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Betriebsanweisungen nach der Biostoffverordnung

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VErHALTEn IM GEFAHrFALL<br />

ErSTE HILFE<br />

– Beim Auftreten von Unregelmäßigkeiten (z.B. Auftreten unbekannter Gerüche, Auffinden von Fremdkörpern,<br />

Entwicklung von Rauch o<strong>der</strong> Dämpfen) ist <strong>der</strong> Gefahrbereich sofort zu verlassen und <strong>der</strong> verantwortliche<br />

Bauleiter [Name ___________] zu informieren.<br />

– Bei Brand ist <strong>der</strong> Arbeitsbereich unverzüglich zu verlassen. Die örtliche Leitstelle <strong>der</strong> Feuerwehr<br />

[Tel.-Nr.: _________] ist zu informieren.<br />

– Auf <strong>der</strong> Baustelle hat ein ausgebildeter Ersthelfer [Name] ständig anwesend zu sein.<br />

– Bei Auftreten von Unwohlsein, Durchfall, Schwindel o<strong>der</strong> Erbrechen ist <strong>der</strong> Vorgesetzte zu informieren und<br />

<strong>der</strong> Arzt zu konsultieren.<br />

– Bei Spritzern ins Auge ist dieses mit [__________] zu spülen<br />

– Bei Bergung <strong>der</strong> Verletzten ist auf die eigene Sicherheit zu achten.<br />

– Transportmittel XY [vom Unternehmer zu spezifizieren] ist vorzuhalten.<br />

– Bei Lagerung und Transport des Verletzten ist für Frischluftzufuhr zu sorgen.<br />

– Bei Verletzungen mit Kontamination ist dies den Rettungssanitätern mitzuteilen.<br />

– Die Telefonnummer <strong>der</strong> Rettungsleitstelle lautet: [______________]<br />

– Alle Verletzungen sind im Verbandbuch einzutragen.<br />

SACHGErECHTE EnTSorGUnG<br />

Beispielhafte <strong>Betriebsanweisungen</strong> <strong>nach</strong> <strong>der</strong> <strong>Biostoffverordnung</strong><br />

Verwendete Filter aus den Atemschutzgeräten, Einwegschutzkleidung (Schutzanzüge und -handschuhe) sind in<br />

die gekennzeichneten Sammelbehälter vor <strong>der</strong> Schwarz-/Weißanlage zu entsorgen.<br />

Taubenkot ist in den XY-Behältern zur Entsorgung bereitzustellen. Behälter sind <strong>nach</strong> <strong>der</strong> Befüllung mit gelbem<br />

Klebeband zu verschließen und mit „Biogefährdung“ zu kennzeichnen.<br />

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