenzung.<br />

2. Der Versicherungsschutz besteht bis zu den im Versicherungsschein jeweils<br />

genannten Deckungssummen.<br />

C Welche Personen haben Versicherungsschutz?<br />

1. Versicherungsschutz haben folgende Personen<br />

1.1 bei der Mehrpersonen-Deckung:<br />

1.1.1 Sie;<br />

1.1.2 Ihr Ehepartner oder eingetragener Lebenspartner;<br />

1.1.3 weitere dauerhaft in Ihrem Haushalt lebenden Personen (z.B. nichtehelicher<br />

Lebenspartner <strong>und</strong> Kinder);<br />

1.1.4 unverheiratete Kinder der in 1.1.1 bis 1.1.3 genannten Personen während<br />

ihrer Ausbildung, während ihres Zivil- oder Gr<strong>und</strong>wehrdienstes einschließlich des<br />

freiwilligen zusätzlichen Gr<strong>und</strong>wehrdienstes oder des freiwilligen sozialen/ökologischen<br />

Jahres, auch wenn keine häusliche Gemeinschaft besteht;<br />

1.1.5 unverheiratete Kinder der in 1.1.1 bis 1.1.3 genannten Personen nach Abschluss<br />

ihrer Ausbildung, ihres Zivil- oder Gr<strong>und</strong>wehrdienstes einschließlich des freiwilligen<br />

zusätzlichen Gr<strong>und</strong>wehrdienstes oder des freiwilligen sozialen/ökologischen<br />

Jahres bis zur Aufnahme einer berufl ichen Tätigkeit, längstens für drei Monate, auch<br />

wenn keine häusliche Gemeinschaft besteht;<br />

1.2 bei der Zweipersonen-Deckung<br />

1.2.1 Sie <strong>und</strong> nur eine der nachfolgend genannten Personen:<br />

1.2.1.1 Ihr Ehepartner oder eingetragener Lebenspartner;<br />

1.2.1.2 eine weitere in Ihrem dauerhaft Haushalt lebenden Personen<br />

(z.B. nichtehelicher Lebenspartner oder Kind);<br />

1.2.1.2.1 ein unverheiratetes Kind auch während seiner Ausbildung, während<br />

seines Zivil- oder Gr<strong>und</strong>wehrdienstes einschließlich des freiwilligen zusätzlichen<br />

Gr<strong>und</strong>wehrdienstes oder des freiwilligen sozialen/ökologischen Jahres, auch wenn<br />

keine häusliche Gemeinschaft besteht;<br />

1.2.1.2.2 ein unverheiratetes Kind nach Abschluss seiner Ausbildung, seines<br />

Zivil- oder Gr<strong>und</strong>wehrdienstes einschließlich des freiwilligen zusätzlichen Gr<strong>und</strong>wehrdienstes<br />

oder des freiwilligen sozialen/ökologischen Jahres bis zur Aufnahme<br />

einer berufl ichen Tätigkeit, längstens für drei Monate, auch wenn keine häusliche<br />

Gemeinschaft besteht;<br />

1.3 bei der Einpersonen-Deckung<br />

1.3.1 Sie;<br />

Für alle Bausteine:<br />

2. Keinen Versicherungsschutz haben:<br />

Besucher, Gäste <strong>und</strong> Untermieter.<br />

D Welche weiteren Personen sind versichert?<br />

1. Versichert sind:<br />

1.1 Personen, die bei Unglücksfällen zu Gunsten der gemäß C versi cherten<br />

Personen Rettungs- oder Hilfshandlungen vornehmen;<br />

1.2 Personen, die aus Gefälligkeit für die gemäß C versicherten Perso nen Handlungen<br />

vornehmen;<br />

1.3 Hausangestellte, Au-Pair, Kinderpfl egeperson, Pfl egepersonen <strong>und</strong> son stige<br />

kurzfristig beschäftigte Personen aus ihrer Tätigkeit für die gemäß C versicherten<br />

Personen;<br />

1.4 Minderjährige, die bei den in C genannten Personen zu Besuch sind <strong>und</strong> für die<br />

sie die Aufsichtspfl icht haben. Versicherungsschutz besteht jedoch nur, soweit aus<br />

einer anderen Haftpfl ichtversicherung kein Er satz erlangt werden kann.<br />

1.5 Angehörige (1. Grades) der in C genannten Personen in Alten- <strong>und</strong> Pfl egeheimen<br />

oder ähnlichen Einrichtungen, soweit aus einer anderweitig bestehenden Versicherung<br />

kein Versicherungsschutz erlangt werden kann;<br />

E Welche Schäden sind versichert?<br />

1. Versichert ist die Inanspruchnahme aus Schadenereignissen, die während der<br />

Wirksamkeit des Vertrages eintreten. Diese Schadenereig nisse können zur Folge<br />

haben:<br />

1.1 die Tötung, die Körperverletzung oder sonstige Ges<strong>und</strong>heitsschädigung<br />

anderer Personen (Personenschaden);<br />

1.2 die Zerstörung, die Beschädigung oder das Abhandenkommen von Sachen<br />

<strong>und</strong> Tieren Dritter (Sachschaden);<br />

1.3 die Beeinträchtigung nur des Vermögens Dritter (Vermögensscha den).<br />

2. Den Ersatz dieses Schadens fordert der Geschädigte aufgr<strong>und</strong> ge setzlicher<br />

Haftpfl ichtbestimmungen von gemäß C versicherten Personen in ihrer Eigenschaft<br />

als Privatperson.<br />

3. Den Ersatz dieses Schadens fordert der Geschädigte aufgr<strong>und</strong> ge setzlicher<br />

– 93 –<br />

21008162<br />

Haftpfl ichtbestimmungen von den unter D genannten Perso nen für die Schadenereignisse,<br />

die sie aus ihrer Tätigkeit für die gemäß C versicherten Personen<br />

gegenüber Dritten verursachen.<br />

4. Versicherungsschutz besteht für den Fall, dass die unter C genannten Personen<br />

in einer Notfallsituation von einem Dritten freiwillig Hilfe erhalten <strong>und</strong> deswegen<br />

auf Ersatz der Aufwendungen in Anspruch ge nommen werden, die dem Dritten<br />

aufgr<strong>und</strong> seiner freiwilligen Hilfelei stung entstehen.<br />

5. Versichert ist weiterhin die Inanspruchnahme der unter C genannten Personen<br />

aus Sachschäden, die während der Wirksamkeit des Vertrages eintreten aufgr<strong>und</strong><br />

betrieblich <strong>und</strong> arbeitsvertraglich veranlasster Tätig keiten gegenüber Arbeitgebern,<br />

Arbeitskollegen <strong>und</strong> sonstigen Dritten sowie aus Personenschäden aufgr<strong>und</strong><br />

betrieblich <strong>und</strong> arbeitsvertraglich veranlasster Tätigkeiten gegenüber den sonstigen<br />

Dritten, soweit nicht anderweitig Haftpfl ichtversicherungsschutz besteht.<br />

6. Versicherungsschutz besteht für die gemäß C versicherten Personen in ihrer<br />

Eigenschaft als Tagespfl egeperson.<br />

7. Versicherungsschutz besteht für die gemäß C versicherten Personen während<br />

des Zivildienstes, des ggf. auch verlängerten, Gr<strong>und</strong>wehrdien stes <strong>und</strong> bei Wehrübungen<br />

der deutschen B<strong>und</strong>eswehr, deren Dauer drei Monate nicht überschreiten.<br />

7.1 Versicherungsschutz besteht auch<br />

7.1.1 für den Gebrauch von nicht versicherungspfl ichtigen Rad- <strong>und</strong> Kettenfahrzeugen<br />

sowie von Luft- <strong>und</strong> Wasserfahrzeugen;<br />

7.1.2 für Sachschäden an persönlichen Ausrüstungsgegenständen.<br />

7.2 Wir leisten maximal 1,5 Messbeträge des in der Einziehungsrichtli nie der B<strong>und</strong>eswehr<br />

festgelegten persönlichen Messbetrages bei Schadenersatzansprüche<br />

an B<strong>und</strong>eswehrangehörige<br />

8. Hat der Versicherungsnehmer im Ausland durch behördliche An ordnung<br />

eine Kaution zur Sicherstellung von Leistungen aufgr<strong>und</strong> sei ner gesetzlichen<br />

Haftpfl icht zu hinterlegen, stellt der Versicherer dem Versicherungsnehmer den<br />

erforderlichen Betrag bis zu dem im Versicherungsschein genannten Betrag zur<br />

Verfügung:<br />

Der Kautionsbetrag wird auf eine vom Versicherer zu leistende Schadenersatzzahlung<br />

angerechnet.<br />

Ist die Kaution höher als der zu leistende Schadenersatz, so ist der Versicherungsnehmer<br />

verpfl ichtet, die Differenz zurückzuzahlen. Das gleiche gilt, wenn die Kaution<br />

als Strafe, Geldbuße oder für die Durchsetzung nicht versicherter Schadenersatzforderungen<br />

einbehalten wird oder die Kaution verfallen ist.<br />

F Welche Schäden/Eigenschaften/Tätigkeiten sind nicht versichert?<br />

1. Kein Versicherungsschutz besteht für gesetzliche Haftpfl ichtansprü che aus<br />

Schadenereignissen:<br />

1.1 durch folgende Tätigkeiten:<br />

1.1.1 Ausüben der Jagd;<br />

1.1.2 Halten von H<strong>und</strong>en;<br />

1.1.2.1 mitversichert ist jedoch das Halten von Behindertenbegleith<strong>und</strong>en, Hör-<br />

<strong>und</strong> Signal h<strong>und</strong>en;<br />

1.1.3 Halten von Pferden;<br />

1.1.4 gewerbsmäßiges Halten von Nutztieren oder Besitzen wilder Tie re;<br />

1.1.5 wegen Personen-, Sach- <strong>und</strong> Vermögensschäden aus der selbstständigen,<br />

frei-, haupt- <strong>und</strong> nebenberufl ichen, gewerblichen <strong>und</strong> haupt amtlichen Tätigkeit<br />

oder dienstlicher Verrichtung;<br />

1.1.6 wegen Personen-, Sach- <strong>und</strong> Vermögensschäden aus dem Führen von<br />

Betrieben.<br />

1.2 in der Eigenschaft als Inhaber von<br />

1.2.1 Wohnungen mit einem Gewerbefl ächenanteil von mehr als 50 %;<br />

1.2.1.1 Wohnungen im Ausland mit oder ohne Gewerbefl ächenanteil<br />

1.2.2 Immobilien:<br />

1.2.2.1 mit einer Wohnung <strong>und</strong> einem Gewerbefl ächenanteil von mehr als 50 %;<br />

1.2.2.2 mit mehr als einer Wohnung;<br />

1.2.2.3 ausschließlich gewerblicher Nutzung<br />

1.2.2.4 im Ausland<br />

1.2.3 ober- <strong>und</strong> unterirdische Heizöltanks <strong>und</strong> Abwassergruben im In- <strong>und</strong><br />

Ausland<br />

1.2.4 Photovoltaik- <strong>und</strong> Solaranlagen auf nicht versicherten Immobilien <strong>und</strong> nicht<br />

versicherten Gr<strong>und</strong>stücken;<br />

1.2.4.1 mitversichert sind jedoch Photovoltaik- <strong>und</strong> Solaranlagen auf versicherten<br />

Immobilien <strong>und</strong> versicherten Gr<strong>und</strong>stücken zur privaten <strong>und</strong> gewerblichen<br />

Nutzung im Inland;<br />

1.2.5 unbebauten Gr<strong>und</strong>stücken mit einer Größe von jeweils mehr als 1.000 m 2<br />

ohne oder mit Gebäuden bis 10 m 2 Gr<strong>und</strong>fl äche im Inland;<br />

1.2.6 unbebauten Gr<strong>und</strong>stücken im Ausland;<br />

1.3 in der Eigenschaft als<br />

1.3.1 als Vermieter im In- <strong>und</strong> Ausland;<br />

1.3.2 Bauherr von Bauvorhaben;<br />

1.3.2.1 deren Bauzeit ab Einrichtung der Baustelle bis zur Fertigstellung des<br />

Bauvorhabens mehr als 2 Monate beträgt;<br />

1.3.2.2 im Ausland;<br />

1.3.3 Führer, Halter, Eigentümer <strong>und</strong> Besitzer von<br />

1.3.3.1 fremden <strong>und</strong> eigenen Motorbooten, soweit für das Führen eine behördliche<br />

Erlaubnis notwendig ist, Segelbooten, Jet-Ski, Windsurf bretter <strong>und</strong> Kite-Sailinggeräte;


1.3.3.2 Luftfahrzeugen <strong>und</strong> -geräten über 5 kg Fluggewicht;<br />

1.4 wegen Sach- <strong>und</strong> Vermögensschäden der im Haushalt lebenden Personen<br />

untereinander;<br />

1.5 die vorsätzlich herbeigeführt wurden;<br />

1.6 infolge vorsätzlich, rechtswidrig begangener Straftaten;<br />

1.7 durch unerlaubten Besitz von Waffen <strong>und</strong> Munition;<br />

1.8 die durch Vertrag oder Zusage über den Umfang der gesetzlichen Haftpfl icht<br />

der versicherten Personen hinausgehen;<br />

1.9 infolge Übertragungen von Krankheiten oder Infektionen, es sei denn, der<br />

Versicherungsnehmer beweist, dass er weder vorsätzlich noch grob fahrlässig<br />

gehandelt hat;<br />

1.10 wegen Abnutzung, Verschleiß, Alterung oder übermäßiger Beanspruchung<br />

von Sachen, die die versicherten Personen gemietet, geliehen, gepachtet oder<br />

geleast haben;<br />

1.11 wegen Schäden an Sachen, die vertraglich verwahrt oder durch verbotene<br />

Eigenmacht erlangt wurden;<br />

1.12 für Glasschäden, soweit Sie sich gesondert hiergegen versichern können;<br />

1.13 die auf Asbest, asbesthaltige Substanzen oder Erzeugnisse zurückzuführen sind.<br />

1.14 durch Abhandenkommen von eigenen <strong>und</strong> fremdem Schlüsseln <strong>und</strong> Code-Cards<br />

G Was leisten wir?<br />

Wir leisten:<br />

1. Klärung der Sach- <strong>und</strong> Rechtslage zur Entscheidung über die nach folgenden<br />

Leistungen;<br />

2. bei berechtigten Ansprüchen Ersatz des Schadens, der Geschädigten entstanden<br />

ist;<br />

3. Abwehr unberechtigter Ansprüche;<br />

4. in einem Strafverfahren Übernahme der Gebühren für einen Straf verteidiger,<br />

sofern das Strafverfahren ein versichertes Schadenereignis betreffen kann <strong>und</strong><br />

die Bestellung des Verteidigers von uns gewünscht oder genehmigt wird;<br />

5. im Falle eines Rechtsstreites über einen versicherten Anspruch zwischen versicherten<br />

Personen <strong>und</strong> einem oder mehreren Dritten, die Führung des Prozesses<br />

im Namen der versicherten Person/en auf un sere Kosten;<br />

6. Ersatz aller Aufwendungen – auch erfolgloser –, die ihnen bei Eintritt eines Versicherungsfalles<br />

im Rahmen der Schadenminderung oder -abwendung entstehen.<br />

7. Bei in den USA, Kanada <strong>und</strong> in den Gebieten, die der US-amerika nischen<br />

Gerichtsbarkeit (z.B. in Puerto Rico oder Guam) unterliegen, eintretenden<br />

Versicherungsfällen oder dort geltend gemachten Ansprüchen werden unsere<br />

Aufwendungen für Anwalts-, Sachverständigen-, Zeugen <strong>und</strong> Gerichtskosten zur<br />

Abwendung oder Minderung des Schadens bei oder nach Eintritt des Versicherungsfalles<br />

sowie Schaden ermittlungskosten, auch Reisekosten, die uns nicht<br />

selbst entstehen, auf die Deckungssumme angerechnet.<br />

Dies gilt auch dann, wenn die Kosten auf Weisung des Versicherers entstanden sind.<br />

H Für welche Schadenereignisse bestehen besondere Entschädigungs grenzen?<br />

1. Für die gemäß C <strong>und</strong> D versicherten Personen besteht Versicherungsschutz<br />

jeweils bis zu den im Versicherungsschein angegebenen besonderen Deckungssummen<br />

für:<br />

1.1 das Abhandenkommen von sonstigen fremden beweglichen Sachen;<br />

1.2 die Beschädigung oder Zerstörung von gemieteten, geliehenen, gepachteten,<br />

geleasten oder gefälligkeitshalber überlassenen fremden be weglichen Sachen, die<br />

nicht Einrichtungsgegenstände/Inventar in Zimmern von Beherbergungsbetrieben,<br />

Ferienwohnungen <strong>und</strong> -häusern sind.<br />

2. Verursacht ein versicherter Minderjähriger oder deliktunfähiger Volljähriger<br />

2.1 einen Sachschaden, für den er wegen seiner Minderjährigkeit/Deliktunfähigkeit<br />

nicht verantwortlich ist, leisten wir bis zu dem im Versicherungsschein<br />

genannten Betrag zugunsten des Geschädigten ei ne Entschädigung;<br />

2.2 einen Personenschaden, für den er wegen seiner Minderjährigkeit/Deliktunfähigkeit<br />

nicht verantwortlich ist, leisten wir bis zu dem im Versicherungsschein<br />

genannten Betrag zugunsten der verletzten Person eine Entschädigung, soweit<br />

diese nicht auf andere Weise Ersatz erlan gen kann.<br />

2.3 Die geschädigte Person ist berechtigt, ihren Versicherungsanspruch gegen<br />

uns direkt geltend zu machen.<br />

2.4 Für die Entschädigungsleistung kommen die gesetzlichen Voraus setzungen zur<br />

Anwendung, aufgr<strong>und</strong> derer einem Geschädigten Scha denersatz zusteht.<br />

3. Versichert sind die Personen- <strong>und</strong> Sachschäden zu E 5 bis zu dem im Ver-sicherungsschein<br />

genannten Betrag.<br />

4. Versichert ist eine Kautionsvorleistung zu E 8 bis zu dem im Versicherungsschein<br />

genannten Betrag.<br />

I Welche Leistungen erbringen wir bei Schäden aus Anlass von Gefälligkeitshandlungen?<br />

1. Verursachen die gemäß C versicherten Personen bei einer Gefälligkeitshandlung<br />

einen Schaden, leisten wir bis zu den im Versicherungs schein angegebenen<br />

Deckungssummen Ersatz.<br />

2. Wir berufen uns bei Gefälligkeitshandlungen nicht auf einen etwa bestehenden<br />

Haftungsausschluss.<br />

3. Für die Entschädigungsleistung kommen die gesetzlichen Voraussetzungen zur<br />

Anwendung, aufgr<strong>und</strong> derer einem Geschädigten Schaden ersatz zusteht.<br />

– 94 –<br />

J Für welche Schäden besteht bei dem Gebrauch von Kraftfahrzeugen<br />

Versicherungsschutz <strong>und</strong> bei welchen nicht?<br />

1. Kein Versicherungsschutz besteht generell wegen Schäden, die die nach C oder<br />

D versicherten Personen in Ihrer Eigenschaft als Eigentü mer, Halter oder Führer<br />

durch den Gebrauch eines Kraftfahrzeuges (auch Gabelstaplern), Kraftfahrzeuganhängers<br />

oder selbstfahrender Ar beitsmaschinen verursachen.<br />

2. Versicherungsschutz besteht jedoch abweichend von J 1. für Schäden, die<br />

Dritten entstehen durch<br />

2.1 manuelle Reinigungs- <strong>und</strong> Pfl egearbeiten am Kraftfahrzeug/Kraftfahrzeuganhänger,<br />

ausgeschlossen bleiben Schäden an der Umwelt;<br />

2.2 den Gebrauch eines Kraftfahrzeuges (auch Gabelstapler) mit einer zulässigen<br />

Höchstgeschwindigkeit bis 6 km/h oder auf nichtöffentli chen Wegen <strong>und</strong> Plätzen<br />

ohne Geschwindigkeitsbegrenzung fahrende Kraftfahrzeuge, Kraftfahrzeuganhänger<br />

<strong>und</strong> Golfwagen, sofern aus ei ner anderweitig bestehenden Versicherung<br />

kein Versicherungsschutz geboten werden kann oder es auf die Erzielung von<br />

Höchstgeschwin digkeiten ankommt;<br />

2.3 Krankenfahrstühle<br />

2.4 nicht versicherungspfl ichtige eigene Kraftfahrzeuganhänger;<br />

2.5 dauerhaft zu Wohnzwecken abgestellte nicht zugelassene Wohnwagenanhänger;<br />

2.6 selbstfahrende Arbeitsmaschinen mit einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit<br />

bis 20 km/h;<br />

3. Versicherungsschutz besteht darüber hinaus für den Gebrauch von ferngelenkten<br />

Modellfahrzeugen, sofern hierfür keine anderweitige Deckung erlangt<br />

werden kann.<br />

K Welche besondere Leistung erbringen wir, wenn ein Dritter Sie geschädigt<br />

hat?<br />

1. Wir bieten den gemäß C versicherten Personen ab dem im Versiche rungsschein<br />

genannten Betrag Versicherungsschutz für den Fall, dass wegen eines Schadenereignisses,<br />

das während der Wirksamkeit dieses Vertrages eingetreten ist:<br />

1.1 ein Dritter ihnen einen Personen- <strong>und</strong>/oder Sachschaden zugefügt <strong>und</strong> damit<br />

gegen gesetzliche Haftpfl ichtbestimmungen privatrechtlichen Inhalts verstoßen<br />

hat sowie<br />

1.2 dieser seine aus gesetzlichen Haftpfl ichtbestimmungen privatrecht lichen<br />

Inhalts resultierende Verpfl ichtung zum Schadenersatz ganz oder teilweise nicht<br />

erfüllen kann <strong>und</strong><br />

1.3 sie gegen diesen ein rechtskräftiges, vollstreckbares Urteil wegen dieses<br />

Haftpfl ichtschadens erstritten haben.<br />

2. Die gemäß C versicherten Personen erhalten die Geldleistung auf Antrag <strong>und</strong><br />

nach Übersendung folgender Unterlagen:<br />

2.1 Klageschrift;<br />

2.2 vollstreckbare Ausfertigung des Urteils im Original;<br />

2.3 Vollstreckungsprotokoll, aus dem sich die Erfolglosigkeit der Voll streckung<br />

ergibt oder Protokoll über die Abgabe der eidesstattlichen Versicherung durch den<br />

Dritten in diesem Verfahren.<br />

3. Die Geldleistung wird nur erbracht im Rahmen unserer vertraglich vereinbarten<br />

Versicherungssummen, soweit die gemäß C Versicherten Per sonen nicht anderweitig<br />

Ersatz erlangen können.<br />

4. Haben wir gemäß K 3. unsere Geldleistung erbracht, geht der An spruch gegen<br />

den Dritten auf uns über.<br />

5. Ist die gerichtliche Durchsetzung eines Schadenersatzanspruchs ge mäß 1.2<br />

erforderlich <strong>und</strong> nicht durch eine anderweitig bestehende Ver sicherung möglich<br />

übernimmt der Versicherer die hierfür gesetzlich bestimmten Kosten, wenn eine<br />

hinreichende Aussicht auf Erfolg besteht <strong>und</strong> nicht mutwillig erscheint, sofern der<br />

Streitwert den im Versiche rungsschein genannten Betrag übersteigt.<br />

5.1 Die Entschädigung ist je Rechtschutzfall auf den im Versicherungs schein<br />

genannten Betrag begrenzt.<br />

5.2 Anspruch auf Kostenersatz besteht bis zur Höhe der gesetzlichen Vergütung<br />

von ersten Ereignis an, durch das der Schaden verursacht wurde, sofern er während<br />

der Wirksamkeit des Vertrages eingetreten ist <strong>und</strong> längstens zwei Jahre nach<br />

Vertragsablauf geltend gemacht wird.<br />

5.3 Wir leisten bis zur Höhe der gesetzlichen Vergütung eines am Ort des<br />

zuständigen Gerichtes ansässigen Rechtsanwaltes Ihrer Wahl <strong>und</strong> übernehmen<br />

die Gerichtskosten; die Entschädigung für Zeugen <strong>und</strong> Sachverständige, die vom<br />

Gericht herangezogen werden; die Kosten für Gerichtsvollzieher, die Übernahme<br />

der notwendigen Reisekosten der versicherten Personen, wenn deren Erscheinen<br />

als Partei vorgeschrie ben ist <strong>und</strong> das zuständige Gericht im Ausland liegt. Die<br />

Kosten wer den bis zur Höhe der für Geschäftsreisen von deutschen Rechtsanwälten<br />

geltenden Sätze übernommen; die dem Gegner durch die Wahr nehmung der<br />

rechtlichen Interessen entstandenen Kosten, soweit eine versicherte Person<br />

zu deren Erstattung verpfl ichtet ist; die Kosten bei gütlicher Erledigung (gerichtlicher<br />

oder außergerichtlicher Vergleich), die dem Verhältnis des Obsiegens zum<br />

Unterliegen entspricht. Ein in soweit auf uns übergehender materiell-rechtlicher<br />

Kostenerstattungsan spruch bleibt hiervon unberührt; außerdem zahlen wir die<br />

Kosten für bis zu drei Zwangsvollstreckungsmaßnahmen.<br />

Wir leisten nicht,<br />

- wenn Kosten ohne Rechtspfl icht übernommen wurden;<br />

- wenn Kosten für Zwangsvollstreckungsmaßnahmen entstehen, die später als<br />

ein Jahr nach Rechtskraft des Vollstreckungstitels eingeleitet werden;<br />

- die Übernahme der Kosten, zu der ein anderer verpfl ichtet wäre, wenn der<br />

Rechtsschutzversicherungsvertrag nicht bestünde.<br />

5.4 Die Übernahme der Kosten können Sie von uns verlangen, sobald Sie zu der<br />

Zahlung verpfl ichten <strong>und</strong> der Höhe nach nachweisen oder sie dieser Verpfl ichtung<br />

bereits nachgekommen sind.


5.5 Kein Versicherungsschutz besteht für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen<br />

im Zusammenhang mit<br />

5.5.1 Bergbauschäden an Gr<strong>und</strong>stücken <strong>und</strong> Gebäuden;<br />

5.5.2 Erwerb oder Veräußerung eines zu Bauzwecken bestimmten Gr<strong>und</strong>stückes;<br />

5.5.3 Erwerb oder Veräußerung eines nicht selbst zu nutzenden bzw. genutzten<br />

Gr<strong>und</strong>stückes, Gebäudes oder Gebäudeteiles;<br />

5.5.4 Planung oder Errichtung eines Gebäudes oder Gebäudeteiles (einschließlich<br />

Gestaltung <strong>und</strong> aller notwendigen Vorstufen für die Er richtung);<br />

5.5.5 genehmigungspfl ichtigen baulichen Veränderungen eines Gr<strong>und</strong>stückes, Gebäudes<br />

oder Gebäudeteiles, das sich im Eigentum oder Be sitz einer versicherten<br />

Person befi ndet oder das diese zu erwerben oder in Besitz zu nehmen beabsichtigt,<br />

einschließlich notwendiger Vor- oder Nacharbeiten, auch Kauf von Baumaterialien.<br />

Genehmigungs- <strong>und</strong>/oder anzeigefreie Veränderungen sind im Übrigen nicht<br />

ausgeschlossen;<br />

5.5.6 Verfahren vor Verfassungsgerichten in Enteignungs-, Planfest stellungs-,<br />

Flurbereinigungs- sowie im Baugesetzbuch geregelten Ange legenheiten;<br />

5.5.7 aus der selbstständigen, frei-, haupt- <strong>und</strong> nebenberufl ichen, ge werblichen<br />

<strong>und</strong> hauptamtlichen Tätigkeit oder dienstlicher Verrichtung;<br />

5.5.8 wegen Schäden der im Haushalt lebenden Personen untereinander<br />

5.6 Vor Klageerhebung (oder Einlegung eines Rechtsmittels) haben Sie unsere<br />

Zustimmung einzuholen, den rechtskräftigen Abschluss eines eventuellen anderen<br />

gerichtlichen Verfahrens in einer gleichen Angele genheit abzuwarten, das tatsächliche<br />

oder rechtliche Bedeutung für den beabsichtigten Rechtsstreit haben kann.<br />

Wird eine der oben genannten Obliegenheiten vorsätzlich verletzt, ver lieren Sie<br />

Ihren Versicherungsschutz. Bei grob fahrlässiger Verletzung einer Obliegenheit<br />

sind wir berechtigt, unsere Leistung in einem der Schwere Ihres Verschuldens<br />

entsprechenden Verhältnis zu kürzen. Weisen Sie nach, dass Sie die Obliegenheit<br />

nicht grob fahrlässig verletzt haben, bleibt der Versicherungsschutz bestehen.<br />

Der Versicherungs schutz bleibt auch bestehen, wenn Sie nachweisen, dass die<br />

Verletzung der Obliegenheit weder für den Eintritt oder die Feststellung des Versicherungsfalles<br />

noch für die Feststellung oder den Umfang unserer obliegenden<br />

Leistung ursächlich war. Das gilt nicht, wenn Sie die Obliegenheit arglistig verletzt<br />

haben.<br />

5.7 Da der Versicherer die Rechtschutzversicherung nicht selbst betrei ben darf<br />

hat er für die gemäß C versicherten Personen eine entspre chende Versicherung<br />

bei der ROLAND Rechtsschutz-Versicherungs-AG, Köln abgeschlossen.<br />

L Für welche Risiken bieten wir Ihnen beitragsfreien Versicherungs schutz <strong>und</strong><br />

für welche nicht?<br />

1. Im Rahmen dieses Vertrages bieten wir sofort Vorsorgeschutz für Haftpfl ichtansprüche<br />

wegen:<br />

1.1 Personen-, Sach- <strong>und</strong> Vermögensschäden durch neu hinzukom mende Personen;<br />

1.2 Personen- <strong>und</strong> Sachschäden aus neu hinzukommenden Risiken.<br />

1.3 Teilen Sie uns das Hinzukommen neuer Personen oder Risiken spätestens auf<br />

der Jahresmeldung mit.<br />

2. Teilen Sie uns bitte mit, wann aus Ihrem Mehrpersonenhaushalt auf Dauer ein<br />

Zwei- oder Einpersonenhaushalt geworden ist. Ab diesem Zeitpunkt reduziert sich<br />

der Beitrag entsprechend.<br />

3. Nicht versichert sind hinzukommende Risiken, sofern eine anderwei tige<br />

Deckung besteht.<br />

4. Die Regelung der Vorsorgeversicherung gilt nicht für Risiken:<br />

4.1 aus dem Eigentum, Besitz, Halten oder Führen eines Kraft-, Luft- oder Wasserfahrzeugs,<br />

soweit diese Fahrzeuge der Zulassungs-oder Führerscheinpfl icht<br />

unterliegen;<br />

4.2 aus dem Eigentum, Besitz, Betrieb oder Führen von Bahnen;<br />

4.3 die der Versicherungspfl icht unterliegen.<br />

M Wann endet der beitragsfreie Vorsorgeschutz für neue Risiken?<br />

1. Dieser Vorsorgeschutz endet mit Ablauf des Versicherungsjahres, in dem eines<br />

dieser Risiken hinzugekommen ist. Teilen Sie uns das Hin zukommen eines neuen<br />

Risikos mit.<br />

2. Mit Beginn des neuen Versicherungsjahres ist der entsprechende Beitrag für<br />

neu hinzugekommene Risiken zu zahlen.<br />

3. Der Versicherungsschutz für gewerbliche, berufl iche <strong>und</strong> dienstliche Haftpfl ichtrisiken<br />

erlischt mit Beginn des neuen Versicherungsjahres.<br />

4. Wird von Ihnen kein Versicherungsschutz gewünscht, entfällt dieser mit Ablauf<br />

des Versicherungsjahres, in dem eines dieser Risiken hinzu gekommen ist.<br />

N Welche Vollmachten gelten?<br />

1. Wir sind bevollmächtigt, alle zur Beilegung oder Abwehr des Anspruchs uns<br />

zweckmäßig erscheinenden Erklärungen in Ihrem Namen abzugeben.<br />

2. Kommt es in einem Versicherungsfall zu einem Rechts streit zwi schen Ihnen<br />

<strong>und</strong> dem Geschädigten oder dessen Rechtsnachfolger, ha ben Sie uns die Prozessführung<br />

in Ihrem Namen zu überlassen. Die Kosten des Verfahrens tragen wir.<br />

– 95 –<br />

O Welche allgemeinen Verhaltensregeln müssen Sie beachten?<br />

Damit wir unsere vertraglichen Leistungen erbringen können, haben Sie in dem<br />

Fall, dass Haftpfl ichtansprüche gegen die versicherten Per sonen erhoben werden<br />

könnten, folgendes zu beachten:<br />

1. Sie haben uns innerhalb einer Woche die Tatsachen anzuzeigen, die Ihre Verantwortlichkeit<br />

gegenüber einem Dritten zur Folge haben könnten. Macht der Dritte<br />

seinen Anspruch Ihnen gegenüber geltend, sind Sie zur Anzeige innerhalb einer<br />

Woche nach der Geltendmachung verpfl ichtet;<br />

2. wird gegen Sie ein Anspruch gerichtlich geltend gemacht, Prozess kostenhilfe<br />

beantragt, wird Ihnen gerichtlich der Streit verkündet, ha ben Sie dies unverzüglich<br />

anzuzeigen. Dies gilt auch, wenn gegen Sie wegen des den Anspruch begründenden<br />

Schadenereignisses ein Ermitt lungsverfahren eingeleitet wird;<br />

3. zur Wahrung der Fristen nach 1. <strong>und</strong> 2. genügt die rechtzeitige Ab sendung der<br />

Anzeige;<br />

4. das Führen einer gerichtlichen Auseinandersetzung (mit Ausnahme von K 5.) ist<br />

uns zu überlassen;<br />

5. unsere Fragen zum Versicherungsfall haben Sie vollständig <strong>und</strong> wahrheitsgemäß<br />

zu beantworten <strong>und</strong> alle für die Beurteilung des Versi cherungsfalles erheblichen<br />

Schriftstücke – soweit zumutbar – einzurei chen;<br />

6. den Schaden haben Sie im Rahmen Ihrer Möglichkeiten abzuwenden oder so<br />

gering wie möglich zu halten;<br />

7. die gemäß N geltenden Vollmachten dürfen Sie uns nicht entziehen.<br />

P Welche Rechtsfolgen treten bei Verletzung der Verhaltensregeln im<br />

Schadenfall ein?<br />

1. Haben Sie eine der Verhaltensregeln nach O 1., 2., 4., 5. <strong>und</strong> 6. verletzt, entfällt<br />

unsere Leistungspfl icht, wenn Sie die Obliegenheit vorsätzlich verletzt haben.<br />

2. Im Fall einer grob fahrlässigen Verletzung einer der genannten Ver haltensregeln<br />

sind wir berechtigt, unsere Leistung in einem der Schwere Ihres Verschuldens<br />

entsprechenden Verhältnis zu kürzen. Dies ge schieht nicht, wenn Sie nachweisen,<br />

dass keine grobe Fahrlässigkeit vorlag.<br />

3. Abweichend von 1. <strong>und</strong> 2. sind wir zur Leistung verpfl ichtet, soweit die Verletzung<br />

der Verhaltensregel weder für den Eintritt oder die Feststellung des Schadenereignisses<br />

noch für die Feststellung oder den Umfang zur Leistungspfl icht ursächlich<br />

ist. Dies gilt nicht, wenn Sie die Verhaltensregel arglistig verletzt haben.<br />

4. Ganz oder teilweise leistungsfrei sind wir jedoch nur dann, wenn wir Sie durch<br />

eine gesonderte Mitteilung in Textform auf die Rechtsfolgen gemäß Nr. 1 <strong>und</strong> 2<br />

hingewiesen haben.


21008163<br />

BOXplus Extra<br />

Besondere Bedingungen für die Tierhalterhaftpfl ichtversicherung (05/09)<br />

A Welche Regelungen gelten?<br />

1. Die Regelungen der BOXplus Extra Bedingungen für die Tierhalterhaftpfl ichtversicherung.<br />

2. Die Regelungen der Allgemeinen Bedingungen für BOXplus.<br />

B Wo <strong>und</strong> bis zu welcher Höhe besteht Versicherungsschutz?<br />

1. Versicherungsschutz besteht während der Laufzeit des Versiche rungsvertrages<br />

weltweit.<br />

2. Der Versicherungsschutz besteht bis zu den im Versicherungsschein jeweils<br />

genannten Versicherungssummen.<br />

C Welche Personen haben Versicherungsschutz?<br />

1. Sie oder eine andere in Ihren Haushalt lebende Person als Halter des/der<br />

versicherten Tieres/Tieren.<br />

D Welche weitere Person ist versichert?<br />

1. der nicht gewerbsmäßige Hüter.<br />

E Welche Schäden sind versichert?<br />

1. Versichert ist die Inanspruchnahme aus Schadenereignissen, die während der<br />

Wirksamkeit des Vertrages eintreten. Diese Schadenereig nisse haben zur Folge:<br />

1.1 die Tötung, die Körperverletzung oder sonstige Ges<strong>und</strong>heitsschädi gung anderer<br />

Personen (Personenschaden);<br />

1.2 die Zerstörung, die Beschädigung oder das Abhandenkommen von Sachen <strong>und</strong><br />

Tieren Dritter (Sachschaden);<br />

1.3 die Beeinträchtigung nur des Vermögens Dritter (Vermögensscha den).<br />

2. Den Ersatz dieses Schadens fordert der Geschädigte aufgr<strong>und</strong> gesetzlicher<br />

Haftpfl ichtbestimmungen von gemäß C versicherten Personen in ihrer Eigenschaft<br />

als privater Tierhalter.<br />

3. Den Ersatz dieses Schadens fordert der Geschädigte aufgr<strong>und</strong> ge setzlicher<br />

Haftpfl ichtbestimmungen von den unter D genannten Perso nen für die Schadenereignisse,<br />

die sie aus ihrer Tätigkeit als nicht ge werbsmäßiger Tierhüter für die<br />

gemäß C versicherten Personen gegen über Dritten verursachen.<br />

F Welche Schäden/Eigenschaften/Tätigkeiten sind versichert?<br />

1. Versicherungsschutz besteht für gesetzliche Haftpfl ichtansprüche aus Schadenereignissen<br />

der im Versicherungsschein oder Nachträgen ge nannten Tiere in<br />

der Eigenschaft als:<br />

1.1 privater Halter von H<strong>und</strong>en <strong>und</strong><br />

1.2 deren Welpen bis 6 Monate nach der Geburt <strong>und</strong>/oder als<br />

2. privater Halter von Reit- <strong>und</strong> Zugtieren <strong>und</strong><br />

2.1 deren Fohlen/Jungtieren bis 12 Monate nach der Geburt.<br />

G Welche weiteren Schäden sind mitversichert <strong>und</strong> welche nicht?<br />

1. Mitversichert ist die gesetzliche Haftpfl icht aus<br />

1.1 dem Fremdreiterrisiko;<br />

1.2 ungewolltem Deckakt;<br />

1.3 Flurschäden durch Reit- <strong>und</strong> Zugtiere;<br />

1.4 der Teilnahme an Reit- <strong>und</strong> Fahrturnieren (nicht Pferderennen);<br />

1.5 Besitz <strong>und</strong> Verwendung von eigenen <strong>und</strong> fremden Kutschen oder ähnlichen<br />

Anhängern;<br />

1.6. tierischen Ausscheidungen;<br />

1.7 die gesetzliche Haftpfl icht aus regelmäßigem Überlassen von Pferden an<br />

höchstens zwei Reitbeteiligungen (Reitbeteiligungen beteiligen sich als Gegenleistung<br />

z.B. dauerhaft an den Kosten für die Haltung <strong>und</strong> Pfl ege der Pferde).<br />

2. Nicht mitversichert<br />

2.1 ist die gesetzliche Haftpfl icht aus gewerblichem Verleih von Reit- <strong>und</strong> Zugtieren<br />

an Dritte.<br />

2.2 sind Schäden an Sachen, die die versicherten Personen gemietet, geliehen,<br />

gepachtet oder geleast haben;<br />

2.2.1 Schäden durch H<strong>und</strong>e an unbeweglichen Sachen, die die versicherten<br />

Personen gemietet, geliehen, gepachtet oder geleast haben sind jedoch mitversichert,<br />

soweit diese nicht auf Abnutzung, Verschleiß, Alterung oder übermäßiger<br />

Beanspruchung von Sachen beruhen.<br />

2.3 sind Sachen, die vertraglich verwahrt oder durch verbotene Eigenmacht<br />

erlangt wurden;<br />

2.4 sind Ansprüche wegen Sach- <strong>und</strong> Vermögensschäden der im Haushalt lebenden<br />

Personen untereinander;<br />

2.5 sind Schäden, die vorsätzlich herbeigeführt wurden;<br />

2.6 sind Schäden infolge vorsätzlich, rechtswidrig begangener Strafta ten;<br />

2.7 sind Schäden die durch Vertrag oder Zusage über den Umfang der gesetzlichen<br />

Haftpfl icht der versicherten Personen hinausgehen;<br />

2.8 sind Haftpfl ichtansprüche infolge Übertragungen von Krankheiten oder Infektionen,<br />

es sei denn, der Versicherungsnehmer beweist, dass er weder vorsätzlich<br />

noch grob fahrlässig gehandelt hat.<br />

– 96 –<br />

H Was leisten wir?<br />

Wir leisten:<br />

1. Klärung der Sach- <strong>und</strong> Rechtslage zur Entscheidung über die nach folgenden<br />

Leistungen;<br />

2. bei berechtigten Ansprüchen Ersatz des Schadens, der dem Geschä digten entstanden<br />

ist. Anerkenntnisse <strong>und</strong> Vergleiche, die vom Versi cherungsnehmer ohne<br />

Zustimmung des Versicherers abgegeben oder geschlossen worden sind, binden<br />

den Versicherer nur, soweit der An spruch auch ohne Anerkenntnis oder Vergleich<br />

bestanden hätte.<br />

3. Abwehr unberechtigter Ansprüche;<br />

4. in einem Strafverfahren Übernahme der Gebühren für einen Strafverteidiger, sofern<br />

das Strafverfahren ein versichertes Schadenereignis betreffen kann <strong>und</strong> die<br />

Bestellung des Verteidigers von uns gewünscht oder genehmigt wird;<br />

5. im Falle eines Rechtsstreites über einen versicherten Anspruch zwischen versicherten<br />

Personen <strong>und</strong> einem oder mehreren Dritten, die Führung des Prozesses<br />

im Namen der versicherten Person/en auf unsere Kosten;<br />

6. Ersatz aller Aufwendungen – auch erfolgloser –, die ihnen bei Eintritt eines Versicherungsfalles<br />

im Rahmen der Schadenminderung oder -abwendung entstehen.<br />

7. Bei in den USA, Kanada <strong>und</strong> in den Gebieten, die der US-amerikanischen Gerichtsbarkeit<br />

(z.B. in Puerto Rico oder Guam) unterliegen, eintretenden Versicherungsfällen<br />

oder dort geltend gemachten Ansprü chen werden unsere Aufwendungen<br />

für Anwalts-, Sachverständigen-, Zeugen- <strong>und</strong> Gerichtskosten zur Abwendung<br />

oder Minderung des Schadens bei oder nach Eintritt des Versicherungsfalles sowie<br />

Schadenermittlungskosten, auch Reisekosten, die uns nicht selbst entstehen,<br />

auf die Deckungssumme angerechnet.<br />

Dies gilt auch dann, wenn die Kosten auf Weisung des Versicherers entstanden<br />

sind.<br />

I Für welche Schäden besteht bei dem Gebrauch von Kraftfahrzeugen<br />

Versicherungsschutz <strong>und</strong> bei welchen nicht?<br />

1. Kein Versicherungsschutz besteht generell wegen Schäden, die die nach C versicherten<br />

Personen in Ihrer Eigenschaft als Eigentümer, Halter oder Führer durch<br />

den Gebrauch eines Kraftfahrzeuges (auch Gabelstaplern), Kraftfahrzeuganhängers<br />

oder selbstfahrender Arbeitsmaschinen verursachen.<br />

2. Versicherungsschutz besteht jedoch abweichend von I 1. für Schäden, die<br />

Dritten entstehen durch<br />

2.1 Besitz <strong>und</strong> Verwendung von eigenen nach StVZO nicht versicherungspfl ichtigen<br />

H<strong>und</strong>e- <strong>und</strong> Pferdetransportanhängern, sofern aus einer anderen Versicherung<br />

kein Ersatz erlangt werden kann;<br />

2.2 Be- <strong>und</strong> Entladen der versicherten Tiere aus Kraftfahrzeugen <strong>und</strong> Kraftfahrzeuganhängern;<br />

2.3 manuelle Reinigungs-<strong>und</strong> Pfl egearbeiten an eigenen Tiertransportanhängern,<br />

ausgeschlossen bleiben Schäden an der Umwelt.<br />

J Für welche Risiken bieten wir Ihnen beitragsfreien Versicherungs schutz<br />

<strong>und</strong> für welche nicht?<br />

1. Im Rahmen dieses Vertrages bieten wir sofort Vorsorgeschutz für Haftpfl ichtansprüche<br />

wegen:<br />

1.1 Personen-, Sach- <strong>und</strong> Vermögensschäden durch neue H<strong>und</strong>e oder Reit- <strong>und</strong><br />

Zugtiere;<br />

1.2 Personen-<strong>und</strong> Sachschäden aus neu hinzukommenden Risiken.<br />

1.3 Teilen Sie uns das Hinzukommen neuer H<strong>und</strong>e, Reit- <strong>und</strong> Zugtiere oder Risiken<br />

spätestens auf der Jahresmeldung mit.<br />

2. Teilen Sie uns bitte mit, wann sich auf Dauer die Anzahl der gehaltenen Tiere<br />

reduziert hat. Ab diesem Zeitpunkt verringert sich der Beitrag entsprechend.<br />

3. Nicht versichert sind hinzukommende Risiken, sofern eine anderweitige<br />

Deckung besteht.<br />

4. Die Regelung der Vorsorgeversicherung gilt nicht für Risiken:<br />

4.1 aus dem Eigentum, Besitz, Halten oder Führen eines Kraft-, Luft- oder Wasserfahrzeugs,<br />

soweit diese Fahrzeuge der Zulassungs- oder Führerscheinpfl icht<br />

unterliegen;<br />

4.2 aus dem Eigentum, Besitz, Betrieb oder Führen von Bahnen;<br />

4.3 die der Versicherungspfl icht unterliegen.<br />

K Wann endet der beitragsfreie Vorsorgeschutz?<br />

1. Dieser Vorsorgeschutz endet mit Ablauf des Versicherungsjahres, in dem eines<br />

dieser Risiken hinzugekommen ist. Teilen Sie uns das Hin zukommen eines neuen<br />

Risikos mit.<br />

2. Mit Beginn des neuen Versicherungsjahres ist der entsprechende Beitrag für<br />

neu hinzugekommene Risiken zu zahlen.<br />

3. Der Versicherungsschutz für gewerbliche, berufl iche <strong>und</strong> dienstliche Haftpfl ichtrisiken<br />

erlischt mit Beginn des neuen Versicherungsjahres.<br />

4. Wird von Ihnen kein Versicherungsschutz gewünscht, entfällt dieser mit Ablauf<br />

des Versicherungsjahres, in dem eines dieser Risiken hinzugekommen ist.<br />

L Welche Vollmachten gelten?<br />

1. Wir sind bevollmächtigt, alle zur Beilegung oder Abwehr des An spruchs uns<br />

zweckmäßig erscheinenden Erklärungen in Ihrem Namen abzugeben.


2. Kommt es in einem Versicherungsfall zu einem Rechtsstreit zwischen Ihnen <strong>und</strong><br />

dem Geschädigten oder dessen Rechtsnachfolger, haben Sie uns die Prozessführung<br />

in Ihrem Namen zu überlassen. Die Kosten des Verfahrens tragen wir.<br />

M Welche allgemeinen Verhaltensregeln müssen Sie beachten?<br />

Damit wir unsere vertraglichen Leistungen erbringen können, haben Sie in dem<br />

Fall, dass Haftpfl ichtansprüche gegen die versicherten Per sonen erhoben werden<br />

könnten, folgendes zu beachten:<br />

1. Sie haben uns innerhalb einer Woche die Tatsachen anzuzeigen, die Ihre Verantwortlichkeit<br />

gegenüber einem Dritten zur Folge haben könnten. Macht der Dritte<br />

seinen Anspruch Ihnen gegenüber geltend, sind Sie zur Anzeige innerhalb einer<br />

Woche nach der Geltendmachung verpfl ichtet;<br />

2. wird gegen Sie ein Anspruch gerichtlich geltend gemacht, Prozess kostenhilfe<br />

beantragt, wird Ihnen gerichtlich der Streit verkündet, ha ben Sie dies unverzüglich<br />

anzuzeigen. Dies gilt auch, wenn gegen Sie wegen des den Anspruch<br />

begründenden Schadenereignisses ein Ermitt lungsverfahren eingeleitet wird;<br />

3. zur Wahrung der Fristen nach 1. <strong>und</strong> 2. genügt die rechtzeitige Ab sendung der<br />

Anzeige;<br />

4. das Führen einer gerichtlichen Auseinandersetzung ist uns zu über lassen;<br />

5. unsere Fragen zum Versicherungsfall haben Sie vollständig <strong>und</strong> wahrheitsgemäß<br />

zu beantworten <strong>und</strong> alle für die Beurteilung des Versi cherungsfalles<br />

erheblichen Schriftstücke – soweit zumutbar – einzurei chen;<br />

6. den Schaden haben Sie im Rahmen Ihrer Möglichkeiten abzuwenden oder so<br />

gering wie möglich zu halten;<br />

7. die gemäß L geltenden Vollmachten dürfen Sie uns nicht entziehen.<br />

N Welche Rechtsfolgen treten bei Verletzung der Verhaltensregeln im<br />

Schadenfall ein?<br />

1. Haben Sie eine der Verhaltensregeln nach M 1., 2., 4., 5. <strong>und</strong> 6. verletzt,<br />

entfällt unsere Leistungspfl icht, wenn Sie die Obliegenheit vor sätzlich verletzt<br />

haben.<br />

2. Im Fall einer grob fahrlässigen Verletzung einer der genannten Ver haltensregeln<br />

sind wir berechtigt, unsere Leistung in einem der Schwere Ihres Verschuldens<br />

entsprechenden Verhältnis zu kürzen. Dies ge schieht nicht, wenn Sie nachweisen,<br />

dass keine grobe Fahrlässigkeit vorlag.<br />

3. Abweichend von 1. <strong>und</strong> 2. sind wir zur Leistung verpfl ichtet, wenn Sie nachweisen,<br />

dass die Verletzung der Verhaltensregel weder für den Eintritt oder die<br />

Feststellung des Schadenereignisses noch für die Fest stellung oder den Umfang<br />

zur Leistungspfl icht ursächlich ist. Dies gilt nicht, wenn Sie die Verhaltensregel<br />

arglistig verletzt haben.<br />

4. Ganz oder teilweise leistungsfrei sind wir jedoch nur dann, wenn wir Sie durch<br />

eine gesonderte Mitteilung in Textform auf die Rechtsfolgen gemäß Nr. 1 bis 3<br />

hingewiesen haben.<br />

– 97 –


21008231<br />

BOXplus Standard<br />

Besondere Bedingungen für die Tierhalterhaftpfl ichtversicherung (05/09)<br />

A Welche Regelungen gelten?<br />

1. Die Regelungen der BOXplus Standard Bedingungen für die Tierhalterhaftpfl ichtversicherung.<br />

2. Die Regelungen der Allgemeinen Bedingungen für BOXplus.<br />

B Wo <strong>und</strong> bis zu welcher Höhe besteht Versicherungsschutz?<br />

1. Versicherungsschutz besteht während der Laufzeit des Versiche rungsvertrages<br />

weltweit bis zu drei Jahren.<br />

1.2 innerhalb der Europäischen Union (EU), den Mitgliedsstaaten der Europäischen<br />

Freihandelsassoziation (EFTA) <strong>und</strong> der B<strong>und</strong>esrepublik Deutschland ohne<br />

zeitliche Begrenzung.<br />

2. Der Versicherungsschutz besteht bis zu den im Versicherungsschein jeweils<br />

genannten Versicherungssummen.<br />

C Welche Personen haben Versicherungsschutz?<br />

1. Sie oder eine andere in Ihren Haushalt lebende Person als Halter des/der<br />

versicherten Tieres/Tieren.<br />

D Welche weitere Person ist versichert?<br />

1. der nicht gewerbsmäßige Hüter.<br />

E Welche Schäden sind versichert?<br />

1. Versichert ist die Inanspruchnahme aus Schadenereignissen, die während der<br />

Wirksamkeit des Vertrages eintreten. Diese Schadenereig nisse haben zur Folge:<br />

1.1 die Tötung, die Körperverletzung oder sonstige Ges<strong>und</strong>heitsschädi gung anderer<br />

Personen (Personenschaden);<br />

1.2 die Zerstörung, die Beschädigung oder das Abhandenkommen von Sachen <strong>und</strong><br />

Tieren Dritter (Sachschaden);<br />

1.3 die Beeinträchtigung nur des Vermögens Dritter (Vermögensscha den).<br />

2. Den Ersatz dieses Schadens fordert der Geschädigte aufgr<strong>und</strong> gesetzlicher<br />

Haftpfl ichtbestimmungen von gemäß C versicherten Perso nen in ihrer Eigenschaft<br />

als privater Tierhalter.<br />

3. Den Ersatz dieses Schadens fordert der Geschädigte aufgr<strong>und</strong> ge setzlicher<br />

Haftpfl ichtbestimmungen von den unter D genannten Perso nen für die Schadenereignisse,<br />

die sie aus ihrer Tätigkeit als nicht ge werbsmäßiger Tierhüter für die<br />

gemäß C versicherten Personen gegen über Dritten verursachen.<br />

F Welche Schäden/Eigenschaften/Tätigkeiten sind versichert?<br />

1. Versicherungsschutz besteht für gesetzliche Haftpfl ichtansprüche aus Schadenereignissen<br />

der im Versicherungsschein oder Nachträgen ge nannten Tiere in<br />

der Eigenschaft als:<br />

1.1 privater Halter von H<strong>und</strong>en <strong>und</strong><br />

1.2 deren Welpen bis 6 Monate nach der Geburt <strong>und</strong>/oder als<br />

2. privater Halter von Reit- <strong>und</strong> Zugtieren <strong>und</strong><br />

2.1 deren Fohlen/Jungtiere bis 12 Monate nach der Geburt.<br />

G Welche weiteren Schäden sind mitversichert <strong>und</strong> welche nicht?<br />

1. Mitversichert ist die gesetzliche Haftpfl icht aus<br />

1.1 dem Fremdreiterrisiko;<br />

1.2 ungewolltem Deckakt;<br />

1.3 Flurschäden durch Reit- <strong>und</strong> Zugtiere;<br />

1.4 der Teilnahme an Reit- <strong>und</strong> Fahrturnieren (nicht Pferderennen);<br />

1.5 Besitz <strong>und</strong> Verwendung von eigenen <strong>und</strong> fremden Kutschen oder ähnlichen<br />

Anhängern;<br />

1.6 tierischen Ausscheidungen;<br />

1.7 die gesetzliche Haftpfl icht aus regelmäßigem Überlassen von Pfer den an<br />

höchstens zwei Reitbeteiligungen (Reitbeteiligungen beteiligen sich als Gegenleistung<br />

z.B. dauerhaft an den Kosten für die Haltung <strong>und</strong> Pfl ege der Pferde).<br />

2. Nicht mitversichert<br />

2.1 ist die gesetzliche Haftpfl icht aus gewerblichem Verleih von Reit- <strong>und</strong> Zugtieren<br />

an Dritte.<br />

2.2 sind Schäden an Sachen, die die versicherten Personen gemietet, geliehen,<br />

gepachtet oder geleast haben;<br />

2.2.1 Schäden durch H<strong>und</strong>e an unbeweglichen Sachen, die die versicherten<br />

Personen gemietet, geliehen, gepachtet oder geleast haben sind jedoch mitversichert,<br />

soweit diese nicht auf Abnutzung, Verschleiß, Alterung oder übermäßiger<br />

Beanspruchung von Sachen beruhen.<br />

2.3 sind Sachen, die vertraglich verwahrt oder durch verbotene Eigen macht<br />

erlangt wurden.<br />

2.4 sind Ansprüche wegen Sach- <strong>und</strong> Vermögensschäden der im Haushalt lebenden<br />

Personen untereinander;<br />

2.5 sind Schäden, die vorsätzlich herbeigeführt wurden;<br />

2.6 sind Schäden infolge vorsätzlich, rechtswidrig begangener Straftaten;<br />

2.7 sind Schäden die durch Vertrag oder Zusage über den Umfang der gesetzlichen<br />

Haftpfl icht der versicherten Personen hinausgehen;<br />

2.8 sind Haftpfl ichtansprüche infolge Übertragungen von Krankheiten oder Infektionen;<br />

es sei denn, der Versicherungsnehmer beweist, dass er weder vorsätzlich<br />

noch grob fahrlässig gehandelt hat.<br />

– 98 –<br />

H Was leisten wir?<br />

Wir leisten:<br />

1. Klärung der Sach- <strong>und</strong> Rechtslage zur Entscheidung über die nach folgenden<br />

Leistungen;<br />

2. bei berechtigten Ansprüchen Ersatz des Schadens, der dem Geschä digten entstanden<br />

ist. Anerkenntnisse <strong>und</strong> Vergleiche, die vom Versi cherungsnehmer ohne<br />

Zustimmung des Versicherers abgegeben oder geschlossen worden sind, binden<br />

den Versicherer nur, soweit der An spruch auch ohne Anerkenntnis oder Vergleich<br />

bestanden hätte.<br />

3. Abwehr unberechtigter Ansprüche;<br />

4. in einem Strafverfahren Übernahme der Gebühren für einen Straf verteidiger,<br />

sofern das Strafverfahren ein versichertes Schadenereignis betreffen kann <strong>und</strong><br />

die Bestellung des Verteidigers von uns gewünscht oder genehmigt wird;<br />

5. im Falle eines Rechtsstreites über einen versicherten Anspruch zwischen versicherten<br />

Personen <strong>und</strong> einem oder mehreren Dritten, die Führung des Prozesses<br />

im Namen der versicherten Person/en auf un sere Kosten;<br />

6. Ersatz aller Aufwendungen – auch erfolgloser –, die Ihnen bei Eintritt eines Versicherungsfalles<br />

im Rahmen der Schadenminderung oder -abwendung entstehen.<br />

7. Bei in den USA, Kanada <strong>und</strong> in den Gebieten, die der US-amerikanischen Gerichtsbarkeit<br />

(z.B. in Puerto Rico oder Guam) unterliegen, eintretenden Versicherungsfällen<br />

oder dort geltend gemachten Ansprü chen werden unsere Aufwendungen<br />

für Anwalts-, Sachverständigen-, Zeugen- <strong>und</strong> Gerichtskosten zur Abwendung<br />

oder Minderung des Schadens bei oder nach Eintritt des Versicherungsfalles<br />

sowie Schadenermittlungskosten, auch Reisekosten, die uns nicht selbst entstehen,<br />

auf die Deckungssumme angerechnet.<br />

Dies gilt auch dann, wenn die Kosten auf Weisung des Versicherers entstanden<br />

sind.<br />

I Für welche Schäden besteht bei dem Gebrauch von Kraftfahrzeugen<br />

Versicherungsschutz <strong>und</strong> bei welchen nicht?<br />

1. Kein Versicherungsschutz besteht generell wegen Schäden, die die nach C versicherten<br />

Personen in Ihrer Eigenschaft als Eigentümer, Halter oder Führer durch<br />

den Gebrauch eines Kraftfahrzeuges (auch Gabelstaplern), Kraftfahrzeuganhängers<br />

oder selbstfahrender Arbeits maschinen verursachen.<br />

2. Versicherungsschutz besteht jedoch abweichend von I 1. für Schä den, die<br />

Dritten entstehen durch<br />

2.1 Besitz <strong>und</strong> Verwendung von eigenen nach StVZO nicht versiche rungspfl ichtigen<br />

H<strong>und</strong>e- <strong>und</strong> Pferdetransportanhängern, sofern aus ei ner anderen Versicherung<br />

kein Ersatz erlangt werden kann;<br />

2.2 manuelle Reinigungs- <strong>und</strong> Pfl egearbeiten an eigenen Tiertransport anhängern,<br />

ausgeschlossen bleiben Schäden an der Umwelt.<br />

J Für welche Risiken bieten wir Ihnen beitragsfreien Versicherungs schutz<br />

<strong>und</strong> für welche nicht?<br />

1. Im Rahmen dieses Vertrages bieten wir sofort Vorsorgeschutz für Haftpfl ichtansprüche<br />

wegen:<br />

1.1 Personen-, Sach- <strong>und</strong> Vermögensschäden durch neue H<strong>und</strong>e oder Reit- <strong>und</strong><br />

Zugtiere;<br />

1.2 Personen- <strong>und</strong> Sachschäden aus neu hinzukommenden Risiken.<br />

1.3 Teilen Sie uns das Hinzukommen neuer H<strong>und</strong>e, Reit- <strong>und</strong> Zugtiere oder Risiken<br />

spätestens auf der Jahresmeldung mit.<br />

2. Teilen Sie uns bitte mit, wann sich auf Dauer die Anzahl der gehal tenen Tiere<br />

reduziert hat. Ab diesem Zeitpunkt verringert sich der Bei trag entsprechend.<br />

3. Nicht versichert sind hinzukommende Risiken, sofern eine anderwei tige Deckung<br />

besteht.<br />

4. Die Regelung der Vorsorgeversicherung gilt nicht für Risiken:<br />

4.1 aus dem Eigentum, Besitz, Halten oder Führen eines Kraft-, Luft- oder Wasserfahrzeugs,<br />

soweit diese Fahrzeuge der Zulassungs- oder Führerscheinpfl icht<br />

unterliegen;<br />

4.2 aus dem Eigentum, Besitz, Betrieb oder Führen von Bahnen;<br />

4.3 die der Versicherungspfl icht unterliegen.<br />

K Wann endet der beitragsfreie Vorsorgeschutz?<br />

1. Dieser Vorsorgeschutz endet mit Ablauf des Versicherungsjahres, in dem eines<br />

dieser Risiken hinzugekommen ist. Teilen Sie uns das Hinzukommen eines neuen<br />

Risikos mit.<br />

2. Mit Beginn des neuen Versicherungsjahres ist der entsprechende Beitrag für<br />

neu hinzugekommene Risiken zu zahlen.<br />

3. Der Versicherungsschutz für gewerbliche, berufl iche <strong>und</strong> dienstliche Haftpfl ichtrisiken<br />

erlischt mit Beginn des neuen Versicherungsjahres.<br />

4. Wird von Ihnen kein Versicherungsschutz gewünscht, entfällt dieser mit Ablauf<br />

des Versicherungsjahres, in dem eines dieser Risiken hinzu gekommen ist.<br />

L Welche Vollmachten gelten?<br />

1. Wir sind bevollmächtigt, alle zur Beilegung oder Abwehr des An spruchs uns zweckmäßig<br />

erscheinenden Erklärungen in Ihrem Namen abzugeben.<br />

2. Kommt es in einem Versicherungsfall zu einem Rechtsstreit zwischen Ihnen <strong>und</strong><br />

dem Geschädigten oder dessen Rechtsnachfolger, haben Sie uns die Prozessführung<br />

in Ihrem Namen zu überlassen. Die Kosten des Verfahrens tragen wir.


M Welche allgemeinen Verhaltensregeln müssen Sie beachten?<br />

Damit wir unsere vertraglichen Leistungen erbringen können, haben Sie in dem<br />

Fall, dass Haftpfl ichtansprüche gegen die versicherten Per sonen erhoben werden<br />

könnten, folgendes zu beachten:<br />

1. Sie haben uns innerhalb einer Woche die Tatsachen anzuzeigen, die Ihre Verantwortlichkeit<br />

gegenüber einem Dritten zur Folge haben könnten. Macht der Dritte<br />

seinen Anspruch Ihnen gegenüber geltend, sind Sie zur Anzeige innerhalb einer<br />

Woche nach der Geltendmachung verpfl ichtet;<br />

2. wird gegen Sie ein Anspruch gerichtlich geltend gemacht, Prozess kostenhilfe<br />

beantragt, wird Ihnen gerichtlich der Streit verkündet, ha ben Sie dies unverzüglich<br />

anzuzeigen. Dies gilt auch, wenn gegen Sie wegen des den Anspruch begründenden<br />

Schadenereignisses ein Ermitt lungsverfahren eingeleitet wird;<br />

3. zur Wahrung der Fristen nach 1. <strong>und</strong> 2. genügt die rechtzeitige Absendung<br />

der Anzeige;<br />

4. das Führen einer gerichtlichen Auseinandersetzung ist uns zu über lassen;<br />

5. unsere Fragen zum Versicherungsfall haben Sie vollständig <strong>und</strong> wahrheitsgemäß<br />

zu beantworten <strong>und</strong> alle für die Beurteilung des Versicherungsfalles erheblichen<br />

Schriftstücke – soweit zumutbar – einzurei chen;<br />

6. den Schaden haben Sie im Rahmen Ihrer Möglichkeiten abzuwenden oder so<br />

gering wie möglich zu halten;<br />

7. die gemäß L geltenden Vollmachten dürfen Sie uns nicht entziehen.<br />

N Welche Rechtsfolgen treten bei Verletzung der Verhaltensregeln im<br />

Schadenfall ein?<br />

1. Haben Sie eine der Verhaltensregeln nach M 1., 2., 4., 5. <strong>und</strong> 6. ver letzt, entfällt<br />

unsere Leistungspfl icht, wenn Sie die Obliegenheit vor sätzlich verletzt haben.<br />

2. Im Fall einer grob fahrlässigen Verletzung einer der genannten Ver haltensregeln<br />

sind wir berechtigt, unsere Leistung in einem der Schwere Ihres Verschuldens<br />

entsprechenden Verhältnis zu kürzen. Dies ge schieht nicht, wenn Sie nachweisen,<br />

dass keine grobe Fahrlässigkeit vorlag.<br />

3. Abweichend von 1. <strong>und</strong> 2. sind wir zur Leistung verpfl ichtet, wenn sie nachweisen,<br />

dass die Verletzung der Verhaltensregel weder für den Eintritt oder die<br />

Feststellung des Schadenereignisses noch für die Fest stellung oder den Umfang<br />

zur Leistungspfl icht ursächlich ist. Dies gilt nicht, wenn Sie die Verhaltensregel<br />

arglistig verletzt haben.<br />

4. Ganz oder teilweise leistungsfrei sind wir jedoch nur dann, wenn wir Sie durch<br />

eine gesonderte Mitteilung in Textform auf die Rechtsfolgen gemäß Nr. 1 bis 3<br />

hingewiesen haben.<br />

– 99 –


21008230<br />

BOXplus Basis<br />

Besondere Bedingungen für die Tierhalterhaftpfl ichtversicherung (05/09)<br />

A Welche Regelungen gelten?<br />

1. Die Regelungen der BOXplus Basis Bedingungen für die Tierhalterhaftpfl ichtversicherung.<br />

2. Die Regelungen der Allgemeinen Bedingungen für BOXplus.<br />

B Wo <strong>und</strong> bis zu welcher Höhe besteht Versicherungsschutz?<br />

1. Versicherungsschutz besteht während der Laufzeit des Versiche rungsvertrages<br />

weltweit bis zu einem Jahr;<br />

1.2 innerhalb der Europäischen Union (EU), den Mitgliedsstaaten der Europäischen<br />

Freihandelsassoziation (EFTA) <strong>und</strong> der B<strong>und</strong>esrepublik Deutschland ohne<br />

zeitliche Begrenzung.<br />

2. Der Versicherungsschutz besteht bis zu den im Versicherungsschein jeweils<br />

genannten Versicherungssummen.<br />

C Welche Personen haben Versicherungsschutz?<br />

1. Sie oder eine andere in Ihren Haushalt lebende Person als Halter des/der<br />

versicherten Tieres/Tieren.<br />

D Welche weitere Person ist versichert?<br />

1. der nicht gewerbsmäßige Hüter.<br />

E Welche Schäden sind versichert?<br />

1. Versichert ist die Inanspruchnahme aus Schadenereignissen, die während der<br />

Wirksamkeit des Vertrages eintreten. Diese Schadenereignisse haben zur Folge:<br />

1.1 die Tötung, die Körperverletzung oder sonstige Ges<strong>und</strong>heitsschädi gung anderer<br />

Personen (Personenschaden);<br />

1.2 die Zerstörung, die Beschädigung oder das Abhandenkommen von Sachen <strong>und</strong><br />

Tieren Dritter (Sachschaden);<br />

1.3 die Beeinträchtigung nur des Vermögens Dritter (Vermögensscha den).<br />

2. Den Ersatz dieses Schadens fordert der Geschädigte aufgr<strong>und</strong> gesetzlicher<br />

Haftpfl ichtbestimmungen von gemäß C versicherten Perso nen in ihrer Eigenschaft<br />

als privater Tierhalter.<br />

F Welche Schäden/Eigenschaften/Tätigkeiten sind versichert?<br />

1. Versicherungsschutz besteht für gesetzliche Haftpfl ichtansprüche aus<br />

Schadenereignissen der im Versicherungsschein oder Nachträgen ge nannten<br />

Tiere in der Eigenschaft als:<br />

1.1 privater Halter von H<strong>und</strong>en <strong>und</strong><br />

1.2 deren Welpen bis 6 Monate nach der Geburt<br />

2. privater Halter von Reit- <strong>und</strong> Zugtieren <strong>und</strong><br />

2.1 deren Fohlen/Jungtiere bis zum Ende des laufenden Versicherungsjahres,<br />

höchstens jedoch 6 Monate.<br />

G Welche weiteren Schäden sind mitversichert <strong>und</strong> welche nicht?<br />

1. Mitversichert ist die gesetzliche Haftpfl icht aus<br />

1.1 dem Fremdreiterrisiko;<br />

1.2 ungewolltem Deckakt;<br />

1.3 Flurschäden durch Reit- <strong>und</strong> Zugtiere;<br />

1.4 der Teilnahme an Reit- <strong>und</strong> Fahrturnieren (nicht Pferderennen);<br />

1.5 Besitz <strong>und</strong> Verwendung von eigenen <strong>und</strong> fremden Kutschen oder ähnlichen<br />

Anhängern;<br />

1.6 tierischen Ausscheidungen;<br />

2. Nicht mitversichert<br />

2.1 ist die gesetzliche Haftpfl icht aus gewerblichem Verleih von Reit- <strong>und</strong> Zugtieren<br />

an Dritte.<br />

2.2 sind Schäden an Sachen, die die versicherten Personen gemietet, ge liehen,<br />

gepachtet oder geleast haben;<br />

2.2.1 Schäden durch H<strong>und</strong>e an unbeweglichen Sachen, die die versicherten<br />

Personen gemietet, geliehen, gepachtet oder geleast haben sind jedoch mitversichert,<br />

soweit diese nicht auf Abnutzung, Verschleiß, Alterung oder übermäßiger<br />

Beanspruchung von Sachen beruhen;<br />

2.3 sind Sachen, die vertraglich verwahrt oder durch verbotene Eigen macht<br />

erlangt wurden.<br />

2.4 sind Ansprüche wegen Sach- <strong>und</strong> Vermögensschäden der im Haus halt lebenden<br />

Personen untereinander;<br />

2.5 sind Schäden, die vorsätzlich herbeigeführt wurden;<br />

2.6 sind Schäden infolge vorsätzlich, rechtswidrig begangener Strafta ten;<br />

2.7 sind Schäden die durch Vertrag oder Zusage über den Umfang der gesetzlichen<br />

Haftpfl icht der versicherten Personen hinausgehen;<br />

2.8 sind Haftpfl ichtansprüche infolge Übertragungen von Krankheiten oder Infektionen;<br />

es sei denn, der Versicherungsnehmer beweist, dass er weder vorsätzlich<br />

noch grob fahrlässig gehandelt hat;<br />

2.9 sind Ansprüche die durch Reiter (Reitbeteiligung) entstehen, die dauerhaft<br />

ein Pferd überlassen bekommen. Dies gilt auch bei einer Unkostenbeteiligung<br />

(Futtergeld, u.a.).<br />

– 100 –<br />

H Was leisten wir?<br />

Wir leisten:<br />

1. Klärung der Sach- <strong>und</strong> Rechtslage zur Entscheidung über die nachfolgenden<br />

Leistungen;<br />

2. bei berechtigten Ansprüchen Ersatz des Schadens, der dem Geschä digten<br />

entstanden ist. Anerkenntnisse <strong>und</strong> Vergleiche, die vom Versi cherungsnehmer ohne<br />

Zustimmung des Versicherers abgegeben oder geschlossen worden sind, binden<br />

den Versicherer nur, soweit der An spruch auch ohne Anerkenntnis oder Vergleich<br />

bestanden hätte.<br />

3. Abwehr unberechtigter Ansprüche;<br />

4. in einem Strafverfahren Übernahme der Gebühren für einen Straf verteidiger,<br />

sofern das Strafverfahren ein versichertes Schadenereignis betreffen kann <strong>und</strong> die<br />

Bestellung des Verteidigers von uns gewünscht oder genehmigt wird;<br />

5. im Falle eines Rechtsstreites über einen versicherten Anspruch zwi schen versicherten<br />

Personen <strong>und</strong> einem oder mehreren Dritten, die Führung des Prozesses im<br />

Namen der versicherten Person/en auf un sere Kosten;<br />

6. Ersatz aller Aufwendungen – auch erfolgloser –, die Ihnen bei Eintritt eines Versicherungsfalles<br />

im Rahmen der Schadenminderung oder -abwendung entstehen.<br />

7. Bei in den USA, Kanada <strong>und</strong> in den Gebieten, die der US-amerika nischen Gerichtsbarkeit<br />

(z.B. in Puerto Rico oder Guam) unterliegen, eintretenden Versicherungsfällen<br />

oder dort geltend gemachten Ansprü chen werden unsere Aufwendungen<br />

für Anwalts-, Sachverständigen-, Zeugen- <strong>und</strong> Gerichtskosten zur Abwendung oder<br />

Minderung des Schadens bei oder nach Eintritt des Versicherungsfalles sowie<br />

Schadenermittlungskosten, auch Reisekosten, die uns nicht selbst entstehen, auf<br />

die Deckungssumme angerechnet.<br />

Dies gilt auch dann, wenn die Kosten auf Weisung des Versicherers entstanden sind.<br />

I Für welche Schäden besteht bei dem Gebrauch von Kraftfahrzeugen<br />

Versicherungsschutz <strong>und</strong> bei welchen nicht?<br />

1. Kein Versicherungsschutz besteht generell wegen Schäden, die die nach C versicherten<br />

Personen in Ihrer Eigenschaft als Eigentümer, Halter oder Führer durch den<br />

Gebrauch eines Kraftfahrzeuges (auch Gabelstaplers), Kraftfahrzeuganhängers oder<br />

selbstfahrender Arbeits maschinen verursachen.<br />

2. Versicherungsschutz besteht jedoch abweichend von I 1. für Schä den, die Dritten<br />

entstehen durch<br />

2.1 Besitz <strong>und</strong> Verwendung von eigenen nach StVZO nicht versiche rungspfl ichtigen<br />

H<strong>und</strong>e- <strong>und</strong> Pferdetransportanhängern, sofern aus ei ner anderen Versicherung kein<br />

Ersatz erlangt werden kann;<br />

2.2 manuelle Reinigungs- <strong>und</strong> Pfl egearbeiten an eigenen Tiertransport anhängern,<br />

ausgeschlossen bleiben Schäden an der Umwelt.<br />

J Für welche Risiken bieten wir Ihnen beitragsfreien Versicherungs schutz<br />

<strong>und</strong> für welche nicht?<br />

1. Im Rahmen dieses Vertrages bieten wir sofort Vorsorgeschutz für Haftpfl ichtansprüche<br />

wegen:<br />

1.1 Personen-, Sach- <strong>und</strong> Vermögensschäden durch neue H<strong>und</strong>e oder Reit- <strong>und</strong><br />

Zugtiere;<br />

1.2 Personen-<strong>und</strong> Sachschäden aus neu hinzukommenden Risiken.<br />

1.3 Teilen Sie uns das Hinzukommen neuer H<strong>und</strong>e, Reit- <strong>und</strong> Zugtiere oder Risiken<br />

spätestens auf der Jahresmeldung mit.<br />

2. Teilen Sie uns bitte mit, wann sich auf Dauer die Anzahl der gehal tenen Tiere<br />

reduziert hat. Ab diesem Zeitpunkt verringert sich der Bei trag entsprechend.<br />

3. Nicht versichert sind hinzukommende Risiken, sofern eine anderweitige<br />

Deckung besteht.<br />

4. Die Regelung der Vorsorgeversicherung gilt nicht für Risiken:<br />

4.1 aus dem Eigentum, Besitz, Halten oder Führen eines Kraft-, Luft- oder Wasserfahrzeugs,<br />

soweit diese Fahrzeuge der Zulassungs- oder Führerscheinpfl icht<br />

unterliegen;<br />

4.2 aus dem Eigentum, Besitz, Betrieb oder Führen von Bahnen;<br />

4.3 die der Versicherungspfl icht unterliegen.<br />

K Wann endet der beitragsfreie Vorsorgeschutz?<br />

1. Dieser Vorsorgeschutz endet mit Ablauf des Versicherungsjahres, in dem eines<br />

dieser Risiken hinzugekommen ist. Teilen Sie uns das Hin zukommen eines neuen<br />

Risikos mit.<br />

2. Mit Beginn des neuen Versicherungsjahres ist der entsprechende Beitrag für neu<br />

hinzugekommene Risiken zu zahlen.<br />

3. Der Versicherungsschutz für gewerbliche, berufl iche <strong>und</strong> dienstliche Haftpfl ichtrisiken<br />

erlischt mit Beginn des neuen Versicherungsjahres.<br />

4. Wird von Ihnen kein Versicherungsschutz gewünscht, entfällt dieser mit Ablauf<br />

des Versicherungsjahres, in dem eines dieser Risiken hinzu gekommen ist.<br />

L Welche Vollmachten gelten?<br />

1. Wir sind bevollmächtigt, alle zur Beilegung oder Abwehr des An spruchs uns zweckmäßig<br />

erscheinenden Erklärungen in Ihrem Namen abzugeben.<br />

2. Kommt es in einem Versicherungsfall zu einem Rechtsstreit zwischen Ihnen <strong>und</strong><br />

dem Geschädigten oder dessen Rechtsnachfolger, haben Sie uns die Prozessführung<br />

in Ihrem Namen zu überlassen. Die Kosten des Verfahrens tragen wir.


M Welche allgemeinen Verhaltensregeln müssen Sie beachten?<br />

Damit wir unsere vertraglichen Leistungen erbringen können, haben Sie in dem<br />

Fall, dass Haftpfl ichtansprüche gegen die versicherten Per sonen erhoben werden<br />

könnten, folgendes zu beachten:<br />

1. Sie haben uns innerhalb einer Woche die Tatsachen anzuzeigen, die Ihre Verantwortlichkeit<br />

gegenüber einem Dritten zur Folge haben könnten. Macht der<br />

Dritte seinen Anspruch Ihnen gegenüber geltend, sind Sie zur Anzeige innerhalb<br />

einer Woche nach der Geltendmachung verpfl ichtet;<br />

2. wird gegen Sie ein Anspruch gerichtlich geltend gemacht, Prozess kostenhilfe<br />

beantragt, wird Ihnen gerichtlich der Streit verkündet, ha ben Sie dies unverzüglich<br />

anzuzeigen. Dies gilt auch, wenn gegen Sie wegen des den Anspruch begründenden<br />

Schadenereignisses ein Ermitt lungsverfahren eingeleitet wird;<br />

3. zur Wahrung der Fristen nach 1. <strong>und</strong> 2. genügt die rechtzeitige Ab sendung der<br />

Anzeige;<br />

4. das Führen einer gerichtlichen Auseinandersetzung ist uns zu über lassen;<br />

5. unsere Fragen zum Versicherungsfall haben Sie vollständig <strong>und</strong> wahrheitsgemäß<br />

zu beantworten <strong>und</strong> alle für die Beurteilung des Versi cherungsfalles erheblichen<br />

Schriftstücke – soweit zumutbar – einzurei chen;<br />

6. den Schaden haben Sie im Rahmen Ihrer Möglichkeiten abzuwenden oder so<br />

gering wie möglich zu halten;<br />

7. die gemäß L geltenden Vollmachten dürfen Sie uns nicht entziehen.<br />

N Welche Rechtsfolgen treten bei Verletzung der Verhaltensregeln<br />

im Schadenfall ein?<br />

1. Haben Sie eine der Verhaltensregeln nach O 1., 2., 4., 5. <strong>und</strong> 6. ver letzt, entfällt<br />

unsere Leistungspfl icht, wenn Sie die Obliegenheit vor sätzlich verletzt haben.<br />

2. Im Fall einer grob fahrlässigen Verletzung einer der genannten Ver haltensregeln<br />

sind wir berechtigt, unsere Leistung in einem der Schwere Ihres Verschuldens<br />

entsprechenden Verhältnis zu kürzen. Dies ge schieht nicht, wenn Sie nachweisen,<br />

dass keine grobe Fahrlässigkeit vorlag.<br />

3. Abweichend von 1. <strong>und</strong> 2. sind wir zur Leistung verpfl ichtet, wenn sie nachweisen,<br />

dass die Verletzung der Verhaltensregel weder für den Eintritt oder die<br />

Feststellung des Schadenereignisses noch für die Feststellung oder den Umfang<br />

zur Leistungspfl icht ursächlich ist. Dies gilt nicht, wenn Sie die Verhaltensregel<br />

arglistig verletzt haben.<br />

4. Ganz oder teilweise leistungsfrei sind wir jedoch nur dann, wenn wir Sie durch<br />

eine gesonderte Mitteilung in Textform auf die Rechtsfolgen gemäß Nr. 1 bis 3<br />

hingewiesen haben.<br />

– 101 –


21008164<br />

BOXplus<br />

Besondere Bedingungen der Ergänzungsdeckung<br />

zur Privat- <strong>und</strong>/oder Tierhalterhaftpfl ichtversicherung (05/09)<br />

A Was ist die Ergänzungsdeckung <strong>und</strong> was leistet sie?<br />

1. Die Ergänzungsdeckung ist eine Anschlussdeckung zu einer bei ei nem anderen<br />

Versicherer bestehenden Privat <strong>und</strong>/oder Tierhalterhaft pfl ichtversicherung.<br />

2. Sie ergänzt den Versicherungsschutz des bei einem anderen Versi cherer bestehenden<br />

Vertrages um die durch unseren Vertrag gebotene Haftpfl ichtdeckung.<br />

B Welche Leistungsvoraussetzungen gibt es?<br />

Die Versicherungssummen des bei dem anderen Versicherer bestehen den<br />

Vertrages betragen mindestens 500.000,– Euro für Personenschä den <strong>und</strong><br />

50.000,– Euro für Sachschäden.<br />

C Wann besteht kein Versicherungsschutz?<br />

1. Versicherungsschutz besteht nur, soweit aus dem bei einem anderen Versicherer<br />

bestehenden Vertrag keine Leistung beansprucht werden kann.<br />

2. Verweigert der andere Versicherer wegen Nichtzahlung des Beitrages den<br />

Versicherungsschutz oder existiert kein Vertrag bei einem anderen Versicherer,<br />

besteht kein Anspruch auf Gewährung dieses Versiche rungsschutzes aus<br />

unserem Vertrag.<br />

D Für welche Dauer kann eine Ergänzungsdeckung abgeschlossen werden?<br />

Die Ergänzungsdeckung besteht bis zum Ablauf des bei einem anderen Versicherer<br />

bestehenden Haftpfl ichtversicherungsvertrages, l=ängstens für die Dauer von drei<br />

Jahren.<br />

E Welchen Beitrag erheben wir für die Ergänzungsdeckung?<br />

1. Bis zum Ende der Ergänzungsdeckung ist ein rabattierter Beitrag für diesen<br />

Vertrag zu entrichten.<br />

2. Nach Ablauf der Ergänzungsdeckung ist der volle Beitrag für diesen Haftpfl ichtversicherungsvertrag<br />

zu entrichten.<br />

F Welche besondere Anzeigepfl icht gilt?<br />

Sie müssen uns unverzüglich informieren, wenn Ihr bei einem anderen Versicherer<br />

bestehenden Vertrag vor dem im Versicherungsschein ge nannten Zeitpunkt endet.<br />

– 102 –


BOXplus<br />

Besondere Bedingungen für die Berufshaftpfl icht<br />

freiberufl icher Lehrer <strong>und</strong> allein tätige Raumpfl eger (05/09)<br />

A Welche Regelungen gelten?<br />

1. Die Regelungen der BOXplus Bedingungen für die private Haftpfl icht sowie die<br />

Regelungen der BOXplus Besondere Bedingungen für die Berufshaftpfl icht freiberufl<br />

icher Lehrer <strong>und</strong> allein tätige Raumpfl eger.<br />

2. Die Regelungen der Allgemeinen Bedingungen für die BOXplus-Bausteine.<br />

B Bei welchen Tätigkeiten besteht Versicherungsschutz <strong>und</strong> bei welchen nicht?<br />

1. In Abänderung der Regelungen von BOXplus private Haftpfl icht F 1.1.5 ist die<br />

gesetzliche Haftpfl icht der gemäß C versicherten Personen als:<br />

1.1 Lehrbeauftragter an Universitäten, Hoch-, Fachhoch-, Fach- <strong>und</strong> Volkshochschulen<br />

sowie an sonstigen Bildungseinrichtungen; sonstiger Lehrer im pädagogischen<br />

<strong>und</strong> musisch kreativen Bereich; Nachhilfelehrer <strong>und</strong> Repetitoren; Golf-,<br />

Fitness-, Surf-, Segel-, Schwimm-, Yogalehrer bzw. -trainer; Orientierungs- <strong>und</strong><br />

Mobilitätstrainer für Blinde <strong>und</strong> Sehbehinderte;<br />

1.2 als freiberufl icher Raumpfl eger, der alleine tätig ist,<br />

versichert.<br />

2. Kein Versicherungsschutz besteht<br />

2.1 für freiberufl iche Lehrer mit eigenen, angemieteten bzw. gepachteten Unterrichtsräumen,<br />

Plätzen, Fahrzeugen oder Tieren;<br />

2.2 als angestellter Raumpfl eger.<br />

C Was ist mitversichert?<br />

Mitversichert ist bei Tätigkeiten zu B 1.1 die gesetzliche Haftpfl icht<br />

1. aus der Erteilung von Experimentalunterricht (auch mit radioaktiven Stoffen);<br />

2. aus der Leitung <strong>und</strong>/oder Beaufsichtigung von Schüler oder Klas senreisen <strong>und</strong><br />

damit verb<strong>und</strong>enen Aufenthalten in Herbergen <strong>und</strong> Hei men, auch bei Auslandsaufenthalten;<br />

3. aus der Erteilung von Nachhilfest<strong>und</strong>en;<br />

4. aus der Tätigkeit als Kantor <strong>und</strong>/oder Organist.<br />

D Was ist nicht versichert?<br />

Nicht versichert ist die Haftpfl icht<br />

1. aus Forschungs- <strong>und</strong> Gutachtertätigkeit;<br />

2. für Haftpfl ichtansprüche wegen Vermögensschäden;<br />

3. wegen Personen-, Sach- <strong>und</strong> Vermögensschäden aus dem Führen von<br />

Betrieben.<br />

– 103 –<br />

21008165


21008171<br />

BOXplus<br />

Besondere Bedingungen für die Diensthaftpfl ichtversicherung (05/09)<br />

A Welche Regelungen gelten?<br />

1. Die Regelungen der BOXplus Bedingungen für die private Haft pfl icht sowie die<br />

Regelungen der BOXplus Besonderen Bedingungen für die Diensthaftpfl icht-<br />

versicherung<br />

2. Die Regelungen der Allgemeinen Bedingungen für BOXplus.<br />

B Welche Schäden/Eigenschaften/Tätigkeiten sind versichert <strong>und</strong> wel che<br />

nicht?<br />

1. Versichert ist in Ergänzung bzw. Abänderung der Regelungen von BOXplus<br />

private Haftpfl icht die gesetzliche Haftpfl icht der dort gemäß C versicherten<br />

Personen als:<br />

- Lehrer an öffentlichen Schulen;<br />

- beamteter <strong>und</strong> angestellter Professor an Universitäten, Hochschu len oder Fachhochschulen<br />

im nicht-naturwissenschaftlich/technischen Bereich;<br />

- wissenschaftlicher Mitarbeiter an Universitäten, Hochschulen oder Fachhochschulen<br />

im nicht-naturwissen-schaftlich/technischen Be reich;<br />

- Bediensteter im öffentlichen Dienst mit überwiegend verwaltenden Tätigkeiten;<br />

- Richter, Staatsanwalt, Rechtspfl eger;<br />

- Gerichtsvollzieher, Vollziehungsbeamter;<br />

- Angehöriger von Heilhilfsberufen;<br />

- Krankenschwester, Krankenpfl eger;<br />

- medizinisch technischer Assistent;<br />

- Rettungssanitäter in öffentlichen Einrichtungen;<br />

- Erzieher, Kindergärtner;<br />

- Mitarbeiter in sozialen, sozialpädagogischen <strong>und</strong> sozialpfl egerischen Berufen;<br />

- Forstbeamter, Förster;<br />

- Pfarrer, Pastor;<br />

- Bediensteter der Deutschen Post AG, Postbank AG, Deutschen Telekom AG;<br />

- Bediensteter der Deutschen Bahn AG mit überwiegend verwalten der Tätigkeit;<br />

- Bediensteter von Versorgungs- <strong>und</strong> Verkehrsbetrieben mit überwiegend verwaltender<br />

Tätigkeit;<br />

- Angehöriger oder Bediensteter von B<strong>und</strong>espolizei, Polizei, B<strong>und</strong>eswehr, Zoll,<br />

Berufsfeuerwehr, Straf- <strong>und</strong> Justizvollzugsdienst (Sicherheitsbereich)<br />

wegen Personen- <strong>und</strong> Sachschäden:<br />

1.1 in Ausübung der dienstlichen Verrichtung;<br />

1.2 aus dem dienstlichen Umgang mit Geräten des Dienstherrn bis zur Höhe des<br />

im Versicherungsschein genannten Betrages.<br />

2. In Ausübung dienstlicher Verrichtung sind nicht versichert:<br />

2.1 in Abänderung von E 1.3 BOXplus private Haftpfl icht Haftpfl icht ansprüche<br />

wegen Vermögensschäden. Dies gilt nicht für Umweltschä den.<br />

2.2 in Ergänzung zu F BOXplus private Haftpfl icht Haftpfl ichtansprü che wegen<br />

Personen-, Sach- <strong>und</strong> Vermögensschäden:<br />

2.2.1 aus der Betätigung im Flugsicherungsdienst;<br />

2.2.2 die auf Kriegsereignissen, anderen feindseligen Handlungen, Auf ruh für<br />

Schäden durch höhere Gewalt, soweit sich elementare Natur kräfte ausgewirkt<br />

haben;<br />

2.2.3 am Bauwerk <strong>und</strong> Baugr<strong>und</strong>stück, das Gegenstand der dienstlichen Verrichtung<br />

ist;<br />

2.2.4 aus dem Führen <strong>und</strong> Benutzen von Kraft-, Luft- <strong>und</strong> Wasser fahrzeugen.<br />

3. Kein Versicherungsschutz besteht generell für die gemäß C BOXplus private<br />

Haftpfl icht versicherten Personen in ihrer Eigenschaft als:<br />

- Bediensteter der Deutschen Bahn AG mit überwiegend technischer Tätigkeit;<br />

- Bediensteter von Versorgungs- <strong>und</strong> Verkehrsbetrieben mit über wiegend technischer<br />

Tätigkeit;<br />

- Bediensteter von Gewerbeaufsichts-, Wasserwirtschafts- <strong>und</strong> Vermessungsämtern;<br />

- Bediensteter staatlicher Baubehörden.<br />

4. Bei Schadenersatzforderungen aus Dienst- bzw. Arbeitsverhältnissen von<br />

B<strong>und</strong>eswehrangehörigen ist die Versicherungsleistung auf 3 Messbeträge gemäß<br />

den Einziehungsrichtlinen des B<strong>und</strong>es (EZR) begrenzt.<br />

C Für welche Ansprüche besteht kein Versicherungsschutz?<br />

Abänderung zu F BOXplus Privathaftpfl icht für Ansprüche aus Vermögensschäden<br />

1.1 die vor ausländischen Gerichten geltend gemacht werden - dies gilt auch im<br />

Falle eines inländischen Vollstreckungsurteils - wegen:<br />

1.1.1 Verletzung oder Nichtbeachtung ausländischen Rechts;<br />

1.1.2 einer im Ausland vorgenommenen Tätigkeit;<br />

1.2 wegen Schadenstiftung durch wissentliches Abweichen von Gesetz, Vorschrift,<br />

Anweisung oder Bedingung des Weisungsbefugten oder durch sonstige wissentliche<br />

Pfl ichtverletzung.<br />

D Wie lange gilt die Nachhaftung?<br />

Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf Schäden aus der bisherigen dienstlichen<br />

Tätigkeit, die bis zu fünf Jahre nach dem Ausscheiden aus dem Dienst<br />

eintreten.<br />

– 104 –


A Welche Regelungen gelten?<br />

1. Die Regelungen der BOXplus Bedingungen für die private Haftpfl icht sowie die<br />

Regelungen der BOXplus Besonderen Bedingungen für die Diensthaftpfl ichtversicherung<br />

für den Sicherheitsbereich.<br />

2. Die Regelungen der Allgemeinen Bedingungen für BOXplus.<br />

B Welche Schäden/Eigenschaften/Tätigkeiten sind versichert <strong>und</strong><br />

welche nicht?<br />

1. Versichert ist in Ergänzung bzw. Abänderung der Regelungen von BOXplus<br />

private Haftpfl icht die gesetzliche Haftpfl icht der dort gemäß C versicherten<br />

Personen als<br />

Angehöriger oder Bediensteter von<br />

B<strong>und</strong>espolizei, Polizei, B<strong>und</strong>eswehr, Zoll, Berufsfeuerwehr, Straf- <strong>und</strong> Justizvollzugsdienst<br />

(Sicherheitsbereich)<br />

bis zu den im Versicherungsschein genannten Versicherungssummen wegen Personen-<br />

<strong>und</strong> Sach- <strong>und</strong> Vermögensschäden<br />

1.1 in Ausübung der dienstlichen Verrichtung;<br />

1.2 aus dem dienstlichen Gebrauch von Waffen <strong>und</strong> Munition;<br />

1.3 aus dem dienstlichen Umgang mit Geräten des Dienstherrn insbesondere<br />

- Wasserfahrzeuge,<br />

- Luftfahrzeuge,<br />

- Flugkörper,<br />

- Landfahrzeuge ohne eigenen Antrieb <strong>und</strong><br />

- nicht versicherungspfl ichtige Kraftfahrzeuge;<br />

1.4 aus dem Abhandenkommen von persönlichen Ausrüstungsgegenständen.<br />

2. In Ausübung dienstlicher Verrichtungen sind nicht versichert Haftpfl icht-<br />

ansprüche<br />

2.1 aus dem Führen <strong>und</strong> Gebrauch von versicherungspfl ichtigen Kraftfahrzeugen;<br />

2.2 durch Abhandenkommen von persönlichen Ausrüstungsgegenständen beim<br />

Ausscheiden aus dem Dienst;<br />

2.3 aus der Betätigung im Flugsicherungsdienst;<br />

2.4 die auf Kriegsereignissen, anderen feindseligen Handlungen, Aufruhr, inneren<br />

Unruhen, Generalstreik, illegalem Streik oder unmittelbar auf Verfügungen oder<br />

Maßnahmen von hoher Hand beruhen; das gleiche gilt für Schäden durch höhere<br />

Gewalt, soweit sich elementare Naturkräfte ausgewirkt haben;<br />

2.5 am Bauwerk <strong>und</strong> Baugr<strong>und</strong>stück, das Gegenstand der dienstlichen<br />

Verrichtung ist;<br />

2.6 die entstehen aus Anlass der Verwaltung von Gr<strong>und</strong>stücken oder der Führung<br />

wirtschaftlicher Betriebe.<br />

3. Bei Schadenersatzforderungen aus Dienst- bzw. Arbeitsverhältnissen von<br />

B<strong>und</strong>eswehrangehörigen ist die Versicherungsleistung auf 3 Messbeträge gemäß<br />

den Einziehungsrichtlinen des B<strong>und</strong>es (EZR) begrenzt.<br />

C Für welche Ansprüche besteht kein Versicherungsschutz?<br />

Abänderung zu F BOXplus Privathaftpfl icht für Ansprüche aus Vermögensschäden<br />

1.1 die vor ausländischen Gerichten geltend gemacht werden - dies gilt auch im<br />

Falle eines inländischen Vollstreckungsurteils - wegen:<br />

1.1.1 Verletzung oder Nichtbeachtung ausländischen Rechts;<br />

1.1.2 einer im Ausland vorgenommenen Tätigkeit;<br />

1.2 wegen Schadenstiftung durch wissentliches Abweichen von Gesetz, Vorschrift,<br />

Anweisung oder Bedingung des Weisungsbefugten oder durch sonstige wissentliche<br />

Pfl ichtverletzung.<br />

D Wie lange gilt die Nachhaftung?<br />

Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf Schäden aus der bisherigen dienstlichen<br />

Tätigkeit, die bis zu fünf Jahre nach dem Ausscheiden aus dem Dienst<br />

eintreten.<br />

– 105 –<br />

21008172<br />

BOXplus Besondere Bedingungen<br />

für die Diensthaftpfl ichtversicherung für den Sicherheitsbereich (05/09)


21008173<br />

BOXplus<br />

Bedingungen für die Vermögensschadenhaftpfl ichtversicherung (05/09)<br />

A Welche Regelungen gelten?<br />

1. Die folgenden Regelungen der BOXplus Bedingungen für die Vermögensschadenhaftpfl<br />

ichtversicherung.<br />

2. Die Regelungen der Allgemeinen Bedingungen für die BOXplus-Bausteine.<br />

B Wo <strong>und</strong> bis zu welcher Höhe besteht Versicherungsschutz?<br />

1. Versicherungsschutz besteht während der Laufzeit des Versiche rungsvertrages<br />

innerhalb der Europäischen Gemeinschaft (EU), den Mitgliedsstaaten der Europäischen<br />

Freihandelsassoziation (EFTA) <strong>und</strong> der B<strong>und</strong>esrepublik Deutschland.<br />

2. Der Versicherungsschutz besteht bis zu der im Versicherungsschein genannten<br />

Deckungssumme.<br />

C Welche Personen haben Versicherungsschutz?<br />

1. Versicherungsschutz haben in Ausübung ihrer dienstlichen Verrich tungen als<br />

beamtete <strong>und</strong> angestellte Lehrer an öffentlichen Schulen, Bedienstete im öffentlichen<br />

Dienst mit überwiegend verwaltenden Tä tigkeiten, Richter, Staatsanwälte<br />

<strong>und</strong> Rechtspfl eger, Erzieher in öffent lichen Einrichtungen, Forstbeamte <strong>und</strong> Förster,<br />

Pfarrer <strong>und</strong> Pastoren, beamtete <strong>und</strong> angestellte Professoren an Universitäten/<br />

Fachhochschulen nicht im naturwissenschaftlichen/technischen Bereich<br />

1.1 Sie;<br />

1.2 Ihr Ehepartner;<br />

1.3 Ihr eingetragener Lebenspartner;<br />

1.4 weitere in Ihrem Haushalt lebende Personen (z. B. nichtehelicher Lebenspartner<br />

oder Kinder der genannten Personen unabhängig vom Alter);<br />

D Welche Schäden sind versichert?<br />

1. Während der Wirksamkeit des Vertrages besteht Versicherungs schutz<br />

1.1 für die Inanspruchnahme aus Schadenereignissen, durch die die Be einträchtigung<br />

nur des Vermögens des Dritten/Dienstherrn (Vermö gensschaden) erstmals<br />

unmittelbar verursacht wurde oder verursacht worden sein soll.<br />

1.2 bei Regressansprüchen des Dienstherrn infolge von Vermögens schäden.<br />

2. Weiterhin bieten wir den gemäß C versicherten Personen Versiche rungsschutz<br />

für Vermögensschäden, die von Personen, für die sie in Ausübung ihrer dienstlichen<br />

Verrichtung einzutreten haben, erstmals unmittelbar verursacht wurden<br />

oder verursacht worden sein sollen.<br />

E Welche Ansprüche sind nicht versichert?<br />

1. Nicht versichert sind Haftpfl ichtansprüche<br />

1.1 wegen Tötung, Körperverletzung oder sonstiger Ges<strong>und</strong>heitsschä digung anderer<br />

Personen (Personenschaden);<br />

1.2 wegen Zerstörung, Beschädigung oder Abhandenkommens von Sa chen <strong>und</strong><br />

Tieren Dritter (Sachschaden);<br />

1.3 welche vor Gerichten außerhalb der EU <strong>und</strong> EFTA geltend ge macht werden;<br />

dies gilt auch im Fall eines inländischen Vollstreckungs urteils;<br />

1.4 wegen Verletzung oder Nichtbeachtung ausländischen Rechts au ßerhalb der<br />

EU <strong>und</strong> EFTA;<br />

1.5 wegen einer außerhalb der EU <strong>und</strong> EFTA vorgenommenen Tätig keit;<br />

1.6 soweit sie aufgr<strong>und</strong> Vertrages oder besonderer Zusage über den Umfang der<br />

gesetzlichen Haftpfl icht hinausgehen;<br />

1.7 aus der Überschreitung von Voranschlägen <strong>und</strong> Krediten<br />

1.8 aus der entgeltlichen oder unentgeltlichen Vermittlung oder Emp fehlung von<br />

Geld-, Gr<strong>und</strong>stücks- <strong>und</strong> anderen wirtschaftlichen Geschäften;<br />

1.9 wegen Schäden, die durch Fehlbeträge bei der Kassenführung, durch Verstöße<br />

beim Barzahlungsakt, durch Veruntreuung des Personals der gemäß C versicherten<br />

Personen;<br />

1.10 wegen Schäden durch wissentliches Abweichen von Gesetz, Vor schrift, Anweisung<br />

oder Bedingung des Auftrags- oder Vollmachtsgeber oder durch sonstige<br />

wissentliche Pfl ichtverletzung;<br />

1.11 wegen Schäden durch vorsätzliches Handeln;<br />

1.12 aus der Tätigkeit der gemäß C versicherten Personen als Leiter, Vorstandsoder<br />

Aufsichtsratsmitglied privater Unternehmungen, Ver eine, Verbände <strong>und</strong> als<br />

Syndikus;<br />

1.13 aus bankmäßigem Betrieb <strong>und</strong> bankmäßiger Tätigkeit;<br />

1.14 wegen Schäden aus Einbußen bei Darlehen <strong>und</strong> Krediten jeder Art.<br />

F Was leisten wir?<br />

Wir leisten:<br />

1. Klärung der Sach- <strong>und</strong> Rechtslage zur Entscheidung über die nachfolgenden<br />

Leistungen;<br />

2. bei berechtigten Ansprüchen Ersatz des Schadens, der Geschädigten entstanden<br />

ist;<br />

3. bei berechtigten Regressansprüchen des Dienstherrn;<br />

4. Abwehr unberechtigter Ansprüche;<br />

5. in einem Strafverfahren Übernahme der Gebühren für einen Straf verteidiger,<br />

sofern das Strafverfahren ein versichertes Schadenereignis betreffen kann <strong>und</strong><br />

die Bestellung des Verteidigers von uns gewünscht oder genehmigt wird;<br />

– 106 –<br />

6. im Falle eines Rechtsstreites über einen versicherten Anspruch zwi schen versicherten<br />

Personen <strong>und</strong> einem oder mehreren Dritten, die Führung des Prozesses<br />

im Namen der beklagten versicherten Person/en auf unsere Kosten.<br />

Übersteigt der Haftpfl ichtanspruch die Deckungssumme tragen der Beklagte<br />

<strong>und</strong> wir die gesetzlichen Gebüh ren <strong>und</strong> Auslagen im Verhältnis des Haftpfl ichtanspruches<br />

zur Deckungssumme;<br />

7. in demselben Umfang wie eine Ersatzleistung eine Sicherheitsleistung oder Hinterlegung,<br />

die zur Abwendung der zwangsweisen Beitreibung der Haftpfl ichtsumme<br />

zu erbringen ist;<br />

8. Ersatz aller Aufwendungen – auch erfolgloser –, die Ihnen im Rah men der Schadenminderung<br />

oder -abwendung entstehen;<br />

9. nur mit unserer ausdrücklichen Zustimmung können Versicherungs ansprüche<br />

vor ihrer endgültigen Feststellung abgetreten oder verpfän det werden. Dies gilt<br />

nicht für eine Abtretung oder Verpfändung an den geschädigten Dritten.<br />

G Für welche Risiken bieten wir Ihnen beitragsfreien Vorsorgeschutz <strong>und</strong> für<br />

welche nicht?<br />

1. Im Rahmen dieses Vertrages bieten wir sofort beitragsfreien Vor sorgeschutz<br />

für die Inanspruchnahme aus Schadenereignissen, durch die die Beeinträchtigung<br />

nur des Vermögens des Dritten/Dienstherrn (Vermögensschaden) erstmals unmittelbar<br />

verursacht wurde oder verursacht worden sein soll <strong>und</strong> bei Regressansprüchen<br />

des Dienstherrn infolge von Vermögensschäden<br />

1.1 in Ausübung der in C genannten dienstlichen Verrichtungen durch neu hinzukommende<br />

Personen;<br />

1.2 bei einem Wechsel von nicht leitender zu leitender dienstlicher Tätigkeit.<br />

2. Teilen Sie uns das Hinzukommen neuer Personen oder den Wechsel von nicht<br />

leitender zu leitender Tätigkeit spätestens auf der Jahresmeldung mit.<br />

3. Teilen Sie uns mit, wenn eine der gemäß C versicherten Personen endgültig aus<br />

der bisherigen dienstlichen Tätigkeit ausscheidet. Ab die sem Zeitpunkt reduziert<br />

sich der Beitrag entsprechend.<br />

4. Kein beitragsfreier Vorsorgeschutz besteht, sofern aus einer anderen Versicherung<br />

Versicherungsschutz erlangt werden kann.<br />

H Wann endet der beitragsfreie Vorsorgeschutz?<br />

1. Dieser Vorsorgeschutz endet mit Ablauf des Versicherungsjahres in dem<br />

1.1 eine Person hinzugekommen ist;<br />

1.2 sich eine versicherte nicht leitende in eine leitende Tätigkeit verändert hat.<br />

2. Mit Beginn des neuen Versicherungsjahres ist der entsprechende Beitrag zu<br />

zahlen.<br />

3. Wird von Ihnen kein Versicherungsschutz gewünscht, entfällt er mit Beginn des<br />

neuen Versicherungsjahres.<br />

I Für welche Risiken bieten wir Ihnen beitragsfreien Vorsorgeschutz vor Vertragsbeginn?<br />

1. Für nicht bekannt gewordene Verstöße, die bis zu zwei Jahre vor Versicherungsbeginn<br />

begangen wurden bzw. begangen worden sein sollen, bieten wir beitragsfreien<br />

Vorsorgeschutz den gemäß C versi cherten Personen in Ausübung der in C<br />

genannten dienstlichen Verrichtungen, sofern aus einer anderen Versicherung kein<br />

Versicherungs schutz erlangt werden kann.<br />

2. Kein Versicherungsschutz besteht für die gemäß C versicherten Per sonen in<br />

ihrer Eigenschaft als:<br />

- Bedienstete der Deutschen Bahn AG mit überwiegend technischer Tätigkeit;<br />

- Bedienstete von Versorgungs- <strong>und</strong> Verkehrsbetrieben; mit überwiegend technischer<br />

Tätigkeit;<br />

- Bedienstete von Gewerbeaufsichts-, Wasserwirtschafts- <strong>und</strong> Vermessungsämtern;<br />

- Bedienstete staatlicher Baubehörden.<br />

J Wie lange gilt die beitragsfreie Nachhaftung?<br />

Der Versicherungsschutz erstreckt auf Schadenereignisse aus der bis herigen<br />

dienstlichen Tätigkeit, die nach dem Ausscheiden aus dem Dienst eintreten.<br />

K Welche Vollmachten gelten?<br />

1. Wir sind bevollmächtigt, alle zur Beilegung oder Abwehr des An spruchs uns<br />

zweckmäßig erscheinenden Erklärungen in Ihrem Namen abzugeben.<br />

2. Kommt es in einem Versicherungsfall zu einem Rechtsstreit zwischen Ihnen <strong>und</strong><br />

dem Geschädigten oder dessen Rechtsnachfolger, haben Sie uns die Prozessführung<br />

in Ihrem Namen zu überlassen. Die Kosten des Verfahrens tragen wir.<br />

L Welche allgemeinen Verhaltensregeln müssen Sie beachten?<br />

Damit wir unsere vertraglichen Leistungen erbringen können, haben Sie in dem<br />

Fall, dass Haftpfl ichtansprüche gegen die versicherten Per sonen erhoben werden<br />

könnten, folgendes zu beachten:<br />

1. Sie haben uns innerhalb einer Woche die Tatsachen anzuzeigen, die Ihre Verantwortlichkeit<br />

gegenüber einem Dritten zur Folge haben können. Macht der Dritte<br />

seinen Anspruch Ihnen gegenüber geltend, sind Sie zur Anzeige innerhalb einer<br />

Woche nach der Geltendmachung ver pfl ichtet;<br />

2. wird gegen Sie ein Anspruch gerichtlich geltend gemacht, Prozesskostenhilfe<br />

beantragt, wird Ihnen gerichtlich der Streit verkündet, ha ben Sie dies unverzüglich<br />

anzuzeigen.


Dies gilt auch, wenn gegen Sie wegen desden Anspruch begründenden Schadenereignisses<br />

ein Ermitt lungsverfahren eingeleitet wird;<br />

3. zur Wahrung der Fristen nach 1. <strong>und</strong> 2. genügt die rechtzeitige Ab sendung der<br />

Anzeige;<br />

4. das Führen einer gerichtlichen Auseinandersetzung ist uns zu überlassen;<br />

5. unsere Fragen zum Versicherungsfall haben Sie vollständig <strong>und</strong> wahrheitsgemäß<br />

zu beantworten <strong>und</strong> alle für die Beurteilung des Versi cherungsfalles erheblichen<br />

Schriftstücke – soweit zumutbar – einzureichen;<br />

6. den Schaden haben Sie im Rahmen Ihrer Möglichkeiten abzuwenden oder so<br />

gering wie möglich zu halten;<br />

7. die gemäß K geltenden Vollmachten dürfen Sie uns nicht entziehen.<br />

M Welche Rechtsfolgen treten bei Verletzung der Verhaltensregeln im Schadenfall<br />

ein?<br />

1. Haben Sie eine der Verhaltensregeln nach L 1., 2., 4., 5. <strong>und</strong> 6. verletzt, entfällt<br />

unsere Leistungspfl icht, wenn Sie die Verhaltensregel vorsätzlich verletzt haben.<br />

2. Im Fall einer grob fahrlässigen Verletzung einer der genannten Ver haltensregeln<br />

sind wir berechtigt, unsere Leistungen in einem der Schwere Ihres Verschuldens<br />

entsprechenden Verhältnis zu kürzen. Dies geschieht nicht, wenn Sie nachweisen,<br />

dass keine grobe Fahrlässigkeit vorlag.<br />

3. Abweichend von 1. <strong>und</strong> 2. sind wir zur Leistung verpfl ichtet, soweit die Verletzung<br />

der Verhaltensregel weder für den Eintritt oder die Feststellung des Schadenereignisses<br />

noch für die Feststellung oder den Umfang unserer Leistungspfl icht<br />

ursächlich ist. Dies gilt nicht, wenn Sie die Verhaltensregel arglistig verletzt haben.<br />

– 107 –


21008166<br />

BOXplus Aktiv Extra<br />

Besondere Bedingungen für die Privathaftpfl ichtversicherung (05/09)<br />

A Welche Regelungen gelten?<br />

1. Die Regelungen der BOXplus Aktiv Extra Bedingungen für die Privathaftpfl ichtversicherung.<br />

2. Die Regelungen der Allgemeinen Bedingungen für BOXplus.<br />

B Wo <strong>und</strong> bis zu welcher Höhe besteht Versicherungsschutz?<br />

1. Versicherungsschutz besteht während der Laufzeit des Versicherungsvertrages<br />

weltweit.<br />

2. Der Versicherungsschutz besteht bis zu den im Versicherungsschein jeweils<br />

genannten Versicherungssummen.<br />

C Welche Personen haben Versicherungsschutz?<br />

1. Versicherungsschutz haben folgende Personen,<br />

1.1 Sie;<br />

1.2 Ihr Ehepartner oder eingetragener Lebenspartner;<br />

1.3 weitere dauerhaft in Ihrem Haushalt lebenden Personen (z.B. nichtehelicher<br />

Lebenspartner).<br />

2. Keinen Versicherungsschutz haben z.B. Besucher, Gäste <strong>und</strong> Untermieter.<br />

D Welche weiteren Personen sind versichert?<br />

1. Versichert sind:<br />

1.1 Personen, die bei Unglücksfällen zu Gunsten der gemäß C versicherten<br />

Personen Rettungs- oder Hilfshandlungen vornehmen;<br />

1.2 Personen, die aus Gefälligkeit für die gemäß C versicherten Perso nen Handlungen<br />

vornehmen;<br />

1.3 Hausangestellte, Au-Pair, Pfl egepersonen <strong>und</strong> son stige kurzfristig beschäftigte<br />

Personen aus ihrer Tätigkeit für die gemäß C versicherten Personen;<br />

1.4 Minderjährige, die bei den in C genannten Personen zu Besuch sind <strong>und</strong> für<br />

die sie die Aufsichtspfl icht haben. Versicherungsschutz besteht jedoch nur, soweit<br />

aus einer anderen Haftpfl ichtversicherung kein Er satz erlangt werden kann.<br />

1.5 Angehörige (1. Grades) der in C genannten Personen in Alten- <strong>und</strong> Pfl egeheimen<br />

oder ähnlichen Einrichtungen, soweit aus einer anderweitig bestehenden<br />

Versicherung kein Versicherungsschutz erlangt werden kann.<br />

E Welche Schäden sind versichert?<br />

1. Versichert ist die Inanspruchnahme aus Schadenereignissen, die während der<br />

Wirksamkeit des Vertrages eintreten. Diese Schadenereig nisse haben zur Folge:<br />

1.1 die Tötung, die Körperverletzung oder sonstige Ges<strong>und</strong>heitsschädigung anderer<br />

Personen (Personenschaden);<br />

1.2 die Zerstörung, die Beschädigung oder das Abhandenkommen von Sachen<br />

<strong>und</strong> Tieren Dritter (Sachschaden);<br />

1.3 die Beeinträchtigung nur des Vermögens Dritter (Vermögensschaden).<br />

2. Den Ersatz dieses Schadens fordert der Geschädigte aufgr<strong>und</strong> gesetzlicher<br />

Haftpfl ichtbestimmungen von gemäß C versicherten Perso nen in ihrer Eigenschaft<br />

als Privatperson.<br />

3. Den Ersatz dieses Schadens fordert der Geschädigte aufgr<strong>und</strong> ge setzlicher<br />

Haftpfl ichtbestimmungen von den unter D genannten Perso nen für die Schadenereignisse,<br />

die sie aus ihrer Tätigkeit für die gemäß C versicherten Personen<br />

gegenüber Dritten verursachen.<br />

4. Versicherungsschutz besteht für den Fall, dass die unter C genannten Personen<br />

in einer Notfallsituation von einem Dritten freiwillig Hilfe erhalten <strong>und</strong> deswegen<br />

auf Ersatz der Aufwendungen in Anspruch ge nommen werden, die dem Dritten<br />

aufgr<strong>und</strong> seiner freiwilligen Hilfelei stung entstehen.<br />

5. Versichert ist weiterhin die Inanspruchnahme der unter C genannten Personen<br />

aus Sachschäden, die während der Wirksamkeit des Vertrages eintreten aufgr<strong>und</strong><br />

betrieblich <strong>und</strong> arbeitsvertraglich veranlasster Tätig keiten gegenüber Arbeitgebern,<br />

Arbeitskollegen <strong>und</strong> sonstigen Dritten sowie aus Personenschäden aufgr<strong>und</strong><br />

betrieblich <strong>und</strong> arbeitsvertraglich veranlasster Tätigkeiten gegenüber den sonstigen<br />

Dritten, soweit nicht anderweitig Haftpfl ichtversicherungsschutz besteht.<br />

6. Versicherungsschutz besteht für die gemäß C versicherten Personen in ihrer<br />

Eigenschaft als Tagespfl egeperson.<br />

7. Versicherungsschutz besteht für die gemäß C versicherten Personen bei Wehrübungen<br />

der deutschen B<strong>und</strong>eswehr, deren Dauer drei Monate nicht überschreiten.<br />

7.1 Versicherungsschutz besteht auch<br />

7.1.1 für den Gebrauch von nicht versicherungspfl ichtigen Rad- <strong>und</strong> Kettenfahrzeugen<br />

sowie von Luft- <strong>und</strong> Wasserfahrzeugen;<br />

7.1.2 für Sachschäden an persönlichen Ausrüstungsgegenständen.<br />

7.2 Wir leisten maximal 1,5 Messbeträge des in der Einziehungsrichtli nie der<br />

B<strong>und</strong>eswehr festgelegten persönlichen Messbetrages.<br />

8. Hat der Versicherungsnehmer im Ausland durch behördliche An ordnung eine<br />

Kaution zur Sicherstellung von Leistungen aufgr<strong>und</strong> sei ner gesetzlichen Haftpfl icht<br />

zu hinterlegen, stellt der Versicherer dem Versicherungsnehmer den erforderlichen<br />

Betrag bis zu dem im Versi cherungsschein genannten Betrag je Versicherungsfall<br />

zur Verfügung.<br />

Der Kautionsbetrag wird auf eine vom Versicherer zu leistende Schadenersatzzahlung<br />

angerechnet.<br />

Ist die Kaution höher als der zu leistende Schadenersatz, so ist der Versicherungsnehmer<br />

verpfl ichtet, die Differenz zurückzuzahlen. Das gleiche gilt, wenn die Kaution<br />

– 108 –<br />

als Strafe, Geldbuße oder für die Durch setzung nicht versicherter Schadenersatzforderungen<br />

einbehalten wird oder die Kaution verfallen ist.<br />

F Welche Schäden/Eigenschaften/Tätigkeiten sind nicht versichert?<br />

1. Kein Versicherungsschutz besteht für gesetzliche Haftpfl ichtansprü che aus<br />

Schadenereignissen<br />

1.1 durch folgende Tätigkeiten:<br />

1.1.1 Ausüben der Jagd;<br />

1.1.2 Halten von H<strong>und</strong>en;<br />

1.1.2.1 mitversichert ist jedoch das Halten von Behindertenbegleith<strong>und</strong>en,<br />

Hör- <strong>und</strong> Signal h<strong>und</strong>en;<br />

1.1.3 Halten von Pferden;<br />

1.1.4 gewerbsmäßiges Halten von Nutztieren oder Besitzen wilder Tie re;<br />

1.1.5 wegen Personen-, Sach- <strong>und</strong> Vermögensschäden aus der selbst ständigen,<br />

frei-, haupt- <strong>und</strong> nebenberufl ichen, gewerblichen <strong>und</strong> haupt amtlichen Tätigkeit<br />

oder dienstlicher Verrichtung;<br />

1.1.6 wegen Personen-, Sach- <strong>und</strong> Vermögensschäden aus dem Führen von<br />

Betrieben.<br />

1.2 in der Eigenschaft als Inhaber von<br />

1.2.1 Wohnungen mit einem Gewerbefl ächenanteil von mehr als 50 %;<br />

1.2.2 Immobilien<br />

1.2.2.1 mit einer Wohnung <strong>und</strong> einem Gewerbefl ächenanteil von mehr als 50 %;<br />

1.2.2.2 mit mehr als zwei Wohnungen <strong>und</strong> einer Einliegerwohnung;<br />

1.2.2.3 mit mehr als zwei Wohnungen <strong>und</strong> zusätzlichen gewerblich ge nutzten<br />

Flächen;<br />

1.2.2.4 mit ausschließlich gewerblicher Nutzung;<br />

1.2.3 von Heizöltanks nicht mitversicherter Immobilien;<br />

1.2.3.1 mitversichert sind jedoch Heizöltanks versicherter Immobilien mit einem<br />

Gesamtfassungsvermögen von jeweils bis zu 12.000 Litern Heizöl;<br />

1.2.4 Abwassergruben nicht mitversicherter Immobilien;<br />

1.2.4.1 mitversichert sind jedoch privat genutzte Abwassergruben versicherter Immobilien<br />

ausschließlich für häusliche Abwässer ohne Einleitung in ein Gewässer,<br />

soweit diese Abwassergruben nach 1945 erbaut wurden.<br />

1.2.5 Photovoltaik- <strong>und</strong> Solaranlagen auf nicht versicherten Immobilien <strong>und</strong> nicht<br />

versicherten Gr<strong>und</strong>stücken;<br />

1.2.5.1 mitversichert sind jedoch Photovoltaik- <strong>und</strong> Solaranlagen auf versicherten<br />

Immobilien <strong>und</strong> versicherten Gr<strong>und</strong>stücken zur privaten <strong>und</strong> gewerblichen Nutzung;<br />

1.2.6 unbebauten Gr<strong>und</strong>stücken mit einer Größe von jeweils mehr als 2000 m 2<br />

ohne oder mit Gebäuden bis 10 m 2 Gr<strong>und</strong>fl äche;<br />

1.3 in der Eigenschaft als<br />

1.3.1 Bauherr von Bauvorhaben, deren Bauzeit ab Einrichtung der Baustelle bis<br />

zur Fertigstellung des Bauvorhabens mehr als 6 Monate beträgt;<br />

1.3.2 Führer, Halter, Eigentümer <strong>und</strong> Besitzer von<br />

1.3.2.1 fremden <strong>und</strong> eigenen Motorbooten, soweit für das Führen eine behördliche<br />

Erlaubnis notwendig ist, eigenen Segelbooten über 12 m 2 Segelfäche (ohne<br />

Spinnacker), eigenen <strong>und</strong> fremden Kaite-Sailinggerä ten, die der Versicherungspfl<br />

icht unterliegen <strong>und</strong> eigenen Jetski.<br />

1.3.2.2 Luftfahrzeugen <strong>und</strong> -geräten über 5 kg Fluggewicht;<br />

1.3.2.3 Luftfahrzeugen <strong>und</strong> -geräten mit Antrieben jeder Art.<br />

1.4 wegen Sach- <strong>und</strong> Vermögensschäden der im Haushalt lebenden Personen<br />

untereinander.<br />

1.5 die vorsätzlich herbeigeführt wurden;<br />

1.6 infolge vorsätzlich, rechtswidrig begangener Straftaten;<br />

1.7 durch unerlaubten Besitz <strong>und</strong> Gebrauch von Waffen <strong>und</strong> Munition;<br />

1.8 die durch Vertrag oder Zusage über den Umfang der gesetzlichen Haftpfl icht<br />

der versicherten Personen hinausgehen;<br />

1.9 infolge Übertragungen von Krankheiten oder Infektionen, es sei denn, der<br />

Versicherungsnehmer beweist, dass er weder vorsätzlich noch grob fahrlässig<br />

gehandelt hat;<br />

1.10 wegen Abnutzung, Verschleiß, Alterung oder übermäßiger Bean spruchung<br />

von Sachen, die die versicherten Personen gemietet, gelie hen, gepachtet oder<br />

geleast haben;<br />

1.11 wegen Schäden an Sachen, die vertraglich verwahrt oder durch verbotene<br />

Eigenmacht erlangt wurden;<br />

1.12 für Glasschäden, soweit Sie sich gesondert hiergegen versichern können;<br />

1.13 die auf Asbest, asbesthaltige Substanzen oder Erzeugnisse zurück zuführen sind.<br />

G Was leisten wir?<br />

Wir leisten:<br />

1. Klärung der Sach- <strong>und</strong> Rechtslage zur Entscheidung über die nach folgenden<br />

Leistungen;<br />

2. bei berechtigten Ansprüchen Ersatz des Schadens, der dem Geschä digten entstanden<br />

ist. Anerkenntnisse <strong>und</strong> Vergleiche, die vom Versi cherungsnehmer ohne<br />

Zustimmung des Versicherers abgegeben oder geschlossen worden sind, binden<br />

den Versicherer nur, soweit der An spruch auch ohne Anerkenntnis oder Vergleich<br />

bestanden hätte.<br />

3. Abwehr unberechtigter Ansprüche;


4. Ersatz der Aufwendungen, die nötig sind um Schäden, die an ihren unbeweglichen<br />

Sachen dadurch verursacht werden, dass Heizöl aus den über diesen Vertrag<br />

versicherten Heizungsanlagen – auch allmählich – bestimmungswidrig austritt;<br />

5. in einem Strafverfahren Übernahme der Gebühren für einen Straf verteidiger,<br />

sofern das Strafverfahren ein versichertes Schadenereignis betreffen kann <strong>und</strong><br />

die Bestellung des Verteidigers von uns gewünscht oder genehmigt wird;<br />

6. im Falle eines Rechtsstreites über einen versicherten Anspruch zwi schen versicherten<br />

Personen <strong>und</strong> einem oder mehreren Dritten, die Führung des Prozesses<br />

im Namen der versicherten Person/en auf un sere Kosten;<br />

7. Ersatz aller Aufwendungen – auch erfolgloser –, die Ihnen bei Eintritt eines Versicherungsfalles<br />

im Rahmen der Schadenminderung oder -ab wendung entstehen.<br />

8. Bei in den USA, Kanada <strong>und</strong> in den Gebieten, die der US-amerika nischen<br />

Gerichtsbarkeit (z.B. in Puerto Rico oder Guam) unterliegen, eintretenden<br />

Versicherungsfällen oder dort geltend gemachten Ansprü chen werden unsere<br />

Aufwendungen für Anwalts-, Sachverständigen-, Zeugen- <strong>und</strong> Gerichtskosten zur<br />

Abwendung oder Minderung des Schadens bei oder nach Eintritt des Versicherungsfalles<br />

sowie Schaden ermittlungskosten, auch Reisekosten, die uns nicht<br />

selbst entstehen, auf die Deckungssumme angerechnet.<br />

Dies gilt auch dann, wenn die Kosten auf Weisung des Versicherers entstanden<br />

sind.<br />

H Für welche Schadenereignisse bestehen besondere Entschädigungs grenzen?<br />

1. Für die gemäß C <strong>und</strong> D versicherten Personen besteht Versiche rungsschutz<br />

jeweils bis zu den im Versicherungsschein angegebenen besonderen Deckungssummen<br />

für:<br />

1.1 das Abhandenkommen von<br />

1.1.1 fremden Schlüsseln/Code-Cards;<br />

1.1.2 Schlüsseln/Code-Cards in Ihrer Eigenschaft als Sonder- oder Mit eigentümer,<br />

abzüglich Ihres Eigenanteils;<br />

1.1.3 mitversichert ist ein Objektschutz bis zu 14 Tagen, gerechnet ab dem Zeitpunkt,<br />

an dem das Abhandenkommen fremder Schlüssel/Code-Cards festgestellt<br />

wurde;<br />

1.2 das Abhandenkommen von sonstigen fremden beweglichen Sachen;<br />

1.3 die Beschädigung oder Zerstörung von gemieteten, geliehenen, ge pachteten,<br />

geleasten oder gefälligkeitshalber überlassenen fremden beweglichen Sachen,<br />

die nicht Einrichtungsgegenstände/Inventar in Zim mern von Beherbergungsbetrieben,<br />

Ferienwohnungen <strong>und</strong> -häusern sind.<br />

2. Verursacht ein versicherter Minderjähriger oder deliktunfähiger Volljähriger<br />

2.1 einen Sachschaden, für den er wegen seiner Minderjährigkeit/Deliktunfähigkeit<br />

nicht verantwortlich ist, leisten wir bis zu dem im Versicherungsschein<br />

genannten Betrag zugunsten des Geschädigten eine Entschädigung;<br />

2.2 einen Personenschaden, für den er wegen seiner Minderjährigkeit/Deliktunfähigkeit<br />

nicht verantwortlich ist, leisten wir bis zu dem im Versicherungsschein<br />

genannten Betrag zugunsten der verletzten Person eine Entschädigung, soweit<br />

diese nicht auf andere Weise Ersatz erlangen kann.<br />

2.3 Die geschädigte Person ist berechtigt, ihren Versicherungsanspruch gegen<br />

uns direkt geltend zu machen.<br />

2.4 Für die Entschädigungsleistung kommen die gesetzlichen Voraus setzungen zur<br />

Anwendung, aufgr<strong>und</strong> derer einem Geschädigten Scha denersatz zusteht.<br />

3. Versichert sind die Personen- <strong>und</strong> Sachschäden zu E 5. bis zu dem im<br />

Versicherungsschein genannten Betrag.<br />

4. Versichert ist eine Kautionsvorleistung zu E 8. bis zu dem im Versicherungsschein<br />

genannten Betrag.<br />

I Welche Leistungen erbringen wir bei Schäden aus Anlass von<br />

Gefälligkeitshandlungen?<br />

1. Verursachen die gemäß C versicherten Personen bei einer Gefälligkeitshandlung<br />

einen Schaden, leisten wir bis zu den im Versicherungs schein angegebenen<br />

Deckungssummen Ersatz.<br />

2. Wir berufen uns bei Gefälligkeitshandlungen nicht auf einen etwa bestehenden<br />

Haftungsausschluss.<br />

3. Für die Entschädigungsleistung kommen die gesetzlichen Voraussetzungen zur<br />

Anwendung, aufgr<strong>und</strong> derer einem Geschädigten Schaden ersatz zusteht.<br />

J Für welche Schäden besteht bei dem Gebrauch von Kraftfahrzeugen<br />

Versicherungsschutz <strong>und</strong> bei welchen nicht?<br />

1. Kein Versicherungsschutz besteht generell wegen Schäden, die die nach C oder<br />

D versicherten Personen in Ihrer Eigenschaft als Eigentü mer, Halter oder Führer<br />

durch den Gebrauch eines Kraftfahrzeuges (auch Gabelstaplern), Kraftfahrzeuganhängers<br />

oder selbstfahrender Ar beitsmaschinen verursachen.<br />

2. Versicherungsschutz besteht jedoch abweichend von J 1. für Schäden, die<br />

Dritten entstehen durch:<br />

2.1 Be- <strong>und</strong> Entladen von Kraftfahrzeugen;<br />

2.2 einen Mitfahrer beim Öffnen der Kraftfahrzeugtür, ausgeschlossen bleiben<br />

Personen- <strong>und</strong> Vermögensschäden;<br />

2.3 manuelle Reinigungs- <strong>und</strong> Pfl egearbeiten am Kraftfahrzeug/Kraftfahrzeuganhänger,<br />

ausgeschlossen bleiben Schäden an der Umwelt;<br />

2.4 den Gebrauch eines Kraftfahrzeuges (auch Gabelstapler) mit einer zulässigen<br />

Höchstgeschwindigkeit bis 6 km/h oder auf nicht-öffentlichen (auch nicht teil-öffentlichen)<br />

Wegen <strong>und</strong> Plätzen ohne Geschwindigkeitsbegrenzung fahrende Kraftfahrzeuge,<br />

Kraftfahrzeuganhänger <strong>und</strong> Golfwagen, sofern aus einer anderweitig<br />

bestehenden Versicherung kein Versicherungsschutz geboten werden kann oder<br />

es auf die Erzielung von Höchstgeschwindigkeiten ankommt;<br />

2.5 Krankenfahrstühle<br />

2.6 nicht versicherungspfl ichtige eigene Kraftfahrzeuganhänger;<br />

– 109 –<br />

2.7 dauerhaft zu Wohnzwecken abgestellte nicht zugelassene Wohnwa genanhänger;<br />

2.8 selbstfahrende Arbeitsmaschinen mit einer zulässigen Höchstge schwindigkeit<br />

bis 20 km/h;<br />

2.9 manuelles Bewegen von nicht zulassungspfl ichtigen Kraftfahrzeug anhängern,<br />

sofern hierfür keine anderweitige Deckung besteht.<br />

3. Beschädigt eine unter C genannte Person ein vollkaskoversichertes Kraffahrzeug<br />

durch den Gebrauch dieses Kraftfahrzeugs, das sie von einem Dritten geliehen,<br />

gemietet oder gefälligkeitshalber erhalten hat, besteht abweichend von<br />

J 1. Versicherungsschutz maximal bis zur Hö he der vereinbarten Selbstbeteiligung<br />

der Vollkaskoversicherung;<br />

4. Versicherungsschutz besteht darüber hinaus für den Gebrauch von ferngelenkten<br />

Modellfahrzeugen, sofern hierfür keine anderweitige Deckung erlangt<br />

werden kann.<br />

K Welche besondere Leistung erbringen wir, wenn ein Dritter Sie<br />

geschädigt hat?<br />

1. Wir bieten den gemäß C versicherten Personen ab dem im Versicherungsschein<br />

genannten Betrag Versicherungsschutz für den Fall, dass wegen eines Schadenereignisses,<br />

das während der Wirksamkeit dieses Vertrages eingetreten ist:<br />

1.1 ein Dritter ihnen einen Personen- <strong>und</strong>/oder Sachschaden zugefügt <strong>und</strong> damit<br />

gegen gesetzliche Haftpfl ichtbestimmungen privatrechtlichen Inhalts verstoßen<br />

hat sowie<br />

1.2 dieser seine aus gesetzlichen Haftpfl ichtbestimmungen privatrecht lichen<br />

Inhalts resultierende Verpfl ichtung zum Schadenersatz ganz oder teilweise nicht<br />

erfüllen kann <strong>und</strong><br />

1.3 Sie gegen diesen ein rechtskräftiges, vollstreckbares Urteil wegen dieses<br />

Haftpfl ichtschadens erstritten haben.<br />

2. Die gemäß C versicherten Personen erhalten die Geldleistung auf Antrag <strong>und</strong><br />

nach Übersendung folgender Unterlagen:<br />

2.1 Klageschrift;<br />

2.2 vollstreckbare Ausfertigung des Urteils im Original;<br />

2.3 Vollstreckungsprotokoll, aus dem sich die Erfolglosigkeit der Voll streckung<br />

ergibt oder Protokoll über die Abgabe der eidesstattlichen Versicherung durch den<br />

Dritten in diesem Verfahren.<br />

3. Die Geldleistung wird nur erbracht im Rahmen unserer vertraglich vereinbarten<br />

Versicherungssummen, soweit die gemäß C versicherten Personen nicht anderweitig<br />

Ersatz erlangen können.<br />

4. Haben wir gemäß K 3. unsere Geldleistung erbracht, geht der Anspruch gegen<br />

den Dritten auf uns über.<br />

5. Ist die gerichtliche Durchsetzung eines Schadenersatzanspruchs ge mäß 1.2<br />

erforderlich <strong>und</strong> nicht durch eine anderweitig bestehende Versicherung möglich<br />

übernimmt der Versicherer die hierfür gesetzlich be stimmten Kosten, wenn eine<br />

hinreichende Aussicht auf Erfolg besteht <strong>und</strong> nicht mutwillig erscheint, sofern der<br />

Streitwert den im Versiche rungsschein genannten Betrag übersteigt.<br />

5.1 Die Entschädigung ist je Rechtschutzfall auf den im Versicherungs schein<br />

genannten Betrag begrenzt.<br />

5.2 Anspruch auf Kostenersatz besteht bis zur Höhe der gesetzlichen Vergütung<br />

von ersten Ereignis an, durch das der Schaden verursacht wurde, sofern er während<br />

der Wirksamkeit des Vertrages eingetreten ist <strong>und</strong> längstens zwei Jahre nach<br />

Vertragsablauf geltend gemacht wird.<br />

5.3 Wir leisten bis zur Höhe der gesetzlichen Vergütung eines am Ort des zuständigen<br />

Gerichtes ansässigen Rechtsanwaltes Ihrer Wahl <strong>und</strong> übernehmen die<br />

Gerichtskosten; die Entschädigung für Zeugen <strong>und</strong> Sachverständige, die vom<br />

Gericht herangezogen werden; die Kosten für Gerichtsvollzieher, die Übernahme<br />

der notwendigen Reisekosten der versicherten Personen, wenn deren Erscheinen<br />

als Partei vorgeschrie ben ist <strong>und</strong> das zuständige Gericht im Ausland liegt. Die Kosten<br />

wer den bis zur Höhe der für Geschäftsreisen von deutschen Rechtsanwäl ten<br />

geltenden Sätze übernommen; die dem Gegner durch die Wahrnehmung der rechtlichen<br />

Interessen entstandenen Kosten, soweit eine versicherte Person zu deren<br />

Erstattung verpfl ichtet ist; die Kosten bei gütlicher Erledigung (gerichtlicher oder<br />

außergerichtlicher Vergleich), die dem Verhältnis des Obsiegens zum Unterliegen<br />

entspricht. Ein in soweit auf uns übergehender materiell-rechtlicher Kostenerstattungsanspruch<br />

bleibt hiervon unberührt; außerdem zahlen wir die Kosten für bis zu<br />

drei Zwangsvollstreckungsmaßnahmen.<br />

Wir leisten nicht,<br />

- wenn Kosten ohne Rechtspfl icht übernommen wurden;<br />

- wenn Kosten für Zwangsvollstreckungsmaßnahmen entstehen, die später als<br />

ein Jahr nach Rechtskraft des Vollstreckungstitels eingeleitet werden;<br />

- die Übernahme der Kosten, zu der ein anderer verpfl ichtet wäre, wenn der<br />

Rechtsschutzversicherungsvertrag nicht bestünde;<br />

5.4 Die Übernahme der Kosten können Sie von uns verlangen, sobald Sie zu der<br />

Zahlung verpfl ichten <strong>und</strong> der Höhe nach nachweisen oder sie dieser Verpfl ichtung<br />

bereits nachgekommen sind.<br />

5.5 Kein Versicherungsschutz besteht für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen<br />

im Zusammenhang mit<br />

5.5.1 Bergbauschäden an Gr<strong>und</strong>stücken <strong>und</strong> Gebäuden;<br />

5.5.2 Erwerb oder Veräußerung eines zu Bauzwecken bestimmten Gr<strong>und</strong>stückes;<br />

5.5.3 Erwerb oder Veräußerung eines nicht selbst zu nutzenden bzw. genutzten<br />

Gr<strong>und</strong>stückes, Gebäudes oder Gebäudeteiles;<br />

5.5.4 Planung oder Errichtung eines Gebäudes oder Gebäudeteiles (einschließlich<br />

Gestaltung <strong>und</strong> aller notwendigen Vorstufen für die Errichtung);<br />

5.5.5 genehmigungspfl ichtigen baulichen Veränderungen eines Gr<strong>und</strong>stückes,<br />

Gebäudes oder Gebäudeteiles, das sich im Eigentum oder Besitz einer versicherten<br />

Person befi ndet oder das diese zu erwerben oder in Besitz zu nehmen<br />

beabsichtigt, einschließlich notwendiger Vor- oder Nacharbeiten, auch Kauf von<br />

Baumaterialien. Genehmigungs- <strong>und</strong>/oder anzeigefreie Veränderungen sind im<br />

Übrigen nicht ausgeschlossen;


5.5.6 in Verfahren vor Verfassungsgerichten in Enteignungs-, Planfeststellungs-,<br />

Flurbereinigungs- sowie im Baugesetzbuch geregelten Angele genheiten;<br />

5.5.7 aus der selbstständigen, frei-, haupt- <strong>und</strong> nebenberufl ichen, ge werblichen<br />

<strong>und</strong> hauptamtlichen Tätigkeit oder dienstlicher Verrichtung;<br />

5.5.8 wegen Schäden der im Haushalt lebenden Personen untereinander;<br />

5.6 Vor Klageerhebung (oder Einlegung eines Rechtsmittels) haben Sie unsere<br />

Zustimmung einzuholen, den rechtskräftigen Abschluss eines eventuellen anderen<br />

gerichtlichen Verfahrens in einer gleichen Angele genheit abzuwarten, das tatsächliche<br />

oder rechtliche Bedeutung für den beabsichtigten Rechtsstreit haben kann.<br />

Wird eine der oben genannten Obliegenheiten vorsätzlich verletzt, verlieren Sie<br />

Ihren Versicherungsschutz. Bei grob fahrlässiger Verletzung einer Obliegenheit<br />

sind wir berechtigt, unsere Leistung in einem der Schwere Ihres Verschuldens<br />

entsprechenden Verhältnis zu kürzen. Weisen Sie nach, dass Sie die Obliegenheit<br />

nicht grob fahrlässig verletzt haben, bleibt der Versicherungsschutz bestehen.<br />

Der Versicherungs schutz bleibt auch bestehen, wenn Sie nachweisen, dass die<br />

Verletzung der Obliegenheit weder für den Eintritt oder die Feststellung des Versicherungsfalles<br />

noch für die Feststellung oder den Umfang unserer obliegenden<br />

Leistung ursächlich war. Das gilt nicht, wenn Sie die Obliegenheit arglistig verletzt<br />

haben.<br />

5.7 Da der Versicherer die Rechtschutzversicherung nicht selbst betrei ben darf<br />

hat er für die gemäß C versicherten Personen eine entspre chende Versicherung<br />

bei der ROLAND Rechtsschutz-Versicherungs-AG, Köln abgeschlossen.<br />

L Für welche Risiken bieten wir Ihnen beitragsfreien Versicherungs schutz<br />

<strong>und</strong> für welche nicht?<br />

1. Im Rahmen dieses Vertrages bieten wir sofort Vorsorgeschutz für Haftpfl ichtansprüche<br />

wegen:<br />

1.1 Personen-, Sach- <strong>und</strong> Vermögensschäden durch neu hinzukom mende Personen;<br />

1.2 Personen- <strong>und</strong> Sachschäden aus neu hinzukommenden Risiken.<br />

1.3 Teilen Sie uns das Hinzukommen neuer Personen oder Risiken spätestens auf<br />

der Jahresmeldung mit.<br />

2. Nicht versichert sind hinzukommende Risiken, sofern eine anderwei tige<br />

Deckung besteht.<br />

3. Die Regelung der Vorsorgeversicherung gilt nicht für Risiken:<br />

3.1 aus dem Eigentum, Besitz, Halten oder Führen eines Kraft-, Luft- oder Wasserfahrzeugs,<br />

soweit diese Fahrzeuge der Zulassungs- oder Führerscheinpfl icht<br />

unterliegen;<br />

3.2 aus dem Eigentum, Besitz, Betrieb oder Führen von Bahnen;<br />

3.3 die der Versicherungspfl icht unterliegen.<br />

M Wann endet der beitragsfreie Vorsorgeschutz?<br />

1. Dieser Vorsorgeschutz endet mit Ablauf des Versicherungsjahres, in dem eines<br />

dieser Risiken hinzugekommen ist. Teilen Sie uns das Hin zukommen eines neuen<br />

Risikos mit.<br />

2. Mit Beginn des neuen Versicherungsjahres ist der entsprechende Beitrag für<br />

neu hinzugekommene Risiken zu zahlen.<br />

3. Der Versicherungsschutz für gewerbliche, berufl iche <strong>und</strong> dienstliche Haftpfl ichtrisiken<br />

erlischt mit Beginn des neuen Versicherungsjahres.<br />

4. Wird von Ihnen kein Versicherungsschutz gewünscht, entfällt dieser mit Ablauf<br />

des Versicherungsjahres, in dem eines dieser Risiken hinzu gekommen ist.<br />

N Welche Vollmachten gelten?<br />

1. Wir sind bevollmächtigt, alle zur Beilegung oder Abwehr des An spruchs uns<br />

zweckmäßig erscheinenden Erklärungen in Ihrem Namen abzugeben.<br />

2. Kommt es in einem Versicherungsfall zu einem Rechtsstreit zwi schen Ihnen <strong>und</strong><br />

dem Geschädigten oder dessen Rechtsnachfolger, ha ben Sie uns die Prozessführung<br />

in Ihrem Namen zu überlassen. Die Kosten des Verfahrens tragen wir.<br />

O Welche allgemeinen Verhaltensregeln müssen Sie beachten?<br />

Damit wir unsere vertraglichen Leistungen erbringen können, haben Sie in dem<br />

Fall, dass Haftpfl ichtansprüche gegen die versicherten Per sonen erhoben werden<br />

könnten, folgendes zu beachten:<br />

1. Sie haben uns innerhalb einer Woche die Tatsachen anzuzeigen, die Ihre Verantwortlichkeit<br />

gegenüber einem Dritten zur Folge haben könnten. Macht der Dritte<br />

seinen Anspruch Ihnen gegenüber geltend, sind Sie zur Anzeige innerhalb einer<br />

Woche nach der Geltendmachung verpfl ichtet;<br />

2. wird gegen Sie ein Anspruch gerichtlich geltend gemacht, Prozess kostenhilfe<br />

beantragt, wird Ihnen gerichtlich der Streit verkündet, ha ben Sie dies unverzüglich<br />

anzuzeigen. Dies gilt auch, wenn gegen Sie wegen des den Anspruch begründenden<br />

Schadenereignisses ein Ermitt lungsverfahren eingeleitet wird;<br />

3. zur Wahrung der Fristen nach 1 <strong>und</strong> 2 genügt die rechtzeitige Ab sendung der<br />

Anzeige;<br />

4. das Führen einer gerichtlichen Auseinandersetzung (mit Ausnahme von K 5.) ist<br />

uns zu überlassen;<br />

5. unsere Fragen zum Versicherungsfall haben Sie vollständig <strong>und</strong> wahrheitsgemäß<br />

zu beantworten <strong>und</strong> alle für die Beurteilung des Versi cherungsfalles erheblichen<br />

Schriftstücke – soweit zumutbar – einzurei chen<br />

6. den Schaden haben Sie im Rahmen Ihrer Möglichkeiten abzuwenden oder so<br />

gering wie möglich zu halten;<br />

7. die gemäß N geltenden Vollmachten dürfen Sie uns nicht entziehen.<br />

– 110 –<br />

P Welche Rechtsfolgen treten bei Verletzung der Verhaltensregeln im<br />

Schadenfall ein?<br />

1. Haben Sie eine der Verhaltensregeln nach O 1., 2., 4., 5. <strong>und</strong> 6. ver letzt, entfällt<br />

unsere Leistungspfl icht, wenn Sie die Obliegenheit vor sätzlich verletzt haben.<br />

2. Im Fall einer grob fahrlässigen Verletzung einer der genannten Ver haltensregeln<br />

sind wir berechtigt, unsere Leistung in einem der Schwere Ihres Verschuldens<br />

entsprechenden Verhältnis zu kürzen. Dies ge schieht nicht, wenn Sie nachweisen,<br />

dass keine grobe Fahrlässigkeit vorlag.<br />

3. Abweichend von 1. <strong>und</strong> 2. sind wir zur Leistung verpfl ichtet, soweit die Verletzung<br />

der Verhaltensregel weder für den Eintritt oder die Feststellung des Schadenereignisses<br />

noch für die Feststellung oder den Umfang zur Leistungspfl icht<br />

ursächlich ist. Dies gilt nicht, wenn Sie die Verhaltensregel arglistig verletzt haben.<br />

4. Ganz oder teilweise leistungsfrei sind wir jedoch nur dann, wenn wir Sie durch<br />

eine gesonderte Mitteilung in Textform auf die Rechtsfolgen gemäß Nr. 1 bis 3<br />

hingewiesen haben.


BOXplus Aktiv Standard<br />

Besondere Bedingungen für die Privathaftpfl ichtversicherung (05/09)<br />

A Welche Regelungen gelten?<br />

1. Die Regelungen der BOXplus Aktiv Standard Bedingungen für die Privathaftpfl<br />

ichtversicherung.<br />

2. Die Regelungen der Allgemeinen Bedingungen für die BOXplus-Bausteine.<br />

B Wo <strong>und</strong> bis zu welcher Höhe besteht Versicherungsschutz?<br />

1. Versicherungsschutz besteht während der Laufzeit des Versicherungsvertrages<br />

1.1 weltweit bis zu drei Jahren;<br />

Innerhalb der Europäischen Gemeinschaft (EU), den Mitgliedsstaaten der Europäischen<br />

Freihandelsassoziation (EFTA) <strong>und</strong> der B<strong>und</strong>esrepublik Deutschland ohne<br />

zeitliche Begrenzung.<br />

2. Der Versicherungsschutz besteht bis zu den im Versicherungsschein jeweils<br />

genannten Versicherungssummen.<br />

C Welche Personen haben Versicherungsschutz?<br />

1. Versicherungsschutz haben folgende Personen,<br />

1.1 Sie;<br />

1.2 Ihr Ehepartner oder eingetragener Lebenspartner;<br />

1.3 weitere dauerhaft in Ihrem Haushalt lebenden Personen (z.B. nichtehelicher<br />

Lebenspartner).<br />

2. Keinen Versicherungsschutz haben:<br />

2.1 Besucher, Gäste <strong>und</strong> Untermieter.<br />

D Welche weiteren Personen sind versichert?<br />

1. Versichert sind:<br />

1.1 Personen, die bei Unglücksfällen zu Gunsten der gemäß C versi cherten Personen<br />

Rettungs- oder Hilfshandlungen vornehmen;<br />

1.2 Personen, die aus Gefälligkeit für die gemäß C versicherten Perso nen Handlungen<br />

vornehmen;<br />

1.3 Hausangestellte, Au-Pair, Pfl egepersonen <strong>und</strong> son stige kurzfristig beschäftigte<br />

Personen aus ihrer Tätigkeit für die gemäß C versicherten Personen;<br />

1.4 Minderjährige, die bei den in C genannten Personen zu Besuch sind <strong>und</strong> für<br />

die sie die Aufsichtspfl icht haben. Versicherungsschutz besteht jedoch nur, soweit<br />

aus einer anderen Haftpfl ichtversicherung kein Er satz erlangt werden kann.<br />

1.5 Angehörige (1. Grades) der in C genannten Personen in Alten- <strong>und</strong> Pfl egeheimen<br />

oder ähnlichen Einrichtungen, soweit aus einer anderweitig bestehenden<br />

Versicherung kein Versicherungsschutz erlangt werden kann.<br />

E Welche Schäden sind versichert?<br />

1. Versichert ist die Inanspruchnahme aus Schadenereignissen, die während der<br />

Wirksamkeit des Vertrages eintreten. Diese Schadenereig nisse können zur Folge<br />

haben:<br />

1.1 die Tötung, die Körperverletzung oder sonstige Ges<strong>und</strong>heitsschädigung anderer<br />

Personen (Personenschaden);<br />

1.2 die Zerstörung, die Beschädigung oder das Abhandenkommen von Sachen <strong>und</strong><br />

Tieren Dritter (Sachschaden);<br />

1.3 die Beeinträchtigung nur des Vermögens Dritter (Vermögensschaden).<br />

2. Den Ersatz dieses Schadens fordert der Geschädigte aufgr<strong>und</strong> gesetzlicher<br />

Haftpfl ichtbestimmungen von gemäß C versicherten Perso nen in ihrer Eigenschaft<br />

als Privatperson.<br />

3. Den Ersatz dieses Schadens fordert der Geschädigte aufgr<strong>und</strong> gesetzlicher<br />

Haftpfl ichtbestimmungen von den unter D genannten Perso nen für die Schadenereignisse,<br />

die sie aus ihrer Tätigkeit für die gemäß C versicherten Personen gegenüber<br />

Dritten verursachen.<br />

4. Versicherungsschutz besteht für den Fall, dass die unter C genannten Personen<br />

in einer Notfallsituation von einem Dritten freiwillig Hilfe erhalten <strong>und</strong> deswegen<br />

auf Ersatz der Aufwendungen in Anspruch genommen werden, die dem Dritten aufgr<strong>und</strong><br />

seiner freiwilligen Hilfelei stung entstehen.<br />

5. Versichert ist weiterhin die Inanspruchnahme der unter C genannten Personen<br />

aus Sachschäden, die während der Wirksamkeit des Vertrages eintreten aufgr<strong>und</strong><br />

betrieblich <strong>und</strong> arbeitsvertraglich veranlasster Tätig keiten gegenüber Arbeitgebern,<br />

Arbeitskollegen <strong>und</strong> sonstigen Dritten sowie aus Personenschäden aufgr<strong>und</strong> betrieblich<br />

<strong>und</strong> arbeitsvertraglich veranlasster Tätigkeiten gegenüber den sonstigen<br />

Dritten, soweit nicht anderweitig Haftpfl ichtversicherungsschutz besteht.<br />

6. Versicherungsschutz besteht für die gemäß C versicherten Personen in ihrer<br />

Eigenschaft als nicht gewerbsmäßig tätige Tagespfl egeperson.<br />

7. Versicherungsschutz besteht für die gemäß C versicherten Personen bei Wehrübungen<br />

der deutschen B<strong>und</strong>eswehr, deren Dauer drei Monate nicht überschreiten.<br />

7.1 Versicherungsschutz besteht auch<br />

7.1.1 für den Gebrauch von nicht versicherungspfl ichtigen Rad- <strong>und</strong> Kettenfahrzeugen<br />

sowie von Luft- <strong>und</strong> Wasserfahrzeugen;<br />

7.1.2 für Sachschäden an persönlichen Ausrüstungsgegenständen.<br />

7.2 Wir leisten maximal 1,5 Messbeträge des in der Einziehungsrichtlinie der B<strong>und</strong>eswehr<br />

festgelegten persönlichen Messbetrages.<br />

8. Hat der Versicherungsnehmer im Ausland durch behördliche An ordnung eine<br />

Kaution zur Sicherstellung von Leistungen aufgr<strong>und</strong> sei ner gesetzlichen Haftpfl icht<br />

zu hinterlegen, stellt der Versicherer dem Versicherungsnehmer den erforderlichen<br />

Betrag bis zu dem im Versi cherungsschein genannten Betrag je Versicherungsfall<br />

zur Verfügung.<br />

– 111 –<br />

21008167<br />

Der Kautionsbetrag wird auf eine vom Versicherer zu leistende Schadenersatzzahlung<br />

angerechnet.<br />

Ist die Kaution höher als der zu leistende Schadenersatz, so ist der Versicherungsnehmer<br />

verpfl ichtet, die Differenz zurückzuzahlen. Das gleiche gilt, wenn<br />

die Kaution als Strafe, Geldbuße oder für die Durchsetzung nicht versicherter<br />

Schadenersatzforderungen einbehalten wird oder die Kaution verfallen ist.<br />

F Welche Schäden/Eigenschaften/Tätigkeiten sind nicht versichert?<br />

1. Kein Versicherungsschutz besteht für gesetzliche Haftpfl ichtansprüche aus<br />

Schadenereignissen:<br />

1.1 durch folgende Tätigkeiten:<br />

1.1.1 Ausüben der Jagd;<br />

1.1.2 Halten von H<strong>und</strong>en;<br />

1.1.2.1 mitversichert ist jedoch das Halten von Behindertenbegleith<strong>und</strong>en, Hör-<br />

<strong>und</strong> Signalh<strong>und</strong>en;<br />

1.1.3 Halten von Pferden;<br />

1.1.4 gewerbsmäßiges Halten von Nutztieren oder Besitzen wilder Tiere;<br />

1.1.5 wegen Personen-, Sach- <strong>und</strong> Vermögensschäden aus der selbstständigen,<br />

frei-, haupt- <strong>und</strong> nebenberufl ichen, gewerblichen <strong>und</strong> haupt amtlichen Tätigkeit oder<br />

dienstlicher Verrichtung;<br />

1.1.6 wegen Personen-, Sach- <strong>und</strong> Vermögensschäden aus dem Führen von Betrieben.<br />

1.2 in der Eigenschaft als Inhaber von<br />

1.2.1 Wohnungen mit einem Gewerbefl ächenanteil von mehr als 50 %;<br />

1.2.2 Immobilien:<br />

1.2.2.1 mit einer Wohnung <strong>und</strong> einem Gewerbefl ächenanteil von mehr als 50 %;<br />

1.2.2.2 mit mehr als zwei Wohnungen;<br />

1.2.2.3 mit zwei <strong>und</strong> mehr Wohnungen <strong>und</strong> zusätzlichen gewerblich genutzten<br />

Flächen;<br />

1.2.2.4 mit ausschließlich gewerblicher Nutzung;<br />

1.2.3 von Heizöltanks nicht mitversicherter Immobilien;<br />

1.2.3.1 mitversichert sind jedoch Heizöltanks versicherter Immobilien mit einem<br />

Gesamtfassungsvermögen von jeweils bis zu 6.000 Litern Heizöl,<br />

1.2.4 Abwassergruben nicht mitversicherter Immobilien;<br />

1.2.4.1 mitversichert sind jedoch privat genutzte Abwassergruben versicherter Immobilien<br />

ausschließlich für häusliche Abwässer ohne Einleitung in ein Gewässer,<br />

soweit diese Abwassergruben nach 1945 erbaut wurden.<br />

1.2.5 Photovoltaik- <strong>und</strong> Solaranlagen auf nicht versicherten Immobilien <strong>und</strong> nicht<br />

versicherten Gr<strong>und</strong>stücken<br />

1.2.5.1 mitversichert sind jedoch Photovoltaik- <strong>und</strong> Solaranlagen auf versicherten<br />

Immobilien <strong>und</strong> versicherten Gr<strong>und</strong>stücken zur privaten <strong>und</strong> gewerblichen<br />

Nutzung;<br />

1.2.6 unbebauten Gr<strong>und</strong>stücken mit einer Größe von jeweils mehr als 1.500 m 2<br />

ohne oder mit Gebäuden bis 10 m 2 Gr<strong>und</strong>fl äche;<br />

1.3 in der Eigenschaft als<br />

1.3.1 Bauherr von Bauvorhaben, deren Bauzeit ab Einrichtung der Baustelle bis<br />

zur Fertigstellung des Bauvorhabens mehr als 4 Monate beträgt;<br />

1.3.2 Führer, Halter, Eigentümer <strong>und</strong> Besitzer von<br />

1.3.2.1 fremden <strong>und</strong> eigenen Motorbooten, soweit für das Führen eine behördliche<br />

Erlaubnis notwendig ist, eigenen Segelbooten, eigenen Jet-Ski, eigenen <strong>und</strong><br />

fremden Kite-Sailinggeräten, die der Versicherungspfl icht unterliegen;<br />

1.3.2.2 Luftfahrzeugen <strong>und</strong> -geräten über 5 kg Fluggewicht;<br />

1.4 wegen Sach- <strong>und</strong> Vermögensschäden der im Haushalt lebenden Personen<br />

untereinander;<br />

1.5 die vorsätzlich herbeigeführt wurden;<br />

1.6 infolge vorsätzlich, rechtswidrig begangener Straftaten;<br />

1.7 durch unerlaubten Besitz von Waffen <strong>und</strong> Munition;<br />

1.8 die durch Vertrag oder Zusage über den Umfang der gesetzlichen Haftpfl icht<br />

der versicherten Personen hinausgehen;<br />

1.9 infolge Übertragungen von Krankheiten oder Infektionen, es sei denn, der<br />

Versicherungsnehmer beweist, dass er weder vorsätzlich noch grob fahrlässig<br />

gehandelt hat;<br />

1.10 wegen Abnutzung, Verschleiß, Alterung oder übermäßiger Bean spruchung<br />

von Sachen, die die versicherten Personen gemietet, gelie hen, gepachtet oder<br />

geleast haben;<br />

1.11 wegen Schäden an Sachen, die vertraglich verwahrt oder durch verbotene<br />

Eigenmacht erlangt wurden;<br />

1.12 für Glasschäden, soweit Sie sich gesondert hiergegen versichern können;<br />

1.13 die auf Asbest, asbesthaltige Substanzen oder Erzeugnisse zurückzuführen<br />

sind.<br />

G Was leisten wir?<br />

Wir leisten:<br />

1. Klärung der Sach- <strong>und</strong> Rechtslage zur Entscheidung über die nach folgenden<br />

Leistungen;<br />

2. bei berechtigten Ansprüchen Ersatz des Schadens, der Geschädigten entstanden<br />

ist;


3. Abwehr unberechtigter Ansprüche;<br />

4. Ersatz der Aufwendungen, die nötig sind um Schäden, die an ihren unbeweglichen<br />

Sachen dadurch verursacht werden, dass Heizöl aus den über diesen Vertrag<br />

versicherten Heizungsanlagen – auch allmählich – bestimmungswidrig austritt;<br />

5. in einem Strafverfahren Übernahme der Gebühren für einen Strafverteidiger,<br />

sofern das Strafverfahren ein versichertes Schadenereignis betreffen kann <strong>und</strong><br />

die Bestellung des Verteidigers von uns gewünscht oder genehmigt wird;<br />

6. im Falle eines Rechtsstreites über einen versicherten Anspruch zwischen versicherten<br />

Personen <strong>und</strong> einem oder mehreren Dritten, die Führung des Prozesses<br />

im Namen der versicherten Person/en auf un sere Kosten;<br />

7. Ersatz aller Aufwendungen – auch erfolgloser –, die Ihnen bei Eintritt eines<br />

Versicherungsfalles im Rahmen der Schadenminderung oder -ab wendung entstehen.<br />

8. Bei in den USA, Kanada <strong>und</strong> in den Gebieten, die der US-amerikanischen<br />

Gerichtsbarkeit (z.B.in Puerto Rico oder Guam) unterliegen, eintretenden<br />

Versicherungsfällen oder dort geltend gemachten Ansprüchen werden unsere<br />

Aufwendungen für Anwalts-, Sachverständigen-, Zeugen- <strong>und</strong> Gerichtskosten zur<br />

Abwendung oder Minderung des Schadens bei oder nach Eintritt des Versicherungsfalles<br />

sowie Schaden ermittlungskosten, auch Reisekosten, die uns nicht<br />

selbst entstehen, auf die Deckungssumme angerechnet.<br />

Dies gilt auch dann, wenn die Kosten auf Weisung des Versicherers entstanden<br />

sind.<br />

H Für welche Schadenereignisse bestehen besondere Entschädigungs grenzen?<br />

1. Für die gemäß C <strong>und</strong> D versicherten Personen besteht Versiche rungsschutz<br />

jeweils bis zu den im Versicherungsschein angegebenen besonderen Deckungssummen<br />

für:<br />

1.1 das Abhandenkommen von<br />

1.1.1 fremden Schlüsseln/Code-Cards;<br />

1.1.2 Schlüsseln/Code-Cards in Ihrer Eigenschaft als Sonder- oder Miteigentümer,<br />

abzüglich Ihres Eigenanteils;<br />

1.1.3 mitversichert ist ein Objektschutz bis zu 14 Tagen, gerechnet ab dem Zeitpunkt,<br />

an dem das Abhandenkommen fremder Schlüssel/Code-Cards festgestellt<br />

wurde;<br />

1.2 das Abhandenkommen von sonstigen fremden beweglichen Sachen;<br />

1.3 die Beschädigung oder Zerstörung von gemieteten, geliehenen, ge pachteten,<br />

geleasten oder gefälligkeitshalber überlassenen fremden be weglichen Sachen, die<br />

nicht Einrichtungsgegenstände/Inventar in Zim mern von Beherbergungsbetrieben,<br />

Ferienwohnungen <strong>und</strong> -häusern sind.<br />

2. Verursacht ein versicherter Minderjähriger oder deliktunfähiger Volljähriger<br />

2.1 einen Sachschaden, für den er wegen seiner Minderjährigkeit/Deliktunfähigkeit<br />

nicht verantwortlich ist, leisten wir bis zu dem im Versicherungsschein genannten<br />

Betrag zugunsten des Geschädigten ei ne Entschädigung;<br />

2.2 einen Personenschaden, für den er wegen seiner Minderjährigkeit/Deliktunfähigkeit<br />

nicht verantwortlich ist, leisten wir bis zu dem im Versicherungsschein genannten<br />

Betrag zugunsten der verletzten Person eine Entschädigung, soweit diese<br />

nicht auf andere Weise Ersatz erlan gen kann.<br />

2.3 Die geschädigte Person ist berechtigt, ihren Versicherungsanspruch gegen<br />

uns direkt geltend zu machen.<br />

2.4 Für die Entschädigungsleistung kommen die gesetzlichen Voraus setzungen zur<br />

Anwendung, aufgr<strong>und</strong> derer einem Geschädigten Scha denersatz zusteht.<br />

3. Versichert sind die Personen- <strong>und</strong> Sachschäden zu E 5. bis zu dem im Versicherungsschein<br />

genannten Betrag.<br />

4. Versichert ist eine Kautionsurleistung zu E8 bis zu dem in Versicherungsschein<br />

genannten Betrag.<br />

I Welche Leistungen erbringen wir bei Schäden aus Anlass von Gefäl ligkeitshandlungen?<br />

1. Verursachen die gemäß C versicherten Personen bei einer Gefälligkeitshandlung<br />

einen Schaden, leisten wir bis zu den im Versicherungsschein angegebenen<br />

Deckungssummen Ersatz.<br />

2. Wir berufen uns bei Gefälligkeitshandlungen nicht auf einen etwa bestehenden<br />

Haftungsausschluss.<br />

3. Für die Entschädigungsleistung kommen die gesetzlichen Voraussetzungen zur<br />

Anwendung, aufgr<strong>und</strong> derer einem Geschädigten Schaden ersatz zusteht.<br />

J Für welche Schäden besteht bei dem Gebrauch von Kraftfahrzeugen<br />

Versicherungsschutz <strong>und</strong> bei welchen nicht?<br />

1. Kein Versicherungsschutz besteht generell wegen Schäden, die die nach C oder<br />

D versicherten Personen in Ihrer Eigenschaft als Eigentü mer, Halter oder Führer<br />

durch den Gebrauch eines Kraftfahrzeuges (auch Gabelstaplern), Kraftfahrzeuganhängers<br />

oder selbstfahrender Arbeitsmaschinen verursachen.<br />

2. Versicherungsschutz besteht jedoch abweichend von J 1. für Schä den, die<br />

Dritten entstehen durch:<br />

2.1 Be- <strong>und</strong> Entladen der von Kraftfahrzeugen,<br />

2.2 einen Mitfahrer beim Öffnen der Kraftfahrzeugtür, ausgeschlossen bleiben<br />

Personen- <strong>und</strong> Vermögensschäden;<br />

2.3 manuelle Reinigungs- <strong>und</strong> Pfl egearbeiten am Kraftfahrzeug/Kraftfahrzeuganhänger,<br />

ausgeschlossen bleiben Schäden an der Umwelt;<br />

2.4 den Gebrauch eines Kraftfahrzeuges (auch Gabelstapler) mit einer zulässigen<br />

Höchstgeschwindigkeit bis 6 km/h oder auf nicht-öffentlichen Wegen <strong>und</strong> Plätzen<br />

ohne Geschwindigkeits begrenzung fahrende Kraftfahrzeuge, -anhäng <strong>und</strong> Golfwagen,<br />

sofern aus einer anderweitig bestehenden Versicherung kein Versicherungsschutz<br />

geboten werden kann oder es auf die Erzielung von Höchstgeschwindigkeiten<br />

ankommt;<br />

– 112 –<br />

2.5 Krankenfahrstühle<br />

2.6 nicht versicherungspfl ichtige eigene Kraftfahrzeuganhänger;<br />

2.7 dauerhaft zu Wohnzwecken abgestellte nicht zugelassene Wohnwagenanhänger;<br />

2.8 selbstfahrende Arbeitsmaschinen mit einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit<br />

bis 20 km/h;<br />

2.9 manuelles Bewegen von nicht zulassungspfl ichtigen Kraftfahrzeug anhängern,<br />

sofern hierfür keine anderweitige Deckung besteht.<br />

3. Beschädigt eine unter C genannte Person ein vollkaskoversichertes Kraftfahrzeug<br />

durch den Gebrauch dieses Kraftfahrzeugs, das sie von einem Dritten geliehen,<br />

gemietet oder gefälligkeitshalber erhalten hat, besteht abweichend von J 1.<br />

Versicherungsschutz maximal bis zur Hö he der vereinbarten Selbstbeteiligung der<br />

Vollkaskoversicherung;<br />

4. Versicherungsschutz besteht darüber hinaus für den Gebrauch von ferngelenkten<br />

Modellfahrzeugen, sofern hierfür keine anderweitige Deckung erlangt<br />

werden kann.<br />

K Welche besondere Leistung erbringen wir, wenn ein Dritter Sie geschädigt hat?<br />

1. Wir bieten den gemäß C versicherten Personen ab dem im Versicherungsschein<br />

genannten Betrag Versicherungsschutz für den Fall, dass wegen eines Schadenereignisses,<br />

das während der Wirksamkeit dieses Vertrages eingetreten ist:<br />

1.1 ein Dritter ihnen einen Personen- <strong>und</strong>/oder Sachschaden zugefügt <strong>und</strong> damit<br />

gegen gesetzliche Haftpfl ichtbestimmungen privatrechtlichen Inhalts verstoßen<br />

hat sowie<br />

1.2 dieser seine aus gesetzlichen Haftpfl ichtbestimmungen privatrecht lichen<br />

Inhalts resultierende Verpfl ichtung zum Schadenersatz ganz oder teilweise nicht<br />

erfüllen kann <strong>und</strong><br />

1.3 sie gegen diesen ein rechtskräftiges, vollstreckbares Urteil wegen dieses<br />

Haftpfl ichtschadens erstritten haben.<br />

2. Die gemäß C versicherten Personen erhalten die Geldleistung auf Antrag <strong>und</strong><br />

nach Übersendung folgender Unterlagen:<br />

2.1 Klageschrift;<br />

2.2 vollstreckbare Ausfertigung des Urteils im Original;<br />

2.3 Vollstreckungsprotokoll, aus dem sich die Erfolglosigkeit der Voll streckung<br />

ergibt oder Protokoll über die Abgabe der eidesstattlichen Versicherung durch den<br />

Dritten in diesem Verfahren.<br />

3. Die Geldleistung wird nur erbracht im Rahmen unserer vertraglich vereinbarten<br />

Versicherungssummen, soweit die gemäß C versicherten Per sonen nicht anderweitig<br />

Ersatz erlangen können.<br />

4. Haben wir gemäß K 3. unsere Geldleistung erbracht, geht der Anspruch gegen<br />

den Dritten auf uns über.<br />

5. Ist die gerichtliche Durchsetzung eines Schadenersatzanspruchs ge mäß 1.2<br />

erforderlich <strong>und</strong> nicht durch eine anderweitig bestehende Ver sicherung möglich<br />

übernimmt der Versicherer die hierfür gesetzlich be stimmten Kosten, wenn eine<br />

hinreichende Aussicht auf Erfolg besteht <strong>und</strong> nicht mutwillig erscheint, sofern der<br />

Streitwert den im Versiche rungsschein genannten Betrag übersteigt.<br />

5.1 Die Entschädigung ist je Rechtschutzfall auf den im Versicherungs schein<br />

genannten Betrag begrenzt.<br />

5.2 Anspruch auf Kostenersatz besteht bis zur Höhe der gesetzlichen Vergütung<br />

von ersten Ereignis an, durch das der Schaden verursacht wurde, sofern er während<br />

der Wirksamkeit des Vertrages eingetreten ist <strong>und</strong> längstens zwei Jahre nach<br />

Vertragsablauf geltend gemacht wird.<br />

5.3 Wir leisten bis zur Höhe der gesetzlichen Vergütung eines am Ort des zuständigen<br />

Gerichtes ansässigen Rechtsanwaltes Ihrer Wahl <strong>und</strong> übernehmen die Gerichtskosten;<br />

die Entschädigung für Zeugen <strong>und</strong> Sachverständige, die vom Gericht<br />

herangezogen werden; die Kosten fürGerichtsvollzieher, die Übernahme der notwendigen<br />

Reisekosten der versicherten Personen, wenn deren Erscheinen als<br />

Partei vorgeschrie ben ist <strong>und</strong> das zuständige Gericht im Ausland liegt. Die Kosten<br />

wer den bis zur Höhe der für Geschäftsreisen von deutschen Rechtsanwäl ten geltenden<br />

Sätze übernommen; die dem Gegner durch die Wahr nehmung der rechtlichen<br />

Interessen entstandenen Kosten, soweit eine versicherte Person zu deren<br />

Erstattung verpfl ichtet ist; die Kosten bei gütlicher Erledigung (gerichtlicher oder<br />

außergerichtlicher Vergleich), die dem Verhältnis des Obsiegens zum Unterliegen<br />

entspricht. Ein insoweit auf uns übergehender materiell-rechtlicher Kostenerstattungsan<br />

spruch bleibt hiervon unberührt; außerdem zahlen wir die Kosten für bis zu<br />

drei Zwangsvollstreckungsmaßnahmen.<br />

Wir leisten nicht:<br />

- wenn Kosten ohne Rechtspfl icht übernommen wurden;<br />

- wenn Kosten für Zwangsvollstreckungsmaßnahmen entstehen, die später als<br />

ein Jahr nach Rechtskraft des Vollstreckungstitels eingeleitet werden;<br />

- die Übernahme der Kosten, zu der ein anderer verpfl ichtet wäre, wenn der<br />

Rechtsschutzversicherungsvertrag nicht bestünde<br />

5.4 Die Übernahme der Kosten können Sie von uns verlangen, sobald Sie zu der<br />

Zahlung verpfl ichten <strong>und</strong> der Höhe nach nachweisen oder sie dieser Verpfl ichtung<br />

bereits nachgekommen sind.<br />

5.5 Kein Versicherungsschutz besteht für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen<br />

im Zusammenhang mit<br />

5.5.1 Bergbauschäden an Gr<strong>und</strong>stücken <strong>und</strong> Gebäuden;<br />

5.5.2 Erwerb oder Veräußerung eines zu Bauzwecken bestimmten Gr<strong>und</strong>stückes;<br />

5.5.3 Erwerb oder Veräußerung eines nicht selbst zu nutzenden bzw. genutzten<br />

Gr<strong>und</strong>stückes, Gebäudes oder Gebäudeteiles;<br />

5.5.4 Planung oder Errichtung eines Gebäudes oder Gebäudeteiles (einschließlich<br />

Gestaltung <strong>und</strong> aller notwendigen Vorstufen für die Errichtung);<br />

5.5.5 genehmigungspfl ichtigen baulichen Veränderungen eines Gr<strong>und</strong> stückes,<br />

Gebäudes oder Gebäudeteiles, das sich im Eigentum oder Besitz einer versicherten<br />

Person befi ndet oder das diese zu erwerben oder in Besitz zu nehmen<br />

beabsichtigt, einschließlich notwendiger Vor-oder Nacharbeiten, auch Kauf von


Baumaterialien. Genehmigungs <strong>und</strong>/oder anzeigefreie Veränderungen sind im<br />

Übrigen nicht ausge schlossen;<br />

5.5.6 Verfahren vor Verfassungsgerichten in Enteignungs-, Planfest stellungs-,<br />

Flurbereinigungs – sowie im Baugesetzbuch geregelten Ange legenheiten;<br />

5.5.7 aus der selbstständigen, frei-, haupt- <strong>und</strong> nebenberufl ichen, ge werblichen<br />

<strong>und</strong> hauptamtlichen Tätigkeit oder dienstlicher Verrichtung;<br />

5.5.8 wegen Schäden der im Haushalt lebenden Personen untereinander;<br />

5.6 Vor Klageerhebung (oder Einlegung eines Rechtsmittels) haben Sie unsere<br />

Zustimmung einzuholen, den rechtskräftigen Abschluss eines eventuellen anderen<br />

gerichtlichen Verfahrens in einer gleichen Angele genheit abzuwarten, das tatsächliche<br />

oder rechtliche Bedeutung für den beabsichtigten Rechtsstreit haben<br />

kann.<br />

Wird eine der oben genannten Obliegenheiten vorsätzlich verletzt, verlieren Sie<br />

Ihren Versicherungsschutz. Bei grob fahrlässiger Verletzung einer Obliegenheit<br />

sind wir berechtigt, unsere Leistung in einem der Schwere Ihres Verschuldens<br />

entsprechenden Verhältnis zu kürzen. Weisen Sie nach, dass Sie die Obliegenheit<br />

nicht grob fahrlässig verletzt haben, bleibt der Versicherungsschutz bestehen.<br />

Der Versicherungs schutz bleibt auch bestehen, wenn Sie nachweisen, dass die<br />

Verletzung der Obliegenheit weder für den Eintritt oder die Feststellung des Versicherungsfalles<br />

noch für die Feststellung oder den Umfang unserer obliegenden<br />

Leistung ursächlich war. Das gilt nicht, wenn Sie die Obliegenheit arglistig verletzt<br />

haben.<br />

5.7 Da der Versicherer die Rechtschutzversicherung nicht selbst betreiben darf<br />

hat er für die gemäß C versicherten Personen eine entsprechende Versicherung<br />

bei der ROLAND Rechtsschutz-Versicherungs-AG, Köln abgeschlossen.<br />

L Für welche Risiken bieten wir Ihnen beitragsfreien Versicherungs schutz <strong>und</strong><br />

für welche nicht?<br />

1. Im Rahmen dieses Vertrages bieten wir sofort Vorsorgeschutz für Haftpfl ichtansprüche<br />

wegen:<br />

1.1 Personen-, Sach- <strong>und</strong> Vermögensschäden durch neu hinzukommende Personen;<br />

1.2 Personen- <strong>und</strong> Sachschäden aus neu hinzukommenden Risiken.<br />

1.3 Teilen Sie uns das Hinzukommen neuer Personen oder Risiken spätestens auf<br />

der Jahresmeldung mit.<br />

2. Nicht versichert sind hinzukommende Risiken, sofern eine anderwei tige<br />

Deckung besteht.<br />

3. Die Regelung der Vorsorgeversicherung gilt nicht für Risiken:<br />

3.1 aus dem Eigentum, Besitz, Halten oder Führen eines Kraft-, Luft- oder Wasserfahrzeugs,<br />

soweit diese Fahrzeuge der Zulassungs- oder Führerscheinpfl icht unterliegen;<br />

3.2 aus dem Eigentum, Besitz, Betrieb oder Führen von Bahnen;<br />

3.3 die der Versicherungspfl icht unterliegen.<br />

M Wann endet der beitragsfreie Vorsorgeschutz für neue Risiken?<br />

1. Dieser Vorsorgeschutz endet mit Ablauf des Versicherungsjahres, in dem eines<br />

dieser Risiken hinzugekommen ist. Teilen Sie uns das Hin zukommen eines neuen<br />

Risikos mit.<br />

2. Mit Beginn des neuen Versicherungsjahres ist der entsprechende Beitrag für<br />

neu hinzugekommene Risiken zu zahlen.<br />

3. Der Versicherungsschutz für gewerbliche, berufl iche <strong>und</strong> dienstliche Haftpfl ichtrisiken<br />

erlischt mit Beginn des neuen Versicherungsjahres.<br />

4. Wird von Ihnen kein Versicherungsschutz gewünscht, entfällt dieser mit Ablauf<br />

des Versicherungsjahres, in dem eines dieser Risiken hinzu gekommen ist.<br />

N Welche Vollmachten gelten?<br />

1. Wir sind bevollmächtigt, alle zur Beilegung oder Abwehr des An spruchs uns<br />

zweckmäßig erscheinenden Erklärungen in Ihrem Namen abzugeben.<br />

2. Kommt es in einem Versicherungsfall zu einem Rechts streit zwischen Ihnen<br />

<strong>und</strong> dem Geschädigten oder dessen Rechtsnachfolger, ha ben Sie uns die Prozessführung<br />

in Ihrem Namen zu überlassen. Die Kosten des Verfahrens tragen wir.<br />

O Welche allgemeinen Verhaltensregeln müssen Sie beachten?<br />

Damit wir unsere vertraglichen Leistungen erbringen können, haben Sie in dem<br />

Fall, dass Haftpfl ichtansprüche gegen die versicherten Per sonen erhoben werden<br />

könnten, folgendes zu beachten:<br />

1. Sie haben uns innerhalb einer Woche die Tatsachen anzuzeigen, die Ihre Verantwortlichkeit<br />

gegenüber einem Dritten zur Folge haben könnten. Macht der Dritte<br />

seinen Anspruch Ihnen gegenüber geltend, sind Sie zur Anzeige innerhalb einer<br />

Woche nach der Geltendmachung verpfl ichtet;<br />

2. wird gegen Sie ein Anspruch gerichtlich geltend gemacht, Prozess kostenhilfe<br />

beantragt, wird Ihnen gerichtlich der Streit verkündet, ha ben Sie dies unverzüglich<br />

anzuzeigen. Dies gilt auch, wenn gegen Sie wegen des den Anspruch begründenden<br />

Schadenereignisses ein Ermitt lungsverfahren eingeleitet wird;<br />

3. zur Wahrung der Fristen nach 1. <strong>und</strong> 2. genügt die rechtzeitige Ab sendung der<br />

Anzeige;<br />

4. das Führen einer gerichtlichen Auseinandersetzung ist uns zu über lassen;<br />

5. unsere Fragen zum Versicherungsfall haben Sie vollständig <strong>und</strong> wahrheitsgemäß<br />

zu beantworten <strong>und</strong> alle für die Beurteilung des Versi cherungsfalles erheblichen<br />

Schriftstücke – soweit zumutbar – einzurei chen;<br />

6. den Schaden haben Sie im Rahmen Ihrer Möglichkeiten abzuwenden oder so<br />

gering wie möglich zu halten;<br />

7. die gemäß N geltenden Vollmachten dürfen Sie uns nicht entziehen.<br />

– 113 –<br />

P Welche Rechtsfolgen treten bei Verletzung der Verhaltensregeln im Schadenfall<br />

ein?<br />

1. Haben Sie eine der Verhaltensregeln nach O 1., 2., 4., 5. <strong>und</strong> 6. verletzt, entfällt<br />

unsere Leistungspfl icht, wenn Sie die Obliegenheit vor sätzlich verletzt haben.<br />

2. Im Fall einer grob fahrlässigen Verletzung einer der genannten Ver haltensregeln<br />

sind wir berechtigt, unsere Leistung in einem der Schwere Ihres Verschuldens<br />

entsprechenden Verhältnis zu kürzen. Dies ge schieht nicht, wenn Sie nachweisen,<br />

dass keine grobe Fahrlässigkeit vorlag.<br />

3. Abweichend von 1. <strong>und</strong> 2. sind wir zur Leistung verpfl ichtet, soweit die Verletzung<br />

der Verhaltensregel weder für den Eintritt oder die Feststellung des Schadenereignisses<br />

noch für die Feststellung oder den Umfang zur Leistungspfl icht ursächlich<br />

ist. Dies gilt nicht, wenn Sie die Verhaltensregel arglistig verletzt haben.<br />

4. Ganz oder teilweise leistungsfrei sind wir jedoch nur dann, wenn wir Sie durch<br />

eine gesonderte Mitteilung in Textform auf die Rechtsfolgen gemäß Nr. 1 bis 3<br />

hingewiesen haben.


21008168<br />

BOXplus Aktiv Basis<br />

Besondere Bedingungen für die Privathaftpfl ichtversicherung (05/09)<br />

A Welche Regelungen gelten?<br />

1. Die Regelungen der BOXplus Aktiv Basis Bedingungen für die Privathaftpfl ichtversicherung.<br />

2. Die Regelungen der Allgemeinen Bedingungen für die BOXplus-Bausteine.<br />

B Wo <strong>und</strong> bis zu welcher Höhe besteht Versicherungsschutz?<br />

1. Versicherungsschutz besteht während der Laufzeit des Versicherungsvertrages<br />

1.1 weltweit bis zu einem Jahr;<br />

Innerhalb der Europäischen Gemeinschaft (EU), den Mitgliedsstaaten der Europäischen<br />

Freihandelsassoziation (EFTA) <strong>und</strong> der B<strong>und</strong>esrepublik Deutschland ohne<br />

zeitliche Begrenzung.<br />

2. Der Versicherungsschutz besteht bis zu den im Versicherungsschein jeweils<br />

genannten Versicherungssummen.<br />

C Welche Personen haben Versicherungsschutz?<br />

1. Versicherungsschutz haben folgende Personen,<br />

1.1 Sie;<br />

1.2 Ihr Ehepartner oder eingetragener Lebenspartner;<br />

1.3 weitere dauerhaft in Ihrem Haushalt lebenden Personen (z.B. nichtehelicher<br />

Lebenspartner).<br />

2. Keinen Versicherungsschutz haben:<br />

2.1 Besucher, Gäste <strong>und</strong> Untermieter.<br />

D Welche weiteren Personen sind versichert?<br />

1. Versichert sind:<br />

1.1 Personen, die bei Unglücksfällen zu Gunsten der gemäß C versicherten Personen<br />

Rettungs- oder Hilfshandlungen vornehmen;<br />

1.2 Personen, die aus Gefälligkeit für die gemäß C versicherten Perso nen Handlungen<br />

vornehmen;<br />

1.3 Hausangestellte, Au-Pair, Pfl egepersonen <strong>und</strong> son stige kurzfristig beschäftigte<br />

Personen aus ihrer Tätigkeit für die gemäß C versicherten Personen;<br />

1.4 Minderjährige, die bei den in C genannten Personen zu Besuch sind <strong>und</strong> für die<br />

sie die Aufsichtspfl icht haben. Versicherungsschutz besteht jedoch nur, soweit aus<br />

einer anderen Haftpfl ichtversicherung kein Ersatz erlangt werden kann.<br />

1.5 Angehörige (1. Grades) der in C genannten Personen in Alten- <strong>und</strong> Pfl egeheimen<br />

oder ähnlichen Einrichtungen, soweit aus ei ner anderweitig bestehenden<br />

Versicherung kein Versicherungsschutz erlangt werden kann;<br />

E Welche Schäden sind versichert?<br />

1. Versichert ist die Inanspruchnahme aus Schadenereignissen, die während der<br />

Wirksamkeit des Vertrages eintreten. Diese Schadenereig nisse können zur Folge<br />

haben:<br />

1.1 die Tötung, die Körperverletzung oder sonstige Ges<strong>und</strong>heitsschädigung anderer<br />

Personen (Personenschaden);<br />

1.2 die Zerstörung, die Beschädigung oder das Abhandenkommen von Sachen <strong>und</strong><br />

Tieren Dritter (Sachschaden);<br />

1.3 die Beeinträchtigung nur des Vermögens Dritter (Vermögensscha den).<br />

2. Den Ersatz dieses Schadens fordert der Geschädigte aufgr<strong>und</strong> ge setzlicher<br />

Haftpfl ichtbestimmungen von gemäß C versicherten Perso nen in ihrer Eigenschaft<br />

als Privatperson.<br />

3. Den Ersatz dieses Schadens fordert der Geschädigte aufgr<strong>und</strong> ge setzlicher<br />

Haftpfl ichtbestimmungen von den unter D genannten Perso nen für die Schadenereignisse,<br />

die sie aus ihrer Tätigkeit für die gemäß C versicherten Personen<br />

gegenüber Dritten verursachen.<br />

4. Versicherungsschutz besteht für den Fall, dass die unter C genannten Personen<br />

in einer Notfallsituation von einem Dritten freiwillig Hilfe erhalten <strong>und</strong> deswegen<br />

auf Ersatz der Aufwendungen in Anspruch ge nommen werden, die dem Dritten<br />

aufgr<strong>und</strong> seiner freiwilligen Hilfeleistung entstehen.<br />

5. Versichert ist weiterhin die Inanspruchnahme der unter C genannten Personen<br />

aus Sachschäden, die während der Wirksamkeit des Vertrages eintreten aufgr<strong>und</strong><br />

betrieblich <strong>und</strong> arbeitsvertraglich veranlasster Tätigkeiten gegenüber Arbeitgebern,<br />

Arbeitskollegen <strong>und</strong> sonstigen Dritten sowie aus Personenschäden aufgr<strong>und</strong> betrieblich<br />

<strong>und</strong> arbeitsvertraglich veranlasster Tätigkeiten gegenüber den sonstigen<br />

Dritten, soweit nicht anderweitig Haftpfl ichtversicherungsschutz besteht.<br />

6. Versicherungsschutz besteht für die gemäß C versicherten Personen in ihrer<br />

Eigenschaft als Tagespfl egeperson.<br />

7. Versicherungsschutz besteht für die gemäß C versicherten Personen bei Wehrübungen<br />

der deutschen B<strong>und</strong>eswehr, deren Dauer drei Monate nicht überschreiten.<br />

7.1 Versicherungsschutz besteht auch<br />

7.1.1 für den Gebrauch von nicht versicherungspfl ichtigen Rad- <strong>und</strong> Kettenfahrzeugen<br />

sowie von Luft- <strong>und</strong> Wasserfahrzeugen;<br />

7.1.2 für Sachschäden an persönlichen Ausrüstungsgegenständen.<br />

7.2 Wir leisten maximal 1,5 Messbeträge des in der Einziehungsrichtli nie der<br />

B<strong>und</strong>eswehr festgelegten persönlichen Messbetrages.<br />

8. Hat der Versicherungsnehmer im Ausland durch behördliche Anordnung eine<br />

Kaution zur Sicherstellung von Leistungen aufgr<strong>und</strong> sei ner gesetzlichen Haftpfl icht<br />

– 114 –<br />

zu hinterlegen, stellt der Versicherer dem Versicherungsnehmer den erforderlichen<br />

Betrag bis zu dem im Versi cherungsschein genannten Betrag je Versicherungsfall<br />

zur Verfügung.<br />

Der Kautionsbetrag wird auf eine vom Versicherer zu leistende Schadenersatzzahlung<br />

angerechnet.<br />

Ist die Kaution höher als der zu leisten de Schadenersatz, so ist der Versicherungsnehmer<br />

verpfl ichtet, die Dif ferenz zurückzuzahlen. Das gleiche gilt, wenn<br />

die Kaution als Strafe, Geldbuße oder für die Durchsetzung nicht versicherter<br />

Schadenersatz forderungen einbehalten wird oder die Kaution verfallen ist.<br />

F Welche Schäden/Eigenschaften/Tätigkeiten sind nicht versichert?<br />

1. Kein Versicherungsschutz besteht für gesetzliche Haftpfl ichtansprü che aus<br />

Schadenereignissen:<br />

1.1 durch folgende Tätigkeiten:<br />

1.1.1 Ausüben der Jagd;<br />

1.1.2 Halten von H<strong>und</strong>en;<br />

1.1.2.1 mitversichert ist jedoch das Halten von Behindertenbegleith<strong>und</strong>en,<br />

Hör- <strong>und</strong> Signal h<strong>und</strong>en;<br />

1.1.3 Halten von Pferden;<br />

1.1.4 gewerbsmäßiges Halten von Nutztieren oder Besitzen wilder Tiere;<br />

1.1.5 wegen Personen-, Sach- <strong>und</strong> Vermögensschäden aus der selbstständigen,<br />

frei-, haupt- <strong>und</strong> nebenberufl ichen, gewerblichen <strong>und</strong> haupt amtlichen Tätigkeit oder<br />

dienstlicher Verrichtung;<br />

1.1.6 wegen Personen-, Sach- <strong>und</strong> Vermögensschäden aus dem Führen von Betrieben.<br />

1.2 in der Eigenschaft als Inhaber von<br />

1.2.1 Wohnungen mit einem Gewerbefl ächenanteil von mehr als 50 %;<br />

1.2.1.1 Wohnungen im Ausland mit <strong>und</strong> ohne Gewerbefl ächenanteil<br />

1.2.2 Immobilien:<br />

1.2.2.1 mit einer Wohnung <strong>und</strong> einem Gewerbefl ächenanteil von mehr als 50 %;<br />

1.2.2.2 mit mehr als einer Wohnungen;<br />

1.2.2.3 mit ausschließlich gewerblicher Nutzung;<br />

1.2.2.4 im Ausland;<br />

1.2.3 ober- <strong>und</strong> unterirdische Heizöltanks <strong>und</strong> Abwassergruben im In- <strong>und</strong> Ausland;<br />

1.3.2 Bauherr von Bauvorhaben;<br />

1.3.2.1 deren Bauzeit ab Einrichtung der Baustelle bis zur Fertigstellung mehr als<br />

2 Monate beträgt;<br />

1.3.2.2 im Ausland<br />

1.2.4 Photovoltaik- <strong>und</strong> Solaranlagen auf nicht versicherten Immobilien <strong>und</strong> nicht-<br />

Gr<strong>und</strong>stücken<br />

1.2.4 mitversichert sind jedoch Photovoltaik- <strong>und</strong> Solaranlagen auf versicherten<br />

Immobilien <strong>und</strong> versicherten Gr<strong>und</strong>stücken zur privaten <strong>und</strong> gewerblichen Nutzung<br />

im Inland;<br />

1.2.5 unbebauten Gr<strong>und</strong>stücken mit einer Größe von jeweils mehr als 1.000 m 2<br />

ohne oder mit Gebäuden bis 10 m 2 Gr<strong>und</strong>fl äche im Inland;<br />

1.2.6 unbebauten Gr<strong>und</strong>stücken im Ausland;<br />

1.3. in der Eigenschaft als<br />

1.3.1 als Vermieter im In- <strong>und</strong> Ausland<br />

1.3.2 Bauherr von Bauvorhaben;<br />

1.3.2.1 deren Bauzeit ab Einrichtung der Baustelle bis zur Fertigstellung des<br />

Bauvorhabens mehr als 2 Monate beträgt;<br />

1.3.2.2 im Ausland<br />

1.3.3 Führer, Halter, Eigentümer <strong>und</strong> Besitzer von<br />

1.3.3.1 fremden <strong>und</strong> eigenen Motorbooten, soweit für das Führen eine behördliche<br />

Erlaubnis notwendig ist, Segelbooten, Jet-Ski, Windsurfbretter <strong>und</strong> Kite-Sailinggeräte;<br />

1.3.3.2 Luftfahrzeugen <strong>und</strong> -geräten über 5 kg Fluggewicht;<br />

1.4 wegen Sach- <strong>und</strong> Vermögensschäden der im Haushalt lebenden Personen untereinander;<br />

1.5 die vorsätzlich herbeigeführt wurden;<br />

1.6 infolge vorsätzlich, rechtswidrig begangener Straftaten;<br />

1.7 durch unerlaubten Besitz von Waffen <strong>und</strong> Munition;<br />

1.8 die durch Vertrag oder Zusage über den Umfang der gesetzlichen Haftpfl icht<br />

der versicherten Personen hinausgehen;<br />

1.9 infolge Übertragungen von Krankheiten oder Infektionen es sei denn, der<br />

Versicherungsnehmer beweist, dass er weder vorsätzlich noch grobfahrlässig<br />

gehandelt hat;<br />

1.10 wegen Abnutzung, Verschleiß, Alterung oder übermäßiger Bean spruchung<br />

von Sachen, die die versicherten Personen gemietet, gelie hen, gepachtet oder<br />

geleast haben;<br />

1.11 wegen Schäden an Sachen, die vertraglich verwahrt oder durch verbotene<br />

Eigenmacht erlangt wurden;<br />

1.12 für Glasschäden, soweit Sie sich gesondert hiergegen versichern können;<br />

1.13 die auf Asbest, asbesthaltige Substanzen oder Erzeugnisse zurück zuführen<br />

sind.<br />

1.14 durch Abhandenkommen von eigenen <strong>und</strong> fremdem Schlüsseln <strong>und</strong> Code-<br />

Cards


G Was leisten wir?<br />

Wir leisten:<br />

1. Klärung der Sach- <strong>und</strong> Rechtslage zur Entscheidung über die nachfolgenden<br />

Leistungen;<br />

2. bei berechtigten Ansprüchen Ersatz des Schadens, der Geschädigten entstanden<br />

ist;<br />

3. Abwehr unberechtigter Ansprüche;<br />

4. in einem Strafverfahren Übernahme der Gebühren für einen Straf verteidiger,<br />

sofern das Strafverfahren ein versichertes Schadenereignis betreffen kann <strong>und</strong><br />

die Bestellung des Verteidigers von uns gewünscht oder genehmigt wird;<br />

5. im Falle eines Rechtsstreites über einen versicherten Anspruch zwischen versicherten<br />

Personen <strong>und</strong> einem oder mehreren Dritten, die Führung des Prozesses<br />

im Namen der versicherten Person/en auf unsere Kosten;<br />

6. Ersatz aller Aufwendungen – auch erfolgloser –, die Ihnen bei Eintritt eines Versicherungsfalles<br />

im Rahmen der Schadenminderung oder -ab wendung entstehen.<br />

7. Bei in den USA, Kanada <strong>und</strong> in den Gebieten, die der US-amerika nischen Gerichtsbarkeit<br />

(z.B. in Puerto Rico oder Guam) unterliegen, eintretenden Versicherungsfällen<br />

oder dort geltend gemachten Ansprü chen werden unsere Aufwendungen<br />

für Anwalts-, Sachverständigen-, Zeugen- <strong>und</strong> Gerichtskosten zur Abwendung<br />

oder Minderung des Schadens bei oder nach Eintritt des Versicherungsfalles<br />

sowie Schaden ermittlungskosten, auch Reisekosten, die uns nicht selbst entstehen,<br />

auf die Deckungssumme angerechnet.<br />

Dies gilt auch dann, wenn die Kosten auf Weisung des Versicherers entstanden<br />

sind.<br />

H Für welche Schadenereignisse bestehen besondere Entschädigungs grenzen?<br />

1. Für die gemäß C <strong>und</strong> D versicherten Personen besteht Versiche rungsschutz<br />

jeweils bis zu den im Versicherungsschein angegebenen besonderen Deckungssummen<br />

für:<br />

1.1 das Abhandenkommen von sonstigen fremden beweglichen Sachen;<br />

1.2 die Beschädigung oder Zerstörung von gemieteten, geliehenen, ge pachteten,<br />

geleasten oder gefälligkeitshalber überlassenen fremden be weglichen Sachen, die<br />

nicht Einrichtungsgegenstände/Inventar in Zim mern von Beherbergungsbetrieben,<br />

Ferienwohnungen <strong>und</strong> -häusern sind.<br />

2. Verursacht ein versicherter Minderjähriger oder deliktunfähiger Volljähriger<br />

2.1 einen Sachschaden, für den er wegen seiner Minderjährigkeit/Deliktunfähigkeit<br />

nicht verantwortlich ist, leisten wir bis zu dem im Versicherungsschein<br />

genannten Betrag zugunsten des Geschädigten ei ne Entschädigung;<br />

2.2 einen Personenschaden, für den er wegen seiner Minderjährigkeit/Deliktunfähigkeit<br />

nicht verantwortlich ist, leisten wir bis zu dem im Versicherungsschein<br />

genannten Betrag zugunsten der verletzten Person eine Entschädigung, soweit<br />

diese nicht auf andere Weise Ersatz erlangen kann.<br />

2.3 Die geschädigte Person ist berechtigt, ihren Versicherungsanspruch gegen<br />

uns direkt geltend zu machen.<br />

2.4 Für die Entschädigungsleistung kommen die gesetzlichen Voraus setzungen zur<br />

Anwendung, aufgr<strong>und</strong> derer einem Geschädigten Schadenersatz zusteht.<br />

3. Versichert sind die Personen- <strong>und</strong> Sachschäden gem. E 5. bis zu dem im Versicherungsschein<br />

genannten Betrag.<br />

4. Versichert ist eine Kautionsvorleistung gem. E8 bis zu dem im Versicherungsschein<br />

genannten Betrag.<br />

I Welche Leistungen erbringen wir bei Schäden aus Anlass von Gefälligkeitshandlungen?<br />

1. Verursachen die gemäß C versicherten Personen bei einer Gefälligkeitshandlung<br />

einen Schaden, leisten wir bis zu den im Versicherungs schein angegebenen<br />

Deckungssummen Ersatz.<br />

2. Wir berufen uns bei Gefälligkeitshandlungen nicht auf einen etwa bestehenden<br />

Haftungsausschluss.<br />

3. Für die Entschädigungsleistung kommen die gesetzlichen Vorausset zungen zur<br />

Anwendung, aufgr<strong>und</strong> derer einem Geschädigten Schaden ersatz zusteht.<br />

J Für welche Schäden besteht bei dem Gebrauch von Kraftfahrzeugen<br />

Versicherungsschutz <strong>und</strong> bei welchen nicht?<br />

1. Kein Versicherungsschutz besteht generell wegen Schäden, die die nach C oder D<br />

versicherten Personen in Ihrer Eigenschaft als Eigentümer, Halter oder Führer durch<br />

den Gebrauch eines Kraftfahrzeuges (auch Gabelstaplern), Kraftfahrzeuganhängers<br />

oder selbstfahrender Arbeitsmaschinen verursachen.<br />

2. Versicherungsschutz besteht jedoch abweichend von J 1. für Schä den, die Dritten<br />

entstehen durch:<br />

2.1 manuelle Reinigungs- <strong>und</strong> Pfl egearbeiten am Kraftfahrzeug/Kraftfahrzeuganhänger,<br />

ausgeschlossen bleiben Schäden an der Umwelt;<br />

2.2 den Gebrauch eines Kraftfahrzeuges (auch Gabelstaplern) mit einer zulässigen<br />

Höchstgeschwindigkeit bis 6 km/h oder auf nicht-öffentlichen Wegen <strong>und</strong> Plätzen<br />

ohne Geschwindigkeits begrenzung fahrende Kraftfahrzeuge, Kraftfahrzeuganhänger<br />

<strong>und</strong> Golfwagen, sofern aus einer anderweitig bestehenden Versicherung kein Versicherungsschutz<br />

geboten werden kann oder es auf die Erzielung von Höchstgeschwindigkeiten<br />

ankommt;<br />

2.3 Krankenfahrstühle<br />

2.4 nicht versicherungspfl ichtige eigene Kraftfahrzeuganhänger;<br />

2.5 dauerhaft zu Wohnzwecken abgestellte nicht zugelassene Wohnwa genanhänger;<br />

2.6 selbstfahrende Arbeitsmaschinen mit einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit<br />

bis 20 km/h;<br />

3. Versicherungsschutz besteht darüber hinaus für den Gebrauch von ferngelenkten<br />

Modellfahrzeugen, sofern hierfür keine anderweitige Deckung erlangt werden kann.<br />

– 115 –<br />

K Welche besondere Leistung erbringen wir, wenn ein Dritter Sie geschädigt<br />

hat?<br />

1. Wir bieten den gemäß C versicherten Personen ab dem im Versiche rungsschein<br />

genannten Betrag Versicherungsschutz für den Fall, dass wegen eines Schadenereignisses,<br />

das während der Wirksamkeit dieses Vertrages eingetreten ist:<br />

1.1 ein Dritter Ihnen einen Personen- <strong>und</strong>/oder Sachschaden zugefügt <strong>und</strong> damit<br />

gegen gesetzliche Haftpfl ichtbestimmungen privatrechtlichen Inhalts verstoßen<br />

hat sowie<br />

1.2 dieser seine aus gesetzlichen Haftpfl ichtbestimmungen privatrecht lichen<br />

Inhalts resultierende Verpfl ichtung zum Schadenersatz ganz oder teilweise nicht<br />

erfüllen kann <strong>und</strong><br />

1.3 sie gegen diesen ein rechtskräftiges, vollstreckbares Urteil wegen dieses<br />

Haftpfl ichtschadens erstritten haben.<br />

2. Die gemäß C versicherten Personen erhalten die Geldleistung auf Antrag <strong>und</strong><br />

nach Übersendung folgender Unterlagen:<br />

2.1 Klageschrift;<br />

2.2 vollstreckbare Ausfertigung des Urteils im Original;<br />

2.3 Vollstreckungsprotokoll, aus dem sich die Erfolglosigkeit der Voll streckung<br />

ergibt oder Protokoll über die Abgabe der eidesstattlichen Versicherung durch den<br />

Dritten in diesem Verfahren.<br />

3. Die Geldleistung wird nur erbracht im Rahmen unserer vertraglich vereinbarten<br />

Versicherungssummen, soweit die gemäß C versicherten Per sonen nicht anderweitig<br />

Ersatz erlangen können.<br />

4. Haben wir gemäß K 3. unsere Geldleistung erbracht, geht der An spruch gegen<br />

den Dritten auf uns über.<br />

5. Ist die gerichtliche Durchsetzung eines Schadenersatzanspruchs ge mäß 1.2<br />

erforderlich <strong>und</strong> nicht durch eine anderweitig bestehende Ver sicherung möglich<br />

übernimmt der Versicherer die hierfür gesetzlich be stimmten Kosten, wenn eine<br />

hinreichende Aussicht auf Erfolg besteht <strong>und</strong> nicht mutwillig erscheint, sofern der<br />

Streitwert den im Versicherungsschein genannten Betrag übersteigt.<br />

5.1 Die Entschädigung ist je Rechtschutzfall auf den im Versicherungs schein<br />

genannten Betrag begrenzt.<br />

5.2 Anspruch auf Kostenersatz besteht bis zur Höhe der gesetzlichen Vergütung<br />

von ersten Ereignis an, durch das der Schaden verursacht wurde, sofern er während<br />

der Wirksamkeit des Vertrages eingetreten ist <strong>und</strong> längstens zwei Jahre nach<br />

Vertragsablauf geltend gemacht wird.<br />

5.3 Wir leisten bis zur Höhe der gesetzlichen Vergütung eines am Ort des zuständigen<br />

Gerichtes ansässigen Rechtsanwaltes Ihrer Wahl <strong>und</strong> übernehmen die Gerichtskosten;<br />

die Entschädigung für Zeugen <strong>und</strong> Sachverständige, die vom Gericht<br />

herangezogen werden; die Kosten für Gerichtsvollzieher, die Übernahme der notwendigen<br />

Reisekosten der versicherten Personen, wenn deren Erscheinen als<br />

Partei vorgeschrie ben ist <strong>und</strong> das zuständige Gericht im Ausland liegt. Die Kosten<br />

werden bis zur Höhe der für Geschäftsreisen von deutschen Rechtsanwäl ten geltenden<br />

Sätze übernommen; die dem Gegner durch die Wahr nehmung der rechtlichen<br />

Interessen entstandenen Kosten, soweit eine versicherte Person zu deren<br />

Erstattung verpfl ichtet ist; die Kosten bei gütlicher Erledigung (gerichtlicher oder<br />

außergerichtlicher Vergleich), die dem Verhältnis des Obsiegens zum Unteliegen<br />

entspricht. Ein in soweit auf uns übergehender materiell-rechtlicher Kostenerstattungsan<br />

spruch bleibt hiervon unberührt; außerdem zahlen wir die Kosten für bis zu<br />

drei Zwangsvollstreckungsmaßnahmen.<br />

Wir leisten nicht,<br />

- wenn Kosten ohne Rechtspfl icht übernommen wurden;<br />

- wenn Kosten für Zwangsvollstreckungsmaßnahmen entstehen, die später als<br />

ein Jahr nach Rechtskraft des Vollstreckungstitels eingeleitet werden;<br />

- die Übernahme der Kosten, zu der ein anderer verpfl ichtet wäre, wenn der<br />

Rechtsschutzversicherungsvertrag nicht bestünde<br />

5.4 Die Übernahme der Kosten können Sie von uns verlangen, sobald Sie zu der<br />

Zahlung verpfl ichten <strong>und</strong> der Höhe nach nachweisen oder sie dieser Verpfl ichtung<br />

bereits nachgekommen sind.<br />

5.5 Kein Versicherungsschutz besteht für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen<br />

im Zusammenhang mit<br />

5.5.1 aus Bergbauschäden an Gr<strong>und</strong>stücken <strong>und</strong> Gebäuden;<br />

5.5.2 Erwerb oder Veräußerung eines zu Bauzwecken bestimmten Gr<strong>und</strong>stückes;<br />

5.5.3 Erwerb oder Veräußerung eines nicht selbst zu nutzenden bzw. genutzten<br />

Gr<strong>und</strong>stückes, Gebäudes oder Gebäudeteiles;<br />

5.5.4 Planung oder Errichtung eines Gebäudes oder Gebäudeteiles (einschließlich<br />

Gestaltung <strong>und</strong> aller notwendigen Vorstufen für die Er richtung);<br />

5.5.5 genehmigungspfl ichtigen baulichen Veränderungen eines Gr<strong>und</strong> stückes, Gebäudes<br />

oder Gebäudeteiles, das sich im Eigentum oder Be sitz einer versicherten<br />

Person befi ndet oder das diese zu erwerben oder in Besitz zu nehmen beabsichtigt,<br />

einschließlich notwendiger Vor- oder Nacharbeiten, auch Kauf von Baumaterialien.<br />

Genehmigungs- <strong>und</strong>/oder anzeigefreie Veränderungen sind im Übrigen nicht ausgeschlossen;<br />

5.5.6 Verfahren vor Verfassungsgerichten in Enteignungs-, Planfeststellungs-, Flurbereinigungs-<br />

sowie im Baugesetzbuch geregelten Ange legenheiten;<br />

5.5.7 aus der selbstständigen, frei-, haupt- <strong>und</strong> nebenberufl ichen, ge werblichen <strong>und</strong><br />

hauptamtlichen Tätigkeit oder dienstlicher Verrichtung;<br />

5.5.8 wegen Schäden der im Haushalt lebenden Personen untereinander<br />

5.6 Vor Klageerhebung (oder Einlegung eines Rechtsmittels) haben Sie unsere Zustimmung<br />

einzuholen, den rechtskräftigen Abschluss eines eventuellen anderen gerichtlichen<br />

Verfahrens in einer gleichen Angele genheit abzuwarten, das tatsächliche<br />

oder rechtliche Bedeutung für den beabsichtigten Rechtsstreit haben kann.<br />

Wird eine der oben genannten Obliegenheiten vorsätzlich verletzt, verlieren Sie Ihren<br />

Versicherungsschutz. Bei grob fahrlässiger Verletzung einer Obliegenheit sind wir berechtigt,<br />

unsere Leistung in einem der Schwere Ihres Verschuldens entsprechenden<br />

Verhältnis zu kürzen. Weisen Sie nach, dass Sie die Obliegenheit nicht grob fahrlässig<br />

verletzt haben, bleibt der Versicherungsschutz bestehen.


Der Versicherungs schutz bleibt auch bestehen, wenn Sie nachweisen, dass die<br />

Verletzung der Obliegenheit weder für den Eintritt oder die Feststellung des Versicherungsfalles<br />

noch für die Feststellung oder den Umfang unserer obliegenden Leistung<br />

ursächlich war. Das gilt nicht, wenn Sie die Obliegenheit arglistig verletzt haben.<br />

5.7 Da der Versicherer die Rechtschutzversicherung nicht selbst betrei ben darf hat<br />

er für die gemäß C versicherten Personen eine entspre chende Versicherung bei der<br />

ROLAND Rechtsschutz-Versicherungs-AG, Köln abgeschlossen.<br />

L Für welche Risiken bieten wir Ihnen beitragsfreien Versicherungs schutz <strong>und</strong><br />

für welche nicht?<br />

1. Im Rahmen dieses Vertrages bieten wir sofort Vorsorgeschutz für Haftpfl ichtansprüche<br />

wegen:<br />

1.1 Personen-, Sach- <strong>und</strong> Vermögensschäden durch neu hinzukommende Personen;<br />

1.2 Personen- <strong>und</strong> Sachschäden aus neu hinzukommenden Risiken.<br />

1.3 Teilen Sie uns das Hinzukommen neuer Personen oder Risiken spätestens auf<br />

der Jahresmeldung mit.<br />

2. Nicht versichert sind hinzukommende Risiken, sofern eine anderweitige<br />

Deckung besteht.<br />

3. Die Regelung der Vorsorgeversicherung gilt nicht für Risiken:<br />

3.1 aus dem Eigentum, Besitz, Halten oder Führen eines Kraft-, Luft- oder Wasserfahrzeugs,<br />

soweit diese Fahrzeuge der Zulassungs- oder Führerscheinpfl icht<br />

unterliegen;<br />

3.2 aus dem Eigentum, Besitz, Betrieb oder Führen von Bahnen;<br />

3.3 die der Versicherungspfl icht unterliegen.<br />

M Wann endet der beitragsfreie Vorsorgeschutz für neue Risiken?<br />

1. Dieser Vorsorgeschutz endet mit Ablauf des Versicherungsjahres, in dem eines<br />

dieser Risiken hinzugekommen ist. Teilen Sie uns das Hin zukommen eines neuen<br />

Risikos mit.<br />

2. Mit Beginn des neuen Versicherungsjahres ist der entsprechende Beitrag für<br />

neu hinzugekommene Risiken zu zahlen.<br />

3. Der Versicherungsschutz für gewerbliche, berufl iche <strong>und</strong> dienstliche Haftpfl ichtrisiken<br />

erlischt mit Beginn des neuen Versicherungsjahres.<br />

4. Wird von Ihnen kein Versicherungsschutz gewünscht, entfällt dieser mit Ablauf<br />

des Versicherungsjahres, in dem eines dieser Risiken hinzu gekommen ist.<br />

N Welche Vollmachten gelten?<br />

1. Wir sind bevollmächtigt, alle zur Beilegung oder Abwehr des An spruchs uns<br />

zweckmäßig erscheinenden Erklärungen in Ihrem Namen abzugeben.<br />

2. Kommt es in einem Versicherungsfall zu einem Rechtsstreit zwischen Ihnen <strong>und</strong><br />

dem Geschädigten oder dessen Rechtsnachfolger, ha ben Sie uns die Prozessführung<br />

in Ihrem Namen zu überlassen. Die Kosten des Verfahrens tragen wir.<br />

O Welche allgemeinen Verhaltensregeln müssen Sie beachten?<br />

Damit wir unsere vertraglichen Leistungen erbringen können, haben Sie in dem<br />

Fall, dass Haftpfl ichtansprüche gegen die versicherten Per sonen erhoben werden<br />

könnten, folgendes zu beachten:<br />

1. Sie haben uns innerhalb einer Woche die Tatsachen anzuzeigen, die Ihre Verantwortlichkeit<br />

gegenüber einem Dritten zur Folge haben könnten. Macht der Dritte<br />

seinen Anspruch Ihnen gegenüber geltend, sind Sie zur Anzeige innerhalb einer<br />

Woche nach der Geltendmachung verpfl ichtet;<br />

2. wird gegen Sie ein Anspruch gerichtlich geltend gemacht, Prozess kostenhilfe<br />

beantragt, wird Ihnen gerichtlich der Streit verkündet, ha ben Sie dies unverzüglich<br />

anzuzeigen. Dies gilt auch, wenn gegen Sie wegen des den Anspruch begründenden<br />

Schadenereignisses ein Ermitt lungsverfahren eingeleitet wird;<br />

3. zur Wahrung der Fristen nach 1. <strong>und</strong> 2. genügt die rechtzeitige Ab sendung der<br />

Anzeige;<br />

4. das Führen einer gerichtlichen Auseinandersetzung ist uns zu überlassen;<br />

5. unsere Fragen zum Versicherungsfall haben Sie vollständig <strong>und</strong> wahrheitsgemäß<br />

zu beantworten <strong>und</strong> alle für die Beurteilung des Versi cherungsfalles erheblichen<br />

Schriftstücke – soweit zumutbar – einzurei chen;<br />

6. den Schaden haben Sie im Rahmen Ihrer Möglichkeiten abzuwenden oder so<br />

gering wie möglich zu halten;<br />

7. die gemäß N geltenden Vollmachten dürfen Sie uns nicht entziehen.<br />

P Welche Rechtsfolgen treten bei Verletzung der Verhaltensregeln im Schadenfall<br />

ein?<br />

1. Haben Sie eine der Verhaltensregeln nach O 1., 2., 4., 5. <strong>und</strong> 6. ver letzt, entfällt<br />

unsere Leistungspfl icht, wenn Sie die Obliegenheit vor sätzlich verletzt haben.<br />

2. Im Fall einer grob fahrlässigen Verletzung einer der genannten Ver haltensregeln<br />

sind wir berechtigt, unsere Leistung in einem der Schwere Ihres Verschuldens<br />

entsprechenden Verhältnis zu kürzen. Dies ge schieht nicht, wenn Sie nachweisen,<br />

dass keine grobe Fahrlässigkeit vorlag.<br />

3. Abweichend von 1. <strong>und</strong> 2. sind wir zur Leistung verpfl ichtet, soweit die Verletzung<br />

der Verhaltensregel weder für den Eintritt oder die Feststellung des Schadenereignisses<br />

noch für die Feststellung oder den Umfang zur Leistungspfl icht<br />

ursächlich ist. Dies gilt nicht, wenn Sie die Verhaltensregel arglistig verletzt haben.<br />

4. Ganz oder teilweise leistungsfrei sind wir jedoch nur dann, wenn wir Sie durch<br />

eine gesonderte Mitteilung in Textform auf die Rechtsfolgen gemäß Nr. 1 bis 3<br />

hingewiesen haben.<br />

– 116 –


A Welche Regelungen gelten?<br />

1. Die Regelungen der BOXplus Aktiv Extra Bedingungen für die Tierhalterhaftpfl<br />

ichtversicherung.<br />

2. Die Regelungen der Allgemeinen Bedingungen für BOXplus.<br />

B Wo <strong>und</strong> bis zu welcher Höhe besteht Versicherungsschutz?<br />

1. Versicherungsschutz besteht während der Laufzeit des Versiche rungsvertrages<br />

weltweit.<br />

2. Der Versicherungsschutz besteht bis zu den im Versicherungsschein jeweils<br />

genannten Versicherungssummen.<br />

C Welche Personen haben Versicherungsschutz?<br />

1. Sie oder eine andere in Ihren Haushalt lebende Person als Halter des/der<br />

versicherten Tieres/Tieren.<br />

D Welche weitere Person ist versichert?<br />

1. der nicht gewerbsmäßige Hüter.<br />

E Welche Schäden sind versichert?<br />

1. Versichert ist die Inanspruchnahme aus Schadenereignissen, die während der<br />

Wirksamkeit des Vertrages eintreten. Diese Schadenereig nisse haben zur Folge:<br />

1.1 die Tötung, die Körperverletzung oder sonstige Ges<strong>und</strong>heitsschädi gung anderer<br />

Personen (Personenschaden);<br />

1.2 die Zerstörung, die Beschädigung oder das Abhandenkommen von Sachen <strong>und</strong><br />

Tieren Dritter (Sachschaden);<br />

1.3 die Beeinträchtigung nur des Vermögens Dritter (Vermögensscha den).<br />

2. Den Ersatz dieses Schadens fordert der Geschädigte aufgr<strong>und</strong> ge setzlicher<br />

Haftpfl ichtbestimmungen von gemäß C versicherten Perso nen in ihrer Eigenschaft<br />

als privater Tierhalter.<br />

3. Den Ersatz dieses Schadens fordert der Geschädigte aufgr<strong>und</strong> ge setzlicher<br />

Haftpfl ichtbestimmungen von den unter D genannten Perso nen für die Schadenereignisse,<br />

die sie aus ihrer Tätigkeit als nicht ge werbsmäßiger Tierhüter für die<br />

gemäß C versicherten Personen gegen über Dritten verursachen.<br />

F Welche Schäden/Eigenschaften/Tätigkeiten sind versichert?<br />

1. Versicherungsschutz besteht für gesetzliche Haftpfl ichtansprüche aus Schadenereignissen<br />

der im Versicherungsschein oder Nachträgen ge nannten Tiere<br />

in der Eigenschaft als:<br />

1.1 privater Halter von H<strong>und</strong>en <strong>und</strong><br />

1.2 deren Welpen bis 6 Monate nach der Geburt <strong>und</strong>/oder als<br />

2. privater Halter von Reit-<strong>und</strong> Zugtieren <strong>und</strong><br />

2.1 deren Fohlen/Jungtiere bis 12 Monate nach der Geburt.<br />

G Welche weiteren Schäden sind mitversichert <strong>und</strong> welche nicht?<br />

1. Mitversichert ist die gesetzliche Haftpfl icht aus<br />

1.1 dem Fremdreiterrisiko;<br />

1.2 ungewolltem Deckakt;<br />

1.3 Flurschäden durch Reit- <strong>und</strong> Zugtiere;<br />

1.4 der Teilnahme an Reit- <strong>und</strong> Fahrturnieren (nicht Pferderennen);<br />

1.5 Besitz <strong>und</strong> Verwendung von eigenen <strong>und</strong> fremden Kutschen oder ähnlichen<br />

Anhängern;<br />

1.6 tierischen Ausscheidungen;<br />

1.7 die gesetzliche Haftpfl icht aus regelmäßigem Überlassen von Pfer den an<br />

höchstens zwei Reitbeteiligungen (Reitbeteiligungen beteiligen sich als Gegenleistung<br />

z.B. dauerhaft an den Kosten für die Haltung <strong>und</strong> Pfl ege der Pferde).<br />

2. Nicht mitversichert<br />

2.1. ist die gesetzliche Haftpfl icht aus gewerblichem Verleih von Reit- <strong>und</strong> Zugtieren<br />

an Dritte.<br />

2.2 sind Schäden an Sachen, die die versicherten Personen gemietet, ge liehen,<br />

gepachtet oder geleast haben;<br />

2.2.1 Schäden durch H<strong>und</strong>e an unbeweglichen Sachen, die die versicherten<br />

Personen gemietet, geliehen, gepachtet oder geleast haben sind jedoch mitversichert,<br />

soweit diese nicht auf Abnutzung, Verschleiß, Alterung oder übermäßiger<br />

Beanspruchung von Sachen beruhen.<br />

2.3 sind Sachen, die vertraglich verwahrt oder durch verbotene Eigen macht<br />

erlangt wurden;<br />

2.4 sind Ansprüche wegen Sach- <strong>und</strong> Vermögensschäden der im Haushalt lebenden<br />

Personen untereinander;<br />

2.5 sind Schäden, die vorsätzlich herbeigeführt wurden;<br />

2.6. sind Schäden infolge vorsätzlich, rechtswidrig begangener Straftaten;<br />

2.7 sind Schäden die durch Vertrag oder Zusage über den Umfang der gesetzlichen<br />

Haftpfl icht der versicherten Personen hinausgehen;<br />

2.8 sind Haftpfl ichtansprüche infolge Übertragungen von Krankheiten oder Infektionen;<br />

es sei denn, der Versicherungsnehmer beweist, dass er weder vorsätzlich<br />

noch grob fahrlässig gehandelt hat.<br />

– 117 –<br />

21008170<br />

BOXplus Aktiv Extra<br />

Besondere Bedingungen für die Tierhalterhaftpfl ichtversicherung (05/09<br />

H Was leisten wir?<br />

Wir leisten:<br />

1. Klärung der Sach- <strong>und</strong> Rechtslage zur Entscheidung über die nach folgenden<br />

Leistungen;<br />

2. bei berechtigten Ansprüchen Ersatz des Schadens, der dem Geschä digten entstanden<br />

ist. Anerkenntnisse <strong>und</strong> Vergleiche, die vom Versi cherungsnehmer ohne<br />

Zustimmung des Versicherers abgegeben oder geschlossen worden sind, binden<br />

den Versicherer nur, soweit der An spruch auch ohne Anerkenntnis oder Vergleich<br />

bestanden hätte.<br />

3. Abwehr unberechtigter Ansprüche;<br />

4. in einem Strafverfahren Übernahme der Gebühren für einen Straf verteidiger,<br />

sofern das Strafverfahren ein versichertes Schadenereignis betreffen kann <strong>und</strong><br />

die Bestellung des Verteidigers von uns gewünscht oder genehmigt wird;<br />

5. im Falle eines Rechtsstreites über einen versicherten Anspruch zwi schen versicherten<br />

Personen <strong>und</strong> einem oder mehreren Dritten, die Führung des Prozesses<br />

im Namen der versicherten Person/en auf un sere Kosten;<br />

6. Ersatz aller Aufwendungen – auch erfolgloser –, die ihnen bei Eintritt eines Versicherungsfalles<br />

im Rahmen der Schadenminderung oder -abwendung entstehen.<br />

7. Bei in den USA, Kanada <strong>und</strong> in den Gebieten, die der US-amerika nischen Gerichtsbarkeit<br />

(z.B. in Puerto Rico oder Guam) unterliegen, eintretenden Versicherungsfällen<br />

oder dort geltend gemachten Ansprü chen werden unsere Aufwendungen<br />

für Anwalts-, Sachverständigen-, Zeugen- <strong>und</strong> Gerichtskosten zur Abwendung<br />

oder Minderung des Schadens bei oder nach Eintritt des Versicherungsfalles sowie<br />

Schaden ermittlungskosten, auch Reisekosten, die uns nicht selbst entstehen,<br />

auf die Deckungssumme angerechnet.<br />

Dies gilt auch dann, wenn die Kosten auf Weisung des Versicherers entstanden<br />

sind.<br />

I Für welche Schäden besteht bei dem Gebrauch von Kraftfahrzeugen<br />

Versicherungsschutz <strong>und</strong> bei welchen nicht?<br />

1. Kein Versicherungsschutz besteht generell wegen Schäden, die die nach C versicherten<br />

Personen in Ihrer Eigenschaft als Eigentümer, Halter oder Führer durch<br />

den Gebrauch eines Kraftfahrzeuges (auch Gabelstaplern), Kraftfahrzeuganhängers<br />

oder selbstfahrender Arbeits maschinen verursachen.<br />

2. Versicherungsschutz besteht jedoch abweichend von I 1. für Schä den, die<br />

Dritten entstehen durch:<br />

2.1 Besitz <strong>und</strong> Verwendung von eigenen nach StVZO nicht versiche rungspfl ichtigen<br />

H<strong>und</strong>e- <strong>und</strong> Pferdetransportanhängern, sofern aus ei ner anderen Versicherung<br />

kein Ersatz erlangt werden kann;<br />

2.2 Be- <strong>und</strong> Entladen der versicherten Tiere aus Kraftfahrzeugen <strong>und</strong> Kraftfahrzeuganhängern;<br />

2.3 manuelle Reinigungs- <strong>und</strong> Pfl egearbeiten an eigenen Tiertransport anhängern,<br />

ausgeschlossen bleiben Schäden an der Umwelt.<br />

J Für welche Risiken bieten wir Ihnen beitragsfreien Versicherungs schutz <strong>und</strong> für<br />

welche nicht?<br />

1. Im Rahmen dieses Vertrages bieten wir sofort Vorsorgeschutz für Haftpfl ichtansprüche<br />

wegen:<br />

1.1 Personen-, Sach- <strong>und</strong> Vermögensschäden durch neue H<strong>und</strong>e oder Reit- <strong>und</strong><br />

Zugtiere;<br />

1.2 Personen- <strong>und</strong> Sachschäden aus neu hinzukommenden Risiken.<br />

1.3 Teilen Sie uns das Hinzukommen neuer H<strong>und</strong>e, Reit- <strong>und</strong> Zugtiere oder Risiken<br />

spätestens auf der Jahresmeldung mit.<br />

2. Teilen Sie uns bitte mit, wann sich auf Dauer die Anzahl der gehal tenen Tiere<br />

reduziert hat. Ab diesem Zeitpunkt verringert sich der Bei trag entsprechend.<br />

3. Nicht versichert sind hinzukommende Risiken, sofern eine anderwei tige<br />

Deckung besteht.<br />

4. Die Regelung der Vorsorgeversicherung gilt nicht für Risiken:<br />

4.1 aus dem Eigentum, Besitz, Halten oder Führen eines Kraft-, Luft- oder Wasserfahrzeugs,<br />

soweit diese Fahrzeuge der Zulassungs- oder Führerscheinpfl icht<br />

unterliegen;<br />

4.2 aus dem Eigentum, Besitz, Betrieb oder Führen von Bahnen;<br />

4.3 die der Versicherungspfl icht unterliegen.<br />

K Wann endet der beitragsfreie Vorsorgeschutz?<br />

1. Dieser Vorsorgeschutz endet mit Ablauf des Versicherungsjahres, in dem eines<br />

dieser Risiken hinzugekommen ist. Teilen Sie uns das Hin zukommen eines neuen<br />

Risikos mit.<br />

2. Mit Beginn des neuen Versicherungsjahres ist der entsprechende Beitrag für<br />

neu hinzugekommene Risiken zu zahlen.<br />

3. Der Versicherungsschutz für gewerbliche, berufl iche <strong>und</strong> dienstliche Haftpfl ichtrisiken<br />

erlischt mit Beginn des neuen Versicherungsjahres.<br />

4. Wird von Ihnen kein Versicherungsschutz gewünscht, entfällt dieser mit Ablauf<br />

des Versicherungsjahres, in dem eines dieser Risiken hinzu gekommen ist.


L Welche Vollmachten gelten?<br />

1. Wir sind bevollmächtigt, alle zur Beilegung oder Abwehr des An spruchs uns<br />

zweckmäßig erscheinenden Erklärungen in Ihrem Namen abzugeben.<br />

2. Kommt es in einem Versicherungsfall zu einem Rechtsstreit zwischen Ihnen <strong>und</strong><br />

dem Geschädigten oder dessen Rechtsnachfolger, haben Sie uns die Prozessführung<br />

in Ihrem Namen zu überlassen. Die Kosten des Verfahrens tragen wir.<br />

M Welche allgemeinen Verhaltensregeln müssen Sie beachten?<br />

Damit wir unsere vertraglichen Leistungen erbringen können, haben Sie in dem<br />

Fall, dass Haftpfl ichtansprüche gegen die versicherten Per sonen erhoben werden<br />

könnten, folgendes zu beachten:<br />

1. Sie haben uns innerhalb einer Woche die Tatsachen anzuzeigen, die Ihre Verantwortlichkeit<br />

gegenüber einem Dritten zur Folge haben könnten. Macht der Dritte<br />

seinen Anspruch Ihnen gegenüber geltend, sind Sie zur Anzeige innerhalb einer<br />

Woche nach der Geltendmachung verpfl ichtet;<br />

2. wird gegen Sie ein Anspruch gerichtlich geltend gemacht, Prozess kostenhilfe<br />

beantragt, wird Ihnen gerichtlich der Streit verkündet, ha ben Sie dies unverzüglich<br />

anzuzeigen. Dies gilt auch, wenn gegen Sie wegen des den Anspruch begründenden<br />

Schadenereignisses ein Ermitt lungsverfahren eingeleitet wird;<br />

3. zur Wahrung der Fristen nach 1. <strong>und</strong> 2. genügt die rechtzeitige Ab sendung der<br />

Anzeige;<br />

4. das Führen einer gerichtlichen Auseinandersetzung ist uns zu über lassen;<br />

5. unsere Fragen zum Versicherungsfall haben Sie vollständig <strong>und</strong> wahrheitsgemäß<br />

zu beantworten <strong>und</strong> alle für die Beurteilung des Versi cherungsfalles erheblichen<br />

Schriftstücke – soweit zumutbar – einzurei chen;<br />

6. den Schaden haben Sie im Rahmen Ihrer Möglichkeiten abzuwenden oder so<br />

gering wie möglich zu halten;<br />

7. die gemäß L geltenden Vollmachten dürfen Sie uns nicht entziehen.<br />

N Welche Rechtsfolgen treten bei Verletzung der Verhaltensregeln im<br />

Schadenfall ein?<br />

1. Haben Sie eine der Verhaltensregeln nach M 1., 2., 4., 5. <strong>und</strong> 6. ver letzt, entfällt<br />

unsere Leistungspfl icht, wenn Sie die Obliegenheit vor sätzlich verletzt haben.<br />

2. Im Fall einer grob fahrlässigen Verletzung einer der genannten Ver haltensregeln<br />

sind wir berechtigt, unsere Leistung in einem der Schwere Ihres Verschuldens entsprechenden<br />

Verhältnis zu kürzen. Dies ge schieht nicht, wenn Sie nachweisen,<br />

dass keine grobe Fahrlässigkeit vorlag.<br />

3. Abweichend von 1. <strong>und</strong> 2. sind wir zur Leistung verpfl ichtet, wenn sie nachweisen,<br />

dass die Verletzung der Verhaltensregel weder für den Eintritt oder die<br />

Feststellung des Schadenereignisses noch für die Fest stellung oder den Umfang<br />

zur Leistungspfl icht ursächlich ist. Dies gilt nicht, wenn Sie die Verhaltensregel<br />

arglistig verletzt haben.<br />

4. Ganz oder teilweise leistungsfrei sind wir jedoch nur dann, wenn wir Sie durch<br />

eine gesonderte Mitteilung in Textform auf die Rechtsfolgen gemäß Nr. 1 bis 3<br />

hingewiesen haben.<br />

– 118 –


BOXplus Aktiv Standard<br />

Besondere Bedingungen für die Tierhalterhaftpfl ichtversicherung (05/09)<br />

A Welche Regelungen gelten?<br />

1. Die Regelungen der BOXplus Aktiv Standard Bedingungen für die Tierhalterhaftpfl<br />

ichtversicherung.<br />

2. Die Regelungen der Allgemeinen Bedingungen für BOXplus.<br />

B Wo <strong>und</strong> bis zu welcher Höhe besteht Versicherungsschutz?<br />

1. Versicherungsschutz besteht während der Laufzeit des Versiche rungsvertrages<br />

weltweit bis zu drei Jahren.<br />

1.2 innerhalb der Europäischen Union (EU), den Mitgliedstaaten der Europäischen<br />

Freihandelassoziation (EFTA) <strong>und</strong> der B<strong>und</strong>esrepublik Deutschland ohne zeitliche<br />

Begrenzung.<br />

2. Der Versicherungsschutz besteht bis zu den im Versicherungsschein jeweils<br />

genannten Versicherungssummen.<br />

C Welche Personen haben Versicherungsschutz?<br />

1. Sie oder eine andere in Ihren Haushalt lebende Person als Halter des/der<br />

versicherten Tieres/Tieren.<br />

D Welche weitere Person ist versichert?<br />

1. der nicht gewerbsmäßige Hüter.<br />

E Welche Schäden sind versichert?<br />

1. Versichert ist die Inanspruchnahme aus Schadenereignissen, die während der<br />

Wirksamkeit des Vertrages eintreten. Diese Schadenereig nisse haben zur Folge:<br />

1.1 die Tötung, die Körperverletzung oder sonstige Ges<strong>und</strong>heitsschädi gung<br />

anderer Personen (Personenschaden);<br />

1.2 die Zerstörung, die Beschädigung oder das Abhandenkommen von Sachen <strong>und</strong><br />

Tieren Dritter (Sachschaden);<br />

1.3 die Beeinträchtigung nur des Vermögens Dritter (Vermögensschaden).<br />

2. Den Ersatz dieses Schadens fordert der Geschädigte aufgr<strong>und</strong> ge setzlicher<br />

Haftpfl ichtbestimmungen von gemäß C versicherten Perso nen in ihrer Eigenschaft<br />

als privater Tierhalter.<br />

3. Den Ersatz dieses Schadens fordert der Geschädigte aufgr<strong>und</strong> ge setzlicher<br />

Haftpfl ichtbestimmungen von den unter D genannten Perso nen für die Schadenereignisse,<br />

die sie aus ihrer Tätigkeit als nicht ge werbsmäßiger Tierhüter für die<br />

gemäß C versicherten Personen gegen über Dritten verursachen.<br />

F Welche Schäden/Eigenschaften/Tätigkeiten sind versichert?<br />

1. Versicherungsschutz besteht für gesetzliche Haftpfl ichtansprüche aus Schadenereignissen<br />

der im Versicherungsschein oder Nachträgen ge nannten Tiere in der<br />

Eigenschaft als:<br />

1.1 privater Halter von H<strong>und</strong>en <strong>und</strong><br />

1.2 deren Welpen bis 6 Monate nach der Geburt <strong>und</strong>/oder als<br />

2. privater Halter von Reit- <strong>und</strong> Zugtieren <strong>und</strong><br />

2.1 deren Fohlen/Jungtiere bis 12 Monate nach der Geburt.<br />

G Welche weiteren Schäden sind mitversichert <strong>und</strong> welche nicht?<br />

1. Mitversichert ist die gesetzliche Haftpfl icht aus<br />

1.1 dem Fremdreiterrisiko;<br />

1.2 ungewolltem Deckakt;<br />

1.3 Flurschäden durch Reit- <strong>und</strong> Zugtiere;<br />

1.4 der Teilnahme an Reit- <strong>und</strong> Fahrturnieren (nicht Pferderennen);<br />

1.5 Besitz <strong>und</strong> Verwendung von eigenen <strong>und</strong> fremden Kutschen oder ähnlichen<br />

Anhängern;<br />

1.6 tierischen Ausscheidungen;<br />

1.7 die gesetzliche Haftpfl icht aus regelmäßigem Überlassen von Pfer den an<br />

höchstens zwei Reitbeteiligungen (Reitbeteiligungen beteiligen sich als Gegenleistung<br />

z. B. dauerhaft an den Kosten für die Haltung <strong>und</strong> Pfl ege der Pferde).<br />

2. Nicht mitversichert<br />

2.1 ist die gesetzliche Haftpfl icht aus gewerblichem Verleih von Reit- <strong>und</strong> Zugtieren<br />

an Dritte.<br />

2.2 sind Schäden an Sachen, die die versicherten Personen gemietet, ge liehen,<br />

gepachtet oder geleast haben;<br />

2.2.1 Schäden durch H<strong>und</strong>e an unbeweglichen Sachen, die die versicherten<br />

Personen gemietet, geliehen, gepachtet oder geleast haben sind jedoch mitversichert,<br />

soweit diese nicht auf Abnutzung, Verschleiß, Alterung oder übermäßiger<br />

Beanspruchung von Sachen beruhen.<br />

2.3 sind Sachen, die vertraglich verwahrt oder durch verbotene Eigen macht<br />

erlangt wurden.<br />

2.4. sind Ansprüche wegen Sach- <strong>und</strong> Vermögensschäden der im Haushalt lebenden<br />

Personen untereinander;<br />

2.5 sind Schäden, die vorsätzlich herbeigeführt wurden;<br />

2.6 sind Schäden infolge vorsätzlich, rechtswidrig begangener Strafta ten;<br />

2.7 sind Schäden die durch Vertrag oder Zusage über den Umfang der gesetzlichen<br />

Haftpfl icht der versicherten Personen hinausgehen;<br />

2.8 sind Haftpfl ichtansprüche infolge Übertragungen von Krankheiten oder Infektionen;<br />

es sei denn, der Versicherungsnehmer beweist, dass er weder vorsätzlich<br />

noch grob fahrlässig gehandelt hat;<br />

– 119 –<br />

21008229<br />

H Was leisten wir?<br />

Wir leisten:<br />

1. Klärung der Sach- <strong>und</strong> Rechtslage zur Entscheidung über die nach folgenden<br />

Leistungen;<br />

2. bei berechtigten Ansprüchen Ersatz des Schadens, der dem Geschä digten entstanden<br />

ist. Anerkenntnisse <strong>und</strong> Vergleiche, die vom Versi cherungsnehmer ohne<br />

Zustimmung des Versicherers abgegeben oder geschlossen worden sind, binden<br />

den Versicherer nur, soweit der An spruch auch ohne Anerkenntnis oder Vergleich<br />

bestanden hätte.<br />

3. Abwehr unberechtigter Ansprüche;<br />

4. in einem Strafverfahren Übernahme der Gebühren für einen Straf verteidiger,<br />

sofern das Strafverfahren ein versichertes Schadenereignis betreffen kann <strong>und</strong><br />

die Bestellung des Verteidigers von uns gewünscht oder genehmigt wird;<br />

5. im Falle eines Rechtsstreites über einen versicherten Anspruch zwi schen versicherten<br />

Personen <strong>und</strong> einem oder mehreren Dritten, die Führung des Prozesses<br />

im Namen der versicherten Person/en auf un sere Kosten;<br />

6. Ersatz aller Aufwendungen – auch erfolgloser –, die ihnen bei Eintritt eines Versicherungsfalles<br />

im Rahmen der Schadenminderung oder -ab wendung entstehen.<br />

7. Bei in den USA, Kanada <strong>und</strong> in den Gebieten, die der US-amerika nischen Gerichtsbarkeit<br />

(z.B. in Puerto Rico oder Guam) unterliegen, eintretenden Versicherungsfällen<br />

oder dort geltend gemachten Ansprü chen werden unsere Aufwendungen<br />

für Anwalts-, Sachverständigen-, Zeugen- <strong>und</strong> Gerichtskosten zur Abwendung<br />

oder Minderung des Schadens bei oder nach Eintritt des Versicherungsfalles sowie<br />

Schaden ermittlungskosten, auch Reisekosten, die uns nicht selbst entstehen,<br />

auf die Deckungssumme angerechnet.<br />

Dies gilt auch dann, wenn die Kosten auf Weisung des Versicherers entstanden<br />

sind.<br />

I Für welche Schäden besteht bei dem Gebrauch von Kraftfahrzeugen<br />

Versicherungsschutz <strong>und</strong> bei welchen nicht?<br />

1. Kein Versicherungsschutz besteht generell wegen Schäden, die die nach C versicherten<br />

Personen in Ihrer Eigenschaft als Eigentümer, Halter oder Führer durch<br />

den Gebrauch eines Kraftfahrzeuges (auch Gabelstaplern), Kraftfahrzeuganhängers<br />

oder selbstfahrender Arbeits maschinen verursachen.<br />

2. Versicherungsschutz besteht jedoch abweichend von I 1. für Schä den, die<br />

Dritten entstehen durch<br />

2.1 Besitz <strong>und</strong> Verwendung von eigenen nach StVZO nicht versiche rungspfl ichtigen<br />

H<strong>und</strong>e- <strong>und</strong> Pferdetransportanhängern, sofern aus ei ner anderen Versicherung<br />

kein Ersatz erlangt werden kann;<br />

2.2 manuelle Reinigungs-<strong>und</strong> Pfl egearbeiten an eigenen Tiertransport anhängern,<br />

ausgeschlossen bleiben Schäden an der Umwelt.<br />

J Für welche Risiken bieten wir Ihnen beitragsfreien Versicherungs schutz <strong>und</strong> für<br />

welche nicht?<br />

1. Im Rahmen dieses Vertrages bieten wir sofort Vorsorgeschutz für Haftpfl ichtansprüche<br />

wegen:<br />

1.1 Personen-, Sach- <strong>und</strong> Vermögensschäden durch neue H<strong>und</strong>e oder Reit-<strong>und</strong><br />

Zugtiere;<br />

1.2 Personen- <strong>und</strong> Sachschäden aus neu hinzukommenden Risiken.<br />

1.3 Teilen Sie uns das Hinzukommen neuer H<strong>und</strong>e, Reit- <strong>und</strong> Zugtiere oder Risiken<br />

spätestens auf der Jahresmeldung mit.<br />

2. Teilen Sie uns bitte mit, wann sich auf Dauer die Anzahl der gehal tenen Tiere<br />

reduziert hat. Ab diesem Zeitpunkt verringert sich der Bei trag entsprechend.<br />

3. Nicht versichert sind hinzukommende Risiken, sofern eine anderwei tige<br />

Deckung besteht.<br />

4. Die Regelung der Vorsorgeversicherung gilt nicht für Risiken:<br />

4.1 aus dem Eigentum, Besitz, Halten oder Führen eines Kraft-, Luft- oder Wasserfahrzeugs,<br />

soweit diese Fahrzeuge der Zulassungs- oder Führerscheinpfl icht<br />

unterliegen;<br />

4.2 aus dem Eigentum, Besitz, Betrieb oder Führen von Bahnen;<br />

4.3 die der Versicherungspfl icht unterliegen.<br />

K Wann endet der beitragsfreie Vorsorgeschutz?<br />

1. Dieser Vorsorgeschutz endet mit Ablauf des Versicherungsjahres, in dem eines<br />

dieser Risiken hinzugekommen ist. Teilen Sie uns das Hin zukommen eines neuen<br />

Risikos mit.<br />

2. Mit Beginn des neuen Versicherungsjahres ist der entsprechende Beitrag für<br />

neu hinzugekommene Risiken zu zahlen.<br />

3. Der Versicherungsschutz für gewerbliche, berufl iche <strong>und</strong> dienstliche Haftpfl ichtrisiken<br />

erlischt mit Beginn des neuen Versicherungsjahres.<br />

4. Wird von Ihnen kein Versicherungsschutz gewünscht, entfällt dieser mit Ablauf<br />

des Versicherungsjahres, in dem eines dieser Risiken hinzu gekommen ist.<br />

L Welche Vollmachten gelten?<br />

1. Wir sind bevollmächtigt, alle zur Beilegung oder Abwehr des An spruchs uns<br />

zweckmäßig erscheinenden Erklärungen in Ihrem Namen abzugeben.<br />

2. Kommt es in einem Versicherungsfall zu einem Rechtsstreit zwischen Ihnen <strong>und</strong><br />

dem Geschädigten oder dessen Rechtsnachfolger, haben Sie uns die Prozessführung<br />

in Ihrem Namen zu überlassen. Die Kosten des Verfahrens tragen wir.


M Welche allgemeinen Verhaltensregeln müssen Sie beachten?<br />

Damit wir unsere vertraglichen Leistungen erbringen können, haben Sie in dem<br />

Fall, dass Haftpfl ichtansprüche gegen die versicherten Per sonen erhoben werden<br />

könnten, folgendes zu beachten:<br />

1. Sie haben uns innerhalb einer Woche die Tatsachen anzuzeigen, die Ihre Verantwortlichkeit<br />

gegenüber einem Dritten zur Folge haben könnten. Macht der<br />

Dritte seinen Anspruch Ihnen gegenüber geltend, sind Sie zur Anzeige innerhalb<br />

einer Woche nach der Geltendmachung verpfl ichtet;<br />

2. wird gegen Sie ein Anspruch gerichtlich geltend gemacht, Prozess kostenhilfe<br />

beantragt, wird Ihnen gerichtlich der Streit verkündet, ha ben Sie dies unverzüglich<br />

anzuzeigen. Dies gilt auch, wenn gegen Sie wegen des den Anspruch begründenden<br />

Schadenereignisses ein Ermitt lungsverfahren eingeleitet wird;<br />

3. zur Wahrung der Fristen nach 1. <strong>und</strong> 2. genügt die rechtzeitige Ab sendung der<br />

Anzeige;<br />

4. das Führen einer gerichtlichen Auseinandersetzung ist uns zu über lassen;<br />

5. unsere Fragen zum Versicherungsfall haben Sie vollständig <strong>und</strong> wahrheitsgemäß<br />

zu beantworten <strong>und</strong> alle für die Beurteilung des Versi cherungsfalles erheblichen<br />

Schriftstücke – soweit zumutbar – einzurei chen;<br />

6. den Schaden haben Sie im Rahmen Ihrer Möglichkeiten abzuwenden oder so<br />

gering wie möglich zu halten;<br />

7. die gemäß L geltenden Vollmachten dürfen Sie uns nicht entziehen.<br />

N Welche Rechtsfolgen treten bei Verletzung der Verhaltensregeln im<br />

Schadenfall ein?<br />

1. Haben Sie eine der Verhaltensregeln nach M 1., 2., 4., 5. <strong>und</strong> 6. ver letzt, entfällt<br />

unsere Leistungspfl icht, wenn Sie die Obliegenheit vor sätzlich verletzt haben.<br />

2. Im Fall einer grob fahrlässigen Verletzung einer der genannten Ver haltensregeln<br />

sind wir berechtigt, unsere Leistung in einem der Schwere Ihres Verschuldens entsprechenden<br />

Verhältnis zu kürzen. Dies ge schieht nicht, wenn Sie nachweisen,<br />

dass keine grobe Fahrlässigkeit vorlag.<br />

3. Abweichend von 1. <strong>und</strong> 2. sind wir zur Leistung verpfl ichtet, wenn sie nachweisen,<br />

dass die Verletzung der Verhaltensregel weder für den Eintritt oder die<br />

Feststellung des Schadenereignisses noch für die Fest stellung oder den Umfang<br />

zur Leistungspfl icht ursächlich ist. Dies gilt nicht, wenn Sie die Verhaltensregel<br />

arglistig verletzt haben.<br />

4. Ganz oder teilweise leistungsfrei sind wir jedoch nur dann, wenn wir Sie durch<br />

eine gesonderte Mitteilung in Textform auf die Rechtsfolgen gemäß Nr. 1 bis 3<br />

hingewiesen haben.<br />

– 120 –


BOXplus Aktiv Basis<br />

Besondere Bedingungen für die Tierhalterhaftpfl ichtversicherung (05/09)<br />

A Welche Regelungen gelten?<br />

1. Die Regelungen der BOXplus Aktiv Basis Bedingungen für die Tierhalterhaftpfl<br />

ichtversicherung.<br />

2. Die Regelungen der Allgemeinen Bedingungen für BOXplus.<br />

B Wo <strong>und</strong> bis zu welcher Höhe besteht Versicherungsschutz?<br />

1.1 weltweit bis zu einem Jahr;<br />

1.2 innerhalb der Europäischen Union (EU), den Mitgliedsstaaten der Europäischen<br />

Freihandelsassoziation (EFTA) <strong>und</strong> der B<strong>und</strong>esrepublik Deutschland ohne zeitliche<br />

Begrenzung.<br />

C Welche Personen haben Versicherungsschutz?<br />

1. Sie oder eine andere in Ihren Haushalt lebende Person als Halter des/der<br />

versicherten Tieres/Tieren.<br />

D Welche weitere Person ist versichert?<br />

1. der nicht gewerbsmäßige Hüter.<br />

E Welche Schäden sind versichert?<br />

1. Versichert ist die Inanspruchnahme aus Schadenereignissen, die während<br />

der Wirksamkeit des Vertrages eintreten. Diese Schadenereig nisse haben zur<br />

Folge:<br />

1.1 die Tötung, die Körperverletzung oder sonstige Ges<strong>und</strong>heitsschädi gung<br />

anderer Personen (Personenschaden);<br />

1.2 die Zerstörung, die Beschädigung oder das Abhandenkommen von Sachen<br />

<strong>und</strong> Tieren Dritter (Sachschaden);<br />

1.3 die Beeinträchtigung nur des Vermögens Dritter (Vermögensscha den).<br />

2. Den Ersatz dieses Schadens fordert der Geschädigte aufgr<strong>und</strong> ge setzlicher<br />

Haftpfl ichtbestimmungen von gemäß C versicherten Perso nen in ihrer Eigenschaft<br />

als privater Tierhalter.<br />

3. Den Ersatz dieses Schadens fordert der Geschädigte aufgr<strong>und</strong> ge setzlicher<br />

Haftpfl ichtbestimmungen von den unter D genannten Perso nen für die Schadenereignisse,<br />

die sie aus ihrer Tätigkeit als nicht ge werbsmäßiger Tierhüter für<br />

die gemäß C versicherten Personen gegen über Dritten verursachen.<br />

F Welche Schäden/Eigenschaften/Tätigkeiten sind versichert?<br />

1. Versicherungsschutz besteht für gesetzliche Haftpfl ichtansprüche aus Schadenereignissen<br />

der im Versicherungsschein oder Nachträgen ge nannten Tiere<br />

in der Eigenschaft als:<br />

1.1 privater Halter von H<strong>und</strong>en <strong>und</strong><br />

1.2 deren Welpen bis 6 Monate nach der Geburt <strong>und</strong>/oder als<br />

2. privater Halter von Reit- <strong>und</strong> Zugtieren <strong>und</strong><br />

2.1 deren Fohlen/Jungtiere zum Ende des laufenden Versicherungsjah res,<br />

höchstens jedoch 6 Monate.<br />

G Welche weiteren Schäden sind mitversichert <strong>und</strong> welche nicht?<br />

1. Mitversichert ist die gesetzliche Haftpfl icht aus<br />

1.1 dem Fremdreiterrisiko;<br />

1.2 ungewolltem Deckakt;<br />

1.3 Flurschäden durch Reit- <strong>und</strong> Zugtiere;<br />

1.4 der Teilnahme an Reit- <strong>und</strong> Fahrturnieren (nicht Pferderennen);<br />

1.5 Besitz <strong>und</strong> Verwendung von eigenen <strong>und</strong> fremden Kutschen oder ähnlichen<br />

Anhängern;<br />

1.6 tierischen Ausscheidungen;<br />

2. Nicht mitversichert<br />

2.1 ist die gesetzliche Haftpfl icht aus gewerblichem Verleih von Reit- <strong>und</strong><br />

Zugtieren an Dritte.<br />

2.2 sind Schäden an Sachen, die die versicherten Personen gemietet, geliehen,<br />

gepachtet oder geleast haben;<br />

2.2.1 Schäden durch H<strong>und</strong>e an unbeweglichen Sachen, die die versicherten<br />

Personen gemietet, geliehen, gepachtet oder geleast haben sind jedoch mitversichert,<br />

soweit diese nicht auf Abnutzung, Verschleiß, Alterung oder übermäßiger<br />

Beanspruchung von Sachen beruhen.<br />

2.3 sind Sachen, die vertraglich verwahrt oder durch verbotene Eigen macht<br />

erlangt wurden.<br />

2.4 sind Ansprüche wegen Sach- <strong>und</strong> Vermögensschäden der im Haushalt lebenden<br />

Personen untereinander;<br />

2.5 sind Schäden, die vorsätzlich herbeigeführt wurden;<br />

2.6 sind Schäden infolge vorsätzlich, rechtswidrig begangener Strafta ten;<br />

2.7 sind Schäden die durch Vertrag oder Zusage über den Umfang der gesetzlichen<br />

Haftpfl icht der versicherten Personen hinausgehen;<br />

2.8 sind Haftpfl ichtansprüche infolge Übertragungen von Krankheiten oder Infektionen;<br />

es sei denn, der Versicherungsnehmer beweist, dass er weder vorsätzlich<br />

noch grob fahrlässig gehandelt hat;<br />

– 121 –<br />

21008232<br />

H Was leisten wir?<br />

Wir leisten:<br />

1. Klärung der Sach- <strong>und</strong> Rechtslage zur Entscheidung über die nach folgenden Leistungen;<br />

2. bei berechtigten Ansprüchen Ersatz des Schadens, der dem Geschä digten entstanden<br />

ist. Anerkenntnisse <strong>und</strong> Vergleiche, die vom Versi cherungsnehmer ohne<br />

Zustimmung des Versicherers abgegeben oder geschlossen worden sind, binden<br />

den Versicherer nur, soweit der An spruch auch ohne Anerkenntnis oder Vergleich<br />

bestanden hätte.<br />

3. Abwehr unberechtigter Ansprüche;<br />

4. in einem Strafverfahren Übernahme der Gebühren für einen Straf verteidiger,<br />

sofern das Strafverfahren ein versichertes Schadenereignis betreffen kann <strong>und</strong> die<br />

Bestellung des Verteidigers von uns gewünscht oder genehmigt wird;<br />

5. im Falle eines Rechtsstreites über einen versicherten Anspruch zwi schen versicherten<br />

Personen <strong>und</strong> einem oder mehreren Dritten, die Führung des Prozesses im<br />

Namen der versicherten Person/en auf un sere Kosten;<br />

6. Ersatz aller Aufwendungen – auch erfolgloser –, die ihnen bei Eintritt eines Versicherungsfalles<br />

im Rahmen der Schadenminderung oder -ab wendung entstehen.<br />

7. Bei in den USA, Kanada <strong>und</strong> in den Gebieten, die der US-amerika nischen Gerichtsbarkeit<br />

(z.B. in Puerto Rico oder Guam) unterliegen, eintretenden Versicherungsfällen<br />

oder dort geltend gemachten Ansprü chen werden unsere Aufwendungen<br />

für Anwalts-, Sachverständigen-, Zeugen <strong>und</strong> Gerichtskosten zur Abwendung<br />

oder Minderung des Schadens bei oder nach Eintritt des Versicherungsfalles sowie<br />

Schaden ermittlungskosten, auch Reisekosten, die uns nicht selbst entstehen, auf<br />

die Deckungssumme angerechnet.<br />

Dies gilt auch dann, wenn die Kosten auf Weisung des Versicherers entstanden sind.<br />

I Für welche Schäden besteht bei dem Gebrauch von Kraftfahrzeugen<br />

Versicherungsschutz <strong>und</strong> bei welchen nicht?<br />

1. Kein Versicherungsschutz besteht generell wegen Schäden, die die nach C versicherten<br />

Personen in Ihrer Eigenschaft als Eigentümer, Halter oder Führer durch<br />

den Gebrauch eines Kraftfahrzeuges (auch Gabelstaplers), Kraftfahrzeuganhängers<br />

oder selbstfahrender Arbeits maschinen verursachen.<br />

2. Versicherungsschutz besteht jedoch abweichend von I 1. für Schä den, die<br />

Dritten entstehen durch:<br />

2.1 Besitz <strong>und</strong> Verwendung von eigenen nach StVZO nicht versiche rungspfl ichtigen<br />

H<strong>und</strong>e- <strong>und</strong> Pferdetransportanhängern, sofern aus ei ner anderen Versicherung<br />

kein Ersatz erlangt werden kann;<br />

2.2 manuelle Reinigungs- <strong>und</strong> Pfl egearbeiten an eigenen Tiertransport anhängern,<br />

ausgeschlossen bleiben Schäden an der Umwelt.<br />

J Für welche Risiken bieten wir Ihnen beitragsfreien Versicherungs schutz <strong>und</strong> für<br />

welche nicht?<br />

1. Im Rahmen dieses Vertrages bieten wir sofort Vorsorgeschutz für Haftpfl ichtansprüche<br />

wegen:<br />

1.1 Personen-, Sach- <strong>und</strong> Vermögensschäden durch neue H<strong>und</strong>e oder Reit- <strong>und</strong><br />

Zugtiere;<br />

1.2 Personen- <strong>und</strong> Sachschäden aus neu hinzukommenden Risiken.<br />

1.3 Teilen Sie uns das Hinzukommen neuer H<strong>und</strong>e, Reit- <strong>und</strong> Zugtiere oder Risiken<br />

spätestens auf der Jahresmeldung mit.<br />

2. Teilen Sie uns bitte mit, wann sich auf Dauer die Anzahl der gehal tenen Tiere<br />

reduziert hat. Ab diesem Zeitpunkt verringert sich der Bei trag entsprechend.<br />

3. Nicht versichert sind hinzukommende Risiken, sofern eine anderwei tige Deckung<br />

besteht.<br />

4. Die Regelung der Vorsorgeversicherung gilt nicht für Risiken:<br />

4.1 aus dem Eigentum, Besitz, Halten oder Führen eines Kraft-, Luft- oder Wasserfahrzeugs,<br />

soweit diese Fahrzeuge der Zulassungs- oder Führerscheinpfl icht<br />

unterliegen;<br />

4.2 aus dem Eigentum, Besitz, Betrieb oder Führen von Bahnen;<br />

4.3 die der Versicherungspfl icht unterliegen.<br />

K Wann endet der beitragsfreie Vorsorgeschutz?<br />

1. Dieser Vorsorgeschutz endet mit Ablauf des Versicherungsjahres, in dem eines<br />

dieser Risiken hinzugekommen ist. Teilen Sie uns das Hin zukommen eines neuen<br />

Risikos mit.<br />

2. Mit Beginn des neuen Versicherungsjahres ist der entsprechende Beitrag für<br />

neu hinzugekommene Risiken zu zahlen.<br />

3. Der Versicherungsschutz für gewerbliche, berufl iche <strong>und</strong> dienstliche Haftpfl ichtrisiken<br />

erlischt mit Beginn des neuen Versicherungsjahres.<br />

4. Wird von Ihnen kein Versicherungsschutz gewünscht, entfällt dieser mit Ablauf<br />

des Versicherungsjahres, in dem eines dieser Risiken hinzu gekommen ist.<br />

L Welche Vollmachten gelten?<br />

1. Wir sind bevollmächtigt, alle zur Beilegung oder Abwehr des An spruchs uns<br />

zweckmäßig erscheinenden Erklärungen in Ihrem Namen abzugeben.


2. Kommt es in einem Versicherungsfall zu einem Rechtsstreit zwischen Ihnen <strong>und</strong><br />

dem Geschädigten oder dessen Rechtsnachfolger, haben Sie uns die Prozessführung<br />

in Ihrem Namen zu überlassen. Die Kosten des Verfahrens tragen wir.<br />

M Welche allgemeinen Verhaltensregeln müssen Sie beachten?<br />

Damit wir unsere vertraglichen Leistungen erbringen können, haben Sie in dem<br />

Fall, dass Haftpfl ichtansprüche gegen die versicherten Per sonen erhoben werden<br />

könnten, folgendes zu beachten:<br />

1. Sie haben uns innerhalb einer Woche die Tatsachen anzuzeigen, die Ihre Verantwortlichkeit<br />

gegenüber einem Dritten zur Folge haben könnten. Macht der Dritte<br />

seinen Anspruch Ihnen gegenüber geltend, sind Sie zur Anzeige innerhalb einer<br />

Woche nach der Geltendmachung verpfl ichtet;<br />

2. wird gegen Sie ein Anspruch gerichtlich geltend gemacht, Prozess kostenhilfe<br />

beantragt, wird Ihnen gerichtlich der Streit verkündet, ha ben Sie dies unverzüglich<br />

anzuzeigen. Dies gilt auch, wenn gegen Sie wegen des den Anspruch begründenden<br />

Schadenereignisses ein Ermitt lungsverfahren eingeleitet wird;<br />

3. zur Wahrung der Fristen nach 1. <strong>und</strong> 2. genügt die rechtzeitige Ab sendung der<br />

Anzeige;<br />

4. das Führen einer gerichtlichen Auseinandersetzung ist uns zu über lassen;<br />

5. unsere Fragen zum Versicherungsfall haben Sie vollständig <strong>und</strong> wahrheitsgemäß<br />

zu beantworten <strong>und</strong> alle für die Beurteilung des Versi cherungsfalles erheblichen<br />

Schriftstücke – soweit zumutbar – einzurei chen;<br />

6. den Schaden haben Sie im Rahmen Ihrer Möglichkeiten abzuwenden oder so<br />

gering wie möglich zu halten;<br />

7. die gemäß L geltenden Vollmachten dürfen Sie uns nicht entziehen.<br />

N Welche Rechtsfolgen treten bei Verletzung der Verhaltensregeln im<br />

Schadenfall ein?<br />

1. Haben Sie eine der Verhaltensregeln nach M 1., 2., 4., 5. <strong>und</strong> 6. verletzt, entfällt<br />

unsere Leistungspfl icht, wenn Sie die Obliegenheit vor sätzlich verletzt haben.<br />

2. Im Fall einer grob fahrlässigen Verletzung einer der genannten Ver haltensregeln<br />

sind wir berechtigt, unsere Leistung in einem der Schwere Ihres Verschuldens<br />

entsprechenden Verhältnis zu kürzen. Dies ge schieht nicht, wenn Sie nachweisen,<br />

dass keine grobe Fahrlässigkeit vorlag.<br />

3. Abweichend von 1. <strong>und</strong> 2. sind wir zur Leistung verpfl ichtet, wenn sie nachweisen,<br />

dass die Verletzung der Verhaltensregel weder für den Eintritt oder die<br />

Feststellung des Schadenereignisses noch für die Fest stellung oder den Umfang<br />

zur Leistungspfl icht ursächlich ist. Dies gilt nicht, wenn Sie die Verhaltensregel<br />

arglistig verletzt haben.<br />

4. Ganz oder teilweise leistungsfrei sind wir jedoch nur dann, wenn wir Sie durch<br />

eine gesonderte Mitteilung in Textform auf die Rechtsfolgen gemäß Nr. 1 bis 3<br />

hingewiesen haben.<br />

– 122 –


BOXplus Aktiv<br />

Besondere Bedingungen der Ergänzungsdeckung<br />

zur Privat- <strong>und</strong>/oder Tierhalterhaftpfl ichtversicherung (05/09)<br />

A Was ist die Ergänzungsdeckung <strong>und</strong> was leistet sie?<br />

1. Die Ergänzungsdeckung ist eine Anschlussdeckung zu einer bei ei nem anderen<br />

Versicherer bestehenden Privat- <strong>und</strong>/oder Tierhalter haftpfl ichtversicherung.<br />

2. Sie ergänzt den Versicherungsschutz des bei einem anderen Versi cherer bestehenden<br />

Vertrages um die durch unseren Vertrag gebotene Haftpfl ichtdeckung.<br />

B Welche Leistungsvoraussetzungen gibt es?<br />

Die Deckungssummen des bei dem anderen Versicherer bestehenden Vertrages<br />

betragen mindestens 500.000,– Euro für Personenschäden <strong>und</strong> 50.000,– Euro für<br />

Sachschäden.<br />

C Wann besteht kein Versicherungsschutz?<br />

1. Versicherungsschutz besteht nur, soweit aus dem bei einem anderen Versicherer<br />

bestehenden Vertrag keine Leistung beansprucht werden kann.<br />

2. Verweigert der andere Versicherer wegen Nichtzahlung des Beitrages den<br />

Versicherungsschutz oder existiert kein Vertrag bei einem anderen Versicherer<br />

besteht kein Anspruch auf Gewährung dieses Versicherungsschutzes aus unserem<br />

Vertrag.<br />

D Für welche Dauer kann eine Ergänzungsdeckung abgeschlossen wer den?<br />

Die Ergänzungsdeckung besteht bis zum Ablauf des bei einem anderen Versicherer<br />

bestehenden Haftpfl ichtversicherungsvertrages, längstens für die Dauer von drei<br />

Jahren.<br />

E Welchen Beitrag erheben wir für die Ergänzungsdeckung?<br />

1. Bis zum Ende der Ergänzungsdeckung ist ein rabattierter Beitrag für diesen<br />

Vertrag zu entrichten.<br />

2. Nach Ablauf der Ergänzungsdeckung ist der volle Beitrag für diesen Haftpfl ichtversicherungsvertrag<br />

zu entrichten.<br />

F Welche besondere Anzeigepfl icht gilt?<br />

Sie müssen uns unverzüglich informieren, wenn Ihr bei einem anderen Versicherer<br />

bestehenden Vertrag vor dem im Versicherungsschein ge nannten Zeitpunkt endet.<br />

– 123 –<br />

21008169


DBV Deutsche Beamtenversicherung AG<br />

Frankfurter Straße 50, 65189 Wiesbaden · Postanschrift: 65171 Wiesbaden<br />

Ein Unternehmen der AXA Gruppe<br />

Internet: www.DBV.de<br />

Sitz der Gesellschaft Wiesbaden · Handelsregister Wiesbaden 21 HR B Nr. 2404<br />

Sitz der Zweigniederlassung Berlin · Handelsregister Berlin 92 HR B Nr. 593<br />

USt.-Ident-Nr. DE 122786679<br />

Vorsitzender des Aufsichtsrats: Peter Heesen<br />

Vorstand: Dr. Frank W. Keuper, Vorsitzender;<br />

Rainer Brune, Wolfgang Hanssmann, Ulrich C. Nießen, Jens Wieland<br />

27931408 (5.09)

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