Leitfaden für Betriebsärzte zum Betrieblichen ...
Leitfaden für Betriebsärzte zum Betrieblichen ... Leitfaden für Betriebsärzte zum Betrieblichen ...
Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V. (DGUV) Mittelstraße 51 10117 Berlin Telefon: 030 288763800 Fax: 030 288763808 E-Mail: info@dguv.de Internet: www.dguv.de Ausschuss „Arbeitsmedizin“ der DGUV Leitfaden für Betriebsärzte zum Betrieblichen Eingliederungsmanagement
- Seite 2 und 3: Leitfaden für Betriebsärzte zum B
- Seite 4 und 5: Kurzfassung Leitfaden für Betriebs
- Seite 6: Inhalt Seite Zielgruppe und Ziele d
- Seite 9 und 10: Kapitel 1 Rechtsgrundlagen Seit Mai
- Seite 11 und 12: Zu den Maßnahmen des BEM gehören
- Seite 13 und 14: Kapitel 3 Die Rolle des Betriebsarz
- Seite 15 und 16: • Optimierung des Wiedereingliede
- Seite 17 und 18: Kapitel 5 Umsetzung in der Praxis E
- Seite 19 und 20: Kapitel 6 Wie kann der Betriebsarzt
- Seite 21 und 22: igaCheck igaCheck ist ein Instrumen
- Seite 23 und 24: Kapitel 7 Übersicht der Handlungss
- Seite 25: Anhang Nützliche Internetlinks Rec
Deutsche Gesetzliche<br />
Unfallversicherung e.V. (DGUV)<br />
Mittelstraße 51<br />
10117 Berlin<br />
Telefon: 030 288763800<br />
Fax: 030 288763808<br />
E-Mail: info@dguv.de<br />
Internet: www.dguv.de<br />
Ausschuss „Arbeitsmedizin“<br />
der DGUV<br />
<strong>Leitfaden</strong> <strong>für</strong> <strong>Betriebsärzte</strong><br />
<strong>zum</strong> <strong>Betrieblichen</strong><br />
Eingliederungsmanagement
<strong>Leitfaden</strong> <strong>für</strong> <strong>Betriebsärzte</strong><br />
<strong>zum</strong> <strong>Betrieblichen</strong><br />
Eingliederungsmanagement<br />
1
Verfasser: Arbeitskreis 4.1 „Betriebsärztliche Tätigkeit“<br />
des Ausschusses „Arbeitsmedizin“ der DGUV<br />
Broschürenversand: bestellung@dguv.de<br />
Publikationsdatenbank: www.dguv.de/publikationen<br />
Herausgeber: Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV)<br />
Mittelstraße 51 D – 10117 Berlin<br />
Telefon: 030 288763800<br />
Telefax: 030 288763808<br />
Internet: www.dguv.de<br />
E-Mail: info@dguv.de<br />
– August 2011 –<br />
Satz und Layout: Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV)<br />
Umschlagfoto: © Engine Images – Fotolia.com<br />
Druck: Medienhaus Plump, Rheinbreitbach<br />
ISBN: 978-3-86423-002-8<br />
(ISBN online: 978-3-86423-003-5)<br />
2
Kurzfassung<br />
<strong>Leitfaden</strong> <strong>für</strong> <strong>Betriebsärzte</strong> <strong>zum</strong> Betrieb-<br />
lichen Eingliederungsmanagement<br />
Betriebliches Eingliederungsmanagement<br />
(BEM) soll arbeitsunfähige Beschäftigte nach<br />
länger andauernder Krankheit im Rahmen<br />
eines ärztlich überwachten Stufenplans<br />
schrittweise an die volle Arbeitsbelastung<br />
am bisherigen Arbeitsplatz heranführen. So<br />
kann der Übergang zur vollen Berufstätig-<br />
keit erleichtert und zukünftiger Arbeitsunfähigkeit<br />
vorgebeugt werden. Die stufenweise<br />
Wiedereingliederung ist ein vielfach<br />
eingesetztes und erfolgreiches Verfahren im<br />
<strong>Betrieblichen</strong> Eingliederungsmanagement.<br />
Besonders <strong>Betriebsärzte</strong>n bieten sich in<br />
diesem Prozess sehr viele Möglichkeiten,<br />
die Beschäftigten zu unterstützen. Dadurch<br />
werden die Chancen <strong>für</strong> eine erfolgreiche<br />
Wiedereingliederung erhöht.<br />
Abstract<br />
Guidelines for Company Doctors on<br />
Company Reintegration Management<br />
Company Reintegration Management<br />
[Betriebliches Eingliederungsmanagement<br />
(BEM)] is designed to gradually reintroduce<br />
employees who have been incapable of<br />
work to the full demands of working life in<br />
their previous job after a long-lasting illness,<br />
within the scope of a medically supervised<br />
step-by-step plan. This can facilitate the transition<br />
back to full employment and prevent<br />
future incapacity to work. Gradual reintegration<br />
is a much-used and successful method<br />
in Company Reintegration Management.<br />
This process offers company doctors in particular<br />
many means of supporting employees.<br />
This increases the chances for successful<br />
reintegration.<br />
3
Resumée<br />
Guide destiné aux médecins du travail<br />
concernant la réintégration professionnelle<br />
La gestion de la réintégration professionnelle<br />
(Betriebliches Eingliederungsmanagement<br />
– BEM) consiste à accompagner les<br />
employés en incapacité de travail suite à une<br />
longue maladie, dans la reprise de leurs tâches<br />
au poste qu’ils occupaient jusqu’alors,<br />
dans le cadre d’un programme progressif<br />
sous surveillance médicale. Ce programme<br />
permet de faciliter la transition vers l’activité<br />
professionnelle complète et d’éviter toute<br />
future incapacité de travail. La réintégration<br />
progressive est un processus appliqué à<br />
multiples reprises avec succès dans la gestion<br />
de la réintégration professionnelle. Au<br />
cours de ce processus, de nombreuses possibilités<br />
s’offrent aux médecins du travail, en<br />
particulier, pour soutenir les employés. Les<br />
chances de réussite de la réintégration sont<br />
ainsi optimisées.<br />
4<br />
Resumen<br />
Guía de orientación para médicos de empresa<br />
sobre la gestión de la reinserción laboral<br />
La gestión de la reinserción laboral (BEM,<br />
por sus siglas en alemán) tiene por objeto<br />
la reincorporación de aquellos empleados<br />
que durante un prolongado período de baja<br />
por enfermedad hayan estado incapacitados<br />
para el trabajo y necesiten ir adaptándose<br />
paulatinamente, en el marco de un plan<br />
escalonado con supervisión médica, a la<br />
plena actividad en sus anteriores puestos de<br />
trabajo. De esta manera, se puede facilitar al<br />
trabajador la transición a la jornada laboral<br />
completa previniendo a la vez la incapacidad<br />
laboral futura. La reincorporación progresiva<br />
es un procedimiento frecuentemente<br />
utilizado y de gran éxito en la gestión de<br />
la reinserción laboral. Especialmente a los<br />
médicos de empresa se les ofrecen en este<br />
proceso muchas posibilidades para poder<br />
apoyar a los empleados, aumentando así el<br />
éxito de la reinserción laboral.
Inhalt<br />
Seite<br />
Zielgruppe und Ziele des <strong>Leitfaden</strong>s .............................................. 7<br />
Kapitel 1 Rechtsgrundlagen .......................................................................... 8<br />
Kapitel 2 Was umfasst Betriebliches Eingliederungsmanagement? ............... 9<br />
Kapitel 3 Die Rolle des Betriebsarztes .......................................................... 12<br />
Kapitel 4 Vorteile des BEM <strong>für</strong> den Betrieb .................................................... 15<br />
Kapitel 5 Umsetzung in der Praxis ................................................................ 16<br />
Kapitel 6 Wie kann der Betriebsarzt den Einzelfall begleiten? ....................... 18<br />
Kapitel 7 Übersicht der Handlungsschritte im BEM-Verfahren ....................... 22<br />
Anhang Nützliche Internetlinks ................................................................... 24<br />
5
Zielgruppe und Ziele des <strong>Leitfaden</strong>s<br />
Der <strong>Leitfaden</strong> wendet sich in erster Linie<br />
an <strong>Betriebsärzte</strong>, die einen Einstieg<br />
und praktische Hilfen <strong>für</strong> das Thema Wie-<br />
dereingliederung kranker Beschäftigter<br />
im Betrieb suchen, um aktiv diesen Prozess<br />
zu begleiten. Er bietet Argumentationshilfen<br />
<strong>für</strong> die Etablierung eines betrieblichen Eingliederungsmanagements,<br />
Hinweise <strong>für</strong> die<br />
praktische Umsetzung vorrangig in kleinen<br />
und mittleren Unternehmen und im Anhang<br />
ausgewählte Internetlinks.<br />
7
Kapitel 1<br />
Rechtsgrundlagen<br />
Seit Mai 2004 gelten ergänzende Vorschriften<br />
zur Prävention im Sozialgesetzbuch<br />
Neuntes Buch (SGB IX). In § 84 wird der<br />
Arbeitgeber aufgefordert, betriebliches<br />
Eingliederungsmanagement (BEM) unter be-<br />
8<br />
§ 84 Abs. 2 SGB IX<br />
stimmten Voraussetzungen durchzuführen.<br />
Ziele dieser Vorschrift sind, Arbeitsunfähigkeit<br />
zu überwinden, erneuter Arbeitsunfähigkeit<br />
vorzubeugen und den Arbeitsplatz des<br />
betroffenen Mitarbeiters zu erhalten.<br />
„Sind Beschäftigte innerhalb eines Jahres länger als sechs Wochen ununterbrochen<br />
oder wiederholt arbeitsunfähig, klärt der Arbeitgeber mit der zuständigen Interessenvertretung<br />
im Sinne des § 93, bei schwerbehinderten Menschen außerdem mit der<br />
Schwerbehindertenvertretung, mit Zustimmung und Beteiligung der betroffenen Person<br />
die Möglichkeiten, wie die Arbeitsunfähigkeit möglichst überwunden werden und<br />
mit welchen Leistungen oder Hilfen erneuter Arbeitsunfähigkeit vorgebeugt und der<br />
Arbeitsplatz erhalten werden kann (betriebliches Eingliederungsmanagement). Soweit<br />
erforderlich wird der Werks- oder Betriebsarzt hinzugezogen. Die betroffene Person<br />
oder ihr gesetzlicher Vertreter ist zuvor auf die Ziele des betrieblichen Eingliederungsmanagements<br />
sowie auf Art und Umfang der hier<strong>für</strong> erhobenen und verwendeten Daten<br />
hinzuweisen. Kommen Leistungen zur Teilhabe oder begleitende Hilfen im Arbeitsleben<br />
in Betracht, werden vom Arbeitgeber die örtlichen gemeinsamen Servicestellen oder<br />
bei schwerbehinderten Beschäftigten das Integrationsamt hinzugezogen. Diese wirken<br />
darauf hin, dass die erforderlichen Leistungen oder Hilfen unverzüglich beantragt und<br />
innerhalb der Frist des § 14 Abs. 2 Satz 2 erbracht werden. Die zuständige Interessenvertretung<br />
im Sinne des § 93, bei schwerbehinderten Menschen außerdem die Schwerbehindertenvertretung,<br />
können die Klärung verlangen. Sie wachen darüber, dass der<br />
Arbeitgeber die ihm nach dieser Vorschrift obliegenden Verpflichtungen erfüllt.“<br />
Die stufenweise Wiedereingliederung<br />
ist als Leistung der gesetzlichen Krankenkassen<br />
in § 74 SGB V beziehungsweise als<br />
Leistung aller Rehabilitationsträger in § 28<br />
SGB IX festgelegt. Die konkrete Ausgestaltung<br />
liegt in den Händen der jeweiligen<br />
Akteure und ist wichtiger Bestandteil<br />
betriebsärztlichen Handelns, da nur der<br />
Betriebsarzt die Anforderungen der<br />
Tätigkeit und die aktuell vorhandenen<br />
Fähigkeiten aus medizinischer Sicht zur<br />
Deckung bringen kann.
Kapitel 2<br />
Was umfasst Betriebliches<br />
Eingliederungsmanagement?<br />
BEM ist ein Teil des betrieblichen Gesundheitsmanagements.<br />
Ist ein Beschäftigter<br />
sechs Wochen oder länger am Stück oder<br />
innerhalb eines Jahres arbeitsunfähig, ist ein<br />
BEM durchzuführen. Der Arbeitgeber ist verpflichtet,<br />
ein BEM anzubieten. Die Initiative<br />
zur Durchführung eines BEM kann jedoch<br />
auch vom betroffenen Erkrankten, dem<br />
Betriebsarzt und der Schwerbehindertenvertretung<br />
ausgehen. Es umfasst Maßnahmen,<br />
um Mitarbeiter mit gesundheitlichen Problemen<br />
dauerhaft am Arbeitsplatz einzusetzen<br />
oder dort nach längerer Krankheit wieder<br />
einzugliedern. Dabei spielt es keine Rolle,<br />
ob es sich um neu hinzugetretene dauerhafte<br />
oder zeitlich befristete Behinderungen<br />
oder um chronische Erkrankungen handelt.<br />
Ebenso ist es unerheblich, ob die Ursachen<br />
der Gesundheitsstörung arbeitsbedingt sind.<br />
Sollte eine Wiedereingliederung am bisherigen<br />
Arbeitsplatz nicht möglich sein, soll eine<br />
Tabelle 1:<br />
BEM und Betriebsarzt<br />
Frühzeitige Erkennung von Reha-<br />
bilitationsbedarf<br />
Erstellung eines Fähigkeitsprofiles im<br />
Hinblick auf zusätzlichen Trainings-<br />
und Therapiebedarf<br />
Erstellung eines Wieder-<br />
eingliederungsplans<br />
Kooperation mit Sozialleistungsträgern,<br />
Integrationsamt und Integrationsfachdiensten<br />
Eingliederung an einem alternativen Arbeitsplatz<br />
im Unternehmen angestrebt werden.<br />
Der Gesetzgeber verlangt in § 84 SGB IX<br />
vom Arbeitgeber lediglich Maßnahmen zur<br />
Wiedereingliederung im Einzelfall. Aufgrund<br />
der unterschiedlichsten persönlichen und<br />
betrieblichen Gegebenheiten ist aber eine<br />
systematische, strukturierte und überprüfbare<br />
Vorgehensweise unabdingbar (Management).<br />
Die Etablierung eines BEM als<br />
Managementsystem hat Vorteile. Es stellt<br />
Transparenz her, sichert die Gleichbehandlung<br />
aller Mitarbeiter und unterstützt alle<br />
Seiten bei einem Wiedereingliederungsfall.<br />
Der Betriebsarzt spielt in einem erfolgreichen<br />
Eingliederungsmanagement eine<br />
entscheidende Rolle. Die Kernaufgaben sind<br />
in Tabelle 1 dargestellt.<br />
Beratung und Untersuchung des Mitarbeiters<br />
vor der Eingliederungsmaßnahme<br />
Arbeitsplatzbegehung mit Belastungsanalyse<br />
Abgleich des Fähigkeitsprofils des Mitarbeiters mit<br />
dem Anforderungsprofil am Arbeitsplatz<br />
Begleitung des Mitarbeiters bei der Wiederein-<br />
gliederung und individuelle Anpassung der Belastung<br />
und der Arbeitsinhalte<br />
Unterstützung des Betriebes bei der Beschaffung<br />
von Arbeitshilfen, Organisation einer Begleitung am<br />
Arbeitsplatz<br />
9
Zu den Maßnahmen des BEM gehören beispielsweise<br />
das Erkennen von betrieblichen<br />
Ursachen von Gesundheitsstörungen, insbesondere<br />
von physischen und psychischen<br />
Belastungen sowie anderen ungünstigen<br />
Arbeitsplatzbedingungen, die Erstellung<br />
eines Wiedereingliederungsplanes, die<br />
stufenweise Wiedereingliederung und die<br />
Entwicklung eines Kataloges von Hilfsmaßnahmen.<br />
Gesetzliche Krankenversicherung<br />
Gesetzliche<br />
Unfallversicherung<br />
10<br />
Kostenübernahme<br />
Kostenübernahme nach<br />
Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten<br />
Agentur <strong>für</strong> Arbeit Kostenübernahme<br />
Gesetzliche<br />
Rentenversicherung<br />
Kostenübernahme<br />
Integrationsämter Kostenübernahme bei Arbeitsplat<strong>zum</strong>gestaltungen,<br />
immer<br />
nachrangig<br />
Integrationsfachdienste Reintegrationsbetreuung mit<br />
Beratung<br />
Wann kommt BEM zur Anwendung?<br />
Liegt bei einem Beschäftigten eine Arbeitsunfähigkeit<br />
<strong>für</strong> einen Zeitraum von sechs<br />
Wochen oder mehr innerhalb der letzten<br />
12 Monate vor, muß der Arbeitgeber dem<br />
Betroffenen ein BEM anbieten. Der Begriff<br />
Arbeitsunfähigkeit umfasst dabei Kurzerkrankungen,<br />
lang andauernde Erkrankungen,<br />
dauernde Arbeitsunfähigkeit und die<br />
krankheitsbedingte Leistungsminderung.<br />
Auch wiederholte Erkrankungen, deren<br />
Arbeitsunfähigkeit kürzer als sechs Wochen<br />
dauert, fallen unter diese Regelung, wenn sie<br />
in Summe mehr als sechs Wochen andauern.<br />
Außerhalb des Betriebes finden sich Partner<br />
wie Rehabilitationsträger, Integrationsämter<br />
und Integrationsfachdienste. Ihre Aufgaben<br />
enthält Tabelle 2.<br />
Ansprechpartner <strong>für</strong> die zuständigen Rehabilitationsträger<br />
sind örtliche „gemeinsame“<br />
Servicestellen.<br />
Tabelle 2:<br />
Aufgaben externer Partner<br />
Dabei können die einzelnen Gesundheitsstörungen<br />
auch voneinander unabhängige<br />
Ursachen haben.<br />
Angestrebt wird eine Wiedereingliederung an<br />
dem bisherigen Arbeitsplatz. Sollten gesundheitliche<br />
Einschränkungen dem entgegenstehen,<br />
die sich nicht durch eine Anpassung<br />
des Arbeitsplatzes ausgleichen lassen,<br />
erfolgt die Suche nach einem alternativen<br />
Arbeitsplatz innerhalb des Unternehmens.
Wer ist beteiligt?<br />
• Der Arbeitgeber ist verpflichtet, ein BEM<br />
anzubieten<br />
• Die Personalabteilung: Sie spielt eine<br />
wesentliche Rolle unter anderem auf-<br />
grund ihrer Kenntnis der Arbeitsunfähigkeitszeiten<br />
• Betroffene: Für die betroffenen Beschäftigten<br />
ist die Teilnahme am BEM freiwillig,<br />
die Zustimmung der Beschäftigten ist von<br />
Beginn an einzuholen<br />
• Der Betriebsrat ist – ebenso wie die<br />
Schwerbehindertenvertretung – bei<br />
Schwerbehinderten oder gleichgestellten<br />
behinderten Menschen einzubinden<br />
• Die Einbindung des Vorgesetzten bietet<br />
sich an, da er die Arbeitsbedingungen gut<br />
kennt und die gegebenenfalls erforderlichen<br />
Maßnahmen umsetzen muss<br />
• Der Betriebsarzt, soweit erforderlich.<br />
• Der Disability Manager im Unternehmen,<br />
soweit vorhanden<br />
• Bei Bedarf externe Partner, siehe auch<br />
Tabelle 2<br />
Der Betroffene muss seine Zustimmung zur<br />
Teilnahme am Verfahren des BEM geben.<br />
Ohne seine Zustimmung, also gegen den<br />
Willen des Betroffenen, werden keine<br />
Aktivitäten des BEM gestartet. Er kann eine<br />
gegebene Zustimmung auch zurückziehen<br />
oder zu einem späteren Zeitpunkt als vom<br />
Arbeitgeber angeboten am BEM teilnehmen.<br />
Mit der verspäteten Zustimmung läuft der<br />
Beschäftigte jedoch Gefahr, dass bestimmte<br />
Maßnahmen nicht mehr möglich oder<br />
sinnvoll sind. Das Selbstbestimmungsrecht<br />
des Betroffenen ist in den §§ 1 und 84 Abs. 2<br />
SGB IX genannt. Ziel aller Beteiligten bei der<br />
Durchführung des BEM muss die Sicherung<br />
des Beschäftigungsverhältnisses sein.<br />
Das Integrationsteam<br />
In größeren Betrieben übernimmt oft ein<br />
Integrationsteam die Koordination und<br />
Abstimmung der notwendigen Maßnahmen<br />
bei einer Wiedereingliederung. Wer gehört in<br />
das Integrationsteam und welche Funktion<br />
hat dieses Team?<br />
• Beteiligte: ein Vertreter des Arbeitgebers,<br />
Betriebsrat oder Personalrat, Schwerbehindertenvertretung,<br />
gegebenenfalls<br />
Betriebsarzt, gegebenenfalls Fachkraft <strong>für</strong><br />
Arbeitssicherheit; bei Besprechung des<br />
Einzelfalls der betroffene Mitarbeiter und<br />
sein Vorgesetzter<br />
• Der Vertreter des Arbeitgebers muss hinsichtlich<br />
der Maßnahmen zur Wiedereingliederung<br />
entscheidungsbefugt sein oder<br />
<strong>zum</strong>indest Entscheidungen nach Rücksprache<br />
kurzfristig herbeiführen können<br />
• Der Vertreter des Arbeitgebers sollte<br />
möglichst nicht in der Personalabteilung<br />
angesiedelt sein, damit kein Interessenkonflikt<br />
mit anderen Tätigkeiten wie Beteiligung<br />
an späteren Kündigungsverfahren<br />
besteht. Der Beauftragte des Arbeitgebers<br />
<strong>für</strong> die Schwerbehinderten könnte sich als<br />
Vertreter anbieten<br />
• Es muss im besonderen Maß darauf geachtet<br />
werden, dass im Integrationsteam<br />
keine medizinischen Befunde, sondern<br />
nur bestehende Einschränkungen, die<br />
sich auf die Arbeitstätigkeit auswirken und<br />
<strong>für</strong> die Planung der Wiedereingliederung<br />
erforderlich sind, behandelt werden<br />
11
Kapitel 3<br />
Die Rolle des Betriebsarztes<br />
Der Betriebsarzt ist <strong>für</strong> eine zentrale und vermittelnde<br />
Rolle im BEM besonders geeignet.<br />
Er verfügt einerseits über die medizinischen<br />
Fachkenntnisse, um die medizinischen Berichte<br />
zu bewerten, die gesundheitliche Situation<br />
des Beschäftigten zu beurteilen und<br />
mit den behandelnden Ärzten unter Wahrung<br />
der ärztlichen Schweigepflicht zu sprechen.<br />
Andererseits kennt der Betriebsarzt<br />
die Bedingungen und Anforderungen des<br />
Arbeitsplatzes und steht im Kontakt zu allen<br />
betrieblichen Akteuren. Der Betriebsarzt ist<br />
somit in der Lage, das positive Fähigkeitsprofil<br />
und noch bestehende Einschränkungen<br />
des Betroffenen mit den Anforderungen<br />
am Arbeitsplatz abzugleichen und notwen-<br />
dige Maßnahmen <strong>für</strong> die Wiedereingliederung<br />
abzuleiten.<br />
Sofern in größeren Betrieben im Rahmen<br />
des Eingliederungsmanagements ein<br />
Integrationsteam gebildet wird, gehört auch<br />
der Betriebsarzt in dieses Team. In kleinen<br />
Betrieben ist aufgrund der knappen personellen<br />
Ressourcen oft die Bildung eines Integrationsteams<br />
nicht möglich und aufgrund<br />
des eher seltenen Ereignisses einer Wiedereingliederung<br />
auch nicht sinnvoll. In diesen<br />
kleinen Betrieben kann der Betriebsarzt im<br />
Einzelfall im Auftrag des Unternehmers auch<br />
die Steuerung des BEM übernehmen.<br />
Sofern die Arbeitsunfähigkeit im Zusammenhang<br />
mit den Arbeitsbedingungen steht, unterbreitet<br />
der Betriebsarzt dem Unternehmer<br />
und der Mitarbeitervertretung Vorschläge<br />
<strong>für</strong> die generelle Verbesserung der Arbeits-<br />
12<br />
bedingungen (Organisation, Ergonomie,<br />
Führungsverhalten), um das Risiko weiterer<br />
Ausfallzeiten aufgrund dieser Bedingungen<br />
bei allen Mitarbeitern des Arbeitsbereiches<br />
zu minimieren.<br />
Betriebsärztliche Unterstützung<br />
des Unternehmers und der Personalabteilung<br />
a) Unterstützung des Unternehmers bei der<br />
Etablierung eines BEM<br />
• Fachkundige Beratung bei der Erstellung<br />
einer Betriebsvereinbarung <strong>zum</strong> BEM<br />
• Hinweise zu unverzichtbaren Aspekten<br />
des BEM wie klare Regelungen zur Wahrung<br />
des Datenschutzes und Verhinderung<br />
von Missbrauch sensibler Daten<br />
• Vermittlung zwischen den betrieblichen<br />
Parteien durch sachliche Argumentation<br />
• Vorschläge <strong>für</strong> das schriftliche Angebot<br />
der Personalabteilung an länger erkrankte<br />
Mitarbeiter, an einem BEM-Verfahren<br />
teilzunehmen. Mitarbeiter werden nur<br />
einwilligen, wenn Sie das Angebot ihres<br />
Unternehmers als Hilfestellung und nicht<br />
als Vorbereitung einer krankheitsbedingten<br />
Kündigung begreifen können<br />
• Beteiligung an der Bekanntgabe des BEM<br />
innerhalb der Belegschaft<br />
• Unterstützung bei der Netzwerkbildung<br />
mit externen Partnern und örtlich vorhandenen<br />
Einrichtungen der Rehabilitation
) Unterstützung des Unternehmers und der<br />
Personalabteilung im Einzelfall<br />
• Wahrung des Datenschutzes, in dem medizinische<br />
Daten in der Akte des Betriebsarztes<br />
verbleiben<br />
• Förderung des Vertrauens der Betroffenen<br />
in BEM<br />
• Erstellung eines Leistungsprofils des<br />
Betroffenen und Abgleich mit dem<br />
Anforderungsprofil des Arbeitsplatzes<br />
als Grundlage zur Planung der Wieder-<br />
eingliederung<br />
• Empfehlungen <strong>für</strong> zielgerichtete Maßnahmen<br />
zur Wiederherstellung und langfristigem<br />
Erhalt der Beschäftigungsfähigkeit<br />
• Unterstützung bei der Beantragung von<br />
Leistungen (zur Teilhabe am Arbeitsleben)<br />
bei den Rehabilitationsträgern<br />
• Bei Bedarf im Verlauf fachkundige Anpassung<br />
des Wiedereingliederungsplans<br />
Vorteile der Einbindung des Betriebsarztes<br />
aus Sicht der Mitarbeitervertretung<br />
Die Etablierung eines strukturierten BEM als<br />
Teil des betrieblichen Gesundheitsmanagements<br />
liegt im Interesse der Mitarbeitervertretung,<br />
da es dem Erhalt der Leistungs- und<br />
Erwerbsfähigkeit der Belegschaft sowie der<br />
Unterstützung vorübergehend oder dauerhaft<br />
leistungsgewandelter Mitarbeiter dient.<br />
Der Betriebsarzt kann sowohl den Aufbau<br />
eines BEM als auch die Wiedereingliederung<br />
im Einzelfall auf vielfältige Weise unterstützen.<br />
Folgende Aspekte haben aus Sicht der<br />
Mitarbeitervertretung besondere Bedeutung:<br />
• Wahrung des Datenschutzes vor allem<br />
durch die ärztliche Schweigepflicht<br />
• Der Betriebsarzt agiert als neutrale Vertrauensperson<br />
des Unternehmers und der<br />
Mitarbeiter<br />
• Der Betriebsarzt hat als Vertrauensperson<br />
des Mitarbeiters die Möglichkeit, zu einer<br />
Teilnahme am BEM zu motivieren. Neben<br />
der Chance der erfolgreichen Wiedereingliederung<br />
hat dies <strong>für</strong> den Mitarbeiter<br />
auch Vorteile aus arbeitsrechtlicher Sicht<br />
• Fachkundige Betreuung betroffener Mitarbeiter<br />
vor und während der Wiedereingliederung<br />
Betriebsärztliche Hilfestellung <strong>für</strong><br />
die betroffenen Mitarbeiter<br />
• Förderung der zügigen Einleitung noch<br />
ausstehender Maßnahmen der Heilbehandlung<br />
in Absprache mit den behandelnden<br />
Ärzten und Erkennung von weiterem<br />
Rehabilitationsbedarf, <strong>zum</strong> Beispiel<br />
einer beruflichen Rehabilitation<br />
• Ansprechpartner im Rahmen des BEM,<br />
zu dem die betroffenen Mitarbeiter in der<br />
Regel ein besonderes Vertrauensverhältnis<br />
haben<br />
• Vertrauliche Behandlung aller sensiblen<br />
Daten im Rahmen der ärztlichen Schweigepflicht<br />
und Gewährleistung des Datenschutzes<br />
• Die betroffenen Mitarbeiter brauchen<br />
ihre Erkrankungen nicht im Betrieb zu<br />
offenbaren. Stattdessen „übersetzt“ der<br />
Betriebsarzt die medizinischen Angaben<br />
des Betroffenen in ein positives Fähigkeitsprofil<br />
mit <strong>für</strong> die Tätigkeit relevanten<br />
Einschränkungen<br />
• Abgleich dieses Fähigkeitsprofils mit den<br />
Anforderungen am Arbeitsplatz (= Anforderungsprofil)<br />
und Ableitung von Empfehlungen<br />
und Maßnahmen, die <strong>für</strong> eine<br />
erfolgreiche Wiedereingliederung zeit-<br />
weise oder dauerhaft zu berücksichtigen<br />
sind<br />
13
• Optimierung des Wiedereingliederungsplans<br />
in Abstimmung mit den behandelnden<br />
Ärzten im Hinblick auf die betrieblichen<br />
Möglichkeiten und Erfordernisse.<br />
Stufenweise Steigerung nicht nur der<br />
Arbeitszeit, sondern auch der Arbeitsschwere<br />
und der einzelnen Arbeitsaufgaben<br />
• Innerbetrieblicher Ansprechpartner und<br />
Begleiter während der Wiedereingliederung,<br />
um den Plan bei Bedarf an den<br />
Genesungsprozess anzupassen<br />
14<br />
Die Rolle des Betriebsarztes aus<br />
der Sicht aller Mitarbeiter<br />
• Der Betriebsarzt kann sachlich über das<br />
Vorgehen bei einem Wiedereingliederungsmanagement<br />
sowie über die Vorteile<br />
einer stufenweisen Wiedereingliederung<br />
nach längerer Arbeitsunfähigkeit infor-<br />
mieren<br />
• Gut informierte Mitarbeiter erklären sich<br />
im Erkrankungsfall eher mit Maßnahmen<br />
des BEM einverstanden und können dadurch<br />
die Vorteile dieser Maßnahmen <strong>für</strong><br />
ihre Genesung und ihren Wiedereinstieg<br />
in die Arbeitstätigkeit nutzen<br />
• Die Information der Abteilung über Sinn<br />
und Ziel der Wiedereingliederung eines<br />
Kollegen vor dessen Wiedereinstieg kann<br />
Missverständnissen innerhalb der Abteilung,<br />
wie mit dem wieder einzugliedernden<br />
Kollegen umzugehen ist, vorbeugen
Kapitel 4<br />
Vorteile des BEM <strong>für</strong> den Betrieb<br />
Das BEM zielt darauf ab, die Arbeitsfähigkeit<br />
der Mitarbeiter möglichst vollständig<br />
wiederherzustellen. Tatsächlich bietet dieses<br />
Feld eine Vielzahl attraktiver Gestaltungsmöglichkeiten,<br />
die dabei helfen, Kosten <strong>für</strong><br />
ein Unternehmen einzusparen. Im Einzelnen<br />
kann dies so aussehen:<br />
Die Einstellung einer Ersatzkraft entfällt.<br />
So spart das Unternehmen Kosten bei der<br />
Lohnfortzahlung als auch Kosten <strong>für</strong> die Ersatzkraft.<br />
Durch den raschen Wiederein-stieg<br />
können dem Betrieb Qualitätsstandards erhalten<br />
bleiben, denn die Kompeten-zen des<br />
betroffenen Mitarbeiters können baldmöglichst<br />
weiter genutzt werden. Die Auswertung<br />
des Einzelfalls kann insbesondere bei<br />
betrieblichen Ursachen der Arbeitsunfähigkeit<br />
wertvolle Erkenntnisse <strong>für</strong> den Betrieb<br />
bieten: Durch eine Verbesserung der Arbeitsbedingungen<br />
lässt sich die Situation <strong>für</strong><br />
alle Mitarbeiter verbessern und das Risiko<br />
arbeitsbedingter Ausfallzeiten minimieren.<br />
Die Mitarbeiterzufriedenheit und -motivation<br />
können sich verbessern.<br />
Insgesamt hat ein BEM einen positiven<br />
Einfluss auf das Unternehmensimage.<br />
Der Betrieb gilt als vorbildlich und fair im<br />
Umgang mit gesundheitlich beeinträchtigten<br />
Mitarbeitern. Das positive Unternehmens-<br />
image bietet einen Wettbewerbsvorteil bei<br />
der Gewinnung von Personal. Auch haben<br />
Unternehmen Ansprüche auf externe Leis-<br />
tungen wie <strong>zum</strong> Beispiel Beratung durch die<br />
Integrationsämter oder die Unfallversicherungsträger.<br />
Unter Umständen sind bestimmte<br />
Maßnahmen sogar finanziell förderungswürdig.<br />
Nach § 84 Abs. 3 SGB IX können<br />
Rehabilitationsträger und Integrationsämter<br />
Arbeitgeber, die ein BEM einführen, durch<br />
eine Prämie oder einen Bonus fördern. Sollte<br />
es trotz aller Maßnahmen doch zu einer<br />
Kündigung kommen, wird durch das BEM<br />
rechtskonformes Handeln erreicht.<br />
15
Kapitel 5<br />
Umsetzung in der Praxis<br />
Etablierung des BEM im Betrieb<br />
Empfehlenswert ist die Einführung des BEM<br />
im Betrieb, bevor es <strong>zum</strong> Auftreten eines<br />
konkreten Falles kommt, um Missverständnisse<br />
und Verunsicherung der Mitarbeiter zu<br />
vermeiden. Die frühzeitige Entwicklung und<br />
Etablierung eines systematischen BEM und<br />
die ausführliche Information der Belegschaft<br />
über das Vorgehen können grundsätzliches<br />
Vertrauen in das Verfahren schaffen und den<br />
Abschluss einer entsprechenden Betriebsvereinbarung<br />
erleichtern.<br />
Die Unternehmensleitung sollte gemeinsam<br />
mit der Mitarbeitervertretung diese Informationen<br />
persönlich kommunizieren, um deutlich<br />
zu machen, dass sie diese Maßnahme<br />
mitträgt. Die so informierten Mitarbeiter werden<br />
nach längerer Arbeitsunfähigkeit nicht<br />
von einem Angebot zur Unterstützung der<br />
Wiedereingliederung überrascht. Mit einem<br />
sorgfältig formulierten Einladungsschreiben,<br />
an einem BEM-Verfahren teilzunehmen,<br />
kann der betroffene Mitarbeiter dieses Angebot<br />
eher als präventive Unterstützung begreifen.<br />
Ohne entsprechende Vorbereitung<br />
könnten betroffene Mitarbeiter das Angebot<br />
als Kontrolle und Zweifel an einer tatsächlich<br />
noch bestehenden Arbeitsunfähigkeit empfinden<br />
oder be<strong>für</strong>chten sogar, dass die im<br />
Rahmen des BEM erhobenen Informationen<br />
der Vorbereitung einer krankheitsbedingten<br />
Kündigung dienen.<br />
16<br />
Die Ausgestaltung des BEM muss sich an<br />
den Gegebenheiten des jeweiligen Betriebes<br />
orientieren. So wird sie in einem Großbetrieb<br />
anders aussehen als in kleinen und mittleren<br />
Unternehmen (KMU).<br />
In einem Großbetrieb ist die Installierung<br />
eines Integrationsteams mit regelmäßigen<br />
Treffen sinnvoll und machbar, <strong>für</strong> KMU ist<br />
eine weniger aufwendige Vorgehensweise<br />
erforderlich.<br />
BEM und Datenschutz<br />
Datenschutz ist von außerordentlicher<br />
Bedeutung, weil sensible Daten im Rahmen<br />
eines BEM anfallen. Sie sind einer größeren<br />
Zahl von Beteiligten innerhalb und außerhalb<br />
des Betriebes zugänglich. Das <strong>für</strong> die<br />
Durchführung des BEM-Prozesses im Betrieb<br />
unabdingbare Vertrauen der Mitarbeiter ist<br />
nur dann gewährleistet, wenn diese sicher<br />
sein können, dass ihre Daten nicht an Unbefugte<br />
geraten oder <strong>für</strong> andere als im BEM<br />
vorgesehene Zwecke missbraucht werden.<br />
Dieses sensible Thema muss deshalb im<br />
Rahmen der Etablierung eines BEM sorgfältig<br />
und schriftlich, <strong>zum</strong> Beispiel in einer entsprechenden<br />
Betriebsvereinbarung, geregelt<br />
sein.<br />
Medizinische Daten können in der Akte des<br />
Betriebsarztes bleiben und brauchen den<br />
Akteuren des BEM in den meisten Fällen<br />
nicht offenbart zu werden. Die Anlage einer<br />
gesonderten BEM-Akte unabhängig von den<br />
Gesundheitsunterlagen des Betriebsarztes
ist regelmäßig erforderlich. Für die betrieblichen<br />
Planungen reicht in der Regel die<br />
Kenntnis der resultierenden Einschränkungen,<br />
die sich auf die Tätigkeit am bisherigen<br />
Arbeitsplatz auswirken. Die Beteiligten<br />
am BEM-Verfahren wie die Mitglieder des<br />
Integrationsteams und der Vorgesetzte des<br />
betroffenen Mitarbeiters sind <strong>zum</strong> Schutz<br />
der personenbezogenen Daten des Beschäftigten<br />
zu verpflichten. Der Datenschutz ist<br />
bei der Auswahl des Arbeitgebervertreters<br />
<strong>für</strong> das Integrationsteam besonders relevant.<br />
Um Interessenkonflikte zu vermeiden,<br />
sollte der Arbeitgebervertreter nicht aus der<br />
Personalabteilung stammen und nicht mit<br />
Personalentscheidungen betraut sein. Dann<br />
kann auch der Arbeitgebervertreter gegenüber<br />
dem Arbeitgeber und der Personalabteilung<br />
bezüglich der personenbezogenen<br />
Daten des einzugliedernden Mitarbeiters zur<br />
Verschwiegenheit verpflichtet werden.<br />
In die Personalakte gehören lediglich<br />
folgende Einträge: Das Einladungsschreiben<br />
des Arbeitgebers an den betroffenen<br />
Mitarbeiter, die Zustimmung oder Ablehnung<br />
des Mitarbeiters zu einem BEM-Verfahren<br />
und die Tatsache, dass ein BEM-Verfahren<br />
durchgeführt wurde. Zudem werden in der<br />
Personalakte die durchgeführten Maßnahmen<br />
zur Wiedereingliederung sowie<br />
Zeitpunkt und Ergebnis der Beendigung des<br />
BEM-Verfahrens dokumentiert. Alle anderen<br />
Informationen und Erkenntnisse, die im<br />
Rahmen des Verfahrens gesammelt wurden,<br />
werden in der gesonderten BEM-Akte wie<br />
Personalunterlagen separat unter Verschluss<br />
aufbewahrt.<br />
BEM als ergebnisoffenes Verfahren<br />
In Gesprächen mit Betroffenen muss deutlich<br />
gemacht werden, dass BEM grundsätzlich<br />
ein ergebnisoffenes Verfahren ist. Es<br />
erhöht zwar die Chancen einer erfolgreichen<br />
Wiedereingliederung lange erkrankter Mitarbeiter<br />
deutlich, kann aber keine Garantie<br />
da<strong>für</strong> liefern. Dieser Tatsache müssen sich<br />
alle Mitwirkenden bewusst sein. Der Wiedereingliederungsplan<br />
muss bei Bedarf an den<br />
Fortschritt und die Genesung des einzugliedernden<br />
Mitarbeiters angepasst werden.<br />
Zeitliche Veränderungen des Plans erfordern<br />
eine Abstimmung mit dem Arbeitgeber und<br />
dem Leistungsträger der Wiedereingliederung.<br />
Führungskräfte von den Vorteilen<br />
eines BEM überzeugen<br />
Ein erfolgreiches BEM ist nur dann möglich,<br />
wenn die Führungskräfte des Betriebes von<br />
seinen Vorteilen überzeugt sind. Dazu ist<br />
eine umfassende Information der Führungskräfte<br />
über Ziele und Ablauf des Verfahrens<br />
erforderlich. Schulungen können hier das<br />
notwendige Verständnis schaffen, sie sollten<br />
nach Möglichkeit durch Praxisberichte<br />
anderer Führungskräfte, die bereits Mitarbeiter<br />
erfolgreich wiedereingegliedert haben,<br />
ergänzt werden.<br />
17
Kapitel 6<br />
Wie kann der Betriebsarzt den<br />
Einzelfall begleiten?<br />
Es bietet sich an, folgende Themen bereits<br />
im Rahmen der Etablierung eines Eingliederungsmanagements<br />
zu klären, um die spätere<br />
betriebsärztliche Planung und Begleitung<br />
einer Wiedereingliederung im Einzelfall<br />
zu erleichtern.<br />
Die Personalabteilung ist zunächst von den<br />
Vorteilen einer frühzeitigen Einbindung<br />
des Betriebsarztes zu überzeugen. Für die<br />
sorgfältige Planung einer Wiedereingliederung<br />
werden mindestens mehrere Wochen,<br />
in manchen Fällen mehrere Monate benötigt,<br />
bis eine Wiedereingliederung beginnen<br />
kann. Ein frühzeitiges betriebsärztliches<br />
Gespräch mit dem Betroffenen bietet die<br />
Chance, unter Umständen noch nicht<br />
begonnene Rehabilitationsmaßnahmen zu<br />
beschleunigen und die Notwendigkeit einer<br />
zusätzlichen berufsbezogenen Rehabilitation<br />
zu prüfen. Neben der Anforderung von<br />
ärztlichen Unterlagen und der Erstellung<br />
eines Leistungsprofils führt insbesondere<br />
die Beantragung technischer Hilfsmittel zur<br />
Anpassung des Arbeitsplatzes zu manchmal<br />
monatelangen Wartezeiten bis zu deren<br />
Genehmigung.<br />
BEM ist ein Anlass <strong>für</strong> die betriebsspezifische<br />
Betreuung nach der DGUV Vorschrift 2.<br />
Das Budget <strong>für</strong> die betriebsärztliche Planung<br />
und Begleitung einer Wiedereingliederung<br />
ist im Vorfeld abzusprechen. In der Regel vergrößert<br />
sich der Zeitaufwand <strong>für</strong> die Planung<br />
der Wiedereingliederung mit der Dauer der<br />
Arbeitsunfähigkeit. Eine genaue Abschät-<br />
18<br />
zung kann der Betriebsarzt jedoch erst nach<br />
einem ersten Gespräch mit dem Mitarbeiter<br />
vornehmen.<br />
Der Betriebsarzt benötigt Informationen,<br />
wer in der Region z. B. technische Hilfsmittel,<br />
Arbeitsassistenz oder psychosoziale<br />
Unterstützung anbietet und dazu berät. Die<br />
gemeinsamen Servicestellen, die Integra-<br />
tionsfachdienste, die örtlichen Arbeitsagenturen<br />
sowie gegebenenfalls ambulante Reha-<br />
Einrichtungen können wertvolle Hinweise<br />
liefern.<br />
Es bietet sich an, <strong>zum</strong> Beispiel durch die<br />
Personalabteilung bereits im Rahmen der<br />
Etablierung eines BEM bei den Trägern der<br />
Rehabilitation und anderen Leistungsträgern<br />
die Ansprechpartner <strong>für</strong> den Betrieb<br />
zu erfragen, um im Einzelfall direkt mit der<br />
zuständigen Person in Kontakt treten zu<br />
können. Eine Übersicht hierzu bietet der<br />
<strong>Leitfaden</strong> „Wiedereingliederung“ des VDBW<br />
(siehe Anhang).<br />
Phasen der Begleitung<br />
im Einzelfall<br />
Vertrauen des Betroffenen gewinnen<br />
Auch wenn der Mitarbeiter bereits Informationen<br />
<strong>zum</strong> BEM seitens der Personalabteilung<br />
schriftlich oder in einem persönlichen<br />
Gespräch erhalten hat, sollte der Betriebsarzt<br />
in seinem Gespräch mit dem Mitarbeiter<br />
unter vier Augen noch einmal erläutern,<br />
welche Vorteile Maßnahmen der Wiederein-
gliederung <strong>für</strong> den Mitarbeiter bieten und<br />
welche weiteren Schritte zur Planung der<br />
Wiedereingliederung erforderlich sind. Der<br />
Hinweis, dass der Mitarbeiter seine Einwilligung<br />
in das BEM-Verfahren jederzeit wider-<br />
rufen kann, fördert dessen Vertrauen.<br />
Unabdingbar <strong>für</strong> das Vertrauen des Mitarbeiters<br />
ist die Zusicherung des Betriebsarztes,<br />
dass alle medizinischen Angaben selbstverständlich<br />
der ärztlichen Schweigepflicht<br />
unterliegen und der Mitarbeiter „Herr des<br />
Verfahrens“ bleibt.<br />
In diesem Zusammenhang bietet es sich an,<br />
alle schriftlichen Empfehlungen <strong>zum</strong> Einsatz<br />
des Mitarbeiters während und nach der Wiedereingliederung<br />
vor einer Weitergabe an die<br />
Firma mit dem Mitarbeiter abzustimmen.<br />
Erstellung eines Fähigkeitsprofils<br />
des Mitarbeiters<br />
Anhand der vorliegenden Berichte und der<br />
Untersuchung des Betroffenen bildet ein<br />
vom Betriebsarzt in Abstimmung mit dem<br />
behandelnden Arzt erstelltes Fähigkeitsprofil<br />
des Betroffenen, das mit dem betrieblichen<br />
Anforderungsprofil abzugleichen ist, die<br />
Grundlage <strong>für</strong> die weiteren betrieblichen<br />
Planungen. Die Betonung der verbliebenen<br />
Fähigkeiten und Stärken stärkt dabei das<br />
oft durch die lange Erkrankung reduzierte<br />
Selbstvertrauen der Betroffenen.<br />
Klärung der Anforderungen am Arbeitsplatz<br />
und Vergleich mit dem Leistungsprofil<br />
Bei körperlichen Einschränkungen des<br />
Betroffenen und körperlich schwerer Arbeit<br />
oder manuellen Tätigkeiten bietet sich eine<br />
gemeinsame Arbeitsplatzbegehung mit<br />
dem Betroffenen, dem Vorgesetzten und der<br />
Sicherheitsfachkraft an, um notwendige Anpassungen<br />
des Arbeitsplatzes, den Einsatz<br />
spezieller Hilfsmittel oder die vorübergehende<br />
Einschränkung bestimmter Tätigkeiten zu<br />
erörtern sowie ggf. den Plan zur stufenweisen<br />
Wiedereingliederung entsprechend zu<br />
modifizieren.<br />
Bei Einschränkungen des Betroffenen, <strong>zum</strong><br />
Beispiel Verminderung der Konzentrationsfähigkeit,<br />
der Ausdauer oder der Kommunikationsfähigkeit,<br />
ist eine detaillierte<br />
Besprechung der Arbeitsorganisation und<br />
der Aufgaben mit dem Vorgesetzten und dem<br />
Betroffenen erforderlich.<br />
Bei komplexen Einschränkungen oder<br />
Arbeitstätigkeiten wird der Vorgesetzte des<br />
betroffenen Mitarbeiters um die Erstellung<br />
eines Anforderungsprofils des Arbeitsplatzes<br />
gebeten. Die Beschreibung gleicher Kriterien<br />
im Anforderungs- und Leistungsprofil<br />
erleichtert deren Abgleich erheblich. Bei leistungsgewandelten<br />
Mitarbeitern hinsichtlich<br />
geistiger oder seelischer Fähigkeiten bietet<br />
sich das Iga-, IMBA- oder MELBA-Verfahren<br />
an. Einzelheiten enthält Tabelle 3 (Seite 20).<br />
Wenn eine Wiedereingliederung am alten<br />
Arbeitsplatz nicht in Frage kommt, bietet der<br />
Vergleich des Leistungsprofils mit den Anforderungsprofilen<br />
der in Frage kommenden<br />
Arbeitsplätze optimale Voraussetzungen,<br />
um den am besten geeigneten alternativen<br />
Arbeitsplatz <strong>für</strong> den Mitarbeiter zu finden.<br />
Die Vorstellungen, Ziele und Lösungsideen<br />
des Mitarbeiters sollten in diesem Prozess<br />
berücksichtigt werden.<br />
19
igaCheck igaCheck ist ein Instrument, mit dem die beruflichen<br />
Anforderungen, Belastungen und Gefährdungen<br />
in jeder Branche und <strong>für</strong> jede Tätigkeit<br />
systematisch erfasst werden können. IgaCheck<br />
liegt in einer Kurzversion mit 30 und einer Detailversion<br />
mit 80 Fragen vor.<br />
IMBA IMBA ist ein Instrument zur Förderung der Eingliederung<br />
von Behinderten in das Arbeitsleben.<br />
Es dient in der Arbeitstherapie bzw. in der tätigkeitsorientierten<br />
Rehabilitation als Instrument<br />
zur Qualitätssicherung. Anmeldung und spezielle<br />
Software erforderlich.<br />
MELBA MELBA erstellt psychologische Merkmalprofile<br />
zur Eingliederung Behinderter in Arbeit. In dem<br />
Verfahren werden die Fähigkeiten einer Person<br />
und die Anforderungen einer Tätigkeit in einem<br />
Fähigkeits- und Anforderungsprofil dokumentiert.<br />
Dazu stellt das Verfahren ein Fähigkeits- und ein<br />
Anforderungsprofil bereit. Der Vergleich dieser<br />
beiden Profile soll eine fähigkeitsadäquate Platzierung<br />
ermöglichen. Anmeldung und spezielle<br />
Software erforderlich.<br />
Beschaffung von Hilfsmitteln<br />
Die Frage nach der Bereitstellung und<br />
Kostenübernahme <strong>für</strong> spezielle Arbeitsmittel<br />
richtet sich an den zuständigen Träger der<br />
Rehabilitation, ggf. auch an das Integrationsamt.<br />
In diesem Zusammenhang ist das<br />
Aufstockungsverbot zu beachten.<br />
Zum Erhalt des Arbeitsplatzes sind je nach<br />
zurückgelegten versicherungspflichtigen Zeiten<br />
gesetzlicher Krankenversicherungs- oder<br />
Rentenversicherungsträger des Betroffenen<br />
zuständig, bei der Wiedereingliederung<br />
nach einem Arbeitsunfall oder bei einer<br />
Berufskrankheit der zuständige gesetzliche<br />
Unfallversicherungsträger.<br />
Sofern ein Grad der Behinderung bei dem<br />
Betroffenen anerkannt wurde, kann auch<br />
das Integrationsamt Leistungen erbringen,<br />
20<br />
Tabelle 3:<br />
Instrumente zur Wieder-<br />
eingliederung<br />
wenn kein anderer Leistungsträger die<br />
Kosten übernimmt. Für Beamte und sonstige<br />
Menschen ohne sozialversicherungspflichtige<br />
Zeiten ist das Integrationsamt immer<br />
zuständig. Die technische Beratung der<br />
Integrationsfachdienste kann in jedem Fall<br />
wertvolle Hinweise zur Auswahl geeigneter<br />
Hilfsmittel geben.<br />
Wichtig ist die frühzeitige Beantragung von<br />
Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben<br />
mit einem Kostenvoranschlag des benötigten<br />
Hilfsmittels, da vor der Bestellung die<br />
Entscheidung des Leistungsträgers ab-<br />
gewartet werden muss. Die Fristen gemäß<br />
SGB IX sind zur Vermeidung von Nachteilen<br />
<strong>für</strong> den Betroffenen kurz gehalten, der zweite<br />
eingeschaltete Reha-Träger ist in jedem Fall<br />
entscheidungspflichtig, unabhängig von<br />
seiner tatsächlichen Zuständigkeit.
Planung der Wiedereingliederung mit den<br />
betrieblichen Akteuren<br />
Bei der Besprechung im Integrationsteam<br />
oder mit dem Vorgesetzten sollte dem betroffenen<br />
Mitarbeiter immer seine Teilnahme<br />
angeboten werden. Die Besprechung von<br />
medizinischen Aspekten über die aus der<br />
Erkrankung resultierenden Einschränkungen<br />
hinaus ist in der Regel entbehrlich. Sollen<br />
medizinische Angaben trotzdem besprochen<br />
werden, ist dies nur nach schriftlicher<br />
Entbindung des Betriebsarztes von seiner<br />
ärztlichen Schweigepflicht durch den<br />
Mitarbeiter möglich. Die Entbindung von<br />
der Schweigepflicht kann sich auch auf nur<br />
einzelne Informationen beziehen. In diesen<br />
Fällen sollte der Mitarbeiter unbedingt an<br />
der Besprechung teilnehmen, um sicher zu<br />
sein, dass nicht mehr erörtert wird als vorher<br />
besprochen.<br />
Bei der zeitlichen Planung der Wiedereingliederung<br />
sind neben arbeitsorganisatorischen<br />
Belangen auch Behandlungstermine des<br />
Mitarbeiters und z. B. die Fahrtzeiten <strong>zum</strong><br />
Arbeitsplatz zu berücksichtigen.<br />
Begleitung während der Wieder-<br />
eingliederung<br />
Vor Beginn des BEM sollte der Arbeitsbereich<br />
des betroffenen Mitarbeiters über Ablauf und<br />
Inhalte informiert werden. Der Mitarbeiter<br />
ist während der stufenweisen Wiedereingliederung<br />
gemäß SGB V weiterhin krankgeschrieben<br />
und erhält keinen Lohn von<br />
seinem Arbeitgeber. Es besteht auch kein<br />
Anspruch des Unternehmers auf bestimmte<br />
Arbeitsleistungen. Stattdessen soll der Mitarbeiter<br />
testen, welche Tätigkeiten bereits<br />
gut verrichtet werden können und <strong>für</strong> welche<br />
Arbeiten vielleicht unterstützende Hilfsmittel<br />
erforderlich sind. Deshalb ist der Wiedereingliederungsplan<br />
nicht nur hinsichtlich<br />
der Arbeitszeit, sondern bei Bedarf auch<br />
hinsichtlich der Arbeitsschwere gestaffelt.<br />
Diese Aufklärung der Abteilung beugt einer<br />
Überforderung des betroffenen Mitarbeiters<br />
durch zu hohe kollegiale Ansprüche vor.<br />
Arbeitgeber und Mitarbeiter müssen wissen,<br />
dass der vorläufige Wiedereingliederungsplan<br />
jederzeit an die Genesung angepasst<br />
werden kann und grundsätzlich nicht zeitlich<br />
befristet ist und die Wiedereingliederung auf<br />
keinen Fall den Heilungsverlauf behindern<br />
darf. Viele Mitarbeiter neigen nach langen<br />
Zeiten der Arbeitsunfähigkeit im Rahmen<br />
einer Wiedereingliederung zu einem übermäßigen<br />
Engagement und beachten Signale<br />
ihres Körpers wie eine Beschwerdezunahme<br />
während der Wiedereingliederung nicht<br />
ausreichend.<br />
Neben einem verbindlichen Wiedervorstellungstermin<br />
beim Betriebsarzt vor der nächsten<br />
Belastungsstufe sollte der Mitarbeiter<br />
aufgefordert werden, sich bei Zunahme der<br />
Beschwerden umgehend an seinen Betriebsarzt<br />
zu wenden.<br />
Evaluation nach der Wieder-<br />
eingliederung<br />
Um die Prozesse <strong>für</strong> die Zukunft zu optimie-<br />
ren, bietet sich eine Befragung des Betroffenen<br />
und seines Vorgesetzten nach der<br />
Wiedereingliederung an, wie sie die Eingliederung<br />
erlebt haben und ob Erwartungen<br />
oder Wünsche an den Betriebsarzt unerfüllt<br />
geblieben sind.<br />
21
Kapitel 7<br />
Übersicht der Handlungsschritte<br />
im BEM-Verfahren<br />
22<br />
Handlung Wer und wie? Bemerkungen<br />
1. Feststellung einer<br />
Ar beitsunfähigkeit von<br />
mehr als 6 Wo chen innerhalb<br />
der letzten<br />
12 Monate<br />
2. Kontakt <strong>zum</strong> betroffenen<br />
Mitarbeiter<br />
herstellen und Informationen<br />
<strong>zum</strong> BEM<br />
geben<br />
3. Erstgespräch mit dem<br />
Betroffenen<br />
Personalabteilung,<br />
in kleinen Betrieben die<br />
Ge schäftsleitung<br />
In größeren Betrieben:<br />
Perso nalabteilung mit<br />
ei nem wohlwol lenden<br />
Schreiben an den Mitarbeiter<br />
und Hilfsangeboten.<br />
In kleinen Betrieben:<br />
Vorgesetzter oder<br />
Geschäftslei tung eher mit<br />
ei nem persönli chen oder<br />
fernmündlichen Ge spräch.<br />
Dieses persönliche Gespräch<br />
kann je nach betrieblicher<br />
Fest legung<br />
durch Personalabteilung,<br />
Vorgesetzten, ein Mitglied<br />
des Integrationsteams oder<br />
den Be triebsarzt erfolgen.<br />
Im Einzelfall kann es sinnvoll sein,<br />
be reits vor dem Ablauf der 6 Wochen<br />
Maßnah men des BEM anzubieten.<br />
Um die betroffenen Mitarbeiter mit<br />
die sen Hilfsangeboten nicht zu überraschen<br />
und zu verunsi chern, sollte die<br />
Belegschaft be reits grundsätzlich über<br />
das Be stehen ei nes BEM und den Verfahrensablauf<br />
im Einzelfall infor miert<br />
sein.<br />
Das Vorgehen beim BEM und die Vorteile<br />
<strong>für</strong> den Mitarbeiter werden erläutert,<br />
auf Freiwillig keit seitens des Mitarbeiters<br />
und Datenschutz hingewiesen.<br />
Ziele und Per spektiven des Mitarbei ters<br />
werden erfragt und er / sie wird um<br />
Einwilligung in ein BEM-Verfahren gebeten.<br />
4. Wenn der Mitarbeiter ein BEM-Verfahren ablehnt, enden die Maßnahmen an dieser Stelle.<br />
Dies wird in der Personalakte dokumentiert. Der Mitarbeiter kann später seine Entscheidung<br />
ändern und Maß nahmen des BEM wünschen, muss dann jedoch damit rechnen, dass einige<br />
Maßnahmen später viel leicht nicht mehr umsetzbar sind. Wenn der Mitarbeiter einem BEM-<br />
Verfahren zustimmt, folgen die nächsten Handlungs schritte:<br />
5. Erhebung der relevantenKrankheitsdaten<br />
zur Er stellung<br />
eines Leistungspro fils,<br />
Erkennung wei teren<br />
Reha-Bedarfes<br />
Durch den Betriebsarzt in<br />
einem vertraulichen Gespräch<br />
mit dem Mitarbeiter<br />
und gegebenenfalls<br />
– nach Entbin dung von<br />
der Schweige pflicht –<br />
durch Bera tung mit den<br />
behandelnden Ärz ten;<br />
bei Bedarf Einleitung oder<br />
Beschleunigung weiterer<br />
Reha-Maßnahmen<br />
Die sensiblen medizinischen Da ten<br />
blei ben in der betriebsärztli chen Akte<br />
und un terliegen der Schweigepflicht.<br />
Für die wei tere betriebliche Planung<br />
reicht in der Re gel das Leistungsprofil<br />
mit den verbliebe nen Fähigkeiten und<br />
Stärken sowie den <strong>für</strong> den Arbeitsplatz<br />
relevanten Einschrän kungen.
Handlung Wer und wie? Bemerkungen<br />
6. Erstellung eines Anforderungsprofils<br />
des<br />
Ar beitsplatzes<br />
7. Umsetzung der Maßnahmen<br />
8. Begleitung der<br />
Wie dereingliederung<br />
9. Evaluation nach Abschluss<br />
der Wiedereingliederung<br />
Durch den Vorgesetzten,<br />
evtl. in einer gemeinsamen<br />
Begehung oder Gespräch<br />
mit dem Be triebsarzt<br />
und gegebenenfalls der<br />
Fachkraft <strong>für</strong> Arbeitssicherheit<br />
Je nach Art der Maßnah me:<br />
<strong>zum</strong> Beispiel Anpassung<br />
des Arbeits platzes oder<br />
Ange bot von Quali fizierungsmaßnahmen<br />
durch<br />
den Unternehmer; Beantragung<br />
ex terner Leistungen<br />
durch den Un ternehmer mit<br />
Un terstützung des Betriebsarztes.<br />
Einleitung einer beruflichen<br />
Reha-Maßnahme<br />
durch den Betriebsarzt<br />
in Ab stimmung mit den behandelnden<br />
Ärzten.<br />
Der Betriebsarzt betreut die<br />
Be troffenen auch wäh rend<br />
der Wie dereingliederung<br />
durch Kontakt im Rahmen<br />
regelmäßiger Ter mine oder<br />
bei Bedarf. Er kann den<br />
Plan bei Be darf an den Heilungsverlauf<br />
anpassen, bei<br />
zeitli chen Veränderungen<br />
mit Zustim mung der<br />
Beteiligten der Wiedereingliederung.<br />
Zum Beispiel durch das<br />
Integrati onsteam oder die<br />
Personalabtei lung: Welche<br />
Er fahrungen kön nen <strong>für</strong><br />
die Optimierung künftiger<br />
BEM-Verfahren genutzt<br />
werden? Sind Maßnahmen<br />
zur Verbesse rung der Arbeitsbedingungen<br />
<strong>für</strong> alle<br />
Beschäftigten ableitbar?<br />
Der betroffene Mitarbeiter kann an<br />
der Be gehung oder dem Ge spräch auf<br />
Wunsch teilnehmen. Anforderungs- und<br />
Leistungs profil sollten <strong>zum</strong> besseren<br />
Ver gleich die gleichen Kriterien beschreiben.<br />
Die Beantragung von Leistungen zur<br />
Teil habe am Arbeitsleben muss frühzeitig<br />
er folgen, da die Entscheidung des<br />
Leis tungsträgers vor der Bestellung <strong>zum</strong><br />
Bei spiel ei nes speziellen Arbeits mittels<br />
abzu warten ist. Für Schwerbe hinderte<br />
oder diesen gleichgestellte Mit arbeiter<br />
bieten die Integrationsfach dienste<br />
umfangreiche Beratung zu möglichen<br />
Hilfestel lungen und Leistun gen des Integrationsamtes<br />
an.<br />
Der Wiedereingliederungsplan entspricht<br />
zunächst immer nur einer vorläufigen<br />
Ab schätzung und kann im<br />
Ver lauf angepasst werden. Vor Beginn<br />
der Wiedereingliede rung sollte ein<br />
erster Termin zur Bespre chung des<br />
Verlaufs <strong>zum</strong> Beispiel vor der nächsten<br />
Belas tungsstufe mit dem Be triebsarzt<br />
verein bart werden.<br />
Im Rahmen der Evaluation sollte auch<br />
der betroffene Mitarbeiter und der Vorgesetzte<br />
zu seiner Einschätzung des<br />
Verlaufs be fragt werden.<br />
Insbesondere bei arbeitsbeding ten<br />
Ursa chen der Arbeitsunfä higkeit stellt<br />
sich die Frage nach einer allgemeinen<br />
Verbesse rung der Arbeitsbedingungen.<br />
23
Anhang<br />
Nützliche Internetlinks<br />
Rechtsfragen<br />
Arbeitsrecht http://www.arbeitsrecht.de<br />
Arbeitsrecht und Sozialrecht http://www.ausportal.de<br />
Schwerbehindertenrecht<br />
mit Gerichtsentscheidungen http://www.bezirk-oberbayern.de<br />
Sozialpolitische Informationen http://www.sozialpolitik-aktuell.de<br />
Hilfen <strong>für</strong> die Praxis<br />
Bundesagentur <strong>für</strong> Arbeit http://www.agentur.de<br />
Bundesarbeitsgemeinschaft<br />
der Integrationsämter http://www.integrationsaemter.de<br />
Bundesarbeitsgemeinschaft<br />
<strong>für</strong> Rehabilitation http://www.bar-frankfurt.de<br />
Deutsche Rentenversicherung http://www.deutsche- rentenversicherung-bund.de<br />
Deutsches Netzwerk <strong>für</strong> betriebliche<br />
Gesundheitsförde rung (DNBGF) http://www.dnbgf.de/index.php?id=218<br />
Gemeinsame Servicestelle http://www.gemeinsame- servicestellen.de<br />
igaCheck http://www.iga-info.de<br />
IMBA http://www.imba.de<br />
Initiative Gesundheit und Arbeit<br />
(IGA) – Betriebliches<br />
Ein gliederungsmanagement http://www.iga-info.de/betriebliche-eingliederung.html<br />
MELBA http://www.melba.de<br />
Verband Deutscher Betriebs- und<br />
Werksärzte e.V. (VDBW) –<br />
Leit faden Wiedereingliederung http://www.vdbw.de<br />
Zentrum Bayern, Familie und Soziales http://www.zbfs.bayern.de/integra tionsamt/<br />
eingliederungsmanage ment/index.html<br />
24