Leitfaden für Betriebsärzte zum Betrieblichen ...

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25.08.2013 Aufrufe

Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V. (DGUV) Mittelstraße 51 10117 Berlin Telefon: 030 288763800 Fax: 030 288763808 E-Mail: info@dguv.de Internet: www.dguv.de Ausschuss „Arbeitsmedizin“ der DGUV Leitfaden für Betriebsärzte zum Betrieblichen Eingliederungsmanagement

Deutsche Gesetzliche<br />

Unfallversicherung e.V. (DGUV)<br />

Mittelstraße 51<br />

10117 Berlin<br />

Telefon: 030 288763800<br />

Fax: 030 288763808<br />

E-Mail: info@dguv.de<br />

Internet: www.dguv.de<br />

Ausschuss „Arbeitsmedizin“<br />

der DGUV<br />

<strong>Leitfaden</strong> <strong>für</strong> <strong>Betriebsärzte</strong><br />

<strong>zum</strong> <strong>Betrieblichen</strong><br />

Eingliederungsmanagement


<strong>Leitfaden</strong> <strong>für</strong> <strong>Betriebsärzte</strong><br />

<strong>zum</strong> <strong>Betrieblichen</strong><br />

Eingliederungsmanagement<br />

1


Verfasser: Arbeitskreis 4.1 „Betriebsärztliche Tätigkeit“<br />

des Ausschusses „Arbeitsmedizin“ der DGUV<br />

Broschürenversand: bestellung@dguv.de<br />

Publikationsdatenbank: www.dguv.de/publikationen<br />

Herausgeber: Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV)<br />

Mittelstraße 51 D – 10117 Berlin<br />

Telefon: 030 288763800<br />

Telefax: 030 288763808<br />

Internet: www.dguv.de<br />

E-Mail: info@dguv.de<br />

– August 2011 –<br />

Satz und Layout: Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV)<br />

Umschlagfoto: © Engine Images – Fotolia.com<br />

Druck: Medienhaus Plump, Rheinbreitbach<br />

ISBN: 978-3-86423-002-8<br />

(ISBN online: 978-3-86423-003-5)<br />

2


Kurzfassung<br />

<strong>Leitfaden</strong> <strong>für</strong> <strong>Betriebsärzte</strong> <strong>zum</strong> Betrieb-<br />

lichen Eingliederungsmanagement<br />

Betriebliches Eingliederungsmanagement<br />

(BEM) soll arbeitsunfähige Beschäftigte nach<br />

länger andauernder Krankheit im Rahmen<br />

eines ärztlich überwachten Stufenplans<br />

schrittweise an die volle Arbeitsbelastung<br />

am bisherigen Arbeitsplatz heranführen. So<br />

kann der Übergang zur vollen Berufstätig-<br />

keit erleichtert und zukünftiger Arbeitsunfähigkeit<br />

vorgebeugt werden. Die stufenweise<br />

Wiedereingliederung ist ein vielfach<br />

eingesetztes und erfolgreiches Verfahren im<br />

<strong>Betrieblichen</strong> Eingliederungsmanagement.<br />

Besonders <strong>Betriebsärzte</strong>n bieten sich in<br />

diesem Prozess sehr viele Möglichkeiten,<br />

die Beschäftigten zu unterstützen. Dadurch<br />

werden die Chancen <strong>für</strong> eine erfolgreiche<br />

Wiedereingliederung erhöht.<br />

Abstract<br />

Guidelines for Company Doctors on<br />

Company Reintegration Management<br />

Company Reintegration Management<br />

[Betriebliches Eingliederungsmanagement<br />

(BEM)] is designed to gradually reintroduce<br />

employees who have been incapable of<br />

work to the full demands of working life in<br />

their previous job after a long-lasting illness,<br />

within the scope of a medically supervised<br />

step-by-step plan. This can facilitate the transition<br />

back to full employment and prevent<br />

future incapacity to work. Gradual reintegration<br />

is a much-used and successful method<br />

in Company Reintegration Management.<br />

This process offers company doctors in particular<br />

many means of supporting employees.<br />

This increases the chances for successful<br />

reintegration.<br />

3


Resumée<br />

Guide destiné aux médecins du travail<br />

concernant la réintégration professionnelle<br />

La gestion de la réintégration professionnelle<br />

(Betriebliches Eingliederungsmanagement<br />

– BEM) consiste à accompagner les<br />

employés en incapacité de travail suite à une<br />

longue maladie, dans la reprise de leurs tâches<br />

au poste qu’ils occupaient jusqu’alors,<br />

dans le cadre d’un programme progressif<br />

sous surveillance médicale. Ce programme<br />

permet de faciliter la transition vers l’activité<br />

professionnelle complète et d’éviter toute<br />

future incapacité de travail. La réintégration<br />

progressive est un processus appliqué à<br />

multiples reprises avec succès dans la gestion<br />

de la réintégration professionnelle. Au<br />

cours de ce processus, de nombreuses possibilités<br />

s’offrent aux médecins du travail, en<br />

particulier, pour soutenir les employés. Les<br />

chances de réussite de la réintégration sont<br />

ainsi optimisées.<br />

4<br />

Resumen<br />

Guía de orientación para médicos de empresa<br />

sobre la gestión de la reinserción laboral<br />

La gestión de la reinserción laboral (BEM,<br />

por sus siglas en alemán) tiene por objeto<br />

la reincorporación de aquellos empleados<br />

que durante un prolongado período de baja<br />

por enfermedad hayan estado incapacitados<br />

para el trabajo y necesiten ir adaptándose<br />

paulatinamente, en el marco de un plan<br />

escalonado con supervisión médica, a la<br />

plena actividad en sus anteriores puestos de<br />

trabajo. De esta manera, se puede facilitar al<br />

trabajador la transición a la jornada laboral<br />

completa previniendo a la vez la incapacidad<br />

laboral futura. La reincorporación progresiva<br />

es un procedimiento frecuentemente<br />

utilizado y de gran éxito en la gestión de<br />

la reinserción laboral. Especialmente a los<br />

médicos de empresa se les ofrecen en este<br />

proceso muchas posibilidades para poder<br />

apoyar a los empleados, aumentando así el<br />

éxito de la reinserción laboral.


Inhalt<br />

Seite<br />

Zielgruppe und Ziele des <strong>Leitfaden</strong>s .............................................. 7<br />

Kapitel 1 Rechtsgrundlagen .......................................................................... 8<br />

Kapitel 2 Was umfasst Betriebliches Eingliederungsmanagement? ............... 9<br />

Kapitel 3 Die Rolle des Betriebsarztes .......................................................... 12<br />

Kapitel 4 Vorteile des BEM <strong>für</strong> den Betrieb .................................................... 15<br />

Kapitel 5 Umsetzung in der Praxis ................................................................ 16<br />

Kapitel 6 Wie kann der Betriebsarzt den Einzelfall begleiten? ....................... 18<br />

Kapitel 7 Übersicht der Handlungsschritte im BEM-Verfahren ....................... 22<br />

Anhang Nützliche Internetlinks ................................................................... 24<br />

5


Zielgruppe und Ziele des <strong>Leitfaden</strong>s<br />

Der <strong>Leitfaden</strong> wendet sich in erster Linie<br />

an <strong>Betriebsärzte</strong>, die einen Einstieg<br />

und praktische Hilfen <strong>für</strong> das Thema Wie-<br />

dereingliederung kranker Beschäftigter<br />

im Betrieb suchen, um aktiv diesen Prozess<br />

zu begleiten. Er bietet Argumentationshilfen<br />

<strong>für</strong> die Etablierung eines betrieblichen Eingliederungsmanagements,<br />

Hinweise <strong>für</strong> die<br />

praktische Umsetzung vorrangig in kleinen<br />

und mittleren Unternehmen und im Anhang<br />

ausgewählte Internetlinks.<br />

7


Kapitel 1<br />

Rechtsgrundlagen<br />

Seit Mai 2004 gelten ergänzende Vorschriften<br />

zur Prävention im Sozialgesetzbuch<br />

Neuntes Buch (SGB IX). In § 84 wird der<br />

Arbeitgeber aufgefordert, betriebliches<br />

Eingliederungsmanagement (BEM) unter be-<br />

8<br />

§ 84 Abs. 2 SGB IX<br />

stimmten Voraussetzungen durchzuführen.<br />

Ziele dieser Vorschrift sind, Arbeitsunfähigkeit<br />

zu überwinden, erneuter Arbeitsunfähigkeit<br />

vorzubeugen und den Arbeitsplatz des<br />

betroffenen Mitarbeiters zu erhalten.<br />

„Sind Beschäftigte innerhalb eines Jahres länger als sechs Wochen ununterbrochen<br />

oder wiederholt arbeitsunfähig, klärt der Arbeitgeber mit der zuständigen Interessenvertretung<br />

im Sinne des § 93, bei schwerbehinderten Menschen außerdem mit der<br />

Schwerbehindertenvertretung, mit Zustimmung und Beteiligung der betroffenen Person<br />

die Möglichkeiten, wie die Arbeitsunfähigkeit möglichst überwunden werden und<br />

mit welchen Leistungen oder Hilfen erneuter Arbeitsunfähigkeit vorgebeugt und der<br />

Arbeitsplatz erhalten werden kann (betriebliches Eingliederungsmanagement). Soweit<br />

erforderlich wird der Werks- oder Betriebsarzt hinzugezogen. Die betroffene Person<br />

oder ihr gesetzlicher Vertreter ist zuvor auf die Ziele des betrieblichen Eingliederungsmanagements<br />

sowie auf Art und Umfang der hier<strong>für</strong> erhobenen und verwendeten Daten<br />

hinzuweisen. Kommen Leistungen zur Teilhabe oder begleitende Hilfen im Arbeitsleben<br />

in Betracht, werden vom Arbeitgeber die örtlichen gemeinsamen Servicestellen oder<br />

bei schwerbehinderten Beschäftigten das Integrationsamt hinzugezogen. Diese wirken<br />

darauf hin, dass die erforderlichen Leistungen oder Hilfen unverzüglich beantragt und<br />

innerhalb der Frist des § 14 Abs. 2 Satz 2 erbracht werden. Die zuständige Interessenvertretung<br />

im Sinne des § 93, bei schwerbehinderten Menschen außerdem die Schwerbehindertenvertretung,<br />

können die Klärung verlangen. Sie wachen darüber, dass der<br />

Arbeitgeber die ihm nach dieser Vorschrift obliegenden Verpflichtungen erfüllt.“<br />

Die stufenweise Wiedereingliederung<br />

ist als Leistung der gesetzlichen Krankenkassen<br />

in § 74 SGB V beziehungsweise als<br />

Leistung aller Rehabilitationsträger in § 28<br />

SGB IX festgelegt. Die konkrete Ausgestaltung<br />

liegt in den Händen der jeweiligen<br />

Akteure und ist wichtiger Bestandteil<br />

betriebsärztlichen Handelns, da nur der<br />

Betriebsarzt die Anforderungen der<br />

Tätigkeit und die aktuell vorhandenen<br />

Fähigkeiten aus medizinischer Sicht zur<br />

Deckung bringen kann.


Kapitel 2<br />

Was umfasst Betriebliches<br />

Eingliederungsmanagement?<br />

BEM ist ein Teil des betrieblichen Gesundheitsmanagements.<br />

Ist ein Beschäftigter<br />

sechs Wochen oder länger am Stück oder<br />

innerhalb eines Jahres arbeitsunfähig, ist ein<br />

BEM durchzuführen. Der Arbeitgeber ist verpflichtet,<br />

ein BEM anzubieten. Die Initiative<br />

zur Durchführung eines BEM kann jedoch<br />

auch vom betroffenen Erkrankten, dem<br />

Betriebsarzt und der Schwerbehindertenvertretung<br />

ausgehen. Es umfasst Maßnahmen,<br />

um Mitarbeiter mit gesundheitlichen Problemen<br />

dauerhaft am Arbeitsplatz einzusetzen<br />

oder dort nach längerer Krankheit wieder<br />

einzugliedern. Dabei spielt es keine Rolle,<br />

ob es sich um neu hinzugetretene dauerhafte<br />

oder zeitlich befristete Behinderungen<br />

oder um chronische Erkrankungen handelt.<br />

Ebenso ist es unerheblich, ob die Ursachen<br />

der Gesundheitsstörung arbeitsbedingt sind.<br />

Sollte eine Wiedereingliederung am bisherigen<br />

Arbeitsplatz nicht möglich sein, soll eine<br />

Tabelle 1:<br />

BEM und Betriebsarzt<br />

Frühzeitige Erkennung von Reha-<br />

bilitationsbedarf<br />

Erstellung eines Fähigkeitsprofiles im<br />

Hinblick auf zusätzlichen Trainings-<br />

und Therapiebedarf<br />

Erstellung eines Wieder-<br />

eingliederungsplans<br />

Kooperation mit Sozialleistungsträgern,<br />

Integrationsamt und Integrationsfachdiensten<br />

Eingliederung an einem alternativen Arbeitsplatz<br />

im Unternehmen angestrebt werden.<br />

Der Gesetzgeber verlangt in § 84 SGB IX<br />

vom Arbeitgeber lediglich Maßnahmen zur<br />

Wiedereingliederung im Einzelfall. Aufgrund<br />

der unterschiedlichsten persönlichen und<br />

betrieblichen Gegebenheiten ist aber eine<br />

systematische, strukturierte und überprüfbare<br />

Vorgehensweise unabdingbar (Management).<br />

Die Etablierung eines BEM als<br />

Managementsystem hat Vorteile. Es stellt<br />

Transparenz her, sichert die Gleichbehandlung<br />

aller Mitarbeiter und unterstützt alle<br />

Seiten bei einem Wiedereingliederungsfall.<br />

Der Betriebsarzt spielt in einem erfolgreichen<br />

Eingliederungsmanagement eine<br />

entscheidende Rolle. Die Kernaufgaben sind<br />

in Tabelle 1 dargestellt.<br />

Beratung und Untersuchung des Mitarbeiters<br />

vor der Eingliederungsmaßnahme<br />

Arbeitsplatzbegehung mit Belastungsanalyse<br />

Abgleich des Fähigkeitsprofils des Mitarbeiters mit<br />

dem Anforderungsprofil am Arbeitsplatz<br />

Begleitung des Mitarbeiters bei der Wiederein-<br />

gliederung und individuelle Anpassung der Belastung<br />

und der Arbeitsinhalte<br />

Unterstützung des Betriebes bei der Beschaffung<br />

von Arbeitshilfen, Organisation einer Begleitung am<br />

Arbeitsplatz<br />

9


Zu den Maßnahmen des BEM gehören beispielsweise<br />

das Erkennen von betrieblichen<br />

Ursachen von Gesundheitsstörungen, insbesondere<br />

von physischen und psychischen<br />

Belastungen sowie anderen ungünstigen<br />

Arbeitsplatzbedingungen, die Erstellung<br />

eines Wiedereingliederungsplanes, die<br />

stufenweise Wiedereingliederung und die<br />

Entwicklung eines Kataloges von Hilfsmaßnahmen.<br />

Gesetzliche Krankenversicherung<br />

Gesetzliche<br />

Unfallversicherung<br />

10<br />

Kostenübernahme<br />

Kostenübernahme nach<br />

Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten<br />

Agentur <strong>für</strong> Arbeit Kostenübernahme<br />

Gesetzliche<br />

Rentenversicherung<br />

Kostenübernahme<br />

Integrationsämter Kostenübernahme bei Arbeitsplat<strong>zum</strong>gestaltungen,<br />

immer<br />

nachrangig<br />

Integrationsfachdienste Reintegrationsbetreuung mit<br />

Beratung<br />

Wann kommt BEM zur Anwendung?<br />

Liegt bei einem Beschäftigten eine Arbeitsunfähigkeit<br />

<strong>für</strong> einen Zeitraum von sechs<br />

Wochen oder mehr innerhalb der letzten<br />

12 Monate vor, muß der Arbeitgeber dem<br />

Betroffenen ein BEM anbieten. Der Begriff<br />

Arbeitsunfähigkeit umfasst dabei Kurzerkrankungen,<br />

lang andauernde Erkrankungen,<br />

dauernde Arbeitsunfähigkeit und die<br />

krankheitsbedingte Leistungsminderung.<br />

Auch wiederholte Erkrankungen, deren<br />

Arbeitsunfähigkeit kürzer als sechs Wochen<br />

dauert, fallen unter diese Regelung, wenn sie<br />

in Summe mehr als sechs Wochen andauern.<br />

Außerhalb des Betriebes finden sich Partner<br />

wie Rehabilitationsträger, Integrationsämter<br />

und Integrationsfachdienste. Ihre Aufgaben<br />

enthält Tabelle 2.<br />

Ansprechpartner <strong>für</strong> die zuständigen Rehabilitationsträger<br />

sind örtliche „gemeinsame“<br />

Servicestellen.<br />

Tabelle 2:<br />

Aufgaben externer Partner<br />

Dabei können die einzelnen Gesundheitsstörungen<br />

auch voneinander unabhängige<br />

Ursachen haben.<br />

Angestrebt wird eine Wiedereingliederung an<br />

dem bisherigen Arbeitsplatz. Sollten gesundheitliche<br />

Einschränkungen dem entgegenstehen,<br />

die sich nicht durch eine Anpassung<br />

des Arbeitsplatzes ausgleichen lassen,<br />

erfolgt die Suche nach einem alternativen<br />

Arbeitsplatz innerhalb des Unternehmens.


Wer ist beteiligt?<br />

• Der Arbeitgeber ist verpflichtet, ein BEM<br />

anzubieten<br />

• Die Personalabteilung: Sie spielt eine<br />

wesentliche Rolle unter anderem auf-<br />

grund ihrer Kenntnis der Arbeitsunfähigkeitszeiten<br />

• Betroffene: Für die betroffenen Beschäftigten<br />

ist die Teilnahme am BEM freiwillig,<br />

die Zustimmung der Beschäftigten ist von<br />

Beginn an einzuholen<br />

• Der Betriebsrat ist – ebenso wie die<br />

Schwerbehindertenvertretung – bei<br />

Schwerbehinderten oder gleichgestellten<br />

behinderten Menschen einzubinden<br />

• Die Einbindung des Vorgesetzten bietet<br />

sich an, da er die Arbeitsbedingungen gut<br />

kennt und die gegebenenfalls erforderlichen<br />

Maßnahmen umsetzen muss<br />

• Der Betriebsarzt, soweit erforderlich.<br />

• Der Disability Manager im Unternehmen,<br />

soweit vorhanden<br />

• Bei Bedarf externe Partner, siehe auch<br />

Tabelle 2<br />

Der Betroffene muss seine Zustimmung zur<br />

Teilnahme am Verfahren des BEM geben.<br />

Ohne seine Zustimmung, also gegen den<br />

Willen des Betroffenen, werden keine<br />

Aktivitäten des BEM gestartet. Er kann eine<br />

gegebene Zustimmung auch zurückziehen<br />

oder zu einem späteren Zeitpunkt als vom<br />

Arbeitgeber angeboten am BEM teilnehmen.<br />

Mit der verspäteten Zustimmung läuft der<br />

Beschäftigte jedoch Gefahr, dass bestimmte<br />

Maßnahmen nicht mehr möglich oder<br />

sinnvoll sind. Das Selbstbestimmungsrecht<br />

des Betroffenen ist in den §§ 1 und 84 Abs. 2<br />

SGB IX genannt. Ziel aller Beteiligten bei der<br />

Durchführung des BEM muss die Sicherung<br />

des Beschäftigungsverhältnisses sein.<br />

Das Integrationsteam<br />

In größeren Betrieben übernimmt oft ein<br />

Integrationsteam die Koordination und<br />

Abstimmung der notwendigen Maßnahmen<br />

bei einer Wiedereingliederung. Wer gehört in<br />

das Integrationsteam und welche Funktion<br />

hat dieses Team?<br />

• Beteiligte: ein Vertreter des Arbeitgebers,<br />

Betriebsrat oder Personalrat, Schwerbehindertenvertretung,<br />

gegebenenfalls<br />

Betriebsarzt, gegebenenfalls Fachkraft <strong>für</strong><br />

Arbeitssicherheit; bei Besprechung des<br />

Einzelfalls der betroffene Mitarbeiter und<br />

sein Vorgesetzter<br />

• Der Vertreter des Arbeitgebers muss hinsichtlich<br />

der Maßnahmen zur Wiedereingliederung<br />

entscheidungsbefugt sein oder<br />

<strong>zum</strong>indest Entscheidungen nach Rücksprache<br />

kurzfristig herbeiführen können<br />

• Der Vertreter des Arbeitgebers sollte<br />

möglichst nicht in der Personalabteilung<br />

angesiedelt sein, damit kein Interessenkonflikt<br />

mit anderen Tätigkeiten wie Beteiligung<br />

an späteren Kündigungsverfahren<br />

besteht. Der Beauftragte des Arbeitgebers<br />

<strong>für</strong> die Schwerbehinderten könnte sich als<br />

Vertreter anbieten<br />

• Es muss im besonderen Maß darauf geachtet<br />

werden, dass im Integrationsteam<br />

keine medizinischen Befunde, sondern<br />

nur bestehende Einschränkungen, die<br />

sich auf die Arbeitstätigkeit auswirken und<br />

<strong>für</strong> die Planung der Wiedereingliederung<br />

erforderlich sind, behandelt werden<br />

11


Kapitel 3<br />

Die Rolle des Betriebsarztes<br />

Der Betriebsarzt ist <strong>für</strong> eine zentrale und vermittelnde<br />

Rolle im BEM besonders geeignet.<br />

Er verfügt einerseits über die medizinischen<br />

Fachkenntnisse, um die medizinischen Berichte<br />

zu bewerten, die gesundheitliche Situation<br />

des Beschäftigten zu beurteilen und<br />

mit den behandelnden Ärzten unter Wahrung<br />

der ärztlichen Schweigepflicht zu sprechen.<br />

Andererseits kennt der Betriebsarzt<br />

die Bedingungen und Anforderungen des<br />

Arbeitsplatzes und steht im Kontakt zu allen<br />

betrieblichen Akteuren. Der Betriebsarzt ist<br />

somit in der Lage, das positive Fähigkeitsprofil<br />

und noch bestehende Einschränkungen<br />

des Betroffenen mit den Anforderungen<br />

am Arbeitsplatz abzugleichen und notwen-<br />

dige Maßnahmen <strong>für</strong> die Wiedereingliederung<br />

abzuleiten.<br />

Sofern in größeren Betrieben im Rahmen<br />

des Eingliederungsmanagements ein<br />

Integrationsteam gebildet wird, gehört auch<br />

der Betriebsarzt in dieses Team. In kleinen<br />

Betrieben ist aufgrund der knappen personellen<br />

Ressourcen oft die Bildung eines Integrationsteams<br />

nicht möglich und aufgrund<br />

des eher seltenen Ereignisses einer Wiedereingliederung<br />

auch nicht sinnvoll. In diesen<br />

kleinen Betrieben kann der Betriebsarzt im<br />

Einzelfall im Auftrag des Unternehmers auch<br />

die Steuerung des BEM übernehmen.<br />

Sofern die Arbeitsunfähigkeit im Zusammenhang<br />

mit den Arbeitsbedingungen steht, unterbreitet<br />

der Betriebsarzt dem Unternehmer<br />

und der Mitarbeitervertretung Vorschläge<br />

<strong>für</strong> die generelle Verbesserung der Arbeits-<br />

12<br />

bedingungen (Organisation, Ergonomie,<br />

Führungsverhalten), um das Risiko weiterer<br />

Ausfallzeiten aufgrund dieser Bedingungen<br />

bei allen Mitarbeitern des Arbeitsbereiches<br />

zu minimieren.<br />

Betriebsärztliche Unterstützung<br />

des Unternehmers und der Personalabteilung<br />

a) Unterstützung des Unternehmers bei der<br />

Etablierung eines BEM<br />

• Fachkundige Beratung bei der Erstellung<br />

einer Betriebsvereinbarung <strong>zum</strong> BEM<br />

• Hinweise zu unverzichtbaren Aspekten<br />

des BEM wie klare Regelungen zur Wahrung<br />

des Datenschutzes und Verhinderung<br />

von Missbrauch sensibler Daten<br />

• Vermittlung zwischen den betrieblichen<br />

Parteien durch sachliche Argumentation<br />

• Vorschläge <strong>für</strong> das schriftliche Angebot<br />

der Personalabteilung an länger erkrankte<br />

Mitarbeiter, an einem BEM-Verfahren<br />

teilzunehmen. Mitarbeiter werden nur<br />

einwilligen, wenn Sie das Angebot ihres<br />

Unternehmers als Hilfestellung und nicht<br />

als Vorbereitung einer krankheitsbedingten<br />

Kündigung begreifen können<br />

• Beteiligung an der Bekanntgabe des BEM<br />

innerhalb der Belegschaft<br />

• Unterstützung bei der Netzwerkbildung<br />

mit externen Partnern und örtlich vorhandenen<br />

Einrichtungen der Rehabilitation


) Unterstützung des Unternehmers und der<br />

Personalabteilung im Einzelfall<br />

• Wahrung des Datenschutzes, in dem medizinische<br />

Daten in der Akte des Betriebsarztes<br />

verbleiben<br />

• Förderung des Vertrauens der Betroffenen<br />

in BEM<br />

• Erstellung eines Leistungsprofils des<br />

Betroffenen und Abgleich mit dem<br />

Anforderungsprofil des Arbeitsplatzes<br />

als Grundlage zur Planung der Wieder-<br />

eingliederung<br />

• Empfehlungen <strong>für</strong> zielgerichtete Maßnahmen<br />

zur Wiederherstellung und langfristigem<br />

Erhalt der Beschäftigungsfähigkeit<br />

• Unterstützung bei der Beantragung von<br />

Leistungen (zur Teilhabe am Arbeitsleben)<br />

bei den Rehabilitationsträgern<br />

• Bei Bedarf im Verlauf fachkundige Anpassung<br />

des Wiedereingliederungsplans<br />

Vorteile der Einbindung des Betriebsarztes<br />

aus Sicht der Mitarbeitervertretung<br />

Die Etablierung eines strukturierten BEM als<br />

Teil des betrieblichen Gesundheitsmanagements<br />

liegt im Interesse der Mitarbeitervertretung,<br />

da es dem Erhalt der Leistungs- und<br />

Erwerbsfähigkeit der Belegschaft sowie der<br />

Unterstützung vorübergehend oder dauerhaft<br />

leistungsgewandelter Mitarbeiter dient.<br />

Der Betriebsarzt kann sowohl den Aufbau<br />

eines BEM als auch die Wiedereingliederung<br />

im Einzelfall auf vielfältige Weise unterstützen.<br />

Folgende Aspekte haben aus Sicht der<br />

Mitarbeitervertretung besondere Bedeutung:<br />

• Wahrung des Datenschutzes vor allem<br />

durch die ärztliche Schweigepflicht<br />

• Der Betriebsarzt agiert als neutrale Vertrauensperson<br />

des Unternehmers und der<br />

Mitarbeiter<br />

• Der Betriebsarzt hat als Vertrauensperson<br />

des Mitarbeiters die Möglichkeit, zu einer<br />

Teilnahme am BEM zu motivieren. Neben<br />

der Chance der erfolgreichen Wiedereingliederung<br />

hat dies <strong>für</strong> den Mitarbeiter<br />

auch Vorteile aus arbeitsrechtlicher Sicht<br />

• Fachkundige Betreuung betroffener Mitarbeiter<br />

vor und während der Wiedereingliederung<br />

Betriebsärztliche Hilfestellung <strong>für</strong><br />

die betroffenen Mitarbeiter<br />

• Förderung der zügigen Einleitung noch<br />

ausstehender Maßnahmen der Heilbehandlung<br />

in Absprache mit den behandelnden<br />

Ärzten und Erkennung von weiterem<br />

Rehabilitationsbedarf, <strong>zum</strong> Beispiel<br />

einer beruflichen Rehabilitation<br />

• Ansprechpartner im Rahmen des BEM,<br />

zu dem die betroffenen Mitarbeiter in der<br />

Regel ein besonderes Vertrauensverhältnis<br />

haben<br />

• Vertrauliche Behandlung aller sensiblen<br />

Daten im Rahmen der ärztlichen Schweigepflicht<br />

und Gewährleistung des Datenschutzes<br />

• Die betroffenen Mitarbeiter brauchen<br />

ihre Erkrankungen nicht im Betrieb zu<br />

offenbaren. Stattdessen „übersetzt“ der<br />

Betriebsarzt die medizinischen Angaben<br />

des Betroffenen in ein positives Fähigkeitsprofil<br />

mit <strong>für</strong> die Tätigkeit relevanten<br />

Einschränkungen<br />

• Abgleich dieses Fähigkeitsprofils mit den<br />

Anforderungen am Arbeitsplatz (= Anforderungsprofil)<br />

und Ableitung von Empfehlungen<br />

und Maßnahmen, die <strong>für</strong> eine<br />

erfolgreiche Wiedereingliederung zeit-<br />

weise oder dauerhaft zu berücksichtigen<br />

sind<br />

13


• Optimierung des Wiedereingliederungsplans<br />

in Abstimmung mit den behandelnden<br />

Ärzten im Hinblick auf die betrieblichen<br />

Möglichkeiten und Erfordernisse.<br />

Stufenweise Steigerung nicht nur der<br />

Arbeitszeit, sondern auch der Arbeitsschwere<br />

und der einzelnen Arbeitsaufgaben<br />

• Innerbetrieblicher Ansprechpartner und<br />

Begleiter während der Wiedereingliederung,<br />

um den Plan bei Bedarf an den<br />

Genesungsprozess anzupassen<br />

14<br />

Die Rolle des Betriebsarztes aus<br />

der Sicht aller Mitarbeiter<br />

• Der Betriebsarzt kann sachlich über das<br />

Vorgehen bei einem Wiedereingliederungsmanagement<br />

sowie über die Vorteile<br />

einer stufenweisen Wiedereingliederung<br />

nach längerer Arbeitsunfähigkeit infor-<br />

mieren<br />

• Gut informierte Mitarbeiter erklären sich<br />

im Erkrankungsfall eher mit Maßnahmen<br />

des BEM einverstanden und können dadurch<br />

die Vorteile dieser Maßnahmen <strong>für</strong><br />

ihre Genesung und ihren Wiedereinstieg<br />

in die Arbeitstätigkeit nutzen<br />

• Die Information der Abteilung über Sinn<br />

und Ziel der Wiedereingliederung eines<br />

Kollegen vor dessen Wiedereinstieg kann<br />

Missverständnissen innerhalb der Abteilung,<br />

wie mit dem wieder einzugliedernden<br />

Kollegen umzugehen ist, vorbeugen


Kapitel 4<br />

Vorteile des BEM <strong>für</strong> den Betrieb<br />

Das BEM zielt darauf ab, die Arbeitsfähigkeit<br />

der Mitarbeiter möglichst vollständig<br />

wiederherzustellen. Tatsächlich bietet dieses<br />

Feld eine Vielzahl attraktiver Gestaltungsmöglichkeiten,<br />

die dabei helfen, Kosten <strong>für</strong><br />

ein Unternehmen einzusparen. Im Einzelnen<br />

kann dies so aussehen:<br />

Die Einstellung einer Ersatzkraft entfällt.<br />

So spart das Unternehmen Kosten bei der<br />

Lohnfortzahlung als auch Kosten <strong>für</strong> die Ersatzkraft.<br />

Durch den raschen Wiederein-stieg<br />

können dem Betrieb Qualitätsstandards erhalten<br />

bleiben, denn die Kompeten-zen des<br />

betroffenen Mitarbeiters können baldmöglichst<br />

weiter genutzt werden. Die Auswertung<br />

des Einzelfalls kann insbesondere bei<br />

betrieblichen Ursachen der Arbeitsunfähigkeit<br />

wertvolle Erkenntnisse <strong>für</strong> den Betrieb<br />

bieten: Durch eine Verbesserung der Arbeitsbedingungen<br />

lässt sich die Situation <strong>für</strong><br />

alle Mitarbeiter verbessern und das Risiko<br />

arbeitsbedingter Ausfallzeiten minimieren.<br />

Die Mitarbeiterzufriedenheit und -motivation<br />

können sich verbessern.<br />

Insgesamt hat ein BEM einen positiven<br />

Einfluss auf das Unternehmensimage.<br />

Der Betrieb gilt als vorbildlich und fair im<br />

Umgang mit gesundheitlich beeinträchtigten<br />

Mitarbeitern. Das positive Unternehmens-<br />

image bietet einen Wettbewerbsvorteil bei<br />

der Gewinnung von Personal. Auch haben<br />

Unternehmen Ansprüche auf externe Leis-<br />

tungen wie <strong>zum</strong> Beispiel Beratung durch die<br />

Integrationsämter oder die Unfallversicherungsträger.<br />

Unter Umständen sind bestimmte<br />

Maßnahmen sogar finanziell förderungswürdig.<br />

Nach § 84 Abs. 3 SGB IX können<br />

Rehabilitationsträger und Integrationsämter<br />

Arbeitgeber, die ein BEM einführen, durch<br />

eine Prämie oder einen Bonus fördern. Sollte<br />

es trotz aller Maßnahmen doch zu einer<br />

Kündigung kommen, wird durch das BEM<br />

rechtskonformes Handeln erreicht.<br />

15


Kapitel 5<br />

Umsetzung in der Praxis<br />

Etablierung des BEM im Betrieb<br />

Empfehlenswert ist die Einführung des BEM<br />

im Betrieb, bevor es <strong>zum</strong> Auftreten eines<br />

konkreten Falles kommt, um Missverständnisse<br />

und Verunsicherung der Mitarbeiter zu<br />

vermeiden. Die frühzeitige Entwicklung und<br />

Etablierung eines systematischen BEM und<br />

die ausführliche Information der Belegschaft<br />

über das Vorgehen können grundsätzliches<br />

Vertrauen in das Verfahren schaffen und den<br />

Abschluss einer entsprechenden Betriebsvereinbarung<br />

erleichtern.<br />

Die Unternehmensleitung sollte gemeinsam<br />

mit der Mitarbeitervertretung diese Informationen<br />

persönlich kommunizieren, um deutlich<br />

zu machen, dass sie diese Maßnahme<br />

mitträgt. Die so informierten Mitarbeiter werden<br />

nach längerer Arbeitsunfähigkeit nicht<br />

von einem Angebot zur Unterstützung der<br />

Wiedereingliederung überrascht. Mit einem<br />

sorgfältig formulierten Einladungsschreiben,<br />

an einem BEM-Verfahren teilzunehmen,<br />

kann der betroffene Mitarbeiter dieses Angebot<br />

eher als präventive Unterstützung begreifen.<br />

Ohne entsprechende Vorbereitung<br />

könnten betroffene Mitarbeiter das Angebot<br />

als Kontrolle und Zweifel an einer tatsächlich<br />

noch bestehenden Arbeitsunfähigkeit empfinden<br />

oder be<strong>für</strong>chten sogar, dass die im<br />

Rahmen des BEM erhobenen Informationen<br />

der Vorbereitung einer krankheitsbedingten<br />

Kündigung dienen.<br />

16<br />

Die Ausgestaltung des BEM muss sich an<br />

den Gegebenheiten des jeweiligen Betriebes<br />

orientieren. So wird sie in einem Großbetrieb<br />

anders aussehen als in kleinen und mittleren<br />

Unternehmen (KMU).<br />

In einem Großbetrieb ist die Installierung<br />

eines Integrationsteams mit regelmäßigen<br />

Treffen sinnvoll und machbar, <strong>für</strong> KMU ist<br />

eine weniger aufwendige Vorgehensweise<br />

erforderlich.<br />

BEM und Datenschutz<br />

Datenschutz ist von außerordentlicher<br />

Bedeutung, weil sensible Daten im Rahmen<br />

eines BEM anfallen. Sie sind einer größeren<br />

Zahl von Beteiligten innerhalb und außerhalb<br />

des Betriebes zugänglich. Das <strong>für</strong> die<br />

Durchführung des BEM-Prozesses im Betrieb<br />

unabdingbare Vertrauen der Mitarbeiter ist<br />

nur dann gewährleistet, wenn diese sicher<br />

sein können, dass ihre Daten nicht an Unbefugte<br />

geraten oder <strong>für</strong> andere als im BEM<br />

vorgesehene Zwecke missbraucht werden.<br />

Dieses sensible Thema muss deshalb im<br />

Rahmen der Etablierung eines BEM sorgfältig<br />

und schriftlich, <strong>zum</strong> Beispiel in einer entsprechenden<br />

Betriebsvereinbarung, geregelt<br />

sein.<br />

Medizinische Daten können in der Akte des<br />

Betriebsarztes bleiben und brauchen den<br />

Akteuren des BEM in den meisten Fällen<br />

nicht offenbart zu werden. Die Anlage einer<br />

gesonderten BEM-Akte unabhängig von den<br />

Gesundheitsunterlagen des Betriebsarztes


ist regelmäßig erforderlich. Für die betrieblichen<br />

Planungen reicht in der Regel die<br />

Kenntnis der resultierenden Einschränkungen,<br />

die sich auf die Tätigkeit am bisherigen<br />

Arbeitsplatz auswirken. Die Beteiligten<br />

am BEM-Verfahren wie die Mitglieder des<br />

Integrationsteams und der Vorgesetzte des<br />

betroffenen Mitarbeiters sind <strong>zum</strong> Schutz<br />

der personenbezogenen Daten des Beschäftigten<br />

zu verpflichten. Der Datenschutz ist<br />

bei der Auswahl des Arbeitgebervertreters<br />

<strong>für</strong> das Integrationsteam besonders relevant.<br />

Um Interessenkonflikte zu vermeiden,<br />

sollte der Arbeitgebervertreter nicht aus der<br />

Personalabteilung stammen und nicht mit<br />

Personalentscheidungen betraut sein. Dann<br />

kann auch der Arbeitgebervertreter gegenüber<br />

dem Arbeitgeber und der Personalabteilung<br />

bezüglich der personenbezogenen<br />

Daten des einzugliedernden Mitarbeiters zur<br />

Verschwiegenheit verpflichtet werden.<br />

In die Personalakte gehören lediglich<br />

folgende Einträge: Das Einladungsschreiben<br />

des Arbeitgebers an den betroffenen<br />

Mitarbeiter, die Zustimmung oder Ablehnung<br />

des Mitarbeiters zu einem BEM-Verfahren<br />

und die Tatsache, dass ein BEM-Verfahren<br />

durchgeführt wurde. Zudem werden in der<br />

Personalakte die durchgeführten Maßnahmen<br />

zur Wiedereingliederung sowie<br />

Zeitpunkt und Ergebnis der Beendigung des<br />

BEM-Verfahrens dokumentiert. Alle anderen<br />

Informationen und Erkenntnisse, die im<br />

Rahmen des Verfahrens gesammelt wurden,<br />

werden in der gesonderten BEM-Akte wie<br />

Personalunterlagen separat unter Verschluss<br />

aufbewahrt.<br />

BEM als ergebnisoffenes Verfahren<br />

In Gesprächen mit Betroffenen muss deutlich<br />

gemacht werden, dass BEM grundsätzlich<br />

ein ergebnisoffenes Verfahren ist. Es<br />

erhöht zwar die Chancen einer erfolgreichen<br />

Wiedereingliederung lange erkrankter Mitarbeiter<br />

deutlich, kann aber keine Garantie<br />

da<strong>für</strong> liefern. Dieser Tatsache müssen sich<br />

alle Mitwirkenden bewusst sein. Der Wiedereingliederungsplan<br />

muss bei Bedarf an den<br />

Fortschritt und die Genesung des einzugliedernden<br />

Mitarbeiters angepasst werden.<br />

Zeitliche Veränderungen des Plans erfordern<br />

eine Abstimmung mit dem Arbeitgeber und<br />

dem Leistungsträger der Wiedereingliederung.<br />

Führungskräfte von den Vorteilen<br />

eines BEM überzeugen<br />

Ein erfolgreiches BEM ist nur dann möglich,<br />

wenn die Führungskräfte des Betriebes von<br />

seinen Vorteilen überzeugt sind. Dazu ist<br />

eine umfassende Information der Führungskräfte<br />

über Ziele und Ablauf des Verfahrens<br />

erforderlich. Schulungen können hier das<br />

notwendige Verständnis schaffen, sie sollten<br />

nach Möglichkeit durch Praxisberichte<br />

anderer Führungskräfte, die bereits Mitarbeiter<br />

erfolgreich wiedereingegliedert haben,<br />

ergänzt werden.<br />

17


Kapitel 6<br />

Wie kann der Betriebsarzt den<br />

Einzelfall begleiten?<br />

Es bietet sich an, folgende Themen bereits<br />

im Rahmen der Etablierung eines Eingliederungsmanagements<br />

zu klären, um die spätere<br />

betriebsärztliche Planung und Begleitung<br />

einer Wiedereingliederung im Einzelfall<br />

zu erleichtern.<br />

Die Personalabteilung ist zunächst von den<br />

Vorteilen einer frühzeitigen Einbindung<br />

des Betriebsarztes zu überzeugen. Für die<br />

sorgfältige Planung einer Wiedereingliederung<br />

werden mindestens mehrere Wochen,<br />

in manchen Fällen mehrere Monate benötigt,<br />

bis eine Wiedereingliederung beginnen<br />

kann. Ein frühzeitiges betriebsärztliches<br />

Gespräch mit dem Betroffenen bietet die<br />

Chance, unter Umständen noch nicht<br />

begonnene Rehabilitationsmaßnahmen zu<br />

beschleunigen und die Notwendigkeit einer<br />

zusätzlichen berufsbezogenen Rehabilitation<br />

zu prüfen. Neben der Anforderung von<br />

ärztlichen Unterlagen und der Erstellung<br />

eines Leistungsprofils führt insbesondere<br />

die Beantragung technischer Hilfsmittel zur<br />

Anpassung des Arbeitsplatzes zu manchmal<br />

monatelangen Wartezeiten bis zu deren<br />

Genehmigung.<br />

BEM ist ein Anlass <strong>für</strong> die betriebsspezifische<br />

Betreuung nach der DGUV Vorschrift 2.<br />

Das Budget <strong>für</strong> die betriebsärztliche Planung<br />

und Begleitung einer Wiedereingliederung<br />

ist im Vorfeld abzusprechen. In der Regel vergrößert<br />

sich der Zeitaufwand <strong>für</strong> die Planung<br />

der Wiedereingliederung mit der Dauer der<br />

Arbeitsunfähigkeit. Eine genaue Abschät-<br />

18<br />

zung kann der Betriebsarzt jedoch erst nach<br />

einem ersten Gespräch mit dem Mitarbeiter<br />

vornehmen.<br />

Der Betriebsarzt benötigt Informationen,<br />

wer in der Region z. B. technische Hilfsmittel,<br />

Arbeitsassistenz oder psychosoziale<br />

Unterstützung anbietet und dazu berät. Die<br />

gemeinsamen Servicestellen, die Integra-<br />

tionsfachdienste, die örtlichen Arbeitsagenturen<br />

sowie gegebenenfalls ambulante Reha-<br />

Einrichtungen können wertvolle Hinweise<br />

liefern.<br />

Es bietet sich an, <strong>zum</strong> Beispiel durch die<br />

Personalabteilung bereits im Rahmen der<br />

Etablierung eines BEM bei den Trägern der<br />

Rehabilitation und anderen Leistungsträgern<br />

die Ansprechpartner <strong>für</strong> den Betrieb<br />

zu erfragen, um im Einzelfall direkt mit der<br />

zuständigen Person in Kontakt treten zu<br />

können. Eine Übersicht hierzu bietet der<br />

<strong>Leitfaden</strong> „Wiedereingliederung“ des VDBW<br />

(siehe Anhang).<br />

Phasen der Begleitung<br />

im Einzelfall<br />

Vertrauen des Betroffenen gewinnen<br />

Auch wenn der Mitarbeiter bereits Informationen<br />

<strong>zum</strong> BEM seitens der Personalabteilung<br />

schriftlich oder in einem persönlichen<br />

Gespräch erhalten hat, sollte der Betriebsarzt<br />

in seinem Gespräch mit dem Mitarbeiter<br />

unter vier Augen noch einmal erläutern,<br />

welche Vorteile Maßnahmen der Wiederein-


gliederung <strong>für</strong> den Mitarbeiter bieten und<br />

welche weiteren Schritte zur Planung der<br />

Wiedereingliederung erforderlich sind. Der<br />

Hinweis, dass der Mitarbeiter seine Einwilligung<br />

in das BEM-Verfahren jederzeit wider-<br />

rufen kann, fördert dessen Vertrauen.<br />

Unabdingbar <strong>für</strong> das Vertrauen des Mitarbeiters<br />

ist die Zusicherung des Betriebsarztes,<br />

dass alle medizinischen Angaben selbstverständlich<br />

der ärztlichen Schweigepflicht<br />

unterliegen und der Mitarbeiter „Herr des<br />

Verfahrens“ bleibt.<br />

In diesem Zusammenhang bietet es sich an,<br />

alle schriftlichen Empfehlungen <strong>zum</strong> Einsatz<br />

des Mitarbeiters während und nach der Wiedereingliederung<br />

vor einer Weitergabe an die<br />

Firma mit dem Mitarbeiter abzustimmen.<br />

Erstellung eines Fähigkeitsprofils<br />

des Mitarbeiters<br />

Anhand der vorliegenden Berichte und der<br />

Untersuchung des Betroffenen bildet ein<br />

vom Betriebsarzt in Abstimmung mit dem<br />

behandelnden Arzt erstelltes Fähigkeitsprofil<br />

des Betroffenen, das mit dem betrieblichen<br />

Anforderungsprofil abzugleichen ist, die<br />

Grundlage <strong>für</strong> die weiteren betrieblichen<br />

Planungen. Die Betonung der verbliebenen<br />

Fähigkeiten und Stärken stärkt dabei das<br />

oft durch die lange Erkrankung reduzierte<br />

Selbstvertrauen der Betroffenen.<br />

Klärung der Anforderungen am Arbeitsplatz<br />

und Vergleich mit dem Leistungsprofil<br />

Bei körperlichen Einschränkungen des<br />

Betroffenen und körperlich schwerer Arbeit<br />

oder manuellen Tätigkeiten bietet sich eine<br />

gemeinsame Arbeitsplatzbegehung mit<br />

dem Betroffenen, dem Vorgesetzten und der<br />

Sicherheitsfachkraft an, um notwendige Anpassungen<br />

des Arbeitsplatzes, den Einsatz<br />

spezieller Hilfsmittel oder die vorübergehende<br />

Einschränkung bestimmter Tätigkeiten zu<br />

erörtern sowie ggf. den Plan zur stufenweisen<br />

Wiedereingliederung entsprechend zu<br />

modifizieren.<br />

Bei Einschränkungen des Betroffenen, <strong>zum</strong><br />

Beispiel Verminderung der Konzentrationsfähigkeit,<br />

der Ausdauer oder der Kommunikationsfähigkeit,<br />

ist eine detaillierte<br />

Besprechung der Arbeitsorganisation und<br />

der Aufgaben mit dem Vorgesetzten und dem<br />

Betroffenen erforderlich.<br />

Bei komplexen Einschränkungen oder<br />

Arbeitstätigkeiten wird der Vorgesetzte des<br />

betroffenen Mitarbeiters um die Erstellung<br />

eines Anforderungsprofils des Arbeitsplatzes<br />

gebeten. Die Beschreibung gleicher Kriterien<br />

im Anforderungs- und Leistungsprofil<br />

erleichtert deren Abgleich erheblich. Bei leistungsgewandelten<br />

Mitarbeitern hinsichtlich<br />

geistiger oder seelischer Fähigkeiten bietet<br />

sich das Iga-, IMBA- oder MELBA-Verfahren<br />

an. Einzelheiten enthält Tabelle 3 (Seite 20).<br />

Wenn eine Wiedereingliederung am alten<br />

Arbeitsplatz nicht in Frage kommt, bietet der<br />

Vergleich des Leistungsprofils mit den Anforderungsprofilen<br />

der in Frage kommenden<br />

Arbeitsplätze optimale Voraussetzungen,<br />

um den am besten geeigneten alternativen<br />

Arbeitsplatz <strong>für</strong> den Mitarbeiter zu finden.<br />

Die Vorstellungen, Ziele und Lösungsideen<br />

des Mitarbeiters sollten in diesem Prozess<br />

berücksichtigt werden.<br />

19


igaCheck igaCheck ist ein Instrument, mit dem die beruflichen<br />

Anforderungen, Belastungen und Gefährdungen<br />

in jeder Branche und <strong>für</strong> jede Tätigkeit<br />

systematisch erfasst werden können. IgaCheck<br />

liegt in einer Kurzversion mit 30 und einer Detailversion<br />

mit 80 Fragen vor.<br />

IMBA IMBA ist ein Instrument zur Förderung der Eingliederung<br />

von Behinderten in das Arbeitsleben.<br />

Es dient in der Arbeitstherapie bzw. in der tätigkeitsorientierten<br />

Rehabilitation als Instrument<br />

zur Qualitätssicherung. Anmeldung und spezielle<br />

Software erforderlich.<br />

MELBA MELBA erstellt psychologische Merkmalprofile<br />

zur Eingliederung Behinderter in Arbeit. In dem<br />

Verfahren werden die Fähigkeiten einer Person<br />

und die Anforderungen einer Tätigkeit in einem<br />

Fähigkeits- und Anforderungsprofil dokumentiert.<br />

Dazu stellt das Verfahren ein Fähigkeits- und ein<br />

Anforderungsprofil bereit. Der Vergleich dieser<br />

beiden Profile soll eine fähigkeitsadäquate Platzierung<br />

ermöglichen. Anmeldung und spezielle<br />

Software erforderlich.<br />

Beschaffung von Hilfsmitteln<br />

Die Frage nach der Bereitstellung und<br />

Kostenübernahme <strong>für</strong> spezielle Arbeitsmittel<br />

richtet sich an den zuständigen Träger der<br />

Rehabilitation, ggf. auch an das Integrationsamt.<br />

In diesem Zusammenhang ist das<br />

Aufstockungsverbot zu beachten.<br />

Zum Erhalt des Arbeitsplatzes sind je nach<br />

zurückgelegten versicherungspflichtigen Zeiten<br />

gesetzlicher Krankenversicherungs- oder<br />

Rentenversicherungsträger des Betroffenen<br />

zuständig, bei der Wiedereingliederung<br />

nach einem Arbeitsunfall oder bei einer<br />

Berufskrankheit der zuständige gesetzliche<br />

Unfallversicherungsträger.<br />

Sofern ein Grad der Behinderung bei dem<br />

Betroffenen anerkannt wurde, kann auch<br />

das Integrationsamt Leistungen erbringen,<br />

20<br />

Tabelle 3:<br />

Instrumente zur Wieder-<br />

eingliederung<br />

wenn kein anderer Leistungsträger die<br />

Kosten übernimmt. Für Beamte und sonstige<br />

Menschen ohne sozialversicherungspflichtige<br />

Zeiten ist das Integrationsamt immer<br />

zuständig. Die technische Beratung der<br />

Integrationsfachdienste kann in jedem Fall<br />

wertvolle Hinweise zur Auswahl geeigneter<br />

Hilfsmittel geben.<br />

Wichtig ist die frühzeitige Beantragung von<br />

Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben<br />

mit einem Kostenvoranschlag des benötigten<br />

Hilfsmittels, da vor der Bestellung die<br />

Entscheidung des Leistungsträgers ab-<br />

gewartet werden muss. Die Fristen gemäß<br />

SGB IX sind zur Vermeidung von Nachteilen<br />

<strong>für</strong> den Betroffenen kurz gehalten, der zweite<br />

eingeschaltete Reha-Träger ist in jedem Fall<br />

entscheidungspflichtig, unabhängig von<br />

seiner tatsächlichen Zuständigkeit.


Planung der Wiedereingliederung mit den<br />

betrieblichen Akteuren<br />

Bei der Besprechung im Integrationsteam<br />

oder mit dem Vorgesetzten sollte dem betroffenen<br />

Mitarbeiter immer seine Teilnahme<br />

angeboten werden. Die Besprechung von<br />

medizinischen Aspekten über die aus der<br />

Erkrankung resultierenden Einschränkungen<br />

hinaus ist in der Regel entbehrlich. Sollen<br />

medizinische Angaben trotzdem besprochen<br />

werden, ist dies nur nach schriftlicher<br />

Entbindung des Betriebsarztes von seiner<br />

ärztlichen Schweigepflicht durch den<br />

Mitarbeiter möglich. Die Entbindung von<br />

der Schweigepflicht kann sich auch auf nur<br />

einzelne Informationen beziehen. In diesen<br />

Fällen sollte der Mitarbeiter unbedingt an<br />

der Besprechung teilnehmen, um sicher zu<br />

sein, dass nicht mehr erörtert wird als vorher<br />

besprochen.<br />

Bei der zeitlichen Planung der Wiedereingliederung<br />

sind neben arbeitsorganisatorischen<br />

Belangen auch Behandlungstermine des<br />

Mitarbeiters und z. B. die Fahrtzeiten <strong>zum</strong><br />

Arbeitsplatz zu berücksichtigen.<br />

Begleitung während der Wieder-<br />

eingliederung<br />

Vor Beginn des BEM sollte der Arbeitsbereich<br />

des betroffenen Mitarbeiters über Ablauf und<br />

Inhalte informiert werden. Der Mitarbeiter<br />

ist während der stufenweisen Wiedereingliederung<br />

gemäß SGB V weiterhin krankgeschrieben<br />

und erhält keinen Lohn von<br />

seinem Arbeitgeber. Es besteht auch kein<br />

Anspruch des Unternehmers auf bestimmte<br />

Arbeitsleistungen. Stattdessen soll der Mitarbeiter<br />

testen, welche Tätigkeiten bereits<br />

gut verrichtet werden können und <strong>für</strong> welche<br />

Arbeiten vielleicht unterstützende Hilfsmittel<br />

erforderlich sind. Deshalb ist der Wiedereingliederungsplan<br />

nicht nur hinsichtlich<br />

der Arbeitszeit, sondern bei Bedarf auch<br />

hinsichtlich der Arbeitsschwere gestaffelt.<br />

Diese Aufklärung der Abteilung beugt einer<br />

Überforderung des betroffenen Mitarbeiters<br />

durch zu hohe kollegiale Ansprüche vor.<br />

Arbeitgeber und Mitarbeiter müssen wissen,<br />

dass der vorläufige Wiedereingliederungsplan<br />

jederzeit an die Genesung angepasst<br />

werden kann und grundsätzlich nicht zeitlich<br />

befristet ist und die Wiedereingliederung auf<br />

keinen Fall den Heilungsverlauf behindern<br />

darf. Viele Mitarbeiter neigen nach langen<br />

Zeiten der Arbeitsunfähigkeit im Rahmen<br />

einer Wiedereingliederung zu einem übermäßigen<br />

Engagement und beachten Signale<br />

ihres Körpers wie eine Beschwerdezunahme<br />

während der Wiedereingliederung nicht<br />

ausreichend.<br />

Neben einem verbindlichen Wiedervorstellungstermin<br />

beim Betriebsarzt vor der nächsten<br />

Belastungsstufe sollte der Mitarbeiter<br />

aufgefordert werden, sich bei Zunahme der<br />

Beschwerden umgehend an seinen Betriebsarzt<br />

zu wenden.<br />

Evaluation nach der Wieder-<br />

eingliederung<br />

Um die Prozesse <strong>für</strong> die Zukunft zu optimie-<br />

ren, bietet sich eine Befragung des Betroffenen<br />

und seines Vorgesetzten nach der<br />

Wiedereingliederung an, wie sie die Eingliederung<br />

erlebt haben und ob Erwartungen<br />

oder Wünsche an den Betriebsarzt unerfüllt<br />

geblieben sind.<br />

21


Kapitel 7<br />

Übersicht der Handlungsschritte<br />

im BEM-Verfahren<br />

22<br />

Handlung Wer und wie? Bemerkungen<br />

1. Feststellung einer<br />

Ar beitsunfähigkeit von<br />

mehr als 6 Wo chen innerhalb<br />

der letzten<br />

12 Monate<br />

2. Kontakt <strong>zum</strong> betroffenen<br />

Mitarbeiter<br />

herstellen und Informationen<br />

<strong>zum</strong> BEM<br />

geben<br />

3. Erstgespräch mit dem<br />

Betroffenen<br />

Personalabteilung,<br />

in kleinen Betrieben die<br />

Ge schäftsleitung<br />

In größeren Betrieben:<br />

Perso nalabteilung mit<br />

ei nem wohlwol lenden<br />

Schreiben an den Mitarbeiter<br />

und Hilfsangeboten.<br />

In kleinen Betrieben:<br />

Vorgesetzter oder<br />

Geschäftslei tung eher mit<br />

ei nem persönli chen oder<br />

fernmündlichen Ge spräch.<br />

Dieses persönliche Gespräch<br />

kann je nach betrieblicher<br />

Fest legung<br />

durch Personalabteilung,<br />

Vorgesetzten, ein Mitglied<br />

des Integrationsteams oder<br />

den Be triebsarzt erfolgen.<br />

Im Einzelfall kann es sinnvoll sein,<br />

be reits vor dem Ablauf der 6 Wochen<br />

Maßnah men des BEM anzubieten.<br />

Um die betroffenen Mitarbeiter mit<br />

die sen Hilfsangeboten nicht zu überraschen<br />

und zu verunsi chern, sollte die<br />

Belegschaft be reits grundsätzlich über<br />

das Be stehen ei nes BEM und den Verfahrensablauf<br />

im Einzelfall infor miert<br />

sein.<br />

Das Vorgehen beim BEM und die Vorteile<br />

<strong>für</strong> den Mitarbeiter werden erläutert,<br />

auf Freiwillig keit seitens des Mitarbeiters<br />

und Datenschutz hingewiesen.<br />

Ziele und Per spektiven des Mitarbei ters<br />

werden erfragt und er / sie wird um<br />

Einwilligung in ein BEM-Verfahren gebeten.<br />

4. Wenn der Mitarbeiter ein BEM-Verfahren ablehnt, enden die Maßnahmen an dieser Stelle.<br />

Dies wird in der Personalakte dokumentiert. Der Mitarbeiter kann später seine Entscheidung<br />

ändern und Maß nahmen des BEM wünschen, muss dann jedoch damit rechnen, dass einige<br />

Maßnahmen später viel leicht nicht mehr umsetzbar sind. Wenn der Mitarbeiter einem BEM-<br />

Verfahren zustimmt, folgen die nächsten Handlungs schritte:<br />

5. Erhebung der relevantenKrankheitsdaten<br />

zur Er stellung<br />

eines Leistungspro fils,<br />

Erkennung wei teren<br />

Reha-Bedarfes<br />

Durch den Betriebsarzt in<br />

einem vertraulichen Gespräch<br />

mit dem Mitarbeiter<br />

und gegebenenfalls<br />

– nach Entbin dung von<br />

der Schweige pflicht –<br />

durch Bera tung mit den<br />

behandelnden Ärz ten;<br />

bei Bedarf Einleitung oder<br />

Beschleunigung weiterer<br />

Reha-Maßnahmen<br />

Die sensiblen medizinischen Da ten<br />

blei ben in der betriebsärztli chen Akte<br />

und un terliegen der Schweigepflicht.<br />

Für die wei tere betriebliche Planung<br />

reicht in der Re gel das Leistungsprofil<br />

mit den verbliebe nen Fähigkeiten und<br />

Stärken sowie den <strong>für</strong> den Arbeitsplatz<br />

relevanten Einschrän kungen.


Handlung Wer und wie? Bemerkungen<br />

6. Erstellung eines Anforderungsprofils<br />

des<br />

Ar beitsplatzes<br />

7. Umsetzung der Maßnahmen<br />

8. Begleitung der<br />

Wie dereingliederung<br />

9. Evaluation nach Abschluss<br />

der Wiedereingliederung<br />

Durch den Vorgesetzten,<br />

evtl. in einer gemeinsamen<br />

Begehung oder Gespräch<br />

mit dem Be triebsarzt<br />

und gegebenenfalls der<br />

Fachkraft <strong>für</strong> Arbeitssicherheit<br />

Je nach Art der Maßnah me:<br />

<strong>zum</strong> Beispiel Anpassung<br />

des Arbeits platzes oder<br />

Ange bot von Quali fizierungsmaßnahmen<br />

durch<br />

den Unternehmer; Beantragung<br />

ex terner Leistungen<br />

durch den Un ternehmer mit<br />

Un terstützung des Betriebsarztes.<br />

Einleitung einer beruflichen<br />

Reha-Maßnahme<br />

durch den Betriebsarzt<br />

in Ab stimmung mit den behandelnden<br />

Ärzten.<br />

Der Betriebsarzt betreut die<br />

Be troffenen auch wäh rend<br />

der Wie dereingliederung<br />

durch Kontakt im Rahmen<br />

regelmäßiger Ter mine oder<br />

bei Bedarf. Er kann den<br />

Plan bei Be darf an den Heilungsverlauf<br />

anpassen, bei<br />

zeitli chen Veränderungen<br />

mit Zustim mung der<br />

Beteiligten der Wiedereingliederung.<br />

Zum Beispiel durch das<br />

Integrati onsteam oder die<br />

Personalabtei lung: Welche<br />

Er fahrungen kön nen <strong>für</strong><br />

die Optimierung künftiger<br />

BEM-Verfahren genutzt<br />

werden? Sind Maßnahmen<br />

zur Verbesse rung der Arbeitsbedingungen<br />

<strong>für</strong> alle<br />

Beschäftigten ableitbar?<br />

Der betroffene Mitarbeiter kann an<br />

der Be gehung oder dem Ge spräch auf<br />

Wunsch teilnehmen. Anforderungs- und<br />

Leistungs profil sollten <strong>zum</strong> besseren<br />

Ver gleich die gleichen Kriterien beschreiben.<br />

Die Beantragung von Leistungen zur<br />

Teil habe am Arbeitsleben muss frühzeitig<br />

er folgen, da die Entscheidung des<br />

Leis tungsträgers vor der Bestellung <strong>zum</strong><br />

Bei spiel ei nes speziellen Arbeits mittels<br />

abzu warten ist. Für Schwerbe hinderte<br />

oder diesen gleichgestellte Mit arbeiter<br />

bieten die Integrationsfach dienste<br />

umfangreiche Beratung zu möglichen<br />

Hilfestel lungen und Leistun gen des Integrationsamtes<br />

an.<br />

Der Wiedereingliederungsplan entspricht<br />

zunächst immer nur einer vorläufigen<br />

Ab schätzung und kann im<br />

Ver lauf angepasst werden. Vor Beginn<br />

der Wiedereingliede rung sollte ein<br />

erster Termin zur Bespre chung des<br />

Verlaufs <strong>zum</strong> Beispiel vor der nächsten<br />

Belas tungsstufe mit dem Be triebsarzt<br />

verein bart werden.<br />

Im Rahmen der Evaluation sollte auch<br />

der betroffene Mitarbeiter und der Vorgesetzte<br />

zu seiner Einschätzung des<br />

Verlaufs be fragt werden.<br />

Insbesondere bei arbeitsbeding ten<br />

Ursa chen der Arbeitsunfä higkeit stellt<br />

sich die Frage nach einer allgemeinen<br />

Verbesse rung der Arbeitsbedingungen.<br />

23


Anhang<br />

Nützliche Internetlinks<br />

Rechtsfragen<br />

Arbeitsrecht http://www.arbeitsrecht.de<br />

Arbeitsrecht und Sozialrecht http://www.ausportal.de<br />

Schwerbehindertenrecht<br />

mit Gerichtsentscheidungen http://www.bezirk-oberbayern.de<br />

Sozialpolitische Informationen http://www.sozialpolitik-aktuell.de<br />

Hilfen <strong>für</strong> die Praxis<br />

Bundesagentur <strong>für</strong> Arbeit http://www.agentur.de<br />

Bundesarbeitsgemeinschaft<br />

der Integrationsämter http://www.integrationsaemter.de<br />

Bundesarbeitsgemeinschaft<br />

<strong>für</strong> Rehabilitation http://www.bar-frankfurt.de<br />

Deutsche Rentenversicherung http://www.deutsche- rentenversicherung-bund.de<br />

Deutsches Netzwerk <strong>für</strong> betriebliche<br />

Gesundheitsförde rung (DNBGF) http://www.dnbgf.de/index.php?id=218<br />

Gemeinsame Servicestelle http://www.gemeinsame- servicestellen.de<br />

igaCheck http://www.iga-info.de<br />

IMBA http://www.imba.de<br />

Initiative Gesundheit und Arbeit<br />

(IGA) – Betriebliches<br />

Ein gliederungsmanagement http://www.iga-info.de/betriebliche-eingliederung.html<br />

MELBA http://www.melba.de<br />

Verband Deutscher Betriebs- und<br />

Werksärzte e.V. (VDBW) –<br />

Leit faden Wiedereingliederung http://www.vdbw.de<br />

Zentrum Bayern, Familie und Soziales http://www.zbfs.bayern.de/integra tionsamt/<br />

eingliederungsmanage ment/index.html<br />

24

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