Leitfaden für Betriebsärzte zur arbeitsmedizinischen ... - DGUV
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4.3 Biomonitoring<br />
Biomonitoring ist Bestandteil der <strong>arbeitsmedizinischen</strong><br />
Vorsorgeuntersuchungen,<br />
soweit da<strong>für</strong> arbeitsmedizinisch anerkannte<br />
Analyseverfahren und geeignete Werte <strong>zur</strong><br />
Beurteilung <strong>zur</strong> Verfügung stehen.<br />
Es sollte jedoch nicht schematisch zum<br />
Zeitpunkt einer Nachuntersuchung durchgeführt<br />
werden, sondern sich so weit wie<br />
möglich an den tatsächlichen Arbeits- und<br />
Expositionsbedingungen orientieren. Der<br />
flexible Einsatz ist angezeigt bei kritischen<br />
Arbeitsschritten, die eine hohe Gefahrstoffbelastung<br />
vermuten lassen. Hierzu gehören<br />
beispielsweise Schürfarbeiten, Abrissarbeiten<br />
mit Staubentwicklung oder das Wenden<br />
der Miete bei mikrobieller Bodenbehandlung<br />
insbesondere unter Einhausung. Weitere<br />
Indikationen <strong>für</strong> ein Biomonitoring sind beim<br />
Auftreten von Beschwerden, bei akzidenteller<br />
Gefahrstoffaufnahme und bei erhöhten<br />
Luftmesswerten gegeben.<br />
20<br />
Aus arbeitsmedizinischer Sicht ist es sinnvoll,<br />
bereits bei der Erstuntersuchung ein<br />
Biomonitoring <strong>zur</strong> Darstellung der Ausgangsbefunde<br />
(Null-Wert) durchzuführen.