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Halbzeitbewertung des EPLR – Baden-Württembergs 2000 – 2003 ...

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Bearbeitet von:<br />

Doluschitz, Reiner<br />

Grosskopf, Werner<br />

Kaiser, Bastian<br />

Kappelmann, K.-Heinz<br />

Lenz, Roman<br />

Tschmarke, Anette<br />

<strong>Halbzeitbewertung</strong> <strong>des</strong><br />

<strong>EPLR</strong> <strong>–</strong> <strong>Baden</strong>-<strong>Württembergs</strong><br />

<strong>2000</strong> <strong>–</strong> <strong>2003</strong><br />

Bericht<br />

(Oktober <strong>2003</strong>)<br />

<strong>EPLR</strong>-BW-Zwischenbewertung <strong>2000</strong> - <strong>2003</strong> FIB - 10/03


Inhaltsübersicht: Verzeichnis der <strong>EPLR</strong>-Maßnahmen und deren Zuordnung zu den<br />

Kapiteln <strong>des</strong> Evaluierungsberichtes (EB)<br />

VO<br />

(EG)<br />

445-<br />

2002<br />

Verordnung (EG) Nr. 1257/1999 <strong>des</strong> Rates über<br />

die Förderung der Entwicklung <strong>des</strong> ländlichen<br />

Raums durch den Europäischen Ausrichtungsund<br />

Garantiefonds für die Landwirtschaft<br />

(EAGFL)<br />

Titel II<br />

Kapitel I Investitionen in landwirtschaftlichen<br />

Art.4-7 Betrieben<br />

Kapitel II<br />

Maßnahmen im „Maßnahmen- und<br />

Entwicklungsplan Ländlicher Raum <strong>des</strong><br />

Lan<strong>des</strong> <strong>Baden</strong>-Württemberg“<br />

(Kap. Evaluationsbericht (EB))<br />

1 Investitionen in landwirtschaftlichen Be-<br />

a<br />

trieben (Kap. 3 EB)<br />

Niederlassung von Junglandwirten 2 Niederlassungsbeihilfen für Junglandwirte<br />

b Art.8<br />

(Kap. 3 EB)<br />

Kapitel V Benachteiligte Gebiete und Gebiete 6 Ausgleichszulage<br />

e Art.13-20 mit umweltspezifischen Einschränkungen<br />

(Kap. 5 EB)<br />

Kapitel VI Agrarumweltmaßnahmen 9 Marktentlastungs- und Kulturlandschafts-<br />

f Art.21-24<br />

ausgleich (MEKA) (Kap. 6 EB)<br />

10 Naturschutz und Landschaftspflege<br />

Förderbereich A, Vertragsnaturschutz<br />

(Kap. 6 EB)<br />

Kapitel Verbesserung der Verarbeitung und 4 Verbesserung der Verarbeitung und Ver-<br />

g VII Vermarktung landwirtschaftlicher marktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse<br />

Art.25-28 Erzeugnisse<br />

10 Naturschutz und Landschaftspflege<br />

Förderbereich D2, Vermarktung von landw.<br />

Qualitätserzeugnissen (Kap. 7 EB)<br />

Kapitel Aufforstung landwirtschaftlicher 12 Forstwirtschaft<br />

h VIII<br />

Art.31<br />

Flächen<br />

(Kap. 8 EB)<br />

Kapitel Sonstige forstwirtschaftliche<br />

12 Forstwirtschaft<br />

i VIII Maßnahmen<br />

13 Katastrophenhilfe Forstwirtschaft<br />

Art.30-32<br />

(Kap. 8 EB)<br />

Kapitel IX Flurbereinigung 3 Flurbereinigung<br />

k Art.33<br />

2. Tiret<br />

(Kap. 9 EB)<br />

Kapitel IX Vermarktung von landwirtschaftlichen 5 Vermarktung landwirtschaftlicher Quali-<br />

m Art.33 Qualitätserzeugnissen<br />

tätserzeugnisse<br />

4.Tiret<br />

10 Naturschutz und Landschaftspflege<br />

Förderbereich E2, Verbesserung der Verarbeitung<br />

und Vermarktung landwirtschaftlicher<br />

Erzeugnisse (Kap. 7 EB)<br />

Kapitel IX Dienstleistungseinrichtungen zur 7 Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum<br />

n Art.33 Grundversorgung für die ländliche (ELR)<br />

5.Tiret Wirtschaft und Bevölkerung<br />

- Grundversorgung<br />

(Kap. 9 EB)<br />

Kapitel IX Dorferneuerung und <strong>–</strong>entwicklung 7 Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum<br />

o Art.33 sowie Schutz und Erhaltung <strong>des</strong><br />

(ELR)<br />

6.Tiret ländlichen Kulturerbes<br />

- Dorfentwicklung<br />

(Kap. 9 EB)<br />

Kapitel IX Diversifizierung der Tätigkeit im 7 Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum<br />

p Art.33 landwirtschaftlichen und landwirt- (ELR)<br />

7.Tiret schaftsnahen Bereich, um zusätzliche<br />

Beschäftigungsmöglichkeiten oder<br />

- Diversifizierung (Kap. 9 EB)<br />

alternative Einkommensquellen zu 8 Innovative Maßnahmen für Frauen im länd-<br />

schaffen<br />

lichen Raum (Kap. 9 EB)<br />

<strong>EPLR</strong>-BW-Zwischenbewertung <strong>2000</strong> - <strong>2003</strong> FIB - 10/03


Verordnung (EG) Nr. 1257/1999 <strong>des</strong> Rates über die<br />

Förderung der Entwicklung <strong>des</strong> ländlichen Raums<br />

durch den Europäischen Ausrichtungs- und Garantiefonds<br />

für die Landwirtschaft<br />

(EAGFL)<br />

s<br />

t<br />

Titel II<br />

Kapitel IX<br />

Art.33<br />

10.Tiret<br />

Kapitel IX<br />

Art.33<br />

11.Tiret<br />

Förderung von Fremdenverkehr- und<br />

Handwerksbetrieben<br />

Schutz der Umwelt im Zusammenhang<br />

mit der Land- und Forstwirtschaft,<br />

der Landschaftspflege und der<br />

Verbesserung <strong>des</strong> Tierschutzes<br />

Maßnahmen im „Maßnahmen- und<br />

Entwicklungsplan Ländlicher Raum <strong>des</strong><br />

Lan<strong>des</strong> <strong>Baden</strong>-Württemberg“<br />

(Kap. Evaluationsbericht (EB))<br />

7 Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum<br />

(ELR)<br />

- Fremdenverkehr/Handwerk (Kap. 9 EB)<br />

<strong>EPLR</strong>-BW-Zwischenbewertung <strong>2000</strong> - <strong>2003</strong> FIB - 10/03<br />

10<br />

11<br />

Naturschutz und Landschaftspflege<br />

Förderbereiche: (Kap. 9 EB)<br />

B Biotopgestaltung und Artenschutz<br />

(einschließlich in FFH-Gebieten)<br />

- Biotopgestaltung und Artenschutz<br />

auf landwirtschaftsnahen und<br />

landwirtschaftlichen Flächen durch<br />

einen Nicht-Landwirt, sowie Biotopgestaltung<br />

und Artenschutz<br />

durch einen Landwirt (B1)<br />

C Grunderwerb zum Zwecke <strong>des</strong> Naturschutzes<br />

und der Landschaftspflege<br />

- durch Nicht-Landwirte (C1)<br />

- durch das Land (C2)<br />

D Investitionen zum Zwecke <strong>des</strong> Naturschutzes<br />

und der Landschaftspflege<br />

- Investitionen in landwirtschaftlichen<br />

Betrieben (D1)<br />

- Investitionen durch einen Nicht-<br />

Landwirt (D3)<br />

- Investitionen <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong> oder einer<br />

Einrichtung mit Lan<strong>des</strong>beteiligung,<br />

die in Verbindung zur<br />

Landwirtschaft steht (D4)<br />

E Dienstleistung zum Zwecke <strong>des</strong> Naturschutzes<br />

und der Landschaftspflege<br />

- Dienstleistung im landwirtschaftlichen<br />

Bereich, Biotopvernetzungskonzeption<br />

(E1)<br />

- Dienstleistung eines Dritten im<br />

Bereich Naturschutz und Landschaftspflege,<br />

Konzeption (E3)<br />

Naturparke (Kap. 9 EB)<br />

(in der Reihenfolge der Ratsverordnung mit Zuordnung zu den Artikeln der Verordnung (EG) Nr. 1257/1999)<br />

Quelle: Eigene Zusammenstellung


<strong>EPLR</strong>-BW-Zwischenbewertung <strong>2000</strong> - <strong>2003</strong> FIB - 10/03


Inhaltsverzeichnis:<br />

Inhaltsverzeichnis<br />

Verzeichnis der Tabellen.........................................................................................................XII<br />

Verzeichnis der Abbildungen................................................................................................. XV<br />

Verzeichnis der Übersichten ................................................................................................XVII<br />

Abkürzungsverzeichnis .......................................................................................................... XX<br />

Zusammenfassung...................................................................................................................... 1<br />

Summary .................................................................................................................................... 5<br />

1 Einführung .................................................................................................................. 10<br />

1.1 Das methodische Konzept der Berichterstattung.............................................. 10<br />

1.2 Elemente der Bewertung .................................................................................. 12<br />

1.2.1 Wirkungsanalyse ................................................................................. 12<br />

1.2.2 Indikatorenkonzept .............................................................................. 12<br />

1.2.3 Wirkungseffekte .................................................................................. 14<br />

1.3 Begriffsabgrenzungen....................................................................................... 21<br />

1.4 Datenquellen und Dateneinsatz ........................................................................ 23<br />

2 Entwicklung <strong>des</strong> ländlichen Raumes ........................................................................ 29<br />

2.1 Stärken-Schwächen-Vergleich: Entwicklungspotential ................................... 29<br />

2.2 Wesentliche Einzelheiten <strong>des</strong> Programms........................................................ 34<br />

2.2.1 Prioritäten und Maßnahmen (Zielanalyse) .......................................... 34<br />

2.2.2 Vorbereitung <strong>des</strong> Programms .............................................................. 46<br />

2.2.3 Zuständigkeiten beim Antrags- wie Bewilligungs- und<br />

Auszahlungsverfahren ......................................................................... 47<br />

2.2.4 Zeitrahmen der <strong>Halbzeitbewertung</strong> ..................................................... 52<br />

2.2.5 Vollzugsanalyse (finanzielle Informationen) ...................................... 53<br />

2.3 Gegenwärtige Bereiche der Förderpolitik <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong> <strong>Baden</strong>-Württemberg.... 58<br />

2.3.1 EU-Programme.................................................................................... 59<br />

2.3.2 Nationale Programme.......................................................................... 62<br />

2.3.3 Lan<strong>des</strong>programme ............................................................................... 64<br />

3 Kapitel I - Investitionen in landwirtschaftlichen Betrieben (<strong>EPLR</strong> I-1 und 2) .... 71<br />

3.1 Ausgestaltung der Maßnahme .......................................................................... 71<br />

3.1.1 Darstellung der Förderhistorie............................................................. 71<br />

3.1.2 Beschreibung der Prioritäten ............................................................... 74<br />

3.1.3 Ausprägung der Maßnahme und deren Einordnung in den<br />

Förderkontext ...................................................................................... 76<br />

3.1.4 Programmanpassungen........................................................................ 80<br />

3.2 Methodischer Ansatz ........................................................................................ 82<br />

3.2.1 Skizzierung <strong>des</strong> Untersuchungs<strong>des</strong>igns............................................... 82<br />

3.2.2 Datenquellen und Auswertung ............................................................ 83<br />

3.2.3 Probleme und Grenzen <strong>des</strong> methodischen Ansatzes ........................... 85<br />

3.3 Finanzielle Ausgestaltung, Umsetzung und Begleitung................................... 87<br />

<strong>EPLR</strong>-BW-Zwischenbewertung <strong>2000</strong> - <strong>2003</strong> FIB - 10/03<br />

V


VI<br />

Inhaltsverzeichnis<br />

3.3.1 Finanzinputs......................................................................................... 87<br />

3.3.2 Umsetzung........................................................................................... 88<br />

3.3.3 Begleitung der Maßnahme, Kontrolle und Finanzmanagement.......... 89<br />

3.3.4 Darstellung und Analyse <strong>des</strong> bisher erzielten Outputs........................ 91<br />

3.4 Ziel- und Wirkungsanalyse............................................................................... 96<br />

3.4.1 Zielanalyse........................................................................................... 96<br />

3.4.2 Verbesserung <strong>des</strong> Einkommens........................................................... 98<br />

3.4.3 Rationeller Einsatz von Produktionsmitteln...................................... 102<br />

3.4.4 Neuausrichtung landwirtschaftlicher Tätigkeit ................................. 105<br />

3.4.5 Verbesserung der Qualität landwirtschaftlicher Erzeugnisse............ 109<br />

3.4.6 Diversifizierung landwirtschaftlicher Tätigkeiten zum Erhalt von<br />

Arbeitsplätzen.................................................................................... 111<br />

3.4.7 Einführung umweltfreundlicher landwirtschaftlicher<br />

Produktionsverfahren......................................................................... 114<br />

3.4.8 Verbesserung der Produktionsbedingungen bezüglich<br />

Arbeitsbedingungen und Tierschutz.................................................. 119<br />

3.4.9 Programmspezifische Indikatoren <strong>des</strong> <strong>EPLR</strong>.................................... 122<br />

3.5 Kapitel II - Investitionsförderung im Rahmen der Niederlassung von<br />

Junglandwirten................................................................................................ 122<br />

3.5.1 Darstellung der Förderhistorie........................................................... 122<br />

3.5.2 Beschreibung der Prioritäten ............................................................. 123<br />

3.5.3 Methodischer Ansatz ......................................................................... 124<br />

3.5.4 Finanzielle Ausgestaltung, Vollzugskontrolle und Umsetzung ........ 124<br />

3.5.5 Darstellung und Analyse <strong>des</strong> bisher erzielten Outputs...................... 125<br />

3.5.6 Bewertungsfragen.............................................................................. 125<br />

3.5.6.1 Abdeckung der Kosten der Niederlassung ........................... 125<br />

3.5.6.2 Frühzeitige Übergabe von landwirtschaftlichen Betrieben .. 126<br />

3.5.6.3 Aufteilung auf beiderlei Geschlecht..................................... 128<br />

3.5.6.4 Sicherung von Arbeitsplätzen............................................... 128<br />

3.6 Schlussfolgerungen und Empfehlungen ......................................................... 131<br />

3.6.1 Zusammenfassen<strong>des</strong> Kapitelergebnis................................................ 131<br />

3.6.2 Ausrichtung ....................................................................................... 137<br />

3.6.3 Umsetzung......................................................................................... 137<br />

3.6.4 Schlussfolgerungen und Empfehlungen ............................................ 139<br />

4 Kapitel III - Berufsbildung und Kapitel IV - Vorruhestand................................ 139<br />

5 Kapitel V - Benachteiligte Gebiete und Gebiete mit umweltspezifischen<br />

Einschränkungen (<strong>EPLR</strong> I-6).................................................................................. 141<br />

5.1 Ausgestaltung der Maßnahme ........................................................................ 141<br />

5.1.1 Allgemeines....................................................................................... 141<br />

5.1.2 Darstellung der Förderhistorie........................................................... 144<br />

5.1.3 Beschreibung der Prioritäten ............................................................. 144<br />

5.1.4 Ausprägung der Maßnahme und Einordnung in den<br />

Förderkontext .................................................................................... 146<br />

<strong>EPLR</strong>-BW-Zwischenbewertung <strong>2000</strong> - <strong>2003</strong> FIB - 10/03


Inhaltsverzeichnis<br />

5.2 Methodischer Ansatz ...................................................................................... 149<br />

5.2.1 Skizzierung <strong>des</strong> Untersuchungs<strong>des</strong>igns............................................. 149<br />

5.2.2 Datenquellen und Auswertung .......................................................... 150<br />

5.2.3 Probleme und Grenzen <strong>des</strong> methodischen Ansatzes ......................... 152<br />

5.3 Finanzielle Ausgestaltung, Vollzugsanalyse .................................................. 153<br />

5.3.1 Finanzielle Dimension....................................................................... 153<br />

5.3.2 Umsetzung......................................................................................... 154<br />

5.3.3 Begleitung der Maßnahme, Kontrolle und Endabnahme .................. 155<br />

5.3.4 Finanzmanagement............................................................................ 156<br />

5.4 Darstellung und Analyse <strong>des</strong> bisher erzielten Outputs................................... 156<br />

5.5 Wirkungsanalyse ............................................................................................ 158<br />

5.5.1 Ausgleich für natürliche Nachteile und für Einkommensverluste..... 158<br />

5.5.2 Dauerhafte Nutzung landwirtschaftlicher Flächen............................ 172<br />

5.5.3 Erhaltung einer lebensfähigen Gesellschaftsstruktur ........................ 177<br />

5.5.4 Schutz der Umwelt ............................................................................ 182<br />

5.5.5 Lan<strong>des</strong>spezifische Zielsetzungen ...................................................... 190<br />

5.6 Schlussfolgerungen und Empfehlungen ......................................................... 192<br />

5.6.1 Zusammenfassen<strong>des</strong> Kapitelergebnis................................................ 192<br />

5.6.2 Ausrichtung ....................................................................................... 197<br />

5.6.3 Zielerreichung.................................................................................... 197<br />

5.6.4 Umsetzung......................................................................................... 199<br />

5.6.5 Schlussfolgerungen und Empfehlungen ............................................ 200<br />

6 Kapitel VI Agrarumweltmaßnahmen (<strong>EPLR</strong> II-9)/Naturschutz und<br />

Landschaftspflege (<strong>EPLR</strong> II-10) ............................................................................. 202<br />

6.1 Agrarumweltmaßnahmen <strong>–</strong> MEKA (<strong>EPLR</strong> II-9) ........................................... 202<br />

6.1.1 Allgemeines....................................................................................... 202<br />

6.1.1.1 Darstellung der Förderhistorie.............................................. 202<br />

6.1.1.2 Beschreibung der Prioritäten und Maßnahmen .................... 202<br />

6.1.1.3 Einordnung der Maßnahmen in den Förderkontext.............. 207<br />

6.1.2 Methodischer Ansatz ......................................................................... 208<br />

6.1.2.1 Skizzierung <strong>des</strong> Untersuchungs<strong>des</strong>igns................................ 209<br />

6.1.2.2 Datenquellen und Auswertung ............................................. 210<br />

6.1.2.3 Methoden zur Ableitung von Schlussfolgerungen und<br />

Empfehlungen....................................................................... 212<br />

6.1.2.4 Probleme und Grenzen <strong>des</strong> gewählten methodischen<br />

Ansatzes................................................................................ 212<br />

6.1.3 Darstellung und Analyse der Daten................................................... 213<br />

6.2 Agrarumweltmaßnahmen - LPR (<strong>EPLR</strong> II-10) .............................................. 216<br />

6.2.1 Allgemeines....................................................................................... 216<br />

6.2.1.1 Darstellung <strong>des</strong> Förderkontext ............................................. 216<br />

6.2.1.2 Beschreibung der Ziele und Maßnahmen............................. 221<br />

6.2.2 Methodischer Ansatz ......................................................................... 227<br />

<strong>EPLR</strong>-BW-Zwischenbewertung <strong>2000</strong> - <strong>2003</strong> FIB - 10/03<br />

VII


VIII<br />

Inhaltsverzeichnis<br />

6.2.2.1 Skizzierung <strong>des</strong> Untersuchungs<strong>des</strong>igns................................ 227<br />

6.2.2.2 Methoden zur Ableitung von Schlussfolgerungen und<br />

Empfehlungen....................................................................... 227<br />

6.2.2.3 Probleme und Grenzen <strong>des</strong> methodischen Ansatzes ............ 228<br />

6.3 Bewertung anhand einzelner Fragen (MEKA, LPR)...................................... 229<br />

6.3.1 Erhalt oder Verbesserung der Bodenqualität..................................... 230<br />

6.3.2 Erhalt oder Verbesserung der Qualität <strong>des</strong> Grund- und <strong>des</strong><br />

Oberflächenwassers........................................................................... 244<br />

6.3.3 Erhalt oder Verbesserung <strong>des</strong> Umfangs der Wasserressourcen ........ 253<br />

6.3.4 Erhalt oder Verbesserung der Artenvielfalt....................................... 257<br />

6.3.5 Erhalt oder Verbesserung der Habitatvielfalt .................................... 271<br />

6.3.6 Erhalt oder Verbesserung der genetischen Vielfalt ........................... 283<br />

6.3.7 Erhalt oder Schutz von Landschaften................................................ 289<br />

6.3.8 Vollzug der Maßnahme ..................................................................... 300<br />

6.4 Gesamtergebnis der Bewertung der Maßnahme............................................. 306<br />

6.5 Schlussfolgerungen und Empfehlungen ......................................................... 312<br />

6.5.1 MEKA (<strong>EPLR</strong> II-9)........................................................................... 312<br />

6.5.2 LPR (<strong>EPLR</strong> II-10) ............................................................................. 318<br />

7 Kapitel VII <strong>–</strong> Verbesserung der Verarbeitung und Vermarktung<br />

landwirtschaftlicher Erzeugnisse (<strong>EPLR</strong> I-4, II-10 D2) und Vermarktung<br />

von landwirtschaftlichen Qualitätserzeugnissen (<strong>EPLR</strong> I-5, II-10 E2)............... 322<br />

7.1 Ausgestaltung der Maßnahme ........................................................................ 322<br />

7.1.1 Darstellung der Förderhistorie........................................................... 322<br />

7.1.2 Beschreibung der Ziele und Prioritäten............................................. 327<br />

7.1.3 Ausprägung der Maßnahmen und deren Einordnung in den<br />

Förderkontext .................................................................................... 331<br />

7.2 Methodischer Ansatz ...................................................................................... 334<br />

7.2.1 Erhebung und Auswertung der Daten ............................................... 334<br />

7.2.2 Probleme und Grenzen <strong>des</strong> gewählten methodischen Ansatzes........ 335<br />

7.3 Finanzielle Ausgestaltung, Umsetzung und Begleitung................................. 336<br />

7.3.1 Vollzugskontrolle und Finanzabwicklung......................................... 336<br />

7.3.2 Administrative Einbindung, Durchführung und Begleitung der<br />

Maßnahmen ....................................................................................... 339<br />

7.3.3 Antragsbearbeitung, Bewilligung und Auszahlung........................... 341<br />

7.4 Darstellung und Analyse <strong>des</strong> bisher erzielten Outputs................................... 342<br />

7.4.1 Zielgruppen und Begünstigte............................................................. 342<br />

7.4.2 Darstellung und Analyse <strong>des</strong> Outputs ............................................... 344<br />

7.5 Ziel- und Wirkungsanalyse anhand der relevanten Bewertungsfragen .......... 348<br />

7.5.1 Zielorientierung ................................................................................. 348<br />

7.5.2 Rationalisierung der Verarbeitung und Vermarktung ....................... 350<br />

7.5.3 Verbesserung der Qualität ................................................................. 354<br />

7.5.4 Verbesserung der Lage im Sektor landwirtschaftliche<br />

Grunderzeugnisse .............................................................................. 358<br />

<strong>EPLR</strong>-BW-Zwischenbewertung <strong>2000</strong> - <strong>2003</strong> FIB - 10/03


Inhaltsverzeichnis<br />

7.5.5 Verbesserung der Gesundheit und <strong>des</strong> Tierschutzes ......................... 361<br />

7.5.6 Verbesserung <strong>des</strong> Umweltschutzes ................................................... 364<br />

7.5.7 Vermarktungsförderung im Rahmen <strong>des</strong> LPR (<strong>EPLR</strong> II-<br />

10D2,E2)............................................................................................ 369<br />

7.6 Schlussfolgerungen und Empfehlungen ......................................................... 369<br />

7.6.1 Zusammenfassen<strong>des</strong> Kapitelergebnis................................................ 369<br />

7.6.2 Effekte in Bezug auf die EU-Querschnittsfragen.............................. 375<br />

7.6.3 Schlussfolgerungen und Empfehlungen ............................................ 378<br />

8 Kapitel VIII <strong>–</strong> Forstwirtschaft <strong>–</strong> Katastrophenhilfe Forstwirtschaft<br />

(<strong>EPLR</strong>-II-12-13)........................................................................................................ 382<br />

8.1 Allgemeines .................................................................................................... 382<br />

8.1.1 Förderkulisse in <strong>Baden</strong>-Württemberg ............................................... 383<br />

8.1.2 Beschreibung der Ziele, Prioritäten und Maßnahmen ....................... 384<br />

8.2 Methodischer Ansatz ...................................................................................... 387<br />

8.2.1 Datenquellen und Auswertung .......................................................... 389<br />

8.2.2 Beteiligte Akteure.............................................................................. 391<br />

8.3 Vollzugskontrolle und Finanzabwicklung...................................................... 392<br />

8.3.1 Inanspruchnahme der Finanzmittel ................................................... 393<br />

8.3.1.1 Geographisch........................................................................ 393<br />

8.3.1.2 Durchführung und fachliche Projektbegleitung ................... 393<br />

8.3.2 Begünstigte und Zielgruppen............................................................. 394<br />

8.4 Ziel- und Wirkungsanalyse anhand der relevanten Bewertungsfragen .......... 395<br />

8.4.1 Beeinflussung der Bodennutzung sowie der Struktur <strong>des</strong><br />

Holzvorrates....................................................................................... 395<br />

8.4.2 Auswirkungen auf die Kohlenstoffspeicherung ................................ 398<br />

8.4.3 Auswirkungen auf die produktiven Funktionen<br />

forstwirtschaftlicher Betriebe ............................................................ 400<br />

8.4.4 Einfluss auf die Beschäftigung.......................................................... 407<br />

8.4.5 Verbesserung der Schutzfunktionen <strong>des</strong> Wal<strong>des</strong>............................... 414<br />

8.4.6 Stärkung der ökologischen Funktion von Wäldern ........................... 418<br />

8.4.7 Erhaltung der Waldgesundheit und -vitalität..................................... 422<br />

8.5 Schlussfolgerungen und Empfehlungen ......................................................... 425<br />

8.5.1 Zusammenfassung der Ergebnisse..................................................... 425<br />

8.5.2 Empfehlungen.................................................................................... 431<br />

9 Kapitel IX Förderung der Anpassung und Entwicklung von<br />

ländlichen Räumen (<strong>EPLR</strong>-I-3, 7, 8 und <strong>EPLR</strong>-II-11) ......................................... 437<br />

9.1 Flurbereinigung (<strong>EPLR</strong>-I-3) ........................................................................... 437<br />

9.1.1 Ausgestaltung der Maßnahme ........................................................... 437<br />

9.1.1.1 Darstellung der Förderhistorie.............................................. 437<br />

9.1.1.2 Beschreibung der Prioritäten ................................................ 437<br />

9.1.1.3 Ausprägung der Maßnahme und deren Einordnung in den<br />

Förderkontext ....................................................................... 438<br />

9.1.2 Methodischer Ansatz ......................................................................... 440<br />

<strong>EPLR</strong>-BW-Zwischenbewertung <strong>2000</strong> - <strong>2003</strong> FIB - 10/03<br />

IX


X<br />

Inhaltsverzeichnis<br />

9.1.2.1 Skizzierung <strong>des</strong> Untersuchungs<strong>des</strong>igns................................ 440<br />

9.1.2.2 Datenerhebung und Auswertung .......................................... 440<br />

9.1.2.3 Probleme und Grenzen <strong>des</strong> methodischen Ansatzes ............ 441<br />

9.1.3 Finanzielle Ausgestaltung, Umsetzung und Begleitung.................... 442<br />

9.1.3.1 Finanzinputs ......................................................................... 442<br />

9.1.3.2 Umsetzung............................................................................ 443<br />

9.1.3.3 Begleitung der Maßnahme, Kontrolle und<br />

Finanzmanagement............................................................... 443<br />

9.1.3.4 Darstellung und Analyse <strong>des</strong> bisher erzielten Outputs......... 444<br />

9.2 Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (<strong>EPLR</strong>-I-7) ................................. 446<br />

9.2.1 Allgemeines....................................................................................... 446<br />

9.2.2 Darstellung der Förderhistorie........................................................... 447<br />

9.2.2.1 Beschreibung der Ziele, Prioritäten und Maßnahmen.......... 447<br />

9.2.2.2 Einordnung der Maßnahmen in den Förderkontext.............. 448<br />

9.2.3 Methodischer Ansatz ......................................................................... 449<br />

9.2.3.1 Skizzierung <strong>des</strong> Untersuchungs<strong>des</strong>igns................................ 449<br />

9.2.3.2 Datenerhebung und <strong>–</strong>auswertung ......................................... 449<br />

9.2.3.3 Methoden zur Ableitung von Schlussfolgerungen und<br />

Empfehlungen....................................................................... 451<br />

9.2.4 Analyse der Maßnahmendurchführung und Auswertung der<br />

Daten .............................................................................................. 451<br />

9.2.4.1 Vollzugskontrolle, Finanzabwicklung, Ausgabenschätzung 451<br />

9.2.4.2 Administrative Einbindung, Durchführung und Begleitung<br />

der Maßnahmen .................................................................... 452<br />

9.2.4.3 Darstellung und Analyse <strong>des</strong> bisher erzielten Outputs......... 454<br />

9.3 Innovative Maßnahmen für Frauen im ländlichen Raum (<strong>EPLR</strong><strong>–</strong>I-8)........... 455<br />

9.3.1 Allgemeines....................................................................................... 455<br />

9.3.1.1 Darstellung der Förderhistorie.............................................. 456<br />

9.3.1.2 Beschreibung der Ziele, Prioritäten und Maßnahmen.......... 457<br />

9.3.1.3 Einordnung der Maßnahmen in den Förderkontext.............. 457<br />

9.3.2 Methodischer Ansatz ......................................................................... 458<br />

9.3.2.1 Skizzierung <strong>des</strong> Untersuchungs<strong>des</strong>igns................................ 458<br />

9.3.2.2 Datenerhebung und <strong>–</strong>auswertung ......................................... 458<br />

9.3.2.3 Methoden zur Ableitung von Schlussfolgerungen und<br />

Empfehlungen....................................................................... 461<br />

9.3.3 Analyse der Maßnahmendurchführung und Auswertung der<br />

Daten .............................................................................................. 462<br />

9.3.3.1 Vollzugskontrolle, Finanzabwicklung, Ausgabenschätzung 462<br />

9.3.3.2 Administrative Einbindung, Durchführung und Begleitung<br />

der Maßnahmen .................................................................... 463<br />

9.3.3.3 Darstellung und Analyse <strong>des</strong> bisher erzielten Outputs......... 465<br />

9.4 Naturparke (<strong>EPLR</strong>-II-11) ............................................................................... 472<br />

9.4.1 Ausgestaltung der Maßnahme ........................................................... 472<br />

<strong>EPLR</strong>-BW-Zwischenbewertung <strong>2000</strong> - <strong>2003</strong> FIB - 10/03


Inhaltsverzeichnis<br />

9.4.1.1 Darstellung der Förderhistorie.............................................. 472<br />

9.4.1.2 Beschreibung der Prioritäten ................................................ 473<br />

9.4.1.3 Ausprägung der Maßnahme ................................................. 473<br />

9.4.2 Methodischer Ansatz ......................................................................... 474<br />

9.4.2.1 Skizzierung <strong>des</strong> Untersuchungs<strong>des</strong>igns................................ 474<br />

9.4.2.2 Datenerhebung und Auswertung .......................................... 475<br />

9.4.2.3 Probleme und Grenzen <strong>des</strong> methodischen Ansatzes ............ 475<br />

9.4.3 Finanzielle Ausgestaltung, Umsetzung und Begleitung.................... 476<br />

9.4.3.1 Finanzinputs ......................................................................... 476<br />

9.4.3.2 Umsetzung und Kontrolle..................................................... 477<br />

9.5 Bewertungsfragen........................................................................................... 477<br />

9.5.1 Verbesserung <strong>des</strong> Einkommens der ländlichen Bevölkerung ........... 477<br />

9.5.2 Erhaltung der Lebensbedingungen der ländlichen Bevölkerung....... 496<br />

9.5.3 Erhaltung der Beschäftigung ............................................................. 507<br />

9.5.4 Verbesserung der Strukturmerkmale der Wirtschaft......................... 530<br />

9.5.5 Verbesserung <strong>des</strong> Umweltschutzes ................................................... 537<br />

9.6 Schlussfolgerungen und Empfehlungen ......................................................... 543<br />

9.6.1 Zusammenfassung der Ergebnisse..................................................... 543<br />

9.6.2 Empfehlungen.................................................................................... 552<br />

10 Bewertung <strong>des</strong> Programms insgesamt.................................................................... 556<br />

10.1 Zusammenfassung <strong>–</strong> Fördervolumen, regionale Verteilung, Ergebnisse ....... 556<br />

10.2 Bevölkerungsentwicklung .............................................................................. 588<br />

10.3 Beschäftigungslage......................................................................................... 589<br />

10.4 Einkommen..................................................................................................... 595<br />

10.5 Wettbewerbsfähigkeit und Märkte ................................................................. 599<br />

10.6 Umwelt ........................................................................................................... 602<br />

10.7 Durchführung.................................................................................................. 606<br />

11 Schlussfolgerungen und Empfehlungen ................................................................. 611<br />

Literaturverzeichnis................................................................................................................ 613<br />

Anhang ................................................................................................................................... 617<br />

<strong>EPLR</strong>-BW-Zwischenbewertung <strong>2000</strong> - <strong>2003</strong> FIB - 10/03<br />

XI


XII<br />

Verzeichnis der Tabellen<br />

Verzeichnis der Tabellen<br />

Tabelle 1.1: Dateneinsatz................................................................................................. 26<br />

Tabelle 2.1: Versicherungspflichtige Beschäftigte .......................................................... 32<br />

Tabelle 2.2: Indikativer Gesamtfinanzierungsplan (Stand <strong>2000</strong>, Genehmigung durch<br />

KOM am 7. 9. <strong>2000</strong>).................................................................................... 41<br />

Tabelle 2.3: Indikativer Finanzplan (gemäß der Verordnung (EG) Nr. 445/2002<br />

Anhang II) - gemäß Entscheidung der Kommission vom 21.08.<strong>2003</strong> ........ 42<br />

Tabelle 2.4: Erwartete Programmwirkungen <strong>des</strong> <strong>EPLR</strong>.................................................. 45<br />

Tabelle 2.5: Vollzugsdaten für das Gesamtprogramm..................................................... 57<br />

Tabelle 2.6: Geographische Aufteilung der Fördermittel (Mio. €).................................. 58<br />

Tabelle 2.7: Finanzstruktur (Mio. €)................................................................................ 58<br />

Tabelle 3.1: Landwirtschaftliche Betriebe nach Größenklassen in % ............................. 71<br />

Tabelle 3.2: Strukturelle Situation in der Tierhaltung in <strong>Baden</strong>-Württemberg ............... 72<br />

Tabelle 3.3: EU-kofinanzierte-Förderfälle von 1995 bis 2002........................................ 73<br />

Tabelle 3.4: Indikatorvergleich: Befragungsergebnisse zu BVP-Ergebnissen ................ 84<br />

Tabelle 3.5: Öffentliche Kosten und Auszahlungen im AFP von <strong>2000</strong> bis 2002............ 87<br />

Tabelle 3.6: Anzahl der Förderfälle nach Investitionsart (<strong>2000</strong> bis 2002) ...................... 92<br />

Tabelle 3.7: Öffentliche Ausgaben (Mittelbindung) nach Investitionsart (<strong>2000</strong> bis<br />

2002) ............................................................................................................ 93<br />

Tabelle 3.8: Regionale Verteilung der Förderfälle (Investitionen).................................. 94<br />

Tabelle 3.9: Regionale Verteilung der Förderfälle (Niederlassungsbeihilfe) .................. 95<br />

Tabelle 3.10: Anzahl der Förderfälle im Bereich Junglandwirteförderung nach<br />

Produktionsrichtung (<strong>2000</strong> bis 2002)........................................................... 95<br />

Tabelle 3.11: Öffentliche Ausgaben (Mittelbindung) im Bereich<br />

Junglandwirteförderung nach Produktionsrichtung (<strong>2000</strong> bis 2002)........... 96<br />

Tabelle 3.12: Gewinn der geförderten Unternehmen (Förderzeitraum <strong>2000</strong> bis 2002)... 101<br />

Tabelle 3.13: Differenz Kapitaldienstgrenze/Kapitaldienst der geförderten<br />

Unternehmen (Förderzeitraum <strong>2000</strong> bis 2002).......................................... 101<br />

Tabelle 3.14: Entwicklung der Faktorausstattung der geförderten Unternehmen<br />

(Förderzeitraum <strong>2000</strong> bis 2002)................................................................. 104<br />

Tabelle 3.15: Veränderung der Überschusserzeugnisse nach der Investition.................. 107<br />

Tabelle 3.16: Umsatzänderungen durch nicht landwirtschaftliche Betriebszweige ........ 107<br />

Tabelle 3.17: Durch Investitionsförderung beeinflusste Arbeitsplatzsituation................ 112<br />

Tabelle 3.18: Durch Neuausrichtung der Produktion geschaffene und erhaltene<br />

Arbeitsplätze .............................................................................................. 113<br />

Tabelle 3.19: Düngermanagement ................................................................................... 118<br />

Tabelle 3.20: Finanzmittel Niederlassungsbeihilfe (1.000 €).......................................... 124<br />

Tabelle 3.21: Verhältnis Fälle JLF/Fälle AFP (Beraterbefragung 2002)......................... 125<br />

Tabelle 3.22: Altersstruktur ............................................................................................. 127<br />

Tabelle 3.23: Niederlassung beiderlei Geschlechts ......................................................... 128<br />

Tabelle 3.24: Durch die JLF erhaltene / neu geschaffene Arbeitsplätze ......................... 130<br />

<strong>EPLR</strong>-BW-Zwischenbewertung <strong>2000</strong> - <strong>2003</strong> FIB - 10/03


Verzeichnis der Tabellen<br />

Tabelle 3.25: Verhalten geförderter Betriebe ohne zusätzliche<br />

Junglandwirteförderung (Beraterbefragung 2002) .................................... 130<br />

Tabelle 5.1: Flächenrelationen....................................................................................... 144<br />

Tabelle 5.2: Anteil der Haupterwerbsbetriebe <strong>des</strong> Testbetriebsnetzes mit Fläche im<br />

benachteiligten Gebiet ............................................................................... 151<br />

Tabelle 5.3: Abbildungsqualität der Testbetriebe im Vergleich mit Indikatoren der<br />

Grundgesamtheit <strong>–</strong> <strong>Baden</strong>-Württemberg ................................................... 151<br />

Tabelle 5.4: Öffentliche Kosten insgesamt, EAGFL-Anteil und Vollzug (Mio. €)....... 153<br />

Tabelle 5.5: Verteilung der tatsächlichen Ausgaben für die<br />

Ausgleichszulagenförderung auf benachteiligte Gebietskategorien.......... 154<br />

Tabelle 5.6: Durch Ausgleichszulage geförderte Betriebe und Flächen........................ 156<br />

Tabelle 5.7: Höhe der Ausgleichszulage und Veränderung in verschiedenen<br />

Betriebsgruppen und Gebietskategorien <strong>–</strong> <strong>Baden</strong>-Württemberg ............... 157<br />

Tabelle 5.8: Kostenrechung am Beispiel 1 ha Wintergerste.......................................... 160<br />

Tabelle 5.9: Kostenrechung am Beispiel 1 ha Grünland mit Milchviehhaltung<br />

(Braunvieh) ................................................................................................ 161<br />

Tabelle 5.10: Vergleich ausgewählter Indikatoren zur Beantwortung der<br />

Bewertungsfrage V.1 ................................................................................. 162<br />

Tabelle 5.11: Gewinn (€) im benachteiligten und nicht benachteiligten Gebiet bei<br />

Haupt- und Nebenerwerbsbetrieben .......................................................... 164<br />

Tabelle 5.12: Anteil der Ausgleichszulage am Gewinn (Haupterwerb) .......................... 164<br />

Tabelle 5.13: Prozentualer Bracheanteil der bisher bewirtschafteten Fläche bei<br />

Wegfall der Ausgleichszulage ................................................................... 173<br />

Tabelle 5.14: Kontextindikatoren für Bewertungsfrage V.2............................................ 175<br />

Tabelle 5.15: Bevölkerungsentwicklung.......................................................................... 181<br />

Tabelle 5.16: Bewertungs- und Kontextindikatoren für Bewertungsfrage V.4 ............... 186<br />

Tabelle 5.17: Indikatoren für die Bewertung der regionalen Zielsetzung in<br />

<strong>Baden</strong>-Württemberg................................................................................... 191<br />

Tabelle 5.18: Erreichung lan<strong>des</strong>spezifischer Ziele zur Ausgleichszulage....................... 198<br />

Tabelle 6.1: Verträge mit Agrarumweltmaßnahmen im Berichtsjahr 2001................... 203<br />

Tabelle 6.2: Darstellung der Förderhistorie LPR (Teil A) für den Zeitraum<br />

<strong>2000</strong> bis 2002............................................................................................. 217<br />

Tabelle 6.3: Beitrag der LPR-Maßnahmen zum Schutz natürlicher Ressourcen durch<br />

Auswirkungen auf die Bodenqualität sowie zum Schutz von Grund- und<br />

Oberflächenwasser, alle Landkreise für die Jahre <strong>2000</strong> <strong>–</strong> 2002 ................ 242<br />

Tabelle 6.4: Entwicklung der MEKA-Ausgaben und Tierzahlen im Bereich der<br />

Erhaltung gefährdeter regionaltypischer Nutztierrassen <strong>2000</strong> bis 2002.... 285<br />

Tabelle 6.5: Angaben zur Maßnahme „Umstellen Mähnutzung auf extensive<br />

Rinderweide“ ............................................................................................. 286<br />

Tabelle 6.6: Informationen zu gefährdeten Rinderrassen .............................................. 288<br />

Tabelle 7.1: Verteilung der Erzeugergemeinschaften in <strong>Baden</strong>-Württemberg auf<br />

Warenbereiche ........................................................................................... 324<br />

Tabelle 7.2: Finanzplan nach Sektoren für die Förderperiode <strong>2000</strong><strong>–</strong>2006.................... 337<br />

Tabelle 7.3: Kennzahlen der Fördermaßnahmen zur Marktstrukturförderung in<br />

<strong>Baden</strong>-Württemberg................................................................................... 345<br />

<strong>EPLR</strong>-BW-Zwischenbewertung <strong>2000</strong> - <strong>2003</strong> FIB - 10/03<br />

XIII


XIV<br />

Verzeichnis der Tabellen<br />

Tabelle 7.4: Bewilligungen und Auszahlungen im Bereich der<br />

Marktstrukturförderung 2002..................................................................... 345<br />

Tabelle 9.1: Fördervolumen der Flurbereinigung.......................................................... 442<br />

Tabelle 9.2: Output der Flurbereinigung........................................................................ 445<br />

Tabelle 9.3: Finanzierung der Naturparke ..................................................................... 476<br />

Tabelle 9.4: Kosteneinsparungen durch die Flurbereinigung ........................................ 480<br />

Tabelle 9.5: Direkte Einkommenserhöhung durch die Flurbereinigung<br />

in den Jahren <strong>2000</strong> bis 2002....................................................................... 482<br />

Tabelle 9.6: Ermittlung der Einkommensschöpfung ..................................................... 488<br />

Tabelle 9.7: Einkommensverbesserung der ländlichen Bevölkerung <strong>2000</strong> bis 2002 .... 496<br />

Tabelle 9.8: Vorteile Wegebau ...................................................................................... 499<br />

Tabelle 9.9: Beschäftigungswirkungen der Flurbereinigung......................................... 519<br />

Tabelle 9.10: Regionale Beschäftigungswirkungen <strong>2000</strong> bis 2002................................ 529<br />

Tabelle 9.11: Zahl und Anteile der Betriebe der Flurbereinigung................................... 531<br />

Tabelle 9.12: Umweltschutz der Flurbereinigung (in ha)................................................ 540<br />

Tabelle 10.1: Gesamtvolumen <strong>2000</strong> - 2002..................................................................... 556<br />

Tabelle 10.2: Regionale Verteilung der Förderung (Mittelbindung)............................... 557<br />

Tabelle 10.3: Beschäftigungswirkungen <strong>des</strong> <strong>EPLR</strong>......................................................... 591<br />

Tabelle 10.4: Einkommenswirkungen der Maßnahmen <strong>des</strong> <strong>EPLR</strong> (<strong>2000</strong> <strong>–</strong> 2002) ......... 598<br />

Tabelle 10.5: Umweltwirkungen (zum Indikator X.5-1.1,1.2,1.3) .................................. 603<br />

Tabelle 10.6: Struktur der Begünstigten (p.a.)................................................................. 608<br />

Tabelle 11.1: Gesamteinordnung <strong>des</strong> Programms ........................................................... 611<br />

<strong>EPLR</strong>-BW-Zwischenbewertung <strong>2000</strong> - <strong>2003</strong> FIB - 10/03


Verzeichnis der Abbildungen<br />

Verzeichnis der Abbildungen<br />

Abbildung 1.1: Wirkungsstruktur ......................................................................................... 20<br />

Abbildung 1.2: Regionale Verteilung der Stichprobe........................................................... 25<br />

Abbildung 3.1: Schwerpunkte der einzelbetrieblichen Förderung ....................................... 94<br />

Abbildung 3.2: Investitionshaupt- und -nebenziele der geförderten Unternehmen.............. 97<br />

Abbildung 3.3: Ziele der Investitionen ................................................................................. 97<br />

Abbildung 3.4: (Brutto-) Betriebseinkommen der mit AFP geförderten Unternehmen ..... 100<br />

Abbildung 3.5: Betriebsertrag und Betriebsaufwand je gefördertes Unternehmen<br />

und je Arbeitskraft im Ist- und im Ziel-Jahr .............................................. 104<br />

Abbildung 3.6: Unternehmen mit einer Neuausrichtung ihrer Einkommensquellen<br />

durch die geförderten Investitionen (Beraterbefragung)............................ 108<br />

Abbildung 3.7: Verbesserung der Umweltbelange ............................................................. 117<br />

Abbildung 3.8: Verbesserung der Umwelt durch Investitionen.......................................... 119<br />

Abbildung 3.9: Verbesserung verschiedener Belastungsbereiche im Zusammenhang<br />

mit Arbeitsbedingungen (Beraterbefragung) ............................................. 121<br />

Abbildung 3.10: Zufriedenheit mit der Investitionsförderung.............................................. 138<br />

Abbildung 5.1: Zufriedenheit mit der Ausgleichszulage .................................................... 199<br />

Abbildung 6.1: Verteilung der Mittel (Mio. €) <strong>2000</strong>-2006 auf kofinanzierte Maßnahmen<br />

der ländlichen Entwicklung einschl. der EAGFL-Garantie-Mittel............ 204<br />

Abbildung 6.2: Entwicklung der Flächen unter MEKA-Vertrag 1992 bis <strong>2000</strong> ................ 214<br />

Abbildung 6.3: Gründe für eine Nicht-Teilnahme am MEKA ........................................... 215<br />

Abbildung 6.4: Schwerpunktwirkungen <strong>des</strong> MEKA .......................................................... 215<br />

Abbildung 6.5: Verteilung der Förderfläche (LPR Teil A) nach der<br />

Landschaftspflegerichtlinie in Landkreisen <strong>Baden</strong>-<strong>Württembergs</strong> ........... 219<br />

Abbildung 6.6: Veränderung der Förderfläche (LPR Teil A) in den Jahren <strong>2000</strong> bis<br />

2002 in Landkreisen <strong>Baden</strong>-<strong>Württembergs</strong> ............................................... 220<br />

Abbildung 6.7: Abbildung von Maßnahmenkategorien zur Darstellung der<br />

Förderschwerpunkte (Teil A Vertragsnaturschutz) in den einzelnen<br />

Landkreisen................................................................................................ 226<br />

Abbildung 6.8: Akzeptanz von MEKA-Maßnahmen aus dem Bereich <strong>des</strong><br />

Erosionsschutzes........................................................................................ 233<br />

Abbildung 6.9: Entwicklung <strong>des</strong> Acker/Grünland-Verhältnisses in <strong>Baden</strong>-Württemberg. 234<br />

Abbildung 6.10: Entwicklung <strong>des</strong> Acker/Grünland-Verhältnisses in Deutschland.............. 234<br />

Abbildung 6.11: Entwicklung der Rauhfutter-Großvieheinheiten (RGV) je ha<br />

Hauptfutterfläche (HFF) in den Buchführungs-Testbetrieben <strong>Baden</strong>-<br />

<strong>Württembergs</strong> 1990 bis 2001..................................................................... 236<br />

Abbildung 6.12: Regionale Flächenanteile <strong>des</strong> ökologischen Landbaus in<br />

<strong>Baden</strong>-Württemberg................................................................................... 237<br />

Abbildung 6.13: Entwicklungen von Produktionspraktiken mit Minderungspotential<br />

der Verunreinigung von Gewässern und Böden (MEKA II)..................... 239<br />

Abbildung 6.14: Entwicklung <strong>des</strong> Aufwan<strong>des</strong> für Pflanzenschutzmittel in den<br />

Buchführungs-Testbetrieben <strong>Baden</strong>-<strong>Württembergs</strong> 1990 bis 2001........... 240<br />

<strong>EPLR</strong>-BW-Zwischenbewertung <strong>2000</strong> - <strong>2003</strong> FIB - 10/03<br />

XV


XVI<br />

Verzeichnis der Abbildungen<br />

Abbildung 6.15: Entwicklung <strong>des</strong> Aufwan<strong>des</strong> für Düngemittel in den Buchführungs-<br />

Testbetrieben <strong>Baden</strong>-<strong>Württembergs</strong> 1990 bis 2001................................... 241<br />

Abbildung 6.16: Beitrag der LPR-Maßnahmen zum Schutz natürlicher Ressourcen<br />

durch Auswirkungen auf die Bodenqualität sowie zum Schutz von<br />

Grund- und Oberflächenwasser ................................................................. 242<br />

Abbildung 6.17: Aufwand für Pflanzenschutzmittel in DM/ha LF nach Betriebsformen<br />

in den Buchführungs-Testbetrieben <strong>Baden</strong>-<strong>Württembergs</strong> ....................... 249<br />

Abbildung 6.18: Gegenüberstellung <strong>des</strong> Indexes für den Arten- und Biotopschutz und<br />

den jeweiligen Vorrangflächenanteilen in den Landkreisen/Stadtkreisen. 264<br />

Abbildung 6.19: Ergebnis der Indexermittlung „Arten- und Biotopschutz“ ........................ 265<br />

Abbildung 6.20: Gegenüberstellung der Maßnahmendichte (Maßnahmen im Landkreis<br />

in ha/qkm-Durchschnitt der Jahre <strong>2000</strong> <strong>–</strong> 02 mit dem Index „Arten-<br />

und Biotopschutz“...................................................................................... 266<br />

Abbildung 6.21: Lage der gemeldeten NATURA <strong>2000</strong> Schutzgebiete in <strong>Baden</strong>-<br />

Württemberg .............................................................................................. 277<br />

Abbildung 6.22: Anteile der NATURA <strong>2000</strong> Schutzgebietsflächen an der gesamten<br />

Landkreisfläche.......................................................................................... 278<br />

Abbildung 6.23: Gegenüberstellung der Maßnahmendichte (Maßnahmen im Landkreis<br />

in ha/qkm-Durchschnitt der Jahre <strong>2000</strong> <strong>–</strong> 02 mit dem Gebietsanteil der<br />

NATURA<strong>2000</strong> Flächen)............................................................................ 278<br />

Abbildung 6.24: Förderung extensiver Beweidungsmaßnahmen nach<br />

LPR VO (EG) Nr. 1257-1999 (Extensive Rinderweide)........................... 287<br />

Abbildung 6.25: Beitrag der LPR-Maßnahmen Teil A auf Flächen der Flur 3 und 4<br />

(Untergrenzflur) bezogen auf die landwirtschaftlich genutzten<br />

Flächen im Schnitt der Jahre <strong>2000</strong> - 2002 ................................................. 293<br />

Abbildung 6.26: Beurteilung der Ausgestaltung <strong>des</strong> MEKA in einzelnen Bereichen.......... 302<br />

Abbildung 6.27: Beurteilung der Zufriedenheit mit dem Vollzug <strong>des</strong> MEKA..................... 303<br />

Abbildung 6.28: Beurteilung der Kontrollen <strong>des</strong> MEKA in einzelnen Bereichen ............... 304<br />

Abbildung 6.29: Beurteilung der Nachhaltigkeit <strong>des</strong> MEKA............................................... 313<br />

Abbildung 6.30: Beurteilung der Ausgestaltung <strong>des</strong> MEKA in einzelnen Bereichen.......... 314<br />

Abbildung 6.31: Allgemeine Bewertung der Wirksamkeit <strong>des</strong> MEKA in ausgewählten<br />

Wirkungsbereichen .................................................................................... 314<br />

Abbildung 6.32: Beurteilung der Kohärenz <strong>des</strong> MEKA....................................................... 317<br />

Abbildung 8.1: Strukturwandel in der deutschen Sägewirtschaft....................................... 402<br />

Abbildung 8.2: Zufriedenheit der Zuwendungsempfänger mit der Katastrophenhilfe<br />

Forst ........................................................................................................... 404<br />

Abbildung 8.3: Organisationsformen, die von fördermotivierten Beitritten profitierten.... 406<br />

Abbildung 8.4: Varianten der Arbeitsleistung durch forstliche Förderung ........................ 410<br />

Abbildung 10.1: Zufriedenheit mit Förderprogrammen ....................................................... 609<br />

<strong>EPLR</strong>-BW-Zwischenbewertung <strong>2000</strong> - <strong>2003</strong> FIB - 10/03


Verzeichnis der Übersichten<br />

Verzeichnis der Übersichten<br />

Übersicht 1.1: Beschäftigungswirkungen............................................................................ 17<br />

Übersicht 1.2: Einkommens- und Gewinnbegriffe.............................................................. 22<br />

Übersicht 2.1: Stärken und Schwächen der ländlichen Räume in <strong>Baden</strong>-Württemberg..... 33<br />

Übersicht 2.2: Ausgesprochene Bewilligungen für EAGFL/Artikel 52 Maßnahmen<br />

<strong>2000</strong>-2002 .................................................................................................... 37<br />

Übersicht 2.3: Verzeichnis der Maßnahmen ....................................................................... 39<br />

Übersicht 2.4a): Synopse zu den <strong>EPLR</strong>-Änderungsanträgen (2001) ..................................... 43<br />

Übersicht 2.4b): Synopse zu den <strong>EPLR</strong>-Änderungsanträgen (2002) ..................................... 43<br />

Übersicht 2.5: Am Gemeinsamen Antrag beteiligte Behörden ........................................... 52<br />

Übersicht 2.6: Ländliche Gebiete mit Übergangsförderung<br />

(ehemalige Ziel-5b-Gebiete)........................................................................ 59<br />

Übersicht 2.7: Ländliche Fördergebiete nach Ziel 2 in <strong>Baden</strong>-Württemberg ..................... 59<br />

Übersicht 2.8: Forstwirtschaftliche Förderung (Stand 2002) .............................................. 67<br />

Übersicht 3.1: Zielanalyse (Zielstruktur)............................................................................. 76<br />

Übersicht 3.2: Zusammenfassung der Ergebnisse <strong>des</strong> Kapitels I (VO(EG) 1257/1999)<br />

- Einzelbetriebliche Investitionsförderung................................................. 131<br />

Übersicht 3.3: Zusammenfassung der Ergebnisse <strong>des</strong> Kapitels II (VO(EG) 1257/1999)<br />

- Niederlassungsbeihilfe............................................................................. 133<br />

Übersicht 5.1: Analyse lan<strong>des</strong>spezifischer Ziele zur Ausgleichszulage............................ 145<br />

Übersicht 5.2: Zielanalyse Ausgleichszulage.................................................................... 146<br />

Übersicht 5.3: Ausgestaltung der Ausgleichszulagenförderung in benachteiligten<br />

Gebieten <strong>Baden</strong>-<strong>Württembergs</strong>.................................................................. 148<br />

Übersicht 5.4: Anteilswerte ............................................................................................... 189<br />

Übersicht 5.5: Zusammenfassung der Ergebnisse <strong>des</strong> Kapitels V der VO (EG)<br />

1257/1999 - Ausgleichszulage................................................................. 192<br />

Übersicht 6.1: Aufteilung der Finanzmittel (MEKA I und II) auf die einzelnen<br />

Maßnahmenbereiche <strong>des</strong> MEKA II im Jahr 2001 ..................................... 207<br />

Übersicht 6.2: Zielanalyse (Zielstruktur) <strong>des</strong> MEKA ....................................................... 208<br />

Übersicht 6.3: Schwerpunkte und Maßnahmen (MLR 2001) ........................................... 222<br />

Übersicht 6.4: Zuordnung der Maßnahmenkategorien zu den jeweiligen<br />

Verordnungen (Teil A) .............................................................................. 227<br />

Übersicht 6.5: Kriterien, Indikatoren, Datenquellen und Wirkungsparameter zur<br />

Gewährleistung einer hohen Bodenqualität............................................... 231<br />

Übersicht 6.6: Kriterien, Indikatoren, Datenquellen und Wirkungsparameter zur<br />

Gewährleistung einer hohen Wasserqualität.............................................. 245<br />

Übersicht 6.7: Kriterien, Indikatoren, Datenquellen und Wirkungsparameter zur<br />

Gewährleistung eines hohen Schutzes der Wasserressource..................... 254<br />

Übersicht 6.8: Kriterien, Indikatoren, Datenquellen und Wirkungsparameter zum<br />

Erhalt oder zur Verbesserung der biologischen Vielfalt (Artenvielfalt).... 258<br />

Übersicht 6.9: Kriterien, Indikatoren, Datenquellen und Wirkungsparameter zum<br />

Erhalt oder zur Verbesserung der biologischen Vielfalt (Habitatvielfalt) . 272<br />

<strong>EPLR</strong>-BW-Zwischenbewertung <strong>2000</strong> - <strong>2003</strong> FIB - 10/03<br />

XVII


XVIII<br />

Verzeichnis der Übersichten<br />

Übersicht 6.10: Biotopflächen und Flächen im Rahmen von NATURA <strong>2000</strong> in<br />

<strong>Baden</strong>-Württemberg 2001.......................................................................... 275<br />

Übersicht 6.11: Kriterien, Indikatoren, Datenquellen und Wirkungsparameter<br />

zum Erhalt oder zur Verbesserung der biologischen Vielfalt<br />

(genetische Vielfalt)................................................................................... 284<br />

Übersicht 6.12: Kriterien, Indikatoren, Datenquellen und Wirkungsparameter zum<br />

Erhalt oder zum Schutz von Landschaften ................................................ 290<br />

Übersicht 6.13: Fördermaßnahmen <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong> <strong>Baden</strong>-Württemberg zur Erhaltung<br />

<strong>des</strong> landschaftsprägenden Streuobstbaus ................................................... 295<br />

Übersicht 6.14: Zusammenfassung der Ergebnisse <strong>des</strong> Kapitels VI der VO(EG)<br />

1257/1999 - Agrarumwelt........................................................................ 306<br />

Übersicht 7.1: Verteilung der förderfähigen Gesamtkosten auf die Förderfälle nach<br />

Förderrichtlinien ........................................................................................ 346<br />

Übersicht 7.2: Verteilung der bewilligten Beihilfen auf die Förderfälle nach<br />

Förderrichtlinien ........................................................................................ 347<br />

Übersicht 7.3: VuV-Förderung Markt (<strong>EPLR</strong> I-4,5)......................................................... 347<br />

Übersicht 7.4: VuV-Förderung LPR (<strong>EPLR</strong> II-10D2,E2)................................................. 348<br />

Übersicht 7.5: Zielstrukturen............................................................................................. 348<br />

Übersicht 7.6: Zielrealisierung .......................................................................................... 349<br />

Übersicht 7.7: Ergebnisse zu den Anteilsangaben (in %) VII.4-1.1.................................. 363<br />

Übersicht 7.8: Ergebnisse zu den Anteilsangaben (in %) VII.4-1.1 a) bis d) ................... 363<br />

Übersicht 7.9: Zusammenfassung der Ergebnisse <strong>des</strong> Kapitels VII der<br />

VO (EG) 1257/1999 - Verarbeitung und Vermarktung........................... 370<br />

Übersicht 8.1: Gruppierte Darstellung möglicher Fördertatbestände mit EU-<br />

Kofinanzierung .......................................................................................... 386<br />

Übersicht 8.2: Fragen-Maßnahmenzuordnung Frage 1A.................................................. 396<br />

Übersicht 8.3: Fragen-Maßnahmenzuordnung Frage 1B .................................................. 398<br />

Übersicht 8.4: Fragen-Maßnahmenzuordnung Frage 2A.................................................. 401<br />

Übersicht 8.5: Fragen-Maßnahmenzuordnung Frage 2B .................................................. 408<br />

Übersicht 8.6: Fragen-Maßnahmenzuordnung Frage 2C .................................................. 415<br />

Übersicht 8.7: Fragen-Maßnahmenzuordnung Frage 3A.................................................. 419<br />

Übersicht 8.8: Fragen-Maßnahmenzuordnung Frage 3B .................................................. 423<br />

Übersicht 8.9: Zusammenfassung der Ergebnisse <strong>des</strong> Kapitels VIII<br />

- Forstwirtschaft........................................................................................ 425<br />

Übersicht 9.1: Förderstruktur der Flurbereinigung............................................................ 439<br />

Übersicht 9.2: Förderschwerpunkte und Einzelmaßnahmen............................................. 457<br />

Übersicht 9.3: Zusammenfassung der Ergebnisse <strong>des</strong> Kapitels IX<br />

- Anpassung und Entwicklung von ländlichen Räumen........................... 543<br />

Übersicht 10.1: Zusammenfassung der Ergebnisse <strong>des</strong> Kapitels I<br />

- Einzelbetriebliche Investitionsförderung................................................ 558<br />

Übersicht 10.2: Zusammenfassung der Ergebnisse <strong>des</strong> Kapitels II<br />

- Niederlassungsbeihilfe............................................................................ 561<br />

Übersicht 10.3: Zusammenfassung der Ergebnisse <strong>des</strong> Kapitels V<br />

- Ausgleichszulage.................................................................................... 562<br />

<strong>EPLR</strong>-BW-Zwischenbewertung <strong>2000</strong> - <strong>2003</strong> FIB - 10/03


Verzeichnis der Übersichten<br />

Übersicht 10.4: Zusammenfassung der Ergebnisse <strong>des</strong> Kapitels VI<br />

- Agrarumwelt........................................................................................... 564<br />

Übersicht 10.5: Zusammenfassung der Ergebnisse <strong>des</strong> Kapitels VII<br />

- Verarbeitung und Vermarktung.............................................................. 567<br />

Übersicht 10.6: Zusammenfassung der Ergebnisse <strong>des</strong> Kapitels VIII<br />

- Forstwirtschaft........................................................................................ 572<br />

Übersicht 10.7: Zusammenfassung der Ergebnisse <strong>des</strong> Kapitels IX<br />

- Anpassung und Entwicklung von ländlichen Räumen........................... 575<br />

Übersicht 10.8: Zusammenfassung der Ergebnisse <strong>des</strong> Kapitels X<br />

- Querschnittsfragen.................................................................................. 582<br />

<strong>EPLR</strong>-BW-Zwischenbewertung <strong>2000</strong> - <strong>2003</strong> FIB - 10/03<br />

XIX


XX<br />

Abkürzungsverzeichnis<br />

Abkürzungsverzeichnis<br />

Abb. Abbildung<br />

AF Ackerfläche<br />

AFP Agrarinvestitionsförderprogramm<br />

AK Arbeitskraft<br />

ALLB Amt für Landwirtschaft, Landschafts- und Bodenkultur<br />

Art. Artikel<br />

AZL Ausgleichszulage<br />

B&Z Blumen und Zierpflanzen<br />

BayWa Bayerische Warenvermittlung AG<br />

BE Beschäftigungseffekte<br />

ben. benachteiligt<br />

BMVEL Bun<strong>des</strong>ministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft<br />

BFH Bun<strong>des</strong>forschungsanstalt für Forst- und Holzwirtschaft<br />

BHD Brusthöhendurchmesser (Durchmesser eines Baumstammes in der<br />

Höhe von 1,3 m über dem Boden)<br />

BVP Betriebsverbesserungsplan<br />

BW <strong>Baden</strong>-Württemberg<br />

DGL Dauergrünland<br />

DVO Durchführungsverordnung<br />

DIN Deutsches Institut für Normung<br />

EAGFL Europäischer Ausrichtungs- und Garantiefonds für die Landwirtschaft<br />

EDV Elektronische Datenverarbeitung<br />

EFRE Europäischer Fond für regionale Entwicklung<br />

EG Europäische Gemeinschaft<br />

ELR Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum<br />

<strong>EPLR</strong> Entwicklungsplan Ländlicher Raum<br />

EU Europäische Union<br />

EW Einwohner<br />

EZG Erzeugergemeinschaft<br />

FAL Bun<strong>des</strong>forschungsanstalt für Landwirtschaft<br />

FBG Forstbetriebsgemeinschaft<br />

FD Forstdirektion<br />

<strong>EPLR</strong>-BW-Zwischenbewertung <strong>2000</strong> - <strong>2003</strong> FIB - 10/03


Abkürzungsverzeichnis<br />

FFH-Richtlinie Fauna-Flora-Habitatrichtlinie<br />

Fm Festmeter<br />

FSC Forest Stewardship Council, Forstliches Zertifizierungssystem.<br />

FTE Vollzeitäquivalentgrößen<br />

FVA Forstliche Versuchs- und Forschungsanstalt <strong>Baden</strong>-Württemberg<br />

GABl Gemeinsames Amtsblatt <strong>Baden</strong>-Württemberg<br />

GAK Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der Agrarstruktur und <strong>des</strong><br />

Küstenschutzes"<br />

GE Getreideeinheit<br />

Geb. Gebiet<br />

GF Grünlandfläche<br />

GIS Geografisches Informationssystem<br />

GL Grünland<br />

GmbH Gesellschaft mit beschränkter Haftung<br />

GPS Global Positioning System<br />

GV / GVE Großvieheinheit<br />

ha Hektar<br />

HACCP Hazard Analysis Critical Control Points<br />

HE Haupterwerb<br />

HFF Hauptfutterfläche<br />

HLBS Hauptverband der landwirtschaftlichen Buchstellen und Sachverständigen<br />

e.V.<br />

HQZ Herkunfts- und Qualitätszeichen für Agrarprodukte aus <strong>Baden</strong>-<br />

Württemberg<br />

Hrsg. Herausgeber<br />

InVeKoS Integriertes Verwaltungs- und Kontrollsystem<br />

ISO International Standardisation Organization<br />

JLF Junglandwirteförderung<br />

km 2 Quadratkilometer<br />

KOM Europäische Kommission<br />

kWh Kilowattstunde<br />

LEADER+ Liaison Entre Actions de Développement de l`Economie Rurale =<br />

Verbindung zwischen Aktionen zur Entwicklung der ländlichen<br />

Räume<br />

LEH Lebensmitteleinzelhandel<br />

LEL Lan<strong>des</strong>anstalt für Entwicklung der Landwirtschaft und der ländlichen<br />

Räume<br />

LF Landwirtschaftlich genutzte Fläche<br />

<strong>EPLR</strong>-BW-Zwischenbewertung <strong>2000</strong> - <strong>2003</strong> FIB - 10/03<br />

XXI


XXII<br />

Abkürzungsverzeichnis<br />

LFL Lan<strong>des</strong>amt für Flurneuordnung und Landentwicklung<br />

LFV Lan<strong>des</strong>forstverwaltung <strong>Baden</strong>-Württemberg<br />

LKW Lastkraftwagen<br />

LLG Landwirtschafts- und Lan<strong>des</strong>kulturgesetz <strong>Baden</strong>-Württemberg<br />

LPR Landschaftspflegerichtlinie<br />

LR Ländlicher Raum<br />

LRB Landwirtschaftliche Rentenbank<br />

LVZ Landwirtschaftliche Vergleichszahl<br />

m² Quadratmeter<br />

m 3 Kubikmeter<br />

ME Multiplikatoreffekte<br />

MEKA Marktentlastungs- und Kulturlandschaftsausgleich<br />

MELAP Modellprojekt „Eindämmung <strong>des</strong> Landschaftsverbrauchs durch<br />

Aktivierung <strong>des</strong> innerörtlichen Potentials<br />

MLR Ministerium für Ernährung und den Ländlichen Raum<br />

NE Nebenerwerb<br />

O&G Obst und Gemüse<br />

PEFC Paneuropäische Forstzertifizierung, Forstl. Zertifizierungssystem<br />

PLANAK Bund/Länder <strong>–</strong> Planungsausschuss Agrarstruktur- und Küstenschutz<br />

PLENUM Projekt <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong> zur Erhaltung und Entwicklung von Natur und<br />

Umwelt<br />

PSM Pflanzenschutzmittel<br />

QS Qualität und Sicherheit<br />

QS-Systeme Qualitätssicherungssysteme<br />

RDV Rahmendienstvereinbarung<br />

RGV Rauhfutter-Großvieheinheit<br />

RP Regierungspräsidium<br />

S&P Saatgut- und Pflanzgut<br />

SAC Special Area of Conservation<br />

SchALVO Schutzgebiets- und Ausgleichs-Verordnung<br />

SPA Special Protected Area<br />

StBE Standardbetriebseinkommen<br />

SWOT Strength-Weakness Opportunities-Threats = Stärken-Schwächen-<br />

Analyse<br />

Tab. Tabelle<br />

U Umtriebszeit. Geplante Produktionsdauer eines Waldbestan<strong>des</strong><br />

<strong>EPLR</strong>-BW-Zwischenbewertung <strong>2000</strong> - <strong>2003</strong> FIB - 10/03


Abkürzungsverzeichnis<br />

ULO Ultra Low Oxygene<br />

V&F Vieh und Fleisch<br />

VdAW Verband der Agrargewerblichen Wirtschaft e.V.<br />

Vfm Vorratsfestmeter<br />

VO Verordnung<br />

VO (EG) Verordnung der Europäischen Gemeinschaft<br />

VuV Verarbeitung und Vermarktung<br />

W&A Wein und Alkohol<br />

WBV Waldbesitzerverbände<br />

WLZ Württembergische Landwirtschaftliche Zentralgenossenschaft AG<br />

ZS-LFV Zentrale EDV-Sachbearbeitung und <strong>–</strong>Produktion der Lan<strong>des</strong>forstverwaltung<br />

XXIII<br />

<strong>EPLR</strong>-BW-Zwischenbewertung <strong>2000</strong> - <strong>2003</strong> FIB - 10/03


<strong>EPLR</strong>-BW-Zwischenbewertung <strong>2000</strong> - <strong>2003</strong> FIB - 10/03


Zusammenfassung<br />

Zusammenfassung<br />

Der Maßnahmen- und Entwicklungsplan Ländlicher Raum (<strong>EPLR</strong>) <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong> <strong>Baden</strong>-<br />

Württemberg ist Teil der Politik für den Ländlichen Raum in diesem Bun<strong>des</strong>land. Das Programm<br />

<strong>des</strong> Planes ist in Zusammenarbeit mit der EU-Kommission für eine Laufzeit von <strong>2000</strong><br />

bis 2006 vorgesehen und wird im Rahmen der EU-Förderung für den Ländlichen Raum durch<br />

den EAGFL kofinanziert. Der <strong>EPLR</strong> ist in seiner Zielorientierung und seiner Maßnahmenauffächerung<br />

ohne Einschränkung situationsrelevant für die Gegebenheiten im Ländlichen Raum<br />

<strong>Baden</strong>-<strong>Württembergs</strong> und zielverbunden sowohl mit den Lan<strong>des</strong>-, den Bun<strong>des</strong>- als auch mit<br />

den vorgegebenen EU-Zielprioritäten.<br />

Der <strong>EPLR</strong> umfasst in den zu evaluierenden drei Jahren <strong>2000</strong> bis 2002 ein Gesamtvolumen der<br />

öffentlichen und privaten Mittel von 1,22 Mrd. €. Davon sind 813 Mio. € öffentlich eingesetzte<br />

Mittel. Von diesen werden 334 Mio. € durch Kofinanzierung im Rahmen <strong>des</strong> EAGFL von<br />

der EU mit eingesetzt.<br />

Das Programm ist in zwei Förderschwerpunkte unterteilt. Diese umfassen insgesamt 13 Maßnahmenbereiche.<br />

Den Fördervolumen nach stehen die Agrarumweltmaßnahmen an erster<br />

Stelle mit 52 % Anteil, gefolgt von den Ausgleichszulagen für benachteiligte Regionen<br />

(15 %) und den Investitionen in landwirtschaftliche Betriebe (10 %). Forstwirtschaftliche<br />

Maßnahmen sind mit 9 % eingebunden, und die verbleibenden 14 % entfallen auf die Förderung<br />

einer Reihe von weiteren Maßnahmen der Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher<br />

Erzeugnisse, <strong>des</strong> Schutzes der Umwelt im Zusammenhang mit der Land- und<br />

Forstwirtschaft und der Landschaftspflege, der Dorferneuerung und der Diversifizierung der<br />

Einkommensmöglichkeiten landwirtschaftlicher Betriebe.<br />

Die einzelnen Maßnahmen wurden für den Zeitraum <strong>2000</strong> bis 2002 bewertend eingeordnet<br />

und in Hinblick auf das von der EU vorgegebene Evaluierungsraster quantitativ und qualitativ<br />

in den Wirkungen beschrieben.<br />

Entsprechend den von der EU vorgegebenen Kapiteln I bis IX nach der VO (EG) Nr.<br />

1257/1999 werden im folgenden die Maßnahmen kurz angesprochen:<br />

Kapitel I und II - Investitionsförderung landwirtschaftlicher Betriebe,<br />

Niederlassungsbeihilfe<br />

Im Bewertungszeitraum von drei Jahren wurden über 9.300 Betriebe in die Förderung einbezogen.<br />

Schwerpunkte der Förderung waren Stallbauten und sonstige Gebäude zur Verbesse-<br />

<strong>EPLR</strong>-BW-Zwischenbewertung <strong>2000</strong> - <strong>2003</strong> FIB - 10/03<br />

1


2<br />

Zusammenfassung<br />

rung der Arbeitsbedingungen, der Hygiene und <strong>des</strong> Tierschutzes. Daneben stand ein vielseitiges<br />

Spektrum von Förderungen zur Steigerung <strong>des</strong> Umweltschutzes in der Düngerlagerung,<br />

Gülleausbringung und weiteren vielfältigen baulichen und technischen Maßnahmen. Insgesamt<br />

wurden hier 145 Mio. € öffentliche Mittel bewilligt. Es gelang hierdurch, eine Reihe von<br />

Betrieben, oftmals in Kombination mit der Gewährung der Niederlassungsbeihilfe, zukunftsorientiert<br />

auszurichten und im Hinblick auf Rationalisierung, Arbeitserleichterung und Umweltschutz<br />

zu deutlichen Verbesserungen zu führen.<br />

Kapitel V - Förderung benachteiligter Regionen<br />

62 % der LF in <strong>Baden</strong>-Württemberg sind in das Konzept der benachteiligten Gebiete einbezogen.<br />

Hier wird, nach räumlicher Gegebenheit differenziert unterschiedlich Ausgleichszulage<br />

gewährt. Es konnte festgestellt werden, dass nur in geringem, vernachlässigbaren Umfange<br />

eine Überkompensation der Nachteilsunterschiede erfolgt.<br />

In der großen Zahl der Fälle ist nur ein Teilausgleich durch die Gewährung der Zulage zu<br />

erreichen. Ergebnisse einer Betriebsleiterbefragung zeigen an, dass rd. 75 % der benachteiligten<br />

Regionen von großflächigem Brachfallen bedroht wären, wenn die Ausgleichszulage nicht<br />

gewährt würde. Die Ausgleichszulage hat neben der Einkommenswirkung somit ihre deutliche<br />

und herausragende Bedeutung in der Offenhaltung der Landschaft und in der flächendeckenden<br />

Bewirtschaftung der Nutzflächen.<br />

Kapitel VI - Agrarumweltpolitik<br />

Zentrales Feld <strong>des</strong> <strong>EPLR</strong>, am Finanzvolumen gemessen, sind die Agrarumweltmaßnahmen<br />

und hierin eingebunden insbesondere das MEKA-Programm.<br />

Über 95 % der landwirtschaftliche Betriebe <strong>Baden</strong>-<strong>Württembergs</strong> nehmen an diesem Programm<br />

teil. Sehr vielseitige umweltschützende Effekte landwirtschaftlicher Produktion werden<br />

durch das Programm ausgelöst. Die hohe Akzeptanz zeigt an, dass die gewährten MEKA-<br />

Prämien über den Kosten der Vorgaben anzusetzen sind.<br />

Daneben zählt der Vertragsnaturschutz, die LPR, zum Bereich der Agrarumweltmaßnahmen.<br />

Hier wurden im Bewertungszeitraum 1.500 Verträge abgeschlossen, in denen spezifische<br />

Vorgaben von Naturschutzauflagen durch die Landwirtschaft gegen Entgelt erfüllt wurden.<br />

Kapitel VII <strong>–</strong> Verarbeitung und Vermarktung<br />

In Kapitel 7 ist die Förderung der Vermarktung und Verarbeitung geregelt. Hier wurden im<br />

genannten Zeitraum 115 Förderfälle realisiert. Schwerpunktmäßig wurde dabei Rationalisie-<br />

<strong>EPLR</strong>-BW-Zwischenbewertung <strong>2000</strong> - <strong>2003</strong> FIB - 10/03


Zusammenfassung<br />

rungs- und Umweltschutzförderung in der Weinwirtschaft, in der Getreidelagerung- und<br />

-vermarktung und in der Obst- und Gemüseverarbeitung gewährt. Geografisch breit über das<br />

Land gestreut wurden deutliche Verbesserungen im Vermarktungsbereich umgesetzt.<br />

Kapitel VIII - Forstwirtschaft<br />

<strong>Baden</strong>-Württemberg ist ein sehr waldreiches Bun<strong>des</strong>land. Entsprechend fällt die Förderung<br />

mit forstwirtschaftlichen Anliegen deutlich aus. Im Beurteilungszeitraum wurden rd. 25.000<br />

Förderfälle realisiert. Diese konzentrierten sich auf die Aufarbeitung der Schadensfolgen <strong>des</strong><br />

Sturmes Lothar (26.12.1999) sowie auf Aufforstungsmaßnahmen und Maßnahmen zur wirtschaftlichen<br />

Verbesserung und nachhaltigen, naturschutzorientierten Ausrichtung der Wälder<br />

in <strong>Baden</strong>-Württemberg.<br />

Kapitel IX <strong>–</strong> Flurneuordnung, ELR, Dorfentwicklung<br />

Kapitel 9 umfasst die bewertende Einordnung der Flurbereinigung, der Förderung im Rahmen<br />

<strong>des</strong> Entwicklungsprogramms Ländlicher Raum (ELR) und Maßnahmen zur Förderung der<br />

Einkommens- und Beschäftigungsmöglichkeiten von Frauen im Ländlichen Raum.<br />

In der Flurbereinigung wurden im Beurteilungszeitraum 84 Verfahren abgeschlossen. Dabei<br />

wurde ein Volumen öffentlicher Mittel im Umfange von 91 Mio. € eingesetzt. Insgesamt erfolgte<br />

in den 3 Jahren für 27.343 ha LF und 22.166 ha FF die Besitzeinweisung. Es konnte<br />

herausgearbeitet werden, dass durch diese Maßnahmen sowohl die Arbeitsproduktivität in den<br />

landwirtschaftlichen Betrieben als auch Anliegen von Umwelt und Naturschutz für alle Beteiligten<br />

verträglich realisiert werden konnten. Insgesamt wurde dieser Maßnahme eine hohe<br />

Relevanz zugerechnet.<br />

Im Rahmen der Förderung von Naturparken wird die Landschafts- und Biotoppflege, Öffentlichkeitsarbeit<br />

und die Einrichtung von Freizeitinfrastruktur mit einer Fördersumme von 3,3<br />

Mio. € unterstützt.<br />

Die Förderung im Rahmen <strong>des</strong> Entwicklungsprogramms Ländlicher Raum bezog sich auf<br />

eine Reihe kleinerer Fördermaßnahmen, insgesamt 6 Fälle. Mit diesen wurde die Arbeits- und<br />

Lebensqualität im ländlichen Raum verbessert.<br />

Die Förderung von Innovationen für Frauen im Ländlichen Raum war zwar vom Umfang her<br />

geringer mit 16 Förderfällen. In ihren Wirkungen waren aber für den betreffenden Kreis deutliche<br />

zielorientierte Effekte nachweisbar.<br />

<strong>EPLR</strong>-BW-Zwischenbewertung <strong>2000</strong> - <strong>2003</strong> FIB - 10/03<br />

3


4<br />

Schlussfolgerung<br />

Zusammenfassung<br />

Im Zusammenwirken aller Maßnahmen im Rahmen <strong>des</strong> <strong>EPLR</strong> wurde ermittelt, dass dieses als<br />

ein wichtiges konjunkturelles Programm für den ländlichen Raum in <strong>Baden</strong>-Württemberg<br />

einzuordnen ist. Es wurden um 7.000 Beschäftigungsmöglichkeiten erhalten oder geschaffen,<br />

sowohl in landwirtschaftlichen als auch in nichtlandwirtschaftlichen Bereichen. Darüber hinaus<br />

wurde ein deutlicher Einkommensschub im ländlichen Raum ausgelöst. Dieser ist deutlich<br />

größer als das öffentlich eingesetzte Mittelvolumen und wird auf weit über 1 Mrd. € geschätzt.<br />

Zumin<strong>des</strong>t den direkt geförderten Betrieben in der Landwirtschaft und in der Verarbeitung<br />

und Vermarktung landwirtschaftlicher Produkte konnte durch die Förderung eine<br />

Verbesserung ihrer Markt- und Wettbewerbsposition ermöglicht werden. Insbesondere aber<br />

waren in umfangreichem Maße positive Umwelteffekte in allen Förderbereichen zu dokumentieren.<br />

Den erkannten Notwendigkeiten folgend, wurden für einige Maßnahmenbereiche Verbesserungsvorschläge<br />

erarbeitet.<br />

In global bewertender Einordnung ist zur Halbzeit, so weit messbar, der Programmumsetzung<br />

ein hoher Grad an Zielerreichung zuzuordnen. In der Balance zwischen Förderung der landwirtschaftlichen<br />

Betriebe, Entwicklung <strong>des</strong> Ländlichen Raumes insgesamt und der Verbesserung<br />

<strong>des</strong> Erhalts der Umweltgüter sind die Programmmaßnahmen, sich zum Teil gegenseitig<br />

unterstützend, zielführend positioniert.<br />

<strong>EPLR</strong>-BW-Zwischenbewertung <strong>2000</strong> - <strong>2003</strong> FIB - 10/03


Summary<br />

Summary<br />

The Rural Development Plan (RDP) run by the state of <strong>Baden</strong>-Württemberg is one element of<br />

the rural policy for this state. The programme is scheduled to run from <strong>2000</strong> to 2006 in cooperation<br />

with the EU Commission and is co-financed within the framework of the EU programme<br />

on structural development of rural areas by the EAGGF. The targets and range of<br />

measures of the programme are without reservation extremely relevant for the situation in the<br />

rural areas of <strong>Baden</strong>-Württemberg and are in line with state and federal targets and those set<br />

down by the EU.<br />

In the three years from <strong>2000</strong> to 2002 to be evaluated here, the programme comprised a total<br />

volume of €1.22bn, €813m of which were public funding. Of these, €334m were co-financed<br />

by the EU within the framework of EAGGF.<br />

The programme consists of two main promotion foci, which in turn comprise in total 13 fields<br />

of measures. Ranked according to development volume, agro-environmental measures come<br />

first with 52 % of the total, followed by the compensatory subsidies for disadvantaged regions<br />

(15 %) and the investments in agricultural businesses (10 %). Forestry measures make up 9 %<br />

of the programme and the remaining 14 % are allocated to promote a range of further measures<br />

such as reparcelling agricultural land, improving the processing and marketing of agricultural<br />

produce, renovation and development of villages and diversification of potential<br />

sources of income for agricultural businesses.<br />

The individual measures were ranked by evaluation for the period <strong>2000</strong> to 2002. Further, the<br />

effects of the individual measures were <strong>des</strong>cribed quantitatively and qualitatively using the<br />

evaluation grid laid down by the EU.<br />

In the following, the measures are discussed briefly in accordance with the chapters I to IX as<br />

stipulated by the EU:<br />

Chapters I and II <strong>–</strong> Investment and settlement grant for farms<br />

Over 9,300 businesses were involved in the programme over the three years under evaluation.<br />

Within this time the programme focussed on the construction of stables and other buildings<br />

which improve working conditions and animal welfare. Alongside this there was a broad<br />

range of projects to increase environmental protection in fertiliser storage, the spreading of<br />

liquid manure and other diverse structural and technical measures. In total, €145m of public<br />

funds were implemented here, enabling a range of businesses, often in conjunction with grant-<br />

<strong>EPLR</strong>-BW-Zwischenbewertung <strong>2000</strong> - <strong>2003</strong> FIB - 10/03<br />

5


6<br />

Summary<br />

ing settlement aid, to be re-oriented and prepared for the future. At the same time, the measures<br />

led to considerable improvements in the areas of rationalisation, improving working<br />

practices and environmental protection.<br />

Chapter V <strong>–</strong> Promotion of disadvantaged regions<br />

62 % of the agricultural land in <strong>Baden</strong>-Württemberg are involved in the programme of disadvantaged<br />

regions. Under this programme, compensatory subsidies are granted depending on<br />

the location conditions. The evaluation showed that overcompensation only occurred to a low,<br />

negligible extent.<br />

In the majority of cases, it is only possible to partially compensate for disadvantages by granting<br />

the subsidy. The results of a survey of managers showed that approximately 75 % of the<br />

disadvantaged regions would be threatened by fallowing if the compensatory subsidies were<br />

not granted. This means that the compensatory subsidies are not only a source of income but<br />

also have a considerable and important influence on keeping the countryside open and accessible<br />

and on the comprehensive cultivation of agricultural land.<br />

Chapter VI <strong>–</strong> Agro-environmental policy<br />

A central aspect of the RDP, in financial terms, is the agro-environmental policies, especially<br />

the MEKA Programme.<br />

Over 95 % of the agricultural businesses in <strong>Baden</strong>-Württemberg participate in this programme,<br />

which triggers very varied environmental effects for agricultural production. The<br />

high acceptance rate shows that the MEKA subsidies granted are set above the costs of the<br />

assigned tasks. A further agro-environmental measure is contractual conservation, the LPR.<br />

Over the evaluation period 1.500 contracts were agreed under which specific conservation<br />

measures were carried out by farmers and agricultural businesses for a fee.<br />

Chapter VII <strong>–</strong> Processing and marketing<br />

Chapter 7 regulates the promotion of processing and marketing. Over the period under evaluation,<br />

115 cases were undertaken. The main focus lay on rationalisation and environmental<br />

protection in wine growing, in grain storage and marketing, and in fruit and vegetable processing.<br />

Seen geographically, considerable improvements were achieved in the field of marketing<br />

right across the whole state of <strong>Baden</strong>-Württemberg.<br />

<strong>EPLR</strong>-BW-Zwischenbewertung <strong>2000</strong> - <strong>2003</strong> FIB - 10/03


Chapter VIII <strong>–</strong> Forestry<br />

Summary<br />

<strong>Baden</strong>-Württemberg is a very heavily-forested state, resulting in a correspondingly high level<br />

of forestry-based development projects. Approximately 25.000 cases were realised over the<br />

period under evaluation. These were concentrated on repairing the damage caused by the<br />

storm Lothar, as well as on re-foresting measures and measures aimed at improving the economic<br />

situation of the forests in <strong>Baden</strong>-Württemberg and realigning them to be sustainable<br />

and environmentally friendly.<br />

Chapter IX <strong>–</strong> Land consolidation, ELR, Renovation and development of villages<br />

Chapter 9 consists of evaluating and ranking the reparcelling of agricultural land, the promotion<br />

of the state programme for Development of Rural Areas (ELR) and measures to promote<br />

possibilities for women in rural areas to work and earn money.<br />

Concerning the reparcelling of agricultural land, 84 measures were completed during the<br />

evaluation period. The public funding for these cases amounted to €91m. In total, 27.343 hectares<br />

of agricultural land and 22.166 hectares of forest were involved. It could be shown that<br />

these measures had a positive effect on productivity in agricultural businesses and helped with<br />

concerns of environment and conservation for all parties involved. On the whole, this measure<br />

was seen as very significant.<br />

Within the auspices of promoting nature reserves, public funding totalling €3.3m was allocated<br />

to landscape and biotope conservation, public relations work and the establishment of a<br />

leisure infrastructure.<br />

The development of rural areas was confined to a range of smaller schemes, in total 6 measures,<br />

which led to an improvement in the quality of work and life in rural areas.<br />

Whilst the promotion of innovations for women in rural areas was not so extensive, comprising<br />

only 16 cases, its effects upon those involved were proven to be considerable.<br />

Conclusion<br />

It was shown that in their entirety all the measures undertaken within the framework of the<br />

RDP can be seen as an important economic programme for the rural areas of <strong>Baden</strong>-<br />

Württemberg. A total of 7.000 employment opportunities were preserved or created in both<br />

the agricultural and the non-agricultural sectors. Additionally, a considerable boost to income<br />

was triggered for the rural areas. This boost is considerably larger than the public funding<br />

injected into the programme and is estimated to amount to more than € 1 bn. At the least, the<br />

<strong>EPLR</strong>-BW-Zwischenbewertung <strong>2000</strong> - <strong>2003</strong> FIB - 10/03<br />

7


8<br />

Summary<br />

programme led to an improvement in the market position and competitive status of the agricultural<br />

businesses and those which process and market agricultural produce which were<br />

directly involved in the programme. It was possible, however, to document especially positive<br />

environmental effects within all areas of the programme.<br />

Due to necessity, suggestions for improvement were developed for some of the measures.<br />

Seen globally, it can be said that at the half-way stage the programme is well on the way to<br />

achieving the targets that were set, insofar as this can be measured. To a certain extent the<br />

programme measures support one another mutually and work together to achieve a balance<br />

between the joint goals of promoting agricultural businesses, developing the rural areas as a<br />

whole and improving the preservation of the environment.<br />

<strong>EPLR</strong>-BW-Zwischenbewertung <strong>2000</strong> - <strong>2003</strong> FIB - 10/03


Kapitel 1: Einführung<br />

1 Einführung .................................................................................................................. 10<br />

1.1 Das methodische Konzept der Berichterstattung.............................................. 10<br />

1.2 Elemente der Bewertung................................................................................... 12<br />

1.2.1 Wirkungsanalyse ................................................................................. 12<br />

1.2.2 Indikatorenkonzept .............................................................................. 12<br />

1.2.3 Wirkungseffekte .................................................................................. 14<br />

1.3 Begriffsabgrenzungen....................................................................................... 21<br />

1.4 Datenquellen und Dateneinsatz ........................................................................ 23<br />

<strong>EPLR</strong>-BW-Zwischenbewertung <strong>2000</strong> - <strong>2003</strong> FIB - 10/03<br />

9


10<br />

1 Einführung<br />

Kapitel 1: Einführung<br />

1.1 Das methodische Konzept der Berichterstattung<br />

Gemäß Artikel 42 <strong>des</strong> Kapitels III der Verordnung (EG) Nr. 1260/1999 hat die <strong>Halbzeitbewertung</strong><br />

unter Berücksichtigung der Ex-ante Bewertung die ersten Ergebnisse der Interventionen,<br />

ihre Relevanz und die Verwirklichung der angestrebten Ziele zu erarbeiten. Sie beurteilt<br />

außerdem die Verwendung der Finanzmittel und hat den Verlauf der Begleitung und Durchführung<br />

zu dokumentieren. Sie hat das Evaluierungskonzept für das Gesamtprogramm zu<br />

erarbeiten, das dann für die gesamte Förderperiode (<strong>2000</strong> bis 2006) methodische Grundlage<br />

ist. Ferner soll mit der <strong>Halbzeitbewertung</strong> im Rahmen der Entwicklungsanalyse eine Situationseinschätzung<br />

derart vorgenommen werden, dass entsprechende Ableitungen über den<br />

Zielerreichungsgrad möglicher Maßnahmen möglich sind bzw. schon Anpassungsnotwendigkeiten<br />

erkennbar sind.<br />

In den Guidelines for the mid-term evaluation (Doc.STAR VI/43517/02) ist die Zielsetzung<br />

noch einmal wie folgt präzisiert:<br />

„The mid-term evaluation is a means to improve the quality and relevance of the programmes<br />

and their implementation and to identify reorientations to the programming that may be<br />

needed to ensure the achievement of the original objectives.”<br />

Zweck der Bewertung ist:<br />

• einen Rechenschaftsbericht zu erstellen gegenüber dem Gesetzgeber, den Haushaltsbehörden<br />

und der Öffentlichkeit,<br />

• eine Steigerung der Transparenz förderwirtschaftlicher Programme zu erreichen und<br />

• eine Verbesserung der Programminhalte und -durchführungen zu erzielen.<br />

Im Rahmen der Berichterstattung zur Zielerreichung und Wirkung der Umsetzung <strong>des</strong> <strong>EPLR</strong><br />

für das Land <strong>Baden</strong>-Württemberg sind nebeneinander, aber ergebnisverknüpft, unterschiedliche<br />

methodische Ansätze zu verbinden, die je nach Datenverfügbarkeit und Fragestellung<br />

zum Einsatz kommen sollen. Dabei werden methodische Ansätze, die aus Angaben der verfügbaren<br />

Literatur zusammengestellt worden sind, zugrunde gelegt, wobei insbesondere auf<br />

die von der EU-Kommission erarbeiteten Vorgaben abgestellt wird. Die Bewertung erfolgt<br />

also vornehmlich nach den Vorgaben <strong>des</strong> Bewertungsrahmens, wie sie im „Leitfaden für die<br />

Bewertung von Programmen zur Entwicklung <strong>des</strong> ländlichen Raums im Zeitraum <strong>2000</strong> bis<br />

<strong>EPLR</strong>-BW-Zwischenbewertung <strong>2000</strong> - <strong>2003</strong> FIB - 10/03


Kapitel 1: Einführung<br />

2006“ ((KOM) VI/8865/99) sowie den „Gemeinsamen Bewertungsfragen mit Kriterien und<br />

Indikatoren“ ((KOM) VI/12004/00 FINAL) und den MEANS-Dokumenten niedergelegt sind.<br />

Die einzelnen Maßnahmenbereiche werden evaluiert, indem folgende vier Analysebausteine<br />

unterschieden und zur Unterstützung der Erarbeitung eines Gesamtergebnisses charakterisiert<br />

werden:<br />

- Ziel- und Entwicklungsanalyse,<br />

- Vollzugsanalyse,<br />

- Wirkungsanalyse mit Effektivitäts- und Effizienzanalyse.<br />

Dabei wird insbesondere auf die von der EU vorgegebenen fünf Wirkungsfelder: Bevölkerung,<br />

Beschäftigung, Einkommen, Wettbewerbsfähigkeit und Umwelt abgestellt (Querschnittsfragen,<br />

vgl. Kap. 10).<br />

Für jeden der einzelnen Förderschwerpunkte und der einzelnen abgegrenzten Maßnahmenbereiche<br />

innerhalb der Förderschwerpunkte wird dieses Schema der vier Analysebausteine und<br />

der fünf Wirkungsfelder umgesetzt. Dazu werden alle im EU-Dokument VI/12004/00 angesprochenen<br />

Bewertungsfragen bearbeitet. Zusätzlich werden noch eine Reihe von Fragen zu<br />

lan<strong>des</strong>typischen Gegebenheiten, z.B. zu Maßnahme <strong>EPLR</strong> II-9 (MEKA) oder Maßnahme<br />

<strong>EPLR</strong> I-8 (Innovative Maßnahmen für Frauen im ländlichen Raum) gestellt und beantwortet.<br />

Dabei wird von einer Relevanzprüfung (SWOT) ausgegangen, in der die Ausgangslage und<br />

der Förderungsbedarf abgegrenzt wird. Es schließt sich zudem eine interne Konsistenzprüfung<br />

an. Hier ist die Ausprägung der Ziele bewertend einzuordnen, und es sind die<br />

Ziel/Mittel-Beziehungen anzusprechen.<br />

Nachfolgend wird die Prüfung der Implementierung und Koordinierung der einzelnen Maßnahmen<br />

vorgenommen. Hier sind Art und Umfang der Finanzinputs zu charakterisieren, der<br />

Realisierungsgrad <strong>des</strong> Programms ist anzusprechen und die administrativen Abläufe bei der<br />

Umsetzung von Maßnahmen, also die Organisation der ressortübergreifenden Zusammenarbeit<br />

und die Art und der Umfang der Einbindung regionaler und lokaler Interessen, sind bewertend<br />

einzuordnen. Dieses breite Aufgabenfeld bildet die Vollzugsanalyse.<br />

Kernbereich der Evaluierung ist die quantitative und qualitative Wirkungsabschätzung. Dabei<br />

ist zwischen Programm- und Projektebene zu unterscheiden. Es sind die direkten Wirkungen<br />

ebenso wie Multiplikator-, Verdrängungs- und Synergieeffekte abzuleiten.<br />

Die Integrations- und Kohärenzanalyse überprüft die Stellung <strong>des</strong> Programms im Kontext zu<br />

anderen förderwirtschaftlichen Aktivitäten der Region, <strong>des</strong> Mitgliedslan<strong>des</strong> und der EU (Kap.<br />

2.3).<br />

<strong>EPLR</strong>-BW-Zwischenbewertung <strong>2000</strong> - <strong>2003</strong> FIB - 10/03<br />

11


12<br />

1.2 Elemente der Bewertung<br />

1.2.1 Wirkungsanalyse<br />

Kapitel 1: Einführung<br />

Ein generelles Problem der Effizienzanalyse wirtschafts- und umweltpolitischer Maßnahmen<br />

besteht darin, dass ein Vergleich der Entwicklung einer Region mit und ohne Förderung<br />

zwangsläufig nicht möglich ist. Aufgrund einer Vielzahl von wirtschafts- und umweltpolitischen<br />

Einflussfaktoren, die im unterschiedlichen Ausmaß die regionale Entwicklung beeinflussen,<br />

stellt sich die Frage der Isolation programminduzierter Effekte.<br />

Im Dokument VI/1/2004/00 Teil A der Europäischen Kommission wird auf diese Problematik<br />

hingewiesen. Dort wird u.a. ausgeführt, dass durch das Vorliegen von exogenen Faktoren die<br />

Analyse der Programmwirkungen nur unter großen Schwierigkeiten möglich ist, und dass<br />

aufgrund der vergleichsweise geringen Mittelzuwendungen die exogenen Faktoren einen großen<br />

Einfluss ausüben können. Theoretisch müssten damit im Rahmen der Effizienzanalyse<br />

sämtliche exogene Faktoren mit ihren Einflüssen auf die regionale Entwicklung bestimmt und<br />

isoliert werden. Ein Vergleich mit der tatsächlichen Entwicklung ergäbe die Nettowirkungen<br />

der einzelnen Förderprogramme. Diese Vorgehensweise der Beurteilung ist aufgrund von<br />

methodischen und statischen Restriktionen im Rahmen der Evaluierung nicht möglich. Bei<br />

der Interpretation der Indikatoren ist diese Einschränkung zu beachten.<br />

1.2.2 Indikatorenkonzept<br />

Das zentrale Ergebnisproblem für Evaluatoren ist die Wahl möglichst guter, d.h. aussagefähiger<br />

Indikatoren für Programmwirkungen. Oftmals sind dabei, auch aus Kostengründen, sogenannte<br />

Ersatzindikatoren aufzuzeigen, die indirekt die Zielerreichung <strong>des</strong> Programms charakterisieren<br />

helfen. Sie müssen dabei einen sehr engen Bezug zu den direkten Zielindikatoren<br />

haben, aber leichter zu erheben sein. Indikatoren dienen somit zur Beurteilung von Förderprozessen.<br />

Durch ihre Veränderung, Richtung und Intensität werden Prozesse der Zielerreichung<br />

zum Ausdruck gebracht. So ist ein Indikator als Maßstab definiert, der eine logische Grundlage<br />

für eine Aussage über die Entwicklung einer bestimmten Politik, hier einer Förderpolitik,<br />

liefert.<br />

Über Indikatoren lassen sich Sachlagen operational erfassen. Im allgemeinen greift man auf<br />

Indikatoren in Form absoluter Niveaus, Steigerungs- oder Veränderungsraten und bestimmter<br />

Schwankungs- oder Bandbreiten zurück. Es gilt also im Rahmen der Evaluierung, der opera-<br />

<strong>EPLR</strong>-BW-Zwischenbewertung <strong>2000</strong> - <strong>2003</strong> FIB - 10/03


Kapitel 1: Einführung<br />

tionalen Erfolgskontrolle, die zu gewinnenden Daten ohne große zeitliche Verzögerung mit<br />

einem sinnvollen Aufwand verfügbar zu haben, um hieraus Rückschlüsse auf den Grad der<br />

Zielerfüllung ableiten zu können.<br />

Die EU-Kommission hat sich in einer Reihe von Stellungnahmen zur Bedeutung <strong>des</strong> Einsatzes<br />

von Indikatoren im Rahmen der Evaluierung geäußert.<br />

• Nach Artikel 54 der Verordnung (EG) Nr. 445/2002 soll die Bewertung insbesondere erfolgsbezogene<br />

Kriterien und Indikatoren umfassen.<br />

• Dabei ist nach Artikel 44 der gleichen Verordnung insbesondere abzustellen auf die Entwicklung<br />

der Lebensbedingungen und die Struktur der Bevölkerung im ländlichen Raum,<br />

die Beschäftigung und die Einkommen aus der landwirtschaftlichen und der nichtlandwirtschaftlichen<br />

Tätigkeit, die Agrarstrukturen, die Agrarerzeugnisse, Qualitätsaspekte,<br />

die Wettbewerbsfähigkeit, forstliche Ressourcen und Umweltaspekte. Auch hier ist in<br />

Artikel 56 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 445/2002 als Vorgabe zur <strong>Halbzeitbewertung</strong><br />

ausgeführt, dass diese insbesondere die ersten Ergebnisse, ihre Relevanz und Kohärenz<br />

mit dem Programmplanungsdokument für die Entwicklung <strong>des</strong> ländlichen Raumes und<br />

die Verwirklichung der angestrebten Ziele abbilden sollen.<br />

• Besonders ist in dem Bericht der EU-Kommission (VI/12004/00 add 3b: Synthesis of the<br />

common evaluation questions with the associated criteria and indicators) ein Indikatorsystem<br />

zugrunde gelegt worden, das bei der folgenden Maßnahmenbeurteilung mit berücksichtigt<br />

wird.<br />

Von der EU-Kommission wird zurecht neben der Evaluierung der Einzelmaßnahmen eine<br />

Gesamtevaluierung <strong>des</strong> Programms „Ländliche Entwicklung“ gefordert. Damit sollen Gesamtwirkungen<br />

der Ausgaben im Rahmen <strong>des</strong> Programms festgestellt werden und es sollen<br />

die Kohärenz der einzelnen Maßnahmen zueinander sowie Verlagerungs- und Verstärkungseffekte<br />

der Einzelmaßnahmen in die Betrachtung einbezogen werden.<br />

Die Indikatoranalyse kann sich auf ad-hoc-Daten stützen, die aus Expertenmeinungen, aus<br />

Befragungen von Fördermittelempfängern sowie aus Fallstudien gewonnen werden. Es können<br />

auch mittels statistischer Ansätze aus der offiziellen Statistik und den Datendokumentationen<br />

der betroffenen Behörden durch Zeitreihen- und/oder Querschnittsanalysen Bewertungsinformationen<br />

erarbeitet werden. In der Regel werden mehrere Wege kombiniert gegangen.<br />

Für jeden Förderschwerpunkt und für jede darin enthaltene Maßnahme sind zunächst eine<br />

Reihe von Vollzugsindikatoren einheitlich zu erheben. Daran anschließend sind dann für jede<br />

einzelne Maßnahme unterschiedliche Erfolgsindikatoren zu erheben.<br />

<strong>EPLR</strong>-BW-Zwischenbewertung <strong>2000</strong> - <strong>2003</strong> FIB - 10/03<br />

13


14<br />

Kapitel 1: Einführung<br />

Im Vergleich der Situation unter Einfluss der Förderung mit einer kontrafaktischen Situation<br />

sind dabei folgende fünf Gegebenheiten denkbar:<br />

1. Aus Sicht <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>lan<strong>des</strong> wird die geförderte Gruppe mit der nicht geförderten<br />

Gruppe bzw. Region verglichen. Hierbei werden - soweit verfügbar - offizielle Statistiken<br />

eingesetzt, z.B. bei der Ausgleichszulage.<br />

2. Mit Regionenbezug, also auf einen Teil <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>lan<strong>des</strong> abgestellt, wird die geförderte<br />

mit einer nicht geförderten Gruppe verglichen und darüber hinaus in Relation<br />

zum Lan<strong>des</strong>durchschnitt gesetzt. Auch hier wird die offizielle Sekundärstatistik als<br />

entscheidende Datenquelle zu Grunde gelegt, z.B. bei der Ermittlung von Einkommenswirkungen.<br />

3. Ebenfalls auf eine Region bezogen wird die geförderte Gruppe und die nicht geförderte<br />

Gruppe verglichen, indem die Daten der einen und/oder der anderen Teilgruppe<br />

nicht aus der Offizialstatistik entnommen werden, sondern aus Erhebungsverfahren.<br />

Die Ergebnisse werden dann in Relation zum Lan<strong>des</strong>durchschnitt gestellt. Hier sind<br />

also sowohl Auswertungen der Offizialstatistik als auch von Spezialerhebungen gegeben,<br />

z.B. bei der einzelbetrieblichen Investitionsförderung oder bei den forstlichen<br />

Maßnahmen.<br />

4. Auf eine Region abgegrenzt werden geförderte und nicht geförderte Gruppen, basierend<br />

auf empirischen Erhebungen, verglichen, wobei eine Datengrundlage für den<br />

Lan<strong>des</strong>durchschnitt nicht verfügbar ist, z.B. bei Dorferneuerungen.<br />

5. a) Es werden Fallstudien durchgeführt, in denen repräsentative Grundgesamtheiten<br />

hinsichtlich der Ergebnisse bzw. Förderwirkungen ausgewertet werden, z.B. bei der<br />

Flurneuordnung.<br />

b) Es werden Fallstudien ausgeführt, in denen mehrere Fälle beobachtet und ausgewertet<br />

werden, die aber nicht als ausreichend für eine voll gültige Repräsentativität angesehen<br />

werden können, z.B. im Vermarktungsbereich oder im Bereich Innovative Maßnahmen<br />

für Frauen<br />

1.2.3 Wirkungseffekte<br />

Im Hinblick auf die Effekte sind nach zeitlicher Dimension zu unterscheiden:<br />

• die kurzfristigen Effekte, die innerhalb der Evaluierungszeit beobachtbar und messbar<br />

sind,<br />

<strong>EPLR</strong>-BW-Zwischenbewertung <strong>2000</strong> - <strong>2003</strong> FIB - 10/03


Kapitel 1: Einführung<br />

• die mittelfristigen Effekte, die außerhalb der Evaluierungszeit, aber in der Programmlaufzeit,<br />

also bis 2006, erkennbar und abschätzbar sind,<br />

• die langfristigen Effekte, die außerhalb der Evaluierungszeit nach Programmende erwartet<br />

werden.<br />

Zusätzlich ist zwischen direkten Effekten, die aufgrund der Förderung direkt messbar sind<br />

und indirekten Effekten, die aufgrund der direkten Effekte ausgelöst werden, zu unterscheiden.<br />

Beispiele hierfür sind insbesondere aus dem Bereich der Einkommens- und Wertschöpfung,<br />

der Arbeitsmarkteffekte und auch aus dem Natur- und Umweltbereich bekannt. Dabei<br />

sind folgende Effekte zu unterscheiden:<br />

• Bündelungseffekt<br />

Durch die Mittel, die im Rahmen <strong>des</strong> EAGFL zur Agrarförderung eingesetzt werden, werden<br />

auch andere öffentliche Mittel <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong> und <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>lan<strong>des</strong> aktiviert. Hier ergibt sich<br />

ein Bündelungseffekt.<br />

• Anstoßeffekte oder Hebeleffekte<br />

Diese als Bündelung eingesetzten öffentlichen Mittel lösen private Investitionen aus. Dieses<br />

bezeichnet man als Anstoßeffekt. Im folgenden wird unterschieden zwischen dem Anstoßeffekt<br />

durch die von der EU eingesetzten Mittel und denjenigen durch die öffentlich eingesetzten<br />

Mittel insgesamt im Rahmen der Förderung.<br />

Beachtenswert ist, dass private Investitionen natürlich durch eine Reihe weiterer Faktoren<br />

determiniert sind. Die Förderung ist nur ein Anstoß unter mehreren Faktoren. Volkswirtschaftliche<br />

Größen wie Zinsen, Inflation, ökonomische Erwartungen und persönliche Investitionsneigung<br />

beeinflussen auch private Investitionstätigkeit.<br />

• Multiplikatoreffekte (ME)<br />

Investitionen lösen auch Nachfrage nach Vorleistungen für die Investitionen aus. Die Investitionsgüternachfrage<br />

steigt. Das Einkommen in diesen Feldern steigt und setzt sich in Einkommensverbesserungen<br />

in wiederum vorgelagerten Sektoren fort. Dieser Einkommensmultiplikator<br />

erhöht somit die gesamte Nachfrage und Wachstumsprozesse werden ausgelöst.<br />

Eine derartige Wirkung ist auch gegeben, wenn keine Investitionen vorliegen, sondern die<br />

Einkommen im ländlichen Raum direkt gefördert werden. Dabei ist abzugrenzen, in wieweit<br />

sich dieser Effekt aus der Förderregion hinaus bewegt und somit nicht mehr zur Standortverbesserung<br />

der geförderten Regionen beitragen kann.<br />

<strong>EPLR</strong>-BW-Zwischenbewertung <strong>2000</strong> - <strong>2003</strong> FIB - 10/03<br />

15


16<br />

• Beschäftigungseffekte (BE)<br />

Kapitel 1: Einführung<br />

Parallel zu den Einkommenseffekten ist analog die Entwicklung von Beschäftigungseffekten<br />

gegeben. Zunächst entstehen die sogenannten direkten Beschäftigungseffekte, die im Rahmen<br />

der Umsetzung der geförderten Investition auftreten. Ein entsprechender Quotient gibt an, wie<br />

viele Personen benötigt werden, um eine Investition in Höhe von 1 Mio. € zu realisieren. Dabei<br />

ist dieser Quotient <strong>–</strong> wegen unterschiedlicher Produktivitäten <strong>–</strong> orts- und zeitbezogen.<br />

Bedingt durch die in landwirtschaftlichen Betrieben oft beobachtete Eigenleistung sind hier<br />

Besonderheiten zu beachten.<br />

Daneben gibt es eine Reihe indirekter Beschäftigungseffekte. Wiederum ist der Vorleistungseffekt<br />

zu nennen. Zur Erstellung der Investition sind neben der unmittelbaren Wertschöpfung<br />

selbst auch eine Reihe von Vorprodukten und fremdbezogenen Dienstleistungen erforderlich.<br />

Auch hier ist eine Kennziffer, die die Anzahl der Erwerbstätigen pro 1 Mio. € Investition für<br />

die jeweiligen Vorleistungsproduktionen ausweist, einzusetzen.<br />

Es sollen nach den Vorgaben der EU-Komission in Hinblick auf die Beschäftigungsindikatoren<br />

folgende Aspekte einbezogen werden:<br />

• Umrechnung in FTE-Einheiten (Full Time Equivalents) 1) ,<br />

• Unterscheidung zwischen Brutto-/Nettobeschäftigungseffekten (das heißt, dass ein Verfahren<br />

zur Bemessung der Nettobeschäftigungswirkungen besteht oder entwickelt werden<br />

muss, das die Verlagerungseffekte, die Mitnahmeeffekte und die indirekten Effekte berücksichtigt),<br />

• Aufschlüsselung zwischen neu geschaffenen und erhaltenen Arbeitsplätzen,<br />

• Weitere Aufschlüsselung zwischen Männern und Frauen, um zu Erkenntnissen über die<br />

Auswirkungen auf die Chancengleichheit zu gelangen.<br />

Die Informationen liegen oftmals auf Projektebene vor, die dann auf Maßnahmen- und Programmebene<br />

aggregiert werden.<br />

1) Teilzeitarbeitsplätze können auf der Basis zwei zu eins in Vollzeitarbeitsplätze (Full Time Equivalents <strong>–</strong> FTE-<br />

Einheiten) umgerechnet werden. Arbeitsplätze werden als dauerhaft bezeichnet, wenn sie nach Abschluss der<br />

Intervention oder zumin<strong>des</strong>t für einen im Vorfeld festgelegten Zeitraum nach Abschluss der Intervention erhalten<br />

bleiben.<br />

<strong>EPLR</strong>-BW-Zwischenbewertung <strong>2000</strong> - <strong>2003</strong> FIB - 10/03


Übersicht 1.1: Beschäftigungswirkungen<br />

Kapitel 1: Einführung<br />

Indikatorart Definition Messung<br />

Beschäftigung<br />

(neu geschaffen)<br />

Beschäftigung<br />

(erhalten)<br />

Beschäftigung<br />

(entfallen)<br />

Zusätzliche Arbeitsplätze in<br />

einem Unternehmen oder einer<br />

Einrichtung, die es ohne<br />

das Programm, die Maßnahme<br />

oder das Projekt nicht<br />

geben würde.<br />

Die Arbeitsplätze, die auf<br />

Grund <strong>des</strong> Projekts / Programms<br />

im Unternehmen<br />

oder in der Einrichtung erhalten<br />

bleiben und die ohne die<br />

Maßnahme verlorengegangen<br />

wären.<br />

Arbeitsplätze, die auf Grund<br />

der Programmumsetzung<br />

wegfallen.<br />

Anzahl, FTE-Einheiten,<br />

Männer/Frauen.<br />

Anzahl, FTE-Einheiten,<br />

Männer/Frauen.<br />

Anzahl, FTE-Einheiten,<br />

Männer/Frauen<br />

Bei den Beschäftigungseffekten von Investitionsvorhaben sind somit fünf Kategorien zu<br />

unterscheiden:<br />

a) Die Schaffung von Arbeitsplätzen durch die Projektumsetzung im Rahmen der<br />

Förderung, z.B. im Rahmen der Investitionsrealisierung oder der Durchführung von<br />

Flurbereinigungsverfahren, also bis Abschluß <strong>des</strong> Projekts.<br />

b) Arbeitsplätze, die bei den Begünstigten nach Projektabschluss durch die Förderung<br />

erhalten werden können.<br />

c) Arbeitsplätze, die bei den Begünstigten nach Projektabschluss durch die Förderung<br />

neu geschaffen werden.<br />

d) Arbeitsplätze, die bei den Begünstigten nach Projektabschluss durch die Realisierung<br />

der Förderung wegfallen (Substitutionseffekt).<br />

e) Arbeitsplätze, die über den Kreis der Begünstigten durch die Wirkung von Multiplikator<br />

<strong>–</strong> und Vorleistungseffekten gegeben sind.<br />

• Akzeleratoreffekt<br />

Neben dem Beschäftigungs- und Einkommenseffekt ist als weiterer indirekter Beschäftigungseffekt<br />

der Akzeleratoreffekt zu erwähnen. Hiermit ist die Auswirkung auf die Gesamtwirtschaft<br />

über den Förderraum hinaus zu beschreiben. Da davon auszugehen ist, dass ein<br />

Teil der Effekte nicht in der Förderregion Niederschlag findet, wird dieser hier nur erwähnt,<br />

ohne quantifiziert zu werden.<br />

<strong>EPLR</strong>-BW-Zwischenbewertung <strong>2000</strong> - <strong>2003</strong> FIB - 10/03<br />

17


18<br />

• Substitutionseffekte<br />

Kapitel 1: Einführung<br />

Durch geförderte Investitionen, aber auch durch die Förderung von Diversifikation, kann es<br />

zur Reduzierung <strong>des</strong> Arbeitseinsatzes kommen. Hierdurch werden Arbeitskräfte freigestellt<br />

und damit wird personelles Einkommen reduziert. Diese Freisetzungs- oder auch Substitutionseffekte<br />

sind bei der Ermittlung der Einkommens- und Beschäftigungseffekte zu beachten<br />

und gegen zu rechnen.<br />

• Subventionswerte<br />

Hier ist das Verhältnis aus der Fördersumme, zum einen auf der Grundlage <strong>des</strong> EAGFL, zum<br />

andern auf der Grundlage aller eingesetzten öffentlichen Mittel, im Vergleich zur Einkommenswirkung<br />

im Sinne einer Kosten-Nutzen-Analyse einzusetzen. Verständlicherweise ist<br />

hier auf eine mehrjährige Betrachtung abzustellen. Der Subventionswert charakterisiert das<br />

Verhältnis <strong>des</strong> Einkommenseffektes bei den direkt Betroffenen oder alternativ auch generell<br />

bei allen direkt und indirekt Betroffenen im Verhältnis zur Subventionssumme. Insbesondere<br />

bei der Förderung von Investitionen ist hier eine mehrperiodische Betrachtung notwendig,<br />

deren Zeitrahmen durch die Nutzungsdauer, oftmals sogar über 10 Jahre hinweg, z.B. für<br />

Stallbauten, vorgegeben ist. Entsprechende Werte sind verantwortlich erst in der Ex-post-<br />

Analyse ermittelbar.<br />

• Quantifizierungsansätze<br />

- Beschäftigungseffekte<br />

Quantifizierungen der genannten Effekte (DIW, 1999) werden aus vergleichbaren Studien<br />

übernommen. Dort werden für den Einsatz von 1 Mio. € Investitionssumme in Hinblick auf<br />

die Beschäftigungswirkungen folgende Aussagen vorgegeben: Direkte Beschäftigungseffekte<br />

sind mit dem Multiplikator 9, Vorleistungseffekte mit 4 und Einkommenseffekte mit 2 angenommen.<br />

Diese aufsummiert ergeben einen Gesamtmultiplikator von 15. Dieser gilt allerdings<br />

für den gesamteuropäischen Markt. Für die Förderregion ist hiervon ein Wert von 70 %,<br />

also 10,5 anzunehmen. Für Investitionen in landwirtschaftlichen Betrieben ist auf Grund der<br />

Eigenleistungen <strong>des</strong> Landwirtes dieser Wert auf 9,5 zu reduzieren. Inwieweit es dabei zur<br />

Erhaltung oder zur Neuschaffung von Arbeitsplätzen kommt, ist insbesondere von der gegebenen<br />

Auslastung der Kapazitäten abhängig. In Boomphasen wird es eher und schneller zur<br />

Schaffung neuer Arbeitsplätze kommen. Hingegen wird in der Rezession eher ein arbeitsplatzerhaltender<br />

Effekt zu vermuten sein.<br />

<strong>EPLR</strong>-BW-Zwischenbewertung <strong>2000</strong> - <strong>2003</strong> FIB - 10/03


Kapitel 1: Einführung<br />

Dem Ansatz einer solchen Quantifizierung der Beschäftigungseffekte liegt die Annahme zu<br />

Grunde, dass es sich zum einen um von außen, also von der EU nach <strong>Baden</strong>-Württemberg<br />

einfließende Fördergelder handelt, und zum anderen die weiteren öffentlichen Mittel entweder<br />

durch Geldgeber von außen (Bund) aufgebracht werden oder sich auf Kreditaufnahmen beziehen.<br />

Dabei ist zusätzlich in Hinblick auf die Arbeitsplatzeffekte zu beachten, dass hier auch<br />

substitutive Wirkungen gegeben sein können und entsprechend Arbeitsplatzvernichtung mit<br />

auftreten kann und gegengerechnet werden muss.<br />

- Einkommenseffekte<br />

So wird unter Beachtung <strong>des</strong> Multiplikatoreffektes angenommen, dass eine Wertschöpfung,<br />

bzw. Einkommenserhöhung von 1 Mio. € eine wellenartige Folgewertschöpfung von 1,5 Mio.<br />

€ auslöst. Entsprechend werden hieraus Arbeitsplätze erhalten oder geschaffen, so dass über<br />

eine Kettenverknüpfung sowohl Einkommens- und Wertschöpfungseffekte wie Beschäftigungseffekte<br />

im Multiplikatorverfahren aufzunehmen sind.<br />

- Umwelteffekte<br />

Ein ähnlicher Effekt zeigt sich bei den Bestandsänderungen im Bereich Umwelt und Natur.<br />

Auch hier kann es durch die Interdependenz der Schutzgüter zu gegenseitig sich fördernden<br />

bzw. behindernden Bestandseffekten z.B. zwischen Arten der Pflanzen- und Tierwelt kommen.<br />

Beispielhaft sind die Effekte wie folgt gegeben:<br />

• Bündelungseffekt (xy) = EAGFL-Förderung (x) + sonstige öffentliche Mittel (y)<br />

• Anstoßwirkung (xyz) = öffentl. Förderung (xy) + private Mittel (z)<br />

• Wirkungen einer Investitionsförderung (xyz)<br />

• daraus Beschäftigungseffekte:<br />

- direkter Effekt: 9 FTE/1 Mio. € (xyz)<br />

- indirekter Vorleistungseffekt: 4 FTE/1 Mio. € (xyz)<br />

- indirekter Einkommenseffekt: 2 FTE/1 Mio. € (xyz)<br />

• Einkommensübertragung (xy)<br />

• daraus Beschäftigungseffekte:<br />

- direkter Effekt: Abhängig von Art der Maßnahme<br />

- indirekter Einkommenseffekt: 2 FTE/1 Mio. € (xy)<br />

• direkte Wertschöpfung bzw. Einkommensentstehung<br />

- indirekter Einkommenseffekt: 1,5 : 1<br />

<strong>EPLR</strong>-BW-Zwischenbewertung <strong>2000</strong> - <strong>2003</strong> FIB - 10/03<br />

19


20<br />

Kapitel 1: Einführung<br />

In Abb. 1.1 ist die Wirkungsstruktur im Zusammenhang dargestellt.<br />

EAGFL<br />

Direkter<br />

Beschäftigungseffekt<br />

a) b) c) d)<br />

Beschäftigungs -<br />

Vorleistungseffekt<br />

e)<br />

Private<br />

Investition<br />

Beschäftigungseffekte<br />

Einkommenseffekte<br />

Fördermittel<br />

Bündelungseffekt<br />

Anstoßeffekt<br />

Abbildung 1.1: Wirkungsstruktur<br />

Einkommen<br />

Zusammengefasst ergibt sich somit für den gesamten europäischen Markt:<br />

(a) Investition von 1 Mio. € löst aus:<br />

Beschäftigungserhalt: abhängig von Art der Maßnahme<br />

Zusätzliche Beschäftigung: 15 FTE (konjunkturell)<br />

(b) Einkommensübertragung von 1 Mio. € löst aus:<br />

Beschäftigungserhalt: abhängig von Art der Maßnahme<br />

Zusätzliche Beschäftigung: 2 FTE<br />

(c) Multiplikatoreinkommen: 1,5 : 1<br />

Öffentliche<br />

Mittel<br />

Direkter<br />

Einkommenseffekt<br />

Indirekter<br />

Einkommenseffekt<br />

Indirekter<br />

Beschäftigungseffekt<br />

e)<br />

Die konjunkturelle Wirkung ist während der Programmlaufzeit gegeben. Der Umfang der<br />

strukturellen Wirkung ist vom Ansatzpunkt der investiven Fördermaßnahme abhängig.<br />

Diese Werte sind für die Förderregion, also für <strong>Baden</strong>-Württemberg zu korrigieren, da eine<br />

Teilregion <strong>des</strong> europäischen Marktes gefördert wird. Es werden nur 70 % der Beschäftigungsund<br />

Multiplikatoreinkommenseffekte in der Förderregion unterstellt, da ein Teil <strong>des</strong> Ein-<br />

<strong>EPLR</strong>-BW-Zwischenbewertung <strong>2000</strong> - <strong>2003</strong> FIB - 10/03


Kapitel 1: Einführung<br />

kommens für Investitions- und Konsumprodukte eingesetzt werden wird, die außerhalb der<br />

Förderregion erstellt werden.<br />

Zusammengefasst ergibt sich somit für die Förderregion:<br />

(a) Investition von 1 Mio. € löst in der Förderregion aus:<br />

Beschäftigungserhalt: abhängig von Art der Maßnahme<br />

Zusätzliche Beschäftigung: 10,5 FTE<br />

(b) Einkommensübertragung von 1 Mio. € löst aus:<br />

Beschäftigungserhalt: abhängig von Art der Maßnahme<br />

Zusätzliche Beschäftigung: 2 FTE<br />

(c) Multiplikatoreinkommen: 1,05 : 1<br />

1.3 Begriffsabgrenzungen<br />

Die zugrunde gelegten Erfolgs- und Einkommensbegriffe im landwirtschaftlichen Unternehmen<br />

sind dabei wie folgt gegeben (vgl. HLBS, 1973, vgl. Übersicht 1.2).<br />

a) Gesamtarbeitsertrag = Entlohnung aller im Unternehmen eingesetzten Arbeitskräfte und<br />

<strong>des</strong> unternehmerischen Risikos (Gewinn + Personalaufwand <strong>–</strong> Zinsansatz für das Eigenkapital<br />

= Gesamtarbeitsertrag)<br />

b) Arbeitsertrag = Entlohnung <strong>des</strong> Unternehmers und seiner mitarbeitenden Familienangehörigen<br />

(Gewinn <strong>–</strong> Zinsansatz)<br />

c) Betriebseinkommen = alle in einem Unternehmen erzielten Faktoreinkommen (entspricht<br />

dem volkswirtschaftlichen Begriff Wertschöpfung; Gewinn + Pachtaufwand + Zinsaufwand<br />

+ Personalaufwand = Betriebseinkommen)<br />

Die Messung <strong>des</strong> Indikators Bruttoeinkommen (Betriebseinkommen) zur Bestimmung der<br />

Einkommenslage der landwirtschaftlichen Unternehmen ist in Deutschland nicht üblich. Allgemeine<br />

Anwendung findet dagegen bei Familienunternehmen der Gewinn je Unternehmen<br />

und je nicht entlohnte Arbeitskraft. Bei Rechtsformvergleichen wird der Gewinn plus Lohnaufwand<br />

herangezogen. Das Betriebseinkommen entspricht der Differenz zwischen Betriebsertrag<br />

und Sachaufwand und dient der Entlohnung von Arbeit, Boden, Kapital und Lieferrechten.<br />

<strong>EPLR</strong>-BW-Zwischenbewertung <strong>2000</strong> - <strong>2003</strong> FIB - 10/03<br />

21


22<br />

Übersicht 1.2: Einkommens- und Gewinnbegriffe<br />

Kapitel 1: Einführung<br />

Gewinn<br />

Lohnansatz Zinsertrag Eigenkapital<br />

Zinsansatz Arbeitsertrag nicht entlohnter (Fam.-) AK<br />

Lohnansatz Zinsansatz Unternehmergewinn<br />

Betriebseinkommen<br />

Personalaufwand Roheinkommen<br />

Personalaufwand Pachtaufwand Zinsaufwand Gewinn<br />

Bei den Einkommensquellen im landwirtschaftlichen Betrieb wird dreifach gegliedert:<br />

• Einkommen aus direkter landwirtschaftlicher Produktion, also aus landwirtschaftlichen<br />

Betriebszweigen.<br />

• Einkommen aus nichtlandwirtschaftlichen Betriebszweigen, die aber im landwirtschaftlichen<br />

Betrieb mit eingebunden sind, z.B. Fremdenverkehr.<br />

• Einkommen aus außerlandwirtschaftlicher Beschäftigung, also außerhalb <strong>des</strong> landwirtschaftlichen<br />

Betriebes, oder aus sonstigen außerlandwirtschaftlichen Einkommensquellen,<br />

z. B. Vermögen.<br />

Hinsichtlich der Förderwirkung auf das Einkommen werden fünf Fälle unterschieden:<br />

• Das erste sind die direkten Einkommensübertragungen, die in der Regel jährlich gewährt<br />

werden und zu einer 1:1-Einkommensveränderung führen (Ausgleichszulage).<br />

• Daneben steht die kompensatorische Einkommensübertragung. Hier wird Einkommen<br />

zum Ausgleich für besondere Leistungen, z.B. im Rahmen von Agrar-<br />

Umweltprogrammen, gewährt. Die Förderung kann somit nur zum Teil als positiver Einkommenseffekt<br />

eingerechnet werden, zum Teil wird sie z.B. zur Kompensation erhöhter<br />

Kosten der Erstellung der Agrarumweltleistung gewährt. Hier werden 20 % als direkter<br />

Einkommensbeitrag unterstellt (MEKA).<br />

• Die Investitionsförderung, z.B. der Stallbau, führt zur Einkommensveränderung, jedoch<br />

interpretierbar nur über die Sicht mehrerer Jahre. Hier sind Einkommensströme zu ermitteln<br />

(Investitionsförderung).<br />

• Die überbetriebliche Förderung, z.B. die Flurneuordnung, kann und wird in der Regel zu<br />

günstigen Einkommensbeeinflussungen in der Landwirtschaft, auch wiederum über einen<br />

längeren Zeitraum betrachtet, führen können, ohne hieraus exakte Einkommensbeiträge<br />

ableiten zu können. Auf der Grundlage empirischer Erhebungen werden Abschätzungen<br />

über die Einkommenswirkungen vorgenommen.<br />

<strong>EPLR</strong>-BW-Zwischenbewertung <strong>2000</strong> - <strong>2003</strong> FIB - 10/03


Kapitel 1: Einführung<br />

• Letztlich gibt es auch Förderungen, bei denen kein Einkommenseinfluss, weder kurzfristig<br />

noch über mehrperiodische Betrachtung zu erwarten ist. Als Beispiel sei der Kauf von Naturschutzflächen<br />

durch das Bun<strong>des</strong>land angeführt.<br />

1.4 Datenquellen und Dateneinsatz<br />

Die Beantwortung der vorgegebenen Fragen macht den Einsatz unterschiedlicher Datenquellen<br />

notwendig. Für die Beantwortung sowie für das Ableiten verwertbarer Aussagen sind die<br />

Datenquellen unterschiedlich gut geeignet. Zum einen sind kapitelspezifische Grundlagendaten<br />

zu verwenden und zum anderen sind mangels Datenverfügbarkeit Kontextinformationen,<br />

also Ersatzindikatoren, einzusetzen.<br />

In dem folgenden Überblick (Tabelle 1.1) werden die verwandten Datengrundlagen aufgezählt<br />

und ihre Einsatzfelder den einzelnen Kapiteln zugeordnet. Die in allen, oder zumin<strong>des</strong>t<br />

mehreren Folgekapiteln eingesetzten Datengrundlagen werden hier beschrieben. Bei der Beantwortung<br />

der jeweils kapitelspezifischen Fragen werden dann die dabei speziell noch zusätzlich<br />

verwandten Datengrundlagen detailliert angesprochen.<br />

Zu 1. Lageberichte, Monitoring<br />

Gemäß Art. 48 der VO (EG) Nr. 1257/99 sind die Mitgliedstaaten dazu verpflichtet, dass die<br />

Durchführung der <strong>EPLR</strong> wirksam nach einem gemeinsamen Verfahren begleitet wird. Die<br />

Begleitung erfolgt anhand festgelegter Indikatoren, die der Kommission jährlich bis zum 30.<br />

April für das vorangegangene Jahr anhand eines Lageberichtes vorzulegen sind (Art. 53 der<br />

VO (EG), 445/2002 in Verbindung mit der VO (EG) 961/<strong>2003</strong>)). Die Lageberichte enthalten<br />

„den Stand der Durchführung der Maßnahmen und Schwerpunkte, bezogen auf die jeweiligen<br />

operationellen und spezifischen Ziele, wobei Indikatoren zu quantifizieren sind“.<br />

Beachtenswert ist jedoch, dass die Monitoring -Daten zwar für die Erarbeitung von Bewertungsaussagen<br />

mit herangezogen werden. Sie bleiben jedoch hinter dem für den Evaluator<br />

erforderlichen Detaillierungsgrad zurück, da vielfach entsprechende Anknüpfungspunkte für<br />

eine Bewertung fehlen. Für eine nach Betriebsgruppen und nach regionalen Kriterien differenzierte<br />

Analyse sind die Monitoring <strong>–</strong> Daten zu hoch aggregiert. Zudem beschränken sich<br />

Abweichungen zwischen Ist <strong>–</strong> und Planzahlen auf die Finanzdaten und nicht auf die Vorgaben<br />

der operationellen Ziele (vgl. auch Zentralevaluierung S.22)<br />

<strong>EPLR</strong>-BW-Zwischenbewertung <strong>2000</strong> - <strong>2003</strong> FIB - 10/03<br />

23


24<br />

Zu 12. Befragung von Landwirten<br />

Kapitel 1: Einführung<br />

Es wurden 1.400 Betriebsleiter landwirtschaftlicher Unternehmen befragt. Die Auswahl<br />

erfolgte geschichtet und zufallsbedingt. Von sieben Landwirtschaftsämtern, die nach Repräsentationskriterien<br />

ausgewählt waren, wurden in den Amtsbezirken (vgl. Abb. 1.2) je 200<br />

Fragebögen versandt. Die Adressenauswahl in den Ämtern fand nach Zufallsprinzip, sowohl<br />

für die Gruppe der in die Investitionsförderung einbezogenen Betriebe, als auch für die Gruppe<br />

der allgemein in die Agrarförderung einbezogenen Betriebe, statt. Die einzelnen Fragen<br />

orientieren sich eng an den Bewertungsfragen der EU-Kommission. Sie waren vornehmlich<br />

als multiple-choice Fragen aufgebaut. Der Fragebogen ist im Anhang unter Punkt A1.1 abgebildet.<br />

Die Befragung wurde im Zeitraum vom 01.02.03 bis 25.02.03 durchgeführt. Der Rücklauf<br />

betrug 652 auswertbare Fragebögen, bzw. 46,5 %, und kann damit von der Anzahl her als<br />

belastbare Grundlage angesehen werden.<br />

<strong>EPLR</strong>-BW-Zwischenbewertung <strong>2000</strong> - <strong>2003</strong> FIB - 10/03


Ackerbau<br />

Ext. Bergregion<br />

Sonderkultur<br />

Abbildung 1.2: Regionale Verteilung der Stichprobe<br />

Kapitel 1: Einführung<br />

Zu 13. Befragung der Landwirtschaftsämter (ÄLLB)<br />

Veredelung<br />

Gemischt<br />

Gemischt<br />

Grünland/<br />

Milchvieh<br />

Ergänzend wurde im Zeitraum 25.03.03 bis 30.04.03 eine Ämterbefragung durchgeführt. Die<br />

Agrarverwaltung <strong>Baden</strong>-<strong>Württembergs</strong> verfügt über 35 Landwirtschaftsämter (ÄLLB), in<br />

denen die Antragstellung der Landwirte, die Betreuung der Fördervorhaben und z. T. auch<br />

deren Kontrolle und Abwicklung erfolgt (vgl. Kap. 3.3.2). Die Amtsleiter und ihre Mitarbeiter<br />

sind nach einigen mehr qualitativ ausgerichteten Sachverhalten befragt worden, die sich aus<br />

den Bewertungsfragen der EU-Kommission ergänzend ergeben haben. 25 Ämter haben geantwortet;<br />

der Fragebogen ist im Anhang A 1.2 aufgeführt.<br />

<strong>EPLR</strong>-BW-Zwischenbewertung <strong>2000</strong> - <strong>2003</strong> FIB - 10/03<br />

25


Tabelle 1.1: Dateneinsatz<br />

Kapitel 1: Einführung<br />

EU-Kapitel I II V VI VII VIII VIII IX IX IX IX IX IX IX<br />

VO (EG) 445 <strong>–</strong> 2002 (a) (b) (e) (f) (g) (h) (i) (k) (m) (n) (o) (p) (s) (t)<br />

<strong>EPLR</strong>-Maßnahmen Nr. 1 2 6 9,10 4,10 12 12,13 3 5,10 7 7 7,8 7 10,11<br />

Datenquellen:<br />

1. Lageberichte, Monitoring X X X X X X X X X X X X X X<br />

2. Förderdaten <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong> X X X X X X X X X X X X X X<br />

3. Lan<strong>des</strong>statistiken X X X 1) X X X X X X X X X<br />

4. Bun<strong>des</strong>statistiken X X X X<br />

5. EU-Statistiken X X<br />

6. Testbetriebsnetzdaten X X X<br />

7. INVEKOS-Daten X X X<br />

8. Sondererhebungen <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong> X<br />

9. Zentralevaluierung X X X X<br />

1) Einschließlich RIPS Datenpool der LfU Karlsruhe, 2002<br />

<strong>EPLR</strong>-BW-Zwischenbewertung <strong>2000</strong> - <strong>2003</strong> FIB - 10/03<br />

26


Tabelle 1.1: Dateneinsatz<br />

Kapitel 1: Einführung<br />

EU-Kapitel I II V VI VII VIII VIII IX IX IX IX IX IX IX<br />

VO (EG) 445 <strong>–</strong> 2002 (a) (b) (e) (f) (g) (h) (i) (k) (m) (n) (o) (p) (s) (t)<br />

<strong>EPLR</strong>-Maßnahmen Nr. 1 2 6 9,10 4,10 12 12,13 3 5,10 7 7 7,8 7 10,11<br />

Datenquellen:<br />

10. <strong>EPLR</strong> X X X X X X X X X X X X X X<br />

11. Betriebsverbesserungspläne (BVP) X<br />

12. Befragung der Begünstigten X X X X X X X X X X X<br />

13. Befragung der Berater / Ämter X X X X X X<br />

14. Auskünfte <strong>des</strong> Ministeriums X X X X X X X X X X X X X X<br />

15. Auskünfte von Lan<strong>des</strong>ämtern X X X X<br />

16. Fallstudien X X X X X<br />

17. Workshops X X X X<br />

18. Relevante Literatur X X X X X X X X X X X X X X<br />

<strong>EPLR</strong>-BW-Zwischenbewertung <strong>2000</strong> - <strong>2003</strong> FIB - 10/03<br />

27


28<br />

Kapitel 2: Entwicklung <strong>des</strong> ländlichen Raums<br />

2 Entwicklung <strong>des</strong> ländlichen Raumes ........................................................................ 29<br />

2.1 Stärken-Schwächen-Vergleich: Entwicklungspotential ................................... 29<br />

2.2 Wesentliche Einzelheiten <strong>des</strong> Programms........................................................ 34<br />

2.2.1 Prioritäten und Maßnahmen (Zielanalyse) .......................................... 34<br />

2.2.2 Vorbereitung <strong>des</strong> Programms .............................................................. 46<br />

2.2.3 Zuständigkeiten beim Antrags- wie Bewilligungs- und<br />

Auszahlungsverfahren ......................................................................... 47<br />

2.2.4 Zeitrahmen der <strong>Halbzeitbewertung</strong> ..................................................... 52<br />

2.2.5 Vollzugsanalyse (finanzielle Informationen) ...................................... 53<br />

2.3 Gegenwärtige Bereiche der Förderpolitik <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong> <strong>Baden</strong>-Württemberg.... 58<br />

2.3.1 EU-Programme.................................................................................... 59<br />

2.3.2 Nationale Programme .......................................................................... 62<br />

2.3.3 Lan<strong>des</strong>programme ............................................................................... 64<br />

<strong>EPLR</strong>-BW-Zwischenbewertung <strong>2000</strong> - <strong>2003</strong> FIB - 10/03


Kapitel 2: Entwicklung <strong>des</strong> ländlichen Raums<br />

2 Entwicklung <strong>des</strong> ländlichen Raumes<br />

2.1 Stärken-Schwächen-Vergleich: Entwicklungspotential<br />

Der ländliche Raum i.e. S. hat einen Anteil von 61,2 % an der Lan<strong>des</strong>fläche und 26,3 % an<br />

der Lan<strong>des</strong>bevölkerung (Stand 31.12.2002).<br />

Im Rahmen der SWOT-Analyse sind sieben Besonderheiten <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong> und darin eingebundenen-seiner<br />

ländlichen Räume anzusprechen:<br />

(a) Natürliche Gegebenheiten,<br />

(b) Bevölkerungsdichte,<br />

(c) Betriebs- und Flächenstruktur,<br />

(d) Bestandsstrukturen in der Tierhaltung,<br />

(e) Vermarktungsstrukturen,<br />

(f) Forstgegebenheiten,<br />

(g) Allgemeinwirtschaftliche Situation.<br />

a) <strong>Baden</strong>-Württemberg weist ausgeprägte naturräumliche Unterschiede mit Mittelgebirgs-,<br />

Berg- und Beckenlandschaften und mit Höhenunterschieden zwischen 83 m ü. NN (Rheinpegel<br />

Mannheim) und 1.493 m ü. NN (Feldberg im Schwarzwald) auf (<strong>EPLR</strong>, S. 8).<br />

Hieraus resultieren sehr unterschiedliche Ertragsverhältnisse in der Landbewirtschaftung. Die<br />

Verteilung der ertragsorientierten Qualität der Flächen 1 stellt sich wie folgt dar:<br />

5 %: sehr gut, mit überdurchschnittliche Erträge<br />

30 %: mit durchschnittlichen Erträgen<br />

20 %: mit unterdurchschnittlichen Erträgen<br />

45 %: sehr ungünstig, mit weit unterdurchschnittlichen Erträgen<br />

Die Ertragsverhältnisse sind in den einzelnen Lan<strong>des</strong>teilen auch <strong>des</strong>halb sehr unterschiedlich,<br />

weil auf vergleichsweise engem Raum eine außerordentlich große landschaftliche Vielgestaltigkeit<br />

mit unterschiedlichen Klima-, Höhen-, Relief- und Bodenverhältnissen gegeben ist.<br />

Darüber hinaus wirkt sich die kleinräumige stark parzellierte Kulturlandschaft <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong> in<br />

Form höherer Produktionskosten als Nachteil aus. Besonders in den Mittelgebirgslagen besteht<br />

somit die latente Gefahr, dass die Landwirtschaft zurückgedrängt wird und Flächen<br />

brach fallen.<br />

1 Eigene Ermittlung<br />

<strong>EPLR</strong>-BW-Zwischenbewertung <strong>2000</strong> - <strong>2003</strong> FIB - 10/03<br />

29


30<br />

Kapitel 2: Entwicklung <strong>des</strong> ländlichen Raums<br />

b) Die durchschnittliche Bevölkerungsdichte <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong> ist insgesamt sehr hoch (fast 300<br />

Einwohner/km 2 ). Aber durch die Anziehungskraft der Verdichtungsräume mit einer Bevölkerungsdichte<br />

um 1.000 Einwohner/ km 2 sind in den ländlichen Regionen, immerhin rd. 60 %<br />

der Lan<strong>des</strong>fläche, auch Teilregionen und Bevölkerungsdichten unter 50 Einwohner/km 2 gegeben.<br />

Rund 26 % der Gesamtbevölkerung lebt im ländlichen Raum. Bedingt durch die Zuwanderung<br />

von außen ist ein leichter Anstieg der Bevölkerungszahl im gesamten Bun<strong>des</strong>land,<br />

aber auch in Teilen der ländlichen Räume, zu beobachten.<br />

c) Verglichen mit Deutschland insgesamt weist <strong>Baden</strong>-Württemberg höhere Anteile bei<br />

Kleinbetrieben in der Landwirtschaft auf. Trotz <strong>des</strong> erheblichen Strukturwandels in <strong>Baden</strong>-<br />

Württemberg bleibt das ungünstige Strukturgefälle im Vergleich zu anderen Bun<strong>des</strong>ländern<br />

bestehen (vgl. Kap. 3.1).<br />

Im Vergleich auch zu anderen Regionen in der EU weist die baden-württembergische Landwirtschaft<br />

Besonderheiten auf, die auch die Einkommensverhältnisse - und zwar ungünstig <strong>–</strong><br />

beeinflussen. Dazu zählen insbesondere eine knappe Flächenausstattung mit starker Zersplitterung<br />

der Flurstücke und kleine bis mittlere Tierbestände.<br />

Die nebenberufliche Landwirtschaft hat in <strong>Baden</strong>-Württemberg eine große Bedeutung. In den<br />

vergangenen Jahren hat sich der Anteil der Nebenerwerbsbetriebe bis 2001 stetig erhöht (vgl.<br />

DOLUSCHITZ und SCHWENNINGER <strong>2003</strong>). (Anteil Nebenerwerb:(1979: 57,2 %; 1991: 62,5 %;<br />

2001: 67,4 %)) In Deutschland insgesamt liegt der Anteil der Nebenerwerbsbetriebe mit 53,9<br />

% (2001) deutlich unter dem Anteil von <strong>Baden</strong>-Württemberg.<br />

Die Haupterwerbsbetriebe bewirtschafteten 2001 im Durchschnitt 39,41 ha LF, die Nebenerwerbsbetriebe<br />

durchschnittlich 9,93 ha LF.<br />

Auch die Altersstruktur der rund 25.000 Betriebsleiter im Haupterwerb weist in <strong>Baden</strong>-<br />

Württemberg 2001 gegenüber der Verteilung in Deutschland etwas höhere Anteile älterer<br />

Betriebsleiter auf (vgl. Kap. 3.5.1).<br />

d) Ausgeprägt ist die Kleinstrukturierung auch in der Tierhaltung beobachtbar. Die Dominanz<br />

der Kleinbestände in <strong>Baden</strong>-Württemberg wird bei einem Vergleich mit der Bestandsgrößenstruktur<br />

in Deutschland oder anderen EU-Mitgliedsländern deutlich. 50,5 % der Milchkühe<br />

wurden 2001 in Deutschland in Beständen mit über 50 Kühen gehalten, im früheren Bun<strong>des</strong>gebiet<br />

25,2 %, in <strong>Baden</strong>-Württemberg 28,6 %, obwohl der Bestandsrückgang prozentual in<br />

<strong>Baden</strong>-Württemberg größer als im Bun<strong>des</strong>durchschnitt gegeben war (vgl. Kap. 3.1).<br />

<strong>EPLR</strong>-BW-Zwischenbewertung <strong>2000</strong> - <strong>2003</strong> FIB - 10/03


Kapitel 2: Entwicklung <strong>des</strong> ländlichen Raums<br />

Im Vergleich mit dem Bun<strong>des</strong>gebiet liegt auch die betriebliche Konzentration der Schweinehaltung<br />

<strong>des</strong> Lan<strong>des</strong> unter dem Durchschnitt. Kleinbestände prägen noch immer das Bild der<br />

heimischen Schweinemast, wenn auch mit rückläufiger Tendenz. 2001 entfiel je ein Fünftel<br />

<strong>des</strong> Mastschweinebestands auf Bestände mit unter 50 Tieren, auf Bestände mit 50-200 Tieren<br />

sowie auf Bestände mit 200-400 Tieren. Nur knapp 40 % der Mastschweine wurden in Beständen<br />

mit über 400 Tieren gehalten.<br />

Die in <strong>Baden</strong>-Württemberg weit verbreiteten klein- und kleinstbäuerlichen Betriebe, die auf<br />

teilweise stark parzellierten Flächen arbeiten, sind ohne eine Unterstützung von außen nicht<br />

wettbewerbsfähig. Spätestens beim Generationswechsel auf den Höfen stellt sich die Frage,<br />

entweder den Weg zur Produktionsintensivierung und <strong>–</strong>rationalisierung zu gehen, in den Nebenerwerb<br />

zu wechseln oder aber die Bewirtschaftung ganz aufzugeben.<br />

e) Die Situation der Verarbeitungs- und Vermarktungseinrichtungen für landwirtschaftliche<br />

Erzeugnisse in <strong>Baden</strong>-Württemberg ist geprägt durch eine kleinbetriebliche Struktur der<br />

landwirtschaftlichen Erzeugung einerseits und die Nähe zu den Verbrauchszentren mit über<br />

10 Mio. zumeist kaufkräftigen Verbrauchern andererseits. Hieraus resultieren relativ hohe<br />

Erfassungskosten der landwirtschaftlichen Rohstoffe und kleinere Partieeinheiten. Die<br />

Verbrauchernähe erlaubt eine dezentrale Verarbeitung und Vermarktung. Hinzu kommen<br />

vielfältige regionale Differenzierungsmöglichkeiten (Schwarzwald, Bodensee, Neckarraum),<br />

die eine Orientierung auf Spezialitäten erlauben. Dieses spiegelt sich in der traditionell stark<br />

mittelständisch und handwerklich geprägten Struktur der Ernährungsindustrie wider.<br />

f) <strong>Baden</strong>-Württemberg gehört zu den waldreichsten Ländern in Deutschland. Der Wald verteilt<br />

sich nicht gleichmäßig über die Lan<strong>des</strong>fläche. Sehr waldreichen Landschaften, wie dem<br />

Odenwald, dem Schwäbisch-Fränkischen Wald oder dem Schwarzwald, stehen waldarme<br />

Gebiete oder z.T. waldfreie Gebiete, vor allem in den Verdichtungsräumen Stuttgart, Karlsruhe,<br />

Mannheim oder in der Rheinebene, gegenüber.<br />

Die Waldzunahme in den letzten Jahren beruht im wesentlichen auf nachhaltigen Strukturveränderungen<br />

in der Landwirtschaft. Neben den Aufforstungsmaßnahmen führt die Aufgabe der<br />

landwirtschaftlichen Nutzung auch ohne Aufforstungsmaßnahmen durch natürliche Wiederbewaldungsprozesse<br />

zur Ausweitung <strong>des</strong> Wal<strong>des</strong>.<br />

g) Die allgemeine wirtschaftliche Struktur <strong>des</strong> ländlichen Raumes in Relation zum Lan<strong>des</strong>durchschnitt<br />

zeigt, dass der Weg zur verstärkten Beschäftigungsbindung im Dienstleistungsbereichen<br />

in beiden Raumkategorien zu beobachten ist (vgl. Tab. 2.1). Es wird aber auch<br />

<strong>EPLR</strong>-BW-Zwischenbewertung <strong>2000</strong> - <strong>2003</strong> FIB - 10/03<br />

31


32<br />

Kapitel 2: Entwicklung <strong>des</strong> ländlichen Raums<br />

deutlich, dass im ländlichen Raum der Produktionsbereich heute noch ausgeprägt gegeben ist.<br />

Eine Vielzahl mittelständischer Betriebe sind noch im produzierenden Gewerbe tätig.<br />

Aus der zusammenfassenden Charakterisierung der Eigenarten <strong>des</strong> ländlichen Raumes sind<br />

als Stärken im Sinne <strong>des</strong> <strong>EPLR</strong> die Vielfältigkeit der landwirtschaftlichen Produktionsstrukturen<br />

und <strong>des</strong> Landschaftsbil<strong>des</strong> sowie der Reichtum an Umweltgütern und Kulturgegebenheiten<br />

zu nennen. Hieraus folgt die Orientierung der Landwirtschaft an Produktvielfalt und<br />

-qualität sowie an Diversifizierung insbesondere in Kombination mit touristischen Dienstleistungsangeboten.<br />

Tabelle 2.1: Versicherungspflichtige Beschäftigte<br />

Jahr Produzieren<strong>des</strong> Gewerbe<br />

Handel, Gaststätten<br />

und Verkehr<br />

Sonstige<br />

Dienstleistungen<br />

BW LR BW LR BW LR<br />

1999 3.714.716 416.030 759.216 136.814 1.252.661 198.573<br />

<strong>2000</strong> 3.802.475. 420.834 782.798 141.856 1.305.436 202.684<br />

2001 3.850.918 423.947 793.171 144.465 1.337.312 204.937<br />

2002 3.851.416 415.280 799.438 148.006 1.363.046 209.411<br />

1999 45,1 54,7<br />

Prozentuale Anteile<br />

20,4 18,0 33,7 26,1<br />

<strong>2000</strong> 44,3 54,3 20,6 18,3 34,7 26,2<br />

2001 43,9 54,2 20,6 18,5 34,7 26,2<br />

2002 43,1 53,2 20,8 18,9 35,4 26,8<br />

Quelle: Bun<strong>des</strong>anstalt für Arbeit. <strong>–</strong> Vorläufige Zahlen Stand: Februar <strong>2003</strong> -<br />

Dem gegenüber aber bestehen Schwächen, diese Stärken vollauf ausschöpfen zu können,<br />

durch die im EU-Vergleich deutlich schwierigeren natürlichen sowie strukturellen Gegebenheiten.<br />

Die Strukturnachteile in der Fläche als auch im Tierbestand werden deutlich im Vergleich zu<br />

anderen Regionen Europas. Auch der Verarbeitungs- und Vermarktungsbereich weist strukturelle<br />

Mängel auf, die es zur Sicherung der baden-württembergischen Landwirtschaft und zur<br />

Stärkung der Wettbewerbskraft im Markt der Regionen abzubauen gilt.<br />

Dabei sind die Diversifikationsbemühungen der landwirtschaftlichen Betriebe zu unterstützen,<br />

um das dort im Zusammenhang mit Freizeit und Erholung gegebene Potential besser auszuschöpfen.<br />

Letztlich sind auch im Sinne einer nachhaltigen Standortsicherung der ländlichen Räume der<br />

Erhalt und die Pflege der Kulturlandschaft durch die Landbewirtschaftung unumgänglich. Ein<br />

flächendecken<strong>des</strong> Netz landwirtschaftlicher Betriebe im Haupt- und Nebenerwerb bildet dabei<br />

die Grundlage für eine flächendeckende Landbewirtschaftung.<br />

<strong>EPLR</strong>-BW-Zwischenbewertung <strong>2000</strong> - <strong>2003</strong> FIB - 10/03


Kapitel 2: Entwicklung <strong>des</strong> ländlichen Raums<br />

In der Begründung <strong>des</strong> <strong>EPLR</strong> sind diese Entwicklungspotentiale zutreffend angesprochen<br />

worden (vgl. EX-ANTE-BEWERTUNG 1999) und auch aus der Aktualisierung der Zahlenwerte<br />

vollauf zu bestätigen. Auf die genannten Stärken und Schwächen abstellend sind die Maßnahmen<br />

<strong>des</strong> <strong>EPLR</strong> auszurichten.<br />

Zusammenfassend darf im Sinne eines SWOT-Ansatzes festgehalten werden, dass die ländlichen<br />

Räume durchaus deutliche endogene Stärken aufweisen, also über Entwicklungspotentiale<br />

verfügen. Diesen stehen aber Schwachstellen gegenüber, die das volle Ausschöpfen der<br />

gegebenen Potentiale bisher verhindert haben und die nachhaltige Förderung ländlicher Räume<br />

bedingen. Zusammengefasst sind sechs Stärken der ländlichen Räume und der Landwirtschaft<br />

zu nennen, denen sieben deutliche Schwächenpositionen gegenüberstehen.<br />

Übersicht 2.1: Stärken und Schwächen der ländlichen Räume in <strong>Baden</strong>-Württemberg<br />

• Stärken der ländlichen Räume und ihrer landwirtschaftlichen Betriebe:<br />

- Naturvielfalt und Umweltreichtum<br />

- Ästhetisch werthaltiges Landschaftsbild, schöne Ortskerne<br />

- z.T. Nähe zu kaufkräftigen Verbrauchszentren<br />

- gutes Wegenetz<br />

- hoher Sonderkulturanteil<br />

- Ausbildungs- und Informationsstand der Landwirte<br />

- Branchenvielfalt<br />

• Schwächen der ländlichen Räume und ihrer landwirtschaftlichen Betriebe:<br />

- Betriebliche Kleinstrukturen<br />

- Kleinstruktur der Schläge<br />

- Naturräumliche Wirtschaftserschwernisse<br />

- Kleinstrukturen der Verarbeitungs- und Vermarktungsbetriebe<br />

- Innerortslagen der landwirtschaftlichen Betriebe<br />

- Hohe Bodenkaufwerte und Pachtpreise<br />

- Dichte Besiedelung und dadurch Investitionserschwernisse<br />

- Teilweise ungünstige Verkehrsinfrastruktur<br />

Aus dem Stärken-Schwächen-Vergleich ergeben sich die Chancen und Risiken entsprechender<br />

Entwicklungsschritte, wie sie im Folgekapitel angesprochen sind.<br />

<strong>EPLR</strong>-BW-Zwischenbewertung <strong>2000</strong> - <strong>2003</strong> FIB - 10/03<br />

33


34<br />

Kapitel 2: Entwicklung <strong>des</strong> ländlichen Raums<br />

2.2 Wesentliche Einzelheiten <strong>des</strong> Programms<br />

2.2.1 Prioritäten und Maßnahmen (Zielanalyse)<br />

Die von der EU-Kommission vorgegebenen Querschnittsfragen zeigen die von der Kommission<br />

in den Vordergrund gestellten Zielorientierungen der Agrarförderung auf:<br />

• Stabilisierung der Bevölkerung in ländlichen Räumen,<br />

• Erhalt und Verbesserung der Beschäftigung im ländlichen Raum,<br />

• Verbesserung der Einkommenssituation der in den ländlichen Räumen Beschäftigten, insbesondere<br />

in den landwirtschaftlichen Betrieben,<br />

• Erhalt und Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit und der Marktgegebenheiten,<br />

• Stärkung <strong>des</strong> Umwelt- und Tierschutzes.<br />

Diesen Grundprioritäten sind die Ziele <strong>des</strong> Maßnahmen- und Entwicklungsplanes ländlicher<br />

Raum <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong> <strong>Baden</strong>-Württemberg (<strong>EPLR</strong>) für den Zeitraum <strong>2000</strong> bis 2006 gem. Art. 41<br />

der Verordnung (EG) Nr. 1257/1999 zugeordnet.<br />

Dabei ist von den Zielen der Agrarpolitik <strong>Baden</strong>-<strong>Württembergs</strong> auszugehen, die die Grundlage<br />

für den <strong>EPLR</strong> bilden:<br />

• Versorgung der Bevölkerung mit frischen, qualitativ hochwertigen Nahrungsmitteln,<br />

• Teilhabe der in der Landwirtschaft tätigen Bevölkerung an der allgemeinen Einkommensund<br />

Wohlstandsentwicklung,<br />

• Schutz der natürlichen Ressourcen durch eine an der Nachhaltigkeit orientierten Landund<br />

Forstwirtschaft, die ökonomische und ökologische Anforderungen dauerhaft in Einklang<br />

bringen,<br />

• Sicherung der Nachhaltigkeit durch eine naturnahe, standortgerechte Waldbewirtschaftung,<br />

• Erfordernis einer flächendeckenden Landwirtschaft mit einer ausreichenden Zahl bäuerlicher<br />

Familienbetriebe zur Offenhaltung und Pflege der Landschaft sowie der Weiterentwicklung<br />

der Kulturlandschaft,<br />

• Schutz der Natur mit den bewährten Instrumenten <strong>des</strong> staatlichen Naturschutzes sowie<br />

Stärkung eines freiwilligen, integrierten Naturschutzansatzes,<br />

• Erhaltung und Stärkung der Funktionsfähigkeit <strong>des</strong> ländlichen Raumes.<br />

Von diesen allgemeinen agrarpolitischen Zielen ausgehend sind in Verbindung mit dem vorhandenen<br />

Entwicklungspotential, wie es in der SWOT-Analyse charakterisiert worden ist, im<br />

<strong>EPLR</strong> Prioritäten entwickelt worden, die in zwei Förderschwerpunkten mit den jeweiligen<br />

Maßnahmenbereichen verknüpft worden sind. Die Prioritäten werden im Zusammenhang mit<br />

der Diskussion der einzelnen Maßnahmen analysiert.<br />

<strong>EPLR</strong>-BW-Zwischenbewertung <strong>2000</strong> - <strong>2003</strong> FIB - 10/03


Kapitel 2: Entwicklung <strong>des</strong> ländlichen Raums<br />

Innerhalb der Förderschwerpunkte sind folgende Teilziele vorgegeben:<br />

Förderschwerpunkt I:<br />

• Strukturverbesserung,<br />

• Ausräumung oder zumin<strong>des</strong>t Verringerung von Strukturdefiziten,<br />

• spezifische Unterstützung ländlicher Räume,<br />

• Sicherung benachteiligter Gebiete.<br />

Hierzu werden die folgenden Maßnahmen eingesetzt:<br />

- Investitionen in landwirtschaftlichen Betrieben<br />

- Niederlassungsbeihilfe für Junglandwirte<br />

- Flurbereinigung<br />

- Verbesserung der Verarbeitung- und Vermarktungsstruktur landwirtschaftlicher<br />

Erzeugnisse<br />

- Vermarktung von landwirtschaftlichen Qualitätsprodukten (Vermarktungskonzeptionen)<br />

- Ausgleichszulage<br />

- Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum<br />

- Innovative Maßnahmen für Frauen im ländlichen Raum.<br />

Förderschwerpunkt II:<br />

Dieser Bereich ist auf das Zentralziel orientiert, eine vielfältige, umweltschonende Landwirtschaft<br />

für eine artenreiche Pflanzen- und Tierwelt und zum Schutz der natürlichen Ressourcen<br />

Boden und Wasser sowie zur Pflege und zum Erhalt der abwechslungsreichen badenwürttembergischen<br />

Kulturlandschaft zu erhalten und zu fördern. Im einzelnen sind diesen<br />

Zielen folgende Maßnahmen bzw. Bereiche zugeordnet:<br />

• Marktentlastungs- und Kulturlandschaftsausgleich (MEKA)<br />

• Naturschutz und Landschaftspflege<br />

• Naturparke<br />

• Forstwirtschaft.<br />

In Anhang 2.1 sind Ziele der EU den regionalen Zielen zugeordnet, die dann über die beiden<br />

Programmschwerpunkte auf die Einzelmaßnahmen umgesetzt werden. Es wird deutlich, dass<br />

vielfältige Synergieeffekte gegeben sind.<br />

<strong>EPLR</strong>-BW-Zwischenbewertung <strong>2000</strong> - <strong>2003</strong> FIB - 10/03<br />

35


36<br />

Kapitel 2: Entwicklung <strong>des</strong> ländlichen Raums<br />

Den einzelnen Maßnahmenbereichen zugeordnete Detailziele werden bei der Abhandlung der<br />

entsprechenden Maßnahmen anzusprechen sein.<br />

So sind entsprechend der SWOT-Analyse und der agrarpolitischen Ziele <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong> nicht alle<br />

der nach Art. 41 VO (EG) Nr. 1257/1999 möglichen Maßnahmen in den <strong>EPLR</strong> aufgenommen<br />

worden. Übersicht 2.2 gibt einen Überblick über die in dem <strong>EPLR</strong> <strong>Baden</strong>-<strong>Württembergs</strong> eingebundenen<br />

Maßnahmen und deren bisherige Realisierung.<br />

Übersicht 2.3 ordnet die Maßnahmen <strong>des</strong> <strong>EPLR</strong> den Verordnungsvorgaben über die Förderung<br />

der Entwicklung <strong>des</strong> ländlichen Raumes durch den Europäischen Ausrichtungs- und Garantiefonds<br />

für die Landwirtschaft (EAGFL) im Überblick zu. Die dann angeführte Tabelle<br />

2.2, der Indikative Gesamtfinanzierungsplan <strong>des</strong> <strong>EPLR</strong>, weist auf eine erste Gewichtung, am<br />

Finanzvolumen gemessen, der einzelnen Maßnahmen hin. Es wird deutlich, dass das Schwergewicht<br />

im Förderschwerpunkt II liegt mit einem Anteil von fast 70 % der EU-Beteiligung<br />

(EAGFL). In der Reihenfolge der Mittelvorgaben haben Priorität:<br />

- Agrarumweltmaßnahmen (9, 10):.......................................52 %<br />

- Ausgleichszulage (6): .........................................................15 %<br />

- Investitionen in landwirtschaftlichen Betrieben (1, 2):.......10 %<br />

- Forstwirtschaftliche Maßnahmen (12, 13):......................... 9 %<br />

Die im Zeitablauf vom Land beantragten und durch die EU- Kommission genehmigten Änderungen<br />

an Detailregelungen <strong>des</strong> Programms sind vorweg in Übersicht 2.4 und dann bei der<br />

Abhandlung der einzelnen Maßnahmen aufgeführt.<br />

<strong>EPLR</strong>-BW-Zwischenbewertung <strong>2000</strong> - <strong>2003</strong> FIB - 10/03


Kapitel 2: Entwicklung <strong>des</strong> ländlichen Raums<br />

Übersicht 2.2: Ausgesprochene Bewilligungen für EAGFL/Artikel 52 Maßnahmen <strong>2000</strong>-2002<br />

a. Investitionen in landwirtschaftlichen Betrieben<br />

(Kap. I, Art. 4-7).<br />

<strong>2000</strong> 2001 2002<br />

EAGFL Artikel 52 EAGFL Artikel 52 EAGFL Artikel 52<br />

X <strong>–</strong> X <strong>–</strong> X <strong>–</strong><br />

b. Niederlassung von Junglandwirten (Kap. II, Art. 8). X <strong>–</strong> X <strong>–</strong> X <strong>–</strong><br />

c. Berufsbildung (Kap. III, Art. 9).<br />

d. Vorruhestand (Kap. IV, Art. 10-12).<br />

e.1 Benachteiligte Gebiete (Kap. V, Art. 13-21). X X X<br />

e.2 Gebiete mit umweltspezifischen Einschränkungen<br />

(Kap. V, Art. 16).<br />

f. Agrarumweltmaßnahmen (Kap. VI, Art. 22-24) LPR X X X<br />

f. Agrarumweltmaßnahmen (Kap. VI, Art. 22-24)<br />

MEKA<br />

g. Verbesserung der Verarbeitung und Vermarktung<br />

landwirtschaftlicher Erzeugnisse (Kap. VII, Art. 25-28)<br />

LPR<br />

g. Verbesserung der Verarbeitung und Vermarktung<br />

landwirtschaftlicher Erzeugnisse (Kap. VII, Art. 25-28)<br />

Markt<br />

h. Aufforstung landwirtschaftlicher Flächen und i.<br />

Sonstige Aufforstungen (Kap. VIII, Art. 31, 30).<br />

i. Sonstige forstwirtschaftliche Maßnahmen (Kap. VIII,<br />

Art. 30, 32).<br />

j. Bodenmelioration (Kap. IX, Art. 33).<br />

<strong>–</strong> X X<br />

<strong>–</strong> <strong>–</strong> X <strong>–</strong> X <strong>–</strong><br />

<strong>–</strong> <strong>–</strong> X <strong>–</strong> <strong>–</strong> <strong>–</strong><br />

X X X<br />

X X X X X X<br />

k. Flurbereinigung (Kap. IX, Art. 33) X X X X X X<br />

l. Aufbau von Vertretungs- und Betriebsführungsdiensten<br />

für landwirtschaftliche Betriebe (Kap. IX, Art.<br />

33).<br />

m. Vermarktung von landwirtschaftlichen Qualitätserzeugnissen<br />

(Kap. IX, Art. 33).<br />

LPR<br />

m. Vermarktung von landwirtschaftlichen Qualitätserzeugnissen<br />

(Kap. IX, Art. 33).<br />

Markt<br />

<strong>–</strong> <strong>–</strong> X <strong>–</strong> X <strong>–</strong><br />

<strong>–</strong> <strong>–</strong> <strong>–</strong> <strong>–</strong> <strong>–</strong> <strong>–</strong><br />

<strong>EPLR</strong>-BW-Zwischenbewertung <strong>2000</strong> - <strong>2003</strong> FIB - 10/03<br />

37


38<br />

n. Dienstleistungseinrichtungen zur Grundversorgung<br />

für die ländliche Wirtschaft und Bevölkerung (Kap. IX,<br />

Art. 33).<br />

o. Dorferneuerung und -entwicklung sowie Schutz<br />

und Erhaltung <strong>des</strong> ländlichen Kulturerbes (Kap. IX,<br />

Art. 33).<br />

p. Diversifizierung der Tätigkeiten im landwirtschaftlichen<br />

und landwirtschaftsnahen Bereich, um zusätzliche<br />

Beschäftigungsmöglichkeiten oder alternative<br />

Einkommensquellen zu schaffen (Kap. IX, Art. 33)<br />

IMF<br />

p. Diversifizierung der Tätigkeiten im landwirtschaftlichen<br />

und landwirtschaftsnahen Bereich, um zusätzliche<br />

Beschäftigungsmöglichkeiten oder alternative<br />

Einkommensquellen zu schaffen (Kap. IX, Art. 33)<br />

ELR<br />

q. Bewirtschaftung der landwirtschaftlichen Wasserressourcen<br />

(Kap. IX, Art. 33).<br />

r. Entwicklung und Verbesserung der mit der Entwicklung<br />

der Landwirtschaft verbundenen Infrastruktur<br />

(Kap. IX, Art. 33).<br />

s. Förderung <strong>des</strong> Fremdenverkehrs und <strong>des</strong> Handwerks<br />

(Kap. IX, Art. 33).<br />

t. Schutz der Umwelt im Zusammenhang mit der<br />

Land- und Forstwirtschaft und der Landschaftspflege<br />

sowie Verbesserung <strong>des</strong> Tierschutzes (Kap. IX, Art.<br />

33) LPR<br />

t. Schutz der Umwelt im Zusammenhang mit der<br />

Land- und Forstwirtschaft und der Landschaftspflege<br />

sowie Verbesserung <strong>des</strong> Tierschutzes (Kap. IX, Art.<br />

33) Naturparke<br />

u. Wiederaufbau eines durch Naturkatastrophen<br />

geschädigten landwirtschaftlichen Produktionspotenzials<br />

sowie Einführung geeigneter vorbeugender<br />

Instrumente (Kap. IX, Art. 33).<br />

v. Finanzierungstechnik (Kap. IX, Art. 33).<br />

Kapitel 2: Entwicklung <strong>des</strong> ländlichen Raums<br />

<strong>2000</strong> 2001 2002<br />

EAGFL Artikel 52 EAGFL Artikel 52 EAGFL Artikel 52<br />

<strong>–</strong> <strong>–</strong> <strong>–</strong> <strong>–</strong> <strong>–</strong> <strong>–</strong><br />

X <strong>–</strong> <strong>–</strong> <strong>–</strong> <strong>–</strong> <strong>–</strong><br />

<strong>–</strong> X X<br />

<strong>–</strong> <strong>–</strong> <strong>–</strong> <strong>–</strong> <strong>–</strong> <strong>–</strong><br />

<strong>–</strong> <strong>–</strong> <strong>–</strong> <strong>–</strong> <strong>–</strong> <strong>–</strong><br />

<strong>–</strong> <strong>–</strong> X <strong>–</strong> X X<br />

X <strong>–</strong> X <strong>–</strong> X <strong>–</strong><br />

Basis: VO (EG) Nr. 1257/1999, 445/2002, Maßnahmen- und Entwicklungsplan einschl. Änderungsanträge<br />

Erläuterung: Bewilligungen: x = ja; <strong>–</strong> = nein<br />

dunkel = keine Förderung lt. <strong>EPLR</strong> im Rahmen der VO (EG) Nr. 1257/1999<br />

Quelle: Monitoringbericht <strong>2000</strong> - 2002<br />

<strong>EPLR</strong>-BW-Zwischenbewertung <strong>2000</strong> - <strong>2003</strong> FIB - 10/03


Übersicht 2.3: Verzeichnis der Maßnahmen<br />

VO<br />

(EG)<br />

445-<br />

2002<br />

Kapitel 2: Entwicklung <strong>des</strong> ländlichen Raums<br />

Verordnung (EG) Nr. 1257/1999 <strong>des</strong> Rates über<br />

die Förderung der Entwicklung <strong>des</strong> ländlichen<br />

Raums durch den Europäischen Ausrichtungsund<br />

Garantiefonds für die Landwirtschaft<br />

(EAGFL)<br />

Titel II<br />

Kapitel I Investitionen in landwirtschaftlichen<br />

Art.4-7 Betrieben<br />

Kapitel II<br />

Maßnahmen im „Maßnahmen- und<br />

Entwicklungsplan Ländlicher Raum <strong>des</strong><br />

Lan<strong>des</strong> <strong>Baden</strong>-Württemberg“<br />

(Kap. Evaluationsbericht (EB))<br />

1 Investitionen in landwirtschaftlichen Be-<br />

a<br />

trieben (Kap. 3 EB)<br />

Niederlassung von Junglandwirten 2 Niederlassungsbeihilfen für Junglandwirte<br />

b Art.8<br />

(Kap. 3 EB)<br />

Kapitel V Benachteiligte Gebiete und Gebiete 6 Ausgleichszulage<br />

e Art.13-20 mit umweltspezifischen Einschränkungen<br />

(Kap. 5 EB)<br />

Kapitel VI Agrarumweltmaßnahmen 9 Marktentlastungs- und Kulturlandschafts-<br />

f Art.21-24<br />

ausgleich (MEKA) (Kap. 6 EB)<br />

10 Naturschutz und Landschaftspflege<br />

Förderbereich A, Vertragsnaturschutz<br />

(Kap. 6 EB)<br />

Kapitel Verbesserung der Verarbeitung und 4 Verbesserung der Verarbeitung und Ver-<br />

g VII Vermarktung landwirtschaftlicher marktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse<br />

Art.25-28 Erzeugnisse<br />

10 Naturschutz und Landschaftspflege<br />

Förderbereich D2, Vermarktung von landw.<br />

Qualitätserzeugnissen (Kap. 7 EB)<br />

Kapitel Aufforstung landwirtschaftlicher 12 Forstwirtschaft<br />

h VIII<br />

Art.31<br />

Flächen<br />

(Kap. 8 EB)<br />

Kapitel Sonstige forstwirtschaftliche<br />

12 Forstwirtschaft<br />

i VIII Maßnahmen<br />

13 Katastrophenhilfe Forstwirtschaft<br />

Art.30-32<br />

(Kap. 8 EB)<br />

Kapitel IX Flurbereinigung 3 Flurbereinigung<br />

k Art.33<br />

2. Tiret<br />

(Kap. 9 EB)<br />

Kapitel IX Vermarktung von landwirtschaftlichen 5 Vermarktung landwirtschaftlicher Quali-<br />

m Art.33 Qualitätserzeugnissen<br />

tätserzeugnisse<br />

4.Tiret<br />

10 Naturschutz und Landschaftspflege<br />

Förderbereich E2, Verbesserung der Verarbeitung<br />

und Vermarktung landwirtschaftlicher<br />

Erzeugnisse (Kap. 7 EB)<br />

Kapitel IX Dienstleistungseinrichtungen zur 7 Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum<br />

n Art.33 Grundversorgung für die ländliche (ELR)<br />

5.Tiret Wirtschaft und Bevölkerung<br />

- Grundversorgung<br />

(Kap. 9 EB)<br />

Kapitel IX Dorferneuerung und <strong>–</strong>entwicklung 7 Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum<br />

o Art.33 sowie Schutz und Erhaltung <strong>des</strong><br />

(ELR)<br />

6.Tiret ländlichen Kulturerbes<br />

- Dorfentwicklung<br />

(Kap. 9 EB)<br />

Kapitel IX Diversifizierung der Tätigkeit im 7 Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum<br />

p Art.33 landwirtschaftlichen und landwirt- (ELR)<br />

7.Tiret schaftsnahen Bereich, um zusätzliche<br />

Beschäftigungsmöglichkeiten oder<br />

- Diversifizierung (Kap. 9 EB)<br />

alternative Einkommensquellen zu 8 Innovative Maßnahmen für Frauen im länd-<br />

schaffen<br />

lichen Raum (Kap. 9 EB)<br />

<strong>EPLR</strong>-BW-Zwischenbewertung <strong>2000</strong> - <strong>2003</strong> FIB - 10/03<br />

39


40<br />

Kapitel 2: Entwicklung <strong>des</strong> ländlichen Raums<br />

Verordnung (EG) Nr. 1257/1999 <strong>des</strong> Rates über die<br />

Förderung der Entwicklung <strong>des</strong> ländlichen Raums<br />

durch den Europäischen Ausrichtungs- und Garantiefonds<br />

für die Landwirtschaft<br />

(EAGFL)<br />

s<br />

t<br />

Titel II<br />

Kapitel IX<br />

Art.33<br />

10.Tiret<br />

Kapitel IX<br />

Art.33<br />

11.Tiret<br />

Förderung von Fremdenverkehr- und<br />

Handwerksbetrieben<br />

Schutz der Umwelt im Zusammenhang<br />

mit der Land- und Forstwirtschaft,<br />

der Landschaftspflege und der<br />

Verbesserung <strong>des</strong> Tierschutzes<br />

Maßnahmen im „Maßnahmen- und<br />

Entwicklungsplan Ländlicher Raum <strong>des</strong><br />

Lan<strong>des</strong> <strong>Baden</strong>-Württemberg“<br />

(Kap. Evaluationsbericht (EB))<br />

7 Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum<br />

(ELR)<br />

- Fremdenverkehr/Handwerk (Kap. 9 EB)<br />

<strong>EPLR</strong>-BW-Zwischenbewertung <strong>2000</strong> - <strong>2003</strong> FIB - 10/03<br />

10<br />

11<br />

Naturschutz und Landschaftspflege<br />

Förderbereiche: (Kap. 9 EB)<br />

B Biotopgestaltung und Artenschutz<br />

(einschließlich in FFH-Gebieten)<br />

- Biotopgestaltung und Artenschutz<br />

auf landwirtschaftsnahen und<br />

landwirtschaftlichen Flächen durch<br />

einen Nicht-Landwirt, sowie Biotopgestaltung<br />

und Artenschutz<br />

durch einen Landwirt (B1)<br />

C Grunderwerb zum Zwecke <strong>des</strong> Naturschutzes<br />

und der Landschaftspflege<br />

- durch Nicht-Landwirte (C1)<br />

- durch das Land (C2)<br />

D Investitionen zum Zwecke <strong>des</strong> Naturschutzes<br />

und der Landschaftspflege<br />

- Investitionen in landwirtschaftlichen<br />

Betrieben (D1)<br />

- Investitionen durch einen Nicht-<br />

Landwirt (D3)<br />

- Investitionen <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong> oder einer<br />

Einrichtung mit Lan<strong>des</strong>beteiligung,<br />

die in Verbindung zur<br />

Landwirtschaft steht (D4)<br />

E Dienstleistung zum Zwecke <strong>des</strong> Naturschutzes<br />

und der Landschaftspflege<br />

- Dienstleistung im landwirtschaftlichen<br />

Bereich, Biotopvernetzungskonzeption<br />

(E1)<br />

- Dienstleistung eines Dritten im<br />

Bereich Naturschutz und Landschaftspflege,<br />

Konzeption (E3)<br />

Naturparke (Kap. 9 EB)<br />

(in der Reihenfolge der Ratsverordnung mit Zuordnung zu den Artikeln der Verordnung (EG) Nr. 1257/1999)<br />

Quelle: Eigene Zusammenstellung


Kapitel 2: Entwicklung <strong>des</strong> ländlichen Raums<br />

Tabelle 2.2: Indikativer Gesamtfinanzierungsplan (Stand <strong>2000</strong>, Genehmigung durch KOM am 7. 9. <strong>2000</strong>)<br />

(gemäß Verordnung (EG) Nr. 1750/1999, Anhang Ziffer 8) der kofinanzierten Maßnahmen der ländlichen Entwicklung, einschließlich der EAGFL-Garantie-Mittel<br />

<strong>2000</strong> 2001 2002 <strong>2003</strong> 2004 2005 2006 Gesamt<br />

In Mio. €<br />

Maßnahmen<br />

Förderschwerpunkt I<br />

1 Investitionen in landwirtschaftlichen<br />

Betrieben<br />

2 Niederlassungsbeihilfen<br />

für Junglandwirte<br />

Öffent-<br />

liche<br />

Kosten<br />

EU-<br />

Betei-<br />

ligung<br />

Öffentliche<br />

Kosten<br />

EU-<br />

Betei-<br />

ligung<br />

Öffentliche<br />

Kosten<br />

<strong>EPLR</strong>-BW-Zwischenbewertung <strong>2000</strong> - <strong>2003</strong> FIB - 10/03<br />

EU-<br />

Betei-<br />

ligung<br />

Öffentliche<br />

Kosten<br />

EU-<br />

Betei-<br />

ligung<br />

10,10 2,55 29,86 7,49 44,42 11,13 29,08 7,27 39,14 9,81 47,24 11,81 45,62 11,43 245,46 61,49<br />

2,00 1,00 6,00 3,00 6,00 3,00 5,96 2,98 6,00 3,00 6,00 3,00 5,96 2,98 37,92 18,96<br />

3 Flurbereinigung 16,96 4,24 10,00 2,50 6,56 1,64 33,52 8,38<br />

4 Verbesserung der Verarbei-tung<br />

und Vermarktung<br />

land-wirtschaftlicher Erzeugnisse<br />

0,44 0,22 5,04 2,52 9,50 4,75 9,16 4,58 9,50 4,75 9,50 4,75 9,50 4,75 52,64 26,32<br />

4,5 Vermarktung landwirtschaft-licherQualitätserzeugnisse<br />

0,14 0,07 0,86 0,43 0,86 0,43 0,86 0,43 0,86 0,43 0,86 0,43 0,86 0,43 5,30 2,65<br />

6 Ausgleichszulage 53,64 13,41 53,64 13,41 53,64 13,41 53,08 13,27 53,64 13,41 53,64 13,41 53,64 13,41 374,92 93,73<br />

7 Grundversorgung 4,00 1,00 4,00 1,00 2,00 0,50 10,00 2,50<br />

7 Dorferneuerung 12,00 3,00 4,00 1,00 4,00 1,00 3,96 0,99 4,00 1,00 6,00 1,50 8,00 2,00 41,96 10,49<br />

7,8 Diversifizierung 4,46 1,23 4,46 1,23 0,46 0,23 0,44 0,22 0,46 0,23 0,46 0,23 2,46 0,73 13,20 4,10<br />

7,8 Fremdenverkehr und<br />

Handwerk<br />

4,00 1,00 4,00 1,00 2,00 0,50 10,00 2,50<br />

Summe Förderschwerpunkt I<br />

Förderschwerpunkt II<br />

107,74 27,72 121,86 33,58 125,44 35,59 102,54 29,74 113,60 32,63 123,70 35,13 130,04 36,73 824,92 231,12<br />

9,10 Agrarumweltmaßnahmen 91,92 45,96 107,26 53,63 127,71 63,86 152,64 76,32 153,78 76,89 153,78 76,89 153,78 76,89 940,87 470,44<br />

11 Forstwirtschaft, Aufforstung 0,40 0,20 0,40 0,20 0,40 0,20 0,40 0,20 0,40 0,20 0,40 0,20 0,40 0,20 2,80 1,40<br />

12 Sonstige Forstwirtschaftliche<br />

Maßnahmen<br />

43,50 21,75 28,68 14,34 11,94 5,97 1,58 0,79 1,60 0,80 1,60 0,80 1,60 0,80 90,50 45,25<br />

13 Schutz der Umwelt 11,94 5,97 4,90 2,45 1,76 0,88 1,70 0,85 1,76 0,88 1,76 0,88 1,76 0,88 25,58 12,79<br />

Summe Förderschwerpunkt II 147,76 73,88 141,24 70,62 141,81 70,91 156,32 78,16 157,54 78,77 157,54 78,77 157,54 78,77 1.059,75 529,88<br />

Evaluierung 2,00 1,00 2,00 1,00 4,00 2,00<br />

Gesamtsumme 255,50 101,60 263,10 104,20 267,25 106,50 260,86 108,90 271,14 111,40 281,24 113,90 289,58 116,50 1.888,67 763,00<br />

davon Ziel 2<br />

Quelle: <strong>EPLR</strong><br />

1,47 0,53 1,04 0,40 0,93 0,39 0,59 0,29 0,61 0,30 0,61 0,30 0,61 0,30 5,85 2,51<br />

Öffentliche<br />

Kosten<br />

EU-<br />

Betei-<br />

ligung<br />

Öffentliche<br />

Kosten<br />

EU-<br />

Betei-<br />

ligung<br />

Öffent-<br />

liche<br />

Kosten<br />

EU-<br />

Betei-<br />

ligung<br />

Öffent-<br />

liche<br />

Kosten<br />

41<br />

EU-<br />

Betei-<br />

ligung


Kapitel 2: Entwicklung <strong>des</strong> ländlichen Raums<br />

Tabelle 2.3: Indikativer Finanzplan (gemäß der Verordnung (EG) Nr. 445/2002 Anhang II) - gemäß Entscheidung der Kommission vom 21.08.<strong>2003</strong><br />

in Millionen Euro Jahr <strong>2000</strong> Jahr 2001 Jahr 2002 Jahr <strong>2003</strong> Jahr 2004 Jahr 2005 Jahr 2006 Gesamt<br />

ÖffentlicheAusgaben<br />

EU-<br />

Beteiligung<br />

Private<br />

Beteiligung <br />

ÖffentlicheAusgaben<br />

EU-<br />

Beteiligung<br />

Private<br />

Beteiligung <br />

ÖffentlicheAusgaben<br />

EU-<br />

Beteiligung<br />

Private<br />

Beteiligung<br />

<strong>EPLR</strong>-BW-Zwischenbewertung <strong>2000</strong> - <strong>2003</strong> FIB - 10/03<br />

ÖffentlicheAusgaben<br />

EU-<br />

Beteiligung<br />

Förderschwerpunkt I<br />

a<br />

Investitionen in landwirtschaftlichen<br />

Betrieben<br />

6,98 1,74 27,88 22,56 5,64 90,75 37,66 9,42 178,80 39,00 9,75 137,90 20,62 10,31 154,06 21,62 10,81 158,40 21,82 10,91 159,27 170,26 58,58 907,06<br />

b<br />

Niederlassungsbeihilfen für<br />

Junglandwirte<br />

0,87 0,43 3,91 2,56 1,28 11,69 4,15 2,07 18,20 7,58 3,79 33,80<br />

e Ausgleichszulage 56,81 14,20 55,37 13,84 53,94 13,49 53,08 13,27 45,64 22,82 43,64 21,82 43,64 21,82 352,12 121,26<br />

g<br />

Verbesserung der Verarbeitungsund<br />

Vermarktungsstruktur<br />

0,94 0,47 2,97 3,94 1,97 23,94 9,16 4,58 27,48 5,00 2,50 15,00 5,00 2,50 15,00 5,00 2,50 15,00 29,04 14,52 99,39<br />

k Flurbereinigung 17,77 4,44 5,26 23,46 5,86 6,95 7,60 3,76 2,30 5,00 2,50 1,50 5,58 2,79 1,67 3,00 1,50 0,90 5,00 2,50 1,35 67,41 23,36 19,93<br />

m<br />

Vermarktung landwirtschaftlicher<br />

Qualitätserzeugnisse<br />

0,09 0,05 0,10 0,01 0,00 0,01 0,20 0,10 0,18 0,20 0,10 0,18 0,20 0,10 0,18 0,20 0,10 0,18 0,90 0,45 0,84<br />

n<br />

Grundversorgung Entwicklungsprogramm<br />

Ländlicher Raum<br />

Dorferneuerung<br />

0,18 0,04 0,71 1,00 0,50 8,00 1,18 0,54 8,71<br />

o Entwicklungsprogramm Ländlicher<br />

Raum<br />

0,75 0,19 0,68 0,17 0,98 0,49 1,00 0,50 2,00 1,00 3,62 1,81 9,03 4,16<br />

p Diversifizierung<br />

Fremdenverkehr und Handwerk<br />

0,29 0,07 2,64 0,05 0,01 0,47 0,12 0,06 0,13 0,44 0,22 0,44 0,46 0,23 0,46 0,46 0,23 0,46 1,46 0,73 1,46 3,28 1,56 6,06<br />

s Entwicklungs-programm Ländlicher<br />

Raum<br />

0,18 0,04 1,61 0,00 1,00 0,50 9,00 1,18 0,54 10,61<br />

Summe Förderschwerpunkt I 84,86 21,69 45,09 104,68 26,80 109,86 107,43 30,77 223,38 107,86 30,91 167,50 78,50 39,25 171,37 75,92 37,96 174,94 82,74 41,37 194,26 641,99 228,75 1.086,39<br />

Förderschwerpunkt II<br />

f Agrarumweltmaßnahmen 116,14 58,07 104,02 52,01 148,32 74,16 151,44 75,72 130,28 65,14 133,46 66,73 132,42 66,21 916,08 458,04<br />

Agrarumweltmaßnahmen (VO<br />

2078/92)<br />

101,13 50,56 63,05 31,53 34,85 17,43 32,22 16,11 1,26 0,63 232,51 116,25<br />

h Forstwirtschaft -Aufforstung 1,79 0,89 0,37 0,35 0,18 0,07 0,28 0,14 0,06 0,36 0,18 0,07 0,36 0,18 0,07 0,40 0,20 0,08 0,40 0,20 0,08 3,94 1,97 0,80<br />

Forstwirtschaft<br />

-Aufforstung (VO 2080/92)<br />

1,57 0,78 0,32 0,11 0,06 0,02 0,27 0,14 0,06 0,26 0,13 0,05 0,26 0,13 0,05 0,30 0,15 0,06 0,30 0,15 0,06 3,07 1,53 0,63<br />

i<br />

Sonstige Forstwirtschaftliche<br />

Maßnahmen<br />

82,81 41,40 17,03 49,41 24,71 10,17 7,94 3,97 1,63 2,40 1,20 0,49 5,62 2,81 1,16 5,58 2,79 1,15 4,00 2,00 0,82 157,76 78,88 32,45<br />

t Schutz der Umwelt 0,46 0,23 0,96 0,48 0,03 3,30 1,65 0,13 1,56 0,78 0,32 4,02 2,01 0,83 2,42 1,21 0,50 2,42 1,21 0,50 15,14 7,57 2,30<br />

q Hochwasserschutz 4,00 2,00 10,00 5,00 10,00 5,00 24,00 12,00<br />

Summe Förderschwerpunkt II 201,19 100,59 17,40 154,74 77,38 10,27 159,84 79,92 1,82 155,76 77,88 0,88 144,28 72,14 2,06 151,86 75,93 1,73 149,24 74,62 1,40 1.116,9<br />

0<br />

558,46 35,56<br />

Andere Maßnahmen<br />

Evaluierung 0,12 0,06 0,20 0,10 1,00 0,50 1,32 0,66<br />

Maßnahmen aus d. Zt. vor 1992 0,28 0,07 0,03 0,01 0,08 0,02 0,04 0,01 0,04 0,01 0,04 0,01 0,04 0,01 0,55 0,14<br />

Sonstige Maßnahmen insgesamt 0,28 0,07 0,03 0,01 0,20 0,08 0,24 0,11 0,04 0,01 0,04 0,01 1,04 0,51 1,87 0,80<br />

Rückforderungen -0,27 -0,40 -0,26 -0,93<br />

Total 286,33 122,08 62,49 259,46 103,79 120,13 267,47 110,51 225,20 261,86 108,90 168,38 222,82 111,40 173,43 227,82 113,90 176,67 233,02 116,50 195,66 1760,80 787,08 1121,96<br />

Plan 252,66 109,58 62,49 263,10 104,20 120,13 262,11 106,50 225,20 263,86 108,90 168,38 222,82 111,40 173,43 227,82 113,90 176,67 233,02 116,50 195,66 1725,39 770,98 1121,96<br />

Davon Ziel 2 0,80 0,34 0,18 0,73 0,29 0,34 0,76 0,31 0,63 0,74 0,30 0,47 0,62 0,31 0,49 0,64 0,32 0,49 0,65 0,33 0,55 4,94 2,20 3,17<br />

Mehrausgaben 12,50 4,01<br />

Minderausgaben 0,41<br />

Quelle: MLR <strong>2003</strong><br />

Private<br />

Beteiligung <br />

ÖffentlicheAusgaben<br />

EU-<br />

Beteiligung<br />

Private<br />

Beteiligung <br />

ÖffentlicheAusgaben<br />

EU-<br />

Beteiligung<br />

Private<br />

Beteiligung <br />

ÖffentlicheAusgaben<br />

EU-<br />

Beteiligung<br />

Private<br />

Beteiligung <br />

ÖffentlicheAusgaben<br />

EU-<br />

Beteiligung<br />

42<br />

Private<br />

Beteiligung


Kapitel 2: Entwicklung <strong>des</strong> ländlichen Raums<br />

Im Evaluierungszeitraum wurden vom Land <strong>Baden</strong>-Württemberg eine Reihe von Änderungsanträgen<br />

gestellt. Diese sind in Übersicht 2.4 a), b) dargestellt.<br />

Übersicht 2.4 a): Synopse zu den <strong>EPLR</strong>-Änderungsanträgen (2001)<br />

Maßnahme gemäß Anhang der Verordnung<br />

(EG) Nr. 1750/1999<br />

Inhaltliche Änderungen<br />

a) Investitionen in landwirtschaftlichen<br />

Lan<strong>des</strong>programm Änderungen<br />

Agrarinvestitionsförderprogramm Erhöhung der Zinsverbilligung von 4 % auf<br />

Betrieben<br />

5 %<br />

e) Ausgleichszulage Ausgleichszulage Förderung der Steillagen (Handarbeitsstufe)<br />

mit bis zu 200 €<br />

f) Agrarumweltmaßnahmen<br />

Marktentlastungs- und Kulturlandschafts- Honorierung der Vielfalt von Pflanzenarten<br />

ausgleich (MEKA)<br />

auf Grünland<br />

Streichung der Auflage "Silageverzicht"<br />

Naturschutz und Landschaftspflege, Einführung und Beibehaltung einer<br />

Vertragsnaturschutz<br />

extensiven Grünlandbewirtschaftung<br />

Änderung der bisherigen Prämienhöchstsätze<br />

t) Schutz der Umwelt Naturschutz und Landschaftspflege Förderung von Naturschutzkonzeptionen<br />

zukünftig auch für Kommunen<br />

Änderungen <strong>des</strong> indikativen Finanzplanes<br />

k) Flurbereinigung Flurbereinigung Erhöhung <strong>des</strong> Maßnahmenplafonds <strong>2000</strong>-<br />

2006<br />

i) Sonstige forstliche Maßnahmen Katastrophenhilfe Forstwirtschaft Erhöhung <strong>des</strong> Maßnahmenplafonds <strong>2000</strong>-<br />

2006<br />

a), b), g), n), o), p), s), t)<br />

Quelle: MLR <strong>2003</strong><br />

Entsprechende Kürzung der Maßnahmenplafonds<br />

Übersicht 2.4 b): Synopse zu den <strong>EPLR</strong>-Änderungsanträgen (2002)<br />

Maßnahme<br />

VO (EG) 445/2002<br />

Lan<strong>des</strong>-<br />

programm<br />

2.2 Inhaltliche Änderungen der Maßnahmen<br />

Rahmenregelung<br />

Gemeinschaftsaufgabe<br />

zur „Verbesserung der<br />

Agrarstruktur und <strong>des</strong><br />

Küstenschutzes“<br />

a) Investitionen in<br />

landwirtschaftlichen<br />

Betrieben<br />

e) Ausgleichszulage in<br />

benachteiligten<br />

Gebieten<br />

g) Verbesserung der<br />

Verarbeitung und<br />

Vermarktung land-<br />

wirtschaftlicher Er-<br />

zeugnisse<br />

m) Vermarktung von<br />

landwirtschaftlichenQualitäts-<br />

erzeugnissen<br />

f) Agrarumwelt-<br />

maßnahmen<br />

Agrarinvestitionsförderprogramm <br />

Ausgleichszulage<br />

Verbesserung<br />

der Verarbeitung<br />

und Vermarktunglandwirtschaftlicher<br />

Erzeugnisse<br />

MEKA+ Landschaftspflegerichtlinie<br />

Änderung Ziel/Begründung<br />

Die allgemeine Rahmenregelung gemäß Art. 40 (4)<br />

der VO (EG) 1257/1999 für die Entwicklung <strong>des</strong><br />

ländlichen Raums für die Bun<strong>des</strong>republik Deutschland<br />

gilt für den baden-württembergischen Plan in<br />

der jeweils von der Europäischen Kommission<br />

genehmigten Fassung<br />

a) Änderung der Gemeinschaftsbeteiligung von<br />

25 % auf bis zu 50 %<br />

b) Rindermast<br />

c) normale Absatzmöglichkeiten für Legehennen<br />

mit Boden- und Freilandhaltung<br />

a) Änderung der Gemeinschaftsbeteiligung von 25<br />

% auf bis zu 50 %<br />

b) Erhöhung <strong>des</strong> Höchstbetrages von 12.271 € auf<br />

16.000 €<br />

Anpassung an allgemeine Rahmenregelung<br />

- Erzeugerzusammenschlüsse<br />

- Obst (einschl. Fruchtsaft), Gemüse und Speisekartoffeln<br />

Vermarktungskonzeptionen Streichung der Maßnahme<br />

im Rahmen der Marktstrukturförderung<br />

Erläuterungen zur Nitratrichtlinie und zum Bun<strong>des</strong>naturschutzgesetz<br />

Anpassung an GAK<br />

Verwaltungsvereinfachung<br />

Anpassung an Erfordernisse<br />

der Praxis<br />

a) Verwaltungsver-<br />

einfachung<br />

b) Anpassung an GAK<br />

Anpassung an GAK<br />

Maßnahme kommt nicht<br />

zur Durchführung<br />

gemäß Vorgaben der<br />

EU-Kommission<br />

<strong>EPLR</strong>-BW-Zwischenbewertung <strong>2000</strong> - <strong>2003</strong> FIB - 10/03<br />

43


44<br />

Kapitel 2: Entwicklung <strong>des</strong> ländlichen Raums<br />

Maßnahme<br />

Lan<strong>des</strong>- Änderung Ziel/Begründung<br />

VO (EG) 445/2002 programm<br />

f) Agrarumwelt- Markt- Umsetzung der nationalen Modulation:<br />

a + b)<br />

maßnahmen entlastungs a) Einhaltung einer 4-gliedrigen<br />

Stärkere Ausrichtung der<br />

undKulturland- Fruchtfolge auf Ackerflächen<br />

Maßnahme am Ziel der<br />

schaftsausgleich b) Umwelt- und tierartgerechte<br />

Steigerung der Vielfalt<br />

(MEKA) Haltungsverfahren<br />

der Kulturlandschaft und<br />

c) Mulchsaat:<br />

Finanzierung von Neuverpflichtungen und An-<br />

Biodiversifizierung<br />

schlussverpflichtungen aus Mitteln der nationalen c) + d)<br />

Modulation<br />

Sicherstellung der Fort-<br />

d) Ökologischer Landbau:<br />

Finanzierung von Neuverpflichtungen und Anschlussverpflichtungen<br />

aus Mitteln der nationalen<br />

Modulation<br />

führung der Maßnahmen<br />

f) Agrarumwelt- MEKA Anwendung biologischer und biotechnischer BeVerwaltungsverein- maßnahmen<br />

kämpfungsverfahrenfachung<br />

f) Agrarumwelt- Landschafts- - Aktualisierung der Prämiensätze<br />

maßnahmen pflegerichtlinie - Einführung und Beibehaltung einer extensiven<br />

Grünlandbewirtschaftung; Änderung der<br />

bisherigen Prämiensätze<br />

u) Wiederaufbau eines Förderrichtli- Aufnahme der Maßnahme vorbeugender Hochwas- 2004-2006 je 2,5 Mio. €<br />

durch NaturkatastnienWasserserschutz insgesamt 7,5 Mio. € EUrophen<br />

geschädigten wirtschaft<br />

Mittel werden durch Umlandwirtschaftschichtungen<br />

aus bestehenlichenProduktionsden<br />

Maßnahmen im Plan<br />

potentials sowie<br />

Einführung geeigneter<br />

vorbeugender<br />

Instrumente<br />

erbracht<br />

t) Schutz der Umwelt Naturschutz - Förderung von Naturschutzkonzeptionen<br />

im Zusammenhang und Land- künftig auch für Kommunen<br />

mit der Land- und schaftspflege; - Unter die Förderbereiche E3 und D3 fallen<br />

Forstwirtschaft, der Landschafts Konzeptionen bzw. Investitionen in überwie-<br />

Landschaftspflege pflegerichtlinie gend öffentlichem Interesse <strong>des</strong> Naturschutzes<br />

und der Verbesserung<br />

und der Landschaftspflege auch zur Verarbei<strong>des</strong><br />

Tierschutzes<br />

tung und Vermarktung von Produkten <strong>des</strong><br />

Naturschutzes und der Landschaftspflege wie<br />

Kopfweiden, Schilf, Wolle und anderer<br />

landwirtschaftsnaher Produkte.<br />

2.3 Änderungen <strong>des</strong> indikativen Finanzplans<br />

Aufnahme der tatsächlich im EU-Haushaltsjahr 2002 Nachvollzug der bisheri-<br />

ausgezahlten Beträge und entsprechende Umschichtung<br />

zwischen den Maßnahmen<br />

gen Umsetzung<br />

Quelle: MLR <strong>2003</strong><br />

Anhebung <strong>des</strong> Gesamtplafonds um die übernommenen<br />

Mittel aus den Finanzplafonds anderer Bun<strong>des</strong>länder<br />

entsprechend den Mehrausgaben im EU-<br />

Haushaltsjahr 2002<br />

Einfügung einer Tabelle für die Verwendung von<br />

Modulationsmitteln<br />

+ 4,1 Mio. €<br />

insgesamt 6 Mio. €<br />

EU-Mittel<br />

Entsprechend wurde auch der Finanzplan angepasst. Grundsätzlich wurden die geplanten<br />

Schwerpunkte beibehalten. Aus dem Vergleich der Tabellen 2.2 und 2.3 wird ersichtlich, dass<br />

keine Ausdehnung der öffentlichen Kosten (staatlichen Beihilfen) gegeben ist, aber ein Prozess<br />

<strong>des</strong> Umsteuerns in Gang gesetzt wurde. Global gesehen wird das Fördervolumen <strong>des</strong><br />

Förderschwerpunktes I um rd. ein Drittel reduziert. Dafür erfahren die forstwirtschaftlichen<br />

Maßnahmen in Förderschwerpunkt II deutliche Ausdehnungen. Aber auch in Förderschwerpunkt<br />

I kommt es intern zu Umgewichtungen. Zurückgenommen wird die Förderung der<br />

<strong>EPLR</strong>-BW-Zwischenbewertung <strong>2000</strong> - <strong>2003</strong> FIB - 10/03


Kapitel 2: Entwicklung <strong>des</strong> ländlichen Raums<br />

Investitionen in den landwirtschaftlichen Betrieben und in den Vermarktungsunternehmen.<br />

Auch die Grundversorgung, Dorferneuerung, Diversifizierung und Fremdenverkehrsförderung<br />

erfahren Reduzierungen. Besonders deutlich ist eine Verringerung der Förderung bei der<br />

Ausgleichszulage ab 2004 aus dem Finanzplan erkennbar. Diese ist aus der Synopse der Änderungsanträge<br />

<strong>des</strong> Lan<strong>des</strong> (vgl. Übersicht 2.4) nicht herleitbar.<br />

Lediglich das Fördervolumen der Flurbereinigung wird ausgebaut. Neu hinzugekommen ist<br />

der Maßnahmenbereich <strong>des</strong> Hochwasserschutzes, der ab 2004 in die Förderung einbezogen<br />

werden soll.<br />

In der nachfolgenden Wirkungsanalyse der einzelnen Maßnahmen ist somit parallel eine Beantwortung<br />

der von der EU vorgegebenen Evaluierungsfragen als auch eine Einordnung <strong>des</strong><br />

Erreichungsgra<strong>des</strong> der lan<strong>des</strong>spezifischen Zielsetzung vorzunehmen. In folgender Tabelle 2.4<br />

sind erwartete Programmwirkungen aufgelistet. Deren Überprüfung und wenn möglich deren<br />

Quantifizierung sind in den nachfolgenden Kapiteln gegeben.<br />

Tabelle 2.4: Erwartete Programmwirkungen <strong>des</strong> <strong>EPLR</strong><br />

Erwarteter Einfluss <strong>EPLR</strong> - Programm-Maßnahme<br />

a b e f h/i k m n o p q s t<br />

Verbesserung landw. Arbeitsbedingungen ++ ++ 0 0 0 ++ 0 + 0 0 0 0 0<br />

Verbesserung Wirtschaftlichkeit in der LW<br />

Erhaltung einer vielfältigen Agrarstruktur<br />

Vermeidung großflächiger Brachflächen<br />

Sicherung einer nachhaltigen Nutzung<br />

Schonende Nutzung von Biotopen<br />

Schaffung von Arbeitsplätzen<br />

Erhalt <strong>des</strong> dörflichen Gemeinwesens<br />

Steigerung der touristischen Attraktivität<br />

Verbesserung regionaler Eigenversorgung<br />

Stärkung <strong>des</strong> ländlichen Handwerks<br />

++<br />

0<br />

+<br />

0<br />

0<br />

+<br />

0<br />

0<br />

+<br />

+<br />

++<br />

0<br />

+<br />

0<br />

0<br />

+<br />

0<br />

0<br />

+<br />

0<br />

Erhöhung der Attraktivität als Wohnstandort<br />

0 0 + + + + 0 + ++ ++ ++ +0 +<br />

++ 2 2 2 4 0 2 0 0 5 1 2 2 3<br />

<strong>EPLR</strong>-BW-Zwischenbewertung <strong>2000</strong> - <strong>2003</strong> FIB - 10/03<br />

0<br />

+<br />

++<br />

++<br />

+<br />

0<br />

0<br />

+<br />

0<br />

0<br />

0<br />

++<br />

++<br />

++<br />

++<br />

0<br />

0<br />

+<br />

+<br />

0<br />

+ 4 3 4 3 5 8 5 7 3 5 4 4 4<br />

0 6 7 6 5 7 2 7 5 4 6 6 6 5<br />

Erläuterung: ++: Hohe Wirksamkeit; +: Wirksamkeit erwartet; o: Keine deutliche Wirkung<br />

Quelle: Eigene Einschätzung<br />

0<br />

0<br />

+<br />

+<br />

0<br />

+<br />

0<br />

+<br />

0<br />

0<br />

++<br />

0<br />

+<br />

+<br />

+<br />

+<br />

+<br />

+<br />

0<br />

+<br />

+<br />

0<br />

0<br />

+<br />

0<br />

+<br />

+<br />

+<br />

0<br />

0<br />

0<br />

0<br />

0<br />

0<br />

0<br />

+<br />

+<br />

+<br />

+<br />

+<br />

0<br />

+<br />

0<br />

+<br />

0<br />

++<br />

++<br />

++<br />

+<br />

++<br />

+<br />

+<br />

0<br />

0<br />

0<br />

+<br />

+<br />

+<br />

0<br />

0<br />

+<br />

0<br />

0<br />

++<br />

+<br />

0<br />

+<br />

+<br />

0<br />

0<br />

0<br />

0<br />

0<br />

0<br />

+<br />

+<br />

+<br />

++<br />

++<br />

45<br />

0<br />

+<br />

+<br />

++<br />

++<br />

0<br />

0<br />

++<br />

+<br />

0


46<br />

Kapitel 2: Entwicklung <strong>des</strong> ländlichen Raums<br />

Es wird deutlich, dass zentrale Wirkungsparameter, deren Eintritt erwartet wird, auf die Verbesserung<br />

der Arbeitsbedingungen und der Wirtschaftlichkeit in der Landwirtschaft, auf die<br />

Sicherung einer flächendeckenden und nachhaltigen Nutzung der Landbewirtschaftung sowie<br />

auf eine Steigerung der Lebensqualität und der touristischen Attraktivität im ländlichen Raum<br />

zentriert sind.<br />

Ergebnis<br />

- Die Zielsetzungen treffen die SWOT-Gegebenheiten und lassen eine Stärkung und Nutzung<br />

der Entwicklungspotentiale erwarten.<br />

- Die Zielsysteme sind in sich abgestimmt, sowohl auf EU- als auch auf Lan<strong>des</strong>ebene.<br />

- Die beiden Förderschwerpunkte mit ihren insgesamt 13 Maßnahmenbereichen sind zielori-<br />

entiert ausgerichtet und in ihren Mittelzuweisungen zutreffend gewichtet.<br />

Ergänzt wird das Programm noch in den Teilbereichen „Investitionsförderung in landwirtschaftlichen<br />

Betrieben“ und „Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Produkte“<br />

durch die Abwicklung von Altverpflichtungen aus den Bewilligungsjahren vor <strong>2000</strong>, die aus<br />

den Mitteln <strong>des</strong> EAGFL, Abteilung Ausrichtung, in folgendem Umfang mitfinanziert worden<br />

sind:<br />

Maßnahmen<br />

<strong>2000</strong><br />

Mio. €<br />

2001<br />

Investitionen in landwirtschaftlichen Betrieben<br />

Verbesserung der Verarbeitung und Vermarktung<br />

32,01 19,15<br />

landwirtschaftlicher Produkte<br />

4,86<br />

2,58<br />

2.2.2 Vorbereitung <strong>des</strong> Programms<br />

Das Programm ist Teil der Politik für den ländlichen Raum <strong>des</strong> Ministeriums für Ernährung<br />

und Ländlichen Raum <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>lan<strong>des</strong> <strong>Baden</strong>-Württemberg. Die Umsetzung der Maßnahmen<br />

erfolgt durch die dem Ministerium nachgeordneten Fachverwaltungen. Diese sind die<br />

Landwirtschaftsverwaltung, Forstverwaltung, Verwaltung für Flurneuordnung und Landentwicklung,<br />

Naturschutzverwaltung und die Veterinärverwaltung.<br />

Vor Fertigstellung <strong>des</strong> Planes wurden die Öffentlichkeit und die potenziell für die Maßnahmen<br />

in Frage kommenden Institutionen und Personen ausführlich über Ziele und Inhalte <strong>des</strong><br />

Planes informiert. Es wurde mit verschiedenen Wirtschafts- und Sozialpartnern die Vorbereitung<br />

<strong>des</strong> Planes gemeinsam durchgeführt. Insgesamt wurden dabei 75 Verbände und Organisationen<br />

mit einbezogen.<br />

<strong>EPLR</strong>-BW-Zwischenbewertung <strong>2000</strong> - <strong>2003</strong> FIB - 10/03


Kapitel 2: Entwicklung <strong>des</strong> ländlichen Raums<br />

Hierzu gehörten:<br />

4 Verbände <strong>des</strong> Umwelt- und Naturschutzes<br />

3 Verbände der kommunalen Ebene<br />

27 Verbände der landwirtschaftlichen Berufsvertretung, davon 9 Verbände <strong>des</strong> ökologischen<br />

Landbaus<br />

3 Verbände der Landjugend und der Landfrauen<br />

4 Verbände <strong>des</strong> privaten und genossenschaftlichen Landhandels<br />

4 Institutionen der Kirchen<br />

5 betroffene Gewerkschaften waren in die Konsultation mit einbezogen.<br />

Darüber hinaus waren noch<br />

22 Verbände der mit der Landwirtschaft verbundenen Wirtschaftsbereiche und der Forschung<br />

einbezogen.<br />

2.2.3 Zuständigkeiten beim Antrags- wie Bewilligungs- und Auszahlungsverfahren<br />

• Information<br />

Die Förderprogramme und ihre Antragsmodalitäten werden flächendeckend in den Gemeindeblättern<br />

der Kommunen, in den Veröffentlichungen <strong>des</strong> Ministeriums, in den Verlautbarungen<br />

und Informationsveranstaltungen der Ämter und der Berufsverbände, aber<br />

auch durch Rundfunk und Internet publik gemacht. Die Öffentlichkeit wurde darüber hinaus<br />

durch Informationsbroschüren, die Fachpresse und Rundschreiben der Verbände sowie<br />

durch direkte persönliche Kontakte und regelmäßige Informationsveranstaltungen<br />

hingewiesen.<br />

Die Betriebsleiterbefragung zeigte eine 100 % Informationslage in der Landwirtschaft.<br />

Möglicherweise gibt es aber auch noch wenige Landwirte, die aus welchen subjektiven<br />

Gründen auch immer, über wenig Information zur Förderung der Landwirtschaft verfügen.<br />

Ihr Anteil ist jedoch als äußerst gering einzuschätzen.<br />

• Antragsstellung<br />

Für die antragsstellende Landwirtschaft und für die ausführende und umsetzende Verwaltung<br />

gleichsam effizient ist ein „Gemeinsamer Antrag“ zur Förderung in den flächenbezogenen<br />

Maßnahmebereichen, e, f, h, t entwickelt worden. In diesem werden gesamtbetriebliche<br />

Daten und Daten zu den zu beantragenden Förderungen in den einzelnen Maßnahmenbereichen<br />

aufgeführt und erfasst. Die Antragsformulare werden schon bei der Entge-<br />

<strong>EPLR</strong>-BW-Zwischenbewertung <strong>2000</strong> - <strong>2003</strong> FIB - 10/03<br />

47


48<br />

Kapitel 2: Entwicklung <strong>des</strong> ländlichen Raums<br />

gennahme durch die Ämter, also dem Ministerium nachgeordneten Behörden, auf sachliche<br />

Richtigkeit und Vollständigkeit geprüft. Die Prüfdaten werden auf EDV übernommen<br />

und stehen den Ämtern zu Verfügung. Die beteiligten Behörden mit ihren Zuständigkeiten<br />

sind in der folgenden Übersicht 2.5 aufgeführt.<br />

• Bewilligung, Auszahlung und Kontrollen<br />

Es sind Kontrollen und Sanktionsvorgaben im Plan enthalten, die wiederum von den jeweiligen<br />

Fachbehörden umgesetzt werden.<br />

Mit Blick auf die Organisationsstruktur der EU-ZSG sind aus diesen gesetzlichen Regelungen<br />

folgende Hauptfunktionen besonders hervorzuheben und nach „verwaltungsmäßigen<br />

Untereinheiten“, d.h. personell von einander getrennt (Mehraugenprinzip) einzurichten:<br />

• Anordnung der Zahlungen:<br />

Die Auszahlungsfunktion besteht in der Erteilung einer Anweisung an die Bun<strong>des</strong>kasse<br />

oder die Lan<strong>des</strong>oberkasse <strong>Baden</strong>-Württemberg, dem Antragsteller oder seinem Bevollmächtigten<br />

den bewilligten Betrag auszuzahlen.<br />

• Verbuchung der Zahlungen:<br />

Diese Funktion besteht in der Erfassung der Zahlungen in der auf EDV-Träger unterhaltenen<br />

Buchführung der Zahlstelle sowie in der Erstellung periodischer Ausgabenübersichten,<br />

einschließlich der Monats- und Jahreserklärungen an die Europäische Kommission.<br />

• Verwaltungskontrolle:<br />

Die Verwaltungskontrolle umfasst die Antragstellung oder den Vertragsabschluss, die Antrags-<br />

bzw. Vertragsbearbeitung und die Bewilligung. Bei investiven Maßnahmen beinhaltet<br />

die Verwaltungskontrolle auch die Inaugenscheinnahme und die Prüfung der Verwendungsnachweise.<br />

Die Verwaltungskontrolle hat die Feststellung <strong>des</strong> Betrages zum Inhalt,<br />

der einem Antragsteller oder Vertragspartner in Übereinstimmung mit den nationalen und<br />

den Gemeinschaftsvorschriften auszuzahlen ist.<br />

• Vor-Ort-Kontrolle/ Technische Prüfung:<br />

Im Rahmen eines Kontrollsystems sind vor Ort die Tatbestände zu überprüfen, auf die<br />

sich die Zahlungen an die Antragsteller stützen. Beispielsweise handelt es sich hier um<br />

Tatbestände wie die Qualität und die Merkmale von Erzeugnissen, Flächen, Tieren, Böden<br />

usw., um das Lieferdatum, die Verarbeitung zu einem anderen Erzeugnis oder weitere<br />

<strong>EPLR</strong>-BW-Zwischenbewertung <strong>2000</strong> - <strong>2003</strong> FIB - 10/03


Kapitel 2: Entwicklung <strong>des</strong> ländlichen Raums<br />

Kontrollen technischer Art. Ferner ist bei investiven Maßnahmen nach der Schlusszahlung<br />

vor Ort die Einhaltung der Zweckbindung zu überprüfen. Die Zahlstelle stellt sicher, dass<br />

diese Kontrollen ausreichende Gewähr dafür bieten, dass die Zahlungen in Übereinstimmung<br />

mit dem nationalen und Gemeinschaftsrecht erfolgen.<br />

Die Hauptfunktionen Verwaltungskontrolle und Vor-Ort-Kontrolle sind im Bereich <strong>des</strong><br />

InVeKoS Maßnahmen zur Entwicklung <strong>des</strong> ländlichen Raums, in denen Flächen und Tiere<br />

von Belang sind, entsprechend den Vorschriften der EU-Kommission ganz oder teilweise<br />

auf dem MLR nachgeordnete Dienststellen und/oder nicht zur Verwaltung zählende<br />

Einrichtungen übertragen. Die Zuständigkeiten und Pflichten der Dienststellen oder Einrichtungen<br />

sind im Einzelnen bei den Maßnahmen <strong>des</strong> <strong>EPLR</strong> beschrieben.<br />

• Leitung der Zahlstelle:<br />

Die Leitung der Zahlstelle liegt beim Amtschef <strong>des</strong> MLR. Mit der Wahrnehmung der<br />

fachlichen Leitung der EU-ZSG ist im MLR die „Stabsstelle Steuerung und Koordinierung<br />

von EU-Maßnahmen (SEU)“ beauftragt.<br />

Die Steuerungs- und Koordinierungsfunktion erfolgt durch Abstimmung der Verfahren<br />

zur Einrichtung und Abwicklung der Maßnahmen sowie <strong>des</strong> einzelfallbezogenen Vorgehens<br />

mit den berührten Abteilungen/Referaten <strong>des</strong> MLR und <strong>des</strong> LFL/EBZI. Dazu dient<br />

die Bereitstellung und Interpretation der zahlstellenrelevanten Regelungen und Informationen<br />

der EU und das Bun<strong>des</strong>. Die SEU beteiligt die Abteilungen/Referate an Abstimmungen<br />

mit den Dienststellen <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong> und der EU.<br />

• Interne Revision der EU-Zahlstelle Garantie:<br />

Die Interne Revision ist dem Amtschef (Leiter der EU-Zahlstelle Garantie) als „Stabsstelle<br />

Interner Revisionsdienst für EU-Maßnahmen (SIR)“ unmittelbar unterstellt.<br />

Die SIR ist ein von den der EU-ZSG zugeordneten Organisationseinheiten unabhängiges<br />

und von einem eigenen Leiter geführtes Organ. Sie hat die Maßnahmen im Rahmen eines<br />

vom Amtschef <strong>des</strong> MLR genehmigten Plans zu überprüfen und der Leitung der Zahlstelle<br />

über die Ergebnisse zu berichten. Die SIR ist auch mit den Aufgaben der Unabhängigen<br />

EDV-Prüfstelle im Sinne der „Orientierungen zur Datensicherheit“ der EU beauftragt.<br />

Die Leitlinie <strong>des</strong> Internen Revisionsdienstes vom 08.05.2001 führt zu <strong>des</strong>sen Aufgaben<br />

aus: “Der Interne Revisionsdienst hat zu kontrollieren, ob die von der Zahlungsstelle geschaffenen<br />

Verfahren zweckmäßig erscheinen, um die Übereinstimmung der Anträge mit<br />

den nationalen und Gemeinschaftsvorschriften beurteilen zu können, und ob die Buchfüh-<br />

<strong>EPLR</strong>-BW-Zwischenbewertung <strong>2000</strong> - <strong>2003</strong> FIB - 10/03<br />

49


50<br />

Kapitel 2: Entwicklung <strong>des</strong> ländlichen Raums<br />

rung richtig und vollständig ist und sich auf dem neuesten Stand befindet. Aufgabe <strong>des</strong> Internen<br />

Revisionsdienstes ist es insbesondere, die Funktionsfähigkeit der internen Kontrollsystems<br />

zu beurteilen sowie die Zahlstellenleitung in Verfahrensfragen zu beraten und<br />

Empfehlungen/Entscheidungshilfen zu geben.“<br />

Die Bewilligungsfreigabe erfolgt durch Bedienstete, die nicht antrags-/vertragsbearbeitend<br />

tätig sind. Diese berichten dem MLR (SEU) kurzfristig in Fällen mit wesentlichen Bearbeitungsfehlern,<br />

die bei der Bewilligungsfreigabe festgestellt wurden.<br />

Die Vor-Ort-Kontrollen werden von Bediensteten vorgenommen, die nicht antrags-<br />

/vertragsbearbeitend tätig sind. Die zu kontrollierenden Fälle werden auf der Grundlage<br />

von Risikoanalysen vorgegeben und die Vor-Ort-Kontrollen entsprechend den einschlägigen<br />

Erlassen durchgeführt.<br />

Die Vor-Ort-Kontrolleure berichten dem MLR (SEU) über die Kontrollergebnisse und<br />

evtl. Fälle bedeutender Unregelmäßigkeiten <strong>des</strong> Vormonats. Die Forstdirektionen berichten<br />

halbjährlich. Die Form und die Fristen für die Abgabe der Berichte werden im Zusammenhang<br />

mit den Kontrollerlassen zu den einzelnen Maßnahmen geregelt. Die Meldungen<br />

bilden die Entscheidungsgrundlage für die von der EU aufgegebene, eventuell erforderliche<br />

Anhebung der Kontrollquote. Dies wird ggf. von der SEU im Benehmen mit<br />

den Fachreferaten <strong>des</strong> MLR und den Regierungspräsidien veranlasst.<br />

Das LFL/EBZI nimmt dienstleistend für das MLR (SEU) die wesentlichen Hauptfunktionen<br />

Anordnungen der Zahlungen <strong>–</strong> einschließlich der Abwicklung der Erstattungsverfahren<br />

bei kofinanzierten Maßnahmen <strong>–</strong> und die Verbuchung der Zahlungen wahr. Es ist ferner<br />

mit der Entwicklung und Pflege der auf Fachkonzepten beruhenden Datenverarbeitungsprogramme<br />

für die unter Nr. 2 genannten Maßnahmen sowie mit ihrer EDVtechnischen<br />

Bearbeitung beauftragt. Das EBZI wird auf der Grundlage von Projektaufträgen<br />

der fachlich verantwortlichen Referate <strong>des</strong> MLR tätig.<br />

• Anordnung von Zahlungen:<br />

Die Zahlungen werden vom LFL, Referat 14 <strong>–</strong> Siedlung, Finanzierung <strong>–</strong> angeordnet. Ausgenommen<br />

ist die Maßnahmen 2.2.9.<br />

• Verbuchung der Zahlungen:<br />

Die Verbuchung der Zahlungen und die Erfassung der offenen Forderungen werden für alle<br />

Garantiemaßnahmen beim LFL, Referat 42 <strong>–</strong> Datenverarbeitung Produktion <strong>–</strong> vorgenommen.<br />

<strong>EPLR</strong>-BW-Zwischenbewertung <strong>2000</strong> - <strong>2003</strong> FIB - 10/03


Kapitel 2: Entwicklung <strong>des</strong> ländlichen Raums<br />

Die verwaltungstechnische Abwicklung <strong>des</strong> <strong>EPLR</strong> ist in allen Aspekten folgerichtig und<br />

den EU-Vorgaben entsprechen eingerichtet.<br />

Bei einem Prüfbesuch vom 14. bis 18. Mai 2001 im MLR prüfte die EU-Kommission, GD<br />

Landwirtschaft (Direktion: Audit der Agrarausgaben) die EU-konforme Einrichtung der<br />

kofinanzierten Förderverfahren in der Bun<strong>des</strong>republik Deutschland am Beispiel <strong>Baden</strong>-<br />

<strong>Württembergs</strong>. Prüfgegenstand war insbesondere die Umsetzung der EU-Bestimmungen<br />

hinsichtlich der Antragsverfahren, Kontrollen und Sanktionen. Die Kommission zeigte<br />

sich im Abschlussgespräch "sehr zufrieden" mit dem zum damaligen Zeitpunkt erreichten<br />

Umsetzungsstand bei den kofinanzierten Maßnahmen <strong>des</strong> Maßnahmen- und Entwicklungsplans<br />

Ländlicher Raum <strong>Baden</strong>-Württemberg. Zwei Aspekte erscheinen prüfungswert:<br />

a) Überdenkenswert erscheint die Frage der Notwendigkeit, vom Finanzvolumen her umfangreichere<br />

und kleinere Fördervorhaben mit gleicher Intensität zu kontrollieren. Vor<br />

dem Hintergrund der Verhältnismäßigkeit erscheint die Vorgabe unterschiedlicher Kontrollintensität<br />

richtig.<br />

b) Beachtenswert ist auch, dass sehr viele institutionalisierte Kontrollorgane Prüfungen<br />

vornehmen. Im Extremfall kontrollieren die Projektumsetzung: die GD-Landwirtschaft<br />

der EU-Kommission, der EU-Rechnungshof, der Bun<strong>des</strong>rechnungshof, der Lan<strong>des</strong>rechnungshof,<br />

die Gemeindefinanzprüfung neben den externen und internen Kontrollen <strong>des</strong><br />

Ministeriums. Hier wäre anzuregen, dass zumin<strong>des</strong>t unter den Rechnungshöfen Abstimmung<br />

erfolgt, um Einzelprojekte nicht mehrmals und oft sogar vor Ort prüfen zu müssen.<br />

Zusammenfassend dargestellt sind die im Rahmen der Förderung auf der Grundlage <strong>des</strong><br />

Gemeinsamen Antrages beteiligten Institutionen mit ihren Funktionen in der folgenden<br />

Übersicht 2.5.<br />

<strong>EPLR</strong>-BW-Zwischenbewertung <strong>2000</strong> - <strong>2003</strong> FIB - 10/03<br />

51


52<br />

Kapitel 2: Entwicklung <strong>des</strong> ländlichen Raums<br />

Übersicht 2.5: Am Gemeinsamen Antrag beteiligte Behörden<br />

Behörde Zuständigkeit<br />

Lan<strong>des</strong>amt für Flurbereinigung<br />

und Lan<strong>des</strong>entwicklung (LFL)<br />

Amt für Landwirtschaft<br />

(Untere Naturschutzbehörde)<br />

• Versand der Antragsunterlagen<br />

• Datenerfassung<br />

• Druck der Antragsformulare<br />

• Erstellung <strong>des</strong> Datenträgers für die Auszahlung der<br />

Prämien<br />

• Risikoanalyse zur Auswahl der zu kontrollierenden<br />

Betriebe<br />

• Antragsstatistik<br />

• Antragsannahme / Vertragsabschluss<br />

• Sachbearbeitung<br />

• Fehlerkorrektur, Änderungen im Online-Verfahren<br />

• Bewilligungsfreigabe<br />

• Widerspruchsbearbeitung<br />

• Vor-Ort-Kontrolle<br />

• Erfassung von Prüfberichten<br />

LFL • Auszahlungsanordnung<br />

Kasse / Bank • Auszahlung<br />

Regierungspräsidium • Widerspruchsbearbeitung<br />

• Koordination<br />

• Dienst-/Fachaufsicht<br />

MLR<br />

Quelle: MLR<br />

2.2.4 Zeitrahmen der <strong>Halbzeitbewertung</strong><br />

• Bewilligungsfreigabe<br />

• Fachaufsicht<br />

• Koordination, Rechtsrahmen<br />

• Verwaltungsinterne Regelungen<br />

• Information der Öffentlichkeit<br />

Die erste Hälfte der Programmlaufzeit, also <strong>2000</strong> bis <strong>2003</strong>, befindet sich in der Programmumsetzung.<br />

Somit sind die Förderjahre <strong>2000</strong>, 2001 und 2002 in einer <strong>Halbzeitbewertung</strong> auswertbar.<br />

Der Informationsstand wird auf den 31.12.2002 begrenzt.<br />

Für die bisherigen drei Programmlaufjahre werden nur die Zahlen der geförderten Fälle einzeln<br />

aufgeführt, um dann für die bisherige Programmlaufzeit insgesamt und aggregiert Summen<br />

und Durchschnitte der realisierten Förderung der 3 Laufzeitjahre bearbeiten zu können.<br />

Ein derartiges Vorgehen, also die aggregierte Sicht über drei Jahre, erlaubt es die Programmwirkungen<br />

realistischer abzubilden. Außerordentliche Einflüsse, die nur in einem Jahr gegeben<br />

sind, werden in der Durchschnittsbetrachtung in ihrer Wirkungsintensität abgeschwächt.<br />

Unsachgemäße Abgrenzungen nach Kalenderjahren werden vermieden. Einkommens- und<br />

Beschäftigungseffekte sind im Programmrahmen erfassbar. Allerdings können in der<br />

<strong>EPLR</strong>-BW-Zwischenbewertung <strong>2000</strong> - <strong>2003</strong> FIB - 10/03


Kapitel 2: Entwicklung <strong>des</strong> ländlichen Raums<br />

Mid-Term-Bewertung vornehmlich nur Status-Quo Angaben ermittelt werden. Erst in einer<br />

Fortschreibung oder in der Ex-Post-Bewertung sind Entwicklungen aufzeigbar.<br />

2.2.5 Vollzugsanalyse (finanzielle Informationen)<br />

Der indikative Finanzplan (vgl. Tab. 2.2 und 2.3) gibt für die einzelnen Förderschwerpunkte<br />

und die darin eingebetteten Maßnahmen sowie für den Zeitverlauf ein Grundgerüst der geplanten<br />

Bewilligungs- und Ausgabenentscheidungen.<br />

Mit der Entscheidung der Europäischen Kommission vom 07.09.<strong>2000</strong>, K(<strong>2000</strong>)2524 endg.,<br />

wurde der indikative Finanzplan mit einem Gesamtplafonds in Höhe von 1.888,67 Mio. € an<br />

Öffentlichen Ausgaben und einer Gemeinschaftsbeteiligung von 763.00 Mio. € genehmigt.<br />

Hierbei waren für den Förderschwerpunkt I <strong>–</strong> Strukturverbesserung - Gemeinschaftsmittel<br />

von 231,12 Mio. € vorgesehen und für den Förderschwerpunkt II -Agrarumwelt und Forstwirtschaft<br />

- Gemeinschaftsmittel in Höhe von 529,88 Mio. €. Der Schwerpunkt <strong>des</strong> Plans bildet<br />

die Haushaltslinie "Agrarumweltmaßnahmen" mit 470,44 Mio. € und einem Anteil von rd.<br />

61 % an den gesamten im Plan vorgesehenen EU-Mitteln.<br />

Die verheerenden Schäden, die der Orkan "Lothar" am 26.12.1999 in der badenwürttembergischen<br />

Forstwirtschaft verursacht hat, haben insbesondere im ersten Programmplanungsjahr<br />

erhebliche Anpassungen erforderlich gemacht. Die Europäische Kommission<br />

hatte in einem Schreiben mitgeteilt, dass keine EU-Finanzmittel als Soforthilfe zur Beseitigung<br />

der Schäden bereit gestellt werden können, gleichzeitig hatte sie jedoch auf die Möglichkeit<br />

der Anpassung <strong>des</strong> ländlichen Entwicklungsplans aufmerksam gemacht. Daraufhin<br />

wurde seitens <strong>des</strong> Ministeriums für Ernährung und Ländlichen Raum eine neue Maßnahme<br />

„Katastrophenhilfe Forstwirtschaft“ in den Plan eingefügt und in der Haushaltslinie "Sonstige<br />

Forstwirtschaftliche Maßnahmen" EU-Mittel in Höhe von insgesamt 45,25 Mio. € eingestellt.<br />

Dies ist in der Entscheidung der Kommission vom 07.09.<strong>2000</strong> bereits berücksichtigt.<br />

Mit der Entscheidung der Kommission vom 09.08.2001 K(2001)2099 (Änderungsantrag für<br />

das Jahr <strong>2000</strong>) wurde der Gesamtplafonds durch die Übernahme von EU-Mitteln in Höhe von<br />

7,98 Mio. € aus dem Deutschland zugewiesenen Finanzplafonds (Entscheidung der Kommission<br />

K(<strong>2000</strong>) 1648 vom 26. Juni <strong>2000</strong>) auf 770,98 Mio. € aufgestockt. Diese Mittel kamen<br />

schwerpunktmäßig der Forstwirtschaft zu gute. Gleichzeitig wurde die Haushaltslinie "Sons-<br />

<strong>EPLR</strong>-BW-Zwischenbewertung <strong>2000</strong> - <strong>2003</strong> FIB - 10/03<br />

53


54<br />

Kapitel 2: Entwicklung <strong>des</strong> ländlichen Raums<br />

tige Forstwirtschaftliche Maßnahmen" durch weitere Umschichtungen zwischen den bereits<br />

im Plan enthaltenen Maßnahmen um über 20 Mio. € auf 65,62 Mio. € aufgestockt, um die<br />

Aufarbeitung der enormen forstwirtschaftlichen Schäden auch in den folgenden EU-<br />

Haushaltsjahren zu ermöglichen. Aufgrund der guten Akzeptanz von Agrarumweltmaßnahmen<br />

wurde auch in diesem Bereich eine Erhöhung <strong>des</strong> Gesamtansatzes vorgenommen. Die<br />

finanziellen Umschichtungen wurden besonders aus dem Förderschwerpunkt I erbracht, der<br />

insgesamt um 10,87 Mio. € gekürzt wurde, da verschiedene investive Maßnahmen noch nicht<br />

zu Auszahlungen geführt haben. Zudem konnten durch die Übergangsregelungen in den EU-<br />

Haushaltsjahren <strong>2000</strong> und 2001 in den Bereichen Investitionen in landwirtschaftlichen Betrieben<br />

und Verbesserung der Verarbeitung und Vermarktung noch verschiedene Projekte aus<br />

dem EAGFL-Ausrichtung finanziert werden. Somit waren, im Gegensatz zur ursprünglichen<br />

Planung, in diesen Bereichen weniger Auszahlungen aus dem EAGFL-Garantie erforderlich.<br />

Im Förderschwerpunkt II wurde der Ansatz der investiven Maßnahme Schutz der Umwelt<br />

vermindert, da auch hier in der Anfangsphase die Auszahlungen nicht so schnell realisiert<br />

werden konnten.<br />

In der Entscheidung der Kommmission K(2001)2828 vom 09.10.2001 (Änderungsantrag für<br />

das Jahr 2001) wurden wie im Jahr zuvor die Finanzmittel zur Aufarbeitung der Orkanschäden<br />

nochmals angehoben, um die Aufarbeitung weiter sicherzustellen.<br />

Zur Verbesserung der Konkurrenzkraft der baden-württembergischen Landwirtschaft wurde<br />

zudem der Gesamtplafonds der Maßnahme Flurbereinigung angehoben. Damit konnte der<br />

starken Flurzersplitterung in verschiedenen Lan<strong>des</strong>teilen verstärkt entgegengewirkt werden.<br />

Wie im Jahr zuvor wurden entsprechende Umschichtungen aus anderen investiven Maßnahmen<br />

vorgenommen. Die notwendigen Planungen und Anlaufphase bei investiven Projekten<br />

hatten, obwohl viele Projekte bereits bewilligt waren, noch nicht zu entsprechenden Auszahlungen<br />

geführt, so dass diese Umschichtungen sich nicht negativ auf die Umsetzung der Maßnahmen<br />

ausgewirkt haben. Zudem wurde der investive Bereich durch den Einsatz rein nationaler<br />

Mittel verstärkt.<br />

Die Haushaltsansätze im Gesamtbereich der Junglandwirteförderung waren tendenziell zu<br />

hoch angesetzt, aufgrund der sinkenden Zahl von Junglandwirten, wurde daher der Ansatz um<br />

3,51 Mio. € herabgesetzt.<br />

<strong>EPLR</strong>-BW-Zwischenbewertung <strong>2000</strong> - <strong>2003</strong> FIB - 10/03


Kapitel 2: Entwicklung <strong>des</strong> ländlichen Raums<br />

Im dritten Änderungsantrag (Antrag für das Jahr 2002) wurde die Tendenz der vorhergehenden<br />

Anträge kontinuierlich fortgesetzt. Die hohe Akzeptanz macht eine Anhebung <strong>des</strong> Ansatzes<br />

für Agrarumweltmaßnahmen erforderlich (+5,43 Mio. €), ebenso wurde die Maßnahme<br />

Flurbereinigung weiter verstärkt (+4,95 Mio. €). Die Haushaltsansätze der Maßnahmen n, o,<br />

p (teilweise) und s, die für Projekte innerhalb <strong>des</strong> Entwicklungsprogramms Ländlicher Raum<br />

<strong>Baden</strong>-Württemberg angesetzt war, wurden weiter abgesenkt, da die Umsetzung der Regelungen<br />

<strong>des</strong> EAGFL-Garantie andere Verwaltungsverfahren als bisher erforderlich macht und sich<br />

daher Verzögerungen ergeben.<br />

Der Änderungsantrag für das Jahr <strong>2003</strong> wurde gegen Ende <strong>des</strong> Jahres 2002 konzipiert und<br />

fällt mit dem Ende <strong>des</strong> in der Halbzeitevaluierung betrachteten Zeitraums zusammen. Der<br />

Antrag beinhaltet die haushaltslinienbezogenen, exakten Auszahlungsbeträge <strong>des</strong> Rechungsabschlusses<br />

2002 und die darin enthaltene zusätzliche Übernahme von 4,02 Mio. € aus dem<br />

Deutschland zugewiesen Finanzplafonds.<br />

Um die Maßnahme Investitionen in landwirtschaftlichen Betrieben und die Ausgleichsmaßnahme<br />

in benachteiligten Gebieten zu verstärken wurden der Ansatz der EU-Beteiligung<br />

erhöht.<br />

Unter dem Eindruck der enormen Hochwasserschäden, die im Sommer 2002 in Deutschland<br />

entstanden sind, wurde in den Plan eine neue Maßnahme Hochwasserschutz aufgenommen.<br />

Die vorgesehene Gemeinschaftsbeteiligung von insgesamt 12 Mio. € soll die bisher rein national<br />

finanzierte Maßnahme verstärken. Der Antrag wurde mit der Entscheidung der Kommission<br />

K(<strong>2003</strong>)3107 vom 21.08.<strong>2003</strong> genehmigt.<br />

Die vorgenommenen Umschichtungen erscheinen insgesamt sachgerecht. Sie waren in erster<br />

Linie verursacht durch den nicht vorhersehbaren Umfang der forstwirtschaftlichen Orkanschäden<br />

und die damit einhergehende geänderte Prioritätensetzung.<br />

Der verzögerte Abfluss von EU-Finanzmitteln bei den investiven Maßnahmen ist aufgrund<br />

der notwendigen Vorlaufzeiten erklärbar. Es zeigen sich jedoch bei den einzelnen Maßnahmen<br />

trotzdem Unterschiede in der verwaltungsmäßigen Umsetzung, die sich auf die Höhe der<br />

Auszahlungen auswirken.<br />

<strong>EPLR</strong>-BW-Zwischenbewertung <strong>2000</strong> - <strong>2003</strong> FIB - 10/03<br />

55


56<br />

Kapitel 2: Entwicklung <strong>des</strong> ländlichen Raums<br />

Bei flächenbezogenen Maßnahmen, wie der Ausgleichszulage in benachteiligten Gebieten<br />

und Agrarumweltmaßnahmen führt die hohe Akzeptanz der Maßnahmen zu besser planbaren<br />

Auszahlungen. Für die Kontinuität dieser Maßnahmen ist auch für die Zukunft die Bereitstellung<br />

ausreichender Finanzmittel erforderlich.<br />

Insgesamt zeigt sich, dass die Inanspruchnahme der Fördermaßnahmen dazu führt, dass der<br />

Finanzplafonds <strong>des</strong> Plans begrenzend wirkt. Daher erscheint, sofern keine zusätzlichen EU-<br />

Mittel bereitstehen, eine gewisse Konzentration der Maßnahmen wünschenswert. Positive<br />

Effekte im Hinblick auf eine Vereinfachung von Verwaltungsverfahren wären zu erwarten, da<br />

dann nur die nationalen Vorgaben eingehalten werden müssten und nicht zusätzlich die Regelungen<br />

<strong>des</strong> EAGFL-Garantie.<br />

Eine bessere Effizienz wäre insbesondere dort zu verzeichnen, wo ohnehin ein hoher Anteil<br />

an einer Gesamtmaßnahme aus nationalen Mitteln finanziert wird. Auf die Verbesserung der<br />

strukturellen Defizite sollte weiter geachtet werden.<br />

Tabelle 2.5 zeigt, dass im Evaluationszeitraum die Gesamtsumme der öffentlichen Kosten,<br />

und darin eingebettet die EU-Beteiligung, auf die zwei Förderschwerpunkte aufgeteilt, eine<br />

plangerechte Umsetzung erfahren hat. Auch die Auszahlungsposition hat bereits einen hohen<br />

Realisierungsgrad erreicht. Die entsprechenden Werte werden bei der Analyse der einzelnen<br />

Maßnahmen für diese ausgewiesen.<br />

Ziel 1 Regionen sind nicht in das Programm einbezogen. In der geographischen Verteilung<br />

der Förderung werden die Ziel 2 Gebiete mit rd. 3 % der Mittel gefördert. Lediglich bei der<br />

Förderung der Agrarumweltmaßnahmen ist ein Anteil von 5-6 % gegeben.<br />

<strong>EPLR</strong>-BW-Zwischenbewertung <strong>2000</strong> - <strong>2003</strong> FIB - 10/03


Kapitel 2: Entwicklung <strong>des</strong> ländlichen Raums<br />

Tabelle 2.5: Vollzugsdaten für das Gesamtprogramm<br />

Nur EAGFL-kofinanzierte<br />

Maßnahmen (ohne Artikel 52-<br />

Maßnahmen nach VO (EG)<br />

1257/1999<br />

Jahr<br />

a Investitionen in Betrieben <strong>2000</strong><br />

2001<br />

b Niederlassung von Junglandwirten<br />

2002<br />

<strong>2000</strong><br />

2001<br />

2002<br />

e.1 Benachteiligte Gebiete <strong>2000</strong><br />

2001<br />

f Agrarumweltmaßnahmen (inkl.<br />

Altverpflichtungen nach der VO<br />

2078/99)<br />

g Verbesserung der Verarbeitung<br />

und Vermarktung landw. Er-<br />

zeugnisse<br />

h Aufforstung lw. Flächen (Kap.<br />

VIII, Art. 31) und sonstige Aufforstungen<br />

(Kap. VIII, Art. 30, 1.<br />

Tiret) (inkl. Altverpflich-tungen<br />

nach der VO 2080/92)<br />

i Sonstige forstwirtschaftliche<br />

Maßnahmen (Kap. VIII, Art. 30,<br />

2.-6. Tiret; Art. 32))<br />

2002<br />

<strong>2000</strong><br />

2001<br />

2002<br />

<strong>2000</strong><br />

2001<br />

2002<br />

<strong>2000</strong><br />

2001<br />

2002<br />

<strong>2000</strong><br />

2001<br />

2002<br />

k Flurbereinigung <strong>2000</strong><br />

2001<br />

m Vermarktung von lw. Qualitätserzeugnissen<br />

n Dienstleistungseinrichtungen zur<br />

Grundversorgung für die ländli-<br />

che Wirtschaft und Bevölkerung<br />

o Dorferneuerung und <strong>–</strong>entwicklung<br />

sowie Schutz und Erhaltung<br />

<strong>des</strong> ländlichen Kulturerbes (Kap.<br />

IX, Art. 33)<br />

p Diversifizierung der Tätigkeiten<br />

im lw. und lwnahen Bereich<br />

s Förderung <strong>des</strong> Fremdenverkehrs<br />

und <strong>des</strong> Handwerks<br />

t Schutz der Umwelt im Zusammenhang<br />

mit der LuF und der<br />

Landschaftspflege sowie Verbesserung<br />

<strong>des</strong> Tierschutzes<br />

(Kap. IX, Art. 33)<br />

2002<br />

<strong>2000</strong><br />

2001<br />

2002<br />

<strong>2000</strong><br />

2001<br />

2002<br />

<strong>2000</strong><br />

2001<br />

2002<br />

<strong>2000</strong><br />

2001<br />

2002<br />

<strong>2000</strong><br />

2001<br />

2002<br />

<strong>2000</strong><br />

2001<br />

2002<br />

Zahl der<br />

Anträge /<br />

Vereinbarungen<br />

2.331<br />

2.462<br />

4.525<br />

266<br />

242<br />

171<br />

28.615<br />

29.611<br />

29.244<br />

83.547<br />

81.499<br />

92.401<br />

0<br />

7<br />

90<br />

1.570<br />

1.539<br />

1.917<br />

12.857<br />

5.276<br />

3.674<br />

223<br />

174<br />

104<br />

0<br />

2<br />

16<br />

0<br />

0<br />

0<br />

6<br />

0<br />

0<br />

0<br />

9<br />

7<br />

0<br />

0<br />

0<br />

209<br />

585<br />

763<br />

Bewilligte<br />

förderfähige<br />

Gesamtkosten<br />

in Mio. €<br />

145,8<br />

165,2<br />

Bewilligte<br />

öffentliche<br />

Mittel<br />

in Mio. €<br />

<strong>EPLR</strong>-BW-Zwischenbewertung <strong>2000</strong> - <strong>2003</strong> FIB - 10/03<br />

214,5<br />

0<br />

0<br />

0<br />

0<br />

0<br />

0<br />

0<br />

0<br />

0<br />

0<br />

0,05<br />

42,7<br />

0,8<br />

0,02<br />

0<br />

227,9<br />

39,6<br />

6,3<br />

37,3<br />

33,4<br />

10,6<br />

0<br />

0,005<br />

0,2<br />

0<br />

0<br />

0<br />

3,2<br />

0<br />

0<br />

0<br />

0,2<br />

0,6<br />

0<br />

0<br />

0<br />

1,4<br />

4,2<br />

5,9<br />

Quelle: Monitoringbericht <strong>2000</strong> <strong>–</strong> 2002, <strong>EPLR</strong> einschließlich Änderungsanträge<br />

35,8<br />

39,7<br />

59,2<br />

3,9<br />

3,5<br />

2,6<br />

52,2<br />

54,3<br />

58,4<br />

103,7<br />

109,5<br />

150,1<br />

0<br />

0,02<br />

10,7<br />

0,8<br />

0,3<br />

0,4<br />

95,0<br />

37,9<br />

6,3<br />

29,9<br />

26,3<br />

8,3<br />

0<br />

0,004<br />

0,1<br />

0<br />

0<br />

0<br />

1,3<br />

0<br />

0<br />

0<br />

0,09<br />

0,2<br />

0<br />

0<br />

1 Werte der Plandaten entstammen dem Indikativen Finanzplan <strong>des</strong> <strong>EPLR</strong> (Werte für <strong>2000</strong>) sowie dem<br />

Änderungsantrag <strong>2000</strong> zum <strong>EPLR</strong>: Genehmigung der KOM vom 9.8. 2001 (Werte für 2001)<br />

Änderungsantrag 2001 zum <strong>EPLR</strong>: Genehmigung der KOM vom 9.10. 2001 (Werte für 2002)<br />

0<br />

0,8<br />

2,8<br />

3,8<br />

57<br />

Plandaten 1<br />

(ind. Finanzplan)<br />

in Mio. €<br />

(Bezug: EU-<br />

Haushaltsjahr)<br />

10,1<br />

29,8<br />

44,5<br />

2,0<br />

6,0<br />

4,0<br />

53,6<br />

53,6<br />

53,6<br />

91,9<br />

107,3<br />

127,8<br />

0,4<br />

5,0<br />

8,5<br />

0,4<br />

0,4<br />

0,4<br />

43,5<br />

28,7<br />

12,0<br />

17,0<br />

10,0<br />

14,0<br />

0,1<br />

0,9<br />

0,9<br />

4,0<br />

4,0<br />

0<br />

12,0<br />

4,0<br />

2,0<br />

4,5<br />

4,5<br />

0,5<br />

4,0<br />

4,0<br />

2,0<br />

11,9<br />

4,9<br />

1,0


58<br />

Kapitel 2: Entwicklung <strong>des</strong> ländlichen Raums<br />

Deutlich wird auch, dass geographische Förderschwerpunkte die benachteiligten Gebiete sind,<br />

da die Flächenanteile zwischen nicht benachteiligten und benachteiligten Regionen als rd. 1:2<br />

gegeben sind (vgl. Tab. 2.6).<br />

Tabelle 2.6: Geographische Aufteilung der Fördermittel (Mio. €)<br />

Regionen <strong>2000</strong> 2001 2002<br />

Ziel 2 6,737 (3 %) 7,784 (3 %) 10,600 (3 %)<br />

Außerhalb von Ziel 2 220,363 (97 %) 223,836 (97 %) 305,367 (97 %)<br />

nicht ben. Gebiete 52,583 (23 %) 60,525 (26 %) 90,032 (28 %)<br />

ben. Gebiete 174,517 (77 %) 171,095 (74 %) 225,935 (72 %)<br />

Berggebiete 45,139 (20 %) 36,564 (16 %) 43,648 (14 %)<br />

sonstige ben. Gebiete 129,378 (57 %) 134,531 (58 %) 182,287 (58 %)<br />

Quelle: Monitoringbericht <strong>2000</strong>-2002<br />

Die Vollzugsanalyse lässt die Hebelwirkung deutlich werden. Die Fördermittel haben umfangreich<br />

von den Begünstigten getragene Kosten ausgelöst (vgl. Tab. 2.7).<br />

Tabelle 2.7: Finanzstruktur (Mio. €)<br />

<strong>2000</strong> 2001 2002<br />

Von den Begünstigten getragene Kosten insg. 254,461 153,165 224,729<br />

Gesamtbetrag der zuschussfähigen Kosten 422,927 282,687 365,667<br />

Öffentliche Ausgaben insg. (Mittelbindung) 227,100 321,620 315,967<br />

EAGFL-Beitrag 80,829 73,949 99,997<br />

Quelle: Monitoringbericht <strong>2000</strong>-2002<br />

2.3 Gegenwärtige Bereiche der Förderpolitik <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong> <strong>Baden</strong>-Württemberg<br />

Die Förderung der wirtschaftlichen Entwicklung und der Lebensqualität ländlicher Räume hat<br />

in <strong>Baden</strong>-Württemberg lange Tradition. In den vergangenen Jahren wurde durch den Einsatz<br />

von spezifischen Lan<strong>des</strong>programmen, durch Einsatz der Fördermaßnahmen im Rahmen der<br />

Gemeinschaftsaufgabe <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong> und der Länder sowie in Kooperation und Kofinanzierung<br />

mit der EU eine Vielzahl umfangreicher Maßnahmen umgesetzt. Bedingt durch die zum Teil<br />

hohe Besiedlungsdichte, die Verschiedenartigkeit der Regionen in Abhängigkeit von Naturgegebenheiten<br />

und die Lage zu Verdichtungszentren sowie die Möglichkeit zur Zusammenarbeit<br />

mit europäischen Nachbarregionen wurde ein breit angelegter Ansatz der Förderung ländlicher<br />

Räume verfolgt. Tragende Ziele dabei waren und sind es, die Gleichrangigkeit der Lebensqualität<br />

zu schaffen und zu erhalten, die Wettbewerbskraft zu stärken und die Teilhabe<br />

der Landwirtschaft an den wirtschaftlichen Entwicklungen zu ermöglichen.<br />

<strong>EPLR</strong>-BW-Zwischenbewertung <strong>2000</strong> - <strong>2003</strong> FIB - 10/03


2.3.1 EU-Programme<br />

- Ziel 2 - Programm:<br />

Kapitel 2: Entwicklung <strong>des</strong> ländlichen Raums<br />

Im Rahmen der Ziel 2-Förderung sind in <strong>Baden</strong>-Württemberg ländliche Fördergebiete sowie<br />

Gebiete in der Übergangsförderung nach Ziel 5b wie folgt einbezogen:<br />

Übersicht 2.6: Ländliche Gebiete mit Übergangsförderung (ehemalige Ziel-5b-Gebiete)<br />

Fördergebiet Oberschwaben<br />

Landkreis Sigmaringen<br />

Mittelbereich Riedlingen<br />

(Landkreis Biberach)<br />

Verwaltungsraum Buchau<br />

(Landkreis Biberach)<br />

Verwaltungsraum Munderkingen<br />

(Alb-Donau-Kreis)<br />

Fördergebiet<br />

Südschwarzwald<br />

Landkreis Waldshut<br />

Mittelbereich Titisee-Neustadt<br />

(Landkreis Breisgau-<br />

Hochschwarzwald)<br />

Modellgebiet Wiesentäler<br />

(Landkreis Lörrach)<br />

Übersicht 2.7: Ländliche Fördergebiete nach Ziel 2 in <strong>Baden</strong>-Württemberg<br />

Zollernalb<br />

(südöstlicher Teil <strong>des</strong><br />

Zollernalbkreises)<br />

Albstadt<br />

(nur Teilort Ebingen)<br />

Bitz<br />

Burladingen<br />

Meßstetten<br />

(ohne Teilort Hossingen)<br />

Nusplingen<br />

Obernheim<br />

Strassberg<br />

Winterlingen<br />

Ostalb<br />

(westlicher Teil <strong>des</strong> Ostalbkreises)<br />

Bartholomä<br />

Böbingen an der Rems<br />

Durlangen<br />

Eschach<br />

Göggingen, Gschwend<br />

Heubach<br />

(ohne die Ortschaft Lautern)<br />

Heuchlingen<br />

Iggingen<br />

Leinzell<br />

Lorch<br />

(ohne die Ortschaften Kirneck und Rattenharz)<br />

Mögglingen<br />

Mutlangen<br />

Obergröningen<br />

Ruppertshofen<br />

Schechingen<br />

Schwäbisch Gmünd<br />

(nur Teilorte Großdeinbach, Bargau mit<br />

angrenzendem Gewerbegebiet Gügling,<br />

Weiler in den Bergen)<br />

Spraitbach, Täferrot, Waldstetten<br />

(ohne Teilort Wißgoldingen)<br />

Fördergebiet Hohenlohe<br />

Landkreis<br />

Schwäbisch Hall<br />

Hohenlohekreis<br />

Neckar-Odenwald<br />

(südlicher Teil <strong>des</strong><br />

Neckar-Odenwald-Kreises)<br />

Aglasterhausen<br />

Billigheim<br />

Elztal<br />

Fahrenbach<br />

Haßmersheim<br />

Hüffenhardt<br />

Limbach<br />

Neckarzimmern<br />

Neunkirchen<br />

Obrigheim<br />

Schefflenz<br />

Schwarzach<br />

Adelsheim<br />

Osterburken<br />

Seckach<br />

Ravenstein<br />

Rosenberg<br />

Insgesamt stehen <strong>Baden</strong>-Württemberg in diesem Programm bis zum Jahr 2006 rund 85 Mio. €<br />

der Europäischen Union für Strukturverbesserungen zur Verfügung. Zudem sollen rund 155<br />

Mio. € Lan<strong>des</strong>mittel und kommunale Mittel diese EU-Förderung verstärken. Erwartet wird,<br />

dass dadurch bis Ende 2006 ein Gesamtinvestitionsvolumen von mehr als 1,0 Milliarden €<br />

zustande kommt. Gefördert werden insbesondere die Reaktivierung von Gewerbebrachen, die<br />

<strong>EPLR</strong>-BW-Zwischenbewertung <strong>2000</strong> - <strong>2003</strong> FIB - 10/03<br />

59


60<br />

Kapitel 2: Entwicklung <strong>des</strong> ländlichen Raums<br />

Erschließung von Gewerbegebieten, die Einrichtung von Gründerzentren, die Verbesserung<br />

touristischer Infrastrukturen, die Gründung von selbständigen Existenzen in der mittelständischen<br />

Wirtschaft, die Modernisierung und Erweiterung von Betrieben oder der Einsatz moderner<br />

Technologien sowie damit zusammenhängende Maßnahmen der Wasserver- und <strong>–</strong><br />

entsorgung.<br />

Die fünf Förderschwerpunkte stellen sich zusammengefasst wie folgt dar:<br />

• Entwicklung der wirtschaftlichen Infrastruktur,<br />

• Förderung von kleinen und mittleren Unternehmen,<br />

• Förderung der Chancengleichheit von Frauen und Männern,<br />

• Schutz und Verbesserung der Umwelt,<br />

• Weiterentwicklung der Informationsgesellschaft.<br />

Sowohl für den <strong>EPLR</strong> als auch für die Förderung nach Ziel 2 übernimmt das Ministerium für<br />

Ernährung und Ländlichen Raum die Aufgabe der verantwortlichen Verwaltungsbehörde. Auf<br />

diese Weise ist eine enge Koordination beider Förderprogramme gewährleistet.<br />

Im Hinblick auf eine eindeutige Zuordnung der Fördermaßnahmen auf den <strong>EPLR</strong> oder die<br />

Förderung ländlicher Gebiete nach Ziel 2 wurden folgende Regelungen getroffen: Mit Ausnahme<br />

der den Buchstaben n, o, p1 und s nach Art. 33 der VO 1257/1999 zuzuordnenden<br />

Maßnahmen (s. Tabelle 2.2) werden in den Ziel 2-Gebieten und in den Übergangsgebieten<br />

alle übrigen genannten Maßnahmen <strong>des</strong> Maßnahmen- und Entwicklungsplans aus dem E-<br />

AGFL finanziert. Für die genannten Maßnahmen nach Buchstaben n, o, p1 und s ist in den<br />

ländlichen Fördergebieten nach Ziel 2 und in den Übergangsgebieten eine Finanzierung im<br />

Rahmen der Förderung nach Ziel 2 aus EFRE-Mitteln vorgesehen. Die Maßnahme p2 (Innovative<br />

Maßnahmen für Frauen) wird aus dem EAGFL kofinanziert. Die Maßnahme r (Infrastruktur)<br />

wird weder aus dem EAGFL noch aus dem EFRE kofinanziert.<br />

<strong>EPLR</strong>-BW-Zwischenbewertung <strong>2000</strong> - <strong>2003</strong> FIB - 10/03


LEADER+<br />

Kapitel 2: Entwicklung <strong>des</strong> ländlichen Raums<br />

Der förmliche Genehmigungsbescheid der EU zum Lan<strong>des</strong>programm LEADER+ ist im März<br />

2002 ausgestellt worden. Für LEADER+ in <strong>Baden</strong>-Württemberg stellt die Europäische Union<br />

bis zum Jahr 2006 über 10 Mio. € zur Verfügung, die durch Mittel <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong> und der Kommunen<br />

auf min<strong>des</strong>tens 20 Mio. € aufgestockt werden. Diese Mittel dienen der Umsetzung von<br />

Aktionsplänen in Fördergebieten, die konkret vorliegen. Seitdem die Europäische Union ihre<br />

Leitlinien für LEADER+ im Mai <strong>2000</strong> veröffentlicht hat, wurden bereits in mehreren Regionen<br />

<strong>Baden</strong>-<strong>Württembergs</strong> solche Aktionspläne erarbeitet.<br />

Ziel von LEADER+ ist die Entwicklung <strong>des</strong> Ländlichen Raums durch gezielte Förderung<br />

strukturverbessernder, innovativer und modellhafter Projekte in abgegrenzten Gebieten. Leitziel<br />

<strong>des</strong> Lan<strong>des</strong>programms ist die Weiterentwicklung und Stärkung funktionsfähiger ländlicher<br />

Lebens- und Wirtschaftsräume im Einklang mit landschaftlichen und kulturellen Besonderheiten.<br />

Dies beinhaltet eine Stärkung der regionalen Wirtschaft und Landwirtschaft sowie<br />

die Verbreitung und Anwendung moderner Informations- und Kommunikationstechnologien.<br />

Dazu gehörten aber auch der Schutz, die Erhaltung und Inwertsetzung von Natur und Umwelt<br />

sowie der landschaftlichen und kulturellen Vielfalt. Besondere Bedeutung hatte die gebietsübergreifende<br />

Zusammenarbeit mit anderen LEADER-Gruppen im In- und Ausland.<br />

LEADER+ bietet somit dem Ländlichen Raum die Chance, modellhafte Entwicklungsansätze<br />

mit Unterstützung der Europäischen Union und <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong> <strong>Baden</strong>-Württemberg in ausgewählten<br />

Gebieten voranzubringen. LEADER+ wird die integrierte Regionalentwicklung im<br />

Ländlichen Raum unterstützen.<br />

LEADER+ knüpft an die Gemeinschaftsinitiative LEADER II an. Insgesamt standen für LE-<br />

ADER II für die Förderperiode von 1994 bis 1999 in <strong>Baden</strong>-Württemberg 7 Mio. € an Fördermitteln<br />

von der EU zur Verfügung. Das Land stellte zusätzlich rund 18 Mio. € bereit. Gefördert<br />

wurden damit 370 Maßnahmen, wie zum Beispiel Radwege oder Tourismusprojekte,<br />

mit einem Gesamtinvestitionsvolumen von über 80 Mio. € in den drei Fördergebieten Oberschwaben,<br />

Südschwarzwald und Hohenlohe.<br />

INTERREG III<br />

Das Programm orientiert sich an zwei Zielen:<br />

1. Förderung einer nachhaltigen Entwicklung und<br />

2. Aufbau und Intensivierung von grenzüberschreitenden Netzwerken.<br />

<strong>EPLR</strong>-BW-Zwischenbewertung <strong>2000</strong> - <strong>2003</strong> FIB - 10/03<br />

61


62<br />

Kapitel 2: Entwicklung <strong>des</strong> ländlichen Raums<br />

Gemeinden im Landkreis Sigmaringen <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong> <strong>Baden</strong>-<strong>Württembergs</strong> liegen auch in der<br />

Förderkulisse INTERREG III A „Alpenrhein-Bodensee-Hochrhein“, nach der die Landkreise<br />

Sigmaringen, Tuttlingen und Waldshut über die „20 %-Klausel“ an Projekten teilnehmen<br />

können.<br />

2.3.2 Nationale Programme<br />

REGIONEN AKTIV<br />

Das Bun<strong>des</strong>programm „Regionen Aktiv <strong>–</strong> Land gestaltet Zukunft“ zielt, im Rahmen von Modellförderungen<br />

auf die Förderung einer ökonomisch tragfähigen, sozial ausgewogenen und<br />

ökologisch verträglichen Entwicklung ab. Regionale Erzeugungs- und Verbrauchskreisläufe<br />

sollen die Transparenz in der Nahrungsmittelerzeugung und Vermarktung erhöhen. Sie sollen<br />

gleichzeitig zusätzliche Erwerbschancen und Einkommensquellen eröffnen. Die Möglichkeit<br />

für Einkommenskombinationen in der Landwirtschaft sollen verbessert werden.<br />

Als Ziele werden genannt:<br />

Förderung einer natur- und umweltverträglichen Landwirtschaft, Stärkung ländlicher Räume<br />

und Schaffung zusätzlicher Einkommensquellen.<br />

Als Förderbeitrag wird pro Jahr und Region bis zu 1,5 Mio. € angeboten. Auch 2 Regionen<br />

<strong>Baden</strong>-<strong>Württembergs</strong> nehmen an diesem Programm teil.<br />

Der Landkreis Reutlingen will die Chancen von REGIONEN AKTIV nutzen, um eine noch<br />

naturverträglichere Landwirtschaft zu entwickeln, die das Vertrauen <strong>des</strong> Verbrauchers hat und<br />

in besonderem Maße „aus der Region für die Region“ wirtschaftet. Transparenz bei der Erzeugung<br />

und Verarbeitung der Produkte sowie auch bei den Vermarktungswegen sind hierbei<br />

wesentliche Gesichtspunkte. Gemäß dem Motto „Schützen durch Nützen“ soll die traditionelle<br />

Kulturlandschaft durch ökologisch und ökonomisch tragfähige Nutzungen der Landwirtschaft,<br />

aber z.B. auch durch einen „sanften“ Tourismus erhalten werden. Neben der Weiterentwicklung<br />

der landwirtschaftlichen Erzeugung und Verarbeitung, dem Ausbau der regionalen<br />

Vermarktung und der Integrierung <strong>des</strong> Verbraucherschutzes sollen durch Informationsund<br />

Erlebnisangebote noch mehr Menschen in der Region erreicht werden.<br />

Das Leitbild der Modellregion Schwäbisches Donautal ist die Erhaltung und zukunftsfähige<br />

Weiterentwicklung der Kulturlandschaft im Einklang mit den naturräumlichen Gegebenheiten.<br />

Hierfür sollen im Rahmen dieses Programms die vorhandenen Potenziale im Erholungsbereich<br />

genutzt werden. Um Anreize zum aktiven Naturschutz zu schaffen, soll die Veranke-<br />

<strong>EPLR</strong>-BW-Zwischenbewertung <strong>2000</strong> - <strong>2003</strong> FIB - 10/03


Kapitel 2: Entwicklung <strong>des</strong> ländlichen Raums<br />

rung der Naturraumqualität in den Waren und Dienstleistungen der Region verbessert werden.<br />

Um eine verstärkte Nachfrage nach regionalen Produkten und Dienstleistungen auszulösen,<br />

wird ein offensiver Kommunikationsansatz verfolgt. Die Handlungsfelder zur Umsetzung der<br />

Ziele umfassen die gesamte Wertschöpfungskette: von der angepassten Flächennutzung und<br />

Produktion über die Qualitätssicherung und Vermarktung durch ein „Donautal-Label“ bis hin<br />

zur Qualifizierung der Region.<br />

Die Konzepte enthalten in Zielsetzung und Förderansätzen deutliche Analogien zu dem EU-<br />

LEADER+-Programm.<br />

NATURA <strong>2000</strong><br />

Mit dem Inkrafttreten der Fauna-Flora-Habitatrichtlinie, FFH-Richtlinie (Richtlinie<br />

92/43/EWG), 1992 zur "Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere<br />

und Pflanzen" ist erstmals ein umfassen<strong>des</strong> rechtliches Instrumentarium zum Lebensraumund<br />

Artenschutz in der Europäischen Union geschaffen worden. Das Schutzgebietssystem<br />

Natura <strong>2000</strong> ist in Deutschland zusätzlich mit der Umsetzung in nationales Recht im April<br />

1998 rechtsverbindlich und schließt auch die Gebiete nach der Vogelschutz-Richtlinie (Richtlinie<br />

79/409/EWG) <strong>des</strong> Rates vom 2. April 1979 zur "Erhaltung der wildlebenden Vogelarten"<br />

ein. Die "Special Area of Conservation" (SAC) der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-<br />

Richtlinie) bilden zusammen mit den "Special Protected Area" (SPA) der Vogelschutz-<br />

Richtlinie das europäische Schutzgebietssystem Natura <strong>2000</strong>.<br />

Die FFH-Richtlinie sieht vor, die biologische Vielfalt auf dem Gebiet der Europäischen Union<br />

durch ein nach einheitlichen Kriterien ausgewiesenes Schutzgebietssystem dauerhaft zu<br />

schützen und zu erhalten. Damit wird der Erkenntnis Rechnung getragen, dass der Erhalt der<br />

biologischen Vielfalt nicht alleine durch den Schutz einzelner Habitate sondern nur durch<br />

Einbeziehung eines Biotopverbun<strong>des</strong>, der den unterschiedlichen ökologischen Ansprüchen<br />

der zu schützenden Arten und Lebensraumtypen gerecht wird, erreicht werden kann.<br />

Ziel der Ausweisung eines Netzes Natura <strong>2000</strong> ist in seiner Gesamtheit die Gewährleistung<br />

<strong>des</strong> Erhalts der benannten Arten und Lebensraumtypen. Darunter wird sowohl die Bewahrung<br />

als auch die Wiederherstellung eines "günstigen Erhaltungszustand der natürlichen und wildlebenden<br />

Tier- und Pflanzenarten von gemeinschaftlichem Interesse" verstanden. Neben dem<br />

Schutz der Lebensraumtypen und Art-Habitate im Rahmen der Ausweisung der o.g. Schutzgebiete<br />

bestehen für weitere Arten der FFH-Richtlinie besondere Artenschutzverpflichtungen.<br />

Dabei ist darauf aufmerksam zu machen, dass auch in <strong>Baden</strong>-Württemberg die entsprechende<br />

Gebietskulisse noch nicht abschließend festgelegt worden ist.<br />

<strong>EPLR</strong>-BW-Zwischenbewertung <strong>2000</strong> - <strong>2003</strong> FIB - 10/03<br />

63


64<br />

2.3.3 Lan<strong>des</strong>programme<br />

PLENUM<br />

Kapitel 2: Entwicklung <strong>des</strong> ländlichen Raums<br />

Das Projekt <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong> zur Erhaltung und Entwicklung von Natur und Umwelt ist ein badenwürttembergisches<br />

Naturschutzprojekt, mit dem auf der Grundlage der LPR eine natur- und<br />

umweltverträgliche nachhaltige Regionalentwicklung gefördert wird. Mit PLENUM soll erreicht<br />

werden, dass entsprechend den Zielen <strong>des</strong> Naturschutzes in Natur und Landschaft gewirtschaftet<br />

und geplant wird. Durch Umstrukturierungen in Landwirtschaft, Forstwirtschaft,<br />

Tourismus, Gewerbe und Siedlungsentwicklung werden nachhaltige, naturschutzgemäße Nutzungsweisen<br />

bewirkt. Voraussetzungen für die Akzeptanz von PLENUM sind unter anderem<br />

die Beteiligung der Bevölkerung und die Freiwilligkeit der Maßnahmen. Deshalb müssen die<br />

Ideen zu den PLENUM <strong>–</strong> Projekten von den Beteiligten vor Ort kommen.<br />

Derzeit gibt es in <strong>Baden</strong>-Württemberg drei PLENUM-Gebiete:<br />

„Allgäu-Oberschwaben“, „Kreis Reutlingen“ und „Westlicher Bodensee“. Diese Gebiete erhalten<br />

jährlich 435.000 € Fördermittel vom Land für Projekte und den Betrieb der Geschäftsstelle.<br />

Neben dem PLENUM-Gebiet Kaiserstuhl soll zukünftig auch das PLENUM-Gebiet<br />

Heckengäu in den Landkreisen Böblingen, Calw, Enzkreis und Ludwigsburg eingerichtet<br />

werden.<br />

SchALVO<br />

In den siebziger und achtziger Jahren ist der Nitratgehalt <strong>des</strong> Grundwassers kontinuierlich<br />

gestiegen. Hinzu kamen zunehmende Belastungen mit Rückständen an Pflanzenschutzmitteln.<br />

Und gleichzeitig wurde die zulässige Höchstkonzentration für Nitrat im Trinkwasser 1980<br />

von der Europäischen Gemeinschaft von 90 mg auf 50 mg/Liter herabgesetzt.<br />

Die Lan<strong>des</strong>regierung hat sich 1988 für eine Konzeption für den Grundwasserschutz mit vier<br />

Säulen entschieden:<br />

• Nutzungsbeschränkungen bei der Landbewirtschaftung;<br />

• verstärkte Beratung;<br />

• finanzieller Ausgleich wirtschaftlicher Nachteile und<br />

• begleitende Kontrollen.<br />

Wesentliche Bewirtschaftungsregeln der SchALVO betreffen<br />

• die Stickstoffdüngung mit einer stärkeren Differenzierung nach dem Grad der Auswaschungsgefährdung<br />

der Böden und nach Kulturen,<br />

• Begrünungspflichten mit Festlegung der frühestmöglichen Termine für die Einarbeitung<br />

der Begrünung,<br />

• Verbotsräume bei der Düngung mit Wirtschaftsdüngern,<br />

<strong>EPLR</strong>-BW-Zwischenbewertung <strong>2000</strong> - <strong>2003</strong> FIB - 10/03


Kapitel 2: Entwicklung <strong>des</strong> ländlichen Raums<br />

• Auflagen für die Beregnung.<br />

Im Regelfall wird ein Pauschalausgleich gewährt. Der Landwirt kann aber auch Einzelausgleich<br />

beantragen, wenn mit der Pauschale die wirtschaftlichen Nachteile nicht angemessen<br />

ausgeglichen sind. Dies muss belegt werden.<br />

MELAP<br />

Das Ministerium für Ernährung und Ländlichen Raum unterstützt mit dem Modellprojekt<br />

„Eindämmung <strong>des</strong> Landschaftsverbrauchs durch Aktivierung <strong>des</strong> innerörtlichen Potentials<br />

(MELAP)“ Gemeinden in <strong>Baden</strong>-Württemberg. Dabei können solche Gemeinden gefördert<br />

werden, die in den Teilorten leerstehende Gebäude wieder einer Nutzung oder Umnutzung<br />

zuführen, die vorhandene Baulücken schließen und im Ort die Bebauung verdichten, um somit<br />

zu verhindern, dass Äcker und Wiesen im Außenbereich versiegelt werden. Das Modellprojekt<br />

besteht aus zwei Stufen. In der ersten Stufe werden Fachplanung und Untersuchungen<br />

sowie Planungen mit einem Zuschuss von bis zu 80 Prozent gefördert. In der zweiten Stufe<br />

wird dann die Umsetzung der erfolgversprechendsten Konzepte im Rahmen <strong>des</strong> „Entwicklungsprogramms<br />

Ländlicher Raum“ (ELR) unterstützt. Die Modellkonzeptionen sollten nachhaltige<br />

und für die örtlichen Verhältnisse geeignete Maßnahmen enthalten. Dies könnten zum<br />

Beispiel die Entsiegelung und Begrünung von Flächen sein, die Nutzung nachwachsender<br />

Rohstoffe, energiesparende Bauformen und ökologische Bauweisen, die Regenwassernutzung<br />

sowie eine zum Ortsbild passende Gebäudearchitektur. Die Bevölkerung wird von Anfang an<br />

über Vorhaben von der Gemeinde informiert und an den Entscheidungsprozessen beteiligt, da<br />

die Umsetzung der Planungen nur mit Zustimmung der Eigentümer sowie in Kooperation mit<br />

ihnen und einem breiten Konsens in der örtlichen Bevölkerung zu erreichen ist.<br />

LANDSCHAFTSPFLEGERICHTLINIE<br />

Die Landschaftspflegerichtlinie ist die finanzielle Grundlage für umfangreiche Maßnahmen in<br />

der Biotopvernetzung, für die Offenhaltung der Min<strong>des</strong>tflur in der Kultur- und Erholungslandschaft<br />

sowie für den Vertragsnaturschutz mit der Landwirtschaft. Mit der Landschaftspflegerichtlinie<br />

wird auf freiwilliger Basis die Pflege ökologisch wertvoller Flächen sowie<br />

eine naturschutzorientierte Nutzung durch die Landwirte erreicht. Das Ministerium für Ernährung<br />

und Ländlichen Raum ist bestrebt, die Partnerschaft zwischen Landwirtschaft und Naturschutz<br />

im Bereich <strong>des</strong> Vertragsnaturschutzes damit weiter auszubauen. Die Landschaftspflegerichtlinie<br />

ist auch wesentliche Fördergrundlage bei der Umsetzung <strong>des</strong> europäischen<br />

Schutzgebietsnetzes NATURA <strong>2000</strong> und für großflächige Naturschutzprojekte wie das Projekt<br />

<strong>des</strong> Lan<strong>des</strong> zur Erhaltung und Entwicklung von Natur und Umwelt (PLENUM).<br />

<strong>EPLR</strong>-BW-Zwischenbewertung <strong>2000</strong> - <strong>2003</strong> FIB - 10/03<br />

65


66<br />

Kapitel 2: Entwicklung <strong>des</strong> ländlichen Raums<br />

Die Mehrzahl der Maßnahmen sind in das <strong>EPLR</strong> eingebunden. Einige wenige Aktivitäten der<br />

LPR werden nur aus Lan<strong>des</strong>mitteln finanziert.<br />

HQZ<br />

Das 1989 eingeführte „Herkunfts- und Qualitätszeichen für Agrarprodukte aus <strong>Baden</strong>-<br />

Württemberg“ (HQZ) erfüllt die Anforderungen an qualitativ hochwertige, gesundheitlich<br />

unbedenkliche Lebensmittel. Produkte, die das HQZ tragen, stammen von landwirtschaftlichen<br />

Betrieben aus der Region, sind umweltbewusst und tierschutzgerecht erzeugt und auf<br />

allen Produktions- und Vermarktungsstufen kontrolliert.<br />

Die Herkunft aus der Region selbst bedeutet gleichzeitig kurze Vermarktungswege. Das ist<br />

zusätzlich umweltschonend, weil umweltbelastende Transporte über weite Entfernungen entfallen.<br />

Im LEH werden 798 Produkte von 128 Herstellern mit HQZ angeboten.<br />

Zeichenträger ist das Ministerium für Ernährung und Ländlichen Raum. 37 Lizenznehmer<br />

sind eingebunden. Das HQZ wird in 28 Produktbereichen eingesetzt. Am bedeutendsten ist<br />

das HQZ bei Fleisch, Obst und Gemüse sowie Getreide. Nahezu 13.000 Erzeuger sowie 1.517<br />

Zeichennutzer produzieren und vermarkten HQZ-Produkte.<br />

Forstwirtschaft<br />

Die EU-kofinanzierte Förderung in der Forstwirtschaft <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong> <strong>Baden</strong>-Württemberg unterstützt<br />

die bereits seit vielen Jahren zielführend entwickelte Förderkulisse aus Lan<strong>des</strong>mitteln,<br />

wie sie in nachfolgender Übersicht 2.8 dokumentiert ist.<br />

<strong>EPLR</strong>-BW-Zwischenbewertung <strong>2000</strong> - <strong>2003</strong> FIB - 10/03


Kapitel 2: Entwicklung <strong>des</strong> ländlichen Raums<br />

Übersicht 2.8: Forstwirtschaftliche Förderung (Stand 2002)<br />

a) Förderrichtlinie<br />

b) Fördertatbestand<br />

Quelle: Eigene Darstellung<br />

a)Zuwendungsziel<br />

b)Zuwendungsempfänger<br />

a)Wiederaufbauzuschuss Wald a)Der Wiederaufbau naturnaher, standortgerechter<br />

Mischwälder zur zukünftigen nachhaltigen<br />

Sicherung der Waldfunktionen und<br />

der Kulturlandschaft liegt im Interesse <strong>des</strong><br />

Lan<strong>des</strong>. Private Forstbetriebe mit existenzbedrohenden<br />

Schäden am forstlichen Produktionspotenzial<br />

infolge außergewöhnlicher<br />

Naturereignisse sind aufgrund mittelfristig<br />

ausbleibender Nutzungsmöglichkeiten<br />

zu diesem Wiederaufbau mit ausschließlich<br />

betrieblichen Erträgen nicht in der Lage.<br />

Mit dem Wiederaufbauzuschuss Wald<br />

wird der Wiederaufbau von forstlichem<br />

Produktionspotenzial in überdurchschnittlich<br />

stark geschädigten privaten Forstbetrieben<br />

unterstützt.<br />

b)Private Forstbetriebe mit einer Waldfläche<br />

von min<strong>des</strong>tens 20 ha bis maximal 200 ha<br />

in <strong>Baden</strong> Württemberg. Die Flächen müssen<br />

sich im Eigentum <strong>des</strong> Antragstellers befinden.<br />

a)Zuwendung für die Aufstellung<br />

von periodischen Betriebsplänen<br />

und Betriebsgutachten<br />

a)Zuwendung für Naturnahe<br />

Waldwirtschaft<br />

b)Ausgleichsleistungen für den<br />

Biotop <strong>–</strong>und Artenschutz. Zuwendungen<br />

auf vertraglicher<br />

Grundlage können gewährt werden<br />

in Waldschutzgebieten sowie<br />

in Biotopschutzwald nach § 30 a<br />

LWaldG und § 24 a NatSchG für<br />

die Erhaltung oder Erneuerung<br />

seltener Waldgesellschaften, historischer<br />

Waldnutzungsformen<br />

und der Lebensräume bedrohter<br />

Tier- und Pflanzenarten<br />

Ausgleich für benachteiligte<br />

Gebiete<br />

Förderung forstwirtschaftlicher<br />

Zusammenschlüsse<br />

a)Ziel ist die Sicherung der Nachhaltigkeit<br />

aller Leistungen <strong>des</strong> Wal<strong>des</strong> durch eine<br />

ordnungsgemäße Bewirtschaftung. Förderung,<br />

da der private Waldbesitz im öffentlichen<br />

Interesse zahlreiche Bindungen bei der<br />

Waldbewirtschaftung hinnehmen muss.<br />

b)Private Waldbesitzer für ihren in <strong>Baden</strong>-<br />

Württemberg gelegenen Waldbesitz mit bis<br />

zu 500 ha.<br />

a)Förderung von Maßnahmen im Rahmen<br />

einer naturnahen Waldbewirtschaftung soll<br />

die nachhaltige Erfüllung der Waldfunktionen<br />

im Interesse der Allgemeinheit gemäß §<br />

1LWaldG Ba-Wü sichern.<br />

a)Zuwendungsfähig ist die Beibehaltung von<br />

Formen der Waldbewirtschaftung, die Einschränkungen<br />

in der ökonomischen Zielsetzung<br />

beinhalten.<br />

b) Private Waldbesitzer. Körperschaftliche<br />

Waldbesitzer erhalten 50 % der jeweils ermittelten<br />

Ausgleichszahlung<br />

a)Zuwendungsart<br />

b)Zuwendungshöhe<br />

<strong>EPLR</strong>-BW-Zwischenbewertung <strong>2000</strong> - <strong>2003</strong> FIB - 10/03<br />

67<br />

a)Festbetragsfinanzierung<br />

als jährlicher Zuschuss<br />

je ha Forstbetriebsfläche.<br />

Seit dem Jahr <strong>2000</strong><br />

und maximal für 10<br />

Jahre.<br />

b)Je nach Schadensumfang<br />

(ab 40 und bis<br />

maximal 190fm je ha)<br />

Einteilung in Schadstufen<br />

von 1-16, denen ein<br />

Wiederaufbauzuschuss<br />

von 100 <strong>–</strong> 250 €/ha entspricht.Kahlflächenzuschlag<br />

von 20% <strong>des</strong><br />

ermittelten Wiederaufbauzuschuss<br />

bei flächigem<br />

Wurf von min<strong>des</strong>tens<br />

10% der Forstbetriebsfläche.<br />

a)Zuschuss zu den förderungsfähigen<br />

Kosten<br />

im Wege der Anteilsfinanzierung.<br />

b)Die Zuwendungshöhe<br />

beträgt bis zu 50 % der<br />

nachgewiesenen zuwendungsfähigenKosten.<br />

a)Festbetragsfinanzierung<br />

nach Herleitung.<br />

b)Bis 300 €/ ha.<br />

Ausgleich von Nachteilen Ausgleichszulage A (außer<br />

Bodenschutzwald)<br />

Organisation größerer Einheiten Zuschüsse


68<br />

2.4 Zusammenfassung<br />

Kapitel 2: Entwicklung <strong>des</strong> ländlichen Raums<br />

- Die SWOT-Analyse <strong>des</strong> <strong>EPLR</strong> ist, wie schon in der Ex-ante-Bewertung dargelegt,<br />

situations- und realitätszutreffend.<br />

- Die Förderziele <strong>des</strong> <strong>EPLR</strong> sind zielführend und relevant an der SWOT-Analyse ausge-<br />

richtet und kohärent mit den agrarpolitischen Zielen <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong> und den EU-<br />

Zielvorgaben anzusehen.<br />

- In die Vorbereitung <strong>des</strong> Programms wurden breite gesellschaftliche Interessen einbe-<br />

zogen. Insgesamt waren 75 Organisationen hieran beteiligt.<br />

- Die weiterhin gegebenen Programme der Förderung <strong>des</strong> ländlichen Raumes in all<br />

seinen Dimensionen harmonieren mit dem <strong>EPLR</strong>. Zum Teil gibt es geringe Über-<br />

schneidungen.<br />

<strong>EPLR</strong>-BW-Zwischenbewertung <strong>2000</strong> - <strong>2003</strong> FIB - 10/03


Kapitel 3: Investitionen in landwirtschaftlichen Betrieben<br />

3 Kapitel I - Investitionen in landwirtschaftlichen Betrieben (<strong>EPLR</strong> I-1 und 2) .... 71<br />

3.1 Ausgestaltung der Maßnahme .......................................................................... 71<br />

3.1.1 Darstellung der Förderhistorie............................................................. 71<br />

3.1.2 Beschreibung der Prioritäten ............................................................... 74<br />

3.1.3 Ausprägung der Maßnahme und deren Einordnung in den<br />

Förderkontext....................................................................................... 76<br />

3.1.4 Programmanpassungen........................................................................ 80<br />

3.2 Methodischer Ansatz ........................................................................................ 82<br />

3.2.1 Skizzierung <strong>des</strong> Untersuchungs<strong>des</strong>igns............................................... 82<br />

3.2.2 Datenquellen und Auswertung ............................................................ 83<br />

3.2.3 Probleme und Grenzen <strong>des</strong> methodischen Ansatzes ........................... 85<br />

3.3 Finanzielle Ausgestaltung, Umsetzung und Begleitung................................... 87<br />

3.3.1 Finanzinputs......................................................................................... 87<br />

3.3.2 Umsetzung ........................................................................................... 88<br />

3.3.3 Begleitung der Maßnahme, Kontrolle und Finanzmanagement.......... 89<br />

3.3.4 Darstellung und Analyse <strong>des</strong> bisher erzielten Outputs........................ 91<br />

3.4 Ziel- und Wirkungsanalyse............................................................................... 96<br />

3.4.1 Zielanalyse........................................................................................... 96<br />

3.4.2 Verbesserung <strong>des</strong> Einkommens........................................................... 98<br />

3.4.3 Rationeller Einsatz von Produktionsmitteln ...................................... 102<br />

3.4.4 Neuausrichtung landwirtschaftlicher Tätigkeit.................................. 105<br />

3.4.5 Verbesserung der Qualität landwirtschaftlicher Erzeugnisse............ 109<br />

3.4.6 Diversifizierung landwirtschaftlicher Tätigkeiten zum Erhalt von<br />

Arbeitsplätzen.................................................................................... 111<br />

3.4.7 Einführung umweltfreundlicher landwirtschaftlicher<br />

Produktionsverfahren......................................................................... 114<br />

3.4.8 Verbesserung der Produktionsbedingungen bezüglich<br />

Arbeitsbedingungen und Tierschutz.................................................. 119<br />

3.4.9 Programmspezifische Indikatoren <strong>des</strong> <strong>EPLR</strong> .................................... 122<br />

3.5 Kapitel II - Investitionsförderung im Rahmen der Niederlassung von<br />

Junglandwirten................................................................................................ 122<br />

3.5.1 Darstellung der Förderhistorie........................................................... 122<br />

3.5.2 Beschreibung der Prioritäten ............................................................. 123<br />

3.5.3 Methodischer Ansatz ......................................................................... 124<br />

3.5.4 Finanzielle Ausgestaltung, Vollzugskontrolle und Umsetzung......... 124<br />

3.5.5 Darstellung und Analyse <strong>des</strong> bisher erzielten Outputs...................... 125<br />

<strong>EPLR</strong>-BW-Zwischenbewertung <strong>2000</strong> - <strong>2003</strong> FIB - 10/03<br />

69


70<br />

Kapitel 3: Investitionen in landwirtschaftlichen Betrieben<br />

3.5.6 Bewertungsfragen.............................................................................. 125<br />

3.5.6.1 Abdeckung der Kosten der Niederlassung ........................... 125<br />

3.5.6.2 Frühzeitige Übergabe von landwirtschaftlichen Betrieben .. 126<br />

3.5.6.3 Aufteilung auf beiderlei Geschlecht ..................................... 128<br />

3.5.6.4 Sicherung von Arbeitsplätzen............................................... 128<br />

3.6 Schlussfolgerungen und Empfehlungen ......................................................... 131<br />

3.6.1 Zusammenfassen<strong>des</strong> Kapitelergebnis................................................ 131<br />

3.6.2 Ausrichtung ....................................................................................... 137<br />

3.6.3 Umsetzung ......................................................................................... 137<br />

3.6.4 Schlussfolgerungen und Empfehlungen ............................................ 139<br />

<strong>EPLR</strong>-BW-Zwischenbewertung <strong>2000</strong> - <strong>2003</strong> FIB - 10/03


Kapitel 3: Investitionen in landwirtschaftlichen Betrieben<br />

3 Kapitel I - Investitionen in landwirtschaftlichen Betrieben<br />

(<strong>EPLR</strong> I-1 und 2)<br />

3.1 Ausgestaltung der Maßnahme<br />

3.1.1 Darstellung der Förderhistorie<br />

Die einzelbetriebliche Investitionsförderung hat im Rahmen der strukturorientierten agrarpolitischen<br />

Maßnahmen lange Tradition. Sie ist insbesondere in <strong>Baden</strong>-Württemberg mit einer im<br />

europäischen Vergleich betrieblich und räumlich kleinstrukturierten Ausrichtung der Landwirtschaft<br />

von außerordentlicher Bedeutung. Die gegebene Betriebsgrößenstruktur, sowohl in<br />

ha gemessen als auch in Bezug auf Tierbestände, weist noch einmal darauf hin (Tab. 3.1 und<br />

3.2), dass deutliche strukturelle Defizite gegeben sind. Auch im EU-Vergleich sind die Betriebsgruppen<br />

bis 30 ha anteilsmäßig ähnlich und über 100 ha sogar kleiner als in der EU insgesamt<br />

gegeben. Dieses gilt insbesondere für die Flächenanteile (vgl. Tab. 3.1).<br />

Tabelle 3.1: Landwirtschaftliche Betriebe nach Größenklassen in %<br />

<strong>Baden</strong>-Württemberg Deutschland EU<br />

Jahr 1993 1998 2001 1993 1998 2001 <strong>2000</strong><br />

Zahl der Betriebe 89,1 77,2 67,2 567,3 451,7 413,4 6500,0 2)<br />

insgesamt 1)<br />

davon mit % % % % % % %<br />

1 <strong>–</strong> 10 ha<br />

10 <strong>–</strong> 30 ha<br />

30 <strong>–</strong> 50 ha<br />

50 <strong>–</strong> 75 ha<br />

75 <strong>–</strong> 100 ha<br />

> = 100 ha<br />

55,3<br />

29,6<br />

9,4<br />

3,7<br />

1,2<br />

0,8<br />

52,6<br />

27,6<br />

10,5<br />

5,3<br />

2,1<br />

1,8<br />

51,6<br />

27,4<br />

10,7<br />

5,9<br />

2,3<br />

2,1<br />

45,9<br />

30,9<br />

12,3<br />

5,9<br />

2,3<br />

2,8<br />

44,5<br />

28,1<br />

12,5<br />

7,1<br />

3,3<br />

4,5<br />

40,5<br />

29,1<br />

13,0<br />

8,1<br />

3,8<br />

5,5<br />

1.000 ha LF 1.721 1.669 1.601 17.046 17.257 17.121 128.691<br />

davon in Betrieben<br />

1) mit<br />

% % % % % % %<br />

1 <strong>–</strong> 10 ha 14,3 11,1 10,0 6,7 5,4 4,6 10,5<br />

10 <strong>–</strong> 30 ha 34,5 26,8 25,7 19,8 15,6 14,3 15,6<br />

30 <strong>–</strong> 50 ha 23,2 21,7 21,3 16,4 14,5 13,6 12,4<br />

50 <strong>–</strong> 75 ha 14,4 17,2 17,6 12,5 13,0 13,3 13,1<br />

75 <strong>–</strong> 100 ha 6,4 9,8 10,1 6,8 8,4 8,8 6,9<br />

> = 100 ha 7,1 13,4 15,2 37,9 43,1 45,4 41,3<br />

1)<br />

Betriebe ab 1 ha LF in 1000<br />

2)<br />

vorläufig<br />

Quelle: Statistisches Bun<strong>des</strong>amt, Wiesbaden; Stat. Jahrbuch über Ernährung, Landwirtschaft und Forsten,<br />

EUROSTAT<br />

Die Agrarstruktur in <strong>Baden</strong>-Württemberg ist im überregionalen Vergleich somit betrieblich<br />

wie räumlich besonders kleinstrukturiert. Trotz der strukturellen Entwicklung in der Vergangenheit<br />

ist die Agrarstruktur <strong>Baden</strong>-<strong>Württembergs</strong> im bun<strong>des</strong>weiten Vergleich noch verhält-<br />

<strong>EPLR</strong>-BW-Zwischenbewertung <strong>2000</strong> - <strong>2003</strong> FIB - 10/03<br />

69,1<br />

16,3<br />

5,9<br />

4,0<br />

1,3<br />

3,2<br />

71


72<br />

Kapitel 3: Investitionen in landwirtschaftlichen Betrieben<br />

nismäßig ungünstig. Es wird daher, zumin<strong>des</strong>t unter Wettbewerbsaspekten weiterhin ein erhebliches<br />

Umstrukturierungspotenzial gesehen. Der notwendige Strukturwandel vollzieht sich<br />

aufgrund agrarpolitischer Unsicherheiten, z.B. im Hinblick auf Flächenpacht und Quotenkauf,<br />

und der schwierigen allgemeinen Arbeitsmarktsituation recht verhalten. Entwicklungsmöglichkeiten<br />

werden insbesondere in der Unterstützung <strong>des</strong> weiteren Wachstums und der Spezialisierung<br />

der landwirtschaftlichen Unternehmen gesehen. Es werden verstärkt kooperative<br />

Lösungen und die überbetriebliche Zusammenarbeit empfohlen, um organisatorische, soziale<br />

und wirtschaftliche Vorteile zu nutzen und den notwendigen Strukturwandel zu erleichtern<br />

und zu fördern (vgl. <strong>EPLR</strong>, S. 69).<br />

Tabelle 3.2: Strukturelle Situation in der Tierhaltung in <strong>Baden</strong>-Württemberg<br />

Bestandsgröße 1980 1990 1994 2001 1999 (in 1.000)<br />

Milchkuhhalter <strong>Baden</strong>-Württemberg D EU<br />

1-20<br />

63.781 33.172 21.684 9.876 68,4 377,9<br />

20-40<br />

7.720 8.659 7.762 5.475 50,8 202,7<br />

40-60<br />

915 1.508 1.915 2.139 19,4 95,7<br />

60 u. mehr<br />

106 211 417 1.031 13,8 73,1<br />

Insgesamt 72.522 43.550 31.778 18.521 152,6 749,4<br />

Milchkühe (in 1.000 Tiere) <strong>Baden</strong>-Württemberg<br />

1-20<br />

439,3 258,2 173,4 88,0 707,4 3.132,3<br />

20-40<br />

198,7 230,9 210,5 151,6 1.412,5 6.366,4<br />

40-60<br />

41,6 69,5 89,4 101,9 928,1 4.294,4<br />

60 und mehr 8,3 15,2 29,9<br />

76,7 1.717,1 7.354,7<br />

Insgesamt 687,9 573,7 503,3 418,2 4.765,1 21.147,8<br />

Mastschweinehalter (Betriebe) <strong>Baden</strong>-Württemberg<br />

Bestandsgröße 1) 1980 1990 1994 2001<br />

1-50<br />

84.339 44.902 32.674 13.457 72,7 561,2<br />

50-200<br />

3.088 2.441 2.175 1.903 15,6 43,8<br />

200-400<br />

621 773 783<br />

720 8,0 25,1<br />

400 u. mehr<br />

196 484 592<br />

917 7,2 35,6<br />

Insgesamt 88.244 48.600 36.224 16.997 103,6 665,7<br />

Mastschweine (in 1.000 Tiere) <strong>Baden</strong>-Württemberg<br />

1-50<br />

50-200<br />

200-400<br />

400 u. mehr<br />

618,6<br />

277,5<br />

174,6<br />

109,8<br />

309,1<br />

229,0<br />

226,5<br />

274,1<br />

233,0<br />

212,7<br />

228,7<br />

343,6<br />

121,8<br />

185,9<br />

207,6<br />

605,5<br />

7.56,6<br />

1.637,9<br />

2.270,8<br />

5.533,2<br />

2.419,2<br />

4.638,8<br />

7.035,2<br />

32.230,7<br />

Insgesamt 1.180,6 1.038,8 1.017,9 1.119,9 10.198,5 46.323,9<br />

1)<br />

Schweine mit 20 und mehr kg Lebendgewicht ohne Zuchtschweine mit 50 und mehr kg Lebendgewicht<br />

Quelle: Viehzählung, Statistisches Lan<strong>des</strong>amt, Stuttgart; EUROSTAT, Stat. Bun<strong>des</strong>amt<br />

Die einzelbetriebliche Investitionsförderung in der Landwirtschaft hat seit 1995, dem Jahr der<br />

Umstellung auf das Agrarinvestitionsförderungsprogramm (AFP), bis zum Jahr 2002 in<br />

<strong>Baden</strong>-Württemberg insgesamt 14.506 Unternehmen erreicht (s. Tab. 3.3). Die Anzahl der<br />

Förderfälle pro Jahr stieg von 932 Fällen in 1995 auf 1.472 in 1997, war 1998 mit 741 und<br />

<strong>EPLR</strong>-BW-Zwischenbewertung <strong>2000</strong> - <strong>2003</strong> FIB - 10/03


Kapitel 3: Investitionen in landwirtschaftlichen Betrieben<br />

1999 mit 847 Förderfällen aber deutlich rückläufig. Nicht enthalten sind dabei die nach dem<br />

Regionalprogramm <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong> geförderten Unternehmen, deren Fördermittel bis <strong>2000</strong> nicht<br />

in die EU-Erstattung nach der Abteilung "Ausrichtung" einbezogen werden konnten.<br />

In den Jahren <strong>2000</strong>-2002 wurden 9.318 Anträge bewilligt. Hierbei sind auch die nach dem<br />

Regionalprogramm <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong> geförderten Unternehmen enthalten, deren Fördermittel ab<br />

<strong>2000</strong> in die Kofinanzierung nach der Abteilung „Garantie“ einbezogen werden. Dies waren<br />

im Jahr <strong>2000</strong> 1.435 bewilligte Anträge mit einem förderfähigen Investitionsvolumen von<br />

24.684.000 € und im Jahr 2001 1.499 Anträge mit einem förderfähigen Investitionsvolumen<br />

von 30.545.000 €. Die Entwicklung der Anzahl der Förderfälle, die vor dem Jahr <strong>2000</strong> in die<br />

EU-Erstattung nach der Abteilung „Ausrichtung“ einbezogen werden konnten und die ab dem<br />

Jahr <strong>2000</strong> nach dem AFP geförderten Unternehmen ist relativ konstant geblieben. Auch das<br />

förderungsfähige Investitionsvolumen je Förderfall blieb im Zeitablauf nahezu konstant.<br />

Lediglich in den Jahren 1998 und 1999 war ein leichter Anstieg <strong>des</strong> förderungsfähigen Investitionsvolumens<br />

je Förderfall zu verzeichnen.<br />

In den Jahren <strong>2000</strong> bis 2002 verstärkte sich die Investitionstätigkeit der Landwirte gegenüber<br />

den Vorjahren, was sich auch in steigenden Förderzahlen und <strong>–</strong>volumina zeigt. Begründet ist<br />

diese Entwicklung u.a. in einem gewissen Nachholbedarf aus den vorangegangenen Jahren<br />

und in guten wirtschaftlichen Ergebnissen der Unternehmen infolge relativ hoher Milch- und<br />

Schweinepreise.<br />

Tabelle 3.3: EU-kofinanzierte-Förderfälle von 1995 bis 2002 (ab <strong>2000</strong> unter Einbezug <strong>des</strong> Regionalprogrammes)<br />

1995<br />

1996<br />

1997<br />

1998<br />

1999<br />

<strong>2000</strong> 2)<br />

2001 2)<br />

2002 2)<br />

Jahr<br />

Anzahl der<br />

Bewilligungen<br />

932<br />

1.162<br />

1.472<br />

741<br />

847<br />

2.331<br />

2.462<br />

4.525<br />

Förderungsfähiges<br />

Investitionsvolumen<br />

Ist-Ausgaben 1)<br />

Mio. € Mio. €<br />

63,88<br />

82,69<br />

95,61<br />

71,24<br />

75,25<br />

145,90<br />

165,19<br />

214,50<br />

1)<br />

IST-Ausgaben für das AFP einschließlich Altverpflichtungen aus den Vorjahren<br />

2)<br />

einschließlich der Förderung im Regionalprogramm<br />

Quelle: BMVEL-Statistiken zum GAK-Vollzug, Monitoringbericht <strong>2000</strong> - 2002<br />

2,80<br />

16,06<br />

17,60<br />

18,81<br />

25,08<br />

<strong>EPLR</strong>-BW-Zwischenbewertung <strong>2000</strong> - <strong>2003</strong> FIB - 10/03<br />

73


74<br />

Kapitel 3: Investitionen in landwirtschaftlichen Betrieben<br />

Die Verteilung der Investitionen nach Produktionsbereichen entspricht der dominierenden<br />

Stellung der Milchproduktion in <strong>Baden</strong>-Württemberg und der Schwerpunktsetzung <strong>des</strong> AFP<br />

im Milchviehbereich. Die Werte bezüglich der Höhe der förderfähigen Investitionen nach den<br />

verschiedenen Produktionsbereichen schwanken zwischen den einzelnen Jahren; während im<br />

Jahr 1995 rund 5 % der förderfähigen Investitionen auf den Bereich Schweinehaltung entfiel,<br />

lag dieser Anteil im Jahr 1996 bei 10,7 %. Im Bereich der Milchviehhaltung lag der Anteil der<br />

förderfähigen Investitionen in den Förderjahren 1995 bis 1999 zwischen 38,7 und 52,7 %.<br />

Relativ gering waren im Durchschnitt der Jahre die Investitionen im Bereich der Einkommenskombinationen.<br />

Folgerichtig und problemorientiert ist in den vorangegangenen Jahren, insbesondere im Rahmen<br />

der nationalen Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und <strong>des</strong> Küstenschutzes“,<br />

in deutlichem Umfange Investitionsförderung, auch mit dem Ziel den Strukturwandel<br />

zu stützen, durchgeführt worden. Im Zeitraum 1994 bis 1999 <strong>–</strong> also in einem 6-Jahres-<br />

Zeitraum <strong>–</strong> konnte somit fast jeder zehnte Betrieb in ein Investitionsförderprogramm einbezogen<br />

werden. Hierdurch sind deutliche Wirkungen, wie in den entsprechenden Evaluierungsberichten<br />

(vgl. KOGLIN <strong>2000</strong>, BURGATH 2001) nachgewiesen werden konnten, sowohl für strukturbegründete<br />

Einkommensverbesserungen als auch für Produktivitätsentwicklungen und<br />

Umweltschutz erreicht worden.<br />

In einem empirisch gestützten Beitrag stellt FORSTNER (1999) in einer Untersuchung zur<br />

Wirtschaftlichkeit der einzelbetrieblichen Investitionsförderung in <strong>Baden</strong>-Württemberg auf<br />

der Basis von Förderantrags-, Buchführungsdaten und Befragungsergebnissen fest, dass neben<br />

der Entwicklung <strong>des</strong> bereinigten Gewinns, bei dem eine eindeutig positive Wirkung der Förderung<br />

nicht nachgewiesen werden konnte, die strukturelle Weiterentwicklung ein zentrales<br />

Förderungsziel ist. Die untersuchten Betriebe wiesen ein deutlich höheres Flächenwachstum<br />

im Vergleich zu nichtgeförderten Betrieben auf. Auch innerhalb der analysierten Unternehmen<br />

wurde ein wesentlich günstigeres Betriebsergebnis der dynamisch wachsenden Betriebe<br />

im Vergleich zu nur in geringerem Umfang wachsenden Betrieben festgestellt.<br />

3.1.2 Beschreibung der Prioritäten<br />

Trotz der intensiven Förderung im Rahmen einzelbetrieblicher Investitionen in den vergangenen<br />

Jahren sind deutliche Eingriffsnotwendigkeiten weiterhin verblieben, die es im Rahmen<br />

<strong>des</strong> Programms (<strong>EPLR</strong>) zu verringern oder sogar zu beseitigen gilt.<br />

<strong>EPLR</strong>-BW-Zwischenbewertung <strong>2000</strong> - <strong>2003</strong> FIB - 10/03


Kapitel 3: Investitionen in landwirtschaftlichen Betrieben<br />

Die Zielsetzung der Einzelmaßnahmen „Investitionen in landwirtschaftlichen Betrieben“ und<br />

„Niederlassungsbeihilfen für Junglandwirte“ im Rahmen <strong>des</strong> Förderschwerpunktes I „Strukturverbesserung“<br />

hat fünf Dimensionen:<br />

- Strukturelle Weiterentwicklung der Betriebe.<br />

- Steigerung der Leistungsfähigkeit und der Wettbewerbsfähigkeit der Betriebe durch<br />

Rationalisierung und Kostensenkung.<br />

- Verbesserung und Stabilisierung der landwirtschaftlichen Einkommen, insbesondere<br />

auch in den benachteiligten Gebieten.<br />

- Berücksichtigung der gesellschaftlichen Anforderungen an den Umwelt- und Tierschutz.<br />

- Erleichterung der erstmaligen Niederlassung von Junglandwirten.<br />

Das Agrarinvestitionsförderprogramm forciert die Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit und<br />

die Verbesserung der Einkommens-, Produktions- und Arbeitsbedingungen. Es setzt aber<br />

auch deutliche Priorität zugunsten der Nachhaltigkeit bezüglich der natürlichen Ressourcen<br />

und <strong>des</strong> Tierschutzes.<br />

Bei den Richtlinien <strong>des</strong> Jahres 2002 für das AFP wird zusätzlich eine Akzentverschiebung in<br />

Richtung einer „wettbewerbsfähigen, nachhaltigen, umweltschonenden, tiergerechten und<br />

multifunktionalen Landwirtschaft“ vorgenommen, wobei „die Interessen der Verbraucher, die<br />

Entwicklung <strong>des</strong> ländlichen Raumes sowie die Erhaltung der biologischen Vielfalt“ zu berücksichtigen<br />

1 sind. Insbesondere dem ökologischen Landbau und der Diversifizierung landwirtschaftlicher<br />

Unternehmen wird eine zusätzliche Priorität eingeräumt.<br />

Strukturelle und mengenmäßige Produktionsdefizite, wie sie insbesondere in der Mastschweineerzeugung<br />

bestehen, sollen durch eine gezielte Unterstützung von Veredelungsbetrieben<br />

ausgeglichen werden. In landwirtschaftlichen Kernbereichen, wie der Milchproduktion, sollen<br />

im besonderen durch Weiterentwicklung von Boxenlaufställen zu kostengünstigen Außenklimaställen,<br />

auch in Verbindung mit Laufhöfen, die Kosten gesenkt und auf diese Weise die<br />

Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen erhalten und verbessert werden (<strong>EPLR</strong>, S. 70).<br />

Im Regionalprogramm ist die Stabilisierung der Strukturen und damit die Sicherung einer<br />

stabilen Gesellschaft neben einer Ausprägung der Förderung <strong>des</strong> Umwelt- und Tierschutzes,<br />

auch durch die Förderung entsprechender Produktionsverfahren, noch deutlicher im Vordergrund<br />

der Ziele zu sehen.<br />

1 Richtlinie 2002 <strong>des</strong> MLR für das Agrarinvestitionsförderungsprogramm (AFP) vom 04.04.2002.<br />

<strong>EPLR</strong>-BW-Zwischenbewertung <strong>2000</strong> - <strong>2003</strong> FIB - 10/03<br />

75


76<br />

Kapitel 3: Investitionen in landwirtschaftlichen Betrieben<br />

Beide Programme in Kombination mit dem Programm zur Niederlassungsbeihilfe ergänzen<br />

sich in deutlichen Teilbereichen und sind zielkomplementär.<br />

Zusammengefasst ist die Zielstruktur in Übersicht 3.1 dargestellt.<br />

Übersicht 3.1: Zielanalyse (Zielstruktur)<br />

Oberziele Unterziele Einzelmaßnahmen<br />

• Strukturverbesserung zur Steigerung<br />

der Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit<br />

• Umweltverbesserung zur CO2-<br />

Minderung, zum Schutz <strong>des</strong><br />

Wassers, zum Tierschutz<br />

• Verbesserung alternativer Einkommensmöglichkeiten<br />

• Verbesserung der Arbeitsbedingungen<br />

in spezifischen Regionen<br />

• Erleichterung der Hofübergabe,<br />

um eine leistungsfähige Betriebsorganisation<br />

zu erreichen<br />

Förderung von Betrieben über der<br />

Wachstumsschwelle<br />

Förderung größerer Tierbestände<br />

Förderung der Energieeinsparung<br />

Förderung der Emissionsverminderung<br />

Förderung der Investitionen zur<br />

Direktvermarktung und Gästebeherbergung<br />

Förderung der Mechanisierung<br />

Ausbildungsniveau verbessern<br />

Verjüngung der Betriebsleiter<br />

Baumaßnahmen und Anlageinvestitionen<br />

insbes. in der Tierhaltung,<br />

auch zum Ausgleich in der Schwei-<br />

nehaltung<br />

Baumaßnahmen und Anlageinvestitionen<br />

zur Energieeinsparung,<br />

zum Grundwasserschutz,<br />

zum Tierschutz<br />

Baumaßnahmen und Anlageinvestitionen<br />

zur Direktvermarktung,<br />

zur Gästebeherbergung,<br />

zur Umnutzung,<br />

zur Dienstleistungserstellung<br />

Anschaffung von Spezialmaschinen<br />

der Landschaftspflege<br />

Niederlassungsprämie<br />

3.1.3 Ausprägung der Maßnahme und deren Einordnung in den Förderkontext<br />

Bezüglich <strong>des</strong> Förderungskontextes besteht eine Zielverknüpfung der Ziele der allgemeinen<br />

Agrarpolitik <strong>Baden</strong>-<strong>Württembergs</strong> mit den Maßnahmenzielen (vgl. Anlage. A 2.1). Den fünf<br />

Oberzielen sind die Maßnahmenziele zuzuordnen. Hieraus abgeleitet ergibt sich für das Gesamtprogramm,<br />

dass enge Beziehungen der Investitionsförderung zu den Maßnahmen der<br />

Flurbereinigung, der Verbesserung der Verarbeitung und Vermarktung sowie zu Maßnahmen<br />

im allgemeinen strukturellen Bereich zu sehen sind, und dass auch Verknüpfungen mit den<br />

Maßnahmen der Ausgleichszulage und den agrarumweltpolitischen Programmbereichen bestehen.<br />

Die Diversifizierung ist auch in den Zusammenhang mit den Maßnahmen im Entwicklungsprogramm<br />

Ländlicher Raum und der Förderung Innovativer Maßnahmen für Frauen im<br />

Ländlichen Raum einzuordnen.<br />

Zusammenfassend kann die Investitionsförderung in den drei Schwerpunkten Agrarinvestitionsförderprogramm,<br />

Regionalprogramm und Junglandwirte-Förderung einerseits den allgemeinen<br />

Zielen der Agrarpolitik <strong>Baden</strong>-<strong>Württembergs</strong> untergeordnet werden und andererseits<br />

im Gesamtförderkontext <strong>des</strong> Programms als wichtiger Mosaikstein bestimmt werden.<br />

<strong>EPLR</strong>-BW-Zwischenbewertung <strong>2000</strong> - <strong>2003</strong> FIB - 10/03


o AFP<br />

• Ziel:<br />

Kapitel 3: Investitionen in landwirtschaftlichen Betrieben<br />

Zur Unterstützung einer wettbewerbsfähigen, nachhaltigen, umweltschonenden, tiergerechten<br />

und multifunktionalen Landwirtschaft können somit investive Maßnahmen in landwirtschaftlichen<br />

Unternehmen gefördert werden, die insbesondere zur Stabilisierung und Verbesserung<br />

der landwirtschaftlichen Einkommen sowie zur Verbesserung der Lebens-, Arbeits- und Produktionsbedingungen<br />

beitragen.<br />

Die Interessen der Verbraucher, die Entwicklung <strong>des</strong> ländlichen Raumes sowie die Erhaltung<br />

der biologischen Vielfalt sind zu berücksichtigen.<br />

• Einzelmaßnahmen:<br />

Zuwendungsfähig sind Investitionen, die durch Schaffung der baulichen und technischen<br />

Voraussetzungen einem oder mehreren der folgenden Ziele dienen:<br />

Verbesserung der betrieblichen Produktionsbedingungen<br />

- Verbesserungen der Produktion- und Arbeitsbedingungen<br />

- Rationalisierung und Senkung der Produktionskosten<br />

Erfüllung besonderer Anforderungen an die Landwirtschaft<br />

- Umweltschutz<br />

Erhaltung und Verbesserung der natürlichen Umweltbedingungen, insbesondere Energieeinsparung<br />

und Emissionsminderung<br />

- Ökologischer Landbau, besonders umweltgerechte Produktionsverfahren<br />

-<br />

verstärkte Umstellung und Ausrichtung der landwirtschaftlichen Produktion auf die<br />

Anforderungen und Prinzipien besonders umweltschonender Produktionsverfahren,<br />

wie z.B. den ökologischen Landbau,<br />

Tiergerechtere Haltung:<br />

Verbesserung <strong>des</strong> Tierschutzes und der Tierhygiene,<br />

- Verbraucherschutz:<br />

Förderung qualitätsschonender und gesundheitsfördernder Verarbeitungsmaßnahmen<br />

bei landwirtschaftlichen Erzeugnissen<br />

Diversifizierung landwirtschaftlicher Einkommensquellen<br />

- Direktvermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse,<br />

- Urlaub auf dem Bauernhof sowie<br />

- Diversifizierung im Bereich der landwirtschaftlichen und landwirtschaftsnahen Tätigkeiten<br />

oder Dienstleistungen<br />

Energieeinsparung<br />

- Wärme- und Kältedämmungsmaßnahmen,<br />

- Wärmerückgewinnungsanlagen,<br />

<strong>EPLR</strong>-BW-Zwischenbewertung <strong>2000</strong> - <strong>2003</strong> FIB - 10/03<br />

77


78<br />

Kapitel 3: Investitionen in landwirtschaftlichen Betrieben<br />

- Wärmepumpen,<br />

- Solaranlagen,<br />

- Biomasseanlagen und<br />

- die Umstellung der Heizanlagen auf umweltverträglichere Energieträger<br />

Urlaub auf dem Bauernhof<br />

- Investitionen im Bereich „Urlaub auf dem Bauernhof“ können bis zur Gesamtkapazität<br />

von 25 Gästebetten gefördert werden.<br />

Die EU beteiligt sich an der Finanzierung <strong>des</strong> AFP ab dem Jahr <strong>2000</strong> mit Mitteln aus dem<br />

EAGFL, Abteilung Garantie (bis <strong>2000</strong>: Abteilung Ausrichtung). Der Kofinanzierungssatz<br />

beträgt bis zu 50 %. Hiermit verbunden ist eine wesentlich stringentere Abwicklung <strong>des</strong> Antrags-,<br />

Bewilligungs-, Auszahlungs- und Kontrollverfahrens. Als Folge können beispielsweise<br />

die bisher über die Hausbanken ausgezahlten Zinsverbilligungen nicht mehr auf diesem Weg<br />

aufrechterhalten werden. Die Fördermittel können erst ausgezahlt werden, nachdem das Vorhaben<br />

abgerechnet, der Verwendungsnachweis geprüft und die ordnungsgemäße Verwendung<br />

festgestellt worden ist.<br />

o Regionalprogramm<br />

• Ziel:<br />

Es bedarf einer stärkeren Förderung der ersten Niederlassung junger Landwirte sowie einer<br />

Ergänzung und Sanierung der Gebäude- und Inventarausstattung und anderer Zweckdienlicher<br />

Maßnahmen, um die verbleibenden Einkommenschancen zu nutzen.<br />

• Einzelmaßnahmen <strong>des</strong> Regionalprogramms:<br />

Investitionen, die der Verminderung von Emissionen der Landwirtschaft dienen, Kauf von<br />

Motormähern, Motorsensen und Motorheumaschinen in Berggebieten und Steillagen der benachteiligten<br />

Gebiete.<br />

In benachteiligten Gebieten die<br />

- Errichtung und der Ausbau von Weiden auf Flächen, die offen zu halten sind und<br />

anderweitig nicht mehr genutzt werden können, insbesondere Einzäunung, Viehtränken,<br />

Weideunterstände.<br />

In allen Gebieten<br />

- Investitionsförderung für Schaf- und Ziegenställe von Gemeinden, Vereinen u.a.,<br />

sowie von landwirtschaftlichen Unternehmen<br />

- Gemeinschaftsmaschinenschuppen<br />

Nachträgliche Erschließung<br />

Zusatzfinanzierung zum AFP für umfassende bauliche Maßnahmen<br />

<strong>EPLR</strong>-BW-Zwischenbewertung <strong>2000</strong> - <strong>2003</strong> FIB - 10/03


Kapitel 3: Investitionen in landwirtschaftlichen Betrieben<br />

Landschaftsbezogenes Bauen<br />

Bewässerung<br />

Bauliche Anlagen und technische Einrichtungen zur Produktion und <strong>–</strong> auf Fischereibooten <strong>–</strong><br />

zum Fang von Fischen.<br />

Diversifizierung:<br />

Investitionen in hauswirtschaftliche Dienstleistungen,<br />

Modellvorhaben<br />

Die einzelbetriebliche Investitionsförderung besitzt in <strong>Baden</strong>-Württemberg einen hohen Stellenwert.<br />

Es werden aber Einschränkungen der Förderung gegenüber dem im Rahmenplan<br />

formulierten Fördergrundsatz AFP gemacht (siehe Tabelle 3.3 im Anhang). So sind vorhandene<br />

Mittel und Vermögenswerte vorrangig einzusetzen, bei der Niederlassungsprämie gilt als<br />

Zuwendungsvoraussetzung die Einhaltung der Prosperitätsgrenze. Die Zinsverbilligungen<br />

sind nach Darlehens- und Zinsverbilligungslaufzeit von 3 bis 5 % gestaffelt. Ein Betreuungszuschuss<br />

wurde in <strong>2000</strong> und 2001 ab 300.000 DM/150.000 € förderfähigem Investitionsvolumen<br />

gewährt, in 2002 war ein Zuschuss bereits ab 50.000 € möglich; der Betreuungszuschuss<br />

wird nach Höhe <strong>des</strong> förderfähigen Investitionsvolumens ebenfalls gestaffelt bewilligt.<br />

Die Förderung wird bei Einkommenskombinationen auf umfangreichere Investitionen<br />

konzentriert, indem das förderfähige Investitionsvolumen eine Min<strong>des</strong>thöhe von<br />

50.000 DM/25.000 € erreichen muss, ansonsten ist eine Förderung im Rahmen <strong>des</strong> AFP nicht<br />

möglich. Ab 2002 wurden kleine Investitionen einbezogen. In der Lan<strong>des</strong>förderrichtlinie 2002<br />

wurde im Bereich Urlaub auf dem Bauernhof die Förderung auf Investitionen bis zu 1.500 €<br />

je m² Wohnfläche begrenzt. Baukostenzuschüsse werden nur bei weiträumiger Landschaftspflege,<br />

besonders tierartgerechtem Bauen, Modellvorhaben oder bei der Erstellung von Gülleoder<br />

Festmistlagern gewährt. Außerdem ist die Bewilligung von Darlehen nach der Richtlinie<br />

2002 unter 20.000 DM/10.000 € ausgeschlossen. Förderfähige Investitionen in der Schweinehaltung<br />

sowie im Bereich Kooperationen werden vorrangig bewilligt. Eine Refinanzierung<br />

zinsverbilligter Darlehen kann nur über die Landwirtschaftliche Rentenbank (LRB) oder die<br />

Lan<strong>des</strong>kreditbank (L-Bank) <strong>Baden</strong>-Württemberg erfolgen.<br />

Zur Vermeidung von „Luxusinvestitionen“ wird bei Neubauvorhaben das förderungsfähige<br />

Investitionsvolumen je Kuhplatz auf 4.000 €, je Platz für Jungvieh auf 1.500 € und in der<br />

Schweinehaltung auf 300 € je Mastplatz begrenzt.<br />

Die Junglandwirteförderung wurde zugunsten einer Niederlassungsprämie für den Fall einer<br />

erstmaligen Niederlassung als Betriebsinhaber verändert. Diese Änderung hat jedoch in der<br />

<strong>EPLR</strong>-BW-Zwischenbewertung <strong>2000</strong> - <strong>2003</strong> FIB - 10/03<br />

79


80<br />

Kapitel 3: Investitionen in landwirtschaftlichen Betrieben<br />

Praxis kaum Auswirkungen, da neben echten Existenzgründungen auch Hofübernahmen als<br />

„erstmalige Niederlassung“ gelten. Erhöht wurden im Vergleich zur VO (EG) Nr. 950/1997<br />

die kofinanzierbaren Förderobergrenzen: Die Förderung ist weiterhin möglich durch die Gewährung<br />

einer Niederlassungsprämie und einer Zinsvergünstigung auf Kapitalmarktdarlehen.<br />

In der Förderrichtlinie 2002 zum AFP können Junglandwirte in <strong>Baden</strong>-Württemberg als Erleichterung<br />

der erstmaligen Niederlassung je Unternehmen und Zuwendungsempfänger einmalig<br />

einen Zuschuss von bis zu 10.000 € als Niederlassungsprämie erhalten; die Förderung<br />

wurde an eine umfangreiche bauliche Investition geknüpft, mit einem förderfähigen Investitionsvolumen<br />

von min<strong>des</strong>tens 50.000 € geknüpft. Darüber hinaus ist eine Aufstockung aus<br />

Lan<strong>des</strong>mitteln um weitere 5.000 € auf insgesamt 15.000 € möglich.<br />

In beiden Programmen, dem Agrarinvestitionsförderprogramm und dem Regionalprogramm,<br />

sind die Mehrzahl der Maßnahmen durch Förderung von Investitionen besonders auch auf den<br />

Schutz der Umwelt ausgerichtet. Abb. A 2.1 (Anhang) zeigt, dass von den vorgesehenen<br />

Maßnahmen beider Programme drei auf eine Diversifizierung der Einkommensmöglichkeiten<br />

in den landwirtschaftlichen Betrieben ausgerichtet, vier vornehmlich auf den Schutz der Umwelt<br />

orientiert sind, und drei in Kombination mit einer Produktivitätssteigerung auch einen<br />

Umweltschutz vorsehen, während lediglich die Baumaßnahmen im Wirtschaftsbereich<br />

schwerpunktmäßig Produktivitätswirkungen auslösen sollen. Im Vergleich mit den Zielen ist<br />

insbesondere die Förderung der Niederlassung von Junglandwirten der strukturellen Zielausrichtung<br />

zuzuordnen. Die Diversifikation führt zur Stabilisierung und Steigerung der landwirtschaftlichen<br />

Einkommen. Die Verbesserung der Produktions- und Arbeitsbedingungen<br />

wird vornehmlich durch den Kauf von Spezialmaschinen und durch Baumaßnahmen gefördert.<br />

Als übergeordnete Ziele sind die Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit und die Erhaltung<br />

einer ausreichenden Zahl von Betrieben zu sehen, denen nicht spezifische Maßnahmen zugeordnet<br />

werden können.<br />

3.1.4 Programmanpassungen<br />

In Übersicht 2.4 sind die beantragten Programmänderungen für die Förderung von Investitionen<br />

in landwirtschaftlichen Betrieben aufgelistet. Sie werden als ziel- und situationsgerecht<br />

eingeordnet. Dieses gilt insbesondere für die Erhöhung <strong>des</strong> EU-Kofinanzierunganteils als<br />

auch für die verstärkte Förderung von Biogasanlagen.<br />

Biogasanlagen verwerten biogene Stoffe, die als organische Düngemittel im landwirtschaftlichen<br />

Betrieb eingesetzt werden, als Reststoffe (Mulch) auf der Fläche verbleiben oder ander-<br />

<strong>EPLR</strong>-BW-Zwischenbewertung <strong>2000</strong> - <strong>2003</strong> FIB - 10/03


Kapitel 3: Investitionen in landwirtschaftlichen Betrieben<br />

weitig „entsorgt“ werden müssten, zusätzlich zur Energiegewinnung. Die „ausgegaste“ Biomasse<br />

verbleibt im Nährstoffkreislauf <strong>des</strong> landwirtschaftlichen Betriebes.<br />

Insgesamt belief sich der Beitrag der Biomasse an der Stromerzeugung <strong>Baden</strong>-<strong>Württembergs</strong><br />

auf 319 Mio. kWh (2001). Damit wurde im Vergleich zur Wind- und Solarenergie zwar doppelt<br />

soviel erzeugt. Der Anteil der Biomasse an der erzeugten Energie aus erneuerbaren Rohstoffen<br />

insgesamt lag damit aber nur bei 5 %; wobei diese nur 10 % der Gesamtenergieerzeugung<br />

umfasst.<br />

Die Biogasgewinnung im landwirtschaftlichen Stoffkreislauf bietet Chancen zur:<br />

• Absenkung <strong>des</strong> CO2-Ausstoßes in die Atmosphäre,<br />

• Schonung der endlichen Ressourcen (fossile Energiereserven),<br />

• Verbesserung der Qualität der organischen Düngemittel durch Senkung der Geruchsbelästigung<br />

und bessere Nährstoffverfügbarkeit,<br />

• Diversifizierung der landwirtschaftlichen Unternehmen und Erzielung zusätzlicher Einkünfte<br />

für Familien,<br />

• Stärkung <strong>des</strong> ländlichen Raumes.<br />

Auch die Sicherung der Rindermast ist zentrales Anliegen unter Beachtung, dass <strong>Baden</strong>-<br />

Württemberg einen überdurchschnittlich hohen Grünlandanteil hat. Ein beträchtlicher Teil<br />

davon liegt in benachteiligten Gebieten. Dieses Grünland kann nur über eine standortbezogene<br />

Tierhaltung sinnvoll genutzt und im Sinne einer gepflegten Kulturlandschaft offen gehalten<br />

werden. In diesen Regionen wurde durch extensive Bewirtschaftung eine Kulturlandschaft<br />

geschaffen, die große gesellschaftliche und wirtschaftliche Bedeutung für Erholung und Tourismus<br />

hat. Hier trägt die Rinderhaltung zur Offenhaltung bei. Die gezielte Förderung der<br />

Umstrukturierung der Tierbestände in einem rapide schrumpfenden Bereich soll bewirken,<br />

dass die Pflege der kritischen Grünlandflächen durch Bewirtschaftung in angemessenem Umfang<br />

fortgesetzt wird.<br />

Durch Förderung von besonders tiergerechten Haltungssystemen wird gleichzeitig auch ein<br />

Beitrag zur tiergerechten Haltung von Rindern geleistet. Die mit der Förderung verbundenen<br />

Vorgaben zur Güllelagerung und <strong>–</strong>ausbringung bewirken gleichzeitig eine Verbesserung der<br />

Umwelt.<br />

Die Förderung der Legehennenhaltung ist jedoch nur aus Aspekten der Forcierung <strong>des</strong> Tierschutzes<br />

einordenbar. Deutschland hat durch den gegenüber der EU-Richtlinie vorgezogenen<br />

Zeitpunkt <strong>des</strong> Ausstiegs aus der Käfighaltung eine verkürzte Übergangsfrist (31.12.2006) für<br />

die Umstellung auf Boden- und Freilandhaltung. Durch die im Vergleich zu anderen Bun<strong>des</strong>ländern<br />

geringe Anzahl von größeren Betrieben (nur 185 Betriebe mit über 3.000 Legehennen)<br />

sind auch Umstellungsinvestitionen in der Regel mit Bestandsaufstockungen verbunden.<br />

<strong>EPLR</strong>-BW-Zwischenbewertung <strong>2000</strong> - <strong>2003</strong> FIB - 10/03<br />

81


82<br />

Kapitel 3: Investitionen in landwirtschaftlichen Betrieben<br />

Aufgrund der großen Zahl abstockender oder aufgebender Betriebe ist jedoch auch bei einer<br />

Förderung nicht mit einem Anstieg der Zahl der Legehennen zu rechnen. Durch die Beschränkung<br />

der Förderung auf Bodenhaltung und Haltungen im Auslauf wird gleichzeitig ein<br />

wichtiger Beitrag zur Verbesserung der Haltungsbedingungen und <strong>des</strong> Tierschutzes erreicht.<br />

Zusammenfassend sind die bisher beantragten und genehmigten Änderungen als relevant und<br />

zielführend zu bewerten.<br />

3.2 Methodischer Ansatz<br />

3.2.1 Skizzierung <strong>des</strong> Untersuchungs<strong>des</strong>igns<br />

Im Rahmen der Vollzugskontrolle werden zunächst aus den Bewilligungen heraus die Finanzinputgrößen<br />

erarbeitet und nach entsprechender Typologie geordnet. Dabei wird nach Betriebsgröße<br />

und Erwerbsform unterschieden. Weiterhin wird eine regionale Unterscheidung<br />

nach benachteiligten Gebieten und Ziel 2-Gebieten vorgenommen. Darüber hinaus sollen die<br />

Art der Produktion und die Art der Investition Unterscheidungskriterien sein. Selbstverständlich<br />

wird auch zwischen den sogenannten „kleinen“ und „großen“ Investitionen unterschieden,<br />

um einen Grundüberblick über den Inputbereich zu bekommen. Diese Daten werden aus<br />

den Bewilligungsunterlagen abgeleitet und in Outputdaten überführt. Hierbei werden die EU-<br />

Typologien aufgegriffen und interpretiert.<br />

In einem zweiten Schritt werden die einzelnen Indikatoren, wie sie in den Fragen der Bewertung<br />

von der EU und im Rahmen <strong>des</strong> <strong>EPLR</strong> selbst vorgegeben sind, ermittelt. Dabei wird zunächst<br />

aus den verfügbaren Betriebsverbesserungsplänen (BVP) ein Vergleich zwischen den<br />

Situationen jeweils zu Förderbeginn und am Förderziel vorgenommen. Es wurde darüber hinaus<br />

eine Befragung in 1.400 Betrieben vorgenommen, um eine weitere, mit der Praxis verknüpfte<br />

Aussagensicherung zu gewinnen. Letztlich wurden die Ergebnisse der Zentralevaluierer<br />

aufgenommen. Durch Expertengespräche und durch eine umfassende Befragung im Frühjahr<br />

<strong>2003</strong> in 35 Ämtern wurden die Sekundärdaten in ihrer Aussagefähigkeit abgestützt.<br />

Eine effiziente Zusammenarbeit ist mit den Zentralevaluierern gegeben, deren Aufgabe es ist,<br />

die Investitionsförderung <strong>des</strong> AFP und die Niederlassungsbeihilfe für alle Bun<strong>des</strong>länder zentral<br />

im nationalen Rahmen zu bewerten. Sowohl bei der Diskussion der EU-Interventionslogik<br />

als auch im Rahmen der Datenbeschaffung und der Datenanalyse ist enge Zusammenarbeit<br />

erfolgt. Ergebnisse der Zentralevaluierer, soweit einpassbar, sind in diesen Bericht übernommen<br />

worden.<br />

<strong>EPLR</strong>-BW-Zwischenbewertung <strong>2000</strong> - <strong>2003</strong> FIB - 10/03


3.2.2 Datenquellen und Auswertung<br />

Kapitel 3: Investitionen in landwirtschaftlichen Betrieben<br />

a) Antragsunterlagen zur Investitionsförderung und Niederlassungsbeihilfe<br />

Eine zentrale Datengrundlage liefern die Antragsunterlagen der geförderten Unternehmen.<br />

Sowohl in der VO (EG) Nr. 1257/1999 als auch im GAK-Fördergrundsatz und in den Lan<strong>des</strong>förderrichtlinien<br />

sind Min<strong>des</strong>tvorgaben hierzu enthalten. Die Lan<strong>des</strong>richtlinien <strong>2000</strong> zum<br />

AFP schreiben vor: „Bei der „Kombinierten Investitionsförderung“ hat der Zuwendungsempfänger<br />

einen Nachweis in Form eines Investitionskonzeptes über die Wirtschaftlichkeit <strong>des</strong><br />

Unternehmens und der durchzuführenden Maßnahmen zu erbringen; hierbei ist die Ausgangssituation<br />

<strong>des</strong> Unternehmens insbesondere aufgrund der Vorwegbuchführung und der Eigenkapitalbildung<br />

<strong>des</strong> Unternehmens zu analysieren und eine einfache Abschätzung über die<br />

Veränderung der Wirtschaftlichkeit aufgrund der durchzuführenden Maßnahme abzugeben.“<br />

Diese Daten enthalten eine umfangreiche Darstellung der Ausgangssituation (Produktionskapazität,<br />

Produktivität, Erfolgsrechnung), das Investitionsziel, die geplanten Investitionen und<br />

deren Finanzierung mit expliziter Wiedergabe der Förderung sowie die Darstellung der Plan-<br />

Situation nach der Durchführung der Investition (Produktionskapazität, Produktivität, Erfolgsrechnung<br />

und Kapitaldienst). Diese Daten sind Grundlage für Vergleichsbetrachtungen verschiedener<br />

Art, wie z.B. einen Vorher-Nachher-Vergleich oder einen Mit-Ohne-Vergleich.<br />

Von den im Rahmen der „Kombinierten Investitionsförderung“ insgesamt geförderten Unternehmen<br />

in den Jahren <strong>2000</strong> bis 2002 lagen für die Auswertung 3.000 Fälle vor. Im Rahmen<br />

<strong>des</strong> AFP wurden in <strong>2000</strong> bis 2002 714 Fälle als sogenannte „Kleine Maßnahmen“ gefördert.<br />

Diese Daten wurden im Umfang vollständig bereitgestellt, sind jedoch bei der sich anschließenden<br />

Auswertung kaum berücksichtigt worden, da sie bezüglich der Kommissionsfragen<br />

der EU nur wenige auswertungsrelevante Größen enthielten.<br />

b) Monitoringdaten und Lageberichte <strong>des</strong> MLR-LEL (vgl. Kap. 1.4)<br />

c) GAK-Vollzugsdaten<br />

Die Länder sind verpflichtet, dem Bund jährlich Angaben zur Durchführung <strong>des</strong> AFP im<br />

Rahmen der GAK zu melden. Die Meldungen beruhen auf den Bewilligungs- und Auszahlungsdaten,<br />

wobei die Auszahlungsdaten bis 1999 auch die Altverpflichtungen früherer Bewilligungen<br />

enthielten. Seit <strong>2000</strong> ist eine Differenzierung zwischen Zahlungen für Neubewilligungen<br />

und Altverpflichtungen möglich.<br />

<strong>EPLR</strong>-BW-Zwischenbewertung <strong>2000</strong> - <strong>2003</strong> FIB - 10/03<br />

83


84<br />

d) Workshop<br />

Kapitel 3: Investitionen in landwirtschaftlichen Betrieben<br />

Erkenntnisse aus den Diskussionen eines Workshops, an dem teilgenommen wurde.<br />

Der Workshop wurde auf Anregung der Zentralevaluierer mit 15 Teilnehmern durchgeführt.<br />

Die Teilnehmer repräsentieren folgende Bereiche: Ministerialverwaltung (Fachreferat Agrarfinanzierung),<br />

Regierungspräsidien, Ämter für Landwirtschaft, Lan<strong>des</strong>anstalt für Entwicklung<br />

der Landwirtschaft und der ländlichen Räume (LEL), Programmkoordination, Fördermittelempfänger<br />

und Wissenschaft. Der Workshop war von der FAL organisiert. Der Evaluierer hat<br />

teilgenommen. Ergebnisse, wie von der FAL (Zwischenevaluierung <strong>2003</strong>) dokumentiert,<br />

werden übernommen.<br />

e) Befragung von Landwirten (vgl. Kap. 1.4)<br />

Im Vergleich zur Gesamtheit der landwirtschaftlichen Betriebe in <strong>Baden</strong>-Württemberg waren<br />

die in die Investitionsförderung eingebundenen Betriebe mit einem Anteil von 40 % (244 Fälle)<br />

bewusst in der Befragung überrepräsentiert. Auf einige Strukturkriterien bezogen zeigt<br />

sich, dass beide Gruppen als vergleichbar gelten können (vgl. Tabelle 3.4).<br />

Tabelle 3.4: Indikatorvergleich: Befragungsergebnisse zu BVP-Ergebnissen<br />

Geförderte<br />

Betriebe<br />

Befragung BVP-Betriebe<br />

alle Betriebe<br />

ohne<br />

Gartenbau<br />

alle, mit<br />

Gartenbau<br />

Ø Betriebsgröße insgesamt (ha)<br />

60,8 48,4 75,7 69,9<br />

Ø Betriebsgröße HE (ha)<br />

62,2 61,0 76,0 70,2<br />

Ø Betriebsgröße NE (ha)<br />

28,4<br />

7,0 40,2 40,2<br />

Erwerbsform HE %<br />

84,0 66,6 99,0 99,1<br />

Erwerbsform NE %<br />

16,0 33,4<br />

1,0 0,9<br />

Ø Milchkuhbestand (Stück) 51,3 42,4 42,9 -<br />

Betriebsgröße bis 30 ha (%)<br />

21,0 37,5<br />

8,9 16,1<br />

Betriebsgröße bis 30 bis 100 ha (%)<br />

66,5 54,0 70,4 65,1<br />

Betriebsgröße über 100 ha (%)<br />

12,4<br />

8,5 20,7 18,8<br />

Betriebe im benachteiligten Gebiet (%)<br />

Quelle: Eigene Ermittlung<br />

66,1 56,8 49,4 -<br />

f) Fachgespräche<br />

Im Evaluierungszeitraum wurden mehrmals ausführliche Fachgespräche zur Informationsgewinnung<br />

mit Mitarbeitern <strong>des</strong> Ministeriums für Ernährung und Ländlichen Raum (MLR), der<br />

Lan<strong>des</strong>anstalt für Entwicklung der Landwirtschaft und der ländlichen Räume (LEL), dem<br />

Statistischen Lan<strong>des</strong>amt und mit Fachberatern geführt.<br />

<strong>EPLR</strong>-BW-Zwischenbewertung <strong>2000</strong> - <strong>2003</strong> FIB - 10/03


g) Beraterbefragung<br />

Kapitel 3: Investitionen in landwirtschaftlichen Betrieben<br />

Es liegen Befragungsergebnisse von 35 Beratern, die zusammen 3.818 Förderfälle beraten<br />

und betreut haben, vor, die in den Ausführungen der Zentralevaluierer (Zentralevaluierung<br />

<strong>2003</strong>) dokumentiert sind und hier übernommen werden.<br />

h) Zentralevaluierung der FAL<br />

Die Bun<strong>des</strong>forschungsanstalt für Landwirtschaft (FAL) hatte die Aufgabe übernommen, bis<br />

März <strong>2003</strong> eine Zwischenevaluierung der Einzelbetrieblichen Investitionsförderung (AFP)<br />

und der Niederlassungsbeihilfe im Rahmen der VO (EG) Nr. 1257/1999 für die Förderjahre<br />

<strong>2000</strong> und 2001 vorzunehmen. Die im März <strong>2003</strong> vorgelegten Ergebnisse wurden mit berücksichtigt.<br />

Ein Datenaustausch hat stattgefunden.<br />

3.2.3 Probleme und Grenzen <strong>des</strong> methodischen Ansatzes<br />

Trotz sehr umfangreicher Datenverfügbarkeit sind einige Problembereiche der Datenverwendung<br />

vorweg anzuführen:<br />

a) Einerseits ist die zeitliche Dimension anzusprechen. Die Bedeutsamkeit von Investitionen<br />

ist in der Regel erst nach Verlauf von min<strong>des</strong>tens zwei bis drei Jahren klar zu erkennen.<br />

Dies bedeutet, dass die Investitionsförderung <strong>des</strong> Zeitraumes <strong>2000</strong> bis <strong>2003</strong> in<br />

ihrer Wirkung erst im Zeitraum bis 2006 eindeutig konkreter bewertbar ist. Im Rahmen<br />

der Ex-post-Bewertung der einzelbetrieblichen Investitionsförderung führten<br />

BURGATH et al. (2001) eine umfangreiche Analyse dieser Maßnahme anhand der Leitlinien<br />

der EU-Kommission (Bewertungsfragen) durch, die neben dem Unternehmenserfolg<br />

und der Produktivitätsentwicklung auch die Aspekte Tierschutz, Umweltschutz<br />

und administrative Umsetzung betrachtet. Insbesondere wird darauf verwiesen, dass<br />

die auftretenden jährlichen Schwankungen der Wirtschaftsergebnisse zur Beurteilung<br />

der wirtschaftlichen Entwicklung zumin<strong>des</strong>t mehrjährige Buchführungsunterlagen erfordert.<br />

b) Zum anderen sind exogene, also nicht durch die Förderung ausgelöste Einflüsse zu berücksichtigen.<br />

Dieses können beispielsweise Marktentwicklungen, Klimaeinflüsse<br />

oder subjektive Gegebenheiten im Betrieb sein. Ein weiterer Aspekt liegt in der Evaluierung<br />

der umweltorientierten Ziele. Hier sind zum Teil Erfahrungswerte aus Vergleichsregionen<br />

und vergleichbaren Studien mit in die Bewertung einzubeziehen. In<br />

<strong>EPLR</strong>-BW-Zwischenbewertung <strong>2000</strong> - <strong>2003</strong> FIB - 10/03<br />

85


86<br />

Kapitel 3: Investitionen in landwirtschaftlichen Betrieben<br />

einzelnen Fällen werden Indikatoren auch nur qualitativ bestimmbar sein. Dieses ist<br />

im Einzelnen bei der Bearbeitung der Bewertungsfragen anzusprechen.<br />

c) Drittens ist der Vergleich mit nicht geförderten Betrieben in der Landwirtschaft<br />

schwierig, da eine nicht geförderte Vergleichsgruppe nur mit erheblichen Unzulänglichkeiten<br />

konstruierbar ist. Insbesondere im Bereich Futterbau liegt der Anteil der investiv<br />

geförderten Betriebe sehr hoch. Ohne Förderung investierende Betriebe weisen<br />

in der Regel Besonderheiten auf, die sie von einer Förderung ausschließen (z.B. zu<br />

hohes Einkommen und/oder Vermögen oder ein unzureichen<strong>des</strong> Produktivitäts- und<br />

Erfolgsniveau). Die Mit-Ohne-Vergleiche mit Referenzbetrieben sind auch <strong>des</strong>halb<br />

nur bedingt aussagefähig, weil viele Unternehmen der Referenzgruppe ebenfalls vielfältig<br />

gefördert wurden und daher der Zusammenhang zwischen der Gewährung investiver<br />

Hilfen und ihren Wirkungen auf Einkommen, Lebensfähigkeit der Betriebe<br />

und Struktureffekt nicht hinreichend erfasst werden kann (BURGATH, 2001).<br />

d) Die in Kap. 3.4 dargestellten Ergebnisse beruhen zu einem großen Teil auf Auswertungen<br />

der Betriebsverbesserungspläne, die den Bewilligungsbehörden mit dem Förderantrag<br />

vorgelegt werden mussten. Die Investitionen und deren Finanzierung (einschließlich<br />

der Fördermittel) sind, soweit sie im Zuge <strong>des</strong> Bewilligungsverfahrens keine<br />

gravierenden Änderungen mehr erfahren haben, ebenfalls gut dokumentiert. Bezüglich<br />

der Förderwirkungen enthalten diese Pläne, vor allem in erfolgswirtschaftlicher<br />

Hinsicht aber nur Absichtserklärungen, die keinesfalls als Dokumentation der realen<br />

Fördereffekte missinterpretiert werden dürfen. Die Wirkungen <strong>des</strong> AFP können erst<br />

mit einigem Abstand zur Durchführung der Investitionen 1 auf der Basis der Auflagenbuchführung<br />

und anderer Daten- und Informationsquellen analysiert werden. Zum jetzigen<br />

Zeitpunkt können die von der EU-Kommission geforderten Vorher-Nachherbzw.<br />

Mit-Ohne-Vergleiche daher noch keine belastbaren Ergebnisse liefern bzw. im<br />

Rahmen der vorliegenden Bewertung nur sehr eingeschränkt durchgeführt werden.<br />

1 Die EU-Kommission sieht vor, dass nur Investitionen, die seit min<strong>des</strong>tens zwei Jahren abgeschlossen sind,<br />

berücksichtigt werden (VI/12004/00 endg. (Teil D)).<br />

<strong>EPLR</strong>-BW-Zwischenbewertung <strong>2000</strong> - <strong>2003</strong> FIB - 10/03


Kapitel 3: Investitionen in landwirtschaftlichen Betrieben<br />

3.3 Finanzielle Ausgestaltung, Umsetzung und Begleitung<br />

3.3.1 Finanzinputs<br />

Hier sind für die Jahre <strong>2000</strong> bis 2002 die Finanzinputs, wie sie sich aus Bewilligungen und<br />

Auszahlungen ergeben, darzustellen. Sie werden mit den Planansätzen verglichen. Es wird<br />

zugleich auf Besonderheiten <strong>des</strong> Vollzugs der Umsetzung eingegangen.<br />

Die Investitionen in landwirtschaftlichen Betrieben werden im gesamten Programmzeitraum<br />

laut indikativem Finanzplan mit insgesamt 245,46 Mio. € öffentlichen Aufwendungen gefördert.<br />

Die Niederlassung von Junglandwirten wird zusätzlich mit 37,92 Mio. € öffentlichen<br />

Aufwendungen gefördert. (<strong>EPLR</strong>, S. 74/81). Die EU-Beteiligung beträgt insgesamt<br />

80,45 Mio. € und somit 35,2 % bezogen auf die gesamten öffentlichen Aufwendungen für die<br />

Kapitel I und II <strong>des</strong> <strong>EPLR</strong>.<br />

Die Investitionen in landwirtschaftlichen Betrieben und die Niederlassung von Junglandwirten<br />

im Programmzeitraum wird laut Plan im Umfang von insgesamt 202,93 Mio. € durch nationale<br />

Aufwendungen gefördert.<br />

Tabelle 3.5: Öffentliche Kosten und Auszahlungen im AFP von <strong>2000</strong> bis 2002<br />

Haushaltsjahr Bewilligungen<br />

insgesamt<br />

Förderung AFP<br />

Höhe der öffentlichen Ausgaben ohne Altverpflichtungen (in 1.000 €)<br />

davon<br />

EAGFL<br />

davon Nationale<br />

Aufwendungen<br />

Plan 1) Auszahlungen<br />

<strong>2000</strong> 35,8 8,9 26,9 10,1 7,1<br />

2001 39,7 9,9 29,8 29,9 18,3<br />

2002 59,2 14,8 44,4 44,5 44,0<br />

insgesamt 134,7 33,6 101,1 84,5 69,5<br />

Quelle: Monitoringbericht <strong>2000</strong>-2002, MLR, 1) <strong>EPLR</strong> <strong>2000</strong> öffentliche Kosten insgesamt<br />

Die Förderung wurde deutlicher als geplant in Anspruch genommen. Die Abweichung beträgt<br />

im Evaluierungszeitraum fast 60 %. Der EU-Anteil beträgt 33 % an den öffentlichen Aufwendungen.<br />

Aus den Angaben bezüglich der Auszahlungen für die Jahre <strong>2000</strong> bis 2002 ist ein<br />

kontinuierlicher Anstieg der ausgezahlten Mittel ersichtlich. In <strong>2000</strong> war die Auszahlung an<br />

öffentlichen Mitteln mit 7,1 Mio. € verhältnismäßig niedrig. Begründet ist diese Entwicklung<br />

zum einen in der Tatsache, dass im Allgemeinen im Jahr der Bewilligung nur etwa 15 bis 25<br />

% der bewilligten Fördermittel zur Auszahlung kommen. Zum anderen wurden in <strong>2000</strong> der<br />

<strong>EPLR</strong>-BW-Zwischenbewertung <strong>2000</strong> - <strong>2003</strong> FIB - 10/03<br />

87


88<br />

Kapitel 3: Investitionen in landwirtschaftlichen Betrieben<br />

<strong>EPLR</strong> erst relativ spät genehmigt, sodass Auszahlungen nach erfolgter Bewilligung nur noch<br />

in geringem Umfang vorgenommen werden konnten.<br />

In den ersten drei Jahren <strong>des</strong> Programms wurden folgende Investitionen gefördert:<br />

Zeitraum<br />

Große Investitionen<br />

mit<br />

Investitionskonzept<br />

Diversifizierungsmaßnahmen<br />

Besonders tiergerechteHaltungsver-<br />

fahren <br />

Umweltschutzmaßnahmen<br />

Zahl Mio. € Zahl Mio. € Zahl Mio. € Zahl Mio. €<br />

<strong>2000</strong> 271 76,2 30 0,5 879 16,1<br />

2001 250 79,5 136 2,1 980 19,4<br />

2002 237 67,4 294 3,6 289 36,0 1.228 27,3<br />

Quelle: MLR (Mio. € zuwendungsfähige Kosten)<br />

3.3.2 Umsetzung<br />

Bei der Einzelbetrieblichen Investitionsförderung handelt es sich um ein in der Umsetzung<br />

bewährtes Förderinstrument, das entsprechend der lan<strong>des</strong>üblichen Verwaltungsstruktur auf<br />

verschiedenen Ebenen <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong> verwaltet wird. Die Antragsformulare werden von den Ämtern<br />

für Landwirtschaft, Landschafts- und Bodenkultur (ÄLLB) entgegengenommen. Von<br />

diesem werden auch die Verwaltungs- sowie Vor-Ort-Kontrollen durchgeführt sowie die Anträge<br />

beraten.<br />

Die Informationen bezüglich der einzelnen Fördermöglichkeiten können direkt von der Homepage<br />

<strong>des</strong> MLR heruntergeladen werden. Über aktuelle Änderungen wird von Seiten <strong>des</strong><br />

MLR oder der Landsiedlung <strong>Baden</strong>-Württemberg GmbH im Internet oder auch in der Fachpresse<br />

berichtet. Darüber hinaus sind diese Informationen und Unterlagen bei den ÄLLB erhältlich.<br />

Die Eingabe der Antragsdaten und die Bearbeitung der Anträge bis zur Bewilligung erfolgt<br />

online mittels der entsprechenden EDV-Verfahren beim LFL. Anträge mit einem Investitionsvolumen<br />

von über 100.000 € zuwendungsfähiger Ausgaben werden von den Regierungspräsidien<br />

(RP) bei Fällen unter 100.000 € von den ÄLLB bewilligt. Einzelanträge auf Niederlassungsbeihilfe<br />

werden von den ÄLLB bewilligt.<br />

Die bewilligenden Sachbearbeiter kennen die Förderfälle und auch deren Umfeld aufgrund<br />

der inhaltlich und räumlich geringeren Distanz. So ist eine zügige Bearbeitung möglich und<br />

bei Nachfragen, oder um den erforderlichen Einblick der Investitionsvorhaben vor Ort zu erhalten,<br />

muss kein großer Aufwand betrieben werden. Die durchschnittliche Dauer von der<br />

Antragstellung bis zur Bewilligung eines Förderantrags wird vom MLR für eine kleine Inves-<br />

<strong>EPLR</strong>-BW-Zwischenbewertung <strong>2000</strong> - <strong>2003</strong> FIB - 10/03


Kapitel 3: Investitionen in landwirtschaftlichen Betrieben<br />

titionsmaßnahme mit 3 Monaten, für eine große Investitionsmaßnahme mit 5 Monaten vertretbar<br />

angegeben.<br />

Von diesen Dienststellen werden auch die Inaugenscheinnahme vorgenommen und die Zuwendungsbescheide<br />

erstellt.<br />

Die Bewilligungsbehörden prüfen die von den Antragstellern vorgelegten Verwendungsnachweise,<br />

nehmen die Bewilligungsfreigaben vor und veranlassen auf Antrag in der Regel<br />

nach Vorlegen der Verwendungsnachweise die Auszahlungen beim Lan<strong>des</strong>amt für Flurneuordnung<br />

(LFL).<br />

Im dort angegliederten Entwicklungs- und Betreuungszentrum (EBZI) ist die Softwareerstellung<br />

und Betreuung konzentriert. Die Zahlstelle organisiert den Zahlungsabfluss und zahlt die<br />

Zuweisungen an den Endbegünstigten. Dem Ministerium Ländlicher Raum obliegt die oberste<br />

Fachaufsicht.<br />

In regelmäßigen Abständen erfolgt eine Kontrolle der Einzelbetrieblichen Investitionsförderung<br />

durch die Stabstelle Innerer Revisionsdienst (SIR) <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong>. Im wesentlichen wird<br />

dabei ein Abgleich zwischen den Rechtsvorschriften und den Verwaltungsvorschriften von<br />

EU, Bund und Länder-Ebene angefertigt, stichprobenartig werden aber auch die angewendeten<br />

Verfahren überprüft.<br />

Die verwaltungsmäßige Umsetzung der Kontrollen erfüllt damit die Artikel 18 und 19 der VO<br />

(EG) 2419/2001.<br />

Die zur Umsetzung der Förderung notwendigen Vorschriften werden im Gemeinsamen<br />

Amtsblatt (GABl) veröffentlicht. Zusätzlich werden Informationen zu Informationsveranstaltungen<br />

und Veröffentlichungen in der Fachpresse ausgegeben.<br />

Der Verwaltungsaufwand der Einzelbetrieblichen Förderung pro Antrag ist trotz <strong>des</strong> Umfanges<br />

der bisher gewonnenen Erfahrungen auf Grund der jeweils vorliegenden Einzelfalllage im<br />

Vergleich zu anderen Maßnahmen <strong>des</strong> ländlichen Raums als hoch einzuschätzen (vgl. MANN,<br />

2002).<br />

3.3.3 Begleitung der Maßnahme, Kontrolle und Finanzmanagement<br />

Die Art. 48 und 49 der VO (EG) 1257/1999 legen fest, dass die Durchführung der Entwicklungspläne<br />

für den ländlichen Raum wirksam zu begleiten ist. Die Begleitung erfolgt anhand<br />

im Voraus vereinbarter und festgelegter spezifischer materieller und finanzieller Indikatoren<br />

(vgl. Art. 36 der VO (EG) 1260/1999). Die Ergebnisse der Begleitung werden im Monito-<br />

<strong>EPLR</strong>-BW-Zwischenbewertung <strong>2000</strong> - <strong>2003</strong> FIB - 10/03<br />

89


90<br />

Kapitel 3: Investitionen in landwirtschaftlichen Betrieben<br />

ringrahmen bzw. in Lageberichten festgehalten. Für die Einzelbetriebliche Förderung erscheint<br />

die jährliche Berichterstattung adäquat.<br />

Eine wesentliche Datengrundlage für die Begleitung und Bewertung sind die Antrags- und<br />

Bewilligungsdaten der geförderten Unternehmen. Diese sind verpflichtet, auf der Grundlage<br />

der Vorabbuchführung (mind. zwei Jahresabschlüsse) ein Investitionskonzept zu erstellen und<br />

der Bewilligungsbehörde vorzulegen. Dieses Konzept (einheitliche Formulare für alle Förderfälle)<br />

enthält die Ausgangssituation (insbes. Faktorausstattung, Gewinn, Eigenkapitalbildung),<br />

die zu fördernde Investition, die Finanzierung der Investition und die erwarteten strukturellen<br />

und erfolgswirtschaftlichen Wirkungen nach Durchführung der geförderten Investition. Darüber<br />

hinaus müssen die Unternehmen ab dem Bewilligungsjahr für min<strong>des</strong>ten 10 Jahre einen<br />

Jahresabschluss erstellen, der dem BMVEL-Abschluss entspricht, und dem zuständigen Amt<br />

für Landwirtschaft vorlegen.<br />

Als besonders vorteilhaft erweist sich im Hinblick auf die Datenerfassung und -bereitstellung<br />

in <strong>Baden</strong>-Württemberg die große Konzentration der Betreuung und der Buchführungserstellung<br />

bei wenigen Stellen.<br />

Die Maßnahmen unterliegen dem Verwaltungs- und Vorortkontrollen sowie Sanktionsregelungen<br />

entsprechend der Artikel 58 bis 64 der VO (EG) Nr. 445/2002 und der Leitlinien für<br />

die Durchführung der Verwaltungs-, Kontroll- und Sanktionsregelungen. Die Verfahren der<br />

Vor-Ort-Kontrolle und die Zweckbindungskontrollen sind in einem gesonderten Erlass im<br />

Einzelnen geregelt.<br />

Bei einer großen Investition wird das Vorhaben grundsätzlich nur unter Einschaltung eines<br />

Betreuers durchgeführt. Zu den zuwendungsfähigen Ausgaben zählen auch die Fachplanung,<br />

die Architektengebühren und die Betreuungskosten.<br />

Die Gewährung <strong>des</strong> AFP ist von der Einhaltung festgelegter Min<strong>des</strong>tstandards in den Bereichen<br />

Umwelt, Tierschutz und Hygiene (gelten<strong>des</strong> Fachrecht) abhängig. Verstöße gegen<br />

diese Standards, die von der Bewilligungs- oder Fachbehörde festgestellt werden, sind zu<br />

sanktionieren. Die Sanktion besteht in der Aussetzung der angeforderten Auszahlung bis zur<br />

Beseitigung <strong>des</strong> Verstoßes.<br />

Gemäß den Durchführungsbestimmungen zur Zuschussfähigkeit der Ausgaben für die nach<br />

dem EAGFL kofinanzierten Maßnahmen sind die von den Endbegünstigten getätigten Zahlungen<br />

durch quittierte Rechnungen oder gleichwertige Buchungsbelege zu belegen, bevor<br />

<strong>EPLR</strong>-BW-Zwischenbewertung <strong>2000</strong> - <strong>2003</strong> FIB - 10/03


Kapitel 3: Investitionen in landwirtschaftlichen Betrieben<br />

eine Auszahlung der Zuwendung erfolgt. Auf Antrag von <strong>Baden</strong>-Württemberg hat die Kommission<br />

eine Vorschussregelung genehmigt.<br />

Spätestens sechs Monate nach Abschluss einer Maßnahme ist der Verwendungsnachweis entsprechend<br />

den Bestimmungen <strong>des</strong> Zuwendungsbeschei<strong>des</strong> zu erstellen und dem ÄLLB vorzulegen.<br />

Soweit das RP Bewilligungsbehörde ist, legt ihn das ÄLLB nach Prüfung dem RP vor.<br />

So wird die ordnungsgemäße Verwendung der gewährten Fördermittel nachgewiesen. Eine<br />

Fristüberschreitung ist der Bewilligungsbehörde unbedingt anzuzeigen.<br />

Das Auszahlungsverfahren wird von nahezu 95 % der befragten Berater als sachgerecht eingeschätzt.<br />

Zinsverbilligungen werden in jährlichen Tranchen ausgezahlt, die zu verbilligenden<br />

Darlehen haben eine Laufzeit von bis zu 20 Jahren. Vorzeitige Sondertilgungen sind nur möglich,<br />

wenn auch anteilig die Zinsverbilligung zurückgezahlt wird.<br />

Für kleine Investitionen sowie für große Investitionen mit förderungsfähigen Ausgaben bis<br />

maximal 100.000 € jeweils einschließlich der zusätzlichen Förderung für Junglandwirte ist<br />

das ÄLLB zuständig. Auf die Zuständigkeit <strong>des</strong> RP entfallen die übrigen Maßnahmen einschließlich<br />

der Aussiedlungen. Nach Abschluss der Verwendungsnachweisprüfung durch<br />

Mitarbeiter <strong>des</strong> ÄLLB/RP werden die zahlungsrelevanten Beträge festgestellt. Zinsverbilligte<br />

Darlehen werden nach Wahl <strong>des</strong> Zuwendungsempfängers über die Landwirtschaftliche Rentenbank<br />

(LRB) oder die Lan<strong>des</strong>kreditbank <strong>Baden</strong>-Württemberg refinanziert. Dies ist vom<br />

Landwirt mit der Hausbank und dem Berater festzulegen. Nach Bewilligung muss der Landwirt<br />

den Zeitpunkt bestimmen, zu dem er den Darlehensvertrag mit den entsprechenden Konditionen<br />

abschließen möchte. Die von der Lan<strong>des</strong>kreditbank refinanzierten Darlehen können<br />

vom Zeitpunkt der Darlehenszusage ein Jahr ohne Bereitstellungszinsen abgerufen werden,<br />

danach sind 3 % p.a. zu entrichten. Junglandwirte können Darlehen aus dem Sonderkreditprogramm<br />

der LRB in Anspruch nehmen. Nach Zusage stehen diese etwa sechs Wochen zum<br />

Abruf bereit, danach sind ebenfalls 3 % p.a. zahlbar.<br />

3.3.4 Darstellung und Analyse <strong>des</strong> bisher erzielten Outputs<br />

Im Zeitraum <strong>2000</strong> bis 2002 wurden in <strong>Baden</strong>-Württemberg insgesamt in 9.318 Fällen Unternehmen<br />

investiv gefördert. Mehr als die Hälfte aller Förderfälle bezogen sich auf Investitionen<br />

in Gebäude (55,5 %), hiervon 14 % im Bereich Rinderhaltung und 8 % in der Schweinehaltung<br />

(vgl. Tab. 3.6). Der Rest entfällt im Wesentlichen auf sonstige landwirtschaftliche<br />

Gebäude wie z.B. Maschinen- und Lagerhallen sowie Lagerraum für Fest- und Flüssigmist.<br />

Dagegen sind Investitionen im Bereich der Verarbeitung landwirtschaftlicher Erzeugnisse und<br />

<strong>EPLR</strong>-BW-Zwischenbewertung <strong>2000</strong> - <strong>2003</strong> FIB - 10/03<br />

91


92<br />

Kapitel 3: Investitionen in landwirtschaftlichen Betrieben<br />

der Direktvermarktung sowie der Diversifizierung zunächst von geringer Bedeutung. Investitionen<br />

im Bereich Geräte, mobile Hilfsmittel, die nur unter bestimmten Bedingungen gefördert<br />

werden, nehmen der Zahl nach in der Förderung einen Anteil von rd. 30 % ein. Zwischen<br />

den Förderjahren <strong>2000</strong> und 2001 zeigen sich keine nennenswerten Unterschiede. In<br />

2002 hingegen stieg die Anzahl der Förderfälle insgesamt deutlich an. Hierfür ursächlich sind<br />

die erweiterten Fördermöglichkeiten für die Bereiche Umweltschutz, Tierschutz und Diversifikation<br />

in den Förderrichtlinien, die deutlich mehr kleine Investitionen auslösten.<br />

Tabelle 3.6: Anzahl der Förderfälle nach Investitionsart (<strong>2000</strong> bis 2002)<br />

Investitionsart Anzahl der Förderfälle<br />

<strong>2000</strong> 2001 2002 Insgesamt<br />

Gebäude 1.336 1.454 2.384 5.174<br />

- Rinderställe<br />

245 167 319 731<br />

- Schweineställe<br />

103 204 117 424<br />

- Sonstige Stallbauten<br />

50<br />

53<br />

56 159<br />

- Gewächshäuser und dazugehörige<br />

Anlagen<br />

30<br />

27<br />

50 107<br />

- sonstige landwirtschaftliche Gebäude<br />

908 1.003 1.842 3.753<br />

Geräte, mobile Hilfsmittel<br />

Einrichtungen zur Diversifizierung der betriebli-<br />

673 693 1.409 2.775<br />

chen Aktivitäten<br />

Einrichtungen zur Herstellung und zum Direkt-<br />

36<br />

47<br />

89 172<br />

verkauf von Agrarerzeugnissen<br />

32<br />

150 471 653<br />

Sonstige 254 118 172 544<br />

Insgesamt<br />

Quelle: Monitoringbericht <strong>2000</strong>-2002.<br />

2.331 2.462 4.525 9.318<br />

Die Verteilung der Förderfälle auf die einzelnen Investitionsarten entspricht weitgehend der<br />

Betriebsstruktur <strong>Baden</strong>-<strong>Württembergs</strong> und der Notwendigkeit eines kontinuierlichen Größenwachstums<br />

und zunehmender Spezialisierung dieser Betriebe. Hingegen werden die Entwicklungsmöglichkeiten<br />

durch Einkommenskombination zunächst nur zögernd wahrgenommen.<br />

Im Förderjahr 2002 kam es jedoch auch hier zu einem für diesen Bereich schon als bedeutend<br />

zu bezeichnenden Anstieg. Insbesondere in den Bereichen „sonstige landwirtschaftliche<br />

Gebäude und Geräte und mobile Hilfsmittel“ ist dies überwiegend durch kleine Investitionen<br />

verursacht. Nach Auskunft <strong>des</strong> Ministeriums sind bei „sonstigen landwirtschaftlichen<br />

Gebäuden“ Anträge mit den Schwerpunkten Energieeinsparung (insbesondere auch Biomassefeuerungsanlagen)<br />

und Emissionsminderung (insbesondere Lagerraum für Wirtschaftsdünger)<br />

gegeben. In dem Bereich „Geräte, mobile Hilfsmittel“, sind Anträge mit Schwerpunkten<br />

in der ökologischen Ausrichtung sowie der Landschaftspflege enthalten. Diese Zunahme<br />

<strong>EPLR</strong>-BW-Zwischenbewertung <strong>2000</strong> - <strong>2003</strong> FIB - 10/03


Kapitel 3: Investitionen in landwirtschaftlichen Betrieben<br />

hängt mit der teilweisen Neuausrichtung der Investitionsförderung durch die Änderung der<br />

Fördergrundsätze <strong>des</strong> AFP und <strong>des</strong> ergänzenden Rahmenplanes für 2002 bis 2006 zusammen.<br />

Die Entwicklung der öffentlichen Mittelbindungen zeigt eine davon abweichende Verteilung<br />

der Investitionssummen (s. Tab. 3.7). Insgesamt betrugen die förderfähigen Gesamtkosten für<br />

den Zeitraum <strong>2000</strong> bis 2002 knapp 448 Mio. €. Es entfielen auf Gebäude rund 88 %, hiervon<br />

wiederum knapp 30 % auf den Bereich Rinderställe und 23 % auf Schweineställe. Einrichtungen<br />

zur Diversifizierung und zur Herstellung bzw. zum Direktverkauf von Agrarerzeugnissen<br />

hatten insgesamt einen Anteil von 3,3 % bzw. 2,7 %, wobei es auch hier zu einem deutlichen<br />

Anstieg in 2002 gekommen ist.<br />

Die Auswertung der verfügbaren Betriebsverbesserungspläne stützt die beschriebenen Entwicklungen<br />

bezüglich der getätigten Investitionen, lässt aber weitreichende Aussagen, z.B. im<br />

Zusammenhang mit erweiterten oder erneuerten Güllekapazitäten aufgrund heterogener Datenstrukturen<br />

in diesen Bereichen nicht zu.<br />

Tabelle 3.7: Öffentliche Ausgaben (Mittelbindung) nach Investitionsart (<strong>2000</strong> bis 2002)<br />

Investitionsart in Mio. €<br />

<strong>2000</strong> 2001 2002 Insgesamt<br />

Gebäude 29,9 33,4 46,6 109,9<br />

- Rinderställe<br />

11,9<br />

7,6 12,3 31,8<br />

- Schweineställe<br />

4,6 10,8<br />

7,0 22,4<br />

- Sonstige Stallbauten<br />

2,0<br />

2,2<br />

1,7 5,9<br />

- Gewächshäuser und dazugehörige<br />

Anlagen<br />

1,5<br />

2,7<br />

4,1 8,3<br />

- sonstige landwirtschaftliche<br />

Gebäude<br />

9,8 10,1 21,6 41,5<br />

Geräte, mobile Hilfsmittel<br />

Einrichtungen zur Diversifizierung der betriebli-<br />

3,0 3,5 5,7 12,2<br />

chen Aktivitäten<br />

Einrichtungen zur Herstellung und zum Direkt-<br />

0,6<br />

0,7<br />

2,3 3,6<br />

verkauf von Agrarerzeugnissen<br />

0,4<br />

1,1<br />

3,2 4,7<br />

Sonstige 2,0 1,1 1,4 4,5<br />

Insgesamt<br />

Quelle: Monitoringbericht <strong>2000</strong>-2002.<br />

35,8 39,7 59,2 134,7<br />

Die Ergebnisse der Betriebsleiterbefragung zeigen, dass aus Sicht der Landwirtschaft insbesondere<br />

Investitionen in Rindviehställe, in die Dünger- und Güllelagerung und in Außentechnik<br />

im Vordergrund standen (vgl. Abb. 3.1).<br />

<strong>EPLR</strong>-BW-Zwischenbewertung <strong>2000</strong> - <strong>2003</strong> FIB - 10/03<br />

93


94<br />

Quelle: Betriebsleiterbefragung <strong>2003</strong><br />

Kapitel 3: Investitionen in landwirtschaftlichen Betrieben<br />

Abbildung 3.1: Schwerpunkte der einzelbetrieblichen Förderung<br />

Die regionale Verteilung der Förderfälle zeigt, dass Förderungen in Ziel 1-Regionen nicht<br />

gegeben sind. So wird nur nach Ziel 2 und benachteiligten Regionen unterschieden. Da die<br />

Anteile an den Förderfällen und am Fördervolumen fast identisch sind, wird nur der Anteil am<br />

Fördervolumen in Tab. 3.8 aufgezeigt. Eine Förderung in Ziel 2-Regionen ist nur geringfügig<br />

gegeben. Ein deutlicher Schwerpunkt der Förderung liegt in den benachteiligten Regionen<br />

und hier im Bereich der Futterbaubetriebe.<br />

Tabelle 3.8: Regionale Verteilung der Förderfälle (Investitionen) (Anteil an Mittelbindung %)<br />

Jahr<br />

<strong>2000</strong><br />

2001<br />

2002<br />

in Ziel 2 -<br />

Regionen<br />

2<br />

3<br />

2<br />

Quelle: Monitoringbericht <strong>2000</strong>-2002<br />

außerhalb<br />

Ziel 2 - Regionen<br />

98<br />

97<br />

98<br />

benachteiligte Regionen<br />

nicht<br />

benacht.<br />

Regionen insges. Berggebiete<br />

36<br />

46<br />

43<br />

s. ben. Regionen<br />

Im Bereich der Junglandwirteförderung wurden in <strong>Baden</strong>-Württemberg im Förderzeitraum<br />

<strong>2000</strong> bis 2002 insgesamt 679 Fälle über eine einmalige Prämie gefördert. Diese Angaben waren<br />

in Form von Monitoring-Tabellen nur nach Produktionsrichtung gegliedert verfügbar. Die<br />

Anzahl der Förderfälle nimmt mit 266 Fällen im Jahr <strong>2000</strong> über 242 Fälle in 2001 auf 171<br />

Fälle in 2002 ab.<br />

<strong>EPLR</strong>-BW-Zwischenbewertung <strong>2000</strong> - <strong>2003</strong> FIB - 10/03<br />

64<br />

54<br />

57<br />

12<br />

5<br />

7<br />

52<br />

49<br />

50


Kapitel 3: Investitionen in landwirtschaftlichen Betrieben<br />

Tabelle 3.9: Regionale Verteilung der Förderfälle (Niederlassungsbeihilfe)<br />

Jahr<br />

<strong>2000</strong><br />

2001<br />

2002<br />

in Ziel 2 -<br />

Regionen<br />

4<br />

10<br />

5<br />

Quelle: Monitoringbericht <strong>2000</strong>-2002<br />

außerhalb<br />

Ziel 2 <strong>–</strong> Regionen<br />

262<br />

232<br />

166<br />

benachteiligte Regionen<br />

nicht<br />

benacht.<br />

Regionen insges. Berggebiete<br />

116<br />

105<br />

84<br />

s. ben. Regionen<br />

Fast gleichartig sind die Förderfälle über die beiden Raumkategorien „nicht benachteiligt“<br />

und „benachteiligt“ verteilt.<br />

Tabelle 3.10: Anzahl der Förderfälle im Bereich Junglandwirteförderung nach Produktionsrichtung (<strong>2000</strong><br />

bis 2002)<br />

<strong>EPLR</strong>-BW-Zwischenbewertung <strong>2000</strong> - <strong>2003</strong> FIB - 10/03<br />

150<br />

137<br />

87<br />

Produktionsrichtung Anzahl der Förderfälle<br />

Ackerbau<br />

Gartenbau<br />

Weinbau<br />

Obstbau<br />

Sonstige Betriebe<br />

(einschließlich Mischbetriebe)<br />

Milchviehhaltung<br />

Mastviehhaltung<br />

Schweinezucht<br />

Geflügelzucht<br />

Sonstige Tierhaltungsarten<br />

Sonstige (nicht klassifizierbar)<br />

11<br />

5<br />

6<br />

139<br />

132<br />

81<br />

<strong>2000</strong> 2001 2002 Insgesamt<br />

Insgesamt<br />

Quelle: Monitoringbericht <strong>2000</strong>-2002<br />

266 242 171 679<br />

Die öffentlichen Ausgaben in Form der einmaligen Prämie erreichten in den ersten drei Jahren<br />

<strong>des</strong> Förderzeitraums ein Volumen von knapp 10,0 Mio. €. Hiervon entfielen auf das Jahr <strong>2000</strong><br />

knapp 3,9 Mio. €, auf das Jahr 2001 rund 3,5 und auf das Jahr 2002 rund 2,6 Mio. €, was den<br />

Rückgang der Inanspruchnahme auch über die Höhe der öffentlichen Ausgaben verdeutlicht.<br />

23<br />

19<br />

13<br />

13<br />

83<br />

57<br />

22<br />

8<br />

3<br />

20<br />

5<br />

21<br />

10<br />

13<br />

11<br />

79<br />

46<br />

14<br />

16<br />

4<br />

18<br />

10<br />

12<br />

14<br />

10<br />

7<br />

50<br />

32<br />

8<br />

7<br />

2<br />

13<br />

16<br />

56<br />

43<br />

36<br />

31<br />

212<br />

135<br />

44<br />

31<br />

9<br />

51<br />

31<br />

95


96<br />

Kapitel 3: Investitionen in landwirtschaftlichen Betrieben<br />

Tabelle 3.11: Öffentliche Ausgaben (Mittelbindung)im Bereich Junglandwirteförderung nach Produktionsrichtung<br />

(<strong>2000</strong> bis 2002)<br />

Produktionsrichtung 1.000 €<br />

<strong>2000</strong> 2001 2002 Insgesamt<br />

Ackerbau<br />

Gartenbau<br />

Weinbau<br />

Obstbau<br />

Sonstige Betriebe<br />

(einschließlich Mischbetriebe)<br />

Milchviehhaltung<br />

Mastviehhaltung<br />

Schweinezucht<br />

Geflügelzucht<br />

Sonstige Tierhaltungsarten<br />

Sonstige (nicht klassifizierbar)<br />

<strong>EPLR</strong>-BW-Zwischenbewertung <strong>2000</strong> - <strong>2003</strong> FIB - 10/03<br />

335<br />

277<br />

189<br />

189<br />

1.209<br />

831<br />

321<br />

117<br />

44<br />

291<br />

73<br />

306<br />

146<br />

189<br />

160<br />

1.151<br />

685<br />

204<br />

233<br />

58<br />

262<br />

146<br />

180<br />

210<br />

150<br />

105<br />

750<br />

480<br />

120<br />

105<br />

30<br />

195<br />

240<br />

821<br />

633<br />

528<br />

454<br />

3.110<br />

1.996<br />

645<br />

455<br />

132<br />

748<br />

459<br />

Insgesamt<br />

Quelle: Monitoringbericht <strong>2000</strong>-2002<br />

3.876 3.541 2.565 9.982<br />

Die Förderfälle im Bereich Geräte und mobile Hilfsmittel mit den Schwerpunkten ökologische<br />

Ausrichtung und Landschaftspflege teilen sich in die folgenden drei Felder auf:<br />

Nebenbetriebliche Dienstleistungen (Anzahl) <strong>2000</strong> 2001 2002 Insgesamt<br />

Biomasseanlagen 80 117 141 338<br />

Motormäher 476 526 129 1.131<br />

Spezialmaschinen Emissionen mindernd 136 122 356 614<br />

Quelle: MLR<br />

3.4 Ziel- und Wirkungsanalyse<br />

3.4.1 Zielanalyse<br />

Wesentliche Investitionsziele waren neben dem Umweltschutz jeweils die Einkommensverbesserung<br />

durch Rationalisierung und Aufstockung sowie die Verbesserung der Arbeitsbedingungen.<br />

Die Verbesserung <strong>des</strong> Einkommens durch Diversifizierung ist mit nur 6 % als Hauptziel<br />

der Maßnahme von geringerer Bedeutung. Ferner wurde die Verbesserung der Arbeitsbedingungen<br />

von den befragten Beratern für ca. 24 % der Förderfälle als Nebenziel angegeben.<br />

Die Bereiche Tier- und Umweltschutz sowie Tierhygiene erreichten bei den Angaben der Befragten<br />

bezüglich <strong>des</strong> Nebenziels der Investition Anteile von rund 18 % bzw. 8 % im Bereich<br />

Tierhygiene. Auch hier ist die Verbesserung <strong>des</strong> Einkommens durch Diversifizierung mit<br />

rund 2,5 % als Nebenziel der Maßnahme von untergeordneter Bedeutung. Dagegen sehen die


Kapitel 3: Investitionen in landwirtschaftlichen Betrieben<br />

Berater bei fast 12 % der Förderfälle eine Verbesserung der Produktqualität als Nebenziel der<br />

geförderten Maßnahme (vgl. Abb. 3.2).<br />

Verbesserung <strong>des</strong><br />

Einkommens durch<br />

- Rationalisierung<br />

- Aufstockung<br />

- Diversifizierung<br />

Verbesserung der/<strong>des</strong><br />

- Produktqualität<br />

- Arbeitsbedingungen<br />

- Umweltschutzes<br />

- Tierschutzes<br />

- Tierhygiene<br />

Quelle: Beraterbefragung, 2002, Zentralevaluierung<br />

Abbildung 3.2:Investitionshaupt- und -nebenziele der geförderten Unternehmen<br />

Die entsprechenden Ergebnisse der Betriebsleiterbefragung zeigten ein ähnliches Bild. Rund<br />

ein Drittel der Befragten zeigte sich ambivalent im Hinblick auf eine Zieleinordnung. Sehr<br />

deutlich aber wurden die Ziele Verbesserung der Arbeitsbedingungen und Rationalisierung<br />

sowie diejenigen <strong>des</strong> Umwelt- und Tierschutzes in den Vordergrund gestellt (vgl. Abb. 3.3).<br />

Quelle: Betriebsleiterbefragung <strong>2003</strong><br />

Abbildung 3.3: Ziele der Investitionen<br />

Hauptziele<br />

Nebenziele<br />

0 5 10 15 20 25 30 35 40<br />

Anteil der Unternehmen (%)<br />

Die Auswertung von Betriebsverbesserungsplänen der großen Investitionen der Jahre <strong>2000</strong><br />

bis 2002 ergab für diesen Teil der geförderten Maßnahmen eine überragende Bedeutung einer<br />

<strong>EPLR</strong>-BW-Zwischenbewertung <strong>2000</strong> - <strong>2003</strong> FIB - 10/03<br />

97


98<br />

Kapitel 3: Investitionen in landwirtschaftlichen Betrieben<br />

Verbesserung der Arbeitsbedingungen. Über 90 % der Unternehmen sehen hierin das vorrangige<br />

Ziel der getätigten Investition. Bis auf den Bereich Diversifizierung in dem nur gut 40 %<br />

der geförderten Betriebe ein Hauptziel sehen, liegen in allen anderen Bereichen die Angaben<br />

jeweils um 60 bis 80 % (vgl. Abb. 3.3).<br />

Für das Jahr <strong>2000</strong> konnten 664 kleine Investitionen bezüglich <strong>des</strong> angegebenen Investitionsziels<br />

ausgewertet werden. Hier entfielen 55 % der Nennungen auf Rationalisierungsmaßnahmen,<br />

17 % auf eine Verbesserung der Arbeitsbedingungen und 15,5 % auf den Bereich<br />

Aufstockungen. Die übrigen Ziele waren von nachgeordneter Bedeutung. In 2001 konnten<br />

zu dieser Auswertung 745 Fälle herangezogen werden. Mit 26 % der Nennungen war die<br />

Verbesserung der Arbeitsbedingungen das am häufigsten angegebene Investitionsziel. Es folgen<br />

mit jeweils 20 % Rationalisierungs- und Aufstockungsmaßnahmen. Auf Investitionen mit<br />

dem Hauptziel Umweltschutz entfielen noch 14 % der Nennungen. Die übrigen Ziele waren<br />

von nachgeordneter Bedeutung. Für das Jahr 2002 war eine leichte Verschiebung in den Prioritäten<br />

beobachtbar. Die 2.750 ausgewerteten Fälle zeigten, dass der Umweltschutz hohe<br />

Zielbedeutung erhalten hat. Verfolgte Ziele in % Anteilen:<br />

Umweltschutz 62,1 Tierschutz/-hygiene 6,5<br />

Arbeitserleichterung 10,7 Aufstockung 3,7<br />

Rationalisierung 7,9 Sonstiges 2,3<br />

Diversifizierung 6,8<br />

3.4.2 Verbesserung <strong>des</strong> Einkommens<br />

Frage I.1 - In welchem Umfang hat die Investitionsbeihilfe dazu beigetragen, das Ein-<br />

kommen der begünstigten Landwirte zu verbessern?<br />

a) Interventionslogik<br />

Die Interventionslogik geht davon aus, dass zum einen eine Diversifizierung der landwirtschaftlichen<br />

Tätigkeit und zum anderen der bessere Einsatz von Produktionsmitteln zu einer<br />

Verbesserung der Einkommenslage der begünstigten Landwirte führt. Als Programmindikator<br />

ist das Bruttoeinkommen der geförderten landwirtschaftlichen Betriebe vorgegeben. Aus<br />

einem Vergleich zu den nicht geförderten Betrieben oder zur Ausgangslage vor der Förderung<br />

der begünstigten Betriebe sollen Einkommenswirkungen abgeleitet werden. Die Interventionslogik<br />

wird als zutreffend angesehen.<br />

Die Einkommenseffekte sollen laut Leitlinien der Kommission anhand <strong>des</strong> Betriebseinkommens<br />

der landwirtschaftlichen Unternehmen gemessen werden. Die Messung <strong>des</strong> Indikators<br />

Bruttoeinkommen (Betriebseinkommen) zur Bestimmung der Einkommenslage der landwirt-<br />

<strong>EPLR</strong>-BW-Zwischenbewertung <strong>2000</strong> - <strong>2003</strong> FIB - 10/03


Kapitel 3: Investitionen in landwirtschaftlichen Betrieben<br />

schaftlichen Unternehmen wird in Deutschland nicht vorgenommen. Allgemeine Anwendung<br />

findet dagegen bei Familienunternehmen die Ermittlung <strong>des</strong> Gewinnes je Unternehmen und je<br />

nicht entlohnter Arbeitskraft. Bei Rechtsformvergleichen wird der Gewinn plus Lohnaufwand<br />

herangezogen. Das Betriebseinkommen entspricht der Differenz zwischen Betriebsertrag und<br />

Sachaufwand, und dient der Entlohnung von Arbeit, Boden, Kapital und Lieferrechten (vgl.<br />

Kap. 1.3). Um die Investitionswirkungen umfassend erfassen zu können, müssten eigentlich<br />

Haushaltsbetrachtungen angestellt werden. Jedoch ergeben sich bei der Einbeziehung außerlandwirtschaftlicher<br />

Einkommen erhebliche Probleme, da diese nicht oder nur unzureichend<br />

erfasst werden.<br />

Ferner beinhaltet das Betriebseinkommen nicht die Effekte, die sich durch Freisetzung oder<br />

Neubeschäftigung von Familien-Arbeitskräften infolge der geförderten Investitionen ergeben.<br />

Daher sollte zukünftig vornehmlich das Einkommen der Betriebsleiterfamilie einschließlich<br />

außerlandwirtschaftlicher Einkommen als Basis der Einkommensanalyse verwendet werden.<br />

Leider stößt dieser umfangreichere Einkommensbegriff bisher auf praktische Schwierigkeiten,<br />

da in den Buchführungsabschlüssen häufig keine vollständige Einkommenserfassung erfolgt.<br />

Eine ergänzende direkte Erhebung einkommensrelevanter Daten ist aufgrund der erfahrungsgemäß<br />

sehr begrenzten Auskunftsbereitschaft der Unternehmen gerade hierzu problematisch.<br />

Aufgrund der häufig mit den Investitionen verbundenen Veränderungen der Arbeitskapazitäten<br />

sollte zumin<strong>des</strong>t, um die tatsächlichen Einkommenseffekte darzustellen, der verwendete<br />

Erfolgsindikator (v.a. Gewinn, ordentliches Ergebnis) auf die Anzahl der Familien-<br />

Arbeitskräfte bezogen werden.<br />

Dabei ist aber beachtenswert, dass nur eine Verbesserung der Einkommen über einen Zeitraum<br />

Aussagen ermöglicht (vgl. Kap. 3.2.3). Es ist durchaus vorstellbar, dass in den ersten<br />

Folgejahren nach der Investition einige Jahre gegeben sein können, in denen sich die Einkommen<br />

verringern. Dieser Effekt kann zunächst durch erhöhte Abschreibungen, zusätzliche<br />

Umstellungskosten und Zinszahlungen auftreten.<br />

b) Programmindikatoren<br />

Die untersuchten Unternehmen erwarten von der Durchführung der geförderten Investitionen<br />

im Durchschnitt eine deutliche Steigerung <strong>des</strong> Bruttobetriebseinkommens im Vergleich zur<br />

Ausgangssituation (Abb. 3.4). Das Bruttobetriebseinkommen beinhaltet die gesamten Faktoreinkommen<br />

einschließlich der Abschreibungen. Eine Differenzierung nach Betriebsformen ist<br />

aufgrund der gegebenen Daten in den Betriebsverbesserungsplänen nicht einwandfrei möglich.<br />

<strong>EPLR</strong>-BW-Zwischenbewertung <strong>2000</strong> - <strong>2003</strong> FIB - 10/03<br />

99


100<br />

Kapitel 3: Investitionen in landwirtschaftlichen Betrieben<br />

Entwicklungstendenzen im Vorfeld der geplanten Investitionen können aufgrund fehlender<br />

Vorabbuchführungen in den Betriebsverbesserungsplänen nicht aufgezeigt werden. Die geförderten<br />

Unternehmen erzielten auf der Grundlage der in den Betriebsverbesserungsplänen<br />

enthaltenen Angaben im Ist-Jahr ein durchschnittliches Bruttobetriebseinkommen in Höhe<br />

von rund 110.000 €. Laut Plan soll das Bruttobetriebseinkommen um rund 33.000 € gegenüber<br />

der Ausgangssituation (Ist-Jahr) auf über 143.000 € ansteigen. Bei isolierter Betrachtung<br />

der Bruttobetriebseinkommensentwicklung je Voll-AK ist ein durchschnittlicher Anstieg um<br />

knapp 10.000 € von der Ist- zur Ziel-Situation je Voll-AK geplant. Im Durchschnitt der geförderten<br />

Unternehmen wird der Umfang der Arbeitskräfte leicht von 2,8 auf 3,0 Voll-AK erhöht.<br />

.<br />

€<br />

150.000<br />

125.000<br />

100.000<br />

75.000<br />

50.000<br />

25.000<br />

0<br />

110.032<br />

Quelle: 421 BVP - Zentralevaluierung<br />

143.351<br />

Ist Ziel Ist Ziel<br />

Unternehmen Arbeitskraft<br />

<strong>EPLR</strong>-BW-Zwischenbewertung <strong>2000</strong> - <strong>2003</strong> FIB - 10/03<br />

41.706<br />

51.412<br />

Abbildung 3.4: (Brutto-) Betriebseinkommen der mit AFP geförderten Unternehmen (Förderzeitraum<br />

<strong>2000</strong> bis 2001) in €<br />

Der Gewinn der geförderten Unternehmen lag im Durchschnitt im Ist-Jahr bei gut 51.000 €.<br />

Im Ziel-Jahr ist eine deutliche Steigerung um 9,5 % auf rund 56.000 € zu verzeichnen. Der<br />

Gewinn je Unternehmen einschließlich Lohnkosten soll sich von der Ist- zur Ziel-Situation<br />

von gut 72.000 € auf knapp 80.000 €, also durchschnittlich um rund 8.000 € erhöhen. Die<br />

relativ geringe Zunahme von 656 € je Arbeitskraft resultiert daraus, dass der AK-Besatz der<br />

geförderten Unternehmen im Ziel-Jahr höher als im Ist-Jahr liegt. Die Gewinnentwicklung<br />

vom Ist- zum Ziel-Jahr wird in den Betriebsverbesserungsplänen somit positiv beurteilt. Die<br />

höheren Abschreibungen der neu durchzuführenden Investitionen wirken sich in dieser Phase<br />

aufwandssteigernd aus. Vor diesem Hintergrund ist die geplante Ziel-Situation deutlich positiver<br />

beurteilt worden (s. Tab 3.12).


Kapitel 3: Investitionen in landwirtschaftlichen Betrieben<br />

Tabelle 3.12: Gewinn der geförderten Unternehmen (Förderzeitraum <strong>2000</strong> bis 2002)<br />

Einheit Ist-Jahr Ziel-Jahr<br />

Gewinn<br />

€<br />

51.201<br />

56.079<br />

(Unternehmen)<br />

%<br />

100,0<br />

109,5<br />

Gewinn<br />

€<br />

72.862<br />

79.754<br />

(incl. Lohnaufwand)<br />

%<br />

100,0<br />

109,5<br />

Gewinn/AK<br />

€<br />

21.952<br />

22.608<br />

(incl. Lohn, je AK)<br />

Quelle: 698 BVP<br />

%<br />

100,0<br />

103,0<br />

Die geförderten Unternehmen führen überwiegend Folgeinvestitionen zu vorangegangenen<br />

Investitionen durch, die neben Rationalisierungsmaßnahmen eine Verbesserung der Arbeitsbedingungen<br />

und <strong>des</strong> Tierschutzes verfolgen. Da es sich bei den geförderten Unternehmen<br />

meist um dynamisch wachsende Unternehmen handelt, sind die Unternehmen bereits in der<br />

Ausgangssituation mit einem erheblichen Kapitaldienst belastet. Da anstehende Investitionen<br />

auch mit Fremdkapital finanziert werden, steigt der zu leistende Kapitaldienst noch. Dessen<br />

Tragbarkeit ist eine der wesentlichen Voraussetzungen für die Bewilligung von Fördermitteln.<br />

Tabelle 3.13: Differenz Kapitaldienstgrenze/Kapitaldienst der geförderten Unternehmen (Förderzeitraum<br />

<strong>2000</strong> bis 2002)<br />

Ist-Jahr<br />

Differenz Kapitaldienstgrenze (KDG) / Kapitaldienst (KD)<br />

Einheit 40.000 €<br />

Anzahl<br />

in €<br />

in %<br />

Anzahl<br />

Ziel-Jahr in €<br />

in %<br />

Quelle: BVP (Ist n=636).<br />

174<br />

-9.390<br />

25,0<br />

357<br />

-4.823<br />

51,0<br />

500<br />

12.489<br />

72,0<br />

341<br />

5.589<br />

48,0<br />

22<br />

56.603<br />

3,0<br />

7<br />

77.641<br />

1,0<br />

Die im Betriebsverbesserungsplan ausgewiesene Kennzahl „Verhältnis Kapitaldienstgrenze/Kapitaldienst“<br />

zeigt, das bereits in der Ist-Situation ein Viertel der investierenden Betriebe<br />

im Durchschnitt mit knapp 9.400 € <strong>des</strong> Kapitaldienstes über der angegebenen Kapitaldienstgrenze<br />

liegen. Die verbleibenden drei Viertel der Unternehmen haben allerdings bis zur Auslastung<br />

der Kapitaldienstgrenze noch deutliche Reserven (s. Tab. 3.13). Aus den Zahlen für<br />

die Plan-Situation geht hervor, dass aufgrund <strong>des</strong> durch die neue Investition induzierten zusätzlichen<br />

Kapitaldienstes dann rund die Hälfte der Unternehmen die Kapitaldienstgrenze um<br />

durchschnittlich fast 4.800 € überschreiten werden. Die Reserve bzw. Überschreitung der Kapitaldienstgrenze<br />

ist in der Plan-Situation allerdings geringer als in der Ist-Situation.<br />

Die Aussagefähigkeit der dargestellten Ergebnisse ist aufgrund <strong>des</strong> frühen Bewertungszeitpunktes<br />

im Programmzeitraum und den dadurch bedingten Daten- und Informationsmängeln<br />

<strong>EPLR</strong>-BW-Zwischenbewertung <strong>2000</strong> - <strong>2003</strong> FIB - 10/03<br />

101


102<br />

Kapitel 3: Investitionen in landwirtschaftlichen Betrieben<br />

nur sehr begrenzt. Vielfach beruhen die Darstellungen lediglich auf Absichtserklärungen der<br />

Unternehmen.<br />

An der potentiellen Gewinnentwicklung gemessen ist dabei auffällig, dass in 135 Förderfällen<br />

von einem negativen Ergebnis im Zieljahr ausgegangen wird. Hohe Abschreibung, auch Zinsaufwendungen,<br />

liegen hier zugrunde und verdeutlichen die Aussage, dass eine klare Wirkungsanalyse<br />

oftmals erst nach mehreren Jahren zutreffend möglich ist. In ca. 20 % der Fälle<br />

sind in der Plan-Situation deutliche Gewinnzuwächse jedoch auch schon in kurzen Zeiträumen<br />

nach Durchführung der Investition erkennbar.<br />

c) Ergebnis<br />

I.1: Unter Beachtung der getroffenen Einschränkungen ist für die überwiegende Mehrheit der<br />

Förderfälle zweifelsfrei zu bestätigen, dass die Investitionsförderung einen positiven Einkommensbeitrag<br />

leistet, oder anders ausgedrückt, dass ohne die Investitionsförderung die<br />

Einkommen in den Betrieben geringer wären. Eine einwandfrei empirisch gesicherte Aussage<br />

ist jedoch erst in zwei bis drei Jahren möglich. Dabei wird es dann bedeutsam sein, den Einkommenseffekt<br />

einer möglichen Änderung der agrarpolitischen Rahmenbedingungen durch<br />

die Neujustierung der GAP in ihrem Einfluss mit zu berücksichtigen.<br />

3.4.3 Rationeller Einsatz von Produktionsmitteln<br />

Frage I.2 <strong>–</strong> In welchem Umfang hat die Investitionsbeihilfe dazu beigetragen, dass die<br />

Produktionsmittel in den landwirtschaftlichen Betrieben rationeller eingesetzt werden?<br />

a) Interventionslogik<br />

In der Interventionslogik sind dabei zwei Erkennungskomponenten <strong>des</strong> rationellen Einsatzes<br />

der Investitionsmittel aufgeführt. Einerseits kann es durch die Investitionsförderung zu Kostensenkungen<br />

und andererseits bei den einzelnen Faktoren, insbesondere beim Faktor Arbeit,<br />

zu erhöhter Produktivität gekommen sein.<br />

b) Programmindikatoren<br />

Entsprechend sind auch als Bewertungskriterium folgende Verbesserungen der Faktorproduktivitäten<br />

vorgeschlagen:<br />

I.2-1.1: Ertrag pro ha der geförderten landwirtschaftlichen Betriebe (€/ha)<br />

I.2-1.2: Ertrag pro Arbeitsstunde der geförderten landwirtschaftlichen Betriebe (€/ha).<br />

I.2-1.3: Kosten pro Einheit der verkauften Grunderzeugnisse der geförderten Betriebe<br />

(€/Mengeneinheit)<br />

<strong>EPLR</strong>-BW-Zwischenbewertung <strong>2000</strong> - <strong>2003</strong> FIB - 10/03


Kapitel 3: Investitionen in landwirtschaftlichen Betrieben<br />

Da die geförderten Unternehmen nur selten Monoprodukt-Erzeuger sind, ist es schwierig, die<br />

Kosten pro Einheit der verkauften Grunderzeugnisse festzustellen. Die anfallenden Kosten<br />

sind in der Regel nicht nach Produktbereichen separierbar (insbes. Abschreibungen, Unterhaltung,<br />

sonstige Gemeinkosten). Praktikabler ist daher in diesem Zusammenhang der Bezug <strong>des</strong><br />

gesamten Betriebsaufwan<strong>des</strong> auf den gesamten Betriebsertrag. Die Änderung der Aufwand-<br />

Ertragsverhältnisse und der Faktorausstattung ist messbar. Ertrags- und Produktivitätsänderungen<br />

ergeben sich in der Regel erst nach einigen Anpassungsjahren. Zudem sind bei ihrer<br />

Erhebung und Interpretation die Einflüsse exogener Faktoren wie Klimasituation, Marktbewegungen<br />

oder agrarpolitische Vorgaben zu beachten.<br />

Ein Vergleich vor und nach Förderung in den begünstigten Betrieben sowie mit und ohne<br />

Förderung zwischen den landwirtschaftlichen Betrieben ist im allgemeinen daher erst nach<br />

Ablauf einiger Jahre und nach Anpassung der Datenerhebung möglich. Zunächst kann nur auf<br />

Fallstudien, Befragungsergebnisse und Expertenwissen zurückgegriffen werden.<br />

c) Ergebnis<br />

I.2-1.1: Aus den Betriebsverbesserungsplänen ist eine geringfügige Verschlechterung der<br />

Aufwands-/Ertragsrelation von 790 € je 1.000 € Betriebsertrag im Ist-Jahr auf 833 € im Ziel-<br />

Jahr vorgesehen. Dieses Ergebnis liegt in der beiderseitigen Steigerung sowohl von Betriebsertrag<br />

als auch von Betriebsaufwand begründet. Der Betriebsertrag soll von durchschnittlich<br />

253.230 € auf 341.461 € erhöht werden. Ebenso erhöht sich aber der Betriebsaufwand von<br />

knapp 200.129 € auf 289.020 €. Der Arbeitsbesatz in den Unternehmen wird ebenfalls von 3,0<br />

auf 3,3 AK leicht erhöht. AK-bezogen erhöht sich der Betriebsertrag um 32 %, der Betriebsaufwand<br />

steigt um 39 % an. Den Ergebnissen zufolge konnte daher in den Betrieben<br />

kein Rationalisierungseffekt erreicht werden.<br />

Viele Unternehmen nehmen die Produktionsausdehnung bereits vor der Durchführung der<br />

geförderten Investitionen vorweg und versuchen dann, die arbeitswirtschaftlich häufig sehr<br />

belastende Situation durch Rationalisierungsinvestitionen und Investitionen zur Verbesserung<br />

der Haltungsbedingungen zu überwinden. Aufstockungsinvestitionen sind aus lan<strong>des</strong>politischer<br />

Sicht zwar erwünscht, aber im Rahmen der Investitionsförderung nur sehr begrenzt förderbar.<br />

<strong>EPLR</strong>-BW-Zwischenbewertung <strong>2000</strong> - <strong>2003</strong> FIB - 10/03<br />

103


104<br />

€<br />

360.0<br />

320.0<br />

280.0<br />

240.0<br />

200.0<br />

160.0<br />

120.0<br />

80.00<br />

40.00<br />

0<br />

Quelle: 684 BVP<br />

253.230<br />

Kapitel 3: Investitionen in landwirtschaftlichen Betrieben<br />

200.129<br />

je Unternehmen<br />

346.777<br />

289.020<br />

Ist Ziel Ist Ziel<br />

Aufwand<br />

Ertrag<br />

je Arbeitskraft<br />

<strong>EPLR</strong>-BW-Zwischenbewertung <strong>2000</strong> - <strong>2003</strong> FIB - 10/03<br />

83.470<br />

65.967<br />

106.329<br />

Abbildung 3.5: Betriebsertrag und Betriebsaufwand je gefördertes Unternehmen und je Arbeitskraft im<br />

Ist- und im Ziel-Jahr (Förderzeitraum <strong>2000</strong> bis 2002) in €<br />

Tabelle 3.14: Entwicklung der Faktorausstattung der geförderten Unternehmen (Förderzeitraum <strong>2000</strong> bis<br />

2002)<br />

Einheit Anzahl Ist Ziel<br />

Betriebe<br />

Arbeitskräfte AK 696 3,03 3,26 7,5<br />

Fläche ha LF 694 68,5 71,3 4,0<br />

Kühe Stück 365/343 43,7 52,0 19,1<br />

Milchreferenzmenge to 355/337 276,4 330,0 19,5<br />

Milchleistung kg 352/322 5.939,5 6.2225, 4,8<br />

Zuchtsauen Stück 167/153 98,7 123,8 25,5<br />

Mastschweine Stück 236/268 674,2 1478,1 119,2<br />

Quelle: 696 BVP<br />

88.620<br />

Zuwachs in %<br />

I.2-1.2: Klare Produktivitätsschübe, durch die geförderte Investition ausgelöst, sind nicht<br />

nachweisbar. Da ein Teil der Investitionsziele nicht nur produktivitätssteigernd ausgerichtet<br />

sind, sondern den Umweltschutz und die Arbeitserleichterung im Vordergrund sehen, verwundert<br />

dieses Ergebnis nicht. Die Verfolgung von Emissionsreduzierung durch besseres<br />

Düngemanagement, Tierschutz und auch Arbeitserleichterung führen nicht zu Produktivitätsanstieg<br />

in traditioneller Betrachtung. Allerdings ist zu vermuten, dass es vielfältig zu Arbeitserleichterungen<br />

kommt. Diese sind als Verbesserung der Arbeitsproduktivität einzuordnen.<br />

Und ebenso ist eine Reduzierung <strong>des</strong> „Umweltverbrauchs“ als Steigerung der Umweltproduktivität<br />

zu sehen. Im Ist-Ziel-Vergleich scheinen die Aufwandspositionen von den Begünstigten<br />

zu vorsichtig angegeben zu sein. In der Ex-Post-Analyse sollten Einzelfälle vor Ort real<br />

untersucht werden. Es werden deutlichere Verringerungseffekte bei den Kosten erwartet.


Kapitel 3: Investitionen in landwirtschaftlichen Betrieben<br />

Aus den quantitativen Produktivitätsangaben, wie sie zuvor genannt worden sind, eröffnet<br />

sich die Frage, ob eine Produktivitätsminderung einhergehen kann mit einem Einkommensanstieg.<br />

Dieses ist möglich, wenn sich das Preisgerüst entsprechend verändert. In den ausgewerteten<br />

BVP’s darf davon ausgegangen werden, dass wohl die Einkommenswirkungen tendenziell<br />

überschätzt worden sind.<br />

I.2-1.3: Kosten sind nicht, oder noch nicht, bestimmbar.<br />

3.4.4 Neuausrichtung landwirtschaftlicher Tätigkeit<br />

Frage I.3 - In welchem Umfang hat die Investitionsbeihilfe dazu beigetragen, die land-<br />

wirtschaftliche Tätigkeit neu auszurichten?<br />

a) Interventionslogik<br />

Die Interventionslogik geht von dem Gedanken aus, dass durch die Investitionsförderung eine<br />

Verlagerung der Produktion in Richtung Diversifizierung oder in Richtung der Produktion<br />

von Nichtüberschusserzeugnissen erfolgt. Es wird geprüft, ob die Erzeugung von Produkten,<br />

bei denen in der EU marktordnungsbedingt Überschusstendenzen (Getreide, Milch, Wein,<br />

Rindfleisch) bestehen, eingeschränkt werden und dafür Produktionszweige, die nicht überschusslastig<br />

sind, ausgedehnt werden.<br />

Es wird weiterhin davon ausgegangen, dass auch Investitionen gefördert worden sind, die zu<br />

einer Diversifizierung der landwirtschaftlichen Produktionszweige durch die Aufnahme alternativer<br />

Tätigkeiten, also auch solcher Einkommensmöglichkeiten, die nicht eng mit der Produktion<br />

landwirtschaftlicher Erzeugnisse zusammenhängen, geführt haben. Im <strong>EPLR</strong> ist diese<br />

Ausrichtung der Tätigkeiten als Förderung von Nebenbetrieben und Dienstleistungen angesprochen.<br />

Dabei sind eingeschlossen die Investitionen im Bereich <strong>des</strong> Fremdenverkehrs und<br />

der Touristik, der Direktvermarktung sowie der sozialen und der hauswirtschaftlichen Dienste.<br />

b) Programmindikatoren<br />

I.3-1.1: „Nettoveränderungen“ in den Betriebszweigen mit „Überschusserzeugnissen“<br />

nach der Investition = landwirtschaftliche Betriebe, für die die Summe der Bewertungsziffern<br />

für alle Betriebszweige mit Überschusserzeugnissen > 0 ist.<br />

I.3-2.1: Anzahl der geförderten landwirtschaftlichen Betriebe, die alternative Tätigkeiten<br />

eingeführt haben.<br />

I.3-2.2: Anteil (%) der geförderten landwirtschaftlichen Betriebe, die einen erheblichen<br />

Anteil ihrer Umsatzerlöse (größer als 10 %) mit alternativer Tätigkeit erwirtschaften.<br />

<strong>EPLR</strong>-BW-Zwischenbewertung <strong>2000</strong> - <strong>2003</strong> FIB - 10/03<br />

105


106<br />

Kapitel 3: Investitionen in landwirtschaftlichen Betrieben<br />

I.3-2.3: Anteil (%) der Arbeitszeit, die in landwirtschaftlichen Betrieben für alternative<br />

Tätigkeit aufgewendet wird.<br />

c) Ergebnisse<br />

I.3-1.1: Wird innerhalb der landwirtschaftlichen Produktion eine Verlagerung im Rahmen der<br />

geförderten Investitionen vorgenommen, so wird darunter eine Orientierung weg von Betriebszweigen<br />

mit Überschusserzeugnissen hin zur Produktion von Erzeugnissen gesehen, für<br />

die interventionsfreie Absatzmöglichkeiten bestehen. Ein Beispiel wäre der Übergang von der<br />

Getreide- zur Industriegemüse-Produktion oder von der Rindermast zur Geflügelhaltung.<br />

Das AFP hat kaum zu einer Verlagerung der Produktion weg von Überschusserzeugnissen<br />

(Getreide, Rindfleisch, Milch) hin zu landwirtschaftlichen Erzeugnissen mit interventionsfreien<br />

Absatzbedingungen beigetragen (s. Tab. 3.15). Im Bereich Milch ist nach Angabe der Berater<br />

bei 17,6 % der geförderten Betriebe eine Ausdehnung der Produktion um mehr als 10 %<br />

erfolgt, im Rindfleischbereich liegt dieser Anteil bei 15.4 %. Dies entspricht auch den Auswertungen<br />

der Betriebsverbesserungspläne, die eine durchschnittliche Zunahme der Milchlieferung<br />

vom Ist- zum Ziel-Jahr um rund 25 % ergeben. Im Bereich Getreideproduktion ist dagegen<br />

bei den geförderten Unternehmen nach Angaben der Berater kaum eine Ausdehnung<br />

der Produktion zu verzeichnen.<br />

Die Ergebnisse der Betriebsleiterbefragung bestätigen diese Einschätzung auf den ersten<br />

Blick. Während die Werte für die tierische Produktion vergleichbar sind, wird allerdings eine<br />

Ausdehnung der Getreideproduktion deutlicher dokumentiert. Dies mag aber mit Fruchtfolge<br />

bedingten Entscheidungen im Jahr der Investition zusammenhängen. Ein Investitionsanlass<br />

hierzu ist nicht gegeben.<br />

Insbesondere im Bereich Milch ist aufgrund <strong>des</strong> durch die Mengenregelung geschaffenen regionalen<br />

Gesamtproduktionslimits keine Möglichkeit zur zusätzlichen Belastung <strong>des</strong> Marktes<br />

durch Mehrproduktion gegeben. Dass die investiv geförderten Unternehmen ihre Produktion<br />

mit dem Ziel der Einkommenssteigerung ausdehnen, ist konsequent und zu unterstützen.<br />

Gleichzeitig ist damit aber auch eine Abstockung oder Einstellung der Milchproduktion in<br />

anderen, meist kleineren oder auslaufenden Unternehmen verbunden.<br />

Die Ausdehnung der Rindfleischproduktion ist im Zusammenhang mit der Ausdehnung der<br />

Milchproduktion zu sehen und wird von den Betriebsleitern entsprechend als Koppelprodukt<br />

der Milch interpretiert. Auch für diesen Ausdehnungsbereich gilt analog wie für die Milch,<br />

dass entsprechende Produktionsanteile anderer Betriebe dafür wegfallen. <strong>Baden</strong>-Württemberg<br />

insgesamt hat im Trend ohnehin eine rückläufige Rindfleischproduktion.<br />

<strong>EPLR</strong>-BW-Zwischenbewertung <strong>2000</strong> - <strong>2003</strong> FIB - 10/03


Kapitel 3: Investitionen in landwirtschaftlichen Betrieben<br />

Tabelle 3.15: Veränderung der Überschusserzeugnisse nach der Investition<br />

Veränderung der jeweiligen Produktion<br />

Ausdehnung Keine Änderung Einschränkung<br />

>10 % 1) >5 % 2) +/-5 % 2) +/-10 % 1) < 5 % 2) < 10 % 1)<br />

Getreide 3,8 13,9 83,9 94,7 2,2 1,5<br />

Rindfleisch 15,4 20,5 77,2 80,9 2,4 3,7<br />

Milch 17,6 37,7 60,0 79,1 2,2 3,2<br />

Quelle: 1) Beraterbefragung 2002, 2) Betriebsleiterbefragung <strong>2003</strong><br />

I.3-2: Hier sind die Auswirkungen der Aufnahme alternativer Tätigkeiten, ausgelöst durch die<br />

geförderte Investition, dreifach zu messen:<br />

I.3-2.1: Die Neuausrichtung landwirtschaftlicher Tätigkeiten ist im Zusammenhang mit der<br />

investiven Förderung nur von untergeordneter Bedeutung. In 6 % der betreuten Fälle wurde<br />

die Verbesserung der Einkommen durch Diversifizierung als Hauptziel der Investitionen angegeben.<br />

Bei einer Einordnung der Investitionsmaßnahmen nach Investitionsbereichen zeigt<br />

sich, dass der überwiegende Teil dieser Investitionen in den Bereichen Erneuerbare Energien,<br />

Tourismus sowie der Direktvermarktung getätigt worden ist (s. Abb. 3.6). Die auf diese Bereiche<br />

entfallenden förderfähigen Gesamtkosten belaufen sich nach den Angaben im Monitoring<br />

für 2002 auf rund 8 %. In den Jahren <strong>2000</strong> und 2001 lagen die förderfähigen Gesamtkosten<br />

bei 3,3 bzw. 5 %.<br />

Die Betriebsleiterbefragung zeigte, dass ein großer Teil (33,2 %) der Betriebe, die die Investitionsförderung<br />

in Anspruch genommen haben, in der Direktvermarktung engagiert ist.<br />

I.3-2.2: Auf die Frage nach dem Umsatzeinfluss nicht landwirtschaftlicher Betriebszweige<br />

durch die Förderung wurde geantwortet (vgl. Tab 3.16), dass immerhin 11.7 % der Betriebe<br />

durch die Agrarförderung insgesamt eine erkennbare Umsatzsteigerung in diesen Betriebsbereichen<br />

erzielt werden konnte.<br />

Tabelle 3.16: Umsatzänderungen durch nicht landwirtschaftliche Betriebszweige<br />

Zunahme <strong>des</strong> Umsatzes<br />

Betriebszweige<br />

bis 10 % mehr als 10 % insgesamt keine Änderung<br />

Anteil in % Anteil in % Anteil in % Anteil in %<br />

Tourismus 1,8 8,0 9,8 90,3<br />

Handwerk 3,8 0,0 3,8 96,2<br />

Verarbeitung 5,3 6,1 11,4 88,6<br />

Produktion erneuerbarer Energie 6,1 7,8 13,9 86,1<br />

Vermarktung 9,6 12,0 21,6 78,4<br />

Sonstiges 1) 6,7 1,0 7,7 92,3<br />

Insgesamt 5,6 6,1 11,7 88,3<br />

Quelle: Betriebsleiterbefragung <strong>2003</strong>, n = 244 1) nicht zuvor benannte, nichtlandwirtschaftliche, betriebliche<br />

Bereiche<br />

<strong>EPLR</strong>-BW-Zwischenbewertung <strong>2000</strong> - <strong>2003</strong> FIB - 10/03<br />

107


108<br />

Kapitel 3: Investitionen in landwirtschaftlichen Betrieben<br />

Es ist ein kontinuierlicher Anstieg bezüglich der bewilligten Maßnahmen im Diversifizierungsbereich<br />

zu erkennen. Dieser bewegt sich allerdings auf niedrigem Niveau und ist ausbaufähig.<br />

Tourismus<br />

Sonst. Aktivitäten<br />

Direktvermarktung<br />

Verarbeitung von<br />

schaftlichen Produkten<br />

Landschaftspflege<br />

Aquakultur<br />

Erneuerbare Energien<br />

Sonstiges 1)<br />

0 1 2 3<br />

Förderfälle<br />

4 5 6 7<br />

Quelle: Beraterbefragung, 2002. 1) nicht zuvor benannte, nicht landwirtschaftliche, betriebliche Bereiche<br />

Abbildung 3.6: Unternehmen mit einer Neuausrichtung ihrer Einkommensquellen durch die geförderten<br />

Investitionen (Beraterbefragung)<br />

I.3-2.3: Auf die insgesamt in diesem Maßnahmebereich geförderten Betriebe bezogen, ist der<br />

Anteil der Arbeitszeit, der in diesen Betrieben für alternative Tätigkeiten aufgewendet wird,<br />

als gering einzuschätzen. Beurteilt nach Art und Ausrichtung der geförderten Investition (vgl.<br />

Tab. 3.6, 3.7) und vor dem Hintergrund der Befragungsergebnisse (vgl. Abb. 3.3) ist in rund<br />

einem Drittel der Betriebe eine deutliche alternative Tätigkeit gegeben. Eine grobe Einschätzung<br />

kann davon ausgehen, dass in diesen Betrieben bis 25 % an der Tätigkeit alternativer<br />

Einkommensmöglichkeiten orientiert sind.<br />

d) Zusammenfassende Bewertung<br />

Eine deutliche Produktionsumstellung in der landwirtschaftlichen Produktion ist nicht erkennbar.<br />

Die regional vorgegebene Milchmenge wird gehalten. In der Rindfleischproduktion<br />

ist in <strong>Baden</strong>-Württemberg insgesamt eher eine rückläufige Tendenz beobachtbar. Die geförderten<br />

Betriebe zeigen keine deutlichen Ausweitungstendenzen dieses Betriebszweiges. Die<br />

Ausdehnung der Getreidefläche, wie sie in der Betriebsleiterbefragung zum Ausdruck kam, ist<br />

keine Folge der Förderung sondern gegenwärtig durch Fruchtfolge und erwartete Preisrelationen<br />

erklärbar.<br />

<strong>EPLR</strong>-BW-Zwischenbewertung <strong>2000</strong> - <strong>2003</strong> FIB - 10/03


Kapitel 3: Investitionen in landwirtschaftlichen Betrieben<br />

Die Entwicklung „weg von Überschussprodukten“ vollzieht sich überwiegend ohne Investitionen<br />

durch Aufgabe kleiner Betriebe/Kapazitäten im Zuge <strong>des</strong> Strukturwandels. Sie ist daher<br />

zum größten Teil in Verbindung mit der Investitionsförderung nicht messbar.<br />

Der im <strong>EPLR</strong> festgehaltene Schwerpunkt, mit Hilfe <strong>des</strong> AFP Investitionen in Direktvermarktungseinrichtungen<br />

und dem Beherbergungsbereich zu fördern, ist bisher nur begrenzt realisiert.<br />

Ob nach Änderung der Förderrichtlinie 2002 Förderung im Bereich der Einkommensdiversifizierung<br />

deutlicher in Anspruch genommen wird, wird erst in der Evaluationsfortschreibung<br />

erkennbar sein.<br />

3.4.5 Verbesserung der Qualität landwirtschaftlicher Erzeugnisse<br />

Frage I.4 <strong>–</strong> In welchem Umfang hat die Investitionshilfe dazu beigetragen, die Qualität<br />

der landwirtschaftlichen Erzeugnisse zu verbessern?<br />

a) Interventionslogik<br />

Die Interventionslogik geht hier davon aus, dass sich durch die Investitionsförderung über<br />

einen verbesserten Einsatz der Produktionsmittel und eine Veränderung der Bewirtschaftungsformen<br />

die Qualität der landwirtschaftlichen Erzeugnisse verbessert. Im Rahmen <strong>des</strong> <strong>EPLR</strong><br />

<strong>Baden</strong>-<strong>Württembergs</strong> wird nicht als direktes Ziel hierauf abgestellt. Dieses schließt aber nicht<br />

aus, dass in einzelnen Förderprojekten auch eine Änderung der Erzeugnisqualität gegeben ist.<br />

Wird jedoch im Rahmen der Förderung in dem geförderten Betrieb auch ein Vertrag zur Produktionsausrichtung<br />

nach einem Gütezeichen geschlossen, so ist der Interventionslogik zu<br />

folgen, dass dann anzunehmen ist, dass qualitative Änderungen der Produkte gegeben sind.<br />

b) Programmindikatoren<br />

I.4.-1.1: Verhältnis von Preis der geförderten , qualitativ höherwertigen Grunderzeugnisse<br />

zu jeweiligem Durchschnittspreis der betreffenden Erzeugnisse.<br />

I.4.-1.2: Mit den geförderten, qualitativ höherwertigen Grunderzeugnissen erzielte Bruttoumsatzerlöse<br />

(in €).<br />

I.4-2.1: Anteil (%) der verkauften Erzeugnisse mit Gütezeichen,<br />

(a) die auf Gemeinschaftsebene geregelt sind,<br />

(b) auf nationaler Ebene geregelt sind,<br />

(c) oder sonstige Gütezeichen.<br />

Es ist grundsätzlich anzumerken, dass es sowohl von der Datenlage als auch von den Beurteilungskriterien<br />

her (äußeres Erscheinungsbild, organoleptische Eigenschaften, hygienische<br />

Eigenschaften) schwierig sein wird, auf durch Förderung ausgelöste Preis- oder Umsatzände-<br />

<strong>EPLR</strong>-BW-Zwischenbewertung <strong>2000</strong> - <strong>2003</strong> FIB - 10/03<br />

109


110<br />

Kapitel 3: Investitionen in landwirtschaftlichen Betrieben<br />

rungen eindeutige Antworten zu geben. Bei einer Preisveränderung könnte diese nur im Einzelfall<br />

durch Befragung ermittelt werden und müsste im Vergleich zum bisherigen Preisverlauf<br />

oder im Vergleich zum „Konkurrenten“ gesehen werden. Eine Qualitätsverbesserung<br />

wäre messbar, wenn der Anteil der höherwertigen Produkte (z.B. in der Schweinemast) nach<br />

der Förderung ansteigen würde. Qualität der landwirtschaftlichen Erzeugnisse ist zudem ein<br />

inhaltlich umfangreicher und unterschiedlich auslegbarer Begriff. Die EU-Kommission zielt<br />

in punkto Qualität vor allem auf messbare Eigenschaften <strong>des</strong> landwirtschaftlichen Erzeugnisses<br />

und auf Gütezeichen ab. Dagegen wird die Prozessqualität (z.B. Haltungsverfahren) nicht<br />

berücksichtigt. Der EU-Logik kann somit nur eingeschränkt gefolgt werden.<br />

Lediglich für den Fall, in dem sich im Rahmen der Investitionsförderung der Betrieb einem<br />

Verband mit Gütezeichen angeschlossen hat, - sei es auf europäischer, deutscher oder regionaler<br />

Ebene -, ist eine eindeutige Zuordnung möglich. Entsprechend wird in einer Befragung<br />

der begünstigten Betriebe nach dem Beitritt zu entsprechenden Verbänden gefragt.<br />

c) Ergebnisse<br />

I.4.-1.1:<br />

Bei vielen geförderten Investitionen wird i.d.R. eine Verbesserung der Prozessqualität angestrebt.<br />

Im Milchbereich steht häufig die Verbesserung der Produktqualität im Vordergrund,<br />

um Keimzahlen möglichst gering zu halten bzw. weiter zu verringern und somit eine gute<br />

Bezahlung nach dem System der Milchgüteklassen zu erreichen. Im Schweinebereich kann<br />

oftmals durch eine verbesserte Fütterungstechnik eine gezieltere Produktion mit dem Ergebnis<br />

eines besseren Endproduktes erreicht werden. In der Betriebsleiterbefragung gaben immerhin<br />

71,5 % der Befragten an, dass das Qualitätsziel und die Qualitätsverbesserung angestrebt<br />

wird.<br />

Im Expertenworkshop wurde darauf hingewiesen, dass Aussagen zur Verbesserung der Erzeugungs-<br />

oder Produktqualität hier kaum möglich sind. Tatsächlich führen nach Ansicht der<br />

Berater fast alle Stallbauinvestitionen zu einer Verbesserung der Produkt- oder Prozessqualität.<br />

Dies gilt auch für den Gartenbau und den gesamten Diversifizierungsbereich. Die Einführung<br />

von Qualitätssicherungssystemen sichert zwar Absatzchancen, schlage sich aber nicht in<br />

den notwendigen höheren Preisen nieder. Ferner werden QS-Systeme in <strong>Baden</strong>-Württemberg<br />

nicht über das AFP, sondern über Fördermaßnahmen zur Marktstrukturverbesserung (EZG,<br />

HQZ) gefördert.<br />

<strong>EPLR</strong>-BW-Zwischenbewertung <strong>2000</strong> - <strong>2003</strong> FIB - 10/03


I.4.-1.2:<br />

Kapitel 3: Investitionen in landwirtschaftlichen Betrieben<br />

Erst in einer Ex-Post-Analyse werden deutliche Qualitäts- und Umsatzeffekte dokumentierbar<br />

sein.<br />

I.4.-2.1:<br />

Es gibt eine Vielzahl von Gütezeichenprogrammen. Zu prüfen ist, ob im Rahmen der Förderung<br />

der geförderte Betrieb einem solchen Programm beigetreten ist.<br />

Die Ergebnisse der Betriebsleiterbefragung zeigen, dass 10 % der geförderten Betriebe, die<br />

hierzu geantwortet haben, sich im Rahmen der Förderung einem mit Siegel verbundenen Qualitätssicherheitssystem<br />

angeschlossen haben und von diesen über ein Drittel auch deutliche<br />

Umsatzsteigerungen, wohl vornehmlich über die Preissetzung erreichen konnte.<br />

Die von der EU vorgeschlagenen Programmindikatoren zielen jedoch auf monetäre Wirkungen<br />

einer Qualitätsverbesserung ab. Im Regelfall wird eine Preis- und/oder Umsatzänderung<br />

durch Qualitätsänderungen aber nicht messbar sein. Durch Befragungs- und Expertenergebnisse<br />

wird die Vermutung gestärkt, dass im Rahmen der Förderung Qualitätssteigerungen<br />

sowohl bezüglich der Produkt- als auch der Prozessqualität gegeben sind.<br />

3.4.6 Diversifizierung landwirtschaftlicher Tätigkeiten zum Erhalt von Arbeitsplätzen<br />

Frage I.5 <strong>–</strong> In welchem Umfang hat die durch die Förderung alternativer Tätigkeiten<br />

herbeigeführte Diversifizierung der Tätigkeiten in landwirtschaftlichen Betrieben zum<br />

Erhalt von Arbeitsplätzen beigetragen?<br />

a) Interventionslogik<br />

Die Interventionslogik geht davon aus, dass eine Verbreiterung der Einkommensbasis durch<br />

die Entwicklung neuer Tätigkeiten im landwirtschaftlichen Betrieb, die nicht mit der landwirtschaftlichen<br />

Produktion direkt verbunden sind, auch zum Erhalt und möglicherweise<br />

sogar zur Schaffung von Arbeitsplätzen führt. Dies betrifft insbesondere die Bereiche Fremdenverkehr,<br />

Direktvermarktung in Verbindung mit handwerklicher Tätigkeit und Dienstleistungen.<br />

Der Interventionslogik kann gefolgt werden. Dabei ist zu unterscheiden zwischen dem<br />

Erhalt von Arbeitsplätzen in der Landwirtschaft selbst auf Grund <strong>des</strong> zusätzlichen Einkommens,<br />

dem Erhalt von Arbeitsplätzen in schon gegebenen nichtlandwirtschaftlichen Betriebszweigen<br />

(z.B. Fremdenverkehr) und der Schaffung neuer Arbeitsplätze in geförderten, nichtlandwirtschaftlichen<br />

Alternativen.<br />

<strong>EPLR</strong>-BW-Zwischenbewertung <strong>2000</strong> - <strong>2003</strong> FIB - 10/03<br />

111


112<br />

b) Programmindikator<br />

Kapitel 3: Investitionen in landwirtschaftlichen Betrieben<br />

I.5.-1.1: Anzahl der Arbeitsplätze, die vollzeitäquivalent FTE sind und die auf Grund der<br />

Förderung alternativer Tätigkeiten erhalten oder geschaffen wurden.<br />

Eindeutiger Programmindikator ist die Anzahl der in der Landwirtschaft auf Grund der Förderung<br />

alternativer Tätigkeiten erhaltenen Beschäftigungen, umgerechnet in Vollzeitäquivalentgrößen<br />

(FTE) (vgl. MEANS-Sammlung <strong>–</strong> Band 2, Seite 165 bis 171 und Band 5, Seite 77 bis<br />

106).<br />

I.5.-1.1:<br />

Im Rahmen der vom Land <strong>Baden</strong>-Württemberg geförderten Programme unter dem Dach <strong>des</strong><br />

<strong>EPLR</strong> ist dieser Bereich durch die Förderung von Nebenbetrieben und Dienstleistungen direkt<br />

vorgesehen. Im Rahmen <strong>des</strong> Fremdenverkehrs bezieht sich dieses insbesondere auf die Neueinrichtung<br />

bzw. Erweiterung und Verbesserung der Übernachtungsmöglichkeiten sowohl<br />

durch Gästezimmer als auch durch Ferienwohnungen. So kann aus dem Umfang der geförderten<br />

Kapazitäten auf die Arbeitsplatzsituation geschlossen werden.<br />

Bei der Direktvermarktung sind beispielsweise die Einrichtung von Ladengeschäften, Hofläden,<br />

Marktständen und sonstigen Einrichtungen vorgesehen. So kann aus der Umsatzänderung<br />

nach Abschluss der Förderung auf die daraus resultierende Schaffung von Arbeitsplätzen<br />

geschlossen werden.<br />

Im Rahmen der sozialen Dienstleistungen geht es um die Neueinrichtung oder die Erweiterung<br />

und Verbesserung <strong>des</strong> sozialen Dienstes durch Einrichtung von alten- und behindertengerechten<br />

Wohnungen. Ebenso geht es bei den hauswirtschaftlichen Dienstleistungen um die<br />

Neueinrichtung oder die Erweiterung und Verbesserung von beispielsweise Partyservice,<br />

Bauernhofcafé, Bügelstube, Ausrichten von Kindergeburtstagen oder sonstigen vergleichbaren<br />

Dienstleistungen.<br />

Die Betriebsleiterbefragung zum Sachverhalt „Arbeitsplatz“ zeigte an, dass ein deutlicher<br />

Erhaltungseffekt gegeben ist, aber ein geringer Einfluss auf die Neuschaffung von Beschäftigung<br />

besteht (vgl. Tab. 3.17).<br />

Tabelle 3.17: Durch Investitionsförderung beeinflusste Arbeitsplatzsituation (in FTE)<br />

Erhalt eines Arbeitsplatzes 113 (68,1 %)<br />

Erhalt von zwei und mehr Arbeitsplätzen 27 (23,3 %)<br />

Schaffung eines Arbeitsplatzes 18 (15,7 %)<br />

Schaffung von zwei und mehr Arbeitsplätzen 4 (4,0 %)<br />

Wegfall eines Arbeitsplatzes 15 (14,0 %)<br />

Wegfall von zwei und mehr Arbeitsplätzen<br />

Quelle: Betriebsleiterbefragung <strong>2003</strong> ( N = 166)<br />

1 (1,0 %)<br />

<strong>EPLR</strong>-BW-Zwischenbewertung <strong>2000</strong> - <strong>2003</strong> FIB - 10/03


Kapitel 3: Investitionen in landwirtschaftlichen Betrieben<br />

Hieraus ist zu folgern, dass min<strong>des</strong>tens 167 Arbeitsplätze erhalten und um 26 neu geschaffen<br />

wurden. 17 Arbeitsplätze fielen weg. Per Saldo ist somit zu vermuten, dass durch die Investitionsförderung<br />

ein deutlicher Erhaltungseffekt gegeben ist und die Neuschaffung von Arbeitsplätzen<br />

gering ausfiel.<br />

Tabelle 3.18: Durch Neuausrichtung der Produktion geschaffene und erhaltene Arbeitsplätze (in FTE)<br />

Zahl der Betriebe Arbeitsplätze<br />

(Vollarbeitskräfte)<br />

Erhaltung von Arbeitsplätzen 195 208,0<br />

Neuschaffung von Arbeitsplätzen 114 63,0<br />

Davon: Fremdarbeitskräfte (männlich)<br />

48<br />

39,0<br />

Familien- und Fremd-AK (weiblich)<br />

48<br />

24,1<br />

Quelle: Beraterbefragung 2002<br />

Die Beraterbefragung beinhaltet eine Abschätzung der durch die Neuausrichtung erzielten<br />

Arbeitsplatzeffekte. Die befragten Berater beziffern die Zahl der erhaltenen Arbeitsplätze mit<br />

208 Voll-AK in insgesamt 195 geförderten Betrieben. Die Zahl der neugeschaffenen Arbeitsplätze<br />

wird mit 63 Voll-AK angegeben. Die Einschätzung erscheint jedoch eher zu hoch.<br />

Hiervon entfallen 39 Plätze auf männliche Fremd-AK und 24 auf weibliche Familien- und<br />

Fremdarbeitskräfte. Der längerfristige Arbeitsplatzeffekt kann somit zum jetzigen Zeitpunkt<br />

als relativ gering betrachtet werden (s. Tab. 3.18).<br />

Es sind rund 5.000 Betriebe investiv im Bereich „Gebäude“ gefördert worden. Werden die<br />

Angaben der Befragungen zugrunde gelegt, so sind ca. 1.000 Arbeitsplätze erhalten worden<br />

und es konnten ca. 200 Arbeitsplätze neu geschaffen werden. Ein Großteil der geförderten<br />

Investitionen zielt auf die Schaffung von Einkommensmöglichkeiten alternativer Art, also<br />

nicht durch landwirtschaftliche Produktion direkt. Etwa 20 % der geförderten Investitionen<br />

hatten entsprechende Einkommensentstehungen zur Folge, zum Teil mit recht deutlichem<br />

Anteil am Gesamteinkommen. Es ist zu vermuten, dass um 100 Arbeitsplätze, also um12 %,<br />

auf grund der Förderung alternativer Tätigkeiten geschaffen bzw. erhalten werden konnten.<br />

Der Vergleich von Ist- und Zieljahr in Hinblick auf die Schaffung von Arbeitsplätzen hingegen<br />

zeigt kein deutliches Ergebnis. Neue Arbeitsplätze sind durch die Investitionsförderung,<br />

wenn überhaupt, in ganz geringem Maße geschaffen worden. Erkennbar ist aber, dass durch<br />

die zusätzlichen Einkommen Arbeitsplätze in der Landwirtschaft deutlich erhalten werden<br />

konnten.<br />

<strong>EPLR</strong>-BW-Zwischenbewertung <strong>2000</strong> - <strong>2003</strong> FIB - 10/03<br />

113


114<br />

Kapitel 3: Investitionen in landwirtschaftlichen Betrieben<br />

3.4.7 Einführung umweltfreundlicher landwirtschaftlicher<br />

Produktionsverfahren<br />

Frage I.6 <strong>–</strong> In welchem Umfang hat die Investitionsbeihilfe die Einführung umwelt-<br />

freundlicher landwirtschaftlicher Produktionsverfahren unterstützt?<br />

a) Interventionslogik<br />

Hier stehen die Umweltbelange im Vordergrund. Die Interventionslogik geht davon aus, dass<br />

Investitionen entweder direkt im Zusammenhang mit umweltspezifischen Verbesserungen,<br />

beispielsweise im Rahmen der Düngerlagerung getätigt werden, oder dass Investitionen produktiver<br />

Art mit günstigen zusätzlichen Nebenwirkungen auf den Umweltverbrauch erfolgen.<br />

Aus beiden Ansätzen heraus kommt es zu umweltfreundlichen Verfahren im Rahmen landwirtschaftlicher<br />

Produktion und damit zu einem Schutz der natürlichen Ressourcen und der<br />

Landschaft. Der EU-Logik kann gefolgt werden. Umweltschutz lässt sich mit verstärktem<br />

Kapitaleinsatz erreichen.<br />

Die Förderung von Investitionen zur Verbesserung <strong>des</strong> Umweltschutzes sind ausdrückliches<br />

Förderziel <strong>des</strong> AFP <strong>Baden</strong>-Württemberg.<br />

Die vorliegenden Betriebsverbesserungspläne enthalten spezielle Angaben über die vorhandene<br />

Lagermöglichkeit im Gülle-, Jauche- und Mistbereich.<br />

b) Programmindikatoren<br />

Als zentrales Bewertungskriterium steht die Verbesserung der Lagerung und Ausbringung <strong>des</strong><br />

Wirtschaftsdüngers im Vordergrund. Im Rahmen der Förderung der Emissionsminderung hat<br />

dieser Aspekt auch in <strong>Baden</strong>-Württemberg Priorität. Auch das <strong>EPLR</strong> sieht als einen Indikator<br />

die Veränderung der Lagerdauer von Stallmist vor. Darüber hinaus sind aber dort auch weitere<br />

emissionsmindernde Maßnahmen wie reduzierte Bodenbearbeitung, Einsparung von Pflanzenschutzmitteln,<br />

eine schutzgebietsverträgliche Produktion, der Einsatz von GPS zur Verbesserung<br />

der Umweltrelationen der Produktion sowie die Förderung <strong>des</strong> Einsatzes nachwachsender<br />

Rohstoffe als Förderansätze vorgesehen. Hierzu gezählt werden können somit<br />

auch die im <strong>EPLR</strong> vorgesehene Investitionsförderung von Biomasseanlagen, die Förderung<br />

von Erschließung, Bewässerung und landschaftsbezogenem Bauen, sowie in gewisser Weise<br />

auch die Förderung von Motormähern und der Einrichtung von Weiden.<br />

Entsprechend hat die EU als ein zentrales Bewertungskriterium die qualitative Beschreibung<br />

der Berücksichtigung von Umweltbelangen bei derartigen Investitionen mit vorgesehen. Im<br />

<strong>EPLR</strong>-BW-Zwischenbewertung <strong>2000</strong> - <strong>2003</strong> FIB - 10/03


Kapitel 3: Investitionen in landwirtschaftlichen Betrieben<br />

<strong>EPLR</strong> wird insbesondere auf den Verbrauch fossiler Energien im Rahmen der Förderung als<br />

wichtiger Indikator abgestellt.<br />

I.6-1.1: Anteil der begünstigten landwirtschaftlichen Betriebe, die aufgrund einer Kofinanzierung<br />

Umweltverbesserungen eingeführt haben (in %)<br />

(a) davon Umweltverbesserungen als direkte Zielvorgabe der Investition (in %)<br />

(b) davon Umweltverbesserungen als zusätzliche Auswirkung (z. B. aufgrund neu-<br />

er Maschinen und Geräte, die hauptsächliche aus wirtschaftlichen Gründen<br />

angeschafft wurden) (in %)<br />

(c) davon Umweltverbesserungen in Bezug auf Abfälle und Wirtschaftsdünger der<br />

im Übermaß vorliegt (in %)<br />

(d) davon Umweltverbesserungen in Bezug auf die Wasserbewirtschaftung in den<br />

Betrieben (in %)<br />

(e) davon Umweltverbesserungen in Bezug auf (sonstige) umweltfreundliche<br />

landwirtschaftliche Produktionsverfahren/- systeme (in %)<br />

I.6-2.1: Anteil der geförderten landwirtschaftlichen Betriebe, in denen die Lagerung/Ausbringung<br />

<strong>des</strong> Wirtschaftsdüngers verbessert wurde (in %)<br />

(a) davon Betriebe, in denen Verbesserungen aufgrund der im Rahmen der Beihil-<br />

fe erfolgten Kofinanzierung eingeführt wurden (in %)<br />

(b) davon Betriebe mit verbesserter Lagerung (in %)<br />

(c) davon Betriebe mit verbesserter Ausbringung (in %)<br />

I.6-2.2: Verhältnis von {in den geförderten landwirtschaftlichen Betrieben vorhandenen<br />

Lagerkapazitäten für Wirtschaftsdünger} zu {der anfallenden Gesamtmenge an<br />

Wirtschaftsdünger in den geförderten landwirtschaftlichen Betrieben}<br />

I.6-2.3: Anteil der geförderten landwirtschaftlichen Betriebe, die Normen im Hinblick auf<br />

den Wirtschaftsdünger erfüllen (in %)<br />

c) Ergebnisse<br />

Die EU hat spezifisch zwei Indikatorbereiche vorgesehen:<br />

Zunächst sind Anteile an den geförderten landwirtschaftlichen Betrieben zu ermitteln, in<br />

denen bei Investitionen Umweltbelange Berücksichtigung fanden.<br />

Die Betriebsleiterbefragung zeigt, dass 46 % der geförderten Investitionen direkt der Verbesserung<br />

<strong>des</strong> Umweltschutzes zugeordnet werden und darüber hinaus noch 41 % zumin<strong>des</strong>t als<br />

Nebenwirkung eine Reduzierung <strong>des</strong> Umweltverbrauchs anstreben. Nur 13 % sind ohne deutlichen<br />

Bezug zum Umweltschutz gegeben. Die Berater wiesen darauf hin, dass ihrer Ansicht<br />

nach nahezu 90 % aller Investitionen als umweltsparend eingestuft werden können.<br />

<strong>EPLR</strong>-BW-Zwischenbewertung <strong>2000</strong> - <strong>2003</strong> FIB - 10/03<br />

115


116<br />

Kapitel 3: Investitionen in landwirtschaftlichen Betrieben<br />

I.6-1.1: Der Anteil (%) der begünstigten landwirtschaftlichen Betriebe, die auf Grund der<br />

Förderung Umweltverbesserungen eingeführt haben, ist zu ermitteln.<br />

a) davon Umweltverbesserungen als direkte Zielvorgabe der Investition (in %).<br />

Die Verbesserung <strong>des</strong> Umweltschutzes ist in über 40 % der Förderfälle ein Hauptziel<br />

der geförderten Investitionen, in 40 % der Förderfälle wurde die Verbesserung <strong>des</strong><br />

Umweltschutzes als Nebenziel angegeben (Abbildung 3.2 und 3.3). Dabei handelt es<br />

sich in den meisten Fällen um Energieeinsparungsmaßnahmen (29 % der Förderfälle)<br />

und um eine verbesserte Lagerung und teilweise auch Ausbringung der Wirtschaftsdünger<br />

(23 % der Förderfälle), wie aus Abbildung 3.7 ersichtlich ist.<br />

b) davon Umweltverbesserungen als zusätzliche Auswirkung (um 40 %)<br />

c) davon Umweltverbesserungen in Bezug auf Abfälle und auf Wirtschaftsdüngemittel,<br />

die im Übermaß eingesetzt wurden (0 %). Es lässt sich in keinem der Förderfälle<br />

nachweisen, dass Abfälle und Wirtschaftsdüngermittel vor der Förderung im Übermaß<br />

eingesetzt worden sind.<br />

d) davon Umweltverbesserungen in Bezug auf die Wasserbewirtschaftung in den Betrieben<br />

(um 20 %): Neue Melktechniken, die in der Regel im Zusammenhang mit umfangreichen<br />

baulichen Investitionen installiert werden, können i.d.R. sowohl den Wasser-<br />

als auch den Energieverbrauch erheblich verringern. Außenklimaställe tragen zu<br />

einer Reduktion <strong>des</strong> Energieverbrauchs bei, da sie keine Zwangsentlüftung benötigen.<br />

Bei fast jeder Umbaumaßnahme im Bereich Schweinehaltung kann z.B. durch eine<br />

Erneuerung der Belüftungsanlage der Energieverbrauch deutlich gesenkt werden.<br />

e) davon Umweltverbesserungen in Bezug auf sonstige umweltfreundliche landwirtschaftliche<br />

Produktionsverfahren/-systeme (12 %). Hierzu zählen Umweltverbesserungen<br />

in der Emissionsreduzierung, und im Maschineneinsatz in der Außenwirtschaft.<br />

<strong>EPLR</strong>-BW-Zwischenbewertung <strong>2000</strong> - <strong>2003</strong> FIB - 10/03


Energieverbrauch<br />

Wasserverbrauch<br />

Ausbringung und<br />

Lagerung von Wirt-<br />

schaftsdünger/Abfällen<br />

Lärmbelästigung<br />

Geruchs- und<br />

Staubemmissionen<br />

Sonstige<br />

Kapitel 3: Investitionen in landwirtschaftlichen Betrieben<br />

0 5 10 15 20 25 30 35<br />

Quelle: Beraterbefragung 2002 - Zentralevaluierung<br />

Abbildung 3.7: Verbesserung der Umweltbelange<br />

Anteil der Förderfälle mit Verbesserung im Umweltbereich (%)<br />

I.6-2.1: Hier wird auf die Verbesserung <strong>des</strong> Düngemanagements abgestellt und es werden drei<br />

Indikatorgruppen abgefragt, wobei insbesondere der Anteil der geförderten landwirtschaftlichen<br />

Betriebe, in denen die Lagerung/Ausbringung <strong>des</strong> Wirtschaftsdüngers verbessert wurde<br />

(in % t) zu bestimmen ist.<br />

Die Betriebsleiterbefragung spiegelt die hohe Bedeutung der Verbesserung <strong>des</strong> Düngemanagements<br />

wider. Rund die Hälfte der geförderten Investitionen führte zu einer Verbesserung<br />

der Düngerlagerung und <strong>–</strong>ausbringung.<br />

a) davon Betriebe, in denen Verbesserungen auf Grund der Förderung eingeführt wurden<br />

(in %): 49,2<br />

b) davon Betriebe mit verbesserter Lagerung (in %): 51,3<br />

c) davon Betriebe mit verbesserter Ausbringung (in %): 46,4<br />

I.6-2.2: Das Verhältnis von {in den geförderten landwirtschaftlichen Betrieben vorhandenen<br />

Lagerkapazitäten für Wirtschaftsdünger} zu {der anfallenden Gesamtmenge an Wirtschaftsdünger<br />

in den geförderten landwirtschaftlichen Betrieben}und der Anteil der geförderten<br />

landwirtschaftlichen Betriebe, die Normen im Hinblick auf den Wirtschaftsdünger erfüllen (in<br />

%) ist festzustellen.<br />

Die Lagerung der Wirtschaftsdünger ist durch die Düngeverordnung geregelt. Darin sind die<br />

Grundsätze der „guten fachlichen Praxis“ auf dem Gebiet der Düngung näher bestimmt und<br />

düngungsrelevante Teile der EG-Nitratrichtlinie in nationales Recht umgesetzt. Die Dünge-<br />

<strong>EPLR</strong>-BW-Zwischenbewertung <strong>2000</strong> - <strong>2003</strong> FIB - 10/03<br />

117


118<br />

Kapitel 3: Investitionen in landwirtschaftlichen Betrieben<br />

verordnung sieht in zeitlicher Hinsicht verschiedene Anpassungsstufen vor. Investitionen im<br />

Bereich der Tierhaltung wurden bis zum AFP 2001 jedoch nur dann gefördert, wenn im Zieljahr<br />

die Einhaltung der Vorgaben der Düngeverordnung, die zum 01.01.2005 gelten, nachgewiesen<br />

wird. Für die in diesen Unternehmen anfallenden tierischen Exkremente muss nach<br />

Abschluss der Investitionen eine Lagerkapazität für min<strong>des</strong>tens sechs Monate vorhanden sein.<br />

Bei Aufstockungsinvestitionen im Bereich der Schweinehaltung ist der Nachweis einer Lagerkapazität<br />

für min<strong>des</strong>tens neun Monate und eine angemessene Abdeckung <strong>des</strong> Güllelagers<br />

vorgeschrieben. Im Bereich Rindfleischerzeugung durften zwei GVE je ha der für diese Tiere<br />

benötigten Futterfläche nicht überschritten werden. Aus den Normvorgaben ergeben sich somit<br />

die Min<strong>des</strong>tverhältnisse von Lagerkapazität für Wirtschaftsdünger in Relation zu <strong>des</strong>sen<br />

Anfall. Aus den Ist-Ziel-Angaben wird die Verfolgung <strong>des</strong> Zieles „Verbesserung <strong>des</strong> Düngemanagements“<br />

verdeutlicht. Bei Festmist soll eine Ausdehnung der Lagerungsmöglichkeit um<br />

28 % auf 180.714 m² und bei Flüssigmist um 45 % auf 2.257.596 m³ im Rahmen der Investitionsförderung<br />

erreicht werden.<br />

Tabelle 3.19: Düngermanagement<br />

Bewilligungsjahr <strong>2000</strong><br />

Bewilligungsjahr 2001<br />

Bewilligungsjahr 2002<br />

Festmist Flüssigmist<br />

Ist (m²) Ziel (m²) Ist (m³) Ziel (m³)<br />

36.711<br />

42.288<br />

61.758<br />

47.939<br />

52.445<br />

80.330<br />

430.719<br />

445.053<br />

676.082<br />

622.978<br />

688.221<br />

946.397<br />

Summe 140.757 180.714 1.551.854 2.257.596<br />

Quelle: MLR <strong>2003</strong><br />

I.6-2.3: Seit dem AFP 2002 ist eine angemessene Abdeckung <strong>des</strong> Güllelagers mit dem Abschluss<br />

viehhaltungsbezogener Investitionen generell vorgeschrieben. Zudem darf der Viehbesatz<br />

<strong>des</strong> Unternehmens zwei GV je ha selbstbewirtschafteter landwirtschaftlicher Nutzfläche<br />

(einschließlich Stilllegung) nicht überschreiten; anderenfalls ist im Einzelfall darzulegen,<br />

dass die Nährstoffbilanz auf der Grundlage der selbstbewirtschafteten Flächen ausgeglichen<br />

ist. Der Anteil der geförderten landwirtschaftlichen Betriebe, die Normen im Hinblick auf den<br />

Wirtschaftsdünger erfüllen, ist somit mit 100 % anzusetzen. Dabei ist insbesondere auf die<br />

EG-Nitratrichtlinie und ihre Vorgaben sowie auf die SchALVO-Regelungen hinzuweisen.<br />

Zusätzlich werden die umweltrelevanten Programmindikatoren <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong> aufgeführt:<br />

BW I.-1: a) Energiegewinnung: 338 geförderte Biomasseanlagen<br />

b) Energieeinsparung fossiler Energieträger: in fast 90 % der Förderung von<br />

Gebäuden<br />

c) Lagerdauer von Dünger: in rund 50 % der Förderfälle im AFP<br />

<strong>EPLR</strong>-BW-Zwischenbewertung <strong>2000</strong> - <strong>2003</strong> FIB - 10/03


c) Zusammenfassende Bewertung<br />

Kapitel 3: Investitionen in landwirtschaftlichen Betrieben<br />

Zusammengefasst zeigen die Ergebnisse der Betriebsleiterbefragung, dass insbesondere der<br />

Energieverbrauch reduziert werden konnte (60 % der Fälle) und die Düngerlagerung und<br />

-ausbringung unter Umweltaspekten verbessert worden ist (rd. 50 % der Fälle). Die Darstellung<br />

in Abb. 3.8 weist aber auch darauf hin, dass in den anderen Bereichen der Umwelt zumin<strong>des</strong>t<br />

in durchschnittlich einem Drittel der Fälle günstige Ergebnisse im Rahmen der Förderung<br />

erreicht werden konnten.<br />

Quelle: Betriebsleiterbefragung <strong>2003</strong><br />

Abbildung 3.8: Verbesserung der Umwelt durch Investitionen<br />

Aus der Zusammenführung der Teilergebnisse lässt sich ableiten, dass insbesondere die Reduzierung<br />

<strong>des</strong> Umweltverbrauchs die zentrale Wirkung in der Mehrzahl der geförderten<br />

Investitionen darstellt.<br />

3.4.8 Verbesserung der Produktionsbedingungen bezüglich Arbeitsbedingungen und<br />

Tierschutz<br />

Frage I.7 <strong>–</strong> In welchem Umfang hat die Investitionsbeihilfe Produktionsbedingungen<br />

verbessert, was die Arbeitsbedingungen und den Tierschutz anbetrifft?<br />

<strong>EPLR</strong>-BW-Zwischenbewertung <strong>2000</strong> - <strong>2003</strong> FIB - 10/03<br />

119


120<br />

a) Interventionslogik<br />

Kapitel 3: Investitionen in landwirtschaftlichen Betrieben<br />

Investitionen können auch zu einer Verbesserung der Arbeitssituation und <strong>des</strong> Tierschutzes<br />

führen. In der Regel sind ein, oftmals auch beide Effekte gegeben. So werden Investitionen in<br />

neue Maschinen in der Regel mit einer Verbesserung der Arbeitssituation einhergehen und<br />

Investitionen in Ställe und Stallanlagen auch den Tierschutz stärken.<br />

Es wird einerseits als mögliche Wirkung der Verbesserung der Arbeitsbelastung eine geringere<br />

Belastung durch Schadstoffe, durch Infektionen, sowie durch Staub, Geruch, Feuchtigkeit,<br />

Kälte und durch schwere Lasten gesehen. Investitionen mit derartigen Wirkungen können,<br />

aber müssen nicht, zu einer Verbesserung <strong>des</strong> Tierschutzes führen. Sie führen aber sicherlich<br />

zu einer Verbesserung der Arbeits- und Wohnbedingungen und damit der menschlichen Gesundheit.<br />

Deutlicher zu unterscheiden sind daneben Maßnahmen, die direkt eine Verbesserung <strong>des</strong><br />

Tierschutzes bewirken, wie beispielsweise der Übergang zur Einstreuhaltung oder zur Laufstall-<br />

oder Freilandhaltung. Diese wiederum fordern nicht unbedingt eine Verbesserung der<br />

Arbeitsbelastung. Entsprechend wird bei der Ausfüllung der Programmindikatoren für beide<br />

Bereiche getrennt vorgegangen.<br />

b) Programmindikatoren<br />

Es ist zu unterscheiden, zum einen in Bezug auf eine Verbesserung der Arbeitsbedingungen<br />

und zum andern in Bezug auf eine Verbesserung <strong>des</strong> Tierschutzes.<br />

I.7-1.1 Hinweise auf eine auf Grund der Förderung erzielte erhebliche Reduzierung der<br />

Belastung durch Stoffe, Gegebenheiten oder Bedingungen: schädliche Stoffe, Gerüche,<br />

Staub, extreme klimatische Bedingungen im Freien/in Räumen, Heben<br />

schwerer Lasten, abweichende Arbeitszeiten<br />

I.7-2.1: Anteil der Nutztiere in geförderten landwirtschaftlichen Betrieben, für die auf<br />

Grund der Investitionsbeihilfen ein verbesserter Tierschutz geschaffen wurde (in<br />

%)<br />

a) davon Investitionen, die den Tierschutz als direkte Zielvorgabe hatten (in %)<br />

b) davon Investitionen, bei denen sich der Tierschutz als zusätzliche Auswirkung<br />

ergeben hat (in %)<br />

c) davon Investitionen im Zusammenhang mit Tierschutznormen (in %)<br />

d) davon Investitionen im Zusammenhang mit Tierschutznormen auf<br />

Gemeinschaftsebene (in %)<br />

<strong>EPLR</strong>-BW-Zwischenbewertung <strong>2000</strong> - <strong>2003</strong> FIB - 10/03


c) Ergebnisse<br />

Kapitel 3: Investitionen in landwirtschaftlichen Betrieben<br />

I.7-1.1: Die Verbesserung der Arbeitsbedingungen war für 67,0 % der befragten Betriebsleiter<br />

zentrales Ziel. Die Verbesserung <strong>des</strong> Tierschutzes wurde mit 45,7 % angeführt.<br />

Insbesondere die Reduzierung der ungünstigen oder überlangen Arbeitszeiten (33 %) sind<br />

Gegenstand der Investitionen (s. Abb. 3.9). Daneben sollen auch das Heben schwerer Lasten<br />

und die Belastung durch Gerüche (18 %) verringert werden.<br />

Schädliche Stoffe<br />

Gerüche<br />

Stäube<br />

Lärm<br />

Heben schwerer<br />

Lasten<br />

Ungünstige/überlange<br />

Arbeitszeiten<br />

Extreme<br />

Bedingungen im<br />

Freien/in Räumen<br />

Quelle: Beraterbefragung, 2002 (n=35)<br />

0 5 10 15 20 25 30 35<br />

Förderfälle (%)<br />

Abbildung 3.9:Verbesserung verschiedener Belastungsbereiche im Zusammenhang mit Arbeitsbedingungen<br />

(Beraterbefragung; Mehrfachantworten möglich; Förderzeitraum <strong>2000</strong> bis 2001)<br />

I.7-2.1: (a) Um 38 % der Investitionen haben die Verbesserung <strong>des</strong> Tierschutzes und der Tierhygiene<br />

als direktes Investitionsziel.<br />

(b) Nach Ansicht der im Expertenworkshop anwesenden Berater/Betreuer profitiert der überwiegende<br />

Teil der Tiere, mehr als 70 %, im Hinblick auf den Tierschutz von den in diesen<br />

Bereichen durchgeführten Investitionen.<br />

(c) In <strong>Baden</strong>-Württemberg ist vorgeschrieben, den gesamten Bereich, der mit der geförderten<br />

Investition verbunden ist, zu sanieren. Somit sind die gemachten Angaben auf den Gesamtbestand<br />

der Tiere im geförderten Bereich zu beziehen. Insbesondere dem Tierschutz und der<br />

Tierhygiene wird seit 2002 im Rahmen der AFP-Förderung durch Gewährung eines Sonderzuschusses<br />

ein noch höherer Stellenwert beigemessen. In der Schweine- und Geflügelhaltung<br />

ist nach Aussage der Berater eine steigende Tendenz festzustellen, die neuen Tierschutzauflagen<br />

einzuhalten (100 %).<br />

<strong>EPLR</strong>-BW-Zwischenbewertung <strong>2000</strong> - <strong>2003</strong> FIB - 10/03<br />

121


122<br />

Kapitel 3: Investitionen in landwirtschaftlichen Betrieben<br />

(d) Die nationalen Normen sind mit den Normen auf Gemeinschaftsebene abgestimmt, aber<br />

nicht in allen Punkten identisch, so dass hier die nationalen Vorgaben bestimmend sind<br />

(s. Pkt. c).<br />

Die Verringerung der Arbeitsbelastung und die Verbesserung <strong>des</strong> Tierschutzes sind zentrale<br />

Felder der Investitionsförderung. In beiden Bereichen sind deutliche Ergebnisse erzielt worden.<br />

3.4.9 Programmspezifische Indikatoren <strong>des</strong> <strong>EPLR</strong><br />

Zusätzlich zu den bisher angesprochenen Indikatoren bei den einzelnen EU-Fragestellungen<br />

wird im <strong>EPLR</strong> noch die strukturelle Komponente mit aufgenommen. Dies ist verständlich vor<br />

dem Hintergrund der in der SWOT-Analyse beschriebenen strukturellen Defizite der badenwürttembergischen<br />

Landwirtschaft. Hier wird insbesondere als Indikator auf die Veränderung<br />

der Wachstumsschwellen und auf die Eigenkapitalveränderung in den geförderten Betrieben<br />

abgestellt. Bei<strong>des</strong> sind Effekte, die erst im Rahmen einer Verlaufsanalyse nach einigen Jahren<br />

geklärt werden können. Die Zielangaben in den BVPs deuten aber darauf hin, dass deutliche<br />

Wachstumsschübe erwartet werden. Beobachtbar ist, dass die geförderten Investitionen oftmals<br />

Anschubwirkung für Folgeinvestitionen auslösen.<br />

Es werden vornehmlich Betriebe gefördert, die nahe oder über der Wachstumsschwelle von<br />

derzeit ca. 60 ha oder 46 Milchkühen liegen und somit wird versucht, günstigere strukturelle<br />

Gegebenheiten zu initiieren.<br />

3.5 Kapitel II - Investitionsförderung im Rahmen der Niederlassung von<br />

Junglandwirten<br />

3.5.1 Darstellung der Förderhistorie<br />

Das Programm zur Förderung der Niederlassung von Junglandwirten ist in <strong>Baden</strong>-<br />

Württemberg auch in den 90er Jahren schon umgesetzt worden. Hierdurch wurde Anreiz für<br />

eine qualifizierte Ausbildung gegeben und zugleich eine Verbesserung der Altersstruktur der<br />

Betriebsleiter in der Landwirtschaft erreicht.<br />

Insgesamt ist die Struktur der Betriebsinhaber und <strong>–</strong>inhaberinnen landwirtschaftlicher Betriebe<br />

aber auch heute noch alterslastig im Vergleich zur Betriebsleiterstruktur im mittelständischen<br />

Handel oder Handwerk. In <strong>Baden</strong>-Württemberg stellte sie sich sogar noch etwas ungünstiger<br />

als im Durchschnitt der Bun<strong>des</strong>republik Deutschland oder der EU insgesamt dar.<br />

<strong>EPLR</strong>-BW-Zwischenbewertung <strong>2000</strong> - <strong>2003</strong> FIB - 10/03


Kapitel 3: Investitionen in landwirtschaftlichen Betrieben<br />

Eine eingehende Analyse 1999 (FASTERDING, 2002) weist nach, dass die Hofnachfolgeprobleme<br />

in <strong>Baden</strong>-Württemberg überdurchschnittlich deutlich ausgeprägt sind.<br />

Anteile (%)<br />

Region<br />

Betriebe mit Betriebsleitern<br />

über 45 Jahre<br />

ohne gesicherte Hofnachfolge<br />

Betriebe mit<br />

gesicherter Hofnachfolge<br />

BW 58 26<br />

D 53 37<br />

Quelle: Fasterding, 2002<br />

Im Bereich der Junglandwirteförderung wurden im Zeitraum 1995 bis 1999 insgesamt 2.048<br />

Junglandwirte über eine Niederlassungsprämie in Höhe von 23.500 DM gefördert. Diese<br />

Prämie wurde aus Lan<strong>des</strong>mitteln um 5.000 DM aufgestockt und damit besonders wirksam<br />

ausgestaltet. Die Förderung wurde schrittweise auf bauliche Investitionen konzentriert. Ab<br />

1997 wurde der Min<strong>des</strong>tinvestitionsumfang von 35.000 DM auf 100.000 DM angehoben<br />

(s. <strong>EPLR</strong> S. 79). Im Jahr 1995 wurden 671 Junglandwirte gefördert. In den Folgejahren nahm<br />

die Zahl, außer in 1998 mit 519 Fällen, bis auf 101 Fälle in 1999 ab. So wurden im Zeitraum<br />

1995 bis 1999 insgesamt ca. 57,4 Mio. DM (29,3 Mio. €) an öffentlichen Mitteln in der<br />

Junglandwirteförderung eingesetzt.<br />

In <strong>Baden</strong>-Württemberg wird die Beihilfe somit gezielt zur Stimulierung von jungen Menschen<br />

zur Übernahme landwirtschaftlicher Betriebe eingesetzt (vgl. <strong>EPLR</strong>).<br />

3.5.2 Beschreibung der Prioritäten<br />

Das Programm zur Förderung der Niederlassung von Junglandwirten ist mit der Investitionsförderung<br />

in Verbindung zu sehen; denn im Rahmen der Hofübernahme sind in der Regel<br />

deutlich finanzielle Mittel für Ersatz-, Rationalisierungs- und Wachstumsinvestitionen einzusetzen,<br />

um den Betrieb für eine kommende Generation tragfähig werden zu lassen. Unter Beachtung<br />

<strong>des</strong>sen, dass ältere Betriebsleiter oft in ihren letzten Berufsjahren Investitionszurückhaltung<br />

üben, ist neben dem Nachholbedarf in der Regel auch ein zukunftsorientierter Ausrichtungsbedarf<br />

gegeben.<br />

In der Zielübersicht ist das Agrarinvestitionsförderprogramm und das Regionalprogramm <strong>des</strong><br />

Lan<strong>des</strong> kombiniert aufgeführt. Die Zielsetzung zur Förderung der Niederlassung von Junglandwirten<br />

ist integriert.<br />

<strong>EPLR</strong>-BW-Zwischenbewertung <strong>2000</strong> - <strong>2003</strong> FIB - 10/03<br />

123


124<br />

3.5.3 Methodischer Ansatz<br />

Kapitel 3: Investitionen in landwirtschaftlichen Betrieben<br />

Da keine eigenständige Förderung der Niederlassung von Junglandwirten existiert sondern<br />

diese mit der allgemeinen Investitionsförderung verbunden ist, ist eine isolierte Zuordnung<br />

der erzielten Wirkungen zur investiven Förderung oder der Junglandwirteförderung nicht<br />

möglich. Zudem lässt das unzureichende sekundärstatistische Datenmaterial eine Analyse<br />

hierzu nicht zu. Die Junglandwirteförderung über das AFP ist in <strong>Baden</strong>-Württemberg, an ein<br />

Min<strong>des</strong>tinvestitionsvolumen von 50.000 € gebunden und kann daher als eine zusätzliche Investitionsförderung<br />

für jüngere Betriebsleiter (unter 40 Jahre) aufgefasst werden. Ein Bezug<br />

zu den direkten Kosten der Niederlassung (z.B. Vertragskosten, Erbabfindung, Altenteilslasten)<br />

ist dagegen nur bedingt herzustellen. Die von der Kommission zur Junglandwirteförderung<br />

angeführten Fragen sind für die in Deutschland gegebene Situation somit kaum relevant.<br />

Die Anwendung der für Junglandwirte verbesserten Investitionsförderung kann jedoch damit<br />

begründet werden, dass die geförderten Investitionen im Fall der Junglandwirte voraussichtlich<br />

eine relativ lange Nutzungsdauer haben werden. Die Förderung der Junglandwirte ermöglicht<br />

in Deutschland nach der Niederlassung eine verbesserte Betriebsstruktur (Eigenkapitalstruktur);<br />

dieses Förderziel wird ausdrücklich in den Erwägungsgründen zur VO (EG) Nr.<br />

1257/1999 aufgeführt.<br />

3.5.4 Finanzielle Ausgestaltung, Vollzugskontrolle und Umsetzung<br />

Im Berichtszeitraum wurden 679 Anträge auf Gewährung einer Niederlassungsbeihilfe genehmigt.<br />

Tabelle 3.20: Finanzmittel Niederlassungsbeihilfe (1.000 €)<br />

Öffentliche Zuwendungen EAGFL-Beitrag<br />

<strong>2000</strong> 3.876 1.938<br />

2001 3.541 1.770<br />

2002 2.565 1.283<br />

Insgesamt 9.982 4.991<br />

Plan 6,2 Mio. € 3,1 Mio €<br />

Quelle: Monitoringbericht <strong>2000</strong> - 2002<br />

In Hinblick auf Aussagen zur Umsetzung und Kontrolle wird auf die entsprechenden Aussagen<br />

zur Einzelbetrieblichen Förderung verwiesen (vgl. Kap. 3.3.2 und 3.3.3).<br />

<strong>EPLR</strong>-BW-Zwischenbewertung <strong>2000</strong> - <strong>2003</strong> FIB - 10/03


Kapitel 3: Investitionen in landwirtschaftlichen Betrieben<br />

3.5.5 Darstellung und Analyse <strong>des</strong> bisher erzielten Outputs<br />

Bei der Darstellung <strong>des</strong> Förderfallanteils der Junglandwirteförderung an der Förderung über<br />

das AFP zeigt sich eine deutliche Reduktion in 2002 im Vergleich zu den beiden Vorjahren.<br />

Im Förderjahr <strong>2000</strong> wurden 266 der insgesamt 896 Förderfälle zusätzlich über eine<br />

Junglandwirteförderung gefördert, dies entspricht einem Anteil von 29,7 %. In 2001 wurde<br />

mit 242 der insgesamt 963 in diesem Jahr geförderten Fälle ein vergleichbarer Anteil (25,1 %)<br />

unterstützt. Im Förderjahr 2002 kam es mit 171 der insgesamt 3.074 über das AFP abgewickelten<br />

Fälle zu einer erheblichen Reduktion im Vergleich zu den beiden Vorjahren. Dies<br />

entspricht einem Anteil von 5,6 % in bezug auf die über das AFP investiv geförderten Maßnahmen<br />

insgesamt. Ursächlich hierfür ist die Veränderung der Ausgestaltung der Förderrichtlinien<br />

zugunsten kleiner Investitionen und Diversifizierungsmaßnahmen ab 2002. Es kam zu<br />

einer deutlichen Zunahme der Fälle, die Anzahl der mit einer zusätzlichen Junglandwirteförderung<br />

unterstützten Fälle ging jedoch zurück.<br />

Tabelle 3.21:Verhältnis Fälle JLF/Fälle AFP (Beraterbefragung 2002)<br />

Jahr<br />

Zahl der Förderfälle<br />

<strong>2000</strong> 2001 2002<br />

mit Junglandwirteförderung<br />

266<br />

242<br />

171<br />

Anteil an allen Förderfällen AFP<br />

Quelle: Monitoringbericht <strong>2000</strong>-2002<br />

29,7 25,1 5,6<br />

3.5.6 Bewertungsfragen<br />

Das Land <strong>Baden</strong>-Württemberg hat eine entsprechende Maßnahme zur Förderung der Niederlassung<br />

von Junglandwirten vorgesehen. Die EU hat hierzu spezifische Evaluierungsfragen<br />

vorgegeben.<br />

3.5.6.1 Abdeckung der Kosten der Niederlassung<br />

Frage II.1 - In welchem Umfang hat die Beihilfe für die Niederlassung von Junglandwir-<br />

ten die Kosten der Niederlassung abgedeckt?<br />

a) Interventionslogik<br />

Es wird hierbei davon ausgegangen, dass eine Hofübergabe und die damit verbundene Niederlassung<br />

eines Junglandwirtes mit zusätzlichen Kosten verbunden ist. Diese Annahme ist realistisch.<br />

In der Regel sind im Rahmen der Hofübergabe deutliche Investitionen notwendig,<br />

auch um dem Junglandwirt eine Perspektive für zumin<strong>des</strong>t zwei Dekaden zu ermöglichen.<br />

Anders jedoch als in den EU-Vorgaben ist im Rahmen der vorliegenden Maßnahme kein Zu-<br />

<strong>EPLR</strong>-BW-Zwischenbewertung <strong>2000</strong> - <strong>2003</strong> FIB - 10/03<br />

125


126<br />

Kapitel 3: Investitionen in landwirtschaftlichen Betrieben<br />

sammenhang mit einem Programm zum Vorruhestand zu sehen, da ein solches weder im<br />

Rahmen von <strong>Baden</strong>-Württemberg noch im nationalen Rahmen angeboten wird.<br />

b) Programmindikator<br />

Entsprechend fragt der Programmindikator nach dem Verhältnis von Niederlassungsbeihilfen<br />

und Niederlassungskosten. Letztere werden sehr betriebsindividuell gegeben sein. Es wird nur<br />

eine durchschnittliche beispielhafte Einordnung möglich.<br />

II.1-1.1 Verhältnis von Beihilfe für die Niederlassung zu tatsächlichen Kosten der Niederlassung.<br />

c) Ergebnis<br />

II.1-1.1: Die Kosten der Übernahme sind zum einen in den formalen Kosten zu sehen, die sich<br />

auf ca. 1.000 € belaufen und damit nicht deutlich ins Gewicht fallen. Darüber hinaus ist in der<br />

Regel aber ein Investitionsstau aufzulösen, da der Übergeber in den letzten Jahren seiner Tätigkeit<br />

nur in geringerem Maße brutto und insbesondere kaum netto investiert hat. So ist es<br />

verständlich, dass fast immer die Investitionsförderung mit der Förderung der Niederlassung<br />

von Junglandwirten in Anspruch genommen wird. Wenn die „normale“ Bruttoinvestition mit<br />

350 € per ha und Jahr angenommen wird und in den Jahren vor der Übernahme die Bruttoinvestition<br />

um nur 25 % verhalten realisiert wird, ist über 5 Jahre vor der Übernahme ein Investitionsstau<br />

von 437 € per ha gegeben. Für eine Betriebsgröße von 50 ha ergibt sich daraus ein<br />

durchschnittlicher „Kostenbetrag der Niederlassung“ von rd. 22.000 €.<br />

Zusammengefasst ist also der durchschnittliche Gesamtkostenbetrag der Niederlassung mit<br />

rund 23.000 € anzusetzen. Wird dem die Niederlassungsprämie in Höhe von 15.000 € gegenübergestellt,<br />

so ist in dieser Betrachtungsweise durch ihre Gewährung eine Abdeckung der<br />

Niederlassungskosten von 66 % durch die Förderung gegeben.<br />

3.5.6.2 Frühzeitige Übergabe von landwirtschaftlichen Betrieben<br />

Frage II.2 <strong>–</strong> In welchem Umfang hat die Beihilfe für die Niederlassung von Jungland-<br />

wirten zu der frühzeitigen Übergabe von landwirtschaftlichen Betrieben beigetragen?<br />

a) Interventionslogik<br />

Die zugrunde liegende Interventionslogik geht davon aus, dass eine Förderung der Niederlassungskosten<br />

ein Anreiz zur vorzeitigen Hofübernahme für Junglandwirte ist.<br />

Eine frühzeitige Übergabe darf dann unterstellt werden, wenn diese vor dem „Rentenalter“<br />

<strong>des</strong> Betriebsleiters erfolgt.<br />

<strong>EPLR</strong>-BW-Zwischenbewertung <strong>2000</strong> - <strong>2003</strong> FIB - 10/03


) Programmindikator<br />

Kapitel 3: Investitionen in landwirtschaftlichen Betrieben<br />

Wird ein Generationenabstand von 30 Jahren unterstellt und ein Renteneintrittsalter von 65<br />

Jahren, so sind alle Hofübernahmen, bei denen der Übernehmer jünger als 35 Jahre ist, als<br />

frühzeitig zu charakterisieren. Entsprechend sind 86 % der Förderfälle zur Niederlassungsbeihilfe<br />

als frühzeitig zu charakterisieren (vgl. Tab. 3.22)<br />

Ein Vergleich der Altersstrukturen der Hofübernahmen zwischen geförderten und nicht geförderten<br />

Betrieben ist nicht möglich.<br />

II.2-1.1: Durchschnittsalter der Übernehmer bei geförderten Niederlassungen<br />

II.2-1.2: Durchschnittsalter der Abgebenden bei geförderten Niederlassungen<br />

Ebenso wie auch im <strong>EPLR</strong> ist das Durchschnittsalter der Übernehmer und der Übergeber im<br />

Vergleich zu nicht geförderten Fällen Programmindikator.<br />

c) Ergebnis<br />

II.2: Es wird davon ausgegangen, dass eine frühe Übernahme erwünscht wird. Nicht beachtet<br />

dabei ist die Tatsache, dass ohne Förderung eine Übernahme evtl. gar nicht erfolgt wäre. Dies<br />

ist auch unter dem Aspekt der Arbeitsplatzerhaltung zu analysieren.<br />

In der Mehrzahl erfolgt die Übergabe beim Eintritt in das Rentenalter <strong>des</strong> Übergebenden, also<br />

mit 65 Jahren. Eine Generation von 30 Jahren unterstellt ist bei allen unter 35-jährigen ein<br />

frühzeitige Übergabe zu vermuten. Dieses sind 87 % der Förderfläche.<br />

II.2-1.1: Die Altersstruktur zeigt den hohen Anteil jüngerer Übernehmer bzw. Übernehmerinnen<br />

unter 35 Jahren auf und ist damit ein Hinweis auf die Frühzeitigkeit der Übernahme.<br />

Tabelle 3.22: Altersstruktur<br />

Jahre<br />

bis 25<br />

Jahre<br />

25 bis 30<br />

Jahre<br />

30 bis 35<br />

Jahre<br />

35 bis 40<br />

Insgesamt<br />

<strong>2000</strong><br />

52<br />

90<br />

89<br />

35<br />

266<br />

2001<br />

60<br />

69<br />

80<br />

33<br />

242<br />

2002<br />

46<br />

47<br />

56<br />

22<br />

171<br />

Insgesamt 158 206 225 90 679<br />

Quelle: Monitoringbericht <strong>2000</strong>-2002<br />

Eine Übernahme vor dem 35. Lebensjahr ist als frühzeitige Übernahme, vor dem Generationenwechsel,<br />

zu interpretieren. 86 % der Geförderten sind in diesen Kreis einzubeziehen. Also<br />

hat die Förderung für zumin<strong>des</strong>t diesen Prozentsatz zu einer frühzeitigen Übernahme beigetragen.<br />

Das gerichtete Durchschnittsalter beträgt 29,8 Jahre.<br />

<strong>EPLR</strong>-BW-Zwischenbewertung <strong>2000</strong> - <strong>2003</strong> FIB - 10/03<br />

127


128<br />

Kapitel 3: Investitionen in landwirtschaftlichen Betrieben<br />

II.2-1.2: Bei der Mehrzahl der Übergebenen wird vor Erreichen <strong>des</strong> Rentenalters der Betrieb<br />

übergeben (vgl. II.2). Damit ist das Durchschnittsalter unter 65 Jahre und mit 60 Jahren anzunehmen.<br />

3.5.6.3 Aufteilung auf beiderlei Geschlecht<br />

Frage II.3 - In welchem Umfang hat die Beihilfe für die Niederlassung von Junglandwir-<br />

ten dazu geführt, dass beiderlei Geschlecht die Entscheidung getroffen haben sich nie-<br />

derzulassen?<br />

Hierbei geht es um die statistische Aufsplittung in Hinblick auf die Hofübernahme durch einen<br />

Hofnachfolger bzw. eine Hofnachfolgerin. Eine Interventionslogik ist nicht gegeben.<br />

Über die Junglandwirteförderung wurden den Angaben der Berater zufolge nur 25 Frauen von<br />

den insgesamt 508 Bewilligungen unterstützt. Dies entspräche für den betrachteten Zeitraum<br />

einem Anteil von rund 5 % weiblicher Hofnachfolger bzw. Neueinrichter (s. Tab. 3.23). Nach<br />

Angaben der Agrarstrukturerhebung waren im Jahr 2001 6.800 Betriebsleiterinnen tätig. Bezogen<br />

auf die Gesamtzahl der dieser Erhebung zu Grunde liegenden 70.600 Betriebe (ab 2 ha)<br />

ist dies eine Quote von 9,6 %. Der relativ geringe Frauenanteil hängt nach Aussage der Beteiligten<br />

vor allem mit den herrschenden Erbsitten zusammen; teilweise erfüllen jedoch nur die<br />

Frauen die Qualifizierungsanforderungen und erhalten in diesen Fällen die Förderung.<br />

Tabelle 3.23:Niederlassung beiderlei Geschlechts<br />

<strong>2000</strong> bis 2001 gefördert<br />

Junglandwirte 508<br />

- davon Haupterwerb<br />

483<br />

- davon Frauen<br />

25<br />

Quelle: Beraterbefragung 2002<br />

3.5.6.4 Sicherung von Arbeitsplätzen<br />

Frage II.4 - In welchem Umfang hat die Niederlassung von Junglandwirten zur Siche-<br />

rung von Arbeitsplätzen beigetragen?<br />

a) Interventionslogik<br />

Die Interventionslogik geht davon aus, dass ohne Förderung nur in geringerer Zahl eine Hofübernahme<br />

erfolgt wäre. Entsprechende Bewertungskriterien sind die Erhaltung von Arbeitsplätzen<br />

und die Sicherung der Existenz von Haupterwerbsbetrieben.<br />

<strong>EPLR</strong>-BW-Zwischenbewertung <strong>2000</strong> - <strong>2003</strong> FIB - 10/03


Kapitel 3: Investitionen in landwirtschaftlichen Betrieben<br />

Durch die Maßnahme werden sicherlich kaum neue Arbeitsplätze geschaffen. Inwieweit die<br />

Arbeitsplatzerhaltung gefördert wird, ist nicht bestimmbar, da die jeweils individuelle Entscheidungssituation<br />

<strong>des</strong> potentiellen Hofnachfolgers und der Entscheidungseinfluss der Förderung<br />

nicht messbar sind. Innerhalb der Hofnachfolgeentscheidung, also einer Entscheidung<br />

für in der Regel 3 Dekaden, spielt die Niederlassungsbeihilfe wohl keine entscheidende Rolle.<br />

Hier wird ein im Rahmen <strong>des</strong> Strukturwandels sinnvoller Mitnahmeeffekt gesehen. Eine Arbeitsplatzerhaltung<br />

ist nicht ableitbar.<br />

b) Programmindikatoren<br />

Entsprechend zielen die Programmindikatoren auf die Anzahl der erhaltenen, evtl. im Rahmen<br />

der Investitionsförderung auch geschaffenen, vollzeitäquivalenten Arbeitsplätze (FTE) und<br />

die Relation der Hofübernahme in Haupterwerbsbetrieben mit Niederlassungsförderung zu<br />

denjenigen ohne Niederlassungsförderung ab.<br />

II.4-1.1: Anzahl der erhaltenen bzw. geschaffenen vollzeitäquivalenten Arbeitsplätze<br />

II.4-2.1: Verhältnis der geförderten Niederlassungen die zu Haupterwerbsbetrieben führten<br />

zu sämtlichen Niederlassungen die zu Haupterwerbsbetrieben führten.<br />

c) Ergebnisse<br />

II.4-1: Es wird vermutet, dass 248 Arbeitsplätze erhalten oder sogar geschaffen werden konnten.<br />

II.4-1.1: Im Rahmen der Befragung wurde ferner nach der Wirkung der Junglandwirteförderung<br />

hinsichtlich der Erhaltung oder Neuschaffung von Arbeitsplätzen gefragt. Hier gaben die<br />

35 befragten Fachberater an, dass 195,5 Voll-AK Plätze seit <strong>2000</strong> bei den bis zum Termin der<br />

Befragung (Oktober 2002) 3.818 betreuten Förderfällen im Rahmen <strong>des</strong> AFP durch die<br />

Junglandwirteförderung erhalten werden konnten, darüber hinaus war in den betreffenden<br />

Betrieben eine Schaffung von 53,2 neuen Arbeitsplätzen möglich (s. Tab. 3.24). Hierbei ist<br />

aber zu berücksichtigen, dass die Junglandwirteförderung immer in Kombination nur mit einer<br />

investiven Maßnahme über das AFP diese Wirkung erreichen kann. Die Junglandwirteförderung<br />

kann diesen Effekt nicht allein erreichen, sie ist aber ein Anreiz für eine Investition,<br />

die dann zu einer Erhaltung oder Schaffung von Arbeitsplätzen führen kann. Der Beschäftigungseffekt<br />

ist daher nicht der Junglandwirteförderung direkt zuzurechnen.<br />

<strong>EPLR</strong>-BW-Zwischenbewertung <strong>2000</strong> - <strong>2003</strong> FIB - 10/03<br />

129


130<br />

Kapitel 3: Investitionen in landwirtschaftlichen Betrieben<br />

Tabelle 3.24: Durch die JLF erhaltene / neu geschaffene Arbeitsplätze<br />

Aufgrund der JLF seit <strong>2000</strong><br />

- Erhaltene Arbeitsplätze<br />

- Neu geschaffene Arbeitsplätze<br />

Quelle: Beraterbefragung, 2002<br />

Vollarbeitskraft<br />

195,5<br />

53,2<br />

II.4-2: Um einige Informationen zu diesem Förderbereich zu gewinnen, wurden im Rahmen<br />

der vorliegenden Bewertung die Fachberater befragt (s. Tab. 3.24). Nach deren Ansicht wäre<br />

bei Nichtgewährung der Junglandwirteförderung bei mehr als zwei Drittel (68,7 %) aller Antragsteller<br />

keine Änderung im Hinblick auf die Weiterführung bzw. Neugründung <strong>des</strong> Betriebes<br />

eingetreten. Es wurde im Zusammenhang mit der Junglandwirteförderung auf die naheliegende<br />

Vermutung verwiesen, dass in den betroffenen Fällen durch die Förderung Mitnahmeeffekte<br />

generiert werden könnten, d.h. dann aber auch, dass in 31,3 % der Förderfälle eine<br />

Sicherung <strong>des</strong> Betriebes erzielt wurde.<br />

II.4-2.1: Die Niederlassungen insgesamt werden statistisch nicht erfasst. Dokumentiert aber<br />

sind die Renteneintritte der 65-jährigen, die bei Bewilligung der Rente ihren Betrieb übergeben.<br />

<strong>2000</strong>-2002: 7.597 Renteneintritte.<br />

Strukturbedingte Abwanderung (10 %): 6.837<br />

davon unter 40 Jahren (60 %): 4.154<br />

davon Haupterwerb (38 %): 1.578<br />

ergibt 1.578 vergleichbare Niederlassungen.<br />

Von diesen waren 679 Fälle in die Förderung der Niederlassungsbeihilfe einbezogen. Das<br />

Verhältnis beläuft sich also auf 679:1.578, also auf 1:2,3 zwischen den geförderten Niederlassungen<br />

und den Niederlassungen insgesamt.<br />

Tabelle 3.25: Verhalten geförderter Betriebe ohne zusätzliche Junglandwirteförderung (Beraterbefragung<br />

2002)<br />

- keine Änderung<br />

- Wechsel vom Haupt- zum Nebenerwerb<br />

- Aufgabe <strong>des</strong> Betriebes<br />

- Sonstiges<br />

Quelle: Beraterbefragung, 2002<br />

Anteil in %<br />

<strong>EPLR</strong>-BW-Zwischenbewertung <strong>2000</strong> - <strong>2003</strong> FIB - 10/03<br />

68,7<br />

11,0<br />

1,4<br />

18,9


3.6 Schlussfolgerungen und Empfehlungen<br />

3.6.1 Zusammenfassen<strong>des</strong> Kapitelergebnis<br />

Kapitel 3: Investitionen in landwirtschaftlichen Betrieben<br />

Übersicht 3.2: Zusammenfassung der Ergebnisse <strong>des</strong> Kapitels I (VO(EG) 1257/1999) - Einzelbetriebliche Investitionsförderung<br />

I.1 In welchem Umfange hat die Investitionsbeihilfe dazu beigetragen, das Einkommen der begünstigten Landwirte<br />

zu verbessern?<br />

Einkommensverbesserung I.1 Unternehmensgewinn €, % Einkommensanstieg, messbar erst in Ex-<br />

Post-Analyse<br />

I.2 In welchem Umfang hat die Investitionsbeihilfe dazu geführt, dass die Produktionsmittel ... rationeller eingesetzt<br />

werden?<br />

Ertrag pro ha I.2-1 €/ha In Zielgrößen kein Produktivitätsanstieg<br />

gegeben, erst in Ex-Post-Analyse meßbar<br />

Ertrag pro Arbeitsstunde I.2-2 €/ha - „ -<br />

Kosten der Einheit verkaufter Menge I.2-3 €/Mengeneinh. - „ -<br />

I.3 In welchem Umfang hat die Investitionsbeihilfe dazu beigetragen, die landwirtschaftliche Tätigkeit neu auszurichten<br />

?<br />

„Nettoveränderungen“ bei Überschusserzeugnis- I3-1.1 Einschränkung der Interventionsprodukte % Getreide 3<br />

sen<br />

(regionale Betrachtung)<br />

Anzahl landw. Betriebe mit alternativer Tätigkeit I.3-2.2 Anteil an den geförderten Betrieben % 5 bis 6<br />

Anteil der geförderten Betriebe, die einen erheblichen<br />

Anteil ihrer Umsatzerlöse mit alternativer<br />

Tätigkeit erwirtschaften<br />

I.3-2.2 Mehr als 10 % <strong>des</strong> Umsatzes % 12<br />

Anteil der Arbeitszeit, die in landw. Betrieben für I.3-2.3 Nur in den Betrieben, in denen alternative Tätigkeit % 25<br />

alternative Tätigkeit aufgewendet werden.<br />

gegeben ist<br />

I.4 In welchem Umfang hat die Investitionsbeihilfe dazu beigetragen, die Qualität der landwirtschaftliche Erzeugnisse<br />

zu verbessern?<br />

Verhältnis von Preisen der geförderten Grunder- I.4-1.1 Nicht messbar, da keine Homogenität der Erzeug- - -<br />

zeugnisse zum jeweiligen Durchschnittspreis<br />

nisse und der Preiskonditionen gegeben<br />

Bruttoumsatzerlöse I.4-1.2 Nicht messbar - -<br />

Anteil der verkauften Erzeugnisse mit Gütezei- I.4-2.2 (a) die auf Gemeinschaftsebene geregelt sind %<br />

0<br />

chen<br />

(b) die auf nationaler Ebene geregelt sind %<br />

0<br />

(c) oder sonstige Gütezeichen<br />

%<br />

10<br />

<strong>EPLR</strong>-BW-Zwischenbewertung <strong>2000</strong> - <strong>2003</strong> FIB - 10/03<br />

131


132<br />

Kapitel 3: Investitionen in landwirtschaftlichen Betrieben<br />

I.5 In welchem Umfang hat die durch die Förderung alternativer Tätigkeiten herbeigeführten Diversifizierung<br />

... zum Erhalt von Arbeitsplätzen beigetragen?<br />

Anzahl der Arbeitsplätze, die auf grund alternativer<br />

Tätigkeiten erhalten oder geschaffen worden<br />

sind.<br />

I.5-1.1 Berechnet in FTE Anzahl 100<br />

I.6 In welchem Umfang hat die Investitionsbeihilfe die Einführung umweltfreundlicher Investitionsvorhaben<br />

unterstützt?<br />

Anteile an geförderten landwirtschaftlichen Be- I.6-1 a) direkte Wirkung<br />

% a) 46<br />

trieben, in denen bei Investitionen Umweltbelan-<br />

b) indirekte Nebenwirkung<br />

b) 41<br />

ge Berücksichtigung fanden<br />

c) Summe insges.<br />

c) 87<br />

Anteil der begünstigten landwirtschaftlichen<br />

Betriebe, die aufgrund der Förderung Umweltverbesserungen<br />

eingeführt haben<br />

I.6-1.1 a) direkte Zielvorgabe der Investition % 46<br />

b) als zusätzliche Auswirkung % 41<br />

c) Reduzierung von Überdüngung % 0<br />

Anteil der geförderten Betriebe in denen die<br />

Lagerung/Ausbringung <strong>des</strong> Wirtschaftsdüngers<br />

verbessert wurde<br />

d) Verbesserungen in der Wassernutzung % 20<br />

e) Verbesserungen der Produktionsverfahren % 12<br />

I.6-2.1 Als direktes oder indirektes Investitionsziel % 50<br />

a) davon im Rahmen <strong>des</strong> <strong>EPLR</strong> % 100<br />

b) davon mit verbesserter Lagerung % 51,3<br />

c) davon mit verbesserter Ausbringung % 46,4<br />

I.6-2.2 a) Festmist<br />

% a) + 28<br />

b) Flüssigmist<br />

b) + 45<br />

I.6-2.3 % 100<br />

Ausdehnung der Lagerkapazität in den geförderten<br />

Betrieben<br />

Anteil der geförderten landwirtschaftlichen Betriebe,<br />

die Normen im Hinblick auf den Wirtschaftsdünger<br />

erfüllen<br />

I.7 In welchem Umfang hat die Investitionsbeihilfe Produktionsbedingungen verbessert, was die Arbeitsbedingungen<br />

und den Tierschutz anbetrifft?<br />

Verbesserungen der Arbeitsbedingungen I.7-1.1 % 67<br />

Reduzierung der Belastung und <strong>des</strong> Hebens<br />

Reduzierung überlanger Arbeitszeiten % 33<br />

schwerer Lasten<br />

Heben schwerer Lasten, etc. % 7<br />

Geruchsreduzierung % 18<br />

<strong>EPLR</strong>-BW-Zwischenbewertung <strong>2000</strong> - <strong>2003</strong> FIB - 10/03


Anteil der Nutztiere, die auf grund der Förderung<br />

eine Verbesserung ihrer Haltungsbedingungen<br />

haben<br />

I.7-2.1<br />

Kapitel 3: Investitionen in landwirtschaftlichen Betrieben<br />

Anteil an den Tieren in den geförderten Betrieben % 70<br />

a) Investitionen in den Tierschutz direkt % 38<br />

b)Investitionen mit Tierschutzwirkungen % 62<br />

c) davon Investitionen im Zusammenhang mit Tierschutznormen<br />

% 100<br />

d) davon Investitionen im Zusammenhang mit Tierschutznormen<br />

auf Gemeinschaftsebene<br />

% Werte nicht verfügbar<br />

Übersicht 3.3: Zusammenfassung der Ergebnisse <strong>des</strong> Kapitels II (VO(EG) 1257/1999) - Niederlassungsbeihilfe<br />

II.1 In welchem Umfang hat die Beihilfe für die Niederlassung die Kosten der Niederlassung abgedeckt?<br />

Verhältnis der Beihilfe zu den tatsächlichen<br />

Kosten<br />

II1-1.1 Unter Beachtung der Nachholinvestitionen % 66<br />

II.2 In welchem Umfang hat die Beihilfe ... zur frühzeitigen Übergabe beigetragen? % der Förderfälle<br />

87<br />

Durchschnittsalter der Übernehmer II.2-1.1 Gewichtet mit der Anzahl in jeder Altersklasse Jahre 29,8,<br />

Durchschnittsalter der Übergebenden II.2-1.2 durchschn. Rentenalter Jahre ca. 61<br />

II.3 In welchem Umfang hat die Beihilfe dazu geführt, dass beiderlei Geschlecht die Entscheidung getroffen Relation im Weiblich : 25<br />

haben sich niederzulassen?<br />

II.4 In welchem Umfang hat die Niederlassung von Junglandwirten zur Sicherung von Arbeitsplätzen beigetragen?<br />

Haupterwerb Männlich :396<br />

Erhaltung bzw. Schaffung von Arbeitsplätzen II.4-1 Anzahl 248,2<br />

Anzahl der vollzeitäquivalenten Arbeitsplätze II.4-1.1 Anzahl 248,2<br />

Sicherung von Haupterwerbsbetrieben II.4-2 % 31,3<br />

Verhältnis von geförderten Niederlassungen zu<br />

den Niederlassungen insgesamt<br />

II.4-2.1 Relation 1 : 3<br />

<strong>EPLR</strong>-BW-Zwischenbewertung <strong>2000</strong> - <strong>2003</strong> FIB - 10/03<br />

133


134<br />

Kapitel 3: Investitionen in landwirtschaftlichen Betrieben<br />

Im Bezugszeitraum wurden eingesetzt (Mio. €):<br />

Von Begünstigten getragene<br />

Öffentliche Kosten (Mittelbindung)<br />

Kosten nat. Aufwendungen EAGFL<br />

AFP<br />

390,8<br />

101,0<br />

33,7<br />

NJL<br />

-<br />

5,0<br />

5,0<br />

Insgesamt 390,8 106,0 38,7<br />

Aus der Umsetzung der Maßnahmenbereiche „Einzelbetriebliche Investitionsförderung und<br />

Niederlassungsbeihilfe“ sind in Bezug auf die EU-Querschnittsfragen folgende Effekte gegeben:<br />

Bevölkerungsstruktur<br />

Indikator Ergebnis<br />

Altersprofil der begünstigten Bevölkerung:<br />

Geschlechtsprofil der begünstigten Bevölkerung:<br />

Verringerung der Abwanderungsrate:<br />

Beschäftigung:<br />

Im Rahmen der Niederlassungsbeihilfe sind<br />

insbesondere in der vorgegebenen Altersgruppe<br />

(bis 40) jüngere Landwirte gefördert<br />

worden.<br />

Keine geschlechtsspezifische Ausrichtung<br />

der Förderung.<br />

Der Einfluss auf die Entwicklung der Gesellschaft<br />

im ländlichen Raum ist als gering anzusehen.<br />

Durch die Investitionsförderung wurden direkt und indirekt positive Beschäftigungseffekte<br />

ausgelöst. Die gewährte Niederlassungsbeihilfe erhöht das Einkommen in den landwirtschaftlichen<br />

Betrieben. Unter Beachtung der Multiplikationswirkung löst auch dieses einen Beschäftigungseffekt<br />

aus. Da das vergleichbare Förderprogramm in ähnlicher Ausprägung auch<br />

schon vor der Wirkzeit <strong>des</strong> <strong>EPLR</strong> gegeben war, kann jedoch vornehmlich nur vom Arbeitsplatzerhalt<br />

ausgegangen werden.<br />

Indikator Ergebnis<br />

Beschäftigte in landwirtschaftlichen Betrieben:<br />

Beschäftigte in außerlandwirtschaftlichen<br />

Unternehmen:<br />

Erhalt/Schaffung von Beschäftigungsmöglichkeiten:<br />

1.250<br />

Erhalt/Schaffung von Arbeitsplätzen: 1.508<br />

<strong>EPLR</strong>-BW-Zwischenbewertung <strong>2000</strong> - <strong>2003</strong> FIB - 10/03


Einkommen:<br />

Kapitel 3: Investitionen in landwirtschaftlichen Betrieben<br />

Die gewährte Niederlassungsbeihilfe erhöht das Einkommen in den geförderten Betrieben<br />

direkt. Die Wirkungen der Einzelbetrieblichen Investitionsförderungen sind vielfältiger (vgl.<br />

Kap. 1.4).<br />

Es kann davon ausgegangen werden, dass bei der Mehrheit der geförderten Betriebe die<br />

Investition eine Einkommensverbesserung, im mit/ohne Vergleich gemessen, auslöst. Quantifizierbar<br />

ist diese jedoch erst nach Ablauf einiger Jahre.<br />

Indikator Ergebnis<br />

Einkommen der in der Landwirtschaft tätigen<br />

Bevölkerung:<br />

Einkommen der nicht in der Landwirtschaft<br />

tätigen Bevölkerung:<br />

Wettbewerbsfähigkeit und Märkte:<br />

<strong>EPLR</strong>-BW-Zwischenbewertung <strong>2000</strong> - <strong>2003</strong> FIB - 10/03<br />

135<br />

Verbesserung der Einkommen in den Betrieben<br />

direkt: mind. 10 Mio. €<br />

Steigerung <strong>des</strong> Einkommenspotentials:<br />

242 Mio. €<br />

Die Wettbewerbsfähigkeit der landwirtschaftlichen Betriebe kann durch die Gewährung der<br />

Investitionsförderung in der Menge als gestärkt angesehen werden. Wenn sich durch diese<br />

Maßnahme der Strukturwandel noch verstärkt, so dass die Betriebe bessere Wachstumschancen<br />

über die Flächen haben und ihre Wettbewerbsfähigkeit damit steigt, ist auch aus diesem<br />

Effekt zusätzlich eine Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit zu bestätigen.<br />

Indikator Ergebnis<br />

Produktivität verbessert: Die Arbeits- und Umweltproduktivität in der<br />

Landwirtschaft ist gestiegen.<br />

Kosten auf den wichtigsten Stufen der Erzeugung<br />

gesenkt:<br />

Es kam zu Möglichkeiten der Kostensenkung,<br />

insbesondere durch Arbeitserleichterung.


136<br />

Kapitel 3: Investitionen in landwirtschaftlichen Betrieben<br />

Indikator Ergebnis<br />

Marktposition verbessert: Die Wettbewerbsposition der geförderten<br />

landwirtschaftlichen Betriebe hat sich verbessert.<br />

Positive Entwicklung von Umsatz und Preisen:<br />

Umwelt:<br />

Umsatz- bzw. Preiswirkungen sind nicht<br />

nachweisbar.<br />

Die Niederlassungsbeihilfe wirkt umweltneutral. Die Einzelbetriebliche Investitionsförderung<br />

hat deutlich positive Umwelteffekte, insbesondere in Hinblick auf Emissionsreduzierung und<br />

Tierschutzanliegen.<br />

Indikator Ergebnis<br />

Positive Umweltwirkungen bei der Erzeugung<br />

der Produkte:<br />

Erhaltung oder umweltfreundliche Entwicklung<br />

von Bodennutzungsformen:<br />

Vermeidung oder Verminderung der Verschmutzung<br />

natürlicher Ressourcen:<br />

Erhaltung oder Verbesserung der Landschaften<br />

im ländlichen Raum:<br />

Durchführung:<br />

Durch geförderte Maßnahmen <strong>des</strong> Tierschutzes<br />

und insbesondere <strong>des</strong> Düngermanagements,<br />

der Energieeinsparung und -<br />

produktion.<br />

Kein deutlicher Einfluss auf die Ausrichtung<br />

der Bodennutzungsform.<br />

Schonung der Grundwasserressourcen durch<br />

umweltorientiertes Düngemanagement.<br />

Durch die Förderung von Spezialmaschinen<br />

Der Bekanntheitsgrad der Maßnahme und ihre Akzeptanz durch die Begünstigten ist hoch.<br />

Die verwaltungstechnische Umsetzung einschließlich der Kontrollen vor Ort ist effizient.<br />

Indikator Ergebnis<br />

Synergieeffekte zwischen einzelnen Maßnahmen:<br />

Inanspruchnahme der Programme durch Unternehmen<br />

mit Entwicklungspotential:<br />

Synergieeffekte bestehen zwischen Maßnahmen:<br />

Investitionsförderung in landwirtschaftlichen<br />

Betrieben und in Vermarktungsunternehmen.<br />

Durch intensive Vorprüfungen und Besichtigung<br />

vor Ort sind Betriebe mit Entwicklungspotential<br />

einbezogen worden.<br />

Hebelwirkung der Programme: Es wurden durch die Förderung außerordentlich<br />

deutlich Privatinvestitionen ausgelöst:<br />

391 Mio. €.<br />

<strong>EPLR</strong>-BW-Zwischenbewertung <strong>2000</strong> - <strong>2003</strong> FIB - 10/03


Kapitel 3: Investitionen in landwirtschaftlichen Betrieben<br />

Indikator Ergebnis<br />

Vermeidung von „Dead-weight effects“: Es ist nicht auszuschließen, dass Mitnahmeeffekte<br />

aufgetreten sind.<br />

Vorteilhafte indirekte Auswirkungen: Nicht landwirtschaftliche Unternehmen <strong>des</strong><br />

Baubetriebes und <strong>des</strong> Maschinen- und Anlagenbaus<br />

haben profitiert. Die regionale Kaufkraft<br />

wurde gefördert.<br />

3.6.2 Ausrichtung<br />

Der Schwerpunkt der investiven Förderung über das AFP liegt in <strong>Baden</strong>-Württemberg im<br />

Bereich Wirtschaftsgebäude. Gefördert werden hier vor allem Investitionen in Rinder- und<br />

Schweineställe und in sonstige landwirtschaftliche Gebäude (Energieeinsparung und Emissionsminderung).<br />

Durch die in den Förderrichtlinien 2002 festgelegte Untergrenze <strong>des</strong> förderfähigen<br />

Investitionsvolumens von 10.000 € (vorher 25.000 €), sind kleinere Investitionen, die<br />

tendenziell mehr in den Bereichen Diversifizierung und Herstellung, Direktverkauf von Agrarerzeugnissen<br />

vorgenommen werden, ab 2002 begünstigt und somit auch von vergleichsweise<br />

größer werdender Bedeutung.<br />

Die verstärkte Ausrichtung auf die Förderung nicht landwirtschaftlicher Betriebszweige, wie<br />

sie 2002 eingeleitet worden ist, wird für richtig angesehen, vornehmlich für die kleineren Betriebe<br />

<strong>–</strong> auch im Nebenerwerb. Daneben sollten verstärkt die Energieeinsparung und die<br />

Energieerzeugung Förderung erhalten. Um die mögliche Wirkung der De-minimis-<br />

Regelungen abzuschwächen, ist die Energieerzeugung mit Biomasse zur Urproduktion auf der<br />

Grundlage unbearbeiteter landwirtschaftlicher Rohstoffe der Landwirtschaft zu zählen.<br />

3.6.3 Umsetzung<br />

Bis auf geringfügige Aspekte sind beide Seiten, Lan<strong>des</strong>verwaltung und Begünstigte, mit der<br />

Programmumsetzung zufrieden. Aus den Ergebnissen der <strong>Halbzeitbewertung</strong> heraus können<br />

für beide Maßnahmen verantwortungsvoll weder inhaltlich noch administrativ gravierende<br />

Änderungsvorschläge unterbreitet werden, mit Ausnahme der auf Evaluierungszwecke besser<br />

ausgerichteten Datenverfügbarkeit und <strong>–</strong>aufbereitung. Die Ergebnisse zur Zufriedenheitsmessung<br />

zeigen: nur 23,1 % der Befragten zeigte sich insgesamt gesehen mit der Umsetzung weniger<br />

zufrieden. Dabei wurde die Höhe der Förderung und die Wartezeit bis zur Auszahlung<br />

der Fördermittel besonders kritisch gesehen (vgl. Abb. 3.10).<br />

<strong>EPLR</strong>-BW-Zwischenbewertung <strong>2000</strong> - <strong>2003</strong> FIB - 10/03<br />

137


138<br />

Quelle: Betriebsleiterbefragung <strong>2003</strong><br />

Kapitel 3: Investitionen in landwirtschaftlichen Betrieben<br />

Abbildung 3.10: Zufriedenheit mit der Investitionsförderung<br />

Die Befragung der ÄLLB ergab zur Ausgestaltung und Umsetzung einige Anregungen,<br />

schlagwortartig dargestellt:<br />

• Zuschüsse statt Darlehen (4x)<br />

• Erhöhung <strong>des</strong> Fördervolumens (5x)<br />

• Erweiterung der Ziele (7x) (z.B. Gebäudeerhalt, Zuchtsauen, Strukturbetonung, Stärkung<br />

<strong>des</strong> ländlichen Raumes)<br />

Eine Einschätzung der strukturellen und einkommenswirksamen Effekte der Investitionsförderung<br />

ist zum Zeitpunkt der <strong>Halbzeitbewertung</strong> nur tendenziell möglich. Empirische Ergebnisse<br />

aus der Literatur stehen der Maßnahme diesbezüglich kritisch gegenüber (STRIEVE 1996,<br />

FORSTNER 1999). Da die zentralen Ziele aber auch auf die Arbeitserledigung, den Tierschutz<br />

und die Emissionsminderung ausgerichtet sind, erscheint die rein ökonomische eindimensionale<br />

Zielsetzung oben genannter Studien als zu eng. Da die Niederlassungsbeihilfe nur im<br />

Zusammenhang mit einem größeren Investitionsvorhaben gewährt wird, in der Regel mit einem<br />

Stallbau, ist sie mehr als eine Verbesserung der Investitionsförderung in besonderen Fällen<br />

einzuordnen und das Argument <strong>des</strong> Mitnahmeeffektes schwächt sich dadurch ab.<br />

<strong>EPLR</strong>-BW-Zwischenbewertung <strong>2000</strong> - <strong>2003</strong> FIB - 10/03


Kapitel 3: Investitionen in landwirtschaftlichen Betrieben<br />

3.6.4 Schlussfolgerungen und Empfehlungen<br />

Es wird für richtig erachtet, die Maßnahme im geplanten Umfange fortzusetzen. Geringfügige<br />

Änderungsvorschläge beziehen sich auf:<br />

• eine noch deutlichere Orientierung auf die Förderung der Einsparung und Produktion von<br />

Energie in der Landwirtschaft,<br />

• eine Verkürzung der Wartezeit bis zur Auszahlung der Fördermittel,<br />

• eine Überprüfung auf Notwendigkeit der Gewährung der Niederlassungsprämie unter dem<br />

Aspekt <strong>des</strong> Mitnahmeeffektes.<br />

4 Kapitel III - Berufsbildung und<br />

Kapitel IV - Vorruhestand<br />

Spezifische Maßnahmenbereiche zur Berufsbildung sowie zum Vorruhestand sind im Maßnahmen-<br />

und Entwicklungsplan Ländlicher Raum <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong> <strong>Baden</strong>-Württemberg nicht vorgesehen.<br />

Entsprechend sind hierzu keine Evaluierungsaussagen möglich.<br />

Es ist aber darauf zu verweisen, dass in <strong>Baden</strong>-Württemberg Lan<strong>des</strong>beihilfen im Rahmen der<br />

Lan<strong>des</strong>agrarpolitik angeboten werden, die eine Berufsausbildung fördern <strong>–</strong> beispielhaft im<br />

Zusammenhang mit der Ausbildung zu Dorf- und BetriebshelferInnen.<br />

<strong>EPLR</strong>-BW-Zwischenbewertung <strong>2000</strong> - <strong>2003</strong> FIB - 10/03<br />

139


140<br />

Kapitel 5: Benachteiligte Gebiete und Gebiete mit umweltspezifischen Einschränkungen<br />

5 Kapitel V - Benachteiligte Gebiete und Gebiete mit umweltspezifischen<br />

Einschränkungen (<strong>EPLR</strong> I-6).................................................................................. 141<br />

5.1 Ausgestaltung der Maßnahme ........................................................................ 141<br />

5.1.1 Allgemeines ....................................................................................... 141<br />

5.1.2 Darstellung der Förderhistorie........................................................... 144<br />

5.1.3 Beschreibung der Prioritäten ............................................................. 144<br />

5.1.4 Ausprägung der Maßnahme und Einordnung in den Förderkontext . 146<br />

5.2 Methodischer Ansatz ...................................................................................... 149<br />

5.2.1 Skizzierung <strong>des</strong> Untersuchungs<strong>des</strong>igns............................................. 149<br />

5.2.2 Datenquellen und Auswertung .......................................................... 150<br />

5.2.3 Probleme und Grenzen <strong>des</strong> methodischen Ansatzes ......................... 152<br />

5.3 Finanzielle Ausgestaltung, Vollzugsanalyse .................................................. 153<br />

5.3.1 Finanzielle Dimension....................................................................... 153<br />

5.3.2 Umsetzung ......................................................................................... 154<br />

5.3.3 Begleitung der Maßnahme, Kontrolle und Endabnahme .................. 155<br />

5.3.4 Finanzmanagement............................................................................ 156<br />

5.4 Darstellung und Analyse <strong>des</strong> bisher erzielten Outputs ................................... 156<br />

5.5 Wirkungsanalyse............................................................................................. 158<br />

5.5.1 Ausgleich für natürliche Nachteile und für Einkommensverluste..... 158<br />

5.5.2 Dauerhafte Nutzung landwirtschaftlicher Flächen ............................ 172<br />

5.5.3 Erhaltung einer lebensfähigen Gesellschaftsstruktur......................... 177<br />

5.5.4 Schutz der Umwelt ............................................................................ 182<br />

5.5.5 Lan<strong>des</strong>spezifische Zielsetzungen....................................................... 190<br />

5.6 Schlussfolgerungen und Empfehlungen ......................................................... 192<br />

5.6.1 Zusammenfassen<strong>des</strong> Kapitelergebnis................................................ 192<br />

5.6.2 Ausrichtung ....................................................................................... 197<br />

5.6.3 Zielerreichung.................................................................................... 197<br />

5.6.4 Umsetzung ......................................................................................... 199<br />

5.6.5 Schlussfolgerungen und Empfehlungen ............................................ 200<br />

<strong>EPLR</strong>-BW-Zwischenbewertung <strong>2000</strong> - <strong>2003</strong> FIB - 10/03


Kapitel 5: Benachteiligte Gebiete und Gebiete mit umweltspezifischen Einschränkungen<br />

5 Kapitel V - Benachteiligte Gebiete und Gebiete mit umweltspezifi-<br />

schen Einschränkungen (<strong>EPLR</strong> I-6)<br />

5.1 Ausgestaltung der Maßnahme<br />

5.1.1 Allgemeines<br />

Benachteiligte Gebiete sind Standorte, auf denen aufgrund von erschwerten natürlichen Produktionsbedingungen<br />

die Tendenz zur Aufgabe der Landwirtschaft größer ist als in nicht benachteiligten<br />

Gebieten. Die erschwerten Produktionsbedingungen werden verursacht durch<br />

Höhenlage, Hangneigung, klimatische Voraussetzungen, Erreichbarkeit, aber auch durch eine<br />

geringe Bodenqualität. Hinzu kommt, dass neben den ungünstigen Produktionsbedingungen<br />

benachteiligte Gebiete auch durch eine vergleichsweise niedrige Bevölkerungsdichte gekennzeichnet<br />

sind. 62 % der landwirtschaftlich genutzten Fläche <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong> <strong>Baden</strong>-Württemberg<br />

sind den benachteiligten Gebieten zugeordnet. Davon sind 13 % den Berggebieten und 87 %<br />

den benachteiligten Agrarzonen inklusive der Kerngebiete und der kleinen Gebiete zuzurechnen.<br />

Diese Gebietskulisse war schon Ende der 90er Jahre Grundlage der Förderung mit der<br />

Maßnahme „Ausgleichszulage“. Eine besondere Ausweisung von Gebieten mit umweltspezifischen<br />

Einschränkungen ist nicht gegeben.<br />

Die von der Natur benachteiligten Gebieten umfassen gemäß Artikel 18, 19 und 20 VO (EG)<br />

1257/1999 Berggebiete, andere benachteiligte Gebiete und Gebiete mit spezifischen Nachteilen.<br />

Diese sind synonym mit den benachteiligten Gebietskategorien Berggebiete, benachteiligte<br />

Agrarzonen und kleine Gebiete der Berichterstattung der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung<br />

der Agrarstruktur und <strong>des</strong> Küstenschutzes“ (GAK) in Deutschland und werden im Folgenden<br />

i.d.S. bei einer nach Gebietskategorien differenzierten Analyse verwendet.<br />

Von den 1.111 baden-württembergischen Städten und Gemeinden liegen nach Angaben <strong>des</strong><br />

Verzeichnisses der Testbetriebsbuchführung 48 % ganz und 21 % zum Teil mit ihren Gemarkungen<br />

in benachteiligten Gebieten, d.h. 69 % der Kommunen sind in das Programm der Ausgleichszulage<br />

einbezogen. Dieser Hinweis zeigt die ausgeprägte Regionalbedeutung der Maßnahme<br />

an.<br />

<strong>EPLR</strong>-BW-Zwischenbewertung <strong>2000</strong> - <strong>2003</strong> FIB - 10/03<br />

141


142<br />

Kapitel 5: Benachteiligte Gebiete und Gebiete mit umweltspezifischen Einschränkungen<br />

Beachtenswert ist dabei auch, dass die benachteiligten Gebiete fast deckungsgleich mit den<br />

Erholungs- und Urlaubsregionen <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong> und ebenso auch mit Regionen hoher ökologischer<br />

Sensibilität und Vielfalt sind.<br />

benachteiligtes Gebiet nicht benachteiligtes Gebiet<br />

AK/100 ha LF 3,1 3,7<br />

Lohn Sektor II € 24.835 28.088<br />

BWS/Einwohner € 19.433 18.341<br />

Anteil HE-Betriebe % 28,7 37,2<br />

Anteil NE-Betriebe % 67,9 57,7<br />

Bevölkerungsdichte EW/km 2 134,8 197,9<br />

Bevölkerungsindex 2001 (1995 = 100) 102,3 105,1<br />

Quelle: Zentralevaluierung, S. 46<br />

Zu den von der Natur benachteiligten Gebieten <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong> <strong>Baden</strong>-Württemberg gehören insbesondere<br />

die höheren Lagen der Mittelgebirge mit einer kurzen Vegetationsperiode und zum<br />

Teil ausgeprägten Hangneigungen. Hinzu kommen Standorte mit sehr geringer Ertragsfähigkeit<br />

der Böden. Ergänzt wird dieses durch Gebiete, die entweder sehr hohe oder ausgeprägt<br />

niedrige Niederschlagsmengen aufweisen.<br />

Diese von Natur aus gegebenen Benachteiligungen wurden auch in vorausgehenden Programmen<br />

zumin<strong>des</strong>t zum Teil in ihren Einkommenswirkungen durch die Gewährung von<br />

Ausgleichszulagen gemildert. Auch die Beobachtung, dass die Zentren der Ferien- und Langzeiterholung,<br />

also die sog. Fremdenverkehrsregionen, sich überwiegend in den benachteiligten<br />

Gebieten <strong>Baden</strong>-<strong>Württembergs</strong> befinden und damit die Landwirtschaft und die Besiedlungs-<br />

und Infrastruktur dieser Räume eine weitreichende und umfassende Dimension haben,<br />

unterstreicht die Bedeutung der Aufrechterhaltung einer flächendeckenden Landwirtschaft. In<br />

einigen Räumen, beispielsweise im Schwarzwald oder im Allgäu, trägt der Fremdenverkehr<br />

ganz erheblich zum regionalen Bruttoinlandsprodukt bei. Zumin<strong>des</strong>t stellen in der Gesamtheit<br />

der benachteiligten Gebiete die Einnahmen aus Fremdenverkehr einen wichtigen stabilisierenden<br />

Faktor dar, sowohl für die Beschäftigungs- als auch für die Einkommenssituation,<br />

auch in der Landwirtschaft.<br />

Die bisher ermittelten Ergebnisse (vgl. KOGLIN <strong>2000</strong>, BURGATH 2001) zeigen, dass in den<br />

vergangenen Förderperioden im Ansatz und im Niveau die Ausgleichszulage zielführende<br />

Wirkungen ausgelöst hat. Beim Vergleich der benachteiligten Gebiete mit den landwirtschaftlich<br />

begünstigten Gebieten ist festzustellen, dass die strukturelle Entwicklung der Landwirtschaft<br />

in beiden Raumkategorien fast identisch verlaufen ist. Die Flächenausstattung der Betriebe<br />

in benachteiligten Regionen ist zwar etwas günstiger, gleichzeitig ist aber auch der Nebenerwerbsanteil<br />

in den benachteiligten Gebieten höher. Trotz der Flächenverfügbarkeit ist<br />

<strong>EPLR</strong>-BW-Zwischenbewertung <strong>2000</strong> - <strong>2003</strong> FIB - 10/03


Kapitel 5: Benachteiligte Gebiete und Gebiete mit umweltspezifischen Einschränkungen<br />

somit ein außerlandwirtschaftlicher Verdienst dringlicher notwendig, um ein entsprechen<strong>des</strong><br />

Familieneinkommen erzielen zu können.<br />

Auch in Hinblick auf die Art der Landnutzung wird die Bedeutung der naturräumlichen Gegebenheiten<br />

für die benachteiligten Gebiete sichtbar. In den ausgleichszulageberechtigten<br />

Gebieten hat die Grünlandnutzung einen Anteil von über 50 % an der landwirtschaftlichen<br />

Fläche. In den Gunstgebieten beträgt dieser Anteil um 15 %. Innerhalb der Produktionsrichtung<br />

Ackerbau sind in den Regionen der Ausgleichszulageberechtigung die ökonomisch weniger<br />

günstigen Produktionsmöglichkeiten wie Sommergetreide und/oder Futterpflanzen vorherrschend.<br />

Anspruchsvolle Anbaurichtungen wie Weizen oder Mais oder sogar Intensivkulturen<br />

wie Zuckerrüben, Obst oder Wein sind kaum oder gar nicht gegeben.<br />

Bedeutsam ist, dass bisher die Gewährung der Ausgleichszulage keinen signifikant erkennbaren<br />

Einfluss auf eine Steigerung der Bewirtschaftungsintensität, gemessen an der Viehbesatzdichte<br />

oder am Einsatz chemischer Betriebsmittel, hatte.<br />

Zusammenfassende Charakteristika der benachteiligten Gebiete in <strong>Baden</strong>-Württemberg sind<br />

im Lan<strong>des</strong>vergleich:<br />

- Naturbedingte Produktionserschwernisse und <strong>–</strong>nachteilhaftigkeiten in der Landbewirtschaftung,<br />

- Kleinbetriebliche Strukturen in der Landwirtschaft mit einem relativ hohen Anteil von<br />

Nebenerwerbsbetrieben,<br />

- Geringe Bevölkerungsdichte mit einer darauf abgestimmten allgemeinen Infrastruktur,<br />

- Hoher Anteil der Landwirtschaft und <strong>des</strong> Fremdenverkehrs an der regionalen Wertschöpfung.<br />

Besonderheiten der Faktorausstattung der landwirtschaftlichen Betriebe in benachteiligten<br />

Gebieten sind im Lan<strong>des</strong>vergleich:<br />

- Hoher Anteil absolutes Grünland,<br />

- Hoher Arbeitseinsatz pro ha,<br />

- Geringerer Betriebsmitteleinsatz pro ha,<br />

- Hoher Anteil Rinderhaltung, insbesondere Milcherzeugung.<br />

Die Aufteilung der LF ist somit wie folgt gegeben (vgl. Tab. 5.1):<br />

<strong>EPLR</strong>-BW-Zwischenbewertung <strong>2000</strong> - <strong>2003</strong> FIB - 10/03<br />

143


144<br />

Kapitel 5: Benachteiligte Gebiete und Gebiete mit umweltspezifischen Einschränkungen<br />

Tabelle 5.1: Flächenrelationen<br />

Gesamt LF nicht ben. Geb. ben. Geb. insg. davon Berggebiete<br />

ha LF 1.476.935 561.735 915.700 199.386<br />

% 100 38 62 -<br />

%<br />

Quelle: <strong>EPLR</strong><br />

100 13,5<br />

5.1.2 Darstellung der Förderhistorie<br />

Mit der „Richtlinie <strong>des</strong> Rates über die Landwirtschaft in Berggebieten und in bestimmten benachteiligten<br />

Gebieten“ wurde den EU-Mitgliedstaaten 1975 erstmalig die Möglichkeit gegeben,<br />

bei bestimmten, für die landwirtschaftliche Produktion besonders ungeeigneten Standortbedingungen<br />

spezielle Beihilfen zu gewähren, die teilweise aus dem Gemeinschaftshaushalt<br />

finanziert wurden. Als Form der Beihilfe wurde die Ausgleichszulage eingeführt, eine direkte<br />

Transferzahlung, die auf Antrag Bewirtschaftern landwirtschaftlicher Betriebe in benachteiligten<br />

Gebieten als Anreiz für eine weitere Bewirtschaftung der Flächen gewährt wird.<br />

In <strong>Baden</strong>-Württemberg wurden die benachteiligten Flächen von 333.500 ha (1975) über<br />

494.600 ha (1985) auf heute rd. 915.700 ha ausgedehnt. Im Jahr <strong>2000</strong> wurde die Ausgleichszulage<br />

von einer tiergebundenen auf eine ausschließlich flächengebundene Förderung umgestellt.<br />

5.1.3 Beschreibung der Prioritäten<br />

In der VO (EG) 1257/1999 wird eine Förderung benachteiligter Gebiete mit folgenden Zielen<br />

angestrebt:<br />

- Dauerhafte Nutzung landwirtschaftlicher Flächen,<br />

- Erhaltung <strong>des</strong> ländlichen Lebensraums und<br />

- Förderung von nachhaltigen Bewirtschaftungsformen.<br />

Die Umsetzung der Förderung erfolgt mit der Maßnahme „Ausgleichszulage“. Die Ziele der<br />

Förderung benachteiligter Gebiete sind in den Zielen der Ausgleichszulage aufgegriffen und<br />

konkretisiert. In Kapitel V Artikel 13 der VO heißt es: „Die Beihilfen für benachteiligte Gebiete<br />

(...) dienen folgenden Zielen: Gewährleistung <strong>des</strong> Fortbestan<strong>des</strong> der landwirtschaftlichen<br />

Bodennutzung und somit Erhaltung <strong>des</strong> ländlichen Lebensraums, Erhaltung und Förderung<br />

nachhaltiger landwirtschaftlicher Bewirtschaftungsformen, die insbesondere den Belangen<br />

<strong>des</strong> Umweltschutzes Rechnung tragen.“<br />

Die Teilziele dieses Maßnahmenbereiches sind für <strong>Baden</strong>-Württemberg aus den Zentralzielen<br />

<strong>EPLR</strong>-BW-Zwischenbewertung <strong>2000</strong> - <strong>2003</strong> FIB - 10/03


Kapitel 5: Benachteiligte Gebiete und Gebiete mit umweltspezifischen Einschränkungen<br />

<strong>des</strong> Programms abzuleiten (vgl. Übersicht 5.1). Im Vordergrund steht die Aufrechterhaltung<br />

und Sicherung der Landbewirtschaftung und damit die Sicherung der landwirtschaftlichen<br />

Erwerbstätigkeit in den benachteiligten landwirtschaftlichen Gebieten. Daraus leiten sich die<br />

Ziele der Gewährleistung <strong>des</strong> Fortbestan<strong>des</strong> der landwirtschaftlichen Bodennutzung und somit<br />

der Erhaltung einer lebensfähigen Gemeinschaft im ländlichen Raum sowie die Erhaltung <strong>des</strong><br />

ländlichen Lebensraums insgesamt ab. Damit in Verbindung steht auch der Beitrag zur Erhaltung<br />

der Landwirtschaft als Erholungsraum und die Erhaltung und Förderung nachhaltiger<br />

Wirtschaftsformen, die insbesondere Belangen <strong>des</strong> Umweltschutzes Rechnung tragen.<br />

Das Land <strong>Baden</strong>-Württemberg verfolgt mit der Ausgleichszulage eine Reihe von Zielen, die<br />

alle Bereiche der in der VO (EG) 1257/1999 genannten Ziele zur Förderung von der Natur<br />

benachteiligter Gebiete abdecken und auch den im Rahmenplan der GAK genannten<br />

Grundsätzen zur Förderung landwirtschaftlicher Betriebe in benachteiligten Gebieten entsprechen.<br />

Übersicht 5.1: Analyse lan<strong>des</strong>spezifischer Ziele zur Ausgleichszulage<br />

1<br />

2<br />

3<br />

4<br />

Zentralziele Zielpräzisierung<br />

• Gewährleistung <strong>des</strong> Fortbestan<strong>des</strong> der landwirtschaftlichen<br />

Bodennutzung<br />

• Aufrechterhaltung und Sicherung der Landbewirtschaftung<br />

• Erhalt einer lebensfähigen Gemeinschaft im<br />

ländlichen Raum<br />

• Erhalt <strong>des</strong> ländlichen Lebensraumes<br />

• Beitrag zur Erhaltung der Landschaft als Erholungsraum<br />

• Beitrag zur Erhaltung der Landschaft und ihrer<br />

touristischen Bestimmung<br />

• Erhaltung der landwirtschaftlichen Vielfalt in<br />

den Fremdenverkehrsregionen<br />

• Erhalt und Förderung nachhaltiger, den Belangen<br />

<strong>des</strong> Umweltschutzes Rechnung tragender<br />

Bewirtschaftungsformen<br />

• Ausgleich ungünstiger Produktionsbedingungen<br />

• Ausgleich für eingeschränkte Nutzungsmöglichkeiten<br />

• Vermeidung eines überhöhten Einkommensrückstan<strong>des</strong><br />

• Sicherung und Aufrechterhaltung landwirtschaftlicher<br />

Erwerbstätigkeit<br />

• Erhalt und Pflege der Kulturlandschaft<br />

• Beitrag zur Pflege und Offenhaltung der Kulturlandschaft<br />

• Flächendeckende Bewirtschaftung auch an<br />

Grenzstandorten<br />

• Erhalt und Pflege der Kulturlandschaft<br />

• Beitrag zur Pflege und Offenhaltung der Kulturlandschaft<br />

Das Land <strong>Baden</strong>-Württemberg nennt auch einige lan<strong>des</strong>spezifische Ziele, die über die EU-,<br />

bzw. GAK-Ziele, hinausgehen. So wird in den in <strong>Baden</strong>-Württemberg mit der Ausgleichszulage<br />

verfolgten Zielen besonders auf die Bedeutung der Erhaltung einer Landbewirtschaftung<br />

für den Fremdenverkehr, für Tourismus und Erholung verwiesen. Ebenso ist mehrfach der<br />

<strong>EPLR</strong>-BW-Zwischenbewertung <strong>2000</strong> - <strong>2003</strong> FIB - 10/03<br />

145


146<br />

Kapitel 5: Benachteiligte Gebiete und Gebiete mit umweltspezifischen Einschränkungen<br />

Erhalt der Kulturlandschaft als Ziel genannt, das mit der Maßnahme Ausgleichszulage erreicht<br />

werden soll.<br />

Es sind somit vier Zentralziele gegeben, die miteinander verknüpft sind, aber unterschiedliches<br />

Gewicht aufweisen. Ihre Bedeutung ist durch die getroffene Reihung aufgezeigt. Die<br />

ihnen nachgeordneten Zielpräzisierungen erlauben zumin<strong>des</strong>t tendenziell Aussagen zum Zielerreichungsgrad<br />

(vgl. Kap. 5.6.3).<br />

Damit sind die Ziele kompatibel mit den von der EU formulierten Zielgrößen für die Gewährung<br />

von Ausgleichszulagen (vgl. Übersicht 5.2). Lediglich das Teilziel „Aufrechterhaltung<br />

einer Min<strong>des</strong>tbesiedlungsdichte“, wie es in einigen Regionen der EU bedeutsam sein kann, ist<br />

auf Grund der Wanderungs- und Zuwanderungsbewegung in <strong>Baden</strong>-Württemberg nicht von<br />

ausschlaggebender Bedeutung und vernachlässigbar.<br />

Übersicht 5.2: Zielanalyse Ausgleichszulage<br />

Oberziele Unterziele Einzelmaßnahmen<br />

• Ausgleich ungünstiger Produktionsbedingungen<br />

• Ausgleich für eingeschränkte<br />

landwirtschaftliche Nutzungsmöglichkeiten<br />

und Betriebstypen<br />

• Sicherung der flächendeckenden<br />

Landbewirtschaftung<br />

• Schaffung und Sicherung<br />

einer standortgerechten Agrarstruktur<br />

in nachhaltiger Bewirtschaftungsform<br />

• Beitrag zur Erhaltung der<br />

Landschaft als Erholungsraum<br />

• Beitrag zur Erhaltung der<br />

Landschaft und ihrer touristischen<br />

Bedeutung<br />

• Vermeidung eines überhöhten<br />

Einkommensrückstan<strong>des</strong><br />

• Sicherung und Aufrechterhaltung<br />

landwirtschaftlicher Erwerbstätigkeit<br />

• Erhalt der Landschaft als Erholungsraum<br />

• Erhalt einer lebensfähigen<br />

Gemeinschaft<br />

• Erhalt und Pflege der Kulturlandschaft<br />

• Beitrag zur Pflege und Offenhaltung<br />

der Kulturlandschaft<br />

• Erhalt und Pflege der Kulturlandschaft<br />

• Zahlung einer Ausgleichszulage,<br />

differenziert nach Grad der<br />

Benachteiligung (Gebietskategorie,<br />

landwirtschaftlicher Vergleichszahl),Prosperitätsschwelle<br />

• Einbezug von 62 % der landwirtschaftlich<br />

genutzten Fläche<br />

(LF)<br />

• Einhaltung der guten fachlichen<br />

Praxis und der Bestimmungen<br />

der Richtlinien<br />

96/22/EG und 96/23/EG sowie<br />

Verpflichtung zu min<strong>des</strong>tens 5jähriger<br />

Berufsausübung<br />

5.1.4 Ausprägung der Maßnahme und Einordnung in den Förderkontext<br />

Die in der Verordnung (EG) 1257/1999 festgelegten Ziele werden in Deutschland überwiegend<br />

als Bund-Länder-Gemeinschaftsaufgabe wahrgenommen. Innerhalb <strong>des</strong> GAK-Gesetzes<br />

<strong>EPLR</strong>-BW-Zwischenbewertung <strong>2000</strong> - <strong>2003</strong> FIB - 10/03


Kapitel 5: Benachteiligte Gebiete und Gebiete mit umweltspezifischen Einschränkungen<br />

ist die Aufstellung eines Rahmenplans durch einen Bund-Länder Planungsausschuss vorgesehen.<br />

Die Lan<strong>des</strong>richtlinie der Ausgleichszulage in <strong>Baden</strong>-Württemberg orientiert sich somit an den<br />

Vorgaben der GAK. Die lan<strong>des</strong>spezifische Ausgestaltung der Ausgleichszulagenförderung<br />

zeigt sich hauptsächlich in der Höhe der Förderprämien und deren Staffelung. Nachfolgend<br />

sollen die lan<strong>des</strong>spezifischen Ausgestaltungen der Ausgleichszulage für die Jahre <strong>2000</strong> bis<br />

2002 kurz zusammengefasst werden: Im Jahr <strong>2000</strong> ist die Förderung in Abhängigkeit vom<br />

durchschnittlichen LVZ-Wert der Gemarkung, von der Flächennutzung sowie der Gebietskulisse<br />

ausgestaltet und liegt bei Grünland im Berggebiet bei max. 178 € und im Berggebiet<br />

Allgäu bei max. 150 €. In der benachteiligten Agrarzone ist die Förderung je ganzem LVZ-<br />

Punkt gestaffelt von max. 178 € bei einer LVZ von unter 15 bis hin zu 50 € bei einer LVZ ab<br />

30. Für Ackerland beträgt die Förderung jeweils maximal die Hälfte. Der Höchstbetrag, der je<br />

Betrieb und Jahr ausgezahlt wird, beträgt 12.271 €, bei Kooperationen 49.084 € bzw. 12.271 €<br />

je Zuwendungsempfänger. Sofern der Höchstbetrag überschritten ist, erfolgt eine Kürzung.<br />

Der Min<strong>des</strong>tbetrag für die Auszahlung der Ausgleichszulage beträgt 50 €. Zudem darf die<br />

Summe der positiven Einkünfte <strong>des</strong> Antragstellers und seines Ehegatten den Betrag von<br />

76.693 € nicht überschreiten. Im Jahr 2001 wurde diese Summe auf 92.032 € erhöht. Zusätzlich<br />

wurde für Grünlandflächen die „Handarbeitsstufe“ mit max. 200 €/ha eingeführt. In 2002<br />

wurde im Zuge der Euroumstellung die Prosperitätsgrenze auf 90.000 € und der Förderhöchstbetrag<br />

auf 12.000 € geglättet. Ab diesem Jahr wird auch nicht mehr zwischen Ackerfutter<br />

und Grünlandnutzung unterschieden. Nach wie vor wird jedoch für den Anbau von Getreide,<br />

Ölfrüchten und Kartoffeln als Prämie nur 50 % der Grünlandprämie bezahlt. Für die gem.<br />

Art. 14 der VO (EG) 1257/1999 zu bewirtschaftende Min<strong>des</strong>tfläche in benachteiligten Gebieten<br />

wurden in <strong>Baden</strong>-Württemberg gem. den Rahmenvorgaben der GAK 3 ha festgelegt. Eine<br />

Übersicht über die konkrete Ausgestaltung der Ausgleichszulagenförderung in den benachteiligten<br />

Gebieten <strong>Baden</strong>-<strong>Württembergs</strong> zeigt die Übersicht 5.3 auf.<br />

Die Ausgleichszulage in <strong>Baden</strong>-Württemberg ist als reine Flächenförderung vorgesehen. Dabei<br />

wird in den besonders benachteiligten Berggebieten ein einheitlicher Betrag für alle Flächen<br />

gewährt. In den übrigen benachteiligten Gebieten erfolgt die Betragsbestimmung in Abhängigkeit<br />

von der Gemarkungs-LVZ mit einer Degressionszone zwischen LVZ 15 und 30.<br />

Dabei wird die Gemarkungs-LVZ zu Grunde gelegt, um den Antragsprozess und den Verwaltungsprozess<br />

zu vereinfachen.<br />

<strong>EPLR</strong>-BW-Zwischenbewertung <strong>2000</strong> - <strong>2003</strong> FIB - 10/03<br />

147


148<br />

Kapitel 5: Benachteiligte Gebiete und Gebiete mit umweltspezifischen Einschränkungen<br />

Eine Reihe von Kulturarten werden nach wie vor nicht einbezogen, da sie nicht typisch für die<br />

benachteiligten Regionen sind. So sind Flächen für die Erzeugung von Weizen, Mais (inkl.<br />

Silomais), Wein, Zuckerrüben sowie Anbauflächen für Intensivkulturen von der Förderung<br />

ausgeschlossen.<br />

Übersicht 5.3: Ausgestaltung der Ausgleichszulagenförderung in benachteiligten Gebieten <strong>Baden</strong>-<br />

<strong>Württembergs</strong><br />

Jahr Höhe und Staffelung der Ausgleichszulage<br />

für Grünland (mit<br />

Handarbeitsstufe)<br />

<strong>2000</strong> - 178 € im Berggebiet<br />

- max. 150 € im Berggebiet<br />

Allgäu<br />

- 16 Staffeln nach<br />

Gemarkungs-LVZ<br />

zwischen 50 € und<br />

178 € in den<br />

benacht. Agrarzonen<br />

und in kleinen Ge-<br />

bieten<br />

2001 dito<br />

- bei zusätzlicher<br />

Einführung der<br />

“Handarbeitsstufe”<br />

bei Gebieten mit >50<br />

% Hangneigung<br />

max. 200 €<br />

für Ackernutzung<br />

(einschließlich<br />

Ackerfutter)<br />

- max. die Hälfte<br />

der bei Grünlandnutzung<br />

gewährten Beträge<br />

2002 dito - im Falle <strong>des</strong><br />

Anbaus von Getreide<br />

(außer<br />

Weizen), Ölfrüchten<br />

und<br />

Kartoffeln max.<br />

die Hälfte der<br />

bei Grünlandnutzunggewähr-<br />

Höchstbetrag je<br />

Betrieb und Jahr<br />

- 12.271 €<br />

- 49.084 € für<br />

Kooperationen<br />

Ergänzende Bedingungen<br />

/ Beschränkungen<br />

- keine Prämie für<br />

Schläge unter<br />

0,1 ha, sofern es<br />

sich nicht um<br />

ganze Flurstücke<br />

handelt<br />

Sockelbetrag*),<br />

255 €<br />

dito dito dito<br />

ten Beträge<br />

- 12.000 €<br />

- 48.000 € für<br />

Kooperationen<br />

ab 4 Mitgliedern<br />

Sockelbetrag*)<br />

100 €<br />

Prosperitätsregelung<br />

Min<strong>des</strong>tbetrag<br />

a) 76.693 € positive<br />

Einkünfte<br />

b) 50 €<br />

a) 92.032 € positive<br />

Einkünfte<br />

b) 50 €<br />

dito a) 90.000 € positive<br />

Einkünfte<br />

b) 50 €<br />

*) Der Sockelbetrag je Antragsteller wird von der errechneten Auszahlungssumme abgezogen<br />

Quelle: Darstellung auf der Grundlage von Auswertungen <strong>des</strong> BMVEL, Referat 523 und der Lan<strong>des</strong>förderrichtlinien<br />

(1999 bis 2002) <strong>des</strong> Berichts der Zentralevaluierung<br />

In Bezug auf die zentralen Zielsetzungen <strong>des</strong> Programms leistet die Maßnahme insbesondere<br />

zur Verbesserung und Stabilisierung der landwirtschaftlichen Einkommen und zu den gesellschaftlichen<br />

Anforderungen an den Umwelt- und Tierschutz einen deutlichen Beitrag. Auf die<br />

EU-kapitelspezifischen Bewertungsfragen bezogen ist hierbei insbesondere der Erhalt von<br />

Arbeitsplätzen zu nennen, die Verbesserung der Einkommen sowie die günstigen Umweltwirkungen<br />

der Maßnahmen. Die Maßnahme ist somit gut in den Förderkontext <strong>des</strong> <strong>EPLR</strong> insgesamt<br />

eingepasst.<br />

<strong>EPLR</strong>-BW-Zwischenbewertung <strong>2000</strong> - <strong>2003</strong> FIB - 10/03


Kapitel 5: Benachteiligte Gebiete und Gebiete mit umweltspezifischen Einschränkungen<br />

Die Förderung in Gebieten mit umweltspezifischen Einschränkungen (z.B. in FFH-Gebieten)<br />

ist in <strong>Baden</strong>-Württemberg gegenwärtig nicht gegeben und wird daher nicht evaluiert.<br />

5.2 Methodischer Ansatz<br />

5.2.1 Skizzierung <strong>des</strong> Untersuchungs<strong>des</strong>igns<br />

Als Bewertungsmethode ist von der EU-Kommission ein Mit-Ohne-Vergleich vorgesehen.<br />

Der Ist-Zustand bei den Betrieben mit Ausgleichszulagenförderung wird mit einer Referenzgruppe<br />

von Betrieben verglichen, die nicht dem Einfluss der Ausgleichszulagenförderung der<br />

benachteiligten Gebiete unterliegen. Damit dient der Mit-Ohne-Vergleich als Ersatz für den<br />

Vergleich eines Programmindikators mit einer festen Zielgröße. Da eine Quantifizierung letzterer<br />

in einigen Fällen fehlt oder die Zielgröße mit den vorhandenen Daten häufig nicht hinreichend<br />

operationalisiert werden kann, ist der Mit-Ohne-Vergleich eine praktikable Methode<br />

zur Bewertung der Wirkung der Maßnahme (vgl. ZENTRALEVALUIERUNG, S.9). Für den<br />

Mit-Ohne-Vergleich gilt es, unter den Vorgaben <strong>des</strong> Bewertungsleitfadens und auf der Basis<br />

von Erkenntnissen der Zielanalyse geeignete, möglichst homogene Gruppen <strong>–</strong> insbesondere<br />

Referenzgruppen <strong>–</strong> abzugrenzen und deren Situation zu vergleichen.<br />

Den Empfehlungen <strong>des</strong> Bewertungsleitfadens zu Kapitel V (Ausgleichszulage) folgend, wird<br />

die Untersuchung in Abhängigkeit von der Qualität der Daten auf betrieblichen und gebietsspezifischen<br />

Vergleichs- und Disaggregationsebenen durchgeführt. Differenziert wird grundsätzlich<br />

nach geförderten und nicht geförderten Betrieben, nach benachteiligten und nicht<br />

benachteiligten Gebieten und <strong>–</strong> soweit möglich <strong>–</strong> nach den verschiedenen Gebietskategorien<br />

der benachteiligten Gebiete. Ferner wird nach Erwerbs- und Betriebsformen sowie nach Betriebsgrößenklassen<br />

differenziert. Um die unterschiedlichen Standortvoraussetzungen zu berücksichtigen,<br />

werden neben einer Differenzierung der Ergebnisse nach Berggebieten, benachteiligten<br />

Agrarzonen, kleinen Gebieten auch Betriebsgruppen mit unterschiedlicher LVZ<br />

analysiert.<br />

Die Analyse geht sowohl von einem Querschnitts- als auch von einem Zeitreihenvergleich<br />

aus, oft in Kombination. Es werden die landwirtschaftlichen Betriebe innerhalb und außerhalb<br />

der benachteiligten Gebiete in ihren Entwicklungen untersucht. Dazu werden statistische<br />

Auswertungen eingesetzt. In gleicher Weise wird die Entwicklung der Landnutzung durch die<br />

Landwirtschaft sowohl im Hinblick auf die Produktionsrichtungen als auch auf die Abnahme<br />

der landwirtschaftlichen Fläche bewertet.<br />

<strong>EPLR</strong>-BW-Zwischenbewertung <strong>2000</strong> - <strong>2003</strong> FIB - 10/03<br />

149


150<br />

Kapitel 5: Benachteiligte Gebiete und Gebiete mit umweltspezifischen Einschränkungen<br />

Die Einkommenswirkung der Ausgleichszulage in den landwirtschaftlichen Betrieben der<br />

benachteiligten Gebiete wird differenziert erhoben. Dieses wird anhand von Buchführungsunterlagen<br />

möglich. Dabei wird versucht werden, die monetär ermittelte Benachteiligung zu der<br />

gewährten Ausgleichszulage ins Verhältnis zu stellen. Hierzu werden ergänzend auch einzelbetriebliche<br />

Modellkalkulationen mit herangezogen.<br />

Die Entwicklung der Bewirtschaftungsintensität und die damit verbundenen Umweltwirkungen<br />

wie auch Einflüsse auf den Tierschutz sind herauszuarbeiten. Dieses wird u.a. durch den<br />

Umfang <strong>des</strong> Einsatzes an Betriebsmitteln und an der Entwicklung der Viehbesatzdichte gemessen.<br />

Hierfür sind die Buchführungsunterlagen entsprechend auszuwerten.<br />

Mit Hilfe der Bewertungstechniken einer erfolgskriterien- und indikatorengestützten Vergleichsgruppenanalyse<br />

werden die im EU-Dokument VI/12004/00 vorgegebenen kapitelspezifischen<br />

Evaluationsfragen zur Ausgleichszulagenförderung direkt oder indirekt beantwortet<br />

und die Effektivität und Effizienz der Ausgleichszulagenförderung abgeschätzt. Die komplexen<br />

kausalen Zusammenhänge, insbesondere die Einflüsse, die durch andere Maßnahmen<br />

überlagert werden, können jedoch nicht hinreichend analysiert werden und erschweren eine<br />

Abschätzung der Nettoeffekte.<br />

So zeigt beispielsweise die Bewegung <strong>des</strong> Milchpreises in den Jahren <strong>2000</strong> bis 2002 deutliche<br />

Jahresschwankungen auf. Wird nur ein Jahr in die Analyse einbezogen, so ist eine Fehleinschätzung<br />

der Einkommenssituation in Abhängigkeit vom Anteil <strong>des</strong> Produktionszweiges<br />

Milcherzeugung am Einkommensbeitrag zu erwarten. Mehrjährige Querschnittsanalysen können<br />

in einer Ex-post-Betrachtung derartige Schwankungen glätten helfen.<br />

5.2.2 Datenquellen und Auswertung<br />

Sehr unterschiedliche Datenquellen werden der Analyse zu Grunde gelegt. Neben den regionalstatistischen<br />

Auswertungen und den Buchführungsergebnissen der Testbetriebe werden<br />

einzelbetriebliche Kalkulationen in ausgewählten Fallstudien und eine umfassende Befragung<br />

durchgeführt. Zusätzlich wird ein Abgleich der Umweltsituationen zwischen benachteiligten<br />

Regionen und begünstigten Regionen in der Zusammenschau mit Gebietskulissen der Umweltindikatoren<br />

durchgeführt.<br />

Bei den verschiedenen Agrarstatistiken wird primär auf die national verfügbaren Daten <strong>des</strong><br />

BMVEL (Testbetriebsnetz), <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong>ministeriums (ergänzende Daten auflagenbuchführender<br />

Betriebe soweit vorhanden) sowie auf Daten <strong>des</strong> Statistischen Bun<strong>des</strong>- und <strong>des</strong> statisti-<br />

<strong>EPLR</strong>-BW-Zwischenbewertung <strong>2000</strong> - <strong>2003</strong> FIB - 10/03


Kapitel 5: Benachteiligte Gebiete und Gebiete mit umweltspezifischen Einschränkungen<br />

schen Lan<strong>des</strong>amtes zurückgegriffen. Die im Rahmen der Dokumentation erfassten Monitoringdaten<br />

werden durch Sonderaufbereitungen und -auswertungen ergänzt.<br />

a) Testbetriebsnetz BMVEL<br />

Zentrale Grundlage der Datenauswertung bietet somit das Testbetriebsnetz mit den darin aufgeführten<br />

Buchführungswerten. Für <strong>Baden</strong>-Württemberg sind 1051 Haupterwerbs- und 224<br />

Nebenerwerbsbetriebe in den Datensatz einbezogen, davon bewirtschaften 882 Betriebe Flächen<br />

in benachteiligten Gebieten. Die Anteile der Betriebe mit Flächen in benachteiligten<br />

Gebieten zeigen an, dass nur bei einem geringeren Teil (30,5 %) die gesamte Fläche der Betriebe<br />

ausgleichsberechtigt ist (vgl. Tab. 5.2).<br />

Tabelle 5.2: Anteil der Haupterwerbsbetriebe <strong>des</strong> Testbetriebsnetzes mit Fläche im benachteiligten Gebiet<br />

% der LF im benachteiligten<br />

Gebiet<br />

Anzahl der<br />

Haupterwerbsbetriebe<br />

Betriebe insgesamt<br />

Anteil der Betriebe<br />

in %<br />

0 346 403 32,83<br />

Über 0 bis 50 178 206 16,94<br />

Über 50 bis unter 100 207 240 19,70<br />

100 321 436 30,54<br />

gesamt<br />

Quelle: Testbetriebe 2001-2002<br />

1.051 1.275 100,00<br />

Es zeigt sich zudem, dass von den 706 Betrieben im Haupterwerb mit Flächen in benachteiligten<br />

Gebieten 81 % Ausgleichszulage anfordern. Die Betriebe ohne Antragstellung haben zwar<br />

Flächen in benachteiligten Gebieten. Sie würden aber beispielsweise aufgrund der 3 ha Regelung,<br />

<strong>des</strong> Min<strong>des</strong>tauszahlungs- oder <strong>des</strong> Sockelbetrages keine Förderung erhalten können.<br />

Tabelle 5.3: Abbildungsqualität der Testbetriebe im Vergleich mit Indikatoren der Grundgesamtheit <strong>–</strong><br />

<strong>Baden</strong>-Württemberg<br />

Testbetriebe 1) LZ 99 2)<br />

Indikator Einheit AZL geför- nicht AZL Betriebe in<br />

dert gefördert benacht. Gebieten 3)<br />

Betriebe außerh.<br />

benacht. Gebiete<br />

Anteil Betriebe mit<br />

30 bis 50 ha LF<br />

% 38,2 25,0 12,2 11,4<br />

Anteil DGL an LF % 45,2 22,0 50,4 21,2<br />

LF je Betrieb ha 43,7 45,9 22,6 19,3<br />

GV/100 ha LF Anz. 144,8 105,6 94,1 68,4<br />

Pachtpreis € 169,6 218,5 131,1 211,7<br />

1)<br />

Alle ldw. Betriebe (Betriebseinheit L),<br />

2)<br />

Landwirtschaftszählung 1999<br />

3)<br />

Hierbei ist zu berücksichtigen, dass auch nicht geförderte Betriebe enthalten sind.<br />

Quelle: Zentralevaluierung<br />

Bei den Daten der Testbetriebe handelt es sich um eine Stichprobe landwirtschaftlicher Betriebe<br />

auf der Basis eines geschichteten Stichprobenplans. Durch die freiwillige aber zwischen<br />

Betriebsgruppen offensichtlich unterschiedliche Bereitschaft zur Teilnahme am Testbetriebsnetz<br />

ist eine reine Zufallsauswahl nicht möglich; insbesondere die kleineren und einkommensschwachen<br />

landwirtschaftlichen Betriebe sind unterrepräsentiert (vgl. Tab. 5.3). Dabei<br />

<strong>EPLR</strong>-BW-Zwischenbewertung <strong>2000</strong> - <strong>2003</strong> FIB - 10/03<br />

151


152<br />

Kapitel 5: Benachteiligte Gebiete und Gebiete mit umweltspezifischen Einschränkungen<br />

ist beachtenswert, dass die Auswahl der benachteiligten Gebiete in beiden Grundgesamtheiten<br />

unterschiedlich sind und somit ein Vergleich erschwert ist.<br />

b) InVeKoS-Daten der Antragsunterlagen zur Ausgleichszahlung<br />

Die Informationen aus dem Basis- und Flächennutzungsbogen <strong>des</strong> InVeKoS-Datensatzes bilden<br />

eine weitere weitgehend repräsentative Sekundärdatenbasis für die Bewertung der Ausgleichszulage.<br />

Wenngleich Informationen zum Einkommen, zum Arbeitskräftebesatz und eine<br />

differenzierte Darstellung nach Betriebstyp fehlen, bilden die InVeKoS-Daten eine wichtige<br />

Informationsquelle.<br />

c) Monitoring <strong>des</strong> MLR-LEL (vgl. Kap. 1.4)<br />

d) Befragung von Landwirten<br />

Es liegen 652 auswertbare Fragebögen vor. Dabei lagen 401 Betriebe ganz oder teilweise mit<br />

ihren Flächen in benachteiligten Gebieten.<br />

e) Befragung der Landwirtschaftsämter (vgl. Kap. 1.4)<br />

f) Fachgespräche<br />

Im Evaluierungszeitraum wurden mehrmals ausführliche Fachgespräche zur Informationsgewinnung<br />

mit Mitarbeitern <strong>des</strong> Ministeriums für Ernährung und den Ländlichen Raum (MLR),<br />

der Lan<strong>des</strong>anstalt für Entwicklung der Landwirtschaft und der ländlichen Räume (LEL), dem<br />

Statistischen Lan<strong>des</strong>amt und mit Fachberatern geführt.<br />

g) Zwischenevaluierung der FAL<br />

Die Bun<strong>des</strong>forschungsanstalt für Landwirtschaft (FAL) hatte die Aufgabe übernommen, bis<br />

März <strong>2003</strong> eine Zwischenevaluierung der Ausgleichszulage im Rahmen der VO (EG) Nr.<br />

1257/1999 für die Förderjahre <strong>2000</strong> und 2001 vorzunehmen. Die im März <strong>2003</strong> vorgelegten<br />

Ergebnisse wurden mit berücksichtigt. An Workshops der FAL-Arbeitsgruppe wurde teilgenommen.<br />

Ein Datenaustausch hat stattgefunden.<br />

5.2.3 Probleme und Grenzen <strong>des</strong> methodischen Ansatzes<br />

Zentrale Grundlage bildet der „Mit-Ohne-Vergleich“ sowohl in der Auswertung der Testbetriebsdaten<br />

als auch in den Fallstudien. Dieser geht idealerweise von Gleichheit, zumin<strong>des</strong>t<br />

von Gleichartigkeit der Gruppen aus. Diese ist unter Beachtung z.B. unterschiedlicher struktureller,<br />

produktionszweigabhängiger oder standortspezifischer Voraussetzungen nur einge-<br />

<strong>EPLR</strong>-BW-Zwischenbewertung <strong>2000</strong> - <strong>2003</strong> FIB - 10/03


Kapitel 5: Benachteiligte Gebiete und Gebiete mit umweltspezifischen Einschränkungen<br />

schränkt gegeben (z.B. Vergleich von Schwarzwaldbetrieben mit Rheintalbetrieben). Hierin<br />

liegt eine nicht vermeidbare Schwäche dieses Ansatzes. Weiterhin ist beachtenswert, dass die<br />

Testbetriebsdaten auf Wirtschaftsjahre bezogen sind und somit mit Daten aus Kalenderjahren<br />

nicht voll kompatibel sein müssen. Darüber hinaus sind Spezialprobleme zu beachten, wie ein<br />

LVZ-Vergleich auf Betriebe bezogen, deren Fläche nicht zu 100 % im benachteiligten Gebiet<br />

liegt. Letztlich ist zum Teil auf einzelne Detailgruppenvergleiche bezogen, nur eine geringe<br />

Zahl von Fällen einbeziehbar. Letztlich sind die Wirkungseffekte der Ausgleichszulage möglicherweise<br />

auch überlagert durch Einflüsse anderer Fördermaßnahmen.<br />

5.3 Finanzielle Ausgestaltung, Vollzugsanalyse<br />

5.3.1 Finanzielle Dimension<br />

In <strong>Baden</strong>-Württemberg wurden von den zur Entwicklung <strong>des</strong> ländlichen Raums zur Verfügung<br />

stehenden EAGFL-Mitteln im Evaluierungszeitraum (<strong>2000</strong>-2002) fast 42 Mio. € für die<br />

Maßnahme „Ausgleichszulage“ eingesetzt. Dieses entspricht 25 % der gesamten öffentlichen<br />

Kosten (vgl. Tab. 5.4).<br />

Insgesamt werden in <strong>Baden</strong>-Württemberg rund 30.000 Betriebe in die Förderung zur Ausgleichszulage<br />

einbezogen, das sind ca. 45 % aller landwirtschaftlichen Betriebe <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong><br />

Ein Sechstel der Betriebe hat seinen Standort in Berggebieten, vornehmlich dem Schwarzwald.<br />

Tabelle 5.4: Öffentliche Kosten insgesamt, EAGFL-Anteil und Vollzug (Mio. €)<br />

Jahr Geplante öffentliche Mittel Bewilligte öffentliche Mittel EAGFL Anteil<br />

<strong>2000</strong><br />

53,64<br />

52,23<br />

13,06<br />

2001<br />

53,64<br />

54,30<br />

13,58<br />

2002<br />

53,64<br />

58,40<br />

14,60<br />

Insgesamt 160,92 164,93 41,24<br />

Quelle: <strong>EPLR</strong>, Monitoring <strong>2000</strong>-2002<br />

Der Mittelabfluss liegt geringfügig über der für den Zeitraum eingestellten Summe. Der z.T.<br />

stärkere Mittelabfluss ist vor allem auf die Absenkung <strong>des</strong> Sockelbetrages von 255 € je Antrag<br />

auf 100 € je Antrag zurückzuführen. Der höhere Mittelabfluss 2002 ist auch durch die<br />

Gleichstellung von Ackerfutter zu Grünland hinsichtlich der Förderhöhe begründet. Insgesamt<br />

plant das Land <strong>Baden</strong>-Württemberg in den Jahren <strong>2000</strong> - 2006 375 Mio. € für die Ausgleichszulage<br />

ein. Für die ersten drei Jahre kann von einem effizienten Finanzabfluss gesprochen<br />

werden.<br />

<strong>EPLR</strong>-BW-Zwischenbewertung <strong>2000</strong> - <strong>2003</strong> FIB - 10/03<br />

153


154<br />

Kapitel 5: Benachteiligte Gebiete und Gebiete mit umweltspezifischen Einschränkungen<br />

Die Ausgleichszulage wird sowohl durch EU-Gelder kofinanziert, als auch im Rahmen der<br />

Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der Agrarstruktur und <strong>des</strong> Küstenschutzes, d.h. mit<br />

nationalen Mitteln <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong> und <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong>, durchgeführt. Die Mittelaufteilung der Ausgleichszulage<br />

nach Gebietskategorien (vgl. Tab. 5.5) unterscheidet sich von den flächenmäßigen<br />

Anteilen der Gebietskategorien. Während nur 13,5 % der benachteiligten Fläche im<br />

Berggebiet liegen, werden rd. ein Viertel der gesamtem Mittel der Ausgleichszulagenförderung<br />

in Berggebieten eingesetzt. Diese Verteilung spiegelt auch die Ausgestaltung der Förderung<br />

wider und unterstreicht die Bedeutung der Berggebiete in <strong>Baden</strong>-Württemberg. Eine<br />

Separierung der kleinen Gebiete war mit den zur Verfügung stehenden Daten nicht möglich.<br />

Tabelle 5.5: Verteilung der tatsächlichen Ausgaben für die Ausgleichszulagenförderung auf benachteiligte<br />

Gebietskategorien<br />

Jahr<br />

<strong>2000</strong><br />

2001<br />

2002<br />

Ausgaben AZL insgesamt in<br />

Mio. €<br />

52,23<br />

54,30<br />

58,40<br />

Anteil %<br />

Benachteiligte Agrarzone inkl.<br />

kleiner Gebiete<br />

Berggebiet<br />

<strong>EPLR</strong>-BW-Zwischenbewertung <strong>2000</strong> - <strong>2003</strong> FIB - 10/03<br />

73,6<br />

74,7<br />

75,5<br />

26,4<br />

25,3<br />

24,5<br />

<strong>2000</strong> bis 2002 164,93 74,6 25,4<br />

Quelle: Monitoringbericht <strong>2000</strong>-2002<br />

5.3.2 Umsetzung<br />

Bei der Ausgleichszulage handelt es sich um ein in der Umsetzung bewährtes Förderinstrument,<br />

das entsprechend der lan<strong>des</strong>üblichen Verwaltungsstruktur auf verschiedenen Ebenen<br />

<strong>des</strong> Lan<strong>des</strong> verwaltet wird. Die Antragsformulare auf Ausgleichszulage werden von den 35<br />

Ämtern für Landwirtschaft, Landschafts- und Bodenkultur (ÄLLB) entgegengenommen. Dort<br />

liegt auch die Zuständigkeit für die Verwaltungs- sowie Vor-Ort-Kontrollen und für die Antragsbewilligung.<br />

Die Ausgleichszulagenförderung wird dem Landwirt nur auf schriftlichen Antrag gewährt. Sie<br />

ist seit langem Bestandteil <strong>des</strong> "Gemeinsamen Antrags" im Rahmen <strong>des</strong> InVeKoS-<br />

Datenerfassungssystems. Die Bewirtschafter müssen in diesem Antrag vermerken, dass sie<br />

Ausgleichszulage beantragen wollen. Die Beantragung erfolgt somit denkbar einfach pauschal<br />

für alle Flächen lediglich durch entsprechen<strong>des</strong> Ankreuzen im Antrag. Die Zuwendung errechnet<br />

sich dann auf der Basis der in der EDV hinterlegten Kulissendaten sowie den Angaben<br />

<strong>des</strong> Antragstellers zur Nutzung der Flächen im Flurstücksverzeichnis. Der Antragsteller<br />

erhält die Unterlagen für das laufende Jahr am Anfang <strong>des</strong> Jahres per Post, Antragsschluss ist<br />

am 15. Mai. Im Bearbeitungsablauf von Antragstellung zur Auszahlung der Ausgleichszulage


Kapitel 5: Benachteiligte Gebiete und Gebiete mit umweltspezifischen Einschränkungen<br />

werden vielfältige Kontrollen in einem mehrstufigen Verfahren durchgeführt. Die Anträge<br />

werden bei der Entgegennahme von den ÄLLB auf Plausibilität, Richtigkeit und Vollständigkeit<br />

überprüft. Anschließend erfolgt bei 100 % der Anträge eine Verwaltungskontrolle bei der<br />

unter anderem auch die Flächenanträge abgeglichen werden, um Doppelförderung von Flächen<br />

zu kontrollieren. Mittels Risikoanalyse erfolgt eine Auswahl von Betrieben, in denen<br />

eine Vor-Ort-Kontrolle durchgeführt wird. Sofern die für die Vor-Ort-Kontrolle ausgewählten<br />

Betriebe in einer Fernerkundungszone liegen, werden Flächendifferenzen sowie angebaute<br />

Kulturen mit diesem Verfahren ermittelt. Außerhalb der Fernerkundungszonen werden Flächenabweichungen<br />

und die angebauten Fruchtarten sowie die Aspekte der guten landwirtschaftlichen<br />

Praxis im Rahmen von direkten Vor-Ort-Kontrollen durchgeführt. Die verwaltungsmäßige<br />

Umsetzung der Kontrollen erfüllt damit die Artikel 18 und 19 der VO (EG)<br />

2419/2001. Die Veterinärabteilung kontrolliert im Rahmen <strong>des</strong> nationalen Rückstandskontrollplans<br />

auf verbotene Rückstände in der Tierhaltung.<br />

Nach der Durchführung der Kontrollen erfolgt die Bewilligung durch die ÄLLB. Die Anordnung<br />

für die Zahlung durch die Lan<strong>des</strong>oberkasse an die Endbegünstigten sowie die Durchführung<br />

obliegen dem Lan<strong>des</strong>amt für Flurneuordnung.<br />

Die zur Umsetzung der Ausgleichszulage notwendigen Vorschriften werden im Gemeinsamen<br />

Amtsblatt (GABl) veröffentlicht. Zusätzlich werden Informationen in Informationsveranstaltungen<br />

und Veröffentlichungen in der Fachpresse ausgegeben.<br />

Der Verwaltungsaufwand der Ausgleichszulage pro Antrag ist trotz der Vielzahl der Antragsteller<br />

im Vergleich zu anderen Maßnahmen <strong>des</strong> ländlichen Raums (vgl. MANN, 2002) als<br />

gering einzuschätzen. Der geringe Verwaltungsaufwand ist neben der entsprechenden Ausgestaltung<br />

<strong>des</strong> Programms auch Folge der Synergieeffekte, die durch die Bündelung aller<br />

Förderverfahren für die Fläche im Gemeinsamen Antrag entstehen.<br />

5.3.3 Begleitung der Maßnahme, Kontrolle und Endabnahme<br />

Die Art. 48 und 49 der VO (EG) 1257/1999 legen fest, dass die Durchführung der Entwicklungspläne<br />

für den ländlichen Raum wirksam zu begleiten ist. Die Begleitung erfolgt anhand<br />

im Voraus vereinbarter und festgelegter spezifischer materieller und finanzieller Indikatoren<br />

(vgl. Art. 36 der 1260/1999). Die Ergebnisse der Begleitung werden im Monitoringrahmen<br />

bzw. in Lageberichten festgehalten und sind gem. Art. 53 der VO (EG) 445/2002 der Kommission<br />

jährlich zum 30.04. vorzulegen. Für die Ausgleichszulagenförderung erscheint die<br />

jährliche Berichterstattung adäquat.<br />

<strong>EPLR</strong>-BW-Zwischenbewertung <strong>2000</strong> - <strong>2003</strong> FIB - 10/03<br />

155


156<br />

Kapitel 5: Benachteiligte Gebiete und Gebiete mit umweltspezifischen Einschränkungen<br />

Die erhobenen standardisierten Daten im Rahmen <strong>des</strong> Monitoring entsprechen formal den<br />

Erfordernissen der Kommission.<br />

5.3.4 Finanzmanagement<br />

Ein speziell für die Abwicklung der Ausgleichszulage konzipiertes Finanzmanagement besteht<br />

nicht, vielmehr wird sich bei der Abwicklung <strong>des</strong> für die Maßnahmen der Flächenbeihilfen<br />

etablierten Systems bedient. Die Auszahlung der Ausgleichzulage an die überwiegende<br />

Zahl der Begünstigten erfolgt seit dem Jahr <strong>2000</strong> immer im September <strong>des</strong> Antragsjahres. Vor<br />

der Auszahlung wird von der errechneten Summe ein Sockelbetrag abgezogen, der zur Aussteuerung<br />

<strong>des</strong> Mittelbedarfs dient. Im Jahr <strong>2000</strong> betrug der Sockelbetrag 500 DM [258 €], in<br />

den Jahren 2001 und 2002 jeweils 100 €. Wer nach Abzug <strong>des</strong> Sockelbetrages die Min<strong>des</strong>tsummengrenze<br />

von 100 € unterschreitet, erhält keine Prämie.<br />

5.4 Darstellung und Analyse <strong>des</strong> bisher erzielten Outputs<br />

Die Zahl der geförderten Betriebe stellte sich in den drei Betrachtungsjahren stabil mit rund<br />

30.000 Betrieben dar. Die einbezogene Fläche variiert von Jahr zu Jahr geringfügig (vgl. Tab.<br />

5.6). Beide Werte zusammengenommen zeigen eine deutliche Förderakzeptanz an, die auf<br />

knapp 75 % bei der förderfähigen Fläche insgesamt und auf rund 70 % der förderfähigen Betriebe<br />

eingeschätzt wird. Gründe für die Nichtteilnahme an der Fördermaßnahme mögen einerseits<br />

in der Min<strong>des</strong>tbetragsgrenze liegen. Andererseits spielen aber auch sicherlich Fruchtfolgeüberlegungen<br />

eine Rolle.<br />

Tabelle 5.6: Durch Ausgleichszulage geförderte Betriebe und Flächen <strong>2000</strong> bis 2002<br />

Jahr Geförderte Betriebe Anteil 1) % geförderte Geförderte Fläche (ha)<br />

<strong>2000</strong><br />

2001<br />

2002<br />

Berggebiet<br />

5.157<br />

4.838<br />

4.706<br />

ben. Agrarzone<br />

incl.<br />

kleiner<br />

Gebiete<br />

23.458<br />

24.773<br />

24.538<br />

Insgesamt<br />

28.615<br />

29.611<br />

29.244<br />

HE-<br />

Betriebe<br />

42<br />

40<br />

39<br />

1) Anteil an allen Betrieben 2) und kleinen Gebieten<br />

3) darunter 2.439 ha für Flächen in Handarbeitsstufe<br />

4) darunter 3.597 ha für Flächen in Handarbeitsstufe<br />

Quelle: Zentralevaluierung<br />

Betr. in<br />

benacht.<br />

Agrarzonen<br />

2)<br />

Ackerfläche <br />

Futterfläche<br />

Insgesamt<br />

Anteil (%)<br />

geförderter<br />

GL-<br />

Flächen<br />

<strong>EPLR</strong>-BW-Zwischenbewertung <strong>2000</strong> - <strong>2003</strong> FIB - 10/03<br />

82<br />

83<br />

84<br />

237.062<br />

250.318<br />

247.000<br />

440.081<br />

445.160<br />

439.512<br />

653.103<br />

671.263 3)<br />

663.156 4)<br />

Von Jahr zu Jahr variierende Angaben für die Betriebszahl und den Flächenumfang sind aus<br />

dem Strukturwandel in der Landwirtschaft aber auch aus Änderungen in der Maßnahmenaus-<br />

64<br />

63<br />

63


Kapitel 5: Benachteiligte Gebiete und Gebiete mit umweltspezifischen Einschränkungen<br />

gestaltung (z.B. Absenkung <strong>des</strong> Sockelbetrages oder Einführung der Handarbeitsstufe im<br />

Grünland) zu erklären.<br />

Die landwirtschaftlich genutzte Fläche (LF), für die Ausgleichszulage gewährt wird, beträgt<br />

rund 670.000 ha, das sind fast 50 % der LF <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong>. Der größere Teil davon ist Grünlandfläche<br />

im Umfang von rund 65 % der LF in benachteiligten Regionen. Rund 40 % der geförderten<br />

Betriebe sind Haupterwerbsbetriebe. In <strong>Baden</strong>-Württemberg liegt der Anteil der<br />

Haupterwerbsbetriebe bei 28,7 %, d.h. die Nebenerwerbsbetriebe nehmen in den benachteiligten<br />

Zonen die Ausgleichsförderung weniger in Anspruch.<br />

Die Auswertung der Förderdaten in <strong>Baden</strong>-Württemberg macht deutlich, dass die durchschnittliche<br />

Ausgleichszulage je geförderten Betrieb im Jahr <strong>2000</strong> bei 1.825 € lag und im Jahr<br />

2001 um 0,5 % auf 1.835 € gestiegen ist (vgl. Tab. 5.7). Im Jahr 2002 erhöhte sich die durchschnittliche<br />

Ausgleichszulage um weitere 8,8 % je Betrieb und 1,6 % je ha geförderter Fläche<br />

und erreicht ein Volumen von 1.997 € je Betrieb. Dieser Anstieg ist auf die Gleichstellung<br />

von Ackerfutter und Grünland ab 2002 zurückzuführen. Die höchsten Fördersummen je Betrieb<br />

und je ha LF entfallen auf die Betriebe in Berggebieten, dies korrespondiert auch mit der<br />

Ausgestaltung der Förderung. Im Vergleich zu den übrigen benachteiligten Gebieten liegt die<br />

durchschnittliche Ausgleichszulage dort pro Betrieb rd. 1.200 € höher.<br />

Tabelle 5.7: Höhe der Ausgleichszulage und Veränderung in verschiedenen Betriebsgruppen und Gebietskategorien<br />

<strong>–</strong> <strong>Baden</strong>-Württemberg<br />

Ausgleichszulage<br />

Geförderte Betriebe insgesamt<br />

davon in:<br />

Benacht. Agrarzonen 1)<br />

Berggebieten<br />

HE-Betriebe<br />

1) inkl. kleiner Gebiete<br />

Quelle: Monitoringberichte<br />

Je geförderter Betrieb Je geförderter Fläche<br />

<strong>2000</strong><br />

€<br />

1.825,0<br />

1.639,0<br />

2.671,8<br />

2.381,6<br />

2001<br />

€<br />

1.835,0<br />

1.687,7<br />

2.892,8<br />

2.536,3<br />

<strong>EPLR</strong>-BW-Zwischenbewertung <strong>2000</strong> - <strong>2003</strong> FIB - 10/03<br />

2002<br />

€<br />

1.997,0<br />

1.796,1<br />

3.045,4<br />

2.666,7<br />

<strong>2000</strong><br />

€/ha<br />

80,6<br />

69,8<br />

141,2<br />

68,1<br />

Veränderung (%)<br />

157<br />

<strong>2000</strong>/99 2001/00 2002/01<br />

- 6,33 1,63<br />

-<br />

-<br />

-<br />

7,16<br />

5,31<br />

5,29<br />

2,14<br />

0,54<br />

1,95


158<br />

Kapitel 5: Benachteiligte Gebiete und Gebiete mit umweltspezifischen Einschränkungen<br />

5.5 Wirkungsanalyse<br />

5.5.1 Ausgleich für natürliche Nachteile und für Einkommensverluste<br />

Frage V.1 - In welchem Umfang hat die Beihilferegelung zu Folgendem beigetragen:<br />

- Ausgleich für natürliche Nachteile in benachteiligten Gebieten, die sich in hohen Pro-<br />

duktionskosten und geringem Produktionspotenzial niederschlagen;<br />

- Ausgleich für Kosten und Einkommensverluste, die in Gebieten mit umweltspezifi-<br />

schen Einschränkungen entstehen?<br />

a) Interventionslogik<br />

Die Frage versucht, die Einkommensdefizite der landwirtschaftlichen Betriebe in benachteiligten<br />

Regionen in Vergleich zu Gunstregionen als Grundlage zu nehmen, um daraus eine<br />

Antwort auf die Wirkung der Ausgleichszulage mit dem Ziel der Kompensation von Ungleichheiten<br />

abzuleiten. Hierbei ist nach Berggebieten und benachteiligten Agrarzonen zu<br />

unterscheiden. Der EU-Logik kann hier gefolgt werden, wenn auch nicht nur die Ausgleichszulage<br />

im Sinne einer Monokausalität die flächendeckende Bewirtschaftung auslöst. Die Aufgabe<br />

liegt zunächst in der Quantifizierung der auf natürlichen Nachteilen beruhenden Einkommensdefizite.<br />

b) Programmindikatoren<br />

Der vorgeschlagene Programmindikator soll, auf einen ha bezogen, das Verhältnis der höheren<br />

Produktionskosten in den benachteiligten Gebieten im Vergleich zu begünstigten Regionen,<br />

die möglicherweise gegebenen Mindererlöse der Produktion in den benachteiligten Gebieten<br />

dabei mit einbeziehend, ermitteln.<br />

V.1-1.1<br />

Verhältnis von Prämie zu höheren Produktionskosten + Senkung <strong>des</strong> Werts der<br />

landwirtschaftlichen Produktion der Betriebe<br />

V.1-1.2 Anteil der landwirtschaftlichen Betriebe, die Ausgleichszahlungen erhalten und<br />

in denen die Prämie<br />

a) weniger als 50 % der höheren Produktionskosten + Senkung <strong>des</strong> Werts der<br />

landwirtschaftlichen Produktion der Betriebe (in %) ausmacht<br />

b) zwischen 50 % und 90 % der höheren Produktionskosten + Senkung <strong>des</strong><br />

Werts der landwirtschaftlichen Produktion der Betriebe (in %) ausmacht<br />

c) mehr als 90 % der höheren Produktionskosten + Senkung <strong>des</strong> Werts der<br />

landwirtschaftlichen Produktion der Betriebe (in %) ausmacht<br />

<strong>EPLR</strong>-BW-Zwischenbewertung <strong>2000</strong> - <strong>2003</strong> FIB - 10/03


Kapitel 5: Benachteiligte Gebiete und Gebiete mit umweltspezifischen Einschränkungen<br />

Es ist ein Vergleich: (EGR <strong>–</strong> KGR) - (EBR <strong>–</strong> KBR) = Benachteiligung, gefordert.<br />

(E: Erlöse, K: Kosten, GR: Gunstregion, BR: Benachteiligte Region)<br />

Darauf aufbauend soll geklärt werden, ob die Prämien die Einkommensdifferenzen unteroder<br />

überkompensieren: Benachteiligung minus Prämie = < oder > 0 ?<br />

c) Ergebnisse<br />

V.1-1.1: Der Programmindikator soll den Anteil der Ausgleichszulage an dem Einkommensdefizit<br />

abbilden, das aus den höheren Kosten und geringeren Erträgen durch die natürlichen<br />

Nachteile entstanden ist.<br />

Von dieser Vorgehensweise muss abgewichen und ein aus der Datenbasis verfügbarer modifizierter<br />

Programmindikator verwendet werden. Bei der hier durchgeführten Auswertung wird<br />

auf einzelbetriebliche Daten der buchführenden Betriebe <strong>des</strong> BMVEL-Testbetriebsnetzes zugegriffen,<br />

auf deren Basis keine direkte Unterscheidung der Ursachen von erhöhten Kosten<br />

und niedrigeren Erlösen in den benachteiligten Gebieten möglich ist. Unterschiede zwischen<br />

den Vergleichsgruppen können durch natürliche Nachteile, aber auch durch andere Einflussfaktoren<br />

(z.B. Management, Marktsituation, Betriebsstruktur, Investitionskosten, Mangel an<br />

Produktionsalternativen) bedingt sein. Eine Separierung aller Einflussfaktoren stößt an methodische<br />

Grenzen. Deshalb wurde als Ersatz eine Einkommensgröße, i.d.R. der Gewinn je<br />

ha, verwendet und ergänzend Kosten- und Ertragsindikatoren sowie weitere die Ertragslage<br />

beeinflussende Faktoren herangezogen und Betriebsgruppendifferenzen ermittelt. Ein gutes<br />

Maß für die unterschiedliche Ertragskraft der Betriebe stellt auch das Standardbetriebseinkommen<br />

dar.<br />

Wie von der EU-Kommission gefordert, wurde die Einkommens- bzw. Gewinndifferenz<br />

durch den Vergleich unterschiedlicher Betriebsgruppen, sowohl im benachteiligten als auch<br />

im nicht benachteiligten Gebiet gebildet. Es konnte jedoch noch keine Entwicklungsanalyse<br />

vorgenommen werden. Lediglich zwei Jahre waren miteinander zu vergleichen.<br />

So werden zunächst größere heterogene Gruppen, z.B. alle landwirtschaftlichen Betriebe insgesamt,<br />

alle Marktfruchtbetriebe, alle Futterbaubetriebe usw. analysiert, bevor auf die Einflüsse<br />

einzelner Faktoren, z.B. der Rechtsform und Betriebsgröße eingegangen wird. Der<br />

Vergleich aller landwirtschaftlichen Betriebe soll zum einen Hinweis auf die Abbildungsgenauigkeit<br />

der jeweiligen Stichprobe mit der Grundgesamtheit geben, zum anderen aber auch<br />

Rückschlüsse über strukturelle Unterschiede zwischen den Gruppen zulassen. Eine weitgehende<br />

Homogenisierung der Vergleichsgruppen bietet dagegen den Vorteil, dass Strukturein-<br />

<strong>EPLR</strong>-BW-Zwischenbewertung <strong>2000</strong> - <strong>2003</strong> FIB - 10/03<br />

159


160<br />

Kapitel 5: Benachteiligte Gebiete und Gebiete mit umweltspezifischen Einschränkungen<br />

flüsse auf das Ergebnis, wie z.B. unterschiedliche Betriebsgrößen, unterschiedliche Rechtsform<br />

usw., verringert werden können. Auch die EU-Kommission verlangt in ihrem Bewertungsleitfaden<br />

eine Aufgliederung der Untersuchungsgruppen nach Gebietskategorie und nach<br />

Betriebstyp. Eine Auswertung nach diesen Kriterien wird vorgenommen, sofern die Stichprobengröße<br />

der Testbetriebe eine Aussage ermöglicht.<br />

Mit durchschnittlich rund 70 €/ha in benachteiligten Agrarzonen und rund 140 €/ha in den<br />

Berggebieten beeinflussen die Ausgleichszahlungen deutlich die Einkommenssituation der<br />

Betriebe. Wenn man sich verdeutlicht, dass ein Einkommensbeitrag, definiert als Deckungsbeitrag<br />

minus Fixkostenanteil, um 500 (300) €/ha Grünland (Rindermast) oder um 250 (180)<br />

€/ha Ackerland (Getreideanbau) liegt, so kann durch die Zahlung der Ausgleichsprämie der<br />

Einkommensbeitrag pro ha um bis zu 40 % angehoben werden.<br />

Tabelle 5.8: Kostenrechung am Beispiel 1 ha Wintergerste<br />

Leistungsniveau Einh. Berggebiet<br />

(Schwarzwald/Alb)<br />

Benachteiligte Zone<br />

(Gebiet LVZ 25)<br />

Guter Standort<br />

(Gebiet LVZ 70)<br />

Ertrag dt/ha 55 65 75<br />

Preis €/ha 10,59 10,59 10,59<br />

Hauptleistung €/ha 582,45 688,35 794,25<br />

Variable Kosten<br />

(Saatgut, Düng.,<br />

Pfl.-Schutz, etc.)<br />

€/ha 519,98 585,94 651,38<br />

Deckungsbeitrag €/ha 62,47 102,41 142,87<br />

Fixkosten €/ha 321,70 321,70 321,70<br />

Pachtansatz €/ha 0,00 0,00 0,00<br />

Gew. ohne AK €/ha -259,23 -219,29 -178,83<br />

Zeitbedarf h/ha 11,9 12,5 13,5<br />

Lohnansatz €/h 10 10 10<br />

Lohnansatz €/ha 119 125 135<br />

Gewinn €/ha -378,23 -344,29 -313,83<br />

Kulturpfl. Ausgl. €/ha 323,64 323,64 323,64<br />

MEKA €/ha 163,61 163,61 163,61<br />

AZL €/ha 73,11 33,23 0,00<br />

Summe €/ha 560,36 520,48 487,25<br />

Mit Ausgleichsleistungen<br />

Deckungsbeitrag €/ha 622,83 622,89 630,12<br />

Gew. ohne AK €/ha 301,13 301,19 308,42<br />

Gewinn €/ha 182,13 176,19 173,42<br />

Datengrundlage: KTBL-Normwerte <strong>2000</strong>, eigene Berechnungen<br />

Je nach gegebener LVZ variieren die Ausgleichszahlungen pro ha von 25 € bis 89 € für<br />

Ackerland und von 50 € bis 178 € für Grünland in den benachteiligten Agrarzonen und in<br />

kleinen Gebieten. In Berggebieten, mit Ausnahme der Berggebiete im Allgäu (150 €/ha), beträgt<br />

die AZL generell 178 €/ha. Bei zusätzlicher Einführung der „Handarbeitsstufe“ steigt die<br />

<strong>EPLR</strong>-BW-Zwischenbewertung <strong>2000</strong> - <strong>2003</strong> FIB - 10/03


Kapitel 5: Benachteiligte Gebiete und Gebiete mit umweltspezifischen Einschränkungen<br />

AZL bis auf 200 €/ha. Die in Fallstudien ermittelten Gewinndifferenzen pro ha im Betriebsvergleich<br />

zwischen Standorten mit Benachteiligung und Gunststandorten sind gering beim<br />

Ackerland (Wintergerste), bis zu 400 € aber beim Grünland; und zwar unter Einrechnung<br />

der durchschnittlichen Ausgleichszulage. Selbst wenn der höchstmögliche Betrag der Ausgleichszulagen<br />

eingesetzt wird, bleibt in beiden Fällen oftmals noch eine negative Gewinndifferenz<br />

bestehen. Eine Vollkompensation wird somit im Durchschnitt nicht erreicht. Die Fallstudien<br />

deuten auf einen durchschnittlichen Kompensationsgrad um 95 % beim<br />

Ackerland, aber nur um 50 % beim Grünland hin. Die beiden folgenden Aufstellungen<br />

(Tabellen 5.8 und 5.9) zeigen das dazu notwendige Kalkulationsgerüst.<br />

Tabelle 5.9: Kostenrechung am Beispiel 1 ha Grünland mit Milchviehhaltung (Braunvieh)<br />

Leistungsniveau Einheit Berggebiet<br />

Benacht. Zone Guter Standort<br />

(Schwarzw./Alb) (Gebiet LVZ 30) (Gebiet LVZ 70)<br />

Grünland Ertrag GJ NEL 19,60 29,40 42,09<br />

Milchkuhbesatz MK/ha 0,68 1,02 1,46<br />

Milchmenge l/ha 4.420 7650 1.0950<br />

Milchpreis €/l 0,35 0,35 0,35<br />

Hauptleistung<br />

(Milch)<br />

€/ha 1.552,04 2.685,82 3.844,40<br />

Nebenleistung<br />

(Kalb, Altkuh)<br />

€/ha 225,99 355,67 509,10<br />

Summe Leistung €/ha 1.778,03 3.041,49 4.353,50<br />

Variable Kosten<br />

(Bestandserg.,<br />

Kraftfutter, Grünland,<br />

etc.)<br />

€/ha 911,26 1.449,82 2.075,23<br />

Deckungsbeitrag €/ha 866,77 1.591,67 2.278,27<br />

Fixkosten €/ha 382,45 574,19 821,88<br />

Pachtansatz €/ha 0,00 0,00 0,00<br />

Gew. ohne AK €/ha 484,32 1.017,48 1.456,12<br />

Zeitbedarf h/ha 36,04 56,10 80,3<br />

Lohnansatz €/h 10 10 10<br />

Lohnansatz €/ha 360,40 561,00 803.00<br />

Gewinn €/ha 123,92 456,48 653,12<br />

Verfahrensabh.<br />

Ausgleichsleist.<br />

€/ha 14,95 22,42 32,09<br />

AZL €/ha 178,00 50,00 0,00<br />

Summe<br />

Mit Ausgleichsleistungen<br />

€/ha 192,95 77,42 32,09<br />

Deckungsbeitrag €/ha 1.044,72 1.669,09 2.310,36<br />

Gew. ohne AK €/ha 662,32 1.094,90 1.488,21<br />

Gewinn €/ha 301,92 533,90 685,21<br />

Datengrundlage: KTBL-Normwerte <strong>2000</strong>, eigene Berechnungen<br />

V.1-1.2: Anhand eines weiteren aufgefächerten Programmindikators sollen die Verteilungswirkung<br />

und die Effizienz und Wirksamkeit der Maßnahme überprüft werden. Die Kommission<br />

schlägt vor, in drei Kategorien zu ermitteln, bei welchem Anteil von Betrieben die Ausgleichszulage<br />

weniger als 50 %, zwischen 50-90 % und mehr als 90 % der höheren Produktionskosten<br />

plus Senkung <strong>des</strong> Wertes der landwirtschaftlichen Produktion der Betriebe kompensiert.<br />

Auch hier wurde aus den oben genannten Gründen von dem vorgeschlagenen Indika-<br />

<strong>EPLR</strong>-BW-Zwischenbewertung <strong>2000</strong> - <strong>2003</strong> FIB - 10/03<br />

161


162<br />

Kapitel 5: Benachteiligte Gebiete und Gebiete mit umweltspezifischen Einschränkungen<br />

toren der Kommission abgewichen, indem die höheren Kosten und die geringeren Erträge<br />

durch einen Einkommenswert ersetzt wurden. Zusätzlich wurde eine vierte Kategorie von<br />

Betrieben ermittelt, welche bereits ohne Ausgleichszulage einen gleich hohen bzw. höheren<br />

Gewinn zum Durchschnitt der nicht benachteiligten Betriebe aufwiesen. Bei diesen Betrieben<br />

ergeben sich dementsprechend negative Anteile der Ausgleichszulage an der Gewinndifferenz.<br />

Die Ergebnisse der ÄLLB-Befragung zeigen, dass von amtlicher Seite die Einordnung der<br />

Fallstudienergebnisse gestützt wird. Es wurde gefragt, ob durch die AZL der Kostennachteil<br />

in der Mehrzahl der Betriebe ausgeglichen wird. Die Antworten zeigten, dass:<br />

• bis zu 50 % Ausgleich: 55 %<br />

• 50 <strong>–</strong> 100 % Ausgleich: 35 %<br />

• über 100 % Ausgleich: 10 % der Betriebe zugeordnet wurden.<br />

Tabelle 5.10: Vergleich ausgewählter Indikatoren zur Beantwortung der Bewertungsfrage V.1<br />

€ Differenz nicht benachteiligtem und<br />

benachteiligtem Gebiet in<br />

% AZL an Einkommensdifferenzen 1)<br />

Vergleichsgruppen<br />

Eink. 1) Eink.<br />

% AZL<br />

am<br />

Verfügb. StBE<br />

1) Eink.<br />

/ha Eink. /ha<br />

1) Ø < 0 > 90 50-90 0-50<br />

Betriebe ges. (L) -2.995 -37,1 2.005,1 -117,1 10,4 63,2 38,0 6,2 4,1 51,7<br />

Futterbau (F) -4.035 -61 -423 -53,8 13,1 55,5 36,9 7,0 8,9 49,1<br />

Marktfrucht (M) -4.999 -53 7.920,9 -138,5 10,8 45,2 23,4 6,3 6,3 64,1<br />

F-HE 30-50 ha -10.591 -266 -5.340 -139,1 12,8 23,4 20,2 6,7 7,9 65,2<br />

F-BG -5.964 -210 -3.584,6 -133,5 19,5 35,7 18,6 3,4 18,6 59,3<br />

F-BAZ -9.920 -258 -7.647,8 -76,1 11,6 19,7 26,2 5,3 5,3 63,1<br />

F-Allgäu -5.274 210 -7.517,3 209,9 4,0 -24,1 70,0 10,0 0,0 20,0<br />

F-LVZ < 16 -12.787 -322 -7.339,6 -171,6 27,9 29,6 7,0 4,7 20,9 67,4<br />

F-LVZ 16-21 -14.043 -400 -9.315,9 -163,9 22,0 18,3 8,3 1,7 8,3 81,7<br />

F-LVZ 21-26 -10.609 -284 -6.097,5 -104 13,7 20,2 25,9 3,7 3,7 66,7<br />

F-LVZ >26 -2.384 -76 -3.549,7 -18,1 6,3 37,4 39,5 7,0 5,3 48,2<br />

F-10-30 ha -2.925 -53 -7.274,1 40 10,0 55,0 44,6 2,4 3,6 49,4<br />

F-100-200 ha -22.926 -247 -12.570,2 -94,7 13,2 23,2 13,8 1,5 12,3 72,3<br />

F-Nebenerw. -4.063 -158 -1.235,6 -35,4 25,6 31,1 20,4 6,1 18,4 55,1<br />

F-Haupterw. -838 -34 -89,9 -28,6 12,0 69,0 37,2 10,7 5,6 46,5<br />

F-Person.Ges.* -1.543,5 -0,1 - -67,6 14,1 63,9 14,3 28,6 42,9 14,3<br />

1) Einkommen ohne Stern = Gewinn, Einkommen mit * = ordentliches Ergebnis + Personalkosten<br />

Quelle: Zentralevaluierung<br />

<strong>EPLR</strong>-BW-Zwischenbewertung <strong>2000</strong> - <strong>2003</strong> FIB - 10/03


Kapitel 5: Benachteiligte Gebiete und Gebiete mit umweltspezifischen Einschränkungen<br />

Es wurden, in Tabelle 5.10 zusammengefasst, Ergebnisse aus den Testbetriebsdaten errechnet.<br />

Diese werden im Folgenden nach den Kategorien<br />

• Betriebe insgesamt,<br />

• Marktfruchtbau und erweiterte Futterbaubetriebe,<br />

• Futterbaubetriebe insgesamt,<br />

• Futterbaubetriebe verschiedener Gebietskategorien,<br />

• Betriebe mit unterschiedlicher LVZ und<br />

• Betriebe mit unterschiedlicher Rechtsform<br />

analysiert.<br />

• Betriebe insgesamt<br />

In der Gesamtheit stellen sich die baden-württembergischen Betriebe <strong>des</strong> Testbetriebsnetzes<br />

in den jeweiligen Vergleichgruppen hinsichtlich ihrer Ausstattung relativ homogen dar. Die<br />

durchschnittliche Betriebsgröße der landwirtschaftlichen Haupterwerbsbetriebe liegt sowohl<br />

bei den benachteiligten als auch bei den nicht benachteiligten Betrieben um 48 ha. In den benachteiligten<br />

Gebieten lag die durchschnittliche Fläche bei 50,32 ha im Haupterwerb und bei<br />

26,67 ha im Nebenerwerb (2001/02). Auch in den anderen Untersuchungsgruppen ist die<br />

durchschnittliche Betriebsgröße der Untersuchungsgruppen und der Referenzgruppen sehr<br />

ähnlich. Es bestehen jedoch Unterschiede in der Faktorausstattung der Betriebsgruppen: so<br />

beispielsweise hinsichtlich <strong>des</strong> Grünlandanteils, <strong>des</strong> Viehbesatzes und <strong>des</strong> Arbeitskräfteeinsatzes.<br />

Dies trifft auch auf die Gruppe der landwirtschaftlichen Betriebe insgesamt zu. Die<br />

benachteiligten Betriebe dieser Gruppe haben einen höheren GL-Anteil und pro Betrieb mehr<br />

Milchkühe als die nicht benachteiligten Betriebe. Insgesamt ist die Anzahl der Milchkühe pro<br />

Betrieb in beiden Gruppen im Vergleich zu den Futterbaubetrieben jedoch sehr gering. Die<br />

durchschnittliche LVZ je Betrieb ist bei den benachteiligten Betrieben geringer, ebenso wie<br />

die Milchkuhleistung und der Getreideertrag. Aus diesen Gründen ergibt sich für die Betriebe<br />

ein geringeres Standardbetriebseinkommen je Betrieb und je ha LF. Auch der Gewinn der<br />

benachteiligten Betriebe je Betrieb und je ha LF ist im Vergleich zu den nicht benachteiligten<br />

Betrieben geringer.<br />

Nach Auswertung der Daten 2001/02 liegt der Gewinn im Haupterwerb um 22 % niedriger<br />

in den benachteiligten Gebieten und im Nebenerwerb sogar um 33 %. Aus Tabelle 5.11<br />

ersichtlich sind recht deutliche Einkommensdifferenzen pro ha gegeben (vgl. auch Ergebnisse<br />

Tab. 5.8; 5.9).<br />

<strong>EPLR</strong>-BW-Zwischenbewertung <strong>2000</strong> - <strong>2003</strong> FIB - 10/03<br />

163


164<br />

Kapitel 5: Benachteiligte Gebiete und Gebiete mit umweltspezifischen Einschränkungen<br />

Tabelle 5.11: Gewinn (€) im benachteiligten und nicht benachteiligten Gebiet bei Haupt- und Nebenerwerbsbetrieben<br />

% der LF im benachteiligten<br />

Gebiet<br />

Anzahl der<br />

Haupterwerbs-<br />

betriebe<br />

Gewinn je<br />

Betrieb<br />

Anzahl der<br />

Nebenerwerbs-<br />

betriebe<br />

Gewinn je<br />

Betrieb<br />

0 345 41.799 59 10.571<br />

100 321 32.710 105 7.128<br />

Differenz € 9.089 3.443<br />

Gewinndifferenz €/ha 180,61 129,10<br />

Quelle: Testbetriebe 2001-2002<br />

Aus der Anteilsverteilung der Tabelle 5.12 wird deutlich, dass bei einem großen Teil der<br />

Haupterwerbsbetriebe die Ausgleichszulage einen Anteil am Gewinn zwischen 0 und 50 %<br />

hat. In 7,3 % der Fälle ist die Ausgleichszulage ausschlaggebend für die Gewinnhöhe. In<br />

5,2 % der Fälle werden Verluste erzielt.<br />

Tabelle 5.12: Anteil der Ausgleichszulage am Gewinn (Haupterwerb)<br />

AZL in % vom Gewinn Anzahl der Betriebe Anteil der Betriebe in %<br />

0 30 5,2<br />

Über 0 bis 50 506 87,5<br />

Über 50 bis 90 19 3,3<br />

Über 90 23 4,0<br />

Gesamt<br />

Quelle: Testbetriebe 2001-2002<br />

578 100<br />

Die Auswertung der Zentralevaluierung für das Jahr <strong>2000</strong>/01 zeigt tendenziell ähnliche, allerdings<br />

geringere Werte auf (vgl. Tab. 5.10).<br />

Der durchschnittliche Einkommensabstand beträgt dort 2.995 € pro Betrieb, 37 € pro ha LF.<br />

Auffallend ist das hohe außerlandwirtschaftliche Einkommen der benachteiligten Betriebe.<br />

Dieses liegt um 1.500 € über dem der nicht benachteiligten Betriebe. Gemessen am verfügbaren<br />

Einkommen der landwirtschaftlichen Unternehmerfamilien stehen die benachteiligten<br />

Betriebe besser da als die Referenzbetriebe außerhalb der benachteiligten Gebiete. Der Anteil<br />

der Ausgleichszulage am Gewinn der benachteiligten Betriebe liegt im Durchschnitt der hier<br />

ausgewerteten baden-württembergischen Testbetriebe bei 10,4 %. Durchschnittlich wird die<br />

ermittelte Einkommensdifferenz zu den nicht benachteiligten Betrieben durch die Ausgleichszulage<br />

zu 63 % ausgeglichen. Dabei kompensiert die Ausgleichszulage bei der Mehrheit der<br />

Betriebe (52 %) die Einkommensdifferenz lediglich bis maximal zur Hälfte. Bei 4 % der Betriebe<br />

beträgt die Kompensation zwischen 50 % und 90 %. Ein relativ großer Anteil der Betriebe<br />

(38 %) weist keine Einkommensdifferenz auf.<br />

<strong>EPLR</strong>-BW-Zwischenbewertung <strong>2000</strong> - <strong>2003</strong> FIB - 10/03


Kapitel 5: Benachteiligte Gebiete und Gebiete mit umweltspezifischen Einschränkungen<br />

• Marktfruchtbau- und erweiterte Futterbaubetriebe<br />

Für die Gruppe der Marktfrucht- und der erweiterten Futterbaubetriebe ergibt sich ein ähnliches<br />

Bild. Jedoch sind hier jeweils die Einkommensdifferenzen zwischen den nicht benachteiligten<br />

und den benachteiligten Betrieben größer als in der Gruppe der Betriebe insgesamt. Bei<br />

beiden Gruppen liegt das Standardbetriebseinkommen der benachteiligten Betriebe auf den ha<br />

bezogen unter dem der nicht benachteiligten Betriebe. Da die Betriebe durchschnittlich annähernd<br />

gleich groß sind, schlägt sich dies auch je Betrieb nieder. Das außerlandwirtschaftliche<br />

Einkommen <strong>des</strong> Betriebsinhaberehepaares liegt auch hier wiederum in den jeweiligen benachteiligten<br />

Gruppen höher. Bei den erweiterten Futterbaubetrieben ist diese Differenz jedoch<br />

nicht groß genug um die Unterschiede im Gewinn auszugleichen. In dieser Gruppe bleibt das<br />

verfügbare Einkommen der benachteiligten Betriebe um 425 € hinter den nicht benachteiligten<br />

Futterbaubetrieben zurück. Die Unterschiede im Gewinn zwischen nicht benachteiligten<br />

und benachteiligten Betrieben werden durch die Ausgleichszulage durchschnittlich zu 55 %<br />

kompensiert. Der Anteil der Ausgleichszulage am Gewinn beträgt ca. 13 %.<br />

Die Verteilung der Betriebe ist ähnlich wie in der Gruppe der Betriebe insgesamt. Die Gruppe<br />

der benachteiligten Marktfruchtbetriebe weist zwar auch einen Gewinnunterschied zur Referenzgruppe<br />

auf, durch das um rund 9.000 € höhere außerlandwirtschaftliche Einkommen liegt<br />

jedoch sowohl das Gesamteinkommen <strong>des</strong> Betriebsinhaberehepaares als auch das verfügbare<br />

Einkommen der landwirtschaftlichen Unternehmerfamilien im Durchschnitt höher. Der Anteil<br />

der Ausgleichszulage am Gewinn macht ca. 11 % aus. Die Einkommensdifferenz zur Referenzgruppe<br />

wird durch die Ausgleichszulage durchschnittlich zu 45 % aufgefangen. Die Verteilung<br />

der Betriebe ist ähnlich der Gruppe Betriebe insgesamt. Allerdings ist der Anteil von<br />

Betrieben mit einer Kompensation unter 50 % mit 64 % größer und der Anteil der Betriebe,<br />

die (23 %) keine Gewinndifferenz aufweisen, kleiner.<br />

• Futterbaubetriebe<br />

Als nächstes soll die Wirkung der Ausgleichszulage in einer weiter homogenisierten Gruppe,<br />

der Gruppe der erweiterten Futterbaubetriebe im Haupterwerb mit einer LF von 30-50 ha dargestellt<br />

werden. Bei dieser Untersuchungsgruppe sieht die wirtschaftliche Situation der Betriebe<br />

etwas schlechter aus als bei den erweiterten Futterbaubetrieben insgesamt. Auch hier ist<br />

die Flächenausstattung der benachteiligten und der nicht benachteiligten Betriebe ungefähr<br />

gleich, jedoch weisen die nicht benachteiligten Betriebe durchschnittlich einen deutlich höheren<br />

Milchkuhbesatz je Betrieb auf. Das Standardbetriebseinkommen der benachteiligten Be-<br />

<strong>EPLR</strong>-BW-Zwischenbewertung <strong>2000</strong> - <strong>2003</strong> FIB - 10/03<br />

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166<br />

Kapitel 5: Benachteiligte Gebiete und Gebiete mit umweltspezifischen Einschränkungen<br />

triebe ist sowohl je ha LF, als auch je Betrieb geringer als bei den nicht benachteiligten Betrieben.<br />

Je ha LF ergibt sich für die benachteiligten Betriebe eine Differenz im Gewinn von<br />

270 €, je Betrieb von 10.600 €. Diese Einkommensdifferenz wird durch die Ausgleichszulage<br />

durchschnittlich zu einen Viertel ausgeglichen. Bei zwei Drittel der Betriebe liegt die Kompensation<br />

zwischen 0 und 50 %, bei 20 % der Betriebe liegt jedoch keine Einkommensdifferenz<br />

vor. Die anderen beiden Verteilungsgruppen sind in etwa gleich schwach besetzt. Das<br />

außerlandwirtschaftliche Einkommen der Betriebsinhaberehepaare der benachteiligten Betriebe<br />

liegt zwar um ca. 5.000 € über dem der Bewirtschafter nicht benachteiligter Betriebe; es<br />

kann die große Einkommensdifferenz jedoch nicht ausgleichen. Demzufolge liegt das Gesamteinkommen<br />

<strong>des</strong> Betriebsinhaberehepaares sowie das verfügbare Einkommen der benachteiligten<br />

Betriebe immer noch um rund 6.000 € niedriger. Es ist jedoch bei dieser Auswertungsgruppe<br />

darauf hinzuweisen, dass die Gruppe der nicht benachteiligten Futterbaubetriebe<br />

im Haupterwerb mit einer LF von 30-50 ha mit acht Betrieben recht gering besetzt ist. Dadurch<br />

ist die Aussagekraft dieses Vergleiches sehr eingeschränkt.<br />

• Futterbaubetriebe verschiedener Gebietskategorien<br />

Die EU-Kommission fordert eine differenzierte Auswertung der Betriebe nach Gebietskategorien.<br />

Dieser Forderung wird in der Untersuchung am Beispiel der erweiterten Futterbaubetriebe<br />

nachgekommen. Die Auswertung der Betriebe erfolgt nach den Gebietskategorien benachteiligte<br />

Agrarzone, Berggebiet und Berggebiet Allgäu. Für die Kategorie der kleinen Gebiete<br />

lagen keine Testbetriebsergebnisse vor. Zusammenfassend lässt sich zu den Gebietskategorien<br />

feststellen, dass Betriebe im Berggebiet durchschnittlich ein um ca. 6.000 € geringeres Einkommen<br />

erzielen als die Vergleichsbetriebe. In der benachteiligten Agrarzone ist das Einkommen<br />

der benachteiligten Betriebe sogar noch geringer. Es liegt durchschnittlich 9.900 €<br />

unter dem der Vergleichsgruppe. Den geringsten Einkommensabstand weisen die Betriebe im<br />

Berggebiet Allgäu auf.<br />

Neben den Einkommensunterschieden sind auch strukturelle Besonderheiten erkennbar. Die<br />

Betriebe im Berggebiet sind in bezug auf Größe und Milchkuhbesatz den Betrieben der Vergleichsgruppe<br />

sehr ähnlich. Der Anteil der Ackerfläche insgesamt und der intensiv bewirtschafteten<br />

Ackerfläche sind im Berggebiet jedoch geringer. Auch die Milchkuhleistung und<br />

der Getreideertrag bleiben hinter den Betrieben der Referenzgruppe zurück. Daraus ergibt<br />

sich das geringere Standardbetriebseinkommen der Betriebe im Berggebiet. Erwartungsgemäß<br />

resultiert aus den o.g. Faktoren bei den Betrieben im Berggebiet ein geringerer Gewinn. Bezogen<br />

auf den ha beläuft sich die Einkommensdifferenz auf 210 €, um die Ausgleichszulage<br />

<strong>EPLR</strong>-BW-Zwischenbewertung <strong>2000</strong> - <strong>2003</strong> FIB - 10/03


Kapitel 5: Benachteiligte Gebiete und Gebiete mit umweltspezifischen Einschränkungen<br />

bereinigt auf 328 €. Die Ausgleichszulage verringert diese Einkommensdifferenz durchschnittlich<br />

zu 36 %. Der größte Teil der Betriebe (60 %) erhält maximal 50 % Einkommensausgleich,<br />

bei knapp einem Fünftel betrug die Kompensation 50 % bis 90 %. Ebenso viele<br />

Betriebe weisen keine Einkommensdifferenz auf. Zu den Betrieben in der benachteiligten<br />

Agrarzone lässt sich feststellen, dass sie den Betrieben der Vergleichgruppe hinsichtlich ihrer<br />

Größe ähneln, ihr Anteil Ackerfläche an der Gesamt-LF ist jedoch geringer. Große Unterschiede<br />

bestehen auch im Viehbesatz. Die Betriebe der benachteiligten Agrarzone besitzen<br />

durchschnittlich ca. 10 Milchkühe weniger als die Betriebe der Vergleichsgruppe. Die Milchkuhleistung<br />

und der Getreideertrag sind in der benachteiligten Agrarzone deutlich geringer.<br />

Dies schlägt sich auch im Standardbetriebseinkommen der Betriebe nieder. Die Untersuchung<br />

zeigt einen Einkommensabstand von fast 10.000 € je Betrieb oder 260 € je ha LF. Hinsichtlich<br />

der außerlandwirtschaftlichen Einkommen gibt es zwischen den beiden Gruppen von Betrieben<br />

kaum Unterschiede, sodass auch gemessen am Gesamteinkommen sowie am verfügbaren<br />

Einkommen der landwirtschaftlichen Unternehmerfamilie der Einkommensabstand erhalten<br />

bleibt. Diese am Gewinn gemessene Einkommensdifferenz der Betriebe wird durch die Ausgleichszulage<br />

zu knapp 20 % kompensiert. Bei mehr als zwei Drittel der Betriebe überschreitet<br />

diese Kompensation 50 % nicht. Jedoch weist auch ein relativ hoher Prozentsatz der Betriebe<br />

keine Einkommensdifferenzen zur Vergleichsgruppe auf. Die unterschiedlichen Einkommensergebnisse<br />

im Berggebiet und in der benachteiligten Agrarzone ergeben sich zu einem<br />

hohen Maß aus der unterschiedlichen Förderausgestaltung der Ausgleichszulage.<br />

Vergleicht man den um die Prämie bereinigten Gewinnabstand der Betriebe beider Gruppen<br />

zur Referenzgruppe, so ergibt sich jeweils eine erstaunlich gleiche Differenz von ca. 325 € je<br />

ha. Das durchschnittliche, um die Ausgleichszulage bereinigte Einkommen der Betriebe liegt<br />

jeweils bei ca. 21.000 €.<br />

Die Betriebe im Berggebiet Allgäu sind mit 27 ha deutlich kleiner als die Betriebe der Vergleichsgruppe<br />

(41 ha). Es fällt weiterhin auf, dass sie fast 100 % (97 %) Grünland bewirtschaften.<br />

Pro Betrieb ist der Milchkuhbesatz jedoch höher als in der Vergleichsgruppe, demzufolge<br />

liegt auch die Viehdichte, bezogen auf 100 ha LF, höher. Aufgrund der hohen Viehdichte<br />

und der vergleichsweise insgesamt geringen Betriebsgröße weisen die Betriebe auf die<br />

Fläche bezogen keine Gewinndifferenz auf. Das außerlandwirtschaftliche Einkommen der<br />

Betriebsinhaberehepaare ist im Berggebiet Allgäu mit ca. 5.000 € relativ gering. Es liegt deutlich<br />

unter dem der Referenzgruppe, aber auch unter dem außerlandwirtschaftlichen Einkommen<br />

von Betrieben im Berggebiet und in der benachteiligten Agrarzone. Bedingt durch die<br />

<strong>EPLR</strong>-BW-Zwischenbewertung <strong>2000</strong> - <strong>2003</strong> FIB - 10/03<br />

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168<br />

Kapitel 5: Benachteiligte Gebiete und Gebiete mit umweltspezifischen Einschränkungen<br />

geringe Flächenausstattung und das geringe außerlandwirtschaftliche Einkommen besteht für<br />

die Betriebe im Berggebiet Allgäu trotz <strong>des</strong> guten Standardbetriebseinkommens je ha eine<br />

deutliche Einkommensdifferenz zur Vergleichgruppe, die sich durch das geringe außerlandwirtschaftliche<br />

Einkommen besonders auf das verfügbare Einkommen der landwirtschaftlichen<br />

Unternehmerfamilie auswirkt. Da die Wirkung der Ausgleichszulage in dieser Untersuchung<br />

für eine Einkommensdifferenz je ha ermittelt wird, ergibt die Verteilung insgesamt eine<br />

deutliche Überkompensation durch die Prämie. Bezieht man die Wirkung der Ausgleichszulage<br />

aber auf den Betrieb insgesamt, dürfte sich ein anderes Bild ergeben. Zusätzlich ist festzuhalten,<br />

dass die Untersuchungsgruppe der benachteiligten Betriebe mit lediglich 10 Fällen<br />

besetzt ist, was die Übertragbarkeit und Belastbarkeit der Ergebnisse äußerst begrenzt erscheinen<br />

lässt.<br />

• Betriebe mit unterschiedlicher LVZ<br />

Über die Gebietskategorien hinaus wird im Folgenden die Wirkung der Ausgleichszulage in<br />

Abhängigkeit von der LVZ jeweils anhand der erweiterten Futterbaubetriebe untersucht. Die<br />

hier gewählte Einteilung der LVZ-Gruppen konnte aus Gründen <strong>des</strong> damit verbundenen<br />

Mehraufwan<strong>des</strong> nicht exakt an die Einteilung der LVZ-Staffelung der Förderung in <strong>Baden</strong>-<br />

Württemberg angepasst werden, spiegelt aber generelle Tendenzen wider. Bei den vorliegenden<br />

Ergebnissen stellte sich heraus, dass erwartungsgemäß Betriebe mit einer geringen LVZ<br />

nach Bereinigung durch die Ausgleichszulage einen höheren Einkommensabstand zur Referenzgruppe<br />

der Betriebe in nicht benachteiligten Gebieten mit einer LVZ ≤ 35 aufweisen.<br />

Jedoch bleibt dieser höhere Abstand auch nach der Wirkung der Prämie bestehen. Erstaunlich<br />

ist dabei, dass der Einkommensabstand bei Betrieben mit einer LVZ von 16 bis 21 auch nach<br />

Zahlung der Prämie besonders hoch (14.000 € je Betrieb und 400 € je ha) ist. Betriebe dieser<br />

Gruppe erfahren die geringste Wirkung der Ausgleichszulage. Durchschnittlich erfolgt die<br />

Angleichung der Einkommen nur zu 18 %. In über 80 % der Fälle liegt die Kompensationswirkung<br />

der Prämie bei maximal 50 %. In der Gruppe der Betriebe mit einer LVZ von unter<br />

16 ist der Gewinnabstand inklusive Ausgleichszulage geringer und die Wirkung der Prämie<br />

höher. In dieser Gruppe kompensiert die Ausgleichszulage durchschnittlich 30 % <strong>des</strong> Einkommensdefizits.<br />

Zwar erfahren auch rund zwei Drittel der Betriebe nur eine Kompensation<br />

von max. 50 %, gut 20 % der Betriebe erzielen jedoch auch eine Angleichung zwischen 50 %<br />

und 90 %. Bei Betrieben mit einer höhere LVZ fallen die Unterschiede hinsichtlich <strong>des</strong> Gewinns<br />

geringer aus. Bei Betrieben mit einer LVZ von 21 bis 26 liegt die durchschnittliche<br />

Gewinndifferenz zwar auch bei durchschnittlich 10.600 € je Betrieb, es erhalten jedoch mehr<br />

<strong>EPLR</strong>-BW-Zwischenbewertung <strong>2000</strong> - <strong>2003</strong> FIB - 10/03


Kapitel 5: Benachteiligte Gebiete und Gebiete mit umweltspezifischen Einschränkungen<br />

Betriebe eine höhere Kompensation. Während die Ausgleichszulage in zwei Drittel der Fälle<br />

nur 0 % bis 50 % der Differenz ausgleicht, weisen 26 % der Betriebe keine Gewinndifferenz<br />

auf. Durchschnittlich erzielt die Ausgleichszulage eine Kompensation von 20 %. Die größte<br />

Polarisation tritt bei Betrieben mit einer LVZ von über 26 auf. Hier erzielt ca. die Hälfte der<br />

untersuchten Fälle eine Kompensation von maximal bis zu 50 %, bei 40 % der Betriebe liegt<br />

dagegen der Gewinn über dem der Vergleichsgruppe.<br />

• Betriebe unterschiedlicher Größe<br />

Als nächstes wird überprüft, ob die Größe der Betriebe für die Wirksamkeit der Prämie eine<br />

Rolle spielt. Dazu wurden zwei Vergleichsgruppen mit relativ kleinen und relativ großen erweiterten<br />

Futterbaubetrieben gebildet. Die erweiterten Futterbaubetriebe der Gruppe 10-30 ha<br />

sind durchschnittlich ca. 25 ha groß und verfügen bei den benachteiligten und bei den nicht<br />

benachteiligten Betrieben über einen ähnlichen Milchkuhbesatz. Bei den benachteiligten Betrieben<br />

ist der Ackerflächenanteil etwas geringer. Die Gewinndifferenz beträgt je Betrieb ca.<br />

3.000 €, bzw. 53 € je ha. Da in der vorliegenden Auswertungsgruppe die LVZ der benachteiligten<br />

Betriebe jedoch untypischer Weise höher liegt, als in der nicht benachteiligten Referenzgruppe,<br />

erzielt ein hoher Anteil der Betriebe (45 %) keine Gewinndifferenz. Da zudem<br />

die Referenzgruppe nur schwach besetzt ist (n=10) soll hier auf weitere Schlussfolgerungen<br />

verzichtet werden.<br />

Die Beurteilung der Situation bei den Betrieben zwischen 50 und 100 ha ist ähnlich schwierig.<br />

In dieser Vergleichsgruppe unterscheiden sich die Betriebe hinsichtlich ihrer Flächenausstattung<br />

relativ stark. Die Gewinne der benachteiligten und der nicht benachteiligten Betrieben<br />

weichen erheblich ab, durchschnittlich um 23.000 € je Betrieb. Da die Gruppe der nicht benachteiligten<br />

Betriebe mit nur 5 Fällen jedoch sehr schwach besetzt ist, wird auf eine Verallgemeinerung<br />

der sich darstellenden Aussagen zur Wirkung der Ausgleichszulage für Betriebe<br />

zwischen 50 und 100 ha ebenfalls verzichtet.<br />

• Betriebe unterschiedlicher Rechtsform<br />

Ein weiterer möglicher Einflussfaktor auf die Wirkung der Ausgleichszulage ist die Rechtsform<br />

und der Erwerbscharakter der landwirtschaftlichen Betriebe. Um dies genauer zu untersuchen<br />

wurden erweiterte Futterbaubetriebe der Rechtsformen Einzelunternehmen und Personengesellschaften<br />

analysiert. Die Einzelunternehmen wurden zusätzlich nach den Erwerbsformen<br />

Haupterwerb und Nebenerwerb differenziert. Die Untersuchung ergab recht unterschiedliche<br />

Ergebnisse. Den größten Einkommensabstand (4.063 € je Betrieb) weisen die Ne-<br />

<strong>EPLR</strong>-BW-Zwischenbewertung <strong>2000</strong> - <strong>2003</strong> FIB - 10/03<br />

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Kapitel 5: Benachteiligte Gebiete und Gebiete mit umweltspezifischen Einschränkungen<br />

benerwerbsbetriebe sowohl ohne Einbeziehung der Ausgleichszulage als auch mit der Wirkung<br />

der Prämie auf. Die Ausgleichszulage wirkte in dieser Gruppe am geringsten. Jedoch ist<br />

auch hier die Referenzgruppe sehr schwach besetzt (n=4), weshalb keine repräsentativen Aussagen<br />

gewonnen werden konnten. Bei den Haupterwerbsbetrieben ist der Gewinnabstand je<br />

Betrieb und je ha wesentlich geringer (838 € je Betrieb). Dieser Gewinnabstand wurde durch<br />

die Ausgleichszulage durchschnittlich zu fast 70 % verringert. Beinahe ebenso groß ist die<br />

durchschnittliche Wirkung der Ausgleichszulage bei den Personengesellschaften. Im Unterschied<br />

zu dem Haupterwerbsbetrieben fällt die Verteilung der Betriebe bei den Personengesellschaften<br />

jedoch anders aus. Während bei den Haupterwerbsbetrieben fast die Hälfte der<br />

Betriebe (47 %) nur maximal 50 % Kompensation erfahren, entfallen auf diese Gruppe nur<br />

14,3 % der Personengesellschaften. Die stärkste Gruppe bei den Personengesellschaften<br />

(43 %) bilden die Betriebe mit einem Ausgleich zwischen 50 % und 90 %. Bei den Haupterwerbsbetrieben<br />

gilt dies nur für 6 %. Knapp 30 % der Personengesellschaften erreichen eine<br />

Einkommensangleichung auf über 90 %, bei den Haupterwerbsbetrieben sind es nur 11 %.<br />

Der Anteil der benachteiligten Betriebe, deren Einkommen über dem der nicht benachteiligten<br />

Betriebe liegt, ist bei den Haupterwerbsbetrieben mit 37 % und bei den Personengesellschaften<br />

mit 14,3 % zu beziffern. Allerdings ist auch die Gruppe der Personengesellschaften mit<br />

sieben benachteiligten Betriebe und 10 nicht benachteiligten Betrieben insgesamt nicht sehr<br />

repräsentativ besetzt.<br />

Die Ergebnisse der Förderdaten von <strong>Baden</strong>-Württemberg zeigen, dass der durchschnittliche,<br />

ausgleichzulagengeförderte baden-württembergische Betrieb 1.831 € Ausgleichszulage erhielt.<br />

Aus den Daten der Stichprobe der Testbetriebe ergibt sich eine deutlich höhere durchschnittliche<br />

Ausgleichszulage von 2.792 €. Auch die Werte je ha LF weichen ab. So ergibt die<br />

Auswertung der Förderstatistik eine Prämie von 81 € je ha LF, die Betriebe der Stichprobe<br />

erreichen lediglich 64 € je ha. Dies lässt die Vermutung zu, dass in der vorliegenden Untersuchung<br />

vorwiegend größere Betriebe mit einer überdurchschnittlichen LVZ berücksichtigt<br />

sind. Da die Auswertung der LVZ-Klassen gezeigt hat, dass Betriebe mit einer höheren LVZ<br />

bessere Ergebnisse erzielen, ist die Wirkung der Ausgleichszulage in der Realität vermutlich<br />

geringer.<br />

<strong>EPLR</strong>-BW-Zwischenbewertung <strong>2000</strong> - <strong>2003</strong> FIB - 10/03


Kapitel 5: Benachteiligte Gebiete und Gebiete mit umweltspezifischen Einschränkungen<br />

d) Zusammenfassende Bewertung<br />

Zusammenfassend lässt sich feststellen, dass die Ausgleichszulage in den unterschiedlichen<br />

Gebietskategorien und Betriebstypen eine unterschiedlich starke Kompensationswirkung entfaltet.<br />

Besonders auffällig ist der Unterschied zwischen den Gebietskategorien benachteiligte<br />

Agrarzone, Berggebiet und Berggebiet Allgäu. Während der Ausgleich der Gewinndifferenzen<br />

der Betriebe in der benachteiligten Agrarzone insgesamt eher gering ausfällt (durchschnittlich<br />

ca. 20 %) liegt dieser Anteil im Berggebiet fast doppelt so hoch. Die Betriebe im<br />

Berggebiet Allgäu weisen überwiegend keine Einkommensdifferenzen auf, jedoch ist hier die<br />

Untersuchungsgruppe mit 10 Betrieben relativ schwach besetzt, sodass die wirkliche Situation<br />

der Betriebe eventuell nicht genau widergespiegelt wird. Ebenso ist die Wirkung der Ausgleichszulage<br />

in Abhängigkeit von der LVZ-Zahl unterschiedlich. Betriebe mit sehr geringer<br />

LVZ (unter 16) und relativ hoher LVZ (über 26) profitieren von der Ausgleichszulage stärker<br />

als die dazwischen liegenden Gruppen.<br />

Zusammengefasst, sind folgende Ergebnisse aufzuzeigen:<br />

(a) Ohne Ausgleichszulage würden die Einkommensdifferenz zwischen nicht benachteiligten<br />

und benachteiligten Gebieten pro ha zwischen 30 % bis zu 70 % beim Ackerland und zwischen<br />

20 bis 90 % im Futterbau liegen.<br />

(b) Durch die Ausgleichszulage werden diese Differenzen deutlich reduziert. Eine volle Kompensation<br />

der Standortnachteile und damit der Einkommen ist jedoch nur in weniger als der<br />

Hälfte der Fälle gegeben.<br />

(c) Nach Einschätzung der Bewerter und der Zentralevaluierung erhalten einen Ausgleich<br />

von:<br />

- weniger als 50 %: ca. 50 %<br />

- von 50 % bis 90 %: ca. 5-10 %<br />

- über 90 %: ca. 40-45 %<br />

Die Einkommenseffekte der Ausgleichszulage sollen laut Leitlinien der Europäischen Kommission<br />

anhand <strong>des</strong> Verhältnisses der Prämie zur Einkommensdifferenz gemessen an den höheren<br />

Produktionskosten und der Senkung <strong>des</strong> Werts der landwirtschaftlichen Produktion<br />

abgeschätzt werden. Mit Hilfe der Testbetriebsdaten kann diese durch die natürlichen Standortunterschiede<br />

bedingte Einkommensdifferenz nicht eindeutig abgebildet werden. Als Ersatz<br />

wird das betriebliche Einkommen, der Gewinn sowie das ordentliche Ergebnis, bereinigt um<br />

<strong>EPLR</strong>-BW-Zwischenbewertung <strong>2000</strong> - <strong>2003</strong> FIB - 10/03<br />

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172<br />

Kapitel 5: Benachteiligte Gebiete und Gebiete mit umweltspezifischen Einschränkungen<br />

die Personalaufwendungen, verwendet. Dadurch, dass die Einkommensgröße auf alternative<br />

Bezugsgrößen (Betrieb, LF bzw. Arbeitskräfte) bezogen wird, werden agrarstrukturelle Unterschiede<br />

zwischen den Betriebsgruppen in gewissem Maße ausgeglichen und die Ergebnisse<br />

besser miteinander vergleichbar.<br />

5.5.2 Dauerhafte Nutzung landwirtschaftlicher Flächen<br />

Frage V.2 - In welchem Umfang haben die Ausgleichszahlungen zur dauerhaften Nut-<br />

zung landwirtschaftlicher Flächen beigetragen?<br />

a) Interventionslogik<br />

Die Interventionslogik geht davon aus, dass die Ausgleichszulage zum weitgehenden Ausgleich<br />

der Einkommensverluste aufgrund der von Natur aus gegebenen benachteiligten Situation<br />

beiträgt und dass damit die landwirtschaftliche Tätigkeit, wie in Gunstregionen auch,<br />

aufrechterhalten wird, so dass keine Einstellung der Nutzung landwirtschaftlicher Flächen, ein<br />

Brachfallen, gegeben ist. Die Interventionslogik baut somit auf dem Ergebnis der vorangehenden<br />

Frage auf mit der Gedankenkette: ein ausreichen<strong>des</strong> Einkommen hält die landwirtschaftlichen<br />

Arbeitskräfte in der Produktion und damit ist eine dauerhafte flächendeckende<br />

Landbewirtschaftung gegeben. Der EU-Logik kann gefolgt werden.<br />

b) Programmindikatoren<br />

Als Programmindikator ist die Entwicklung der Nutzungsänderung der landwirtschaftlich<br />

genutzten Fläche in benachteiligten Gebieten vorgesehen. Diese ist sowohl im Zeitablauf als<br />

auch im Vergleich zu den Gunstregionen darzustellen.<br />

V.2-1.1 Änderung der landwirtschaftlich genutzten Fläche (LF) in benachteiligten Gebieten<br />

(in ha und in %)<br />

Als Bewertungskriterium schlägt die Europäische Kommission die „Fortsetzung der Nutzung<br />

landwirtschaftlicher Fläche“ vor. Von diesem Bewertungskriterium leitet die Kommission den<br />

Programmindikator: Änderung der landwirtschaftlich genutzten Fläche (LF) in den benachteiligten<br />

Gebieten (in ha und %), ab. Das implizit enthaltene Ziel, „Aufrechterhaltung der landwirtschaftlichen<br />

Tätigkeit“ gemessen an der Entwicklung der landwirtschaftlichen Betriebe<br />

bzw. landwirtschaftlichen Arbeitskräfte, bleibt bei der Beantwortung dieser Bewertungsfrage<br />

zunächst unberücksichtigt.<br />

Das Ziel der Förderung ist gemäß EU-Zielvorgabe dann erreicht, wenn die Verringerung der<br />

LF, ausgehend vom Jahr <strong>2000</strong> in den benachteiligten Gebieten geringer ist, als die Verringe-<br />

<strong>EPLR</strong>-BW-Zwischenbewertung <strong>2000</strong> - <strong>2003</strong> FIB - 10/03


Kapitel 5: Benachteiligte Gebiete und Gebiete mit umweltspezifischen Einschränkungen<br />

rung der LF in einem Vergleichsgebiet. Als „Vergleichsgebiete“ sollen an die benachteiligten<br />

Gebiete angrenzende Gebiete dienen oder Gebiete, die ihren Status als benachteiligtes Gebiet<br />

verloren haben. Bei der Änderung der LF sollen jedoch nur Änderungen berücksichtigt werden,<br />

die auf die Aufgabe der landwirtschaftlichen Produktion wegen zu niedrigen Einkommens<br />

aufgrund der Randstellung der Standorte (Grenzertragsstandorte) zurückzuführen sind.<br />

Änderungen, die sich aus einer Umstellung auf rentablere, nicht landwirtschaftliche Flächennutzungen<br />

ergeben (z.B. für Bauzwecke) sollen nicht berücksichtigt werden. Die Wirkungen<br />

sollen auch hier nach den benachteiligten Gebietskategorien differenziert werden. Dabei ist<br />

darauf zu achten, ob besondere exogene Faktoren, z.B. Flächenentzug durch Infrastruktur im<br />

großen Umfange, die Entwicklung mit beeinflusst haben.<br />

c) Ergebnis<br />

V.2-1.1: In beiden Gebietstypen der benachteiligten Gebiete ist bisher ein großflächiges<br />

Brachfallen nicht zu beobachten gewesen. Allerdings neigen insbesondere in den Berggebieten<br />

Partialflächen zum Brachfallen. Hier ist eine flächendeckende Landbewirtschaftung latent<br />

in Gefahr. Bisher konnte u.a. durch die Gewährung der Ausgleichszulage diese Gefahr in<br />

Grenzen gehalten werden.<br />

Die Ergebnisse der Betriebsleiterbefragung zeigten, dass nur 30 % der Betriebe eine Gefahr<br />

<strong>des</strong> Brachfallens bei möglichem Wegfall der Förderung durch Ausgleichszulage verneinten.<br />

Von den 70 %, die ein Brachfallen in einem solchen Fall für möglich halten, waren jedoch nur<br />

25,9 % der Meinung, dass dann mehr als 50 % ihrer Fläche nicht mehr bewirtschaftet würde<br />

(vgl. Tabelle 5.13). Unter Beachtung der Flächenanteils der benachteiligten Gebiete an der LF<br />

<strong>Baden</strong>-Württemberg kann bei entsprechender Umrechnung davon ausgegangen werden, dass<br />

150.000 ha ohne Gewährung der Ausgleichszulage mittelfristig brach fallen; das sind 17,5 %<br />

der LF der benachteiligten Gebiete.<br />

Tabelle 5.13: Prozentualer Bracheanteil der bisher bewirtschafteten Fläche bei Wegfall der Ausgleichszulage<br />

0 % Bis 10 % bis 30 % bis 50 % bis 75 % bis 100 %<br />

29,6<br />

n = 284<br />

14,2 21,9 16,0 7,1 11,2<br />

Quelle: Betriebsleiterbefragung <strong>2003</strong><br />

Die Ergebnisse der Ämterbefragung unterstützen diese Einschätzung: In 58 % der Antworten<br />

wurde eine Tendenz zum Brachfallen von Flächen in den benachteiligten Gebieten bestätigt.<br />

Das Land <strong>Baden</strong>-Württemberg misst den Zielen Aufrechterhaltung und Sicherung der Landbewirtschaftung<br />

und Gewährleistung <strong>des</strong> Fortbestan<strong>des</strong> der landwirtschaftlichen Bodennut-<br />

<strong>EPLR</strong>-BW-Zwischenbewertung <strong>2000</strong> - <strong>2003</strong> FIB - 10/03<br />

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Kapitel 5: Benachteiligte Gebiete und Gebiete mit umweltspezifischen Einschränkungen<br />

zung große Bedeutung bei. Die Entwicklung der Landbewirtschaftung soll in den benachteiligten<br />

und nicht benachteiligten Gebieten ungefähr parallel verlaufen. Als Indikatoren werden<br />

u.a. die prozentuale Änderung der LF, AF und <strong>des</strong> Grünlan<strong>des</strong> genannt.<br />

Um die Entwicklung der landwirtschaftlichen Fläche im benachteiligten Gebiet und der Referenzgruppe<br />

besser einordnen und abschätzen zu können, welcher Teil auf eine rentablere Flächennutzung<br />

zurückgeführt werden kann, werden für die Beurteilung der Situation eine Reihe<br />

von Ersatzinformationen, wie z.B. Pachtpreise sowie die anteilige Nutzung der Gebietsflächen<br />

herangezogen.<br />

Insgesamt haben die Ersatzinformationen nur eine unterstützende Erklärung für die Entwicklung<br />

der landwirtschaftlich genutzten Fläche. Zunächst beschreiben die Ersatzindikatoren die<br />

Situation im Ausgangsjahr und vergleichen diese zwischen benachteiligten und nicht benachteiligten<br />

Gebieten.<br />

In Tabelle 5.14 wird die Situation in den benachteiligten Landkreisen insgesamt mit jener in<br />

nicht benachteiligten Landkreisen verglichen.<br />

Der Pachtpreis kann bei einem funktionierenden Markt mittelfristig als ein Anhaltswert für<br />

die Ertragskraft der Böden einschließlich Viehhaltung angesehen werden. Niedrige Pachtpreise<br />

deuten auf geringe Nachfrage nach diesen Flächen hin und damit auf ein erhöhtes Risiko<br />

brach zu fallen. Da die Ausgleichszulage eine lange Tradition aufweist und <strong>des</strong>sen Zahlungsströme<br />

vom Landwirt mit großer Sicherheit erwartet werden können, schlagen sich diese Zahlungen<br />

mit hoher Wahrscheinlichkeit in einem höheren Pachtpreis nieder.<br />

Der Pachtpreis kann als Kontextinformation aus den Daten der amtlichen Agrarstatistik und<br />

den Testbetriebsdaten gewonnen werden. Allerdings wird in den Testbetrieben leider nur der<br />

Durchschnittspreis über alle zugepachteten Flächen ausgewiesen. Der Pachtpreis kann jedoch<br />

innerhalb einer Region oder eines Betriebes erhebliche Streuungen aufweisen. Außerdem sind<br />

keine Entwicklungstendenzen ableitbar, weil Pachtverträge oft über 8 bis 10 und mehr Jahre<br />

abgeschlossen werden. Trotz dieser Schwächen soll der durchschnittliche Pachtpreis als<br />

Hilfsmittel zur Beantwortung dieser Bewertungsfrage dienen, insbesondere zur Identifizierung<br />

von größeren Gebieten mit eminentem Bracherisiko.<br />

Ist die durchschnittliche Ausgleichszulage je Betrieb in etwa so groß wie der durchschnittlich<br />

gezahlte Pachtpreis, ist das ein Indiz dafür, dass die Ausgleichszulage einen großen Anreiz<br />

zur Weiterbewirtschaftung bietet. In <strong>Baden</strong>-Württemberg insgesamt war dieses Bracherisiko<br />

anhand der analysierten Daten zur Ausgangssituation nicht auffällig. Der aus der Stichprobe<br />

<strong>EPLR</strong>-BW-Zwischenbewertung <strong>2000</strong> - <strong>2003</strong> FIB - 10/03


Kapitel 5: Benachteiligte Gebiete und Gebiete mit umweltspezifischen Einschränkungen<br />

der Testbetriebe ermittelte Pachtpreis lag durchschnittliche bei 170 €, der aus der Agrarstatistik<br />

ermittelte Pachtpreis bei 130 € in den benachteiligten Gebieten. Die durchschnittlich je<br />

geförderten ha LF gezahlte Ausgleichzulage hingegen liegt im Jahr <strong>2000</strong> bei ca. 80 €. Die<br />

Betrachtung <strong>des</strong> Pachtpreises in den verschiedenen Wirtschaftsgebieten ergibt jedoch ein differenzierteres<br />

Bild. Während im Wirtschaftsgebiet 29 „Bodenseebecken und Oberschwaben“<br />

der Pachtpreis mit 266 € je ha besonders hoch ausfällt, ist er mit 69 € im Wirtschaftsgebiet 25<br />

„Neckarbecken“ und mit 73,5 € im Wirtschaftsgebiet 28 „Schwarzwald“ eher gering. Dort<br />

liegt er sogar noch unter der durchschnittlich je ha gezahlten Ausgleichszulage. In diesen beiden<br />

Wirtschaftsgebieten wird die Entwicklung der Brachflächen in Zukunft <strong>des</strong>halb besonders<br />

aufmerksam zu verfolgen sein.<br />

Tabelle 5.14: Kontextindikatoren für Bewertungsfrage V.2<br />

Indikator Einheit Benachteiligte Gebiete<br />

Anteil<br />

LF an Gesamtfläche<br />

Siedl. und Verkehrsfl. an Gesamtfläche<br />

WF an Gesamtfläche<br />

Unland an Gesamtfläche<br />

Beschäftigtendichte<br />

am Arbeitsort<br />

am Wohnort<br />

Arbeitslosenquote<br />

Insgesamt<br />

Anteil AL unter 25 Jahre<br />

Anteil Langzeitarbeitslose<br />

Pachtpreis<br />

Agrarstatistik 3)<br />

TB-Statistik 4)<br />

%<br />

%<br />

%<br />

%<br />

Be/EW<br />

Be/EW<br />

%<br />

%<br />

%<br />

€/ha<br />

€/ha<br />

Nicht benachteiligte<br />

Gebiete<br />

LK insgesamt 1) LK insgesamt 2)<br />

<strong>EPLR</strong>-BW-Zwischenbewertung <strong>2000</strong> - <strong>2003</strong> FIB - 10/03<br />

44,5<br />

9,4<br />

44,6<br />

0,4<br />

0,30<br />

0,32<br />

5,3<br />

12,3<br />

26,4<br />

131,2<br />

169,6<br />

59,4<br />

12,1<br />

26,8<br />

0,3<br />

0,29<br />

0,35<br />

4,7<br />

11,6<br />

29,4<br />

211,7<br />

218,5<br />

Kaufpreis 3) €/ha 14.026,0 22.150,0<br />

Höhenlage 4) - 2,1 1,4<br />

1) LK mit unter 150 EW/km 2 und benachteiligter LF> 75 %<br />

2) LK mit unter 150 EW/km 2 und benachteiligter LF < 25 %<br />

3) Ermittelt aus den LK-Daten für LK mit mehr als 75 % bzw. unter 25 % benachteiligter LF<br />

4) Ermittelt aus den Daten der buchführenden Testbetriebe (Betriebsbereich L)<br />

Quelle: Zentralevaluierung<br />

Die höhere Arbeitslosigkeit in den benachteiligten Gebieten gegenüber den nicht benachteiligten<br />

Gebieten zeigt aber auch, dass die Gefahr einer Abwanderung von Nebenerwerbslandwirten<br />

aus der Region und die damit verbundene Aufgabe der landwirtschaftlichen Bewirtschaftung<br />

aufgrund insgesamt geringer Beschäftigungsmöglichkeiten gegeben sein kann.<br />

175


176<br />

Kapitel 5: Benachteiligte Gebiete und Gebiete mit umweltspezifischen Einschränkungen<br />

Am Umfang der stillgelegten Flächen gemessen, weisen die benachteiligten Gebiete im Vergleich<br />

zum Restgebiet <strong>Baden</strong>-<strong>Württembergs</strong> keine Besonderheiten auf.<br />

Als zusammenfassen<strong>des</strong> Ergebnis zur Frage V.2 ist feststellbar:<br />

(a) Eine auffällige Änderung der Flächennutzung in benachteiligten Gebieten ist nicht beobachtbar,<br />

bzw. nachweisbar; ähnlich wie im Lan<strong>des</strong>durchschnitt hat sich die LF in den benachteiligten<br />

Regionen um ca. 0,5 % im Programmzeitraum verringert.<br />

(b) Befragungen ergaben, dass in Grünlandregionen benachteiligter Gebiete leichte, aber auch<br />

noch nicht quantifizierbare Tendenzen zum Brachfallen spürbar sind. Ohne Förderung durch<br />

die Ausgleichszulage sehen rund 70 % der Befragten die Gefahr <strong>des</strong> großflächigen Brachfallens.<br />

Die in Tab. 5.14 zusammengefassten wichtigsten Kontextinformationen machen aber auch<br />

deutlich, dass es nur auf den ersten Blick sinnvoll erscheint, Änderungen der landwirtschaftlich<br />

genutzten Fläche monokausal mit der Förderung durch die Ausgleichszulage zu erklären.<br />

Vielmehr dürften Flächenänderungen das Resultat mehrer Einflussfaktoren darstellen. Der<br />

Verknüpfung der Informationen aus dem Mit-Ohne-Vergleich mit dem Vorher-Nachher-<br />

Vergleich in einer Ex-post-Bewertung dürfte ein höherer Erklärungswert zukommen.<br />

Für die Zwischenbewertung ist es jedoch noch nicht möglich, diese Entwicklung zu beschreiben.<br />

Es ist lediglich möglich, Programmindikatoren zur Ausgangssituation abzubilden und die<br />

Vergleichsgruppen zu definieren und abzugrenzen.<br />

Beachtenswert ist zudem, dass die Aussagekraft der aufgezeigten Bewertungsindikatoren<br />

auch durch eine Wirkungsbeziehung mit anderen agrarpolitischen Interventionen geprägt ist.<br />

So besteht durch die direkten Flächenzahlungen auch ohne die Ausgleichszulage ein Anreiz<br />

zur Weiterbewirtschaftung der LF, da die direkten Flächenzahlungen nur geleistet werden,<br />

wenn eine Min<strong>des</strong>tpflege der Flächen sichergestellt wird.<br />

<strong>EPLR</strong>-BW-Zwischenbewertung <strong>2000</strong> - <strong>2003</strong> FIB - 10/03


Kapitel 5: Benachteiligte Gebiete und Gebiete mit umweltspezifischen Einschränkungen<br />

5.5.3 Erhaltung einer lebensfähigen Gesellschaftsstruktur<br />

Frage V.3 - In welchem Umfang haben die Ausgleichszahlungen zur Erhaltung einer<br />

lebensfähigen Gesellschaftsstruktur im ländlichen Raum beigetragen?<br />

a) Interventionslogik<br />

Die Interventionslogik geht davon aus, dass durch die Gewährung einer Ausgleichszulage die<br />

Einkommensverluste aufgrund der ungünstigen naturgegebenen Produktionsbedingungen im<br />

großen und ganzen ausgeglichen werden, dass daher die landwirtschaftliche Tätigkeit aufrechterhalten<br />

bleibt und dass somit kein großflächiges Brachfallen zu beobachten ist. Daraus<br />

ergibt sich die Bodenständigkeit der landwirtschaftlichen Bevölkerung und die Aufrechterhaltung<br />

der damit verbundenen Infrastruktur. Diese Frage ist sicherlich auch im Zusammenhang<br />

mit der Bedeutung <strong>des</strong> Fremdenverkehrs in den benachteiligten Regionen zu sehen. Diese<br />

Frage fasst im Prinzip die Ergebnisse der ersten beiden Fragen zusammen und erweitert sie im<br />

Hinblick auf Gesellschaftsstrukturen, wobei der Begriff der Lebensfähigkeit im Sinne gleichartiger<br />

Einkommen und adäquater Infrastrukturgegebenheiten zu interpretieren ist.<br />

b) Programmindikatoren<br />

V.3-1.1 Hinweise auf eine dauerhafte Nutzung landwirtschaftlicher Flächen, die als entscheidender<br />

Faktor für die Erhaltung einer lebensfähigen Gemeinschaft im ländlichen<br />

Raum anzusehen ist.<br />

V.3-2.1 Verhältnis von „Familienbetriebseinkommen“ + nicht landwirtschaftlichem Einkommen<br />

<strong>des</strong> Betriebsinhabers und/oder <strong>des</strong> Ehegatten zu dem durchschnittlichen<br />

Einkommen von Familien verwandter Sektoren.<br />

Mit dem Programmindikator sollen Hinweise geliefert werden, die auf eine dauerhafte Nutzung<br />

landwirtschaftlicher Flächen als entscheidender Faktor für die Erhaltung einer lebensfähigen<br />

Gemeinschaft im ländlichen Raum anzusehen sind. Hier ist auf die Ergebnisse der Frage<br />

V.1 abstellend noch einmal die Nutzung der landwirtschaftlichen Fläche in ihrem Umfang<br />

und in ihrer Ausrichtung zu beschreiben. Da in benachteiligten Regionen ein deutlicher Anteil<br />

Grünlandnutzung vorliegt, muss speziell hierauf eingegangen werden.<br />

Für die Charakterisierung der lebensfähigen Gesellschaftsstruktur wird von der EU vorgeschlagen,<br />

eine Art einkommensparitätische Berechnung vorzunehmen. Das Familienbetriebseinkommen<br />

und die nicht landwirtschaftlichen Einkommen der Betriebsfamilie sollen in<br />

Verhältnis gestellt werden zu den durchschnittlichen Einkommen von Familien in verwandten,<br />

also anderen Sektoren.<br />

<strong>EPLR</strong>-BW-Zwischenbewertung <strong>2000</strong> - <strong>2003</strong> FIB - 10/03<br />

177


178<br />

Kapitel 5: Benachteiligte Gebiete und Gebiete mit umweltspezifischen Einschränkungen<br />

Die Bewertungsfrage, die Bewertungskriterien und die Indikatoren werden zwar als relevant<br />

erachtet. Der Nettoeffekt ist aufgrund der Komplexität der Wirkungszusammenhänge allerdings<br />

schwierig zu ermitteln. Hinzu kommt, dass für die Beurteilung <strong>des</strong> Bewertungskriteriums<br />

V.3-2: „angemessener Lebensstandard für Landwirte“ mit der Festlegung auf eine Einkommensgröße<br />

kein ausreichender und die Vermögenslage berücksichtigender Wohlfahrtsindikator<br />

vorgeschlagen wird und für die Wahl <strong>des</strong> verwandten Sektors als Referenzgruppe die<br />

landwirtschaftlichen sozioökonomischen Verhältnisse nicht klar definiert sind, sodass für die<br />

Gruppe der Nebenerwerbsbetriebe eine andere Referenzgruppe relevant ist als für die Haupterwerbsbetriebe<br />

oder die Betriebe in Form juristischer Personen.<br />

c) Ergebnis<br />

V.3-1.1: Hinweise zur dauerhaften Nutzung der landwirtschaftlich genutzten Fläche sind<br />

schon in Frage V.2 zusammengetragen.<br />

V.3-2.1: Eine Bewertung <strong>des</strong> Ziels der Verhinderung eines Einkommensrückstan<strong>des</strong> von Betrieben<br />

in benachteiligten Gebieten im Vergleich zu den Betrieben im nicht benachteiligten<br />

Gebiet wurde bereits in Frage V.1 vorgenommen. Dabei bleibt festzuhalten, dass die Ausgleichszulage<br />

einen bedeutenden Beitrag zum Einkommen der Betriebe in den benachteiligten<br />

Gebieten leistet, aber den Einkommensrückstand zu landwirtschaftlichen Betrieben außerhalb<br />

der benachteiligten Gebiete in der Regel nicht vollständig ausgleicht.<br />

Um weitere Hinweise zur Beantwortung der Bewertungsfrage V.3 zu bekommen wird zusätzlich<br />

zum Einkommensabstand alternativ die Eigenkapitalbildung betrachtet. Die Eigenkapitalbildung<br />

dient als Bewertungsgröße für die Stabilität und damit für die Zukunftsfähigkeit<br />

der Betriebe. Um sich langfristig am Markt behaupten zu können, sind Wachstumsinvestitionen<br />

notwendig. Mit Hilfe der Eigenkapitalbildung lässt sich messen, zu welchem Grad Betriebe<br />

in der Lage sind, Eigenkapital für diese Wachstumsinvestitionen bereitzustellen.<br />

Zur Analyse werden, wie bei der Bewertungsfrage V.1, die einzelbetrieblichen Daten der<br />

Testbetriebe <strong>des</strong> Wirtschaftsjahres <strong>2000</strong>/01 verwendet. In <strong>Baden</strong>-Württemberg beträgt die<br />

durchschnittliche Eigenkapitalbildung <strong>des</strong> Unternehmens in der Gruppe aller Betriebe bei den<br />

mit Ausgleichszulage geförderten Betrieben 2.799 € je Betrieb und im Berggebiet 6.679 €.<br />

Bei den Betrieben im nicht benachteiligten Gebiet liegt die durchschnittliche Eigenkapitalbildung<br />

<strong>des</strong> Unternehmens bei 6.111 €. Obwohl eine Bewertung der Eigenkapitalbildungshöhe<br />

von betriebsspezifischen Faktoren abhängt und innerhalb der Gruppen die Werte streuen,<br />

kann man davon ausgehen, dass die hier für den Durchschnitt erzielten Beträge Wachstumsinvestitionen<br />

in ausreichendem Umfang für die meisten Betriebe zulassen, wenn entsprechen-<br />

<strong>EPLR</strong>-BW-Zwischenbewertung <strong>2000</strong> - <strong>2003</strong> FIB - 10/03


Kapitel 5: Benachteiligte Gebiete und Gebiete mit umweltspezifischen Einschränkungen<br />

de Anteile Fremdkapital mit eingesetzt werden. Aus beiden Aspekten heraus, der, zumin<strong>des</strong>t<br />

teilweise Ausgleich von Einkommensdefiziten und der Fähigkeit Eigenkapital bilden zu können,<br />

ist entsprechend der Interventionslogik die Aufrechterhaltung der landwirtschaftlichen<br />

Tätigkeit gegeben und ein großflächiges Brachfallen nicht beobachtbar.<br />

Für das Bewertungskriterium „Erreichung und Sicherung eines angemessenen Lebensstandards<br />

für Landwirte“ soll das Einkommen landwirtschaftlicher Betriebe mit dem durchschnittlichen<br />

Einkommen in verwandten Sektoren verglichen werden. In Deutschland sieht die Darstellung<br />

der Einkommensanalyse im jährlichen Agrarbericht der Bun<strong>des</strong>regierung gemäß §4<br />

<strong>des</strong> Landwirtschaftsgesetzes eine solche Vergleichsrechnung vor. Dabei werden landwirtschaftliche<br />

Gewinne je nicht entlohnter Familienarbeitskraft mit den durchschnittlichen Bruttolöhnen<br />

in der gewerblichen Wirtschaft verglichen. Allerdings ist wie bereits anfänglich erwähnt,<br />

die Aussagekraft dieser Ergebnisse eingeschränkt, da es keine gewerblichen Arbeitnehmer-<br />

und Tarifgruppen als auch Selbstständigengruppen gibt, die uneingeschränkt mit den<br />

landwirtschaftlichen Unternehmen vergleichbar sind. Neben der Vernachlässigung unterschiedlicher<br />

Belastungen mit Steuern und Sozialabgaben werden auch die Besonderheiten der<br />

sozialen Sicherung nicht erfasst. Landwirtschaftliche Unternehmer profitieren außerdem von<br />

berufsspezifischen Vorteilen, wie z.B. freie Arbeitszeiteinteilung, Arbeitsumfeld, sozialer<br />

Status, etc., welche die persönlichen Opportunitätskosten für die Aufnahme einer außerlandwirtschaftlichen<br />

Erwerbstätigkeit verringern dürften (vgl. AGRARBERICHT 2002, S. 37f). D.h.<br />

dass beispielsweise durch die Möglichkeit der freien Arbeitseinteilung und der Unabhängigkeit<br />

der dadurch gegebene Nutzen von Landwirten so hoch bewertet wird, dass dieser dadurch<br />

höhere Einkommensmöglichkeiten außerhalb der Landwirtschaft nicht kompensiert wird. In<br />

Ermangelung besserer Alternativen wird trotz dieser Schwächen an einer Vergleichsrechnung<br />

zur Beantwortung <strong>des</strong> Bewertungskriteriums festgehalten und mit kontextuellen Informationen<br />

ergänzt.<br />

Die Auswertung von Vergleichsrechnungen (vgl. ZENTRALEVALUIERUNG, S. 46) zeigt einen<br />

Einkommensrückstand der landwirtschaftlichen Betriebe in den benachteiligten Gebieten um<br />

1.000 € im Vergleich zu den nicht benachteiligten Gebieten. Diese Tendenz ist ebenfalls bei<br />

Acker- wie Futterbaubetrieben zu beobachten.<br />

Die landwirtschaftlichen Betriebe in den benachteiligten Gebieten erzielen jedoch ein höheres<br />

außerlandwirtschaftliches Einkommen als die Betriebe in den Gunstregionen.<br />

In der Betriebsleiterbefragung schätzen die Landwirte ihre Einkommenslage wohl relativ realistisch<br />

ein:<br />

<strong>EPLR</strong>-BW-Zwischenbewertung <strong>2000</strong> - <strong>2003</strong> FIB - 10/03<br />

179


180<br />

Kapitel 5: Benachteiligte Gebiete und Gebiete mit umweltspezifischen Einschränkungen<br />

• 13,1 % vermuten ein etwa gleich hohes Einkommen im Vergleich zur nicht landwirtschaftlichen<br />

Bevölkerung,<br />

• 84,9 % weisen auf ein geringeres Einkommen hin und nur<br />

• 2 % schätzen ihr Einkommen als größer ein.<br />

Für die Charakterisierung der Lebensfähigkeit der Gesellschaftsstrukturen im ländlichen<br />

Raum eignen sich auch die Analyse struktureller und demographischer Veränderungen, der<br />

Infrastrukturen der Kommunen und der Entwicklung <strong>des</strong> Nebenerwerbs.<br />

Die Entwicklung der Anzahl der landwirtschaftlichen Betriebe in benachteiligten Gebieten<br />

und im Vergleich zu jener außerhalb der benachteiligten Gebiete kann hier nur für den kurzen<br />

Programmzeitraum dargestellt werden. Diese Analyse muss wiederum in der Ex-post-<br />

Bewertung vorgenommen werden. In der Zwischenbewertung ist es lediglich möglich, den<br />

Ausgangszustand im Jahr <strong>2000</strong> und die Situation 2002 abzubilden. Aus der Sonderauswertung<br />

der amtlichen Agrarstatistik ergibt sich für die benachteiligten Gebiete eine Anzahl von<br />

34.761 Betrieben mit Betriebssitz in der benachteiligten Agrarzone, 6.834 Betriebe mit Betriebssitz<br />

im Berggebiet und 47 Betriebe mit Betriebssitz im kleinen Gebiet.<br />

Der Strukturwandel in der Landwirtschaft in beiden Gebietskategorien ist aggregiert vergleichbar.<br />

Zwischen 1996 und 1999 hat sich die Anzahl der Betriebe in nicht benachteiligten<br />

Gebieten um 19,3 % verringert, in benachteiligten Gebieten ist sie um 18,9 % zurückgegangen.<br />

Die Unterschiedlichkeit liegt in den Anteilen Haupt- zu Nebenerwerb. Welche von beiden<br />

Betriebstypen strukturstabiler einzuschätzen ist, gilt als noch offene Frage (vgl. DOLU-<br />

SCHITZ <strong>2003</strong>).<br />

Der Anteil der Nebenerwerbsbetriebe ist jedoch mit 67,9 % im benachteiligten Gebiet deutlich<br />

höher als in den nicht benachteiligten Gebieten mit 57,7 %. Gleichzeitig finden sich mit<br />

17 % anteilig weniger Betriebe mit einem StBE von größer als 50.000 DM [25.565 €] gegenüber<br />

24,5 % im nicht benachteiligten Gebiet.<br />

Auf weitere Kontextinformation wie die Bevölkerungsdichte und -entwicklung im benachteiligten<br />

und nicht benachteiligten Gebiet soll im Weiteren eingegangen werden. Die Bevölkerungsdichte<br />

liegt mit 135 EW je km² in den benachteiligten Gebieten zwar deutlich unter dem<br />

Wert von 198 EW je km² in den nicht benachteiligten Gebieten. Die Werte geben aber wenig<br />

Anlass zur Besorgnis. Schon die Bevölkerungsentwicklung zwischen 1997 und 1999 wies<br />

kein negatives Wachstum im ländlichen Raum auf (vgl. Tab. 5.15).<br />

<strong>EPLR</strong>-BW-Zwischenbewertung <strong>2000</strong> - <strong>2003</strong> FIB - 10/03


Kapitel 5: Benachteiligte Gebiete und Gebiete mit umweltspezifischen Einschränkungen<br />

Tabelle 5.15: Bevölkerungsentwicklung<br />

Bevölkerung Bevölkerungsdichte (Einwohner/km 2 )<br />

BW Ländlicher Raum BW Ländlicher Raum<br />

1997 10.396.610 2.735.395 291 125<br />

1998 10.426.040 2.747.279 292 126<br />

1999 10.475.932 2.762.082 293 126<br />

<strong>2000</strong> 10.524.415 2.775.490 294 127<br />

2001 10.600.906 2.793.685 297 128<br />

Quelle: Statistisches Lan<strong>des</strong>amt, <strong>2003</strong><br />

Nur wenige Kreise, die in den benachteiligten Regionen liegen, weisen eine beobachtete oder<br />

erwartete deutliche Abnahme der Einwohnerzahl auf, und dieses gilt insbesondere wieder für<br />

die Berggebiete.<br />

Trotz deutlicher Anzeichen eines positiven Beitrags der Ausgleichszulage zum Einkommen<br />

der Landwirte und auf die Weiterbewirtschaftung der landwirtschaftlicher Flächen scheinen<br />

aber aufgrund der abnehmenden Bedeutung <strong>des</strong> Primärsektors im ländlichen Raum die Wirkungen<br />

der Ausgleichszulage auf die Lebensfähigkeit der Gesellschaftsstruktur nur von begrenzter<br />

Bedeutung zu sein.<br />

Zusammenfassend ist Frage V.3-2.1 zu beantworten:<br />

(a) Eine deutliche Abwanderungstendenz aus den Gemeinden in benachteiligten Gebieten ist<br />

nicht nachweisbar.<br />

(b) Der Strukturwandel in der Landwirtschaft ist in benachteiligten ebenso wie in nicht<br />

benachteiligten Gebieten gleichartig.<br />

(c) Die Infrastrukturversorgung ist in den Gemeinden in den benachteiligten Gebieten<br />

ähnlich, aber doch leicht unter dem Lan<strong>des</strong>durchschnitt gegeben.<br />

(d) Der durchschnittliche Einkommensabstand zwischen landwirtschaftlicher und nichtland-<br />

wirtschaftlicher Bevölkerung ist in den benachteiligten Gebieten ähnlich denjenigen in<br />

nicht benachteiligten Gebieten zu beobachten.<br />

Die Abschätzung <strong>des</strong> monokausalen Beitrags der Ausgleichszulage zur Erhaltung einer lebensfähigen<br />

Gesellschaftsstruktur im ländlichen Raum ist nur eingeschränkt möglich. Dies<br />

liegt zum einem an dem indirekten und nur schwer zu quantifizierenden Einfluss der Ausgleichszulage<br />

auf die Zielgrößen und zum anderen an der Vielzahl anderer Maßnahmen sowie<br />

exogener Faktoren, die die Entwicklung <strong>des</strong> ländlichen Raums und das Ziel einer lebensfähigen<br />

Gesellschaftsstruktur beeinflussen.<br />

<strong>EPLR</strong>-BW-Zwischenbewertung <strong>2000</strong> - <strong>2003</strong> FIB - 10/03<br />

181


182<br />

Kapitel 5: Benachteiligte Gebiete und Gebiete mit umweltspezifischen Einschränkungen<br />

Für die Erhaltung einer lebensfähigen Gemeinschaft im ländlichen Raum wird gemäß EU-<br />

Interventionslogik die dauerhafte Nutzung landwirtschaftlicher Flächen als der entscheidende<br />

Faktor angesehen. Bereits bei der Beantwortung der Bewertungsfrage V.2 wurden die Grenzen<br />

einer Bewertung verdeutlicht. Die bislang erzielten quantitativen Ergebnisse liefern hierzu<br />

wenig Erkenntnisgewinn, zumal diese von weitaus mehr Einflussgrößen abhängen und nur<br />

schwer zu quantifizieren sind. Der große Freiheitsspielraum, der hier den Bewertern eingeräumt<br />

wird, sowie die Nennung einer einzigen Zielgröße dürfte einen interregionalen Vergleich<br />

erschweren. Zumin<strong>des</strong>t durch die Verwendung mehrerer Hilfs- und Kontextindikatoren<br />

sollte dem entgegengewirkt werden.<br />

Durch einen von der Europäischen Kommission vorgeschlagenen Indikator zur Messung intersektoraler<br />

Einkommensunterschiede soll über eine weitere Kenngröße die Bewertungsfrage<br />

V.3 beantwortet werden. Dieser Ansatz ist als problematisch anzusehen. Es wird für einen<br />

Wohlfahrtsindikator zu sehr auf das Einkommen abgestellt und den unterschiedlichen sozioökonomischen<br />

Verhältnissen wird bei der Abgrenzung <strong>des</strong> landwirtschaftlichen sowie außerlandwirtschaftlichen<br />

„verwandten“ Sektors zu wenig Rechnung getragen. Insbesondere die<br />

Vergleichsgruppe lässt sich nur mit erheblichen Unzulänglichkeiten konstruieren und ein Vergleich<br />

mit einer quantifizierten Zielgröße kann nicht unmittelbar vollzogen werden.<br />

5.5.4 Schutz der Umwelt<br />

Frage V.4.A - In welchem Umfang hat die Maßnahme durch Erhalt und Förderung ei-<br />

ner nachhaltigen Landwirtschaft zum Schutz der Umwelt in den benachteiligten Gebie-<br />

ten beigetragen?<br />

a) Interventionslogik<br />

Gemäß der Interventionslogik der Europäischen Kommission soll durch die Ausgleichszulage<br />

und deren Kopplung an die Einhaltung der guten landwirtschaftlichen Praxis oder darüber<br />

hinausgehender Standards die Aufrechterhaltung bzw. Förderung einer nachhaltigen Bewirtschaftung<br />

gesichert werden und ein Beitrag zum Schutz der Umwelt geleistet werden. In <strong>Baden</strong>-Württemberg<br />

werden für die Zahlung der Ausgleichszulage in benachteiligten Gebieten<br />

keine Standards festgelegt, die über die gute landwirtschaftliche Praxis hinausgehen (Artikel<br />

29 der VO(EG) 445/2002). Die gute landwirtschaftliche Praxis beruht auf Regelungen <strong>des</strong><br />

landwirtschaftlichen Fachrechts, das für alle landwirtschaftlich genutzten Flächen und Tierhaltungen<br />

gilt. Vor diesem Hintergrund ist die Lenkungswirkung der Ausgleichszulage,<br />

<strong>EPLR</strong>-BW-Zwischenbewertung <strong>2000</strong> - <strong>2003</strong> FIB - 10/03


Kapitel 5: Benachteiligte Gebiete und Gebiete mit umweltspezifischen Einschränkungen<br />

Landwirte zu einer umweltschonenderen Bewirtschaftungspraxis zu bewegen, die über die<br />

gute landwirtschaftliche Praxis hinausgeht, als äußerst gering einzuschätzen.<br />

Es sind jedoch darüber hinaus einige Gegebenheiten zu beachten, die dazu führen können,<br />

dass durch die Förderung der Ausgleichszulage positive Umwelteffekte ausgelöst werden.<br />

Es können erstens positive Umwelteffekte dadurch entstehen, dass an Grenzertragsstandorten<br />

sehr extensiv bewirtschaftete Flächen durch die Ausgleichszulage weiter in der Produktion<br />

gehalten werden. Diese Standorte zeichnen sich oft durch spezifische Biodiversität aus, die<br />

nur durch fortlaufende Bewirtschaftung erhalten werden kann.<br />

Ein Beitrag zum Schutz der Umwelt kann zweitens durch die Förderauflagen für die Ausgleichszulage<br />

erreicht werden, dass z.B. bestimmte Kulturen (Zuckerrüben, Mais) von der<br />

Gewährung der Ausgleichszulagen ausgeschlossen sind oder dass für bestimmte Ackerkulturen<br />

nur 50 % der Grünlandprämien gezahlt werden. Dies steigert die relative Vorzüglichkeit<br />

von Grünlandflächen gegenüber Ackerland und vermindert somit den Umbruch von Grünland<br />

im benachteiligten Gebiet und kann sogar zu einer Ausdehnung von Grünlandnutzung führen.<br />

Und letztlich kann die Akzeptanz von agrarumweltpolitischen Programmen in den benachteiligten<br />

Regionen größer sein, da auf Grund der Faktorverhältnisse (AK/ha) und der ohnehin<br />

geringeren Bodenproduktivität die relative Wettbewerbsvorzüglichkeit agrarumweltpolitischer<br />

Angebote höher ist.<br />

b) Programmindikatoren<br />

Die Europäische Kommission schlägt zur Beantwortung der Bewertungsfrage folgende Programmindikatoren<br />

zur Quantifizierung vor:<br />

V.4.A-1.1 Anteil der LF, die umweltfreundlich bewirtschaftet werden<br />

(a) davon Anteil der LF, die für den ökologischen Landbau genutzt werden<br />

(b) davon Anteil der LF, auf denen integrierter Pflanzenbau oder Pflanzenschutz<br />

betrieben wird<br />

(c) davon Anteil der LF, die als Weiden für weniger als 2 GVE je ha dienen<br />

V.4.A-1.2 Anteil der LF, die für den Ackerbau genutzt werden und auf denen die ausgebrachte<br />

Stickstoffmenge weniger als 170 kg/ha und Jahr beträgt<br />

V.4.A-1.3 Anteil der LF, die für den Ackerbau genutzt werden und auf denen die Menge<br />

der ausgebrachten Pflanzenschutzmittel so bemessen ist, dass spezifische<br />

Schadensschwellen berücksichtigt werden.<br />

Als Zielvorgabe wird von der Europäischen Kommission vorgeschlagen die ermittelten Anteile<br />

zwischen geförderten und nicht geförderten Flächen zu vergleichen und Änderungen im<br />

Zeitablauf zu beobachten. Als Referenzgebiet werden angrenzende Gebiete sowie Flächen<br />

<strong>EPLR</strong>-BW-Zwischenbewertung <strong>2000</strong> - <strong>2003</strong> FIB - 10/03<br />

183


184<br />

Kapitel 5: Benachteiligte Gebiete und Gebiete mit umweltspezifischen Einschränkungen<br />

vorgeschlagen, die ihren Status als benachteiligtes Gebiet verloren haben. Als Bewertungsmethoden<br />

stehen somit der Mit-Ohne-Vergleich und der Vorher-Nachher-Vergleich zur Verfügung.<br />

c) Ergebnis<br />

Die Verwendung <strong>des</strong> Mit-Ohne-Vergleichs ist zur Abschätzung der Umweltwirkungen nur<br />

bedingt geeignet, da sich die Ausstattung der landwirtschaftlichen Betriebe in den benachteiligten<br />

Gebieten schon durch ihre natürlichen Ausgangsbedingungen unterscheidet. In den benachteiligten<br />

Gebieten herrschen meist schlechtere Böden mit niedrigerem Ertragsniveau gegeben<br />

mit der Folge eines höheren Grünlandanteils und eines geringeren Anteils anspruchsvoller<br />

Ackerfrüchte in der Fruchtfolge. Somit ist in den benachteiligten Gebieten tendenziell<br />

mit einem geringeren Pflanzenschutz- und Düngemittelaufwand je ha zu rechnen als in den<br />

nicht benachteiligten Gebieten. Gleichzeitig ist auch der Anreiz Agrarumweltprogramme in<br />

Anspruch zu nehmen größer, da der Ertragsrückgang durch die Umweltrestriktion in diesen<br />

Regionen geringer ausfällt als in Hochertragsgebieten. Diese externen Einflüsse (Bodenqualität,<br />

klimatische Bedingungen) werden zu einer ohnehin umweltfreundlicheren Bewirtschaftung<br />

führen und damit den geringen Wirkungszusammenhang zwischen Ausgleichszulage und<br />

dem Erhalt und Förderung einer nachhaltigen Bewirtschaftung bei einem Mit-Ohne-Vergleich<br />

überlagern.<br />

So ist beispielsweise in <strong>Baden</strong>-Württemberg ein besonderer Schwerpunkt <strong>des</strong> MEKA auf extensive<br />

Grünlandwirtschaft gelegt (vgl. Kap. 6), sodass zwangsläufig mit den höheren Grünlandanteilen<br />

in den benachteiligten Gebieten auch eine stärkere Inanspruchnahme der Agrarumweltmaßnahmen<br />

einhergeht.<br />

Da jedoch die Ausgleichszulage in der gegebenen Gebietskulisse nun schon länger als zehn<br />

Jahre gewährt wird, ist selbst ein möglicher Vergleich 1986 zu 2002 für eine Region, die vor<br />

1987 noch nicht in der Gebietskulisse lag, auf Grund der vielfältigen sonstigen Einflüsse auf<br />

Intensität und Ausrichtung der Produktion ohne Aussagekraft.<br />

Auf Grund dieser methodischen Schwierigkeiten, der schwachen Wirkungszusammenhänge<br />

und <strong>des</strong> frühen Zeitpunktes zur Abschätzung der Wirkungen, kann somit in dieser Untersuchung<br />

nur die Ausgangssituation im benachteiligten und nicht benachteiligten Gebiet beschreibend<br />

dargestellt werden. Ein eindeutiger Wirkungszusammenhang ist nur qualitativ<br />

beschreibbar.<br />

<strong>EPLR</strong>-BW-Zwischenbewertung <strong>2000</strong> - <strong>2003</strong> FIB - 10/03


Kapitel 5: Benachteiligte Gebiete und Gebiete mit umweltspezifischen Einschränkungen<br />

Von den zur Beantwortung von der Europäischen Kommission vorgeschlagenen Indikatoren<br />

kann nur der Programmindikator V.4.A-1.1(a) "Anteil <strong>des</strong> ökologischen Landbaus" zuverlässig<br />

aus der Agrarstatistik ermittelt werden. Für die anderen Indikatoren lassen sich keine geeigneten<br />

Daten erheben. Deshalb wurden als Hilfsinformation Daten über die lan<strong>des</strong>spezifischen<br />

Agrarumweltmaßnahmen in <strong>Baden</strong>-Württemberg herangezogen und den EU-<br />

Programmindikatoren zugeordnet.<br />

Datengrundlagen hierfür waren die Ergebnisse der Ämterbefragung und vor allem die InVe-<br />

KoS-Daten.<br />

Die Ämterbefragung zeigte folgende Anteilsbeschreibungen an benachteiligten Gebieten (Anteile<br />

an der LF):<br />

V.4.A-1.1 (a) 8,1 %<br />

V.4.A-1.1 (b) 51,4 %<br />

V.4.A-1.1 (c) 12,8 %<br />

V.4.A-1.2 42,9 %<br />

V.4.A-1.3 43,6 %<br />

Da von der Europäischen Kommission nicht definiert wurde, welche Charakteristika „umweltfreundlich<br />

bewirtschafte Flächen“ außer den dargelegten Indikatoren zu erfüllen haben,<br />

wurden alle Flächen, auf denen Agrarumweltprogramme zur Anwendung kommen, als „umweltfreundlich<br />

bewirtschaftete Flächen“ nach Programmindikator V.4.A-1.1 eingestuft. Diese<br />

Flächen sind aus den InVeKoS-Daten verfügbar und können für die benachteiligten und nicht<br />

benachteiligten Gebiete abgebildet werden. Mit den Programmindikatoren V.4.A-1.1(b) und<br />

V.4.A-1.1(c) wurde ähnlich verfahren: auch hier wurden die entsprechen InVeKoS-Daten der<br />

Agrarumweltmaßnahmen der Auswertung zugrunde gelegt. Zusätzliche Indikatoren zu Umweltwirkungen<br />

wurden aus der Agrarstatistik und den Testbetriebsdaten ermittelt.<br />

V.4.A-1.1<br />

Aus den für <strong>Baden</strong>-Württemberg ausgewerteten InVeKoS-Daten geht hervor, dass der Anteil<br />

der entsprechend als umweltfreundlich eingestuften LF (V.4.A-1.1) im benachteiligten Gebiet<br />

bei 88 % (90.704 ha) im Berggebiet und bei 78 % (535.610 ha) in der benachteiligten Agrarzone<br />

liegt, und damit jeweils deutlich höher ist als im nicht benachteiligten Gebiet mit 66 %<br />

(319.494 ha) (vgl. Tabelle 5.16).<br />

<strong>EPLR</strong>-BW-Zwischenbewertung <strong>2000</strong> - <strong>2003</strong> FIB - 10/03<br />

185


186<br />

Kapitel 5: Benachteiligte Gebiete und Gebiete mit umweltspezifischen Einschränkungen<br />

Tabelle 5.16: Bewertungs- und Kontextindikatoren für Bewertungsfrage V.4<br />

benachteiligte Gebiete nicht<br />

Indikator Einheit<br />

5)<br />

Berggebiet<br />

benachteiligte<br />

Agrarzone<br />

benachteiligte<br />

Gebiete<br />

Anteil umweltfreundl. bewirtschaftete LF an<br />

LF insges. 1)<br />

% 88,3 78,0 66,1<br />

Anteil ökol. bewirtsch. LF an umweltfreundl.<br />

bewirtschafteter LF 1)<br />

% 37,7 8,8 2,5<br />

Anteil umweltfreundl. bewirt. GL an umweltfreundl.<br />

bewirtschafteter LF 1)<br />

% 91,4 55,9 20,2<br />

Anteil GL mit


Kapitel 5: Benachteiligte Gebiete und Gebiete mit umweltspezifischen Einschränkungen<br />

triebe in der benachteiligten Agrarzone 5 %, im nicht benachteiligten Gebiet 3 %. Für die<br />

Berggebiete lagen in diesem Fall keine Auswertungen vor.<br />

V.4.A-1.1 (b)<br />

Der Anteil der umweltfreundlich bewirtschafteten LF auf der integrierter Pflanzenbau oder<br />

Pflanzenschutz betrieben wird, konnte in der vorliegenden Untersuchung aufgrund der speziellen<br />

Ausgestaltung der Agrarumweltmaßnahmen in <strong>Baden</strong>-Württemberg nicht ermittelt<br />

werden.<br />

V.4.A-1.1 (c)<br />

Der aus der Landwirtschaftszählung ermittelte Anteil der Wiesen und Mähweiden an den<br />

Grünlandflächen beträgt in beiden Gebieten ungefähr 90 %. Auch beim Anteil der Weiden,<br />

Almen oder Hutungen an der Grünlandfläche gibt es mit ungefähr 5 % keine ausgeprägten<br />

Unterschiede. Der durchschnittliche Viehbesatz dagegen liegt im benachteiligten Gebiet mit<br />

139 GV je 100 ha LF etwas höher als im nicht benachteiligten Gebiet mit<br />

131 GV je 100 ha LF.<br />

Der Anteil <strong>des</strong> umweltfreundlich bewirtschafteten Grünlands an der umweltfreundlich bewirtschafteten<br />

LF liegt im Berggebiet bei ungefähr 90 %, und in der benachteiligten Agrarzone<br />

bei ca. 60 % und ist damit im benachteiligten Gebiet deutlich höher als im nicht benachteiligten<br />

Gebiet mit nur 20 %. Der EU-Indikator "Anteil der Weiden mit einem Viehbesatz kleiner<br />

2 RGV je ha am umweltfreundlich bewirtschafteten Grünland" wurde in Absprache mit dem<br />

Land auf 1,4 RGV je ha abgewandelt, um die Kriterien für Umweltfreundlichkeit zu verschärfen<br />

und konkrete Effekte zu erfassen. Er beträgt im Berggebiet 8,2 % und in der benachteiligten<br />

Agrarzone 13 % und ist somit im benachteiligten Gebiet jeweils höher als im nicht benachteiligten<br />

Gebiet mit 7,9 %.<br />

V.4.A-1.2 - V.4.A-1.3<br />

Auch der Indikator "Anteil der LF, die für den Ackerbau genutzt werden und auf denen die<br />

ausgebrachte Stickstoffmenge weniger als 170 kg/ha und Jahr beträgt" wurde in Absprache<br />

mit dem Land geändert. Mit diesem Indikator werden nunmehr die Ackerflächen erfasst, auf<br />

denen die bedarfsgerechte Stickstoffdüngung um 20 % verringert wurde. Die Auswertung der<br />

InVeKoS-Daten für 2001 ergab, dass der Anteil dieser Ackerflächen an den umweltfreundlich<br />

bewirtschafteten Ackerflächen im Berggebiet 14 % beträgt und in den benachteiligten Agrarzonen<br />

17 %. Damit liegt der Anteil im benachteiligten Gebiet wiederum jeweils höher als im<br />

nicht benachteiligten Gebiet mit 13 %. Hier fallen die Unterschiede zwischen benachteiligten<br />

<strong>EPLR</strong>-BW-Zwischenbewertung <strong>2000</strong> - <strong>2003</strong> FIB - 10/03<br />

187


188<br />

Kapitel 5: Benachteiligte Gebiete und Gebiete mit umweltspezifischen Einschränkungen<br />

und nicht benachteiligtem Gebiet jedoch insgesamt weniger deutlich aus. Der Anteil der LF,<br />

die für Ackerbau genutzt werden und auf denen die Menge der ausgebrachten Pflanzenschutzmittel<br />

so bemessen ist, dass spezifische Schadensschwellen berücksichtigt werden<br />

(V.4.A-1.2.), kann hier nicht genau abgebildet werden.<br />

Hinweise für die Bewirtschaftungsintensivität können aber auch aus den Daten <strong>des</strong> Testbetriebsnetzes<br />

und der auflagenbuchführenden Betriebe gewonnen werden. Dazu werden die<br />

Aufwendungen für Dünge- und Pflanzenschutzmittel zusätzlich als Hilfsgröße herangezogen.<br />

Aufgrund von Einflüssen wie z.B. unterschiedliche Ackerflächenanteile, Bodenqualität, etc.,<br />

die in der Regel einen höheren Pflanzenschutzmittelaufwand erfordern sowie der Verfügbarkeit<br />

von betriebseigenen Wirtschaftsdünger aus unterschiedlich hohen Viehbestände, können<br />

diese Indikatoren jedoch nur als sehr grobe Anhaltswerte dienen. Der Pflanzenschutzmittelaufwand<br />

je ha Ackerfläche lag in der Stichprobengruppe Futterbaubetriebe im Berggebiet<br />

bei 89,3 €, bei den Futterbaubetrieben in der benachteiligte Agrarzone bei 92,7 € je ha und bei<br />

den Futterbaubetrieben im nicht benachteiligten Gebiet bei 120,6 €. Auch der Düngemittelaufwand<br />

je ha LF liegt in den benachteiligten Gebieten wesentlich niedriger. In den Berggebieten<br />

erreichen die Aufwendungen mit 54 € je ha nur 30 % <strong>des</strong> Aufwands im nicht benachteiligten<br />

Gebiet mit 181 € je ha, in den benachteiligten Agrarzonen sind es nur 38 %.<br />

Insgesamt unterstützen diese Ergebnisse die Anzeichen, dass in den benachteiligten Gebieten<br />

umweltfreundlicher gewirtschaftet wird. Experten schätzen, dass gut die Hälfte der Betriebe<br />

PSM nach dem Schadschwellenkonzept einsetzen. Dies gilt sowohl für die benachteiligten<br />

wie für die nicht benachteiligten Gebiete.<br />

Allerdings zeigen Gewässergütekarten im Hinblick auf Nitrat- und Pflanzenschutzmittelrückstände,<br />

dass in einigen Gemeinden, die auch in benachteiligten Gebieten liegen, Problemsituationen<br />

vorliegen. Großflächig betrachtet ist aber sowohl der Dünge- wie der Pflanzenschutzmitteleinsatz<br />

als auch der Viehbesatz deutlich extensiver als in den nicht benachteiligten Gebieten.<br />

Als zusammenfassen<strong>des</strong> Ergebnis sind folgende Aussagen gegeben:<br />

(a) Die Gewährung der Ausgleichszulage ist an einige umweltschutzfördernde Forderungen<br />

gebunden. Hiermit ist ein erster umweltschonender Effekt ermöglicht.<br />

(b) Als umweltfreundliche Bewirtschaftung sind im Vergleich der Gebietskategorien entsprechende<br />

Anteilsunterschiede (%-Punkte) in folgenden Größen ermittelt worden:<br />

<strong>EPLR</strong>-BW-Zwischenbewertung <strong>2000</strong> - <strong>2003</strong> FIB - 10/03


Kapitel 5: Benachteiligte Gebiete und Gebiete mit umweltspezifischen Einschränkungen<br />

Gebietskategorien<br />

Berggebiete Benachteiligte<br />

Agrarzonen<br />

<strong>EPLR</strong>-BW-Zwischenbewertung <strong>2000</strong> - <strong>2003</strong> FIB - 10/03<br />

189<br />

Nicht<br />

benachteiligte<br />

Gebiete<br />

V.4.A <strong>–</strong> 1.1. umweltfreundl. insgesamt 78 % 88 % 61 %<br />

V.4.A <strong>–</strong> 1.1. (a) ökologisch 38 % 9 % 2,5 %<br />

V.4.A <strong>–</strong> 1.1. (c) umweltfreundl. Grünland 90 % 90 % 90 %<br />

V.4.A <strong>–</strong> 1.1. (c) weniger als 1,4 GV 8,2 % 13 % 7,9 %<br />

V 4 A <strong>–</strong> 1.2. Stickstoffreduzierung<br />

um 20 %<br />

14 % 17 % 13 %<br />

V.4.A <strong>–</strong> 1.3 PSM-Aufwand 50 % 60 % 60 %<br />

Übersicht 5.4: Anteilswerte<br />

Wie in der Zielanalyse verdeutlicht, misst das Land <strong>Baden</strong>-Württemberg dem Ziel der Erhaltung<br />

und Förderung nachhaltiger, den Belangen <strong>des</strong> Umweltschutzes Rechnung tragender<br />

Bewirtschaftungsformen im Zusammenhang mit der Ausgleichszulage nur geringe Bedeutung<br />

bei. Dieses Ziel wird in <strong>Baden</strong>-Württemberg vorrangig durch umfangreiche Agrarumweltprogramme<br />

verfolgt, die unabhängig vom Gebietstyp wirken. Die vorliegende Untersuchung hat<br />

ergeben, dass dennoch in den benachteiligten Gebieten umweltfreundlicher gewirtschaftet<br />

wird. Hier ist die Akzeptanz der Agrarumweltmaßnahmen höher und daher auch der Anteil<br />

der umweltfreundlich bewirtschafteten LF. Auch andere Indikatoren zur Messung der Umweltfreundlichkeit<br />

der Bewirtschaftung zeigen in den benachteiligten Gebieten eine positivere<br />

Bilanz.<br />

Die Ergebnisse zeigen, dass durch die Ausgleichszulage tendenziell eine nachhaltige, den<br />

Belangen <strong>des</strong> Umweltschutzes Rechnung tragende Landwirtschaft aufrechterhalten wird. Dieses<br />

ist zentrales Ziel <strong>Baden</strong>-<strong>Württembergs</strong> auch in Zusammenhang mit der Gewährung der<br />

Ausgleichszulage. Es ist jedoch keinesfalls eindeutig möglich, den Beitrag exakt zu quantifizieren,<br />

der dabei der Ausgleichszulage zuzuschreiben ist.<br />

Die im Leitfaden der Kommission genannten Programmindikatoren zur Beantwortung der<br />

Frage V.4.A stellen für die Bewertung eine Basis dar. Die für die Bildung der Indikatoren<br />

verwendeten Informationen liegen in <strong>Baden</strong>-Württemberg nur für Flächen, die im Rahmen<br />

der Agrarumweltprogramme und <strong>–</strong>maßnahmen gefördert werden, vor. Die der Ausgleichszulage<br />

zuzuschreibenden Nettowirkungen sind nur schwer abzuschätzen. In der Zwischenbewertung<br />

kann nur anhand <strong>des</strong> Mit-Ohne-Vergleichs die Basis für differenzierte Ergebnisse gelegt<br />

werden. Hierzu werden in Anlehnung an den Leitfaden der Europäischen Kommission weitere<br />

Hilfs- und Kontextindikatoren herangezogen.


190<br />

Kapitel 5: Benachteiligte Gebiete und Gebiete mit umweltspezifischen Einschränkungen<br />

5.5.5 Lan<strong>des</strong>spezifische Zielsetzungen<br />

a) Interventionslogik<br />

Die Zielanalyse hat ergeben, dass das Land <strong>Baden</strong>-Württemberg in Hinblick auf die Ausgleichszulage<br />

eine Reihe von regionalspezifischen Zielen nennt, die vor allem den Erhalt der<br />

Kulturlandschaft und ihre touristische Bestimmung betreffen.<br />

Mit Hilfe der Ausgleichszulage soll ein Beitrag zum Erhalt und zur Pflege der Kulturlandschaft<br />

und ihrer touristischen Bestimmung geleistet werden. Durch das Erscheinungsbild der<br />

Landschaft und durch den Beitrag der Ausgleichszulage zur Offenhaltung der Landschaft<br />

trägt die Ausgleichszulage über eine Erhaltung bzw. Vermehrung der kulturellen Vielfalt oder<br />

touristisch attraktiven Nutzung zur Erhaltung und Entwicklung ländlicher Räume bei. An der<br />

Zielerreichung sind jedoch neben der Ausgleichszulage weitere agrarpolitische Maßnahmen<br />

sowie Einflüsse der regionalen Wirtschafts- und Infrastrukturpolitik beteiligt.<br />

b) Indikatoren<br />

Als Zielindikatoren nennt das Land vor allem Indikatoren, die bei der Beantwortung der Bewertungsfragen<br />

V.2 und V.3 bereits berücksichtigt wurden.<br />

Generell ist es schwierig, für Ziele wie die Sicherung einer Kulturlandschaft, geeignete operable<br />

Zielindikatoren zu definieren. Allein die Offenhaltung einer Landschaft, gemessen am<br />

Indikator einer dauerhaften und flächendeckenden Landbewirtschaftung, wird der Zielbestimmung<br />

nur unzureichend gerecht. Der Nutzen offener Landschaft hängt von <strong>des</strong>sen Angebot,<br />

also der Vielfalt typischer Landschaftsmerkmale und dem Wechsel der Landschaft oder<br />

Landschaftsmerkmalen sowie der Nachfrage nach dieser Landschaft, z.B. durch Tourismus<br />

ab.<br />

In Tab. 5.17 sind einige Indikatoren aus der umfassenden Sekundärdatenanalyse dargestellt.<br />

Sie beschreiben die Ausgangsituation für einige die Kulturlandschaft charakterisierende<br />

Merkmale und Ausprägungen. Der Beitrag der Ausgleichszulage zur Offenhaltung der Landschaft<br />

und Sicherung der Kulturlandschaft kann auch hier erst in der Ex-post-Bewertung erfolgen,<br />

wenn die Entwicklungen dieser Indikatoren während der Programmperiode beobachtet<br />

werden können.<br />

<strong>EPLR</strong>-BW-Zwischenbewertung <strong>2000</strong> - <strong>2003</strong> FIB - 10/03


Kapitel 5: Benachteiligte Gebiete und Gebiete mit umweltspezifischen Einschränkungen<br />

Tabelle 5.17: Indikatoren für die Bewertung der regionalen Zielsetzung in <strong>Baden</strong>-Württemberg<br />

Indikator Einheit<br />

Benachteiligte Gebiete<br />

insgesamt<br />

Nicht benachteiligte<br />

Gebiete<br />

Anteil Fläche für Landwirtschaft % 44,5 59,4<br />

Anteil Waldfläche % 44,6 26,8<br />

Anteil Wiesen, Mähweiden an GL % 99,1 92,1<br />

Anteil Weiden, Almen o. Hutungen an GL % 5,8 4,1<br />

Anteil Hackfrüchte an AF 1) % 1,1 6,5<br />

Anteil LF mit Bewirt.auflagen an LF 1) % 1,2 1,4<br />

Anteil Mais an AF 1) % 12,1 15,1<br />

Anteil extens. bewirtsch. GL an<br />

umweltfreundl. bewirtschafteter LF<br />

% 55,9 20,2<br />

Anteil extens. bewirtsch. GL an GL % 11,0 7,9<br />

Anteil umweltfreundl. bewirtschafteter LF an<br />

LF insgesamt<br />

% 78,0 66,1<br />

RGV/100 ha HFF 1) Anzahl 179,8 235,1<br />

Anteil Betriebe mit VE > 140/100 ha 1) % 49,4 34,8<br />

Milchkühe je 100 ha LF Anzahl 30,1 23,3<br />

Anteil Milchkühe an Rindern % 31,8 34,1<br />

LK mit hoher landschaftl. Attraktivität Anzahl 2,0 -<br />

Gästebetten n/100 EW 70 20<br />

Auslastung ÜN/Bett 126,0 139,0<br />

1) Ermittelt aus den Daten der buchführenden Testbetriebe (Betriebsbereich L).<br />

Quelle: Zentralevaluierung<br />

Die Ziele, Beitrag zur Pflege und Offenhaltung der Kulturlandschaft und Erhaltung der landwirtschaftlichen<br />

Vielfalt in den Fremdenverkehrsregionen, gelten in <strong>Baden</strong>-Württemberg speziell<br />

im Berggebiet. Die Auswertungen im Zuge der Beantwortung der Bewertungsfrage V.1<br />

haben gezeigt, dass die Ausgleichszulage in den Berggebieten einen deutlichen Beitrag zum<br />

Ausgleich der natürlichen Nachteile in den Berggebieten leistet. Insofern kann festgestellt<br />

werden, dass die Ausgleichszulage einen Beitrag zur Pflege und Offenhaltung der Kulturlandschaft<br />

erfüllt. Hieraus wiederum resultiert eine Steigerung der Landschaftsattraktivität für den<br />

Fremdenverkehr, so dass die Maßnahme auch direkt positiv im Hinblick auf die Sicherung der<br />

Wirtschaftsgrundlage <strong>des</strong> Fremdenverkehrs beiträgt.<br />

<strong>EPLR</strong>-BW-Zwischenbewertung <strong>2000</strong> - <strong>2003</strong> FIB - 10/03<br />

191


192<br />

5.6 Schlussfolgerungen und Empfehlungen<br />

5.6.1 Zusammenfassen<strong>des</strong> Kapitelergebnis<br />

Kapitel 5: Benachteiligte Gebiete und Gebiete mit umweltspezifischen Einschränkungen<br />

Übersicht 5.5: Zusammenfassung der Ergebnisse <strong>des</strong> Kapitels V der VO (EG) 1257/1999 - Ausgleichszulage<br />

V.1 In welchem Umfang hat die Beihilfe zu folgendem beigetragen :<br />

Ausgleich für natürliche Nachteile in benachteiligten<br />

Gebieten<br />

V1.-1<br />

V1-1.1<br />

Verhältnis von Prämien zu höheren Produktionskosten<br />

und Wertsenkung der Produktion (durchschnittliche<br />

Kompensation)<br />

% a) Ackerland 75<br />

b) Grünland 50<br />

Anteil der landwirtschaftlichen Betriebe, die V.1-1.2 a) weniger als 50 % der Nachteile ausgleicht % 50<br />

Ausgleichszahlungen erhalten und bei denen die<br />

b) zwischen 50 und 90 % der Nachteile ausgleicht % 5<br />

Prämie<br />

c) mehr ale 90 % der Nachteile ausgleicht % 45<br />

V.2 In welchem Umfang haben die Ausgleichszahlungen zur dauerhaften Nutzung landwirtschaftlicher Flächen<br />

beigetragen?<br />

Änderung der landwirtschaftlich genutzten V.2-1.1 Brachanteile ohne Ausgleichszulage %<br />

17,5<br />

Flächen (LF)<br />

ha<br />

151.000<br />

V.3 In welchem Umfang haben die Ausgleichszahlungen zur Erhaltung einer lebensfähigen Gesellschaftsstruktur<br />

beigetragen?<br />

Dauerhafte Nutzung der landwirtschaftlich<br />

genutzten Flächen<br />

V.3-1.1 schon in Frage V.1 beantwortet qualitativ Dauerhafte Nutzung gesichert<br />

Verhältnis von Familienbetriebseinkommen <strong>des</strong> V.3-1.2 statt Familieneinkommensvergleiche wurde mit qualitativ Keine Abwanderungstendenz,<br />

Betriebsinhabers zu Einkommen von Familien<br />

Kontextindikatoren gearbeitet<br />

ausreichende Eigenkapitalbil-<br />

nichtlandwirtschaftlicher verwandter Sektoren<br />

dung, ca. 10 % Einkommensdifferenz<br />

<strong>EPLR</strong>-BW-Zwischenbewertung <strong>2000</strong> - <strong>2003</strong> FIB - 10/03


Kapitel 5: Benachteiligte Gebiete und Gebiete mit umweltspezifischen Einschränkungen<br />

V.4 In welchem Umfang hat die Maßnahme Erhalt und Förderung einer nachhaltigen Landwirtschaft zum<br />

Schutz der Umwelt in den benachteiligten Gebieten beigetragen?<br />

Anteil der landwirtschaftlich genutzten Fläche,<br />

die umweltfreundlich bewirtschaftet wird<br />

V.4-1.1 % 78 / 88 / 61<br />

...,die für den ökologischen Landbau genutzt V.4-1.1a) Berggebiete / benachteiligte / Nicht benacht. % 38 / 9 / 2,5<br />

wird<br />

Agrarzonen Gebiete<br />

..., auf denen integrierter Pflanzenbau und<br />

Pflanzenschutz betrieben wird<br />

V.4-1.1b) nicht messbar<br />

..., die als Weiden für weniger als 1,4 GVE je ha V.4-1.1c)<br />

dienen<br />

% 8,2 / 13 / 7,9<br />

..., die für den Ackerbau genutzt werden und auf<br />

denen die ausgebrachte Stickstoffmenge weniger<br />

als 170 kg/ha und Jahr beträgt <strong>–</strong> es wurden<br />

Anteile ermittelt, bei denen eine Stickstoffreduzierung<br />

von 20 % gegeben war<br />

V.4-1.2 % 14 / 17 / 13<br />

..., die für den Ackerbau genutzt werden und auf<br />

denen die Menge der ausgebrachten Pflanzenschutzmittel<br />

so bemessen ist, das spezifische<br />

Schadschwellen berücksichtigt werden.<br />

V.4-1.3<br />

- nicht messbar<br />

<strong>EPLR</strong>-BW-Zwischenbewertung <strong>2000</strong> - <strong>2003</strong> FIB - 10/03<br />

193


194<br />

Kapitel 5: Benachteiligte Gebiete und Gebiete mit umweltspezifischen Einschränkungen<br />

Im Betrachtungszeitraum wurden eingesetzt:<br />

Öffentliche Kosten (Mittelbindung) in Mio. €<br />

nat. Aufwendungen EAGFL<br />

164,93 41,24<br />

Aus der Umsetzung <strong>des</strong> Maßnahmenbereiches „Ausgleichszulage“ sind in Bezug auf die EU-<br />

Querschnittsfragen folgende Effekte gegeben:<br />

1. Bevölkerung:<br />

Indikator Ergebnis<br />

Altersprofil der begünstigten Bevölkerung: Keine altersspezifische Förderung<br />

Geschlechtsprofil der begünstigten Bevölkerung:<br />

Keine geschlechtsspezifische Förderung<br />

Verringerung der Abwanderungsrate: Es wurde eine Stabilisierung der Gesellschaft<br />

im ländlichen Raum unterstützt, wobei zu<br />

beachten ist, das die Förderung der Ausgleichszulage<br />

hierauf nur bedingt Einfluss<br />

hat.<br />

2. Beschäftigung:<br />

Durch die Gewährung der Ausgleichszulage verlief der Strukturwandel in den benachteiligten<br />

Gebieten analog demjenigen im Lan<strong>des</strong>durchschnitt. Ohne Ausgleichszulage wäre der Strukturwandel<br />

in den benachteiligten Gebieten wohl höher einzuschätzen. Wird unterstellt, dass<br />

dieser ohne Ausgleichszulage um einen Prozentpunkt deutlicher ausgefallen wäre, so sind<br />

rund 900 Arbeitsplätze in der Landwirtschaft erhalten worden.<br />

Indikator Ergebnis<br />

Beschäftigte in landwirtschaftlichen Betrieben:<br />

Beschäftigte in außerlandwirtschaftlichen<br />

Unternehmen erhalten/geschaffen:<br />

3. Einkommenseffekte:<br />

Erhalten: 900<br />

Erhalten/Geschaffen: 346<br />

Die gewährte Ausgleichszulage erhöht das Einkommen in den landwirtschaftlichen Betrieben<br />

im Verhältnis 1:1, d.h. der Förderbetrag schlägt sich sofort unverändert als Einkommensbetrag<br />

nieder. Unter Beachtung der Multiplikationswirkung löst dieses einen Beschäftigungseffekt<br />

auch im nichtlandwirtschaftlichen Bereich aus. Da das vergleichbare Förderprogramm in<br />

ähnlicher Ausprägung aber auch schon von der Wirkzeit <strong>des</strong> <strong>EPLR</strong> gegeben war, kann jedoch<br />

<strong>EPLR</strong>-BW-Zwischenbewertung <strong>2000</strong> - <strong>2003</strong> FIB - 10/03


Kapitel 5: Benachteiligte Gebiete und Gebiete mit umweltspezifischen Einschränkungen<br />

nur vom Arbeitsplatzerhalt ausgegangen werden. Es wird somit gefolgert, dass durch indirekte<br />

Wirkung im nichtlandwirtschaftlichen Bereich Arbeitsplätze erhalten werden konnten.<br />

Dabei wird nur die von der EU in das Land gebrachte Förderung berücksichtigt, denn die<br />

Bun<strong>des</strong>- und Lan<strong>des</strong>mittel würden, anders eingesetzt, zu analogen Effekten im Land führen<br />

können.<br />

Indikator Ergebnis<br />

Einkommen der in der Landwirtschaft tätigen Einkommenserhöhung um 168 Mio. €<br />

Bevölkerung:<br />

Einkommen der nicht in der Landwirtschaft Im Fördergebiet: 173 Mio. €<br />

tätigen Bevölkerung:<br />

Im europäischen Markt: 250 Mio. €<br />

4. Wettbewerbsfähigkeit:<br />

Die Wettbewerbsfähigkeit der landwirtschaftlichen Betriebe in den benachteiligten Regionen<br />

kann einerseits durch die Zahlung der Ausgleichszulage als gestärkt angesehen werden. Andererseits<br />

verringert sich durch diese Maßnahme der Strukturwandel in dieser Region 1) , so dass<br />

die verbleibenden Betriebe geringere Wachstumschancen über die Flächen haben und ihre<br />

Wettbewerbsfähigkeit damit begrenzt wird. Somit ist bezüglich <strong>des</strong> Einflusses auf die Wettbewerbsfähigkeit<br />

nur Ambivalenz zu bestätigen.<br />

Es sei aber angemerkt, dass durch die Maßnahme der Tourismus Stärkung erfährt und somit<br />

zumin<strong>des</strong>t indirekt auch landwirtschaftliche Betriebe ihre Position verbessern können.<br />

Indikator Ergebnis<br />

Produktivität verbessert: Kein Einfluss<br />

Kosten auf den wichtigsten Stufen der Erzeugung<br />

gesenkt:<br />

Kein Einfluss<br />

Marktposition verbessert: Kein Einfluss<br />

Positive Entwicklung von Umsatz und Preisen:<br />

Kein Einfluss<br />

1)<br />

Der landwirtschaftliche Strukturwandel verläuft somit innerhalb und außerhalb der benachteiligten Gebiete fast<br />

parallel.<br />

<strong>EPLR</strong>-BW-Zwischenbewertung <strong>2000</strong> - <strong>2003</strong> FIB - 10/03<br />

195


196<br />

5. Umwelt:<br />

Kapitel 5: Benachteiligte Gebiete und Gebiete mit umweltspezifischen Einschränkungen<br />

Die Förderung der benachteiligten Gebiete hat im Vergleich zur Situation in den nicht benachteiligten<br />

Gebieten deutliche positive Umweltwirkungen. Eine flächendeckende Landbewirtschaftung<br />

wird gesichert. Eine standortangepasste, nach guter fachlicher Praxis ausgerichtete<br />

Produktionsweise ist Grundlage. Die Produktion ist vergleichsweise Vorleistungsextensiv.<br />

Diese Effekte sind allerdings nicht ausschließlich der Maßnahme „Ausgleichszulage“<br />

zuzuordnen. Genereller erscheint jedoch eine umweltorientierte Beurteilung der Ausgleichszulage<br />

dadurch erschwert, dass gerade in jüngster Zeit von weiteren sektoralen und regionalen<br />

Förderprogrammen der Agrarumweltmaßnahmen überlagernde Effekte ausgehen und diese<br />

eine Abschätzung der reinen Nettoeffekte der Ausgleichszulage erschweren.<br />

Indikator Ergebnis<br />

Positive Umweltwirkung bei der Erzeugung<br />

der Produkte:<br />

Erhaltung oder umweltfreundliche Entwicklung<br />

von Bodennutzungsformen:<br />

Vermeidung oder Verminderung der Verschmutzung<br />

der Ressourcen:<br />

Erhaltung oder Verbesserung der Landschaften<br />

im ländlichen Raum:<br />

6. Durchführung:<br />

Kein deutlicher Einfluss<br />

Erhalt einer flächendeckenden Landbewirtschaftung<br />

Kein deutlicher Einfluss<br />

Erhalt der flächendeckenden Landbewirtschaftung<br />

Der Bekanntheitsgrad der Maßnahme und ihre Akzeptanz durch die Begünstigten ist hoch.<br />

Die verwaltungstechnische Umsetzung ist äußerst effizient.<br />

Indikator Ergebnis<br />

Synergieeffekte zwischen einzelnen Maßnahmen:<br />

Inanspruchnahme der Programme durch Unternehmen<br />

mit Entwicklungspotential:<br />

Synergieeffekte bestehen mit Maßnahmen<br />

der agrarumweltpolitischen Förderbereiche.<br />

Der Maßnahmenbereich kann nur von Betrieben<br />

mit Flächen in benachteiligten Regionen<br />

in Anspruch genommen werden.<br />

Hebelwirkung der Programme: Hebelwirkungen sind nicht gegeben.<br />

Vermeidung von „Dead-weight effects“: Mitnahmeeffekte sind nicht gegeben; es sei<br />

denn die wenigen Fälle von Überkompensation<br />

würden derart interpretiert<br />

Vorteilhafte indirekte Auswirkungen: Durch die Stärkung der Kaufkraft in den benachteiligten<br />

Regionen wird das Wirtschaftsleben<br />

angeregt und verbessert.<br />

<strong>EPLR</strong>-BW-Zwischenbewertung <strong>2000</strong> - <strong>2003</strong> FIB - 10/03


Kapitel 5: Benachteiligte Gebiete und Gebiete mit umweltspezifischen Einschränkungen<br />

5.6.2 Ausrichtung<br />

Das Förderinstrument der Ausgleichszulage in benachteiligten Gebieten wurde im Zeitraum<br />

<strong>2000</strong> bis 2002 etwas deutlicher in Anspruch genommen als im <strong>EPLR</strong> geplant. Die hohe Relevanz<br />

der Ausgleichszulage zeigt sich u.a. auch am Anteil dieser Maßnahme an den gesamten<br />

Finanzmitteln <strong>des</strong> <strong>EPLR</strong>. Die geschätzte Inanspruchnahme für um 75 % der förderfähigen<br />

Fläche und um 70 % der förderfähigen Betriebe verdeutlicht die hohe Attraktivität dieser<br />

Maßnahme.<br />

Erste Tendenzaussagen sind aus den Vergleichen der Testbetriebsdaten möglich. Die Ausgleichszulage<br />

ermöglicht bei der Mehrzahl der geförderten Betriebe eine Kompensation der<br />

Nachteilhaftigkeit <strong>–</strong> allerdings keinen vollständigen Ausgleich. Die vorgegebene Prosperitätsgrenze<br />

scheint dabei einen Beitrag zur effizienten Mittelverwendung zu leisten. So kam es nur<br />

bei wenigen Betrieben zu einer deutlichen Überkompensation.<br />

Im Großen und Ganzen ist somit die Ausgestaltung der Maßnahme gut austariert. Punktuelle,<br />

überprüfenswerte Änderung könnte das Niveau in den „normalen“ benachteiligten Gebieten<br />

sein; um zu einer höheren Kompensation auch in diesen Regionen zu kommen. Auch unter<br />

diesem Aspekt wird die Anhebung der Förderobergrenze auf 16.000 € ab <strong>2003</strong> für zielführend<br />

angesehen.<br />

5.6.3 Zielerreichung<br />

An den präzisierten Zielen gemessen ist grundsätzlich ein sehr hoher Zielerreichungsgrad<br />

nachweisbar (vgl. Tab. 5.18). Dabei ist jedoch auf einige Einschränkungen aufmerksam zu<br />

machen.<br />

Z 1.1: Mit durchschnittlich 10 % bis 15 % je nach Betriebsgruppe hat die Ausgleichszulage in<br />

<strong>Baden</strong>-Württemberg einen hohen bedeutenden Anteil am Gewinn der geförderten Betriebe.<br />

Der durch die Ausgleichszulage kompensierte Teil <strong>des</strong> Gewinnrückstands zum Durchschnitt<br />

der Betriebe in nicht benachteiligten Gebieten schwankte in den einzelnen Untersuchungsgruppen<br />

stark. Im Durchschnitt der Untersuchungsergebnisse konnte die Ausgleichszulage bei<br />

dem größten Teil der geförderten Betriebe nur um 50 % <strong>des</strong> Gewinnrückstan<strong>des</strong> zum Durchschnitt<br />

der nicht benachteiligten Gebiete ausgleichen.<br />

<strong>EPLR</strong>-BW-Zwischenbewertung <strong>2000</strong> - <strong>2003</strong> FIB - 10/03<br />

197


198<br />

Kapitel 5: Benachteiligte Gebiete und Gebiete mit umweltspezifischen Einschränkungen<br />

Tabelle 5.18: Erreichung lan<strong>des</strong>spezifischer Ziele zur Ausgleichszulage<br />

Z Zentralziele Zielpräzisierung Zielerreichung<br />

1<br />

2<br />

3<br />

4<br />

• Gewährleistung <strong>des</strong> Fortbestan<strong>des</strong><br />

der landwirtschaftlichen Bodennutzung<br />

• Aufrechterhaltung und Sicherung<br />

der Landbewirtschaftung<br />

• Erhalt einer lebensfähigen Gemeinschaft<br />

im ländlichen Raum<br />

1.1 Ausgleich ungünstiger Produktionsbedingungen<br />

1.2 Ausgleich für eingeschränkte Nutzungsmöglichkeiten<br />

Betriebstypen<br />

2.1 Vermeidung eines überhöhten<br />

Einkommensrückstan<strong>des</strong><br />

• Erhalt <strong>des</strong> ländlichen Lebensraumes<br />

2.2 Sicherung und Aufrechterhaltung<br />

landwirtschaftlicher Erwerbstätigkeit<br />

• Beitrag zur Erhaltung der Landschaft<br />

als Erholungsraum<br />

• Beitrag zur Erhaltung der Landschaft<br />

und ihrer touristischen Bestimmung<br />

• Erhaltung der landwirtschaftlichen<br />

Vielfalt in den Fremdenverkehrsregionen<br />

• Erhalt und Förderung nachhaltiger,<br />

den Belangen <strong>des</strong> Umweltschutzes<br />

Rechnung tragender Bewirtschaftungsformen<br />

3.1 Erhalt und Pflege der Kulturlandschaft<br />

3.2 Beitrag zur Pflege und Offenhaltung<br />

der Kulturlandschaft<br />

4.1 Erhalt und Pflege der Kulturlandschaft<br />

4.2 Beitrag zur Pflege und Offenhaltung<br />

der Kulturlandschaft<br />

ja <strong>–</strong><br />

mit Einschränkungen<br />

<strong>EPLR</strong>-BW-Zwischenbewertung <strong>2000</strong> - <strong>2003</strong> FIB - 10/03<br />

ja<br />

ja <strong>–</strong><br />

mit Einschränkungen<br />

ja<br />

ja<br />

ja <strong>–</strong><br />

mit geringen Einschränkungen<br />

ja<br />

ja <strong>–</strong><br />

mit geringen Einschränkungen<br />

Z 2.1: In Ergänzung zu den Aussagen zu Z1.1 zeigen die Selbsteinschätzungen der Mehrzahl<br />

der Landwirte in den benachteiligten Gebieten, dass sie ihre Einkommenssituation als ungünstiger<br />

ansehen als diejenige der nichtlandwirtschaftlichen Bevölkerung. Die Zahlen der Einkommensvergleiche<br />

stützen diese Einordnung.<br />

Z 3.2: An einigen kleinräumigen Standorten wurde auf die mögliche Gefahr <strong>des</strong> Brachfallens<br />

hingewiesen. Der Vergleich von Pachtpreisen zur gewährten Ausgleichszulage, wie er in der<br />

Zentralevaluierung vorgenommen wurde, unterstützt diese Einschätzung.<br />

Als zusammenfassende Schlussfolgerung ist anzuregen, die Maßnahme in ihrer gegenwärtigen<br />

Form und in ihrem Umfang im Rahmen der Umsetzung <strong>des</strong> <strong>EPLR</strong> weiterzuführen und<br />

Modifikationen für extrem ungünstige Standorte unter Beachtung der Zentralzieles 1, 2 und 4<br />

zu prüfen.


Kapitel 5: Benachteiligte Gebiete und Gebiete mit umweltspezifischen Einschränkungen<br />

Keinesfalls für richtig wird die extreme Rücknahme <strong>des</strong> Fördervolumens angesehen, wie diese<br />

im Finanzierungsplan <strong>2003</strong> (vgl. Tab. 2.2) zum Ausdruck kommt. Eher ist eine leichte Erhöhung<br />

<strong>des</strong> Fördervolumens zu prüfen.<br />

5.6.4 Umsetzung<br />

Aus der administrativen Analyse kann die Förderung hinsichtlich ihrer verwaltungsmäßigen<br />

Organisation und Abwicklung als sachgerecht beurteilt werden. Barrieren bei der finanziellen<br />

Abwicklung konnten nicht festgestellt werden. Der im Vergleich zu anderen Förderinstrumenten<br />

geringe Verwaltungsaufwand macht das Instrument der Ausgleichszulage aus administrativer<br />

Sicht zu einem effizienten Instrument.<br />

Die Befragung der Betriebsleiter, also der Begünstigten, zur „Zufriedenheit insgesamt“ mit<br />

der Ausgleichszulage zeigte fast 72,6 % der Befragten als „voll zufrieden“ und 27,4 % als<br />

„weniger zufrieden“. Zu einzelnen Aspekten wurden die in Abbildung 5.1 aufgeführten Antworten<br />

gegeben.<br />

Quelle: Betriebsleiterbefragung <strong>2003</strong><br />

Abbildung 5.1: Zufriedenheit mit der Ausgleichszulage<br />

<strong>EPLR</strong>-BW-Zwischenbewertung <strong>2000</strong> - <strong>2003</strong> FIB - 10/03<br />

199


200<br />

Kapitel 5: Benachteiligte Gebiete und Gebiete mit umweltspezifischen Einschränkungen<br />

Anregungen zur Ausgestaltung der Maßnahme aus der Befragung der ÄLLB kamen vornehmlich<br />

zweifacher Art:<br />

• Öffnung für alle Kulturen (6x)<br />

• Erhöhung <strong>des</strong> Fördervolumens (4x)<br />

5.6.5 Schlussfolgerungen und Empfehlungen<br />

Die Maßnahme sollte in zumin<strong>des</strong>t gleichem Förderumfang im Rahmen <strong>des</strong> <strong>EPLR</strong> weitergeführt<br />

werden. Die geringe Anzahl von Fällen einer Überkompensation ist tragbar. In den mittleren<br />

LVZ-Stufen ist eine Erhöhung der Zulage pro ha zu prüfen. Eine Reduzierung <strong>des</strong> Mitteleinsatzes<br />

für diese Maßnahmen wird nicht als richtig eingeordnet.<br />

<strong>EPLR</strong>-BW-Zwischenbewertung <strong>2000</strong> - <strong>2003</strong> FIB - 10/03


Kapitel 6: Agrarumweltmaßnahmen/Naturschutz und Landschaftspflege<br />

6 Kapitel VI Agrarumweltmaßnahmen (<strong>EPLR</strong> II-9)/Naturschutz und<br />

Landschaftspflege (<strong>EPLR</strong> II-10) ............................................................................. 202<br />

6.1 Agrarumweltmaßnahmen <strong>–</strong> MEKA (<strong>EPLR</strong> II-9) ........................................... 202<br />

6.1.1 Allgemeines ....................................................................................... 202<br />

6.1.1.1 Darstellung der Förderhistorie.............................................. 202<br />

6.1.1.2 Beschreibung der Prioritäten und Maßnahmen .................... 202<br />

6.1.1.3 Einordnung der Maßnahmen in den Förderkontext.............. 207<br />

6.1.2 Methodischer Ansatz ......................................................................... 208<br />

6.1.2.1 Skizzierung <strong>des</strong> Untersuchungs<strong>des</strong>igns................................ 209<br />

6.1.2.2 Datenquellen und Auswertung ............................................. 210<br />

6.1.2.3 Methoden zur Ableitung von Schlussfolgerungen und<br />

Empfehlungen....................................................................... 212<br />

6.1.2.4 Probleme und Grenzen <strong>des</strong> gewählten methodischen<br />

Ansatzes................................................................................ 212<br />

6.1.3 Darstellung und Analyse der Daten................................................... 213<br />

6.2 Agrarumweltmaßnahmen - LPR (<strong>EPLR</strong> II-10) .............................................. 216<br />

6.2.1 Allgemeines ....................................................................................... 216<br />

6.2.1.1 Darstellung <strong>des</strong> Förderkontext.............................................. 216<br />

6.2.1.2 Beschreibung der Ziele und Maßnahmen............................. 221<br />

6.2.2 Methodischer Ansatz ......................................................................... 227<br />

6.2.2.1 Skizzierung <strong>des</strong> Untersuchungs<strong>des</strong>igns................................ 227<br />

6.2.2.2 Methoden zur Ableitung von Schlussfolgerungen und<br />

Empfehlungen....................................................................... 227<br />

6.2.2.3 Probleme und Grenzen <strong>des</strong> methodischen Ansatzes ............ 228<br />

6.3 Bewertung anhand einzelner Fragen (MEKA, LPR)...................................... 229<br />

6.3.1 Erhalt oder Verbesserung der Bodenqualität..................................... 230<br />

6.3.2 Erhalt oder Verbesserung der Qualität <strong>des</strong> Grund- und <strong>des</strong><br />

Oberflächenwassers ........................................................................... 244<br />

6.3.3 Erhalt oder Verbesserung <strong>des</strong> Umfangs der Wasserressourcen ........ 253<br />

6.3.4 Erhalt oder Verbesserung der Artenvielfalt....................................... 257<br />

6.3.5 Erhalt oder Verbesserung der Habitatvielfalt .................................... 271<br />

6.3.6 Erhalt oder Verbesserung der genetischen Vielfalt ........................... 283<br />

6.3.7 Erhalt oder Schutz von Landschaften................................................ 289<br />

6.3.8 Vollzug der Maßnahme ..................................................................... 300<br />

6.4 Gesamtergebnis der Bewertung der Maßnahme............................................. 306<br />

6.5 Schlussfolgerungen und Empfehlungen ......................................................... 312<br />

6.5.1 MEKA (<strong>EPLR</strong> II-9) ........................................................................... 312<br />

6.5.2 LPR (<strong>EPLR</strong> II-10).............................................................................. 318<br />

<strong>EPLR</strong>-BW-Zwischenbewertung <strong>2000</strong> - <strong>2003</strong> FIB - 10/03<br />

201


202<br />

Kapitel 6: Agrarumweltmaßnahmen/Naturschutz und Landschaftspflege<br />

6 Kapitel VI Agrarumweltmaßnahmen (<strong>EPLR</strong> II-9)/Naturschutz und<br />

Landschaftspflege (<strong>EPLR</strong> II-10)<br />

6.1 Agrarumweltmaßnahmen <strong>–</strong> MEKA (<strong>EPLR</strong> II-9)<br />

6.1.1 Allgemeines<br />

6.1.1.1 Darstellung der Förderhistorie<br />

Dem Erhalt der Kulturlandschaft kommt im dichtbesiedelten <strong>Baden</strong>-Württemberg eine besondere<br />

Bedeutung zu. Die im Maßnahmen- und Entwicklungsplan Ländlicher Raum (<strong>EPLR</strong>) <strong>des</strong><br />

Lan<strong>des</strong> <strong>Baden</strong>-Württemberg angebotenen Agrarumweltmaßnahmen zielen auf die Sicherung<br />

der spezifischen Lebensraumbedingungen auf landwirtschaftlich genutzten oder aufgegebenen<br />

Flächen sowie den Schutz besonderer Natur- und Landschaftselemente ab. Sie sollen dazu<br />

dienen, zusätzliche Leistungen der Landwirte zum Schutz der Umwelt und zur Pflege und<br />

Erhaltung der Kulturlandschaft zu honorieren.<br />

In <strong>Baden</strong>-Württemberg werden die Agrarumweltmaßnahmen durch die folgenden beiden<br />

<strong>EPLR</strong>-Maßnahmen bzw. Lan<strong>des</strong>programme umgesetzt:<br />

• Marktentlastungs- und Kulturlandschaftsausgleich (MEKA),<br />

• Naturschutz und Landschaftspflege, Landschaftspflegerichtlinie (LPR).<br />

6.1.1.2 Beschreibung der Prioritäten und Maßnahmen<br />

Von den insgesamt 30.086 im Berichtsjahr 2001 in Maßnahmenbereich f) bewilligten Verträgen<br />

entfielen rund 88 % (26.570 Verträge) auf MEKA (Tabelle 6.1). Die bewilligten Anträge<br />

wurden mit allen damit zusammenhängenden Flächen und Mittelbindungen der jeweils vorherrschenden<br />

Maßnahmenkategorie zugeordnet. Nach dieser Zuordnung entfielen rund 49 %<br />

(13.096) der MEKA-Verträge auf die Maßnahmenkategorie „Extensivierung“. Bezogen auf<br />

die unter Vertrag stehenden MEKA-Flächen von insgesamt 1,248 Mio. ha (Mehrfachzählung<br />

der Flächen möglich, da mehrere Maßnahmen/Fläche möglich) - entfielen allein rund 40 %<br />

auf die letztgenannte Maßnahmenkategorie. Da MEKA-Verträge, die auch die Förderung von<br />

bedrohten Nutztierrassen beinhalten, aufgrund geringer Fördersummen immer anderen, domi-<br />

<strong>EPLR</strong>-BW-Zwischenbewertung <strong>2000</strong> - <strong>2003</strong> FIB - 10/03


Kapitel 6: Agrarumweltmaßnahmen/Naturschutz und Landschaftspflege<br />

nanteren Maßnahmenkategorien zugeschlagen werden mussten, blieben die entsprechenden<br />

Felder leer, obwohl hier eine Förderung stattfand.<br />

Tabelle 6.1: Verträge mit Agrarumweltmaßnahmen im Berichtsjahr 2001<br />

Agrarumweltmaßnahmen<br />

nach der Verordnung<br />

(EG) Nr.<br />

Förderprogramm<br />

Anzahl der<br />

Verträge insgesamt<br />

Fläche unter<br />

Vertrag insgesamt<br />

(ha)<br />

Öffentliche Ausgabe<br />

<strong>–</strong> Mittelbindungen<br />

(auf 1000 € gerundet)<br />

Insgesamt<br />

EAGFL-<br />

Beitrag<br />

2078/92 LPR 5.234 10.081 4.134 1.530<br />

2078/92 MEKA 46.179 928.027 61.132 30.566<br />

2078/92 Summe 51.413 938.108 65.266 32.096<br />

1257/99 LPR 3.516 7.264 3.381 1.251<br />

1257/99 MEKA 26.570 1.248.322 40.847 20.424<br />

1257/99 Summe 30.086 1.255.586 44.228 21.675<br />

2078/92 + 1257/99 LPR 8.750 17.345 7.515 2.781<br />

2078/92 + 1257/99 MEKA 72.749 2.176.349 101.979 50.990<br />

2078/92 + 1257/99 Summe 81.499 2.193.694 109.494 53.770<br />

Quelle: Lagebericht <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong> <strong>Baden</strong>-Württemberg 2001<br />

Darüber hinaus gab es im Berichtsjahr 2001 noch 46.179 MEKA-Verträge mit Altverpflichtungen<br />

nach der Verordnung (EG) Nr. 2078/1992. Auch im Jahr 2002 bestanden noch derartige<br />

Altverpflichtungen, was Anlass dazu gab, die Maßnahmen nach VO (EG) Nr. 2078/1992<br />

vollständig in die Bewertung einzubeziehen.<br />

Von den Öffentlichen Ausgaben für den gesamten Maßnahmenbereich f) in Höhe von 44.228<br />

Mio. € entfielen rund 92 % auf MEKA (40.847 Mio. €). Von den Öffentlichen Ausgaben für<br />

Altverpflichtungen nach der Verordnung (EG) Nr. 2078/1992 in Höhe von insgesamt 65.266<br />

Mio. € entfielen rund 94 % (61.132 Mio. €) auf MEKA.<br />

Vom indikativen Gesamtfinanzierungsplan für die Jahre <strong>2000</strong> bis 2006 (Stand: 22.08.<strong>2003</strong>)<br />

entfallen ca. 916 Mio. € und damit etwa 52 % auf die Agrarumweltmaßnahmen nach den Verordnungen<br />

(EG) Nr. 1257/1999 sowie Nr. 2078/1992 (Abbildung 6.1). Damit nehmen diese<br />

Maßnahmen - gemessen an den gesamten Ausgaben für kofinanzierte Maßnahmen - vor Aus-<br />

<strong>EPLR</strong>-BW-Zwischenbewertung <strong>2000</strong> - <strong>2003</strong> FIB - 10/03<br />

203


204<br />

Kapitel 6: Agrarumweltmaßnahmen/Naturschutz und Landschaftspflege<br />

gleichszulage, Investitionsförderung und Forstmaßnahmen die dominante Position im Rahmen<br />

<strong>des</strong> <strong>EPLR</strong> ein.<br />

Abbildung 6.1: Verteilung der Mittel (Mio. €) <strong>2000</strong>-2006 auf kofinanzierte Maßnahmen der ländlichen<br />

Entwicklung einschl. der EAGFL-Garantie-Mittel<br />

Die Maßnahmen <strong>des</strong> ursprünglichen (1992 eingeführten) MEKA I waren in vier Maßnahmenbereiche<br />

untergliedert:<br />

1. Erhaltung und Pflege der Kulturlandschaft,<br />

2. extensive Produktionsverfahren,<br />

3. umweltschonende Produktionstechniken,<br />

4. Erhalt besonders geschützter Biotope.<br />

Diese Maßnahmengliederung hat sich vom Grundsatz her bewährt und hatte eine hohe Akzeptanz<br />

zur Folge.<br />

Begleitend zum Maßnahmenvollzug hat das Land <strong>Baden</strong>-Württemberg Begleitforschungsprojekte<br />

initiiert (zusammengefasst in LEL 1998) und in Teilen finanziert. In Verbindung mit den<br />

eigenen verwaltungsinternen Erfahrungen und Erkenntnissen hat das Land die Ergebnisse<br />

dieser Untersuchungen, ergänzt durch die Beiträge eines Hearings mit betroffenen Verbänden<br />

und Institutionen, dazu benutzt, um eine solide Basis für den heute gültigen fortentwickelten<br />

Marktentlastungs- und Kulturlandschaftsausgleich (MEKA II) zu schaffen, der sich seit <strong>2000</strong><br />

wie folgt in sieben Maßnahmenbereiche gliedert:<br />

<strong>EPLR</strong>-BW-Zwischenbewertung <strong>2000</strong> - <strong>2003</strong> FIB - 10/03


Kapitel 6: Agrarumweltmaßnahmen/Naturschutz und Landschaftspflege<br />

A Umweltbewusstes Betriebsmanagement,<br />

B Erhaltung und Pflege der Kulturlandschaft,<br />

C Sicherung landschaftspflegender, besonders gefährdeter Nutzungen,<br />

D Verzicht auf chemisch-synthetische Produktionsmittel,<br />

E extensive und umweltschonende Pflanzenerzeugung,<br />

F Anwendung biologischer bzw. biotechnischer Verfahren,<br />

G Erhaltung besonders geschützter Lebensräume.<br />

Mit den Maßnahmen aus dem Bereich A „Umweltbewusstes Betriebsmanagement“ werden<br />

Produktionspraktiken finanziell gefördert, die im Sinne eines Controlling umweltbewusstes<br />

Verhalten auslösen und dokumentieren. Hierzu zählen<br />

• die Durchführung regelmäßiger Bodenanalysen,<br />

• Prognoseverfahren im Obstbau,<br />

• Kontroll- und Überwachungsmethoden im Wein- und Hopfenbau,<br />

• die schlagbezogene Dokumentation umweltrelevanter Maßnahmen.<br />

Darüber hinaus wird auch honoriert, wenn durch Etablierung einer viergliedrigen Fruchtfolge<br />

eine Extensivierung erreicht und wenn Wirtschaftsdünger umweltfreundlich (Gülle z. B. über<br />

Schleppschläuche oder Gülleinjektoren) ausgebracht wird. Im Maßnahmenbereich sind somit<br />

direkt an den Fördertatbestand geknüpfte Zahlungen und solche mit indirekter Wirksamkeit<br />

miteinander kombiniert.<br />

In den Maßnahmen <strong>des</strong> Bereiches B „Erhaltung und Pflege der Kulturlandschaft“ geht es zum<br />

einen um die Erhaltung von Grünlandflächen durch Umbruchverzicht sowie um die Fortführung<br />

der Bewirtschaftung sukzessionsbedrohter Grünlandflächen und zum zweiten um die<br />

extensivere Nutzung <strong>des</strong> Grünlan<strong>des</strong> durch Reduzierung <strong>des</strong> Viehbesatzes in mehreren Stufen.<br />

Die Aufrechterhaltung der Nutzung auf steilen Grünlandflächen wird dabei noch zusätzlich<br />

gesondert honoriert. Auch die nachgewiesene Erhaltung einer Vielfalt an Pflanzenarten<br />

auf Grünland wird ebenso finanziell gefördert wie die extensive Grünlandnutzung auf ökologisch<br />

wertvollen Flächen. Auch in diesem Maßnahmenbereich sind direkte und indirekte Förderungen<br />

miteinander kombiniert.<br />

Im Rahmen <strong>des</strong> Maßnahmenbereiches C „Sicherung landschaftspflegender, besonders gefährdeter<br />

Nutzungen“ geht es in <strong>Baden</strong>-Württemberg um die gezielte Erhaltung traditioneller<br />

Streuobstbestände, <strong>des</strong> Weinbaus in Steillagen und von gefährdeten regionaltypischen Nutztierrassen<br />

wie Hinterwälder und Limpurger Rind, Braunvieh alter Zuchtrichtung sowie von<br />

<strong>EPLR</strong>-BW-Zwischenbewertung <strong>2000</strong> - <strong>2003</strong> FIB - 10/03<br />

205


206<br />

Kapitel 6: Agrarumweltmaßnahmen/Naturschutz und Landschaftspflege<br />

Schwarzwälder Füchsen und Altwürttemberger Pferden. Diese Fördermaßnahmen sind - im<br />

Vergleich mit anderen Maßnahmen - sehr direkt an den Fördertatbestand gebunden.<br />

Im Maßnahmenbereich D geht es um die Minderung der Produktionsintensität und <strong>des</strong> Gefährdungspotentials<br />

von Boden und Wasser durch „Verzicht auf chemisch-synthetische Produktionsmittel“<br />

entweder im gesamten Unternehmen ohne weitere Auflagen, durch Praktizierung<br />

<strong>des</strong> Ökologischen Landbaus auf Acker-, Grünland-, Gartenbau- oder Dauerkulturflächen<br />

oder durch den Nachweis entsprechender Kontrollen durch anerkannte Kontrollstellen. Mit<br />

Blick auf das Maßnahmenziel Boden- und Wasserschutz handelt es sich dabei eher um indirekt<br />

wirkende Maßnahmen, die jedoch durchaus auch eine Reihe erwünschter Nebenwirkungen<br />

haben.<br />

Die Maßnahmen <strong>des</strong> Bereiches E „Extensive und umweltschonende Pflanzenerzeugung“ konzentrieren<br />

sich auf die Extensivierung <strong>des</strong> Ackerbaus durch<br />

• Verzicht <strong>des</strong> Einsatzes von Wachstumsregulatoren bei Weizen sowie Roggen und Triticale,<br />

• Verringerung der bedarfsgerechten Stickstoffdüngung auf Ackerflächen um 20 %,<br />

• Begrünungsmaßnahmen im Acker-, Gartenbau und bei Dauerkulturen,<br />

• Praktizierung von Mulchsaatverfahren,<br />

• Verzicht auf den Einsatz von Herbiziden,<br />

• Erweiterung <strong>des</strong> Drillreihenabstan<strong>des</strong> auf min<strong>des</strong>tens 17 cm bei Getreide.<br />

Das Ziel <strong>des</strong> Schutzes natürlicher Ressourcen wird dabei vorwiegend auf indirektem Wege<br />

erreicht; darüber hinaus wird auch ein Beitrag zum Nebenziel der Marktentlastung geleistet.<br />

Im Maßnahmenbereich F „Anwendung biologischer bzw. biotechnischer Bekämpfungsverfahren“<br />

geht es um die Substitution von vorwiegend auf der Basis chemisch-synthetischer<br />

Pflanzenschutzmittel durchgeführter Maßnahmen im Acker-, Garten-, Obst- und Weinbau<br />

durch biologische Verfahren (Nützlinge, Bakterienpräparate) und biotechnische Verfahren<br />

(u.a. Netze, Pheromon-Verwirr-Verfahren). Diese Maßnahmen führen vorwiegend auf indirektem<br />

Wege zum Ziel <strong>des</strong> Schutzes von Boden und Wasser.<br />

Die Maßnahmen <strong>des</strong> Bereiches G „Erhaltung besonders geschützter Lebensräume“ sind<br />

überwiegend direkt an den Fördertatbestand (Extensive Nutzungsformen wertvoller Lebensräume,<br />

zusätzliche Bewirtschaftungsauflagen wie Erhaltung von Hecken oder Schnitt mit<br />

Messerbalken) geknüpft und erfordern in der Regel die Vorlage entsprechender Nachweise.<br />

<strong>EPLR</strong>-BW-Zwischenbewertung <strong>2000</strong> - <strong>2003</strong> FIB - 10/03


Kapitel 6: Agrarumweltmaßnahmen/Naturschutz und Landschaftspflege<br />

Über erste Erfahrungen mit MEKA II berichtet auch HABER (2002).<br />

Die MEKA-interne Aufteilung der Finanzmittel auf die einzelnen Maßnahmenbereiche <strong>des</strong><br />

MEKA II ist für MEKA I und MEKA II bezogen auf das Jahr 2001 in Übersicht 6.1 dargestellt.<br />

Übersicht 6.1: Aufteilung der Finanzmittel (MEKA I und II) auf die einzelnen Maßnahmenbereiche <strong>des</strong><br />

MEKA II im Jahr 2001<br />

Zahlungen 2001<br />

(1000 €)<br />

Maßnahmenbereich <strong>des</strong> MEKA II MEKA II MEKA I<br />

A Umweltbewusstes Betriebsmanagement 8.746 -<br />

B Erhaltung und Pflege der Kulturlandschaft 31.603 11.575<br />

C Sicherung landschaftspflegender, besonders gefährdeter<br />

Nutzungen<br />

895 5.695<br />

D Verzicht auf chemisch-synthetische Produktionsmittel<br />

10.012 20.050<br />

E Extensive und umweltschonende Pflanzenerzeugung<br />

34.374 3.884<br />

F Anwendung biologischer bzw. biotechnischer<br />

630 1.731<br />

Verfahren<br />

G Erhaltung besonders geschützter Lebensräume 820 271<br />

Gesamt 87.080 43.206<br />

Quelle: MEKA-Antragsdaten<br />

Die Übersicht zeigt Schwerpunktförderungen bzw. überdurchschnittlich hohe Akzeptanz in<br />

den Maßnahmenbereichen „Erhaltung und Pflege der Kulturlandschaft“ (Grünlandförderung;<br />

33,1 %), „Extensive und umweltschonende Pflanzenerzeugung“ (Acker-, Gartenbau und Dauerkulturen;<br />

29,4 %) und „Verzicht auf chemisch-synthetische Produktionsmittel“ ( 23,1 %).<br />

Der Monitoringbericht <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong> weist für 2002 ein gesamtes Finanzvolumen für den Bereich<br />

MEKA II und Altverpflichtungen aus MEKA I i.H.v. zusammen 142,5 Mio. € aus, wodurch<br />

sich gegenüber 2001 (109,5 Mio. €) eine Steigerung von rund 30% ergibt und seither<br />

die Obergrenze der durchschnittlich pro Jahr für MEKA verfügbaren Finanzmittel erreicht ist.<br />

6.1.1.3 Einordnung der Maßnahmen in den Förderkontext<br />

In Übersicht 6.2 ist das Ziel-Maßnahmen-Gefüge <strong>des</strong> MEKA zusammengefasst dargestellt.<br />

Auch bei dieser Gegenüberstellung wird deutlich, dass der MEKA im überwiegenden<br />

Schwerpunkt auf den Zielbereich Erhaltung und Pflege der Kulturlandschaft und den Schutz<br />

der Umwelt ausgerichtet ist.<br />

<strong>EPLR</strong>-BW-Zwischenbewertung <strong>2000</strong> - <strong>2003</strong> FIB - 10/03<br />

207


208<br />

Kapitel 6: Agrarumweltmaßnahmen/Naturschutz und Landschaftspflege<br />

Übersicht 6.2: Zielanalyse (Zielstruktur) <strong>des</strong> MEKA<br />

Oberziele Unterziele Einzelmaßnahmen<br />

(Auswahl)<br />

• Erhaltung und Pflege der • Schärfung <strong>des</strong> Umweltbe- • Analyse- und Dokumenta-<br />

Kulturlandschaft<br />

wusstseinstionsverfahren<br />

• Grünlanderhaltung und -<br />

• Umweltschonende Techni-<br />

extensivierung<br />

ken<br />

• Erhaltung gefährdeter Nutzun- • Verminderung <strong>des</strong> Viehbegensatzes<br />

• Verminderung der Produkti- • Steigerung der Artenvielfalt<br />

onsintensität<br />

• Streuobsterhaltung<br />

• Substitution chemisch-<br />

• Erhaltung <strong>des</strong> Steillagensynthetischer<br />

Produktionsmittel weinbau<br />

• Schutz erhaltenswürdiger Le- • Regionaltypische Nutztierbensräumerassen<br />

• Ökologischer Landbau<br />

• Intensitätsminderung im<br />

Ackerbau<br />

• Biologische und biotechnische<br />

Verfahren<br />

• Biotopschutz<br />

• Einkommenssicherung 1) • Grünlanderhaltung und -<br />

• Verminderung <strong>des</strong> Viehbe-<br />

extensivierung<br />

satzes<br />

• Erhaltung gefährdeter Nutzun- • Steigerung der Artenvielfalt<br />

gen<br />

• Streuobsterhaltung<br />

• Schutz erhaltenswürdiger Le- • Erhaltung <strong>des</strong> Steillagenbensräumeweinbau<br />

• Regionaltypische Nutztierrassen<br />

• Biotopschutz<br />

1) Durch Sicherung der landwirtschaftlichen Einkommen wird eine ausreichende Zahl landwirtschaftlicher Betriebe<br />

erhalten und damit eine flächendeckende Landbewirtschaftung gewährleistet.<br />

Im <strong>EPLR</strong> in Anlage 8 findet sich ein Überblick über die Zuordnung von Maßnahmen und<br />

Zielen <strong>des</strong> Programms bezogen auf MEKA II. Eine Zuordnung von Fördermaßnahmen zu den<br />

gemeinsamen Bewertungsfragen (Dokument IV/12004/00 Endg. der Europäischen Kommission,<br />

Generaldirektion Landwirtschaft) findet sich in den Anhangsübersichten A6.2 für ME-<br />

KA I sowie A6.3A bis A6.3FG für MEKA II.<br />

6.1.2 Methodischer Ansatz<br />

Auch die Bewertung im Rahmen <strong>des</strong> Bereiches Agrarumweltmaßnahmen stützt sich auf die<br />

allgemein im Rahmen dieser <strong>Halbzeitbewertung</strong> angewandten Analysemethoden. Dabei handelt<br />

es sich um eine Ziel- und Entwicklungsanalyse (Gegenüberstellung von allgemeinen<br />

Rahmenbedingungen und Förderschwerpunkten <strong>des</strong> <strong>EPLR</strong>), Wirkungsanalyse mit Effektivitäts-<br />

und Effizienzanalyse (Ermittlung von Wirkungen von Einzelmaßnahmen und Gesamtprogramm<br />

auf betrieblicher, regionaler und sektoraler Ebene), Integrations- und Kohärenzanalyse<br />

(Analyse der Übereinstimmung mit nationalen und europäischen Zielsetzungen und Pro-<br />

<strong>EPLR</strong>-BW-Zwischenbewertung <strong>2000</strong> - <strong>2003</strong> FIB - 10/03


Kapitel 6: Agrarumweltmaßnahmen/Naturschutz und Landschaftspflege<br />

grammen) sowie Vollzugsanalyse (Analyse <strong>des</strong> Förderprozesses, insbes. Antragsverfahren,<br />

Entscheidungsprozess und Verfahrensablauf). Diese methodischen Ansätze wurden eingangs<br />

dieses Evaluierungsberichtes bereits näher erläutert.<br />

6.1.2.1 Skizzierung <strong>des</strong> Untersuchungs<strong>des</strong>igns<br />

Gegenstand der Evaluierung sind sowohl alle Maßnahmen nach VO (EG) Nr. 2078/1992<br />

(MEKA I), die auf Grund 5-jähriger Bindung im Berichtszeitraum Gültigkeit haben, als auch<br />

die Maßnahmen nach VO (EG) Nr. 1257/1999 (MEKA II). Der Übergang zwischen den Programmen<br />

erfolgt sukzessive.<br />

Die Beurteilung <strong>des</strong> MEKA wird jeweils entsprechend dieser eingangs <strong>des</strong> Berichtes ausführlich<br />

beschriebenen Analysemethoden erfolgen, wobei sich die Entwicklungsanalyse eng an<br />

der Interventionslogik der einzelnen Bewertungsfragen orientiert; der Schwerpunkt der Analyse<br />

liegt dann auf der Wirkungsanalyse mit Effektivitäts- und Effizienzanalyse, welche eng<br />

entlang der einzelnen Bewertungsfragen mit Kriterien und Indikatoren (siehe Gemeinsame<br />

Bewertungsfragen Dokument IV/12004/00 Endg.) erfolgt. Eine Integrations- und Kohärenzanalyse<br />

schließt sich dann bei einigen Bewertungsfragen an. Eine Vollzugsanalyse für das<br />

gesamte MEKA-Programm bildet dann den Abschluss dieses Kapitels. Fragen der Programmakzeptanz<br />

sind integrativer Bestandteil der Wirkungsanalyse.<br />

Gemäß der definierten Zielsetzung <strong>des</strong> MEKA hat sich die Analyse von Programmwirkungen<br />

grundsätzlich zum einen an den Bewertungsfragen und darüber hinaus an den Programmzielen,<br />

damit auch an den Bereichen<br />

• Ökologie und Umwelt sowie<br />

• Einkommenssicherung<br />

zu orientieren, wenngleich hierbei insbesondere die Wirkungen auf Ökologie und Umwelt<br />

vom MEKA verfolgt werden und aufgrund der entsprechenden Schwerpunktlegung <strong>des</strong> Programms<br />

eindeutig im Rahmen dieser <strong>Halbzeitbewertung</strong> im Mittelpunkt der Betrachtung stehen<br />

müssen.<br />

In einem ersten Schritt der Bewertung wird dann zunächst auf qualitativer Basis ein Beziehungsgefüge<br />

zwischen MEKA-Fördermaßnahmen und den gemeinsamen Bewertungsfragen<br />

(Dokument IV/12004/00 Endg.) hergestellt, das die Wechselwirkungen zwischen Programm<br />

und Bewertungsfragen qualitativ ausdrückt (Anhangsübersicht A6.2 für MEKA I sowie Anhangsübersichten<br />

A6.2A <strong>–</strong> A6.2FG für MEKA II).<br />

<strong>EPLR</strong>-BW-Zwischenbewertung <strong>2000</strong> - <strong>2003</strong> FIB - 10/03<br />

209


210<br />

Kapitel 6: Agrarumweltmaßnahmen/Naturschutz und Landschaftspflege<br />

Ausgehend von diesem Beziehungsgefüge werden in einem zweiten Schritt Akzeptanz- und<br />

Wirkungsindikatoren wenn möglich quantitativ bewertet, ansonsten detailliert qualitativ dargestellt<br />

und interpretierend analysiert. Zur Erhöhung der Aussagekraft der Ergebnisse für<br />

<strong>2000</strong> bis 2002, insbesondere zur Darstellung dynamischer Akzeptanz- und Anpassungsprozesse,<br />

wird dabei die Programmentwicklung häufig jeweils für den Zeitraum seit Einführung<br />

<strong>des</strong> MEKA, also seit 1992, betrachtet, sofern die entsprechenden Maßnahmen durchgängig<br />

angeboten wurden.<br />

Im Rahmen der Kohärenzanalyse werden dann bei einzelnen Bewertungsfragen neben einer<br />

Einordnung in die allgemeinen Ziele der Agrar- und Umweltpolitik, weitere Maßnahmen und<br />

Programme (insbesondere solche auf Lan<strong>des</strong>ebene) analysiert und in die Betrachtung vergleichend<br />

mit einbezogen.<br />

6.1.2.2 Datenquellen und Auswertung<br />

Die insbesondere für die Quantifizierung der Wirkungen notwendigen Datenerfordernisse zur<br />

Beurteilung <strong>des</strong> MEKA-Programms ergeben sich aus den Anforderungen <strong>des</strong> Kataloges gemeinsamer<br />

Bewertungsfragen mit Kriterien und Indikatoren (Dokument VI/12004/00 Endg.;<br />

Art. 48VO (EG) Nr. 1257/1999 und Art. 41VO (EG) Nr. 1750/1999) und werden durch Vorgaben<br />

aus<br />

ergänzt.<br />

Baudoux et al. (1997),<br />

Baudoux (<strong>2000</strong>),<br />

Zeddies und Doluschitz (1996) sowie<br />

LEL (1998)<br />

Die folgenden Datenquellen werden somit der Evaluierung <strong>des</strong> Bereiches Agrarumweltmaßnahmen<br />

zugrunde gelegt:<br />

a) Programmdaten (bei einer Reihe von MEKA-Maßnahmen ist von nahezu 100%iger<br />

Akzeptanz auszugehen, sodass diese Daten dieselben Ergebnisse erbringen wie statistische<br />

Datenquellen),<br />

b) Monitoringberichte <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong> <strong>Baden</strong>-Württemberg,<br />

c) Buchführungsergebnisse der Testbetriebe auf Lan<strong>des</strong>- und Bun<strong>des</strong>ebene,<br />

d) Daten der Lan<strong>des</strong>- und Bun<strong>des</strong>statistik,<br />

e) Ergebnisse der Befragung bei Begünstigten,<br />

<strong>EPLR</strong>-BW-Zwischenbewertung <strong>2000</strong> - <strong>2003</strong> FIB - 10/03


Kapitel 6: Agrarumweltmaßnahmen/Naturschutz und Landschaftspflege<br />

f) Ergebnisse der Befragung bei den Verwaltungsbehörden,<br />

g) Ergebnisse und Erkenntnisse anderer relevanter Begleitforschungsmaßnahmen.<br />

Auf diese Datenquellen wurde eingangs dieses Evaluierungsberichtes bereits ausführlich eingegangen.<br />

Die relevanten Kriterien und Indikatoren sind eingangs einer jeden Bewertungsfrage in einem<br />

separat gewidmetem Abschnitt aufgeführt, und die entsprechenden Datenquellen und gewählten<br />

aussagekräftigen Wirkungsparameter sind entsprechend zugeordnet.<br />

Darüber hinaus werden insbesondere Daten der allgemeinen lan<strong>des</strong>bezogenen Agrarstatistik<br />

<strong>des</strong> Lan<strong>des</strong> selbst und <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong> sowie <strong>des</strong> Buchführungs-Testbetriebsnetzes zur Errechnung<br />

von Evaluationsindikatoren herangezogen.<br />

Ergänzt werden diese Ergebnisse um Auswertungsergebnisse zweier im Frühjahr <strong>2003</strong> durchgeführten<br />

empirischen Erhebungen (schriftliche Befragungen) bei Landwirten und bei den<br />

Ämtern für Landwirtschaft.<br />

Im Rahmen der Wirkungsbeurteilung werden - separat für die einzelnen Wirkungsspektren<br />

(Ökologie, Marktentlastung, Einkommenswirkungen) - insbesondere Programmdaten sowie<br />

Primär- (Befragungs-) und Sekundärdaten (Statistik, Buchführungs-Testbetriebsnetz, Monitoringdaten,<br />

andere Untersuchungen), die den einschlägigen, jeweils entsprechend zugeordneten<br />

Quellen entstammen, herangezogen (vgl. auch Übersichten in den jeweiligen Abschnitten zu<br />

den einzelnen Bewertungsfragen).<br />

Im Rahmen der Kohärenzanalyse werden dann insbesondere Wechselwirkungen zu den Programmen<br />

Ziel 2-Programm, LEADER II und LEADER+, NATURA <strong>2000</strong>, Agenda <strong>2000</strong> sowie<br />

INTERREG III auf Ebene der EU, Regionen Aktiv auf nationaler Ebene sowie der<br />

SchALVO, <strong>des</strong> MELAP und der Landschaftspflegerichtlinie auf Lan<strong>des</strong>ebene hergestellt,<br />

woraus sich die Möglichkeit zur Analyse der Übereinstimmung mit nationalen und europäischen<br />

Zielsetzungen und Programmen ergibt. Dabei werden insbesondere auch Verlagerungs-,<br />

Verstärkungs- und Synergieeffekte berücksichtigt.<br />

Allgemeines Ziel der Datenanalyse ist eine horizontale und vertikale Informationsverdichtung.<br />

Datenbasis können hierbei Programmdaten sowie Primärdaten (Ergebnisse schriftlicher<br />

Befragungen, von Workshops sowie ggf. Fallstudien) als auch sekundäre Wirkungsdaten<br />

(Monitoringdaten, Testbetriebsdaten, statistische Kennwerte, Ergebnisse früherer Untersuchungen<br />

und Studien) sein.<br />

<strong>EPLR</strong>-BW-Zwischenbewertung <strong>2000</strong> - <strong>2003</strong> FIB - 10/03<br />

211


212<br />

Kapitel 6: Agrarumweltmaßnahmen/Naturschutz und Landschaftspflege<br />

6.1.2.3 Methoden zur Ableitung von Schlussfolgerungen und Empfehlungen<br />

Der methodische Ansatz stützt sich in weiten Teilen auf das im 1. Zwischenbericht vom Januar<br />

2002 dargestellte, den EU-Richtlinien zur <strong>Halbzeitbewertung</strong> entnommene Indikatorenkonzept,<br />

welches auf den Evaluierungsleitfaden der EU zurückgeht und wird - wo sinnvoll<br />

erscheinend und bzgl. <strong>des</strong> Aufwan<strong>des</strong> angemessen - durch die Anwendung von GIS-<br />

Technologien ergänzt.<br />

Bei der Bewertung werden eine reale (mit MEKA) mit einer hypothetischen Situation (ohne<br />

MEKA) miteinander verglichen und es werden sowohl beabsichtigte als auch nicht beabsichtigte<br />

Wirkungen dargestellt; darüber hinaus werden auch Komplementär- und Synergieeffekte<br />

angesprochen. Dies ist <strong>des</strong>halb notwendig, weil die Akzeptanz <strong>des</strong> MEKA bei mehreren<br />

Maßnahmen sehr hoch ist und sich damit ein Mit-Ohne-Vergleich der Analyse entzieht.<br />

Empfehlungen werden zum einen bzgl. einer effizienteren Ausgestaltung <strong>des</strong> MEKA in Teilbereichen<br />

sowie in strategischer Hinsicht, bezogen auf das gesamte Wirkungsspektrum der<br />

Agrarpolitik <strong>Baden</strong>-<strong>Württembergs</strong>, ausgesprochen.<br />

6.1.2.4 Probleme und Grenzen <strong>des</strong> gewählten methodischen Ansatzes<br />

An dieser Stelle ist anzumerken, dass eine Quantifizierung der Maßnahmenwirkungen nicht in<br />

jedem Fall vollständig und befriedigend gelingt bzw. gelingen kann, weil zum Teil in den<br />

Bewertungsfragen auch qualitative Parameter abgefragt werden (z. B. was Fragen der biologischen<br />

Vielfalt und der Erhaltung bzw. Verbesserung <strong>des</strong> gesamten Landschaftsbil<strong>des</strong> betrifft).<br />

An diesen Stellen wird auf qualitative Bewertungsparameter zurückgegriffen oder/und es<br />

werden die in den empirischen Erhebungen erfassten subjektiven Einschätzungen der Befragten<br />

herangezogen.<br />

Zum zweiten ist anzumerken, dass auch eine Isolierung von Netto-Programmwirkungen aufgrund<br />

der Kohärenz <strong>des</strong> MEKA mit anderen Programmen auf Ebene der EU, <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong> und<br />

<strong>des</strong> Lan<strong>des</strong> nicht immer vollständig gelingt. Die jeweiligen Ausführungen zur Kohärenz der<br />

Maßnahmen deuten exogene Wirkungen an. Insbesondere gilt dies für das Ziel der Einkommenssicherung,<br />

zu dem MEKA einen begrenzten Beitrag leistet. Auch sog. "Dead-weight<br />

effects" (Mitnahmeeffekte) sind im Rahmen von MEKA nicht auszuschließen, jedoch nur<br />

schwer zu quantifizieren.<br />

Auch die nicht gegebene Möglichkeit eines Mit-Ohne-Vergleichs im Falle <strong>des</strong> MEKA zeigt<br />

die Grenzen der Evaluierbarkeit dieser Maßnahme. An die Stelle der „Ohne-Variante“ müssen<br />

<strong>EPLR</strong>-BW-Zwischenbewertung <strong>2000</strong> - <strong>2003</strong> FIB - 10/03


Kapitel 6: Agrarumweltmaßnahmen/Naturschutz und Landschaftspflege<br />

hier zum Teil hypothetisch festgelegte Situationen definiert und zum Vergleich herangezogen<br />

werden.<br />

Auch die Kohärenzanalyse muss sich in weiten Teilen auf qualitative Aussagen und Einschätzungen<br />

der Bearbeiter dieses Berichtes und der befragten Fachleute stützen.<br />

Bei einer Reihe von Maßnahmen aus dem Bereich <strong>des</strong> MEKA ist zudem von Wirkungsverzögerungen<br />

auszugehen, weshalb die vollständige Maßnahmenwirkung im Rahmen dieser Zwischenevaluierung<br />

nur unvollständig abbildbar ist.<br />

Bezüglich der Heranziehung von Befragungsergebnissen kann im gegebenen Fall sowohl bei<br />

den Begünstigten als auch bei den verwaltenden Behörden ein strategisches Antwortverhalten<br />

nicht ausgeschlossen werden, da es um die Beurteilung eines Programms mit nicht unerheblichem<br />

einzelbetrieblichem Nutzen geht.<br />

6.1.3 Darstellung und Analyse der Daten<br />

Die Akzeptanz <strong>des</strong> MEKA ist in der baden-württembergischen Landwirtschaft außerordentlich<br />

hoch. Dies belegen einerseits der Umfang der im MEKA vertraglich gebundenen Flächen<br />

(Abbildung 6.2) wie auch die Teilnahmequoten der befragten Betriebe. 2001 standen in <strong>Baden</strong>-Württemberg<br />

ca. 2,2 Mio. ha unter MEKA-Verträgen (Mehrfachzählung von Flächen ist<br />

auf Grund der Maßnahmenkombination möglich; die gesamte hier genannte Antragsfläche<br />

übersteigt also die LF <strong>Baden</strong>-<strong>Württembergs</strong> deutlich). Die Entwicklung war dabei seit Einführung<br />

<strong>des</strong> Programms 1992 steigend.<br />

Von den befragten Haupterwerbsbetrieben nahmen 96,9 %, von den befragten Nebenerwerbsbetrieben<br />

92,2 % am MEKA teil.<br />

Zu langfristige vertragliche Bindung, das Grünlandumbruchverbot, nicht gegebene Möglichkeiten<br />

<strong>des</strong> Verzichtes auf chemisch-synthetische Betriebsmittel und eine mangelnde Wirtschaftlichkeit<br />

wurden als wesentlichste (hypothetisch gedachte) Gründe für eine Nicht-<br />

Teilnahme am MEKA genannt (Abbildung 6.3) und können gleichermaßen als Kritikpunkte<br />

bzw. als evtl. Anlass einer Nicht-Teilnahme gewertet werden.<br />

<strong>EPLR</strong>-BW-Zwischenbewertung <strong>2000</strong> - <strong>2003</strong> FIB - 10/03<br />

213


214<br />

1000 ha<br />

2200<br />

2100<br />

<strong>2000</strong><br />

1900<br />

1800<br />

1700<br />

1600<br />

1500<br />

1400<br />

1300<br />

1200<br />

1100<br />

1000<br />

900<br />

800<br />

700<br />

600<br />

500<br />

400<br />

300<br />

200<br />

100<br />

0<br />

Kapitel 6: Agrarumweltmaßnahmen/Naturschutz und Landschaftspflege<br />

Im MEKA-Programm befindliche Flächen (ha)<br />

1992 1993 1994 1995 1996 1997 1998 1999 <strong>2000</strong> 2001<br />

Jahr<br />

Quelle: MEKA-Antragsdaten<br />

Erhaltung besonders geschützter<br />

Lebensräume<br />

Anwendung biologischer bzw.<br />

biotechnischer<br />

Bekämpfungsverfahren<br />

Extensive und umweltschonende<br />

Pflanzenerzeugung<br />

Verzicht auf chem.-synth.<br />

Produktionsmittel<br />

Sicherung landschaftspflegender<br />

besonders gefährdeter Nutzungen<br />

Erhaltung und Pflege der<br />

Kulturlandschaft<br />

Umweltbewusstes<br />

Betribsmanagement<br />

Abbildung 6.2: Entwicklung der Flächen unter MEKA-Vertrag 1992 bis <strong>2000</strong> (Mehrfachzählung von<br />

Flächen ist wegen der Kombination mehrerer Maßnahen auf derselben Fläche möglich)<br />

Auch die Haupt-Zielrichtung <strong>des</strong> MEKA (Erhaltung der Kulturlandschaft sowie Entlastung<br />

der Umwelt) werden von den befragten Betrieben mit deutlichem Abstand vor den „Nebenwirkungen“<br />

Einkommenssicherung und Marktentlastung bestätigt. Dieser Punkt wird im letzten<br />

Abschnitt dieses Kapitels „Schlussfolgerungen und Empfehlungen“ nochmals aufgegriffen<br />

und in größerer Ausführlichkeit diskutiert.<br />

<strong>EPLR</strong>-BW-Zwischenbewertung <strong>2000</strong> - <strong>2003</strong> FIB - 10/03


Notwendigkeit chemischer<br />

Bestandsregulierung<br />

Grünlandumbruchverbot<br />

Kapitel 6: Agrarumweltmaßnahmen/Naturschutz und Landschaftspflege<br />

Mögliche Gründe für Nichtteilnahme an MEKA<br />

(Anzahl der an MEKA teilnehmende Betriebe = 100 %)<br />

Sonstiges<br />

Fehlinformation<br />

Unwirtschaftlichkeit<br />

Mangeln<strong>des</strong> Interesse<br />

zu hoher GV-Besatz<br />

zu langfristige Bindung<br />

3,8%<br />

12,5%<br />

18,6%<br />

26,5%<br />

21,3%<br />

32,1%<br />

47,7%<br />

69,0%<br />

0,0% 20,0% 40,0% 60,0% 80,0%<br />

Quelle: Befragung landwirtschaftlicher Betriebsleiter<br />

Abbildung 6.3: Gründe für eine Nicht-Teilnahme am MEKA<br />

Anteil der<br />

Betriebe<br />

Verbesserungen durch MEKA in einzelnen<br />

Bereichen<br />

100%<br />

80%<br />

60%<br />

40%<br />

20%<br />

0%<br />

Ökologie/Umwelt<br />

3,4%<br />

12,0%<br />

36,1%<br />

35,7%<br />

12,9%<br />

Marktentlastung<br />

9,8%<br />

35,3%<br />

38,5%<br />

13,5%<br />

2,9%<br />

Einkommenssicherung<br />

Quelle: Befragung landwirtschaftlicher Betriebsleiter<br />

Abbildung 6.4: Schwerpunktwirkungen <strong>des</strong> MEKA<br />

11,9%<br />

31,7%<br />

39,7%<br />

13,5%<br />

3,2%<br />

insgesamt<br />

<strong>EPLR</strong>-BW-Zwischenbewertung <strong>2000</strong> - <strong>2003</strong> FIB - 10/03<br />

8,4%<br />

26,3%<br />

38,1%<br />

20,9%<br />

6,3%<br />

ohne Wirkung<br />

wenig<br />

mittel<br />

stark<br />

sehr stark<br />

215


216<br />

Kapitel 6: Agrarumweltmaßnahmen/Naturschutz und Landschaftspflege<br />

6.2 Agrarumweltmaßnahmen - LPR (<strong>EPLR</strong> II-10)<br />

6.2.1 Allgemeines<br />

Die Landschaftspflegerichtlinie (MLR 2001) ist Grundlage für Zuwendungen und Ausgaben<br />

nach der Lan<strong>des</strong>haushaltsordnung (LHO) zur Förderung von Maßnahmen <strong>des</strong> Naturschutzes,<br />

der Landschaftspflege und der Lan<strong>des</strong>kultur. Im Folgenden werden die in den Jahren <strong>2000</strong> <strong>–</strong><br />

2002 geförderten Maßnahmen in Umfang und Art <strong>–</strong> den größten Anteil bildet der sog. Vertragsnaturschutz<br />

(LPR Teil A) - näher ausgeführt. Der LPR Teil A, Vertragsnaturschutz, wird<br />

in diesem Kapitel evaluiert. Ebenso der Teil C, Grunderwerb, der allerdings von sehr untergeordneter<br />

Bedeutung ist. Die Maßnahmenbereiche insgesamt werden in Kap. 6.2.1.2 erläutert<br />

(vgl. Übersicht 6.3) und auf ihre Bewertung in ggf. anderen Kapiteln verwiesen. In der Übersicht<br />

2.3 sind alle Maßnahmen mit den jeweiligen VO-Kapiteln aus 1257/1999 sowie die<br />

Buchstaben der Durchführungsverordnung im Überblick bereits dargestellt worden.<br />

6.2.1.1 Darstellung <strong>des</strong> Förderkontext<br />

In Ergänzung zu dem großflächig angelegten Agrarumweltprogramm MEKA, mit dem auf<br />

landwirtschaftlich genutzten Flächen allgemeine Umweltziele gefördert werden (vgl. Kap.<br />

6.1.1), stellen die Naturschutzprogramme ein zielgerichtetes Instrumentarium der Landschaftspflege<br />

dar, das häufig von Landwirten auf freiwilliger Basis in Abstimmung mit den<br />

zuständigen Behörden durchgeführt wird.<br />

Im Folgenden werden der Förderumfang durch die Landschaftspflegerichtlinie und <strong>des</strong>sen<br />

Entwicklung in <strong>Baden</strong>-Württemberg in den Jahren <strong>2000</strong>, 2001 und 2002 aufgeführt (Tab. 6.2)<br />

und vor dem Hintergrund der Evaluation sowie der Bedeutung von Naturschutz und Landschaftspflege<br />

in <strong>Baden</strong>-Württemberg kurz diskutiert. Ziele und Maßnahmen werden dann in<br />

den darauf folgenden Kapiteln detailliert ausgeführt. Bis zum Jahre <strong>2000</strong> wurden dabei Verträge<br />

nach der alten Verordnung 2078-92 abgeschlossen, die dann ab 2001 mit Verträgen<br />

nach der neuen Verordnung 1257-99 ergänzt und mit diesen im Umfang <strong>des</strong> jeweiligen Bewilligungszeitraums<br />

(max. 5 Jahre) parallel geführt werden. Dies wird in Kap. 6.2.1.2 ausgeführt.<br />

In Kap. 6.3.1 ff werden bei den jeweiligen Fragen und Programmindikatoren gemeinsam<br />

mit MEKA die Wirkungen der Maßnahmen insb. aus LPR Teil A bewertet.<br />

<strong>EPLR</strong>-BW-Zwischenbewertung <strong>2000</strong> - <strong>2003</strong> FIB - 10/03


Kapitel 6: Agrarumweltmaßnahmen/Naturschutz und Landschaftspflege<br />

Tabelle 6.2: Darstellung der Förderhistorie LPR (Teil A) für den Zeitraum <strong>2000</strong> bis 2002<br />

Förderperiode/<br />

Jahr<br />

Förderfläche<br />

in ha<br />

Förderhöhe<br />

in €<br />

Anzahl<br />

der Verträge<br />

<strong>EPLR</strong>-BW-Zwischenbewertung <strong>2000</strong> - <strong>2003</strong> FIB - 10/03<br />

217<br />

Anzahl<br />

der Flächen<br />

<strong>2000</strong> 14.744 5.915.389 10.205 37.196<br />

2001 14.935 6.381.094 10.023 37.361<br />

2002 15.168 6.652.947 9.776 37.619<br />

Quelle: LFL, Stand 2/03<br />

Insgesamt ist seit <strong>2000</strong> eine leichte Zunahme der Förderfläche (um ca. 424 ha) sowie eine<br />

Zunahme der Förderhöhe (um ca. 735.000 €) bei gleichzeitiger Abnahme der Anzahl der Verträge<br />

und wenig gestiegener Flächenzahl festzustellen (Tab. 6.2).<br />

Bezüglich der Einordnung der Programme <strong>des</strong> Naturschutzes und der Lan<strong>des</strong>pflege ist darauf<br />

hinzuweisen, dass bei den EU-Vorgaben zur Evaluierung hierfür keine speziellen Bewertungsfragen<br />

formuliert worden sind. Es lassen sich jedoch die Evaluierungsvorgaben der Agrarumweltmaßnahmen<br />

für große Teile der <strong>EPLR</strong>-Maßnahme „Naturschutz und Landschaftspflege“<br />

übertragen. In der Gliederung wird die Maßnahme daher, obwohl sie unter vier verschiedenen<br />

Kapiteln der Verordnung (EG) Nr. 1257/1999 genehmigt wurde, unter den Oberbegriff<br />

der Agrarumweltmaßnahmen und damit in Kapitel 6 der vorliegenden <strong>Halbzeitbewertung</strong><br />

eingeordnet. Inhaltlich ergeben sich durch diese Einordnung keine Veränderungen, da<br />

die Agrarumweltmaßnahmen (MEKA, LPR Teil A) und die anderen Maßnahmen <strong>des</strong> Naturschutzes<br />

und der Landschaftspflege (LPR Teil B-E) entsprechend der Programmausgestaltung<br />

<strong>Baden</strong>-<strong>Württembergs</strong> getrennt evaluiert werden.<br />

<strong>Baden</strong>-Württemberg weist sehr ausgeprägte naturräumliche Unterschiede auf, die durch gezielte<br />

Fördermaßnahmen in ihrer Struktur und Vielfalt zu erhalten sind. Bei der Ausgestaltung<br />

der Maßnahmen sind die unterschiedlichen Landschaften von der Oberrheinischen Tiefebene<br />

über den Schwarzwald bis hin zum Alpenvorland durch regional differenzierte Ansätze zu<br />

berücksichtigen.<br />

Die biotische Ausstattung der in <strong>Baden</strong>-Württemberg vorherrschenden Biotope ist ebenfalls <strong>–</strong><br />

der naturräumlichen Vielfalt folgend <strong>–</strong> sehr unterschiedlich. Als Grundlage für Maßnahmen<br />

mit dem Ziel <strong>des</strong> Biotop- und Artenschutzes diente und dient in der naturschutzfachlichen<br />

Praxis häufig die Rote Liste der gefährdeten Tier- und Pflanzenarten. Mit dem Wissen um die<br />

fortschreitende Lebensraumgefährdung zahlreicher Tier- und Pflanzenarten und deren verzögerte<br />

Reaktion auf Lebensraumveränderungen, gewinnt die Erhaltung schutzwürdiger Biotope


218<br />

Kapitel 6: Agrarumweltmaßnahmen/Naturschutz und Landschaftspflege<br />

bzw. Biotoptypen im Naturschutz zunehmend an Bedeutung. Die Rote Liste der gefährdeten<br />

Biotoptypen Deutschlands stellt in Verbindung mit den (noch nicht in allen Landkreisen)<br />

durchgeführten Biotopkartierungen nach § 24a <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong>naturschutzgesetzes und der (noch<br />

in Genehmigung befindlichen) Liste der Natura <strong>2000</strong> Gebiete eine weitere, an Bedeutung zunehmende<br />

Grundlage in der naturschutzfachlichen Praxis dar, auf dem Weg vom bloßen Artenschutz<br />

zum Biozönosen-, Habitat-, Ökosystem- bzw. Landschaftsschutz.<br />

Aus den bisher erstellten "Roten Listen" für <strong>Baden</strong>-Württemberg geht hervor, dass etwa 50 %<br />

der Flora und Fauna als gefährdet einzustufen sind. Aus dieser Gefährdung wird ersichtlich,<br />

dass der Arterhaltung eine hohe Priorität eingeräumt werden sollte.<br />

Mit der Gefährdungssituation der in <strong>Baden</strong>-Württemberg vorherrschenden Biotoptypen verhält<br />

es sich ähnlich wie mit den gefährdeten Tier- und Pflanzenarten. Von den von der LfU<br />

aufgelisteten 268 Biotoptypen werden ebenfalls ca. 50 % - bun<strong>des</strong>weit sind es derzeit 69% -<br />

als gefährdet angesehen. Bei den Biotoptypen ist weiterhin von Bedeutung, dass nach Angaben<br />

der LfU knapp 40 % auf eine Tätigkeit oder Bewirtschaftung <strong>des</strong> Menschen angewiesen<br />

sind. Umgekehrt sind ca. 40% aller Biotoptypen durch Nutzungsintensivierung und ca. 10%<br />

durch eine Nutzungsaufgabe gefährdet (bun<strong>des</strong>weite Angabe der BFN;<br />

www.bfn.de/03/0301/03.htm). Durch eine entsprechende Ausgestaltung der Bewirtschaftungsverträge<br />

müssen konkrete Leistungen für den Naturschutz definiert und entschädigt werden.<br />

Die folgenden Abbildungen zeigen die Verteilung der Maßnahmenflächen nach LPR Teil A<br />

in den Landkreisen, gewichtet nach landwirtschaftlich genutzter Fläche (Abb. 6.5) sowie mit<br />

Angabe der Veränderungen in % in den Jahren <strong>2000</strong> bis 2002 (Abb. 6.6).<br />

<strong>EPLR</strong>-BW-Zwischenbewertung <strong>2000</strong> - <strong>2003</strong> FIB - 10/03


Kapitel 6: Agrarumweltmaßnahmen/Naturschutz und Landschaftspflege<br />

Abbildung 6.5: Verteilung der Förderfläche (LPR Teil A) nach der Landschaftspflegerichtlinie in Landkreisen<br />

<strong>Baden</strong>-<strong>Württembergs</strong> im Schnitt der Jahre <strong>2000</strong> bis 2002 auf landwirtschaftlich<br />

genutzter Fläche (LF)<br />

Mittel- und Nordschwarzwald, westliche Schwäbische Alb sowie das östliche Allgäu weisen<br />

relativ höhere Maßnahmendichten als andere Regionen auf, was sicherlich mit erschwerten<br />

Produktionsbedingungen bei teilweise ertragsschwachen Standorten zusammenhängt.<br />

<strong>EPLR</strong>-BW-Zwischenbewertung <strong>2000</strong> - <strong>2003</strong> FIB - 10/03<br />

219


220<br />

Kapitel 6: Agrarumweltmaßnahmen/Naturschutz und Landschaftspflege<br />

Abbildung 6.6: Veränderung der Förderfläche (LPR Teil A) in den Jahren <strong>2000</strong> bis 2002 in Landkreisen<br />

<strong>Baden</strong>-<strong>Württembergs</strong><br />

Große Flächenzunahmen (> 25%) der LPR-Maßnahmen in den Jahren <strong>2000</strong> bis 2002 weisen<br />

die Region Hohenlohe-Franken, der Ostalbkreis, die Kreise Biberach und Heidenheim sowie<br />

Schwarzwald-Baar auf. Abnahmen von mehr als 25% der Förderfläche verzeichnen die Kreise<br />

Rottweil, Freudenstadt, Esslingen und Rems-Murr. Etwa zwei Drittel der Landkreise weist<br />

nur geringe Veränderungen auf. Hinweise zu den Ursachen der Veränderungen sind nicht<br />

vorhanden.<br />

<strong>EPLR</strong>-BW-Zwischenbewertung <strong>2000</strong> - <strong>2003</strong> FIB - 10/03


Kapitel 6: Agrarumweltmaßnahmen/Naturschutz und Landschaftspflege<br />

6.2.1.2 Beschreibung der Ziele und Maßnahmen<br />

Aus den oben dargestellten Rahmenbedingungen im Bereich Naturschutz und Landschaftspflege<br />

ergeben sich die im <strong>EPLR</strong> formulierten Prioritäten einzelner Programme:<br />

• Schutz, Erhaltung und Entwicklung von Lebensräumen,<br />

• Schutz und Erhaltung von Tier- und Pflanzenarten,<br />

• Erhaltung und Entwicklung der vielfältigen Landschaften als Erholungsraum und<br />

• Sicherung und Entwicklung einer nachhaltigen Landbewirtschaftung unter Berücksichtigung<br />

von Naturschutzbelangen.<br />

Daraus leiten sich folgende Aufgaben für die Landschaftspflege ab:<br />

• Biotoppflege landwirtschaftlich nicht mehr genutzter Flächen in Schutzgebieten zur<br />

Erhaltung und Verbesserung der Lebensbedingungen der Tier- und Pflanzenarten;<br />

• Extensivierung landwirtschaftlich intensiv genutzter Flächen aus Gründen <strong>des</strong> Naturschutzes;<br />

• Neuanlage und Gestaltung sowie Verbund von Biotopen in der freien Landschaft.<br />

In der folgenden Übersicht sind die einzelnen Maßnahmen tabellarisch aufgelistet. Dabei ist<br />

zu beachten, dass wenige Teilbereiche wie Organisationskosten nach E2 und Management<br />

und Beratung zur Umsetzung nach E3 von der EU nicht kofinanziert werden und bei der weiteren<br />

Evaluierung jeweils gesondert behandelt werden müssen.<br />

<strong>EPLR</strong>-BW-Zwischenbewertung <strong>2000</strong> - <strong>2003</strong> FIB - 10/03<br />

221


222<br />

Kapitel 6: Agrarumweltmaßnahmen/Naturschutz und Landschaftspflege<br />

Übersicht 6.3: Schwerpunkte und Maßnahmen (MLR 2001)<br />

Förderschwerpunkte Einzelmaßnahmen<br />

Teil A: Vertragsnaturschutz Extensive Ackerbewirtschaftung flächig, auf<br />

Randstreifen oder Teilflächen;<br />

Umstellung von Acker- auf extensive Grünlandbewirtschaftung;<br />

Extensive Grünlandbewirtschaftung einschließlich<br />

der Umstellung auf Beweidung;<br />

Acker- bzw. Grünlandbewirtschaftung aufgeben;<br />

(Bewertung in Kapitel 6)<br />

Teil B: Biotopgestaltung und Artenschutz;<br />

Teil C: Grunderwerb zum Zwecke <strong>des</strong> Naturschutzes<br />

Teil D: Investitionen zum Zwecke <strong>des</strong> Naturschutzes,<br />

der Landschaftspflege und der Lan<strong>des</strong>kultur<br />

im überwiegend öffentlichen Interesse<br />

Teil E: Dienstleistung und Organisation zum<br />

Zwecke <strong>des</strong> Naturschutzes, der Landschaftspflege<br />

und Lan<strong>des</strong>kultur im überwiegend<br />

öffentlichen Interesse<br />

Biotop- und Artenschutz auf landwirtschaftlichen<br />

und landwirtschaftsnahen Flächen;<br />

(Bewertung in Kapitel 3)<br />

Erwerb von Grundstücken durch Nicht-<br />

Landwirte;<br />

Erwerb von Grundstücken durch das Land;<br />

(Bewertung in Kapitel 6)<br />

Investitionen in landwirtschaftlichen Betrieben<br />

oder sonstige Investitionen zum Zweck<br />

<strong>des</strong> Naturschutzes und der Landschaftspflege<br />

oder Lan<strong>des</strong>kultur;<br />

Investitionen in Vermarktungseinrichtungen;<br />

(Bewertung in Kapitel 7)<br />

Biotopvernetzungskonzept;<br />

Vermarktung regionaler Produkte;<br />

Entwicklungsstudien; Dienstleistung eines<br />

Dritten zum Zwecke <strong>des</strong> Naturschutzes, der<br />

Landschaftspflege und Lan<strong>des</strong>kultur (Bewertung<br />

in Kapitel 6, 7 und 9)<br />

Bei den Maßnahmen <strong>des</strong> Biotop- und Artenschutzes sind vorwiegend die Landwirte als Nutzer<br />

der Flächen beteiligt. Dabei haben die Landwirte auf der einen Seite zunächst die Einschränkung<br />

der landwirtschaftlichen Nutzung zu Gunsten <strong>des</strong> Biotop- und Artenschutzes zu<br />

tragen. Auf der anderen Seite profitieren die Landwirte durch die Übernahme von Pflegearbeiten<br />

in Form <strong>des</strong> Vertragsnaturschutzes von den Maßnahmen. Für einige Betriebe stellen<br />

die Pflegearbeiten bereits eine wichtige Einkommensquelle dar. Dabei beschränken sich die<br />

Pflegearbeiten nicht nur auf die selbst bewirtschafteten Flächen, sondern es werden von der<br />

Landwirtschaft Pflegeverträge in für den Naturschutz wichtigen Gebieten übernommen.<br />

<strong>EPLR</strong>-BW-Zwischenbewertung <strong>2000</strong> - <strong>2003</strong> FIB - 10/03


Kapitel 6: Agrarumweltmaßnahmen/Naturschutz und Landschaftspflege<br />

Der Vertragsnaturschutz ist der mit Abstand bedeutendste Teil der im Rahmen der Landschaftspflegerichtlinie<br />

durchgeführten Maßnahmen. Im Jahr <strong>2000</strong> wurde nach der alten Richtlinie<br />

VO 2078/1992 ein Bestand von insgesamt 10.205 Verträgen mit einer Vertragsfläche<br />

von 14.744 ha verzeichnet. Im Jahre 2001 laufen Altverpflichtungen aufgrund der fünfjährigen<br />

Laufzeit weiter. Der Vertragsbestand reduziert sich entsprechend der jeweiligen Laufzeiten<br />

auf 6.613 Verträge mit einer Vertragsfläche von 9.622 ha. Hinzu kommen die Neuverträge<br />

nach der Richtlinie VO 1257-99 mit einer Anzahl von 3.410 Verträgen und einer Vertragsfläche<br />

von 5.312 ha. Addiert man für das Jahr 2001 die Altverpflichtungen und die Neuverträge,<br />

so ergibt sich ein Gesamtvertragsbestand von 10.023 Verträgen und eine Fläche von 14.935<br />

ha; es lässt sich feststellen, dass durch die Umstellung das Gesamtvolumen in etwa konstant<br />

geblieben ist (vgl. Tab. 6.2).<br />

Zwischen den einzelnen Alternativen <strong>des</strong> Vertragsnaturschutzes treten jedoch erhebliche Unterschiede<br />

der Inanspruchnahme durch die Landwirtschaft auf. So zeigt sich, dass im Jahre<br />

<strong>2000</strong> die Extensivierung der Grünlandnutzung flächenmäßig einen Anteil von 55 % ausgemacht<br />

hat. Dagegen ist die Nutzungsaufgabe beim Acker- und Gründland nur mit insgesamt<br />

11 % in Anspruch genommen worden. Nach der neuen Richtlinie 1257-1999 hat sich der Anteil<br />

der extensiven Grünlandnutzung auf 57 % erhöht. Die Aufgabe der Acker- und Grünlandnutzung<br />

hat sich flächenmäßig leicht auf 10 % reduziert. Die Umstellung von Acker auf<br />

Grünland ist mit ca. 15% der Maßnahmen relativ stabil, ebenso die Pflegemaßnahmen mit<br />

insgesamt ca. 15%.<br />

Die Maßnahmenbereiche B1 - E3 sind erst im Jahre 2001 in die Kofinanzierung aufgenommen<br />

worden. Die folgenden Ausführungen beziehen sich daher nur auf die kofinanzierten<br />

Projekte für die Jahre 2001 und 2002. Im Bereich Biotopgestaltung und Artenschutz (B1)<br />

wurden 125 Projekte in 2001 bzw. 231 Projekte in 2002 mit einem Gesamtvolumen von<br />

318.441 € bzw. 643.904 € gefördert. Dies entspricht einem durchschnittlichen Förderbetrag<br />

von knapp 2.550 € bzw. 2.790 €. Bei 75 bzw. 77 Projekten lag der Auszahlungsbetrag unter<br />

1.000 €. Der bei den geringen Förderbeträgen vergleichsweise hohe Verwaltungsaufwand für<br />

die EU-Kofinanzierung kann künftig durch den Einsatz eines elektronischen Landschaftspflegeinformationssystems<br />

verringert werden.<br />

Der Maßnahmenbereich C1 und C2 umfasst den Grunderwerb zum Zwecke <strong>des</strong> Naturschutzes<br />

und der Lan<strong>des</strong>kultur durch Dritte und das Land. Für die Maßnahmen nach C1 sind im Jahre<br />

2001 insgesamt 218.795 €, in 2002 insgesamt 355.705 € an Fördermittel zur Verfügung gestellt<br />

worden. Bei 31 bzw. 49 Projekten entspricht dies einem durchschnittlichen Förderbetrag<br />

<strong>EPLR</strong>-BW-Zwischenbewertung <strong>2000</strong> - <strong>2003</strong> FIB - 10/03<br />

223


224<br />

Kapitel 6: Agrarumweltmaßnahmen/Naturschutz und Landschaftspflege<br />

von 7.060 € bzw. 7.260 €. Es werden zentral zwar die Einzelfälle erfasst, allerdings ohne Angaben<br />

über Umfang und Qualität der Flächen. Wird von der Annahme ausgegangen, dass die<br />

erworbenen Flächen eher den land- und forstwirtschaftlichen Grenzertragsflächen zugerechnet<br />

werden können und somit der Kaufpreis weniger als 5.000 €/ha betragen hat, so dürfte<br />

dennoch der Gesamtflächenumfang dieser Maßnahme auf jeden Fall unter 100 ha liegen und<br />

daher in Summe <strong>des</strong> Biotop- und Artenschutzes <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong> von untergeordneter Bedeutung<br />

sein.<br />

Mit den Maßnahmenbereichen D1 und D2 der Landschaftspflegerichtlinie werden Investitionen<br />

in landwirtschaftlichen Betrieben mit dem Ziel Landschaftspflege und Investitionen in<br />

Verarbeitungs- und Vermarktungsunternehmen gefördert. In Kapitel 6 Agrarumweltmaßnahmen<br />

<strong>des</strong> EU-Bewertungskataloges sind für die Vermarktung von landwirtschaftlichen Produkten<br />

keine Kriterien vorgesehen. Für die Investition in landwirtschaftlichen Betrieben (B1)<br />

wird daher die Bewertung in Kapitel 3 in Zusammenhang mit dem Agrarinvestitionsförderprogramm<br />

vorgenommen. Im Jahr 2001 wurden Investitionsmaßnahmen in 24 Betrieben mit<br />

einer Gesamtsumme von 124.360 € gefördert <strong>–</strong> in 2002 waren es 23 Projekte mit einer Fördersumme<br />

von 522.050 €. Dies entspricht einem Fördervolumen von durchschnittlich knapp<br />

5.200 bzw. 22.697 €/Betrieb. Die geförderten Betriebe in der Verarbeitung und Vermarktung<br />

(D2) werden entsprechend den EU-Vorgaben in Kapitel 7 bewertet. Hierbei handelt es sich<br />

lediglich um 7 Betriebe in 2001 bzw. 5 Betriebe in 2002 mit einer Gesamtfördersumme von<br />

20.663 bzw. 28.178 €.<br />

Im Rahmen der Entwicklung von Vermarktungskonzeptionen für ökologische oder regionale<br />

landwirtschaftliche Qualitätsprodukte (E2) sind zwei Projekte in 2001 und 16 Projekte in<br />

2002 mit einer Gesamtsumme von 4.367 bzw. 130.845 € gefördert worden. Weiterhin können<br />

Dienstleistungen eines Dritten für projektbezogene Konzeptionen und die Beratung zur Einführung<br />

von Konzeptionen zum Zwecke <strong>des</strong> Naturschutzes (E3) gefördert werden. Insgesamt<br />

sind unter dieser Zielsetzung 92 Institutionen (2001) bzw. 125 Projekte mit einem Gesamtvolumen<br />

von ca. 667.000 € (2002) in ihren Aktivitäten unterstützt worden. Die neu aufgenommene<br />

Biotopvernetzungskonzeptionen (E1) waren in 2002 mit 15 Projekten am Gesamtförderumfang<br />

von ca. 114.000 € beteiligt.<br />

Bei den Maßnahmen <strong>des</strong> Biotop- und Artenschutzes sind auch immer die Eigentümer der Flächen<br />

betroffen. Es ist festzustellen, dass Einschränkungen bezüglich <strong>des</strong> Naturschutzes meistens<br />

zu Wertverlusten bei den Flächen führen. In diesen Fällen stellt sich die Frage der Entschädigung.<br />

Insbesondere sind die Eigentümer betroffen, wenn es um den Erwerb von Flä-<br />

<strong>EPLR</strong>-BW-Zwischenbewertung <strong>2000</strong> - <strong>2003</strong> FIB - 10/03


Kapitel 6: Agrarumweltmaßnahmen/Naturschutz und Landschaftspflege<br />

chen durch das Land oder Dritter geht. Diese Eigentumsübertragung ist nicht immer konfliktfrei.<br />

Bei den meisten Aufgaben <strong>des</strong> Biotop- und Artenschutzes werden die regionalen Verbände,<br />

bzw. Vereine einbezogen. Diese sind bei den Beratungen über die sinnvolle Ausgestaltung<br />

<strong>des</strong> Naturschutzes beteiligt. Weiter übernehmen sie, teilweise unentgeltlich, Aufgaben in der<br />

Pflege. Darüber hinaus können von den Verbänden mit staatlicher Förderung Flächen <strong>des</strong><br />

Naturschutzes erworben werden.<br />

Die Verbände und Vereine übernehmen vielfältige Aufgaben im Bereich <strong>des</strong> Fremdenverkehrs<br />

bei der Vermarktung der Leistungen <strong>des</strong> Naturschutzes einer Region. Dies beginnt bei<br />

der Aufstellung von Informationstafeln und beinhaltet weiter die Durchführung von Informationsveranstaltungen.<br />

Damit trägt der Naturschutz indirekt über den Fremdenverkehr auch zur<br />

wirtschaftlichen Entwicklung einer Region bei. Häufig wird ein Widerspruch darin gesehen,<br />

dass Naturschutz und Fremdenverkehr miteinander vereinbar sind. Es gibt aber mittlerweile<br />

genügend positive Beispiele dieser engen Verzahnung beider Zielsetzungen.<br />

Bei Entscheidungen bezüglich <strong>des</strong> Biotop- und Artenschutzes werden die Entscheidungsträger<br />

auf kommunaler Ebene zwangsläufig einbezogen, da häufig Flächen mit Eigentümerwechsel<br />

umgewidmet werden und die Kommunen weiterhin einzelne Projekte voll oder teilweise finanzieren.<br />

Als Akteure im weiteren Sinne können aber auch die Betriebe der Fremdenverkehrswirtschaft<br />

in der Region eingestuft werden. Wie oben bereits erwähnt, werden Maßnahmen <strong>des</strong> Biotopund<br />

Artenschutzes häufig auch mit dem Ziel der Belebung <strong>des</strong> Fremdenverkehrs verbunden.<br />

Daher wird sich ein größerer Personenkreis auf die neue Situation einstellen und entsprechende<br />

Entscheidungen treffen.<br />

Die folgenden Darstellungen enthalten die jeweiligen Maßnahmenkategorien <strong>des</strong> insgesamt<br />

dominierenden Förderschwerpunkts Teil A Vertragsnaturschutz, wie sie in den einzelnen<br />

Landkreisen <strong>Baden</strong>-<strong>Württembergs</strong> durchgeführt werden (Abb. 6.7). Dabei ist zu beachten,<br />

dass im Betrachtungszeitraum <strong>2000</strong> im Vergleich zu 2001 und 2002 unterschiedliche Verordnungen<br />

zum Einsatz kamen, und daher Veränderungen in den Maßnahmenkategorien entstanden,<br />

was die Vergleichbarkeit der Jahre etwas einschränkt (vgl. Übersicht 6.4).<br />

<strong>EPLR</strong>-BW-Zwischenbewertung <strong>2000</strong> - <strong>2003</strong> FIB - 10/03<br />

225


226<br />

Kapitel 6: Agrarumweltmaßnahmen/Naturschutz und Landschaftspflege<br />

Abbildung 6.7: Abbildung von Maßnahmenkategorien zur Darstellung der Förderschwerpunkte<br />

(Teil A Vertragsnaturschutz) in den einzelnen Landkreisen (bezogen auf 100%). Maßnahmendichte<br />

in ha/qkm LF.<br />

Die Werte beziehen sich auf den Durchschnitt der Jahre <strong>2000</strong>/01/02. Im Mittel dominieren die<br />

beiden Kategorien „Acker-Umstellung auf Grünland“ sowie „extensive Grünlandbewirtschaftung“,<br />

gefolgt von „Aufgabe der Ackernutzung“ sowie „Pflegemaßnahmen“ (vgl. Anhang 2<br />

der LPR, MLR 2001).<br />

<strong>EPLR</strong>-BW-Zwischenbewertung <strong>2000</strong> - <strong>2003</strong> FIB - 10/03


Kapitel 6: Agrarumweltmaßnahmen/Naturschutz und Landschaftspflege<br />

Übersicht 6.4: Zuordnung der Maßnahmenkategorien zu den jeweiligen Verordnungen (Teil A)<br />

Kategorie LPR nach: VO 2078-92 LPR nach: VO 1257-99<br />

Acker <strong>–</strong> Nutz-aufg. Nutzungsaufg. Ackerland<br />

Nutzungsaufg. Ackerland (teilfl.)<br />

Ackerbewirt. aufgeben - Sukzession<br />

Acker <strong>–</strong> Nutz-aufg.1 Ackerbewirt. aufgeben - Offenhaltng<br />

Acker <strong>–</strong> ext. Bewirt. extensive Ackernutzung extensive Ackerbewirtschaftung<br />

extensive Ackerbewirt. - Teilfl<br />

Acker <strong>–</strong> Umstellg. Grünl. Rückf. in ext. Grünlandnutzung. v. Ackerl.<br />

Umwandl. in ext. Grland v. Ackerl.<br />

Umstellen Acker auf ext. Grünland<br />

Grünland <strong>–</strong> Nutz-aufg. Nutzungsaufg. v. Grünland Grünlandbewirtschaftung aufgeben<br />

Grünland <strong>–</strong> ext-Bewirt. Umwandl. in ext. Grland v. in. Grl. extensive Grünlandbewirtschaftung<br />

Grünland <strong>–</strong> ext-Beweid. Umstellen Mähnutz. auf ext. Rinderweide<br />

Pfl. Bewirtschaftg. n. Anh.<br />

2<br />

Pflegemaßnahmen Pflege aufgegeb. landwirtsch. Flächen<br />

Sonderkulturen Sonderkulturen Sonderkulturen<br />

pflegende Bewirt. nach LPR Anhang 2<br />

sonstige Pflegemaßn. sonstige Pflegemaßnahmen sonstige Pflegemaßnahmen<br />

6.2.2 Methodischer Ansatz<br />

Im Folgenden werden Untersuchungs<strong>des</strong>ign, Methoden der Ableitung von Schlussfolgerungen,<br />

sowie Grenzen <strong>des</strong> methodischen Ansatzes kurz beschrieben. Im Unterschied zu MEKA<br />

wurden zur LPR keine Betriebsleiter- und Ämterbefragungen durchgeführt.<br />

6.2.2.1 Skizzierung <strong>des</strong> Untersuchungs<strong>des</strong>igns<br />

Im Rahmen der Bewertung der Maßnahmen werden zunächst sämtliche Programmflächen<br />

erfasst und ausgewertet. Dabei wird entsprechend den Zielsetzungen der Maßnahmen eine<br />

Zuordnung zu aufgestellten Bewertungsindikatoren vorgenommen. Durch die Hinzunahme<br />

von anderen, möglichst flächenbezogenen Daten wie denen aus DURWEN et al. (1996), WEL-<br />

LER et al. (1996) sowie der LfU Karlsruhe (RIPS-pool, MLR <strong>2000</strong>) wurden Hilfsgrößen wie<br />

z.B. der Arten- und Biotopindex (vgl. Kap. 6.3.4) erstellt, um die Auswirkungen auf die Indikatoren<br />

besser abschätzen zu können.<br />

6.2.2.2 Methoden zur Ableitung von Schlussfolgerungen und Empfehlungen<br />

Zur Ableitung von Empfehlungen ist es zunächst erforderlich, die Defizite im Land beim Biotop-<br />

und Artenschutz aufzulisten. Als Grundlage hierfür kann beispielsweise die "Rote Liste"<br />

der gefährdeten Arten dienen. Diese soll ab nächstem Jahr (2004) auf TK25 Quadranten bezogen<br />

digital vorliegen, so dass sie dann z. B. mit den Maßnahmen gemäß LPR und anderen<br />

Programmen für die jeweiligen Landkreise verglichen werden könnte. Auch die derzeit im<br />

Abschluss befindlichen Biotopkartierungen nach § 24 a Lan<strong>des</strong>naturschutzgesetz wären eine<br />

<strong>EPLR</strong>-BW-Zwischenbewertung <strong>2000</strong> - <strong>2003</strong> FIB - 10/03<br />

227


228<br />

Kapitel 6: Agrarumweltmaßnahmen/Naturschutz und Landschaftspflege<br />

wesentliche Datenbasis. Für die Auswertungen in diesem Bericht wurden, wie oben bereits<br />

angesprochen, Daten zu NATURA<strong>2000</strong> Gebieten sowie zu Flurbilanz-Kategorien und potentiellen<br />

Vorrangflächen zum Arten- und Biotopschutz <strong>des</strong> Landschaftsökologischen Atlas von<br />

<strong>Baden</strong>-Württemberg (DURWEN et al. 1996) herangezogen.<br />

Weiterhin ist zu analysieren, ob die Ziele und die daraus abgeleiteten Maßnahmen geeignet<br />

sind, diese Defizite zu verringern. Dies beinhaltet eine Ziel- und Wirkungsanalyse. In den<br />

Schlussfolgerungen wird folglich darauf eingegangen, ob die von der Politik formulierten<br />

Ziele adäquat die Defizite im Biotop- und Artenschutz erfassen. Darauf aufbauend müssen die<br />

Maßnahmen bezüglich ihrer ökologischen und ökonomischen Effizienz beurteilt werden.<br />

6.2.2.3 Probleme und Grenzen <strong>des</strong> methodischen Ansatzes<br />

Bei jeder Bewertung von politischen Maßnahmen stellt sich das Problem <strong>des</strong> "Mit-Ohne-<br />

Vergleichs". Generell könnte sich die Situation ergeben, dass ohne politische Eingriffe der<br />

Natur- und Landschaftsschutz in einzelnen Gebieten eine positive Entwicklung durchlaufen<br />

hätte. Man kann lediglich indirekt gewisse Schlussfolgerungen ableiten, dass ohne Pflegemaßnahmen<br />

sich bestimmte Arten nicht entwickeln oder halten können, und die Landschaften<br />

nicht den gesellschaftspolitischen Vorstellungen entsprechen. Bei den vorgegebenen Bewertungskriterien<br />

müssen teilweise auch Beziehungen zwischen der Quantität <strong>des</strong> Flächenumfangs<br />

und der Qualität für Naturschutz und Landschaft hergestellt werden. Zudem besteht<br />

immer eine „Rest“- Problematik der Bewertung der "Öffentlichen Güter" Artenvielfalt und<br />

Landschaft, die damit nicht immer eindeutig ist und sein kann. Durch die generelle Möglichkeit<br />

von Zielkonflikten allein schon innerhalb <strong>des</strong> Arten-, Biotop- und Landschaftsschutzes<br />

muss bei dieser Evaluation zwischen einer Bewertung der Maßnahmen an sich für die entsprechenden<br />

Umweltgüter einerseits und einer Bewertung der Maßnahmen im Kontext gegebenenfalls<br />

konfligierender Leitbilder <strong>des</strong> Naturschutzes und der Landschaftspflege unterschieden<br />

werden. Für letzteres sind insbesondere die Instrumente der Landschaftsplanung<br />

zuständig, was allerdings bei einem unzureichenden Einsatz dieser Planungen zu einer Ziel-<br />

Unsicherheit führen kann, so dass z. B. Aufforstungen extensiven Grünlands mit Interessen<br />

<strong>des</strong> Artenschutzes kollidieren, obwohl bei<strong>des</strong> als Maßnahmen mit <strong>EPLR</strong>-Förderungen möglich<br />

wäre. Diese potentiellen Widersprüche setzen sich auf höheren Planungsebenen fort und<br />

können in einzelnen Fällen die Effizienz von Agrarumweltmaßnahmen einschränken.<br />

Eine generelle Problematik stellt auch der unscharfe Raumbezug der Pflegemaßnahmen einerseits<br />

und der natürlichen Ressourcen andererseits bei einer lan<strong>des</strong>weiten Analyse dar: Mittel-<br />

<strong>EPLR</strong>-BW-Zwischenbewertung <strong>2000</strong> - <strong>2003</strong> FIB - 10/03


Kapitel 6: Agrarumweltmaßnahmen/Naturschutz und Landschaftspflege<br />

werte pro Landkreis müssen zwangsläufig zu relativen Aussagen führen, da nicht wirklich<br />

prüfbar ist, ob die Pflegemaßnahmen tatsächlich auf den schutzwürdigsten Flächen zu liegen<br />

kamen. Für eine tatsächliche Erfolgskontrolle müssten zudem Zeitreihen ausgewertet werden.<br />

6.3 Bewertung anhand einzelner Fragen (MEKA, LPR)<br />

Einen Überblick über die relevanten Bewertungsfragen (entsprechend Dokument VI/12004/00<br />

Endg.) sowie eine grobe qualitative Zuordnung der MEKA-Fördermaßnahmen zu den einzelnen<br />

Bewertungsfragen ist in Anhangsübersicht A 6.2 für MEKA I (Anhang A 6.1) und den<br />

Anhangsübersichten A 6.2 A <strong>–</strong> A 6.2 FG für MEKA II (Anhang A 6.2- A 6.6) dargestellt.<br />

Diese qualitative Beziehungsanalyse lässt erkennen, dass die Programmmaßnahmen und die<br />

in den Bewertungsfragen aufgegriffenen Zieltatbestände in hohem Maße grundsätzlich inhaltlich<br />

übereinstimmen. Bei vorläufiger Betrachtung ist damit festzustellen, dass die mit der<br />

Förderung angestrebten Leistungen der Landwirtschaft in den Bereichen Erhaltung und Pflege<br />

der Kulturlandschaft, <strong>des</strong> Umwelt- und Ressourcenschutzes sowie der Existenz- und Einkommenssicherung<br />

und damit auch dem Erhalt einer flächendeckenden Landnutzung in weiten<br />

Teilen mit den gemeinsamen Bewertungsfragen übereinstimmen. So überrascht es nicht,<br />

dass im Rahmen der Darstellung von Beziehungen zwischen MEKA-Fördermaßnahmen und<br />

den gemeinsamen Fragen in der Regel direkte, ansonsten indirekt positive Beziehungen festzustellen<br />

sind. Dies galt gleichermaßen für MEKA I (Anhang A 6.1) wie auch für MEKA II<br />

(Anhang A 6.2- A 6.6).<br />

Gegliedert nach den einzelnen Bewertungsfragen werden die Programmwirkungen im Folgenden<br />

detaillierter dargestellt und die bestehenden Zusammenhänge werden - soweit möglich<br />

- quantitativ belegt.<br />

Dabei sind die jeweiligen Abschnitte zu den einzelnen Bewertungsfragen wie folgt aufgebaut:<br />

a) Darstellung, Analyse und Bewertung der Interventionslogik,<br />

b) Gegenüberstellung bzw. Zuordnung von Kriterien, Indikatoren, Datenquellen und<br />

Wirkungsparametern,<br />

c) quantitative Darstellung der Programmakzeptanz und -wirkungen entlang der Kriterien<br />

und Indikatoren,<br />

d) Analyse und Beschreibung der Kohärenz.<br />

<strong>EPLR</strong>-BW-Zwischenbewertung <strong>2000</strong> - <strong>2003</strong> FIB - 10/03<br />

229


230<br />

Kapitel 6: Agrarumweltmaßnahmen/Naturschutz und Landschaftspflege<br />

6.3.1 Erhalt oder Verbesserung der Bodenqualität<br />

Frage VI.1.A. In welchem Umfang sind natürliche Ressourcen geschützt worden … und zwar<br />

durch die Auswirkungen von Agrarumweltmaßnahmen auf die Bodenqualität?<br />

a) Interventionslogik<br />

Die Interventionslogik folgt der These, dass durch geeignete Bodennutzungs- und Bewirtschaftungssysteme<br />

sowie durch geeignete Produktionspraktiken zur Vermeidung/Verringerung<br />

von physikalischer Degradation (Erosion, Verdichtung, Vernässung), biologischer<br />

Degradation (Verarbeitung organischer Substanzen, Schutz <strong>des</strong> Bodenlebens) und<br />

chemischer Degradation (Verunreinigungen, Versalzung, Versauerung) der Böden sich gewünschte<br />

Vorteile bezüglich Gasemissionen, Wasserbindung, Ertragspotenzial und Artenvielfalt<br />

direkt oder/und indirekt ergeben und indirekt zur Verhinderung von Überschwemmungen,<br />

zur Verhinderung von Versickerung/Erdrutschen und zur Grundwasseranreicherung beigetragen<br />

wird. Sie deckt das Wirkungsgefüge damit umfassend ab, umfasst die seitens der Landbewirtschaftung<br />

möglichen Maßnahmen der Einwirkungen vollständig und ist in sich<br />

schlüssig.<br />

b) Programmindikatoren<br />

In den Gemeinsamen Bewertungsfragen werden folgende Kriterien zur Feststellung der Programmwirkungen<br />

vorgegeben:<br />

• Bodenerosion,<br />

• chemische Verunreinigung,<br />

• weitere Vorteile.<br />

Auf die Vermeidung der biologischen Degradation durch Verarbeitung organischer Substanzen<br />

und gezielten Schutz <strong>des</strong> Bodenlebens wird dabei in den Bewertungsfragen nicht explizit<br />

eingegangen, obwohl dieser Zielparameter in der Interventionslogik aufgegriffen wird. Diese<br />

Fragen werden dort allenfalls unter der Rubrik „Weitere Vorteile“ aufgegriffen.<br />

Im Rahmen der Wirkungsanalyse werden diesen Kriterien die in Übersicht 6.5 aufgelisteten<br />

Indikatoren und Datenquellen bzw. Wirkungsparameter zugeordnet.<br />

<strong>EPLR</strong>-BW-Zwischenbewertung <strong>2000</strong> - <strong>2003</strong> FIB - 10/03


Kapitel 6: Agrarumweltmaßnahmen/Naturschutz und Landschaftspflege<br />

Übersicht 6.5: Kriterien, Indikatoren, Datenquellen und Wirkungsparameter zur Gewährleistung einer<br />

hohen Bodenqualität<br />

Kriterien Indikatoren<br />

VI.1.A-1.:<br />

Verringerung der Bodenerosion<br />

VI.1.A-2.:<br />

Die Verunreinigung <strong>des</strong><br />

Bodens durch chemische<br />

Stoffe wurde verhindert<br />

oder verringert.<br />

Bodennutzung<br />

Hindernisse/Umleitungen<br />

Bewirtschaftungsmethoden<br />

Besatzdichte Weidevieh<br />

Pflanzenschutzmittel<br />

Pflanzennährstoffe/Wirtschaftsdünger<br />

Datenquellen/<br />

Wirkungsparameter<br />

Acker-/Grünland-Verhältnis<br />

MEKA- Extensives Grünland<br />

MEKA- Viergliedrige Fruchtfolge*<br />

MEKA- Biotope*<br />

MEKA- Streuobst*<br />

LPR-Umwandlung Acker in Grünland<br />

MEKA- Biotope (Hecken)*<br />

MEKA- Steillagenweinbau (Trockenmauern)*<br />

MEKA- Mulchsaat<br />

MEKA- Begrünung<br />

RGV/ ha HFF (Testbetriebe, Statistik)<br />

MEKA < 2,5 GV/ ha HFF<br />

<strong>EPLR</strong>-BW-Zwischenbewertung <strong>2000</strong> - <strong>2003</strong> FIB - 10/03<br />

231<br />

MEKA- 0,5-1,4 RGV/ ha HFF<br />

Pflanzenschutzaufw./ha AF (Testbetriebe)<br />

MEKA- Verzicht auf chemisch-synthetische<br />

Produktionsmittel<br />

MEKA- Verzicht auf flächige Herbizidanwendung<br />

MEKA- Biotechn. Verfahren<br />

MEKA- Ökolandbau<br />

MEKA- Extensive Nutzung (max Viehbesatz)<br />

MEKA- Umweltfreundl. Wirtschaftsdünger<br />

MEKA- Stickstoffanalyse<br />

MEKA- Bodenuntersuchung<br />

LPR Extensivierungsmaßnahmen<br />

*) Entsprechende Wirkung ist nicht Hauptziel der Maßnahme; eine Diskussion im Text erfolgt nicht bzw. nur<br />

sehr knapp.<br />

Die Verringerung der Bodenerosion wird direkt durch die MEKA I - Maßnahmen „Extensive<br />

Grünlandnutzung (Erosionskulisse)“ und indirekt durch die „Extensive Grünlandnutzung<br />

(Grundwasserkulisse)“ sowie den „Zuschlag für Hangneigungslagen“ verfolgt. In MEKA II<br />

wirken Maßnahmen aus verschiedenen Bereichen, insbesondere aber diejenigen aus dem<br />

Maßnahmenbereich „Erhaltung und Pflege der Kulturlandschaft“ in diese Richtung.<br />

c) Ergebnisse<br />

VI.1.A-1.1 Landwirtschaftliche Flächen, die Vereinbarungen zum Schutz vor Bodenerosion<br />

oder zur Verringerung der Bodenerosion unterliegen (Anzahl und Hektar)<br />

MEKA<br />

a) davon Flächen, auf denen die (hauptsächlich) durch Wasser/Wind/Bodenbearbeitung<br />

verursachte Bodenerosion verringert wurde<br />

(in %),<br />

Im Untersuchungsgebiet ist insbesondere die Erosion durch Wasser und Bodenbearbeitung<br />

von Bedeutung.


232<br />

Kapitel 6: Agrarumweltmaßnahmen/Naturschutz und Landschaftspflege<br />

Als Indikatoren zur Akzeptanz- und Wirkungsanalyse können neben den Programmdaten<br />

selbst insbesondere die Entwicklung der Grünlandfläche insgesamt, die Akzeptanz der o.g.<br />

Maßnahmen sowie Intensitätsparameter (Düngung, Erträge der Grünlandbewirtschaftung)<br />

herangezogen werden.<br />

Erosionsminderung durch Anpassung der Bodennutzung wird im Rahmen <strong>des</strong> MEKA II insbesondere<br />

und direkt durch die Maßnahmen<br />

• extensive Grünlandnutzung,<br />

• viergliedrige Fruchtfolge,<br />

• Streuobst,<br />

• Biotope<br />

angestrebt. Wie es die Abbildung 6.8 zeigt, werden diese Maßnahmen in vergleichsweise großem<br />

Umfang von der Landwirtschaft akzeptiert. Die Fläche extensiv genutzten Grünlands<br />

stieg von ca. 415.000 ha 1992 auf ca. 450.000 ha 2001 und umfasst damit 80 % der gesamten<br />

Dauergrünlandfläche <strong>Baden</strong>-<strong>Württembergs</strong>. Die Honorierung einer viergliederigen Fruchtfolge<br />

erfolgt seit Einführung von MEKA II im Jahre <strong>2000</strong>. Die entsprechend genutzte Ackerfläche<br />

stieg von rund 219.000 ha im Jahr <strong>2000</strong> auf 268.000 ha im Jahr 2001 und 277.000 ha im<br />

Jahr 2002, womit ca. 32 % der gesamten Ackerfläche entsprechend extensiver genutzt werden.<br />

Während die Honorierung von Streuobstbeständen seit 1997 leicht rückläufig ist, ist die<br />

honorierte Biotopfläche von 2.338 ha im Jahr 1992 auf 6.200 ha im Jahr 2001 stetig und deutlich<br />

gestiegen, 2002 waren es bereits 9.200 ha.<br />

<strong>EPLR</strong>-BW-Zwischenbewertung <strong>2000</strong> - <strong>2003</strong> FIB - 10/03


1000 ha<br />

500<br />

450<br />

400<br />

350<br />

300<br />

250<br />

200<br />

150<br />

100<br />

50<br />

0<br />

Kapitel 6: Agrarumweltmaßnahmen/Naturschutz und Landschaftspflege<br />

Entwicklung der Akzeptanz<br />

ausgewählter erosionsmindernder Maßnahmen<br />

1992 1993 1994 1995 1996 1997 1998 1999 <strong>2000</strong> 2001 2002<br />

4-gliedrigen Fruchtfolge<br />

auf Ackerflächen<br />

Extensive Nutzung von<br />

Grünland<br />

Extensive Nutzung<br />

wertvoller Lebensräume<br />

Begrünungsmaßnahmen<br />

im Acker- und Gartenbau<br />

und bei Dauerkulturen<br />

Mulchsaat<br />

Abbildung 6.8: Akzeptanz von MEKA-Maßnahmen aus dem Bereich <strong>des</strong> Erosionsschutzes<br />

Quelle: MEKA-Antragsdaten (in den Jahren <strong>2000</strong>-2002 treten durch den Übergang von MEKA I zu MEKA II<br />

Strukturbrüche auf)<br />

Als zusätzlicher Ansatzpunkt zur Dokumentation der Anpassung der Bodennutzung im Sinne<br />

eines Erosionsschutzes wird die Entwicklung <strong>des</strong> Acker/Grünland-Verhältnisses herangezogen.<br />

Aussagekräftig scheint ein Vergleich der Entwicklung im gesamten Bun<strong>des</strong>gebiet mit<br />

derjenigen in <strong>Baden</strong>-Württemberg, wie er in den Abbildungen 6.9 und 6.10 dargestellt ist.<br />

Während die Relation der entsprechenden Flächen im Zeitraum von 1998 bis 2001 in <strong>Baden</strong>-<br />

Württemberg konstant bei etwa 1,47 liegt, ist sie im selben Zeitraum im Bun<strong>des</strong>gebiet von<br />

2,26 auf 2,36 angestiegen. Auch dies ist ein deutlicher Indikator für eine aktive Erosionsprävention<br />

im Land <strong>Baden</strong>-Württemberg.<br />

<strong>EPLR</strong>-BW-Zwischenbewertung <strong>2000</strong> - <strong>2003</strong> FIB - 10/03<br />

233


234<br />

Kapitel 6: Agrarumweltmaßnahmen/Naturschutz und Landschaftspflege<br />

Abbildung 6.9: Entwicklung <strong>des</strong> Acker/Grünland-Verhältnisses in <strong>Baden</strong>-Württemberg<br />

Abbildung 6.10: Entwicklung <strong>des</strong> Acker/Grünland-Verhältnisses in Deutschland<br />

<strong>EPLR</strong>-BW-Zwischenbewertung <strong>2000</strong> - <strong>2003</strong> FIB - 10/03


LPR<br />

Kapitel 6: Agrarumweltmaßnahmen/Naturschutz und Landschaftspflege<br />

Bezüglich der Maßnahmen nach LPR erfolgte eine gemeinsame Bewertung der Wirkungen<br />

zur Reduzierung der Bodenerosion (Fragen VI.1.A-1-1, a, b, c) sowie zum Schutz vor Bodenverunreinigung<br />

(Fragen VI.1.A.-2.1, a, b, c), da hierfür im wesentlichen nur zwei Maßnahmen,<br />

nämlich die Umwandlung von Acker in Grünland (auf ca. 15 % der Maßnahmen) sowie<br />

die Extensivierung (insgesamt ca. 58 % der Maßnahmen) beitragen. Da die Maßnahmendichte<br />

in den Landkreisen zwischen 0,5 und 3 % beträgt (vgl. Abb. 6.7), werden nur vernachlässigbare<br />

Flächengrößen (nämlich zwischen 0,1 und max. 2 % der landwirtschaftlich genutzten<br />

Fläche in einzelnen Kreisen) von Wirkungen erfasst werden. Daher sind die Ergebnisse in<br />

Abb. 6.16 sowie Tab. 6.3 zusammenfassend dargestellt.<br />

MEKA<br />

b) davon Flächen, auf denen die Bodenerosion durch 1) die Bodennutzung<br />

(Weiden, sonstige Dauerkulturen…) (in %), 2) Hindernisse bzw. Umleitungen<br />

(Terrassen, lineare Elemente) (in %), 3) landwirtschaftliche Bewirtschaftungsmethoden<br />

(Minimalbodenbearbeitung, spezifische Bewässerungsmethoden,<br />

Konturnutzung, Bodenbedeckung mit Pflanzen …) (in %),<br />

4) die Besatzdichte <strong>des</strong> Weideviehs (in %) verringert wurde.<br />

Eine wesentliche Rolle bei der Erosionsprävention spielt in <strong>Baden</strong>-Württemberg die Flächennutzung<br />

in Form von Grünland, auf die bei der Beschreibung der vorangegangenen Indikatoren<br />

bereits ausführlich eingegangen wurde.<br />

Ein zweiter Ansatzpunkt zur Minderung der Bodenerosion wird in den Bewertungsfragen<br />

korrekterweise in der Schaffung von Hindernissen bzw. der Schaffung von Umleitungen gesehen.<br />

Dies erfolgt in <strong>Baden</strong>-Württemberg im Rahmen <strong>des</strong> MEKA ganz direkt etwa durch die<br />

Förderung <strong>des</strong> Steillagenweinbaus im Umfang von ca. 350 ha (2001 und 2002) und dort speziell<br />

durch die Honorierung <strong>des</strong> Min<strong>des</strong>terhalts von Trockenmauern; auch die finanzielle Förderung<br />

<strong>des</strong> Erhalts von Biotopen wirkt in dieselbe Richtung.<br />

Auch durch spezielle Bewirtschaftungsmethoden im Ackerbau kann das Erosionsrisiko gemindert<br />

werden. Im Rahmen <strong>des</strong> MEKA geschieht dies vorrangig durch die spezifische Förderung<br />

von Mulchsaatverfahren und von Begrünungsmaßnahmen. Die Akzeptanz dieser<br />

Maßnahmen ist ebenfalls in Abbildung 6.8 dargestellt.<br />

Schließlich unterstützt auch eine Herabsetzung der Besatzdichte <strong>des</strong> Weideviehs den Erosionsschutz.<br />

Zwei Maßnahmen <strong>des</strong> MEKA fördern diesen Tatbestand gezielt. Zum einen werden<br />

bereits Besatzdichten < 2,5 RGV/ha HFF gefördert und Besatzdichten von 0,5 bis 1,4<br />

<strong>EPLR</strong>-BW-Zwischenbewertung <strong>2000</strong> - <strong>2003</strong> FIB - 10/03<br />

235


236<br />

Kapitel 6: Agrarumweltmaßnahmen/Naturschutz und Landschaftspflege<br />

RGV/ha HFF erhalten eine relativ höhere Förderung. Im Zusammenhang mit der Wirksamkeit<br />

beider Maßnahmen soll auf die Entwicklung <strong>des</strong> Viehbesatzes je ha Hauptfutterfläche verwiesen<br />

werden, <strong>des</strong>sen Verlauf in <strong>Baden</strong>-Württemberg in Abbildung 6.11 für die Buchführungs-<br />

Testbetriebe <strong>Baden</strong>-<strong>Württembergs</strong> für 1990 bis 2001 dargestellt ist. In diesem Zeitraum ist die<br />

Besatzdichte von 1,85 auf ca. 1,7 im Durchschnitt gesunken. Diese Entwicklung gilt nahezu<br />

gleichermaßen für Haupt- und Nebenerwerbsbetriebe, wobei das Niveau in Nebenerwerbsbetrieben<br />

generell um 0,2 geringer liegt.<br />

Abbildung 6.11: Entwicklung der Rauhfutter-Großvieheinheiten (RGV) je ha Hauptfutterfläche (HFF) in<br />

den Buchführungs-Testbetrieben <strong>Baden</strong>-<strong>Württembergs</strong> 1990 bis 2001<br />

Denjenigen Betrieben, welche im Rahmen der Extensivierungsprämie EU-Direktzahlungen<br />

für denselben Tatbestand der Einhaltung von Viehbesatz-Obergrenzen erhalten, gewährt das<br />

Land <strong>Baden</strong>-Württemberg keine Prämienzahlungen nach MEKA-Maßnahme B 2, womit eine<br />

Doppelförderung ausgeschlossen ist.<br />

Die Verarbeitung organischer Substanzen und ein gezielter Schutz <strong>des</strong> Bodenlebens wird insbesondere<br />

durch die Förderung <strong>des</strong> ökologischen Landbaus erreicht. Die Akzeptanz dieser<br />

Maßnahme ist seit 1994 stetig gestiegen und der Anteil an der gesamten LF <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong> <strong>Baden</strong>-Württemberg<br />

liegt 2002 bei durchschnittlich 3,6 %. Abbildung 6.12 zeigt zudem die regionale<br />

Verteilung <strong>des</strong> ökologischen Landbaus in <strong>Baden</strong>-Württemberg und lässt erkennen, dass<br />

in manchen Regionen (einige Schwarzwald- und Schwarzwaldrand-Regionen mit überdurch-<br />

<strong>EPLR</strong>-BW-Zwischenbewertung <strong>2000</strong> - <strong>2003</strong> FIB - 10/03


Kapitel 6: Agrarumweltmaßnahmen/Naturschutz und Landschaftspflege<br />

schnittlichen Grünlandanteilen) die Flächenanteile bezogen auf die landwirtschaftlich genutzte<br />

Fläche (LF) bis über 10 %, im Extremfall sogar bis über 20 % reichen; in Ackerbau- und<br />

Gemischtregionen liegt der Flächenanteil hingegen zwischen 0 und 4 %.<br />

Ökologischer Landbau in % der Landwirtschaftlichen Nutzfläche<br />

W<br />

N<br />

S<br />

E<br />

0 20 40 60 80 100 Kilometers<br />

Legende:<br />

Maßstab: 1:1.600.000<br />

<strong>EPLR</strong>-BW-Zwischenbewertung <strong>2000</strong> - <strong>2003</strong> FIB - 10/03<br />

Flüsse<br />

ökol. Landbau in % der LF<br />

0 - 4<br />

>4 - 8<br />

>8 - 12<br />

>12 - 16<br />

>16 - 20<br />

>20 - 24<br />

>24 - 28<br />

Abbildung 6.12: Regionale Flächenanteile <strong>des</strong> ökologischen Landbaus in <strong>Baden</strong>-Württemberg<br />

LPR<br />

Wie weiter oben bereits ausgeführt, erfolgte bezüglich der Maßnahmen nach LPR eine gemeinsame<br />

Bewertung der Wirkungen zur Reduzierung der Bodenerosion (Fragen VI.1.A-1-<br />

1,a b, c) sowie zum Schutz vor Bodenverunreinigung (Fragen VI.1.A.-2.1, a, b, c), da hierfür<br />

im wesentlichen nur zwei Maßnahmen, nämlich die Umwandlung von Acker in Grünland (auf<br />

ca. 15% der Maßnahmenflächen) sowie die Extensivierung ( insgesamt ca. 58% der Maßnahmenflächen)<br />

beitragen. Da die Maßnahmendichte (in ha LPR-Maßnahmen/qm² LF) in den<br />

Landkreisen zwischen 0,5 und 3% beträgt (vgl. Abb. 6.7), werden nur vernachlässigbare Flächengrößen<br />

(nämlich zwischen 0,1 und max. 2% der landwirtschaftlich genutzten Fläche in<br />

einzelnen Kreisen) von Wirkungen erfasst werden. Die extensive Beweidung als LPR-<br />

Maßnahme ist flächenmäßig (und auch als Erosionsminderungsmaßnahme in unseren Regionen)<br />

vernachlässigbar, hat aber prinzipiell durch die geringere Besatzdichte mit Weidevieh<br />

237


238<br />

Kapitel 6: Agrarumweltmaßnahmen/Naturschutz und Landschaftspflege<br />

eine verringernde Wirkung auf die Bodenerosion. Die Ergebnisse sind zusammenfassend in<br />

Abb. 6.16 sowie Tab. 6.3 dargestellt.<br />

c) davon Flächen, auf denen Fördermaßnahmen angewendet werden, die<br />

hauptsächlich/ ausschließlich zur Bekämpfung der Bodenerosion dienen (in<br />

%).<br />

Aufgrund der hinreichenden Wirksamkeit der o.g. Maßnahmen ist die Notwendigkeit <strong>des</strong> Angebots<br />

von Maßnahmen ausschließlich zur Bekämpfung der Bodenerosion in <strong>Baden</strong>-<br />

Württemberg nicht gegeben.<br />

Anhand der o.g. Entwicklungen lässt sich also die Wirksamkeit <strong>des</strong> MEKA im Bereich <strong>des</strong><br />

Erosionsschutzes eindeutig belegen, zumal keine anderen Programme speziell unter dieser<br />

Zielsetzung in <strong>Baden</strong>-Württemberg angeboten wurden. Entsprechen<strong>des</strong>, allerdings in geringerer<br />

Dimension, gilt für LPR.<br />

VI.1.A.-2.1 Landwirtschaftliche Flächen, die Vereinbarungen zum Schutz vor Bodenverunreinigung<br />

unterliegen (Anzahl und Hektar)<br />

MEKA<br />

a) davon Flächen, auf denen die ausgebrachten Mengen an Pflanzenschutzmitteln<br />

verringert wurden (in %),<br />

b) davon Flächen, auf denen die ausgebrachten Mengen an Pflanzennährstoffen/Wirtschaftsdünger<br />

verringert wurden (in %),<br />

c) davon Flächen, auf denen Fördermaßnahmen angewendet werden, die<br />

hauptsächlich/ausschließlich zur Bekämpfung der Bodenverunreinigung<br />

dienen (in %).<br />

Die Verhinderung bzw. Verminderung der Verunreinigung <strong>des</strong> Bodens wird in erster Linie<br />

dadurch erreicht, dass die Ausbringungsmengen an mineralischen und organischen Düngemitteln<br />

sowie von Pflanzenschutzmitteln reduziert werden. Die in Abbildung 6.13 aufgeführten<br />

MEKA-Maßnahmen (Summen von MEKA I und MEKA II) fördern diesen Tatbestand zum<br />

Teil direkt, zum Teil indirekt. Direkt im Bereich <strong>des</strong> Pflanzenschutzes wirken die Honorierungen<br />

<strong>des</strong> Verzichtes auf Pflanzenschutzmittel und speziell <strong>des</strong> Verzichtes auf Herbizide;<br />

indirekt wirken die Förderung <strong>des</strong> Einsatzes biotechnischer Verfahren sowie die Förderung<br />

<strong>des</strong> Ökolandbaus im Gesamtbetrieb. Im Bereich der Düngung wirken die Honorierung von<br />

Verfahren der extensiven Flächennutzung und die Honorierung der umweltfreundlichen Wirtschaftsdüngerausbringung<br />

direkt in die gewünschte Richtung, während Maßnahmen wie<br />

Stickstoffanalysen und Bodenuntersuchungen sowie wiederum die Förderung <strong>des</strong> ökologischen<br />

Landbaus indirekte Wirkung in diesem Zusammenhang zeigen.<br />

<strong>EPLR</strong>-BW-Zwischenbewertung <strong>2000</strong> - <strong>2003</strong> FIB - 10/03


1000 ha<br />

600<br />

500<br />

400<br />

300<br />

200<br />

100<br />

0<br />

Kapitel 6: Agrarumweltmaßnahmen/Naturschutz und Landschaftspflege<br />

Entwicklungen von Produktionspraktiken mit Minderungspotential der<br />

Verunreinigung von Böden (MEKA II)<br />

Quelle: MEKA-Antragsdaten<br />

<strong>2000</strong> 2001<br />

Jahre<br />

Umweltbewußtes<br />

Betriebsmanagement (A)<br />

Extensive Nutzung von Grünland<br />

(B1)<br />

Verzicht auf chem.-synth.<br />

Produktionsmittel (E)<br />

N-Verringerung (E2)<br />

Begrünungsmaßnahmen (E3)<br />

Biologische bzw. biotechnische<br />

Bekämpfungsverfahren (F)<br />

Erhaltung besonders geschützter<br />

Lebensräume (G)<br />

Ökologischer Landbau (D2)<br />

Abbildung 6.13: Entwicklungen von Produktionspraktiken mit Minderungspotential der Verunreinigung<br />

von Gewässern und Böden (MEKA II)<br />

In den Abbildungen 6.14 (Pflanzenschutzmittelaufwand) und 6.15 (Düngemittelaufwand) sind<br />

die Entwicklungen der preisbereinigten (realen) Aufwendungen je ha LF für Dünge- bzw.<br />

Pflanzenschutzmittel (1990 bis 2001) in den Buchführungs-Testbetrieben <strong>Baden</strong>-<br />

<strong>Württembergs</strong> bzw. Deutschlands insgesamt dargestellt. Während ein Rückgang der Aufwendungen<br />

für Düngemittel deutlich zu erkennen ist, ist bei den Aufwendungen für Pflanzenschutzmittel<br />

ein leichter Aufwärtstrend zu verzeichnen, welcher sich seit 1999/<strong>2000</strong> zu stabilisieren<br />

scheint. Generell anzumerken ist, dass vom Witterungsverlauf abhängige jährliche<br />

Schwankungen bezüglich <strong>des</strong> Aufwands ertragssteigernder Produktionsmittel den längerfristigen<br />

Trend überlagern können und dass das vergleichsweise höhere Aufwandsniveau <strong>Baden</strong>-<br />

<strong>Württembergs</strong> durch den überdurchschnittlich hohen Anteil an Dauer- und Sonderkulturen<br />

bedingt ist.<br />

<strong>EPLR</strong>-BW-Zwischenbewertung <strong>2000</strong> - <strong>2003</strong> FIB - 10/03<br />

239


240<br />

Kapitel 6: Agrarumweltmaßnahmen/Naturschutz und Landschaftspflege<br />

Abbildung 6.14: Entwicklung <strong>des</strong> Aufwan<strong>des</strong> für Pflanzenschutzmittel in den Buchführungs-<br />

Testbetrieben <strong>Baden</strong>-<strong>Württembergs</strong> 1990 bis 2001<br />

Eindeutig ist hingegen beim ökologischen Landbau eine stetige Ausdehnungsentwicklung zu<br />

erkennen. Abbildung 6.12 zeigt zudem die regionale Verteilung <strong>des</strong> ökologischen Landbaus<br />

in <strong>Baden</strong>-Württemberg. Diese Abbildung wurde bereits weiter oben entsprechend interpretiert.<br />

<strong>EPLR</strong>-BW-Zwischenbewertung <strong>2000</strong> - <strong>2003</strong> FIB - 10/03


Kapitel 6: Agrarumweltmaßnahmen/Naturschutz und Landschaftspflege<br />

Abbildung 6.15: Entwicklung <strong>des</strong> Aufwan<strong>des</strong> für Düngemittel in den Buchführungs-Testbetrieben <strong>Baden</strong>-<br />

<strong>Württembergs</strong> 1990 bis 2001<br />

LPR<br />

Wie weiter oben bereits ausgeführt, erfolgt ein Beitrag der LPR-Maßnahmen zur Erosionsminderung<br />

insbesondere durch Umwandlung von Acker in Grünland. Diese Maßnahme reduziert<br />

auch den Pflanzenschutzmittelaufwand und somit das Risiko von Bodenverunreinigungen.<br />

Weiterhin tragen LPR-Extensivierungsmaßnahmen zum Schutz vor chemischen Verunreinigungen<br />

bei bzw. ergeben weitere Vorteile für den Boden (Bodenleben u.ä.). Diese werden<br />

im Folgenden zusammengefasst dargestellt (Abb. 6.16 ) und quantifiziert (Tab. 6.3).<br />

<strong>EPLR</strong>-BW-Zwischenbewertung <strong>2000</strong> - <strong>2003</strong> FIB - 10/03<br />

241


242<br />

Kapitel 6: Agrarumweltmaßnahmen/Naturschutz und Landschaftspflege<br />

Abbildung 6.16: Beitrag der LPR-Maßnahmen zum Schutz natürlicher Ressourcen durch Auswirkungen<br />

auf die Bodenqualität sowie zum Schutz von Grund- und Oberflächenwasser, bezogen<br />

auf den Durchschnitt der Jahre <strong>2000</strong> <strong>–</strong> 2002<br />

Tabelle 6.3: Beitrag der LPR-Maßnahmen zum Schutz natürlicher Ressourcen durch Auswirkungen auf<br />

die Bodenqualität sowie zum Schutz von Grund- und Oberflächenwasser, alle Landkreise für<br />

die Jahre <strong>2000</strong> <strong>–</strong> 2002<br />

Maßnahmen in ha <strong>2000</strong> 2001 2002<br />

Umwandlung von Acker in Grünland 3.543,0 3.333,9 3.503,0<br />

Extensivierung 8.874,7 9.283,9 9.415,0<br />

Gesamt 12.417,7 12.617,8 12.918,0<br />

<strong>EPLR</strong>-BW-Zwischenbewertung <strong>2000</strong> - <strong>2003</strong> FIB - 10/03


Kapitel 6: Agrarumweltmaßnahmen/Naturschutz und Landschaftspflege<br />

VI.1.A.-3.1 Indirekte Auswirkungen in- und außerhalb <strong>des</strong> landwirtschaftlichen Betriebs,<br />

die von vertraglichen Vereinbarungen unterliegenden landwirtschaftlichen<br />

Flächen herrühren (Beschreibung).<br />

MEKA<br />

Als weitere Vorteile ergeben sich aus den o.g. dargestellten Entwicklungen u.a. eine Nährstoffrückhaltung<br />

und CO2 <strong>–</strong> Senkung, eine Verbesserung <strong>des</strong> Wasserrückhaltevermögens, eine<br />

Reduzierung von Oberflächenabflüssen und die Erhaltung der Bodenfruchtbarkeit als Synergieeffekt.<br />

Als volkswirtschaftlicher Vorteil ergibt sich eine Vermeidung der Verschlämmung<br />

von Wegen, Straßen etc.<br />

LPR<br />

Ähnliches wie oben unter MEKA beschrieben, allerdings in der Größenordnung weit weniger<br />

bedeutsam, gilt für die weiter oben beschriebenen LPR-Maßnahmen.<br />

d) Zusammenfassende Bewertung<br />

MEKA<br />

Allen dargestellten Entwicklungen lassen sich Tendenzen der Extensivierung entnehmen.<br />

Dies scheint bezüglich <strong>des</strong> Parameters RGV/ha HFF allerdings deutlich nachhaltigeren Charakter<br />

zu haben als bei den Ausgaben und damit Einsatzniveaus für Produktionsmittel, insbesondere<br />

von Pflanzenschutzmitteln. Hier überlagern offensichtlich jährliche Einflüsse den<br />

mehrjährigen Trend. Dennoch scheint es sinnvoll, die Entwicklung dieser Parameter im Auge<br />

zu behalten. Die MEKA-Maßnahmen integrieren sich insgesamt gut in das Spektrum anderer<br />

im Lande wirksamer Agrarumweltmaßnahmen bzw. umgekehrt.<br />

LPR<br />

Die Maßnahmen der LPR sollen die physikalische, chemische und biologische Degradation<br />

<strong>des</strong> Bodens verhindern bzw. unerwünschte Entwicklungen rückgängig machen. Insbesondere<br />

bei den Maßnahmen der Extensivierung landwirtschaftlich intensiv genutzter Flächen ist festzustellen,<br />

dass der Einsatz von Dünge- und Pflanzenschutzmitteln deutlich reduziert wird und<br />

damit die chemische Degradation positiv beeinflusst wird. Ebenso trägt die Umwandlung von<br />

Acker in Grünland im allgemeinen zum Bodenschutz bei. Die deutliche Dominanz der LPR<br />

Maßnahmen „Umwandlung Acker in Grünland“ sowie „Extensivierung von Grünland“ lassen<br />

hier inhaltlich wesentliche Effekte erwarten, sind aber durch die geringen Flächenanteile an<br />

<strong>EPLR</strong>-BW-Zwischenbewertung <strong>2000</strong> - <strong>2003</strong> FIB - 10/03<br />

243


244<br />

Kapitel 6: Agrarumweltmaßnahmen/Naturschutz und Landschaftspflege<br />

der landwirtschaftlich genutzten Fläche (im Mittel ca. 1%) von sehr untergeordneter Bedeutung.<br />

Auf nicht mehr landwirtschaftlich genutzten Flächen, auf denen mittels der Programme eine<br />

Biotoppflege durchgeführt wird, dürfte der Beitrag zum Bodenschutz als gering einzustufen<br />

sein.<br />

6.3.2 Erhalt oder Verbesserung der Qualität <strong>des</strong> Grund- und <strong>des</strong> Oberflächenwassers<br />

Frage VI.1.B. In welchem Umfang sind natürliche Ressourcen geschützt worden … und zwar<br />

durch die Auswirkungen von Agrarumweltmaßnahmen auf die Qualität <strong>des</strong> Grund- und <strong>des</strong><br />

Oberflächenwassers?<br />

a) Interventionslogik<br />

Die Interventionslogik unterstellt zwei wesentliche Möglichkeiten, die Stoffflüsse in Gewässern<br />

zu vermindern bzw. zu vermeiden. Die eine Möglichkeit setzt an der Quantität der ausgebrachten<br />

Stoffe an und induziert eine Extensivierung der Produktion; die zweite unterstellt,<br />

dass eine Erschwerung <strong>des</strong> Transportes von Stoffen (Auswaschung, Oberflächenabflüsse und<br />

Erosion) die Wasserqualität verbessert und damit Schutzfunktion (Mensch und Tier, Ökosysteme,<br />

Landschaftsbildaspekte) übernimmt. Auch diese logische Ableitung deckt das entsprechende<br />

Wirkungsgefüge umfassend ab, umfasst die seitens der Landbewirtschaftung möglichen<br />

Maßnahmen der Einwirkungen vollständig und ist in sich schlüssig.<br />

b) Programmindikatoren<br />

In den Gemeinsamen Bewertungsfragen werden folgende Kriterien zur Feststellung der Programmwirkungen<br />

vorgegeben:<br />

• Verringerter Produktionsmitteleinsatz,<br />

• Ausschaltung von Transportwegen,<br />

• direkte Qualitätsverbesserung.<br />

Im Rahmen der Wirkungsanalyse werden diesen Kriterien die in Übersicht 6.6 aufgelisteten<br />

Indikatoren und Datenquellen bzw. Wirkungsparameter zugeordnet.<br />

<strong>EPLR</strong>-BW-Zwischenbewertung <strong>2000</strong> - <strong>2003</strong> FIB - 10/03


Kapitel 6: Agrarumweltmaßnahmen/Naturschutz und Landschaftspflege<br />

Übersicht 6.6: Kriterien, Indikatoren, Datenquellen und Wirkungsparameter zur Gewährleistung einer<br />

hohen Wasserqualität<br />

Kriterien Indikatoren<br />

VI.1.B-1:<br />

Verringerter Einsatz von<br />

landwirtschaftlichen Produktionsmitteln,<br />

die Wasser<br />

potenziell verunreinigen<br />

VI.1.B-2:<br />

Die Transportwege, auf denen<br />

chemische Stoffe (vom<br />

Oberboden landwirtschaftlicher<br />

Flächen oder dem Wurzelraum)<br />

in die Grundwasserschichten<br />

gelangen, sind<br />

ausgeschaltet worden (Auswaschungen,Oberflächenabflüsse,<br />

Erosion)<br />

VI.1.B-3:<br />

Mineraldünger<br />

Wirtschaftsdünger<br />

Extensivere Kulturpflanzen<br />

Pflanzenschutzmittel<br />

Stickstoffbilanzen<br />

Bodenbedeckung<br />

Geeignete Kulturpflanzen<br />

(Randstreifen, Hecken etc.)<br />

Vertragliche Vereinbarungen SchALVO<br />

<strong>EPLR</strong>-BW-Zwischenbewertung <strong>2000</strong> - <strong>2003</strong> FIB - 10/03<br />

245<br />

Datenquelle/<br />

Wirkungsparameter<br />

Düngemittelaufwand/ha (Testbetriebe)<br />

MEKA- Verzicht auf chem.-synthetische<br />

Produktionsmittel<br />

MEKA- N-20%<br />

MEKA- Ökolandbau*<br />

LPR-Extensivierungsmaßnahmen<br />

MEKA- Umweltfreundl. Wirtschaftsdünger<br />

MEKA- N-Analyse Gülle<br />

MEKA- Extens. Nutzung<br />

MEKA- Bodenuntersuchung<br />

MEKA- Drillreihenabstand<br />

MEKA- Extens. Streuobst<br />

MEKA- viergliederige Fruchtfolge<br />

MEKA- Ökolandbau*<br />

LPR-Extensivierungsmaßnahmen<br />

Pflanzenschutzaufw./ha AF (Testbetriebe)<br />

MEKA- Verzicht auf chemisch-synthetische<br />

Produktionsmittel<br />

MEKA- Ökolandbau*<br />

MEKA- Biotechn. Verfahren<br />

MEKA- Verzicht auf flächige Herbizidanwendung<br />

MEKA- Prognose Obst- und Weinbau<br />

LPR-Extensivierungsmaßnahmen<br />

MEKA- Bodenanalysen<br />

MEKA- Dokumentation<br />

LPR-Extensivierungsmaßnahmen<br />

Befragung-Betriebsleiter<br />

Befragung-Ämter<br />

Dünge VO (flächendeckende Verpflichtung)<br />

Gute fachliche Praxis<br />

MEKA- Umbruchverbot<br />

MEKA- Mulchsaat<br />

MEKA- Begrünung<br />

MEKA- Streuobst*<br />

MEKA- Biotope*<br />

LPR-Umwandlung Acker in Grünland<br />

LPR-Extensivierungsmaßnahmen<br />

MEKA <strong>–</strong> Biotope<br />

LPR-Extensivierungsmaßnahmen; Biotopgestaltung<br />

Verbesserte Qualität <strong>des</strong><br />

Oberflächen- und/ oder <strong>des</strong><br />

Grundwassers<br />

*) Entsprechende Wirkung ist nicht Hauptziel der Maßnahme; eine Diskussion im Text erfolgt nicht bzw. nur<br />

sehr knapp.


246<br />

c) Ergebnisse<br />

Kapitel 6: Agrarumweltmaßnahmen/Naturschutz und Landschaftspflege<br />

VI.1.B.-1.1 Flächen, die Vereinbarungen zur Verringerung <strong>des</strong> Einsatzes landwirtschaftlicher<br />

Produktionsmittel unterliegen (in Hektar)<br />

MEKA<br />

a) davon Flächen, auf denen pro Hektar weniger mineralische Düngemittel<br />

ausgebracht wurden (in %),<br />

Die Verringerung <strong>des</strong> Einsatzes von Produktionsmitteln wurde bereits unter der vorangegangenen<br />

Bewertungsfrage anhand der Ausgabenentwicklung in den Bereichen Düngung und<br />

Pflanzenschutz in den Buchführungs-Testbetrieben <strong>Baden</strong>-<strong>Württembergs</strong> dargestellt. Eingeschränkte<br />

Wirksamkeit wurde hier für den Bereich <strong>des</strong> Pflanzenschutzes festgestellt.<br />

In den Abbildungen 6.14 und 6.15 sind die Entwicklungen der preisbereinigten Aufwendungen<br />

je ha LF für Dünge- bzw. Pflanzenschutzmittel in den Buchführungs-Testbetrieben <strong>Baden</strong>-<strong>Württembergs</strong><br />

wie auch in allen statistisch erfassten Betrieben <strong>Baden</strong>-<strong>Württembergs</strong> dargestellt.<br />

Während ein Rückgang bei den Aufwendungen für Düngemittel eindeutig zu erkennen<br />

ist, fällt der Rückgang bei den Pflanzenschutzmitteln nicht ganz so deutlich aus, obwohl<br />

die Akzeptanz der o.g. MEKA-Maßnahmen hoch ist.<br />

Die Akzeptanz einiger der entsprechenden MEKA-Maßnahmen mit Minderungspotential der<br />

Verunreinigung von Gewässern und Böden ist in Abbildung 6.13 dargestellt. Vergleichsweise<br />

hohe Akzeptanz wird im Zusammenhang mit der Verminderung <strong>des</strong> Mineraldüngereinsatzes<br />

bei der extensiven Grünlandnutzung und bei Maßnahmen eines umweltbewussten Betriebsmanagements<br />

erzielt. Bei den Maßnahmen „Verzicht auf chemisch-synthetische Produktionsmittel“<br />

und „Verringerung <strong>des</strong> Einsatzes von mineralischem Stickstoff“ sind zwar seit<br />

Maßnahmeneinführung im Jahr <strong>2000</strong> Steigerungstendenzen erkennbar, eine Ausschöpfung<br />

<strong>des</strong> Potenzials ist aber noch nicht erreicht. Allerdings ist die Wirkung der Maßnahme „Honorierung<br />

<strong>des</strong> ökologischen Landbaus im Gesamtbetrieb“ gleich gerichtet, welche stetige und<br />

nennenswerte Steigerungsraten verzeichnet. Durch die bislang vergleichsweise wenig akzeptierte<br />

Maßnahme „Biologische bzw. biotechnische Bekämpfungsverfahren“ ergibt sich ein<br />

Verringerungspotenzial <strong>des</strong> Einsatzes von Pflanzenschutzmitteln. Anzumerken ist jedoch die<br />

deutliche Akzeptanzsteigerung dieser Maßnahme beim Übergang von MEKA I zu MEKA II.<br />

<strong>EPLR</strong>-BW-Zwischenbewertung <strong>2000</strong> - <strong>2003</strong> FIB - 10/03


LPR<br />

Kapitel 6: Agrarumweltmaßnahmen/Naturschutz und Landschaftspflege<br />

Der Beitrag der LPR-Maßnahmen zum Schutz natürlicher Ressourcen durch Auswirkungen<br />

auf die Qualität <strong>des</strong> Grund- und <strong>des</strong> Oberflächenwassers, bezogen auf den Durchschnitt der<br />

Jahre <strong>2000</strong> <strong>–</strong> 2002, erfolgt im Wesentlichen durch die Umwandlung von Acker in Grünland<br />

sowie durch Extensivierungsmaßnahmen von potentiell insgesamt ca. 12.500 ha oder ca. 1%<br />

der landwirtschaftlich genutzten Fläche im Mittel der Jahre <strong>2000</strong> <strong>–</strong> 2002 für ganz <strong>Baden</strong>-<br />

Württemberg. Diese entsprechen der Darstellung in Abb. 6.16 sowie der Tab. 6.3 in Kap.<br />

6.3.4.<br />

MEKA<br />

b) davon Flächen, auf denen Pro Hektar weniger Wirtschaftsdünger ausgebracht<br />

oder auf denen die Besatzdichte verringert wurde (in %),<br />

Die umweltfreundliche Ausbringung von Wirtschaftsdüngern (Gülle; 2001 ca. 66.000 ha,<br />

2002 ca. 77.000 ha) wird ebenso wie die Durchführung von N-Bodenproben (2001 ca.<br />

110.000 ha, 2002 ca. 142.000 ha) seitens der Begünstigten in vergleichsweise hohem Umfang<br />

akzeptiert.<br />

LPR<br />

Die Umwandlung von Acker und Grünland sowie Extensivierungsmaßnahmen werden auch<br />

den Einsatz von Wirtschaftsdüngern verringern; vermutlich aber nicht auf allen der potentiell<br />

in Frage kommenden Flächen dieser Maßnahmen im Umfang von ca. 1% der landwirtschaftlich<br />

genutzten Fläche in <strong>Baden</strong>-Württemberg.<br />

MEKA<br />

c) davon Flächen, auf denen landwirtschaftliche Kulturpflanzen angebaut oder<br />

eingehalten wurden, die mit geringerem Mitteleinsatz bzw. geringerem Stickstoffüberschuss<br />

(im Falle <strong>des</strong> Einsatzes von Düngemitteln) einhergehen (in %),<br />

d) davon Flächen, auf denen pro Hektar weniger Pflanzenschutzmittel ausgebracht<br />

wurden (in %).<br />

Im Rahmen der Zielerreichung mittels extensiverer Kulturpflanzen kommt der Honorierung<br />

einer viergliederigen Fruchtfolge eine wesentliche Bedeutung zu. Die entsprechend genutzte<br />

Ackerfläche stieg von rund 219.000 ha im Jahr <strong>2000</strong> auf 268.000 ha im Jahr 2001 und<br />

277.000 ha im Jahr 2002, womit 32 % der gesamten Ackerfläche entsprechend extensiver<br />

genutzt werden. Einer hohen Akzeptanz erfreut sich auch die Maßnahme der Erweiterung <strong>des</strong><br />

<strong>EPLR</strong>-BW-Zwischenbewertung <strong>2000</strong> - <strong>2003</strong> FIB - 10/03<br />

247


248<br />

Kapitel 6: Agrarumweltmaßnahmen/Naturschutz und Landschaftspflege<br />

Drillreihenabstan<strong>des</strong>, wodurch sich ebenfalls ein Extensivierungseffekt bezüglich der Flächennutzung<br />

ergibt. Als weitere Maßnahmen ist in diesem Zusammenhang auf den ökologischen<br />

Landbau (stetig hohe Wachstumsraten) und den extensiven Streuobstbau (stabiles Niveau<br />

bei ca. 7.000 ha) verwiesen, deren Entwicklungstendenzen bereits unter der vorangegangenen<br />

Bewertungsfrage dargestellt wurden.<br />

Durch die bislang vergleichsweise wenig akzeptierte Maßnahme „Biologische bzw. biotechnische<br />

Bekämpfungsverfahren“ ergibt sich ein Verringerungspotenzial <strong>des</strong> Einsatzes von<br />

Pflanzenschutzmitteln lediglich in beschränktem Umfang. Anzumerken ist jedoch, dass die<br />

Akzeptanzsteigerung dieser Maßnahme beim Übergang von MEKA I zu MEKA II deutlich<br />

ausfällt. Darüber hinaus unterstützen allerdings die positiv akzeptierte Umstellung auf den<br />

ökologischen Landbau sowie der Verzicht auf Wachstumsregulatoren auf nahezu 132.000 ha<br />

im Jahr 2001 bzw. 136.000 ha in 2002 diesen Tatbestand. Auch die Durchführung von Prognosen<br />

im Obstbau (2001 ca. 7.300 ha, 2002 ca. 7.600 ha) und Weinbau (2001 ca. 4.700 ha,<br />

2002 ca. 5.150 ha) wirkt sich in diesem Zusammenhang positiv aus. Die erkennbare Wirkung<br />

- gemessen am Parameter Aufwand für Pflanzenschutzmittel in den Buchführungs-<br />

Testbetrieben - könnte jedoch deutlicher ausfallen.<br />

Abbildung 6.17 zeigt die Entwicklung <strong>des</strong> Aufwands für Pflanzenschutzmittel in DM/ ha LF<br />

in den Buchführungs-Testbetrieben <strong>Baden</strong>-<strong>Württembergs</strong> 1990 bis 2001 differenziert nach<br />

Betriebsformen.<br />

<strong>EPLR</strong>-BW-Zwischenbewertung <strong>2000</strong> - <strong>2003</strong> FIB - 10/03


Kapitel 6: Agrarumweltmaßnahmen/Naturschutz und Landschaftspflege<br />

Abbildung 6.17: Aufwand für Pflanzenschutzmittel in DM/ ha LF nach Betriebsformen in den<br />

Buchführungs-Testbetrieben <strong>Baden</strong>-<strong>Württembergs</strong> 1990 bis 2001<br />

Den dargestellten Entwicklungen sind zwar Tendenzen der Extensivierung zu entnehmen,<br />

wenngleich auch hier davon auszugehen ist, dass jährliche Einflüsse den mehrjährigen Trend<br />

überlagern und dass somit eine eindeutige Extensivierung in diesem Bereich auch auf der Basis<br />

dieser Datengrundlage nicht eindeutig nachzuweisen ist. Höhere Prämienanreize bzw. Integration<br />

der Maßnahmen in übergeordnete Maßnahmenkomplexe (z. B. Förderung <strong>des</strong> ökologischen<br />

Landbaus) wären in diesem Zusammenhang Ansatzpunkte für eine Effizienzsteigerung.<br />

LPR<br />

Die Umwandlung von Acker und Grünland sowie Extensivierungsmaßnahmen werden generell<br />

den Einsatz von Produktionsmitteln verringern; vermutlich aber nicht auf allen der potentiell<br />

in Frage kommenden Flächen dieser Maßnahmen, die auf ca. 1% der landwirtschaftlich<br />

genutzten Fläche in <strong>Baden</strong>-Württemberg durchgeführt werden.<br />

VI.1.B-1.2 Verringerung <strong>des</strong> Einsatzes landwirtschaftlicher Produktionsmittel pro Hektar<br />

auf Grund vertraglicher Vereinbarungen (in %).<br />

Mit MEKA II wurde in diesem Kontext eine spezifische Maßnahme eingeführt, welche zur<br />

Auflage macht, die bedarfsgerechte Stickstoffdüngung auf Ackerflächen um 20 % zu verringern.<br />

Diese Maßnahme wurde 2001 auf knapp 90.000 ha und 2002 auf etwa 105.000 ha und<br />

damit etwa 12,5 % der Ackerfläche <strong>Baden</strong>-<strong>Württembergs</strong> angewandt. Ansonsten kann auf die<br />

<strong>EPLR</strong>-BW-Zwischenbewertung <strong>2000</strong> - <strong>2003</strong> FIB - 10/03<br />

249


250<br />

Kapitel 6: Agrarumweltmaßnahmen/Naturschutz und Landschaftspflege<br />

Beantwortung der Bewertungsfrage VI.1.A.-2.1 <strong>–</strong> sowohl mit Blick auf MEKA wie LPR -<br />

verwiesen werden.<br />

VI.1.B-1.3 Stickstoffbilanz (kg/ha/Jahr).<br />

MEKA<br />

Die Akzeptanz von Maßnahmen zur Dokumentation <strong>des</strong> Stickstoffkreislaufes im Rahmen von<br />

MEKA ist steigerungsfähig. Allerdings wird die Dokumentation von Bewirtschaftungsmaßnahmen<br />

nach Umsetzung der Vorgaben <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>naturschutzgesetzes über die Düngeverordnung<br />

für alle Landwirte verpflichtend werden. 2001 wurde auf knapp 10.000 ha die Bewirtschaftung<br />

dokumentiert und auf knapp 20.000 ha wurde die Kontrolle nachgewiesen.<br />

2002 fand dies auf 10.600 ha bzw. 19.400 ha statt. Hingegen wird die Bodenbeprobung bezüglich<br />

N breit akzeptiert (2001 ca. 110.000 ha, 2002 ca. 126.000 ha). Sowohl von den befragten<br />

Betriebsleitern als auch von den befragten Amtsleitern wird bestätigt, dass ein direkter<br />

positiver Zusammenhang zwischen Agrarumweltmaßnahmen (MEKA) und der Durchführung<br />

von Nährstoffanalysen gegeben ist. Somit wäre die Maßnahmenintegration aus mehreren Programmen<br />

ein wichtiger Ansatzpunkt für die Effizienzsteigerung im Sinne der Bewertungsfrage.<br />

LPR<br />

Auch hier gilt, dass insbesondere Extensivierungen zu ausgeglicheneren Stickstoffbilanzen<br />

führen <strong>–</strong> was potentiell auf den bereits oben genannten ca. 12.500 ha oder 1% der landwirtschaftlich<br />

genutzten Fläche, die von LPR-Maßnahmen betroffen sind, der Fall ist.<br />

VI.1.B-2.1 Flächen, auf denen Fördermaßnahmen durchgeführt werden, die zu einer Verringerung<br />

<strong>des</strong> Eintrages an Schadstoffen (durch Oberflächenabflüsse, Auswaschungen<br />

oder Erosion) in Grundwasserschichten führen (in Hektar)<br />

MEKA<br />

a) davon Flächen, die eine bestimmte Bodenbedeckung hatten oder auf denen<br />

bestimmte Kulturpflanzen angebaut wurden (in %),<br />

Im Zusammenhang mit der Ausschaltung von Transportwegen kommen Maßnahmen zur Erhaltung<br />

oder/und Extensivierung der Grünlandnutzung und Mulchsaat- und Begrünungsmaßnahmen<br />

im Acker- und Gartenbau sowie in Dauerkulturen eine hohe Bedeutung zu. Während<br />

die Praktizierung von Mulchsaatverfahren von ca. 50.000 ha 1993 auf 113.000 ha 2001 bzw.<br />

117.800 ha 2002 sich mehr als verdoppelt hat, ist die Akzeptanz von Begrünungsmaßnahmen<br />

seit 1994 um ca. 20 % auf 2001 etwa 200.000 ha und 2002 um annähernd 40 % auf ca.<br />

<strong>EPLR</strong>-BW-Zwischenbewertung <strong>2000</strong> - <strong>2003</strong> FIB - 10/03


Kapitel 6: Agrarumweltmaßnahmen/Naturschutz und Landschaftspflege<br />

150.000 ha gesunken, was daran liegt, dass zur Vermeidung einer Doppelförderung entsprechender<br />

Flächen im Wasserschutzgebieten die Honorierung dieser Maßnahmen im Rahmen<br />

von MEKA eingestellt wurde.<br />

Darüber hinaus zeigen die Maßnahmen zur Erhaltung <strong>des</strong> Streuobstanbaus und von Biotopen<br />

(Maßnahmenbereich G im Rahmen von MEKA II) ebenfalls positive Wirkung in diesem Zusammenhang.<br />

Die Fläche der im Rahmen <strong>des</strong> MEKA geförderten Biotope lag 2001 bei ca.<br />

6.200 ha und 2002 bei 9.200 ha. Dabei stiegen die Ausgaben (und damit auch die geförderten<br />

Flächen) seit Einführung <strong>des</strong> MEKA 1992 stetig an. Dies deutet darauf hin, dass zunehmend<br />

mehr Biotopflächen unter der vorgegebenen Definition registriert werden konnten, was den<br />

Erfolg dieser Programmmaßnahme unterstreicht. Der Streuobstbau zeichnet sich seit Einführung<br />

<strong>des</strong> MEKA 1992 durch eine hohe Akzeptanz aus, wenngleich ein Rückgang dieser<br />

Landschaftsform nicht immer aufgehalten werden konnte.<br />

Indirekt wirken insbesondere Maßnahmen zur Erosionskontrolle auch auf die Qualität der<br />

Grund- und Oberflächenwässer. Hierzu zählen Maßnahmen, die direkt auf die Bodenqualität<br />

(vgl. auch Bewertungsfrage VI.1.A.) wirken, wie z. B. extensive Grünlandnutzung, Begrünung<br />

in Ackerbau und Dauerkulturen, Mulchsaat, etc. (vgl. auch die entsprechenden Ausführungen<br />

zu Bewertungsfrage VI.1.A).<br />

LPR<br />

Auch hier sind in erster Linie die Maßnahmen der Extensivierung sowie der Umwandlung<br />

von Acker in Grünland und evtl. noch die Aufgabe der Ackernutzung sowie eine Pflegebewirtschaftung<br />

(Flächenanteil an landwirtschaftlich genutzter Fläche ca. 1%) zu nennen.<br />

MEKA<br />

b) davon Flächen, auf denen Oberflächenabflüsse durch andere Mittel als den<br />

Anbau bestimmter Kulturpflanzen vermieden wurden (Ackerrandstreifen,<br />

Hecken, Konturnutzung, Schlaggröße) (in %).<br />

Die Fläche der im Rahmen <strong>des</strong> MEKA geförderten Biotope lag 2001 bei ca. 6.200 ha und<br />

2002 bei 9.200 ha. Dabei stiegen die Ausgaben (und damit auch die geförderten Flächen) seit<br />

Einführung <strong>des</strong> MEKA 1992 stetig an. Dies deutet darauf hin, dass durch die Förderung zunehmend<br />

mehr Biotope registriert wurden, was den Erfolg dieser Programmmaßnahme unterstreicht.<br />

<strong>EPLR</strong>-BW-Zwischenbewertung <strong>2000</strong> - <strong>2003</strong> FIB - 10/03<br />

251


252<br />

LPR<br />

Kapitel 6: Agrarumweltmaßnahmen/Naturschutz und Landschaftspflege<br />

Hier kommen prinzipiell Pflegemaßnahmen und Biotopneuschaffungen/-vernetzungen in Be-<br />

tracht. Erstere umfassen ca. 10% der LPR-Maßnahmen. Letztere wurden in 2002 mit insge-<br />

samt 15 Projekten erst neu begonnen.<br />

VI.1.B.-3.1 Konzentration <strong>des</strong> (betreffenden) Schadstoffes in dem Wasser, das von Flächen<br />

abfließt, die einer vertraglichen Vereinbarung unterliegen = Anteil <strong>des</strong> Oberflächenwassers/<br />

<strong>des</strong> Grundwassers, in dem die Konzentration <strong>des</strong> betreffenden<br />

Schadstoffes einen bestimmten Schwellenwert überschreitet.<br />

Weder MEKA- noch LPR-Maßnahmen mit entsprechend spezifischem Wirkungsspektrum<br />

werden angeboten. Das Maßnahmenpaket entzieht sich folglich einer Bewertung dieser Frage.<br />

d) Zusammenfassende Bewertung<br />

MEKA<br />

Die MEKA-Maßnahmen zeigen insgesamt die gewünschte und entsprechend der Bewertungsfragen<br />

hinterfragte Wirkung und integrieren sich insgesamt gut in das Spektrum anderer im<br />

Lande wirksamer Agrarumweltmaßnahmen bzw. umgekehrt. Dies gilt auch für die Verzahnung<br />

der MEKA-Maßnahmen mit den generell geltenden Auflagen der „Guten fachlichen<br />

Praxis“, wie z. B. Stickstoffbilanzen, welche im Rahmen der Dünge-VO zu erstellen sind. Die<br />

Einhaltung einer „Guten fachlichen Praxis“ wurde vom Land sinnvollerweise als Grundvoraussetzung<br />

für eine Teilnahme am Programm definiert. Die Agrarpolitik <strong>Baden</strong>-<br />

<strong>Württembergs</strong> hat auch durch die Einbeziehung von Maßnahmen der SchALVO in den ME-<br />

KA II und der damit verbundenen Ausdehnung auf Flächen außerhalb von Wasserschutzgebieten<br />

auf die Notwendigkeit <strong>des</strong> Schutzes von Wasserressourcen reagiert.<br />

LPR<br />

Die Maßnahmen der LPR und insbesondere die <strong>des</strong> Vertragsnaturschutzes beinhalten im wesentlichen<br />

auch die Verringerung bzw. die Vermeidung <strong>des</strong> Einsatzes von Pflanzenschutzund<br />

Düngemitteln. Damit verringert sich isoliert betrachtet der Eintrag dieser Schadstoffe in<br />

das Grund- und Oberflächenwasser. Es ist jedoch zu bedenken, das der isolierte Effekt dieser<br />

Maßnahmen zur Verbesserung der Wasserqualität kaum zu quantifizieren ist. Die zusätzlichen<br />

positiven Auswirkungen auf den Wasserschutz durch den Vertragsnaturschutz lassen sich<br />

daher kaum zahlenmäßig ermitteln. Es ist aber davon auszugehen, dass auf diesen Flächen das<br />

Risiko <strong>des</strong> Eintrags verringert wird.<br />

<strong>EPLR</strong>-BW-Zwischenbewertung <strong>2000</strong> - <strong>2003</strong> FIB - 10/03


Kapitel 6: Agrarumweltmaßnahmen/Naturschutz und Landschaftspflege<br />

VI.1.B-4.1 Indirekte Auswirkungen in- und außerhalb <strong>des</strong> Landwirtschaftlichen Betriebs,<br />

die von vertraglichen Vereinbarungen unterliegenden Flächen herrühren (Beschreibung).<br />

Sowohl MEKA- wie auch LPR-Maßnahmen mit entsprechendem Wirkungsspektrum werden<br />

nicht angeboten. Das Maßnahmenpaket entzieht sich folglich einer Bewertung entsprechend<br />

dieser Frage.<br />

6.3.3 Erhalt oder Verbesserung <strong>des</strong> Umfangs der Wasserressourcen<br />

Frage VI.1.C. In welchem Umfang sind natürliche Ressourcen geschützt (oder verbessert)<br />

worden … und zwar durch die Auswirkungen von Agrarumweltmaßnahmen auf den Umfang<br />

der Wasserressourcen?<br />

a) Interventionslogik<br />

Die Interventionslogik unterstellt zwei wesentliche Möglichkeiten <strong>des</strong> Schutzes der Wasserressourcen.<br />

Beide Möglichkeiten setzen an der Quantität der ausgebrachten Stoffe an und unterstellen<br />

eine Schutzfunktion 1) durch Grundwasserauffüllung/geringere Inanspruchnahme<br />

<strong>des</strong> Grundwassers und 2) geringere Wasserentnahmen. Auch diese logische Ableitung deckt<br />

das entsprechende Wirkungsgefüge umfassend ab, wenngleich die Wasserentnahmen zum<br />

Zweck der Bewässerung in <strong>Baden</strong>-Württemberg keine vordergründige Bedeutung hat. Ansonsten<br />

werden die seitens der Landbewirtschaftung möglichen Maßnahmen umfassend berücksichtigt<br />

und der logische Ansatz ist ebenfalls in sich schlüssig.<br />

Hinter der entsprechenden Bewertungsfrage verbergen sich damit auch insbesondere der Umfang<br />

<strong>des</strong> für Bewässerungszwecke genutzten Wassers sowie Maßnahmen zum Schutz der<br />

Oberflächen- und Grundwasserressourcen.<br />

b) Programmindikatoren<br />

In den Gemeinsamen Bewertungsfragen werden folgende Kriterien zur Feststellung der Programmwirkungen<br />

vorgegeben:<br />

• Überwachung der Nutzung bzw. Entnahme,<br />

• Schutz der Wasserressource,<br />

• weitere Vorteile.<br />

Im Rahmen der Wirkungsanalyse werden diesen Kriterien die in Übersicht 6.7 aufgelisteten<br />

Indikatoren und Datenquellen bzw. Wirkungsparameter zugeordnet.<br />

<strong>EPLR</strong>-BW-Zwischenbewertung <strong>2000</strong> - <strong>2003</strong> FIB - 10/03<br />

253


254<br />

Kapitel 6: Agrarumweltmaßnahmen/Naturschutz und Landschaftspflege<br />

Übersicht 6.7: Kriterien, Indikatoren, Datenquellen und Wirkungsparameter zur Gewährleistung eines<br />

hohen Schutzes der Wasserressource<br />

Kriterien Indikatoren<br />

Datenquellen/<br />

Wirkungsparameter<br />

VI.1.C-1:<br />

Die Nutzung (Entnahme) von<br />

Wasser zum Zwecke der Bewässerung<br />

ist verringert bzw.<br />

eine Erhöhung der hierfür<br />

eingesetzten Wassermengen<br />

ist vermieden worden.<br />

Vertragliche Begrenzung Bewässerungsland<br />

Vertraglich geänderte<br />

Fruchtfolgen<br />

Vertragliche Begrenzung Bewässerungsrate<br />

Vertraglich verbesserte Be-<br />

MEKA/LPR: Fehlanzeige bzgl. direkter Wirkung<br />

Wasserrecht<br />

MEKA- viergliedrige Fruchtfolge (andere<br />

Zielsetzung)<br />

MEKA/LPR: Fehlanzeige bzgl. direkter Wirkung<br />

SchALVO (Begrenzung der Einzelgaben in<br />

wässerungsmethoden Abhängigkeit von der Bodenart nach Anlage<br />

5, Nr. 3.2)<br />

VI.1.C-2:<br />

Schutz von Wasserressourcen,<br />

was deren Menge betrifft<br />

Wasserspiegel Oberflächenwasser<br />

Wasserspiegel Grundwasser<br />

Marginal; <strong>des</strong>halb Verzicht <strong>des</strong> Nachweises<br />

Wasserrecht<br />

Marginal; <strong>des</strong>halb Verzicht <strong>des</strong> Nachweises<br />

Wasserrecht<br />

c) Ergebnisse<br />

VI.1.C.-1.1 Flächen, die auf Grund vertraglicher Vereinbarungen nicht bewässert wurden<br />

(in Hektar)<br />

a) davon Flächen, die auf Grund der direkten Begrenzung <strong>des</strong> Bewässerungslan<strong>des</strong><br />

nicht bewässert wurden (in %),<br />

b) davon Flächen, die auf Grund geänderter Fruchtfolgen/Vegetation bzw.<br />

Anbaumethoden nicht bewässert wurden (in %).<br />

VI.1.C-1.2 Flächen (Hektar), die auf Grund vertraglicher Vereinbarungen in geringerem<br />

Umfang bewässert wurden /Verbrauch/Hektar)<br />

a) davon Flächen, die auf Grund der direkten Begrenzung der Bewässerungsrate<br />

in geringerem Umfang bewässert wurden (in %),<br />

b) davon Flächen, die auf Grund geänderter Fruchtfolgen/ Vegetation bzw.<br />

Anbaumethoden (außer Bewässerung) in geringerem Umfang bewässert<br />

wurden (in %),<br />

c) davon Flächen, die auf Grund verbesserter Bewässerungsmethoden in geringerem<br />

Umfang bewässert werden (in %).<br />

VI.1.C.-1.3 Verringerung der Wassermenge, die zur Bewässerung eingesetzt wurde auf<br />

Grund vertraglicher Vereinbarungen (m 3 Wasser/ pro Hektar).<br />

VI.1.C-1.4 Wirkungsgrad der Bewässerung bei den wichtigsten landwirtschaftlichen Kulturpflanzen<br />

durch vertragliche Vereinbarungen beeinflusst, d.h. Menge an<br />

pflanzlichem Erzeugnis pro Wassereinheit (Tonne/ m 3 ).<br />

VI.1.C-2.1 Entwicklung der Wasserspiegel <strong>des</strong> Oberflächen- und <strong>des</strong> Grundwassers (Beschreibung<br />

und/oder Indikator, der auf Programmebene zu definieren ist).<br />

VI.1.C.-3.1 Globale Auswirkungen, die sich auf Grund <strong>des</strong> Schutzes der Wasserspiegel <strong>des</strong><br />

Oberflächen- und <strong>des</strong> Grundwassers ergeben haben (Beschreibung).<br />

<strong>EPLR</strong>-BW-Zwischenbewertung <strong>2000</strong> - <strong>2003</strong> FIB - 10/03


Kapitel 6: Agrarumweltmaßnahmen/Naturschutz und Landschaftspflege<br />

Die vorgegebenen Bewertungsfragen und -indikatoren können angesichts sehr eingeschränkter<br />

Relevanz im Land <strong>Baden</strong>-Württemberg gemeinsam aufgegriffen und pauschal beantwortet<br />

werden.<br />

MEKA<br />

Auf die in der Übersicht 6.7 aufgeführten relevanten MEKA-Maßnahmen, deren Akzeptanz<br />

und Bedeutung wurde bereits bei den beiden vorangegangenen Bewertungsfragen ausführlich<br />

eingegangen. Eingeengt auf die für die Evaluierung vorgegebenen Bewertungsfragen, vorgegebenen<br />

Fragestellungen und Kriterien hat der Schutz der Wasserressourcen in <strong>Baden</strong>-<br />

Württemberg eine vergleichsweise geringe Relevanz, so dass diese speziellen Zielsetzungen<br />

bei der Konzeption der Agrarumweltprogramme konsequenterweise allenfalls am Rande berücksichtigt<br />

wurden. Die Agrarumweltmaßnahmen haben daher keine bzw. nur marginale<br />

Wirkungen bezüglich der in der Fragestellung genannten Aspekte <strong>des</strong> Schutzes der Wasserressourcen.<br />

Die im Folgenden kurz beschriebenen Maßnahmen <strong>des</strong> Wasserrechts sind in diesem<br />

Zusammenhang voll ausreichend.<br />

Allgemein ist zur Frage <strong>des</strong> Schutzes der Wasserressource anzumerken, dass die Entnahme<br />

von Grund- und Oberflächenwasser zur Bewässerung/Beregnung landwirtschaftlicher Flächen<br />

in Deutschland im Wasserrecht geregelt ist. Jeder landwirtschaftliche Betrieb, der beabsichtigt,<br />

Wasser zu entnehmen, benötigt hierzu eine wasserrechtliche Genehmigung. Diese Genehmigung<br />

wird nur auf Antrag bei der Unteren Wasserbehörde (in <strong>Baden</strong>-Württemberg:<br />

Landratsämter) nach Überprüfung der rechtlichen Voraussetzungen erteilt. Insbesondere wird<br />

hierbei überprüft, ob eine ökologische Beeinträchtigung <strong>des</strong> Wasserkörpers durch die Wasserentnahme<br />

zu befürchten ist. Beispielsweise darf bei der Entnahme von Oberflächenwasser in<br />

Trockenzeiten die Min<strong>des</strong>twasserführung <strong>des</strong> Gewässers nicht gefährdet werden, um den<br />

Lebensraum für die Gewässerflora und -fauna zu erhalten.<br />

Die Genehmigung für die Wasserentnahme wird nur erteilt, wenn die Beeinträchtigungen<br />

vertretbar erscheinen. Oftmals sind mit der Genehmigung Auflagen verbunden, wie die zeitliche<br />

Begrenzung der Entnahme oder die Begrenzung der Entnahmemenge bzw. der Einsatz<br />

wassersparender Beregnungsmethoden. Dies wird u.a. durch die Kontrolle <strong>des</strong> Wasserbuches,<br />

in dem Zeit und Menge der Wasserentnahme vom Landwirt aufzuzeichnen sind, kontrolliert.<br />

<strong>EPLR</strong>-BW-Zwischenbewertung <strong>2000</strong> - <strong>2003</strong> FIB - 10/03<br />

255


256<br />

Kapitel 6: Agrarumweltmaßnahmen/Naturschutz und Landschaftspflege<br />

Die unteren Wasserbehörden verhalten sich inzwischen bei der Genehmigung zur Entnahme<br />

von Oberflächenwasser sehr restriktiv und die Entnahme von Grundwasser wird von einem<br />

ausreichenden Wasserangebot abhängig gemacht. Mancherorts werden auslaufende Genehmigungen<br />

nicht mehr erneuert.<br />

Zudem gelten hygienische Anforderungen an die Verwendung von Wasser für die landwirtschaftliche<br />

Bewässerung/Beregung. Die Standards sind in der DIN 19650 festgelegt. Sie werden<br />

von der Unteren Wasserbehörde beim Genehmigungsverfahren herangezogen.<br />

Spezielle strengere Regelungen in Wasser- u. Quellschutzgebieten sind in der Schutzgebietsund<br />

Ausgleichs-Verordnung (SchALVO) in Anlage 5 geregelt.<br />

Nicht unerwähnt bleiben sollten indirekte Wirkungen der Agrarumweltmaßnahmen bezüglich<br />

dieser Bewertungsfrage (Auswirkungen von Agrarumweltmaßnahmen auf den Umfang der<br />

Wasserressourcen). Diese indirekten Wirkungen <strong>des</strong> MEKA-Programms sind dadurch zu erwarten,<br />

dass die Produktion extensiviert bzw. umweltschonende Produktionstechniken angewandt<br />

oder/und Biotope geschützt werden. Insbesondere von folgenden Einzelmaßnahmen<br />

sind indirekt Wirkungen zu erwarten (Anhangsübersicht A 6.2 (Anhang A 6.1) für MEKA I):<br />

• Verzicht auf chemisch-synthetische Pflanzenschutz- und Düngemittel,<br />

• erweiterter Drillreihenabstand,<br />

• Begrünung in Ackerbau und Dauerkulturen,<br />

• Mulchsaat,<br />

• Biotopschutz.<br />

Im MEKA II kommen die folgenden Maßnahmen hinzu:<br />

• Umweltbewusstes Betriebsmanagement,<br />

• Verringerung der bedarfsgerechten Stickstoffdüngung auf Ackerflächen um 20 %,<br />

• Ökologischer Anbau im gesamten Unternehmen und indirekt,<br />

• Maßnahmen aus dem Bereich „Biologische bzw. biotechnische<br />

Bekämpfungsverfahren.<br />

Auf Akzeptanz und Entwicklung dieser Maßnahmen wurde im Zusammenhang mit der<br />

Beantwortung der beiden vorangegangenen Bewertungsfragen ebenfalls bereits ausführlich<br />

eingegangen.<br />

<strong>EPLR</strong>-BW-Zwischenbewertung <strong>2000</strong> - <strong>2003</strong> FIB - 10/03


LPR<br />

Kapitel 6: Agrarumweltmaßnahmen/Naturschutz und Landschaftspflege<br />

Auch ein Zusammenhang zwischen den Maßnahmen <strong>des</strong> Naturschutzes und der Landschaftspflege<br />

auf der einen Seite und dem Umfang der Wasserressourcen auf der anderen Seite dürfte<br />

in <strong>Baden</strong>-Württemberg kaum bestehen, da die Menge der verfügbaren Wasserressourcen<br />

aufgrund der natürlichen Niederschläge und der vorhandenen Wasserquellen kein agrar- und<br />

umweltpolitisches Problem darstellt. Problematisiert wird lediglich die Qualität dieser Wasserressourcen,<br />

wie sie oben angesprochen wird.<br />

d) Zusammenfassende Bewertung<br />

Die mit der Bewertungsfrage aufgegriffene Problematik hat für das Land <strong>Baden</strong>-Württemberg<br />

eine lediglich untergeordnete Bedeutung. Ungeachtet <strong>des</strong>sen integrieren sich die MEKA- und<br />

LPR-Maßnahmen insgesamt gut in das bestehende Recht sowie in das Spektrum anderer im<br />

Lande wirksamer Agrarumweltmaßnahmen bzw. umgekehrt.<br />

6.3.4 Erhalt oder Verbesserung der Artenvielfalt<br />

Frage VI.2.A. In welchem Umfang ist auf Grund von Agrarumweltmaßnahmen die biologi-<br />

sche Vielfalt (Artenvielfalt) erhalten oder verbessert worden … durch den Schutz von Flora<br />

und Fauna auf landwirtschaftlichen Flächen?<br />

a) Interventionslogik<br />

Die Interventionslogik unterstellt, dass die Artenvielfalt direkt über den Schutz schutzbedürftiger<br />

Arten (z. B. Biotopschutz im Rahmen <strong>des</strong> MEKA I sowie Förderung <strong>des</strong> Streuobstanbaus<br />

oder LPR Vertragsnaturschutz) sowie indirekt über eine Verringerung <strong>des</strong> Einsatzes<br />

landwirtschaftlicher Produktionsmittel (entsprechende MEKA- und LPR-Maßnahmen) und<br />

über vielfältige Fruchtfolgen (u.a. durch Förderung <strong>des</strong> ökologischen Anbaus im Rahmen <strong>des</strong><br />

MEKA-Programms) verbessert werden. Es soll auch beurteilt werden, in welcher Form durch<br />

die Maßnahmen eine erhöhte Population der Schwerpunktarten (oder der Artengemeinschaft)<br />

erreicht wurde. Sie ist schlüssig und mit Bezug auf die seitens der Landwirtschaft gegebenen<br />

Möglichkeiten umfassend und vollständig.<br />

b) Programmindikatoren<br />

In den Gemeinsamen Bewertungsfragen werden folgende Kriterien zur Feststellung der Programmwirkungen<br />

vorgegeben:<br />

• Verringerung/Niveauerhaltung landwirtschaftlicher Produktionsmittel,<br />

<strong>EPLR</strong>-BW-Zwischenbewertung <strong>2000</strong> - <strong>2003</strong> FIB - 10/03<br />

257


258<br />

Kapitel 6: Agrarumweltmaßnahmen/Naturschutz und Landschaftspflege<br />

• Erhaltung/Wiedereinführung geeigneter Anbaumuster (einschl. Viehhaltung),<br />

• Erhaltung schutzbedürftiger Arten.<br />

Im Rahmen der Wirkungsanalyse werden diesen Kriterien die in Übersicht 6.8 aufgelisteten<br />

Indikatoren und Datenquellen bzw. Wirkungsparameter zugeordnet.<br />

Übersicht 6.8: Kriterien, Indikatoren, Datenquellen und Wirkungsparameter zum Erhalt oder zur<br />

Verbesserung der biologischen Vielfalt (Artenvielfalt)<br />

VI.2.A-1:<br />

Kriterien Indikatoren<br />

Eine Verringerung (bzw. eine Vermeidung<br />

der Erhöhung) <strong>des</strong> Einsatzes<br />

landwirtschaftlicher Produktionsmittel<br />

zum Vorteil der Flora und Fauna ist<br />

erreicht worden.<br />

VI.2.A-2:<br />

Anbaumuster landwirtschaftlicher<br />

Kulturpflanzen [landwirtschaftliche<br />

Kulturarten (einschließlich der damit in<br />

Zusammenhang stehenden Viehhaltung)<br />

Fruchtfolgen, Bodenbedeckungen<br />

während der entscheidenden Zeiträume,<br />

Größe der Schläge], die für die Flora<br />

und Fauna von Vorteil sind, sind erhalten<br />

oder wiedereingeführt worden.<br />

Pflanzenschutzmittel<br />

Düngemittel<br />

Verzicht in kritischen<br />

Zeiträumen<br />

Vertragliche Vereinbarungen<br />

Bestimmte Flächen<br />

(Biotope)<br />

Umweltfreundliche Anbaumuster<br />

Umweltfreundliche Bedeckung<br />

in kritischen Zeiträu-<br />

Datenquellen/<br />

Wirkungsparameter<br />

Pflanzenschutzaufw./ha AF (Testbetriebe)<br />

MEKA- Verzicht auf chemisch synthetische<br />

Produktionsmittel<br />

MEKA- Ökolandbau<br />

MEKA- Biotechn. Verfahren*<br />

MEKA- Verzicht auf flächige Herbizidanwendung<br />

*<br />

MEKA- Prognoseverfahren*<br />

LPR-Umwandlung Acker in Grünland<br />

LPR-Extensivierungsmaßnahmen<br />

Düngemittelaufwand/ha (Testbetriebe)<br />

MEKA- Verzicht auf chemischsynthetische<br />

Produktionsmittel<br />

MEKA- Ökolandbau<br />

MEKA- N-20%<br />

MEKA- Umweltfreundl. Wirtschaftsdünger<br />

LPR-Extensivierungsmaßnahmen<br />

MEKA- Biotechn. Verfahren<br />

s.o. MEKA-Maßnahmen<br />

MEKA- Biotope<br />

LPR-Vertragsnaturschutz, Biotopgestaltung<br />

MEKA- Viergliedrige Fruchtfolge<br />

MEKA- Streuobst<br />

MEKA- Steillagenweinbau<br />

MEKA- Ökolandbau<br />

MEKA- Biotope<br />

MEKA- Artenvielfalt<br />

LPR-Umwandlung Acker in Grünland<br />

LPR-Extensivierungsmaßnahmen<br />

MEKA- Mulchsaat*<br />

MEKA- Begrünungsmaßnahmen*<br />

men MEKA- Umbruchverbot<br />

Vertragliche Vereinbarungen<br />

s.o. MEKA-Maßnahmen<br />

<strong>EPLR</strong>-BW-Zwischenbewertung <strong>2000</strong> - <strong>2003</strong> FIB - 10/03


VI.2.A-3:<br />

Kapitel 6: Agrarumweltmaßnahmen/Naturschutz und Landschaftspflege<br />

Kriterien Indikatoren<br />

Die Fördermaßnahmen sind erfolgreich<br />

auf die Erhaltung schutzbedürftiger<br />

Arten ausgerichtet worden.<br />

VI.2.A-3:<br />

Die Fördermaßnahmen sind erfolgreich<br />

auf die Erhaltung schutzbedürftiger<br />

Arten ausgerichtet worden.<br />

Flächen mit wild lebenden<br />

Tieren/verbreitete Arten<br />

Flächen mit wild lebenden<br />

Tieren/besondere Arten<br />

Flächen mit wild lebenden<br />

Tieren/rückläufige Arten<br />

Flächen mit stabilen Populationen<br />

Flächen mit Bodenorganismen<br />

Flächen mit Arten internationaler<br />

Listen<br />

<strong>EPLR</strong>-BW-Zwischenbewertung <strong>2000</strong> - <strong>2003</strong> FIB - 10/03<br />

259<br />

Datenquellen/<br />

Wirkungsparameter<br />

MEKA- Biotope<br />

MEKA- Pflanzenvielfalt Grünland<br />

MEKA- Ökolandbau<br />

LPR-Biotopvernetzung; Grunderwerb<br />

LPR-Vertragsnaturschutz, Biotopgestaltung<br />

MEKA- Biotope<br />

MEKA- Pflanzenvielfalt Grünland<br />

MEKA- Ökolandbau<br />

MEKA- Umbruchverbot<br />

MEKA- Steillagenweinbau<br />

MEKA- Streuobst<br />

LPR-Biotopvernetzung; Grunderwerb<br />

LPR-Vertragsnaturschutz, Biotopgestaltung<br />

MEKA- Biotope<br />

MEKA- Pflanzenvielfalt Grünland<br />

MEKA- Ökolandbau<br />

MEKA G-Maßnahmen<br />

MEKA- Umbruchverbot<br />

MEKA- Steillagenweinbau<br />

MEKA- Streuobst<br />

LPR-Biotopvernetzung; Grunderwerb<br />

LPR-Vertragsnaturschutz, Biotopgestaltung<br />

OPPERMANN/KRISMANN (2002)<br />

MEKA- Biotope<br />

MEKA- Umbruchverbot<br />

MEKA- Steillagenweinbau<br />

MEKA- Streuobst<br />

LPR-Vertragsnaturschutz, Biotopgestaltung<br />

OPPERMANN/KRISMANN (2002)<br />

MEKA- Biotope<br />

MEKA- Mulchsaat*<br />

MEKA- Begrünung*<br />

MEKA- Umbruchverbot<br />

MEKA- Steillagenweinbau<br />

MEKA- Streuobst<br />

OPPERMANN/KRISMANN (2002)<br />

LPR-Biotopvernetzung; Grunderwerb<br />

LPR-Vertragsnaturschutz, Biotopgestaltung.<br />

MEKA- Biotope<br />

MEKA- Umbruchverbot<br />

MEKA- Steillagenweinbau<br />

MEKA- Streuobst<br />

*) Entsprechende Wirkung ist nicht Hauptziel der Maßnahme; eine Diskussion im Text erfolgt nicht bzw. nur<br />

sehr knapp.


260<br />

c) Ergebnisse<br />

Kapitel 6: Agrarumweltmaßnahmen/Naturschutz und Landschaftspflege<br />

VI.2.A-1.1 Flächen, auf denen Fördermaßnahmen zur Verringerung <strong>des</strong> Einsatzes landwirtschaftlicher<br />

Produktionsmittel durchgeführt wurden (in Hektar)<br />

a) davon Flächen, auf denen pro Hektar weniger Pflanzenschutzmittel ausgebracht<br />

wurden (in %),<br />

b) davon Flächen, auf denen pro Hektar weniger Düngemittel ausgebracht wurden<br />

(in %),<br />

c) davon Flächen, auf denen spezifische Produktionsmittel während der kritischen<br />

Zeiträume <strong>des</strong> Jahres nicht eingesetzt wurden (in %).<br />

VI.2.A-1.2 Verringerung <strong>des</strong> Einsatzes landwirtschaftlicher Produktionsmittel pro Hektar auf<br />

Grund vertraglicher Vereinbarungen (in %).<br />

MEKA<br />

Auf Grund analoger Behandlung im Rahmen <strong>des</strong> MEKA können die Indikatoren VI.2.A-1.1<br />

und 1.2 zusammengefasst behandelt werden.<br />

Auf die Programmwirkungen <strong>des</strong> MEKA bezüglich <strong>des</strong> Einsatzniveaus von landwirtschaftlichen<br />

Produktionsmitteln wurde im Zusammenhang mit den Bewertungsfragen VI.1.A und<br />

VI.1.B bereits ausführlich eingegangen.<br />

Die in Abbildung 6.13 aufgeführten MEKA-Maßnahmen fördern diesen Tatbestand zum Teil<br />

direkt, zum Teil indirekt. Direkt im Bereich <strong>des</strong> Pflanzenschutzes wirken die Honorierungen<br />

<strong>des</strong> Verzichtes auf Pflanzenschutzmittel und speziell <strong>des</strong> Verzichtes auf Herbizide; indirekt<br />

wirken die Förderung <strong>des</strong> Einsatzes biotechnischer Verfahren sowie die Förderung <strong>des</strong> Ökolandbaus<br />

im Gesamtbetrieb. Im Bereich der Düngung wirken die Honorierung von Verfahren<br />

der extensiven Flächennutzung und die Honorierung der umweltfreundlichen Wirtschaftsdüngerausbringung<br />

direkt in die gewünschte Richtung, während die Maßnahmen Stickstoffanalysen<br />

und Bodenuntersuchungen sowie wiederum die Förderung <strong>des</strong> ökologischen Landbaus<br />

indirekte Wirkung in diesem Zusammenhang zeigen.<br />

Ergänzend sei auf die in Deutschland geltende Einschränkung bienengefährlicher Mittel und<br />

die im Pflanzenschutzrecht verankerte Abstandsregelung der Ausbringung von Pflanzenschutzmitteln<br />

ggü. Hecken und Gehölzen verwiesen.<br />

LPR<br />

Auf die Programmwirkungen der LPR bezüglich <strong>des</strong> Einsatzniveaus von landwirtschaftlichen<br />

Produktionsmitteln wurde im Zusammenhang mit den Bewertungsfragen VI.1.A und VI.1.B<br />

<strong>EPLR</strong>-BW-Zwischenbewertung <strong>2000</strong> - <strong>2003</strong> FIB - 10/03


Kapitel 6: Agrarumweltmaßnahmen/Naturschutz und Landschaftspflege<br />

bereits eingegangen <strong>–</strong> die Bedeutung der Maßnahmen ist insgesamt gering und nur indirekt.<br />

Abb. 6.16 und Tab. 6.3 geben auch hierzu einen zusammenfassenden Überblick.<br />

VI.2.A-1.3 Hinweise auf einen positiven Zusammenhang zwischen den Fördermaßnahmen<br />

MEKA<br />

zur Verringerung <strong>des</strong> Einsatzes landwirtschaftlicher Produktionsmittel auf be-<br />

stimmten Flächen und der Artenvielfalt (Beschreibung, und - sofern praktisch<br />

durchführbar - eine Schätzung der Häufigkeit der Arten).<br />

Bezüglich der Entwicklung der Zielparameter sei auf eine speziell in diesem Zusammenhang<br />

vom Land <strong>Baden</strong>-Württemberg in Auftrag gegebene Studie der Wirksamkeit von MEKA auf<br />

die Artenvielfalt von OPPERMANN UND KRISSMANN (2002) verwiesen. Gegenstand dieser<br />

Untersuchung war mit Blick auf die Wirksamkeit der MEKA-Maßnahmen im Wesentlichen<br />

• die Auswirkungen der Silagewirtschaft auf den Artenreichtum von Grünland,<br />

• mehrere Naturraum-Erhebungen,<br />

• eine Bewertung der Extensivierungsmaßnahmen in MEKA II sowie<br />

• eine Analyse <strong>des</strong> Futterwertes von „Artenreichem Grünland“.<br />

Unter zusätzlichem Verweis auf eine größere Anzahl weiterer einschlägiger Untersuchungen<br />

(u.a. BRIEMLE UND ELLENBERG, 1994; BRIEMLE, 1997 UND 2001) zeigt die Studie, dass zwar<br />

nicht die Silagewirtschaft als solche, sondern vielmehr der damit verbundene frühe Schnittzeitpunkt<br />

und wiederum hiermit verbunden eine i.d.R. hohe Schnittfrequenz einen negativen<br />

Einfluss auf die Arten- und Kräutervielfalt in Grünland haben. Erste Naturraum-Erhebungen<br />

für das erste Antragsjahr <strong>2000</strong> und für das Jahr 2001 zeigen, dass die Flächen der Kategorie<br />

„Artenreiches Grünland“ im Umfang bereits leicht ansteigen. Erste Futterwertbestimmungen<br />

extensiv genutzten Grünlands zeigen, dass sich die Annahme einer Minderbewertung von auf<br />

extensiv genutztem Grünland gewachsenen Futters nicht in dem vielfach unterstellten Ausmaß<br />

bestätigt. Dies deckt sich auch mit Ergebnissen, die im DFG-<br />

SONDERFORSCHUNGSBEREICH 183 „Umweltgerechte Nutzung von Agrarlandschaften“ an der<br />

Universität Hohenheim erzielt wurden (DFG-SONDERFORSCHUNGSBEREICH 183 „Umweltgerechte<br />

Nutzung von Agrarlandschaften“; Abschlußbericht 1987-1994; LANG ET AL., 1993;<br />

STREICHER ET AL., 1993).<br />

<strong>EPLR</strong>-BW-Zwischenbewertung <strong>2000</strong> - <strong>2003</strong> FIB - 10/03<br />

261


262<br />

LPR<br />

Kapitel 6: Agrarumweltmaßnahmen/Naturschutz und Landschaftspflege<br />

Unter den Annahmen, dass Extensivierungen generell die Artenvielfalt fördern, und dass dies<br />

eher auf weniger produktiven, aber häufig auf potentiell artenreichen Standorten stattfindet,<br />

sind hier durch LPR-Maßnahmen insbesondere <strong>des</strong> Vertragsnaturschutzes positive Auswirkungen<br />

gegeben. Durch die bereits eingangs gemachte Feststellung, dass ca. 40% der schutzwürdigen<br />

Biotoptypen auf eine <strong>–</strong> angepasste <strong>–</strong> Nutzung angewiesen bzw. durch eine Intensivierung<br />

gefährdet sind, wird hierdurch zwar nur auf ca. 1% der landwirtschaftlich genutzten<br />

Fläche aber mit ca. 70% der LPR-Maßnahmen ein „klassischer“ LPR- Beitrag geleistet. In<br />

welcher Form durch diese Maßnahmen speziell Arten gefördert werden, die entsprechend der<br />

Roten Listen als besonders gefährdet eingestuft werden, kann anhand von Fallstudien in begrenztem<br />

Umfang beurteilt werden, wie dies z. B. in der Evaluierung der Landschaftspflegerichtlinie<br />

<strong>Baden</strong>-Württemberg, Zeitraum 1992-1997, für 19 ausgewählte Untersuchungen<br />

(z.B. zum Schutz von Ackerwildkräutern oder einzelner Tierarten wie Braunkehlchen oder<br />

Brachvogel) geschehen ist (LEL/LFU 1999). Eine Bilanz zu den 14 mittlerweile 25jährigen<br />

Bracheversuchen in <strong>Baden</strong>-Württemberg (MLR <strong>2000</strong>) zeigt die große Abhängigkeit der sich<br />

entwickelnden Lebensgemeinschaften von Standortsverhältnissen, Ausgangsvegetation und<br />

Pflegemaßnahmen. Zudem gehört zu einer Zielformulierung bei der Offenhaltung auch die<br />

Förderung der Strukturvielfalt, also eines kleinräumigen Musters unterschiedlicher, aber zielkonformer<br />

Nutzungen und Pflegemaßnahmen. Diese Kontextinformationen, insbesondere die<br />

letztgenannte, sind in aller Regel für die jeweiligen Verträge kaum erfasst bzw. zusammengeführt.<br />

Erst eine Umfrage bei den vertragsabschließenden Stellen und eine entsprechende<br />

Auswertung der Verträge könnten hier Angaben zu speziellen Artenschutzmaßnahmen liefern.<br />

Auch sind erst durch die anvisierten weiteren Kontrollmaßnahmen, evtl. in Verbindung<br />

mit den INVEKOS und Natura <strong>2000</strong> Kontrollen mittels eines GIS-gestützten Monitoringssystems<br />

lan<strong>des</strong>weite quantitative Angaben zu erwarten. Es lässt sich allerdings zusammenfassend<br />

sagen, dass ohne LPR-Förderung die derzeit durch Verträge gesicherten Flächen nach<br />

deren Wegfall entweder wieder intensiv genutzt oder aufgeforstet werden würden, mit der<br />

Konsequenz, dass die darauf lebenden Tier- und Planzenarten verschwänden (LEL/LFU<br />

1999).<br />

Die Bewertungskriterien beziehen sich hier ausdrücklich auf gewöhnliche landwirtschaftliche<br />

Flächen (- andere werden unter VI.2B. berücksichtigt -) und lauten folgendermaßen:<br />

• Der Einsatz landwirtschaftlicher Produktionsmittel ist zum Vorteil von Flora und<br />

Fauna verringert oder nicht erhöht worden<br />

<strong>EPLR</strong>-BW-Zwischenbewertung <strong>2000</strong> - <strong>2003</strong> FIB - 10/03


Kapitel 6: Agrarumweltmaßnahmen/Naturschutz und Landschaftspflege<br />

• Anbaumuster, die von Vorteil für die Flora und Fauna sind, wurden erhalten oder<br />

wieder eingeführt.<br />

• Die Fördermaßnahmen sind erfolgreich auf die Erhaltung schutzbedürftiger Arten<br />

konzentriert worden.<br />

Im Folgenden soll ein Ansatz gezeigt werden, der noch nicht in dieser Ausschließlichkeit -<br />

nur gewöhnliche landwirtschaftliche Flächen sind zu betrachten <strong>–</strong> vorgeht und auch die o.g.<br />

Kriterien nur sehr indirekt abzubilden vermag. Dies <strong>des</strong>halb, weil gerade zu Flora und Fauna<br />

in Ackerflächen an sich kaum lan<strong>des</strong>weite Daten vorliegen. In Fallstudien, in denen mehr zum<br />

Einsatz der Produktionsmittel ausgesagt werden kann, könnte eher erfolgreich geprüft werden,<br />

was hier die LPR-Maßnahmen tatsächlich bewirken. Der folgende Ansatz enthält durch<br />

seinen nur indirekten Bezug zur Erhaltung schutzwürdiger Arten allerdings ebenso Interpretationsmöglichkeiten<br />

für einen Habitatschutz (Kap. 6.3.5) wie auch einen Landschaftsschutz<br />

(Kap. 6.3.7).<br />

Um zu prüfen, ob die Maßnahmen nach LPR einen Beitrag zur Artenvielfalt leisten, werden<br />

die Vorrangflächen <strong>des</strong> „Landschaftsökologischen Atlas <strong>Baden</strong>-Württemberg“ (Trockene,<br />

feuchte und steile Lagen: Natürliche Schwerpunkte für Schutz, Pflege und Entwicklung in den<br />

Standortskomplexen) den LPR-Maßnahmen gegenübergestellt. Hierbei wurden insbesondere<br />

Aussagen hinsichtlich extremer Bodenfeuchteverhältnisse berücksichtigt.<br />

Um eine Vergleichbarkeit der Landkreise und Vorrangkategorien untereinander durchzuführen,<br />

wurde zuerst der Index „Arten- und Biotopschutz“ ermittelt. Hierbei wurde wie folgt vorgegangen:<br />

1. Zuweisung der Werte:<br />

Schwerpunkte für den Arten- und Biotopschutz zugewiesener Wert<br />

keine ausgeprägten Schwerpunkte 0<br />

örtliche Schwerpunkte 1<br />

verbreitete Schwerpunkte 2<br />

vorherrschende Schwerpunkte 3<br />

2. Mittels der Werte wurde der Index ermittelt:<br />

Index „Arten- u. Biotopschutz“ =<br />

z. B. Landkreis Reutlingen<br />

Index: 2,39 =<br />

Anteil in % x 0 + Anteil in % x 1 + Anteil in % x 2 + Anteil in % x 3<br />

100<br />

3,9% x 0 + 11,9 % x 1 + 25 % x 2 + 59,1% x 3<br />

100<br />

<strong>EPLR</strong>-BW-Zwischenbewertung <strong>2000</strong> - <strong>2003</strong> FIB - 10/03<br />

263


264<br />

Kapitel 6: Agrarumweltmaßnahmen/Naturschutz und Landschaftspflege<br />

Der Index befindet sich demnach zwischen 1 (gering) und 3 (sehr hoch).<br />

Eine Gegenüberstellung der Vorrangflächenangaben mit dem ermittelten Index bieten die<br />

folgenden Abbildungen:<br />

Abbildung 6.18: Gegenüberstellung <strong>des</strong> Indexes für den Arten- und Biotopschutz und den jeweiligen<br />

Vorrangflächenanteilen in den Landkreisen/ Stadtkreisen<br />

<strong>EPLR</strong>-BW-Zwischenbewertung <strong>2000</strong> - <strong>2003</strong> FIB - 10/03


Kapitel 6: Agrarumweltmaßnahmen/Naturschutz und Landschaftspflege<br />

Abbildung 6.19: Ergebnis der Indexermittlung „Arten- und Biotopschutz“<br />

In Abb. 6.19 wurden die Indices der Landkreise zur besseren Übersicht gruppiert. Höchste<br />

Indices haben die Kreise Reutlingen, Konstanz, Karlsruhe, Rastatt und <strong>Baden</strong>-<strong>Baden</strong> Stadt.<br />

Niedrigste Indices weisen insbesondere Landkreise mit guten ackerbaulichen Standortsbedingungen<br />

(z. B. entlang <strong>des</strong> Neckartals) auf.<br />

Um die Ausprägung <strong>des</strong> Index mit den LPR-Maßnahmen in Beziehung setzen zu können,<br />

wurden diese miteinander verglichen. Im folgenden Diagramm Abb. 6.20 ist die durchschnitt-<br />

<strong>EPLR</strong>-BW-Zwischenbewertung <strong>2000</strong> - <strong>2003</strong> FIB - 10/03<br />

265


266<br />

Kapitel 6: Agrarumweltmaßnahmen/Naturschutz und Landschaftspflege<br />

liche Maßnahmendichte in ha/qkm (Y-Achse) in den einzelnen Landkreisen dem Index “Arten-<br />

und Biotopschutz“ (X-Achse) gegenübergestellt.<br />

Generell fällt auf, dass nirgends eine hohe Maßnahmendichte ist, wo lediglich ein sehr geringer<br />

Index ermittelt wurde. Dies wurde mit der gelb-gestrichelten Linie markiert und lässt den<br />

Schluss zu, dass der LPR-Mitteleinsatz nicht unabhängig von den Vorrangflächen für den<br />

Arten- und Biotopschutz ist.<br />

Unterhalb dieser Linie lässt sich allerdings das gesamte Spektrum der möglichen Beziehungen<br />

zwischen LPR-Mitteleinsatz sowie Vorrangflächen für den Arten- und Biotopschutz finden.<br />

Interessant ist, dass es viele Landkreise gibt, bei denen ein hoher Index ermittelt wurde und<br />

die eine vergleichsweise geringe Maßnahmendichte haben. Hier scheint die natürliche Ausstattung<br />

eindeutig über einen möglichen nivellierenden Nutzungseinfluss zu dominieren.<br />

Bei dem im Diagramm abgebildeten „Ausreißer“ oben handelt es sich um den Stadtkreis <strong>Baden</strong>-<strong>Baden</strong>,<br />

der eine insgesamt sehr kleine landwirtschaftliche Nutzfläche (mit 1.582 ha die<br />

zweitniedrigste im Land) hat. Die zwei dicht beieinanderliegenden Kreise sind Raststatt (Index:<br />

2,37 - 2,72 ha/qkm) und Karlsruhe (Index: 2,39 - 2,65 ha/qkm).<br />

Abbildung 6.20: Gegenüberstellung der Maßnahmendichte (Maßnahmen im Landkreis in ha/qkm-<br />

Durchschnitt der Jahre <strong>2000</strong> <strong>–</strong> 02 mit dem Index „Arten- und Biotopschutz“. Die grüne<br />

Farbabstufung entspricht der der vorangegangenen Darstellung)<br />

Die linke gelbe Linie von unten nach oben sind die Landkreise:<br />

Heilbronn/Stadt (Index: 1,01 - 0,85 ha/qkm); Pforzheim/Stadt (Index: 1,23 - 0,96 ha/qkm)<br />

Tübingen (Index: 1,40 - 1,63 ha/qkm); Mannheim/Stadt (Index: 1,62 - 2,20 ha/qkm)<br />

<strong>EPLR</strong>-BW-Zwischenbewertung <strong>2000</strong> - <strong>2003</strong> FIB - 10/03


Kapitel 6: Agrarumweltmaßnahmen/Naturschutz und Landschaftspflege<br />

Die rechte gelbe Reihe von unten nach oben sind die Landkreise:<br />

Heilbronn (Index: 1,50 - 0,15 ha/qkm); Göppingen (Index: 1,57 - 0,24 ha/qkm)<br />

Esslingen (Index: 1,64 - 0,34 ha/qkm); Rottweil (Index: 1,71 - 0,56 ha/qkm)<br />

Ostalbkreis (Index: 1,83 - 0,91 ha/qkm); Enzkreis (Index: 1,86 - 1,05 ha/qkm)<br />

Sigmaringen (Index: 1,92 - 1,25 ha/qkm); Karlsruhe/Stadt (Index: 2,01 - 1,83 ha/qkm)<br />

d) Zusammenfassende Bewertung<br />

MEKA<br />

Die genannten MEKA-Maßnahmen beginnen - wenngleich nicht in der in der Bewertungsfrage<br />

aufgegriffenen spezifischen und differenzierten Form - nachhaltige Wirkung im Bereich<br />

<strong>des</strong> Artenschutzes zu zeigen und integrieren sich insgesamt gut in das Spektrum anderer im<br />

Lande wirksamer Agrarumweltmaßnahmen bzw. umgekehrt. Insbesondere sei hierbei auf die<br />

Etablierung von Naturschutzgebieten zum Schutz bestimmter Arten wie z. B. von Wiesenbrütern<br />

in feuchtem Grünland und Trockenrasenarten im Rahmen der Landschaftspflegerichtlinie<br />

verwiesen. Mit Blick auf die Zielsetzung <strong>des</strong> Erhalts oder der Verbesserung der Artenvielfalt<br />

sind die entsprechenden MEKA-Maßnahmen, insbesondere aus dem Maßnahmenbereich B,<br />

entsprechend korrekt angelegt.<br />

LPR<br />

Die durchgeführte statistische Methode zur Ermittlung eines Artenindexes, der mit den LPR-<br />

Maßnahmen in Beziehung gesetzt wurde, gibt sicherlich erste, aber wenig überprüfte und<br />

quantitative Aussagen. Erst durch den Einbezug konkreter Artenvorkommen <strong>–</strong> hierzu sind<br />

bislang digitale, raumbezogene baden-württembergweite Daten wie die Biotopkartierung nach<br />

§ 24 a Lan<strong>des</strong>naturschutzgesetz noch nicht fertiggestellt - sowie anderer Standortsfaktoren<br />

(Hangneigung) könnte in einem künftigen Schritt geprüft werden, ob Maßnahmen bezüglich<br />

tatsächlicher Vorkommen von Flora und Fauna in landwirtschaftlichen Flächen konkreter<br />

bewertet werden können. Die aufgezeigte Methodik einer Indexbildung und Gegenüberstellung<br />

könnte dann so oder so ähnlich weitere Verwendung finden.<br />

Abschließend sei noch angeführt, dass mit ca. 230 B1 und 15 E1 Projekte in 2002 und einem<br />

Fördervolumen von ca. 640.000 € bzw. 114.000 € auch Biotopgestaltungs- und <strong>–</strong><br />

vernetzungsmaßnahmen durchgeführt werden, die sicherlich ebenfalls und direkt zur Artenvielfalt<br />

beitragen <strong>–</strong> wenn auch in relativ geringem Flächenumfang. Ähnliches gilt für die ins-<br />

<strong>EPLR</strong>-BW-Zwischenbewertung <strong>2000</strong> - <strong>2003</strong> FIB - 10/03<br />

267


268<br />

Kapitel 6: Agrarumweltmaßnahmen/Naturschutz und Landschaftspflege<br />

gesamt 80 Projekte C zum Grunderwerb (ca. 500.000 €) sowie der 356 Projekte B1 zur Biotopgestaltung<br />

(ca. 1 Mio. €, jeweils 2001 und 2002).<br />

VI.2.A-2.1 Flächen mit umweltfreundlichen Anbaumustern landwirtschaftlicher Kulturpflanzen<br />

[ Kulturarten (einschließlich der damit in Zusammenhang stehenden Viehhaltung),<br />

Kombinationen von Kulturpflanzen und Größe einheitlich bestellter Schläge],<br />

die auf Grund von Fördermaßnahmen erhalten/ wiedereingeführt wurden (in<br />

Hektar).<br />

MEKA<br />

Auch im Zusammenhang mit der Erhaltung/Wiedereinführung geeigneter Anbaumuster<br />

(einschl. Viehhaltung) kann auf die Ausführungen in den vorangegangenen Abschnitten verwiesen<br />

werden. Im Rahmen <strong>des</strong> MEKA handelt es sich hierbei insbesondere um Maßnahmen<br />

wie die viergliedrige Fruchtfolge, die Erhaltung <strong>des</strong> Streuobst- und <strong>des</strong> Steillagenweinbaus,<br />

die Förderung und hohe Akzeptanz <strong>des</strong> ökologischen Landbaus, die Biotoperhaltung sowie<br />

um die Bewirtschaftungspraktiken Mulchsaat, Begrünungsmaßnahmen im Acker-, Gartenbau<br />

und in Dauerkulturen sowie das Umbruchverbot von Grünland.<br />

LPR<br />

Es kann davon ausgegangen werden, dass lediglich die im Rahmen von LPR Extensivierungsmaßnahmen<br />

auf Äckern oben gefragte Erhaltung/Wiedereinführung umweltfreundlicher<br />

Anbaumuster stattfindet. Diese macht ca. 1% der LPR Maßnahmen im Vertragsnaturschutz<br />

oder 100-200 ha aus (vgl. Abb. 6.7). Näheres lässt sich allerdings hierzu nicht ausführen.<br />

VI.2.A-2.2 Flächen, die auf Grund von Fördermaßnahmen während der kritischen Zeiträume<br />

mit einer umweltfreundlichen Vegetation/ mit umweltfreundlichen Ernterückständen<br />

bedeckt waren (in Hektar).<br />

MEKA<br />

Durch spezielle Bewirtschaftungsmethoden im Ackerbau kann die Artenvielfalt positiv beeinflusst<br />

werden. Im Rahmen <strong>des</strong> MEKA geschieht dies vorrangig durch die spezifische Förderung<br />

von Mulchsaatverfahren und von Begrünungsmaßnahmen. Die Akzeptanz dieser Maßnahmen<br />

ist ebenfalls in Abbildung 6.8 dargestellt. Während die Praktizierung von Mulchsaatverfahren<br />

von ca. 50.000 ha 1993 auf 113.000 ha 2001 bzw. 117.800 ha 2002 sich mehr als<br />

verdoppelt hat, ist die Akzeptanz von Begrünungsmaßnahmen seit 1994 um ca. 20 % auf<br />

2001 etwa 200.000 ha und 2002 um annähernd 40 % auf ca. 150.000 ha gesunken.<br />

<strong>EPLR</strong>-BW-Zwischenbewertung <strong>2000</strong> - <strong>2003</strong> FIB - 10/03


LPR<br />

Kapitel 6: Agrarumweltmaßnahmen/Naturschutz und Landschaftspflege<br />

Im Mittel der Jahre <strong>2000</strong>-2002 waren ca. 12.500 ha unter Extensivierung bzw. einer Umwandlung<br />

von Acker in Grünland unterworfen (vgl. Tab. 6.3).<br />

VI.2.A-2.3 Hinweise (gegliedert nach Hauptnutzungsarten der landwirtschaftlichen Flächen)<br />

auf einen positiven Zusammenhang zwischen dem Anbau von Kulturpflanzen oder<br />

der Bodenbedeckung auf landwirtschaftlichen Flächen, für die vertragliche Vereinbarungen<br />

bestehen, und der Auswirkungen für die Artenvielfalt (Beschreibung,<br />

und - sofern praktisch durchführbar <strong>–</strong> Schätzung der Anzahl der Nester/Gelege<br />

(von Vögeln) und der Würfe (von Säugetieren usw.) oder der Häufigkeit der Arten<br />

(bzw. der Beobachtungshäufigkeit).<br />

MEKA<br />

Bezüglich der Entwicklung der Zielparameter sei wiederum auf eine speziell in diesem Zusammenhang<br />

vom Land <strong>Baden</strong>-Württemberg in Auftrag gegebene Studie der Wirksamkeit<br />

von MEKA auf die Artenvielfalt von OPPERMANN UND KRISSMANN (2002) verwiesen. Gegenstand<br />

dieser Untersuchung war mit Blick auf die Wirksamkeit der MEKA-Maßnahmen im<br />

Wesentlichen<br />

• die Auswirkungen der Silagewirtschaft auf den Artenreichtum von Grünland,<br />

• mehrere Naturraum-Erhebungen,<br />

• eine Bewertung der Extensivierungsmaßnahmen in MEKA II sowie<br />

• eine Analyse <strong>des</strong> Futterwertes von „Artenreichem Grünland“.<br />

Unter zusätzlichem Verweis auf eine größere Anzahl weiterer einschlägiger Untersuchungen<br />

(u.a. BRIEMLE UND ELLENBERG, 1994; BRIEMLE, 1997 UND 2001) zeigt die Studie, dass zwar<br />

nicht die Silagewirtschaft als solche, sondern vielmehr der damit verbundene frühe Schnittzeitpunkt<br />

und wiederum hiermit verbunden eine i.d.R. hohe Schnittfrequenz einen negativen<br />

Einfluss auf die Arten- und Kräutervielfalt in Grünland haben. Erste Naturraum-Erhebungen<br />

für das erste Antragsjahr <strong>2000</strong> und für das Jahr 2001 zeigen, dass die Flächen der Kategorie<br />

„Artenreiches Grünland“ im Umfang bereits leicht ansteigen. Erste Futterwertbestimmungen<br />

extensiv genutzten Grünlands zeigen, dass sich die Annahme einer Minderbewertung von auf<br />

extensiv genutztem Grünland gewachsenen Futters nicht bestätigt. Dies deckt sich auch mit<br />

Ergebnissen, die im DFG-SONDERFORSCHUNGSBEREICH 183 „Umweltgerechte Nutzung von<br />

Agrarlandschaften“ an der Universität Hohenheim erzielt wurden (DFG-<br />

<strong>EPLR</strong>-BW-Zwischenbewertung <strong>2000</strong> - <strong>2003</strong> FIB - 10/03<br />

269


270<br />

Kapitel 6: Agrarumweltmaßnahmen/Naturschutz und Landschaftspflege<br />

SONDERFORSCHUNGSBEREICH 183 „Umweltgerechte Nutzung von Agrarlandschaften“;<br />

Abschlußbericht 1987-1994; LANG ET AL., 1993; STREICHER ET AL., 1993).<br />

LPR<br />

Insbesondere der Artenreichtum im Grünland hat von den Extensivierungsmaßnahmen und<br />

auch der Umwandlung Acker <strong>–</strong> Grünland profitiert (Zahlen s. Tab. 6.3). Ebenso wirken sich<br />

Biotopgestaltungs- und -vernetzungsmaßnahmen positiv auf die Artenvielfalt der Agrarlandschaft<br />

aus.<br />

VI.2.A-3.1 Landwirtschaftliche Flächen, für die vertragliche Vereinbarungen bestehen, die<br />

insbesondere auf Arten oder Gruppen wildlebender Tiere ausgerichtet sind (in<br />

Hektar und Angaben der Tierarten)<br />

MEKA<br />

a) davon Flächen, auf denen weit verbreitete Arten vorkommen (in %),<br />

b) davon Flächen, auf denen besondere Arten vorkommen (in %),<br />

c) davon Flächen, auf denen im Rückgang befindliche Arten vorkommen (in %),<br />

d) davon Flächen, auf denen Arten vorkommen, deren Populationen stabil sind<br />

oder zunehmen (in %),<br />

e) davon Flächen, in denen Bodenorganismen vorkommen (in %),<br />

f) davon Flächen, auf denen Arten vorkommen, die in internationalen Listen mit<br />

bedrohten Arten aufgeführt sind (in %).<br />

Bezüglich der Erhaltung schutzbedürftiger Arten kann in Teilen ebenfalls auf indirekte Maßnahmen<br />

<strong>des</strong> MEKA verwiesen werden. Hierzu zählen die Erhaltung <strong>des</strong> Streuobst- und <strong>des</strong><br />

Steillagenweinbaus, die Förderung und hohe Akzeptanz <strong>des</strong> ökologischen Landbaus, die Biotoperhaltung,<br />

die Förderung der Pflanzenvielfalt im Grünland (2001 ca. 42.800 ha, 2002 ca.<br />

65.800 ha) sowie die Bewirtschaftungspraktiken Mulchsaat, Begrünungsmaßnahmen im<br />

Acker- und Gartenbau sowie in Dauerkulturen sowie das Umbruchverbot von Grünland.<br />

Auf die Akzeptanz und Bedeutung dieser Maßnahmen wurde bei der Beantwortung der<br />

vorangegangenen Bewertungsfragen bereits ausführlich eingegangen.<br />

LPR<br />

Angaben zu den Wirkungen von LPR-Maßnahmen auf einzelne Tierarten sind leider nicht<br />

möglich, da zwar zahlreiche spezifische Verträge abgeschlossen sind (z. B. zum Schutz <strong>des</strong><br />

Braunkehlchens im Zollernalbkreis), aber eine Gesamtübersicht nicht vorliegt. Einige Fallstudien<br />

sind bekannt und wurden bereits 1999 bei der LPR Evaluierung hierzu dokumentiert<br />

<strong>EPLR</strong>-BW-Zwischenbewertung <strong>2000</strong> - <strong>2003</strong> FIB - 10/03


Kapitel 6: Agrarumweltmaßnahmen/Naturschutz und Landschaftspflege<br />

(LEL/LFU 1999). Die abgeschätzten Gesamtwirkungen einschließlich Verbesserungsvorschläge<br />

zur Erfolgskontrolle wurden bei der Beantwortung der Frage VI.2.A-1.3 ausführlich<br />

dargestellt.<br />

VI.2.A-3.2 Entwicklung der Populationen spezifischer Arten auf den geförderten landwirtschaftlichen<br />

Flächen (vgl. Indikator 3.1) (sofern praktisch durchführbar, Schätzung<br />

der Größe der Populationen)<br />

oder<br />

sonstige Hinweise auf einen positiven Zusammenhang zwischen den Fördermaßnahmen<br />

und der Häufigkeit dieser spezifischen Arten (Beschreibung).<br />

MEKA- und LPR-Maßnahmen mit entsprechend spezifischem und differenziertem Wirkungsspektrum<br />

werden nicht angeboten, bzw. deren Wirkungen nicht so detailliert erfasst. Einschlägige<br />

Studien belegen allerdings einen positiven Zusammenhang zwischen MEKA- und<br />

LPR-Maßnahmen; ein entsprechender quantitativer Nachweis ist jedoch mit der vorhandenen<br />

Datengrundlage nicht möglich. Das Maßnahmenpaket entzieht sich folglich einer Bewertung<br />

entsprechend dieser Frage.<br />

6.3.5 Erhalt oder Verbesserung der Habitatvielfalt<br />

Frage VI.2.B. In welchem Umfang ist die biologische Vielfalt auf Grund von Agrarumwelt-<br />

maßnahmen erhöht oder verbessert worden … durch Schutz von Habitaten, die für die Natur<br />

sehr wichtig sind, auf landwirtschaftlichen Flächen, durch den Schutz oder Verbesserung der<br />

Umweltinfrastruktur oder durch den Schutz von Feuchtgebieten bzw. aquatischen Habitaten,<br />

die an landwirtschaftlichen Flächen angrenzen (Habitatvielfalt)?<br />

a) Interventionslogik<br />

Die Interventionslogik unterstellt, dass sich dieses Ziel direkt dadurch erreichen lässt, dass<br />

vorhandene Habitate fortbestehen (MEKA-Maßnahmen zur Förderung <strong>des</strong> Streuobstbaus, <strong>des</strong><br />

Steillagenweinbaus, <strong>des</strong> ökologischen Landbaus sowie zum Biotopschutz, sowie verschiedene<br />

LPR-Maßnahmen) sowie durch umweltschonende Produktionstechniken indirekt, wie zum<br />

Beispiel Begrünungsmaßnahmen in Ackerbau und Dauerkulturen sowie die Praktizierung von<br />

Mulchsaat-Verfahren neu entstehen. Dieser Wirkungszusammenhang ist vollständig nachvollziehbar<br />

und stringent. Entsprechende Maßnahmen sind sowohl in MEKA I als auch in<br />

MEKA II sowie der LPR enthalten.<br />

<strong>EPLR</strong>-BW-Zwischenbewertung <strong>2000</strong> - <strong>2003</strong> FIB - 10/03<br />

271


272<br />

b) Programmindikatoren<br />

Kapitel 6: Agrarumweltmaßnahmen/Naturschutz und Landschaftspflege<br />

In den Gemeinsamen Bewertungsfragen werden folgende Kriterien zur Feststellung der<br />

Programmwirkungen vorgegeben:<br />

• Habitaterhaltung,<br />

• ökologische Infrastrukturen/ nicht bewirtschaftete Schläge,<br />

• wertvolle Feuchtgebiete.<br />

Im Rahmen der Wirkungsanalyse werden diesen Kriterien die in Übersicht 6.9 aufgelisteten<br />

Indikatoren und Datenquellen bzw. Wirkungsparameter zugeordnet.<br />

Übersicht 6.9: Kriterien, Indikatoren, Datenquellen und Wirkungsparameter zum Erhalt oder zur<br />

Verbesserung der biologischen Vielfalt (Habitatvielfalt)<br />

Kriterien Indikatoren<br />

VI.2.B-1:<br />

Habitate, die für die Natur sehr<br />

wichtig sind, sind auf landwirtschaftlichen<br />

Flächen erhalten<br />

worden.<br />

Spezifische Bodennutzung/<br />

herkömmliche Anbaumethoden<br />

Datenquellen/<br />

Wirkungsparameter<br />

MEKA<strong>–</strong> 4glied. Fruchtfolge<br />

MEKA- Streuobst<br />

MEKA- Steillagenweinbau<br />

MEKA- Ökolandbau<br />

MEKA- Biotope<br />

MEKA- Artenvielfalt<br />

MEKA- Beibehaltung Grünland<br />

MEKA- Streuobst<br />

LPR <strong>–</strong> Maßnahmendichte (alle Maßnahmen)<br />

Natura <strong>2000</strong> Natura <strong>2000</strong> als MEKA- Teiltatbestand<br />

Spezifische Arten<br />

MEKA- Honorierung der Vielfalt<br />

MEKA- Ext. Grünland auf wertvollen Flächen<br />

OPPERMANN/KRISMANN (2002)<br />

MEKA- Biotope<br />

MEKA- Steillagenweinbau (Mauern, Eidechsen)<br />

LPR - Maßnahmendichte<br />

Seltene Habitate<br />

MEKA- Honorierung der Vielfalt<br />

MEKA- Ext. Grünland auf wertvollen Flächen<br />

OPPERMANN/KRISMANN (2002)<br />

MEKA- Steillagenweinbau, Biotope, Streuobst<br />

LPR-Biotopgestaltung<br />

VI.2.B-2:<br />

Ökologische Infrastrukturen,<br />

einschließlich Ackerrandstreifen<br />

(Hecken…) oder nicht<br />

bewirtschaftete Schläge landwirtschaftlicher<br />

Flächen, denen<br />

eine Habitatfunktion zukommt,<br />

sind geschützt oder<br />

verbessert worden.<br />

Lineare Merkmale (Hecken,<br />

Mauern etc.)<br />

Nicht bebaute Schläge<br />

Teilweise nicht bewirtschaftete<br />

Schläge<br />

Isolierte Merkmale (z. B.<br />

Baumgruppen)<br />

Vermeidung Habitatzersplitterung<br />

MEKA- Biotope<br />

LPR-Biotopgestaltung- und -vernetzung<br />

Vertragsnaturschutz<br />

Stillegung Agenda <strong>2000</strong><br />

Stillegung Agenda <strong>2000</strong><br />

LPR-Nutzungsaufgabe<br />

Konzeption zur Berücksichtigung von Landschaftselementen<br />

in die Förderfläche bei<br />

Grünland<br />

LPR-Biotopvernetzung<br />

<strong>EPLR</strong>-BW-Zwischenbewertung <strong>2000</strong> - <strong>2003</strong> FIB - 10/03


Kapitel 6: Agrarumweltmaßnahmen/Naturschutz und Landschaftspflege<br />

Kriterien Indikatoren<br />

VI.2.B-3:<br />

Wertvolle Feuchtgebiete (die<br />

häufig nicht bewirtschaftet<br />

werden) oder aquatische Habitate<br />

sind vor Auswaschungen,<br />

Oberflächenabflüssen oder<br />

Sedimenteintrag der angrenzenden<br />

landwirtschaftlichen<br />

Flächen geschützt worden.<br />

Verringerung Produktionsmitteleinsatz<br />

Vorbeugung Oberflächenabfluss/<br />

Erosion<br />

Verringerung Auswaschung<br />

Eutrophierungsschutz<br />

Schutz vor Eintrag toxischer<br />

Stoffe<br />

Datenquellen/<br />

<strong>EPLR</strong>-BW-Zwischenbewertung <strong>2000</strong> - <strong>2003</strong> FIB - 10/03<br />

273<br />

Düngemittelaufwand/ha AF (Testbetriebe)<br />

Pflanzenschutzaufw./ha AF (Testbetriebe)<br />

MEKA- Verzicht auf chemisch-synthetische<br />

Produktionsmittel<br />

MEKA- Ökolandbau<br />

MEKA- Biotechn. Verfahren<br />

MEKA- Verzicht auf flächige Herbizidan-<br />

wendung<br />

LPR-Vertragsnaturschutz etc.<br />

MEKA- Mulchsaat<br />

MEKA- Begrünung<br />

MEKA- Umbruchverbot Grünland<br />

LPR-Vertragsnaturschutz<br />

MEKA- Mulchsaat*<br />

MEKA- Begrünung*<br />

MEKA- Umbruchverbot Grünland<br />

MEKA- Bodenanalysen, Dokumentation<br />

MEKA- Ext. Grünland<br />

MEKA- Ökolandbau<br />

LPR-Vertragsnaturschutz<br />

MEKA- Verzicht auf chemisch-synthetische<br />

Produktionsmittel<br />

MEKA- Reduktion<br />

MEKA- Umweltfreundl. Wirtschaftsdüngerausbringung<br />

MEKA- Verzicht auf chemisch-synthetische<br />

Produktionsmittel<br />

MEKA- Reduktion<br />

MEKA- extensives Grünland, flächig<br />

Wasserrecht<br />

Natura <strong>2000</strong> Natura <strong>2000</strong> als MEKA- Teiltatbestand<br />

LPR-Maßnahmendichte<br />

Spezifische Arten/ Artengrup- MEKA- Honorierung Vielfalt<br />

pen<br />

Seltene Habitate MEKA- Biotope<br />

*) Entsprechende Wirkung ist nicht Hauptziel der Maßnahme; eine Diskussion im Text erfolgt nicht bzw. nur<br />

sehr knapp.<br />

c) Ergebnisse<br />

VI.2.B-1.1 Auf landwirtschaftlichen Flächen vorhandene Habitate, die für die Natur sehr<br />

wichtig sind und durch Fördermaßnahmen geschützt werden (Anzahl der Standorte/Vereinbarungen;<br />

Gesamtzahl der Hektar, durchschnittliche Größe);<br />

a) davon Habitate, die sich auf Grund einer spezifischen Bodennutzung oder herkömmlicher<br />

Anbaumethoden gebildet haben (in %)<br />

MEKA<br />

Ein ganz bedeuten<strong>des</strong> Element der Kulturlandschaft in <strong>Baden</strong>-Württemberg sind die Streuobstwiesen.<br />

<strong>Baden</strong>-Württemberg weist mit ca. 180.000 ha und rund 11,4 Mio. Bäumen den<br />

bedeutendsten Streuobstbau aller Bun<strong>des</strong>länder in Deutschland auf. Hierauf ist im Zusammenhang<br />

mit diesem Tatbestand besonders hinzuweisen, wenngleich auch MEKA-


274<br />

Kapitel 6: Agrarumweltmaßnahmen/Naturschutz und Landschaftspflege<br />

Maßnahmen wie die Einhaltung einer viergliedrigen Fruchtfolge, Biotopschutz, der ökologische<br />

Landbau oder der Steillagenweinbau in dieser Richtung wirken. Diese Streuobstbestände<br />

bestimmen in weiten Teilen <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong> das Landschaftsbild; darüber hinaus nehmen sie<br />

weitere herausragende ökonomische und ökologische Aufgaben und Funktionen wahr (Rohstoffgrundlage<br />

für Fruchtsaftbetriebe und Brennereien, Selbstversorgung, Erholungsraum,<br />

Klimaausgleich, Boden- und Wasserschutz, Artenschutz, Erhaltung wertvoller genetischer<br />

Ressourcen).<br />

Der Erlös für die geernteten Früchte liegt aufgrund von Konzentratimporten aus aller Welt<br />

deutlich unter den Produktionskosten. Trotz sämtlicher Maßnahmen zur Förderung konnte<br />

bisher der starke flächenmäßige Rückgang der Bestände nicht aufgehalten werden. Die entsprechenden<br />

Fördermaßnahmen <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong> im Bereich Streuobstbau sind in Übersicht 6.12<br />

zusammengefasst.<br />

LPR<br />

Hier sind vor allem die auf landwirtschaftlich genutzten Flächen durchgeführten Extensivierungsmaßnahmen<br />

zu nennen, die zusammen mit Pflegemaßnahmen ca. 70% der LPR-<br />

Maßnahmen (mit insgesamt ca. 10.000 ha) ausmachen. Diese sind potentiell und indirekt<br />

geeignet, für die Natur wichtige und schutzwürdige Habitate zu bilden bzw. zu erhalten.<br />

Direkte Maßnahmen stellen die derzeit (2002) 231 Projekte der Kategorie B1 (Biotopgestaltung)<br />

sowie die ca. 50 C Projekte (Grunderwerb zum Zwecke <strong>des</strong> Naturschutzes) dar.<br />

b) davon Habitate, die sich auf Grund der Verhinderung von Überwucherung<br />

der Flächen (Ausbreitung von Gebüsch usw.) oder auf Grund der Aufgabe<br />

der Flächen gebildet haben (in %),<br />

MEKA-und LPR-Maßnahmen mit entsprechend spezifischem und differenziertem Wirkungsspektrum<br />

werden nicht angeboten. Das Maßnahmenpaket entzieht sich folglich einer Bewertung<br />

entsprechend dieser Frage.<br />

MEKA<br />

c) davon Habitate in Gebieten, die unter Natura <strong>2000</strong> fallen (in %)<br />

In diesem Kontext ist auch auf die Natura <strong>2000</strong>-Förderung zu verweisen.<br />

<strong>Baden</strong>-Württemberg trägt bislang mit der Meldung von 363 FFH- und 73 Vogelschutzgebieten<br />

auf ca. 8,6 % der Lan<strong>des</strong>fläche zur Schaffung <strong>des</strong> europäischen Netzwerks Natura <strong>2000</strong><br />

und damit zur Erhaltung der landschaftlichen Vielfalt und der Biodiversität in Europa bei. Auf<br />

Grund der Ergebnisse <strong>des</strong> 2. kontinentalen biogeografischen Seminars der Europäischen<br />

<strong>EPLR</strong>-BW-Zwischenbewertung <strong>2000</strong> - <strong>2003</strong> FIB - 10/03


Kapitel 6: Agrarumweltmaßnahmen/Naturschutz und Landschaftspflege<br />

Kommission in Potsdam vom 11.-13. November 2002 ergab sich auch für <strong>Baden</strong>-<br />

Württemberg weiterer Nachmeldebedarf.<br />

Der Ministerrat hat daher die Lan<strong>des</strong>verwaltung beauftragt, eine Nachmeldung unter Beachtung<br />

der im kontinentalen Seminar festgestellten Vorgaben vorzubereiten. Die zuständigen<br />

Fachverwaltungen haben einen Nachmeldevorschlag unter Einbeziehung weiterer fachlich<br />

geeigneter Vorschläge von Naturschutzverbänden, weiteren Verbänden und Kommunen erarbeitet.<br />

Das Land folgt bei der Erstellung der Nachmeldekulisse dem mit den anderen Bun<strong>des</strong>ländern<br />

und der Europäischen Kommission abgestimmten Zeitplan.<br />

Die Nachmeldeabsichten <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong> werden in einem sog. "Bilateralen Gespräch" zwischen<br />

Deutschland und der Europäischen Kommission diskutiert werden. Nach Billigung <strong>des</strong><br />

Nachmeldevorschlags durch die Europäische Kommission wird in <strong>Baden</strong>-Württemberg ein<br />

Beteiligungsverfahren (Konsultation) durchgeführt werden, bei dem fachlich begründete oder<br />

rechtliche (Bestandsschutz) Einlassungen berücksichtigt werden. Nach Abschluss der Auswertungen<br />

<strong>des</strong> Beteiligungsverfahrens und der technischen Fertigstellung der notwendigen<br />

Unterlagen wird die Nachmeldung <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong> an die Europäische Kommission<br />

übersandt werden.<br />

Die Natura <strong>2000</strong>-Förderung nahm im Antragsjahr 2002 (vorläufig) den in Übersicht 6.10 dargestellten<br />

Umfang ein.<br />

Übersicht 6.10: Biotopflächen und Flächen im Rahmen von NATURA <strong>2000</strong> in <strong>Baden</strong>-Württemberg 2001<br />

MEKA II<br />

(Maßnahmen G)<br />

LPR<br />

(insbesondere Maßnahmen A)<br />

Antragsteller Fläche (ha)<br />

368<br />

3.731<br />

Daten für Natura <strong>2000</strong>-Flächen derzeit nicht verfügbar.<br />

Eigene Schätzung: ca. 10.000 ha<br />

Im Antragsjahr 2002 konnte dabei auch die extensive Bewirtschaftung von "Gemeinten Flächen"<br />

und "Entwicklungsflächen" folgender Grünland-Lebensraumtypen gefördert werden:<br />

• Magere Flachlandmähwiesen,<br />

• Berg-Mähwiesen,<br />

• Wacholder-Formationen auf Zwergstrauchheiden oder Kalktrockenrasen,<br />

• Trespen-Schwingel-Kalk-Trockenrasen,<br />

• artenreiche Borstgrasrasen.<br />

Im Antragsjahr <strong>2003</strong> wird die Förderung aus naturschutzfachlichen Erwägungen auf die ersten<br />

beiden Lebensraumtypen beschränkt.<br />

<strong>EPLR</strong>-BW-Zwischenbewertung <strong>2000</strong> - <strong>2003</strong> FIB - 10/03<br />

275


276<br />

LPR<br />

Kapitel 6: Agrarumweltmaßnahmen/Naturschutz und Landschaftspflege<br />

In der Summe kann man feststellen, dass alle Maßnahmen in irgendeiner Form einen Beitrag<br />

zur Verbesserung der Habitatvielfalt leisten, da die LPR Maßnahmen gezielt für den Naturschutz<br />

und die Landschaftspflege einzusetzen sind. Daher wurde auch in der Übersicht 6.9 die<br />

LPR-Maßnahmendichte als Wirkungsparameter angegeben. Im Rahmen einer weitergehenden<br />

Bewertung sollte geprüft werden, ob die in 2002 neu ergriffenen Maßnahmen insbesondere<br />

zur Vernetzung beigetragen haben <strong>–</strong> vgl. die neue Kategorie E1 mit 15 Projekten zu Biotopvernetzungskonzeptionen<br />

- , da dieser Aspekt für die Verbesserung der Habitatvielfalt im Sinne<br />

der NATURA <strong>2000</strong> Richtlinie (LfU 2002) von besonderer Bedeutung ist.<br />

Folgende Bewertungskriterien sind zu berücksichtigen:<br />

• Wichtige Habitate sind auf landwirtschaftlichen Flächen erhalten worden<br />

• Ökologische Infrastrukturen (z. B. Hecken) sind geschützt oder verbessert worden<br />

• Wertvolle Feuchtgebiete sind (vor Einträgen etc.) geschützt worden.<br />

Als flächendeckend verfügbare Datenquelle, die einen gewissen Anteil an wichtigen Habitaten<br />

und ökologischen Infrastrukturen in Landschaften enthält, liegen die NATURA <strong>2000</strong><br />

Gebiete vor (vgl. Abb. 6.21). Diese decken insbesondere die Naturschutzgebiete ab, in denen<br />

ein beträchtlicher Teil der LPR-Maßnahmen stattfindet.<br />

<strong>EPLR</strong>-BW-Zwischenbewertung <strong>2000</strong> - <strong>2003</strong> FIB - 10/03


Kapitel 6: Agrarumweltmaßnahmen/Naturschutz und Landschaftspflege<br />

Abbildung 6.21: Lage der gemeldeten NATURA <strong>2000</strong> Schutzgebiete in <strong>Baden</strong>-Württemberg<br />

Abb. 6.21 zeigt den derzeit gültigen Stand der gemeldeten NATURA <strong>2000</strong> Gebiete in <strong>Baden</strong>-<br />

Württemberg. Auch wenn keine genauen Angaben verfügbar waren, lässt sich zumin<strong>des</strong>t<br />

vermuten, dass auf vielen dieser Flächen Maßnahmen mit Unterstützung der LPR-Kategorien<br />

stattfinden. Auch hier zeigt sich (Abb. 6.22), dass naturräumlich bedingt die Anteile der<br />

NATURA <strong>2000</strong> Flächen an der Landkreisfläche sehr unterschiedlich sind.<br />

<strong>EPLR</strong>-BW-Zwischenbewertung <strong>2000</strong> - <strong>2003</strong> FIB - 10/03<br />

277


278<br />

Kapitel 6: Agrarumweltmaßnahmen/Naturschutz und Landschaftspflege<br />

Abbildung 6.22: Anteile der NATURA <strong>2000</strong> Schutzgebietsflächen an der gesamten Landkreisfläche<br />

Um zu prüfen, ob die Maßnahmen in den verschiedenen Landkreisen einen potentiell unterschiedlichen<br />

Beitrag zur Habitatvielfalt in diesen Gebieten leisten, wurden die LPR-<br />

Maßnahmen den NATURA <strong>2000</strong> Schutzgebieten (FFH Gebiete und Vogelschutzgebiete)<br />

gegenübergestellt.<br />

Im folgenden Diagramm ist die durchschnittliche LPR-Maßnahmendichte in ha/qkm LF<br />

(Y-Achse) in den einzelnen Landkreisen den NATURA <strong>2000</strong> Gebietsanteilen (X-Achse) gegenübergestellt.<br />

Auch hier lässt sich der generelle Trend feststellen, dass höhere Maßnahmendichten<br />

mit höheren NATURA <strong>2000</strong> Gebietsanteilen korrelieren.<br />

Abbildung 6.23: Gegenüberstellung der Maßnahmendichte (Maßnahmen im Landkreis in ha/qkm-<br />

Durchschnitt der Jahre <strong>2000</strong> <strong>–</strong> 02 mit dem Gebietsanteil der NATURA<strong>2000</strong> Flächen<br />

<strong>EPLR</strong>-BW-Zwischenbewertung <strong>2000</strong> - <strong>2003</strong> FIB - 10/03


Kapitel 6: Agrarumweltmaßnahmen/Naturschutz und Landschaftspflege<br />

In fallspezifischen Befragungen könnte evtl. geklärt werden, ob die LPR-Maßnahmen einen<br />

vergleichsweise hohen Beitrag leisten (Landkreis hat vergleichsweise viele Maßnahmen),<br />

oder ob sie nur einen geringen Teil zur Habitatvielfalt beitragen (viele NATURA<strong>2000</strong>-<br />

Gebiete, aber wenige Maßnahmen). Das wurde hier mit dem gelb-grünen Farbverlauf angedeutet,<br />

müsste aber verifiziert werden.<br />

d) davon Habitate, die insbesondere von spezifischen Arten oder Gruppen von<br />

Arten genutzt werden (in %),<br />

MEKA<br />

Die Fläche der im Rahmen <strong>des</strong> MEKA geförderten Biotope wirkt - wenngleich auch nicht so<br />

spezifisch und differenziert wie in dem Indikator hinterfragt <strong>–</strong> in diese Richtung und lag 2001<br />

bei ca. 6.200 ha und 2002 bei 9.200 ha. Dabei stiegen die Ausgaben (und damit auch die geförderten<br />

Flächen) seit Einführung <strong>des</strong> MEKA 1992 stetig an. Dies deutet darauf hin, dass<br />

durch die Förderung neue Biotope in nicht unerheblichem Umfang registriert wurden, was<br />

den Erfolg dieser Programmmaßnahme unterstreicht.<br />

LPR<br />

Hier sind wieder die Kategorien B1, C und E1 mit insgesamt ca. 300 Projekten ( ohne Angaben<br />

zu Flächengrößen) zu nennen.<br />

e) davon Habitate, die auf der maßgeblichen geographischen Ebene als seltene<br />

Habitate einzustufen sind (in %),<br />

MEKA<br />

Die Fläche der im Rahmen <strong>des</strong> MEKA geförderten Biotope lag 2001 bei ca. 6.200 ha und<br />

2002 bei 9.200 ha. Dabei stiegen die Ausgaben (und damit auch die geförderten Flächen) seit<br />

Einführung <strong>des</strong> MEKA 1992 stetig an. Dies deutet darauf hin, dass durch die Förderung neue<br />

Biotope in nicht unerheblichem Umfang registriert werden konnten, was den Erfolg dieser<br />

Programmmaßnahme unterstreicht.<br />

LPR<br />

Hier sind wieder die Kategorien B1, C und E1 mit insgesamt ca. 300 Projekten (ohne Angaben<br />

zu Flächengrößen) zu nennen. In Kombination mit Auswertungen der derzeit noch nicht<br />

abgeschlossenen lan<strong>des</strong>weiten Biotopkartierung nach §24a könnte künftig die Bedeutung der<br />

LPR-Förderung auch quantitativ abgeschätzt werden. Dies gilt auch für die folgenden weiteren<br />

Fragen zur Förderung von Biotopen (s.u.).<br />

<strong>EPLR</strong>-BW-Zwischenbewertung <strong>2000</strong> - <strong>2003</strong> FIB - 10/03<br />

279


280<br />

Kapitel 6: Agrarumweltmaßnahmen/Naturschutz und Landschaftspflege<br />

VI.2.B-2.1 Geförderte ökologische Infrastrukturen mit Habitatfunktion oder geförderte bewirtschaftete<br />

Schläge auf Flächen, die mit der Landwirtschaft in Zusammenhang<br />

stehen (in Hektar und/oder Kilometer und/oder Anzahl der Standorte/der Vereinbarungen)<br />

a) davon Infrastrukturen/Flächen, die lineare Merkmale aufweisen (Hecken,<br />

Mauern usw.) (in %, in Kilometern)<br />

MEKA<br />

Besonders und als spezifisch und differenziert wirkend ist in diesem Zusammenhang die<br />

Maßnahme der Förderung <strong>des</strong> Steillagenweinbaus zu nennen. Die Schaffung von Infrastrukturen<br />

mit linearen Merkmalen erfolgt im Rahmen von MEKA in <strong>Baden</strong>-Württemberg ganz direkt<br />

etwa durch die Förderung <strong>des</strong> Steillagenweinbaus im Umfang von ca. 350 ha (2001 und<br />

2002) und dort speziell durch die Honorierung <strong>des</strong> Min<strong>des</strong>terhalts von Trockenmauern; auch<br />

die finanzielle Förderung <strong>des</strong> Erhalts von Biotopen wirkt in dieselbe Richtung.<br />

LPR<br />

Zu Förderung von linearen Elementen liegen keine Angaben vor. Die Förderung von Hecken<br />

und Trockenmauern und anderer ökologisch bedeutsamer Strukturen kann insbesondere unter<br />

der Kategorie B1 und E1 erfolgt sein.<br />

MEKA<br />

b) davon Infrastrukturen/Flächen, die nicht bebaute Schläge oder Bereiche (d.h.<br />

aus ökologischen Gründen stillgelegte Schläge/Bereiche, sonstige nicht bewirtschaftete<br />

Schläge/Bereiche usw.) oder teilweise nicht bewirtschaftete Schläge/Bereiche<br />

(Ackerrandstreifen, auf denen Unkräuter nicht bekämpft und/oder<br />

keine Düngemittel ausgebracht werden) aufweisen (in %)<br />

c) davon Infrastrukturen/Flächen, die isolierte Merkmale (Baumgruppen usw.)<br />

aufweisen (Anzahl)<br />

d) davon Infrastrukturen/Flächen, mit denen bestehende, für die Natur sehr wichtig<br />

Habitate verbessert werden, indem ihrer Zersplitterung entgegengewirkt<br />

wird (in %)<br />

MEKA-Maßnahmen mit entsprechend spezifischem und differenziertem Wirkungsspektrum<br />

werden nicht angeboten. Das Maßnahmenpaket entzieht sich folglich einer spezifischen Bewertung<br />

entsprechend dieser Frage.<br />

LPR<br />

Mit den Kategorien B1 und E1, ggf. auch C, der LPR-Maßnahmen lassen sich solche Wirkungen<br />

erreichen. Dies sind derzeit ca. 300 Projekte (von insgesamt ca. 10.000).<br />

<strong>EPLR</strong>-BW-Zwischenbewertung <strong>2000</strong> - <strong>2003</strong> FIB - 10/03


Kapitel 6: Agrarumweltmaßnahmen/Naturschutz und Landschaftspflege<br />

VI.2.B-3.1 Flächen, auf denen geförderte Anbaumethoden oder <strong>–</strong>praktiken angewendet werden,<br />

die Auswaschungen, Oberflächenabflüsse oder Einträge von landwirtschaftlichen<br />

Produktionsmitteln/Erosionsmaterial in angrenzende wertvolle Feuchtgebiete<br />

oder aquatische Habitate verringern/unterbinden (in Hektar)<br />

a) davon Flächen, auf denen Methoden zur Verringerung <strong>des</strong> Einsatzes landwirtschaftlicher<br />

Produktionsmittel angewendet werden (in %)<br />

b) davon Flächen, auf denen Oberflächenabflüssen und/oder Erosion vorgebeugt<br />

wird (in %)<br />

c) davon Flächen, auf denen Auswaschungen verringert werden (in %)<br />

MEKA<br />

Auf die entsprechenden MEKA-Maßnahmen und deren Akzeptanz wurde bereits in den Abschnitten<br />

6.3.1 und 6.3.2 ausführlich hingewiesen. Insbesondere handelt es sich um Maßnahmen<br />

wie in Abbildung 6.8 und 6.13 dargestellt.<br />

Wie es die Abbildung 6.8 zeigt, werden diese Maßnahmen in vergleichsweise großem Umfang<br />

von der Landwirtschaft akzeptiert. Die Fläche extensiv genutzten Grünlands stieg von<br />

ca. 415.000 ha 1992 auf ca. 450.000 ha 2001 und umfasst damit 80 % der gesamten Dauergrünlandfläche<br />

<strong>Baden</strong>-<strong>Württembergs</strong>. Die Honorierung einer viergliederigen Fruchtfolge erfolgt<br />

seit Einführung von MEKA II im Jahre <strong>2000</strong>. Die entsprechend genutzte Ackerfläche<br />

stieg von rund 219.000 ha im Jahr <strong>2000</strong> auf 268.000 ha im Jahr 2001 und 277.000 ha im Jahr<br />

2002, womit ca. 32 % der gesamten Ackerfläche entsprechend extensiver genutzt werden.<br />

Während die Honorierung von Streuobstbeständen seit 1997 leicht rückläufig ist, ist die honorierte<br />

Biotopfläche von 2.338 ha im Jahr 1992 auf 6.200 ha im Jahr 2001 und 9.200 ha in<br />

2002 gestiegen.<br />

Die in Abbildung 6.13 aufgeführten MEKA-Maßnahmen (Summen von MEKA I und MEKA<br />

II) fördern diesen Tatbestand zum Teil direkt, zum Teil indirekt. Direkt im Bereich <strong>des</strong> Pflanzenschutzes<br />

wirken die Honorierungen <strong>des</strong> Verzichtes auf Pflanzenschutzmittel und speziell<br />

<strong>des</strong> Verzichtes auf Herbizide; indirekt wirken die Förderung <strong>des</strong> Einsatzes biotechnischer<br />

Verfahren sowie die Förderung <strong>des</strong> Ökolandbaus im Gesamtbetrieb. Im Bereich der Düngung<br />

wirken die Honorierung von Verfahren der extensiven Flächennutzung und die Honorierung<br />

der umweltfreundlichen Wirtschaftsdüngerausbringung direkt in die gewünschte Richtung,<br />

während die Maßnahmen Stickstoffanalysen und Bodenuntersuchungen sowie wiederum die<br />

Förderung <strong>des</strong> ökologischen Landbaus indirekte Wirkung in diesem Zusammenhang zeigen.<br />

<strong>EPLR</strong>-BW-Zwischenbewertung <strong>2000</strong> - <strong>2003</strong> FIB - 10/03<br />

281


282<br />

LPR<br />

Kapitel 6: Agrarumweltmaßnahmen/Naturschutz und Landschaftspflege<br />

Generell gelten hier die in den Abschnitten 6.3.1 gemachten Ausführungen (vgl. Tab. 6.3 und<br />

Abb. 6.16). Inwieweit speziell Feuchtgebiete oder aquatische Habitate vor Einträgen geschützt<br />

wurden, ist nicht bekannt.<br />

VI.2.B-3.2 Angrenzende Feuchtgebiete oder aquatische Habitate, die auf Grund von Fördermaßnahmen<br />

geschützt werden (in Hektar)<br />

a) davon Feuchtgebiete oder aquatische Habitate, die vor Eutrophierung<br />

und/oder Sedimenteinträgen geschützt werden (in %)<br />

b) davon Feuchtgebiete oder aquatische Habitate, die vor dem Eintrag toxischer<br />

Stoffe geschützt werden (in %)<br />

c) davon Feuchtgebiete oder aquatische Habitate, die unter Natura <strong>2000</strong> fallen<br />

d) davon Feuchtgebiete oder aquatische Habitate, die insbesondere für spezifische<br />

Arten und Artengruppen von Nutzen sind (in %)<br />

e) davon Feuchtgebiete oder aquatische Habitate, die auf der maßgeblichen geographischen<br />

Ebene als seltene Habitate einzustufen sind (in %)<br />

MEKA<br />

Die in den Bewertungsfragen und -indikatoren aufgegriffenen Tatbestände werden im Rahmen<br />

<strong>des</strong> MEKA aufgegriffen, allerdings vergleichsweise unspezifisch und nicht entsprechend<br />

differenziert, was im Sinne einer effizienten Verwaltbarkeit, Handhabbarkeit und Kontrollierbarkeit<br />

der Maßnahme auch sinnvoll ist. Gleichwohl wirken die genannten MEKA-<br />

Maßnahmen (insbesondere die Förderung von Biotopen; Maßnahmen der G-Bereiche in<br />

MEKA II) positiv im Sinne der Bewertungsfragen und -indikatoren, welche somit in diesem<br />

Fall zum Teil gebündelt aufgegriffen und beantwortet werden.<br />

Die Fläche der im Rahmen <strong>des</strong> MEKA geförderten Biotope lag 2001 bei ca. 6.200 ha und<br />

2002 bei 9.200 ha. Dabei stiegen die Ausgaben (und damit auch die geförderten Flächen) seit<br />

Einführung <strong>des</strong> MEKA 1992 stetig an. Dies deutet darauf hin, dass durch die Förderung neue<br />

Biotope in nicht unerheblichem Umfang registriert werden konnten, was den Erfolg dieser<br />

Programmmaßnahme unterstreicht. Eine Aufteilung dieser Biotopflächen auf spezielle<br />

Feuchtstandorte ist nicht spezifisch ausgewiesen.<br />

LPR<br />

Leider sind auch hier die LPR-Maßnahmen nicht spezifisch nach Feuchtstandorten differenziert<br />

ausgewiesen oder erfasst. Daher sind hierzu keine Aussagen möglich.<br />

<strong>EPLR</strong>-BW-Zwischenbewertung <strong>2000</strong> - <strong>2003</strong> FIB - 10/03


Kapitel 6: Agrarumweltmaßnahmen/Naturschutz und Landschaftspflege<br />

d) Zusammenfassende Bewertung<br />

MEKA<br />

Die MEKA-Maßnahmen zeigen - mit Ausnahme der Maßnahmen im G-Bereich - in diesem<br />

Kontext vorwiegend indirekte und zudem eher unspezifisch und wenig differenziert, aber<br />

deutliche Wirkung und integrieren sich insgesamt gut in das Spektrum anderer im Lande<br />

wirksamer Agrarumweltmaßnahmen (insbesondere Natura <strong>2000</strong>) bzw. umgekehrt. Insbesondere<br />

verwiesen sei hier auch auf die Maßnahmen im Rahmen der Landschaftspflegerichtline,<br />

auf die Förderung von Naturparks sowie ganz gezielt auf die mit Life-Geldern durchgeführte<br />

Unterstützung <strong>des</strong> weiteren Ausbaus <strong>des</strong> Wollmatinger Ried und Wurzacher Ried.<br />

Auch hier zeigt sich eine generelle Korrelation zwischen Maßnahmendichte und vielfältigen<br />

Habitaten, indiziert durch relative Gebietsanteile in den Landkreisen. Detailliertere Aussagen<br />

sind nicht möglich.<br />

LPR<br />

Wie die MEKA-Maßnahmen korrelieren auch die LPR-Maßnahmen gut mit den NATURA<br />

<strong>2000</strong> Flächen (Abb. 6.23), weshalb hier ein positiver Wirkungszusammenhang zu erwarten<br />

ist. Generell sind alle LPR-Maßnahmen dem Habitatschutz förderlich. Allerdings wird selten<br />

nach bestimmten zu schützenden Biotoptypen oder Arten differenziert. Daher konnten kaum<br />

quantitative Antworten gegeben werden.<br />

Künftig könnten die NATURA <strong>2000</strong> Angaben auch bzgl. der vorkommenden Arten analysiert<br />

und mit den LPR-Maßnahmen in Beziehung gesetzt werden, wenn die entsprechende Datenbasis<br />

dazu erstellt würde.<br />

6.3.6 Erhalt oder Verbesserung der genetischen Vielfalt<br />

Frage VI.2.C. In welchem Umfang ist auf Grund von Agrarumweltmaßnahmen die biologi-<br />

sche Vielfalt (genetische Vielfalt) erhalten oder verbessert worden … durch Sicherung <strong>des</strong><br />

Fortbestehens gefährdeter Tierrassen oder Pflanzensorten?<br />

a) Interventionslogik<br />

Von der Interventionslogik her lässt sich die Gewährleistung der in der Bewertungsfrage aufgeworfenen<br />

Verbesserung der biologischen Vielfalt in aller Regel durch direkt wirkende<br />

<strong>EPLR</strong>-BW-Zwischenbewertung <strong>2000</strong> - <strong>2003</strong> FIB - 10/03<br />

283


284<br />

Kapitel 6: Agrarumweltmaßnahmen/Naturschutz und Landschaftspflege<br />

Fördermaßnahmen typischer Arten und Rassen positiv beeinflussen. Auch dies ist nachvollziehbar.<br />

b) Programmindikatoren<br />

In den Gemeinsamen Bewertungsfragen wird folgen<strong>des</strong> Kriterium zur Feststellung der Programmwirkungen<br />

vorgegeben:<br />

• Sicherung Rassen/Arten.<br />

Im Rahmen der Wirkungsanalyse werden diesen Kriterien die in Übersicht 6.11 aufgelisteten<br />

Indikatoren und Datenquellen bzw. Wirkungsparameter zugeordnet.<br />

Übersicht 6.11: Kriterien, Indikatoren, Datenquellen und Wirkungsparameter zum Erhalt oder zur<br />

Verbesserung der biologischen Vielfalt (genetische Vielfalt)<br />

Kriterien Indikatoren Datenquellen/<br />

VI.2.C-1:<br />

Das Fortbestehen gefährdeter<br />

Rassen/Arten ist gesichert<br />

worden.<br />

Einzeltiere gemäß Listen der Gemeinschaft<br />

MEKA <strong>–</strong> Gefährdete Nutztierrassen<br />

Bewirtschaftungssysteme in denen<br />

diese bevorzugt vorkommen<br />

MEKA- Ext. Grünland wertvoll<br />

MEKA- Biotope<br />

MEKA- Streuobst<br />

LPR-Umstellung Mähnutzung<br />

Im Rahmen <strong>des</strong> MEKA-Programms zählen hierzu die Förderung regionaltypischer Nutztierrassen<br />

sowie die Honorierung der Bewirtschaftung schützenswerter Biotope. Indirekt wirken<br />

auch teilweise Maßnahmen mit extensiven Produktionsverfahren oder/und umweltschonender<br />

Produktionstechnik in diese Richtung. Dies gilt gleichermaßen für MEKA I und II. Von den<br />

LPR-Maßnahmen ist die Umstellung Mähnutzung auf extensive Rinderweide potentiell zur<br />

Förderung einer Sicherung bedrohter Weidetier-Rassen geeignet.<br />

c) Ergebnisse<br />

VI.2.C-1.1 Tiere/Pflanzen, die auf Grund vertraglicher Vereinbarungen gehalten/angebaut<br />

werden (Anzahl der Einzeltiere bzw. Hektar, aufgegliedert nach Rasse/Sorte)<br />

a) davon Tiere/Pflanzen, die in Listen der Gemeinschaft oder in internationalen<br />

Listen aufgeführt sind: World Watch List der FAO, International Undertaking<br />

on Plant Genetic Resources for Food and Agriculture (internationales Vorhaben<br />

betreffend die pflanzengenetischen Ressourcen für Nahrungsmittel und die<br />

Landwirtschaft) (in Vorbereitung)<br />

MEKA<br />

MEKA-Maßnahmen mit entsprechend differenziertem und spezifischem Wirkungsspektrum<br />

werden nicht angeboten. Das Maßnahmenpaket entzieht sich folglich einer Bewertung<br />

<strong>EPLR</strong>-BW-Zwischenbewertung <strong>2000</strong> - <strong>2003</strong> FIB - 10/03


Kapitel 6: Agrarumweltmaßnahmen/Naturschutz und Landschaftspflege<br />

entsprechend dieser Frage. Wirkung im aufgegriffenen Zusammenhang zeigt die Förderung<br />

verschiedener Biotopformen im Umfang von im Durchschnitt der letzten Jahre ca. 5.500 ha.<br />

LPR<br />

LPR-Maßnahmen mit entsprechend differenziertem und spezifischem Wirkungsspektrum<br />

werden nicht angeboten. Das Maßnahmenpaket entzieht sich folglich einer Bewertung entsprechend<br />

dieser Frage.<br />

MEKA<br />

b) davon Tiere/Pflanzen, die im Rahmen von Bewirtschaftungssystemen erhalten<br />

werden, in denen sie traditionellerweise vorkommen (in %)<br />

Als Kriterien lassen sich die Tierzahlen regionaltypischer Nutztierrassen sowie der Flächenumfang<br />

geschützter Biotope heranziehen. Tabelle 6.4 zeigt die Entwicklung der Ausgaben im<br />

Rahmen <strong>des</strong> MEKA für die Maßnahme Erhaltung gefährdeter regionaltypischer Nutztierrassen<br />

sowie die entsprechenden Tierzahlen. Bereits seit Einführung <strong>des</strong> MEKA war diese Maßnahme<br />

stark akzeptiert und die Summe der Zahlungen war recht konstant. Dies ist auch im<br />

Berichtszeitraum so geblieben, wie es die Angaben in der Tabelle erkennen lassen.<br />

Tabelle 6.4: Entwicklung der MEKA-Ausgaben und Tierzahlen im Bereich der Erhaltung gefährdeter<br />

regionaltypischer Nutztierrassen <strong>2000</strong> bis 2002<br />

100 €/ Muttertier<br />

<strong>2000</strong> 2001 2002<br />

in MEKA I und II Tsd. € Stück Tsd. € Stück Tsd. € Stück<br />

Hinterwälder 286,5 2.865 315,2 3.152 323,5 3235<br />

Limpurger 26,8 268 38,1 381 39,6 296<br />

Braunvieh 3,3 33 10,2 102 14,6 146<br />

Rinder 316,6 3.166 363,5 3.635 377,7 3.777<br />

Schwarzwälder Füchse 53,3 533 60,3 603 60,9 609<br />

Süddeutsches Kaltblut 1) 18,4 184 9,1 91 7,5 75<br />

Altwürttemberger 15,3 153 17,2 172 17,6 176<br />

Pferde 87,0 870 86,6 866 86,0 860<br />

Alle 403,6<br />

Quelle: MEKA-Antragsdaten;<br />

4.036 450,1 4.501 386,3 3.863<br />

1) MEKA I<br />

Die Fläche der im Rahmen <strong>des</strong> MEKA geförderten Biotope lag 2001 bei ca. 6.200 ha und<br />

2002 bei 9.200 ha. Dabei stiegen die Ausgaben (und damit auch die geförderten Flächen) seit<br />

Einführung <strong>des</strong> MEKA 1992 stetig an. Dies deutet darauf hin, dass durch die Förderung neue<br />

Biotope in nicht unerheblichem Umfang registriert werden konnten, was den Erfolg dieser<br />

Programmmaßnahme unterstreicht.<br />

Die Wirkung <strong>des</strong> MEKA ist bezüglich beider Kriterien/ Indikatoren- Paare zielführend, signifikant<br />

und wegen der direkten Wirksamkeit auch eindeutig zuordenbar.<br />

<strong>EPLR</strong>-BW-Zwischenbewertung <strong>2000</strong> - <strong>2003</strong> FIB - 10/03<br />

285


286<br />

Kapitel 6: Agrarumweltmaßnahmen/Naturschutz und Landschaftspflege<br />

Im Rahmen der Extensivierungsprämie für Rinder (VO (EG) 1254/1999) waren 2001 Flächen<br />

von 41.764 ha Grünland von 2.080 Antragstellern einbezogen.<br />

LPR<br />

Die LPR bietet insbesondere in ihrer neuen Fassung (VO (EG) 1257-1999) mit der Maßnahme<br />

„Umstellen Mähnutzung auf extensive Rinderweide“ (Code 19) die Möglichkeit, einen<br />

Beitrag zum Erhalt oder zur Verbesserung der genetischen Vielfalt zu leisten.<br />

Im Einführungsjahr 2001 wurden in 3 Landkreisen entsprechende Maßnahmen gefördert, im<br />

Jahr 2002 bereits in 6 Landkreisen. In Sigmaringen wurden z. B. im Jahr 2002 >25 ha gefördert<br />

(im Vorjahr keine Flächen). Im weiteren Verlauf könnten ggf. Befragungen in diesen<br />

Landkreisen stattfinden, um diese und folgende Ausführungen zu prüfen bzw. zu stützen.<br />

Tabelle 6.5: Angaben zur Maßnahme „Umstellen Mähnutzung auf extensive Rinderweide“<br />

Jahr Landkreise Anz. d. Verträge Anz. d. Flächen Flächen in ha Summe in €<br />

2001 3 7 17 10,9 4.599<br />

2002 6 7 27 42,5 21.566<br />

<strong>EPLR</strong>-BW-Zwischenbewertung <strong>2000</strong> - <strong>2003</strong> FIB - 10/03


Kapitel 6: Agrarumweltmaßnahmen/Naturschutz und Landschaftspflege<br />

Abbildung 6.24: Förderung extensiver Beweidungsmaßnahmen nach LPR VO (EG) Nr. 1257-1999<br />

(Extensive Rinderweide)<br />

Die regionale Verteilung der extensiven Beweidungsmaßnahmen zeigt Abb. 6.24. In diesen<br />

Regionen wird durch diese Fördermaßnahme die Haltung der in Tab. 6.6 aufgeführten Rinderrassen<br />

in traditionellen Bewirtschaftungssystemen potentiell begünstigt.<br />

<strong>EPLR</strong>-BW-Zwischenbewertung <strong>2000</strong> - <strong>2003</strong> FIB - 10/03<br />

287


288<br />

Kapitel 6: Agrarumweltmaßnahmen/Naturschutz und Landschaftspflege<br />

Tabelle 6.6: Informationen zu gefährdeten Rinderrassen<br />

Rasse Verbreitungsgebiet Gesamtbestand<br />

Original<br />

Braunvieh<br />

Allgäu<br />

(<strong>Baden</strong>-Württemberg, Bayern)<br />

Limpurger Landkreise Ostalb, Schwäbisch<br />

Hall und Rems-Murr.<br />

Hinterwälder<br />

Rind<br />

Quelle: GEH, SAMBRAUS 1994<br />

Südlicher Hochschwarzwald<br />

(Feldberg, Belchen, großes und<br />

kleines Wiesental).<br />

d) Zusammenfassende Bewertung<br />

MEKA<br />

Gefährdungskategorie,<br />

laut der Roten Liste der<br />

GEH<br />

410 Tiere Kategorie II<br />

(stark gefährdet)<br />

320 Tiere Kategorie I<br />

(extrem gefährdet)<br />

ca. 4000 Tiere Kategorie III<br />

(gefährdet)<br />

Die MEKA-Maßnahmen wirken bezüglich <strong>des</strong> Schutzes und der Erhaltung der genetischen<br />

Vielfalt vorrangig direkt und in hohem Maße und integrieren sich insgesamt gut in das Spektrum<br />

anderer im Lande wirksamer Agrarumweltmaßnahmen bzw. umgekehrt.<br />

Über die Maßnahmen im MEKA hinaus wird innerhalb der EU eine Mutterschafprämie gewährt<br />

(VO (EG) Nr. 2529/2001), in deren Rahmen im Antragsjahr 2001 in <strong>Baden</strong>-<br />

Württemberg insgesamt 2.513 Anträge für 188.796 Tiere bewilligt wurden.<br />

LPR<br />

Die Maßnahmen <strong>des</strong> Naturschutzes und der Landschaftspflege haben nicht zum Ziel, dass bei<br />

den Pflanzen gezielt bestimmte Landrassen gefördert werden und/oder vom Aussterben bedrohte<br />

Nutztierrassen. Dennoch ist anzumerken, dass eine extensive Beweidung indirekt den<br />

Erhalt von Robust- bzw. alten Haustierrassen fördert und daher insgesamt nur einige wenige<br />

Maßnahmen hier einen Beitrag leisten könnten.<br />

<strong>EPLR</strong>-BW-Zwischenbewertung <strong>2000</strong> - <strong>2003</strong> FIB - 10/03


Kapitel 6: Agrarumweltmaßnahmen/Naturschutz und Landschaftspflege<br />

6.3.7 Erhalt oder Schutz von Landschaften<br />

Frage VI.3. In welchem Umfang sind auf Grund von Agrarumweltmaßnahmen Landschaften<br />

erhalten oder geschützt worden?<br />

a) Interventionslogik<br />

Die Interventionslogik setzt dort an, wo es durch die Erhaltung gegebener Strukturen, die Erhaltung<br />

bzw. Erweiterung der Produktionsvielfalt sowie den Schutz kultureller Eigenarten um<br />

die Erhaltung landschaftlicher Vielfalt geht. Maßnahmen zur Erreichung dieses Zieles sind<br />

vorrangig direkter Natur.<br />

b) Programmindikatoren<br />

In den Gemeinsamen Bewertungsfragen werden folgende Kriterien zur Feststellung der Programmwirkungen<br />

vorgegeben:<br />

• Kognitive Kohärenz zw. Landwirtschaft und Natur,<br />

• Erhaltung kognitiver Homogenität/Vielfalt,<br />

• Erhaltung kultureller Eigenarten.<br />

Im Rahmen der Wirkungsanalyse werden diesen Kriterien die in Übersicht 6.12 aufgelisteten<br />

Indikatoren und Datenquellen bzw. Wirkungsparameter zugeordnet.<br />

<strong>EPLR</strong>-BW-Zwischenbewertung <strong>2000</strong> - <strong>2003</strong> FIB - 10/03<br />

289


290<br />

Kapitel 6: Agrarumweltmaßnahmen/Naturschutz und Landschaftspflege<br />

Übersicht 6.12: Kriterien, Indikatoren, Datenquellen und Wirkungsparameter zum Erhalt oder zum<br />

Schutz von Landschaften<br />

Kriterien Indikatoren<br />

VI.3-1:<br />

Die mit den Sinnen wahrzunehmende/kognitive<br />

(visuell usw.) - Kohärenz<br />

der landwirtschaftlichen<br />

Flächen mit den natürlichen/<br />

biologischen Merkmalen<br />

eines Gebiets ist<br />

erhalten oder verstärkt<br />

worden.<br />

VI.3-2:<br />

Die wahrzunehmende/<br />

kognitive (visuell usw.) <strong>–</strong><br />

Differenzierung (Homogenität/<br />

Vielfalt) der landwirtschaftlichen<br />

Flächen<br />

ist erhalten oder verbessert<br />

worden.<br />

VI.3-3:<br />

Die kulturelle Eigenart der<br />

landwirtschaftlichen Flächen<br />

ist erhalten bzw.<br />

verbessert worden.<br />

Bodennutzungsmuster<br />

Schaffung von Umgebungsmerkmalen<br />

(Flora, Fauna, Habitate)<br />

Erhaltung von Reliefs oder Konturen<br />

Bodennutzungsmuster<br />

Schaffung von Umgebungsmerkmalen<br />

(Flora, Fauna, Habitate)<br />

Merkmale (Hecken, Gräben,<br />

Wege)<br />

Datenquellen/<br />

Wirkungsparameter<br />

MEKA- Viergliedrige Fruchtfolge<br />

MEKA- Ökolandbau<br />

MEKA- Streuobst<br />

MEKA-Steillagenweinbau<br />

MEKA- Grünlanderhaltung<br />

Befragung- Betriebsleiter<br />

Befragung- Ämter<br />

LPR- Vertragsnaturschutz<br />

MEKA- Streuobst<br />

MEKA- Steillagen<br />

MEKA- Biotope<br />

LPR- Biotopgestaltung, -vernetzung<br />

Flurneuordnung<br />

MEKA- Steillagenweinbau*<br />

MEKA- Erhaltung extensiven Grünlands*<br />

LPR (Hecken und Bäume)<br />

LPR- Vertragsnaturschutz<br />

Maßnahmen der Wasserwirtschaft mit anderweitiger<br />

Förderung<br />

MEKA- Viergliedrige Fruchtfolge<br />

MEKA- Ökolandbau<br />

MEKA- Biotope<br />

MEKA- Grünlanderhaltung<br />

MEKA- Steillagenweinbau<br />

MEKA- Streuobst<br />

LPR- Vertragsnaturschutz<br />

MEKA- Streuobst<br />

LPR- Vertragsnaturschutz<br />

Flurbereinigung<br />

LPR- Biotopgestaltung und <strong>–</strong>vernetzung<br />

MEKA- Steillagenweinbau<br />

MEKA- Biotope<br />

LPR- Biotopgestaltung und <strong>–</strong>vernetzung<br />

Herkömmliche Kulturpflanzen MEKA- Steillagenweinbau<br />

MEKA- Streuobst<br />

MEKA- Ökolandbau*<br />

Lineare Merkmale (Hecken, MEKA- Biotope<br />

Gräben, Wege) LPR- Biotopgestaltung und <strong>–</strong>vernetzung<br />

Punktförmige Merkmale (z. B. MEKA- Biotope<br />

Baumgruppen) LPR- Biotopgestaltung und <strong>–</strong>vernetzung<br />

Landwirtschaftliche Traditionen<br />

(Herdenhaltung, Wandertierhaltung,<br />

Heuwerbung etc.)<br />

MEKA- Extensive Grünlandnutzung<br />

MEKA- Artenvielfalt<br />

Bestand Wanderschafe<br />

Investitionsförderung<br />

Flurneuordnung<br />

LPR- Vertragsnaturschutz<br />

Befragung Landwirte<br />

Befragung Ämter<br />

*) Entsprechende Wirkung ist nicht Hauptziel der Maßnahme; eine Diskussion im Text erfolgt nicht bzw. nur<br />

sehr knapp.<br />

<strong>EPLR</strong>-BW-Zwischenbewertung <strong>2000</strong> - <strong>2003</strong> FIB - 10/03


c) Ergebnisse<br />

Kapitel 6: Agrarumweltmaßnahmen/Naturschutz und Landschaftspflege<br />

VI.3-1.1 Landwirtschaftliche Flächen, für die vertragliche Vereinbarungen bestehen und<br />

die zur Kohärenz mit den natürlichen/biologischen Merkmalen <strong>des</strong> betreffenden<br />

Gebiets beitragen (Anzahl der Standorte und der Hektar)<br />

a) davon Flächen, auf denen dies auf Grund von Bodennutzungsmustern erreicht<br />

wird, die wiederum durch Fördermaßnahmen beeinflusst worden sind (sofern<br />

es von Bedeutung ist, Angabe der Nutzungsart, z. B. Grünland usw. ...) (in %)<br />

MEKA<br />

Die in den Bewertungsfragen und -indikatoren angesprochenen Tatbestände werden im Rahmen<br />

<strong>des</strong> MEKA aufgegriffen, allerdings vergleichsweise unspezifisch und nicht entsprechend<br />

differenziert, was im Sinne einer effizienten Verwaltbarkeit, Handhabbarkeit und Kontrollierbarkeit<br />

der Maßnahme auch sinnvoll ist. Gleichwohl wirken die genannten MEKA-<br />

Maßnahmen positiv im Sinne der Bewertungsfragen und -indikatoren, welche somit in diesem<br />

Fall zum Teil gebündelt aufgegriffen und beantwortet werden.<br />

Alle Maßnahmen aus dem Bereich „Erhaltung und Pflege der Kulturlandschaft“ der MEKA-<br />

Programme I und II wirken diesbezüglich direkt positiv. Indirekt wirkt zudem die Förderung<br />

<strong>des</strong> ökologischen Landbaus, direkt wiederum die Förderung der Bewirtschaftung von Biotopen.<br />

Die Entwicklung der Maßnahmenprofile sowie der entsprechend genutzten Flächen können<br />

als Kriterien herangezogen werden. Sie zeichnen sich seit Einführung <strong>des</strong> MEKA 1992 durch<br />

eine hohe und konstante Akzeptanz aus, wenngleich ein Rückgang bestimmter Landschaftsformen<br />

(z. B. <strong>des</strong> Streuobstbaus) nicht immer aufgehalten werden konnte.<br />

Die befragten Verwaltungsbehörden bestätigen einhellig die positive Wirksamkeit von ME-<br />

KA auf die Kulturlandschaftserhaltung.<br />

LPR<br />

Seitens <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong> <strong>Baden</strong>-Württemberg wird darauf hingewiesen, dass ca. 50 % der Biotopfläche<br />

durch Pflegemaßnahmen offen gehalten werden müssen. Auf diesen Flächen tragen die<br />

Maßnahmen zum Schutz der Landschaften bei, da sich ansonsten eine unerwünschte Veränderung<br />

der Landschaft ergeben würde. Die Maßnahmen <strong>des</strong> Naturschutzes auf landwirtschaftlich<br />

genutzten Flächen sind differenzierter zu beurteilen. Grundsätzlich werden diese Flächen<br />

durch eine Bewirtschaftung offen gehalten. Es ist daher zu klären, ob durch die LPR ein positiver<br />

Beitrag zum Schutz von Landschaften gegeben ist. Dies könnte beispielsweise zutreffen<br />

<strong>EPLR</strong>-BW-Zwischenbewertung <strong>2000</strong> - <strong>2003</strong> FIB - 10/03<br />

291


292<br />

Kapitel 6: Agrarumweltmaßnahmen/Naturschutz und Landschaftspflege<br />

bei der Umwidmung von Ackerflächen in Grünland und ist insgesamt insbesondere für alle<br />

Maßnahmen <strong>des</strong> Vertragsnaturschutzes zu erwarten (vgl. Übersicht 6.12).<br />

Als Bewertungskriterien sind zu berücksichtigen:<br />

• Perzeptive und kognitive Kohärenz<br />

• Perzeptive und kognitive Unterschiedlichkeit<br />

• Kulturelle Eigenart<br />

• Freizeitwerte.<br />

In Anknüpfung an eine wesentliche Problematik unerwünschter Landschaftsveränderungen -<br />

Offenhaltung der Landschaft - lauten Vorschläge für eine Bewertung folgendermaßen:<br />

Auf Grenzertragsböden zieht sich die Landwirtschaft aus der Nutzung stärker als sonst zurück,<br />

weshalb diese Bereiche zu verbuschen drohen oder aufgeforstet werden. Maßnahmen<br />

auf Grenzertragsböden tragen zur Offenhaltung und somit zum Erhalt der Landschaft bei.<br />

Daraus kann gefolgert werden, dass höhere Maßnahmenanteile auf den Untergrenzflur-<br />

Kategorien 3 und 4 durch die LPR zu mehr Erhalt und Schutz von Landschaften beigetragen<br />

haben. In der alten LPR Verordnung waren dabei noch Grenzfluren von Untergrenzfluren<br />

unterschieden worden. Diese sind in der neuen Verordnung zu Untergrenzfluren zusammengefasst<br />

worden. Generell werden darunter landwirtschaftlich ungeeignete bis sehr schlechte<br />

Böden (für den Naturschutz vorrangig zu entwickelnde Flächen) verstanden.<br />

Zur besseren Übersicht wurden die Landkreise in 5 Klassen eingeteilt und diese kartographisch<br />

dargestellt (Abb. 25). Dabei zeigt sich, dass die Kreise mit den größten Beiträgen von<br />

LPR-Maßnahmen mehr im Süden <strong>Baden</strong>-<strong>Württembergs</strong> verteilt sind. Zollernalb, Tuttlingen,<br />

Freudenstadt und Ravensburg weisen die meisten Maßnahmen auf Untergrenzflur-Standorten<br />

auf.<br />

<strong>EPLR</strong>-BW-Zwischenbewertung <strong>2000</strong> - <strong>2003</strong> FIB - 10/03


Kapitel 6: Agrarumweltmaßnahmen/Naturschutz und Landschaftspflege<br />

Abbildung 6.25: Beitrag der LPR-Maßnahmen Teil A auf Flächen der Flur 3 und 4 (Untergrenzflur) bezogen<br />

auf die landwirtschaftlich genutzten Flächen im Schnitt der Jahre <strong>2000</strong> - 2002<br />

b) davon Flächen, auf denen dies auf Grund von Umgebungsmerkmalen wie etwa<br />

die Flora und Fauna oder Habitate erreicht wird, die direkt/indirekt das Ergebnis<br />

von Fördermaßnahmen sind (in %)<br />

MEKA<br />

Ein ganz bedeuten<strong>des</strong> Element der Kulturlandschaft in <strong>Baden</strong>-Württemberg sind die Streuobstwiesen.<br />

<strong>Baden</strong>-Württemberg weist mit ca. 180.000 ha und rund 11,4 Mio. Bäumen den<br />

bedeutendsten Streuobstbau aller Bun<strong>des</strong>länder in Deutschland auf. Diese Streuobstbestände<br />

<strong>EPLR</strong>-BW-Zwischenbewertung <strong>2000</strong> - <strong>2003</strong> FIB - 10/03<br />

293


294<br />

Kapitel 6: Agrarumweltmaßnahmen/Naturschutz und Landschaftspflege<br />

bestimmen in weiten Teilen <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong> das Landschaftsbild; darüber hinaus nehmen sie weitere<br />

herausragende ökonomische und ökologische Aufgaben und Funktionen wahr (Rohstoffgrundlage<br />

für Fruchtsaftbetriebe und Brennereien, Selbstversorgung, Erholungsraum, Klimaausgleich,<br />

Boden- und Wasserschutz, Artenschutz, Erhaltung wertvoller genetischer Ressourcen).<br />

Der Erlös für die geernteten Früchte liegt aufgrund Konzentratimporte aus aller Welt deutlich<br />

unter den Produktionskosten. Trotz sämtlicher Maßnahmen zur Förderung konnte bisher der<br />

starke flächenmäßige Rückgang der Bestände nicht aufgehalten werden.<br />

Die entsprechenden Fördermaßnahmen <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong> im Bereich Streuobstbau sind in Übersicht<br />

6.13 zusammengefasst.<br />

Im Antragsjahr 2002 konnte darüber hinaus die extensive Bewirtschaftung von "Gemeinten<br />

Flächen" und "Entwicklungsflächen" folgender Grünland-Lebensraumtypen gefördert werden:<br />

- Magere Flachlandmähwiesen<br />

- Berg-Mähwiesen<br />

- Wacholder-Formationen auf Zwergstrauchheiden oder Kalktrockenrasen<br />

- Trespen-Schwingel-Kalk-Trockenrasen<br />

- Artenreiche Borstgrasrasen<br />

Im Antragsjahr <strong>2003</strong> wird die Förderung aus naturschutzfachlichen Erwägungen heraus auf<br />

die ersten beiden Lebensraumtypen beschränkt.<br />

Im Oktober 2002 wurde der EU-Kommission über das BMVEL eine Konzeption zur Einbeziehung<br />

von Landschaftselementen auf Grünland in die Förderfläche vorgelegt.<br />

<strong>EPLR</strong>-BW-Zwischenbewertung <strong>2000</strong> - <strong>2003</strong> FIB - 10/03


Kapitel 6: Agrarumweltmaßnahmen/Naturschutz und Landschaftspflege<br />

Übersicht 6.13: Fördermaßnahmen <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong> <strong>Baden</strong>-Württemberg zur Erhaltung <strong>des</strong><br />

landschaftsprägenden Streuobstbaus<br />

Fördermaßnahmen Ziele<br />

Modellhafte Förderung von<br />

Baumpflegemaßnahmen<br />

Zur Verbesserung <strong>des</strong> Pflegezustan<strong>des</strong> und der Vitalität der Bäume<br />

bei noch pflegewürdigen Streuobstbeständen werden im Rahmen<br />

eines Modellprojektes auf einer Fläche von ca. 30 ha Baumpflegemaßnahmen<br />

(Schnitt, Düngung, Pflanzenschutz) gefördert.<br />

Sortenzentrale Eingerichtet beim Institut für Obst- und Weinbau an der Universität<br />

Hohenheim und finanziert vom MLR hat die Sortenzentrale die Aufgabe,<br />

den Bestand der Streuobstsorten in <strong>Baden</strong>-Württemberg zu<br />

erheben und in einer Datenbank beschreibend und bildhaft zu erfassen.<br />

Die Sorten werden auf Robustheit und Verwertungseigenschaften<br />

bewertet. Das Ausgangsmaterial wird virusfrei gemacht und zur<br />

Vermehrung an "Raritätenbaumschulen" weitergegeben. Diese Einrichtung<br />

koordiniert und bündelt die Sortenerhaltungsmaßnahmen<br />

und ist für die Öffentlichkeitsarbeit zuständig. Sie ist mit einer qualifizierten<br />

Person ausgestattet.<br />

Sortenerhaltungsgärten Zur Erhaltung der genetischen Ressourcen dieser vielfältigen Sorten<br />

wurden auf den Flächen der Domäne "Unterer Frickhof" bei Überlingen<br />

(Birnen), beim Kompetenzzentrum Obstbau Bodensee in Bavendorf<br />

(Äpfel) und auf dem Versuchsbetrieb der LVWO Weinsberg in<br />

Heuchlingen (Stein- und Schalenobst) Sortenerhaltungsgärten eingerichtet<br />

und gepflegt.<br />

Sortenvermehrung Im Bestand der Reiserschnittgarten Weinsberg GmbH (RSG) sind<br />

über 35 Landschaftsprägende Streuobstsorten, die in Form von virusfreien,<br />

zertifizierten Edelreisern an interessierte Baumschulen abgegeben<br />

werden.<br />

Sortenkontrolle Die LVWO kontrolliert in einem separaten Quartier phänologisch<br />

und mittels DNA Fingerprinting die von der RSG vertriebenen Sorten.<br />

Ebenso werden für den Erwerbs-, Streu- und Gartenobstbau Sorten<br />

und Mutanten auf ihre Gesundheit und Verwertungsmöglichkeiten<br />

getestet.<br />

Obstzüchtung Ziele der Obstsortenzüchtung u.a. an der Uni Hohenheim sind die<br />

Robustheit und die Konzentration der Fruchtinhaltsstoffe.<br />

Forschungsaufträge Herstellung von Qualitäts<strong>des</strong>tillaten und Obstweinen aus Streuobst<br />

und resistenten Sorten, (Uni Hohenheim/LVWO Weinsberg) Untersuchungen<br />

über wertbestimmende Inhaltsstoffe bei landschaftsprägenden<br />

Wirtschaftsbirnensorten (Uni Hohenheim)<br />

"Strukturierung und Klassifizierung der strukturellen und biotischen<br />

Parameter von Streuobstwiesen der Naturraum <strong>Baden</strong>-<strong>Württembergs</strong><br />

zur Ableitung eines Zielartensystems"<br />

Plenumprojekte Das Ziel <strong>des</strong> Projektes <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong> zur Erhaltung und Entwicklung<br />

von Natur und Umwelt (PLENUM) ist die extensive, naturschonende<br />

Landschaftspflege durch landwirtschaftliche Nutzung. Z.B. werden in<br />

den Pilotprojekten Konstanz und Reutlingen über Jahre auch die<br />

Streuobstpflege und Vermarktung und die Einrichtung von Lehrpfaden<br />

und Musteranlagen gefördert.<br />

Broschüren "Streuobst, Ideen-Aktionen-Konzepte" Naturschutzfond 1997<br />

"Landschaftsprägender Streuobstbau-Empfehlenswerte Obstgehölze"<br />

Neuauflage 2002 Ref 24<br />

<strong>EPLR</strong>-BW-Zwischenbewertung <strong>2000</strong> - <strong>2003</strong> FIB - 10/03<br />

295<br />

"Gartenbau in <strong>Baden</strong>-Württemberg" Obstbau-Lehrgärten, -Lehrpfade,<br />

-Museen und landschaftsprägende Streuobst-Modelle 1995 Ref 24


296<br />

LPR<br />

Kapitel 6: Agrarumweltmaßnahmen/Naturschutz und Landschaftspflege<br />

Durch die relative pauschalen LPR-Kategorien wie Extensivierung, Pflegemaßnahmen etc. ist<br />

es schwierig, hier einzelne Maßnahmen im Sinne der Kohärenzwirkung herauszustellen. Generell<br />

sind alle Maßnahmen der LPR geeignet, hier einen Beitrag zu leisten, wie dies bei der<br />

vorigen Frage zur Wirkung der Bodennutzungsmuster bereits angeführt wurde. Umgebungsmerkmale,<br />

die hier spezifisch und/oder zusätzlich wirken, können im Prinzip wieder in allen<br />

Maßnahmen zu finden sein. Von besonderer Bedeutung sind vermutlich die ca. 300 Projekte<br />

der Kategorien B1, C und E1 (Gesamtfördervolumen in 2002 ca. 1,5 Mio €).<br />

c) davon Flächen, auf denen dies auf Grund der Erhaltung von Landschaftsformen<br />

wie etwa Reliefs oder Konturen erreicht wird (in %), davon Flächen, auf<br />

denen dies auf Grund der Erhaltung der Wasserspiegel und der Konturen von<br />

Wasserkörpern (Dämme, Bewässerungsbeschränkungen usw.) erreicht wird.<br />

MEKA-Maßnahmen mit entsprechend spezifischem und differenziertem Wirkungsspektrum<br />

werden nicht angeboten. Die LPR-Maßnahmen Vertragsnaturschutz sowie „Hecken und<br />

Bäume“ zeigen entsprechend positive Wirkungen.<br />

VI.3-2.1 Landwirtschaftliche Flächen, für die vertragliche Vereinbarungen bestehen und<br />

die zu der mit den Sinnen (insbesondere visuell) wahrzunehmenden kognitiven <strong>–</strong><br />

Unterschiedlichkeit (Homogenität/Vielfalt) der Landschaft beitragen (Anzahl der<br />

Standorte und der Hektar/der Kilometer)<br />

MEKA<br />

a) davon Flächen, auf denen dies auf Grund der visuellen Vielfalt erreicht wird,<br />

die durch Bodennutzungsmuster/Muster der angebauten Kulturpflanzen geschaffen<br />

wird, welche wiederum durch Fördermaßnahmen beeinflusst worden<br />

sind (Umfang, räumliche Anordnung einschließlich Höhe, Farbe) (in %)<br />

Als indirekte Wirkungsparameter im Rahmen <strong>des</strong> MEKA sind hier der Ökolandbau, die Biotopflächen<br />

sowie die Förderung 4-gliedriger Fruchtfolgen anzusprechen.<br />

Auf die positive Entwicklung <strong>des</strong> Ökologischen Landbaus im Rahmen der MEKA-Förderung<br />

wurde in Abschnitt 6.3.1 bereits hingewiesen.<br />

Die Fläche der im Rahmen <strong>des</strong> MEKA geförderten Biotope lag 2001 bei ca. 6.200 ha und<br />

2002 bei 9.200 ha. Dabei stiegen die Ausgaben (und damit auch die geförderten Flächen) seit<br />

Einführung <strong>des</strong> MEKA 1992 stetig an. Dies deutet darauf hin, dass durch die Förderung neue<br />

Biotope in nicht unerheblichem Umfang registriert werden konnten, was den Erfolg dieser<br />

Programmmaßnahme unterstreicht.<br />

<strong>EPLR</strong>-BW-Zwischenbewertung <strong>2000</strong> - <strong>2003</strong> FIB - 10/03


Kapitel 6: Agrarumweltmaßnahmen/Naturschutz und Landschaftspflege<br />

Die Ergebnisse der beiden durchgeführten Befragungen (Betriebsleiter und Ämter) bestätigen<br />

ebenfalls den positiven Zusammenhang zwischen MEKA-Maßnahmen und der Vielfalt der<br />

Kulturlandschaft.<br />

LPR<br />

Auch hier sind wieder alle LPR-Maßnahmen prinzipiell geeignet, indirekt und direkt eine<br />

Erhöhung der visuellen Vielfalt zu bewirken. Es wird daher auf die Darstellung der Maßnahmendichte<br />

in ha pro km² landwirtschaftlich genutzter Fläche (Abb. 6.5) und den diesbezüglichen<br />

Ausführungen verwiesen, die hierzu <strong>–</strong> allerdings nur indirekte <strong>–</strong> Angaben machen.<br />

b) davon Flächen, auf denen dies auf Grund von Umgebungsmerkmalen wie die<br />

Flora und Fauna oder Habitate erreicht wird, die direkt/indirekt das Ergebnis<br />

von Fördermaßnahmen sind (in %)<br />

MEKA- und LPR-Maßnahmen mit entsprechend spezifischem und differenziertem Wirkungsspektrum<br />

werden nicht angeboten. Das Maßnahmenpaket entzieht sich folglich einer Bewertung<br />

entsprechend dieser Frage.<br />

MEKA<br />

c) davon Flächen, auf denen dies auf Grund von Merkmalen (Hecken, Gräben,<br />

Wege) erreicht wird, die von Menschenhand geschaffen bzw. angelegt und<br />

durch Fördermaßnahmen ermöglicht/erhalten werden oder auf denen dies auf<br />

Grund der geförderten Bewirtschaftung der Vegetation erreicht wird, da diese<br />

die Unterschiedlichkeit der Landschaft (Homogenität/Vielfalt) wahrnehmbar<br />

macht (in %)<br />

Die im Rahmen <strong>des</strong> MEKA geförderte Biotopfläche lag 2001 bei ca. 6.200 ha und 2002 bei<br />

9.200 ha. Sie stieg seit Einführung <strong>des</strong> MEKA 1992 stetig an. Dies deutet darauf hin, dass<br />

durch die Förderung neue Biotope in nicht unerheblichem Umfang registriert werden konnten,<br />

was den Erfolg dieser Programmmaßnahme unterstreicht.<br />

Darüber hinaus erfolgt in <strong>Baden</strong>-Württemberg im Rahmen <strong>des</strong> MEKA ganz direkt etwa durch<br />

die Förderung <strong>des</strong> Steillagenweinbaus im Umfang von ca. 350 ha (2001 und 2002) und dort<br />

speziell durch die Honorierung <strong>des</strong> Erhalts von Trockenmauern; auch die finanzielle Förderung<br />

<strong>des</strong> Erhalts von Biotopen wirkt in dieselbe Richtung.<br />

LPR<br />

Hierzu sind keine spezifischen Angaben möglich. Solche Wirkungen können sich allerdings<br />

insbesondere aus den Kategorien B1, C sowie E1 ergeben.<br />

<strong>EPLR</strong>-BW-Zwischenbewertung <strong>2000</strong> - <strong>2003</strong> FIB - 10/03<br />

297


298<br />

Kapitel 6: Agrarumweltmaßnahmen/Naturschutz und Landschaftspflege<br />

VI.3-3.1 Landwirtschaftliche Flächen, für die vertragliche Vereinbarungen bestehen und<br />

die zur Erhaltung/Verbesserung der kulturellen/historischen Merkmale eines Gebiets<br />

beitragen (Anzahl der Standorte/Gegenstände und der Hektar/Kilometer)<br />

MEKA<br />

a) davon Flächen, auf denen dies durch das Vorhandensein herkömmlicher Kulturpflanzen<br />

oder herkömmlicher Haustiere erreicht wird, wobei das Vorhandensein<br />

dieser Pflanzen und Tiere auf Fördermaßnahmen zurückzuführen ist<br />

(in %)<br />

Als Kriterien lassen sich die Tierzahlen regionaltypischer Nutztierrassen sowie der Flächenumfang<br />

geschützter Biotope heranziehen. Tabelle 6.4 zeigt die Entwicklung der Ausgaben im<br />

Rahmen <strong>des</strong> MEKA für die Maßnahme Erhaltung gefährdeter regionaltypischer Nutztierrassen<br />

sowie die entsprechenden Tierzahlen. Bereits seit Einführung <strong>des</strong> MEKA war diese Maßnahme<br />

stark akzeptiert und die Summe der Zahlungen war recht konstant. Dies ist auch im<br />

Berichtszeitraum so geblieben, wie es die Angaben in der Tabelle erkennen lassen.<br />

Die Fläche der im Rahmen <strong>des</strong> MEKA geförderten Biotope lag 2001 bei ca. 6.200 ha und<br />

2002 bei 9.200 ha. Dabei stiegen die Ausgaben (und damit auch die geförderten Flächen) seit<br />

Einführung <strong>des</strong> MEKA 1992 stetig an. Dies deutet darauf hin, dass durch die Förderung neue<br />

Biotope in nicht unerheblichem Umfang registriert werden konnten, was den Erfolg dieser<br />

Programmmaßnahme unterstreicht.<br />

LPR<br />

Bei den historischen Elementen können hier ebenfalls die regionaltypischen Tierrassen genannt<br />

werden (vgl. Tab. 6.6), die potentiell auf derzeit 42,5 ha gefördert werden.<br />

Analog zu MEKA werden hier auch die biotopbezogenen Maßnahmen genannt <strong>–</strong> ca. 300 Projekte<br />

in den Kategorien B1, C und E1. Zudem spielen Pflegemaßnahmen aus der Kategorie<br />

A1 eine weitere Rolle. Diese machen ungefähr 15% der A1 Maßnahmen aus und können damit<br />

eine Wirkung auf ca. 0,1% der landwirtschaftlichen Fläche zur Förderung kultureller bzw.<br />

historischer Merkmale entfalten.<br />

MEKA<br />

b) davon Flächen, auf denen dies durch lineare, von Menschenhand geschaffene<br />

Merkmale oder Gegenstände (Hecken, Gräben, Wege) erreicht wird, die auf<br />

Grund von Fördermaßnahmen wieder angelegt/erhalten worden sind (in %)<br />

Ein Ansatzpunkt zur Erhaltung/Verbesserung kultureller Merkmale ist auch in der Schaffung<br />

von Hindernissen bzw. der Schaffung von Umleitungen gesehen. Dies erfolgt in <strong>Baden</strong>-<br />

<strong>EPLR</strong>-BW-Zwischenbewertung <strong>2000</strong> - <strong>2003</strong> FIB - 10/03


Kapitel 6: Agrarumweltmaßnahmen/Naturschutz und Landschaftspflege<br />

Württemberg im Rahmen <strong>des</strong> MEKA ganz direkt etwa durch die Förderung <strong>des</strong> Steillagenweinbaus<br />

im Umfang von ca. 350 ha (2001 und 2002) und dort speziell durch die Honorierung<br />

<strong>des</strong> Erhalts bzw. der Schaffung von Trockenmauern; auch die finanzielle Förderung <strong>des</strong><br />

Erhalts von Biotopen wirkt in dieselbe Richtung.<br />

LPR<br />

Prinzipiell kann die Anlage von Hecken oder Gräben mit LPR-Pflegemaßnahmen (z. B. Biotopvernetzung)<br />

gefördert werden. Hierzu liegen allerdings keine spezifischen Angaben vor.<br />

MEKA - LPR<br />

c) davon Flächen, auf denen dies durch punktförmige/freistehende, von Menschenhand<br />

geschaffene Merkmale erreicht wird, die auf Grund von Fördermaßnahmen<br />

wieder angelegt/erhalten worden sind (z. B. das Vorhandensein<br />

von Baumgruppen oder die Möglichkeit, kulturelle Merkmale wahrnehmen zu<br />

können, da die Vegetation bewirtschaftet wird (in %)<br />

d) davon Flächen, auf denen dies durch die Schaffung von Gelegenheiten erreicht<br />

wird, herkömmliche landwirtschaftliche Tätigkeiten zu beobachten bzw. zu erfahren<br />

(Herdenhaltung, Wandertierhaltung, Heumachen usw.), die auf Grund<br />

von Fördermaßnahmen wieder eingeführt/erhalten worden sind (in %)<br />

MEKA- und LPR-Maßnahmen mit entsprechend spezifischem und differenziertem Wirkungsspektrum<br />

werden angeboten. Zum einen führt die Biotopgestaltung (MEKA, LPR) an einigen<br />

Standorten zu punktförmigen Merkmalen. Zum anderen ist durch die Förderung der Wanderschafhaltung<br />

(MEKA) die Möglichkeit eröffnet, herkömmliche landwirtschaftliche Tätigkeit<br />

zu beobachten. In beiden Bereichen ist jedoch eine flächenmäßige Abschätzung aufgrund<br />

fehlender Daten nicht möglich.<br />

VI.3-4.1 Hinweise auf Vorteile/Werte für die Gesellschaft, die das Ergebnis geschützter/verbesserter<br />

Landschaftsstrukturen und -funktionen sind (Beschreibung)<br />

MEKA - LPR<br />

Indirekt lassen MEKA- und LPR-Maßnahmen auch Aussagen zum Landschaftsbild und zur<br />

Freizeiteignung zu, da insbesondere von einem Wandel betroffene Landschaften in ihrem<br />

Erhalt gefördert werden. Ähnliche indirekte positive Wirkungen haben auch die in Kap. 6.3.4<br />

bis 6.3.6 aufgeführten und bilanzierten Maßnahmen, da eine Förderung der Arten- und Habitatvielfalt<br />

auch zu einer Landschaftsvielfalt mit einer entsprechend verbesserten Erholungseignung<br />

führt. Auf eine zusammenfassende Bewertung wurde auf Grund der relativ pauschalen<br />

Auswirkungen verzichtet.<br />

<strong>EPLR</strong>-BW-Zwischenbewertung <strong>2000</strong> - <strong>2003</strong> FIB - 10/03<br />

299


300<br />

Kapitel 6: Agrarumweltmaßnahmen/Naturschutz und Landschaftspflege<br />

d) Zusammenfassende Bewertung<br />

MEKA<br />

Die MEKA-Maßnahmen haben dazu beigetragen, wirtschaftlich nicht voll befriedigende,<br />

landschaftskulturell aber sehr bedeutsame Nutzungsformen zu erhalten und integrieren sich<br />

insgesamt gut in das Spektrum anderer im Lande wirksamer Agrarumweltmaßnahmen und<br />

Direktzahlungen bzw. umgekehrt. Insbesondere zu nennen ist hier nochmals die EU-<br />

Mutterschafprämie, mit der auch die ca. 125.000 Schafe in den ca. 190 Wanderschäfereien<br />

<strong>Baden</strong>-<strong>Württembergs</strong> gefördert werden.<br />

LPR<br />

Der Erhalt und Schutz von Landschaften ist praktisch mit allen LPR-Maßnahmen direkt oder<br />

indirekt verbunden. Naturschutz und Landschaftspflege muss immer auch auf der Ebene<br />

„Landschaft“ stattfinden, um Biotopen und Arten, einschließlich <strong>des</strong> Menschen, den entsprechenden<br />

„Gesamtlebensraum“ zu bieten. Man könnte daher behaupten <strong>–</strong> auch wenn sich viele<br />

der o.g. Fragen nicht immer quantitativ beantworten ließen <strong>–</strong> dass auf den jährlich insgesamt<br />

ca. 12.500 ha der Maßnahmenflächen (vgl. Tab. 6.3) ein Beitrag zum Landschaftsschutz erfolgt.<br />

6.3.8 Vollzug der Maßnahme<br />

MEKA<br />

An dieser Stelle erfolgt die Vollzugsanalyse <strong>des</strong> MEKA, also die Analyse <strong>des</strong> Förderprozesses,<br />

insbesondere <strong>des</strong> Antragsverfahrens, <strong>des</strong> Entscheidungsprozesses und allgemeinen Verfahrensablaufes.<br />

Eingangs sei erwähnt, dass die Informationspolitik <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong> im Zusammenhang mit dem<br />

MEKA als sehr gut zu bezeichnen ist. Abzulesen ist dies am deutlichsten an der hohen (z.T.<br />

an 100% heranreichenden) Akzeptanz der Maßnahme. Neben der öffentlichen Bekanntgabe<br />

der Maßnahme wurden die für Landwirte als Begünstigte bedeutsamen Informationsmedien<br />

(Fachpresse, Internet, öffentliche Veranstaltungen, Verwaltungs- und Beratungseinrichtungen)<br />

umfassend genutzt.<br />

Zuwendungsempfänger <strong>des</strong> MEKA können landwirtschaftliche sowie land- und forstwirtschaftliche<br />

Unternehmen, einschließlich Kooperationen sein. Die geförderten Maßnahmen<br />

<strong>EPLR</strong>-BW-Zwischenbewertung <strong>2000</strong> - <strong>2003</strong> FIB - 10/03


Kapitel 6: Agrarumweltmaßnahmen/Naturschutz und Landschaftspflege<br />

und Tatbestände können nach freier Wahl einzeln oder in Kombination durchgeführt werden,<br />

sofern in den Richtlinien <strong>des</strong> Ministeriums für Ländlichen Raum, <strong>Baden</strong>-Württemberg vom<br />

12.09.<strong>2000</strong>; AZL. 65-8872.53 nichts abweichen<strong>des</strong> vermerkt ist. Mit dem Ausschluss bestimmter<br />

Kombinationen wurde insbesondere der Vermeidung der Doppelförderung Rechnung<br />

getragen.<br />

Anträge werden im Rahmen <strong>des</strong> Gemeinsamen Antrages beim zuständigen Amt für Landwirtschaft<br />

gestellt (vgl. auch die Ausführungen in Kap. 2.3). Teilweise ist eine fachliche Bewertung<br />

<strong>des</strong> Amtes Voraussetzung für die Antragstellung (Maßnahmenbereich B 5) oder eine<br />

Beurteilung der unteren Naturschutzbehörde (Maßnahmenbereich G) ist erforderlich.<br />

Der Termin für die Antragstellung wird durch das InVeKoS vorgegeben. Über die Bewilligung<br />

<strong>des</strong> Antrages entscheidet das zuständige Amt für Landwirtschaft. Die Anträge werden<br />

im Rahmen <strong>des</strong> Gemeinsamen Antrags von den ÄLLB entgegen genommen, registriert, einer<br />

ersten Verwaltungskontrolle unterzogen und an das LFL weitergereicht. Die Eingabe der Antragsdaten<br />

in die EDV ist Drittfirmen übertragen, die vom LFL unter Vertrag genommen sind.<br />

Die ÄLLB bearbeiten die Anträge federführend und online bis zur Bewilligung (auf 3.3.2<br />

wird hingewiesen). Bedienstete der ÄFL sind unterstützend in die Verwaltungskontrolle einbezogen<br />

und bearbeiten online die sich auf die Identifizierung der beantragten Flurstücke beziehenden<br />

Flurstücksdaten.<br />

Die Vor-Ort-Kontrollen erfolgen entsprechend der Artikel 58 bis 64 der VO (EG) Nr.<br />

445/2002 sowie der Leitlinien für die Durchführung der Verwaltungs-, Kontroll- und Sanktionsregelungen<br />

der KOM durch Teams aus Bediensteten der ÄLLB (federführend) und der<br />

ÄFL. Soweit zweckdienlich werden z.T. die Ergebnisse der Satellitenfernerkundung bezüglich<br />

der Flächennutzung sowie zur Flächenidentifizierung nach Lage und Größe genutzt. Es<br />

wird dabei jährlich sichergestellt, dass die vorgeschriebene lan<strong>des</strong>weite Min<strong>des</strong>tprüfquote<br />

eingehalten wird. Das Verfahren der Vor-Ort-Kontrolle ist in einem Erlass im Einzelnen geregelt<br />

(auf 3.3.3 wird hingewiesen).<br />

Die Bereitstellung der für die Auszahlungs- und Annahmeanordnungen sowie für die Buchführung<br />

der Zahlstelle (Kreuzchenliste und Debitorenbuch) benötigten Daten erfolgt LFLintern<br />

über die Auszahlungsdatei nach der Online-Bearbeitung der Bewilligungen und der<br />

Vor-Ort-Kontrollen durch die ÄLLB.<br />

Zusammenfassend handelt es sich damit beim Marktentlastungs- und Kulturlandschaftsausgleich<br />

(MEKA) um eine auf dem Freiwilligkeitsprinzip basierende Agrarumweltmaßnahme.<br />

In Abhängigkeit von der Maßnahmendurchführung seitens der Antragsberechtigten werden<br />

<strong>EPLR</strong>-BW-Zwischenbewertung <strong>2000</strong> - <strong>2003</strong> FIB - 10/03<br />

301


302<br />

Kapitel 6: Agrarumweltmaßnahmen/Naturschutz und Landschaftspflege<br />

Punkte vergeben, welche - zu einer Summe pro Betrieb addiert - mit € 10 pro Punkt und Jahr<br />

einmal jährlich entgolten werden. Kontrollmaßnahmen sind integrativer Bestandteil <strong>des</strong><br />

MEKA.<br />

Die Vollzugsanalyse im Rahmen der Evaluierung dieser Maßnahme hat sich an diesen Eckpunkten<br />

zu orientieren. Bezüglich der Datengrundlage stützt sie sich im Wesentlichen auf die<br />

Ergebnisse der Betriebsleiter- und Ämterbefragung. Die wesentlichen Ergebnisse sind in den<br />

folgenden Abbildungen zusammengefasst. Darüber hinaus stützt sich die Vollzugsanalyse auf<br />

Ergebnisse und Erkenntnisse aus wissenschaftlichen Begleituntersuchungen, die vom Land<br />

selbst oder in <strong>des</strong>sen Auftrag gemäß den Vorgaben aus Art. 48 und 49 VO (EG) 1257/99<br />

durchgeführt und für den Zweck der <strong>Halbzeitbewertung</strong> zur Verfügung gestellt wurden.<br />

Für den Förderschwerpunkt Agrarumweltmaßnahmen/MEKA und für jede darin gegebene<br />

Maßnahme sind die Grundindikatoren einer jeden Vollzugsanalyse (vgl. auch Kap. 1) bezogen<br />

auf das Jahr 2001 wie eingangs <strong>des</strong> Kapitels in Tabelle 6.1 dargestellt.<br />

(Quelle: Befragung landwirtschaftlicher Betriebsleiter)<br />

Abbildung 6.26: Beurteilung der Ausgestaltung <strong>des</strong> MEKA in einzelnen Bereichen<br />

Abbildung 6.26 lässt erkennen, dass das Prinzip der Freiwilligkeit sowie das Punktesystem<br />

von den befragten Landwirten als äußerst positiv eingestuft werden. Ein vergleichsweise<br />

hoher Zufriedenheitsgrad herrscht auch bezüglich der Punkteverteilung auf die einzelnen<br />

Maßnahmenbereiche und Einzelmaßnahmen, während die Landwirte mit der finanziellen<br />

Dotierung je Punkt weniger zufrieden sind.<br />

<strong>EPLR</strong>-BW-Zwischenbewertung <strong>2000</strong> - <strong>2003</strong> FIB - 10/03


Kapitel 6: Agrarumweltmaßnahmen/Naturschutz und Landschaftspflege<br />

(Quelle: Befragung landwirtschaftlicher Betriebsleiter)<br />

Abbildung 6.27: Beurteilung der Zufriedenheit mit dem Vollzug <strong>des</strong> MEKA<br />

Abbildung 6.27 zeigt, dass die Befragten auch bezüglich der Antragsvorbereitung und Antragstellung,<br />

sowie mit den durchzuführenden Kontrollen, insgesamt also mit dem Kontakt<br />

zur und der Betreuung durch die Bewilligungsbehörde sehr zufrieden sind. Vorbehalte werden<br />

auch bei dieser Frage bezüglich der Höhe der Förderung und bezüglich <strong>des</strong> Zeitpunktes der<br />

Auszahlung der Fördermittel genannt.<br />

<strong>EPLR</strong>-BW-Zwischenbewertung <strong>2000</strong> - <strong>2003</strong> FIB - 10/03<br />

303


304<br />

Kapitel 6: Agrarumweltmaßnahmen/Naturschutz und Landschaftspflege<br />

Beurteilung der Kontrollen in den Bereichen<br />

Insgesamt<br />

Erhaltung besonders geschützter Lebensräume<br />

Anwendung biologischer bzw. biotechnischer Verfahren<br />

Extensive und umweltschonende Pflanzenerzeugung<br />

Verzicht auf chemisch-sythetische Produktionsmittel<br />

Sicherung landschaftspflegender, besonders gefährdeter<br />

Nutzungen<br />

Erhaltung und Pflege der Kulturlandschaft<br />

Umweltbewusstes Betriebsmanagement<br />

51,1% 42,6% 6,3%<br />

52,9% 40,8% 6,3%<br />

38,6% 49,6% 11,8%<br />

42,7% 50,5% 6,8%<br />

47,6% 44,0% 8,3%<br />

53,3% 42,4% 4,3%<br />

60,1% 36,1% 3,7%<br />

61,5% 35,5% 3,0%<br />

0% 20% 40% 60% 80% 100%<br />

gut mittel schlecht<br />

(Quelle: Befragung landwirtschaftlicher Betriebsleiter)<br />

Abbildung 6.28: Beurteilung der Kontrollen <strong>des</strong> MEKA in einzelnen Bereichen<br />

Der Kontrollaufwand <strong>des</strong> MEKA wird von den Begünstigten insbesondere in den Bereichen<br />

der Intensitätsminderung und der umweltschonenden Produktion als eher hoch eingeschätzt.<br />

Dies deckt sich weitgehend mit den Angaben der Verwaltungsbehörden, die zu dieser Frage<br />

für die einzelnen Maßnahmenbereiche <strong>des</strong> MEKA die folgende Beurteilung abgaben:<br />

Einschätzung der Kontrollen einzelner Maßnahmenbereiche<br />

<strong>des</strong> MEKA II seitens der Verwaltungsbehörden<br />

(1 = gut; 2 = mittel; 3 = schlecht)<br />

A Umweltbewusstes Betriebsmanagement 1,23<br />

B Erhaltung und Pflege der Kulturlandschaft 1,40<br />

C Sicherung landschaftspflegender, besonders gefährdeter<br />

Nutzungen<br />

<strong>EPLR</strong>-BW-Zwischenbewertung <strong>2000</strong> - <strong>2003</strong> FIB - 10/03<br />

1,42<br />

D Verzicht auf chemisch-synthetische Produktionsmittel 1,83<br />

E Extensive und umweltschonende Pflanzenerzeugung 1,75<br />

F Anwendung biologischer bzw. biotechnischer Verfahren 1,38<br />

G Erhaltung besonders geschützter Lebensräume 1,42<br />

Zusammenfassend kann bezüglich <strong>des</strong> Maßnahmenvollzuges bei MEKA also ein durchaus<br />

positives Votum abgegeben werden, wie es die in Abbildung 6.27 dargestellten Ergebnisse


Kapitel 6: Agrarumweltmaßnahmen/Naturschutz und Landschaftspflege<br />

der Betriebsleiterbefragung eindeutig bestätigen, wenn man einmal von der unbefriedigenden<br />

Höhe der Fördermittel und der Verzögerung bei der Mittelauszahlung absieht.<br />

LPR<br />

Eine Betriebsleiter- und Ämterbefragung, die Angaben zum Vollzug der LPR-Maßnahmen<br />

enthalten würden, ist im Unterschied zu MEKA nicht erfolgt. Die Evaluierung <strong>des</strong> Maßnahmenzeitraums<br />

1992-97 (LEL/LFU 1999) weist<strong>–</strong> als Ergebnis einer damaligen Umfrage <strong>–</strong> eine<br />

hohe Akzeptanz (und Zufriedenheit mit) der LPR insgesamt auf. Neuere zusammenfassende<br />

Auswertungen liegen demnach nicht vor.<br />

Wie bei MEKA handelt es sich damit bei der LPR um eine auf dem Freiwilligkeitsprinzip<br />

basierende Agrarumweltmaßnahme, die insgesamt positiv aufgenommen und umgesetzt wird.<br />

Für den Vertragsnaturschutz (Teil A) liegen überwiegend feste Fördersätze vor, was den<br />

Vollzug vereinfacht. Zu den neu in 2001 eingeführten Kategorien B1 <strong>–</strong> E3, die oftmals im<br />

Einzelnen zu gestaltende Projekte darstellen, liegen erst wenige Vollzugserfahrungen vor.<br />

Durch die Einführung der neuen LPR Verordnung (vgl. Übersicht 6.4) und der damit verbundenen<br />

Überlappung mit der alten Verordnung sind gewisse Umstellungsprobleme entstanden,<br />

die sich teilweise etwas vollzugserschwerend auswirkten. Wie eingangs bereits angesprochen,<br />

liegen allein im Teil B1 75 bzw. 77 Projekte (2001 bzw. 2002) unter einer Fördersumme von<br />

1000 €. Der bei den geringen Förderbeträgen vergleichsweise hohe Verwaltungsaufwand für<br />

die EU-Kofinanzierung kann künftig durch den Einsatz eines elektronischen Landschaftspflegeinformationssystems<br />

verringert werden.<br />

<strong>EPLR</strong>-BW-Zwischenbewertung <strong>2000</strong> - <strong>2003</strong> FIB - 10/03<br />

305


306<br />

6.4 Gesamtergebnis der Bewertung der Maßnahme<br />

Kapitel 6: Agrarumweltmaßnahmen/Naturschutz und Landschaftspflege<br />

Übersicht 6.14: Zusammenfassung der Ergebnisse <strong>des</strong> Kapitels VI - VO(EG) 1257/1999 - Agrarumwelt<br />

VI.1.A In welchem Umfang sind natürliche Ressourcen geschützt worden … und zwar durch die Auswirkungen<br />

von Agrarumweltmaßnahmen auf die Bodenqualität?<br />

Einheit<br />

Verringerung der Bodenerosion VI.1.A-1 MEKA: Extensive Grünlandnutzung, Streuobst,<br />

Biotope, viergliederige Fruchtfolge, Mulchsaat,<br />

ha<br />

MEKA: ca. 900.000<br />

Begrünung, Trockenmauern im Steillagenweinbau RGV/ha HFF Senkung 1999-2001 um ca. 8 %<br />

LPR: Umwandlung Acker in Grünland<br />

LPR: ca. 3.500<br />

Verunreinigung <strong>des</strong> Bodens durch chemische VI.1.A-2 MEKA: Umweltbewusstes Betriebsmanagement, ha<br />

MEKA: ca. 1.050.000<br />

Stoffe wurde verhindert oder verringert.<br />

extensive Grünlandnutzung, Verzicht auf che- DM/ha LF Düngemittel: Keine Änderung feststellbar<br />

misch-synthetische Produktionsmittel, Biotope, DM/ha LF Pflanzenschutzmittel: Keine Änderung<br />

ökologischer Landbau<br />

feststellbar<br />

LPR: Extensivierungsmaßnahmen<br />

LPR: ca. 9.400<br />

VI.1.B In welchem Umfang sind natürliche Ressourcen geschützt worden … und zwar durch die Auswirkungen<br />

von Agrarumweltmaßnahmen auf die Qualität <strong>des</strong> Grund- und <strong>des</strong> Oberflächenwassers?<br />

Einheit<br />

Verringerter Einsatz von landwirtschaftlichen VI.1.B-1 MEKA: Umweltbewusstes Betriebsmanagement, ha<br />

MEKA: ca. 1.200.000<br />

Produktionsmitteln, die Wasser potenziell ver-<br />

extensive Grünlandnutzung, Verzicht auf cheunreinigenmisch-synthetische<br />

Produktionsmittel, Biotope, DM/ha LF Düngemittel: Keine Änderung feststellbar<br />

ökologischer Landbau, umweltfreundliche Aus- DM/ha LF Pflanzenschutzmittel: Keine Änderung<br />

bringung von Wirtschaftsdünger, viergliederige<br />

Fruchtfolge<br />

feststellbar<br />

LPR: Extensivierungsmaßnahmen<br />

LPR: ca. 9.400<br />

Die Transportwege, auf denen chemische Stoffe VI.1.B-2 MEKA: Mulchsaat, Begrünungsmaßnahmen, Bio- ha MEKA: ca. 280.000<br />

(vom Oberboden landwirtschaftlicher Flächen<br />

tope<br />

oder dem Wurzelraum) in die Grundwasser-<br />

LPR: Extensivierungsmaßnahmen, Umwandlung<br />

LPR: ca. 12.500<br />

schichten gelangen, sind ausgeschaltet worden<br />

(Auswaschungen, Oberflächenabflüsse, Erosion)<br />

Acker in Grünland<br />

Verbesserte Qualität <strong>des</strong> Oberflächen- und/<br />

oder <strong>des</strong> Grundwassers<br />

VI.1.B-3 MEKA/LPR: Keine spezifischen Maßnahmen<br />

VI.1.C In welchem Umfang sind natürliche Ressourcen geschützt (oder verbessert) worden … und zwar<br />

durch die Auswirkungen von Agrarumweltmaßnahmen auf den Umfang der Wasserressourcen?<br />

Einheit<br />

<strong>EPLR</strong>-BW-Zwischenbewertung <strong>2000</strong> - <strong>2003</strong> FIB - 10/03


Die Nutzung (Entnahme) von Wasser zum<br />

Zwecke der Bewässerung ist verringert bzw.<br />

eine Erhöhung der hierfür eingesetzten Was-<br />

sermengen ist vermieden worden.<br />

Schutz von Wasserressourcen, was deren Menge<br />

betrifft<br />

Kapitel 6: Agrarumweltmaßnahmen/Naturschutz und Landschaftspflege<br />

VI.1.C-1 Marginale Bedeutung der Bewertungsfrage. Regelung<br />

über das Wasserrecht.<br />

MEKA: indirekt viergliederige Fruchtfolge<br />

LPR: keine Bedeutung<br />

VI.1.C-2 Marginale Bedeutung der Bewertungsfrage. Regelung<br />

über das Wasserrecht.<br />

VI.2.A In welchem Umfang ist auf Grund der Agrarumweltmaßnahmen die biologische Vielfalt (Artenvielfalt)<br />

erhalten oder verbessert worden … durch den Schutz von Flora und Fauna auf landwirtschaftlichen<br />

Flächen?<br />

Eine Verringerung (bzw. eine Vermeidung der<br />

Erhöhung) <strong>des</strong> Einsatzes landwirtschaftlicher<br />

Produktionsmittel zum Vorteil der Flora und<br />

Fauna ist erreicht worden.<br />

Anbaumuster landwirtschaftlicher Kulturpflanzen<br />

[landwirtschaftliche Kulturarten (einschließlich<br />

der damit in Zusammenhang stehenden<br />

Viehhaltung), Fruchtfolgen, Bodenbedeckungen<br />

während der entscheidenden Zeiträume,<br />

Größe der Schläge], die für die Flora<br />

und Fauna von Vorteil sind, sind erhalten oder<br />

wiedereingeführt worden.<br />

Die Fördermaßnahmen sind erfolgreich auf die<br />

Erhaltung schutzbedürftiger Arten ausgerichtet<br />

worden.<br />

VI.2.A-1 MEKA: Umweltbewusstes Betriebsmanagement,<br />

extensive Grünlandnutzung, Verzicht auf chemisch-synthetische<br />

Produktionsmittel, Biotope,<br />

ökologischer Landbau, umweltfreundliche Ausbringung<br />

von Wirtschaftsdünger, viergliederige<br />

Fruchtfolge<br />

LPR: Extensivierungsmaßnahmen, Umwandlung<br />

Acker in Grünland<br />

VI.2.A-2 MEKA: viergliederige Fruchtfolge, Streuobst,<br />

Steillagenweinbau, Biotope, ökologischer Landbau,<br />

Mulchsaat, Begrünungmaßnahmen, Umbruchverbot<br />

<strong>des</strong> Grünlan<strong>des</strong><br />

LPR: Extensivierungsmaßnahmen, Umwandlung<br />

Acker in Grünland<br />

VI.2.A-3 MEKA: indirekte Wirksamkeit der unter VI.A-2<br />

genannten MEKA-Maßnahmen.<br />

LPR: Vertragsnaturschutz, Grunderwerb, Biotop-<br />

vernetzung<br />

VI.1.B In welchem Umfang ist die biologische Vielfalt auf Grund der Agrarumweltmaßnahmen erhöht oder<br />

verbessert worden, … durch Schutz von Habitaten, die für die Natur sehr wichtig sind, auf landwirtschaftlichen<br />

Flächen, durch Schutz oder Verbesserung der Umweltinfrastruktur oder durch Schutz von Feuchtgebie-<br />

ten bzw. aquatischen Habitaten, die an landwirtschaftlichen Flächen angrenzen (Habitatvielfalt)?<br />

Habitate, die für die Natur sehr wichtig sind,<br />

sind auf landwirtschaftlichen Flächen erhalten<br />

worden.<br />

VI.2.B-1 MEKA: Streuobst, Biotope<br />

LPR: Vertragsnaturschutz, Grunderwerb, Biotopvernetzung<br />

(alle Maßnahmen)<br />

ha MEKA: ca. 280.000<br />

<strong>EPLR</strong>-BW-Zwischenbewertung <strong>2000</strong> - <strong>2003</strong> FIB - 10/03<br />

Einheit<br />

ha MEKA: ca. 1.200.000<br />

LPR: ca. 12.500<br />

ha MEKA: ca. 950.000<br />

Einheit<br />

LPR: ca. 12.500<br />

LPR: ca. 15.000<br />

ha MEKA: ca. 190.000<br />

LPR: ca. 15.000<br />

307


308<br />

Ökologische Infrastrukturen, einschließlich<br />

Ackerrandstreifen (Hecken…) oder nicht bewirtschaftete<br />

Schläge landwirtschaftlicher Flächen,<br />

denen eine Habitatfunktion zukommt,<br />

sind geschützt oder verbessert worden.<br />

Wertvolle Feuchtgebiete (die häufig nicht bewirtschaftet<br />

werden) oder aquatische Habitate<br />

sind vor Auswaschungen, Oberflächenabflüssen<br />

oder Sedimenteintrag der angrenzenden land-<br />

wirtschaftlichen Flächen geschützt worden.<br />

Kapitel 6: Agrarumweltmaßnahmen/Naturschutz und Landschaftspflege<br />

VI.2.B-2 MEKA: Steillagenweinbau, Biotope<br />

LPR: Nutzungsaufgabe, Biotopvernetzung, Vertragsnaturschutz<br />

VI.2.B-3 MEKA: Feuchtbiotope sowie indirekt die unter<br />

VI.2.B-1 genannten MEKA-Maßnahmen<br />

LPR: Vertragsnaturschutz<br />

VI.2.C In welchem Umfang ist die biologische Vielfalt (genetische Vielfalt) auf Grund der Agrarumweltmaßnahmen<br />

erhalten oder verbessert worden, … durch Sicherung <strong>des</strong> Fortbestehens gefährdeter Tierrassen oder<br />

Pflanzensorten?<br />

Das Fortbestehen gefährdeter Rassen/Arten ist VI.2.C-1 MEKA: Rinder und Pferde<br />

gesichert worden.<br />

LPR: Umstellung Mähnutzung<br />

VI.3 In welchem Umfang sind auf Grund der Agrarumweltmaßnahmen Landschaften erhalten oder geschützt<br />

worden?<br />

Die mit den Sinnen wahrzunehmende/kognitive<br />

(visuell usw.) <strong>–</strong> Kohärenz der landwirtschaftlichen<br />

Flächen mit den natürlichen/biologischen<br />

Merkmalen eines Gebiets ist erhalten oder ver-<br />

stärkt worden.<br />

Die wahrzunehmende/kognitive (visuell usw.) <strong>–</strong><br />

Differenzierung (Homogenität/Vielfalt) der<br />

landwirtschaftlichen Flächen ist erhalten oder<br />

verbessert worden.<br />

Die kulturelle Eigenart der landwirtschaftlichen<br />

Flächen ist erhalten bzw. verbessert worden.<br />

VI.3-1 MEKA: Extensive Grünlandnutzung, Streuobst,<br />

Biotope, viergliederige Fruchtfolge, ökologischer<br />

Landbau, Trockenmauern im Steillagenweinbau<br />

LPR: Vertragsnaturschutz, Biotopvernetzung (alle<br />

Maßnahmen)<br />

VI.3-2 MEKA: indirekt Biotope, ökologischer Landbau<br />

LPR: Vertragsnaturschutz, Biotopvernetzung (alle<br />

Maßnahmen)<br />

VI.3-3 MEKA: Biotope, Steillagenweinbau<br />

MEKA: gefährdete Nutztierrassen<br />

LPR: Vertragsnaturschutz, Biotopvernetzung (alle<br />

Maßnahmen)<br />

ha MEKA: ca. 9.500<br />

LPR: keine Angabe möglich<br />

ha MEKA: ca. 3.000<br />

LPR: keine Angabe möglich<br />

<strong>EPLR</strong>-BW-Zwischenbewertung <strong>2000</strong> - <strong>2003</strong> FIB - 10/03<br />

Einheit<br />

Stck. MEKA: ca. 3.900<br />

LPR: keine Angabe möglich<br />

Einheit<br />

ha MEKA: ca. 920.000<br />

LPR: ca. 15.500<br />

ha MEKA: ca. 60.000<br />

LPR: ca. 15.000<br />

ha<br />

Stck.<br />

MEKA: ca. 9.500<br />

MEKA: ca. 3.900<br />

LPR: ca. 15.000


Bevölkerungsstruktur:<br />

Kapitel 6: Agrarumweltmaßnahmen/Naturschutz und Landschaftspflege<br />

Indikator Ergebnis<br />

Altersprofil der begünstigten Bevölkerung:<br />

Geschlechtsprofil der begünstigen<br />

Bevölkerung:<br />

Verringerung der Abwanderungsrate:<br />

Beschäftigung:<br />

<strong>EPLR</strong>-BW-Zwischenbewertung <strong>2000</strong> - <strong>2003</strong> FIB - 10/03<br />

309<br />

Altersprofil der Begünstigten entspricht dem Durchschnitt<br />

der jeweiligen Zielgruppe, da im MEKA/LPR<br />

keine altersspezifische Förderung vorgesehen ist.<br />

Geschlechtsprofil der Begünstigten entspricht dem<br />

Durchschnitt der jeweiligen Zielgruppe, da im ME-<br />

KA/LPR keine geschlechtsspezifische Förderung vorge-<br />

sehen ist.<br />

Alle Maßnahmen <strong>des</strong> MEKA/LPR stärken über direkte<br />

und indirekte Einkommenseffekte die Kauf- und Wirtschaftskraft<br />

der ländlichen Räume und vermindern damit<br />

die Abwanderung; teilweise kommt es durch Steigerung<br />

der Attraktivität als Wohnort zu Zuwanderungen.<br />

Indikator Ergebnis<br />

Beschäftigte in landwirtschaftlichen<br />

Betrieben:<br />

Beschäftigte in außerlandwirtschaftlichen<br />

Unternehmen erhalten/geschaffen:<br />

Erhalten: Eine Reihe von MEKA- und LPR-<br />

Maßnahmen verringert die Arbeitsproduktivität, wodurch<br />

Produktivitätssteigerungen in anderen Bereichen<br />

kompensiert werden; die Maßnahmen tragen damit zum<br />

Erhalt von Beschäftigungsmöglichkeiten in der Landwirtschaft<br />

bei. Ausgehend davon, dass min<strong>des</strong>tens 80 %<br />

der Fördermittel <strong>des</strong> MEKA und LPR (ca. 84 Mio.<br />

€/Jahr) die Ertrags- und Erlösminderungen sowie die<br />

damit verbundene Arbeitsproduktivitätsminderung<br />

kompensieren und pro 1 Mio. € 2 FTE erhalten werden<br />

(vgl. entsprechende Ausführungen in Kapitel 1), kann<br />

die Zahl der hierdurch in der Landwirtschaft erhaltenen<br />

Beschäftigten auf ca. 170/Jahr, bezogen auf drei Jahre<br />

auf 510 geschätzt werden. Aufgrund der teilweise langen<br />

Verpflichtungsdauer im Rahmen der Maßnahmen<br />

entstehen durchaus auch strukturelle Effekte.<br />

Geschaffen: Aus o.g. Gründen ist nicht davon auszugehen,<br />

dass zusätzliche Beschäftigung in landwirtschaftli-<br />

chen Betrieben geschaffen wurde.<br />

Erhalten/Geschaffen: Außerhalb der Landwirtschaft ist<br />

weder von direkten konjunkturellen noch von strukturellen<br />

Beschäftigungseffekten - ausgelöst durch ME-<br />

KA/LPR - auszugehen. Indirekt wird durch den Einkommenstransfer<br />

in die Landwirtschaft und durch die<br />

Nutzung der Fördermittel zur Deckung auflagenbedingter<br />

Kosten Kaufkraft geschaffen, die mit 70 %iger Wirksamkeit<br />

außerlandwirtschaftliche Beschäftigungsmöglichkeiten<br />

erhält.


310<br />

Einkommen:<br />

Kapitel 6: Agrarumweltmaßnahmen/Naturschutz und Landschaftspflege<br />

Indikator Ergebnis<br />

Einkommen der in der Landwirtschaft tätigen<br />

Bevölkerung:<br />

Einkommen der nicht in der Landwirtschaft<br />

tätigen Bevölkerung:<br />

Wettbewerbsfähigkeit und Märkte:<br />

Im Durchschnitt handelt es sich bei maximal<br />

20% der MEKA-Förderung (ca. 24 Mio.<br />

€/Jahr) um Einkommenseffekte mit Anreizwirkung,<br />

die damit nicht der Deckung zusätzlicher<br />

Kosten dienen. Bei der LPR-Förderung<br />

sind dies ebenfalls ca. 20% (ca. 1,2 Mio. €)<br />

Positive Einkommenseffekte innerhalb der<br />

Landwirtschaft schaffen Kaufkraft und lösen<br />

Konsum und damit Einkommens- und Beschäftigungseffekte<br />

auch außerhalb der<br />

Landwirtschaft in o.g. Umfang aus.<br />

Indikator Ergebnis<br />

Produktivität verbessert: Eine Steigerung der Arbeitsproduktivität in<br />

der Landwirtschaft ist durch MEKA/LPR<br />

nicht zu erwarten; im Gegenteil vermindern<br />

insbesondere die intensitätsmindernden Maßnahmenbereiche,<br />

aber auch diejenigen, die<br />

zusätzliche Managementaufwendungen erfordern,<br />

die Arbeitsproduktivität. Wegen der<br />

eher strukturkonservierenden Wirkung kann<br />

auch die Kapitalproduktivität nicht erhöht<br />

werden. Deutlich gesteigert wird hingegen die<br />

Kosten auf den wichtigsten Stufen der Erzeugung<br />

gesenkt:<br />

Umweltproduktivität.<br />

Die Produktionskosten in der Landwirtschaft<br />

werden durch MEKA- und LPR-Maßnahmen<br />

bewusst erhöht, um die gewünschten Umwelteffekte,<br />

zum Teil auch die Marktentlastungseffekte<br />

zu erreichen.<br />

Marktposition verbessert: Während eine Reihe von MEKA- und LPR-<br />

Maßnahmen (z. B. ökologische Anbauverfahren;<br />

LPR Teil D und E) zur Verbesserung der<br />

regionalen Marktposition beitragen, ist nicht<br />

davon auszugehen, dass sich die überregiona-<br />

Positive Entwicklung von Umsatz und Preisen: <br />

le Marktposition verbessert.<br />

Im Sinne der o.g. Stärkung der Marktposition<br />

ist im regionalen Umfeld mit positiven Umsatz-<br />

und Preiseffekten zu rechnen; der Ökologische<br />

Landbau mag hier als Beispiel dienen;<br />

im überregionalen Umfeld ist mit solchen<br />

Effekten nicht zu rechnen.<br />

<strong>EPLR</strong>-BW-Zwischenbewertung <strong>2000</strong> - <strong>2003</strong> FIB - 10/03


Umwelt:<br />

Kapitel 6: Agrarumweltmaßnahmen/Naturschutz und Landschaftspflege<br />

Indikator Ergebnis<br />

Positive Umweltwirkungen bei der Erzeugung<br />

der Produkte:<br />

Erhaltung oder umweltfreundliche Entwicklung<br />

von Bodennutzungsformen:<br />

Vermeidung oder Verminderung der Verschmutzung<br />

natürlicher Ressourcen:<br />

Erhaltung oder Verbesserung der Landschaften<br />

im ländlichen Raum:<br />

<strong>EPLR</strong>-BW-Zwischenbewertung <strong>2000</strong> - <strong>2003</strong> FIB - 10/03<br />

311<br />

Die Maßnahmenbereiche A, D, E und F <strong>des</strong><br />

MEKA II und die inhaltlich entsprechenden<br />

Maßnahmen aus MEKA I zielen direkt auf<br />

den Schutz der Umwelt im Rahmen der Erzeugung<br />

ab. Dies gilt gleichermaßen für die<br />

LPR Maßnahmenbereiche A bis E.<br />

Die Maßnahmenbereiche A (breite Fruchtfolgen<br />

auf Ackerland), B (Grünland) und D (ökologischer<br />

Landbau) <strong>des</strong> MEKA haben diesbezüglich<br />

direkte Wirkungsmuster. Bei LPR<br />

sind es erneut alle Maßnahmenbereiche.<br />

Die Maßnahmenbereiche A, B und C wirken<br />

direkt im Bereich Bodenerosion, die Maßnahmenbereiche<br />

B, D, E und F in den Bereichen<br />

Verunreinigung von Böden und Gewässern;<br />

alle genannten Maßnahmen haben direkt<br />

oder indirekt auch positive Wirkungen im<br />

Bereich klimarelevanter Gasemissionen seitens<br />

der Landwirtschaft. Bei LPR sind prinzipiell<br />

alle Maßnahmenbereiche ressourcenspa-<br />

rend bzw. -schonend.<br />

Die Erhaltung gefährdeter Nutzungsformen<br />

der Landschaft wird im Rahmen von MEKA<br />

schwerpunktmäßig mit den Maßnahmenbereichen<br />

C und G direkt gefördert; insbesondere<br />

die extensive Grünlandnutzung (Maßnahmenbereich<br />

B) trägt neben der Bereicherung der<br />

Artenvielfalt und <strong>des</strong> Ressourcenschutzes<br />

ebenfalls zur Offenhaltung der Landschaft<br />

bei; die Erweiterung von Fruchtfolgen (Maßnahme<br />

A6) und die Förderung <strong>des</strong> ökologischen<br />

Landbaus (Maßnahme D2) fördern ein<br />

vielfältigeres Landschaftsbild. Die LPR-<br />

Maßnahmen A, B, D und E können hier ganz<br />

wesentliche Beiträge leisten


312<br />

Durchführung:<br />

Kapitel 6: Agrarumweltmaßnahmen/Naturschutz und Landschaftspflege<br />

Indikator Ergebnis<br />

Synergieeffekte zwischen einzelnen Maßnahmen:<br />

Inanspruchnahme der Programme durch Unternehmen<br />

mit Entwicklungspotenzial:<br />

Zwischen den Maßnahmenbereichen <strong>des</strong><br />

MEKA und <strong>des</strong> LPR sowie auch zu den Naturparks<br />

und der Ausgleichszulage bestehen<br />

insbesondere im Bereich der positiven Umweltwirkungen<br />

wünschenswerte Synergieeffekte<br />

in erheblichem Ausmaß. Diese können<br />

von den Begünstigten betriebsindividuell relativ<br />

frei miteinander kombiniert werden. Negative<br />

Wechselwirkungen im Sinne einer Verringerung<br />

der Landschaftsvielfalt bestehen<br />

zwischen der Flurbereinigung sowie einem<br />

Teil der forstwirtschaftlichen Maßnahmen<br />

(Aufforstung) und den Agrarumweltmaßnah-<br />

men.<br />

Im Rahmen <strong>des</strong> MEKA/LPR werden alle Betriebe<br />

ohne Beachtung der Entwicklungspotenziale<br />

gefördert; über die genannten Netto-<br />

Einkommenstransfers hat die Maßnahme dadurch<br />

auch indirekt strukturkonservierende<br />

Wirkung.<br />

Hebelwirkung der Programme: Hebelwirkung durch Einkommenseffekte und<br />

dadurch indirekt ausgelöste Beschäftigungseffekte;<br />

Verstärkung und Flankierung anderer<br />

Agrarumwelt- und Regionalmaßnahmen.<br />

Vermeidung von "Dead-weight effects": Die Anreizeffekte sind im Bereich <strong>des</strong> ME-<br />

KA/LPR in Höhe von maximal 20% der Förderung<br />

gegeben, im Einzelfall der Maßnahmen<br />

jedoch schwer quantifizierbar (s.o. „Einkommenswirkungen“)<br />

und aus Gründen <strong>des</strong><br />

Akzeptanzanreizes sowie der Existenzsicherung<br />

in einer großen Zahl von landwirtschaftlichen<br />

Betrieben, auch kleineren Betrieben,<br />

sinnvoll und notwendig.<br />

Vorteilhafte indirekte Auswirkungen: Grundsätzlich Steigerung der wirtschaftlichen<br />

Aktivität in der Förderregion.<br />

6.5 Schlussfolgerungen und Empfehlungen<br />

6.5.1 MEKA (<strong>EPLR</strong> II-9)<br />

Vielgestaltige naturräumliche Gegebenheiten und eine vielfältige Betriebsstruktur in <strong>Baden</strong>-<br />

Württemberg (vgl. auch Kap. 2.1) erfordern bei gleichzeitiger vielschichtiger Zielsetzung der<br />

Agrarumweltmaßnahmen (gemäß Bewertungsvorgaben der EU) ein vielschichtiges, regional<br />

<strong>EPLR</strong>-BW-Zwischenbewertung <strong>2000</strong> - <strong>2003</strong> FIB - 10/03


Kapitel 6: Agrarumweltmaßnahmen/Naturschutz und Landschaftspflege<br />

und einzelbetrieblich spezifisch anpassbares Agrarumweltprogramm, wie es in Form <strong>des</strong><br />

MEKA vorliegt. Ein differenziertes Bewertungsschema der Maßnahmen verleiht dem Programm<br />

einen hohen Grad an Flexibilität, wodurch sich Anpassungsmöglichkeiten an sich evtl.<br />

ändernde Rahmenbedingungen und auch betriebsstrukturelle Entwicklungen ergeben.<br />

(Quelle: Befragung landwirtschaftlicher Betriebsleiter)<br />

Abbildung 6.29: Beurteilung der Nachhaltigkeit <strong>des</strong> MEKA<br />

Mit dem MEKA ist es in <strong>Baden</strong>-Württemberg gelungen, in der Landwirtschaft ein Agrarumweltprogramm<br />

mit einem hohen Grad an Nachhaltigkeit, im Sinne von Dauerhaftigkeit, fest<br />

zu etablieren. Ähnlich wie bei den Begünstigten (vgl. auch Abbildung 6.29) wird auch seitens<br />

der Verwaltungsbehörden (90 % ja) die Nachhaltigkeit als sehr hoch eingestuft, wie es die<br />

entsprechenden Befragungsergebnisse belegen. Die Ergebnisse dieses Evaluierungsberichtes<br />

unterstützen diese Einschätzung mit Nachdruck.<br />

Allerdings erschwert der hohe Grad an Differenziertheit die Administration und den Aufwand<br />

für die Kontrollen der Maßnahmenerfüllung, was dem Programm seitens der befragten Landwirte<br />

insbesondere im Bereich der Förderung bestimmter Produktionspraktiken (MEKA II-<br />

Maßnahmenbereiche D, E und F) zur Kritik gemacht wird. Auch die befragten Verwaltungsbehörden<br />

schätzen den Kontrollaufwand in diesen Bereichen als sehr hoch ein (vgl. ebenfalls<br />

Kapitel 6.3.8).<br />

<strong>EPLR</strong>-BW-Zwischenbewertung <strong>2000</strong> - <strong>2003</strong> FIB - 10/03<br />

313


314<br />

Kapitel 6: Agrarumweltmaßnahmen/Naturschutz und Landschaftspflege<br />

(Quelle: Befragung landwirtschaftlicher Betriebsleiter)<br />

Abbildung 6.30: Beurteilung der Ausgestaltung <strong>des</strong> MEKA in einzelnen Bereichen<br />

Im Resultat wäre <strong>des</strong>halb eine Vereinfachung <strong>des</strong> Programms hinsichtlich Administrierbarkeit<br />

und Kontrollaufwand im vorgegebenen Rahmen der regionalen und einzelbetrieblichen Differenzierungsnotwendigkeit<br />

wünschenswert. Dabei sollte die von den befragten Landwirten<br />

sehr geschätzte Freiwilligkeit erhalten bleiben und auch das Punktesystem sollte beibehalten<br />

werden (vgl. auch Abbildung 6.26).<br />

(Quelle: Befragung landwirtschaftlicher Betriebsleiter)<br />

Abbildung 6.31: Allgemeine Bewertung der Wirksamkeit <strong>des</strong> MEKA in ausgewählten Wirkungsbereichen<br />

<strong>EPLR</strong>-BW-Zwischenbewertung <strong>2000</strong> - <strong>2003</strong> FIB - 10/03


Kapitel 6: Agrarumweltmaßnahmen/Naturschutz und Landschaftspflege<br />

Unterstützt werden könnte dies möglicherweise durch eine Vereinfachung der Zielstruktur <strong>des</strong><br />

MEKA. Die Ziele der Marktentlastung und der Einkommenssicherung stehen allenfalls an<br />

peripherer Stelle, verglichen mit den Zielen der Erhaltung und Pflege der Kulturlandschaft<br />

und sollten die Notwendigkeit der Differenzierung <strong>des</strong> Programms nicht weiter erhöhen. Dies<br />

wird auch von den befragten Landwirten so gesehen, von denen allenfalls 50% dem Programm<br />

in den Bereichen Marktentlastung und Einkommenssicherung eine deutlichere Wirkung<br />

zumessen, während es in den Bereichen Ökologie und Umwelt ca. 80% sind. Die Ergebnisse<br />

der Befragung von Verwaltungsbehörden ergeben ein ähnliches Bild.<br />

Bei einer solchen Umstrukturierung/Profilschärfung <strong>des</strong> MEKA ist insbesondere an den Austausch<br />

bzw. die Modifizierung oder gegenseitige Integration derjenigen Maßnahmen zu denken,<br />

die<br />

sind.<br />

• schwer bzw. aufwendig administrierbar oder/und<br />

• schwer bzw. aufwendig kontrollierbar sind und darüber hinaus<br />

• bezüglich ihrer Wirksamkeit eher als indirekte Maßnahmen einzuordnen<br />

Vorrangig zu nennen sind hier die folgenden Maßnahmen:<br />

1) Maßnahmenbereich A wegen seiner z.T. indirekten Wirkung und schwierigen Administrierbarkeit:<br />

Hier wäre an eine Integration in bzw. eine Koppelung an andere<br />

Maßnamen (-bereiche) zu denken. Beibehalten werden sollte auf Grund der hohen gesellschaftlichen<br />

Akzeptanz die Förderung der „Umweltfreundlichen Gülleausbringung“.<br />

2) Maßnahmen aus den Bereichen D und E wegen ihres hohen Kontrollaufwan<strong>des</strong>:<br />

Auch hier wäre an eine Integration in bzw. Koppelung an andere Maßnahmenbereiche<br />

(z. B. Ökologischer Landbau im Gesamtbetrieb) zu denken. Der Kontrollaufwand ist<br />

beim „Ökologischen Landbau“ für die Verwaltung gering, da sie sich in diesem Bereich<br />

mit Billigung der EU weitgehend auf die Anerkennung seitens der „Anerkannten<br />

Kontrollstellen“ stützen kann. Die nicht voll befriedigende Wirksamkeit im Bereich<br />

Einfluss auf die Produktionspraktiken (Reduzierung/Verzicht auf ertragssteigernde/ertragssichernde<br />

Produktionsmittel, insbesondere im Bereich <strong>des</strong> Pflanzenschutzes)<br />

ist dann nachvollziehbar, wenn man berücksichtigt, dass der Honorierung entsprechender<br />

betrieblicher Praktiken in Abhängigkeit von der regionalen Ertragskraft der<br />

<strong>EPLR</strong>-BW-Zwischenbewertung <strong>2000</strong> - <strong>2003</strong> FIB - 10/03<br />

315


316<br />

Kapitel 6: Agrarumweltmaßnahmen/Naturschutz und Landschaftspflege<br />

betreffenden Kulturarten unterschiedliche wirtschaftliche Einbußen gegenüber stehen;<br />

insbesondere auf Hochertragsstandorten mit intensivem Ackerbau reichen die MEKA-<br />

Zahlungen, in der Form einer einheitlichen, ertragsunabhängigen Prämienhöhe, zur<br />

vollständigen Kompensation dieser Effekte nicht aus. Ein Lösungsansatz wären ertragsabhängige<br />

Prämienhöhen, wodurch sich andererseits allerdings die Programmkomplexität<br />

erhöhen würde. Ein anderer Lösungsansatz wäre der Verzicht auf differenzierte<br />

Honorierung zu Gunsten einer Honorierung „gängiger Systeme“ wie <strong>des</strong>jenigen<br />

<strong>des</strong> ökologischen Landbaus im Gesamtbetrieb; hierbei würde die Programmgestaltung<br />

und Verwaltung vereinfacht und Teile der Kontrolle könnten auf die entsprechenden<br />

Verbände ausgelagert werden. Zu berücksichtigen ist bei einer Umstrukturierung/Profilschärfung<br />

in diesem Bereich allerdings, dass den Maßnahmen mit Wirkung<br />

in den Bereichen Einsatzverzicht von ertragssteigernden Produktionsmitteln/Dokumentation<br />

von Produktionspraktiken seitens der Begünstigten ein hoher<br />

Wirkungsgrad sowie eine gute Kontrollierbarkeit bescheinigt wird (Abbildungen 6.28<br />

und 6.31).<br />

3) Maßnahmen aus dem Bereich C wegen ihrer eingeschränkten Ausdehnungsfähigkeit<br />

bzw. Schwierigkeiten bei der Flächen- bzw. Bestandserhaltung: Hier wäre an eine<br />

Punkte- bzw. Prämienanpassung zur Steigerung der Akzeptanz bei den potentiell Begünstigten<br />

zu denken.<br />

Den Ergebnissen der Befragung bei den Verwaltungsbehörden sind zudem noch die folgenden<br />

Anpassungs- und Verbesserungsvorschläge für den MEKA zu entnehmen:<br />

1) Ausrichtung: Grundsätzlich wird die Ausrichtung <strong>des</strong> MEKA als richtig erachtet;<br />

über eine Verstärkung der Förderung <strong>des</strong> Grünlands und der Festmistwirtschaft könnte<br />

nachgedacht werden; darüber hinaus ist darauf zu achten, dass MEKA für konventionell<br />

wirtschaftende Betriebe, insbesondere im Bereich <strong>des</strong> Ackerbaus attraktiv bleibt.<br />

2) Finanzielle Ausstattung: Die Honorierung bei Streuobst, Grünland, beim Herbizidverzicht<br />

sowie generell bei Grünlandflächen sollte erhöht werden.<br />

3) Antragstellung: Die Antragstellung wird insgesamt als effektiv beurteilt; allenfalls<br />

könnten Flurstückverzeichnisse der potentiell Begünstigten als Nachweis akzeptiert<br />

und die Antragstellung zusätzlich auch online angeboten werden.<br />

4) Dokumentation: Hier wird eine Vereinfachung u.a. durch verstärkte Eigenkontrollen<br />

der Begünstigten vorgeschlagen; hierfür sollten seitens der Kontrollbehörden standardisierte<br />

Kontrollformulare vorbereitet und angeboten werden.<br />

<strong>EPLR</strong>-BW-Zwischenbewertung <strong>2000</strong> - <strong>2003</strong> FIB - 10/03


Kapitel 6: Agrarumweltmaßnahmen/Naturschutz und Landschaftspflege<br />

5) Umsetzung: Wie weiter oben bereits angemerkt wird auch hier eine weitere Maßnahmenbündelung<br />

vorgeschlagen; zudem würde eine Lockerung der 5jährigen Verpflichtung<br />

die Akzeptanz <strong>des</strong> MEKA deutlich erhöhen.<br />

6) Kontrolle: Kontrollmaßnahmen sollten in mehrfacher Hinsicht angepasst und damit<br />

effizienter gestaltet werden: a) Herabsetzung <strong>des</strong> Kontrollaufwan<strong>des</strong> einzelner Maßnahmen,<br />

b) Einsatz von Fernerkundungstechnologien in Verbindung mit digitalen<br />

Kontrollmedien auf der Ebene <strong>des</strong> Einzelbetriebes.<br />

(Quelle: Befragung landwirtschaftlicher Betriebsleiter)<br />

Abbildung 6.32: Beurteilung der Kohärenz <strong>des</strong> MEKA<br />

Abbildung 6.32 bestätigt schließlich, dass die Einbindung <strong>des</strong> MEKA in den Kontext anderer<br />

Maßnahmen und Aktivitäten im Agrarumweltbereich auf kommunaler, Lan<strong>des</strong>-, Bun<strong>des</strong>ebene<br />

und eingeschränkt auf EU-Ebene gut gelingt.<br />

Insgesamt lässt sich die Evaluierung <strong>des</strong> Maßnahmenbereiches Agrarumweltmaßnahmen/<br />

MEKA wie folgt zusammenfassen:<br />

• Die flexible Ausgestaltung <strong>des</strong> MEKA macht das Programm zu einem Instrument<br />

hoher regionaler und einzelbetrieblicher Differenzierbarkeit und erlaubt damit ande-<br />

rerseits vergleichsweise einfach ggf. erforderliche Anpassungen.<br />

• Die lan<strong>des</strong>weit nahezu flächendeckende Umsetzung bewährt sich im Sinne eines<br />

hohen Gra<strong>des</strong> an Zielerreichung.<br />

• MEKA zeigt sowohl kurzfristige, mittelfristige und langfristig nachhaltig strukturbil-<br />

dende Wirkungen.<br />

<strong>EPLR</strong>-BW-Zwischenbewertung <strong>2000</strong> - <strong>2003</strong> FIB - 10/03<br />

317


318<br />

Kapitel 6: Agrarumweltmaßnahmen/Naturschutz und Landschaftspflege<br />

• Der vergleichsweise hohen Komplexität <strong>des</strong> Programms sollte durch Anpassung der<br />

Programmstruktur im Sinne einer Profilschärfung entgegnet werden.<br />

• Kontrollen sollten insbesondere in aufwändig kontrollierbaren Programmsegmenten<br />

zunehmend als „passive“ Maßnahmen (freiwillige Führung einer Dokumentation<br />

seitens der Begünstigten) durchgeführt werden.<br />

• Die Wirksamkeit <strong>des</strong> MEKA bezüglich der in den Querschnittsfragen angesprochenen<br />

Zielparameter ist entsprechend der umweltorientierten Zielsetzung häufig indirekt,<br />

aber insgesamt positiv.<br />

6.5.2 LPR (<strong>EPLR</strong> II-10)<br />

Wie unter 6.2.2.3 kurz angeführt, macht die generelle Möglichkeit von Zielkonflikten allein<br />

schon innerhalb <strong>des</strong> Arten-, Biotop- und Landschaftsschutzes eine differenzierte Bewertung<br />

der Agrarumweltmaßnahmen notwendig. Bei dieser Evaluation wird daher zwischen einer<br />

Bewertung der Maßnahmen an sich für die entsprechenden Umweltgüter einerseits und einer<br />

Bewertung der Maßnahmen im Kontext gegebenenfalls konfligierender Leitbilder <strong>des</strong> Naturschutzes<br />

und der Landschaftspflege unterschieden bzw. überwiegend nur erstere Bewertung<br />

durchgeführt. Für eventuell konfligierende Leitbilder bei Agrarumweltmaßnahmen sind insbesondere<br />

die Instrumente der Landschaftsplanung einzusetzen, was allerdings bei einem unzureichenden<br />

Einsatz und Einarbeitung in andere Planungen zu einer Ziel-Unsicherheit führen<br />

kann, so dass z. B. Aufforstungen extensiven Grünlands mit Interessen <strong>des</strong> Artenschutzes<br />

kollidieren, obwohl beide als Maßnahmen mit ELPR-Förderungen möglich wären. Diese potentiellen<br />

Widersprüche setzen sich auf höheren Planungsebenen fort und können in einzelnen<br />

Fällen die Effizienz von Agrarumweltmaßnahmen einschränken. Eine Schlussfolgerung daraus<br />

wäre, die Vergabe von Fördermaßnahmen an die Vorlage ausreichender Vorrangflächenplanungen<br />

zu den jeweiligen Umweltgütern und Leitbildern <strong>–</strong> im Sinne einer querschnittsorientierten<br />

Landschaftsplanung <strong>–</strong> zu koppeln.<br />

Eine generelle Problematik stellt auch der unscharfe Raumbezug der Pflegemaßnahmen einerseits<br />

und der natürlichen Ressourcen andererseits bei einer lan<strong>des</strong>weiten Analyse dar: Mittelwerte<br />

pro Landkreis müssen zwangsläufig zu relativen Aussagen führen, da nicht wirklich<br />

prüfbar ist, ob die Pflegemaßnahmen tatsächlich auf den schutzwürdigsten Flächen zu liegen<br />

kamen. Für eine tatsächliche Erfolgskontrolle müssten zudem Zeitreihen ausgewertet werden,<br />

die angesichts der in 2001 neu begonnenen Förderkategorien nur eingeschränkt vorliegen.<br />

<strong>EPLR</strong>-BW-Zwischenbewertung <strong>2000</strong> - <strong>2003</strong> FIB - 10/03


Kapitel 6: Agrarumweltmaßnahmen/Naturschutz und Landschaftspflege<br />

Die ersten Auswertungen weisen einige Landkreise als besonders effizient, insbesondere für<br />

die Bereiche Arten- und Biotopschutz aus. Durchschnittlich sind jedoch in <strong>Baden</strong>-<br />

Württemberg nur ca. 1% der landwirtschaftlich genutzten Fläche von Fördermaßnahmen der<br />

LPR betroffen, was angesichts der Abhängigkeit zahlreicher schutzwürdiger Biotope und Arten<br />

von einer „pfleglichen“ landwirtschaftlichen Nutzung entschieden zu wenig ist. Um dies<br />

insgesamt besser quantifizieren zu können, müssten weitere Daten zur Situation der natürlichen<br />

Ressourcen ausgewertet werden, darunter die Arten- und Biotopkartierungen, die Wasserschutzgebietsabgrenzungen<br />

sowie die Nutzungsverteilungen und -intensitäten in den jeweiligen<br />

Landkreisen. Umgekehrt wären <strong>–</strong> wie oben bereits angesprochen - parzellenscharfe oder<br />

wenigstens im Maßstab 1:25.000 abgrenzbare Flächenangaben von LPR-Maßnahmen erforderlich,<br />

um die Auswirkungen weiter quantifizieren zu können. Diese Daten liegen größtenteils<br />

aber noch nicht digital verfügbar vor.<br />

Es wäre zu überlegen, ob bei vergleichsweise geringen Förderbeträgen von unter 1000 €, wie<br />

sie bei Maßnahmen der Biotopgestaltung (B 1) häufiger auftreten, der dafür notwendige Verwaltungsaufwand<br />

für die EU-Kofinanzierung zu rechtfertigen ist oder ob nicht in diesen Fällen<br />

unbürokratische Möglichkeiten der Förderung den Vorzug erhalten sollten.<br />

Angesichts komplexer und räumlich sehr differenzierter Naturschutzfragen sollten die LPR-<br />

Maßnahmen fachlich noch intensiver begleitet werden. Dies betrifft insbesondere die Versorgung<br />

der Vertragspartner mit Kontext-Informationen z. B. zu Kartierungen und verschiedenen<br />

anderen Planungen mit Auswirkungen auf den Arten- und Biotopschutz. Das im Aufbau befindliche<br />

GIS-basierte Landschaftspflegeinformationssystem der LEL, eventuell in Verbindung<br />

mit INVEKOS- und Natura <strong>2000</strong>- bezogenen Datenerfassungen sowie der lan<strong>des</strong>weiten<br />

Biotopkartierung können hier eine wertvolle Hilfestellung nicht nur für eine Kontrolle, sondern<br />

auch für Maßnahmen sein. Dann könnten auch im Gegenzug Flexibilisierungen der Förderungen<br />

als Anpassung an spezifische Erfordernisse betrachtet und ausgebaut werden.<br />

Insgesamt lässt sich die Evaluierung <strong>des</strong> Maßnahmenbereiches Agrarumweltmaßnahmen/<br />

LPR wie folgt zusammenfassen:<br />

• Die flexible Ausgestaltung der LPR macht das Programm insbesondere für den Naturschutz<br />

zu einem Instrument von einer gewissen regionalen und einzelbetrieblichen<br />

Differenzierbarkeit. Dies gilt vor allem für die 2001 neu eingeführten Förderkatego-<br />

rien B1 <strong>–</strong> E3.<br />

<strong>EPLR</strong>-BW-Zwischenbewertung <strong>2000</strong> - <strong>2003</strong> FIB - 10/03<br />

319


320<br />

Kapitel 6: Agrarumweltmaßnahmen/Naturschutz und Landschaftspflege<br />

• Die lan<strong>des</strong>weit nahezu flächendeckende Umsetzung bewährt sich im Sinne eines<br />

hohen Gra<strong>des</strong> an Zielerreichung. Allerdings ist der betroffene Flächenumfang sehr<br />

gering.<br />

• LPR zeigt sowohl kurzfristige und mittelfristige strukturbildende Wirkungen.<br />

• Die einzelnen Maßnahmen könnten noch stärker in Konzepte eingebunden sein, um<br />

deren Effizienz zu steigern und potentiell konfligierende Förderungen bzw. auch mit<br />

anderen Programmen zu vermeiden. Dies würde auch helfen, die Gewichtungen im<br />

Programm selbst evtl. sogar regionalspezifisch anzupassen.<br />

• Durch die hohe Komplexität sowie die oft räumlich sehr differenzierte Ausprägung<br />

von Naturschutzfragen ist die Flexibilität <strong>des</strong> Programms dann noch ausbaubar, wenn<br />

gleichzeitig mehr Kontextdaten den einzelnen Förderverträgen zur Verfügung gestellt<br />

würden. Dies wäre auch ein Beitrag zur Erfolgskontrolle.<br />

<strong>EPLR</strong>-BW-Zwischenbewertung <strong>2000</strong> - <strong>2003</strong> FIB - 10/03


Kapitel 7: Verbesserung der Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse<br />

7 Kapitel VII <strong>–</strong> Verbesserung der Verarbeitung und Vermarktung<br />

landwirtschaftlicher Erzeugnisse (<strong>EPLR</strong> I-4, II-10 D2) und Vermarktung<br />

von landwirtschaftlichen Qualitätserzeugnissen (<strong>EPLR</strong> I-5, II-10 E2)............... 322<br />

7.1 Ausgestaltung der Maßnahme ........................................................................ 322<br />

7.1.1 Darstellung der Förderhistorie........................................................... 322<br />

7.1.2 Beschreibung der Ziele und Prioritäten ............................................. 327<br />

7.1.3 Ausprägung der Maßnahmen und deren Einordnung in den<br />

Förderkontext..................................................................................... 331<br />

7.2 Methodischer Ansatz ...................................................................................... 334<br />

7.2.1 Erhebung und Auswertung der Daten ............................................... 334<br />

7.2.2 Probleme und Grenzen <strong>des</strong> gewählten methodischen Ansatzes........ 335<br />

7.3 Finanzielle Ausgestaltung, Umsetzung und Begleitung................................. 336<br />

7.3.1 Vollzugskontrolle und Finanzabwicklung......................................... 336<br />

7.3.2 Administrative Einbindung, Durchführung und Begleitung der<br />

Maßnahmen ....................................................................................... 339<br />

7.3.3 Antragsbearbeitung, Bewilligung und Auszahlung........................... 341<br />

7.4 Darstellung und Analyse <strong>des</strong> bisher erzielten Outputs ................................... 342<br />

7.4.1 Zielgruppen und Begünstigte............................................................. 342<br />

7.4.2 Darstellung und Analyse <strong>des</strong> Outputs................................................ 344<br />

7.5 Ziel- und Wirkungsanalyse anhand der relevanten Bewertungsfragen .......... 348<br />

7.5.1 Zielorientierung ................................................................................. 348<br />

7.5.2 Rationalisierung der Verarbeitung und Vermarktung ....................... 350<br />

7.5.3 Verbesserung der Qualität ................................................................. 354<br />

7.5.4 Verbesserung der Lage im Sektor landwirtschaftliche<br />

Grunderzeugnisse .............................................................................. 358<br />

7.5.5 Verbesserung der Gesundheit und <strong>des</strong> Tierschutzes ......................... 361<br />

7.5.6 Verbesserung <strong>des</strong> Umweltschutzes ................................................... 364<br />

7.5.7 Vermarktungsförderung im Rahmen <strong>des</strong> LPR (<strong>EPLR</strong> II-10D2,E2).. 369<br />

7.6 Schlussfolgerungen und Empfehlungen ......................................................... 369<br />

7.6.1 Zusammenfassen<strong>des</strong> Kapitelergebnis................................................ 369<br />

7.6.2 Effekte in Bezug auf die EU-Querschnittsfragen .............................. 375<br />

7.6.3 Schlussfolgerungen und Empfehlungen ............................................ 378<br />

<strong>EPLR</strong>-BW-Zwischenbewertung <strong>2000</strong> - <strong>2003</strong> FIB - 10/03<br />

321


322<br />

Kapitel 7: Verbesserung der Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse<br />

7 Kapitel VII <strong>–</strong> Verbesserung der Verarbeitung und Vermarktung<br />

landwirtschaftlicher Erzeugnisse (<strong>EPLR</strong> I-4, II-10 D2) und Vermark-<br />

tung von landwirtschaftlichen Qualitätserzeugnissen (<strong>EPLR</strong> I-5, II-10<br />

E2)<br />

7.1 Ausgestaltung der Maßnahme<br />

7.1.1 Darstellung der Förderhistorie<br />

An die betriebliche Struktur der Landwirtschaft angepasst hat auch die Entwicklung der Vermarktung<br />

landwirtschaftlicher Produkte mit Ausnahme <strong>des</strong> Molkereisektors und eines<br />

Schlachtbetriebes (FZ Crailsheim) keine größeren Einheiten entstehen lassen. Dies lässt sich<br />

durchaus als eine der Schwächen <strong>des</strong> ländlichen Raums in <strong>Baden</strong>-Württemberg interpretieren.<br />

Somit sind auch in den Bereichen Vermarktung und Verarbeitung strukturelle Anpassungsnotwendigkeiten<br />

gegeben.<br />

Die Ernährungswirtschaft hat in <strong>Baden</strong>-Württemberg eine wichtige Funktion für die Aufrechterhaltung<br />

der Landwirtschaft unter zuvor erläuterten schwierigen strukturellen Bedingungen.<br />

Dieser Sektor sichert den Absatz der heimischen Rohprodukte und trägt zur Versorgung<br />

<strong>des</strong> großen Nachfragepotentials in den Verbrauchszentren mit regional erzeugten Produkten<br />

bei. Außerdem leistet die Ernährungswirtschaft einen wichtigen Beitrag zur Sicherung<br />

von Arbeitsplätzen in der Region. Bedeutende Sektoren sind die Weinwirtschaft, die Fleischund<br />

Molkereiwirtschaft sowie die Obst- und Gemüseverarbeitung und <strong>–</strong>vermarktung.<br />

Als beachtenswerte Besonderheit der Struktur der Agrarwirtschaft <strong>Baden</strong>-<strong>Württembergs</strong> ist<br />

dabei die relativ große Bedeutung der Sonderkulturen zu betrachten. Sie machen zwar nur<br />

vier Prozent der landwirtschaftlich genutzten Fläche aus, generieren aber mit 1,22 Mrd. €<br />

(2001) fast drei Viertel der Verkaufserlöse aus der gesamten pflanzlichen Erzeugung dieses<br />

Bun<strong>des</strong>lan<strong>des</strong>.<br />

Im Erfassungssektor sind sowohl genossenschaftliche wie private Agrarhandels-Unternehmen<br />

tätig.<br />

<strong>EPLR</strong>-BW-Zwischenbewertung <strong>2000</strong> - <strong>2003</strong> FIB - 10/03


Kapitel 7: Verbesserung der Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse<br />

Es waren im genossenschaftlichen Bereich folgende Unternehmen gegeben:<br />

- zwei Zentralgenossenschaften (darunter die WLZ, mittlerweile als Tochter der BayWa AG<br />

mit dieser fusioniert)<br />

- 74 Bezugs- und Absatzgenossenschaften sowie<br />

- 68 Volks- und Raiffeisenbanken mit Warengeschäft<br />

- 18 Obst-, Gemüseverwertungs- und Blumengenossenschaften<br />

- 39 Milchverarbeitungsbetriebe und -verwertungsgenossenschaften<br />

- 72 Weingärtnergenossenschaften<br />

- 5 Erzeugergroßmärkte für Obst und Gemüse<br />

- 47 Selbstvermarktende Winzergenossenschaften<br />

- 54 Erfassungsgenossenschaften (Wein)<br />

- ein Badischer Winzerkeller<br />

- eine Gebietsmilchzentrale<br />

- eine Vieh- und Fleischgenossenschaft.<br />

(Angaben der GENOSSENSCHAFTSVERBÄNDE WÜRTTEMBERG UND BADEN, 2002)<br />

Im Bereich der nichtgenossenschaftlichen Erfassung von Agrarprodukten, also im sog.<br />

privaten Agrargewerbe liegen keine exakten statistischen Angaben vor. Nach Schätzungen<br />

<strong>des</strong> Verbands der Agrargewerblichen Wirtschaft (VdAW) sind in diesem Bereich tätig:<br />

• 127 private Landhandelsbetriebe: Bei 40 Betrieben dürften die Umsätze weniger als 6<br />

Mio. € erreichen. Bei weiteren 40 Betrieben liegen die Umsätze zwischen 6 und 12 Mio. €<br />

und bei 20 Betrieben über 12 Mio. €.<br />

• 300 Schlacht- und Nutzvieh-Handelsbetriebe mit sehr heterogener Umsatzstruktur, darunter<br />

viele Kleinstbetriebe, die in absehbarer Zeit auslaufen.<br />

• In dem der Landwirtschaft weiterhin nachgelagerten Sektor der Ernährungswirtschaft<br />

<strong>Baden</strong>-<strong>Württembergs</strong> arbeiten rund 10.000 Betriebe der mittelständischen und industriellen<br />

Lebensmittel-Verarbeitung, 7.000 Handwerksbetriebe sowie 9.000 Unternehmen der<br />

Gastronomie und Gemeinschaftsverpflegung, d.h. Kantinen und Anstaltsküchen. (Angaben<br />

<strong>des</strong> VdAW, 2002)<br />

In <strong>Baden</strong>-Württemberg sind 250 Erzeugergemeinschaften gegeben. Diese verteilen sich<br />

auf die in Tabelle 7.1 angeführten Warenbereiche.<br />

<strong>EPLR</strong>-BW-Zwischenbewertung <strong>2000</strong> - <strong>2003</strong> FIB - 10/03<br />

323


324<br />

Kapitel 7: Verbesserung der Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse<br />

Tabelle 7.1: Verteilung der Erzeugergemeinschaften in <strong>Baden</strong>-Württemberg auf Warenbereiche<br />

Anerkannte<br />

Warenbereich Erzeugergemeinschaften Vereinigungen von EZGen<br />

Schlachtvieh + Ferkel<br />

35<br />

2<br />

Milch<br />

8<br />

-<br />

Eier und Geflügel<br />

4<br />

-<br />

Wein<br />

112<br />

-<br />

Getreide<br />

67<br />

6<br />

Kartoffeln<br />

4<br />

-<br />

Blumen<br />

5<br />

1<br />

Qualitätsraps 9 -<br />

Sonstige 6 -<br />

Zusammen<br />

Quelle: Auswertung LEL 2002<br />

250 9<br />

Im folgenden wird die Ausgangslage in den bedeutenden Sektoren Vieh und Fleisch, Getreide,<br />

Wein, Obst und Gemüse sowie Blumen und Pflanzen (vgl. Tabelle 7.2, 7.3) beschrieben.<br />

Schlachtvieh, Fleisch und Geflügel<br />

<strong>Baden</strong>-Württemberg ist ein Zuschussgebiet für Fleisch. Dennoch existiert ein dichtes Netz<br />

von Schlachtstätten, die teilweise eine geringe Auslastung ihrer Kapazitäten aufweisen. Die<br />

größeren Betriebe mit z.T. deutlicher überregionaler Schlachtviehzufuhr sind vergleichsweise<br />

gut ausgelastet. Kleinere bzw. handwerkliche Schlachtereien zeichnen sich durch den regionalen<br />

Bezug der Rohstoffe aus. Der Schlachtbereich wurde langjährig gefördert. Seine Förderung<br />

ist jetzt ausgelaufen. Die Zerlegekapazität ist einigermaßen ausgelastet und kann die<br />

Marktbedürfnisse vor allem im Hinblick auf die Feinzerlegung nicht in vollem Umfang erfüllen.<br />

Vor dem Hintergrund einer steigenden Marktnachfrage nach zerlegter Ware ist eine Ausweitung<br />

zur Sicherung der Marktanteile zweckmäßig. Hier bieten sich Markt- und Absatzchancen<br />

für Schlachtbetriebe an, insbesondere im Ausbau der Verarbeitung, d.h. weiterer<br />

Feinzerlegung, Aufbau einer SB-Frischfleischproduktion, Herstellung von Convenience- und<br />

Tiefkühlprodukten, ihre Marktstellung zu stärken, da sie dann in der Lage sind, dem LEH ein<br />

Komplettsortiment anbieten zu können. (LEL 2002, S.26-45)<br />

Getreide<br />

In <strong>Baden</strong>-Württemberg wurden im Jahr 2002 auf ca. 500.000 ha Getreide angebaut. Die Erntemengen<br />

betragen nach zuvor anhaltendem Wachstum rund 3 Mio. t. Der Anteil der Marktfruchtbetriebe<br />

ist niedriger als in anderen Bun<strong>des</strong>ländern. Knapp die Hälfte <strong>des</strong> Getrei<strong>des</strong><br />

wird verkauft.<br />

<strong>EPLR</strong>-BW-Zwischenbewertung <strong>2000</strong> - <strong>2003</strong> FIB - 10/03


Kapitel 7: Verbesserung der Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse<br />

Erzeugergemeinschaften bzw. vertragliche Produktion spielen in <strong>Baden</strong>-Württemberg eine<br />

besondere Rolle. Rund 50 % <strong>des</strong> Weizenaufkommens und 70 % <strong>des</strong> Braugerstenaufkommens<br />

wird im Rahmen von Liefer- und Abnahmeverträgen erzeugt (<strong>EPLR</strong>, S.109).<br />

Die größere Schlagkraft bei der Getreideernte und die Konzentration auf immer weniger<br />

Erntetage erfordert eine schnelle und rationelle Getreideerfassung in der Saison. Fast zwei<br />

Drittel der Getreideverkäufe wurden im Jahr 1999/00 von 82 genossenschaftlich organisierten<br />

Betrieben <strong>des</strong> Getreidehandels abgewickelt. Weitere 127 Betriebe <strong>des</strong> privatwirtschaftlichen<br />

Landhandels verfügen über eine deutlich ungünstigere Struktur als die Genossenschaften<br />

(LEL <strong>2000</strong>, S.26, 40).<br />

Die Handelspartner <strong>des</strong> Erfassungshandels (Mühlen, Mälzereien, sonst. Getreideverarbeiter)<br />

verlangen zunehmend große und einheitliche Partien mit engen Qualitätsabstufungen und<br />

Sortenreinheit. Die Ausstattung <strong>des</strong> Landhandels zur separaten Lagerung nach Sorten und<br />

Qualitäten und Bündelung ist in den meisten Fällen nicht gegeben. Die Erfassungskosten für<br />

Getreide, Ölsaaten und Mais liegen in <strong>Baden</strong>-Württemberg im Vergleich mit anderen EU-<br />

Staaten (z.B. zum benachbarten Elsaß) wegen der schlechteren Erfassungsstruktur um das<br />

Zwei- bis Zweieinhalbfache höher.<br />

Wein<br />

Rund 242 Genossenschaften und Erzeugergemeinschaften anderer Rechtsform, davon 145 mit<br />

eigener Erfassung, Kellerwirtschaft und Vertrieb erfassen und vermarkten 85 % der Weinerzeugung.<br />

Die restlichen 15 % werden von 1.900 privaten Weingütern erfasst und vermarktet.<br />

Erzeugergemeinschaften sind auch im bun<strong>des</strong>deutschen Vergleich führend in der Weinherstellung<br />

und <strong>–</strong>vermarktung: 112 der 204 in Deutschland nach dem Marktstrukturgesetz anerkannten<br />

Erzeugergemeinschaften <strong>des</strong> Weinsektors sind in <strong>Baden</strong>-Württemberg registriert.<br />

Obst einschl. Fruchtsaft und Gemüse<br />

Über 14 % der Verkaufserlöse der Landwirtschaft stammen in <strong>Baden</strong>-Württemberg aus dem<br />

Obst- und Gemüseanbau. Marktobst wird auf rd. 20.000 ha erzeugt, davon sind 50 % dem<br />

Apfelanbau vorbehalten. Hinzu kommt der traditionelle landschaftsprägende Streuobst- und<br />

Hausgartenanbau auf rund 180.000 ha, aus dem etwa 70 % der gesamten Kernobsternte<br />

stammen. Die Verwertung als Fruchtsaft hat für die obsterzeugenden Betriebe wichtige wirtschaftliche<br />

Dimensionen.<br />

<strong>EPLR</strong>-BW-Zwischenbewertung <strong>2000</strong> - <strong>2003</strong> FIB - 10/03<br />

325


326<br />

Kapitel 7: Verbesserung der Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse<br />

Die Anbauflächen zur Erzeugung von Verkaufsgemüse betragen 2002 gut 8.600 ha, davon<br />

sind 410 ha unter Glas. Rund 20 % der Freilandflächen sind der Spargelproduktion vorbehalten.<br />

Obst aus dem Marktobstanbau wird in <strong>Baden</strong>-Württemberg schwerpunktmäßig durch fünf<br />

Erzeugerorganisationen nach EU-Recht vermarktet. Die Erzeugerorganisationen erfassen rund<br />

70 % <strong>des</strong> Marktobstes. Auch bei der Vermarktung <strong>des</strong> Verwertungsobstes spielen die Erzeugerorganisationen<br />

eine wichtige Rolle.<br />

Fruchtsaft wird von rund 100 größeren, regional bzw. überregional bedeutenden Betrieben<br />

hergestellt. Daneben existiert noch eine Vielzahl kleiner Lohnkeltereien, die nur von örtlicher<br />

Bedeutung sind. Insgesamt beläuft sich die verfügbare Lagerkapazität auf rund 135 000 t. Die<br />

Lagerkapazität für Direktsaft, die den heutigen Qualitätsansprüchen gerecht wird, bezeichnet<br />

die Praxis als unzureichend.<br />

Gemüse aus baden-württembergischer Erzeugung wird zu ca. 30 % als Frischgemüse über<br />

Erzeugerorganisationen vermarktet, ca. 25 % gehen über vertragliche Bindungen an die Verarbeitungsindustrie,<br />

der Rest wird von den Erzeugern direkt oder über sonstige Vertragshändler<br />

vermarktet. Insgesamt ist das Angebot im Gemüsesektor noch stark zersplittert und bedarf<br />

einer Bündelung. Besonders der Frischgemüsebereich hat Defizite hinsichtlich der Fähigkeit,<br />

große, einheitliche und qualitativ hochwertige Partien zu liefern.<br />

Blumen und Zierpflanzen (inkl. Baumschulerzeugnisse)<br />

Blumen und Zierpflanzen machen in <strong>Baden</strong>-Württemberg 13 % der Verkaufserlöse der<br />

Landwirtschaft aus. Rund 2.000 Gartenbaubetriebe produzieren auf 14 % der bun<strong>des</strong>deutschen<br />

Anbaufläche Blumen und Zierpflanzen. Produziert wird ein breites Sortiment, das sich<br />

durch besondere Frische, Vielfalt und Qualität auszeichnet. Die Stärken der Gartenbauwirtschaft<br />

liegen in der Produktion von Topf- sowie Beet- und Balkonpflanzen, die an Menge und<br />

Wert gemessen weitgehend über den Facheinzelhandel zum Endverbraucher gelangen. In der<br />

Vergangenheit wurden in <strong>Baden</strong>-Württemberg vorrangig Blumengroßmärkte gefördert. Diese<br />

Einrichtungen konzentrieren sich auf die Versorgung <strong>des</strong> gärtnerischen und floristischen<br />

Facheinzelhandels. Hinzu kommt die fleurfrisch-Gartenbauerzeugnisse Vertriebs e.G., die<br />

neben dem Fachhandel über Telefonverkauf auch die großen Fachmärkte beliefert.<br />

Der Absatz verläuft in diesem Produktbereich somit zusammengefasst im wesentlichen über<br />

zwei Kanäle:<br />

<strong>EPLR</strong>-BW-Zwischenbewertung <strong>2000</strong> - <strong>2003</strong> FIB - 10/03


Kapitel 7: Verbesserung der Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse<br />

• Der Direktverkauf an Endabnehmer ab Gärtnerei, eigenen Fahrverkauf und über<br />

Wochenmärkte<br />

• Absatz über Blumen- und Abholmärkte<br />

7.1.2 Beschreibung der Ziele und Prioritäten<br />

Die wichtigste, marktorientierte Zielsetzung für die Agrar- und Ernährungswirtschaft <strong>Baden</strong>-<br />

<strong>Württembergs</strong> stellt die Qualitätsführerschaft dar (<strong>EPLR</strong> S. 93). Diese Zielsetzung lässt sich<br />

in den Bereichen Agrarproduktion, Vermarktung und Verarbeitung vornehmlich über eine<br />

horizontale und vertikale Integration land- und ernährungswirtschaftlicher Unternehmen auf<br />

der Basis stufenübergreifender Partnerschaften realisieren.<br />

Im Hinblick auf die zu evaluierenden Fördermaßnahmen in den Bereichen Marktstrukturverbesserung,<br />

Marktstrukturgesetz und Förderung der Verarbeitung und Vermarktung ökologisch<br />

oder regional erzeugter landwirtschaftlicher Produkte werden nach dem <strong>EPLR</strong> folgende Ziele<br />

zu Grunde gelegt, wobei zwischen Ober- und Unterzielen zu unterscheiden ist:<br />

a) Oberziele:<br />

• Ausrichtung der Erzeugung und Vermarktung an absehbaren Marktentwicklungen, insbesondere<br />

Anpassung an die geänderten Verbrauchs- und Verzehrsgewohnheiten und die<br />

geänderten Strukturen <strong>des</strong> Handels<br />

• Sicherung der Absatz- und Erlössicherheit für die landwirtschaftlichen Erzeugerbetriebe<br />

sowie Entwicklung neuer Absatzmöglichkeiten für landwirtschaftliche Erzeugnisse<br />

• Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der Vermarktungs- und Verarbeitungsunternehmen<br />

der Agrar- und Ernährungswirtschaft, vor allem im Hinblick auf die hochkonzentrierten<br />

Strukturen im Lebensmittel-Einzelhandel<br />

• Profilierung und Stärkung der Marktposition der landwirtschaftlichen Qualitätserzeugnisse<br />

aus <strong>Baden</strong>-Württemberg<br />

b) Unterziele:<br />

• Verbesserung bzw. Rationalisierung der Vermarktungswege<br />

• Verbesserung bzw. Rationalisierung der Verarbeitungsverfahren<br />

• Verbesserung der Aufmachung und Verpackung der Erzeugnisse<br />

• Bessere Nutzung bzw. Entsorgung der Nebenprodukte und Abfälle<br />

• Anwendung neuer Techniken<br />

• Förderung innovativer Investitionen<br />

• Qualitätsverbesserung und <strong>–</strong>überwachung<br />

• Verbesserung und Überwachung der Hygienebedingungen<br />

• Umweltschutz<br />

• Verbesserung <strong>des</strong> Wohlbefindens der Nutztiere<br />

• Stärkung und Weiterentwicklung der Regionalvermarktung.<br />

<strong>EPLR</strong>-BW-Zwischenbewertung <strong>2000</strong> - <strong>2003</strong> FIB - 10/03<br />

327


328<br />

Kapitel 7: Verbesserung der Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse<br />

Im <strong>EPLR</strong> wird unter dem dortigen Punkt 4.2.5 („Zusätzliche Informationen“) als weitere Zielsetzung<br />

die „Verbesserung der Lage in den betreffenden Produktionszweigen für landwirtschaftliche<br />

Grunderzeugnisse“ angesprochen, welche erreicht werden soll durch eine<br />

• Stärkung der Angebotszusammenfassung<br />

• Verbesserung der Betriebsstrukturen durch eine Steigerung der durchschnittlichen Betriebsgrößen<br />

• Verstärkung der Kooperation zwischen Erzeugern und Vermarktern.<br />

Diese Ziele erscheinen dem Evaluator für eine Verbesserung der Verarbeitung und Vermarktung<br />

von Agrarprodukten zunehmend wichtiger.<br />

Die Ziele der in <strong>Baden</strong>-Württemberg angebotenen Förderprogramme sind auch in den Bereichen<br />

Vermarktung und Verarbeitung mit den Zielen der Gemeinschaftspolitiken kohärent. Im<br />

Mittelpunkt der Ziele steht die Weiterentwicklung und Sicherung der Produkt-Qualitäten (LA-<br />

GEBERICHT 2002).<br />

Für den überwiegend mittelständisch strukturierten Vermarktungs- und Verarbeitungsbereich<br />

in <strong>Baden</strong>-Württemberg ergibt sich aus den übergreifenden ökonomischen Trends verstärkter<br />

Anpassungsbedarf in mehrerlei Hinsicht:<br />

• Traditionelle Absatzkanäle, beispielsweise die Vermarktung von Schlachtvieh an Metzgerbetriebe,<br />

verlieren an Gewicht.<br />

• Die immer weiter reichende Vermarktung von Ernährungsprodukten über die Ketten und<br />

Konzerne <strong>des</strong> Lebensmittelhandels macht hinsichtlich Preis, Volumen, Qualität und Sicherheit<br />

eine Angebotszusammenfassung notwendig.<br />

• Als Folge <strong>des</strong> allgemeinen Wertewandels in Richtung regionaler Kreisläufe eröffnen sich<br />

für die Land- und Ernährungswirtschaft <strong>Baden</strong>-<strong>Württembergs</strong> neue Marktchancen.<br />

• Zunehmende Umweltanforderungen machen immer stärkere Anpassungen in der Produktion<br />

und Vermarktung erforderlich.<br />

Bei der Förderung von Maßnahmen in den einzelnen Produktbereichen werden für die Periode<br />

<strong>2000</strong> bis 2006 folgende Schwerpunkte und Prioritäten gesetzt:<br />

Schlachtvieh, Fleisch und Geflügel<br />

In diesem Produktbereich liegen die Prioritäten bei:<br />

• Bündelung <strong>des</strong> Angebots, vor allem Kooperationen im Bereich Verarbeitung und Logistik,<br />

insbesondere beim Absatz an den Lebensmittel-Einzelhandel<br />

• Investitionen in den Bereichen Kühlung, Zerlegung, hier vor allem Feinzerlegung einschließlich<br />

Vakuumierung und Portionierung <strong>–</strong> der begonnene Einstieg von Lebensmittel-<br />

Discountern in den Frischfleisch-SB-Verkauf wird in den Zerlegungssektor eine zusätzliche<br />

Dynamik hineintragen.<br />

• Auf- und Ausbau innovativer Produktbereiche <strong>–</strong> z.B. Convenience-, Tiefkühl- sowie<br />

Fleischprodukte für die Selbstbedienung, besonders wichtig im Geflügelsektor, künftig<br />

auch bei Schweine- und Rindfleisch<br />

• Erhöhung der Qualitäts- und Produktsicherheit sowie Verbesserungen der Hygiene<br />

<strong>EPLR</strong>-BW-Zwischenbewertung <strong>2000</strong> - <strong>2003</strong> FIB - 10/03


Kapitel 7: Verbesserung der Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse<br />

• Verbesserungen im Bereich Tier- und Umweltschutz<br />

• Stärkung der Regionalvermarktung<br />

Obst, Gemüse und Speisekartoffeln<br />

Die Prioritäten bestehen in:<br />

• Bündelung <strong>des</strong> Angebotes <strong>–</strong> z.B. über Kooperationen und Fusionen in den Bereichen Logistik,<br />

Lager, Verarbeitung<br />

• Rationalisierung der Erfassung, Aufbereitung und Verarbeitung<br />

• Lagerung, Verpackung und Sortierung von frischen Produkten dieser Kategorie<br />

• Entwicklung und Herstellung von Convenience-Erzeugnissen bei allen Produkten dieser<br />

Kategorie<br />

• Verbesserung der Qualität, z.B. ULO-Lager (ULO: Ultra Low Oxygene), Verpackung bei<br />

Frischobst, Erfassen, Pressen, Konzentrieren, Kurzzeiterhitzen, Filtrieren und Lagern bei<br />

Fruchtsaft<br />

• Erhöhung der Qualitäts- und Produktsicherheit in allen Bereichen<br />

• Lagerkapazitäten schwerpunktmäßig für Frischsaft<br />

• Verbesserungen im Umweltschutz <strong>–</strong> z.B. Abwasser <strong>–</strong> und in der Hygiene in allen Bereichen<br />

• Stärkung der Regionalvermarktung<br />

Getreide, Raps, Körnerleguminosen<br />

In diesem Produktbereich liegen die Schwerpunkte der Maßnahmen in:<br />

• Investitionen zur Rationalisierung und Modernisierung der Getreideerfassung<br />

• Investitionen in die Trocknung, marktgerechte Aufbereitung und Zwischenlagerung<br />

(Analysegeräte, nach Qualitätskriterien, Inhaltsstoffen und Verwendung gegliederte Lager)<br />

• Investitionen zur Qualitätserhaltung und <strong>–</strong>förderung<br />

• Maßnahmen zur rationellen Verladung auf Bahn, Schiff und LKW<br />

• Stärkung der Regionalvermarktung<br />

Wein<br />

In diesem für <strong>Baden</strong>-Württemberg sehr wichtigen Produktbereich liegen die Förderprioritäten<br />

in:<br />

• Bündelung <strong>des</strong> Angebots<br />

• Investitionen in eine marktgerechte Kellereitechnik<br />

• Investitionen zur Qualitätsverbesserung<br />

• Maßnahmen im Umweltschutzbereich<br />

• Stärkung der Regionalvermarktung<br />

Blumen, Zierpflanzen inkl. Baumschulerzeugnisse<br />

Die Schwerpunkte der Maßnahmen bestehen in:<br />

• Bündelung <strong>des</strong> Angebotes: Gemeinsamer Verkauf, Kooperationen und Fusionen insbesondere<br />

hinsichtlich <strong>des</strong> Absatzes an Großkunden wie Super- oder Baumärkte<br />

<strong>EPLR</strong>-BW-Zwischenbewertung <strong>2000</strong> - <strong>2003</strong> FIB - 10/03<br />

329


330<br />

Kapitel 7: Verbesserung der Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse<br />

• Technische Einrichtungen zur Steigerung der Effizienz der Vermarktung sowie zur Verbesserung<br />

der Qualität und Haltbarkeit der Pflanzen<br />

• Stärkung der Regionalvermarktung<br />

Saat- und Pflanzgut<br />

Die Prioritäten werden gelegt in:<br />

• Rationalisierung und Modernisierung bestehender Anlagen<br />

• Erstellung neuer Anlagen<br />

• Technische Einrichtungen zur Verbesserung der Qualität <strong>des</strong> erzeugten Saat- und Pflanzguts.<br />

Öko-Erzeugnisse<br />

Die Schwerpunkte liegen in:<br />

• Bündelung <strong>des</strong> Angebotes<br />

• Technische Einrichtungen zur Steigerung der Effizienz der Vermarktung sowie zur Verbesserung<br />

der Qualität und Haltbarkeit<br />

• Angesichts der Problematik von Ökofuttermitteln, die mit verbotenen Pflanzenschutzmitteln<br />

verunreinigt waren (Nitrofenskandal, Mai 2002), sollen verstärkt Einrichtungen zur<br />

Kontrolle und Überwachung gefördert werden.<br />

Regionalvermarktung<br />

Die Prioritäten und Schwerpunkte der Maßnahmen liegen in:<br />

• Bündelung <strong>des</strong> Angebotes zum Absatz in der Erzeugungs- und/oder in einer nahe gelegenen<br />

Absatzregion<br />

• Technische und bauliche Investitionen, die der Sicherung und Verbesserung <strong>des</strong> Absatzes<br />

regionaler Erzeugnisse und der Optimierung der Erzeugererlöse dienen<br />

• Maßnahmen, welche die Kooperation von Erzeugern mit Vermarktern fördern <strong>–</strong> horizontale<br />

und vertikale Integration<br />

• Maßnahmen zur Stärkung der Marktposition von regionalen Spezialitäten.<br />

Im <strong>EPLR</strong> werden nahezu alle bedeutenden Sektoren für eine Förderung zugelassen mit zwei<br />

Ausnahmen: Da der Sektor Milch und Milcherzeugnisse auf sechs große Molkereiunternehmen<br />

konzentriert ist und die Milchauszahlungspreise für die Erzeuger relativ hoch sind, wird<br />

hierfür keine Fördernotwendigkeit gesehen. Eine Ausweitung von Schlachtkapazitäten ist bei<br />

der Förderung im Bereich Marktstrukturverbesserung ausgeschlossen, weil dieser Bereich in<br />

der abgelaufenen Förderperiode ausreichend unterstützt wurde und der GA-Rahmen keine<br />

Förderung im Bereich Marktstrukturverbesserung vorsieht. Für den Sektor Eier wurden im<br />

2002 geänderten Finanzplan neuerdings Finanzmittel eingeplant.<br />

<strong>EPLR</strong>-BW-Zwischenbewertung <strong>2000</strong> - <strong>2003</strong> FIB - 10/03


Kapitel 7: Verbesserung der Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse<br />

7.1.3 Ausprägung der Maßnahmen und deren Einordnung in den Förderkontext<br />

Es sind in diesem Kapitel 7 vier Maßnahmenbereiche zur Förderung der Verarbeitung und<br />

Vermarktung zu analysieren:<br />

(a) <strong>EPLR</strong> I-4 (g)<br />

a1) - Förderung der Marktstrukturverbesserung<br />

a2) - Förderung auf Grund <strong>des</strong> Marktstrukturgesetzes<br />

a3) - Förderung der VuV ökologisch oder regional erzeugter landwirtschaftlicher Produkte<br />

Für die Förderung dieser Sektoren ist vornehmlich die Maßnahme „Verbesserung der Verarbeitung<br />

und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse“ (<strong>EPLR</strong>) vorgesehen. Sie basiert<br />

auf den Grundsätzen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und <strong>des</strong><br />

Küstenschutzes“.<br />

Die Rechtsgrundlagen der Maßnahmen sind im einzelnen:<br />

• Verordnung (EG) Nr. 1257/1999<br />

• Verordnung (EG) Nr. 1750/1999 bzw. durch VO (EG) Nr. 445/2002 ersetzt<br />

• Gesetz über die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und <strong>des</strong> Küstenschutzes“<br />

(GAK) vom 03.09.1969 in der Fassung vom 21.07.1988.<br />

Es wurden in den Jahren <strong>2000</strong>, 2001 noch 70 „Altfälle“ aus der Bewilligungszeit 1994-1999<br />

<strong>des</strong> EPPD in diesem Maßnahmenbereich gefördert, wobei aber keine Mittel aus dem <strong>EPLR</strong><br />

verbundenen EAGFL-Garantie dafür eingesetzt wurden. Entsprechend sind diese Fälle nicht<br />

mit zu evaluieren. Ab 2002 wurden keine Zahlungen für Fälle aus dem EPPD geleistet.<br />

(b) <strong>EPLR</strong> II-10, D2 (g)<br />

Investitionen zur Verbesserung der VuV landwirtschaftlicher Erzeugnisse .<br />

(c) <strong>EPLR</strong> I-5 (m)<br />

Vermarktung von landwirtschaftlichen Qualitätsprodukten (Erarbeitung von Vermarktungskonzeptionen)<br />

in den Bereichen “ökologisch oder regional erzeugter landwirtschaftlicher Produkte”<br />

und “Marktstrukturverbesserung”.<br />

<strong>EPLR</strong>-BW-Zwischenbewertung <strong>2000</strong> - <strong>2003</strong> FIB - 10/03<br />

331


332<br />

Kapitel 7: Verbesserung der Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse<br />

(d) <strong>EPLR</strong> II-10, E2 (m)<br />

Dienstleistung und Organisation zur Vermarktung ökologischer oder regionaler landwirtschaftlicher<br />

Qualitätsprodukte<br />

a1) Durch die Förderung im Bereich ‚Marktstrukturverbesserung’ soll die Vermarktung landwirtschaftlicher<br />

Erzeugnisse an die Markterfordernisse angepasst werden. Es soll ein Beitrag<br />

zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit der Verarbeitungs- und Vermarktungsunternehmen<br />

geleistet werden, um dadurch Erlösvorteile für die Erzeuger zu schaffen.<br />

In diesem Zusammenhang sind prinzipiell förderfähig die angemessenen Ausgaben für:<br />

• Neu- und Ausbau von Kapazitäten einschließlich der technischen Einrichtungen<br />

• Innerbetriebliche Rationalisierung durch Umbau und/oder Modernisierung der technischen<br />

Einrichtungen<br />

• Kosten der Vorplanung.<br />

a2) Bei der Förderung nach dem „Marktstrukturgesetz“ sind Startbeihilfen zur Gründung von<br />

Erzeugergemeinschaften sowie Investitionsbeihilfen förderfähig. Insbesondere können solche<br />

Investitionen (nur Erstinvestitionen) als beihilfefähig angesehen werden, welche:<br />

• dem Transport zum Zweck der Zusammenfassung und <strong>des</strong> Absatzes <strong>des</strong> gemeinsamen<br />

Angebotes der Mitgliedsbetriebe der Erzeugergemeinschaften dienen,<br />

• unmittelbar die Anwendung der satzungsgemäßen Erzeugungs- und Qualitätsregeln<br />

begünstigen,<br />

• die marktgerechte Aufbereitung und/oder Verpackung einschließlich Etikettierung <strong>des</strong><br />

Angebotes erleichtern,<br />

• die Lagerung <strong>des</strong> Angebotes verbessern.<br />

a3) Im Rahmen der Förderung der „Verarbeitung und Vermarktung ökologisch oder regional<br />

erzeugter landwirtschaftlicher Produkte“ können Investitionen gefördert werden, die der Erfassung,<br />

Lagerung, Kühlung, Sortierung, Verpackung, Etikettierung, Be- und/oder Verarbeitung<br />

der landwirtschaftlichen Erzeugnisse dienen. Unter „regional erzeugten Produkten“ werden<br />

in diesem Kontext Erzeugnisse verstanden, die in einer Erzeugungsregion, welche einen<br />

nach natürlichen und/oder historischen Gegebenheiten abgegrenzten zusammenhängenden<br />

Raum darstellt, produziert und zum Großteil auch vermarktet werden.<br />

<strong>EPLR</strong>-BW-Zwischenbewertung <strong>2000</strong> - <strong>2003</strong> FIB - 10/03


Kapitel 7: Verbesserung der Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse<br />

b) Mit dem Maßnahmenbereich <strong>EPLR</strong> II-10 D2 der LPR (vgl. Kap. 6.2) werden ebenfalls<br />

Investitionen in die Verarbeitung und Vermarktung gefördert, die im Zusammenhang mit<br />

Maßnahmen der Agrarumweltpolitik zu sehen sind.<br />

c) Im „Teil III Einzelmaßnahmen Kapitel 5 Vermarktung von landwirtschaftlichen Qualitätsprodukten<br />

(Vermarktungskonzeptionen)“ <strong>des</strong> <strong>EPLR</strong> I-5 wird die Erarbeitung von Vermarktungskonzeptionen<br />

in den folgenden beiden Bereichen geregelt:<br />

• Ökologisch oder regional erzeugte landwirtschaftliche Produkte<br />

• Marktstrukturverbesserung.<br />

d) Wiederum in das LPR eingebunden werden im Maßnahmenbereich <strong>EPLR</strong> II-10,E2 Vermarktungskonzeptionen<br />

für ökologische und regionale landwirtschaftliche Qualitätsprodukte<br />

gefördert. Hier ist ein enger Zusammenhang zu <strong>EPLR</strong>-Maßnahme I-5 gegeben. Vermarktungskonzeptionen<br />

sollen helfen, verstärkt vertikale Verbundsysteme zwischen Erzeugern und<br />

Vermarktern zu etablieren. Zur Erarbeitung von Vermarktungs-Konzeptionen zählen:<br />

• Marktanalysen,<br />

• Entwicklungsstudien,<br />

• Beratungs- und Planungsmaßnahmen, soweit sie auf die Vermarktung bezogen sind,<br />

• Informationsmaßnahmen.<br />

Nach Informationen <strong>des</strong> MLR sollen nur im erstgenannten Bereich (ökologisch oder regional<br />

erzeugte Produkte) Vermarktungskonzeptionen gefördert werden. Vorerst nicht umgesetzt<br />

werden sollen Vermarktungskonzeptionen im Bereich „Marktstrukturverbesserung“.<br />

Die zu fördernden Vermarktungskonzeptionen sollen im Rahmen von Präsentationen vorgestellt<br />

und beantragt werden. Die eigentliche Beantragung ist noch nicht standardisiert.<br />

Zusammenfassend wird die Förderung der Optimierung von Verarbeitung und Vermarktung<br />

von Agrarprodukten in <strong>Baden</strong>-Württemberg zum einen im Rahmen der Marktstrukturförderung,<br />

zum anderen im Rahmen der Landschaftspflegerichtlinie umgesetzt. Parallel zur Förderung<br />

„Verbesserung der Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse“<br />

unterstützt <strong>Baden</strong>-Württemberg auch die „Vermarktung von landwirtschaftlichen Qualitätserzeugnissen<br />

(Vermarktungskonzeptionen)“. Letztere zählt zum Bereich Marktstrukturförderung,<br />

die auf den Fördergrundsätzen der GAK beruht, und zwar über die Lan<strong>des</strong>richtlinie für<br />

die Förderung der Verarbeitung und Vermarktung ökologisch oder regional erzeugter landwirtschaftlicher<br />

Produkte vom 18.09.2001. Gleichzeitig besteht auch eine Fördermöglichkeit<br />

<strong>EPLR</strong>-BW-Zwischenbewertung <strong>2000</strong> - <strong>2003</strong> FIB - 10/03<br />

333


334<br />

Kapitel 7: Verbesserung der Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse<br />

im Rahmen der Landschaftspflegerichtlinie. Die folgende Aufstellung verdeutlicht die Verzahnungen<br />

noch einmal.<br />

Maßnahmenbereich<br />

(Kapitel VO (EG) 1257/1999)<br />

Verbesserung der Verarbeitung und<br />

Vermarktung landwirtschaftlicher<br />

Erzeugnisse<br />

Vermarktung von landwirtschaftlichen<br />

Qualitätsprodukten<br />

7.2 Methodischer Ansatz<br />

VO (EG) )<br />

445/2002<br />

7.2.1 Erhebung und Auswertung der Daten<br />

g<br />

m<br />

<strong>EPLR</strong>-Maßnahme<br />

I-4: Verbesserung der Verarbeitung und Vermarktung<br />

landwirtschaftlicher Erzeugnisse<br />

II-10 (D2): Verbesserung der Verarbeitung und<br />

Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse<br />

I-5: Vermarktung von landwirtschaftlichen Qualitätsprodukten<br />

II-10 (E2): Vermarktung ökologischer und regionaler<br />

landwirtschaftlicher Qualitätsprodukte<br />

Die wichtigste Sekundärdatenquelle stellt für den Evaluator eine Auflistung <strong>des</strong> MLR dar, in<br />

welcher alle Förderfälle in den Bereichen „Marktstrukturverbesserung“, „Marktstrukturgesetz“<br />

sowie „Förderung der Verarbeitung und Vermarktung ökologisch oder regional erzeugter<br />

landwirtschaftlicher Produkte“ aufgeführt sind, die im aktuellen Förderzeitraum beantragt<br />

und teilweise bewilligt wurden.<br />

Über die Auflistung der Förderfälle hinaus erhielt der Evaluator in mehreren Gesprächen im<br />

MLR viele andere wichtige Informationen und Daten.<br />

Eine Reihe von Primärdaten kann aus den Antragsbögen der geförderten Unternehmen entnommen<br />

werden. Im Hinblick auf die Wirkungsindikatoren (s. Kap. 7.4) sind folgende Informationen<br />

sehr wichtig:<br />

• Abschluss und Einhaltung von Liefer- und Abnahmeverträgen<br />

• Vertragspreise<br />

• Einkaufspreise, unabhängig von Vertragssystemen<br />

• Einsatz von Rohstoffen aus ökologischer Erzeugung, von anderen Ressourcen wie Energie<br />

(konventionell, alternativ), Wasser (Trink-, Brauchwasser) und Verpackungsmaterial,<br />

Praktizierung von Mehrwegsystemen<br />

• Mengen- und wertmäßige Anteile der Produkte mit Güte-, Marken- und Herkunftszeichen<br />

• Aufbau von Qualitätssicherungs- und Kontrollsystemen.<br />

<strong>EPLR</strong>-BW-Zwischenbewertung <strong>2000</strong> - <strong>2003</strong> FIB - 10/03


Kapitel 7: Verbesserung der Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse<br />

Weiterhin sind im Rahmen der Erhebung von Primärdaten exemplarische Überprüfungen vor<br />

Ort erforderlich. Im Zuge der bisherigen Datenanalyse kristallisiert es sich als notwendig heraus,<br />

mittels einer direkten Befragung der Begünstigten Fördereffekte im Sinne von Wirkungsindikatoren<br />

zu ermitteln. Dabei sind solche Förderfälle auszuwählen, bei denen es sich um ein<br />

vergleichsweise höheres Fördervolumen handelt und bei denen der Abschluss <strong>des</strong> Vorhabens<br />

min<strong>des</strong>tens zwei Wirtschaftsjahre zurückliegt.<br />

Zusätzlich ausgewertet wurden 68 Erfassungsbögen, die im Rahmen der Zentralevaluierung<br />

entwickelt worden sind und von den begünstigten Unternehmen ausgefüllt wurden.<br />

Darüber hinaus wurden in drei Fallstudien (Fleisch, Getreide, Wein) die Aussagen durch Beobachtungen<br />

und Interviews gestützt. Die Fallstudien mussten so angelegt werden, dass die<br />

einbezogenen Unternehmen anonym bleiben können. Ohne diese Zusage wären die Studien<br />

nicht möglich gewesen.<br />

Zur Abschätzung der Wirkungen der Förderung kommen Methoden mit hohen Ansprüchen an<br />

die Datenbasis angesichts der verfügbaren Daten nicht in Frage. Ein Vergleich geförderter mit<br />

nicht geförderten Unternehmen bzw. Betrieben scheitert aus Mangel an vergleichbaren Daten<br />

über nicht geförderte Unternehmen sowohl in der amtlichen Statistik wie auch in Form von<br />

Primärerhebungen. Für die Wirkungsanalyse wird auf einen Vorher-/Nachher-Vergleich und<br />

einen Soll-/Ist-Vergleich geeigneter Kennzahlen und Indikatoren zurückgegriffen. Im Mittelpunkt<br />

steht dabei die Beantwortung der Bewertungsfragen der EU anhand der von ihr vorgeschlagenen<br />

Indikatoren. Deutliche Wirkungen der Förderung sind oftmals erst in der Ex-Post-<br />

Analyse kennzeichenbar.<br />

7.2.2 Probleme und Grenzen <strong>des</strong> gewählten methodischen Ansatzes<br />

Zum einen weisen die einzelnen Sektoren sehr unterschiedliche Gegebenheiten auf, so dass<br />

jeder Sektor einzeln zu analysieren ist und eine Aggregation der Sektorergebnisse nicht sinnvoll<br />

erscheint.<br />

Zum anderen haben die Förderprojekte vornehmlich investiven Charakter. Dieses bedeutet,<br />

dass ihre Wirkungen erst nach einer Reihe von Jahren klar beurteilbar sind. Frühestens zwei<br />

Jahre nach Abschluss der Förderung sind wirtschaftliche Effekte verantwortungsvoll zu evaluieren,<br />

so dass erst in einer Ex-Post-Analyse entsprechende quantitative Angaben erarbeitet<br />

werden können.<br />

<strong>EPLR</strong>-BW-Zwischenbewertung <strong>2000</strong> - <strong>2003</strong> FIB - 10/03<br />

335


336<br />

Kapitel 7: Verbesserung der Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse<br />

Für eine weitergehende Evaluierung am Ende der Förderperiode empfiehlt es sich daher, für<br />

jeden Produktbereich eine möglichst große Zahl von Förderfällen auszuwählen, bei denen<br />

min<strong>des</strong>tens zwei Wirtschaftsjahre zur Ermittlung von Fördereffekten im Sinne von Wirkungsindikatoren<br />

zur Verfügung stehen. Diese Förderfälle sollten mit detailliert zugeschnittenen<br />

Bewertungsfragen <strong>–</strong> bei Fällen mit größeren Beihilfenbeträgen persönlich vor Ort und bei<br />

kleineren Beträgen mittels einer schriftlichen Befragung <strong>–</strong> untersucht werden. Die auf diese<br />

Weise gewonnenen Effekte können dann auf ähnlich gelagerte Förderfälle übertragen werden,<br />

bei denen der Abschluss <strong>des</strong> Vorhabens noch nicht lange genug zurück liegt oder die noch<br />

nicht abgeschlossen sind. Zum Zeitpunkt der Anfertigung dieses Halbzeitberichts ließ sich<br />

diese Vorgehensweise wegen <strong>des</strong> Mangels geeigneter Förderfälle noch nicht anwenden, sondern<br />

beschränkte sich auf drei Förderfälle. In diesem Zusammenhang ist anzumerken, dass die<br />

Ermittlung der Fördereffekte im Sinne von Wirkungsindikatoren stets innerhalb der Tätigkeits-<br />

bzw. Produktbereiche stattfinden muss. Eine produktbereichsübergreifende Feststellung<br />

der Förderwirkungen lässt sich nicht realisieren. Zu diesem Ergebnis kommen implizit auch<br />

die Zentralevaluierer (s. WENDT et al., <strong>2003</strong>, S. 41 ff).<br />

Und letztlich ist die Datenlage, anders als im landwirtschaftlichen Bereich, auf Unternehmensebene<br />

sehr eng <strong>–</strong> durch Konkurrenzfurcht und Unternehmensgeheimnis geprägt.<br />

7.3 Finanzielle Ausgestaltung, Umsetzung und Begleitung<br />

7.3.1 Vollzugskontrolle und Finanzabwicklung<br />

Die Vollzugskontrolle erstreckt sich auf die Darstellung folgender Vollzugs-Indikatoren <strong>–</strong><br />

bezogen auf das jeweilige Förderjahr:<br />

• Anzahl der Anträge,<br />

• Anzahl der Bewilligungen (Förderfälle),<br />

• Bewilligungssummen,<br />

• Auszahlungssummen.<br />

Soweit der Datenerhebungsaufwand es rechtfertigt, wird auch die regionale Verteilung der<br />

Bewilligungen und Auszahlungen dargestellt. Zur Abschätzung der Bedeutung der einzelnen<br />

Bewilligungen und Auszahlungen werden diese den Durchschnittswerten der Bewilligungen<br />

und Auszahlungen gegenübergestellt. Weitere Aufschlüsse zur Interpretation der Bewilligun-<br />

<strong>EPLR</strong>-BW-Zwischenbewertung <strong>2000</strong> - <strong>2003</strong> FIB - 10/03


Kapitel 7: Verbesserung der Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse<br />

gen und Auszahlungen sollen folgende Charakteristika der beiden Förderempfängergruppen<br />

liefern:<br />

• Unternehmen der Be- und Verarbeitung und Vermarktung:<br />

• Sortimentstruktur<br />

• Umsatzbedeutung<br />

• Organisationen <strong>–</strong> Erzeugergemeinschaften und -zusammenschlüsse:<br />

• Gegenstand der Tätigkeit<br />

• Mitgliederzahl<br />

• Verkaufserlöse<br />

• Regionale Marktanteile beim Absatz.<br />

Die Durchführung dieser Analysen kann aus Datengründen in der <strong>Halbzeitbewertung</strong> erst zum<br />

Teil vollzogen werden. In der Endevaluierung lässt sich eine umfassende Analyse auf der<br />

Basis dieser Ansätze vornehmen.<br />

Der sektorale Bedarf wurde bei der Programmerstellung wie folgt geschätzt (s. Tab. 7.2):<br />

Tabelle 7.2:Finanzplan nach Sektoren für die Förderperiode <strong>2000</strong><strong>–</strong>2006<br />

Sektor<br />

Code-<br />

Nr.<br />

Förderfähige<br />

Investitionssumme<br />

Öffentliche Ausgaben<br />

insgesamt<br />

Ausgaben <strong>des</strong><br />

EAGFL<br />

Ausgaben <strong>des</strong><br />

MS<br />

Ausgaben der<br />

Begünstigten<br />

Mio. EURO % Mio. EURO % Mio. EURO % Mio. EURO % Mio. EURO %<br />

1 2 3=5+11 4 5=7+9 6=5/3 7 8=7/3 9 10=9/3 11 12=11/3<br />

Vieh und Fleisch1) 2010, 2990 53,18 26,6 13,30 25,0 7,98 15,0 5,32 10,0 39,88 75,0<br />

Getreide 3010 40,05 20,1 10,01 25,0 6,01 15,0 4,00 10,0 30,04 75,0<br />

Wein 3050 24,86 12,5 6,22 25,0 3,73 15,0 2,49 10,0 18,64 75,0<br />

Obst u. Gemüse2) 3062 58,69 29,4 14,67 25,0 8,80 15,0 5,87 10,0 44,02 75,0<br />

Blumen u. Pflanzen3) 3070 10,36 5,2 2,59 25,0 1,55 15,0 1,04 10,0 7,77 75,0<br />

Saatgut 3080 2,07 1,0 0,52 25,1 0,31 15,0 0,21 10,1 1,55 74,9<br />

Ökologischer Landbau4) 6000 6,92 3,5 1,74 25,1 1,04 15,0 0,70 10,1 5,18 74,9<br />

Nachwachsende Rohstoffe 9990 3,46 1,7 0,87 25,1 0,52 15,0 0,35 10,1 2,59 74,9<br />

Insgesamt 199,59 100,0 49,92 25,0 29,94 15,0 19,98 10,0 149,67 75,0<br />

1. Änderung (2002)<br />

Vieh und Fleisch1) 2010, 2990 34,68 18,8 8,68 25,0 4,34 12,5 4,34 12,5 26,00 75,0<br />

Eier-und Geflügel 2031 8,80 4,8 2,20 25,0 1,10 12,5 1,10 12,5 6,60 75,0<br />

Getreide 3010 39,60 21,5 9,90 25,0 4,95 12,5 4,95 12,5 29,70 75,0<br />

Wein 3050 29,92 16,2 7,48 25,0 3,74 12,5 3,74 12,5 22,44 75,0<br />

Obst u. Gemüse2) 3062 52,80 28,6 13,20 25,0 6,60 12,5 6,60 12,5 39,60 75,0<br />

Blumen u. Pflanzen3) 3070 10,56 5,7 2,64 25,0 1,32 12,5 1,32 12,5 7,92 75,0<br />

Saatgut 3080 1,76 1,0 0,44 25,0 0,22 12,5 0,22 12,5 1,32 75,0<br />

Ökologischer Landbau4) 6000 3,64 2,0 1,00 27,5 0,50 13,7 0,50 13,7 2,64 72,5<br />

Nachwachsende Rohstoffe 9990 2,64 1,4 0,66 25,0 0,33 12,5 0,33 12,5 1,98 75,0<br />

Insgesamt 184,40 100,0 46,20 25,1 23,10 12,5 23,10 12,5 138,20 74,9<br />

Anm.: 1) einschl. Geflügel; 2) einschl. Fruchtsaft und Speisekartoffeln; 3) einschl. Baumschulerzeugnisse;<br />

4) einschl. Regionalvermarktung<br />

Quelle: BMVEL<br />

Die Anpassung 2002 ergab eine Reduzierung der geplanten Förderung in den Sektoren: Vieh<br />

und Fleisch, Obst und Gemüse, Ökologischer Landbau, Nachwachsende Rohstoffe und eine<br />

<strong>EPLR</strong>-BW-Zwischenbewertung <strong>2000</strong> - <strong>2003</strong> FIB - 10/03<br />

337


338<br />

Kapitel 7: Verbesserung der Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse<br />

Ausdehnung im Weinbereich. Der Sektor Geflügel wurde zudem um den Warenbereich Eier<br />

ergänzt. Per Saldo wurde im Vergleich <strong>des</strong> indikativen Finanzplanes mit dem Finanzplan<br />

2002 eine Reduzierung um 15 Mio. € in diesem Maßnahmenbereich bei der förderfähigen<br />

Investitionssumme vorgenommen. Dieser Schritt ist ebenso wie die vorgesehenen Änderungen<br />

in dieser Maßnahme sach- und bedarfsgerecht zu bewerten.<br />

In den Jahren <strong>2000</strong> und 2001 erfolgten aus dem <strong>EPLR</strong> in den Bereichen Verarbeitung und<br />

Vermarktung keine Bewilligungen oder Zahlungen an Zuwendungsempfänger. Die Gründe<br />

hierfür lagen darin, dass<br />

• die Programmbewilligung erst in 9/<strong>2000</strong> erfolgte,<br />

• das Hauptprüfverfahren hinsichtlich der Fördergrundsätze <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong> noch nicht abgeschlossen<br />

war. Die Fördergrundsätze <strong>des</strong> Rahmenplanes der GAK wurden daher erst<br />

12/<strong>2000</strong> vom BMVEL notifiziert.<br />

• die Lan<strong>des</strong>förderrichtlinie noch nicht vorlag,<br />

• Altfälle aus der vorherigen Förderperiode mit der entsprechenden personellen Beanspruchung<br />

noch abzuwickeln waren.<br />

Im Juni 2002 hat die Bewilligungsphase begonnen, sodass bald darauf die ersten Erfassungsbögen<br />

zum Zeitpunkt der Antragstellung vorlagen. Es wurden deutliche Verbesserungsmöglichkeiten<br />

beim Ausfüllen der Bögen erarbeitet. Am 15.05.2002 fand hierzu auf Anregung der<br />

FAL, im MLR eine Schulungsmaßnahme zu den Themen Evaluierung und Monitoring durch<br />

Referenten der FAL und <strong>des</strong> BMVEL statt.<br />

Bis 31.12.2002 wurden 85 Förderanträge im Rahmen der Marktstrukturförderung (g) bewilligt<br />

und konnten in die Evaluierung einbezogen werden. In 6 Fällen fehlten in den Anträgen<br />

wichtige Angaben. In 2002 wurden aufgrund der Schlusszahlungsmeldungen 34 Anträge abschließend<br />

bearbeitet.<br />

Verglichen mit den quantifizierten Zielvorgaben im <strong>EPLR</strong>-Kap. 4.5 wurde im Wein- und<br />

Fruchtsaftbereich eine deutliche Zielorientierung erkennbar. In allen anderen Wirtschaftssektoren<br />

<strong>des</strong> VuV-Bereiches weicht jedoch der Realisierungsgrad noch deutlich von den Zielvorgaben<br />

ab. Sollen diese zum Programmende erreicht werden, so ist die Förderung zu intensivieren<br />

und außerdem in Bezug auf das förderfähige Investitionsvolumen kräftig auszubauen.<br />

<strong>EPLR</strong>-BW-Zwischenbewertung <strong>2000</strong> - <strong>2003</strong> FIB - 10/03


Kapitel 7: Verbesserung der Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse<br />

7.3.2 Administrative Einbindung, Durchführung und Begleitung der Maßnahmen<br />

Die Marktstrukturförderung wird vom Referat 22 „Agrarmarketing, Marktförderung, Ernährungswirtschaft“<br />

<strong>des</strong> MLR gelenkt. Die Steuerung und Koordinierung von EU-Maßnahmen<br />

und der Interne Revisionsdienst sind als Stabsstellen dem Ministerialdirektor unterstellt. Die<br />

Bewilligungsfunktion wurde an die Regierungspräsidien delegiert und wird von den vier Bezirksregierungen<br />

in Freiburg, Karlsruhe, Stuttgart und Tübingen wahrgenommen. Die Bescheinigende<br />

Stelle ist unabhängig von der Förderung dem Finanzministerium angegliedert.<br />

Bei den Förderrichtlinien zur Maßnahme gemäß VO (EG) Nr. 445/2002 Marktstrukturverbesserung<br />

(g), Marktstrukturgesetz (g) sowie Öko- oder Regionalvermarktung (g, m) ist die<br />

zuständige Stelle für die Verwaltungs- und Vor-Ort-Kontrolle unter Beachtung <strong>des</strong> Vier-<br />

Augen-Prinzips dasjenige Regierungspräsidium, in <strong>des</strong>sen Zuständigkeitsgebiet die Maßnahme<br />

durchgeführt werden soll. Bei der Maßnahme „Vermarktung von Qualitätsprodukten<br />

(Vermarktungskonzeptionen)“ sind die zuständigen Stellen für die Verwaltung und Vor-Ort-<br />

Kontrolle das RP Stuttgart für regional erzeugte Produkte und das RP Tübingen für ökologisch<br />

erzeugte Produkte. Die Auswahl der zu kontrollierenden Betriebe (Risikoanalyse) erfolgt<br />

durch das MLR. Bei der Maßnahme „Vermarktung von Qualitätsprodukten (Vermarktungskonzeptionen)“<br />

ist die zuständige Stelle für die Verwaltungs- und Vor-Ort-Kontrolle<br />

stets das Regierungspräsidium Stuttgart. Dieses nimmt auch die Auswahl der zu kontrollierenden<br />

Betriebe vor. Bei allen Maßnahmen wurden bei 100 % der Anträge Verwaltungskontrollen<br />

einschließlich In-Augenscheinnahme der Objekte durchgeführt. Bei min<strong>des</strong>tens 5 %<br />

der Grundgesamtheit fanden Vor-Ort-Kontrollen nach dem von der EU vorgegebenen Zufallsauswahlverfahren<br />

statt.<br />

Die Analyse der bewilligten Beihilfen in den 85 Förderfällen (<strong>EPLR</strong>-I-4) ergab, dass davon in<br />

17 Fällen die Beihilfen in einem Bereich bis 15.000 € lagen. Davon bewegten sich in 6 Fällen<br />

die Beihilfen in einem Bereich bis 5.000 €. In derartigen Fällen eines relativ niedrig einzustufenden<br />

Fördervolumens liegt eine ungünstige Relation zwischen Beihilfenhöhe auf der einen<br />

und dem damit verbundenen Verwaltungsaufwand auf der anderen Seite vor. Zudem ist nicht<br />

auszuschließen, dass die Investitionen wohl z.T. auch ohne Förderung getätigt worden wären<br />

(Mitnahmeeffekt). Die Untergrenze für die Höhe der bewilligungsfähigen Beihilfe liegt in der<br />

aktuellen Förderperiode bei 2.500 €. Für eine nächste Förderperiode wird <strong>des</strong>halb empfohlen,<br />

nur solche Förderanträge zu bewilligen, bei welchen die förderfähigen Kosten zu einer Min<strong>des</strong>tbeihilfe<br />

von 15.000 € führen.<br />

<strong>EPLR</strong>-BW-Zwischenbewertung <strong>2000</strong> - <strong>2003</strong> FIB - 10/03<br />

339


340<br />

Kapitel 7: Verbesserung der Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse<br />

Ein wichtiges Kriterium für die Auswahl von Förderprojekten stellt die Frage dar, ob die Rohstoffbeschaffung<br />

für die Vermarktungs- und/oder Verarbeitungseinrichtungen, für die Investitionsförderungen<br />

beantragt werden, auf vertraglicher Basis organisiert ist. Die vertraglichen<br />

Regelungen sind erst nach den Schlusszahlungen nachzuweisen.<br />

Eine Auswertung der 85 bewilligten Förderfälle im Bereich Marktstrukturförderung ergab,<br />

dass derzeit in 14 Anträgen (18 %) noch keine Angaben über vertragliche Regelungen bzw.<br />

Andienungspflichten bei der Beschaffung der Rohwaren in den Bereichen gemacht wurden, in<br />

denen eine Vermarktungs- bzw. Verarbeitungs-Investition geplant war. Von den verbleibenden<br />

66 Förderfällen mit Angaben zu vertraglichen Regelungen entfielen die Hälfte (33) auf<br />

den Weinbereich, in dem Winzergenossenschaften oder auch andere Weinverarbeitungsbetriebe<br />

traditionellerweise die Weintraubenerfassung zu 100 % durch satzungsmäßige Andienungspflicht<br />

absichern. In den übrigen 33 Förderfällen wurden in den Förderanträgen Angaben<br />

zu vertraglichen Bindungen beim Rohstoffbezug gemacht. Im einzelnen handelt es sich<br />

um die Produktbereiche:<br />

• Getreide (Weizen, Gerste incl. Braugerste, Roggen, Hafer, Mais, Dinkel)<br />

• Kern- und Steinobst, auch zum Zweck der Mostgewinnung<br />

• Raps für Food-Zwecke<br />

• Raps als nachwachsender Rohstoff<br />

• Kartoffeln<br />

• Obst und Gemüse (Karotten, Spinat)<br />

• Rohmilch zur Käsegewinnung<br />

• Schweine / Ferkel.<br />

Für die Bewilligung eines Antrags muss ein Min<strong>des</strong>t-Vertragsanteil bei der Rohstoffbeschaffung<br />

von 50 % nachgewiesen werden. Der in der Evaluierung festgestellte durchschnittliche<br />

Bindungsgrad beim Rohwarenbezug über Verträge und satzungsmäßige Andienungspflicht<br />

lag - ungewichtet über alle Produkte ohne Weintrauben - bei 76,6 %.<br />

Beachtenswert ist auch, dass im Rahmen der Antragstellung und dann der Projektleitung die<br />

erarbeiteten Erfassungsbögen vollständig ausgefüllt verfügbar sind und nach Projektabschluss<br />

auch ein aussagefähiger Ex-Post-Erfassungsbogen vorliegt. Auf die Datenverfügbarkeit durch<br />

vollständige Erfassungsbögen hat die Bewilligungsstelle einzuwirken.<br />

<strong>EPLR</strong>-BW-Zwischenbewertung <strong>2000</strong> - <strong>2003</strong> FIB - 10/03


Kapitel 7: Verbesserung der Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse<br />

7.3.3 Antragsbearbeitung, Bewilligung und Auszahlung<br />

Die Regierungspräsidien nehmen die Anträge entgegen, registrieren sie und nehmen deren<br />

Bearbeitung und die Inaugenscheinnahme vor. Danach wird der Zuwendungsbescheid erteilt.<br />

Die Bewilligung erfolgt nach der Prüfung der von den Antragstellern vorgelegten Verwendungsnachweise.<br />

Im Rahmen der Verwaltungskontrolle ist in den Folgejahren von den Antragstellern nachzuweisen,<br />

dass die mit der Förderung verbundenen Verpflichtungen hinsichtlich der Kapazitätsauslastung<br />

erfüllt werden.<br />

Die Maßnahmen werden entsprechend der Artikel 58 bis 64 der VO (EG) Nr. 445/2002 und<br />

der Leitlinien für die Durchführung der Verwaltungs-, Kontroll- und Sanktionsregelungen<br />

kontrolliert. Die Kontrolle der Zweckbindungsfristen erfolgt auf der Grundlage gesonderter<br />

Prüfungen.<br />

Die Verwaltungskontrolle und die Inaugenscheinnahme vor Ort sind beim Schlusszahlungsantrag<br />

obligatorisch. Das betreffende Fachdezernat wird bei der Inaugenscheinnahme hinzugezogen.<br />

Bei Teilzahlungsanträgen sind diese Kontrollvorgänge fakultativ. Das Ergebnis der<br />

Prüfungen wird als „sachliche und rechnerische Richtigstellung“ bezeichnet. Dieses Ergebnis<br />

wird an die Zahlstelle LFL weitergeleitet, die EAGFL- und GA-Mittel zusammengeführt und<br />

gemeinsam an die Begünstigten überwiesen.<br />

Bei min<strong>des</strong>tens 5 % der Förderfälle findet eine Vor-Ort-Kontrolle vor der Abschlusszahlung<br />

statt. Diese wird vom Technischen Prüfdienst nach Risikoauswahl und Indikatorkontrolle der<br />

Min<strong>des</strong>tstandards durchgeführt.<br />

Die Kontrollen nach der Abschlusszahlung erfolgen jährlich bei min<strong>des</strong>tens 1 % der Begünstigten<br />

während der gesamten Zweckbindungsfrist nach Zufalls- und Risikokriterien.<br />

Die Auswertung der 85 bewilligten Förderanträge im Bereich Marktstrukturförderung ergab,<br />

dass die durchschnittliche Dauer zwischen Datum der Antragstellung und Bewilligung etwas<br />

über eineinhalb Jahre (1,5 Jahre) beträgt. Die Spannbreite der Zeitdauer der Antragsbearbeitung<br />

liegt zwischen den Extremwerten 50 Tage sowie 2 Jahren und 10 Monaten (1.026 Tage).<br />

Der Hauptgrund für die in etlichen Fällen sehr lange Zeitdauer liegt darin, dass in <strong>2000</strong> und<br />

2001 keine Bewilligungen ausgesprochen wurden, weil die Lan<strong>des</strong>förderrichtlinie noch nicht<br />

vorlag. Aus diesem Grund wurde auch in sehr vielen Fällen die Genehmigung zu einem vor-<br />

<strong>EPLR</strong>-BW-Zwischenbewertung <strong>2000</strong> - <strong>2003</strong> FIB - 10/03<br />

341


342<br />

Kapitel 7: Verbesserung der Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse<br />

zeitigen Beginn erteilt. Auf diese Weise haben die zuständigen Stellen in administrativer Hinsicht<br />

eine anerkennenswert flexible Vorgehensweise praktiziert.<br />

Wenn von derartigen besonderen Situationen abgesehen wird, ist anzumerken, dass Investitionen<br />

in Verarbeitungs- und Vermarktungseinrichtungen immer dann gefördert werden sollten,<br />

wenn sich hierfür Marktchancen eröffnen. Aus diesem Blickwinkel heraus erscheint eine Bearbeitungsdauer<br />

von zwei Jahren und mehr als relativ lang, weil die Erträge aus der Nutzung<br />

von solchen Marktchancen sich ohnehin erst entsprechend spät einstellen. Anzustreben ist,<br />

dass die Bearbeitungsdauer nicht mehr als ein Jahr betragen sollte, was nur für 20 der 85 diesbezüglich<br />

ausgewerteten Förderfälle (24 %) zutrifft. Auf die Antragsteller sollte eingewirkt<br />

werden, die erforderlichen Unterlagen so rechtzeitig bereit zu stellen, dass ab Datum der Antragstellung<br />

die Bewilligung spätestens in einem Jahr ausgesprochen werden kann. Allerdings<br />

können personelle Engpässe in der Administration auch dann zu längeren Bearbeitungsfristen<br />

führen.<br />

Bei der Beratung der Antragsteller sollte in Betracht bleiben, dass es erfahrungsgemäß in etwa<br />

20 % der bewilligten Förderfälle nicht zu einem Abschluss <strong>des</strong> Vorhabens kommt. Ein wesentliches<br />

Ziel der Beratung muss insofern darin bestehen, die Ernsthaftigkeit der Antragsteller<br />

und die á priori absehbaren Erfolgschancen eher restriktiv einzuschätzen, um die Rate abgebrochener<br />

Vorhaben zu senken. Damit steht auch der Verwaltungsaufwand in einer besseren<br />

Relation zu den Realisierungserfolgen der Vorhaben. Dabei ist auch der erarbeitete Erfassungsbogen<br />

anzusprechen, <strong>des</strong>sen vollständige Bearbeitung durch das beantragende Unternehmen<br />

von der Bewilligungsbehörde gefordert und kontrolliert werden muss.<br />

7.4 Darstellung und Analyse <strong>des</strong> bisher erzielten Outputs<br />

7.4.1 Zielgruppen und Begünstigte 1<br />

Die Förderung im Bereich der Verbesserung der Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher<br />

Erzeugnisse wird in <strong>Baden</strong>-Württemberg im Rahmen der Marktstrukturförderung<br />

und im Rahmen der Landschaftspflegerichtlinie umgesetzt.<br />

a1) Als Begünstigte treten im Bereich der Marktstrukturverbesserung auf:<br />

1 Vgl. Kap. 7.1.3 zu den einzelnen Maßnahmen.<br />

<strong>EPLR</strong>-BW-Zwischenbewertung <strong>2000</strong> - <strong>2003</strong> FIB - 10/03


Kapitel 7: Verbesserung der Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse<br />

• Unternehmen <strong>des</strong> Handels sowie der Be- und Verarbeitung für land- und fischwirtschaftliche<br />

Erzeugnisse, deren Tätigkeit sich nicht gleichzeitig auf die Produktion der land- und<br />

fischwirtschaftlichen Grunderzeugnisse erstreckt, sowie<br />

• vorhandene und neu zu schaffende Absatz-Organisationen.<br />

Die Begünstigten können eine Förderung im Bereich der Marktstrukturverbesserung beantragen,<br />

wenn sie Investitionen in Vermarktungseinrichtungen für land- und fischwirtschaftliche<br />

Erzeugnisse tätigen.<br />

a2) Im Bereich der Förderung nach dem Marktstrukturgesetz kommen als Begünstigte und<br />

Zielgruppen in Frage:<br />

• Anerkannte Erzeugergemeinschaften (EZG) bzw. Vereinigungen von EZG,<br />

• anerkannte Erzeugerorganisationen bzw. Vereinigungen von EZG,<br />

• Unternehmen, die auf der Basis von Liefer- und Abnahmeverträgen Erzeugnisse der<br />

Erzeugergemeinschaften und <strong>–</strong>organisationen aufnehmen, weiter vermarkten und <strong>–</strong><br />

verarbeiten. Eine Erhebung aus 1997 zeigte einen Bestand von 251 anerkannten EZG in<br />

13 verschiedenen Warenbereichen sowie 9 Vereinigungen von EZG an.<br />

a3) Im Bereich der Förderung von ökologisch und regional erzeugten Produkten sind als Begünstigte<br />

und Zielgruppen auszumachen:<br />

• Zusammenschlüsse von min<strong>des</strong>tens fünf Landwirten, die ökologische Produkte erzeugen,<br />

• Unternehmen <strong>des</strong> Handels oder der Be- und Verarbeitung, die ökologische Produkte erfassen<br />

und weiter vermarkten,<br />

• Zusammenschlüsse von min<strong>des</strong>tens fünf Erzeugern, die Agrarprodukte in einer Erzeugungsregion<br />

für bestimmte Vermarktungsregionen produzieren,<br />

• Unternehmen <strong>des</strong> Handels oder der Be- und Verarbeitung, die regional erzeugte Produkte<br />

aufnehmen und diese in bestimmten Vermarktungsregionen vertreiben.<br />

b) Potentielle Begünstigte in der Maßnahme <strong>EPLR</strong> II-10D2 sind: Erzeugerzusammenschlüsse,<br />

Verbände und Vereine sowie Unternehmen <strong>des</strong> Handels und der Be- und Verarbeitung.<br />

c) Bei der Maßnahme <strong>EPLR</strong> I-5 sind Zuwendungsempfänger<br />

• Zusammenschlüsse von min<strong>des</strong>tens fünf Erzeugern, die ökologische Produkte herstellen<br />

• Unternehmen <strong>des</strong> Handels und der Be- und Verarbeitung, die ökologisch erzeugte Produkte<br />

aufnehmen<br />

<strong>EPLR</strong>-BW-Zwischenbewertung <strong>2000</strong> - <strong>2003</strong> FIB - 10/03<br />

343


344<br />

Kapitel 7: Verbesserung der Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse<br />

• Zusammenschlüsse von min<strong>des</strong>tens fünf Erzeugern, die landwirtschaftliche Erzeugnisse in<br />

einer Erzeugungsregion für bestimmte Vermarktungsregionen produzieren<br />

• Unternehmen <strong>des</strong> Handels oder der Be- und Verarbeitung, die regional erzeugte Produkte<br />

aufnehmen und diese in bestimmten Vermarktungsregionen absetzen<br />

d) Die Förderung von Vermarktungskonzeptionen sind im Maßnahmenbereich <strong>EPLR</strong>II-10 E2<br />

möglich für Erzeugerzusammenschlüsse und Unternehmen <strong>des</strong> Handels und der Be- und Verarbeitung<br />

sowie Verbände und Vereine, also ist der ähnliche Begünstigtenkreis wie unter<br />

<strong>EPLR</strong> II-10D2 vorgesehen.<br />

7.4.2 Darstellung und Analyse <strong>des</strong> Outputs<br />

Die Gesamtsumme aller im Bereich der Maßnahmengruppe (g) bewilligten förderfähigen Investitionsausgaben<br />

betrug bis Ende 2002 entsprechend der Angaben in den Monitoringtabellen<br />

42,6 Mio. €, die sich auf 85 Projekte im Bereich Marktstrukturförderung bezogen.<br />

Die Schwerpunkte der Investitionen lagen in den Sektoren Obst und Gemüse (O&G), Wein<br />

und Alkohol (W&A). Grüne Investitionen hatten vor allem in den Sektoren Obst und Gemüse<br />

sowie Getreide Bedeutung.<br />

Entsprechend den Vorgaben der EU-Kommission wurden die geförderten Investitionsobjekte<br />

im Bereich der Marktstrukturverbesserung jeweils einem Hauptinvestitionsmotiv zugeordnet.<br />

Gemessen an dem Investitionsvolumen zielten die Investitionen vor allem auf die Verbesserung<br />

bzw. Rationalisierung der Verarbeitungsverfahren, die Ausrichtung der Erzeugung an<br />

der voraussichtlichen Marktentwicklung, die Verbesserung und Überwachung der Qualität<br />

sowie die Verbesserung bzw. Rationalisierung der Vermarktungswege ab.<br />

Bezogen auf den Umfang der öffentlichen Ausgaben lagen fast alle im Rahmen der Maßnahme<br />

geförderten Projekte in normalen, also in nicht benachteiligten Gebieten (96 %). Auf benachteiligte<br />

Gebiete entfiel im Rahmen dieser Fördermaßnahme nur ein Anteil von knapp<br />

4 %. Im Bereich der Vermarktung landwirtschaftlicher Qualitätserzeugnisse liegen keine Förderfälle<br />

vor.<br />

Die nachfolgend dargestellten Ergebnisse beziehen sich auf die im Bereich Marktstrukturförderung<br />

bis zum Stichtag 31.12.2002 bewilligten Projekte. Kennzahlen dieser Projekte sind<br />

zusammengefasst in den Tabellen 7.3 und 7.4 dargestellt. Mit öffentlichen Fördermitteln in<br />

Höhe von 10,66 Mio. € wurden insgesamt Investitionen von 42,64 Mio. € angestoßen. Beson-<br />

<strong>EPLR</strong>-BW-Zwischenbewertung <strong>2000</strong> - <strong>2003</strong> FIB - 10/03


Kapitel 7: Verbesserung der Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse<br />

ders hoch war die Hebelwirkung der Förderung im Bereich Fruchtsaft. Insgesamt wurden 85<br />

Investitionsvorhaben in acht Sektoren gefördert.<br />

Tabelle 7.3: Kennzahlen der Fördermaßnahmen zur Marktstrukturförderung in <strong>Baden</strong>-Württemberg<br />

(Stand: 31.12.2002)<br />

Sektor<br />

Vieh & Fleisch (V&F)<br />

Getreide (GE)<br />

Wein und Alkohol (W&A)<br />

Obst & Gemüse ((O&G)<br />

Fruchtsaft (FS)<br />

Blumen & Zierpflanzen (B&Z)<br />

Nachw. Rohstoffe (NR)<br />

Ökol. Erzeugte Produkte (ÖP)<br />

Projekte<br />

Anzahl<br />

5<br />

9<br />

49<br />

5<br />

13<br />

1<br />

1<br />

2<br />

Gesamtinvestitionskosten<br />

Mio. €<br />

5,60<br />

10,66<br />

10,81<br />

2,92<br />

11,92<br />

4,25<br />

1,80<br />

0,42<br />

Anteil<br />

Sektor<br />

in %<br />

11,6<br />

22,0<br />

22,3<br />

6,0<br />

24,6<br />

8,8<br />

3,7<br />

0,8<br />

Förderfähige<br />

Investitionskosten<br />

Öffentliche<br />

Ausgaben<br />

Errechnete<br />

Förderintensität<br />

<strong>EPLR</strong>-BW-Zwischenbewertung <strong>2000</strong> - <strong>2003</strong> FIB - 10/03<br />

Mio. €<br />

5,07<br />

10,67<br />

8,79<br />

2,36<br />

9,43<br />

4,25<br />

1,71<br />

0,37<br />

Anteil<br />

Sektor<br />

in %<br />

11,89<br />

25,02<br />

20,61<br />

5,53<br />

22,11<br />

9,97<br />

4,01<br />

0,87<br />

Mio.<br />

€<br />

1,27<br />

2,67<br />

2,20<br />

0,59<br />

2,35<br />

1,06<br />

0,43<br />

0,09<br />

Anteil<br />

Sektor<br />

in %<br />

12,6<br />

20,6<br />

22,0<br />

5,8<br />

23,3<br />

10,6<br />

4,3<br />

0,9<br />

Summe 85 48,38 101,8 42,64 100,0 10,66 100,0<br />

Quelle: MLR <strong>2003</strong><br />

Bei den beiden zu evaluierenden Maßnahmengruppen<br />

• Verbesserung der Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse<br />

• Vermarktung von landwirtschaftlichen Qualitätsprodukten<br />

erscheint es nicht praktikabel, die Outputs im Sinne von Ergebnissen einer der beiden Maßnahmengruppen<br />

streng zuzuteilen. Allenfalls denkbar wäre ein Bezug zu den jeweiligen<br />

Produktbereichen.<br />

Im Evaluierungszeitraum wurden im Rahmen der VuV-Förderung 85 Bewilligungen ausgesprochen.<br />

Diese verteilen sich wie folgt (vgl. Tab. 7.4):<br />

Tabelle 7.4: Bewilligungen und Auszahlungen im Bereich der Marktstrukturförderung 2002<br />

Warenbereich<br />

Zählspalte<br />

Bewilligungen<br />

Eigenanteil<br />

Zuwendungsempfänger<br />

bewilligte<br />

zuwendungsfähige<br />

Kosten<br />

bewilligte<br />

Beihilfe<br />

insgesamt<br />

davon<br />

EAGFL-<br />

Anteil<br />

EAGFL-Beitrag<br />

2002<br />

nationale Mittel<br />

2002<br />

in %<br />

25,0<br />

25,0<br />

25,0<br />

25,0<br />

25,0<br />

25,0<br />

25,0<br />

25,0<br />

345<br />

davon GAK 2002<br />

2011 Schlachten und Zerlegen 4 3.617.897 4.819.167 1.201.270 600.636 214.031,57 214.031,57 214.031,57<br />

2991 Viehmarkt 1 191.796 255.728 63.932 31.966 0,00 0,00 0,00<br />

3010 Getreide, incl. Öl- und<br />

Hülsenfrüchte 2 1.280.863 1.714.483 433.620 216.810 25.492,00 25.492,00 25.492,00<br />

3011 Getreide (ohne Reis) 7 6.713.154 8.950.872 2.237.718 1.118.860 741.761,54 741.761,54 741.761,54<br />

3050 Wein und Alkohol<br />

(Brände) 49 6.595.459 8.793.992 2.198.533 1.099.272 427.950,39 427.950,39 427.950,39<br />

3061 Frisches Obst und<br />

Gemüse 3 346.628 462.171 115.543 57.771 29.362,79 29.362,79 29.362,79<br />

3062 Verarbeitetes Obst und<br />

Gemüse 3 1.624.969 2.166.627 541.658 270.829 219.284,58 219.284,58 219.284,58<br />

3069 Anderes Obst und<br />

Gemüse 12 6.863.002 9.150.670 2.287.668 1.143.835 618.671,36 618.671,36 618.671,36<br />

3070 Blumen und (Zier-<br />

)Pflanzen 1 3.186.128 4.248.336 1.062.208 531.104 531.104,44 531.104,44 531.104,44<br />

3990 Versch. Pflanzen, techn.<br />

Verwendung/Nachw. Rohstoffe 1 1.279.983 1.706.644 426.661 213.330 191.039,03 191.039,03 191.039,03<br />

6000 Ökologisch erzeugte<br />

Produkte nach GAK 2 274.478 365.970 91.492 45.746 38.077,00 38.077,00 38.077,00<br />

Gesamtergebnis 85 31.974.357 42.634.660 10.660.303 5.330.159 3.036.774,70 3.036.774,70 3.036.774,70<br />

Quelle: Monitoringbericht <strong>2000</strong> <strong>–</strong> 2002, die letzten drei Spalten enthalten Auszahlungsdaten


346<br />

Kapitel 7: Verbesserung der Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse<br />

Mit 80 von 85 Förderfällen (94 %) dominiert also eindeutig die Förderrichtlinie Marktstrukturverbesserung.<br />

Bei der Förderung der nach Marktstrukturgesetz anerkannten Erzeugergemeinschaften<br />

ist zu berücksichtigen, dass Investitionsmaßnahmen nur sieben Jahre nach Anerkennung<br />

über die Richtlinie Marktstrukturverbesserung erfolgen dürfen. Die 38 geförderten<br />

Erzeugergemeinschaften im Weinbereich für die nach dem Marktstrukturgesetz Investitionsbeihilfen<br />

vorgesehen sind, haben, da ihre Anerkennung jeweils länger als sieben Jahre zurückliegt,<br />

Beihilfen nach der Förderrichtlinie Marktstrukturverbesserung erhalten. Die Förderung<br />

nach dieser Richtlinie bezog und bezieht sich ausschließlich auf technisch-innovative Maßnahmen,<br />

die zur Zeit der Umgründung noch nicht aktuell waren. Auch wenn diese Erzeugergemeinschaften<br />

bereits zu einem früheren Zeitpunkt (Förderphase nach der Umgründung)<br />

Investitionsbeihilfen nach dem Marktstrukturgesetz erhielten, kann somit eine Mehrfachförderung<br />

<strong>des</strong> gleichen Objektes ausgeschlossen werden. Eine entsprechende Positivliste der förderfähigen<br />

Investitionen ist im Warenbereich Wein gegeben.<br />

In regionaler Betrachtung ist eine Konzentration der Förderung in den Weinbauregionen gegeben.<br />

Die Projekte <strong>des</strong> Sektors Getreide sind breit gestreut im gesamten Programmgebiet zu<br />

finden. Auf der Ebene der Regierungspräsidien (RP) liegt der Anteil der förderfähigen Investitionssummen<br />

an der Gesamtförderung im Rahmen <strong>des</strong> <strong>EPLR</strong> in diesen vier Verwaltungseinheiten<br />

relativ ähnlich von 30 % im RP Stuttgart bis 20 % im RP Tübingen (vgl. ZENTRAL-<br />

EVALUIERUNG, S. 41 f).<br />

Der Sektor Wein ist intensiv in die Förderung einbezogen worden. Dieses ist daraus mit erklärbar,<br />

dass im EPPD der vorigen Förderperiode der Bereich Wein nicht mit einbezogen war<br />

und somit hier ein gewisser Nachholbedarf bestand. Dieser bezog sich insbesondere auf die<br />

Notwendigkeit, zügig innovative Techniken zur Qualitätssteigerung und zur Reduzierung <strong>des</strong><br />

Umwelteinsatzes einzuführen. Unter Beachtung der gegebenen Struktur im Sektor Wein<br />

erscheint zukünftig auch eine verstärkte Förderung der strukturellen Weiterentwicklung dieses<br />

Sektors notwendig.<br />

Übersicht 7.1: Verteilung der förderfähigen Gesamtkosten auf die Förderfälle nach Förderrichtlinien<br />

Förderrichtlinie Förderfähige Gesamtkosten (`000 €)<br />

Marktstrukturverbesserung 41.679 €<br />

Marktstrukturgesetz 590 €<br />

Ökologisch / regional erzeugte Produkte 366 €<br />

Förderfähige Gesamtkosten insgesamt 42.635 €<br />

Quelle: MLR, 2002<br />

<strong>EPLR</strong>-BW-Zwischenbewertung <strong>2000</strong> - <strong>2003</strong> FIB - 10/03


Kapitel 7: Verbesserung der Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse<br />

Übersicht 7.2: Verteilung der bewilligten Beihilfen auf die Förderfälle nach Förderrichtlinien<br />

Förderrichtlinie Bewilligungen<br />

Bewilligte Beihilfen<br />

in 1000 €<br />

EAGFL-Anteil<br />

Marktstrukturverbesserung 80 10.421 5.211<br />

Marktstrukturgesetz 3 147 74<br />

Ökologisch / regional erzeugte Produkte 2 91 46<br />

Bewilligte Beihilfen insgesamt<br />

Quelle: MLR, 2002<br />

85 10.660 5.330<br />

Übersicht 7.3: VuV-Förderung Markt (<strong>EPLR</strong> I-4,5)<br />

Verbesserung der Verarbeitung und Vermarktung <strong>2000</strong> 2001 2002 Summe<br />

Bewilligte Anträge<br />

Insges. Verausgabte Mittel (000 €)<br />

EAGFL (000 €)<br />

-<br />

-<br />

-<br />

-<br />

-<br />

-<br />

85<br />

10.660<br />

5.330<br />

85<br />

10.660<br />

5.330<br />

Anteil „grüne Investition“ % - 9 9<br />

- (in 000 €)<br />

- Ausrichtung der Erzeugung an der voraussichtlichen Marktentwicklung<br />

- Förderung der Entwicklung neuer Absatzmöglichkeiten für<br />

landwirtschaftliche Erzeugnisse<br />

- Verbesserung bzw. Rationalisierung der Vermarktungswege<br />

- Verbesserung bzw. Rationalisierung der Verarbeitungsverfahren<br />

- Anwendung neuer Techniken<br />

- Förderung innovativer Investitionen<br />

- Qualitätsverbesserung und <strong>–</strong>überwachung<br />

- Verbesserung und Überwachung der Hygienebedingungen<br />

- Umweltschutz<br />

Quelle: Monitoringbericht <strong>2000</strong> - 2002<br />

<strong>EPLR</strong>-BW-Zwischenbewertung <strong>2000</strong> - <strong>2003</strong> FIB - 10/03<br />

2.383<br />

427<br />

874<br />

4.393<br />

22<br />

165<br />

1.992<br />

27<br />

377<br />

Der Maßnahmenbereich Vermarktungskonzeptionen ist bisher nicht gefördert worden. Dieses<br />

mag zum einen aus der Nichtverfügbarkeit entsprechender Lan<strong>des</strong>mittel für diesen Bereich<br />

und zum anderen aus ähnlichen Projekten im Rahmen der HQZ/CMA- Aktivitäten zu erklären<br />

sein.<br />

Sehr gering sind auch die Förderaktivitäten im Bereich der regionalen und ökologisch orientierten<br />

Vermarktung. Für den ökologischen Landbau liegen bisher 2 Projektbewilligungen<br />

eines milchverarbeitenden Unternehmens vor. In der regional orientierten Vermarktung wurde<br />

bisher noch kein Projekt bewilligt. Auch diese Situation mag aus der Verfügbarkeit anderer<br />

Förderansätze, in diesem Falle auf nationaler Ebene, erklärbar sein.<br />

Die im Rahmen der Lan<strong>des</strong>pflegerichtlinie umgesetzte Förderung von Investitionen in Verarbeitungs-<br />

und Vermarktungsunternehmen (<strong>EPLR</strong> II-10 D2) und Vermarktungskonzeptionen<br />

(<strong>EPLR</strong> II-10 E2) sind wie folgt dargestellt gegeben:<br />

<strong>2000</strong> - 2002 Bewilligungen Fördermittel (1.000 €)<br />

Investitionen (D2) 12 49<br />

Vermarktungskonzepte (E2) 18 135<br />

347


348<br />

Kapitel 7: Verbesserung der Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse<br />

Auch hierbei ist auffällig, dass die durchschnittliche Fördersumme mit 13.700 € bzw. mit<br />

7.500 € relativ niedrig liegt und die Relation zu den Kosten der Förderverwaltung überprüfenswert<br />

erscheint.<br />

Übersicht 7.4: VuV-Förderung LPR (<strong>EPLR</strong> II-10D2,E2)<br />

Verbesserung der Verarbeitung und Vermarktung <strong>2000</strong> 2001 2002 Summe<br />

Bewilligte Anträge (10D2)<br />

- 7 5 12<br />

Insges. Verausgabte Mittel (000 €)<br />

- 21 28 49<br />

EAGFL (000 €)<br />

Qualitätserzeugnisse<br />

- 10 14 24<br />

Bewilligte Anträge (10E2) - 2 16 18<br />

Insges. Verausgabte Mittel (000 €) - 4 131 135<br />

EAGFL (000 €) - 2 65 67<br />

Anteil „grüne Investition“ - 100 % 100 %<br />

- Umweltschutz - 100 % 100 %<br />

Quelle: Monitoring <strong>2000</strong> <strong>–</strong> 2002<br />

Die Projekte wurden mehrheitlich in das Programm „Plenum“ eingebunden. Sie waren konzentriert<br />

auf die Erarbeitung von Vermarktungskonzepten für Bauernmärkte (5) und Verkaufsschulung<br />

(2). Sie hatten nur z.T. investiven Charakter, z.B. Anschaffung von Diagnosegeräten<br />

(2). Eine ausführliche Evaluierung in Kap. 7 wird auf Grund der geringen Investitionsfälle<br />

und der geringen Fördersummen (567 €) dieser Fälle nicht vorgenommen. Im<br />

Abschluss <strong>des</strong> Kap. 7 wird in der Zusammenfassung eine generelle, bewertende Einordnung<br />

der Maßnahme II-10D2, E2 vorgenommen.<br />

7.5 Ziel- und Wirkungsanalyse anhand der relevanten Bewertungsfragen<br />

7.5.1 Zielorientierung<br />

In den Förderanträgen werden die Antragsteller gebeten, Angaben zu machen, welche Ziele<br />

mit der geplanten Investition im Bereich Verarbeitung und Vermarktung erreicht werden sollen.<br />

Folgende Ziele kommen in Frage:<br />

Übersicht 7.5: Zielstrukturen<br />

• Ziel 1: Ausrichtung der Erzeugung an der voraussichtlichen Marktentwicklung und Förderung der<br />

Entwicklung neuer Absatzmöglichkeiten für landwirtschaftliche Erzeugnisse<br />

• Ziel 2: Verbesserung bzw. Rationalisierung der Vermarktungswege<br />

• Ziel 3: Verbesserung bzw. Rationalisierung der Verarbeitungsverfahren<br />

• Ziel 4: Verbesserung der Aufmachung und Verpackung der Erzeugnisse<br />

• Ziel 5: Bessere Nutzung bzw. Entsorgung der Nebenprodukte und Abfälle<br />

• Ziel 6: Anwendung neuer Techniken<br />

• Ziel 7: Förderung innovativer Investitionen<br />

• Ziel 8: Qualitätsverbesserung und <strong>–</strong>überwachung<br />

• Ziel 9: Verbesserung und Überwachung der Hygienebedingungen<br />

• Ziel 10: Umweltschutz<br />

• Ziel 11: Verbesserung <strong>des</strong> Wohlbefindens der Tiere<br />

<strong>EPLR</strong>-BW-Zwischenbewertung <strong>2000</strong> - <strong>2003</strong> FIB - 10/03


Kapitel 7: Verbesserung der Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse<br />

Die Antragsteller sollen auf einige oder alle Ziele Prozentangaben, die sich zu 100 % aufsummieren,<br />

verteilen, je nachdem, zu welchem Anteil welches Ziel durch die beabsichtigte<br />

Investition erreicht werden soll. Eine Auswertung von 80 bewilligten Förderfällen im Bereich<br />

Marktstrukturverbesserung ergab, dass<br />

• in 36 Förderfällen die Angaben zu den Zielen der Investition vollständig fehlten (45 % der<br />

bewilligten Förderfälle),<br />

• in 20 Fällen (25 % der Förderfälle) nur ein Ziel mit einer Angabe versehen wurde,<br />

• nur in den restlichen 24 Förderfällen (30 %) zwei und mehr Ziele mit Prozentangaben<br />

versehen wurden.<br />

Bei einer Verteilung der förderfähigen Gesamtkosten entsprechend der angegebenen zielbezogenen<br />

prozentualen Angaben entfallen auf die verschiedenen Ziele folgende Kostenbeträge:<br />

Übersicht 7.6: Zielrealisierung<br />

• Ziel 8: 4.784.577,56 € (Qualitätsverbesserung)<br />

• Ziel 10: 2.682.876,20 € (Umweltschutz)<br />

• Ziel 1: 1.798.277,49 € (Marktausrichtung der Erzeugung)<br />

• Ziel 3: 1.003.475,62 € (Rationalisierung der Verarbeitung)<br />

• Ziel 2: 894.287,80 € (Rationalisierung der Vermarktung)<br />

• Ziel 7: 659.792,90 € (Innovative Investitionen)<br />

• Ziel 6: 585.955,04 € (Anwendung neuer Techniken)<br />

• Ziel 9: 174.709,57 € (Verbesserung der Hygiene)<br />

• Ziel 11: 63.932,00 € (Tierschutz)<br />

• Ziel 5: 44.894,70 € (Nebenprodukte und Abfälle)<br />

• Ziel 4: 5.453,80 € (Aufmachung und Verpackung)<br />

Bei der Interpretation der Beträge und der Reihung der Ziele ist jedoch zu beachten, dass von<br />

den förderfähigen Gesamtkosten aller 80 bewilligten Förderfälle in Höhe von insgesamt<br />

39.200.210,43 € nur 12.708.232,68 € (32 %) auf die vorgegebenen Investitionsziele verteilt<br />

werden konnten.<br />

Für die Evaluierung der Investitionsmaßnahmen im Hinblick auf die jeweils in Frage kommenden<br />

Ergebnis- und Wirkungs-Indikatoren wäre es sehr hilfreich, wenn bei der Antragstellung<br />

durchgehend Angaben zu möglichst vielen der vorgegebenen Investitionsziele gemacht<br />

würden, um nach Abschluss <strong>des</strong> Vorhabens feststellen zu können, ob:<br />

• die geplante Zielrealisierung erfüllt wurde <strong>–</strong> und wenn ja, in welchem Maße,<br />

• die geplante Zielgewichtung mit dem Ausmaß der tatsächlich erreichten Ziele übereinstimmt<br />

bzw. ob und in welchem Maße eine evtl. unrealistische Zielgewichtung im Planungsstadium<br />

vorgenommen wurde.<br />

<strong>EPLR</strong>-BW-Zwischenbewertung <strong>2000</strong> - <strong>2003</strong> FIB - 10/03<br />

349


350<br />

Kapitel 7: Verbesserung der Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse<br />

Nach den bisherigen Erfahrungen macht es Probleme, die Notwendigkeit und die Vorgehensweise<br />

einer möglichst objektiven Aufteilung der förderfähigen Kosten auf 11 verschiedene<br />

Investitionsziele zu vermitteln. Dies trifft spezielle für den prozentualen Aufteilungsschlüssel<br />

zu. Die Evaluierung der Anwendung dieses Schlüssels führt zum Schluss, dass hier häufig<br />

eine gewisse Willkür mit im Spiele war. Die Antragsteller benötigen in diesem Bereich offensichtlich<br />

noch eine weitergehende Unterstützung. Eventuell ist auch die Zahl der Ziele zu verringern.<br />

7.5.2 Rationalisierung der Verarbeitung und Vermarktung<br />

In den folgenden EU-vorgegebenen Fragen wird nach den Wirkungen von geförderten Investitionen<br />

gefragt. Deshalb werden zunächst nur die Förderprojekte der Maßnahmen Marktstrukturförderung<br />

(<strong>EPLR</strong>-I-4, 5) einbezogen. Eine Bewertung der LPR-Bereiche (<strong>EPLR</strong>-10-<br />

D2, E2) erfolgt anschließend separat (vgl. Kap. 7.5.7).<br />

Frage VII.1 <strong>–</strong> In welchem Umfang hat die Investitionsbeihilfe dazu beigetragen, die<br />

Wettbewerbsfähigkeit landwirtschaftlicher Erzeugnisse durch Verbesserung und Ratio-<br />

nalisierung der Verarbeitung und Vermarktung zu erhöhen?<br />

a) Interventionslogik<br />

Die Interventionslogik geht davon aus, dass eine Investitionsförderung zu einer Verbesserung<br />

und Rationalisierung der Verarbeitung und Vermarktung dadurch beitragen kann, dass förderbedingt<br />

rationellere Verfahren zum Einsatz gelangen, dass der Einsatz von Produktionsfaktoren<br />

und Betriebsmitteln effizienter gestaltet werden kann und dass es auf diese Weise zu einer<br />

Kostensenkung in den geförderten Verarbeitungs- und Vermarktungsbereichen kommt. Die<br />

Wettbewerbsfähigkeit im Markt <strong>des</strong> betrachteten geförderten Unternehmens soll aufrechterhalten<br />

und gestärkt werden mit gleichgerichteten Wirkungen auf die bezogenen landwirtschaftlichen<br />

Rohstoffe. Dabei wird angenommen, dass die im Bereich der Verarbeitung und<br />

Vermarktung erzielten Wirkungen über den Preis und/oder Lieferkonditionen an die anliefernden<br />

Landwirte weitergegeben werden. Diese Annahme ist unter deutlichen Konkurrenzbedingungen<br />

auf der Vermarktungsstufe um den Rohstoff zutreffend. In Praxi wird wohl eine<br />

Aufteilung der durch die Förderung erreichten Vorteilhaftigkeiten gegeben sein, deren Anteile<br />

sich nach der Wettbewerbsintensität zwischen Landwirtschaft und Vermarktung richten. Zu-<br />

<strong>EPLR</strong>-BW-Zwischenbewertung <strong>2000</strong> - <strong>2003</strong> FIB - 10/03


Kapitel 7: Verbesserung der Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse<br />

nächst ist demnach zu prüfen, ob deutliche Kostenvorteile in den geförderten Unternehmen<br />

gegeben sind. Wenn diese bestehen, ist die Frage der Wettbewerbsintensität zu stellen.<br />

b) Programmindikatoren<br />

VII.1-1.1 Hinweis auf rationellere Verarbeitungsverfahren und Vermarktungswege<br />

VII.1-2.1 Kapazitätsausnutzung in geförderten Verarbeitungs- und Vermarktungsbereichen<br />

(in %)<br />

VII.1-3.1 Veränderungen der Verarbeitungs- und Vermarktungskosten pro Einheit eines<br />

landwirtschaftlichen Grunderzeugnisses aufgrund der Beihilfe (in %)<br />

Diese Indikatoren lassen sich zwar aus den Erhebungsbögen ermitteln. Sie eignen sich aber<br />

als Vergleichsgröße lediglich bei sehr ähnlichen oder gleichen Produkten, wie sie meist nicht<br />

einmal innerhalb eines Sektors, geschweige denn zwischen Sektoren gegeben sind. Für Betriebszweiganalysen<br />

oder den Vergleich ähnlicher Betriebe wäre diese Kennzahl auch geeignet,<br />

solche Betrachtungen werden aber im Rahmen der Evaluation nicht angestellt. Selbst die<br />

Ermittlung der Förderfälle mit Reduktion/Erhöhung der Stückkosten kann kaum sinnvolle<br />

Hinweise auf den Fördererfolg geben, da die Bezugsgröße „produzierte Menge an Endprodukten“<br />

die Veränderung <strong>des</strong> Wertes der produzierten Erzeugnisse oder die Schaffung von<br />

Arbeitsplätzen unberücksichtigt lässt.<br />

Es werden sowohl qualitative als auch quantitative Angaben abgefragt, die für die einzelnen<br />

Bereiche getrennt dargestellt werden und aus den Ergebnissen der Erfassungsbögen und der<br />

Fallstudien gestützt werden. Ein Vergleich mit nicht geförderten Unternehmen ist nicht möglich.<br />

c) Ergebnis<br />

Fallstudienergebnisse zu VII.1 a) Rationalisierung, b) Kapazitätsanpassung, c) Kostenveränderung<br />

Fleisch<br />

Getreide<br />

Wein<br />

a) Fließbandproduktion, mehr Raum in der Produktionshalle<br />

b) von 80 % auf 90 %<br />

c) minus 5 %<br />

a) Transportwege haben sich verkürzt, Einsparung von Arbeitskräften<br />

b) bis minus 50 %<br />

c) minus 8 %<br />

a) Transportwege sind kürzer, Einsparung von Arbeitskräften<br />

b) 100 % konstant<br />

c) bis minus 30 %<br />

<strong>EPLR</strong>-BW-Zwischenbewertung <strong>2000</strong> - <strong>2003</strong> FIB - 10/03<br />

351


352<br />

VII-1-1.1:<br />

Kapitel 7: Verbesserung der Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse<br />

• Vieh und Fleisch:<br />

Deutliche Hinweise auf Rationalisierung sind nicht gegeben. Es werden weder Arbeitskräfte<br />

freigesetzt noch werden Einsparungen bei Energie und Wasser dokumentiert. Auch die Ziele<br />

2 und 3 (vgl. Übersicht 7.5) werden nicht herausgestellt.<br />

• Getreide:<br />

Im Hinblick auf die Zielorientierung sind die Ziele 2 und 3 mit rd. 30 % strategiebedeutsam.<br />

Die Fallstudien zeigen, dass eine Rationalisierung der Vermarktung durch die Möglichkeit,<br />

größere einheitliche Partien bilden zu können, gegeben ist. Allerdings sind auch in diesem<br />

Sektor keine Freisetzungseffekte und kaum Energieeinsparungen gegeben.<br />

• Wein:<br />

Ziel 2 wurde nicht, Ziel 3 aber deutlich mit durchschnittlich 35 % benannt. Die Investitionen<br />

sind auf bessere Vermarktungsmöglichkeiten durch höhere Qualitäten ausgerichtet.<br />

• Obst und Gemüse, Fruchtsaft:<br />

Auch in diesem Sektor sind die Ziele 2 (mit 20 %) und 3 (mit 40 %) in den Vordergrund gestellt.<br />

Hier sind rationelle Verarbeitungsverfahren investiv gefördert worden. Diese führen<br />

aber fast ausschließlich zu Qualitätseffekten und kaum zu Einsparungen bei Arbeitskräften<br />

und Energie.<br />

• Sonstige 1 :<br />

Angaben lagen nicht vor.<br />

Zusammenfassend sind zumin<strong>des</strong>t bisher keine eindeutigen Rationalisierungseffekte, die sich<br />

in positiven Kosteneffekten niederschlagen, erkennbar. Wären diese gegeben, so ist in allen<br />

Sektoren ausreichend Wettbewerb zu vermuten, der dazu führen würde, dass zumin<strong>des</strong>t ein<br />

Teil der Vorteilhaftigkeit den landwirtschaftlichen Produzenten zu gute käme.<br />

VII.1-2.1: In der Regel wird zu erreichen versucht, die Kapazitätsauslastung zu verbessern.<br />

Fragwürdig bleibt die Aussage dieses Indikators bei Verlassen der Ebene von Einzelunternehmen<br />

und einer Summenbildung über mehrere Unternehmen hinweg. Hinsichtlich dieser<br />

Kennzahl bestehen erhebliche Definitionsprobleme (vgl. ZENTRALEVALUIERUNG S. 42).<br />

• Vieh und Fleisch<br />

1 Blumen, Nachwachsende Rohstoffe, ökologische Produkte<br />

<strong>EPLR</strong>-BW-Zwischenbewertung <strong>2000</strong> - <strong>2003</strong> FIB - 10/03


Kapitel 7: Verbesserung der Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse<br />

Im Vieh- und Fleischbereich wird vornehmlich eine Erweiterung der Kapazitäten in der Zerlegung<br />

gefördert. Hierdurch wird eine höhere Wertschöpfung der angelieferten Rohware erreicht.<br />

Die Kapazitätsauslastung bleibt hingegen in etwa gleich.<br />

• Getreide<br />

In der Mehrheit der geförderten Unternehmen ändert sich die Auslastung nicht. Sie ist vor und<br />

nach Förderung hoch. Lediglich im untersuchten Fallbeispiel ist zu erwarten, dass die Auslastung<br />

sinken wird, von 62 % auf 45 %, da die Anlieferung wohl nicht so stark steigen wird,<br />

wie die Kapazitäten ausgebaut wurden.<br />

• Wein<br />

Auch bei Wein wird in einer Reihe von Förderfällen angenommen, dass die Auslastung der<br />

Verarbeitungskapazitäten eher sinkt <strong>–</strong> auch durch die Mengenbegrenzung im Weinbau bedingt.<br />

• Obst und Gemüse, Fruchtsäfte<br />

In diesem Sektor wird in der Mehrzahl der Fälle mit einem Anstieg der Kapazitätsauslastung<br />

um 20 % gerechnet.<br />

• Sonstiges<br />

Angaben waren nicht verfügbar. Für die Förderung im Sektor Blumen, einem Handelsunternehmen,<br />

sind diese auch nicht darstellbar.<br />

VII.1-3.1: In vielen Fällen der Förderung kommt es zu einer Verringerung der Stückkosten.<br />

• Vieh und Fleisch<br />

• Wein<br />

Wenn diese auch in oben genannten Sektoren noch nicht messbar sind, ist doch festzustellen,<br />

dass keine deutlichen Senkungen der Stückkosten erwartet werden dürfen. In beiden Sektoren<br />

ging es vornehmlich um eine Steigerung der Wertschöpfung der landwirtschaftlichen Grundstoffe.<br />

In beiden Bereichen wurde weder eine Freisetzung von Arbeitskräften, Energie- oder<br />

Wassereinsparung noch eine deutliche Kapazitätsausweitung dokumentiert.<br />

• Getreide<br />

• Obst und Gemüse<br />

• Fruchtsäfte<br />

Durch die Errichtung <strong>des</strong> neuen Lagers konnten im Fallbeispiel Logistikkosten für die Lagerung<br />

in einem angemieteten Fremdlager entfallen (Miete, Fracht, Wiederaufladen). Die<br />

Entfernung zum Fremdlager beträgt 14 km. Die Einsparung bezieht sich auf ca. 6.000 t á 13 €<br />

<strong>EPLR</strong>-BW-Zwischenbewertung <strong>2000</strong> - <strong>2003</strong> FIB - 10/03<br />

353


354<br />

Kapitel 7: Verbesserung der Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse<br />

pro t = 78.000 €. Dieser Einsparungsbetrag kann durch Belege nachvollzogen werden. Hinzu<br />

kommt, dass durch die Investition Arbeitsstunden eingespart werden können. Generell<br />

darf wohl in diesen Bereichen davon ausgegangen werden, dass Kostensenkungen auftreten<br />

werden.<br />

7.5.3 Verbesserung der Qualität<br />

Frage VII.2 <strong>–</strong> In welchem Umfang hat die Investitionsbeihilfe dazu beigetragen, die<br />

Wertschöpfung und die Wettbewerbsfähigkeit der landwirtschaftlichen Erzeugnisse zu<br />

steigern, und zwar indem die Qualität dieser Erzeugnisse verbessert wurde?<br />

a) Interventionslogik<br />

Die Interventionslogik besagt, dass es aufgrund der Investitionsförderung zu einer Erhöhung<br />

der Wertschöpfung bei für <strong>Baden</strong>-Württemberg relevanten Produkten kommt, wobei sich die<br />

Betrachtung auf die Absatzstufe Landwirtschaft zur jeweils nächsten nachgelagerten Stufe<br />

(Erfassung, Be- und Verarbeitung oder auch Einzelhandel im Fall der Direktvermarktung)<br />

zentriert. Diese Steigerung der Wertschöpfung sollte nicht zuletzt auf eine Verbesserung der<br />

inhärenten Qualität (Anpassung der Produktbeschaffenheiten an die Wünsche der Abnehmer<br />

und Endkunden) der verarbeiteten und vermarkteten landwirtschaftlichen Erzeugnisse zurückgehen.<br />

Dazu zählt auch eine Erhöhung <strong>des</strong> Standardisierungsgrads der auf der Erzeugerebene<br />

angebotenen Partien.<br />

Zu prüfen sind dabei auch Einflüsse auf die Preistransparenz, d.h. auf den Grad der Teilhabe<br />

an der Wertschöpfung durch die landwirtschaftlichen Betriebe.<br />

b) Programmindikatoren<br />

Die erzielten Qualitätsverbesserungen bei relevanten regionalen Agrar- und Ernährungsprodukten<br />

sollen durch die mengen- und/oder wertmäßigen Anteile der Produkte mit Güte- und<br />

Markenzeichen (EU, regional, national, unternehmenseigen) quantifiziert werden.<br />

VII.2-1.1 Anteil der landwirtschaftlichen Grunderzeugnisse, die in verarbeiteten/vermarkteten<br />

Produkten enthalten sind, deren Wert aufgrund der Förderung<br />

der Verarbeitungs- und Vermarktungsbereiche verbessert wurde (in %)<br />

a) davon Erzeugnisse, die aufgrund der Beihilfe einer systematischen Qualitätskontrolle<br />

unterliegen (in %)<br />

b) davon Erzeugnisse, deren Homogenität innerhalb einer Partie/von Partie zu<br />

Partie (in %) verbessert wurde<br />

<strong>EPLR</strong>-BW-Zwischenbewertung <strong>2000</strong> - <strong>2003</strong> FIB - 10/03


Kapitel 7: Verbesserung der Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse<br />

VII.2-2.1 Anteil der Produkte, die nach geförderter Verarbeitung/Vermarktung mit Gütezeichen<br />

verkauft wurden (Anzahl und % der Produkte)<br />

a) davon Produkte mit Gütezeichen, die auf Gemeinschaftsebene geregelt sind<br />

(in %)<br />

b) davon Produkte mit Gütezeichen, die auf nationaler Ebene geregelt sind (in<br />

%)<br />

c) davon Produkte mit sonstigen Gütezeichen (in %)<br />

VII.2-3.1 Wertschöpfung der geförderten Verarbeitung und Vermarktung (in %)<br />

c) Ergebnis<br />

Fallstudienergebnisse zu VII.2 Wertschöpfung und Qualität<br />

Fleisch<br />

Bessere Qualität durch schneller Durchlaufzeit<br />

Höhere Wertschöpfung durch größere Partien<br />

Verbesserte Preistransparenz durch Verträge<br />

Getreide<br />

Wein<br />

Bessere Qualitäten durch verbesserte Reinigung und Kühlung<br />

Höhere Wertschöpfung durch große Partien und bessere<br />

Qualitäten<br />

Verbesserte Preistransparenz durch Erhöhung der Vertragsproduktion im Rahmen<br />

von Markenprogrammen<br />

Deutliche Qualitätssteigerungen durch Flotation oder Boxenerfassung<br />

Verbesserung der Wertschöpfung durch Qualitätssteigerung und Verkauf eines<br />

Nebenproduktes<br />

(Flotationsdruck)<br />

VII.2-1.1: In allen der vier analysierten Sektorbereiche stand die Qualitätsverbesserung im<br />

Vordergrund. Dieses ist ganz deutlich im Weinbereich zu beobachten.<br />

Ziel Nr. 8 (Verbesserung und Überwachung der Qualität) erhielt folgende Gewichte:<br />

Vieh und Fleisch : 10 %<br />

Getreide : 13 %<br />

Wein : 50 %<br />

Obst und Gemüse : 32 %<br />

Sonstige : -<br />

Darüber hinaus kann auch die Innovationsaktivität der geförderten Unternehmen als Hinweis<br />

für Anstrengungen im Bereich Produktqualität angesehen werden. Daher ist es sinnvoll, hier<br />

allein die Innovationen zu berücksichtigen, die sich in der Antragstellung ergeben haben. Bisher<br />

wurde diesem Ziel jedoch nur eine geringe Bedeutung beigemessen.<br />

<strong>EPLR</strong>-BW-Zwischenbewertung <strong>2000</strong> - <strong>2003</strong> FIB - 10/03<br />

355


356<br />

Kapitel 7: Verbesserung der Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse<br />

Bemühungen um Qualitätsverbesserungen und Absatzsicherung sind auch aus der Verfolgung<br />

<strong>des</strong> Zieles ’Verbesserung der Aufmachung und Verpackung der Erzeugnisse‘ abzuleiten. Bisher<br />

wurde diesem Ziel keine Bedeutung zugemessen.<br />

Betrachtet man die Herstellung von Öko-Erzeugnissen als Qualitätsmerkmal, so kann der<br />

mengenmäßige Anteil dieser Produktionsweise am Rohwarenbezug als Indikator dafür genutzt<br />

werden. Hier gab es im Fruchtsaftbereich leichte Zunahmen (7 % zu 10 %).<br />

• Vieh und Fleisch<br />

Durch moderne Zerlegung steigt die Fleischqualität. Ein Preiszuschlag von 10 % für die<br />

landwirtschaftlichen Produkte wurde in Aussicht gestellt.<br />

• Getreide<br />

Für den Bereich Getreide im analysierten Fördererfall wurde dazu folgende Detailfrage gestellt:<br />

„Konnte durch die geförderte Investition die Qualität <strong>des</strong> vermarkteten Getrei<strong>des</strong> verbessert<br />

werden? Wie lässt sich eine evtl. Qualitätsverbesserung messen und nachweisen (z.B.<br />

Anteile der Produkte mit Güte- oder Markenzeichen)?“<br />

Die Qualität hinsichtlich Gesunderhaltung und Hygiene war beim gesamten umgeschlagenen<br />

bzw. ausgelagerten Getreide ohne Mängel. Es bereitet Probleme, diese Qualitätsleistung in<br />

Zahlen auszudrücken.<br />

Die Verbesserung der Qualität der verarbeiteten/vermarkteten landwirtschaftlichen Erzeugnisse<br />

ist auf Unternehmensebene direkt schwer zu ermitteln. Die Bedeutung der Rohstoffqualität<br />

für das Verarbeitungs- bzw. Vermarktungsunternehmen kann indirekt daraus abgleitet werden,<br />

ob bei den vertraglich gebundenen Rohwarenbezügen Qualitätszu- oder -abschläge bei<br />

den Preisen vereinbart sind.<br />

• Wein<br />

Die investierten innovativen Techniken, wie sie auf der Positivliste benannt sind, lassen eine<br />

Qualitätssteigerung zu. Allerdings ist nicht dokumentiert, dass hierdurch eine Preiserhöhung<br />

für die abgelieferten Trauben ins Auge gefasst ist.<br />

• Obst und Gemüse, Fruchtsäfte<br />

In einigen Fällen (50 %) ist vorgesehen, den Preis für die landwirtschaftlichen Produkte anzuheben<br />

als Ausdruck verbesserter Qualitäten.<br />

• Sonstiges<br />

Keine Angaben verfügbar.<br />

<strong>EPLR</strong>-BW-Zwischenbewertung <strong>2000</strong> - <strong>2003</strong> FIB - 10/03


Kapitel 7: Verbesserung der Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse<br />

VII.2-1.1a): Alle Produkte unterliegen einer umfassenden Qualitätskontrolle, wie sie schon<br />

von der Förderung gegeben war (vgl. auch Pkt. VII.4-1.1).<br />

VII.2-1.1b):<br />

• Vieh und Fleisch<br />

Durch die größeren Zerlegungskapazitäten lassen sich größere Partien in kurzer Zeit zusammenstellen.<br />

• Getreide<br />

Durch die verbesserten Lagermöglichkeiten steigt die Homogenität der Erzeugnisse und es<br />

lassen sich leichter einheitliche Partien zusammenstellen. Bei Braugerste besteht dazu ein<br />

Markenprogramm. Der Qualitätseffekt entspricht einem Mehrpreis von 0,70 € pro dt, der vom<br />

Agrarhandel an die Landwirte bzw. 1,20 € pro dt, der von der Mälzerei an den Handel bezahlt<br />

wurde. Auch bei Hybridroggen, Industriehafer und Winterweizen laufen Markenprogramme<br />

mit den Namen „Erntegold“ und „Echt Erntegold“. Wie bei der Braugerste gehen jedoch auch<br />

hier die Anbauflächen wegen abnehmender Preisanreize zurück. Die geförderte Investition<br />

war also nicht in der Lage, die erzeugten höheren Qualitäten nachhaltig im Markt unterzubringen.<br />

Möglicherweise waren die Aktivitäten zur Markterschließung nicht ausreichend.<br />

• Wein, Obst und Gemüse, Fruchtsäfte<br />

Homogenität ist durch Lieferverträge und Ausbau <strong>des</strong> Weines ohnehin gegeben. Die Förderung<br />

hat hierauf nur geringen Einfluss.<br />

• Sonstiges<br />

Keine Angaben möglich.<br />

VII.2-2.1 a), b), c): Eine Erhöhung <strong>des</strong> Anteils <strong>des</strong> Produkte nach Umsetzung der Förderung,<br />

die mit Gütezeichen verkauft werden, ist nicht gegeben. Alle Unternehmen hatten Gütezeichen,<br />

die aber schon vor der Förderung gegeben waren. Eine Änderung ist nicht dokumentiert<br />

worden.<br />

In der Regel ist bei allen der geförderten Investitionen davon auszugehen, dass eine Verbesserung<br />

der Qualität angestrebt ist und auch real erfolgt. Ob diese dann in Markenprogramme<br />

eingebunden werden kann und ob diese zu einem höheren Wertschöpfungsgrad führen kann,<br />

ist abhängig vom Marktumfeld, von der Konkurrenzsituation ebenso wie von den Abnehmerreaktionen.<br />

Die von der Kommission vorgeschlagene Ermittlung von Kennzahlen auf Produktebene ist<br />

mit vertretbarem Aufwand nicht möglich. Statt<strong>des</strong>sen wird die Nutzung von Gütezeichen<br />

<strong>EPLR</strong>-BW-Zwischenbewertung <strong>2000</strong> - <strong>2003</strong> FIB - 10/03<br />

357


358<br />

Kapitel 7: Verbesserung der Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse<br />

durch die Begünstigten generell abgefragt. Im Fallbeispiel werden Gütezeichen vor und nach<br />

der Investition unverändert genutzt.<br />

VII.2-3.1: Die Wertschöpfung soll anhand der Erfassungsbögen später näherungsweise berechnet<br />

werden, indem der Materialeinsatz, der Umsatz mit Handelswaren sowie der Energie-,<br />

Wasser und Personalaufwand vom Umsatz abgezogen werden. Dieses wird in einer Ex-Post-<br />

Analyse möglich sein. Dieser Indikator ist dann ermittelbar und auch im Hinblick auf die<br />

Wirksamkeit der Förderung in der Regel interpretierbar. Dabei ist aber beachtenswert, dass<br />

die Wertschöpfung im Prinzip den zusätzlichen Gewinn nach Abschluss der Förderung und<br />

die dann möglicherweise den anliefernden Landwirten zugute kommenden Preisvorteile umfasst.<br />

Gegenwärtig sind noch keine Werte ableitbar.<br />

7.5.4 Verbesserung der Lage im Sektor landwirtschaftliche Grunderzeugnisse<br />

Frage VII.3 <strong>–</strong> In welchem Umfang hat die Investitionsbeihilfe die Lage im Sektor land-<br />

wirtschaftliche Grunderzeugnisse verbessert?<br />

a) Interventionslogik<br />

Unter diesem Aspekt zielt die Interventionslogik auf eine förderbedingte Erhöhung der Absatzsicherheit<br />

für die landwirtschaftlichen Produzenten, insbesondere durch Einzelverträge<br />

mit Abnehmern oder Gruppenverträge zwischen Erzeugerzusammenschlüssen und Abnehmern<br />

bei für <strong>Baden</strong>-Württemberg wichtigen landwirtschaftlichen Grunderzeugnissen. In den<br />

Liefer- und Abnahmeverträgen sind Qualitätsstandards sowie Lieferkonditionen und <strong>–</strong>termine<br />

vereinbart, mit denen die Abnehmer Liefersicherheit und die landwirtschaftlichen Erzeuger<br />

Absatz- und Erlössicherheit erlangen können.<br />

b) Programmindikatoren<br />

Die Investitionsförderung soll eine Steigerung der Nachfrage und Preise bei den Grunderzeugnissen<br />

bewirken, deren Vermarktung und/oder Verarbeitung durch eine Fördermaßnahme<br />

begünstigt wurden <strong>–</strong> dazu ist der Trend der Einkaufspreise der geförderten Verarbeitungs- und<br />

Vermarktungsunternehmen näher zu betrachten. Noch aussagekräftiger ist ein (prozentualer)<br />

Preisabstand zu geeigneten durchschnittlichen Marktpreisen bzw. die Relation von Vertragspreisen<br />

(wenn Liefer- und Abnahmeverträge vorliegen) zu geeigneten Orientierungspreisen.<br />

Der Betriebsleiter wies in einer Fallstudie aber darauf hin, dass die Investition es ermöglichte,<br />

Lagerengpässe zu vermeiden und die monatlichen Reports voll auszunutzen. Auf diese Weise<br />

hätten die Auszahlungspreise für die landwirtschaftlichen Produzenten teilweise um etwa<br />

<strong>EPLR</strong>-BW-Zwischenbewertung <strong>2000</strong> - <strong>2003</strong> FIB - 10/03


Kapitel 7: Verbesserung der Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse<br />

0,25 €/dt verbessert werden können. Hierbei handelt es sich um einen Mittelwert der Abrechnungen<br />

für die verschiedenen Getreidearten. Es erscheint allerdings sehr schwierig und aufwendig,<br />

diesen Mehrpreis durch Belegauswertung nachzuvollziehen. Es handelt sich eher um<br />

eine intuitive Einschätzung. Dennoch wird davon ausgegangen, dass die geförderte Investition<br />

für die Erzeuger einen leichten Preisverbesserungseffekt mit sich brachte, der allerdings vornehmlich<br />

durch die Ausschöpfung agrarpolitischer Regelungen (Reports) gegeben ist. Grundsätzlich<br />

darf aber unterstellt werden, dass Rationalisierungs- und Qualitätseffekte aufgrund<br />

der Wettbewerbssituation an die liefernden Landwirte zumin<strong>des</strong>t zum Teil weitergegeben<br />

werden.<br />

VII.3-1.1 Entwicklung bei Einkäufen von Rohmaterial in geförderten Verarbeitungs-<br />

/Vermarktungsbereichen<br />

VII.3-1.2 Anteil <strong>des</strong> Bruttoumsatzes mit landwirtschaftlichen Grunderzeugnissen, die über<br />

Absatzwege verkauft wurden, welche durch die Beihilfe gesichert oder geschaffen<br />

worden sind (in %)<br />

VII.3-2.1 Anteil der Lieferungen von Grunderzeugnissen an begünstigte Verarbeitungs-<br />

oder Vermarktungsbetriebe gemäß mehrjährigen Verträgen oder gleichwertigen<br />

Instrumenten (in %)<br />

Zum Indikator VII.3-2.1 ist anzumerken, dass der Anteil vertraglich gebundener Rohwaren<br />

nach den Kategorien Bezug von Erzeugergemeinschaften einerseits und Einzelerzeugern bzw.<br />

sonstigen Zusammenschlüssen andererseits abgefragt wird. Verzerrungen ergeben sich hier,<br />

wenn es sich bei einzelnen der bezogenen Rohwaren um von anderen Verarbeitern bezogene<br />

Rohwaren, Halbfertigwaren oder Zwischenprodukte landwirtschaftlichen Ursprungs handelt,<br />

deren Vertragsbindung nicht ausgewiesen wird und auch nicht nachgewiesen werden muss,<br />

wenn die in den Förderbedingungen geforderten Vertragsbindungsanteile anderweitig erfüllt<br />

sind. Die Gegebenheiten sind in der Realität diesbezüglich sehr vielfältig, so dass zusammenfassende<br />

Auswertungen und deren sinnvolle Interpretation im Hinblick auf die Förderungswirkungen<br />

erschwert werden bzw. nicht zugelassen sind.<br />

c) Ergebnis<br />

Fallstudienergebnisse zu VII.3 Verbesserung der Lage in der Landwirtschaft<br />

Fleisch<br />

Sicherung der Absatzwege<br />

Erhöhung <strong>des</strong> Mengenumsatzes um 10 %<br />

Ausdehnung der mehrjährigen Verträge auf 60 %<br />

Getreide<br />

Aufbau eines Markenprogramms<br />

Erhöhung <strong>des</strong> Preises um 8 %<br />

Vertragsumfang konstant bei 50 %<br />

<strong>EPLR</strong>-BW-Zwischenbewertung <strong>2000</strong> - <strong>2003</strong> FIB - 10/03<br />

359


360<br />

Wein<br />

Kapitel 7: Verbesserung der Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse<br />

Sicherung der Absatzwege<br />

Vertragsumfang konstant bei 100 %<br />

VII.3-1.1: Eine Sicherung oder eine Steigerung der Nachfrage nach landwirtschaftlichen Erzeugnissen<br />

und deren Preisen ist in den Fallstudien nicht nachweisbar.<br />

Es wird aber ausgewiesen, dass es in den einzelnen Sektoren zu Mengenausdehnungen<br />

kommt. Unbekannt ist, ob gleichzeitig in anderen nicht geförderten Unternehmen eine Mengeneinschränkung<br />

gegeben ist. Erste durchschnittliche Werte sind anzugeben:<br />

• Vieh und Fleisch : um 10 %<br />

• Getreide : um 22 %<br />

• Wein : um 8 %<br />

• Obst und Gemüse, Fruchtsäfte : um 6 %<br />

• Sonstige : keine Angaben<br />

VII.3-1.2: Eine Sicherung der Absatzwege durch die Beihilfe ist somit nur indirekt zu bestätigen.<br />

Da Qualitäten und Partien verbessert werden konnten, war es auch möglich, den Absatz<br />

zu verbessern und zu verstetigen.<br />

VII.3-2.1: Ein Ausbau der Zusammenarbeit zwischen den Erzeugern der landwirtschaftlichen<br />

Grunderzeugnisse und den verschiedenen Stufen der Vermarktung ist nur partiell beobachtbar.<br />

Generell wird im Rahmen der Förderung gefordert, dass 50 % der landwirtschaftlichen Rohware<br />

aufgrund von Verträgen angeliefert wird.<br />

• Vieh und Fleisch<br />

Hier bestehen mit Erzeugergemeinschaften und/oder Viehhändlern entsprechende vertragliche<br />

Bindungen, die durch Einzelverträge mit Landwirten ergänzt werden und einen Vertragsanteil<br />

von über 50 % in den Förderfällen ergeben.<br />

• Getreide<br />

In diesem Sektor ist der Vertragsanbau noch ausbaubar. In der Fallstudie gingen die Vertragsmengen<br />

vom Erntejahr <strong>2000</strong> auf 2001 in dem untersuchten Fall bei allen Fruchtarten<br />

sogar zurück, zum Teil drastisch, ausgenommen 00-Raps, bei dem eine geringfügige Erhöhung<br />

stattfand. Als Begründung wurde angeführt, dass für eine Erhöhung der Vertragsmengen<br />

ein aktiver Außendienst notwendig wäre. Auch die im Förderantrag angegebenen Zielmengen<br />

<strong>EPLR</strong>-BW-Zwischenbewertung <strong>2000</strong> - <strong>2003</strong> FIB - 10/03


Kapitel 7: Verbesserung der Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse<br />

konnten nicht erreicht werden. Dies wurde zum einen mit den Aktivitäten von Wettbewerbern<br />

begründet, zum andern damit, dass im eigenen Unternehmen Entscheidungen über die Schließung<br />

anderer Standorte bisher nicht umgesetzt wurden.<br />

• Wein<br />

Hier ist eine 100 % vertragliche Lieferverpflichtung, zumin<strong>des</strong>t bei den Weingärtner- und<br />

Winzergenossenschaften gegeben.<br />

• Obst und Gemüse, Fruchtsäfte<br />

Hier ist im Rahmen der Förderung ein Anstieg der Vertragslieferungen gegeben, wobei im<br />

Rahmen der Fruchtsaftherstellung aus Mostobst von Streuobstwiesen eine vertragliche Regelung<br />

nicht möglich ist.<br />

• Sonstiges<br />

Im Bereich Nachwachsende Rohstoffe ist eine vertragliche Anbindung der Lieferanten in der<br />

Regel zu fast 100 % gegeben.<br />

7.5.5 Verbesserung der Gesundheit und <strong>des</strong> Tierschutzes<br />

Frage VII.4 <strong>–</strong> In welchem Umfang hat die Investitionsbeihilfe zur Verbesserung der Ge-<br />

sundheit und <strong>des</strong> Tierschutzes beigetragen?<br />

a) Interventionslogik<br />

Investitionsbeihilfen tragen zu einer Verbesserung der Gesundheit und <strong>des</strong> Tierschutzes bei,<br />

wenn es förderbedingt zu einer Anpassung der Agrarerzeugung an geänderte Verbrauchertrends<br />

im Sinne einer verbesserten Produktsicherheit durch eine optimierte Hygieneüberwachung<br />

und zu Verbesserungen der Situation im Bereich <strong>des</strong> Wohlbefindens der Tiere kommt.<br />

Diese Frage bezieht sich auf unterschiedliche Sachverhalte. Der Aspekt <strong>des</strong> Tierschutzes ist<br />

auf wenige Sektoren begrenzt und darüber hinaus hat auch die Förderung der Schlachtung von<br />

Tieren wenig Bedeutung in der laufenden Förderperiode. Insoweit sind dazu, wenn überhaupt,<br />

nur wenige Angaben verfügbar bzw. zu erwarten. Hinsichtlich der Aspekte Gesundheit und<br />

Arbeitssicherheit sind in den geförderten Projekten Verbesserungen zu erwarten. Der Tierschutz<br />

ist in den analysierten Fallbeispielen nicht von Belang, Frage VII.4-1.1d) kann daher<br />

nicht beantwortet werden.<br />

<strong>EPLR</strong>-BW-Zwischenbewertung <strong>2000</strong> - <strong>2003</strong> FIB - 10/03<br />

361


362<br />

Kapitel 7: Verbesserung der Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse<br />

b) Programmindikatoren<br />

VII.4-1.1 Anteil geförderter Investitionen in den Sektoren Verarbeitung und Vermarktung,<br />

die mit der Gesundheit und dem Tierschutz in Zusammenhang standen (in %)<br />

a) davon Investition, die Verbesserungen <strong>des</strong> Nährstoffgehalts und der Hygiene<br />

von zum Verzehr bestimmten Erzeugnissen zum Ziel hatten (in %)<br />

b) davon Investition, die Verbesserungen <strong>des</strong> Nährstoffgehalts und der Hygiene<br />

von als Futtermittel dienenden Erzeugnissen zum Ziel hatten(in %)<br />

c) davon Investition, die Verbesserungen der Sicherheit am Arbeitsplatz zum Ziel<br />

hatten(in %)<br />

d) davon Investition, die Verbesserungen <strong>des</strong> Tierschutzes zum Ziel hatten (in %)<br />

VII.4-2.1 Entwicklung bei der Ausbreitung bzw. Bekämpfung von Infektionskrankheiten<br />

während der Handhabung und der Verbringung von Schlachttieren, die in Zusammenhang<br />

zur Beihilfe steht<br />

VII.4-3.1 Entwicklung im Bereich der Sicherheit am Arbeitsplatz, die in Zusammenhang<br />

mit der Beihilfe steht<br />

Von Verbesserungen und Optimierungen im Punkt „Menschliche Gesundheit“ kann mit relativ<br />

großer Sicherheit ausgegangen werden, wenn Zertifizierungen etwa nach DIN ISO 9000 ff<br />

und/oder HACCP-Konzepte eingeführt wurden. Konkrete Aufgabenstellungen dieser Maßnahmen<br />

beschäftigen sich mit der Verbesserung der Arbeitsbedingungen von Personen, die<br />

mit der Verarbeitung und Vermarktung zu tun haben oder mit der Bekämpfung von Krankheiten,<br />

die sich auf die Haltung und den Transport von Schlacht- und Nutztieren zurückführen<br />

lassen.<br />

c) Ergebnis<br />

Fallstudienergebnisse zu VII.4: a) Gesundheit, b) Tierschutz, c) Sicherheit am Arbeitsplatz<br />

Fleisch<br />

Getreide<br />

Wein<br />

a) Verbesserung <strong>des</strong> Produktionsablaufes führt zu besseren<br />

hygienischen Verhältnissen<br />

b) kein Effekt<br />

c) deutlich gestiegen, da Raum übersichtlicher und größer<br />

a) Verbesserung der Hygiene <strong>des</strong> gelagerten Getrei<strong>des</strong>, da frei<br />

von Vögeln und Nagetieren<br />

b) Kühlungssystem mit Erkennung von Problemzonen<br />

c) entfällt<br />

a) kein Effekt<br />

b) entfällt<br />

c) Transportsysteme wurden sicherer, da Boxen statt Tanks<br />

<strong>EPLR</strong>-BW-Zwischenbewertung <strong>2000</strong> - <strong>2003</strong> FIB - 10/03


Kapitel 7: Verbesserung der Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse<br />

VII.4-1.1: Eine anteilsmäßige Einschätzung ist nur im Zusammenhang mit der Prioritätenliste<br />

(vgl. Kap. 7.3.6) möglich.<br />

Über alle Sektoren gezogen werden folgende Anteile vermutet. Grundlagen hierfür sind die<br />

Fallbeobachtungen, die Ergebnisse in Übersicht 7.7 und 7.8, die aus den Erfassungsbögen<br />

gewonnen wurden, und die Auswertung der Prioritätenliste.<br />

Übersicht 7.7: Ergebnisse zu den Anteilsangaben (in %) VII.4-1.1<br />

DIN ISO<br />

9000<br />

HACCP Vertragl.<br />

Regelungen<br />

mit<br />

Qualitätsvorgaben<br />

Ziel: Arbeitsplatz-<br />

verbesserung<br />

<strong>EPLR</strong>-BW-Zwischenbewertung <strong>2000</strong> - <strong>2003</strong> FIB - 10/03<br />

363<br />

Anteil 2) Zielgewicht 1)<br />

Vieh und Fleisch - 75 100 50 100<br />

Getreide - 100 100 30 30<br />

Wein - 45 100 52 23<br />

Obst und Gemüse, FS 20 100 100 100 67<br />

Sonstiges - - - - -<br />

Insgesamt (Durchschnitt) 0,5 63 100 59 55<br />

1) mit Anzahl einbezogener Förderfälle gewichtet<br />

2) Anteil an den Förderfällen mit Zielgewichtung größer Null<br />

Quelle: Erfassungsbögen, eigene Ermittlung.<br />

Übersicht 7.8: Ergebnisse zu den Anteilsangaben (in %) VII.4-1.1 a) bis d)<br />

VII.4-1.1 (a) (b) (c) (d)<br />

Vieh und Fleisch 100 0 50 0<br />

Getreide 10 10 30 0<br />

Wein 50 0 52 0<br />

Obst und Gemüse, FS 50 0 100 0<br />

Sonstiges - - - -<br />

Quelle: Erfassungsbögen, eigene Ermittlung.<br />

VII.4-2.1: Hinsichtlich <strong>des</strong> Zieles der Bekämpfung von Infektionskrankheiten im Zusammenhang<br />

mit Transport und Schlachtung von Vieh erfolgte keine Förderung.<br />

VII.4-3.1: Eine Verbesserung der Arbeitsbedingungen von Personen, die mit der Vermarktung<br />

zu tun haben, ist in fast allen Förderfällen gegeben. Die Ergebnistabelle zeigt, dass in 59 %


364<br />

Kapitel 7: Verbesserung der Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse<br />

der Förderfälle und mit einem durchschnittlichen Zielgewicht von 55 % die Verbesserung der<br />

Arbeitsbedingungen durch die Förderung angestrebt worden ist.<br />

Aus den neuen Produktionsbedingungen leiten sich auch Verbesserungen der Arbeitsbedingungen<br />

ab. Dieses kann sich auf die Reduzierung von Lärm, Staub oder dem Heben schwerer<br />

Lasten beziehen. Aber auch in Bezug auf Hygiene und Unfallgefährdung sind in der Regel<br />

durch die geförderten Investitionen Verbesserungen gegeben.<br />

Im Produktbereich Agrarhandel/Getreide/Ölsaaten wurde in der Fallstudie dazu folgende Detailfrage<br />

gestellt: „Hat sich durch die geförderte Investition die Produktsicherheit durch eine<br />

optimierte Hygieneüberwachung, beispielsweise im Rahmen von Zertifizierungsmaßnamen,<br />

verbessert? Lässt sich eine evtl. Verbesserung auch quantitativ nachweisen, z.B. durch die<br />

Warenmengen, die von einem Zertifizierungsprojekt erfasst werden?“<br />

Ein Zertifizierungsprojekt ist bei dem untersuchten geförderten Agrarhandels-Unternehmen<br />

angelaufen; es liegen aber noch keine Erfahrungen vor. Es wurde geäußert, dass Produktsicherheit<br />

und Hygiene im geförderten neuen Lager kaum zu übertreffen sind, weil die Lagerhalle<br />

frei von Vögeln und Nagetieren gehalten werden kann. Weiterhin ist durch die Temperaturüberwachung<br />

das Erkennen von Problemzonen möglich, in denen durch Kühlung Schäden<br />

entgegen gewirkt werden kann. Hierbei handelt es sich eher um qualitative Fördereffekte.<br />

7.5.6 Verbesserung <strong>des</strong> Umweltschutzes<br />

Frage VII.5 <strong>–</strong> In welchem Umfang hat die Investitionsbeihilfe zum Umweltschutz beige-<br />

tragen?<br />

a) Interventionslogik<br />

Die Interventionslogik geht davon aus, dass Investitionsförderungen in den Bereichen Verarbeitung<br />

und Vermarktung geeignet sind, neue Perspektiven für Agrarproduzenten durch innovative<br />

Tätigkeitsfelder im Bereich nachwachsender Rohstoffe zur Schonung begrenzter Ressourcen<br />

zu schaffen und dass sich Umweltverbesserungen durch eine ökologisch optimierte<br />

Rohstoff-Produktion erzielen lassen. Zu einem förderbedingten Umwelteffekt kommt es vor<br />

allem dann, wenn in den geförderten Vorhaben die gesetzlichen Min<strong>des</strong>tanforderungen bezüglich<br />

<strong>des</strong> Umweltschutzes übertroffen werden. Die von der EU vorgegebenen Kriterien<br />

bzw. Indikatoren zur Beantwortung dieser Bewertungsfrage erfassen nicht die auf Ebene der<br />

Verarbeitung und Vermarktung relevanten und erfassbaren Kennzahlen. Es ist kaum möglich,<br />

<strong>EPLR</strong>-BW-Zwischenbewertung <strong>2000</strong> - <strong>2003</strong> FIB - 10/03


Kapitel 7: Verbesserung der Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse<br />

auf Ebene dieser Unternehmen auswertbare Auskunft über umweltrelevante Merkmale bei der<br />

Erzeugung der bezogenen Rohwaren zu erhalten.<br />

Aus Sicht der Evaluatoren erscheint es unter der Überschrift „Umweltschutz“ zweckmäßiger,<br />

den Schwerpunkt der Betrachtung auf die Verarbeitungs- und Vermarktungsstufe direkt zu<br />

konzentrieren und die dort feststellbaren Wirkungen der Investitionsförderung auf die Umwelt<br />

zu erfassen.<br />

b) Programmindikatoren<br />

Konkret geht es um die Erhöhung <strong>des</strong> VuV-Anteils an Produkten, die im Rahmen von Agrarumweltmaßnahmen<br />

erzeugt worden sind, insbesondere an Ökoprodukten im Rahmen der gesamten<br />

Verarbeitung und Vermarktung in den geförderten Unternehmen und Organisationen<br />

und um Umweltverbesserungen durch ökologisch optimierte Vermarktungs- und Verarbeitungsprozesse,<br />

welche in der Lage sind, Schadstoff-Emissionen und den Verbrauch von Wasser,<br />

Energie (konventionell, alternativ) und Verpackungsmaterial zu verringern.<br />

VII.5-1.1 Schaffung oder Modernisierung von Kapazitäten aufgrund der Beihilfe, die für<br />

die Verarbeitung/Vermarktung landwirtschaftlicher, mit umweltfreundlichen Methoden<br />

hergestellter Grunderzeugnisse gewährt wurde<br />

a) davon Kapazitäten, die für die Verarbeitung/Vermarktung von Erzeugnissen<br />

von Landwirten dienen, die die Umweltauflagen einhalten, was durch öffentliche<br />

Behörden überprüft oder durch vertragliche Vereinbarungen bzw. gleichwertige<br />

Instrumente garantiert ist<br />

b) davon Kapazitäten, die für die Verarbeitung/Vermarktung von landwirtschaftlichen<br />

Kulturpflanzen dienen, aus denen erneuerbare Energie gewonnen wird,<br />

oder Kapazitäten, die zur Verarbeitung/Vermarktung von herkömmlichen,<br />

nachwachsenden Rohstoffen dienen<br />

Der Indikator deutet an, dass bekannt sei, in welchem Umfang die Verarbeitungs- und Vermarktungsunternehmen<br />

differenzieren nach den Produktionsmethoden und <strong>–</strong>kontrollen in der<br />

landwirtschaftlichen Erzeugung. Dieses wird eindeutig nur in bezug auf ökologisch erzeugte<br />

Produkte möglich sein. In der Untergliederung wird nach Nachwachsenden Rohstoffen gefragt.<br />

Diese Frage ist nicht als Anteilfrage auf VII.5-1.1 beziehbar.<br />

VII.5-2.1 Anteil der Verarbeitungs- und Vermarktungsbereiche, in denen aufgrund der Kofinanzierung<br />

Umweltverbesserungen eingeführt wurden (in %)<br />

a) davon Bereiche, in denen Umweltverbesserungen als direkte Ziele vorgegeben<br />

waren (in %)<br />

b )davon Bereiche, in denen Umweltverbesserungen als zusätzliche Auswirkungen<br />

herbeigeführt wurden<br />

c) davon Bereiche, in denen die Anlagen, die mit geförderten Investitionen er-<br />

<strong>EPLR</strong>-BW-Zwischenbewertung <strong>2000</strong> - <strong>2003</strong> FIB - 10/03<br />

365


366<br />

c) Ergebnis<br />

Kapitel 7: Verbesserung der Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse<br />

richtet wurden, die Normen übererfüllen, die für Emissionen gelten, die direkt<br />

an den Standorten der Verarbeitung und Vermarktung entstehen (in %)<br />

d) davon Bereiche, in denen die Anlagen, die mit geförderten Investitionen im<br />

Bereich der Ressourcennutzung getätigt und Umweltwirkungen geschaffen<br />

wurden, die zum Tragen kommen, nachdem die Erzeugnisse den Verarbeitungs-/Vermarktungsstandort<br />

verlassen haben (in %)<br />

Fallstudienergebnisse zu VII.5: Umweltschutz<br />

Fleisch<br />

Getreide<br />

Wein<br />

Abwasserreinigung über den Normvorgaben<br />

Weniger Abfälle, da bessere Produktverwertung<br />

Wasserverbrauch pro Mengeneinheit sinkt<br />

Reduzierung der Transportwege<br />

Staub-Filteranlagen verhindern Staubemissionen<br />

Energieverbrauch pro Mengeneinheit ist gesunken<br />

Geschlossene Kühlsysteme, Wasserverbrauch ist reduziert<br />

Energieverbrauch pro Mengeneinheit ist reduziert<br />

Flotationsdruck kann als Nebenprodukt verwertet werden<br />

VII.5-1.1: Es ist davon auszugehen, dass die landwirtschaftliche Produktion, die im Rahmen<br />

<strong>des</strong> MEKA-Programmes und der LPR (vgl. Kap. 6) erfolgt, als umweltfreundlich einzuordnen<br />

ist. Hierin eingebunden ist auch der ökologische Landbau. Es ist aber im Einzelnen nicht feststellbar,<br />

welcher Anteil der angelieferten landwirtschaftlichen Erzeugnisse an die Verarbeitungs-<br />

und Vermarktungsunternehmen von Flächen stammen, die in Agrarumweltprogramme<br />

<strong>des</strong> <strong>EPLR</strong> eingebunden sind. Vermutet wird, dass 90 % der Ackerfläche <strong>des</strong> Programmgebietes<br />

und 80 % der Grünlandfläche hierzu zu zählen sind.<br />

In den Bereichen Vieh und Fleisch und Wein sind die Produkte nicht mit speziell umweltfreundlichen<br />

Produktionsmethoden erstellt worden. Für die Bereiche Getreide und Obst, Gemüse,<br />

Fruchtsäfte ist dieses jedoch anzunehmen.<br />

VII.5-1.1a): Ein großer Teil der erstellten Kapazitäten wird für landwirtschaftliche Produkte<br />

bereit gehalten, deren Erzeugung durch öffentliche Behörden kontrolliert wird.<br />

Da die agrarumweltpolitischen Maßnahmen schon intensiv kontrolliert werden, sind 100 %<br />

der unter VII.5-1 angeführten Kapazitäten hierzu zu rechnen. Entsprechende Aussagen gelten<br />

für den Getreide- und den Gemüse-, Obst- und Fruchtsaftbereich. Sie sind nicht für die Sektoren<br />

Wein sowie Vieh und Fleisch zutreffend.<br />

<strong>EPLR</strong>-BW-Zwischenbewertung <strong>2000</strong> - <strong>2003</strong> FIB - 10/03


Kapitel 7: Verbesserung der Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse<br />

VII.5-1.1b): Förderungen von Produktionskapazitäten für die Erzeugung erneuerbarer Energien<br />

erfolgt im Rahmen der <strong>EPLR</strong>-Maßnahme I „Investitionsförderung landwirtschaftlicher<br />

Betriebe“, wenn diese Förderung in der Landwirtschaft selbst gegeben ist.<br />

Im Rahmen der Maßnahme VII ist ein Förderfall der Nachwachsenden Rohstoffe gegeben.<br />

Hier wird Rapssaat zu Rapsöl und Rapskuchen verarbeitet. Das Öl wird energetisch verwandt.<br />

VII.5-2.1: Es ist davon auszugehen, dass in einer Reihe der Förderfälle auch umweltverbessernde<br />

Effekte gegeben sind. Es wird von 65 % der Projekte ausgegangen. Die entsprechende<br />

monetäre Zuordnung beträgt 4,6 Mio. € gewährte Beihilfe.<br />

Die EAGFL-Anteile sind wie folgt gegeben (in 000 €):<br />

Vieh und Fleisch : 214<br />

Getreide : 766<br />

Wein : 290<br />

Obst, Gemüse, Fruchtsäfte : 827<br />

Nachwachsende Rohstoffe : 191<br />

Ökologische Produkte : 38<br />

VII.5-2.1a): Die bisherige Auswertung zeigt, dass das Ziel 10, das direkt auf den Umweltschutz<br />

als Investitionsziel abstellt, wie dargestellt verfolgt wird:<br />

Vieh und Fleisch : 0 %<br />

Getreide : 10 %<br />

Wein : 22 %<br />

Obst, Gemüse, Fruchtsäfte : 12 %<br />

Nachwachsende Rohstoffe : 100 %<br />

Ökologische Produkte : 100 %<br />

So wurden im Sektor Wein z.B. Kühlungssysteme im geschlossenen Kreislauf installiert, auch<br />

um damit den Wasserverbrauch zu senken. Die indirekte Umweltwirkung war bei den einzelnen<br />

Bereichen in folgendem Umfang der geförderten Investitionen zu vermuten.<br />

Vieh und Fleisch : 100 %<br />

Getreide : 100 %<br />

Wein : 36 %<br />

Obst, Gemüse, Fruchtsäfte : 100 %<br />

<strong>EPLR</strong>-BW-Zwischenbewertung <strong>2000</strong> - <strong>2003</strong> FIB - 10/03<br />

367


368<br />

Kapitel 7: Verbesserung der Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse<br />

Nachwachsende Rohstoffe : 100 %<br />

Ökologische Produkte : 100 %<br />

Im Bereich Getreide wurde in der Fallstudie dazu folgende Detailfrage gestellt: „Konnte<br />

durch die Investition die Vermarktung in ökologischer Hinsicht optimiert werden, z.B. durch<br />

verringerte Schadstoff-Emissionen und/oder einen verringerten Verbrauch von Wasser, Energie<br />

und Materialien?“<br />

Als ökologische Effekte konnten ermittelt werden, dass durch die Aufgabe <strong>des</strong> angemieteten<br />

Fremdlagers (14 km Entfernung) Transportenergie eingespart werden konnte. Weiterhin<br />

konnten die Staubemissionen im Vergleich zum alten Lager auf dem Betriebsgelände ganz<br />

erheblich reduziert werden, weil die Anlage eine Staub-Filteranlage besitzt und keine Abluft<br />

ins Freie abgegeben wird. Außerdem kann der Abladevorgang in einer geschlossenen Halle<br />

stattfinden. In der Gosse ist eine Absauganlage vorhanden. Wasser wird in der Anlage nicht<br />

verbraucht. Der elektrische Energiebedarf <strong>des</strong> neuen Lagers liegt leicht unter dem Aufwand<br />

der alten Anlage. Vom Vorliegen dieser positiven Umwelteffekte hat sich der Evaluator persönlich<br />

überzeugt. Eine Quantifizierung ist schwerlich durchführbar.<br />

VII.5-2.1b): Im Rahmen der Erfassungsbögen werden für je<strong>des</strong> geförderte Projekt verschiedene<br />

Investitionsziele abgefragt, die geeignet sind, näherungsweise Antworten hinsichtlich<br />

der Bedeutung <strong>des</strong> Umweltschutzes in geförderten Projekten zu liefern: Umweltschutz (z.B.<br />

Ressourcenschonung, Abwasseraufbereitung); Anwendung neuer Techniken; bessere Nutzung<br />

bzw. Entsorgung der Nebenprodukte und Abfälle. Hier ist zu beachten, dass wohl in fast allen<br />

Fällen, in denen technische Ansätze verfügbar sind, im Rahmen der geförderten Investitionen<br />

versucht wird, als Nebeneffekt auch sowohl den Energieeinsatz als auch den Wasserverbrauch<br />

pro Produkteinheit zu senken.<br />

VII.5-2.1c): Bereiche, in denen geförderte Anlagen gegeben sind, die die vorgegebenen Normen<br />

weit übererfüllen, sind nur im Fleischbereich bekannt. Hier sind für diesen Bereich also<br />

entsprechend 40 % anzusetzen.<br />

VII.5-2.1d): Für die Bereiche Wein und Fruchtsaftherstellung ist geplant, den Anteil der<br />

Mehrwegverpackungen zu erhöhen. Anteilswerte hierzu sind nicht ermittelbar.<br />

<strong>EPLR</strong>-BW-Zwischenbewertung <strong>2000</strong> - <strong>2003</strong> FIB - 10/03


Kapitel 7: Verbesserung der Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse<br />

7.5.7 Vermarktungsförderung im Rahmen <strong>des</strong> LPR (<strong>EPLR</strong> II-10D2,E2)<br />

Die im Rahmen <strong>des</strong> LPR geförderten Maßnahmen waren vom Beihilfeumfang her gering. Sie<br />

konnten in bezug auf die EU-Programmindikatoren nicht analysiert werden. Sie haben aber,<br />

wenn auch nur geringfügig und punktuell, die Wettbewerbsverbesserung der landwirtschaftlichen<br />

Betriebe, die direkt oder indirekt zu den Begünstigten zählen, verbessern helfen können.<br />

Weder Beschäftigungs- noch sichtbare Einkommenseffekte sind dabei jedoch ableitbar. Sie<br />

sind mit Synergieeffekten mit den Maßnahmen <strong>des</strong> Naturschutzes verbunden. Dies ist positiv<br />

hervorzuheben.<br />

7.6 Schlussfolgerungen und Empfehlungen<br />

7.6.1 Zusammenfassen<strong>des</strong> Kapitelergebnis<br />

Im Betrachtungszeitraum wurden eingesetzt (in 1000 €):<br />

Von Begünstigten getragene Kosten Öffentliche Kosten (Mittelbindung)<br />

I-4 31.974 €<br />

Nationale Aufwendungen<br />

5.330 €<br />

EAGFL-Anteil<br />

5.330 €<br />

I-5 - -<br />

II-10 D2, E2 73 93 91<br />

Hinsichtlich der Zielsetzung der Fördermaßnahmen in den Bereichen Vermarktung und Verarbeitung<br />

erscheinen als übergeordnete Zielsetzungen besonders wichtig: Stärkung der Angebotszusammenfassung,<br />

Verbesserung der Betriebsstruktur durch Steigerung der durchschnittlichen<br />

Betriebsgrößen sowie Verstärkung der Kooperation zwischen Erzeugern und<br />

Vermarktern.<br />

Im einzelnen sind Fördermaßnahmen in den Bereichen Marktstrukturverbesserung, Marktstrukturgesetz<br />

sowie Verarbeitung und Vermarktung ökologisch oder regional erzeugter<br />

landwirtschaftlicher Produkte von Bedeutung. Die Förderung im letztgenannten Maßnahmenbereich<br />

wird bislang wenig in Anspruch genommen. Ein Überblick der Ergebnisse ist in der<br />

Übersicht 7.9 gegeben.<br />

<strong>EPLR</strong>-BW-Zwischenbewertung <strong>2000</strong> - <strong>2003</strong> FIB - 10/03<br />

369


370<br />

Kapitel 7: Verbesserung der Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse<br />

Übersicht 7.9: Zusammenfassung der Ergebnisse <strong>des</strong> Kapitels VII VO (EG) 1257/1999 - Verarbeitung und Vermarktung<br />

VII.1 In welchem Umfang hat die Investitionsbeihilfe dazu beigetragen, die Wettbewerbsfähigkeit landwirtschaftlicher<br />

Erzeugnisse durch Verbesserung und Rationalisierung der Verarbeitung und Vermarktung zu<br />

erhöhen?<br />

Hinweis auf rationellere Verarbeitungsverfahren<br />

und Vermarktungswege<br />

Kapazitätsausnutzung in geförderten Verarbeitungs-<br />

und Vermarktungsbetrieben-<br />

Es wird die durchschnittliche Veränderung,<br />

durch die Förderung ausgelöst, abgebildet (Ist :<br />

Ziel)<br />

Veränderung der Verarbeitungs- und Vermarktungskosten<br />

pro Einheit der landwirtschaftlichen<br />

Grunderzeugnisse auf Grund der Beihilfe (%)<br />

VII.1-1.1 - Vieh und Fleisch<br />

- Getreide, Ölsaaten, Agrarhandel<br />

- Wein und Alkohol<br />

- Obst und Gemüse, Fruchtsäfte<br />

- Sonstige (Blumen, Nachwachsende Rohstoffe,<br />

ökologische Produkte)<br />

VII.1-2.1 - Vieh und Fleisch<br />

- Getreide, Ölsaaten, Agrarhandel<br />

- Wein und Alkohol<br />

- Obst und Gemüse, Fruchtsäfte<br />

- Sonstige (Blumen, Nachwachsende Rohstoffe,<br />

ökologische Produkte)<br />

VII.1-3.1 - Vieh und Fleisch<br />

- Getreide, Ölsaaten, Agrarhandel<br />

- Wein und Alkohol<br />

- Obst und Gemüse, Fruchtsäfte<br />

- Sonstige (Blumen, Nachwachsende Rohstoffe,<br />

ökologische Produkte)<br />

VII.2 In welchem Umfang hat die Investitionsbeihilfe dazu beigetragen, die Wertschöpfung und die Wettbewerbsfähigkeit<br />

der landwirtschaftlichen Erzeugnisse zu steigern, und zwar indem die Qualität dieser Erzeug-<br />

nisse verbessert wurde?<br />

Anteil der landwirtschaftlichen Erzeugnisse, die<br />

in den verarbeiteten Produkten enthalten sind,<br />

deren Wert aufgrund der Förderung verbessert<br />

wurde<br />

VII.2-1.1 - Vieh und Fleisch<br />

- Getreide, Ölsaaten, Agrarhandel<br />

- Wein und Alkohol<br />

-Obst und Gemüse, Fruchtsäfte<br />

- Sonstige (Blumen, Nachwachsende Rohstoffe,<br />

ökologische Produkte<br />

qualitativ wenig Effekte<br />

deutliche Effekte<br />

deutliche Effekte (Ziel 2 = 35 %)<br />

deutliche Effekte (Ziel2=20%,<br />

Ziel 3= 40 %)<br />

keine Angaben möglich<br />

qualitativ konstant<br />

zurückgehend<br />

leichte Zunahme<br />

deutliche Verbesserung<br />

keine Angaben möglich<br />

% -5-8<br />

-5<br />

kaum Kostensenkung<br />

-10<br />

keine Angaben möglich<br />

% 10<br />

13<br />

50<br />

32<br />

<strong>EPLR</strong>-BW-Zwischenbewertung <strong>2000</strong> - <strong>2003</strong> FIB - 10/03<br />

-


noch Übersicht 7.9 <strong>–</strong> Verarbeitung und Vermarktung<br />

Kapitel 7: Verbesserung der Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse<br />

VII.2 In welchem Umfang hat die Investitionsbeihilfe dazu beigetragen, die Wertschöpfung und die Wettbewerbsfähigkeit<br />

der landwirtschaftlichen Erzeugnisse zu steigern, und zwar indem die Qualität dieser Erzeug-<br />

nisse verbessert wurden?<br />

Anteil der landwirtschaftlichen Erzeugnisse, die<br />

in den verarbeiteten Produkten enthalten sind,<br />

deren Wert auf grund der Förderung verbessert<br />

wurde<br />

a) Erzeugnisse, die aufgrund der Beihilfe einer<br />

systematischen Qualitätskontrolle unterliegen<br />

b) Erzeugnisse, deren Homogenität von Partie<br />

zu Partie verbessert wurde<br />

Anteil der Produkte, die nach geförderten Verarbeitung/Vermarktung<br />

mit Gütezeichen verkauft<br />

werden können.<br />

Wertschöpfung der geförderten Verarbeitung<br />

und Vermarktung<br />

VII.2-1.1 - Vieh und Fleisch<br />

- Getreide, Ölsaaten, Agrarhandel<br />

- Wein und Alkohol<br />

- Obst und Gemüse, Fruchtsäfte<br />

- Sonstige (Blumen, Nachwachsende Rohstoffe,<br />

ökologische Produkte)<br />

VII:2-1.1 a) - Vieh und Fleisch<br />

- Getreide, Ölsaaten, Agrarhandel<br />

- Wein und Alkohol<br />

- Obst und Gemüse, Fruchtsäfte<br />

- Sonstige (Blumen, Nachwachsende Rohstoffe,<br />

ökologische Produkte)<br />

VII.2-1.1 b) - Vieh und Fleisch<br />

- Getreide, Ölsaaten, Agrarhandel<br />

- Wein und Alkohol<br />

- Obst und Gemüse, Fruchtsäfte<br />

VII.2-2.1<br />

a),b),c)<br />

ökologische Produkte)<br />

VII.2-3.1 erst in der Ex-Post-Analyse möglich<br />

% 10<br />

13<br />

50<br />

32<br />

<strong>EPLR</strong>-BW-Zwischenbewertung <strong>2000</strong> - <strong>2003</strong> FIB - 10/03<br />

%<br />

qualitativ<br />

-<br />

0<br />

In allen Produktbereichen<br />

qualitativ Gütezeichen waren schon vor der Förderung<br />

gegeben, neue wurden nicht eingeführt<br />

371


372<br />

noch Übersicht 7.9 <strong>–</strong> Verarbeitung und Vermarktung<br />

Kapitel 7: Verbesserung der Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse<br />

VII.3 In welchem Umfang hat die Investitionsbeihilfe die Lage im Sektor landwirtschaftliche Grunderzeugnisse<br />

verbessert?<br />

Entwicklung bei Einkäufen von Rohmaterial VII.3-1.1 - Vieh und Fleisch<br />

- Getreide, Ölsaaten, Agrarhandel<br />

- Wein und Alkohol<br />

- Obst und Gemüse, Fruchtsäfte<br />

- Sonstige (Blumen, Nachwachsende Rohstoffe,<br />

Anteil am Bruttoumsatz mit landw. Erzeugnissen,<br />

die über Absatzwege verkauft werden,<br />

welche durch die Beihilfe gesichert oder ge-<br />

schaffen worden sind<br />

Anteil der Lieferungen von Grunderzeugnissen<br />

an begünstigte Unternehmen mit mehrjährigen<br />

Verträgen oder gleichwertigen Instrumenten<br />

ökologische Produkte)<br />

VII.3-1.2 Ist nicht bestimmbar <strong>–</strong> auch nicht in einer Ex-Post-<br />

Analyse <strong>–</strong> aber die Wettbewerbsstellung hat sich<br />

verbessert und damit auch die Absatzsicherheit<br />

VII.3-2.1 - Vieh und Fleisch<br />

- Getreide, Ölsaaten, Agrarhandel<br />

- Wein und Alkohol<br />

- Obst und Gemüse, Fruchtsäfte<br />

- Sonstige (Blumen, Nachwachsende Rohstoffe,<br />

ökologische Produkte)<br />

VII.4 In welchem Umfang hat die Investitionshilfe zur Verbesserung der Gesundheit und <strong>des</strong> Tierschutzes<br />

beigetragen?<br />

Anteil der geförderten Investitionen die in den<br />

Sektoren Verarbeitung und Vermarktung mit<br />

der Gesundheit und dem Tierschutz in Zusammenhang<br />

standen<br />

a) davon Investitionen, die Verbesserungen <strong>des</strong><br />

Nährstoffgehaltes und der Hygiene zum Ziel<br />

hatten<br />

VII.4-1.1 - Vieh und Fleisch<br />

- Getreide, Ölsaaten, Agrarhandel<br />

- Wein und Alkohol<br />

- Obst und Gemüse, Fruchtsäfte<br />

- Sonstige (Blumen, Nachwachsende Rohstoffe,<br />

ökologische Produkte)<br />

VII.4a) - Vieh und Fleisch<br />

- Getreide, Ölsaaten, Agrarhandel<br />

- Wein und Alkohol<br />

- Obst und Gemüse, Fruchtsäfte<br />

- Sonstige (Blumen, Nachwachsende Rohstoffe,<br />

ökologische Produkte)<br />

zusätzlich % 10<br />

22<br />

8<br />

6<br />

% 50 <strong>–</strong> 70<br />

60<br />

100<br />

50<br />

<strong>EPLR</strong>-BW-Zwischenbewertung <strong>2000</strong> - <strong>2003</strong> FIB - 10/03<br />

-<br />

50<br />

% 100<br />

20<br />

0<br />

25<br />

-<br />

% 100<br />

50<br />

0<br />

100<br />

-


noch Übersicht 7.9 <strong>–</strong> Vermarktung und Verarbeitung<br />

b) davon Investitionen, die Verbesserungen <strong>des</strong><br />

Nährstoffgehaltes und der Hygiene von als<br />

Futtermittel dienenden Erzeugnissen zum Ziel<br />

hatten<br />

c) davon Investitionen, die Verbesserungen der<br />

Sicherheit am Arbeitsplatz zum Ziel hatten<br />

d) davon Investitionen, die Verbesserungen <strong>des</strong><br />

Tierschutzes zum Ziel hatten<br />

Kapitel 7: Verbesserung der Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse<br />

b) - Vieh und Fleisch<br />

- Getreide, Ölsaaten, Agrarhandel<br />

- Wein und Alkohol<br />

- Obst und Gemüse, Fruchtsäfte<br />

- Sonstige (Blumen, Nachwachsende Rohstoffe,<br />

ökologische Produkte)<br />

c) - Vieh und Fleisch<br />

- Getreide, Ölsaaten, Agrarhandel<br />

- Wein und Alkohol<br />

- Obst und Gemüse, Fruchtsäfte<br />

- Sonstige (Blumen, Nachwachsende Rohstoffe,<br />

ökologische Produkte)<br />

d) - Vieh und Fleisch<br />

- Getreide, Ölsaaten, Agrarhandel<br />

- Wein und Alkohol<br />

- Obst und Gemüse, Fruchtsäfte<br />

- Sonstige (Blumen, Nachwachsende Rohstoffe,<br />

ökologische Produkte)<br />

Bekämpfung von Infektionskrankheiten VII.4-2.1 Es sind keine Förderfälle gegeben<br />

Entwicklungen im Bereich der Sicherheit am<br />

Arbeitsplatz, die im Zusammenhang mit der<br />

Beihilfe steht<br />

VII.5 In welchem Umfang hat die Investitionsbeihilfe zum Umweltschutz beigetragen?<br />

Schaffung oder Modernisierung von Kapazitäten,<br />

die für die Verarbeitung/Vermarktung<br />

landwirtschaftlicher, mit umweltfreundlichen<br />

Methoden hergestellter Grunderzeugnisse gewährt<br />

wurde<br />

a) davon Kapazitäten, bei denen die Umweltauflagen<br />

eingehalten werden, was durch öffentliche<br />

Behörden oder durch vertragliche Regelungen<br />

garantiert ist<br />

% 0<br />

50<br />

0<br />

0<br />

% 50<br />

30<br />

55<br />

80<br />

% 0<br />

0<br />

0<br />

0<br />

VII.4-3.1 Auswertung der Fallstudien qualitativ Verringerung der Verletzungsmöglichkeiten,<br />

Reduzierung <strong>des</strong> Lärms, bessere<br />

Raumtemperatur<br />

VII.5-1.1 - Vieh und Fleisch<br />

- Getreide, Ölsaaten, Agrarhandel<br />

- Wein und Alkohol<br />

- Obst und Gemüse, Fruchtsäfte<br />

- Sonstige (Blumen, Nachwachsende Rohstoffe,<br />

ökologische Produkte)<br />

(Mengenangaben in t nicht möglich)<br />

a) - Vieh und Fleisch<br />

- Getreide, Ölsaaten, Agrarhandel<br />

- Wein und Alkohol<br />

- Obst und Gemüse, Fruchtsäfte<br />

ökologische Produkte)<br />

qualitativ Nein<br />

Ja<br />

Nein<br />

Ja<br />

% 0<br />

100<br />

100<br />

0<br />

-<br />

<strong>EPLR</strong>-BW-Zwischenbewertung <strong>2000</strong> - <strong>2003</strong> FIB - 10/03<br />

-<br />

-<br />

373


374<br />

noch Übersicht 7.9 <strong>–</strong> Vermarktung und Verarbeitung<br />

b) davon Kapazitäten, die für ....die Verarbeitung<br />

von Kulturpflanzen für erneuerbare Energie<br />

oder für herkömmliche nachwachsende<br />

Rohstoffe dienen.<br />

Anteil der Verarbeitungs/Vermarktungsbereiche,<br />

in denen aufgrund<br />

der Kofinanzierung Umweltverbesserungen<br />

eingeführt wurden<br />

a) davon Bereiche in denen Umweltverbesserungen<br />

als direktes Ziel vorgegeben war<br />

b)davon Bereiche, in denen Umweltverbesserungen<br />

als zusätzliche Auswirkungen herbeigeführt<br />

wurden<br />

c) davon Bereiche, in denen die Normen, die für<br />

Emissionen gelten, übererfüllt wurden<br />

d) davon Bereiche, in denen erst nach Verlassen<br />

der Verarbeitungs/Vermarktungsbereiche die<br />

Produkte ... Umweltwirkungen auslösten<br />

Kapitel 7: Verbesserung der Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse<br />

b)<br />

VII.5-2.1<br />

Es ist ein Projekt für die Verarbeitung von Rapssaat<br />

zu erneuerbarer Energie gegeben.<br />

- Vieh und Fleisch<br />

- Getreide, Ölsaaten, Agrarhandel<br />

- Wein und Alkohol<br />

- Obst und Gemüse, Fruchtsäfte<br />

- Nachwachsende Rohstoffe<br />

- Ökologische Produkte<br />

- Vieh und Fleisch<br />

- Getreide, Ölsaaten, Agrarhandel<br />

- Wein und Alkohol<br />

- Obst und Gemüse, Fruchtsäfte<br />

- Nachwachsende Rohstoffe<br />

-Ökologische Produkte<br />

- Vieh und Fleisch<br />

- Getreide, Ölsaaten, Agrarhandel<br />

- Wein und Alkohol<br />

- Obst und Gemüse, Fruchtsäfte<br />

- Nachwachsende Rohstoffe<br />

- Ökologische Produkte<br />

- Vieh und Fleisch<br />

- Getreide, Ölsaaten, Agrarhandel<br />

- Wein und Alkohol<br />

- Obst und Gemüse, Fruchtsäfte<br />

- Nachwachsende Rohstoffe-<br />

- Ökologische Produkte<br />

- Vieh und Fleisch<br />

- Getreide, Ölsaaten, Agrarhandel<br />

- Wein und Alkohol<br />

- Obst und Gemüse, Fruchtsäfte<br />

- Nachwachsende Rohstoff<br />

- Ökologische Produkte<br />

000 €<br />

EAGFL-<br />

Anteil<br />

<strong>EPLR</strong>-BW-Zwischenbewertung <strong>2000</strong> - <strong>2003</strong> FIB - 10/03<br />

214<br />

766<br />

290<br />

827<br />

191<br />

38<br />

% 0<br />

10<br />

22<br />

12<br />

100<br />

100<br />

% 100<br />

100<br />

36<br />

100<br />

0<br />

0<br />

% 100<br />

0<br />

0<br />

0<br />

0<br />

0<br />

% 0<br />

0<br />


Kapitel 7: Verbesserung der Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse<br />

7.6.2 Effekte in Bezug auf die EU-Querschnittsfragen<br />

Aus der Umsetzung der Maßnahmen zur Verbesserung der Verarbeitung und Vermarktung<br />

landwirtschaftlicher Erzeugnisse sowie Vermarktung von landwirtschaftlichen Qualitätsprodukten<br />

sind in Bezug auf die EU-Querschnittsfragen folgende Effekte gegeben:<br />

1. Bevölkerung:<br />

Die Umsetzung der Maßnahmen hat nur geringen Bezug zur Stabilisierung der Bevölkerungszahl<br />

im ländlichen Raum. Die Maßnahmen können diesbezüglich, wenn überhaupt, nur einen<br />

indirekten Einfluss ausüben.<br />

Indikator Ergebnis<br />

Altersprofil der begünstigten Bevölkerung: Keine altersspezifische Förderung<br />

Geschlechtsprofil der begünstigten Bevölkerung:<br />

Keine geschlechtsspezifische Förderung<br />

Verringerung der Abwanderungsrate: Es wurde eine Stabilisierung der Gesellschaft<br />

im ländlichen Raum unterstützt, wobei zu<br />

beachten ist, das die Förderung der Vermarktung<br />

hierauf nur bedingt Einfluss hat.<br />

2. Beschäftigung:<br />

Die Maßnahmen sind in der Lage, direkt auf die Schaffung neuer und die Sicherung vorhandener<br />

Arbeitsplätze in den der Landwirtschaft nachgelagerten Sektoren positiv einzuwirken.<br />

Davon geht eine indirekte Begünstigung der Arbeitsplatzsicherung in der Landwirtschaft<br />

selbst sowie in den ihr vorgelagerten Sektoren (Produktionsmittel-Handel und <strong>–</strong>Industrie sowie<br />

Dienstleistungssektor) aus. Zur Quantifizierung wird auf die in Kapitel 1 vorgestellte<br />

Vorgehensweise zurückgegriffen. Demnach führt eine Mio. € investiver Fördermittel über die<br />

drei Effekte direkter Beschäftigungseffekt, Vorleistungseffekt und Einkommenseffekt bis zu<br />

10,7 Beschäftigten. Somit sind die im Betrachtungszeitraum bewilligten Beihilfen in Höhe<br />

von rund 10 Mio. € in der Lage, einen konjunkturellen Beschäftigungseffekt in Höhe von 107<br />

Beschäftigten herbeizuführen. Dem ist der Substitutionseffekt gegen zu rechnen, der insbesondere<br />

bei Rationalisierungsinvestitionen auftritt. Dieser wird mit 20 Beschäftigten angenommen.<br />

So ist ein Nettoeffekt von 87 erhaltenen oder geschaffenen Beschäftigungsmöglichkeiten<br />

der konjunkturellen Beschäftigung (während der Laufzeit <strong>des</strong> Programms) und um 20<br />

Beschäftigte in der strukturellen Sicht (nach beendeter Programmlaufzeit) zu erwarten.<br />

<strong>EPLR</strong>-BW-Zwischenbewertung <strong>2000</strong> - <strong>2003</strong> FIB - 10/03<br />

375


376<br />

Kapitel 7: Verbesserung der Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse<br />

Indikator Ergebnis<br />

Beschäftigte in landwirtschaftlichen Betrieben:<br />

Beschäftigte in außerlandwirtschaftlichen<br />

Unternehmen erhalten/geschaffen:<br />

3. Einkommen:<br />

Erhalten: positiver Einfluss, aber nicht quantifizierbar<br />

Erhalten/geschaffen: 87<br />

Soweit die geförderten Investitionen zur Kosteneinsparung sowie zur besseren Markterschließung<br />

und <strong>–</strong>bearbeitung beitragen, wirken sie in Richtung einer Erhöhung der Einkommen<br />

bzw. Gewinne in den geförderten Vermarktungs- und Verarbeitungsunternehmen. Wenn weiterhin<br />

die landwirtschaftlichen Rohwarenlieferanten an diesen Kosteneinsparungen bzw. an<br />

den besseren Marktergebnissen über höhere Auszahlungspreise partizipieren, kann sich auch<br />

deren Einkommen erhöhen. Aus vergleichbaren Untersuchungen wird der Schluss gezogen,<br />

dass sich dieser Effekt aber in einem eher marginalen Bereich bewegt. Eine Quantifizierung,<br />

auch näherungsweise, ist nicht möglich, weil hierzu Einblick in die Kosten- und Erlösrechung<br />

der beteiligten Unternehmen genommen werden müsste.<br />

Indikator Ergebnis<br />

Einkommen der in der Landwirtschaft tätigen<br />

Bevölkerung:<br />

Einkommen der nicht in der Landwirtschaft<br />

tätigen Bevölkerung:<br />

Einkommenserhöhung, aber nicht quantifizierbar<br />

Im Programmgebiet: 20 Mio. €<br />

Im europäischen Markt: 30 Mio. €<br />

4. Wettbewerbsfähigkeit:<br />

Durch die Förderung verbessert sich tendenziell direkt die Wettbewerbsfähigkeit der begünstigten<br />

Vermarktungs- und Verarbeitungsunternehmen, sowohl im Kosten- als auch im Erlösbereich.<br />

Dadurch wird indirekt auch die Wettbewerbsstellung der vertraglich beteiligten<br />

Rohwaren-Erzeuger gestärkt.<br />

Indikator Ergebnis<br />

Produktivität verbessert: Ja, in der Mehrzahl der Fälle<br />

Kosten auf den wichtigsten Stufen der Erzeugung<br />

gesenkt:<br />

Ja, zum Teil<br />

Marktposition verbessert: Ja, zum Teil<br />

Positive Entwicklung von Umsatz und Preisen:<br />

Kein deutlicher Einfluss beobachtbar<br />

<strong>EPLR</strong>-BW-Zwischenbewertung <strong>2000</strong> - <strong>2003</strong> FIB - 10/03


5. Umwelt:<br />

Kapitel 7: Verbesserung der Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse<br />

Eine Umweltverbesserung als Folge der Umsetzung der Maßnahmen wird vielfältig gesehen.<br />

Die Umsetzung erfolgt in den weitaus überwiegenden Fällen.<br />

Indikator Ergebnis<br />

Positive Umweltwirkungen bei der Vermarktung<br />

und Verarbeitung der landwirtschaftlichen<br />

Produkte<br />

<strong>EPLR</strong>-BW-Zwischenbewertung <strong>2000</strong> - <strong>2003</strong> FIB - 10/03<br />

377<br />

Sind beim Energie- und Wasserverbrauch<br />

und bei der Reduzierung von Lärm und Staub<br />

gegeben<br />

Reduzierung von Transportleistungen Eine Verringerung konnte erreicht werden<br />

6. Durchführung:<br />

Der Bekanntheitsgrad der Maßnahmen ist nur zum Teil hoch. Die Akzeptanz ist bei einzelnen<br />

Maßnahmenbereichen sehr unterschiedlich: Die Fördermaßnahmen im Bereich Verbesserung<br />

der Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse erfreuen sich im Teilbereich<br />

Marktstrukturverbesserung einer sehr hohen Akzeptanz. Der Teilbereich „Marktstrukturgesetz“<br />

wird deutlich weniger akzeptiert, auch weil hier in früheren Förderperioden ein<br />

Schwerpunkt lag. Sehr wenig Akzeptanz erfährt der Teilbereich „Förderung der Verarbeitung<br />

und Vermarktung ökologisch oder regional erzeugter landwirtschaftlicher Produkte“. Das<br />

Gleiche gilt auch für den Bereich Vermarktung von landwirtschaftlichen Qualitätsprodukten<br />

(Vermarktungskonzeptionen).<br />

Indikator Ergebnis<br />

Synergieeffekte zwischen einzelnen Maßnahmen:<br />

Inanspruchnahme der Programme durch Unternehmen<br />

mit Entwicklungspotential:<br />

Hebelwirkung der Programme: Gegeben: 19 Mio. €<br />

Synergieeffekte gering bei Stärkung der regionalen<br />

Wettbewerbsposition der Landwirtschaft<br />

Akzeptanz der potentiell Begünstigten unterschiedlich<br />

Vermeidung von „Dead-weight effects“: Nein, sind teilweise gegeben<br />

Vorteilhafte indirekte Auswirkungen: Allgemeine Kaufkraftstärkung im Programmgebiet


378<br />

Kapitel 7: Verbesserung der Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse<br />

7.6.3 Schlussfolgerungen und Empfehlungen<br />

Die Zentralevaluierung bewertet Konzeption und Strategie <strong>des</strong> Programms positiv: „Die Programmerstellung<br />

in BW gründet auf der gegebenen Sachkompetenz im MLR und in den Bewilligungsstellen,<br />

auf langjähriger Erfahrung und guten Kontakten zu Unternehmen und Interessensvertretungen<br />

(S. 17)...Die Maßnahmen sind grundsätzlich geeignet, die Zielfestlegungen<br />

abzudecken, so sie von den Zielgruppen angenommen werden. Die Operationalisierung<br />

der Ziele in Maßnahmen überzeugt (WENDT, H., et al., <strong>2003</strong>, S.27)“. In genereller Sicht<br />

schließt sich der Evaluierer <strong>des</strong> vorliegenden Halbzeitberichts an.<br />

Die Beurteilung der Bestandteile <strong>des</strong> Programms mit Relevanz für die Maßnahme (g) lautet<br />

vorwiegend gut. Die Situationsbeschreibungen, Bedarf und Ziele sind für die Sektoren überwiegend<br />

zusammenhängend und nachvollziehbar. Die Aufrechterhaltung der flächendeckenden<br />

Landwirtschaft ist neben der Bündelung der Vermarktungsstrukturen tragende Zielsetzung.<br />

Aus der Evaluierung resultieren jedoch folgende Empfehlungsansätze:<br />

• In einigen der Förderanträge wurden die Investitionssummen, die über den förderfähigen<br />

Kosten liegen können, nicht klar angegeben. Somit können nur unzureichend Wirkungen<br />

vor allem im Hinblick auf Querschnittsfragen nach Beschäftigungs-, Einkommens- und<br />

Wettbewerbseffekten ermittelt werden. Künftig sollte die Angabe der gesamten Investitionssumme<br />

im Förderantrag zur Pflicht gemacht werden. Das vollständige und korrekte<br />

Ausfüllen <strong>des</strong> Erfassungsbogens bei Antragstellung bzw. bei Förderabschluss, muss als<br />

zwingende Fördervoraussetzung angesehen werden. Diese Angaben sind als Teil <strong>des</strong> Förderantrages<br />

zu interpretieren und für eine sachgerechte Durchführung der Evaluierung<br />

zwingend.<br />

• In gut 20 % der Förderfälle liegen die bewilligten Beihilfen in einem Bereich bis 15.000 €.<br />

Es ist davon auszugehen, dass die damit mitfinanzierten Investitionen wohl auch ohne die<br />

Gewährung einer Beihilfe getätigt worden wäre. Außerdem erscheint in diesen Fällen die<br />

Relation Beihilfenhöhe zum Verwaltungsaufwand relativ ungünstig. Für die Zukunft sollte<br />

die Min<strong>des</strong>tbeihilfenhöhe von derzeit 2.500 € auf 15.000 € angehoben werden.<br />

• Um die modernen Konzepte einer qualitativ hochwertigen und sicheren Produktion von<br />

Nahrungsgütern mittels Qualitätsmanagement und Zertifizierung umzusetzen, muss der<br />

Rohwarenbezug weitgehend über Verträge abgedeckt sein. In der laufenden Förderperiode<br />

ist dies, abgesehen vom Weinsektor, nicht immer ausreichend gegeben. Die klare Ver-<br />

<strong>EPLR</strong>-BW-Zwischenbewertung <strong>2000</strong> - <strong>2003</strong> FIB - 10/03


Kapitel 7: Verbesserung der Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse<br />

tragsbindung zumin<strong>des</strong>t beim Bezug von 50 % der Rohware sollte für die Förderperiode<br />

ab 2007 zur zwingenden Vorgabe gemacht werden. Die für 2002 beantragte Änderung,<br />

dass eine Förderung der Be- und Verarbeitung der Rohprodukte erfolgt, wenn mit landwirtschaftlichen<br />

Erzeugergemeinschaften Lieferverträge geschlossen sind, ist sach- und situationsgerecht.<br />

• Die Antragsteller sind gegenwärtig gehalten, die förderfähigen Kosten auf elf Investitionsziele<br />

aufzuteilen. Insbesondere die Erarbeitung eines Verteilungsschlüssels macht<br />

Probleme. Die Antragsteller benötigen in diesem Bereich offensichtlich noch eine zusätzliche<br />

Unterstützung. Die Zahl der Ziele ist zu verringern.<br />

• Das Jährlichkeitsprinzip verursacht in der Maßnahme (g) zum Ende <strong>des</strong> EU-<br />

Haushaltsjahres enormen Zeitdruck. Einerseits ist bei den in der Regel größeren Investitionsvorhaben<br />

im Bereich VuV oft nicht sicher, ob die formalen Voraussetzungen für Auszahlungen<br />

noch termingerecht vorliegen. Zum anderen müssten dann, wenn im Bereich<br />

VuV keine Mittel mehr zur Auszahlung kommen, größere Summen in kürzester Zeit auf<br />

andere Maßnahmen transferiert werden, um eine Rückgabe der Mittel zu vermeiden. Dieser<br />

Zeitdruck zum Ende <strong>des</strong> Haushaltsjahres begünstigt eine großzügigere Haltung bei der<br />

Bewilligung von Anträgen und fördert das Auftreten von Mitnahmeeffekten.<br />

Investitionsentscheidungen in der Ernährungswirtschaft sind in erheblichem Umfang von<br />

den jeweiligen Marktgegebenheiten und Markteinschätzungen geprägt, die oftmals kaum<br />

vorhersehbaren Änderungen unterliegen. Sie erfordern häufig eine schnelle Reaktion<br />

durch die Unternehmen. Für eine Förderung solcher Anpassungen sind teilweise Programmänderungen<br />

erforderlich, die einmal pro Jahr zum 31. Januar möglich sind. Diese<br />

Fixierung auf ein Datum wird dem Bedarf der Wirtschaft unzulänglich gerecht, zumal<br />

wenn man berücksichtigt, dass die Genehmigung von Änderungsanträgen derzeit schon<br />

lange dauert.<br />

• Ein Genehmigungsverfahren sollte die Dauer von drei Monaten nicht überschreiten. Die<br />

Kompetenz hinsichtlich der Situation und der Erfordernisse ‚vor Ort’ liegt zweifellos in<br />

den Regionen also bei den Bun<strong>des</strong>ländern. Will man diesem Kenntnisstand gerecht werden,<br />

sollte den Regionen ein noch höheres Maß an Flexibilität hinsichtlich der Ausrichtung<br />

der Förderung im Rahmen definierter Plafonds für das Gesamtprogramm gegeben<br />

werden. Auch bei Änderungen im Bereich der GAK sind erhebliche Verzögerungen festzustellen,<br />

die Bewilligungen behindern. Eine deutliche Beschleunigung der notwendigen<br />

Verfahren ist auch hier geboten.<br />

<strong>EPLR</strong>-BW-Zwischenbewertung <strong>2000</strong> - <strong>2003</strong> FIB - 10/03<br />

379


380<br />

Kapitel 7: Verbesserung der Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse<br />

• Es sollten auch Synergieeffekte zwischen dieser Maßnahme und der Förderung der einzelbetrieblichen<br />

Investitionen in der Landwirtschaft gesucht und genutzt werden.<br />

• Auf Grund der bisherigen geringen Akzeptanz der Bereiche „Marktstrukturgesetz“ und<br />

„Förderung der Verarbeitung und Vermarktung ökologisch und regional erzeugter landwirtschaftlicher<br />

Produkte“ ist zu prüfen, ob Teilbereiche aus dem <strong>EPLR</strong> herauszunehmen<br />

sind, zumal letzterer sich auch deutlich überlappt mit den Fördermöglichkeiten im Rahmen<br />

von LEADER+ und Region aktiv.<br />

• Die Förderung von Vermarktungskonzeptionen im Bereich Marktstrukturverbesserung<br />

soll richtigerweise nicht mehr zur Durchführung kommen. Es wurden für diese Maßnahme<br />

keine Haushaltsmittel im Staatshaushaltsplan eingestellt. Die Prioritätensetzung zugunsten<br />

anderer Maßnahmen bewirkte, dass auf die Einführung der Fördermaßnahme verzichtet<br />

wurde. Eine Förderrichtlinie <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong> zur Umsetzung wurde nicht veröffentlicht.<br />

<strong>Baden</strong>-Württemberg beabsichtigt jedoch weiterhin, die Vermarktungskonzeptionen im<br />

Bereich ökologisch und regional erzeugter landwirtschaftlicher Produkte zu fördern.<br />

• Für die Evaluierung am Ende der Förderperiode <strong>2000</strong> bis 2006 sollte für jeden Produktbereich<br />

eine möglichst große Zahl von Förderfällen ausgewählt werden, bei denen min<strong>des</strong>tens<br />

drei Wirtschaftsjahre zur Ermittlung von Fördereffekten im Sinne von Wirkungsindikatoren<br />

zur Verfügung stehen. Diese Fälle sollten mit detailliert zugeschnittenen Bewertungsfragen<br />

untersucht werden, und zwar bei Fällen mit größeren Beihilfenbeträgen durch<br />

den Evaluator persönlich vor Ort oder bei kleineren Beträgen mittels einer schriftlichen<br />

Befragung. Die auf diese Weise gewonnen Wirkungseffekte können dann auf ähnlich gelagerte<br />

Förderfälle im gleichen Tätigkeits-/Produktbereich übertragen werden, bei denen<br />

der Abschluss <strong>des</strong> Vorhabens noch nicht lange genug zurückliegt oder die noch nicht abgeschlossen<br />

sind.<br />

• In den Leitfäden zur Evaluation formulierte die EU-Kommission sehr viele Bewertungsfragen,<br />

die möglichst mit quantifizierten Daten beantwortet werden sollten. Dies führte zu<br />

umfangreichen Erhebungsbögen, so dass sowohl die Unternehmen als auch die Bewilligungsbehörden<br />

Probleme mit der Beantwortung der Erhebungsbögen haben, die Voraussetzung<br />

für die Bewilligung sind. Da auch nur ein verhaltenes Interesse vor allem seitens<br />

der Begünstigten zu erkennen ist, diese Erhebungsbögen korrekt auszufüllen, und eine<br />

Kontrolle der Angaben nur sehr eingeschränkt möglich sein wird, sollten die Bögen auf<br />

das absolut Notwendige noch einmal überprüft werden.<br />

<strong>EPLR</strong>-BW-Zwischenbewertung <strong>2000</strong> - <strong>2003</strong> FIB - 10/03


Kapitel 8: Forstwirtschaft - Katastrophenhilfe Forstwirtschaft<br />

8 Kapitel VIII <strong>–</strong> Forstwirtschaft <strong>–</strong> Katastrophenhilfe Forstwirtschaft<br />

(<strong>EPLR</strong>-II-12-13)........................................................................................................ 382<br />

8.1 Allgemeines .................................................................................................... 382<br />

8.1.1 Förderkulisse in <strong>Baden</strong>-Württemberg................................................ 383<br />

8.1.2 Beschreibung der Ziele, Prioritäten und Maßnahmen ....................... 384<br />

8.2 Methodischer Ansatz ...................................................................................... 387<br />

8.2.1 Datenquellen und Auswertung .......................................................... 389<br />

8.2.2 Beteiligte Akteure.............................................................................. 391<br />

8.3 Vollzugskontrolle und Finanzabwicklung...................................................... 392<br />

8.3.1 Inanspruchnahme der Finanzmittel.................................................... 393<br />

8.3.1.1 Geographisch........................................................................ 393<br />

8.3.1.2 Durchführung und fachliche Projektbegleitung ................... 393<br />

8.3.2 Begünstigte und Zielgruppen............................................................. 394<br />

8.4 Ziel- und Wirkungsanalyse anhand der relevanten Bewertungsfragen .......... 395<br />

8.4.1 Beeinflussung der Bodennutzung sowie der Struktur <strong>des</strong><br />

Holzvorrates....................................................................................... 395<br />

8.4.2 Auswirkungen auf die Kohlenstoffspeicherung ................................ 398<br />

8.4.3 Auswirkungen auf die produktiven Funktionen<br />

forstwirtschaftlicher Betriebe ............................................................ 400<br />

8.4.4 Einfluss auf die Beschäftigung .......................................................... 407<br />

8.4.5 Verbesserung der Schutzfunktionen <strong>des</strong> Wal<strong>des</strong>............................... 414<br />

8.4.6 Stärkung der ökologischen Funktion von Wäldern ........................... 418<br />

8.4.7 Erhaltung der Waldgesundheit und -vitalität..................................... 422<br />

8.5 Schlussfolgerungen und Empfehlungen ......................................................... 425<br />

8.5.1 Zusammenfassung der Ergebnisse..................................................... 425<br />

8.5.2 Empfehlungen.................................................................................... 431<br />

<strong>EPLR</strong>-BW-Zwischenbewertung <strong>2000</strong> - <strong>2003</strong> FIB - 10/03<br />

381


382<br />

Kapitel 8: Forstwirtschaft - Katastrophenhilfe Forstwirtschaft<br />

8 Kapitel VIII <strong>–</strong> Forstwirtschaft <strong>–</strong> Katastrophenhilfe Forstwirtschaft <strong>–</strong><br />

(<strong>EPLR</strong>-II-12-13)<br />

8.1 Allgemeines<br />

Die forstlichen Fördermaßnahmen und Fördermechanismen sind einer Begutachtung und Bewertung<br />

hinsichtlich ihrer Datenstruktur und Datenkonzentration im Lande relativ gut zugänglich.<br />

Hier ist die zentrale Organisation der Forstverwaltung und <strong>des</strong> Forstgeschehens über<br />

das sog. „Einheitsforstamt“ eine hilfreiche Stütze. Das Konstrukt <strong>des</strong> Einheitsforstamtes in<br />

<strong>Baden</strong>-Württemberg sieht vor, dass die Staatlichen Forstämter neben ihren hoheitlichen Aufgaben<br />

und ihrer operativen Zuständigkeit für den Staatswald auch Verantwortung für die Bewirtschaftung<br />

<strong>des</strong> privaten und kommunalen Waldbesitzes tragen. Einzelne Ausnahmen bilden<br />

größere Kommunen und größere Privatwaldbesitzer. Eine weitgehende Abkehr von diesem<br />

Prinzip würde zu qualitativen und quantitativen Einbussen in der Programmumsetzung<br />

führen.<br />

Hintergrund dieser Einschätzung ist, dass die große Mehrzahl der Förderanträge erst durch die<br />

beratende Tätigkeit <strong>des</strong> forstlichen Fachpersonals motiviert und initiiert wurde. Würde diese,<br />

auf die Fördermöglichkeiten zielende Beratung nicht unmöglich werden, würden das Antragsvolumen<br />

und damit die Anzahl der geförderten Maßnahmen deutlich abnehmen. Unterstellt<br />

man, dass für die Wirksamkeit forstlicher Förderung i.d.R. Min<strong>des</strong>tflächen der Maßnahmenumsetzung<br />

erforderlich sind, dann könnten strukturelle Veränderungen in der Verwaltung<br />

zu Wirkungseinbußen <strong>des</strong> Programms führen.<br />

Die von der EU kofinanzierten forstlichen Fördermaßnahmen sind <strong>–</strong> auch im Rahmen dieses<br />

Gutachtens <strong>–</strong> stets im Kontext der gesamten forstlichen Förderkulisse <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong> <strong>Baden</strong>-<br />

Württemberg zu sehen. Das Land war selbstverständlich bereits vor dem Jahr <strong>2000</strong> fördernd<br />

in der Forstwirtschaft aktiv und hat diese Aktivitäten keinesfalls eingestellt. Beispielhaft sei<br />

hier die Ausgleichzulage Wald genannt.<br />

In diesem Zusammenhang sei darauf hingewiesen, dass die Begutachtung der Aufforstungsmaßnahmen<br />

durch einen Mitarbeiter der Bun<strong>des</strong>forschungsanstalt für Forst- und Holzwirtschaft<br />

(BFH) in Hamburg zentral, d.h. mit ganz wenigen Ausnahmen bun<strong>des</strong>weit vorgenommen<br />

wird. Dies gilt auch für die in <strong>Baden</strong>-Württemberg durchgeführten Aufforstungen. Das<br />

vorliegende Gutachten geht dennoch an mehreren Stellen auf diese Maßnahmen und ihre Wir-<br />

<strong>EPLR</strong>-BW-Zwischenbewertung <strong>2000</strong> - <strong>2003</strong> FIB - 10/03


Kapitel 8: Forstwirtschaft - Katastrophenhilfe Forstwirtschaft<br />

kung ein, ohne jedoch ein maßnahmenspezifisches Gesamturteil zur Förderung von Aufforstungen<br />

oder Hinweise zu eventuell konkurrierenden Grundsätzen oder Programmen zu geben.<br />

Schließlich geht das Gutachten immer dann, wenn die Programmlogik der EU zu grob (geraten)<br />

ist, auf wichtige Details und Teilaspekte ein. Ein Beispiel dafür ist zweifellos die auf<br />

Lan<strong>des</strong>ebene extra ausgewiesene „Katastrophenhilfe Forst“, die insbesondere durch den<br />

Weihnachtssturm „Lothar“ am 26.12.99 große Relevanz für das Fördergeschehen in der<br />

Forstwirtschaft <strong>Baden</strong>-<strong>Württembergs</strong> erhalten hat. In diesem Kontext <strong>–</strong> und nur in diesem - ist<br />

auch der staatliche Waldbesitz Empfänger von EU-Zuwendungen. Alleine dies gebietet eine<br />

gesonderte Betrachtung. Diese wird jedoch <strong>–</strong> um in der Bewertungslogik der EU zu bleiben <strong>–</strong><br />

nicht in extra ausgewiesenen Kapiteln vorgenommen, sondern jeweils bei den Indikatoren und<br />

Bewertungsfragen, die eine Berücksichtigung entsprechender Maßnahmen erlauben bzw. erfordern.<br />

8.1.1 Förderkulisse in <strong>Baden</strong>-Württemberg<br />

Die EU-kofinanzierte Förderung unterstützt in der Forstwirtschaft <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong> <strong>Baden</strong>-<br />

Württemberg die bereits seit vielen Jahren zielführend entwickelte Förderkulisse aus Lan<strong>des</strong>mitteln.<br />

Ein entsprechender Überblick im Kapitel 2 dieses Gutachtens gibt einen Eindruck<br />

davon, wie aktiv das Land mit eigenen Programmen für die Forstwirtschaft ist. <strong>Baden</strong>-<br />

Württemberg wird damit seiner Verantwortung als waldreicher Flächenstaat durchaus gerecht.<br />

Die Tatsache, dass die hier zu beurteilende Umsetzung der Förderprogramme auf eine durchaus<br />

erfolgreiche und vitale Vorgeschichte angeschlossen wurde, bedingte jedoch auch gewisse<br />

Bewertungsschwierigkeiten. So wurden z.B. sämtliche Erstaufforstungsprämien <strong>des</strong> Jahres<br />

<strong>2000</strong> noch auf die Haushaltslinien der Verordnung (EWG) 2080/1992 verbucht. Da Prämienzahlungen<br />

für die Dauer von bis zu 20 Jahren gewährt wurden, überlagern ältere Förderungen<br />

die im Rahmen dieses Gutachtens zu beurteilenden Aktivitäten. (vgl. BFH, S. 4 und 10)<br />

Die in mehreren Fachgesprächen während der Entwicklung <strong>des</strong> Gutachtens geäußerten Ansichten<br />

bestätigen den Eindruck, dass die Lan<strong>des</strong>förderkulisse synergetisch mit der EU-<br />

Förderung zusammenwirkt. Konkurrenzen oder organisatorische Beeinträchtigungen zwischen<br />

Lan<strong>des</strong>- und EU-Förderung konnten nicht festgestellt werden (vgl. Übersicht Forstwirtschaftliche<br />

Förderkulisse in <strong>Baden</strong>-Württemberg).<br />

<strong>EPLR</strong>-BW-Zwischenbewertung <strong>2000</strong> - <strong>2003</strong> FIB - 10/03<br />

383


384<br />

Kapitel 8: Forstwirtschaft - Katastrophenhilfe Forstwirtschaft<br />

8.1.2 Beschreibung der Ziele, Prioritäten und Maßnahmen<br />

Die forstlichen Fördermaßnahmen zielen nur teilweise auf konkrete, scharf abgrenzbare Personengruppen.<br />

Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn sie unmittelbare oder mittelbare<br />

Einkommenswirkungen für die Waldbesitzer und/oder im Wald tätige Dritte haben. Fast ausnahmslos<br />

gilt dies für die Maßnahmen im Zusammenhang mit der Katastrophenhilfe Forst,<br />

die entweder Zuschüsse zu dringend erforderlichen Maßnahmen vorsieht oder den Ausgleich<br />

für erlittene Vermögensverluste durch Katastrophenereignisse im Wald <strong>–</strong> zuletzt durch den<br />

Weihnachtssturm „Lothar“ im Dezember 1999.<br />

Andere Maßnahmen dienen primär eher der Sache als bestimmten Personen <strong>–</strong> also der Ausdehnung,<br />

Erhaltung und Stabilisierung der Wälder als landschaftsprägen<strong>des</strong>, wertvolles Strukturelement<br />

im ländlichen Raum. Die Menschen profitieren davon mittelbar aber bewusst, z.B.<br />

als Erholungssuchende, Reiseveranstalter, Gastwirte und Hoteliers oder mittelbar und unbewusst,<br />

z.B. von klimatischen Wirkungen <strong>des</strong> Wal<strong>des</strong>. Es ist für zahlreiche Wirkungen <strong>des</strong><br />

Wal<strong>des</strong> <strong>–</strong> und damit auch für Wirkungen von im Wald realisierten Maßnahmen charakteristisch,<br />

dass ihre Wirkung erst mit erheblicher zeitlicher Verzögerung zu erwarten ist. Dies ist<br />

möglicherweise der Grund dafür, dass die forstlichen Förderziele auf Lan<strong>des</strong>ebene relativ<br />

grob gehalten sind und sich an den Prüffragen der EU orientieren:<br />

• Steigerung der Biodiversität und Verbesserung der ökologischen Stabilität von Wäldern.<br />

• Sicherung der nachhaltigen Bewirtschaftung und Multifunktionalität der Wälder.<br />

• Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit von Forstbetrieben.<br />

• Erhalt und Schaffung von Arbeitsplätzen in der Forstwirtschaft und damit zusammenhängenden<br />

Branchen.<br />

• Verbesserung der Umwelt- und Lebensqualität im ländlichen Raum.<br />

• Positiver Beitrag zum Klimaschutzprozess.<br />

• Verbesserung der Erschließung von Forstbetrieben.<br />

Zwar werden diese Oberziele im Zusammenhang mit der Beschreibung der jeweiligen Einzelmaßnahme<br />

konkretisiert, jedoch nicht soweit verdeutlicht, dass sie einen messbaren Zeit-<br />

Output-Bezug haben. Es ist <strong>des</strong>halb ein gewisses Defizit in der Umsetzung der EU-<br />

Fördervorgaben durch die Lan<strong>des</strong>forstverwaltung <strong>Baden</strong>-Württemberg (LFV), dass praktisch<br />

keine Konkretisierung und Operationalisierung der eher groben Zielvorgaben auf Lan<strong>des</strong>ebene<br />

vorgenommen wurde. Dies ist in den Fällen nachvollziehbar, in welchen sich die Zielerreichung<br />

nicht quantitativ messen lässt, es ist aber eine gewisse Erschwernis in jenen Fällen,<br />

welche quantitativ oder nachvollziehbar qualitativ zu definieren sind. Der Zwischenbericht<br />

<strong>EPLR</strong>-BW-Zwischenbewertung <strong>2000</strong> - <strong>2003</strong> FIB - 10/03


Kapitel 8: Forstwirtschaft - Katastrophenhilfe Forstwirtschaft<br />

der Zentralevaluierung zur Erstaufforstung (BFH <strong>2003</strong>) geht auf dieses Defizit an mehreren<br />

Stellen kritisch ein. Hilfreich wären im Kontext zukünftiger Bewertungen vor allem kontrollierbare<br />

Aussagen zu Qualitätszielen in der Forstwirtschaft. Diese sind zum Teil waldbaulich<br />

definiert und fassbar, müssten jedoch z.B. in das Design von Standarderhebungen wie der<br />

Forsteinrichtung oder Bun<strong>des</strong>waldinventur integriert werden. Auch die derzeitigen Begleitund<br />

Bewertungssysteme zur EU-Förderung (Monitoringdaten und GAK-Berichterstattung)<br />

sind nicht hinreichend auf die Erfordernisse der Evaluierung zugeschnitten. (vgl. BFH <strong>2003</strong>,<br />

S. 66)<br />

Nachfolgende Übersicht strukturiert die große Anzahl möglicher, kofinanzierter Tätigkeiten<br />

und Initiativen in der Forstwirtschaft. Dabei ist festzustellen, dass die Maßnahmen im Kontext<br />

mit der Katastrophenhilfe Forst (rechte Spalte) selbstverständlich nicht mit einer hohen Planpriorität<br />

der Entscheidungsträger beim Land und/oder der EU ausgestattet sind. Sie sind notwendige<br />

Reaktionen auf nicht planbare Ereignisse.<br />

Die Prioritäten der übrigen Maßnahmen (konkreten Tätigkeiten und Investitionen) variieren je<br />

nach Region <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong>. So spielt die Erschließung der Wälder im Lan<strong>des</strong>durchschnitt keine<br />

bedeutende Rolle mehr, in stark vom Kleinprivatwald dominierten Regionen (z.B. Südschwarzwald),<br />

insbesondere vor dem Hintergrund der aktuellen dynamischen Entwicklungen<br />

in der Holzlogistik und bei den Holzkunden jedoch durchaus.<br />

<strong>EPLR</strong>-BW-Zwischenbewertung <strong>2000</strong> - <strong>2003</strong> FIB - 10/03<br />

385


386<br />

Kapitel 8: Forstwirtschaft - Katastrophenhilfe Forstwirtschaft<br />

Übersicht 8.1: Gruppierte Darstellung möglicher Fördertatbestände mit EU-Kofinanzierung<br />

Forstliche Fördertatbestände in Ba-Wü mit EU-Kofinanzierung<br />

Forstliche Förderung Katastrophenhilfe Forst<br />

Erstaufforstung/Laubbaumkultur<br />

Erstaufforstung Mischkultur<br />

Naturverjüngung sonstige Naturverjüngung nach Orkan<br />

Vor-/Unterbau sonstige Vor-/Unterbau nach Orkan<br />

Wiederaufforstung sonstige Wiederaufforstung nach Orkan<br />

Neuanlage Waldränder<br />

Anbau seltener Baumarten Holzkonservierungsanlagen<br />

Nachbesserung Lagerbeschickungsbeihilfe<br />

Bodenschutzkalkung Entrindungsbeihilfe<br />

Bestan<strong>des</strong>pflege Nasslagerbeihilfe<br />

Feuchtgebiete/Fließgewässer Flächenräumung<br />

Schutz Kleinsäuger/Vögel Weggrundinstandsetzung<br />

Landschafts- und Biotoppflege Zinszuschuss Aufarbeitung<br />

Wirtschaftswegebau<br />

Holzaufarbeitung<br />

Holzbringung<br />

Zuwendungen an den staatl. Waldbesitz<br />

Holzkonservierung<br />

Pflanzenbeschaffung<br />

Pflanzung<br />

Zäune<br />

Zäune (Investitionen)<br />

Sonstiger Schutz gegen Wild<br />

Wegkörper, Wasserableitung<br />

Fahrwege, Schotterdecke<br />

Fahrwege, Schwarzdecke<br />

Fahrwege, Sonstiges<br />

Maschinenwege<br />

Konservierungsanlagen<br />

(Katastrophenhilfe)<br />

Konservierungsanlagen (Investitionen)<br />

<strong>EPLR</strong>-BW-Zwischenbewertung <strong>2000</strong> - <strong>2003</strong> FIB - 10/03


8.2 Methodischer Ansatz<br />

Kapitel 8: Forstwirtschaft - Katastrophenhilfe Forstwirtschaft<br />

Im Unterschied zu den organisatorischen Vorteilen der Begutachtung auf forstlicher Ebene<br />

stellt die Analyse und Beurteilung der Wirkungen (Wirkungsanalyse) forstlicher Fördermaßnahmen<br />

ein zentrales Problem dar. Hier war auf gewisse Konstruktionen und Schätzwerte<br />

zurückzugreifen. Hintergrund dieser Problematik ist die lange Produktions- und Lebensdauer<br />

der Waldbestände sowie die nur sehr schwer nachweisbaren Kausalzusammenhänge zwischen<br />

vorgenommener Förderung und Maßnahme einerseits und den Folgen andererseits. Positive<br />

Effekte können durch viele verschiedene Einflussparameter überlagert werden. Der unmittelbare<br />

Zusammenhang ist in der Regel nicht zu beweisen. Daneben stellt sich bei einzelnen<br />

Bewertungsfragen und Kriterien auch das Problem, dass die Antragsteller und Begünstigten<br />

dieselbe Maßnahme möglicherweise auch ohne finanzielle Förderung durch die EU durchgeführt<br />

hätten. Dieser Gesichtspunkt der Motivation wird durch die von der EU in ihrem zentralen<br />

Fragenkatalog vorgegebenen Fragen, Kriterien und Indikatoren zwar berücksichtigt, konnte<br />

aber nur im Wege einer direkten Befragung der Zuwendungsempfänger beantwortet werden.<br />

Eine solche Befragung ist selbstverständlich von Effekten strategischen Antwortverhaltens<br />

überlagert.<br />

Im Bereich der forstwirtschaftlichen Fördermaßnahmen erschien es zweckmäßig und geboten,<br />

zunächst die Fragen, Kriterien und Indikatoren für die Bewertung hinsichtlich ihrer verfügbaren<br />

Datengrundlagen, ihrer Aussagekraft in Bezug auf die Förderprogramme und den eindeutigen<br />

Kausalzusammenhang zwischen Förderziel und Fördererfolg zu überprüfen. Grundlage<br />

dieser Überprüfung war der Katalog der gemeinsamen Bewertungsfragen mit Kriterien und<br />

Indikatoren der Europäischen Kommission, Generaldirektion Landwirtschaft vom Dezember<br />

<strong>2000</strong>, Teil B. Die dort im Kapitel 8 (Forstwirtschaft) aufgeführten Fragen, Kriterien und Indikatoren<br />

sowie die sog. Interventionslogik wurden in gemeinsamen Gutachtersitzungen aller<br />

mit forstlichen Fördermaßnahmen befasster Evaluatoren im Rahmen dieser Zwischenbewertung<br />

auf Bun<strong>des</strong>ebene erörtert, um möglichst gleichgerichtete Interpretationen und Bewertungsmechanismen<br />

zu gewährleisten.<br />

Dieses Vorgehen war insbesondere in jenen Fragen und bezüglich jener Kriterien und Indikatoren<br />

sinnvoll, die einer Einzelmaßnahmenbewertung kaum zugänglich sind. Hier muss über<br />

quantitativ nachweisbare Daten in Verbindung mit einschlägiger Literatur und Forschungsergebnissen<br />

auf die Wirkung der durchgeführten Maßnahmen geschlossen werden.<br />

<strong>EPLR</strong>-BW-Zwischenbewertung <strong>2000</strong> - <strong>2003</strong> FIB - 10/03<br />

387


388<br />

Kapitel 8: Forstwirtschaft - Katastrophenhilfe Forstwirtschaft<br />

Die Qualität der jeweils unterstellten Interventionslogik sowie der einzelnen Programmindikatoren<br />

für die forstwirtschaftliche Förderung wird im Kapitel 8.4 dieses Gutachtens <strong>–</strong> immer<br />

unmittelbar vor der eigentlichen Ergebnisdarstellung <strong>–</strong> kurz erörtert. Gemeinsames Oberziel<br />

aller Maßnahmen ist jedoch ganz eindeutig die Stärkung <strong>des</strong> ländlichen Raumes durch die<br />

Unterstützung einer nachhaltigen Forstwirtschaft. Der Begriff „Nachhaltigkeit“ wird in diesem<br />

Zusammenhang im Sinne <strong>des</strong> Dreiklangs aus sozialer, ökonomischer und ökologischer<br />

Nachhaltigkeit interpretiert.<br />

Dies macht zugleich ein zentrales Problem der parallelen und gleichgerichteten Bewertung<br />

der durchgeführten Förderungen deutlich: Während die ökonomischen, sozioökonomischen<br />

und marktwirtschaftlichen Auswirkungen der Förderung eher in kurzen Zeithorizonten spüroder<br />

messbar werden <strong>–</strong> zumin<strong>des</strong>t jedoch durch sozial-empirische Ansätze kurzfristig zu hinterfragen<br />

sind, gilt dies zumin<strong>des</strong>t für die ökologischen Aspekte nicht. Deren Wirksamkeit<br />

tritt größtenteils messbar erst in mehreren Jahrzehnten ein. Die Einschätzung der Zentralevaluierung<br />

der Erstaufforstungsförderung, dass eine regionale, funktionale oder personelle Skalierung<br />

hier hätte Abhilfe schaffen können wird so nicht geteilt (vgl. BFH, S. 9). Der Faktor<br />

„Zeit“ ist für eine sinnvolle Wirkungsanalyse <strong>–</strong> im Sinne einer Messung <strong>–</strong> der alles überragende.<br />

Gleichwohl könnte eine andere, zu Teilen detailliertere Datenerhebung als bisher<br />

durchaus dazu beitragen, die Evaluation der Förderung zu erleichtern. Darauf wird an anderer<br />

Stelle kritisch hingewiesen.<br />

Die Teilschritte zur Zwischenbewertung forstlicher Fördermaßnahmen im Überblick:<br />

• Identifikation der in <strong>Baden</strong>-Württemberg relevanten Fördertatbestände (vgl. Überblick<br />

8.2).<br />

• Identifikation der zuständigen Ansprechpartner in verschiedenen Verwaltungsebenen und<br />

Institutionen.<br />

• Erarbeitung eines Einblicks in die Förderhistorie und die Entwicklung der EU-<br />

Fördermaßnahmen auf Lan<strong>des</strong>ebene.<br />

• Konzeption <strong>des</strong> konkreten methodischen Bewertungsansatzes in enger Abstimmung mit<br />

den Gutachtern der landwirtschaftlich geprägten Fragestellungen auf Lan<strong>des</strong>ebene.<br />

• Identifikation und Beurteilung der zur Verfügung stehenden Datengrundlagen und Datenquellen<br />

hinsichtlich ihrer Quantität und Qualität.<br />

<strong>EPLR</strong>-BW-Zwischenbewertung <strong>2000</strong> - <strong>2003</strong> FIB - 10/03


8.2.1 Datenquellen und Auswertung<br />

Kapitel 8: Forstwirtschaft - Katastrophenhilfe Forstwirtschaft<br />

Die Tabelle 1.1 im Kapitel 1, Seite 20 zeigt, welche Datenquellen zur Bearbeitung <strong>des</strong> forstlichen<br />

Teils dieses Gutachtens herangezogen wurden. Diese schematische Darstellung bedarf<br />

jedoch folgender erklärender Ergänzungen:<br />

a) In Gesprächen mit Vertretern der Abteilung V <strong>des</strong> Ministeriums für Ländlichen Raum,<br />

entstand ein Bild über die EU-Fördermaßnahmen auf Lan<strong>des</strong>ebene sowie zu deren<br />

Implementierung im konkreten Förderprozess. Dieses Bild wurde auf der Grundlage<br />

einschlägiger Handakten, hausinterner Vorschriften und persönlicher Gespräche kritisch<br />

hinterfragt und abgerundet. Es führte darüber hinaus zur Identifikation der wichtigsten<br />

Partner und Akteure im konkreten Förderprozess.<br />

Darüber hinaus war der Bewilligungs- und Kontrollmechanismus der forstlichen Fördermaßnahmen<br />

in <strong>Baden</strong>-Württemberg Gegenstand der ersten Begutachtungsschritte,<br />

insbesondere deren möglichen Auswirkungen auf die zügige Abwicklung von Anträgen<br />

und Bewilligungen. Eine solche Betrachtung gebietet sich alleine schon wegen <strong>des</strong><br />

immensen Antrags- und Arbeitsvolumens, das von den Verantwortlichen und Mitarbeitern<br />

<strong>des</strong> MLR und seiner nachgeordneten Dienststellen für forstliche Förderungen<br />

geleistet werden muss. Für die Jahre <strong>2000</strong> und 2001 waren dies z.B. über 25.400 Einzelvorgänge<br />

mit einem Gesamtfördervolumen von über 134 Mio. €. Der EU-Anteil betrug<br />

49 Prozent. Die durchschnittliche Maßnahme hatte damit ein Fördervolumen von<br />

ca. 5.200 €. Pro Arbeitstag mussten von den Dienststellen ca. 65 Vorgänge bearbeitet<br />

werden. Für den gesamten Förderzeitraum ergibt sich ein ähnliches Bild.<br />

b) Da es bei der Bewertung der EU-Fördermaßnahmen nicht in erster Linie um die Beurteilung<br />

der sachgerechten Mittelverwendung im Einzelfalle, also auf der Ebene einzelner,<br />

geförderter Tätigkeiten/Anträge geht, sondern darum, den Einsatz und Rückgriff<br />

der Forstverwaltung auf die EU-Fördermittel hinsichtlich ihrer Übereinstimmung mit<br />

den Zielen der <strong>EPLR</strong> zu prüfen, wurden einzelne Umsetzungen vor Ort nur vereinzelt,<br />

stichprobenartig in Augenschein genommen. Flankiert werden diese Eindrücke jedoch<br />

von den durchaus aussagekräftigen Ergebnissen der Betriebsleiterbefragung, die auch<br />

einen forstlichen Teil umfasste (vgl. Kapitel 2 und Anhang). Die relevanten Fördertatbestände<br />

im forstlichen Bereich wurden entsprechend der Vorgaben der Interventionslogik<br />

den einzelnen Fragen und Kriterien <strong>des</strong> EU-Prüfauftrages zugeordnet. Eine solche<br />

Zuordnung ist <strong>des</strong>halb von großer Bedeutung, weil deren schlüssige Logik in ei-<br />

<strong>EPLR</strong>-BW-Zwischenbewertung <strong>2000</strong> - <strong>2003</strong> FIB - 10/03<br />

389


390<br />

Kapitel 8: Forstwirtschaft - Katastrophenhilfe Forstwirtschaft<br />

nem späteren Schritt Rückschlüsse auf die (vermutete) Wirkung einer Maßnahme zulässt.<br />

Unterstellt wird also, dass immer dann, wenn die übergeordneten Programmziele<br />

erfüllt sind und dies durch die Prüfkriterien bestätigt werden kann, auch die erwünschte<br />

Wirkung von den Maßnahmen ausgehen dürfte. Die zentrale Grundannahme ist dabei,<br />

dass schon die Verfasser <strong>des</strong> Förderprogramms den Kausalzusammenhang zwischen<br />

Prüfkriterium, Indikator und Wirkung untersucht und als gesichert unterstellt<br />

haben. Lediglich in Fällen vermutlicher oder offensichtlicher Fehleinschätzung dieses<br />

Zusammenhangs (unter den gegebenen Bedingungen unserer Forstwirtschaft), wird im<br />

Gutachten jeweils ein entsprechender Hinweis gegeben. Die einzelnen Fördertatbestände<br />

wurden anhand eines vereinfachenden Schemas den einzelnen Fragen <strong>des</strong> EU-<br />

Prüfauftrages zugeordnet. Bezüglich dieser Zuordnung (siehe Kap. 8.4) besteht zwischen<br />

den bun<strong>des</strong>weit agierenden Gutachtern weitgehender Konsens. Sie erlaubt erste<br />

qualitative Rückschlüsse aus quantitativen Daten. Der Fragenkatalog und die dahinter<br />

stehende Interventionslogik wirft jedoch zahlreiche weitere Aspekte und Fragen auf,<br />

die nur über eine ergänzende Befragung von Zuwendungsempfängern und eine stichprobenartige<br />

Befragung von bewilligenden Stellen („Zuwendungsgebern“) geklärt<br />

werden konnten.<br />

c) Aus diesem Grunde wurde dem umfangreichen Fragebogen, der im Zusammenhang<br />

mit dieser Zwischenbewertung an landwirtschaftliche Betriebe (Betriebsleiterbefragung)<br />

versandt wurde, ein forstwirtschaftlicher Fragenteil angehängt. Erreicht wurden<br />

dadurch lediglich solche Zuwendungsempfänger, die zugleich landwirtschaftliche Betriebe<br />

führen. „Reine Waldbauern“ und Eigentümer <strong>des</strong> sog. Groß-Privatwal<strong>des</strong> wurden<br />

damit ebenso wenig erfasst wie kommunale Waldbesitzer. Die Befragung konnte<br />

<strong>des</strong>halb <strong>–</strong> zumin<strong>des</strong>t im forstlichen Teil <strong>–</strong> nicht repräsentativ sein. Sie gibt jedoch interessante<br />

Hinweise im Sinne einer Tendenz, die gutachtliche Beurteilungen jenseits der<br />

belastbaren quantitativen Aussagen erlaubt. Von den 634 antwortenden Betriebsleitern<br />

bewirtschaften immerhin 424 forstliche Betriebsteile und konnten <strong>des</strong>halb auch den<br />

forstlichen Fragenanhang beantworten (66 %). Rund ein Viertel derer, die geantwortet<br />

haben, bezieht unterstützende Zahlungen der öffentlichen Hand zur Bewirtschaftung<br />

der Forstflächen.<br />

Auf die Hinzuziehung von Befragungsergebnissen bei der Beantwortung der Bewertungsfragen<br />

wird jeweils hingewiesen.<br />

<strong>EPLR</strong>-BW-Zwischenbewertung <strong>2000</strong> - <strong>2003</strong> FIB - 10/03


Kapitel 8: Forstwirtschaft - Katastrophenhilfe Forstwirtschaft<br />

Dessen ungeachtet sei bereits hier angemerkt, dass der vorliegenden Interventionslogik, den<br />

Bewertungskriterien und deren Erläuterungen mitunter gewisse Schlüsse zugrunde liegen, die<br />

unter den Bedingungen und vor dem Hintergrund der gesetzlichen Bestimmungen in <strong>Baden</strong>-<br />

Württemberg so nicht beantwortet bzw. geteilt werden können. Dies trifft immer dann besonders<br />

zu, wenn nach Wirkungen gefragt wird, mit deren Eintreten erst in mehreren Jahrzehnten<br />

zu rechnen ist <strong>–</strong> oder dann, wenn sich im Laufe der sehr langwierigen Bestan<strong>des</strong>entwicklung<br />

im Walde wechselnde Zustände und Wirkungen ergeben. Hier wäre eine reine Verarbeitung<br />

und Kontrolle <strong>des</strong> quantitativen Mittelflusses nicht zielführend. Auch darauf wird im Kapitel<br />

8.4 jeweils hingewiesen.<br />

8.2.2 Beteiligte Akteure<br />

Im Bereich der Forstwirtschaft ist der Zugang zu den beteiligten Akteuren der Fördermaßnahmen<br />

relativ klar. Auf Grund der starken Zentralisierung und Konzentration forstlicher Aktivitäten<br />

auf die Lan<strong>des</strong>forstverwaltung <strong>Baden</strong>-Württemberg (Abteilung V <strong>des</strong> MLR) hat sich<br />

ein „Top-down-Zugang“ angeboten: Über erste Gespräche auf ministerialer Ebene wurde analog<br />

zur Implementierung <strong>des</strong> Förderprogramms <strong>des</strong>sen „Durchsickern“ auf die Antrags- und<br />

Bewilligungsebenen nachvollzogen. Dabei wurden die jeweils zuständigen Sachbearbeiter<br />

und Kollegen identifiziert, deren Zuständigkeiten und Kenntnisse analysiert und die Verfügbarkeit<br />

bewertungszugänglicher Daten auf den verschiedenen Ebenen erkannt.<br />

Die Datenlage zu forstlichen Fördermaßnahmen in <strong>Baden</strong>-Württemberg kann als vorbildlich<br />

bezeichnet werden. Alle quantitativen Daten wurden dem Gutachter auf Excel- und Accessbasis<br />

zur Verfügung gestellt. Darüber hinaus wurden bestimmte Daten auf Bitten <strong>des</strong> Gutachters<br />

auf der Ebene von Landkreisen aggregiert. Leider ist die Aussagekraft und Nachvollziehbarkeit<br />

dadurch nicht gestiegen, weil eine graphische Umsetzung dieser Aggregation nicht möglich<br />

war. Für eine umfassende Beurteilung der forstlichen Fördermaßnahmen wären allerdings<br />

zusätzliche Informationen und Daten von Interesse gewesen, die jedoch leider nicht erhoben<br />

bzw. stratifiziert werden. Mit Blick auf zukünftige Bewertungsvorhaben wird darauf am Ende<br />

<strong>des</strong> Gutachtens näher einzugehen sein. Grundsätzlich unbefriedigend wird jedoch immer die<br />

Wirkungsanalyse bleiben, weil deren seriöse Durchführung <strong>–</strong> wenn überhaupt - erst mit großer<br />

zeitlicher Verzögerung möglich ist.<br />

Die Ansprechpartner waren im Einzelnen:<br />

• Auf der Ebene <strong>des</strong> MLR, - Abteilung V, Referat 52 (Forstpolitik)<br />

- Abteilung V, Referat 56 (Controlling)<br />

<strong>EPLR</strong>-BW-Zwischenbewertung <strong>2000</strong> - <strong>2003</strong> FIB - 10/03<br />

391


392<br />

Kapitel 8: Forstwirtschaft - Katastrophenhilfe Forstwirtschaft<br />

• Die Forstdirektionen, insbesondere die Stabsstellen Controlling an der<br />

Forstdirektion Tübingen.<br />

• Die zentrale EDV-Sachbearbeitung und <strong>–</strong>produktion der Lan<strong>des</strong>forstverwaltung (ZSLFV).<br />

• Zur Analyse <strong>des</strong> Antrags- und Bewilligungswesens: Die Leiter und Büroleiter aller 163<br />

Staatlichen Forstämter <strong>Baden</strong>-<strong>Württembergs</strong>, wobei lediglich stichprobenartig Prüfgespräche<br />

geführt wurden.<br />

Darüber hinaus wurde in einzelnen Fragestellungen auf die Erkenntnisse <strong>des</strong> Testbetriebsnetzes<br />

Bauernwald der Abteilung Betriebswirtschaftslehre an der Forstlichen Versuchs- und Forschungsanstalt<br />

in Freiburg zurückgegriffen.<br />

8.3 Vollzugskontrolle und Finanzabwicklung<br />

Die grundsätzliche und stichprobenartige Kontrolle <strong>des</strong> Einzelfalls hinsichtlich der organisatorischen<br />

Abwicklung <strong>des</strong> Förderprogramms hat im forstlichen Bereich ergeben, dass nahezu<br />

alle Maßnahmen nach sehr fest definierten Zeitplänen abgewickelt werden. Dies bedingt den<br />

Vorteil, dass der verstreichende Zeitraum zwischen spätester Antragstellung und frühest möglicher<br />

Mittelauszahlung in sehr engen Grenzen vorgegeben ist. Dies schafft Planungssicherheit<br />

für die Antragsteller, bedingt jedoch einen zeitlich stark konzentrierten Arbeitsaufwand<br />

bei den prüfenden, bewilligenden und auszahlenden Stellen. Dennoch scheint es empfehlenswert<br />

zu sein, an einem weitgehend festen Bearbeitungsschema und Zeitablauf festzuhalten.<br />

Dies dient zweifelsfrei auch der Vereinheitlichung angelegter Maßstäbe und ist somit im Interesse<br />

<strong>des</strong> Zuwendungsempfängers.<br />

Die Umstellung <strong>des</strong> Verfahrens zur Bewilligung forstlicher Fördermaßnahmen zum 01. Januar<br />

<strong>2003</strong> führte zu einem zeitweisen Aussetzen der EU-Kofinanzierung. Vergleiche hierzu sowie<br />

zu weiteren Details zur Antragstellung, Bearbeitung und Bewilligung, insbesondere von<br />

Erstaufforstungsmaßnahmen BFH, S. 26 ff. Es bleibt abzuwarten, ob die Übertragung der<br />

Bewilligungskompetenz auf die Mittelbehörden Auswirkungen auf die Dauer der Bearbeitung<br />

haben wird.<br />

Übereinstimmend mit den Ausführungen der Zentralevaluierung (BFH, S. 37) wird darauf<br />

hingewiesen, dass die LFV einen erheblichen, gemessen am durchschnittlichen Fördervolumen<br />

eventuell übertriebenen Kontrollaufwand treibt. Hier wäre eine Verfahrensanpassung<br />

sinnvoll.<br />

<strong>EPLR</strong>-BW-Zwischenbewertung <strong>2000</strong> - <strong>2003</strong> FIB - 10/03


Kapitel 8: Forstwirtschaft - Katastrophenhilfe Forstwirtschaft<br />

8.3.1 Inanspruchnahme der Finanzmittel<br />

8.3.1.1 Geographisch<br />

Die Überprüfung der quantitativen Datengrundlagen sowie eine ergänzende Auswertung einzelner<br />

Fördertatbestände nach Landkreisen haben ergeben, dass die forstliche Förderung flächendeckend,<br />

lan<strong>des</strong>weit in Anspruch genommen wird. Eine sinnvolle und erklärbare Ausnahme<br />

hiervon bilden alle Maßnahmen, die im Zusammenhang mit forstlichen Katastrophen<br />

stehen. Darunter fallen insbesondere all jene Maßnahmen, die nach dem Weihnachtsturm<br />

„Lothar“ (26.12.99) ergriffen wurden. Deren geographische Verteilung deckt sich mit dem<br />

Hauptschadensgebiet dieses Sturmereignisses. Dies lässt den Schluss zu, dass diese Mittel<br />

geographisch zielgerichtet verwendet wurden.<br />

Die Zentralevaluierung der Erstaufforstung bemängelt in diesem Zusammenhang die geographische<br />

Verteilung der geförderten Flächen in <strong>Baden</strong>-Württemberg. Diese stehe in „keinem<br />

positiven Zusammenhang“ mit dem jeweiligen Bewaldungsprozent der Region (vgl. BFH, S.<br />

23). Dieser Auffassung wird ausdrücklich widersprochen: Für die Sinnhaftigkeit der Förderung<br />

einer bestimmten Maßnahme in einer definierten Region ist vor allem die Zielsetzung<br />

dieser Region ausschlaggebend. So ist es durchaus wahrscheinlich, dass bestimmte Regionen<br />

mit einem relativ geringen Bewaldungsprozent in <strong>Baden</strong>-Württemberg kein Interesse daran<br />

haben, dieses zu steigern.<br />

8.3.1.2 Durchführung und fachliche Projektbegleitung<br />

Soweit nachvollziehbar, wurden ausnahmslos alle geförderten Maßnahmen in sehr enger Abstimmung<br />

und fachlicher Beratung mit den 163 staatlichen Forstämtern <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong> durchgeführt.<br />

Deren territoriale Präsenz war zweifelsfrei ausschlaggebend für die gute Bewerbung<br />

(Publizität) der Fördermöglichkeiten und in deren Folge für die sehr gute Inanspruchnahme<br />

der Fördermittel.<br />

Zur Bewältigung der Sturmschäden vom 26.12.99 („Lothar“) hat der Bund dem Land <strong>Baden</strong>-<br />

Württemberg zusätzliche Mittel bereitgestellt. Aufgrund deren Befristung für zwei Jahre<br />

(<strong>2000</strong>-2002) wurde sie mit vorrangiger Priorität eingesetzt. Auf EU-kofinanzierte Maßnahmen<br />

musste <strong>des</strong>halb aus Gründen der Organisation zeitweise verzichtet werden. Verfügbare<br />

EAGFL-Mittel wurden in anderen Bereichen eingesetzt. Ebenso führte die Umstellung auf ein<br />

neues IuK-Verfahren in der Lan<strong>des</strong>verwaltung aus technischen Gründen zum Aussetzen der<br />

<strong>EPLR</strong>-BW-Zwischenbewertung <strong>2000</strong> - <strong>2003</strong> FIB - 10/03<br />

393


394<br />

Kapitel 8: Forstwirtschaft - Katastrophenhilfe Forstwirtschaft<br />

Förderung, insbesondere im EU-Haushaltsjahr 2002, wodurch der Mittelabfluss im Berichtszeitraum<br />

reduziert wurde.<br />

8.3.2 Begünstigte und Zielgruppen<br />

Folgt man der Interventionslogik <strong>des</strong> Förderprogramms, dann ist eine klar umrissene Zielgruppe<br />

der forstlichen Förderung nicht auszumachen. Die Einzelmaßnahmen dienen nur zu<br />

einem geringen Teil unmittelbar der Entlastung bzw. Situationsverbesserung der Waldbesitzer.<br />

Die überwiegende Anzahl der Maßnahmen und Fördermittel dient eher allgemeinen,<br />

strukturellen, sozioökonomischen und ökologischen Aspekten im ländlichen Raum. Es ist<br />

<strong>des</strong>halb eher nicht von einer Zielgruppen zu sprechen als vielmehr von einem Wirkungsraum.<br />

Dieser ist als ländlicher Raum definiert. Eine Gleichsetzung von Antragstellern, Zuwendungsempfängern<br />

und Zielgruppen wäre im Falle der forstlichen Förderung <strong>des</strong>halb nicht<br />

korrekt. Gleichwohl zeigen die Förderdaten, dass folgende Waldbesitzarten in abnehmender<br />

Reihung von der EU-Förderung profitieren konnten (diese Reihung orientiert sich an der groben<br />

Verteilung der Einzelmaßnahmen auf die Waldbesitzarten, soweit dies nachvollziehbar<br />

war):<br />

• Kleiner Privatwaldbesitz <strong>–</strong> zunehmend auch über entsprechende Organisationsformen (vor<br />

allem Forstbetriebsgemeinschaften, FBG)<br />

• Kommunaler Waldbesitz <strong>–</strong> insbesondere dort, wo das Einheitsforstamt für <strong>des</strong>sen Bewirtschaftung<br />

verantwortlich zeichnet.<br />

• Größerer und großer Privatwaldbesitz<br />

• Land <strong>Baden</strong>-Württemberg, jedoch ausschließlich im Kontext der „Katastrophenhilfe<br />

Forst“.<br />

Mittelbar profitieren von den Maßnahmen und ihren Förderungen darüber hinaus zahlreiche<br />

gesellschaftliche Gruppen, die nicht am Waldbesitz beteiligt sind. In den überwiegenden Fällen<br />

ist davon auszugehen, dass auch diese Zielgruppen im unmittelbaren geographischen Umfeld<br />

<strong>des</strong> jeweils geförderten Waldgebietes angesiedelt sind und die Förderung damit der fraglichen<br />

Region dient. Die ist jedoch nachträglich allenfalls stichprobenartig und durch Befragung<br />

der Forstbeamten zu klären. Eine tendenziell zunehmende Ausnahme stellen die immer<br />

größeren Forstserviceunternehmen dar, die mitunter sehr weite Einsatzradien haben und Bewirtschaftungsaufgaben<br />

übernehmen, welche vom Waldbesitz wettbewerblich an Dienstleister<br />

vergeben werden.<br />

<strong>EPLR</strong>-BW-Zwischenbewertung <strong>2000</strong> - <strong>2003</strong> FIB - 10/03


Kapitel 8: Forstwirtschaft - Katastrophenhilfe Forstwirtschaft<br />

8.4 Ziel- und Wirkungsanalyse anhand der relevanten Bewertungsfragen<br />

Nachfolgend werden die Prüfergebnisse für jede einzelne Bewertungsfrage im forstlichen<br />

Bereich einzeln dargestellt. Dafür ist jeweils kurz auf die Interventionslogik und die Indikatoren<br />

einzugehen.<br />

8.4.1 Beeinflussung der Bodennutzung sowie der Struktur <strong>des</strong> Holzvorrates<br />

Frage VIII.1.A <strong>–</strong> In welchem Umfang sind forstliche Ressourcen durch das Programm erhal-<br />

ten oder verbessert worden, insbesondere durch Beeinflussung der Bodennutzung sowie der<br />

Struktur und Qualität <strong>des</strong> nachwachsenden Bestan<strong>des</strong>?<br />

a) Interventionslogik<br />

Die Interventionslogik unterstellt, dass die Zunahme der Waldfläche per se eine positive Beeinflussung<br />

der Bodennutzung darstellt. Allerdings lässt sie offen, was unter einer „Verbesserung<br />

bestehender Waldflächen“ zu verstehen ist. Verbessern können sich Waldflächen stets<br />

nur in Bezug auf ein klar definiertes Ziel. Dieses Ziel kann im Falle akut bedrohter Flächen in<br />

naher Zukunft liegen, im Falle einer Waldflächenzunahme ist mit einer signifikanten Zielerreichung<br />

jedoch erst in ferner Zukunft (mittlere Umtriebszeit über alle Baumarten beträgt ca.<br />

80 <strong>–</strong> 100 Jahre) zu rechnen.<br />

Umbau, Unterbau, Vorbau und Verjüngungsmaßnahmen führen nicht zu einer Ausdehnung<br />

forstlicher Flächen und werden hier <strong>des</strong>halb nicht berücksichtigt.<br />

b) Programmindikatoren<br />

Kriterien: 1.A.1 Ausdehnung der Waldfläche (zuvor landw. und nicht-landw.<br />

Flächen)<br />

1.A.2 Erwartete Zunahme <strong>des</strong> Holzvorrats<br />

1.A.3 Erwartete Qualitätsverbesserung<br />

Indikatoren: 1.A.1.1 Fläche der Anpflanzungen (in ha)<br />

1.A.2.1 Jährliche Zunahme <strong>des</strong> Holzvorrats (m 3 /ha/a)<br />

1.A.3.1 Entwicklung einschlägiger Strukturparameter<br />

<strong>EPLR</strong>-BW-Zwischenbewertung <strong>2000</strong> - <strong>2003</strong> FIB - 10/03<br />

395


396<br />

Kapitel 8: Forstwirtschaft - Katastrophenhilfe Forstwirtschaft<br />

Übersicht 8.2: Fragen-Maßnahmenzuordnung Frage 1A<br />

Maßnahmen zur Frage 1A<br />

Erstaufforstung A.1.1 A.2.1<br />

Die Kriterien 1.A.1. und 1.A.2 zielen eindeutig und hauptsächlich auf die Waldflächenzunahme.<br />

Sie sind somit einer quantitativen Begutachtung zugänglich. Der dritte Indikator<br />

(1.A.3.1) hebt auf die mittlere Qualität aller Wälder ab. Deren Veränderung durch eine initiierte<br />

Waldflächenzunahme kann erst in späteren Zeiträumen <strong>–</strong> und auch dann nur in Bezug<br />

auf eine klare Zielsetzung ermittelt werden. Insbesondere vor dem Hintergrund notwendiger,<br />

kurzfristig wirksamer Maßnahmen zur Stärkung der Beschäftigungs- und Einkommenssituation<br />

im ländlichen Raum muss der Qualitätsbegriff (auch) in Abhängigkeit von den Anforderungen<br />

der Holzindustrie und <strong>des</strong> Holzabsatzes definiert werden. Dies ist 80 Jahre vorher jedoch<br />

kaum möglich.<br />

Wegen der nahen fachlichen Betreuung aller forstlichen Maßnahmen in <strong>Baden</strong>-Württemberg<br />

durch die staatlichen Forstämter ist davon auszugehen, dass bei Aufforstungen nur solche<br />

Baumarten und nur solches Pflanzmaterial verwendet werden, die gesetzlich zugelassen und<br />

forstwirtschaftlich sinnvoll sind. Eine Prämiendifferenzierung ließe <strong>des</strong>halb keine besseren<br />

Ergebnisse erwarten.<br />

c) Ergebnisse<br />

1.A.1.1 Fläche der geförderten Anpflanzungen<br />

Insgesamt wurden im Berichtszeitraum 153 ha Aufforstung von Waldflächen in den verschiedenen<br />

Waldbesitzarten durch EU-Mittel unterstützt. Bei dieser Fläche handelt es sich um<br />

Erstaufforstungen, also um eine tatsächliche Waldflächenzunahme.(vgl. BFH, S. 41)<br />

Die ebenfalls kofinanzierten Maßnahmen zur Förderung der Naturverjüngung sind überwiegend<br />

solchen Flächen zuzuordnen, auf welchen schon vorher Wald war. Sie erhöhen den Flächenzuwachs<br />

<strong>des</strong>halb nur in den seltensten Fällen, so dass von ca. 150 ha Erstaufforstungen<br />

auszugehen ist, wobei die Erstaufforstung mit Laubbaumarten 94 ha ausmachen, die Mischkulturen<br />

59 ha. Vor- und Unterbau, Wiederaufforstungsmaßnahmen, Nachbesserungen und<br />

der Anbau seltener Baumarten, der lediglich ergänzend erfolgte, wird hier nicht berücksichtigt.<br />

Die EU hat die Erstaufforstungen der hier maßgeblichen Laubbaumkulturen mit maximal<br />

4.000,- DM, respektive 2.000,- € unterstützt. Insgesamt wurden von der EU 480.977,- € zur<br />

Unterstützung der Erstaufforstung beigesteuert.<br />

<strong>EPLR</strong>-BW-Zwischenbewertung <strong>2000</strong> - <strong>2003</strong> FIB - 10/03


Kapitel 8: Forstwirtschaft - Katastrophenhilfe Forstwirtschaft<br />

1.A.2.1 Erwartete jährliche Zunahme <strong>des</strong> Holzvorrates<br />

Die Waldflächenzunahme von 153 ha (vgl. 1.A.1.1) lässt einen jährlichen Holzzuwachs von<br />

etwa 7 fm pro Jahr und ha erwarten (laubholzdominierte Wälder, vgl. LFV <strong>2000</strong>). Dies bedeutet<br />

einen zusätzlichen jährlichen Holzzuwachs von ca. 1.071 fm pro Jahr. Die Zentralevaluierung<br />

der Erstaufforstungsmaßnahmen kommt hier, unter Anwendung einer komplizierteren<br />

Herleitung zu einem fast identischen Ergebnis (vgl. BFH, S. 43).<br />

Die Entwicklung <strong>des</strong> Holzvorrates ist zu einem erheblichen Teil behandlungsabhängig. Dies<br />

verdeutlicht auch die unterschiedliche Vorratshaltung in den verschiedenen Besitzarten. Nach<br />

der Bun<strong>des</strong>waldinventur 1986-1990 lag der mittlere Vorrat in den Wäldern der alten Bun<strong>des</strong>länder<br />

bei 302 Vfm/ha, Tendenz steigend. Im von der Förderung begünstigten Kleinprivatwald<br />

und Kommunalwald liegt er im Mittel sogar höher (vgl. Testbetriebsnetz Bauernwald<br />

der FVA) und kann mit ca. 350 Vfm/ha angesetzt werden. Dies lässt eine aus der Förderung<br />

bedingte mittelfristige Zunahme <strong>des</strong> Holzvorrats in <strong>Baden</strong>-<strong>Württembergs</strong> Wäldern von ca.<br />

53.000 Vfm erwarten. Ein Effekt, der sich allerdings erst mit großer zeitlicher Verzögerung<br />

einstellen wird.<br />

1.A.3.1 Entwicklung einschlägiger Strukturparameter<br />

Die Wirkungen von Maßnahmen, die auf die Veränderungen der Waldstruktur zielen, sind<br />

erst in einigen Jahrzehnten zu erwarten. Die gezielte Einflussnahme der in Wäldern agierenden<br />

und wirtschaftenden Menschen versucht i.d.R. Entwicklungen zu beschleunigen und zu<br />

begünstigen, die sich in natürlichen Sukzessionsprozessen auch einstellen würden. Sie führen<br />

<strong>des</strong>halb nicht zu einer tatsächlichen Entwicklung einschlägiger Strukturparameter <strong>–</strong> allenfalls<br />

zu deren Beschleunigung. Gerade in jüngeren Altersklassen sind solche Wirkungen und Veränderungen<br />

jedoch nicht sicher feststellbar und auch nicht zweifelsfrei konkreten Förderprogrammen<br />

zuzuschreiben.<br />

Unstrittig ist jedoch, dass die Förderung der Erstaufforstungen in <strong>Baden</strong>-Württemberg gezielt<br />

den Laubbaumkulturen zugute gekommen ist. Damit <strong>–</strong> und vor dem Hintergrund der ebenfalls<br />

zur Steigerung <strong>des</strong> Laubholzanteils führenden Prozessen der Sukzession <strong>–</strong> führen die Maßnahmen<br />

zu einer deutlichen Beschleunigung und Unterstützung <strong>des</strong> Strukturwandels hin zu<br />

laubbaumdominierten Wäldern. Dieses Vorgehen und die daraus resultierende strukturelle<br />

Entwicklung könnte mittelfristig (in mehreren Jahrzehnten) dazu führen, dass die Forstwirtschaft<br />

<strong>Baden</strong>-<strong>Württembergs</strong> auf Rundholzmärkten agieren kann, die von höherwertigen Qualitäten<br />

<strong>des</strong> Laubholzes geprägt sind. Angesichts der zunehmenden Globalisierung und Marginalisierung<br />

von Holztransportkosten im internationalen Kontext liegt hierin eine langfristige<br />

<strong>EPLR</strong>-BW-Zwischenbewertung <strong>2000</strong> - <strong>2003</strong> FIB - 10/03<br />

397


398<br />

Kapitel 8: Forstwirtschaft - Katastrophenhilfe Forstwirtschaft<br />

Sicherung wichtiger Marktanteile in einem zunehmenden Wettbewerb, der sich jedoch vor<br />

allem auf mittlere Nadelholzsortimente konzentrieren dürfte.<br />

Die heimische Holzindustrie muss sich allerdings noch auf die dann veränderte „Lagerhaltung“<br />

im Rundholzlager Wald einstellen. Dies wird sie jedoch angesichts der technischen<br />

Möglichkeiten und in den eher langen Zeiträumen fraglos bewerkstelligen können.<br />

8.4.2 Auswirkungen auf die Kohlenstoffspeicherung<br />

Frage VIII.1.B <strong>–</strong> In welchem Umfang sind forstliche Ressourcen durch das Programm erhal-<br />

ten oder verbessert worden, insbesondere durch die Beeinflussung der Kapazität dieser Be-<br />

stände zur Speicherung von Kohlendioxid?<br />

a) Interventionslogik<br />

Die Logik sieht neben der Kohlenstoffbindung durch Wälder auch potenzielle Emissionsszenarien<br />

(Pflanzung auf feuchten Böden und Feuer) vor. Grundsätzlich unterstellt sie jedoch die<br />

Waldflächenzunahme sowie ein schnelleres Wachstum von Beständen als CO2-bindende Phänomene.<br />

Darüber hinaus zielt sie auf Kriterien, die zunächst nicht Gegenstand der Forstwirtschaft<br />

<strong>–</strong> und damit auch nur bedingt Gegenstand forstlicher Fördermaßnahmen sind, sondern<br />

vielmehr Themen der Energiewirtschaft (Ersatz fossiler Brennstoffe) und der Holz- bzw.<br />

Bauwirtschaft darstellen (langlebige Produkte).<br />

b) Programmindikatoren<br />

Kriterien: 1.B.1 Anreicherung von Kohlendioxid im Holzvorrat (in Mio to/a)<br />

Indikatoren: 1.B.1.1 Jährliche Nettospeicherung aufgrund der Förderung<br />

von <strong>2000</strong> - 2012<br />

1. B.1.2 Erwartete Entwicklung der Nettospeicherung<br />

aufgrund der Beihilfe nach 2012<br />

Übersicht 8.3: Fragen-Maßnahmenzuordnung Frage 1B<br />

Maßnahmen zu Frage 1B<br />

Erstaufforstung 1.B.1.1 1.B.1.2<br />

Die zu prüfenden Indikatoren erfordern eine grobe Vereinfachung und optimistische Unterstellung<br />

einer mittleren CO2-Bindung durch einen angenommenen (mittleren) Waldtypen.<br />

<strong>EPLR</strong>-BW-Zwischenbewertung <strong>2000</strong> - <strong>2003</strong> FIB - 10/03


Kapitel 8: Forstwirtschaft - Katastrophenhilfe Forstwirtschaft<br />

Dabei muss sogar soweit vereinfacht werden, dass man sich <strong>–</strong> am besten international <strong>–</strong> darauf<br />

zu verständigen hat, ob man einen zukünftigen Erwartungswert der CO2-Bindung der<br />

Wälder im Alter U (Umtriebszeit) wählt oder ein anderes, für alle Waldtypen erreichbares<br />

Messalter. Tatsächlich nimmt die Bindungskapazität mit zunehmendem Alter der Wälder<br />

durchschnittlich zu. Der Ansatz, den Programmerfolg alleine über Aufforstungsflächen zu<br />

erfassen ist <strong>des</strong>halb nicht zielführend. Andere Parameter liegen jedoch nicht vor.<br />

c) Ergebnisse<br />

1.B.1.1 Aufgrund der Beihilfe von <strong>2000</strong> bis 2012 erzielte jährliche Nettospeicherung<br />

von Kohlendioxid (in Mio. to/a)<br />

1.B.1.2 Aufgrund der Beihilfe erwartete Entwicklung der durchschn. jährlichen Nettospeicherung<br />

von Kohlendioxid im Zeitraum nach 2012 (in Mio. to/a)<br />

Die Überprüfung dieser Frage und ihrer Erfüllung durch das Förderprogramm erfordert den<br />

Rückgriff auf einschlägige Forschungsarbeiten und veröffentlichte Literatur. Eine Wirkungsanalyse<br />

im Sinne einer empirischen Stichprobe ist aufgrund der zeitlichen Verzögerung über<br />

mehrere Jahrzehnte und vor dem Hintergrund der kaum örtlich gebundenen Wirkung nicht<br />

möglich.<br />

Problematisch ist hierbei, dass Waldbestände unterschiedlichen Alters durchaus unterschiedlich<br />

auf die Kohlenstoffspeicherung wirken. Junge Bestände sowie überalterte Bestände können<br />

sogar eine negative Bilanz aufweisen. Die Beantwortung der beiden Teilaspekte/Indikatoren<br />

dieser Bewertungsfrage (1.B.1.1 und 1.B.1.2) wurden <strong>des</strong>halb zusammengefasst.<br />

Eine seriöse Aussage zur Speicherkapazität der aufgrund der Förderung entstandenen<br />

oder veränderten Waldflächen ist kaum möglich, eine Differenzierung zwischen „erzielt“ und<br />

„zu erwarten“ schlicht unmöglich.<br />

Nach Erhebungen der FVA (www.fva-fr.de/fruehl.htm) und einschlägiger Literatur führt alleine<br />

die Vorratsanreicherung in <strong>Baden</strong>-<strong>Württembergs</strong> Wäldern (vgl. Frage 1A) lan<strong>des</strong>weit zu<br />

einer Zunahme der CO2-Bindung von rund 3,5 Millionen Tonnen. Dieser Effekt wird in bewirtschafteten<br />

Wäldern <strong>–</strong> und davon ist in <strong>Baden</strong>-Württemberg grundsätzlich auszugehen -<br />

durch die Nutzung und die damit verbundene langfristige Bindung <strong>des</strong> CO2 in Holzprodukten<br />

zusätzlich verstärkt. Nach BRANDL (1996) und Erhebungen der UNIVERSITÄT KIEL (<strong>2003</strong>)<br />

addiert sich der von einem Hektar Wald ausgehende CO2-Bindungseffekt auf ca. 5,5 Tonnen<br />

CO2 pro ha.<br />

In Europa sind die Methoden zur Erhebung der CO2-Bindungskapazitäten noch sehr unterschiedlich,<br />

weshalb die Forschung im Rahmen der European Cooperation in the field of<br />

Scientific and Technical Research (COST E21) Anstrengungen unternimmt, diese auf ein<br />

<strong>EPLR</strong>-BW-Zwischenbewertung <strong>2000</strong> - <strong>2003</strong> FIB - 10/03<br />

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Kapitel 8: Forstwirtschaft - Katastrophenhilfe Forstwirtschaft<br />

ähnliches Niveau zu bringen. Unterstellt man jedoch die oben erläuterten Eckwerte, dann führen<br />

die im Berichtszeitraum geförderten Aufforstungsflächen (ohne Wiederaufforstungen) zu<br />

einer CO2-Senke von ca. 840 Tonnen CO2 pro Jahr. Dies lässt für 2012 einen Wert von ca.<br />

9.730 Tonnen erwarten. Die Zentralevaluierung der Erstaufforstungsmaßnahmen durch die<br />

BFH gibt mit rund 10.600 Tonnen einen ähnlichen Wert an, der auf der Annahme basiert,<br />

dass ein ha Wald ca. 6 Tonnen CO2 pro Jahr zu binden vermag (vgl. BFH S. 45).<br />

Für den Zeitraum nach 2012 ist von der bereits erwähnten jährlichen Bindungskapazität von<br />

ca. 840 Tonnen CO2 durch die Erstaufforstungsflächen auszugehen.<br />

8.4.3 Auswirkungen auf die produktiven Funktionen forstwirtschaftlicher Betriebe<br />

Frage VIII.2.A <strong>–</strong> In welchem Umfang haben die Fördermaßnahmen die Forstwirtschaft in die<br />

Lage versetzt, zu den wirtschaftlichen und sozialen Aspekten der Entwicklung <strong>des</strong> ländlichen<br />

Raums beizutragen, indem die produktiven Funktionen forstwirtschaftlicher Betriebe erhalten<br />

oder unterstützt wurden?<br />

a) Interventionslogik<br />

Die Interventionslogik zu dieser Bewertungsfrage basiert auf dem Versuch der Aktivierung<br />

marktwirtschaftlicher Gesetzmäßigkeiten. Ziel ist es, über die Stimulation <strong>des</strong> Absatzes<br />

forstwirtschaftlicher Produkte, flankiert durch Maßnahmen zur Kostensenkung und Produktivitätssteigerung<br />

mehr Aktivitäten, höhere Einkommen und mehr Beschäftigung im ländlichen<br />

Raum zu erzielen.<br />

b) Programmindikatoren<br />

Kriterien: 2.A.1 Rationellere Erzeugung forstlicher Produkte<br />

2.A.2 Verbesserte Absatzmöglichkeit forstlicher Produkte<br />

Indikatoren: 2.A.1.1 veränderte Kosten für Waldbau, Holzernte, Transport,<br />

Lagerung (€/m 3 )<br />

2.A.1.2 Betriebe, die in Verbindung zu Waldbesitzerverbänden<br />

o.ä. getreten sind (%)<br />

2.A.2.1 Zusätzliche Absatzmöglichkeiten <strong>–</strong> insbes. für Produkte<br />

geringerer Qualität (m 3 )<br />

<strong>EPLR</strong>-BW-Zwischenbewertung <strong>2000</strong> - <strong>2003</strong> FIB - 10/03


Kapitel 8: Forstwirtschaft - Katastrophenhilfe Forstwirtschaft<br />

Übersicht 8.4: Fragen-Maßnahmenzuordnung Frage 2A<br />

Maßnahmen zur Frage 2 A<br />

Naturverjüngung 2.A.1.1<br />

Wegebau 2.A.1.1 2.A.2.1<br />

Sämtliche Maßnahmen im Kontext<br />

der Katastrophenhilfe Forst 2.A.1.1<br />

Lagermaßnahmen im Kontext der<br />

Katastrophenhilfe Forst 2.A.2.1<br />

In Zusammenhang mit diesem Indikator wurden quantitative Kenngrößen z.B. der Förderung<br />

von Naturverjüngungen berücksichtigt. Der Anteil der FBGs und WBVs an den Anträgen<br />

kann aus den vorliegenden Datenbanken grob ermittelt werden. Außerdem waren die Wegebaumaßnahmen<br />

sowie eventuelle Maschinenförderungen hier zu prüfen. Die Förderung energetischer<br />

Nutzung von Holz wird in späteren Evaluierungen diesen Aspekt zusätzlich anreichern.<br />

Im Berichtszeitraum hatte diese jedoch noch keine Relevanz.<br />

Wegen der Fachaufsicht der Forstbehörde ist zu unterstellen, dass genehmigte und geförderte<br />

Wegebaumaßnahmen der besseren Erschließung der Wälder dienen und damit einen Beitrag<br />

zur Betriebskostensenkung darstellen. Obwohl die mittlere Wegedichte in den Wäldern <strong>Baden</strong>-<strong>Württembergs</strong><br />

mit ca. 50m/ha im Bun<strong>des</strong>vergleich eher hoch ist und die Wälder damit als<br />

durchaus gut erschlossen gelten, gibt es vor allem in den vom kleinen Privatwald geprägten<br />

Regionen <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong> <strong>–</strong> insbesondere im Schwarzwald <strong>–</strong> noch erhebliche und die Forstwirtschaft<br />

behindernde Erschließungsdefizite (LFV <strong>2000</strong>). Diese werden im Zusammenhang mit<br />

der zügig fortschreitenden Konzentration in den Branchen der Holzkunden sowie durch die<br />

sehr rasche Technisierung der Holzernte im Schwachholz (< 45cm BHD) immer deutlicher<br />

(SCHMITHÜSEN et. al <strong>2003</strong>). Die geförderten Aktivitäten auf diesem Gebiet sind <strong>des</strong>halb ein<br />

wichtiger, dem Programmziel entsprechender Entwicklungsbeitrag für die Stärkung der regionalen<br />

Forstwirtschaft.<br />

Die Förderung der Rundholzlagerung hat im Berichtszeitraum insbesondere durch das Sturmereignis<br />

„Lothar“ (26.12.99) erheblich an Bedeutung gewonnen. Wäre die gesamte Holzmenge,<br />

die an diesem Tag in <strong>Baden</strong>-Württemberg, Frankreich, der Schweiz und Bayern dem<br />

Sturm zum Opfer fiel, zeitgleich auf den Holzmarkt geworfen worden, hätte dies zu einem<br />

noch deutlicheren Einbruch der Rundholzpreise geführt (vgl. HOLZ-ZENTRALBLATT, diverse<br />

Beiträge <strong>2000</strong>- 2002). Es war <strong>des</strong>halb zweifelsfrei ein Beitrag zur Stabilisierung sozialer und<br />

marktwirtschaftlicher Parameter im ländlichen Raum, dies durch die Förderung der Einrichtung<br />

großer Nass- und Trockenlagerkapazitäten zumin<strong>des</strong>t teilweise zu verhindern.<br />

<strong>EPLR</strong>-BW-Zwischenbewertung <strong>2000</strong> - <strong>2003</strong> FIB - 10/03<br />

401


402<br />

Kapitel 8: Forstwirtschaft - Katastrophenhilfe Forstwirtschaft<br />

Schließlich deutet die Interventionslogik auch darauf hin, dass der Zuwendungsgeber Ausgleichsprämien<br />

als einkommenssteigernd bewertet wissen möchte. Die „Ausgleichzulage<br />

Wald“ in <strong>Baden</strong>-Württemberg ist jedoch nur im Bodenschutzwald kofinanziert (Ausgleichsbetrag<br />

B, gem. Art. 32 der VO 1257/99). Der Ausgleichsbetrag A außerhalb <strong>des</strong> Bodenschutzwal<strong>des</strong><br />

ist dagegen zu 100 % ein überaus wichtiges und etabliertes Lan<strong>des</strong>förderprogramm,<br />

das die EU-Programmatik sinnvoll ergänzt.<br />

in Mio. Fm/ Jahr<br />

20<br />

18<br />

16<br />

14<br />

12<br />

10<br />

8<br />

6<br />

4<br />

2<br />

0<br />

Entwicklung der Sägereibranche in<br />

Deutschland<br />

1960 1968 1970 1975 1980 1985 1990 1995 1997 1998<br />

Schnittholzproduktion Anzahl Sägerei-Betriebe<br />

Quelle: Deutsche Gesellschaft für Marketing (<strong>2000</strong>)<br />

Abbildung 8.1: Strukturwandel in der deutschen Sägewirtschaft.<br />

Durch den sog. Strukturwandel in den meisten Teilbranchen der Holzwirtschaft und parallele<br />

Innovationen in deren Verarbeitungstechnik hat im Rundholzmarkt in den vergangenen ca. 10<br />

Jahren ein deutlich spürbarer Wechsel der sog. Leitsortimente stattgefunden: Während das<br />

von Waldbesitzern nach wie vor angestrebte waldbauliche Ziel, gerader, stark dimensionierter,<br />

möglichst astfreier Baumindividuen früher auch den Großteil <strong>des</strong> forstwirtschaftlichen<br />

Umsatzes generierte, wird die Masse <strong>des</strong> Umsatzes heute eher mit den Nadelholzsortimenten<br />

2a bis 3b (20cm <strong>–</strong> 39cm BHD) erzielt. Dies ist auf die Spaner- und Profiliertechnik zurückzuführen,<br />

die i.d.R. maximale Durchlassbreiten von 45cm hat und in Dimensionen um 40cm die<br />

<strong>EPLR</strong>-BW-Zwischenbewertung <strong>2000</strong> - <strong>2003</strong> FIB - 10/03<br />

7000<br />

6000<br />

5000<br />

4000<br />

3000<br />

<strong>2000</strong><br />

1000<br />

0<br />

Anzahl der Betriebe


Kapitel 8: Forstwirtschaft - Katastrophenhilfe Forstwirtschaft<br />

höchste Effizienz erwarten lässt. Die flächige Einführung in immer größeren Sägeeinheiten<br />

führte zu einer zunehmenden Verdrängung der auf das starke (Nadel)Holz ausgerichteten Gattertechnologie.<br />

Der in diesem Indikator implizit unterstellte Zusammenhang zwischen schwacher<br />

Dimension und schlechten Absatzmöglichkeiten ist zumin<strong>des</strong>t unter den derzeitigen<br />

Marktbedingungen nicht sinnvoll.<br />

Inwieweit diese Feststellung auch für zukünftige Evaluationen gilt, hängt von der weiteren<br />

Entwicklung der Rundholzmärkte ab. Bereits erfolgte Investitionen in große Verarbeitungskapazitäten<br />

starker Holzdimensionen geben gewisse Hinweise darauf, dass sich die Wertschöpfungspotentiale<br />

wieder in Richtung Starkholz verschieben könnten. Deren Wirkung<br />

hängt jedoch vor allem von der Qualitätssicherung in der Holzproduktion ab und wird sich<br />

erst in einigen Jahren entfalten können.<br />

Unterstellt man, dass bei Teilen <strong>des</strong> Sturmholzes mit Qualitätseinbußen zu rechnen war und<br />

ist, dann sind auch einige der geförderten Maßnahmen im Kontext der forstlichen Katastrophenhilfe<br />

Forst bei dieser Bewertungsfrage zu berücksichtigen.<br />

c) Ergebnisse<br />

2.A.1.1 Aufgrund der Beihilfe kurz- bis mittelfristig erzielte Änderung der jährlichen Kosten<br />

<strong>des</strong> Waldbaus, der Holzernte, <strong>des</strong> Holztransports sowie der Sammlung und<br />

Lagerung (€/m 3 ).<br />

Die flankierende Befragung von Zuwendungsempfängern hat ergeben, dass mehr als zwei<br />

Drittel der waldbesitzenden Landwirte davon ausgehen, dass die forstliche Förderung zu einer<br />

Kostensenkung geführt hat (Frage 28: 69,4 %). Diese, in der Befragung nicht weiter differenzierte<br />

Einschätzung ist insbesondere für alle Maßnahmen evident, die im Zusammenhang mit<br />

der Katastrophenhilfe Forst stehen. Hier hat das Förderprogramm ganz erhebliche Hilfen zur<br />

Flächenräumung, zur Wiederinstandsetzung der Infrastruktur, zur Wideraufforstung geschädigter<br />

Flächen sowie Einlagerung <strong>des</strong> immensen Holzanfalls geleistet (Trockenlager für entrindetes<br />

Rundholz, Nasslager). Trotz der insgesamt zügigen und umfänglichen Hilfe, die im<br />

übrigen durch andere, nicht EU-gestützte Maßnahmen flankiert wurde, hätten sich die Waldbesitzer<br />

ganz offensichtlich noch mehr erhofft (vgl. Frage 34 der Betriebsleiterbefragung).<br />

Insgesamt hat die EU zur Aufarbeitung der Sturmschäden und ihrer Folgen für die Waldwirtschaft<br />

in <strong>Baden</strong>-Württemberg mit 25.241.204 € beigetragen. Diese Mittel sind insgesamt dafür<br />

verwendet worden, möglichst rasch einen Zustand (wieder)herzustellen, der zumin<strong>des</strong>t<br />

hinsichtlich der betrieblichen Voraussetzungen dem vorherigen Zustand entspricht. Die durch<br />

das Sturmereignis ebenfalls vernichtete Produktionszeit kann durch finanzielle Zuwendungen<br />

selbstverständlich nicht ersetzt werden. Gleiches gilt für große Teile <strong>des</strong> verlorenen Erwar-<br />

<strong>EPLR</strong>-BW-Zwischenbewertung <strong>2000</strong> - <strong>2003</strong> FIB - 10/03<br />

403


404<br />

Kapitel 8: Forstwirtschaft - Katastrophenhilfe Forstwirtschaft<br />

tungswertes der Waldbesitzer und <strong>des</strong> Vermögensverlustes. Unterstellt man jedoch, dass die<br />

geförderten (Not)Maßnahmen das Min<strong>des</strong>tmaß notwendiger Schritte darstellten, um weiteren<br />

Schaden abzuwenden, dann hätten sie die Waldbesitzer auch ohne Unterstützung der EU und<br />

der öffentlichen Hand durchführen müssen. Die Zuwendungen sind in diesem Sinne zu 100 %<br />

kostenwirksam.<br />

Abbildung 8.2: Zufriedenheit der Zuwendungsempfänger mit der Katastrophenhilfe Forst<br />

Die Umrechung dieser Kostenwirksamkeit auf einen Erntefestmeter oder auf die jährliche<br />

Kostenbelastung der Betriebe ist jedoch nicht sinnvoll. Die „Kostenerstattung“ durch die EU<br />

zielte in diesem Zusammenhang ausnahmslos auf die „nicht-planmäßige Nutzung“ und würde<br />

bei einer entsprechenden Verrechnung zu einer Verfälschung der Betriebsdaten für den geplanten<br />

Betrieb führen.<br />

Kostensenkend wirkt fraglos vor allem die verbesserte Erschließung der Bestände. Aus diesem<br />

Grunde <strong>–</strong> und vor dem Hintergrund der Annahme, dass die Erschließung in <strong>Baden</strong>-<br />

Württemberg mit durchschnittlich ca. 50m/ha ohnehin hoch ist und nur noch dort erfolgt, wo<br />

Rückstände identifiziert oder Wege erheblich beschädigt wurden, werden Wegebaumaßnahmen<br />

hier grundsätzlich als Beitrag zur Kostensenkung berücksichtigt. Dies umso mehr, als sie<br />

eine wichtige Vorleistung zum rationellen Einsatz sog. Vollernter- (Harvester) und moderner<br />

Bringungssysteme (Forwarder) im Schwachholz sind. Erschließungen sind <strong>–</strong> sofern sie nicht<br />

ebenfalls im Kontext der Katastrophenhilfe Forst gewährt wurden - Investitionen in den ge-<br />

<strong>EPLR</strong>-BW-Zwischenbewertung <strong>2000</strong> - <strong>2003</strong> FIB - 10/03


Kapitel 8: Forstwirtschaft - Katastrophenhilfe Forstwirtschaft<br />

planten Betrieb. Die EU hat den planmäßigen Waldwegebau in <strong>Baden</strong>-Württemberg mit insgesamt<br />

122.900,-€ unterstützt. Dies trug zum Bau von rund 37 km Wirtschaftswegen bei. Eine<br />

solche Wegelänge genügt zur Erschließung von ca. 700 ha Wald (vereinfachte Annahme ohne<br />

Berücksichtigung der spezifischen Geländeprobleme). Bei einem Kostenanteil der Holzbringung<br />

an den gesamten Holzerntekosten von durchschnittlich 0,4€ und Spitzenwerten von<br />

max. 2,-€ sowie 0,1€ Minimum dürfte der Kosteneinsparungseffekt dieser Maßnahmen um ca.<br />

5.000,-€ höher liegen als die direkte Investitionssumme. Dies entspräche einer Reduktion der<br />

Bringungskosten von ca. 1,- € bei rund 7 fm Zuwachs auf 700 ha Wald.<br />

2.A.1.2 Anteil der Betriebe, die aufgrund der Beihilfe in Verbindung zu Waldbesitzer-<br />

verbänden oder ähnlichen Vereinigungen getreten sind (%).<br />

Der Indikator 2.A.1.2 kann lediglich über die erfolgte Befragung der Waldbesitzer näherungsweise<br />

geklärt werden. Belastbare Statistiken oder eigene Erhebungen <strong>–</strong> etwa der Waldbesitzerverbände<br />

liegen leider nicht vor. Dies bestätigte eine entsprechende Anfrage bei der<br />

Forstkammer <strong>Baden</strong>-Württemberg. Deren Geschäftsführer (BENTELE <strong>2003</strong>) hat einen Kausalzusammenhang<br />

zwischen EU-Förderung und Beitrittsneigung der Waldbesitzer zu einschlägigen<br />

Verbänden und Organisationsformen als sehr minimal bezeichnet. Die schriftliche Befragung<br />

der Betriebsleiter ergab dagegen, dass fast ein Drittel durch die Förderung zu einem Beitritt<br />

in eine solche Organisation veranlasst wurde. Am stärksten haben davon die Forstbetriebsgemeinschaften<br />

profitiert. Dieses Befragungsergebnis wird auch von der Ergebnissen<br />

bestätigt, die die Befragung durch die BFH (<strong>2003</strong>) zur Evaluierung der Erstaufforstungsmaßnahmen<br />

ergeben hat.<br />

Insbesondere der klein parzellierte Privatwaldbesitz kann den strukturellen Veränderungen in<br />

der Holzwirtschaft und den steigenden gesellschaftlichen Anforderungen an den Wald zukünftig<br />

nur dann noch sinnvoll begegnen, wenn er einen höheren Organisationsgrad erreicht.<br />

Das dargestellte Befragungsergebnis kann jedoch nicht uneingeschränkt als Erfolg der Förderung<br />

interpretiert werden. Darauf deutet auch ein kritischer Prüfbericht <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong>rechnungshof<br />

vom Juni 2002 hin (LANDESRECHNUNGSHOF 2002). Die Neigung der Waldbesitzer einer<br />

solchen Organisationsform beizutreten ist nur dann ein sinnvoller Entwicklungsschritt zur<br />

Stärkung <strong>des</strong> ländlichen Raums, wenn dadurch signifikant große Verbünde mit einem entsprechenden<br />

Marktpotenzial entstehen. Die Zunahme der Anzahl kleiner Verbünde ist dagegen<br />

nicht zweckmäßig. Rund die Hälfte (51 %) der 182 FBG in <strong>Baden</strong>-Württemberg vereinen<br />

jeweils nur weniger als 1.000 ha Waldbesitz auf sich.<br />

<strong>EPLR</strong>-BW-Zwischenbewertung <strong>2000</strong> - <strong>2003</strong> FIB - 10/03<br />

405


406<br />

Kapitel 8: Forstwirtschaft - Katastrophenhilfe Forstwirtschaft<br />

Abbildung 8.3: Organisationsformen, die von fördermotivierten Beitritten profitierten<br />

Grundsätzlich sind integrierte Antragshürden, die nur durch den Beitritt zu Zweckverbünden<br />

erfüllt werden können, kein sinnvoller Ansatz zur strukturellen Stärkung <strong>des</strong> Waldbesitzes.<br />

Derartige Impulse müssten vor allem auf jene Waldbesitzer wirken, die kaum mehr einen persönlichen<br />

Bezug zu ihrem Besitz haben. Diese Zielgruppe wird durch Fördermaßnahmen aber<br />

kaum erreicht.<br />

2A.2.1 Zusätzlich geförderte Absatzmöglichkeiten, insbesondere für Produkte geringe-<br />

rer Dimension oder schlechter Qualität (m 3 ).<br />

Obwohl die Maßnahmen im Kontext mit der „Katastrophenhilfe Forst“ in der EU-Förderlogik<br />

lediglich ein Randthema sind, kam und kommt ihnen in <strong>Baden</strong>-Württemberg <strong>–</strong> insbesondere<br />

im fraglichen Förderzeitraum (<strong>2000</strong>-2002) eine ganz erhebliche Bedeutung zu: Diese Zeit war<br />

in höchstem Maße von der Aufarbeitung und Bewältigung <strong>des</strong> verheerenden Sturmereignisses<br />

vom Dezember 1999 geprägt. Dies gilt für die technische Bewältigung und Abwicklung wie<br />

für die marktpolitische Steuerung <strong>des</strong> immensen und zeitgleichen Rundholzanfalls. Die oben<br />

erläuterte Annahme, dass es sich bei Sturmholz (Windwurf und insbesondere Windbruch) um<br />

Produkte schlechter Qualität handeln könnte, rechtfertigt die Berücksichtigung der Fördermaßnahmen<br />

an dieser Stelle, die dazu beitrugen Qualitätsverluste nach einer forstlichem Katastrophe<br />

zu minimieren. Im zusammengefassten Überblick stellten sich die hier zu berücksichtigenden<br />

Maßnahmen wie folgt dar:<br />

<strong>EPLR</strong>-BW-Zwischenbewertung <strong>2000</strong> - <strong>2003</strong> FIB - 10/03


Kapitel 8: Forstwirtschaft - Katastrophenhilfe Forstwirtschaft<br />

• Anlegen von Holzkonservierungsanlagen 2.043.800,-€<br />

• Beihilfen für Lagerbeschickung, Entrindung, ca.<br />

Nasslagerung, Flächenräumung und<br />

Grundinstandsetzung der Wege<br />

11.900.000,-€<br />

• Holzaufarbeitung, einschl. Zinszuschuss ca. 8.492.900,-€<br />

• Summe ca. 22.436.700,-€<br />

Geht man vereinfachend davon aus, dass die Gesamtmenge <strong>des</strong> im Sturm gefallenen Holzes<br />

in irgendeiner Weise verwertbar war, dann bedeutet diese Summe, dass die EU rund 1,-€ pro<br />

fm Sturmholz zur Qualitätssicherung aufgewendet hat. Der indirekte Nutzen dieser Förderung<br />

wiegt jedoch ungleich schwerer. Die rasche Aufarbeitung und Einlagerung großer Holzmengen<br />

führte zu einer Marktentlastung und einer dadurch bedingten moderateren Preissenkung<br />

am Rundholzmarkt. Diese Wirkung ist seriös nicht zu quantifizieren.<br />

8.4.4 Einfluss auf die Beschäftigung<br />

Frage VIII.2.B - In welchem Umfang haben die Fördermaßnahmen die Forstwirtschaft in die<br />

Lage versetzt, zu den wirtschaftlichen und sozialen Aspekten der Entwicklung <strong>des</strong> ländlichen<br />

Raums beizutragen indem die Einkommens- und Beschäftigungsmöglichkeiten sowie die<br />

sonstigen sozioökonomischen Funktionen und Bedingungen erhalten und ausgebaut bzw. ver-<br />

bessert wurden?<br />

a) Interventionslogik<br />

Die Logik zur Bewertungsfrage 2 B verweist auf die unmittelbaren und mittelbaren Wirkungen<br />

der Forstwirtschaft auf die Beschäftigungssituation im ländlichen Raum. Die Beiträge der<br />

Forst- und Holzwirtschaft sind im Gesamtkontext der volkswirtschaftlichen Wertschöpfung<br />

gering (vgl. SCHMITHÜSEN ET.AL. <strong>2003</strong>). Im ländlichen Raum ist ihre Bedeutung jedoch nicht<br />

zu unterschätzen. Unmittelbar bietet die Forstwirtschaft begrenzte Beschäftigungsverhältnisse<br />

und garantiert für einen Teil der regionalen Wirtschaft die Rohstoffversorgung. Unmittelbar<br />

ist die von der Forstwirtschaft ausgehende Steigerung der Attraktivität ländlicher Räume<br />

einer jener „Softfaktoren“, die die monetär fassbaren Standortsfaktoren einer Region verstärken<br />

können. Diese Attraktivitätssteigerung kann so weit gehen, dass sie zur Grundlage eines<br />

sich entwickelnden Tourismus der Region wird.<br />

b) Programmindikatoren<br />

Kriterien: 2.B.1 Zunahme der Aktivitäten/Beschäftigung innerhalb der<br />

Betriebe<br />

<strong>EPLR</strong>-BW-Zwischenbewertung <strong>2000</strong> - <strong>2003</strong> FIB - 10/03<br />

407


408<br />

Kapitel 8: Forstwirtschaft - Katastrophenhilfe Forstwirtschaft<br />

2.B.2 Zunahme der Tätigkeiten in ländlichen Gemeinden<br />

aufgrund primärer oder sekundärer Produktion oder<br />

erster Verarbeitungs- und Vermarktungsstufen<br />

2.B.3 Steigerung der Anziehungskraft für die Bevölkerung und<br />

auf Touristen<br />

2.B.4 Erhaltung oder Steigerung <strong>des</strong> Einkommens in<br />

ländlichen Gebieten<br />

Indikatoren: 2.B.1.1 Tätigkeit in direktem Zusammenhang der<br />

gefördertenMaßnahme (h/ha/a)<br />

2.B.2.1 Volumen <strong>des</strong> kurz- bis mittelfr. zur Verfügung stehenen<br />

Angebots an forstwirtschaftlichen Produkten für lokale<br />

Verarbeiter mit geringem Durchsatz (m 3 /Jahr)<br />

2.B.2.2 Direkt oder indirekt durch die Maßnahmen bedingte<br />

Tätigkeiten außerhalb der eigentlichen Maßnahme<br />

(FTE/a)<br />

2.B.3.1 Schaffung<br />

Gebiete<br />

zusätzlicher attraktiver bzw. wertvoller<br />

2.B.4.1 Einkommen (kurz- bis mittelfristig) durch die<br />

2.B.4.2<br />

Maßnahme (€/a)<br />

Verhältnis Prämie /vorherigem Deckungsbeitrag<br />

Übersicht 8.5: Fragen-Maßnahmenzuordnung Frage 2B<br />

Maßnahmen zu Frage 2B<br />

Alle Maßnahmen, die direkt zu<br />

Tätigkeiten vor Ort führen 2.B.1.1<br />

Erstaufforstung 2.B.1.1 2.B.3.1 2.B.4.1<br />

Anbau seltene Baumarten 2.B.3.1<br />

Neuanlage Waldränder 2.B.3.1<br />

Feuchtgebiete/Fließgewässer 2.B.3.1<br />

Landschaftsschutz/Biotopflege 2.B.3.1<br />

Jungwuchspflege / Läuterung 2.B.1.1 2.B.4.1<br />

Nachbesserung 2.B.4.1<br />

Naturverjüngung 2.B.4.1<br />

Waldrand 2.B.3.1<br />

Wegebau 2.B.2.2 2.B.3.1<br />

Allen Indikatoren dieser Bewertungsfrage ist gemeinsam, dass ihre Aussagekraft davon abhängt,<br />

ob es sich bei den Tätigkeiten oder den durch die Förderung angestoßenen Veränderungen<br />

um „neue“ Entwicklungen im Sinne zusätzlicher Leistungen handelt, oder ob diese<br />

ohnehin durchgeführt und erzielt worden wären. Das Problem liegt also in einer schlüssigen<br />

Ursachen-Wirkungs-Analyse, die mit vernünftigem Aufwand nicht zu betreiben ist. Um sich<br />

<strong>EPLR</strong>-BW-Zwischenbewertung <strong>2000</strong> - <strong>2003</strong> FIB - 10/03


Kapitel 8: Forstwirtschaft - Katastrophenhilfe Forstwirtschaft<br />

den Indikatoren dieser Frage zumin<strong>des</strong>t tendenziell nähern zu können, wurden sie in die Betriebsleiterbefragung<br />

integriert.<br />

Andere Indikatoren müssen auf der Grundlage <strong>des</strong> Wissens um die gesamte Förderkulisse<br />

gutachtlich beantwortet werden. Gestützt wird dieses gutachtliche Vorgehen durch „Expertengespräche“<br />

mit Fachleuten auf der Ebene der bearbeitenden und bewilligenden Stellen.<br />

Dennoch macht diese Frage bei der Konzeption <strong>des</strong> Bewertungsvorgehens die größten Probleme.<br />

Sie stellt eine Mischung aus kaum überprüfbaren Annahmen und harten, quantitativen<br />

Fakten dar. Einzelne Aspekte können von den geförderten Personen kaum selbst bewertet<br />

werden. Die Personen und Gesellschaftsgruppen, die solche Kriterien eigentlich zu bewerten<br />

haben, sind sich der Förderung und ihrer Auswirkungen nicht bewusst. Unterstellt man, dass<br />

die Maßnahmen im Walde lediglich aufgrund der bewilligten Förderung ergriffen wurden,<br />

dann fallen nahezu alle Maßnahmen unter die in dieser Frage zu prüfenden Wirkungen.<br />

c) Ergebnisse<br />

2.B.1.1 Tätigkeiten der Betriebe aufgrund der Förderung, die<br />

a) in Zeiträume fallen, in welchen die Betriebe üblicherweise nicht ausgelastet<br />

sind (h/ha/a)<br />

b)zur Schaffung neuer oder der Sicherung bestehender Arbeitsplätze geführt haben<br />

(FTE/a).<br />

a) Die Auswertung quantitativer Förderdaten führt bei der Prüfung dieses Indikators kaum<br />

weiter. Der Punkt a) mag sich im Falle <strong>des</strong> größeren und großen Privatwaldbesitzes <strong>–</strong> und zu<br />

Teilen auch im Kommunalwald anders darstellen. Für den kleinen, landwirtschaftlichen Betrieben<br />

angeschlossenen Privatwald (der in der Befragung fast ausschließlich erreicht werden<br />

konnte) ist davon auszugehen, dass der Wald grundsätzlich ein wichtiger traditioneller Puffer<br />

im Ausgleich zwischen Arbeitskapazität und Arbeitsvolumen ist. Dies belegen auch Untersuchungen<br />

im Rahmen <strong>des</strong> Testbetriebsnetzes Bäuerlicher Waldbesitz der FVA <strong>Baden</strong>-<br />

Württemberg. Aufgrund der durchschnittlich höheren Arbeitsproduktivität in der Waldarbeit<br />

und der höheren Flächenproduktivität bei landwirtschaftlichen Tätigkeiten, lassen sich die<br />

beiden Betriebsteile ausgezeichnet ergänzen. Hinzu kommt, dass der Arbeitsschwerpunkt im<br />

Wald in den Winter und der der Landwirtschaft in die anderen Jahreszeiten fällt.<br />

b) Die Frage 30 (Forst) der Betriebsleiterbefragung beantwortet den Unterpunkt b) dieser Bewertungsfrage<br />

für die erreichten Begünstigten:<br />

<strong>EPLR</strong>-BW-Zwischenbewertung <strong>2000</strong> - <strong>2003</strong> FIB - 10/03<br />

409


410<br />

Kapitel 8: Forstwirtschaft - Katastrophenhilfe Forstwirtschaft<br />

Abbildung 8.4: Varianten der Arbeitsleistung durch forstliche Förderung<br />

Demzufolge hat die Förderung insbesondere dazu beigetragen, die familiäre Arbeitskapazität<br />

im ländlichen Raum auszulasten und dort zu erhalten. Im Zuge der steigenden Technisierung<br />

dürfte der Aspekt der Arbeitsschaffung für Dritte durch forstliche Tätigkeiten und Förderungen<br />

zukünftig an Bedeutung gewinnen.<br />

Wenn angenommen wird, dass die Bodenschutzkalkung sowie der Wegebau und Entrindung<br />

im kleineren Privatwald und im Kommunalwald nicht von den Waldbesitzern selbst, sondern<br />

von Unternehmern durchgeführt wurde, dann addieren sich die Aufwendungen der EU im<br />

Berichtszeitraum für Maßnahmen, deren Umsetzung vermutlich vom Waldbesitzer (oder seinen<br />

Mitarbeitern) selbst durchgeführt wurden auf:<br />

ca. 1.667.000,- € (ohne staatl. Waldbesitz und ohne Katastrophenhilfe Forst)<br />

ca. 3.412.000,- € (Maßnahmen im nicht staatl. Waldbesitz zur Sturmbewältigung)<br />

Summe ca. 5.079.000, -€<br />

Unterstellt man weiter, dass die Zuwendungen an den staatlichen Waldbesitz im Zusammenhang<br />

mit der Sturmaufarbeitung nicht zu berücksichtigen sind, weil die Auslastung der staatl.<br />

Arbeitskapazität auch im Normalbetrieb bei 100 % liegen muss (geringe Flexibilität der Beschäftigung)<br />

und geht man von einem Sachkostenanteil von ca. 30 % aus, dann waren ca.<br />

3.555.000,-€ unmittelbar beschäftigungswirksam. Allerdings handelt es sich hierbei keines-<br />

<strong>EPLR</strong>-BW-Zwischenbewertung <strong>2000</strong> - <strong>2003</strong> FIB - 10/03


Kapitel 8: Forstwirtschaft - Katastrophenhilfe Forstwirtschaft<br />

falls um eine strukturelle Beschäftigung, sondern um eine konjunkturelle bzw. teilweise katastrophenbedingte.<br />

Nach der im Kap. 1 dargestellten Logik der Beschäftigungswirkung ist im forstlichen Bereich<br />

<strong>des</strong>halb davon auszugehen, dass ca. 40 Arbeitsplätze erhalten werden konnten. Dieser Logik<br />

und ihrer Schlussfolgerung liegen die in Kapitel 1 dargestellten Zusammenhänge zwischen<br />

Finanzvolumen und mittel- sowie unmittelbaren Beschäftigungswirkungen zugrunde. Im Interesse<br />

der gesamten Aussagekraft dieses Gutachtens wurde dieselbe Logik selbstverständlich<br />

auch für die forstliche Förderung übernommen.<br />

2.B.2.1 Volumen <strong>des</strong> kurz- bis mittelfristig zur Verfügung stehenden Angebots an forstlichen<br />

Grunderzeugnissen für lokale Verarbeitungsbetriebe mit geringem Durchsatz<br />

(m 3 /a).<br />

Dieser Indikator ist unter den herrschenden Bedingungen <strong>des</strong> Holzmarktes und der Forst- und<br />

Holzwirtschaft in <strong>Baden</strong>-Württemberg nicht sinnvoll. Gerade die klassischen Gattersägebetriebe<br />

mit einem jährlichen Durchsatz von 5.000 fm bis 10.000 fm entsprechen dem Bild <strong>des</strong><br />

„lokalen Verarbeiters mit geringem Durchsatz“. Diese fragen aber aus technischen Gründen<br />

überwiegend nach Holzdimensionen (> 45cm BHD), deren Wachstum in unseren Klimaten<br />

nicht kurz- bis mittelfristig zu erzielen ist (vgl. hierzu Abbildung 8.1).<br />

Auch die sortimentsbezogene Rückrechung aus dem erwarteten Zuwachs geförderter Aufforstungsflächen<br />

führt hier nicht zu einer verwertbaren Erkenntnis. Aussagen zu diesem Indikator<br />

könnten nur dann gemacht werden, wenn in der Frage auf die Einschränkung <strong>des</strong> Zeithorizonts<br />

verzichtet würde („kurz- bis mittelfristig“).<br />

2.B.2.2 Kurz- bis mittelfristig geschaffene Beschäftigungsmöglichkeiten außerhalb der<br />

Betriebe (Vollzeitäquivalente).<br />

Hier ist auf die Abb. 8.4 zu verweisen, die im Zusammenhang mit dem Indikator 2.B.1.1 bereits<br />

eingeführt wurde. Sie verdeutlicht die noch relativ geringe Wirkung, die von forstlichen<br />

Tätigkeiten auf die Beschäftigung im Umfeld der Betriebe ausgeht. Anders dürfte sich dies im<br />

Falle <strong>des</strong> Kommunalwal<strong>des</strong> darstellen. Dieser Aspekt konnte jedoch mit der durchgeführten<br />

Betriebsleiterbefragung nicht explizit geprüft werden. Telefonische Nachfragen bei kommunalen<br />

Waldbesitzern ergaben hierzu kein einheitliches Bild. Eventuelle Beschäftigungswirkungen<br />

aus forstlichen Förderungen werden in der Regel durch andere Programme und Maßnahmen<br />

der Gemeindeverwaltung überlagert.<br />

Gleichwohl zeigt der Berechnungsansatz im Kapitel 1, dass durchaus mit Beschäftigungswirkung<br />

außerhalb der Betriebe zu rechnen ist. Darauf ist bereits im Kapitel 8.4.4 eingegangen.<br />

<strong>EPLR</strong>-BW-Zwischenbewertung <strong>2000</strong> - <strong>2003</strong> FIB - 10/03<br />

411


412<br />

Kapitel 8: Forstwirtschaft - Katastrophenhilfe Forstwirtschaft<br />

Aus den dort gemachten Angaben ergibt sich ein (verbleibender) Effekt außerhalb der Betriebe<br />

von ca. 1.525.000,- €. Dies ist gleichbedeutend mit 20 FTE (Supplier Effekt).<br />

Kurzfristig wurde dieser Effekt durch die enormen Zuwendungen im Nachgang zur Sturmkatastrophe<br />

„Lothar“ deutlich erhöht. Die rund 25.241.000,-€ EU-Hilfe, die in diesem Zusammenhang<br />

gewährt wurden, wirkten sich zunächst auf das Betriebseinkommen der geschädigten<br />

Waldbesitzer aus, wurden aber zu einem ganz erheblichen Anteil (aufgrund der Maßnahmenbeschreibung<br />

geschätzte 85 %) in Arbeitsleistung Dritter umgesetzt. Dabei handelt es sich<br />

komplett um eine konjunkturelle Beschäftigung, die zu 159 FTE geführt hat (Multiplikatoreffekt).<br />

2.B.3.1 Zusätzliche attraktive/wertvolle Gebiete oder Standorte, die aufgrund der Beihilfe<br />

geschaffen wurden.<br />

Wie oben ausgeführt unterstellt der Zuwendungsgeber (EU) in den dargestellten Interventionslogiken<br />

der einzelnen Fragen, dass Wald per se eine attraktive bzw. wertvolle Variante der<br />

Landnutzung darstellt. Folgt man diesem Ansatz, dann sind hier die Aufforstungsflächen insgesamt<br />

zu berücksichtigen. Wiederaufforstungen und Maßnahmen, die lediglich der Ausstattungsergänzung<br />

der Waldflächen dienten sind dafür nicht relevant.<br />

Insgesamt wurden 153 ha erstaufgeforstet. Die dafür von der EU eingesetzten Fördermittel<br />

betrugen ca. 481.000,- €, wobei die einzelnen Maßnahmen im Mittel mit ca. 2.500,-€ gefördert<br />

wurden.<br />

Außer den Erstaufforstungen trugen auch alle Maßnahmen zur Entwicklung und Stabilisierung<br />

attraktiver/wertvoller Gebiete bei. Diese Maßnahmen wurden von der EU im Berichtszeitraum<br />

mit insgesamt 100.576,- € gefördert. Davon profitierten die Arbeiten auf 120 verschiedenen<br />

Waldflächen, die jeweils mit ca. 840,- € unterstützt wurden.<br />

Schließlich sind auch die Ausbringung seltener Baumarten als Beitrag zur Erfüllung <strong>des</strong> hier<br />

gefragten Indikators zu berücksichtigen sowie die Schaffung/Gestaltung von Waldrändern,<br />

die Pflege von Feuchtgebieten/Fließgewässern und Biotopen. Dafür wendete die EU insgesamt<br />

20.000,-€ (Seltene Baumarten), ca. 1.000,- € (Neuanlage Waldränder), 3.230,-€ (Feuchtgebiete/Fließgewässer)<br />

und 24.500,-€ für die Biotoppflege auf. Diese insgesamt eher geringe<br />

Inanspruchnahme der Fördermöglichkeit durch die EU zeigt, dass diese Maßnahmen im Bereich<br />

der forstlichen Förderung nicht ganz programmkonform sind. Sie sind „Fremdkörper“<br />

geblieben. Diesen nahezu 50.000,- €, die zusammen in derartige flankierende Maßnahmen<br />

geflossen sind, kann kein direkter Flächenbezug zugeordnet werden. Sie unterstützen die flächige<br />

Maßnahme der Erstaufforstung. Insofern sind die durchaus umgesetzten Maßnahmen,<br />

<strong>EPLR</strong>-BW-Zwischenbewertung <strong>2000</strong> - <strong>2003</strong> FIB - 10/03


Kapitel 8: Forstwirtschaft - Katastrophenhilfe Forstwirtschaft<br />

die der Erfüllung <strong>des</strong> hier zu prüfenden Ziels dienen, eben nicht als Einzelmaßnahmen erkennbar,<br />

sondern sind integraler Bestandteil der grundsätzlichen Zielsetzung der Waldbesitzer.<br />

Eine Bewertung der Zielerreichung wäre aber nur über den Umweg bestimmter Grundannahmen<br />

möglich, deren Absicherung einen enormen Aufwand darstellen würde (z.B. wie viel<br />

Waldrand werden im Mittel durch die Erstaufforstung eines ha Wald geschaffen?).<br />

2.B.4.1 Einkommen die kurz- bis mittelfristig aufgrund der Förderung erzielt wurden,<br />

davon<br />

a) in den Betrieben selbst, zusätzlich und dauerhaft<br />

b) durch mittelbare Tätigkeiten<br />

a) Aus der Beantwortung der Frage 2b, Indikator 2.B.1.1 sowie der im Kapitel 1 dargelegten<br />

Logik der Einkommensbemessung in landwirtschaftlichen Betrieben wird deutlich, dass sich<br />

die forstliche Förderung direkt und indirekt auf das Betriebseinkommen auswirkt. Direkte<br />

Einkommensübertragungen spielen im Kontext der von der EU unterstützten Maßnahmen im<br />

Forstbereich zunächst keine Rolle. Dafür ist die vom Land gewährte Ausgleichzulage Wald<br />

ein Beispiel, die hier jedoch nur hinsichtlich <strong>des</strong> Ausgleichbetrages B zu berücksichtigen ist.<br />

Eine durchaus wichtige Ausnahme von dieser Feststellung sind erhebliche Anteile der Zahlungen<br />

im Kontext der Katastrophenhilfe Forst.<br />

Legt man den oben dargelegten dauerhaften Beschäftigungseffekt innerhalb der Betriebe von<br />

ca. 9-10 dauerhaften gesicherten/geschaffenen Arbeitsplätzen zugrunde, dann kann über einen<br />

Opportunitätsansatz daraus ein Einkommenseffekt von langfristig etwa 500.000,-€/Jahr zusätzliches<br />

Betriebseinkommen abgeleitet werden.<br />

Erhöht wird dieser Effekt durch die außerplanmäßigen Zuwendungen im Zusammenhang mit<br />

der Verarbeitung und Bewältigung der Sturmschäden. Diese haben zu einem erheblichen Anteil<br />

den Charakter direkter Zuwendungen. Sie addieren sich auf 25.241.000,- € (nur EU-<br />

Anteil) in den Jahren <strong>2000</strong>-2002.<br />

b) Von mittelbaren Tätigkeiten, die durch die Förderung indiziert wurden, profitieren vor allem<br />

sog. forstliche Dienstleistungsunternehmen. Ebenfalls im Zusammenhang mit dem Indikator<br />

2.B.2.2 konnte ein mittelbarer Beschäftigungseffekt von ca. 20 FTE ermittelt werden.<br />

Dies entspricht einer Steigerung der Betriebseinkommen von kurzfristig ca. 1.200.000,-€/Jahr,<br />

der sich langfristig auf ca. 240.000,- € reduzieren wird.<br />

2.B.4.2 Verhältnis Prämie /vorherigem Deckungsbeitrag (%)<br />

Eine Prämiengewährung, die die Berücksichtigung in diesem Gutachten begründen würde,<br />

war in <strong>Baden</strong>-Württemberg nicht gegeben. Dieser Indikator ist so <strong>des</strong>halb nicht sinnvoll auf<br />

<strong>Baden</strong>-Württemberg anzuwenden.<br />

<strong>EPLR</strong>-BW-Zwischenbewertung <strong>2000</strong> - <strong>2003</strong> FIB - 10/03<br />

413


414<br />

Kapitel 8: Forstwirtschaft - Katastrophenhilfe Forstwirtschaft<br />

8.4.5 Verbesserung der Schutzfunktionen <strong>des</strong> Wal<strong>des</strong><br />

Frage VIII.2.C - In welchem Umfang haben die Fördermaßnahmen die Forstwirtschaft in die<br />

Lage versetzt, zu den wirtschaftlichen und sozialen Aspekten der Entwicklung <strong>des</strong> ländlichen<br />

Raums beizutragen indem die Schutzfunktionen der Waldbewirtschaftung erhalten und in<br />

zweckdienlicher Weise verbessert wurden?<br />

a) Interventionslogik<br />

Die Bewertung der Förderung im Zusammenhang mit dieser Frage hing auch von der Zugänglichkeit<br />

einschlägiger Informationen <strong>–</strong> vor allem in kartographischer und edv-technischer<br />

Form (GIS) ab. Diese war für diese Zwischenbewertung leider noch nicht gegeben. Unterstellt<br />

man, dass z.B. die Landflucht und eine eventuelle Unterversorgung <strong>des</strong> ländlichen Raums<br />

hinsichtlich gesellschaftlicher Infrastrukturangebote im Flächenland <strong>Baden</strong>-Württemberg allenfalls<br />

eine sehr untergeordnete Rolle spielen, dann kann auch nicht von einer unmittelbaren<br />

Wirkung der forstlichen Förderung in wirtschaftlicher und sozialer Hinsicht ausgegangen<br />

werden. Ein solcher Zusammenhang wäre allenfalls für solche Gebiete anzunehmen, die als<br />

besonders strukturschwach gelten. Gleichwohl wäre auch hier ein Kausalzusammenhang nicht<br />

tatsächlich nachweisbar.<br />

Aber auch inhaltlich-fachliche Zuordnungen sind hierbei durchaus strittig. So befürworten<br />

einzelne Gutachter unter diesem Punkt die Berücksichtigung <strong>des</strong> geförderten Wegebaus im<br />

Wald mit der Begründung, dass eine bessere Erschließung eine flächige Befahrung der Bestände<br />

vermeiden hilft (Verbesserung der Schutzfunktion der Wälder). Andere lehnen dies<br />

kategorisch ab.<br />

Die Interventionslogik betont die Bedeutung einer „gezielten“ Pflanzung und eines „gezielten“<br />

Waldbaus sowie der „üblichen nachhaltigen Waldbewirtschaftung“ als Beitrag zu<br />

Schutzleistungen in der Region und sinnvoller Ersatz für andere Bodennutzungen. Daraus<br />

resultiere eine zunehmende Artenvielfalt und positive Wirkung auf die Infrastruktur, die Besiedelung<br />

und den Fremdenverkehr einer Region.<br />

In diesem Zusammenhang muss darauf hingewiesen werden, dass die Waldwirtschaft als Ersatz<br />

für andere Bodennutzungsvarianten nicht zwangsläufig zu einer höheren Artenvielfalt<br />

führen muss. Darüber hinaus ist grundsätzlich in Frage zu stellen, ob eine hohe Artenvielfalt<br />

grundsätzlich einen Wert an sich darstellt, oder nur unter bestimmten Prämissen, die üblicherweise<br />

in der Artenausstattung der fraglichen Region zu suchen sind (vgl. hierzu auch<br />

<strong>EPLR</strong>-BW-Zwischenbewertung <strong>2000</strong> - <strong>2003</strong> FIB - 10/03


Kapitel 8: Forstwirtschaft - Katastrophenhilfe Forstwirtschaft<br />

Kap. 6 dieses Zwischenberichts). Die Logik zu dieser Frage ist <strong>des</strong>halb nicht zielführend konzipiert.<br />

Sie scheint auf andere, in Europa vorkommende Verhältnisse zu zielen.<br />

Dies wird z.B. darin deutlich, dass in den Wäldern <strong>Baden</strong>-<strong>Württembergs</strong> waldbauliche Maßnahmen<br />

i.d.R. auf der Forsteinrichtung oder vereinfachten Betriebsgutachten basieren und<br />

damit grundsätzlich „gezielt“ sind. Unterstellt man diese Tatsache, so könnte verkürzt festgestellt<br />

werden, dass überall dort, wo Wald erhalten, in seiner Funktion stabilisiert oder ausgedehnt<br />

werden konnte die Schutzfunktionen erhalten und in zweckdienlicher Weise verbessert<br />

wurden. Folgt man dieser Überlegung, dann ist selbstverständlich auch der Ausgleichsbetrag<br />

B der Ausgleichzulage Wald (Richtlinie über die Gewährung einer Zuwendung für die Erhaltung<br />

besonderer Schutz- und ökologischer Funktionen im Wald) hier zu berücksichtigen.<br />

b) Programmindikatoren<br />

Kriterien: 2.C.1 Durchführung geeigneter Schutzmaßnahmen<br />

2.C.2 Schutz von Flächen, die keine Waldflächen sind, und Wahrung<br />

sozioökonomischer Interessen<br />

Indikatoren: 2.C.1.1 Gebiete, die im Hinblick auf Schutzfunktionen<br />

angepflanzt/bewirtschaftet wurden (ha)<br />

2.C.2.1 Ressourcen, deren Schutz aufgrund von forstlichen<br />

Maßnahmen verbessert wurde (ha)<br />

Übersicht 8.6: Fragen-Maßnahmenzuordnung Frage 2C<br />

Maßnahmen zu Frage 2C<br />

Erstaufforstung 2.C.1.1 2.C.2.1<br />

Naturverjüngung 2.C.1.1 2.C.2.1<br />

Bodenschutzkalkung 2.C.1.1 2.C.2.1<br />

Nachbesserung 2.C.1.1<br />

Bestan<strong>des</strong>pflege 2.C.1.1<br />

Feuchtgebiete/Fließgewässer 2.C.2.1<br />

Landschaftsschutz/Biotoppflege 2.C.1.1 2.C.2.1<br />

AZW Ausgleichsbetrag B 2.C.1.1<br />

Wirtschaftswegebau 2.C.2.1<br />

Auch die Indikatoren dieser Bewertungsfrage differenzieren zwischen einer mittelbaren und<br />

einer unmittelbaren Wirkung der Förderung. Der Indikator 2.C.1.1 beleuchtet die unmittelbare,<br />

durch Anpflanzung oder Bewirtschaftung erhöhte Schutzwirkung der Wälder, der Indika-<br />

<strong>EPLR</strong>-BW-Zwischenbewertung <strong>2000</strong> - <strong>2003</strong> FIB - 10/03<br />

415


416<br />

Kapitel 8: Forstwirtschaft - Katastrophenhilfe Forstwirtschaft<br />

tor 2.C.2.1 richtet sich auf die mittelbaren Wirkungen der geförderten Wälder auf landwirtschaftliche<br />

Flächen, auf Gewässer und auf Dörfer bzw. Fremdenverkehrsansiedlungen.<br />

Die Begutachtung dieser Indikatoren muss teilweise unabhängig von den quantitativen Förderdaten<br />

erfolgen. Direkte Rückschlüsse von Fördersummen, -flächen und <strong>–</strong>zahlen auf die<br />

Schutzwirkung sind nur in solchen Fällen sinnvoll, in welchen diese ausdrücklich zu Schutzzwecken<br />

oder in bereits ausgewiesenen Schutzgebieten erfolgt sind. Hierfür wäre die Aufbereitung<br />

der Förderdaten mit GIS eine sehr große Hilfe gewesen. Diese war für diese Zwischenbewertung<br />

leider nicht möglich. Sollte die Entwicklung eines funktionalen GIS in absehbarer<br />

Zeit soweit vorangeschritten sein, dass zweckdienliche Informationsverschneidungen<br />

möglich sind, sollten die Förderdaten unbedingt in dieses System integriert werden. So wäre<br />

es mit relativ wenig Aufwand möglich, alle förderrelevanten Daten mit Raumbezug (z.B.<br />

Schutzstatus, Flächengröße, Waldbesitzart, etc.) abzufragen und miteinander zu kombinieren.<br />

c) Ergebnisse<br />

2.C.1.1 Gebiete, die im Hinblick auf Schutzfunktionen angepflanzt/bewirtschaftet wurden<br />

Unter der aufgrund einschlägiger Gesetze in <strong>Baden</strong>-Württemberg zu vertretenden Prämisse,<br />

dass Wälder zum Schutz von Regionen beitragen (Lärmschutz, Wasserschutz, Klimaschutz,<br />

Erosionsschutz etc.) <strong>–</strong> auch dann, wenn sie nicht in einem ausgewiesenen Schutzgebiet mit<br />

gesetzlichem Schutzstatus liegen, sind hier alle Zahlungen für Maßnahmen mit waldbaulichem<br />

Charakter zu berücksichtigen. Dies waren insgesamt 2.953.295,- €, zuzüglich der Zuwendungen<br />

durch die Ausgleichzulage Wald (Betrag B). Maßnahmen im Zusammenhang mit<br />

der Sturmbewältigung werden dabei nicht berücksichtigt, weil sie zunächst dem Bemühen<br />

dienten, den vorherigen Zustand wieder herzustellen und ihr eventuell erhöhter Schutzeffekt <strong>–</strong><br />

etwa durch den erhöhten Anteil <strong>des</strong> Laubholzes - kaum quantifizierbar und noch nicht wirksam<br />

ist. Grundsätzlich überwogen bei den waldbaulichen Maßnahmen zweifellos die wirtschaftlichen<br />

Interessen (Vermögensverlust, Liquiditätsengpässe) und deren Ausgleich im Sinne<br />

der Waldbesitzer und die Schutzfunktionen der Wälder.<br />

Die Summe von nahezu 3 Mio. € EU-Förderung wurde auf einer Fläche von ca. 28.400 ha<br />

eingesetzt. Damit steuerte die EU auf diesen Flächen ca. 300,-€/ha zur Steigerung der Schutzfunktionen<br />

der Wälder mit Wirkung für eine größere, diese Wälder umgebende Region bei.<br />

Geht man von einem mittleren Bewaldungsprozent für <strong>Baden</strong>-Württemberg von ca. 35 % aus,<br />

dann repräsentieren diese 28.400 ha eine Region <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong> in der Größenordnung von etwa<br />

85.000 ha (850 km 2 ).<br />

<strong>EPLR</strong>-BW-Zwischenbewertung <strong>2000</strong> - <strong>2003</strong> FIB - 10/03


Kapitel 8: Forstwirtschaft - Katastrophenhilfe Forstwirtschaft<br />

2.C.2.1 Ressourcen/Wirtschaftsgüter, deren Schutz aufgrund von forstlichen Fördermaßnahmen<br />

verbessert wurde. Davon<br />

a) landwirtschaftliche Flächen<br />

b) Gewässer<br />

c) Dörfer und Fremdenverkehrseinrichtungen<br />

a) Subsumiert man im Zusammenhang mit der Beantwortung dieses Indikators die forstlichen<br />

Produktionsflächen unter dem Begriff „landwirtschaftliche Flächen“, dann wurde deren<br />

Schutz insbesondere durch die Investitionen in Erschließungsmaßnahmen (Wegebau) verbessert.<br />

Diese Einschätzung basiert auf dem Zusammenhang zwischen besserer Erschließung und<br />

geringerer flächiger Befahrung.<br />

Insgesamt wurde der Bau von ca. 35km Wirtschaftswegen in den Wäldern <strong>Baden</strong>-<br />

<strong>Württembergs</strong> kofinanziert. Bei einer mittleren Erschließung von ca. 50m/ha repräsentieren<br />

diese Wegebaumaßnahmen eine flächige Erschließung von ca. 700 ha.<br />

Unstrittig dürfte dagegen die Berücksichtigung der Erstaufforstungsflächen sein, obwohl auch<br />

hier eine Grundannahme zu machen ist, die durchaus zu hinterfragen ist. Die Berücksichtigung<br />

der Erstaufforstungsflächen unter diesem Indikator bedeutet, dass von diesen grundsätzlich<br />

eine zuvor nicht vorhandene Schutzfunktion ausgeht. Dies ist zumin<strong>des</strong>t nicht in allen<br />

Fällen per se anzunehmen.<br />

b) und c) Die Maßnahmen, die direkt der Pflege von Feuchtgebieten und Fließgewässern zuzuordnen<br />

sind, waren mit einem EU-seitigen Fördervolumen von ca. 1.300,-€, verteilt auf nur<br />

vier Einzelmaßnahmen nahezu bedeutungslos. Dies hat ganz offensichtlich mit der starken<br />

Ausrichtung der forstlichen Förderlogik an ökonomischen Aspekten (Vermögen und Einkommensfunktion<br />

der Wälder) zu tun. Bei der Mehrzahl der Einzelmaßnahmen der forstlichen<br />

Förderung steht der Waldbesitzer im Fokus der Zuwendungen, nicht die auf Dritte und<br />

andere natürliche Ressourcen ausgehende, mittelbare Wirkung der Wälder (Schutz- und Erholungsfunktion).<br />

Dieses wird nur in wenigen Fällen unmittelbar angestrebt, jedoch in der Regel<br />

als Nebenwirkung erwartet.<br />

Obwohl diese Wirkung kaum quantifizierbar ist (weder über einen belastbaren monetären<br />

Ansatz, noch über einen Flächenansatz), kann sie grundsätzlich als gegeben unterstellt werden.<br />

Darauf deuten z.B. Internetauftritte von Gemeinden hin, die stark vom Tourismus geprägt<br />

sind und in den Genuss der Förderung kamen (z.B. im Hochschwarzwald).<br />

<strong>EPLR</strong>-BW-Zwischenbewertung <strong>2000</strong> - <strong>2003</strong> FIB - 10/03<br />

417


418<br />

Kapitel 8: Forstwirtschaft - Katastrophenhilfe Forstwirtschaft<br />

8.4.6 Stärkung der ökologischen Funktion von Wäldern<br />

Frage VIII.3.A <strong>–</strong> In welchem Umfang haben die Fördermaßnahmen zur Stärkung der ökologi-<br />

schen Funktion von Waldflächen beigetragen, indem deren biologische Vielfalt erhalten, ge-<br />

schützt und in zweckdienlicher Weise verbessert wurde?<br />

a) Interventionslogik<br />

Die Interventionslogik geht davon aus, dass eine geeignete Pflanzung oder Verjüngung im<br />

vorteilhaften Zusammenspiel mit der Umgebung quasi zwangsläufig zu einer höheren Habitatvielfalt<br />

sowie zu einer Vielfalt der Arten führt. Unterstellt man, dass die Walderhaltung und<br />

<strong>–</strong>ausweitung per se der Erfüllung dieser Frage und ihrer Kriterien dient, dann ist die Überprüfung<br />

weitgehend in quantitativer Form möglich und betrifft die Mehrzahl der geförderten<br />

Maßnahmen. Lediglich der Indikator VIII.3.A-1.1 (b) schien den forstlichen Gutachtern auf<br />

Bun<strong>des</strong>ebene übereinstimmend nicht sinnvoll zu sein (sofern es sich nicht um klar definierte<br />

Generhaltungswälder handelt).<br />

b) Programmindikatoren<br />

Maßnahmen <strong>–</strong> Kriterien <strong>–</strong>Zuordnung im Überblick:<br />

Kriterien: 3.A.1 Erhalt oder Verbesserung der genetischen Vielfalt durch<br />

Anpflanzung einheimischer Baumarten<br />

3.A.2 Schutz oder Verbesserung der Habitatvielfalt durch Erhaltung<br />

repräsentativer, seltener oder gefährdeter Ökosysteme<br />

3.A.3 Schutz oder Verbesserung der Habitatvielfalt durch die<br />

Wechselwirkung zwischen geförderten Gebieten und dem<br />

umgebenden im Raum<br />

Indikatoren: 3.A.1.1 mit einheim. Baumarten angepflanzte bzw. verjüngte<br />

Flächen (in Mischung oder als genetische Ressource, in<br />

ha)<br />

3.A.2.1 Erhaltung oder Verbesserung kritischer Standorte<br />

(Natura <strong>2000</strong> oder wieder hergestellte Standorte<br />

nach Katastrophen, in ha)<br />

3.A.2.2 Entwicklung hinsichtlich auf den Schutz gefährdeter<br />

Arten/Sorten die nicht gehandelt werden sollen<br />

<strong>EPLR</strong>-BW-Zwischenbewertung <strong>2000</strong> - <strong>2003</strong> FIB - 10/03


Kapitel 8: Forstwirtschaft - Katastrophenhilfe Forstwirtschaft<br />

3.A.3.1 Anpflanzungen in Gebieten mit fehlendem oder<br />

geringem Baumbestand (Natura <strong>2000</strong> oder zur Schaffung<br />

von habitatvernetzenden Korridoren, in ha)<br />

3.A.3.2 Geschaffene Ökotone (Waldränder)<br />

Übersicht 8.7: Fragen-Maßnahmenzuordnung Frage 3A<br />

Maßnahmen zu Frage 3A<br />

Erstaufforstung 3.A.1.1 3.A.3.1<br />

Naturverjüngung 3.A.1.1<br />

Umbau 3.A.1.1<br />

Unterbau 3.A.1.1<br />

Vorbau 3.A.1.1<br />

Waldrand 3.A.3.2<br />

Landschaftsschutz/Biotoppflege 3.A.2.2<br />

AZW Ausgleichbetrag B 3.A.1.1 3.A.2.1 3.A.2.2<br />

Wiederaufforstung 3.A.1.1 3.A.2.1<br />

Katastrophenhilfe Forst 3.A.2.1<br />

Die Fülle der dieser Bewertungsfrage angeschlossenen Indikatoren stützt die These, dass die<br />

ordnungsgemäße Waldwirtschaft per se der biologischen Vielfalt dient. Vor dem Hintergrund<br />

der vergleichsweise strengen und restriktiven gesetzlichen Grundlagen in <strong>Baden</strong>-Württemberg<br />

<strong>–</strong> insbesondere wegen <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong>waldgesetzes und seiner Vorschriften - ist diese Annahme<br />

sicherlich zu rechtfertigen. Zieht man darüber hinaus in Betracht, dass eine rasch zunehmende<br />

Fläche baden-württembergischer Wälder nach der Logik der Zertifizierungssysteme FSC (Forest<br />

Stewardship Council) und PEFC (Paneuropäische Forstzertifizierung) zertifiziert werden<br />

und wurden <strong>–</strong> und dies i.d.R. ohne zusätzlichen Bewirtschaftungsaufwand und ohne nennenswerte<br />

Auflagen oder Bewirtschaftungsmodifikationen, dann wird deutlich, dass nahezu<br />

alle forstlichen Förderungen dienende Funktion im Sinne dieser Bewertungsindikatoren haben.<br />

Dieser Hinweis verdeutlicht auch, dass der Aspekt der Verwendung „einheimischer“,<br />

standortsangepasster Baumarten nach heutigen Standards eine Selbstverständlichkeit in der<br />

Forstwirtschaft <strong>Baden</strong>-<strong>Württembergs</strong> darstellt.<br />

Insbesondere im Falle <strong>des</strong> Indikators 3.A.2.1 (b) kommt selbstverständlich die Förderung <strong>des</strong><br />

Waldbesitzes nach dem Weihnachtssturm „Lothar“ zum Tragen sowie bei mehreren Indikatoren<br />

die Ausgleichzulage Wald, Ausgleichbetrag B, wobei <strong>des</strong>sen Relevanz in dieser Prüffrage<br />

durch die Ausführungen im Erläuterungsband zur EU-Evaluierung leider und deutlich relativiert.<br />

Die dort gemachten Ergänzungen binden die Berücksichtigung einer Maßnahme an dieser<br />

Stelle an bestimmte raumbezogene Voraussetzungen, die aus den Förderdaten der Ausgleichzulagen<br />

nicht hervorgehen (z.B. FFH-Fläche?).<br />

<strong>EPLR</strong>-BW-Zwischenbewertung <strong>2000</strong> - <strong>2003</strong> FIB - 10/03<br />

419


420<br />

Kapitel 8: Forstwirtschaft - Katastrophenhilfe Forstwirtschaft<br />

3.A.1.1 Flächen, die mit einheimischen Baumarten angepflanzt, verjüngt oder verbessert<br />

wurden, davon<br />

a) Flächen mit Baumartenmischungen (ha)<br />

b) Flächen zur Erhaltung von Genressourcen (ha)<br />

a) Grundsätzlich werden Aufforstungen, Wiederaufforstungen und auch Maßnahmen zur Unterstützung<br />

von Naturverjüngung immer mit dem Ziel einer geeigneten Baumartenmischung<br />

durchgeführt. Das verwendete Pflanzmaterial muss nach dem Saat- und Pflanzgutgesetz zugelassen<br />

sein. Dies bedeutet, dass die gesamte Aufforstungs-, Wiederaufforstungs- und Naturverjüngungsflächen<br />

ebenso zu berücksichtigen sind, wie die Flächen, auf welchen andere<br />

waldbauliche Maßnahmen zur Verjüngung und Verbesserung (Vor-/Unterbau, Bestan<strong>des</strong>pflege)<br />

durchgeführt wurden. Nachbesserungen führen nicht zu einer Verbesserung <strong>des</strong> angestrebten<br />

Zustan<strong>des</strong>, sondern bestenfalls zu <strong>des</strong>sen Erreichen.<br />

In der Summe der genanten Maßnahmen ergibt sich für die fraglichen Förderjahre in <strong>Baden</strong>-<br />

Württemberg damit ein EU-Unterstützung von ca. 2.098.000,-€, die auf einer Gesamtfläche<br />

von fast genau 32.000 ha wirksam wurde. Die Förderung verteilte sich auf insgesamt 980 Einzelmaßnahmen<br />

und war damit relativ kleinflächig. Mittelfristig werden von solchen waldbaulichen<br />

und Verjüngungsmaßnahmen aber auch die angrenzenden Waldgebiete mittelbar profitieren.<br />

b) Kann in <strong>Baden</strong>-Württemberg nicht beantwortet werden, weil keine Maßnahmen in<br />

Generhaltungswäldern durchgeführt wurden.<br />

3.A.2.1 Erhaltung/Verbesserung kritischer Standorte, davon<br />

a) im Rahmen von Natura <strong>2000</strong> ausgewiesene Flächen (ha)<br />

b) vor Naturkatastrophen geschützte oder nach solchen Katastrophen wiederher-<br />

gestellte Flächen (ha)<br />

a) Die begleitende Betriebsleiterbefragung hat im forstlichen Teil der Befragung ergeben, das<br />

nur 5,9 % der geförderten Waldflächen in Natura <strong>2000</strong>-Gebieten liegen. Eine Befragung nach<br />

Abschluss der Gebietsnachmeldungen in <strong>Baden</strong>-Württemberg würde vermutlich zu einer erhöhten<br />

Anteil führen. Für die große Mehrzahl der Fördertatbestände (94,1 %) trifft dies demnach<br />

nicht zu. Eine Hochrechnung aus dieser Angabe der befragten Betriebsleiter auf die Gesamtfläche<br />

geförderter Maßnahmen in Natura <strong>2000</strong>-Regionen ist nicht zulässig. Sie würde mit<br />

größter Wahrscheinlichkeit nicht zu einem belastbaren Ergebnis führen.<br />

<strong>EPLR</strong>-BW-Zwischenbewertung <strong>2000</strong> - <strong>2003</strong> FIB - 10/03


Kapitel 8: Forstwirtschaft - Katastrophenhilfe Forstwirtschaft<br />

Da die meisten förderfähigen forstlichen Förderungen jedoch auf (langfristige) wirtschaftliche<br />

Effekte <strong>des</strong> Waldbesitzes zielen, werden sie vermutlich immer eher dort realisiert, wo das<br />

Wirtschaftsziel im Vordergrund steht.<br />

b) Dieselbe Feststellung lässt sich auch hinsichtlich <strong>des</strong> Anteils der Waldflächen treffen, die<br />

mit einem Schutzstatus versehen sind. Nur 16,7 % der forstlichen Förderungen in den durch<br />

die Befragung erfassten Wäldern unterliegen einem Schutzstatus, 83,3 % nicht. Trotz <strong>des</strong> relativ<br />

geringen Befragungsumfanges dürfte dies aus denselben Gründen, wie sie bereits bezüglich<br />

der Natura <strong>2000</strong>-Flächen dargelegt wurden, einen recht guten Hinweis auf die tatsächlichen<br />

Gegebenheiten geben. Eine Hochrechnung aus den Befragungsergebnissen verbietet sich<br />

jedoch auch hier.<br />

3.A.2.2 Entwicklung <strong>des</strong> Schutzes gefährdeter, nicht gewerblich genutzter Arten.<br />

Die Forstwirtschaft ist eine flächendominierte Landnutzungsform und zielt nur in sehr seltenen<br />

Fällen auf die Erhaltung ganz bestimmter Arten. Sie schützt vorrangig Lebensräume, deren<br />

Entstehungsgeschichte in <strong>Baden</strong>-Württemberg jedoch maßgeblich von anthropogener<br />

Nutzung geprägt ist.<br />

Erst im älteren Bestan<strong>des</strong>alter fokussiert sich der Blick <strong>des</strong> Bewirtschafters i.d.R. auf Einzelindividuen<br />

und bestimmte (Baum)Arten, doch ist diese Fokussierung fast ausschließlich von<br />

wirtschaftlichen Gesichtspunkten geprägt. Auf einen erhöhten Schutz nicht gewerblich genutzter<br />

Arten darf hier nicht geschlossen werden.<br />

Für diesen Indikator muss ebenfalls festgestellt werden, dass er im Kontext der eher von wirtschaftlichen<br />

Zielen geprägten forstlichen Förderung systemfremd ist. Dessen ungeachtet bietet<br />

der Wald grundsätzlich einen Lebensraum für zahlreiche Arten <strong>–</strong> viele davon sind/wären<br />

gefährdet. Aufgrund der vielfältigen Varianten der Waldbewirtschaftung, Bestan<strong>des</strong>zusammensetzung<br />

und alternativen Landnutzungsformen im Einzelfall, kann jedoch zu dieser Wirkung<br />

keine quantifizierbare Aussage gemacht werden.<br />

3.A.3.1 Angepflanzte Flächen mit geringem oder fehlendem Baumbestand, davon<br />

a) im Rahmen von Natura <strong>2000</strong> ausgewiesene Flächen (ha)<br />

b) Korridore zwischen isolierten Habitaten (ha)<br />

a) Die Betriebsleiterbefragung hat ergeben, dass rund 6 % aller forstlichen Maßnahmen in<br />

Natura <strong>2000</strong>-Gebieten durchgeführt wurden. Die Zentralevaluierung der Erstaufforstungen hat<br />

jedoch ergeben, dass an diesen Maßnahmen die Erstaufforstungen nicht beteiligt sind (vgl.<br />

BFH, S. 61)<br />

b) Es wurde keine Anpflanzung mit dem Ziel Verbindung der Korridore durchgeführt.<br />

<strong>EPLR</strong>-BW-Zwischenbewertung <strong>2000</strong> - <strong>2003</strong> FIB - 10/03<br />

421


422<br />

3.A.3.2 Geschaffene Ökotone (in km)<br />

Kapitel 8: Forstwirtschaft - Katastrophenhilfe Forstwirtschaft<br />

Die Neuanlage von Waldrändern machte im Gesamtbild der EU-gestützten forstlichen Förderung<br />

einen nahezu zu vernachlässigenden Anteil aus. Sie betrug nur rund 1.000,- €. Allerdings<br />

führten zweifellos auch ein erheblicher Teil der Erstaufforstungen zu neuen Ökotonen. Die<br />

von der BFH im Zusammenhang mit der Zentralevaluierung durchgeführte Befragung der<br />

Waldbesitzer in <strong>Baden</strong>-Württemberg ergab einen Anteil von 62 % der Erstaufforstungen, die<br />

auch Maßnahmen zur Waldrandgestaltung enthielten (vgl. BFH <strong>2003</strong>).<br />

8.4.7 Erhaltung der Waldgesundheit und -vitalität<br />

Frage VIII.3.B <strong>–</strong> In welchem Umfang haben die Fördermaßnahmen zur Stärkung der ökologi-<br />

schen Funktion <strong>des</strong> Wal<strong>des</strong> beigetragen durch Erhaltung seiner Gesundheit und Lebensfähig-<br />

keit?<br />

a) Interventionslogik<br />

Erfreulicher- und richtigerweise hebt die Interventionslogik zur Frage 3.B. auf sinnhaftes,<br />

rechtzeitiges und zielgerichtetes Handeln durch die Waldbesitzer zum Zwecke der Stärkung<br />

der ökologischen Funktion der Wälder ab. Dahinter steht die richtige Erkenntnis, dass es sich<br />

bei den in Europa (weit überwiegend) vorkommenden Wäldern um anthropogen beeinflusste<br />

Wirtschaftswälder handelt, deren Funktionen nur dann erhalten werden können, wenn sie vom<br />

Menschen bewirtschaftet werden. Dies gilt auch für die ökologischen Funktionen. Hierbei<br />

sind sowohl technische Maßnahmen zu berücksichtigen als auch strukturelle und waldbauliche<br />

Eingriffe.<br />

b) Programmindikatoren<br />

Kriterien: 3.B.1 Geringere Beschädigung <strong>des</strong> Bodens und Bestan<strong>des</strong> durch<br />

waldbauliche Maßnahmen oder die Holzernte<br />

3.B.2 Verhinderung von Kalamitäten durch zweckdienliche Praktiken<br />

und entsprechende Strukturen<br />

3.B.3 Schutz oder Wiederherstellung <strong>des</strong> durch Naturkatastrophen<br />

geschädigten Produktionspotentials<br />

<strong>EPLR</strong>-BW-Zwischenbewertung <strong>2000</strong> - <strong>2003</strong> FIB - 10/03


Kapitel 8: Forstwirtschaft - Katastrophenhilfe Forstwirtschaft<br />

Indikatoren: 3.B.1.1 Volumen <strong>des</strong> Baumbestan<strong>des</strong>, der geringer geschädigt<br />

wurde (m 3 /a)<br />

3.B.2.1 Flächen, auf welchen die Strukturen verbessert werden<br />

konnten. (ha)<br />

3.B.3.1 Flächen, die vor Schäden bewahrt oder nach Schäden<br />

wieder hergestellt wurden (ha)<br />

Übersicht 8.8: Fragen-Maßnahmenzuordnung Frage 3B<br />

Maßnahmen zu Frage 3B<br />

Bestan<strong>des</strong>pflege 3.B.2.1<br />

Nachbesserung 3.B.2.1<br />

Naturverjüngung 3.B.2.1<br />

Bodenschutzkalkung 3.B.2.1<br />

Vor-/Unterau 3.B.2.1 3.B.3.1<br />

Wiederaufforstung 2.B.2.1 3.B.3.1<br />

Katastrophenhilfe Forst 3.B.3.1<br />

Wegebau 3.B.1.1 3.B.2.1<br />

Bedauernswerter Weise ist jedoch nur der letzte der drei Indikatoren einer tatsächlichen<br />

Überprüfung zugänglich. Die beiden anderen Indikatoren zwingen zu Mutmaßungen, weil sie<br />

mutmaßliche Entwicklungen abfragen, die unter anderen Umständen eingetreten wären. Derartige<br />

Einschätzungen sind seriös nicht möglich. Die Indikatoren werden <strong>des</strong>halb nachfolgend<br />

nicht mit den geforderten „harten“ Aussagen belegt, sondern es wird versucht, in qualitativer<br />

Weise darauf einzugehen.<br />

c) Ergebnisse<br />

3.B.1.1 Geringere Beschädigung <strong>des</strong> Bodens und <strong>des</strong> Bestan<strong>des</strong> durch waldbauliche<br />

Maßnahmen oder die Holzernte (m 3 /a).<br />

Einziges belastbares Indiz zu diesem Indikator ist der Wegebau. Wie bereits ausgeführt, wird<br />

er nur dann (noch) durchgeführt, wenn er zu einer tatsächlichen Verringerung der flächigen<br />

Befahrung und/oder einer ersten Nutzung von Beständen führt. Von dieser Maßnahme haben<br />

in <strong>Baden</strong>-Württemberg im Berichtszeitraum nach dem bereits mehrfach dargelegten Ansatz<br />

rund. 700 ha Waldfläche direkt profitiert.<br />

Für die Berücksichtigung der Ausgleichzulage Wald (Ausgleichbetrag B) an dieser Stelle<br />

fehlt die Bezugsgröße. Der Indikator spricht zwar von einer relativen Verbesserung („geringere“),<br />

lässt jedoch offen, woran genau die Veränderung zu messen, bzw. womit der aktuelle<br />

Zustand zu vergleichen ist.<br />

<strong>EPLR</strong>-BW-Zwischenbewertung <strong>2000</strong> - <strong>2003</strong> FIB - 10/03<br />

423


424<br />

Kapitel 8: Forstwirtschaft - Katastrophenhilfe Forstwirtschaft<br />

3.B.2.1 Flächen mit verbesserten Strukturen oder verbesserten waldbaulichen Praktiken<br />

zur Vermeidung von Katastrophen (ha).<br />

Grundsätzlich trugen (mutmaßlich) alle durchgeführten Maßnahmen zur Erfüllung dieses Indikators<br />

bei. So jedenfalls ist die Planung und die Begründung für deren Durchführung. Ob<br />

die erwünschte Wirkung jedoch eintreten wird, bleibt abzuwarten<br />

In der Summe wurden von <strong>2000</strong>-2002 von der EU in baden-württembergischen Wälder für<br />

waldbauliche Maßnahmen (in bereits existierenden Wäldern) 1.240.000,-€ aufgewendet. Diese<br />

wurden durch Zahlungen für die Bodenschutzkalkung in Höhe von 1.106.000,-€ flankiert<br />

sowie durch rund 35km neue Wirtschaftswege unterstützt. Dies bedeutet, dass rund 11.000 ha<br />

Wald hinsichtlich ihrer Struktur verbessert werden konnten.<br />

3.B.3.1 Flächen, die vor Schäden durch Naturkatastrophen bewahrt wurden oder auf<br />

welchen solche Schäden behoben wurden (ha).<br />

Unter denselben Annahmen wie im Indikator 3.B.2.1 dargelegt, können hier Vor- und Unterbaumaßnahmen<br />

berücksichtigt werden, alle Wiederaufforstungen und eine Vielzahl der Maßnahmen,<br />

die im Zusammenhang mit der Bewältigung <strong>des</strong> Sturmereignisses vom Dezember<br />

1999 durchgeführt werden mussten.<br />

Vor- bzw. Unterbau wurde auf 174 ha betrieben, Wiederaufforstung auf 331 ha. Die Maßnahmen<br />

der Katastrophenhilfe Forst mit einem Flächenbezug wirkten sich direkt auf 1.680 ha<br />

aus. Hinzu kommen zahlreiche Hilfen, die andere Bezugsgrößen aufweisen und <strong>des</strong>halb hier<br />

nur sehr schwer in Ansatz zu bringen sind. Dem Grunde nach kann man jedoch davon ausgehen,<br />

dass die gesamte, vom Sturm „Lothar“ geschädigte Waldfläche in irgendeiner Weise von<br />

den Hilfen der EU profitiert hat. Sie trug ganz wesentlich dazu bei, dass die Waldbesitzer der<br />

Lage relativ rasch wieder Herr wurden.<br />

<strong>EPLR</strong>-BW-Zwischenbewertung <strong>2000</strong> - <strong>2003</strong> FIB - 10/03


8.5 Schlussfolgerungen und Empfehlungen<br />

8.5.1 Zusammenfassung der Ergebnisse<br />

Kapitel 8: Forstwirtschaft - Katastrophenhilfe Forstwirtschaft<br />

Übersicht 8.9: Zusammenfassung der Ergebnisse <strong>des</strong> Kapitels VIII - Forstwirtschaft<br />

VIII.1.A <strong>–</strong> In welchem Umfang sind forstliche Ressourcen durch das Programm erhalten oder verbessert<br />

worden, insbesondere durch Beeinflussung der Bodennutzung sowie der Struktur und Qualität <strong>des</strong> nachwachsenden<br />

Bestan<strong>des</strong>?<br />

Fläche der geförderten Anpflanzungen VIII1.A.1.1 Nur Erstaufforstungen ha 153, davon 94 ha reine Laubkulturen und 59<br />

ha Mischkulturen<br />

Erwartete jährliche Zunahme <strong>des</strong> Holzvorrates VIII1.A.2.1 Jährlich und prognostiziert Fm bzw. Vfm Ca. 1.070 fm Zuwachs pro Jahr, ca. 53.000<br />

Vfm<br />

Entwicklung einschlägiger Strukturparameter VIII1.A.3.1 u.a. Zunahme <strong>des</strong> Laubanteils Erst in einer ex-post-Bewertung meßbar<br />

VIII.1.B <strong>–</strong> In welchem Umfang sind forstliche Ressourcen durch das Programm erhalten oder verbessert<br />

worden, insbesondere durch die Beeinflussung der Kapazität dieser Bestände zur Speicherung von Kohlendioxid?<br />

Aufgrund der Beihilfe von <strong>2000</strong> bis 2012 erzielte VIII1.B.1.1 Reine Schätzwerte, Literaturauswer- In Mio to/a Ca. 10.000 to/a<br />

Nettospeicherung von Kohlendioxid<br />

Aufgrund der Beihilfe erwartete Entwicklung der<br />

durchschn. jährlichen Nettospeicherung von Kohlen-<br />

dioxid im Zeitraum nach 2012<br />

tung<br />

VIII1.B.1.2 Reine Schätzwerte, Literaturauswertung<br />

VIII.2.A <strong>–</strong> In welchem Umfang haben die Fördermaßnahmen die Forstwirtschaft in die Lage versetzt, zu<br />

den wirtschaftlichen und sozialen Aspekten der Entwicklung <strong>des</strong> ländlichen Raums beizutragen, indem<br />

die produktiven Funktionen forstwirtschaftlicher Betriebe erhalten oder unterstützt wurden?<br />

Aufgrund der Beihilfe kurz- mittelfristig erzielte Änderung<br />

der jährlichen Kosten <strong>des</strong> Waldbaus, der Holzernte,<br />

<strong>des</strong> Holztransports sowie der Sammlung und<br />

Lagerung. (€/m 3 )<br />

Anteil der Betriebe, die aufgrund der Beihilfe in Verbindung<br />

zu Waldbesitzerverbänden oder ähnlichen<br />

Vereinigungen getreten sind<br />

VIII.2.A.1.1 Lediglich zu einem geringen Teil monetär<br />

fassbar<br />

In Mio to/a Ca. 840 to/a<br />

<strong>EPLR</strong>-BW-Zwischenbewertung <strong>2000</strong> - <strong>2003</strong> FIB - 10/03<br />

€/ m 3<br />

VIII2.A.1.2 Nur durch Befragung zu überprüfen % Nicht quantifizierbar<br />

425


426<br />

Zusätzlich geförderte Absatzmöglichkeiten, insbesondere<br />

für Produkte geringerer Dimension oder schlech-<br />

Kapitel 8: Forstwirtschaft - Katastrophenhilfe Forstwirtschaft<br />

VIII2.A.2.1 Von Sturmereignis und Entwicklungen<br />

am Holzmarkt überlagert<br />

m 3 Nicht quantifizierbar<br />

ter Qualität<br />

VIII.2.B - In welchem Umfang haben die Fördermaßnahmen die Forstwirtschaft in die Lage versetzt, zu<br />

den wirtschaftlichen und sozialen Aspekten der Entwicklung <strong>des</strong> ländlichen Raums beizutragen indem die<br />

Einkommens- und Beschäftigungsmöglichkeiten sowie die sonstigen sozioökonomischen Funktionen und<br />

Bedingungen erhalten und ausgebaut bzw. verbessert wurden?<br />

Tätigkeiten der Betriebe aufgrund der Förderung, die VIII2.B.1.1 h/ha/a a) nicht quantifizierbar<br />

a) in Zeiträume fallen, in welchen die Betriebe üblicherweise<br />

nicht ausgelastet sind (h/ha/a)<br />

b) ca. 40 FTE<br />

b)zur Schaffung neuer oder der Sicherung bestehender<br />

Arbeitsplätze geführt haben.<br />

FTE/a<br />

Volumen <strong>des</strong> kurz- bis mittelfristig zur Verfügung VIII2.B.2.1 Indikator unter hiesigen Bedingungen m<br />

stehenden Angebots an forstlichen Grunderzeugnissen<br />

für lokale Verarbeitungsbetriebe mit geringem Durchsatz.<br />

nicht sinnvoll<br />

3 /a<br />

Kurz- bis mittelfristig geschaffene Beschäftigungs- VIII2.B.2.2 FTE/a Ca. 20 FTE strukturell und<br />

möglichkeiten außerhalb der Betriebe<br />

Ca. 160 FTE konjunkturell (Sturmbewältigung)<br />

Zusätzliche attraktive/wertvolle Gebiete oder Standor- VIII2.B.3.1 Kann für nahezu jede forstliche Maß-<br />

Nicht quantifizierbar<br />

te, die aufgrund der Beihilfe geschaffen wurden.<br />

nahme unterstellt werden<br />

Einkommen die kurz- bis mittelfristig aufgrund der VIII2.B.4.1 a) langfristig ca. 500.000,-<br />

Förderung erzielt wurden, davon<br />

a) in den Betrieben selbst, zusätzlich und dauerhaft<br />

b) durch mittelbare Tätigkeiten<br />

b) langfristig ca. 240.000,-<br />

Verhältnis Prämie /vorherigem Deckungsbeitrag VIII2.B.4.2 Indikator nicht sinnvoll %<br />

VIII.2.C - In welchem Umfang haben die Fördermaßnahmen die Forstwirtschaft in die Lage versetzt, zu<br />

den wirtschaftlichen und sozialen Aspekten der Entwicklung <strong>des</strong> ländlichen Raums beizutragen indem die<br />

Schutzfunktionen der Waldbewirtschaftung erhalten und in zweckdienlicher Weise verbessert wurden?<br />

Gebiete, die im Hinblick auf Schutzfunktionen ange- VIII2.C.1.1 Waldbauliche Maßnahmen, Ausgleich-<br />

Ca. 85.000 ha/p.a.<br />

pflanzt/bewirtschaftet wurden<br />

zulage Betrag B<br />

Ressourcen/Wirtschaftsgüter, deren Schutz aufgrund VIII2.C.2.1 Unstrittig sind hier die Erstauffors- ha a) Min<strong>des</strong>tens 153 ha<br />

von forstlichen Fördermaßnahmen verbessert wurde.<br />

tungsflächen. Jedoch haben auch ande-<br />

b) nicht quantifizierbar<br />

Davon<br />

re Maßnahmen den Schutz verbessert.<br />

c) nicht quantifizierbar<br />

a) landwirtschaftliche Flächen<br />

b) Gewässer<br />

c) Dörfer und Fremdenverkehrseinrichtungen<br />

Kaum quantifizierbar<br />

<strong>EPLR</strong>-BW-Zwischenbewertung <strong>2000</strong> - <strong>2003</strong> FIB - 10/03


Kapitel 8: Forstwirtschaft - Katastrophenhilfe Forstwirtschaft<br />

VIII.3.A <strong>–</strong> In welchem Umfang haben die Fördermaßnahmen zur Stärkung der ökologischen Funktion<br />

von Waldflächen beigetragen, indem deren biologische Vielfalt erhalten, geschützt und in zweckdienlicher<br />

Weise verbessert wurde?<br />

Flächen, die mit einheimischen Baumarten ange- VIII3.A.1.1<br />

pflanzt, verjüngt oder verbessert wurden, davon<br />

a) Flächen mit Baumartenmischungen<br />

b) Indikator in <strong>Baden</strong>-Württemberg<br />

b) Flächen zur Erhaltung von Genressourcen<br />

Erhaltung/Verbesserung kritischer Standorte, davon<br />

a) im Rahmen von Natura <strong>2000</strong> ausgewiesene Flächen<br />

b) vor Naturkatastrophen geschützte oder nach solchen<br />

Katastrophen wiederhergestellte Flächen<br />

Entwicklung <strong>des</strong> Schutzes gefährdeter, nicht gewerb-<br />

lich genutzter Arten.<br />

Angepflanzte Flächen mit geringem oder fehlendem<br />

Baumbestand, davon<br />

a) im Rahmen von Natura <strong>2000</strong> ausgewiesene Flächen<br />

b) Korridore zwischen isolierten Habitaten<br />

nicht sinnvoll<br />

VIII3.A.2.1 a) durch Befragung noch nicht repräsentativ.<br />

Problem der Flächennachmeldung<br />

VIII3.A.2.2 Nicht quantifizierbar<br />

VIII3.A.3.1 Vgl. VIII 3.A:3.1<br />

ha a) 153 ha Erstaufforstung und weitere flächenbezogene<br />

Maßnahmen (sehr punktuelle)<br />

ha Hochrechnung aus Befragungsergebnis<br />

nicht sinnvoll. Dieses war für<br />

a) ca. 6 %<br />

b) ca. 17 % der Fläche<br />

Geschaffene Ökotone VIII3.A.3.2 Indikator so nicht sinnvoll km In km nicht nachzuweisen<br />

VIII.3.B <strong>–</strong> In welchem Umfang haben die Fördermaßnahmen zur Stärkung der ökologischen Funktion<br />

<strong>des</strong> Wal<strong>des</strong> beigetragen durch Erhaltung seiner Gesundheit und Lebensfähigkeit?<br />

Geringere Beschädigung <strong>des</strong> Bodens und <strong>des</strong> Bestan<strong>des</strong><br />

durch waldbauliche Maßnahmen oder die Holz-<br />

ernte.<br />

Flächen mit verbesserten Strukturen oder verbesserten<br />

waldbaulichen Praktiken zur Vermeidung von Katast-<br />

rophen.<br />

Flächen, die vor Schäden durch Naturkatastrophen<br />

bewahrt wurden oder auf welchen solche Schäden<br />

behoben wurden. (ha)<br />

VIII3.B.1.1 Indikator (Maßeinheit) nicht sinnvoll.<br />

Bezugsgröße fehlt.<br />

VIII3.B.2.1 Erst durch ex-post-Bewertung zu prüfen<br />

VIII3.B.3.1 Alle Maßnahmen auf Sturmflächen<br />

plus zahlreiche waldbauliche Maßnahmen.<br />

Wirkungsbewertung erst ex-post<br />

möglich.<br />

m 3 /a Ca. 700 ha (besser) erschlossen<br />

ha Hochgerechnet wurde dieses Ziel für ca.<br />

11.000 ha Waldfläche angestrebt<br />

ha Ca. 2.000 ha<br />

<strong>EPLR</strong>-BW-Zwischenbewertung <strong>2000</strong> - <strong>2003</strong> FIB - 10/03<br />

427


428<br />

Kapitel 8: Forstwirtschaft - Katastrophenhilfe Forstwirtschaft<br />

Von Begünstigten getragene Kosten Öffentliche Kosten (Mittelbindung)<br />

2.020.000 €<br />

Nationale Aufwendungen<br />

22.350.500 €<br />

EAGFL-Anteil<br />

22.350.500 €<br />

Bei der Darstellung der Relation zwischen öffentlichen Aufwendungen und den von den<br />

Waldbesitzern selbst getragenen Kosten ist darauf hinzuweisen, dass das Land <strong>Baden</strong>-<br />

Württemberg im Zusammenhang mit den Zuwendungen zur Bewältigung der Sturmschäden<br />

im Staatswald selbstverständlich auch Zuwendungsempfänger war (vgl. Art 29, Abs. 3,<br />

Satz 2). Umgekehrt hat das Land aber auch in seiner Eigenschaft als Waldbesitzer Mittel im<br />

Staatswald eingesetzt, die hier systembedingt nicht bei den „von den Begünstigten“ getragenen<br />

Kosten berücksichtigt sind, sondern bei den öffentlichen Mitteln. Die getrennte Berücksichtung<br />

staatlicher Förderung in Abhängigkeit von der jeweiligen Rolle <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong> im fraglichen<br />

Förderfall würde zu einer gewissen Erhöhung der Eigenleistungen der Begünstigten<br />

und einer entsprechenden Reduktion der öffentlichen Zahlungen führen.<br />

Bevölkerungsstruktur<br />

Indikator Ergebnis<br />

Altersprofil der profitierenden Bevölkerung Die Mehrzahl der Maßnahmen zielt vorrangig<br />

auf mittelbare Effekte. Davon profitiert<br />

die Gesellschaft insgesamt und in Zukunft.<br />

Die Maßnahmen, die direkte Beschäftigungseffekte<br />

auslösen, kommen mutmaßlich<br />

eher jüngeren Altersgruppen (< 40 Jahre)<br />

direkt zugute. Diese Einschätzung basiert auf<br />

dem Wissen über die zumeist erhebliche körperliche<br />

Schwere der Arbeit<br />

Geschlechtsprofil der begünstigten Bevölkerung<br />

Abgesehen von direkten Beschäftigungseffekten,<br />

die überwiegend Männern dienen<br />

dürften, geschlechtsneutral.<br />

Verringerung der Abwanderungsrate Die meisten Maßnahmen steigern die Attraktivität<br />

<strong>des</strong> ländlichen Raums <strong>–</strong> allerdings<br />

überwiegend mit eher langfristigen Effekten.<br />

Dennoch kann von einem mäßigen Effekt zur<br />

Verringerung der Abwanderung ausgegangen<br />

werden.<br />

<strong>EPLR</strong>-BW-Zwischenbewertung <strong>2000</strong> - <strong>2003</strong> FIB - 10/03


Beschäftigung<br />

Kapitel 8: Forstwirtschaft - Katastrophenhilfe Forstwirtschaft<br />

Indikator Ergebnis<br />

Beschäftigte in landwirtschaftlichen Betrieben<br />

Beschäftigte in außerlandwirtschaftlichen<br />

Unternehmen erhalten/geschaffen<br />

Einkommen<br />

<strong>EPLR</strong>-BW-Zwischenbewertung <strong>2000</strong> - <strong>2003</strong> FIB - 10/03<br />

429<br />

Erhalten: Nur über kalkulatorische Ansätze<br />

aus der Fördersumme ableitbar: 40 Arbeitsplätze<br />

Unmittelbar u.a. in der Forstservice-<br />

Industrie, in Baumschulen und anderen<br />

Dienstleistern bzw. Zulieferern in 3 Jahren<br />

sowie zur Bewältigung <strong>des</strong> Sturms: 150 FTE<br />

Unmittelbar nur 170 FTE. Mittelbar z.B. im<br />

Tourismus, sonst. Dienstleistung<br />

Indikator Ergebnis<br />

Einkommen der in der LW tätigen Bevölkerung<br />

Einkommen in der nicht in der LW tätigen<br />

Bevölkerung<br />

Wettbewerbsfähigkeit und Märkte<br />

Erhebliche Anteile der Förderung dienten im<br />

Berichtszeitraum dem Ausgleich von eingetretenen<br />

Vermögensverlusten und Liquiditätsengpässen<br />

durch Sturmschäden. Diese<br />

Zuwendungen beliefen sich auf ca. 25 Mio. €<br />

Lediglich im Falle spezialisierter forstlicher<br />

Dienstleister und Zulieferer. Supplier- und<br />

Multiplikatoreffekt: rd. 54 Mio. €<br />

Indikator Ergebnis<br />

Produktivität verbessert Nur marginal durch Erschließungsmaßnahmen.<br />

Stand der Erschließung in Ba-Wü ist<br />

jedoch schon überdurchschnittlich hoch entwickelt.<br />

Kosten auf den Stufen der Erzeugung gesenkt<br />

Dieser Effekt wird durch zahlreiche Fördermaßnahmen<br />

unterstützt, aber erst in relativ<br />

ferner Zukunft eintreten. Sein Umfang wird<br />

von den dann möglichen technischen Verfahren<br />

abhängen und ist jetzt noch nicht zu beziffern.<br />

Marktposition verbessert Erst mittel- bis langfristig ist mit Vorteilen<br />

aus einem förderbedingten, erhöhten Laubholzanteil<br />

zu rechnen.<br />

Positive Umsatz- und Preisentwicklung Im Sinne der Verhinderung noch negativerer<br />

Effekte sind alle Maßnahmen zur Marktentlastung<br />

nach dem Sturm Lothar hier zu nennen.<br />

Ihre Auswirkungen auf Umsatz und<br />

Preis sind jedoch nicht quantifizierbar.


430<br />

Umwelt<br />

Kapitel 8: Forstwirtschaft - Katastrophenhilfe Forstwirtschaft<br />

Indikator Ergebnis<br />

Positive Umweltwirkung der Produktion Insbesondere durch Erschließungen. Folge:<br />

Vermeidung flächiger Befahrung. Außerdem<br />

alle Maßnahmen zur Förderung naturnaher<br />

Waldwirtschaft<br />

Erhaltung oder Entwicklung von Bodennutzungsformen<br />

Vermeidung oder Verminderung der Verschmutzung<br />

natürlicher Ressourcen<br />

Erhaltung oder Verbesserung der Landschaften<br />

im ländlichen Raum<br />

Durchführung<br />

Nur im Falle von Erstaufforstungen. Vgl.<br />

Zentralevaluation<br />

Nur sehr wenige Auswirkungen sind der<br />

Förderung zuzuschreiben. Dieser Indikator<br />

ist angesichts der restriktiven Waldgesetzgebung<br />

in der Forstwirtschaft Deutschlands<br />

nicht relevant.<br />

Geringe Auswirkungen. Wald ist per se nicht<br />

immer eine bessere Form der Landnutzung<br />

als andere Alternativen.<br />

Indikator Ergebnis<br />

Synergieeffekte zwischen einzelnen Maßnahmen<br />

<strong>des</strong> <strong>EPLR</strong><br />

Inanspruchnahme der Programme durch<br />

Unternehmen mit Entwicklungspotenzial<br />

Synergetische Effekte sind mit hoher zeitlicher<br />

Verzögerung durchaus zu erwarten. Die<br />

Verzögerung basiert auf den langen forstlichen<br />

Umtriebszeiten und Zeiträumen bis zur<br />

Entfaltung angestrebter Wirkungen.<br />

Der Fokus unternehmerischen Handelns in<br />

der Forstwirtschaft liegt eindeutig auf der<br />

Erhaltung <strong>–</strong> der Sicherung <strong>des</strong> Status Quo,<br />

nicht auf der Entwicklung. Diese ist in der<br />

Forstwirtschaft unter den gegebenen Marktbedingungen<br />

(derzeit eindeutiger Käufermarkt<br />

und steigende gesellschaftliche Ansprüche<br />

an den Wald) kaum realisierbar.<br />

Vermeidung von „Dead-weight-effects“ Viele Maßnahmen wären auch ohne Förderung<br />

(allerdings anders) durchgeführt worden<br />

(vgl. Ergebnisse der Betriebsleiterbefragung)<br />

<strong>–</strong> und ebenfalls viele Maßnahmen sind bei<br />

sehr langen Produktionszeiträumen in einem<br />

gewissen zeitlichen Rahmen verschiebbar,<br />

ohne dass davon ökonomische oder ökologische<br />

Einbußen zu erwarten wären..<br />

Vorteilhafte indirekte Auswirkungen Walderhaltung führt indirekt zur Steigerung<br />

der Lebensqualität in einer Region. Dieser<br />

„Soft-Faktor“ kann dazu beitragen, junge<br />

Familien, gut ausgebildete Fachkräfte und<br />

Unternehmen in einer Region anzusiedeln<br />

<strong>EPLR</strong>-BW-Zwischenbewertung <strong>2000</strong> - <strong>2003</strong> FIB - 10/03


8.5.2 Empfehlungen<br />

Kapitel 8: Forstwirtschaft - Katastrophenhilfe Forstwirtschaft<br />

<strong>EPLR</strong>-BW-Zwischenbewertung <strong>2000</strong> - <strong>2003</strong> FIB - 10/03<br />

431<br />

oder zu halten. Darauf lassen z.B. Internetauftritte<br />

von Gemeinden in waldreichen Regionen<br />

oder mit nennenswerten Stadtwaldflächen<br />

schließen.<br />

Die vorliegende Stellungnahme zu Fördermaßnahmen in der Forstwirtschaft <strong>Baden</strong>-<br />

<strong>Württembergs</strong>, die durch die EU kofinanziert wurden, hat sich zunächst mit der Programmimplementierung<br />

und organisatorischen Abwicklung befasst und in einem zweiten Schritt mit<br />

der Frage, ob die tatsächliche Mittelverwendung hinsichtlich ihrer Volumina, ihrer Aufteilung<br />

und ihrer konkreten Realisierung den auf der Grundlage <strong>des</strong> EU-Rechtsrahmens (VO<br />

1257/1999) formulierten Programmzielen entsprach.<br />

Zunächst kann uneingeschränkt festgestellt werden, dass die zentrale Organisation der forstwirtschaftlichen<br />

Förderung in <strong>Baden</strong>-Württemberg durch und über die Lan<strong>des</strong>forstverwaltung<br />

(LFV) in hervorragender Weise organisiert ist und so einen raschen, lückenlosen und durchaus<br />

übersichtlichen Datenzugriff erlaubt. Diese Feststellung gilt jedoch selbstverständlich nur<br />

für jene Daten, die bereits erhoben werden. Im Interesse der zukünftigen Evaluierungen muss<br />

über die zu erhebenden Daten grundsätzlich nachgedacht werden. Empfohlen wird, den<br />

Raumbezug der Förderdokumentation transparenter zu gestalten (Wo wurde was gefördert?)<br />

sowie stärker auf die Erfassung von Qualitätsaussagen abzuheben.<br />

Die festgestellte Transparenz ist eine wichtige Grundlage für die quasi implizit, aber auch<br />

durch gezielte Stichproben und das begleitende Monitoring durchgeführte Kontrolle der zuständigen<br />

Stellen selbst. In dieser Feststellung liegt der Hinweis auf ein eventuelles Rationalisierungspotential<br />

in der Abwicklung der Förderprogramme.<br />

Die parallel zur Analyse <strong>des</strong> Datenmaterials durchgeführte flankierende Befragung von Zuwendungsempfängern<br />

hat den Eindruck bestätigt, dass die Umsetzung der EU-kofinanzierten<br />

Förderprogramme durch die Lan<strong>des</strong>forstverwaltung <strong>Baden</strong>-Württemberg ihre Zielgruppe und<br />

Ziele in ausgezeichneter Weise erreicht. Nahezu die Hälfte der finanzierten Maßnahmen (43,8<br />

%) wäre ohne ein entsprechen<strong>des</strong> Förderprogramm von den Waldbesitzern nicht durchgeführt<br />

worden. Exakt 1/5 der Waldbesitzer gab an, dass sie die Maßnahme allenfalls in anderer Form<br />

durchgeführt hätten. Es ist zu vermuten, dass diese andere Form sich nicht in gleichem Maße<br />

positiv auf die sozioökonomischen und sozialen Parameter im ländlichen Raum ausgewirkt<br />

hätte, wie es die durch die Förderung mögliche Umsetzung getan hat. Immerhin rund 15 %<br />

der durch die im Zusammenhang mit der Förderung ermöglichten Maßnahmen wurde von den<br />

Waldbesitzern an Dritte vergeben. Zieht man darüber hinaus zusätzlich in Betracht, dass die


432<br />

Kapitel 8: Forstwirtschaft - Katastrophenhilfe Forstwirtschaft<br />

Mehrzahl der befragten Landwirte angab, dass die durchgeführten Maßnahmen zu einer positiven<br />

Umweltwirkung (55 %) geführt haben, dass nahezu die Hälfte aller Befragten davon<br />

ausgeht, dass im Zusammenhang mit der Förderung die Betriebsleiterqualifikation gestiegen<br />

ist (47,8 %), dann kann schon aus den Befragungsergebnissen geschlossen werden, dass dem<br />

zentralen Ziel der EU-kofinanzierten Förderung, der Stärkung <strong>des</strong> ländlichen Raumes, in einem<br />

sehr hohen Umfang entsprochen werden konnte. Dieser Schluss ist zulässig, weil ein Teil<br />

dieser im allgemeinen Teil der Betriebsleiterbefragung erhobenen Aussagen mit hoher Wahrscheinlichkeit<br />

auch auf die forstlichen Förderungen zu beziehen ist.<br />

Dieser Eindruck wird durch die Analyse <strong>des</strong> von den zuständigen Behörden zur Verfügung<br />

gestellten Datenmaterials zum Fördergeschehen von <strong>2000</strong> bis 2002 unterstrichen. Auch in der<br />

zunehmenden Kooperationstendenz der Waldbesitzer und ihrer durch die Förderung gestiegene<br />

Neigung, Forstbetriebsgemeinschaften und Waldbesitzerverbänden beizutreten (zusammen<br />

rund 35 % der Befragten), wurde eine strukturelle Stärkung <strong>des</strong> überwiegend sehr klein strukturierten<br />

Kleinprivatwal<strong>des</strong> in <strong>Baden</strong>-Württemberg mit angestoßen.<br />

Die flankierende Befragung zur Katastrophenhilfe Forst hat insgesamt zu einem ausgezeichneten<br />

Ergebnis für die Fördermaßnahmen geführt. Die Zuwendungsempfänger haben mit<br />

Ausnahme der Höhe der Förderung und der notwendigen Wartezeit bis zu ihrer Auszahlung<br />

alle anderen abgefragten Kennzeichen der Programmabwicklung sehr positiv beurteilt. Die<br />

Kritik an der Höhe der Förderung und der Wartezeit bis zur Auszahlung ist vor dem Hintergrund<br />

der erheblichen Vermögensschmälerung durch den Weihnachtssturm Lothar (Dezember<br />

99) und den damit verbundenen Einbrüchen im Rundholzmarkt sowie den daraus folgenden<br />

Liquiditätsproblemen für die vom Waldbesitz dominierten landwirtschaftlichen Betriebe<br />

zu erklären. Selbstverständlich wäre hier eine höhere Förderung und Hilfestellung wünschenswert<br />

und hilfreich gewesen. Dabei ist jedoch zu beachten, dass die Leistungen, die von<br />

der EU kofinanziert werden, nicht alleine stehen. Sie wurden durch zahlreiche andere Zuwendungen<br />

und Programme in <strong>Baden</strong>-Württemberg flankierend unterstützt.<br />

Auch im Zusammenhang mit diesem, unter hohem Zeitdruck und eminenten Schwierigkeiten<br />

umgesetzten Förderprogramm nach dem katastrophalen Sturmereignis, wird durch die Befragung<br />

der Zuwendungsempfänger deutlich, welche hohe fachliche Kompetenz durch die Ansprechpartner<br />

auf der Fläche <strong>–</strong> im Regelfall Beamte der Lan<strong>des</strong>forstverwaltung <strong>Baden</strong>-<br />

Württemberg <strong>–</strong> repräsentiert und in Anspruch genommen wurde. Fast 80 % der Befragten<br />

stellen die Noten sehr zufrieden und zufrieden für die fachberatenden Kollegen aus.<br />

Die abschließende Begutachtung und Beurteilung <strong>des</strong> EU-unterstützenden Förderprogramms<br />

im Sinne und im engen Anhalt an die von der EU gemachten Vorgaben, stieß allerdings in<br />

<strong>EPLR</strong>-BW-Zwischenbewertung <strong>2000</strong> - <strong>2003</strong> FIB - 10/03


Kapitel 8: Forstwirtschaft - Katastrophenhilfe Forstwirtschaft<br />

erheblichen Maße an die Grenzen der teilweise sehr kritisch zu hinterfragende Wahl der Indikatoren.<br />

Während die Bewertungsfragen und die erarbeitete Interventionslogik in den allermeisten<br />

Fällen von einer hohen Plausibilität gekennzeichnet sind, führte die Auswahl der Indikatoren<br />

zu erheblichen Bewertungsschwierigkeiten. Sie zwang in mehreren Punkten zu einer<br />

normativen Entscheidungsfindung, die eher einer Mutmaßung entspricht. Dies ist schon<br />

<strong>des</strong>halb sehr unbefriedigend, weil derartige Mutmaßungen in ganz Europa von sehr vielen<br />

Gutachtern angestellt werden müssen und damit eine Vergleichbarkeit der verschiedenen Regionen<br />

kaum erzielt werden kann. Eine kritische Überarbeitung der Indikatoren zur Begutachtung<br />

der forstlichen Fördermaßnahmen ist <strong>des</strong>halb dringend geboten. Dabei sollte insbesondere<br />

auf den hohen zeitlichen Verzug eintretender Wirkungen bei forstlichen Maßnahmen geachtet<br />

werden. Es ist weder zweckmäßig noch hilfreich, quantitative, durchaus belastbare Datenmaterialien<br />

mit so genannten „Softfaktoren“ und groben Schätzungen zu verbinden und<br />

damit entweder eine Scheingenauigkeit für die zu erwartenden Auswirkungen zu suggerieren<br />

oder die eigentlich aussagekräftigen Förderdaten durch Mutmaßungen zu verwässern.<br />

Schließlich muss darauf hingewiesen werden, dass es vermutlich aussagekräftiger und für die<br />

zukünftige Steuerung der forstlichen Förderung zielführender wäre, die Begutachtung <strong>des</strong><br />

Förderwesens nicht entlang der von der EU vorgegebenen Bewertungsfragen, sondern nach<br />

konkreten forstlichen Maßnahmen zu strukturieren. So wären Redundanzen zu vermeiden und<br />

die Aussagekraft zu steigern.<br />

Der an sich als Vorteil zu wertende Aspekt einer in einem relativ straffen Zeitraster durchgeführten<br />

Förderung zu klar definierten Antrags- und Bewilligungsterminen birgt zugleich den<br />

Nachteil einer nicht unerheblichen Konzentration <strong>des</strong> Arbeitsaufkommens der beteiligten Personen<br />

in einem relativ engen Zeitfenster. Hier wäre über eine Entzerrung nachzudenken.<br />

Problematisch ist allerdings die in Verbindung mit der erfolgten Befragung mögliche Feststellung,<br />

dass zumin<strong>des</strong>t von der Zielgruppe „Bäuerlicher Waldbesitz“ nur ein relativ geringer<br />

Teil tatsächlich in den Genuss forstlicher Fördermaßnahmen kommt. Die EU-kofinanzierte<br />

Förderung kann viele der im forstlichen Zusammenhang gestellten Fragen nur dann erfolgreich<br />

beeinflussen, wenn sich mittel- bis langfristig möglichst viele Waldbesitzer an der Umsetzung<br />

der Maßnahmen beteiligen. Dafür müssen zukünftig größte Anstrengungen unternommen<br />

werden.<br />

Während die Umsetzung <strong>des</strong> Förderprogramms insgesamt als positiv zu bewerten ist, ist die<br />

Auswahl der Indikatoren zur Beurteilung dieses Programms dringend zu überarbeiten.<br />

<strong>EPLR</strong>-BW-Zwischenbewertung <strong>2000</strong> - <strong>2003</strong> FIB - 10/03<br />

433


434<br />

Kapitel 8: Forstwirtschaft - Katastrophenhilfe Forstwirtschaft<br />

Die prinzipielle Beurteilung der Sinnhaftigkeit umfangreicher Förderungen für die Aufforstung<br />

in der Bun<strong>des</strong>republik Deutschland war nicht Gegenstand dieses Gutachtens. Sie ist jedoch<br />

zumin<strong>des</strong>t kritisch zu hinterfragen.<br />

<strong>EPLR</strong>-BW-Zwischenbewertung <strong>2000</strong> - <strong>2003</strong> FIB - 10/03


Kapitel 9: Förderung der Anpassung und Entwicklung von ländlichen Räumen<br />

9 Kapitel IX Förderung der Anpassung und Entwicklung von<br />

ländlichen Räumen (<strong>EPLR</strong>-I-3, 7, 8 und <strong>EPLR</strong>-II-11) ......................................... 437<br />

9.1 Flurbereinigung (<strong>EPLR</strong>-I-3) ........................................................................... 437<br />

9.1.1 Ausgestaltung der Maßnahme ........................................................... 437<br />

9.1.1.1 Darstellung der Förderhistorie.............................................. 437<br />

9.1.1.2 Beschreibung der Prioritäten ................................................ 437<br />

9.1.1.3 Ausprägung der Maßnahme und deren Einordnung in den<br />

Förderkontext........................................................................ 438<br />

9.1.2 Methodischer Ansatz ......................................................................... 440<br />

9.1.2.1 Skizzierung <strong>des</strong> Untersuchungs<strong>des</strong>igns................................ 440<br />

9.1.2.2 Datenerhebung und Auswertung .......................................... 440<br />

9.1.2.3 Probleme und Grenzen <strong>des</strong> methodischen Ansatzes ............ 441<br />

9.1.3 Finanzielle Ausgestaltung, Umsetzung und Begleitung.................... 442<br />

9.1.3.1 Finanzinputs.......................................................................... 442<br />

9.1.3.2 Umsetzung............................................................................ 443<br />

9.1.3.3 Begleitung der Maßnahme, Kontrolle und<br />

Finanzmanagement............................................................... 443<br />

9.1.3.4 Darstellung und Analyse <strong>des</strong> bisher erzielten Outputs......... 444<br />

9.2 Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (<strong>EPLR</strong>-I-7) ................................. 446<br />

9.2.1 Allgemeines ....................................................................................... 446<br />

9.2.2 Darstellung der Förderhistorie........................................................... 447<br />

9.2.2.1 Beschreibung der Ziele, Prioritäten und Maßnahmen .......... 447<br />

9.2.2.2 Einordnung der Maßnahmen in den Förderkontext.............. 448<br />

9.2.3 Methodischer Ansatz ......................................................................... 449<br />

9.2.3.1 Skizzierung <strong>des</strong> Untersuchungs<strong>des</strong>igns................................ 449<br />

9.2.3.2 Datenerhebung und <strong>–</strong>auswertung ......................................... 449<br />

9.2.3.3 Methoden zur Ableitung von Schlussfolgerungen und<br />

Empfehlungen....................................................................... 451<br />

9.2.4 Analyse der Maßnahmendurchführung und Auswertung der Daten . 451<br />

9.2.4.1 Vollzugskontrolle, Finanzabwicklung, Ausgabenschätzung 451<br />

9.2.4.2 Administrative Einbindung, Durchführung und Begleitung<br />

der Maßnahmen .................................................................... 452<br />

9.2.4.3 Darstellung und Analyse <strong>des</strong> bisher erzielten Outputs......... 454<br />

9.3 Innovative Maßnahmen für Frauen im ländlichen Raum (<strong>EPLR</strong><strong>–</strong>I-8)........... 455<br />

9.3.1 Allgemeines ....................................................................................... 455<br />

9.3.1.1 Darstellung der Förderhistorie.............................................. 456<br />

9.3.1.2 Beschreibung der Ziele, Prioritäten und Maßnahmen .......... 457<br />

9.3.1.3 Einordnung der Maßnahmen in den Förderkontext.............. 457<br />

<strong>EPLR</strong>-BW-Zwischenbewertung <strong>2000</strong> - <strong>2003</strong> FIB - 10/03<br />

435


436<br />

Kapitel 9: Förderung der Anpassung und Entwicklung von ländlichen Räumen<br />

9.3.2 Methodischer Ansatz ......................................................................... 458<br />

9.3.2.1 Skizzierung <strong>des</strong> Untersuchungs<strong>des</strong>igns................................ 458<br />

9.3.2.2 Datenerhebung und <strong>–</strong>auswertung ......................................... 458<br />

9.3.2.3 Methoden zur Ableitung von Schlussfolgerungen und<br />

Empfehlungen....................................................................... 461<br />

9.3.3 Analyse der Maßnahmendurchführung und Auswertung der Daten . 462<br />

9.3.3.1 Vollzugskontrolle, Finanzabwicklung, Ausgabenschätzung 462<br />

9.3.3.2 Administrative Einbindung, Durchführung und Begleitung<br />

der Maßnahmen .................................................................... 463<br />

9.3.3.3 Darstellung und Analyse <strong>des</strong> bisher erzielten Outputs......... 465<br />

9.4 Naturparke (<strong>EPLR</strong>-II-11)................................................................................ 472<br />

9.4.1 Ausgestaltung der Maßnahme ........................................................... 472<br />

9.4.1.1 Darstellung der Förderhistorie.............................................. 472<br />

9.4.1.2 Beschreibung der Prioritäten ................................................ 473<br />

9.4.1.3 Ausprägung der Maßnahme.................................................. 473<br />

9.4.2 Methodischer Ansatz ......................................................................... 474<br />

9.4.2.1 Skizzierung <strong>des</strong> Untersuchungs<strong>des</strong>igns................................ 474<br />

9.4.2.2 Datenerhebung und Auswertung .......................................... 475<br />

9.4.2.3 Probleme und Grenzen <strong>des</strong> methodischen Ansatzes ............ 475<br />

9.4.3 Finanzielle Ausgestaltung, Umsetzung und Begleitung.................... 476<br />

9.4.3.1 Finanzinputs.......................................................................... 476<br />

9.4.3.2 Umsetzung und Kontrolle..................................................... 477<br />

9.5 Bewertungsfragen........................................................................................... 477<br />

9.5.1 Verbesserung <strong>des</strong> Einkommens der ländlichen Bevölkerung ........... 477<br />

9.5.2 Erhaltung der Lebensbedingungen der ländlichen Bevölkerung....... 496<br />

9.5.3 Erhaltung der Beschäftigung ............................................................. 507<br />

9.5.4 Verbesserung der Strukturmerkmale der Wirtschaft ......................... 530<br />

9.5.5 Verbesserung <strong>des</strong> Umweltschutzes ................................................... 537<br />

9.6 Schlussfolgerungen und Empfehlungen ......................................................... 543<br />

9.6.1 Zusammenfassung der Ergebnisse..................................................... 543<br />

9.6.2 Empfehlungen.................................................................................... 552<br />

<strong>EPLR</strong>-BW-Zwischenbewertung <strong>2000</strong> - <strong>2003</strong> FIB - 10/03


Kapitel 9: Förderung der Anpassung und Entwicklung von ländlichen Räumen<br />

9 Kapitel IX Förderung der Anpassung und Entwicklung von ländli-<br />

chen Räumen (<strong>EPLR</strong>-I-3, 7, 8 und <strong>EPLR</strong>-II-11)<br />

9.1 Flurbereinigung (<strong>EPLR</strong>-I-3)<br />

9.1.1 Ausgestaltung der Maßnahme<br />

9.1.1.1 Darstellung der Förderhistorie<br />

Die Struktur der landwirtschaftlich genutzten Flächen in <strong>Baden</strong>-Württemberg ist insbesondere<br />

in den Realteilungsgebieten durch eine starke Zersplitterung gekennzeichnet. Eine wettbewerbsfähige<br />

Landwirtschaft kann sich bei Flurstücken in der Größenordnung von durchschnittlich<br />

ca. 0.5 ha nicht entwickeln. Die Flurbereinigung ist damit eine der wichtigsten<br />

Maßnahmen zur Verbesserung der Produktions- und Arbeitsbedingungen in der Landwirtschaft.<br />

Begleitende Untersuchungen kommen zu dem Ergebnis, dass durch eine Flurneuordnung<br />

bis zu 20 % Arbeitszeitersparnis zu realisieren sind (BURGMAIER, 1991a und die dort<br />

angegebene Literatur). Die dadurch gewonnenen Freiräume können seitens der Betriebe zur<br />

Erschließung weiterer Einkommensquellen genutzt werden. Um dieses Ziel zu erreichen, ist<br />

noch rund 30 % der landwirtschaftlichen Fläche neu zu ordnen.<br />

Neben der Verbesserung der Produktions- und Arbeitsbedingungen in der Landwirtschaft<br />

werden gleichrangig Aspekte der Landschaftsentwicklung in den Planungen berücksichtigt.<br />

Dabei gilt es die Nutzungskonflikte zwischen der landwirtschaftlichen Nutzung und den Interessen<br />

<strong>des</strong> Landschafts- und Naturschutzes zu vermindern. Zu den Aufgaben der Flurbereinigung<br />

gehört damit auch die Realisierung von Maßnahmen zur Sicherung der ökologischen<br />

Ausgleichsfunktion durch im Tausch bereitgestellte Flächen für den Natur-, Boden- und Gewässerschutz<br />

in ländlichen Regionen.<br />

9.1.1.2 Beschreibung der Prioritäten<br />

Im Maßnahmen- und Entwicklungsplan <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong> werden die Ziele der Flurbereinigung<br />

folgendermaßen konkretisiert:<br />

• Sicherung von Arbeitsplätzen im ländlichen Raum,<br />

• Neuordnung der Agrarstruktur,<br />

<strong>EPLR</strong>-BW-Zwischenbewertung <strong>2000</strong> - <strong>2003</strong> FIB - 10/03<br />

437


438<br />

Kapitel 9: Förderung der Anpassung und Entwicklung von ländlichen Räumen<br />

• Erschließung ländlichen Grundbesitzes durch Wege,<br />

• Bodenmanagement und<br />

• Erhaltung natürlicher Lebensgrundlagen.<br />

Bezüglich der Zielsetzung hat sich damit die Flurbereinigung in den letzten Jahren von einem<br />

fast ausschließlich agrarstrukturell geprägten Instrumentarium zur Verbesserung der Arbeitsund<br />

Produktionsbedingungen in der Landwirtschaft zu einem umfassenden Instrument der<br />

Entwicklung ländlicher Räume weiterentwickelt.<br />

Aus den obigen Ausführungen lassen sich folgende Prioritäten der Flurbereinigung ableiten:<br />

• Die Förderung wettbewerbsfähiger landwirtschaftlicher Betriebe durch die<br />

Bewirtschaftung größerer Flächen und ein verbessertes Wegenetz. Durch Kosteneinsparungen<br />

bei der Arbeitserledigung und bei den Maschinenkosten werden Wettbewerbsnachteile<br />

der Betriebe abgebaut.<br />

• Durch die Bereitstellung von Flächen für ökologische Belange werden die<br />

natürlichen Lebensgrundlagen geschützt. Der Natur- und Landschaftsschutz ist damit zu<br />

einem wesentlichen Bestandteil der Flurneuordnung geworden.<br />

• Die wirtschaftliche Entwicklung einer Region soll ebenfalls von der Flurbereinigung profitieren.<br />

Die Bereitstellung von Flächen für Unternehmensansiedlungen und die Verbesserung<br />

der Infrastruktur hat die Sicherung von Arbeitsplätzen in ländlichen Regionen zur<br />

Folge.<br />

• Die Förderung <strong>des</strong> Tourismus in den flurbereinigten Regionen ist mittlerweile ein Bestandteil<br />

dieser Maßnahme geworden. Durch die gezielte Ausweisung von Kultur- und<br />

Erholungslandschaften, z.B. durch die Anlage von Seen, soll die Attraktivität der Gebiete<br />

für die Erholungssuchenden gesteigert werden.<br />

9.1.1.3 Ausprägung der Maßnahme und deren Einordnung in den Förderkontext<br />

Durch den Ansatz der Flurbereinigung einer ganzheitlichen Entwicklung ländlicher Regionen<br />

sind zwangsläufig viele Personenkreise in diese Maßnahme einbezogen, die ihre jeweiligen<br />

Interessen vertreten und teilweise auch ein Mitspracherecht haben. Aufgrund der agrarstrukturellen<br />

Zielsetzung sind zunächst sämtliche Bodeneigentümer und die Bewirtschafter der<br />

landwirtschaftlich genutzten Flächen einbezogen. Da es durch den landwirtschaftlichen Strukturwandel<br />

zu einer immer stärkeren Trennung von Eigentümer und Bewirtschafter der Flächen<br />

kommt, treten damit bei der Flurbereinigung zwangsläufig auch Interessenkonflikte auf.<br />

Die Eigentümer der Flächen sind an einer kostengünstigen Lösung interessiert, da sie den<br />

<strong>EPLR</strong>-BW-Zwischenbewertung <strong>2000</strong> - <strong>2003</strong> FIB - 10/03


Kapitel 9: Förderung der Anpassung und Entwicklung von ländlichen Räumen<br />

Eigenanteil der finanziellen Belastung tragen müssen. Die Inhaber der landwirtschaftlichen<br />

Betriebe als Bewirtschafter der Flächen streben eine möglichst kostenoptimale Lösung bei der<br />

Neuordnung an.<br />

Übersicht 9.1: Förderstruktur der Flurbereinigung<br />

Förderschwerpunkte Einzelmaßnahmen<br />

Zusammenlegung von Grundstücken<br />

Zuweisung und Neuvermessung<br />

Neuordnung der Agrarstruktur<br />

Zwischenerwerb von Flächen<br />

Durchführung notwendiger Meliorationsmaßnahmen<br />

Wegebau zur effizienteren Nutzung landwirtschaftlicher<br />

Flächen<br />

Erschließung ländlichen Grundbesitzes<br />

Wegebau zur Erschließung von landwirtschaftlich<br />

genutzten Gebäuden<br />

Ausweisung von Gewerbeflächen<br />

Bodenmanagement<br />

Ausweisung von Bauland<br />

Verbesserung der Infrastruktur<br />

Ausweisung von Flächen für Natur- und Biotopschutz<br />

Erhaltung der natürlichen Lebensgrundlagen Erhaltung der Kulturlandschaft<br />

Bereitstellung von Flächen für<br />

Erholungszwecke<br />

Im Rahmen <strong>des</strong> Bodenmanagements ist die gesamte kommunale Planung einschließlich der<br />

Entscheidungsträger einbezogen. In diesen Gremien müssen Entscheidungen über die Ausweisung<br />

von Bauland und Gewerbeflächen getroffen werden. Weiterhin muss entschieden<br />

werden, in welcher Form Maßnahmen zur Verbesserung der Infrastruktur und der Dorferneuerung<br />

durchgeführt werden sollen. Damit sind indirekt auch die meisten Dorfbewohner in die<br />

Flurneuordnung einbezogen. Weiterhin sind bei Fragen der Gewerbeansiedlung Unternehmen<br />

und Wirtschaftsverbände beteiligt.<br />

Bei den Flächen für den Natur- und Biotopschutz und denen zum Zwecke der Erholung werden<br />

häufig Vereine und Verbände aus der Region in die Planung einbezogen. Dabei treten<br />

beispielsweise Umweltschutzverbände im Vergleich zu den Fremdenverkehrsverbänden stärker<br />

bei Naturschutzfragen in den Vordergrund.<br />

Als Zuwendungsempfänger kommen folgende Institutionen in Betracht:<br />

• Teilnehmergemeinschaften,<br />

• Wasser- und Bodenverbände,<br />

• Zweckverbände,<br />

<strong>EPLR</strong>-BW-Zwischenbewertung <strong>2000</strong> - <strong>2003</strong> FIB - 10/03<br />

439


440<br />

Kapitel 9: Förderung der Anpassung und Entwicklung von ländlichen Räumen<br />

• einzelne Beteiligte und<br />

• sonstige geeignete Träger.<br />

9.1.2 Methodischer Ansatz<br />

9.1.2.1 Skizzierung <strong>des</strong> Untersuchungs<strong>des</strong>igns<br />

In einem ersten Schritt werden zunächst sämtliche finanzielle Aufwendungen erfasst, die mit<br />

dem Flurbereinigungsverfahren verbunden sind. Dies beinhaltet auch die Beteiligung durch<br />

Dritte. Durch eine Aufteilung auf unterschiedliche Bereiche lassen sich später Aussagen über<br />

Folgewirkungen ableiten. Bei den landwirtschaftlich genutzten Flächen ist für eine Beurteilung<br />

die Struktur vor und nach der Flurbereinigung von Bedeutung. Für den Biotop- und Artenschutz<br />

werden Daten über Qualität und Quantität der Flächen benötigt, die im Rahmen der<br />

Flurbereinigung verändert wurden.<br />

Bei der Beurteilung der Einkommenswirkungen der landwirtschaftlichen Betriebe werden<br />

Informationen über den Zeitbedarf bei unterschiedlicher Flächenstruktur benötigt. Weiterhin<br />

müssen Aussagen darüber getroffen werden, in welcher Form die landwirtschaftlichen Betriebe<br />

die freigewordenen Arbeitskapazitäten nutzen können. Bei den Beschäftigungswirkungen<br />

werden regionale Wirtschaftsdaten benötigt, um einen Zusammenhang zwischen Investitionen<br />

und Beschäftigung einer Region ableiten zu können.<br />

9.1.2.2 Datenerhebung und Auswertung<br />

Statistiken<br />

Als Grundlage der Bewertung werden die vom MLR erhobenen Statistiken zur Flurbereinigung<br />

herangezogen. Hierzu zählen die drei Jahresberichte über die Verfahren nach dem Flurbereinigungsgesetz<br />

und Bodenneuordnungsverfahren nach dem Landwirtschaftsanpassungsgesetz.<br />

Weiterhin werden die Erfassungsbelege der Flurbereinigungsstatistik zur Besitzanweisung<br />

berücksichtigt. Damit wird bezüglich der Sekundärstatistiken die Grundgesamtheit vollständig<br />

erfasst.<br />

Zur Beurteilung der regionalen Einkommens- und Beschäftigungswirkungen werden Studien<br />

zur Analyse regionaler Förderprogramme herangezogen und Statistiken zur Ermittlung von<br />

Umsatz und Einkommen pro Beschäftigten. Entscheidend für die Beurteilung der Flurbereini-<br />

<strong>EPLR</strong>-BW-Zwischenbewertung <strong>2000</strong> - <strong>2003</strong> FIB - 10/03


Kapitel 9: Förderung der Anpassung und Entwicklung von ländlichen Räumen<br />

gung sind die geförderten Investitionen für die Region, da diese Aktivitäten zur wirtschaftlichen<br />

Belebung der Region wesentlich beitragen.<br />

Befragung<br />

Diese Datenbasis der Statistiken wird durch empirische Erhebungen mit speziellen Fragestellungen<br />

erweitert bzw. in den Aussagen erhärtet. Die Leiter der Ämter der Flurbereinigungsbehörden<br />

wurden vorrangig zur regionalpolitischen Relevanz der Flurbereinigung befragt.<br />

Fallstudien<br />

In fünf Fallstudien wurden weiterhin vor Ort jeweils der Bürgermeister, der Vorsitzende der<br />

Teilnehmergemeinschaft und ein Vertreter <strong>des</strong> Amtes zu ihren Einschätzungen der Auswirkungen<br />

der Flurbereinigung auf die Region befragt. Diese Ortstermine wurden verbunden mit<br />

einer Rundfahrt durch das jeweilige Flurbereinigungsgebiet, damit bei der Begutachtung ein<br />

Eindruck von den vorgenommenen Baumaßnahmen in die Bewertung einbezogen werden<br />

kann.<br />

Fachgespräche<br />

Während der Evaluierung bestand ein ständiger Erfahrungsaustausch mit den Mitarbeitern<br />

und Mitarbeiterinnen <strong>des</strong> MLR und dem LFL. Weiterhin erfolgte an zwei Terminen eine Abstimmung<br />

zwischen den Verantwortlichen der EU-Evaluierung der einzelnen Bun<strong>des</strong>länder.<br />

9.1.2.3 Probleme und Grenzen <strong>des</strong> methodischen Ansatzes<br />

Bei der Ermittlung der Einkommenswirkungen bei den landwirtschaftlichen Betrieben ist es<br />

problematisch isoliert den Einfluss der Flurbereinigung zu betrachten, da gleichzeitig im Zeitablauf<br />

auch andere Faktoren die Einkommensentwicklung beeinflussen. Dieser Effekt lässt<br />

sich dadurch eliminieren, dass jeweils nur die Differenzen der Kosten der Bewirtschaftung<br />

mit und ohne Flurbereinigung in die Bewertung eingehen. Preisänderungen bei den Erzeugerund<br />

Betriebsmittelpreisen haben damit kaum einen Einfluss auf die berechneten Ergebnisse.<br />

Weiterhin lassen sich die indirekten Effekte der Flurbereinigung auf die Lebensqualität einer<br />

Region nur qualitativ erfassen. In den Fallstudien wurde bestätigt, dass durch die Flurbereinigung<br />

die Lebensqualität in dem Gebiet gesteigert werden konnte. Die Gründe hierfür liegen<br />

beispielsweise in der Verbesserung der Freizeitangebote, in den öffentlich und privat durchgeführten<br />

Maßnahmen der Dorferneuerung, in der Ausweisung neuer Wohngebiete verbunden<br />

mit der Ansiedlung von Unternehmen mit der Folge einer besseren Ausstattung mit öffentlichen<br />

Einrichtungen.<br />

<strong>EPLR</strong>-BW-Zwischenbewertung <strong>2000</strong> - <strong>2003</strong> FIB - 10/03<br />

441


442<br />

Kapitel 9: Förderung der Anpassung und Entwicklung von ländlichen Räumen<br />

9.1.3 Finanzielle Ausgestaltung, Umsetzung und Begleitung<br />

9.1.3.1 Finanzinputs<br />

Die Lan<strong>des</strong>regierung betrachtet die Flurbereinigung als eine wichtige agrarstruktur- und regionalpolitische<br />

Maßnahme und stellt <strong>des</strong>halb zusätzlich Lan<strong>des</strong>mittel bereit. Dadurch ergibt<br />

sich ein Bündelungseffekt bezogen auf die EU-Finanzierung. Diese Relation verdeutlicht bereits,<br />

dass mit Flurbereinigungsmaßnahmen immer positive wirtschaftliche Folgewirkungen<br />

für die Region verbunden sind, die nicht nur direkt mit der EU-Konfinanzierung verbunden<br />

sind, sondern auch weitere öffentliche und private Investitionen in der Region stimulieren.<br />

Der Mittelabfluss der EU-Finanzierung stellt daher bei der Flurbereinigung kein finanztechnisches<br />

Problem dar.<br />

Tabelle 9.1: Fördervolumen der Flurbereinigung (Tsd. €)<br />

Maßnahme <strong>2000</strong> 2001 2002<br />

Wegebau 28.335 22.274 26.550<br />

Wasserbau 1.042 1.039 844<br />

Bodenverbesserungen 2.633 3.701 3.137<br />

Landschaftspflege 697 1.276 1.137<br />

Dorferneuerung 103 1.275 867<br />

Bodenordnung 4.736 3.476 3.319<br />

Verwaltungsausgaben TG 3.334 3.616 3.960<br />

Unwetterschäden 3.473 5.254 5.225<br />

Ausführungskosten ges. 44.353 41.911 45.039<br />

Nicht zuwendungsfähig 227 130 57<br />

Abfindungen für Land 6.015 5.705 10.367<br />

Gesamtausgaben 50.595 47.746 55.463<br />

Quelle: MLR, Stuttgart<br />

Im Rahmen von kofinanzierten Flurbereinigungsmaßnahmen wurde im Jahre 2002<br />

(2001/<strong>2000</strong>) ein Gesamtinvestitionsvolumen von 45,039 (41,911/44,353) Mio. € abgewickelt.<br />

Bei den Gesamtausgaben ist zu beachten, dass bis auf wenige Ausnahmen sämtliche Bereiche<br />

die Voraussetzungen für eine EU-Kofinanzierung erfüllen. Es wird dennoch ein Teil der<br />

Maßnahmen ausschließlich vom Land und/oder Bund finanziert, da der Finanzrahmen der EU<br />

geringere Fördersummen ermöglichen würde. Der Finanzierungsanteil von Bund und Länder<br />

<strong>EPLR</strong>-BW-Zwischenbewertung <strong>2000</strong> - <strong>2003</strong> FIB - 10/03


Kapitel 9: Förderung der Anpassung und Entwicklung von ländlichen Räumen<br />

beläuft sich auf 70 % und der Rest entfällt auf die Teilnehmergemeinschaft und sonstige<br />

Träger.<br />

Für die Beurteilung der Beschäftigungswirkungen ist bedeutsam, auf welche Bereiche sich die<br />

Ausgaben für die Flurbereinigung aufteilen. In diesem Fall sind die im Rahmen dieser Maßnahmen<br />

getätigten Investitionen im Hoch- und Tiefbau für die direkten Beschäftigungswirkungen<br />

relevant. Bei der Unterteilung der einzelnen Ausgabenbereiche wird auch die Position<br />

"Unwetterschäden" mit einem Volumen von 5,225 (5,254/3,473) Mio. € ausgewiesen. Hierbei<br />

handelt es sich um die Finanzierung von Lagerplätzen und Anfahrtswegen für Holz vor dem<br />

Hintergrund der Beseitigung der Sturmschäden bedingt durch "Lothar". Die Bewertung dieser<br />

Investition wird in diesem Kapitel nicht vorgenommen, sondern bei den entsprechenden Bewertungsfragen<br />

im Kapitel VIII "Forstwirtschaft".<br />

9.1.3.2 Umsetzung<br />

Die Flurbereinigung ist ein bewährtes Förderinstrument <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong> <strong>Baden</strong>-Württemberg, die<br />

entsprechend der lan<strong>des</strong>üblichen Verwaltungsstrukturen auf verschiedenen Ebenen <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong><br />

verwaltet wird. Ein wesentliches Element dieser Struktur ist der dezentrale Aufbau.<br />

Die Gesamtverantwortung für die einzelnen Maßnahmen liegt beim MLR. Das Ministerium<br />

hat die Zuständigkeit für die Durchführung auf das Lan<strong>des</strong>amt für Flurneuordnung und Landentwicklung<br />

übertragen. Das Lan<strong>des</strong>amt genehmigt den vom Amt für Flurneuordnung und<br />

Landentwicklung vorgelegten und im Benehmen mit der Teilnehmergemeinschaft aufgestellten<br />

Wege- und Gewässerplan. Die Teilnehmergemeinschaft stellt daraufhin den Antrag auf<br />

Gewährung eines Zuschusses zu den Ausführungskosten, der gleichzeitig als Antrag auf Kofinanzierung<br />

mit EU-Mitteln dient. Das Lan<strong>des</strong>amt genehmigt diesen Antrag. Durch diese<br />

dezentrale Struktur steht jeweils vor Ort ein Ansprechpartner <strong>des</strong> Amtes für die Kommune<br />

und die Teilnehmergemeinschaft zur Verfügung. Dieser direkte Kontakt zwischen den einzelnen<br />

Beteiligten wurde in den Fallstudien als sehr vorteilhaft herausgestellt.<br />

9.1.3.3 Begleitung der Maßnahme, Kontrolle und Finanzmanagement<br />

Die von der EU-Kommission vorgegebenen Kontrollen der Maßnahmen der Flurbereinigung<br />

werden entsprechend der Verordnungen durch die Zahlstelle, die bescheinigende Stelle und<br />

den internen Revisionsdienst durchgeführt. Im Rahmen der Abwicklung von Flurbereinigungsverfahren<br />

werden sämtliche Rechnungen durch das Amt für Flurneuordnung und Land-<br />

<strong>EPLR</strong>-BW-Zwischenbewertung <strong>2000</strong> - <strong>2003</strong> FIB - 10/03<br />

443


444<br />

Kapitel 9: Förderung der Anpassung und Entwicklung von ländlichen Räumen<br />

entwicklung kontrolliert. Über die Verwendung der Zuwendungen hat der Antragsteller einen<br />

Verwendungsnachweis zu erstellen, der ebenfalls vom Amt überprüft wird.<br />

Das Ministerium nutzt in Zusammenarbeit mit dem Lan<strong>des</strong>amt das Controlling zur Qualitätssicherung.<br />

Dazu werden auf der Grundlage eines Arbeitsprogramms zwischen vorgesetzter<br />

und nachgeordneter Behörde Zielvereinbarungen getroffen. In Besprechungen mit den einzelnen<br />

Ämtern, die zweimal im Jahr stattfinden, findet eine Überprüfung der Durchführung statt.<br />

Diese Besprechungen werden ergänzt um regelmäßige Controllingberichte. Das Ziel ist die<br />

laufende Verbesserung und effiziente Abwicklung der Flurbereinigungsverfahren.<br />

9.1.3.4 Darstellung und Analyse <strong>des</strong> bisher erzielten Outputs<br />

Zur Darstellung <strong>des</strong> Outputs werden die Daten der Jahresberichte <strong>2000</strong> bis 2002 über die Verfahren<br />

nach dem Flurbereinigungsgesetz herangezogen. Dabei wird auf die Anzahl der Verfahren<br />

und auf die Flächen einschließlich Wegebau abgehoben. In diesen Jahresberichten sind<br />

die Unternehmensverfahren enthalten, die nicht kofinanziert werden. Es wird lediglich bei den<br />

insgesamt im Jahr anhängigen Verfahren differenziert zwischen den einzelnen Verfahrensarten.<br />

Im Zeitraum <strong>2000</strong> bis <strong>2003</strong> beträgt nach dieser Differenzierung der Anteil der Unternehmensverfahren<br />

ca. 25 %. Die Outputdaten in Tabelle 9.2 sind um den Prozentsatz der Unternehmensverfahren<br />

zu hoch ausgewiesen, da in diesen Fällen i.a. keine öffentlichen Mittel eingesetzt<br />

werden.<br />

Aus der Auflistung der einzelnen Kennziffern (siehe Tabelle 9.2) wird ersichtlich, dass die<br />

Flurbereinigung als integraler Ansatz zur Entwicklung ländlicher Räume einzustufen ist. Die<br />

Aufteilung ist so gewählt, dass sich Aussagen ableiten lassen über die landwirtschaftlichen<br />

Produktionsbedingungen, über die Entwicklung ländlicher Räume und über den Biotop- und<br />

Artenschutz. Alle Bereiche beinhalten wiederum die Aspekte Freizeit und Tourismus. Durch<br />

diese Verzahnung der Ansatzpunkte der Flurbereinigung wird der ganzheitliche Ansatz dieser<br />

Maßnahme verdeutlicht. Dies erschwert jedoch die Beurteilung auf der Grundlage der von der<br />

EU vorgegebenen Programmindikatoren, da jeweils nur Einzelaspekte, wie beispielsweise die<br />

Einkommen der in der Landwirtschaft Beschäftigten, herausgegriffen werden. Die Beurteilung<br />

der Effizienz der Flurbereinigung ist daher bei dieser Evaluation immer isoliert auf eine<br />

bestimmte Zielsetzung ausgerichtet. Auf diese Besonderheit wird in den einzelnen Punkten<br />

hingewiesen.<br />

Im Durchschnitt der drei Jahre wurden 450 Verfahren pro Jahr von den Ämtern bearbeitet.<br />

Aus den Zu- und Abgängen wird ersichtlich, dass die Flurbereinigungsverfahren im Zeitab-<br />

<strong>EPLR</strong>-BW-Zwischenbewertung <strong>2000</strong> - <strong>2003</strong> FIB - 10/03


Kapitel 9: Förderung der Anpassung und Entwicklung von ländlichen Räumen<br />

lauf sehr kontinuierlich durchgeführt werden. Kritisch anzumerken ist, dass die Durchführung<br />

der einzelnen Verfahren im Durchschnitt über 10 Jahre dauert. Ein erklärtes Ziel der verantwortlichen<br />

Behörden ist, diese Zeiträume zu verkürzen.<br />

Tabelle 9.2: Output der Flurbereinigung<br />

Output <strong>2000</strong> 2001 2002 Summe<br />

Abgeschlossene<br />

Verfahren<br />

38 21 25 84<br />

Begonnene<br />

Verfahren<br />

28 27 25 80<br />

Abgeschlossene<br />

Verfahren (ha)<br />

17.583 13.781 20.247 51.611<br />

Besitzeingewiesene<br />

Flächen (LF, FF)<br />

15.770 17.741 15.994 49.505<br />

Zusammenlegungsverhältnis<br />

(Alt:Neu)<br />

2,8:1 3,0:1 3,6:1<br />

Durchschnitt<br />

3,13:1<br />

Wegebau (km)<br />

Öffentl. Finanz.<br />

491 473 550 1.514<br />

Dorferneuerung<br />

(Zahl)<br />

60 58 52 170<br />

Infrastrukturflächen<br />

(ha)<br />

97 156 181 434<br />

Biotop- und Artenschutz<br />

(ha)<br />

Quelle: MLR, Stuttgart<br />

421 241 817 1.479<br />

Unter dem Gesichtspunkt der Verbesserung der Struktur der land- und forstwirtschaftlichen<br />

Flächen ist festzustellen, dass in der Summe der drei Jahre über 50.000 ha in den Verfahren<br />

abgeschlossen wurden. Die Zahl der Flurstücke reduziert sich im Durchschnitt auf ein Drittel.<br />

Weiterhin sind über 1.500 km Wege gebaut worden. Zur Verbesserung der Lebensqualität<br />

sind 170 Dorferneuerungen mit öffentlichen Mitteln durchgeführt worden. Die wirtschaftliche<br />

Entwicklung der einzelnen Regionen ist durch die Bereitstellung von insgesamt 434 ha Fläche<br />

für Infrastrukturzwecke gefördert worden. Für den Umweltschutz sind insgesamt knapp 1.500<br />

ha neu geschaffen, bzw. erhalten worden. Darin sind nicht die linienhaft angelegten Hecken<br />

und Böschungen enthalten. Diese Summe der Auflistung verdeutlicht, dass die Effizienz der<br />

Flurbereinigung nur in ihrer Gesamtheit der Wirkungen beurteilt werden kann.<br />

Im Rahmen einer Flurbereinigung ist auch die allgemeine wirtschaftliche Entwicklung von<br />

den Planungen betroffen. Durch die Vielzahl der beteiligten Institutionen wird darauf geachtet,<br />

dass zusätzlich Flächen für Bauland und Infrastruktur bereitgestellt werden. Weiterhin<br />

wird durch Maßnahmen der Dorferneuerung die Attraktivität <strong>des</strong> Wohnens in den beteiligten<br />

Dörfern wesentlich verbessert. Bei<strong>des</strong> führt zu Folgeinvestitionen in den ländlichen Gebieten<br />

<strong>EPLR</strong>-BW-Zwischenbewertung <strong>2000</strong> - <strong>2003</strong> FIB - 10/03<br />

445


446<br />

Kapitel 9: Förderung der Anpassung und Entwicklung von ländlichen Räumen<br />

und damit auch zur Arbeitsplatzsicherung. Es lässt sich feststellen, dass Regionen, in denen<br />

eine Flurbereinigung durchgeführt worden ist, häufig anschließend eine überdurchschnittliche<br />

wirtschaftliche Entwicklung durchlaufen haben. Außerdem hat sich gezeigt, dass durch das<br />

verbesserte Wohnumfeld viele Familien ihren Wohnsitz in den Dörfern beibehalten haben<br />

(IFO- INSTITUT FÜR WIRTSCHAFTSFÖRDERUNG, 1991).<br />

9.2 Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (<strong>EPLR</strong>-I-7)<br />

9.2.1 Allgemeines<br />

In vielen Bereichen der wirtschaftlichen Entwicklung nimmt <strong>Baden</strong>-Württemberg eine Vorreiterrolle<br />

im Vergleich zu anderen Bun<strong>des</strong>ländern Deutschlands ein. Demzufolge zählt <strong>Baden</strong>-Württemberg<br />

mit zu den wirtschaftskräftigsten Regionen. Dennoch sind viele Regionen<br />

in dem Bun<strong>des</strong>land ländlich geprägt. Zum ländlichen Raum i.e.S. ohne die 5 Verdichtungsbereiche<br />

zählen in 2002 61,2 % der Lan<strong>des</strong>flächen, 26,3 % der Bevölkerung und 24 % der Arbeitsplätze.<br />

Die ländlichen Räume sind dabei in ihren natürlichen Voraussetzungen sehr unterschiedlich<br />

geprägt und zeigen im Vergleich zu den Verdichtungsräumen deutliche strukturelle<br />

Defizite auf. Zudem unterliegen die ländlichen Räume einem erheblichen Strukturwandel<br />

in der Landwirtschaft. Die durchschnittliche Betriebsgröße liegt mit unter 24,7 ha in <strong>Baden</strong>-Württemberg<br />

weit unter dem Bun<strong>des</strong>durchschnitt und ist damit als sehr kleinstrukturiert<br />

und in vielen Bereichen nicht wettbewerbsfähig zu bezeichnen. Die ländlichen Regionen sind<br />

damit stark vom beschleunigten Strukturwandel erfasst, immer mehr Betriebe geben auf. Dies<br />

hat zudem Auswirkungen auf die wirtschaftliche Situation der vor- und nachgelagerten Bereiche<br />

wie auf den Arbeitsmarkt. Durch den Abbau von Arbeitsplätzen im produzierenden Gewerbe<br />

wird die Arbeitsmarktsituation in den ländlichen Regionen weiter belastet. Die Betriebsaufgaben<br />

führen zudem aber auch zu einer Beeinträchtigung der Nutzung landwirtschaftlicher<br />

Gebäude. Durch fehlende Nutzungsmöglichkeiten nimmt der Leerstand an Betriebsgebäuden<br />

zu. Werden langfristig keine Umnutzungsmöglichkeiten gefunden, sind diese<br />

Gebäude vom Verfall bedroht.<br />

Die ländlichen Räume sind zudem auch gekennzeichnet von einem über den Strukturwandel<br />

in der Landwirtschaft und der ihr vor - und nachgelagerten Bereiche deutlich hinausgehenden<br />

infrastrukturellen Wandel und Änderungen in der Bevölkerungssituation. Anfang der 90er<br />

Jahre hatten die ländlichen Räume in <strong>Baden</strong>-Württemberg erhebliche Zuwanderungen aus<br />

Ostdeutschland und den ehemaligen Ostblockstaaten zu verzeichnen. Dies, verstärkt durch die<br />

<strong>EPLR</strong>-BW-Zwischenbewertung <strong>2000</strong> - <strong>2003</strong> FIB - 10/03


Kapitel 9: Förderung der Anpassung und Entwicklung von ländlichen Räumen<br />

Auflösung militärischer Standorte, führte zu einem fehlenden Arbeitsplatzangebot, wie auch<br />

zu Engpässen bei Gemeinschafts- und Versorgungseinrichtungen. Letzteres umso mehr, als<br />

dass die zugezogenen Familien in der Regel über eher geringere Einkommen verfügen und<br />

daher auch den vergleichsweise günstigen Wohnraum im ländlichen Raum nachfragen.<br />

Aufgrund der gleichwohl in einigen Räumen vergleichsweise geringen Besiedlungsdichte sind<br />

Einkaufsangebote nicht rentabel und erfordern von den Energieversorgungs- und Telekommunikationsleistungen<br />

hohe Neuinvestitionen, was die Grundversorgung in diesen ländlichen<br />

Gebieten negativ beeinträchtigt. Durch diese Entwicklung verlieren diese Standorte für die<br />

Ansiedlung von produzierenden Gewerbebetrieben und Dienstleistungsunternehmen an<br />

Standortqualität und werden bei fortgesetzter Entwicklung nicht mehr wettbewerbsfähig sein.<br />

Die geringere Kaufkraft verstärkt diesen Trend. Wird diesem Trend nicht systematisch entgegengewirkt,<br />

werden diese Regionen immer weiter zugunsten von Verdichtungsräumen verlieren.<br />

9.2.2 Darstellung der Förderhistorie<br />

Ziel der Politik <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong> <strong>Baden</strong>-Württemberg ist es, Ungleichgewichten in der Entwicklung<br />

zu begegnen und gleichwertige Lebensbedingungen zu schaffen. Die Förderpolitik ist auf die<br />

Erreichung dieses Ziels ausgerichtet. Ein Teil der Maßnahmen, insbesondere Maßnahmen, die<br />

auf den Erhalt landwirtschaftlicher Betriebe ausgerichtet sind, werden über den EAGFL gefördert.<br />

Zur Stärkung der wirtschaftlichen Entwicklung, schwerpunktmäßig in den Bereichen<br />

Tourismus und Handwerk sowie zur Förderung eines Angebots an Versorgungseinrichtungen<br />

standen bis 1994 Fördermittel aus dem Programm „Dorfentwicklung“ und dem „Strukturprogramm<br />

ländlicher Raum“ zur Verfügung. Um insgesamt übergreifender strukturverbessernd<br />

zur Förderung der ländlichen Räume beitragen zu können, wurden diese Programme 1994 im<br />

„Entwicklungsprogramm ländlicher Raum (ELR)“ zusammengefasst und die Förderinhalte im<br />

Hinblick auf eine integrierte Strukturentwicklung verstärkt. Das Programm ist durch die EU-<br />

Kommission mit einer unbefristeten Laufzeit notifiziert worden.<br />

9.2.2.1 Beschreibung der Ziele, Prioritäten und Maßnahmen<br />

Ziel <strong>des</strong> „Entwicklungsprogramms Ländlicher Raum (ELR)" ist es, zu einer Strukturverbesserung<br />

der Orte im ländlichen Raum beizutragen. Besonderes Gewicht hat dabei die Stärkung<br />

<strong>des</strong> Ortskerns. Insgesamt ist bei den Maßnahmen auf einen schonenden Umgang mit den natürlichen<br />

Lebensgrundlagen zu achten.<br />

<strong>EPLR</strong>-BW-Zwischenbewertung <strong>2000</strong> - <strong>2003</strong> FIB - 10/03<br />

447


448<br />

Kapitel 9: Förderung der Anpassung und Entwicklung von ländlichen Räumen<br />

Im <strong>EPLR</strong> werden dabei folgende Förderbereiche prioritär vorgegeben:<br />

• Förderschwerpunkt „Grundversorgung“<br />

• Sicherung der Grundversorgung mit Waren und privaten Dienstleistungen<br />

• Förderschwerpunkt „Arbeiten“<br />

• Sicherung bzw. Schaffung von Arbeitsplätzen in kleinen und mittleren Unternehmen<br />

• Förderschwerpunkt „Gemeinschaftseinrichtungen“<br />

• Einrichtungen zur Förderung <strong>des</strong> Gemeinschaftslebens<br />

• Förderschwerpunkt „Wohnen“<br />

• Schaffung von Wohnraum innerhalb der Ortslage durch Umnutzung vorhandener Gebäude<br />

und Maßnahmen zur Erreichung zeitgemäßer Wohnverhältnisse einschließlich Grunderwerb.<br />

Im Rahmen <strong>des</strong> ELR können dabei sowohl kommunale als auch private gewerbliche und<br />

nichtgewerbliche Projekte gefördert werden.<br />

9.2.2.2 Einordnung der Maßnahmen in den Förderkontext<br />

Wie auch andere Lan<strong>des</strong>programme, z.B. die Städtebauförderung zielt auch das „Entwicklungsprogramm<br />

Ländlicher Raum (ELR)" übergeordnet auf die strukturpolitischen Ziele <strong>des</strong><br />

Lan<strong>des</strong> ab.<br />

Das übergeordnete Ziel <strong>des</strong> Entwicklungsprogramms ist dabei mit dem Ziel „Strukturverbesserung“<br />

definiert. Wie und welche Maßnahmen dem unterzuordnen sind, ist durch die Festlegung<br />

von Förderschwerpunkten im <strong>EPLR</strong> konkretisiert worden. Auch sind zur Messung der<br />

Zieleffizienz der Maßnahmen im ELPR bereits materielle Indikatoren und Ergebnisindikatoren<br />

vorgegeben.<br />

Das ELR ist damit zielsystematisch untergliedert und im Hinblick auf die Messung der Zieleffizienz<br />

der einzelnen Maßnahmen konkretisiert.<br />

<strong>EPLR</strong>-BW-Zwischenbewertung <strong>2000</strong> - <strong>2003</strong> FIB - 10/03


Kapitel 9: Förderung der Anpassung und Entwicklung von ländlichen Räumen<br />

9.2.3 Methodischer Ansatz<br />

9.2.3.1 Skizzierung <strong>des</strong> Untersuchungs<strong>des</strong>igns<br />

In einem ersten Schritt werden die finanziellen Aufwendungen der einzelnen Förderprojekte<br />

erfasst, sowohl im Hinblick auf die Gesamtkosten wie im Hinblick auf die bewilligten Fördermittel.<br />

In einem weiteren Schritt werden neben grundsätzlichen Programminformationen vor allem<br />

weitere konkrete Informationen über die Durchführung der einzelnen Projekte erhoben.<br />

Darauf aufbauend werden Einschätzungen über die Wirkungen der Förderungen in den einzelnen<br />

Regionen ermittelt.<br />

Zur Ermittlung beispielweise der Beschäftigungs- und Einkommenseffekte sind weitere regionalspezifische<br />

Wirtschaftsdaten und Informationen erforderlich, die aus Lan<strong>des</strong>statistiken<br />

entnommen werden können.<br />

Die gewonnenen Daten und Informationen werden im Hinblick auf ihre Zieleffizienz strikt<br />

anhand der EU-Kriterien evaluiert.<br />

9.2.3.2 Datenerhebung und <strong>–</strong>auswertung<br />

Die Wirkungen und Effekte <strong>des</strong> ELR lassen sich mit Hilfe der Sekundäranalyse evaluieren. In<br />

Einzelfällen, wie insbesondere bei Projekten zur Förderung <strong>des</strong> Gemeinschaftslebens durch<br />

„Gemeinschaftseinrichtungen“ können Methoden der Primärerhebung zur Datenerhebung<br />

bzw. -überprüfung herangezogen werden.<br />

Bei der Datenauswertung ist zur Ableitung übergreifender Aussagen die Größe der Grundgesamtheit<br />

eine entscheidende Bezugsgröße. In der zu evaluierenden Förderperiode wurden 6<br />

Projekte gefördert. Diese Anzahl ist bei den meisten der Bewertung zugrunde zu legenden<br />

Indikatoren zu gering, um prozentuale Aussagen treffen zu können, wie sie jedoch bei vielen<br />

EU-Indikatoren gefordert werden. Insgesamt ist somit eine beschränkte Aussagekraft bei den<br />

Bewertungsfragen möglich.<br />

Die Auswertung der Daten orientiert sich strikt an den von der EU-Kommission vorgegebenen<br />

Fragen und den dafür entwickelten Indikatoren.<br />

<strong>EPLR</strong>-BW-Zwischenbewertung <strong>2000</strong> - <strong>2003</strong> FIB - 10/03<br />

449


450<br />

Quantitative Daten<br />

Kapitel 9: Förderung der Anpassung und Entwicklung von ländlichen Räumen<br />

Datenquellen und eingesetzte Auswertungsmethoden<br />

Wichtige grundlegende Datenquelle für die Erfassung der Daten im Rahmen <strong>des</strong> ELR sind<br />

grundsätzlich die Förderdaten <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong>, Lan<strong>des</strong>- und Bun<strong>des</strong>statistiken, Daten <strong>des</strong> <strong>EPLR</strong>,<br />

die Antrags- und Bewilligungsunterlagen der einzelnen Projekte, Auskünfte <strong>des</strong> Ministeriums<br />

und <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong>amts für Flurneuordnung und Landentwicklung (LFL).<br />

Sekundärdaten<br />

Neben den Daten aus den bereits genannten Quellen können Sekundärdaten aus den Antragsund<br />

Bewilligungsunterlagen der geförderten Kommunen bzw. Personen gewonnen werden.<br />

Dies bezieht sich insbesondere auf die veranschlagten Gesamtkosten sowie das bewilligte<br />

Fördervolumen. Weitere ergebnisorientierte Informationen lassen sich aus Angeben der Gemeinden<br />

entnehmen.<br />

Primärdaten<br />

Quantitative Primärdaten wurden durch Datenerhebungen bei den Gemeinden ermittelt.<br />

Qualitative Daten<br />

Datenquellen und eingesetzte Auswertungsmethoden<br />

Wie auch zur Erfassung der quantitativen Daten sind grundsätzlich die Förderdaten <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong>,<br />

<strong>des</strong> <strong>EPLR</strong>, die Antrags- und Bewilligungsunterlagen der einzelnen Projekte, Auskünfte<br />

<strong>des</strong> Ministeriums und <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong>amts für Flurneuordnung und Landentwicklung die wichtigsten<br />

Datenquellen.<br />

Sekundärdaten<br />

Qualitative Sekundärdaten können aus den Antrags- und Bewilligungsunterlagen der geförderten<br />

Kommunen bzw. Personen sowie aus Informationen <strong>des</strong> Ministeriums und <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong>amtes<br />

entnommen werden. In Teilen stellen auch hier die Gemeinden Informationen zur<br />

Verfügung.<br />

Primärdaten<br />

Qualitative Primärdaten wurden durch Befragungen bei den Gemeinden erhoben.<br />

<strong>EPLR</strong>-BW-Zwischenbewertung <strong>2000</strong> - <strong>2003</strong> FIB - 10/03


Kapitel 9: Förderung der Anpassung und Entwicklung von ländlichen Räumen<br />

9.2.3.3 Methoden zur Ableitung von Schlussfolgerungen und Empfehlungen<br />

Als Methode zur Ableitung von Schlussfolgerungen und Empfehlungen ist die Evaluierung<br />

vorgegeben. Mit ihrer Hilfe werden die gewonnenen Ergebnisse im Hinblick auf die vorgegebenen<br />

Ziele bewertet.<br />

Die Ziele sind qualitativ in den kapitelspezifischen Fragen der EU präzise genannt. Sie sind<br />

teilweise in Einzelziele untergliedert. Die Bewertung der durchgeführten Maßnahmen erfolgt<br />

im Hinblick auf diese Ziele. Sie stellen hier die ausschlaggebenden Zielgrößen dar. Quantitative<br />

Zielgrößen zur Messung <strong>des</strong> Zielerreichungsgrads sind bislang noch nicht konkret definiert.<br />

9.2.4 Analyse der Maßnahmendurchführung und Auswertung der Daten<br />

9.2.4.1 Vollzugskontrolle, Finanzabwicklung, Ausgabenschätzung<br />

Die Zuwendungen bei Fördermaßnahmen im Rahmen <strong>des</strong> „Entwicklungsprogramms ländlichen<br />

Raum“ werden in Form von Zuschüssen oder zinsverbilligten Darlehen der Lan<strong>des</strong>kreditbank<br />

mit gleichem Subventionswert gewährt.<br />

Die zuwendungsfähigen Ausgaben werden je nach Zielbereich in unterschiedlicher Höhe aus<br />

Lan<strong>des</strong>- und EU-Mitteln bezuschusst: Der Zuschuss der Europäischen Union und <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong><br />

<strong>Baden</strong>-Württemberg beträgt im Bereich kommunaler Maßnahmen 50 % der zuwendungsfähigen<br />

Ausgaben, bei privaten Maßnahmen im Förderschwerpunkt „Wohnen“ 30 % der zuwendungsfähigen<br />

Aufwendungen (für vorbereitende wohnraumbezogene Maßnahmen bis zu<br />

40.000 € je Grundstück, im übrigen bis zu 20.000 € je Wohnung einschließlich Grunderwerb),<br />

bei privaten Maßnahmen im Förderschwerpunkt „Grundversorgung“ bis zu 20 % (höchstens<br />

jedoch 100.000 €) und bei privaten Maßnahmen im Förderschwerpunkt „Arbeiten“ bis zu<br />

15 % bei kleinen Unternehmen und 7,5 % bei mittleren Unternehmen (höchstens jedoch<br />

250.000 €) (vgl. Richtlinie zum ELR vom 1. Januar 2002, Gemeinsames Amtsblatt Nr.11 vom<br />

25. Juli 2001).<br />

Bis Ende Dezember 2002 wurden im Rahmen <strong>des</strong> ELR 6 Projekte EU-kofinanziert. Bei den<br />

kofinanzierten Projekten handelte es sich um kommunale Maßnahmen: 4 Projekte bezogen<br />

sich auf Wohnumfeldmaßnahmen, bei 2 Projekten wurden Gemeinschaftseinrichtungen gefördert.<br />

<strong>EPLR</strong>-BW-Zwischenbewertung <strong>2000</strong> - <strong>2003</strong> FIB - 10/03<br />

451


452<br />

Kapitel 9: Förderung der Anpassung und Entwicklung von ländlichen Räumen<br />

Für diese 6 Projekte belaufen sich entsprechend der Zuwendungsbescheide die Gesamtkosten<br />

auf 4.035.906 € bei einer gesamten Zuwendungshöhe von 1.331.404 €. 5 Projekte wurden<br />

dabei mit 33 % der zuschussfähigen Kosten bezuschusst, eine Gemeinschaftseinrichtung wurde<br />

mit 50 % gefördert.<br />

Die ursprünglich im indikativen Finanzplan vorausgeschätzten Öffentlichen Ausgaben für<br />

Fördermaßnahmen im Rahmen der <strong>EPLR</strong>-Maßnahme "Entwicklungsprogramm Ländlicher<br />

Raum" (Buchstaben n, o, p, s der Durchführungsverordnung (EG) Nr. 445/2002) weichen<br />

damit deutlich von den tatsächlich bewilligten bzw. verausgabten Mitteln im Rahmen der bisherigen<br />

Umsetzung ab. Dies ist vor allem darauf zurückzuführen, dass die Anpassung der<br />

Verwaltungsverfahren an die Zahlstellenregelungen bis dato noch nicht abgeschlossen werden<br />

konnte. Zum einen musste eine EU-konforme ELR-Förderkulisse ("ländlich geprägte Orte mit<br />

landwirtschaftlichen Strukturen") definiert und EDV-technisch hinterlegt werden. Zum anderen<br />

steht das Ministerium für Ernährung und Ländlichen Raum (Leitung der EU-Zahlstelle<br />

Garantie) und die L-Bank vor dem Abschluss einer Vereinbarung, die die Übertragung der<br />

Verwaltungskontrolle (teilweise) und Vor-Ort-Kontrolle für die "Förderung von Gemeinschaftseinrichtungen"<br />

vom MLR auf die L-Bank zum Inhalt hat. Die bisher im Jahr 2002 bewilligten<br />

bzw. geförderten Projekte im Bereich der Dorferneuerung nach Buchstabe o) der<br />

Durchführungsverordnung mussten daher händisch, also ohne Unterstützung eines EDV-<br />

Verfahrens seitens der Verwaltung abgewickelt werden, was sich jedoch als sehr aufwendig<br />

erwies.<br />

Es ist Ziel, die Verwaltungsverfahren zügig anzupassen und in den kommenden Jahren die<br />

Intensität der Förderung - bezogen auf die lan<strong>des</strong>weit zur Verfügung stehenden Öffentlichen<br />

Mittel insgesamt zu steigern.<br />

9.2.4.2 Administrative Einbindung, Durchführung und Begleitung der Maßnahmen<br />

Organisatorische Implementation und Aufgabenverteilung<br />

Die Anträge auf Aufnahme in das Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum können einmal<br />

jährlich durch die Städte und Gemeinden bei den Landratsämtern oder Regierungspräsidien<br />

eingereicht werden. Die jeweiligen Landratsämter und ein Koordinierungsausschuss prüfen<br />

die Anträge im Hinblick auf ihre zu erwartenden Beiträge zur Strukturverbesserung, ihre<br />

Dringlichkeit und Umsetzbarkeit. Diesen Kriterien entsprechende Projektanträge werden an<br />

die zuständigen Regierungspräsidien bzw. dem Lan<strong>des</strong>amt für Flurneuordnung und Lan<strong>des</strong>entwicklung<br />

übermittelt, die daraus einen Einplanungsvorschlag entwickeln und dem Ministe-<br />

<strong>EPLR</strong>-BW-Zwischenbewertung <strong>2000</strong> - <strong>2003</strong> FIB - 10/03


Kapitel 9: Förderung der Anpassung und Entwicklung von ländlichen Räumen<br />

rium für ländliche Entwicklung weiterleiten. Das Ministerium entscheidet über die Aufnahme<br />

in das Förderprogramm. Die Bewilligungen kommunaler und privater nicht-gewerblicher<br />

Maßnahmen erfolgen durch das Regierungspräsidium bzw. das Lan<strong>des</strong>amt für Flurneuordnung<br />

und Landentwicklung, die Weiterbewilligung privater nicht-gewerblicher Maßnahmen<br />

durch die Gemeinden.<br />

Durchführung und fachliche Projektbegleitung<br />

Publizität der Fördermöglichkeiten<br />

Bei dem „Entwicklungsprogramm ländlicher Raum“ handelt es sich um ein seit Jahren bekanntes<br />

Programm, wenngleich auch in etwas veränderter Form. Das Ministerium bewirbt das<br />

Programm mit Hilfe von umfangreichen Informationsmappen, u.a. mit Beispielen bereits erfolgreich<br />

durchgeführter Projekte.<br />

Grundsätzlich ist den Kommunen, Landratsämtern und Regierungspräsidien das Programm<br />

bekannt. Sie können bei der Antragstellung beratend unterstützen.<br />

Informationen zum Förderprogramm einschließlich der Formulare zur Antragsstellung sind<br />

auch im Internet eingestellt.<br />

Beteiligung der Wirtschafts- und Sozialpartner und der Umweltverbände während der<br />

Umsetzung der Maßnahmen<br />

Die Beteiligung einzelner Verbände und Organisationen während der Umsetzung der Maßnahmen<br />

ist projektabhängig.<br />

Über die Aufnahme der Maßnahme „ELR“ in den <strong>EPLR</strong> wurden die Verbände und Organisationen<br />

informiert, sie brachten keine Änderungswünsche vor.<br />

Projektauswahl<br />

Bei der Projektbeantragung sind verschiedene formale und inhaltliche Kriterien zu beachten,<br />

deren Einhalten Grundvoraussetzung für die weitere Antragsprüfung sind (vgl. auch Abschnitt<br />

"Organisatorische Implementation und Aufgabenverteilung" dieses Kapitels). Inhaltlich müssen<br />

die Projekte so ausgerichtet sein, dass sie dazu geeignet sind, die Lebens- und Arbeitsbedingungen<br />

in den Dörfern und Gemeinden <strong>des</strong> ländlichen Raums strukturell zu verbessern.<br />

<strong>EPLR</strong>-BW-Zwischenbewertung <strong>2000</strong> - <strong>2003</strong> FIB - 10/03<br />

453


454<br />

Kapitel 9: Förderung der Anpassung und Entwicklung von ländlichen Räumen<br />

9.2.4.3 Darstellung und Analyse <strong>des</strong> bisher erzielten Outputs<br />

Begünstigte und Zielgruppen<br />

Das Programm richtet sich an Gemeinden sowie natürliche oder juristische Personen, Personengesellschaften<br />

und auch Personengemeinschaften.<br />

Bei den 6 in 2001 kofinanzierten Projekten sind die Begünstigen jeweils Gemeinden.<br />

Darstellung der Maßnahmen<br />

Im Rahmen <strong>des</strong> Programms werden die Maßnahmen „Arbeiten, Grundversorgung, Gemeinschaftseinrichtungen<br />

und Wohnen“ gefördert.<br />

Von den bis Ende 2002 geförderten Projekten waren 2 Projekte dem Förderschwerpunkt<br />

„Gemeinschaftseinrichtungen“ und 4 Projekte „Wohnumfeldmaßnahmen“ zuzuordnen.<br />

Bei den Projekten zum Förderschwerpunkt „Gemeinschaftseinrichtungen“ wurden folgende<br />

Projekte mit folgenden Zielen gefördert:<br />

1. Projekt „Bau eines Gemein<strong>des</strong>aals- Erweiterung zum Gemeindezentrum“<br />

Durch den Umbau zum "Gemeindezentrum" besteht nun die Möglichkeit die Räume<br />

<strong>des</strong> Gebäu<strong>des</strong> verstärkt für die örtliche Verwaltung sowie für kulturelle, private und<br />

Vereinsveranstaltungen zu nutzen.<br />

2. Projekt „Gemeinschaftlicher/Kultureller Teil der Mehrzweckhalle“<br />

Ziel der Stadt ist es, eine bedarfgerechte Gemeinschaftseinrichtung zu schaffen, um<br />

zur Erhaltung und Förderung <strong>des</strong> Gemeinschaftslebens beizutragen. Im Rahmen dieses<br />

Projekts wurde der kulturelle Teil anteilig gefördert.<br />

Bei den 4 Projekten zum Förderschwerpunkt „Wohnen“ geht es im wesentlichen darum,<br />

durch unterschiedliche Wohnumfeldmaßnahmen zur Schaffung einer attraktiven Wohnumgebung<br />

beizutragen. Dabei geht es sowohl um die Erhaltung <strong>des</strong> jeweils dorftypischen Bilds als<br />

auch um die Anpassung an zeitgemäße Wohnverhältnisse.<br />

<strong>EPLR</strong>-BW-Zwischenbewertung <strong>2000</strong> - <strong>2003</strong> FIB - 10/03


Kapitel 9: Förderung der Anpassung und Entwicklung von ländlichen Räumen<br />

9.3 Innovative Maßnahmen für Frauen im ländlichen Raum (<strong>EPLR</strong><strong>–</strong>I-8)<br />

9.3.1 Allgemeines<br />

Die Durchsetzung der Chancengleichheit von Frauen und Männern ist eine beschäftigungspolitische<br />

Querschnittsaufgabe für alle Politikbereiche. Dieses Prinzip hat unter dem Begriff<br />

„Gender Mainstreaming“ Eingang in die Politik der Europäischen Union gefunden und wurde<br />

insbesondere in den Verordnungen über die Strukturfonds, dem Europäischen Sozialfond<br />

(ESF), dem Europäischen Fond für ländliche Entwicklung (EFRE) und dem Europäischen<br />

Ausrichtungs- und Garantiefonds für die Landwirtschaft (EAGFL) verankert. Entsprechend<br />

dieser Vorgaben sind mögliche Auswirkungen auf die Chancengleichheit von Frauen und<br />

Männern in allen politischen Konzepten und bei allen Fördermaßnahmen von der Planung bis<br />

zur Durchführung und Bewertung zu berücksichtigen.<br />

Auch die Bun<strong>des</strong>regierung hat in ihrer Koalitionsvereinbarung die Chancengleichheit als ein<br />

wesentliches gesellschaftspolitisches Ziel herausgestellt und fördert die berufliche Integration<br />

und den Aufstieg von Frauen in Unternehmen und Verwaltungen sowie ihre Existenzgründungen<br />

gemeinsam mit den Ländern im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung<br />

der Agrarstruktur und <strong>des</strong> Küstenschutzes.<br />

Das Land <strong>Baden</strong>-Württemberg hat in seinem von der Europäischen Kommission genehmigten<br />

Förderprogramm „Maßnahmen- und Entwicklungsplan Ländlicher Raum (<strong>EPLR</strong>)“ explizit<br />

„Innovative Maßnahmen für Frauen im ländlichen Raum“ als ein Förderprogramm zur Sicherung<br />

und Schaffung von Arbeitsplätzen und Einkommen für Frauen im ländlichen Raum ausgewiesen.<br />

Generell zeigt sich, dass die Beschäftigungsmöglichkeiten für Frauen vergleichsweise<br />

schlechter sind als die für männliche Bewerber <strong>–</strong> dies gilt insbesondere für die strukturschwächeren<br />

ländlichen Räume.<br />

In <strong>Baden</strong>-Württemberg hat die Beschäftigung in der Landwirtschaft von einem Beschäftigtenanteil<br />

von rund 25 % gemessen an allen Erwerbstätigen in den 60er Jahren auf einen Beschäftigtenanteil<br />

von 2,6 % in 1997 abgenommen. Mit der sich weiter rückläufig entwickelnden<br />

Anzahl landwirtschaftlicher Betriebe werden auch weiterhin die Beschäftigungsmöglichkeiten<br />

im landwirtschaftlichen Sektor abnehmen.<br />

<strong>EPLR</strong>-BW-Zwischenbewertung <strong>2000</strong> - <strong>2003</strong> FIB - 10/03<br />

455


456<br />

Kapitel 9: Förderung der Anpassung und Entwicklung von ländlichen Räumen<br />

Die Schaffung neuer, zukunftsfähiger Arbeitsplätze für Frauen in der Landwirtschaft und im<br />

ländlichen Raum stellt daher die wichtigste Aufgabe zur Erhaltung von ländlichen Räumen<br />

und zur Strukturverbesserung dar und ist daher Ziel dieser Fördermaßnahme.<br />

9.3.1.1 Darstellung der Förderhistorie<br />

Im Rahmen <strong>des</strong> <strong>EPLR</strong> können grundsätzlich alle Antragsteller/innen unabhängig vom Geschlecht<br />

gefördert werden. Antragssteller kann bei diesen Maßnahmen allerdings nur der Betriebsinhaber<br />

sein. Da in <strong>Baden</strong>-Württemberg rund 90% der landwirtschaftlichen Betriebe von<br />

Betriebsinhabern geführt werden, kann eine Frau in diesen Fällen allerhöchstens indirekt über<br />

den Betriebsinhaber gefördert werden.<br />

So können Frauen, wenn sie selbst Betriebsinhaber sind oder indirekt über den Betriebsinhaber,<br />

beispielsweise durch das Agrarinvestitionsförderungsprogramm gefördert werden. Im<br />

Rahmen <strong>des</strong>sen ist u.a. die Diversifizierung landwirtschaftlicher Einkommensquellen, wie<br />

Direktvermarktung, Urlaub auf dem Bauernhof oder andere Dienstleistungen förderfähig <strong>–</strong><br />

Bereiche, die grundsätzlich für Frauen interessante Perspektiven darstellen können.<br />

Da jedoch nur rund 10 % der Betriebe von Frauen geführt werden und damit die Beantragung<br />

für viele Frauen erschwert ist und es zudem zieleffizienter erscheint, wenn die Maßnahmen<br />

von vorn herein direkt auf Frauen zugeschnitten werden, hat das MLR 1998 zwei Demonstrationsprojekte<br />

betreffend innovative Maßnahmen für in der Landwirtschaft beschäftigte Frauen<br />

und Frauen im ländlichen Umfeld in den Ziel 5b-Gebieten Hohenlohe und Oberschwaben<br />

initiiert. Die Pilot- und Demonstrationsprojekte „Frauen als moderne Dienstleisterinnen im<br />

ländlichen Raum“ (ARINCO 99 DE 06002) und „Landfrauen schaffen Zukunft <strong>–</strong> Regionales<br />

Management für Vermarktung, Wiedereingliederung, Aufbau von Selbsthilfe- und Umsetzungsstrukturen“<br />

(ARINCO 99 DE 06003) wurden von der Kommission 1999 genehmigt.<br />

Diese Demonstrationsprojekte stellten damit den Wegbereiter für den Einstieg in eine speziell<br />

auf Frauen fokussierte Förderpolitik im Bereich der Diversifizierungsmaßnahmen dar. Die aus<br />

den Erfahrungen entwickelte Maßnahme „Innovative Maßnahmen für Frauen im ländlichen<br />

Raum“ wurde nach Tiret 7 (Diversifizierung) <strong>des</strong> Art. 33 der Verordnung (EG) 1257 /1999<br />

notifiziert (Buchstabe „p" der Durchführungsverordnung), wird jedoch nach dem Prinzip <strong>des</strong><br />

„bottom-up-Ansatzes“ als ein gesamtes Förderpaket zur spezifischen Förderung von Frauen<br />

im ländlichen Raum angeboten. Hauptentscheidungskriterium für eine positive Förderentscheidung<br />

ist dabei der innovative Ansatz <strong>des</strong> initiierten Projektes.<br />

<strong>EPLR</strong>-BW-Zwischenbewertung <strong>2000</strong> - <strong>2003</strong> FIB - 10/03


Kapitel 9: Förderung der Anpassung und Entwicklung von ländlichen Räumen<br />

9.3.1.2 Beschreibung der Ziele, Prioritäten und Maßnahmen<br />

Bei der Förderung von Frauen im ländlichen Raum werden im <strong>EPLR</strong> für die Periode <strong>2000</strong> bis<br />

2006 folgende Prioritäten und Maßnahmen vorgegeben:<br />

Übersicht 9.2: Förderschwerpunkte und Einzelmaßnahmen<br />

Förderschwerpunkte Einzelmaßnahmen<br />

Qualifizierung Unterrichtkonzepte zur Qualifizierung und<br />

Erzielung unterschiedlicher Einkommenskombinationen<br />

und <strong>–</strong>alternativen wie z.B.:<br />

Tourismus (z.B. Gästeführerinnen)<br />

Dienstleistungen (z.B. hauswirtschaftliche /<br />

informationstechnische Dienstleistungen)<br />

Vermarktung<br />

Existenzgründung Gründung eines eigenständigen Betriebes<br />

Gründung eines eigenständigen Betriebszweiges<br />

zur Diversifizierung<br />

Durchführbarkeitsstudien<br />

Netzwerkorganisationen Vernetzung der regionalen Angebote<br />

Vernetzung verschiedener Projektpartner<br />

9.3.1.3 Einordnung der Maßnahmen in den Förderkontext<br />

Die Fördermaßnahme richtet sich an Frauen im ländlichen Raum und in der Landwirtschaft,<br />

die interessiert sind, durch unternehmerisches Engagement und Leistungsbereitschaft zur<br />

Verbesserung ihrer Erwerbssituation beizutragen.<br />

Die Maßnahmen sollen bewirken, dass durch eine Verbesserung der Qualifizierung und einer<br />

Förderung von Existenzgründungen eine Verbesserung der Arbeitsmarktsituation für Frauen<br />

in ländlichen Gebieten und der Landwirtschaft erzielt, Abwanderungstendenzen entgegengewirkt<br />

und damit insgesamt zur Verbesserung der strukturellen Situation in einer Region beigetragen<br />

wird.<br />

Im Konkreten richtet sich die Fördermaßnahme an junge Bäuerinnen in der Familienphase,<br />

vom Strukturwandel betroffene Bäuerinnen, arbeitslose Frauen, berufliche Wiedereinsteigerinnen<br />

nach der Familienphase und alleinerziehende Frauen.<br />

Bei diesen Zielgruppen handelt es sich jeweils um betroffene Personenkreise die <strong>–</strong> wenn auch<br />

in unterschiedlichem Maße - regional gebunden sind, teilweise aufgrund der räumlichen Situ-<br />

<strong>EPLR</strong>-BW-Zwischenbewertung <strong>2000</strong> - <strong>2003</strong> FIB - 10/03<br />

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458<br />

Kapitel 9: Förderung der Anpassung und Entwicklung von ländlichen Räumen<br />

ation nur schwer Beschäftigungsmöglichkeiten finden oder deren bisherige Tätigkeit aufgrund<br />

veränderter Marktstrukturen immer mehr entfallen.<br />

Folgt man dem übergeordneten Ziel der Maßnahme - der strukturellen Verbesserung ländlicher<br />

Räume <strong>–</strong> ist die Maßnahme von ihrem Ansatz, den Einzelmaßnahmen und dem förderfähigen<br />

Personenkreis her als zielführend einzuordnen.<br />

Die Fördermaßnahme entspricht zudem dem grundsätzlichen Ziel der EU-Kommission <strong>des</strong><br />

Gender Mainstreaming als beschäftigungspolitischer Aufgabe. Im Einzelnen bleibt abzuwarten,<br />

wie sich die EU-Kommission die Zielerreichung im konkreten vorstellt, insbesondere<br />

Vorgaben für quantitative Kriterien. Erst dann kann konkreter bewertet werden, ob und inwiefern<br />

die Ausgestaltung der Maßnahmen im Einklang zu den Vorstellungen der Kommission<br />

stehen.<br />

9.3.2 Methodischer Ansatz<br />

9.3.2.1 Skizzierung <strong>des</strong> Untersuchungs<strong>des</strong>igns<br />

In einem ersten Schritt werden die Informationen aus den Antrags- und Bewilligungsunterlagen,<br />

sowohl zu den Projektinhalten als auch zu den geplanten Gesamtkosten und bewilligten<br />

Fördermitteln erhoben.<br />

In einem darauf aufbauenden Schritt werden konkret die erforderlichen Informationen erhoben,<br />

die zur Beantwortung der von der EU-Kommission gestellten Fragen benötigt werden.<br />

Hierzu werden schriftliche, mündliche und telefonische Befragungen durchgeführt.<br />

Zur Ermittlung einzelner gesamtwirtschaftlicher Effekte, wie insbesondere der Einkommensund<br />

Beschäftigungseffekte, sind weitere Wirtschaftsdaten erforderlich, die sich sowohl aus<br />

den Lan<strong>des</strong>- und Bun<strong>des</strong>statistiken wie aus Informationsquellen von Verbänden und anderen<br />

Wirtschaftsorganisationen ermitteln lassen.<br />

Die darauf aufbauende Auswertung und Bewertung der Daten im Hinblick auf ihren Zielerreichungsgrad<br />

orientiert sich strikt an den von der EU-Kommission vorgegebenen Fragen und<br />

den dafür entwickelten Indikatoren.<br />

9.3.2.2 Datenerhebung und <strong>–</strong>auswertung<br />

Zur Evaluierung der Wirkungen und Effekte <strong>des</strong> Programms und ihrer Maßnahmen stehen<br />

Datenerhebungstechniken der empirischen Sozialforschung zur Verfügung, die interdiszipli-<br />

<strong>EPLR</strong>-BW-Zwischenbewertung <strong>2000</strong> - <strong>2003</strong> FIB - 10/03


Kapitel 9: Förderung der Anpassung und Entwicklung von ländlichen Räumen<br />

när Anwendung finden. Hierzu zählen Forschungstechniken der Sekundäranalyse und der<br />

Primärerhebung.<br />

Bei der konkreten Evaluierung wird sich sowohl Methoden der Sekundär- wie der Primärerhebung<br />

bedient. Sekundärstatistisches Material wird herangezogen, um zunächst eine grundlegende<br />

Informationsbasis über die Ausgangssituation zu erhalten. Viele Informationen sind<br />

darauf aufbauend zu erheben. Dabei geht es bei der Evaluierung nicht ausschließlich um die<br />

Erfassung einzelner Daten, sondern vielmehr um die Gewinnung umfassender, zusammenhängender<br />

Informationen mit dem Ziel, kausale Beziehungen zwischen Maßnahmen und Wirkungen<br />

aufzeigen und bewerten zu können.<br />

Zur Erfassung und Bewertung der Wirkungen, die die Fördermaßnahme vor allem auf die<br />

Beschäftigungs- und Einkommenssituation der Frauen im ländlichen Raum hat, wurde eine<br />

schriftliche Befragung und persönliche und ergänzend telefonische Interviews durchgeführt.<br />

Die schriftliche Befragung <strong>–</strong> die einem Pretest unterzogen wurde <strong>–</strong> richtete sich an 180 Teilnehmerinnen<br />

der laufenden und bereits abgeschlossenen Projekte; 72 Teilnehmerinnen beteiligten<br />

sich letztlich an der Umfrage, was einer selten so hoch erzielbaren Rücklaufquote von<br />

40 % entspricht. Gleichwohl lassen sich bei dieser Größe der Grundgesamtheit übergreifende<br />

Aussagen teilweise nur schwer treffen.<br />

Mit der Fördermaßnahme wurden Projekte zur Qualifizierung, Existenzgründung sowie zur<br />

Bildung von Netzwerkorganisationen gefördert. Die Rücklaufquote bei den Existenzgründungsprojekten<br />

betrug dabei 100%.<br />

Der Aufbau eines Netzwerkes mit darauf aufbauenden Qualifizierungsmaßnahmen wurde<br />

bislang in einem Fall gefördert - hierbei handelt es sich um ein über mehrere Jahre laufen<strong>des</strong><br />

Projekt. Zur Bewertung dieses Projektes liegen Ergebnisse sowohl aus der schriftlichen Befragung<br />

als und vor allem auch aus persönlichen Interviews vor. Mit Hilfe der Schaffung <strong>des</strong><br />

Netzwerkes werden Qualifizierungsmaßnahmen gefördert. Die Ergebnisse dieser Qualifizierungsmaßnahmen,<br />

an denen in unterschiedlichen Projekten etwa 70 Frauen teilnahmen, wurden<br />

gleichermaßen durch persönliche Befragungen der Projektleiterinnen ermittelt.<br />

Um grundsätzlich die Einschätzung der Teilnehmerinnen konkreter erfassen zu können und<br />

besser in einem projektübergreifenden Gesamtkontext würdigen zu können, wurden ergänzend<br />

telefonische und persönliche Interviews durchgeführt. Hier konnten u.a. Fragen geklärt<br />

werden, die sich aus der Aufbereitung und Analyse <strong>des</strong> Datenmaterials sowie insgesamt <strong>des</strong><br />

gesamten Projektes, ergaben.<br />

<strong>EPLR</strong>-BW-Zwischenbewertung <strong>2000</strong> - <strong>2003</strong> FIB - 10/03<br />

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Kapitel 9: Förderung der Anpassung und Entwicklung von ländlichen Räumen<br />

Die Auswertung der Daten orientiert sich strikt an den von der EU-Kommission vorgegebenen<br />

Fragen und den dafür entwickelten Indikatoren.<br />

Quantitative Daten<br />

Datenquellen und eingesetzte Auswertungsmethoden<br />

Wichtige grundlegende Datenquelle für die Erfassung der Daten im Rahmen <strong>des</strong> Programms<br />

„Innovative Maßnahme für Frauen im ländlichen Raum“ sind die Förderdaten <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong>,<br />

Lan<strong>des</strong>- und Bun<strong>des</strong>statistiken, Daten <strong>des</strong> <strong>EPLR</strong>, die Antrags- und Bewilligungsunterlagen<br />

der einzelnen Projekte, bei abgeschlossenen Projekten die Abschlussberichte, Auskünfte <strong>des</strong><br />

Ministeriums, Beratern/Ämtern sowie vor allem Angaben der Begünstigten.<br />

Sekundärdaten<br />

Neben den Daten aus den Lan<strong>des</strong>- und Bun<strong>des</strong>statistiken kann ein Teil der Sekundärdaten<br />

aus den Antrags- und Bewilligungsunterlagen der geförderten Betriebe bzw. Personen gewonnen<br />

werden. Dies bezieht sich insbesondere auf die veranschlagten Gesamtkosten sowie<br />

das bewilligte Fördervolumen. Weitere ergebnisorientierte Daten lassen sich bei den bereits<br />

abgeschlossenen Projekten ergänzend auch aus den Projektberichten entnehmen <strong>–</strong> bis Ende<br />

Dezember 2002 wurden allerdings erst 7 Projekte abgeschlossen; es liegen noch nicht alle<br />

Projektberichte vor.<br />

Primärdaten<br />

Quantitative Primärdaten werden vor allem im Rahmen der schriftlichen Befragung ermittelt.<br />

Zudem werden quantitative Daten im Rahmen der persönlichen Interviews im wesentlichen<br />

durch strukturierte Fragen erhoben.<br />

Qualitative Daten<br />

Datenquellen und eingesetzte Auswertungsmethoden<br />

Wie auch zur Erfassung der quantitativen Daten sind grundsätzlich die Förderdaten <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong>,<br />

<strong>des</strong> <strong>EPLR</strong>, die Antrags- und Bewilligungsunterlagen der einzelnen Projekte, bei abgeschlossenen<br />

Projekten die Abschlussberichte, Auskünfte <strong>des</strong> Ministeriums, Beratern/Ämtern<br />

sowie vor allem Auskünfte der Begünstigten durch die schriftliche Befragung oder persönliche<br />

Interviews die wichtigsten Datenquellen.<br />

Sekundärdaten<br />

Qualitative Sekundärdaten können aus den Antrags- und Bewilligungsunterlagen der geförderten<br />

Betriebe bzw. Personen sowie aus den bereits vorliegenden Projektberichten gewonnen<br />

<strong>EPLR</strong>-BW-Zwischenbewertung <strong>2000</strong> - <strong>2003</strong> FIB - 10/03


Kapitel 9: Förderung der Anpassung und Entwicklung von ländlichen Räumen<br />

werden. Im einzelnen Bereichen stellen zum Teil Landratsämter, im Bereich Tourismus zusätzlich<br />

Tourismusverbände entsprechende Informationen zur Verfügung.<br />

Primärdaten<br />

Qualitative Primärdaten lassen sich insbesondere durch die schriftlichen wie auch die persönlichen<br />

Befragungen erfassen. Bei der schriftlichen Befragung werden insbesondere mit Hilfe<br />

der offenen Fragen qualitative Daten erhoben. Diese Daten stellen die wesentliche Datenbasis<br />

zur Beantwortung der gestellten Fragen dar.<br />

Zudem werden qualitative Daten in den persönlichen Interviews erhoben. Sie dienen vornehmlich<br />

dazu, Einzelergebnisse in einen besseren Gesamtzusammenhang stellen zu können.<br />

9.3.2.3 Methoden zur Ableitung von Schlussfolgerungen und Empfehlungen<br />

Schlussfolgerungen und Empfehlungen sollen hier mit Hilfe der Evaluierung, als einer Methode<br />

der angewandten Forschung abgeleitet werden, die, wie andere Forschungsarten auch,<br />

versucht kausale Beziehungen zwischen Maßnahmen und Wirkungen aufzuzeigen.<br />

Ziel ist es, der EU und dem Land <strong>Baden</strong>-Württemberg als Entscheidungsträgern dieses Programms,<br />

Kenntnisse darüber zu vermitteln, in welchem Maße die angestrebten Ziele durch<br />

das Programm und die Projekte erreicht wurden.<br />

Schlussfolgerungen und Empfehlungen leiten sich hierbei aus den gewonnenen Ergebnissen<br />

und ihrer Bewertung im Hinblick auf vorgegebene Ziele ab. Die Ziele sind in den kapitelspezifischen<br />

Fragen der EU präzise vorgegeben. Sie sind teilweise in Einzelziele untergliedert.<br />

Die Bewertung der durchgeführten Maßnahmen erfolgt im Hinblick auf diese Ziele. Sie stellen<br />

hier die ausschlaggebenden Zielgrößen dar.<br />

Mögliche Empfehlungen bauen auf dem ermittelten Zielerreichungsgrad einer Maßnahme auf<br />

und können so einen Beitrag zu einer verbesserten Entscheidungsgrundlage über die Fortsetzung<br />

<strong>des</strong> Programms und die damit verbundene Förderpolitik liefern.<br />

<strong>EPLR</strong>-BW-Zwischenbewertung <strong>2000</strong> - <strong>2003</strong> FIB - 10/03<br />

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Kapitel 9: Förderung der Anpassung und Entwicklung von ländlichen Räumen<br />

9.3.3 Analyse der Maßnahmendurchführung und Auswertung der Daten<br />

9.3.3.1 Vollzugskontrolle, Finanzabwicklung, Ausgabenschätzung<br />

Im <strong>EPLR</strong> wurden für das Förderprogramm „Innovative Maßnahmen für Frauen im ländlichen<br />

Raum“ im Planungszeitraum <strong>2000</strong> <strong>–</strong> 2006 insgesamt 3,20 Mio. € vorgesehen und von der<br />

Europäischen Union notifiziert.<br />

Die Zuwendungen werden dabei als Anteilsfinanzierung in Form von Zuschüssen gewährt.<br />

Die zuwendungsfähigen Ausgaben werden je nach Zielbereich in unterschiedlicher Höhe aus<br />

Lan<strong>des</strong>- und EU-Mitteln bezuschusst: Der Zuschuss Europäische Union und Land <strong>Baden</strong>-<br />

Württemberg beträgt im Bereich der Qualifizierung bis zu 90 % der zuwendungsfähigen Ausgaben,<br />

bei Existenzgründungen bis zu 33 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal jedoch<br />

80.000 €. Neugegründete Netzwerkorganisationen erhalten über vier Jahre degressiv<br />

gestaffelte Zuschüsse für zuwendungsfähige Personalkosten und einen Sachkostenzuschuss<br />

für die notwendige Büroausstattung.<br />

Die Finanzierung der Gesamtkosten der bisher bewilligten Modellprojekte in den Bereichen<br />

Qualifizierung und Existenzgründungen erfolgt über Eigenmittel der Zuwendungsempfängerinnen,<br />

Bankdarlehen sowie EU- und Lan<strong>des</strong>mittel. Bei den geförderten Netzwerkorganisationen<br />

sind in der Finanzierung auch Drittmittel, z.B. von Landkreisen enthalten; die Mitarbeiterinnen<br />

der in das Netzwerk eingebundenen Landfrauenverbände erhalten für ihre Beteiligung<br />

keine finanziellen Ausgleichsleistungen.<br />

Bis Ende Dezember 2002 wurden im Rahmen <strong>des</strong> Programms „Innovative Maßnahmen für<br />

Frauen im ländlichen Raum“ auf der Grundlage der Richtlinie <strong>des</strong> Ministeriums für Ernährung<br />

und ländlichen Raum vom 31.08.2001 16 Projekte gefördert, weitere 5 Projekte werden<br />

seit Anfang <strong>2003</strong> zusätzlich gefördert. 7 Projekte wurden bislang bereits abgeschlossen. Ein<br />

Projekt der in 2002 bewilligten Projekte wurde im Dezember 2002 bewilligt. Da somit aus<br />

diesem Projekt noch keinerlei Ergebnisse vorliegen, kann es nicht mit in diese Evaluierung<br />

einbezogen werden.<br />

Für die 7 bereits abgeschlossenen Projekte wurden Gesamtkosten von 195.181 € ausgemacht,<br />

davon wurden 80.429 € insgesamt als Fördermittel bewilligt, anteilig davon 50 % der EU und<br />

50 % Lan<strong>des</strong>mittel (40.216 €). Der Schlussabrechnungsbetrag belief sich auf 76.828 €.<br />

<strong>EPLR</strong>-BW-Zwischenbewertung <strong>2000</strong> - <strong>2003</strong> FIB - 10/03


Kapitel 9: Förderung der Anpassung und Entwicklung von ländlichen Räumen<br />

Bei den derzeit noch laufenden Projekten belaufen sich entsprechend der Zuwendungsbescheide<br />

die Gesamtkosten auf 1.470.242 € bei einer Zuwendungshöhe von 813.404 €. 406.700<br />

€ entfallen dabei jeweils auf EU - Mittel bzw. Lan<strong>des</strong>mittel. Bislang wurden etwa 10 % der<br />

Mittel abgerufen.<br />

Die ursprünglich im indikativen Finanzplan vorausgeschätzen Ausgaben für die Fördermaßnahme<br />

weicht damit deutlich von den tatsächlich bewilligten bzw. verausgabten Mitteln im<br />

Rahmen der bisherigen Umsetzung ab. Dies ist vor allem darauf zurückzuführen, dass das<br />

Programm erst seit Zustimmung <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong>rechnungshofes <strong>Baden</strong>-Württemberg im Juli 2001<br />

beworben werden konnte. Somit konnten in den ersten 1,5 Jahren keine Mittel zur Verfügung<br />

gestellt werden. In der folgenden Zeit musste das Programm, als eine neues Programm, erst<br />

bekannt gemacht werden. In den kommenden Jahren ist aufgrund <strong>des</strong> gestiegenen Bekanntheitsgra<strong>des</strong><br />

von einer deutlichen Steigerung der Inanspruchnahme auszugehen.<br />

9.3.3.2 Administrative Einbindung, Durchführung und Begleitung der Maßnahmen<br />

Organisatorische Implementation und Aufgabenverteilung<br />

Die Beratung über die Förderungsmöglichkeiten für Existenzgründerinnen, Qualifizierungsmaßnahmen<br />

sowie zur Bildung von Netzwerkorganisationen für Frauen im ländlichen Raum<br />

erfolgt über die Ämter für Landwirtschaft in den einzelnen Regionen <strong>Baden</strong>-<strong>Württembergs</strong>.<br />

Die Zuwendungen sind jeweils beim örtlich zuständigen Regierungspräsidium zu beantragen,<br />

das als Bewilligungsbehörde für die Prüfung und den Erlass <strong>des</strong> Zuwendungsbescheids zuständig<br />

ist.<br />

Weiterer Ansprechpartner ist das Ministerium für Ernährung und Ländlichen Raum. Beratend<br />

wirken darüber hinaus die Geschäftsstellen der Lan<strong>des</strong>frauenverbände.<br />

Durchführung und fachliche Projektbegleitung<br />

Publizität der Fördermöglichkeiten<br />

Das Programm konnte seit der Zustimmung <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong>rechnungshofes von <strong>Baden</strong>-<br />

Württemberg seit Juli 2001 beworben werden.<br />

Die Printmedien sind über den elektronischen Bestellservice <strong>des</strong> Ministeriums für Ernährung<br />

und Ländlichen Raum erhältlich, die Antragsunterlagen sind auch im Internetangebot der<br />

Landwirtschaftsverwaltungen sowie auf der Homepage <strong>des</strong> MLR enthalten.<br />

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Kapitel 9: Förderung der Anpassung und Entwicklung von ländlichen Räumen<br />

Zur weiteren Förderung <strong>des</strong> Bekanntheitsgrads <strong>des</strong> Programms veranstaltete das Ministerium<br />

für Ernährung und Ländlichen Raum unter Mitwirkung der EU-Kommission anlässlich der<br />

Lan<strong>des</strong>gartenschau Ostfildern im Juni 2002 den Kongress “Frauen schaffen Zukunft“. Hier<br />

wurde der grundsätzliche Rahmen <strong>des</strong> Programms mit seinen Zielen und Fördermöglichkeiten<br />

dargestellt. Die bereits laufenden Projekte wurden von den jeweiligen Projektverantwortlichen<br />

selbst vorgestellt. Für Interessierte gab der Kongress somit umfassende Informationen<br />

und Anregungen zur Entwicklung neuer Projekte und damit ggf. zur Erschließung neuer Einkommens-<br />

und Beschäftigungsmöglichkeiten.<br />

Es hat sich jedoch gezeigt, dass der Programmerfolg dieses Programms nicht ausschließlich<br />

von dem Bekanntheitsgrad <strong>des</strong> Programms abhängt, sondern in ganz entscheidendem Maße<br />

von der Beratung und Begleitung der Projektverantwortlichen während der Laufzeit.<br />

Projektabhängig bindet eine verantwortungsvolle Begleitung der einzelnen Projektphasen<br />

teilweise erhebliche personelle Kapazitäten bei den Ämtern für Landwirtschaft sowie den<br />

beteiligten Verbänden, insbesondere den Landfrauenverbänden.<br />

Ferner ist festzustellen, dass bislang ganz überwiegend Frauen von landwirtschaftlichen Betrieben<br />

an einzelnen Projekten dieses Förderprogramms teilnehmen und weniger Frauen aus<br />

dem ländlichen Raum insgesamt. Dies dürfte vor allem darauf zurückzuführen sein, dass das<br />

Förderprogramm über die Ämter für Landwirtschaft, mit denen in der Regel nur landwirtschaftliche<br />

Betriebe in Verbindung stehen, veröffentlicht wird. Der Teilnehmerinnenkreis<br />

dürfte sich noch erweitern lassen, wenn das Förderprogramm beispielsweise auch über die<br />

Landratsämter (Wirtschafts- und Tourismusreferate) und die Wirtschaftsförderungsgesellschaften<br />

sowie über die Amtsblätter der Städte- und Gemeinden veröffentlicht werden würde.<br />

Dies bestätigt sich auch, wenn man das geförderte Netzwerk näher betrachtet. Die Geschäftsstelle<br />

<strong>des</strong> neu gegründeten Netzwerkes „Landfrauenservice“ ist im „Haus der Wirtschaft“<br />

ansässig. Die Projektleiterinnen und die dortige Wirtschaftsförderungsgesellschaft sind für die<br />

Durchführung der Qualifizierungsmaßnahmen verantwortlich. An diesen Qualifizierungsmaßnahmen<br />

beteiligten sich Frauen, die alle aus der ländlichen Region kamen.<br />

Eine Vergrößerung <strong>des</strong> Kreises an Projektinteressierten mit Projektideen, die über dieses Förderprogramm<br />

förderungsmöglich sind , wäre zieleffizient.<br />

<strong>EPLR</strong>-BW-Zwischenbewertung <strong>2000</strong> - <strong>2003</strong> FIB - 10/03


Kapitel 9: Förderung der Anpassung und Entwicklung von ländlichen Räumen<br />

Beteiligung der Wirtschafts- und Sozialpartner und der Umweltverbände während der<br />

Umsetzung der Maßnahmen<br />

Im Rahmen dieser Projekte stellen vor allem die Landfrauenverbände interessante Begleiter<br />

der Projekte dar. Sie sind in verschiedene Projekte eingebunden und unterstützen mit Informationen.<br />

Projektabhängig unterstützen auch Wirtschaftsförderungsgesellschaften und andere<br />

Ansprechpartner die Projekte bzw. sind in sie eingebunden.<br />

Projektauswahl<br />

Grundsätzliche Förderbedingung ist die Einhaltung inhaltlicher und formaler Voraussetzungen<br />

bei der Projektbeantragung. Inhaltlich ist das Projekt konkret zu beschreiben hinsichtlich<br />

der damit verfolgten Zielsetzungen, Maßnahmen sowie <strong>des</strong> geplanten Projektablaufs. Ein<br />

Kosten- und Finanzierungsplan ist zu erstellen und beizufügen. Formal ist eine wesentliche<br />

Voraussetzung, dass mit der Maßnahme noch nicht begonnen wurde und auch bis zur Bekanntgabe<br />

<strong>des</strong> Zuwendungsbeschei<strong>des</strong> nicht begonnen wird.<br />

Wesentliche Voraussetzung ist, dass das Projekt einen deutlich innovativen Charakter aufweist.<br />

Bis Ende 2002 konnten alle Projekte, bei denen die formalen und inhaltlichen Voraussetzungen<br />

erfüllt waren, gefördert werden. Ein Projektantrag wurde abgelehnt, da mit der Qualifizierungsmaßnahme<br />

bereits begonnen wurde.<br />

9.3.3.3 Darstellung und Analyse <strong>des</strong> bisher erzielten Outputs<br />

Begünstigte und Zielgruppen<br />

Begünstigte und Zielgruppen fallen in diesem Programm zusammen. Das Programm spricht<br />

alle Frauen im ländlichen Raum an, die interessiert sind, sich den strukturellen Erfordernissen<br />

in ländlichen Räumen nach neuen Beschäftigungs- und Einkommensmöglichkeiten zu stellen.<br />

Im Konkreten richtet sich die Fördermaßnahme an folgende Zielgruppen:<br />

1. Junge Bäuerinnen in der Familienphase<br />

2. Vom Strukturwandel betroffene Bäuerinnen<br />

3. Arbeitslose Frauen<br />

4. Berufliche Wiedereinsteigerinnen nach der Familienphase<br />

5. Alleinerziehende Frauen<br />

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Kapitel 9: Förderung der Anpassung und Entwicklung von ländlichen Räumen<br />

Wenngleich mit dem Förderprogramm auch alle Frauen in ländlichen Gebieten gleichermaßen<br />

angesprochen werden, so zeigt sich doch, wie auch bereits ausgeführt, dass in stärkerem Maße<br />

Frauen aus landwirtschaftlichen Betrieben auf das Programm reagieren. Rund 42 % der Befragten<br />

gaben im Rahmen der schriftlichen Befragung an - gemeinsam mit dem Partner - einen<br />

landwirtschaftlichen Betrieb im Haupterwerb zu führen, rund 17 % der Befragten bewirtschaften<br />

mit dem Partner einen landwirtschaftlichen Nebenerwerbsbetrieb. Damit dominiert<br />

mit insgesamt rund 60 % der geförderten Frauen der landwirtschaftliche Bereich. Dies fällt<br />

umso mehr auf, als dass mittlerweile auch in <strong>Baden</strong>-Württemberg, kaum noch Gegenden bestehen,<br />

die ganz überwiegend von der Landwirtschaft leben.<br />

25 % der Befragten gaben "Beherbergungsgewerbe" als Wirtschaftsbereich, in dem sie tätig<br />

sind, an, wobei sich hier eine sehr starke Konzentration in der Schwarzwaldregion zeigt. Zudem<br />

zeigt sich, dass die Vermietung von Zimmern und Ferienwohnungen vielfach dem Wirtschaftsbereich<br />

„Beherbergungsgewerbe“ zugeordnet wird (da dies in Teilen auch einen eigenständigen<br />

Gewerbebetrieb darstellt), es sich dabei aber in der überwiegenden Anzahl der Fälle<br />

um Angebote wie „Urlaub auf dem Bauernhof“ handelt und die geförderte Zielgruppe damit<br />

gleichermaßen dem landwirtschaftlichen Sektor zuzurechnen ist. Dies bedeutet, dass in etwa<br />

rund 80 % der Befragten Bäuerinnen sind. Damit ist diese Zielgruppe deutlich am stärksten<br />

vertreten.<br />

15 % der Frauen erbringen andere Dienstleistungen bzw. gehen anderen Tätigkeiten nach.<br />

Über 43 % aller Befragten sind mit haushaltsbezogenen Tätigkeiten, Kinderbetreuung oder<br />

der Betreuung und Pflege älterer Familienangehöriger betraut.<br />

Neben der erwähnten Publizität <strong>des</strong> Programmes kann das Interesse von Frauen von landwirtschaftlichen<br />

Betrieben an dem Programm auch darauf zurückgeführt werden, dass insbesondere<br />

Familien aus dem landwirtschaftlichen Sektor künftig ihr Einkommen nur durch außerlandwirtschaftliche<br />

Tätigkeiten oder durch die Besetzung von Marktnischen innerhalb <strong>des</strong><br />

landwirtschaftlichen Sektors sichern können und sich <strong>des</strong>halb verstärkt für andere Bereiche<br />

qualifizieren müssen. Andere Frauen in ländlich strukturierten Regionen sind möglicherweise<br />

für den Arbeitsmarkt passender qualifiziert oder durch familiäres Einkommen besser abgesichert.<br />

Die Frauen, die an den Qualifizierungsmaßnahmen durch das Netzwerkprojekt teilnahmen,<br />

sind alle im ländlichen Raum ansässig und sind vorwiegend mit haushaltsbezogenen Tätigkeiten<br />

sowie der Kinderbetreuung betraut.<br />

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Kapitel 9: Förderung der Anpassung und Entwicklung von ländlichen Räumen<br />

Die Zielgruppe „alleinerziehende Frauen“ dürfte in ländlichen Gegenden deutlich geringer<br />

vertreten sein als in Städten und stadtnahen Gegenden, da in ländlichen Gebieten die gesellschaftlichen<br />

Wertevorstellungen nach wie vor konservativer geprägt sind, somit alleinerziehenden<br />

Frauen weniger Raum lassen und zudem die Arbeitsplatzsituation sowie die Betreuungsmöglichkeiten<br />

für Kinder in der Regel ungünstiger sind.<br />

Darstellung der Maßnahmen<br />

Im Rahmen <strong>des</strong> Programms werden die Maßnahmen „Qualifizierung, Netzwerkorganisation/en<br />

sowie Existenzgründung/en“ gefördert.<br />

Von den bis Ende 2002 abgeschlossenen 7 Projekten entfielen 5 Projekte auf den Bereich<br />

„Qualifizierung“. Zwei Projekte wurden zur Gründung neuer Betriebe gefördert.<br />

Bei den derzeit noch laufenden 9 Projekten handelt es sich bei 5 Projekten um Qualifizierungsmaßnahmen<br />

(auf die Ende 2002 bewilligte Fördermaßnahme wird im Folgenden nicht<br />

weiter eingegangen), ein Projekt (mit einer Laufzeit von 5 Jahren) dient dem Aufbau eines<br />

Netzwerkes, mit <strong>des</strong>sen Hilfe wiederum Qualifizierungsmaßnahmen entwickelt und gefördert<br />

werden. Mit 2 Projekten werden Existenzgründungen gefördert.<br />

Es zeigt sich also, dass der weit überwiegende Anteil der Projekte „Qualifizierungsmaßnahmen“<br />

zum Gegenstand hat. Maßnahmen zur „Netzwerkförderung“ wurden hingegen bislang<br />

deutlich unterdurchschnittlich häufig beantragt.<br />

Da alle inhaltlich und formal korrekt gestellten Projektanträge gefördert wurden, kann es nicht<br />

an der Projektauswahl liegen.<br />

Möglicherweise spielt die Überschaubarkeit eines Projektes eine Rolle: Bei den Projekten mit<br />

„Qualifizierungsmaßnahmen“ handelt es sich überwiegend um vergleichsweise kleinere Projekte<br />

mit Laufzeiten von etwa 6 Monaten. Die Teilnehmerinnen an den einzelnen Maßnahmen<br />

sind jedoch nicht projektbeantragend oder -verantwortlich. Nach Abschluss der Qualifizierungskurse<br />

haben sie auch durch weiteres eigenes Engagement die Möglichkeit ihre Einkommens-<br />

und Beschäftigungssituation zu verbessern, ihnen obliegen jedoch keine weiteren Verpflichtungen<br />

aus der Maßnahme.<br />

Die bewilligten Existenzgründungsprojekte beziehen sich auf eine Projektlaufzeit von etwa 1<br />

Jahr und erfordern darauf aufbauen<strong>des</strong> Engagement der Existenzgründerinnen.<br />

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Kapitel 9: Förderung der Anpassung und Entwicklung von ländlichen Räumen<br />

Existenzgründungsvorhaben verlangen vorab - und anders als Qualifizierungsmaßnahmen -<br />

bereits die Qualifizierung in einem bestimmten Bereich, Kenntnisse über die Selbstständigkeit<br />

und insgesamt den Willen und die Umsetzungskraft diesen Weg gehen zu wollen.<br />

Ein weiterer Grund für die deutlich geringere Anzahl an Beantragungen von Existenzgründungsvorhaben<br />

kann darin zu sehen sein, dass Existenzgründungsvorhaben im Rahmen dieses<br />

Programms nur dann gefördert werden können, wenn sie nicht durch ein anderes Programm <strong>–</strong><br />

so insbesondere durch das Agrarinvestitionsförderungsprogramm - gefördert werden können<br />

und zudem einen innovativen Charakter aufweisen.<br />

Wie an anderer Stelle bereits dargelegt, können Projekte im Rahmen der relevanten anderen<br />

Programme jeweils nur vom Betriebsleiter beantragt werden.<br />

Die Tatsache, dass dies in etwa 90 % der Fälle Männer sind und die Projektbeantragungen für<br />

Existenzgründungsvorhaben im Rahmen dieses Programms gering sind, lässt den Schluss zu,<br />

dass trotz Fördermittel das Interesse von Frauen in ländlichen Gebieten an einer selbständigen<br />

Tätigkeit wenig ausgeprägt ist.<br />

Insgesamt ist allerdings das Interesse an Existenzgründungsmaßnahmen in Deutschland vergleichsweise<br />

gering, was sich auf einen insgesamt wenig ausgeprägten Gründergeist zurückführen<br />

lässt. Existenzgründungen in ländlichen Gebieten sind dabei in der Regel schon aus<br />

strukturellen Gegebenheiten vergleichsweise schwieriger erfolgreich umzusetzen.<br />

Bei den bereits abgeschlossenen Projekten zur Qualifizierung wurden folgende Projektziele<br />

gefördert:<br />

1. Projekt „Urlaubsanbieterinnen gehen online“<br />

Das Projekt zielte darauf ab, Anbieterinnen von Ferienquartieren auf dem Bauernhof<br />

im Schwarzwald im Bereich von moderner Bürokommunikation, Werbung und betriebswirtschaftlichen<br />

Fragen zu qualifizieren, um sich auf dem Tourismusmarkt zu<br />

einem leistungsstarken Anbieter entwickeln zu können.<br />

Hierfür wurden in zwei Kursen Schulungen an 22 Tagen angeboten.<br />

2. Projekt „Rationelles Management von Urlaub auf dem Bauernhof, Direktvermarktung<br />

und Freizeitangeboten“<br />

Ziel <strong>des</strong> Projektes ist es, Frauen so zu qualifizieren, dass sie bessere Einkommensmöglichkeiten<br />

im Bereich Tourismus und Dienstleistung erzielen können. Dafür erhalten<br />

<strong>EPLR</strong>-BW-Zwischenbewertung <strong>2000</strong> - <strong>2003</strong> FIB - 10/03


Kapitel 9: Förderung der Anpassung und Entwicklung von ländlichen Räumen<br />

sie Schulungen zum Einsatz moderner EDV-Technik bei der Büroarbeit, Kundenwerbung<br />

und Angebotsvermarktung.<br />

Im Rahmen <strong>des</strong> Projekts wurden insgesamt 100 Unterrichtseinheiten zur EDV-<br />

Qualifizierung angeboten (Grundkenntnisse im Umgang mit der EDV, Windows,<br />

Textverarbeitung, Tabellenkalkulation, Erstellung von Rechnungen und Serienbriefen,<br />

Wirtschaftlichkeitsberechnungen u.ä.) sowie 30 Unterrichtseinheiten zur fachlichen<br />

Qualifizierung (Ermittlung <strong>des</strong> wirtschaftlichen Erfolges, sinnvolle Kundenbetreuung,<br />

Gestaltung von Werbemitteln u.a.).<br />

3. Projekt „Qualifizierung von Bäuerinnen mit Nebenbetrieben im informationstechnologischen<br />

und betriebswirtschaftlichen Bereich zur Verbesserung der Marktposition“<br />

Ziel <strong>des</strong> Projektes ist es, Frauen für den Bereich der Direktvermarktung auf dem Bauernmarkt<br />

besser zu qualifizieren. Dazu wird in unterschiedlichen Kursen der Einsatz<br />

der EDV für die Buchführung, das Rechnungswesen, die Kundenpflege und<br />

-ansprache sowie das Erstellen von Werbematerial vermittelt.<br />

Bei den Frauen handelt es sich überwiegend um Frauen, die nicht aus der Landwirtschaft<br />

stammen und sich selbstständig in den Bereich der Direktvermarktung eingearbeitet<br />

haben. Die Unterrichtseinheiten wurden <strong>des</strong>halb so aufgebaut, dass zu spezifisch<br />

landwirtschaftlichen Fragestellungen Fachleute aus der Landwirtschaft hinzugezogen<br />

wurden.<br />

4. Projekt „Qualifizierte Nachbarschaftshelferin“<br />

Ziel <strong>des</strong> Projektes ist es, Frauen eines Landkreises für die Tätigkeit als Nachbarschaftshelferinnen<br />

zu qualifizieren, die nach Abschluss an die Qualifizierungsmaßnahme<br />

für Einsätze zur Verfügung stehen.<br />

Hierfür wurden in einer 12-tägigen Schulungsreihe Frauen für ambulante hauswirtschaftliche<br />

Dienste fortgebildet.<br />

5. Projekt „Frauen als Existenzgründerinnen“<br />

Bei diesem Projekt handelt es sich um ein erstes bewilligtes Projekt (Qualifizierungsprojekt)<br />

von einem aus mehreren Einzelprojekten geplanten Gesamtprojekt (Qualifizierungsprojekt,<br />

Netzwerkprojekt, Existenzgründungsprojekt). Ziel <strong>des</strong> Gesamtprojekts<br />

ist es, Frauen bei dem Aufbau einer eigenen künftigen Existenz bzw. bei der<br />

Verbesserung ihrer Existenzgrundlage zu unterstützen.<br />

<strong>EPLR</strong>-BW-Zwischenbewertung <strong>2000</strong> - <strong>2003</strong> FIB - 10/03<br />

469


470<br />

Kapitel 9: Förderung der Anpassung und Entwicklung von ländlichen Räumen<br />

Dieses erste Projekt soll Frauen im Rahmen von einem 24 Unterrichtseinheiten umfassenden<br />

Projektunterricht mit grundlegenden Fragen der Existenzgründung vertraut<br />

machen (Ziele formulieren, Aufgaben entwickeln, Projektplan erstellen u.a.).<br />

Bei den bereits abgeschlossenen Projekten zur Existenzförderung standen folgende Projektziele<br />

im Vordergrund:<br />

1. Projekt „Koordinationsstelle Gästeführerinnen“<br />

Ziel der Existenzgründung ist es, ausgebildete Gästeführerinnen in einer Region <strong>Baden</strong>-<strong>Württembergs</strong><br />

besser zu koordinieren und dieses gebündelte Dienstleistungsangebot<br />

anzubieten.<br />

2. Projekt „Hofcafe“<br />

Ziel <strong>des</strong> Projektes ist die Gründung eines eigenständigen Betriebes im Dienstleitungsbereich,<br />

im konkreten eines Bauernhofcafes. Diese neue Existenz soll durch Aufgabe<br />

der Milchviehhaltung entstehen.<br />

Bei den in 2002 begonnenen und über 2002 hinaus noch laufenden Projekten zur Qualifizierung<br />

werden folgende Projektziele gefördert:<br />

1. Ready for Guests<br />

Das Projekt zielt darauf ab, in der Schwarzwaldregion den landwirtschaftlichen Betriebszweig<br />

„Urlaub auf dem Bauernhof“ zu stärken. Um dieses Ziel zu erreichen sollen<br />

die Projektteilnehmerinnen vor allem die Nutzung von Informationstechnologien<br />

erlernen und ihre Englischkenntnisse verbessern. So können verbessert englischsprachige<br />

Gäste angesprochen und kann durch eine aufzubauende eigene Internetpräsenz<br />

zur Verbesserung der Angebotstransparenz beigetragen werden.<br />

2. Tourists on farm<br />

Das Projekt zielt darauf ab, die Belegungszahlen von Urlaubsbauernhöfen im<br />

Schwarzwald zu steigern. Hierfür sollen die Anbieterinnen im EDV- und Sprachenbereich<br />

besser qualifiziert werden.<br />

<strong>EPLR</strong>-BW-Zwischenbewertung <strong>2000</strong> - <strong>2003</strong> FIB - 10/03


Kapitel 9: Förderung der Anpassung und Entwicklung von ländlichen Räumen<br />

3. Gästeführerinnen Ostalb<br />

Ziel dieses Projektes ist es, Frauen zu Gästeführerinnen in der Region „Ostalb“ zu<br />

qualifizieren und somit auch zur Verbesserung <strong>des</strong> touristischen Angebots beizutragen.<br />

In verschiedenen Unterrichtseinheiten wird hierfür praxisorientiertes Wissen vermittelt,<br />

um selbständig die Tätigkeit als Gästeführerin ausüben zu können<br />

4. Radwandern auf der Alb von Hof zu Hof<br />

Ziel ist es, den landwirtschaftlichen Betrieb entlang einer erarbeiteten Themenradwanderstrecke,<br />

Möglichkeiten zu eröffnen, sich im Fremdenverkehr zu engagieren. Im<br />

Rahmen der Qualifizierungsschulung sollen die interessierten Frauen von landwirtschaftlichen<br />

Betrieben, insbesondere das notwendige know how im Umgang mit dem<br />

Kunden erlernen. Durch die Schaffung von Aktivitäten auf ihren Betrieben können sie<br />

somit langfristig zur Schaffung eines weiteren Standbeins zur Einkommensschaffung<br />

beitragen.<br />

5. „Wir für Sie“ Hauswirtschaftlicher Fachservice<br />

Durch den Hauswirtschaftlichen Fachservice sollen allen Personengruppen haushaltsbezogene<br />

Dienstleitungen angeboten werden, wie Wäschepflege, Küchentätigkeiten,<br />

Gartenpflege, Reinigung sowie Betreuungs- und Versorgungsdienstleistungen. Die<br />

Projektteilnehmerinnen sollen im Rahmen dieser Qualifizierungsmaßnahme Kenntnisse<br />

zur Gründung eines eigenen Unternehmens in diesem Bereich vermittelt werden.<br />

Somit dient diese Qualifizierungsmaßnahme auch dazu, Existenzgründungen zu fördern.<br />

Bei den über 2002 noch laufenden Projekten zur Existenzgründungsförderung stehen folgende<br />

Projektziele im Vordergrund:<br />

1. DV-Schulungs- und Beratungszentrum<br />

Ziel <strong>des</strong> Existenzgründungsprojektes ist die Gründung eines EDV-Schulungs- und<br />

Beratungszentrums, das auf die Vermittlung von EDV-Wissen und Internet-<br />

Kenntnissen im ländlichen Raum ausgerichtet ist.<br />

2. Reiseunternehmen Ross Natour<br />

Bei diesem Existenzgründungsprojekt geht es um die Gründung eines Reiseunternehmens,<br />

das im Gebiet Schwäbische Alb und daran angrenzenden Tälern seinen Gästen<br />

mit Pferden und Planwagen die Natur näher bringen will.<br />

<strong>EPLR</strong>-BW-Zwischenbewertung <strong>2000</strong> - <strong>2003</strong> FIB - 10/03<br />

471


472<br />

Kapitel 9: Förderung der Anpassung und Entwicklung von ländlichen Räumen<br />

Als mehrjähriges Projekt ist das „Projekt Landfrauenservice“ ausgerichtet. Es besteht aus den<br />

Projektteilen „Netzwerkgründung“ und „Qualifizierungsmaßnahmen“ und ist wie folgt konzipiert:<br />

Das Netzwerk umfasst vier Landkreise, im konkreten ihre Landratsämter, die über dieses<br />

Netzwerk in Fragen der Schaffung innovativer Qualifizierungsmaßnahmen eine Zusammenarbeit<br />

anstreben. Den Mitarbeiterinnen <strong>des</strong> Netzwerkes kommt die Aufgabe zu, für die<br />

vier Landkreise geeignete Qualifizierungsmaßnahmen zu entwickeln. Drei von den bislang<br />

von dem Netzwerk durchgeführten Kursen dienten der Qualifizierung von Frauen zur "Tagesmutter",<br />

ein Kurs wurde zur Erlernung von "Gastro-Serviceleistungen" durchgeführt. Insgesamt<br />

nahmen an den "Tagesmütterkursen" 57 Frauen teil, 13 Frauen besuchten den Kurs<br />

"Gastro-Service".<br />

9.4 Naturparke (<strong>EPLR</strong>-II-11)<br />

9.4.1 Ausgestaltung der Maßnahme<br />

9.4.1.1 Darstellung der Förderhistorie<br />

Die Förderung der Naturparke in <strong>Baden</strong>-Württemberg ist ein bewährtes Instrument der integrierten<br />

Entwicklung ländlicher Räume. Die Naturparke werden daher auch unter den Artikel<br />

33 Maßnahmen der EU-Förderkriterien eingeordnet. Diese Einordnung ist im Rahmen der<br />

Evaluierung nicht unproblematisch, da ein enger Bezug zu der Forstwirtschaft und zu den<br />

Agrarumweltmaßnahmen besteht. Dieser Zusammenhang wird auch durch das Grundkonzept<br />

der Gründung, das durch eine Kooperation von Landwirtschaft, Forstwirtschaft, Naturschutz<br />

und Tourismus gekennzeichnet sein soll, belegt. Um in der Gliederungslogik der EU konsistent<br />

zu bleiben, wird diese Maßnahme unter dem Punkt IX der Entwicklung ländlicher Räume<br />

bewertet. Diese Einordnung entspricht auch dem integrierten Ansatz dieser Maßnahme.<br />

Erstmals erfolgte die Ausweisung eines Naturparks im Jahre 1974. Bis zum Bewertungszeitraum<br />

von <strong>2000</strong> bis 2002 sind bereits sechs Naturparke in <strong>Baden</strong>-Württemberg in eine Förderung<br />

einbezogen worden. Die Gesamtfläche der Naturparke umfasst 675.724 ha und beläuft<br />

sich damit auf ca. 19 % der Lan<strong>des</strong>fläche. Aus dieser Relation wird die Bedeutung der Naturparke<br />

für den ländlichen Raum ersichtlich.<br />

<strong>EPLR</strong>-BW-Zwischenbewertung <strong>2000</strong> - <strong>2003</strong> FIB - 10/03


Kapitel 9: Förderung der Anpassung und Entwicklung von ländlichen Räumen<br />

9.4.1.2 Beschreibung der Prioritäten<br />

Die Förderung von Naturparken in <strong>Baden</strong>-Württemberg zielt ganz allgemein auf die Stärkung<br />

<strong>des</strong> ländlichen Raums im Umfeld der Naturparke ab. Die Interessen zwischen Landwirtschaft,<br />

Naturschutz, Forstwirtschaft und Tourismus sollen dadurch synergetisch miteinander verbunden<br />

werden. Beim Auftreten von Zielkonflikten zwischen den einzelnen Interessen werden<br />

Leitbilder für eine Region entwickelt. Dabei steht der Erhalt von existenzfähigen landwirtschaftlichen<br />

Betrieben in den Naturparken als prägen<strong>des</strong> Element der Kulturlandschaft mit im<br />

Vordergrund. Die Zusammenarbeit der Landwirtschaft mit touristischen Einrichtungen und<br />

Gastronomiebetrieben wird angestrebt und durch die Öffentlichkeitsarbeit unterstützt. Im einzelnen<br />

hat das Land <strong>Baden</strong>-Württemberg folgende Prioritäten bei der Weiterentwicklung der<br />

Naturparke gesetzt:<br />

• Die Naturparke zu einer attraktiven und wirtschaftlich konsolidierten Arbeits- und Lebenswelt<br />

in der ländlichen Region zu gestalten.<br />

• Die Förderung einer eigenständigen Entwicklung durch integrierte Lösungen, die die<br />

Bündelung der Interessen aller Beteiligten zum Ziel hat.<br />

• Besonders betont wird die Steigerung der touristischen Attraktivität zur wirtschaftlichen<br />

Entwicklung der Region.<br />

• Die Erschließung alternativer Einkommens- und Beschäftigungsmöglichkeiten in der<br />

Region.<br />

9.4.1.3 Ausprägung der Maßnahme<br />

Auf der Grundlage der EU-Verordnung hat das Land folgende Fördermaßnahmen für die Naturparke<br />

für den Förderzeitraum beschlossen:<br />

• Maßnahmen der Landschafts- und Biotoppflege.<br />

Hierbei handelt es sich um eine gezielte Projektförderung und keinen Vertragsnaturschutz.<br />

Der Ansatz der Naturparke ist, dass die Landschaftspflege über die land- und<br />

forstwirtschaftliche Nutzung erfolgen soll, die prägend für die Region sind. Nur wenn<br />

diese Nutzung nicht gegeben ist, wird in Einzelfällen die Pflege gefördert, wie beispielsweise<br />

bei Hecken, Gewässerrandstreifen und Wacholderheiden.<br />

• Maßnahmen zur Unterstützung der Öffentlichkeitsarbeit<br />

<strong>EPLR</strong>-BW-Zwischenbewertung <strong>2000</strong> - <strong>2003</strong> FIB - 10/03<br />

473


474<br />

Kapitel 9: Förderung der Anpassung und Entwicklung von ländlichen Räumen<br />

Die Öffentlichkeitsarbeit soll die umweltangepasste und integrierte Entwicklung <strong>des</strong> ländlichen<br />

Raumes in den Naturparken unterstützen. Hierzu zählen die Anlage von Lehrpfaden,<br />

Untersuchungen zu einer umweltangepassten Erholungsnutzung und auch der Einsatz<br />

von PC-Lernprogrammen, sowie die Errichtung von Naturpark-Informationszentren.<br />

• Maßnahmen zur Erstellung von Erholungseinrichtungen<br />

Das Ziel der Erstellung von Einrichtungen ist, den Erholungs- und Freizeitwert der Naturparke<br />

zu steigern. Dabei sollen die Belange <strong>des</strong> Umweltschutzes berücksichtigt werden.<br />

Dies erfolgt durch entsprechende Ausschilderungen zur Besucherlenkung und dem<br />

umweltangepassten Bau von Schutzhütten, Rastmöglichkeiten und Anlagen für Freizeitaktivitäten.<br />

• Maßnahmen zur Förderung der kulturellen Identität<br />

In diesem Bereich wird vorrangig die Sanierung von landschaftsprägenden Gebäuden gefördert.<br />

Weiterhin können in die Förderung Ausstellungen und das Aufstellen von Schaukästen<br />

einbezogen werden.<br />

Aufgrund der Organisationsstrukturen der Naturparke in <strong>Baden</strong>-Württemberg ist es evident,<br />

dass die wichtigsten Antragsteller und Zuwendungsempfänger die Kommunen in den Naturparken<br />

sind. An zweiter Stelle folgen Vereine, insbesondere die Vereine, die von Naturparken<br />

selbst gegründet oder motiviert sind.<br />

9.4.2 Methodischer Ansatz<br />

9.4.2.1 Skizzierung <strong>des</strong> Untersuchungs<strong>des</strong>igns<br />

Zunächst wurden sämtliche Förderdaten für den Berichtszeitraum von allen Naturparken einer<br />

gebündelten Zusammenschau unterzogen, die nach den vier Förderschwerpunkten systematisiert<br />

aufgelistet werden. In persönlichen Gesprächen mit den Geschäftsführern der Naturparke<br />

wurde die Zuordnung im Bedarfsfalle hinterfragt. In diesen Gesprächen mit den Naturparkgeschäftsführern<br />

wurde auch über die Modalitäten der Förderbeantragung und <strong>–</strong>abwicklung gesprochen,<br />

woraus sich ein sehr gut nachvollziehbares und weitgehend einheitliches Bild zwischen<br />

allen Naturparken ergab.<br />

Entsprechend der einzelnen Förderbereiche erfolgt die differenzierte Bewertung nach den<br />

Programmindikatoren. Aufgrund der zahlreichen Anträge konnten einzelne Förderfälle nicht<br />

gesondert bei den Programmindikatoren aufgeführt werden. Dies erscheint auch nicht erfor-<br />

<strong>EPLR</strong>-BW-Zwischenbewertung <strong>2000</strong> - <strong>2003</strong> FIB - 10/03


Kapitel 9: Förderung der Anpassung und Entwicklung von ländlichen Räumen<br />

derlich, da die vier Förderbereiche gut differenziert sind und damit eine Zuordnung zu den<br />

Indikatoren unproblematisch ist.<br />

9.4.2.2 Datenerhebung und Auswertung<br />

Statistiken<br />

Die Geschäftsführer der Naturparke sprechen sich auf regelmäßigen Treffen zu wichtigen<br />

Eckpunkten der Förderpraxis ab und haben auch das Antragswesen weitgehend vereinheitlicht.<br />

Sie haben dafür einen vereinfachten Antragsbogen entwickelt, der es sowohl den Antragstellern<br />

als auch bei der Antragsbearbeitung erleichtert, die zu fördernden Maßnahmen<br />

entsprechend ihrer inhaltlichen und finanziellen Priorität zu strukturieren.<br />

Als Grundlage der Bewertung werden die vom MLR erhobenen Statistiken über die Naturparke<br />

herangezogen. Damit wird bezüglich der Sekundärstatistiken die Grundgesamtheit vollständig<br />

erfasst. Die einzelnen Maßnahmen mit den finanziellen Aufwendungen werden im<br />

Rahmen der Evaluierung entsprechend der EU-Indikatoren eingeordnet und bewertet.<br />

Fallstudien<br />

Im Rahmen der Evaluierung wurden drei Naturparke vor Ort besichtigt und Gespräche mit<br />

den Geschäftsführern geführt. Damit sind 50 % der Grundgesamtheit durch die Fallstudien<br />

erfasst worden. Die Einschätzungen der Geschäftsführer bilden eine wesentliche Grundlage<br />

bei der Beantwortung der Programmindikatoren.<br />

Fachgespräche<br />

Ergänzend zu den Fallstudien wurden mit den Mitarbeitern <strong>des</strong> MLR Gespräche über die Förderpraxis<br />

einschließlich der Kontrollinstrumente geführt. Weiterhin sind auch einzelne Ergebnisse<br />

dieser Besprechungen in die Beurteilung eingeflossen.<br />

9.4.2.3 Probleme und Grenzen <strong>des</strong> methodischen Ansatzes<br />

Bei den Naturparken handelt es sich um eine integrale Entwicklung der ländlichen Räume.<br />

Die EU-konfinanzierten Maßnahmen haben nur eine ergänzende Funktion und beeinflussen<br />

daher die wirtschaftliche Entwicklung der Naturparke direkt nicht wesentlich, haben aber über<br />

den Anstoßeffekt erheblich zur Stabilität der Naturparke beitragen. Es ist aus diesem Grunde<br />

auch nicht möglich, Aussagen über die Wirkungen der Fördermaßnahmen auf den Tourismus<br />

zu machen. Auch lässt sich aufgrund <strong>des</strong> geringen Finanzvolumens kein Bezug zum Erhalt<br />

<strong>EPLR</strong>-BW-Zwischenbewertung <strong>2000</strong> - <strong>2003</strong> FIB - 10/03<br />

475


476<br />

Kapitel 9: Förderung der Anpassung und Entwicklung von ländlichen Räumen<br />

landwirtschaftlicher Betriebe ableiten. Mit der Förderung sind punktuelle Verbesserungen in<br />

den Naturparken verbunden, die in die Bewertung einfließen. Diese bewirken jedoch, dass<br />

durch die Folgeinvestitionen dieser Fördermaßnahmen die Naturparke für die wirtschaftliche<br />

Entwicklung einer Region von Bedeutung sind.<br />

9.4.3 Finanzielle Ausgestaltung, Umsetzung und Begleitung<br />

9.4.3.1 Finanzinputs<br />

Mit insgesamt 1,7 Mio. € hat sich die EU an der Förderung von sechs Naturparken im Berichtszeitraum<br />

<strong>2000</strong>-2002 in <strong>Baden</strong>-Württemberg beteiligt. Das gesamte Finanzvolumen der<br />

mit EU-Finanzierung durchgeführten Projekte beläuft sich auf 6,7 Mio. € einschließlich der<br />

Eigenbeteiligungen. Dabei entfallen auf den Bereich der Landschafts- und Biotoppflege (601)<br />

ca. 21 % der Mittel. Für die Öffentlichkeitsarbeit (602) wurden 31 %, für den Bau von Erholungseinrichtungen<br />

(603) 44 % und nur gut 4 % wurden für die Förderung der kulturellen Identität<br />

(604) in diesem Zeitraum aufgewandt. In der folgenden Tabelle sind die einzelnen<br />

Positionen aufgeschlüsselt:<br />

Tabelle 9.3: Finanzierung der Naturparke (Tsd. €)<br />

Maßnahme Finanzierung <strong>2000</strong> 2001 2002 Summe<br />

601<br />

602<br />

603<br />

604<br />

Kosten insg.<br />

Zuwendung<br />

Kosten insg.<br />

Zuwendung<br />

Kosten insg.<br />

Zuwendung<br />

Kosten insg.<br />

Zuwendung<br />

Kosten insg.<br />

Gesamt<br />

Zuwendung<br />

Quelle: MLR, Stuttgart<br />

465<br />

291<br />

465<br />

311<br />

496<br />

228<br />

11<br />

5<br />

1.437<br />

835<br />

<strong>EPLR</strong>-BW-Zwischenbewertung <strong>2000</strong> - <strong>2003</strong> FIB - 10/03<br />

405<br />

274<br />

516<br />

336<br />

1.228<br />

565<br />

94<br />

48<br />

2.243<br />

1.223<br />

492<br />

305<br />

1.092<br />

410<br />

1.231<br />

483<br />

175<br />

77<br />

2.990<br />

1.275<br />

1.362<br />

870<br />

2.073<br />

1.057<br />

2.955<br />

1.267<br />

280<br />

130<br />

6.670<br />

3.333<br />

Die obige Auflistung verdeutlicht die Bedeutung der Förderung <strong>des</strong> Tourismus in den Naturparken.<br />

Der Bau von Anlagen und die Öffentlichkeitsarbeit weisen die höchsten Zuwachsraten<br />

auf und werden im Jahre 2002 mit knapp 70 % an der Gesamtförderung unterstützt. Bei<br />

einer Fläche von über 600.000 ha ist der Anteil der Aufwendungen für die Landschaftspflege


Kapitel 9: Förderung der Anpassung und Entwicklung von ländlichen Räumen<br />

vergleichsweise gering, wobei zu berücksichtigen ist, dass ein Teil der Fläche besiedelt ist.<br />

Darin dokumentiert sich der Grundgedanke der Naturparke, dass die Pflege der Landschaft<br />

vorwiegend über die land- und forstwirtschaftliche Nutzung erfolgen soll. Der Aspekt der<br />

Landschaftspflege könnte in Zukunft an Bedeutung gewinnen, da ein Teil der bisherigen Träger,<br />

z.B. die Kommunen, die Finanzierung nicht mehr übernehmen.<br />

9.4.3.2 Umsetzung und Kontrolle<br />

Die Geschäftsführung in allen Naturparken <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong> wird von Mitarbeitern der Staatlichen<br />

Forstverwaltung übernommen. Die Umsetzung der Maßnahme sowie die Kontrolle liegt ausschließlich<br />

im Zuständigkeitsbereich der Naturparkgeschäftsstellen und der Forstdirektionen.<br />

Das MLR erlässt die dafür erforderlichen Rahmenregelungen.<br />

Die Maßnahmen werden entsprechend den EU-Verordnungen den Kontrollen durch die Zahlstelle,<br />

die bescheinigende Stelle und der internen Revision unterzogen. Durch Erlasse <strong>des</strong><br />

MLR wird sichergestellt, dass eine vollständige Überprüfung der Verwendungsnachweise<br />

durchgeführt wird. Zusätzlich erfolgt eine min<strong>des</strong>tens 5 %ige Vor-Ort-Kontrolle entsprechend<br />

der EU-Vorgaben. Dies ist bei den vorliegenden Förderfällen jeweils dokumentiert worden.<br />

9.5 Bewertungsfragen<br />

9.5.1 Verbesserung <strong>des</strong> Einkommens der ländlichen Bevölkerung<br />

Frage IX.1 - In welchem Umfang ist das Einkommen der ländlichen Bevölkerung erhal-<br />

ten oder verbessert worden?<br />

a) Interventionslogik<br />

In diesem Punkt soll beurteilt werden, in welcher Form durch einzelne Maßnahmen das Einkommen<br />

der ländlichen Bevölkerung positiv beeinflusst worden ist. Dabei wird differenziert<br />

zwischen Einkommen aus landwirtschaftlicher und nicht-landwirtschaftlicher Tätigkeit. Von<br />

der Interventionslogik ausgehend ist ein Ansatzpunkt die Verbesserung der Produktionsbedingungen<br />

in den landwirtschaftlichen Betrieben. Für <strong>Baden</strong>-Württemberg ist hierbei im<br />

Rahmen der Flurbereinigung die Bodenneuordnung mit dem Wegebau von besonderer Bedeutung.<br />

Weiterhin wird bei der Interventionslogik davon ausgegangen, dass durch geeignete<br />

Maßnahmen der Fremdenverkehr, das Handwerk usw. direkt oder indirekt gefördert und damit<br />

das Einkommen im außerlandwirtschaftlichen Bereich positiv beeinflusst wird.<br />

<strong>EPLR</strong>-BW-Zwischenbewertung <strong>2000</strong> - <strong>2003</strong> FIB - 10/03<br />

477


478<br />

b) Programmindikatoren<br />

Kapitel 9: Förderung der Anpassung und Entwicklung von ländlichen Räumen<br />

Die Programmindikatoren bei dieser Frage zielen darauf ab, die Einkommenswirkungen bei<br />

den landwirtschaftlichen Betrieben und bei der Bevölkerung im ländlichen Raum quantitativ<br />

zu erfassen. Dabei sind sowohl die direkt mit der Fördermaßnahme verbundenen Einkommenseffekte,<br />

wie auch die Multiplikatoreffekte zu erfassen. (vgl. Kapitel 1)<br />

c) Ergebnisse<br />

IX.1-1.1 Anteil <strong>des</strong> aufgrund von Fördermaßnahmen erzielten Einkommens der Bevölkerung<br />

, die eine landwirtschaftliche Tätigkeit ausübt<br />

(EUR, Begünstigter, Anzahl der betreffenden Personen)<br />

Flurbereinigung<br />

Ein vorrangiges Ziel der Bodenneuordnung im Rahmen der Flurbereinigung ist es, dass durch<br />

die Zusammenlegung von Flurstücken größere Bewirtschaftungseinheiten geschaffen werden<br />

und damit die Kosten der Flächennutzung für die landwirtschaftlichen Betriebe sinken. Zur<br />

Beurteilung der positiven Einkommenseffekte wird der Umfang der Fläche der jährlichen<br />

Besitzeinweisung mit der Veränderung der Flurstücksgröße herangezogen. Dabei ist zu beachten,<br />

dass es sich bei der Flurneuordnung um einen dynamischen Prozess handelt, da kein<br />

direkter Bezug zwischen den finanziellen Aufwendungen eines Jahres und den zugewiesenen<br />

Flächen besteht. Die Finanzierung bis zur endgültigen Besitzeinweisung erstreckt sich über<br />

viele Jahre. Die Flurbereinigung ist eine Maßnahme, die in <strong>Baden</strong>-Württemberg über einen<br />

längeren Zeitraum kontinuierlich mit etwa gleichem Flächenvolumen durchgeführt wird. Es<br />

wird daher von der Annahme ausgegangen, dass die in den Jahren <strong>2000</strong> bis 2002 bereitgestellten<br />

finanziellen Mittel korrespondieren mit den zugewiesenen Flächen. Die folgenden dargestellten<br />

positiven Einkommenswirkungen resultieren daher auch aus Fördermaßnahmen zurückliegender<br />

Jahre, bzw. die in den drei Jahren bereitgestellten Mittel werden erst später einkommenswirksam.<br />

Auf eine weitere Besonderheit im Rahmen der Flurbereinigung ist hinzuweisen. Die Zielsetzung<br />

der Maßnahme ist ausgerichtet auf die Begünstigung der Bewirtschafter land- und<br />

forstwirtschaftlich genutzter Flächen. Die Zuwendungsempfänger der bereitgestellten Fördermittel<br />

sind die jeweiligen Teilnehmergemeinschaften, die sich aus den Bodeneigentümern<br />

zusammensetzen und auch den Eigenanteil übernehmen müssen. Bei der Bewirtschaftung von<br />

Eigentumsflächen sind Begünstigte und Nutznießer der Maßnahme die identische Personengruppe.<br />

Bei der Bewirtschaftung von Pachtflächen besteht ein Unterschied zwischen der be-<br />

<strong>EPLR</strong>-BW-Zwischenbewertung <strong>2000</strong> - <strong>2003</strong> FIB - 10/03


Kapitel 9: Förderung der Anpassung und Entwicklung von ländlichen Räumen<br />

günstigten Personengruppe der Eigentümer und den Landwirten, die den Einkommensvorteil<br />

durch Kosteneinsparungen haben. Bei den weiteren Berechnungen werden sämtliche Einkommensvorteile<br />

- entsprechend der Zielsetzung der Lan<strong>des</strong>regierung - unabhängig von den<br />

Eigentumsverhältnissen beim Boden den landwirtschaftlichen Betrieben als Bewirtschafter<br />

der Flächen zugerechnet. Es ist jedoch festzustellen, dass im Rahmen der Flurbereinigung<br />

nach der Besitzzuweisung in Einzelfällen auch die Pachtpreise steigen und damit ein Teil der<br />

Einkommensvorteile an Nicht-Landwirte transferiert wird. Dieser Effekt lässt sich nicht quantifizieren,<br />

da weder Informationen über den Flächenumfang noch über den Pachtpreisanstieg<br />

in Erfahrung gebracht werden können. Das Gesamtergebnis der ermittelten Einkommenswirkungen<br />

wird durch diese Differenzierung zwischen den Begünstigten und den Bewirtschaftern<br />

der Flächen nicht beeinflusst. Es ergibt sich lediglich eine Verschiebung bei der Gewichtung<br />

der Einkommenswirkungen zwischen der Landwirtschaft und den Nicht-Landwirten. Es ist<br />

also davon auszugehen, dass die Einkommensvorteile für die landwirtschaftlichen Betriebe<br />

bei den folgenden Berechnungen leicht überschätzt sind und analog bei dem Personenkreis<br />

außerhalb der Landwirtschaft geringer ausgewiesen werden.<br />

Die folgenden Berechnungen der Kosteneinsparungen durch die Flurbereinigung basieren auf<br />

zwei empirischen Erhebungen, die in <strong>Baden</strong>-Württemberg in den Jahren 1991 und 1993<br />

durchgeführt wurden. Diese Ergebnisse sind im Rahmen der fünf Fallstudien nochmals überprüft<br />

und in den wesentlichen Aussagen bestätigt worden. Die eine Studie befasst sich mit der<br />

Evaluierung <strong>des</strong> Flurbereinigungsverfahrens in Hattenhofen (BURGMAIER, 1991b). Eine weitere<br />

empirische Erhebung analysiert das Verfahren in Trochtelfingen (BURGMAIER, 1993). Die<br />

Schlaggröße hat sich in Hattenhofen von 0,5 ha auf 0,9 ha und in Trochtelfingen von 0,7 auf<br />

2,8 ha erhöht. Im Durchschnitt der Flurbereinigungsverfahren in <strong>Baden</strong>-Württemberg im Evaluationszeitraum<br />

von <strong>2000</strong> bis 2002 erfolgte eine Ausdehnung der Flurstücksgrößen von 0,6<br />

ha auf 1,7 ha. Dieser Wert liegt etwa auch im Durchschnitt der beiden genannten Verfahren.<br />

Aus diesem Grunde ist es vertretbar die Ergebnisse beider Verfahren auf die Bewertung der<br />

Einkommenswirkungen im Rahmen der Evaluierung zu übertragen.<br />

In den Studien wird differenziert nach den Einsparungen bei den variablen Maschinenkosten,<br />

der Verringerung der Randstreifenverluste und der Einsparung an Arbeitszeit. Bei der Arbeitszeit<br />

wird weiterhin unterschieden zwischen den Einsparungen bei der Bearbeitung der<br />

Flächen und den Wegezeiten. Die in den Studien vorgenommene Differenzierung bildet eine<br />

gute Grundlage für die Bewertung im Rahmen der Evaluierung, da in einzelnen Fragestellungen<br />

auf die Einkommensalternativen der in der Landwirtschaft Beschäftigten einzugehen ist<br />

<strong>EPLR</strong>-BW-Zwischenbewertung <strong>2000</strong> - <strong>2003</strong> FIB - 10/03<br />

479


480<br />

Kapitel 9: Förderung der Anpassung und Entwicklung von ländlichen Räumen<br />

und insbesondere auch auf die Bedeutung <strong>des</strong> Wegebaus für die Landwirtschaft und für den<br />

ländlichen Raum.<br />

Unter Beachtung der Ergebnisse der empirischen Erhebungen in den beiden oben genannten<br />

Verfahren, ergänzt um die im Rahmen der Evaluierung durchgeführten fünf Fallstudien ergeben<br />

sich die in Tabelle 9.4 angeführten Ansätze für die Ermittlung der Einkommenswirkungen<br />

der Beschäftigten aus landwirtschaftlicher Tätigkeit.<br />

Bei der Berechnung der Einsparungen bei den Arbeitskosten ist zu berücksichtigen, dass es<br />

sich zunächst um freigesetzte Arbeitsstunden handelt, denen direkt keine Entlohnung gegenüber<br />

steht. Es müssen daher Annahmen darüber getroffen werden, in welcher Form die in der<br />

Landwirtschaft Beschäftigten die berechneten Arbeitsstunden alternativ nutzen können und<br />

damit über die Höhe der Nutzungskosten. Ein positiver Einkommenseffekt ist dann gegeben,<br />

wenn die freigesetzte Arbeit für eine Aufstockung im Betrieb und/oder die Übernahme von<br />

landwirtschaftlichen Tätigkeiten im Auftrage Dritter und/oder außerlandwirtschaftlicher Tätigkeiten<br />

genutzt wird. In empirischen Erhebungen bringen Landwirte aber auch zum Ausdruck,<br />

dass die freigewordene Arbeitszeit insgesamt zur Reduzierung der Arbeitsbelastung<br />

genutzt werden soll (BURGMAIER, 1991A). In diesen Fällen kommt es zwangsläufig nicht zu<br />

einer Einkommensverbesserung durch die flurneuordnungsbedingt eingesparte Arbeitszeit.<br />

Die oben unterstellten 11,25 €/Std. können als Durchschnittswert interpretiert werden, bei<br />

dem unterstellt wird, dass auf jeden Fall eine Verwertung der Arbeitszeit zu den Maschinenringsätzen<br />

möglich ist. Ein bessere Verwertung der Arbeitszeit wird annahmegemäß kompensiert<br />

durch den Anteil der Arbeitszeit, der für die Freizeit genutzt wird.<br />

Tabelle 9.4: Kosteneinsparungen durch die Flurbereinigung<br />

Ansatzpunkt Pro ha<br />

Var. Maschinenkosten: 22,00 €<br />

Randstreifenverluste: 17,00 €<br />

Einsparung Arbeitszeit insgesamt:<br />

davon Bearbeitungszeit:<br />

davon Wege - Fahrgeschwindigkeit<br />

davon Wege - Entfernung<br />

6,30 Akh<br />

2,40 AKh<br />

2,30 Akh<br />

1,60 Akh<br />

Arbeitskosten (11,25 €/Std.) 71,00 €<br />

Summe Kosteneinsparung 110,00 €<br />

Quelle: Burgmaier 1991b/1993 und eigene Berechnungen<br />

Für die Forstwirtschaft ergeben sich ebenfalls Einkommensvorteile durch eine Flurbereinigung.<br />

Bedingt durch den Strukturwandel bei den holzverarbeitenden Betrieben ändern sich<br />

die Anforderungen an die Lieferanten. Während die Betriebe mit der klassischen, für starke<br />

Holzdimensionen gut angepassten Gattertechnologie noch durchschnittlich ca. 8.000 fm pro<br />

<strong>EPLR</strong>-BW-Zwischenbewertung <strong>2000</strong> - <strong>2003</strong> FIB - 10/03


Kapitel 9: Förderung der Anpassung und Entwicklung von ländlichen Räumen<br />

Jahr und Unternehmen eingesägt haben, sägen moderne Profilierwerke und Spanerbetriebe<br />

nicht unter 30.000 fm pro Jahr und Unternehmen mit mehr als 500.000 fm Jahreseinschnitt<br />

nehmen deutlich zu. Parallel dazu geht <strong>–</strong> ebenfalls technisch bedingt - der mittlere Durchmesser<br />

<strong>des</strong> eingesägten (und verkauften) Rundholzes deutlich zurück. Die große Masse wird<br />

heute in Sortimenten vermarktet, die früher allenfalls Zwischenprodukte und Reste darstellten.<br />

Dies bedingt, dass zahlreiche kleine Waldbesitzer nur wenigen großen Kunden gegenüber<br />

stehen. Da schwache Holzdimensionen relativ leicht manipulier- und transportierbar sind,<br />

müssen die Waldbesitzer <strong>–</strong> so sie schwache Sortimente vermarkten wollen <strong>–</strong> auf einem europäischen<br />

Markt konkurrieren können. Eine Voraussetzung dafür ist, dass sie den großen Kunden<br />

relevante Holzmengen anbieten und diese an einem Waldort vorkonzentrieren können.<br />

Dies ist nur dann möglich, wenn sich mehrere Waldbesitzer zusammen tun oder die Flurbereinigung<br />

hier zu Vorteilen führt.<br />

Gelingt Letzteres, dann entfallen Beifuhrkosten innerhalb <strong>des</strong> Wal<strong>des</strong> von bis zu 4 € pro fm<br />

(Extremfall). Unterstellt man eine mittlere Ernte von ca. 6 fm/Jahr und ha und eingesparte<br />

Beifuhrkosten von (nur) 1 € pro fm, dann ergeben<br />

7.561 ha Flurbereinigung im Jahr <strong>2000</strong> rund 45.400 €<br />

6.964 ha Flurbereinigung im Jahr 2001 rund 41.700 €<br />

7.641 ha Flurbereinigung im Jahr 2002 rund 45.800 €<br />

Minderausgaben.<br />

In der Summe lässt sich feststellen, dass die Einkommensvorteile für die land- und forstwirtschaftlichen<br />

Betriebe im Durchschnitt der zwei Jahre ca. 1,1 Mio. € betragen. Dabei ist der<br />

Anteil der Forstwirtschaft mit ca. 5 % vergleichsweise gering. Daraus wird ersichtlich, dass<br />

die Flurbereinigung primär der landwirtschaftlichen Nutzung Vorteile bringt. Im Bereich der<br />

landwirtschaftlichen Nutzung entfallen 65 % der Kostenvorteile auf die Arbeitszeitersparnis.<br />

Auf der Grundlage der durchschnittlichen Betriebsgröße der landwirtschaftlichen Betriebe in<br />

<strong>Baden</strong>-Württemberg ist davon auszugehen, dass in den drei Jahren in der Summe ca. 820 Betriebe<br />

von der Flurbereinigung profitiert haben (vgl. Indikator IX.4-1.1).<br />

<strong>EPLR</strong>-BW-Zwischenbewertung <strong>2000</strong> - <strong>2003</strong> FIB - 10/03<br />

481


482<br />

Kapitel 9: Förderung der Anpassung und Entwicklung von ländlichen Räumen<br />

Tabelle 9.5: Direkte Einkommenserhöhung durch die Flurbereinigung in den Jahren <strong>2000</strong> bis 2002<br />

Zugewiesene Fläche<br />

(ha LF)<br />

Kosteneinsparung.<br />

Var. Machinenk.<br />

(Tsd. €<br />

Kosteneinsparung<br />

Randstreifen<br />

(Tsd: €)<br />

Arbeitszeiteinsp.<br />

(Tsd. Stunden)<br />

(FTE)<br />

Arbeitskosten<br />

(Tsd: €)<br />

Einkommensvorteil<br />

Forstwirtschaft<br />

(Tsd. €)<br />

Summe Einkommensvorteile<br />

(Tsd. €)<br />

Quelle: Eigene Berechnungen<br />

<strong>2000</strong> 2001 2002 Summe<br />

8.209 10.777 8.357 27.343<br />

180,6 237,6 183,9 602,1<br />

139,6 183,2 142,0 464,8<br />

51,7 67,9 52,6 172,2<br />

582,8 765,2 592,3 1.940,3<br />

45,4 41,7 45,8 132,9<br />

948,4 1.227,7 964,0 3.140,1<br />

Die direkte Einkommenseffizienz öffentlicher Mittel der Flurbereinigung bezogen auf die in<br />

der Landwirtschaft Beschäftigten ist als gering zu beurteilen. Ohne Beachtung <strong>des</strong> Eigenanteils<br />

der Teilnehmergemeinschaft und ohne Berücksichtigung von Zinsen amortisiert sich<br />

diese Maßnahme wohl erst nach etwa 30 Jahren. Dabei ist zu beachten, dass bei den durchgeführten<br />

Schwarzwaldverfahren der Gesichtspunkt der Offenhaltung der Landschaft im Vordergrund<br />

steht und die finanziellen Aufwendungen aufgrund der Topographie überdurchschnittlich<br />

hoch sind. Dazu sind vielfältige indirekte Einkommenswirkungen zu berücksichtigen,<br />

die durch Verbesserungen von Angeboten im Tourismusbereich und von infrastrukturellen<br />

Positiveffekten ausgehen. Bei der Darstellung der Outputgrößen wurde ja bereits darauf<br />

hingewiesen, dass sich die Effizienz der Flurbereinigung nur unter Beachtung der Summe der<br />

Wirkungen zur Entwicklung ländlicher Räume beurteilen lässt. Die einzelnen Maßnahmen<br />

eröffnen bezüglich der wirtschaftlichen Entwicklung der Region zusätzliche Einkommensund<br />

Beschäftigungsmöglichkeiten. Auf diesen Punkt wird ausführlicher bei den entsprechenden<br />

Fragestellungen eingegangen.<br />

ELR<br />

Das Einkommen der Bevölkerung, die eine landwirtschaftliche Tätigkeit ausübt, wird zumin<strong>des</strong>t<br />

durch die in der zu betrachtenden Berichtsperiode durchgeführten Fördermaßnahmen<br />

<strong>EPLR</strong>-BW-Zwischenbewertung <strong>2000</strong> - <strong>2003</strong> FIB - 10/03


Kapitel 9: Förderung der Anpassung und Entwicklung von ländlichen Räumen<br />

nicht beeinflusst. Von der Programmausgestaltung ist das ELR jedoch geeignet, Einkommenseffekte<br />

bei in der Landwirtschaft tätigen Personen hervorzurufen.<br />

Innovative Maßnahmen für Frauen<br />

Durch die Förderung von Qualifizierungsmaßnahmen, Existenzgründungen und Netzwerkorganisationen<br />

kann direkt und indirekt zur Einkommensverbesserung der Frauen im ländlichen<br />

Raum beigetragen werden. Je nach unternehmerischer Idee können sich dabei ganz unterschiedliche<br />

Betriebszweige und Unternehmen entwickeln. In der Landwirtschaft kann grundsätzlich<br />

durch Diversifizierung oder Schaffung ganz neuer Betriebszweige zur Einkommensverbesserung<br />

oder Einkommenskombination beigetragen werden.<br />

Projekt- und regionsabhängig kann die Förderung auch negative Einkommenseffekte für einzelne<br />

Nicht-Geförderte nach sich ziehen und Strukturen beeinflussen. So kann die Förderung<br />

einzelner Betriebe /Betriebszweige insgesamt zur Schaffung eines höheren Angebots führen,<br />

einhergehend mit entsprechenden Preis- und damit Einkommensverlusten. Dabei können Einkommensverluste<br />

auch strukturelle betriebliche Anpassungen bedeuten, in Extremfällen bis<br />

hin zur Umorientierung zu anderen Tätigkeiten.<br />

Die gesamtwirtschaftlichen Auswirkungen hängen dabei grundsätzlich, neben den unternehmerischen<br />

Fähigkeiten, sehr stark von den jeweiligen Anstoß- und Multiplikatoreffekten ab.<br />

Im konkreten werden die Anstoßeffekte nicht einbezogen, da sie der Förderung nicht unmittelbar<br />

zugerechnet werden können.<br />

Des weiteren ist zu beachten, dass auch Multiplikatoreffekte vor allem bei investiven Maßnahmen<br />

nicht bzw. in wesentlich geringerem Maße bei qualifizierenden Maßnahmen oder bei<br />

Einkommensübertragungen auftreten (nur wenn diese investiv verwandt werden).<br />

Insgesamt ergeben sich die Einkommens- und Beschäftigungseffekte durch die öffentliche<br />

Förderung und die privaten Mittel. Für die Beurteilung der Wirksamkeit <strong>des</strong> <strong>EPLR</strong> interessieren<br />

jedoch nur die öffentlichen Mittel, da die hieraus entstehenden Effekte abgeleitet werden<br />

sollen. Aus den Fördermitteln lässt sich über die ermittelten Beschäftigten auf die direkten<br />

Einkommenseffekte, Vorleistungseffekte und indirekten Effekte schließen. (vgl. hierzu auch<br />

Kapitel 1 und Bewertungsfrage 9.3.3). Sofern sich jedoch diese Effekte direkt aus der schriftlichen<br />

und persönlichen Befragung ableiten lassen, werden diese Ergebnisse hier zugrunde<br />

gelegt.<br />

<strong>EPLR</strong>-BW-Zwischenbewertung <strong>2000</strong> - <strong>2003</strong> FIB - 10/03<br />

483


484<br />

Kapitel 9: Förderung der Anpassung und Entwicklung von ländlichen Räumen<br />

Die Einkommens- und Beschäftigungswirkungen bei qualifizierenden Maßnahmen resultieren<br />

ohnehin fast ausschließlich aus den öffentlichen Fördermitteln. Vorleistungseffekte treten<br />

wenn, nur in äußerst geringem Masse auf.<br />

Naturparke<br />

Durch die Förderung der Naturparke ergeben sich direkt kaum Einkommensmöglichkeiten für<br />

die Beschäftigten in der Landwirtschaft, die direkt nur über den Förderbereich Landschaftspflege<br />

zusätzliche Einkommen erwirtschaften können. Für diesen Bereich sind in den drei<br />

Jahren insgesamt 870.000 € ausgegeben worden. Mit den Aufgaben der Landschaftspflege<br />

werden neben der Landwirtschaft auch Vereine, die Bauhöfe der Kommunen und Waldarbeiter<br />

betraut. Der Anteil der auf die in der Landwirtschaft Beschäftigten entfällt, dürfte bei etwa<br />

20 % liegen und beläuft sich in der Summe der drei Jahre damit auf ca. 175.000 €. Weiterhin<br />

ist zu beachten, dass davon etwa ein Anteil von 30 % als Entschädigung für den Maschineneinsatz<br />

einzubehalten ist, so dass sich die Einkommenssteigerung für die Betriebe auf ca.<br />

120.000 € im Betrachtungszeitraum beläuft. Der Anteil der Maschinenkosten ist vergleichsweise<br />

gering, da es sich um Pflegearbeiten handelt, die sehr arbeitsintensiv sind. Die Anzahl<br />

der Betriebe wird dabei nicht erfasst.<br />

Weiterhin ergeben sich Einkommensmöglichkeiten für die Betriebe durch die Förderung flankierender<br />

Öffentlichkeitsarbeit bei der Vermarktung landwirtschaftlicher Produkte, wie beispielsweise<br />

Käsestraße, Naturparkapfelsaft, Naturparkteller usw. Weiterhin wird auch die<br />

Zusammenarbeit mit der regionalen Gastronomie durch die Öffentlichkeitsarbeit unterstützt.<br />

Die indirekt durch diese Maßnahmen erzielte Wertschöpfung in den Betrieben lässt sich jedoch<br />

nicht quantifizieren.<br />

Flurbereinigung<br />

a) davon Bruttoeinkommen der landwirtschaftlichen Betriebe, das aufgrund von<br />

Verbesserungen der landwirtschaftlichen Tätigkeiten oder aufgrund von Transaktionen<br />

erzielt wurde, die wiederum auf Beihilfen in nichtlandwirtschaftlichen<br />

Sektoren zurückzuführen sind (in %)<br />

Sämtliche Einkommenseffekte der landwirtschaftlichen Betriebe durch die Flurbereinigung<br />

resultieren aus landwirtschaftlicher Tätigkeit. Der Anteil beträgt daher 100 %.<br />

<strong>EPLR</strong>-BW-Zwischenbewertung <strong>2000</strong> - <strong>2003</strong> FIB - 10/03


ELR<br />

Kapitel 9: Förderung der Anpassung und Entwicklung von ländlichen Räumen<br />

Durch die derzeit geförderten Maßnahmen ergibt sich kein Einfluss auf das Bruttoeinkommen<br />

der landwirtschaftlichen Betriebe. Mit dem Programm können grundsätzlich auch Projekte zur<br />

Sicherung und Schaffung von Arbeitsplätzen in mittleren und kleinen Unternehmen, z.B. zur<br />

Erschießung von neuem Gewerbegelände gefördert werden. Bei derartigen Projekten sind<br />

mögliche Einkommenseffekte durch Transaktionen für landwirtschaftliche Betriebe vorstellbar.<br />

Innovative Maßnahmen für Frauen<br />

Von den befragten Projektteilnehmerinnen, die gemeinsam mit ihrem Partner landwirtschaftliche<br />

Betriebe bewirtschaften, konnte durch die Fördermaßnahmen bislang keine Teilnehmerin<br />

Einkommenssteigerungen durch verbesserte landwirtschaftliche Tätigkeiten oder aufgrund<br />

von Transaktionen in nicht-landwirtschaftliche Bereiche erzielen.<br />

Allerdings gaben viele Befragte an, die Fördermaßnahme hätte bei ihnen zu „betrieblichen<br />

Verbesserungen“ (22 % der Befragten), zu „verbesserten Absatzmöglichkeiten“ (rund 13 %<br />

der Befragten) sowie zu einer „besseren Betriebsführung“ (25 %) beigetragen. Hieraus können<br />

sich zumin<strong>des</strong>t teilweise auch Einkommenseffekte in der Zukunft ergeben.<br />

Bei allen durchgeführten Projekten handelte es sich um Qualifizierungsmaßnahmen.<br />

Naturparke<br />

Auf die positiven Einkommensbeiträge für die Betriebe im Rahmen der Vermarktung durch<br />

die flankierende Öffentlichkeitsarbeit ist oben bereits hingewiesen worden. Diese können nur<br />

qualitativ beschrieben werden und lassen sich nicht quantifizieren.<br />

Flurbereinigung/ELR<br />

b) davon Einkommen aus Mehrerwerb, der durch Beihilfen in nicht landwirtschaftlichen<br />

Sektoren ermöglicht wurde (in %)<br />

Durch die geförderten Projekte wird nicht zur Einkommenserzielung aus Mehrerwerb durch<br />

Beihilfen in nicht landwirtschaftlichen Sektoren beigetragen.<br />

Innovative Maßnahmen für Frauen<br />

Die Einkommenseffekte können hier direkt aus den Ergebnissen der Befragungen gewonnen<br />

werden.<br />

<strong>EPLR</strong>-BW-Zwischenbewertung <strong>2000</strong> - <strong>2003</strong> FIB - 10/03<br />

485


486<br />

Kapitel 9: Förderung der Anpassung und Entwicklung von ländlichen Räumen<br />

Rund 14 % der Befragten, die gemeinsam mit ihrem Partner einen landwirtschaftlichen Betrieb<br />

bewirtschaften, gaben an, durch die Fördermaßnahme positive Effekte auf ihr Bruttoeinkommen<br />

erzielt zu haben. Rund 80 % von dieser Gruppe der Befragten, konnte Einkommensverbesserungen<br />

dabei durch eine bessere Zimmervermietung /Vermietung von Ferienwohnungen<br />

/ Urlaub auf dem Bauernhof erreichen.<br />

Bezogen auf die geförderten Projekte zeigen sich die Einkommenssteigerungen vorwiegend<br />

bei den Projekten „Tourists-on-farms“ und dem Projekt „Urlaubsanbieterinnen gehen online“.<br />

Bei einigen anderen Projekten, so insbesondere bei dem „Projekt „Lehrgang zur Gästeführerin“<br />

sind zwar derzeit noch keine Einkommenszuwächse zu verzeichnen, allerdings befindet<br />

sich das Projekt noch in der Umsetzungsphase. Ein Teil der Befragten geht jedoch in Zukunft<br />

von Einkommenssteigerungen aus.<br />

Die Einkommenssteigerungen wurden von fast allen Befragten, die positive Einkommensstei-<br />

gerungen zu verzeichnen hatten, mit ≤ 2500 € /Begünstigter/Jahr angegeben. Daraus ergibt<br />

sich insgesamt ein Einkommenseffekt von etwa 20.000 € im Jahr 2002.<br />

Ferner ergeben sich durch die Förderung weitere direkte Einkommenseffekte für die jeweiligen<br />

Schulungsleiter, gewisse Vorleistungseffekte und indirekte Einkommenseffekte durch die<br />

Einkommensverausgabung insgesamt. Diese Effekte werden auf der Grundlage der öffentlichen<br />

bisher abgerufenen einkommenswirksamen Fördermittel auf 16.000,- € in 2002 geschätzt.<br />

Bei diesen Einkommenseffekten handelt es sich um rein konjunkturelle Wirkungen.<br />

Damit errechnen sich insgesamt Einkommenseffekte in 2002 von 36.000- €. Da durch die<br />

Förderungen kein weiteres Bruttoeinkommen durch unmittelbare landwirtschaftliche Tätigkeiten<br />

erzielt werden konnte, beträgt der Anteil hier 100%.<br />

Bei den hierfür in Anspruch genommenen Fördermaßnahmen handelt es sich jeweils um Qualifizierungsmaßnahmen.<br />

Naturparke<br />

Bei der Förderung der Landschaftspflege im Rahmen der Naturparke handelt es sich um eine<br />

Dienstleistung für die Gesellschaft. Diese Beihilfe wird daher dem nicht landwirtschaftlichen<br />

Sektor zugeordnet. Damit resultiert auch das Einkommen der landwirtschaftlichen Betriebe zu<br />

fast 100 % aus Beihilfen in nicht landwirtschaftlichen Sektoren.<br />

<strong>EPLR</strong>-BW-Zwischenbewertung <strong>2000</strong> - <strong>2003</strong> FIB - 10/03


Kapitel 9: Förderung der Anpassung und Entwicklung von ländlichen Räumen<br />

IX.1-1.2 Verhältnis von Kosten zu Umsatz der geförderten, mit den landwirtschaftlichen<br />

Betrieben in Zusammenhang stehenden Tätigkeiten<br />

Flurbereinigung<br />

Das Ziel der Flurbereinigung ist die Reduzierung der Kosten bei der Bewirtschaftung von<br />

Flächen. Damit verändert sich das Verhältnis von Kosten zu Umsatz in geförderten Betrieben<br />

im Vergleich zu den Betrieben, die diese durch die Flurbereinigung bedingten Kostenersparnisse<br />

bisher nicht realisierten konnten. Die relative Veränderung von Umsatz zu Kosten variiert<br />

aufgrund der unterschiedlichen Strukturen zwischen den einzelnen Betrieben. Tendenziell<br />

wird dieser Effekt in Veredlungsbetrieben erheblich niedriger im Vergleich zu reinen Marktfruchtbaubetrieben<br />

ausfallen.<br />

Anhand der Auswertung der Buchführungsergebnisse <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong> <strong>Baden</strong>-Württemberg sollen<br />

exemplarisch einzelne Ergebnisse aufgezeigt werden (MINISTERIUM FÜR ERNÄHRUNG UND<br />

LÄNDLICHEN RAUM, 2002). Demnach erzielten bei den Haupterwerbsbetrieben die Veredelungsbetreibe<br />

einen Umsatz von 6.381 €/ha bei Aufwendungen von 4.848 €/ha. Bei einer Kostenersparnis<br />

von 110 €/ha verbessert sich das Verhältnis von Kosten zu Umsatz von 76 % auf<br />

74 %. Dieses Ergebnis ergibt sich aus der Tatsache, dass allein der Materialaufwand für die<br />

Tierproduktion 2.718 €/ha beträgt und dieser Kostenblock von der Flurbereinigung nicht beeinflusst<br />

wird.<br />

Analog erzielen die Markfruchtbaubetriebe einen Umsatz von 2.403 €/ha bei Aufwendungen<br />

von 1.795 €/ha. In diesem Fall verringert sich der prozentuale Anteil der Kosten an den Umsätzen<br />

durch die Flurbereinigung von 75 % auf 70 %. Im Durchschnitt aller Haupterwerbsbetriebe<br />

verändert sich das Verhältnis von 73 % auf 70 %. Die Differenz bei den Anteilen von<br />

Kosten zu Umsatz differiert damit bei einem Durchschnitt von 3 % zwischen 2 % und 5 %.<br />

ELR<br />

Die Förderungen haben keinen Einfluss auf das Verhältnis von Kosten zu Umsatz bei den<br />

landwirtschaftlichen Betrieben.<br />

Innovative Maßnahmen für Frauen<br />

Rund 8 % der Befragten aus dem landwirtschaftlichen Sektor gab an, durch die Fördermaßnahme<br />

Kostensenkungen im Betrieb erzielt zu haben. Wie bereits ausgeführt, wurden auch<br />

und in vergleichsweise deutlich stärkerem Masse betriebliche Verbesserungen sowie eine<br />

bessere Betriebsführung ausgemacht, die sich zumin<strong>des</strong>t teilweise in Zukunft auch in Kosten-<br />

<strong>EPLR</strong>-BW-Zwischenbewertung <strong>2000</strong> - <strong>2003</strong> FIB - 10/03<br />

487


488<br />

Kapitel 9: Förderung der Anpassung und Entwicklung von ländlichen Räumen<br />

senkungen ausdrücken können. Die Kostensenkungen sind noch zu gering, um einen messbaren<br />

Einfluss auf das Verhältnis Kosten / Umsatz ableiten zu können.<br />

Naturparke<br />

Die Programme, die im Rahmen der Förderung der Naturparke durchgeführt werden, haben<br />

keinen oder einen kaum messbaren Einfluss auf die Kostenstruktur der landwirtschaftlichen<br />

Betriebe. Damit ändert sich auch nicht das Verhältnis von Kosten zu Umsatz.<br />

IX.1-2.1 Anteil <strong>des</strong> aufgrund von Fördermaßnahmen erzielten Einkommens von nicht in<br />

landwirtschaftlichen Betrieben tätigen Begünstigten<br />

(EUR/Begünstigter, Anzahl der betreffenden Personen)<br />

Flurbereinigung<br />

Bei der Beurteilung der Einkommenswirkungen durch die Flurbereinigung außerhalb der<br />

Landwirtschaft wird auf die Erläuterungen in Frage 3 der Beschäftigungswirkungen verwiesen.<br />

Bei der Bewertung der Einkommenswirkungen ist zu beachten, dass in den Kreis der<br />

Begünstigten der Flurbereinigung auch der Personenkreis einbezogen worden ist, der direkt<br />

und indirekt über die mit dieser Maßnahme verbundenen Investitionen in der Region profitiert.<br />

Damit ergeben sich die Einkommenswirkungen zwangsläufig aus den in Frage 3 ermittelten<br />

Beschäftigungswirkungen. Dabei werden nur die mit den Investitionen verbundenen<br />

regionalen Einkommenswirkungen in der Beurteilung berücksichtigt, da die Flurbereinigung<br />

als eine Maßnahme zur regionalen Wirtschaftsförderung eingestuft wird. Gesamtwirtschaftliche<br />

Einkommenseffekte sind dauerhaft kaum gegeben, da es sich bei der Förderung vorrangig<br />

um eine Umverteilung handelt.<br />

Tabelle 9.6: Ermittlung der Einkommensschöpfung<br />

Jahr Beschäftigte<br />

insgesamt<br />

Anzahl<br />

Einkommen<br />

Insgesamt<br />

Mio. €<br />

Einkommen<br />

Regional<br />

Mio. €<br />

Anteil<br />

EAGFL<br />

Mio. €<br />

<strong>2000</strong> 485 13,6 9,5 1,1<br />

2001 422 11,8 8,3 1,0<br />

2002 468 13,1 9,0 1,1<br />

Summe 1.369 38,5 26,8 3,2<br />

Quelle: Statistisches Bun<strong>des</strong>amt, 2002 und eigene Berechnungen<br />

Der Einkommensbeitrag pro Beschäftigtem wird abgeleitet aus der Lohn- und Gehaltssumme<br />

<strong>des</strong> Sektors Hoch- und Tiefbau, da die Beschäftigungseffekte ebenfalls diesem Sektor zugeordnet<br />

werden. Diese belief sich im Jahre <strong>2000</strong> auf 28.000 € pro Beschäftigtem (STATISTI-<br />

SCHES BUNDESAMT, 2002). Bei der Ermittlung der regionalen Einkommenswirkung wird da-<br />

<strong>EPLR</strong>-BW-Zwischenbewertung <strong>2000</strong> - <strong>2003</strong> FIB - 10/03


Kapitel 9: Förderung der Anpassung und Entwicklung von ländlichen Räumen<br />

von ausgegangen, dass 70 % der Gesamtwirkungen in der Region verbleiben. Die Zahl der<br />

Beschäftigten ergibt sich auf der Grundlage der Berechnungen entsprechend der Frage 3 der<br />

Beschäftigungswirkungen.<br />

Aus den obigen Berechnungen wird ersichtlich, dass die durch die Flurbereinigung erfolgte<br />

Einkommensschöpfung für die Region insgesamt wesentlich höher ist im Vergleich zu den<br />

Einkommenswirkungen <strong>des</strong> landwirtschaftlichen Sektors, der als Ansatzpunkt der Förderung<br />

dient. Die Relation verdeutlicht, dass aus agrareinkommenspolitischer Sicht die Flurbereinigung<br />

einen vergleichsweise geringen Einkommensbeitrag leistet. Den jährlichen Einkommensvorteilen<br />

durch Kosteneinsparungen in der Landwirtschaft in Höhe von etwa 1,1 Mio. €<br />

stehen über 30 Mio. € öffentlicher Fördermittel pro Jahr gegenüber. Berücksichtigt man die<br />

außerlandwirtschaftlichen Einkommenswirkungen, die sich durch die wirtschaftliche Belebung<br />

der gesamten Region ergibt, so zeigt sich, dass die regionale Einkommensschöpfung im<br />

Verhältnis zu den öffentlichen Aufwendungen ein wesentlich besseres Verhältnis aufweist.<br />

Aus diesen Zahlen wird ein wesentliches Ergebnis der regionalpolitischen Beurteilung der<br />

Flurbereinigung ersichtlich. Unter Einkommensgesichtspunkten lässt sich diese Maßnahme<br />

nur durch die Kombination der Kostenvorteile der Landwirtschaft in Verbindung mit der Einkommensschöpfung<br />

außerhalb der Landwirtschaft rechtfertigen.<br />

Der Anteil der EU-Finanzierung ist bezogen auf die Region nochmals getrennt ausgewiesen,<br />

um isoliert diesen Einkommenseffekt darzustellen. Daraus wird ersichtlich, dass aus der EU-<br />

Finanzierung ein vergleichsweise kleiner Anteil der Einkommensschöpfung resultiert. Dies ist<br />

zwangsläufig dadurch bedingt, dass der Anteil der Finanzierung nur etwa 12 % beträgt.<br />

ELR<br />

Durch die Schaffung der Gemeinschaftseinrichtungen und der Wohnumfeldmaßnahmen sind<br />

Einkommenseffekte durch die durchgeführten Bau- und Handwerkstätigkeiten entstanden.<br />

Diese wirken schwerpunktmäßig konjunkturell. Bei den Gemeinschaftseinrichtungen ist längerfristig<br />

an gewisse Einkommenseffekte aus einer möglichen Bewirtung bei Veranstaltungen<br />

sowie ggf. gewisse Belieferungen, Blumendekorationen, Druckaufträge für Veranstaltungen,<br />

spätere Reparaturarbeiten u.ä. zu denken. In der Regel wird die Bewirtschaftung jedoch von<br />

den örtlichen Vereinen durchgeführt, bei denen die Einkommenserzielung nicht im Mittelpunkt<br />

steht und damit keine weiteren Einkommenseffekte auslösen. Ferner können Einkommenseffekte<br />

aus der Durchführung von Veranstaltungen für weitere dazu Beitragende, wie<br />

Künstler/innen, Theatergruppen u.a. resultieren. Letztere Einkommenseffekte wirken erst in<br />

Folge der Maßnahme und werden daher hier nicht erfasst.<br />

<strong>EPLR</strong>-BW-Zwischenbewertung <strong>2000</strong> - <strong>2003</strong> FIB - 10/03<br />

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490<br />

Kapitel 9: Förderung der Anpassung und Entwicklung von ländlichen Räumen<br />

Zur Abschätzung dieser Einkommenswirkungen soll, wie unter der kapitelspezifischen Frage<br />

IX. 3 ausführlich abgeleitet, von der öffentlichen Förderung der Investitionssumme ausgegangen<br />

werden und über die Beschäftigungseffekte und die jährlichen Lohnsummen im Bereich<br />

Hoch- und Tiefbau von 28.000 € auf die Einkommenswirkungen geschlossen werden.<br />

Bei einem öffentlichen Förderanteil an den Gesamtinvestitionen von 1,33 Mio. € leiten sich<br />

konjunkturelle Beschäftigungseffekte von 14 FTE ab. Bei Lohnsummen von 28.000,- € errechnen<br />

sich damit Einkommenseffekte von 392.000,- € im Jahr <strong>2000</strong>. Damit errechnen sich<br />

Einkommenseffekte von 28.000 €/ermittelter FTE.<br />

Innovative Maßnahmen für Frauen<br />

Frauen, die außerhalb der Landwirtschaft die Fördermaßnahme genutzt haben und ihr Einkommen<br />

zudem erhöhen konnten, waren vor allem Existenzgründerinnen. Auch sie kommen<br />

dabei allerdings überwiegend von landwirtschaftlichen Betrieben. Bislang wurden fünf Projekte<br />

zur Existenzgründung gefördert <strong>–</strong> alle Existenzgründerinnen beteiligten sich an der<br />

schriftlichen Befragung und gaben alle an, ihr Einkommen erhöht zu haben bzw. in einem<br />

Fall konnte aufgrund der hohen Investitionen noch keine Aussage getroffen werden. Die Ein-<br />

kommenssteigerungen bedeuteten zunächst im wesentlichen Steigerungen von bis zu ≤ 2500<br />

€/Jahr, in einem Fall konnten bereits Einkommenssteigerungen von bis zu 15.000 €/Jahr, in<br />

einem anderen von bis zu 20.000 € / Jahr erzielt werden.<br />

Damit konnten insgesamt etwa Einkommenseffekte von 40.000 € in 2002 erzielt werden.<br />

Anders als bei dem investiven Ansatz zur indirekten Ermittlung der Einkommenseffekte<br />

konnten aufgrund der durchgeführten Befragung die Einkommenseffekte hier direkt ermittelt<br />

werden.<br />

Zur Ermittlung der indirekten Einkommens- und Vorleistungseffekte wird jedoch der investive<br />

Ansatz herangezogen, da sich diese Werte nicht durch eine Befragung ermitteln lassen.<br />

Unterstellt man das in Kapitel 1 dargestellte Verhältnis der direkten Einkommenswirkungen<br />

zu Wirkungen aus indirekten Effekten und Vorleistungen von 9 : 6, leitet sich daraus ein<br />

Wert von rund 27.000,- € für indirekte Einkommens - und Vorleistungseffekte ab.<br />

Damit ergeben sich aus den Existenzgründungsprojekten insgesamt Einkommenseffekte von<br />

67.000,- €.<br />

Verbesserte Einkommenssituationen konnten auch Frauen, die im Rahmen <strong>des</strong> Netzwerkprojektes<br />

an einer Qualifizierung zur "Tagesmutter" teilnahmen, erzielen. Von 57 Frauen konnten<br />

<strong>EPLR</strong>-BW-Zwischenbewertung <strong>2000</strong> - <strong>2003</strong> FIB - 10/03


Kapitel 9: Förderung der Anpassung und Entwicklung von ländlichen Räumen<br />

bislang 14 Frauen stundenweise eine Beschäftigung finden. Die durchschnittliche Beschäftigung<br />

betrage dabei - aufbauend auf den Ergebnissen der persönlichen Befragung - 3 Tage mit<br />

jeweils 4 Stunden. Damit errechnet sich eine monatliche Beschäftigung von rund 50 Stunden/Person.<br />

Bei einer Umrechnung in FTE errechnen sich damit bei einer 40 Stunden-Woche<br />

4,4 FTE. Dieser Beschäftigtenwert ist dabei sicher etwas überschätzt, da in Urlaubszeiten oder<br />

anderen Situationen die Tagesmutter in der Regel nicht beschäftigt wird. Es wird <strong>des</strong>halb von<br />

insgesamt 4 FTE ausgegangen.<br />

Bei 4 FTE ergibt sich damit bei einer Entlohnung von 6,-€ / Std. eine monatliche Einkommenswirkung<br />

von 3840,- € und eine direkte Einkommenswirkung pro Jahr von 46.080,- €.<br />

Rechnerisch ergibt sich damit ein Jahreseinkommen von rund 11.500,- € je FTE.<br />

Diesem Wert hinzuzurechnen sind die Einkommen der im Netzwerk Beschäftigten. Für<br />

Personal wurden im Jahr 2002 rund 54.500,- € öffentliche Mittel bereitgestellt.<br />

Ferner ergeben sich weitere indirekte Einkommenswirkungen, die sich im wesentlichen aus<br />

den Einkommen der nun stundenweise arbeitenden Mütter ergeben. Da diese Einkommensund<br />

Beschäftigungswirkungen jedoch nicht unmittelbar mit der Fördermaßnahme in Verbindung<br />

stehen, werden diese hier nicht einbezogen.<br />

Damit ergeben sich aus dem Netzwerkprojekt Einkommenswirkungen von rund 100.000,- €<br />

im Jahr 2002.<br />

Insgesamt konnten damit aufgrund der Fördermaßnahme Einkommenseffekte von 167.000,- €<br />

erzielt werden.<br />

Bei insgesamt ermittelten 10,3 FTE (vgl. auch Ermittlung der Beschäftigung unter der kapitelspezifischen<br />

€/Begünstigter.<br />

Frage IX.3) ergeben sich damit Einkommenseffekte von 16.214<br />

Naturparke<br />

Die Einkommen außerhalb der Landwirtschaft durch die Förderung der Naturparke ergeben<br />

sich durch die Übernahme von Pflegearbeiten, den Bau von Erholungseinrichtungen und<br />

durch die Öffentlichkeitsarbeit. Hierbei handelt es sich insgesamt um sehr arbeitsintensive<br />

Tätigkeiten. Der Wertschöpfungsanteil ist daher vergleichsweise hoch und wird mit 70 %<br />

angesetzt. Unter Beachtung <strong>des</strong> landwirtschaftlichen Anteils verbleibt ein Auftragsvolumen<br />

für die restlichen Tätigkeiten von insgesamt 3,2 Mio. € für die drei Jahre. Bei einem Wert-<br />

<strong>EPLR</strong>-BW-Zwischenbewertung <strong>2000</strong> - <strong>2003</strong> FIB - 10/03<br />

491


492<br />

Kapitel 9: Förderung der Anpassung und Entwicklung von ländlichen Räumen<br />

schöpfungsanteil von 70 % bedeutet dies eine Verbesserung der Einkommen der Bevölkerung<br />

in den Naturparken um 2,2 Mio. € in der Summe der drei Jahre.<br />

Flurbereinigung<br />

a) davon Einkommen, das im Sektor Fremdenverkehr erzielt wurde (in %)<br />

Es ist bereits bei den Beschäftigungswirkungen darauf hingewiesen worden, dass aus wirtschaftlicher<br />

Sicht durch die Flurbereinigung der Fremdenverkehr nur geringe Umsatzzuwächse<br />

verzeichnen kann. Auf der Grundlage der Fallstudien und der Befragung der Ämter kommt<br />

man zu dem Ergebnis, dass dieser Anteil bei den Einkommen unter 10 % liegt. Der Tourismus<br />

im Schwarzwald wird von der Offenhaltung der Landschaft beeinflusst. Ohne die mit der<br />

Flurbereinigung finanzierten Erschließungsmaßnahmen könnte der Tourismus mittelfristig<br />

zurückgehen. Diese indirekt auftretenden Wirkungen werden mit dem obigen Indikator nicht<br />

erfasst.<br />

ELR<br />

Die Maßnahmen sind teilweise noch in der Umsetzung. Aus den Maßnahmen, insbesondere<br />

der Förderung der Gemeinschaftseinrichtungen, können sich ggf. mittel- und langfristig gewisse<br />

Einkommenseffekte im Fremdenverkehr ergeben, wenn beispielsweise in den Gemeinschaftseinrichtungen<br />

attraktive Veranstaltungen stattfinden, die für Besucher von außerhalb<br />

von Interesse sind und die dann in dem Ort Fremdenzimmer belegen oder gastronomische<br />

Angebote nutzen. Jedoch auch langfristig dürften diese Effekte - soweit überhaupt vorhanden<br />

- eher gering ausfallen, da Veranstaltungen in dieser Art in der Regel eher selten stattfinden.<br />

Zudem entstehen diese Effekte in Folge der Fördermaßnahme und sind ihr nicht unmittelbar<br />

zuzurechnen. Unmittelbar mit der Fördermaßnahme in Zusammenhang stehende Wirkungen<br />

haben sich nicht ergeben.<br />

Innovative Maßnahme für Frauen<br />

Von den durchgeführten Existenzförderungsprojekten zielen drei Projekte auf die Förderung<br />

<strong>des</strong> Fremdenverkehrs ab. Hier konnten durch die Förderung Einkommenssteigerungen von<br />

insgesamt etwa 20.000 €/ Jahr erzielt werden.<br />

Unterstellt man <strong>–</strong> wie in Kap. 1 und auch unter Punkt IX. 1-2.1. bereits ausgeführt - ein Verhältnis<br />

der direkten Einkommenswirkungen zu Wirkungen aus indirekten Effekten und Vorleistungen<br />

von 9 : 6, leitet sich daraus ein Wert von rund 13.333,- € für indirekte Einkommens<br />

<strong>–</strong> und Vorleistungseffekte ab.<br />

<strong>EPLR</strong>-BW-Zwischenbewertung <strong>2000</strong> - <strong>2003</strong> FIB - 10/03


Kapitel 9: Förderung der Anpassung und Entwicklung von ländlichen Räumen<br />

Damit ergeben sich aus den Existenzgründungsprojekten insgesamt Einkommenseffekte von<br />

33.333,- €.<br />

Damit wurden rund 20 % dieser Einkommenseffekte durch Maßnahmen im Fremdenverkehrssektor<br />

erzielt.<br />

Bei den Projekten mit Qualifizierungsmaßnahmen, die der Förderung <strong>des</strong> Fremdenverkehrs<br />

dienen und bei denen positive Einkommenseffekte zu verzeichnen waren, handelt es sich ausschließlich<br />

um Frauen von landwirtschaftlichen Betrieben. Diese Einkommenseffekte sind<br />

<strong>des</strong>halb bereits unter Punkt IX.1-1.1 b) erfasst worden.<br />

Naturparke<br />

Die Naturparkförderung widmet sich in weiten Teilen der Markierung und Vernetzung von<br />

Rad- und Wanderwegen und der Optimierung der Freizeitinfrastruktur. Ein Beleg für diese<br />

Aktivitäten ist die durchgängige Markierungskonzeption für den Schwarzwald, die ein Förderprojekt<br />

der Naturparke ist. Indirekt ergeben sich durch diese Fördermaßnahmen aufgrund<br />

der hohen Attraktivität für die Touristen erhebliche Einkommenswirkungen für das regionale<br />

Hotel- und Gaststättengewerbe, die nach dem Indikatorenkonzept nicht in die Bewertung eingehen,<br />

da kein direkter Bezug zwischen den Begünstigten der Förderprogramme besteht.<br />

Flurbereinigung<br />

b) davon Einkommen, das mit Handwerkstätigkeiten und lokalen Produkten erzielt<br />

wurde (in %)<br />

Komplementär zum Sektor Fremdenverkehr ist das Ergebnis, dass durch die Flurbereinigung<br />

insbesondere das regionale Handwerk und die Produktion gestärkt wird. Der Einkommensanteil<br />

liegt daher in den oben genannten Sektoren bezogen auf die regionale Einkommensschöpfung<br />

bei 90 %, wobei zu beachten ist, dass diese Einkommenswirkungen zu über 50 % nur<br />

während der Bauphase auftreten.<br />

ELR<br />

An den Durchführungen der Wohnumfeldmaßnahmen und der Schaffung der Gemeinschaftseinrichtungen<br />

waren in etwa rund 30 vorwiegend lokale Baufirmen und Handwerksbetriebe<br />

beteiligt.<br />

Die konkreten Einkommenseffekte wurden bereits im ersten Teil dieser Frage konkret abgeleitet<br />

und aufgezeigt. Sie sind vollständig diesem Unterpunkt zuzurechnen.<br />

<strong>EPLR</strong>-BW-Zwischenbewertung <strong>2000</strong> - <strong>2003</strong> FIB - 10/03<br />

493


494<br />

Kapitel 9: Förderung der Anpassung und Entwicklung von ländlichen Räumen<br />

Bei einem öffentlichen Förderanteil an den Gesamtinvestitionen von 1,33 Mio. € wurden Einkommenseffekte<br />

von 392.000,- € im Jahr <strong>2000</strong> ermittelt. Dies entspricht einem Anteil von<br />

100 % am gesamten erzielten Einkommen von nicht in landwirtschaftlichen Betrieben tätigen<br />

Begünstigten.<br />

Innovative Maßnahme für Frauen<br />

Mit keinen Projektantrag wurde die Förderung von Handwerkstätigkeiten und lokalen Produkten<br />

außerhalb der Landwirtschaft beantragt. Folglich konnten hier keine Einkommenseffekte<br />

durch diese Fördermaßnahme entstehen.<br />

Naturparke<br />

Bezieht man die ehrenamtliche Tätigkeit im Rahmen der Förderprogramme in die lokale Produktion<br />

ein, so beträgt der Anteil nach dem obigen Indikator ca. 90 %.<br />

IX.1-2.2 Anteil der ländlichen Bevölkerung, die nicht in der Landwirtschaft tätig ist und<br />

Flurbereinigung<br />

Einkommen aus Transaktionen/Beschäftigungsverhältnissen bezieht, welche<br />

aufgrund von Beihilfen in nicht landwirtschaftlichen Sektoren getätigt wurden,<br />

bzw. entstanden sind (in %)<br />

Analog zu den anderen Programmkriterien ist auch bei dieser Frage darauf hinzuweisen, dass<br />

die Förderung im Rahmen der Flurbereinigung die Teilnehmergemeinschaft erhält und damit<br />

an die Eigentümer der Flächen gebunden sind. Dieser Personenkreis setzt sich aus Landwirten<br />

und Nicht-Landwirten zusammen. Eine Begrenzung der Beurteilung auf diesen Personenkreis<br />

würde jedoch der Zielsetzung der Entwicklung ländlicher Räume nicht gerecht. Es werden<br />

daher sämtliche Beschäftigungsverhältnisse, die direkt und indirekt mit der Flurbereinigung<br />

zusammenhängen in die Beurteilung einbezogen. Als Bezugsbasis müssten nach dem obigen<br />

Indikator die Beschäftigten in den ländlichen Gebieten herangezogen werden. Da die Flurbereinigung<br />

bezüglich der Entwicklung <strong>des</strong> ländlichen Raumes in <strong>Baden</strong>-Württemberg nur einen<br />

sehr geringen Anteil ausmacht, ist dieser Indikator nicht aussagefähig.<br />

ELR<br />

Wie bereits unter Punkt IX.1-2.1 ausgeführt, entstanden Einkommenseffekte für die ländliche<br />

Bevölkerung im konkreten für die rund 30 beteiligten Baufirmen und Handwerksbetriebe. Ihr<br />

<strong>EPLR</strong>-BW-Zwischenbewertung <strong>2000</strong> - <strong>2003</strong> FIB - 10/03


Kapitel 9: Förderung der Anpassung und Entwicklung von ländlichen Räumen<br />

Anteil gemessen an der ländlichen Bevölkerung insgesamt ist damit äußerst gering und dürfte<br />

deutlich unter 1 % liegen.<br />

Innovative Maßnahmen für Frauen<br />

Frauen, die außerhalb der Landwirtschaft gefördert wurden, waren die bereits unter Punkt<br />

IX.1-2.1 genannten Existenzgründerinnen sowie geförderte Frauen im Rahmen <strong>des</strong> Netzwerkprojektes,<br />

insgesamt 10,3 FTE. Zahlenmäßig - gemessen an der ländlichen Bevölkerung<br />

insgesamt - handelt es sich um einen sehr geringen Anteil der unter einem Prozent liegen<br />

dürfte.<br />

Naturparke<br />

Bei den Naturparken ergeben sich die Beschäftigungseffekte durch die Übernahme von Aufgaben<br />

in der Landschaftspflege und durch die Vergabe an Aufträgen im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit<br />

und der Errichtung von Freizeiteinrichtungen einschließlich der Erhaltung <strong>des</strong><br />

Kulturerbes. Bei einem gesamten Auftragsvolumen von 3,3 Mio. € in den drei Jahren ist der<br />

Anteil der ländlichen Bevölkerung, der direkt dadurch Einkommen erzielt, je nach regionaler<br />

Abgrenzung als wenig bedeutsam einzustufen. In diesen Zahlen sind die positiven Auswirkungen<br />

auf die Einkommen für die Region, die sich durch die Optimierung der Freizeitinfrastruktur<br />

ergeben, nicht erfasst, da kein direkter Zusammenhang zwischen den Fördermitteln<br />

und den Begünstigten besteht. Dieser Aspekt ist beim Indikator Fremdenverkehr angesprochen.<br />

d) Zusammenfassende Bewertung der Einkommenswirkungen für die ländliche Bevölkerung<br />

Für die landwirtschaftlichen Betriebe ergeben sich die Einkommensvorteile vorrangig aus den<br />

geringeren Kosten bei der Bewirtschaftung größerer Flächen und der Arbeitszeitersparnis<br />

durch den Wegebau. Weiterhin können sich Einkommensvorteile durch die flankierende Öf-<br />

fentlichkeitsarbeit im Rahmen der Vermarktung ergeben. Teilweise konnte auch durch Diver-<br />

sifizierung, so insbesondere durch verbesserte Fremdenverkehrsangebote zur Verbesserung<br />

<strong>des</strong> landwirtschaftlichen Einkommens insgesamt beigetragen werden. Ferner konnten die Be-<br />

triebe durch die Fördermaßnahmen auch weitere alternative Erwerbsmöglichkeiten im außer-<br />

landwirtschaftlichen Bereich erschließen. Die Einkommensverbesserung für nicht landwirt-<br />

schaftliche Beschäftigte ergeben sich durch die mit den einzelnen Maßnahmen verbundenen<br />

Investitionen einschließlich der Multiplikatorwirkungen bzw. in Teilen durch Existenzgrün-<br />

dungs- und Qualifizierungsmaßnahmen. In den Naturparken werden von der Bevölkerung<br />

<strong>EPLR</strong>-BW-Zwischenbewertung <strong>2000</strong> - <strong>2003</strong> FIB - 10/03<br />

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496<br />

Kapitel 9: Förderung der Anpassung und Entwicklung von ländlichen Räumen<br />

Pflegearbeiten und der Bau von Freizeiteinrichtungen gegen Entschädigung durchgeführt.<br />

Indirekt steigen die Einkommen in der Region durch den geförderten Ausbau der Freizeitinf-<br />

rastruktur.<br />

Tabelle 9.7: Einkommensverbesserung der ländlichen Bevölkerung <strong>2000</strong> bis 2002 (Tsd. €)<br />

Maßnahme<br />

Einkommen<br />

Landwirtschaft<br />

Einkommen<br />

Nicht Landwirtschaft<br />

Einkommen<br />

gesamt<br />

Flurbereinigung 3.140 26.800 29.940<br />

ELR 0 392 392<br />

Innov. für Frauen 36 167 203<br />

Naturparke 120 2.200 2.320<br />

Summe 3.296 29.559 32.855<br />

9.5.2 Erhaltung der Lebensbedingungen der ländlichen Bevölkerung<br />

Frage IX.2 - In welchem Umfang sind die Lebensbedingungen und das Wohlergehen der<br />

ländlichen Bevölkerung durch soziale und kulturelle Aktivitäten, bessere Freizeitangebote<br />

und die Verringerung der Abgeschiedenheit erhalten worden?<br />

a) Interventionslogik<br />

Nach der Interventionslogik sollten Fördermaßnahmen zur Erhaltung der Lebensbedingungen<br />

in ländlichen Räumen so ausgerichtet sein, dass sie daran ansetzen die Transportinfrastruktur,<br />

Telekommunikation, Grunddienstleistungen zu verbessern oder die Entwicklung und Renovierung<br />

von Dörfern bzw. Kulturerbegütern zu fördern. Eine bessere Transportinfrastruktur<br />

kann sich dabei in einer kürzeren oder schnelleren Beförderung ausdrücken und - wie auch<br />

eine bessere Telekommunikation durch Telearbeit und eine verringerte Transport- bzw. Reisenotwendigkeit<br />

- zur Verringerung der Abgeschiedenheit beitragen. Bessere Grunddienstleistungen<br />

sowie die Entwicklung /Renovierung von Dörfern etwa durch die Schaffung von Einrichtungen<br />

(Kinderbetreuung, Freizeit, Sport, Kultur) bzw. bessere Unterbringungsmöglichkeiten<br />

im ländlichen Raum können sowohl zu Einkommenssteigerungen und Chancengleichheit<br />

als auch insgesamt zur Verbesserung der Lebensbedingungen und <strong>des</strong> Wohlergehens der<br />

Bevölkerung im ländlichen Raum beitragen.<br />

<strong>EPLR</strong>-BW-Zwischenbewertung <strong>2000</strong> - <strong>2003</strong> FIB - 10/03


) Programmindikatoren<br />

Kapitel 9: Förderung der Anpassung und Entwicklung von ländlichen Räumen<br />

Als Kriterien zur Messung der Erhaltung der Lebensbedingungen und <strong>des</strong> Wohlergehens der<br />

ländlichen Bevölkerung werden von der EU vor allem eine verringerte Abgeschiedenheit, die<br />

Erhaltung und Verbesserung von sozialen und kulturellen Einrichtungen sowie die Erhaltung<br />

und Verbesserung von Freizeit- und Wohnbedingungen herangezogen. Unter diesen Kriterien<br />

betrachtet dürften alle hier untersuchten Maßnahmen zunächst grundsätzlich positiv auf die<br />

Entwicklung ländlicher Räume wirken. Stärkerer Einfluss auf die Entwicklung ländlicher Gebiete<br />

dürfte jedoch von der Entwicklung der Einkommen (vgl. Frage IX.1) und der Beschäftigung<br />

(vgl. Frage IX.3) ausgehen, die wiederum die Entwicklung der Lebensbedingungen vor<br />

Ort beeinflussen. Sofern keine hinreichenden Beschäftigungswirkungen gegeben sind, müssen<br />

auch langfristig Förderungen, wie die Förderung von Freizeiteinrichtungen sowie Maßnahmen<br />

der Dorferneuerungen als nicht zielführend bewertet werden, da dadurch Abwanderungstendenzen<br />

nicht entgegengewirkt werden kann. Bei der Förderung einzelner Gebiete ist daher<br />

zu berücksichtigen, in welchem Umfang und Entfernung Beschäftigungsmöglichkeiten bestehen<br />

bzw. eine Ansiedlung möglich ist. Andere infrastrukturelle Förderungen, wie beispielsweise<br />

der Straßenbau, können wiederum zielführend sein, wenn dadurch Gebiete besser erschlossen<br />

werden und dadurch für gewerbliche Ansiedlungen zu geeigneten Standorten werden.<br />

c) Ergebnisse<br />

IX.2-1.1 Anteil der landwirtschaftlichen Betriebe/ Haushalte/ Unternehmen, die Zugang zu<br />

geförderten Telekommunikationseinrichtungen/-diensten haben (in %, Anzahl)<br />

Flurbereinigung<br />

Telekommunikationseinrichtungen in landwirtschaftlichen Betrieben werden im Rahmen der<br />

Flurbereinigung direkt nicht gefördert. Damit ist bezogen auf diesen Programmindikator keine<br />

Wirkung gegeben. Indirekt könnte der Zugang evtl. dadurch gefördert werden, dass die Betriebe<br />

die freigesetzte Arbeitskraft für die Nutzung von Telekommunikationseinrichtungen<br />

einsetzen. Dieser mögliche Einfluss lässt sich jedoch nicht quantifizieren.<br />

ELR<br />

Der Zugang zu Telekommunikationseinrichtungen wurde bei diesen Maßnahmen nicht gefördert.<br />

<strong>EPLR</strong>-BW-Zwischenbewertung <strong>2000</strong> - <strong>2003</strong> FIB - 10/03<br />

497


498<br />

Kapitel 9: Förderung der Anpassung und Entwicklung von ländlichen Räumen<br />

Innovative Maßnahmen für Frauen<br />

Der Zugang zu Telekommunikationseinrichtungen wurde bei rund 43 % der Befragten gefördert.<br />

Durch die bessere Telekommunikationsanbindung konnte erheblich zur Verringerung<br />

der Abgeschiedenheit, in Teilen zur Einkommensverbesserung und zur Verbesserung der Lebensbedingungen<br />

beigetragen werden. Es lässt sich hier also ein deutlicher Aufwärtstrend im<br />

Vergleich zu der Ausgangssituation feststellen, der ohne Förderung so nicht zustande gekommen<br />

wäre.<br />

Bezogen auf die ländliche Bevölkerung insgesamt ist der Anteil der Betriebe, Haushalte, Unternehmen,<br />

die Zugang zu geförderten Telekommunikationseinrichtungen haben, gering.<br />

Naturparke<br />

Telekommunikationseinrichtungen werden in den Förderrichtlinien der Naturparke nicht direkt<br />

berücksichtigt.<br />

IX.2-1.2 Transporte/ Wege, die aufgrund von Fördermaßnahmen erleichtert oder unnötig<br />

wurden (Beschreibung sowie Angabe der Kilometer und /oder Stunden, die pro<br />

Jahr nicht zurückgelegt werden mussten)<br />

Flurbereinigung<br />

Ein wesentliches Ziel der Flurbereinigung ist, dass durch den landwirtschaftlichen Wegebau<br />

Wegzeiten eingespart werden. Dies wird ermöglicht durch geringere Hof-Feld-Entfernungen,<br />

durch die mit größeren Schlägen verbundene Einsparung an Fahrten und durch die höhere<br />

Fahrgeschwindigkeit auf den neu ausgebauten Wegen. Im Kapitel der Einkommenswirkungen<br />

ergaben sich über die Zeitersparnis bei den Wegezeiten entsprechende Einkommenseffekte.<br />

Diese Angaben bilden auch die Grundlage für die Bewertung in diesem Punkt.<br />

Empirisch Erhebungen kommen zu dem Ergebnis, dass sich die mittlere Hof-Feld-Entfernung<br />

um ca. 200 m verringert (BURGMAIER, 1993, UND DIE DORT ANGEGEBENE LITERATUR). Durch<br />

die höhere Fahrgeschwindigkeit werden im Durchschnitt 2,3 Std./ha eingespart und durch<br />

eingesparte Fahrten nochmals 1,6 Std./ha. Nach der obigen Fragestellung wird die Erleichterung<br />

von Transporten in Verbindung gesetzt mit der höheren Fahrgeschwindigkeit und die<br />

unnötigen Fahrten mit den eingesparten Fahrten. Da in den Studien die Grundlage der Bewertung<br />

die Arbeitzeiten und nicht die gefahrenen Kilometer sind, erfolgt eine entsprechende<br />

Umrechnung. Die durchschnittliche Fahrgeschwindigkeit erhöht sich durch die Flurbereinigung<br />

um ca. 5 km/h auf 15 km/h. Auf der Grundlage der flurbereinigten landwirtschaftlich<br />

<strong>EPLR</strong>-BW-Zwischenbewertung <strong>2000</strong> - <strong>2003</strong> FIB - 10/03


Kapitel 9: Förderung der Anpassung und Entwicklung von ländlichen Räumen<br />

genutzten Flächen der Betriebe über 2 ha - darunter dürfte der Wegebau nicht bedeutsam sein<br />

- lassen sich die Vorteile entsprechend der obigen Fragestellung ermitteln.<br />

Tabelle 9.8: Vorteile Wegebau<br />

Jahr Eingesparte Stunden Eingesparte km<br />

<strong>2000</strong> 21.594 88.592<br />

2001 29.297 120.192<br />

2002 28.181 115.616<br />

Summe 70.072 324.400<br />

Quelle: Burgmaier, 1993 und eigene Berechnungen<br />

Die obige Auflistung verdeutlicht, dass durch den Wegebau in der Landwirtschaft erhebliche<br />

Kapazitäten freigesetzt werden können. Kritisch anzumerken ist jedoch, dass die öffentlichen<br />

Aufwendungen für den Wegebau zur Realisierung dieser Einsparungen im Durchschnitt der<br />

drei Jahre knapp 20 Mio. € betragen. Isoliert betrachtet ist unter diesem Gesichtspunkt der<br />

Wegebau in der heutigen Form kritisch zu beurteilen. Es ist daher zu berücksichtigen, dass<br />

Wegebau und Bodenneuordnung voneinander abhängig sind und teilweise Flächen nur durch<br />

den Wegebau wirtschaftlich sinnvoll genutzt werden können. Weiterhin ist in diesen Zahlen<br />

nicht der Freizeitwert <strong>des</strong> Wegebaus für die ländliche Bevölkerung berücksichtigt. Die Vorteile<br />

<strong>des</strong> Wegebaus der Flurbereinigung können also nur im Zusammenhang aller Wirkungen<br />

beurteilt werden.<br />

ELR/Innovative Maßnahmen für Frauen/Naturparke<br />

Der Wegebau wird mit den obigen drei Programmen nicht gefördert. Zwar wurden im Rahmen<br />

<strong>des</strong> ELR "Wohnumfeldmaßnahmen" gefördert, und damit auch Straßenbaumaßnahmen<br />

durchgeführt. Die Fördermaßnahmen haben jedoch insgesamt keinen Einfluss auf die zurückgelegten<br />

Transportwege in km und Stunde pro Jahr gezeigt.<br />

Flurbereinigung<br />

a) davon Transport/Wege, die landwirtschaftliche Betriebe betrafen (Angabe der<br />

Kilometer und /oder Stunden, die pro Jahr nicht zurückgelegt werden mussten)<br />

Der Wegebau im Rahmen der Flurbereinigung dient ausschließlich der Erleichterung landund<br />

forstwirtschaftlicher Transporte. Die Wege sind normalerweise für sonstige wirtschaftliche<br />

Nutzungen gesperrt. Die oben berechneten Angaben lassen sich zu 100 % den land- und<br />

forstwirtschaftlichen Betrieben zurechnen. Einschränkend muss darauf hingewiesen werden,<br />

dass in entlegenden Regionen auch sonstige Haushalte diese Wege für ihre Fahrten nutzen<br />

<strong>EPLR</strong>-BW-Zwischenbewertung <strong>2000</strong> - <strong>2003</strong> FIB - 10/03<br />

499


500<br />

Kapitel 9: Förderung der Anpassung und Entwicklung von ländlichen Räumen<br />

können. In Relation zu den landwirtschaftlichen Transporten ist dieser Effekt zu vernachlässigen<br />

und wird daher nicht quantifiziert.<br />

ELR/Innovative Maßnahmen für Frauen/Naturparke<br />

Siehe Indikator 1.2<br />

Flurbereinigung<br />

b) davon Transporte/Wege, die die ländliche Bevölkerung betrafen (Angabe der<br />

Kilometer und/oder Stunden, die pro Jahr nicht zurückgelegt werden mussten)<br />

Analog zu der Beantwortung der obigen Teilfrage ist in diesem Fall davon auszugehen, dass<br />

kein quantifizierbarer Effekt gegeben ist, da der Wegebau zur wirtschaftlichen Nutzung ausschließlich<br />

den land- und forstwirtschaftlichen Betrieben dient.<br />

ELR/Innovative Maßnahmen für Frauen/Naturparke<br />

Siehe Indikator 1.2.<br />

IX.2-1.3 Hinweise auf wirtschaftliche Tätigkeiten, die sich aus geförderten verbesserten<br />

Telekommunikations- oder Transporteinrichtungen ergeben (Beschreibung)<br />

Flurbereinigung<br />

Bei der Flurbereinigung ergeben sich keine Auswirkungen auf wirtschaftliche Tätigkeiten bei<br />

Telekommunikationseinrichtungen, da dieser Aspekt nicht Gegenstand der Förderung ist.<br />

Bei der Beurteilung der wirtschaftlichen Tätigkeiten, die sich aus den verbesserten Transporteinrichtungen<br />

ergeben, sind die Nutzungskosten der freigesetzten Arbeitskapazität von Bedeutung.<br />

Bei den Einkommenswirkungen sind die Alternativen bereits näher diskutiert worden.<br />

Über die zur Verfügung gestellte Arbeitskapazität können sich indirekt auch Beschäftigungsmöglichkeiten<br />

in Telekommunikationseinrichtungen ergeben, die jedoch nicht gezielt<br />

gefördert werden.<br />

ELR<br />

Im Rahmen der bislang geförderten Projekte wurden Telekommunikations- und Transporteinrichtungen<br />

nicht gefördert.<br />

Innovative Maßnahmen für Frauen.<br />

Durch die Förderung <strong>des</strong> Zugangs zu Telekommunikationseinrichtungen wurde die Nutzung<br />

von Online <strong>–</strong> Diensten erheblich erweitert. Insbesondere wurde die Nutzung <strong>des</strong> Internets und<br />

<strong>EPLR</strong>-BW-Zwischenbewertung <strong>2000</strong> - <strong>2003</strong> FIB - 10/03


Kapitel 9: Förderung der Anpassung und Entwicklung von ländlichen Räumen<br />

die Nutzung von E-mail-Diensten für wirtschaftliche Zwecke erheblich erhöht. Anbieterinnen<br />

von Ferienquartieren gaben an, das Internet auch zur Einstellung ihrer eigenen Homepage zu<br />

nutzen. Ferner werden Online-Banking - Dienste verstärkt in Anspruch genommen.<br />

Insbesondere in Tourismusregionen wird als langfristiges Ziel die Vernetzung der Urlaubsanbieterinnen<br />

mit der Gemeinde und anderen Tourismusanbietern angegeben. Teilweise wurde<br />

auch die Anschaffung von Computer, PC, Fax und Software gefördert.<br />

Die wirtschaftlichen Tätigkeiten, die aus der Förderung von Telekommunikationseinrichtungen<br />

resultieren, lassen sich im konkreten wie folgt beschreiben:<br />

• verbesserte Buchungssysteme durch Nutzung von e-mail-Diensten<br />

• bessere Belegung von Ferienquartieren durch Vernetzung<br />

• Steigerung national und international <strong>des</strong> Bekanntheitsgrads von Fremdenverkehrsangeboten<br />

durch Einstellung eigener Homepages ins Internet<br />

• verbesserte und schnellere Informationsbeschaffung zur Erstellung wirtschaftlicher<br />

Dienstleistungsangebote<br />

• effizientere Gestaltung von Verwaltungsabläufen durch Nutzung entsprechender Software<br />

und Internet-Angeboten sowie Online-Banking <strong>–</strong>Diensten.<br />

Naturparke<br />

Die gezielte Förderung von Telekommunikationseinrichtungen und <strong>des</strong> Wegebaus ist bei den<br />

Naturparken nicht vorgesehen. Positive Wirkungen gehen von dieser Maßnahme nicht aus.<br />

IX.2-2.1 Anteil der ländlichen Bevölkerung, der Zugang zu sozialen/kulturellen Aktivitäten<br />

hat, die von geförderten Einrichtungen abhängen (in %)<br />

Flurbereinigung<br />

Ein wesentliches Ziel der Flurbereinigung ist die Schaffung von Freizeit- und Erholungseinrichtungen<br />

für die ländliche Bevölkerung. Das Spektrum der Angebote ist umfassend und<br />

beinhaltet u.a. den Bau von Rad-, Wander- und Reitwegen, die Anlage von Bolzplätzen und<br />

den Bau von Schutzhütten und Feuerstellen. Bezogen auf das ländliche Erbe werden beispielsweise<br />

alte Bildstöcke renoviert und Kreuzwege angelegt. Sämtliche Freizeit- und Erholungseinrichtungen<br />

sind der gesamten ländlichen Bevölkerung zu 100 % zugänglich. Die tatsächliche<br />

Nutzung liegt erwartungsgemäß darunter und wird von den Leitern der Ämter auf<br />

ca. 50 % geschätzt.<br />

<strong>EPLR</strong>-BW-Zwischenbewertung <strong>2000</strong> - <strong>2003</strong> FIB - 10/03<br />

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ELR<br />

Kapitel 9: Förderung der Anpassung und Entwicklung von ländlichen Räumen<br />

Bei den zwei geförderten Gemeinschaftseinrichtungen ergeben sich ähnliche Effekte. Allerdings<br />

finden in den Einrichtungen oftmals Vereinsveranstaltungen statt, deren Teilnahme eine<br />

Mitgliedschaft in einem der Vereine bedeutet. Sofern die Nutzung der Einrichtungen so vorgesehen<br />

ist, sind Personen im ländlichen Raum, die diesen Vereinen nicht angehören, von der<br />

Nutzung ausgeschlossen. Da im ländlichen Raum in der Regel eine sehr hoher Einwohneranteil<br />

vereinsmäßig organisiert ist, wird der Zugang der ländlichen Bevölkerung auf 80 % geschätzt.<br />

Teilweise finden in den Einrichtungen aber auch kulturelle Veranstaltungen statt, die von Besuchern<br />

von außerhalb besucht werden können. In diesen Fällen steht die Nutzung einem<br />

deutlich erweiterten Nutzerkreis zur Verfügung.<br />

Innovative Maßnahmen für Frauen<br />

Im Rahmen dieser Fördermaßnahme wurden keine Einrichtungen gefördert.<br />

Naturparke<br />

Sämtliche Angebote der Naturparke stehen der Bevölkerung ohne die Erhebung von Gebühren<br />

zur Verfügung. Damit können auch potenziell 100 % der ländlichen Bevölkerung diese<br />

Angebote nutzen. Bei den geförderten Einrichtungen handelt es sich um Ausstellungen zu<br />

bestimmten Themen und die Anlage von Lehrpfaden. Eine besondere Bedeutung kommt in<br />

diesem Punkt den Naturparkinformationszentren zu. Diese bieten ein vielfältiges Informationsangebot<br />

über die Aktivitäten der Naturparke. Diese Informationszentren werden von den<br />

Besuchern stark frequentiert.<br />

a) davon Anteil der Landwirte, die aufgrund von geförderten Vertretungsdiensten<br />

Urlaub nehmen (in % und Anzahl der Tage)<br />

Flurbereinigung/ELR/Innovative Maßnahmen für Frauen/Naturparke<br />

Bei den Maßnahmen „Flurbereinigung, ELR, Innovative Maßnahmen für Frauen und Naturparke“<br />

bestehen aufgrund der Ausgestaltung keine Möglichkeiten der Förderung von Vertretungsdiensten<br />

in landwirtschaftlichen Betrieben. Es ist damit keine Wirkung gegeben.<br />

b) davon Anteil der Jugendlichen und Jungfamilien (in %)<br />

Flurbereinigung/ELR/Innovative Maßnahmen für Frauen/Naturparke<br />

Keine Wirkungen analog zur obigen Frage.<br />

<strong>EPLR</strong>-BW-Zwischenbewertung <strong>2000</strong> - <strong>2003</strong> FIB - 10/03


Kapitel 9: Förderung der Anpassung und Entwicklung von ländlichen Räumen<br />

IX.2-3.1 Anteil der ländlichen Bevölkerung, die aufgrund von Fördermaßnahmen, Zugang<br />

zu Flächen/natürlichen Gebieten mit Freizeitangeboten oder zu erhaltenen Merkmalen/Standorten<br />

<strong>des</strong> ländlichen Erbes hat (in %)<br />

Flurbereinigung<br />

Das Ziel der Flurbereinigung ist, dass sämtliche Freizeitangebote der gesamten Bevölkerung<br />

zur Verfügung stehen und damit zugänglich sind. Einschränkungen können sich nur durch<br />

private Verfügungsrechte ergeben.<br />

ELR<br />

Bei den geförderten Wohnumfeldmaßnahmen handelt es sich um Gestaltungsmaßnahmen<br />

öffentlicher Straßenflächen und Plätze. Die Plätze und offen gestaltete Straßenräume laden<br />

zum Spazieren und Verweilen ein. Die Straßenräume können nach Verkehrsberuhigungsmaßnahmen<br />

auch verstärkt von Kindern als Spielraum genutzt werden.<br />

Da gerade im ländlichen Raum verstärkt Familien mit Kindern leben, profitieren sie in starkem<br />

Maße von diesen Maßnahmen. Im Umkreis von 10 km hat die gesamte ländliche Bevölkerung<br />

Zugang zu den geförderten Maßnahmen (100 %).<br />

Innovative Maßnahmen für Frauen<br />

Viele der geförderten Projekte zielen auf die Förderung <strong>des</strong> Fremdenverkehrs ab. Diese Angebote<br />

sind in Teilen auch für die ländliche Bevölkerung von Interesse. So kann die ländliche<br />

Bevölkerung vor Ort zum Beispiel durch das geförderte Existenzgründungsprojekt „Ross und<br />

Natour“ von dem Angebot von Planwagenfahrten mit zwei und mehr Pferden profitieren.<br />

Auch durch die Förderung der Existenzgründung eines „Hofcafe" wurden gastronomische und<br />

abwechselungsreiche Angebote geschaffen.<br />

Ziel der Projekte „Gästeführerinnen“ ist es, kulturell-touristische Angebote der Region mit<br />

dem Agro - Tourismus zu verbinden und die Vielseitigkeit der Region bekannt zu machen. In<br />

Teilen können diese Angebote auch für die ländliche Bevölkerung vor Ort interessant sein.<br />

Auch das Projekt „Radwandern auf der Alb von Hof zu Hof“ trägt zu diesem Ziel bei.<br />

Die Förderung bei diesen Angeboten erhält dabei der Anbieter der Leistung und stellt sie u.a.<br />

den im Umkreis wohnenden Menschen gegen Entgelt zur Verfügung. Personen, die somit<br />

diese Entgeltleistung nicht erbringen können, sind von der Inanspruchnahme ausgeschlossen.<br />

<strong>EPLR</strong>-BW-Zwischenbewertung <strong>2000</strong> - <strong>2003</strong> FIB - 10/03<br />

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504<br />

Kapitel 9: Förderung der Anpassung und Entwicklung von ländlichen Räumen<br />

Projektabhängig ergeben sich hier ganz unterschiedliche Ergebnisse. Manche Projekte zielen<br />

auf eine andere Zielgruppe ab, z.B. Fremdenverkehr, so dass hier Aussagen über die anteilsmäßige<br />

Nutzung der Angebote durch Einheimische die Ergebnisse verzerren würden.<br />

Einige Projekte sind vergleichsweise spezifisch ausgerichtet und stoßen daher nur auf einen<br />

bestimmten <strong>–</strong> engeren <strong>–</strong> Interessentenkreis (z.B. „Ross und Natour“).<br />

Das Projekt „Hofcafe" ist für Freizeitgestaltung der ländliche Bevölkerung attraktiv.<br />

Nach Einschätzung der Befragten über den Personenkreis (Abgrenzungskriterium 25 km im<br />

Umkreis), der bislang erzielten Umsätze sowie der Einwohnerzahlen dürfte der Anteil der<br />

ländlichen Bevölkerung, der durch die Fördermaßnahme einen verbesserten Zugang zu den<br />

natürlichen Gebieten mit Freizeitangeboten bzw. Standorten <strong>des</strong> ländlichen Erbes hat projekt-<br />

abhängig und <strong>–</strong>bezogen zwischen ≤ 1 % und 5 % liegen (bezogen auf den jeweiligen Projekt-<br />

radius).<br />

Naturparke<br />

Sämtliche Besucher der Naturparke können die Einrichtungen nutzen. Der Zugang wird nur in<br />

den Fällen verweigert, bei denen der Schutz der Naturgüter durch die Besucher gefährdet sein<br />

könnte. Eine zentrale Intention der Naturparkförderung ist die umweltangepasste Erholung<br />

und Besucherlenkung durch Wegmarkierungen und Aufklärung. Dies erfolgt in Abstimmung<br />

mit den betroffenen Institutionen, damit ein Interessenausgleich ermöglicht wird.<br />

IX.2-3.2 Anteil der Unterbringungsmöglichkeiten im ländlichen Raum, die sich aufgrund<br />

der Beihilfe verbessert haben (Anzahl und in %)<br />

Flurbereinigung<br />

Mit der Flurbereinigung werden keine Unterbringungsmöglichkeiten im ländlichen Raum<br />

gefördert. Es besteht damit kein direkter Zusammenhang zur obigen Frage. In touristisch geprägten<br />

Regionen kann es jedoch indirekt durch die Zunahme <strong>des</strong> Tourismus zu einer Verbesserung<br />

der Unterbringungsmöglichkeiten kommen. Die Vernetzung von Radwanderwegen im<br />

Rahmen der Flurbereinigung hat teilweise zur Folge, dass in touristisch attraktiven Regionen<br />

Unterbringungsmöglichkeiten im ländlichen Raum ausgebaut werden. Da aber in diesem Fall<br />

kein direkter Zusammenhang mit den für die Flurbereinigung gewährten Beihilfen existiert,<br />

wird eine Quantifizierung nicht vorgenommen.<br />

<strong>EPLR</strong>-BW-Zwischenbewertung <strong>2000</strong> - <strong>2003</strong> FIB - 10/03


ELR<br />

Kapitel 9: Förderung der Anpassung und Entwicklung von ländlichen Räumen<br />

Unterbringungsmöglichkeiten wurden hier nicht gefördert. Es ist kaum davon ausgehen, dass<br />

über indirekte Wirkungen durch die Förderungen Effekte entstanden sind bzw. entstehen werden.<br />

Innovative Maßnahmen für Frauen<br />

Durch die Förderung wurden keine neuen Unterbringungsmöglichkeiten im ländlichen Raum<br />

geschaffen. Gleichwohl konnte durch einzelne Projekte ein besseres Marketing und damit<br />

eine höhere Anzahl an Übernachtungen in den Projektregionen erzielt werden.<br />

Die Anzahl der Befragten, die sich mit der Vermietung von Ferienquartieren befasst, ist dabei<br />

allerdings insgesamt gering. Zwar gaben von ihnen etwa 40 % an, eine höhere Anzahl an Übernachtungen<br />

verbuchen zu können, insgesamt bedeutete das eine zusätzliche Anzahl von<br />

Übernachtungen von unter 500 Übernachtungen /Jahr. Dabei wurde von einer Existenzgründerin<br />

ein Anzahl von 250 Übernachtungen / Jahr angegeben, die sie durch individuelle Programme<br />

für ein und mehrtägige Gruppen-, Firmen- und Vereinsreisen in die Region bringt.<br />

Die anderen ≤ 250 Übernachtungen entfallen auf verschiedene Projekte in unterschiedlichen<br />

Regionen.<br />

Naturparke<br />

Unterbringungsmöglichkeiten im Hotel- und Gastgewerbe sind im Rahmen der Naturparke<br />

nicht gefördert worden. Es sind damit keine Veränderungen eingetreten. Auf die indirekte<br />

Auswirkungen über die Zunahme <strong>des</strong> Tourismus ist bei den anderen Indikatoren bereits hingewiesen<br />

worden. Hervorzuheben ist die Förderung von Jugendzeltplätzen, die unter umweltpädagogischen<br />

Gesichtspunkten als wichtig einzustufen sind.<br />

Flurbereinigung<br />

a) davon Unterbringungsmöglichkeiten für den ländlichen Fremdenverkehr (in<br />

%)<br />

Beantwortung analog Indikator 3.2<br />

ELR<br />

Es bestehen keine Wirkungszusammenhänge.<br />

<strong>EPLR</strong>-BW-Zwischenbewertung <strong>2000</strong> - <strong>2003</strong> FIB - 10/03<br />

505


506<br />

Kapitel 9: Förderung der Anpassung und Entwicklung von ländlichen Räumen<br />

Innovative Maßnahmen für Frauen<br />

Wie bereits ausgeführt, wurden keine neuen Unterbringungsmöglichkeiten geschaffen.<br />

Die meisten Projekte im Zusammenhang mit Übernachtungsgelegenheiten werden in typischen<br />

Fremdenverkehrsregionen durchgeführt. Daher ist davon auszugehen, dass kaum Unterbringungsmöglichkeiten<br />

auf den ländlichen Fremdenverkehr entfallen.<br />

Naturparke<br />

Beantwortung analog Indikator 3.2<br />

Flurbereinigung<br />

b) davon Unterbringungsmöglichkeiten, die einen Anreiz zum Verweilen/ zur Ansiedlung<br />

in dem Gebiet bieten (in %)<br />

Beantwortung analog Indikator 3.2<br />

ELR<br />

Es bestehen keine Wirkungszusammenhänge.<br />

Innovative Maßnahmen für Frauen<br />

Wie bereits ausgeführt, wurde insgesamt eine zusätzliche Anzahl an Übernachtungen von ≤<br />

500 Übernachtungen angegeben. Der %-Anteil an allen Übernachtungen dürfte extrem niedrig<br />

sein.<br />

Naturparke<br />

Beantwortung analog Indikator 3.2<br />

d) Zusammenfassende Bewertung der Verbesserung der Lebensbedingungen<br />

Insgesamt muss die Maßnahme sehr stark im Zusammenhang mit der Beschäftigungssituation<br />

und den damit verbundenen Einkommensmöglichkeiten gesehen werden. Dafür spielt eine<br />

verbesserte infrastrukturelle Versorgung mit kürzeren Transportwegen, verbesserten Tele-<br />

kommunikationszugängen und einer entsprechenden Grundversorgung eine entscheidende<br />

Rolle. Zur Förderung der ländlichen Räume sind diese Bereiche daher prioritär. Für die land-<br />

wirtschaftlichen Betriebe ist der Wegebau bedeutsam, der erhebliche Kosten- und Zeiteinspa-<br />

rungen zur Folge hat. Für den Ausbau der Tourismusaktivitäten übernimmt der Wegebau e-<br />

benfalls eine wesentliche Rolle. Positive Effekte zeigen sich hier deutlich bei den Fördermaß-<br />

<strong>EPLR</strong>-BW-Zwischenbewertung <strong>2000</strong> - <strong>2003</strong> FIB - 10/03


Kapitel 9: Förderung der Anpassung und Entwicklung von ländlichen Räumen<br />

nahmen „Innovative Maßnahmen für Frauen“: Die Förderung der Telekommunikationszu-<br />

gänge hat hier sogar umgekehrt mit zur Einkommensentstehung beigetragen. Geförderte Frei-<br />

zeitangebote haben zur wirtschaftlichen Entwicklung beigetragen. Weitere Maßnahmen, wie<br />

die Förderung sozialer und kultureller Einrichtungen und Aktivitäten können besonders dann<br />

positive Effekte für die ländliche Region auslösen, wenn sie damit auch den Fremdenverkehr<br />

ansprechen. Dann wird durch diese Maßnahmen zugleich zu einer wirtschaftlichen Weiter-<br />

entwicklung der Region beigetragen. Die lösgelöste Förderung einzelner Gemeinschaftsein-<br />

richtungen greift zu kurz und kann teilweise sogar in Konkurrenz zu privatwirtschaftlichen<br />

Maßnahmen (Gastronomie, u.ä.) stehen.<br />

9.5.3 Erhaltung der Beschäftigung<br />

Frage IX.3 -In welchem Umfang ist die Beschäftigung in ländlichen Gebieten erhalten<br />

worden?<br />

a) Interventionslogik<br />

Bei der Interventionslogik wird davon ausgegangen, dass durch geförderte Investitionen im<br />

ländlichen Raum die Beschäftigungsmöglichkeiten verbessert werden. Ein Ansatzpunkt besteht<br />

in der Verbesserung der Produktionsmöglichkeiten im landwirtschaftlichen Bereich<br />

durch die Flurbereinigung. Weitere Ansatzpunkte können sich durch die Förderung nicht<br />

landwirtschaftlicher Aktivitäten ergeben. Hierbei steht der Fremdenverkehr und das Handwerk<br />

in ländlichen Gebieten im Vordergrund der Beurteilung.<br />

b) Programmindikatoren<br />

Als Programmindikatoren dienen zunächst die Beschäftigungsmöglichkeiten in der Landwirtschaft<br />

unter Beachtung der Altersstruktur. Weiterhin können sich durch einzelne Maßnahmen<br />

alternative Beschäftigungsmöglichkeiten im nicht landwirtschaftlichen Bereich für die landwirtschaftliche<br />

Bevölkerung ergeben. Für die ländliche Entwicklung sind weiterhin die Beschäftigungseffekte<br />

zu quantifizieren, die sich durch den Fremdenverkehr und durch zusätzliche<br />

Handwerkstätigkeiten ergeben können. Dabei sind insbesondere die Auswirkungen auf<br />

die Beschäftigung von Frauen zu berücksichtigen.<br />

Die Beschäftigungswirkungen innerhalb der Landwirtschaft ergeben sich durch eine Verbesserung<br />

der Produktionsstrukturen in Verbindung mit Kosteneinsparungen und durch die Bereitstellung<br />

von zusätzlichen Einkommensalternativen innerhalb und außerhalb der Landwirt-<br />

<strong>EPLR</strong>-BW-Zwischenbewertung <strong>2000</strong> - <strong>2003</strong> FIB - 10/03<br />

507


508<br />

Kapitel 9: Förderung der Anpassung und Entwicklung von ländlichen Räumen<br />

schaft. Damit haben in der Tendenz alle in Kapitel IX bewerteten Maßnahmen einen positiven<br />

Einfluss auf die Beschäftigungsmöglichkeiten für die in der Landwirtschaft Beschäftigten.<br />

Bei den Beschäftigungswirkungen, die sich außerhalb der Landwirtschaft ergeben, dürfte die<br />

Definition der Begünstigten nach den EU-Programmindikatoren zu eng gefasst sein, da die<br />

Gesamtwirkungen für den ländlichen Raum damit nicht erfasst werden. Am Beispiel der Flurbereinigung<br />

würde dies bedeuten, dass außerhalb der Landwirtschaft keine Beschäftigungseffekte<br />

zu berücksichtigen wären, da die Begünstigten dem landwirtschaftlichen Bereich zuzurechnen<br />

sind. Damit würden die Beschäftigungswirkungen der Investitionstätigkeit und die<br />

mit der Maßnahme verbundene Bereitstellung von Infrastrukturflächen nicht in die Bewertung<br />

eingehen. Dies würde zu einer Fehlinterpretation der Auswirkungen einzelner Maßnahmen<br />

auf den ländlichen Raum führen und daher auch nicht in Einklang mit der EU-Interpretation<br />

stehen, da in Kapitel IX die Förderung der Anpassung und Entwicklung von ländlichen Gebieten<br />

analysiert werden soll. Aus den oben genannten Gründen wird der Kreis der Begünstigten<br />

bei den relevanten Programmindikatoren der Beschäftigungs- und analog der Einkommenswirkungen<br />

weiter gefasst, indem auch die indirekt von einer Maßnahme begünstigten<br />

Personen in die Bewertung eingehen.<br />

Aus dem gesamten Fördervolumen resultieren zunächst die direkten Beschäftigungseffekte,<br />

die unmittelbar bei den mit der Durchführung beauftragen Firmen entstehen bzw. aus daraus<br />

entstehenden Arbeitsplätzen. Daneben sind die indirekten Effekte zu berücksichtigen, die aus<br />

der Einkommensverwendung entstehen. Ferner wirken auch die Vorleistungseffekte als beschäftigungswirksam<br />

und sind entsprechend zu berücksichtigen.<br />

Bei den Beschäftigungswirkungen wird gesamtwirtschaftlich differenziert zwischen den konjunkturell<br />

bedingten und den strukturell neu geschaffenen Arbeitsplätzen. Die konjunkturelle<br />

Beschäftigung ergibt sich in dem Zeitraum der Durchführung der Baumaßnahmen, die durch<br />

die Fördermaßnahme in der Summe initiiert worden ist. Nach Auslaufen der Programme baut<br />

sich dieser Effekt wieder ab und ist damit nicht dauerhaft. Anders verhält es sich bei den<br />

strukturell neu geschaffenen Arbeitsplätzen durch die Neuansiedlung von Unternehmen<br />

und/oder Expansion bestehender Unternehmen. Diese Arbeitsplätze stehen in der Region dauerhaft<br />

zur Verfügung und sind daher für die Entwicklung ländliche Räume von höherer Bedeutung.<br />

Im Rahmen der Evaluierung wird diese Differenzierung nicht vorgenommen, da der<br />

Bewertungszeitraum sich lediglich auf drei Jahre beschränkt. Die Beurteilung der strukturellen<br />

Effekte ist jedoch nur über einen längeren Zeitraum möglich. Auch bei den EU-<br />

Programmindikatoren wird nicht differenziert zwischen den unterschiedlichen Wirkungen. Es<br />

<strong>EPLR</strong>-BW-Zwischenbewertung <strong>2000</strong> - <strong>2003</strong> FIB - 10/03


Kapitel 9: Förderung der Anpassung und Entwicklung von ländlichen Räumen<br />

ist daher zu beachten, dass bei den geförderten Maßnahmen mit investivem Ansatz ein wesentlicher<br />

Teil der Beschäftigungswirkungen nur während der Bauphase gegeben ist und danach<br />

in der geförderten Region wieder ausläuft.<br />

c) Ergebnisse<br />

IX.3-1.1 Beschäftigungsmöglichkeiten in der Landwirtschaft, die durch Fördermaßnahmen<br />

geschaffen/erhalten wurden (FTE, Anzahl der betreffenden Betriebe)<br />

Flurbereinigung<br />

Der im Rahmen der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung sich vollziehende Strukturwandel<br />

hat zur Folge, dass in der Landwirtschaft durch Fördermaßnahmen kaum Arbeitsplätze neu<br />

geschaffen werden. Auch von agrarpolitischer Seite wird immer betont, dass durch Fördermaßnahmen<br />

der Strukturwandel nicht aufgehalten, sondern nur in einem sozial verträglichen<br />

Rahmen abgefedert werden soll. Daher geht es auch bei der Beurteilung der Flurbereinigung<br />

vorrangig darum, ob in der Landwirtschaft durch die Schaffung besserer Bodennutzungsstrukturen<br />

Beschäftigungsmöglichkeiten erhalten werden können.<br />

Es ist aber davon auszugehen, dass bei ungünstigen Flächennutzungsstrukturen durch die<br />

Umsetzung der Flurbereinigung Vollerwerbsbetriebe einen Anreiz erhalten, die Bewirtschaftung<br />

<strong>des</strong> Betriebes fortzuführen. Dies wurde durch die Fallstudien bestätigt. Eine Quantifizierung<br />

dieser Auswirkungen auf die Struktur ist zwangsläufig mit Unsicherheiten behaftet. Geht<br />

man von der Annahme aus, dass bei jeder Flurbereinigung, die im Schwerpunkt auf die Verbesserung<br />

der landwirtschaftlichen Schlagstrukturen ausgerichtet ist, Betriebe in der Bewirtschaftung<br />

gehalten werden <strong>–</strong> diese Annahme wurde vom Lan<strong>des</strong>amt bestätigt -, so wird bei<br />

den abgeschlossenen Verfahren mit öffentlicher Finanzierung in den Jahren <strong>2000</strong> bis 2002 die<br />

Gesamtzahl der erhaltenen Vollerwerbsbetriebe auf 90 Betriebe geschätzt. Dies entspricht<br />

einem Anteil von 0,5 % der Vollerwerbsbetriebe in <strong>Baden</strong>-Württemberg. Daraus wird ersichtlich,<br />

dass bei der Flurbereinigung die Erhaltung von Vollerwerbsbetrieben nicht nur im Vordergrund<br />

steht, sondern insbesondere die Verbesserung der zukünftig im Strukturwandel<br />

wettbewerbsfähigen Betriebe gefördert werden soll.<br />

Anders verhält es sich bei den Nebenerwerbsbetrieben, bei denen die knappe Arbeitszeit häufig<br />

der begrenzende Faktor bei der Entscheidung über die Weiterbewirtschaftung der Betriebe<br />

ist. Die Flurbereinigung mit der damit verbundenen Zeitersparnis veranlasst auch hier einzelne<br />

Betriebe die Bewirtschaftung aufrechtzuerhalten. Da sich in diesem Fall keine zusätzlichen<br />

<strong>EPLR</strong>-BW-Zwischenbewertung <strong>2000</strong> - <strong>2003</strong> FIB - 10/03<br />

509


510<br />

Kapitel 9: Förderung der Anpassung und Entwicklung von ländlichen Räumen<br />

Beschäftigungsmöglichkeiten im ländlichen Raum ergeben, ist eine Quantifizierung nicht<br />

vorzunehmen.<br />

ELR<br />

In Folge einzelner Wohnumfeldmaßnahmen führten Landwirte gewisse Verbesserungen bei<br />

den Hofzufahrten und Hofräumen durch. Insgesamt geht es hier jedoch nur um einmalige<br />

Maßnahmen, die nur in Stunden messbare zusätzliche Beschäftigungseffekte erbrachten.<br />

Aus den Förderungen zur Schaffung von Gemeinschaftseinrichtungen ergeben sich keine Effekte<br />

bei den Beschäftigungsmöglichkeiten in der Landwirtschaft.<br />

Innovative Maßnahmen für Frauen<br />

Von den 72 Befragten machten 66 Befragte Angaben zu der Beschäftigungswirkung der<br />

Maßnahme.<br />

Rund 60 % der Befragten gaben an, dass sie durch die Förderung ihre grundsätzliche Beschäftigung<br />

(innerhalb und außerhalb <strong>des</strong> landwirtschaftliches Bereichs) erweitern konnten, knapp<br />

10 % der Befragten konnte durch die Förderung eine neue Beschäftigung beginnen, rund 5 %<br />

der Befragten konnte ihre bisherige Beschäftigung erhalten. Bei rund 17 % ergab sich keine<br />

Änderung.<br />

Rund 5 % der Befragten bzw. 3 Frauen, die durch unterschiedliche Projekte gefördert wurden,<br />

gaben an, ihre bisherige Beschäftigung erhalten zu haben. Allerdings ist dabei kaum davon<br />

auszugehen, dass sie durch die jeweiligen Qualifizierungsmaßnahmen jeweils volle Beschäftigungsmöglichkeiten<br />

erhalten konnten bzw. alternativ verloren hätten. Unterstellt man <strong>–</strong> analog<br />

zu den Angaben „stundenweise Erweiterung der Beschäftigung“ etwa 2 Stunden/Tag/AK,<br />

ergibt sich etwa der Erhalt einer 0,5 vollzeitäquivalenten Beschäftigungsmöglichkeit.<br />

Ferner wurden insgesamt 3 FTE geschaffen (vgl. Ausführungen/ Berechnungen siehe nachstehende<br />

Punkte).<br />

Durch das Förderprogramm wurden insgesamt 20 % der Beschäftigungseffekte im Sektor<br />

Landwirtschaft geschaffen.<br />

Naturparke<br />

Durch die Förderung der Naturparke erzielen landwirtschaftliche Betriebe durch die Übernahme<br />

von Pflegearbeiten zusätzliche Einkünfte. Aufgrund <strong>des</strong> geringen öffentlich finanzierten<br />

Auftragsvolumens von maximal 50 Tsd. Euro pro Jahr gehen hiervon jedoch keine nachhaltigen<br />

Beschäftigungswirkungen für die Landwirtschaft aus. Bei einem Stundensatz mit<br />

<strong>EPLR</strong>-BW-Zwischenbewertung <strong>2000</strong> - <strong>2003</strong> FIB - 10/03


Kapitel 9: Förderung der Anpassung und Entwicklung von ländlichen Räumen<br />

Maschine von 50 €/Std. beläuft sich das gesamte Stundenvolumen auf ca. 1.000 Std./Jahr, was<br />

weniger als einem Beschäftigten in FTE pro Jahr entsprechen würde. Durch die im Rahmen<br />

der Öffentlichkeitsarbeit unterstützte Vermarktung von landwirtschaftlichen Produkten können<br />

in Einzelfällen Arbeitsplätze in der Landwirtschaft erhalten werden. Analog zu den Einkommenswirkungen<br />

lässt sich dieser Effekt nicht quantifizieren.<br />

Flurbereinigung<br />

a) davon Beschäftigungsmöglichkeiten, die sich durch verbesserte landwirtschaftliche<br />

Tätigkeiten oder durch Transaktionen ergeben haben, die wiederum das<br />

Ergebnis nicht landwirtschaftlicher Tätigkeiten sind (in %)<br />

Die Beschäftigungsmöglichkeiten in der Landwirtschaft verbessern sich durch die Flurbereinigung<br />

infolge größerer Bewirtschaftungseinheiten bei der Flächennutzung. Die mit dieser<br />

Maßnahme erhaltenen Vollerwerbsbetriebe sind damit zu fast 100 % mit diesem Effekt begründet.<br />

ELR<br />

Durch die geförderten Projekte wurden keine Beschäftigungseffekte in der Landwirtschaft<br />

ausgelöst. Es bestehen hier auch keine Wirkungszusammenhänge.<br />

Innovative Maßnahmen für Frauen<br />

Gefördert wurden in verschiedenen Projekten u.a. informationstechnologische Kenntnisse zur<br />

Verbesserung der Betriebsführung in der Landwirtschaft.<br />

Somit konnten kaum Beschäftigungseffekte auf den landwirtschaftlichen Betrieben ausgemacht<br />

werden. Lediglich 6 Frauen konnten durch die Förderung ihre Beschäftigung in der<br />

Landwirtschaft stundenweise erweitern.<br />

Nimmt man die „stundenweise Beschäftigung“ mit 2 Stunden/Tag an, errechnet sich daraus<br />

ein Wert von etwa 1,5 vollzeitäquivalenten Beschäftigten. Da allerdings eher davon auszugehen<br />

ist, dass einige der Befragten nur einige Stunden in der Woche oder weniger Beschäftigung<br />

gefunden haben, dürfte ein Wert von 1 zusätzlichen vollzeitäquivalenten Beschäftigten<br />

zutreffender sein. Es ist zu berücksichtigen, dass der Wert keine Aussagekraft hinsichtlich der<br />

Produktivität hat. Diese Beschäftigungseffekte führten nicht zu Einkommenswirkungen.<br />

Wie bereits ausgeführt wurden 0,5 FTE in der Landwirtschaft erhalten.<br />

Bezogen auf alle im Rahmen dieses Förderprogramms geschaffenen Beschäftigungsmöglichkeiten<br />

im Sektor Landwirtschaft wurden damit 43 % durch verbesserte landwirtschaftliche<br />

Tätigkeiten geschaffen oder erhalten.<br />

<strong>EPLR</strong>-BW-Zwischenbewertung <strong>2000</strong> - <strong>2003</strong> FIB - 10/03<br />

511


512<br />

Naturparke<br />

Kapitel 9: Förderung der Anpassung und Entwicklung von ländlichen Räumen<br />

Aufgrund der Förderrichtlinien der Naturparke besteht kein Zusammenhang mit den landwirtschaftlichen<br />

Tätigkeiten.<br />

b) davon Beschäftigungsmöglichkeiten, die sich durch zusätzliche Tätigkeiten als<br />

Ergebnis geförderter nicht landwirtschaftlicher Tätigkeiten ergeben haben<br />

(in %)<br />

Flurbereinigung<br />

Mit der Flurbereinigung werden normalerweise keine außerlandwirtschaftlichen Tätigkeiten<br />

gefördert. Indirekt ist eine Wirkung auf nicht landwirtschaftliche Tätigkeiten über die in der<br />

Landwirtschaft freigesetzte Arbeitszeit gegeben, die jedoch bei der Einkommenswirkung über<br />

die Annahme der Nutzungskosten in die Beurteilung eingegangen ist. Bezüglich der obigen<br />

Frage ist also keine Beschäftigungsmöglichkeit bei Landwirten als Folge nichtlandwirtschaftlicher<br />

Tätigkeit durch die Flurbereinigung gegeben.<br />

ELR<br />

Bei den geförderten Maßnahmen ergeben sich keine entscheidenden zusätzlichen Tätigkeiten.<br />

Wie bereits oben ausgeführt, können gewisse Hofpflasterungsarbeiten u.ä. auf einzelnen<br />

landwirtschaftlichen Betrieben in Folge der Fördermaßnahme als zusätzliche Beschäftigungseffekte<br />

abgeleitet werden.<br />

Innovative Maßnahmen für Frauen<br />

Wenn Beschäftigungseffekte entstanden sind, dann überwiegend dadurch, dass nicht landwirtschaftliche<br />

Tätigkeiten gefördert wurden und Frauen aus der Landwirtschaft an diesen Maßnahmen<br />

teilnahmen und sich in nicht-landwirtschaftlichen Bereichen qualifizierten. Der umgekehrte<br />

Weg fand nicht statt. Offensichtlich sind so keine Beschäftigungsmöglichkeiten zu<br />

schaffen.<br />

Überwiegend ergaben sich keine zusätzlichen Beschäftigungsmöglichkeiten, dennoch trugen<br />

die geförderten nicht-landwirtschaftlichen Qualifizierungsmaßnahmen doch vielfach zumin<strong>des</strong>t<br />

zu einer besseren Betriebsführung bei. Ferner wirkten sich überdurchschnittlich häufig<br />

die nicht-landwirtschaftlichen Fördermaßnahmen positiv auf die persönliche Situation der<br />

Frauen aus landwirtschaftlichen Betrieben aus, die sich an diesen Qualifizierungsmaßnahmen<br />

beteiligten: Sie gaben überdurchschnittlich oft an, eine höhere Anerkennung zu empfinden<br />

und sich selbständiger und unabhängiger zu fühlen. Auch diese Effekte dürfen nicht außer<br />

Acht gelassen werden. Mittelfristig können sie dazu beitragen, dass Frauen von landwirtschaftlichen<br />

Betrieben möglicherweise auch neue Beschäftigungsmöglichkeiten in der Land-<br />

<strong>EPLR</strong>-BW-Zwischenbewertung <strong>2000</strong> - <strong>2003</strong> FIB - 10/03


Kapitel 9: Förderung der Anpassung und Entwicklung von ländlichen Räumen<br />

wirtschaft finden oder Tätigkeiten schaffen bzw. sich für Beschäftigungen außerhalb der<br />

Landwirtschaft interessieren.<br />

Beschäftigungseffekte ergaben sich durch die Projekte, die zur Steigerung der Nutzung von<br />

Angeboten „Urlaub auf dem Bauernhof“ beitragen, wie insbesondere „tourists on farm“, „Rationelles<br />

Management von Urlaub auf dem Bauernhof“ und „Urlaubsanbieterinnen gehen online“.<br />

Bei diesen Qualifizierungsmaßnahmen gaben 9 Frauen an, stundenweise ihre Beschäftigungsmöglichkeiten<br />

in nicht-landwirtschaftlichen Bereichen verbessert zu haben.<br />

Nimmt man hier gleichermaßen zu der Umrechnung der stundenweisen Beschäftigung in<br />

vollzeitäquivalente Beschäftigungsmöglichkeiten in der Landwirtschaft, die „stundenweise<br />

Beschäftigung“ mit 2 Stunden/Tag an, errechnet sich daraus eine Wert von etwa 2,25 vollzeitäquivalenten<br />

Beschäftigten.<br />

Da allerdings insbesondere in den ungünstigen Jahreszeiten eher davon auszugehen ist, dass<br />

einige der Befragten nicht jede Woche diese Beschäftigung zusätzlich finden, dürfte ein Wert<br />

von 2 zusätzlichen vollzeitäquivalenten Beschäftigten zutreffender sein.<br />

Gleichermaßen bezogen auf alle im Rahmen dieses Förderprogramms in der Landwirtschaft<br />

geschaffenen Beschäftigungsmöglichkeiten entfällt auf diesen Indikator ein Anteil von 57 %.<br />

Naturparke<br />

Nach obigem Indikator können sich durch die Naturparke direkt für die Landwirtschaft nur<br />

Beschäftigungsmöglichkeiten durch die Übernahme von Pflegearbeiten ergeben. Es ist oben<br />

bereits darauf hingewiesen worden, dass dieser Effekt zu vernachlässigen ist. Beschäftigungswirkungen<br />

durch die flankierende Öffentlichkeitsarbeit im Vermarktungsbereich sind in<br />

Einzelfällen gegeben, aber nicht quantifizierbar.<br />

Flurbereinigung<br />

c) davon Beschäftigungsmöglichkeiten für die landwirtschaftliche Bevölkerung,<br />

die jünger als 30 Jahre sind (in %)<br />

Bei den durch die Flurbereinigung erhaltenen Vollerwerbsbetrieben gibt es keine gezielte Förderung<br />

von Personen unter 30 Jahren. In erster Annäherung ist daher davon auszugehen, dass<br />

der Anteil unter 30 Jahre sich an der Altersstruktur der Beschäftigten in der Landwirtschaft<br />

orientiert. Dieser Anteil lag im Jahr 2001 bei den Haupterwerbsbetrieben bei 12,4 %. Unter<br />

der Annahme, dass durch die Flurbereinigung eher jüngere Betriebsinhaber zur Weiterbewirt-<br />

<strong>EPLR</strong>-BW-Zwischenbewertung <strong>2000</strong> - <strong>2003</strong> FIB - 10/03<br />

513


514<br />

Kapitel 9: Förderung der Anpassung und Entwicklung von ländlichen Räumen<br />

schaftung veranlasst werden könnten, liegt dieser Prozentsatz etwas höher. Diese Korrektur ist<br />

aber aufgrund der geringen Zahl der Betriebe nicht von Bedeutung.<br />

ELR<br />

Tätigkeiten, die im Rahmen der Schaffung und in Folge der Schaffung der Gemeinschaftseinrichtungen<br />

entstehen, wie die Bewirtung in Gemeinschaftseinrichtungen oder gewisse Mithilfemaßnahmen<br />

u.ä. kann bei Vorliegen der entsprechenden Fertigkeiten, grundsätzlich von<br />

jedermann, so auch von Personen unter 30 Jahren ausgeübt werden. Da im Rahmen dieser<br />

Maßnahmen keine altersspezifizische Förderung erfolgte, ist von einem durchschnittlichen<br />

Alter der Zielgruppe auszugehen.<br />

Innovative Maßnahmen für Frauen<br />

Die Maßnahme zielt nicht auf eine altersspezifische Förderung ab. Bei den Projekten zur Existenzgründung<br />

dürfte das durchschnittliche Alter eher bei 40 Jahren liegen. Insgesamt dürfte<br />

das durchschnittliche Alter der Teilnehmerinnen zwischen 30 und 45 Jahren gelegen haben.<br />

Die Maßnahmen sind eher weniger von Frauen unter 30 Jahren in Anspruch genommen worden.<br />

Gleichwohl sind alle angebotenen Qualifizierungsmaßnahmen für Personen im ländlichen<br />

Raum, die jünger als 30 Jahre sind, geeignet.<br />

Naturparke<br />

Keine Auswirkung auf die Altersstruktur, da die Beschäftigung in der Landwirtschaft nicht<br />

gefördert wird.<br />

Flurbereinigung<br />

d) davon Beschäftigungsmöglichkeiten für Frauen (in %)<br />

Die Beschäftigung von Frauen in der Landwirtschaft wird mit der Flurbereinigung nicht gefördert.<br />

ELR<br />

Die Fördermaßnahmen zielten nicht unmittelbar auf die Förderung von Frauen ab. Gleichwohl<br />

können sich sowohl bei als auch in Folge der Schaffung der Gemeinschaftseinrichtungen<br />

Beschäftigungseffekte für Frauen ergeben. Vermehrt werden auch Frauen in unterschiedlichen<br />

Gewerken beschäftigt, teilweise auch im Hoch- und Tiefbau. So können Frauen grundsätzlich<br />

auch bei der Errichtung von Gemeinschaftseinrichtungen und Wohnumfeldmaßnah-<br />

<strong>EPLR</strong>-BW-Zwischenbewertung <strong>2000</strong> - <strong>2003</strong> FIB - 10/03


Kapitel 9: Förderung der Anpassung und Entwicklung von ländlichen Räumen<br />

men beschäftigt werden. Durch das Organisieren von Veranstaltungen, Bewirtungsdiensten<br />

u.ä. ergeben sich weitere Beschäftigungsmöglichkeiten.<br />

Bei den bislang durchgeführten Tätigkeiten im Rahmen dieser Maßnahme ist nicht davon<br />

auszugehen, dass Frauen beschäftigt waren.<br />

Innovative Maßnahmen für Frauen<br />

Das Programm zielt explizit auf die Förderung von Beschäftigungsverhältnissen von Frauen<br />

ab. Bislang haben sich gewisse Beschäftigungseffekte erst bei den unmittelbar geförderten<br />

Frauen ergeben (somit 100 % der bisher erzielten Beschäftigungsmöglichkeiten). Es ist jedoch<br />

auch umgekehrt denkbar, dass sich Folgeeffekte ergeben und geförderte Frauen erfolgreich<br />

die Beschäftigung ausdehnen und sich auch Tätigkeiten entwickeln, die für Frauen weniger<br />

geeignet sind.<br />

Naturparke<br />

Keine direkte Wirkung gegeben, da keine Förderung der Beschäftigung von Frauen in der<br />

Landwirtschaft.<br />

IX.3-1.2 Kosten pro Arbeitsplatz, der für die in der Landwirtschaft tätigen Bevölkerung<br />

erhalten/geschaffen wurde (EUR/FTE)<br />

Flurbereinigung<br />

Dieser Programmindikator ist kein geeigneter Maßstab zur Beurteilung der Flurbereinigung,<br />

da bei dieser Maßnahme das Ziel der Arbeitszeiteinsparung in der Landwirtschaft im Vordergrund<br />

steht und nicht die Erhaltung von Beschäftigungsmöglichkeiten. Die oben aufgestellte<br />

Bezugsbasis Kosten pro Arbeitsplatz würde bei einem gesamten Fördervolumen von<br />

91 Mio. € in den drei Jahren zu vollkommen verzerrten Ergebnissen führen. Eine Quantifizierung<br />

wird daher nicht vorgenommen.<br />

ELR<br />

Für die Landwirtschaft wurde durch die Fördermaßnahme kein Arbeitsplatz geschaffen oder<br />

erhalten. Es fielen keine Kosten an.<br />

Innovative Maßnahmen für Frauen<br />

6 aus dem landwirtschaftlichen Sektor kommende Frauen konnten ihre Beschäftigung innerhalb<br />

der Landwirtschaft erweitern, 9 Frauen durch verbesserte Angebote von „Urlaub auf dem<br />

Bauernhof“.<br />

<strong>EPLR</strong>-BW-Zwischenbewertung <strong>2000</strong> - <strong>2003</strong> FIB - 10/03<br />

515


516<br />

Kapitel 9: Förderung der Anpassung und Entwicklung von ländlichen Räumen<br />

Rund 5 % der Befragten bzw. 3 Frauen, die durch unterschiedliche Projekte gefördert wurden,<br />

gaben an, ihre bisherige Beschäftigung erhalten zu haben. Allerdings ist dabei kaum davon<br />

auszugehen, dass sie durch die jeweiligen Qualifizierungsmaßnahmen jeweils volle Beschäftigungsmöglichkeiten<br />

erhalten konnten bzw. alternativ verloren hätten. Unterstellt man <strong>–</strong> analog<br />

zu den Angaben „stundenweise Erweiterung der Beschäftigung“ etwa 2 Stunden/Tag/AK,<br />

ergibt sich etwa der Erhalt einer 0,5 vollzeitäquivalenten Beschäftigungsmöglichkeit.<br />

Bei rund 17 % der aus der Landwirtschaft kommenden Frauen (12 Frauen) ergab sich keine<br />

Änderung, d.h. die Maßnahme hatte keinen Einfluss auf ihre Beschäftigung.<br />

Die hierfür erbrachten Förder- und Eigenmittel müssen gesamtwirtschaftlich als Kosten für<br />

die Schaffung neuer erfolgreicher Arbeitsplätze berücksichtigt werden. Die Gesamtkosten<br />

beliefen sich bei den betroffenen Projekten auf 60.944 €, die Zuwendungen beliefen sich dabei<br />

auf 50.428 € .<br />

Geht man von der Schaffung von 3 vollzeitäquivalenten Beschäftigungsmöglichkeiten und<br />

der Erhaltung von einer 0,5 vollzeitäquivalenten Beschäftigungsmöglichkeit in der Landwirtschaft<br />

aus, so belaufen sich die Kosten auf 17.413 € pro vollzeitäquivalenter geschaffener<br />

bzw. erhaltener Beschäftigungsmöglichkeit in der Landwirtschaft, an Zuwendungen entfallen<br />

14.408 €/ FTE.<br />

Insgesamt entfällt damit auf die Schaffung und Erhaltung von vollzeitäquivalenten Beschäftigungsmöglichkeiten<br />

in der Landwirtschaft ein Anteil von 20 % durch das gesamte Förderprogramm.<br />

Naturparke<br />

Eine Berechnung <strong>des</strong> obigen Koeffizienten ist nicht möglich, da überwiegend indirekte Beschäftigungswirkungen<br />

zu erwarten sind, die nicht unmittelbar in Zusammenhang mit der<br />

Förderung stehen.<br />

IX.3-2.1 Arbeitnehmer, die aufgrund der Beihilfe während der Zeiträume mit geringer<br />

landwirtschaftlicher Aktivität eine Beschäftigung fanden (FTE, Anzahl der betreffenden<br />

Personen)<br />

Flurbereinigung<br />

Durch die Flurbereinigung ergibt sich keine Entzerrung der saisonalen Arbeitsspitzen in der<br />

Landwirtschaft. Es ist daher nicht davon auszugehen, dass die Flurbereinigung einen Einfluss<br />

auf die Entzerrung der unterschiedlichen Arbeitsbelastungen in Landwirtschaft hat. Eine wei-<br />

<strong>EPLR</strong>-BW-Zwischenbewertung <strong>2000</strong> - <strong>2003</strong> FIB - 10/03


Kapitel 9: Förderung der Anpassung und Entwicklung von ländlichen Räumen<br />

tere Voraussetzung wäre, dass durch die Maßnahme in diesen Zeiträumen außerlandwirtschaftliche<br />

Beschäftigungsmöglichkeiten angeboten, die aber über die Flurbereinigung nicht<br />

gefördert werden.<br />

ELR<br />

Die Maßnahme hat hierauf keinen Einfluss.<br />

Innovative Maßnahmen für Frauen<br />

Die Fördermaßnahmen zielen nicht auf eine Entzerrung der saisonalen Spitzen bzw. auf den<br />

jahreszeitlichen Ausgleich der Beschäftigung in der Landwirtschaft ab. Eher zufällig könnte<br />

eine Maßnahme auch hierzu beitragen. Letztlich lässt sich hierüber jedoch keine Aussage treffen.<br />

Naturparke<br />

Die Pflegeaufgaben in den Naturparken durch Landwirte können grundsätzlich in Zeiten geringer<br />

landwirtschaftlicher Aktivitäten durchgeführt werden. Es ist bereits häufiger darauf<br />

hingewiesen worden, dass hiervon aber keine quantifizierbaren Beschäftigungseffekte für die<br />

Landwirtschaft ausgehen.<br />

IX.3-2.2 Verlängerung der Fremdenverkehrssaison (Tage/Jahr)<br />

Flurbereinigung<br />

Durch die Flurbereinigung wird der Fremdenverkehr durch den Wegebau, insbesondere durch<br />

die Anlage von Radwanderwegen gefördert. Weiterhin ergeben sich durch die Offenhaltung<br />

der Landschaft in bestimmten Regionen positive Auswirkungen auf den Fremdenverkehr.<br />

Eine gezielte Verlängerung der Fremdenverkehrssaison ist damit jedoch nicht verbunden.<br />

ELR<br />

Möglicherweise kann durch die Schaffung der Gemeinschaftseinrichtungen dazu beigetragen<br />

werden, die Belegungszahlen bei den örtlichen Anbietern von Übernachtungsquartieren zu<br />

steigern. Hierbei kann es sich gelegentlich um einige zusätzliche Übernachtungen handeln.<br />

Keinesfalls ist jedoch von einer deutlichen Verlängerung der Fremdenverkehrssaison auszugehen.<br />

Direkte Wirkungszusammenhänge bestehen nicht.<br />

Innovative Maßnahmen für Frauen<br />

Insgesamt gaben rund 11 % aller befragten Frauen an, durch die Fördermaßnahme eine Verlängerung<br />

der Fremdenverkehrssaison erzielt zu haben. Von allen Befragten befassen sich<br />

<strong>EPLR</strong>-BW-Zwischenbewertung <strong>2000</strong> - <strong>2003</strong> FIB - 10/03<br />

517


518<br />

Kapitel 9: Förderung der Anpassung und Entwicklung von ländlichen Räumen<br />

etwa 25 % mit bzw. auch mit dem Beherbergungsgewerbe. Damit konnten etwa 44 % eine<br />

Verlängerung der Fremdenverkehrssaison erzielen. Bei kleiner Grundgesamtheit handelt es<br />

sich hierbei um 18 befragte Betriebe.<br />

Diejenigen, der 18 antwortenden Betriebe, gaben an, insgesamt eine Verlängerung der Fremdenverkehrssaison<br />

um etwa 220 Übernachtungen/Jahr erzielt zu haben. Dies entspricht einem<br />

Durchschnitt von 12 Übernachtungen / Betrieb. Unterstellt man die Vermietung eines Doppelzimmers<br />

ergibt sich eine bessere Auslastung über 6 Tage oder eine Verlängerung der<br />

Fremdenverkehrssaison von 6 Tagen / Jahr.<br />

Naturparke<br />

Das Ziel der Förderung der Naturparke ist generell den Tourismus und damit die wirtschaftliche<br />

Entwicklung in der Region zu fördern. Die Attraktivität der Naturparke ergibt sich im<br />

wesentlichen aus den jahreszeitlichen Abläufen der Vegetation. In Mittelgebirgslagen spielt<br />

der Wintersport eine bedeutende Rolle für den Fremdenverkehr. Im Südschwarzwald sind<br />

Aktivitäten zur Steigerung der Wintersportangebote entwickelt worden, um zu einer höheren<br />

Kapazitätsauslastung und damit indirekt zu einer Verlängerung der Saison zu kommen.<br />

IX.3-3.1 Aufgrund der Förderung erhaltene/geschaffene Beschäftigungsmöglichkeiten für<br />

Begünstigte, die nicht in der Landwirtschaft tätig sind (FTE, Anzahl der betreffenden<br />

Personen)<br />

Flurbereinigung<br />

Die Beschäftigungsmöglichkeiten außerhalb der Landwirtschaft durch die Förderung der<br />

Flurneuordnung ergeben sich durch die mit der Maßnahme verbundenen Investitionstätigkeiten<br />

und durch die im Rahmen der Bodenordung bereitgestellten Infrastrukturflächen für Neuansiedlungen.<br />

Im Folgenden wird zunächst auf die beschäftigungsrelevanten Investitionen für die Region<br />

eingegangen, die sich aus den EU-kofinanzierten Mitteln, den Finanzierungsanteilen von<br />

Bund und Ländern und dem Eigenanteil der Teilnehmergemeinschaft zusammensetzen. Als<br />

beschäftigungswirksame Maßnahmenbereiche der Flurbereinigung werden der Wege- und<br />

Wasserbau, die Bodenverbesserungen, die Gestaltung der Ortslage und die Bodenordnung<br />

eingestuft.<br />

Bezogen auf die durch die Investitionen induzierte Nachfrage nach Vorleistungen wird von<br />

einer Relation von 60 zu 40 ausgegangen. Die daraus resultierenden Beschäftigungswirkun-<br />

<strong>EPLR</strong>-BW-Zwischenbewertung <strong>2000</strong> - <strong>2003</strong> FIB - 10/03


Kapitel 9: Förderung der Anpassung und Entwicklung von ländlichen Räumen<br />

gen werden über den Umsatz pro Beschäftigten im Hoch- und Tiefbau ermittelt, da die getätigten<br />

Investitionen vorrangig diesem Sektor zugeordnet werden können. Dieser belief sich im<br />

Jahre <strong>2000</strong> für die Bun<strong>des</strong>republik Deutschland auf 118.000 € pro Beschäftigten (STATISTI-<br />

SCHES BUNDESAMT, 2002). Aus diesen Zahlen lassen sich die analog zu Kapitel 1 einzelnen<br />

Beschäftigungseffekte ermitteln, indem in der Summe aller Wirkungen von 15 FTE pro 1<br />

Mio. € Investitionssumme ausgegangen wird.<br />

Tabelle 9.9: Beschäftigungswirkungen der Flurbereinigung<br />

Jahr<br />

Öffentliche<br />

Mittel +<br />

Eigenanteil<br />

Mio. €<br />

Beschäftigung<br />

insgesamt<br />

Anzahl<br />

Beschäftigung<br />

Regional<br />

Anzahl<br />

EAGFL<br />

Anteil<br />

Regional<br />

Anzahl<br />

<strong>2000</strong> 32,3 485 340 41<br />

2001 28,1 422 295 35<br />

2002 30,8 462 323 39<br />

Summe 91,2 1.369 958 105<br />

Quelle: Eigene Berechnungen<br />

Im oben aufgeführten Investitionsvolumen ist auch der Eigenanteil der Teilnehmergemeinschaft<br />

an der Gesamtfinanzierung enthalten. Die Einbeziehung <strong>des</strong> Eigenanteils wurde in der<br />

obigen Tabelle vorgenommen, da in der Statistik jeweils die Summen ausgewiesen werden<br />

und damit die obigen Zahlen das tatsächliche Investitionsvolumen der Flurbereinigung beinhalten.<br />

Im Durchschnitt der Jahre beträgt der Finanzierungsanteil der EU, <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong> und der<br />

Länder im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe ca. 70 % und der Rest von ca. 30 % beinhaltet<br />

den Anteil der Teilnehmergemeinschaften und sonstige Finanzierungsquellen. Es wird davon<br />

ausgegangen, dass ohne die Fördermittel die Bodeneigentümer und sonstige Träger die Mittel<br />

für die Flurbereinigung nicht anderweitig in der Region investiert hätten. Damit besteht ein<br />

direkter Zusammenhang zwischen der öffentlichen Förderung und dem privaten Anteil. Diese<br />

Annahme ist in den obigen Berechungen berücksichtigt worden.<br />

Durch die Flurbereinigung werden in der Gemeinde, finanziert durch die Kommune, weitere<br />

Investitionen eingeleitet. Dies erfolgt im Rahmen der Dorfsanierung, der Ausweisung von<br />

Flächen für Wohnzwecke und Gewerbeansiedlungen und <strong>des</strong> Ausbaus <strong>des</strong> Wegenetzes. Bei<br />

den Gesprächen mit den Bürgermeistern wurde aber immer bestätigt, dass die Flurbereinigung<br />

durch die Bodenordnung in vielen Fällen erst die notwendigen Voraussetzungen für die<br />

Durchführung der Maßnahmen geschaffen hat. Bei den privaten Investitionen handelt es sich<br />

vorrangig um Folgeinvestitionen in den landwirtschaftlichen Betrieben bei Gebäuden und<br />

Maschinen. Weiterhin kommt es teilweise zu Gewerbeansiedlungen, bzw. erweitern ansässige<br />

Unternehmen ihre Kapazitäten. Im Rahmen der Fallstudie wurde von den Bürgermeistern<br />

<strong>EPLR</strong>-BW-Zwischenbewertung <strong>2000</strong> - <strong>2003</strong> FIB - 10/03<br />

519


520<br />

Kapitel 9: Förderung der Anpassung und Entwicklung von ländlichen Räumen<br />

immer herausgestellt, dass durch die Ausweisung von Baugebieten erhebliche Investitionen<br />

im privaten Wohnungsbau getätigt wurden. In welchem Ausmaß diese Investitionen auch<br />

ohne die Flurbereinigung getätigt worden wären, lässt sich schwer quantifizieren. Es wird<br />

daher davon ausgegangen, dass diese finanziellen Mittel auch ohne die Flurbereinigung in der<br />

Region für Investitionen bereitgestellt worden wären. Eine Berücksichtigung dieser Folgeinvestitionen<br />

würde die Wirkungen der Flurbereinigung für die Region überschätzen.<br />

Durch die Investitionen im Rahmen der Flurbereinigung werden demnach in der Summe der<br />

drei Jahre knapp 1.400 Beschäftigungsverhältnisse geschaffen. Der regionale Anteil beläuft<br />

sich auf der Grundlage der obigen Annahmen auf gut 950 Beschäftigte.<br />

Zusammenfassend wird aus den Quantifizierungen der Beschäftigungswirkungen ersichtlich,<br />

dass zwar mit der Flurbereinigung das vorrangige Ziel der Verbesserung der Produktionsbedingungen<br />

in der Landwirtschaft verfolgt wird, die wirtschaftlichen Auswirkungen auf die<br />

Region aber wesentlich bedeutsamer sind. Hierin muss nicht zwangsläufig ein Widerspruch<br />

gesehen werden, da der ganzheitliche Ansatz dieser Maßnahme in einer Region immer mehr<br />

in den Vordergrund rückt.<br />

ELR<br />

Die bislang bewilligten Fördermaßnahmen für Gemeinschaftseinrichtungen und Wohnumfeldmaßnahmen<br />

wurden mit rund 1,33 Mio. € bezuschusst.<br />

Entsprechend dem in Kapitel 1 dargestellten investiven Ansatz leiten sich daraus Beschäftigungseffekte<br />

von 14 FTE ab.<br />

Den Berechnungen liegt die Annahme zugrunde, dass 70 % der getätigten Investitionen in der<br />

Region verbleiben und dort die aufgeführten Beschäftigungseffekte auslösen.<br />

Innovative Maßnahmen für Frauen<br />

Zu den Frauen, die Beschäftigungsmöglichkeiten im nicht-landwirtschaftlichen Bereich fanden<br />

bzw. schaffen konnten, zählen alle Frauen, die Existenzgründungsförderungsmaßnahmen<br />

in Anspruch nahmen. Drei von ihnen schafften sich dadurch für sie selbst einen neuen Arbeitsplatz,<br />

zwei schafften je einen 0,5 Arbeitsplatz (Teilzeitarbeitsplatz zu 50%). Zudem<br />

schafften sie insgesamt 2,5 neue Stellen, die durch Fremdarbeitskräfte besetzt wurden.<br />

Bei den Qualifizierungsmaßnahmen gaben 9 Frauen an, stundenweise ihre Beschäftigungsmöglichkeiten<br />

in nicht-landwirtschaftlichen Bereichen verbessert zu haben.<br />

<strong>EPLR</strong>-BW-Zwischenbewertung <strong>2000</strong> - <strong>2003</strong> FIB - 10/03


Kapitel 9: Förderung der Anpassung und Entwicklung von ländlichen Räumen<br />

Nimmt man hier analog zu der Umrechnung der stundenweisen Beschäftigung in vollzeitäquivalente<br />

Beschäftigungsmöglichkeiten in der Landwirtschaft, die „stundenweise Beschäftigung“<br />

mit 2 Stunden/Tag an, errechnet sich daraus eine Wert von etwa 2,25 vollzeitäquivalenten<br />

Beschäftigten.<br />

Da allerdings insbesondere in den ungünstigen Jahreszeiten eher davon auszugehen ist, dass<br />

einige der Befragten nicht jede Woche diese Beschäftigung zusätzlich finden, dürfte ein Wert<br />

von 2 zusätzlichen vollzeitäquivalenten Beschäftigten zutreffender sein.<br />

Im Rahmen <strong>des</strong> Netzwerkprojektes konnten durch die Qualifizierung zur "Tagesmutter" von<br />

57 Frauen bislang 14 Frauen stundenweise eine Beschäftigung finden. Die durchschnittliche<br />

Beschäftigung betrage dabei - aufbauend auf den Ergebnissen der persönlichen Befragung - 3<br />

Tage mit jeweils 4 Stunden. Damit errechnet sich eine monatliche Beschäftigung von rund 50<br />

Stunden/Person. Bei einer Umrechnung in FTE errechnen sich damit bei einer 40 Stunden-<br />

Woche 4,4 FTE. Dieser Beschäftigtenwert ist dabei sicher etwas überschätzt, da in Urlaubszeiten<br />

oder anderen Situationen die Tagesmutter in der Regel nicht beschäftigt wird. Es wird<br />

<strong>des</strong>halb von insgesamt 4 FTE ausgegangen.<br />

Im Netzwerk wurden im Jahr 2002 etwa 1,3 FTE beschäftigt.<br />

Darüber hinaus lassen sich weitere Beschäftigungswirkungen ableiten durch die nun stundenweise<br />

arbeitenden Mütter. Diese Beschäftigungswirkungen stehen jedoch nicht unmittelbar<br />

mit der Fördermaßnahme in Verbindung und werden daher nicht einbezogen.<br />

Damit ergeben sich aus dem Netzwerkprojekt Beschäftigungswirkungen von rund 5,3 FTE im<br />

Jahr 2002.<br />

Insgesamt konnten damit aufgrund der Fördermaßnahme Beschäftigungseffekte von rund 14<br />

FTE erzielt werden.<br />

Damit ergeben sich insgesamt 80 % vollzeitäquivalenter Beschäftigungsmöglichkeiten und<br />

neuer Arbeitsplätze außerhalb <strong>des</strong> landwirtschaftlichen Sektors.<br />

Naturparke<br />

Im folgenden werden die Beschäftigungsmöglichkeiten, die direkt mit der Förderung in Verbindung<br />

stehen, dargestellt und quantifiziert. Diese Wirkungen ergeben sich durch die Übernahme<br />

von Pflegearbeiten, den Bau von Erholungseinrichtungen und die Vergabe von Aufträgen<br />

im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit. Die Pflegearbeiten werden von Vereinen im Ehrenamt,<br />

der Landwirtschaft und den Beschäftigten der Bauhöfe, bzw. Waldarbeiter übernom-<br />

<strong>EPLR</strong>-BW-Zwischenbewertung <strong>2000</strong> - <strong>2003</strong> FIB - 10/03<br />

521


522<br />

Kapitel 9: Förderung der Anpassung und Entwicklung von ländlichen Räumen<br />

men. Bei den Vereinen und bei den Landwirten ist lediglich ein Einkommenseffekt, aber kein<br />

Beschäftigungseffekt gegeben. Bei den Bauhöfen und Waldarbeitern wurde argumentiert,<br />

dass durch die Aufträge der Naturparke zur Pflege der Landschaft Kapazitäten besser ausgelastet<br />

und damit evtl. Stellen gesichert werden können. Bei einem öffentlich finanzierten Auftragsvolumen<br />

von 200 bis 250 Tsd. Euro pro Jahr kann höchstens eine Stelle pro Naturpark<br />

gesichert werden.<br />

Bei dem Bau von Erholungseinrichtungen ist es ähnlich. Auch diese Tätigkeiten werden von<br />

Vereinen und Bauhöfen ausgeführt, in Einzelfällen auch von örtlichen Handwerkern. Das<br />

gesamte Auftragsvolumen beläuft sich in der Summe der drei Jahre auf 1,5 Mio. Euro. Nach<br />

den obigen Annahmen ergibt sich damit in der Summe ein Beschäftigungseffekt von 23 Personen<br />

und auf die Region bezogen auf 16 Personen, der aber noch um den Anteil der ehrenamtlichen<br />

Tätigkeit korrigiert werden müsste und geringer anzusetzen ist.<br />

Im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit werden i.a. die Druckaufträge an regionale Unternehmen<br />

vergeben. Bei einem Gesamtvolumen von 1 Mio. € für die Öffentlichkeitsarbeit ist eher zu<br />

erwarten, dass die Druckereien die Aufträge mit den gegebenen Kapazitäten erfüllen können<br />

und damit keine nennenswerten Beschäftigungsmöglichkeiten die Folge sind.<br />

Die obige Auflistung verdeutlicht, dass mit der EU-kofinanzierten Förderung der Naturparke<br />

nur wenig Beschäftigungsmöglichkeiten im ländlichen Raum geschaffen werden können, da<br />

in der Summe der drei Jahre die Zahl der Beschäftigten in der Region etwa 25 beträgt. Der<br />

Ansatz der Förderung ist daher eher unter dem Gesichtspunkt der Erhöhung der Attraktivität<br />

der Naturparke für Besucher zu sehen. Als Folge ergibt sich eine wirtschaftliche Belebung der<br />

Region durch den Tourismus und teilweise auch durch die Ansiedlung von Unternehmen.<br />

Generell wird der Naturparkgedanke positiv für eine Region eingestuft und es sind Bestrebungen<br />

vorhanden, die Flächen weiter auszudehnen. Der regionalpolitische Aspekt der wirtschaftlichen<br />

Belebung durch den Tourismus, der mit der Förderung verbunden ist, geht<br />

zwangsläufig in die obige Bewertung nicht ein.<br />

Flurbereinigung<br />

a) davon Beschäftigungsmöglichkeiten im Sektor Fremdenverkehr (in %)<br />

Im Rahmen der Flurbereinigung wird der Fremdenverkehr durch die Anlage und den Verbund<br />

von Fahrradwegen, sowie der Anlage von Wanderparkplätzen gefördert. Dies führt jedoch<br />

nicht dazu, dass damit in den Gebieten einen zusätzliche Wertschöpfung und Beschäftigung<br />

<strong>EPLR</strong>-BW-Zwischenbewertung <strong>2000</strong> - <strong>2003</strong> FIB - 10/03


Kapitel 9: Förderung der Anpassung und Entwicklung von ländlichen Räumen<br />

realisiert werden konnte. Diese wurde auch in den Fallstudien bestätigt. Die Gründe hierfür<br />

sind, dass Tagesausflügler kaum Ausgaben in den Orten tätigen und die Fahrradfahrer ebenfalls<br />

wenig Station machen. Das Problem in vielen Gemeinden ist, dass keine gut ausgebaute<br />

Gastronomie aufgrund der geringen Bevölkerung mehr vorhanden ist. Dies wurde auch von<br />

den Bürgermeistern beklagt mit der Folge, dass entsprechende Vereinsheime und Gemeinschaftseinrichtungen<br />

geschaffen wurden, die wiederum für den Tourismus selten zur Verfügung<br />

stehen. Es ist daher davon auszugehen, dass der Beschäftigungseffekt im Sektor Fremdenverkehr<br />

in den geförderten Gebieten unter 10 % der gesamten Beschäftigungswirkungen<br />

liegt.<br />

ELR<br />

Wie bereits an anderer Stelle erläutert, ist es denkbar, dass durch die Maßnahme gewisse Beschäftigungseffekte<br />

im Fremdenverkehrsbereich entstehen, die allerdings dann nicht in unmittelbarem<br />

Zusammenhang mit der Fördermaßnahme stehen und auch daher nicht abgeleitet<br />

werden.<br />

Innovative Maßnahmen für Frauen<br />

Durch die Existenzgründungsfördermaßnahmen wurden <strong>–</strong> wie oben ausgeführt <strong>–</strong> bislang 6,5<br />

neue Stellen geschaffen, von denen 4 dem Fremdenverkehr zuzurechnen sind.<br />

Alle Beschäftigungsmöglichkeiten der Frauen, die angaben ihre Beschäftigungsmöglichkeiten<br />

stundenweise durch die Qualifizierungsmaßnahmen in nicht-landwirtschaftlichen Bereichen<br />

verbessert zu haben, sind dem Fremdenverkehrsbereich zuzuordnen. Damit sind diesem Bereich<br />

2 vollzeitäquivalente Beschäftigte zu zurechnen.<br />

Damit ergibt sich ein Wert von 4 neu geschaffenen Stellen und 2 zusätzlichen vollzeitäquivalenten<br />

Beschäftigungsmöglichkeiten im Fremdenverkehrssektor. Dies entspricht im Rahmen<br />

aller durch dieses Förderprogramm entstandenen Beschäftigungsmöglichkeiten bzw. Arbeitsplätzen<br />

einem Anteil von etwa 34 %. Im Rahmen der außerhalb der Landwirtschaft entstandenen<br />

Arbeitsplätze entspricht dies einem Anteil von rund 43 %.<br />

Naturparke<br />

Nach den Förderkriterien werden keine Beschäftigungsmöglichkeiten im Fremdenverkehr<br />

geschaffen. Das Ziel der Förderung ist jedoch, dass indirekt über die Steigerung der Attraktivität<br />

der Fremdenverkehr zusätzliche Impulse bekommt. Dies wurde in den Gesprächen bestätigt,<br />

ohne eine Quantifizierung vornehmen zu können.<br />

<strong>EPLR</strong>-BW-Zwischenbewertung <strong>2000</strong> - <strong>2003</strong> FIB - 10/03<br />

523


524<br />

Flurbereinigung<br />

Kapitel 9: Förderung der Anpassung und Entwicklung von ländlichen Räumen<br />

b) davon Beschäftigungsmöglichkeiten im Sektor Handwerk und lokale Produktion<br />

(in %)<br />

Der überwiegende Teil der oben berechneten Beschäftigungsmöglichkeiten wirkt sich auf das<br />

Handwerk und die lokale Produktion aus. Dies gilt insbesondere für die oben aufgelisteten<br />

Investitionen, da in diesen Fällen vorrangig eine Auftragsvergabe an Unternehmen in der Region<br />

erfolgt. Der prozentuale Anteil dürfte in diesen Fällen bei über 80 % der gesamten regionalen<br />

Beschäftigungseffekte liegen.<br />

ELR<br />

Bei der Durchführung der Maßnahmen handelt es sich ganz überwiegend um handwerkliche<br />

Leistungen. Der Anteil der auf den Sektor Handwerk entfallenden Beschäftigungswirkungen<br />

dürfte damit hier vollständig zu erfassen sein (100 %).<br />

Innovative Maßnahmen für Frauen<br />

Die Förderanträge bezogen sich nicht auf die Sektoren Handwerk und nur in äußerst geringem<br />

Maß auf die Vermarktung lokaler Produkte. Es konnten hier keine Beschäftigungseffekte<br />

nachgewiesen werden. Der Anteil beträgt damit 0 %.<br />

Naturparke<br />

Die oben ermittelten Beschäftigungseffekte lassen sich zu etwa 90 % der lokalen Produktion<br />

und dem Handwerk zurechnen. Als Ausnahme kommt lediglich in Betracht, dass beim Bau<br />

von Erholungseinrichtungen bestimmte Bauteile aus anderen Regionen bezogen werden.<br />

Flurbereinigung<br />

c) davon Beschäftigungsmöglichkeiten im Sektor Verarbeitung und Vermarktung<br />

(in %)<br />

Durch die Flurbereinigung ergeben sich direkt keine Beschäftigungsmöglichkeiten im Sektor<br />

Verarbeitung und Vermarktung. Indirekt können sich durch die mit der Bodenneuordnung<br />

verbundene Ausweisung von Infrastrukturflächen Ansiedlungen im Sektor Verarbeitung und<br />

Vermarktung ergeben. In den Fallstudien zeigte sich beispielsweise, dass durch die Flächenbereitstellung<br />

ein Safthersteller seine Kapazitäten ausgebaut hat. Weiterhin siedelten sich in<br />

einigen Kommunen Verbrauchermärkte an. Diese Ansiedlungen sind aber das Ergebnis einer<br />

ganzheitlichen Entwicklung der Kommunen mit dem Ziel die Attraktivität auch als Wohnstandort<br />

zu erhöhen. Die Flurbereinigung trägt nur zu einem Teil dazu bei, in dem vorrangig<br />

der Freizeitwert gesteigert wird. Nach dem obigen Programmindikator dürfte in der Summe<br />

<strong>EPLR</strong>-BW-Zwischenbewertung <strong>2000</strong> - <strong>2003</strong> FIB - 10/03


Kapitel 9: Förderung der Anpassung und Entwicklung von ländlichen Räumen<br />

der Wirkungen der Anteil bei ca. 10 % liegen, der nicht ausschließlich durch die Flurbereinigung<br />

bedingt ist.<br />

ELR<br />

Aus den Maßnahmen lassen sich keine direkten Beschäftigungsverhältnisse im Bereich der<br />

Verarbeitung und Vermarktung ableiten. Sie wurden auch nicht gezielt gefördert.<br />

Innovative Maßnahmen für Frauen<br />

In einzelnen Projekten wurden Ansatzpunkte zu einer besseren Vermarktung vermittelt. Beschäftigungswirkungen<br />

konnten hieraus nicht abgeleitet werden.<br />

Naturparke<br />

In die Förderung der Naturparke ist die Verarbeitung und Vermarktung nicht einbezogen und<br />

es werden daher keine Beschäftigungsmöglichkeiten in diesem Sektor geschaffen. Über die<br />

Öffentlichkeitsarbeit wird versucht, in Zusammenarbeit mit der Landwirtschaft die regionale<br />

Vermarktung zu fördern. Erste Pilotvorhaben sind eingeleitet worden und bestätigen, dass<br />

diese Angebote von den Besuchern angenommen werden. Ein weiterer Ansatz ist die Zusammenarbeit<br />

mit der Gastronomie zur Stärkung der regionalen Produktion.<br />

d) davon Beschäftigungsmöglichkeiten für Personen, die jünger als 30 Jahre sind<br />

(in %)<br />

Flurbereinigung/ELR/Naturparke<br />

Bei den oben berechneten Beschäftigungsmöglichkeiten ist kein Ansatz vorgesehen, wodurch<br />

gezielt die Beschäftigung jüngerer Personen gefördert wird.<br />

Innovative Maßnahmen für Frauen<br />

Wie bereits ausgeführt, zielte die Maßnahme nicht auf eine altersspezifische Förderung ab.<br />

Bei den Projekten zur Existenzgründung dürfte das durchschnittliche Alter eher bei 40 Jahren<br />

liegen. Insgesamt dürfte das durchschnittliche Alter der Teilnehmerinnen zwischen 30 und 45<br />

Jahren gelegen haben. Die Maßnahmen sind eher weniger von Frauen unter 30 Jahren in Anspruch<br />

genommen worden.<br />

Grundsätzlich - und losgelöst von der altersunabhängigen Ausrichtung <strong>des</strong> Programms - handelt<br />

es sich jedoch bei den genannten Beschäftigungen, die durch die Förderung erzielt werden<br />

konnten, bei allen Tätigkeiten um Beschäftigungen, die von Personen unter 30 Jahren<br />

ausgeführt werden können.<br />

<strong>EPLR</strong>-BW-Zwischenbewertung <strong>2000</strong> - <strong>2003</strong> FIB - 10/03<br />

525


526<br />

Flurbereinigung<br />

Kapitel 9: Förderung der Anpassung und Entwicklung von ländlichen Räumen<br />

e) davon Beschäftigungsmöglichkeiten für Frauen (in %)<br />

Die Beschäftigungsmöglichkeiten, die sich durch die Flurbereinigung für Frauen ergeben<br />

dürften eher unterdurchschnittlich sein, da ein Großteil der Arbeiten vom Baugewerbe ausgeführt<br />

wird. Der durchschnittliche Anteil der Frauen an den Erwerbstätigen von 25 % wird für<br />

die Bewertung in diesem Punkt nicht zutreffend sein. Im Baugewerbe beträgt der Anteil der<br />

Angestellten etwa 20 %. Unter der Annahme, dass davon die Hälfte der Stellen mit Frauen<br />

besetzt ist, ergibt sich entsprechend <strong>des</strong> Programmkriteriums ein Anteil von 10 %.<br />

ELR<br />

Insbesondere in Folge der Schaffung der Gemeinschaftseinrichtungen können sich Beschäftigungseffekte<br />

für Frauen durch das Organisieren von Veranstaltungen, Bewirtungsdiensten,<br />

ggf. sofern Veranstaltungen mit der Gewinnung von Gästen von außerhalb verbunden sind,<br />

durch Bereitstellung von Fremdenzimmern ergeben.<br />

Auch die meisten Tätigkeiten bei der Durchführung von Wohnumfeldmassnahmen dürften<br />

von Frauen durchgeführt werden können.<br />

Insgesamt dürften alle Tätigkeiten von Frauen durchführbar sein. Allerdings sind Frauen im<br />

Baugewerbe unterdurchschnittlich vertreten, was jedoch nicht bedeutet, dass Frauen diese<br />

Tätigkeiten nicht leisten könnten.<br />

Vielmehr bleibt die Frage, in welchem Maße derartige Beschäftigungsmöglichkeiten ableitbar<br />

sein werden. Es ist davon auszugehen, dass die Beschäftigungseffekte gering sein dürften.<br />

Die Beschäftigung von Frauen wurde hier nicht gezielt gefördert.<br />

Innovative Maßnahmen für Frauen<br />

Das Förderprogramm zielt vor allem auf die Förderung von Frauen in der Landwirtschaft und<br />

im ländlichen Raum ab. Sämtliche Beschäftigungsmöglichkeiten, die geschaffen werden<br />

konnten, werden derzeit von Frauen wahrgenommen. Dies schließt allerdings die Einstellung<br />

von männlichen Bewerbern nicht aus. Der Anteil beträgt damit derzeit 100%.<br />

Naturparke<br />

Eine gezielte Förderung der Beschäftigung von Frauen ist in den Programmen nicht enthalten.<br />

Bei der Landschaftspflege und dem Bau von Erholungseinrichtungen dürfte dieser Anteil aufgrund<br />

der Arbeitsbedingungen eher unterdurchschnittlich sein und bei der Öffentlichkeitsar-<br />

<strong>EPLR</strong>-BW-Zwischenbewertung <strong>2000</strong> - <strong>2003</strong> FIB - 10/03


Kapitel 9: Förderung der Anpassung und Entwicklung von ländlichen Räumen<br />

beit darüber liegen. Es kann daher in diesem Fall vom Durchschnitt der erwerbstätigen Frauen<br />

in <strong>Baden</strong>-Württemberg von 20 % ausgegangen werden.<br />

IX.3-3.2 Kosten pro Arbeitsplatz, der für nicht in der Landwirtschaft tätigen Personen erhalten/geschaffen<br />

wurde (EUR/FTE)<br />

Flurbereinigung<br />

Bei dem Programmindikator Kosten pro Arbeitsplatz in der Landwirtschaft wurde bereits auf<br />

die Problematik der Aussagekraft dieser Relation bei der Flurbereinigung hingewiesen. Es<br />

wird mit dieser Maßnahme nicht gezielt die Schaffung von Arbeitsplätzen, beispielsweise<br />

durch Investitionsbeihilfen, gefördert. Die Beschäftigungseffekte treten indirekt durch eine<br />

Förderung mit anderer Zielsetzung auf. Damit besteht kein direkter Zusammenhang zwischen<br />

den Zielen und den in diesem Punkt zu beurteilenden Wirkungen der Maßnahme. Weiterhin<br />

ist zu entscheiden, ob die Summe der konjunkturellen und strukturellen Effekte in die Bewertung<br />

einbezogen werden oder nur der strukturelle Anteil. Aus arbeitsmarktpolitischer Sicht<br />

sollten nur die strukturellen Auswirkungen in die Bewertung eingehen, da nur diese dauerhaft<br />

zu einer Verbesserung der Beschäftigung führen. Unter den genannten Einschränkungen ergibt<br />

sich bei einem Fördervolumen von insgesamt 91,2 Mio. Euro bezogen auf insgesamt 958<br />

Arbeitsplätze in der Region ein Wert von ca. 95.000 € pro Arbeitsplatz.<br />

ELR<br />

Es ist zu beachten, dass hier kein direkter Wirkungszusammenhang besteht. Die Fördermaßnahme<br />

zielt nicht auf die Schaffung von Arbeitsplätzen ab. Versucht man dennoch einen Zusammenhang<br />

herzustellen und bezieht die geschaffenen 14 FTE auf das Fördervolumen von<br />

1,33 Mio. € ergibt sich ein Wert von rund 95.000 €.<br />

Innovative Maßnahmen für Frauen<br />

Durch die Existenzgründungsfördermaßnahmen wurden <strong>–</strong> wie oben ausgeführt <strong>–</strong> bislang 6,5<br />

neue Stellen geschaffen. Die Gesamtkosten für die 5 Existenzgründungsprojekte insgesamt<br />

belaufen sich auf 382.214 €. An Zuwendungen wurden insgesamt 105.520 € bewilligt. Die<br />

Kosten eines geschaffenen Arbeitsplatzes belaufen sich bezogen auf die Gesamtkosten auf<br />

58.802 €, bezogen auf die bewilligten Zuwendungen auf 16.234 €.<br />

Bei den Qualifizierungsmaßnahmen gaben 9 Frauen an, stundenweise ihre Beschäftigungsmöglichkeiten<br />

in nicht-landwirtschaftlichen Bereichen verbessert zu haben. Dies entspricht<br />

etwa einem Wert von 2 FTE (vgl. Ausführungen zu Punkt IX.3-1.1 b)).<br />

<strong>EPLR</strong>-BW-Zwischenbewertung <strong>2000</strong> - <strong>2003</strong> FIB - 10/03<br />

527


528<br />

Kapitel 9: Förderung der Anpassung und Entwicklung von ländlichen Räumen<br />

Für die 2 zusätzlich vollzeitäquivalenten Beschäftigungsmöglichkeiten im nichtlandwirtschaftlichen<br />

Sektor betrugen die Gesamtkosten für die jeweiligen Projekte insgesamt<br />

9.630 €, die Zuwendungen beliefen sich auf 7.479 €. Die Kosten einer vollzeitäquivalenten<br />

Beschäftigungsmöglichkeit betragen damit bezogen auf die Gesamtkosten 4.815 €, bezogen<br />

auf die Zuwendungen 3.740 €.<br />

Bei dem Netzwerkprojekt ergaben sich 4 FTE für Tagesmütter und 1,3 FTE für Netzwerkmitarbeiterinnen.<br />

Für das Gesamtprojekt wurden Fördermittel für 5 Jahre bereitgestellt. Bezieht man die Beschäftigungseffekte<br />

auf die rechnerisch geplanten Gesamtkosten von einem Jahr mit 242.000<br />

€, errechnen sich daraus Kosten pro FTE von rund 45.736 €, bezogen auf die Zuwendungen<br />

/Jahr von 146.147 € errechnen sich Kosten /FTE von 27.500 €.<br />

Damit lässt sich folgen<strong>des</strong> Ergebnis festhalten:<br />

1. Im Bereich der Landwirtschaft wirken im Hinblick auf Beschäftigungs- und Einkommensmöglichkeiten<br />

vor allem die Maßnahmen, die auf verbesserte Fremdenverkehrsangebote,<br />

wie "Urlaub auf dem Bauernhof" abzielen.<br />

2. Im Bereich Tourismus /Fremdenverkehr außerhalb der Landwirtschaft konnten durch die<br />

Befragungen bislang vorwiegend aufgrund mangelnder Nachfrage noch keine Einkommenseffekte<br />

ausgemacht werden.<br />

3. Die Qualifizierungen zur Tagesmutter zeigte bei 25 % der Kursteilnehmerinnen gewisse<br />

positive Beschäftigungs- und Einkommenswirkungen. Die Beschäftigten- und Einkommenswirkung<br />

der Netzwerkmitarbeiterinnen dürfte mit Ende der Maßnahme entfallen, sofern<br />

bis dahin das Netzwerk nicht anders finanziert wird.<br />

4. Besonders einkommens- und beschäftigungsfördernd wirken die Existenzgründungsmaßnahmen.<br />

Hier wurden volle Stellen neu geschaffen, teilweise sogar bereits weitere Stellen<br />

für Fremdarbeitskräfte. Auch unter strukturellen Gesichtspunkten dürften - bei fortgesetzter<br />

Entwicklung - diese Maßnahmen am längsten nachwirken und damit den Strukturwandel<br />

positiv beeinflussen.<br />

5. Mit 67 % entfiel der größte Anteil der geschaffenen vollzeitäquivalenten Beschäftigungsmöglichkeiten<br />

und neuen Arbeitsplätze auf den Fremdenverkehrs- und Tourismusbereich<br />

(Landwirtschaft /Nicht-Landwirtschaft gesamt). Weitere Arbeitsplätze entstanden im Bildungssektor,<br />

der hier nicht erfragt wurde. Offensichtlich sind es diese Bereiche in ländlichen<br />

Gebieten, Sektoren, bei denen noch am ehesten Beschäftigungspotentiale bestehen<br />

<strong>EPLR</strong>-BW-Zwischenbewertung <strong>2000</strong> - <strong>2003</strong> FIB - 10/03


Kapitel 9: Förderung der Anpassung und Entwicklung von ländlichen Räumen<br />

und die Fördermaßnahmen anschiebende Wirkung entfalten und damit über die bereits<br />

entstandenen Beschäftigungseffekte positiv wirken.<br />

Naturparke<br />

Eine Berechnung <strong>des</strong> obigen Koeffizienten wird bei der Förderung der Naturparke nicht vorgenommen,<br />

da mit den Maßnahmen primär keine Beschäftigungsziele verfolgt werden und<br />

damit der Koeffizient nicht aussagefähig ist.<br />

d) Zusammenfassende Bewertung der Beschäftigungswirkungen für den ländlichen Raum<br />

Für die landwirtschaftlichen Betriebe ergeben sich die Beschäftigungsmöglichkeiten vorran-<br />

gig aus den geringeren Kosten bei der Bewirtschaftung größerer Flächen und der Arbeitszeit-<br />

ersparnis durch den Wegebau. Weiterhin konnten die Betriebe durch die Fördermaßnahmen<br />

auch alternative Erwerbsmöglichkeiten im außerlandwirtschaftlichen Bereich erschließen.<br />

In den nicht landwirtschaftlichen Sektoren resultiert der größte Teil der Beschäftigungsmög-<br />

lichkeiten aus der mit den Programmen verbundenen Investitionstätigkeit. Weiterhin ergeben<br />

sich Beschäftigungsmöglichkeiten durch die gezielte Förderung von Existenzgründungen. Zu<br />

einem geringen Teil werden durch die Vergabe öffentlicher Aufträge für Dienstleistungen<br />

Arbeitskräfte eingesetzt.<br />

Tabelle 9.10: Regionale Beschäftigungswirkungen <strong>2000</strong> bis 2002 (Anzahl Beschäftigte)<br />

Maßnahme<br />

Beschäftigte<br />

Landwirtschaft<br />

Beschäftigte<br />

Nicht-Landwirtschaft<br />

Summe<br />

Flurbereinigung 90 958 1.048<br />

ELR 0 14 14<br />

Innov. für Frauen 3,5 14 17,5<br />

Naturparke 0 25 25<br />

Summe 93,5 1.011 1.104,5<br />

Quelle: Eigene Berechnungen<br />

<strong>EPLR</strong>-BW-Zwischenbewertung <strong>2000</strong> - <strong>2003</strong> FIB - 10/03<br />

529


530<br />

Kapitel 9: Förderung der Anpassung und Entwicklung von ländlichen Räumen<br />

9.5.4 Verbesserung der Strukturmerkmale der Wirtschaft<br />

Frage IX.4 - In welchem Umfang sind die Strukturmerkmale der Wirtschaft im ländli-<br />

chen Raum erhalten oder verbessert worden?<br />

a) Interventionslogik<br />

Der Interventionslogik folgend sollen Maßnahmen zur Strukturerhaltung und -verbesserung<br />

an einer verbesserten landwirtschaftlichen Wasserbewirtschaftung, Bodenmelioration/ Flurbereinigung,<br />

einer professionelleren Betriebsführung, der Förderung der nichtlandwirtschaftlichen<br />

Infrastruktur und der verbesserten Vermarktung landwirtschaftlicher<br />

Qualitätsprodukte sowie Finanzierungstechnik ansetzen.<br />

b) Programmindikatoren<br />

Die Indikatoren zielen auf die Aufrechterhaltung oder Verbesserung der produktiven Merkmale<br />

der Wirtschaft im ländlichen Raum ab. Der Interventionslogistik folgend zählen dazu<br />

die landwirtschaftliche Bewässerung bzw. eine verbesserte Bewässerung, die Bodenmelioration<br />

und Flurbereinigung, Betriebsführungsdienste, der Schutz bedrohter Flächen, die nichtlandwirtschaftliche<br />

Infrastruktur, die Vermarktung landwirtschaftlicher Qualitätsprodukte<br />

sowie die Finanzierungstechnik.<br />

c) Ergebnisse<br />

IX.4-1.1 Anteil der landwirtschaftlichen Betriebe, in denen sich aufgrund der Fördermaßnahmen<br />

Verbesserungen ergeben haben (Anzahl und % der Betriebe sowie der<br />

Hektar)<br />

Flurbereinigung<br />

Bei den durchgeführten Flurbereinigungsmaßnahmen wird die Zahl der landwirtschaftlichen<br />

Betriebe und die durchschnittliche Betriebsgröße nicht erfasst. Der Zuwendungsempfänger<br />

der Fördermittel ist die Teilnehmergemeinschaft und es werden daher auch nur Daten über die<br />

Eigentümer der Flächen erfasst. Es ist davon auszugehen, dass sich die durchschnittliche Betriebsgröße<br />

der landwirtschaftlichen Betriebe in Flurbereinigungsgebieten an den Werten <strong>Baden</strong>-<strong>Württembergs</strong><br />

orientiert. Es gibt aufgrund der empirischen Erhebungen keine Hinweise,<br />

dass zwischen beiden Werten maßnahmebedingt signifikante Unterschiede bestehen. Die folgenden<br />

Berechnungen basieren daher auf den Durchschnittswerten <strong>Baden</strong>-<strong>Württembergs</strong>.<br />

Demnach belief sich im Jahre 2001 die durchschnittliche Betriebsgröße bei den Betrieben<br />

über 2 ha auf 24,7 ha. Der Anteil der Haupterwerbsbetriebe umfasste 33 % mit einer durchschnittlichen<br />

Betriebsgröße von 39,4 ha und einem Anteil an der Bewirtschaftung der Ge-<br />

<strong>EPLR</strong>-BW-Zwischenbewertung <strong>2000</strong> - <strong>2003</strong> FIB - 10/03


Kapitel 9: Förderung der Anpassung und Entwicklung von ländlichen Räumen<br />

samtfläche von 66 %. Als Bezugsbasis wird jeweils die Grundgesamtheit <strong>Baden</strong>-<br />

<strong>Württembergs</strong> herangezogen.<br />

Tabelle 9.11: Zahl und Anteile der Betriebe der Flurbereinigung<br />

Jahr LF über 2 ha Zahl der Betriebe Anteil (in %)<br />

<strong>2000</strong> 5.537 224 0,3<br />

2001 7.512 305 0,5<br />

2002 7.226 292 0,4<br />

Summe 20.275 821 1,2<br />

Quelle: MLR, <strong>2003</strong> und eigene Berechnungen<br />

Die obigen Zahlen verdeutlichen, dass bezogen auf die Zahl der Betriebe in <strong>Baden</strong>-<br />

Württemberg der Flurbereinigung eine geringe Bedeutung zukommt, bezogen jedoch auf das<br />

jeweilige Gebiet der Anteil der beteiligten Betriebe 100 % beträgt.<br />

ELR<br />

In Folge der Wohnumfeldmaßnahmen wurden teilweise private Investitionen zur Verbesserung<br />

der Zuwegungen zu einzelnen landwirtschaftlichen Betrieben durchgeführt. Die Wirkung<br />

ist hier jedoch bislang nur sehr gering.<br />

Innovative Maßnahmen für Frauen<br />

In zwei Projekten wurde in Teilen die Vermarktung landwirtschaftlicher Qualitätsprodukte<br />

bzw. Kenntnisse in der Betriebsführung gefördert. Im wesentlichen ging es bei den zwei Qualifizierungsmaßnahmen<br />

um die Vermittlung informationstechnologischer Kenntnisse, mit dem<br />

Ziel überhaupt eine eigene Buchführung einzuführen.<br />

Fast alle der befragten Teilnehmerinnen gaben an, dass die Fördermaßnahme bei ihnen zu<br />

betrieblichen Verbesserungen und einer besseren Betriebsführung beigetragen hat.<br />

Naturparke<br />

Die landwirtschaftlichen Betriebe können von der Förderung der Naturparke direkt durch die<br />

Übernahme von Pflegearbeiten Einkommensvorteile erzielen. Es ist aber bereits darauf hingewiesen<br />

worden, dass die landwirtschaftlichen Betriebe nur zu einem geringen Anteil daran<br />

beteiligt sind. Bei einem öffentlich finanzierten Auftragsvolumen von knapp 50.000 € pro<br />

Jahr und einer durchschnittlichen Betrag von 2.500 €/Betrieb wären 20 landwirtschaftliche<br />

Betriebe in diese Tätigkeit einbezogen.<br />

<strong>EPLR</strong>-BW-Zwischenbewertung <strong>2000</strong> - <strong>2003</strong> FIB - 10/03<br />

531


532<br />

Kapitel 9: Förderung der Anpassung und Entwicklung von ländlichen Räumen<br />

a) davon landwirtschaftliche Betriebe mit Bodenmelioration (Anzahl und % der<br />

Hektar)<br />

Flurbereinigung<br />

In den drei Jahren sind insgesamt im Rahmen der Flurbereinigung 594 ha durch bodenverbessernde<br />

Maßnahmen einer landwirtschaftlichen Nutzung zugeführt worden. Dies entspricht im<br />

Durchschnitt der drei Jahre einem Anteil von 2,2 % an der gesamten flurbereinigten Fläche.<br />

ELR/Innovative Maßnahmen für Frauen/Naturparke<br />

Mit den drei Maßnahmen werden Bodenmeliorationen nicht gefördert. Der obige Indikator ist<br />

nicht anwendbar.<br />

b) davon landwirtschaftliche Betriebe mit verbesserter Bewässerung (Anzahl und<br />

% der Hektar)<br />

Flurbereinigung/ ELR/Innovative Maßnahmen für Frauen/Naturparke<br />

Einzelne Bewässerungsprojekte sind im Rahmen der Flurbereinigung in den drei Jahren nicht<br />

gefördert worden. Auch mit den übrigen drei Maßnahmen werden keine Bewässerungsprojekte<br />

gefördert. Der obige Indikator ist für alle vier Programme nicht anwendbar.<br />

Flurbereinigung<br />

c) davon landwirtschaftliche Betriebe mit Verbesserungen im Hinblick auf die Betriebs-/Flächenstruktur<br />

(Anzahl und % der Betriebe)<br />

Die Flurbereinigung hat grundsätzlich zum Ergebnis geführt, dass sich bei allen beteiligten<br />

Betrieben die Flächenstruktur verbessert. Die Anzahl der Betriebe beträgt in der Summe der<br />

zwei Jahre 821 Betriebe (siehe Berechnungen unter 4.-1.1.) mit einem Anteil von 100 % einer<br />

verbesserten Flächenstruktur. Die Betriebsgrößenstruktur kann sich nur unter der Bedingung<br />

verbessern, in dem durch eine Maßnahme gezielt der landwirtschaftliche Strukturwandel gefördert<br />

wird. Dieser Ansatz wird direkt mit der Flurbereinigung nicht verfolgt und es ist daher<br />

auch keine Wirkung gegeben. In der Tendenz werden durch die Flurbereinigung eher Betriebe<br />

veranlasst die Bewirtschaftung weiter fortzuführen. Dies gilt insbesondere für die Nebenerwerbsbetriebe,<br />

da durch die Arbeitserleichterung die Weiterbewirtschaftung erleichtert wurde.<br />

ELR/Innovative Maßnahmen für Frauen/Naturparke<br />

Mit den drei Förderprogrammen wird die Betriebs- und Flächenstruktur der Betriebe nicht<br />

beeinflusst. Der obige Indikator ist damit nicht anwendbar.<br />

<strong>EPLR</strong>-BW-Zwischenbewertung <strong>2000</strong> - <strong>2003</strong> FIB - 10/03


Flurbereinigung<br />

Kapitel 9: Förderung der Anpassung und Entwicklung von ländlichen Räumen<br />

d) davon landwirtschaftliche Betriebe mit einer fachlich kompetenteren Betriebsführung<br />

(Anzahl und % der Betriebe)<br />

Durch die Flurbereinigung werden keine Qualifizierungsmaßnahmen für landwirtschaftliche<br />

Betriebe angeboten. Eine Erhöhung <strong>des</strong> Anteils ist mit dieser Maßnahme nicht direkt verbunden.<br />

Es wird daher bei diesem Indikator keine Quantifizierung vorgenommen.<br />

ELR<br />

Die Betriebsführung ist bei den durchgeführten Projekten nicht Gegenstand der Förderung.<br />

Innovative Maßnahmen für Frauen<br />

Von den befragten Teilnehmerinnen gaben fast alle an, dass die Fördermaßnahme bei ihnen<br />

zu einer verbesserten Betriebsführung beigetragen hat. Allerdings war der Teilnehmerkreis<br />

eng begrenzt.<br />

Naturparke<br />

Durch die Naturparke wird die Betriebsführung im Rahmen der landwirtschaftlichen Produktion<br />

nicht beeinflusst. Es werden jedoch in Zusammenarbeit mit den Landwirten Projekte gefördert,<br />

in denen Informationen über die Durchführung und Wirtschaftlichkeit der Landschaftspflege<br />

weitergegeben werden.<br />

IX.4-1.2 Geförderte neue/verbesserte Tätigkeiten, die mit der landwirtschaftlichen Erzeugung<br />

und insbesondere mit der Vermarktung von landwirtschaftlichen Qualitätserzeugnissen<br />

in Zusammenhang stehen (Beschreibung)<br />

Flurbereinigung<br />

Es ergeben sich durch die Beihilfen der Flurbereinigung direkt keine Verbesserungen der<br />

Vermarktung landwirtschaftlicher Qualitätserzeugnisse, da aus landwirtschaftlicher Sicht fast<br />

ausschließlich der Wegebau und die Verbesserung der Flächennutzungsstruktur gefördert<br />

wird. Es ist damit kein direkter Zusammenhang zwischen der Fördermaßnahme und dem obigen<br />

Indikator gegeben. Es ist bereits an unterschiedlicher Stelle im Rahmen der Bewertung<br />

darauf hingewiesen worden, in welcher Form die durch die Flurbereinigung freigesetzten Arbeitskräfte<br />

von den Betrieben genutzt werden (können). Es ist daher möglich, dass ein Teil<br />

der Betriebe die Selbstvermarktung von Qualitätserzeugnissen ausbaut. Vorraussetzung hierfür<br />

ist, dass ein entsprechen<strong>des</strong> Absatzpotential vorhanden ist. Die Kombination von Flurbereinigung<br />

und zunehmendem Tourismus durch Erhöhung der Attraktivität hat in einigen Regionen<br />

zur Folge, dass landwirtschaftliche Betriebe die Selbstvermarktung ausbauen mit dem<br />

<strong>EPLR</strong>-BW-Zwischenbewertung <strong>2000</strong> - <strong>2003</strong> FIB - 10/03<br />

533


534<br />

Kapitel 9: Förderung der Anpassung und Entwicklung von ländlichen Räumen<br />

Ziel, konkret die Touristen anzusprechen. Realistischerweise ist aber davon auszugehen, dass<br />

hierdurch keine größeren Einkommenspotentiale für die Summe der Betriebe erschlossen<br />

werden können.<br />

ELR<br />

Mit dem Förderprogramm wird die Vermarktung landwirtschaftlicher Qualitätserzeugnisse<br />

nicht gefördert. Der obige Indikator ist damit nicht anwendbar.<br />

Innovative Maßnahmen für Frauen<br />

Mit den zwei oben näher beschriebenen Maßnahmen wird auch die Vermarktung von Qualitätserzeugnissen<br />

gefördert. Die Ergebnisse der Befragung zeigen hier allerdings keine Auswirkungen<br />

auf verbesserte Absatzmöglichkeiten.<br />

Naturparke<br />

Durch die flankierende Öffentlichkeitsarbeit wird die Vermarktung landwirtschaftlicher Produkte<br />

in den Naturparken begleitend unterstützt.<br />

IX.4-1.3 Nutzung von Kapazitäten für geförderte nicht landwirtschaftliche Einrichtungen<br />

(in %)<br />

Flurbereinigung /ELR/Innovative Maßnahmen für Frauen<br />

Im Rahmen dieses Förderprogramms wurden keine nicht-landwirtschaftlichen Einrichtungen<br />

gefördert. Somit kann dieser Indikator nicht zur Evaluierung herangezogen werden.<br />

Naturparke<br />

Im Rahmen der Förderung <strong>des</strong> kulturellen Erbes werden Einrichtungen geschaffen, die von<br />

allen Besuchern der Naturparke genutzt werden können.<br />

IX.4-2.1 Anteil bedrohter Flächen, die aufgrund von Fördermaßnahmen geschützt werden<br />

konnten (in Hektar und %)<br />

Flurbereinigung<br />

Die Statistik <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong> <strong>Baden</strong>-Württemberg zur Flurbereinigung weist eine Kategorie der<br />

Mitwirkung bei der Sicherung und Erhaltung geschützter und nicht geschützter Flächen aus,<br />

die zur Beurteilung dieses Indikators herangezogen wird. Auf diese Kategorie entfallen in den<br />

drei Jahren insgesamt 1.392 ha. Dies entspricht im Durchschnitt der drei Jahre einem Anteil<br />

von etwa 5 % der gesamten flurbereinigten Fläche. Über die Bedeutung dieser Flächen für<br />

den Umweltschutz in der Region lassen sich daraus keine Aussagen ableiten. Es kann sich<br />

<strong>EPLR</strong>-BW-Zwischenbewertung <strong>2000</strong> - <strong>2003</strong> FIB - 10/03


Kapitel 9: Förderung der Anpassung und Entwicklung von ländlichen Räumen<br />

daher in Regionen die Situation ergeben, dass die gesicherten Flächen zu 100 % den schützenswerten<br />

Flächen entsprechen.<br />

ELR<br />

Die Fördermaßnahme beinhaltet keine Projekte zum Schutz bedrohter Flächen.<br />

Innovativer Maßnahmen für Frauen<br />

Die Fördermaßnahme beinhaltet keine Projekte zum Schutz bedrohter Flächen.<br />

Naturparke<br />

In Einzelfällen werden bei der Förderung der Naturparke bedrohte Flächen geschützt. Der<br />

Umfang ist von der Fläche als so gering einzustufen, dass eine Quantifizierung in diesem Fall<br />

nicht vorgenommen wird. Es steht der Erhalt von beispielsweise landschaftsprägenden Biotopen<br />

und Gehölzen im Vordergrund.<br />

IX.4-2.2 Anteil beschädigter Flächen, die aufgrund von Fördermaßnahmen regeneriert<br />

werden konnten (in Hektar und %)<br />

Flurbereinigung<br />

In der Statistik der Flurbereinigung werden die durch die Flurbeireinigung verbesserten Flächen<br />

ausgewiesen. Dies beinhaltet zum überwiegenden Teil die Drainierung und die Rekultivierung.<br />

Insgesamt können in der Summe der drei Jahre <strong>2000</strong> bis 2002 587 ha dieser Rubrik<br />

zugeordnet werden. Der Anteil an der insgesamt flurbereinigten Fläche beträgt damit ca.<br />

2,2 %.<br />

ELR/Innovativer Maßnahmen für Frauen/Naturparke<br />

Mit den drei Förderprogrammen wird die Regenerierung von Flächen nicht gefördert. Der<br />

obige Indikator ist damit nicht anwendbar.<br />

IX.4-3.1 Hinweise auf eine verstärkte Dynamik / ein verbessertes Potenzial aufgrund der<br />

Fördermaßnahmen (Beschreibung, z.B. wichtige Netze, Finanzierungstechniken...)<br />

Flurbereinigung<br />

Im Rahmen der Fallstudien wurde von den Bürgermeistern immer darauf hingewiesen, dass<br />

viele Entwicklungen in der Kommune nicht oder nur erschwert möglich gewesen wären,<br />

wenn die Flurbereinigung nicht durchgeführt worden wäre. Ein wesentlicher Punkt ist die<br />

Bereitstellung von Flächen durch das Bodenmanagement. Hierdurch war es oftmals möglich<br />

neue Baugebiete auszuweisen und damit die Stabilität <strong>des</strong> dörflichen Lebens zu sichern. Wei-<br />

<strong>EPLR</strong>-BW-Zwischenbewertung <strong>2000</strong> - <strong>2003</strong> FIB - 10/03<br />

535


536<br />

Kapitel 9: Förderung der Anpassung und Entwicklung von ländlichen Räumen<br />

terhin verbesserten sich durch die Bereitstellung von Flächen die Bedingungen für Unternehmensgründungen,<br />

bzw. für den Ausbau bereits existierender Betriebe. Auch notwendige<br />

kommunale Aufgaben, wie der Bau von Kläranlage ließen sich leichter realisieren.<br />

ELR<br />

Sowohl die Wohnumfeldmaßnahmen wie die Förderungen zur Schaffung der Gemeinschaftseinrichtungen<br />

tragen zur Stärkung der Attraktivität und <strong>des</strong> Potentials der Wohnorte bei. Die<br />

Dörfer werden durch die Maßnahmen in ihrem Ortskern belebt. Teilweise schließen sich an<br />

diese Maßnahmen private Folgemaßnahmen an. Damit wird auch zur wirtschaftlichen Belebung<br />

der Region beigetragen.<br />

Innovative Maßnahmen für Frauen<br />

Wesentliche Faktoren, die die wirtschaftliche Struktur und Wirtschaftdynamik beeinflussen,<br />

werden von den Befragten wie folgt beschrieben:<br />

• Durch die Förderung sehen viele der Befragten eine Verbesserung bzw. Alternativen zu<br />

ihrer bisherigen Tätigkeit. 67 % der Befragten konnten ihre Qualifikation verbessern. 24<br />

% bemühen sich daraufhin um eine Tätigkeit in der Region. Einige Frauen, die an Qualifizierungsmaßnahmen<br />

teilnahmen, zeigen nun Interesse an einer selbstständigen Tätigkeit<br />

• Insgesamt wird die Bereitschaft sich selbständig zu machen allerdings von rund 90 % der<br />

Befragten mit durchschnittlich bis gering bewertet.<br />

• Interprofessionelle Netzwerke zur Stärkung der Zusammenarbeit haben sich überwiegend<br />

in den einzelnen Regionen noch nicht gebildet bzw. sind den Beteiligten nicht bekannt.<br />

Derzeit sind rund 20 % der Befragten Netzwerkorganisationen in ihrer Region bekannt<br />

bzw. sie arbeiten bereits mit ihnen zusammen.<br />

• 65 % der Befragten sind der Meinung, dass die Landwirtschaftsverwaltung schwerpunktmäßig<br />

bestehende Betriebe unterstützt und die Vermarktung landwirtschaftlicher<br />

Produkte fördert. Aus Sicht von 44 % der Befragten entwickelt die Landwirtschaftsverwaltung<br />

Perspektiven zur Erzielung außerlandwirtschaftlicher Einkommen und fördert<br />

neue landwirtschaftliche Betriebszweige. Für fast alle Befragten, die antworteten, ist die<br />

Landwirtschaftsverwaltung ein wichtiger Ansprechpartner.<br />

Naturparke<br />

Die Einrichtung der Naturparke ist ein anerkanntes Instrumentarium, um in landschaftlich<br />

attraktiven Regionen die Wirtschaft über den Tourismus zu fördern. Weiterhin ist bedeutsam,<br />

<strong>EPLR</strong>-BW-Zwischenbewertung <strong>2000</strong> - <strong>2003</strong> FIB - 10/03


Kapitel 9: Förderung der Anpassung und Entwicklung von ländlichen Räumen<br />

dass die Wohnqualität gesteigert wird mit der Folge einer besseren Infrastrukturausstattung in<br />

den Kommunen. Die gute Wohnqualität führt aufgrund der Arbeitskräfteverfügbarkeit in einzelnen<br />

Kommunen zur Ansiedlung von Unternehmen.<br />

d) Zusammenfassende Bewertung der Verbesserung der Strukturmerkmale<br />

Bei den landwirtschaftlichen Betrieben hat sich durch die Flurbereinigung eine Verbesserung<br />

der Produktionsstrukturen ergeben. Auch sind durch Bodenmeliorationen Flächen in die Be-<br />

wirtschaftung aufgenommen worden. Im geringen Umfang konnten bedrohte Flächen durch<br />

die Maßnahmen geschützt werden. Die Vermarktung von landwirtschaftlichen Erzeugnissen<br />

ist durch die Fördermaßnahmen indirekt durch die flankierende Öffentlichkeitsarbeit verbes-<br />

sert worden.<br />

9.5.5 Verbesserung <strong>des</strong> Umweltschutzes<br />

Frage IX.5 - In welchem Umfang ist der Umweltschutz im ländlichen Raum erhalten<br />

oder verbessert worden?<br />

a) Interventionslogik<br />

Die Interventionslogik geht von drei Ansatzpunkten zur Verbesserung der Umweltqualität im<br />

ländlichen Raum aus. Der eine Fragenkomplex bezieht sich auf die landwirtschaftlich genutzten<br />

Flächen, ein weiterer auf die Ausbildung und den Austausch von Informationen und letztlich<br />

ist zu klären, in welcher Form im Rahmen der ländlichen Infrastruktur sich Verbesserung<br />

im Bereich Abfälle, Abwasser und nichterneuerbarer Energien durch die Programme ergeben<br />

haben. Bei den landwirtschaftlich genutzten Flächen ist die Grundlage der Bewertung der<br />

Bodenschutz und der Biotop- und Artenschutz. Weiterhin sind die Auswirkungen auf die<br />

Umweltgüter Luft und Wasser in diesem Punkt von Bedeutung.<br />

b) Programmindikatoren<br />

Ein wesentlicher Teil der Programmindikatoren beschäftigt sich mit der landwirtschaftlichen<br />

Produktion in der Form, dass die Programme direkt oder indirekt Umweltvorteile bei der Bodennutzung<br />

bewirkt haben. Bei den nicht landwirtschaftlich genutzten Flächen befassen sich<br />

die Indikatoren vorwiegend mit der Erhaltung und den Verbesserungen bei der biologischen<br />

Vielfalt und bei der Landschaft. Bei der ländlichen Infrastruktur beziehen sich die Indikatoren<br />

auf die Vermeidung der Verschmutzung mit Abwässern und Abfällen und die Einsparung<br />

nicht erneuerbarer Ressourcen durch höhere Effizienz und/oder die Substitution erneuerbarer<br />

Ressourcen.<br />

<strong>EPLR</strong>-BW-Zwischenbewertung <strong>2000</strong> - <strong>2003</strong> FIB - 10/03<br />

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538<br />

Kapitel 9: Förderung der Anpassung und Entwicklung von ländlichen Räumen<br />

Auf ein Ergebnis der weiteren Bewertung soll hier bereits grundsätzlich hingewiesen werden.<br />

Mit den Artikel 33 Maßnahmen <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong> <strong>Baden</strong>-Württemberg wird nicht eine Verbesserung<br />

bei den Abfällen und Abwässern gefördert. Hierfür sind andere Programme vorgesehen.<br />

Weiterhin wird auch nicht der Einsatz erneuerbarer Ressourcen mit diesen Maßnahmen gezielt<br />

unterstützt. Bei den jeweiligen Indikatoren lässt sich damit zwangsläufig keine Wirkung<br />

aufzeigen. Es ist natürlich wünschenswert, dass als Komplementäreffekt einer Maßnahme<br />

auch diese natürlichen Ressourcen geschützt werden. Auf diesen Sachverhalt wird jeweils<br />

hingewiesen.<br />

c) Ergebnisse<br />

IX.5-1.1 Anteil der Flächen, auf denen der Bodenschutz verbessert wurde, insbesondere<br />

durch eine aufgrund der Fördermaßnahmen ermöglichte Verringerung der Bodenerosion<br />

(in Hektar und %)<br />

Flurbereinigung<br />

Dem Bodenschutz wird im Rahmen der Flurbereinigung immer mehr Beachtung geschenkt.<br />

Grundsätzlich besteht durch die Zusammenlegung von Flächen die Gefahr, dass insbesondere<br />

der Bodenabtrag durch Winderosion zunimmt. Dieser Gefahr wird begegnet, indem durch die<br />

Erhaltung und Neuanlage von Böschungen Rainen und Hecken einschließlich der Anlage von<br />

speziellen Windschutzpflanzungen der Bodenschutz verbessert wird. Insgesamt wurden in<br />

den drei Jahren in der Summe 170 km linienhafte Anlagen mit Bepflanzungen durch die Flurbereinigung<br />

ermöglicht.<br />

Der Einfluss dieser Anpflanzungen auf die Vermeidung von Bodenerosionen darf nicht überbewertet<br />

werden. Wesentlich größeren Einfluss hat die Technik der landwirtschaftlichen Nutzung,<br />

wie beispielsweise das Mulchsaatverfahren. Es ist daher problematisch, die Anpflanzungen<br />

mit den Flächen in Verbindung zu bringen und dem Bodenschutz zuzuordnen. Aufgrund<br />

der Gespräche, die geführt wurden, dürfte dieser Anteil nicht über 10 % liegen.<br />

ELR<br />

Ziel der Fördermaßnahme ist nicht die Verbesserung <strong>des</strong> Bodenschutzes.<br />

Innovative Maßnahmen für Frauen<br />

Die Fördermaßnahme zielt nicht auf die Verbesserung <strong>des</strong> Bodenschutzes ab. Folglich können<br />

hierzu keine Aussagen getroffen werden.<br />

<strong>EPLR</strong>-BW-Zwischenbewertung <strong>2000</strong> - <strong>2003</strong> FIB - 10/03


Naturparke<br />

Kapitel 9: Förderung der Anpassung und Entwicklung von ländlichen Räumen<br />

Im Rahmen der Förderung der Naturparke werden in den drei Jahren insgesamt 0,870 Mio. €<br />

für die Pflege der Landschaft bereitgestellt. Mit dieser Maßnahme wird vorrangig die Offenhaltung<br />

und die Pflege von Hecken finanziert. Der Bodenschutz wird damit nicht verbessert,<br />

da diese Problematik sich im wesentlichen auf die landwirtschaftlich genutzten Flächen beschränkt.<br />

Mit der Förderung umweltangepasster Wegemarkierungskonzeptionen zur Besucherlenkung<br />

leistet die Naturparkförderung jedoch einen präventiven Beitrag gegen Bodenerosion<br />

in besonders sensiblen Landschaften und Biotopen.<br />

IX.5-1.2 Verringerte Wasserverluste der Bewässerungsinfrastrukturen aufgrund der Beihilfe<br />

(in Hektar, denen diese Beihilfe denen diese Beihilfe zugute kommt und in<br />

m 3 /Tonnen pflanzlicher Erzeugnisse)<br />

Flurbereinigung/ELR/Innovative Maßnahmen für Frauen/Naturparke<br />

Die Wasserverluste bei der Bewässerung stellen in der landwirtschaftlichen Produktion kein<br />

Problem dar. Bei keiner der vier Maßnahmen werden Beihilfen mit dieser Zielsetzung gewährt.<br />

Es ist somit keine Wirkung gegeben.<br />

IX.5-1.3 Hinweise auf positive Entwicklungen im Umweltbereich, die mit den Bewirtschaftungsmethoden<br />

und -praktiken sowie der ökologischen Infrastruktur oder der Bodennutzung<br />

in Zusammenhang stehen und auf Fördermaßnahmen zurückzuführen<br />

sind (Beschreibung)<br />

Flurbereinigung<br />

Durch die Flurbereinigung verringern sich die Randstreifenverluste bei Dünge- und Pflanzenschutzmittel.<br />

Umweltfreundliche Bewirtschaftungsmethoden werden zwar nicht direkt gefördert,<br />

sind aber das Ergebnis der besseren Flächennutzungsstruktur.<br />

ELR/Innovative Maßnahmen für Frauen/Naturparke<br />

Keines der Projekte steht im Zusammenhang mit speziellen Bewirtschaftungsmethoden. Daher<br />

können hier keine Aussagen getroffen werden.<br />

IX.5-2.1 Abfälle/Abwasser, die (das) aufgrund von Fördermaßnahmen gesammelt/behandelt<br />

wurde (in % der Abfälle, <strong>des</strong> Abwassers und in % der an den<br />

Maßnahmen teilnehmenden landwirtschaftlichen Betriebe/Haushalte)<br />

Flurbereinigung/ELR/Innovative Maßnahmen für Frauen<br />

Die Förderung der Sammlung und/oder Behandlung von Abfällen und Abwasser wird mit den<br />

drei Maßnahmen nicht gefördert. Es ergeben sich somit auch keine Auswirkungen bezüglich<br />

dieser Fragestellung. Indirekt kann es durch Folgeinvestitionen zu einer Verbesserung der<br />

<strong>EPLR</strong>-BW-Zwischenbewertung <strong>2000</strong> - <strong>2003</strong> FIB - 10/03<br />

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540<br />

Kapitel 9: Förderung der Anpassung und Entwicklung von ländlichen Räumen<br />

Umweltsituation kommen, da beispielsweise Kommunen im Rahmen der Fördermaßnahmen<br />

zusätzlich in Kläranlagen investieren.<br />

Naturparke<br />

In den Naturparken wurden erfolgreich Konzeptionen entwickelt, mit denen durch eine flankierende<br />

Öffentlichkeitsarbeit zur Müllvermeidung eine sachgerechte private Entsorgung erreicht<br />

wurde.<br />

IX.5-2.2 Anteil der landwirtschaftlichen Betriebe/Haushalte, die aufgrund von Fördermaßnahmen<br />

Zugang zu erneuerbaren Energien haben (in %)<br />

Flurbereinigung/ELR/Innovative Maßnahmen für Frauen/Naturparke<br />

Die erneuerbaren Energien werden mit den obigen Maßnahmen nicht gefördert.<br />

IX.5-3.1 Hinweise auf Verbesserungen der nicht landwirtschaftlichen Flächen im Sinne<br />

von biologischer Vielfalt /Landschaften/natürlichen Ressourcen, die auf die Beihilfe<br />

zurückzuführen sind (Beschreibung)<br />

Flurbereinigung<br />

Im Rahmen der Flurneuordnung in <strong>Baden</strong>-Württemberg werden Flächen bereitgestellt für den<br />

Natur- und Landschaftsschutz. Weiterhin wird die Erhaltung und Neuanlage von Böschungen,<br />

Rainen und Hecken finanziell unterstützt. Durch die Anlage von Windschutzpflanzungen wird<br />

die Bodenerosion verringert. Die Ausweisung von Gewässerrandstreifen verhindert Abschwemmungen<br />

und reduziert damit ebenfalls die Bodenerosion. Diese Maßnahmen werden<br />

auf Flächen durchgeführt, die nicht oder nach der Durchführung nicht mehr landwirtschaftlich<br />

genutzt werden. Es ergibt sich daher auf diesen Flächen nach der obigen Definition eine Verbesserung<br />

bei der biologischen Vielfalt, der Landschaft und den natürlichen Ressourcen.<br />

Durch folgende Zahlen lassen sich Verbesserungen nach dem obigen Programmindikator belegen:<br />

Tabelle 9.12: Umweltschutz der Flurbereinigung (in ha)<br />

Maßnahme <strong>2000</strong> 2001 2002 Summe<br />

Anlagen mit/ohne<br />

Bepflanzung<br />

49 110 84 243<br />

Ökologisch wertvolle<br />

Flächen<br />

Quelle: MLR, <strong>2003</strong><br />

385 225 740 1350<br />

ELR<br />

Ziel der Fördermaßnahme ist nicht die Förderung der biologischen Vielfalt.<br />

<strong>EPLR</strong>-BW-Zwischenbewertung <strong>2000</strong> - <strong>2003</strong> FIB - 10/03


Kapitel 9: Förderung der Anpassung und Entwicklung von ländlichen Räumen<br />

Innovative Maßnahmen für Frauen<br />

Keines der Förderprojekte zielte auf die Förderung der biologischen Vielfalt der nicht landwirtschaftlichen<br />

Flächen ab. Daher lassen sich auch keine Wirkungen ableiten.<br />

Naturparke<br />

Die Förderung der Naturparke beinhaltet die Landschafts- und Biotoppflege. Bei durchschnittlichen<br />

öffentlichen Aufwendungen von 250 Euro/ha können ca. 3.480 ha gepflegt werden.<br />

IX.5-4.1 Die Wirtschaftsteilnehmer im ländlichen Raum haben den Informationsaustausch<br />

oder den Zugang zu Informationen über umweltfreundliche Tätigkeiten aufgrund<br />

von Fördermaßnahmen verbessern können (Anzahl und %)<br />

a) davon Informationen über landwirtschaftliche Methoden/Praktiken und<br />

Systeme (Anzahl und %)<br />

b) davon Informationen über nicht landwirtschaftliche Tätigkeiten<br />

(Anzahl und %)<br />

Flurbereinigung<br />

Im Rahmen der Flurbereinigung werden Hinweistafeln aufgestellt, die über Umweltfragen im<br />

Zusammenhang mit der Durchführung der Maßnahme informieren. Über landwirtschaftliche<br />

Praktiken werden nur in wenigen Fällen gesondert Hinweise gegeben, da in diesem Fall die<br />

gute fachliche Praxis gilt, die speziell erläutert wird. Die Darstellungen beziehen sich daher zu<br />

fast 100 % auf umweltfreundliche Tätigkeiten im nicht landwirtschaftlichen Bereich. Diese<br />

Informationen stehen grundsätzlich der gesamten Bevölkerung zur Verfügung, die die flurbereinigten<br />

Gebiete zum Zwecke der Erholung nutzen.<br />

ELR<br />

Mit der Fördermaßnahme werden andere Ziele verfolgt.<br />

Innovative Maßnahmen für Frauen<br />

Die geförderten Projekte beinhalten andere Förderinhalte.<br />

Naturparke<br />

Die Öffentlichkeitsarbeit ist ein wesentliches Element der Naturparkförderung. Mit 1,1 Mio. €<br />

öffentlichen Ausgaben werden über 30 % der Gesamtaufwendungen für diesen Bereich aufgewandt.<br />

Diese Informationen sind allen Besuchern der Naturparke zugänglich. Das Spektrum<br />

der Informationen umfasst alle Belange <strong>des</strong> Naturparks, wie Lehrpfade, Anlage von Biotopen<br />

und Anschauungsmaterial über landwirtschaftliche Produktionsweisen. Das generelle<br />

Ziel dieser Informationen besteht darin, der Bevölkerung die Belange <strong>des</strong> Umweltschutzes zu<br />

<strong>EPLR</strong>-BW-Zwischenbewertung <strong>2000</strong> - <strong>2003</strong> FIB - 10/03<br />

541


542<br />

Kapitel 9: Förderung der Anpassung und Entwicklung von ländlichen Räumen<br />

vermitteln. Eine wichtige Funktion kommt dabei den Naturparkinformationszentren zu. In<br />

diesen Zentren werden vielfältige Informationen über den ganzheitlichen Ansatz der Naturparke<br />

anschaulich dargestellt.<br />

Besuchererhebungen belegen, dass die Naturparke attraktiv sind und damit hohe Besucherzahlen<br />

verzeichnen können. Die Angaben schwanken zwischen 2 Mio. und 4 Mio. Besucher<br />

pro Jahr. Bei den fünf Naturparken entspricht dies einer Anzahl von 10 Mio. bis 20 Mio. Besucher<br />

in <strong>Baden</strong>-Württemberg. Bezogen auf einen Umkreis von ca. 30 km um die Naturparke<br />

beträgt der Anteil rechnerisch 100 %. Durch Mehrfachbesuche ist dieser Anteil niedriger. In<br />

der Summe lässt sich feststellen, dass den Naturparken regional und zu etwa einem Drittel<br />

auch überregional eine hohe Bedeutung als Erholungsfunktion zukommt und damit der Anteil<br />

der Besucher aus der Region bei 80 % liegen dürfte.<br />

Eine Differenzierung der Informationen zwischen den landwirtschaftlichen Tätigkeiten und<br />

den sonstigen Umweltbereichen ist schwierig und teilweise auch nicht sachgerecht, da es Überschneidungen<br />

gibt. Rechnet man beispielsweise Informationen über die Pflege von Wacholderheiden<br />

mit Schafen der landwirtschaftlichen Tätigkeit zu oder handelt es sich um eine<br />

Maßnahme <strong>des</strong> Naturschutzes mit der Folge einer anderen Zuordnung. In der Summe wird der<br />

Zugang der Besucher zu Informationen über umweltfreundliche landwirtschaftliche Tätigkeiten<br />

einen unterdurchschnittlichen Anteil einnehmen und bei 20 % bis 30 % liegen.<br />

d) Zusammenfassende Bewertung der Umweltwirkungen<br />

Entsprechend der EU-Programmindikatoren ergeben sich keine positiven Umweltwirkungen<br />

bei den Ansatzpunkten Abfälle und Abwässer, da diese Bereiche nicht Gegenstand der Förde-<br />

rung sind. Bezogen auf die Fläche kommt der Landschaftspflege und dem Biotop- und Arten-<br />

schutz bei der Flurbereinigung und beim Biotop- und Artenschutz eine gewisse Bedeutung zu.<br />

In der Summe werden etwa 1.000 ha mit dieser Zielsetzung gefördert. Hinzu kommt die Ver-<br />

meidung von Erosionen durch die Anlage von Böschungen und Hecken im Rahmen der Flur-<br />

bereinigung. Weitere positive Umweltwirkung, die nicht bei den Programmindikatoren erfasst<br />

werden, ergeben sich durch die Vermeidung von Randverlusten bei Dünge- und Pflanzen-<br />

schutzmitteln. Die eingesparte Arbeitszeit bei der Flurbereinigung ist direkt verbunden mit<br />

einer Energieeinsparung, da es sich hierbei im wesentlichen um Maschinenlaufzeiten handelt.<br />

Im Rahmen der Naturparkförderung ergeben sich positive Umweltwirkungen durch die Land-<br />

schaftspflege, den Biotop- und Artenschutz und die Besucherlenkung.<br />

<strong>EPLR</strong>-BW-Zwischenbewertung <strong>2000</strong> - <strong>2003</strong> FIB - 10/03


9.6 Schlussfolgerungen und Empfehlungen<br />

9.6.1 Zusammenfassung der Ergebnisse<br />

Kapitel 9: Förderung der Anpassung und Entwicklung von ländlichen Räumen<br />

Übersicht 9.3: Zusammenfassung der Ergebnisse <strong>des</strong> Kapitels IX - Anpassung und Entwicklung von ländlichen Räumen<br />

IX.1 - In welchem Umfang ist das Einkommen der ländlichen Bevölkerung erhalten oder verbessert worden?<br />

Einkommen aus landwirtschaftlicher Tätigkeit IX.1-1.1 Bruttoeinkommen € FB: 3,140 Mio.<br />

ELR: Nicht gefördert<br />

IMF: 36.000<br />

NP: 0,120 Mio.<br />

a) davon Beihilfe in Landwirtschaft % FB: 100<br />

ELR: Nicht gefördert<br />

IMF: Nicht gefördert<br />

NP: 0<br />

b) davon Beihilfe in Nicht-Landwirtschaft % FB: 0<br />

ELR: Nicht gefördert<br />

IMF: 100<br />

NP: 100<br />

Verhältnis von Umsatz zu Kosten IX.1-1.2 Landwirtschaftliche Betriebe % FB: - 2 bis - 5<br />

ELR: Keinen Einfluss<br />

IMF: Gewisse Kostensenkungen<br />

NP: Nicht gefördert<br />

Einkommen Nicht-Landwirtschaft<br />

IX.1-2-1 Bruttoeinkommen € FB: 26,8 Mio.<br />

ELR: 392.000 €<br />

IMF: 167.000 €<br />

NP: 2,2 Mio.<br />

a) davon Fremdenverkehr % FB: 10<br />

ELR: Nicht gefördert<br />

IMF: 20<br />

NP. Indirekte Wirkungen<br />

<strong>EPLR</strong>-BW-Zwischenbewertung <strong>2000</strong> - <strong>2003</strong> FIB - 10/03<br />

543


544<br />

Kapitel 9: Förderung der Anpassung und Entwicklung von ländlichen Räumen<br />

b) davon Handwerk/lokale Produktion % FB: 90<br />

ELR: 100<br />

IMF: Nicht gefördert<br />

NP: 100<br />

Einkommensverbesserung ländl. Bevölkerung IX.1-2.2 Anteil Nicht-Landwirtschaft % FB: Bad.-Wü. insges. nicht bedeutsam<br />

ELR: Bad.-Wü. insges. nicht bedeutsam<br />

IMF: Bad.-Wü. insges. nicht bedeutsam<br />

NP: Bad. Wü. insges. nicht bedeutsam<br />

IX.2 - In welchem Umfang sind die Lebensbedingungen und das Wohlergehen der ländlichen Bevölkerung durch soziale und kulturelle Aktivitäten, bessere Freizeitangebote<br />

und die Verringerung der Abgeschiedenheit erhalten worden?<br />

Zugang zu Telekommunikationseinrichtungen IX.2-1.1 Haushalte und Unternehmen % FB: Nicht gefördert<br />

ELR: Nicht gefördert<br />

IMF: Insg.gering, 43 % der Geförderten<br />

NP: Nicht gefördert<br />

Erleichterung bei Transporten/Wegen<br />

XI.2-1.2 Eingesparte km/Stunden pro Jahr Km/Std. FB: 26.360/108.130<br />

ELR: Nicht gefördert<br />

IMF: Nicht gefördert<br />

NP: Nicht gefördert<br />

a) davon landwirtschaftliche Betriebe Km/Std. FB: 26.360/108.130<br />

ELR: Nicht gefördert<br />

IMF: Nicht gefördert<br />

Telekommunikations- oder Transporteinrichtungen<br />

Zugang zu sozialen/kulturellen Aktivitäten<br />

NP. Nicht gefördert<br />

b) davon ländliche Bevölkerung Km/Std. FB: Indirekt Freitzeitnutzung<br />

ELR: Nicht gefördert<br />

IMF: Nicht gefördert<br />

NP: Nicht gefördert<br />

IX.2-1.3 Wirtschaftliche Aktivitäten Beschr. FB: Nicht gefördert<br />

ELR:N nicht gefördert<br />

IMF: Verbesserte Angebote/Nutzung<br />

NP: Nicht gefördert<br />

IX.2-2.1 Ländliche Bevölkerung % FB: 100<br />

ELR: 80<br />

IMF: Nicht gefördert<br />

<strong>EPLR</strong>-BW-Zwischenbewertung <strong>2000</strong> - <strong>2003</strong> FIB - 10/03<br />

NP: 100<br />

a) davon Landwirte mit Urlaub % FB: Nicht gefördert<br />

ELR: Nicht gefördert<br />

IMF: Nicht gefördert<br />

NP: Nicht gefördert


Kapitel 9: Förderung der Anpassung und Entwicklung von ländlichen Räumen<br />

b) davon Junglandwirte % FB: Nicht gefördert<br />

ELR: Nicht gefördert<br />

IMF: Nicht gefördert<br />

NP: Nicht gefördert<br />

Zugang zu Freizeitangeboten/ländliches Erbe IX.2-3.1 Ländliche Bevölkerung % FB: 100<br />

ELR: 100<br />

IMF: ≤1 bis 5<br />

NP: 100<br />

Verbesserung der Unterbringungsmöglichkeiten IX.2-3.2 Fremdenverkehr Anzahl/% FB: Indirekt über Förderung von Einrichtungen<br />

für Freizeitaktivitäten<br />

ELR: Nicht gefördert<br />

IMF: Indirekt verbesserte Auslastung<br />

NP: Indirekt über Förderung von Einrichtungen<br />

für Freizeitaktivitäten/Bau von<br />

Jugendzeltplätzen<br />

a) davon ländlicher Fremdenverkehr % FB: Indirekt 100<br />

ELR: Nicht gefördert<br />

IMF: äußerst gering<br />

NP: Indirekt 100<br />

b) davon Anreiz zum Verweilen % FB: Nicht gefördert<br />

ELR: Nicht gefördert<br />

IMF: äußerst gering<br />

NP: Nicht gefördert<br />

IX.3 - In welchem Umfang ist die Beschäftigung im ländlichen Raum erhalten worden?<br />

Beschäftigung in der Landwirtschaft<br />

IX.3-1.1 Landwirtschaftliche Beriebe Anzahl FB: 90<br />

ELR: indirekt in geringem Masse<br />

IMF: 3,5 FTE<br />

NP: Positive Wirkung/nicht quantifizierbar<br />

a) davon landwirtschaftliche Tätigkeiten % FB: 100<br />

ELR: Nicht gefördert<br />

IMF: 1,5 FTE, 43<br />

NP: Nicht quantifizierbar<br />

b) davon nicht-landwirtschafltiche Tätigkeiten % FB: Indirekt über Tourismus<br />

ELR: indirekt gewisse Effekte<br />

IMF: 2 FTE, 57<br />

NP: Indirekt über Tourismus<br />

<strong>EPLR</strong>-BW-Zwischenbewertung <strong>2000</strong> - <strong>2003</strong> FIB - 10/03<br />

545


546<br />

Kapitel 9: Förderung der Anpassung und Entwicklung von ländlichen Räumen<br />

c) davon jünger als 30 Jahre % FB: Nicht gezielt gefördert<br />

ELR: Nicht gezielt gefördert<br />

IM: Nicht gezielt gefördert<br />

NP: Nicht gezielt gefördert<br />

d) davon Beschäftigung für Frauen % FB: Nicht gezielt gefördert<br />

ELR: Nicht gezielt gefördert<br />

IMF: 100<br />

NP. Nicht gezielt gefördert<br />

Kosten pro Arbeitsplatz IX.3-1.2 Landwirtschaft tätige Bevölkerung €/FTE FB: Quantifizierung nicht sinnvoll<br />

ELR: Nicht gezielt gefördert<br />

IMF: 17.413<br />

NP: Quantifizierung nicht sinnvoll<br />

Zeiträume geringer landw. Aktivität IX.3-2.1 Beschäftigte Anzahl FB: Nicht gezielt gefördert<br />

ELR: Nicht gefördert<br />

IMF: Nicht gezielt gefördert<br />

NP: Nicht gezielt gefördert<br />

Verlängerung der Fremdenverkehrssaison IX.3-2.2 Tage/Jahr FB: Nicht gezielt gefördert<br />

ELR: ggf. indirekte Wirkungen<br />

IMF: 6<br />

NP: Südschwarzwald Wintertourismus/<br />

Nicht quantifizierbar<br />

Beschäftigung außerhalb Landwirtschaft IX.3-3.1 Beschäftigungsmöglichkeiten FTE FB: 958<br />

ELR: 14<br />

IMF: 14<br />

NP: 25<br />

a) davon Fremdenverkehr % FB: 10<br />

ELR: Nicht gefördert<br />

IMF: 43<br />

NP: Indirekt durch Steigerung der Attraktivität<br />

b) davon Handwerk/lokale Produktion % FB: 90<br />

ELR: 100<br />

IMF: 0<br />

<strong>EPLR</strong>-BW-Zwischenbewertung <strong>2000</strong> - <strong>2003</strong> FIB - 10/03<br />

NP: 100<br />

c) davon Verarbeitung und Vermarktung % FB: Nicht gefördert<br />

ELR: Nicht gefördert<br />

IMF: 0<br />

NP: Indirekt über flankierende Öffentlichkeitsarbeit


Kapitel 9: Förderung der Anpassung und Entwicklung von ländlichen Räumen<br />

d) davon unter 30 Jahre % FB: Nicht gezielt gefördert<br />

ELR: Nicht gezielt gefördert<br />

IMF: Nicht gezielt gefördert<br />

NP: Nicht gezielt gefördert<br />

c) davon Frauen % FB: Nicht gezielt gefördert<br />

ELR: Gering, nicht gezielt gefördert<br />

IMF: 100<br />

NP: Nicht gezielt gefördert<br />

Kosten pro Arbeitsplatz IX.3-3.2 Beschäftigte außerhalb Landwirtschaft €/FTE FB: 95.000<br />

ELR: 95.000<br />

IMF: 58.802, 4.815, 45.736<br />

NP. Quantifizierung nicht sinnvoll<br />

IX.4 - In welchem Umfang sind die Strukturmerkmale der Wirtschaft im ländlichen Raum erhalten oder verbessert worden?<br />

Verbesserungen bei landwirtschaftlichen Betriebe<br />

IX.4-1.1 Verbesserungen bei den Flächen ha/Anzahl FB: 20.275/827<br />

ELR: Äußerst gering<br />

IMF: Bessere Betriebsführung<br />

NP: Positive Wirkung über Landschafts-<br />

pflege- nicht quantifizierbar<br />

a) davon Bodenmeliorationen ha FB: 594<br />

ELR: Nicht gefördert<br />

IMF: Nicht gefördert<br />

NP: Nicht gefördert<br />

b) davon Bewässerung ha FB: Nicht gefördert<br />

ELR: Nicht gefördert<br />

IMF: Nicht gefördert<br />

NP: Nicht gefördert<br />

c) davon bessere Flächenstruktur % FB: 100<br />

ELR: Nicht gefördert<br />

IMF: Nicht gefördert<br />

NP: Nicht gefördert<br />

d) davon kompetentere Betriebsführung % FB: Nicht gefördert<br />

ELR: Nicht gefördert<br />

IMF: Verbesserte Betriebsführung<br />

NP: Projekte zur Unterstützung der Land-<br />

schaftspflege - Nicht quantifizierbar<br />

<strong>EPLR</strong>-BW-Zwischenbewertung <strong>2000</strong> - <strong>2003</strong> FIB - 10/03<br />

547


548<br />

Kapitel 9: Förderung der Anpassung und Entwicklung von ländlichen Räumen<br />

Verbesserung Vermarktung IX.4-1.2 Landwirtschaftliche Erzeugnisse Beschr. FB: Indirekt über Tourismus und freie<br />

Arbeitskapazitäten<br />

ELR: Nicht gefördert<br />

IMF: Keine Auswirkungen<br />

NP: Indirekt über Tourismus und Öffentlichkeitsarbeit<br />

Nutzung von Kapazitäten IX.4-1.3 Nicht-landwirtschafltiche Einrichtungen % FB: Nicht gefördert<br />

ELR: Nicht gefördert<br />

IMF: Nicht gefördert<br />

NP: 100/Kulturelles Erbe<br />

Bedrohte Flächen IX.4-2.1 Geschützte Flächen Ha FB: 1.392<br />

ELR: Nicht gefördert<br />

IMF: Nicht gefördert<br />

NP: Gezielter Schutz kleinerer Flächen -<br />

Nicht quantifizierbar<br />

Beschädigte Flächen IX.4-2.2 Regenerierte Flächen Ha FB: 587<br />

ELR: Nicht gefördert<br />

IMF: Nicht gefördert<br />

NP. Nicht gefördert<br />

Verstärkte Dynamik IX.4-3.1 Wichtige Netze/Finanzierungstechniken Beschr. FB: Positive Auswirkungen auf die wirtschaftliche<br />

Entwicklung der Region<br />

ELR: Stärkung der Attraktivität der<br />

Wohnorte<br />

IMF: Verbesserte Qualifikationen<br />

NP: Positive Auswirkungen durch Wachstum<br />

im Fremdenverkehr<br />

IX.5 - In welchem Umfang ist der Umweltschutz im ländlichen Raum erhalten oder verbessert worden?<br />

Verbesserung Bodenschutz IX.5-1.1 Verringerung Bodenerosion % FB: 10<br />

ELR: Nicht gefördert<br />

IMF: Nicht gefördert<br />

NP: Nicht gefördert<br />

Verringerung der Wasserverluste IX.5-1.2 Pflanzliche Erzeugnisse m 3 /Tonne FB: Nicht gefördert<br />

ELR: Nicht gefördert<br />

IMF: Nicht gefördert<br />

NP: Nicht gefördert<br />

<strong>EPLR</strong>-BW-Zwischenbewertung <strong>2000</strong> - <strong>2003</strong> FIB - 10/03


Kapitel 9: Förderung der Anpassung und Entwicklung von ländlichen Räumen<br />

Positive Entwicklungen im Umweltbereich IX.5-1-3 Ökologische Infrastruktur/Bodennutzung Beschr. FB: Positive Wirkungen durch Verringerung<br />

von Randstreifenverlusten<br />

ELR: Nicht gefördert<br />

IMF: Nicht gefördert<br />

NP: Nicht gefördert<br />

Verbesserung bei Abfällen/Abwässer IX.5-2.1 Gesammelt/behandelt bei landw. Betrieben % FB: Nicht gefördert<br />

ELR: Nicht gefördert<br />

IMF: Nicht gefördert<br />

NP: Vermeidung von Abfall durch Aufklärung<br />

- Nicht quantifizierbar<br />

Zugang zu erneuerbaren Energien IX.5-2.2 Landwirtschaftliche Betriebe/Haushalte % FB: Nicht gefördert<br />

ELR: Nicht gefördert<br />

IMF: Nicht gefördert<br />

NP: Nicht gefördert<br />

Verbesserungen bei nicht-landw. Flächen IX.5-3.1 Biologische Vielfalt/Landschaften Beschr. FB: Anlagen 243 ha/<br />

Ökologisch wertvolle Flächen 1.350 ha<br />

ELR: Nicht gefördert<br />

IMF: Nicht gefördert<br />

NP: Erhalt landschaftsprägender Elemente<br />

Informationen über Umweltverbesserungen IX.5-4.1 Umweltfreundliche Tätigkeiten % FB: 100 - Interessierte Bevölkerung<br />

ELR: Nicht gefördert<br />

IMF: Nicht gefördert<br />

NP: 100 - Interessierte Bevölkerung<br />

a) davon landw. Methoden/Praktiken % FB: Geringer Anteil<br />

ELR: Nicht gefördert<br />

IMF: Nicht gefördert<br />

NP: Geringer Anteil<br />

b) davon nicht-landw. Tätigkeiten % FB: Überwiegend<br />

ELR: Nicht gefördert<br />

IMF: Nicht gefördert<br />

NP: Überwiegend<br />

<strong>EPLR</strong>-BW-Zwischenbewertung <strong>2000</strong> - <strong>2003</strong> FIB - 10/03<br />

549


550<br />

Bevölkerungsstruktur<br />

Kapitel 9: Förderung der Anpassung und Entwicklung von ländlichen Räumen<br />

Indikatoren Ergebnisse<br />

Altersprofil der begünstigten Bevölkerung: Das Altersprofil der Begünstigten entspricht<br />

dem Durchschnitt der jeweiligen Zielgruppe,<br />

Geschlechtsprofil der begünstigen Bevölkerung:<br />

da keine altersspezifische Förderung erfolgte.<br />

Geschlechtsprofil ist abhängig von den Maßnahmen.<br />

Die Maßnahme "Innovative Maßnahmen<br />

für Frauen" zielt explizit auf die Förderung<br />

von Frauen ab.<br />

Verringerung der Abwanderungsrate: Alle Maßnahmen stärken die Wirtschaftskraft<br />

der ländlichen Räume und verhindern damit<br />

die Abwanderung. Teilweise kommt es durch<br />

Steigerung der Attraktivität als Wohnort zu<br />

Zuwanderungen. Positive Auswirkungen auf<br />

die Verringerung der Abwanderung hat die<br />

Förderung von Existenzgründungen im nichtlandwirtschaftlichen<br />

Bereich.<br />

Beschäftigung<br />

Indikatoren Ergebnisse<br />

Beschäftigte in landwirtschaftlichen Betrieben:<br />

Beschäftigte in außerlandwirtschaftlichen<br />

Unternehmen erhalten/geschaffen:<br />

Einkommen:<br />

In der Tendenz werden durch die Förderprogramme<br />

nur wenig Arbeitsplätze in der<br />

Landwirtschaft erhalten.<br />

Die Programme zeigen erhebliche Wirkungen<br />

bei der Beschäftigung außerhalb der Landwirtschaft.<br />

Dies entspricht auch der Zielsetzung<br />

der Förderung der Entwicklung ländlicher<br />

Regionen.<br />

Indikatoren Ergebnisse<br />

Einkommen der in der Landwirtschaft tätigen<br />

Bevölkerung:<br />

Einkommen der nicht in der Landwirtschaft<br />

tätigen Bevölkerung:<br />

Verbesserung der Einkommen der Betriebe<br />

durch Kosteneinsparungen und durch die Erschließung<br />

alternativer Beschäftigungsmög-<br />

lichkeiten.<br />

Die Einkommen außerhalb der Landwirtschaft<br />

werden insbesondere durch die mit den Programmen<br />

verbundenen Investitionen gesteigert.<br />

Weiterhin ergeben sich positive Auswirkungen<br />

durch Qualifizierungsmaßnahmen.<br />

<strong>EPLR</strong>-BW-Zwischenbewertung <strong>2000</strong> - <strong>2003</strong> FIB - 10/03


Kapitel 9: Förderung der Anpassung und Entwicklung von ländlichen Räumen<br />

Wettbewerbsfähigkeit und Märkte:<br />

Indikatoren Ergebnisse<br />

Produktivität verbessert: Die Arbeitsproduktivität in der Landwirtschaft<br />

ist um 20 % durch die Flurbereinigung<br />

gestiegen. Ansonsten steht die Produktivitätssteigerung<br />

bei den Programmen nicht im Vor-<br />

Kosten auf den wichtigsten Stufen der Erzeugung<br />

gesenkt:<br />

dergrund.<br />

<strong>EPLR</strong>-BW-Zwischenbewertung <strong>2000</strong> - <strong>2003</strong> FIB - 10/03<br />

551<br />

Die Produktionskosten in der Landwirtschaft<br />

sind um ca. 5 % gesunken. In den sonstigen<br />

Sektoren ergeben sich keine programminduzierten<br />

Kostensenkungen.<br />

Marktposition verbessert: Marktposition der landw. Betriebe verbessert,<br />

da die Wettbewerbsposition gestärkt.<br />

Positive Entwicklung von Umsatz und Prei- Sämtliche Maßnahmen haben keine Auswirsen:kungen<br />

auf Umsatz und Preise;<br />

Umwelt:<br />

Indikatoren Ergebnisse<br />

Positive Umweltwirkungen bei der Erzeugung<br />

der Produkte:<br />

Positive Wirkungen durch Verringerung von<br />

Randstreifenverlusten bei Dünge- und Pflan-<br />

zenschutzmitteln.<br />

Erhaltung oder umweltfreundliche Entwick- Die Maßnahmen haben direkt keinen Einfluss<br />

lung von Bodennutzungsformen:<br />

auf die Bodennutzungsformen.<br />

Indikatoren Ergebnisse<br />

Vermeidung oder Verminderung der Ver- Bei allen Programmen wenig Auswirkungen<br />

schmutzung natürlicher Ressourcen:<br />

Erhaltung oder Verbesserung der Landschaften<br />

im ländlichen Raum:<br />

auf die Verminderung der Verschmutzung.<br />

Offenhaltung der Landschaft bei 10 % der<br />

Flurbereinigungsfläche. Positive Auswirkungen<br />

bei der Förderung der Naturparke durch<br />

die integrierte Entwicklung unter Beachtung<br />

der Belange <strong>des</strong> Naturschutzes und der Interessen<br />

der Land- und Forstwirtschaft.


552<br />

Durchführung:<br />

Kapitel 9: Förderung der Anpassung und Entwicklung von ländlichen Räumen<br />

Indikatoren Ergebnisse<br />

Synergieeffekte zwischen einzelnen Maßnahmen:<br />

Inanspruchnahme der Programme durch Unternehmen<br />

mit Entwicklungspotenzial:<br />

Synergieeffekte bestehen zwischen der Flurbereinigung<br />

und dem ELR bei der Dorfent-<br />

wicklung.<br />

Bei der Flurbereinigung werden alle Betriebe<br />

gefördert ohne Beachtung der Entwicklungspotenziale<br />

der Betriebe. Bei den Existenzgründungen<br />

sind Entwicklungspotenziale gegeben.<br />

Hebelwirkung der Programme Hebelwirkung der Programme ist hoch, da<br />

zusätzliche Investitionen initiiert werden.<br />

Vermeidung von "Dead-weight effects": Es treten für die Begünstigten kaum Mitnahmeeffekte<br />

auf, da ohne Förderung einzelwirtschaftlich<br />

die Maßnahmen i.a. nicht zu realisieren<br />

sind.<br />

Vorteilhafte indirekte Auswirkungen. Grundsätzlich führen alle Programme zu einer<br />

Steigerung der wirtschaftlichen Aktivität in<br />

den Förderregionen.<br />

9.6.2 Empfehlungen<br />

In Kapitel IX sind vier Maßnahmen mit der Zielsetzung der Förderung der Anpassung und der<br />

Entwicklung von ländlichen Räumen nach den Programmindikatoren bewertet worden. In der<br />

Summe lässt sich feststellen, dass sämtliche Maßnahmen zur Verbesserung der Beschäftigungs-<br />

und Einkommenssituation in ländlichen Gebieten beigetragen haben. Dies gilt insbesondere<br />

für die Flurbereinigung, da die finanzielle Ausstattung dieser Maßnahme im Vergleich<br />

zu den anderen Programmen erheblich höher ist. Die geringsten Auswirkungen ergeben<br />

sich dabei für die in der Landwirtschaft Beschäftigten. In der Summe der Maßnahmen lassen<br />

sich folgende Ergebnisse und Empfehlungen ableiten:<br />

• Alle Maßnahmen haben dazu beigetragen, dass entsprechend der jeweiligen Zielsetzung<br />

ein positiver Beitrag geleistet wurde. Dies gilt für die zu evaluierenden Bereiche Einkommen,<br />

Beschäftigung und Umwelt.<br />

• Alle Maßnahmen sind dadurch gekennzeichnet, dass sie bisher weitgehend unabhängig<br />

voneinander durchgeführt werden. Dies gilt für alle Bereiche, beginnend von der Antragstellung<br />

über die Genehmigung und letztlich hin bis zur Durchführung. Damit können Effizienzverluste<br />

verbunden sein. Da alle Maßnahmen, mit unterschiedlicher Gewichtung,<br />

<strong>EPLR</strong>-BW-Zwischenbewertung <strong>2000</strong> - <strong>2003</strong> FIB - 10/03


Kapitel 9: Förderung der Anpassung und Entwicklung von ländlichen Räumen<br />

die gleiche Zielsetzung der Entwicklung ländlicher Räume verfolgen, wäre eine Überprüfung<br />

der besseren Koordinierung einzelner Programme sinnvoll.<br />

• Ein wesentlicher Teil der finanziellen Mittel wird für die Verbesserungen der landwirtschaftlichen<br />

Produktionsbedingungen bereitgestellt. Es wäre zu prüfen, ob durch eine flexible<br />

Ausgestaltung der Maßnahmen eine Verbesserung der Flächenutzungsstruktur zu erreichen<br />

ist. Vorraussetzung hierfür ist jedoch die Zustimmung aller beteiligten Landwirte<br />

und Bodeneigentümer. Der hohe und zunehmende Anteil der Pachtflächen eröffnet Perspektiven<br />

mit geringeren Kosten zu besseren Flächennutzungsstrukturen zu kommen. Eine<br />

Umschichtung vom landwirtschaftlichen Sektor in die regionale Wirtschaftsentwicklung<br />

würde die Effizienz in der Summe erhöhen.<br />

• Insbesondere im Bereich der innovativen Maßnahmen für Frauen zeigt sich, dass die Fördermittel<br />

wesentlich höhere Wirkungen im Hinblick auf Beschäftigung und -Einkommen<br />

entfalten, wenn sie in nicht unmittelbar landwirtschaftlichen Bereichen eingesetzt werden.<br />

Dadurch ist es möglich, den Strukturwandel in der Landwirtschaft positiv zu begleiten und<br />

zu unterstützen. Da die höchsten Einkommens- und Beschäftigungseffekte von den geförderten<br />

Existenzgründungsprojekten ausgehen, erscheint es sinnvoll, auf dieser Förderrichtung<br />

einen deutlich verstärkten Schwerpunkt zu setzen.<br />

• Die Förderung von Tourismusaktivitäten steht bei den Förderprogrammen mit EU-<br />

Kofinanzierung nicht im Vordergrund. Bei dem Förderbereich innovative Maßnahmen für<br />

Frauen spielen sie gleichwohl eine wesentliche Rolle, vor allem gehen von diesen Projekten<br />

vergleichsweise die stärksten positiven Wirkungen auf Einkommen und Beschäftigung<br />

aus. Allerdings spielt die Projektregion dabei eine wesentliche Rolle. Indirekt wird auch<br />

durch die Pflege der Landschaften und über den Wegebau die Attraktivität der Gebiete erhöht.<br />

Häufig fehlt jedoch die notwendige Infrastruktur, damit über den Fremdenverkehr<br />

die Wertschöpfung in den Regionen verbessert wird. Generell lässt sich damit festhalten,<br />

dass den nicht an der Primärproduktion der Landwirtschaft orientierten Bereichen in den<br />

Programmen mehr Beachtung geschenkt werden sollte mit einer entsprechenden Umverteilung<br />

der Mittel, da in den Bereichen die höchsten Beschäftigungs- und Einkommenswirkungen<br />

festzustellen sind.<br />

• Es ist zu überlegen, ob nicht die in Kapitel IX bewerteten Maßnahmenbereiche teilweise<br />

zu einer Entwicklungsstrategie für den ländlichen Raum zusammengefasst werden sollten.<br />

Ansätze sind bei der Flurbereinigung und beim ELR bereits vorhanden. Dabei wäre zu<br />

prüfen, ob die Durchführung der Maßnahmen organisatorisch stärker in eine Hand gelegt<br />

werden sollte. Wichtig ist die Verbindung zwischen der Landwirtschaft und den sonstigen<br />

<strong>EPLR</strong>-BW-Zwischenbewertung <strong>2000</strong> - <strong>2003</strong> FIB - 10/03<br />

553


554<br />

Kapitel 9: Förderung der Anpassung und Entwicklung von ländlichen Räumen<br />

Wirtschaftsbereichen. Entscheidend ist, dass die Informationen über die einzelnen Fördermöglichkeiten<br />

den zuständigen Behörden und den potenziell Begünstigten in der<br />

Summe zur Verfügung stehen. Beachtenswert dabei ist, dass die vier Maßnahmenbereiche<br />

jeweils für sich auch spezifische Zielsetzungen verfolgen. Bereits jetzt werden die Synergien<br />

zwischen den Programmen bewusst angestrebt und soweit möglich genutzt. Die insbesondere<br />

über das Programm Innovative Maßnahmen für Frauen im Ländlichen Raum<br />

bewilligten Qualifizierungsprojekte ergänzen Infrastrukturen und Vermarktungsprojekte<br />

(Radwegnetz, Naturpark Obere Donau), die im Rahmen der Flurneuordnung und Naturparkförderung<br />

geschaffen und öffentlich gefördert werden. Eine vollständige Zusammenlegung<br />

der Förderprogramme würde dem frauenspezifischen Ansatz und dem Modellcharakter<br />

der Förderung nicht mehr hinreichend Rechnung tragen. Eine auch künftig gute<br />

einzelfallbezogene Zusammenarbeit verspricht die besten Wirkungen für Einkommen und<br />

Beschäftigung im ländlichen Raum.<br />

<strong>EPLR</strong>-BW-Zwischenbewertung <strong>2000</strong> - <strong>2003</strong> FIB - 10/03


Kapitel 10: Bewertung <strong>des</strong> Programms insgesamt<br />

10 Bewertung <strong>des</strong> Programms insgesamt.................................................................... 556<br />

10.1 Zusammenfassung <strong>–</strong> Fördervolumen, regionale Verteilung, Ergebnisse ....... 556<br />

10.2 Bevölkerungsentwicklung .............................................................................. 588<br />

10.3 Beschäftigungslage ......................................................................................... 589<br />

10.4 Einkommen..................................................................................................... 595<br />

10.5 Wettbewerbsfähigkeit und Märkte ................................................................. 599<br />

10.6 Umwelt ........................................................................................................... 602<br />

10.7 Durchführung.................................................................................................. 606<br />

11 Schlussfolgerungen und Empfehlungen ................................................................. 611<br />

<strong>EPLR</strong>-BW-Zwischenbewertung <strong>2000</strong> - <strong>2003</strong> FIB - 10/03<br />

555


556<br />

Kapitel 10: Bewertung <strong>des</strong> Programms insgesamt<br />

10 Bewertung <strong>des</strong> Programms insgesamt<br />

10.1 Zusammenfassung <strong>–</strong> Fördervolumen, regionale Verteilung, Ergebnisse<br />

Die EU-Kommission hat durch die Vorgabe von sechs Querschnittsfragen zum Gesamtprogramm<br />

eine maßnahmenübergreifende Bewertung gefordert. Die Ergebnisse der einzelnen<br />

Maßnahmen sind zusammenzuführen, um daraus für jede der vorgegebenen Querschnittsfragen<br />

eine aggregierte Bewertung <strong>des</strong> Programms zu erarbeiten. Entsprechend der unterschiedlichen<br />

Zielrichtungen der Maßnahmen sind deren Beiträge zu den einzelnen Querschnittsbereichen<br />

deutlich verschiedenartig (vgl. auch Tab 2.3). Die Auswertungseinschränkungen, wie<br />

sie in Kap. 1 angesprochen worden sind, gelten natürlich für die aggregierte Betrachtung um<br />

so deutlicher, d.h. insbesondere eine Mehrzahl von Effekten, wie Bevölkerungsveränderungen,<br />

Beschäftigungs- und Einkommenswirkungen oder Umwelteffekte sind erst nach einer<br />

Reihe von Jahren nach Abschluss der Förderung ermittelbar. Tabelle 10.1 gibt einen Volumengesamtüberblick<br />

über die Programmumsetzung <strong>2000</strong> <strong>–</strong> 2002.<br />

Tabelle 10.1: Gesamtvolumen <strong>2000</strong> - 2002<br />

Maßnahmen<br />

Bewilligte Mittel<br />

(Mio. €)<br />

<strong>2000</strong> - 2002<br />

Zahl der Fälle insg.<br />

(Anträge)<br />

<strong>2000</strong> <strong>–</strong> 2002 (p.a.)<br />

<strong>EPLR</strong><br />

VO (EG)<br />

445/2002<br />

1 Invest. Betr. (a) 134,7 9.318 (3106)<br />

2 Niederlassung Jgldw. (b) 10,0 679 (226)<br />

6 Ausgleichszulage (e) 164,9 91.364 (30.454)<br />

9, 10 Agrarumwelt 2) (f) 363,3 257.447 (85.815)<br />

4, 10 Vermarktung (g) 10,8 92 (31)<br />

12 Aufforstung 2) (h) 1,5 486 (162)<br />

12, 13 Forst (i) 139,2 8.958 (4475) 1)<br />

3 Flurbereinigung (k) 64,5 397 (199) 1)<br />

5, 10 Vermarktung (m) 0,1 18 (9) 1)<br />

7 Dienstleistung (n) - -<br />

7 Dorferneuerung (o) 1,3 6<br />

7, 8 Diversifizierung (p) 0,1 17<br />

7 Fremdenverkehr (s) - -<br />

10,11 Naturparke, Naturschutz (t) 7,4 1.557 (519)<br />

Insgesamt<br />

1)<br />

2 Jahresdurchschnitt<br />

2)<br />

mit Altverpflichtungen<br />

Quelle: Eigene Zusammenstellungen<br />

897,8 370.334 (123.444)<br />

Die regionale Verteilung der Fördermittel (vgl. Tabelle 10.2) zeigt, dass eine Förderung in<br />

Ziel-1 Regionen nicht gegeben war. Auch in den Ziel-2 Gebieten sind relativ geringe Volumen<br />

eingesetzt worden- mit 3 % <strong>des</strong> gesamten Förderansatzes. Bezogen auf den Flächenanteil<br />

dieser Regionen war die Förderung als äquivalent anzusehen.<br />

<strong>EPLR</strong>-BW-Zwischenbewertung <strong>2000</strong> - <strong>2003</strong> FIB - 10/03


Kapitel 10: Bewertung <strong>des</strong> Programms insgesamt<br />

Der Schwerpunkt der Förderung (97 %) lag außerhalb der Ziel-1-2 Gebiete und hier wiederum<br />

in den benachteiligten Gebieten. Die Relation der Verteilung der Fördermittel auf die Benachteiligten<br />

Gebiete im Vergleich zu den Normalen Gebieten beläuft sich im Durchschnitt<br />

der Maßnahmen auf 75 % : 25 %. Ausnahmen davon bilden die Förderung im VuV-Bereich<br />

(10 % : 90 %) und naturgemäß die Förderung durch die Ausgleichszulage. Innerhalb der Benachteiligten<br />

Gebiete wurden am Flächenanteil gemessen sehr deutlich die Berggebiete in die<br />

Förderung einbezogen (vgl. Tabelle 10.2).<br />

Tabelle 10.2: Regionale Verteilung der Förderung (Mittelbindung) (in `000 €)<br />

Gebiets-<br />

kategorien<br />

Ziel 2<br />

außerhalb<br />

Ziel 2<br />

Normales<br />

Gebiet<br />

Benachteiligte<br />

Gebiete<br />

Berggebiete<br />

Sonstige benachteiligte<br />

Gebiete<br />

<strong>2000</strong> 6.737 220.363 52.583 174.515 45.139 129.378<br />

2001 7.285 201.676 53.964 154.997 31.375 123.622<br />

2002 8.521 247.026 75.197 180.349 32.549 147.801<br />

Insgesamt 22.543 669.065 181.744 509.861 109.063 400.801<br />

Quelle: Monitoringberichte <strong>2000</strong>-2002<br />

Im Folgenden ist eine Zusammenfassung aller Ergebnisse der Einzelkapitel und der Querschnittsfragen<br />

gegeben, - nach der EU-Klassifizierung der Programmindikatoren (VO (EG)<br />

1257/1999) geordnet. Im Anschluss daran werden dann die sechs Querschnittsfragen im<br />

Einzelnen beantwortet.<br />

<strong>EPLR</strong>-BW-Zwischenbewertung <strong>2000</strong> - <strong>2003</strong> FIB - 10/03<br />

557


558<br />

Kapitel 10: Bewertung <strong>des</strong> Programms insgesamt<br />

Übersicht 10.1: Zusammenfassung der Ergebnisse <strong>des</strong> Kapitels I - Einzelbetriebliche Investitionsförderung<br />

I.1 In welchem Umfange hat die Investitionsbeihilfe dazu beigetragen, das Einkommen der begünstigten<br />

Landwirte zu verbessern?<br />

Einkommensverbesserung I.1 Unternehmensgewinn €, % Einkommensanstieg, messbar erst in Ex-<br />

Post-Analyse<br />

I.2 In welchem Umfang hat die Investitionsbeihilfe dazu geführt, dass die Produktionsmittel ... rationeller<br />

eingesetzt werden?<br />

Ertrag pro ha I.2-1 €/ha<br />

€/t<br />

Ertrag pro Arbeitsstunde I.2-2 €/ha - „ -<br />

Kosten der Einheit verkaufter Menge I.2-3 €/Mengeneinh. - „ -<br />

I.3 In welchem Umfang hat die Investitionsbeihilfe dazu beigetragen, die landwirtschaftliche Tätigkeit neu<br />

auszurichten ?<br />

„Nettoveränderungen“ bei Überschuss-<br />

In Zielgrößen kein Produktivitätsanstieg<br />

gegeben, erst in Ex-Post-Analyse meßbar<br />

I3-1.1 Einschränkung der Interventionsprodukte % Getreide 3<br />

erzeugnissen<br />

Anzahl landw. Betriebe mit alternativer Tätigkeit<br />

I.3-2.2 Anteil an den geförderten Betrieben % 5 bis 6<br />

Anteil der geförderten Betriebe, die einen erheblichen<br />

Anteil ihrer Umsatzerlöse mit alternativer<br />

Tätigkeit erwirtschaften<br />

I.3-2.2 Mehr als 10 % <strong>des</strong> Umsatzes % 12<br />

Anteil der Arbeitszeit, die in landw. Betrieben I.3-2.3 Nur in den Betrieben, in denen alternative Tätigkeit % 25<br />

für alternative Tätigkeit aufgewendet werden.<br />

gegeben ist<br />

I.4 In welchem Umfang hat die Investitionsbeihilfe dazu beigetragen, die Qualität der landwirtschaftliche<br />

Erzeugnisse zu verbessern?<br />

Verhältnis von Preisen der geförderten Grund- I.4-1.1 Nicht messbar, da keine Homogenität der Erzeug- - -<br />

erzeugnisse zum jeweiligen Durchschnittspreis<br />

nisse und der Preiskonditionen gegeben<br />

Bruttoumsatzerlöse I.4-1.2 Nicht messbar - -<br />

Anteil der verkauften Erzeugnisse mit Gütezei- I.4-2.2 (d) die auf Gemeinschaftsebene geregelt sind %<br />

0<br />

chen<br />

(e) die auf nationaler Ebene geregelt sind %<br />

0<br />

(f) oder sonstige Gütezeichen<br />

%<br />

10<br />

I.5 In welchem Umfang hat die durch die Förderung alternativer Tätigkeiten herbeigeführten Diversifizierung<br />

... zum Erhalt von Arbeitsplätzen beigetragen?<br />

siehe nächste Seite<br />

<strong>EPLR</strong>-BW-Zwischenbewertung <strong>2000</strong> - <strong>2003</strong> FIB - 10/03


noch Übersicht 10.1 - Einzelbetriebliche Investitionsförderung<br />

Kapitel 10: Bewertung <strong>des</strong> Programms insgesamt<br />

I.5 In welchem Umfang hat die durch die Förderung alternativen Tätigkeiten herbeigeführten Diversifizierung<br />

... zum Erhalt von Arbeitsplätzen beigetragen?<br />

Anzahl der Arbeitsplätze, die auf grund alternativer<br />

Tätigkeiten erhalten oder geschaffen worden<br />

sind.<br />

I.5-1.1 Berechnet in FTE Anzahl 100<br />

I.6 In welchem Umfang hat die Investitionsbeihilfe die Einführung umweltfreundlicher Investitionsvorhaben<br />

unterstützt?<br />

Anteile an geförderten landwirtschaftlichen I.6-1 d) direkte Wirkung<br />

% d) 46<br />

Betrieben, in denen bei Investitionen Umweltbe-<br />

e) indirekte Nebenwirkung<br />

e) 41<br />

lange Berücksichtigung fanden<br />

f) Summe insges.<br />

f) 87<br />

Anteil der begünstigten landwirtschaftlichen<br />

Betriebe, die auf grund der Förderung Umweltverbesserungen<br />

eingeführt haben<br />

I.6-1.1 a) direkte Zielvorgabe der Investition % 46<br />

b) als zusätzliche Auswirkung % 41<br />

c) Reduzierung von Überdüngung % 0<br />

Anteil der geförderten Betriebe in denen die<br />

Lagerung/Ausbringung <strong>des</strong> Wirtschaftsdüngers<br />

verbessert wurde<br />

d) Verbesserungen in der Wassernutzung % 20<br />

e) Verbesserungen der Produktionsverfahren % 12<br />

I.6-2.1 Als direktes oder indirektes Investitionsziel % 50<br />

a) davon im Rahmen <strong>des</strong> <strong>EPLR</strong> % 100<br />

b) davon mit verbesserter Lagerung % 51,3<br />

c) davon mit verbesserter Ausbringung % 46,4<br />

I.6-2.2 a)Festmist<br />

% 28<br />

b)Flüssigmist<br />

45<br />

I.6-2.3 % 100<br />

Ausdehnung der Lagerkapazität in den geförderten<br />

Betrieben<br />

Anteil der geförderten landwirtschaftlichen<br />

Betriebe die Normen im Hinblick auf den Wirtschaftsdünger<br />

erfüllen<br />

I.7 In welchem Umfang hat die Investitionsbeihilfe Produktionsbedingungen verbessert, die Arbeitsbedingungen<br />

und Tierschutz betreffen?<br />

siehe nächste Seite<br />

<strong>EPLR</strong>-BW-Zwischenbewertung <strong>2000</strong> - <strong>2003</strong> FIB - 10/03<br />

559


560<br />

noch Übersicht 10.1 - Einzelbetriebliche Investitionsförderung<br />

Kapitel 10: Bewertung <strong>des</strong> Programms insgesamt<br />

I.7 In welchem Umfang hat die Investitionsbeihilfe Produktionsbedingungen verbessert, was die Arbeitsbedingungen<br />

und den Tierschutz anbetrifft?<br />

Verbesserungen der Arbeitsbedingungen I.7-1 % 67<br />

Reduzierung der Belastung und <strong>des</strong> Hebens<br />

Reduzierung überlanger Arbeitszeiten % 33<br />

schwerer Lasten<br />

Heben schwerer Lasten, etc. % 7<br />

Anteil der Nutztiere, die auf grund der Förderung<br />

eine Verbesserung ihrer Haltungsbedingungen<br />

haben<br />

I.7-2.1<br />

Geruchsreduzierung % 18<br />

Anteil an den Tieren in den geförderten Betrieben % 70<br />

a) Investitionen in den Tierschutz direkt % 38<br />

b)Investitionen mit Tierschutzwirkungen % 62<br />

c) davon Investitionen im Zusammenhang mit Tierschutznormen<br />

% 100<br />

d) davon Investitionen im Zusammenhang mit Tierschutznormen<br />

auf Gemeinschaftsebene<br />

% Werte nicht verfügbar<br />

<strong>EPLR</strong>-BW-Zwischenbewertung <strong>2000</strong> - <strong>2003</strong> FIB - 10/03


Kapitel 10: Bewertung <strong>des</strong> Programms insgesamt<br />

Übersicht 10.2: Zusammenfassung der Ergebnisse <strong>des</strong> Kapitels II - Niederlassungsbeihilfe<br />

II.1 In welchem Umfang hat die Beihilfe für die Niederlassung die Kosten der Niederlassung abgedeckt?<br />

Verhältnis der Beihilfe zu den tatsächlichen<br />

Kosten<br />

II1-1.1 Unter Beachtung der Nachholinvestitionen % 66<br />

II.2 In welchem Umfang hat die Beihilfe ... zur frühzeitigen Übergabe beigetragen? % der Förderfälle<br />

87<br />

Durchschnittsalter der Übernehmer II.2-1.1 Gewichtet mit der Anzahl in jeder Altersklasse Jahre 29,8,<br />

Durchschnittsalter der Übergebenden II.2-1.2 durchschn. Rentenalter Jahre ca. 61<br />

II.3 In welchem Umfang hat die Beihilfe dazu geführt, dass beiderlei Geschlecht die Entscheidung getroffen Relation im Weiblich : 25<br />

haben sich niederzulassen?<br />

II.4 In welchem Umfang hat die Niederlassung von Junglandwirten zur Sicherung von Arbeitsplätzen beigetragen?<br />

Haupterwerb Männlich :396<br />

Erhaltung bzw. Schaffung von Arbeitsplätzen II.4-1 Anzahl 248,2<br />

Anzahl der vollzeitäquivalenten Arbeitsplätze II.4-1.1 Anzahl 248,2<br />

Sicherung von Haupterwerbsbetrieben II.4-2 % 31,3<br />

Verhältnis von geförderten Niederlassungen zu<br />

den Niederlassungen insgesamt<br />

II.4-2.1 Relation 1 : 3<br />

<strong>EPLR</strong>-BW-Zwischenbewertung <strong>2000</strong> - <strong>2003</strong> FIB - 10/03<br />

561


562<br />

Kapitel 10: Bewertung <strong>des</strong> Programms insgesamt<br />

Übersicht 10.3: Zusammenfassung der Ergebnisse <strong>des</strong> Kapitels V - Ausgleichszulage<br />

V.1 In welchem Umfang hat die Beihilfe zu folgendem beigetragen :<br />

Ausgleich für natürliche Nachteile in benachteiligten<br />

Gebieten<br />

V1.-1<br />

V1-1.1<br />

Verhältnis von Prämien zu höheren Produktionskosten<br />

und Wertsenkung der Produktion (durchschnittliche<br />

Kompensation)<br />

% c) Ackerland 75<br />

d) Grünland 50<br />

(Futterbau)<br />

Anteil der landwirtschaftlichen Betriebe, die V.1-1.2 a)weniger als 50 % der Nachteile ausgleicht % 50<br />

Ausgleichszahlungen erhalten und bei denen die<br />

b) zwischen 50 und 90 % der Nachteile ausgleicht % 5<br />

Prämie<br />

c) mehr ale 90 % der Nachteile ausgleicht % 45<br />

V.2 In welchem Umfang haben die Ausgleichszahlungen zur dauerhaften Nutzung landwirtschaftlicher Flächen<br />

beigetragen?<br />

Änderung der landwirtschaftlich genutzten V.2-1.1 Brachanteile ohne Ausgleichszulage %<br />

17,5<br />

Flächen (LF)<br />

ha<br />

151.000<br />

V.3 In welchem Umfang haben die Ausgleichszahlungen zur Erhaltung einer lebensfähigen Gesellschaftsstruktur<br />

beigetragen?<br />

Dauerhafte Nutzung der landwirtschaftlich<br />

genutzten Flächen<br />

V.3-1.1 schon in Frage V.1 beantwortet qualitativ Dauerhafte Nutzung gesichert<br />

Verhältnis von Familienbetriebseinkommen <strong>des</strong> V.3-1.2 statt Familieneinkommensvergleiche wurde mit qualitativ Keine Abwanderungstendenz, ausrei-<br />

Betriebsinhabers zu Einkommen von Familien<br />

Kontextindikatoren gearbeitet<br />

chende Eigenkapitalbildung, ca. 10 %<br />

nichtlandwirtschaftlicher verwandter Sektoren<br />

Einkommensdifferenz<br />

<strong>EPLR</strong>-BW-Zwischenbewertung <strong>2000</strong> - <strong>2003</strong> FIB - 10/03


noch Übersicht 10.3 - Ausgleichszulage<br />

Kapitel 10: Bewertung <strong>des</strong> Programms insgesamt<br />

V.4 In welchem Umfang hat die Maßnahme Erhalt und Förderung einer nachhaltigen Landwirtschaft zum<br />

Schutz der Umwelt in den benachteiligten Gebieten beigetragen?<br />

Anteil der landwirtschaftlich genutzten Fläche,<br />

die umweltfreundlich bewirtschaftet wird<br />

V.4-1.1 % 78 / 88 / 61<br />

...,die für den ökologischen Landbau genutzt V.4-1.1a) Berggebiete / benachteiligte / Nicht benacht. % 38 / 9 / 2,5<br />

wird<br />

Agrarzonen Gebiete<br />

..., auf denen integrierter Pflanzenbau und<br />

Pflanzenschutz betrieben wird<br />

V.4-1.1b) nicht messbar<br />

..., die als Weiden für weniger als 1,4 GVE je ha V.4-1.1c)<br />

dienen<br />

% 8,2 / 13 / 7,9<br />

..., die für den Ackerbau genutzt werden und auf<br />

denen die ausgebrachte Stickstoffmenge weniger<br />

als 170 kg/ha und Jahr beträgt <strong>–</strong> es wurden<br />

Anteile ermittelt, bei denen eine Stickstoffreduzierung<br />

von 20% gegeben war<br />

V.4-1.2 % 14 / 17 / 13<br />

..., die für den Ackerbau genutzt werden und auf<br />

denen die Menge der ausgebrachten Pflanzenschutzmittel<br />

so bemessen ist, das spezifische<br />

Schadschwellen berücksichtigt werden.<br />

V.4-1.3<br />

- nicht messbar<br />

<strong>EPLR</strong>-BW-Zwischenbewertung <strong>2000</strong> - <strong>2003</strong> FIB - 10/03<br />

563


564<br />

Übersicht 10.4: Zusammenfassung der Ergebnisse <strong>des</strong> Kapitels VI - Agrarumwelt<br />

Kapitel 10: Bewertung <strong>des</strong> Programms insgesamt<br />

VI.1.A In welchem Umfang sind natürliche Ressourcen geschützt worden … und zwar durch die Auswirkungen<br />

von Agrarumweltmaßnahmen auf die Bodenqualität?<br />

Verringerung der Bodenerosion VI.1.A-1 MEKA: Extensive Grünlandnutzung, Streuobst,<br />

Biotope, viergliederige Fruchtfolge, Mulchsaat,<br />

Begrünung, Trockenmauern im Steillagenweinbau<br />

LPR: Umwandlung Acker in Grünland<br />

Verunreinigung <strong>des</strong> Bodens durch chemische VI.1.A-2 MEKA: Umweltbewusstes Betriebsmanagement,<br />

Stoffe wurde verhindert oder verringert.<br />

extensive Grünlandnutzung, Verzicht auf chemisch-synthetische<br />

Produktionsmittel, Biotope,<br />

ökologischer Landbau<br />

LPR: Extensivierungsmaßnahmen<br />

VI.1.B In welchem Umfang sind natürliche Ressourcen geschützt worden … und zwar durch die Auswirkungen<br />

von Agrarumweltmaßnahmen auf die Qualität <strong>des</strong> Grund- und <strong>des</strong> Oberflächenwassers?<br />

Verringerter Einsatz von landwirtschaftlichen VI.1.B-1 MEKA: Umweltbewusstes Betriebsmanagement,<br />

Produktionsmitteln, die Wasser potenziell ver-<br />

extensive Grünlandnutzung, Verzicht auf cheunreinigenmisch-synthetische<br />

Produktionsmittel, Biotope,<br />

ökologischer Landbau, umweltfreundliche Ausbringung<br />

von Wirtschaftsdünger, viergliederige<br />

Fruchtfolge<br />

Die Transportwege, auf denen chemische Stoffe<br />

(vom Oberboden landwirtschaftlicher Flächen<br />

oder dem Wurzelraum) in die Grundwasserschichten<br />

gelangen, sind ausgeschaltet worden<br />

(Auswaschungen, Oberflächenabflüsse, Erosi-<br />

on)<br />

Verbesserte Qualität <strong>des</strong> Oberflächen- und/<br />

oder <strong>des</strong> Grundwassers<br />

LPR: Extensivierungsmaßnahmen<br />

VI.1.B-2 MEKA: Mulchsaat, Begrünungsmaßnahmen, Biotope<br />

LPR: Extensivierungsmaßnahmen, Umwandlung<br />

Acker in Grünland<br />

VI.1.B-3 MEKA/LPR: Keine spezifischen Maßnahmen<br />

<strong>EPLR</strong>-BW-Zwischenbewertung <strong>2000</strong> - <strong>2003</strong> FIB - 10/03<br />

Einheit<br />

ha<br />

RGV/ha HFF<br />

ha<br />

DM/ha LF<br />

DM/ha LF<br />

Einheit<br />

ha<br />

DM/ha LF<br />

DM/ha LF<br />

MEKA: ca. 900.000<br />

Senkung 1999-2001 um ca. 8 %<br />

LPR: ca. 3.500<br />

MEKA: ca. 1.050.000<br />

Düngemittel: Keine Änderung feststellbar<br />

Pflanzenschutzmittel: Keine Änderung<br />

feststellbar<br />

LPR: ca. 9.400<br />

MEKA: ca. 1.200.000<br />

Düngemittel: Keine Änderung feststellbar<br />

Pflanzenschutzmittel: Keine Änderung<br />

feststellbar<br />

LPR: ca. 9.400<br />

ha MEKA: ca. 280.000<br />

LPR: ca. 12.500


Kapitel 10: Bewertung <strong>des</strong> Programms insgesamt<br />

VI.1.C In welchem Umfang sind natürliche Ressourcen geschützt (oder verbessert) worden … und zwar<br />

durch die Auswirkungen von Agrarumweltmaßnahmen auf den Umfang der Wasserressourcen?<br />

Die Nutzung (Entnahme) von Wasser zum VI.1.C-1 Marginale Bedeutung der Bewertungsfrage. Rege-<br />

Zwecke der Bewässerung ist verringert bzw.<br />

lung über das Wasserrecht.<br />

eine Erhöhung der hierfür eingesetzten Was-<br />

MEKA: indirekt viergliederige Fruchtfolge<br />

sermengen ist vermieden worden.<br />

LPR: keine Bedeutung<br />

Schutz von Wasserressourcen, was deren Men- VI.1.C-2 Marginale Bedeutung der Bewertungsfrage. Regege<br />

betrifft<br />

lung über das Wasserrecht.<br />

VI.2.A In welchem Umfang ist auf Grund der Agrarumweltmaßnahmen die biologische Vielfalt (Artenvielfalt)<br />

erhalten oder verbessert worden … durch den Schutz von Flora und Fauna auf landwirtschaftlichen<br />

Flächen?<br />

Eine Verringerung (bzw. eine Vermeidung der<br />

Erhöhung) <strong>des</strong> Einsatzes landwirtschaftlicher<br />

Produktionsmittel zum Vorteil der Flora und<br />

Fauna ist erreicht worden.<br />

Anbaumuster landwirtschaftlicher Kulturpflanzen<br />

[landwirtschaftliche Kulturarten (einschließlich<br />

der damit in Zusammenhang stehenden<br />

Viehhaltung), Fruchtfolgen, Bodenbedeckungen<br />

während der entscheidenden Zeiträume,<br />

Größe der Schläge], die für die Flora<br />

und Fauna von Vorteil sind, sind erhalten oder<br />

wiedereingeführt worden.<br />

Die Fördermaßnahmen sind erfolgreich auf die<br />

Erhaltung schutzbedürftiger Arten ausgerichtet<br />

worden.<br />

VI.2.A-1 MEKA: Umweltbewusstes Betriebsmanagement,<br />

extensive Grünlandnutzung, Verzicht auf chemisch-synthetische<br />

Produktionsmittel, Biotope,<br />

ökologischer Landbau, umweltfreundliche Ausbringung<br />

von Wirtschaftsdünger, viergliederige<br />

Fruchtfolge<br />

LPR: Extensivierungsmaßnahmen, Umwandlung<br />

Acker in Grünland<br />

VI.2.A-2 MEKA: viergliederige Fruchtfolge, Streuobst,<br />

Steillagenweinbau, Biotope, ökologischer Landbau,<br />

Mulchsaat, Begrünungmaßnahmen, Umbruchverbot<br />

<strong>des</strong> Grünlan<strong>des</strong><br />

LPR: Extensivierungsmaßnahmen, Umwandlung<br />

Acker in Grünland<br />

VI.2.A-3 MEKA: indirekte Wirksamkeit der unter VI.A-2<br />

genannten MEKA-Maßnahmen.<br />

LPR: Vertragsnaturschutz, Grunderwerb, Biotop-<br />

vernetzung<br />

VI.1.B In welchem Umfang ist die biologische Vielfalt auf Grund der Agrarumweltmaßnahmen erhöht oder<br />

verbessert worden, … durch Schutz von Habitaten, die für die Natur sehr wichtig sind, auf landwirtschaftlichen<br />

Flächen, durch Schutz oder Verbesserung der Umweltinfrastruktur oder durch Schutz von Feuchtgebie-<br />

ten bzw. aquatischen Habitaten, die an landwirtschaftlichen Flächen angrenzen (Habitatvielfalt)?<br />

Habitate, die für die Natur sehr wichtig sind,<br />

sind auf landwirtschaftlichen Flächen erhalten<br />

worden.<br />

VI.2.B-1 MEKA: Streuobst, Biotope<br />

LPR: Vertragsnaturschutz, Grunderwerb, Biotopvernetzung<br />

(alle Maßnahmen)<br />

<strong>EPLR</strong>-BW-Zwischenbewertung <strong>2000</strong> - <strong>2003</strong> FIB - 10/03<br />

Einheit<br />

ha MEKA: ca. 280.000<br />

Einheit<br />

ha MEKA: ca. 1.200.000<br />

LPR: ca. 12.500<br />

ha MEKA: ca. 950.000<br />

Einheit<br />

LPR: ca. 12.500<br />

LPR: ca. 15.000<br />

ha MEKA: ca. 190.000<br />

LPR: ca. 15.000<br />

565


566<br />

Ökologische Infrastrukturen, einschließlich<br />

Ackerrandstreifen (Hecken…) oder nicht bewirtschaftete<br />

Schläge landwirtschaftlicher Flächen,<br />

denen eine Habitatfunktion zukommt,<br />

sind geschützt oder verbessert worden.<br />

Wertvolle Feuchtgebiete (die häufig nicht bewirtschaftet<br />

werden) oder aquatische Habitate<br />

sind vor Auswaschungen, Oberflächenabflüssen<br />

oder Sedimenteintrag der angrenzenden land-<br />

wirtschaftlichen Flächen geschützt worden.<br />

Kapitel 10: Bewertung <strong>des</strong> Programms insgesamt<br />

VI.2.B-2 MEKA: Steillagenweinbau, Biotope<br />

LPR: Nutzungsaufgabe, Biotopvernetzung, Vertragsnaturschutz<br />

VI.2.B-3 MEKA: Feuchtbiotope sowie indirekt die unter<br />

VI.2.B-1 genannten MEKA-Maßnahmen<br />

LPR: Vertragsnaturschutz<br />

VI.2.C In welchem Umfang ist die biologische Vielfalt (genetische Vielfalt) auf Grund der Agrarumweltmaßnahmen<br />

erhalten oder verbessert worden, … durch Sicherung <strong>des</strong> Fortbestehens gefährdeter Tierrassen oder<br />

Pflanzensorten?<br />

Das Fortbestehen gefährdeter Rassen/Arten ist VI.2.C-1 MEKA: Rinder und Pferde<br />

gesichert worden.<br />

LPR: Umstellung Mähnutzung<br />

VI.3 In welchem Umfang sind auf Grund der Agrarumweltmaßnahmen Landschaften erhalten oder geschützt<br />

worden?<br />

Die mit den Sinnen wahrzunehmende/kognitive<br />

(visuell usw.) <strong>–</strong> Kohärenz der landwirtschaftlichen<br />

Flächen mit den natürlichen/biologischen<br />

Merkmalen eines Gebiets ist erhalten oder ver-<br />

stärkt worden.<br />

Die wahrzunehmende/kognitive (visuell usw.) <strong>–</strong><br />

Differenzierung (Homogenität/Vielfalt) der<br />

landwirtschaftlichen Flächen ist erhalten oder<br />

verbessert worden.<br />

Die kulturelle Eigenart der landwirtschaftlichen<br />

Flächen ist erhalten bzw. verbessert worden.<br />

VI.3-1 MEKA: Extensive Grünlandnutzung, Streuobst,<br />

Biotope, viergliederige Fruchtfolge, ökologischer<br />

Landbau, Trockenmauern im Steillagenweinbau<br />

LPR: Vertragsnaturschutz, Biotopvernetzung (alle<br />

Maßnahmen)<br />

VI.3-2 MEKA: indirekt Biotope, ökologischer Landbau<br />

LPR: Vertragsnaturschutz, Biotopvernetzung (alle<br />

Maßnahmen)<br />

VI.3-3 MEKA: Biotope, Steillagenweinbau<br />

MEKA: gefährdete Nutztierrassen<br />

LPR: Vertragsnaturschutz, Biotopvernetzung (alle<br />

Maßnahmen)<br />

ha MEKA: ca. 9.500<br />

LPR: keine Angabe möglich<br />

ha MEKA: ca. 3.000<br />

LPR: keine Angabe möglich<br />

<strong>EPLR</strong>-BW-Zwischenbewertung <strong>2000</strong> - <strong>2003</strong> FIB - 10/03<br />

Einheit<br />

Stck. MEKA: ca. 3.900<br />

LPR: keine Angabe möglich<br />

Einheit<br />

ha MEKA: ca. 920.000<br />

LPR: ca. 15.500<br />

ha MEKA: ca. 60.000<br />

LPR: ca. 15.000<br />

ha<br />

Stck.<br />

MEKA: ca. 9.500<br />

MEKA: ca. 3.900<br />

LPR: ca. 15.000


Kapitel 10: Bewertung <strong>des</strong> Programms insgesamt<br />

Übersicht 10.5: Zusammenfassung der Ergebnisse <strong>des</strong> Kapitels VII - Verarbeitung und Vermarktung<br />

VII.1 In welchem Umfang hat die Investitionsbeihilfe dazu beigetragen, die Wettbewerbsfähigkeit landwirtschaftlicher<br />

Erzeugnisse durch Verbesserung und Rationalisierung der Verarbeitung und Vermarktung zu<br />

erhöhen?<br />

Hinweis auf rationellere Verarbeitungsverfahren<br />

und Vermarktungswege<br />

Kapazitätsausnutzung in geförderten Verarbeitungs-<br />

und Vermarktungsbetrieben-<br />

Es wird die durchschnittliche Veränderung,<br />

durch die Förderung ausgelöst, abgebildet (Ist<br />

: Ziel)<br />

Veränderung der Verarbeitungs- und Vermarktungskosten<br />

pro Einheit der landwirtschaftlichen<br />

Grunderzeugnisse auf grund der<br />

Beihilfe (%)<br />

VII.1-1.1 -Vieh und Fleisch<br />

-Getreide, Ölsaaten, Agrarhandel<br />

-Wein und Alkohol<br />

-Obst und Gemüse, Fruchtsäfte<br />

-Sonstige (Blumen, Nachwachsende Rohstoffe,<br />

ökologische Produkte)<br />

VII.1-2.1 -Vieh und Fleisch<br />

-Getreide, Ölsaaten, Agrarhandel<br />

-Wein und Alkohol<br />

-Obst und Gemüse, Fruchtsäfte<br />

-Sonstige (Blumen, Nachwachsende Rohstoffe,<br />

ökologische Produkte)<br />

VII.1-3.1 -Vieh und Fleisch<br />

-Getreide, Ölsaaten, Agrarhandel<br />

-Wein und Alkohol<br />

-Obst und Gemüse, Fruchtsäfte<br />

-Sonstige (Blumen, Nachwachsende Rohstoffe,<br />

ökologische Produkte)<br />

VII.2 In welchem Umfang hat die Investitionsbeihilfe dazu beigetragen, die Wertschöpfung und die Wettbewerbsfähigkeit<br />

der landwirtschaftlichen Erzeugnisse zu steigern, und zwar indem die Qualität dieser Erzeug-<br />

nisse verbessert wurde?<br />

Anteil der landwirtschaftlichen Erzeugnisse,<br />

die in den verarbeiteten Produkten enthalten<br />

sind, deren Wert aufgrund der Förderung<br />

verbessert wurde<br />

VII.2-1.1 -Vieh und Fleisch<br />

-Getreide Ölsaaten Agrarhandel<br />

-Wein und Alkohol<br />

-Obst und Gemüse, Fruchtsäfte<br />

-Sonstige (Blumen, Nachwachsende Rohstoffe,<br />

ökologische Produkte)<br />

qualitativ,<br />

%<br />

<strong>EPLR</strong>-BW-Zwischenbewertung <strong>2000</strong> - <strong>2003</strong> FIB - 10/03<br />

567<br />

wenig Effekte<br />

deutliche Effekte<br />

deutliche Effekte (Ziel 2 = 35 %)<br />

deutliche Effekte (Ziel 2 = 20 %, Ziel 3 =<br />

40 %<br />

keine Angaben möglich<br />

qualitativ konstant<br />

zurückgehend<br />

leichte Zunahme<br />

deutliche Verbesserung<br />

keine Angaben möglich<br />

% -5-8<br />

-5<br />

kaum Kostensenkung, -2<br />

-10<br />

% 10<br />

13<br />

50<br />

32<br />

keine Angaben möglich<br />

-


568<br />

noch Übersicht 10.5 - Verarbeitung und Vermarktung<br />

a) Erzeugnisse, die aufgrund der Beihilfe<br />

einer systematischen Qualitätskontrolle unterliegen<br />

b) Erzeugnisse, deren Homogenität von Partie<br />

zu Partie verbessert wurde<br />

Anteil der Produkte, die nach geförderten<br />

Verarbeitung/Vermarktung mit Gütezeichen<br />

verkauft werden können.<br />

Wertschöpfung der geförderten Verarbeitung<br />

und Vermarktung<br />

Kapitel 10: Bewertung <strong>des</strong> Programms insgesamt<br />

VII:2-1.1 a) -Vieh und Fleisch<br />

-Getreide, Ölsaaten, Agrarhandel<br />

-Wein und Alkohol<br />

-Obst und Gemüse, Fruchtsäfte<br />

-Sonstige (Blumen, Nachwachsende Rohstoffe,<br />

ökologische Produkte)<br />

VII.2-1.1 b) -Vieh und Fleisch<br />

-Getreide, Ölsaaten, Agrarhandel<br />

-Wein und Alkohol<br />

-Obst und Gemüse, Fruchtsäfte<br />

-Sonstige (Blumen, Nachwachsende Rohstoffe,<br />

VII.2-2.1<br />

a),b),c)<br />

ökologische Produkte)<br />

VII.2-3.1 Erst in der Ex-Post-Analyse möglich -<br />

<strong>EPLR</strong>-BW-Zwischenbewertung <strong>2000</strong> - <strong>2003</strong> FIB - 10/03<br />

%<br />

qualitativ<br />

0<br />

In allen Produktbereichen<br />

qualitativ Gütezeichen waren schon vor der Förderung<br />

gegeben, neue wurden nicht eingeführt


noch Übersicht 10.5 - Verarbeitung und Vermarktung<br />

Kapitel 10: Bewertung <strong>des</strong> Programms insgesamt<br />

VII.3 In welchem Umfang hat die Investitionsbeihilfe die Lage im Sektor landwirtschaftliche Grunderzeugnisse<br />

verbessert?<br />

Entwicklung bei Einkäufen von Rohmaterial VII.3-1.1 -Vieh und Fleisch<br />

-Getreide, Ölsaaten, Agrarhandel<br />

-Wein und Alkohol<br />

-Obst und Gemüse, Fruchtsäfte<br />

-Sonstige (Blumen, Nachwachsende Rohstoffe,<br />

Anteil am Bruttoumsatz mit landw. Erzeugnissen,<br />

die über Absatzwege verkauft werden,<br />

welche durch die Beihilfe gesichert oder<br />

geschaffen worden sind<br />

Anteil der Lieferungen von Grunderzeugnissen<br />

an begünstigte Unternehmen mit mehrjährigen<br />

Verträgen oder gleichwertigen Instrumenten<br />

ökologische Produkte)<br />

VII.3-1.2 Ist nicht bestimmbar <strong>–</strong> auch nicht in einer Ex-Post-<br />

Analyse <strong>–</strong> aber die Wettbewerbsstellung hat sich<br />

verbessert und damit auch die Absatzsicherheit<br />

VII.3-2.1 -Vieh und Fleisch<br />

-Getreide, Ölsaaten, Agrarhandel<br />

-Wein und Alkohol<br />

-Obst und Gemüse, Fruchtsäfte<br />

-Sonstige (Blumen, Nachwachsende Rohstoffe,<br />

ökologische Produkte)<br />

VII.4 In welchem Umfang hat die Investitionshilfe zur Verbesserung der Gesundheit und <strong>des</strong> Tierschutzes<br />

beigetragen?<br />

Anteil der geförderten Investitionen die in<br />

den Sektoren Verarbeitung und Vermarktung<br />

mit der Gesundheit und dem Tierschutz in<br />

Zusammenhang standen<br />

a) davon Investitionen, die Verbesserungen<br />

<strong>des</strong> Nährstoffgehaltes und der Hygiene zum<br />

Ziel hatten<br />

VII.4-1.1 -Vieh und Fleisch<br />

-Getreide, Ölsaaten, Agrarhandel<br />

-Wein und Alkohol<br />

-Obst und Gemüse, Fruchtsäfte<br />

-Sonstige (Blumen, Nachwachsende Rohstoffe,<br />

ökologische Produkte)<br />

a) -Vieh und Fleisch<br />

-Getreide, Ölsaaten, Agrarhandel<br />

-Wein und Alkohol<br />

-Obst und Gemüse, Fruchtsäfte<br />

-Sonstige (Blumen, Nachwachsende Rohstoffe,<br />

ökologische Produkte)<br />

% +10<br />

+22<br />

+ 8<br />

+6<br />

-<br />

- Verbesserung der Wettbewerbsposition<br />

% 50 <strong>–</strong>70<br />

60<br />

100<br />

50<br />

<strong>EPLR</strong>-BW-Zwischenbewertung <strong>2000</strong> - <strong>2003</strong> FIB - 10/03<br />

50<br />

% 100<br />

20<br />

0<br />

25<br />

-<br />

% 100<br />

50<br />

0<br />

100<br />

-<br />

569


570<br />

noch Übersicht 10.5 - Verarbeitung und Vermarktung<br />

b) davon Investitionen, die Verbesserungen<br />

<strong>des</strong> Nährstoffgehaltes und der Hygiene von<br />

als Futtermittel dienenden Erzeugnissen zum<br />

Ziel hatten<br />

c) davon Investitionen, die Verbesserungen<br />

der Sicherheit am Arbeitsplatz zum Ziel<br />

hatten<br />

d) davon Investitionen, die Verbesserungen<br />

<strong>des</strong> Tierschutzes zum Ziel hatten<br />

Kapitel 10: Bewertung <strong>des</strong> Programms insgesamt<br />

b) -Vieh und Fleisch<br />

-Getreide, Ölsaaten, Agrarhandel<br />

-Wein und Alkohol<br />

-Obst und Gemüse, Fruchtsäfte<br />

-Sonstige (Blumen, Nachwachsende Rohstoffe,<br />

ökologische Produkte)<br />

c) -Vieh und Fleisch<br />

-Getreide, Ölsaaten, Agrarhandel<br />

-Wein und Alkohol<br />

-Obst und Gemüse, Fruchtsäfte<br />

-Sonstige (Blumen, Nachwachsende Rohstoffe,<br />

ökologische Produkte)<br />

d) -Vieh und Fleisch<br />

-Getreide, Ölsaaten, Agrarhandel<br />

-Wein und Alkohol<br />

-Obst und Gemüse, Fruchtsäfte<br />

-Sonstige (Blumen, Nachwachsende Rohstoffe,<br />

ökologische Produkte)<br />

Bekämpfung von Infektionskrankheiten VII.4-2.1 Es sind keine Förderfälle gegeben<br />

Entwicklungen im Bereich der Sicherheit am<br />

Arbeitsplatz, die im Zusammenhang mit der<br />

Beihilfe steht<br />

VII.5 In welchem Umfang hat die Investitionsbeihilfe zum Umweltschutz beigetragen?<br />

Schaffung oder Modernisierung von Kapazitäten,<br />

die für die Verarbeitung/Vermarktung<br />

landwirtschaftlicher, mit umweltfreundlichen<br />

Methoden hergestellter Grunderzeugnisse<br />

gewährt wurde<br />

% 0<br />

50<br />

0<br />

0<br />

0<br />

% 50<br />

30<br />

55<br />

80<br />

-<br />

% 0<br />

0<br />

0<br />

0<br />

VII.4-3.1 Auswertung der Fallstudien qualitativ Verringerung der Verletzungsmöglichkeiten,<br />

Reduzierung <strong>des</strong> Lärms, bessere<br />

Raumtemperatur<br />

VII.5-1.1 -Vieh und Fleisch<br />

-Getreide, Ölsaaten, Agrarhandel<br />

-Wein und Alkohol<br />

-Obst und Gemüse, Fruchtsäfte<br />

-Sonstige (Blumen, Nachwachsende Rohstoffe,<br />

ökologische Produkte<br />

(Mengenangaben in t nicht möglich)<br />

qualitativ Nein<br />

Ja<br />

Nein<br />

Ja<br />

<strong>EPLR</strong>-BW-Zwischenbewertung <strong>2000</strong> - <strong>2003</strong> FIB - 10/03<br />

-<br />

Ja


noch Übersicht 10.5 - Verarbeitung und Vermarktung<br />

a) davon Kapazitäten, ...bei denen die Umweltauflagen<br />

eingehalten werden, was durch<br />

öffentliche Behörden oder durch vertragliche<br />

Regelungen garantiert ist.<br />

b) davon Kapazitäten, die für ....die Verarbeitung<br />

von Kulturpflanzen für erneuerbare<br />

Energie oder für herkömmliche nachwach-<br />

sende Rohstoffe dienen.<br />

Anteil der Verarbeitungs-/ Vermarktungsbereiche,<br />

in denen aufgrund der Kofinanzierung<br />

Umweltverbesserungen eingeführt<br />

wurden<br />

a) davon Bereiche in denen Umweltverbesserungen<br />

als direktes Ziel vorgegeben war<br />

b)davon Bereiche, in denen Umweltverbesserungen<br />

als zusätzliche Auswirkungen<br />

herbeigeführt wurden<br />

c) davon Bereiche, in denen die Normen, die<br />

für Emissionen gelten, übererfüllt wurden<br />

d) davon Bereiche, in denen erst nach Verlassen<br />

der Verarbeitungs/Vermarktungsbereiche<br />

die Produkte ...<br />

Umweltwirkungen auslösten<br />

a)<br />

b)<br />

Kapitel 10: Bewertung <strong>des</strong> Programms insgesamt<br />

Es ist ein Projekt für die Verarbeitung von Rapssaat<br />

zu erneuerbarer Energie gegeben.<br />

VII.5-2.1 -Vieh und Fleisch<br />

-Getreide, Ölsaaten, Agrarhandel<br />

-Wein und Alkohol<br />

-Obst und Gemüse, Fruchtsäfte<br />

-Nachwachsende Rohstoffe<br />

-Ökologische Produkte<br />

a) -Vieh und Fleisch<br />

-Getreide, Ölsaaten, Agrarhandel<br />

-Wein und Alkohol<br />

-Obst und Gemüse, Fruchtsäfte<br />

-Nachwachsende Rohstoffe<br />

-Ökologische Produkte<br />

b) -Vieh und Fleisch<br />

-Getreide, Ölsaaten, Agrarhandel<br />

-Wein und Alkohol<br />

-Obst und Gemüse, Fruchtsäfte<br />

-Nachwachsende Rohstoffe<br />

-Ökologische Produkte<br />

c) -Vieh und Fleisch<br />

-Getreide Ölsaaten Agrarhandel,Wein und Alkohol<br />

-Obst und Gemüse, Fruchtsäfte, Nachwachsende<br />

Rohstoffe, Ökologische Produkte<br />

d) -Vieh und Fleisch, Getreide Ölsaaten Agrarhandel<br />

-Wein und Alkohol, Obst und Gemüse, Fruchtsäfte<br />

-Nachwachsende Rohstoff, Ökologische Produkte<br />

% 100<br />

000 € 214<br />

766<br />

290<br />

827<br />

191<br />

<strong>EPLR</strong>-BW-Zwischenbewertung <strong>2000</strong> - <strong>2003</strong> FIB - 10/03<br />

38<br />

% 0<br />

10<br />

22<br />

12<br />

100<br />

100<br />

% 100<br />

100<br />

36<br />

100<br />

0<br />

0<br />

% 100<br />

0<br />

0<br />

%<br />

0<br />

571


572<br />

Kapitel 10: Bewertung <strong>des</strong> Programms insgesamt<br />

Übersicht 10.6: Zusammenfassung der Ergebnisse <strong>des</strong> Kapitels VIII - Forstwirtschaft<br />

VIII.1.A <strong>–</strong> In welchem Umfang sind forstliche Ressourcen durch das Programm erhalten oder verbessert<br />

worden, insbesondere durch Beeinflussung der Bodennutzung sowie der Struktur und Qualität <strong>des</strong> nachwachsenden<br />

Bestan<strong>des</strong>?<br />

Fläche der geförderten Anpflanzungen VIII1.A.1.1 Nur Erstaufforstungen ha 153, davon 94 ha reine Laubkulturen und 59<br />

ha Mischkulturen<br />

Erwartete jährliche Zunahme <strong>des</strong> Holzvorrates VIII1.A.2.1 Jährlich und prognostiziert Fm bzw. Vfm Ca. 1.070 fm Zuwachs pro Jahr, ca. 53.000<br />

Vfm<br />

Entwicklung einschlägiger Strukturparameter VIII1.A.3.1 u.a. Zunahme <strong>des</strong> Laubanteils Erst in einer ex-post-Bewertung meßbar<br />

VIII.1.B <strong>–</strong> In welchem Umfang sind forstliche Ressourcen durch das Programm erhalten oder verbessert<br />

worden, insbesondere durch die Beeinflussung der Kapazität dieser Bestände zur Speicherung von Kohlendioxid?<br />

Aufgrund der Beihilfe von <strong>2000</strong> bis 2012 erzielte VIII1.B.1.1 Reine Schätzwerte, Literaturauswer- In Mio to/a Ca. 10.000 to/a<br />

Nettospeicherung von Kohlendioxid<br />

Aufgrund der Beihilfe erwartete Entwicklung der<br />

durchschn. jährlichen Nettospeicherung von Kohlen-<br />

dioxid im Zeitraum nach 2012<br />

tung<br />

VIII1.B.1.2 Reine Schätzwerte, Literaturauswertung<br />

VIII.2.A <strong>–</strong> In welchem Umfang haben die Fördermaßnahmen die Forstwirtschaft in die Lage versetzt, zu<br />

den wirtschaftlichen und sozialen Aspekten der Entwicklung <strong>des</strong> ländlichen Raums beizutragen, indem<br />

dir produktiven Funktionen forstwirtschaftlicher Betriebe erhalten oder unterstützt wurden?<br />

Aufgrund der Beihilfe kurz- bis mittelfristig erzielte<br />

Änderung der jährlichen Kosten <strong>des</strong> Waldbaus, der<br />

Holzernte, <strong>des</strong> Holztransports sowie der Sammlung<br />

und Lagerung. (€/m 3 )<br />

Anteil der Betriebe, die aufgrund der Beihilfe in Verbindung<br />

zu Waldbesitzerverbänden oder ähnlichen<br />

Vereinigungen getreten sind<br />

Zusätzlich geförderte Absatzmöglichkeiten, insbesondere<br />

für Produkte geringerer Dimension oder schlech-<br />

ter Qualität<br />

VIII.2.A.1.1 Lediglich zu einem geringen Teil monetär<br />

fassbar<br />

In Mio to/a Ca. 840 to/a<br />

<strong>EPLR</strong>-BW-Zwischenbewertung <strong>2000</strong> - <strong>2003</strong> FIB - 10/03<br />

€/ m 3<br />

VIII2.A.1.2 Nur durch Befragung zu überprüfen % Nicht quantifizierbar<br />

VIII2.A.2.1 Von Sturmereignis und Entwicklungen<br />

am Holzmarkt überlagert<br />

VIII.2.B - In welchem Umfang haben die Fördermaßnahmen die Forstwirtschaft in die Lage versetzt, zu<br />

den wirtschaftlichen und sozialen Aspekten der Entwicklung <strong>des</strong> ländlichen Raums beizutragen indem die<br />

Einkommens- und Beschäftigungsmöglichkeiten sowie die sonstigen sozioökonomischen Funktionen und<br />

Bedingungen erhalten und ausgebaut bzw. verbessert wurden?<br />

m 3 Nicht quantifizierbar


noch Übersicht 10.6 - Forstwirtschaft<br />

Tätigkeiten der Betriebe aufgrund der Förderung, die<br />

a) in Zeiträume fallen, in welchen die Betriebe üblicherweise<br />

nicht ausgelastet sind (h/ha/a)<br />

b)zur Schaffung neuer oder der Sicherung bestehender<br />

Arbeitsplätze geführt haben.<br />

Volumen <strong>des</strong> kurz- bis mittelfristig zur Verfügung<br />

stehenden Angebots an forstlichen Grunderzeugnissen<br />

für lokale Verarbeitungsbetriebe mit geringem Durch-<br />

satz.<br />

Kurz- bis mittelfristig geschaffene Beschäftigungsmöglichkeiten<br />

außerhalb der Betriebe<br />

Kapitel 10: Bewertung <strong>des</strong> Programms insgesamt<br />

VIII2.B.1.1 h/ha/a<br />

VIII2.B.2.1 Indikator unter hiesigen Bedingungen<br />

nicht sinnvoll<br />

<strong>EPLR</strong>-BW-Zwischenbewertung <strong>2000</strong> - <strong>2003</strong> FIB - 10/03<br />

FTE/a<br />

m 3 /a<br />

a) nicht quantifizierbar<br />

b) ca. 40 FTE<br />

VIII2.B.2.2 FTE/a Ca. 20 FTE strukturell und<br />

Ca. 160 FTE konjunkturell (Sturmbewältigung)<br />

VIII2.B.3.1 Kann für nahezu jede forstliche Maß-<br />

Nicht quantifizierbar<br />

Zusätzliche attraktive/wertvolle Gebiete oder Standorte,<br />

die aufgrund der Beihilfe geschaffen wurden.<br />

nahme unterstellt werden<br />

Einkommen die kurz- bis mittelfristig aufgrund der VIII2.B.4.1 a) langfristig ca. 500.000,-<br />

Förderung erzielt wurden, davon<br />

a) in den Betrieben selbst, zusätzlich und dauerhaft<br />

b) durch mittelbare Tätigkeiten<br />

b) langfristig ca. 240.000,-<br />

Verhältnis Prämie /vorherigem Deckungsbeitrag VIII2.B.4.2 Indikator nicht sinnvoll %<br />

VIII.2.C - In welchem Umfang haben die Fördermaßnahmen die Forstwirtschaft in die Lage versetzt, zu<br />

den wirtschaftlichen und sozialen Aspekten der Entwicklung <strong>des</strong> ländlichen Raums beizutragen indem die<br />

Schutzfunktionen der Waldbewirtschaftung erhalten und in zweckdienlicher Weise verbessert wurden?<br />

Gebiete, die im Hinblick auf Schutzfunktionen ange- VIII2.C.1.1 Waldbauliche Maßnahmen, Ausgleich-<br />

Ca. 85.000 ha<br />

pflanzt/bewirtschaftet wurden<br />

zulage Betrag B<br />

Ressourcen/Wirtschaftsgüter, deren Schutz aufgrund VIII2.C.2.1 Unstrittig sind hier die Erstauffors- ha a) Min<strong>des</strong>tens 153 ha<br />

von forstlichen Fördermaßnahmen verbessert wurde.<br />

tungsflächen. Jedoch haben auch ande-<br />

b) nicht quantifizierbar<br />

Davon<br />

re Maßnahmen den Schutz verbessert.<br />

c) nicht quantifizierbar<br />

a) landwirtschaftliche Flächen<br />

b) Gewässer<br />

c) Dörfer und Fremdenverkehrseinrichtungen<br />

Kaum quantifizierbar<br />

573


574<br />

noch Übersicht 10.6 - Forstwirtschaft<br />

Kapitel 10: Bewertung <strong>des</strong> Programms insgesamt<br />

VIII.3.A <strong>–</strong> In welchem Umfang haben die Fördermaßnahmen zur Stärkung der ökologischen Funktion<br />

von Waldflächen beigetragen, indem deren biologische Vielfalt erhalten, geschützt und in zweckdienlicher<br />

Weise verbessert wurde?<br />

Flächen, die mit einheimischen Baumarten ange- VIII3.A.1.1<br />

pflanzt, verjüngt oder verbessert wurden, davon<br />

a) Flächen mit Baumartenmischungen<br />

b) Indikator in <strong>Baden</strong>-Württemberg<br />

b) Flächen zur Erhaltung von Genressourcen<br />

Erhaltung/Verbesserung kritischer Standorte, davon<br />

a) im Rahmen von Natura <strong>2000</strong> ausgewiesene Flächen<br />

b) vor Naturkatastrophen geschützte oder nach solchen<br />

Katastrophen wiederhergestellte Flächen<br />

Entwicklung <strong>des</strong> Schutzes gefährdeter, nicht gewerb-<br />

lich genutzter Arten.<br />

Angepflanzte Flächen mit geringem oder fehlendem<br />

Baumbestand, davon<br />

a) im Rahmen von Natura <strong>2000</strong> ausgewiesene Flächen<br />

b) Korridore zwischen isolierten Habitaten<br />

nicht sinnvoll<br />

VIII3.A.2.1 a) durch Befragung noch nicht repräsentativ.<br />

Problem der Flächennachmeldung<br />

VIII3.A.2.2 Nicht quantifizierbar<br />

VIII3.A.3.1 Vgl. VIII 3.A:3.1<br />

ha a) 153 ha Erstaufforstung und weitere flächenbezogene<br />

Maßnahmen (sehr punktuelle)<br />

ha Hochrechnung aus Befragungsergebnis<br />

nicht sinnvoll. Dieses war für<br />

c) ca. 6 %<br />

d) ca. 17 % der Fläche<br />

Geschaffene Ökotone VIII3.A.3.2 Indikator so nicht sinnvoll km In km nicht nachzuweisen<br />

VIII.3.B <strong>–</strong> In welchem Umfang haben die Fördermaßnahmen zur Stärkung der ökologischen Funktion<br />

<strong>des</strong> Wal<strong>des</strong> beigetragen durch Erhaltung seiner Gesundheit und Lebensfähigkeit?<br />

Geringere Beschädigung <strong>des</strong> Bodens und <strong>des</strong> Bestan<strong>des</strong><br />

durch waldbauliche Maßnahmen oder die Holz-<br />

ernte.<br />

Flächen mit verbesserten Strukturen oder verbesserten<br />

waldbaulichen Praktiken zur Vermeidung von Katast-<br />

rophen.<br />

Flächen, die vor Schäden durch Naturkatastrophen<br />

bewahrt wurden oder auf welchen solche Schäden<br />

behoben wurden. (ha)<br />

VIII3.B.1.1 Indikator (Maßeinheit) nicht sinnvoll.<br />

Bezugsgröße fehlt.<br />

VIII3.B.2.1 Erst durch ex-post-Bewertung zu prüfen<br />

VIII3.B.3.1 Alle Maßnahmen auf Sturmflächen<br />

plus zahlreiche waldbauliche Maßnahmen.<br />

Wirkungsbewertung erst ex-post<br />

möglich.<br />

m 3 /a Ca. 700 ha (besser) erschlossen<br />

ha Hochgerechnet wurde dieses Ziel für ca.<br />

11.000 ha Waldfläche angestrebt<br />

ha Ca. 2.000 ha<br />

<strong>EPLR</strong>-BW-Zwischenbewertung <strong>2000</strong> - <strong>2003</strong> FIB - 10/03


Kapitel 10: Bewertung <strong>des</strong> Programms insgesamt<br />

Übersicht 10.7: Zusammenfassung der Ergebnisse <strong>des</strong> Kapitels IX - Anpassung und Entwicklung von ländlichen Räumen<br />

IX.1 - In welchem Umfang ist das Einkommen der ländlichen Bevölkerung erhalten oder verbessert worden?<br />

Einkommen aus landwirtschaftlicher Tätigkeit IX.1-1.1 Bruttoeinkommen € FB: 3,140 Mio.<br />

ELR: Nicht gefördert<br />

IMF: 36.000<br />

NP: 0,120 Mio.<br />

a) davon Beihilfe in Landwirtschaft % FB: 100<br />

ELR: Nicht gefördert<br />

IMF: Nicht gefördert<br />

NP: 0<br />

b) davon Beihilfe in Nicht-Landwirtschaft % FB: 0<br />

ELR: Nicht gefördert<br />

IMF: 100<br />

NP: 100<br />

Verhältnis von Umsatz zu Kosten IX.1-1.2 Landwirtschaftliche Betriebe % FB: - 2 bis - 5<br />

ELR: Keinen Einfluss<br />

IMF: Gewisse Kostensenkungen<br />

NP: Nicht gefördert<br />

Einkommen Nicht-Landwirtschaft<br />

IX.1-2-1 Bruttoeinkommen € FB: 26,8 Mio.<br />

ELR: 392.000 €<br />

IMF: 167.000 €<br />

NP: 2,2 Mio.<br />

a) davon Fremdenverkehr % FB: 10<br />

ELR: Nicht gefördert<br />

IMF: 20<br />

NP. Indirekte Wirkungen<br />

b) davon Handwerk/lokale Produktion % FB: 90<br />

ELR: 100<br />

IMF: Nicht gefördert<br />

NP: 100<br />

Einkommensverbesserung ländl. Bevölkerung IX.1-2.2 Anteil Nicht-Landwirtschaft % FB: Bad.-Wü. insges. nicht bedeutsam<br />

ELR: Bad.-Wü. insges. nicht bedeutsam<br />

IMF: Bad.-Wü. insges. nicht bedeutsam<br />

NP: Bad. Wü. insges. nicht bedeutsam<br />

<strong>EPLR</strong>-BW-Zwischenbewertung <strong>2000</strong> - <strong>2003</strong> FIB - 10/03<br />

575


576<br />

Kapitel 10: Bewertung <strong>des</strong> Programms insgesamt<br />

IX.2 - In welchem Umfang sind die Lebensbedingungen und das Wohlergehen der ländlichen Bevölkerung durch soziale und kulturelle Aktivitäten, bessere Freizeitangebote<br />

und die Verringerung der Abgeschiedenheit erhalten worden?<br />

Zugang zu Telekommunikationseinrichtungen IX.2-1.1 Haushalte und Unternehmen % FB: Nicht gefördert<br />

ELR: Nicht gefördert<br />

IMF: Insg.gering, 43 % der Geförderten<br />

NP: Nicht gefördert<br />

Erleichterung bei Transporten/Wegen<br />

XI.2-1.2 Eingesparte km/Stunden pro Jahr Km/Std. FB: 26.360/108.130<br />

ELR: Nicht gefördert<br />

IMF: Nicht gefördert<br />

NP: Nicht gefördert<br />

a) davon landwirtschaftliche Betriebe Km/Std. FB: 26.360/108.130<br />

ELR: Nicht gefördert<br />

IMF: Nicht gefördert<br />

Telekommunikations- oder Transporteinrichtungen<br />

Zugang zu sozialen/kulturellen Aktivitäten<br />

NP. Nicht gefördert<br />

b) davon ländliche Bevölkerung Km/Std. FB: Indirekt Freitzeitnutzung<br />

ELR: Nicht gefördert<br />

IMF: Nicht gefördert<br />

NP: Nicht gefördert<br />

IX.2-1.3 Wirtschaftliche Aktivitäten Beschr. FB: Nicht gefördert<br />

ELR:N nicht gefördert<br />

IMF: Verbesserte Angebote/Nutzung<br />

NP: Nicht gefördert<br />

IX.2-2.1 Ländliche Bevölkerung % FB: 100<br />

ELR: 80<br />

IMF: Nicht gefördert<br />

NP: 100<br />

a) davon Landwirte mit Urlaub % FB: Nicht gefördert<br />

ELR: Nicht gefördert<br />

IMF: Nicht gefördert<br />

NP: Nicht gefördert<br />

b) davon Junglandwirte % FB: Nicht gefördert<br />

ELR: Nicht gefördert<br />

IMF: Nicht gefördert<br />

NP: Nicht gefördert<br />

Zugang zu Freizeitangeboten/ländliches Erbe IX.2-3.1 Ländliche Bevölkerung % FB: 100<br />

ELR: 100<br />

IMF: ≤1 bis 5<br />

NP: 100<br />

<strong>EPLR</strong>-BW-Zwischenbewertung <strong>2000</strong> - <strong>2003</strong> FIB - 10/03


Kapitel 10: Bewertung <strong>des</strong> Programms insgesamt<br />

Verbesserung der Unterbringungsmöglichkeiten IX.2-3.2 Fremdenverkehr Anzahl/% FB: Indirekt über Förderung von Einrichtungen<br />

für Freizeitaktivitäten<br />

ELR: Nicht gefördert<br />

IMF: Indirekt verbesserte Auslastung<br />

NP: Indirekt über Förderung von Einrichtungen<br />

für Freizeitaktivitäten/Bau von<br />

Jugendzeltplätzen<br />

a) davon ländlicher Fremdenverkehr % FB: Indirekt 100<br />

ELR: Nicht gefördert<br />

IMF: äußerst gering<br />

NP: Indirekt 100<br />

b) davon Anreiz zum Verweilen % FB: Nicht gefördert<br />

ELR: Nicht gefördert<br />

IMF: äußerst gering<br />

NP: Nicht gefördert<br />

IX.3 - In welchem Umfang ist die Beschäftigung im ländlichen Raum erhalten worden?<br />

Beschäftigung in der Landwirtschaft<br />

IX.3-1.1 Landwirtschaftliche Beriebe Anzahl FB: 90<br />

ELR: indirekt in geringem Maße<br />

IMF: 3,5 FTE<br />

NP: Positive Wirkung/nicht quantifizierbar<br />

a) davon landwirtschaftliche Tätigkeiten % FB: 100<br />

ELR: Nicht gefördert<br />

IMF: 1,5 FTE, 43<br />

NP: Nicht quantifizierbar<br />

b) davon nicht-landwirtschafltiche Tätigkeiten % FB: Indirekt über Tourismus<br />

ELR: indirekt gewisse Effekte<br />

IMF: 2 FTE, 57<br />

NP: Indirekt über Tourismus<br />

c) davon jünger als 30 Jahre % FB: Nicht gezielt gefördert<br />

ELR: Nicht gezielt gefördert<br />

IM: Nicht gezielt gefördert<br />

NP: Nicht gezielt gefördert<br />

d) davon Beschäftigung für Frauen % FB: Nicht gezielt gefördert<br />

ELR: Nicht gezielt gefördert<br />

IMF: 100<br />

NP. Nicht gezielt gefördert<br />

<strong>EPLR</strong>-BW-Zwischenbewertung <strong>2000</strong> - <strong>2003</strong> FIB - 10/03<br />

577


578<br />

Kapitel 10: Bewertung <strong>des</strong> Programms insgesamt<br />

Kosten pro Arbeitsplatz IX.3-1.2 Landwirtschaft tätige Bevölkerung €/FTE FB: Quantifizierung nicht sinnvoll<br />

ELR: Nicht gezielt gefördert<br />

IMF: 17.413<br />

NP: Quantifizierung nicht sinnvoll<br />

Zeiträume geringer landw. Aktivität IX.3-2.1 Beschäftigte Anzahl FB: Nicht gezielt gefördert<br />

ELR: Nicht gefördert<br />

IMF: Nicht gezielt gefördert<br />

NP: Nicht gezielt gefördert<br />

Verlängerung der Fremdenverkehrssaison IX.3-2.2 Tage/Jahr FB: Nicht gezielt gefördert<br />

ELR: ggf. indirekte Wirkungen<br />

IMF: 6<br />

NP: Südschwarzwald Wintertourismus/<br />

Nicht quantifizierbar<br />

Beschäftigung außerhalb Landwirtschaft IX.3-3.1 Beschäftigungsmöglichkeiten FTE FB: 958<br />

ELR: 14<br />

IMF: 14<br />

NP: 25<br />

a) davon Fremdenverkehr % FB: 10<br />

ELR: Nicht gefördert<br />

IMF: 43<br />

NP: Indirekt durch Steigerung der Attraktivität<br />

b) davon Handwerk/lokale Produktion % FB: 90<br />

ELR: 100<br />

IMF: 0<br />

NP: 100<br />

c) davon Verarbeitung und Vermarktung % FB: Nicht gefördert<br />

ELR: Nicht gefördert<br />

IMF: 0<br />

NP: Indirekt über flankierende Öffentlichkeitsarbeit<br />

d) davon unter 30 Jahre % FB: Nicht gezielt gefördert<br />

ELR: Nicht gezielt gefördert<br />

IMF: Nicht gezielt gefördert<br />

NP: Nicht gezielt gefördert<br />

e) davon Frauen % FB: Nicht gezielt gefördert<br />

ELR: Gering, nicht gezielt gefördert<br />

IMF: 100<br />

NP: Nicht gezielt gefördert<br />

<strong>EPLR</strong>-BW-Zwischenbewertung <strong>2000</strong> - <strong>2003</strong> FIB - 10/03


Kapitel 10: Bewertung <strong>des</strong> Programms insgesamt<br />

Kosten pro Arbeitsplatz IX.3-3.2 Beschäftigte außerhalb Landwirtschaft €/FTE FB: 95.000<br />

ELR: 95.000<br />

IMF: 58.802, 4.815, 45.736<br />

NP. Quantifizierung nicht sinnvoll<br />

IX.4 - In welchem Umfang sind die Strukturmerkmale der Wirtschaft im ländlichen Raum erhalten oder verbessert worden?<br />

Verbesserungen bei landwirtschaftlichen Betrieben<br />

IX.4-1.1 Verbesserungen bei den Flächen ha/Anzahl FB: 20.275/827<br />

ELR: Äußerst gering<br />

IMF: Bessere Betriebsführung<br />

NP: Positive Wirkung über Landschafts-<br />

pflege- nicht quantifizierbar<br />

a) davon Bodenmeliorationen ha FB: 594<br />

ELR: Nicht gefördert<br />

IMF: Nicht gefördert<br />

NP: Nicht gefördert<br />

b) davon Bewässerung ha FB: Nicht gefördert<br />

ELR: Nicht gefördert<br />

IMF: Nicht gefördert<br />

NP: Nicht gefördert<br />

c) davon bessere Flächenstruktur % FB: 100<br />

ELR: Nicht gefördert<br />

IMF: Nicht gefördert<br />

NP: Nicht gefördert<br />

d) davon kompetentere Betriebsführung % FB: Nicht gefördert<br />

ELR: Nicht gefördert<br />

IMF: Verbesserte Betriebsführung<br />

NP: Projekte zur Unterstützung der Land-<br />

schaftspflege - Nicht quantifizierbar<br />

Verbesserung Vermarktung IX.4-1.2 Landwirtschaftliche Erzeugnisse Beschr. FB: Indirekt über Tourismus und freie<br />

Arbeitskapazitäten<br />

ELR: Nicht gefördert<br />

IMF: Keine Auswirkungen<br />

NP: Indirekt über Tourismus und Öffentlichkeitsarbeit<br />

Nutzung von Kapazitäten IX.4-1.3 Nicht-landwirtschafltiche Einrichtungen % FB: Nicht gefördert<br />

ELR: Nicht gefördert<br />

IMF: Nicht gefördert<br />

NP: 100/Kulturelles Erbe<br />

<strong>EPLR</strong>-BW-Zwischenbewertung <strong>2000</strong> - <strong>2003</strong> FIB - 10/03<br />

579


580<br />

Kapitel 10: Bewertung <strong>des</strong> Programms insgesamt<br />

Bedrohte Flächen IX.4-2.1 Geschützte Flächen Ha FB: 1.392<br />

ELR: Nicht gefördert<br />

IMF: Nicht gefördert<br />

NP: Gezielter Schutz kleinerer Flächen -<br />

Nicht quantifizierbar<br />

Beschädigte Flächen IX.4-2.2 Regenerierte Flächen Ha FB: 587<br />

ELR: Nicht gefördert<br />

IMF: Nicht gefördert<br />

NP. Nicht gefördert<br />

Verstärkte Dynamik IX.4-3.1 Wichtige Netze/Finanzierungstechniken Beschr. FB: Positive Auswirkungen auf die wirtschaftliche<br />

Entwicklung der Region<br />

ELR: Stärkung der Attraktivität der<br />

Wohnorte<br />

IMF: Verbesserte Qualifikationen<br />

NP: Positive Auswirkungen durch Wachstum<br />

im Fremdenverkehr<br />

IX.5 - In welchem Umfang ist der Umweltschutz im ländlichen Raum erhalten oder verbessert worden?<br />

Verbesserung Bodenschutz IX.5-1.1 Verringerung Bodenerosion % FB: 10<br />

ELR: Nicht gefördert<br />

IMF: Nicht gefördert<br />

NP: Nicht gefördert<br />

Verringerung der Wasserverluste IX.5-1.2 Pflanzliche Erzeugnisse m 3 /Tonne FB: Nicht gefördert<br />

ELR: Nicht gefördert<br />

IMF: Nicht gefördert<br />

NP: Nicht gefördert<br />

Positive Entwicklungen im Umweltbereich IX.5-1-3 Ökologische Infrastruktur/Bodennutzung Beschr. FB: Positive Wirkungen durch Verringerung<br />

von Randstreifenverlusten<br />

ELR: Nicht gefördert<br />

IMF: Nicht gefördert<br />

NP: Nicht gefördert<br />

Verbesserung bei Abfällen/Abwässer IX.5-2.1 Gesammelt/behandelt bei landw. Betrieben % FB: Nicht gefördert<br />

ELR: Nicht gefördert<br />

IMF: Nicht gefördert<br />

NP: Vermeidung von Abfall durch Aufklärung<br />

- Nicht quantifizierbar<br />

Zugang zu erneuerbaren Energien IX.5-2.2 Landwirtschaftliche Betriebe/Haushalte % FB: Nicht gefördert<br />

ELR: Nicht gefördert<br />

IMF: Nicht gefördert<br />

NP: Nicht gefördert<br />

<strong>EPLR</strong>-BW-Zwischenbewertung <strong>2000</strong> - <strong>2003</strong> FIB - 10/03


Kapitel 10: Bewertung <strong>des</strong> Programms insgesamt<br />

Verbesserungen bei nicht-landw. Flächen IX.5-3.1 Biologische Vielfalt/Landschaften Beschr. FB: Anlagen 243 ha/<br />

Ökologisch wertvolle Flächen 1.350 ha<br />

ELR: Nicht gefördert<br />

IMF: Nicht gefördert<br />

NP: Erhalt landschaftsprägender Elemente<br />

Informationen über Umweltverbesserungen IX.5-4.1 Umweltfreundliche Tätigkeiten % FB: 100 - Interessierte Bevölkerung<br />

ELR: Nicht gefördert<br />

IMF: Nicht gefördert<br />

NP: 100 - Interessierte Bevölkerung<br />

a) davon landw. Methoden/Praktiken % FB: Geringer Anteil<br />

ELR: Nicht gefördert<br />

IMF: Nicht gefördert<br />

NP: Geringer Anteil<br />

b) davon nicht-landw. Tätigkeiten % FB: Überwiegend<br />

ELR: Nicht gefördert<br />

IMF: Nicht gefördert<br />

NP: Überwiegend<br />

<strong>EPLR</strong>-BW-Zwischenbewertung <strong>2000</strong> - <strong>2003</strong> FIB - 10/03<br />

581


582<br />

Kapitel 10: Bewertung <strong>des</strong> Programms insgesamt<br />

Übersicht 10.8: Zusammenfassung der Ergebnisse <strong>des</strong> Kapitels X - Querschnittsfragen<br />

X.1: In welchem Umfang hat das Programm dazu beigetragen , die Bevölkerung auf dem Land zu<br />

halten?<br />

Anteil der Personen, die in geförderten<br />

land-/forstwirtschaftlichen Betrieben tätig<br />

sind<br />

Verhältnis von weiblichen zu männlichen<br />

begünstigten Personen<br />

Hinweise auf positiven Einfluss, den das<br />

Programm auf die Herabsetzung der Abwanderungsrate<br />

der Bevölkerung im ländliche<br />

Raum hat<br />

X.1-1.1 a) jünger als 30 Jahre<br />

b) 30 <strong>–</strong> 39 Jahre alt<br />

c) älter als 40 Jahre<br />

X.1-2.1<br />

X.1-3.1 Die Zu- und Abwanderungen entsprechen in<br />

ihrer Relation dem Lan<strong>des</strong>durchschnitt <strong>–</strong><br />

Keine deutliche Abwanderung beobachtbar<br />

X.2: In welchem Umfang hat das Programm dazu beigetragen, die Beschäftigungslage sowohl in den<br />

landwirtschaftlichen Betrieben als auch außerhalb derselben zu sichern?<br />

Beschäftigungsmöglichkeiten, die direkt X.2-1.1 Alle Beschäftigungseffekte in der<br />

oder indirekt durch das Programm erhalten/geschaffen<br />

wurden und den<br />

land/forstwirtschaftlichen Betrieben zugute<br />

kamen.<br />

Land/Forstwirtschaft<br />

a) a) davon Beschäftigungsmöglichkeiten für<br />

Betriebsinhaber<br />

b) b) davon Beschäftigungsmöglichkeiten für<br />

familienfremde Arbeitskräfte<br />

c) c) davon Beschäftigungsmöglichkeiten für<br />

Frauen<br />

(Berechnungsgrundlage Relation w/m bei<br />

Fremdarbeitskräften 87:13 in %, davon<br />

10 %)<br />

d) d) davon Beschäftigungsmöglichkeiten, die<br />

Vollzeitstellen betreffen<br />

% a) 15,3<br />

b) 30,0<br />

c) 54,7<br />

Relation in % 9:91<br />

qualitativ durchschnittliche Bevölkerungsbewegungen<br />

<strong>EPLR</strong>-BW-Zwischenbewertung <strong>2000</strong> - <strong>2003</strong> FIB - 10/03<br />

Anzahl<br />

in FTE<br />

% 95<br />

% 5<br />

%<br />

Betriebsleiterinnen<br />

Fremdarbeitskräfte<br />

2.794<br />

10<br />

0,6<br />

% 100


noch Übersicht 10.8 - Querschnittsfragen<br />

Beschäftigungsmöglichkeiten, die Betrieben<br />

(außerlandwirtschaftlichen) direkt<br />

oder indirekt zugute kommen und aufgrund<br />

<strong>des</strong> Programms erhalten oder geschaffen<br />

wurden<br />

Kapitel 10: Bewertung <strong>des</strong> Programms insgesamt<br />

e) e) davon Beschäftigungsmöglichkeiten in Erwerbszweigen,<br />

die nicht der Produktion von<br />

land/forstwirtschaftlichen Grunderzeugnissen<br />

dienen<br />

f) f) davon Beschäftigungsmöglichkeiten als<br />

indirektes Resultat <strong>des</strong> Angebotseffektes<br />

% 2<br />

%<br />

(Anzahl)<br />

<strong>EPLR</strong>-BW-Zwischenbewertung <strong>2000</strong> - <strong>2003</strong> FIB - 10/03<br />

12<br />

(330)<br />

X.2-2.1 Anzahl 4.248<br />

a) a) davon Beschäftigungsmöglichkeiten für<br />

Frauen<br />

b) b) davon Beschäftigungsmöglichkeiten für<br />

junge Menschen<br />

c) c) davon Beschäftigungsmöglichkeiten für<br />

Landwirte, die ihre Betriebe in Nebenerwerb<br />

bewirtschaften und einer Mehrfachtätigkeit<br />

nachgehen<br />

d) d) davon Beschäftigungsmöglichkeiten, die<br />

sich indirekt als Resultat von Multiplikatorwirkungen<br />

auf der Angebots- und der Einkom-<br />

mensseite ergeben haben<br />

X.3 In welchem Umfang hat das Programm dazu beigetragen, das Einkommensniveau der ländlichen<br />

Bevölkerung zu erhalten oder zu verbessern?<br />

Einkommen der auf direkte /indirekte<br />

Weise begünstigten Bevölkerung, die<br />

in der Landwirtschaft tätig sind<br />

X.3-1.1 Im gesamten Umfang noch nicht erkennbar, daher<br />

Min<strong>des</strong>tgröße<br />

% 42<br />

% 21,6<br />

% 60<br />

% nahe 100 %<br />

Mio. € 280<br />

a) a) davon „Familienbetriebseinkommen“ % 98,5<br />

583


584<br />

Kapitel 10: Bewertung <strong>des</strong> Programms insgesamt<br />

noch Übersicht 10.8 - Querschnittsfragen<br />

b) b) davon Einkommen, das von Arbeitskräften der<br />

landwirtschaftlichen Betriebe erwirtschaftet wird,<br />

die keine Familienangehörigen sind<br />

% 1,5<br />

c) c) davon Einkommen, das durch Mehrfachtätigkeit<br />

....in landwirtschaftlichen Betrieben erwirtschaftet<br />

wurde, die jedoch nicht der Produktion von landwirtschaftlichen<br />

Grunderzeugnissen zuzuordnen ist<br />

% 23<br />

d) d) davon Einkommen das indirekt das Resultat % erst in Ex-Post-Analyse<br />

angebotsseitiger Auswirkungen ist<br />

ermittelbar<br />

Einkommen der auf direkte/indirekte<br />

Weise begünstigten, nicht in der<br />

Landwirtschaft tätigen Bevölkerung<br />

X.3-2.1 Vorleistungs- und Multiplikatoreffekte Mrd. € 1,01<br />

a) a) davon Einkommen, das im Sektor ländlicher<br />

Fremdenverkehr erwirtschaftet wurde<br />

% 10<br />

b) b) davon Einkommen, das mit lokaler Handwerkstätigkeit<br />

erwirtschaftet wurde<br />

c) c) davon Einkommen, das indirekt als Resultat<br />

von angebostseitigern Auswirkungen und von<br />

Multiplikatorwirkungen ist<br />

X.4 : In welchem Umfang hat das Programm die Marktposition für land/forstwirtschaftliche Erzeugnisse<br />

verbessert?<br />

Verhältnis von Umsatz zu Kosten auf<br />

den wichtigsten geförderten Stufen<br />

der Erzeugung<br />

Anteil der Grunderzeugnisse, deren<br />

Qualität dank <strong>des</strong> Programms auf<br />

allen geförderten Stufen der Erzeu-<br />

gung verbessert wurde<br />

Hinweise auf eine verbesserte Marktposition<br />

Änderung <strong>des</strong> jährlichen Bruttoumsatzes<br />

auf den wichtigsten Stufen<br />

Entwicklung der Preise pro Einheit<br />

der standardisierten Erzeugnisse<br />

% 8<br />

% 95<br />

X4. 1.1 nicht quantifizierbar, aber identifizierbar qualitativ Verhältnis hat sich verbessert<br />

bei VuV<br />

X.4-2.1 Nicht quantifizierbar , aber beispielhaft gut beschreibbar<br />

in der Fleisch- Weinwirtschaft sowie in<br />

der Landwirtschaft (Milchproduktion, ökologischer<br />

Landbau)<br />

X.4-3.1 Bündelung <strong>des</strong> Angebotes, große Partien, bessere<br />

Qualitäten,<br />

X.4-3.1 Eventuell in Ex-Post-Analyse messbar bisher nur<br />

Schätzungen aus Zielangaben möglich<br />

X.4-3.2 Nicht messbar, da zu viele bestimmende Externfaktoren<br />

gegeben<br />

qualitativ Verbesserungen<br />

qualitativ Stärkung nachweisbar in Ex-<br />

Post-Analyse<br />

Landw. Sektor %<br />

VuV-Sektor %<br />

<strong>EPLR</strong>-BW-Zwischenbewertung <strong>2000</strong> - <strong>2003</strong> FIB - 10/03<br />

30<br />

60<br />

% -


Kapitel 10: Bewertung <strong>des</strong> Programms insgesamt<br />

noch Übersicht 10.8 - Querschnittsfragen<br />

X.5 : In welchem Umfange hat das Programm zum Schutz und zur Verbesserung der Umwelt beigetragen?<br />

Anteil der Fördermaßnahmen, die<br />

völlig/überwiegend den Schutz und<br />

die Verbesserung zum Ziel haben<br />

Anteil der Fördermaßnahmen, die ....<br />

positive Nebenwirkungen für die<br />

Umwelt hervorgebracht haben<br />

Anteil der Fördermaßnahmen , die<br />

negative Umweltwirkungen mit sich<br />

gebracht haben<br />

Anteil der Flächen, die in den Anwendungsbereich<br />

<strong>des</strong> Programms<br />

fallen und auf denen im Rahmen <strong>des</strong><br />

Programms vorteilhafte Änderungen<br />

der Bodennutzung herbeigeführt<br />

X.5-1.1 Die Werte werden auf die bewilligten Mittel (Mittelbindung)<br />

bezogen<br />

% der Programmkosten<br />

% der Projekte<br />

X.5-1.2 % der Programmkosten<br />

% der Projekte<br />

a) a) davon Fördermaßnahmen, die dies aufgrund<br />

umweltfreundlicher Technologien bewirken<br />

b) b) davon Fördermaßnahmen, die dies aufgrund<br />

verbesserter landwirtschaftlicher Praktiken oder<br />

durch Änderung/Aufrechterhaltung der Bodennut-<br />

zungsformen erreichen<br />

% der Programmkosten<br />

% der Projekte<br />

% der Programmkosten<br />

% der Projekte<br />

X.5-1.3 % der Programmkosten<br />

% der Projekte<br />

a) a) davon Fördermaßnahmen während der Projektumsetzungsphase<br />

b) b) davon Fördermaßnahmen während der Betriebsphase<br />

X.5-2.1 Lan<strong>des</strong>fläche ist Programmgebiet: LF und Wald<br />

umfasst um 80 %<br />

a) a) davon Flächen die Dauerkulturen betreffen (auch<br />

GL)<br />

% der Programmkosten<br />

% der Projekte<br />

% der Programmkosten<br />

% der Projekte<br />

% Agr.Umwelt.<br />

% Ausgleichszul.<br />

% Agr.Umwelt.<br />

% Ausgleichszul.<br />

b) b) davon Flächen, die den Ackerbau betreffen % Agr.Umwelt.<br />

% Ausgleichszul.<br />

c) c) davon Flächen, die nicht bewirtschaftet werden % Agr.Umwelt.<br />

% Ausgleichszul.<br />

<strong>EPLR</strong>-BW-Zwischenbewertung <strong>2000</strong> - <strong>2003</strong> FIB - 10/03<br />

80<br />

75<br />

18<br />

22<br />

7<br />

4<br />

93<br />

96<br />

0<br />

0<br />

0<br />

0<br />

Erst in Ex-Post-Analyse erkennbar<br />

68<br />

20<br />

80<br />

95<br />

90<br />

75<br />

1<br />

0<br />

585


586<br />

noch Übersicht 10.8 - Querschnittsfragen<br />

Anteil der Wasserressourcen, die ...<br />

aufgrund <strong>des</strong> Programms günstiger im<br />

Rahmen der land/forstwirtschaftlichen<br />

Produktion eingesetzt werden<br />

Anteil der Wasserressourcen, die im<br />

Rahmen <strong>des</strong> Programms weniger<br />

belastet werden<br />

Entwicklung der jährlichen Emissionen<br />

von Treibhausgasen, die auf das<br />

Programm zurückzuführen sind<br />

Anteil der Flächen innerhalb <strong>des</strong> Programmgebietes,<br />

auf denen im Rahmen<br />

<strong>des</strong> Programms vorteilhafte Änderungen<br />

der Landschaft herbeigeführt<br />

wurden<br />

Kapitel 10: Bewertung <strong>des</strong> Programms insgesamt<br />

X5-3.1 Quantifizierung nicht möglich, aber Einflüsse identifizierbar<br />

X.5-3.2<br />

Ressourcen, die mit der Produktion landwirtschaftlicher<br />

Grunderzeugnisse zu tun haben<br />

X.5-3.3 Einflüsse auf die Reduzierung sind in der Mehrzahl<br />

der Maßnahmen gegeben<br />

qualitativ Wasserreduzierung in der Investitionsförderung<br />

qualitativ -Wasserschutz in der Investitionsförderung(Abwasseraufbereitung,<br />

geschlossene Kühlung)<br />

-Wasserschutz durch MEKA<br />

- Gülleausbringung und Dunglagerung<br />

qualitativ Reduzierende Wirkung<br />

a) a) davon Emissionen in Form von Kohlendioxyd % minus 0,5<br />

b) b) davon Emissionen in Form von Stickoxyden % minus 0,3<br />

c) davon Emissionen in Form von Methan % minus 0,1<br />

X.5.-4.1 % 100<br />

a) Davon Flächen, die jeweils wie folgt zu klassifizieren<br />

sind:<br />

- Kohärenz der Landschaft<br />

- Unterschiedlichkeit der Landschaft<br />

- Kulturelle Eigenarten<br />

b) b) davon Flächen, die Dauerkulturen betreffen<br />

(Wald, GL, Obstbaumflächen)<br />

<strong>EPLR</strong>-BW-Zwischenbewertung <strong>2000</strong> - <strong>2003</strong> FIB - 10/03<br />

%<br />

60<br />

5<br />

10<br />

% 60


noch Übersicht 10.8 - Querschnittsfragen<br />

Kapitel 10: Bewertung <strong>des</strong> Programms insgesamt<br />

X.6 : In welchem Umfang haben die Durchführungsbestimmungen zur Maximierung der beabsichtigten<br />

Auswirkungen <strong>des</strong> Programms beigetragen?<br />

Häufigkeit der Grup-<br />

X.6-1.1<br />

pen/Kombinationen von Maßnahmen<br />

/Projekten innerhalb einzelner Kapitel/kapitelübergreifender<br />

Natur, die<br />

auf die Probleme/Möglichkeiten der<br />

Entwicklung ländlicher Räume zielgerichtet<br />

sind<br />

a) a) auf verschiedenen Ebenen der<br />

land/forstwirtschaftlichen Stufen<br />

Hinweis darauf, dass den direkt Begünstigten/Marktteilnehmern<br />

unnötige<br />

Verzögerungen oder Kosten erspart<br />

geblieben sind<br />

Hebelsatz : Verhältnis von Gesamtausgaben<br />

der direkt Begünstigten für<br />

Fördermaßnahmen zur Kofinanzierung<br />

der öffentlichen Hand<br />

Die Fördermaßnahmen sind mehrheitlich aufeinander<br />

abgestimmt worden und ergänzen einander, Synergien<br />

sind gegeben, auch zwischen den verschiedenen Ebenen<br />

der Produktionsketten<br />

b) b) bei bestimmten Engpässen Engpässe werden in der Förderung erneuerbarer Energien<br />

gesehen<br />

c) c) durch die gemeinsame Schaffung einer kritischen<br />

Masse<br />

Die Akzeptanz der Maßnahmen ist hoch, z.T. nahe 100%<br />

der potentiell Begünstigten. In den Bereichen mit geringer<br />

Inanspruchnahme, z.B. im VuV-Bereich, liegt es<br />

nicht an nicht vorhandener kritischer Masse<br />

X.6-2.1 Antragsstellung der flächenbezogenen Maßnahmen ist<br />

effizient und kostengünstig. In der Investitionsförderung<br />

gab es einige Verzögerungen in der Bewilligungspraxis<br />

und im Bewilligungs- auszahlen.<br />

X.6-3.1<br />

a) auf die gesamtem öffentlichen Kosten<br />

b) auf die gesamten investiven öffentlichen Kosten<br />

c) auf die öffentlichen Ausgaben (Mittelbindung)<br />

Hinweis auf „dead-weight“ Effekte X.6-4.1 Geringfügig zu vermuten, aber nicht quantifizierbar - -<br />

Hinweis auf Maßnahmen/Projekte, die<br />

zu vorteilhaften indirekten Auswirkungen<br />

geführt haben<br />

X.6-5.1 Verbesserung der Lebens- und Wohnqualität im ländlichen Räumen kommt einem Drittel der Lan<strong>des</strong>bevölkerung<br />

insgesamt direkt zugute.<br />

<strong>EPLR</strong>-BW-Zwischenbewertung <strong>2000</strong> - <strong>2003</strong> FIB - 10/03<br />

%<br />

%<br />

%<br />

20<br />

50<br />

145<br />

587


588<br />

10.2 Bevölkerungsentwicklung<br />

Kapitel 10: Bewertung <strong>des</strong> Programms insgesamt<br />

Querschnittsfrage X.1: In welchem Umfang hat das Programm dazu beigetragen, die<br />

Bevölkerung auf dem Lande zu halten?<br />

Die Antwort auf diese Frage soll über die gesamten direkten und indirekten Auswirkungen<br />

der Maßnahmen auf die ländliche Bevölkerung, insbesondere über deren Struktur, Aufschluss<br />

geben.<br />

Für das Bun<strong>des</strong>land <strong>Baden</strong>-Württemberg hat die Sicherung der Bevölkerung und der Besiedlung<br />

im ländlichen Raum zwar nur sehr geringe Problemrelevanz, da zumin<strong>des</strong>t auf Landkreisebene<br />

die Beobachtung einer deutlichen Abwanderung aus ländlichen Räumen nicht<br />

bestätigt werden kann (vgl. Tab 5.4). Das schließt aber nicht aus, dass sehr kleinräumig, punktuell<br />

übermäßige Abwanderungsbewegungen gegeben sein können, die dann aber aufgrund<br />

spezieller Einflüsse auch außerhalb <strong>des</strong> <strong>EPLR</strong> angegangen werden müssen.<br />

Maßgeblich haben sicherlich insbesondere die einzelbetriebliche Investitionsförderung, die<br />

Agrarumweltprogramme und auch die Gewährung der Ausgleichszulage zum Erhalt von Arbeitsplätzen<br />

in der Landwirtschaft beigetragen. Da aber insgesamt die landwirtschaftliche<br />

Beschäftigungslage nicht von ausschlaggebender Bedeutung für die Gesamtbeschäftigungssituation<br />

im ländlichen Raum ist, und in diesem ohnehin partiell eher Zuwanderung zu beobachten<br />

ist, hat die Umsetzung <strong>des</strong> <strong>EPLR</strong> auf die Zahl und die Struktur der ländlichen Bevölkerung<br />

keinen prägenden Einfluss.<br />

Als Erweiterung der EU-Fragestellung kann jedoch der Chancengleichheit zwischen ländlichen<br />

und städtischen Regionen nachgegangen werden im Sinne von Gleichartigkeit der<br />

Arbeits- und Lebensbedingungen. Möglicherweise ergeben sich unter Verwendung entsprechender<br />

Kontextindikatoren entsprechende Unterschiede zwischen Stadt und Land. Bedeutsam<br />

wird sein, in der Entwicklungsanalyse im Rahmen der Evaluationsfortschreibung und der<br />

Ex-post-Bewertung die Veränderungen dieser Indikatoren zu beschreiben und die Ursächlichkeit<br />

zum <strong>EPLR</strong> herzuarbeiten.<br />

X.1-1.1 Anteil der Personen, die in geförderten land-/forstwirtschaftlichen Betrieben tätig<br />

sind und folgen<strong>des</strong> Alter haben: (a) 40 Jahre (in %)<br />

Eine altersspezifische Förderung ist nur in der Maßnahme „Niederlassungsbeihilfe“ gegeben.<br />

Wird davon ausgegangen, dass in vielen Programmtiteln die baden-württembergische Land-<br />

<strong>EPLR</strong>-BW-Zwischenbewertung <strong>2000</strong> - <strong>2003</strong> FIB - 10/03


Kapitel 10: Bewertung <strong>des</strong> Programms insgesamt<br />

wirtschaft in toto gefördert wurde, so kann die gegebene Altersstruktur als Anteilgrundlage<br />

angenommen werden:<br />

a) jünger als 30 Jahre: 15,3 %<br />

b) 30 <strong>–</strong> 39 Jahre: 30,0 %<br />

c) älter als 40 Jahre: 54,7 %<br />

X.1-2.1 Verhältnis von weiblichen zu männlichen begünstigten Personen<br />

Eine geschlechtsspezifische Förderung ist nur in der Maßnahme „Innovative Maßnahme für<br />

Frauen im Ländlichen Raum“ gegeben. Da die Mehrzahl der Maßnahmen eine Förderung der<br />

Landwirtschaft in <strong>Baden</strong>-Württemberg insgesamt vorsieht, kann der gegebene Anteil von Betriebsleitern<br />

zu Betriebsleiterinnen als realisiertes Verhältnis unterstellt werden. Dieses beträgt<br />

ca. 91 % männlichen zu 9 % weiblichen direkt begünstigten Personen in der Landwirtschaft.<br />

X.1-3.1 Hinweise auf den positiven Einfluss, den das Programm auf die Herabsetzung der<br />

Abwanderungsrate der Bevölkerung aus dem ländlichen Raum hat<br />

Die Bevölkerungsentwicklung im ländlichen Raum entspricht in etwa derjenigen im gesamten<br />

Bun<strong>des</strong>land (vgl. Tab. 5.16). Eine Abwanderungsbewegung ist nicht gegeben. Dieses könnte<br />

auch den Wirkungen der Förderung durch den <strong>EPLR</strong> zum Teil zurechenbar sein.<br />

Zusammenfassend können allen Maßnahmen <strong>des</strong> <strong>EPLR</strong> stabilisierende Einflüsse auf die Bevölkerungssituation<br />

in ländlichen Räumen zugeordnet werden. Abwanderungsbewegungen<br />

aus dem Ländlichen Raum sind in globaler Sicht nicht erkennbar; z.T. ist sogar auch durch die<br />

Steigerung der Attraktivität <strong>des</strong> ländlichen Raumes Zuwanderungsbewegung zu beobachten.<br />

10.3 Beschäftigungslage<br />

Querschnittsfrage X.2: In welchem Umfang hat das Programm dazu beigetragen, die<br />

Beschäftigungslage sowohl in den landwirtschaftlichen Betrieben als auch außerhalb<br />

derselben zu sichern?<br />

Der Einfluss <strong>des</strong> Programms auf die Beschäftigungslage in ländlichen Räumen ist sicherlich<br />

zu seinen zentralen Wirkungsfeldern zu zählen. Unter Beachtung der Angaben in Kapitel<br />

1.2.3 werden unterschiedliche Beschäftigungseffekte durch die Programmförderung ausgelöst.<br />

Die Art der Förderung wird in drei Kategorien eingeteilt und auf den Erhalt und die Schaffung<br />

von Beschäftigung bezogen. Für die folgenden Aggregationstabellen werden entsprechende<br />

Einzeleffekte ermittelt (vgl. Tab 10.3).<br />

<strong>EPLR</strong>-BW-Zwischenbewertung <strong>2000</strong> - <strong>2003</strong> FIB - 10/03<br />

589


590<br />

I. Erhalt und Schaffung von Arbeitsplätzen<br />

Kapitel 10: Bewertung <strong>des</strong> Programms insgesamt<br />

Zu A: Einkommensübertragungen:<br />

Zu A1: Ein direkter Arbeitsplatzerhalt ist während der Programmlaufzeit gegeben. Unter<br />

der Annahme, dass durch die Übertragung von Einkommen die Eigenkapitalbildung<br />

steigen kann und entsprechend Investitionen auslöst, kann auch ein Arbeitsplatzerhalt<br />

nach Programmabschluss gegeben sein.<br />

Zu A2: Durch den Multiplikatoreffekt werden Arbeitsplätze zusätzlich erhalten.<br />

Zu B: Direkte Betriebliche Investitionsförderung:<br />

Zu B1: Durch einen verstärkten Kapitaleinsatz können in den geförderten Betrieben Arbeitsplätze<br />

erhalten werden; dies kann sich sehr wohl über das Programmende hinausziehen.<br />

Der Effekt ist aber erst im Zeitablauf eindeutig dokumentierbar.<br />

Zu B2: Durch die Realisierung der Investition können Arbeitsplätze im „Zulieferbereich“<br />

für die Zeit der Investitionsumsetzung erhalten werden (Supplier-Effekt).<br />

Zu B3: Aus B1 und B2 ergeben sich Einkommenswirkungen, die über Multiplikatoreffekte<br />

zum Arbeitsplatzerhalt beitragen.<br />

Zu C: Förderung von Investitionen im infrastrukturellen Bereich:<br />

Zu C1: Durch eine Verbesserung der infrastrukturellen Gegebenheiten kann es zum Erhalt<br />

von Arbeitsplätzen kommen.<br />

Zu C2: Durch die Realisierung der Investition können Arbeitsplätze im „Zulieferbereich“<br />

für die Zeit der Investition erhalten werden.<br />

Zu C3: Aus C1 und C2 ergeben sich Einkommenswirkungen, die über Multiplikatoreffekte<br />

zum Arbeitsplatzerhalt beitragen.<br />

<strong>EPLR</strong>-BW-Zwischenbewertung <strong>2000</strong> - <strong>2003</strong> FIB - 10/03


Kapitel 10: Bewertung <strong>des</strong> Programms insgesamt<br />

Tabelle 10.3: Beschäftigungswirkungen <strong>des</strong> <strong>EPLR</strong>: Beschäftigungsmöglichkeiten <strong>2000</strong> <strong>–</strong> 2002 1<br />

A: Einkommensübertragung<br />

EU-Kapitel I II V VI VII VIII IX Summe<br />

L NL<br />

A1: Direkte Beschäftigungswirkung(DE) - - 900L 510 L - - - 1410 -<br />

A2: Indirekte Beschäftigungswirkung (ME) 22 NL 346 NL 776 NL - 50 NL - - 1194<br />

B: Direkte Betriebliche Investition (DE)<br />

B1: Direkte Beschäftigungswirkung (DE) 1.250 L - - - - 40 L 4 L 1294 -<br />

B2: Indirekte Beschäftigungswirkung (BE) 1.228 NL - - - 100 NL 150 NL 14 NL - 1492<br />

B3: Indirekte Beschäftigungswirkung (ME) 280 NL - - - 24 NL 120 NL - - 424<br />

C: Infrastruktur Investitionen<br />

C1: Direkte Beschäftigungswirkung (DE) - - - - - - 90 L 90 -<br />

C2: Indirekte Beschäftigungswirkung (BE) - - - - - - 958 NL - 958<br />

C3: Indirekte Beschäftigungswirkung (ME) - - - - - - 180 NL - 180<br />

Summe<br />

1.250 L /1.508<br />

NL<br />

L : in land-/forstwirtschaftlichen Betrieben, NL : in nicht land-/forstwirtschaftlichen Betrieben<br />

Quelle: Eigene Berechnungen<br />

1) Die Angaben wurden so weit wie möglich als Nettogrößen in FTE dargestellt<br />

-/22 NL 900 L /346 NL 510 L /776 NL -/124 NL 40 L /240 NL 94 L /1.152 NL<br />

2.794L 4.248NL<br />

<strong>EPLR</strong>-BW-Zwischenbewertung <strong>2000</strong> - <strong>2003</strong> FIB - 10/03<br />

591


592<br />

Kapitel 10: Bewertung <strong>des</strong> Programms insgesamt<br />

Die Angaben wurden so weit wie möglich als Nettogrößen in FTE dargestellt. Eine befriedigende<br />

Aussage über die Beschäftigungseffekte wird erst als Entwicklungsanalyse in der Fortschreibung<br />

bzw. Ex-post-Bewertung möglich sein.<br />

Im einzelnen sind die Querschnittsindikatoren wie folgt zu beantworten:<br />

X.2-1.1 Beschäftigungsmöglichkeiten, die direkt oder indirekt durch das Programm erhalten/geschaffen<br />

wurden und den land-/forstwirtschaftlichen Betrieben zugute kommen<br />

Insgesamt konnten durch die Umsetzung <strong>des</strong> Gesamtprogramms im Zeitraum <strong>2000</strong>-2002<br />

langfristig 2.794 Beschäftigungsmöglichkeiten erhalten oder geschaffen werden, die den land-<br />

/forstwirtschaftlichen Betrieben zu gute kommen.<br />

a) davon Beschäftigungsmöglichkeiten für Betriebsinhaber (in %)<br />

Es wird davon ausgegangen, dass durch die Förderung im Rahmen der Maßnahmen <strong>des</strong> <strong>EPLR</strong><br />

das Einkommen in den landwirtschaftlichen Betrieben erhöht und der Druck zur Abwanderung<br />

damit verringert werden konnte. Bei unterstellter Abwanderungsreduzierung ergibt sich<br />

im Analysezeitraum ein Erhalt von Beschäftigung in der Landwirtschaft von ca. 2.600 Beschäftigungsplätzen<br />

von Betriebsinhabern, - bzw. -inhaberinnen, also von 95 % der landwirtschaftlichen<br />

Beschäftigungsmöglichkeiten.<br />

b) davon Beschäftigungsmöglichkeiten für familienfremde Arbeitskräfte (in %)<br />

Hier ist nur im Rahmen der Investitionsförderung von landwirtschaftlichen Betrieben davon<br />

auszugehen, dass für familienfremde Arbeitskräfte neue Beschäftigungsmöglichkeiten geschaffen<br />

werden konnten. Im Rahmen dieser Maßnahme wurden fast 10.000 Betriebe gefördert.<br />

Unter der o.g. Annahme sind jedoch nur geringfügig Beschäftigungsmöglichkeiten für<br />

familienfremde Beschäftigungen entstanden. Es wird davon ausgegangen, dass diese sich auf<br />

5 % der o.g. Grundgesamtheit belaufen, also 140 Beschäftigungsmöglichkeiten.<br />

c) davon Beschäftigungsmöglichkeiten für Frauen (in %)<br />

Anteilsmäßig sind hier die Zahl der Betriebsleiterinnen und die speziell in Maßnahme p,<br />

<strong>EPLR</strong>-8 geförderten Frauen anzuführen. In Prozent wird der Anteil an den erhaltenen/geschaffenen<br />

Arbeitsplätzen um 10 %, bezogen auf die Zahl der Betriebsleiterinnen, liegen.<br />

Das Verhältnis bei den vollzeittätigen Fremdarbeitskräften in der Landwirtschaft zwischen<br />

männlichen und weiblichen Arbeitskräften liegt bei 87 : 13. Somit sind insgesamt um<br />

16 Beschäftigungsmöglichkeiten für Frauen erhalten bzw. geschaffen worden, also um 0,6 %<br />

der landwirtschaftlichen Beschäftigungsmöglichkeiten.<br />

<strong>EPLR</strong>-BW-Zwischenbewertung <strong>2000</strong> - <strong>2003</strong> FIB - 10/03


Kapitel 10: Bewertung <strong>des</strong> Programms insgesamt<br />

d) davon Beschäftigungsmöglichkeiten, die Vollzeitstellen betreffen (in %)<br />

Eine Unterteilung in geringe und volle Beschäftigung konnte aus der verfügbaren Datenlage<br />

nicht ermittelt werden. Es wird davon ausgegangen, dass sich obige Angaben immer auf FTE<br />

beziehen.<br />

e) davon Beschäftigungsmöglichkeiten in Erwerbszweigen, die nicht der Produktion<br />

von land-/forstwirtschaftlichen Grunderzeugnissen dienen (in %)<br />

Hier sind die Bereiche Förderung der Verarbeitung und Vermarktung und der Diversifikation<br />

anzusprechen. Im Rahmen der Förderung der Vermarktung und Verarbeitung wurden möglicherweise<br />

auch Beschäftigungsmöglichkeiten erhalten bzw. geschaffen. Die Wirkungen werden<br />

aber als gering eingeschätzt, da viele der geförderten Investitionen sich auf Umweltschutzmaßnahmen<br />

konzentrierten oder Rationalisierungsinvestitionen, evtl. sogar mit Freisetzungseffekten,<br />

waren. Eine klare Einschätzung wird erst nach Abschluss und Wirkungsumsetzung<br />

der entsprechenden Investitionsvorhaben in der Ex-post-Bewertung möglich sein. Im<br />

Rahmen der Förderung der Diversifikation landwirtschaftlicher Tätigkeiten werden, auf FTE<br />

umgerechnet, 50 Beschäftigungsmöglichkeiten angenommen, das entspricht 2 %. Hinzu<br />

kommt, dass aufgrund verbesserter Wettbewerbssituation generell weitere Arbeitsplätze erhalten<br />

wurden.<br />

f) davon Beschäftigungsmöglichkeiten, als indirektes Resultat <strong>des</strong> Angebotseffektes<br />

(in %)<br />

Im Rahmen der Investitionsförderung und der Realisierung der Investitionsprojekte sind<br />

Landwirte durch Eigen- und Mithilfe (vgl. Kap. 1.2.3) in die Projektumsetzung beschäftigungswirksam<br />

eingebunden worden. Auch im Rahmen der Flurbereinigung sind Landwirte<br />

mit eingesetzt worden. Insgesamt sind hierdurch bis zum jeweiligen Projektabschluss um<br />

4.000 kurzfristige Beschäftigungen gegeben gewesen, wenn man die Zahl der geförderten<br />

Gebäudeerrichtungen oder <strong>–</strong> veränderungen als Grundlage der Schätzung nimmt. Wenn die<br />

Beschäftigung der Landwirte im Durchschnitt mit einem Monat pro Jahr angenommen wird,<br />

so ist in FTE ausgedrückt somit während der Projektumsetzung eine Beschäftigung von 330<br />

Arbeitskräften gegeben, d.h. von rd. 12%.<br />

X.2-2.1 Beschäftigungsmöglichkeiten, die Betrieben (außerlandwirtschaftlichen Betrieben)<br />

direkt oder indirekt zugute kommen und die aufgrund <strong>des</strong> Programms erhalten<br />

oder geschaffen wurden<br />

Im außerlandwirtschaftlichen Bereich konnten direkt mehrere, aber erst in der Ex-post-<br />

Analyse erkennbar, Beschäftigungsmöglichkeiten und indirekt min<strong>des</strong>tens 4.248 Beschäftigungen<br />

erhalten oder geschaffen werden.<br />

<strong>EPLR</strong>-BW-Zwischenbewertung <strong>2000</strong> - <strong>2003</strong> FIB - 10/03<br />

593


594<br />

Kapitel 10: Bewertung <strong>des</strong> Programms insgesamt<br />

a) davon Beschäftigungsmöglichkeiten für Frauen<br />

Eine Unterscheidung nach Männer- und Frauenarbeitsplätzen ist im Rahmen der Datenverfügbarkeit<br />

der Fördermaßnahmen nicht möglich. Da jedoch die Förderung im nichtlandwirtschaftlichen<br />

Bereich sich auf Unternehmen der Verarbeitung und Vermarktung konzentrierte,<br />

wird angenommen, dass die in diesem Wirtschaftsbereich gegebenen Relationen auch in den<br />

geförderten Unternehmen zutreffen. Danach sind 42 % der erhaltenen/geschaffenen Beschäftigungsmöglichkeiten<br />

Frauenarbeitsplätze.<br />

b) davon Beschäftigungsmöglichkeiten für junge Menschen (jünger als 30 Jahre)<br />

Die Altersstruktur der Erwerbstätigen in <strong>Baden</strong>-Württemberg zeigt, das 21,6 % der Beschäftigten<br />

jünger als 30 Jahre sind.<br />

c) davon Beschäftigungsmöglichkeiten für Landwirte, die ihre Betriebe in Nebenerwerb<br />

bewirtschaften und einer Mehrfachtätigkeit nachgehen<br />

Eine spezielle Förderung nur für Nebenerwerbslandwirte ist im <strong>EPLR</strong> nicht vorgesehen. Es ist<br />

auch nicht ableitbar, in welchem Umfange Nebenerwerbslandwirte in Beschäftigungsmöglichkeiten<br />

außerhalb der Landwirtschaft, die gefördert worden sind, integriert werden konnten.<br />

Da die landwirtschaftlichen Betriebe <strong>Baden</strong>-<strong>Württembergs</strong> in einigen Programmbereichen<br />

(z. B. Agrarumweltprogrammen, Ausgleichszulage) insgesamt in die Förderung einbezogen<br />

wurden, entspricht der Anteil der geförderten Nebenerwerbsbetriebe am Umfang der<br />

Gesamtförderung in diesen Bereichen um 60 %.<br />

d) davon Beschäftigungsmöglichkeiten, die sich indirekt als Resultat von Multiplikatorwirkungen<br />

auf der Angebots- und der Einkommensseite ergeben haben (in<br />

%)<br />

Analog den Ausführungen in Kap. 1.2.3 sind durch die Förderung im Rahmen <strong>des</strong> <strong>EPLR</strong><br />

deutliche Einkommenswirkungen ausgelöst worden. In Verbindung mit den „supplier“ - oder<br />

auch „Vorleistungs“-Effekten sind durch die Förderung 4.248 Beschäftigungen außerhalb der<br />

Landwirtschaft und innerhalb <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong> <strong>Baden</strong>-Württemberg erhalten und geschaffen worden.<br />

Insgesamt sind somit deutliche Beschäftigungswirkungen erkennbar, die aber nur in<br />

Richtgrößen angegeben werden können. Eine exaktere Quantifizierung kann erst in einer Expost-Analyse<br />

erstellt werden.<br />

<strong>EPLR</strong>-BW-Zwischenbewertung <strong>2000</strong> - <strong>2003</strong> FIB - 10/03


10.4 Einkommen<br />

Kapitel 10: Bewertung <strong>des</strong> Programms insgesamt<br />

Querschnittsfrage X.3: In welchem Umfange hat das Programm dazu beigetragen, das<br />

Einkommensniveau der ländlichen Bevölkerung zu erhalten oder zu verbessern?<br />

Abgesehen von der Vielfältigkeit der möglichen Einkommenskategorien, die zugrunde gelegt<br />

werden können (vgl. Kap. 1.3), treten einige Einkommenseffekte erst nach Ablauf <strong>des</strong> Programms<br />

auf. Problematisch ist auch die adäquate Definition der Vergleichsgruppe, um eine<br />

unterschiedliche Entwicklung der Einkommen der ländlichen Bevölkerung zu einer nicht<br />

ländlichen Bevölkerung charakterisieren zu können. Unter Beachtung dieser Einschränkungen<br />

werden die vermuteten Einkommenseffekte für die Programmlaufzeit <strong>2000</strong> - 2002 eingeordnet.<br />

(vgl. Tabelle 10.4)<br />

Die direkten Einkommenswirkungen sind kurzfristig erkennbar und stehen in engem Zusammenhang<br />

mit direkten Fördermaßnahmen, z.B. der Ausgleichszulage in benachteiligten Gebieten<br />

oder der Prämien im Rahmen von Umweltprogrammen.<br />

Geförderte Investitionen in landwirtschaftlichen Betrieben, in Forstbetrieben, im Bereich Verarbeitung<br />

und Vermarktung oder in der Flurneuordnung werden erst im Zeitverzug zu Einkommenseffekten<br />

führen. Aufgrund der kurzen Berichtszeit sind hier nur eher vermutete<br />

Effekte zu dokumentieren. Da diese Effekte nur als größer Null angegeben werden können<br />

und noch nicht quantifizierbar sind, liegt die bewilligte Fördersumme noch relativ nah an den<br />

bisher dokumentierbaren Einkommenseffekten. Würde bei den investiven Maßnahmen ein<br />

Subventionswert von 50 % angenommen, so steigt der Einkommenseffekt um rund 80 Mio. €.<br />

Aus beiden Wirkungsbereichen ergeben sich Vorleistungs- und /oder Multiplikatoreffekte<br />

weit über die Landwirtschaft hinaus. Diese sind normiert schätzbar.<br />

In Tabelle 10.4 sind die Ergebnisse zu den Einkommenseffekten zusammengeführt.<br />

X.3-1.1 Einkommen der auf direkte/indirekte Weise begünstigten Bevölkerung, die in der<br />

Landwirtschaft tätig ist<br />

Das gesamte Einkommen der durch die Förderung Begünstigten, die in der Landwirtschaft<br />

tätig sind, wird auf 280 Mio. € in der Betrachtungsperiode geschätzt. Dieses ist aber ein unterer<br />

Wert, da eine Reihe von weiteren Einkommenswirkungen aus der Investitionsförderung<br />

erst nach Jahren erkennbar sind.<br />

<strong>EPLR</strong>-BW-Zwischenbewertung <strong>2000</strong> - <strong>2003</strong> FIB - 10/03<br />

595


596<br />

Kapitel 10: Bewertung <strong>des</strong> Programms insgesamt<br />

a) davon „Familienbetriebseinkommen“ (in %)<br />

Da die weit überwiegende Zahl der landwirtschaftlichen Betriebe in <strong>Baden</strong>-Württemberg als<br />

Familienbetriebe geführt werden, kann davon ausgegangen werden, dass fast 98,5 % der Einkommenseffekte<br />

in landwirtschaftlichen Betrieben als Familienbetriebseinkommen zu bezeichnen<br />

sind.<br />

b) davon Einkommen, das von Arbeitskräften der landwirtschaftlichen Betriebe<br />

erwirtschaftet wurde, die keine Familienangehörigen sind (in %)<br />

Ca. 20 % der in der Landwirtschaft <strong>Baden</strong>-<strong>Württembergs</strong> Beschäftigten zählen nicht zu den<br />

Familienarbeitskräften. Nur ein geringer Teil von ihnen wird durch die Förderung Einkommensänderungen<br />

haben, da deren Einkommen in der Regel durch Vorgaben <strong>des</strong> Arbeitsmarktes<br />

(Tarifregelungen, Min<strong>des</strong>tlöhne) beeinflusst sind. Wenn von den 94 angenommenen Beschäftigungsmöglichkeiten<br />

(vgl. X.2-1.1,b), die Hälfte neu Geschaffene sind, so ist bei 30.000<br />

€ p.a. Einkommen in den 3 Betrachtungsjahren ein Einkommen von 4,2 Mio. € für Arbeitskräfte,<br />

die keine Familienangehörigen sind, gegeben, also 1,5 %.<br />

c) davon Einkommen, das durch die Mehrfachtätigkeit der Nebenerwerbslandwirte<br />

oder durch Erwerbstätigkeit in landwirtschaftlichen Betrieben erwirtschaftet<br />

wurde, die jedoch nicht der Produktion von land-/forstwirtschaftlichen Grunderzeugnissen<br />

zuzuordnen ist (in %)<br />

Die Auswertung der Testbetriebsdaten und der Betriebsleiterbefragung zeigte, dass um 23 %<br />

<strong>des</strong> Gesamteinkommens den unter c) genannten Kategorien zuzuordnen ist.<br />

d) davon Einkommen, das indirekt das Resultat angebotsseitiger Auswirkungen ist<br />

(in %)<br />

Die EU definiert die angebotsseitigen Auswirkungen als die Wirkungen von Maßnahmen zugunsten<br />

von Unternehmen, die mit der Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher<br />

Grunderzeugnisse befasst sind und daher auf das Einkommen dieser landwirtschaftlichen Betriebe<br />

Einfluss haben.<br />

Die Analysen insbesondere in Kapitel 7 zeigten, dass gegenwärtig noch nicht die Ableitungen<br />

von Preis- und Mengenänderungen durch Förderung gelingen kann und eventuell der Ex-post-<br />

Evaluierung vorbehalten bleiben muss.<br />

X.3-2.1 Einkommen der auf direkte/indirekte Weise begünstigten, nicht in der Landwirtschaft<br />

tätigen Bevölkerung<br />

Das gesamte Einkommen der durch die Förderung Begünstigten, die nicht in der Landwirtschaft<br />

tätig sind, wird auf über 1 Mrd. € in der Betrachtungsperiode geschätzt. Dieses ist ein<br />

Wert, der erst in einer Ex-post-Analyse exakter eingeschätzt werden kann, da eine Reihe von<br />

<strong>EPLR</strong>-BW-Zwischenbewertung <strong>2000</strong> - <strong>2003</strong> FIB - 10/03


Kapitel 10: Bewertung <strong>des</strong> Programms insgesamt<br />

weiteren Einkommenswirkungen aus der Investitionsförderung erst nach Jahren erkennbar<br />

sind.<br />

a) davon Einkommen, das im Sektor ländlicher Fremdenverkehr erwirtschaftet<br />

wurde (in %)<br />

Fast allen Maßnahmen <strong>des</strong> <strong>EPLR</strong> können auch positive Einflüsse auf den Fremdenverkehr<br />

zugerechnet werden. Diese sind jedoch aus den verfügbaren Daten nicht quantifizierbar.<br />

Lediglich die Auswertung der Betriebsleiterbefragung zeigt an, dass in den geförderten Betrieben<br />

um 10 % <strong>des</strong> Einkommens aus Fremdenverkehrsleistungen resultieren.<br />

b) davon Einkommen, das mit lokalen Handwerkstätigkeiten (- erzeugnissen) erwirtschaftet<br />

wurde (in %)<br />

Insbesondere in den Fördermaßnahmen der Kapitel 1, 7 und 9 sind die Notwendigkeiten gegeben,<br />

umfangreiche Leistungen <strong>des</strong> regionalen Handwerks nachzufragen. Insgesamt wird<br />

von einer Nachfrage in den 3 Analysejahren von um 100 Mio. € ausgegangen. Ein großer Teil<br />

hiervon ist Arbeitseinkommen im Handwerk und Baugewerbe. Er wird mit 8 % angenommen.<br />

c) davon Einkommen, das indirekt als Resultat von angebotsseitigen Auswirkungen<br />

und von Multiplikatorwirkungen ist (in %)<br />

Die EU geht davon aus, dass sich die angebotsseitigen Auswirkungen von Maßnahmen zugunsten<br />

von landwirtschaftlichen Betrieben auf das Angebot von Dienstleistungen und<br />

Erzeugnissen generell beziehen und daher die Einkommen der nicht in der Landwirtschaft<br />

beschäftigten Personen beeinflussen. Die Multiplikatorwirkungen auf der Einkommensseite<br />

betreffen das zusätzliche Einkommen und den zusätzlichen Verbrauch, der durch die erhöhte<br />

Aktivität in begünstigten Betrieben entsteht, sowie die Folgewirkung auf das Einkommen von<br />

Personen, die in nicht geförderten Betrieben tätig sind.<br />

Entsprechend den normierten Vorgaben ist hiermit ein Einkommen von rund 972 Mio. €<br />

anzusetzen, also von nahezu 95 %.<br />

<strong>EPLR</strong>-BW-Zwischenbewertung <strong>2000</strong> - <strong>2003</strong> FIB - 10/03<br />

597


598<br />

Kapitel 10: Bewertung <strong>des</strong> Programms insgesamt<br />

Tabelle 10.4: Einkommenswirkungen der Maßnahmen <strong>des</strong> <strong>EPLR</strong> (<strong>2000</strong> <strong>–</strong> 2002) (Mio. €)<br />

Einkommenseffekte in den Maßnahmen nach EU-Kapiteln I II V VI VII VIII IX Summe<br />

Direkte Einkommenswirkungen in der Landwirtschaft - 10 168 74 - 25 3 280<br />

Verzögerte Einkommenswirkungen in der Landwirtschaft >0 - - >0 >0 >0 >0<br />

Supplier-Effekte, in nicht-landwirtschaftlichen Bereichen 90 - - -15 8 7 15 105<br />

Multiplikator-Effekte, in nicht-landwirtschaftlichen Bereichen 141 11 173 388 12 47 95 867<br />

Öffentliche Fördermittel (bewilligt) 135 10 165 371 11 141 65 898<br />

Quelle: Eigene Ermittlungen<br />

<strong>EPLR</strong>-BW-Zwischenbewertung <strong>2000</strong> - <strong>2003</strong> FIB - 10/03


10.5 Wettbewerbsfähigkeit und Märkte<br />

Kapitel 10: Bewertung <strong>des</strong> Programms insgesamt<br />

Querschnittsfrage X.4: In welchem Umfang hat das Programm die Marktposition für<br />

land-/forstwirtschaftliche Grunderzeugnisse verbessert?<br />

Die direkten Auswirkungen <strong>des</strong> Programms auf die Wettbewerbsfähigkeit hängen größtenteils<br />

mit den Investitionsbeihilfen und Maßnahmen der Flurbereinigung für die Betriebe zusammen.<br />

Die Anpassung und Entwicklung der ländlichen Gebiete wird sich weniger direkt, jedoch<br />

in der Tendenz auch positiv auf die Wettbewerbsfähigkeit der Betriebe auswirken können.<br />

Eine Verbesserung der Marktposition land- und forstwirtschaftlicher Betriebe ist somit durch<br />

eine Reihe von Ansätzen möglich.<br />

X.4-1.1 Verhältnis von Umsatz zu Kosten auf den wichtigsten geförderten Stufen der Erzeugung<br />

Eine Verringerung der Produktionskosten stärkt sowohl im landwirtschaftlichen Betrieb als<br />

auch bei den Verarbeitungs- und Vermarktungsunternehmen landwirtschaftlicher Erzeugnisse<br />

die Marktposition, damit ändert sich auch das Verhältnis Umsatz zu Kosten. Dieser Effekt ist<br />

nicht quantifizierbar, jedoch identifizierbar. Folgende Maßnahmen führten zu einer Verbesserung<br />

der Marktposition unter Beachtung der Kostensenkung:<br />

• Einzelbetriebliche Investitionsförderung in der Landwirtschaft, insbesondere Stallbau,<br />

Maschineninvestitionen,<br />

• Investitionsförderung in der Vermarktung und Verarbeitung, insbesondere Rationalisierungsinvestitionen,<br />

• Investitionsförderung im Forstbereich, bspw. Wegebau,<br />

• Flurbereinigung.<br />

Es sind eine Reihe von geförderten Ansätzen zur Kostenreduzierung gegeben. Im Rahmen <strong>des</strong><br />

<strong>EPLR</strong> insgesamt sind diese Effekte aber nicht überzubewerten, da in großem Umfang die<br />

Agrarumwelt gefördert wurde und hierdurch eine deutliche einzelbetriebliche Kostenreduzierung<br />

nicht zu erreichen ist.<br />

X.4-2.1 Änderungen bei der Wertschöpfung pro Einheit <strong>des</strong> land-/forstwirtschaftlichen<br />

Grunderzeugnisses auf den wichtigsten Stufen der Erzeugung (in %)<br />

Die Wertschöpfung steigt entsprechend dem Umsatzanstieg mal der Kostenersparnis. Beide<br />

Effekte sind nicht, bzw. noch nicht ableitbar.<br />

<strong>EPLR</strong>-BW-Zwischenbewertung <strong>2000</strong> - <strong>2003</strong> FIB - 10/03<br />

599


600<br />

Kapitel 10: Bewertung <strong>des</strong> Programms insgesamt<br />

X.4-2.2 Anteil der Grunderzeugnisse, deren Qualität dank <strong>des</strong> Programms auf allen<br />

geförderten Stufen der Erzeugung verbessert wurde (in %)<br />

Eine Quantifizierung dieser Effekte ist nicht möglich <strong>–</strong> auch nicht prozentual. Sie sind zum<br />

einen nicht messbar und zum anderen von Produkt- zu Produktbereich unterschiedlich. Da<br />

aber eine Vielzahl von geförderten Projekten das Ziel der Qualitätssteigerung verfolgt, ist es<br />

ohne Zweifel auch in einer Reihe von Förderfällen zu Wertschöpfungssteigerungen durch<br />

Qualitätsverbesserungen gekommen.<br />

Eine Steigerung der Produktqualität kann, zumin<strong>des</strong>t wenn diese nicht mit deutlicher Kostenausweitung<br />

verbunden ist, auch zu einer Verbesserung der Marktposition, der Erlöse und <strong>des</strong><br />

Deckungsbeitrages führen. Produktverbesserungen sind vor allem durch folgende Maßnahmen<br />

erreicht worden:<br />

• Einzelbetriebliche Investitionsförderung in landwirtschaftlichen Betrieben, insbesondere<br />

Stallbau,<br />

• Investitionsförderung in der Fleischwirtschaft, in der Weinwirtschaft, im Gemüse- und<br />

Obstbereich.<br />

X.4-2.3 Hinweise auf eine verbesserte Marktposition<br />

Eine verbesserte Marktposition kann aus der Zusammenfassung <strong>des</strong> Angebots, aus dem Einsatz<br />

marketingpolitischer Instrumente und aus Verbesserungen und Innovationen bei Produkten<br />

und Produktionsprozessen resultieren.<br />

• Kommt es zu einer Bündelung einzelner Angebote, so kann sich hieraus eine Stärkung<br />

der Marktposition ergeben. Wenn auch die Maßnahmen <strong>des</strong> <strong>EPLR</strong> nicht eine entsprechende<br />

Zielsetzung direkt aufweisen, so ist doch innerhalb der Förderung folgender Maßnahmen<br />

ein entsprechender Effekt eingetreten:<br />

- Intensivierung der Vertragslandwirtschaft, Produktinnovationen, neue Produktions-<br />

verfahren, QS-Systeme, Gütesiegel<br />

- Institutionalisierung von Waldbesitzerorganisationen.<br />

• Die Verbesserung <strong>des</strong> Marktauftrittes durch Markenbildung und Marketingaktivitäten<br />

kann eine Marktposition verbessern helfen. Folgende Maßnahme könnte entsprechend<br />

gewirkt haben:<br />

- Marketingaktivitäten im Tourismusbereich.<br />

• Eine Verbesserung der Marktposition kann auch durch technische Lösungen gegeben<br />

sein, durch die es gelingt, die Qualität gegebener Produkte zu verbessern, die Kosten der<br />

<strong>EPLR</strong>-BW-Zwischenbewertung <strong>2000</strong> - <strong>2003</strong> FIB - 10/03


Kapitel 10: Bewertung <strong>des</strong> Programms insgesamt<br />

Verarbeitung und Vermarktung zu senken, neuartige Verarbeitungsverfahren zu installieren<br />

oder vollkommen neue Produkte zu kreieren.<br />

- Investitionsförderung in landwirtschaftlichen Betrieben<br />

- Investitionsförderung in Betrieben der VuV-Bereiche<br />

- Förderung der Diversifizierung<br />

- Förderung von innovativen Maßnahmen für Frauen<br />

Darüber hinaus bewirkt auch eine Verbesserung der Rahmenbedingungen eine Stärkung der<br />

Marktposition. Eine Steigerung der regionalen Attraktivität insgesamt kann sowohl für landwirtschaftliche<br />

Erzeugnisse, aber insbesondere für Tourismusangebote, eine Verbesserung der<br />

regionalen Marktposition über den einzelnen Betrieb hinaus bedingen. Hierzu zählen wirksame<br />

Förderung der Umweltsituation, <strong>des</strong> Landschaftsbil<strong>des</strong>, der touristischen Infrastruktur und<br />

ganz allgemein der Lebensqualität im ländlichen Raum. Insofern kann der Mehrheit der geförderten<br />

Maßnahmen ein entsprechender Effekt beigemessen werden.<br />

X.4-3.1: Änderung <strong>des</strong> jährlichen Bruttoumsatzes auf den wichtigsten Stufen (in %)<br />

Die zentralen Stufen im Vermarktungsprozess landwirtschaftlicher Grundprodukte sind die<br />

Landwirtschaft selbst, der Erfassungshandel und die Verarbeitungsunternehmen. Ob und in<br />

welchem Umfang durch die Förderung Bruttoumsätze dieser Stufen beeinflusst werden konnten,<br />

ist aus Offizialdaten nicht quantifizierbar. Aber Umsatzsteigerungen haben sich in ca. 30<br />

% der im Rahmen der einzelbetrieblichen Förderung einbezogenen landwirtschaftlichen Betriebe<br />

und in 60 % der Unternehmen der Verarbeitung und Vermarktung ergeben (vgl. Kap. 3,<br />

7). Erst in einer Ex-post-Analyse läst sich abschätzen, in welchem Umfang diese Änderungen<br />

<strong>des</strong> jährlichen Bruttoumsatz auftraten.<br />

X.4-3.2: Entwicklung der Preise pro Einheit der standardisierten Erzeugnisse (in %)<br />

Entsprechende Effekte sind nicht in Bezug zur Förderung im Rahmen <strong>des</strong> <strong>EPLR</strong> messbar.<br />

Umsatz und Preise werden so dominant durch Marktvorgaben bestimmt, dass deren Bewegung<br />

verantwortlich nicht in irgendeiner Weise der <strong>EPLR</strong>-Förderung zurechenbar ist. Zudem<br />

ändern sich Preise für alle Anbieter <strong>–</strong> gleichgültig ob sie in das Förderprogramm eingebunden<br />

waren. Da dieser Hinweis für alle Produktbereiche gültig ist, ist weder für einzelne Produkte<br />

noch für die landwirtschaftlichen Angebote insgesamt eine Aussage zulässig.<br />

<strong>EPLR</strong>-BW-Zwischenbewertung <strong>2000</strong> - <strong>2003</strong> FIB - 10/03<br />

601


602<br />

10.6 Umwelt<br />

Kapitel 10: Bewertung <strong>des</strong> Programms insgesamt<br />

Querschnittsfrage X.5: In welchem Umfang hat das Programm zum Schutz und zur<br />

Verbesserung der Umwelt beigetragen?<br />

Umweltschutz und Umweltverbesserungen ergeben sich aus Maßnahmen, die direkt auf den<br />

Schutz und die Verbesserung ausgerichtet sind sowie aus Nebenwirkungen von Maßnahmen,<br />

die teilweise oder hauptsächlich auf die Erzeugung, die Vermarktung und die Entwicklung<br />

<strong>des</strong> ländlichen Raumes abzielen.<br />

X.5-1.1 Anteil der Fördermaßnahmen, die völlig/überwiegend den Schutz oder die Verbesserung<br />

der Umwelt zum Ziele haben (in % der Programmkosten; in % der<br />

Projekte)<br />

Der Anteil der Fördermaßnahmen, die direkt, zielorientiert den Schutz und die Verbesserung<br />

der Umwelt zum Ziel haben, wird auf über 80 % auf die Programmkosten (bewilligte Mittel)<br />

und 75 % auf die Zahl der Fälle bezogen, eingeschätzt.<br />

Wird pro Jahr davon ausgegangen, dass im Rahmen <strong>des</strong> <strong>EPLR</strong> um 120.000 Förderungen bewilligt<br />

worden sind, so sind insbesondere die Förderungen im Rahmen der Agrarumweltmaßnahmen,<br />

aber auch in der Forstwirtschaft und zum Teil die Investitionsförderungen sowie die<br />

Flurneuordnung zu den direkt umweltbezogenen Bereichen zu zählen.<br />

X.5-1.2 Anteil der Fördermaßnahmen mit solchen Produktions- und Entwicklungsaspekten<br />

als Schwerpunkten, die positive Nebenergebnisse für die Umwelt hervorgebracht<br />

haben (in % der Programmkosten; in % der Projekte)<br />

Die nicht im Programmindikator 5-1.1 aufgenommenen, verbleibenden Maßnahmen haben<br />

einen Anteil um 20 % auf das Bewilligungsvolumen und 25 % auf die Zahl der Förderfälle<br />

bezogen. Hiervon sind geringe Anteile zu reduzieren von Maßnahmen, die weder direkt (5-<br />

1.1) noch indirekt (5-1.2) Bezug zum Umweltschutz haben; z.B. die Niederlassungsbeihilfe.<br />

So sind als Nettowerte 18 % <strong>des</strong> Bewilligungsvolumens und 22 % der Förderfälle als indirekt<br />

umweltwirksam einzuordnen.<br />

a) davon Fördermaßnahmen, die dies aufgrund umweltfreundlicher Technologien<br />

bewirken (in %)<br />

Insbesondere im Rahmen der Investitionsförderung in den Bereichen Land- und Forstwirtschaft<br />

sowie Verarbeitung und Vermarktung sind entsprechende Vorhaben realisiert worden<br />

(vgl. Tab. 10.5).<br />

<strong>EPLR</strong>-BW-Zwischenbewertung <strong>2000</strong> - <strong>2003</strong> FIB - 10/03


Kapitel 10: Bewertung <strong>des</strong> Programms insgesamt<br />

Tabelle 10.5: Umweltwirkungen (zum Indikator X.5-1.1,1.2,1.3)<br />

(a) Fördervolumen insgesamt: <strong>2000</strong> <strong>–</strong> 2002: 600 Mio. € (Bewilligte Mittel)<br />

(b) Zahl der Förderfälle insgesamt: <strong>2000</strong> <strong>–</strong> 2002: 120.000 p.a.<br />

in %<br />

(a) (b)<br />

Mit direkter Wirkung auf den Umweltschutz (5.1.1)<br />

80 75<br />

Mit indirekter Wirkung auf den Umweltschutz (5-1.2)<br />

18 22<br />

Ohne erkennbare Umweltwirkung<br />

2 3<br />

Umweltfreundliche Technologien (5-1.2.(a))<br />

7 4<br />

Landw. Produktionspraktiken (5-1.2 (b))<br />

93 96<br />

Mit negativen Umweltwirkungen (5-1.3) insgesamt<br />


604<br />

Kapitel 10: Bewertung <strong>des</strong> Programms insgesamt<br />

b) davon Flächen, die den Ackerbau betreffen (ökologischer Landbau, Fruchtfolgen)<br />

(in %)<br />

c) davon Flächen, die nicht bewirtschaftet werden oder fast naturbelassen sind (in<br />

%)<br />

Der ländliche Raum <strong>Baden</strong>-Württemberg wird zwar als Programmgebiet i.e.S. gesehen. Er<br />

umfasst rund 60 % der Lan<strong>des</strong>fläche. Im Grundsätzlichen ist jedoch die gesamte Fläche <strong>des</strong><br />

Lan<strong>des</strong> <strong>Baden</strong>-Württemberg Programmregion, <strong>des</strong>halb ist von dieser Basis auszugehen. So<br />

sind 70 % der Lan<strong>des</strong>fläche in den Anwendungsbereich <strong>des</strong> Programmes (LF und entsprechende<br />

Waldanteile) einzubeziehen. In den flächenbezogenen Maßnahmen ergeben sich daraus<br />

folgende Aufteilungen, auf die 70 % der Lan<strong>des</strong>fläche bezogen:<br />

Agrarumweltmaßnahmen<br />

(70 % der Lan<strong>des</strong>fläche)<br />

a) Grünland: 80 %<br />

a) Wald: -<br />

b) Ackerland: 90 %<br />

c) Sonstige LF: 1 %<br />

Ausgleichszulage<br />

(40 % der Lan<strong>des</strong>fläche)<br />

95 %<br />

10 %<br />

75 %<br />

-<br />

In die Förderung im Rahmen <strong>des</strong> <strong>EPLR</strong> ist somit die gesamte landwirtschaftliche Nutz- und<br />

Waldfläche <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>lan<strong>des</strong> einbezogen. Entsprechend sind die erfragten Flächenanteile wie<br />

folgt dargestellt:<br />

Die Nutzfläche <strong>des</strong> Programmgebietes teilt sich auf in:<br />

Ackerland: 52 % 842.837 ha<br />

Grünland: 35 % 571.873 ha<br />

Wald: 10 % 161.021 ha<br />

Sonstige LF: 3 % 48.412 ha<br />

X.5-3.1 Anteil der Wasserressourcen, denen aufgrund <strong>des</strong> Programms geringe Mengen<br />

entnommen (oder höhere Mengen zugeführt) wurden (in %), davon Wasserressourcen,<br />

die mit der Produktion landwirtschaftlicher (oder forstwirtschaftlicher)<br />

Grunderzeugnisse zu tun haben (in %)<br />

X.5-3.2 Anteil der Wasserressourcen, die aufgrund <strong>des</strong> Programms weniger verschmutzt<br />

wurden oder deren Verschmutzungsgrad zumin<strong>des</strong>t stabilisiert werden konnte (in<br />

%), davon Wasserressourcen, die mit der Produktion landwirtschaftlicher (oder<br />

forstwirtschaftlicher) Grunderzeugnisse zu tun haben (in %)<br />

In <strong>Baden</strong>-Württemberg werden durchschnittlich 12.000 ha bewässert, das sind 1,5 % der<br />

Ackerfläche. Pro ha werden von den 1.700 beteiligten Betrieben im Durchschnitt 1.200 m 3<br />

Wasser/ha eingesetzt. Rund 90 % <strong>des</strong> für die Bewässerung eingesetzten Wassers wurden aus<br />

<strong>EPLR</strong>-BW-Zwischenbewertung <strong>2000</strong> - <strong>2003</strong> FIB - 10/03


Kapitel 10: Bewertung <strong>des</strong> Programms insgesamt<br />

eigenen Anlagen gewonnen. Bei 70 % <strong>des</strong> selbst geförderten Wassers handelt es sich um<br />

Grund- und Quellwasser.<br />

Bis zum Jahre <strong>2003</strong> wurden keine Projekte im Rahmen <strong>des</strong> <strong>EPLR</strong> gefördert, die mit Bewässerungsentscheidungen<br />

im Zusammenhang zu sehen sind. In einigen Projekten (vgl. z.B. Kap. 3<br />

und 7) konnte durch die Förderung der Wasserverbrauch im Rahmen der Produktion reduziert<br />

werden. Zudem wurden im Rahmen <strong>des</strong> MEKA-Programms umfangreich Maßnahmen gefördert,<br />

die dazu beitragen, dass der Immissionsgrad <strong>des</strong> Grundwassers stabilisiert oder sogar<br />

verbessert wird. Entsprechende Hinweise sind aus den jährlichen Nitratberichterstattungen<br />

<strong>des</strong> Umwelt- und Verkehrsministeriums <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong> <strong>Baden</strong>-Württemberg.<br />

X.5-3.3 Entwicklung der jährlichen Emissionen von Treibhausgasen (Tonnen von Kohlendioxidäquivalenten),<br />

die auf das Programm zurückzuführen sind (ungefähre<br />

Schätzungen)<br />

a) davon Emissionen in Form von Kohlendioxid (in %)<br />

b) davon Emissionen in Form von Stickoxiden (in %)<br />

c) davon Emissionen in Form von Methan (in %)<br />

In <strong>Baden</strong>-Württemberg ist die Emission von CO2 über die letzte Dekade fast konstant bei 78<br />

Mio. t gegeben, während die Methanemissionen (CH4) in diesem Zeitraum deutlich zurückgegangen<br />

sind (1990: 393.000 t zu <strong>2000</strong>: 263.000 t). Dabei hat sich der Methanausstoß der<br />

Landwirtschaft jedoch nur geringfügig reduziert (1990: 178.600 t zu <strong>2000</strong>: 145.300 t). Die<br />

Lachgasemissionen (N2O) sind hingegen angestiegen (1990: 11.000 t zu <strong>2000</strong>: 12.300 t).<br />

Eine Reduzierung von Emissionen dieser klimarelevanten Gase ist durch eine Reihe von geförderten<br />

Maßnahmen im Rahmen <strong>des</strong> <strong>EPLR</strong> gelungen. Im Rahmen der Investitionsförderungen<br />

kam es zu Energieeinsparungen. Im Zuge von Flurneuordnungen traten Reduzierung von<br />

Transporten und damit von Energieverbrauch ein. Die Förderung von Biogasanlagen führte<br />

zur Substitution von petromineralischen Energieträgern. Die Förderung der Düngerlagerung<br />

und Gülleausbringung ging einher mit einer Reduzierung klimarelevanter Effekte. Die geförderte<br />

Extensivierung der Produktion im ökologischen Landbau, im Rahmen <strong>des</strong> MEKA-<br />

Programms aber auch die Förderung der flächendeckenden Bewirtschaftung führte zu Emissionsminderungen<br />

durch Verringerung <strong>des</strong> Einsatzes mineralischen Düngers und CO2-Bindung<br />

durch pflanzliche Produktion. Zum letzteren Punkt sind auch die Aufforstungsmaßnahmen zu<br />

zählen. Die Ansätze sind vielfältig und unterschiedlich. So ist nur eine grobe Einordnung der<br />

Effekte im Sinne eines mit/ohne Vergleiches möglich:<br />

Reduzierung Emission von Kohlendioxyd: 0,5 % in den entsprechenden Förderbereichen,<br />

<strong>EPLR</strong>-BW-Zwischenbewertung <strong>2000</strong> - <strong>2003</strong> FIB - 10/03<br />

605


606<br />

Kapitel 10: Bewertung <strong>des</strong> Programms insgesamt<br />

Reduzierung Emission von Stickoxyden: 0,3 % in den entsprechenden Förderbereichen,<br />

Reduzierung Emission von Methan: 0,1 % in den entsprechenden Förderbereichen <strong>–</strong> jeweils<br />

auf die Gesamtemission <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong> bezogen.<br />

X.5-4.1 Anteil der Flächen innerhalb eines Programmgebiets, auf denen im Rahmen<br />

<strong>des</strong> Programms vorteilhafte Änderungen der Landschaft herbeigeführt (oder<br />

negative verhindert) wurden (in %)<br />

a) davon Flächen, die jeweils wie folgt zu klassifizieren sind:<br />

- Kohärenz der Landschaft (in %)<br />

- Unterschiedlichkeit der Landschaft (Homogenität/Vielfalt) (in %)<br />

- Kultureller Eigenart (in %)<br />

b) davon Flächen, die Dauerkulturen betreffen (Grünland, Obstbaumflächen,<br />

Waldflächen) (in %)<br />

Ein großflächiges Brachfallen ist weder gesellschafts- noch umweltpolitisch gewollt und die<br />

Ausrichtung der Landschaft auf reine Produktionsaspekte wird nicht angestrebt. Landschaftserhalt<br />

und verbesserte Landschaftsgestaltung sind entsprechende Zielgrößen.<br />

Direkt einwirkend sind hierzu Maßnahmen <strong>des</strong> Forstbereichs, <strong>des</strong> MEKA, <strong>des</strong> LPR und der<br />

Ausgleichszulage zu zählen. Fast 70 % der Fläche <strong>des</strong> Programmgebietes, also der gesamten<br />

Lan<strong>des</strong>fläche, wird durch die Förderung in eine vorteilhafte Gestaltung der Landschaft geführt,<br />

bzw. diese wird erhalten. Dieser Wert erscheint vertretbar unter Beachtung, dass die<br />

Flurneuordnung und die Förderung landschaftsbezogenen Bauens entsprechende Effekte mit<br />

ausgelöst hat.<br />

Auf die genannte Fläche bezogen, ergeben sich dann folgende Differenzierungen:<br />

a) Kohärenz der Landschaft: 60 % (Ausgleichszulage)<br />

a) Unterschiedlichkeit der Landschaft: 5 % (LPR, Forst, Flurneuordnung)<br />

a) Kulturelle Eigenarten: 10 % (MEKA, Bauen)<br />

b) Dauerkulturen: 60 % (MEKA, Forst, Ausgleichszulage)<br />

10.7 Durchführung<br />

Querschnittsfrage X.6: In welchem Umfang haben die Durchführungsbestimmungen<br />

zur Maximierung der beabsichtigten Auswirkungen <strong>des</strong> Programms beigetragen?<br />

X.6-1.1 Häufigkeit <strong>des</strong> Vorkommens von Gruppen/Kombinationen von Maßnahmen/Projekten<br />

innerhalb einzelner Kapitel/kapitelübergreifender Natur , die auf<br />

die Probleme und Möglichkeiten der Entwicklung <strong>des</strong> ländlichen Raums zielgerichtet<br />

sind, und zwar<br />

a) auf verschiedenen Ebenen der land-/forstwirtschaftlichen Produktionsstufe;<br />

b) bei bestimmten Engpässen und/oder<br />

c) durch die gemeinsame Schaffung einer kritischen Masse (in %)<br />

<strong>EPLR</strong>-BW-Zwischenbewertung <strong>2000</strong> - <strong>2003</strong> FIB - 10/03


Kapitel 10: Bewertung <strong>des</strong> Programms insgesamt<br />

Die Fördermaßnahmen sind im großen und ganzen aufeinander abgestimmt und ergänzen<br />

einander (vgl. Kap. 2), damit durch das Zusammenspiel und die Wechselwirkungen der verschiedenen<br />

Facetten der Problemlage begegnet werden kann, die die Entwicklung <strong>des</strong> ländlichen<br />

Raumes mit sich bringt und damit Synergieeffekte entstehen.<br />

In der Beantwortung der vorangegangenen Querschnittsfragen wurde deutlich, dass in der<br />

Regel mehrere der geförderten Maßnahmen Zieleffekte auslösen, sich also gegenseitig stützen<br />

und z.T. ergänzen. Synergien sind nicht oder nur sehr eingeschränkt messbar; aber dennoch<br />

existent. Sie entstehen, wenn verschiedene Maßnahmen gemeinsam eine Wirkung erzielen,<br />

die größer ist als die Summe der Wirkungen einzelner Maßnahmen.<br />

(a) Auf den verschiedenen Ebenen sind deutliche Synergien in der Verfolgung von Umwelt-<br />

und Einkommenszielen gegeben. Allerdings könnte in den Bereichen der Investitionsförderung<br />

in der Landwirtschaft und in der Verarbeitung und Vermarktung über<br />

den Ausbau der Vertragswirtschaft noch Verbesserung erreicht werden. Und auch in<br />

der Abstimmung der Maßnahmen zur Offenhaltung der Landschaft und zur Aufforstung<br />

sind noch Synergien ausbaubar.<br />

(b) Engpässe sind in der umweltsparenden Energieerzeugung vorhanden. Eine deutlichere<br />

Förderung könnte hier sowohl positive Einkommenseffekte in landwirtschaftlichen<br />

Betrieben als auch Emissionsreduzierungen bei klimarelevanten Gasen auslösen.<br />

(c) Die Akzeptanz der Maßnahmen im Rahmen <strong>des</strong> <strong>EPLR</strong> ist hoch. Zum Teil erreicht diese<br />

100 % der potentiell direkt Begünstigten. In den Maßnahmenbereichen mit geringer<br />

Inanspruchnahme, z.B. im Bereich VuV, liegt es nicht an kritischer Masse.<br />

Aber auch über das Programm hinaus sind externe Synergien mit weiteren EU geförderten<br />

Programmen sowie mit nationalen Maßnahmen gegeben (vgl. Kap. 2).<br />

Synergien im Bereich Mit:<br />

Beschäftigung: Ziel 2, LEADER+,<br />

Einkommen: Ziel 2, LEADER+, INTERREG<br />

Marktposition: Regio Activ, HQZ, LEADER+<br />

Umwelt: LEADER+, SchALVO, PLENUM, MELAP<br />

X.6-2.1: Wichtige Arten der Begünstigten und der Marktteilnehmer, die an dem Programm<br />

beteiligt waren.<br />

Daten werden als Jahreswerte im Durchschnitt der 3 Jahre der Betrachtungsperiode ausgewiesen.<br />

Die zentrale Gruppe der Begünstigten stellen die landwirtschaftlichen Betriebe dar. Darüber<br />

hinaus sind aber auch Vermarktungsunternehmer landwirtschaftlicher Produkte, Bürger-<br />

<strong>EPLR</strong>-BW-Zwischenbewertung <strong>2000</strong> - <strong>2003</strong> FIB - 10/03<br />

607


608<br />

Kapitel 10: Bewertung <strong>des</strong> Programms insgesamt<br />

gruppen in einzelnen Kommunen und auch Einzelpersonen als direkt Begünstigte anzusprechen.<br />

Tabelle 10.6: Struktur der Begünstigten (p.a.)<br />

<strong>EPLR</strong>-<br />

Maßnahmen<br />

(EU-VO)<br />

1 Invest. Betr. (a) 3.106 Landwirtschaftliche Betriebe<br />

2 Niederlassung Jgldw. (b) 276 Landwirtschaftliche Betriebe<br />

6 Ausgleichszulage (e) 30.454 Landwirtschaftliche Betriebe<br />

9, 10 Agrarumwelt 1) (f) 85.875 Landwirtschaftliche Betriebe<br />

4, 10 Vermarktung (g) 86 Vermarktungsunternehmen<br />

12 Aufforstung 1) (h) 162 Landwirt-/Forstwirtschaftliche Betriebe<br />

12, 13 Forst (i) 4.475 Landwirt-/Forstwirtschaftliche Betriebe<br />

3 Flurbereinigung (k) 199 Kommunen und ca. 10.000 landwirtschaftliche<br />

Betriebe<br />

5, 10 Vermarktung (m) 12 Vermarktungseinrichtungen/um<br />

7 Dienstleistung (n) -<br />

7 Dorferneuerung (o) 2 Bürgergruppen in Kommunen<br />

7, 8 Diversifikation (p) 3 Landwirtschaftliche Betriebsleiterinnen<br />

7 Fremdenverkehr (s) -<br />

10,11,13 Naturparke, Naturschutz<br />

1)<br />

mit Altverpflichtungen<br />

(t) - Kommunen, Landwirtschaftliche Betriebe<br />

Die größte Gruppe wurde im Rahmen der Förderung von Agrarumweltmaßnahmen einbezogen,<br />

um 95 % aller landwirtschaftlichen Betriebe <strong>Baden</strong>-<strong>Württembergs</strong>. Die in andere Maßnahmenbereiche<br />

einbezogenen landwirtschaftlichen Betriebe werden mit hoher Wahrscheinlichkeit<br />

auch im Rahmen der Agrarumweltmaßnahmen Förderung erhalten haben. So ist die<br />

Produktions- und Erwerbsstruktur aus der Offizialstatistik (2001) zu entnehmen:<br />

Landwirtschaftliche Betriebe: (100 %) 71.800<br />

Haupterwerbsbetriebe: (30,5 %) 21.900<br />

Nebenerwerbsbetriebe: (63,0 %) 45.300<br />

Marktfruchtbau: (21,5 %) 15.500<br />

Futterbau: (33,9 %) 24.400<br />

Veredelung: (4,2 %) 3.000<br />

Dauerkultur: (23,6 %) 17.000<br />

Von dieser Globalstruktur weichen jedoch in einzelnen Maßnahmebereichen die Produktionsund<br />

Erwerbsstruktur der landwirtschaftlichen Bereiche ab.<br />

<strong>EPLR</strong>-Maßnahmen VO(EG)<br />

1, 2 (a, b) vornehmlich Haupterwerbsbetriebe<br />

vornehmlich Veredlungs- und Futterbaubetriebe<br />

6 (e) vornehmlich Futterbaubetriebe<br />

<strong>EPLR</strong>-BW-Zwischenbewertung <strong>2000</strong> - <strong>2003</strong> FIB - 10/03


Kapitel 10: Bewertung <strong>des</strong> Programms insgesamt<br />

Auch im Bereich der Förderung von Vermarktungs- und Verarbeitungsunternehmen gibt es<br />

Zentrierungen. So ist insbesondere die Gruppe der Winzer- und Kellereien mit einem Anteil<br />

von rd. 50 % der Förderfälle in diesem Maßnahmenbereich vertreten.<br />

X.6-2.2 Hinweise darauf, dass den direkt Begünstigten/Marktteilnehmern unnötige Verzögerungen<br />

oder Kosten erspart geblieben sind bzw. das Entstehen solcher Verzögerungen<br />

oder Kosten unterbunden wurde<br />

Die Zufriedenheitsanalyse aus der Betriebsleiterbefragung mit der Förderung <strong>des</strong> ländlichen<br />

Raumes insgesamt zeigt einen hohen Grad von Zustimmung der Begünstigten (vgl. Abb.<br />

10.1).<br />

Von keiner der Maßnahmen sind deutliche Umsetzungsschwierigkeiten bekannt. Die Befragung<br />

der begünstigten Landwirte zeigte überwiegend Zustimmung zu den verwaltungstechnischen<br />

Abläufen.<br />

Das Bild der Gesamtzufriedenheit ist jedoch für die einzelnen Maßnahmenbereiche differenziert.<br />

Die in der Abb. 10.1 zusammengefassten Befragungsergebnisse zeigen höhere Unzufriedenheit<br />

im Forstbereich auf. Am deutlichsten wird die Maßnahme der Investitionsförderung<br />

mit zufriedener Beurteilung belegt.<br />

Insgesamt<br />

Katastrophenhilfe<br />

Forstliche Maßnahmen<br />

Ausgleichszulage<br />

Investitionsförderung<br />

Zufriedenheit mit Förderprogrammen<br />

MEKA<br />

17,6% 54,0% 21,1% 7,4%<br />

13,4% 43,7% 21,6% 21,2%<br />

14,6% 50,8% 21,6% 13,0%<br />

15,2% 54,3% 23,3% 7,1%<br />

15,5% 57,1% 21,1% 6,3%<br />

25,5% 51,4% 17,0% 6,1%<br />

0,0% 20,0% 40,0% 60,0% 80,0% 100,0%<br />

sehr zufrieden zufrieden w eniger zufrieden gar nicht zufrieden<br />

Quelle: Betriebsleiterbefragung <strong>2003</strong><br />

Abbildung 10.1: Zufriedenheit mit Förderprogrammen<br />

Bei den einzelnen Maßnahmen wurden wenige Hinweise auf Verzögerungen und Durchführungsunstimmigkeiten<br />

detailliert aufgeführt. So wird die Bewilligung eines vorzeitigen Baubeginns<br />

zur Vermeidung von Verzögerungen für notwendig erachtet.<br />

<strong>EPLR</strong>-BW-Zwischenbewertung <strong>2000</strong> - <strong>2003</strong> FIB - 10/03<br />

609


610<br />

Kapitel 10: Bewertung <strong>des</strong> Programms insgesamt<br />

X.6-3.1 Hebelsatz = Verhältnis von Gesamtausgaben der direkt Begünstigten für Fördermaßnahmen<br />

zur Kofinanzierung der öffentlichen Hand<br />

Durch die Förderung angeregt wurden deutlich auch private Finanzmittel im Rahmen von<br />

Investitionen eingesetzt. Auf die gesamte Fördersumme bezogen, also auf die öffentlichen<br />

Kosten insgesamt, sind 20 % als Hebelwirkung durch Privatinitiative ausgelöst worden. An<br />

privaten Mitteln wurden in den Bereichen Investitionsförderung in der Landwirtschaft und<br />

Vermarktung, in der Flurneuordnung und in der Forstwirtschaft um 420 Mio. € zusätzlich zu<br />

den öffentlichen Mitteln eingesetzt. Dies entspricht einer Hebel- oder Anstoßwirkung von rd.<br />

50 % auf das gesamte Fördervolumen und von rd. 145 % auf die o.g. Förderbereiche bezogen.<br />

X.6-4.1 Hinweise auf „dead-weight“-Effekte<br />

Art und Umfang der „dead-weight“-Effekte werden durch die Art <strong>des</strong> Auswahlverfahrens der<br />

potentiell Begünstigten, durch den Grad der Selektivität und auch durch die Gestaltung der<br />

Förderkriterien beeinflusst. Für die Förderprogramme <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong> <strong>Baden</strong>-Württemberg wird<br />

vermutet, dass diese Effekte als gering bezeichnet werden können. Jedoch ist es nur im Rahmen<br />

einer sehr detaillierten Befragung der Begünstigten möglich zu erkunden, in welchem<br />

Ausmaß „dead-weight“-Effekte vermutet werden können. Die bisherigen Beobachtungs- und<br />

Befragungsergebnisse lassen den Schluss zu, dass wohl im Rahmen der Niederlassungsbeihilfe<br />

für Junglandwirte, in der Ausgleichsförderung in den benachteiligten Gebieten, in der<br />

Forstförderung und in der VuV-Förderung entsprechende Effekte in geringem Maße gegeben<br />

sind.<br />

X.6-5.1 Hinweise auf Maßnahmen/Projekte, die zu vorteilhaften indirekten Auswirkungen<br />

geführt haben<br />

Die Förderung <strong>des</strong> <strong>EPLR</strong> zielt im Rahmen der Politik für die Landwirtschaft und den ländlichen<br />

Raum im Schwerpunkt auf die in der Landwirtschaft Beschäftigten und die Sicherung<br />

einer umweltschonenden, flächendeckenden Landbewirtschaftung. Die Förderung aber hat<br />

indirekt vielfältige Einflüsse auf die ländliche Bevölkerung und den ländlichen Wirtschaftsraum<br />

insgesamt. Über den Vorleistungs<strong>–</strong> und den Multiplikatoreffekt profitiert letztlich indirekt<br />

der gesamte europäische Markt.<br />

Wird die Zahl der direkt Begünstigten im Programmgebiet auf über 100.000 geschätzt, so ist<br />

davon auszugehen, dass indirekt noch rund 8.000 Personen im ländlichen Raum hieraus positive<br />

Einkommenseffekte und 3 Mio. Personen, also ein Drittel der Bevölkerung <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>lan<strong>des</strong>,<br />

generell eine Verbesserung der Lebens- und Wohnqualität erfahren.<br />

<strong>EPLR</strong>-BW-Zwischenbewertung <strong>2000</strong> - <strong>2003</strong> FIB - 10/03


Kapitel 11: Schlussfolgerungen und Empfehlungen<br />

11 Schlussfolgerungen und Empfehlungen<br />

Der folgende Überblick zeigt, dass nur in einigen Punkten das Führen einer Anpassungsdiskussion<br />

als notwendig angesehen wird. Entsprechende Anregungen sind bei den Einzelmaßnahmen<br />

angesprochen worden.<br />

Tabelle 11.1: Gesamteinordnung <strong>des</strong> Programms<br />

<strong>EPLR</strong> -<br />

Anpassungen Änderungsbereiche<br />

Maßnahmen<br />

nach<br />

EU-Kapiteln<br />

keine bis<br />

geringe<br />

mittlere deutliche<br />

FinanzvolumenDurchführungsbestimmungenFörderprioritäten<br />

Sonstiges<br />

I - X - - - X X<br />

II X - - - - - -<br />

V X - - X X - -<br />

VI - X - - X X -<br />

VII - - X - X X -<br />

VIII - X - - X - X<br />

IX - X - - X X -<br />

• Zusammenfassend ist festzuhalten, dass eine Anpassung <strong>des</strong> Programms zur Halbzeit<br />

entweder ziel- und situationsorientiert schon erfolgt ist (vgl. Tab. 2.4) oder in einigen<br />

Punkten noch zu überprüfen ist. Letzteres betrifft sowohl einige zuschussfähige Maßnahmen<br />

als auch die für einzelne Teilbereiche vorgesehenen Mittelzuweisungen. Die Änderungsnotwendigkeiten<br />

resultieren entweder aus dem bisher gezeigten Akzeptanzgrad der<br />

potentiell Begünstigten oder aus der Änderung der Kontextsituation, bzw. genauer formuliert,<br />

aus dem Grad der Zielerreichung.<br />

• Die Ziele im <strong>EPLR</strong> sind in Abstimmung mit den EU-Programmindikatoren zu konkretisieren,<br />

um eine bessere Steuerungs- und Evaluierungsarbeit leisten zu können. Dabei erscheint<br />

es oftmals sinnvoll, Bandbreiten vorzugeben. In wenigen Maßnahmebereichen <strong>des</strong><br />

<strong>EPLR</strong> sind bisher entsprechende Vorgaben schon bei der Planerstellung vollzogen worden.<br />

Aber auch diese Zielvorgaben sind noch mit den EU-Programmindikatoren abzustimmen.<br />

Die bisher erreichten Wirkungen und Akzeptanzbeschreibungen, wie sie innerhalb<br />

der <strong>Halbzeitbewertung</strong> ermittelt worden sind, können dabei Argumentationshilfe geben.<br />

• Im Hinblick auf die Durchführungsbestimmungen ist generell gesehen die Programmumsetzung<br />

effizient organisiert und in ihren Kontrollaktivitäten EU- und sachkonform ausgerichtet.<br />

Dieses gilt besonders für die flächenbezogenen Maßnahmen. Änderungsnotwendigkeiten<br />

waren jedoch in den nichtflächenbezogenen, also in investiv ausgerichteten<br />

Maßnahmen erkennbar. Hier ist sowohl eine deutlichere Dokumentation der Ist-Situation<br />

<strong>EPLR</strong>-BW-Zwischenbewertung <strong>2000</strong> - <strong>2003</strong> FIB - 10/03<br />

611


612<br />

Kapitel 11: Schlussfolgerungen und Empfehlungen<br />

bei Antragstellung als auch eine Wirkungsanalyse nach Projektabschluß als Notwendigkeit<br />

zu fordern. Darüber hinaus sind die Min<strong>des</strong>twerte für zu fördernde Investitionen so zu<br />

gestalten, dass sie in einem vertretbaren Verhältnis zu den Kosten der Administration stehen.<br />

Es erscheint sinnvoll, die Höhe der Min<strong>des</strong>tfördersätze zu überprüfen, um sie in eine<br />

günstige Relation zu den eher fixen Kosten der Administrierung der Maßnahme zu bringen.<br />

• Einige weitere Ansätze für Änderungen haben sich insbesondere aus der Mittelverfügbarkeit<br />

und aus dem Prozedere der Umsetzung von Änderungsnotwendigkeiten im Rahmen<br />

der Zusammenarbeit mit der EU ergeben und sind bei den einzelnen Maßnahmen direkt<br />

angesprochen worden.<br />

• Viele Maßnahmen <strong>des</strong> <strong>EPLR</strong> weisen deutliche Synergieeffekte auf. Innerhalb <strong>des</strong> <strong>EPLR</strong><br />

gibt es aber auch einige sich gegenseitig begrenzende Maßnahmen, die schwerpunktmäßig<br />

der Umweltorientierung und dem Naturschutz zuzuordnen sind. So ist im Rahmen der<br />

Flurneuordnung ein zentrales Ziel, die Arbeits- und Kapitalproduktivität in den landwirtschaftlichen<br />

Betrieben zu verbessern. Die Maßnahmen im Rahmen <strong>des</strong> MEKA hingegen<br />

wirken eher produktivitätssenkend. Und so ist im Rahmen der Investitionsförderung<br />

landwirtschaftlicher Betriebe auch das Ziel der strukturellen Weiterentwicklung aufgenommen<br />

worden. Dieses harmoniert nicht mit den eher konservierenden Wirkungen der<br />

Ausgleichszulage zur Nivellierung regionaler Einkommensunterschiede.<br />

• In global bewertender Einordnung ist zur Halbzeit, so weit messbar, der Programmumsetzung<br />

ein hoher Grad an Zielerreichung zuzuordnen. In der Balance zwischen Förderung<br />

der landwirtschaftlichen Betriebe, Entwicklung <strong>des</strong> Ländlichen Raumes insgesamt und der<br />

Verbesserung <strong>des</strong> Erhalts der Umweltgüter sind die Programmmaßnahmen, sich zum Teil<br />

gegenseitig unterstützend, zielführend positioniert worden.<br />

<strong>EPLR</strong>-BW-Zwischenbewertung <strong>2000</strong> - <strong>2003</strong> FIB - 10/03


Literaturverzeichnis<br />

Literaturverzeichnis<br />

AGRA-EUROPE 52/02, Länderberichte 13, 23.09.2002.<br />

BAUDOUX, P. (<strong>2000</strong>): Beurteilung von Agrarumweltprogrammen am Beispiel von <strong>Baden</strong>-<br />

Württemberg und Brandenburg. Dissertation, Universität Hohenheim.<br />

BAUDOUX, P., KAZENWADEL G. und DOLUSCHITZ R. (1997): Agrarumweltprogramme: Betriebliche<br />

Wirkungen und Einstellungen von Landwirten. Agrarwirtschaft 46 (H. 4/5),<br />

184-197.<br />

BAYRISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR LANDWIRTSCHAFT UND FORSTEN (Hrsg.) (2001): Dorferneuerung<br />

in Bayern 1981, Berichte zur Ländlichen Entwicklung, St. Ottilien.<br />

BFN (BUNDESAMT FÜR NATURSCHUTZ), 03.06.<strong>2003</strong>: www.bfn.de/03/030103.htm<br />

BRIEMLE, G. (1997): Bewirtschaftungs- und Düngungsempfehlungen für artenreiches Grünland<br />

nach MEKA. Website der LVVG Aulendorf.<br />

BRIEMLE, G. (2001): Wirkung verschieden hoher Gaben von Wirtschaftsdüngern (Gülle,<br />

Festmist) auf den Pflanzenbestand einer Vielschnittwiese. Website der LVVG Aulendorf.<br />

BRIEMLE, G. und ELLENBERG H. (1994): Zur Mahdverträglichkeit von Grünlandpflanzen <strong>–</strong><br />

Möglichkeit der praktischen Anwendung von Zeigerwerten. Natur und Landschaft 69<br />

(4): 139-147.<br />

BUNDESMINISTERIUM FÜR ERNÄHRUNG, LANDWIRTSCHAFT UND FORSTEN, versch. Jgg. Agrarbericht<br />

der Bun<strong>des</strong>regierung, Bonn.<br />

BURGATH A., DOLL H., FASTERDING F., GRENZBACH, M., KLARE, K., PLANKL R., WAREN-<br />

HOLD S. (2001): Ex-post-Evaluierung von Maßnahmen im Rahmen der Verordnung<br />

(EG) Nr. 950/97 für den Förderzeitraum 1994 bis 1999 in Deutschland. Braunschweig,<br />

(unveröffentlichter Evaluationsbericht), 442 S + Materialband ca. 1000 Tabellenseiten.<br />

BURGMAIER, K. (1991a): Betriebswirtschaftliche Wirkung der Flurbereinigung, ZfV, Heft 10.<br />

BURGMAIER, K. (1991b): Agrarstrukturelle Veränderungen im Flurbereinigungsverfahren<br />

Hattenhofen, Landkreis Göppingen und ihre betriebswirtschaftliche Wirkung, Hrsg.<br />

Lan<strong>des</strong>amt für Flurneuordnung und Landentwicklung in <strong>Baden</strong>-Württemberg, Kornwestheim.<br />

BURGMAIER, K. (1993): Flurneuordnung und Landentwicklung in der Gemeinde Trochtelfingen,<br />

Schriftenreihe <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong>amts für Flurneuordnung und Landentwicklung in <strong>Baden</strong>-Württemberg,<br />

Heft 1, Kornwestheim.<br />

DAX UND HELLEGERS, (<strong>2000</strong>): Policies for less favoured areas. in: CAP regimes and the<br />

European countryside: prospects for integration between agricultural, regional, and environmental<br />

policies/ ed. Floor Brouwer CABI Publication, S.179-197.<br />

DFG-SONDERFORSCHUNGSBEREICH 183: „Umweltgerechte Nutzung von Agrarlandschaften“,<br />

Abschlußbericht 1987-1994, Universität Hohenheim.<br />

DOLUSCHITZ, R., SCHWENNINGER, R. (<strong>2003</strong>): Nebenerwerbslandwirtschaft. Ulmer Verlag<br />

Stuttgart.<br />

<strong>EPLR</strong>-BW-Zwischenbewertung <strong>2000</strong> - <strong>2003</strong> FIB - 10/03<br />

613


614<br />

Literaturverzeichnis<br />

DURWEN, K.-J., WELLER F.,. TILK CHR., BECK H., BEUTTLER A., KLEIN S. (1996): Digitaler<br />

Landschaftsökologischer Atlas <strong>Baden</strong>-Württemberg. IAF, Ministerium Ländlicher<br />

Raum u. Umweltministerium B.-W. (Hrsg.): CD-Rom mit 37 Karten (1 : 200.000), 50<br />

S. Hypertext, 21 Tab., 2 Abb. sowie Booklet.<br />

DIW (1999): Blume, L. u.a.: Ökonomische Wirkungen der Städtebauförderung in Mecklenburg-Vorpommern.<br />

Heft 182, Berlin.<br />

<strong>EPLR</strong> Monitoringbericht, Stuttgart, Lfd. Jg.<br />

EU-KOMMISSION (<strong>2000</strong>): Dokument VI/12004/00 endg., Generaldirektion Landwirtschaft.<br />

EX-ANTE-BEWERTUNG <strong>des</strong> Maßnahmen- und Entwicklungsplanes Ländlicher Raum, <strong>Baden</strong>-<br />

Württemberg (1999), Stuttgart<br />

FASTERDING, FERDINANT (1999): Nachfolge in landwirtschaftlichen Betrieben in Deutschland.<br />

Berichte über Landwirtschaft 77 (2), S. 165-183.<br />

FORSTNER, B. (1999): Untersuchung zur Wirtschaftlichkeit der einzelbetrieblichen Investitionsförderung<br />

in <strong>Baden</strong>-Württemberg, 08.07.1999, S. 75/76. Braunschweig.<br />

FORSTNER, B. (<strong>2000</strong>): Erfolgskontrolle der einzelbetrieblichen Investitionsförderung in der<br />

Landwirtschaft. Schriften der Gesellschaft für Wirtschafts- und Sozialwissenschaften<br />

<strong>des</strong> Landbaues e.V., 36, S. 151-158.<br />

GESELLSCHAFT ZUR ERHALTUNG ALTER UND GEFÄHRDETER HAUSTIERRASSEN E.V. (GEH).<br />

Rote Liste der bedrohten Nutztierrassen in Deutschland, (Stand 2/<strong>2003</strong>), Link im Internet:<br />

http://www.genres.de/tgr/geh-allg/rotelist.htm.<br />

HABER, N. (2002): Das neue MEKA - eine erste Bilanz. Wochenblatt Magazin, Heft 2/2002,<br />

S. 4-5.<br />

HLBS (1973): Koordinierungsauschuss zur Vereinheitlichung Betriebswirtschaftlicher Begriffe:<br />

Begriffs-Systematik für die landwirtschaftliche und gartenbauliche Betriebslehre.<br />

Heft 14, Bonn<br />

IFO-INSTITUT FÜR WIRTSCHAFTSFORSCHUNG (1991): Beschäftigungseffekte durch Flurbereinigung<br />

und Dorferneuerung in Bayern, München.<br />

IFO-INSTITUT FÜR WIRTSCHAFTSFORSCHUNG: Beschäftigungseffekte durch Flurbereinigung<br />

und Dorferneuerung in Bayern, München 1991.<br />

KOGLIN, G. (2001): Ex-post-Evaluierung <strong>–</strong>Ziel 5b_ <strong>Baden</strong>-Württemberg, Stuttgart.<br />

KOM (1999): Leitfaden zur Bewertung von Programmen zur Entwicklung <strong>des</strong> ländlichen<br />

Raumes im Zeitraum <strong>2000</strong>-2006. Dokument VI/8865/99<br />

KOM (<strong>2000</strong>): Der neue Programmzeitraum <strong>2000</strong>-2006: methodische Arbeitspapiere Nr. 3:<br />

Indikatoren für die Begleitung und Bewertung: Eine indikative Methode. Nr. 8: Die<br />

<strong>Halbzeitbewertung</strong> der Strukturfondsinterventionen (5.12.<strong>2000</strong>).<br />

KOM (<strong>2000</strong>): Gemeinsame Bewertungsfragen mit Kriterien und Indikatoren. Dokument<br />

VI/12004/00 endg. (Dezember <strong>2000</strong>).<br />

KOM (<strong>2000</strong>): VO (EG) Nr. 1685/<strong>2000</strong> der Kommission vom 28.06.<strong>2000</strong> (Amtsblatt der Europäischen<br />

Gemeinschaften vom 29.07.<strong>2000</strong>, L 193/39-48).<br />

KOM (2002): Verordnung (EG) Nr. 445/2002 der Kommission vom 26. Februar 2002 mit<br />

Durchführungsvorschriften zur Verordnung (EG) Nr. 1257/1999, Artikel 1 Nr. 1. Amtsblatt<br />

der Europäischen Gemeinschaften Nr. 74/1 vom 15.3.2002.<br />

KOM (2002): Leitfaden der <strong>Halbzeitbewertung</strong>. Dokument VI/43517/02-DE.<br />

<strong>EPLR</strong>-BW-Zwischenbewertung <strong>2000</strong> - <strong>2003</strong> FIB - 10/03


Literaturverzeichnis<br />

KOM (<strong>2003</strong>): Protokoll zum Seminar über die <strong>Halbzeitbewertung</strong> der Programme zur Förderung<br />

der Entwicklung <strong>des</strong> ländlichen Raums vom 13. Januar <strong>2003</strong>.<br />

LANDESAMT FÜR FLURNEUORDNUNG UND LANDENTWICKLUNG BADEN-WÜRTTEMBERG (Hrsg.)<br />

(1999): Flurneuordnung und Landentwicklung - aktiv für Natur und Landschaft, Schriftenreihe<br />

<strong>des</strong> Lan<strong>des</strong>amts für Flurneuordnung und Landentwicklung <strong>Baden</strong>-<br />

Württemberg, Heft 9, Kornwestheim.<br />

LANDESANSTALT FÜR UMWELTSCHUTZ BADEN-WÜRTTEMBERG (LfU; Hrsg.), (2002): Beeinträchtigungen<br />

von FFH-Gebieten <strong>–</strong> Beeinträchtigungen, Erhaltungs- und Entwicklungsmaßnahmen<br />

von Lebensraumtypen und Lebensstätten von Arten zur Umsetzung<br />

der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie in <strong>Baden</strong>-Württemberg.<br />

LANG, G.U., STEINGASS H. und DROCHNER W. (1993): Einfluss unterschiedlicher Grundfutterqualität<br />

und Kraftfuttergabe auf Futteraufnahme und Leistung bei Milchkühen.<br />

Proc.Soc.Nutr.Physiol. 1:70.<br />

LEL SCHWÄBISCH GMÜND (1998): Evaluierung von Programmen nach der Verordnung<br />

(EWG) Nr. 2078/92 <strong>des</strong> Rates vom 30. Juni 1992, Teil I: Marktentlastungs- und Kulturlandschaftsausgleich<br />

(MEKA) 1992-1996, Bericht.<br />

LEL SCHWÄBISCH GMÜND (<strong>2000</strong>): Material aus der Ernährungswirtschaft <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong> <strong>Baden</strong>-<br />

Württemberg <strong>–</strong> Getreide und Futtermittel, Schwäbisch Gmünd.<br />

LEL SCHWÄBISCH GMÜND (2002): Material aus der Ernährungswirtschaft <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong> <strong>Baden</strong>-<br />

Württemberg <strong>–</strong> Vieh und Fleisch, Schwäbisch Gmünd.<br />

LEL/LFU (1999): Evaluierung der Landschaftspflegerichtlinie (LPR) <strong>Baden</strong>-Württemberg.<br />

Bericht im Auftrag <strong>des</strong> MLR, Schwäbisch Gmünd.<br />

MANN, S. (<strong>2000</strong>): Transaktionskosten landwirtschaftlicher Investitionsförderung <strong>–</strong> Ein komparativer<br />

Ansatz. Agrarwirtschaft (49), Heft 7, S. 259-269.<br />

MINISTERIUM FÜR ERNÄHRUNG UND LÄNDLICHEN RAUM BADEN-WÜRTTEMBERG (<strong>2000</strong>):<br />

Maßnahmen und Entwicklungsplan Ländlicher Raum <strong>2000</strong>-2006, Stuttgart.<br />

MINISTERIUM FÜR ERNÄHRUNG UND LÄNDLICHEN RAUM BADEN WÜRTTEMBERG (MLR;<br />

Hrsg.), (<strong>2000</strong>): NATURA <strong>2000</strong> in <strong>Baden</strong>-Württemberg, MLR-9-<strong>2000</strong>, 2. korrigierte<br />

Auflage Juni <strong>2000</strong>.<br />

MINISTERIUM FÜR ERNÄHRUNG UND LÄNDLICHEN RAUM BADEN WÜRTTEMBERG (MLR;<br />

Hrsg.), (<strong>2000</strong>): Methoden der Landschaftspflege <strong>–</strong> eine Bilanz der Bracheversuche in<br />

<strong>Baden</strong>-Württemberg, MLR-32-<strong>2000</strong>, Stuttgart.<br />

MINISTERIUM FÜR ERNÄHRUNG UND LÄNDLICHEN RAUM BADEN WÜRTTEMBERG (MLR),<br />

(2001): Richtlinie <strong>des</strong> Ministeriums für Ernährung und Ländlichen Raum zur Förderung<br />

und Entwicklung <strong>des</strong> Naturschutzes, der Landschaftspflege und Lan<strong>des</strong>kultur (Landschaftspflegerichtlinie<br />

<strong>–</strong> LPR) vom 18.10.2001.<br />

MINISTERIUM FÜR ERNÄHRUNG UND LÄNDLICHEN RAUM BADEN-WÜRTTEMBERG (Hrsg.)<br />

(2002): Landwirtschaftliche Betriebsverhältnisse und Buchführungsergebnisse, Heft 50,<br />

Stuttgart.<br />

OPPERMANN, R., KRISMANN A. (2002): Endbericht zum Projekt „Evaluierung der Förderung<br />

ökologisch wertvollen Grünlands in MEKA II“.<br />

PLANKL, R. (1994): Zur Wirksamkeit der Ausgleichszulage in benachteiligten Gebieten der<br />

Bun<strong>des</strong>republik Deutschland. Agrarwirtschaft Jg. 43, Juni 1994, S. 236-243.<br />

<strong>EPLR</strong>-BW-Zwischenbewertung <strong>2000</strong> - <strong>2003</strong> FIB - 10/03<br />

615


616<br />

Literaturverzeichnis<br />

PROGRAMMPLAN <strong>2000</strong>-2006 BADEN-WÜRTTEMBERG: Plan zur Entwicklung <strong>des</strong> ländlichen<br />

Raumes in <strong>Baden</strong>-Württemberg nach VO (EG) 1257/1999.<br />

SAMBRAUS, H.H. (1994): Gefährdete Nutztierrassen, Ihre Zuchtgeschichte, Nutzung und Bewahrung.<br />

2. Auflage 230 Fotos, Ulmer, Stuttgart, S. 384.<br />

STATISTISCHES BUNDESAMT (2002): Statistisches Jahrbuch.<br />

STATISTISCHES LANDESAMT, Stuttgart, Lfd. Jg.<br />

STREICHER, A., REUTHER K., LOEFFLER, K. (1993): Auswirkungen reduzierter bzw. angepasster<br />

Kraftfutterzuteilungen bei Fütterung mit extensiv oder intensiv erzeugtem Grundfutter<br />

auf die Fruchtbarkeit und den Gesundheitsstatus von Hochleistungsmilchkühen.<br />

Hohenheimer Umwelttagung 25, 293-298.<br />

STRIEWE, L., LOY, J.-P., KOESTER, U. (1996): Analyse und Beurteilung der einzelbetrieblichen<br />

Investitionsförderung in Schleswig-Holstein. „Agrarwirtschaft“, Vol. 45 (1996),<br />

No. 12, S. 423-434.<br />

WELLER, F., DURWEN, K.-J., HAUFFE, K.-H., KLEIN S. (1996): Ökologische Standortskarten<br />

als Grundlage der Landschaftsplanung. Landsberg, 174 S., 11 Tab., 95 Abb., Anlagekarte<br />

1:350.000.<br />

ZEDDIES, J., DOLUSCHITZ R. (1996): Marktentlastungs- und Kulturlandschaftsausgleich (ME-<br />

KA) <strong>–</strong> Wissenschaftliche Begleituntersuchung zu Durchführung und Auswirkungen.<br />

Ulmer Verlag Stuttgart.<br />

Zentralevaluierung: BERNHARDS, ULF, ET AL. (Hrsg. FAL) (<strong>2003</strong>): Zwischenevaluierung der<br />

Ausgleichszulage in benachteiligten Gebieten im Rahmen der Verordnung (EG) Nr.<br />

1257/1999 der Kommission für den Förderzeitraum <strong>2000</strong> bis 2002 für das Bun<strong>des</strong>land<br />

<strong>Baden</strong>-Württemberg, Braunschweig.<br />

Zentralevaluierung: BUNDESFORSCHUNGSANSTALT FÜR FORST- UND HOLZWIRTSCHAFT (Hrsg.)<br />

(<strong>2003</strong>): Zwischenevaluierung der Förderung der Erstaufforstung <strong>2000</strong>-2002, Hamburg.<br />

Zentralevaluierung: HOLLMANN, FLORIAN (Hrsg. FAL) (<strong>2003</strong>): Zwischenevaluierung der Einzelbetrieblichen<br />

Investitionsförderung im Rahmen der Verordnung (EG) Nr. 1257/1999<br />

der Kommission für den Förderzeitraum <strong>2000</strong> bis 2002 für das Bun<strong>des</strong>land <strong>Baden</strong>-<br />

Württemberg, Braunschweig.<br />

Zentralevaluierung: WENDT, H., EFKEN, J., UETRECHT, I., ALBRECHT, R., (<strong>2003</strong>): Zwischenbewertung<br />

der Förderung zur Marktstrukturverbesserung in Deutschland im Zeitraum<br />

<strong>2000</strong> bis <strong>2003</strong>, Braunschweig <strong>2003</strong>.<br />

<strong>EPLR</strong>-BW-Zwischenbewertung <strong>2000</strong> - <strong>2003</strong> FIB - 10/03


Anhang<br />

Anhang A 1.1 Fragebogen Betriebsleiter<br />

Agrarförderung in <strong>Baden</strong>-Württemberg<br />

<strong>2000</strong> - 2002<br />

Von der Universität Hohenheim sowie den Fachhochschulen Nürtingen und Rottenburg wird eine Befragung zur<br />

EU-Förderung der baden-württembergischen Landwirtschaft in fast 1000 Betrieben durchgeführt. Ihr Betrieb ist<br />

zufallsausgewählt mit dabei. Wir wären Ihnen daher für die Beantwortung der Fragen durch Ankreuzen und<br />

Ausfüllen dankbar und bitten Sie, mit beigefügtem Rückumschlag den ausgefüllten Bogen bis<br />

zum 28.02.03 an uns zurückzusenden. Die Auswertung erfolgt anonym. Die Ergebnisse der gesamten Befragung<br />

werden im Landwirtschaftlichen Wochenblatt veröffentlicht.<br />

Mit Dank und freundlichen Grüßen<br />

Prof. Dr. R. Doluschitz Prof. Dr. B. Kaiser Prof. Dr. K.-H.Kappelmann<br />

Prof. Dr. W. Grosskopf<br />

Universität Hohenheim FH Rottenburg FH Nürtingen<br />

Angaben zum Betrieb (bitte ankreuzen):<br />

1. Erwerbs- und Betriebsform:<br />

a) Erwerbsform: Haupterwerb Nebenerwerb <br />

b) Betriebsform: Marktfrucht Futterbau Veredelung <br />

Dauerkultur Gemischt mit Forst <br />

2. Arbeitsausstattung <strong>des</strong> Betriebs mit Arbeitskräften (bitte ankreuzen):<br />

- Betriebsleiter, -in bis 0,5 bis 1<br />

- Partner, -in bis 0,5 bis 1<br />

- Familienangehörige bis 0,5 bis 1 bis 1,5 bis 2 über 2<br />

- Fremdarbeitskräfte bis 0,5 bis 1 bis 1,5 bis 2 über 2<br />

3. Faktorausstattung <strong>des</strong> Betriebes:<br />

Landwirtschaftlich genutzte Fläche (LF) ha<br />

Davon: Ackerland ha Grünland ha<br />

Waldfläche ha<br />

Milchkühe Stück<br />

Mutterkühe Stück<br />

Mastrinder Stück<br />

Mastschweine Stück<br />

Muttersauen Stück<br />

Geflügel Stück<br />

Urlaub auf dem Bauernhof Betten<br />

Direktvermarktung ja nein<br />

<strong>EPLR</strong>-BW-Zwischenbewertung <strong>2000</strong> - <strong>2003</strong> FIB - 10/03<br />

617


618<br />

Anhang A 1.1 Fragebogen Betriebsleiter<br />

4. Ist in den Jahren <strong>2000</strong> bis 2002 die einzelbetriebliche Investitionsförderung<br />

(AFP; Regionalprogramm) in Anspruch genommen worden?<br />

ja - bitte weiter beantworten<br />

nein - bitte weiter auf Seite 3 mit Frage 11<br />

Angaben zur Investitionsförderung (bitte ankreuzen):<br />

5. Welche Investitionen wurden gefördert? (Mehrfachnennungen sind möglich)<br />

Milchvieh-/<br />

Rinderstall<br />

Schweine-<br />

stall<br />

Halle Energie-<br />

einsparung<br />

Dünger-,<br />

Gülle-<br />

lagerung<br />

Außen-<br />

technik<br />

Ziele dieser Investitionen (nach Wichtigkeit bitte ankreuzen)<br />

Einkommensverbesserung durch Rationalisierung<br />

Einkommensverbesserung durch Aufstockung<br />

Einkommensverbesserung durch Diversifizierung<br />

Einkommensverbesserung durch Qualitätssteigerung<br />

Verbesserung der Arbeitsbedingungen<br />

Verbesserung <strong>des</strong> Umweltschutzes<br />

Verbesserung <strong>des</strong> Tierschutzes und der Tierhygiene<br />

Forst, z.B.<br />

Wegebau<br />

sehr wichtig<br />

Ist im Rahmen der Förderung auch ein Qualitätssiegel eingeführt worden?<br />

Sonstiges, bitte benennen<br />

wichtig<br />

ja nein;<br />

wenn ja, ist der Umsatz der „Siegelprodukte“ leicht,deutlich,gar nicht gestiegen.<br />

weniger<br />

wichtig<br />

Falls die Förderung den Bereich „Urlaub auf dem Bauernhof“ betraf, wie hoch war die Auslastung<br />

der Übernachtungskapazität?<br />

Übernachtungen pro Bett im Jahr: 1999: .........................., 2002 ..................................<br />

6. Durch die getätigten Investitionen konnte(n):<br />

Ein Arbeitsplatz erhalten werden<br />

Zwei und mehr Arbeitsplätze erhalten werden<br />

Ein Arbeitsplatz neu geschaffen werden<br />

Zwei und mehr Arbeitsplätze neu geschaffen werden<br />

Ein Arbeitsplatz eingespart werden<br />

Zwei und mehr Arbeitsplätze eingespart werden<br />

ja nein<br />

<strong>EPLR</strong>-BW-Zwischenbewertung <strong>2000</strong> - <strong>2003</strong> FIB - 10/03


Anhang A 1.1 Fragebogen Betriebsleiter<br />

7. Durch die Förderung kommt es: (Bitte ankreuzen)<br />

bei Milch<br />

bei Rindfleisch<br />

bei Getreide<br />

zur Ausweitung der<br />

Produktion um mehr<br />

als 5%<br />

zu keiner Änderung<br />

<strong>des</strong> Produktionsumfangs<br />

<strong>EPLR</strong>-BW-Zwischenbewertung <strong>2000</strong> - <strong>2003</strong> FIB - 10/03<br />

619<br />

zur Einschränkung<br />

der Produktion um<br />

mehr als 5%<br />

8. Ist im Rahmen der Förderung auch der nicht landwirtschaftliche Umsatz verbessert<br />

worden, z.B. durch:<br />

Tourismus (Urlaub auf dem Bauernhof)<br />

Handwerk<br />

Verarbeitung<br />

Produktion erneuerbarer Energie<br />

Vermarktung<br />

Sonstiges<br />

Zunahme <strong>des</strong> Umsatzes<br />

bis 10% mehr als 10% keine Änderung<br />

9. Ist im Rahmen der Förderung auch eine Umweltverbesserung erreicht worden?<br />

(Mehrfachnennungen möglich)<br />

Bei:<br />

Energieverbrauch ja nein<br />

Wasserverbrauch ja nein<br />

Düngelagerung ja nein<br />

Düngeausbringung ja nein<br />

Lärm ja nein<br />

Geruch und Staub ja nein<br />

Flächige Befahrung Wald ja nein<br />

Sonstiges ja nein<br />

10. Wurde mit der Förderung die Hofübergabe verbunden? ja nein<br />

(Junglandwirteprogramm)<br />

11. Ist Ausgleichszulage Wald gezahlt worden? ja nein<br />

12. Liegen alle oder ein Teil der Flächen in benachteiligter Region, also ist Ausgleichszulage<br />

für Landbewirtschaftung (AZ) gezahlt worden?<br />

ja - bitte weiter beantworten nein <strong>–</strong> bitte zu Seite 4 Frage 16!<br />

13. Könnte ohne AZ eine dauerhafte Nutzung der Betriebsflächen erwartet werden?<br />

ja nein<br />

Wenn nein, wie viel % der Fläche würde ohne AZ dann brachfallen müssen?<br />

10% 30% 50% 75% 100%


620<br />

Anhang A 1.1 Fragebogen Betriebsleiter<br />

14. Wie hat sich, Ihrem Eindruck nach, Ihr Einkommen im Vergleich zur nichtlandwirtschaftlichen<br />

Bevölkerung in Ihrer Region entwickelt?<br />

etwa gleich kleiner oder größer<br />

15. Arbeiten Sie …..? (Mehrfachnennungen sind möglich)<br />

nach Vorgaben <strong>des</strong> ökologischen Landbaues<br />

ja nein<br />

nach Vorgaben <strong>des</strong> integrierten Landbaues<br />

ja nein<br />

mit weniger als 2 GV/ha ja nein<br />

mit MEKA-Vertrag ja nein<br />

mit Naturschutz-Vertrag (LPR) ja nein<br />

16. Beziehen Sie Zahlungen aus dem MEKA-Programm?<br />

Ja<br />

Nein Weiter bei Frage 26 auf S. 6!<br />

Angaben zum MEKA<br />

17. Mit dem MEKA-Programm werden Verbesserungen in den Bereichen Ökologie<br />

und Umwelt, eine Marktentlastung sowie Einkommenserhöhungen verfolgt. Zu<br />

welchem Umfang gelingt dies Ihrer Meinung nach?<br />

Ökologie/ Umwelt<br />

Marktentlastung<br />

Einkommenssteigerung<br />

sehr stark stark mittel wenig ohne Wirkung<br />

18. Wie Sie wissen, lassen sich die MEKA-Einzelmaßnahmen jeweils zu Maßnahmenbereichen<br />

zusammenfassen. Welchen Maßnahmenbereichen <strong>–</strong> bezogen auf<br />

MEKA II <strong>–</strong> sprechen Sie die höchsten Wirkungen bezüglich der Verbesserung<br />

von Ökologie und Umwelt zu?<br />

Umweltbewusstes Betriebsmanagement<br />

Erhaltung und Pflege der Kulturlandschaft<br />

Sicherung landschaftspflegender, besonders gefährdeter<br />

Nutzungen<br />

Verzicht auf chemisch-synthetische Produktionsmittel<br />

Extensive und umweltschonende Pflanzenerzeugung<br />

Anwendung biologischer bzw. biotechnischer Verfahren<br />

Erhaltung besonders geschützter Lebensräume<br />

<strong>EPLR</strong>-BW-Zwischenbewertung <strong>2000</strong> - <strong>2003</strong> FIB - 10/03<br />

sehr<br />

stark<br />

stark mittel wenig ohne<br />

Wirkung


Anhang A 1.1 Fragebogen Betriebsleiter<br />

19. Im Rahmen von MEKA werden u.a. Veränderungen der im Folgenden genannten<br />

Tatbestände erwartet. Sind Sie der Meinung, dass diese erfolgt sind?<br />

Hat sich die „ökologische Sensibilität“ der Landwirtschaft durch MEKA<br />

erhöht?<br />

ja nein<br />

Wurden vermehrt betriebliche Stickstoffbilanzen erstellt? ja nein<br />

Hat sich der Einsatz chemisch-synthetischer Betriebsmittel (Dünge- und<br />

Pflanzenschutzmittel) verringert?<br />

ja nein<br />

Sind die Fruchtfolgen Ihrer Meinung nach vielfältiger geworden? ja nein<br />

Hat sich die Artenvielfalt Ihrer Beobachtung nach vergrößert? ja nein<br />

Haben sich die Biotopflächen Ihrer Meinung nach vergrößert? ja nein<br />

Ist das Landschaftsbild vielfältiger geworden? ja nein<br />

Ist ein allgemeiner Nutzen für die Gesellschaft entstanden? ja nein<br />

20. Wie beurteilen Sie die formale Ausgestaltung <strong>des</strong> MEKA-Programms, insbesondere<br />

das Prinzip der Freiwilligkeit, das Punktesystem, die Punkteverteilung auf<br />

einzelne Maßnahmen sowie den Auszahlungsbetrag pro Punkt?<br />

gut mittel schlecht<br />

Freiwilligkeit<br />

Punktesystem<br />

Punkteverteilung<br />

Auszahlungsbetrag pro Punkt<br />

21. Wie beurteilen Sie die Kontrollierbarkeit, der an die MEKA-Maßnahmen gebundenen<br />

Auflagen gegliedert nach Maßnahmenbereichen?<br />

gut mittel schlecht<br />

Umweltbewusstes Betriebsmanagement<br />

Erhaltung und Pflege der Kulturlandschaft<br />

Sicherung landschafts-pflegender, besonders gefährdeter Nutzungen<br />

Verzicht auf chemisch-synthetische Produktionsmittel<br />

Extensive und Umweltschonende Pflanzenerzeugung<br />

Anwendung biologischer bzw. biotechnischer Verfahren<br />

Erhaltung besonders geschützter Lebensräume<br />

22. Stellt das MEKA-Programm Ihres Erachtens eine nachhaltige Zukunftsperspektive<br />

für die Landwirtschaft in <strong>Baden</strong>-Württemberg dar?<br />

ja nein<br />

23. Sollte MEKA eher einfacher (geringere Zahl von Maßnahmen) oder spezifischer/<br />

differenzierter (größere Zahl regional stärker differenzierter Maßnahmen) gestalten<br />

werden oder so beibehalten werden, wie es ist?<br />

Einfacher Differenzierter Unverändert bleiben<br />

<strong>EPLR</strong>-BW-Zwischenbewertung <strong>2000</strong> - <strong>2003</strong> FIB - 10/03<br />

621


622<br />

Anhang A 1.1 Fragebogen Betriebsleiter<br />

24. Stellen Sie sich vor, Sie würden nicht am MEKA-Programm teilnehmen. Welches<br />

wären die wichtigsten Gründe, die Sie hierzu veranlassen würden (Mehrfachnennungen<br />

sind möglich)?<br />

Zu langfristige Bindung<br />

Zu hoher GV-Besatz<br />

Umbruchverbot<br />

Notwendigkeit chemischer Bestandsregulierung<br />

Mangeln<strong>des</strong> Interesse<br />

Unwirtschaftlichkeit<br />

Fehlinformation<br />

Sonstige, und zwar………………………………………..…..<br />

25. Zu welchen anderen Maßnahmen und Programmen sehen Sie bei MEKA die<br />

größte inhaltliche Nähe oder gar Überschneidungen?<br />

Maßnahmen und Programme auf nationaler bzw. EU-Ebene<br />

(z.B. Agrarreform etc.)<br />

Maßnahmen und Programme auf Lan<strong>des</strong>ebene (z.B. Vertragsnaturschutz,<br />

Landschaftspflegerichtlinie etc.)<br />

Maßnahmen und Programme auf kommunaler Ebene<br />

26. Beziehen Sie Zahlungen für Ihre Forstflächen?<br />

Ja<br />

Nein Weiter bei Frage 33 auf S. 7!<br />

Angaben zur Förderung forstwirtschaftlich genutzter Flächen<br />

stark mittel schwach<br />

27. Bitte kreuzen Sie im folgenden Maßnahmenkatalog an, welche forstlichen Maßnahme(n)<br />

in Ihrem Betrieb im Jahr 2002 gefördert wurden und geben Sie die<br />

Größe der Fläche an, auf der die Maßnahme jeweils stattgefunden hat:<br />

Maßnahme ja ha Maßnahme ja ha<br />

Erstaufforstung/Laubbaumkultur Neuanlage Waldränder<br />

Erstaufforstung Mischkultur Anbau seltener Baumarten<br />

Nachbesserung<br />

Naturverjüngung nach Orkan Bodenschutzkalkung<br />

Naturverjüngung sonstige Bestan<strong>des</strong>pflege<br />

Feuchtgebiete/Fließgewässer<br />

Vor-/Unterbau nach Orkan Schutz Kleinsäuger/Vögel<br />

Vor-/Unterbau sonstige Landschafts- und Biotoppflege<br />

Wiederaufforstung nach Orkan Holzkonservierungsanlagen<br />

Wiederaufforstung sonstige<br />

<strong>EPLR</strong>-BW-Zwischenbewertung <strong>2000</strong> - <strong>2003</strong> FIB - 10/03


Anhang A 1.1 Fragebogen Betriebsleiter<br />

28. Hat sich aufgrund der Förderung der durchgeführten Maßnahmen für Ihren<br />

Betrieb eine Kostensenkung oder Kostensteigerung ergeben?<br />

Kostensenkung Kostensteigerung <br />

29. Sind Sie seit <strong>2000</strong> aufgrund der Förderung Waldbesitzerverbänden oder ähnlichen<br />

Vereinigungen (z.B. Forstliche Zusammenschlüsse) beigetreten?<br />

ja nein<br />

Wenn ja: Welche? Waldbesitzerverband <br />

Forstbetriebsgemeinschaft <br />

Forstverein <br />

Sonstiges, und zwar ……………………………………<br />

30. Wer hat die mit den geförderten Forstmaßnahmen verbundenen Tätigkeiten ausgeführt?<br />

Bitte geben Sie die ungefähre prozentuale Verteilung der Arbeitsleistung<br />

an.<br />

Eigenleistung:<br />

a. Familien-Arbeitskräfte ...... %<br />

b. Lohn-Arbeitskräfte ...... %<br />

c. Externe Arbeitskräfte (z.B. Unternehmer) ...... %<br />

d. Sonstige, und zwar ………………………………………………….. ...... %<br />

31. Hätten Sie die Maßnahmen auch ohne die Förderung durchgeführt?<br />

ja nein weiß nicht Ja, aber anders<br />

32. Liegen die Flächen, auf welchen Sie geförderte Maßnahmen durchgeführt haben<br />

- in Gebieten, die im Rahmen von Natura <strong>2000</strong> ausgewiesen wurden?<br />

ja nein Wenn ja, in welchem Umfang? _________ ha<br />

- in Gebieten, die einem Schutzstatus unterliegen (oder vor einem Katastrophenereignis unterlagen)?<br />

ja nein Wenn ja, in welchem Umfang? _________ ha<br />

33. Allgemeine Angaben zum gesamten Einkommen:<br />

Das gesamte Einkommen 2002 stammt:<br />

• aus landwirtschaftlicher Tätigkeit, also aus ldw. Produktionszweigen ...............%<br />

• aus forstwirtschaftlicher Tätigkeit ...............%<br />

• aus nicht landwirtschaftlichen Betriebszweigen, also aus<br />

- Direktvermarktung ...............%<br />

- Beherbergung ...............%<br />

- Sonstige, z.B. aus handwerklicher Tätigkeit ...............%<br />

• aus außerlandwirtschaftlicher Tätigkeit, außerhalb <strong>des</strong> Betriebes ...............%<br />

<strong>EPLR</strong>-BW-Zwischenbewertung <strong>2000</strong> - <strong>2003</strong> FIB - 10/03<br />

623


624<br />

Anhang A 1.1 Fragebogen Betriebsleiter<br />

34. Wie zufrieden waren Sie mit den folgenden Aspekten der Agrarförderung bei<br />

den einzelnen Programmen? (Bitte jeweils Zahl eintragen)<br />

1 sehr zufrieden, 2 zufrieden, 3 weniger zufrieden, 4 gar nicht zufrieden<br />

Programme<br />

Kontaktaufnahme mit den zuständigen Stellen<br />

(Berater, Amt)<br />

Kompetenz Ihres Ansprechpartners<br />

Erreichbarkeit <strong>des</strong> Ansprechpartners<br />

Zusammenstellen der benötigten Unterlagen<br />

Wartezeit bis zur Auszahlung der Fördermittel<br />

Höhe der Förderung<br />

Vor-Ort-Kontrolle<br />

ggf. Genehmigung <strong>des</strong> vorzeitigen Maßnahmenbeginns <br />

Investitionsförderg.<br />

(AFP;Reg<br />

ionalprogr.) <br />

Ausgleichszulage<br />

(AZ)<br />

MEKA Forstl.<br />

Maßnahmen <br />

Katastrophenhilfe<br />

Forst<br />

35. Macht die Agrarförderung (insbesondere Investitionsförderung, Dorferneuerung,<br />

Flurbereinigung) Fahraufwendungen/Transporte leichter?<br />

nein ja <strong>–</strong> Einsparmöglichkeiten in etwa pro Jahr ............km<br />

36. Wie hat die gesamte Agrar- und Forstförderung <strong>2000</strong> <strong>–</strong> 2002 insgesamt auf Ihren<br />

Betrieb gewirkt?<br />

gestiegen konstant eher gesunken<br />

Ertragsniveau dt/ha<br />

Milchleistungsniveau kg/Kuh<br />

Betriebsmitteleinsatz je ha<br />

Arbeitseinsatz je ha<br />

Betriebsleiterqualifikation<br />

Mechanisierung im Betrieb<br />

Positive Umweltwirkungen<br />

Vielen Dank für Ihre Mithilfe !<br />

(Bitte ausgefüllten Fragebogen gleich<br />

in den Rückumschlag stecken und absenden!)<br />

<strong>EPLR</strong>-BW-Zwischenbewertung <strong>2000</strong> - <strong>2003</strong> FIB - 10/03


Anhang A 1.2 Fragebogen Ämterbefragung<br />

Bitte zurück an:<br />

Prof. Dr. W. Grosskopf<br />

Universität Hohenheim (420)<br />

70593 Stuttgart<br />

Amt: .........................................................................<br />

LN <strong>des</strong> Amtsgebietes: .........................................ha<br />

Fragenkatalog: Evaluierung Agrarförderung<br />

1. Fragen zur Ausgleichszulage, die in den benachteiligten Gebieten gewährt wird:<br />

1.1 Wie groß ist der Anteil der LN in benachteiligten Gebieten zur Gesamt-LN im Amtsbezirk?<br />

.........................%<br />

1.2 Wie hat sich die landwirtschaftliche Nutzfläche in Ihrem Amtsbezirk zwischen <strong>2000</strong><br />

und 2002 einschließlich verändert? ....................% in den 3 Jahren<br />

1.3 Waren deutlichere Flächenveränderungen in den benachteiligten Regionen in den letzten<br />

3 Jahren erkennbar?<br />

nein ja Zunahme <strong>des</strong> Grünlan<strong>des</strong><br />

Zunahme der Brachflächen<br />

Zunahme der Stillegungsflächen.<br />

1.4 Gab es in Teilregionen der benachteiligten Gebiete eine Tendenz zum Brachfallen,<br />

möglicherweise in Regionen <strong>des</strong> Dauergrünlan<strong>des</strong>? ja nein<br />

1.5 Werden Ihrer Einschätzung nach durch die Ausgleichszulage, die an die LVZ gebunden<br />

ist, in den benachteiligten Regionen der Kostennachteil pro ha ausgeglichen? Zu<br />

50%, zu 50 bis 100% oder über 100%.<br />

1.6 Werden im Naturvertragsschutz (LPR) die Kosten ausgeglichen?<br />

Bis zu 100%, , bis zu 120% , über 120% .<br />

1.7 Wie groß ist in den benachteiligten Regionen der Anteil der Fläche in etwa:<br />

- die ökologisch bewirtschaftet wird, in ...............ha,<br />

- die mit den Methoden <strong>des</strong> integrierten Pflanzenbaues bewirtschaftet wird, in ..................ha,<br />

- die als Weide mit weniger 2 GV bewirtschaftet wird, in ............................ha,<br />

- auf der weniger als 170 kg pro ha und Jahr Stickstoff (Wirtschaftsdünger und mineralischer Dünger)<br />

im Ackerbau ausgebracht wird, in .................ha,<br />

- und auf der die Menge <strong>des</strong> ausgebrachten Pflanzenschutzmittels nach Schadschwellen orientiert<br />

wird und weniger als 80 EURO Kosten pro ha Pflanzenschutzmittel erreicht wird, in<br />

...........................ha.<br />

1.8 Wie schätzen Sie die durchschnittliche Differenz zwischen dem gesamten Einkommen<br />

der landwirtschaftlichen Familie und den Einkommen der Familien der nichtlandwirtschaftlichen<br />

Bevölkerung in den benachteiligten Gebieten ein?<br />

kein deutlicher Unterschied<br />

gering, zu Lasten der Landwirtschaft<br />

groß, zu Lasten der Landwirtschaft<br />

sehr groß, zu Lasten der Landwirtschaft.<br />

<strong>EPLR</strong>-BW-Zwischenbewertung <strong>2000</strong> - <strong>2003</strong> FIB - 10/03<br />

625


626<br />

2. Fragen zu MEKA<br />

Anhang A 1.2 Fragebogen Ämterbefragung<br />

2.1 Tragen Agrarumweltmaßnahmen, insbesondere MEKA, Ihrer Meinung nach zum<br />

Schutz/ zur Verbesserung der Landschaftsstrukturen und <strong>–</strong>funktionen bei und stellen damit<br />

einen positiven Wert der Gesellschaft dar?<br />

Ja Nein<br />

2.2 Haben nach Ihrer Beobachtung seit Einführung von MEKA in <strong>Baden</strong>-Württemberg<br />

umweltfreundliche Anbaumuster landwirtschaftlicher Kulturpflanzen flächenmäßig eher zuoder<br />

abgenommen?<br />

Eher zugenommen Eher abgenommen<br />

2.3 Haben nach Ihrer Beobachtung seit Einführung von MEKA in <strong>Baden</strong>-Württemberg<br />

Bewässerungsflächen eher zu- oder abgenommen?<br />

Eher zugenommen Eher abgenommen<br />

2.4 Hat nach Ihrer Beobachtung seit Einführung von MEKA in <strong>Baden</strong>-Württemberg die<br />

Erstellung von Stickstoffbilanzen in landwirtschaftlichen betrieben eher zu- oder abgenommen?<br />

Eher zugenommen Eher abgenommen<br />

2.5 Wie beurteilen Sie die Kontrollierbarkeit, der an die MEKA-Maßnahmen gebundenen<br />

Auflagen gegliedert nach Maßnahmenbereichen?<br />

Umweltbewusstes Betriebsmanagement<br />

Erhaltung und Pflege der Kulturlandschaft<br />

Sicherung landschafts-pflegender,<br />

besonders gefährdeter Nutzungen<br />

Verzicht auf chemisch-synthetische<br />

Produktionsmittel<br />

Extensive und Umweltschonende<br />

Pflanzenerzeugung<br />

Anwendung biologischer bzw. biotechnischer<br />

Verfahren<br />

Erhaltung besonders geschützter Lebensräume<br />

gut mittel schlecht<br />

2.6 Stellt das MEKA-Programm Ihres Erachtens eine nachhaltige Zukunftsperspektive für<br />

die Landwirtschaft in <strong>Baden</strong>-Württemberg dar?<br />

Nachhaltige Zukunftsperspektive<br />

Keine nachhaltige Zukunftsperspektive<br />

<strong>EPLR</strong>-BW-Zwischenbewertung <strong>2000</strong> - <strong>2003</strong> FIB - 10/03


Anhang A 1.2 Fragebogen Ämterbefragung<br />

Haben Sie Verbesserungsvorschläge oder Verbesserungswünsche zur:<br />

Merkmale Programme *)<br />

Finanzielle Ausstattung AFP<br />

AZ<br />

MEKA<br />

LPR<br />

Inhaltliche Ausrichtung AFP<br />

AZ<br />

MEKA<br />

LPR<br />

Konzeptionelle Umsetzung AFP<br />

AZ<br />

MEKA<br />

LPR<br />

Durchführung der Antragsstellung AFP<br />

AZ<br />

MEKA<br />

LPR<br />

Durchführung der Kontrollen AFP<br />

AZ<br />

MEKA<br />

LPR<br />

Durchführung der Dokumentation AFP<br />

AZ<br />

MEKA<br />

LPR<br />

*) wenn notwendig, bitte extra Seite verwenden<br />

<strong>EPLR</strong>-BW-Zwischenbewertung <strong>2000</strong> - <strong>2003</strong> FIB - 10/03<br />

627


628<br />

EU-Zielfelder<br />

Bevölkerung<br />

Einkommen<br />

Beschäftigung<br />

Umwelt<br />

Wettbewerb<br />

Bewirtschaftung<br />

Anhang A 2.1 Ziel <strong>–</strong> Maßnahmen - Struktur<br />

Ziele der allgemeinen<br />

Agrarpolitik<br />

<strong>Baden</strong>-Württemberg<br />

• Versorgung der<br />

Bevölkerung<br />

mit frischen, qualitativ<br />

hochwertigen<br />

Nahrungsmitteln<br />

• Teilhabe der in der<br />

Landwirtschaft<br />

tätigen Bevölkerung<br />

an der<br />

allgemeinen<br />

Einkommens- und<br />

Wohlstandsentwicklung<br />

• Schutz der natürlichen<br />

Ressourcen<br />

durch eine an der<br />

Nachhaltigkeit<br />

orientierte Land- und<br />

Forstwirtschaft, die<br />

ökonomische<br />

und ökologische<br />

Anforderungen<br />

dauerhaft in Einklang<br />

bringt<br />

• Erfordernis einer<br />

flächendeckenden<br />

Landwirtschaft mit<br />

einer ausreichenden<br />

Zahl bäuerlicher<br />

Familienbetriebe zur<br />

Offenhaltung und<br />

Pflege der<br />

Landwirtschaft<br />

sowie der Weiterentwicklung<br />

der<br />

Kulturlandschaft<br />

• Schutz der Natur mit<br />

den bewährten<br />

Instrumenten <strong>des</strong><br />

staatlichen Naturchutzes<br />

sowie<br />

Stärkung eines<br />

freiwilligen<br />

integrierten<br />

Naturschutzansatzes<br />

• Erhaltung und<br />

Stärkung der<br />

Funktionsfähigkeit<br />

<strong>des</strong> ländlichen<br />

Raums<br />

Förderschwerpunkte<br />

<strong>des</strong> <strong>EPLR</strong><br />

Strukturverbesserung<br />

Agrarumwelt<br />

und Forstwirtschaft<br />

Ziel <strong>–</strong> Maßnahmen - Struktur<br />

Einzelmaßnahmen <strong>des</strong><br />

<strong>EPLR</strong><br />

1. Investitionen in<br />

landwirtschaftlichen<br />

Betrieben<br />

2. Niederlassungsbeihilfen<br />

für Junglandwirte<br />

3. Flurbereinigung<br />

4. Verbesserung der<br />

Verarbeitung und<br />

Vermarktung<br />

landwirtschaftlicher<br />

Erzeugnisse<br />

5. Vermarktung von<br />

landwirtschaftlichen<br />

Qualitätsprodukten<br />

(Vermarktungskonzeptionen)<br />

6. Ausgleichszulage<br />

7. Entwicklungsprogramm<br />

Ländlicher Raum (ELR)<br />

8. Innovative Maßnahmen<br />

für Frauen im ländlichen<br />

Raum<br />

9. Marktentlastungs- und<br />

Kulturlandschaftsausgleich<br />

(MEKA)<br />

10. Naturschutz und<br />

Landschaftspflege<br />

11. Naturparke<br />

12. Forstwirtschaft<br />

13. Katastrophenhilfe<br />

Forstwirtschaft<br />

<strong>EPLR</strong>-BW-Zwischenbewertung <strong>2000</strong> - <strong>2003</strong> FIB - 10/03


Anhang A 6.1 Beziehungen zwischen MEKA_1-Fördermßnahmen und den gemeinsamen Bewertungsfragen<br />

Übersicht A 6.2: Beziehungen 1) zwischen MEKA_1-Fördermaßnahmen und den gemeinsamen Bewertungsfragen<br />

MEKA-Fördermaßnahmen<br />

Bewer-<br />

tungsfragen<br />

1. Boden-qualität<br />

2. Wasserqualität <br />

3.Wasserressourcen<br />

4. Arten-<br />

vielfalt<br />

5. Habitat-vielfalt<br />

6. Genetische<br />

Vielfalt<br />

7. Schutz von<br />

Landschaften<br />

8. Zusätzliche<br />

Fragen,<br />

und zwar:<br />

- .....<br />

- .....<br />

- .....<br />

- .....<br />

- .....<br />

Extensive<br />

Grünlandnutzung(Erosinskulisse)<br />

Erhaltung und Pflege der Kulturlandschaft Extensive Produktionsverfahren Umweltschonende<br />

Produktionstechnik<br />

Extensive Zuschlag StreuSteilRegional- Verzicht Ökolo- Verzicht auf ErweiBegrüMulch- Mechanische<br />

Grünland- für obstbaulagentypische auf chemischgischerWachsterternung in saat und therminutzungHangweinNutztiersynthetische<br />

Anbau tumsDrill- Ackerbau<br />

scheUnkraut(Grundneigungbaurassen Pflanzen-<br />

regulatorenreihen und<br />

bekämpfungwasser<br />

schutz- und<br />

abstandDauerkulisse) Düngemittel<br />

kulturen<br />

++ + + o o o ++ ++ ++ o ++ ++ ++ o<br />

+ ++ o o o o ++ ++ ++ o + + ++ o<br />

o o o o o o + o o + + + o +<br />

o o o ++ o o + + o o + o o ++<br />

<strong>EPLR</strong>-BW-Zwischenbewertung <strong>2000</strong> - <strong>2003</strong> FIB - 10/03<br />

629<br />

Biotopschutz<br />

Geschützte<br />

Biotope<br />

o o o ++ ++ o o ++ o o + + o ++<br />

o o o + o ++ + + o o + o o ++<br />

++ ++ ++ ++ ++ o o + o o o o o ++<br />

1) Art der Beziehung: „++“ = direkt positiv; „+“ = indirekt positiv; „o“ = indifferent; „-“ = negativ


Anhang A 6.2 Beziehungen zwischen MEKA_2-Fördermßnahmen und den gemeinsamen Bewertungsfragen<br />

Übersicht A 6.2 A: Beziehungen 1) zwischen MEKA_2-Fördermaßnahmen und den gemeinsamen Bewertungsfragen<br />

Bereich A: Umweltbewusstes Betriebsmanagement<br />

Bewer-<br />

tungsfragen<br />

MEKA-Fördermaßnahmen<br />

1. Bodenqualität<br />

a) Erosion<br />

b) Verunreinigung<br />

2. Wasserqualität<br />

a) Produktionsmit-telreduktion<br />

b) Ausschaltung<br />

Transportwege<br />

3.Wasserressourcen<br />

a) Bewässerungsreduktion<br />

b) Ressourcenschutz<br />

4. Artenvielfalt<br />

a) Produktionsmit-telreduktion<br />

b) Breitere Anbaumuster<br />

5. Habitatvielfalt<br />

a) Habitaterhaltung<br />

b) Ökologische<br />

Infrastrukturen<br />

c) Feuchtgebietsschutz<br />

6. Genetische Vielfalt<br />

(Rassen/ Arten)<br />

7. Schutz von Landschaften<br />

a) Kohärenz<br />

b) Homogenität/<br />

Vielfalt<br />

c) Kulturelle Eigenart<br />

Regelmäßige<br />

Bodenanalysen als<br />

Basis für die Grundnährstoff-<br />

und Stickstoffdüngung<br />

0<br />

++<br />

++<br />

0<br />

0<br />

++<br />

++<br />

0<br />

0<br />

0<br />

0<br />

Umweltfreundliche<br />

Wirtschaftsdüngerausbringung<br />

0<br />

++<br />

++<br />

0<br />

0<br />

++<br />

++<br />

0<br />

0<br />

0<br />

0<br />

Förderung von Nützlingen<br />

im Obstbau durch<br />

Prognosever-fahren und<br />

nützlings-schonende<br />

Pflanzenschutzmittel<br />

Einsatz von Kontroll-<br />

und Überwachungsmethoden<br />

im Wein-/<br />

Hopfenbau<br />

Dokumentation umweltrelevanterBewirtschaftungs-methoden<br />

<strong>EPLR</strong>-BW-Zwischenbewertung <strong>2000</strong> - <strong>2003</strong> FIB - 10/03<br />

0<br />

0<br />

0<br />

0<br />

0<br />

0<br />

++<br />

0<br />

++<br />

++<br />

0<br />

0<br />

0<br />

0<br />

0<br />

0<br />

0<br />

++<br />

0<br />

0<br />

++<br />

++<br />

0<br />

0<br />

++<br />

++<br />

0<br />

630<br />

Einhaltung einer 4gliedrigen<br />

Fruchtfolge<br />

auf Ackerflächen<br />

0 0 ++ ++ 0 +<br />

0<br />

0<br />

0<br />

1) Art der Beziehung: „++“ = direkt positiv; „+“ = indirekt positiv; „o“ = indifferent; „-“ = negativ<br />

0<br />

0<br />

0<br />

0<br />

0<br />

0<br />

++<br />

++<br />

0<br />

0<br />

0<br />

0<br />

0<br />

0<br />

0<br />

0<br />

0<br />

0<br />

++<br />

0<br />

0<br />

+<br />

0<br />

+<br />

0<br />

++<br />

0<br />

+<br />

+<br />

0<br />

+<br />

+<br />

+


Anhang A 6.3 Beziehungen zwischen MEKA_2-Fördermßnahmen und den gemeinsamen Bewertungsfragen<br />

Übersicht A 6.2 B: Beziehungen 1) zwischen MEKA_2-Fördermaßnahmen und den gemeinsamen Bewertungsfragen<br />

Bereich B: Erhaltung und Pflege der Kulturlandschaft<br />

MEKA-Fördermaßnahmen<br />

Bewertungsfragen<br />

1. Bodenqualität<br />

a) Erosion<br />

b) Verunreinigung<br />

2. Wasserqualität<br />

a) Produktionsmittelreduktion<br />

b) Ausschaltung<br />

Transportwege<br />

3.Wasserressourcen<br />

a) Bewässerungsreduktion<br />

b) Ressourcenschutz<br />

4. Artenvielfalt<br />

a) Produktionsmittelreduktion<br />

b) Breitere Anbaumuster<br />

5. Habitatvielfalt<br />

a) Habitaterhaltung<br />

b) Ökologische Infrastrukturen<br />

c) Feuchtgebietsschutz<br />

6. Genetische Vielfalt<br />

(Rassen/ Arten)<br />

7. Schutz von Landschaften<br />

a) Kohärenz<br />

b) Homogenität/<br />

Vielfalt<br />

c) Kulturelle<br />

Eigenart<br />

Extensive Nutzung von<br />

Grünland<br />

++<br />

++<br />

++<br />

0<br />

0<br />

0<br />

++<br />

0<br />

+<br />

+<br />

Einhaltung eines Viehbesatzes<br />

von 0,5 bis 1,4<br />

RGV/ ha HFF<br />

0<br />

++<br />

++<br />

0<br />

0<br />

0<br />

++<br />

0<br />

Extensive Bewirtschaftung<br />

von steilem Grünland<br />

Honorierung der Vielfalt<br />

von Pflanzenarten auf<br />

Grünland<br />

Extensive Formen der<br />

Grünlandnutzung auf<br />

ökologisch wertvollen<br />

Flächen ...<br />

<strong>EPLR</strong>-BW-Zwischenbewertung <strong>2000</strong> - <strong>2003</strong> FIB - 10/03<br />

++<br />

0<br />

+<br />

+<br />

0<br />

0<br />

+<br />

0<br />

+<br />

+<br />

+<br />

+<br />

++<br />

0 0 0 0 +<br />

0<br />

+<br />

+<br />

1) Art der Beziehung: „++“ = direkt positiv; „+“ = indirekt positiv; „o“ = indifferent; „-“ = negativ<br />

+<br />

+<br />

0<br />

+<br />

+<br />

+<br />

+<br />

0<br />

+<br />

+<br />

0<br />

0<br />

0<br />

0<br />

0<br />

0<br />

++<br />

0<br />

+<br />

+<br />

0<br />

+<br />

+<br />

+<br />

+<br />

+<br />

0<br />

0<br />

0<br />

++<br />

0<br />

++<br />

++<br />

+<br />

+<br />

++<br />

631


Anhang A 6.4 Beziehungen zwischen MEKA_2-Fördermßnahmen und den gemeinsamen Bewertungsfragen<br />

Übersicht A 6.2 CD: Beziehungen 1) zwischen MEKA_2-Fördermaßnahmen und den gemeinsamen Bewertungsfragen<br />

Bereich C: Pflege gefährdeter Nutzungen Bereich D: Verzicht auf chemisch-synthetische Produktionsmittel<br />

Bewertungsfragen<br />

MEKA-Fördermaßnahmen<br />

1. Bodenqualität<br />

a) Erosion<br />

b) Verunreinigung<br />

2. Wasserqualität<br />

a) Produktionsmittelreduktion<br />

b) Ausschaltung<br />

Transportwege<br />

3.Wasserressourcen<br />

a) Bewässerungsreduktion<br />

b) Ressourcenschutz<br />

4. Artenvielfalt<br />

a) Produktionsmittelreduktion<br />

b) Breitere Anbaumuster<br />

5. Habitatvielfalt<br />

a) Habitaterhaltung<br />

b) Ökologische Infrastrukturen<br />

c) Feuchtgebietsschutz<br />

6. Genetische Vielfalt<br />

(Rassen/ Arten)<br />

7. Schutz von Landschaften<br />

a) Kohärenz<br />

b) Homogenität/<br />

Vielfalt<br />

c) Kulturelle Eigenart<br />

Erhaltung von Streuobstbeständen<br />

0<br />

+<br />

+<br />

0<br />

0<br />

0<br />

+<br />

0<br />

++<br />

++<br />

Erhaltung abgegrenzter<br />

Weinbausteillagen<br />

0/-<br />

0/-<br />

0<br />

0<br />

0<br />

0<br />

0<br />

0<br />

++<br />

+<br />

Erhaltung gefährdeter<br />

regionaltypischer Nutztierrassen<br />

Verzicht von chemischsynthetischenPflanzenschutz-<br />

und Düngemitteln<br />

im Gesamtunternehmen<br />

Ökologischer Landbau<br />

<strong>EPLR</strong>-BW-Zwischenbewertung <strong>2000</strong> - <strong>2003</strong> FIB - 10/03<br />

0<br />

0<br />

0<br />

0<br />

0<br />

0<br />

0<br />

0<br />

0<br />

0<br />

0<br />

++<br />

++<br />

0<br />

0<br />

0<br />

+<br />

+<br />

0<br />

++<br />

++<br />

0<br />

0<br />

0<br />

+<br />

++<br />

632<br />

Nachweis der Kontrolle<br />

durch eine anerkannte<br />

Kontrollstelle<br />

0<br />

0<br />

0<br />

0<br />

0<br />

0<br />

+ + ++ 0 0 0<br />

++<br />

++<br />

++<br />

1) Art der Beziehung: „++“ = direkt positiv; „+“ = indirekt positiv; „o“ = indifferent; „-“ = negativ<br />

++<br />

++<br />

++<br />

0<br />

0<br />

0<br />

0<br />

0<br />

0<br />

0<br />

0<br />

+<br />

+<br />

+<br />

+<br />

+<br />

0<br />

++<br />

++<br />

0<br />

0<br />

0<br />

+<br />

++<br />

+<br />

+<br />

+<br />

+<br />

+


Anhang A 6.5 Beziehungen zwischen MEKA_2-Fördermßnahmen und den gemeinsamen Bewertungsfragen<br />

Übersicht A 6.2 E: Beziehungen 1) zwischen MEKA_2-Fördermaßnahmen und den gemeinsamen Bewertungsfragen<br />

Bereich E: Extensive und umweltschonende Pflanzenerzeugung<br />

Bewertungsfragen<br />

MEKA-Fördermaßnahmen<br />

1. Bodenqualität<br />

a) Erosion<br />

b) Verunreinigung<br />

2. Wasserqualität<br />

a) Produktionsmittelreduktion<br />

b) Ausschaltung<br />

Transportwege<br />

3.Wasserressourcen<br />

a) Bewässerungsreduktion<br />

b) Ressourcenschutz<br />

4. Artenvielfalt<br />

a) Produktionsmittelreduktion<br />

b) Breitere Anbaumuster<br />

5. Habitatvielfalt<br />

a) Habitaterhaltung<br />

b) Ökologische Infrastrukturen<br />

c) Feuchtgebietsschutz<br />

6. Genetische Vielfalt<br />

(Rassen/ Arten)<br />

7. Schutz von Landschaften<br />

a) Kohärenz<br />

b) Homogenität/<br />

Vielfalt<br />

c) Kulturelle Eigenart<br />

Verzicht auf Wachstumsregulatoren<br />

0<br />

+<br />

+<br />

0<br />

0<br />

0<br />

+<br />

0<br />

0<br />

0<br />

0<br />

0<br />

0<br />

0<br />

0<br />

Verringerung der bedarfsgerechtenStickstoffdüngung<br />

auf Ackerflächen<br />

um 20%<br />

0<br />

++<br />

++<br />

0<br />

Begrünungmaßnahmen<br />

im Acker-, Gartenbau<br />

und bei Dauerkulturen<br />

1) Art der Beziehung: „++“ = direkt positiv; „+“ = indirekt positiv; „o“ = indifferent; „-“ = negativ<br />

0<br />

0<br />

+<br />

0<br />

0<br />

0<br />

0<br />

0<br />

0<br />

0<br />

0<br />

Mulchsaat<br />

Verzicht auf Herbizide<br />

<strong>EPLR</strong>-BW-Zwischenbewertung <strong>2000</strong> - <strong>2003</strong> FIB - 10/03<br />

++<br />

+<br />

+<br />

++<br />

0<br />

+<br />

0<br />

0<br />

0<br />

0<br />

0<br />

0<br />

0<br />

0<br />

0<br />

++<br />

0<br />

0<br />

+<br />

0<br />

+<br />

0<br />

0<br />

0<br />

0<br />

0<br />

0<br />

0<br />

0<br />

0<br />

0<br />

++<br />

++<br />

0<br />

0<br />

0<br />

++<br />

0<br />

0<br />

0<br />

0<br />

0<br />

0<br />

0<br />

0<br />

633<br />

Erweiterung <strong>des</strong> Drillreihenabstan<strong>des</strong><br />

auf<br />

min<strong>des</strong>tens 17 cm bei<br />

Getreide<br />

0/-<br />

+<br />

+<br />

0<br />

0<br />

+<br />

0<br />

0<br />

0<br />

0<br />

0<br />

0<br />

0<br />

0<br />

0


Anhang A 6.6 Beziehungen zwischen MEKA_2-Fördermßnahmen und den gemeinsamen Bewertungsfragen<br />

Übersicht A 6.2 FG: Beziehungen 1) zwischen MEKA_2-Fördermaßnahmen und den gemeinsamen Bewertungsfragen<br />

MEKA-Fördermaßnahmen<br />

Bewertungsfragen<br />

1. Bodenqualität<br />

c) Erosion<br />

d) Verunreinigung<br />

2. Wasserqualität<br />

c) Produktionsmittelreduktion<br />

d) Ausschaltung<br />

Transportwege<br />

3.Wasserressourcen<br />

c) Bewässerungsreduktion<br />

d) Ressourcenschutz<br />

4. Artenvielfalt<br />

c) Produktionsmittelreduktion<br />

d) Breitere Anbaumuster<br />

5. Habitatvielfalt<br />

d) Habitaterhaltung<br />

e) Ökologische Infrastrukturen<br />

f) Feuchtgebietsschutz<br />

6. Genetische Vielfalt<br />

(Rassen/ Arten)<br />

7. Schutz von Landschaften<br />

d) Kohärenz<br />

e) Homogenität/<br />

Vielfalt<br />

f) Kulturelle Eigenart<br />

Ackerbau<br />

0<br />

++<br />

++<br />

+<br />

0<br />

+<br />

++<br />

+<br />

0<br />

0<br />

0<br />

Bereich F: Biologische bzw. biotechnische Bekämpfungsverfahren Bereich G: Geschützte Lebensräume<br />

Gartenbau<br />

0<br />

++<br />

++<br />

+<br />

0<br />

+<br />

++<br />

+<br />

0<br />

0<br />

0<br />

Obstbau<br />

<strong>EPLR</strong>-BW-Zwischenbewertung <strong>2000</strong> - <strong>2003</strong> FIB - 10/03<br />

0<br />

++<br />

++<br />

+<br />

0<br />

+<br />

++<br />

+<br />

0<br />

0<br />

0<br />

Weinbau<br />

0<br />

++<br />

++<br />

+<br />

0<br />

+<br />

++<br />

+<br />

Extensive Nutzungsformen<br />

wertvoller Lebensräume<br />

+<br />

+<br />

+<br />

+<br />

+<br />

+<br />

++<br />

++<br />

Zusätzliche Bewirtschaftungs-auflagen<br />

0 0 0 0 + ?<br />

+<br />

+<br />

+<br />

1) Art der Beziehung: „++“ = direkt positiv; „+“ = indirekt positiv; „o“ = indifferent; „-“ = negativ<br />

+<br />

+<br />

+<br />

+<br />

+<br />

+<br />

0<br />

0<br />

0<br />

+<br />

+<br />

+<br />

++<br />

++<br />

++<br />

++<br />

++<br />

++<br />

?<br />

?<br />

?<br />

?<br />

?<br />

?<br />

?<br />

?<br />

?<br />

?<br />

?<br />

?<br />

?<br />

?<br />

634


Prof. Dr. Werner Grosskopf<br />

Prof. Dr. Karl-Heinz Kappelmann<br />

Universität Stuttgart-Hohenheim<br />

Sehr geehrter Herr ,<br />

Anhang A 9.1 Fragebogen zur Flurbereinigung<br />

die EU hat die Vergabe von Fördermittel an die Bedingung geknüpft, dass nach einem vorgegebenen<br />

Kriterienkatalog die EU-kofinanzierten Maßnahmen evaluiert werden müssen. Das<br />

MLR hat uns mit dieser Evaluierung beauftragt. Wir möchten Sie in dieser Form bitten, die<br />

folgenden Fragen zu beantworten. Selbst wenn einzelne Fragen für Sie in nicht eindeutig und<br />

in Zahlen ausgedrückt zu beantworten sind, so bitten wir dennoch um eine erste Einschätzung<br />

aufgrund Ihrer Erfahrungen. Die EU erwartet von uns, dass wir zu jedem Punkt Stellung beziehen.<br />

Der Zeitraum der Evaluierung beschränkt sich auf die Jahre <strong>2000</strong> bis 2002<br />

Im voraus vielen Dank für Ihre Unterstützung.<br />

1. Wie viel öffentliche Mittel sind im Rahmen der Flurbereinigung in den drei Jahren<br />

<strong>2000</strong> bis 2002 in Ihrem Amtsbezirk ausgegeben worden?<br />

Tsd. Euro pro Jahr<br />

2. Wie hoch ist der Anteil der Baumaßnahmen (z.B. Wegebau, Bodenordnung, Dorferneuerung<br />

usw.) der Flurbereinigung, der durch Handwerker aus der Region ausgeführt<br />

wurde?<br />

Landkreis in Prozent<br />

Sonstige Regionen in Prozent<br />

3. Wie viel zusätzliche öffentliche Investitionen sind durch die Flurbereinigung ausgelöst<br />

worden? (z.B. Gemeinschaftseinrichtungen, Straßen- und Wegebau,<br />

Dorferneuerung usw.)<br />

in Prozent der Ausgaben für die Flurbereinigung<br />

4. Wie viel zusätzlich private Investitionen sind durch die Flurbereinigung ausgelöst<br />

worden? (z.B. Häuserrenovierung, Investitionen in Unternehmen usw.)<br />

in Prozent der Ausgaben für die Flurbereinigung<br />

5. Haben sich durch die Flurbereinigung neue Unternehmen angesiedelt? Wenn ja,<br />

wie viele Arbeitsplätze sind dadurch geschaffen worden?<br />

Anzahl<br />

<strong>EPLR</strong>-BW-Zwischenbewertung <strong>2000</strong> - <strong>2003</strong> FIB - 10/03<br />

635


636<br />

Anhang A 9.1 Fragebogen zur Flurbereinigung<br />

6. Sind durch die Flurbereinigung Gemeinschaftseinrichtungen geschaffen worden?<br />

Wenn ja, welche?<br />

7. Wie viel Prozent der aus der Region Bevölkerung kann diese<br />

Gemeinschaftseinrichtungen nutzen?<br />

Prozent<br />

8. Sind im Rahmen der Flurbereinigung Möglichkeiten für Freizeitaktivitäten geschaffen<br />

worden? Wenn ja, welche?<br />

9. Wie viel Prozent der Bevölkerung aus der Region kann diese Freizeiteinrichtungen<br />

nutzen?<br />

Prozent<br />

10. Würden Sie Ihren Amtsbezirk als typische Tourismusregion einstufen?<br />

Ja<br />

Nein<br />

11. Sind speziell für Jungendliche Einrichtungen geschaffen worden?<br />

Wenn ja, welche<br />

12. Ist für die Allgemeinheit, also für alle zugänglich und nutzbar, ein Wegenetz errichtet<br />

worden? Wenn ja!<br />

Länge in km<br />

<strong>EPLR</strong>-BW-Zwischenbewertung <strong>2000</strong> - <strong>2003</strong> FIB - 10/03


Anhang A 9.2 Fragebogen zur Förderung „innovative Maßnahmen für Frauen im ländlichen Raum“<br />

Dr. Annette Tschmarke<br />

Prof. Dr. Werner Grosskopf<br />

Evaluierung der Förderung „Innovative Maßnahmen für Frauen im ländlichen<br />

Raum“<br />

Befragung der Evaluatoren, Universität Stuttgart-Hohenheim<br />

Die EU hat die Vergabe von Fördermittel an die Bedingung geknüpft, dass nach einem<br />

vorgegebenen Kriterienkatalog die EU-kofinanzierten Maßnahmen bewertet<br />

werden müssen. Das MLR hat uns mit dieser Bewertung beauftragt. Wir möchten Sie<br />

in dieser Form bitten, die folgenden Fragen zu beantworten. Selbst wenn Sie einzelne<br />

Fragen nicht genau und in Zahlen ausgedrückt beantworten können, so bitten wir<br />

dennoch um eine erste Einschätzung aufgrund Ihrer Erfahrungen. Die EU erwartet<br />

von uns, dass wir zu jedem Punkt Stellung beziehen. Der Zeitraum der Evaluierung<br />

beschränkt sich auf die Jahre 2001 bis 2002.<br />

Die Daten werden ausschließlich für diesen Zweck erhoben und nicht an Dritte weitergegeben.<br />

Im voraus vielen Dank für Ihre Unterstützung.<br />

1. In welchem Bereich sind Sie tätig?<br />

a) Landw. Betrieb: Haupterwerb Nebenerwerb <br />

Betriebszweig:<br />

b) anderer Wirtschaftsbereich: Beherbergungsgewerbe <br />

Gastgewerbe Häusliche/soziale Dienstl. andere Dienstl. <br />

Netzwerkorganisation Weiterbildungsträger <br />

Andere Tätigkeiten<br />

c) Haushalt und Kinderbetreuung <br />

2. Führen Sie einen eigenen Betrieb?<br />

Ja Nein <br />

3. Wenn Sie selbst Inhaberin oder mithelfende Familienangehörige sind:<br />

Wie ist Ihr Betrieb mit Arbeitskräften ausgestattet? (bitte ankreuzen):<br />

- Betriebsleiter, -in bis 0,5 bis 1<br />

- Partner, -in bis 0,5 bis 1<br />

- Familienangehörige bis 0,5 bis 1 bis 1,5 bis 2 über 2<br />

- Fremdarbeitskräfte bis 0,5 bis 1 bis 1,5 bis 2 über 2<br />

4. In welchen Jahren haben Fördermittel aus dem Programm „Innovative Maßnahmen<br />

für Frauen im ländlichen Raum“ in Anspruch genommen?<br />

2001 2002<br />

<strong>EPLR</strong>-BW-Zwischenbewertung <strong>2000</strong> - <strong>2003</strong> FIB - 10/03<br />

637


638<br />

Anhang A 9.2 Fragebogen zur Förderung „innovative Maßnahmen für Frauen im ländlichen Raum“<br />

5. Welche Maßnahme wurde gefördert?<br />

Qualifizierung Existenzgründung Netzwerk <br />

6. Führte die Maßnahme in Ihrem Betrieb zu:<br />

(Mehrfachnennungen erforderlich)<br />

a) Kostensenkungen<br />

b) betrieblichen Verbesserungen<br />

c) verbesserten Absatzmöglichkeiten<br />

d) längerer Fremdenverkehrssaison<br />

e) neuen Beschäftigungsmöglichkeiten<br />

f) besserer Betriebsführung.<br />

g) Maßnahme hatte keinen nennenswerten Einfluss.<br />

7. Konnten Sie durch die Fördermaßnahme Ihrer Einschätzung nach eine bessere<br />

wirtschaftliche Situation erreichen als ähnliche nicht geförderte Betriebe/Frauen<br />

in Ihrer Region? Ja Nein <br />

8. Hätten Sie die Maßnahme auch ohne Förderung durchgeführt?<br />

Ja Nein <br />

9. Hat die Fördermaßnahme zur Verbesserung der Lebensbedingungen / Infrastruktur<br />

der in Ihrer/m Kreis /Gemeinde lebenden Menschen beigetragen?<br />

Ja Nein <br />

Wenn , ja durch verbesserte:<br />

a) Einkaufsmöglichkeiten<br />

b) gastronomische Angebote<br />

c) haushaltsbezogene Dienstleistungen<br />

d) Freizeitangebote<br />

e) Mehr Beschäftigung)<br />

f) folgende Maßnahmen<br />

10. Im Falle von Verbesserungen: Bitte schätzen Sie in etwa um wie viel Euro/Jahr<br />

Ihrer Region mehr Umsatz entsteht (dadurch, dass die in ihrer Region<br />

lebenden Menschen die geförderten Angebote annehmen und so der eigenen<br />

Region mehr Umsatz zukommen lassen)<br />

Kein weiterer Umsatz bis ≤ 5000 € bis ≤ 7.500 €<br />

bis ≤ 10.000 € bis ≤ 15.000 € bis ≤ 20.000 €<br />

andere Umsatzgröße<br />

11. Haben sich in Ihrer Region bereits Netzwerkorganisationen zur rationelleren<br />

Zusammenarbeit zwischen Betrieben gebildet?<br />

Ja Nein ist mir nicht bekannt <br />

<strong>EPLR</strong>-BW-Zwischenbewertung <strong>2000</strong> - <strong>2003</strong> FIB - 10/03


Anhang A 9.2 Fragebogen zur Förderung „innovative Maßnahmen für Frauen im ländlichen Raum“<br />

12. Hat die Fördermaßnahme dazu beigetragen, dass Sie weniger Transportwege/<br />

km pro Tag für Ihre Tätigkeit fahren müssen?<br />

Ja Nein <br />

Wenn ja, wie viel km und Stunden sparen Sie pro Jahr?<br />

13. Wurde bei Ihnen im Rahmen der Fördermaßnahme der Zugang zu Telekommunikationseinrichtungen<br />

mitgefördert?<br />

Ja Nein <br />

14. Haben sich durch die Förderung die Anzahl an Übernachtungen durch den<br />

Fremdenverkehr in Ihrem Kreis verbessert? Ja Nein <br />

Ja, bitte schätzen Sie um wie viel % /Jahr?<br />

bis ≤ 1% bis ≤ 5 % bis ≤ 10% andere %-Zahl<br />

Bitte schätzen Sie wie viel Übernachtungen (Anzahl Betten/Jahr) mehr<br />

gebucht wurden?<br />

15. Bitte schätzen Sie, wie stark die bestehenden Übernachtungsquartiere in ihrer<br />

Region im Jahr ausgelastet sind?<br />

≤ 10 % ≤ 20% ≤ 50% mehr<br />

16. Haben Sie durch die Förderung etwas geschaffen, dass zum Verweilen in der<br />

Region einlädt?<br />

Ja Nein <br />

Ja, womit tragen Sie dazu bei?<br />

17. Sind in Ihre Region in den letzten Jahren bereits öffentliche Finanzmittel geflossen,<br />

die zum Verweilen/Urlaub in Ihrer Region einladen (z.B. zum Bau von<br />

Infrastruktur- und Freizeiteinrichtungen oder Theaterunterstützungen)<br />

keine ist mir nicht bekannt folgende:<br />

<strong>EPLR</strong>-BW-Zwischenbewertung <strong>2000</strong> - <strong>2003</strong> FIB - 10/03<br />

639


640<br />

Anhang A 9.2 Fragebogen zur Förderung „innovative Maßnahmen für Frauen im ländlichen Raum“<br />

18. Wie bewerten Sie die Qualität Ihres Standorts für Familien / Frauen?<br />

Bewertung<br />

Sehr sehr<br />

Gut schlecht<br />

1 2 3 4 5<br />

Kinderbetreuungseinrichtungen <br />

Qualität schulischer Ausbildung <br />

Qualität beruflicher Ausbildung <br />

Freizeitwert der Region <br />

Kulturelles Angebot <br />

Angebot Bus/ S-Bahn <br />

Anbindung an Straßennetz <br />

Verfügbarkeit von Geschäften <br />

Angebot Ärzte <br />

Preisniveau Lebenshaltung <br />

Preisniveau Wohnraum <br />

Verfügbarkeit von Arbeitsplätzen <br />

Andere Faktoren: <br />

19. Wie beurteilen Sie das Kinderbetreuungsangebot für berufstätige Frauen in<br />

Ihrer Projektregion?<br />

ausreichend verbesserungsbedürftig, da<br />

20. Wie wirkt die Fördermaßnahme auf Ihre persönliche Situation?<br />

Bewertung<br />

verbessert unverändert verschlechtert<br />

a) Anerkennung <br />

b) Selbständigkeit/ Unabhängigkeit <br />

c) Zeitliche Flexibilität <br />

d) Zeitliche Beanspruchung <br />

e) Körperliche Beanspruchung <br />

f) Finanzielle Absicherung <br />

g) Andere Wirkungen: <br />

21. Wo müsste man aus Ihrer Sicht ansetzen, damit möglichst viele Menschen<br />

gerne in der Region bleiben bzw. zuwandern?<br />

22. Was sollte hierbei von privater, was von staatlicher Seite geleistet werden?<br />

<strong>EPLR</strong>-BW-Zwischenbewertung <strong>2000</strong> - <strong>2003</strong> FIB - 10/03


Anhang A 9.2 Fragebogen zur Förderung „innovative Maßnahmen für Frauen im ländlichen Raum“<br />

23. Was glauben Sie, wie viele Personen hätten speziell in Ihrer Region Interesse<br />

an einer selbständigen Tätigkeit?<br />

eher wenige<br />

durchschnittlich viele<br />

überdurchschnittlich viele<br />

24. Wie hilft Ihres Erachten die Landwirtschaftsverwaltung?<br />

entwickelt Perspektiven zur Erzielung außerlandwirtschaftlichen<br />

Einkommens<br />

fördert neue landwirtschaftliche Betriebszweige<br />

fördert die Vermarktung landwirtschaftlicher Produkte<br />

unterstützt bestehende Betriebe<br />

eher weniger, andere Institutionen sind mir wichtigere Ansprechpartner<br />

25. Fördert Ihres Erachtens die Verwaltung (Gemeinde/Kreis) die Entwicklung in<br />

Ihrer Region hin zu einer attraktiven Wirtschaftsregion?<br />

Ja Nein Wie?<br />

26. Sehen Sie auch durch die Förderung Alternativen zu ihrer bisherigen Tätigkeit<br />

bzw. Perspektiven?<br />

a) nein, ich bin auslastet mit Kinderbetreuung/Haushalt<br />

b) bemühe mich um Tätigkeit in der Region<br />

c) bin offen für eine Tätigkeit außerhalb der Region<br />

d) verbessere meine Qualifikation durch Weiterbildung<br />

e) mache mich selbstständig<br />

27. Haben Sie durch die Förderung eine<br />

a) neue Beschäftigung begonnen<br />

b) Ihre bisherige Beschäftigung erhalten<br />

c) Ihre Beschäftigung erweitert.<br />

d) Es hat sich keine Änderung ergeben<br />

28. Wenn sich Ihre Beschäftigungsmöglichkeiten verändert haben, wie viel mehr<br />

Beschäftigung hat sich dadurch für Sie ergeben?<br />

a) Stundenweise<br />

b) Halbtags<br />

c) volle Stelle<br />

29. Haben Sie zusätzliche Arbeitskräfte eingestellt?<br />

Nein ≤1 Arbeitskraft ≤ 2 Arbeitskräfte mehr<br />

<strong>EPLR</strong>-BW-Zwischenbewertung <strong>2000</strong> - <strong>2003</strong> FIB - 10/03<br />

641


642<br />

Anhang A 9.2 Fragebogen zur Förderung „innovative Maßnahmen für Frauen im ländlichen Raum“<br />

30. Konnten Sie durch die Förderung Ihr Bruttoeinkommen verbessern?<br />

Ja Nein <br />

• Wenn ja, bitte nennen Sie den dadurch entstandenen Umsatz im Jahr 2002!<br />

≤ 2500 € ≤ 5000 € ≤ 7500 € ≤ 10.000 € ≤ 15.000 €<br />

≤ 20.000 € ≤ 40.000 € ≤ über 40.000 €<br />

31. Bitte nennen Sie die größten im weitesten Sinne unternehmerischen Probleme,<br />

die Ihr Betrieb oder Sie als Einzelperson derzeit und im Laufe der vorangegangenen<br />

2 Jahre zu bewältigen hatte bzw. hat:<br />

(Mehrfachnennungen möglich)<br />

Probleme bei:<br />

a) eigenständige Berufstätigkeit ja/nein b) Gründungsgeschehen <br />

c) Finanzierung d) Absatz e) Verfügbarkeit Mitarbeiter/innen<br />

f) Standortqualität e) andere<br />

32. Trägt die bei Ihnen geförderte Maßnahme zur Verbesserung der Umwelt bei?<br />

Ja Nein Wie?<br />

33. In welchem Landkreis wohnen Sie?<br />

Bitte senden Sie den Fragebogen baldmöglichst an<br />

folgende Adresse oder per Fax zurück:<br />

Dr. Annette Tschmarke<br />

Kapellenstr.2 oder Fax-Nr.: 07384 / 95125<br />

89601 Schelklingen<br />

Vielen Dank für Ihre Mitarbeit<br />

<strong>EPLR</strong>-BW-Zwischenbewertung <strong>2000</strong> - <strong>2003</strong> FIB - 10/03

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