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Leitfaden für Betriebsärzte zur arbeitsmedizinischen ... - DGUV

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4.3 Biomonitoring<br />

Biomonitoring ist Bestandteil der <strong>arbeitsmedizinischen</strong><br />

Vorsorgeuntersuchungen,<br />

soweit da<strong>für</strong> arbeitsmedizinisch anerkannte<br />

Analyseverfahren und geeignete Werte <strong>zur</strong><br />

Beurteilung <strong>zur</strong> Verfügung stehen.<br />

Es sollte jedoch nicht schematisch zum<br />

Zeitpunkt einer Nachuntersuchung durchgeführt<br />

werden, sondern sich so weit wie<br />

möglich an den tatsächlichen Arbeits- und<br />

Expositionsbedingungen orientieren. Der<br />

flexible Einsatz ist angezeigt bei kritischen<br />

Arbeitsschritten, die eine hohe Gefahrstoffbelastung<br />

vermuten lassen. Hierzu gehören<br />

beispielsweise Schürfarbeiten, Abrissarbeiten<br />

mit Staubentwicklung oder das Wenden<br />

der Miete bei mikrobieller Bodenbehandlung<br />

insbesondere unter Einhausung. Weitere<br />

Indikationen <strong>für</strong> ein Biomonitoring sind beim<br />

Auftreten von Beschwerden, bei akzidenteller<br />

Gefahrstoffaufnahme und bei erhöhten<br />

Luftmesswerten gegeben.<br />

20<br />

Aus arbeitsmedizinischer Sicht ist es sinnvoll,<br />

bereits bei der Erstuntersuchung ein<br />

Biomonitoring <strong>zur</strong> Darstellung der Ausgangsbefunde<br />

(Null-Wert) durchzuführen.

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