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NRW Programm „Ländlicher Raum“ - EU-Förderung des ...

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<strong>NRW</strong> <strong>Programm</strong><br />

<strong>„Ländlicher</strong> <strong>Raum“</strong><br />

Plan <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong><br />

Nordrhein-Westfalen<br />

zur Entwicklung <strong>des</strong> Ländlichen Raums<br />

gemäß VO (EG) Nr. 1257/1999<br />

inkl.<strong>Programm</strong>änderung<br />

nach Entscheidung der<br />

<strong>EU</strong>-Kommission vom 16.07.2003<br />

K(2003)2669


Inhaltsverzeichnis 2<br />

I Titel <strong>des</strong> Entwicklungsplans............................................................. 10<br />

II Mitgliedstaat und Verwaltungsregion ............................................ 10<br />

III Geltungsbereich <strong>des</strong> Entwicklungsplans ........................................ 11<br />

III.1 Geographischer Geltungsbereich ................................................................ 11<br />

III.2 Ziel 1 und Ziel 2-Gebiete im geographischen Geltungsbereich.................. 11<br />

IV Planung auf der geeigneten geographischen Ebene .....................11<br />

V Beschreibung der derzeitigen Lage ................................................. 12<br />

V.1 Allgemeine Beschreibung <strong>des</strong> Fördergebietes ............................................ 12<br />

V.2 Situation der Land-, Forst- und Ernährungswirtschaft................................ 13<br />

V.2.1 Allgemeines........................................................................... 13<br />

V.2.2 Naturräumliche Gliederung................................................... 14<br />

V.2.3 Natürliche Erzeugungsgebiete............................................... 15<br />

V.2.4 Sozio-ökonomische Strukturanalyse ..................................... 18<br />

V.2.4.1 Landwirtschaft ........................................................................ 18<br />

V.2.4.2 Gartenbau................................................................................ 21<br />

V.2.4.3 Forstwirtschaft ........................................................................ 23<br />

V.3 Situation <strong>des</strong> ländlichen Raums .................................................................. 26<br />

V.4 Situation der Umwelt................................................................................... 27<br />

V.5 Auswirkungen der vorangegangenen Förderperiode .................................. 29<br />

V.5.1 Eingesetztes Finanzvolumen ................................................. 29<br />

V.5.2 Ergebnisse.............................................................................. 30<br />

VI Entwicklungsstrategie nach Förderschwerpunkten...................... 34<br />

VI.1 Beschreibung der Gesamtstrategie, der Ziele und der gewählten<br />

Schwerpunkte .............................................................................................. 34<br />

VI.1.1 Ziele....................................................................................... 34<br />

VI.1.2 Förderinhalte.......................................................................... 36<br />

VI.1.3 Verzeichnis der Maßnahmen in der Reihenfolge der<br />

Verordnung (EG) Nr. 1257/1999 .......................................... 43<br />

VI.1.4 Einbindung in die Bund-Länder-Gemeinschaftsaufgabe<br />

"Verbesserung der Agrarstruktur und <strong>des</strong> Küstenschutzes".. 44<br />

VI.1.5 Regionale und zeitliche Dimension der Maßnahmen............ 45<br />

VI.1.6 Zielbeschreibung und Zielquantifizierung ............................ 46


Inhaltsverzeichnis 3<br />

VI.1.7 Maßnahmen außerhalb <strong>des</strong> Entwicklungsplans und ihre<br />

Zielbeschreibung und Zielquantifizierung ............................ 51<br />

VI.1.8 Berücksichtigung der Gemeinschaftsverpflichtungen sowie<br />

internationaler und nationaler Verpflichtungen .................... 52<br />

VI.1.9 Berücksichtigung <strong>des</strong> Umweltrechts der Gemeinschaft........ 57<br />

VI.1.9.1 Natura 2000-Richtlinien ......................................................... 59<br />

VI.1.9.2 Nitrat-Richtlinie...................................................................... 61<br />

VI.1.10 Berücksichtigung der Gleichstellung von Frauen und Männern<br />

............................................................................................... 62<br />

VI.2 Beschreibung nach Förderschwerpunkten und Einzelmaßnahmen............. 63<br />

VI.2.1 Förderschwerpunkt I: Verbesserung der Produktionsstruktur<br />

............................................................................................... 63<br />

VI.2.1.1 Investitionen in landwirtschaftlichen Betrieben und<br />

Junglandwirteförderung.......................................................... 63<br />

1. Ausgangslage ..................................................................... 63<br />

2 Bisher eingesetzte Finanzmittel und Ergebnisse................ 64<br />

3. Strategie und Ziele ............................................................. 65<br />

4. Beschreibung der geplanten Maßnahmen.......................... 75<br />

5. Zuständige Behörden ......................................................... 82<br />

VI.2.1.2 Berufsbildung ......................................................................... 84<br />

1. Ausgangslage ..................................................................... 84<br />

2. Bisher eingesetzte Finanzmittel und Ergebnisse................ 85<br />

3. Strategie und Ziele ............................................................. 85<br />

4. Beschreibung der geplanten Maßnahme............................ 87<br />

5. Zuständige Behörden ......................................................... 89<br />

VI.2.1.3 Verbesserung der Vermarktungs- und<br />

Verarbeitungsbedingungen für landwirtschaftliche<br />

Erzeugnisse............................................................................. 90<br />

Teil A) Regionale Vermarktung.......................................................... 99<br />

1. Ausgangslage ..................................................................... 99<br />

2. Bisher eingesetzte Finanzmittel und Ergebnisse.............. 108<br />

3. Strategie und Ziele ........................................................... 108<br />

4. Beschreibung der geplanten Maßnahmen........................ 111<br />

5. Zuständige Behörden ....................................................... 115<br />

Teil B) Ökologischer Landbau.......................................................... 116<br />

1. Ausgangslage ................................................................... 116<br />

2. Bisher eingesetzte Finanzmittel und Ergebnisse.............. 122<br />

3. Strategie und Ziele ........................................................... 124


Inhaltsverzeichnis 4<br />

4. Beschreibung der geplanten Maßnahmen........................ 125<br />

5. Zuständige Behörde ......................................................... 129<br />

Teil C) Nachwachsende Rohstoffe ................................................... 130<br />

1. Ausgangslage ................................................................... 130<br />

2. Bisher eingesetzte Finanzmittel und Ergebnisse.............. 132<br />

3. Strategie und Ziele ........................................................... 132<br />

4. Beschreibung der geplanten Maßnahmen........................ 133<br />

5. Zuständige Behörden ....................................................... 135<br />

Teil D) Obst, Gemüse, Kartoffeln..................................................... 136<br />

1. Ausgangslage ................................................................... 139<br />

2. Bisher eingesetzte Finanzmittel und Ergebnisse.............. 144<br />

3. Strategie und Ziele ........................................................... 146<br />

4. Beschreibung der geplanten Maßnahmen........................ 151<br />

5. Zuständige Behörde ......................................................... 155<br />

Teil E) Blumen und Zierpflanzen ..................................................... 156<br />

1. Beschreibung der Ausgangslage...................................... 156<br />

2. Bisher eingesetzte Finanzmittel und Ergebnisse.............. 160<br />

3. Strategie und Ziele ........................................................... 161<br />

4. Beschreibung der geplanten Maßnahmen........................ 164<br />

5. Zuständige Behörden ....................................................... 166<br />

VI.2.2 Förderschwerpunkt II: Maßnahmen zur ländlichen<br />

Entwicklung......................................................................... 167<br />

VI.2.2.1 Flurbereinigung ................................................................... 169<br />

1. Ausgangslage ................................................................... 169<br />

2. Bisher eingesetzte Finanzmittel und Ergebnisse.............. 170<br />

3. Strategie und Ziele ........................................................... 171<br />

4. Beschreibung der geplanten Maßnahmen........................ 171<br />

5. Zuständige Behörden ....................................................... 177<br />

VI.2.2.2 Aufbau von Betriebsführungsdiensten für landwirtschaftliche<br />

Betriebe................................................................................. 179<br />

1. Ausgangslage ................................................................... 179<br />

2. Bisher eingesetzte Finanzmittel und Ergebnisse.............. 180<br />

3. Strategie und Ziele ........................................................... 180<br />

4. Beschreibung der geplanten Maßnahmen........................ 181<br />

5. Zuständige Behörde ......................................................... 184<br />

VI.2.2.3 Dorferneuerung und –entwicklung sowie Schutz und Erhaltung<br />

<strong>des</strong> ländlichen Erbes ............................................................. 185<br />

1. Ausgangslage ................................................................... 185


Inhaltsverzeichnis 5<br />

2. Bisher eingesetzte Fördermittel und Ergebnisse.............. 186<br />

3. Strategie und Ziele ........................................................... 188<br />

4. Beschreibung der geplanten Maßnahmen........................ 189<br />

5. Zuständige Behörden und Einrichtungen......................... 195<br />

VI.2.2.4 Diversifizierung der Tätigkeiten im landwirtschaftlichen und<br />

landwirtschaftsnahen Bereich............................................... 196<br />

1. Ausgangslage ................................................................... 196<br />

2. Bisher eingesetzte Finanzmittel und Ergebnisse.............. 197<br />

3. Strategie und Ziele ........................................................... 197<br />

4. Beschreibung der geplanten Maßnahmen........................ 198<br />

5. Zuständige Behörde ......................................................... 204<br />

VI.2.2.5 Bewirtschaftung landwirtschaftlicher Wasserressourcen..... 205<br />

1. Ausgangslage ................................................................... 205<br />

2. Bisher eingesetzte Finanzmittel und Ergebnisse.............. 206<br />

3. Strategie und Ziele ........................................................... 206<br />

4. Beschreibung der geplanten Maßnahmen........................ 209<br />

5. Zuständige Behörde ......................................................... 212<br />

VI.2.2.6 Naturschutz und Landschaftspflege...................................... 213<br />

1. Ausgangslage ................................................................... 213<br />

2. Bisher eingesetzte Finanzmittel und Ergebnisse.............. 214<br />

3. Strategie und Ziele ........................................................... 214<br />

4. Beschreibung der geplanten Maßnahmen........................ 214<br />

5. Zuständige Behörde ......................................................... 216<br />

VI.2.3 Förderschwerpunkt III: Agrarumwelt- und<br />

Ausgleichsmaßnahmen sowie Forstwirtschaft .................... 217<br />

VI.2.3.1 Benachteiligte Gebiete und Gebiete mit umweltspezifischen<br />

Einschränkungen .................................................................. 217<br />

1. Ausgangslage ................................................................... 217<br />

2. Bisher eingesetzte Finanzmittel und Ergebnisse.............. 218<br />

3. Strategie und Ziele ........................................................... 218<br />

4. Beschreibung der geplanten Maßnahme.......................... 221<br />

5. Zuständige Behörden ....................................................... 228<br />

VI.2.3.2 Agrarumweltmaßnahmen ..................................................... 229<br />

1. Zusammenfassung............................................................ 230<br />

2. <strong>Förderung</strong> einer markt- und standortangepaßten<br />

Landbewirtschaftung........................................................ 249<br />

2.1 Ausgangslage ................................................................... 249<br />

2.2 Bisher eingesetzte Finanzmittel und Ergebnisse.............. 253


Inhaltsverzeichnis 6<br />

2.3 Strategie und Ziele ........................................................... 256<br />

2.4 Beschreibung der geplanten Maßnahmen........................ 258<br />

3. <strong>Förderung</strong> der Anlage von Uferrandstreifen.................... 266<br />

3.1 Ausgangslage ................................................................... 266<br />

3.2 Bisher eingesetzte Finanzmittel und Ergebnisse.............. 266<br />

3.3 Strategie und Ziele ........................................................... 266<br />

3.4 Beschreibung der geplanten Maßnahmen........................ 267<br />

4. <strong>Förderung</strong> von Erosionsschutzmaßnahmen ..................... 269<br />

4.1 Ausgangslage ................................................................... 269<br />

4.2 Bisher eingesetzte Finanzmittel und Ergebnisse.............. 270<br />

4.3 Strategie und Ziele ........................................................... 270<br />

4.4 Beschreibung der geplanten Maßnahmen........................ 272<br />

5. <strong>Förderung</strong> der langjährigen Stillegung landwirtschaftlich<br />

genutzter Flächen zu Zwecken <strong>des</strong> Umweltschutzes....... 274<br />

5.1 Ausgangslage ................................................................... 274<br />

5.2 Bisher eingesetzte Finanzmittel und Ergebnisse.............. 274<br />

5.3 Strategie und Ziele ........................................................... 275<br />

5.4 Beschreibung der geplanten Maßnahmen........................ 275<br />

6. <strong>Förderung</strong> vom Aussterben bedrohter lokaler Haustierrassen<br />

.......................................................................................... 278<br />

6.1 Ausgangslage ................................................................... 278<br />

6.2 Bisher eingesetzte Finanzmittel und Ergebnisse.............. 278<br />

6.3 Strategie und Ziele ........................................................... 278<br />

6.4 Beschreibung der geplanten Maßnahmen........................ 279<br />

7. <strong>Förderung</strong> pflanzengenetischer Ressourcen .................... 282<br />

7.1 Ausgangslage ................................................................... 282<br />

7.2 Bisher eingesetzte Finanzmittel und Ergebnisse.............. 282<br />

7.3 Strategie und Ziele ........................................................... 283<br />

7.4 Beschreibung der geplanten Maßnahmen........................ 283<br />

8. <strong>Förderung</strong> der naturschutzgemäßen Bewirtschaftung von<br />

Acker und Grünland sowie der Anlage, Bewirtschaftung<br />

und Pflege von sonstigen Biotopen im Rahmen <strong>des</strong><br />

Vertragsnaturschutzes...................................................... 285<br />

8.1 Ausgangslage ................................................................... 285<br />

8.2 Bisher eingesetzte Finanzmittel und Ergebnisse.............. 286<br />

8.3 Strategie und Ziele ........................................................... 287<br />

8.4 Beschreibung der geplanten Maßnahmen........................ 288<br />

9. Modellvorhaben ............................................................... 293


Inhaltsverzeichnis 7<br />

9.1 Ausgangslage ................................................................... 293<br />

9.2 Bisher eingesetzte Finanzmittel und Ergebnisse.............. 294<br />

9.3 Strategie und Ziele ........................................................... 294<br />

9.4 Beschreibung der geplanten Maßnahmen........................ 296<br />

10. <strong>Förderung</strong> einer markt- und standortangepaßten<br />

Landbewirtschaftung im Rahmen der Modulation ......... 298<br />

10 A) Vielfältige Fruchtfolgen............................................ 298<br />

1. Ausgangslage ................................................................... 298<br />

2. Bisher eingesetzte Finanzmittel und Ergebnisse.............. 299<br />

3. Strategie und Ziele ........................................................... 299<br />

4. Beschreibung der geplanten Maßnahmen........................ 300<br />

10 B) Extensive Grünlandnutzung- einzelflächenbezogene<br />

1.<br />

Extensivierung ................................................................. 302<br />

Ausgangslage ................................................................... 302<br />

2. Bisher eingesetzte Finanzmittel und Ergebnisse.............. 302<br />

3. Strategie und Ziele ........................................................... 303<br />

4. Beschreibung der geplanten Maßnahmen........................ 304<br />

10 C) Umwelt- und tiergerechte Haltungsverfahren –<br />

1.<br />

Weidehaltung ................................................................... 307<br />

Ausgangslage ................................................................... 307<br />

2. Bisher eingesetzte Finanzmittel und Ergebnisse.............. 307<br />

3. Strategie und Ziele ........................................................... 307<br />

4. Beschreibung der geplanten Maßnahmen........................ 308<br />

VI.2.3.3 Forstwirtschaft ...................................................................... 310<br />

1. Ausgangslage ................................................................... 310<br />

2. Bisher eingesetzte Finanzmittel und Ergebnisse.............. 311<br />

3. Strategie und Ziele ........................................................... 312<br />

4. Beschreibung der erwogenen Maßnahmen...................... 314<br />

5. Zuständige Behörden ....................................................... 324<br />

VII Bewertung ........................................................................................331<br />

VII.1 Bewertung der Gesamtstrategie................................................................. 331<br />

VII.2 Bewertung nach Förderschwerpunkten und Einzelmaßnahmen ............... 334<br />

VII.2.1 Förderschwerpunkt I: Verbesserung der Produktionsstruktur<br />

............................................................................................. 334<br />

VII.2.2 Förderschwerpunkt II: Maßnahmen zur ländlichen<br />

Entwicklung......................................................................... 356<br />

VII.2.3 Förderschwerpunkt III: Agrarumwelt- und<br />

Ausgleichsmaßnahmen sowie Forstwirtschaft .................... 379


Inhaltsverzeichnis 8<br />

VIII Indikativer Finanzplan...................................................................403<br />

IX Durchführung der Maßnahmen ....................................................404<br />

IX.1 Zuständige Behörden................................................................................. 404<br />

IX.2 Kontrollen und Sanktionen........................................................................ 407<br />

IX.2.1 Allgemeines......................................................................... 407<br />

IX.2.2 Kontrolle der Einhaltung der guten landwirtschaftlichen<br />

Praxis nach Art. 47 der Verordnung (EG) Nr. 1257/1999 .. 413<br />

IX.3 Begleitung und Bewertung....................................................................... 430<br />

IX.3.1 Durchführungsberichte....................................................... 430<br />

IX.3.2 Bewertungsindikatoren zur Beurteilung der effizienten und<br />

ordnungsgemäßen Durchführung der Maßnahmen............. 430<br />

IX.3.3 Begleitausschuss.................................................................. 444<br />

IX.3.4 Vernetzung........................................................................... 450<br />

IX.3.5 Einbeziehung der Wissenschaft........................................... 452<br />

IX.3.6 Evaluierungen...................................................................... 454<br />

IX.3.7 Öffentlichkeitsarbeit ............................................................ 455<br />

X Beteiligungsverfahren.....................................................................456<br />

X.1 Beteiligte Institutionen .............................................................................. 456<br />

X.2 Durchführung <strong>des</strong> Beteiligungsverfahrens................................................ 466<br />

X.3 Ergebnisse.................................................................................................. 467<br />

XI Vereinbarkeit und Kohärenz.........................................................478<br />

XI.1 Staatliche Beihilfen ................................................................................... 478<br />

XI.2 Vereinbarkeit und Kohärenz mit den anderen Instrumenten der<br />

Gemeinsamen Agrarpolitik ....................................................................... 478<br />

XI.3 Zusätzliche staatliche Beihilfen................................................................. 481


Inhaltsverzeichnis 9<br />

Anmerkung zur Aktualisierung:<br />

Die Maßnahmen <strong>des</strong> <strong>NRW</strong>-<strong>Programm</strong>s Ländlicher Raum können mit Genehmigung der <strong>EU</strong>-<br />

Kommission geändert werden.<br />

Das vorliegende <strong>NRW</strong>-<strong>Programm</strong> wird hinsichtlich der geänderten Maßnahmen jährlich aktualisiert.<br />

Eine Aktualisierung <strong>des</strong> übrigen <strong>Programm</strong>texts erfolgt nicht, dieser gibt somit den<br />

Stand zum Zeitpunkt der Erstellung <strong>des</strong> Gesamtprogramms (2000) wieder.<br />

2003 wurden Änderungen in folgenden Kapiteln vorgenommen:<br />

VI.2.1.1 Investitionen in landwirtschaftlichen Betrieben Junglandwirteförderung<br />

VI.2.2.1 Flurbereinigung<br />

VI.2.2.2 Betriebsführungsdienste<br />

VI.2.2.3 Dorferneuerung und -entwicklung sowie Schutz und Erhaltung <strong>des</strong> ländlichen<br />

Erbes<br />

VI.2.2.6 Naturschutz und Landschaftspflege (neu)<br />

VI.2.3.1 Benachteiligte Gebiete und Gebiete mit umweltspezifischen Einschränkungen<br />

VI.2.3.2 (8) <strong>Förderung</strong> der naturschutzgemäßen Bewirtschaftung von Acker und Grünland<br />

sowie der Anlage, Bewirtschaftung und Pflege von sonstigen Biotopen im Rahmen<br />

<strong>des</strong> Vertragsnaturschutzes<br />

VI.2.3.2 (9) Modellvorhaben<br />

VI.2.3.2 (10) Aufnahme der Maßnahmen im Rahmen der Modulation<br />

VI.2.3.3 Forstwirtschaft<br />

XI.3 Zusätzliche staatliche Beihilfen<br />

Anlagen 6 g)-6 i) Prämienberechnungen der neuen Modulationsmaßnahmen<br />

Anlage 14 Indikativer Gesamtfinanzierungsplan<br />

Anlage 15 verwaltungsmäßige Durchführung<br />

Anlage 16 Kontrollen und Sanktionen<br />

Anlage 17 Staatliche Beihilfen<br />

Anlage 18 Finanzplan Modulation


Kapitel I-V: Titel, Mitgliedstaat, Verwaltungsregion, Geltungsbereich_______________________________________ 10<br />

<strong>NRW</strong>-<strong>Programm</strong> <strong>„Ländlicher</strong> <strong>Raum“</strong><br />

Plan <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong><br />

Nordrhein-Westfalen<br />

zur Entwicklung <strong>des</strong> ländlichen Raums<br />

gem. der<br />

Verordnung (EG) Nr. 1257/1999 <strong>des</strong> Rates vom 17. Mai 1999 über die <strong>Förderung</strong><br />

der Entwicklung <strong>des</strong> ländlichen Raums durch den Europäischen Ausrichtungs- und<br />

Garantiefonds für die Landwirtschaft (EAGFL) und zur<br />

Änderung bzw. Aufhebung bestimmter Verordnungen<br />

I Titel <strong>des</strong> Entwicklungsplans<br />

<strong>NRW</strong>-<strong>Programm</strong> Ländlicher Raum<br />

- Plan <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong> Nordrhein-Westfalen zur Entwicklung <strong>des</strong> ländlichen Raums.<br />

II Mitgliedstaat und Verwaltungsregion<br />

Mitgliedstaat: Bun<strong>des</strong>republik Deutschland<br />

Bun<strong>des</strong>land: Nordrhein-Westfalen<br />

Die Regierung der Bun<strong>des</strong>republik Deutschland, vertreten durch den Bun<strong>des</strong>minister für Ernährung,<br />

Landwirtschaft und Forsten, Rochusstr. 1, 53123 Bonn, ist sich mit den zuständigen<br />

Ministerien der Länder einig, dass die <strong>Programm</strong>planung in Deutschland gem. Art. 40 bis 44<br />

der "Verordnung (EG) Nr. 1257/1999 <strong>des</strong> Rates vom 17. Mai 1999 über die <strong>Förderung</strong> der<br />

Entwicklung <strong>des</strong> ländlichen Raums durch den Europäischen Ausrichtungs- und Garantiefonds


Kapitel I-V: Titel, Mitgliedstaat, Verwaltungsregion, Geltungsbereich_________________________________________ 11<br />

für die Landwirtschaft (EAGFL) und zur Änderung bzw. Aufhebung bestimmter Verordnungen"<br />

länderbezogen erfolgt.<br />

III Geltungsbereich <strong>des</strong> Entwicklungsplans<br />

III.1 Geographischer Geltungsbereich<br />

Das <strong>Programm</strong> zur Entwicklung <strong>des</strong> ländlichen Raums in Nordrhein-Westfalen wird flächendeckend<br />

angeboten.<br />

III.2 Ziel 1 und Ziel 2-Gebiete im geographischen Geltungsbereich<br />

Im beschriebenen geographischen Geltungsbereich <strong>des</strong> <strong>Programm</strong>s liegen keine Ziel 1- und<br />

Ziel 2-Gebiete (Bereich: ländliche Problemregionen).<br />

IV Planung auf der geeigneten geographischen Ebene<br />

Die im folgenden beschriebenen Maßnahmen zur ländlichen Entwicklung sollen in der beantragten<br />

Förderperiode von 2000 bis 2006 im Rahmen dieses Entwicklungsplans durchgeführt<br />

werden. Der Entwicklungsplan gilt für das Land Nordrhein-Westfalen.<br />

Hinweis: Aufgrund der Einführung <strong>des</strong> Euros wurden im nachfolgenden Text die für die För-<br />

derung maßgeblichen Beträge von DM in <strong>EU</strong>R umgerechnet und z.T. gerundet , um neue<br />

Signalwerte zu setzen. Alle übrigen Beträge in zurückliegenden Betrachtungen, Berechnun-<br />

gen und Prognosen wurden in DM belassen. Hierfür gilt der amtliche Umrechnungskurs: 1 €<br />

= 1,95583 DM


Kapitel V: Beschreibung der derzeitigen Lage 12<br />

V Beschreibung der derzeitigen Lage<br />

V.1 Allgemeine Beschreibung <strong>des</strong> Fördergebietes<br />

Das Bun<strong>des</strong>land Nordrhein-Westfalen ist mit einer Einwohnerzahl von rd. 18 Mio. das bevölkerungsreichste<br />

und mit 3,41 Mio. ha das nach Fläche viertgrößte Land in Deutschland.<br />

Nordrhein-Westfalen liegt im Herzen Europas, wichtige Nord-Süd- und Ost-West-Verbindungen<br />

zu Wasser, Luft und Land führen durch und treffen sich in Nordrhein-Westfalen. In wirtschaftlicher<br />

und kultureller Hinsicht bestehen enge Verbindungen zu den Nachbarstaaten und<br />

-regionen. Diese Kontakte werden durch viele zwischenstaatliche und öffentliche Gremien<br />

gefördert. Auch bei den Handelsbeziehungen liegen die benachbarten <strong>EU</strong>-Mitgliedsländer<br />

Niederlande, Belgien und Frankreich ganz vorne.<br />

Nordrhein-Westfalen ist nach dem zweiten Weltkrieg aus der nördlichen Rheinprovinz, der<br />

Provinz Westfalen und dem früher selbständigen Land Lippe entstanden. Mit 520 Einwohnern<br />

je Quadratkilometer ist Nordrhein-Westfalen der am dichtesten besiedelte Flächenstaat der<br />

Bun<strong>des</strong>republik Deutschland. Auch im europäischen Maßstab zählt Nordrhein-Westfalen,<br />

neben Südostengland und der Ile de France, zu den Regionen mit der größten Konzentration<br />

an Bevölkerung und Wirtschaftskraft.<br />

Motor der Industrialisierung war der Steinkohlebergbau an der Ruhr, der sich zugleich als<br />

Standortfaktor für die eisenschaffende und eisenverwertende Industrie auswirkte. An Rhein<br />

und Ruhr entstand so ein Ballungsraum mit mehr als 5,5 Mio. Einwohnern in 20 Großstädten<br />

über 100.000 Einwohnern. Seit die Steinkohle und Stahlindustrie ihre führende Stellung als<br />

Energielieferant bzw. Wachstumsmotor eingebüßt haben, befindet sich das Ruhrgebiet im<br />

Strukturwandel und gehört mit dem früheren Kohleabbaugebiet in Aachen und im Heinsberger<br />

Raum zu den Regionen in Nordrhein-Westfalen mit Strukturproblemen, die in der <strong>EU</strong> mit<br />

Maßnahmen zur <strong>Förderung</strong> der wirtschaftlichen und sozialen Umstellung unterstützt werden<br />

(Ziel 2-<strong>Förderung</strong>).<br />

Weitere Verdichtungsgebiete innerhalb Nordrhein-Westfalens sind die Räume um Köln, Düsseldorf,<br />

Wuppertal, Bielefeld, Aachen und Siegen.<br />

Die wirtschaftliche Entwicklung in Nordrhein-Westfalen ist gekennzeichnet<br />

- durch den allgemeinen Trend vom sekundären zum tertiären Wirtschaftsbereich,


Kapitel V: Beschreibung der derzeitigen Lage 13<br />

- und im produzierenden Gewerbe von einer deutlichen Hinwendung zu modernen Technologien<br />

und – speziell im Ruhrgebiet - von einem Rückgang in den traditionellen Bereichen<br />

von Stahl und Kohle.<br />

Der Weg in die Dienstleistungsgesellschaft wird deutlich an dem Rückgang <strong>des</strong> produzierenden<br />

und verarbeitenden Gewerbes in den letzten zehn Jahren um mehr als fünf Prozentpunkte,<br />

während der Dienstleistungssektor um mehr als sieben Prozentpunkte zugenommen<br />

hat. Insofern kann Nordrhein-Westfalen nicht mehr ausschließlich als Industrieland angesehen<br />

werden.<br />

Nordrhein-Westfalen ist zugleich auch ein bedeuten<strong>des</strong> Agrarland. 51,8% der Lan<strong>des</strong>fläche<br />

werden landwirtschaftlich und 24,7% forstwirtschaftlich genutzt (1,76 Mio. ha bzw.<br />

0,84 Mio. ha).<br />

Typisch für Nordrhein-Westfalen ist das Nebeneinander von Ballungsräumen und ländlicher<br />

Zone, in der mit rund 6 Mio. Menschen ein Drittel der Bevölkerung <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong> lebt. Die Einwohnerdichte<br />

liegt dort um ein Vielfaches unter der in den Ballungsräumen, vor allem die<br />

Höhenlagen der Mittelgebirge, Eifel, Sauerland und Weserbergland sind nur dünn besiedelt.<br />

V.2 Situation der Land-, Forst- und Ernährungswirtschaft<br />

V.2.1 Allgemeines<br />

In Nordrhein-Westfalen gibt es 65.485 Betriebe über 1 ha LN (1998).<br />

Von den land- und forstwirtschaftlichen Betrieben zählen<br />

- 74% zu den landwirtschaftlichen Betrieben,<br />

- 18% zu den forstwirtschaftlichen Betrieben,<br />

- 5% zu den Gartenbaubetrieben,<br />

- 3% zu den Kombinationsbetrieben<br />

(häufig: land-forstwirtschaftlich).<br />

Die landwirtschaftlichen Betriebe teilen sich wie folgt auf die Betriebsformen auf:<br />

- 46% als Futterbaubetriebe,<br />

- 31% als Marktfruchtbetriebe,<br />

- 14% als Veredlungsbetriebe,


Kapitel V: Beschreibung der derzeitigen Lage 14<br />

- 8% als landwirtschaftliche Gemischtbetriebe.<br />

V.2.2 Naturräumliche Gliederung<br />

Die Betriebsausrichtung korreliert in hohem Maße mit den Standortbedingungen, die in Nordrhein-Westfalen<br />

sehr unterschiedlich sind nach Klima, Landschaftsformen und Böden. Nordrhein-Westfalen<br />

lässt sich in sechs Naturräume gliedern.<br />

Westfälisches Tiefland<br />

Im Münsterland überwiegen - vor allem nach Westen hin - leichte und meist ebene Böden,<br />

nach Süden hin (Emscherland/Hellwegbörden) bessere Böden mit unterschiedlich starken<br />

Lössauflagen. Das Klima ist atlantisch geprägt, nach Osten hin besteht zunehmende Kontinentalität.<br />

Trotz hoher Niederschläge kann es auf den leichten Böden Probleme wegen Wassermangels<br />

geben.<br />

Niederrhein<br />

In den umfangreichen und weitläufigen Flusstälern und Senken der niederrheinischen Tiefebene<br />

haben sich gute Böden gebildet, nach Norden hin nehmen die Grünlandflächen - bedingt<br />

durch grundwassernahe Böden - zu.<br />

Niederrheinische Bucht (Köln-Aachener-Bucht)<br />

Typisch für diesen Naturraum sind ebene und gelegentlich leicht hügelige Lössböden. Hier<br />

befinden sich die besten Ackerböden Nordrhein-Westfalens. Bedingt durch das vorgelagerte<br />

Berggebiet der Eifel fallen deutlich weniger Niederschläge als in den anderen Naturräumen.<br />

Eifel<br />

Die Eifel ist eine Mittelgebirgsregion mit meist nährstoffarmen Böden. Die jährlichen Niederschläge<br />

liegen mit durchschnittlich 1000 mm/Jahr im Westen sehr hoch und nehmen zum Osten<br />

auf Durchschnittswerte von 600 mm/Jahr ab. Die Jahresmitteltemperaturen liegen deutlich<br />

unter denen der Flachlandgebiete.


Kapitel V: Beschreibung der derzeitigen Lage 15<br />

Süderbergland (Sauer-Siegerland und Bergisches Land)<br />

Das Gelände ist stark hängig und steigt von 200 m Höhe im Westen auf 800 m im Osten und<br />

Süden. Die Böden sind schwer zu bewirtschaften und werden überwiegend und zunehmend<br />

als Dauergrünland genutzt. Das Klima ist ozeanisch bestimmt mit hohen Niederschlägen, bei<br />

niedrigen Jahresdurchschnittstemperaturen, kurzer Vegetationszeit mit teilweise späten Frösten.<br />

Weserbergland<br />

Typisch für diesen Naturraum sind verbreitet gute Böden, häufig weizen- und rübenfähig, in<br />

einer hügeligen Landschaft.<br />

V.2.3 Natürliche Erzeugungsgebiete<br />

Die Unterschiedlichkeit der Naturräume in Topographie, Klima und Böden unterteilt sie zugleich<br />

auch in unterschiedliche natürliche Erzeugungsgebiete.<br />

Westfälisches Tiefland<br />

Im Münsterland betreiben rund 50% der Betriebe Futterbau, 25% der Betriebe sind Veredelungsbetriebe.<br />

Diese Betriebsform liegt hier mit 25% wesentlich über dem Lan<strong>des</strong>schnitt von<br />

14%. Typisch sind Bullenmast und ganz besonders die Schweineproduktion. Der Schweinebestand<br />

im Münsterland nahm zwischen 1988-1996 um 20% zu. Die Mastschweinebesatzdichte<br />

liegt in diesem Erzeugungsgebiet mit einer Jahresproduktion von 803 Tieren je 100 ha<br />

LF weit über den Zahlen aus den anderen Lan<strong>des</strong>teilen. Grundlage der Veredelung ist der<br />

Maisanbau und die Verwertung <strong>des</strong> hohen Gülleanfalls als Dünger. Die Veredelungswirtschaft<br />

gibt zudem den im Lan<strong>des</strong>durchschnitt kleineren Betrieben Existenzmöglichkeiten,<br />

was auch deutlich wird bei den vergleichsweise geringeren Betriebsaufgaben (1,5% pro Jahr<br />

gegenüber durchschnittlich 2,3% pro Jahr).<br />

Südlich der Lippe im Emscherland und auf den Hellwegbörden steigt bedingt durch hohen<br />

Lössanteil die Bodenqualität und zugleich die durchschnittliche Betriebsgröße. In der Betriebsausrichtung<br />

dominiert hier der Marktfruchtanbau mit Zuckerrüben, Raps und Halmfruchtanbau.


Kapitel V: Beschreibung der derzeitigen Lage 16<br />

Niederrhein<br />

Trotz eines Landschaftsbil<strong>des</strong> ohne große Gegensätzlichkeiten ist der Niederrhein aufgrund<br />

seiner unterschiedlichen Böden und Wasserverhältnisse in seiner landwirtschaftlichen Ausrichtung<br />

sehr heterogen. Bedingt durch hohe Grundwasserstände dominiert im Norden die<br />

Milchviehhaltung, in der Mitte überwiegen Futterbau- und Veredelungsbetriebe mit Rinderund<br />

Schweinemast. In einem kleineren südlichen Bereich ist die Kartoffel die Leitfrucht.<br />

Der Niederrhein ist zugleich Schwerpunkt bei den Gartenbaubetrieben in Nordrhein-<br />

Westfalen. Steigende Bedeutung hat vor allem der Gemüseanbau.<br />

Niederrheinische Bucht (Köln-Aachener-Bucht)<br />

Mit dem Wechsel zum Lössboden wechselt auch die Ausrichtung der landwirtschaftlichen<br />

Betriebe. Die niederrheinische Bucht hat die größten Betriebe (im Durchschnitt 35 ha groß,<br />

bei einer durchschnittlichen Betriebsgröße von 23 ha in Nordrhein-Westfalen) mit den besten<br />

Böden in Nordrhein-Westfalen bei zugleich geringem Viehbesatz. Es dominiert der Marktfruchtanbau<br />

mit Halmfrüchten, Kartoffeln und Gemüse sowie der Zuckerrübe als der Leitfrucht<br />

der Niederrheinischen Bucht.<br />

Eifel<br />

Typisch für die Eifel als Bergregion sind kleinere Futterbaubetriebe mit Milchkuhhaltung auf<br />

Dauergrünland. Der Anteil der Nebenerwerbsbetriebe ist hoch und liegt zwischen 50% und<br />

70% aller Betriebe. Der Anteil <strong>des</strong> Dauergrünlan<strong>des</strong> beträgt mehr als 60% und steigt noch<br />

leicht an.<br />

Süderbergland (Sauer-Siegerland und Bergisches Land)<br />

Die naturräumliche Ähnlichkeit zur Eifel findet sich wieder in der Parallelität bei der Betriebsausrichtung.<br />

Auch hier überwiegen kleinere (Durchschnittsgröße 16 ha) Futterbaubetriebe<br />

mit Milchviehhaltung auf Dauergrünland. Der Anteil der Nebenerwerbsbetriebe liegt<br />

mit durchgehend 70% besonders hoch. Auch hier findet sich eine deutliche Konzentration auf<br />

Dauergrünland, wobei <strong>des</strong>sen Anstieg um 6 Prozentpunkte innerhalb von 12 Jahren - hauptsächlich<br />

zu Lasten <strong>des</strong> Maisanbaus - besonders auffällig ist.


Kapitel V: Beschreibung der derzeitigen Lage 17<br />

Besonderheit <strong>des</strong> Süderberglan<strong>des</strong> ist seine große Anzahl von Forstbetrieben (45%) und von<br />

Betrieben mit einer Kombination aus Land- und Forstwirtschaft (9%). 73% aller Forstbetriebe<br />

in Nordrhein-Westfalen liegen im Süderbergland.<br />

Weserbergland<br />

Das Weserbergland ist hügelig mit vom unteren zum oberen Weserbergland zunehmenden<br />

guten Böden mit Weizen- und Zuckerrübenanbau. Besondere Bedeutung hat der Rapsanbau,<br />

er stieg in zwölf Jahren um fast das Zehnfache. Dieser Anstieg geht zu Lasten <strong>des</strong> Halmfruchtanbaus<br />

und findet sich dort besonders stark, wo ein Anbau von Zuckerrüben mangels<br />

Lieferquoten nicht möglich ist.<br />

Die Betriebsgröße liegt mit 19 ha knapp unter dem Lan<strong>des</strong>durchschnitt. Sie korreliert mit der<br />

Bodenqualität, ist auf den besseren Böden im oberen Weserbergland mit ca. 22 ha deutlich<br />

höher und erreicht im unteren Weserbergland auf den schlechter zu bewirtschaftenden, häufig<br />

als Dauergrünland genutzten Flächen, nur noch 16 ha.<br />

Zusammenfassung:<br />

Es gibt in Nordrhein-Westfalen - räumlich getrennt - im Grundsatz drei natürliche Erzeugungsgebiete<br />

mit großen Übereinstimmungen in den Kriterien Topographie, Klima, Bodengüte,<br />

Betriebsgröße und Betriebsausrichtung:<br />

1. Die Niederrheinische Bucht, das Emscherland und die Hellwegbörden im Süden der westfälischen<br />

Tieflandbucht und das obere Weserbergland mit guten und teilweise schweren<br />

Böden auf ebenen oder leicht hügeligen Grund (Marktfruchtanbau; vieharm).<br />

2. Der Niederrhein und das Münsterland als mittlerer und nördlicher Teil der westfälischen<br />

Tieflandbucht mit mittleren und leichten Böden auf ebenem Grund (Intensive Veredelungsproduktion).<br />

3. Die Eifel, das Süderbergland und das untere Weserbergland mit hügeligem bis bergigem<br />

Gelände, häufig stark hängig, das außer mit Dauergrünland nur schwer zu bewirtschaften<br />

ist (Milchviehhaltung).


Kapitel V: Beschreibung der derzeitigen Lage 18<br />

V.2.4 Sozio-ökonomische Strukturanalyse<br />

Im folgenden werden die derzeitige und im <strong>Programm</strong>planungszeitraum zu erwartende Entwicklung<br />

der Strukturen, der Produktionspotentiale und der wirtschaftlichen Lage aus Sicht<br />

- der Landwirtschaft,<br />

- <strong>des</strong> Gartenbaus und<br />

- der Forstwirtschaft.<br />

dargestellt.<br />

V.2.4.1 Landwirtschaft<br />

Struktur<br />

Die Landwirtschaft in Nordrhein-Westfalen liegt ganz überwiegend in der Hand von Familienbetrieben.<br />

Die durchschnittliche Flächengröße von 23 ha im Jahre 1997 verdeutlicht diese<br />

Betriebsstruktur. Von den rund 65.000 Betrieben werden rund 29.000 als Vollzeitbetriebe und<br />

36.000 als Teilzeitbetriebe geführt, wobei 1979 der Anteil beider Betriebsformen noch gleich<br />

groß war.<br />

Das durchschnittliche Betriebseinkommen in Nordrhein-Westfalen liegt über dem Durchschnitt<br />

der alten Bun<strong>des</strong>länder und wird dort nur von Schleswig-Holstein und Niedersachsen<br />

übertroffen.<br />

Die hauptsächlichen Betriebsformen differieren nach Regionen. Es sind dies<br />

- der Marktfruchtanbau am Niederrhein, in der Emscherregion und auf den Hellwegbörden<br />

sowie im oberen Weserbergland,<br />

- die Veredelungswirtschaft im Münsterland und am Niederrhein sowie,<br />

- der Futterbau in der Eifel, in Süderbergland und im unteren Weserbergland.


Kapitel V: Beschreibung der derzeitigen Lage 19<br />

Der durchschnittliche Gewinn pro nichtentlohnter Arbeitskraft lag im Wirtschaftsjahr<br />

1997/1998<br />

- bei 52.592 DM für Marktfruchtbetriebe;<br />

- bei 50.228 DM für Veredelungsbetriebe;<br />

- bei 38.292 DM für Futterbaubetriebe;<br />

jeweils bezogen auf Haupterwerbsbetriebe. Im Durchschnitt wurden je nichtentlohnter Arbeitskraft<br />

43.004 DM erwirtschaftet.<br />

Der Strukturwandel in der Landwirtschaft wird sich auch im <strong>Programm</strong>planungszeitraum fortsetzen.<br />

Es wird mit einer Rate von knapp 2,9 % (= - 1.500 Betriebe) an jährlichen Betriebsaufgaben<br />

gerechnet, was noch über dem Durchschnittswert der letzten 20 Jahre liegt.<br />

Die freiwerdende Fläche wird vermutlich jedoch deutlich unter 2,9% pro Jahr liegen, weil<br />

hauptsächlich kleinere Betriebe ausscheiden. Die verbleibenden Betriebe werden weiter aufstocken,<br />

was sich im wesentlichen über eine Vergrößerung der Flächenausstattung und weniger<br />

als bisher über eine Intensivierung der Flächennutzung vollzieht. Die Größe der Betriebe<br />

wird voraussichtlich von 20,3 ha (1991) und 23,1 ha (1997) auf 24,5 ha im Jahre 2003 steigen.<br />

Die Tendenz zur Spezialisierung wird sich vermutlich fortsetzen, was z. B. im Mittelgebirge<br />

eine weitere Konzentration auf Dauergrünland und in der rheinischen Bucht einen weiteren<br />

Rückgang der Viehhaltung zur Folge haben könnte. Insbesondere kleinere und innovative Betriebe<br />

werden verstärkt versuchen durch Diversifizierung, z. B. durch Umnutzung nicht mehr<br />

benötigter Gebäude, sich neue Entwicklungspotentiale zu erschließen.<br />

Die beschriebenen Prognosen berücksichtigen noch nicht die Auswirkungen der Beschlüsse<br />

zur Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik und die im Planungszeitraum evtl. zu erwarteten<br />

WTO-Beschlüsse, die den Strukturwandel weiter beschleunigen können.


Kapitel V: Beschreibung der derzeitigen Lage 20<br />

Produktionspotentiale<br />

Das Produktionspotential der Landwirtschaft in Nordrhein-Westfalen ist gekennzeichnet<br />

durch folgende Faktoren:<br />

- ca. 65.000 Betriebe (1998), die hauptsächlich als Familienbetriebe geführt werden;<br />

- 1,6 Mio. landwirtschaftlicher Nutzfläche;<br />

- das ausgeglichene atlantische Klima mit mäßig warmen Sommern und milden Wintern<br />

und mit jahreszeitlich gleichmäßig verteiltem Regen;<br />

- die unterschiedlichen, für ein weites Anbauspektrum geeigneten Böden;<br />

- die Nähe zu den Verbrauchern;<br />

- günstige Vermarktungsvoraussetzungen;<br />

- eine aktive und innovationsfreudige Land- und Ernährungswirtschaft, die verbrauchergerechte<br />

und gesunde Produkte herstellt und vermarktet und die auch bereit ist, neue Marktund<br />

Erwerbschancen zu nutzen (ökologischer Landbau, regionale Vermarktung, nachwachsende<br />

Rohstoffe).<br />

Dennoch darf nicht verkannt werden, dass es in einigen Bereichen Strukturdefizite gibt, die<br />

die Markt- und Wettbewerbsstellung der heimischen Landwirtschaft beeinträchtigen und dazu<br />

führen, dass Produktions- und Absatzpotentiale nicht hinreichend genutzt werden können.<br />

Dies gilt insbesondere im Vergleich mit den Niederlanden.<br />

Wirtschaftliche Lage<br />

Die wirtschaftliche Lage der Landwirtschaft in Nordrhein-Westfalen bleibt aufgrund der aktuellen<br />

Preis-/Kostenentwicklung und der künftigen agrarpolitischen Rahmenbedingungen<br />

(AGENDA 2000, zu erwartende WTO-Beschlüsse) angespannt. Um die Existenzfähigkeit zu<br />

sichern, sind neben Rationalisierungen und Kapazitätsvergrößerungen zunehmend Diversifizierungen<br />

zur Ausschöpfung der bestehenden Potentiale notwendig. Grenzen für die Betriebe<br />

ergeben sich dabei aus ihrer eigenen Arbeitskapazität, aber auch aus der Konkurrenz mit anderen<br />

Nutzern (interne Konkurrenz, Flächenbedarf für Siedlungszwecke). Eine Kapazitätserweiterung<br />

durch zusätzliche Intensivierung wird aus ökologischen Gründen zunehmend<br />

schwierig und von der Lan<strong>des</strong>regierung auch nicht angestrebt.


Kapitel V: Beschreibung der derzeitigen Lage 21<br />

V.2.4.2 Gartenbau<br />

Begriffsklärung<br />

Die folgenden Ausführungen zum Gartenbau beziehen sich nicht auf den Friedhofsgartenbau<br />

sowie auf den Garten- und Landschaftsbau. Nicht zum Gartenbau zählt ebenfalls der Feldgemüseanbau<br />

mit 11.195 ha, soweit die Flächen im Wechsel mit landwirtschaftlichen Kulturen<br />

genutzt werden. Diese Kulturen zählen zum Ackerbau.<br />

Gärtnerische Kulturen in Nordrhein-Westfalen zählen<br />

- Unterglaskulturen,<br />

- gärtnerischer Intensivgemüsebau,<br />

- Spargel und Erdbeeren,<br />

- Weihnachtsbaumkulturen,<br />

- Baumschulen, Zierpflanzen,<br />

- Obst, Wein.<br />

Struktur<br />

Der Gartenbau in Nordrhein-Westfalen wird in 2.372 Betrieben auf insgesamt 14.405 ha ausgeübt.<br />

Zwischen 1988 und 1996 ist die Zahl der Betriebe um 44% von 1.802 auf 2.372 Betriebe<br />

gestiegen. 70% der Betriebe mit ca. 85% der Gesamtfläche werden als Vollerwerbsbetriebe<br />

geführt, wobei es einen deutlichen Trend hin zu größeren Betrieben gibt. In der Nebenerwerbslandwirtschaft<br />

hat der Gartenbau nur wenig Bedeutung.<br />

Der Gartenbau in Nordrhein-Westfalen hat sich in den letzten 20 Jahren dynamisch entwickelt.<br />

Dies gilt vor allem für die Bereiche Anbau von Freilandgemüse, Unterglasanbau sowie<br />

Blumen und Zierpflanzen. Es wird erwartet, dass sich alle genannten Sektoren weiter ausweiten.<br />

Schwerpunkt <strong>des</strong> Gartenbaus in Nordrhein-Westfalen ist die Niederrheinische Tiefebene und<br />

– mit Abstand - in den letzten Jahren aber verstärkt das benachbarte Westmünsterland. Bei<br />

Blumen und Zierpflanzenanbau hält Nordrhein-Westfalen einen Anteil von rund 40% bun<strong>des</strong>weit.<br />

Die Anbaufläche für Freilandgemüse in Nordrhein-Westfalen ist zwischen 1988 und<br />

1997 um 40% angewachsen und hält damit einen Anteil von 23% in Deutschland. Der Anbauschwerpunkt<br />

innerhalb Nordrhein-Westfalens liegt mit 40% bei Freilandgemüse und mit<br />

60% bei den Unterglasflächen in der niederrheinischen Tiefebene.<br />

Die Gemüseanbauflächen werden sich weiter ausdehnen, teils durch Vergrößerung der bestehenden<br />

Betriebe, aber auch durch den Einstieg landwirtschaftlicher Betriebe in den Gemüse-


Kapitel V: Beschreibung der derzeitigen Lage 22<br />

anbau. Die Veränderungen führen zu Betrieben mit gesteigerter Wirtschaftlichkeit, die im<br />

europäischen Wettbewerb besser bestehen können.<br />

Das Schwergewicht <strong>des</strong> nordrhein-westfälischen Obstbaus liegt im Baumobstbau. Die Baumobstfläche<br />

hat sich bei rund 3.000 ha stabilisiert. Rund 80% der Flächen entfallen auf den Apfelanbau.<br />

Schwerpunktregion mit 70% ist die niederrheinische Bucht (Köln-Aachener-Bucht).<br />

Die Direktvermarktung hat insbesondere an verkehrsgünstigen Standorten und in Verbrauchernähe<br />

an Bedeutung zugenommen. 40%-45% der in Nordrhein-Westfalen produzierten<br />

Obstmengen werden dort abgesetzt.<br />

Produktionspotentiale<br />

Das Produktionspotential <strong>des</strong> Gartenbaus in Nordrhein-Westfalen ist gekennzeichnet durch<br />

folgende Faktoren<br />

- ca. 2.400 Betriebe mit steigender Tendenz, die zu 70% als Vollerwerbsbetriebe geführt<br />

werden,<br />

- das ausgeglichene atlantische Klima in den gartenbaulichen Schwerpunktgebieten mit<br />

mäßig warmen Sommern und milden, frostarmen Wintern und mit jahreszeitlich gleichmäßig<br />

verteiltem Regen,<br />

- die für die verschiedenen Produkte <strong>des</strong> Gartenbaus gut geeigneten Böden,<br />

- die Nähe zu den Verbrauchern,<br />

- in den letzten Jahren dynamisch entwickelte Verarbeitungs- und Vermarktungseinrichtungen,<br />

- eine marktorientierte und innovationsfreudige Gartenbauwirtschaft, die verbrauchergerechte<br />

und gesunde Produkte herstellt und vermarktet und die Chancen nutzt,<br />

die sich im Gartenbau bieten. Die Ausweitung der Anbauflächen in vielen Bereichen ist<br />

Beleg dafür, besonders signifikant ist das Beispiel der Entwicklung bei den Erdbeeranbauflächen.<br />

Nach einer Verdoppelung zwischen 1975-1992 erhöhten sie sich nochmals um<br />

53% zwischen 1992 und 1996.


Kapitel V: Beschreibung der derzeitigen Lage 23<br />

Dabei ist allerdings zu berücksichtigen, dass sich der nordrhein-westfälische Gartenbau starker<br />

Konkurrenz aus den Niederlanden ausgesetzt sieht, die in den vergangenen Jahren zugenommen<br />

hat. Dies setzt die Branche unter starken Anpassungsdruck und schlägt sich vor allem<br />

in zunehmenden Konzentrations- und Fusionstendenzen nieder.<br />

Wirtschaftliche Lage<br />

Mil<strong>des</strong> Klima, ausgezeichnete Absatzmöglichkeiten und innovative Unternehmerinnen und<br />

Unternehmer verhalfen Nordrhein-Westfalen zu einer führenden Stellung im Gartenbau innerhalb<br />

Deutschlands. Die gute wirtschaftliche Situation hat den Gartenbau zu einer echten Alternative<br />

auch für bisher klassisch orientierte Betriebe gemacht, wobei der Umstieg auch für<br />

kleinere Betriebe Chancen bietet. Allerdings erfordern die Rahmenbedingungen, unter denen<br />

der Gartenbau wirtschaftet, eine hohe Anpassungsfähigkeit der Betriebe, denn fast alle gärtnerischen<br />

Kulturen unterliegen voll den Regeln <strong>des</strong> freien Marktes und werden nicht durch<br />

Marktordnungen beeinflusst.<br />

V.2.4.3 Forstwirtschaft<br />

Struktur<br />

a) Holzproduktion<br />

Der Waldanteil an der Lan<strong>des</strong>fläche beträgt in Nordrhein-Westfalen 24,7%, das sind 840.000<br />

ha, davon sind 52% Nadelwald und 48% Laubwald. Ausgedehnte zusammenhängende Waldflächen<br />

finden sich in den Mittelgebirgen (Eifel, Süderbergland und in Ostwestfalen), in den<br />

Ebenen sind zusammenhängende Waldflächen seltener. 67% <strong>des</strong> Wal<strong>des</strong> gehören 150.000<br />

privaten Besitzern. Die übrigen 33% sind in öffentlicher Hand, davon zählen 18% zum Gemeinde-<br />

oder Körperschaftswald, 13% sind Lan<strong>des</strong>- und 2% sind Bun<strong>des</strong>eigentum.<br />

Es gibt in Nordrhein-Westfalen zur Zeit knapp 13.000 Betriebe, deren Hauptbetriebsausrichtung<br />

die Forstwirtschaft (Holzproduktion) ist. 440.794 ha der Forstfläche werden in Betrieben<br />

mit mehr als 200 ha Wald bewirtschaftet. (1979 bewirtschafteten die Betriebe über 200 ha<br />

lediglich 394.412 ha).<br />

Die jährliche Holzproduktion erreicht mit rund 3,3 Mio. m³/f etwa 10% der deutschen Holzerzeugung.<br />

Der Produktionswert der Forstwirtschaft betrug 1995 550 Mio. DM.


Kapitel V: Beschreibung der derzeitigen Lage 24<br />

Das im Wald vorhandene Arbeitsvolumen ergibt rechnerische 6.500 Vollarbeitsplätze.<br />

b) Holzwirtschaft<br />

Die Holzwirtschaft (Holzindustrie) in Nordrhein-Westfalen hatte im Jahre 1997 einen Gesamtumsatz<br />

von rund 36,9 Mrd. DM und stellt damit einen bedeutenden Wirtschaftsfaktor<br />

dar. Mit rund 32% am Umsatz in Deutschland ist Nordrhein-Westfalen das Zentrum der deutschen<br />

Holzindustrie. In der Holzwirtschaft sind in 1.031 Betrieben – überwiegend im ländlichen<br />

Raum – mehr als 119.000 Personen beschäftigt.<br />

Produktionspotentiale<br />

Das Produktionspotential der Forstwirtschaft in Nordrhein-Westfalen ist durch folgende Faktoren<br />

gekennzeichnet:<br />

- der Waldbesitz mit wirtschaftlicher Bedeutung wird ganz überwiegend in großen, auf die<br />

Forstwirtschaft ausgerichteten Betriebe mit zusammenhängenden Waldflächen in den Mittelgebirgslagen<br />

Nordrhein-Westfalens bewirtschaftet,<br />

- der Wald wird nachhaltig bewirtschaftet, der jährliche Zuwachs von ca. 7 Mio. m³/f liegt<br />

erheblich über dem zur Zeit realisierten Einschlag von ca. 3,3 Mio. m³/f,<br />

- die Zahl der Betriebe mit der Hauptbetriebsausrichtung Forst ist in den letzten zwanzig<br />

Jahren von 11.791 auf 12.579 gestiegen,<br />

- traditionell besteht ein enger räumlicher Verbund zwischen der Holzproduktion und der<br />

Holzverarbeitung.


Kapitel V: Beschreibung der derzeitigen Lage 25<br />

Wirtschaftliche Lage<br />

Die wirtschaftliche Situation der Forstwirtschaft (Holzproduktion) in Nordrhein-Westfalen ist<br />

für die öffentlichen und auch für die privaten Waldbesitzer sehr schwierig.<br />

Die Situation ist gekennzeichnet durch stark schwankende, jahrelang zurückgehende Betriebsergebnisse.<br />

Zurückzuführen ist dies auf durch Sturmjahre (1990/1991) ausgelöste Überproduktion<br />

und auf schwankende Weltmarktpreise. Gesellschaftliche Ansprüche und ökologische<br />

Anforderungen an den Wald müssen ebenso wie die neuartigen Waldschäden bei der Betriebsführung<br />

mitberücksichtigt werden.<br />

Unter welchem enormen Anpassungsdruck die Forstbetriebe stehen, zeigt folgen<strong>des</strong> Beispiel:<br />

Um den im Agrarbereich zugrundegelegten Vergleichslohn zu erzielen, genügte 1988/1989<br />

eine Forstbetriebsfläche von 400 ha, 1995 musste ein derartiger Forstbetrieb eine Forstbetriebsfläche<br />

von ca. 1.000 ha aufweisen. Das Sturmjahr 1990 hat aufgrund <strong>des</strong> dadurch ausgelösten<br />

Überangebotes von Rohholz drastische Senkungen der Holzpreise zur Folge, erst 1995<br />

wurden wieder positive Erträge erzielt.<br />

Die Schwierigkeiten, die sich aus den geringen Betriebserlösen ergeben, konnten begrenzt<br />

werden durch<br />

- Steigerung der Arbeitsproduktivität der Waldarbeiter,<br />

- Inanspruchnahme von mehr Fremdleistungen,<br />

- Abbremsen <strong>des</strong> Anstiegs der Verwaltungskosten,<br />

- Konstanz beim Betriebsaufwand.


Kapitel V: Beschreibung der derzeitigen Lage 26<br />

V.3 Situation <strong>des</strong> ländlichen Raums<br />

Die Landwirtschaft in Nordrhein-Westfalen hat bis in die jüngste Zeit den ländlichen Raum<br />

mit seinen 4.000 Dörfern und sechs Mio. Menschen überwiegend geprägt. In letzter Zeit, vor<br />

allem in den letzten zwanzig Jahren, hat der ländliche Raum einen deutlichen Strukturwandel<br />

erlebt, der gekennzeichnet war<br />

- durch einen starken Rückgang der Zahl landwirtschaftlicher Betriebe über 1 ha landwirtschaftlicher<br />

Fläche (1949 = 211.196; 1998 = 65.485) bei relativer Konstanz in der Größe<br />

der bewirtschafteten Fläche,<br />

- durch das Auftreten von Mängeln in der infrastrukturellen Grundausstattung (Ausdünnung<br />

der landwirtschaftlichen Infrastruktur in Handel und Handwerk, Verlust der Schulen, der<br />

Post, von Verwaltungseinrichtungen, von Einkaufsmöglichkeiten, in der Gastronomie<br />

usw.),<br />

- durch den Verlust ortsnaher Arbeitsplätze in der Landwirtschaft und im Handwerk,<br />

- durch das Leerfallen und letztlich den Verlust von Teilen der ortsbildprägenden Bausubstanz,<br />

- und durch den Rückgang der ökologischen Vielfalt in den Dörfern (Verlust von Obstwiesen,<br />

von natürlichen Dorfbächen, von dorftypischer Flora und Fauna).<br />

Gleichzeitig ist der ländliche Raum zunehmenden Ansprüchen und Gefahren ausgesetzt:<br />

- durch die Beanspruchung landwirtschaftlicher Flächen für die Siedlungsentwicklung (einschließlich<br />

der Straßenflächen 1979-1992 = 108.000 ha und bis 2005 voraussichtlich<br />

nochmals 135.000 ha),<br />

- durch die verstärkte Nutzung <strong>des</strong> Raumes seitens der städtischen Bevölkerung für die Erholung<br />

und für Freizeitaktivitäten,<br />

- durch die Intensivierung und Mechanisierung der Landwirtschaft,<br />

- durch flächenbeanspruchende Maßnahmen <strong>des</strong> Natur- und Ressourcenschutzes.


Kapitel V: Beschreibung der derzeitigen Lage 27<br />

Auch aus städteplanerischer Sicht kommt dem ländlichen Raum große Bedeutung zu. Die<br />

hochverdichteten Ballungsräume Nordrhein-Westfalens an Rhein und Ruhr sind zu ihrer Entlastung<br />

auf einen attraktiven ländlichen Raum mit interessanten und vielfältigen Arbeits- und<br />

Lebensmöglichkeiten angewiesen, um einer weiteren Verdichtung der Siedlung bzw. zusätzlichem<br />

Verkehrsaufkommen durch Pendler entgegenzuwirken.<br />

V.4 Situation der Umwelt<br />

Die flächendeckend bewirtschaftete, wertvolle Kulturlandschaft in Nordrhein-Westfalen ist<br />

das Ergebnis der Landnutzung, wie sie sich in einem Zeitraum von mehr als 1000 Jahren entwickelt<br />

hat.<br />

Positive Auswirkungen der Landwirtschaft auf die Umwelt zeigen sich in der Artenvielfalt<br />

von Flora und Fauna, in den zahlreichen und unterschiedlichen Biotopen, in der offengehaltenen<br />

Landschaft, in dem Wechsel von Feld und Wald, in dem abwechslungsreichen Landschaftsbild,<br />

bei Klimaschutz, Luftreinigung und Sauerstoffproduktion.<br />

In der Landentwicklung gab es aus Sicht der Umwelt in der Vergangenheit keinen einheitlichen<br />

Trend. Phasen der Übernutzung der Wälder führten zur Verheidung der Landschaft, die<br />

spätere Kultivierung und Umwandlung in extensiv genutzte Flächen schuf kulturhistorisch<br />

und ökologisch wertvolles feuchtes Grünland.<br />

Die Entwicklung der Landnutzung ist nicht an einem Endpunkt angelangt, sondern geht weiter.<br />

In den letzten Jahren hat sich in der Landbewirtschaftung das Spektrum <strong>des</strong>sen, was möglich<br />

und ökonomisch attraktiv ist, stark ausgeweitet. Damit wurden Gefährdungspotentiale<br />

geschaffen, die vor allem in folgenden Bereichen liegen:<br />

- regional differenzierter Nähr- und Schadstoffeintrag in Böden, Grund- und Oberflächenwasser,<br />

- Beeinträchtigung, Verkleinerung und Verlust naturbetonter Biotope und damit die Abnahme<br />

der Artenvielfalt und –häufigkeit,<br />

- Bodenverdichtungen und Erosion als Folge der Landbewirtschaftung vornehmlich auf<br />

Ackerflächen,<br />

- Immissionsbelastung der Luft durch unsachgemäße Düngung und intensive Tierhaltung,


Kapitel V: Beschreibung der derzeitigen Lage 28<br />

- Abnahme von Vielfalt, Eigenart und Schönheit <strong>des</strong> Landschaftsbil<strong>des</strong>.<br />

Je nach Natur- und Wirtschaftsraum stehen in Nordrhein-Westfalen unterschiedliche Problembereiche<br />

im Vordergrund und bedürfen einer gesonderten Betrachtung:<br />

- Köln-Aachener-Bucht<br />

Die starke ackerbauliche Spezialisierung bei häufig enger Fruchtfolge und zunehmendem<br />

Anteil an Intensivkulturen (Kartoffeln, Feldgemüse) geht einher mit einer hohen speziellen<br />

Intensität. Es fehlt in der Landschaft an belebenden Strukturen und Elementen <strong>des</strong> Biotopverbun<strong>des</strong><br />

als Voraussetzung einer größeren Artenvielfalt und verbesserten Landschaftsästhetik.<br />

Lokal können auch schon bei leichten Hangneigungen Erosionsgefährdungen eintreten.<br />

- Münsterland, Niederrhein<br />

Die intensive Veredelungsproduktion führt örtlich zu hohen Nährstoffangeboten. In großem<br />

Umfang wurde in der Vergangenheit Grünland entwässert und anschließend umgebrochen.<br />

Die gesamte Intensivierung hat die Vielfalt der Landnutzung verringert und insbesondere die<br />

Feuchtwiesen in ihrem Bestand gefährdet.<br />

- Eifel, Bergisches Land, Sauerland<br />

Das Landschaftsbild wird bei hohen Niederschlagsmengen wesentlich geprägt durch große<br />

Wald- und Grünlandanteile an der Flächennutzung. Die Böden sind in der Regel ertragsschwach<br />

und ackerbaulich nur schwierig zu nutzen. Die Haupteinkommensquelle der Landwirtschaft<br />

ist die Milch- und Rinderhaltung, bei lan<strong>des</strong>weit unterdurchschnittlichen Betriebsgrößenstrukturen.<br />

Gefahren für die Umwelt könnten sich ergeben aus einer weiteren Intensivierung<br />

oder - wie bereits in der Vergangenheit - aus dem Brachfallen oder Aufforsten ökologisch<br />

wertvoller Flächen.<br />

- Hellwegbörde, Ostwestfalen<br />

Kleinräumig wechselnde Wirtschaftsbedingungen und eine breite Mischung von Ackerbauund<br />

Grünlandnutzungen sind noch charakteristisch für diesen Wirtschaftsraum. Lokal können<br />

auf ackerbaulich genutzten Böden Erosionsgefährdungen auftreten. Die Betriebsgröße entspricht<br />

dem Lan<strong>des</strong>durchschnitt, der Viehbesatz liegt darunter. Örtlich zeichnen sich Intensivierungsentwicklungen<br />

ab, die die Vielfalt der Nutzung verringern können.


Kapitel V: Beschreibung der derzeitigen Lage 29<br />

V.5 Auswirkungen der vorangegangenen Förderperiode<br />

Die bislang in Nordrhein-Westfalen angebotenen Fördermaßnahmen der vergangenen Förderperiode<br />

sind in der Regel voneinander unabhängig gewährt worden. Im Hinblick auf die geplante<br />

Schwerpunktbildung in der neuen Förderperiode 2000-2006 (s. VI.1.) lassen sie sich in<br />

drei Bereiche gliedern, von denen zwei durch den EAGFL (je nach Maßnahmen Abt.<br />

Ausrichtung bzw. Garantie) kofinanziert wurden:<br />

Maßnahmen im Rahmen der Gemeinschaftsfinanzierung:<br />

- <strong>Förderung</strong> zur Verbesserung der Produktionsstruktur<br />

- Agrarumwelt- und Ausgleichsmaßnahmen sowie Forstwirtschaft<br />

Maßnahmen außerhalb der Gemeinschaftsfinanzierung:<br />

- <strong>Förderung</strong> der Anpassung und Entwicklung <strong>des</strong> ländlichen Raums<br />

V.5.1 Eingesetztes Finanzvolumen<br />

In diesen drei Förderschwerpunkten sind in den Jahren 1994 bis 1998 zusammen<br />

847 Mio. DM (gerundet)<br />

an öffentlichen Fördermitteln bereitgestellt worden.<br />

Das Mittelvolumen verteilte sich wie folgt:<br />

Maßnahmen im Rahmen der Gemeinschaftsfinanzierung:<br />

* Maßnahmenbereich: Verbesserung der Produktionsstruktur<br />

Gesamtvolumen<br />

davon:<br />

288 Mio. DM<br />

- Einzelbetriebliches <strong>Förderung</strong>sprogramm<br />

und Junglandwirteförderung 200 Mio. DM<br />

- Berufsbildung 3 Mio. DM<br />

- Verbesserung der Verarbeitungs- und


Kapitel V: Beschreibung der derzeitigen Lage 30<br />

Vermarktungsbedingungen für landwirtschaftliche<br />

Erzeugnisse 85 Mio. DM<br />

* Maßnahmenbereich: Agrarumwelt- und Ausgleichsmaßnahmen sowie Forstwirtschaft<br />

Gesamtvolumen<br />

davon:<br />

315 Mio. DM<br />

- Forstwirtschaft 102 Mio. DM<br />

- Agrarumweltmaßnahmen 70 Mio. DM<br />

- Ausgleichszulage in benachteiligten Gebieten 143 Mio. DM<br />

Maßnahmen überwiegend außerhalb der Gemeinschaftsfinanzierung:<br />

* Maßnahmenbereich: Anpassung und Entwicklung <strong>des</strong> ländlichen Raums<br />

Gesamtvolumen<br />

davon<br />

245 Mio. DM<br />

- Flurbereinigung 120 Mio. DM<br />

- Dorferneuerung 125 Mio. DM<br />

Hinweis:<br />

In den beiden genannten Maßnahmenbereichen hat es in der zurückliegenden Förderperiode<br />

eine Gemeinschaftsfinanzierung nur für den Bereich <strong>des</strong> nordrhein-westfälischen Ziel 5 b-<br />

<strong>Programm</strong>s gegeben. Insgesamt wurden von 1994 - 1998 in der Flurbereinigung 13,6 Mio.<br />

DM und in der Dorferneuerung 40,1 Mio. DM zu 40 % vom EAGFL-A- kofinanziert.<br />

V.5.2 Ergebnisse<br />

Die Fördermaßnahmen haben erheblich dazu beigetragen, die Wettbewerbsfähigkeit der<br />

Land- und Forstwirtschaft zu verbessern, den ländlichen Raum zu stärken und die Umwelt<br />

gemeinsam mit den Land- und Forstwirten zu entlasten.


Kapitel V: Beschreibung der derzeitigen Lage 31<br />

In den einzelnen Maßnahmenbereichen stellt sich die Situation im Überblick wie folgt dar:<br />

Maßnahmen im Rahmen der Gemeinschaftsfinanzierung:<br />

* Maßnahmenbereich: Verbesserung der Produktionsstruktur<br />

- Im Rahmen <strong>des</strong> einzelbetrieblichen <strong>Förderung</strong>sprogramms und der Junglandwirteförderung<br />

wurden insgesamt rd. 1500 Betriebe gefördert.<br />

- Mehr als 13.000 Personen nahmen an berufsbezogenen Weiterbildungsveranstaltungen<br />

teil. Der Weiterbildungsumfang belief sich auf mehr als 50.000 Teilnehmertage.<br />

- In den Bereichen Obst, Gemüse und Kartoffeln, Blumen und Zierpflanzen, Öko- und Regionalvermarktung<br />

wurden fast 100 Maßnahmen zur Verbesserung der Verarbeitungsund<br />

Vermarktungsbedingungen für landwirtschaftliche Erzeugnisse gefördert.<br />

* Maßnahmenbereich: Agrarumwelt- und Ausgleichsmaßnahmen sowie Forstwirtschaft<br />

- Im Rahmen der Ausgleichszulage sind in der zurückliegenden Förderperiode jährlich im<br />

Durchschnitt rd. 10.000 Betriebe mit zusammen 200.000 ha landwirtschaftlich genutzter<br />

Fläche gefördert worden. Buchführungsauswertungen belegen, dass die in den benachteiligten<br />

Gebieten liegenden Betriebe mit der Ausgleichszulage den Anschluss an die Einkommensentwicklung<br />

der landwirtschaftlichen Betriebe außerhalb der benachteiligten<br />

Gebiete halten konnten.<br />

- In der Agrarumweltförderung wurden in den letzten fünf Jahren<br />

* auf rd. 50.000 ha keine chemisch-synthetischen Dünge- sowie Pflanzenschutzmittel<br />

ausgebracht (15.000 ha Ökolandbau, 35.000 ha Extensivgrünland),<br />

* rd. 2.800 ha von Acker- in extensives Grünland umgewandelt,<br />

* auf über rd. 25.000 ha Naturschutzflächen bzw. anderen schützenswerten Flächen Verträge<br />

über die naturschutzgerechte Bewirtschaftung dieser Flächen abgeschlossen.<br />

Insgesamt wurden rund 5 % der landwirtschaftlich genutzten Flächen Nordrhein-Westfalens<br />

im Rahmen der Agrarumweltförderung erfasst. Das Potential ist damit noch nicht<br />

ausgeschöpft.


Kapitel V: Beschreibung der derzeitigen Lage 32<br />

- Im Bereich der Forstwirtschaft wurden in der zurückliegenden Förderperiode auf<br />

* rd. 1.300 ha Erstaufforstungen,<br />

* rd. 7.400 ha Laubholzanpflanzungen,<br />

* rd. 50.000 ha Kompensationsdüngungen und<br />

* rd. 71.000 ha Jungbestandspflege<br />

durchgeführt.<br />

Maßnahmen überwiegend außerhalb der Gemeinschaftsfinanzierung:<br />

* Maßnahmenbereich: Anpassung und Entwicklung <strong>des</strong> ländlichen Raumes<br />

- In der Flurbereinigung sind in Nordrhein-Westfalen ca. 300 Verfahren nach dem Flurbereinigungsgesetz<br />

anhängig, die eine Fläche von ca. 300.000 ha abdecken. Mit den eingesetzten<br />

Mitteln konnten die laufenden Verfahren erheblich vorangebracht werden.<br />

- Im o.g. Förderzeitraum wurden insgesamt 4.160 Dorferneuerungsmaßnahmen gefördert.<br />

Davon entfielen 584 Maßnahmen auf den öffentlichen Bereich (Gestaltung von Straßen<br />

und Plätze), 3.541 Maßnahmen auf den privaten Bereich (Sanierung ortsbildprägender<br />

Bausubstanz zur Sicherung <strong>des</strong> kulturellen Erbes) und 35 Maßnahmen auf die Umnutzung<br />

ehemals land- und forstwirtschaftlicher Bausubstanz.<br />

Hinweise:<br />

1. Zur Beschreibung der Ausgangslage<br />

Die Ergebnisse der vorangegangenen Förderperiode werden in Kapitel VI und VII bei der<br />

Beschreibung der zur Durchführung der Pläne erwogenen Maßnahmen und bei der Bewertung<br />

noch einmal vertieft dargestellt.<br />

2. Zur Ziel 5 b - <strong>Förderung</strong> in Nordrhein-Westfalen<br />

Der Plan für die Entwicklung <strong>des</strong> ländlichen Raumes (Ziel 5 b - Gebiete) im Land Nordrhein-<br />

Westfalen im Rahmen der EG-Strukturförderung von 1994 bis 1999 nach der VO (EWG) Nr.<br />

4253/88 in der Fassung der VO (EWG) Nr. 2082/93 wurde durch die Europäische Kommission<br />

mit Entscheidung vom 24.03. 1995 - ARINCO-Nr. 94.DE.06.008, K (95) 707 - bewilligt.<br />

Es umfasst geographisch im Rheinland Teile der Kreise Aachen, Düren und Euskirchen sowie<br />

in Ostwestfalen den Kreis Höxter und Teile <strong>des</strong> Kreises Paderborn. Das Gesamtfördervolu-


Kapitel V: Beschreibung der derzeitigen Lage 33<br />

men mit öffentlichen Mittel beträgt zu Preisen von 1995 99,943 Mio. €. Das <strong>Programm</strong> hat<br />

drei Hauptförderachsen:<br />

- Diversifizierung, Neuausrichtung, Anpassung der Agrarstruktur und <strong>des</strong> Ländlichen Raumes,<br />

Schutz der Umwelt und Bewahrung <strong>des</strong> natürlichen Erbes,<br />

- Entwicklung und Diversifizierung der außerlandwirtschaftlichen Sektoren zur Verbesserung<br />

<strong>des</strong> Arbeitsplatzangebotes und zur Schaffung neuer Einkommensquellen und<br />

- Entwicklung <strong>des</strong> Arbeitskraftpotentials insbesondere im Bereich der Weiterbildung und<br />

durch Maßnahmen zur Beratung, beruflichen Orientierung und Neuorientierung.<br />

Im Bereich <strong>des</strong> EAGFL werden gefördert:<br />

- Flurbereinigung mit Bodenordnungs- und Gestaltungsmaßnahmen mit agrarstrukturellen<br />

und ökologisch landschaftspflegerischen Zielsetzungen sowie der Realisierung von forstökologischen<br />

Planzielen und Landschaftsplänen.<br />

- Investitionen in landwirtschaftlichen Betrieben mit der Schaffung oder Modernisierung<br />

von Wohnraum im Rahmen der Aktion "Ferien auf dem Bauernhof" als zusätzliche Einkommensalternative<br />

für landwirtschaftliche Betriebe und der Modernisierung landwirtschaftlicher<br />

Betriebe auf der Grundlage von Betriebsverbesserungsplänen.<br />

- Dorferneuerung mit Maßnahmen zur Erhaltung und Gestaltung dörflicher Bausubstanz in<br />

Verbindung mit der Umnutzung land- und forstwirtschaftlicher Bausubstanz mit dem Ziel<br />

der Verbesserung <strong>des</strong> dörflichen Wohn- und Arbeitsumfel<strong>des</strong>.<br />

- Natur- und Landschaftsschutzmaßnahmen mit dem Ziel der Verbesserung der Umwelt.<br />

Das Ziel 5 b-<strong>Programm</strong> hat den Ländlichen Raum in den genannten Regionen nachhaltig gestärkt.<br />

Die im Rahmen der Ziel 5 b-<strong>Förderung</strong> gewonnenen Erfahrungen sind in den Entwicklungsplan<br />

zur die Verordnung (EG) Nr. 1257/1999 eingeflossen.


Kapitel VI.1: Gesamtstrategie_____________________________________________________________________ 34<br />

VI Entwicklungsstrategie nach Förderschwerpunkten<br />

VI.1 Beschreibung der Gesamtstrategie, der Ziele und der gewählten<br />

Schwerpunkte<br />

VI.1.1 Ziele<br />

Der nordrhein-westfälische Entwicklungsplan ist darauf ausgerichtet, zur Entwicklung einer<br />

ökologisch und ökonomisch stabilen Land- und Forstwirtschaft und damit verbundener attraktiver<br />

ländlicher Räume beizutragen.<br />

Dazu werden drei große Förderschwerpunkte gebildet:<br />

- Verbesserung der Produktionsstruktur<br />

- Maßnahmen zur ländlichen Entwicklung<br />

- Agrarumwelt- und Ausgleichsmaßnahmen sowie Forstwirtschaft<br />

Den verschiedenen Fördermaßnahmen liegt folgende Zielsetzung zugrunde:<br />

1. Wettbewerbsfähigkeit der Agrar- und Forstwirtschaft von der Produktion über die<br />

Verarbeitung bis hin zur Vermarktung stärken.<br />

2. Nachhaltige Produktionssysteme fördern, um damit Beiträge zu Verbesserung der<br />

Umwelt zu leisten sowie Anreize zur produktionsintegrierten Erbringung freiwilliger<br />

ökologischer Leistungen zu schaffen.<br />

3. Land- und forstwirtschaftliche Produktion mit den gesellschaftlichen Erfordernissen<br />

und Bedürfnissen in Einklang bringen, z.B. über die Erzeugung qualitativ hochwertiger,<br />

umweltfreundlich und tierschutzgerecht produzierter Nahrungsmittel oder über<br />

die Bereitstellung nachwachsender Rohstoffe zur Schonung endlicher Ressourcen.<br />

4. Flächendeckende Landbewirtschaftung und attraktive Dörfer sicherstellen, um lebenswerte<br />

ländliche Räume zu erhalten.<br />

5. Ausgleich von für den Einzelbetrieb unabweisbaren Benachteiligungen, unabhängig<br />

davon, ob diese aufgrund natürlicher oder rechtlicher Rahmenbedingungen zustande<br />

gekommen sind.<br />

Die Fördermaßnahmen sind also darauf ausgerichtet, die multifunktionale Bedeutung der<br />

Land- und Forstwirtschaft sowie <strong>des</strong> ländlichen Raums zu stärken. Dazu müssen die verschiedenen<br />

Maßnahmen aufeinander abgestimmt und miteinander vernetzt werden. Dafür gibt<br />

es im nordrhein-westfälischen Entwicklungsplan viele Beispiele, von denen an dieser Stelle<br />

vier angeführt werden sollen:


Kapitel VI.1: Gesamtstrategie 35<br />

1. Der ökologische Landbau wird von der Erzeugung über die Verarbeitung bis hin zur<br />

Vermarktung gefördert. Flankierend dazu werden neue wissenschaftliche Erkenntnisse<br />

in diesem Bereich über das Modellvorhaben "Leitbetriebe Ökologischer Landbau"<br />

rasch in die Praxis getragen. Es ist zu erwarten, dass dieses abgestimmte durchgängige<br />

Förderkonzept in den nächsten sieben Jahren wesentlich zur stärkeren Verbreitung <strong>des</strong><br />

ökologischen Landbaus beitragen wird.<br />

2. Die <strong>Förderung</strong> der Diversifizierung landwirtschaftlicher Betriebe zur Schaffung neuer<br />

Einkommensmöglichkeiten ist im Rahmen eines dreistufigen Konzeptes optimiert<br />

worden. Im Rahmen der Einzelbetrieblichen Investitionsförderung (Art 4 bis 7 der<br />

EAGFL-Verordnung) sind überwiegend landwirtschaftsbezogene Investitionsmaßnahmen<br />

zur Diversifizierung (z.B. Direktvermarktung) förderfähig. Dies wird ergänzt<br />

durch die <strong>Förderung</strong> der Umnutzung nicht mehr benötigter landwirtschaftlicher Bausubstanz<br />

für außerlandwirtschaftliche Zwecke im Rahmen der Dorferneuerung (gem.<br />

Art. 33 der EAGFL-Verordnung). Abgerundet wird das dreistufige Förderkonzept über<br />

eine gesonderte Diversifizierungsförderung (gem. Art. 33 der EAGFL-<br />

Verordnung), nach der z.B. Organisationsausgaben für die Gründung eines landwirtschaftlichen<br />

Nebenbetriebes förderfähig sind. Darüber hinaus können Sach- und Personalkosten<br />

zur Markterschließung sowie für die Erarbeitung und Einführung von<br />

Vermarktungskonzeptionen unterstützt sowie Ausgaben für Zusatzqualifikationen, die<br />

dem Ziel <strong>des</strong> Nebenbetriebes dienen, bezuschusst werden.<br />

Die Konzeption macht deutlich, dass die am Aufbau außerlandwirtschaftlicher Betriebszweige<br />

interessierten Landwirte auf allen Ebenen von der Beratung über die<br />

Weiterbildung bis hin zur Investitionsbeihilfe und Anschubfinanzierung Unterstützung<br />

finden können. Je nach Bedarf kann der passende Förderbaustein ausgewählt und ggfs.<br />

mit anderen Bausteinen kombiniert werden. Dabei ist genau darauf geachtet worden,<br />

dass Überschneidungen und Doppelförderungen ausgeschlossen sind<br />

3. Eine wettbewerbsfähige Land- und Forstwirtschaft ist auch auf einen lebens- und<br />

funktionsfähigen ländlichen Raum angewiesen. Deshalb ist es notwendig, ergänzend<br />

zu den Maßnahmen zur Verbesserung der Produktionsstruktur auch Maßnahmen zur<br />

Entwicklung der ländlichen Räume durchzuführen. Die <strong>Förderung</strong> der Dorferneuerung<br />

und der Flurbereinigung schaffen die infrastrukturellen Voraussetzungen für attraktive<br />

Dörfer und für eine Landentwicklung, die zugleich effiziente Landbewirtschaftung<br />

und Nutzung als Erholungsraum sicherstellt. Ein gutes Beispiel dafür ist die Anlage<br />

von Radwegen mit entsprechender Bepflanzung im Rahmen von Flurbereinigungsverfahren.


Kapitel VI.1: Gesamtstrategie 36<br />

4. Die Agrarumweltmaßnahmen und die Ausgleichsmaßnahmen sind so konzipiert, dass<br />

sie einerseits die ökologischen Zielstellungen voll erreichen, andererseits aber zugleich<br />

bei den Landwirten auf Akzeptanz stoßen und angenommen werden. Dabei steht der<br />

produktionsintegrierte Ansatz der Maßnahmen im Vordergrund, denn nur so lässt sich<br />

die flächendeckende Landbewirtschaftung erhalten.<br />

VI.1.2 Förderinhalte<br />

In der letzten Förderperiode ist es - wie in Kapitel V.5 dargelegt - gelungen, die Wettbewerbsfähigkeit<br />

der Land- und Forstwirtschaft zu verbessern, den ländlichen Raum zu stärken und<br />

die Umwelt gemeinsam mit den Land- und Forstwirten zu entlasten. Damit sind jedoch nur<br />

die ersten Schritte erfolgreich zurückgelegt worden. Um das langfristige Ziel einer ökologisch<br />

und ökonomisch stabilen Land- und Forstwirtschaft und damit verbundener attraktiver ländlicher<br />

Räume zu erreichen, muss die <strong>Förderung</strong> fortgesetzt, in einzelnen Teilbereichen auch<br />

modifiziert bzw. ergänzt und besser aufeinander abgestimmt werden. Die einzelnen, bisher<br />

unabhängig voneinander existierenden Fördermaßnahmen sollen in drei großen Förderschwerpunkten<br />

zusammengefasst werden:<br />

- Verbesserung der Produktionsstruktur<br />

- Maßnahmen zur ländlichen Entwicklung<br />

- Agrarumwelt- und Ausgleichsmaßnahmen sowie Forstwirtschaft<br />

Im Förderschwerpunkt I "Verbesserung der Produktionsstruktur" geht es vorrangig um die<br />

Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit der Landwirtschaft einschließlich der Verarbeitung<br />

und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse. Es werden Förderangebote in den Bereichen<br />

Produktion, Verarbeitung und Vermarktung unterbreitet, die<br />

- zu international leistungsfähigen Betriebsstrukturen führen,<br />

- dem wachsenden Bedürfnis der Verbraucher nach umweltfreundlich, tierschutzgerecht<br />

und hygienisch erzeugten Lebensmitteln nachkommt und auch<br />

- das wachsende Segment ökologisch bzw. regional erzeugter und vermarkteter Produkte<br />

bedient.<br />

Darüber hinaus gilt es, für die landwirtschaftlichen Betriebe neue Einkommensperspektiven<br />

im Bereich nachwachsender Rohstoffe und über Diversifizierungsmöglichkeiten zu erschließen,<br />

die die Existenzfähigkeit der Betriebe mittel- und langfristig verbessern.


Kapitel VI.1: Gesamtstrategie 37<br />

Über den Förderschwerpunkt II "Maßnahmen zur ländlichen Entwicklung" sollen die infrastrukturellen<br />

Rahmenbedingungen für eine wettbewerbsfähige Land- und Forstwirtschaft und<br />

für attraktive ländliche Räume geschaffen werden. Diese sollen die eigenständige Regionalentwicklung<br />

der ländlichen Räume ermöglichen und stärken, den ländlichen Raum als ortsnahen<br />

Wohn-, Arbeits-, Lebens- und Erholungsraum erhalten und die Ballungsräume im eng besiedelten<br />

Nordrhein-Westfalen vor weiterer Verdichtung bewahren.<br />

Der Förderschwerpunkt III "Agrarumwelt- und Ausgleichsmaßnahmen sowie Forstwirtschaft"<br />

sieht Maßnahmen zur Stärkung der nordrhein-westfälischen Forst- und Holzwirtschaft vor<br />

und umfasst darüber hinaus alle Fördermaßnahmen für die Erbringung von Umwelt- und anderen<br />

gesellschaftlichen Leistungen durch die nordrhein-westfälische Landwirtschaft bzw.<br />

Ausgleichsmaßnahmen für natürliche und umweltspezifische Benachteiligungen.<br />

Im einzelnen sollen in den drei Förderschwerpunkten folgende Maßnahmen angeboten werden.<br />

In Klammern ist das jeweilige Kapitel der "Verordnung (EG) Nr. 1257 <strong>des</strong> Rates vom<br />

17. Mai 1999 über die <strong>Förderung</strong> der Entwicklung <strong>des</strong> ländlichen Raums durch die Europäischen<br />

Ausrichtungs- und Garantiefonds für die Landwirtschaft (EAGFL) und zur Änderung<br />

bzw. Aufhebung bestimmter Verordnungen" genannt:<br />

Förderschwerpunkt I: Verbesserung der Produktionsstruktur<br />

1. Investitionen in landwirtschaftlichen Betrieben und Junglandwirteförderung<br />

(Kapitel I und II)<br />

Die einzelbetriebliche <strong>Förderung</strong> soll dazu beitragen, die flächendeckende Landbewirtschaftung<br />

sicherzustellen. Die <strong>Förderung</strong> von Rationalisierungsmaßnahmen zur Verbesserung<br />

der Arbeits- und Produktionsbedingungen und zur Schaffung wettbewerbsfähiger<br />

Betriebe steht dabei im Vordergrund. Darüber hinaus sollen der Tierschutz und die <strong>Förderung</strong><br />

von Einkommenskombinationen zunehmend an Bedeutung gewinnen. Die artgerechte<br />

Tierhaltung wird besonders gefördert. Hierfür sollen mehr Mittel zur Verfügung stehen.<br />

Zudem sollen auch zusätzliche Einkommensmöglichkeiten, wie z.B. die Direktvermarktung<br />

landwirtschaftlicher Produkte und der Urlaub auf dem Bauernhof verstärkt gefördert<br />

werden. Junglandwirte erhalten zur Stärkung <strong>des</strong> Eigenkapitalanteils bei Investitionen im<br />

Rahmen der Übernahme eines landwirtschaftlichen Betriebes einen Zuschuss zu den Investitionskosten.<br />

Die Maßnahme ist Bestandteil der Bund-Länder-Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung<br />

der Agrarstruktur und <strong>des</strong> Küstenschutzes" in der jeweils geltenden Fassung.


Kapitel VI.1: Gesamtstrategie 38<br />

2. Berufsbildung (Kapitel III)<br />

Ziel der berufsbezogenen Weiterbildung ist es, Kenntnisse und Fertigkeiten zu vermitteln,<br />

die die in der Landwirtschaft und im ländlichen Raum tätigen Menschen in die Lage versetzen,<br />

sich an veränderte Rahmenbedingungen anzupassen. Dies gilt insbesondere für<br />

den Umwelt- und Naturschutz und für den Bereich der Produktion gesundheitlich unbedenklicher<br />

Nahrungsmittel. In diesen Bereichen soll das Weiterbildungsangebot deutlich<br />

verbessert werden, da die Anforderungen speziell an die Landwirtschaft stetig zunehmen.<br />

3. Verbesserung der Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse<br />

(Kapitel VII)<br />

Die <strong>Förderung</strong> der Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse soll<br />

sich auf die Bereiche "Regionale Vermarktung", "Ökologischer Landbau", "Nachwachsende<br />

Rohstoffe", "Obst, Gemüse und Kartoffeln" sowie "Blumen und Zierpflanzen" erstrecken.<br />

Insbesondere in der regionalen Vermarktung geht es um die Stärkung der regionalen<br />

Identität. Wie im ökologischen Landbau steht die Erschließung neuer Absatzmöglichkeiten<br />

mit hohen Wertschöpfungspotentialen für landwirtschaftliche Betriebe im Vordergrund.<br />

Die Maßnahme ist überwiegend Bestandteil der Bund-Länder-Gemeinschaftsaufgabe<br />

"Verbesserung der Agrarstruktur und <strong>des</strong> Küstenschutzes" in der jeweils geltenden Fassung.<br />

Förderschwerpunkt II: Anpassung und Entwicklung <strong>des</strong> ländlichen Raumes<br />

Dieser Förderbereich umfasst Maßnahmen, die im Zusammenhang mit landwirtschaftlichen<br />

Tätigkeiten und deren Umstellung sowie mit landwirtschaftsnahen Tätigkeiten im ländlichen<br />

Raum stehen. Die Maßnahmen sollen in erster Linie die Attraktivität und Leistungsfähigkeit<br />

<strong>des</strong> ländlichen Raums als Wohn- und Arbeitsort erhöhen. Sie sind daher vor allem auf eine<br />

Verbesserung der infrastrukturellen Rahmenbedingungen für den landwirtschaftlichen und<br />

landwirtschaftsnahen Bereich abgestellt. Im einzelnen soll in Nordrhein-Westfalen in folgenden<br />

Bereiche eine <strong>Förderung</strong> angeboten werden:<br />

1. Flurbereinigung (Kapitel IX)<br />

Die Bodenordnung ist zur Verbesserung der land- und forstwirtschaftlichen Infrastruktur,<br />

aus Gründen <strong>des</strong> Naturschutzes und der Landschaftspflege und im Rahmen der Planungen


Kapitel VI.1: Gesamtstrategie 39<br />

<strong>des</strong> Straßen- und Schienenverkehrs unverzichtbar. Es gilt insbesondere eine nachhaltige<br />

und integrierte Entwicklung der Land- und Forstwirtschaft sicherzustellen. Insofern optimiert<br />

die Einbindung der Flurbereinigung in das <strong>Programm</strong> "Ländlicher Raum" viele Fördermaßnahmen<br />

in anderen Bereichen.<br />

Die Maßnahme ist Bestandteil der Bund-Länder-Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung<br />

der Agrarstruktur und <strong>des</strong> Küstenschutzes" in der jeweils geltenden Fassung.<br />

2. Aufbau von Betriebsführungsdiensten für landwirtschaftliche Betriebe (Kapitel IX)<br />

Die Verbesserung der Managementfähigkeiten der Betriebsleiter landwirtschaftlicher Betriebe<br />

leistet einen wichtigen Beitrag zur Verbesserung der Produktions- und Arbeitsbedingungen<br />

und verbessert insbesondere die Wettbewerbsfähigkeit der landwirtschaftlichen<br />

Betriebe. Ziel der Fördermaßmaßnahme ist es, die Existenzfähigkeit landwirtschaftlicher<br />

Betriebe durch Begleitung und laufende Kontrolle der Betriebsabläufe zur Unterstützung<br />

<strong>des</strong> Betriebsmanagements zu verbessern. Dies ist angesichts der Herausforderungen, vor<br />

denen die heimische Landwirtschaft durch die zunehmende Weltmarktorientierung der europäischen<br />

Agrarpolitik gestellt wird, dringend geboten.<br />

3. Dorferneuerung und -entwicklung (Kapitel IX)<br />

Dorferneuerung und -entwicklung sollen dazu beitragen, attraktive Dörfer zu erhalten,<br />

Wohn- und Arbeitsstandorte für die Bürger zu optimieren, Naherholungsgebiete für die<br />

Ballungsräume zu erhalten, Gewerbeansiedlungen und die notwendige Infrastruktur für eine<br />

wettbewerbs- und leistungsfähige Land- und Forstwirtschaft zu schaffen. Über die <strong>Förderung</strong><br />

der Umnutzung nicht mehr benötigter land- und forstwirtschaftlicher Gebäude z.B.<br />

für kleingewerbliche Zwecke können neue Einkommensquellen erschlossen werden, wodurch<br />

sich die Existenzfähigkeit vor allem kleinerer und mittlerer Betriebe verbessern<br />

wird. Zudem verringert die Umnutzung bestehender Gebäude den Flächenverbrauch und<br />

entlastet damit die Umwelt.<br />

Die Maßnahme ist Bestandteil der Bund-Länder-Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung<br />

der Agrarstruktur und <strong>des</strong> Küstenschutzes" in der jeweils geltenden Fassung.


Kapitel VI.1: Gesamtstrategie 40<br />

4. Diversifizierung der Tätigkeiten im landwirtschaftlichen und landwirtschaftsnahen Be-<br />

reich (Kapitel IX)<br />

Die Ergebnisse der sozio-ökonomischen Betriebserhebungen der Landwirtschaftskammern<br />

zeigen, dass innerbetriebliche Erwerbskombinationen ebenso wie die Nebenerwerbstätigkeit<br />

sich positiv auf die Einkommenssituation auswirken und einen deutlich stabilisierenden<br />

Effekt für den Betrieb und seine Weiterentwicklung haben. Häufig fehlt es jedoch<br />

an einer Anschubfinanzierung. Das Förderangebot soll die bestehenden Potentiale besser<br />

als bisher ausschöpfen.<br />

5. Bewirtschaftung landwirtschaftlicher Wasserressourcen (Kapitel IX)<br />

Mit der <strong>Förderung</strong> fortschrittlicher Bewässerungstechniken sollen die derzeitigen und zu<br />

erwartenden negativen ökologischen Auswirkungen der Beregnung auf ein verträgliches<br />

Maß reduziert werden, um die Bewässerung für die nordrhein-westfälische Landwirtschaft<br />

als ertrags-, qualitäts- und existenzstärkende Bewirtschaftungsmaßnahme zu sichern. Dabei<br />

steht die Minimierung <strong>des</strong> Austrags von Nährstoffen, <strong>des</strong> Wasser- und Energieverbrauchs<br />

im Vordergrund <strong>des</strong> Förderangebots.<br />

6. Naturschutz und Landschaftspflege (Kapitel IX)<br />

Mit der <strong>Förderung</strong> soll vorrangig die Verfügbarkeit bestimmter Grundstücke erreicht werden,<br />

die für den Aufbau von Biotopverbundsystemen und die Pflege von Landschaftselementen<br />

mit ausschlaggebender Bedeutung für wildlebende Tiere und Pflanzen, erforderlich<br />

sind.<br />

Darüberhinaus wird den Belangen von Erholungssuchenden und Naturliebhabern mit Besucher<br />

lenkenden Maßnahmen zum Schutze der Natur rechnung getragen.<br />

Förderschwerpunkt III: Agrarumwelt- und Ausgleichsmaßnahmen sowie Forstwirtschaft<br />

1. Benachteiligte Gebiete und Gebiete mit umweltspezifischen Einschränkungen<br />

(Kapitel IV)<br />

Im Rahmen der Ausgleichszulage soll landwirtschaftlichen Betrieben ein Ausgleich für<br />

natürliche Benachteiligungen (z.B. in den Mittelgebirgslagen) und für umweltspezifische<br />

Einschränkungen (z.B. in FFH- oder Vogelschutzgebieten bzw. in Naturschutzgebieten)<br />

gewährt werden. Hauptziel ist es, eine umweltschonende Landbewirtschaftung flächendeckend,<br />

also auch in den aufgrund natürlicher und auflagenbedingter Erschwernisse<br />

schwierig zu bewirtschafteten Regionen, zu erhalten.


Kapitel VI.1: Gesamtstrategie 41<br />

Die Maßnahme ist für den Bereich der natürlichen Benachteiligungen Bestandteil der<br />

Bund-Länder-Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der Agrarstruktur und <strong>des</strong> Küstenschutzes"<br />

in der jeweils geltenden Fassung.<br />

2. Agrarumweltmaßnahmen (Kapitel VI)<br />

Die lan<strong>des</strong>weit angebotenen Maßnahmen zielen darauf ab,<br />

* möglichst flächendeckend Anreize für die Einführung und Beibehaltung extensiver<br />

und umweltschonender Produktionsverfahren zu geben,<br />

* die Lebensbedingungen für gefährdete Pflanzen und Tiere insgesamt zu verbessern<br />

und die natürlichen Lebensräume in Vorranggebieten <strong>des</strong> Naturschutzes zu erweitern,<br />

* Vorsorge für den Schutz <strong>des</strong> Bodens vor Abtrag auf besonders gefährdeten Standorten<br />

zu treffen,<br />

* zum Erhalt der genetischen Vielfalt durch <strong>Förderung</strong> der Zucht vom Aussterben bedrohter<br />

Nutztiere und <strong>des</strong> Anbaus erhaltenswerter Kultursorten beizutragen,<br />

* Leistungen der Landwirte für den Schutz der Umwelt und <strong>des</strong> natürlichen Lebensraums<br />

zu honorieren sowie Einschränkungen der landwirtschaftlichen Nutzung, die<br />

über die Anforderungen der guten landwirtschaftlichen Praxis hinausgehen, auszugleichen.<br />

Insgesamt sollen die in allen aufgeführten Bereichen bestehenden Potentiale durch eine<br />

effizientere und bedarfsorientierte <strong>Förderung</strong> besser als bisher ausgeschöpft werden.<br />

Die Maßnahmen Grünlandextensivierung, Ökologischer Landbau, langjährige Stilllegung<br />

sowie die Maßnahmen im Rahmen der Modulation sind im Rahmen der "Grundsätze zur<br />

<strong>Förderung</strong> der markt- und standortangepassten Landbewirtschaftung" Bestandteil der<br />

Bund-Länder-Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der Agrarstruktur und <strong>des</strong> Küstenschutzes"<br />

in der jeweils geltenden Fassung.<br />

3. Forstwirtschaft (Kapitel VIII)<br />

Dieser Bereich umfasst Fördermaßnahmen zur wirtschaftlichen und ökologischen Verbesserung<br />

von Waldflächen sowie Maßnahmen zur Verbesserung der Verarbeitungs- und<br />

Vermarktungsbedingungen forstwirtschaftlicher Erzeugnisse. Wälder spielen beim Erhalt<br />

und bei der Verbesserung der Umwelt eine wichtige Rolle. Sie sind bedeutend für das<br />

Klima, die Reinhaltung der Luft, den Wasserhaushalt, die Bodenfruchtbarkeit und das<br />

Landschaftsbild. Sie sind außerdem einer der wichtigsten nachwachsenden Rohstoffe. Mit


Kapitel VI.1: Gesamtstrategie 42<br />

den Fördermaßnahmen soll die multifunktionale Bedeutung der Forst- und Holzwirtschaft<br />

gestärkt werden.<br />

Die Maßnahmen sind überwiegend Bestandteil der Bund-Länder-Gemeinschaftsaufgabe<br />

"Verbesserung der Agrarstruktur und <strong>des</strong> Küstenschutzes" in der jeweils geltenden Fassung.<br />

Zusammenfassung<br />

Das Land Nordrhein-Westfalen folgt in seiner Entwicklungsstrategie für den ländlichen Raum<br />

den Intentionen der Europäischen Union nach Bündelung, Vereinfachung und Erweiterung<br />

der bisherigen Einzelmaßnahmen und ihrer Zusammenfassung in einen Förderprogramm.<br />

Ziel ist es,<br />

- die Einzelmaßnahmen miteinander zu verzahnen,<br />

- die Umweltorientierung zu verstärken und<br />

- im Rahmen eines integrierten Ansatzes nicht nur die Agrar- und Forstwirtschaft zu stärken,<br />

sondern den ländlichen Raum insgesamt zu unterstützen, in dem das Förderangebot<br />

über den engen Rahmen der Land- und Forstwirtschaft hinaus verbessert wird.<br />

Im Kern geht es um die Verbesserung der Rahmenbedingungen. Ziel ist es, mit Hilfe der <strong>Förderung</strong><br />

die endogenen Potentiale für die ökonomische und ökologische Entwicklung <strong>des</strong> ländlichen<br />

Raums besser als bisher zu nutzen. Die <strong>Förderung</strong> ist somit in den meisten Fällen nicht<br />

direkt auf die Begründung von Arbeitsverhältnissen ausgerichtet, wenngleich die Maßnahmen<br />

überwiegend ganz erheblich zur Beschäftigungssicherung beitragen und zum Teil auch zu<br />

neuen Beschäftigungsverhältnissen führen wird.


Kapitel VI.1: Gesamtstrategie 43<br />

VI.1.3 Verzeichnis der Maßnahmen in der Reihenfolge der Verordnung (EG)<br />

Nr. 1257/1999<br />

Nachfolgende Tabelle enthält ein Verzeichnis der Maßnahmen in der Reihenfolge der Verordnung<br />

(EG) Nr. 1257/1999 mit der Festlegung <strong>des</strong> Artikels unter den die jeweiligen Fördermaßnahmen<br />

für die Entwicklung <strong>des</strong> ländlichen Raums fallen.<br />

Maßnahme Kapitel und Artikel<br />

der Verordnung (EG) Nr. 1257/1999<br />

- Investitionen in landwirtschaftlichen Betrieben<br />

und Niederlassungsbeihilfe für<br />

Junglandwirteförderung<br />

* Einzelbetriebliche <strong>Förderung</strong><br />

* Junglandwirteförderung<br />

- Berufsbildung<br />

- Ausgleichszulage für benachteiligte Gebiete<br />

und Ausgleichszahlungen für Ge<br />

biete mit umweltspezifischen Einschrän-<br />

kungen<br />

- Agrarumweltmaßnahmen 1)<br />

- Verbesserung der Verarbeitungs- und<br />

Vermarktungsbedingungen für landwirtschaftliche<br />

Erzeugnisse 2)<br />

- Forstwirtschaft<br />

- <strong>Förderung</strong> der Anpassung und Entwicklung<br />

von ländlichen Gebieten<br />

* Flurbereinigung<br />

* Aufbau von Betriebsführungsdiensten<br />

für landwirtschaftliche Betriebe<br />

* Dorferneuerung und –entwicklung<br />

zum Schutz <strong>des</strong> ländlichen Erbes<br />

* Diversifizierung von Tätigkeiten im<br />

landwirtschaftlichen und landwirtschaftsnahen<br />

Bereich<br />

* Bewirtschaftung der landwirtschaftlichen<br />

Wasserressourcen<br />

* Naturschutz und Landschaftspflege<br />

Kapitel I, Art. 6<br />

Kapitel II, Art. 7<br />

Kapitel III, Art. 9<br />

Kapitel V, Art. 13<br />

Kapitel VI, Art. 22<br />

Kapitel VII, Art. 25<br />

Kapitel VIII, Art. 29<br />

Kapitel IX, Art. 33, 2. Anstrich<br />

Kapitel IX, Art. 33, 3. Anstrich<br />

Kapitel IX, Art. 33, 6. Anstrich<br />

Kapitel IX, Art. 33, 7. Anstrich<br />

Kapitel I, Art. 6<br />

Kapitel IX, Art. 33, 8. Anstrich und<br />

Kapitel IX, Art. 33, 11. Anstrich<br />

1) Incl. der <strong>Förderung</strong> von Modellvorhaben gem. Kapitel IX, Art. 33, 11. Anstrich<br />

2) Incl. der <strong>Förderung</strong> der Erarbeitung und Einführung von Vermarktungskonzeptionen für regional und ökologisch<br />

erzeugte Produkte gem. Kapitel IX, Art. 33, 4. Anstrich<br />

Hinweis: Beide Maßnahmen werden in Zusammenhang mit den Maßnahmen gem. Kapitel VI und VII der Verordnung<br />

(EG) Nr. 1257/1999 aufgeführt, weil sie mit diesen in unmittelbarem Zusammenhang stehen


Kapitel VI.1: Gesamtstrategie 44<br />

VI.1.4 Einbindung in die Bund-Länder-Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung<br />

der Agrarstruktur und <strong>des</strong> Küstenschutzes"<br />

Folgende Maßnahmen <strong>des</strong> nordrhein-westfälischen Entwicklungsplans werden im Rahmen<br />

der Bund-Länder-Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der Agrarstruktur und <strong>des</strong> Küstenschutzes"<br />

in der jeweils geltenden Fassung durchgeführt (das Kapitel <strong>des</strong> Entwicklungsplans<br />

ist in Klammern angegeben):<br />

- Investitionen im landwirtschaftlichen Betrieben und Junglandwirteförderung (Kap.<br />

VI.2.1.1),<br />

- Verbesserung der Vermarktungs- und Verarbeitungsbedingungen für landwirtschaftliche<br />

Betriebe (Kap VI.2.1.3),<br />

- Flurbereinigung (Kap. VI.2.2.1),<br />

- Dorferneuerung und –entwicklung sowie Schutz und Erhaltung <strong>des</strong> ländlichen Erbes (Kap.<br />

VI.2.2.3),<br />

- Benachteiligte Gebiete gem. Art. 17 bis 20 der Verordnung (EG) Nr. 1257/1999 (Kap.<br />

VI.2.3.1),<br />

- Agrarumweltmaßnahmen mit den Teilmaßnahmen Grünlandextensivierung, ökologischer<br />

Landbau, langjährige Stilllegung und Modulation (Kap. VI.2.3.2),<br />

- Forstwirtschaft mit den Teilmaßnahmen waldbauliche Maßnahmen und sonstige forstwirtschaftliche<br />

Investitionen, forstwirtschaftlicher Wegebau, forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse,<br />

Erstaufforstungsprämie, Maßnahmen aufgrund neuartiger Waldschäden sowie<br />

<strong>Förderung</strong> der Vermarktung von Holz, Maßnahmen zur Erhöhung der Stabilität der Wälder<br />

(Kap. VI.2.3.3).<br />

Der Rahmenplan wird von der Europäischen Kommission als nationale Rahmenregelung<br />

gem. Art. 40 Abs. 4 der Verordnung (EG) Nr. 1257/1999 genehmigt. Wird der Rahmenplan<br />

der Gemeinschaftsaufgabe bei den o.g. Maßnahmen geändert, gelten diese Änderungen automatisch<br />

auch für die Fördermaßnahmen <strong>des</strong> nordrhein-westfälischen Entwicklungsplans, die<br />

im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe durchgeführt werden.<br />

Landwirtschaftliche Maßnahmen werden mit Ausnahme der Dorferneuerung auch in den Übergangsgebieten<br />

(ehemalige Ziel 5b-Gebiete) über die Verordnung (EG) Nr. 1257/1999, also<br />

dem EAGFL-Abteilung Garantie finanziert. Die Dorferneuerung wird in den Übergangsgebieten<br />

(ehemalige Ziel 5b-Gebiete) im Rahmen <strong>des</strong> nordrhein-westfälischen Ziel 2-<br />

<strong>Programm</strong>s bis zum 31.12.2005 aus dem EFRE gefördert. Eine <strong>Förderung</strong> der Dorferneuerung<br />

im Rahmen <strong>des</strong> EAGFL-Abteilung Garantie ist daher in den Übergangsgebieten erst ab<br />

dem 01.01.2006 bis zum Ende der <strong>Programm</strong>laufzeit möglich.


Kapitel VI.1: Gesamtstrategie 45<br />

VI.1.5 Regionale und zeitliche Dimension der Maßnahmen<br />

1. Regionale Dimension <strong>des</strong> Entwicklungsplans<br />

Das Gros der Maßnahmen <strong>des</strong> Entwicklungsplans wird lan<strong>des</strong>weit ohne gebietsspezifische<br />

Einschränkungen angeboten. Gebietsspezifische Kulissen gelten nur bei folgenden Maßnahmen:<br />

- Benachteiligte Gebiete und Gebiete mit umweltspezifischen Einschränkungen (Kap.<br />

VI.2.3.1)<br />

- Teile der Agrarumweltmaßnahmen (Kap. VI.2.3.2)<br />

- Teile der forstwirtschaftlichen Fördermaßnahmen (Kap. VI.2.3.3)<br />

In der Maßnahmenbeschreibung im Entwicklungsplan sind die jeweils förderfähige Gebietskulisse<br />

bzw. die Anforderungen an förderfähige Gebiete detailliert dargelegt. Sofern es sich<br />

um exakt abgegrenzte Gebiete (z.B. FFH- und Vogelschutzgebiete) handelt, sind die entsprechenden<br />

Verzeichnisse beigefügt worden.<br />

2. Zeitliche Dimension <strong>des</strong> Entwicklungsplans<br />

Alle Maßnahmen <strong>des</strong> Entwicklungsplans sollen über die gesamte Laufzeit bis zum<br />

31.12.2006 angeboten werden.<br />

Altverpflichtungen aus Bewilligungen vor dem 1. Januar 2000, die über den Entwicklungsplan<br />

<strong>des</strong> Lan<strong>des</strong> Nordrhein-Westfalen zur Verordnung (EG) Nr. 1257/1999 kofinanziert werden<br />

sollen, bestehen in den Bereichen Verarbeitung und Vermarktung (nach Kap. VII der<br />

VO), Flurbereinigung (nach Kap. IX, Art. 33, 2. Anstrich), Dorferneuerung (nach Kap IX,<br />

Art. 33, 4. Anstrich), Agrarumweltmaßnahmen (nach Kap. V) und in der Forstwirtschaft<br />

(nach Kap VIII). Diese Altverpflichtungen sind in Anlage 1 dargestellt. In allen Bereichen<br />

nehmen die Altverpflichtungen im Zeitablauf degressiv ab. In der Flurbereinigung, bei der<br />

Agrarumweltmaßnahmen und in der Forstwirtschaft fallen aufgrund der langen Laufzeit der<br />

Maßnahmen (z. B. bei der 20jährigen Stillegung oder bei der Erstaufforstung) während der<br />

gesamten <strong>Programm</strong>laufzeit Altverpflichtungen an.<br />

Darüber hinaus bestehen Altverpflichtungen im Rahmen <strong>des</strong> Operationellen <strong>Programm</strong>s "Verarbeitung<br />

und Vermarktung land- und forstwirtschaftlicher Erzeugnisse" (Verordnung (EG)<br />

Nr. 951/97) sowie der Effizienzverordnung (Verordnung (EG) Nr. 950/97), die aus den dafür<br />

vorgesehenen Mitteln <strong>des</strong> EAGFL, Abt. Ausrichtung, bis Ende 2001 ausfinanziert werden.


Kapitel VI.1: Gesamtstrategie 46<br />

Dies gilt auch für Maßnahmen der Dorferneuerung und der Flurbereinigung in den nordrheinwestfälischen<br />

Ziel 5 b-Gebieten, die ebenfalls bis Ende 2001 im Rahmen <strong>des</strong> von der Kommission<br />

genehmigten Ziel 5 b-<strong>Programm</strong>s abgewickelt und mit den dafür vorgesehenen Mittel<br />

finanziert werden (s. hierzu auch Kapitel VIII).<br />

Hinweis:<br />

Bei den Altverpflichtungen, die unter Dorferneuerung und Flurbereinigung aufgeführt worden<br />

sind handelt es sich nicht um Altverpflichtungen, die auf <strong>EU</strong>-kofinanzierte <strong>Programm</strong>e zurückzuführen<br />

sind. Diese als "Altverpflichtungen" bezeichneten Beträge stammen aus Bewilligungen,<br />

die zwar vor dem 1. Januar 2000 eingegangen worden sind, aber den jeweiligen<br />

Maßnahmen <strong>des</strong> Entwicklungsplans entsprechen. Sie können somit kofinanziert werden und<br />

werden daher angezeigt.<br />

VI.1.6 Zielbeschreibung und Zielquantifizierung<br />

Das Land Nordrhein-Westfalen hat sich bei der Zielbeschreibung und -quantifizierung möglichst<br />

am Arbeitsdokument der Kommission zur Evaluierung VI/12004/00 orientiert. Teilweise<br />

sind aber aus folgenden Gründen andere bzw. weitere geeignete Zielindikatoren berücksichtigt<br />

worden:<br />

- Die Indikatoren können sich nur an den verfügbaren nationalen und regionalen Statistiken<br />

ausrichten.<br />

- Es sind die am besten geeigneten und kostengünstigsten Indikatoren auszuwählen.<br />

- Der Aufwand für die Erfassung der Indikatoren muss sich auch am finanziellen Volumen<br />

der Maßnahme orientieren.<br />

- Die Erhebung der Indikatoren muss die datenschutzrechtlichen Vorgaben einhalten.<br />

Die mit den einzelnen Maßnahmen verfolgte Zielsetzung kann der nachfolgenden Übersicht<br />

entnommen werden. Der Erfolg der Maßnahmen soll mit Hilfe der angegebenen Wirkungsindikatoren<br />

gemessen werden:


Kapitel VI.1: Gesamtstrategie 47<br />

Förderschwerpunkt I: Verbesserung der Produktionsstruktur<br />

Maßnahme Zielgröße<br />

bis 2006<br />

Investitionen in landwirt- Zahl der geförderten Betriebe:<br />

schaftlichen Betrieben<br />

(Kapitel I, Art. 4-7)<br />

2.100 – 2.800<br />

Niederlassungsbeihilfe für<br />

Junglandwirte<br />

(Kapitel II, Art. 7)<br />

Berufsbildung<br />

(Kapitel III, Art. 9)<br />

Verbesserung der Verarbeitungs-<br />

und Vermarktungsbedingungen<br />

(Kapitel VII, Art. 25-28 und<br />

bei der <strong>Förderung</strong> der Erarbeitung<br />

und Einführung von<br />

Vermarktungskonzeptionen<br />

für regional und ökologisch<br />

erzeugte Produkte Kapitel<br />

IX, Art. 33, 4. Anstrich<br />

Zahl der geförderten Junglandwirte:<br />

1.400 – 1.750<br />

Zahl der Maßnahmen:<br />

ca. 250<br />

Zahl der Teilnehmer:<br />

ca. 4.000<br />

Zahl der Teilnehmertage:<br />

ca. 165.000<br />

Zahl der geförderten Erzeugerzusammenschlüsse;<br />

reg. Vermarktung: 20 – 30<br />

ökologischer Landbau: 5 – 15<br />

nachw. Rohstoffe: 3 – 8<br />

Zahl der Investitionsvorhaben:<br />

reg. Vermarktung: 50 – 80<br />

ökologischer Landbau: 35 –<br />

45<br />

nachw. Rohstoffe: 15 – 25<br />

Obst u. Gemüse: 75 - 95<br />

Blumen und Zierpfl.: 15 - 25<br />

Zahl der Vermarktungskonzepte:<br />

reg. Vermarktung: 50 – 80<br />

ökologischer Landbau: 50 –<br />

70<br />

Wirkungsindikator<br />

Entwicklung der Betriebsstrukturen;<br />

zeitliche Kontinuität;<br />

Aufrechterhaltung flächendeckender<br />

Bewirtschaftung;<br />

Entwicklung <strong>des</strong> Strukturwandels<br />

im Vergleich zu D und <strong>EU</strong><br />

Durchschnittsalter der <strong>NRW</strong>-<br />

Landwirte im Vergleich zu D<br />

und <strong>EU</strong><br />

Teilnehmermobilisierung:<br />

Kontinuität und Intensität;<br />

Bewertung der Maßnahmen<br />

seitens der Teilnehmer<br />

Entwicklung der Marktanteile<br />

bzw. Umsatzentwicklungen<br />

bzw. Vermarktungskapazitäten<br />

in den geförderten Sektoren,<br />

soweit dies für <strong>NRW</strong> statistisch<br />

aufbereitet werden kann


Kapitel VI.1: Gesamtstrategie 48<br />

Förderschwerpunkt II: Maßnahmen zur ländlichen Entwicklung<br />

Maßnahme Zielgröße<br />

bis 2006<br />

Wirkungsindikator<br />

Flurbereinigung<br />

Zahl der neu eingeleiteten Verbesserung der Agrarstruk-<br />

(Kapitel IX, Art. 33, 2. An- Bodenordnungsverfahren: tur durch größere und gut erstrich)<br />

35 – 70 mit einem durchreichbareBewirtschaftungsschnittlichen Flächenumfang einheiten und Beitrag zur<br />

von ca. 500 ha pro Verfahren Landschaftsentwicklung<br />

Betriebsführungsdienste<br />

(Kapitel IX, Art. 33, 3. Anstrich)<br />

Dorferneuerung<br />

(Kapitel IX, Art. 33, 6. Anstrich)<br />

Diversifizierung<br />

(Kapitel IX, Art. 33, 7. Anstrich)<br />

Wasserressourcen<br />

(Kapitel IX, Art. 33, 8. Anstrich)<br />

Naturschutz und Landschaftspflege<br />

(Kapitel IX,<br />

Art. 33, 11. Anstrich)<br />

Zahl der neu eingeleiteten integriertenBodenordnungsverfahren<br />

mit Dorfentwicklung:<br />

14 – 21 mit einem durchschnittlichen<br />

Flächenumfang<br />

von ca. 1.000 ha pro Verfah-<br />

ren<br />

Zahl der neu gegründeten<br />

Dienste:<br />

200 – 350, die zusammen 10 –<br />

15 % der Betriebe erfassen<br />

Zahl der öffentlichen Maßnahmen:<br />

350 – 490<br />

Zahl der privaten Maßnahmen:<br />

20.000 – 25.000<br />

Zahl der Umnutzungen:<br />

200 – 350<br />

Zahl der geförderten Maßnahmen:<br />

80 – 120 mit zusammen ca. 80<br />

neu geschaffenen bzw. gesicherten<br />

Arbeitsplätzen<br />

Zahl der Modellprojekte:<br />

8 – 10<br />

Zahl der geförderten Maßnahmen;<br />

1.500 – 2.500 mit einer Bewässerungsfläche<br />

von zusammen<br />

30.000 – 40.000 ha<br />

Flächenumfang <strong>des</strong> vor.<br />

Landankaufs: 100 ha<br />

Verbesserung <strong>des</strong> Betriebsmanagements<br />

durch gemeinsame<br />

überbetriebliche produktionstechnische<br />

und öko-<br />

nomische Auswertungen<br />

Entwicklung der Infrastruktur<br />

und Bevölkerung in den geförderten<br />

Dörfern, soweit statistisch<br />

erfasst,<br />

Zahl der neu geschaffenen<br />

Arbeitsplätze;<br />

Bedeutung der Umnutzungen<br />

für die dörfliche und ländliche<br />

Infrastruktur und die Arbeits-<br />

plätze<br />

gesicherte und geschaffene<br />

Arbeitsplätze;<br />

Beurteilung der Fördermaßnahmen<br />

hinsichtlich der Bedeutung<br />

für die Entwicklung<br />

und die Perspektiven <strong>des</strong> länd-<br />

lichen Raums<br />

ökologische Effekte anhand<br />

der eingesparten Wasser- und<br />

Energiemengen<br />

Analyse der ökologischen<br />

Wirkungen der Maßnahme<br />

Kohärenz von Natura 2000,<br />

Verbesserung von Lebensraumbedingungen<br />

für Flora<br />

und Fauna


Kapitel VI.1: Gesamtstrategie 49<br />

Förderschwerpunkt III: Agrarumwelt- und Ausgleichsmaßnahmen, Forstwirtschaft<br />

Maßnahme Zielgröße<br />

bis 2006<br />

Benachteiligte Gebiete und förderfähige Fläche nach Art.<br />

Gebiete mit umweltspezifi- 16 der VO (EG) Nr.<br />

schen Einschränkungen 1257/1999:<br />

(Kapitel V, Art. 13-21) ca. 70.000 ha Grünland<br />

Agrarumweltmaßnahmen<br />

(Kapitel VI, Art. 22-24 und<br />

bei <strong>Förderung</strong> von Modellprojekten<br />

Kapitel IX, Art. 33,<br />

11. Anstrich)<br />

förderfähige Fläche nach Art.<br />

17 – 20 der VO (EG) Nr.<br />

1257/1999:<br />

ca. 145.000 ha<br />

geförderte Fläche bzw. Tiere:<br />

Markt- und Standortangepasste<br />

Landbewirtschaftung:<br />

200.000 – 250.000 ha<br />

Uferrandstreifenprogramm:<br />

bis zu 500 km Uferstreifen<br />

(entspricht etwa 1.000 ha)<br />

Erosionsschutzprogramm:<br />

bis zu 15.000 ha<br />

langj. Flächenstilllegung:<br />

bis zu 2.500 ha<br />

alte Haustierrassen:<br />

bis zu 5.000 Schafe<br />

bis zu 800 Pferde<br />

bis zu 600 Rinder<br />

bis zu 600 Schweine<br />

pflanzengenetische Ressourcen:<br />

2 – 4 Modellvorhaben<br />

naturschutzgemäße Bewirtschaftung<br />

von Acker und<br />

Grünland (Vertragsnaturschutz):<br />

bis zu 100.000 ha<br />

Modellvorhaben umweltverträgliche<br />

Landbewirtschaftung:<br />

2 - 6 Vorhaben<br />

Wirkungsindikator<br />

landwirt. Einkommensentwicklung<br />

in den benachteiligten<br />

Gebieten im Vergleich<br />

zum Lan<strong>des</strong>durchschnitt;Anteil<br />

der Grünlandflächen an der<br />

LF; Entwicklung der LF insgesamt<br />

(regionale Differenzierung<br />

soweit statistisch mög-<br />

lich)<br />

Analyse der regionalen Akzeptanz<br />

der <strong>Förderung</strong> soweit<br />

dies statistisch erfassbar ist<br />

(z.B. prozentualer Anteil der<br />

geförderten Fläche an der LF);<br />

Analyse der ökologischen und<br />

ökonomischen Wirkungen der<br />

Maßnahmen


Kapitel VI.1: Gesamtstrategie 50<br />

Maßnahme Zielgröße<br />

bis 2006<br />

Forstwirtschaft<br />

Umfang der Erstaufforstun-<br />

(Kapitel VIII, Art. 29-32) gen: 2.100 – 2.500 ha<br />

ökologische Aufwertung der<br />

Wälder durch Laubholzanpflanzungen:<br />

10.000 – 13.000 ha<br />

Umfang der Kompensationsdüngungen:<br />

bis zu 220.000 ha<br />

Bau von Modellanlagen zu<br />

einer energetischen Nutzung<br />

von Holz:<br />

35-50 Anlagen<br />

Erhöhung <strong>des</strong> Holzeinschlages:<br />

um ca. 100.000 m 3 /f jährlich<br />

Erhöhung der Holzlagerkapazitäten:<br />

um ca. 200.000 m 3 /f jährlich<br />

Senkung <strong>des</strong> Betriebsaufwands,<br />

insbesondere im Bereich<br />

der Holzernte, Vermessung<br />

und Transportlogistik:<br />

bis zu ca. 20,-- DM/ha<br />

Wirkungsindikator<br />

Entwicklung <strong>des</strong> Waldanteils,<br />

soweit statistisch möglich auch<br />

regional differenziert;<br />

Bewertung <strong>des</strong> Zustan<strong>des</strong> der<br />

Wälder durch die jährliche<br />

Waldschadenserhebung;<br />

betriebswirtschaftliche Analyse<br />

<strong>des</strong> Betriebsaufwan<strong>des</strong> pro ha<br />

Forstfläche, insbesondere in<br />

den Bereichen Holzernte; Vermessung<br />

und Transportlogistik;<br />

Analyse der Entwicklung <strong>des</strong><br />

jährlichen Holzeinschlags;<br />

Analyse der Entwicklung der<br />

Holzlagerkapazitäten


Kapitel VI.1: Gesamtstrategie 51<br />

VI.1.7 Maßnahmen außerhalb <strong>des</strong> Entwicklungsplans und ihre Zielbeschreibung<br />

und Zielquantifizierung<br />

Maßnahmen <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong> Nordrhein-Westfalen, die außerhalb <strong>des</strong> Plans finanziell unterstützt<br />

werden, flankieren die Fördermaßnahmen nach Verordnung (EG) Nr. 1257/1999. Dies gilt<br />

vor allem für die öffentlichkeitswirksamen Initiativen <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong> Nordrhein-Westfalen für<br />

umwelt- und tierschutzgerecht erzeugte Produkte <strong>des</strong> ökologischen Landbaus. Diese Initiative<br />

ergänzt die Fördermaßnahmen <strong>des</strong> Entwicklungsplans in den Bereichen der Erzeugung und<br />

Vermarktung ökologischer Produkte und wirkt sich damit positiv auf die Erreichung der Ziele<br />

<strong>des</strong> Entwicklungsplans aus.<br />

In einzelnen geht es dabei um die Vorbereitung und Durchführung öffentlichkeitswirksamer<br />

Aktionen und Initiativen wie 'Aktionstage zum Ökologischen Landbau'. In einem festgelegten<br />

Zeitraum werden an verschiedenen Orten unterschiedliche öffentlichkeitswirksame Aktionen<br />

durchgeführt. Weitere Initiativen können Tage der offenen Tür, Informationsveranstaltungen,<br />

Seminare, Kongresse und Messen sein. Ziel ist es<br />

- das bei einem Großteil der Verbraucherinnen und Verbraucher bestehende Informationsdefizit<br />

über den ökologischen Landbau und <strong>des</strong>sen Besonderheiten zu beseitigen,<br />

- ein positives gesellschaftspolitisches Klima zum ökologischen Landbau zu vermitteln<br />

und<br />

- das Interesse der Verbraucherinnen und Verbraucher an Produkten <strong>des</strong> ökologischen<br />

Landbaus zu wecken, um dadurch eine Belebung der Nachfrage, als Grundvoraussetzung<br />

für die Verbesserung und den Ausbau <strong>des</strong> Absatzes zu erzielen.<br />

Die beschriebenen Aktionen und Initiativen werden ausschließlich aus Haushaltsmitteln <strong>des</strong><br />

Lan<strong>des</strong> Nordrhein-Westfalen finanziert, fördern aber auch die Umsetzung der Maßnahmen<br />

<strong>des</strong> Entwicklungsplans soweit sie sich auf den ökologischen Landbau beziehen.<br />

In den anderen Maßnahmenbereichen <strong>des</strong> Entwicklungsplans gibt es diese flankierenden<br />

Möglichkeiten, die Umsetzung <strong>des</strong> Entwicklungsplans mit Lan<strong>des</strong>maßnahmen zu unterstützen,<br />

nicht.


Kapitel VI.1: Gesamtstrategie 52<br />

VI.1.8 Berücksichtigung der Gemeinschaftsverpflichtungen sowie<br />

internationaler und nationaler Verpflichtungen<br />

Es ist selbstverständlich, dass die Strategie <strong>des</strong> <strong>NRW</strong>-Entwicklungsplans alle relevanten internationalen<br />

Gemeinschafts- und nationale Verpflichtungen im Rahmen der Umwelt- und Forstpolitik<br />

berücksichtigt. Dies wird an den folgenden Beispielen deutlich.<br />

Gemeinsame Europäische Agrarpolitik<br />

Im Hinblick auf die <strong>EU</strong> lässt der strategische Ansatz der <strong>NRW</strong>-<strong>Programm</strong>s zur <strong>Förderung</strong> <strong>des</strong><br />

ländlichen Raums eine völlige Übereinstimmung mit der Gemeinsamen Europäischen Agrarpolitik<br />

erkennen. Die Maßnahmen flankieren und ergänzen die anderen Instrumente der GAP.<br />

Umweltpolitik<br />

Als eines der zentralen Ziele der Europäischen Union nennt der Vertrag die <strong>Förderung</strong> eines<br />

"ausgewogenen und dauerhaften wirtschaftlichen und sozialen Fortschritts" und zu den Aufgaben<br />

der Gemeinschaft nach Artikel 2 EGV gehört es, eine "ausgewogene Entwicklung" und<br />

ein "beständiges [.......] umweltverträgliches Wachstum" zu fördern.<br />

Die Ziele der gemeinsamen Umweltpolitik gemäß Artikel 174 <strong>des</strong> Vertrages können wie folgt<br />

beschrieben werden:<br />

Erhaltung und Schutz der Umwelt sowie Verbesserung ihrer Qualität,<br />

Schutz der menschlichen Gesundheit,<br />

umsichtige und rationelle Verwendung der natürlichen Ressourcen,<br />

<strong>Förderung</strong> von Maßnahmen auf internationaler Ebene zur Bewältigung regionaler oder<br />

globaler Umweltprobleme.<br />

Die Umweltpolitik der Gemeinschaft zielt unter Berücksichtigung der unterschiedlichen Gegebenheiten<br />

in den einzelnen Regionen auf ein hohes Schutzniveau ab. Im Mittelpunkt steht<br />

das Netz Natura 2000, <strong>des</strong>sen Realisierung durch die FFH-Richtlinie erreicht werden soll. 1<br />

Die EG will sich an der Erhaltung und Entwicklung der FFH-Gebiete finanziell verstärkt im<br />

Rahmen der Verordnung (EG) Nr. 1257/1999 beteiligen. Das <strong>NRW</strong>-<strong>Programm</strong> zur <strong>Förderung</strong><br />

<strong>des</strong> ländlichen Raums macht von dieser Möglichkeit Gebrauch und steht damit in völliger<br />

Übereinstimmung mit den Zielen der <strong>EU</strong> (s. auch Kap. VI.1.9)<br />

1<br />

Richtlinie Nr. 92/43/EWG <strong>des</strong> Rates vom 21.05.1992 über die Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie<br />

der wildlebenden Tiere und Pflanzen


Kapitel VI.1: Gesamtstrategie 53<br />

Umweltrecht<br />

Im Rahmen zahlreicher nationaler Gesetze und Verordnungen sind die Grundsätze der Umweltpolitik<br />

geregelt, die hohe Umweltstandards in Deutschland gewährleisten. Die nationalen<br />

Regelungen <strong>des</strong> Umweltrechts sind in allen in EAGFL- kofinanzierten Förderprogrammen berücksichtigt.<br />

Die Förderfähigkeit von Maßnahmen und die Bewilligung von Zuschüssen werden grundsätzlich<br />

davon abhängig gemacht, dass Gesetze und Verordnungen eingehalten werden. Als Beispiele<br />

sind zu nennen:<br />

<br />

<br />

Düngeverordnung 2<br />

§ 1 der Verordnung regelt, dass Düngemittel im Rahmen guter landwirtschaftlicher<br />

Praxis zeitlich und mengenmäßig so auszubringen sind, dass<br />

_ die Nährstoffe von den Pflanzen weitestgehend ausgenutzt werden können und<br />

damit<br />

_ Nährstoffverluste bei der Bewirtschaftung sowie damit verbundene Einträge in<br />

die Gewässer weitestgehend vermieden werden.<br />

Wirtschaftsdünger tierischer Herkunft wie Gülle, Jauche und Geflügelkot dürfen<br />

gemäß § 3 ff in der Zeit vom 15.11. bis 15.01 grundsätzlich nicht ausgebracht werden.<br />

Investitionen im Bereich der Tierhaltung werden nur gefördert, wenn die Vorgaben<br />

der Düngeverordnung Anwendung finden. Dies bedeutet u.a., dass für die in den<br />

Agrarunternehmen anfallenden tierischen Exkremente eine Lagerkapazität von min<strong>des</strong>tens<br />

sechs Monaten vorhanden sein muss.<br />

Tierschutz<br />

2<br />

Der Tierschutzbericht 1999 <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong> weist auf den hohen Stellenwert dieses Zieles<br />

in Deutschland und in der Europäischen Gemeinschaft hin. Für einzelnen Tierarten<br />

(z.B. Schweine, Legehennen) gelten entsprechende bun<strong>des</strong>deutsche Tierhaltungsverordnungen.<br />

Förderanträge für investive Maßnahmen in der Tierhaltung<br />

werden <strong>des</strong>halb hinsichtlich ihrer Übereinstimmung mit der betreffenden Verordnung<br />

geprüft.<br />

Gesetz über die Grundsätze der guten landwirtschaftlichen Praxis beim Düngen (Düngeverordnung)


Kapitel VI.1: Gesamtstrategie 54<br />

Bun<strong>des</strong>-Immissionsschutzgesetz 3<br />

Der § 4 <strong>des</strong> BImSchG regelt, dass die Errichtung und der Betrieb von Anlagen, die<br />

aufgrund ihrer Beschaffenheit oder ihres Betriebs in besonderem Maße geeignet<br />

sind, schädliche Umwelteinwirkungen hervorzurufen oder in anderer Weise die Allgemeinheit<br />

oder die Nachbarschaft zu gefährden, erheblich zu benachteiligen oder<br />

erheblich zu belästigen, einer Genehmigung bedürfen. Dazu gehören u.a. Anlagen<br />

zum Halten oder zur Aufzucht von Geflügel oder zum Halten oder zu getrennten<br />

Aufzucht von Schweinen u.a. mit mehr als 2.000 Mastschweineplätzen, 750 Sauenplätzen<br />

bzw. 6.000 Ferkelplätzen. In der Rinderhaltung wird ein BImSch-<br />

Verfahren erforderlich bei Güllelagerkapazitäten von über 2.500 m³.<br />

Genehmigungen dürfen erteilt werden, wenn gemäß § 6 u.a. sichergestellt ist, dass<br />

keine schädlichen Umwelteinwirkungen und sonstige Gefahren, erhebliche Nachteile<br />

und erhebliche Belästigungen für die Allgemeinheit und die Nachbarschaft hervorgerufen<br />

werden.<br />

Eine Bewilligung von Investitionen über die Förderinstrumente erfolgt grundsätzlich<br />

erst, wenn das Genehmigungsverfahren positiv entschieden worden ist.<br />

Flurbereinigungsgesetz (FlurbG)<br />

3<br />

Die Flurneuordnung dient dem Zweck, die Produktions- und Arbeitsbedingungen in<br />

der Land- und Forstwirtschaft zu verbessern sowie die allgemeine Lan<strong>des</strong>kultur und<br />

die Landentwicklung zu fördern (§ 1 FlurbG).<br />

Diese drei Ziele haben bei der Neugestaltung von Verfahrensgebieten gleichen<br />

Rang. Der Begriff "Lan<strong>des</strong>kultur" umfaßt zugleich die ökonomischen und die ökologischen<br />

Ansprüche, die den Bemühungen um die land- und forstwirtschaftlich<br />

genutzte Landschaft zugrunde liegen.<br />

Das FlurbG mißt bei der Neugestaltung <strong>des</strong> ländlichen Raums den Belangen <strong>des</strong> Naturschutzes<br />

und der Landschaftspflege besondere Bedeutung zu (§§ 1, 37, 86, 91,<br />

103a FlurbG)<br />

Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen<br />

und ähnliche Vorgänge


Kapitel VI.1: Gesamtstrategie 55<br />

Bun<strong>des</strong>naturschutzgesetz / Lan<strong>des</strong>naturschutzgesetze<br />

Im Zusammenhang mit der Durchführung von investiven flächenbeanspruchenden<br />

Vorhaben sind Eingriffe in Natur und Landschaft zu vermeiden, oder soweit unvermeidbar,<br />

sind sie auszugleichen (§ 8 BNatSchG). Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen<br />

dienen der Wiederherstellung bzw. Verbesserung der Leistungsfähigkeit <strong>des</strong><br />

Naturhaushaltes und <strong>des</strong> Landschaftsbil<strong>des</strong>. Darüber hinaus sind die Vorschriften<br />

für naturschutzrechtlich geschützte Teile von Natur und Landschaft zu beachten.<br />

Synergien zwischen städtischen und ländlichen Gebieten<br />

Die Strategien und Maßnahmen <strong>des</strong> <strong>NRW</strong>-<strong>Programm</strong>s zur <strong>Förderung</strong> <strong>des</strong> ländlichen Raums<br />

sind auch darauf ausgerichtet, dass Synergien zwischen städtischen und ländlichen Gebieten<br />

induziert werden.<br />

Die <strong>EU</strong> nennt als Voraussetzung für eine optimale Entwicklung der Union, dass Städte und<br />

ländliche Gebiete einander ergänzen. Es sind also Synergien zu fördern, die eine polyzentrische<br />

und damit ausgewogenere räumliche Entwicklung der Europäischen Union begünstigen.<br />

Die ländlichen Gebiete brauchen Zugang zu spezialisierten Diensten, die nur von den städtischen<br />

Zentren angeboten werden können, während die Stadtbewohner mit Lebensmitteln versorgt<br />

werden müssen und auf die natürlichen, touristischen und Freizeitmöglichkeiten angewiesen<br />

sind, die von den ländlichen Gebieten angeboten werden. In diesem Zusammenhang<br />

übernimmt eine wettbewerbsfähige Land- und Forstwirtschaft neben ihrer Primärproduktion<br />

in zunehmendem Umfang vielfältige Dienstleistungsfunktionen und leistet einen wesentlichen<br />

Beitrag zum Schutz der natürlichen Ressourcen in den ländlichen Räumen. Die Fördermaßnahmen<br />

<strong>des</strong> <strong>NRW</strong>-Entwicklungsplans für den ländlichen Raum sind auf die genannten Ziele<br />

und Erfordernisse ausgerichtet.<br />

Forstpolitik<br />

Die Ergebnisse <strong>des</strong> unter der Schirmherrschaft der VN-Kommission für Nachhaltige Entwicklung<br />

(CSD) in den Jahren 1995 – 1997 tätigen Zwischenstaatlichen Ausschusses für Wälder<br />

(IPF) bilden den zentralen Ausgangspunkt für die gegenwärtig in Deutschland laufende Erarbeitung<br />

<strong>des</strong> Nationalen Forstprogramms (NFP).<br />

Der Schlussbericht <strong>des</strong> IPF enthält fast 150 Handlungsvorschläge, zu deren Umsetzung sich<br />

die einzelnen Länder, darunter auch Deutschland, auf der Sondersitzung der VN-<br />

Sondergeneralversammlung (UNGASS) im Juni 1997 verpflichteten.


Kapitel VI.1: Gesamtstrategie 56<br />

Auch auf der dritten Ministerkonferenz zum Schutz der Wälder in Europa (Lissabon, 1998)<br />

verpflichteten sich die Signatare in der Schlusserklärung zur Verwirklichung der Handlungsempfehlungen<br />

<strong>des</strong> IPF.<br />

Als konzeptioneller Rahmen für die Umsetzung der IPF-Handlungsempfehlungen wird sowohl<br />

von der VN-Sondergeneralversammlung als auch von der dritten Ministerkonferenz zum<br />

Schutz der Wälder in Europa die Anwendung <strong>des</strong> NFP-Konzeptes empfohlen, um in einem<br />

umfassenden, ganzheitlichen Ansatz die nachhaltige Waldbewirtschaftung in den globalen<br />

Rahmen der nachhaltigen Entwicklung zu stellen.<br />

Ziel <strong>des</strong> gegenwärtig in Erarbeitung befindlichen Nationalen Forstprogramms (NFP) ist es unter<br />

Berücksichtigung der vielfältigen Wechselwirkungen zwischen Forstwirtschaft und Gesellschaft<br />

die verschiedenen Nutzungsansprüche der Menschen und die für den Wald erforderlichen<br />

Entwicklungsfreiräume aufeinander abzustimmen.<br />

Damit steht das NFP in Deutschland auch im Einklang mit der Entschließung <strong>des</strong> Rates der<br />

Europäischen Union vom Dezember 1998 über eine Forststrategie der Europäischen Union,<br />

die die wirtschaftliche, ökologische und gesellschaftliche Bedeutung <strong>des</strong> Wal<strong>des</strong> sowie <strong>des</strong>sen<br />

Stellenwert bei der Aufrechterhaltung eines lebensfähigen ländlichen Raumes betont.<br />

Die Umsetzung <strong>des</strong> NFP-Konzeptes in Deutschland findet auf Bun<strong>des</strong>- und Länderebene statt.<br />

Nationales Forstprogramm<br />

Für die Bun<strong>des</strong>ebene liegen seit langem waldbezogene Instrumente vor, die einem nationalen<br />

(Rahmen)-<strong>Programm</strong> entsprechen (z.B. Bun<strong>des</strong>waldgesetz, forstpolitisches Konzept). Es fehlte<br />

bislang jedoch der partizipatorische Ansatz im Sinne <strong>des</strong> NFP-Konzeptes. Der partizipatorische<br />

Prozess der Erarbeitung eines NFP begann im Herbst 1999 und baut auf die im Rahmen<br />

der “Fallstudie Baden-Württemberg” 4 gewonnenen Erfahrungen auf. Er umfasst folgende<br />

Schritte:<br />

1. Analyse der Relevanz der IPF-Handlungsvorschläge für Deutschland (Bun<strong>des</strong>ebene) entsprechend<br />

der Methodik <strong>des</strong> “Leitfadens für Praktiker zur Umsetzung der IPF-<br />

Handlungsvorschläge” (Practitioner’s Guide).<br />

4<br />

Das als Nachfolgegremium <strong>des</strong> IPF von UNGASS 1997 eingesetzte Zwischenstaatliche Waldforum (IFF) hatte unter anderem die<br />

Aufgabe, die Umsetzung der IPF-Handlungsvorschläge weltweit voranzubringen. In diesem Zusammenhang hat sich Deutschland 1998<br />

an der “Sechs-Länder-Initiative” zur Unterstützung <strong>des</strong> IFF beteiligt. Das Bun<strong>des</strong>land Baden-Württemberg hat dabei in Zusammenarbeit<br />

mit dem BML stellvertretend für Deutschland eine Fallstudie durchgeführt, in der die Handlungsvorschläge <strong>des</strong> IPF den bereits existierenden,<br />

waldbezogenen Plänen, <strong>Programm</strong>en, Instrumenten und Maßnahmen auf nationaler und regionaler Ebene in Deutschland<br />

(Baden-Württemberg) gegenübergestellt wurden. Die Handlungsvorschläge <strong>des</strong> IPF konnten so auf ihre Umsetzbarkeit und ihren Umsetzungsstand<br />

für Deutschland (Baden-Württemberg) überprüft und weiterer Handlungsbedarf abgeleitet werden.


Kapitel VI.1: Gesamtstrategie 57<br />

2. Analyse der umweltbezogenen, sozialen und wirtschaftlichen Werte <strong>des</strong> Wal<strong>des</strong>.<br />

3. Ableitung von Handlungsfeldern zur Entwicklung von Strategien und Maßnahmen einer<br />

nachhaltigen Entwicklung <strong>des</strong> Wal<strong>des</strong> zur Sicherung seiner ökologischen, ökonomischen<br />

und sozialen Funktionen.<br />

4. Entwicklung forstpolitischer Leitlinien für die kommenden Jahre durch fachübergreifenden<br />

Dialog.<br />

Dem NFP-Konzept entsprechend ist beabsichtigt, mit der Erarbeitung <strong>des</strong> NFP bis Herbst<br />

2000 den NFP-Prozess auf Bun<strong>des</strong>ebene nicht abzuschliessen. Er soll fortgesetzt werden, um<br />

auch zukünftig in der Lage zu sein, aktuelle forstpolitische Fragen aufzugreifen, mit den Akteuren<br />

zu diskutieren und diesbezüglichen Handlungsbedarf aufzuzeigen.<br />

VI.1.9 Berücksichtigung <strong>des</strong> Umweltrechts der Gemeinschaft<br />

Die Einhaltung der Vorschriften <strong>des</strong> europäischen Umweltrechts stellen Min<strong>des</strong>tanforderungen<br />

für die Durchführung dieses <strong>Programm</strong>s dar. Ihre Anwendung erfolgt im Rahmen der<br />

planungs- und umweltrechtlichen Genehmigungsverfahren durch die jeweils fachlich zuständigen<br />

Bewilligungsbehörden. Alle für die <strong>Förderung</strong> vorgesehenen Projekte unterliegen den<br />

für sie vorgeschriebenen Genehmigungsverfahren. Von Bedeutung sind vor allem die planungsrechtlichen,<br />

die naturschutzrechtlichen und die immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren.<br />

Die Grundlage für die räumliche Planung stellt das Raumordnungsgesetz (ROG) <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong><br />

dar. Darin wird der Schutz und die Entwicklung der natürlichen Lebensgrundlagen als Aufgabe<br />

und Leitvorstellung genannt. Die Ziele der Raumordnung werden in Nordrhein-Westfalen<br />

durch Gebietsentwicklungspläne konkretisiert. Die Bauleitpläne der Kommunen sind<br />

ihren Zielen anzupassen und sollen eine nachhaltige städtebauliche Entwicklung gewährleisten<br />

und dazu beitragen, eine menschenwürdige Umwelt zu sichern und die natürlichen Lebensgrundlagen<br />

zu schützen und zu entwickeln. Bei bestimmten Bebauungsplanverfahren<br />

sind Umweltverträglichkeitsprüfungen durchzuführen. Bei den Planungen wirken auf allen<br />

Ebenen die jeweiligen Umweltbehörden mit. Die Partner aus den Bereichen Wirtschaft, Umwelt<br />

und Soziales und die Bürgerinnen und Bürger werden beteiligt.<br />

Die räumliche Planung stellt den Ordnungsrahmen für die Genehmigung und Realisierung<br />

von Infrastrukturprojekten, vor allem für die Anweisung von Gewerbegebieten, dar. Diese<br />

müssen dem kommunalen Bebauungsplan entsprechen. An ihrer Aufstellung wirken die für<br />

den Umweltschutz zuständigen Ämter der Kommunalverwaltungen mit, an der Genehmigung


Kapitel VI.1: Gesamtstrategie 58<br />

durch die Bezirksregierungen deren Umweltdezernate. Hierdurch ist sichergestellt, dass die<br />

Belange <strong>des</strong> Umweltschutzes in allen Phasen der Planungs- und Genehmigungsverfahren berücksichtigt<br />

werden.<br />

Die Rechtsvorschriften zum Schutz von Natur und Landschaft werden größtenteils integriert<br />

in den jeweiligen Zulassungsverfahren mitgeprüft. So wird z. B. die naturschutzrechtliche<br />

Eingriffsregelung nach den §§ 4 ff. <strong>des</strong> Landschaftsgesetzes von der für eine behördliche Gestattung<br />

oder Anzeige eines Vorhabens zuständigen Fachbehörde im Benehmen mit der Landschaftsbehörde<br />

derselben Verwaltungseinheit im sogenannten „Huckepack“-Verfahren abgehandelt.<br />

Dies bedeutet, dass die jeweilige Fachbehörde gegebenenfalls auch die sich aus dem<br />

Naturschutzrecht ergebenden Rechtsverpflichtungen für den Verursacher eines Eingriffs feststellt.<br />

Der Schutz der unter dem Regime der Bestimmungen über das ökologische Netz „Natura<br />

2000“ stehenden Gebiete erfolgt durch die Bestimmungen der §§ 19 a <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>-<br />

Naturschutzgesetzes und den innerhalb der Lan<strong>des</strong>regierung abgestimmten Einführungserlass<br />

zur Anwendung der Vorschriften für die FFH- und Vogelschutzgebiete.<br />

Gewerbliche Projekte, die aus Gründen <strong>des</strong> Immissionsschutzes oder der Anlagensicherheit<br />

besonders bedeutsam sind, unterstehen einem immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsvorbehalt.<br />

Die Prüfung erfolgt durch die staatlichen Umweltämter oder die Bezirksregierungen.<br />

Bei Großanlagen wird die Öffentlichkeit an dem Genehmigungsverfahren beteiligt. Unter<br />

Umweltgesichtspunkten unbedeutendere Vorhaben bedürfen einer Baugenehmigung, für deren<br />

Erteilung nicht die Umweltbehörden zuständig sind, an denen sie jedoch in der Regel beteiligt<br />

werden. Diese Prüf- und Genehmigungsverfahren werden damit bei allen für eine <strong>Förderung</strong><br />

vorgesehenen gewerblichen Investitionsvorhaben unabhängig von dem Antragsverfahren<br />

für die <strong>Förderung</strong> durchgeführt.<br />

Folgende Bestimmungen <strong>des</strong> europäischen Umweltrechts sind von besonderer Bedeutung:<br />

die Richtlinie 92/43/EWG <strong>des</strong> Rates vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume<br />

sowie der wildlebenden Tiere (FFH-Richtlinie) und die Richtlinie<br />

79/409/EWG <strong>des</strong> Rates vom 2. April 1979 über die Haltung der wildlebenden Vogelarten<br />

(Vogelschutzrichtlinie) (sog. Natura 2000-Richtlinien) sowie<br />

die Richtlinie 91/676/EWG <strong>des</strong> Rates vom 12. Dezember 1991 zum Schutz der Gewässer<br />

vor Verunreinigung durch Nutzung aus landwirtschaftlichen Quellen (sog. Nitrat-<br />

Richtlinie).


Kapitel VI.1: Gesamtstrategie 59<br />

VI.1.9.1 Natura 2000-Richtlinien<br />

Gebietsabgrenzung<br />

Die nordrhein-westfälische Lan<strong>des</strong>regierung hat am 23. Juni 1998 die Tranche 1a nach Artikel<br />

4 der FFH-Richtlinie beschlossen und am 25. Juni 1998 an die Bun<strong>des</strong>regierung übermittelt.<br />

Diese umfasst 80 Gebiete mit 37.193 ha und entspricht 1,1% der Lan<strong>des</strong>fläche. Die Bun<strong>des</strong>regierung<br />

hat der Europäischen Kommission am 20. Januar 1999 und am 16. August 1999<br />

davon 77 Gebiete mit einer Gesamtfläche von 36.587 ha mitgeteilt. Nach Vogelschutzrichtlinie<br />

sind 6 Gebiete mit einer Fläche von 26.426 ha (0,78% der Lan<strong>des</strong>fläche) gemeldet.<br />

Am 11. Januar 2000 hat die nordrhein-westfälische Lan<strong>des</strong>regierung die Tranche 1b mit weiteren<br />

59 Gebieten und einer Gesamtfläche von 20.688 ha (ca. 0,6% der Lan<strong>des</strong>fläche) beschlossen.<br />

Außerdem hat sie die Meldung von 5 neuen sowie die flächenmäßige Veränderung<br />

von 5 bestehenden Gebieten nach der Vogelschutzrichtlinie mit einer Gesamtfläche von<br />

32.976 ha beschlossen. Diese Gebietsvorschläge werden nach Prüfung durch die Bun<strong>des</strong>regierung<br />

an die Europäische Kommission übermittelt.<br />

An der Meldung der Tranche 2 wird intensiv gearbeitet. Um die Ausweisung von Natura<br />

2000-Gebieten zu vervollständigen, wird das Land ergänzende Listen sowie die allen Anforderungen<br />

der FFH-Richtlinie entsprechenden Angaben einschließlich der wissenschaftlichen<br />

Informationen (gemäß Artikel 4 Absatz 1 der FFH-Richtlinie) erstellen. Die Listen werden so<br />

bald wie möglich, spätestens jedoch zum 31.03.2001 von den zuständigen Bun<strong>des</strong>behörden<br />

offiziell an die Kommission übermittelt.<br />

Hinweis:<br />

Der Europäischen Kommission wurde am 16.03.2001 eine letzte (abschließende) Tranche von<br />

FFH-Gebieten gemeldet sowie weitere EG-Vogelschutzgebiete erklärt.<br />

Alle genannten Gebiete sind mit ihren Kurzbeschreibungen in Anlage 4 aufgeführt.<br />

Prüfung der Verträglichkeit von Projekten und Maßnahmen mit den Erhaltungszielen<br />

der Natura 2000-Richtlinien<br />

Zur Anwendung der FFH- und Vogelschutzrichtlinie hat die nordrhein-westfälische Lan<strong>des</strong>regierung<br />

einen „Einführungserlass zur Anwendung der nationalen Vorschriften (§§ 19a ff.<br />

BNatSchG) zur Umsetzung der Richtlinie 92/43/EWG (FFH-RL) und 79/409/EWG (Vogelschutz-RL)<br />

in Kraft gesetzt.


Kapitel VI.1: Gesamtstrategie 60<br />

Dieser Erlass sieht, gestützt auf das Bun<strong>des</strong>-Naturschutzgesetz, in § 5 u. a. eine Prüfung der<br />

Verträglichkeit von Projekten mit den Erhaltungszielen der FFH- und der Vogelschutzrichtlinie<br />

vor. Projekte sind danach<br />

Vorhaben und Maßnahmen innerhalb eines Gebietes von gemeinschaftlicher Bedeutung<br />

oder eines europäischen Vogelschutzgebietes, sofern sie einer behördlichen Entscheidung<br />

oder Genehmigung oder einer Anzeige an eine Behörde bedürfen oder von<br />

einer Behörde durchgeführt werden,<br />

Eingriffe in Natur und Landschaft im Sinne <strong>des</strong> § 8 <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>-Naturschutzgesetzes<br />

und <strong>des</strong> § 4 <strong>des</strong> Landschaftsgesetzes, sofern sie einer behördlichen Entscheidung oder<br />

einer Anzeige an eine Behörde bedürfen oder von einer Behörde durchgeführt werden<br />

und<br />

nach dem Bun<strong>des</strong>- Immissionsschutzgesetz genehmigungsbedürftige Anlagen sowie<br />

Gewässernutzungen, die nach dem Wasserhaushaltsgesetz einer Erlaubnis oder Bewilligung<br />

bedürfen.<br />

Eine derartige FFH-Verträglichkeitsprüfung ist immer dann durchzuführen, wenn die Möglichkeit<br />

besteht, dass das Projekt einzeln oder im Zusammenwirken mit anderen Projekten<br />

oder Plänen ein gemeldetes oder potenzielles FFH- oder Vogelschutzgebiet erheblich beeinträchtigen<br />

könnte. Die Frage, ob die Durchführung einer FFH-Verträglichkeitsprüfung notwendig<br />

ist, prüft und entscheidet die verfahrensführende Behörde im Benehmen mit der<br />

Landschaftsbehörde ihrer Verwaltungsebene. Ergibt die Prüfung, dass das Projekt einzeln<br />

oder im Zusammenwirken mit anderen Projekten oder Plänen zu einer erheblichen Beeinträchtigung<br />

<strong>des</strong> Gebietes in seinen für die Erhaltungsziele oder den Schutzzweck maßgeblichen<br />

Bestandteilen führen kann, ist es grundsätzlich unzulässig. Die verfahrensführende Behörde<br />

holt zur Vorbereitung ihrer Entscheidung über die Verträglichkeit <strong>des</strong> Projekts eine<br />

Stellungnahme der Landschaftsbehörde ihrer Verwaltungsebene ein und bezieht diese in ihre<br />

Entscheidung über Zulassung oder Durchführung <strong>des</strong> Projektes ein. Befinden sich in dem<br />

vom Projekt betroffenen Gebiet prioritäre Biotope oder prioritäre Arten, so ist im Falle <strong>des</strong> §<br />

19 c Abs. 4 Satz 2 <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>-Naturschutzgesetzes vor Entscheidung über das Projekt eine<br />

Stellungnahme der Europäischen Kommission einzuholen, sofern die Biotope oder prioritären<br />

Arten im Einzelfall erhebliche beeinträchtigt werden können.<br />

Nr. 11 <strong>des</strong> Erlasses bestimmt, dass die FFH-Verträglichkeitsprüfung auch für potenzielle, aber<br />

noch nicht gemeldete FFH- oder Vogelschutzgebiete durchzuführen ist. Die Lan<strong>des</strong>regierung<br />

Nordrhein-Westfalens hat damit Vorkehrungen getroffen, dass für diejenigen Gebiete, die


Kapitel VI.1: Gesamtstrategie 61<br />

grundsätzlich für eine Meldung im Rahmen der Tranche 2 in Frage kommen, im Vorgriff auf<br />

die endgültige Meldung die gleichen Bestimmungen angewendet werden wie für die gemeldeten<br />

Gebiete.<br />

VI.1.9.2 Nitrat-Richtlinie<br />

Deutschland ist seinen Verpflichtungen im Rahmen der Nitrat-Richtlinie nachgekommen.<br />

Mit der Düngeverordnung wurde im Januar 1996 ein bun<strong>des</strong>weit gelten<strong>des</strong> Aktionsprogramm<br />

erlassen. Damit entfällt nach Art. 3 Abs. 5 der Nitrat-Richtlinie die Verpflichtung zur Ausweisung<br />

der durch Nitrat gefährdeten Gebiete.<br />

Die Düngeverordnung enthält die Regeln der guten landwirtschaftlichen Praxis gemäß Anhang<br />

II und Maßnahmen gemäß Anhang III der Nitrat-Richtlinie. Die Vorschriften betreffend<br />

das Fassungsvermögen und Bauweise von Behältern zur Lagerung von Dung nach Anhang III<br />

Nr. 1.2 wurde durch entsprechende Verordnungen der Länder in deutsches Recht umgesetzt.<br />

Demnach hat die Bauausführung entsprechend den allgemein anerkannten Regeln der Technik<br />

zu erfolgen (DIN 11 622 - Teil 1-4). Undichtigkeiten aller Anlagenteile müssen erkennbar<br />

sein, darüber hinaus sind in Wasserschutzgebieten Leckageerkennungseinrichtungen erforderlich.<br />

Das Fassungsvermögen <strong>des</strong> Behälters muss auf die Belange <strong>des</strong> jeweiligen landwirtschaftlichen<br />

Betriebes und <strong>des</strong> Gewässerschutzes abgestimmt sein. Hieraus ergibt sich, dass<br />

das Fassungsvermögen größer sein muss als die erforderliche Kapazität während <strong>des</strong> längsten<br />

Zeitraumes, in dem das Ausbringen von Gülle/Jauche entsprechend den Vorgaben der Düngeverordnung<br />

verboten ist. Im einzelnen sind die Vorschriften in der Verordnung zur Umsetzung<br />

von Artikel 4 und 5 der Richtlinie 91/676/EWG <strong>des</strong> Rates vom 12. Dezember 1991 zum<br />

Schutz der Gewässer vor Verunreinigungen durch Nitrat aus landwirtschaftlichen Quellen –<br />

ABl. EG Nr. L 375 S. 1 – (JGS-AnlagenV), veröffentlicht im Gesetz- und Verordnungsblatt<br />

für das Land Nordrhein-Westfalen – Nr. 45 vom 26. November 1998, S. 647 – 648, niedergelegt.<br />

In der von der Kommission gegen Deutschland erhobenen Klage wird lediglich die nach der<br />

Düngeverordnung zulässige Anrechung von Ausbringungsverlusten beanstandet. In dieser<br />

Frage vertritt Deutschland eine zur Kommission gegensätzliche Auffassung. Sollte der Europäische<br />

Gerichthof die Auffassung der Kommission bestätigen, wird Deutschland seine Regelung<br />

umgehend anpassen.


Kapitel VI.1: Gesamtstrategie 62<br />

VI.1.10 Berücksichtigung der Gleichstellung von Frauen und Männern<br />

Alle Fördermaßnahmen <strong>des</strong> <strong>Programm</strong>s stehen Frauen und Männern gleichermaßen offen. Insofern<br />

ist das Prinzip der Chancengleichheit gewahrt. Darüber hinaus gibt es einzelne Maßnahmenbereiche,<br />

die die Stellung der Frauen gezielt stärken. Dazu zählen insbesondere<br />

- Investitionen im Beherbergungsbereich im Rahmen <strong>des</strong> Betriebszweigs "Ferien auf<br />

dem Bauernhof",<br />

- Investitionen in landwirtschaftlichen oder landwirtschaftsnahen Nebenbetrieben wie<br />

"Direktvermarktung", "Freizeit und Erholung", "Pensionstierhaltung" sowie "hauswirtschaftliche<br />

und landwirtschaftliche Dienstleistungen" zur Diversifizierung und<br />

- Investitionen im Vermarktungsbereich.<br />

Mit Hilfe dieser Fördermaßnahmen werden in landwirtschaftlichen Betrieben neue Betriebszweige<br />

geschaffen bzw. bestehende ausgebaut und neue Absatz- bzw. Einkommenspotentiale<br />

erschlossen. Hiervon profitieren Frauen in besonderer Weise, weil die genannten Betriebszweige<br />

in aller Regel von Frauen geleitet und betreut werden.


Kapitel VI.2.1.1: Einzelbetriebliche <strong>Förderung</strong>/Junglandwirte _____________________________________________ 63<br />

VI.2 Beschreibung nach Förderschwerpunkten und Einzelmaßnahmen<br />

VI.2.1 Förderschwerpunkt I: Verbesserung der Produktionsstruktur<br />

VI.2.1.1 Investitionen in landwirtschaftlichen Betrieben und Junglandwirteförderung<br />

Das Land Nordrhein-Westfalen beantragt für Investitionsmaßnahmen in landwirtschaftlichen<br />

Betrieben und für die Junglandwirteförderung Beihilfen gemäß den Art. 4 bis 7 der "Verordnung<br />

(EG) Nr. 1257/1999 <strong>des</strong> Rates vom 17. Mai 1999 über die <strong>Förderung</strong> der Entwicklung<br />

<strong>des</strong> ländlichen Raums durch den Europäischen Ausrichtungs- und Garantiefonds für die<br />

Landwirtschaft (EAGFL) und zur Änderung bzw. Aufhebung bestimmter Verordnungen".<br />

1. Ausgangslage<br />

In Nordrhein-Westfalen wirtschaften derzeit ca. 65.500 landwirtschaftliche Betriebe mit<br />

durchschnittlich 23 ha und einem Viehbestand von 39 GVE. Die landwirtschaftlichen Betriebe<br />

in Nordrhein-Westfalen sind im europäischen Vergleich eher kleinstrukturiert und entsprechen<br />

- bezogen auf Flächenausstattung und Viehbestand - nicht den internationalen Maßstäben<br />

für wettbewerbsfähige Betriebe.<br />

Zudem sind die Betriebe in <strong>NRW</strong> auch deutlich kleiner als in anderen Bun<strong>des</strong>ländern. Vor<br />

allem in den neuen Bun<strong>des</strong>ländern und in den Ländern Niedersachsen und Schleswig-<br />

Holstein sind z.T. erheblich größere Betriebsstrukturen vorhanden. Auch im Vergleich zu<br />

anderen <strong>EU</strong>-Mitgliedstaaten weisen die Betriebe in <strong>NRW</strong> nur durchschnittliche Betriebsgrößen<br />

auf. Selbst die spezialisierten Betriebe mit Schweinehaltung im Münsterland mit fast 300<br />

Schweinen je Betrieb haben deutlich kleinere Bestände als vergleichbare Betriebe in Belgien,<br />

Dänemark, Niederlande, Irland und Großbritannien, die Durchschnittsgrößen von 500 bis über<br />

600 Schweinen je Betrieb aufweisen.<br />

Im Bereich der Milchkuhhaltung sieht die Situation ähnlich aus. In der Betriebsgrößenklasse<br />

mit mehr als 50 Milchkühen wirtschaften in Nordrhein-Westfalen nur 12 % der Betriebe.<br />

<strong>NRW</strong> liegt damit nur knapp über dem <strong>EU</strong>-Durchschnitt. Länder wie Großbritannien mit einem<br />

Anteil von 57 % sowie die Niederlande und Dänemark mit jeweils 37 % weisen erheblich<br />

größere Betriebsstrukturen auf.<br />

Die notwendigen Wachstumsinvestitionen vor allem im Bereich der Viehhaltung überfordern<br />

in der Regel die Finanzierungskraft der kleinen und mittleren Betriebe. Speziell in der Milchviehhaltung<br />

müssen die Betriebe zum betrieblichen Wachstum zuerst größere Investitionen<br />

für den Erwerb von Milchquoten tätigen, so dass für die notwendigen Investitionen in den


Kapitel VI.2.1.1: Einzelbetriebliche <strong>Förderung</strong>/Junglandwirte _____________________________________________ 64<br />

Stallgebäuden dann die entsprechenden Finanzmittel fehlen. Dies trifft im besonderen Maße<br />

auf Junglandwirte zu, die bei der Übernahme <strong>des</strong> Betriebes häufig Modernisierungsmaßnahmen<br />

zur Fortführung <strong>des</strong> Betriebes zu finanzieren haben.<br />

Nach Angaben <strong>des</strong> Statistischen Bun<strong>des</strong>amtes hat die Anzahl der landwirtschaftlichen Betriebe<br />

in Nordrhein-Westfalen von 1995 zu 1997 nur um insgesamt 3,8 % abgenommen. Im Vergleich<br />

zum Bun<strong>des</strong>durchschnitt mit einer Abnahme von 5,4 % (von 1995 bis 1997) konnten in<br />

Nordrhein-Westfalen erheblich mehr Betriebe erhalten werden (Quelle: Agrarbericht der Bun<strong>des</strong>regierung<br />

1999). Um auch weiterhin die Arbeitsplätze in Betrieben mit geringerer Produktionskapazität<br />

zu sichern, ist eine Diversifizierung und Ausdehnung der Betriebsaktivitäten<br />

auf Dienstleistungen im ländlichen Umfeld angezeigt. Die <strong>Förderung</strong> von alternativen Erwerbsmöglichkeiten<br />

wird daher im Rahmen <strong>des</strong> Agrarinvestitionsförderungsprogramms<br />

(AFP) eine zunehmende Rolle spielen.<br />

2 Bisher eingesetzte Finanzmittel und Ergebnisse<br />

In den Jahren 1994 bis 1998 haben insgesamt 1.494 Betriebe eine <strong>Förderung</strong> nach dem Einzelbetrieblichen<br />

<strong>Förderung</strong>sprogramm bzw. AFP erhalten. Für diese Betriebe wurden Zuschüsse<br />

in Höhe von insgesamt 188 Mio. DM ausgezahlt. Im gleichen Zeitraum wurde an<br />

1.216 Junglandwirte eine Niederlassungsprämie in Höhe von insgesamt 19 Mio. DM ausgezahlt.<br />

Der Schwerpunkt der <strong>Förderung</strong> richtete sich in den letzten Jahren auf Maßnahmen zur Arbeitserleichterung<br />

und Rationalisierung. Dies ist hauptsächlich dadurch bedingt, dass Aufstockungsmaßnahmen<br />

im Sektor Schweine, Eier und Geflügel nicht und in der Milchviehhaltung<br />

nur begrenzt möglich waren. Diese Maßnahmen hatten einen Anteil von 87 % am gesamten<br />

Förderumfang.<br />

Investitionen in Gartenbaubetrieben hatten mit ca. 5 % nur einen geringen Anteil am Fördervolumen.<br />

Ursache ist die im Vergleich zu landwirtschaftlichen Betrieben höhere Finanzierungskraft<br />

und damit geringere Förderbedürftigkeit der Gartenbaubetriebe<br />

In geringerem Umfang wurden daneben Investitionen zum Tierschutz und zur Diversifizierung<br />

gefördert. Maßnahmen der artgerechten Tierhaltung haben durch eine gezielte Verbesserung<br />

der Förderbedingungen erst in den letzten Antragsjahren größere Bedeutung erlangt. Die<br />

gemessen am Anteil der Förderumfangs vergleichsweise geringe Bedeutung der Diversifizierung<br />

erklärt sich unter anderen in den vergleichsweise geringen förderfähigen Investitionssummen<br />

der Einzelmaßnahmen.


Kapitel VI.2.1.1: Einzelbetriebliche <strong>Förderung</strong>/Junglandwirte _____________________________________________ 65<br />

3. Strategie und Ziele<br />

3.1 Einzelbetriebliche <strong>Förderung</strong><br />

Die einzelbetriebliche <strong>Förderung</strong> nach dem AFP hat das Ziel, möglichst viele wettbewerbsund<br />

leistungsfähige landwirtschaftliche Betriebe zu erhalten,<br />

- um eine flächendeckende Bewirtschaftung und<br />

- eine ausreichende Versorgung der Bevölkerung mit qualitativ hochwertigen Nahrungsmitteln<br />

sicherzustellen.<br />

Zuwendungen werden gewährt für investive Maßnahmen in landwirtschaftlichen Betrieben<br />

zur Unterstützung einer wettbewerbsfähigen, nachhaltigen, umweltschonenden, tiergerechten<br />

und multifunktionalen Landwirtschaft, die insbesondere zur Stabilisierung und Verbesserung<br />

der landwirtschaftlichen Einkommen sowie zur Verbesserung der Lebens-, Arbeits- und Produktionsbedingungen<br />

beitragen.<br />

Gerade in Zeiten eines gesteigerten Umweltbewußtseins der Bevölkerung sind die Landwirte<br />

zu einer Anpassung der Produktion gezwungen. Die stärkere Verbreitung artgerechter Haltungsformen<br />

in der Tierproduktion ist ein gesellschaftliches Anliegen. In zunehmenden Maße<br />

gewinnen daher besondere Maßnahmen zum Tierschutz an Bedeutung. Hierzu sollen durch<br />

eine bevorzugte <strong>Förderung</strong> Anreize für eine Umstellung der Produktionsmethoden gegeben<br />

werden.<br />

1996 wurde in Nordrhein-Westfalen ein Sonderprogramm zur <strong>Förderung</strong> einer artgerechten<br />

Tierhaltung im Rahmen <strong>des</strong> AFP eingeführt. Dieses <strong>Programm</strong> wurde in den ersten Jahren<br />

bereits rege in Anspruch genommen und soll noch weiter ausgebaut werden. Unter artgerechter<br />

Tierhaltung sind Haltungsformen zu verstehen, bei der die biologischen Bedürfnisse der<br />

Tiere im Vordergrund stehen. Hierzu zählen insbesondere:<br />

- ausreichend Bewegungsmöglichkeiten und ganzjähriger Auslauf,<br />

- zunehmender Einsatz von Stroh,<br />

- ausreichend Frischluft und Tageslicht sowie ständiges Frischwasserangebot,<br />

- Beschäftigung der Tiere.


Kapitel VI.2.1.1: Einzelbetriebliche <strong>Förderung</strong>/Junglandwirte _____________________________________________ 66<br />

Diese Ziele werden erreicht, in dem für alle Tierarten ganzjähriger Auslauf vorgeschrieben<br />

wird. Spaltenböden sind bei der Mastschweinehaltung verboten und bei der Zuchtsauen- und<br />

Rinderhaltung nur in einem begrenzten Umfang erlaubt. Käfighaltung ist bei der Geflügelhaltung<br />

verboten.<br />

Als ein weiteres Ziel sollen auch ökologische Anbauverfahren verstärkt gefördert werden. Die<br />

Fördergrundsätze ermöglichen insbesondere eine Aufstockung der Kapazitäten in den Sektoren<br />

Schweine, Eier und Geflügel, wenn es sich um Investitionen <strong>des</strong> ökologischen Landbaus<br />

nach der Verordnung (EWG) Nr. 2092/91 handelt. Dadurch soll dem zunehmenden Bedarf<br />

und der Nachfrage der Bevölkerung nach ökologisch erzeugten Lebensmittels Rechnung getragen<br />

werden. Ansonsten werden Aufstockungsmaßnahmen in den v.g. Sektoren von der<br />

<strong>Förderung</strong> ausgeschlossen.<br />

Für den Bereich <strong>des</strong> ökologischen Landbaus führten veränderte Verbrauchereinstellungen in<br />

den letzten Jahren zu einer deutlich erhöhten Nachfrage nach ökologisch erzeugten Lebensmitteln.<br />

Nach einer Studie der CMA bekunden 72 % der Bevölkerung, dass sie vermehrt Bio-<br />

Produkte kaufen wollen. Alle Anzeichen deuten darauf hin, dass dieser Trend ungebrochen<br />

bestehen bleibt. Nach Einschätzung von Marktexperten soll der Umsatz mit ökologisch erzeugten<br />

Lebensmitteln im Jahre 2005 bis zu 10 % <strong>des</strong> gesamten Lebensmittelumsatzes erreichen.<br />

Zur Zeit liegt der Umsatz ökologisch erzeugter Lebensmittel bei knapp 2 %. Neben den<br />

klassischen Produkten wie Gemüse, Kartoffeln, Obst und Brot sind im zunehmenden Maße<br />

auch tierische Produkte wie Fleisch, Milch, etc. gefragt. Um diese enorme Nachfragesteigerung<br />

nach ökologisch erzeugten tierischen Lebensmitteln bedienen zu können, ist es<br />

erforderlich, auf der Angebotsseite einen Anreiz zur Ausdehnung der Produktion zu bieten.<br />

Soweit es sich um Investitionen in Betrieben <strong>des</strong> ökologischen Landbaus handelt, soll die<br />

Aufstockung der Kapazitäten in den Sektoren Schweine, Eier und Geflügel förderfähig sein.<br />

Aber auch aus Gründen <strong>des</strong> Tierschutzes ist es sinnvoll, im Bereich der Legehennenhaltung<br />

verstärkte Anreize zur Umstellung von der Käfighaltung auf artgerechte Verfahren der Boden-<br />

und Freilandhaltung zu gewähren. Deshalb sollen Investitionen im Bereich der Bodenund<br />

Freilandhaltung von Legehennen auch dann förderfähig sein, wenn damit Aufstockungen<br />

der Produktionskapazitäten verbunden sind.<br />

Aufgrund der anhaltend hohen Preise für Energie sind Anreize für Investitionen zur Ausschöpfung<br />

von Energie-Einsparpotentialen erforderlich. Dies gilt insbesondere für den energieintensiven<br />

Unterglasgartenbau, <strong>des</strong>sen Wettbewerbsfähigkeit sich aufgrund der derzeitigen<br />

Lage auf den Energiemärkten erheblich verschlechtert hat. Auf die Jahre 2001 und 2002 be-


Kapitel VI.2.1.1: Einzelbetriebliche <strong>Förderung</strong>/Junglandwirte _____________________________________________ 67<br />

grenzt soll daher durch eine besondere <strong>Förderung</strong> ein Anreiz für Gartenbaubetriebe geschaffen<br />

werden, auf energiesparende Systeme umzustellen.<br />

Marktsituation für Öko-Schweinefleisch in der <strong>EU</strong> und anderen europäischen Drittländern<br />

Im Rahmen <strong>des</strong> von der Kommission in Auftrag gegebenen und finanziell geförderten Forschungsprojektes<br />

"Effects of the CAP-reform and possible further developments on organic<br />

farming in the <strong>EU</strong>" sind die aktuelle Marktsituation und die zukünftigen Perspektiven für ökologisch<br />

erzeugte Produkte in der <strong>EU</strong>, der Schweiz, Tschechien und Norwegen untersucht worden<br />

(Quelle: Michelsen, J., Hamm, U., Wynen, E. and Roth, E. (1999): The European market<br />

for organic products – growth and development. Organic farming in Europe economics and<br />

policy vol 7, Universität Hohenheim 1999).<br />

Dabei hat sich herausgestellt, dass der Marktanteil von Öko-Schweinefleisch mit 0,2 % verschwindend<br />

gering ist. Absatzprobleme für Öko-Schweinefleisch gibt es nicht. Die geringe<br />

Erzeugungsmenge kann nahezu vollständig zu höheren Preisen als Öko-Ware verkauft werden.<br />

Aufgrund der hohen Nachfrage nach Öko-Schweinefleisch hat sich der Markt sehr dynamisch<br />

entwickelt. Zwischen 1993 und 1997 betrug das jährliche durchschnittliche Marktwachstum<br />

um die 30 %. Auch für die Zukunft werden hohe Wachstumsraten erwartet, so dass<br />

es <strong>EU</strong>-weit zu Versorgungsengpässen bei Öko-Schweinefleisch kommen wird, wenn das Angebot<br />

nicht ebenfalls deutlich zunimmt. Die beabsichtigte Aufstockungsförderung will dazu<br />

beitragen, hierfür die entsprechenden Voraussetzungen zu schaffen. Eine Beeinträchtigung<br />

<strong>des</strong> Marktgleichgewichts ist dadurch nicht zu befürchten, weil<br />

- der bisherige Marktanteil für Öko-Schweinefleisch verschwindend gering ist und<br />

- weil für Öko-Schweinefleisch neue Kundenkreise erschlossen werden, die bislang kein<br />

und kaum Fleisch konsumiert haben.<br />

Marktsituation für Öko-Schweinefleisch in Deutschland<br />

Für den deutschen Markt lassen sich im Prinzip ähnliche Aussagen treffen. Nach einer aktuellen<br />

Studie zum Markt für ökologische Produkte im Auftrag <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>ministeriums für Ernährung,<br />

Landwirtschaft und Forsten unter Federführung der Bun<strong>des</strong>forschungsanstalt für<br />

Landwirtschaft (FAL)) kann die Markt-Situation für Öko-Schweinefleisch folgendermaßen<br />

dargestellt werden:


Kapitel VI.2.1.1: Einzelbetriebliche <strong>Förderung</strong>/Junglandwirte _____________________________________________ 68<br />

Der Absatz von Schweinefleisch aus ökologischer Erzeugung ist zur Zeit sehr günstig. Die<br />

Jahresproduktion von 1997 mit ca. 8000 t Schweinefleisch konnte bis auf 4% im Markt für<br />

Öko-Produkte abgesetzt werden. 40% wurden über Erzeugerzusammenschlüsse, 30% direkt,<br />

16% an Metzgereien vermarktet.<br />

1997 lag die Nachfrage nach Biofleisch, regional unterschiedlich um bis zu 60% über der<br />

Nachfrage <strong>des</strong> Vorjahres. Die Preise werden als stabil bezeichnet. Sie liegen je nach Fleischsorte<br />

um 30-50% über den Preisen für konventionelles Fleisch im Fachhandel. Nach einer<br />

Studie <strong>des</strong> Institutes für Agrarökonomie der Universität Göttingen auf Basis der Analyse der<br />

Wirtschaftsergebnisse der mit Öko-Schweinefleisch handelnden Erzeugerzusammenschlüsse<br />

und Vermarkter lagen die erzielten Verkaufserlöse im 3-jährigen Durchschnitt 1997-1999 je<br />

nach Absatzweg stabil zwischen 3,81 und 4,63 DM (o. MwSt) je kg Schlachtgewicht und<br />

damit deutlich über dem konventionellen Niveau, das in diesem Zeitraum stark gesunken ist<br />

(1997: 3,26 DM; 1998: 2,21 DM; 1999: 2,08 DM jeweils pro kg Schlachtgewicht o. MwSt)<br />

(Quelle: Zentrale Markt- und Preisberichtstelle für Erzeugnisse der Land-, Forst- und Ernährungswirtschaft).<br />

In einem Vergleich zwischen Ökoproduktion und Gesamtproduktion landwirtschaftlicher Betriebe<br />

schätzt die Zentrale Markt- und Preisberichtsstelle (ZMP), dass die Ökoproduktion an<br />

Schweinefleisch in 1997/98 nur 0,2% der Gesamtproduktion an Schweinefleisch ausmachte.<br />

Der bislang erreichte Marktanteil macht deutlich, dass die beabsichtigte Aufstockungsförderung<br />

im Bereich der ökologischen Schweineproduktion das Marktgleichwicht bei Schweinefleisch<br />

insgesamt nicht beeinflussen wird. Die Produktionsmengen sind dafür zu gering.<br />

Im Gegenteil, aus der Studie lässt sich ableiten, dass die Marktentwicklung für ökologisch<br />

erzeugtes Schweinefleisch sehr positiv einzuschätzen ist. Die erzielten Preise verdeutlichen,<br />

dass sich der Öko-Schweinefleischmarkt von dem konventionellen Markt mit fallenden Preisen<br />

abgekoppelt hat. Die Erzeugung hingegen hinkt dem deutlichen Nachfragezuwachs hinterher.<br />

Daher bestehen in dieser Situation keine Absatzprobleme, sichtbar an dem hohen Anteil<br />

der Vermarktung im Ökomarkt von 96%.<br />

Vielmehr hat sich die Zahl der umstellungsbereiten Betriebe durch die hohen Anforderungen<br />

an Stallbauten und Ausläufe entsprechend der Verordnung (EG) Nr. 1804/1999 eher verringert.<br />

Die Verordnung sieht z.B. vor, dass auch für Mastschweine Außenflächen vorzusehen<br />

sind. Aus Gründen der Hygiene ist aber unter deutschen Klimabedingungen ein befestigter<br />

und evt. teilüberdachter Auslauf zu bauen. Die Verordnung schreibt zudem detailliert vor,<br />

welche Min<strong>des</strong>tstallflächen für Schweine einzuhalten sind. Alle diese Auflagen erfordern ho-


Kapitel VI.2.1.1: Einzelbetriebliche <strong>Förderung</strong>/Junglandwirte _____________________________________________ 69<br />

he Investitionen in Ställe und Ausläufe, die mit Hilfe der einzelbetrieblichen Investitionsförderung<br />

auch im Falle der Aufstockung gefördert werden sollen.<br />

Im übrigen können die zusätzlichen Marktanteile für Öko-Schweinefleisch auch <strong>des</strong>wegen<br />

realisiert, weil neue Kundenschichten erreicht werden, die bislang ganz auf den Konsum von<br />

Fleisch verzichtet haben. Verbraucherbefragungen zeigen immer wieder, dass Konsumenten<br />

von ökologisch erzeugten Nahrungsmittel nur Fleisch aus ökologischer Erzeugung kaufen.<br />

Wenn dieses nicht angeboten wird, verzichten sie in aller Regel auf den Fleischkonsum. D.h.,<br />

auch bei steigendem Angebot an Öko-Schweinefleisch ist eine Verdrängung von konventionell<br />

erzeugtem Schweinefleisch nicht zu erwarten. Das Gegenteil ist der Fall, das Absatzpotenzial<br />

für Schweinefleisch vergrößert sich.<br />

Umfang der Aufstockungsförderung im Schweinebereich<br />

Insgesamt sollen im Zeitraum 2000-2006 in <strong>NRW</strong> rund 2.000 zusätzliche Plätze im Bereich<br />

der ökologischen Schweinehaltung gefördert werden. Die angestrebte Aufstockung ist nur ein<br />

Bruchteil der jährlichen Bestandsschwankungen in der nordrhein-westfälischen Schweinehaltung.<br />

Die Bestände haben sich, wie die nachfolgende Übersicht zeigt, in den vergangenen<br />

Jahren sehr unterschiedlich entwickelt. Die Spanne zwischen dem höchsten und niedrigsten<br />

Bestand der letzten fünf Jahre beträgt rund 500.000 Stück.<br />

Jahr Zahl der Schweine in <strong>NRW</strong><br />

Mio. Stück<br />

1994 5,76<br />

1995 5,63<br />

1996 5,72<br />

1997 5,80<br />

1998 6,23<br />

1999 6,02<br />

Die geplante Aufstockungsförderung entspricht somit nur 0,4 % der in den vergangenen Jahren<br />

üblichen Bestandsschwankungen. Insofern dürfte von der geplanten Aufstockungsförderung<br />

keine Beeinträchtigung <strong>des</strong> Marktgleichgewichts ausgehen.<br />

Marktsituation für Rindfleisch in Deutschland<br />

Die Rindfleischproduktion ist insbesondere durch die BSE-Krise stark gesunken.Dies spiegelt<br />

sich auch in den Tierbestandszahlen wieder:


Kapitel VI.2.1.1: Einzelbetriebliche <strong>Förderung</strong>/Junglandwirte _____________________________________________ 70<br />

In den Jahren 1997 – 1999 wurden laut amtlicher Statistik folgende Rinderbestände in <strong>NRW</strong><br />

erfasst:<br />

Rinder insgesamt Masttiere<br />

1997: 1.634.104 Tiere 519.577 Tiere<br />

1998: 1.587.845 Tiere 512.160 Tiere<br />

1999: 1.564.674 Tiere 502.697 Tiere<br />

--------------------------------------------------------------------------------<br />

Durchschn. 1.595.541 Tiere 511.478 Tiere<br />

Für den Bereich der Rindfleischerzeugung ergibt sich damit ein Referenzbestand von 511.478<br />

Tiere. Sowohl bei der Rinderhaltung insgesamt als auch bei den Mastrindern ist eine kontinuierliche<br />

Abnahme der Bestände in den letzten Jahren zu verzeichnen. Die Viehzählung für den<br />

Monat November 2002 hat einen Bestand an Masttieren von 462.775 Tiere ergeben. Die Differenz<br />

zum Referenzbestand beträgt somit 48.703 Tiere.<br />

Umfang der Aufstockungsförderung im Rindfleischbereich<br />

Insgesamt sollen im Zeitraum 2000-2006 in <strong>NRW</strong> rund 10.000 zusätzliche Plätze im Bereich<br />

der Rindfleischerzeugung gefördert werden.<br />

Einzelbetriebliche Investitionen in dem Bereich der Rindfleischerzeugung, die mit einer Steigerung<br />

der Produktionskapazität verbunden sind, können gefördert werden, soweit damit die<br />

im Durchschnitt der Jahre 1997 bis 1999 festgestellten Bestände (Referenzbestand) nicht überschritten<br />

werden. Dazu wurden für Rinder die im Mai und November eines jeden Jahres<br />

im Rahmen der amtlichen Viehzählung ermittelten Bestandsgrößen herangezogen.<br />

Die <strong>Förderung</strong> kapazitätssteigernder Investitionen in einem Jahr wird auf max. den Umfang<br />

begrenzt, der sich aus der Differenz zwischen dem Referenzbestand und der dem Förderjahr<br />

vorausgehenden November-Viehzählung ergibt (Unterschreitung).<br />

Für <strong>NRW</strong> könnte aufgrund der Marktsituation sogar eine Aufstockung der Kapazitäten um<br />

max. 48.703 Tiere zugelassen werden. Die Kapazitätserweiterungen werden jedoch auf max.<br />

10.000 Tiere begrenzt. Die sind weniger als 2% <strong>des</strong> Referenzbestan<strong>des</strong>. Bei einer so geringen<br />

Erweiterung der Produktion kann von keiner Beeinträchtigung <strong>des</strong> Marktes ausgegangen werden,<br />

zumal aufgrund der in den letzten Jahren kontinuierlichen Abnahme der Rinderbestände<br />

trotz der begrenzten Ausdehnung mit einer weiteren Abnahme zu rechnen ist.


Kapitel VI.2.1.1: Einzelbetriebliche <strong>Förderung</strong>/Junglandwirte _____________________________________________ 71<br />

Marktsituation für Eier aus alternativer Haltungsverfahren in der <strong>EU</strong><br />

Die Zahl der in alternativen Haltungsverfahren gehaltenen Legehennen nimmt <strong>EU</strong>-weit in den<br />

letzten Jahren stetig zu (s. Tabelle). Entsprechend steigt auch das Aufkommen an Eiern aus<br />

Freiland-, Boden- oder Volierenhaltungssystemen. Im Vergleich dazu ist der Legehennenbestand<br />

in konventionellen Haltungssystemen relativ zurückgegangen (s. Tabelle).<br />

Jahr 1995 1996 1997 1998<br />

Zahl der Legehennen <strong>EU</strong>weit<br />

insgesamt<br />

absolut (Mio. St.)<br />

relativ (%)<br />

Zahl der Legehennen in konventioneller<br />

Haltung<br />

absolut (Mio. St.)<br />

relativ (%)<br />

Zahl der Legehennen in alternativen<br />

Haltungsverfahren<br />

absolut (Mio. St.)<br />

relativ (%)<br />

338,55<br />

100<br />

320,75<br />

94,74<br />

17,80<br />

5,26<br />

329,62<br />

100<br />

312,15<br />

94,70<br />

17,47<br />

5,30<br />

Quelle: Europäische Kommission, GD VI; <strong>EU</strong>ROSTAT<br />

340,20<br />

100<br />

318,00<br />

93,47<br />

22,20<br />

6,53<br />

Daten<br />

noch<br />

nicht<br />

verfügbar<br />

Daten<br />

noch<br />

nichtverfügbar<br />

23,70<br />

Ursache <strong>des</strong> Anstiegs der Legehennenhaltung in alternativen Haltungsverfahren ist die <strong>EU</strong>weit<br />

zunehmende Nachfrage der Verbraucher nach art- und tierschutzgerecht erzeugten Eiern.<br />

Immer mehr Verbraucher stehen der herkömmliche Käfighaltung von Legehennen kritisch<br />

gegenüber und kaufen <strong>des</strong>halb Eier aus alternativen Haltungsverfahren. Um diese zusätzliche<br />

Nachfrage befriedigen zu können, sollen in Nordrhein-Westfalen künftig auch Aufstockungsmaßnahmen<br />

in alternativen Haltungsverfahren förderfähig sein, um noch mehr Landwirte<br />

zur Umstellung auf artgerechte Freiland- oder Bodenhaltungssysteme zu bewegen.<br />

Im übrigen ist zu erwarten, dass die Eiererzeugung in herkömmlichen Käfighaltungssystemen<br />

in den nächsten Jahren weiter zurückgehen wird, nicht zuletzt aufgrund der neuen rechtlichen<br />

Rahmenbedingungen. Nach der Richtlinie 1999/74/EG <strong>des</strong> Rates vom 19.07.1999 zur Festlegung<br />

von Min<strong>des</strong>tanforderungen zum Schutz von Legehennen wird die Käfighaltung in der<br />

herkömmlichen Form bis zum Jahr 2012 verboten sein. Insofern wird eine Aufstockungsförderung<br />

bei alternativen Haltungsverfahren das Marktgleichwicht <strong>EU</strong>-weit nicht beeinträchtigen,<br />

da die Eiererzeugung aus herkömmlichen Käfighaltungssystemen in den nächsten Jahren<br />

deutlich zurückgehen wird.


Kapitel VI.2.1.1: Einzelbetriebliche <strong>Förderung</strong>/Junglandwirte _____________________________________________ 72<br />

Marktsituation für Eier aus alternativen Haltungsverfahren in Nordrhein-Westfalen<br />

Der <strong>EU</strong>-weit zu beobachtenden Trend lässt sich auch für Nordrhein-Westfalen beobachten.<br />

Der Marktanteil der selbsterzeugten Eier aus alternativen Haltungsverfahren (Boden- und<br />

Freilandhaltung) in <strong>NRW</strong> lässt sich der nachstehenden Tabelle entnehmen. Der Anteil der<br />

selbsterzeugten Eier aus alternativen Haltungsformen ist in den vergangenen 5 Jahren in<br />

<strong>NRW</strong> um mehr als 2,5 %-Punkte auf knapp 10 % gestiegen. 1998 stammten über 50 % der<br />

knapp 100 Mio. alternativ erzeugten Eier aus der Bodenhaltung und 45 % aus der Freilandhaltung.<br />

Die Auslauf- und Volierenhaltungssysteme spielten mit einem Anteil von knapp 5 %<br />

nur eine untergeordnete Rolle. Entsprechend dem höheren Produktionsanteil ist die Zahl der<br />

in Freiland- oder Bodenhaltungssystemen gehaltenen Legehennen in den letzten 5 Jahren in<br />

<strong>NRW</strong> von rd. 245.000 auf 385.000 Stück gestiegen. Dies ist ein Zuwachs von knapp 60 %.<br />

Jahr 1994 1995 1996 1997 1998<br />

Selbsterzeugte Eier<br />

insgesamt<br />

absolut (Mio. St.)<br />

relativ (%)<br />

aus herkömmlicher<br />

Käfighaltung<br />

absolut (Mio. St.)<br />

relativ (%)<br />

aus alternativen Haltungssystemen<br />

absolut (Mio. St.)<br />

932,8<br />

100,0<br />

867,8<br />

93,0<br />

65,0<br />

906,8<br />

100,0<br />

828,2<br />

91,3<br />

78,6<br />

1.053,5<br />

100,0<br />

955,7<br />

90,7<br />

97,8<br />

relativ (%)<br />

7,0 8,7 9,3<br />

Quelle: Lan<strong>des</strong>amt für Ernährungswirtschaft und Jagd <strong>NRW</strong><br />

1.035,5<br />

100,0<br />

949,6<br />

91,7<br />

85,9<br />

8,3<br />

1.016,4<br />

100,0<br />

918,6<br />

Aufgrund der kritischen Einstellung vieler Verbraucher gegenüber der Käfighaltung von Legehennen,<br />

ist damit zu rechnen, dass die Nachfrage nach Eiern aus Boden- oder Freilandhaltung<br />

auch in den kommenden Jahren weiter zunehmen wird. Um diese zusätzliche Nachfrage<br />

in <strong>NRW</strong> aus heimischer Erzeugung bedienen zu können, ist es sinnvoll, im Falle artgerechter<br />

Boden- und Freilandhaltung von Legehennen auch die Aufstockung der Produktionskapazitäten<br />

zu fördern.<br />

90,4<br />

97,8<br />

9,6


Kapitel VI.2.1.1: Einzelbetriebliche <strong>Förderung</strong>/Junglandwirte _____________________________________________ 73<br />

Umfang der Aufstockungsförderung im Legehennenbereich<br />

Bis 2006 sollen in <strong>NRW</strong> rund 50.000 zusätzliche Plätze im Bereich der Legehennenhaltung<br />

nach den Kriterien <strong>des</strong> Ökologischen Landbaus bzw. im Rahmen von artgerechten Bodenund<br />

Freilandhaltungssystemen gefördert werden. Die angestrebte Aufstockung ist nur ein<br />

Bruchteil <strong>des</strong> nordrhein-westfälischen Hühnerbestan<strong>des</strong>, der in den vergangenen Jahren zwischen<br />

9,4 und 9,5 Mio. Stück schwankte.<br />

Der Umfang der geplanten Aufstockungsförderung entspricht somit nur 0,5 % <strong>des</strong> Durchschnittsbestan<strong>des</strong>.<br />

Insofern dürfte keine Beeinträchtigung <strong>des</strong> Marktgleichgewichts gegeben<br />

sein.<br />

<strong>Förderung</strong> im Bereich der extensiven Geflügelmast<br />

Der Fördergrundsatz „Agrarinvestitionsförderungsprogramm“ der Gemeinschaftsaufgabe<br />

„Verbesserung der Agrarstruktur und <strong>des</strong> Küstenschutzes“ sieht für das Agrarinvestitionsförderungsprogramm<br />

die Möglichkeit der Aufstockung im Bereich der extensiven Geflügelmast<br />

vor, sofern die Anforderungen nach VO (EWG) Nr. 1538/91 erfüllt sind.<br />

In der Mitteilung der Bun<strong>des</strong>regierung an die Kommission vom 16.06.02 hat die Bun<strong>des</strong>regierung<br />

für das gesamte Bun<strong>des</strong>gebiet dargelegt, dass die extensive Geflügelhaltung nur eine<br />

äußerst untergeordnete Bedeutung hat und bei einer Aufstockung der Kapazitäten in diesem<br />

Bereich keine Marktstörungen zu erwarten sind. Dies ist von der Europäischen Kommission<br />

bereits für den Rahmenplan 2002 genehmigt worden.<br />

Die Aufstockungsförderung im extensiven Geflügelmastbereich soll einen Anreiz für die Betriebe<br />

zu einem Wechsel in artgerechtere Tierhaltungsverfahren geben, um einen aktiven Beitrag<br />

zu mehr Tierschutz und mehr Verbraucherschutz zu leisten. Wie die Bun<strong>des</strong>regierung<br />

bereits im Genehmigungsverfahren zum Rahmenplan 2002 der Gemeinschaftsaufgabe nachgewiesen<br />

hat, ist das bisherige Produktionsvolumen der extensiven Geflügelmast vernachlässigbar.<br />

Insofern wird von der geplanten Aufstockungsförderung keine Beeinträchtigung <strong>des</strong><br />

Marktgleichgewichtes ausgehen.<br />

<strong>Förderung</strong> von Investitionen in den Produktionsbereichen Pferde, Schafe und Ziegen<br />

Bei den Fördermaßnahmen in den Produktionsbereichen Pferde, Schafe und Ziegen ist sichergestellt,<br />

dass es durch die geförderten Investitionen auch im Falle von Aufstockungen bzw.<br />

Erweiterungen nicht zu einer Störung <strong>des</strong> Marktgleichgewichts kommt. Der Bau von Pfer<strong>des</strong>tällen<br />

wird ausschließlich als Reitpferdeboxen gefördert. Die Pferde dienen nicht der Fleischerzeugung.<br />

Investitionen im Bereich Schafe und Ziegen können nur bis zur Höhe der einzelbetrieblichen<br />

Prämienrechte gefördert werden.


Kapitel VI.2.1.1: Einzelbetriebliche <strong>Förderung</strong>/Junglandwirte _____________________________________________ 74<br />

<strong>Förderung</strong> alternativer Einkommensmöglichkeiten <br />

Die Erhaltung einer möglichst großen Zahl existenzfähiger landwirtschaftlicher Betriebe kann<br />

aber nicht ausschließlich über eine <strong>Förderung</strong> von möglichen Produktionsausdehnungen oder<br />

über Rationalisierungsmaßnahmen erreicht werden. Die landwirtschaftlichen Betrieben müssen<br />

daher zusätzliche Einkommensquellen auch außerhalb der landwirtschaftlichen Produktion<br />

erschließen. Die <strong>Förderung</strong> von Investitionen zur Diversifizierung wie z.B. Direktvermarktung<br />

landwirtschaftlicher Produkte und Dienstleistungen bilden daher einen weiteren<br />

Schwerpunkt der <strong>Förderung</strong>. Die Landwirte gewinnen dadurch zusätzliche Einkommensmöglichkeiten<br />

und es werden Arbeitsplätze im ländlichen Raum erhalten und geschaffen.<br />

Über die besondere <strong>Förderung</strong> artgerechter Tierhaltungen und den Auf- bzw. Ausbau einer<br />

Direktvermarktung auf dem Betrieb findet der Verbraucher zunehmend Zugang zu den regional<br />

erzeugten Produkten.<br />

3.2 Junglandwirteförderung<br />

In Nordrhein-Westfalen sind die landwirtschaftlichen Betriebsleiter mit einem Durchschnittsalter<br />

von knapp über 45 Jahren vergleichsweise jung. Dies ist auch ein Ergebnis der besonderen<br />

<strong>Förderung</strong> von Junglandwirten in <strong>NRW</strong>. In vielen Mitgliedstaaten der <strong>EU</strong> – vor allem in<br />

den südlichen Mitgliedstaaten - liegt das Durchschnittsalter der Betriebsleiter weit über 55<br />

Jahre.<br />

Ein vergleichsweise junges Durchschnittsalter der Betriebsleiter ist ein gute Ausgangsbasis<br />

für die Schaffung leistungs- und wettbewerbsfähiger Betriebe. Junge Betriebsleiter sind eher<br />

zu Innovationen bereit, können sich schneller auf veränderte Rahmenbedingungen einstellen<br />

und sind somit insgesamt flexibler hinsichtlich der Weiterentwicklung ihres Betriebes. Es ist<br />

<strong>des</strong>halb sehr zu begrüßen, wenn die Hofnachfolger bereits unmittelbar nach Abschluß der<br />

landwirtschaftlichen Ausbildung die alleinige hauptverantwortliche Leitung eines Betriebes<br />

übernehmen oder zumin<strong>des</strong>t als Mitinhaber in die Betriebsführung eingebunden werden. Dieses<br />

Anliegen will Nordrhein-Westfalen durch eine besondere <strong>Förderung</strong> für Junglandwirte<br />

nachhaltig unterstützen.<br />

Junglandwirte erhalten <strong>des</strong>halb bei der erstmaligen Übernahme eines landwirtschaftlichen<br />

Betriebes einen Zuschuss zu den Investitionskosten im Rahmen der einzelbetrieblichen <strong>Förderung</strong><br />

nach dem AFP. Dabei wird auf eine ausreichende berufliche Qualifikation <strong>des</strong> Junglandwirtes<br />

besonderer Wert gelegt.<br />

Die <strong>Förderung</strong> von Investitionen für den Beherbergungsbereich Urlaub auf dem Bauernhof ist dem Kapitel<br />

VI.2.2.4. zugeordnet. Sie erfolgt nach den Regeln <strong>des</strong> AFP.


Kapitel VI.2.1.1: Einzelbetriebliche <strong>Förderung</strong>/Junglandwirte _____________________________________________ 75<br />

4. Beschreibung der geplanten Maßnahmen<br />

4.1 Einzelbetriebliche <strong>Förderung</strong><br />

Fördermaßnahmen<br />

Die Landwirte sind durch die zunehmende Integration der Landwirtschaft in der <strong>EU</strong> und auch<br />

in der Weltagrarwirtschaft gezwungen, ihre Betriebe an diese Erfordernisse anzupassen. Für<br />

die Landwirte bedeutet dies, notwendige Rationalisierungsmaßnahmen oder Wachstumsschritte<br />

zum Erhalt der Betriebe vorzunehmen oder aber auch im landwirtschaftsnahen Umfeld<br />

zusätzliche Einkommensquellen zu erschließen. Diese notwendigen Anpassungen sind<br />

meist mit erheblichen Investitionen verbunden.<br />

Landwirtschaftliche Betriebe, die Investitionen zur Rationalisierung, Verbesserung und Umstellung<br />

der Erzeugung, zur Erhaltung und Verbesserung der Umwelt, der Hygienebedingungen<br />

und <strong>des</strong> Tierschutzes und zur Diversifizierung durchführen, erhalten eine <strong>Förderung</strong>.<br />

Für die gesamte <strong>Programm</strong>laufzeit wird ein Sonderprogramm Energieeinsparung gemäß den<br />

Bestimmungen <strong>des</strong> Rahmenplans der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur<br />

und <strong>des</strong> Küstenschutzes“ (GAK) installiert. Zur <strong>Förderung</strong> der Energieeinsparung und -<br />

umstellung können folgende Investitionen gefördert werden:<br />

- Neubau energiesparender Gewächshäuser einschließlich <strong>des</strong> hierfür notwendigen Abrisses<br />

alter Anlagen,<br />

- Wärme- und Kältedämmungsmaßnahmen,<br />

- Wärmerückgewinnungsanlagen,<br />

- Wärmepumpen, Solaranlagen, Biomasseanlagen, Biomasseverfeuerung,<br />

- Umstellung der Heizanlagen auf umweltverträgliche Energieträger, insbesondere Fernwärme<br />

und Gas einschließlich <strong>des</strong> Anschlusses and das Fernwärmenetz<br />

- verbesserte Energieerzeugung und Wärmeleitung<br />

- Steuerungs- und Regeltechnik<br />

- bessere Raumausnutzung in Gewächshäusern<br />

Für die Bewilligung von Fördermaßnahmen gelten folgende grundsätzliche Bestimmungen:<br />

- Bauliche Maßnahmen im Rahmen der Investitionsförderung, die einzelbetrieblich zu einer<br />

Erhöhung der Stallplätze führen, sind grundsätzlich nicht zulässig. Ausnahmen hiervon<br />

sind:


Kapitel VI.2.1.1: Einzelbetriebliche <strong>Förderung</strong>/Junglandwirte _____________________________________________ 76<br />

a) Investition in Stallplätze für Milchkühe, sofern die Milchquote für die geplanten<br />

Milchkühe vorhanden ist,<br />

b) Investitionen in Betrieben <strong>des</strong> ökologischen Landbaus im Bereich Schweinefleischerzeugung<br />

sowie Eier-, Geflügel- und Rindfleischerzeugung. Hiermit soll insbesondere<br />

der Einbeziehung der tierischen Erzeugung in den Geltungsbereich der Verordnung<br />

(EWG) Nr. 2029/91 entsprechend der Verordnung (EG) Nr. 1804/1999<br />

Rechnung getragen werden. Zur Begründung der Aufstockungsmöglichkeit wird auf<br />

die oben dargelegte Argumentation verwiesen,<br />

c) Investitionen zur Umstellung von der Käfighaltung von Legehennen auf besonders<br />

artgerechte Freiland- und Bodenhaltungssysteme unter Einschluss einer damit einhergehenden<br />

Erhöhung der Stallplätze, soweit damit unter Berücksichtigung der erheblich<br />

höheren Baukosten eine Verbesserung der Wirtschaftlichkeit erreicht wird.<br />

d) Investitionen im Bereich der Pferde-, Schaf- und Ziegenhaltung<br />

e) Investitionen im Bereich der extensiven Geflügelmast<br />

- Maschineninvestitionen für den Außenbereich werden bei Maschinen für die ökologische<br />

Ausrichtung der Produktion gefördert. Bei Maschinen für die Innenwirtschaft ist eine<br />

<strong>Förderung</strong> nur möglich, soweit dadurch keine anderweitig untersagte Aufstockungen ermöglicht<br />

werden.<br />

- Werden die betrieblichen Investitionen im Rahmen einer Aussiedlung eines Landwirtschafts-<br />

oder Gartenbaubetriebes durchgeführt, erfolgt eine besondere <strong>Förderung</strong> der Erschließungskosten<br />

durch Zuschuß nur dann, wenn ein erhebliches öffentliches Interesse<br />

an dieser Aussiedlung besteht.<br />

- Bei den Maßnahmen zur Diversifizierung werden vornehmlich Investitionen zur Direktvermarktung<br />

landwirtschaftlicher und gartenbaulicher Produkte, für landwirtschaftliche<br />

und hauswirtschaftliche Dienstleistungen gefördert.<br />

- Die <strong>Förderung</strong> wird differenziert nach der Einkommenslage der Betriebe. Besondere<br />

Maßnahmen zur artgerechteren Tierhaltung werden bevorzugt gefördert und erhalten eine<br />

höhere <strong>Förderung</strong>. Maßnahmen zur Direktvermarktung sollen ebenfalls eine bevorzugte<br />

<strong>Förderung</strong> erhalten.<br />

- Eine <strong>Förderung</strong> wird nur dann gewährt, wenn die nationalen Bestimmungen zur Düngeverordnung<br />

eingehalten werden und im Betrieb ein Viehbesatz von 2 GVE je ha nicht überschritten<br />

wird. Wird diese Viehbesatzdichte überschritten, ist im Einzelfall darzule-


Kapitel VI.2.1.1: Einzelbetriebliche <strong>Förderung</strong>/Junglandwirte _____________________________________________ 77<br />

gen, dass die Nährstoffbilanz auf der Grundlage der selbstbewirtschafteten Fläche ausgeglichen<br />

ist.<br />

- Maßnahmen werden nur gefördert, wenn ein Nachweis über die Wirtschaftlichkeit und<br />

Finanzierbarkeit erbracht wird und der Betrieb eine angemessene bereinigte Eigenkapitalbildung<br />

erwirtschaftet. Der Nachweis erfolgt anhand einer Wirtschaftlichkeitsberechnung<br />

auf der Grundlage aktueller Buchführungsabschlüsse. Die<br />

Wirtschaftlichkeit wird vor der Bewilligung geprüft und im Investitionskonzept auf den<br />

Gesamtbetrieb bezogen. Als Kriterium gilt der Gewinn. Der Gewinn muss nach Durchführung<br />

der Investition ausreichen, um die Entnahmen für die Lebenshaltung zu decken<br />

und gleichzeitig einen für die notwendigen Kredite ausreichenden Kapitaldienst zu ermöglichen.<br />

Die Eigenkapitalbildung muss min<strong>des</strong>tens größer Null sein. Die ausreichende<br />

Eigenkapitalbildung wird min<strong>des</strong>tens für die beiden letzten Wirtschaftsjahre vor der Antragstellung<br />

gefordert und ist an Hand von Buchführungsunterlagen nachzuweisen. Über<br />

die entsprechenden Angaben im Investitionskonzept hat der Antragsteller nachzuweisen,<br />

dass der Kapitaldienst nach der Investition getragen werden kann. Die Darstellung <strong>des</strong><br />

Antragstellers wird vor der Bewilligung auf Stichhaltigkeit geprüft. Bei nicht ausreichender<br />

Kapitaldienstfähigkeit wird die <strong>Förderung</strong> versagt.<br />

- Die förderfähigen Kosten werden auf eine Obergrenze von 510.000 € begrenzt. Als<br />

Beihilfen wird ein Zuschuss und/oder ein Zinszuschuß gewährt.<br />

- Die Anforderungen an die Wirtschaftlichkeit, die berufliche Qualifikation und zu den<br />

Umweltauflagen müssen grundsätzlich zum Zeitpunkt der Bewilligung erfüllt sein.<br />

- Für alle Fördermaßnahmen, die nicht die Erzeugung, Be- und Verarbeitung oder Vermarktung<br />

von Anhang I-Erzeugnissen betreffen,wird eine generelle De-minimis-Regelung aufgenommen.<br />

Im Rahmen <strong>des</strong> AFP wären dies z.B. Investitionen zur Schaffung von Gästebetten<br />

für den Betriebszweig „Urlaub auf dem Bauernhof“ oder Investitionen in Biomasse-<br />

oder Biogasanlagen, die zur Erzeugung von Energie für den Markt bestimmt sind.<br />

Die de-minimis-Regeln der Staatsbeihilfe werden eingehalten. Das wird durch einen Passus<br />

in den AFP-Richtlinien <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong> <strong>NRW</strong> sichergestellt, wo es heißt:<br />

'Die Zuwendungsempfänger dürfen die gem. der „De-minimis-Regelung“ der Europäischen<br />

Kommission gewährten Beihilfen von 100.000 <strong>EU</strong>RO insgesamt innerhalb von 3<br />

Jahren nicht überschreiten. Die Mitteilung im Amtsblatt EG 1996 Nr. C 68 S. 9 ist zu beachten.'


Kapitel VI.2.1.1: Einzelbetriebliche <strong>Förderung</strong>/Junglandwirte _____________________________________________ 78<br />

Einzuhaltende Standards und Kontrollen<br />

Als Regelstandards gelten:<br />

1) die Einhaltung der Düngeverordnung, dies wird ergänzt durch die Begrenzung <strong>des</strong> Gesamtviehbestan<strong>des</strong><br />

auf 2 GVE/ha und der Forderung nach einer sechsmonatigen Lagerkapazität<br />

für Gülle (Nitrat-Richtlinie);<br />

2) die Einhaltung der Bauvorschriften gegebenenfalls unter Erteilung von Auflagen:<br />

- zur Min<strong>des</strong>tabstandsregelung zur Wohnbebauung für Ställe (Bun<strong>des</strong>immissionsschutzgesetz),<br />

- zu Bauvorgaben nach den verschiedenen tierspezifischen Haltungsverordnungen (Kälberhaltungsverordnung,<br />

Schweinehaltungsverordnung), der Verordnung über hygienische<br />

Anforderungen beim Halten von Schweinen und der Tierschutzverordnung (Tierschutz<br />

und –hygiene),<br />

- zur Prüfung der mit dem Bauvorhaben einhergehenden Beeinträchtigung der Natur am<br />

geplanten Standort( ausreichende Erschließung mit Zu- und Ableitungen, Übereinstimmung<br />

mit den Festlegungen <strong>des</strong> Natur-, Landschafts- und Wasserschutzes).<br />

Die Standards unter 1) werden im Rahmen der Antragsprüfung abgeprüft. Die Einhaltung der<br />

Bauvorschriften für die beantragte Maßnahme wird vor Bewilligung geprüft an Hand der vorzulegenden<br />

Baugenehmigung, die Einhaltung der Vorschriften und Auflagen bei der Bauausführung<br />

überprüft die Baubehörde im Rahmen Bauabnahme.<br />

Die Minimumstandards müssen, soweit sie sich auf den bestehenden Betrieb beziehen, spätestens<br />

vor der Bewilligung erfüllt werden, sind sie an eine Investition gebunden, müssen sie<br />

spätestens mit Vorlage <strong>des</strong> Gesamtverwendungsnachweises eingehalten werden.<br />

Die Einhaltung von Verboten der Kapazitätsausweitung oder beschränkter Kapazitätsausweitungen<br />

werden zunächst bei der Verwaltungskontrolle an Hand der Planungsdaten <strong>des</strong><br />

Betriebes im Antrag kontrolliert. Hierzu werden Buchführungsdaten sowie Antragsdaten aus<br />

den Prämienanträgen aus den Vorjahren herangezogen. Die Einhaltung der Kapazitätsbeschränkungen<br />

wird im Bewilligungsbescheid ausdrücklich als Auflage erteilt und in den Folgejahren<br />

stichprobenweise vor Ort kontrolliert.<br />

Die Einzelheiten über Gegenstand der <strong>Förderung</strong>, Zuwendungsempfänger, Zuwendungsvoraussetzungen,<br />

Art, Umfang und Höhe der Zuwendung und das Verfahren werden in den


Kapitel VI.2.1.1: Einzelbetriebliche <strong>Förderung</strong>/Junglandwirte _____________________________________________ 79<br />

”Richtlinien <strong>des</strong> Landwirtschaftsministeriums <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong> <strong>NRW</strong> über die Gewährung von<br />

Zuwendungen für Investitionen in landwirtschaftlichen Betrieben im Rahmen <strong>des</strong> Agrarinvestitionsförderungsprogramms"<br />

geregelt. Diese Förderrichtlinien enthalten auch die Bestimmungen<br />

zur Junglandwirteförderung<br />

Begünstigte<br />

Landwirtschaftliche Unternehmen unbeschadet der gewählten Rechtsform,<br />

- deren Geschäftstätigkeit zu wesentlichen Teilen (mehr als 25% der Umsatzerlöse) darin<br />

besteht, durch Bodenbewirtschaftung oder durch mit Bodenbewirtschaftung verbundene<br />

Tierhaltung pflanzliche oder tierische Erzeugnisse zu gewinnen und<br />

- die grundsätzlich die in § 1 Abs. 2 <strong>des</strong> Gesetzes über die Alterssicherung der Landwirte<br />

(ALG) genannte Min<strong>des</strong>tgröße erreichen oder überschreiten,<br />

Begünstigte sind auch Unternehmen, die einen landwirtschaftlichen Betrieb bewirtschaften<br />

und unmittelbar kirchliche, gemeinnützige oder mildtätige Zwecke verfolgen<br />

Beihilfebetrag<br />

Der Höchstbetrag der förderfähigen Kosten ist gegenüber den Fördergrundsätzen der GAK<br />

von 1,25 Mio. € auf 510.000 € verringert.<br />

Hinsichtlich der Beihilfeintensität werden in Nordrhein-Westfalen die Zinszuschusssätze an die<br />

Höchstsätze laut Rahmenplan angeglichen, wobei eine Abstufung in Abhängigkeit der positiven<br />

Einkünfte vorgenommen wird. Es sind folgende Zuschusssätze vorgesehen:<br />

Agrarkredit: bis 50.000 € Einkünfte 20 %<br />

bis 70.000 € Einkünfte 17 %<br />

bis 90.000 € Einkünfte 14 %<br />

Kombinierte <strong>Förderung</strong>: bis 50.000 € Einkünfte 31 %<br />

bis 70.000 € Einkünfte 27 %<br />

bis 90.000 € Einkünfte 23 %<br />

Diese Zuschusssätze können für bestimmte Investitionen zur Erfüllung besonderer Anforderungen<br />

an die Landwirtschaft und zur Diversifizierung angehoben werden. Zu den besonderen<br />

Anforderungen an die Landwirtschaft zählen z.B. besonders tiergerechte Haltungsverfahren.<br />

Beim Agrarkredit können die Beihilfebeträge auf bis zu 35 % und bei der Kombinierten <strong>Förderung</strong><br />

um bis zu 10 %-Punkte angehoben werden.


Kapitel VI.2.1.1: Einzelbetriebliche <strong>Förderung</strong>/Junglandwirte _____________________________________________ 80<br />

Neben den Zinszuschüssen kann eine Lan<strong>des</strong>bürgschaft für die zuwendungsfähigen Darlehen<br />

gewährt werden.


Kapitel VI.2.1.1: Einzelbetriebliche <strong>Förderung</strong>/Junglandwirte _____________________________________________ 81<br />

4.2 Junglandwirteförderung<br />

Fördermaßnahmen<br />

Junglandwirte, die einen landwirtschaftlichen Betrieb übernehmen, erhalten zur Eigenkapitalstärkung<br />

im Falle einer Investition einen besonderen Zuschuss. Die Junglandwirteförderung<br />

wird an die Einzelbetriebliche Investitionsförderung nach dem AFP gekoppelt und nur dann<br />

gewährt, wenn Investitionen in einem Min<strong>des</strong>tumfang von 50.000 € nach diesem <strong>Programm</strong><br />

getätigt werden. Die Fördervoraussetzungen nach der Einzelbetrieblichen <strong>Förderung</strong> müssen<br />

dann auch in jedem Einzelfall erfüllt sein.<br />

Die Anforderungen an die berufliche Qualifikation, Wirtschaftlichkeit <strong>des</strong> Unternehmens und<br />

zu den Umweltauflagen müssen grundsätzlich zum Zeitpunkt der Bewilligung vorliegen.<br />

Zuwendungsempfänger haben eine bestandene Abschlussprüfung in einem Agrarberuf und<br />

den erfolgreichen Abschluss einer landwirtschaftlichen Fachschule oder eine gleichwertige<br />

Berufsbildung nachzuweisen, die sie befähigt, einen landwirtschaftlichen Betrieb ordnungsgemäß<br />

zu bewirtschaften.<br />

Junglandwirte müssen darüber hinaus zum Zeitpunkt der Antragstellung für die Junglandwirteförderung<br />

nachweisen, dass sie sich erstmals hauptberuflich in einem landwirtschaftlichem<br />

Betrieb als Allein- oder Mitunternehmer niedergelassen haben. . Die Investition muss innerhalb<br />

von max. 5 Jahren nach der erstmaligen Niederlassung getätigt werden.<br />

Begünstigte<br />

Die Junglandwirteförderung wird für Junglandwirte gewährt, die zum Zeitpunkt der Beantragung<br />

der Prämie jünger als 40 Jahre sind. Im übrigen gelten die Bedingungen, die bei dem<br />

AFP aufgeführt worden sind.<br />

Beihilfebetrag<br />

Die Junglandwirteförderung wird als einmalige Prämie in Höhe von bis zu 10 000 € gewährt.


Kapitel VI.2.1.1: Einzelbetriebliche <strong>Förderung</strong>/Junglandwirte _____________________________________________ 82<br />

Für 4.1 und 4.2 gilt:<br />

Zuwendungsvoraussetzungen<br />

a) Agrarkredit:<br />

Nachweis der beruflichen Fähigkeiten für eine ordnungsgemäße Bewirtschaftung <strong>des</strong> ldw.<br />

Betriebes<br />

Summe der positiven Einkünfte <strong>des</strong> Zuwendungsempfängers und seines Ehegatten maximal<br />

90.000 €<br />

Nachweis der Zweckmäßigkeit und Finanzierbarkeit der Maßnahme<br />

b) kombinierte <strong>Förderung</strong><br />

Nachweis über bestandene Abschlussprüfung und Abschluss einer ldw. Fachschule oder<br />

gleichwertige Berufsbildung<br />

Vorwegbuchführung für 2 Jahre und Buchführung für mind. 10 Jahre ab dem Bewilligungszeitpunkt<br />

Nachweis einer angemessenen, bereinigten Eigenkapitalbildung<br />

Vorlage eines Investitionskonzeptes (Wirtschaftlichkeit <strong>des</strong> Unternehmens und der Maßnahme)<br />

Summe der positiven Einkünfte <strong>des</strong> Zuwendungsempfängers und seines Ehegatten maximal<br />

90.000 €.<br />

Vorlage der bauaufsichtlichen Genehmigung zum Zeitpunkt der Bewilligung<br />

Nachweis eines Nutzungsverhältnisses für die Betriebsflächen von min<strong>des</strong>tens 12 Jahren<br />

Gemeinschaftsbeitrag<br />

Es wird ein Gemeinschaftsbeitrag basierend auf den öffentlichen Ausgaben in Höhe von 25 %<br />

beantragt.<br />

5. Zuständige Behörden<br />

Zuständig für die verwaltungsmäßige Durchführung der Maßnahme sind die Direktoren der<br />

Landwirtschaftskammern als Lan<strong>des</strong>beauftragte:<br />

Direktor der Landwirtschaftskammer Rheinland<br />

als Lan<strong>des</strong>beauftragter<br />

Postfach 1969<br />

53009 Bonn


Kapitel VI.2.1.1: Einzelbetriebliche <strong>Förderung</strong>/Junglandwirte _____________________________________________ 83<br />

Direktor der Landwirtschaftskammer Westfalen-Lippe<br />

als Lan<strong>des</strong>beauftragter<br />

Postfach 5925<br />

48135 Münster


Kapitel VI.2.1.2: Berufsbildung________________________ _____________________________________________ 84<br />

VI.2.1.2 Berufsbildung<br />

Das Land Nordrhein-Westfalen beantragt für die berufsbezogene Weiterbildung in der Landwirtschaft<br />

eine Beihilfe gemäß Art. 9 der "Verordnung (EG) Nr. 1257/1999 <strong>des</strong> Rates vom<br />

17. Mai 1999 über die <strong>Förderung</strong> der Entwicklung <strong>des</strong> ländlichen Raums durch den Europäischen<br />

Ausrichtungs- und Garantiefonds für die Landwirtschaft (EAGFL) und zur Änderung<br />

bzw. Aufhebung bestimmter Verordnungen"<br />

1. Ausgangslage<br />

Nach Abschluß einer unterschiedlich ausgedehnten ersten Bildungsphase und in der Regel<br />

nach Aufnahme einer Erwerbs- oder Familientätigkeit ist Weiterbildung die Fortsetzung organisierten<br />

Lernens.<br />

Die Wahrnehmung dieser Chance durch eine möglichst große Zahl von Bürgerinnen und Bürgern<br />

liegt im Interesse der demokratischen Gesellschaft, nützt den Qualifizierungsinteressen<br />

der Beschäftigten und der Arbeitgeber, dient der Verbesserung von Produkten und Dienstleistungen<br />

und erhöht die Lebensqualität der einzelnen. Allgemeine, berufliche, politische, kulturelle<br />

und wissenschaftliche Kompetenzen befähigen die Menschen, verantwortlich an den<br />

wirtschaftlichen und sozialen Wandlungsprozessen teilzunehmen. Weiterbildung ist für die<br />

einzelnen ebenso wie für die Wirtschaft und Gesellschaft eine produktive Investition.<br />

Vor diesem Hintergrund und angesichts <strong>des</strong> beschleunigten Wandels der Qualifikationsanforderungen<br />

in der Landwirtschaft ist die Sicherstellung eines bedarfsdeckenden Angebots berufsbezogener<br />

Weiterbildungsveranstaltungen in diesem Bereich von besonderer Bedeutung.<br />

Insbesondere im Hinblick auf den permanenten Strukturwandel, von dem kaum ein Bereich<br />

so betroffen ist wie die Landwirtschaft, kommt es darauf an, die in der Landwirtschaft Tätigen<br />

zu befähigen, den Strukturwandel zu bewältigen und durch Weiterbildungsmaßnahmen dazu<br />

beizutragen, den Strukturwandel sozialverträglich zu gestalten. Um die Wirtschaftlichkeit der<br />

Betriebe und damit das Überleben in einem enger werdenden Markt zu sichern, sind kontinuierliche<br />

Kostensenkungen, Qualitätssteigerungen und die Suche nach neuen Produkten und<br />

Vermarktungswegen erforderlich. Dies erfordert eine ständige Weiterbildung und Verbesserung<br />

der fachlichen Fähigkeiten der Betriebsleitung und aller in der Landwirtschaft tätigen<br />

Personen.


Kapitel VI.2.1.2: Berufsbildung________________________ ____________________________________________ 85<br />

2. Bisher eingesetzte Finanzmittel und Ergebnisse<br />

Das Land fördert seit langem mit Unterstützung der Europäischen Union über die Verordnung<br />

(EG) Nr. 950/97die berufsbezogene Weiterbildung der in landwirtschaftlichen Berufen tätigen<br />

Personen:<br />

Jahr 1995 1996 1997 1998 1999<br />

DM 300.000 580.000 580.000 580.000 580.000<br />

Die Aufstockung der Mittel erfolgte 1996 im Rahmen der Verordnung (EG) Nr. 2078/92 zur<br />

<strong>Förderung</strong> umweltbezogener Weiterbildungsmaßnahmen.<br />

Die Fördermaßnahme hat sich grundsätzlich als geeignetes Instrument erwiesen. Die Zahl der<br />

geförderten Maßnahmen, die Zahl der geförderten Teilnehmer und die Teilnehmertage haben<br />

in den letzten Jahren zugenommen:<br />

Jahr Zahl der geförderten<br />

Maßnahmen<br />

Teilnehmerzahl Teilnehmertage<br />

1996 113 1.696 7.402<br />

1997 142 2.172 8.688<br />

1998 158 2.457 10.109<br />

Davon umweltbezogene Weiterbildungsmaßnahmen:<br />

1996 20 397 1.090<br />

1997 39 554 1.446<br />

1998 44 582 1.715<br />

Festzustellen ist eine bisher verhaltene Inanspruchnahme der Fördermittel, die zusätzlich für<br />

umweltbezogene Weiterbildungsmaßnahmen bereitgestellt wurden. Die Akzeptanzprobleme<br />

liegen in den Förderkonditionen in den Bereichen der förderfähigen Referentenkosten, der<br />

Förderfähigkeit von Maßnahmen mit kürzerer Laufzeit und im Antrags- und Verwendungsnachweisverfahren.<br />

3. Strategie und Ziele<br />

Weiterbildung soll allen Menschen, unabhängig von ihrem Geschlecht und Alter, ihrer Bildung,<br />

sozialen oder beruflichen Stellung, politischen oder weltanschaulichen Orientierung


Kapitel VI.2.1.2: Berufsbildung________________________ ____________________________________________ 86<br />

und Nationalität, die Chance bieten, sich die für die freie Entfaltung der Persönlichkeit und<br />

die Mitgestaltung der Gesellschaft erforderlichen Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten<br />

anzueignen.<br />

Durch ein flächendecken<strong>des</strong> Angebot berufsbezogener Weiterbildungsveranstaltungen sollen<br />

berufsbezogene Kenntnisse und Fertigkeiten erhalten, erweitert und der technischen Entwicklung<br />

angepaßt werden (Anpassungs- und Aufstiegsweiterbildung). Insbesondere soll die Einführung<br />

umweltgerechter und den natürlichen Lebensraum schützender landwirtschaftlicher<br />

Produktionsverfahren, die Erzeugung gesundheitlich unbedenklicher Nahrungsmittel sowie<br />

die Lösung sozio-ökonomischer Probleme gefördert werden.<br />

Wesentliches Ziel der <strong>Förderung</strong> ist es, den im Agrarbereich Tätigen die Teilnahme an berufsbezogenen<br />

Weiterbildungsveranstaltungen finanziell zu erleichtern.<br />

Die beabsichtigte Verbesserung der bestehenden Förderkonditionen hinsichtlich Dauer der<br />

Veranstaltungen, Umfang der zuwendungsfähigen Ausgaben und Möglichkeiten vereinfachter<br />

Abrechnung soll zu einer Ausweitung der Bildungsaktivitäten der Weiterbildungsträger führen<br />

und die Weiterbildungsbereitschaft der in der Landwirtschaft tätigen Personen weiter erhöhen.<br />

Dadurch, dass insbesondere umweltbezogene Weiterbildungsmaßnahmen gefördert werden<br />

sollen, kann in diesem Bereich mit einer Zunahme professionell gestalteter und durch einen<br />

erweiterten Interessentenkreis in Anspruch genommener Weiterbildungsmaßnahmen gerechnet<br />

werden.<br />

In der kommenden Förderperiode soll die Zahl geförderten Maßnahmen um insgesamt rund<br />

50 % gesteigert werden. Dies bedeutet<br />

- rd. 250 geförderte Maßnahmen,<br />

- rd. 4.000 Teilnehmer und<br />

- rd. 16.500 Teilnehmertage<br />

je <strong>Programm</strong>jahr.<br />

Jeweils min<strong>des</strong>tens die Hälfte der Maßnahmen, Teilnehmer, Teilnehmertage soll sich dabei<br />

auf umweltbezogene Maßnahmen beziehen.


Kapitel VI.2.1.2: Berufsbildung________________________ ____________________________________________ 87<br />

4. Beschreibung der geplanten Maßnahme<br />

Fördermaßnahmen<br />

Zuwendungen werden nach Maßgabe der „Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen<br />

zur berufsbezogenen Weiterbildung in der Landwirtschaft“. Gegenstand der <strong>Förderung</strong><br />

sind<br />

- Lehrgänge in offener Form (Seminare),<br />

- Lehrgänge in geschlossener Form und<br />

- Besichtigungsfahrten im Rahmen der Lehrgänge.<br />

Die o.g. Fördermaßnahmen sind grundsätzlich nicht Bestandteil normaler <strong>Programm</strong>e oder<br />

Ausbildungsgänge an land- und forstwirtschaftlichen Schulen bzw. der Berufsausbildung in<br />

diesen Bereichen. Diese sind von einer <strong>Förderung</strong> im Rahmen der o.g. Richtlinie ausgeschlossen.<br />

Die wichtigsten Weiterbildungsthemen sind die Vermittlung von Kenntnissen über<br />

- die Einführung umweltgerechter und den natürlichen Lebensraum schützender landwirtschaftlicher<br />

Produktionsverfahren,<br />

- die Erzeugung gesundheitlich unbedenklicher Nahrungsmittel,<br />

- die Lösung sozio-ökonomischer Probleme,<br />

- Neuregelungen im Agrarrecht,<br />

- Direktvermarktung,<br />

- Versicherungen im Agrarbereich,<br />

- Kooperationen,<br />

- EDV-Einsatz in landwirtschaftlichen und gartenbaulichen Betrieben,<br />

- Buchführung,<br />

- umweltgerechtes Bauen und Renovieren und<br />

- Pflanzenschutz bei Zier- und Topfpflanzen sowie Gehölzen.<br />

Zuwendungsfähig sind die Aufwendungen <strong>des</strong> Maßnahmeträgers für<br />

- Unterbringung und Verpflegung der Teilnehmerinnen/Teilnehmer,<br />

- Fahrkosten,<br />

- Arbeits- und Verbrauchsmaterialien,<br />

- Mieten für Veranstaltungsräume,<br />

- Honorare für Referentinnen/Referenten,<br />

- Entschädigung für Betriebe, die sich für die Durchführung von Lehrgängen zur Verfügung<br />

stellen sowie


Kapitel VI.2.1.2: Berufsbildung________________________ ____________________________________________ 88<br />

- Fahrtkosten im Rahmen von Lehrgängen.<br />

Begünstigte<br />

Zuwendungsempfänger sind öffentliche und private Organisationen oder Einrichtungen, zu<br />

deren Aufgabe nach Satzung oder Tätigkeit die berufsbezogene Weiterbildung gehört.<br />

Die Teilnehmerinnen/Teilnehmer der Weiterbildungsmaßnahmen müssen haupt- oder nebenberuflich<br />

in einem landwirtschaftlichen Beruf tätig sein.<br />

Höhe der Zuwendung<br />

- Erstattung<br />

- der Kosten der Lehrenden und Lernenden nach dem Lan<strong>des</strong>reisekostenrecht <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong><br />

Nordrhein-Westfalen,<br />

- der lehrgangsgebundenen Lehr- und Lernmittel,<br />

- der Mieten und Nebenkosten für Veranstaltungsräume und Betriebe,<br />

- der Entlohnung der Lehrenden,<br />

- <strong>des</strong> Verdienstausfalls von sozialversicherungspflichtigen Lernenden,<br />

- von Ausgaben zur Betreuung von Kindern unter 14 Jahren.<br />

- Honorare für Referentinnen/Referenten bis zu 615 € pro Veranstaltungstag und Referentin/Referent.<br />

- Entschädigungen für Betriebe, die sich für die Durchführung von Lehrgängen zur Verfügung<br />

stellen, bis zu 77 € pro Veranstaltungstag,<br />

Beihilfeintensität und/oder -betrag<br />

Je nach Art und Umfang der Fördermaßnahme liegt die Beihilfeintensität zwischen 20 und<br />

80 % der zuwendungsfähigen Ausgaben z.T. im Rahmen von Höchstbeträgen.<br />

Die Kosten für die Weiterqualifizierung von Arbeitslosen, die vor ihrer Arbeitslosigkeit in einem<br />

landwirtschaftlichen Beruf ausgebildet wurden oder in einem sozialversicherungspflichtigen<br />

landwirtschaftlichen Beschäftigungsverhältnis tätig waren werden zu 100 % gefördert,<br />

sofern nicht eine <strong>Förderung</strong> mit anderen Gemeinschaftsinstrumenten (ESF) erfolgt.


Kapitel VI.2.1.2: Berufsbildung________________________ ____________________________________________ 89<br />

Ebenso ist die Erstattung <strong>des</strong> Verdienstausfalls bei sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmern<br />

für die Dauer der Lehrgänge in Höhe von 80 v.H. <strong>des</strong> nachgewiesenen<br />

regelmäßigen Bruttoverdienstes zu 100 % förderfähig.<br />

Zuwendungsvoraussetzungen<br />

- Teilnehmerzahl mind. 10 Personen (für kleine Berufsgruppen Ausnahmen möglich)<br />

- Teilnehmer haupt- oder nebenberuflich in ldw. Beruf tätig oder Arbeitslose (ldw. Tätigkeit<br />

oder ldw. Berufsausbildung)<br />

- Wohnsitz oder Arbeitsverhältnis <strong>des</strong> Teilnehmers in Nordrhein-Westfalen<br />

- bei Lehrgängen in offener Form: Min<strong>des</strong>tdauer 6 Lehrgangsstunden an einzelnen ganzen<br />

oder halben Tagen; in der Regel innerhalb von 8 Wochen abzuschließen<br />

- bei Lehrgängen in geschlossener Form: mind. 2 und höchstens 14 aufeinanderfolgende<br />

Tage, sofern nicht eine andere Lehrgangsdauer im Rahmen von Weiterbildungsgängen<br />

festgelegt ist; Min<strong>des</strong>tdauer 10 Lehrgangsstunden<br />

Gemeinschaftsbeitrag<br />

Es wird ein Gemeinschaftsbeitrag basierend auf den öffentlichen Ausgaben in Höhe von 25 %<br />

beantragt.<br />

5. Zuständige Behörden<br />

Zuständigen Behörden für die verwaltungsmäßige Durchführung der Maßnahmen sind<br />

und<br />

der Direktor der Landwirtschaftskammer Rheinland<br />

als Lan<strong>des</strong>beauftragter<br />

Endenicher Allee 60<br />

53115 Bonn<br />

der Direktor der Landwirtschaftskammer Westfalen-Lippe<br />

als Lan<strong>des</strong>beauftragter<br />

Schorlemer Str. 26<br />

48143 Münster


Kapitel VI.2.1.3: Verarbeitung und Vermarktung___________________ _____________________________ 90<br />

VI.2.1.3 Verbesserung der Vermarktungs- und Verarbeitungsbedingungen für<br />

landwirtschaftliche Erzeugnisse<br />

Das Land Nordrhein-Westfalen beantragt für die Verbesserung der Verarbeitung und Vermarktung<br />

landwirtschaftlicher Erzeugnisse eine Beihilfe gemäß Art. 25 bis 28 und Art. 33, 4.<br />

Anstrich 5 der "Verordnung (EG) Nr. 1257/1999 <strong>des</strong> Rates vom 17. Mai 1999 über die <strong>Förderung</strong><br />

der Entwicklung <strong>des</strong> ländlichen Raums durch den Europäischen Ausrichtungs- und Garantiefonds<br />

für die Landwirtschaft (EAGFL) und zur Änderung bzw. Aufhebung bestimmter<br />

Verordnungen".<br />

Die <strong>Förderung</strong> der Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse soll in<br />

folgenden Sektoren angeboten werden:<br />

- A) Regionale Vermarktung<br />

- B) Ökologischer Landbau<br />

- C) Nachwachsende Rohstoffe<br />

- D) Obst, Gemüse und Kartoffeln<br />

- E) Blumen und Zierpflanzen<br />

Im folgenden werden zunächst die für alle Bereiche geltenden Bestimmungen dargelegt, dann<br />

wird auf die in den genannten Bereichen geplanten Maßnahmen, die Einzelheiten der Förderbedingungen<br />

etc. eingegangen:<br />

1. Min<strong>des</strong>tanforderungen an Umwelt, Hygiene und Tierschutz<br />

Die Min<strong>des</strong>tanforderungen an Umwelt, Hygiene und Tierschutz werden über die geltenden<br />

einschlägigen gemeinschaftsrechtlichen und nationalen Bestimmungen sichergestellt. Im folgenden<br />

werden die zentralen Regelungen für den Bereich der Verarbeitung und Vermarktung<br />

landwirtschaftlicher Erzeugnisse aufgeführt:<br />

5<br />

Diese Fördermaßnahme wird an dieser Stelle aufgeführt, weil sie mit den Förderinhalten dieses Kapitels untrennbar<br />

verbunden ist.


Kapitel VI.2.1.3: Verarbeitung und Vermarktung___________________ _____________________________ 91<br />

Rechtsvorschriften zur Festlegung von Min<strong>des</strong>tstandards für Tierschutz, Hygiene und Umwelt<br />

im Bereich der Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse<br />

Quelle<br />

(BGBl. Seite) Regelungsinhalt<br />

Kurzbezeichnung <strong>EU</strong>-rechtliche Grundlage Titel<br />

Regelt den Schutz von<br />

Tieren bei der Schlachtung<br />

umfassend und abschließend<br />

vom 3. März 97<br />

(BGBl. I S. 405) geändert durch Verordnung<br />

vom 25. November 1999 (BGBl. I S.<br />

2392)<br />

Verordnung zum Schutz<br />

von Tieren im Zusammenhang<br />

mit der Schlachtung<br />

oder Tötung von<br />

Tieren<br />

Richtlinie 93/119/EG <strong>des</strong> Rates<br />

über den Schutz von Tieren<br />

zum Zeitpunkt der Schlachtung<br />

oder Tötung<br />

Tierschutzschlacht-Verordnung<br />

Regelt den Schutz von<br />

Tieren beim Transport<br />

umfassend und abschließend<br />

in der Fassung der Bekanntmachung vom<br />

11. Juni 99<br />

(BGBl. S 1337)<br />

Verordnung zum Schutz<br />

von Tieren beim Transport<br />

Richtlinie 91/628/EG <strong>des</strong> Tierschutzrichtlinie<br />

Tierschutztransport-Verordnung<br />

Bestimmt Anforderungen<br />

an milchbe- und verarbeitende<br />

Betriebe und<br />

Hygiene- und Qualitätsstandards<br />

für Milch und<br />

Erzeugnisse auf Milchbasis<br />

vom 24. April 1995 (BGBl. I S. 544), zuletzt<br />

geändert durch Artikel 3 der Verordnung<br />

zur Änderung der Einfuhruntersuchungsverordnung<br />

und der Milchverordnung<br />

vom 28. Juli 1998 (BGBl. I<br />

S. 1935)<br />

Verordnung über die Hygiene-<br />

und Qualitätsanforderungen<br />

an Milch und<br />

Erzeugnisse auf Milchbasis<br />

Milchverordnung Richtlinien 92/46/EWG und<br />

92/47/EWG<br />

Milchrichtlinie für die Herstellung<br />

und Vermarktung von<br />

Rohmilch, wärmebehandelter<br />

Milch und Erzeugnissen auf<br />

Milchbasis


Kapitel VI.2.1.3: Verarbeitung und Vermarktung________________________ ___________________________________________________________________________________________ 92<br />

Regelt Untersuchungen<br />

und Bezahlung der Anlieferungsmilch<br />

nach<br />

folgenden Gütemerkmalen:<br />

Fett- und Eiweißgehalt,<br />

bakteriologische<br />

Beschaffenheit, Gehalt<br />

an somatischen Zellen<br />

und Gefrierpunkt<br />

Grundlegende Regelungen<br />

über die Anforderungen<br />

hinsichtlich Gewinnung,<br />

Lagerung, Beförderung<br />

und sonstiger<br />

Behandlung frischen<br />

Fleisches<br />

vom 9. Juli 1980<br />

(BGBl. I S. 878), zuletzt geändert durch<br />

Verordnung vom 7. Februar 1997 (BGBl. I<br />

S. 153)<br />

Verordnung über die Güteprüfung<br />

und Bezahlung<br />

der Anlieferungsmilch<br />

Milch-Güteverordnung Richtlinien 92/46/EWG und<br />

92/47/EWG<br />

Milchrichtlinie für die Herstellung<br />

und Vermarktung von<br />

Rohmilch, wärmebehandelter<br />

Milch und Erzeugnissen auf<br />

Milchbasis<br />

Fleischhygienegesetz vom 8. Juni 93<br />

(BGBl. I S.1189), zuletzt geändert durch<br />

§ 33 <strong>des</strong> Gesetzes vom 17. Juni 96<br />

(BGBl. I S. 991)<br />

Richtlinie 64/433/EWG <strong>des</strong><br />

Rates über die gesundheitlichen<br />

Bedingungen für die Gewinnung<br />

und das Inverkehrbringen<br />

von frischem Fleisch, in der<br />

Fassung der RL 91/497/EWG<br />

<strong>des</strong> Rates vom 29. Juli 1991<br />

Fleischhygienegesetz<br />

Richtlinie 94/64/EG <strong>des</strong> Rates<br />

vom 14. Dezember 1994 zur<br />

Festlegung von Vorschriften für<br />

die Herstellung und das Inverkehrbringen<br />

von Hackfleisch,<br />

Faschiertem und Fleischzubereitungen


Kapitel VI.2.1.3: Verarbeitung und Vermarktung________________________ ___________________________________________________________________________________________ 93<br />

Konkrete Regelungen<br />

über die Anforderungen<br />

hinsichtlich Gewinnung,<br />

Lagerung, Beförderung<br />

und sonstiger Behandlung<br />

frischen Fleisches;<br />

z.B. nähere Bestimmungen<br />

zur hygienerechtlichen<br />

Beurteilung frischen<br />

Fleisches, bauliche Voraussetzung<br />

der Schlacht-,<br />

Kühl- und Zerlegeräume<br />

in der Fassung der Bekanntmachung der<br />

Neufassung der Fleischhygieneverordnung<br />

vom 21. Mai 1997 (BGBl. I S. 1138) zuletzt<br />

geändert nach Maßgabe <strong>des</strong> Artikels 1<br />

durch Verordnung vom 23.Dezember 1999<br />

(BGBl. I S. 2596)<br />

Verordnung über die hygienischen<br />

Anforderungen<br />

und amtlichen Untersuchungen<br />

beim Verkehr<br />

mit Fleisch<br />

Richtlinie 77/99/EWG <strong>des</strong> Rates<br />

zur Regelung gesundheitlicher<br />

Fragen bei der Herstellung<br />

und dem Inverkehrbringen<br />

von Fleischerzeugnissen<br />

und einigen anderen<br />

Erzeugnissen tierischen Ursprungs,<br />

in der Fassung der RL<br />

92/5/EWG <strong>des</strong> Rates vom 10.<br />

Februar 1992<br />

Fleischhygieneverordnung<br />

vom 17. Juli 1996 (BGBl. I S. 991) Grundlegende Regelungen<br />

über die Anforderungen<br />

hinsichtlich Gewinnung,<br />

Lagerung, Beförderung<br />

und sonstiger<br />

Behandlung frischen Geflügelfleisches<br />

in der Fassung <strong>des</strong> Artikels 1 der Verord- Konkrete Regelungen<br />

nung vom 3. Dezember 1997 (BGBl. I über die Anforderungen<br />

S. 2786, 2787), geändert durch Artikel 3 hinsichtlich Gewinnung,<br />

und 4 der Verordnung vom 24. März 1999 Lagerung, Beförderung<br />

(BGBl. I S. 498)<br />

und sonstiger Behandlung<br />

frischen Geflügelfleisches;<br />

z.B. nähere<br />

Bestimmungen zur hygienerechtlichenBeurteilung<br />

frischen Geflügelfleisches,<br />

bauliche Voraussetzung<br />

der Schlacht-,<br />

Kühl- und Zerlegeräume<br />

Geflügelfleischhygienegesetz<br />

Richtlinie 71/118/EWG <strong>des</strong><br />

Rates vom 15. Februar 1971 zur<br />

Regelung gesundheitlicher Fragen<br />

bei der Gewinnung und<br />

dem Inverkehrbringen von frischem<br />

Geflügelfleisch<br />

Geflügelfleischhygienegesetz<br />

Geflügelfleischhygiene-<br />

Verordnung<br />

Richtlinie 71/118/EWG <strong>des</strong><br />

Rates vom 15. Februar 1971 zur<br />

Regelung gesundheitlicher Fragen<br />

bei der Gewinnung und<br />

dem Inverkehrbringen von frischem<br />

Geflügelfleisch<br />

Geflügelfleischhygiene-<br />

Verordnung


Kapitel VI.2.1.3: Verarbeitung und Vermarktung________________________ ___________________________________________________________________________________________ 94<br />

vom 5. August 1997 (BGBl. I S. 2008) VO regelt die hygienischen<br />

Anforderungen an<br />

das gewerbsmäßige Herstellen,<br />

Behandeln und<br />

Inverkehrbringen von<br />

Lebensmitteln, mit Aus-<br />

Lebensmittelhygiene-<br />

Verordnung<br />

93/43/EWG <strong>des</strong> Rates vom<br />

14. Juni 1993 über Lebensmittelhygiene<br />

Lebensmittelhygiene-<br />

Verordnung<br />

nahme <strong>des</strong> Gewinnens<br />

Notwendigkeit und Inhalte<br />

einer Überprüfung<br />

der Umweltwirkungen<br />

beim Betrieb von Anlagen/Gebäuden<br />

Bauliche Voraussetzungen/Notwendigkeiten<br />

für<br />

die Behandlung luftgetragener<br />

Emissionen und<br />

Immissionsschutz beim<br />

Betrieb von Anlagen/Gebäuden,Abstandsregeln<br />

Regelt die allgemeinen<br />

Hygieneanforderungen,<br />

die beim Verarbeiten,<br />

Befördern, Lagern, Verwerten<br />

und Inverkehrbringen<br />

von Erzeugnissen<br />

<strong>des</strong> Weinsektors<br />

einzuhalten sind.<br />

Vom 12. Februar 1990 (BGBl. I S. 205), in<br />

der Fassung vom 18. August 1997 (BGBl. I<br />

S. 2081)<br />

Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung<br />

UVP-Gesetz UVP-Richtlinie 85/337/EWG,<br />

geändert durch Richtlinie<br />

97/11/EG<br />

vom 15. März 1974 (BGBl. I S. 721, S.<br />

1193), in der Fassung vom 19. Oktober<br />

1998 (BGBl. I S. 3178)<br />

Gesetz zum Schutz vor<br />

schädlichen Umwelteinwirkungen<br />

durch Luftverunreinigungen,Geräusche,<br />

Erschütterungen<br />

und ähnliche Vorgänge<br />

Immissionsschutzgesetz Richtlinie 96/61/EG <strong>des</strong> Rates<br />

über die integrierte Vermeidung<br />

und Verminderung der Umweltverschmutzung<br />

(IVU-<br />

Richtlinie)<br />

Weinverordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom<br />

28. August 1998 (BGBl. I S. 2609), geändert<br />

durch die Verordnung vom 23. Februar<br />

2000 (BGBl. I S. 139)<br />

Weinverordnung Richtlinie93/43/EWG <strong>des</strong> Rates<br />

vom 14. Juni 1993 über Lebensmittelhygiene


Kapitel VI.2.1.3: Verarbeitung und Vermarktung _________ _____________________________________________ 95<br />

Neben den rechtlichen Vorgaben gelten häufig weitergehende freiwillige Verpflichtungen und<br />

Vereinbarungen der Wirtschaft auf privatrechtlicher Basis im Rahmen von Maßnahmen zur<br />

Qualitätssicherung landwirtschaftlicher Erzeugnisse bzw. Verbundsystemen der Landwirtschaft<br />

mit vor- und nachgelagerten Stufen zur Qualitätssicherung.<br />

Insbesondere sind in der Regel im Bereich der regionalen Vermarktung Produktversprechen<br />

mit weitergehenden Anforderungen an Umweltschutz, Tierschutz und Hygiene verbunden.<br />

Für die Verbraucher ergibt sich daraus ein mit dem Erzeugnis verbundener Zusatznutzen.<br />

Im Bereich <strong>des</strong> ökologischen Landbaus sind die Vorschriften der VO (EWG) Nr. 2092/91<br />

einzuhalten. Durch die Ergänzung dieser VO um den Bereich der tierischen Erzeugung müssen<br />

ökologisch wirtschaftende Betriebe detaillierte Vorschriften zum Tierschutz und hinsichtlich<br />

der Umwelt beachten.<br />

2. Beurteilung der normalen Absatzmöglichkeiten für die betreffenden Erzeugnisse<br />

Die Gründe für eine <strong>Förderung</strong> im Bereich "Verbesserung der Verarbeitung und Vermarktung<br />

landwirtschaftlicher Erzeugnisse" unter Berücksichtigung der Investitionsarten und der vorhandenen<br />

sowie der voraussichtlichen Kapazität sowie vorhandene Absatzmöglichkeiten für<br />

die einzelnen Produktsektoren im Förderbereich "Verbesserung der Verarbeitung und Vermarktung"<br />

sind in dem Entwicklungsplan dargestellt.<br />

Darüber hinaus erfolgt mit der Aufnahme in die Bund-Länder-Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung<br />

der Agrarstruktur und <strong>des</strong> Küstenschutzes" sowie mit dem im Bereich der "Grundsätze<br />

für die <strong>Förderung</strong> im Bereich der Marktstrukturverbesserung" vorgesehenen Umlaufverfahren<br />

im Planungsausschuss der Gemeinschaftsaufgabe ein überregionaler Abgleich der in<br />

den Produktsektoren vorgesehenen Fördermaßnahmen. Dieses Instrument ermöglicht eine<br />

gegenseitige Abstimmung der Länder im Hinblick auf Schwerpunktsetzung, Fördergegenstände,<br />

Beihilfesätze und die vorgesehene <strong>Förderung</strong> der Fonds sowie eine weitere Abstimmung<br />

der Länder untereinander.<br />

Die positive Beurteilung der Absatzmöglichkeiten stützt sich im Bereich der Regionalvermarktung,<br />

der eine Vielzahl von landwirtschaftlichen Erzeugnissen umfasst, insbesondere<br />

auch auf die Ergebnisse der von der Universität-Gesamthochschule-Paderborn, Fachbereich<br />

Landbau (Prof. Dr. Hensche) durchgeführten Untersuchungen "Nutzung von Verbraucherpräferenzen<br />

für Nahrungsmittel aus Nordrhein-Westfalen (Nachbarschaftsprodukte)", "Marktori-


Kapitel VI.2.1.3: Verarbeitung und Vermarktung _________ _____________________________________________ 96<br />

entierte Kooperation im Agrarbereich", "Bestandsaufnahme zur Regional-Vermarktung in<br />

Nordrhein-Westfalen (Status Regional-Vermarktung)" sowie die Ergebnisse <strong>des</strong> Gutachtens<br />

"Die künftigen Marktchancen der nordrhein-westfälischen Landwirtschaft" durch das Marktforschungs-<br />

und Beratungsunternehmen "Produkt und Markt" .<br />

Die Schlussfolgerungen der verschiedenen Studien und Untersuchungen sind im Wesentlichen:<br />

- Die regionale Vermarktung erfährt zur Zeit einen deutlichen Aktionsschub.<br />

- Für den Erfolg regionaler Projekte spielt der Absatzweg eine zentrale Rolle.<br />

- Aus den Befragungsergebnissen und den Gesprächen mit den Marktbeteiligten ergibt<br />

sich, dass Verbraucherpräferenzen für Erzeugnisse aus der Region bestehen und dass<br />

mit regionalen Konzepten, die sich auf die Überschaubarkeit <strong>des</strong> Produktweges aus<br />

vertrautem Umfeld stützen, Wettbewerbsvorteile erzielt werden können.<br />

- Regionale Produkte müssen zur Sicherung der ökonomischen Tragfähigkeit gezielt am<br />

Markt platziert werden. Zur weiteren Professionalisierung aller regionalen Vermarktungsaktivitäten<br />

sind hierzu eine organisatorische Optimierung und verstärkte Marketingaktivitäten<br />

anzustreben.<br />

Das Gutachten <strong>des</strong> Marktforschungs- und Beratungsunternehmens "Produkt und Markt" unterscheidet<br />

aufgrund seiner Erhebungen bei den Marktbeteiligten und der Analyse der Absatzmöglichkeiten<br />

hinsichtlich der künftigen Perspektiven nach 2 Bereichen:<br />

- Die überwiegende Zahl der landwirtschaftlichen Betriebe in <strong>NRW</strong> produziert Veredlungsprodukte<br />

oder Spezialkulturen, die auch künftig ihren Weg über den "Flaschenhals"<br />

Lebensmitteleinzelhandel finden werden. Sie brauchen Hilfe für eine Zusammenarbeit<br />

mit den konzentrierten Vermarktungsunternehmen bzw. der Ernährungsindustrie.<br />

Die Ernährungsindustrie hat einen enormen Bedarf an mengen- und qualitätsorientierter<br />

Absicherung ihrer Rohstoffe. Mit den Begriffen "Herkunftssicherung" bzw.<br />

"Qualitätssicherung" bis zur Landwirtschaft werden von der Industrie deutliche Erwartungen<br />

im Hinblick auf die Verbesserung der vertikalen Zusammenarbeit gestellt (u.a.<br />

Organisation und Durchführung von Qualitätssicherungsprogrammen oder Herkunftssicherungsprogrammen,<br />

Aufbau von Markenprogrammen).<br />

- Auf der anderen Seite sollte den Landwirten geholfen werden, die Alternativen in der<br />

Produktion von der Spezialität für kleinere Marktsegmente, Öko-Produkte oder Direktvermarktung<br />

zu suchen. Hierzu bedarf es professioneller und systematischer Erschließung<br />

und Bedienung der Märkte, da die Betriebe und ihre Organisationen dies<br />

nicht aus eigener Kraft leisten können.


Kapitel VI.2.1.3: Verarbeitung und Vermarktung _________ _____________________________________________ 97<br />

Für den Bereich der regionalen Vermarktung gilt zudem, dass die landwirtschaftlichen Erzeugnisse<br />

und Verarbeitungserzeugnisse für den Markt der betreffenden Region bestimmt<br />

sind. Die <strong>Förderung</strong> ist auf die regionale Nachfrage und damit eng auf den Bedarf in der Region<br />

ausgerichtet.<br />

Im Zuge der Antragsprüfung durch die Bewilligungsbehörde erfolgt darüber hinaus bei jeder<br />

beantragten Investitionsmaßnahme auch eine Prüfung der betriebswirtschaftlichen Rentabilität<br />

<strong>des</strong> Vorhabens. Diese umfasst auch eine Beurteilung der Absatzmöglichkeiten. Der Nachweis<br />

normaler Absatzmöglichkeiten ist damit Bestandteil jeder Prüfung eines Beihilfeantrags.<br />

Die positive Beurteilung der Absatzmöglichkeiten im Sektor <strong>des</strong> ökologischen Landbaus<br />

stützt sich auf eine Vielzahl von Marktstudien, z.B. der CMA und der Gesellschaft für Konsumforschung.<br />

Marktexperten gehen von einer Ausweitung <strong>des</strong> Marktsektors auf 5 – 10%,<br />

teilweise bis 20%, am gesamten Lebensmittelhandel aus.<br />

3. Kriterien für den Nachweis der wirtschaftlichen Vorteile für die Primärerzeuger<br />

Voraussetzung für die <strong>Förderung</strong> von Investitionen im Bereich "Verbesserung der Verarbeitung<br />

und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse" ist ein hoher Anteil vertraglicher<br />

Abnahmeverpflichtungen der Unternehmen der Be- und Verarbeitung und <strong>des</strong> Handels gegenüber<br />

der landwirtschaftlichen Erzeugerstufe. Dies trägt in sehr hohem Maße zur Absatzsicherung<br />

der landwirtschaftlichen Erzeugnisse bei und ermöglicht sichere und verlässliche<br />

betriebswirtschaftliche Kalkulationen. Der Umfang vertraglich gebundener Produktion ist<br />

daher ein wichtiges Kriterium für den wirtschaftlichen Erfolg<br />

Wirtschaftliche Vorteile für die Erzeuger ergeben sich ebenfalls aus der Wahrnehmung der<br />

Vermarktungsfunktionen durch die Einrichtungen der Erzeugerzusammenschlüsse (Erzeugergemeinschaften,<br />

Erzeugerorganisationen, Erzeugerabsatzeinrichtungen). So führt die Bündelung<br />

<strong>des</strong> Angebots unmittelbar zumin<strong>des</strong>t zu einer Absatzsicherung und zur Stärkung der<br />

Marktstellung der Erzeuger, was sich wiederum auf die Erzeugerpreise bzw. auf die monetären<br />

Erträge positiv auswirkt. Die Anwendung gemeinschaftlicher Qualitätssicherungssysteme,<br />

die einzelnen Betrieben verschlossen bleiben, haben für die Erzeuger einen ähnlich positiven<br />

Effekt. Mit gemeinschaftlichen Einrichtungen zur (Kühl-)Lagerung oder zentralen Aufbereitung<br />

der Erzeugerware können mit Hilfe neuester Technik Rationalisierungseffekte erzielt<br />

werden, die auf der einzelbetrieblichen Ebene aufgrund zu geringer Mengen und aus Kostengründen<br />

nicht realisierbar sind. Der Grad der Angebotsbündelung, die technische Ausstattung<br />

der Vermarktungseinrichtungen und deren Rationalisierungsgrad sind <strong>des</strong>halb wichtige Kriterien<br />

für die Beurteilung der wirtschaftlichen Vorteile für die Erzeuger.


Kapitel VI.2.1.3: Verarbeitung und Vermarktung _________ _____________________________________________ 98<br />

Die gemeinschaftliche Vermarktung ermöglicht den Erzeugerbetrieben, die Vorteile einer<br />

kostengünstigen Arbeitsteilung zwischen Produktion und Vermarktung mit einer Vielzahl von<br />

positiven Auswirkungen zu nutzen. Betriebe, die sich einer gut organisierten, schlagkräftigen<br />

gemeinschaftlichen Vermarktungseinrichtung angeschlossen haben, können sich weitgehend<br />

auf die Erzeugung konzentrieren und die vorhandenen Kapazitäten dort gezielt und effizient<br />

einsetzen. Von Maßnahmen, die die Betriebe im Bereich der Vermarktung entlasten - beispielsweise<br />

in dem durch Rationalisierung der innerbetrieblichen Betriebsabläufe die Anlieferungszeiten<br />

für die Erzeuger bei einer Vermarktungseinrichtung reduziert werden - profitieren<br />

die Erzeuger unmittelbar. Je geringer der betriebliche Aufwand für die Vermarktung, <strong>des</strong>to<br />

größer sind die wirtschaftlichen Vorteile für die Erzeuger.<br />

Wirtschaftliche Vorteile für die Primärerzeuger sind insbesondere auch durch die wachsende<br />

Nachfrage nach Erzeugnissen <strong>des</strong> ökologischen Landbaus und Erzeugnissen aus der Region<br />

und den Auf- und Ausbau entsprechender Vermarktungsstrukturen zu erwarten.<br />

Erzeugnisse aus ökologischem Landbau und aus der Region sind in der Regel dem höherpreisigen<br />

Segment zuzuordnen und bieten daher insbesondere bäuerlich strukturierten Familienbetrieben<br />

Chancen für Mehrerlöse. Dies trifft insbesondere für vertraglich gesicherte Produktions-<br />

und Vermarktungssysteme zu, in denen die Erzeugerstufe in die Wertschöpfungskette<br />

eingebunden ist.<br />

Die Indikatoren zum Nachweis der wirtschaftlichen Vorteile für die Primärerzeuger sind in<br />

Kapitel IX.3.2 dargestellt.<br />

4. Beurteilung der Wirtschaftlichkeit <strong>des</strong> Unternehmens<br />

Es wird zugesichert, dass kein Unternehmen Investitionsbeihilfen in dem Bereich Verarbeitung<br />

und Vermarktung erhält, das die Voraussetzungen der Definition <strong>des</strong> Unternehmens in<br />

Schwierigkeiten nach den Leitlinien der Gemeinschaft für staatliche Beihilfen zur Rettung<br />

und Umstrukturierung von Unternehmen in Schwierigkeiten (ABl. EG 1999 Nr. C 288, S. 2)<br />

erfüllt.<br />

Im Rahmen der Bewilligung der Investitionsbeihilfen wird auf Grund vorzulegender Bilanzen<br />

bzw. im Falle neugegründeter Unternehmen auf Grund realistischer und schlüssiger betriebswirtschaftlicher<br />

Planungsrechnungen/Kalkulationen sichergestellt, dass nur wirtschaftlich<br />

lebensfähige Unternehmen gefördert werden. Dies wird in der Regel an Hand von entsprechenden<br />

Kriterien beurteilt. Dazu gehören beispielsweise Indikatoren wie die Entwicklung<br />

von Verlust und Gewinn, <strong>des</strong> cash-flow, der Gesamtkapitalverzinsung, der Eigenkapitalbildung<br />

und die Tragbarkeit <strong>des</strong> Kapitaldienstes.


Kapitel VI.2.1.3: Verarbeitung und Vermarktung _________ _____________________________________________ 99<br />

Teil A) Regionale Vermarktung<br />

1. Ausgangslage<br />

1.1 Situation und Entwicklungstendenzen im Bereich der nordrhein-westfälischen<br />

Agrar- und Ernährungswirtschaft<br />

Bereich Landwirtschaft:<br />

In Nordrhein-Westfalen erzeugen ca. 65.000 landwirtschaftliche Betriebe (davon 44,3 % im<br />

Haupterwerb) pflanzliche und tierische Erzeugnisse. 63 % der Verkaufserlöse stammen aus<br />

dem tierischen und 37 % aus dem pflanzlichen Sektor.<br />

Insgesamt beläuft sich die auf die Landwirtschaft entfallende Wertschöpfung auf etwa ¼ der<br />

Verbraucherausgaben für Nahrungsmittel. Ursachen dafür sind, dass<br />

- der mengenmäßig größte Teil der in <strong>NRW</strong> erzeugten Agrarprodukte be- und verarbeitet<br />

werden muss,<br />

- <strong>NRW</strong> einen vergleichsweise hohen Importbedarf an landwirtschaftlichen Erzeugnissen<br />

hat; der Selbstversorgungsgrad liegt nur bei Zucker über 100 %. Bei Schweinefleisch beträgt<br />

er 88 %, liegt bei Brotgetreide (73 %) und Milch (66 %) in Größenordnungen von<br />

70 % und sinkt auf unter 50 % bei Eiern (47 %) und Kartoffeln (39 %). Bei Geflügelfleisch<br />

sowie Obst liegt der Selbstversorgungsgrad in einer Größenordnung von<br />

30 %.<br />

Nach vorliegenden Schätzungen hat die Direktvermarktung in etwa 4 % aller landwirtschaftlichen<br />

Betriebe eine wirtschaftlich herausgehobene Bedeutung. Für die Produktbereiche Eier<br />

und Kartoffeln ist <strong>NRW</strong> das "Traditionsland" für Direktvermarktung. Einen starken Aufschwung<br />

hat es bei den Spezialkulturen Erdbeeren und Spargel gegeben.<br />

Zunehmende Bedeutung könnten Kooperationsformen für den Direktabsatz, wie die Durchführung<br />

von Bauernmärkten, der Gemeinschaftsverkauf in Markthallen oder in größeren überdachten<br />

Einrichtungen erhalten.<br />

Bereich Großhandel und Vermarktungsunternehmen:<br />

Ein großer Teil der landwirtschaftlichen Produkte wird über den Sammelhandel zu großhandelsfähigen<br />

Einheiten zusammengefasst. Private Handelsunternehmen, landwirtschaftliche


Kapitel VI.2.1.3: Verarbeitung und Vermarktung _________ _____________________________________________ 100<br />

Genossenschaften und auch Erzeugerzusammenschlüsse stehen bei der Vermarktung im<br />

Wettbewerb miteinander.<br />

In allen Bereichen <strong>des</strong> Handels und der Vermarktung sind vor allem unter dem Einfluss der<br />

Marktmacht <strong>des</strong> Lebensmitteleinzelhandels Konzentrationsprozesse festzustellen. Ein großes<br />

Problem für den Agrarhandel ist die in vielen Bereichen nicht gelöste Frage einer rationellen<br />

und konzentrierten Erfassung der benötigten Ware.<br />

Bereich Ernährungsindustrie:<br />

In Nordrhein-Westfalen verkauften 1997 770 Betriebe im "produzierenden Ernährungsgewerbe"<br />

Nahrungsmittel im Wert von ca. 47 Mrd. DM. Die im Vergleich zur internationalen<br />

Konkurrenz eher mittelständig strukturierten nordrhein-westfälischen Unternehmen zählen<br />

bun<strong>des</strong>weit vielfach zur Spitzengruppe der einzelnen Branchen der Ernährungsindustrie.<br />

Folgende Entwicklungstendenzen sind von Bedeutung:<br />

- verstärkte Konzentrationstendenzen durch die Internationalisierung der Märkte und die<br />

verstärkte Konzentration im organisierten Lebensmittelhandel,<br />

- Spezialisierung und Rationalisierung zur Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit,<br />

- Einführung von firmeninternen Qualitätssicherungsprogrammen.<br />

Bereich Ernährungshandwerk:<br />

Von dem gesamten Marktvolumen <strong>des</strong> Ernährungshandwerks in Höhe von 15,3 Mrd. DM<br />

entfällt auf das Metzgerhandwerk etwa die Hälfte. Bei Frischfleisch, Fleisch und Wurstwaren<br />

hat das Metzgerhandwerk einen Marktanteil von etwa 25 %; über 50 % <strong>des</strong> Umsatzes entfallen<br />

inzwischen auf Serviceleistungen (Imbiss-, Party-Service) und Nichtfleischartikel.<br />

Nach Informationen <strong>des</strong> Deutschen Fleischerverban<strong>des</strong> gab es Mitte der 90er Jahre in Nordrhein-Westfalen<br />

4.730 Betriebe mit 6.370 Verkaufsstellen, womit eine vergleichsweise hohe<br />

Distributionsdichte gewährleistet ist.<br />

Das Bäckerhandwerk bot Mitte der 90er Jahre seine Produkte in mehr als 4.300 Verkaufsstellen<br />

an. Der Marktanteil <strong>des</strong> Bäckerhandwerks liegt bei etwa 66 %, womit die Wettbewerbsposition<br />

gegenüber dem Lebensmittelsortimentshandel gut behauptet werden konnte.<br />

Wichtige Faktoren hierfür sind die Angebotsvielfalt und die Schaffung von Kaufanreizen<br />

durch neue und veränderte Produkte.


Kapitel VI.2.1.3: Verarbeitung und Vermarktung _________ _____________________________________________ 101<br />

Bereich Lebensmitteleinzelhandel (LEH):<br />

Nach Informationen <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>verban<strong>des</strong> <strong>des</strong> Deutschen Lebensmitteleinzelhandels schreitet<br />

die Umsatzkonzentration im LEH weiter fort. Danach teilen mittlerweile 8 Handelsgiganten<br />

rd. 92 % <strong>des</strong> Umsatzes unter sich auf. Der Anteil der in Super-, Verbrauchermärkten und Discountern<br />

abgesetzten Lebensmitteln in den einzelnen Produktbereichen ist allerdings sehr<br />

unterschiedlich: H-Milch (98 %), Frischmilch und Käse (etwa 80 %), Fleisch und Fleischerzeugnisse<br />

(ca. 70 %), Frischobst und -gemüse (ca. 60 %), Kartoffeln und Brot (ca. 45 %)<br />

und Eier (ca. 35 %).<br />

Der anhaltende Verdrängungswettbewerb im LEH spielt sich in erster Linie auf der Preisebene<br />

ab. Der durch die gemeinsame Agrarpolitik ausgelöste Abwärtstrend der Agrarpreise ist<br />

dadurch verstärkt worden.<br />

Fazit:<br />

Die Land- und Ernährungswirtschaft in <strong>NRW</strong> steht vor neuen Herausforderungen. Dies sind<br />

insbesondere:<br />

- Die mit der Internationalisierung verbundene Konzentration der Nachfrage, die zunächst<br />

vom LEH ausgeht und über die Ernährungsindustrie bzw. die Vermarktungsunternehmen<br />

der Landwirtschaft auf die Agrarwirtschaft ausstrahlt (z.B. Forderung nach großen Mengen<br />

standardisierter Ware mit anhaltendem Preisdruck).<br />

- Die Weiterentwicklung der gemeinsamen Agrarpolitik insbesondere im Hinblick auf eine<br />

weitere Globalisierung und Weltmarktorientierung der Agrarmärkte und die Integration<br />

der mittel- und osteuropäischen Länder.<br />

Der durch diese Entwicklungen ausgelöste Preis- und Kostendruck stellt insbesondere die<br />

klein- und mittelständische Ernährungswirtschaft und die bäuerlich strukturierte Landwirtschaft<br />

in <strong>NRW</strong> vor gravierende Probleme und führt zu einem weiteren rasanten Fortschreiten<br />

<strong>des</strong> Strukturwandels und dem Verlust landwirtschaftlicher Arbeitsplätze. Die nachhaltige<br />

Entwicklung ländlich geprägter Räume in Nordrhein-Westfalen wird damit ernsthaft gefährdet.<br />

Auch bei den Einstellungen der Verbraucherinnen und Verbraucher beim Einkauf von Nahrungsmitteln<br />

haben Veränderungen stattgefunden. Die Diskussion über BSE, gentechnisch<br />

veränderte Nahrungsmittel, Bestrahlung und Futtermittelzusatzstoffe, die Lebensmittelskandale<br />

der Vergangenheit sowie veränderte ethische Einstellungen haben dazu geführt, dass die


Kapitel VI.2.1.3: Verarbeitung und Vermarktung _________ _____________________________________________ 102<br />

Verbraucherinnen und Verbraucher beim Lebensmitteleinkauf sensibler und kritischer geworden<br />

sind und mehr Transparenz und verlässliche Garantien über die Art und Weise der<br />

Erzeugung und Verarbeitung sowie Herkunft ihrer Nahrungsmittel wünschen.<br />

Verbraucherbefragungen zufolge besteht bei den Verbraucherinnen und Verbrauchern in<br />

Nordrhein-Westfalen eine positive Grunddisposition für Produkte aus der näheren Umgebung<br />

und aus Regionen mit einem guten Image.<br />

Für die Landwirtschaft bieten sich anhand dieser Rahmenbedingungen grundsätzlich zwei<br />

Möglichkeiten:<br />

- Produktion und Vermarktung von standardisierter Ware für die Bedürfnisse der Verarbeitungs-<br />

und Vertriebsstrukturen zunehmend international operierender Ernährungsindustrie<br />

und LEH mit weiter fortschreitendem Strukturwandel und Kooperation im Vermarktungsbereich<br />

bei anhaltendem Preisdruck.<br />

Angesichts der Größenstruktur der landwirtschaftlichen Betriebe in Nordrhein-Westfalen<br />

hat es die hiesige Landwirtschaft in diesem Bereich schwer, Anschluss an einen sich zunehmend<br />

konzentrierenden und dynamisch entwickelnden Markt zu halten. Unterstützung<br />

bieten hier insbesondere die Fördermaßnahmen nach dem Marktstrukturgesetz und zur<br />

Verbesserung der Markstruktur (siehe auch die Bereiche Obst und Gemüse, Blumen und<br />

Zierpflanzen, Kartoffeln).<br />

- Produktion und Vermarktung von Erzeugnissen, die den zunehmenden Bedürfnissen der<br />

Verbraucher nach mehr Transparenz und Überschaubarkeit gerecht werden. Hierzu zählen:<br />

* die unterschiedlichen Formen der Erzeuger-Verbraucher-Direktvermarktung (z.B.<br />

Hofladen, Verkaufsladen in der Stadt, Bauernmärkte)<br />

* kleinräumige regionale Vermarktungsinitiativen (z.B. Absatz an regional strukturierten<br />

LEH, Gastronomie, Ernährungshandwerk)<br />

* großräumigere regionale Vermarktungsprojekte (z.B. für die Belieferung von Ketten<br />

<strong>des</strong> LEH, Ernährungsindustrie). Wesentliche Grundlage sind integrierte Produktionsund<br />

Vermarktungssysteme mit integrierter Qualitäts- und Herkunftssicherung von der<br />

landwirtschaftlichen Produktion bis zur Ladentheke.<br />

Verschiedene Untersuchungen gehen übereinstimmend davon aus, dass regionale Erzeugnisse<br />

mit glaubwürdigen Herkunftsgarantien gute Marktchancen haben.


Kapitel VI.2.1.3: Verarbeitung und Vermarktung _________ _____________________________________________ 103<br />

1.2 Situation und Entwicklungstendenzen im Bereich der Regional-Vermarktung<br />

Die Regional-Vermarktung ist gekennzeichnet durch die Vermarktung von Produkten, die in<br />

einer Region ohne lange Transportwege erzeugt, verarbeitet und konsumiert werden. Sie beruht<br />

auf kleinen Kreisläufen mit kurzen Wegen und zielt auf sichere Identität und hohe Glaubwürdigkeit.<br />

Der Begriff der Region ist dabei nicht durch politisch administrative Grenzen definiert, sondern<br />

erklärt sich aus - auch grenzübergreifenden - einheitlich naturräumlich und kulturhistorisch<br />

geprägten Gebieten und Wirtschaftsräumen (z.B. Eifel/Ardennen, Münsterland,<br />

Bergisches Land, Niederrhein, Lippe, Sauer-, Siegerland). Eine lan<strong>des</strong>weit in Nordrhein-<br />

Westfalen durchgeführte Verbraucherbefragung bestätigt, dass sich das Regionenverständnis<br />

eher auf naturräumliche und kulturhistorische Einheiten bezieht.<br />

In einer vom Land bei einem externen Sachverständigen in Auftrag gegebenen Situationsanalyse<br />

der Regionalvermarktung wurden zum Stand 31.12.1997 Regionalvermarktungsinitiativen<br />

in Nordrhein-Westfalen erfasst, die über die einzelbetriebliche Direktvermarktung<br />

hinausgehen.<br />

Die Analyse kommt zu folgenden Ergebnissen:<br />

- An den 34 in der Analyse erfassten und realisierten regionalen Vermarktungsinitiativen<br />

sind insgesamt 1.139 landwirtschaftliche Betriebe beteiligt.<br />

- Bauernmärkte und Bauernläden zeichnen sich durch eine horizontale Zusammenarbeit der<br />

landwirtschaftlichen Erzeugerstufe aus.<br />

- Projekte mit Absatz an Großverbraucher und Zusammenarbeit über Marktstufen basieren<br />

stärker auf einer vertikalen Zusammenarbeit der landwirtschaftlichen Erzeugerstufe mit<br />

dem nachgelagerten Bereich.<br />

- 2/3 der 34 realisierten Projekte werden als erfolgreich oder sehr erfolgreich eingeschätzt.<br />

- Als Indikatoren für den ökonomischen Erfolg werden der erzielte Umsatz und die Umsatzentwicklung<br />

in den Projekten herangezogen. Für die 14 Projekte, zu denen Angaben<br />

vorliegen, ergibt sich ein durchschnittlicher jährlicher Umsatz von 58.000,-- DM/Erzeuger.<br />

In rd. 60 % aller Projekte ist der Umsatz seit Projektbeginn durchschnittlich um


Kapitel VI.2.1.3: Verarbeitung und Vermarktung _________ _____________________________________________ 104<br />

mehr als das doppelte gestiegen. Daneben gibt es jedoch auch Projekte, bei denen der<br />

Umsatz stagniert oder rückläufig ist.<br />

- Zusammenfassung der Projekttypen<br />

Realisierte<br />

Projekte<br />

Geplante<br />

Projekte<br />

Gesamt<br />

Bauernmärkte 11 1 12<br />

Bauernläden 2 2 4<br />

- klassische Bauernläden 1 1 2<br />

- gemeinsame Marktstände 1 1<br />

- Dorfläden mit landw. Produkten 1 1<br />

Absatz an Großverbraucher 1 3 4<br />

Zusammenarbeit über Marktstufen 20 4 24<br />

- im Sektor Fleisch 7 3 10<br />

- im Sektor Milch 2 2<br />

- im Sektor Getreide 2 2<br />

- im Sektor Obst, Gemüse, Kartoffeln 3 1 4<br />

- im Sektor Streuobst 6 6<br />

Übergeordnete Projekte 5 5<br />

Gesamt 34 15 49<br />

Quelle: Fachbereich Agrarwirtschaft, Soest "Status Regional-Vermarktung"<br />

- Wichtig für die Sicherung der ökonomischen Tragfähigkeit ist ein gezieltes Vorgehen am<br />

Markt, das auf einer schlüssigen Vermarktungsstrategie aufbaut.<br />

- Während einige der erfassten Projekte bereits vor 1993 begonnen wurden, ist seit 1993 ein<br />

größerer Aktionsschub zu verzeichnen. Die meisten Initiativen wurden seit 1995 realisiert.<br />

Diese Entwicklung und die sich abzeichnenden weiteren Initiativen in <strong>NRW</strong> unterstreichen<br />

den zunehmenden Aktionsschub im Bereich Regionalvermarktung.<br />

- Über die Höhe der getätigten Investitionen liegen zu 21 Projekten Angaben vor. Die Gesamtsumme<br />

beläuft sich auf 13,795 Mio. DM.<br />

Bei Bauernmärkten/Bauernläden wurde insbesondere in den Bereichen Verkaufseinrichtungen,<br />

bauliche Maßnahmen und Raumausstattung investiert.


Kapitel VI.2.1.3: Verarbeitung und Vermarktung _________ _____________________________________________ 105<br />

Bei Projekten mit Zusammenarbeit über Marktstufen (vertikale Kooperation) wurde<br />

hauptsächlich in Verarbeitungs-, Kühl- und Lagerungseinrichtungen investiert.<br />

- Vermarktete regionale Erzeugnisse<br />

Regionale Erzeugnisse Bauernmarkt<br />

Bauernladen<br />

Projekttyp<br />

Großverbraucher<br />

Marktstufen<br />

Gesamt<br />

Milch und Milcherzeugnisse 9 1 2 12<br />

Fleisch u. Wurstwaren 9 2 1 8 20<br />

Eier 11 2 1 1 15<br />

Gemüse 11 1 2 14<br />

Obst 11 1 3 15<br />

Kartoffeln 11 1 1 3 16<br />

Brot/Brötchen 11 2 1 14<br />

selbstverarb. Erzeugnisse 8 1 9<br />

Sonstige 3 1 8 12<br />

Quelle: Fachbereich Agrarwirtschaft, Soest "Status Regional-Vermarktung"<br />

Der Produktbereich Fleisch und Wurstwaren spielt bei den Vermarktungsprojekten die größte<br />

Rolle.<br />

Eier, Gemüse, Obst und Kartoffeln als Produkte mit geringem Verarbeitungs-/Aufbereitungsgrad<br />

werden in knapp der Hälfte aller Projekte angeboten.<br />

Brot und Brötchen sind auf allen Bauernmärkten/-läden vertreten.<br />

Milch und Milcherzeugnisse sind bei insgesamt 12 Projekten vertreten, davon in 2 Projekten<br />

mit Zusammenarbeit über Marktstufen.<br />

Als sonstiges Endprodukt ist insbesondere Apfelsaft aus Äpfeln von Streuobstwiesen von<br />

Bedeutung.<br />

- Bei Projekten mit vertikaler Kooperation über Marktstufen ist eine Spezialisierung auf<br />

bestimmte Produkte oder Produktgruppen zu beobachten. Dabei hat der Bereich Fleisch<br />

die größte Bedeutung.


Kapitel VI.2.1.3: Verarbeitung und Vermarktung _________ _____________________________________________ 106<br />

- Beteiligte Marktpartner bei Initiativen mit Zusammenarbeit über Marktstufen<br />

Marktpartner Zahl der Initiativen<br />

Landwirte/Gärtner 17<br />

Verarbeitungsindustrie 11<br />

Ernährungshandwerk 8<br />

Lebensmitteleinzelhandel 10<br />

Sonstige 8<br />

Quelle: Fachbereich Agrarwirtschaft, Soest "Status Regional-Vermarktung"<br />

Bei den 17 Projekten mit Zusammenarbeit über Marktstufen sind die Verarbeitungsindustrie<br />

in 11, der Lebensmitteleinzelhandel in 10 und das Ernährungshandwerk in 8 Projekten Kooperationspartner<br />

der landwirtschaftlichen Erzeuger. Unter "Sonstige" werden Land- und<br />

Großhandel, Großverbraucher und Naturschutzorganisationen subsummiert.<br />

Regionale Herkunftsinitiativen sind ein sinnvolles und wirksames Instrument, um den zunehmenden<br />

Bedürfnissen der Verbraucherinnen und Verbraucher nach Sicherheit und Vertrauen<br />

in die gesundheitliche Unbedenklichkeit der Nahrungsmittel durch kurze und überschaubare<br />

Vermarktungswege und regionale Identität gerecht zu werden. Gleichzeitig werden<br />

energieaufwendige Transporte mit Belastungen für Tiere und Umwelt vermieden.<br />

Während in der Vergangenheit bei der Regionalvermarktung die einzelbetriebliche Direktvermarktung<br />

dominierte, mehren sich in jüngster Zeit in Nordrhein-Westfalen, verstärkt seit<br />

etwa 1995, Initiativen zur gemeinschaftlichen Direktvermarktung, wie z.B Bauernmärkte,<br />

Bauernläden (horizontale Kooperation), sowie Initiativen einer Zusammenarbeit über mehrere<br />

Stufen, wie z.B. Zusammenarbeit mit Ernährungswirtschaft und Großverbraucher (vertikale<br />

Kooperation), die der beteiligten Landwirtschaft in diesem wachsenden Markt neue Absatzperspektiven<br />

- vor allem für größere Mengen - bieten können.<br />

Eine Quantifizierung der Beurteilung der normalen Absatzwege für den Sektor Regionale<br />

Vermarktung ist wegen der in diesem Bereich unzureichenden Datengrundlage derzeit nur in<br />

einem groben Rahmen möglich. Dabei wird von einer Ausweitung <strong>des</strong> Marktsektors mittelfristig<br />

auf ca. 10 - 20 % am gesamten Lebensmittelverbrauch ausgegangen.<br />

Die grundlegend positive Beurteilung der Absatzmöglichkeiten stützt sich insbesondere auf<br />

eine Vielzahl von Marktstudien (z.B. der CMA) und auf die Ergebnisse der verschiedenen


Kapitel VI.2.1.3: Verarbeitung und Vermarktung _________ _____________________________________________ 107<br />

von der Universität-Gesamthochschule-Paderborn, Fachbereich Agrarwirtschaft, durchgeführten<br />

Untersuchungen im Bereich Regionale Vermarktung.<br />

Darüber hinaus muss im Rahmen <strong>des</strong> Antragsverfahrens von den Antragstellern das Vorhandensein<br />

normaler Absatzmöglichkeiten für die jeweiligen Erzeugnisse, die Investitionsart und<br />

ein Vergleich von vorhandener und voraussichtlicher Kapazität dargestellt werden.<br />

Übereinstimmen<strong>des</strong> Ergebnis der Untersuchungen und Studien ist, dass Verbraucherinnen<br />

und Verbraucher beim Einkauf ihrer Nahrungsmittel der Herkunft eine zunehmend hohe Bedeutung<br />

beimessen. Beim Verbraucher bestehen insbesondere Präferenzen für Nahrungsmittel<br />

aus der eigenen Region. Repräsentative Befragungen im Rahmen der Untersuchung "Die<br />

Wettbewerbsfähigkeit von Nahrungsmitteln aus Nordrhein-Westfalen auf nordrheinwestfälischen<br />

Märkten (Nachbarschaftsprodukte)" haben ergeben, dass ca. 30 % aller<br />

Verbraucher in Nordrhein-Westfalen Nahrungsmittel aus ihrer eigenen Region präferieren.<br />

Die wesentlichen Einflussgrößen hierfür sind:<br />

- Zunehmende Verbraucherverunsicherung:<br />

Lebensmittelskandale in unterschiedlicher Ausprägung - von BSE über Hormone, Antibiotika,<br />

Dioxin bis hin zu gentechnisch veränderten Lebensmitteln lassen die Grundskepsis<br />

beim Verbraucher wachsen.<br />

- Internationalisierung/Globalisierung <strong>des</strong> Warenangebots:<br />

Sie fördert die Anonymisierung der Produkte mit für den Verbraucher nicht mehr<br />

nachvollziehbaren Erzeugungs- und Verarbeitungsweisen.<br />

Auch bei den verschiedenen Wirtschaftsbeteiligten (z.B. Gastronomie, Handwerk, Lebensmittelhandel)<br />

ist eine wachsende Bereitschaft im Hinblick auf die Verarbeitung / Vermarktung<br />

regionaler Erzeugnisse erkennbar.<br />

Die Regionale Vermarktung in ihren verschiedenen Dimensionen wird vom Land Nordrhein-<br />

Westfalen als ein wichtiger Faktor in der Vermarktung von Agrarprodukten und Lebensmitteln<br />

erachtet. Insbesondere sind derartige Maßnahmen eine gezielte Antwort auf die<br />

zunehmende Verbraucherverunsicherung beim Lebensmitteleinkauf.<br />

Ganz entscheidend wird die weitere Bedeutung der regionalen Vermarktung von der Entwicklung<br />

und Nutzung geeigneter Organisationsformen und Vermarktungsstrukturen abhängen.


Kapitel VI.2.1.3: Verarbeitung und Vermarktung _________ _____________________________________________ 108<br />

2. Bisher eingesetzte Finanzmittel und Ergebnisse<br />

Die Förderrichtlinien <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong> Nordrhein-Westfalen im Bereich Regionale Vermarktung<br />

wurden nach Notifizierung und Zustimmung durch die <strong>EU</strong>-Kommission am 08.07.1997 veröffentlicht<br />

(Entscheidung vom 17.06.1997, EG-Beihilfen-Nr. 720/96).<br />

Im Rahmen der Förderrichtlinien wurden bisher 11 Regional-Vermarktungsvorhaben mit einem<br />

Fördervolumen von insgesamt 921.324,-- DM gefördert. An den Vorhaben sind 204<br />

landwirtschaftliche Betriebe beteiligt.<br />

Nach den eingehenden Projektanfragen und -anträgen kann aufgrund der Vorgaben in den<br />

Richtlinien eine Vielzahl der beabsichtigten Vorhaben nicht oder nur unzureichend an der<br />

Fördermaßnahme partizipieren. Zur Steigerung der Akzeptanz und Effizienz <strong>des</strong> Förderprogramms<br />

wurde zwischenzeitlich eine Überarbeitung der Förderrichtlinien vorgenommen<br />

3. Strategie und Ziele<br />

Ansatzpunkte für eine Strukturverbesserung und Notwendigkeit eines <strong>Programm</strong>s<br />

Es ist zu erwarten, dass die Landwirtschaft unter den aufgezeigten Rahmenbedingungen ein<br />

wachsen<strong>des</strong> Interesse an der regionalen Vermarktung hat und damit die Frage nach effektiven<br />

Strukturen in diesem Bereich immer wichtiger wird. Durch das Eingehen auf die Sorgen und<br />

Wünsche der Verbraucher ergeben sich Chancen für die nordrhein-westfälische Land- und<br />

Ernährungswirtschaft mit einem großen Verbrauchermarkt (ca. 18 Mio. Einwohner) "direkt<br />

vor der Haustür", die es zu nutzen gilt.<br />

Eine Befriedigung der Verbrauchernachfrage nach Lebensmitteln aus der Region und Erhöhung<br />

<strong>des</strong> Absatzes über die bisher vorhandenen Vermarktungswege hinaus setzt den Aufbau<br />

und die Stärkung schlagkräftiger Vermarktungs- und Verarbeitungsstrukturen für regional erzeugte<br />

Produkte mit sicheren Herkunftsgarantien sowie ein verbrauchernahes Angebot voraus.<br />

Nur durch eine effiziente und professionelle Verarbeitung und Vermarktung mit konsequenter<br />

Herkunftssicherung wird es möglich sein, ökonomisch tragfähige Strukturen für die regionale<br />

Vermarktung zu schaffen und zu erhalten. Der <strong>Förderung</strong> der Absatzwege über eine mehrstufige<br />

Zusammenarbeit, insbesondere der Vermarktung an klein- und mittelständische Verarbei-


Kapitel VI.2.1.3: Verarbeitung und Vermarktung _________ _____________________________________________ 109<br />

tungsbetriebe, regional organisierte Strukturen <strong>des</strong> LEH und dem Ernährungshandwerk<br />

kommt dabei eine besondere Bedeutung zu.<br />

Derartige Absatzwege erfordern eine rationelle Produktion, die Zusammenfassung größerer<br />

Mengen gesicherter Herkunft, die kontinuierliche Bereitstellung der Ware mit festen Lieferfristen<br />

und Verpflichtungen bezüglich der Einhaltung der Herkunftsgarantien. Die Anforderungen<br />

können vielfach nur durch die Bildung regional organisierter Vereinigungen von Erzeugern<br />

erreicht werden.<br />

Eine weitere Erhöhung der Wertschöpfung innerhalb der Landwirtschaft lässt sich erreichen,<br />

wenn Erzeugnisse der landwirtschaftlichen Urproduktion vor ihrem Absatz an den Handel<br />

aufbereitet oder verarbeitet werden. Der ökonomische Erfolg solcher Projekte hängt stark<br />

vom Vorhandensein schlüssiger Vermarktungskonzeptionen ab, die bereits im Vorfeld der<br />

wirtschaftlichen Aktivitäten erstellt werden sollten.<br />

Die betreffenden Betriebe und ihre Organisationen sind häufig aus eigener Kraft nicht in der<br />

Lage, die Märkte professionell und systematisch zu erschließen und zu bedienen. Für diese<br />

Bereiche bedarf es neuer Formen der Kooperation und <strong>des</strong> Absatzes. Beim Auf- und Ausbau<br />

regionaler Vermarktungsstrukturen sind zur Überwindung finanzieller Hemmnisse und Risiken<br />

bei der Einführung finanzielle Hilfen erforderlich. Die beteiligten Gruppen der Agrarwirtschaft<br />

erwarten vor allen Dingen Hilfestellung in folgenden Bereichen:<br />

- Konzepte für die Vermarktung,<br />

- Projekte und Maßnahmen zur Verbesserung und Sicherung der Produktqualität und -herkunft,<br />

- Belieferung <strong>des</strong> Ernährungshandwerks (Bäcker, Metzger) und von Großverbrauchern<br />

(Großküchen, Gastronomie) durch die Landwirtschaft,<br />

- Professionalisierung und Qualifizierung der Direktvermarkter,<br />

- Aufbau gemeinschaftlicher Formen der Direktvermarktung (Bauernmärkte, Markthallen<br />

usw.),<br />

- Organisation und Durchführung von Projekten horizontaler und vertikaler Kooperation<br />

mit integrierter Herkunftssicherung.


Kapitel VI.2.1.3: Verarbeitung und Vermarktung _________ _____________________________________________ 110<br />

Derartige Maßnahmen sind durch eine <strong>Förderung</strong> im Bereich der Verarbeitung und Vermarktung<br />

landwirtschaftlicher Erzeugnisse (siehe Grundsätze für die <strong>Förderung</strong> im Bereich der<br />

Marktstrukturverbesserung und Grundsätze für die <strong>Förderung</strong> aufgrund <strong>des</strong> Marktstrukturgesetzes<br />

im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der Agrarstruktur und <strong>des</strong> Küstenschutzes)<br />

und der <strong>Förderung</strong> von Investitionen zur landwirtschaftlichen Direktvermarktung<br />

im Rahmen <strong>des</strong> Agrarinvestitionsförderungsprogramms bisher nicht oder nur unzureichend<br />

erfasst.<br />

Durch eine Unterstützung beim Auf- und Ausbau regionaler Vermarktungsstrukturen soll insbesondere<br />

folgen<strong>des</strong> erreicht werden:<br />

- Beitrag zur Existenzsicherung bäuerlich strukturierter Familienbetriebe sowie klein- und<br />

mittelständischer Unternehmen der Ernährungswirtschaft,<br />

- mehr Sicherheit und Transparenz für Verbraucherinnen und Verbraucher,<br />

- Stärkung der Wirtschaftskraft ländlich geprägter Räume durch die Bindung von Wertschöpfung<br />

und Beschäftigung an die Region,<br />

- stärkere Verbreitung umweltschonender und tiergerechter Produktionsverfahren,<br />

- Vermeidung energieaufwendiger sowie tier- und umweltbelastender Transporte.<br />

Durch die <strong>Förderung</strong> wird ein verstärkter Auf- und Ausbau regionaler Vermarktungsstrukturen<br />

mit einer Vielzahl beteiligter landwirtschaftlicher Unternehmen und Bildung von Vereinigungen<br />

von Erzeugern erwartet. Ziel ist ein Ausbau der Regionalvermarktung um mind. das<br />

3-fache <strong>des</strong> derzeitigen Stan<strong>des</strong> bis zum Jahre 2006.


Kapitel VI.2.1.3: Verarbeitung und Vermarktung _________ _____________________________________________ 111<br />

4. Beschreibung der geplanten Maßnahmen<br />

Fördermaßnahmen<br />

Der Plan ist Grundlage für den Aufbau und Stärkung regionaler Vermarktungsstrukturen, die<br />

zur gezielten Nachfragebefriedigung, zur Erschließung zusätzlicher Einkommensquellen für<br />

die Landwirtschaft, zur Verbesserung der Versorgungsstruktur im ländlichen Raum sowie zur<br />

Entlastung der Überschussmärkte durch Diversifizierung <strong>des</strong> Angebots beitragen.<br />

Die <strong>Förderung</strong> soll helfen, die Vermarktung, Be- und Verarbeitung diesen Erfordernissen anzupassen<br />

und die Absatzmöglichkeiten der Produkte zu verbessern und hierdurch die Voraussetzungen<br />

für Erlösvorteile der landwirtschaftlichen Erzeuger zu schaffen.<br />

Im Einzelnen soll die Verbesserung der Vermarktungsbedingungen für die Regional-Vermarktung<br />

aus Mitteln <strong>des</strong> EAGFL wie folgt gefördert werden:<br />

- Investitionen für den Neu-, Um- und Ausbau von Verarbeitungs-/Vermarktungseinrichtungen<br />

sowie die Beschaffung von technischen Einrichtungen und Anlagen für die Verarbeitung<br />

und Vermarktung landwirtschaflicher Erzeugnisse und deren Verarbeitungserzeugnisse<br />

im Rahmen regionaler Produktions- und Vermarktungssystemen mit integrierter<br />

Herkunftssicherung.<br />

Insbesondere der Auf- und Ausbau von Lager-, Sortier-, Kühl-, Verpackungs- und Verarbeitungseinrichtungen<br />

und effizienten Logistiksystemen für die Erfassung und Distribution<br />

sowie Vermarktungseinrichtungen (z.B. Bauernmarkthallen, Bauernläden) von der<br />

Erzeuger- bis zur Einzelhandelsstufe sind von herausgehobener Bedeutung. Soweit gesichert<br />

ist, dass die landwirtschaftliche Erzeugerstufe angemessen an der Wertschöpfung<br />

beteiligt ist und ein Vorhaben zur Sicherung von landwirtschaftlichen Einkommen beiträgt,<br />

sollen auch Unternehmen <strong>des</strong> Handels oder der Be- und Verarbeitung an der <strong>Förderung</strong><br />

von Investitionen teilhaben.<br />

Die von einer <strong>Förderung</strong> der landwirtschaftlichen Direktvermarktung gemäß dem AFP<br />

nicht erfaßten Fördermaßnahmen der Einzelhandelsstufe können nur unter Beachtung der<br />

in der Verordnung (EG) Nr. 69/2001 der Kommission über die Anwendung der Artikel 87<br />

und 88 EG-Vertrag auf „de-minimis“-Beihilfen vorgesehenen Regeln ausschließlich aus<br />

Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und <strong>des</strong> Küstenschutzes“gefördert<br />

werden. Die <strong>Förderung</strong> auf Einzelhandelsstufe umfasst im Wesentlichen<br />

bäuerliche Initiativen und Initiativen zur Nahversorgung mit regionalen Erzeugnissen. Die


Kapitel VI.2.1.3: Verarbeitung und Vermarktung _________ _____________________________________________ 112<br />

entsprechenden Förderbestimmungen hierzu werden nach Art. 87 - 89 <strong>des</strong> EG-Vertrags<br />

notifiziert. Eine Gemeinschaftsfinanzierung wird für diesen Bereich nicht beantragt.<br />

Investitionen von Einkaufszentren, Großkaufhäusern, Diskontläden sowie überregional tätigen<br />

Filialisten <strong>des</strong> Einzelhandels sind von einer <strong>Förderung</strong> ausgeschlossen.<br />

- Ausgaben für die Gründung und das Tätigwerden von Vereinigungen von Erzeugern für<br />

die gemeinschaftliche Verarbeitung/Vermarktung ihrer regional erzeugten landwirtschaftlichen<br />

Erzeugnisse sowie die mit der wesentlichen Erweiterung der Tätigkeit Vereinigungen<br />

von Erzeugern und die Vereinigung von Erzeugervereinigungen verbundenen<br />

zusätzlichen Organisationsausgaben.<br />

Vereinigungen von mind. 5 Erzeugern erhalten über einen Zeitraum von 5 Jahren eine<br />

degressiv gestaffelte Beihilfe zu den Organisationsausgaben <strong>des</strong> Zusammenschlusses.<br />

Ein Gemeinschaftsbeitrag zu den o.a. Organisationsausgaben wird nicht beantragt. Diese<br />

Maßnahme wird als zusätzliche staatliche Beihilfe i.S. <strong>des</strong> Art. 52 der VO (EG) Nr.<br />

1257/1999 durchgeführt.<br />

- Ausgaben für die Erarbeitung von Produktions- und Vermarktungskonzeptionen für regional<br />

erzeugte Produkte.<br />

Hierzu zählen Vorplanungen, wie z.B. Marktanalysen, Marktforschung, Entwicklungsstudien,<br />

Beratungs- und Planungsmaßnahmen und die Entwicklung von Produktions- und<br />

Vermarktungskonzeptionen mit Vorschlägen z. B. hinsichtlich der zu verarbeitenden oder<br />

zu vermarktenden Produkte, ihrer Aufmachung, der dabei verwendeten Logos, der dabei<br />

notwendigen Werbematerialien und der Organisation der Logistik, sowie darauf aufbauende<br />

informations- und öffentlichkeitswirksame Maßnahmen.<br />

Ein schlüssiges Produktions- und Vermarktungskonzept auf der Grundlage einer gründlichen<br />

Marktanalyse ist eine wesentliche Grundlage für den Erfolg von Vorhaben der Regionalvermarktung.<br />

Hierzu bedarf es vielfach einer professionellen Marketingberatung,<br />

die die Verbraucher- und Vermarkterseite mit einbezieht und geeignete Absatzwege und<br />

Strategien offenlegt.<br />

Regional vermarktete Lebensmittel müssen sich von anonymer, austauschbarer Massenware<br />

deutlich abheben und zur Sicherung der ökonomischen Tragfähigkeit gezielt am<br />

Markt platziert werden. Hierzu bedarf es projektbezogener strategischer Planung und<br />

Konzeption sowie deren Evaluierung in einer Testphase.


Kapitel VI.2.1.3: Verarbeitung und Vermarktung _________ _____________________________________________ 113<br />

- Ausgaben von Vereinigungen von Erzeugern oder – bei besonderer Berücksichtigung der<br />

Interessen der landwirtschaftlichen Erzeuger – von Unternehmen <strong>des</strong> Handels oder der<br />

Be- und Verarbeitung für die Einführung eines Qualitätsmanagementsystems und für die<br />

Einführung eines Umweltmanagementsystems, einschließlich deren Erstzertifizierung sowie<br />

der Aus- und Weiterbildung im Hinblick auf die Anwendung dieser Systeme.<br />

Grundlage für die <strong>Förderung</strong> sind die Grundsätze für die <strong>Förderung</strong> der Verarbeitung und<br />

Vermarktung regional erzeugter landwirtschaftlicher Produkte im Rahmenplan der Gemeinschaftsaufgabe<br />

“Verbesserung der Agrarstruktur und <strong>des</strong> Küstenschutzes” in der jeweils geltenden<br />

Fassung sowie die Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Verarbeitung<br />

und Vermarktung regional erzeugter landwirtschaftlicher Produkte.<br />

Für die <strong>Förderung</strong> von Vermarktungskonzeptionen wird ein Gemeinschaftsbeitrag nach Art.<br />

33 der VO (EG) Nr. 1257/1999 beantragt.<br />

Nach den o.g. Untersuchungen achten viele Verbraucher beim Einkauf ihrer Lebensmittel auf<br />

die regionale Herkunft. Sie bringen insbesondere Lebensmitteln aus ihrer Region ein hohes<br />

Maß an Vertrauen entgegen und betrachten die Regionalität als ein wesentliches Qualitätsmerkmal.<br />

Darüber hinaus setzen sich die Wirtschaftsbeteiligten im Bereich Regionalvermarktung in der<br />

überwiegenden Zahl der Fälle auf freiwilliger Basis besondere Qualitätsanforderungen für die<br />

Erzeugung und Vermarktung ihrer Produkte, die über die gesetzlichen Standard hinausgehen.<br />

- Die <strong>Förderung</strong> der Verarbeitung und Vermarktung regional erzeugter landwirtschaftlicher<br />

Produkte erfolgt nur für spezielle Produkte hoher Qualität. Qualitätsprodukte sind<br />

Erzeugnisse, die in min<strong>des</strong>tens einem Kriterium, das das Produktionsverfahren oder<br />

die Produkteigenschaften betreffen kann, über den gesetzlichen Standards liegen oder<br />

Anforderungen bzw. Normen erfüllen, die deutlich höher oder spezifischer sind als die<br />

in den relevanten Bestimmungen der Gemeinschaft oder <strong>des</strong> Mitgliedsstaates festlegelegten.<br />

Im Bereich der regionalen Vermarktung handelt es sich in der Regel um kleinräumige, auf<br />

regionaler Ebene agierende, kleinstrukturierte Vermarktungssysteme mit relativ geringem<br />

Umsatzvolumen, die nicht auf die Belieferung eines überregional distribuierenden Einzelhandels<br />

oder ähnlicher Strukturen ausgerichtet sind.


Kapitel VI.2.1.3: Verarbeitung und Vermarktung _________ _____________________________________________ 114<br />

Begünstigte<br />

Zuwendungsempfänger gemäß Richtlinie können<br />

- Vereinigungen von Erzeugern<br />

- Unternehmen <strong>des</strong> Handels oder der Be- und Verarbeitung als Marktpartner von Erzeugern<br />

und/oder Vereinigungen von Erzeugern<br />

sein.<br />

Höhe der Zuwendung<br />

Für die Gründung und das Tätigwerden von Vereinigungen von Erzeugern für die gemeinschaftliche<br />

Vermarktung/Verarbeitung ihrer Erzeugnisse wird eine <strong>Förderung</strong> wie folgt gewährt:<br />

- im 1. und 2. Jahr nach der Vereinigung bis zu 60 v.H. der im jeweiligen Jahr getätigten<br />

angemessenen Organisationsausgaben,<br />

- im 3. Jahr nach der Vereinigung bis zu 10 v.H. der Verkaufserlöse der nachgewiesenen<br />

Jahreserzeugung, höchstens jedoch 50 v.H. der in diesem Jahr getätigten<br />

angemessenen Organisationsausgaben,<br />

- im 4. Jahr nach der Vereinigung bis zu 10 v.H. der Verkaufserlöse der nachgewiesenen<br />

Jahreserzeugung, höchstens jedoch 40 v.H. der in diesem Jahr getätigten<br />

angemessenen Organisationsausgaben,<br />

- im 5. Jahr nach der Vereinigung bis zu 10 v.H. der Verkaufserlöse der nachgewiesenen<br />

Jahreserzeugung, höchstens jedoch 20 v.H. der in diesem Jahr getätigten<br />

angemessenen Organisationsausgaben.<br />

Für Investitionen im Bereich der Verarbeitung und Vermarktung<br />

- bis zu 40 v.H. der zuwendungsfähigen Ausgaben bei Vereinigungen von Erzeugern<br />

und bei Unternehmen, die mit Erzeugern, die einer Vereinigung von Erzeugern angehören,<br />

Lieferverträge abschließen.<br />

- bis zu 35 v.H. der zuwendungsfähigen Ausgaben bei Unternehmen, die mit einzelnen<br />

Erzeugern, die keiner Vereinigung von Erzeugern angehören, Lieferverträge abschließen.<br />

Für die Einführung von Qualitäts- und Umweltmanagementsystemen sowie für die Erarbeitung<br />

und Einführung von Produktions- und Vermarktungskonzeptionen bis zu 50 v.H. der<br />

förderfähigen Kosten, insgesamt jedoch höchstens 100.000 € innerhalb von 3 Jahren. Auf


Kapitel VI.2.1.3: Verarbeitung und Vermarktung _________ _____________________________________________ 115<br />

diese Begrenzung werden alle nach Nummer 13 <strong>des</strong> Gemeinschaftsrahmens für staatliche<br />

Beihilfen im Agrarsektor gewährten Zuwendungen, unabhängig von der der Gewährung<br />

zugrunde liegenden Rechtsform, angerechnet.<br />

Die Fördermaßnahme ist im wesentlichen Bestandteil der Gemeinschaftsaufgabe “Verbesserung<br />

der Agrarstruktur und <strong>des</strong> Küstenschutzes” in der jeweils geltenden Fassung. Der nationale<br />

Finanzierungsanteil von Förderregelungen, die von der Gemeinschaftsaufgabe abweichen,<br />

wird aus Mitteln <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong> <strong>NRW</strong> finanziert.<br />

Zuwendungsvoraussetzungen<br />

- Vorlage einer schlüssigen Produktions- und Vermarktungskonzeption<br />

- Vereinigung von Erzeugern für min<strong>des</strong>tens 5 Jahre<br />

- Darstellung der Wirtschaftlichkeit <strong>des</strong> Unternehmens aufgrund geeigneter Unterlagen<br />

- Vertragliche Bindungen mit der Erzeugerstufe<br />

- Die angebotene Produktpalette (Erzeuger/Vereinigung von Erzeugern) muss überwiegend<br />

selbst erzeugt sein<br />

- Einhaltung der gemeinschaftlichen Min<strong>des</strong>tanforderungen in Bezug auf Umweltschutz,<br />

Hygiene und Tierschutz:<br />

Die Einhaltung <strong>des</strong> Gemeinschaftsrahmens für staatliche Beihilfen im Agrarsektor (ABl. Nr.<br />

C 28, S. 2 vom 01.02.2000) sowie der Gemeinschaftsleitlinien für staatliche Beihilefen zur<br />

Werbung für in Anhang I <strong>des</strong> EG-Vertrags genannte Erzeugnisse (ABl. Nr. C 252, S. 5 vom<br />

12.09.2001) ist in der vorgenannten Richtlinie verbindlich vorgeschrieben.<br />

Gemeinschaftsbeitrag<br />

Es wird ein Gemeinschaftsbeitrag basierend auf den öffentlichen Ausgaben in Höhe von 25 %<br />

beantragt Hiervon ausgenommen sind die Organisationsausgaben und die Investitionen auf<br />

der Einzelhandelsstufe, für diese wird kein Gemeinschaftsbeitrag beantragt.<br />

5. Zuständige Behörden<br />

Zuständige Behörde für die verwaltungsmäßige Durchführung der Maßnahme ist das<br />

Lan<strong>des</strong>amt für Ernährungswirtschaft und Jagd<br />

Nordrhein-Westfalen<br />

Tannenstraße 24 b<br />

40476 Düsseldorf


Kapitel VI.2.1.3: Verarbeitung und Vermarktung _________ _____________________________________________ 116<br />

Teil B) Ökologischer Landbau<br />

1. Ausgangslage<br />

Allgemeine Situation<br />

Der ökologische Landbau entspricht in besonderer Weise den Prinzipien einer nachhaltigen<br />

und umweltschonenden Landbewirtschaftung. In den ökologisch wirtschaftenden Betrieben<br />

wird bewusst auf den Einsatz mineralischer Handelsdünger, chemisch-synthetischer Pflanzenschutzmittel<br />

und Handelsfuttermittel verzichtet. Weitgehend geschlossene Stoffkreisläufe, die<br />

Vermeidung von umweltbelastenden Stoffeinträgen, tiergerechte Haltungs- und Fütterungsverfahren<br />

sowie vielfältige Fruchtfolgen sind weitere markante Kennzeichen <strong>des</strong> Öko-<br />

Landbaus.<br />

Die Lan<strong>des</strong>regierung von Nordrhein-Westfalen hält die Landbewirtschaftung nach den Kriterien<br />

<strong>des</strong> ökologischen Landbaus damit für ein tragfähiges Modell für eine moderne, ökologisch<br />

und ökonomisch verträgliche Landnutzung, die zugleich die Wünsche der Verbraucherinnen<br />

und Verbraucher nach gesunden, umweltfreundlich und tiergerecht erzeugten Nahrungsmitteln<br />

erfüllt. Sie hat eine Initiative gestartet, um eine stärkere Verbreitung ökologisch<br />

wirtschaftender Betriebe und eine möglichst flächendeckende Versorgung der Verbraucherinnen<br />

und Verbraucher mit ökologisch erzeugten Nahrungsmitteln zu erreichen.<br />

1989 wurde mit der Verordnung (EWG) Nr. 4115/88 zur Extensivierung der ökologische<br />

Landbau erstmals so beschrieben wie bis dahin nur im privatrechtlichen Rahmen der ökologischen<br />

Anbauverbände. Umstellung auf ökologische Wirtschaftsweise wurde damit offiziell<br />

als ein Weg zur Extensivierung der Erzeugung und Schonung der Umwelt anerkannt. Mit der<br />

Reform der europäischen Agrarpolitik von 1992 ermöglichte die <strong>EU</strong> im Rahmen der flankierenden<br />

Maßnahmen neue und verbesserte Umweltfördermaßnahmen. Nach der Verordnung<br />

(EWG) Nr. 2078/92 für umweltgerechte und den natürlichen Lebensraum schützende landwirtschaftliche<br />

Produktionsverfahren werden in <strong>NRW</strong> die Umstellung auf ökologischen<br />

Landbau sowie die Beibehaltung der ökologischen Wirtschaftsweise mit Flächenprämien finanziell<br />

honoriert.<br />

1991 verabschiedete der Agrarministerrat die Verordnung (EWG) Nr. 2092/91 über den ökologischen<br />

Landbau und die entsprechende Kennzeichnung der landwirtschaftlichen Erzeugnisse<br />

und Lebensmittel. In ihr werden EG-einheitlich Min<strong>des</strong>tstandards <strong>des</strong> ökologischen<br />

Pflanzenbaus definiert und ausführliche Kontrollanforderungen für Erzeugung und Verarbeitung<br />

gestellt. Staatlich anerkannte, private Kontrollstellen überprüfen die Einhaltung dieser


Kapitel VI.2.1.3: Verarbeitung und Vermarktung _________ _____________________________________________ 117<br />

Anforderungen bei allen Unternehmen, die Produkte aus ökologischem Landbau erzeugen,<br />

verarbeiten und importieren. Der Bereich der tierischen Erzeugung ist mit Verabschiedung<br />

einer Ergänzungsverordnung jetzt ebenfalls gesetzlich geregelt. Neben Bestimmungen zur<br />

Tierhaltung enthält diese auch ein generelles Verbot der Gentechnikanwendung. Insgesamt<br />

steht mit der Verordnung ein wirksames Instrument gegen unlauteren Wettbewerb und<br />

Verbrauchertäuschung zur Verfügung.<br />

Nachfrage nach ökologisch erzeugten Produkten<br />

Die Schaffung von gesetzlichen Grundlagen zur klaren Abgrenzung zwischen ökologisch und<br />

konventionell erzeugten Produkten, aber vor allem veränderte Verbrauchereinstellungen führten<br />

zu einer deutlich erhöhten Nachfrage nach ökologisch erzeugten Produkten. Auch für die<br />

Zukunft prognostiziert die Gesellschaft für Konsumforschung in Nürnberg, daß der Umsatz<br />

mit Bioprodukten weiterhin kontinuierlich wachsen wird. Laut einer aktuellen Studie der<br />

CMA bekunden 72 % der Verbraucherinnen und Verbraucher, dass sie ihren Konsum mit<br />

Bioprodukten steigern möchten. Die Zahl der Verbraucherinnen und Verbraucher, die gelegentlich<br />

Bioprodukte kaufen, sei von 1980 bis 1998 von 20% auf 53% gestiegen, die der regelmäßigen<br />

Käuferinnen und Käufer im gleichen Zeitraum von 5% auf 14%.<br />

Die CMA-Marktforscher halten zusammenfassend fest:<br />

- Der Markt der Ökoprodukte ist in einen Trend zu gesünderem/gesundem Leben eingebettet.<br />

- Alle Anzeichen deuten darauf hin, dass dieser Trend ungebrochen bestehen bleibt.<br />

- Beim Absatz von Ökoprodukten ist kaum mit dramatischen Einbrüchen zu rechnen.<br />

- Die Haushalte werden allerdings nur von einer begrenzten Anzahl von Verkaufsstellen<br />

versorgt.<br />

- Die Verbraucherinnen und Verbraucher fühlen sich in zunehmendem Maß bei (konventionell<br />

erzeugten) Nahrungsmitteln verunsichert und fordern verbriefte Sicherheit .<br />

Nach Schätzungen <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>verban<strong>des</strong> Naturkost/Naturwaren setzten Naturkostfachgeschäfte<br />

in 1997 ca. 1,2 Mrd. DM mit ökologisch erzeugten Nahrungsmitteln, der konventionelle<br />

Lebensmitteleinzelhandel incl. <strong>des</strong> Umsatzes mit Babynahrung ca. 0,5 bis 1,0 Mrd. DM<br />

und direktvermarktende Betriebe ca. 0,6 bis 1,0 Mrd. DM um. Den Gesamtumsatz mit ökologisch<br />

erzeugten Nahrungsmitteln schätzt der Bun<strong>des</strong>verband auf 2,8 bis ca. 4 Mrd. DM, das<br />

entspricht etwa 1,2 bis 1,5 % <strong>des</strong> gesamten Lebensmittelumsatzes in Deutschland.


Kapitel VI.2.1.3: Verarbeitung und Vermarktung _________ _____________________________________________ 118<br />

Experten der Branche gehen davon aus, dass der Umsatz mit ökologisch erzeugten Lebensmitteln<br />

im Jahre 2005 bis zu 10 % <strong>des</strong> gesamten Lebensmittelumsatzes erreichen könnte. Dies<br />

würde einer Umsatzhöhe von rd. 10 bis 20 Mrd. DM entsprechen. Allerdings sei diese Umsatzentwicklung<br />

an bestimmte Voraussetzungen geknüpft:<br />

- Vor allem die Werbung und Öffentlichkeitsarbeit müsse verstärkt werden. Es bedürfe<br />

einer Aufklärung der Verbraucherinnen und Verbraucher.<br />

- Viele wüssten nicht, dass die Begriffe "Bio" und "Öko" bei pflanzlichen Lebensmitteln<br />

durch die EG-Biokennzeichnungsverordnung geschützt seien.<br />

- Ein klares Image und gute Qualität der Produkte seien erforderlich.<br />

- Wichtig seien auch die Professionalisierung <strong>des</strong> Fachhandels, niedrigere Preise und die<br />

Ausweitung der ökologisch bewirtschafteten Flächen.<br />

- Die vielen verschiedenen Waren- und Verbandszeichen verhinderten Transparenz und<br />

Vertrauen in Öko-Produkte. Dies könne sogar in Kaufzurückhaltung bei Verbraucherinnen<br />

und Verbrauchern münden.<br />

Nach Einschätzung der Marktexperten werden die in der Vergangenheit dominierenden Vertriebswege<br />

der Direktvermarktung und <strong>des</strong> Naturkosthandels weiterhin ihre Bedeutung behalten<br />

und ausgebaut werden. Daneben werde jedoch der Verkauf von Öko-Produkten über den<br />

konventionellen Lebensmitteleinzelhandel in Zukunft deutlicher zunehmen. In diesem Vermarktungsweg<br />

sei mit einer Steigerung bis zu 20 % pro Jahr zu rechnen. Dass diesem Vermarktungsweg<br />

noch ein großes Wachstumspotential zugetraut werde, beweise auch die Tatsache,<br />

dass alle großen Einzelhandelsketten mittlerweile eine eigene Öko-Schiene aufgebaut<br />

hätten.<br />

Für breite Verbraucherschichten haben die Qualität der Produkte und eine ansprechende, ordnungsgemäße<br />

und marktgerechte Aufmachung eine hohe Bedeutung. Abstriche gegenüber der<br />

konventionellen Ware werden nicht akzeptiert. Die zwingende Folge dieser Verbraucherwünsche<br />

ist ein Wachstum sowie eine Spezialisierung und Rationalisierung der Betriebe, die<br />

Öko-Produkte erzeugen, verarbeiten und vermarkten.<br />

Neben den klassischen Öko-Erzeugnissen - Speisekartoffeln, Obst und Gemüse sowie Brot<br />

und Eier - ist die Angebotspalette in den letzten Jahren stark erweitert worden. Tierische Produkte<br />

wie Milch und Fleisch sowie Tiefkühlware und Fertigprodukte sind in den Regalen zu<br />

finden. Das Sortiment wird ganzjährig angeboten, da ein großer Anteil von Öko-Produkten<br />

aus dem europäischen Ausland und aus Übersee auf den Markt drängen. Um in diesem Wettbewerb<br />

bestehen zu können, ist die heimische Öko-Produktion gezwungen, die Verarbeitung


Kapitel VI.2.1.3: Verarbeitung und Vermarktung _________ _____________________________________________ 119<br />

und Vermarktung zu rationalisieren, neue Vermarktungswege zu erschließen und dafür zu<br />

investieren.<br />

CMA und AGÖL haben vor kurzem ein gemeinsames Öko-Prüfzeichen entwickelt und der<br />

Öffentlichkeit vorgestellt. Mit diesem Prüfzeichen sollen Öko-Produkte aus Deutschland, aus<br />

der <strong>EU</strong> und aus Drittländern einheitlich gekennzeichnet und für alle Verbraucherinnen und<br />

Verbraucher klar erkennbar werden. Solche Zeichen existieren bereits in vielen anderen <strong>EU</strong>-<br />

Staaten. Die Erfahrungen zeigen, daß eine eindeutige klare Kennzeichnung die Ausweitung<br />

der Märkte mit Öko-Produkten deutlich unterstützt. Dieser Effekt ist mit der Einführung <strong>des</strong><br />

Öko-Prüfzeichens auch auf dem deutschen Markt zu erwarten.<br />

Erzeugung ökologischer Produkte<br />

In der Bun<strong>des</strong>republik Deutschland vertreten die Mitgliedsverbände der Arbeitsgemeinschaft<br />

ökologischer Landbau (AGÖL) zum 1. Januar 1999 insgesamt 7249 anerkannte ökologisch<br />

wirtschaftende Betriebe mit einer Fläche von 374.109 ha. Im Durchschnitt werden damit rund<br />

51,6 ha je Mitgliedsbetrieb bewirtschaftet. Der Anteil ökologisch bewirtschafteter Betriebe an<br />

der Gesamtzahl der landwirtschaftlichen Betriebe beträgt 1,3%, der ökologisch bewirtschafteten<br />

Fläche an der Gesamtfläche 2,0 %.<br />

In Nordrhein-Westfalen hat sich die Zahl der ökologisch wirtschaftenden Betriebe (AGÖL-<br />

Betriebe) vom Jahr 1992 mit 390 Betrieben auf 565 Betriebe im Jahr 1999 erhöht. Die ökologisch<br />

bewirtschaftete Fläche stieg im gleichen Zeitraum von 11.727 ha auf 18.256 ha. Das<br />

entspricht einer durchschnittliche Fläche pro Betrieb von 32,3 ha. Der Anteil der ökologisch<br />

wirtschaftenden Betriebe an der Gesamtzahl der landwirtschaftlichen Betriebe in Nordrhein-<br />

Westfalen beträgt 0,8 %, der Flächenanteil liegt bei 1,2 %.<br />

Die Ursachen für den nach wie vor sehr geringen Umfang <strong>des</strong> ökologischen Landbaus in<br />

<strong>NRW</strong> sind vielfältig: Viele Landwirtinnen und Landwirte fürchten die produktionstechnischen<br />

Risiken, geringeren Erträge, höhere Arbeitsbelastung, hohen Kosten für Investitionen in<br />

Stallbauten für eine artgerechte Tierhaltung und Unsicherheiten beim Absatz. Fallende Preise<br />

für Öko-Getreide (billige "Importe" aus den neuen Bun<strong>des</strong>ländern und Osteuropa) und für<br />

Öko-Milch (im Zuge <strong>des</strong> allgemeinen Milchpreisverfalles) führen zu einer skeptischen Haltung<br />

hinsichtlich der Preisstabilität im ökologischen Landbau. Die unbefriedigenden Vermarktungsstrukturen<br />

mit diversen Verbänden und Zeichen und mit vielen kleinen Erzeugergemeinschaften<br />

verstärken die Skepsis. Die resignative Stimmung allgemein in der Landwirt-


Kapitel VI.2.1.3: Verarbeitung und Vermarktung _________ _____________________________________________ 120<br />

schaft führt zu einer geringen Zahl an Auszubildenden; somit fehlen junge Menschen, die mit<br />

Risikobereitschaft und Engagement in den ökologischen Landbau einsteigen.<br />

Bei der Produktion ökologisch angebauter Erzeugnisse ist in den letzten Jahren in allen Produktbereichen,<br />

insbesondere im Obst- und Gemüsebereich eine deutliche Qualitätssteigerung<br />

zu verzeichnen. Abstriche bei den Qualitätsmerkmalen der Handelsklassennormen werden<br />

immer seltener. Dies ist auch das Ergebnis der zunehmenden Spezialisierung der Betriebe, die<br />

auf die hohen Anforderungen <strong>des</strong> Handels, und dabei besonders <strong>des</strong> konventionellen Lebensmitteleinzelhandels,<br />

reagiert haben.<br />

Verarbeitung und Handel<br />

Die Zahl der in Nordrhein-Westfalen gemeldeten Verpackungs- und Verarbeitungsbetriebe<br />

gemäß VO (EWG) Nr. 2092/91 liegt mit 254 im Jahr 1997 seit 4 Jahren auf etwa gleichbleibendem<br />

Niveau. Hierbei handelt es sich um eine sehr heterogene Gruppe von Betrieben, die<br />

von Einzelhandelsbetrieben mit geringer Eigenabpackung und kleinen Bäckereien bis hin zu<br />

großen Verarbeitungs- und Vermarktungsbetrieben reicht, die als reine Öko-Aufbereiter oder<br />

als gemischte ökologische/konventionelle Betriebe arbeiten. Insbesondere bei Unternehmen,<br />

die dem Einzelhandel zuliefern, ist ein zum Teil deutlicher Umsatzzuwachs zu verzeichnen;<br />

das Wachstum findet also nicht über die Zahl der Betriebe, sondern durch Wachstum in den<br />

Betrieben statt. Bei zunehmender Vermarktung von Öko-Produkten über den Lebensmitteleinzelhandel<br />

wird daher auch in diesem Bereich verstärkt investiert werden müssen, um die<br />

geforderten Mengen gebündelt anzubieten; dies gilt besonders für spezialisierte Öko-Betriebe,<br />

in etwas geringerem Maße bei gemischt ökologisch/konventionell arbeitenden Betrieben, die<br />

zunächst die vorhandenen Produktionslinien auch für Öko-Produkte nutzen.<br />

Für die erzeugenden Betriebe und die Entwicklung <strong>des</strong> Ökologischen Landbaus insgesamt ist<br />

die Vermarktung der tierischen Produkte als Öko-Produkte besonders wichtig, weil der überwiegende<br />

Anteil der Erlöse der landwirtschaftlichen Unternehmen aus dem Verkauf tierischer<br />

Erzeugnisse stammt. Wenn die EG-Kennzeichnungs-VO für die tierische Erzeugung in Kraft<br />

tritt, ist oben genannte Entwicklung auch verstärkt für Verarbeitungs- und Vermarktungsbetriebe<br />

von tierischen Erzeugnissen zu erwarten.<br />

Effiziente Vermarktungsstrukturen für tierische Produkte, die dem EG-Kontrollverfahren unterliegen,<br />

sind eine Voraussetzung dafür, dass die Tierhalter angemessene Preise für ihre Erzeugnisse<br />

erhalten und nicht ohne Öko-Bonus als konventionelle Produkte vermarkten müssen.<br />

Hier besteht ein noch größerer Nachholbedarf für die Schaffung effizienter Vermarktungsstrukturen<br />

als im pflanzlichen Bereich.


Kapitel VI.2.1.3: Verarbeitung und Vermarktung _________ _____________________________________________ 121<br />

Fazit<br />

Trotz steigender Nachfrage nach ökologischen Produkten ist die Erzeuger- und Verarbeitungsseite<br />

in Nordrhein-Westfalen noch nicht in der Lage, die Chancen <strong>des</strong> Marktes durch<br />

Bereitstellung ausreichender Mengen bei angemessenen Preisen zu nutzen.<br />

Das hat u.a. folgende Gründe:<br />

- die hohen Umstellungskosten, insbesondere durch notwendige Investitionen in Stallneubauten<br />

und für die einzelbetriebliche Vermarktung,<br />

- die Konkurrenz von Öko-Betrieben mit günstigeren Produktionsstrukturen und billigeren<br />

Arbeitskräften, z.B. in den neuen Bun<strong>des</strong>ländern bzw. in Süd- und Osteuropa,<br />

- die höheren Stückkosten in den Verarbeitungs- und Vermarktungsunternehmen, die eine<br />

wesentliche Ursache in tendenziell kleineren Produktionsumfängen als im konventionellen<br />

Bereich haben;<br />

- das verbesserungsfähige Management in der Verarbeitung und Vermarktung in oft ”jungen”<br />

Unternehmen,<br />

- die unzureichende Bündelung <strong>des</strong> Angebots,<br />

- die aufgrund der geringen Erzeugerdichte aufwendige Erfassung und geringe Verarbeitungsmengen<br />

- mit entsprechenden Auswirkungen auf die Abgabepreise an den Einzelhandel,<br />

- das zu geringe Vertrauen in die Kontrollen der ökologischen Erzeugung und Verarbeitung.<br />

An den einzelnen Punkten muss durch gezielte Maßnahmen angesetzt werden, um die Gesamtsituation<br />

zu verbessern. Dabei ist ein abgestimmtes Vorgehen auf allen Stufen - von der<br />

Erzeugung bis zum Einzelhandel - erforderlich, um auf keiner Stufe durch größere Angebotsoder<br />

Nachfrageüberhänge das Gleichgewicht in dem kleinen Markt zu stören, sondern ein<br />

harmonisches und langfristig angelegtes Wachstum bei angemessenen Preisen zu erreichen.


Kapitel VI.2.1.3: Verarbeitung und Vermarktung _________ _____________________________________________ 122<br />

2. Bisher eingesetzte Finanzmittel und Ergebnisse<br />

Im Rahmen der bisherigen Fördermaßnahme nach VO (EWG) Nr. 866/90 – jetzt VO (EG) Nr.<br />

951/97 - war es erklärtes Ziel, für die Erzeugnisse <strong>des</strong> Ökologischen Landbaus zum einen<br />

effiziente Strukturen für Produkte aus der Region und zum anderen Voraussetzungen für eine<br />

Vermarktung auch außerhalb der Region zu schaffen.<br />

Von den geförderten 12 Unternehmen, die in insgesamt 15 Vorhaben bezuschusst wurden,<br />

nahmen 8 Unternehmen nach 1994 erstmals die Verarbeitung und Vermarktung von Produkten<br />

<strong>des</strong> ökologischen Landbaus auf der Großhandelsstufe auf. Dies ist ein extrem hoher Anteil<br />

von Neugründungen, der die Chancen, aber auch Risiken dieses Marktes im Vergleich zu anderen<br />

Bereichen der Ernährungswirtschaft deutlich macht.<br />

Damit war die Schaffung effizienter Strukturen für Produkte aus der Region eingeleitet worden.<br />

Es war möglich, zunächst auf die steigende Nachfrage von Öko-Ware in allen Bereichen<br />

<strong>des</strong> Handels angemessen zu reagieren. Voraussetzung und gleichzeitig Beleg für die Einbindung<br />

von Erzeugern und aufnehmender Hand ist, dass alle geförderten Unternehmen mit Erzeugern,<br />

die Erzeugerzusammenschlüssen angehören, langfristige Verträge vereinbart haben.<br />

Durch die Investitionsmaßnahmen wurde insbesondere der Absatz der Produktgruppen Obst,<br />

Gemüse, Speisekartoffeln und Getreide gefördert, während Investitionen in tierische Produkte<br />

wie Milch und Fleisch noch zögerlich getätigt wurden. Es wird erwartet, dass sich dies mit<br />

positiven Erfahrungen <strong>des</strong> Lebensmitteleinzelhandels bei den pflanzlichen ”Pionierprodukten”,<br />

der Erweiterung der VO (EWG) 2092/91 auf den tierischen Bereich und die Einführung<br />

<strong>des</strong> deutschen Öko-Prüfzeichens ändern wird.<br />

In den Jahren 1994 - 1998 wurden im Rahmen <strong>des</strong> ”Operationellen <strong>Programm</strong>s zur strukturellen<br />

Verbesserung der Verarbeitungs- und Vermarktungsbedingungen landwirtschaftlicher Erzeugnisse<br />

im Land Nordrhein-Westfalen gemäß VO (EG) Nr. 951/97” 15 Vorhaben gefördert.<br />

Nach Plan beliefen sich die förderfähigen Gesamtausgaben dieses Sektors von 1994 - 1998<br />

auf 26,4 Mio. DM. Das sind 81 % der Gesamtinvestitionen bis zum Ende <strong>des</strong> Jahres 1999. Bis<br />

Ende 1998 konnten davon rund 12,2 Mio. DM bewilligt werden. Die relativ starken Schwankungen<br />

zwischen den Jahren haben ihre Ursache darin, dass bei der relativ geringen Anzahl<br />

von Betrieben die Entscheidung eines einzelnen Unternehmens für oder gegen eine Investition<br />

in einem bestimmten Jahr starke Schwankungen der Fördersummen hervorruft.


Kapitel VI.2.1.3: Verarbeitung und Vermarktung _________ _____________________________________________ 123<br />

Übersicht 1: Investitionsvolumen im Sektor Ökologischer Landbau in DM - Planung und<br />

Umsetzung<br />

1) Planung (siehe Operationelles <strong>Programm</strong> 1994-99, S. 169)<br />

1994 1995 1996 1997 1998 Gesamt<br />

Eigenleistung 2.574.000 3.076.000 3.846.000 3.846.000 3.846.000 17.188.000<br />

nationale Mittel 596.000 710.000 887.000 887.000 887.000 3.967.000<br />

EAGFL 793.000 947.000 1.183.000 1.183.000 1.183.000 5.289.000<br />

Förderfähige<br />

Gesamtausgaben<br />

2) Umsetzung (Stand 28.2.1999)<br />

3.963.000 4.733.000 5.916.000 5.916.000 5.916.000 26.444.000<br />

1994 1995 1996 1997 1998 Gesamt<br />

Eigenleistung 201.630 1.878.882 2.726.481 851.921 2.257.482 7.916.396<br />

nationale Mittel 46.530 433.588 629.188 196.597 520.958 1.826.861<br />

EAGFL 62.040 578.118 838.917 262.130 694.610 2.435.815<br />

Förderfähige<br />

Gesamtausgaben<br />

ausgezahlte<br />

nationale Mittel<br />

ausgezahlte<br />

EAGFL-Mittel<br />

310.200 2.890.588 4.194.586 1.310.648 3.473.050 12.179.072<br />

46.530 411.410 358.234 628.656 439.970 1.884.800<br />

- 131.553 359.251 161.721 265.077 917.602<br />

EAGFL-Mittel, die nach Plan insgesamt 5,29 Mio. DM bis zum Ende <strong>des</strong> Jahres 1998 betragen,<br />

sind bislang in einer Höhe von rd. 2,4 Mio. DM in Projekte abgeflossen. Das sind 46,1 %<br />

<strong>des</strong> Planansatzes.<br />

Der Absatz von Produkten aus dem ökologischen Anbau entwickelte sich in allen Produktions-<br />

und Verarbeitungszweigen verhaltener als erwartet. Infolge<strong>des</strong>sen blieb der Investitionsumfang<br />

nach den speziellen Förderrichtlinien für den ökologischen Landbau hinter den Erwartungen<br />

zurück. Zur zögerlichen Entwicklung haben aber auch die einengenden Rahmenbedingungen<br />

der deutschen Gemeinschaftsaufgabe und der EG für die <strong>Förderung</strong> beigetragen.


Kapitel VI.2.1.3: Verarbeitung und Vermarktung _________ _____________________________________________ 124<br />

Folgende Gründe haben bisher dazu geführt, dass Investitionen nicht wie erwartet durchgeführt<br />

wurden:<br />

- Es gab viele Neugründungen von Betrieben der Verarbeitung und der Vermarktung, die<br />

erst, nachdem sie sich am Markt etabliert hatten, mit steigendem Umsatz und entsprechender<br />

Liquidität weitere Investitionen durchführen wollen und können.<br />

- Es bestanden Unsicherheiten bezüglich der Weiterentwicklung <strong>des</strong> Marktes und der Preise,<br />

so dass Investitionen zurückgestellt wurden.<br />

- Obwohl in der Entscheidung 94/173/EG der Kommission Investitionen, die den Ökologischen<br />

Landbau betrafen, ausdrücklich Priorität hatten, galten für sie die gleichen Ausschließungen<br />

wie für Investitionen im konventionellen Bereich. Dies verhinderte die Investitionsförderung<br />

bei Verarbeitungs- und Vermarktungsbetrieben. Es war z.B. nicht<br />

möglich, in einer Getrei<strong>des</strong>tärkefabrik Investitionen zu fördern, da sie aus Kontrollgründen<br />

entsprechend Verordnung (EWG) Nr. 2092/91 zur Trennung der Warenströme von<br />

konventionell und ökologisch erzeugten Produkte gezwungen wurde.<br />

3. Strategie und Ziele<br />

Es ist zu erwarten, dass der ökologisch wirtschaftende Sektor seine Produktion ausweiten<br />

wird, um das bestehende Nachfragepotential für Produkte aus dem ökologischen Landbau<br />

auszuschöpfen. Aber auch der Preisdruck auf den Märkten für herkömmlich erzeugte Produkte<br />

macht den Ökologischen Landbau zu einer interessanten und ausbaufähigen Alternative für<br />

viele landwirtschaftliche Betriebe und für Verarbeitungs- und Vermarktungsunternehmen.<br />

Diese nachfragebedingten Marktchancen werden auf Erzeugerebene durch die <strong>Förderung</strong> der<br />

Umstellung und der Beibehaltung <strong>des</strong> ökologischen Landbaus unterstützt und zu einer Vermehrung<br />

<strong>des</strong> Angebots von Rohwaren durch die Erzeuger führen. Im Sinne eines Gesamtkonzepts<br />

ist es besonders wichtig, dass diese Rohwaren über logistisch und technisch gut ausgestattete<br />

Unternehmen an den Endverbraucher abgesetzt werden. Ansonsten besteht die Gefahr,<br />

dass es schnell zu Marktungleichgewichten kommt, die ihre Ursache nicht in einer mangelnden<br />

Nachfrage an sich, sondern in den unzureichenden Marktstrukturen haben.<br />

Ziel ist es daher, die professionelle Verarbeitung und Vermarktung von Produkten aus dem<br />

ökologischen Landbau in Nordrhein-Westfalen weiter zu stärken, damit die wachsende Nachfrage<br />

stärker als bisher auch aus heimischer Erzeugung bedient werden kann. Der verfahrens-


Kapitel VI.2.1.3: Verarbeitung und Vermarktung _________ _____________________________________________ 125<br />

bedingte Preisabstand von Öko-Produkten zu den konventionellen Produkten soll auf ein für<br />

Verbraucherinnen und Verbraucher akzeptables Maß beschränkt bleiben.<br />

Dazu bedarf es<br />

- <strong>des</strong> Auf- und Ausbaus von Betrieben, die sich auf die alleinige Verarbeitung und Vermarktung<br />

von Öko-Produkten spezialisieren;<br />

- der Stärkung von Betrieben, die die Verarbeitung und Vermarktung von Öko-Produkten<br />

als zusätzliches Standbein aufbauen wollen;<br />

- der Schaffung von Produktionseinheiten, die wirtschaftlich und konkurrenzfähig auch im<br />

Vergleich zum konventionellen Bereich arbeiten können;<br />

- der Bündelung <strong>des</strong> Angebotes, um die geforderten Mengen vor allem für den konventionellen<br />

Lebensmitteleinzelhandel bereitstellen können;<br />

- der Schaffung eines Gegengewichtes zu den großen Nachfrageeinheiten <strong>des</strong> Marktes;<br />

- der Erstellung von Konzepten für die Vermarktung.<br />

4. Beschreibung der geplanten Maßnahmen<br />

Fördermaßnahmen<br />

Zur Erreichung der dargestellten Ziele zur Verbesserung der Vermarktungsbedingungen im<br />

Bereich Ökologischer Landbau sind Investitionen sowohl auf der Ebene der Vereinigungen<br />

von Erzeugern wie auch bei Unternehmen <strong>des</strong> Handels und der Be- und Verarbeitung notwendig.<br />

Die Verbesserung der Vermarktungsbedingungen für Erzeugnisse <strong>des</strong> Ökologischen Landbaus<br />

umfaßt dabei Investitionen, die der Erfassung, Lagerung, Kühlung, Sortierung, marktgerechten<br />

Aufbereitung, Verpackung, Etikettierung, Be- und Verarbeitung ökologisch erzeugter<br />

Produkte dienen. Dabei wird ein besonderes Augenmerk auch auf die <strong>Förderung</strong> der Be- und<br />

Verarbeitung von tierischen Produkten gelegt werden. In die <strong>Förderung</strong> soll sowohl die Gründung<br />

neuer Betriebe wie auch der Ausbau der vorhandenen Betriebe gleichrangig einbezogen<br />

werden, um zu effizienten Einheiten als gleichwertige Partner <strong>des</strong> Lebensmittelhandels zu<br />

kommen.<br />

Da es sich um einen jungen und expandierenden Markt handelt, ist davon auszugehen, dass<br />

auch in Zukunft der Anteil von neugegründeten Firmen und von Firmen, die die Verarbeitung<br />

und Vermarktung von Ökoprodukten als neues Standbein etablieren und zu diesem Zweck<br />

investieren, überproportional groß sein wird.


Kapitel VI.2.1.3: Verarbeitung und Vermarktung _________ _____________________________________________ 126<br />

Grundlage für die <strong>Förderung</strong> sind die Grundsätze für die <strong>Förderung</strong> der Verarbeitung und<br />

Vermarktung ökologisch erzeugter Produkte im Rahmenplan der Gemeinschaftsaufgabe<br />

“Verbesserung der Agrarstruktur und <strong>des</strong> Küstenschutzes” in der jeweils geltenden Fassung<br />

sowie die Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Verarbeitung und Vermarktung<br />

ökologisch erzeugter landwirtschaftlicher Produkte.<br />

Im einzelnen sind folgende Bereiche förderfähig:<br />

- Ausgaben für die Gründung und das Tätigwerden von Vereinigungen von Erzeugern.<br />

- Ausgaben für die wesentliche Erweiterung der Tätigkeit einer Vereinigung von Erzeugern<br />

und die Vereinigung von Erzeugervereinigungen und die damit verbundenen zusätzlichen<br />

Organisationskosten.<br />

Wesentliche Erweiterungen sind<br />

- die Aufnahme weiterer Erzeugerinnen oder Erzeuger in die Vereinigung<br />

- die Aufnahme von landwirtschaftlichen Produkten, die bisher nicht in die Vermarktung<br />

der Vereinigung einbezogen waren<br />

- die Einführung oder Erweiterung der Be- oder Verarbeitung ökologisch erzeugter<br />

landwirtschaftlicher Produkte<br />

verbunden mit einer zu erwartenden Steigerung <strong>des</strong> Gesamtumsatzes aus eigener Produktion<br />

der Erzeugervereinigung um min<strong>des</strong>tens 30 v.H. in einem Zeitraum von fünf Jahren.<br />

Eine Vereinigung von Erzeugervereinigungen ist die Gründung einer Erzeugervereinigung<br />

aus min<strong>des</strong>tens zwei bestehenden Erzeugervereinigungen.<br />

- Investitionen von Vereinigungen von Erzeugern oder Unternehmen <strong>des</strong> Handels oder der<br />

Be- und Verarbeitung, die der Erfassung, Lagerung, Kühlung, Sortierung, marktgerechten<br />

Aufbereitung, Verpackung, Etikettierung, Be- oder Verarbeitung der landwirtschaftlichen<br />

Erzeugnisse dienen.<br />

- Ausgaben von Vereinigungen von Erzeugern oder - bei besonderer Berücksichtigung der<br />

Interessen landwirtschaftlicher Erzeuger - von Unternehmen <strong>des</strong> Handels oder der Be- und<br />

Verarbeitung<br />

- für die Einführung eines Qualitätsmanagementsystems und für die Einführung eines<br />

Umweltmanagementsystems einschließlich der Erstzertifizierung sowie der<br />

Aus- und Weiterbildung im Hinblick auf die Anwendung dieser Systeme.<br />

- - für die Erarbeitung und Einführung von Vermarktungskonzeptionen


Kapitel VI.2.1.3: Verarbeitung und Vermarktung _________ _____________________________________________ 127<br />

Begünstigte<br />

Zuwendungsempfänger sind<br />

- Vereinigungen von min<strong>des</strong>tens 5 Erzeugern, die ökologische Produkte erzeugen und sich<br />

den entsprechenden Kontrollverfahren unterziehen sowie<br />

- Unternehmen <strong>des</strong> Handels oder der Be- und Verarbeitung als Marktpartner von Erzeugern<br />

und/oder Vereinigungen von Erzeugern, die ökologisch erzeugte Produkte aufnehmen und<br />

sich dem o.g. Kontrollverfahren unterziehen.<br />

Höhe der Zuwendung<br />

1. Für die Ausgaben bei Gründung, Erweiterung und Vereinigung von Erzeugervereinigungen<br />

- im 1. und 2. Jahr nach der Vereinigung bis zu 60 v.H. der im jeweiligen Jahr getätigten<br />

angemessenen Organisationsausgaben,<br />

- im 3. Jahr nach der Vereinigung bis zu 10 v.H. der Verkaufserlöse der nachgewiesenen<br />

Jahreserzeugung, höchstens jedoch 50 v.H. der in diesem Jahr getätigten<br />

angemessenen Organisationsausgaben,<br />

- im 4. Jahr nach der Vereinigung bis zu 10 v.H. der Verkaufserlöse der nachgewiesenen<br />

Jahreserzeugung, höchstens jedoch 40 v.H. der in diesem Jahr getätigten<br />

angemessenen Organisationsausgaben,<br />

- im 5. Jahr nach der Vereinigung bis zu 10 v.H. der Verkaufserlöse der nachgewiesenen<br />

Jahreserzeugung, höchstens jedoch 20 v.H. der in diesem Jahr getätigten<br />

angemessenen Organisationsausgaben.<br />

Hinweis: Für die Organisationsausgaben ist keine <strong>EU</strong>-Kofinanzierung vorgesehen. Die<br />

Maßnahme wird als zusätzliche staatliche Beihilfe i.S. <strong>des</strong> Art. 52 der VO (EG)<br />

Nr. 1257/1999 durchgeführt.<br />

2. Für Investitionen im Bereich der Verarbeitung und Vermarktung<br />

- bis zu 40 v.H. der zuwendungsfähigen Ausgaben bei Vereinigungen von Erzeugern<br />

und Unternehmen, die mit Vereinigungen von Erzeugern Lieferverträge abschließen,<br />

- bis zu 35 v.H. der zuwendungsfähigen Ausgaben bei Unternehmen, die mit Erzeugern<br />

Lieferverträge abschließen.<br />

3. Für die Einführung eines Qualitätsmanagementsystems und für die Einführung eines<br />

Umweltmanagementsystems einschließlich der Erstzertifizierung sowie der Aus- und


Kapitel VI.2.1.3: Verarbeitung und Vermarktung _________ _____________________________________________ 128<br />

Weiterbildung im Hinblick auf die Anwendung dieser Systeme; sowie für die Erarbeitung<br />

von Vermarktungskonzeptionen für ökologisch erzeugte Produkte bis zu 50 v.H. der zuwendungsfähigen<br />

Ausgaben, insgesamt höchstens jedoch bis zu 100.000 € innerhalb von<br />

drei Jahren. Bei der Berechnung <strong>des</strong> Förderhöchstbetrages werden die Fördermittel für die<br />

Erarbeitung von Vermarktungskonzeptionen mit einbezogen.<br />

Die Fördermaßnahme ist im wesentlichen Bestandteil der Gemeinschaftsaufgabe “Verbesserung<br />

der Agrarstruktur und <strong>des</strong> Küstenschutzes” in der jeweils geltenden Fassung. Der nationale<br />

Finanzierungsanteil von Förderregelungen, die von der Gemeinschaftsaufgabe abweichen,<br />

wird aus Mitteln <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong> <strong>NRW</strong> bestritten.<br />

Zuwendungsvoraussetzungen<br />

- Vorlage einer schlüssigen Produktions- und Vermarktungskonzeption<br />

- Vereinigung von Erzeugern für min<strong>des</strong>tens 5 Jahre<br />

- Darstellung der Wirtschaftlichkeit <strong>des</strong> Unternehmens aufgrund geeigneter Unterlagen<br />

- Vertragliche Bindungen mit der Erzeugerstufe<br />

Einhaltung der gemeinschaftlichen Min<strong>des</strong>tanforderungen in Bezug auf Umweltschutz, Hygiene<br />

und Tierschutz:<br />

Die gemeinschaftsrechtlichen Vorschriften sind in Bezug auf Umweltschutz, Hygiene und<br />

Tierschutz in den entsprechenden nationalen bau-, immissions-, umweltverträglichkeitsprüfungs-,<br />

hygiene- und tierschutzrechtlichen Regelungen umgesetzt worden. Im Rahmen der<br />

bei Investitionsvorhaben notwendigen baurechtlichen, immissionsschutzrechtlichen und/oder<br />

gewerberechtlichen Genehmigungsverfahren wird die Einhaltung dieser Vorschriften von den<br />

dafür zuständigen Behörden <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong> überprüft. Im übrigen unterliegen alle Unternehmen<br />

in Nordrhein-Westfalen der allgemeinen Gewerbeaufsicht durch die zuständigen Stellen, die<br />

die Einhaltung dieser Vorschriften auch unabhängig von der Durchführung von Investitionsvorhaben<br />

überwachen.<br />

Die Einhaltung <strong>des</strong> "Gemeinschaftsrahmens für staatliche Beihilfen im Agrarsektor (Abl. Nr.<br />

C 28, S. 2 vom 01.02.2000) der Gemeinschaftsrichtlinien für staatliche Beihilfen zur Werbung<br />

für in Anhang I <strong>des</strong> EG-Vertrages genannte Erzeugnisse und bestimmte nicht in Anhang<br />

I genannte Erzeugnisse" (Abl. Nr. C 252, S. 5 vom 12.09.2001) ist in der vorgenannten Richtlinie<br />

verbindlich vorgeschrieben.


Kapitel VI.2.1.3: Verarbeitung und Vermarktung _________ _____________________________________________ 129<br />

Gemeinschaftsbeitrag<br />

Es wird ein Gemeinschaftsbeitrag basierend auf den öffentlichen Ausgaben in Höhe von 25 %<br />

beantragt.<br />

Für die Organisationsausgaben ist keine <strong>EU</strong>-Kofinanzierung vorgesehen. Die Maßnahme wird<br />

als zusätzliche staatliche Beihilfe i. S. <strong>des</strong> Art. 52 der VO (EG) Nr. 1257/1999 durchgeführt.<br />

5. Zuständige Behörde<br />

Zuständige Behörde für die verwaltungsmäßige Durchführung der Maßnahme ist das<br />

Lan<strong>des</strong>amt für Ernährungswirtschaft und Jagd<br />

Nordrhein-Westfalen<br />

Tannenstr. 24b<br />

40476 Düsseldorf


Kapitel VI.2.1.3: Verarbeitung und Vermarktung _________ _____________________________________________ 130<br />

Teil C) Nachwachsende Rohstoffe<br />

1. Ausgangslage<br />

Trotz eines breiten Spektrums potentieller Verwendungsbereiche für Nutzpflanzen im nonfood<br />

Bereich haben bisher nur wenige Produktlinien einen nennenswerten Anbauumfang erreicht.<br />

In Nordrhein-Westfalen beschränkt sich der Anbau zu non-food Zwecken überwiegend<br />

auf Weizen und Mais zur Stärkeerzeugung sowie von Raps auf Stillegungsflächen zur Erzeugung<br />

von Biodiesel. Der Anbau von Hanf, hochölsäurehaltigen (HO-) Sonnenblumen, Krambe,<br />

Öllein sowie Kräutern zur Gewinnung ätherischer Öle hat hingegen nur eine geringe Flächenbedeutung.<br />

Wesentliches Hemmnis für eine stärkere Nachfrage ist die überwiegend nicht gegebene Wettbewerbsfähigkeit<br />

bei den Erzeugungs- und Bereitstellungskosten landwirtschaftlicher Rohstoffe<br />

im Vergleich zu fossilen bzw. petrochemischen Rohstoffen. Die seit Ende der 80er Jahre<br />

betriebene Forschung und Entwicklung sowie darauf aufbauende Pilot- und Modellvorhaben<br />

lassen mittelfristig für einige Produktlinien jedoch Chancen erwarten. Die Märkte<br />

für Produkte aus nachwachsenden Rohstoffen befinden sich überwiegend noch in der Stufe<br />

der Marktentwicklung bzw. Markterschließung. Eine umfassende Marktstudie zum künftigen<br />

Entwicklungspotenzial der verschiedenen Produktlinien existiert bislang nicht. Einschätzungen<br />

können daher nur beispielhaft für einzelne Produkte gegeben werden:<br />

1. Biodiesel<br />

Durch die aktuellen Steuerbeschlüsse der Bun<strong>des</strong>regierung (sog. "Öko-Steuer" mit Schwerpunkt:<br />

Besteuerung fossiler Treibstoffe) hat sich in Deutschland der Preisabstand zwischen<br />

Dieselkraftstoff und Biodiesel (RME) in jüngster Zeit zu Gunsten von Biodiesel vergrößert<br />

und beträgt aktuell ca. 0,077 €/l. Diese Tendenz wird sich mit den bereits beschlossenen weiteren<br />

Stufen der Steuererhöhung bis zum Jahr 2003 kontinuierlich verstärken, so dass ein<br />

wachsender Anreiz zur Nutzung von Biodiesel besteht. Darüber hinaus liegen in zunehmendem<br />

Umfang Freigaben der Automobilhersteller für den Betrieb von Dieselmotoren mit Biodiesel<br />

vor. Im Jahr 1998 wurde in Deutschland ein Absatz von ca. 100.000 t und 1999 von ca.<br />

130.000 t erzielt. Für das Jahr 2000 wird ein Absatz von ca. 240.000 t erwartet.<br />

2. Biologisch abbaubare Schmierstoffe<br />

Der deutsche Schmierstoffmarkt hatte 1997 ein Volumen von 1,1 Mio. t, der westeuropäische<br />

ein solches von 5,1 Mio. t/a. Nach heutigen Erkenntnissen könnten davon langfristig mehr als<br />

90% aus Pflanzenölen und deren Derivaten hergestellt werden. Als derzeit in Deutschland<br />

technisch erschlossen kann ein Marktsegment von ca. 150.000 - 200.000 t/a gelten, wovon


Kapitel VI.2.1.3: Verarbeitung und Vermarktung _________ _____________________________________________ 131<br />

jedoch lediglich 40.000 t/a (überwiegend Verlustschmierstoffe) realisiert sind. Für das Jahr<br />

2002 wird ein Anteil pflanzenölbasierter Schmierstoffe am deutschen Markt von ca. 10-15%<br />

erwartet.<br />

3. Biologisch abbaubare Werkstoffe<br />

Für den westeuropäischen Markt wird von Seiten der "Interessengemeinschaft biologisch abbaubarer<br />

Werkstoffe" von einem Warenumschlag in Höhe von 12.000 t im Jahre 1997 und<br />

einer mittelfristig realisierbaren Menge von ca. 200.000 t/a ausgegangen. Frühere Prognosen,<br />

die einen Einsatz von bis zu 1,1 Mio. t/a erwarteten, wurden somit deutlich relativiert.<br />

Das derzeit realisierte Umsatzvolumen für Biokunststoffe (einschließlich synthetisch erzeugter<br />

Biokunststoffe) wird von der Unternehmensberatung Frost und Sullivan, London, in Europa<br />

auf 16,3 Mio. $ im Jahre 1997 und ca. 73 Mio. $ im Jahre 2004 geschätzt.<br />

4. Fasern für technische Verwendungszwecke<br />

In <strong>NRW</strong> befindet sich derzeit eine Pilotanlage zum mechanischen Aufschluss von Pflanzenfasern<br />

(vorrangig Hanf oder Lein) im Bau. Die hieraus gewonnenen Fasern sollen vorrangig<br />

im Bereich der Verbundwerkstoffe (Innenverkleidungen im Automobilbau) eingesetzt werden,<br />

daneben ist der Einsatz eines Faser-Schäben-Verbun<strong>des</strong> für die Nutzung als Dämmstoff<br />

im Baubereich beabsichtigt. In beiden Segmenten verfügt das Unternehmen über neue Patente<br />

und vorhandene Absatzstrukturen, insbesondere im Automobilbereich. Bereits die Pilotanlage<br />

wird einen Bedarf von ca. 3.000 ha Hanfanbau auslösen. Die Anlage wird nach Darstellung<br />

<strong>des</strong> Unternehmens auch unter den Bedingungen <strong>des</strong> Entwurfs der Kommission zur Reform<br />

der Gemeinsamen Marktordnung für Flachs und Hanf wirtschaftlich arbeiten.<br />

5. Energie aus Biomasse<br />

Entsprechend dem Weißbuch der <strong>EU</strong>-Kommission "Energie für die Zukunft: Erneuerbare<br />

Energien" wird bis zum Jahr 2010 eine Verdoppelung der Energieerzeugung aus erneuerbaren<br />

Quellen angestrebt. Der hierzu notwendige Anstieg in der Erzeugung soll zu ca. 75% aus der<br />

Verwendung von Biomasse realisiert werden. In Deutschland wird derzeit als Folge <strong>des</strong> Erneuerbare-Energien-Gesetzes<br />

mit einer garantierten Einspeisevergütung von 0,10 €/kWh für<br />

Strom aus Biomasse ein deutlicher Schub für den Einsatz von Biomasse zur energetischen<br />

Verwendung erwartet.<br />

Derzeit existieren auf Ebene der landwirtschaftlichen Erzeuger in Nordrhein-Westfalen keine<br />

Erzeugergemeinschaften für nachwachsende Rohstoffe. Für den Bereich Hanf haben sich ca.<br />

50 am Anbau interessierte Landwirte im Rahmen eines "Vereins zur <strong>Förderung</strong> <strong>des</strong> Anbaus<br />

und der Verwendung von Hanf" zusammengeschlossen. Anbauerfahrungen liegen in Nord-


Kapitel VI.2.1.3: Verarbeitung und Vermarktung _________ _____________________________________________ 132<br />

rhein-Westfalen darüber hinaus u.a. bei HO-Sonnenblumen, Flachs, Krambe, Öllein, Miscanthus,<br />

Polygonum sowie verschiedenen Arten zur Gewinnung ätherischer Öle vor. Insgesamt<br />

kann von einem grundsätzlich für alle denkbaren Produktlinien ausreichenden Anbaupotential<br />

ausgegangen werden.<br />

Wird die Schwelle der Wirtschaftlichkeit aus Sicht der Abnehmer erreicht, lässt die Wirtschaftsstruktur<br />

Nordrhein-Westfalens (umfangreiche chemische und verarbeitende Industrie)<br />

ein hohes Nachfragepotential erwarten.<br />

2. Bisher eingesetzte Finanzmittel und Ergebnisse<br />

Zur Verbesserung der Verarbeitungs- und Vermarktungsbedingungen für nachwachsende<br />

Rohstoffe wurden bisher weder <strong>EU</strong>-, Bun<strong>des</strong>- noch Lan<strong>des</strong>mittel eingesetzt.<br />

Eine finanzielle <strong>Förderung</strong> von Seiten <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong> für den Sektor nachwachsende Rohstoffe<br />

erfolgte überwiegend durch Mittel für Forschung und Entwicklung sowie für Pilotvorhaben.<br />

Daneben wurden umfangreiche Maßnahmen zur Verbesserung der Infrastruktur für den Wissens-<br />

und Informationstransfer sowie zur Koordinierung und Bündelung von Aktivitäten in<br />

Forschung und Entwicklung ergriffen (Lan<strong>des</strong>initiative Zukunftsenergien, Transferzentren für<br />

angepaßte Technologien, Landwirtschaftliches Zentrum für nachwachsende Rohstoffe).<br />

Diese Maßnahmen haben in Verbindung mit den Aktivitäten <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong> dazu beigetragen,<br />

dass mittelfristig für einige Produktionslinien die Schwelle der Wirtschaftlichkeit erreichbar<br />

erscheint.<br />

3. Strategie und Ziele<br />

Der Anbau und die Verwendung von nachwachsenden Rohstoffen soll in Nordrhein-<br />

Westfalen in den Bereichen unterstützt werden, in denen eine Wettbewerbsfähigkeit der Rohstoffe<br />

und positive Umwelteffekte im Lebenszyklus der Produkte zu erwarten sind. Mittelfristig<br />

wird dies für die Bereiche<br />

- Energie aus Biomasse,<br />

- pflanzliche Öle als Rohstoffe für die chemische Industrie,<br />

- biologisch abbaubare Werkstoffe,<br />

- Fasern für technische und textile Verwendungszwecke und


Kapitel VI.2.1.3: Verarbeitung und Vermarktung _________ _____________________________________________ 133<br />

- bioabbaubare Schmier- und Verfahrensstoffe.<br />

erwartet. Dort, wo eine Nachfrage von Seiten potentieller Verarbeiter entsteht, soll mit Hilfe<br />

der unter Ziffer 4 genannten Fördermaßnahmen frühestmöglich eine Bündelung und Zusammenfassung<br />

<strong>des</strong> Angebotes mit vertraglichen Liefervereinbarungen sowie eine marktgerechte<br />

erste Aufbereitung der Rohstoffe unterstützt werden.<br />

Beihilfen für den Stärkesektor sind nicht beabsichtigt.<br />

Bis 2006 sollen 15 bis 25 Investitionen gefördert werden. Bei einem durchschnittlichen Investitionsvolumen<br />

von 0,5 bis 1 Mio. € würden damit insgesamt 10 bis 17,9 Mio. € investiert.<br />

Das dafür notwendige Produktionspotenzial entspricht einer Fläche von ca. 5.000 bis 10.000<br />

ha.<br />

4. Beschreibung der geplanten Maßnahmen<br />

Fördermaßnahmen<br />

Die Erfassung, Lagerung, Aufbereitung, Vermarktung und ggf. erste Verarbeitung landwirtschaftlicher<br />

Produkte für die Verwendung als nachwachsende Rohstoffe soll mit Hilfe der<br />

Fördermaßnahmen an die Erfordernisse potentieller Abnehmer hinsichtlich Menge, Qualität<br />

und zeitlicher Verfügbarkeit der Rohstoffe angepaßt werden. Hierdurch sollen die Voraussetzungen<br />

für Erlösvorteile der landwirtschaftlichen Erzeuger geschaffen werden.<br />

Im Einzelnen ist vorgesehen:<br />

- Investitionshilfen an Erzeugergemeinschaften und Erzeugerorganisationen sowie deren<br />

Vereinigungen und<br />

- Investitionshilfen an Betriebe, die mittels Lieferverträgen in entsprechendem Umfang Produkte<br />

von Erzeugergemeinschaften/Erzeugerorganisationen aufnehmen.<br />

Die <strong>Förderung</strong> soll gemäß Rahmenplan der "Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der Agrarstruktur<br />

und <strong>des</strong> Küstenschutzes" in der jeweils geltenden Fassung und der dort aufgeführten<br />

- "Grundsätze für die <strong>Förderung</strong> im Bereich der Marktstrukturverbesserung"<br />

- "Grundsätze für die <strong>Förderung</strong> aufgrund <strong>des</strong> Marktstrukturgesetzes"<br />

erfolgen. Für die <strong>Förderung</strong> aufgrund <strong>des</strong> Marktstrukturgesetzes liegt eine über den Rahmenplan<br />

der Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der Agrarstruktur und <strong>des</strong> Küstenschutzes"<br />

notifizierte Förderrichtlinie vor. Einzelfälle aus dem Bereich der Marktstrukturverbesserung


Kapitel VI.2.1.3: Verarbeitung und Vermarktung _________ _____________________________________________ 134<br />

werden gemäß den allgemeinen Grundsätzen für die <strong>Förderung</strong> im Bereich Marktstrukturverbesserung<br />

(lt. Rahmenplan Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der Agrarstruktur und<br />

<strong>des</strong> Küstenschutzes in der jeweils geltenden Fassung) abgewickelt.<br />

Begünstigte<br />

Zuwendungsempfänger sind<br />

- anerkannte Erzeugergemeinschaften,<br />

- Vereinigungen von Erzeugergemeinschaften und<br />

- Unternehmen, die nachwachsende Rohstoffe von Erzeugergemeinschaften/Erzeugerorganisationen<br />

aufnehmen.<br />

Höhe der Zuwendung<br />

Die Höhe der Zuwendung beträgt bis zu 30 % der zuwendungsfähigen Ausgaben.<br />

Beihilfeintensität und/oder -betrag<br />

Die Beihilfeintensität liegt bei Investitionen bis zu 30 %.<br />

Zuwendungsvoraussetzungen<br />

- Darstellung der Wirtschaftlichkeit <strong>des</strong> Unternehmens aufgrund geeigneter Unterlagen, u.a.<br />

Bilanzen sowie Gewinn- und Verlustrechnungen der letzten 3 Jahre<br />

- Vertragliche Bindungen mit der Erzeugerstufe<br />

Einhaltung der gemeinschaftlichen Min<strong>des</strong>tanforderungen in Bezug auf Umweltschutz, Hygiene<br />

und Tierschutz:<br />

Die gemeinschaftsrechtlichen Vorschriften sind in Bezug auf Umweltschutz, Hygiene und<br />

Tierschutz in den entsprechenden nationalen bau-, immissions-, umweltverträglichkeitsprüfungs-,<br />

hygiene- und tierschutzrechtlichen Regelungen umgesetzt worden. Im Rahmen der<br />

bei Investitionsvorhaben notwendigen baurechtlichen, immissionsschutzrechtlichen und/oder<br />

gewerberechtlichen Genehmigungsverfahren wird die Einhaltung dieser Vorschriften von den<br />

dafür zuständigen Behörden <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong> überprüft. Im übrigen unterliegen alle Unternehmen<br />

in Nordrhein-Westfalen der allgemeinen Gewerbeaufsicht durch die zuständigen Stellen, die<br />

die Einhaltung dieser Vorschriften auch unabhängig von der Durchführung von Investitionsvorhaben<br />

überwachen.


Kapitel VI.2.1.3: Verarbeitung und Vermarktung _________ _____________________________________________ 135<br />

Gemeinschaftsbeitrag<br />

Es wird ein Gemeinschaftsbeitrag basierend auf den öffentlichen Ausgaben in Höhe von 25 %<br />

beantragt.<br />

5. Zuständige Behörden<br />

Zuständige Behörde für die verwaltungsmäßige Durchführung der Maßnahme ist das<br />

Lan<strong>des</strong>amt für Ernährungswirtschaft und Jagd<br />

Nordrhein-Westfalen<br />

Tannenstraße 24 b<br />

40476 Düsseldorf


Kapitel VI.2.1.3: Verarbeitung und Vermarktung _________ _____________________________________________ 136<br />

Teil D) Obst, Gemüse, Kartoffeln<br />

Vorbemerkung:<br />

Im Rahmen dieses Entwicklungsplanes werden grundsätzlich keine Beihilfen für Maßnahmen<br />

gewährt, die in den Geltungsbereich der VO Nr. 2200/96 fallen. Die vorgesehene <strong>Förderung</strong><br />

von Investitionen im Sektor Obst und Gemüse erfolgt lediglich aufgrund der nachfolgenden<br />

Ausnahmen zu Artikel 37, 3. Absatz, der VO Nr. 1257/1999:<br />

Außergewöhnlich große Investitionen<br />

Die <strong>Förderung</strong> von Vermarktungsinvestitionen im Sektor Obst und Gemüse von nordrheinwestfälischen<br />

Erzeugerorganisationen ist demnach möglich, wenn diese außergewöhnlich<br />

große Investitionen tätigen möchten, die die in ihrem Betriebsfonds zur Verfügung stehenden<br />

Mittel überschreiten und bei deren Realisierung die Gefahr besteht, dass die Erzeugerorganisation<br />

ihre sonstigen, nach der Marktorganisation vorgesehenen Aufgaben nicht mehr durchführen<br />

könnte. Die Abgrenzung <strong>des</strong> Begriffs der „besonders großen Investition“ erfolgt in<br />

Abhängigkeit von der jeweiligen Höhe der verfügbaren Betriebsfondsmitteln.<br />

In Artikel 11 der VO (EG) Nr. 2200/96 sind 4 Ziele aufgeführt, deren Erreichung durch das<br />

Operationelle <strong>Programm</strong> der Erzeugerorganisationen anzustreben ist. Die Maßnahmen zur<br />

Erreichung dieser Ziele müssen gleichgewichtige Bestandteile der Operationellen <strong>Programm</strong>e<br />

sein. Daraus folgt, dass die Operationellen <strong>Programm</strong>e zumin<strong>des</strong>t in 4 annähernd gleich große<br />

Abschnitte aufzuteilen sind, die jeweils ca. 25 % der Ausgaben <strong>des</strong> Betriebsfonds umfassen.<br />

Eine gleichgewichtige Erfüllung der o.g. Anforderungen ist dann nicht mehr gewährleistet,<br />

wenn bereits einzelne Maßnahmen diesen Anteil am Betriebsfonds deutlich überschreiten.<br />

Maßnahmen, deren jährliche Ausgaben einen Anteil von 25 v.H. der förderfähigen Höhe <strong>des</strong><br />

Betriebsfonds übersteigen, sind <strong>des</strong>halb regelmäßig als besonders große Investitionen zu definieren.<br />

Angesichts der Größenstruktur und der damit verbundenen regelmäßigen Investitionstätigkeit<br />

der nordrhein-westfälischen Erzeugerorganisationen kann bei einer Investition von<br />

mehr als 0,5 Mio. € grundsätzlich von einer außergewöhnlich großen Investition ausgegangen<br />

werden. Die Anwendbarkeit der o.g. Ausnahmeregelung von Artikel 37 (3) der VO (EG) Nr.<br />

1257/99 kann in diesen Fällen ebenfalls unterstellt werden.<br />

Ausnahmeregelungen sind für folgende Maßnahmen möglich:<br />

- Investitionen in Gebäude<br />

- Investitionen in technische Einrichtungen für Aufbereitung, Lagerung und Verpackung<br />

Eine Ausnahme im Sinne von Artikel 37 Absatz 3 Unterabsatz 2, 1. Tiret der Verordnung<br />

(EG) Nr. 1257/99 wird in diesen Fällen mit folgender Anforderung erteilt:


Kapitel VI.2.1.3: Verarbeitung und Vermarktung _________ _____________________________________________ 137<br />

- Die Fördermöglichkeiten nach Artikel 15 der VO (EG) Nr. 2200/96 müssen für die<br />

betreffende Erzeugerorganisation weitestgehend ausgeschöpft sein.<br />

- Die betreffende Maßnahme muss der Erreichung eines der unter Artikel 11 der VO (EG)<br />

Nr. 2200/96 genannten Ziele dienen.<br />

- Die betreffende Maßnahme muss betriebswirtschaftlich sinnvoll finanzierbar sein.<br />

Möhren, Zwiebeln und Salat<br />

Die Produkte Möhren und Zwiebeln werden in Nordrhein-Westfalen traditionell nicht oder<br />

nur in geringem Umfang von den Erzeugerorganisationen vermarktet. Bei Salaten werden<br />

aufgrund der gestiegenen Anforderungen <strong>des</strong> Lebensmitteleinzelhandels zunehmend Dienstleistungen<br />

im Bereich Verpackung und Etikettierung durch Obst- und Gemüsehandelsunternehmen<br />

erbracht. Damit eröffnet sich neben dem traditionellen Vermarktungsweg über die<br />

anerkannten Erzeugerorganisationen (EO’s) ein weiterer Absatzweg für das Segment Salat.<br />

Vor dem Hintergrund steigender Absatzzahlen insbesondere für verpackte Salate beeinträchtigt<br />

die beabsichtigte <strong>Förderung</strong> von Handelsunternehmen im Segment Salatgemüse nicht das<br />

Marktgleichgewicht, sondern erschließt neue Absatz- und damit auch Anbaupotenziale.<br />

Für die Vermarkter dieser Erzeugnisse (vorhandene und neu zu schaffende Absatzeinrichtungen<br />

und Unternehmen <strong>des</strong> Handels, deren Tätigkeit sich nicht gleichzeitig auf die Produktion<br />

landwirtschaftlicher Grunderzeugnisse erstreckt) wird daher eine Ausnahme für die <strong>Förderung</strong><br />

der o.g. Investitionsmaßnahmen im Sinne von Artikel 37 Absatz 3 erteilt.<br />

Hierfür gilt:<br />

- die Investitionen dürfen die Strategie der Erzeugerorganisationen im Rahmen der Gemeinsamen<br />

Marktordnung nicht unterlaufen oder widersprechen und<br />

- die Investitionen dürfen nicht dazu führen, dass Mitglieder eine Erzeugerorganisation ihre<br />

Mitgliedschaft aufgeben.<br />

Nicht von den Bestimmungen in Art. 37 Abs. 3 erfasst sind die Fördermaßnahmen in den Bereichen<br />

Direktvermarktung, Regionalvermarktung und teilweise im ökologischem Landbau.<br />

Für die <strong>Förderung</strong> von Investitionen nach dem Agrarinvestitionsförderungsprogramm (AFP)<br />

zur Direktvermarktung von Obst und Gemüse gilt für Mitglieder von Erzeugerorganisationen<br />

die in Art. 11 Abs. 3 der Verordnung (EG) Nr. 2200/96 genannte Höchstgrenze von 25 %<br />

der Erzeugung.<br />

Im Bereich Regionale Vermarktung landwirtschaftl. Erzeugnisse können gefördert werden:<br />

- Vereinigungen von Erzeugern zur regionalen Vermarktung ihrer Produkte, deren Jahresumsatz<br />

im Bereich Obst und Gemüse 1,5 Mio. € nicht überschreitet (Organisationsausgaben,<br />

Vermarktungskonzeptionen und Investitionsbeihilfen),<br />

- Unternehmen <strong>des</strong> Handels im Bereich der Regionalvermarktung (Vermarktungskonzeptionen,<br />

Investitionsbeihilfen).


Kapitel VI.2.1.3: Verarbeitung und Vermarktung _________ _____________________________________________ 138<br />

Im Bereich der Direktvermarktung / regionalen Vermarktung handelt es sich in der Regel<br />

um kleinräumige, auf regionaler Ebene agierende kleinstrukturierte Vermarktungsprojekte mit<br />

relativ geringem Umsatzvolumen, die nicht auf die Belieferung <strong>des</strong> überregional distribuierenden<br />

Einzelhandels und von Großabnehmern ausgerichtet sind. Oftmals umfassen die Vermarktungsprojekte<br />

neben Erzeugnissen aus dem Produktbereich Obst und Gemüse gleichzeitig<br />

auch Erzeugnisse aus anderen Produktbereichen. Zudem soll die Versorgung im Nahbereich,<br />

insbesondere im ländlichen Raum, sichergestellt und landwirtschaftliche Existenzen<br />

gesichert und erhalten werden. Der Bereich der Direktvermarktung / Regionalvermarktung<br />

konkurriert somit nicht mit den auf größer strukturierten Absatzwegen zielenden Geschäftsbeziehungen<br />

der Erzeugerorganisationen nach VO (EG) Nr. 2200/96 und schädigt nicht deren<br />

Interessen.<br />

Schließlich können im Bereich Ökologischer Landbau gefördert werden:<br />

- Vereinigungen von Erzeugern, deren Jahresumsatz im Bereich Obst und Gemüse 1,5<br />

Mio. € nicht überschreitet (Organisationsausgaben und Vermarktungskonzeptionen) und<br />

- Unternehmen <strong>des</strong> Handels (Vermarktungskonzeptionen, Investitionsbeihilfen).<br />

Vereinigungen von Erzeugern für ökologisch erzeugte Produkte, die ihre Vermarktung im<br />

Durchschnitt der letzten drei Jahre vor Antragstellung weit überwiegend auf Obst und Gemüse<br />

ausgerichtet haben, sind von der Investitionsförderung ausgeschlossen.<br />

Im Bereich <strong>des</strong> ökologischen Landbaus handelt es sich um kleinräumige, auf regionaler Ebene<br />

agierende kleinstrukturierte Vermarktungsprojekte mit relativ geringem Umsatzvolumen.<br />

Die Vermarktungsprojekte umfassen in der Regel neben Erzeugnissen aus dem Produktbereich<br />

Obst und Gemüse gleichzeitig auch Erzeugnisse aus anderen Produktbereichen. Projekte<br />

im Bereich <strong>des</strong> Ökologischen Landbaus konkurrieren somit nicht mit den Erzeugerorganisationen<br />

nach VO (EG) Nr. 2200/96 und schädigen nicht deren Interessen.<br />

Es wird zugesichert, dass<br />

- Maßnahmen, die im Rahmen dieses Entwicklungsplanes umgesetzt werden, insbesondere<br />

nicht das Ziel verfolgen, Absatzwege aufzubauen oder zu stärken, welche zu Geschäftsbeziehungen<br />

der Erzeugerorganisationen in der betreffenden Region in Konkurrenz<br />

treten und deren Interessen schädigen.<br />

- Maßnahmen, die im Rahmen <strong>des</strong> Entwicklungsplanes umgesetzt werden, diejenigen, die<br />

Gegenstand der Operationellen <strong>Programm</strong>e/Aktionspläne der betreffenden Erzeugerorganisationen<br />

sind, nicht konterkarieren.<br />

- um den Interessen und Ausrichtungen der Erzeugerorganisationen in der betreffenden<br />

Region Rechnung zu tragen, die Erzeugerorganisationen konsultiert werden, bevor die<br />

Entscheidung über Maßnahmen im Rahmen <strong>des</strong> Entwicklungsplanes getroffen wird, die<br />

den Anwendungsbereich der Operationellen <strong>Programm</strong>e / Aktionspläne betreffen.


Kapitel VI.2.1.3: Verarbeitung und Vermarktung _________ _____________________________________________ 139<br />

1. Ausgangslage<br />

Obst und Gemüse (Frischmarkt)<br />

Seit den 60er Jahren ist der Verbrauch an Obst und Gemüse stetig gestiegen. Der Pro-Kopf-<br />

Verbrauch bei Obst und Gemüse erreicht in Deutschland einen Wert von ca. 175 kg, wobei<br />

der Anteil von Obst etwas höher ist und wegen der alternanzbedingt unterschiedlichen Erträge<br />

stärker schwankt als der <strong>des</strong> Gemüses. Der Anteil der Frischware am wertmäßigen Verbrauch<br />

der privaten Haushalte liegt seit Jahren zwischen 60 und 65 %. Auf Konserven entfallen zwischen<br />

25 bis 30% und auf Tiefkühlprodukte 10 bis 15%. Während bei Gemüse der Selbstversorger-<br />

und Hausgartenanbau mittlerweile relativ unbedeutend ist, beeinflußt dieser die<br />

Marktverhältnisse im Marktobstbau immer noch erheblich.<br />

Bei steigendem Gesundheitsbewußtsein in der Bevölkerung gelten Obst und Gemüse als Synonyme<br />

für eine gesunde Ernährung. Angesichts dieses ausgesprochen guten Images ist auch<br />

in den kommenden Jahren prinzipiell mit einem weiteren Verbrauchsanstieg bei Obst und<br />

Gemüse zu rechnen. Viele Verbraucher orientieren sich wieder stärker an dem heimischen<br />

Angebot, das u.a. durch die Einführung der ”kontrolliert-integrierten Produktion” als vertrauenswürdig<br />

eingestuft wird und eine hohe Wertschätzung genießt.<br />

Da der Verbrauch an Obst und Gemüse in Deutschland noch längst nicht die Werte anderer<br />

<strong>EU</strong>-Staaten erreicht hat, ist mit einer weiteren Steigerung <strong>des</strong> Konsums zu rechnen. Bei der<br />

Einwohnerzahl von rd. 18 Mio. in Nordrhein-Westfalen führt eine Steigerung <strong>des</strong> Pro-Kopf-<br />

Verbrauchs um 20 kg (+ 12 %) und einem durchschnittlichen Inlandsanteil an der Marktversorgung<br />

von 30 % zu einem zusätzlichen Marktvolumen von 100.000 t oder rd. 46 Mio. €<br />

Umsatz für die nordrhein-westfälische Produktion. Für die Vermarktung allein dieser zusätzlichen<br />

Mengen ist ein Ausbau der marktwirtschaftlichen Infrastruktur erforderlich.<br />

Seit Ende der 80er Jahre hat der nordrhein-westfälische Gemüsebau, <strong>des</strong>sen Schwerpunkt im<br />

Freilandanbau liegt, seine Stellung ausgebaut. So ist die Anbaufläche für Gemüse im Freiland<br />

um über 40 % auf 17.277 ha (1997) bei einem gleichzeitigen Rückgang der Betriebe angestiegen.<br />

Damit befinden sich 23 % der deutschen Freiland-Gemüseanbauflächen in Nordrhein-<br />

Westfalen. Die Unterglas-Gemüsebaufläche ist im gleichen Zeitraum um etwa 10 % auf 280<br />

ha (21% der deutschen Unterglas-Gemüsefläche) ausgedehnt worden. Im Regierungsbezirk<br />

Düsseldorf liegt mit 40% der Freiland- und 60 % der Unterglasflächen der Produktionsschwerpunkt.<br />

Die Ausweitung der Gemüsebauflächen, die auf eine Ausdehnung in den bestehenden<br />

Gemüsebaubetrieben aber auch auf den Einstieg landwirtschaftlicher Betriebe in den<br />

Gemüsebau zurückzuführen ist, wird sich u.a. auch aufgrund der schwierigen Lage in der<br />

Landwirtschaft weiter fortsetzen. Die Veränderungen führen zu schlagkräftigeren Betriebseinheiten<br />

mit einer verbesserten Wirtschaftlichkeit, die im europäischen Wettbewerb besser<br />

bestehen können.


Kapitel VI.2.1.3: Verarbeitung und Vermarktung _________ _____________________________________________ 140<br />

Das Schwergewicht <strong>des</strong> nordrhein-westfälischen Obstbaus liegt im Baumobstbau. Die Baum-<br />

obstfläche hat sich bei rd. 3.000 ha stabilisiert, wobei die Intensität der Bewirtschaftung (hohe<br />

Pflanzdichte) weiter zugenommen hat. Rd. 80 % der Flächen entfallen auf den Apfelanbau.<br />

Schwerpunktregion mit 70 % der Baumobstflächen ist der Regierungsbezirk Köln. Aufgrund<br />

der Intensivierung der Produktion ist in den kommenden Jahren mit einem Anstieg der Produktion<br />

zu rechnen. Die sich expansiv entwickelnden Erdbeeranbauflächen, die sich von 1975<br />

bis 1992 mehr als verdoppelt haben, konnten nochmals um 53 % auf 1.658 ha (1996) zulegen.<br />

Auch dieser positive Trend wird sich fortsetzen.<br />

Der bun<strong>des</strong>deutsche Bedarf an Gemüse wird zum überwiegenden Teil durch Einfuhren gedeckt.<br />

Aufgrund einer parallelen Entwicklung von Inlandsproduktion und Einfuhren hat sich<br />

der Selbstversorgungsgrad <strong>des</strong> deutschen Marktes für Gemüse bei 40% stabilisiert. Der prozentuale<br />

Anteil der Niederlande an den Einfuhren für frisches Gemüse ist - als bisher wichtigstes<br />

Lieferland - von 1991 bis 1997 von 42 auf 33 gesunken, der von Spanien von 14 auf 30<br />

gestiegen. Die offiziell errechneten Selbstversorgungsgrade bei Obst unterliegen größeren<br />

Schwankungen und bewegten sich im Zeitraum 1992/93 bis 1996/97 zwischen 27 und 41%.<br />

Beim Absatz der in Nordrhein-Westfalen produzierten Obst- und Gemüsemengen hat die Direktvermarktung<br />

insbesondere an verkehrsgünstigen Standorten in Verbrauchernähe in den<br />

vergangenen Jahren an Bedeutung gewonnen. Schätzungsweise 40 - 45 % <strong>des</strong> Obstes werden<br />

über die Direktvermarktung abgesetzt. Im Gemüsebau stößt diese Absatzform relativ schnell<br />

an ihre Grenzen und spielt <strong>des</strong>halb eine wesentlich geringere Rolle. Eine rationelle und großflächige<br />

Produktion in größeren Einheiten ist nur über die indirekte Vermarktung (Erzeugerabsatzeinrichtungen,<br />

Großhandel, Einzelhandel) abzusetzen.<br />

In Nordrhein-Westfalen sind auf der Erfassungsebene, der ersten Vermarktungsstufe, neben<br />

einer Reihe von Großhandelsunternehmen, die sich auf die Vermarktung einiger Frischmarktprodukte<br />

wie Möhren und Zwiebeln mit einer begrenzten Anzahl angeschlossener Erzeugern<br />

spezialisiert haben, vormals acht - und jetzt sechs - Erzeugerabsatzeinrichtungen tätig (im<br />

Lan<strong>des</strong>teil Nordrhein in: Bornheim, Leverkusen-Opladen, Krefeld und Straelen; in Westfalen-<br />

Lippe in: Soest und Bielefeld). Sie weisen insgesamt einen Erzeugerumsatz mit Obst und<br />

Gemüse in der Größenordnung von 230 Mio. DM (1990: 195 Mio. DM) auf.<br />

Die nordrheinischen Absatzeinrichtungen sind in der ”Marktvereinigung Rheinland für Obst<br />

und Gemüse” und die beiden westfälischen in der ”WEO-Westfälische Erzeugerorganisationen<br />

für Obst und Gemüse” zusammengeschlossen. Die Absatzeinrichtungen in Bornheim,<br />

Roisdorf, Straelen, Bielefeld und Soest führen gemäß ”Verordnung (EG) Nr. 2200/96 über<br />

eine gemeinsame Marktorganisation für Obst und Gemüse” Aktionspläne bzw. Operationelle


Kapitel VI.2.1.3: Verarbeitung und Vermarktung _________ _____________________________________________ 141<br />

<strong>Programm</strong>e zur Anerkennung als Erzeugerorganisation bzw. zur Stärkung ihrer Wettbewerbsposition<br />

durch.<br />

Zum gegenwärtigen Zeitpunkt ist die Absatzstruktur in Nordrhein-Westfalen auf der Stufe der<br />

Erzeugerabsatzeinrichtungen von tiefgreifenden Veränderungen gekennzeichnet, deren Ursache<br />

letztlich im weiter sich fortsetzenden Konzentrationsprozeß <strong>des</strong> Lebensmitteleinzelhandels<br />

liegt. Nahezu 80 % <strong>des</strong> konsumierten Gemüses wird nämlich über die Obst- und Gemüseabteilungen<br />

<strong>des</strong> Lebensmitteleinzelhandels vermarktet und dieser kann seine Marktmacht,<br />

die sich aus der konzentrierten Nachfrage ergibt, europaweit ungehindert ausspielen.<br />

Vor diesem Hintergrund haben sich neun große niederländische Erzeugerversteigerungen, die<br />

zwei Drittel <strong>des</strong> Gemüses in den Niederlanden im Wert von 2.400 Mio. DM vermarkten und<br />

die europaweit die Maßstäbe für die Vermarktung setzen, 1996 zu einer einzigen Verkaufsorganisation<br />

zusammengeschlossen. Um dem seit Jahren bestehenden Wunsch <strong>des</strong> Handels<br />

nach Abschaffung <strong>des</strong> bis dahin in den Niederlanden marktbestimmenden Versteigerungsystems<br />

entgegenzukommen, erfolgte die weitgehende Umstellung auf das Festpreissystem.<br />

Gleichzeitig übernimmt die neue Verkaufsorganisation Großhandelsfunktionen (Distribution)<br />

unter Ausschaltung <strong>des</strong> Export- und Großhandels.<br />

Diese Entwicklung hatte unmittelbare Auswirkungen auf die Struktur der nordrhein-westfälischen<br />

Absatzeinrichtungen. So trat das im Rheinland noch vorherrschende Versteigerungssystem<br />

zugunsten <strong>des</strong> Festpreisverkaufs in den Hintergrund. Um dieser Verkaufsform<br />

gerecht zu werden, fusionierten die nordrheinischen Erzeugerabsatzeinrichtungen in Bornheim-Roisdorf<br />

und in Korschenbroich unter Beibehaltung ihrer Standorte. Sie beabsichtigen<br />

vermehrt Verteilungsfunktionen zu übernehmen, die bisher eine Vielzahl von Unternehmen<br />

<strong>des</strong> Großhandels wahrgenommen haben. Die Absatzeinrichtung in Wesel hat ihre Vermarktung<br />

eingestellt. Die NBV+UGA Handels-GmbH, die in Straelen den Absatz von Obst und<br />

Gemüse betreibt, hegt die Absicht, mit der Absatzeinrichtung ZON im grenznahen Grubbenvorst<br />

(Niederlande) mit 620 Mio. DM Obst- und Gemüseumsatz eine enge Partnerschaft einzugehen.<br />

Insbesondere für entwicklungsfähige (landwirtschaftliche) Betriebe am Niederrhein<br />

könnten sich hieraus neue Produktions- und Absatzperspektiven bei Freilandgemüse ergeben.<br />

Gleichzeitig entwickeln sich einige Unternehmen <strong>des</strong> Großhandels weiter, die auf der Basis<br />

von Lieferverträgen mit einzelnen Erzeugern oder mit den Erzeugerorganisationen die weitere<br />

Verteilung der Erzeugnisse übernehmen.<br />

In dieser kritischen Phase der Marktentwicklung sind die Erzeugerabsatzeinrichtungen mit<br />

ihren ca. 2.600 Erzeugerbetrieben und die Unternehmen <strong>des</strong> Großhandels mit ihren vertraglichen<br />

Verbindungen zur Erzeugerebene auf die Unterstützung aus dem EAGFL angewiesen.


Kapitel VI.2.1.3: Verarbeitung und Vermarktung _________ _____________________________________________ 142<br />

Obst und Gemüse (Be- und Verarbeitung)<br />

Nachdem in den 60er und 70er Jahren der Verbrauch an Obst- und Gemüsekonserven stetig<br />

gestiegen ist, zeichnet sich seit einigen Jahren eine Stabilisierung <strong>des</strong> Verbrauchs ab. Der Anteil<br />

der Gemüsekonserven am wertmäßigen Verbrauch der privaten Haushalte liegt zwischen<br />

25 und 30 %, der von Tiefkühlgemüse bei 10 bis 15 % mit steigender Tendenz. Im wachsenden<br />

Marktsegment der Großverbraucher (Gemeinschaftsverpflegung, Gastronomie) hat der<br />

Bedarf an verarbeiteter bzw. küchenfertiger Ware eine wesentlich größere Bedeutung als in<br />

den privaten Haushalten. Mit der Gruppe der Großverbraucher vergleichbar sind auch Verarbeitungsunternehmen,<br />

die höherverarbeitete Erzeugnisse (z.B. Mischsalate) herstellen, und<br />

hierfür einzelne vorverarbeitete Obst- oder Gemüsekomponenten (z.B. geschälte Zwiebeln)<br />

von spezialisierten Betrieben zukaufen. Der Verbrauchsanstieg bei Frucht- und Gemüsesäften<br />

hält offensichtlich an. Mit dem steigenden Gesundheitsbewußtsein in der Bevölkerung und<br />

dem guten Image von Obst und Gemüse haben die Ansprüche der Verbraucher an Qualität,<br />

Aufbereitung und Präsentation von Obst- und Gemüsekonserven ständig zugenommen.<br />

Die Vertragsgemüsebaufläche in Nordrhein-Westfalen hat einen Umfang von rd. 5.600 ha mit<br />

leicht steigender Tendenz. Einzelne Kulturen wie Spinat, Frischerbsen, Buschbohnen, Dicke<br />

Bohnen, Einlegegurken und Herbstweißkohl werden in landwirtschaftlichen Betrieben, für die<br />

der Vertragsanbau auch aus Gründen der Fruchtfolge eine interessante Anbaualternative ist,<br />

zum überwiegenden Teil ausschließlich für die Verarbeitung angebaut. Während sich die<br />

gemüseverarbeitende Industrie zu 70 % mit Rohware aus einem Umkreis von 50 km eindeckt,<br />

sind die Obstverarbeiter und -safthersteller zum Teil auf weiter entfernte Anbaugebiete angewiesen.<br />

Insgesamt ist die Verarbeitungsindustrie daran interessiert, die Rohware möglichst<br />

aus der unmittelbaren Umgebung der Produktionsstätten zu beziehen.<br />

Die Anzahl der Obst- und Gemüseverarbeitungsunternehmen (mit mehr als 10 Beschäftigten)<br />

in Nordrhein-Westfalen hat seit 1992 von 41 auf 49 (1997) zugenommen. Das sind 16 % der<br />

bun<strong>des</strong>deutschen Betriebe. Aufgrund der Größenstruktur ist der Anteil der nordrhein-westfälischen<br />

Betriebe an der Gesamtzahl der 27.000 in diesem Sektor Beschäftigten und der Anteil<br />

am Gesamtumsatz von 12,2 Mrd. DM mit 30 bzw. 35 % überproportional hoch. Die Produktionsentwicklung<br />

in der Obst- und Gemüseverarbeitung zeichnet sich durch hohe jährliche<br />

Schwankungen aus. In der Sparte Frucht- und Gemüsesäfte ist jedoch ein anhaltender steigender<br />

Trend zu erkennen.<br />

Kartoffeln<br />

Seit 1985 hat sich der zuvor rückläufige Pro-Kopf-Verbrauch von Kartoffeln in der Bun<strong>des</strong>republik<br />

Deutschland bei etwa 72 kg stabilisiert. Dabei hat sich das Verhältnis von Frischkartoffeln<br />

zu Kartoffel-Veredelungsprodukten (gemessen in Frischware) zugunsten letzterer


Kapitel VI.2.1.3: Verarbeitung und Vermarktung _________ _____________________________________________ 143<br />

kontinuierlich verändert. Der Anteil der Kartoffel-Veredelungsprodukte liegt nunmehr bei<br />

40 %. Alle Verbrauchsprognosen gehen von einem weiterhin stabilen Kartoffel-Gesamtverbrauch<br />

aus, wobei Kartoffel-Veredlungsprodukte weiter zu Lasten der Frischkartoffeln an<br />

Bedeutung gewinnen werden.<br />

Aufgrund der konsequenten Ausrichtung auf die Marktbedürfnisse konnte Nordrhein-Westfalen<br />

seine Position als Kartoffelerzeugerland mit einem Marktanteil von 13,6 % (1985:<br />

8,3%) erfolgreich ausbauen. So wurde die Anbaufläche in Nordrhein-Westfalen von 1985 bis<br />

1998 um 58 % (Bun<strong>des</strong>durchschnitt + 8 %) auf 28.800 ha ausgedehnt. Um insbesondere dem<br />

gestiegenen Bedarf der Verarbeitungsindustrie nach Rohware gerecht zu werden, erfolgte die<br />

Flächenausweitung vornehmlich bei den mittelfrühen bis späten Sorten und weniger im Frühkartoffelanbau,<br />

der im Lan<strong>des</strong>teil Nordrhein immer noch eine große Bedeutung hat.<br />

In den traditionellen Ackerbaugebieten in Nordrhein-Westfalen entwickelte sich der Kartoffelanbau<br />

mittlerweile zu einer interessanten Produktionsalternative für Landwirte, auch wenn<br />

die Kartoffel-Anbaufläche lediglich einen Anteil von 2,6% an den ackerbaulich genutzten<br />

Flächen einnimmt.<br />

Für Kartoffeln und Kartoffelprodukte existiert keine EG-Marktordnung. Die Verkaufserlöse<br />

für Kartoffeln werden u.a. <strong>des</strong>halb von starken Schwankungen der nicht regulierten Erzeugerpreise<br />

wesentlich beeinflußt. Die Verkaufserlöse für Kartoffeln sind dennoch beachtlich und<br />

übersteigen den flächenmäßigen Anteil um ein Vielfaches. Mittlerweile haben sie eine Größenordnung<br />

von 283 Mio. DM (1985: 160 Mio. DM) erreicht. Aufgrund der wirtschaftlichen<br />

Rahmenbedingungen im Agrarbereich steigt die relative Vorzüglichkeit <strong>des</strong> Produktes Kartoffeln<br />

in unmittelbarer Nähe zu den Verbrauchszentren.<br />

Schätzungsweise 80% der Kartoffeln werden indirekt und 20 % direkt an den Endverbraucher<br />

abgesetzt. Der Erfassungs- bzw. Versandhandel (Landhandel und Genossenschaften) und die<br />

Verarbeitungsindustrie sind für die Erzeuger die wichtigsten Abnehmer. Insgesamt 45 Betriebe<br />

- davon 16 mit größerer Marktbedeutung - sind in Nordrhein-Westfalen auf der ersten Vermarktungsstufe<br />

in der Kartoffelerfassung tätig. Die räumliche und technische Ausstattung der<br />

Erfassungsbetriebe ist aufgrund einer zurückhaltenden Investitionstätigkeit Anfang bis Mitte<br />

der 90er Jahre unzureichend. So verfügen diese Unternehmen für Rohware bzw. Fertigprodukte<br />

über zu knapp bemessene Lagerkapazitäten, die im Durchschnitt weniger als 10 %<br />

der umgesetzten Jahresmenge ausmachen. Auch die Leistungsfähigkeit in den Bereichen Annahme,<br />

Sortierung und Abpacken entsprechen nicht den an die Unternehmen gestellten Anforderungen.


Kapitel VI.2.1.3: Verarbeitung und Vermarktung _________ _____________________________________________ 144<br />

Lediglich vier Verarbeitungsbetriebe sind in Nordrhein-Westfalen angesiedelt, so daß die<br />

heimische Rohware in einem erheblichen Umfang nicht marktnah verarbeitet werden kann,<br />

mit den entsprechenden negativen ökologischen Auswirkungen aufgrund der langen Transportwege.<br />

Weitere Absatzmöglichkeiten in diesem Bereich sind daher notwendig, zumal der<br />

Anbauumfang von Kartoffeln aufgrund der zu erwartenden Änderung der Zuckermarktordnung<br />

eher zunehmen wird.<br />

2. Bisher eingesetzte Finanzmittel und Ergebnisse<br />

Obst und Gemüse (Frischmarkt)<br />

Im Rahmen <strong>des</strong> ”Operationellen <strong>Programm</strong>s zur strukturellen Verbesserung der Verarbeitungs-<br />

und Vermarktungsbedingungen landwirtschaftlicher Erzeugnisse im Land Nordrhein-<br />

Westfalen gemäß VO (EG) Nr. 951/97” mit der Laufzeit von 1994 bis 1999 sind für den Sektor<br />

Obst und Gemüse (Frischmarkt) bis Ende 1998 6 Vorhaben im Sinne der Zielsetzung <strong>des</strong><br />

Plans gefördert worden. Von den für diesen Sektor veranschlagten Investitionskosten in Höhe<br />

von 25.409.220 DM konnten bis zum 31.12.1998 insgesamt 22.636.769 DM realisiert werden.<br />

Die <strong>Förderung</strong> aus Mitteln <strong>des</strong> EAGFL, Abteilung Ausrichtung, erreicht für diese Investitionen<br />

einen Betrag von 5.659.192 DM. Die nationale Mitleistung beläuft sich auf 2.263.677<br />

DM. Für das Jahr 1999 sind noch zwei weitere förderfähige Maßnahmen vorgesehen, so daß<br />

die im Plan vorgesehenen Mittel komplett ausgeschöpft werden.<br />

Angesichts der Fortsetzung <strong>des</strong> Konzentrationsprozesses auf der Handelsseite und <strong>des</strong> sich<br />

verschärfenden Preiskampfes im Lebensmitteleinzelhandel bestätigt sich die Erkenntnis, daß<br />

die mit diesem <strong>Programm</strong> angestrebte Verbesserung der Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit<br />

sowie der Attraktivität der Erzeugerabsatzeinrichtungen die einzig sinnvolle Möglichkeit darstellt,<br />

die Stellung der Erzeuger von Obst und Gemüse für den Frischmarkt zu stärken. Die<br />

sechs im Sektor Obst und Gemüse (Frischmarkt) durchgeführten Maßnahmen dienen unmittelbar<br />

dieser Zielsetzung. Bei den Vorhaben handelt es sich um Erweiterungsmaßnahmen sowie<br />

Rationalisierungs- und Modernisierungsmaßnahmen in den Bereichen Kühlung, Umschlaghallen<br />

sowie Leergutreinigung und -lagerung. Es gibt keine Anhaltspunkte, die die Effizienz<br />

<strong>des</strong> durchgeführten <strong>Programm</strong>s und <strong>des</strong>sen Zielsetzung infrage stellen könnten.<br />

Obst und Gemüse (Be- und Verarbeitung)<br />

Im Rahmen <strong>des</strong> ”Operationellen <strong>Programm</strong>s zur strukturellen Verbesserung der Verarbeitungs-<br />

und Vermarktungsbedingungen landwirtschaftlicher Erzeugnisse im Land Nordrhein-<br />

Westfalen gemäß VO (EG) Nr. 951/97” mit der Laufzeit von 1994 bis 1999 sind für den Sektor<br />

Obst und Gemüse (Be- und Verarbeitung) bis Ende 1998 33 Vorhaben im Sinne der Zielsetzung<br />

<strong>des</strong> Operationellen <strong>Programm</strong>s in Unternehmen der Verarbeitung und <strong>des</strong> Großhan-


Kapitel VI.2.1.3: Verarbeitung und Vermarktung _________ _____________________________________________ 145<br />

dels gefördert worden. Von den für diesen Sektor veranschlagten Investitionskosten in Höhe<br />

von 70.324.000 DM konnten bis zum 31.12.1998 insgesamt 60.256.296 DM realisiert werden.<br />

Die <strong>Förderung</strong> aus Mitteln <strong>des</strong> EAGFL, Abteilung Ausrichtung, erreicht für diese Investitionen<br />

einen Betrag von 12.041.935 DM. Die nationale Mitleistung beläuft sich auf 6.025.619<br />

DM. Für das Jahr 1999 sind noch weitere förderfähige Maßnahmen vorgesehen, so daß die im<br />

Operationellem <strong>Programm</strong> vorgesehenen Mittel komplett ausgeschöpft werden.<br />

Im Bereich der Verarbeitung wurden einerseits Investitionen zur Erweiterung der Produktions-<br />

und Lagerkapazitäten und andererseits Anpassungsmaßnahmen durchgeführt. Die Erweiterung<br />

der Produktionskapazitäten erfolgte insbesondere im Zuge von Betriebsverlagerungen<br />

aus anderen Bun<strong>des</strong>ländern, die Erweiterung von Lagerkapazitäten im Zuge der<br />

Kostensenkung und Rationalisierung der Betriebsabläufe (z.B. der Bau von eigenen Lagerkapazitäten<br />

statt der Anmietung von Fremdlägern). Die Anpassungsmaßnahmen dienten der<br />

Verbesserung <strong>des</strong> Umweltschutzes und der Qualität, der Senkung der Produktionskosten, der<br />

Einführung von technologischen Innovationen bzw. von neuartigen Erzeugnissen sowie der<br />

Verringerung der Saisonabhängigkeit. Im Bereich <strong>des</strong> Großhandels wurden Vermarktungskapazitäten<br />

mit Reinigungs- und Abpackanlagen für solche Produkte (Möhren, Zwiebeln)<br />

geschaffen, die bei den gemeinschaftlichen Absatzeinrichtungen der Erzeuger von untergeordneter<br />

Bedeutung sind. Außerdem konnte die Aufbereitung und Distribution einiger<br />

Großhandelsunternehmen verbessert werden, die in Ergänzung und auch als Vertragspartner<br />

der gemeinschaftlichen Absatzeinrichtungen die Frischprodukte der nordrhein-westfälischen<br />

Erzeuger vermarkten. Die durchgeführten Fördermaßnahmen haben einen wesentlichen Beitrag<br />

zur Verbesserung bzw. Stabilisierung der Wettbewerbssituation in der nordrheinwestfälischen<br />

obst- und gemüseverarbeitenden Industrie geleistet. Dies kann mittels der steigenden<br />

Vertragsgemüsebauflächen sowie anhand der positiven Entwicklung von Anzahl,<br />

Umsatz und Beschäftigtenzahlen dieses Industriezweiges dokumentiert werden. Damit werden<br />

Voraussetzungen geschaffen, den landwirtschaftlichen Erzeugern Perspektiven zu eröffnen.<br />

Kartoffeln<br />

Das ”Operationelle <strong>Programm</strong> zur strukturellen Verbesserung der Verarbeitungs- und Vermarktungsbedingungen<br />

landwirtschaftlicher Erzeugnisse im Land Nordrhein-Westfalen gemäß<br />

VO (EG) Nr. 951/97” mit der Laufzeit von 1994 bis 1999 wurde 1997 durch Aufnahme<br />

<strong>des</strong> Sektors Kartoffeln ergänzt. Aufgrund <strong>des</strong> hohen Bedarfes konnten in diesem Sektor bis<br />

Ende 1998 bereits 9 Vorhaben im Sinne der Zielsetzung <strong>des</strong> Plans gefördert werden. Von den<br />

für diesen Sektor vorgesehenen Investitionskosten in Höhe von 19.453.435 DM konnten bis<br />

zum 31.12.1998 insgesamt 8.612.777 DM realisiert werden. Die <strong>Förderung</strong> aus Mitteln <strong>des</strong><br />

EAGFL, Abteilung Ausrichtung, erreicht für diese Investitionen einen Betrag von 1.722.555


Kapitel VI.2.1.3: Verarbeitung und Vermarktung _________ _____________________________________________ 146<br />

DM. Die nationale Mitleistung beläuft sich auf 861.278 DM. Für das Jahr 1999 sind weitere<br />

förderfähige Maßnahmen vorgesehen, so daß die im Plan vorgesehenen Mittel komplett ausgeschöpft<br />

werden.<br />

Die durchgeführten Maßnahmen umfassen nur einen geringen Anteil der als notwendig angesehenen<br />

Investitionen und konzentrierten sich mit ca. 60 % der geförderten Investitionskosten<br />

auf den Bereich Sortierung und Abpackung. Durch den Einsatz maschineller Anlagen wurden<br />

die Annahme-, Sortier- und Abpackkapazitäten erhöht bzw. rationalisiert. Der Ausbau der<br />

Lagerkapazitäten für Rohware bildete den zweiten Schwerpunkt der Investitionsmaßnahmen.<br />

Die Zurückstellung von Investitionen in der Kartoffelwirtschaft der Vorjahre hatte bei den<br />

Erfassungsbetrieben einen Entwicklungsrückstand zur Folge. Die geförderten Maßnahmen<br />

tragen maßgeblich dazu bei, daß die Kartoffelvermarkter in ihrer Leistungsfähigkeit gestärkt<br />

werden. Eine Fortsetzung der <strong>Förderung</strong> ist unbedingt notwendig, um den immer noch vorhandenen<br />

Rückstand zu beseitigen.<br />

3. Strategie und Ziele<br />

Obst und Gemüse (Frischmarkt)<br />

Im Vermarktungssystem für frisches Obst und Gemüse nehmen in Nordrhein-Westfalen die<br />

Absatzeinrichtungen der Erzeuger eine zentrale Stellung ein. Sie sind für die Mehrzahl der<br />

Betriebe von existentieller Wichtigkeit und müssen <strong>des</strong>halb im Mittelpunkt der Überlegungen<br />

für die Weiterentwicklung und <strong>Förderung</strong> der Marktstruktur stehen. Handelsunternehmen,<br />

sollen insbesondere dort in ihrer Entwicklung unterstützt werden, wo Absatzchancen für spezielle<br />

Produkte bestehen, gemeinschaftliche Vermarktung über Erzeugerabsatzeinrichtungen<br />

von untergeordneter Bedeutung ist und / oder sie die Erzeugerabsatzeinrichtungen in der Vermarktung<br />

der Erzeugnisse ergänzen.<br />

Ohne den ständigen Anpassungsprozeß an die Markterfordernisse würden die Absatzeinrichtungen<br />

ihre Attraktivität für Erzeuger und Abnehmer verlieren. In diesem Falle wäre der<br />

Obst- und Gemüsebau, der in Nordrhein-Westfalen prinzipiell günstige natürliche und infrastrukurelle<br />

Voraussetzungen und gute Entwicklungschancen vorfindet, in seiner Existenz gefährdet.<br />

Mit der Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit der Erzeugerabsatzeinrichtungen<br />

wird ein wesentlicher Beitrag dazu geleistet, dass in Zukunft die marktnahe Erzeugung gesichert<br />

wird und eine relativ große Anzahl der nordrhein-westfälischen Verbraucher aus den<br />

nahegelegenen Produktionsgebieten mit einem qualitativ hochwertigen Angebot versorgt werden<br />

kann.


Kapitel VI.2.1.3: Verarbeitung und Vermarktung _________ _____________________________________________ 147<br />

Da sich die nordrhein-westfälischen Absatzeinrichtungen angesichts der hohen Anzahl leistungsfähiger<br />

Betriebe nicht auf kleine attraktive Randbereiche <strong>des</strong> Marktes zurückziehen<br />

können, sondern auf den organisierten Handel angewiesen sind, sind sie von den Folgen <strong>des</strong><br />

fortschreitenden Konzentrationsprozesses im Handel besonders betroffen.<br />

Im Interesse der Erzeuger muß verhindert werden, daß sich die Erzeugergroßmärkte im Bemühen<br />

um die Gunst der nur noch wenigen Abnehmer gegenseitig preislich unterbieten. Dies<br />

kann durch eine Zentralisierung <strong>des</strong> operativen Geschäftes möglichst sämtlicher Absatzeinrichtungen<br />

in Nordrhein-Westfalen und benachbarter Gebiete unter Nutzung modernster<br />

Kommunikationstechnik erreicht werden. Bei gleichzeitiger Erhöhung der mengenmäßigen<br />

Lieferfähigkeit wäre man der Konzentration auf der Nachfrageseite nicht mehr in voller Härte<br />

ausgesetzt. Die Anlieferungstandorte für die Erzeuger sollten dabei erhalten bleiben, um einen<br />

Rückgang der Produktion in den Anbauregionen aufgrund entfernungsbedingt ansteigender<br />

Anlieferungskosten und -zeiten zu verhindern. Grenzüberschreitende Kooperationen stehen<br />

diesen Überlegungen nicht entgegen.<br />

Eine Maßnahme zur Stärkung der Marktposition gegenüber dem Lebensmitteleinzelhandel<br />

(LEH), ist die Bereitstellung von Logistik- und Verpackungssystemen für den LEH in der<br />

Verantwortung der Absatzeinrichtungen (Euro-Pool-System für Mehrwegplastikkisten). Die<br />

Aktivitäten in diesem Bereich müssen fortgeführt werden.<br />

Der Lebensmitteleinzelhandel fordert verstärkt die Lieferung von Fertigverpackungen und<br />

zusätzliche Dienstleistungen bei der Aufbereitung und Verpackung von Obst und Gemüse auf<br />

der Erzeugerebene. Um die Qualität und die rationelle Durchführung sicherzustellen, kann<br />

dies grundsätzlich nur zentral bzw. an den Anlieferungsstandorten erfolgen. Es fehlen aber<br />

hier die entsprechenden leistungsfähigen Einrichtungen.<br />

Nachdem das Versteigerungssystem aufgrund der Veränderungen in der niederländischen<br />

Obst- und Gemüsevermarktung nur noch schwer aufrechtzuerhalten ist, der Fachgroßhandel<br />

zahlenmäßig schrumpft, Marktanteile verliert und ein Teil der Betriebe seinen absatzwirtschaftlichen<br />

Aufgaben (Dienstleistungen, Distribution) immer weniger nachkommen kann,<br />

müssen die Absatzeinrichtungen in die Lage versetzt werden, die Großhandelsfunktionen<br />

selbst wahrzunehmen, wo diese Aufgabe der Großhandel nicht leistet. Zu den wahrzunehmenden<br />

Funktionen gehören die einzelhandelsgerechte Aufbereitung mit Auszeichnungsservice,<br />

die Angebotskomplettierung durch Zukauf, die Kommissionierung und die<br />

Distribution. Dies setzt die Bereitstellung entsprechender baulicher Kapazitäten (Kommissionierungs-<br />

und Kühlflächen) und die technische Ausstattung mit diversen technischen Einrichtungen<br />

voraus. Die Maßnahmen werden ganz wesentlich von den Aspekten Modernisierung,<br />

Rationalisierung und Technisierung geprägt sein.


Kapitel VI.2.1.3: Verarbeitung und Vermarktung _________ _____________________________________________ 148<br />

Zur Verbesserung der Qualität ist der Ausbau der Kühlkapazitäten und deren Anpassung an<br />

die technische Entwicklung erforderlich. Wenn landwirtschaftliche Betriebe den Anbau von<br />

Obst und Gemüse weiter als Produktionsalternative sehen, und die Produktion ausgeweitet<br />

wird, ist darüber hinaus auch eine entsprechende Anpassung bei den übrigen Kapazitäten<br />

notwendig.<br />

Um einen höheren Anteil an der Wertschöpfung für den Bereich der Erzeugung zu sichern,<br />

werden die nordrhein-westfälischen Absatzeinrichtungen in Zukunft Dienstleistungen erbringen,<br />

die in Richtung küchen- bzw. verbrauchsfertiges Gemüse gehen, und sich der Vermarktung<br />

dieser Convenience-Produkte widmen. Die Höhe der notwendigen Investitionen werden<br />

von hygienerechtlichen Bestimmungen wesentlich bestimmt sein.<br />

Zur besseren Erschließung interessanter Marktsegmente kann das Vermarktungssystem für<br />

Obst und Gemüse durch eine zusätzliche Variante ergänzt werden. Großverbrauchern der<br />

Gastronomie aber auch Ab-Hof-Vermarktern, die ihre Angebotspalette komplettieren wollen,<br />

sollte die Möglichkeit eingeräumt werden, in einer Art Abholmarkt ihren Bedarf an Obst und<br />

Gemüse zu decken.<br />

Obst und Gemüse (Be- und Verarbeitung)<br />

In den vergangenen Jahren hat sich die Wettbewerbssituation in der nordrhein-westfälischen<br />

bzw. der deutschen Verarbeitungssindustrie für Obst und Gemüse u.a. auch durch die Konkurrenz<br />

aus den osteuropäischen Ländern, die zum Teil über leistungsfähige Verarbeitungskapazitäten<br />

und ein niedriges Lohnniveau verfügen, wesentlich verschärft. Gleichzeitig sind<br />

die Unternehmen dem enormen Preisdruck <strong>des</strong> Lebensmitteleinzelhandels ausgesetzt.<br />

Vor diesem Hintergrund ist es das Ziel der Maßnahmen zur Verbesserung der Verarbeitungsbedingungen<br />

für Obst und Gemüse, die Wettbewerbsposition der nordrhein-westfälischen<br />

Verarbeitungsindustrie durch die <strong>Förderung</strong> notwendiger Anpassungsmaßnahmen zu stärken.<br />

Hierdurch soll der regionale Anbau vor allem von Vertragsgemüse, das in Nordrhein-<br />

Westfalen optimale Erzeugungsbedingungen vorfindet, gesichert werden. Außerdem soll den<br />

Wünschen der Verbraucher entgegengekommen werden, die aufgrund der hohen Umweltund<br />

Verarbeitungsstandards ein besonderes Vertrauensverhältnis zu den Produkten aus Nordrhein-Westfalen<br />

haben.<br />

Der Vertragsgemüseanbau in Nordrhein-Westfalen hat ein Umfang von rd. 5.600 ha mit steigender<br />

Tendenz. In Zukunft ergeben sich weitere Absatzmöglichkeiten im Bereich der höher<br />

verarbeitenden Erzeugnisse wie z.B. Mischsalate sowie bei der Produktion von Rohware für


Kapitel VI.2.1.3: Verarbeitung und Vermarktung _________ _____________________________________________ 149<br />

die Frucht- und Gemüsesaftherstellung. Darüber hinaus setzt die Verarbeitungsindustrie verstärkt<br />

auf Rohware möglichst aus der unmittelbaren Umgebung der Produktionsstätten. Dies<br />

trifft insbesondere für die Spinaterzeugung im westlichen Münsterland zu. Dort konnte die<br />

vertragliche Anbaufläche in den letzten Jahren um 500 ha gesteigert werden.<br />

Die nordrhein-westfälische Verarbeitungsindustrie hat für die nächsten Jahre konkrete Investitionen<br />

angekündigt bzw. bereits beantragt (beim Lan<strong>des</strong>amt für Ernährung und Jagd bzw.<br />

bei den Direktoren der Landwirtschaftskammern als Lan<strong>des</strong>beauftragte). Den landwirtschaftlichen<br />

Erzeugern werden damit weitere Produktionsperspektiven eröffnet.<br />

Im Sinne der dargestellten Zielsetzung und um sich von den Mitbewerbern deutlich absetzen<br />

zu können, müssen die nordrhein-westfälischen Verarbeitungsbetriebe besondere Anstrengungen<br />

im Bereich der Umweltschutzmaßnahmen unternehmen.<br />

Um die Wettbewerbssituation der nordrhein-westfälischen Verarbeitungsindustrie für Obst<br />

und Gemüse nachhaltig zu verbessern, müssen Maßnahmen zur Senkung der Produktionskosten<br />

ergriffen werden. Maßnahmen zur Senkung der Produktions- und Lagerkosten können<br />

zusätzlich einen Beitrag dazu leisten, daß die Rohware schonender verarbeitet wird, die Endprodukte<br />

eine hochwertigere Qualität aufweisen und nach kostengünstiger Lagerung an den<br />

Handel abgegeben werden können.<br />

Anzustreben ist auch, die Abhängigkeit von der Saison zu verringern, indem Rohware eingelagert<br />

und die Verarbeitung in Zeiträume verlagert wird, die eine geringere Auslastung aufweisen.<br />

Die Leistungsfähigkeit einer Branche wird durch die Bereitschaft deutlich, Produktinnovationen<br />

einzuführen. Vor dem Hintergrund eines steigenden Gesundheitsbewußtseins erweitert<br />

sich das Spektrum der Möglichkeiten für die Verarbeitungsindustrie erheblich. Der Markt für<br />

Nischenprodukte wächst. Sofern hierfür spezielle Produktionsabläufe erforderlich sind, müssen<br />

die sich hier bietenden Chancen durch Schaffung entsprechender Produktionskapazitäten<br />

genutzt werden.<br />

Die Ziele im Bereich der Verarbeitungsindustrie dürfen sich nicht nur auf die Durchführung<br />

der o.a. Maßnahmen beschränken, sondern können auch die Erweiterung der Verarbeitungskapazitäten<br />

vorsehen, wenn spezielle und nachweisbare Absatzchancen genutzt werden<br />

können.


Kapitel VI.2.1.3: Verarbeitung und Vermarktung _________ _____________________________________________ 150<br />

Kartoffeln<br />

In Nordrhein-Westfalen findet der Kartoffelanbau nahezu optimale Bedingungen vor. Die<br />

schweren Böden der Ackerbaustandorte sind für die Erzeugung bestens geeignet. Sie bringen<br />

gute Qualitäten und überdurchschnittliche Erträge hervor. Außerdem ist eine entsprechende<br />

Nachfrage vorhanden. Angesichts der überragenden Bedeutung der indirekten Vermarktung<br />

bei Kartoffeln wird es in Zukunft von der Anpassung der Vermarktungsstrukturen an die Erfordernisse<br />

<strong>des</strong> Marktes abhängen, ob die Erzeuger die vorhandenen Chancen im Kartoffelanbau<br />

zur Stabilisierung ihrer Einkommen nutzen können. Ziel der <strong>Förderung</strong> muß es <strong>des</strong>halb<br />

sein, diesen Anpassungsprozeß zu unterstützen zumal sich ein Investitionsstau aus den Vorjahren<br />

noch negativ auswirkt. Aufgrund der zu erwartenden Ausweitung <strong>des</strong> Kartoffelanbaus<br />

ist es außerdem nötig, weitere Absatzmöglichkeiten zu erschließen.<br />

Die vorgesehene Erhöhung der Lagerkapazitäten für den Sektor Kartoffeln ist zur allgemeinen<br />

Marktstabilisierung sowie zur Sicherung vorhandener Absatzmöglichkeiten geboten. Wie bereits<br />

im Plan dargelegt, verfügen die in <strong>NRW</strong> ansässigen Erfassungsbetriebe im Durchschnitt<br />

über Lagerkapazitäten, die weniger als 10% der umgesetzten Jahresmengen betragen. Auch<br />

die Lagerraumsituation bei den landwirtschaftlichen Erzeugern ist für eine kontinuierliche<br />

Marktbeschickung völlig unzureichend. Aus dieser Situation resultiert in <strong>NRW</strong> sowohl während<br />

der Ernte als auch während <strong>des</strong> Winters (erzwungene Räumung nicht ausreichend frostsicherer<br />

Lager insbesondere in den Erzeugerbetrieben) mit hoher Regelmäßigkeit ein erheblicher<br />

Angebotsdruck, der in der Vergangenheit bereits mehrfach das bun<strong>des</strong>weite Preisniveau<br />

von Beginn der Saison an negativ beeinflusste. Daneben führt die unzureichende Lagertechnik/Klimatisierung<br />

vorhandener Lager in den Erzeugerbetrieben in der zweiten Saisonhälfte<br />

zu einem erheblichen Anteil qualitativ unbefriedigender Partien, die nur unter preislichen Zugeständnissen<br />

abgesetzt werden können. Die Nachfrage sowohl <strong>des</strong> Speise- als auch <strong>des</strong> Verarbeitungssektor<br />

nach ganzjährig qualitativ hochwertiger Ware ist nur durch die Ausdehnung<br />

und technische Verbesserung der Lagerkapazitäten zu decken.<br />

Für die <strong>Förderung</strong> kommen Unternehmen, die mit Erzeugergemeinschaften nach dem Marktstrukturgesetz<br />

Lieferverträge abgeschlossen haben, und Erzeugergemeinschaften in Betracht.<br />

Die nordrhein-westfälischen Erfassungsbetriebe für Kartoffeln beliefern den Lebensmittelhandel<br />

mit aufbereiteter und verbrauchergerecht verpackter Frischware und die Verarbeitungsindustrie<br />

mit vorsortierter Rohware. Für die Wahrnehmung beider Aufgaben verfügen<br />

die Unternehmen über nicht ausreichende Lagerkapazitäten für Rohware bzw. im Frischbereich<br />

für Fertigprodukte. Für einen kontinuierlichen Betriebsablauf und für eine kontinuier-


Kapitel VI.2.1.3: Verarbeitung und Vermarktung _________ _____________________________________________ 151<br />

liche Belieferung der Abnehmer muß die Lagerkapazität incl. Annahmekapazität für Rohware<br />

angepasst werden.<br />

Um die steigenden Anforderungen <strong>des</strong> Lebensmittelhandels bezüglich Qualitätserhaltung,<br />

Aufbereitung und kundengerechter Verpackung erfüllen zu können, müssen die Unternehmen<br />

Erweiterungs- und Anpassungsinvestitionen insbesondere im Verpackungsbereich durchführen.<br />

Die Nachfrage <strong>des</strong> Einzelhandels ist, wie auch im Obst- und Gemüsebereich, durch starke<br />

Konzentration und durch massiv geforderte Vielfalt bei der Aufbereitung und Verpackung<br />

gekennzeichnet. Dafür sind entsprechende Kapazitäten für die Optimierung der Betriebsabläufe<br />

zu schaffen. Dies gilt ebenfalls für den höheren Bedarf an Lagerflächen für die Fertigware.<br />

Zur Stärkung der Wettbewerbsstellung sind gleichzeitig Kosteneinsparungen durch<br />

weitere Rationalisierung, Automatisierung und Flexibilisierung der Betriebsabläufe notwendig.<br />

Ein Ausbau der Verarbeitungsindustrie für Kartoffeln in Nordrhein-Westfalen ist wünschenswert,<br />

um lange Transportwege für die hier produzierte Rohware und anschließend für<br />

den Rücktransport der hergestellten Veredlungsprodukte zu vermeiden, und um der weiterhin<br />

wachsenden Bedeutung <strong>des</strong> Kartoffelanbaus in <strong>NRW</strong> Rechnung zu tragen. Deshalb sollen die<br />

Verarbeitungskapazitäten mit vertraglicher Bindung an einheimische Erzeuger in der Region<br />

erhöht werden. Der Aufbau regionaler Verarbeitungskapazitäten stärkt das Marktgleichgewicht<br />

zwischen Erzeugung und Nachfrage und unterstützt die Erzeugerorganisationen, die<br />

bisher auf niederländische Abnehmer angewiesen waren. Initiativen, die auf eine verstärkte<br />

Ansiedlung derartiger Betriebe zielen, sollen unterstützt werden.<br />

Zielgrößen<br />

Bis 2006 sollen in den Bereichen Obst, Gemüse und Kartoffeln 75 bis 95 Investitionen gefördert<br />

werden. Bei einem durchschnittlichen Investitionsvolumen von 1 bis 1,5 Mio. € sollen<br />

insgesamt 92 bis 123 Mio. € investiert werden. Das dafür notwendige Produktionspotenzial<br />

entspricht einer Fläche von ca. 16.000 ha und einer zusätzlichen Produktionsmenge von bis zu<br />

600.000 t. Die erwartete Umsatzsteigerung liegt bei bis zu 97 Mio. DM<br />

4. Beschreibung der geplanten Maßnahmen<br />

Fördermaßnahmen<br />

* Obst und Gemüse (Frischmarkt)<br />

Zur Erreichung der dargestellten Ziele zur Verbesserung der Vermarktungsbedingungen im<br />

Bereich Obst und Gemüse (Frischmarkt) sind Investitionen zum Ausbau und Umbau der Absatzeinrichtungen<br />

sowie Investitionen zur Modernisierung und Rationalisierung erforderlich.<br />

Die Maßnahmen konzentrieren sich auf folgende Bereiche:


Kapitel VI.2.1.3: Verarbeitung und Vermarktung _________ _____________________________________________ 152<br />

- Geplant sind umfangreiche Investitionen für die Bereitstellung von EDV-Ausrüstungen<br />

und von Kommunikationstechnik insbesondere für die Realisierung der Konzentration <strong>des</strong><br />

Angebotes. Die Anlieferungsstandorte sollen durch Aus- und Umbaumaßnahmen im Bereich<br />

Warenannahme und Warenausgabe in den Stand versetzt werden, die Betriebsabläufe<br />

optimal zu gestalten. Die örtlich vorhandenen Einrichtungen müssen entsprechend der regionalen<br />

Entwicklung in der Produktion durch Erweiterung der Umschlaghallen, der Kühlkapazitäten<br />

und der Leergutlagerung incl. Leergutreinigung erweitert und modernisiert<br />

werden.<br />

- Für die Übernahme und Wahrnehmung der Großhandelsfunktion durch die Absatzeinrichtungen<br />

müssen die baulichen, technischen und logistischen Voraussetzungen geschaffen<br />

werden. Es müssen Hallenflächen bereitgestellt werden, in denen die Aufbereitung, die<br />

Verpackung und die Kommissionierung incl. Kühllagerung der handelsgerecht aufbereiteten<br />

Ware in der Regie der Absatzeinrichtung vorgenommen wird. Ergänzt werden die baulichen<br />

Maßnahmen durch kostenintensive Investitionen im Bereich der Aufbereitungs- und<br />

Verpackungsanlagen. Das gleiche gilt für den Einstieg in den Bereich Convenience-<br />

Produkte.<br />

- Im Bereich <strong>des</strong> Großhandels werden die benötigten Umschlag-, Aufbereitungs- und Verpackungskapazitäten<br />

sowie Kühllagereinrichtungen geschaffen.<br />

* Obst und Gemüse (Be- und Verarbeitung)<br />

Zur Erreichung der dargestellten Ziele zur Verbesserung der Bedingungen für die Verarbeitung<br />

von Obst und Gemüse sind Investitionen zum Ausbau und Umbau der Verarbeitungseinrichtungen<br />

für Obst und Gemüse sowie Investitionen zu deren Modernisierung und Rationalisierung<br />

erforderlich. Die Maßnahmen konzentrieren sich auf folgende Bereiche:<br />

- Geplant sind umfangreiche bauliche Investitionen und die Anschaffung kostenintensiver<br />

technischer Einrichtungen im Bereich der Produktion, die einen Beitrag zur Schonung der<br />

Ressourcen leisten. Die Umweltschutzmaßnahmen betreffen die Verringerung <strong>des</strong> Wasserverbrauchs,<br />

die Abwasservorreinigung, die Brauchwasserrückführung, die Reduzierung<br />

<strong>des</strong> Einsatzes von chemischen Reinigungs- und Hilfsmitteln, die Abfalltrennung, die Energieeinsparung,<br />

die Vermeidung von Geruchsemissionen etc..<br />

- Zur Senkung der Produktionskosten werden die Rationalisierungsreserven im Bereich der<br />

Produktionssabläufe, der innerbetrieblichen Logistik, der Verpackung und der Lagerung<br />

der Fertigware konsequent aufgespürt und durch entsprechende Rationalisierungs- sowie<br />

Modernisierungsmaßnahmen unter Einbeziehung innovativer Techniken genutzt.<br />

- Die Abhängigkeit von der Saison soll durch die Schaffung von Lagerkapazitäten für Rohware<br />

verringert werden. Die Verarbeitungskapazitäten sollen bei denjenigen Verarbei-


Kapitel VI.2.1.3: Verarbeitung und Vermarktung _________ _____________________________________________ 153<br />

tungsunternehmen erweitert werden, die ihre Produktpalette durch innovative Produkte mit<br />

besonderen Marktchancen ausbauen können.<br />

* Kartoffeln<br />

Zur Verbesserung der Vermarktungs- und Verarbeitungbedingungen im Sektor Kartoffeln<br />

sind Investitionen im Bereich der baulichen Maßnahmen und Investitionen bei Maschinen<br />

und Anlagen erforderlich, die der Modernisierung und Rationalisierung in der Kartoffelvermarktung<br />

und der Ausweitung der regionalen Verarbeitungskapazitäten dienen. Die Maßnahmen<br />

konzentrieren sich auf folgende Bereiche:<br />

- Die Planungen sehen umfangreiche bauliche Investitionen zur Schaffung von zusätzlichem<br />

Lagerraum für Rohware bei den Erfassungsbetrieben vor. Der Engpaß bei der Lagerungkapazität<br />

von Fertigware soll ebenfalls durch bauliche Maßnahmen beseitigt werden. Das<br />

gleiche gilt im Rohwarenbereich bei entsprechenden Ansiedlungsinitiativen für die Verarbeitungsindustrie.<br />

- Vorgesehen ist die Anschaffung und der Einsatz von maschinellen Anlagen für die Annahme,<br />

die Sortierung und das Abpacken von Kartoffeln, um Kosteneinsparungen durch<br />

die Automatisierung und Flexibilisierung der Betriebsabläufe zu erzielen.<br />

- Vorgesehen sind Investitionen für bauliche Maßnahmen, Maschinen und Anlagen im Bereich<br />

der Kartoffelverarbeitung, soweit die Kartoffeln auch den maßgeblichen Anteil am<br />

verarbeiteten Endprodukt darstellen (Produkte aus Anhang I EG-Vertrag).<br />

Grundlage für die <strong>Förderung</strong> sind die Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen für<br />

Vermarktungs- und Verarbeitungseinrichtungen für Obst und Gemüse sowie die Richtlinien<br />

über die Gewährung von Zuwendungen aufgrund <strong>des</strong> Marktstrukturgesetzes.<br />

Begünstigte<br />

Zuwendungsempfänger sind Träger gemeinschaftlicher Absatzeinrichtungen der Erzeuger<br />

sowie von Handels-, Be- und Verarbeitungsunternehmen als Abnehmer von einheimischem<br />

frischen Obst und Gemüse und zwar ohne Rücksicht auf ihre Rechtsform. Als Fördermittelempfänger<br />

kommen zusätzlich Unternehmen in Betracht, die für min<strong>des</strong>tens 5 Jahre min<strong>des</strong>tens<br />

50 % ihrer Aufnahmekapazitäten durch Lieferverträge mit einheimischen Erzeugern binden.<br />

Höhe der Zuwendung<br />

Die Höhe der Zuwendung beträgt je nach Maßnahmen 5 bis 30 % der zuwendungsfähigen<br />

Ausgaben.


Kapitel VI.2.1.3: Verarbeitung und Vermarktung _________ _____________________________________________ 154<br />

Beihilfeintensität und/oder -betrag<br />

Die Beihilfeintensität liegt bei bis zu 30 %.<br />

Zuwendungsvoraussetzungen<br />

- Darstellung der Wirtschaftlichkeit <strong>des</strong> Unternehmens aufgrund geeigneter Unterlagen, u.a.<br />

Bilanzen sowie Gewinn- und Verlustrechnungen der letzten 3 Jahre<br />

- Vertragliche Bindungen mit der Erzeugerstufe<br />

Einhaltung der gemeinschaftlichen Min<strong>des</strong>tanforderungen in Bezug auf Umweltschutz, Hygiene<br />

und Tierschutz:<br />

Die gemeinschaftsrechtlichen Vorschriften sind in Bezug auf Umweltschutz, Hygiene und<br />

Tierschutz in den entsprechenden nationalen bau-, immissions-, umweltverträglichkeitsprüfungs-,<br />

hygiene- und tierschutzrechtlichen Regelungen umgesetzt worden. Im Rahmen der<br />

bei Investitionsvorhaben notwendigen baurechtlichen, immissionsschutzrechtlichen und/oder<br />

gewerberechtlichen Genehmigungsverfahren wird die Einhaltung dieser Vorschriften von den<br />

dafür zuständigen Behörden <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong> überprüft. Im übrigen unterliegen alle Unternehmen<br />

in Nordrhein-Westfalen der allgemeinen Gewerbeaufsicht durch die zuständigen Stellen, die<br />

die Einhaltung dieser Vorschriften auch unabhängig von der Durchführung von Investitionsvorhaben<br />

überwachen.<br />

Die Gemeinschaftsrahmens für staatliche Beihilfen im Agrarsektor“ (ABl. Nr. C 28, S. 2 vom<br />

01.02.2000) sowie der Rahmenregelung für einzelstaatliche Beihilfen im Bereich der Werbung<br />

für landwirtschaftliche Erzeugnisse (ausgenommen Fischereierzeugnisse) und bestimmte<br />

nicht in Anhang I <strong>des</strong> EG-Vertrags genannte Erzeugnisse (ABl. Nr. C 302, S. 06 vom<br />

12.11.1987) ist in der vorgenannten Richtlinie verbindlich vorgeschrieben.<br />

Gemeinschaftsbeitrag<br />

Es wird ein Gemeinschaftsbeitrag basierend auf den öffentlichen Ausgaben in Höhe von 25 %<br />

beantragt.


Kapitel VI.2.1.3: Verarbeitung und Vermarktung _________ _____________________________________________ 155<br />

5. Zuständige Behörde<br />

Zuständige Behörde für die verwaltungsmäßige Durchführung der Maßnahme ist<br />

- für den Bereich Obst- und Gemüse (Frischmarkt - Absatzeinrichtungen der Erzeuger)<br />

für den Lan<strong>des</strong>teil Rheinland<br />

Direktor der Landwirtschaftskammer Rheinland<br />

als Lan<strong>des</strong>beauftragter<br />

Endenicher Allee 60<br />

53115 Bonn<br />

für den Lan<strong>des</strong>teil Westfalen-Lippe<br />

Direktor der Landwirtschaftskammer Westfalen-Lippe<br />

als Lan<strong>des</strong>beauftragter<br />

Schorlemer Str. 60<br />

48143 Münster<br />

- für den Bereich Obst und Gemüse (Verarbeitung sowie Frischmarkt - Großhandel)<br />

Lan<strong>des</strong>amt für Ernährungswirtschaft und Jagd<br />

Nordrhein-Westfalen<br />

Tannenstr. 24b<br />

40476 Düsseldorf<br />

- für den Bereich Kartoffeln<br />

Lan<strong>des</strong>amt für Ernährungswirtschaft und Jagd<br />

Nordrhein-Westfalen<br />

Tannenstr. 24b<br />

40476 Düsseldorf


Kapitel VI.2.1.3: Verarbeitung und Vermarktung _________ _____________________________________________ 156<br />

Teil E) Blumen und Zierpflanzen<br />

1. Beschreibung der Ausgangslage<br />

Bei einem Pro-Kopf-Verbrauch bei Blumen und Zierpflanzen von gegenwärtig rd. 160 DM<br />

hat das Marktvolumen für den privaten Bereich in Nordrhein-Westfalen einen Umfang von<br />

2.720 Mio. DM. Jeweils die Hälfte dieses Marktvolumens (1.360 Mio. DM) entfällt auf<br />

Schnittblumen bzw. Topfpflanzen. Aufgrund der bisherigen positiven Entwicklung und <strong>des</strong><br />

guten Images von Blumen und Zierpflanzen ist eine weitere Steigerung <strong>des</strong> Konsums sehr<br />

wahrscheinlich. In den nächsten 10 Jahren ist eine Steigerung <strong>des</strong> Pro-Kopf-Verbrauchs um<br />

30 DM (+ 19 %) durchaus realistisch. Bei dieser Verbrauchssteigerung würde das Marktvolumen<br />

in <strong>NRW</strong> um rd. 510 Mio. DM größer werden. Bei unveränderten Inlandsanteilen bei<br />

der Marktversorgung und einem gleichbleibenden relativen Marktanteil bei Schnittblumen<br />

und Topfpflanzen würde dies allein für die nordrhein-westfälischen Erzeuger ein zusätzliches<br />

Marktvolumen von 204 Mio. DM bedeuten und einer Anbaufläche von etwa 150 ha entsprechen.<br />

Wenn neben dem privaten Verbrauch der sog. institutionelle Verbrauch im gleichen<br />

Verhältnis steigt wie in der Vergangenheit, ergibt sich für die nordrhein-westfälische Produktion<br />

noch ein zusätzliches Marktvolumen von weiteren 135 Mio. DM.<br />

Nordrhein-Westfalen ist das Bun<strong>des</strong>land mit den meisten Zierpflanzenbaubetrieben und den<br />

umfangreichsten Zierpflanzenanbauflächen. So befinden sich (1996) 38% der bun<strong>des</strong>deutschen<br />

gärtnerischen Grundfläche, rund 945 ha bzw. 39% der bun<strong>des</strong>deutschen Zierpflanzen-Unterglasflächen<br />

und 1630 ha bzw. 41% der Zierpflanzen-Freilandflächen in Nordrhein-Westfalen.<br />

Während die o.a. Werte auf Bun<strong>des</strong>ebene rückläufig sind, hat Nordrhein-<br />

Westfalen mit dem Produktionsschwerpunkt im Regierungsbezirk Düsseldorf seine Stellung<br />

in den vergangenen Jahren u.a. wegen <strong>des</strong> Vorhandenseins von Vermarktungseinrichtungen<br />

weiter ausbauen können.<br />

Seit den Energiekrisen in den 70er Jahren steht die Produktion von Schnittblumen unter<br />

Druck. Auch wenn der Regierungsbezirk Düsseldorf, in dem sich 63% der nordrhein-westfälischen<br />

Schnittblumen-Anbaufläche unter Glas (1992: 277ha, 1996:224 ha) befinden, vom<br />

Rückgang der Produktionsflächen in der Vergangenheit am wenigsten betroffen war, mehren<br />

sich die Anzeichen, dass sich die Betriebe auch hier aus der Schnittblumenproduktion zurückziehen<br />

könnten. Dagegen hat sich der Schnittblumenanbau im Freiland mit 592 ha erfreulicherweise<br />

stabilisiert. Der Anbau von Beet- und Balkonpflanzen wurde seit Anfang der 70er<br />

Jahre stark und kontinuierlich ausgedehnt. Von 1992 bis 1996 wurde die Anbaufläche von<br />

525 ha auf 624 ha (Unterglas- und Freilandanbau) bzw. um 19% ausgeweitet. Auch hier liegt<br />

der Anbau schwerpunktmäßig im Regierungsbezirk Düsseldorf. Da in den vergangenen Jah-


Kapitel VI.2.1.3: Verarbeitung und Vermarktung _________ _____________________________________________ 157<br />

ren die Produktion relativ problemlos auf dem Markt abzusetzen war, ist auch künftig mit<br />

einem weiteren Anstieg der Beet- und Balkonpflanzen-Produktion zu rechnen. Die Topfpflanzenproduktion<br />

in Nordrhein-Westfalen hat sich ebenso wie die der Beet- und Balkonpflanzen<br />

sehr positiv entwickelt. Von 1992 bis 1996 wuchs die Produktion mit dem Schwerpunkt<br />

am Niederrhein nochmals um 24% auf 261 Mio. Stück.<br />

Die wirtschaftliche Situation der Zierpflanzenbaubetriebe hat sich seit Beginn der 90er Jahre<br />

positiv entwickelt. Für das Wirtschaftsjahr 1996/97 wies die Buchführungsstatistik für den<br />

Lan<strong>des</strong>teil Nordrhein bei den Schnittblumenbetrieben einen Betriebsertrag von 451.000 DM<br />

bzw. ein Plus von 24 % gegenüber 1990/91 und bei den Topfpflanzenbetrieben einen Betriebsertrag<br />

von 789.000 DM bzw. ein Plus von 15 % gegenüber 1990/91 aus. Gleichzeitig<br />

stieg die Gewächshausfläche der Schnittblumenbetriebe im gleichen Zeitraum von durchschnittlich<br />

5.183 auf 5.360 qm und die der Topfpflanzenbetriebe von 6.342 auf 6.754 qm.<br />

Die Leitbilder für die künftige betriebliche Entwicklung werden - geprägt durch Arbeitsteilung<br />

in Produktion und Vermarktung - einerseits der Betrieb mit rationeller Produktion in<br />

größeren Einheiten bei Einsatz moderner Produktionstechnik und andererseits der Betrieb mit<br />

qualitativ hochwertigen Spezialkulturen in kleineren Einheiten sein. Beiden Leitbildern müssen<br />

die zukünftigen Marktstrukturen durch eine entsprechende Aufnahmefähigkeit und Vielfalt<br />

im Absatz gerecht werden.<br />

Für die kommenden Jahre werden zusammenfassend folgende Entwicklungen in der Zierpflanzenproduktion<br />

erwartet:<br />

- Der Schnittblumenanbau unter Glas wird bei entsprechenden Impulsen in der Vermarktung<br />

ausgedehnt werden. Der Schnittblumenanbau im Freiland wird an Bedeutung gewinnen.<br />

- Die Produktion von Beet- und Balkonpflanzen wird weiter ausgeweitet.<br />

- Die Topfpflanzenproduktion wird weiterhin stetige Zuwachsraten aufweisen.<br />

Die Bun<strong>des</strong>republik Deutschland ist nach wie vor der bedeutendste Zierpflanzenimporteur der<br />

Welt. 1997 betrug der Gesamtwert der Zierpflanzenimporte (Schnittblumen und Topfpflanzen)<br />

2.424 Mio. DM (66 % Schnittblumen, 34 % Topfpflanzen). Hierdurch liegt der Inlandsanteil<br />

an der Marktversorgung mit Blumen und Zierpflanzen bei insgesamt rund 40%.<br />

Differenziert nach Sparten würde sich für Schnittblumen ein Wert von ca. 20% und für Topfpflanzen<br />

(incl. Beet- und Balkonpflanzen) ein Inlandsanteil von rund 60% ergeben. Trotz der<br />

Produktionszentren am Niederrhein dürfte der Selbstversorgungsgrad Nordrhein-Westfalens


Kapitel VI.2.1.3: Verarbeitung und Vermarktung _________ _____________________________________________ 158<br />

aufgrund <strong>des</strong> hohen regionalen Bedarfs in den Ballungsgebieten an Rhein und Ruhr in etwa<br />

dem bun<strong>des</strong>deutschen Niveau entsprechen.<br />

Die Absatzstruktur der Zierpflanzenbetriebe in Nordrhein-Westfalen ist in starkem Maße geprägt<br />

durch die vorhandenen Absatzeinrichtungen sowie durch das Nachfragepotential in den<br />

einzelnen Regionen. Generell wird unterschieden zwischen dem direkten, einstufigen Absatz<br />

(Produktionsbetrieb - Endverbraucher) und dem indirekten, mehrstufigen Absatz (Produktionsbetrieb<br />

- Marktpartner im Absatzkanal - Endverbraucher). In Nordrhein-Westfalen setzen<br />

52 % der Zierpflanzenbaubetriebe ihre Produktion überwiegend (50% und mehr) indirekt ab.<br />

Da diese Betriebe ca. 80 % der Unterglasflächen und 66% der Freilandflächen bewirtschaften,<br />

hat der indirekte Absatz in Nordrhein-Westfalen die größte Bedeutung. Insbesondere gilt dies<br />

für das Hauptanbaugebiet, den Regierungsbezirk Düsseldorf.<br />

Seit einigen Jahren zeichnen sich in der Vermarktung von Blumen und Zierpflanzen auf der<br />

Einzelhandelsstufe gravierende Veränderungen ab, auf die sich die Erzeuger und die in der<br />

indirekten Vermarktung tätigen Absatzeinrichtungen einstellen müssen. Die traditionellen<br />

Blumenfachgeschäfte (Floristen, Einzelhandelsgärtnereien), über die Anfang der 90er Jahre<br />

noch 60% <strong>des</strong> Blumenhandels abgewickelt wurden, verlieren zusehends an Bedeutung, auch<br />

wenn sie nach wie vor eine wichtige Einkaufsstätte der Verbraucher für Schnittblumen und<br />

Topfpflanzen bleiben. Die Gewinner am Markt sind die als Filialunternehmen organisierten<br />

Gartencenter und die Bau- und Heimwerkermärkte mit Blumenfachabteilungen. Einen hohen<br />

Bedarf an einheitlicher Ware in großen Stückzahlen haben ebenfalls der Lebensmittelsortimentshandel<br />

und die im Lebensmitteleinzelhandel tätigen Discounter. Die in Nordrhein-<br />

Westfalen ansteigenden Produktionsmengen können auf dem prinzipiell aufnahmefähigen<br />

Markt <strong>des</strong> Ballungsraums an Rhein und Ruhr - also in der Region - nur untergebracht werden,<br />

wenn in Zukunft den Anforderungen der Großabnehmer (z.B. Konzentration <strong>des</strong> Angebotes)<br />

durch eine angepaßte Absatzstruktur auf der ersten Vermarktungsstufe entsprochen wird.<br />

In der indirekten Vermarktung sind als Absatzmittler auf der ersten Vermarktungsstufe die<br />

Blumengroßmärkte und die sogenannten Erzeugerabsatzorganisationen mit Gemeinschaftsverkauf<br />

tätig.<br />

Auf den genossenschaftlich organisierten Blumengroßmärkten wird überwiegend durch die<br />

einzelnen Anbieter selbst vermarktet. Die Funktion der vier nordrhein-westfälischen Blumengroßmärkte<br />

in den verbrauchernahen Großstädten Bonn, Dortmund, Düsseldorf und Köln besteht<br />

im wesentlichen in der Zusammenfassung und Vermarktung der lokalen Produktion sowie<br />

in der Versorgung <strong>des</strong> Facheinzelhandels mit Schnittblumen und Topfpflanzen innerhalb<br />

eines regional begrenzten Raumes. Die Blumengroßmärkte haben bei Schnittblumen als Ein-


Kapitel VI.2.1.3: Verarbeitung und Vermarktung _________ _____________________________________________ 159<br />

kaufsstätte für den Facheinzelhandel auf regionaler Ebene aufgrund ihres hohen Qualitätsstandards<br />

eine verhältnismäßig starke Marktstellung. Bei Topfpflanzen ist dies weniger der<br />

Fall. Ihre relative Bedeutung ist infolge der o.a. Veränderungen in der Zierpflanzenvermarktung<br />

auf der Einzelhandelsebene rückläufig. Der Gesamtumsatz der nordrhein-westfälischen<br />

Blumengroßmärkte liegt bei rd. 300 Mio. DM und weist seit einigen Jahren nur geringe Zuwachsraten<br />

auf.<br />

Im Gegensatz zu den Blumengroßmärkten nehmen die nordrhein-westfälischen Erzeugerabsatzorganisationen<br />

mit Gemeinschaftsverkauf Absatzfunktionen für ihre Mitglieder wahr.<br />

Bei der Schnittblumenvermarktung besteht die Aufgabe im wesentlichen darin, die Produktion<br />

vieler Betriebe zusammenzufassen und die Ware für den Großhandel bereitzustellen. Bei<br />

der Topfpflanzenvermarktung (incl. Beet- und Balkonpflanzen) werden dagegen neben der<br />

Zusammenfassung der Ware auch Verteilungsfunktionen übernommen. Durch das Betreiben<br />

der Filialmärkte, die ähnlich den Blumengroßmärkten dem regionalen Einzelhandel als Einkaufsstätte<br />

dienen, und den Ausbau <strong>des</strong> Versandgeschäftes für die Großabnehmer wird zunehmend<br />

eine Großhandelsfunktion ausgeübt.<br />

Die zwei großen Erzeugerabsatzorganisationen in Nordrhein-Westfalen, die Niederrheinische<br />

Blumenvermarktung eG (NBV) in Neuss und die Union gartenbaulicher Absatzmärkte GmbH<br />

(UGA) in Straelen haben am 01.01.1999 zur Stärkung ihrer Marktposition und zur Erzielung<br />

von Synergieeffekten ihr operatives Geschäft in einer gemeinsamen Gesellschaft, der<br />

NBV+UGA Handels-GmbH, zusammengefaßt. Sie betreiben derzeit zwei Schnittblumenversteigerungen<br />

an den Standorten in Neuss und in Straelen mit einem Umsatzvolumen von rd.<br />

200 Mio. DM. In Geldern-Lüllingen befindet sich das Großhandels- und Dienstleistungszentrum<br />

für die Topfpflanzenvermarktung mit einer Versteigerungsanlage für Topfpflanzen und<br />

den Einrichtungen für den Versand an Großabnehmer. Neben den zentralen Einrichtungen<br />

stehen den Anlieferern <strong>des</strong> neuen Unternehmens als weitere Vermarktungsvariante 22 Abholmärkte<br />

zur Verfügung, die vom Standort Kevelaer aus koordiniert werden und die über Nordrhein-Westfalen<br />

und vier weitere Bun<strong>des</strong>länder verteilt sind. Die Abholmärkte, die ihren<br />

Schwerpunkt in der Topfpflanzenvermarktung haben und diese im Gemeinschaftsverkauf vornehmen,<br />

haben in der Vermarktung eine ähnliche Stellung wie die Blumengroßmärkte. Der<br />

Umsatz mit Topfpflanzen der Erzeugerabsatzeinrichtungen NBV und UGA stieg von 465<br />

Mio. DM im Jahre 1993 auf 650 Mio. DM im Jahr 1998 (+40%) an.


Kapitel VI.2.1.3: Verarbeitung und Vermarktung _________ _____________________________________________ 160<br />

2. Bisher eingesetzte Finanzmittel und Ergebnisse<br />

In der folgenden Tabelle ist die Bilanz der Abwicklung <strong>des</strong> "Operationellen <strong>Programm</strong>s zur<br />

strukturellen Verbesserung der Verarbeitungs- und Vermarktungsbedingungen landwirtschaftlicher<br />

Erzeugnisse im Lande Nordrhein-Westfalen gemäß VO (EG) Nr. 951/97” für den Sektor<br />

"Blumen und Zierpflanzen" zum 31.12.1998 dargestellt.<br />

Sektor Code-<br />

Blumen und Zier-<br />

pflanzen<br />

Nr.<br />

förderfähige Investitionssumme Zuwendungen, EAGFL nationale Zuwendungen<br />

geplant bewilligt geplant bewilligt geplant bewilligt<br />

DM DM DM DM DM DM<br />

3070 114.964.212 91.391.520 28.741.053 22.572.880 11.496.421 9.139.152<br />

Im Rahmen <strong>des</strong> "Operationellen <strong>Programm</strong>s " (Regionalplan) mit der Laufzeit von 1994 bis<br />

1999 sind für den Sektor Blumen und Zierpflanzen bis Ende 1998 14 Vorhaben im Sinne der<br />

Zielsetzung <strong>des</strong> Plans gefördert worden. Von den für diesen Sektor veranschlagten Gesamtausgaben<br />

in Höhe von 114.964.212 DM konnten bis zum 31.12.1998 insgesamt 91.391.520<br />

realisiert werden. Die <strong>Förderung</strong> aus Mitteln <strong>des</strong> EAGFL, Abteilung Ausrichtung, erreicht für<br />

diese Investitionen einen Betrag von 22.572.880 DM. Die nationale Mitleistung beläuft sich<br />

auf 9.139.152 DM. Für das Jahr 1999 sind noch weitere förderfähige Maßnahmen vorgesehen,<br />

so dass die im Plan vorgesehenen Mittel komplett ausgeschöpft werden.<br />

Die 14 durchgeführten Vorhaben sind in ihrer Zielsetzung deckungsgleich mit den im Plan<br />

dargestellten Zielen. Ein Teil der Maßnahmen hat das Ziel, die vorhandenen Absatzeinrichtungen<br />

mit regional-lokaler Bedeutung so zu stärken, dass sie in Zukunft den steigenden Anforderungen<br />

ihrer spezialisierten Abnehmer gerecht werden können. Auch wenn die relativ<br />

kurze Zeitspanne seit Abschluß dieser Maßnahmen einer endgültigen Beurteilung entgegensteht,<br />

kann davon ausgegangen, dass das angestrebte Ziel erreicht worden ist.<br />

Der zweite Schwerpunkt <strong>des</strong> Regionalplans ist der Ausbau der Vermarktungseinrichtungen<br />

mit überregionaler Bedeutung mit dem Ziel, den Abnehmern ein umfangreiches, vielfältiges<br />

und konzentriertes Angebot zur Verfügung zu stellen und den Erzeugern die Möglichkeit zur<br />

rationellen und spezialisierten Produktion zu geben.


Kapitel VI.2.1.3: Verarbeitung und Vermarktung _________ _____________________________________________ 161<br />

Die im Regionalplan dargestellte Vermarktungskonzeption für Blumen und Zierpflanzen in<br />

Nordrhein-Westfalen mit einem Schnittblumenvermarktungs-Schwerpunkt in Straelen unter<br />

der Regie der UGA-Niederrhein und einem Topfpflanzenvermarktungs-Schwerpunkt in Geldern-Lüllingen<br />

in der Verantwortung der Niederrheinischen Blumenvermarktung eG (NBV)<br />

wurde seit 1994 konsequent umgesetzt. Als Bestätigung dieser Vermarktungskonzeption kann<br />

auch der Umstand gewertet werden, dass die in der Vergangenheit mehrfach vom Handel und<br />

den Erzeugern geforderte Fusion der beiden Erzeugerabsatzeinrichtungen NBV und UGA<br />

durch die Bündelung <strong>des</strong> operativen Geschäftes in einer gemeinsamen Gesellschaft ab dem<br />

01.01.1999 in die Tat umgesetzt wurde.<br />

1993 - ein Jahr vor Beginn <strong>des</strong> o.g. Operationellen <strong>Programm</strong>s - wurde im Schnittblumenbereich<br />

in Straelen ein größerer Entwicklungsschritt durch den Ausbau <strong>des</strong> Verladebereichs<br />

vollzogen, der in den Folgejahren durch Investitionen im Aufstell- und Verteilerbereich für<br />

die Erzeuger und den Handel ergänzt wurde. 1999 ist ein weiterer zukunftsweisender Ausbau<br />

der Schnittblumenvermarktung am Standort Straelen mit einer Neukonzeption der Schnittblumenvermarktung<br />

für das Rheinland unter Einbeziehung der am Standort Neuss und der<br />

bisher im benachbarten Grubbenvorst (Niederlande) bei der ZON (Coöperatieve Veiling Zuidoost-Nederlande<br />

B.A.) vermarkteten Schnittblumen vorgesehen.<br />

Mit dem großzügigen und bedarfsgerechten Ausbau <strong>des</strong> Standortes Geldern-Lüllingen als<br />

Topfpflanzenzentrale am Niederrhein wurden die Voraussetzungen für die reibungslose Vermarktung<br />

der in den vergangenen Jahren gestiegenen Topfpflanzenproduktion geschaffen.<br />

Dies zeigt sich eindrucksvoll an der Entwicklung der Umsatzzahlen: 1993 wurden in Geldern-<br />

Lüllingen Topfpflanzen im Wert von 53 Mio. DM umgesetzt, 1997 waren es 260 Mio. DM.<br />

Von der positiven Entwicklung dieses Standortes gehen erneut Impulse auf die Erzeugung<br />

aus, was wiederum einen weiteren Ausbau der Kapazitäten notwendig werden läßt.<br />

3. Strategie und Ziele<br />

Im Vergleich mit den anderen Bun<strong>des</strong>ländern ist Nordrhein-Westfalen das Land mit den meisten<br />

Zierpflanzenbaubetrieben und den größten Zierpflanzenanbauflächen. Der Zierpflanzenbau<br />

und die ihm nachgelagerten Bereiche stellen einen beachtlichen Wirtschaftsfaktor<br />

in Nordrhein-Westfalen dar. Innerhalb <strong>des</strong> Agrarsektors hat der Zierpflanzenbau eine<br />

bedeutende Stellung, so werden im Rheinland rund 33 % der Erlöse aus dem Verkauf pflanzlicher<br />

Produkte in der Landwirtschaft incl. Gartenbau allein mit Blumen und Zierpflanzen<br />

erzielt. Die Produktion weist überdurchschnittliche Zuwachsraten auf. Diese starke Stellung<br />

<strong>des</strong> nordrhein-westfälischen Zierpflanzenbaus konnte nur erreicht werden, weil gleichzeitig


Kapitel VI.2.1.3: Verarbeitung und Vermarktung _________ _____________________________________________ 162<br />

mit der Entwicklung der Betriebe der konsequente Ausbau einer leistungsfähigen Marktstruktur<br />

vorangetrieben wurde.<br />

In der Vergangenheit haben die Vemarktungseinrichtungen der Erzeuger - auch mit Unterstützung<br />

der <strong>Förderung</strong> aus dem EAGFL, Abteilung Ausrichtung,- auf Veränderungen auf der<br />

Erzeugerstufe sowie auf Seiten <strong>des</strong> Handels bzw. der Verbraucher mit entsprechenden Anpassungen<br />

oder grundsätzlichen Neuausrichtungen reagiert und so ihre für die Gesamtentwicklung<br />

der Zierpflanzenbranche bedeutsame Marktstellung ausbauen können.<br />

Grundsätzliches Ziel einer <strong>Förderung</strong> der Marktstruktur muß es <strong>des</strong>halb weiter sein, die Vermarktungseinrichtungen<br />

der Erzeuger in den kommenden Jahren so zu stärken, dass sie angesichts<br />

steigender Produktionsmengen für eine ungehinderte Vermarktung sorgen und den Herausforderungen<br />

<strong>des</strong> Marktes im Interesse der Erzeuger und Abnehmer gerecht werden können.<br />

Dies gilt umso mehr angesichts der insgesamt günstigen Produktionsbedingungen. So<br />

sind die Klima- und Bodenverhältnisse günstig, die Infrastruktur in der Ausbildung, im Versuchswesen<br />

und in der Beratung ist stimmig, der Zierpflanzenbau ist traditionell in der Region<br />

verankert und die erforderliche Nachfrage in den Verbrauchszentren, die in der Nähe der Produktionsgebiete<br />

liegen, ist vorhanden.<br />

Das im Rahmen <strong>des</strong> Operationellen <strong>Programm</strong>s 1994 entwickelte Vermarktungskonzept für<br />

Blumen und Zierpflanzen in Nordrhein-Westfalen hat sich grundsätzlich bewährt. So soll im<br />

Planungszeitraum 2000 bis 2006 weiterhin die Funktionsfähigkeit der regional-lokal agierenden<br />

Vermarktungseinrichtungen (Blumengroßmärkte, Erzeuger-Genossenschaft Niederrhein<br />

Wesel, etc.) erhalten und verbessert werden.<br />

Auch vor dem Hintergrund der ”Fusion” der beiden zuvor eigenständigen Erzeugerabsatzeinrichtungen<br />

NBV und UGA zur NBV+UGA Handels-GmbH bleibt das Vermarktungskonzept<br />

aktuell. Die über Nordrhein-Westfalen verteilten Abholmärkte behalten ihre regionale<br />

Funktion. Sie beziehen ihre Ware direkt von den Erzeugern aus der unmittelbaren Umgebung,<br />

ergänzt durch die zentrale Belieferung, und dienen weiterhin als Einkaufsquelle für den Fachhandel<br />

der jeweiligen Region. Für die Betriebe, die sich insbesondere über die Vielfalt und<br />

besondere Qualitäten ihrer Produktion in kleineren Stückzahlen profilieren, müssen die regionalen<br />

Abholmärkte durch Modernisierungsmaßnahmen und Abbau von Kapazitätsengpässen<br />

weiter entwickelt werden.<br />

Die Vorteile der seinerzeit konzipierten Schwerpunktbildung für die Vermarktung von<br />

Schnittblumen in Straelen und der Schwerpunktbildung für die Vermarktung von Topfpflanzen<br />

in Geldern-Lüllingen mit dem Ziel der Konzentration <strong>des</strong> Angebotes für Groß-


Kapitel VI.2.1.3: Verarbeitung und Vermarktung _________ _____________________________________________ 163<br />

abnehmer überwiegen auch bei einer gemeinsamen Vermarktung am Niederrhein. Die geschaffenen<br />

oder noch zu schaffenden Strukturen sind nämlich überschaubar, erzeugergerecht,<br />

funktional und absatzwirtschaftlich ohne Einschränkungen nutzbar. Eine wirtschaftlich und<br />

infrastrukturell sinnvolle Alternative hierzu besteht nicht.<br />

Beide zentralen Standorte müssen entsprechend den an sie gestellten Anforderungen seitens<br />

der Abnehmer und der Erzeuger weiter entwickelt und ausgebaut werden. Dabei ist es anzustreben,<br />

die Vermarktungsaktivitäten der grenznahen niederländischen Absatzorganisation in<br />

Grubbenvorst (ZON) mit einem Schnittblumenumsatz von ca. 70 Mio. DM und einem Topfpflanzenumsatz<br />

von 60 Mio. DM im Rahmen einer grenzüberschreitenden Kooperation zu<br />

integrieren, da ansonsten gegenseitige Beeinträchtigungen in der Vermarktung aufgrund der<br />

örtlichen Nähe und sich überlappender Kundenkreise unvermeidbar sind und immer zu Lasten<br />

der Erzeuger beiderseits der Grenze gehen.<br />

Das Versteigerungssystem ist für die Vermarktung von kurzlebigen und empfindlichen Produkten<br />

zur Erzielung eines marktgerechten Preises sehr gut geeignet und spielt in der Vermarktung<br />

von Schnittblumen nach wie vor eine wichtige Rolle. Eine Voraussetzung für das<br />

Funktionieren dieser Absatzmethode ist jedoch das Vorhandensein einer entsprechend starken<br />

Nachfrage <strong>des</strong> Großhandels, die wiederum abhängig ist von dem Umfang und der Vielfalt <strong>des</strong><br />

zur Verfügung stehenden Angebotes. Das Versteigerungssystem funktioniert um so besser, je<br />

attraktiver und größer das Angebot ist. Im Gegensatz zum Westen der Niederlande, wo<br />

schlagkräftige und für den Handel interessante Schnittblumenversteigerungen existieren, werden<br />

im Osten der Niederlande und im Rheinland an fünf verschiedenen Standorten (Niederlande:<br />

Grubbenvorst, Bemmel; Nordrhein-Westfalen: Straelen, Neuss, Wesel) Schnittblumen<br />

versteigert.<br />

Vor diesem Hintergrund ist es das Ziel der NBV+UGA Handels-GmbH, den Absatz von<br />

Schnittblumen durch eine konsequente Konzentration <strong>des</strong> Angebotes am Standort Straelen<br />

neu zu ordnen und so die Vermarktung der bestehenden Schnittblumenbetriebe in ihrem Einzugsgebiet<br />

abzusichern. Außerdem sollen neue Impulse auf die Produktion gegeben werden,<br />

da für die in der Region produzierten Schnittblumen aufgrund der kurzen Transportwege und<br />

der daraus resultierenden Frische und Qualität prinzipiell gute Absatzchancen bestehen. Es ist<br />

<strong>des</strong>halb geplant, die in Neuss befindliche Schnittblumenversteigerung nach Straelen - möglichst<br />

unter Einbeziehung der in Grubbenvorst versteigerten Schnittblumen - zu verlagern und<br />

durch entsprechende umfangreiche Investitionen, die in Straelen benötigten Vermarktungskapazitäten<br />

zu schaffen.


Kapitel VI.2.1.3: Verarbeitung und Vermarktung _________ _____________________________________________ 164<br />

Um die Voraussetzungen für die reibungslose Vermarktung der weiter steigenden Topfpflanzenproduktion<br />

zu schaffen und um die ausbaufähigen Vermarktungskanäle der vornehmlich<br />

im Umkreis von 100 km absetzenden Großabnehmer besser nutzen zu können, müssen die<br />

Kapazitäten für die Vermarktung von Topfpflanzen am Standort Geldern-Lüllingen weiter<br />

und zügig ausgebaut und Investitionen in moderner Technik - insbesondere EDV-und Kommunikationstechnik<br />

- vorgenommen werden. Dabei ist die Vielfalt der Vermarktungsvarianten<br />

(Versteigerung, Vermittlung/Versand, Vertragsanbau, Cash & Carry) zur Erzielung einer<br />

möglichst hohen Attraktivität für den Handel beizubehalten und das Dienstleistungsangebot<br />

auszuweiten, um eine optimierte Preisbildung zu gewährleisten. Außerdem bietet die Vielfalt<br />

der Vermarktungsvarianten für die Produzenten auch die Chance, die auf die jeweilige Betriebssituation<br />

optimal abgestimmte Vermarktungsstrategie auszuwählen und das gesamte<br />

Spektrum der betrieblichen Entwicklungsmöglichkeiten zu nutzen.<br />

Zielgrößen<br />

Bis 2006 sollen in den Bereichen Blumen und Zierpflanzen 15 bis 25 Investitionen gefördert<br />

werden. Bei einem durchschnittlichen Investitionsvolumen von 12 bis 15 Mio. DM sollen<br />

insgesamt 180 bis 350 Mio. DM investiert werden. Das dafür notwendige Produktionspotenzial<br />

entspricht einer Fläche von ca. 250 ha. Die erwartete Umsatzsteigerung liegt bei bis zu<br />

340 Mio. DM<br />

4. Beschreibung der geplanten Maßnahmen<br />

Fördermaßnahmen<br />

Zur Erreichung der unter 3. dargestellten Ziele zur Verbesserung der Vermarktungsbedingungen<br />

im Bereich Blumen und Zierpflanzen sind Investitionen zum Ausbau und Umbau der Absatzeinrichtungen<br />

sowie Investitionen zur Modernisierung und Rationalisierung erforderlich.<br />

Die Maßnahmen konzentrieren sich auf folgende Bereiche.<br />

- Für den Standort Straelen als Schnittblumenvermarktungszentrum ist ein Ausbau der Kapazitäten<br />

in den Bereichen Aufstellflächen; Versteigerungsanlage, Kundenladehalle, Kühlung,<br />

Dienstleistungen und Abholmarkt vorgesehen. Die geplanten Modernisierungs- und<br />

Rationalisierungsmaßnahmen erstrecken sich im wesentlichen auf die EDV- und Kommunikationstechnik<br />

und den innerbetrieblichen Transport. Für den Planungszeitraum 2000 bis<br />

2006 resultiert hieraus ein Investitionsbedarf von 120 Mio. DM.<br />

- Für den Standort Geldern-Lüllingen als Zentrum der Topfpflanzenvermarktung werden<br />

sich die Investitionen auf die notwendige Erweiterung der Versteigerungsanlage, die dazu-


Kapitel VI.2.1.3: Verarbeitung und Vermarktung _________ _____________________________________________ 165<br />

gehörigen Hallenflächen mit Ausbau <strong>des</strong> internen Transportsystems (Kettenbahnen) und<br />

die Schaffung weiterer Vermarktungsflächen konzentrieren. Unter der Rubrik Rationalisierung<br />

und Modernisierung sind Anschaffungen zur Rationalisierung <strong>des</strong> Transports (CC-<br />

Container), die konsequente Einführung modernster EDV- und Kommunikationstechnik<br />

und sonstiger technischer Ausrüstungen einzuordnen. Für den Planungszeitraum 2000 bis<br />

2006 besteht hier ein Investitionsbedarf von 55 Mio. DM.<br />

- Zur Weiterentwicklung der Abholmärkte und der sonstigen lokal-regionalen Absatzeinrichtungen<br />

für Blumen und Zierpflanzen wird ein Bedarf von rd. 80 Mio. DM als realistisch<br />

angesehen.<br />

Grundlage für die <strong>Förderung</strong> sind die Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen für<br />

Vermarktungseinrichtungen für Blumen und Zierpflanzen.<br />

Begünstigte<br />

Zuwendungsempfänger sind Träger von Blumengroßmärkten, Versteigerungen oder anderer<br />

erstaufnehmender Vermarktungseinrichtungen der Erzeuger und/oder <strong>des</strong> Handels und zwar<br />

ohne Rücksicht auf ihre Rechtsform.<br />

Höhe der Zuwendung<br />

Die Höhe der Zuwendung beträgt je nach Maßnahmen 5 bis 30 % der zuwendungsfähigen<br />

Ausgaben.<br />

Beihilfeintensität und/oder -betrag<br />

Die Beihilfeintensität liegt bei bis zu 30 %.<br />

Die Einhaltung <strong>des</strong> Gemeinschaftsrahmens für staatliche Beihilfen im Agrarsektor“ (ABl. Nr.<br />

C 28, S. 2 vom 01.02.2000) sowie der Rahmenregelung für einzelstaatliche Beihilfen im Bereich<br />

der Werbung für landwirtschaftliche Erzeugnisse (ausgenommen Fischereierzeugnisse)<br />

und bestimmte nicht in Anhang I <strong>des</strong> EG-Vertrags genannte Erzeugnisse (ABl. Nr. C 302,<br />

S. 06 vom 12.11.1987) ist in der vorgenannten Richtlinie verbindlich vorgeschrieben.


Kapitel VI.2.1.3: Verarbeitung und Vermarktung _________ _____________________________________________ 166<br />

Gemeinschaftsbeitrag<br />

Es wird ein Gemeinschaftsbeitrag basierend auf den öffentlichen Ausgaben in Höhe von 25 %<br />

beantragt.<br />

5. Zuständige Behörden<br />

Zuständige Behörde für die verwaltungsmäßige Durchführung der Maßnahme:<br />

Für den Lan<strong>des</strong>teil Rheinland:<br />

Direktor der Landwirtschaftskammer Rheinland<br />

als Lan<strong>des</strong>beauftragter<br />

Postfach 1969<br />

53009 Bonn<br />

für den Lan<strong>des</strong>teil Westfalen-Lippe<br />

Direktor der Landwirtschaftskammer Westfalen-Lippe<br />

als Lan<strong>des</strong>beauftragter<br />

Schorlemer Str. 60<br />

48143 Münster


Kapitel VI.2.2: Maßnahmen zur ländlichen Entwicklung_ _____________________________________________ 167<br />

VI.2.2 Förderschwerpunkt II: Maßnahmen zur ländlichen Entwicklung<br />

Das Land Nordrhein-Westfalen beantragt für Maßnahmen zur <strong>Förderung</strong> der Anpassung und<br />

Entwicklung von ländlichen Gebieten eine Beihilfe gemäß Art. 33 der "Verordnung (EG) Nr.<br />

1257/1999 <strong>des</strong> Rates vom 17. Mai 1999 über die <strong>Förderung</strong> der Entwicklung <strong>des</strong> ländlichen<br />

Raums durch den Europäischen Ausrichtungs- und Garantiefonds für die Landwirtschaft<br />

(EAGFL) und zur Änderung bzw. Aufhebung bestimmter Verordnungen".<br />

Die im Rahmen dieses Förderschwerpunktes erwogenen Maßnahmen sollen in erster Linie die<br />

Attraktivität und Leistungsfähigkeit <strong>des</strong> ländlichen Raums als Wohn- und Arbeitsort erhöhen.<br />

Die Maßnahmen sind daher vor allem auf eine Verbesserung der infrastrukturellen Rahmenbedingungen<br />

für den landwirtschaftlichen und landwirtschaftsnahen Bereich abgestellt. Im<br />

einzelnen soll in Nordrhein-Westfalen in folgenden Bereichen eine <strong>Förderung</strong> angeboten werden:<br />

- Flurbereinigung<br />

- Aufbau von Betriebsführungsdiensten für landwirtschaftliche Betriebe<br />

- Dorferneuerung und -entwicklung sowie Schutz und Erhaltung <strong>des</strong> ländlichen Erbes<br />

- Diversifizierung der Tätigkeiten im landwirtschaftlichen und landwirtschaftsnahen<br />

Bereich<br />

- Bewirtschaftung landwirtschaftlicher Wasserressourcen<br />

- Vermarktung landwirtschaftlicher Qualitätsprodukte<br />

- Umweltschutz im Zusammenhang mit der Landwirtschaft<br />

- Naturschutz und Landschaftspflege<br />

Wegen der untrennbaren Verbindung der Förderinhalte <strong>des</strong> sechsten und siebten Tirets mit<br />

den Kapiteln VI.2.1.3 A) bzw. VI.2.3.2 (Nr. 7 und 9) werden die Fördermaßnahmen jeweils<br />

dort beschrieben.<br />

Die in den ersten vier Bereichen erwogenen Maßnahmen, die Einzelheiten der Förderbedingungen<br />

etc. werden im folgenden getrennt für die einzelnen Maßnahmen dargelegt:


Kapitel VI.2.1.3: Verarbeitung und Vermarktung _________ _____________________________________________ 168


Kapitel VI.2.2.1: Flurbereinigung______________________ _____________________________________________ 169<br />

VI.2.2.1 Flurbereinigung<br />

Das Land Nordrhein-Westfalen beantragt für die Flurbereinigung eine Beihilfe gemäß Art.<br />

33, 2. Anstrich der "Verordnung (EG) Nr. 1257/1999 <strong>des</strong> Rates vom 17. Mai 1999 über die<br />

<strong>Förderung</strong> der Entwicklung <strong>des</strong> ländlichen Raums durch den Europäischen Ausrichtungs- und<br />

Garantiefonds für die Landwirtschaft (EAGFL) und zur Änderung bzw. Aufhebung bestimmter<br />

Verordnungen".<br />

1. Ausgangslage<br />

In Nordrhein-Westfalen besteht nach wie vor Bedarf an der Neuordnung <strong>des</strong> ländlichen<br />

Grundbesitzes durch Maßnahmen nach dem Flurbereinigungsgesetz (Landentwicklung).<br />

Die Ursachen sind vielfältig:<br />

Eigentumsrechtliche Veränderungen, insbesondere aber die gesamtgesellschaftlichen Rahmenbedingungen<br />

auf nationaler und internationaler Ebene erfordern von den Land- und<br />

Forstwirten eine ständige Anpassung der Nutzung ihres Grund und Bodens sowie eine bessere<br />

Infrastruktur. Ferner gibt es in Nordrhein-Westfalen immer noch Bereiche (z.B. im Westmünsterland,<br />

im Siegerland und in der Eifelregion), in denen wegen der unbekannten Eigentumsgrenzen<br />

(Urkataster aus dem vorigen Jahrhundert) die Eigentumsverhältnisse insbesondere<br />

zur Verpachtung der Flächen neu geordnet und dabei die Infrastruktur verbessert werden<br />

müssen.<br />

Naturschutz und Landschaftspflege nehmen inzwischen im ländlichen Raum einen sehr hohen<br />

Stellenwert ein. Die Umsetzung solcher Maßnahmen ist in der Regel ohne Bodenneuordnung<br />

nicht möglich. Dazu gehört neben den Maßnahmen <strong>des</strong> Bodenschutzes (z. B. in der Zülpicher<br />

und Soester Börde) auch die Renaturierung von Fließgewässern, die sich unmittelbar auf die<br />

Bewirtschaftung land- und forstwirtschaftlicher Nutzflächen auswirkt (größere Bereiche sind<br />

z. B. die Ems, die Lippe und die Berkel). Dies gilt zunehmend für die Bereitstellung von Retentionsräumen<br />

für den Hochwasserschutz am Rhein.<br />

Und schließlich müssen im Rahmen der Flurbereinigung Planungen <strong>des</strong> Straßen- und Schienenverkehrs<br />

(Beispiele: Schnellverkehrsstrecke Köln-Düren, Westfälische Eisenbahn zwischen<br />

Beckum und Hamm) zur Verbesserung der Infrastruktur <strong>des</strong> ländlichen Raumes umgesetzt<br />

werden. Diese Vorhaben bedingen in der Regel nicht nur erhebliche Eingriffe in Natur<br />

und Landschaft, sondern auch agrarstrukturelle Maßnahmen.


Kapitel VI.2.2.1: Flurbereinigung______________________ ___________________________________________ 170<br />

2. Bisher eingesetzte Finanzmittel und Ergebnisse<br />

Das Land Nordrhein-Westfalen hat in den letzten 5 Jahren etwa 120 Mio. DM an Fördermitteln<br />

zur Flurbereinigung im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong> und der Länder<br />

zur "Verbesserung der Agrarstruktur und <strong>des</strong> Küstenschutzes" eingesetzt, davon wurden 13,6<br />

Mio. DM im Rahmen der nordrhein-westfälischen Ziel 5 b-<strong>Programm</strong>s zu 40 % vom EAGFL,<br />

Abt. Ausrichtung, kofinanziert.<br />

Zur Zeit sind in Nordrhein-Westfalen ca. 300 Verfahren nach dem Flurbereinigungsgesetz auf<br />

einer Fläche von ca. 300.000 ha anhängig. Jährlich werden für etwa 5.000 bis 6.000 ha neue<br />

Verfahren eingeleitet. Sie dienen der Verbesserung der Agrarstruktur und der Infrastruktur,<br />

der Landschaftsentwicklung sowie der dörflichen und gemeindlichen Entwicklung.<br />

Die Neuordnung der Besitz- und Eigentumsverhältnisse hat die Wettbewerbsfähigkeit entwicklungsfähiger<br />

landwirtschaftlicher Betriebe gestärkt. Sie hat zu rationelleren Schlaggrößen<br />

geführt, die effizienter bearbeitet werden können. Über den Wegebau ist darüber hinaus die<br />

Erreichbarkeit der landwirtschaftlichen Nutzflächen gezielt verbessert worden. Damit haben<br />

sich die Voraussetzungen für eine überbetriebliche Zusammenarbeit und einen rationellen<br />

Einsatz der Betriebsmittel vor dem Hintergrund sich wandelnder agrarpolitischer Rahmenbedingungen<br />

wesentlich verbessert.<br />

Gleichzeitig wurden aber auch den ökologischen Belangen Rechnung getragen. Der Wegebau<br />

und der Gewässerausbau wurden naturnah ausgerichtet, die Feldflur durch Flächen- und Reihenpflanzungen<br />

erheblich aufgewertet, um nur einige Schwerpunkte deutlich zu machen.<br />

Die integrierende Wirkung der Flurbereinigung zeigt sich zum Beispiel daran, dass auch alternative<br />

Einkommensmöglichkeiten der landwirtschaftlichen Betriebe in die Planungen einbezogen<br />

werden. Dies gilt insbesondere mit Blick auf den Fremdenverkehr, an <strong>des</strong>sen Bedürfnissen<br />

sich der ländliche Wegebau sowohl im Hinblick auf die Trassenführung wie auch die<br />

Ausbauart orientiert (Ausbau von Rad- und Wandernetzen).<br />

Die Maßnahmen der Flurbereinigung sind auf Langzeitwirkung ausgelegt. Es geht im wesentlichen<br />

darum, über eine infrastrukturelle Grundausstattung der betroffenen Räume die Voraussetzungen<br />

für eine darauf aufbauende Weiterentwicklung in vielfältiger Hinsicht zu schaffen.


Kapitel VI.2.2.1: Flurbereinigung______________________ ___________________________________________ 171<br />

3. Strategie und Ziele<br />

Ziel der Bodenordnung ist es, die ländlichen Regionen mit ihrer Land- und Forstwirtschaft<br />

integriert und nachhaltig zu entwickeln.<br />

Dabei gilt es,<br />

- Natur und Umwelt als Lebensgrundlagen nachhaltig zu sichern und zu entwickeln,<br />

- die umweltgerechte Land- und Forstwirtschaft zu unterstützen,<br />

- eine umweltschonende Infrastruktur-, Wirtschafts- und Siedlungsentwicklung unter<br />

Berücksichtigung eigenständiger kultureller und sozialer Aspekte zu fördern.<br />

Der punktuelle Einsatz von Flurbereinigungsmaßnahmen zur Landentwicklung soll dazu dienen,<br />

die Gemeinsame Agrarpolitik und den fortschreitenden Agrarstrukturwandel zu flankieren<br />

und die Anpassungsfähigkeit der Betriebe zu verbessern.<br />

In Nordrhein-Westfalen werden nach regionalen Erfordernissen die bodenordnerischen Maßnahmen<br />

einschließlich der Verbesserung der Infrastruktur fortgesetzt werden müssen. Hierzu<br />

ist die Fortführung anhängiger und die Einleitung neuer Bodenordnungsverfahren notwendig.<br />

Zur Durchführung geplanter Maßnahmen in anhängigen Bodenordnungsverfahren sind in den<br />

nächsten 6 bis 7 Jahren noch insgesamt ca. 100 Mio. DM Fördermittel einzusetzen. Jährlich<br />

müssen etwa 5 bis 10 neue Verfahren eingeleitet werden mit einem Kostenvolumen von 10<br />

bis 15 Mio. DM und einem Zuschussbedarf aus Mitteln zur <strong>Förderung</strong> der Flurbereinigung<br />

von 5 Mio. DM.<br />

In ländlichen Räumen werden im Rahmen integrierter Bodenordnungsverfahren auch Dorfentwicklungsmaßnahmen<br />

realisiert werden müssen. Hier werden jährlich 2 bis 3 Verfahren<br />

mit einem Kostenaufwand von 7 bis 8 Mio. DM und einem Zuschussbedarf aus Mitteln zur<br />

<strong>Förderung</strong> der Flurbereinigung von 4 bis 5 Mio. DM erforderlich werden.<br />

4. Beschreibung der geplanten Maßnahmen<br />

Fördermaßnahmen<br />

Grundlage der <strong>Förderung</strong> sind die Richtlinien <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong> Nordrhein-Westfalen über die Gewährung<br />

von Zuwendungen zur Durchführung von Maßnahmen nach dem Flurbereinigungsgesetz<br />

in der jeweils gültigen Fassung.


Kapitel VI.2.2.1: Flurbereinigung______________________ ___________________________________________ 172<br />

Dabei gilt grundsätzlich Folgen<strong>des</strong>:<br />

In den Förderrichtlinien Flurbereinigung ist gewährleistet, dass nur Umweltmaßnahmen<br />

gefördert werden, die auf die nachhaltige Entwicklung <strong>des</strong> ländlichen Raumes mit der Verbesserung<br />

der Agrarstruktur und der Sicherung eines leistungsfähigen Naturhaushaltes abzielen<br />

und zu deren Umsetzung eine Neuordnung der Eigentumsverhältnisse erforderlich<br />

ist. Dies geschieht z.B. durch die Prüfung, ob und in welchem Ausmaß Elemente der Umweltverträglichkeitsprüfung<br />

(UVP) zur Anwendung kommen müssen, z.B. im Rahmen <strong>des</strong><br />

ländlichen Wegebaus.<br />

In die <strong>EU</strong>-Mitfinanzierung werden nur solche Flurbereinigungsverfahren einbezogen (oder<br />

Teilmaßnahmen in solchen Verfahren), die der Verbesserung der Agrarstruktur dienen.<br />

Bodenordnerische Maßnahmen für sog. Infrastrukturmaßnahmen (Straßenbau, Bahntrassen,<br />

Wasserwirtschaft) werden ausschließlich von den Antragstellern finanziert. Dies gilt<br />

auch für Verfahren zur Sicherung <strong>des</strong> Naturschutzes und der Landschaftspflege; die Kosten<br />

hierfür trägt der Verursacher.<br />

Sinngemäß gilt dies auch für öffentliche Anlagen gemäß § 40 FlurbG. § 40 FlurbG ermächtigt<br />

die Flurbereinigungsbehörde, in Bodenordnungsverfahren Land in geringem Umfang<br />

für öffentliche Anlagen bereitzustellen.<br />

Soweit in Bodenordnungsverfahren sowohl Infrastrukturmaßnahmen und/oder Maßnahmen<br />

<strong>des</strong> Naturschutzes als auch Maßnahmen der Agrarstrukturverbesserung zu bewirken sind,<br />

wird von vornherein streng auf eine Trennung der insgesamt entstehenden Kosten nach<br />

dem Verursacherprinzip geachtet.<br />

Die Umweltbehörden werden sowohl bei der Vorbereitung und Einleitung der Flurbereini-<br />

gung als auch bei der Durch- und Ausführung der Flurbereinigung intensiv beteiligt Die<br />

Verfahrensweise ist im Einzelnen in dem Runderlass. “Naturschutz und Landschaftspflege<br />

in Verfahren nach dem Flurbereinigungsgesetz“ geregelt.<br />

Im Übrigen ist das Flurbereinigungsverfahren ein behördlich geleitetes Verfahren. In die-<br />

sem Verfahren wirken nicht nur die beteiligten Grundstückseigentümer, sondern auch die<br />

Träger öffentlicher Belange und die landwirtschaftliche Berufsvertretung mit (§2 FlurbG).


Kapitel VI.2.2.1: Flurbereinigung______________________ ___________________________________________ 173<br />

Die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange ist in allen Planungsstadien der Flurbereinigung<br />

zu gewährleisten (§ 41 FlurbG).<br />

Weitere Beteiligungspflichten ergeben sich darüber hinaus aus speziellen gesetzlichen<br />

Vorschriften (z.B. Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung).<br />

Die <strong>Förderung</strong> von Maßnahmen im Rahmen der Durchführung von Flurbereinigungen und<br />

die einzelbetriebliche <strong>Förderung</strong> erfolgen auf der Grundlage eigenständiger Förderrichtlinien.<br />

Eine Doppelförderung ist grundsätzlich ausgeschlossen. Z. B. wird die Verbesserung von<br />

Hofzufahrten im Zuge der Neuordnung ländlichen Grundbesitzes ausschließlich als Maßnahme<br />

der Flurbereinigung gefördert (auch im Hinblick auf die Festlegung ggfs. erforderlicher<br />

Kompensationsmaßnahmen). Eine Doppelförderung ist allein schon <strong>des</strong>wegen nicht<br />

möglich, weil im Rahmen der einzelbetrieblichen <strong>Förderung</strong> Landwirte Zuwendungsempfänger<br />

und im Rahmen der Flurbereinigung die Teilnehmergemeinschaften Zuwendungsempfänger<br />

sind.<br />

Maßnahmen der Dorfentwicklung aus agrarstrukturellen Gründen sind Maßnahmen zur<br />

Neugestaltung von Wegen, Straßen, Gewässern und anderen gemeinschaftlichen Anlagen<br />

einschl. bodenschützender und -verbessernder sowie landschaftsgestaltender und sonstiger<br />

erforderlicher Maßnahmen im Zuge der Flurbereinigung mit der Maßgabe, die eigentumsrechtlichen<br />

Verhältnisse zu ordnen. Es handelt sich also um Maßnahmen, die über einzelne<br />

Gebäude und Lokalitäten eines Dorfes hinausgehen.<br />

Eine Doppelförderung mit Maßnahmen der Dorferneuerung wird durch gegenseitigen Datenabgleich<br />

der Bewilligungsbehörden (sowohl für Flurbereinigung als auch für Dorferneuerung<br />

ist die Abteilung „Obere Flurbereinigungsbehörde“ bei der Bezirksregierung<br />

Münster zuständig) ausgeschlossen.<br />

Die im Entwicklungsplan dargestellten Maßnahmen der Flurbereinigung werden aus-<br />

schließlich nach den Grundsätzen der GAK in der jeweils geltenden Fassung gefördert.


Kapitel VI.2.2.1: Flurbereinigung______________________ ___________________________________________ 174<br />

Umweltbelange werden auf der Grundlage der hierzu ergangenen gesetzlichen Vorgaben<br />

(z.B. Bun<strong>des</strong>naturschutzgesetz, Landschaftsgesetz <strong>NRW</strong>, UVPG) berücksichtigt.<br />

Im einzelnen sind förderfähig:<br />

1. Gemeinschaftliche Angelegenheiten in Flurbereinigungsverfahren und beschleunigten Zusammenlegungsverfahren:<br />

1.1 Maßnahmen zur Herstellung, Änderung, Verlegung oder Einziehung der gemeinschaftlichen<br />

Anlagen,<br />

1.2 bodenschützende- und bodenverbessernde Maßnahmen (z.B. Pflanzungen),<br />

1.3 Maßnahmen, die dem Gewässerschutz, dem Umwelt- und Naturschutz sowie der<br />

Landschaftspflege dienen (z. B. Pflanzungen),<br />

1.4 Maßnahmen zur Dorfentwicklung, sofern sie aus agrarstrukturellen Gründen notwendig<br />

sind,<br />

1.5 Maßnahmen zur wertgleichen Abfindung von Flächen,<br />

1.6 Entschädigungen zum Ausgleich von Härten,<br />

1.7 Aufwendungen bei der Vermessung und Wertermittlung,<br />

1.8 Verluste aus der Landverwertung insoweit, als sie der Teilnehmergemeinschaft bei der<br />

Verwendung der Flächen für die Verbesserung der Agrarstruktur bzw. für Maßnahmen<br />

<strong>des</strong> Umweltschutzes entstehen,<br />

1.9 Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen für unvermeidliche Eingriffe in Natur und Landschaft,<br />

soweit sie nicht über den Landabzug auszugleichen sind.<br />

2. Instandsetzung der neuen Grundstücke:<br />

2.1 Maßnahmen der Bodenverbesserung zur Erleichterung der Bewirtschaftung, jedoch<br />

nicht die Entwässerung und der Tiefenumbruch von Grünland sowie die Umwandlung<br />

in Ackerland,<br />

2.2 Drähte und Pfähle für die Einzäunung von Flächen,<br />

2.3 Anlage von Tränken auf Viehweiden,<br />

2.4 Verbesserung von landwirtschaftlichen Wirtschaftswegen und Hofzufahrten,<br />

2.5 Bodenuntersuchungen auf Nährstoffgehalte.<br />

3. Zwischenerwerb von Land für Zwecke der Flurbereinigung<br />

Die Richtlinien entsprechen dem Fördergrundsatz der Bund-Länder-Gemeinschaftsaufgabe<br />

"Verbesserung der Agrarstruktur und <strong>des</strong> Küstenschutzes" in der jeweils geltenden Fassung.


Kapitel VI.2.2.1: Flurbereinigung______________________ ___________________________________________ 175<br />

Für alle Fördermaßnahmen im Rahmen der Flurbereinigung gilt, dass damit keine Beeinträchtigungen<br />

<strong>des</strong> Marktgleichgewichts verbunden sind, da die <strong>Förderung</strong> nicht<br />

produktionssteigernde Maßnahmen beinhaltet, sondern die Infrastruktur<br />

verbessern<br />

soll.<br />

Begünstigte<br />

Zuwendungsempfänger sind Teilnehmergemeinschaften.<br />

der Betriebe<br />

Im Rahmen der Gewährung von Zuwendungen zur Durchführung der Flurbereinigung werden<br />

keine Beihilfen an landwirtschaftliche Betriebe gewährt.<br />

Höhe der Zuwendung<br />

Die Maßnahmen nach Nr. 1 und nach Nr. 2.1 bis 2.4 werden je nach Maßnahmen zu 50 bis<br />

80 % finanziert.<br />

Die Maßnahmen nach Nr. 1.3, 2.5 und 3 werden zu 100 % finanziert<br />

Form der Zuwendung:<br />

Für Maßnahmen nach Nr. 1 werden Zuschüsse und Darlehen gewährt.<br />

Für Maßnahmen nach Nr. 1.3 und Nr. 2 werden Zuschüsse gewährt.<br />

Für Maßnahmen nach Nr. 3 werden Darlehen gewährt.<br />

Beihilfeintensität und/oder -betrag<br />

Die Beihilfeintensität liegt - wie oben dargestellt - je nach Maßnahmen zwischen 50 und<br />

100 % der zuwendungsfähigen Ausgaben.<br />

Zuwendungsvoraussetzungen<br />

- Begrenzung <strong>des</strong> Ausbaus ländlicher Wege mit schwerer Befestigung auf 1,2 km je 100<br />

ha der Verfahrensfläche<br />

- Nachweis eines agrarstrukturellen Erfolges in Verbindung mit einer nachhaltigen allgemeinen<br />

Entwicklung <strong>des</strong> ländlichen Raumes<br />

- Dauerhafte Sicherung <strong>des</strong> <strong>Förderung</strong>szwecks<br />

Gemeinschaftsbeitrag<br />

Es wird ein Gemeinschaftsbeitrag basierend auf den öffentlichen Ausgaben in Höhe von 25 %<br />

beantragt.


Kapitel VI.2.2.1: Flurbereinigung______________________ ___________________________________________ 176<br />

Maßnahmen der Flurbereinigung, Dorferneuerung, Agrarumweltmaßnahmen - Nr. 9 Modellvorhaben<br />

- und der Forstwirtschaft können u.a. von öffentlich-rechtlichen Trägern (z.B.<br />

Kommunen, Teilnehmergemeinschaften, Landwirtschaftskammern) durchgeführt werden.<br />

Die nationalen öffentlichen Ausgaben umfassen dann neben GAK- und Lan<strong>des</strong>mitteln auch<br />

die Aufwendungen <strong>des</strong> öffentlich-rechtlichen Trägers. Die Aufwendungen dieser Träger werden<br />

als öffentliche Ausgaben bei der Berechnung <strong>des</strong> Zuwendungsbetrages berücksichtigt.


Kapitel VI.2.2.1: Flurbereinigung______________________ ___________________________________________ 177<br />

5. Zuständige Behörden<br />

Zuständige Behörde für die verwaltungsmäßige Durchführung der Maßnahme ist die<br />

Bezirksregierung Münster<br />

Abteilung "Obere Flurbereinigungsbehörde"<br />

Domplatz 1 -3<br />

48143 Münster<br />

als obere Flurbereinigungsbehörde und die im folgenden aufgeführten 8 Ämtern für Agrarordnung<br />

als Flurbereinigungsbehörden<br />

Amt für Agrarordnung Bielefeld<br />

August-Bebel-Str. 73-77<br />

33602 Bielefeld<br />

Amt für Agrarordnung Coesfeld<br />

Leisweg 12<br />

48653 Coesfeld<br />

Amt für Agrarordnung Euskirchen<br />

Sebastianusstr. 22<br />

53879 Euskirchen<br />

Amt für Agrarordnung Mönchengladbach<br />

Croonsallee 36-40<br />

41061 Mönchengladbach<br />

Amt für Agrarordnung Siegburg<br />

Frankfurter Str. 86-88<br />

53721 Siegburg<br />

Amt für Agrarordnung Siegen<br />

Hermelsbacher Weg 15<br />

57072 Siegen<br />

Amt für Agrarordnung Soest<br />

Stiftstr. 53<br />

59494 Soest


Kapitel VI.2.2.1: Flurbereinigung______________________ ___________________________________________ 178<br />

Amt für Agrarordnung Warburg<br />

Prozessionsweg 1<br />

34414 Warburg


Kapitel VI.2.2.2: Betriebsführungsdienste___________________________________________________________ 179<br />

VI.2.2.2 Aufbau von Betriebsführungsdiensten für landwirtschaftliche Betriebe<br />

Das Land Nordrhein-Westfalen beantragt für den Aufbau von Betriebsführungsdiensten für<br />

landwirtschaftliche Betriebe eine Beihilfe gemäß Art. 33, 3. Anstrich der "Verordnung (EG)<br />

Nr. 1257/1999 <strong>des</strong> Rates vom 17. Mai 1999 über die <strong>Förderung</strong> der Entwicklung <strong>des</strong> ländlichen<br />

Raums durch den Europäischen Ausrichtungs- und Garantiefonds für die Landwirtschaft<br />

(EAGFL) und zur Änderung bzw. Aufhebung bestimmter Verordnungen".<br />

1. Ausgangslage<br />

Die Struktur der nordrhein-westfälischen Landwirtschaft ist gekennzeichnet durch eine jährliche<br />

Abnahmerate von rd. 2-3 % der landwirtschaftlichen Betriebe. Dabei hat sich der Trend<br />

zu größeren Einheiten einerseits und zur Aufnahme von Erwerbs- und Einkommensalternativen<br />

innerhalb und außerhalb der Landwirtschaft andererseits kontinuierlich fortgesetzt.<br />

Die Einkommensunterschiede zwischen den Betriebsformen bzw. den Betriebsgrößenklassen<br />

sind zum Teil beachtlich.<br />

Gewinn der landwirtschaftlichen Haupterwerbsbetriebe<br />

im Wirtschaftsjahr 1997/98<br />

- Nordrhein-Westfalen -<br />

Landwirtschaftl. Haupterwerbsbetriebe Gewinn DM / Unternehmen<br />

Durchschnitt 56.016<br />

oberstes Viertel 120.142<br />

unterstes Viertel 4.793<br />

Quelle: Agrarbericht der Bun<strong>des</strong>regierung 1999<br />

Diese beträchtlichen Einkommensunterschiede resultieren nicht nur aus einer unterschiedlichen<br />

betrieblichen Ausrichtung, Intensität der Rationalisierung und <strong>des</strong> betrieblichen<br />

Wachstums, sondern auch aus unterschiedlichen Managementfähigkeiten der Betriebsleiter.<br />

Alles zusammen ist letztendlich entscheidend für die Existenzfähigkeit eines Betriebes. Insbesondere<br />

die laufende Kontrolle <strong>des</strong> Betriebsmanagements legt den Grundstein für die zielgerichtete<br />

Weiterentwicklung eines landwirtschaftlichen Betriebes.


Kapitel VI.2.2.2: Betriebsführungsdienste___________________________________________________________ 180<br />

In der nordrhein-westfälischen Landwirtschaft gibt es durch die Landwirtschaftskammern<br />

eine gut ausdifferenzierte und hoch spezialisierte Beratung in Produktion, Technik und Betriebswirtschaft.<br />

Im Hinblick auf die zukünftigen Erfordernisse an die Entwicklung landwirtschaftlicher Betriebe<br />

ist dies jedoch nicht hinreichend. Sollen die landwirtschaftlichen Betriebe Anschluss an<br />

die europäische Entwicklung halten, so ist eine intensivere Betreuung insbesondere im Betriebsmanagement<br />

erforderlich.<br />

2. Bisher eingesetzte Finanzmittel und Ergebnisse<br />

Für den Aufbau von Betriebsführungsdiensten sind bislang keine EAGFL-Mittel eingesetzt<br />

worden. Darüber hinaus hat auch das Land Nordrhein-Westfalen keine Lan<strong>des</strong>mittel eingesetzt.<br />

3. Strategie und Ziele<br />

Die Arbeitsschwerpunkte der landwirtschaftlichen Unternehmer werden sich durch neue<br />

Kommunikations-, Informations- und Steuerungssysteme immer mehr in Richtung Agrar- und<br />

Betriebsmanagement verschieben. Viele Unternehmen werden sich stärker auf einzelne Bereiche<br />

oder Teilaufgaben konzentrieren und verstärkt in übrigen Bereichen Dienstleistungen<br />

nachfragen, die über die Beratung hinaus in Betreuungsfunktionen einmünden. Hierauf soll<br />

der Aufbau von Betriebsführungsdiensten vorbereiten.<br />

Ziel ist es, die Wirtschaftlichkeit und Existenzfähigkeit landwirtschaftlicher Betriebe durch<br />

begleitende Beratung und laufende Kontrolle der Betriebsabläufe zur Unterstützung <strong>des</strong> Betriebsmanagements<br />

zu verbessern. Ziel ist insbesondere eine auf den Einzelbetrieb zugeschnittene<br />

Unterstützung im Bereich <strong>des</strong> technischen, wirtschaftlichen, finanziellen und verwaltungstechnischen<br />

Betriebsmanagements sowie bei Qualitäts- und Umweltmanagementsystemen.<br />

Dieses Ziel soll erreicht werden, indem sich landwirtschaftliche Unternehmen zu Betriebsführungsarbeitsgemeinschaften<br />

zusammenschließen. Die Ausgaben landwirtschaftlicher Unternehmen<br />

für die Leistungen von Betriebsführungsarbeitsgemeinschaften sollen bezuschusst<br />

werden. Ziel ist es, rd. 10-15 % der Betriebe mit der Maßnahme zu erfassen.


Kapitel VI.2.2.2: Betriebsführungsdienste___________________________________________________________ 181<br />

Damit die einzelbetriebliche Entwicklung der beteiligten landwirtschaftlichen Unternehmen<br />

analysiert werden kann, sollen diese Unterlagen für Auswertungen erstellen. Es ist vorgesehen,<br />

dass allen beteiligten Betriebe diese Auswertungen vorlegen.<br />

4. Beschreibung der geplanten Maßnahmen<br />

Fördermaßnahmen<br />

Gegenstand der geplanten <strong>Förderung</strong> sind die Ausgaben landwirtschaftlicher Unternehmen,<br />

die Leistungen einer Betriebsführungsarbeitsgemeinschaft in Anspruch nehmen. Dazu gehören<br />

insbesondere:<br />

- Beiträge zu den Betriebsführungsdiensten,<br />

- Sonderauswertungen von Buchführungsunterlagen, die vom Betriebsführungsdienst verlangt<br />

werden,<br />

- Kosten notwendiger Laboruntersuchungen (z.B. Gülle, Futtermittel, N-min), die vom<br />

Betriebsführungsdienst verlangt werden.<br />

<strong>Förderung</strong>sfähig sind nur Zuwendungsempfänger,<br />

- die sich zu neu zu gründenden Betriebsführungsdiensten mit min<strong>des</strong>tens 15 Betrieben<br />

zusammenschließen und<br />

- deren Betriebsführungsdienst einer von der zuständigen Lan<strong>des</strong>behörde anerkannten Beratungsorganisation<br />

angehört.<br />

Bei der <strong>Förderung</strong> handelt es sich um eine auf 5 Jahre befristete Anschubfinanzierung. Eine<br />

degressive Ausgestaltung wurde nicht in Betracht gezogen, da während der gesamten Laufzeit<br />

punktuell Sonderauswertungen zu erstellen sind, für die die <strong>Förderung</strong> in Anspruch genommen<br />

werden kann. Die Gesamthöhe der <strong>Förderung</strong> beläuft sich auf max. 1.250 € bei 5jähriger<br />

Bindung an den Betriebsführungsdienst.<br />

Die Maßnahme gliedert sich in zwei Stufen, je nach Intensität der Leistungen, die von Betriebsführungsdiensten<br />

in Anspruch genommen werden.:<br />

Stufe I:<br />

Alle Zuwendungsempfänger müssen sich in den Betriebsführungsdiensten verpflichten, Min<strong>des</strong>tvoraussetzungen<br />

als Datengrundlage für die Verbesserung <strong>des</strong> Betriebsmanagements einzuhalten<br />

bzw. zu schaffen. Dazu zählen


Kapitel VI.2.2.2: Betriebsführungsdienste___________________________________________________________ 182<br />

Stufe II:<br />

- Einrichtung oder Beibehaltung einer Buchführung,<br />

- Unternehmensanalyse,<br />

- Betriebszweigauswertung,<br />

- Marktdatenanalyse.<br />

Einzelne oder alle Mitglieder eines Betriebsführungsdienstes können Zusatzleistungen durchführen.<br />

Dazu zählen<br />

- Auswertung und Abrechnung <strong>des</strong> Gesamtbetriebs,<br />

- regelmäßige Durchführung und Bereitstellung von Futter- und Bodenanalysen für<br />

Umweltbilanzen,<br />

- betriebswirtschaftliche und/oder produktionstechnische Intensivinformation,<br />

Der Zuschuss wird für die Dauer von max. 5 Jahren gewährt.<br />

Begünstigte<br />

Zuwendungsempfänger sind:<br />

Landwirtschaftliche Betriebsinhaber und/oder deren Ehegatten und Arbeitnehmer, die landwirtschaftliche<br />

Betriebe leiten,<br />

* die sich in Betriebsführungsarbeitsgemeinschaften mit min<strong>des</strong>tens 15 Betrieben zusammenschließen<br />

und<br />

* deren Betriebsführungsarbeitsgemeinschaft einer von der zuständigen Lan<strong>des</strong>behörde anerkannten<br />

Beratungsorganisation angehört.<br />

Höhe der Zuwendung<br />

Im Rahmen der Projektförderung wird ein Zuschuß gezahlt; die Bagatellgrenze liegt bei 225 €<br />

pro Jahr<br />

- Zuwendungsempfänger, die die Anforderungen der Stufe I erfüllen, erhalten einen Grundzuschuss<br />

in Höhe von 80 % der nachgewiesenen Ausgaben; maximale Förderhöhe 1.250€:<br />

im 1. Jahr max. 300 €<br />

im 2. Jahr max. 250 €<br />

im 3. Jahr max. 250 €<br />

im 4. Jahr max. 225 €<br />

im 5. Jahr max. 225 €.


Kapitel VI.2.2.2: Betriebsführungsdienste___________________________________________________________ 183<br />

- Zuwendungsempfänger, die die Anforderungen der Stufe II erfüllen, sollen einen Zusatzzuschuss<br />

in folgender Höhe erhalten:<br />

im 1. Jahr bis zu 70 % max. 300 €<br />

im 2. Jahr bis zu 70 % max. 250 €<br />

im 3. Jahr bis zu 60 % max. 250 €<br />

im 4. Jahr bis zu 50 % max. 225 €<br />

im 5. Jahr bis zu 50 % max. 225 €.<br />

Beihilfeintensität<br />

Die Beihilfeintensität liegt - wie oben dargestellt - bei bis zu 80 % im Rahmen <strong>des</strong> förderfähigen<br />

Höchstbetrages.<br />

Zuwendungsvoraussetzungen<br />

Stufe I:<br />

Alle Zuwendungsempfänger müssen sich in den Betriebsführungsdiensten verpflichten, Min<strong>des</strong>tvoraussetzungen<br />

als Datengrundlage für die Verbesserung <strong>des</strong> Betriebsmanagements einzuhalten<br />

bzw. zu schaffen. Dazu zählen<br />

- Einrichtung oder Beibehaltung einer Buchführung,<br />

- Unternehmensanalyse,<br />

- Betriebszweigauswertung,<br />

- Marktdatenanalyse.<br />

Stufe II:<br />

Durchführung von Zusatzleistungen einzelner oder aller Mitglieder eines Betriebsführungsdienstes.<br />

Dazu zählen<br />

- Auswertung und Abrechnung <strong>des</strong> Gesamtbetriebs,<br />

- regelmäßige Durchführung und Bereitstellung von Futter- und Bodenanalysen für<br />

Umweltbilanzen,<br />

- betriebswirtschaftliche und/oder produktionstechnische Intensivberatung,<br />

Gemeinschaftsbeitrag<br />

Es wird ein Gemeinschaftsbeitrag basierend auf den öffentlichen Ausgaben in Höhe von 25 %<br />

beantragt.


Kapitel VI.2.2.2: Betriebsführungsdienste___________________________________________________________ 184<br />

5. Zuständige Behörde<br />

Für die Durchführung der Maßnahmen sind die Direktoren der Landwirtschaftskammern als<br />

Lan<strong>des</strong>beauftragte zuständig:<br />

Direktor der Landwirtschaftskammer Rheinland<br />

als Lan<strong>des</strong>beauftragter<br />

Endenicher Allee 60<br />

53115 Bonn<br />

Direktor der Landwirtschaftskammer Westfalen-Lippe<br />

als Lan<strong>des</strong>beauftragter<br />

Schorlemerstraße 26<br />

48143 Münster


Kapitel VI.2.2.3: Dorferneuerung__________________________________________________________________ 185<br />

VI.2.2.3 Dorferneuerung und –entwicklung sowie Schutz und Erhaltung <strong>des</strong> ländlichen<br />

Erbes<br />

Das Land Nordrhein-Westfalen beantragt für die Dorferneuerung und –entwicklung sowie für<br />

den Schutz und die Erhaltung <strong>des</strong> ländlichen Erbes eine Beihilfe gemäß Art. 33, 6. Anstrich<br />

der "Verordnung (EG) Nr. 1257/1999 <strong>des</strong> Rates vom 17. Mai 1999 über die <strong>Förderung</strong> der<br />

Entwicklung <strong>des</strong> ländlichen Raums durch den Europäischen Ausrichtungs- und Garantiefonds<br />

für die Landwirtschaft (EAGFL) und zur Änderung bzw. Aufhebung bestimmter Verordnungen".<br />

1. Ausgangslage<br />

Der ländliche Raum in Nordrhein-Westfalen mit seinen 4.000 Dörfern und sechs Mio. Menschen<br />

hat durch Entwicklungen, die teils von Außen herangetragen werden, teils sich in den<br />

Dörfern vollziehen, Probleme seine Attraktivität als Lebensmittelpunkt für seine Bürger zu<br />

behaupten.<br />

Bedingt durch eine zunehmende Konzentration der Industrie, <strong>des</strong> Dienstleistungsbereiches<br />

und der öffentlichen Verwaltung auf die Städte geht von dort eine Sogwirkung auf den Arbeitsmarkt<br />

im ländlichen Raum aus, der durch die gute Verkehrsanbindung an die Städte und<br />

die räumliche Nachbarschaft von Ballungszone und ländlichem Raum verstärkt wird.<br />

In den Dörfern hat der Rückgang in der Landwirtschaft, der deutlich wird an der Entwicklung<br />

der Zahl der landwirtschaftlichen Betriebe über 1 ha landwirtschaftlicher Fläche,<br />

von 1949 211.196<br />

über 1970 135.579<br />

auf 1998 65.485<br />

und der Rückgang auch im landwirtschaftsnahen Handwerk zu einem großen Verlust an<br />

wohnortsnahen Arbeitsplätzen geführt. Die Einheit von Wohnort und Arbeitsplatz ist weitgehend<br />

verloren gegangen, es droht den Dörfern die Entwicklung zu reinen Schlafdörfern mit<br />

der Gefahr eines Verlustes ihrer eigenständigen und geschichtlich gewachsenen Identität.<br />

Die Konzentration wichtiger Infrastruktureinrichtungen auf die Städte und in der Landwirtschaft<br />

auf größere Betriebe führt im ländlichen Raum


Kapitel VI.2.2.3: Dorferneuerung__________________________________________________________________ 186<br />

- zu Mängeln in der Infrastruktur (Verlust der Schulen, der Post, von Verwaltungseinrichtungen,<br />

bei Einkaufsmöglichkeiten, in der Gastronomie usw.);<br />

- zum Verlust ortsnaher Arbeitsplätze in der Landwirtschaft und im Handwerk;<br />

- zum Leerfallen und letztlich zum Verlust der ortsbildprägenden Bausubstanz;<br />

- zum Rückgang der ökologischen Vielfalt in den Dörfern (Verlust von Obstwiesen, von<br />

natürlichen Dorfbächen, von dorftypischer Flora und Fauna).<br />

Angesichts dieser aus dem anhaltenden Strukturwandel im ländlichen Raum erwachsenden<br />

Gefahren für die soziale Funktion der Dörfer und für deren ökonomische und ökologische<br />

Bedeutung bleiben die Impulse aus der Fördermaßnahme Dorferneuerung noch auf längere<br />

Sicht für ein gute Zukunft der Dörfer erforderlich.<br />

2. Bisher eingesetzte Fördermittel und Ergebnisse<br />

In den Jahren 1994 bis 1998 wurden für die <strong>Förderung</strong> der Dorferneuerung 125 Mio. DM<br />

ausgezahlt. Davon wurden im Rahmen <strong>des</strong> nordrhein-westfälischen Ziel 5 b-<strong>Programm</strong>s 40,1<br />

Mio. DM zu 40 % aus dem EAGFL, Abt. Ausrichtung, kofinanziert.<br />

Gefördert wurden:<br />

Durchschnittlicher Fördersumme<br />

Maßnahmen Zuschuss insgesamt<br />

Tsd. DM<br />

Mio. DM<br />

öffentliche Maßnahmen 584 108.000 63,0<br />

Private Maßnahmen zur<br />

Sicherung <strong>des</strong> kulturellen<br />

Erbes<br />

3.541 17.000 60,0<br />

<strong>Förderung</strong> der Umnutzunglandwirtschaftlicher<br />

Bausubstanz<br />

(erstmalig 1998)<br />

35 57.000 2,0<br />

Summe: 4160 - 125


Kapitel VI.2.2.3: Dorferneuerung__________________________________________________________________ 187<br />

Als planerische Entscheidungshilfe und zur Vorbereitung bzw. Durchführung von Dorferneuerungsmaßnahmen<br />

haben sich drei Planungsstufen bewährt:<br />

- Untersuchung zur Dorferneuerungsbedürftigkeit (Bestandsanalyse, Empfehlungen),<br />

- Dorfentwicklungskonzept (für räumlich begrenzte Bereiche) und<br />

- Dorfentwicklungsplan (umfassender Ansatz)<br />

Die Dorferneuerung hat in den letzten Jahren in <strong>NRW</strong> eine wesentliche Akzentuierung der<br />

Aufgabenfelder erfahren, deren Umsetzung signifikant in Erscheinung tritt. Dies gilt zum einem<br />

in Bezug auf den hohen Stellenwert der Dorfökologie mit dem Ziel einer Erhaltung,<br />

Wiederherstellung oder Neuschaffung von Lebensräumen für die heimische Flora und Fauna.<br />

Des weiteren werden in <strong>NRW</strong> seit Anfang der 90er Jahre Dorfentwicklungsverfahren auf der<br />

Grundlage <strong>des</strong> Flurbereinigungsgesetzes durchgeführt. Diese integrale Vorgehensweise ermöglicht<br />

eine umfassende Verbesserung der Lebens-, Wirtschafts- und Umweltsituation in<br />

den ländlichen Siedlungen.<br />

Leitgedanke der Dorferneuerung in <strong>NRW</strong> ist, die Lebensqualität für alle Bürger im Ort dauerhaft<br />

zu verbessern. Die Aktivitäten im Rahmen der Dorferneuerung lassen sich in vier Handlungsfelder<br />

gliedern:<br />

- Gestaltung der Straßen und Plätze,<br />

- Verbesserung von Infrastruktur und Verkehr<br />

- Erhaltung und sinnvolle Verwendung ortsbildprägender Bausubstanz und<br />

- <strong>Förderung</strong> der Umwelt, Dorf- und Landschaftsökologie.<br />

Wie die Schwerpunkte innerhalb der Handlungsfelder gesetzt werden, hängt von dem Grad<br />

der Bedürftigkeit <strong>des</strong> jeweiligen Dorfes ab.<br />

Dorferneuerung und Dorfentwicklung sind vor allem dort erfolgreich, wo neben der Gestaltung<br />

<strong>des</strong> Orts- und Landschaftsbil<strong>des</strong> auch kommunale Vorhaben und der Ausbau wirtschaftsnaher<br />

Infrastruktur realisiert werden können. Dieser integrale Ansatz eignet sich in<br />

besonderem Maße in ländlichen Orten mit günstigen touristischen Entwicklungspotentialen.<br />

Mit der Steigerung der Attraktivität dieser Dörfer und der Erschließung der Erholungslandschaft<br />

erhöhen sich die Chancen für eine Stärkung der Fremdenverkehrsfunktion.<br />

Im Rahmen der Zwischenbewertung <strong>des</strong> Ziel 5 b-<strong>Programm</strong>s (1994-1999) <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong> Nordrhein-Westfalen<br />

für den Zeitraum 1994 bis 1996 ist die Umsetzung der Dorferneuerung evaluiert<br />

worden. Der Evaluator, das Institut für Strukturforschung der Bun<strong>des</strong>forschungsanstalt für


Kapitel VI.2.2.3: Dorferneuerung__________________________________________________________________ 188<br />

Landwirtschaft (FAL) in Braunschweig, kommt zu dem Ergebnis, dass die Dorferneuerung in<br />

<strong>NRW</strong> "ihren Gestaltungsauftrag in hohem Maße erfüllt" und auch die anderen Ziele erreicht.<br />

Sie kann, so der Evaluator weiter, darüber hinaus wesentliche Voraussetzungen für die weitere<br />

Funktionsstärkung der Dörfer vorbereiten oder initiieren. Auf diesem Ergebnis aufbauend<br />

soll die Dorferneuerung weiterentwickelt werden.<br />

3. Strategie und Ziele<br />

Fördermaßnahmen<br />

Auch zukünftig soll die Dorferneuerung – unterstützt durch Dorfplanungen mit maßgeblicher<br />

Beteiligung der Bürger – helfen, lebendige Dörfer zu erhalten, die imstande sind, heutige und<br />

künftige Anforderungen zu meistern.<br />

Das Ziel sind attraktive Dörfer<br />

- als Wohnstandorte für die Bürger,<br />

- zum Aufenthalt für Besucher, speziell für den Tourismus,<br />

- als Niederlassungsort für zum Dorf passende Gewerbeansiedlungen,<br />

- mit landwirtschaftlichen Betrieben.<br />

Die Maßnahme hat drei Zielbereiche:<br />

- die <strong>Förderung</strong> von öffentlichen Maßnahmen u.a. zur ortsbildprägenden Gestaltung der<br />

Dörfer,<br />

- die <strong>Förderung</strong> privater Maßnahmen zur Erhaltung und Instandsetzung landwirtschaftlicher<br />

und ehemals landwirtschaftlich genutzter Bausubstanz mit ortsbildprägendem Charakter<br />

und<br />

- die <strong>Förderung</strong> investiver Maßnahmen land- und forstwirtschaftlicher Betriebe zur Umnutzung<br />

ihrer Bausubstanz.<br />

Die <strong>Förderung</strong> öffentlicher Maßnahmen zielt darauf, in den Dörfern<br />

- die Infrastrukturausstattung,<br />

- die Wohn- und Lebensqualität und<br />

- den Zustand der Umwelt


Kapitel VI.2.2.3: Dorferneuerung__________________________________________________________________ 189<br />

zu verbessern. Die infrastrukturelle Grundausstattung soll den Bewohnern in den Dörfern eine<br />

den Städten vergleichbare Lebens- und Wohnqualität ermöglichen.<br />

Die <strong>Förderung</strong> der Privatmaßnahmen zielt darauf<br />

- die ortsbildprägende Bausubstanz als Teil <strong>des</strong> ländlichen kulturellen Erbes zu erhalten;<br />

- einen Anreiz zu geben, für die (ehemals) landwirtschaftlichen Gebäude neue Nutzungen<br />

im Interesse eines aktiven Lebens in den Dörfern zu schaffen<br />

- durch gute Beispiele Anstoß zu geben für weitere gleichartige Investitionen.<br />

Förderziel der Umnutzung ist es,<br />

- den Landwirten durch die Umnutzung ihrer nicht mehr benötigten Bausubstanz ein zusätzliches<br />

Einkommen außerhalb der landwirtschaftlichen Produktion zu ermöglichen,<br />

- damit die Existenz der bäuerlichen Familienbetriebe zu sichern,<br />

- das Leerfallen nicht mehr benötigter landwirtschaftlicher Gebäude zu verhindern,<br />

- durch Umbau statt Neubau einen Beitrag zu sparsamem Umgang mit Grund und Boden zu<br />

leisten,<br />

- die vorhandene landwirtschaftliche Bausubstanz zu erhalten.<br />

4. Beschreibung der geplanten Maßnahmen<br />

Fördermaßnahmen<br />

Nach den Grundsätzen für die <strong>Förderung</strong> der Dorferneuerung und der Maßnahmen land- und<br />

forstwirtschaftlicher Betriebe zur Umnutzung ihrer Bausubstanz (in der jeweils geltenden Fassung),<br />

die Bestandteil <strong>des</strong> Rahmenplans der Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der Agrarstruktur<br />

und <strong>des</strong> Küstenschutzes" in der jeweils geltenden Fassung sind, fördert das Land<br />

Nordrhein-Westfalen<br />

- im öffentlichen Bereich Maßnahmen zur Instandsetzung, verbesserten Führung oder Verkehrsberuhigung<br />

von Dorfstraßen, Anlage von Plätzen, Schaffung von Verbindungs- und<br />

Fußwegen zur Verbesserung innerörtlicher Verkehrsverhältnisse einschließlich der zugehörigen<br />

Grün- und Freiraumgestaltung im Dorf;<br />

- Begrünungen im öffentlichen Bereich, die zur Gestaltung <strong>des</strong> Ortsbil<strong>des</strong> oder zur Einbindung<br />

<strong>des</strong> Dorfes in die Landschaft beitragen und Maßnahmen, um Lebensräume für heimische<br />

Tier- und Pflanzenarten im Ort zu erhalten, wiederherzustellen oder zu schaffen;


Kapitel VI.2.2.3: Dorferneuerung__________________________________________________________________ 190<br />

- bei landwirtschaftlicher und ehemals landwirtschaftlich genutzter Bausubstanz mit ortbildprägendem<br />

Charakter Maßnahmen zur Erhaltung, Instandsetzung und Gestaltung dieser<br />

Objekte;<br />

- bei land- und forstwirtschaftlichen Betrieben investive Maßnahmen zur Umnutzung ihrer<br />

Bausubstanz, insbesondere für Wohn-, Handels-, Gewerbe-, Dienstleistungs-, kulturelle,<br />

öffentliche und gemeinschaftliche Zwecke, die dazu dienen, Zusatzeinkommen zu erschließen.<br />

Gefördert werden nur Gemeinden, Ortsteile und Weiler, deren Siedlungsstruktur durch die<br />

Land- und Forstwirtschaft wesentlich geprägt ist sowie landschaftsbestimmende Gehöftgruppen<br />

und Einzelhöfe mit erhaltenswerter Bausubstanz.<br />

Folgende Einzelmaßnahmen können im Rahmen der Dorferneuerung gefördert werden:<br />

1. Maßnahmen zur dorfgerechten Gestaltung der Dorfstraßen durch Instandsetzung und<br />

Verkehrsberuhigung<br />

Dazu zählen:<br />

- Aufnahme und Entfernen <strong>des</strong> alten Straßenbelages,<br />

- Asphaltierung oder Pflasterung der umgestalteten Dorfstraße,<br />

- Anlage von Fußwegen an den Dorfstraßen,<br />

- Ordnung der Parkverhältnisse einschließlich der Anlage neuer Parkplätze,<br />

- Entsiegelung von asphaltierten Straßenflächen und Neugestaltung durch Anpflanzungen,<br />

- kleinere ergänzende Maßnahmen (z.B. Brücken, Buswartehaus, Poller, Straßen-<br />

beleuchtung),<br />

- Entschädigung und Abbruch von Gebäuden sowie<br />

- Grün- und Freiraumgestaltung im Zusammenhang mit baulichen Maßnahmen an<br />

Dorfstraßen (z. B. Bäume, Hecken, Blumen).<br />

2. Anlage von Plätzen und Wegen<br />

Wie Ziff. 1; zusätzlich<br />

- besondere Gestaltungsmaßnahmen wie Mauern, Bänke, Teiche o. ä. sowie<br />

- innerörtliche Fuß- und Gehwege als asphaltierte, gepflasterte, wassergebundene<br />

oder grüne Wege.


Kapitel VI.2.2.3: Dorferneuerung__________________________________________________________________ 191<br />

3. Begrünungen im öffentlichen Bereich<br />

Zusätzlich zu den unter Ziff. 1 und 2 erwähnten Begrünungen von Dorfstraßen und<br />

Dorfplätzen sind förderfähig:<br />

- Anlage von Feuchtbiotopen,<br />

- Schaffung ökologischer Übergänge vom besiedelten Bereich zum Freiraum, insbesondere<br />

durch die Pflanzung von Bäumen und Hecken,<br />

- ökologische Gestaltung dörflicher Gewässer, z. B. durch die Öffnung und Gestaltung<br />

bislang verrohrter Gewässer,<br />

- Bepflanzung privater Flächen mit öffentlicher Wirkung (ausgeschlossen ist dagegen<br />

die <strong>Förderung</strong> privater Bauerngärten) sowie<br />

- Instandhaltung und Neuanlage von Trockenmauern.<br />

4. Erhaltung landwirtschaftlicher Bausubstanz<br />

Gefördert werden<br />

- die Erhaltung und Gestaltung <strong>des</strong> äußeren Erscheinungsbil<strong>des</strong> (Fassade) unter<br />

Nutzung regionaltypischer Materialien und Bauweisen; Maßnahmen an Dächern,<br />

Türen, Fenstern, Toren, Hauswänden und Giebeln<br />

Erhaltungsmaßnahmen können Wiederherstellungen, aber auch Erneuerungen (z. B.<br />

neue Dacheindeckung) sein. Eine Gestaltungsmaßnahme ist z. B. die Entfernung einer<br />

untypischen Hausverkleidung und das Sichtbarmachen der ursprünglichen Fachwerkkonstruktion.<br />

5. Kleinere selbständige bauliche Maßnahmen im privaten Bereich<br />

Dazu zählen: Brücken, Mauern, Tore und Wegekreuze (nicht abschließend)<br />

6. Umnutzung landwirtschaftlicher Bausubstanz<br />

Gefördert werden investive bauliche Maßnahmen, die erforderlich sind, um die Gebäude<br />

für den neuen Zweck nutzbar zu machen. Diese baulichen Maßnahmen können<br />

im Außen-, vor allem aber im Innenausbau stattfinden. Zum ersten zählen z. B. Verbreiterung<br />

von Türen, im Innenausbau zählen dazu Installation, Elektrizität, Treppen<br />

und auch Teppichböden.<br />

Ausgeschlossen von der <strong>Förderung</strong> sind dagegen Ausstattungsgegenstände wie z. B.<br />

Möbel.<br />

Neben den Baukosten können auch – unter bestimmten Einschränkungen – die Baunebenkosten<br />

gefördert werden. Hierzu zählen die Kosten der Architekten- und Ingeni-


Kapitel VI.2.2.3: Dorferneuerung__________________________________________________________________ 192<br />

eurleistungen, soweit sie Planung, Ausschreibung, Bauleitung und/oder die Bauabrechnung<br />

umfassen. Nicht förderfähig sind jedoch Steuern.<br />

Die einzelbetriebliche Investitionsförderung (vgl. Kap VI.2.1.1) und die <strong>Förderung</strong> der Dorferneuerung<br />

sind aufeinander abgestimmt, d. h. bei inhaltlich ähnlichen Förderfällen in beiden<br />

Richtlinien gibt es keine unterschiedlichen Fördersätze.<br />

Die Abgrenzung zwischen beiden Förderfällen ergibt sich aus unterschiedlichen Ausgangssituationen.<br />

Die einzelbetriebliche <strong>Förderung</strong> ist – wie es das Wort auch sagt – die Lösung<br />

eines Einzelfalles; für die Dorferneuerung ist typisch, dass die <strong>Förderung</strong> in ein Gesamtbild<br />

eingebaut wird. Deshalb wird in der Dorferneuerung vorausgesetzt, dass die <strong>Förderung</strong><br />

auf einer Planung beruht, die die Gemeinde beschlossen oder der sie zugestimmt hat.<br />

Außerdem haben Dorferneuerung und einzelbetriebliche <strong>Förderung</strong> völlig unterschiedliche<br />

Ziele. Bei der einzelbetrieblichen <strong>Förderung</strong> geht es um die Verbesserung der wirtschaftlichen<br />

Leistungsfähigkeit <strong>des</strong> Einzelbetriebes. Die Maßnahmen sind daher ausschließlich auf die<br />

Verbesserung der Erwerbs- und Produktionsstrukturen <strong>des</strong> landwirtschaftlichen Betriebes<br />

ausgerichtet. In der Dorferneuerung geht es dagegen um den Erhalt eines ortsbildprägenden<br />

land- und forstwirtschaftlichen Gebäu<strong>des</strong>. Um dieses globale Ziel zu erreichen, werden Fördermöglichkeiten<br />

angeboten, die im Falle der Umnutzung eine sinnvolle und langfristige<br />

Verwendung <strong>des</strong> Gebäu<strong>des</strong> ermöglichen, auch und vor allem im außerlandwirtschaftlichen<br />

Bereich. Dies erfordert einen anderen Zuschnitt als in der einzelbetrieblichen <strong>Förderung</strong>.<br />

Eine Doppelförderung wird durch den Datenabgleich vor der Bewilligung zwischen den Bewilligungsbehörden<br />

(für die einzelbetriebliche <strong>Förderung</strong> die Direktoren der Landwirtschaftskammern<br />

Rheinland und Westfalen-Lippe als Lan<strong>des</strong>beauftragte und für die Dorferneuerung<br />

die Bezirksregierung Münster, Abteilung "Obere Flurbereinigungsbehörde") ausgeschlossen.<br />

Die Identifikation der Betriebe ist über die einheitliche Betriebsnummer möglich.<br />

Begünstigte<br />

Zuwendungsempfänger sind im Falle<br />

- der <strong>Förderung</strong> von öffentlichen Maßnahmen u.a. zur ortsbildprägenden Gestaltung der<br />

Dörfer Gemeinden,<br />

- der <strong>Förderung</strong> privater Maßnahmen zur Erhaltung und Instandsetzung landwirtschaftlicher<br />

und ehemals landwirtschaftlich genutzter Bausubstanz mit ortsbildprägendem Charakter<br />

natürliche und sonstige juristische Personen sowie Personengemeinschaften und<br />

- der <strong>Förderung</strong> investiver Maßnahmen land- und forstwirtschaftlicher Betriebe zur Umnutzung<br />

ihrer Bausubstanz


Kapitel VI.2.2.3: Dorferneuerung__________________________________________________________________ 193<br />

Definition: Land- und forstwirtschaftliche Betriebe sind Unternehmen nach § 1 Abs. 4 <strong>des</strong><br />

Gesetzes über die Alterssicherung der Landwirte (ALG), unbeschadet der gewählten<br />

Rechtsform, die<br />

- grundsätzlich die in § 1 Abs. 2 <strong>des</strong> Gesetzes über die Alterssicherung der Landwirte<br />

(ALG) genannte Min<strong>des</strong>tgröße erreichen oder überschreiten,<br />

- die Merkmale eines landwirtschaftlichen Betriebes im Sinne <strong>des</strong> Einkommensteuerrechts<br />

erfüllen oder einen landwirtschaftlichen Betrieb bewirtschaften und unmittelbar<br />

kirchliche, gemeinnützige oder mildtätige Zwecke verfolgen.<br />

Höhe der Zuwendung<br />

Die Höhe der Zuwendung beträgt<br />

- bei der <strong>Förderung</strong> von Gemeinden bei öffentlichen Maßnahmen u.a. zur ortsbildprägenden<br />

Gestaltung der Dörfer bis zu 50 % der förderfähigen Kosten,<br />

- bei der <strong>Förderung</strong> natürlicher und sonstiger juristischer Personen sowie Personengemeinschaften<br />

bei privaten Maßnahmen zur Erhaltung und Instandsetzung landwirtschaftlicher<br />

und ehemals landwirtschaftlich genutzter Bausubstanz mit ortsbildprägendem Charakter<br />

bis zu 30 % der förderfähigen Kosten (förderfähiges Investitionsvolumen), jedoch höchstens<br />

15.000,- € je Maßnahme, in benachteiligten Gebieten höchstens 20.000 € und<br />

- bei der <strong>Förderung</strong> von Land- und Forstwirten bei investiven Maßnahmen zur Umnutzung<br />

ihrer land- und forstwirtschaftlichen Bausubstanz bis zu 35 v.H. der förderfähigen Kosten<br />

(förderfähiges Investitionsvolumen), jedoch höchstens 100.000 € je Maßnahme; bei Umnutzung<br />

zu Wohnzwecken bis zu 25 v.H. <strong>des</strong> förderfähigen Investitionsvolumens, jedoch<br />

höchstens 50.000 €.<br />

Hinweis:<br />

Die <strong>Förderung</strong> der Umnutzung ist einkommensabhängig und innerhalb <strong>des</strong> zulässigen<br />

Einkommens nach <strong>des</strong>sen Höhe gestaffelt. Lag die Summe der positiven Einkünfte <strong>des</strong><br />

Antragstellers und seines Ehegatten im Durchschnitt der letzten drei Jahre vor Antragstellung<br />

zwischen 50 000 und 70 000 €, reduziert sich der Zuschuss auf 30 Prozent (20<br />

Prozent bei einer Umnutzung zu Wohnzwecken). Zwischen 70 000 und 90 000 € positiven<br />

Einkünften sind es 25 Prozent (15 Prozent bei einer Umnutzung zu Wohnzwecken). Bei<br />

Einkünften von mehr als 90 000 € ist keine <strong>Förderung</strong> mehr möglich.<br />

Die in Art. 7 der VO (EG) Nr. 1257/1999 festgelegten prozentualen Obergrenzen für die <strong>Förderung</strong><br />

von Investitionen in landwirtschaftlichen Betrieben werden also auch in den unterschiedlichen<br />

Zuwendungsfällen der Dorferneuerung in keinem Fall überschritten.


Kapitel VI.2.2.3: Dorferneuerung__________________________________________________________________ 194<br />

Die de-minimis-Regeln der Staatsbeihilfe werden eingehalten. Das wird durch Ziff. 5.2.3 der<br />

Dorferneuerungsrichtlinie NW sichergestellt, wo es heißt:<br />

'Die Zuwendungsempfänger dürfen die gem. der „De-minimis-Regelung“ der Europäischen<br />

Kommission gewährten Beihilfen von 100.000 <strong>EU</strong>RO insgesamt innerhalb von 3 Jahren nicht<br />

überschreiten. Die Mitteilung im Amtsblatt EG 1996 Nr. C 68 S. 9 ist zu beachten.'<br />

In der Praxis werden Fälle dieser Art allerdings kaum vorkommen, da einzelne Zuwendungsempfänger<br />

keine Aussicht haben, in der Umnutzung innerhalb von drei Jahren mehr als<br />

100.000 € an Beihilfe zu bekommen. Sollte sich dennoch ein solcher Sachverhalt entwickeln,<br />

wonach dieser unwahrscheinliche Fall möglich werden könnte, so läßt er sich dennoch ausschließen,<br />

da lan<strong>des</strong>weit alle Fördermaßnahmen, auf Personen bezogen, festgehalten werden,<br />

eine mögliche Überschreitung also sofort erkennbar würde.<br />

Beihilfeintensität und/oder -betrag<br />

Die Beihilfeintensität liegt - wie oben dargestellt - je nach Maßnahme zwischen 25 bis 50 %<br />

im Rahmen förderfähiger Höchstbeträge.<br />

Zuwendungsvoraussetzungen<br />

- Nur in Gemeinden und Ortsteilen mit ldw. Siedlungsstruktur, in Weiler, landschaftsbestimmenden<br />

Gehöftgruppen und Einzelhöfen<br />

- Summe der positiven Einkünfte <strong>des</strong> Zuwendungsempfängers und seines Ehegatten maximal<br />

90.000 €.<br />

- Durchführung auf der Grundlage einer Dorferneuerungsplanung<br />

Sofern es im Rahmen der Dorferneuerungsförderung (bei der Umnutzung) zu Investitionen im<br />

Zusammenhang mit den in Anhang 1 <strong>des</strong> EG-Vertrages genannten Produkten kommt, werden<br />

die in Kapitel VI.2.1.1 (Einzelbetriebliche <strong>Förderung</strong>) genannten Bestimmungen und Standards<br />

eingehalten, sofern diese für die jeweilige Fördermaßnahme relevant sind.


Kapitel VI.2.2.3: Dorferneuerung__________________________________________________________________ 195<br />

Gemeinschaftsbeitrag<br />

Es wird ein Gemeinschaftsbeitrag basierend auf den öffentlichen Ausgaben in Höhe von 25 %<br />

beantragt.<br />

Maßnahmen der Flurbereinigung, Dorferneuerung, Agrarumweltmaßnahmen - Nr. 9 Modellvorhaben<br />

- und der Forstwirtschaft können u.a. von öffentlich-rechtlichen Trägern (z.B.<br />

Kommunen, Teilnehmergemeinschaften, Landwirtschaftskammern) durchgeführt werden.<br />

Die nationalen öffentlichen Ausgaben umfassen dann neben GAK- und Lan<strong>des</strong>mitteln auch<br />

die Aufwendungen <strong>des</strong> öffentlich-rechtlichen Trägers. Die Aufwendungen dieser Träger werden<br />

als öffentliche Ausgaben bei der Berechnung <strong>des</strong> Zuwendungsbetrages berücksichtigt.<br />

Die beantragten EAGFL-Mittelanteile überschreiten die Regeln <strong>des</strong> Art. 29, Abs. 4 in Verbindung<br />

mit Art. 42, Abs.2 der Verordnung (EG) Nr. 1260/1999 nicht. Die Beihilfe beträgt im<br />

Falle der Umnutzung max. 35 % der zuschussfähigen Kosten, hiervon sollen 25 % aus dem<br />

EAGFL kofinanziert werden, so dass der Gemeinschaftsbeitrag 8,75 % der zuschussfähigen<br />

Kosten beträgt.<br />

5. Zuständige Behörden und Einrichtungen<br />

Zuständige Behörde für die verwaltungsmäßige Durchführung der Maßnahme ist die<br />

Bezirksregierung Münster<br />

Abteilung "Obere Flurbereinigungsbehörde"<br />

Domplatz 1 -3<br />

48143 Münster<br />

Die Bewilligungen werden von den Ämtern für Agrarordnung (Anschriften siehe unter<br />

VI.2.2.1., Flurbereinigung) vorgenommen.


Kapitel VI.2.2.4: Diversifizierung__________________________________________________________________ 196<br />

VI.2.2.4 Diversifizierung der Tätigkeiten im landwirtschaftlichen und landwirtschaftsnahen<br />

Bereich<br />

Das Land Nordrhein-Westfalen beantragt für die Diversifizierung der Tätigkeiten im landwirtschaftlichen<br />

und landwirtschaftsnahen Bereich eine Beihilfe gemäß Art. 33, 7. Anstrich<br />

der "Verordnung (EG) Nr. 1257/1999 <strong>des</strong> Rates vom 17. Mai 1999 über die <strong>Förderung</strong> der<br />

Entwicklung <strong>des</strong> ländlichen Raums durch den Europäischen Ausrichtungs- und Garantiefonds<br />

für die Landwirtschaft (EAGFL) und zur Änderung bzw. Aufhebung bestimmter Verordnungen".<br />

1. Ausgangslage<br />

Die Familieneinkommen auf landwirtschaftlichen Betrieben in Nordrhein-Westfalen werden<br />

zu einem erheblichen Teil außerhalb der Landwirtschaft erwirtschaftet.<br />

Im Lan<strong>des</strong>durchschnitt liegt der Anteil an landwirtschaftlichen Nebenerwerbsbetrieben lt.<br />

amtlicher Agrarstatistik bereits bei rd. 56 %, wobei die durchschnittliche Betriebsgröße knapp<br />

unter 10 ha LF liegt.<br />

Bei den Haupterwerbsbetrieben steigt der Anteil der Betriebe mit zusätzlichem Einkommen<br />

zusehends. Lt. Agrarbericht der Bun<strong>des</strong>regierung beziehen die Haupterwerbsbetriebe rd.<br />

20 % ihres Bruttoeinkommens aus Tätigkeiten außerhalb der Landwirtschaft.<br />

Wirtschaftliche Auswertungen (z.B. Ergebnisse der sozialökonomischen Betriebserhebungen<br />

der Landwirtschaftskammern) zeigen, dass innerbetriebliche Erwerbskombinationen ebenso<br />

wie die Nebenerwerbstätigkeit einen deutlich stabilisierenden Effekt für den Betrieb und seine<br />

Weiterentwicklung haben und sich damit positiv auf die Einkommenssituation auswirken.<br />

Gleichwohl ist das Potential unternehmerischer Initiativen zur Erwerbs- und Einkommenskombination<br />

bei weitem noch nicht ausgeschöpft. Die unternehmerischen Schritte für erfolgreiche<br />

neue Betriebszweige oder landwirtschaftliche Nebenbetriebe sowie unternehmerische<br />

Tätigkeiten im landwirtschaftsnahen Bereich müssen daher nachhaltig unterstützt werden.


Kapitel VI.2.2.4: Diversifizierung__________________________________________________________________ 197<br />

2. Bisher eingesetzte Finanzmittel und Ergebnisse<br />

Die <strong>Förderung</strong> der Diversifizierung bei betrieblichen Investitionen erfolgte bisher ausschließlich<br />

im Rahmen <strong>des</strong> Agrarinvestitionsförderungsprogramms (s. Kapitel VI.2.1.1). Für innovative<br />

Projekte und gemeinschaftliche Initiativen gab es bisher kein Förderinstrumentarium in<br />

<strong>NRW</strong>. Es wurden aber mehrere Modellprojekte im Rahmen <strong>des</strong> <strong>NRW</strong>-Aktionsprogramms<br />

"Frau und Beruf" für Frauen in der Landwirtschaft und im ländlichen Raum gefördert. Mit<br />

dem Modellprojekt Landfrauen-Service Westfalen-Lippe kam es z.B. bisher zu 253 Gründungen<br />

im Dienstleistungsbereich, überwiegend als Nebenbetriebe der Landwirtschaft. Das Bildungsprojekt<br />

Landfrauen-Rheinland unterstützte Frauen bei der Entwicklung von Planungsund<br />

Entwicklungskompetenz bei der betrieblichen und beruflichen Neuorientierung.<br />

3. Strategie und Ziele<br />

Aus einzelbetrieblicher Sicht ist es Ziel von Diversifizierungen, das Familieneinkommen und<br />

damit die Existenzfähigkeit <strong>des</strong> landwirtschaftlichen Betriebes nachhaltig zu sichern und damit<br />

letztendlich auch den Familienbetrieb für die nachfolgende Generation als Lebens- und<br />

Arbeitswelt zu erhalten.<br />

Aus agrarstrukturpolitischer Sicht <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong> <strong>NRW</strong> sind zusätzliche Einkommensquellen<br />

hilfreich, um die Existenz landwirtschaftlicher Betriebe zu sichern bzw. vor einer vollständigen<br />

Aufgabe zu bewahren und damit eine flächendeckende Landbewirtschaftung und den<br />

Erhalt und die Pflege der Kulturlandschaft zu gewährleisten.<br />

Arbeitsmarktpolitisch dient die Schaffung zusätzlicher Einkommen der Wirtschaftskraft und<br />

Lebensqualität in ländlichen Räumen. Arbeitsplätze im ländlichen Raum sollen erhalten oder<br />

geschaffen werden. So können auch Wanderungsbewegungen in städtische Regionen und zusätzlich<br />

Pendlerströme bei Verlust eines außerlandwirtschaftlichen Arbeitsplatzes vermieden<br />

und attraktive, lebenswerte ländliche Räume erhalten werden.<br />

Ziel der geplanten Maßnahme ist die Unterstützung bei der Entwicklung und dem Aufbau zusätzlicher<br />

Beschäftigungsmöglichkeiten und alternativer Einkommensquellen. Zur Erweiterung<br />

und Stärkung der Erwerbsgrundlagen und damit zur Schaffung von Beschäftigungspotentialen<br />

kann es im Zusammenhang mit dem Aufbau eines neuen Betriebszweiges, z.B. in<br />

Kooperation mit außerlandwirtschaftlichen Partnern, aufgrund <strong>des</strong> nationalen Steuer- und<br />

Sozialrechts sinnvoll sein, dafür einen landwirtschaftlichen Nebenbetrieb zu gründen. Insbe-


Kapitel VI.2.2.4: Diversifizierung__________________________________________________________________ 198<br />

sondere wird dadurch vermieden, den gesamten landwirtschaftlichen Betrieb gewerblich werden<br />

zu lassen.<br />

Da Erfahrungen zeigen, dass Netzwerke und Kooperationen es erleichtern, erfolgreiche Strategien<br />

zu entwickeln, richtet sich die Maßnahme auch auf die <strong>Förderung</strong> von Zusammenschlüssen.<br />

In Form von Kooperationen sollen auch außerlandwirtschaftliche Partner beteiligt<br />

werden können, da die Diversifizierung in Bereiche gehen kann, bei denen das Know-how<br />

oder die Vertriebswege und möglicherweise auch die Produktpalette anderer Anbieter genutzt<br />

werden müssen.<br />

Da mit den alternativen Einkommensquellen Neuland beschritten wird, ist die <strong>Förderung</strong> von<br />

Qualifizierungsmaßnahmen ein weiteres zentrales Element der Maßnahme.<br />

Letztendlich sollen innovative Projekte, die dem Sinn der Förderrichtlinie entsprechen, nicht<br />

durch enge Auslegung verhindert werden. Deshalb wurde die <strong>Förderung</strong> von Modellprojekten,<br />

für die allerdings hohe Fördervoraussetzungen angelegt wurden, mit in Erwägung gezogen.<br />

4. Beschreibung der geplanten Maßnahmen<br />

Bei der "Diversifizierung" und diesbezüglichen gemeinsamen Aktivitäten stehen Kooperationen<br />

im Vordergrund. Unternehmen <strong>des</strong> Gewerbes oder Einzelpersonen werden in die Maßnahme<br />

einbezogen, soweit sie an Kooperationen mit landwirtschaftlichen Betrieben beteiligt<br />

sind.<br />

Insofern unterscheidet sich die Maßnahme grundsätzlich von der "Einzelbetrieblichen Investitionsförderung"<br />

<strong>des</strong> Kapitels I der VO. Dort werden nur Investitionsmaßnahmen gefördert,<br />

die bei der <strong>Förderung</strong> der Diversifizierung, wo es vorrangig um überbetriebliche Kooperationen<br />

und Zusammenschlüsse geht, nicht berücksichtigt werden, ausgenommen Investitionen<br />

für den Beherbergungsbereich Urlaub auf dem Bauernhof. Eine Doppelförderung wird durch<br />

den Datenabgleich vor der Bewilligung (für die Maßnahmen einzelbetriebliche <strong>Förderung</strong> und<br />

Diversifizierung sind jeweils die Direktoren der Landwirtschaftskammern Rheinland und<br />

Westfalen-Lippe als Lan<strong>des</strong>beauftragte zuständig) ausgeschlossen. Die Identifikation der Betriebe<br />

ist über die Betriebsnummer der Landwirte möglich.<br />

Bei der <strong>Förderung</strong> der Diversifizierung geht es auch nicht um die Verbesserung der Verarbeitung<br />

und Vermarktung landwirtschaftlicher Produkte im Sinne der <strong>Förderung</strong> von Erzeuger-


Kapitel VI.2.2.4: Diversifizierung__________________________________________________________________ 199<br />

gemeinschaften gem. Kap. VII, Art. 25 bis 28 der Verordnung (EG) Nr. 1257/1999. Dennoch<br />

wird die Abgrenzung zur <strong>Förderung</strong> der Regionalvermarktung in jedem Einzelfall geprüft, da<br />

die Gewährung einer Zuwendung im Rahmen der Diversifizierungsförderung nicht zulässig<br />

ist, wenn die Maßnahme nach anderen Bestimmungen gefördert wird oder gefördert werden<br />

kann. Eine Doppelförderung wird durch den Datenabgleich ausgeschlossen. Der Datenabgleich<br />

ist über die Identifikation der Betriebe anhand der Betriebsnummer der Landwirte<br />

möglich.<br />

Fördermaßnahmen<br />

Im Mittelpunkt der <strong>Förderung</strong> stehen gemeinschaftliche Aktivitäten mehrerer Kooperationspartner.<br />

Es geht insbesondere um Kooperationen zur gemeinsamen Entwicklung alternativer<br />

Einkommensperspektiven im landwirtschaftlichen und landwirtschaftsnahen Bereich. Landwirtschaftliche<br />

Betriebe müssen dazu u.U. einen landwirtschaftlichen Nebenbetrieb gründen,<br />

der aber Teil <strong>des</strong> landw. Betriebes bleibt, und sie müssen sich u.U. auch mit außerlandwirtschaftlichen<br />

Partnern zusammenschließen.<br />

Förderfähig sind:<br />

1. Organisationsaufwendungen für die Gründung und/oder das Tätigwerden einer Kooperation<br />

und/oder eines - in der Regel damit verbundenen - landwirtschaftlichen Nebenbetriebes<br />

für die Entwicklung alternativer Einkommensquellen im landwirtschaftlichen<br />

und landwirtschaftsnahen Bereich (Organisationsausgaben).<br />

Organisationsausgaben können bei Vorliegen der übrigen Voraussetzungen allen Begünstigten<br />

zugewendet werden und sind nicht nur im Rahmen von Kooperationen förderfähig<br />

sind.<br />

2. Aufwendungen für die Erarbeitung, Einführung und Umsetzung eines Strategiekonzeptes<br />

für das neue betriebliche Standbein/die neue betriebliche Einkommensperspektive/Diversifizierung<br />

(Investitionszuschuss für Einrichtung und Ausstattung, Startbeihilfen,<br />

Sachkosten, kleinere bauliche Maßnahmen).<br />

3. Ausgaben für unabdingbar notwendige Zusatzqualifikationen der Zuwendungsempfänger,<br />

die in unmittelbaren Zusammenhang mit der neuen betrieblichen Einkommensperspektive<br />

stehen und die notwendig sind, um die Maßnahme erfolgreich durchführen zu<br />

können (Qualifizierungsmaßnahmen).<br />

4. Modellprojekte, die dazu dienen,<br />

- neue Erkenntnisse in die Praxis umzusetzen,<br />

- einzigartige Vorhaben auf ihre ökologische und ökonomische Machbarkeit zu testen<br />

und


Kapitel VI.2.2.4: Diversifizierung__________________________________________________________________ 200<br />

- innovative Beispiele zu fördern (Modellprojekte).<br />

Organisationsausgaben sind bei dieser Maßnahme Aufwendungen, die in unmittelbarem Zusammenhang<br />

mit der Gründung der Kooperation bzw. den Auswirkungen auf die beteiligten<br />

Landwirte entstehen (z.B. Gründung eines Nebenbetriebes), also z.B. Aufwendungen für die<br />

Beratung, Geschäftsführung und Konzeptphase der Maßnahme.<br />

Bei den Aufwendungen für die Erarbeitung, und Einführung und Umsetzung eines Strategiekonzeptes<br />

geht es nicht um die <strong>Förderung</strong> der Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse<br />

im Sinne <strong>des</strong> Kapitel VII, Art. 25 bis 28 der Verordnung (EG) Nr. 1257/1999. Im Vordergrund<br />

stehen vielmehr landwirtschaftliche und landwirtschaftsnahe Dienstleistungen wie Tourismusangebote<br />

(z.B. Gästeführungen, Rad- und Reittouren mit Hofbesuchen), ländlichhauswirtschaftliche<br />

Serviceangebote (z.B. Organisation und Durchführung von Festen, bäuerliche<br />

Geschenkartikel) oder die Durchführung von Seminaren sowie Informations- und Besichtigungsangebote<br />

mit Bezug zu bäuerlichem Handwerk und ländlich-bäuerlicher Kultur.<br />

Als Startbeihilfen sind Personalausgaben für die Erarbeitung und Einführung <strong>des</strong> Strategiekonzeptes<br />

zu verstehen.<br />

Organisations- und Personalausgaben sind nur im Rahmen einzelner Projektmaßnahmen geltend<br />

zu machen.<br />

Es wird davon ausgegangen, dass in den ersten Jahren der Maßnahme jährlich rd. 15 Projekte<br />

sowie insgesamt 8-10 Modellprojekte gefördert werden. Die Höhe der Zuwendung beschränkt<br />

die Personalausgaben dahingehend, dass je Projekt max. 1 Voll-AK gefördert wird. Im Zeitablauf<br />

werden somit voraussichtlich rd. 100 Personen direkt gefördert.<br />

Bei der <strong>Förderung</strong> von Qualifizierungsmaßnahmen geht es um Spezialkurse für neue Einkommensbereiche<br />

z.B. im ländlichen Tourismus etc, die über die allgemeinen Maßnahmen der<br />

Berufsbildung nicht angeboten werden können. Letztere sind auf die landwirtschaftliche Produktion<br />

ausgerichtet z.B. in den Bereichen<br />

* Umwelt- und Naturschutz in der Landwirtschaft oder<br />

* hinsichtlich der Produktion gesundheitlich unbedenklicher Nahrungsmittel<br />

und nicht auf die speziellen Qualifizierungserfordernisse, die sich mit der Gründung neuer<br />

Betriebszweige ergeben. Die Nachfrage nach diesen speziellen Qualifizierungsangeboten ist<br />

aber wiederum so gering, dass es nicht sinnvoll ist, diese Maßnahmen in das reguläre Angebot<br />

der landwirtschaftlichen Weiterbildungsmaßnahmen gem. Kapitel III der Verordnung (EG)


Kapitel VI.2.2.4: Diversifizierung__________________________________________________________________ 201<br />

Nr. 1257/1999 aufzunehmen, weil die Min<strong>des</strong>tteilnehmerzahlen nicht zustande kommen würden.<br />

Insofern müssen die Interessenten auf Qualifizierungsangebote außerhalb <strong>des</strong> landwirtschaftlichen<br />

Bereichs zurückgreifen, die nicht gefördert werden. Deshalb soll den Beteiligten–<br />

in der Regel sind dies Landwirte - im Rahmen der Diversifizierungsförderung eine Beihilfe<br />

gewährt werden.<br />

Bei den Qualifizierungsmaßnahmen wird in jedem Einzelfall eine mögliche Förderfähigkeit<br />

im Rahmen der Weiterbildungsmaßnahmen gem. Kapitel III der Verordnung (EG) Nr.<br />

1257/1999 und <strong>des</strong> Europäischen Sozialfonds geprüft. Die Gewährung einer Zuwendung ist<br />

nicht zulässig, wenn die Maßnahme nach anderen Bestimmungen gefördert wird oder gefördert<br />

werden kann.<br />

Die zu fördernden Modellvorhaben werden an der Zielsetzung der Maßnahme ausgerichtet.<br />

Unter Modellvorhaben werden innovative Vorhaben verstanden, die bisher noch nicht existieren.<br />

Es können nur einzigartige Vorhaben sein, für die die Möglichkeit eingeräumt werden<br />

soll, einen höheren Fördersatz zu gewähren. Es soll sich um Projekte handeln, die erstmals<br />

modellhafte neue alternative Einkommensperspektiven erschließen. Es wird erwartet, dass die<br />

Anzahl der Modellvorhaben jährlich abnimmt.<br />

Auf Grund <strong>des</strong> großen Diversifizierungsbedarfs sollen in den ersten Jahren der Maßnahme ca.<br />

8 – 10 Projekte gefördert werden. Die Modellprojekte sollen etwa zur Hälfte dem Bereich <strong>des</strong><br />

ländlichen Tourismus zuzuordnen sein, da hier große Einkommenspotentiale schlummern.<br />

Die andere Hälfte soll schwerpunktmäßig die Themen ländlich-hauswirtschaftliche Serviceangebote,<br />

bäuerliches Handwerk und ländlich-bäuerliche Kultur umfassen.<br />

Über die Festlegung <strong>des</strong> Modellcharakters entscheidet das Landwirtschaftsministerium <strong>des</strong><br />

Lan<strong>des</strong> Nordrhein-Westfalen nach Stellungnahme der Bewilligungsbehörde.<br />

5. Förderfähig sind zudem Investitionen für den Beherbergungsbereich Urlaub auf dem<br />

Bauernhof nach den Regeln <strong>des</strong> AFP, wie unter Kapitel VI.2.1.1 beschrieben.<br />

Höhe der Zuwendung<br />

1. Organisationsausgaben<br />

Fördersatz: bis zu 50 % der Organisationsausgaben, höchstens 51.129 €<br />

2. Aufwendungen für die Erarbeitung, Einführung und Umsetzung eines Strategiekonzeptes<br />

Fördersatz:<br />

- Investitionszuschuss für Einrichtung und Ausstattung:


Kapitel VI.2.2.4: Diversifizierung__________________________________________________________________ 202<br />

Fördersatz 25 %, max. 15.000 €.<br />

- Startbeihilfen:<br />

1. Jahr 80 % (max. 32.500 €),<br />

2. Jahr 60 % (max. 24.500 €),<br />

3. Jahr 30 %, (max. 12.250 €).<br />

- Sachkosten: 1. Jahr 50 % (max. 3.750 €),<br />

2. Jahr 30 % (max. 2.250 €),<br />

3. Jahr 10 % (max. 750 €).<br />

3. Qualifizierungsmaßnahmen<br />

Fördersatz: bis 80 % der förderungsfähigen Qualifizierungskosten<br />

4. Modellprojekte<br />

Fördersatz: bis 80 % der förderungsfähigen Kosten.<br />

5. Investitionen für den Beherbergungsbereich Urlaub auf dem Bauernhof<br />

Es gelten die Regeln <strong>des</strong> AFP, wie unter Kapitel VI.2.1.1 beschrieben<br />

Begünstigte<br />

Zuwendungsempfänger sind:<br />

1. Landwirtschaftliche Betriebsinhaber oder deren Ehegatten<br />

2. Landwirte mit gewerblichen Nebenbetrieben (landwirtschaftliche Unternehmer, die die<br />

nach dem Gesetz über die Alterssicherung der Landwirte (ALG) vorgeschriebene Min<strong>des</strong>tgröße<br />

erreichen oder überschreiten und deren Geschäftstätigkeit zu wesentlichen Teilen<br />

(mehr als 25% der Umsatzerlöse) darin besteht, durch Bodenbewirtschaftung oder<br />

durch mit Bodenbewirtschaftung verbundene Tierhaltung pflanzliche oder tierische Erzeugnisse<br />

zu gewinnen)<br />

3. Kooperationen von Landwirten mit Gewerbebetrieben, die in einem unmittelbaren organisatorischen<br />

und wirtschaftlichen Zusammenhang mit dem landwirtschaftlichen Unternehmen<br />

geführt werden<br />

4. Kooperationen mit mind. 3 Beteiligten, davon mind. 50 % landwirtschaftliche Unternehmen


Kapitel VI.2.2.4: Diversifizierung__________________________________________________________________ 203<br />

5. Partner in Kooperationen, die einen landwirtschaftlichen Betrieb bewirtschaften und unmittelbar<br />

gemeinnützige oder mildtätige Zwecke verfolgen<br />

6. Als nicht landwirtschaftliche Kooperationspartner: Unternehmen <strong>des</strong> Handwerks und Gewerbes<br />

oder Einzelpersonen aus der Region.<br />

Vorhaben, die nach anderen Förderprogrammen gefördert werden können, werden von der<br />

Maßnahme ausgeschlossen. Dies gilt vor allem für die <strong>Förderung</strong> alternativer Einkommensquellen<br />

im Rahmen <strong>des</strong> Agrarinvestitionsförderungsprogramms und der <strong>Förderung</strong> der Dorferneuerung.<br />

Die Zuwendungsempfänger müssen ihren Sitz in Nordrhein-Westfalen haben.<br />

Beihilfeintensität<br />

Die Beihilfeintensität beträgt unter Berücksichtigung von Höchstbeträgen für<br />

- Organisationsausgaben bis 50 %, max. 51.129 €<br />

- Investitionszuschuss für Einrichtung und Ausstattung 25 %, max. 10.226 €.<br />

- Startbeihilfen: 1. Jahr 80 % (max. 32.723 €)),<br />

2. Jahr 60 % (max. 24.542 €),<br />

3. Jahr 30 % (max. 12.271 €)<br />

- Sachkosten: 1. Jahr 50 % (max. 3.835 €),<br />

2. Jahr 30 % (max. 2.301 €),<br />

3. Jahr 10 % (max. 767 €).<br />

- Qualifizierungsmaßnahmen bis 80 %.<br />

- Modellprojekte bis 80 %.<br />

Für Investitionen für den Beherbergungsbereich Urlaub auf dem Bauernhof gelten die Regeln<br />

<strong>des</strong> AFP, wie unter Kapitel VI.2.1.1 beschrieben.<br />

Zuwendungsvoraussetzungen<br />

- Vorlage einer schlüssigen Gesamtkonzeption,<br />

- Anlage der Vorhaben auf min<strong>des</strong>tens 5 Jahre,<br />

- Sicherung der Rentabilität <strong>des</strong> Vorhabens aufgrund geeigneter Unterlagen,


Kapitel VI.2.2.4: Diversifizierung__________________________________________________________________ 204<br />

Darüber hinaus gilt:<br />

1. Die Zuwendungsempfänger dürfen die gem. der „De-minimis-Regelung“ der Europäischen<br />

Kommission gewährten Beihilfen von 100.000 € insgesamt innerhalb von 3 Jahren<br />

nicht überschreiten.<br />

2. Sofern es im Rahmen der Diversifizierungsförderung zu Investitionen im Zusammenhang<br />

mit den in Anhang 1 <strong>des</strong> EG-Vertrages genannten Produkten kommt, werden die<br />

in Kapitel VI.2.1.1 (Einzelbetriebliche <strong>Förderung</strong>) genannten Bestimmungen und Standards<br />

eingehalten, sofern diese für die jeweilige Fördermaßnahme relevant sind.<br />

Für Investitionen für den Beherbergungsbereich Urlaub auf dem Bauernhof gelten die Regeln<br />

<strong>des</strong> AFP, wie unter Kapitel VI.2.1.1 beschrieben.<br />

Gemeinschaftsbeitrag<br />

Es wird ein Gemeinschaftsbeitrag basierend auf den öffentlichen Ausgaben in Höhe von 25 %<br />

beantragt.<br />

5. Zuständige Behörde<br />

Für die Durchführung der Maßnahmen sind die Direktoren der Landwirtschaftskammern als<br />

Lan<strong>des</strong>beauftragte zuständig:<br />

Direktor der Landwirtschaftskammer Rheinland<br />

als Lan<strong>des</strong>beauftragter<br />

Endenicher Allee 60<br />

53115 Bonn<br />

Direktor der Landwirtschaftskammer Westfalen-Lippe<br />

als Lan<strong>des</strong>beauftragter<br />

Schorlemerstraße 26<br />

48143 Münster


Kapitel VI.2.2.5: Landwirtschaftliche Wasserressourcen ________________________________________________ 205<br />

VI.2.2.5 Bewirtschaftung landwirtschaftlicher Wasserressourcen<br />

Das Land Nordrhein-Westfalen beantragt für die Bewirtschaftung landwirtschaftlicher Wasserressourcen<br />

eine Beihilfe für landwirtschaftliche Einzelbetriebe gemäß den Art.4 bis 7 und<br />

für Boden- und Beregnungsverbände gemäß Art. 33, 8. Anstrich der "Verordnung (EG) Nr.<br />

1257/1999 <strong>des</strong> Rates vom 17. Mai 1999 über die <strong>Förderung</strong> der Entwicklung <strong>des</strong> ländlichen<br />

Raums durch den Europäischen Ausrichtungs- und Garantiefonds für die Landwirtschaft<br />

(EAGFL) und zur Änderung bzw. Aufhebung bestimmter Verordnungen".<br />

1. Ausgangslage<br />

In Nordrhein-Westfalen stellt der intensive Marktfruchtanbau einen bedeutenden Zweig der<br />

landwirtschaftlichen und gartenbaulichen Produktion sowie der nachgelagerten verarbeitenden<br />

Industrie dar. Mit einer Anbaufläche von rund 135 000 ha werden vor allem in<br />

der Region der Köln-Aachener Bucht und Teilen <strong>des</strong> Niederrheins sowie <strong>des</strong> Münsterlan<strong>des</strong><br />

Hackfrüchte, Gemüse, Gartengewächse und Obst angebaut. Die Standortbedingungen reichen<br />

von Böden mit hoher natürlicher Ertragsfähigkeit und in der Hauptwachstumsperiode oft fehlenden<br />

Niederschlägen in einem Regenschattengebiet westlich <strong>des</strong> Kölner Raumes (550 - 650<br />

mm/Jahr) bis hin zu leichten bzw. flachgründigen Böden mit geringem Bodenwasservorrat bei<br />

mäßiger Niederschlagsversorgung am Niederrhein (650 - 750 mm/Jahr).<br />

Unter diesen Bedingungen ist die Versorgung der angebauten Kulturen mit Wasser nicht ausreichend<br />

gegeben, um stabile Erträge und Qualitäten in der oft vertragsgebundenen Produktion<br />

zu sichern. Die Gabe von Zusatzwasser stellt daher eine existenzsichernde Notwendigkeit<br />

der landwirtschaftlichen und gartenbaulichen Betriebe im westlichen Teil Nordrhein-<br />

Westfalens dar. In der Bewässerungswürdigkeit stehen, neben den Kulturen unter Glas, v.a.<br />

Gemüse und andere Gartengewächse im Vordergrund, gefolgt von der Kartoffel. Aber auch<br />

die Zuckerrübe, Feldfutter, Grünland und Mais werden bei geringem Aufwand für die Wasserbereitstellung<br />

zum Teil beregnet.<br />

Insgesamt hat sich die Bewässerung in den beschriebenen Regionen in den letzten 20 Jahren<br />

stark ausgeweitet und steht heute auf ca. 50 - 60.000 ha (15-20 % der Ackerfläche) zur Verfügung.<br />

Von dieser zur Gabe von Zusatzwasser erschlossenen Fläche liegt der tatsächlich bewässerte<br />

Anteil je nach Anbaurichtung, Fruchtfolge und Wetterverhältnissen bei 50-70 % im<br />

Jahr. Damit kann der westliche Teil Nordrhein-Westfalens neben den ostdeutschen Bun<strong>des</strong>ländern,<br />

Nordost-Niedersachsen und Hessen zu den bedeutenden Bewässerungsgebieten in<br />

Deutschland gezählt werden. In der Zukunft wird in den nordrhein-westfälischen Markt-


Kapitel VI.2.2.5. Landwirtschaftliche Wasserressourcen ________________________________________________ 206<br />

fruchtbauregionen weiterhin von einem Trend der herkömmlichen Landwirtschaft in den<br />

Frischgemüseanbau sowie den Kartoffel- und Obstbau ausgegangen, allein im Jahr 1999 dürften<br />

ca. 100 landwirtschaftliche Betriebe <strong>des</strong> Rheinlan<strong>des</strong> neu in den Gemüsebau einsteigen.<br />

Der hohe Wasserbedarf dieser Kulturen setzt voraus, dass zukünftig auch neue Flächen zur<br />

Bewässerung erschlossen werden, wodurch insgesamt mit einer Ausdehnung der Bewässerung<br />

gerechnet werden muss.<br />

Als Technik für die Gabe von Zusatzwasser werden derzeit überwiegend Beregnungsmaschinen<br />

mit trommelbarem Schlauch eingesetzt, die im großflächigen Gemüseanbau zum Teil mit<br />

einem Düsenwagen kombiniert werden. Je nach Alter der Anlagen und Art der angebauten<br />

Kultur kommen aber auch andere sehr unterschiedliche Verfahren zum Einsatz. Dazu gehören<br />

im Gartenbau Rohrberegnungen, fest installierte Reihenregner, Gießwagen und die Tropfbewässerung.<br />

Das Wasser für die Bewässerung wird in Nordrhein-Westfalen überwiegend aus<br />

dem Grundwasser durch Brunnenanlagen gefördert.<br />

2. Bisher eingesetzte Finanzmittel und Ergebnisse<br />

In Nordrhein-Westfalen waren in der Vergangenheit Impulsgießwagen für Topfkulturen aus<br />

Lan<strong>des</strong>mitteln förderfähig. Diese <strong>Förderung</strong> erlangte jedoch nur eine sehr geringe Bedeutung<br />

(5 Anlagen) und ist derzeit wegen mangelnder Funktion der Impulsgießwagentechnik ausgesetzt.<br />

Als wissenschaftliche Grundlage der Reduzierung von Nitratausträgen durch moderne<br />

Bewässerungstechnik bei Topfkulturen dienten die Ergebnisse eines Untersuchungs- und Forschungsvorhabens<br />

aus dem <strong>Programm</strong> für eine umweltverträgliche und standortgerechte<br />

Landwirtschaft in Nordrhein-Westfalen, das mit rund 150.000,- DM vom Land unterstützt<br />

wurde. Weitere Fördermaßnahmen aus <strong>EU</strong>- oder Bun<strong>des</strong>mitteln erfolgten in Nordrhein-Westfalen<br />

auf dem Gebiet der Bewässerung bisher nicht.<br />

3. Strategie und Ziele<br />

Mit der <strong>Förderung</strong> fortschrittlicher Bewässerungstechniken sollen die derzeitigen und zu erwartenden<br />

negativen ökologischen Auswirkungen der Bewässerung auf ein verträgliches Maß<br />

reduziert werden, um sie für den nordrhein-westfälischen Land- und Gartenbau als ertrags-,<br />

qualitäts- und existenzsichernde Bewirtschaftungsmaßnahme zu sichern. Diese umweltbezogene<br />

Zielsetzung der Fördermaßnahme entspricht sowohl den unter den Art. 4-7 als auch den<br />

unter Artikel 33, 8. Anstrich der Verordnung (EG) Nr. 1257/1999 genannten Anwendungsbereichen.<br />

Um neben landwirtschaftlichen Unternehmen auch Körperschaften (mit Ausnahme


Kapitel VI.2.2.5. Landwirtschaftliche Wasserressourcen ________________________________________________ 207<br />

von Gemeinden und Gemeindenverbänden), rechtkräftige Personenvereinigungen oder rechtsfähige<br />

Vermögensmassen, die land- und forstwirtschaftliche Betriebe bewirtschaften und unmittelbar<br />

kirchliche, gemeinnützige oder mildtätige Zwecke verfolgen in die Maßnahme einzubeziehen<br />

und eine klare Abgrenzung zwischen den beiden Anwendungsbereichen der Verordnung<br />

zu gewährleisten, sollen Einzelbetriebe gemäß den Art. 4 bis 7 und Boden- bzw. Beregnungsverbände<br />

gemäß Art. 33 gefördert werden.<br />

Die Minimierung <strong>des</strong> Wasser- und Energieverbrauchs sowie <strong>des</strong> Austrags von Nährstoffen<br />

liegt im gesellschaftlichen Interesse und rechtfertigt die Unterstützung durch ein Förderprogramm<br />

mit folgenden Prämissen:<br />

- <strong>Förderung</strong> von Lösungen zur Verbesserung der Einsatzsteuerung und Wasserverteilung<br />

bei der Bewässerung unter dem Aspekt der sparsamen, ökologisch vertretbaren Nutzung<br />

<strong>des</strong> Wasserdargebots sowie zur Vermeidung bzw. Reduzierung von Stoffausträgen,<br />

- <strong>Förderung</strong> umweltschonender und energiesparender Bewässerungsanlagen unter besonderer<br />

Berücksichtigung <strong>des</strong> sorgsamen Umgangs mit der Ressource Grundwasser, z.B. durch<br />

die Nutzung gespeicherten Regenwassers,<br />

- <strong>Förderung</strong> praxisgerechter Methoden zur Bestimmung <strong>des</strong> optimalen Bewässerungszeitpunktes,<br />

- <strong>Förderung</strong> neuer Verfahren zur Bodenfeuchtemessung.<br />

Da durch den Einsatz von Bewässerungssystemen, die nicht dem aktuellen Stand der Technik<br />

entsprechen, hohe Wasser- und Energieverluste auftreten, soll zur Einschätzung der Umweltverträglichkeit<br />

einer Bewässerungsanlage die Wassereffizienz als Leitgröße und wichtiges<br />

Bewertungskriterium herangezogen. Dieses Vorgehen bietet sich insofern an, als dass die Reduzierung<br />

<strong>des</strong> Wasserverbrauchs auch zwangsläufig zu Energieeinsparungen führt. Etwa 40%<br />

<strong>des</strong> gesamten Energieeinsatzes sind für die Wasserbereitstellung notwendig und ca. 25% sind<br />

Reibungsverluste in den Leitungen und im Beregnungsgerät. Weiteres Energieeinsparpotential<br />

ergibt sich aus der Senkung <strong>des</strong> Betriebsdrucks und der Minimierung von Reibungsverlusten<br />

beim Einsatz moderner Verteiltechnik.<br />

Ausgehend von einer Analyse der Landwirtschaftskammer Rheinland über die derzeit übliche<br />

Bewässerungspraxis in <strong>NRW</strong> soll mit der <strong>Förderung</strong> umweltschonender Bewässerungsverfahren<br />

eine Reduzierung <strong>des</strong> Wasserbedarfs um 10 bis 30% erreicht werden. Im Bereich der technischen<br />

Nach- und Umrüstung einer Bewässerungsanlage soll sich das Einsparpotential der zu<br />

fördernden Anlagenteile in folgenden Größenordnungen bewegen:<br />

- Verbesserung der Längsverteilung: 8 - 12 %,


Kapitel VI.2.2.5. Landwirtschaftliche Wasserressourcen ________________________________________________ 208<br />

- Verbesserung der Querverteilung: 3 - 50 %,<br />

- Vermeidung von Vor- und Nachregnen: 10 - 20 %,<br />

- Vermeidung von Kreisüberschneidung: 20 - 30 %.<br />

Nach Stand der Technik kommt demnach derzeit u.a. die <strong>Förderung</strong> von Düsenwagen, elektronischen<br />

Geräten zum Schlaucheinzug und mobilen Tropfbewässerungsanlagen in Betracht.<br />

Im Bereich <strong>des</strong> Bewässerungsmanagements kann als weiteres Kriterium einer umweltschonenden<br />

Bewässerung die Ausstattung mit Geräten und Anlagen zur Ermittlung <strong>des</strong> optimalen<br />

Bewässerungsbedarfs und -zeitpunktes herangezogen werden. Diese Vorrichtungen tragen<br />

maßgeblich zur umweltgerechten Optimierung der Bewässerung bei und passen die Wassergabe<br />

an die Ansprüche der Kulturen, unter Beachtung der Gegebenheiten <strong>des</strong> jeweiligen<br />

Standortes an. Die Nutzung computergestützter Modelle und moderner Verfahren zur Bodenfeuchtebestimmung<br />

kann zu einer Reduzierung <strong>des</strong> Wasserverbrauchs in relevanten Größenordnungen<br />

von bis zu 30% beitragen.<br />

Als Umweltbehörde wird die untere Wasserbehörde bei der Erteilung von Wassernutzungsrechten<br />

eingebunden. Bei der Neuanlage einer Bewässerungsanlage muss sie der Entnahme<br />

von Wasser zur Beregnung unter Berücksichtigung <strong>des</strong> Gebotes der Rücksicht auf den Wasserhaushalt,<br />

der sparsamen Verwendung <strong>des</strong> Wassers sowie der nachhaltigen Bewirtschaftung<br />

von Wasserressourcen zustimmen.<br />

Die Art und Höhe der geplanten <strong>Förderung</strong> lassen erwarten, dass die Finanzmittel überwiegend<br />

von kleineren und mittleren landwirtschaftlichen und gartenbaulichen Betrieben zur<br />

Modernisierung ihrer vorhandenen - aber veralteten - Bewässerungsanlagen bzw. zur Verbesserung<br />

<strong>des</strong> Bewässerungsmanagements in Anspruch genommen werden. Als primären Effekt<br />

der Maßnahme wird eine nennenswerte Ausweitung der Produktion oder eine messbare Auswirkung<br />

auf die Menge der erzeugten Produkte durch Ertragssteigerung nicht erwartet. Es<br />

kann grundsätzlich davon ausgegangen werden, dass die Bewässerung in <strong>NRW</strong> nur in Trockenjahren<br />

zu Mehrerträgen führt. Gleichzeitig ist auf unberegneten Flächen aber mit Mindererträgen<br />

zu rechnen, so dass sich - zumin<strong>des</strong>t auf regionaler Ebene - keine Mehrproduktion<br />

ergibt. Unter den vorliegenden klimatischen Verhältnissen in <strong>NRW</strong> dient die Bewässerung in<br />

erster Linie der Sicherung ausreichender Qualitäten in einer oft vertragsgebundenen Produktion<br />

und dürfte auf den Ertrag allenfalls stabilisierend wirken. Gestützt wird diese Aussage<br />

durch Ergebnisse der in den Jahren 1994 bis 1998 auf dem Versuchsgut der Landwirtschaftskammer<br />

Rheinland in Köln-Wahn durchgeführten Beregnungsversuche. Die hier-


Kapitel VI.2.2.5. Landwirtschaftliche Wasserressourcen ________________________________________________ 209<br />

bei durchschnittlich erzielten Mehrerträge fielen zu gering aus, um den hohen Aufwand der<br />

Beregnung rechtfertigen zu können.<br />

Daraus lässt sich schließen, dass eine Bewässerung aus betriebswirtschaftlichen Gründen nur<br />

in Frage kommt, wenn mit den Kulturen Marktpreise erzielbar sind, die die hohen Kosten der<br />

Bewässerung kompensieren können. Unter den derzeitigen und zu erwartenden Absatzbedingungen<br />

zählen zu den bewässerungswürdigen Kulturen Blumen und Zierpflanzen, Obst und<br />

Gemüse sowie im eingeschränkten Umfang Kartoffeln und Zuckerrüben. Sollte es hier zu<br />

einer Produktionsausweitung oder zu Ertragssteigerungen kommen, kann die Mehrproduktion<br />

auf dem vorhandenen Markt, der eine positive Nachfrage für diese Produktbereiche aufweist,<br />

aufgenommen werden. Eine Erhöhung der Zuckerrübenproduktion ist über die bestehende<br />

Quotenregelung begrenzt und kann daher ausgeschlossen werden.<br />

Des weiteren wird zum Nachweis der normalen Absatzwege auf die Ausführungen für den<br />

Förderschwerpunkt VI.2.1.3 „Verbesserung der Vermarktung- und Verarbeitungsbedingungen<br />

für landwirtschaftliche Erzeugnisse“ verwiesen.<br />

4. Beschreibung der geplanten Maßnahmen<br />

Die Planung und Erarbeitung <strong>des</strong> Förderkonzepts stützt sich vor allem auf die Arbeit der<br />

Landwirtschaftskammer Rheinland. Diese beinhaltet sowohl die fachliche Betreuung der Bewässerungsmaßnahmen<br />

in <strong>NRW</strong> als auch die Erarbeitung wissenschaftlicher Grundlagen und<br />

Lösungen für eine umweltfreundliche Bewässerung:<br />

- Beregnungsversuche von 1994 bis 1998 auf dem Versuchsgut Wahn mit dem Ziel, Mehrerträge<br />

sowie N-Restmengen am Ende der Vegetation, und damit den Einfluss der Beregnung<br />

auf die Qualität <strong>des</strong> Grundwassers, zu ermitteln.<br />

- Erarbeitung <strong>des</strong> EDV-<strong>Programm</strong>s "Beregnungs-Manager" als individuelle Bewässerungsempfehlung,<br />

die den Standort, die Witterungsbedingungen und die angebauten Kulturen<br />

<strong>des</strong> jeweiligen Betriebes berücksichtigt.<br />

- Feldberegnungs-Informationsdienst als Beratungsempfehlung der Landwirtschaftskammer<br />

Rheinland.<br />

Darüber hinaus erfolgt derzeit beim Lan<strong>des</strong>amt für Datenverarbeitung und Statistik <strong>NRW</strong><br />

eine Erhebung über die Wassergewinnung für die Bewässerung in der Landwirtschaft, auf


Kapitel VI.2.2.5. Landwirtschaftliche Wasserressourcen ________________________________________________ 210<br />

deren Ergebnisse in Zukunft zur Kontrolle der Effizienz der Fördermaßnahmen zurückgegriffen<br />

werden kann.<br />

Zur Umsetzung der beschriebenen Ziele sollen Maßnahmen gefördert werden, die in der<br />

Landwirtschaft und im Gartenbau die Bewässerungsanlagen umweltschonend verbessern.<br />

Diese können in zwei Bereiche zusammengefasst werden:<br />

- Technische Verbesserungen der Bewässerungsanlagen:<br />

* Nachrüstung von Beregnungsmaschinen mit Düsenwagen<br />

* Nachrüstung von Rohrtrommelberegnungsmaschinen mit computergesteuertem<br />

Schlaucheinzug<br />

* Umrüstung und Erneuerung veralteter Bewässerungsanlagen<br />

* Neuanschaffung wasser- und energiesparender Bewässerungsanlagen<br />

- Verbesserung <strong>des</strong> Bewässerungsmanagements:<br />

* Ermittlung <strong>des</strong> optimalen Bewässerungsbedarfs und -zeitpunktes mit Hilfe computergestützter<br />

Modelle unter Beachtung der Gegebenheiten <strong>des</strong> jeweiligen Standorts (Bodenverhältnisse,<br />

Anbaukultur)<br />

* Nutzung moderner Verfahren und Methoden zur Bodenfeuchtbestimmung<br />

(z.B. Bodenwassergehalt, -spannung oder elektrische Leitfähigkeit).<br />

Die nach dieser Maßnahme zu fördernden Vorhaben dienen nicht zu Forschungszwecken. Zur<br />

<strong>Förderung</strong> werden nur praxisreife Anlagen, Anlagenteile und Systeme zugelassen. Allerdings<br />

sollen modern ausgestattete Bewässerungsanlagen bewusst als Anschauungsobjekt genutzt<br />

werden, um einen gewissen Multiplikatoreffekt zu erreichen. Außerdem sollen begleitende<br />

Untersuchungen wie z.B. zu Auswirkungen der Bewässerung auf die Umwelt und die Produktqualität<br />

durchgeführt werden. Dieses Monitoring soll Daten zur kritischen Bewertung der<br />

Maßnahme liefern.<br />

Die <strong>Förderung</strong> erfolgt auf Grundlage der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen<br />

für Investitionen zur umweltfreundlichen Bewirtschaftung landwirtschaftlicher Wasserressourcen.<br />

Der Antragsteller muß die Rechtsform seines Betriebes klar darlegen, so dass<br />

eine klare Trennung der Förderbereiche gemäß den Art. 4 bis 7 (Einzelbetriebe) bzw. Art. 33,<br />

8. Anstrich (Boden- oder Beregnungsverbände) sichergestellt werden kann.


Kapitel VI.2.2.5. Landwirtschaftliche Wasserressourcen ________________________________________________ 211<br />

Begünstige:<br />

Zuwendungsempfänger sind landwirtschaftliche und gartenbauliche Unternehmer, Körperschaften,<br />

rechtskräftige Personenvereinigungen oder Kooperationen von landwirtschaftlichen<br />

oder gartenbaulichen Unternehmern.<br />

Höhe der Zuwendung<br />

Die Höhe der Zuwendung beträgt –bei einer Bagatellgrenze von 500 €-<br />

- bei der Nachrüstung von Bewässerungsanlagen zur Verbesserung der Einsatzsteuerung<br />

und Wasserverteilung 35 % bis zu einem förderfähigen Höchstbetrag von 15.000 €<br />

(Höchstbetrag der Zuwendung 5.250 €),<br />

- bei der Umrüstung veralteter Bewässerungssysteme auf wasser- und energiesparende<br />

Bewässerungsanlagen 20 % bis zu einem förderfähigen Höchstbetrag von 60.000 €<br />

(Höchstbetrag der Zuwendung 12.000 €),<br />

- bei der Anschaffung von Geräten und Anlagen zur Ermittlung <strong>des</strong> optimalen Bewässerungsbedarfs<br />

und -zeitpunktes 35 % bis zu einem förderfähigen Höchstbetrag von<br />

7.500 € (Höchstbetrag der Zuwendung 2.625 €) und<br />

- bei der Erstbeschaffung wasser- und energiesparender Bewässerungsanlagen 20 % bis<br />

zu einem förderfähigen Höchstbetrag von 60.000 € (Höchstbetrag der Zuwendung<br />

12.000 €).<br />

Beihilfeintensität und/oder -betrag<br />

Die Beihilfeintensität liegt - wie oben dargestellt - je nach Maßnahme zwischen 20 und 35 %<br />

im Rahmen förderfähiger Höchstbeträge.<br />

Zuwendungsvoraussetzungen<br />

- Keine <strong>Förderung</strong> von Ersatzbeschaffungen,<br />

- <strong>Förderung</strong> nur für Betriebe und Betriebsteile, soweit die erzielten Einnahmen der Landund<br />

Forstwirtschaft zugerechnet werden,<br />

- Im Falle einer Kooperation: Anlage auf mind. sechs Jahre,


Kapitel VI.2.2.5. Landwirtschaftliche Wasserressourcen ________________________________________________ 212<br />

- Landwirtschaftliche Unternehmer müssen Nachweis für min<strong>des</strong>tens 3-jährige ordnungsgemäße<br />

Bewirtschaftung <strong>des</strong> Betriebes erbringen und die Min<strong>des</strong>tstandards für die Investitionsförderung<br />

einhalten.<br />

Gemeinschaftsbeitrag<br />

Es wird ein Gemeinschaftsbeitrag basierend auf den öffentlichen Ausgaben in Höhe von 25 %<br />

beantragt.<br />

5. Zuständige Behörde<br />

Für die Durchführung der Maßnahmen sind die Direktoren der Landwirtschaftskammern als<br />

Lan<strong>des</strong>beauftragte zuständig:<br />

Direktor der Landwirtschaftskammer Rheinland<br />

als Lan<strong>des</strong>beauftragter<br />

Endenicher Allee 60<br />

53115 Bonn<br />

Direktor der Landwirtschaftskammer Westfalen-Lippe<br />

als Lan<strong>des</strong>beauftragter<br />

Schorlemerstraße 26<br />

48143 Münster


Kapitel VI.2.2.6: Naturschutz und Landschaftspflege ________________________________________________ 213<br />

VI.2.2.6 Naturschutz und Landschaftspflege<br />

Das Land Nordrhein-Westfalen beantragt in Ergänzung zu den bestehenden Fördermaßnahmen<br />

in Kapitel VI.2.3.2 - Agrarumweltmaßnahmen für Maßnahmen <strong>des</strong> Naturschutzes<br />

und der Landschaftspflege eine Beihilfe gemäß Art. 33, 11. Anstrich der "Verordnung (EG)<br />

Nr. 1257/1999 <strong>des</strong> Rates vom 17. Mai 1999 über die <strong>Förderung</strong> der Entwicklung <strong>des</strong> ländlichen<br />

Raums durch den Europäischen Ausrichtungs- und Garantiefonds für die Landwirtschaft<br />

(EAGFL) und zur Änderung bzw. Aufhebung bestimmter Verordnungen".<br />

1. Ausgangslage<br />

Seit dem 16. März 2001 ist das Europäische Netzwerk Natura 2000 in <strong>NRW</strong> geknüpft. 490<br />

FFH- Gebiete mit einer Lan<strong>des</strong>fläche von 5,3 % und 15 EG-Vogelschutzgebiete mit einer<br />

Lan<strong>des</strong>fläche von 2,4 % sind von dem für die Meldung verantwortlichen Bun<strong>des</strong>ministerium<br />

für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) für das Europäische Netzwerk für den<br />

Naturschutz Natura 2000 an die Europäische Gemeinschaft gemeldet worden.<br />

Über die Meldung der FFH- und EG-Vogelschutzgebiete hinaus verpflichtet die Habitat-<br />

Richtlinie (Richtlinie 92/43/EWG <strong>des</strong> Rates vom 21. Mai 1992) nach Art. 10 die Mitgliedstaaten,<br />

sich im Rahmen ihrer Landnutzungs- und Entwicklungspolitik, insbesondere zur Verbesserung<br />

der ökologischen Kohärenz von Natura 2000 um die Pflege von Landschaftselementen,<br />

die von ausschlaggebender Bedeutung für wildlebende Tiere und Pflanzen sind, zu<br />

bemühen. Es handelt sich dabei um Flächen bzw. Landschaftselemente, die aufgrund ihrer<br />

linearen, fortlaufenden Struktur für die Wanderung, die geografische Verbreitung und den<br />

genetischen Austausch wildlebender Arten von Bedeutung sind (Aufbau von Biotopverbundsystemen).<br />

Hierzu zählen auch zusätzliche isoliert liegende – nicht in unmittelbarem Biotopverbund<br />

stehende - ökologische Trittsteine und kulturgeprägte, regional typische Landschaftselemente,<br />

die als Lebensräume für wildlebende Pflanzen und Tiere lan<strong>des</strong>deckend verbreitet<br />

sind.<br />

Grundvoraussetzung ist in vielen Fällen <strong>des</strong> Biotop- und Artenschutzes, dass zunächst die<br />

Verfügbarkeit bestimmter Grundstücke erreicht wird.<br />

Im dicht besiedelten Raum Nordrhein-Westfalens ist darüber hinaus die Berücksichtigung von<br />

Erholungssuchenden und Naturliebhabern durch Lenkung der Besucher zum Schutz der Natur<br />

eine besondere Herausforderung.


Kapitel VI.2.2. 6: Naturschutz und Landschaftspflege ________________________________________________ 214<br />

2. Bisher eingesetzte Finanzmittel und Ergebnisse<br />

Es handelt sich um eine neue Maßnahme, so dass noch keine Ergebnisse vorliegen.<br />

3. Strategie und Ziele<br />

Die Maßnahmen haben das Ziel, die Leistungsfähigkeit <strong>des</strong> Naturhaushalts, die Nutzungsfähigkeit<br />

der Naturgüter, die Pflanzen- und Tierwelt sowie die Vielfalt, Eigenart und Schönheit<br />

von Natur und Landschaft als Lebensgrundlage <strong>des</strong> Menschen und als Voraussetzung für seine<br />

Erholung in Natur und Landschaft nachhaltig zu sichern.<br />

Aufgrund der geplanten Maßnahmen werden sich gefährdete Tier und Pflanzenbestände wie<br />

Feldhamster, Limikolen und Orchideen stabilisieren und vermehren.<br />

Es können nach der Durchführung von Einzelmaßnahmen (z.B. Entbuschungen) die Voraussetzungen<br />

für eine spätere dauerhafte landwirtschaftliche Extensivbewirtschaftung von naturschutzwürdigen<br />

Flächen im Rahmen <strong>des</strong> Vertragsnaturschutzes geschaffen werden.<br />

4. Beschreibung der geplanten Maßnahmen<br />

Fördermaßnahmen<br />

Förderfähig sind:<br />

Grundstücksankäufe,<br />

vor allem zur Biotopanlage ohne spätere landwirtschaftliche Nutzung der Fläche,<br />

- Biotopverbesserungsmaßnahmen,<br />

z.B. Entbuschung, Wiedervernässung, Anpflanzung jeweils als einmalige Maßnahmen,<br />

- Pflegeaufwendungen,<br />

z.B. Kopfbaumpflege, Erhalt von Schilf und Röhricht jeweils als einmalige Maßnahme,<br />

- Arten- und Biotopschutzmaßnahmen,


Kapitel VI.2.2. 6: Naturschutz und Landschaftspflege ________________________________________________ 215<br />

Sicherung von Lebensräumen von Feldhamster und Laubfrosch und anderer Arten,<br />

soweit die Maßnahmen nicht im Rahmen <strong>des</strong> Vertragsnaturschutzes umsetzbar sind.<br />

- Naturbeobachtung und Besucherlenkung<br />

Maßnahmen durch Wegebau bzw. –sperrungen, Information, Aussichtspunkten u.a.<br />

Bei den Maßnahmen handelt es sich nicht um ausschließlich durch Landwirte durchführbare<br />

mittelfristige Maßnahmen <strong>des</strong> Vertragsnaturschutzes über einen längeren Zeitraum (min<strong>des</strong>tens<br />

5 Jahre), sondern um einmalige, so dass eine klare Abgrenzung der Förderinstrumente<br />

vorliegt. Eine Doppelförderung ist ausgeschlossen.<br />

Begünstige:<br />

Zuwendungsempfänger sind - neben Landwirten natürliche Personen und sonstige juristische<br />

Personen <strong>des</strong> öffentlichen und privaten Rechts - Gemeinden, Gemeindeverbände und andere<br />

Gebietskörperschaften <strong>des</strong> öffentlichen Rechts mit Ausnahme <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>, Träger von Naturparken,<br />

Nordrhein-Westfalen-Stiftung Naturschutz, Heimat und Kulturpflege sowie die nach<br />

§§ 58 ff BNatschG anerkannten Naturschutzverbände.<br />

Höhe der Zuwendung<br />

Die Höhe der Zuwendung orientiert sich prozentual an den tatsächlichen Kosten der Maßnahme<br />

und kann im Einzelfall bis zu 100 v.H. betragen.<br />

Die Bagatellgrenze differenziert nach Zuwendungsempfängern liegt bei<br />

- Gemeinden, Gemeindeverbänden und anderen Gebietskörperschaften <strong>des</strong> öffentlichen<br />

Rechts bei 2500,--€<br />

- sonstige juristische Personen <strong>des</strong> öffentlichen und privaten Recht sowie natürliche<br />

Personen bei 1000,--€<br />

Beihilfeintensität und/oder -betrag<br />

Die Beihilfeintensität liegt je nach Maßnahme zwischen 50 v.H. und 100 v.H. im Rahmen<br />

förderfähiger Höchstbeträge. Bei Maßnahmen mit einem variablen v.H.-Satz sind der Bemessung<br />

insbesondere der ökologische Wert der Maßnahme und die Finanzkraft <strong>des</strong> Zuwendungsempfängers<br />

zugrunde zu legen.<br />

Zuwendungsvoraussetzungen<br />

Die Maßnahmen müssen zur Umsetzung der Ziele <strong>des</strong> Naturschutzes und der Landschaftspflege<br />

erforderlich sein.


Kapitel VI.2.2. 6: Naturschutz und Landschaftspflege ________________________________________________ 216<br />

Die Grundstücksankäufe erfolgen nach Regel Nr. 5 der VO(EG) Nr. 1685/2000. Die angekaufte<br />

Fläche wird grundsätzlich in öffentliches Eigentum überführt, so dass der Naturschutzzweck<br />

dauerhaft gesichert wird. Grundstücksankäufe mit anschließender landwirtschaftlicher<br />

Nutzung werden nur in besonders begründeten Einzelfällen, in jedem Falle in Verbindung mit<br />

extensiver Nutzung bzw. Pflege, erfolgen. Der Ankauf erfolgt durch eine Behörde<br />

Gemeinschaftsbeitrag<br />

Es wird ein Gemeinschaftsbeitrag basierend auf den öffentlichen Ausgaben in Höhe von 50 %<br />

beantragt.<br />

5. Zuständige Behörde<br />

Für die Bewilligung der Maßnahmen sind die Bezirksregierungen zuständig:<br />

Bezirksregierung Arnsberg<br />

Seibertzstr. 1<br />

59821 Arnsberg<br />

Bezirksregierung Detmold<br />

Leopoldstr. 15<br />

32756 Detmold<br />

Bezirksregierung Düsseldorf<br />

Cecilienallee 2<br />

40474 Düsseldorf<br />

Bezirksregierung Köln<br />

Zeughausstr. 2 - 10<br />

50667 Köln<br />

Bezirksregierung Münster<br />

Domplatz 1-3<br />

48143 Münster


Kapitel VI.2.3.1: Benachteiligte Gebiete_____________________________________________________________ 217<br />

VI.2.3 Förderschwerpunkt III: Agrarumwelt- und Ausgleichsmaßnahmen<br />

sowie Forstwirtschaft<br />

VI.2.3.1 Benachteiligte Gebiete und Gebiete mit umweltspezifischen Einschränkungen<br />

Das Land Nordrhein-Westfalen beantragt für benachteiligte Gebiete und Gebiete mit umweltspezifischen<br />

Einschränkungen eine Beihilfe gemäß Art. 13 bis 21 der "Verordnung (EG) Nr.<br />

1257/1999 <strong>des</strong> Rates vom 17. Mai 1999 über die <strong>Förderung</strong> der Entwicklung <strong>des</strong> ländlichen<br />

Raums durch den Europäischen Ausrichtungs- und Garantiefonds für die Landwirtschaft<br />

(EAGFL) und zur Änderung bzw. Aufhebung bestimmter Verordnungen".<br />

1. Ausgangslage<br />

In Nordrhein-Westfalen sind knapp 400.000 ha landwirtschaftliche Nutzfläche als benachteiligte<br />

Gebiete ausgewiesen. Damit ist ca. ein Viertel der landwirtschaftlichen Fläche <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong><br />

erfasst. Von dieser Fläche entfallen<br />

- 7.142 ha auf Berggebiete,<br />

- 368.298 ha auf benachteiligte Agrarzonen und<br />

- 23.691 ha auf Kleine Gebiete.<br />

Die benachteiligten Gebiete umfassen im wesentlichen Teile der Mittelgebirgsregionen Eifel,<br />

Bergisches Land, Sauerland und Teutoburger Wald. Hinzu kommen kleine Gebiete in Grünlandregionen.<br />

Berggebiete sind ausgewiesen im Hochsauerland und in der Hocheifel.<br />

Die Abgrenzung der Gebiete erfolgte nach bun<strong>des</strong>einheitlichen Kriterien. Die Berggebiete<br />

weisen schwierige klimatische Verhältnisse bedingt durch die Höhenlage und schwierige Bewirtschaftungsverhältnisse<br />

durch starke Hangneigung der Flächen auf. Die benachteiligten<br />

Gebiete sind gekennzeichnet durch eine schwache Ertragsfähigkeit der Böden. Auf Bun<strong>des</strong>ebene<br />

wurde hierfür als einheitliches Kriterium die landwirtschaftliche Vergleichszahl (LVZ)<br />

herangezogen. Die LVZ ist eine Kennziffer aus der steuerlichen Bodenbewertung und basiert<br />

auf der natürlichen Ertragsfähigkeit der Böden. (Die bisherigen benachteiligten Gebiete sind<br />

in der Anlage 2 aufgeführt).<br />

Nach dem Ergebnis der letzten sozio-ökonomischen Erhebung der Landwirtschaftskammern<br />

in Nordrhein-Westfalen von 1996 sind die Vollerwerbsbetriebe in den benachteiligten Gebieten<br />

unterrepräsentiert. Die Landwirtschaft wird überwiegend im Nebenerwerb betrieben.<br />

Schwerpunkt der landwirtschaftlichen Produktion bildet in der Regel die Rinderhaltung. Zur<br />

Aufrechterhaltung der Bewirtschaftung vor allem von Grünlandflächen und damit zur Erhaltung<br />

der bestehenden Kulturlandschaft ist die Gewährung der Ausgleichszulage in diesen Gebieten<br />

von ausschlaggebender Bedeutung. So konnte im Rahmen der erwähnten sozio-


Kapitel VI.2.3.1: Benachteiligte Gebiete_____________________________________________________________ 218<br />

ökonomischen Erhebung festgestellt werden, dass die Ausgleichszulage im Durchschnitt der<br />

Betriebe in der Eifel 24% <strong>des</strong> Gewinns ausmacht. Bei den Nebenerwerbsbetrieben, die in dieser<br />

Region einen Anteil von 50% aller Betriebe ausmachen, erreichte der Gewinnanteil sogar<br />

40%.<br />

2. Bisher eingesetzte Finanzmittel und Ergebnisse<br />

Von 1994 bis 1998 wurden insgesamt 143,3 Mio. DM zur Einkommensstützung in den bisherigen<br />

benachteiligten Gebieten eingesetzt. In den letzten Jahren wurden durchschnittlich ca.<br />

29 Mio. DM an 9.800 Betriebe jährlich ausgezahlt.<br />

Buchführungsauswertungen von Haupterwerbsbetrieben ergaben, dass die Betriebe in den benachteiligten<br />

Gebieten durch die Zahlung der Ausgleichszulage zumin<strong>des</strong>t den Anschluss an<br />

die Betriebe im nicht benachteiligten Gebiet nicht verloren haben. Die Buchführungsergebnisse<br />

für das Wirtschaftsjahr 1997/98 weisen für Betriebe in den benachteiligten Gebieten mit<br />

Ausgleichszulage einen Gewinn von 42.000 DM und für Betriebe außerhalb der benachteiligten<br />

Gebiete von 48.000 DM aus. Die Ausgleichszulage für Betriebe in den benachteiligten<br />

Gebieten beträgt ca. 4.400 DM. Ohne Zahlung der Ausgleichszulage würde sich die Gewinndifferenz<br />

auf über 10.000 DM erhöhen. In den letzten Jahren hatten die Betriebe in den<br />

benachteiligten Gebieten insgesamt auf Grund ihrer Produktionsschwerpunkte Milch und<br />

Rindfleisch und zusätzlich wegen der schlechteren Gewinnentwicklung in diesen Bereichen<br />

erhebliche Probleme, so dass auch mit der Zahlung einer Ausgleichszulage kein vollständiger<br />

Ausgleich zu den Betrieben außerhalb der benachteiligten Gebiete erreicht werden konnte.<br />

Die Ausgleichszulage stellt aber gerade für diese Betriebe einen unverzichtbaren Einkommensausgleich<br />

dar, da die Betriebe auf Grund <strong>des</strong> hohen Grünlandanteils keine Produktionsalternativen<br />

zur Milchviehhaltung oder Rindfleischerzeugung haben.<br />

3. Strategie und Ziele<br />

In Nordrhein-Westfalen soll die Aufrechterhaltung der Bewirtschaftung von Grünland und<br />

Wechselgrünland in benachteiligten Gebieten nach Artikel 17 und von Grünland in Gebieten<br />

mit umweltspezifischen Einschränkungen der landwirtschaftlichen Nutzung durch die Umsetzung<br />

von auf gemeinschaftsrechtlichen Umweltschutzvorschriften beruhenden Beschränkungen<br />

nach Artikel 16 der Verordnung (EG) Nr. 1257/1999<br />

gefördert werden. Unter Wechselgrünland wird Gras oder Klee-Gras-Anbau verstanden.


Kapitel VI.2.3.1: Benachteiligte Gebiete_____________________________________________________________ 219<br />

Ausgleichszulage für benachteiligte Gebiete gem. Art. 17 bis 20 der Verordnung (EG)<br />

Nr.1257/1999<br />

Auch künftig soll die wirtschaftliche Benachteiligung durch beeinträchtigte natürliche Ausgangsbedingungen<br />

(geringe Erträge, hohe Produktionskosten) in den Mittelgebirgslagen und<br />

in einigen Gebieten mit hohem Grünlandanteil durch die Gewährung der Ausgleichszulage<br />

gemildert werden.<br />

Die benachteiligten Gebiete Nordrhein-Westfalens beziehen sich auf die Richtlinie<br />

86/465/EWG betreffend das Gemeinschaftsverzeichnis der benachteiligten Gebiete im Sinne<br />

der Richtlinie 75/268/EWG (Deutschland). Es wird keine Neuabgrenzung gegenüber dem<br />

Stand der Richtlinie <strong>des</strong> Rates vom 23. Oktober 1989 (89/586/EWG) zur Änderung der vorgenannten<br />

Richtlinie vorgenommen.<br />

Die Zahlung der Ausgleichszulage wird auf Grünlandstandorte konzentriert. Dadurch soll<br />

gewährleistet werden, dass in den Grünlandregionen die flächendeckende Bewirtschaftung<br />

aufrechterhalten wird und somit die Kulturlandschaft erhalten bleibt, die insbesondere in den<br />

Mittelgebirgen Grundlage für die Erhaltung und Weiterentwicklung <strong>des</strong> Tourismus ist.<br />

Die geförderte Grünland- und Wechselgrünlandfläche betrug in 1998 ca. 145.000 ha. Angestrebtes<br />

Ziel ist es, den Anteil der Grünland- und Wechselgrünlandflächen in den benachteiligten<br />

Gebieten durch eine gezielte <strong>Förderung</strong> zu erhöhen oder min<strong>des</strong>tens auf dem jetzigen<br />

Niveau zu halten.<br />

Ausgleichszahlungen gem. Art. 16 der Verordnung (EG) Nr. 1257/1999<br />

Es ist vorgesehen, Gebiete mit umweltspezifischen Einschränkungen, die sich durch die Umsetzung<br />

von auf gemeinschaftlichen Umweltvorschriften beruhenden Beschränkungen der<br />

landwirtschaftlichen Nutzung ergeben, auszuweisen. Hier sollen alle von der <strong>EU</strong>-Kommission<br />

genehmigten oder in den Folgejahren noch zu genehmigenden FFH- und Vogelschutzgebiete<br />

einbezogen werden.<br />

Weitere Gebiete mit Schutzauflagen (Naturschutzgebieten und Biotope nach § 62 Landschaftsgesetz<br />

Nordrhein-Westfalen) sollen zusätzlich einbezogen werden. Bei diesen Gebieten<br />

handelt es sich im Sinne der FFH-Richtlinie um Landschaftselemente, die von ausschlaggebender<br />

Bedeutung für wildlebende Tiere und Pflanzen sind und die daher zur Verbesserung<br />

der ökologischen Kohärenz <strong>des</strong> Schutzgebietsnetzes NATURA 2000 nach Artikel 3 Absatz 3<br />

der Richtlinie 92/43/EWG <strong>des</strong> Rates vom 21.03.1992 (FFH-Richtlinie) durch die Mitgliedstaaten<br />

erhalten werden sollen. Nach Artikel 10 der FFH-Richtlinie soll dies auch im Rahmen<br />

der Landnutzungs- und Entwicklungspolitik der Mitgliedstaaten berücksichtigt werden. Zur


Kapitel VI.2.3.1: Benachteiligte Gebiete_____________________________________________________________ 220<br />

Erhaltung dieser Landschaftselemente mit ausschlaggebender Bedeutung für wildlebende<br />

Tiere und Pflanzen sind in den Naturschutzgebieten die genannten Nutzungsbeschränkungen<br />

notwendig und daher festgelegt worden. Mit der Einbeziehung dieser Gebiete in die <strong>Förderung</strong><br />

werden die wirtschaftlichen Nachteile für Einzelbetriebe gemindert, die durch umweltspezifische<br />

Einschränkungen zur Verbesserung <strong>des</strong> europäischen Schutzgebietsnetzes<br />

NATURA 2000 ausgelöst werden. Ferner trägt die Maßnahme dazu bei, die Landwirtschaft in<br />

der Region zu erhalten. Die umweltspezifischen Einschränkungen dienen damit der Umsetzung<br />

von Gemeinschaftsrecht (hier Umsetzung der FFH-Richtlinie).<br />

Eine genaue Gebietsabgrenzung ist abschließend noch nicht möglich, da bisher noch nicht<br />

alle Gebiete angemeldet wurden. Die FFH- und die Vogelschutzrichtlinie werden so schnell<br />

wie möglich umgesetzt. Gegenwärtig liegt folgender Sachstand vor:<br />

Die nordrhein-westfälische Lan<strong>des</strong>regierung hat am 23.06.1998 die Tranche 1a nach Art. 4<br />

der FFH-Richtlinie beschlossen und am 25.06.1998 an die Bun<strong>des</strong>regierung übermittelt. Diese<br />

umfasst 80 Gebiete mit 37.193 ha, das sind 1,1 % der Lan<strong>des</strong>fläche. Die Bun<strong>des</strong>regierung<br />

hat der Europäischen Kommission am 20.01.1999 und am 16.08.1999 davon 77 Gebiete mit<br />

einer Gesamtfläche von 36.587 ha mitgeteilt. Nach der Vogelschutzrichtlinie sind 6 Gebiete<br />

mit einer Fläche von 26.426 ha (0,78 % der Lan<strong>des</strong>fläche) gemeldet. Am 11. Januar 2000 hat<br />

die nordrhein-westfälische Lan<strong>des</strong>regierung die Tranche 1b mit weiteren 59 Gebieten und<br />

einer Gesamtfläche von 20.688 ha (ca. 0,6 % der Lan<strong>des</strong>fläche) beschlossen. Außerdem hat<br />

sie die Meldung von 5 neuen sowie die flächenmäßige Veränderung von 5 bestehenden Gebieten<br />

nach der Vogelschutzrichtlinie mit einer Gesamtfläche von 32.976 ha beschlossen.<br />

Diese Gebietsvorschläge werden nach Prüfung durch die Bun<strong>des</strong>regierung an die Europäische<br />

Kommission übermittelt.<br />

An der Meldung der Tranche 2 wird intensiv gearbeitet. Um die Ausweisung von Natura<br />

2000-Gebieten zu vervollständigen, wird das Land ergänzende Listen sowie die allen Anforderungen<br />

der FFH-Richtlinie entsprechenden Angaben einschließlich der wissenschaftlichen<br />

Informationen (gemäß Artikel 4 Absatz 1 der FFH-Richtlinie) erstellen. Die Listen werden so<br />

bald wie möglich, spätestens jedoch zum 31.03.2001 von den zuständigen Bun<strong>des</strong>behörden<br />

offiziell an die Kommission übermittelt. Die in der Anlage 4 als Tranche 2 gekennzeichneten<br />

Gebiete stehen insofern unter Vorbehalt.<br />

(Hinweis: Im März 2001 sind der Kommission sämtliche nordrhein-westfälischen Natura<br />

2000-Gebietsvorschläge unterbreitet worden. Anlage 4 gibt den Sachstand 16.03.2001 wieder).<br />

Die Ausgleichszahlungen für Flächen in dieser Gebietskulisse werden entsprechend dem jeweiligen<br />

Verfahrensstand geleistet, d.h. nach Genehmigung durch die Europäische Kommission.<br />

Ausgleichszahlungen in diesen Gebieten werden nur für Grünlandflächen gezahlt. Der


Kapitel VI.2.3.1: Benachteiligte Gebiete_____________________________________________________________ 221<br />

Flächenumfang für diese Gebiete wird auf ca. 70.000 ha Grünland geschätzt. In diesen<br />

Schutzgebieten verringern die Nutzungsbeschränkungen und –auflagen die Nutzung <strong>des</strong> natürlichen<br />

Ertragspotentials, was mit Ertragseinbußen oder zusätzlichen Kosten bei der Bewirtschaftung<br />

verbunden ist.<br />

Die Nutzungsbeschränkungen ergeben sich im wesentlichen durch<br />

- Nutzungsverzicht aufgrund von Schutzbestimmungen,<br />

- Beachtung von Schutzbestimmungen,<br />

- Mitwirkung an Schutzbestimmungen.<br />

4. Beschreibung der geplanten Maßnahme<br />

Fördermaßnahmen/Höhe der Zuwendung/Beihilfebetrag<br />

1 Beschreibung der Kulissen und Maßnahmen<br />

1.1 In den bestehenden benachteiligten Gebieten<br />

nach der Anlage 2 wird auch weiterhin für Grünland- und Wechselgrünlandflächen<br />

eine jährliche Prämie gewährt, die nach der Höhe der Vergleichszahl (LVZ) in der jeweiligen<br />

Gemarkung und den Bewirtschaftungsauflagen differenziert wird. Die LVZ<br />

spiegelt die natürliche Ertragsfähigkeit der Böden wieder und so werden in Gebieten<br />

mit vergleichsweise günstigeren Bedingungen niedrigere Prämien gezahlt, als in Gebieten<br />

mit äußerst ungünstigen Verhältnissen.<br />

Die Ausgleichszulage wird in ihrer Höhe so festgesetzt, dass der Ausgleich der bestehenden<br />

Nachteile in Form niedrigerer Erträge ermöglicht wird, eine Überkompensation<br />

jedoch vermieden wird. Hierzu wird der im Durchschnitt auf Grünland zu erwartende<br />

Ertrag um die erwarteten Ertragsminderungen in den benachteiligten Gebieten<br />

gekürzt und die Ertragsdifferenz zum Ersatzkostenwert kalkuliert. Unterschiede im natürlichen<br />

Ertragspotential werden durch Unterschiede in der Landwirtschaftlichen<br />

Vergleichszahl (LVZ) charakterisiert und berücksichtigt. Die LVZ gibt den durchschnittlichen<br />

prozentualen Ertragswert einer Fläche im Verhältnis zu allen bewerteten<br />

Flächen an, wobei dem höchsten Ertragswert die Zahl 100 zugeordnet ist. Die Differenzierung<br />

erfolgt daher nach LVZ-Gruppen von 0 bis 15, über 15 bis 20, über 20 bis<br />

25, über 25 bis 30 und über 30 bis 35. Bei einer LVZ von mehr als 35 wird keine Prämie<br />

mehr gewährt. Damit wird das Ausmaß der beständigen natürlichen Nachteile, die<br />

landwirtschaftliche Tätigkeiten beeinträchtigen, erfasst.


Kapitel VI.2.3.1: Benachteiligte Gebiete_____________________________________________________________ 222<br />

Die Höhe der Ausgleichszulage in den verschiedenen LVZ-Klassen wird berechnet<br />

nach dem Ersatzwert der Ertragsminderung durch die natürliche Benachteiligung aufgrund<br />

der Bodengüte. Dabei wird unterstellt, dass im Verhältnis zum normalen Durchschnittsertrag<br />

von 48.000 MJNEL für Grünland in der am stärksten benachteiligten<br />

Gruppe mit einer Landwirtschaftlichen Vergleichszahl (LVZ) bis zu 15 ein Viertel <strong>des</strong><br />

Normalertrages weniger aufwächst, in der Gruppe bis zu einer LVZ von 35 noch eine<br />

Ertragsminderung von 7% auftritt. Als Ersatz für den Energiewert wird der Zukauf<br />

von Futtergerste kalkuliert auf der Basis von 25 DM/dt, was Kosten in Höhe von 0,34<br />

DM/ 10 MJ ergibt. Zur Berechnung im einzelnen siehe Anlage 5.<br />

Die Prämien werden daher wie folgt gestaffelt: In Gemeinden bzw. Gemeindeteilen<br />

der bisherigen Gebietskulisse (Anlage 2)mit einer LVZ<br />

bis 15 bis zu 143 €/ha,<br />

über 15 bis 20 bis zu 112 €/ha,<br />

über 20 bis 25 bis zu 82 €/ha,<br />

über 25 bis 30 bis zu 51 €/ha,<br />

über 30 bis 35 bis zu 41 €/ha.<br />

1.2 In Gebieten nach Art. 16 der Verordnung (EG) Nr. 1257/1999,<br />

1.2.1 mit hohen Schutzauflagen (Naturschutzgebiete oder als Biotope nach § 62 LG innerhalb<br />

oder außerhalb von FFH- und Vogelschutzgebieten), wird für Grünlandflächen eine<br />

jährliche Prämie von bis zu 123 €/ha gezahlt. In diesen Schutzgebieten sind Nutzungsbeschränkungen<br />

und –auflagen festgesetzt, die die Nutzung <strong>des</strong> natürlichen Ertragspotentials<br />

stark einschränken, was mit Ertragseinbußen oder zusätzlichen Kosten bei der<br />

Bewirtschaftung verbunden ist.<br />

Die Nutzungsbeschränkungen ergeben sich im wesentlichen durch<br />

- Nutzungsverzicht aufgrund von Schutzbestimmungen,<br />

- Beachtung von Schutzbestimmungen,<br />

- Mitwirkung an Schutzbestimmungen.<br />

Konkret ergeben sich die Nutzungsbeschränkungen durch<br />

- Verzicht auf Grünlandumbruch,<br />

- Verzicht auf zusätzliche Entwässerungsmaßnahmen,<br />

- Beibehaltung <strong>des</strong> vorhandenen Bodenreliefs (kein Bodenabtrag und keine Bodenaufschüttung),<br />

- Verzicht auf Beseitigung von Biotopen und Gehölzen,<br />

- Verzicht auf Aufforstung,


Kapitel VI.2.3.1: Benachteiligte Gebiete_____________________________________________________________ 223<br />

- Pflicht zur Rücksichtnahme auf Brutvögel und deren Gelege.<br />

Die Höhe der Ausgleichszahlungen wird berechnet als der Ersatzkostenwert für die<br />

durch Auflagen bedingten Mindererträge. Die Ertragsminderungen durch hohe Schutzauflagen<br />

erreichen 22 % <strong>des</strong> normalen Bruttoertrages (48.000 MJNEL). Unter Berücksichtigung<br />

von Ernteverlusten von durchschnittlich 30 % bei der Grünfutterernte muss<br />

die Differenz zur Normalernte durch Zukauffutter ersetzt werden. Der Ersatzkostenwert<br />

von 0,339 DM/10MJNEL wird über die Austauschrelation von Futtergerste ermittelt.<br />

Siehe Anlage 5 zu den Berechnungen für die einzelnen Schutzgebietskategorien.<br />

1.2.2 mit mittleren Schutzauflagen (Landschaftsschutzgebiete in FFH- und Vogelschutzgebieten)<br />

wird eine jährliche Prämie von bis zu 61 € je ha Grünland gezahlt. Die verminderte<br />

Prämie ergibt sich daraus, dass gegenüber den Naturschutzgebieten nur ein Teil deren<br />

Nutzungsbeschränkungen gelten. Diese sind im einzelnen:<br />

- Verzicht auf Grünlandumbruch,<br />

- Verzicht auf zusätzliche Entwässerungsmaßnahmen,<br />

- Pflicht zur Rücksichtnahme auf Brutvögel und deren Gelege.<br />

Daraus ergibt sich eine Minderung von 15% <strong>des</strong> normalen Durchschnittsertrages, was<br />

bei der gleichen Berechnungsmethode wie unter 1.2.1 zu Kosten von über 61 €/ha führen<br />

würde (Anlage 5).<br />

1.2.3 mit einfachen Schutzauflagen, die als FFH- und Vogelschutzgebiete ausgewiesen sind,<br />

für die Schutzbestimmungen noch nicht durch Lan<strong>des</strong>verordnung festgesetzt sind, sondern<br />

in Form einstweiliger Sicherungen/Veränderungssperren und Vereinbarungsgebieten<br />

festzulegen sind, wird eine Prämie von bis zu 46 €/ha festgesetzt. Für diese Flächen<br />

gilt jedoch bereits das Verschlechterungsverbot der Biotopqualität bei der weiteren Bewirtschaftung<br />

in diesen Gebieten d.h. folgende Ver- und Gebote gelten:<br />

- Verzicht auf Grünlandumbruch,<br />

- Verzicht auf zusätzliche Entwässerungsmaßnahmen,<br />

- Pflicht zur Rücksichtnahme auf Brutvögel und deren Gelege.<br />

Daraus ergibt sich eine Minderung von 10% <strong>des</strong> normalen Durchschnittsertrages, was<br />

bei der gleichen Berechnungsmethode wie unter 1.2.1 zu Kosten von über 46 €/ha führen<br />

würde (Anlage 5).<br />

1.2.4 Grundsätzliche Anmerkungen bezüglich der einzuhaltenden Nutzungseinschränkungen


Kapitel VI.2.3.1: Benachteiligte Gebiete_____________________________________________________________ 224<br />

Durch die Meldung als FFH- und Vogelschutzgebiet sind bisherige Naturschutzgebiete<br />

und andere Bereiche in ihrem Schutzstatus dauerhaft festgeschrieben und dem Ermessen<br />

<strong>des</strong> Lan<strong>des</strong> Nordrhein-Westfalen bei Fragen der Nutzungsintensität und Geltungsdauer<br />

der Schutzbestimmungen der § 42 Landschaftsgesetz (LG <strong>NRW</strong>) und §§ 19 – 23<br />

LG <strong>NRW</strong> insoweit entzogen, als dafür Rechtsverpflichtungen <strong>des</strong> Artikel 6 Abs. 1 und<br />

2 der Habitatrichtlinie 92/43/EWG gelten. Sofern noch keine Schutzbestimmungen bestehen<br />

oder Schutzbestimmungen, die zu Nutzungseinschränkungen führen, entfallen,<br />

sind auf der FFH-Richtlinie beruhende Schutzvorgaben zu schaffen bzw. unbefristet<br />

fortzusetzen. Dieses ergibt sich aus der Leitfadeninterpretation für Art. 6 der Habitatrichtlinie<br />

92/43/EWG (DG XI vom September 99). Nutzungseinschränkungen ergeben<br />

sich insbesondere durch:<br />

a) Erhaltungsmaßnahmen gemäß Artikel 6 Abs. 1 Habitatrichtlinie<br />

Nach Art. 6 Abs. 1 der o.g. Richtlinie sind die Mitgliedstaaten verpflichtet, für eine ausreichende<br />

Unterschutzstellung zu sorgen. Dies geschieht in Deutschland nach dem jeweils<br />

geltenden Lan<strong>des</strong>naturschutzrecht im Rahmen der Ausweisung der zu schützenden<br />

Lebensräume und der Lebensräume für besonders geschützte Arten als Natur- und<br />

Landschaftsschutzgebiet sowie über einstweilige Sicherstellungen und Veränderungssperren.<br />

Diese Schutzbestimmungen müssen gemäß FFH-Richtlinie über den 7jährigen<br />

Förderzeitraum der Verordnung (EG) Nr. 1257/1999 hinaus gelten. Sie verpflichten die<br />

Länder zu Neuausweisungen, Teilaufhebungen sind nicht mehr möglich, bei Auslaufen<br />

der Schutzbestimmungen sind diese zu verlängern bzw. zu erneuern.<br />

b) Allgemeines Verschlechterungsverbot gemäß Art. 6 Abs. 2 Habitatrichtlinie<br />

Das Verschlechterungsverbot stellt im Verhältnis zur lan<strong>des</strong>gesetzlichen Regelung höhere<br />

Anforderungen an die landwirtschaftlichen Betriebe. Dies gilt für die Flächennutzung,<br />

aber unter Umständen auch für die betriebliche Entwicklung.<br />

- Auswirkungen auf die Flächennutzung<br />

Aufgrund <strong>des</strong> Verschlechterungsverbots haben die Landwirte zur Sicherung der Lebensraumqualität<br />

eine Reihe von Bewirtschaftungsauflagen zu beachten. Die im einzelnen<br />

geltenden Nutzungsge- und -verbote sind den Ausführungen zu den Nr. 1.2.1 bis 1.2.3<br />

zu entnehmen. Die Höhe der Ausgleichszahlungen richtet sich ausschließlich nach dem<br />

Grad der Nutzungseinschränkungen, die in den FFH-Gebieten dauerhaft festgeschrieben<br />

werden.


Kapitel VI.2.3.1: Benachteiligte Gebiete_____________________________________________________________ 225<br />

Die sich aus der Habitatrichtlinie ergebenden Nutzungseinschränkungen sind in der Regel<br />

höher als die lan<strong>des</strong>gesetzlichen Vorgaben. So ist zum Beispiel der in Naturschutzverordnungen<br />

unter Umständen rechtlich zulässige Wechsel der Bewirtschaftung<br />

von z.B. Grünland in Acker mit den Erhaltungszielen von Art. 6 Abs. 1 der Habitatrichtlinie<br />

in der Regel nicht vereinbar.<br />

- Auswirkungen auf die betriebliche Entwicklung<br />

Auch Investitionsmaßnahmen eines landwirtschaftlichen Betriebes können u.U. vom<br />

Verschlechterungsverbot betroffen sein. So kann z.B. die Erweiterung von Betriebsanlagen<br />

nur erfolgen, wenn sie mit den FFH-Richtlinien konform gehen, da ein überwiegen<strong>des</strong><br />

Interesse, das zu Ausnahmegenehmigungen nach Art. 6 Abs. 4 Voraussetzung<br />

für Genehmigungen von Investitionsvorhaben ist, bei privaten Investitionen in der<br />

Regel nicht unterstellt werden kann. Ausnahmeregelungen, wie sie in diesen Fällen das<br />

nationale Naturschutzrecht vorsieht, können <strong>des</strong>halb nicht Gegenstand der Naturschutzverordnung<br />

sein.<br />

Fazit:<br />

Landwirtschaftliche Betriebe in FFH- und Vogelschutzgebieten haben im Vergleich zu<br />

Betrieben in nur lan<strong>des</strong>rechtlich gesicherten Schutzgebieten größere Einschränkungen<br />

hinzunehmen. Dies gilt sowohl bezogen auf die Flächennutzung als auch bezogen auf<br />

die betriebliche Weiterentwicklung.<br />

Mit der Ausweisung von FFH- und Vogelschutzgebieten gem. der Habitatrichtlinie<br />

müssen die bestehenden lan<strong>des</strong>rechtlichen Schutzverordnungen erneuert werden. Die<br />

dann festzusetzenden Nutzungseinschränkungen sind den Ausführungen zu den Nr.<br />

1.2.1 bis 1.2.3 zu entnehmen. Eine Verrechnung der Nutzungseinschränkungen vor und<br />

nach der Gebietsausweisung gem. Habitatrichtlinie ist insofern gar nicht möglich, da<br />

diese nicht nebeneinander sondern nacheinander existieren.


Kapitel VI.2.3.1: Benachteiligte Gebiete_____________________________________________________________ 226<br />

1.3 Gebietskulisse nach Art. 21 der Verordnung (EG) Nr. 1257/1999<br />

Kategorie bisheriger Umfang<br />

in ha<br />

Anteil an der<br />

Lan<strong>des</strong>flä-<br />

che<br />

künftiger Umfang<br />

in ha<br />

Anteil an der<br />

Lan<strong>des</strong>fläche<br />

Artikel 16-Gebiet 0 0 132.949 0,039<br />

Artikel 18-Gebiet 7.172 0,002 7.172 0,002<br />

Artikel 19-Gebiet 368.298 0,108 368.298 0,108<br />

Artikel 20-Gebiet 23.691 0,007 23.691 0,007<br />

Summen 399.161 0,117 532.110 0,156<br />

davon förderfähiges<br />

Grünland<br />

ca. 145.000 ca. 215.000<br />

Lan<strong>des</strong>fläche in ha 3.407.764 100 3.407.764 100<br />

Insgesamt umfassen die neuen Gebiete nach Nr. 1.2 (Art. 16) nach derzeitigem Stand<br />

132.949 ha, davon ca. 70.000 ha förderfähiges Grünland. Zusammen mit den bereits<br />

unter der bestehenden Ausgleichszulage nach Art. 20 als "Kleine Gebiete" angemeldeten<br />

Flächen von 23.691 ha ergeben das 156.640 ha, was bei einer Gesamtfläche <strong>des</strong><br />

Lan<strong>des</strong> Nordrhein-Westfalen von 3.407.764 ha etwa 4,6 % der Lan<strong>des</strong>fläche entspricht.<br />

Die Bedingungen von Art. 21 sind somit eingehalten.<br />

2. Höchstbetrag der Prämie<br />

Eine Kumulierung der Ausgleichszahlungen für Gebiete nach Artikel 16, die gleichzeitig<br />

innerhalb der Kulisse nach Artikel 17 bis 20 liegen, mit der Ausgleichszulage in<br />

diesen Gebieten erfolgt in der Weise, dass auf der Basis der in Anlage 5 berechneten<br />

kumulierten Ertragsminderungen eine Prämienkumulation bis zur Höhe der summierten<br />

Ertragsminderung zugelassen wird. Die Höchstgrenze nach Artikel 15 in Höhe von<br />

200 € / ha wird dabei nicht überschritten. Ein Berechnungsschema zur Begründung<br />

der Höhe der Ausgleichszulage in benachteiligten Gebieten und der Höhe der Ausgleichszahlungen<br />

in Gebieten mit umweltspezifischen Einschränkungen ist als Anlage<br />

5 beigefügt.<br />

Bei der Flächenbestimmung von Grünland werden abweichend zu Ackerland Landschaftselemente<br />

wie beispielsweise Einzelbäume, Baumgruppen, Hecken, Feuchtbereiche<br />

,Gräben und Raine, die entweder Bestandteil guter fachlicher Anbau- und Nutzungspraktiken<br />

oder prägender Bestandteil der historisch gewachsenen Kulturlandschaft<br />

sind, als Teil der vollständig genutzten Fläche anerkannt. Weiterhin zwingend<br />

von der Katasterfläche abzusetzen sind die in Artikel 12 Absatz 2 Buchstabe b erster


Kapitel VI.2.3.1: Benachteiligte Gebiete_____________________________________________________________ 227<br />

Anstrich der Verordnung (EG) Nr. 1254/1999 aufgelisteten Flächen (Gebäude, Wälder,<br />

Teiche und Wege).<br />

Eine Anpassung der Prämiensätze je ha Fläche ist in diesen Fällen nicht erforderlich,<br />

weil den Kalkulationen lan<strong>des</strong>weite Durchschnittserträge zugrunde liegen, die bei bestimmten<br />

Nutzungsintensitäten aufgrund der Erfahrungen der Landwirtschaftsverwaltung<br />

erzielt werden und dabei nicht zwischen Grünlandflächen mit und ohne Landschaftselemente<br />

unterschieden wurde.<br />

Dies entspricht der im Schreiben der <strong>EU</strong>-KOM vom 03.04.2003 (AGRI 09654, E.4/M<br />

D(2003) formulierten Auffassung zur Berücksichtigung von Landschaftselementen bei<br />

der Flächenbestimmung von Grünland.<br />

Zuwendungsvoraussetzungen<br />

- Obergrenzen je Betrieb<br />

Für die Ausgleichszulage für Betriebe in benachteiligten Gebieten nach Nr. 1.1 wird<br />

ein Höchstbetrag von 12.271 € je Unternehmen für eine <strong>Förderung</strong> festgelegt. Diese<br />

Obergrenze gilt nicht für Ausgleichszahlungen in Gebieten mit umweltspezifischen<br />

Einschränkungen.<br />

- Die Min<strong>des</strong>tfläche zur Beantragung von Prämien beträgt in Gebieten nach Nr. 1.1 3 ha<br />

und in Gebieten nach Nrn. 1.2 min<strong>des</strong>tens 1 ha.<br />

- Einhaltung der guten landwirtschaftlichen Praxis<br />

Die Zuwendungsempfänger haben im Sinne der guten landwirtschaftlichen Praxis die<br />

einschlägigen Bestimmungen <strong>des</strong> nationalen Umweltrechts, insbesondere der Düngeverordnung<br />

und Pflanzenschutzverordnung als Prämienvoraussetzung einzuhalten. Die<br />

Kontrollen zur Einhaltung dieser Vorschriften und die Ahndung von Verstößen sind in<br />

Kapitel IX.2.2 dargelegt.<br />

- Eine Doppelförderung durch Verpflichtungen nach Art. 16 der Verordnung (EG) Nr.<br />

1257/1999 und Verpflichtungen nach Art. 22 bis 24 der Verordnung (EG) Nr.<br />

1257/1999 ist in jeden Fall ausgeschlossen. Die Verpflichtungen und Nutzungsbeschränkungen<br />

der einzelnen Agrarumweltmaßnahmen gehen in jedem Fall deutlich<br />

über die gute landwirtschaftliche Praxis hinaus (s. Synopse Kap. VI.3.2.2). Sie sind<br />

somit wesentlich restriktiver als die Verpflichtungen im Rahmen der Ausgleichszahlungen<br />

gem. Art 16.<br />

- Die Grünland- und Wechselgrünlandflächen <strong>des</strong> Betriebes müssen vom 1.1. bis zum<br />

31.7. <strong>des</strong> jeweiligen Jahres zur Verfügung stehen.


Kapitel VI.2.3.1: Benachteiligte Gebiete_____________________________________________________________ 228<br />

- Für die Ausgleichszulage für Betriebe in benachteiligten Gebieten nach Nr. 1.1 ist eine<br />

Bewirtschaftungsverpflichtung für 5 Jahre vorgesehen.<br />

- Für die Ausgleichszahlungen nach Nr. 1.2.1 bis 1.2.3. ist die jeweilige Schutzgebietsverordnung<br />

einzuhalten. Der jeweilige Schutzstatus muß bis zum 31.12. <strong>des</strong> Vorjahres<br />

rechtskräftig sein.<br />

Die <strong>Förderung</strong> erfolgt auf Grundlage der Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen<br />

zur <strong>Förderung</strong> von landwirtschaftlichen Betrieben in benachteiligten Gebieten und in Gebieten<br />

mit umweltspezifischen Einschränkungen. Grundlage sind die Vorschriften der Verordnung<br />

(EWG) Nr. 2419/2001 der Kommission mit Durchführungsbestimmungen zum integrierten<br />

Verwaltungs- und Kontrollsystem für bestimmte gemeinschaftliche Beihilferegelungen.<br />

Begünstigte<br />

Antragsteller können alle landwirtschaftlichen Unternehmen sein, sofern sie Flächen innerhalb<br />

der festgelegten Gebietskulisse bewirtschaften.<br />

Gemeinschaftsbeitrag<br />

Es wird ein Gemeinschaftsbeitrag basierend auf den öffentlichen Ausgaben in Höhe von 25 %<br />

beantragt.<br />

5. Zuständige Behörden<br />

Zuständig für die Gewährung der Ausgleichszulage in benachteiligten Gebieten sowie für<br />

Ausgleichszahlungen in Gebieten mit umweltspezifischen Einschränkungen sind die Direktoren<br />

der Landwirtschaftskammern als Lan<strong>des</strong>beauftragte. In Nordrhein-Westfalen sind dies:<br />

und<br />

Der Direktor der Landwirtschaftskammer Rheinland<br />

als Lan<strong>des</strong>beauftragter<br />

Postfach 1969<br />

53009 Bonn<br />

Der Direktor der Landwirtschaftskammer Westfalen-Lippe<br />

als Lan<strong>des</strong>beauftragter<br />

Postfach 5925<br />

48135 Münster


Kapitel VI.2.3.2: Agrarumweltmaßnahmen_____________________________________________________________229<br />

VI.2.3.2 Agrarumweltmaßnahmen<br />

Das Land Nordrhein-Westfalen beantragt für Agrarumweltmaßnahmen eine Beihilfe gemäß<br />

Art. 22 bis 24 und 33, 11. Anstrich der "Verordnung (EG) Nr. 1257/1999 <strong>des</strong> Rates vom 17.<br />

Mai 1999 über die <strong>Förderung</strong> der Entwicklung <strong>des</strong> ländlichen Raums durch den Europäischen<br />

Ausrichtungs- und Garantiefonds für die Landwirtschaft (EAGFL) und zur Änderung bzw.<br />

Aufhebung bestimmter Verordnungen".<br />

Einführende Bemerkungen<br />

Die nordrhein-westfälischen Maßnahmen zur Agrarumweltförderung im Rahmen der o.g.<br />

Verordnung bestehen aus folgenden neun Bausteinen:<br />

1. <strong>Förderung</strong> einer markt- und standortangepaßten Landbewirtschaftung<br />

2. <strong>Förderung</strong> der Anlage von Uferrandstreifen<br />

3. <strong>Förderung</strong> von Erosionsschutzmaßnahmen<br />

4. <strong>Förderung</strong> der langjährigen Stillegung landwirtschaftlich genutzter Flächen zu Zwecken<br />

<strong>des</strong> Umweltschutzes<br />

5. <strong>Förderung</strong> vom Aussterben bedrohter lokaler Haustierrassen<br />

6. <strong>Förderung</strong> pflanzengenetischer Ressourcen 6<br />

7. <strong>Förderung</strong> der naturschutzgemäßen Bewirtschaftung und Pflege von Acker, Grünland<br />

und sonstigen Biotopen im Rahmen <strong>des</strong> Vertragsnaturschutzes<br />

8. Modellvorhaben 6<br />

9. <strong>Förderung</strong> einer markt- und standortangepaßten Landbewirtschaftung im Rahmen der<br />

Modulation<br />

6<br />

Für diese Fördermaßnahme wird eine Beihilfe gem. Art. 33, 11. Anstrich der "Verordnung (EG) Nr.<br />

1257/1999 <strong>des</strong> Rates vom 17. Mai 1999 über die <strong>Förderung</strong> der Entwicklung <strong>des</strong> ländlichen Raums durch<br />

den Europäischen Ausrichtungs- und Garantiefonds für die Landwirtschaft (EAGFL) und zur Änderung<br />

bzw. Aufhebung bestimmter Verordnungen" beantragt. Sie wird an dieser Stelle im Rahmen der Agrarumweltmaßnahmen<br />

gemäß Art. 22 bis 24 der o.g. Verordnung aufgeführt, weil sie mit diesen in unmittelbarem<br />

Zusammenhang steht.


Kapitel VI.2.3.2: Agrarumweltmaßnahmen_____________________________________________________________ 230<br />

Im folgenden wird zunächst die für alle Bausteine geltende Zusammenfassung der Ausgangslage<br />

und der Gesamtstrategie dargelegt, dann wird auf die in den genannten Bausteinen geplanten<br />

Maßnahmen, die Einzelheiten der Förderbedingungen etc. eingegangen.<br />

1. Zusammenfassung<br />

1.1 Ausgangslage<br />

Naturräumliche Grundlagen <strong>des</strong> Fördergebietes Nordrhein-Westfalen<br />

Nordrhein-Westfalen umfasst ca. 34.039 km 2 und weist eine große landschaftliche Vielfalt<br />

auf. Die Höhenstufengliederung reicht von Bereichen zwischen 9 m über NN im Niederrheinischen<br />

Tiefland bis 843 m im Rothaargebirge. Die Höhendifferenzen bedingen deutliche<br />

klimatische Unterschiede. Geomorphologisch umfasst <strong>NRW</strong> etwa 2/3 Niederungsland und 1/3<br />

Berg- und Mittelgebirgsland. Vom Nordwestdeutschen Tiefland gehen der Niederrhein und<br />

die Kölner Bucht sowie die Westfälische Bucht mit dem westfälischen Tiefland in das Mittelgebirge<br />

über. Die Mittelgebirge im Süden gehören zum Rheinischen Schiefergebirge, linksrheinisch<br />

bestehen sie aus dem Nordabfall der Eifel, rechtsrheinisch aus dem Bergischen<br />

Land und dem Sauerland. Das im allgemeinen niedrigere Bergland Ostwestfalens gehört zum<br />

Weserbergland.<br />

Das varianten- und wechselreiche Verteilungsmuster der Böden ist Spiegelbild <strong>des</strong> stark differierenden<br />

geologischen Untergrun<strong>des</strong>, sowie <strong>des</strong> regional unterschiedlichen Klimas. Es<br />

reicht von einigen restlichen Niedermoorvorkommen und größerflächigen Podsol-<br />

Vorkommen (Bodenzahlen bis 30) sowie Podsol-Pseudogleye und Pseudogleye (Bodenzahlen<br />

30 bis 50) in der Westfälischen Bucht und Tiefland, über flachgründige Braunerden, z.T.<br />

Rendzinen (häufig Bodenzahlen von 30 bis 45) <strong>des</strong> Rheinischen Schiefergebirges, Braunerden,<br />

z.T. staufeucht (Bodenzahlen 30 bis 45, z.T. bis zu 75) im Weserbergland, bis hin zu<br />

Parabraunerden und z.T. Braunerden (Bodenzahlen 50 bis 80) u.a. in der Soester Börde, der<br />

Niederrheinischen Bucht und dem Niederrheinischen Tiefland sowie Auengleyen und -böden<br />

(Bodenzahlen von 40 bis 60, z.T. bis 80) in den Flußauen.<br />

In Abhängigkeit von den standörtlichen Voraussetzungen und als Ergebnis der über Jahrhunderte<br />

und –tausende erfolgten Landkultivierung entstand die heutige Kulturlandschaft aus<br />

einer von Wald dominierten Naturlandschaft, die einen ausgesprochenen Biotop- und Artenreichtum<br />

hervorbrachte.<br />

Problembereiche der landwirtschaftlichen Produktion aus Sicht <strong>des</strong> Umweltschutzes


Kapitel VI.2.3.2: Agrarumweltmaßnahmen_____________________________________________________________ 231<br />

In Abhängigkeit von den natürlichen Standortgegebenheiten und im Zusammenspiel mit den<br />

Marktgegebenheiten haben sich in den unterschiedlichen Wirtschaftsräumen stark abweichende<br />

Produktionschwerpunkte und –strukturen herausgebildet, ebenso aber auch Problemschwerpunkte<br />

in Bezug auf den Umwelt- und Naturschutz.<br />

Die heutige Landwirtschaft ist zwar mit einer Reihe positiver Umweltwirkungen verbunden<br />

(Klimaschutz, Luftreinigung, Sauerstoffproduktion, Offenhaltung der Landschaft als Grundlage<br />

ausreichender Grundwasserneubildung und <strong>des</strong> Erhalts <strong>des</strong> Landschaftbil<strong>des</strong>). Gleichzeitig<br />

lassen aber die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen nicht zu, dass die nordrheinwestfälische<br />

Landwirtschaft aus eigener Kraft die mit negativen Umweltwirkungen verbundene<br />

Entwicklungen der Vergangenheit rückgängig machen oder noch vorhandene Gefährdungspotentiale<br />

ganz ausschalten könnte.<br />

Gefährdungspotentiale liegen u.a. in folgenden Bereichen:<br />

* in regional differenzierter Ausprägung Nähr- und Schadstoffeintrag in Böden, Grund- und<br />

Oberflächenwasser,<br />

* Strukturverlust (Bodenverdichtung) und Bodenabtrag durch Wasser, z.T. Wind<br />

* Immissionsbelastungen der Luft (insbesondere mit gasförmigen Stickstoffverbindungen)<br />

durch unsachgemäße Düngung und intensive Tierhaltung,<br />

* Abnahme der Artenvielfalt und –häufigkeit durch Verlust naturnaher und halbnatürlicher<br />

Biotoptypen infolge abnehmender Strukturvielfalt, Eutrophierung und nachhaltiger Veränderung<br />

der Standorteigenschaften,<br />

* Abnahme der Vielfalt, Eigenart und Schönheit <strong>des</strong> Landschaftsbil<strong>des</strong>.<br />

Je nach Natur- und Wirtschaftsraum stehen in Nordrhein-Westfalen unterschiedliche Problembereiche<br />

im Vordergrund und bedürfen einer gesonderten Betrachtung:<br />

* Köln-Aachener Bucht<br />

Die starke ackerbauliche Spezialisierung bei häufig enger Fruchtfolge und zunehmendem<br />

Anteil an Intensivkulturen (Kartoffeln, Feldgemüse) geht einher mit einer hohen speziellen<br />

Intensität. In weiten Teilen fehlt es in der ausgeräumten Landschaft an belebenden Strukturen<br />

und Elementen <strong>des</strong> Biotopverbun<strong>des</strong> als Voraussetzung einer größeren Artenvielfalt und verbesserten<br />

Landschaftsästhetik.<br />

* Münsterland, Niederrhein


Kapitel VI.2.3.2: Agrarumweltmaßnahmen_____________________________________________________________ 232<br />

Die intensive Veredelungsproduktion führt örtlich zu hohen Nährstoffangeboten. Die Ackernutzung<br />

dient mit regionalen Schwerpunkten überwiegend der Futtererzeugung. In besonders<br />

großem Umfang wurde in der Vergangenheit Grünland umgebrochen oder melioriert. Die<br />

gesamte Intensivierung hat die Vielfalt der Landnutzung verringert und insbesondere die<br />

Feuchtwiesen in ihrem Bestand gefährdet.<br />

* Eifel, Bergisches Land, Sauerland<br />

Das Landschaftsbild wird bei hohen Niederschlagsmengen wesentlich durch hohe Wald- und<br />

Grünlandanteile an der Flächennutzung geprägt. Die Böden sind in der Regel ertragsschwach<br />

und ackerbaulich nur schwierig zu nutzen. Die Haupteinkommensquelle der Landwirtschaft<br />

ist die Milchvieh- und Rinderhaltung, bei lan<strong>des</strong>weit unterdurchschnittlichen Betriebsgrößenstrukturen.<br />

Zur Sicherung der Lebensfähigkeit der Betriebe bietet sich einerseits die Nutzung<br />

noch nicht ausgeschöpfter Intensivierungspotentiale an; andererseits sind in der Vergangenheit<br />

ökologisch wertvolle, aber schwer bewirtschaftbare oder ertragsschwache Flächen brachgefallen<br />

oder aufgeforstet worden. Auf ackerbaulich genutzten Flächen in Hanglagen können<br />

lokal Erosionsgefährdungen auftreten.<br />

* Hellweg Börde, Ostwestfalen<br />

Kleinräumig wechselnde Wirtschaftsbedingungen und eine breite Mischung von Ackerbauund<br />

Grünlandnutzungen sind noch charakteristisch für diesen Wirtschaftsraum. Lokal können<br />

auf ackerbaulich genutzten Böden Erosionsgefährdungen auftreten. Die Betriebsgröße entspricht<br />

dem Lan<strong>des</strong>durchschnitt, der Viehbesatz liegt darunter. Örtlich zeichnen sich Intensivierungsentwicklungen<br />

ab, die die Vielfalt der Nutzung verringern können.<br />

1.2 Bisher eingesetzte Finanzmittel und Ergebnisse<br />

Agrarumweltmaßnahmen werden in Nordrhein-Westfalen seit 1994 im Rahmen der Verordnung<br />

(EWG) Nr. 2078/92 mit dem ”Förderprogramm für eine umweltgerechte und standortangepaßte<br />

Landwirtschaft”, im Land unter der Bezeichnung "Kulturlandschaftsprogramm<br />

<strong>NRW</strong>" bekannt, durchgeführt. Darin wurden die allgemeine landwirtschaftliche Extensivierung<br />

(Extensivierung von Grünland, Acker- und Dauerkulturen sowie der ökologische Landbau)<br />

mit spezifischen Natur- und Umweltschutzprogrammen verknüpft.


Kapitel VI.2.3.2: Agrarumweltmaßnahmen_____________________________________________________________ 233<br />

Im Rahmen <strong>des</strong> Kulturlandschaftsprogramms <strong>NRW</strong> (auf der Grundlage der Verordnung<br />

(EWG) Nr. 2078/92) wurden in den EG-Haushaltsjahren 1994/95 bis 1998/99 für die o.a.<br />

Maßnahmen 70,5 Mio. DM ausgegeben; aus dem EAGFL wurden 32,3 Mio. DM erstattet.<br />

Übersicht:<br />

Auszahlungsbeträge im Rahmen <strong>des</strong> Kulturlandschaftsprogrammes <strong>NRW</strong> auf der Grundlage<br />

der Verordnung (EWG) Nr. 2078/92<br />

Maßnahme<br />

1) Agrarumweltmaßnahmen<br />

Markt- und standortangepasste<br />

Landbewirtschaft.<br />

Ausgaben in Mio. DM 1)<br />

Fläche in 16.10.94 16.10.95 16.10.96 16.10.97 16.10.98 Insgesamt<br />

ha 2)<br />

15.10.95 15.10.96 15.10.97 15.10.98 15.12.98 3)<br />

49.018 2,445 3,685 6,114 9,532 14,774 36,550<br />

Sonstige Maßnahmen 707 0,152 0,426 0,527 1,000 1,330 3,435<br />

2) Sonderprogramme <strong>des</strong><br />

Vertragsnaturschutzes 25.299 4,445 4,593 4,933 7,245 9,291 30,507<br />

Total 75.024<br />

Mittel insgesamt 7,042 8,704 11,574 17,777 25,395 70,492<br />

EG-mitfinanziert 6,217 7,180 10,596 16,858 23,662 64,513<br />

EG-Beteiligungssatz 3,109 3,590 5,298 8,429 11,831 32,257<br />

1)<br />

Einbezogen sind alle ab 1.7.1993 abgeschlossenen Verträge, die den Anforderungen der Verordnung<br />

(EWG) Nr. 2078/92 entsprechen<br />

2) Umfang der geförderten Flächen zum Zeitpunkt der letzten Auszahlung<br />

3) Vorläufige Auswertung<br />

Das Kulturlandschaftsprogramm <strong>NRW</strong> umfasst bisher folgende <strong>Programm</strong>bausteine:<br />

Agrar-Umwelt-Maßnahmen<br />

* Markt- und standortangepasste Landbewirtschaftung (Extensivierung von Acker- und<br />

Dauerkulturen, Extensivierung von Grünland, Ökologischer Landbau)<br />

* 20-jährige Flächenstillegung zu Umweltschutzzwecken<br />

* Uferrandstreifenprogramm<br />

* <strong>Förderung</strong> der Zucht vom Aussterben bedrohter lokaler Haustierrassen


Kapitel VI.2.3.2: Agrarumweltmaßnahmen_____________________________________________________________ 234<br />

* Bildungsmaßnahmen im Bereich "umweltgerechte Landbewirtschaftung"<br />

* Modellvorhaben - Leitbetriebe ökologischer Landbau<br />

Sonderprogramme <strong>des</strong> Naturschutzes<br />

* Schutzprogramm für Ackerwildkräuter<br />

* Streuobstwiesenprogramm<br />

* Feuchtwiesenschutzprogramm<br />

* Gewässerauenprogramm<br />

* Mittelgebirgsprogramm<br />

* Kulturlandschaftsprogramme der Kreise und kreisfreien Städte<br />

Wie die Evaluierung <strong>des</strong> nordrhein-westfälischen <strong>Programm</strong>s für den Zeitraum bis 1997/98<br />

ausweist, hat das Kulturlandschaftsprogramm <strong>NRW</strong> stetig zunehmende Bedeutung gewonnen.<br />

Nach Bewältigung von Anlaufschwierigkeiten (1993-1995) und <strong>Programm</strong>anpassungen in<br />

den Jahren 1996/1997, war im Wirtschaftsjahr 1997/98 ein Flächenumfang von rund 75.000<br />

ha in die <strong>Förderung</strong> einbezogen. Dies entspricht rund 5 % der landwirtschaftlich genutzten<br />

Fläche. Ganz überwiegend waren mit einer geförderten Grünlandfläche von rund 65.600 ha<br />

(dies entspricht insgesamt 15 % <strong>des</strong> Grünlands in <strong>NRW</strong>) die <strong>Programm</strong>angebote auf die Erhaltung<br />

und Extensivierung bzw. ökologische Bewirtschaftung <strong>des</strong> Grünlands ausgerichtet.<br />

Zum Wirtschaftsjahr 1998/99 sind zusätzlich für weitere 15.000 ha (vorläufige Auswertung)<br />

Anträge gestellt worden, so dass für die Auszahlung in 1999 ein Förderumfang von insgesamt<br />

90.000 ha zu erwarten ist.<br />

Die Analyse und Bewertung <strong>des</strong> <strong>Programm</strong>konzepts und <strong>des</strong>sen Förderbausteine ergaben zusammengefasst<br />

folgende Ergebnisse:<br />

* Das bisherige <strong>Programm</strong>konzept honoriert Leistungen, die eindeutig oberhalb der guten<br />

landwirtschaftlichen Praxis angesiedelt sind. Die geförderten Maßnahmen sind grundsätzlich<br />

gut geeignet, die umweltbezogenen Ziele zu erreichen; aufgrund der insbesondere in<br />

den ersten <strong>Programm</strong>jahren hinter den Erwartungen zurückbleibenden Teilnahmeentwicklung<br />

bleiben sie aber in ihrer Gesamtwirkung auf den Umwelt- und Naturschutz noch begrenzt.<br />

* Die derzeitigen Teilnahmeschwerpunkte <strong>des</strong> <strong>Programm</strong>s liegen bei der <strong>Förderung</strong> extensiver<br />

und ökologischer Grünlandbewirtschaftung im Mittelgebirge. Diese beiden Maßnahmen<br />

stellen den größten Anteil an Flächen, auf denen keine chemisch-synthetischen Be-


Kapitel VI.2.3.2: Agrarumweltmaßnahmen_____________________________________________________________ 235<br />

triebsmittel eingesetzt werden und auch die Zufuhr von Nährstoffen aus organischen Düngemitteln<br />

stark reduziert ist. Damit wurde und wird ein wichtiger Beitrag insbesondere<br />

zum abiotischen Ressourcenschutz und zum Erhalt der Kulturlandschaft geleistet. Die Extensivierungspotentiale<br />

für Grünland im Mittelgebirge sind noch nicht ausgeschöpft. Bei<br />

Abbau vorhandener Akzeptanzhemmnisse durch vermehrte Information und Beratung ist<br />

noch von deutlichen Zuwächsen in der <strong>Programm</strong>teilnahme auszugehen.<br />

* Die Entwicklung <strong>des</strong> ökologischen Landbaus, der in Nordrhein-Westfalen bisher trotz der<br />

festzustellenden Verbraucherpräferenzen noch nicht die gewünschte Ausdehnung erfahren<br />

hat, muß sowohl über weitere Verbesserungen bei der Prämiengestaltung als auch durch<br />

gezielte <strong>Förderung</strong> der Ausbildung und Beratung und vor allem <strong>des</strong> Ausbaus der Vermarktungsstrukturen<br />

verstärkt werden. Große Bedeutung kommt in diesem Zusammenhang<br />

auch der Öffentlichkeitsarbeit für den ökologischen Landbau zu.<br />

* Im Gesamtangebot <strong>des</strong> Kulturlandschaftsprogramms fehlen Maßnahmenangebote, die<br />

speziell den Bereich Bodenfruchtbarkeit sowie Boden- und Erosionsschutz abdecken.<br />

* Die <strong>Programm</strong>e <strong>des</strong> Vertragsnaturschutzes haben sowohl in den Vorranggebieten <strong>des</strong> Naturschutzes<br />

im Mittelgebirge als auch in den Niederungsgebieten (Feuchtwiesenschutz, in<br />

geringerem Umfang auch der Gewässerauenschutz) ihren erfolgreichen Schwerpunkt.<br />

Während im Feuchtwiesenschutz bisher die Beibehaltung einer naturschutzgerechten Bewirtschaftung<br />

<strong>des</strong> Wirtschaftsgrünlands, insbesondere unter Verzicht von Grünlandumbruch<br />

und Entwässerung , im Vordergrund stand, ist im Mittelgebirge die – produktionsintegrierte<br />

- extensive Bewirtschaftung und Pflege von schützenswerten Biotopen von besonderer<br />

Bedeutung. Für alle Maßnahmen <strong>des</strong> grünlandbezogenen Vertragsnaturschutzes<br />

gilt es, das Teilnahmepotential besser zu erschließen. Dazu sind die <strong>Programm</strong>angebote<br />

übersichtlicher zu strukturieren, deutlich zu flexibilisieren und bei den Nutzungsvorgaben<br />

praxisorientierter vorzugehen.<br />

* Von ihrer ökologischen Wirksamkeit her sehr bedeutsame ”Spezialprogramme” wie das<br />

Uferrandstreifenprogramm und das Schutzprogramm für Ackerwildkräuter haben bisher<br />

regional begrenzte Teilnahme- und damit Wirkungserfolge. Sie sind in besonders hohem<br />

Maße abhängig von intensiver fachlicher Betreuung und Präsenz der Betreuungspersonen<br />

vor Ort und erfordern von den Zuwendungsempfängern ein besonders hohes Maß an Identifikation<br />

mit den <strong>Programm</strong>zielen. Gleiches gilt für das Streuobstprogramm, das darüber<br />

hinaus im Sinne einer fachgerechten Obstbaumpflege besondere Spezialkenntnisse und<br />

Fertigkeiten von den <strong>Programm</strong>teilnehmern erfordert, die in der allgemeinen landwirtschaftlichen<br />

Praxis nur noch wenig verbreitet sind.


Kapitel VI.2.3.2: Agrarumweltmaßnahmen_____________________________________________________________ 236<br />

* Die <strong>Förderung</strong> der 20jährigen Flächenstillegung als lan<strong>des</strong>weit angebotene Maßnahme<br />

ohne Begrenzung auf eine festgelegte Förderkulisse, aber mit der Möglichkeit zur gezielten<br />

Nutzung für agrarökologische sowie arten- und biotopschutzorientierte Zwecke,<br />

hat in kurzer Zeit eine gute Akzeptanz gefunden. Dort, wo sie als Maßnahme zur Bereicherung<br />

ausgeräumter Kulturlandschaften und mit Blick auf eine gezielte Biotopvernetzung<br />

besonders wirksam werden könnte, sollte die Informations- und Beratungsarbeit<br />

intensiviert werden.<br />

* Die <strong>Förderung</strong> vom Aussterben bedrohter lokaler Haustierrassen hat sich nach teilweise<br />

schon kurzfristigen Erfolgen als wichtige Impulse setzen<strong>des</strong> Instrument für den Erhalt genetischer<br />

Vielfalt erwiesen. Ein ebenso zielgenaues Förderangebot zur Erhaltung pflanzengenetischer<br />

Vielfalt bei Kulturpflanzen fehlt bisher.<br />

* Begleitmaßnahmen in Form von Weiterbildungsangeboten und das Modellvorhaben<br />

”Leitbetriebe Ökologischer Landbau” haben bisher einen festen Platz im Kulturlandschaftsprogramm<br />

<strong>NRW</strong>. Diese Maßnahmen waren sehr erfolgreich, weil sie den schnellen<br />

Wissenstransfer in die Praxis ermöglichen.<br />

1.3 Strategie und Ziele<br />

Das zukünftige Kulturlandschaftsprogramm integriert wie das bisherige <strong>Programm</strong> lan<strong>des</strong>und<br />

regionalspezifische Fördermaßnahmen für landwirtschaftliche Produktionsverfahren, die<br />

auf den Schutz der Umwelt und die Erhaltung <strong>des</strong> natürlichen Lebensraums ausgerichtet sind.<br />

Es trägt in Bezug auf die Umwelt, den natürlichen Lebensraum und die Agrarstruktur den<br />

besonderen Gegebenheiten <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong> Nordrhein-Westfalen Rechnung.<br />

Die zukünftigen Maßnahmen werden horizontal für das gesamte Land und im Rahmen gebietsspezifischer<br />

<strong>Programm</strong>e mit dem Ziel angeboten,<br />

- lan<strong>des</strong>weit Anreize für die Einführung und Beibehaltung extensiver und umweltschonender,<br />

insbesondere ökologischer landwirtschaftlicher Produktionsverfahren zu geben,<br />

- die Lebensbedingungen für gefährdete Pflanzen und Tiere insgesamt zu verbessern und<br />

die natürlichen Lebensräume in Vorranggebieten <strong>des</strong> Naturschutzes zu erweitern,


Kapitel VI.2.3.2: Agrarumweltmaßnahmen_____________________________________________________________ 237<br />

- besondere Maßnahmen für den Schutz <strong>des</strong> Bodens vor Abtrag auf besonders gefährdeten<br />

Standorten zu treffen,<br />

- zum Erhalt genetischer Vielfalt durch <strong>Förderung</strong> der Zucht vom Aussterben bedrohter<br />

Nutztiere und <strong>des</strong> Anbaus erhaltenswerter Kultursorten beizutragen,<br />

- Leistungen der Zuwendungsempfänger für den Schutz der Umwelt und <strong>des</strong> natürlichen<br />

Lebensraums zu honorieren sowie Einschränkungen der landwirtschaftlichen Nutzung, die<br />

über die Anforderungen der guten landwirtschaftlichen Praxis hinausgehen, auszugleichen.<br />

Das <strong>Programm</strong>konzept ist so angelegt, dass es den ökologischen Landbau, die betriebliche<br />

Extensivierung im Ackerbau, bei Dauerkulturen und beim Grünland als lan<strong>des</strong>weites Angebot,<br />

die spezifischeren Maßnahmen <strong>des</strong> Umwelt- und Naturschutzes als Angebot überwiegend<br />

in Vorranggebieten umfassen soll. Das Konzept berücksichtigt damit in einer ausgewogenen<br />

Weise Maßnahmen <strong>des</strong> allgemeinen abiotischen und biotischen Ressourcenschutzes, <strong>des</strong> spezifischen<br />

Arten- und Biotopschutzes und <strong>des</strong> Erhalts der Kulturlandschaft.<br />

Die Weiterentwicklung gegenüber dem bisherigen <strong>Programm</strong>angebot richtet sich insbesondere<br />

darauf,<br />

- die Teilnahmeentwicklung in allen bisher angebotenen Maßnahmebereichen, insbesondere<br />

in denen mit bisher sehr zurückhaltender Entwicklung, deutlich zu steigern,<br />

- hierbei sowohl ausgestaltungs- als auch verwaltungstechnische Akzeptanzhemmnisse abzubauen<br />

und begleitend zum <strong>Programm</strong>angebot die Informationsverbreitung und die betrieblichen<br />

Beratungsangebote zu intensivieren,<br />

- bislang nicht oder nur indirekt berücksichtigte Maßnahmenbereiche, mit denen gewünschte<br />

ökologische Ziele erreichbar sind, in die <strong>Förderung</strong> aufzunehmen.<br />

Mit diesen Maßnahmeschritten will <strong>NRW</strong> erreichen, dass die Akzeptanz für die Förderangebote<br />

stetig erhöht wird und die geförderte Fläche deutlich zunimmt. Es ist das Ziel, die<br />

geförderte Fläche von bislang rd. 110.000 ha bis zum Jahre 2006 auf ca. 350.000 ha zu steigern.<br />

Daher hat Nordrhein-Westfalen eine schrittweise Erhöhung der Finanzmittel und <strong>des</strong> EAGFL-<br />

Anteils in den Jahren 2000-2006 vorgesehen.


Kapitel VI.2.3.2: Agrarumweltmaßnahmen_____________________________________________________________ 238<br />

Das bisherige <strong>Programm</strong> wurde letztmalig für Anträge, die bis zum 30.06.1999 eingingen und<br />

deren Verpflichtungszeitraum zum 01.07.1999 begann, angeboten.<br />

Das Grundprinzip der Agrarumweltmaßnahmen besteht darin, mit freiwilligen lan<strong>des</strong>weiten<br />

oder gebietsspezifischen Förderangeboten mit flexiblen und praxisorientierten Nutzungsvorgaben<br />

die spezifischen Zielsetzungen <strong>des</strong> Kulturlandschaftsprogrammes umzusetzen. Berücksichtigt<br />

werden dabei die unterschiedlichen agrarräumlichen Situationen und die jeweiligen<br />

betrieblichen Gegebenheiten<br />

Kulturlandschaftsprogramm <strong>NRW</strong><br />

im Rahmen der Verordnung (EG) Nr. 1257/1999<br />

Agrarumweltmaßnahmen<br />

Vertragsnaturschutz<br />

Bau- Betriebs(zweig)bezogene<br />

steine Förderangebote<br />

Markt- und standortangepasste<br />

Landbewirtschaftung<br />

- Acker<br />

- Grünland<br />

- Öko-Landbau<br />

- Festmistwirtschaft<br />

Sonstige Förderangebote<br />

- Langjährige Stilllegung<br />

- Uferrandstreifen<br />

- Gefährdete Pflanzenarten<br />

und Haustierrassen<br />

- Erosionsschutz<br />

- Modellprojekte<br />

Einzelflächenbezogene<br />

Förderangebote<br />

Rahmenrichtlinie Vertragsnaturschutz<br />

- naturschutzgerechte Nutzung<br />

von Acker- und<br />

Grünland<br />

- Streuobstwiesen<br />

- Biotopanlage und<br />

- pflege<br />

Ansprechpartner<br />

Kreisstellen der Landwirtschaftskammer Ämter für Agrarordnung,<br />

Kreise und kreisfreie Städte<br />

Die Agrar-Umwelt-Maßnahmen geben lan<strong>des</strong>weit Anreize zur Einführung oder Beibehaltung<br />

extensiver, umweltschonender und ökologischer landwirtschaftlicher Produktionsverfahren.<br />

Sie verfolgen u.a. das Ziel, den Boden vor Abtrag auf besonders gefährdeten<br />

Standorten zu schützen, die natürlichen und wirtschaftlichen Produktionsbedingungen zu<br />

erhalten, den Eintrag von Pflanzenschutz- und Düngemitteln in Gewässer zu verhindern, die<br />

Selbstregulationsfähigkeit von Agrarökosystemen zu erhöhen und vor allem den abiotischen<br />

Ressourcenschutz zu verbessern.<br />

Zu den vorgesehenen Fördermaßnahmen zählen u.a. die <strong>Förderung</strong> einer markt- und standortangepassten<br />

Landwirtschaft, die Anlage von Uferstreifen, die Erosionsschutzmaßnahmen und<br />

die mehrjährige Flächenstilllegung.<br />

Der Vertragsnaturschutzes dient insbesondere dem Ziel der Erhaltung oder der Verbesserung<br />

bzw. Wiederherstellung der Lebensgrundlagen von gefährdeten oder bedrohten


Kapitel VI.2.3.2: Agrarumweltmaßnahmen_____________________________________________________________ 239<br />

Tier- und Pflanzenarten und der Verhinderung einer für den Naturhaushalt schädlichen Entwicklung<br />

in Vorrang-Gebieten <strong>des</strong> Naturschutzes.<br />

Hierzu zählen insbesondere Feuchtwiesen, Gewässerauen, Grünland in Mittelgebirgslagen<br />

und Biotope mit kulturhistorischer Bedeutung. Schwerpunkte der <strong>Förderung</strong> sind Naturschutzgebiete,<br />

besonders geschützte Biotope und sonstige Flächen <strong>des</strong> Biotopverbun<strong>des</strong>. Neben<br />

dem abiotischen Ressourcenschutz steht also vor allem der biotische Ressourcenschutz<br />

im Vordergrund.<br />

Mit dieser Herangehensweise sollen die unterschiedlichen Probleme <strong>des</strong> Umwelt – und Naturschutzes<br />

und die Gefährdungen regionaler und örtlicher Ausprägung über sowohl lan<strong>des</strong>weit<br />

als auch in Vorranggebieten abgestimmte Maßnahmen reduziert werden.<br />

So werden beispielsweise in Mittelgebirgslagen neben dem lan<strong>des</strong>weiten Angebot der Grünlandextensivierung<br />

und der Festmistwirtschaft auf einzelnen Flächen in Problemlagen auch<br />

die Fördermaßnahme <strong>des</strong> Erosionsschutzes, die Anlage von Uferrandstreifen oder die mehrjährige<br />

Flächenstilllegung angeboten. Insbesondere zur Erhaltung von Lebensräumen schützenswerter<br />

Tier- und Pflanzenarten sind daneben noch die Maßnahmen <strong>des</strong> Vertragnaturschutzes<br />

im Mittelgebirgsraum in die Angebotspalette integriert.<br />

Um die Attraktivität der Agrarumweltmaßnahmen auch in den landwirtschaftlichen Intensivgebieten<br />

sicherzustellen, werden die Prämien - wo es möglich, ökonomisch und fachlich sinnvoll<br />

ist - gestaffelt. Im Rahmen <strong>des</strong> <strong>Programm</strong>s zur <strong>Förderung</strong> der langjährigen Stilllegung<br />

sowie zur <strong>Förderung</strong> von Erosionsschutzmaßnahmen hat <strong>NRW</strong> eine Staffelung der Zuwendungen<br />

nach der Bodengüte (Ertragsmesszahlen) vorgenommen, um die Fördermaßnahmen in<br />

Intensivgebieten mit Ackerbau bei besseren Standortvoraussetzungen attraktiver zu gestalten.<br />

Auch die Rahmenrichtlinie Vertragsnaturschutz sieht eine Staffelung der Zuwendungen nach<br />

Standorten vor.<br />

Die Verordnung (EG) Nr. 1257/99 sieht entsprechend Art. 24 im Anhang Höchstbeträge für<br />

die Beihilfen vor. Diese Höchstbeträge machen es sehr schwer, in den nordrheinwestfälischen<br />

intensiven Ackerbau- oder Veredelungsregionen mit seinen extrem hohen<br />

Pachtpreisen Förderprogramme und Förderprämien anzubieten, die bei den land- und forstwirtschaftlichen<br />

Unternehmern dieser Gebiete auf breiteste Akzeptanz stoßen.


Kapitel VI.2.3.2: Agrarumweltmaßnahmen_____________________________________________________________ 240<br />

Sämtliche vom Land Nordrhein-Westfalen angebotenen Förderprogramme im Bereich der<br />

Agrarumweltmaßnahmen zu entgeltenden Leistungen gehen über die Anforderungen der guten<br />

landwirtschaftlichen Praxis hinaus. Die <strong>Programm</strong>e wurden mit dem Ziel konzipiert, die<br />

ökologischen Leistungen der land- und forstwirtschaftlichen Unternehmer für den Schutz der<br />

Umwelt zu honorieren und die damit verbundenen Einschränkungen der landwirtschaftlichen<br />

Nutzung angemessen auszugleichen (siehe Synopse).<br />

Für alle Maßnahmen gem. Art. 22 – 24 der Verordnung (EG) Nr. 1257/1999 gilt das Freiwilligkeitsprinzip.<br />

Die Zuwendungsempfänger verpflichten sich freiwillig zu Nutzungseinschränkungen,<br />

für die sie entsprechend entgolten werden. Obligatorische, aufgrund rechtlicher<br />

Bestimmungen einzuhaltende Verpflichtungen z.B. im Rahmen von Naturschutzgebieten<br />

können nicht im Rahmen <strong>des</strong> <strong>NRW</strong>-Kulturlandschaftsprogramm gem. der Art. 22 – 24 der<br />

Verordnung (EG) Nr. 1257/1999 gefördert werden.


Kapitel VI.2.3.2: Agrarumweltmaßnahmen______________________________________________________________________________________________________________________241<br />

Synopse über die Anforderungen der guten landwirtschaftlichen Praxis<br />

im Vergleich zu den Anforderungen der einzelnen Agrarumweltmaßnahmen<br />

Anforderungen der jeweiligen Maßnahme,<br />

die über die Anforderungen der guten<br />

landwirtschaftlichen Praxis hinausgehen<br />

Maßnahme Anforderungen der guten landwirtschaftlichen Praxis<br />

1a) Verzicht auf den Einsatz von chemisch-synthetischen<br />

Düngemitteln sowie Pflanzen-<br />

I. <strong>Förderung</strong> der markt- und<br />

standortangepassten Landbewirtschaftung<br />

1) Ackerbau und<br />

Dauerkulturen<br />

schutzmitteln im Betriebszweig Ackerbau oder<br />

Dauerkulturen<br />

- bedarfsgerechte Bemessung der Höhe der Düngung<br />

entsprechend § 2 Abs. 1, § 4 Abs. 1 der "Verordnung<br />

über die gute landwirtschaftliche Praxis beim<br />

Düngen (Düngeverordnung)"<br />

- Anwendung von Pflanzenschutzmitteln nach guter<br />

landwirtschaftlicher Praxis (§§ 2a, 6, 6a PflSchG)<br />

1b) Verzicht auf den Einsatz von chemisch-synthetischen<br />

Düngemitteln im Betriebszweig<br />

Ackerbau oder Dauerkulturen<br />

1c) Verzicht auf die Anwendung von Herbiziden<br />

in den Betriebszweigen Ackerbau, Obstbau<br />

oder anderen Dauerkulturen<br />

1d) Anlage von Schonstreifen (Gemisch mit blühfreudigen<br />

Arten/Selbstbegrünung) mit einer<br />

- keine spezifischen Vorgaben im landwirtschaftlichen<br />

Fachrecht<br />

Breite von 3-12 m<br />

2) Grünland - im Betriebsdurchschnitt auf Grünland bis zu 210 kg 2a+b) Verringerung <strong>des</strong> Viehbesatzes an Rau-


Kapitel VI.2.3.2: Agrarumweltmaßnahmen__________________________________________________________________________________________________________________________242<br />

futterfressern durch Viehbestandsabstockung<br />

und/oder Flächenaufstockung auf höchstens<br />

1,4 raufutterfressende Großvieheinheiten<br />

(RGV) je ha Hauptfutterfläche<br />

2c) Einhaltung einer RGV von höchstens 1,4 RGV<br />

je ha Hauptfutterfläche<br />

2d) Umwandlung von Ackerland in Dauergrünland<br />

mit einem Besatz von höchstens 1,4 RGV je<br />

N/ha aus Wirtschaftsdünger (entsprechend 3<br />

GV/ha) zulässig (§ 3 Abs. 7 DüngeVO)<br />

ha Hauptfutterfläche<br />

- Einführung oder Beibehaltung einer Bewirtschaftung<br />

im gesamten Betrieb nach der VO<br />

(EWG) Nr. 2092/91 über den ökologischen Landbau<br />

sowie <strong>des</strong> EG-Folge-Rechts, insbesondere VO<br />

3) Ökologischer Landbau - keine Verpflichtung im landwirtschaftl. Fachrecht<br />

(EG) Nr. 1804/1999<br />

- Einführung oder Beibehaltung der Festmistwirtschaft<br />

durchgängig in min<strong>des</strong>tens einem der<br />

- keine Verpflichtung im landwirtschaftl. Fachrecht<br />

4) Festmistwirtschaft<br />

Betriebszweige Milchviehhaltung, Mutterkuhhaltung,<br />

Rindermast, Sauenhaltung oder<br />

Schweinemast<br />

- Ausbringung <strong>des</strong> Festmistes auf betriebseigenen<br />

Flächen und jährliche Nährstoffanalyse <strong>des</strong> Mistes<br />

- max. 2,0 GVE/ha<br />

- Einhaltung festgelegter Grundsätze artgerechter<br />

Tierhaltung<br />

- Nährstoffgehalte Mist können zur Bemessung der<br />

bedarfsgerechten Düngung aus Tabellenwerken übernommen<br />

werden<br />

- im Betriebsdurchschnitt aus Wirtschaftsdünger bis<br />

zu 170 kg N/ha auf Ackerland bzw. 210 kg N/ha auf<br />

Gründland zulässig (entsprechend bis zu 3 GV/ha)


Kapitel VI.2.3.2: Agrarumweltmaßnahmen__________________________________________________________________________________________________________________________243<br />

- Verzicht auf den Einsatz von Dünge- und Pflanzenschutzmitteln<br />

Düngung:<br />

- keine Vorgabe eines generellen Min<strong>des</strong>tabstan<strong>des</strong><br />

zu Gewässern;<br />

- Einhaltung eines "ausreichenden Abstan<strong>des</strong>" (§ 2<br />

II. <strong>Förderung</strong> von Uferrandstreifen<br />

- Verbot der Beweidung<br />

- Begrünung <strong>des</strong> Randstreifens mit mehrjährigen<br />

Grasarten (Ackerland)<br />

- Abzäunung <strong>des</strong> Randstreifens gegenüber verblei-<br />

Abs. 3 DüngeVO)<br />

bender Grünlandfläche (Grünland)<br />

Pflanzenschutz:<br />

- keine Vorgabe eines generellen Min<strong>des</strong>tabstan<strong>des</strong><br />

zu Gewässern<br />

- spezifische Abstandsauflagen einzelner Pflanzenschutzmittel<br />

sind einzuhalten (§ 6a Abs. 1<br />

PflSchG)<br />

- keine Vorgaben hinsichtlich Beweidung, Begrünung<br />

und Abzäunung von Ufern<br />

- Einhaltung erosionsmindernder Bodenbearbeitungsund<br />

Bestellungsmaßnahmen (z.B. Rüben-, Maisund<br />

Rapsanbau mit Mulch- oder Direktsaatverfahren,<br />

Kartoffelanbau mit Zwischenfrucht)<br />

- Einsaat mehrjähriger Grasarten auf (Teil)-Schlägen<br />

und Streifen<br />

- Einhaltung der allgemeinen Vorsorgegrundsätze<br />

nach § 17 BBodSchG<br />

- keine Verpflichtung zu konservierender Bodenbearbeitung<br />

bei bestimmten Kulturen, keine<br />

verpflichtenden Einschränkungen bezüglich der anzubauenden<br />

Kulturen<br />

- keine über das landwirtschaftliche Fachrecht (DüngeVO,<br />

PflSchG) hinausgehenden Einschränkungen<br />

bezüglich Düngung, Einsatz von Pflanzenschutz-<br />

III. <strong>Förderung</strong> von Erosionsschutzmaßnahmen


Kapitel VI.2.3.2: Agrarumweltmaßnahmen__________________________________________________________________________________________________________________________244<br />

mitteln, Mahdzeitpunkt, Beweidung, mechanische<br />

Bearbeitung bei Einsaat von mehrjährigen Grasar-<br />

ten zur Begrünung<br />

- Langjährige Stilllegung von Streifen, Teil- und<br />

Restflächen oder ganzen Flächen landwirtschaftlich<br />

genutzten Ackerlands<br />

- Verzicht auf den Einsatz von Dünge- und Pflanzenschutzmitteln<br />

- Einsaat einer standortangepassten Begrünung oder<br />

Anlage einer Hecke oder Anlage von Kleingewässern<br />

und Blänken<br />

- keine Vorgaben im landwirtschaftl. Fachrecht<br />

IV. <strong>Förderung</strong> der langjährigen<br />

Stilllegung zu Zwecken <strong>des</strong><br />

Umweltschutzes<br />

- Züchtung und Haltung spezieller Haustierrassen,<br />

die in ihrem Bestand bedroht sind<br />

- keine Vorgaben im landwirtschaftl. Fachrecht<br />

V. <strong>Förderung</strong> vom Aussterben<br />

bedrohter Haustierrassen<br />

VI. <strong>Förderung</strong> pflanzengeneti- - keine Vorgaben im landwirtschaftl. Fachrecht - "In Situ"- Erhalt von Wildpflanzenpopulationen<br />

scher Ressourcen<br />

heimischer Nutzpflanzen sowie von potenziell<br />

nutzbaren Wildpflanzenarten<br />

- "On farm"- Erhalt alter Sorten, Landsorten und<br />

nicht mehr angebauter Kulturarten


Kapitel VI.2.3.2: Agrarumweltmaßnahmen__________________________________________________________________________________________________________________________245<br />

<strong>Förderung</strong> der naturschutzgemäßen<br />

Bewirtschaftung<br />

a) Ackerbau - siehe I. 1.<br />

- bedarfsgerechte Düngung mit Gülle bis max. 170<br />

kg/N/ha im Durchschnitt <strong>des</strong> Betriebes auf Ackerland<br />

(§ 3 Abs. 7 DüngeVO)<br />

- bedarfsgerechte Düngung mit Klärschlamm nach<br />

Vorgaben § 3 DüngeVO und KlärschlammVO<br />

VII.<br />

- Verzicht auf die Anwendung von chemischsynthetischen<br />

Pflanzenschutzmitteln<br />

- Verzicht auf die Anwendung mechanischer und<br />

chemischer Unkrautbekämpfung<br />

- Verzicht auf das Ausbringen von chemischsynthetischem<br />

Dünger und/oder Gülle und / oder<br />

Klärschlamm<br />

- Freiwillige Verpflichtung zur Umwandlung von<br />

Acker in Grünland (eine Vertragsperiode)<br />

- Verzicht auf die Anwendung von Düngemitteln<br />

generell, bzw. Gülle und/oder chemisch-synthetischen<br />

Düngemitteln<br />

- Verzicht auf die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln<br />

- Einschränkung der Beweidung bzw. Besatzdichte je<br />

b) Grünland - keine Vorgaben im landwirtschaftl. Fachrecht<br />

- siehe I. 1. und VII. a)<br />

- siehe I. 2.<br />

ha innerhalb bestimmter Zeiträume<br />

- keine Vorgaben im landwirtschaftl. Fachrecht - Einschränkung der Mahd innerhalb bestimmter<br />

Zeiträume<br />

- keine Vorgaben im landwirtschaftl. Fachrecht - Einschränkung der Tierarten bei der Beweidung<br />

- Verpflichtung zur Einzäunung aus naturschutzfachlichen<br />

Gründen (eine Vertragsperiode)


Kapitel VI.2.3.2: Agrarumweltmaßnahmen__________________________________________________________________________________________________________________________246<br />

- Anpflanzung einer bestimmten Anzahl von Obstbäumen<br />

mit virusfreien/<br />

- getesteten Sorten entsprechend vorliegender Güte-<br />

bestimmungen<br />

c) Streuobstwiesen - Pflanzgut muss lediglich CAC-Anforderungen genügen<br />

(§ 6 Anbaumaterialverordnung)<br />

- ansonsten keine Vorgaben im landwirtschaftl. Fachrecht<br />

- Durchführung von fachgerechten Pflegemaßnahmen<br />

(Erhaltungs- und Verjüngungsschnitt) nach fachli-<br />

chen Vorgaben<br />

- Verzicht auf Winterbeweidung<br />

- keine Vorgaben im landwirtschaftl. Fachrecht - Anlage von Hecken/Feldgehölzen nach fachlichen<br />

Vorgaben<br />

- Verpflichtung zur Mahd von Saumstreifen (nach<br />

Vorgabe) mit Absäumungspflicht <strong>des</strong> Mähgutes<br />

- Anlage bzw. Pflege von Kopfbäumen (nach fachlicher<br />

Anleitung)<br />

- Verpflichtung zur Einzäunung (nach fachlichen<br />

d) Biotopanlage und -pflege<br />

Vorgaben)<br />

- keine Vorgaben im landwirtschaftl. Fachrecht Durchführung von Modellvorhaben z.B. in den Bereichen<br />

- Ökologischer Landbau<br />

- Erosionsschutz<br />

- Pflanzengenetische Ressourcen<br />

VIII Modellvorhaben<br />

- Naturschutz<br />

(Anforderungen siehe unter den jeweiligen Maßnahmen)


Kapitel VI.2.3.2: Agrarumweltmaßnahmen____________________________________________________________247<br />

1.4 Beschreibung der geplanten Maßnahmen<br />

Auf eine detaillierte Beschreibung wird an dieser Stelle verzichtet. Es wird auf die Beschreibung<br />

bei den einzelnen Bausteinen verwiesen.<br />

Bei der Flächenbestimmung von Grünland werden abweichend zu Ackerland, Landschaftselemente<br />

wie beispielsweise Einzelbäume, Baumgruppen, Hecken, Feuchtbereiche, Gräben<br />

und Raine, die entweder Bestandteil guter fachlicher Anbau- und Nutzungspraktiken oder<br />

prägender Bestandteil der historisch gewachsenen Kulturlandschaft sind, als Teil der vollständig<br />

genutzten Fläche anerkannt. Weiterhin zwingend von der Katasterfläche abzusetzen<br />

sind die in Artikel 12 Absatz 2 Buchstabe b erster Anstrich der Verordnung (EG) Nr.<br />

1254/1999 aufgelisteten Flächen (Gebäude, Wälder, Teiche und Wege).<br />

Eine Anpassung der Prämiensätze je ha Fläche ist in diesen Fällen nicht erforderlich, weil den<br />

Kalkulationen lan<strong>des</strong>weite Durchschnittserträge zugrunde liegen, die bei bestimmten Nutzungsintensitäten<br />

aufgrund der Erfahrungen der Landwirtschaftsverwaltung erzielt werden,<br />

und dabei nicht zwischen Grünlandflächen mit und ohne Landschaftselemente unterschieden<br />

wurde.<br />

Dies entspricht der im Schreiben der <strong>EU</strong>-KOM vom 03.04.2003 (AGRI 09654, E.4/M<br />

D(2003) formulierten Auffassung zur Berücksichtigung von Landschaftselementen bei der<br />

Flächenbestimmung von Grünland.<br />

Gemeinschaftsbeitrag<br />

Für alle neun Bausteine der Agrarumweltmaßnahmen wird ein Gemeinschaftsbeitrag basierend<br />

auf den öffentlichen Ausgaben in Höhe von 50 % beantragt.<br />

Maßnahmen der Flurbereinigung, Dorferneuerung, Agrarumweltmaßnahmen - Nr. 9 Modellvorhaben<br />

- und der Forstwirtschaft können u.a. von öffentlich-rechtlichen Trägern (z.B.<br />

Kommunen, Teilnehmergemeinschaften, Landwirtschaftskammern) durchgeführt werden.<br />

Die nationalen öffentlichen Ausgaben umfassen dann neben GAK- und Lan<strong>des</strong>mitteln auch<br />

die Aufwendungen <strong>des</strong> öffentlich-rechtlichen Trägers. Die Aufwendungen dieser Träger werden<br />

als öffentliche Ausgaben bei der Berechnung <strong>des</strong> Zuwendungsbetrages berücksichtigt.


Kapitel VI.2.3.2: Agrarumweltmaßnahmen__________________________________________________________ 248<br />

1.5 Zuständige Behörden<br />

Zuständig für die verwaltungsmäßige Durchführung der Bausteine 1 bis 6 und 8 sind die<br />

Direktoren der Landwirtschaftskammern als Lan<strong>des</strong>beauftragte:<br />

Direktor der Landwirtschaftskammer Rheinland<br />

als Lan<strong>des</strong>beauftragter<br />

Postfach 1969<br />

53009 Bonn<br />

Direktor der Landwirtschaftskammer Westfalen-Lippe<br />

als Lan<strong>des</strong>beauftragter<br />

Postfach 5925<br />

48135 Münster<br />

Zuständig für die Bewilligung der Maßnahmen nach Baustein 7 sind<br />

*die Kreise und kreisfreien Städte als untere Landschaftsbehörden bzw.<br />

*die Ämter für Agrarordnung.<br />

Diese sind in das EG-Zahlstellenverfahren über die Koordinierungsstelle bei der Bezirksregierung<br />

Münster, Abteilung "Obere Flurbereinigungsbehörde", eingebunden:<br />

Bezirksregierung Münster<br />

Abteilung "Obere Flurbereinigungsbehörde"<br />

Domplatz 1 -3<br />

48143 Münster


Kapitel VI.2.3.2: Agrarumweltmaßnahmen__________________________________________________________ 249<br />

2. <strong>Förderung</strong> einer markt- und standortangepaßten Landbewirtschaftung<br />

Die <strong>Förderung</strong> der markt- und standortangepaßten Landbewirtschaftung soll in Nordrhein-<br />

Westfalen vier Maßnahmenbereiche umfassen: Die <strong>Förderung</strong><br />

- der Acker- und Dauerkulturextensivierung,<br />

- der Grünlandextensivierung,<br />

- <strong>des</strong> ökologischen Landbaus und<br />

- der Festmistwirtschaft<br />

Die Maßnahme ist für die <strong>Förderung</strong> der Grünlandextensivierung sowie <strong>des</strong> ökologischen<br />

Landbaus Bestandteil der Bund-Länder-Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der Agrarstruktur<br />

und <strong>des</strong> Küstenschutzes" in der jeweils geltenden Fassung.<br />

2.1 Ausgangslage<br />

Mit zunehmender Intensität der Anbau- und Bewirtschaftungsmethoden sowie der Tierhaltung<br />

steigt die örtlich variierende Wahrscheinlichkeit, dass Ab-, Aus- und Einträge erfolgen.<br />

Vielfach dokumentiert wurde, dass abhängig von den regionalen Gegebenheiten und Wirtschaftsweisen,<br />

* intensiv ackerbaulich genutzte Böden durch mechanische und chemische Eingriffe belastet<br />

werden und ackerbauliche Nutzung, sofern nicht standortgerecht betrieben, die Bodenerosion<br />

fördert;<br />

* Grund- und Oberflächenwasser durch Auswaschung und Abtrag von Nährstoffen aus mineralischen<br />

und organischen Düngemitteln sowie durch Pflanzenschutzmittel und deren<br />

Rückstände belastet werden;<br />

* natürliche Regulationsmechanismen durch Reduzierung nützlicher Organismen oder deren<br />

Nahrungsquellen und Habitate in ihrer Wirksamkeit eingeschränkt werden;<br />

* die Zahl der Tier- und Pflanzenarten in intensiv genutzten Agrarlandschaften insgesamt<br />

zurückgeht.<br />

Im Rahmen der guten landwirtschaftlichen Praxis wird darauf hingewirkt, die oben angeführten<br />

Einflüsse unter Berücksichtigung der notwendigen Ertragssicherheit und Rentabilität mit


Kapitel VI.2.3.2: Agrarumweltmaßnahmen__________________________________________________________ 250<br />

den Erfordernissen <strong>des</strong> Umweltschutzes in Einklang zu bringen und möglichst zu minimieren.<br />

Über die gute landwirtschaftliche Praxis hinausgehende Maßnahmen der Extensivierung und<br />

der ökologische Landbau bedürfen hingegen einer Honorierung, die die wirtschaftlichen<br />

Nachteile aus freiwillig eingegangenen Verpflichtungen - wie z.B. Verzicht auf chemischsynthetische<br />

Pflanzenschutz- und Düngemittel im Ackerbau, Einschränkung <strong>des</strong> Viehbesatzes,<br />

Aufrechterhaltung und Extensivierung der Grünlandbewirtschaftung - ausgleicht.<br />

Acker- und Grünlandextensivierung<br />

Die regelmäßige Anwendung chemisch-synthetischer Pflanzenschutz- und Düngemitteln auf<br />

Acker- und Dauerkulturflächen entspricht derzeit der üblichen Praxis. Ausnahmen bilden der<br />

ökologische Landbau (ca. 1 % der LF in <strong>NRW</strong>), im Rahmen <strong>des</strong> bisherigen Kulturlandschaftsprogramms<br />

extensivierte oder stillgelegte Flächen (ca. 0,1 % der LF) und Flächen im<br />

Rahmen der konjunkturellen Stillegung.<br />

Die Bewirtschaftung von Grünland wird im Vergleich zum intensiv bewirtschafteten Acker<br />

aus Sicht <strong>des</strong> Umwelt- und Naturschutzes i.d.R. als vorteilhafter beurteilt. Dem Erhalt von<br />

Grünland kommt sowohl aus Gründen <strong>des</strong> Ressourcenschutzes als auch <strong>des</strong> Kulturlandschaftserhalts<br />

eine besondere Bedeutung zu. Die positiven Umweltwirkungen lassen sich allerdings<br />

durch eine gezielte extensive Bewirtschaftung noch deutlich steigern.<br />

Das Intensitätsniveau auf Grünland ist in hohem Maße von den standörtlichen Voraussetzungen,<br />

dem jeweiligen betrieblichen Viehbesatz und der Produktionsrichtung abhängig. Die<br />

Wirtschaftlichkeit der für die Grünlandregionen Nordrhein-Westfalens dominierenden Milchviehhaltung<br />

steht hierbei in unmittelbarem Zusammenhang mit hoher Futterqualität und geringen<br />

Futtermittelkosten. Zur Leistungssteigerung <strong>des</strong> Grünlands wird i.d.R. zusätzlich zum<br />

vorhandenen Wirtschaftsdünger eine mineralische Düngung vorgenommen und die Futterbasis<br />

durch einen hohen Anteil von zugekauften Energiekonzentraten ergänzt.<br />

Während in vielen Grünlandregionen auf der einen Seite weiterhin teilweise die beschriebenen<br />

Intensivierungstendenzen zu beobachten sind, werden andererseits bisher noch extensiv<br />

genutzte Flächen aufgrund fehlender Wirtschaftlichkeit aufgeforstet oder ganz aufgegeben.<br />

Die beschriebenen negativen Tendenzen konnten mit Hilfe der bisherigen Extensivierungsförderung<br />

teilweise abgemildert werden. Derzeit sind ca. 45.000 ha in die Grünlandextensivierung<br />

(ohne ökologisch bewirtschaftete Grünlandflächen; Stand 98/99) einbezogen. Dies<br />

entspricht ca. 10 % <strong>des</strong> Grünlands in <strong>NRW</strong>. Regional erreichen die Flächenanteile bis zu 30<br />

% <strong>des</strong> Dauergrünlands.


Kapitel VI.2.3.2: Agrarumweltmaßnahmen__________________________________________________________ 251<br />

Ökologischer Landbau<br />

Der ökologische Landbau entspricht in besonderer Weise den Prinzipien einer nachhaltigen<br />

und umweltschonenden Landbewirtschaftung. Weitgehend geschlossene Stoffkreisläufe, die<br />

Vermeidung umweltbelastender Stoffeinträge, tiergerechte Haltungs- und Fütterungsverfahren<br />

sowie vielfältige Fruchtfolgen sind seine markanten Kennzeichen.<br />

Für Produkte aus dem ökologischen Landbau besteht aufgrund <strong>des</strong> überzeugenden Systemansatzes,<br />

der Initiative der ökologischen Anbauverbände und der Verordnung (EWG) Nr.<br />

2092/91 ein sich stetig entwickelnder Markt und eine wachsende Nachfrage. In <strong>NRW</strong> mit 18<br />

Mio. Verbraucherinnen und Verbrauchern kann diese Nachfrage nur zu einem sehr geringen<br />

Anteil mit Erzeugnissen aus <strong>NRW</strong> befriedigt werden. Die Zahl der ökologisch wirtschaftenden<br />

und jährlich umstellenden Landwirtinnen und Landwirte ist gemessen an den tatsächlichen<br />

und potenziellen Absatzchancen wesentlich zu gering.<br />

Ursachen für den bisher geringen Umfang <strong>des</strong> ökologischen Landbaus sind u.a.<br />

die hohen Umstellungskosten insbesondere durch Umorganisation der Betriebsabläufe, Erwerb<br />

neuer Fähigkeiten und Kenntnisse, notwendige Stallneubauten und Investitionen für die<br />

Vermarktung (insbesondere in den ersten beiden Jahren der Umstellung entsteht ein erhöhter<br />

Arbeitsaufwand, beispielsweise in der Unkrautregulierung durch Umstellung von chemischen<br />

zu mechanischen Verfahren, in der Vermarktung durch Ausbau von Lagerungs- und Aufbereitungseinrichtungen,<br />

im Betriebsmanagement durch Aneignung von neuem Wissen und<br />

Erfahrungen),<br />

* die Unsicherheiten bezüglich der Weiterentwicklung <strong>des</strong> Marktes und der Preise (Konkurrenz<br />

von Öko-Betrieben mit günstigeren Produktionsstrukturen, vorteilhafteren Standortbedingungen<br />

und billigeren Arbeitskräften z.B. in den neuen Bun<strong>des</strong>ländern bzw. in Südund<br />

Osteuropa),<br />

* die höhere Arbeitsbelastung vor allem in der Verarbeitung und Direktvermarktung der<br />

Produkte,<br />

* der zu geringe finanzielle Ausgleich über Flächenprämien insbesondere in den ersten Jahren<br />

der Umstellung. (Während <strong>des</strong> gemäß EG-Verordnung 2092/91 vorgeschriebenen<br />

Umstellungszeitraums von 2 Jahren dürfen die Erzeugnisse noch nicht als ökologische Erzeugnisse<br />

vermarktet werden. Auch in dem folgenden Zeitabschnitt 3.-5. Jahr der Einführung<br />

<strong>des</strong> ökologischen Landbaus können noch nicht alle erzeugten Produkte zu den höheren<br />

Öko-Preisen abgesetzt werden.) *die hohen Kosten für Kontrollen im ökologischen<br />

Landbau, die durch die Ergänzung der Verordnung um den Bereich der tierischen Erzeugung<br />

deutlich ansteigen dürften.


Kapitel VI.2.3.2: Agrarumweltmaßnahmen__________________________________________________________ 252<br />

Festmistwirtschaft<br />

Die in der Vergangenheit aus arbeitswirtschaftlichen Gründen erfolgte Umstellung der Tierhaltungsverfahren<br />

von Festmist- auf Flüssigmistwirtschaft hat zu einer Reihe umweltrelevanter<br />

Veränderungen geführt. Vorrangig zu nennen ist das erhöhte Nitrataustragspotential bei<br />

Flüssigmistwirtschaft. Hierdurch ist die Flüssigmistausbringung sehr zeitkritisch, d.h. eine<br />

verlustarme Gülleausbringung ist nur innerhalb einer sehr kurzen Zeitspanne unmittelbar vor<br />

dem Bedarfsschwerpunkt der Pflanzen möglich.<br />

Im einzelnen hat die Festmistwirtschaft im Vergleich zu Flüssigmistverfahren viele Vorteile:<br />

1. Aus ökologischer Sicht:<br />

Festmist<br />

- hat nur einen geringen Anteil potenziell auswaschungsgefährdeten NH4-Stickstoffs<br />

und kann daher zu nahezu jedem Zeitpunkt ohne Auswaschungsrisiko ausgebracht<br />

werden.<br />

- stellt eine wirksame und nachhaltige Nahrungs- und Energiequelle für Bodenbakterien<br />

dar,<br />

- verbessert physikalische Bodeneigenschaften wie Krümelung, Wasserhaltevermögen,<br />

-durchlässigkeit, Luftführung, Erwärmbarkeit und Bearbeitbarkeit,<br />

- ist somit Träger vielseitiger Nah- und Fernwirkungen für Boden und Pflanze und<br />

- dient damit als allgemein anwendbares Mittel zur allmählichen Verbesserung der Bodenfruchtbarkeit.<br />

2. Aus pflanzenbaulicher Sicht:<br />

Der Festmisteinsatz<br />

- erzeugt kaum Nährstoffverluste, weil verfügbare Nährstoffe weitgehend in organische<br />

Bestandteile umgewandelt werden;<br />

- führt beim Abbau <strong>des</strong> ligninhaltigen Strohs nur zu einer geringen Stickstoffkonkurrenz,<br />

wenn Stroh und tierischer Kot eine Vorrotte unterlagen und gemeinsam in den<br />

Boden eingearbeitet werden (im Vergleich dazu wird bei Einarbeitung <strong>des</strong> Strohs ohne<br />

organischen Dünger Stickstoff festgelegt);<br />

- versorgt die Pflanzen nicht nur mit Hauptnährstoffen, sondern auch mit<br />

Spurennährstoffen und Wuchsstoffen;<br />

- vor Hackfrüchten führt in der Regel zu positiven Ertragswirkungen;<br />

- auf Grünland und Getreide schützt die Pflanzen gegen Spätfröste.


Kapitel VI.2.3.2: Agrarumweltmaßnahmen__________________________________________________________ 253<br />

3. Zur Vermeidung von Geruchsimmissionen:<br />

Die intensive Veredelungsstruktur der Landwirtschaft in Nordrhein-Westfalen führt in Verbindung<br />

mit der hohen Bevölkerungsdichte <strong>des</strong> Ballungsraumes darüber hinaus sowohl beim<br />

Bau und Betrieb von Tierhaltungsanlagen als auch bei der Ausbringung der Wirtschaftsdünger<br />

zu teilweise massiven Konflikten mit der Bevölkerung aufgrund der Geruchsbelästigung.<br />

Hiervon ist im Vergleich zur Flüssigmistwirtschaft die Festmistwirtschaft deutlich weniger<br />

betroffen, da die Geruchsimmissionen bei Festmistverfahren sowohl während <strong>des</strong> Betriebs der<br />

Anlagen als auch während der Lagerung und Ausbringung deutlich geringer sind und daher<br />

für die Bevölkerung weniger belästigend sind<br />

Weitere Entwicklung:<br />

Die Vorgaben der Düngeverordnung (Umsetzung der EG-Nitrat-Richtlinie) verbessern sowohl<br />

bei der Nitratauswaschung als auch bei den Geruchsemissionen (Verpflichtung zur Einarbeitung<br />

von Flüssigmist bei unbestelltem Acker, bodennahe Ausbringung) die Situation.<br />

Eine förderorientierte Ergänzung wird jedoch wesentlich zur Entschärfung der o.g. Probleme<br />

und Konflikte beitragen.<br />

Von den in Nordrhein-Westfalen gehaltenen Nutztieren wurden nach den Ergebnissen der<br />

letzten statistischen Erhebung 1997 nur noch 22 % in Haltungsverfahren mit Festmistsystemen<br />

gehalten. Die in Folge der Agenda 2000-Beschlüsse prognostizierten Veränderungen in<br />

der Betriebsstruktur (stärkere Konzentration der Tierbestände) lassen für die Zukunft tendenziell<br />

einen weiter zunehmenden Anteil der Flüssigmistwirtschaft erwarten.<br />

2.2 Bisher eingesetzte Finanzmittel und Ergebnisse<br />

Seit 1994 wird in Nordrhein-Westfalen die betriebszweigbezogene Extensivierung von Acker-<br />

und Dauerkulturen, die Gründlandextensivierung sowie der ökologische Landbau im<br />

Rahmen der von der Gemeinschaftsaufgabe <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong> geförderten "Markt- und standortangepassten<br />

Landbewirtschaftung" auf der Grundlage der Verordnung (EWG) Nr. 2078/92<br />

lan<strong>des</strong>weit angeboten. Von 1994 bis 1997/1998 nahm der geförderte Flächenumfang von rund<br />

10.000 ha auf rund 50.000 ha zu. Im Jahr 1998 (EG-Haushaltsjahr 1998/99) wurden rund 14,8<br />

Mio. DM an Prämien ausgezahlt (1994 bis 1998: insgesamt 36,6 Mio. DM).


Kapitel VI.2.3.2: Agrarumweltmaßnahmen__________________________________________________________ 254<br />

Gemäß dem der Europäischen Kommission im Juni 1999 vorgelegten Evaluierungsbericht hat<br />

die bisherige <strong>Förderung</strong> unter anderem dazu beigetragen, dass bis zum Wirtschaftsjahr<br />

1997/98<br />

- auf insgesamt rund 50.000 ha (rund 3,3 % der landwirtschaftlichen Nutzfläche) keine chemisch-synthetischen<br />

Düngemittel sowie Pflanzenschutzmittel ausgebracht wurden,<br />

- davon auf rund 15.000 ha (rund 1 % der landwirtschaftlichen Nutzfläche) ökologisch, das<br />

heißt nach den Kontrollvorschriften der Verordnung (EWG) Nr. 2092/91, gewirtschaftet<br />

wurde,<br />

- davon auf rund 36.000 ha (rund 8 % <strong>des</strong> Dauergrünlands) eine extensive Grünlandbewirtschaftung,<br />

u.a. unter Verzicht auf mineralische Stickstoffdüngung und Begrenzung <strong>des</strong><br />

maximalen Viehbesatz auf 1,4 raufutterfressende Großvieheinheiten (RGV) je ha, durchgeführt<br />

wurde; bemerkenswert ist hierbei einerseits der Beitrag der <strong>Förderung</strong> zur Aufrechterhaltung<br />

der Grünlandbewirtschaftung auf Flächen, die ansonsten brachgefallen oder<br />

aufgeforstet worden wären, andererseits die bei einer Extensivierung im Vergleich zur<br />

Beibehaltung der intensiven Grünlandbewirtschaftung festgestellte erhebliche Reduzierung<br />

<strong>des</strong> Stickstoff-Bilanzüberschusses;<br />

- rund 2.800 ha ehemaliges Ackerland wieder zu (extensiv zu nutzendem) Dauergrünland<br />

umgewandelt wurden.<br />

Trotz der zu verzeichnenden stetigen Steigerung <strong>des</strong> geförderten Flächenumfangs blieb die<br />

Teilnahmeentwicklung bisher noch hinter den Erwartungen zurück. Deutliche Verbesserungen,<br />

insbesondere bei der Grünlandextensivierung, zeichnen sich nach Prämienanpassungen<br />

im Jahr 1996/97 sowie intensivierter Öffentlichkeitsarbeit und betrieblicher Beratung ab. So<br />

liegt der Umfang unter Berücksichtigung <strong>des</strong> Antragsjahrgangs 98/99 bei der Grünlandextensivierung<br />

bereits bei 45.000 ha (ca. 10 % <strong>des</strong> Grünlands).<br />

Das Förderangebot der Ackerextensivierung wurde bisher nur in geringem Umfang in Anspruch<br />

genommen. Verantwortlich sind die erheblichen Ertragsausfälle und –risiken und der<br />

Einbezug <strong>des</strong> gesamten Betriebszweiges in die Extensivierung. Insbesondere für Betriebe auf<br />

Gunststandorten mit einem bedeutenden Hackfruchtanteil können die angebotenen Prämien<br />

kaum einen ausreichenden Anreiz schaffen. In intensiv ackerbaulich genutzten Gebieten, in<br />

denen durch wachsende Schlaggrößen, stark verengte Fruchtfolgen und in der Vergangenheit<br />

vorgenommene "Bereinigung" landschaftsgliedernder Strukturen (Feldhecken und –gehölze,<br />

Feld- und Wegraine, usw.) sich häufig regional und lokal eine Lebensraumarmut als negative<br />

Folge einstellte, ist darüber hinaus eine gezielte Anreicherung der Lebensräume für Fauna<br />

und Flora besonders notwendig und z.T. auch umsetzungsfähiger als eine flächenhafte Extensivierung,<br />

so daß das <strong>Programm</strong>angebot insbesondere in dieser Hinsicht zu verstärken ist.


Kapitel VI.2.3.2: Agrarumweltmaßnahmen__________________________________________________________ 255<br />

Für die Entwicklung <strong>des</strong> Ökologischen Landbaus sind über das bisher bestehende Angebot<br />

hinaus praxisgerechte Anpassungen der Fördermodalitäten notwendig. Das Ineinandergreifen<br />

von Flächenprämien, Ausbildung und Beratung sowie eine effektive Vermarktungsförderung<br />

sind in diesem Zusammenhang von besonderer Bedeutung.


Kapitel VI.2.3.2: Agrarumweltmaßnahmen__________________________________________________________ 256<br />

2.3 Strategie und Ziele<br />

Die <strong>Förderung</strong> der markt- und standortangepaßten Landbewirtschaftung zielt darauf ab, die<br />

Umweltmedien Boden, Wasser und Luft über die gute landwirtschaftliche Praxis hinausgehend<br />

zu schützen und gleichzeitig die Voraussetzungen für die Erhaltung und Schaffung von<br />

Biodiversität zu verbessern. Hierzu dienen folgende Förderangebote:<br />

* die Extensivierung im Ackerbau und bei Dauerkulturen auf allen Flächen <strong>des</strong> jeweiligen<br />

Betriebszweiges und/oder durch Anlage von Schonstreifen (Blüh- und Saumstreifen)<br />

* die betriebszweigbezogene Grünlandextensivierung<br />

* die Einführung oder Beibehaltung ökologischer Produktionsverfahren im Gesamtbetrieb<br />

* die Einführung oder Beibehaltung der Festmistwirtschaft<br />

Auf möglichst vielen Flächen sollen durch diese Förderangebote<br />

* der Einsatz von Dünge- und Pflanzenschutzmitteln insgesamt verringert bzw. der Einsatz<br />

von chemisch-synthetischen Pflanzenschutz- und/oder chemisch-synthetischen Düngemitteln<br />

ganz vermieden werden,<br />

* eine Umstellung auf den ökologischen Landbau gemäß der VO (EWG) Nr. 2092/91 vorgenommen<br />

werden,<br />

* Festmist (statt Flüssigmist) zur Verbesserung der Bodenfruchtbarkeit durch Humusaufbau,<br />

Reduzierung der Nitrataustrags und Reduzierung der Geruchsbelästigung in Siedlungsnähe<br />

aufgebracht werden,<br />

* durch Anlage von Schonflächen (z.B. Saum- und Bandstrukturen, Randstreifen, ökologisch<br />

sensible Teilflächen) Lebensräume für die Verbreitung von Nützlingspopulationen,<br />

Rückzugsräume für Tiere der Feldlandschaft und eine Bereicherung <strong>des</strong> Landschaftsbil<strong>des</strong><br />

geschaffen werden,<br />

* die flächengebundene Tierhaltung gefördert,<br />

* der Erhalt von Dauergrünland in Verbindung mit der Einführung oder Beibehaltung einer<br />

besonders extensiven, ressourcenschonenden Wirtschaftsweise gesichert und<br />

* bisheriges Ackerland in extensives Dauergrünland umgewandelt werden.<br />

Die Maßnahme wird lan<strong>des</strong>weit ohne Gebietskulisse angeboten.


Kapitel VI.2.3.2: Agrarumweltmaßnahmen__________________________________________________________ 257<br />

Die bisher angebotene <strong>Förderung</strong> im Rahmen der markt- und standortangepaßten Landbewirtschaftung<br />

wird entsprechend den o.g. Zielen modifiziert und erweitert. Die Änderungen umfassen<br />

u.a.<br />

- die zusätzliche Möglichkeit der Anlage von Schonflächen (Ackersäume, Randstreifen),<br />

- die <strong>Förderung</strong> der Festmistwirtschaft,<br />

- eine Modifizierung bei den Prämien für den ökologischen Landbau und<br />

- einige akzeptanzverbessernde und verwaltungsvereinfachende Maßnahmen.<br />

Unterstützt werden die o.a. Ziele innerhalb <strong>des</strong> Kulturlandschaftsprogramms <strong>NRW</strong> insbesondere<br />

auch durch die Neuaufnahme von Erosionsschutzmaßnahmen (vgl. Nr. 4), die Modifizierung<br />

und Flexibilisierung <strong>des</strong> Uferrandstreifenprogramms (vgl. Nr. 3), der langjährigen Flächenstillegung<br />

(vgl. Nr. 5) und der Angebote im Vertragsnaturschutz (vgl. Nr. 8).<br />

Innerhalb <strong>des</strong> Förderzeitraums werden folgende Flächenumfänge angestrebt:<br />

Teilmaßnahme<br />

2000 1)<br />

Geschätzte Entwicklung der bewilligten Fläche in Hektar<br />

Nach Antragsjahren Insgesamt<br />

2001 1)<br />

2002 1)<br />

2003 1)<br />

2004 1)<br />

2005 2)<br />

2006 2)<br />

2006 3)<br />

Ackerextensivierung 270 300 400 500 550 650 700 2.800<br />

Grünlandextensivierung 14.000 14.500 18.000 25.000 18.000 18.000 18.000 97.000<br />

Ökologischer Landbau 5.700 6.000 6.000 9.000 9.000 8.000 9.000 42.000<br />

Festmistwirtschaft 40.000 10.000 10.000 10.000 10.000 50.000 20.000 100.000<br />

Insgesamt. 59.970 30.800 34.400 44.500 37.550 77.650 47.700 241.800<br />

Bewilligungsstand 4),5)<br />

Förderumfang nach<br />

59.970 90.770 125.170 169.670 207.220 224.900 241.800<br />

241.800<br />

VO (EWG) Nr. 2078/92 75.873 65.905 49.488 21.123 0 0 0 0<br />

Bewilligungsstand<br />

Insgesamt 4)<br />

135.843 156.675 174.658 190.793 207.220 224.900 241.800 241.800<br />

1) im Antragsjahr neu hinzukommende Flächen und nach Ablauf <strong>des</strong> Verpflichtungszeitraums nach VO 2078 in das<br />

neue <strong>Programm</strong> überführte Flächen<br />

2)<br />

neu hinzukommende Flächen und revolvierende Flächen<br />

3)<br />

am 1.7.2006 insgesamt in der <strong>Förderung</strong> befindliche Fläche<br />

4)<br />

am 1.7. <strong>des</strong> Antragsjahres in der <strong>Förderung</strong> befindliche Fläche (incl. im Antragsjahr neu hinzukommende, nach Ablauf<br />

<strong>des</strong> Verpflichtungszeitraums nach VO (EWG) Nr. 2078/92 in das neue <strong>Programm</strong> überführte und revolvierende Flächen<br />

5)<br />

jährliche Auszahlung erfolgt erstmals im EG-Haushaltsjahr 2001


Kapitel VI.2.3.2: Agrarumweltmaßnahmen__________________________________________________________ 258<br />

Bei Erreichung dieser Zielgrößen würden bis zum Jahr 2006<br />

- auf insgesamt rund 140.000 ha (rund 8,5 % der landwirtschaftlichen Nutzfläche) keine<br />

chemisch-synthetischen Düngemittel sowie Pflanzenschutzmittel ausgebracht,<br />

- davon auf rund 40.000 ha (rund 2,5 % der landwirtschaftlichen Nutzfläche) ökologisch,<br />

das heißt nach den Kontrollvorschriften der Verordnung (EWG) Nr. 2092/91, gewirtschaftet,<br />

- auf rund 500 km Saumstreifen auf Ackerflächen angelegt,<br />

- die Düngung mit Festmist statt mit Gülle auf rund 100.000 ha (rund 6,5 % der LF) sichergestellt,<br />

- auf rund 100.000 ha (rund 22,5 % <strong>des</strong> Dauergrünlands) eine extensive Grünlandbewirtschaftung,<br />

u.a. unter Verzicht auf mineralische Stickstoffdüngung und Begrenzung <strong>des</strong><br />

maximalen Viehbesatz auf 1,4 raufutterfressende Großvieheinheiten (RGV) je ha, durchgeführt,<br />

- davon rund 2.500 ha Ackerland wieder zu (extensiv zu nutzen<strong>des</strong>) Dauergrünland umgewandelt<br />

werden.<br />

2.4 Beschreibung der geplanten Maßnahmen<br />

Fördermaßnahmen<br />

Förderfähig sind:<br />

- Einführung oder Beibehaltung extensiver Produktionsverfahren im Ackerbau oder bei<br />

Dauerkulturen,<br />

* durch den Verzicht auf den Einsatz von chem.-synth. Dünge- und Pflanzenschutzmitteln<br />

im Betriebszweig Ackerbau und/oder Dauerkulturen oder<br />

* durch den Verzicht auf den Einsatz von chemisch-synthetischen Düngemitteln im Betriebszweig<br />

Ackerbau und/oder Dauerkulturen oder<br />

* durch den Verzicht auf den Einsatz von Herbiziden in den Betriebszweigen Ackerbau,<br />

Obstbau und/oder<br />

* durch die Anlage von Schonstreifen (z.B. Saum- und Bandstrukturen, Randstreifen,<br />

ökologisch sensible Teilflächen) mit einer Gesamtfläche von max. 5 % der Ackerfläche<br />

<strong>des</strong> Betriebes.


Kapitel VI.2.3.2: Agrarumweltmaßnahmen__________________________________________________________ 259<br />

- Einführung oder Einhaltung einer extensiven Bewirtschaftung <strong>des</strong> Dauergrünlands durch<br />

* Einführung einer extensiven Bewirtschaftung <strong>des</strong> Dauergrünlands durch Viehbestandsabstockung<br />

von Rindern und/oder Schafen oder<br />

* Einhaltung einer extensiven Bewirtschaftung und/oder<br />

* Umwandlung von Ackerland in extensiv zu nutzen<strong>des</strong> Grünland.<br />

- Einführung oder Beibehaltung ökologischer Anbauverfahren gemäß der Verordnung<br />

(EWG) Nr. 2092/91 im Gesamtbetrieb.<br />

- Einführung oder Beibehaltung der Festmistwirtschaft durchgängig in min<strong>des</strong>tens einem<br />

der Betriebszweige Milchviehhaltung, Mutterkuhhaltung, Rindermast, Sauenhaltung oder<br />

Schweinemast für fünf Jahre und Ausbringung <strong>des</strong> Festmistes auf betriebseigenen Flächen.<br />

Mit der neuen <strong>Förderung</strong> der Festmistwirtschaft verfolgt Nordrhein-Westfalen das Ziel,<br />

mehr landwirtschaftliche Betrieb zur Beibehaltung oder Einführung eines Verfahrens anzuregen,<br />

das als besonders umweltfreundlich angesehen wird. Die Ausbringung von Festmist<br />

verbessert die Bodenfruchtbarkeit durch Humusaufbau, reduziert die Gefahr der<br />

Nitratauswaschung und vermeidet Geruchsbelästigung in Siedlungsnähe.<br />

An die <strong>Förderung</strong> der Festmistwirtschaft sind u.a. folgende Bedingungen geknüpft:<br />

- Einführung oder Beibehaltung der Festmistwirtschaft durchgängig in min<strong>des</strong>tens einem<br />

der Betriebszweige Milchviehhaltung, Mutterkuhhaltung, Rindermast, Sauenhaltung<br />

oder Schweinemast<br />

- Ausbringung <strong>des</strong> Festmist auf betriebseigenen Flächen<br />

- Viehbesatz im Gesamtbetrieb nicht über 2 GV/ha<br />

- jährliche Nährstoffanalyse <strong>des</strong> Festmist<br />

- Einhaltung von Grundsätzen der artgerechten Tierhaltung<br />

Mit diesen Bedingungen geht die <strong>Förderung</strong> der Festmistwirtschaft über die Anforderungen<br />

der guten landwirtschaftlichen Praxis (Nitrat-Richtlinie) und die Praxis <strong>des</strong> ökologischen<br />

Landbaus (Verordnungen (EG) Nr. 2092/91 und 1804/99) hinaus:<br />

- Die Nitrat-Richtlinie lässt Viehbesatzdichten über 2 GV/ha zu.<br />

- Die Nitrat-Richtlinie schreibt keine jährlichen Nährstoffanalysen von organischen<br />

Düngern vor.<br />

- Die Verordnungen zum ökologischen Landbau schreiben keine Festmistwirtschaft in<br />

ökologisch bewirtschafteten Betrieben vor; in ökologischen Betrieben ist eher eine


Kapitel VI.2.3.2: Agrarumweltmaßnahmen__________________________________________________________ 260<br />

Zunahme von Flüssigmistverfahren zu verzeichnen (Bau von Boxenlaufställen, Verbot<br />

der Anbindehaltung).<br />

Mit der <strong>Förderung</strong> der Festmistwirtschaft werden freiwillig eingegangene Verpflichtungen<br />

der landwirtschaftlichen Praxis honoriert, die mit wirtschaftlichen Nachteilen (erhöhter<br />

Arbeitseinsatz bei der Strohbergung, dem Haltungsverfahren und der Festmistausbringung)<br />

verbunden sind.<br />

Die Maßnahme wird lan<strong>des</strong>weit angeboten. Die <strong>Förderung</strong> der Grünlandextensivierung und<br />

<strong>des</strong> ökologischen Landbaus wird mit Ausnahme <strong>des</strong> Kontrollkostenzuschusses im Rahmen<br />

der Gemeinschaftsaufgabe ”Verbesserung der Agrarstruktur und <strong>des</strong> Küstenschutzes” in der<br />

jeweils geltenden Fassung umgesetzt. Die Flächenprämien im Bereich <strong>des</strong> ökologischen<br />

Landbaus überschreiten hierbei die im Rahmen <strong>des</strong> Fördergrundsatzes “<strong>Förderung</strong> einer<br />

markt- und standortangepaßten Landbewirtschaftung” festgesetzte Förderspanne um durchschnittlich<br />

15 %.<br />

Voraussetzung für die <strong>Förderung</strong> ist die Einführung oder Beibehaltung min<strong>des</strong>tens eines der<br />

oben aufgeführten Produktionsverfahren für 5 Jahre im Gesamtbetrieb bzw. im genannten<br />

Betriebszweig. In allen Fällen darf der Gesamtbetrieb den Umfang <strong>des</strong> Dauergrünlan<strong>des</strong> im<br />

Gesamtbetrieb nicht verringern.<br />

Grundlage für die <strong>Förderung</strong> sind die ”Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen für<br />

die <strong>Förderung</strong> einer markt- und standortangepaßten Landbewirtschaftung" (RdErl. d. Landwirtschaftsministeriums<br />

<strong>NRW</strong>- II A 6 – 72.40.32 - ) .<br />

Begünstigte<br />

Zuwendungsempfänger sind land- und forstwirtschaftliche Unternehmer.<br />

Höhe der Zuwendung/Beihilfebetrag<br />

In den einzelnen Bereichen sollen folgende Zuwendungen gezahlt werden<br />

1. Einführung oder Beibehaltung extensiver Produktionsverfahren im Ackerbau oder bei<br />

Dauerkulturen,<br />

1a) durch den Verzicht auf den Einsatz von chem.-synth. Dünge- und Pflanzenschutz-


Kapitel VI.2.3.2: Agrarumweltmaßnahmen__________________________________________________________ 261<br />

mitteln im Betriebszweig Einführung Beibehaltung<br />

Ackerbau 153 €/ha 122 €/ha<br />

Dauerkulturen 736 €/ha 613 €/ha<br />

1b)oder durch den Verzicht auf den Einsatz von chemisch-synthetischen Düngemitteln im<br />

Betriebszweig Einführung Beibehaltung<br />

Ackerbau 92 €/ha 73 €/ha<br />

Dauerkulturen 153 €/ha 122 €/ha<br />

1c) oder durch den Verzicht auf den Einsatz von oder Herbiziden in den Betriebszweigen<br />

Einführung Beibehaltung<br />

Ackerbau, Obstbau 92 €/ha 73 €/ha<br />

anderen Dauerkulturen 214 €/ha 184 €/ha<br />

1d) und/oder durch die Anlage von Schonstreifen (z.B. Saum- und Bandstrukturen, Randstreifen,<br />

ökologisch sensible Teilflächen) mit einer Gesamtfläche von max. 5 % der<br />

Ackerfläche <strong>des</strong> Betriebes,<br />

* mit einer (variablen) Breite von 3 bis 12 m entlang von Schlaggrenzen, von 6<br />

bis 12 m innerhalb eines Schlages,<br />

* unter Verzicht auf den Einsatz von Dünge- und Pflanzenschutzmitteln sowie<br />

auf flächendeckende mechanische Pflanzenschutzmaßnahmen (wie z.B. Striegel)<br />

* Prämie:<br />

- bei Einsaat eines Gemischs mit blühfreudigen, heimischen<br />

Arten (in diesem Fall darf der Aufwuchs wirtschaftlich<br />

nicht verwertet werden), oder Zulassung von Selbstbegrünung<br />

715 €/ha<br />

- bei Bestellung mit der gleichen Ackerkultur wie auf dem Gesamtschlag<br />

409 €/ha<br />

2. Einführung oder Einhaltung einer extensiven Bewirtschaftung <strong>des</strong> Dauergrünlands unter<br />

Haltung von maximal 1,4 raufutterfressenden Großvieheinheiten (RGV) je ha Hauptfutterfläche<br />

(HFF), Düngung <strong>des</strong> Dauergrünlands mit maximal der Wirtschaftsdüngermenge,<br />

die einem Dunganfall von 1,4 RGV entspricht, sowie Verzicht auf den Einsatz von chemisch-synthetischen<br />

Düngemitteln und Pflanzenschutzmitteln<br />

2a) Einführung einer extensiven Bewirtschaftung <strong>des</strong> Dauergrünlands durch Viehbestandsabstockung<br />

von Rindern und/oder Schafen


Kapitel VI.2.3.2: Agrarumweltmaßnahmen__________________________________________________________ 262<br />

je verringerter GVE je ha Dauergrünland 276 €/ha<br />

(höchstens jedoch 552 €/ha, min<strong>des</strong>tens aber 153 €/ha)<br />

2b) Einhaltung einer extensiven Bewirtschaftung durch Flächenaufstockung<br />

je ha Dauergrünland 153 €/ha<br />

2c) Einhaltung einer extensiven Bewirtschaftung<br />

je ha Dauergrünland 153 €/ha<br />

2d) Umwandlung von Ackerland in extensiv zu nutzen<strong>des</strong> Grünland<br />

je ha umzuwandelnde Ackerfläche 429 €/ha<br />

3. Einführung oder Beibehaltung ökologischer Anbauverfahren gemäß der Verordnung<br />

(EWG) Nr. 2092/91 im Gesamtbetrieb<br />

in €/ha Einführung Einführung Beibehaltung<br />

1. – 2. Jahr 3.-5. Jahr<br />

Acker- und Dauergrünlandfläche 409 204 153<br />

Gemüsebau- und Zierpflanzenfläche 1022 511 255<br />

Dauerkultur- einschließlich Baumschulfläche 1942 971 715<br />

Unterglasfläche 5500 4500 3500<br />

3a) bei Teilnahme am Kontrollverfahren nach der VO (EWG) Nr. 2092/91 erhöht sich die<br />

Beihilfe um 102 €/ha, höchstens um 1.020 €/Betrieb.<br />

4. Einführung oder Beibehaltung der Festmistwirtschaft durchgängig in min<strong>des</strong>tens einem<br />

der Betriebszweige Milchviehhaltung, Mutterkuhhaltung, Rindermast, Sauenhaltung oder<br />

Schweinemast für fünf Jahre und Ausbringung <strong>des</strong> Festmistes auf betriebseigenen Flächen;<br />

der durchschnittliche jährliche Viehbesatz im Gesamtbetrieb darf nicht über 2,0 GV<br />

je ha LF liegen, eine jährliche Nährstoffanalyse <strong>des</strong> Festmists ist Bedingung; prämienberechtigt<br />

sind Betriebe, die festgelegte Grundsätze einer artgerechten Tierhaltung erfüllen;<br />

die Prämie bemißt sich nach den anrechenbaren GVE aus o.a. Betriebszweigen, die mit<br />

einem Flächenfaktor von 0,5 ha (berücksichtigungsfähige Fläche je GVE) multipliziert<br />

werden:


Kapitel VI.2.3.2: Agrarumweltmaßnahmen__________________________________________________________ 263<br />

je ha berücksichtigungsfähige LF: 153 €/ha<br />

Die Höhe der Zuwendung für die einzelnen Maßnahmenbereiche ergibt sich aus Einkommensverlusten,<br />

deren Höhe von den jeweiligen Auflagen abhängt. Eine entsprechende Berechnung<br />

ist als Anlage 6a)beigefügt.<br />

Nordrhein-Westfalen beabsichtigt, den Anteil der im Rahmen der Agrar-Umweltmaßnahmen<br />

geförderten Flächen an der Gesamtfläche deutlich zu erhöhen. Dieses Ziel lässt sich nur mit<br />

an den ökonomischen und strukturellen Verhältnissen angepassten Förderprämien erreichen.<br />

Die Beihilfen müssen in <strong>NRW</strong> über der Beihilfenhöhe der Gemeinschaftsaufgabe liegen, um<br />

erhöhte Kosten aufzufangen und entsprechende Anreize zu setzen insbesondere in Regionen<br />

mit<br />

- starker ackerbaulicher Spezialisierung (z.B. Köln-Aachener-Bucht) und<br />

- intensiver Veredelungsproduktion (z.B. Münsterland, Niederrhein).<br />

Gerade in den benannten Regionen sind die Gefährdungspotentiale der Umwelt hoch, eine<br />

Verbesserung der Akzeptanz für Agrarumweltprogramme daher besonders dringend.<br />

Umstellungswillige Landwirte finden in <strong>NRW</strong> allerdings schwierige strukturelle Ausgangsbedingungen<br />

für die Umstellung auf ökologischen Landbau vor, die in diesem Ausmaß<br />

v.a. in den nord- und ostdeutschen Bun<strong>des</strong>ländern nicht gegeben sind. So fallen insbesondere<br />

aufgrund <strong>des</strong> hohen Spezialisierungsgra<strong>des</strong> vieler nordrhein-westfälischer Betriebe (Bullenund<br />

Schweinemast oder Gemüsebau) höhere Umstellungskosten durch Umorganisation der<br />

Betriebsstrukturen und durch Investitionen im Bereich der Vermarktung an.<br />

Die Verordnung (EG) Nr. 1804/99 schreibt Min<strong>des</strong>tstallflächen und Ausläufe vor, so dass in<br />

den ungünstiger strukturierten Betrieben in <strong>NRW</strong> Investitionen in Stallbauten und befestigte<br />

Auslaufflächen getätigt werden müssen. In den ersten Jahren nach der Umstellung können die<br />

ökologisch erzeugten Produkte häufig nicht zu höheren Öko-Preisen vermarktet werden.<br />

Kostenträchtig ist im Falle der Umstellung auch die Flächenaufstockung, die bei der Umstellung<br />

aufgrund zurückgehender Erträge und der stärkeren Bedeutung der Pflanzenproduktion<br />

u.U. notwendig ist. Insbesondere im Rheinland und Münsterland ist das Pachtflächenangebot<br />

äußerst knapp. Entsprechend hoch sind die Pachtpreise. Auch dies erschwert die Umstellungsmöglichkeiten<br />

und muss bei der Kalkulation der Prämien berücksichtigt werden.


Kapitel VI.2.3.2: Agrarumweltmaßnahmen__________________________________________________________ 264<br />

Im Bereich der Kontrollen muss ab dem Jahr 2000 mit deutlich höheren Kosten gerechnet<br />

werden, da ab diesem Jahr die Einhaltung der Verordnung (EG) Nr. 1804/99 mit ihren vielen<br />

kontrollintensiven Detailregelungen geprüft werden muss.<br />

Nach dem Gemeinschaftsrahmens für Staatliche Beihilfen im Agrarsektor (2000/C 28/02),<br />

Abschnitt 13.4, 3. Absatz genehmigt die Kommission Beihilfen zur Kontrolle der Verfahren<br />

<strong>des</strong> ökologischen Landbaus bis zu einem höchstzulässigen Satz von 100% der tatsächlich entstandenen<br />

Kosten. <strong>NRW</strong> will die anfallenden Kontrollkosten mit einem Betrag von bis zu<br />

1.020 €/Betrieb und Jahr bezuschussen und geht damit über den in der Gemeinschaftsaufgabe<br />

"Verbesserung der Agrarstruktur und <strong>des</strong> Küstenschutzes" genannten Betrag hinaus.<br />

Im Fördergrundsatz "Markt- und Standortangepasste Landbewirtschaftung der Gemeinschaftsaufgabe<br />

sind Beihilfen für die Kontrolle im ökologischen Landbau aufgeführt (530<br />

€/Betrieb und Jahr), die nur einen Zuschuss zu den tatsächlichen, höheren Kosten darstellen.<br />

<strong>NRW</strong> berücksichtigt mit seinen Beihilfen die tatsächlich entstehenden Kosten. Damit sollen<br />

weitere Hemmnisse abgebaut werden, die Landwirte von der Umstellung auf ökologischen<br />

Landbau abhalten.<br />

Die Grundprinzipien bei der Kombination und Kumulation von Agrarumweltmaßnahmen<br />

incl. Vertragsnaturschutz sind in der Anlage 7 dargestellt.<br />

Zuwendungsvoraussetzungen<br />

- Einhaltung der guten landwirtschaftlichen Praxis, gilt für alle Agrarumweltmaßnahmen<br />

(Anlage 8)<br />

- Zuwendungsempfänger muss Betrieb für die Dauer der Verpflichtung (5 Jahre) selbst bewirtschaften,<br />

die Flächen müssen in Nordrhein-Westfalen liegen; sofern ein<br />

Kontrollkostenzuschuß gemäß Nr. 3.1 beantragt wird oder bei einer <strong>Förderung</strong> gemäß Nr.<br />

4 muß darüber hinaus der Betrieb in Nordrhein-Westfalen liegen<br />

- Keine Verringerung <strong>des</strong> Dauergrünlandumfanges im Gesamtbetrieb<br />

- Der Antrag ist vor Beginn <strong>des</strong> Verpflichtungszeitraumes (1.7. <strong>des</strong> jeweiligen Jahres) zu<br />

stellen<br />

- Einhaltung der bei den einzelnen Maßnahmen geforderten Auflagen:<br />

Maßnahme a)<br />

- Anwendung eines der angebotenen Produktionsverfahren<br />

- keine Ausbringung von Abwässern, Klärschlamm oder ähnlichen Stoffen bei den<br />

Maßnahmen aa, ab und ad


Kapitel VI.2.3.2: Agrarumweltmaßnahmen__________________________________________________________ 265<br />

Maßnahme b)<br />

- kein Einsatz chem.-synth. Düngemittel und Pflanzenschutzmittel<br />

- keine Ausbringung von Abwässern, Klärschlamm o.ä.<br />

- keine Beregnungs- oder Meliorationsmaßnahmen<br />

- mind. 0,3 RGV/ha Hauptfutterfläche<br />

- max. 1,4 RGV/ha Hauptfutterfläche<br />

Maßnahme c)<br />

- Anwendung eines der angebotenen ökologischen Produktionsverfahren<br />

- Es gelten die Vorschriften der VO (EWG) NR. 2092/91, zuletzt geändert durch VO<br />

(EG) Nr. 1804/1999<br />

- keine Ausbringung von Abwässern, Klärschlamm o.ä. Stoffen<br />

Maßnahme d)<br />

- Ausbringung <strong>des</strong> Festmistes auf betriebseigenen Flächen und jährliche Nährstoffanalyse<br />

<strong>des</strong> Mistes<br />

- Einhaltung festgelegter Grundsätze artgerechter Tierhaltung<br />

- max. 2,0 GVE/ha<br />

- keine Überschreitung <strong>des</strong> im Jahresdurchschnitt erlaubten Viehbesatzes um mehr als<br />

10%


Kapitel VI.2.3.2: Agrarumweltmaßnahmen__________________________________________________________ 266<br />

3. <strong>Förderung</strong> der Anlage von Uferrandstreifen<br />

3.1 Ausgangslage<br />

An der Belastung der Oberflächengewässer mit Nährstoffen und Pflanzenschutzmitteln haben<br />

diffuse Einträge aus dem landwirtschaftlichen Bereich regional einen hohen und z.T. noch<br />

steigenden Anteil. Sie resultieren überwiegend aus Abschwemmung und erosivem Eintrag<br />

sowie Direkteinträgen bei der Ausbringung von Dünge- und Pflanzenschutzmitteln. Die Nährstoffe<br />

führen insbesondere bei stehenden oder langsam fließenden Gewässern zur Eutrophierung.<br />

Durch Pflanzenschutzmittel wird die Trinkwassergewinnung aus Oberflächengewässern<br />

regional erheblich erschwert, in kleineren Gewässern und Vorflutern sind Beeinträchtigungen<br />

der aquatischen Lebensgemeinschaften darüber hinaus nicht auszuschließen. In Einzugsgebieten<br />

von Trinkwasser-Talsperren sind zudem oberflächliche Einträge von Krankheitserregern<br />

und Parasiten aus der landwirtschaftlichen Tierhaltung relevant.<br />

Seit 1990 wird in Nordrhein-Westfalen auf Basis der Verordnung (EWG) Nr. 2328/90 das<br />

sog. Uferrandstreifenprogramm angeboten, 1994 wurde es auf die Verordnung (EWG) Nr.<br />

2078/92 umgestellt. Das <strong>Programm</strong> wurde bisher ausschließlich entlang von Gewässern in<br />

anerkannten Kooperationsgebieten zwischen Wasserversorgungsunternehmen und dort angesiedelten<br />

Landwirten angeboten.<br />

3.2 Bisher eingesetzte Finanzmittel und Ergebnisse<br />

In der Zeit von 1994/95 bis 1997/98 wurden im Rahmen der Verordnung (EWG) Nr. 2078/92<br />

von 248 Landwirten insgesamt 54 ha als Uferrandstreifen angelegt. Dies entspricht bei einer<br />

durchschnittlichen Breite der Streifen von 5 m einer Länge von über 100 km Uferstreifen. Die<br />

Akzeptanz war insbesondere in 2 Gebieten hoch, in denen Pflanzenschutzmittel-Einträge die<br />

Trinkwassergewinnung aus Oberflächenwasser beeinträchtigten.<br />

Im Jahr 1998 (EG-Haushaltsjahr 1998/99) wurden rund 70.000 DM an Prämien ausgezahlt<br />

(1994 bis 1998: insgesamt 283.000 DM).<br />

3.3 Strategie und Ziele<br />

Das <strong>Programm</strong> zur "<strong>Förderung</strong> der Anlage von Uferrandstreifen" hat zum Ziel, in Problemgebieten<br />

diffuse Einträge landwirtschaftlich bedingter Nährstoffe, Pflanzenschutzmittel, Krankheitserreger<br />

und Parasiten in die Oberflächengewässer zu minimieren.


Kapitel VI.2.3.2: Agrarumweltmaßnahmen__________________________________________________________ 267<br />

Durch Anlage eines ausreichend breiten und dauerhaft begrünten Uferrandstreifens soll ein<br />

wirksamer Puffer zwischen der genutzten landwirtschaftlichen Fläche und dem Gewässer<br />

gebildet werden. Wissenschaftlichen Untersuchungen zu Folge kann - in Abhängigkeit von<br />

Standort, Breite und Beschaffenheit der Streifen sowie Art der Nährstoffe bzw. Pflanzenschutzmittel<br />

- eine Retentionsleistung der Streifen von etwa 25 bis 70 % erwartet werden.<br />

Hinsichtlich der Einträge von Krankheitserregern und Parasiten aus der Tierhaltung ist zunächst<br />

die Abstandsfunktion (Verhinderung <strong>des</strong> Zutrittes von Weidevieh durch Abzäunung,<br />

Verhinderung <strong>des</strong> Direkteintrages bei Gülleausbringung) vorrangig. Ein zusätzlicher Beitrag<br />

über die Filterwirkung der Streifen hinsichtlich Krankheitserregern und Parasiten wird erwartet.<br />

Als erwünschter Nebeneffekt werden durch die Spätschnittnutzung relativ ungestörte Streifen<br />

mit typischen Wiesengesellschaften gefördert, die als Refugien für Tier- und Pflanzenarten<br />

dienen können.<br />

Eine Quantifizierung <strong>des</strong> Ziels bietet sich aus Gründen der Praktikabilität nicht als angestrebte<br />

Frachtenreduzierung, sondern in Form der erreichten Beteiligung am <strong>Programm</strong> (Länge<br />

und/oder Fläche der Streifen) innerhalb eines abgegrenzten Problemgebietes an. In solchen<br />

Fällen wird eine regional möglichst hohe Beteiligung und lückenlose Anlage von Uferrandstreifen<br />

angestrebt. Es wird davon ausgegangen, dass zur Lösung dieser Konfliktfälle eine<br />

Gesamtlänge der Randstreifen von bis zu 500 km (entsprechend etwa 1.000 ha Streifenfläche)<br />

ausreichend sein wird.<br />

3.4 Beschreibung der geplanten Maßnahmen<br />

Fördermaßnahmen<br />

Gefördert wird die Anlage von Uferrandstreifen und deren Bewirtschaftung unter folgenden<br />

Auflagen:<br />

- Begrünung eines 3 bis 30 m breiten Streifens mit mehrjährigen Grasarten<br />

- bei Anlage <strong>des</strong> Uferrandstreifens auf Grünland: Abzäunung <strong>des</strong> Uferstreifens gegenüber<br />

dem verbleibenden Grünland<br />

- Verzicht auf den Einsatz von Dünge- und Pflanzenschutzmitteln<br />

- Verbot der Beweidung<br />

- Mahd <strong>des</strong> Streifens frühestens am 15.06.<br />

- Unterlassung von Meliorationsmaßnahmen


Kapitel VI.2.3.2: Agrarumweltmaßnahmen__________________________________________________________ 268<br />

- Verbot sonstiger, über die Abfuhr <strong>des</strong> Mähgutes und Verwertung im betriebseigenen<br />

Kreislauf hinausgehender Nutzungen<br />

- mind. 5-jährige vertragliche Bindung.<br />

Die Maßnahme wird grundsätzlich lan<strong>des</strong>weit angeboten und ist somit nicht mehr auf Kooperationen<br />

zwischen Wasserversorgungsunternehmen und Landwirten beschränkt. Um eine<br />

Konzentrationswirkung auf Problemgebiete dennoch sicherzustellen, muss die jeweilige Gebietskulisse<br />

(Gewässer, Vorfluter bzw. von Erosion bedrohte Gebiete) vor Beginn der Maßnahme<br />

durch das Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz<br />

<strong>NRW</strong> (MUNLV) anerkannt werden.<br />

Grundlage für die <strong>Förderung</strong> sind die ”Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen für<br />

die <strong>Förderung</strong> der Anlage von Uferrandstreifen " (RdErl. d. Landwirtschaftsministeriums<br />

<strong>NRW</strong>- II A 6 – 72.40.42 - ).<br />

Begünstigte<br />

Zuwendungsempfänger sind land- und forstwirtschaftliche Unternehmer.<br />

Höhe der Zuwendung/Beihilfebetrag<br />

Die Höhe der Zuwendung beträgt 818 € je ha und Jahr.<br />

Die Höhe der Zuwendung ergibt sich aus Einkommensverlusten, deren Höhe von den jeweiligen<br />

Auflagen abhängt. Eine entsprechende Berechnung ist als Anlage 6b)beigefügt.<br />

Die Grundprinzipien bei der Kombination und Kumulation von Agrarumweltmaßnahmen<br />

incl. Vertragsnaturschutz sind in der Anlage 7 dargestellt.<br />

Zuwendungsvoraussetzungen<br />

- Verzicht auf den Einsatz von Dünge- und Pflanzenschutzmitteln<br />

- Verbot der Beweidung<br />

- Mahd <strong>des</strong> Streifens frühestens am 15.6. <strong>des</strong> jeweiligen Jahres<br />

- Unterlassung von Meliorationsmaßnahmen<br />

- Verbot sonstiger, über die Abfuhr <strong>des</strong> Mähgutes und Verwertung im betriebseigenen<br />

Kreislauf hinausgehender Nutzen


Kapitel VI.2.3.2: Agrarumweltmaßnahmen__________________________________________________________ 269<br />

4. <strong>Förderung</strong> von Erosionsschutzmaßnahmen<br />

4.1 Ausgangslage<br />

Ackerflächen sind je nach bodenkundlichen, morphologischen und klimatischen Bedingungen<br />

sowie nach Art der Bewirtschaftung in unterschiedlichem Ausmaß durch Bodenerosion gefährdet.<br />

Böden in Nordrhein-Westfalen sind vorrangig von Erosionsereignissen durch Wasser<br />

betroffen, die Winderosion ist hier nur in vereinzelten Gebieten von Bedeutung. Der durch<br />

Starkniederschlag erfolgende Bodenabtrag führt einerseits aufgrund <strong>des</strong> Verlustes der Bodenpartikel<br />

und der daran gebundenen Nährstoffe und Humusfraktionen zur Minderung <strong>des</strong> Speicher-<br />

und Filtervermögens <strong>des</strong> Bodens und damit einhergehend zur Verringerung natürlicher<br />

Bodenfunktionen und der Bodenfruchtbarkeit. Andererseits führt erosiver Bodenabtrag (incl.<br />

der an die Bodenpartikel gebundenen Nährstoffe und Pflanzenschutzmittel) von landwirtschaftlich<br />

genutzten Ackerflächen in erosionsgefährdeten Gebieten zur Beeinträchtigung unterhalb<br />

gelegener Flächen (Biotope, Vorfluter, Verkehrsanlagen, Wohngebäude) durch Sedimentablagerungen.<br />

Hiervon potentiell betroffen sind in Nordrhein-Westfalen etwa bis zu 5 %<br />

der Ackerfläche.<br />

Erosionsschutzmaßnahmen auf gefährdeten Standorten liegen daher sowohl im Eigeninteresse<br />

eines land- bzw. forstwirtschaftlichen Unternehmers zur Erhaltung der Ertragsfähigkeit seiner<br />

Böden als auch im Allgemeininteresse zur Verminderung schädlicher Auswirkungen auf benachbarte<br />

Schutzgüter, erfordern jedoch z. T. über die allgemeine landwirtschaftliche Praxis<br />

hinausgehende Einzelmaßnahmen.<br />

Ackerflächen sind vor allem dann erosionsgefährdet, wenn sie eine oder mehrere der nachfolgend<br />

genannten Merkmale aufweisen:<br />

- starke Hangneigung,<br />

- hohe Niederschlagsmengen (in kurzer Zeit),<br />

- große Hanglängen und fehlende Erosionsschutzstreifen (z.B. Gehölze, Feldraine),<br />

- schluffige Böden,<br />

- geringer Pflanzenbewuchs.<br />

Die tatsächlich stattfindende Bodenerosion wird in erheblichem Maße durch die Bodenbearbeitungs-<br />

und Bewirtschaftungsverfahren beeinflusst. Gefährdet sind insbesondere spät<br />

schließende Pflanzenbestände, wie Rüben, Kartoffeln und Mais, ebenso Raps sowie verschiedene<br />

Sonderkulturen.


Kapitel VI.2.3.2: Agrarumweltmaßnahmen__________________________________________________________ 270<br />

Als Flächenschutzmaßnahmen kommen insbesondere<br />

- erosionsmindernde Bodenbearbeitungs- und Bestellverfahren und<br />

- erosionsmindernde Anbau- und Flurgestaltungen in Betracht.<br />

Daneben können auch in Randbereichen angelegte Filterstreifen Boden- und Stoffabträge zurückhalten.<br />

Erosionsmindernde Maßnahmen werden zur Zeit nur auf einem geringen Anteil der gefährdeten<br />

Ackerflächen <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong> durchgeführt. Durch das Förderprogramm wird für die betroffenen<br />

land- und forstwirtschaftliche Unternehmer ein finanzieller Anreiz geschaffen, der den für<br />

erosionsmindernde Bodenbearbeitungs- und Bestellverfahren erforderlichen höheren Arbeitsund<br />

Zeitaufwand sowie den Verlust an Ackerflächen bei erosionsmindernden Anbau- und<br />

Flurgestaltungen ausgleichen kann.<br />

4.2 Bisher eingesetzte Finanzmittel und Ergebnisse<br />

Es handelt sich um einen neuen Förderbaustein, so dass noch keine Ergebnisse vorliegen.<br />

4.3 Strategie und Ziele<br />

Die fachliche Grundlage für die Abgrenzung der Gebietskulisse bildet die systematische Erfassung<br />

der Erosionsgefährdung durch Verknüpfung der Informationen der digitalen Bodenkarte<br />

1:50.000 mit Reliefdaten und Niederschlagsdaten zu einer Karte der “potentiellen Erosionsgefährdung<br />

durch Wasser” durch das Geologische Lan<strong>des</strong>amt. Die Förderkulisse wird auf<br />

Ebene der Gemeinden festgelegt. Folgende Kriterien gelten für die Aufnahme von Gemeinden<br />

in die Gebietskulisse:<br />

* mehr als 20 % der Gemeindefläche in Klasse 3 (sehr hohe Erosionsgefährdung),<br />

* mehr als 40 % der Gemeindefläche in Klasse 2 (hohe Erosionsgefährdung) und 3 (sehr<br />

hohe Erosionsgefährdung).<br />

Die Liste der förderfähigen Gemeinden kann auf Antrag der unteren Bodenschutzbehörden<br />

durch das MUNLV erweitert werden.


Kapitel VI.2.3.2: Agrarumweltmaßnahmen__________________________________________________________ 271<br />

Darüber hinaus können weitere Flurstücke außerhalb dieser Gebietskulisse als förderfähig<br />

anerkannt werden, soweit sie eine oder mehrere Ackerflächen umfassen,<br />

* auf denen die Hangneigung im steilsten Bereich 15% übersteigt,<br />

* die schon min<strong>des</strong>tens einmal deutliche lineare Erosionsformen (Rillen, Rinnen, Gräben) in<br />

erheblichem Umfang aufwiesen,<br />

* auf denen schon min<strong>des</strong>tens einmal erhebliche Sedimentablagerungen im Hangfußbereich<br />

auftraten oder<br />

* bei denen hangabwärts gelegene Bereiche (z. B. Oberflächengewässer, Feldraine, Wege,<br />

Grundstücke) bereits min<strong>des</strong>tens einmal durch abgeschwemmtes Bodenmaterial erheblich<br />

befrachtet wurden.<br />

Diese Flächen werden auf Antrag mit Zustimmung der unteren Bodenschutzbehörden unter<br />

Benennung der notwendigen Flurstücksangaben von den Direktoren der Landwirtschaftskammern<br />

als Lan<strong>des</strong>beauftragte - als Bewilligungsstellen für Zuwendungen nach o.a. Richtlinien<br />

- in die Förderkulisse übernommen.<br />

Bei den in der <strong>Förderung</strong> vorgesehenen Verfahren handelt es sich um erosionsmindernde Bo-<br />

denbearbeitungs- und Bestellmaßnahmen auf Ackerflächen in Verbindung mit einer<br />

weitgehenden Bodenbedeckung sowie der Einsaat von mehrjährigen Grasarten auf Flächen<br />

und Streifen auf den erosionsgefährdeten Ackerflächen der Betriebe mit Beschränkungen der<br />

Mahd, der Dünge- und Pflanzenschutzmittelausbringung, der Beweidung und der mechanischen<br />

Bearbeitung.<br />

Förderfähig bei einzelnen Kulturen sind<br />

- Mulch- oder Direktsaatverfahren,<br />

- vorheriger Zwischenfruchtanbau,<br />

- Untersaaten und<br />

- die Einsaat mehrjähriger Grasarten auf (Teil-) Schlägen und Streifen mit den zusätzlichen<br />

Verpflichtungen bezüglich Düngung, Pflanzenschutz und Nutzung.<br />

Die Landwirtin/der Landwirt verpflichtet sich für die Dauer von min<strong>des</strong>tens fünf Jahren, auf<br />

den nach diesem <strong>Programm</strong> geförderten Flächen im Rahmen ackerbaulicher Maßnahmen im<br />

Rahmen der Fruchtfolge jeweils eine der genannten erosionsmindernden Maßnahmen durchzuführen<br />

bzw. die Nutzungs- und Bewirtschaftungsbeschränkungen einzuhalten.<br />

Als Indikator für die potentielle Erosionsgefährdung wird die sich aus der Verknüpfung der<br />

genannten Erosionsfaktoren (Regen- und Oberflächenabfluss, Erodierbarkeit <strong>des</strong> Bodens,<br />

Hanglänge und -neigung, Bodenbedeckung und -bearbeitung) ergebende "Allgemeine Bodenabtragsgleichung<br />

(ABAG)" zugrundegelegt. Vergleichende Berechnungen mit unzureichender


Kapitel VI.2.3.2: Agrarumweltmaßnahmen__________________________________________________________ 272<br />

gegenüber erosionsmindernder Bodenbedeckung und -bearbeitung zeigen, dass auf Flächen<br />

mit erhöhtem potentiellen Bodenabtrag (> 5 t/ha*a) durch die dargestellten Maßnahmen eine<br />

Halbierung der Abtragsmengen zu erreichen ist. Derzeit wird geprüft, ob die technischen<br />

Voraussetzungen dafür geschaffen werden können, die in der Gebietskulisse durch die Maßnahme<br />

erreichte Erosionsminderung mit ausreichender Genauigkeit zu quantifizieren (Angabe<br />

als Durchschnittswert in t/ha sowie als Gesamtwert im Fördergebiet). Sollte sich dieser Ansatz<br />

nicht realisieren lassen, wäre alternativ die prozentuale Flächenabdeckung durch die<br />

Maßnahme innerhalb der Förderkulisse als Indikator heranzuziehen. Als Zielgröße wird zunächst<br />

eine Beteiligung auf etwa 30% (entsprechend ca. 15.000 ha) der als gefährdet eingestuften<br />

Flächen angestrebt.<br />

4.4 Beschreibung der geplanten Maßnahmen<br />

Fördermaßnahmen<br />

Gefördert wird die Durchführung erosionsmindernder Bodenbearbeitungs- und Bestellverfahren<br />

in Verbindung mit einer weitgehenden Bodenbedeckung und die Einsaat mehrjähriger<br />

Grasarten auf (Teil-)Schlägen (auch Streifen) auf den erosionsgefährdeten Ackerflächen <strong>des</strong><br />

Betriebes.<br />

a) Förderfähig sind folgende Bodenbearbeitungs- und Bestellverfahren:<br />

* Rübenanbau mit Mulch- oder Direktsaatverfahren,<br />

* Maisanbau mit Mulch- oder Direktsaatverfahren,<br />

* Rapsanbau mit Mulch- oder Direktsaatverfahren<br />

* Kartoffelanbau<br />

- mit vorheriger Zwischenfrucht sowie<br />

- nachfolgender Zwischenfrucht, soweit eine Sommerung folgt<br />

* Getreideanbau mit Mulch- bzw. Direktsaatverfahren<br />

* Leguminosenanbau mit Untersaaten oder mit Mulch- bzw. Direktsaatverfahren,<br />

* Anbau von Feldgras oder Kleegrasgemenge.<br />

Der Zuwendungsempfänger verpflichtet sich für 5 Jahre, auf den Flächen, für die eine<br />

<strong>Förderung</strong> beantragt wird, keine anderen als die aufgezählten Kulturen anzubauen und<br />

keine anderen als die aufgezählten Bodenbearbeitungs- und Bestellverfahren durchzuführen,<br />

soweit nicht im Einzelfall die Bewilligungsbehörde auf Antrag eine Ausnahme zuläßt.


Kapitel VI.2.3.2: Agrarumweltmaßnahmen__________________________________________________________ 273<br />

b) Einsaat mehrjähriger Grasarten auf (Teil-)Schlägen und Streifen mit<br />

* Verzicht auf den Einsatz von Dünge- und Pflanzenschutzmitteln,<br />

* Verbot der Beweidung und<br />

* Mahd frühestens am 15.06.<br />

Grundlage für die <strong>Förderung</strong> sind die ”Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen für<br />

die <strong>Förderung</strong> der Durchführung von Erosionschutzmaßnahmen auf landwirtschaftlich genutzten<br />

Flächen" (RdErl. d. Landwirtschaftsministeriums <strong>NRW</strong>- II A 6 – 72.50.12 - ) .<br />

Begünstigte<br />

Zuwendungsempfänger sind land- und forstwirtschaftliche Unternehmer.<br />

Höhe der Zuwendung/Beihilfebetrag<br />

Die Höhe der Zuwendung beträgt für Maßnahmen<br />

- nach a): 102 €/ha und Jahr<br />

- nach b) 306 bis 715 €/ha und Jahr<br />

Hinweis zur Staffelung:<br />

Bis zu einer durchschnittlichen Ertragsmeßzahl (EMZ) <strong>des</strong> Betriebes von 35 Punkten 306<br />

€/ha und Jahr, für jeden weiteren EMZ-Punkt weitere 7,50 € bis zu einem Betrag von 715<br />

€/ha und Jahr.<br />

Die Höhe der Zuwendung ergibt sich aus Einkommensverlusten, deren Höhe von den jeweiligen<br />

Auflagen abhängt. Eine entsprechende Berechnung ist als Anlage 6c) beigefügt.<br />

Die Grundprinzipien bei der Kombination und Kumulation von Agrarumweltmaßnahmen<br />

incl. Vertragsnaturschutz sind in der Anlage 7 dargestellt.<br />

Zuwendungsvoraussetzungen<br />

- Die geförderten Flächen befinden sich der vom Landwirtschaftsministerium anerkannten<br />

Gebietskulisse besonders erosionsgefährdeter Gebiete<br />

- Zuwendungsempfänger muß die Flächen für die Dauer der Verpflichtung (5 Jahre) selbst<br />

bewirtschaften.<br />

Zusätzlich bei Maßnahme b):<br />

- Verzicht auf den Einsatz von Dünge- und Pflanzenschutzmitteln<br />

- Verbot der Beweidung<br />

- Mahd <strong>des</strong> Streifens frühestens am 15.6. <strong>des</strong> jeweiligen Jahres


Kapitel VI.2.3.2: Agrarumweltmaßnahmen__________________________________________________________ 274<br />

5. <strong>Förderung</strong> der langjährigen Stillegung landwirtschaftlich genutzter Flächen zu<br />

Zwecken <strong>des</strong> Umweltschutzes<br />

5.1 Ausgangslage<br />

Die unter dem Druck der wirtschaftlichen Verhältnisse erfolgte fortlaufende Intensivierung<br />

der Landbewirtschaftung hat nicht nur den Produktionsmitteleinsatz steigen lassen, sondern<br />

führte vielerorts durch die Erhöhung der Schlaggrößen, Beseitigung von Feldgehölzen, Hecken,<br />

Ackerrainen, Wiesensäumen, Gewässerufern und sonstigen Strukturelementen der<br />

Landschaft zu einer Verarmung der Lebensräume in einer ursprünglich vielgegliederten, artenreichen<br />

Kulturlandschaft. Naturnahe oder halbnatürliche Biotope sind auf meist kleine,<br />

unzusammenhängende oder sogar weit auseinanderliegende Restflächen beschränkt. Insgesamt<br />

besteht die Gefahr <strong>des</strong> Verlustes biologischer Vielfalt innerhalb von Flora und Fauna.<br />

Gleichzeitig nimmt die Stabilität der agrarökologischen Systeme insgesamt ab. Nützlinge finden<br />

zuwenig Rückzugs- und Vermehrungsräume, Strukturarmut erhöht die Anfälligkeit für<br />

Wind- und Wassererosion und fehlende natürliche Distanzhalter zu Gewässern und anderen<br />

empfindlichen Biotopen (wie breite Säume, Raine, Hecken) erhöhen die Gefahr <strong>des</strong> ungewollten<br />

Eintrags von Nähr- und Schadstoffen. Nicht zu unterschätzen ist letztendlich auch der<br />

Wertverlust aus landschaftsästhetischer Sicht.<br />

Im Sinne einer abgestuften Nutzungsintensität auf der Gesamtfläche sind daher in Ergänzung<br />

zu den Extensivierungsmaßnahmen im Ackerbau und auf Grünland zusätzliche Maßnahmen<br />

in Form einer Anlage möglichst dauerhafter Strukturen auf bisher landwirtschaftlich genutzten<br />

Flächen zur Bereicherung der Landschaft notwendig.<br />

5.2 Bisher eingesetzte Finanzmittel und Ergebnisse<br />

Im Rahmen <strong>des</strong> bisherigen Kulturlandschaftsprogramms <strong>NRW</strong> wird die 20jährige Flächenstillegung<br />

seit 1996 angeboten. In den ersten beiden Antragsjahren wurden bereits 676 ha von<br />

420 Landwirten in die <strong>Förderung</strong> eingebracht und insgesamt 712.00 DM ausbezahlt. Die bisherigen<br />

Ergebnisse zeigen, daß es sich vorrangig um kleine Flächen bzw. Streifen handelt,<br />

womit der gewünschte strukturierende Randlinieneffekt erreicht wird. Fast 40 % der eingebrachten<br />

Flächen weisen überdies eine Bedeutung für den Erosionsschutz auf. Fast 50 % der<br />

Brachflächen grenzen an Gewässer, davon zur Hälfte in Form von Streifen oder Reststücken<br />

entlang von Bächen oder Gräben, und dienen somit dem Gewässerschutz.


Kapitel VI.2.3.2: Agrarumweltmaßnahmen__________________________________________________________ 275<br />

5.3 Strategie und Ziele<br />

Ziel der <strong>Förderung</strong> ist die langfristige Flächenstillegung von Streifen, Teil- und Restflächen<br />

sowie ganzen Flächen als ökologische Begleitmaßnahme zur<br />

* langfristigen Sicherung von Flächen für den Naturhaushalt,<br />

* Erhöhung der Selbstregulationsfähigkeit in Agrarökosystemen,<br />

* Verbesserung <strong>des</strong> biotischen und abiotischen Ressourcenschutzes, Verringerung der Erosion<br />

und <strong>des</strong> Eintrags von landwirtschaftlichen Produktionsmitteln in Gewässer,<br />

* Schaffung eines agrarbiologisch bedeutsamen Biotopverbun<strong>des</strong> sowie<br />

* <strong>Förderung</strong> der Artenvielfalt von Pflanzen und Tieren.<br />

Damit soll insgesamt zu einer nachhaltigen Verbesserung der natürlichen und wirtschaftlichen<br />

Produktionsbedingungen beigetragen werden.<br />

Innerhalb der <strong>Programm</strong>laufzeit soll der Umfang der langjährigen Stillegung auf min<strong>des</strong>tens<br />

2.500 ha ansteigen. Der unmittelbare Beitrag zu den o.a. Zielen kann aus Praktikabilitätsgründen<br />

kaum quantifiziert werden. Im Rahmen von Begleituntersuchungen wird allerdings die<br />

überwiegend qualitative Bewertung der potentiellen abiotischen, biotischen und landschaftsstrukturellen<br />

Wirkungsbeiträge der stillgelegten Flächen unter Berücksichtigung der vorherigen<br />

Nutzung, der regionalen Verteilung, Größe, Zuschnitt und Lage, auf der Fläche durchgeführten<br />

Maßnahmen und der sich entwickelnden Vegetation fortgesetzt.<br />

5.4 Beschreibung der geplanten Maßnahmen<br />

Fördermaßnahmen<br />

Voraussetzung für die <strong>Förderung</strong> ist die Stillegung eines Streifens von min<strong>des</strong>tens 5 m Breite<br />

(ausgehend von der ehemaligen Bewirtschaftungsgrenze) bzw. von Teilflächen oder Restflächen<br />

i.d.R. für die Dauer von 10 Jahren, im Falle der dauerhaften Anlage von Gehölzen,<br />

Kleingewässern oder sonstigen Biotopen von 20 Jahren.<br />

Die 10jährige Flächenstillegung soll im Rahmen der ab dem Jahr 2000 innerhalb der Gemeinschaftsaufgabe<br />

erweiterten Grundsätze für die <strong>Förderung</strong> einer markt- und standortangepaßten<br />

Landbewirtschaftung (PLANAK-Beschluß vom 01.10.1999), dort im Rahmen <strong>des</strong> Teil D<br />

“<strong>Förderung</strong> mehrjähriger Stillegung” umgesetzt werden.


Kapitel VI.2.3.2: Agrarumweltmaßnahmen__________________________________________________________ 276<br />

Die stillgelegten Flächen dürfen<br />

* nicht umgebrochen, gedüngt oder mit Pflanzenschutzmitteln behandelt werden<br />

* im Falle von Pflegemaßnahmen nicht vor dem 1.7. eines jeden Jahres gemäht, gemulcht<br />

oder geschlegelt werden,<br />

* nicht über die Abfuhr <strong>des</strong> Mähgutes und –im Einzelfall mit Genehmigung der Bewilligungsbehörde-<br />

<strong>des</strong>sen Verwertung im betriebseigenen Kreislauf hinausgehend genutzt<br />

werden. (Hinweis: Eine wirtschaftliche futterbauliche Verwertung ist aufgrund <strong>des</strong> späten<br />

Pflegetermins nahezu ausgeschlossen.)<br />

Zur Verhinderung der Erosion, der Auswaschung von Nitrat, zur Stärkung der Selbstregulationsfähigkeit<br />

und zur <strong>Förderung</strong> der Artenvielfalt von Pflanzen und Tieren soll auf den stillgelegten<br />

Flächen<br />

* die Sukzession zugelassen oder<br />

* eine standortangepaßte Begrünung vorgenommen oder<br />

* eine Hecke und/oder sonstige Gehölze <strong>des</strong> jeweiligen Wuchsraumes angepflanzt oder<br />

* Kleingewässer und Blänken angelegt werden.<br />

Über die Stillegung, die einfache Begrünung und Pflege hinausgehende Kosten einer Biotopanlage<br />

und –pflege (Gehölze, Kleingewässer o.ä.) können im Rahmen <strong>des</strong> Vertragsnaturschutzes<br />

(vgl. Nr. 8) kumulativ gefördert werden.<br />

Grundlage für die <strong>Förderung</strong> sind die ”Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen für<br />

die <strong>Förderung</strong> der langjährigen Stillegung landwirtschaftlich genutzter Flächen zu Zwecken<br />

<strong>des</strong> Umweltschutzes" (RdErl. d. Landwirtschaftsministeriums <strong>NRW</strong> - II A 6 – 72.40.52 - ) .<br />

Begünstigte<br />

Zuwendungsempfänger sind land- und forstwirtschaftliche Unternehmer.<br />

Höhe der Zuwendung/Beihilfebetrag<br />

Die Höhe der Zuwendung beträgt für Maßnahmen<br />

* bis zu einer durchschnittlichen Ertragsmeßzahl (EMZ) <strong>des</strong> Betriebes von 35 Punkten<br />

für Ackerland: 306 €/ha und Jahr,<br />

für Grünland: 153 €/ha und Jahr,<br />

* für jeden weiteren EMZ-Punkt erhöht sich die Prämie um 7,50 € bei Acker (um 5 € bei<br />

Grünland) bis zu einem Betrag von 715 €/ha und Jahr.


Kapitel VI.2.3.2: Agrarumweltmaßnahmen__________________________________________________________ 277<br />

Die Höhe der Zuwendung ergibt sich aus Einkommensverlusten, deren Höhe von den jeweiligen<br />

Auflagen abhängt. Eine entsprechende Berechnung ist als Anlage 6d) beigefügt. Die<br />

Grundprinzipien bei der Kombination und Kumulation von Agrarumweltmaßnahmen incl.<br />

Vertragsnaturschutz sind in der Anlage 7 dargestellt.<br />

Zuwendungsvoraussetzungen<br />

- Stilllegung eines mind. 5 m breiten Streifens von Teilflächen oder ganzen Flächen für<br />

min<strong>des</strong>tens 10 Jahre. Verpflichtungsdauer für dauerhafte Anlage von Gehölzen, Kleingewässern<br />

und sonstigen Biotopen 20 Jahre<br />

- Kein Umbruch und Einsatz von Dünger oder Pflanzenschutzmittel<br />

- Keine Mahd oder Schlegelung vor dem 1.7. <strong>des</strong> jeweiligen Jahres<br />

- Keine wirtschaftliche, futterbauliche Verwertung <strong>des</strong> Mähgutes


Kapitel VI.2.3.2: Agrarumweltmaßnahmen__________________________________________________________ 278<br />

6. <strong>Förderung</strong> vom Aussterben bedrohter lokaler Haustierrassen<br />

6.1 Ausgangslage<br />

Alte Haustierrassen, die an die natürlichen Umweltbedingungen angepasst sind, sind eine wesentliche<br />

Genreserve. Gleichzeitig kommt ihnen besondere Bedeutung im Zuge von Maßnahmen<br />

zur Erhaltung und Pflege der Kulturlandschaft zu. Alte Nutztierrassen, die vom Aussterben<br />

bedroht sind, sollen erhalten werden und durch ihren Fortbestand einen wesentlichen<br />

Beitrag zur Erhaltung <strong>des</strong> Kulturgutes leisten.<br />

Die Bestandszahlen dieser Rassen liegen deutlich unter den Grenzen, ab der eine Rasse als<br />

gefährdet gilt. Mit ihnen ist eine wirtschaftliche Nutzung unter den heutigen Bedingungen<br />

nicht möglich. Es muss davon ausgegangen werden, dass ohne eine gezielte <strong>Förderung</strong> die<br />

Tierzahlen weiter zurückgehen werden.<br />

6.2 Bisher eingesetzte Finanzmittel und Ergebnisse<br />

Seit 1996 wird in Nordrhein-Westfalen lan<strong>des</strong>weit eine Fördermaßnahme zur Zucht und Haltung<br />

vom Aussterben bedrohter Tierrassen bei Pferden, Rindern und Schafen angeboten. Diese<br />

Maßnahme findet zunehmend mehr Anklang; 1997 wurden 288.000,-- DM und 1998<br />

381.000,-- DM an Fördergeldern bewilligt; für 1999 sind 731.000,-- DM veranschlagt. Bislang<br />

sind für ca. 4.000 Schafe, ca. 700 Pferde und ca. 200 Rinder <strong>Förderung</strong>en bewilligt worden.<br />

Diese erfreuliche Steigerung lässt auf einen noch steigenden Zuspruch für diese Maßnahme<br />

schließen. Die Fördermaßnahme war bei der Schafrasse "Rhönschaf" so erfolgreich,<br />

dass diese Rasse inzwischen aus der <strong>Förderung</strong> herausgenommen werden konnte.<br />

6.3 Strategie und Ziele<br />

Ab dem Jahre 2000 sollen zusätzlich zu den bisherigen Förderrassen 3 vom Aussterben bedrohte<br />

Schweinerassen und eine weitere Pferderasse in Nordrhein-Westfalen in die <strong>Förderung</strong><br />

mit einbezogen werden. Alle Antragsteller müssen sich verpflichten, min<strong>des</strong>tens 5 Jahre am<br />

<strong>Programm</strong> teilzunehmen, damit Kontinuität gewahrt wird. Da die geförderten Tiere registriert<br />

sind, ist ein genauer Überblick über die Bestandsentwicklung möglich. Ziel muss es sein, die<br />

einzelnen Rassen über die Gefährdungsschwelle auszudehnen. Dies wird je nach Tierart mittelfristig<br />

bzw. langfristig erreichbar sein.


Kapitel VI.2.3.2: Agrarumweltmaßnahmen__________________________________________________________ 279<br />

6.4 Beschreibung der geplanten Maßnahmen<br />

Fördermaßnahmen<br />

Die Züchtung und Haltung spezieller Nutztierrassen von Rindern, Schafen, Pferden und Schweinen,<br />

die in ihrem Bestand bedroht sind, wird gefördert. Dazu wird land- bzw. forstwirtschaftlichen<br />

Unternehmerinnen und Unternehmern eine Zuwendung gewährt, wenn sie die Tiere selbst halten<br />

und sich verpflichten, für die Dauer von 5 Jahren an einem vorgegebenen Zucht- und Reproduktionsprogramm<br />

teilzunehmen. Bezuschusste Tiere sind min<strong>des</strong>tens 1 Jahr zu halten. Die<br />

Zuwendung wird jährlich für je<strong>des</strong> im Jahresdurchschnitt gehaltene Tier gewährt in Abhängkeit<br />

von Tierart, Alter und Nutzung.<br />

Förderfähige Rassen<br />

* Rinder: Glanrind, Rotvieh der Zuchtrichtung Höhenvieh<br />

* Schafe: Moorschnucke, Bentheimer Landschaf, Coburger Fuchsschaf,<br />

* Pferde Rheinisch-Deutsches Kaltblut, Dülmener, Senner<br />

* Schweine: Buntes Bentheimer Schwein, Schwäbisch Hällisches Schwein, Angler Sattelschwein<br />

Die Bestandszahlen der entsprechenden Schweinerassen sind aus den offiziellen Datenbanken<br />

der ZADI (Zentralstelle für Agrardokumentation und –information) bzw. der FAO ersichtlich.<br />

In der Bun<strong>des</strong>republik Deutschland gibt es bei den einzelnen Rassen folgende Bestandsgrößen<br />

(Zahl der Tiere):<br />

Rinder:<br />

Rotvieh der Zuchtrichtung Höhenvieh 387<br />

Glanrind 439<br />

Schafe:<br />

Moorschnucke / Weiße gehörnte Heidschnucke 3.640<br />

Pferde:<br />

Rheinisch-Deutsches Kaltblut 695<br />

Dülmener 335<br />

Senner 7


Kapitel VI.2.3.2: Agrarumweltmaßnahmen__________________________________________________________ 280<br />

Schweine:<br />

Bunte Bentheimer Schwein 82<br />

Schwäbisch-Hällisches Schwein 207<br />

Sattelschwein 176<br />

Die genannten Bestände gelten für das Jahr 1997.<br />

Grundlage für die o.g. Rasseliste sind die Arbeiten <strong>des</strong> "Ausschusses zur Erhaltung der genetischen<br />

Vielfalt bei landwirtschaftlichen Nutztieren der Deutschen Gesellschaft für Züchtungskunde<br />

(DGfZ)". Der Ausschuss ist mit hochkarätigen Wissenschaftlern besetzt, die zum<br />

Teil auch in FAO-Gremien mitarbeiten. Dieser Ausschuss ist allgemein anerkannt und befasst<br />

sich intensiv mit dem Thema aussterbende Haustierrassen. Seine Empfehlungen berücksichtigen<br />

regionale, nationale aber auch internationale Gesichtspunkte. Die Lan<strong>des</strong>regierung hält<br />

den Ausschuss der DGfZ daher für ein kompetentes Gremium, dass in der Lage ist, die Bedrohtheit<br />

einer heimischen Rasse sachgerecht einzustufen. Selbstverständlich sind für die Beurteilung<br />

der möglichen Bedrohung einer Rasse auch die Erkenntnisse und das Zahlenmaterial<br />

der FAO genutzt worden, die im übrigen auf den Meldungen der ZADI beruhen. Die Gefährdungskriterien<br />

bzw. Grenzen der FAO sind allerdings auf eine weltweite Betrachtungsweise<br />

ausgelegt und damit für eine nationale bzw. europaweite Beurteilung nur bedingt anwendbar.<br />

Die <strong>Förderung</strong> der Rassen Bentheimer Landschaf und Coburger Fuchsschaf, welche nicht in<br />

der obigen Rassenliste aufgeführt sind, beruht auf der Verordnung (EG) Nr. 672/2001, die es<br />

ermöglicht, auch solche Haustierrassen in die <strong>Förderung</strong> mit einzubeziehen, die bereits im<br />

Rahmen <strong>des</strong> nordrhein-westfälischen Kulturlandschaftsprogramms zur Umsetzung der Verordnung<br />

(EG) Nr. 2078/92 gefördert wurden.<br />

Grundlage für die <strong>Förderung</strong> sind die "Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur<br />

<strong>Förderung</strong> der Zucht vom Aussterben bedrohter lokaler Haustierrassen" (RdErl. d. Landwirtschaftsministeriums<br />

<strong>NRW</strong> - II B 5 - 2406 - 6427 - ) .<br />

Begünstigte<br />

Zuwendungsempfänger sind Landwirtinnen und Landwirte


Kapitel VI.2.3.2: Agrarumweltmaßnahmen__________________________________________________________ 281<br />

Höhe der Zuwendung/Beihilfebetrag<br />

Die Höhe der Zuwendung beträgt bei<br />

* Rindern:<br />

- Rind von 6 bis 24 Monaten: 71 €<br />

- Kuh, Bulle: 120 €<br />

* Schafen<br />

- Mutter: 17 €<br />

- Bock: 17 €<br />

* Pferden<br />

- von 1-3 Jahren: 71 €<br />

-Stute, Hengst: 120 €<br />

* Schweinen<br />

-Sau: 38 €<br />

-Eber: 38 €<br />

Die Höhe der Zuwendung hängt von den besonderen Aufwendungen für die Haltung und<br />

Zucht vom Aussterben bedrohter Haustierrassen ab. So entstehen im Vergleich zur Zucht und<br />

Haltung der heute üblichen und verbreiteten Nutztierrassen durch das geringere Leistungspotential<br />

der vom Aussterben bedrohten Haustierrassen Einkommensverluste. Eine entsprechende<br />

Berechnung ist als Anlage 6e) beigefügt. Die Grundprinzipien bei der Kombination und<br />

Kumulation von Agrarumweltmaßnahmen incl. Vertragsnaturschutz sind in der Anlage 7<br />

dargestellt.<br />

Zuwendungsvoraussetzungen<br />

- Tiere sind vom beantragenden Landwirt selbst zu halten<br />

- Teilnahme für die Dauer von 5 Jahren an einem mit der Bewilligungsbehörde und dem<br />

Zuchtverband abgestimmten Zucht- und Reproduktionsprogramm<br />

- Beantragter Umfang an Tieren ist für den gesamten Verpflichtungszeitraum beizubehalten.<br />

Ausscheidende Tiere sind durch neue zu ersetzen.


Kapitel VI.2.3.2: Agrarumweltmaßnahmen__________________________________________________________ 282<br />

7. <strong>Förderung</strong> pflanzengenetischer Ressourcen<br />

7.1 Ausgangslage<br />

Die Erhaltung pflanzengenetischer Ressourcen ist einerseits "ex situ" in Genbanken und andererseits<br />

"in situ" am natürlichen Standort möglich. Neben der "in situ"-Erhaltung von Wildpflanzenpopulationen<br />

sowohl aktuell genutzter als auch potentiell nutzbarer Pflanzenarten<br />

spielt die "on farm"-Erhaltung alter Sorten, Landsorten oder in der Vergangenheit kultivierter<br />

Pflanzenarten eine besondere Rolle. Zu beiden Möglichkeiten liegen bisher nur sehr begrenzte<br />

praktische Erfahrungen vor.<br />

Die "in situ" Erhaltung pflanzengenetischer Ressourcen wird in <strong>NRW</strong> bisher nur indirekt über<br />

die unterschiedlichen Förderprogramme im Rahmen <strong>des</strong> Kulturlandschaftsprogramms auf der<br />

Basis der VO (EWG) Nr. 2078/92 gefördert. Durch diese Maßnahmen werden spezifische<br />

Standortunterschiede erhalten und so die Voraussetzung für den Erhalt von Populationen seltener,<br />

an spezielle Standortbedingungen angepaßter und oft gefährdeter Arten geschaffen. Auf<br />

diese Weise kann zwar die Erhaltung von Wildarten und -formen von Kulturpflanzen sowie<br />

von potentiell nutzbaren Wildpflanzen, nicht jedoch die Erhaltung alter Sorten, Landsorten<br />

oder früher kultivierter Pflanzenarten gesichert werden.<br />

7.2 Bisher eingesetzte Finanzmittel und Ergebnisse<br />

Es handelt sich um einen neuen Förderbaustein, so dass noch keine Ergebnisse vorliegen.<br />

Seit 1996 wird ein Pilotprojekt am Institut für Landwirtschaftliche Botanik der Universität<br />

Bonn zur Erfassung und Bewertung pflanzengenetischer Ressourcen in <strong>NRW</strong> aus Lan<strong>des</strong>mitteln<br />

gefördert. Hierin wird auch die Effizienz der bisher im Rahmen der VO (EWG) Nr.<br />

2078/92 durchgeführten Einzelmaßnahmen hinsichtlich ihrer Wirkung auf die genetische Diversität<br />

ausgewählter Wildpflanzenpopulationen heimischer Nutzpflanzen überprüft. Darüber<br />

hinaus werden Verfahren zur genetischen Differenzierung der Populationen erarbeitet und in<br />

Zusammenarbeit mit Züchtern die Nutzbarkeit von Wildpflanzenpopulationen hinsichtlich<br />

züchterisch relevanter Merkmale analysiert. Zukünftig sollen diese Arbeiten zur Entwicklung<br />

einer Informationsdatenbank "Pflanzengenetische Ressourcen <strong>NRW</strong>" beitragen, in der biologische,<br />

ökologische und züchterisch relevante Merkmale der in Nordrhein-Westfalen "in situ"<br />

vorhandenen Wildpflanzenpopulationen zur Verfügung gestellt werden können.


Kapitel VI.2.3.2: Agrarumweltmaßnahmen__________________________________________________________ 283<br />

7.3 Strategie und Ziele<br />

Grundsätzlich sollen die zwei verschiedenen Wege der Erhaltung pflanzengenetischer Ressourcen<br />

"in situ" zunächst als Modellprojekte verfolgt werden, um daraus Erkenntnisse und<br />

Erfahrungen für die Gestaltung künftiger Regelförderprogramme einschließlich dazu notwendiger<br />

Richtlinien zu gewinnen:<br />

a) "In situ"-Erhalt von Wildpflanzenpopulationen heimischer Nutzpflanzen sowie von potentiell<br />

nutzbaren Wildpflanzenarten<br />

b) "On farm"-Erhalt Alter Sorten, Landsorten und nicht mehr angebauter Kulturarten<br />

Beide Projekte sollen darüber hinaus Möglichkeiten zu ergänzender Begleitforschung (z.B.<br />

molekulargenetische Differenzierung, Aufbau einer Informationsdatenbank pflanzengenetische<br />

Ressourcen, agrarische, forstliche oder pharmazeutische Nutzung) bieten. Erhaltung und<br />

Vermehrung der Sorten und Prüfung potentiell züchterisch nutzbarer Merkmale sollen durch<br />

eine Zusammenarbeit mit Züchtern und privaten Initiativen fachlich begleitet werden.<br />

7.4 Beschreibung der geplanten Maßnahmen<br />

Fördermaßnahmen<br />

Geplant sind insgesamt zwei Modellprojekte gem. Art. 33, 11. Anstrich der Verordnung (EG)<br />

Nr. 1257/1999 zu den Themen<br />

- "In situ"-Erhalt von Wildpflanzenpopulationen heimischer Nutzpflanzen sowie von<br />

po-tentiell nutzbaren Wildpflanzenarten und<br />

- ”On farm"-Erhalt alter Sorten, Landsorten und nicht mehr angebauter Kulturarten<br />

zu a) "In situ"-Erhalt von Wildpflanzenpopulationen heimischer Nutzpflanzen sowie von<br />

po-tentiell nutzbaren Wildpflanzenarten<br />

Aufbauend auf den Erkenntnissen <strong>des</strong> genannten Pilotprojektes sollen ausgewählte Wildpflanzenarten<br />

und -populationen an ihren natürlichen Standorten durch angepaßte Bewirtschaftungsmaßnahmen<br />

erhalten werden. Nach einer entsprechenden Erfassung in Frage kommender<br />

Arten, Beschreibung der Standortansprüche und Kartierung der Vorkommen sollen<br />

gezielte Bewirtschaftungsmaßnahmen zum Erhalt der natürlichen Populationen auf landwirtschaftlich<br />

genutzten Flächen in Zusammenarbeit mit ausgewählten Betrieben unterstützt werden.<br />

Durch begleitende Öffentlichkeitsarbeit (Publikationen, Feldbegehungen, Seminare) sollen<br />

die Möglichkeiten der "in situ"-Erhaltung heimischer pflanzengenetischer Ressourcen


Kapitel VI.2.3.2: Agrarumweltmaßnahmen__________________________________________________________ 284<br />

demonstriert und eine grundsätzliche Bereitschaft zur Beteiligung an der beabsichtigten Regelförderung<br />

hergestellt werden.<br />

zu b) ”On farm"-Erhalt alter Sorten, Landsorten und nicht mehr angebauter Kulturarten<br />

Im Projekt sollen die nachfolgend genannten Voraussetzungen für künftige Regelfördermaßnahmen<br />

erarbeitet, erprobt und demonstriert werden:<br />

* Bestandsaufnahme und Inventarisierung in Frage kommender Sorten und Arten durch<br />

Auswertung und Zusammenführen vorhandener Informationen (Literatur, Datenbanken)<br />

* Entwicklung eines Kriterienkataloges für förderungswürdige Sorten und Arten<br />

* Anbau der so ermittelten Sorten/Arten an differenzierten Standorten (landwirtschaftlichen<br />

Praxisbetrieben)<br />

* Bewertung der Sorten<br />

* Organisation der Vermehrung, Saatgutverfügbarkeit<br />

* Vermarktung/Verwertung <strong>des</strong> Erntegutes<br />

Die Durchführungsvorgaben richten sich nach der Rahmenregelung für Modellsvorhaben für<br />

umweltgerechte und den natürlichen Lebensraum schützende Maßnahmen in der Landwirtschaft<br />

Für beide Projekte wird eine Beihilfe der Gemeinschaft ausschließlich für Maßnahmen, die<br />

der Erprobung, Demonstration und Bewertung der Projektergebnisse dienen, beantragt. Im<br />

Anschluß an die Projekte sollen die Voraussetzungen für eine Regelförderung <strong>des</strong> Erhalts<br />

pflanzengenetischer Ressourcen auf landwirtschaftlichen Betrieben vorliegen, für die dann im<br />

Rahmen eines <strong>Programm</strong>änderungsverfahrens die Genehmigung bei der Europäischen Kommission<br />

beantragt werden wird.<br />

Begünstigte<br />

Landwirtschaftliche Unternehmen, private Organisationen und Personen bzw. Körperschaften<br />

<strong>des</strong> öffentlichen Rechts.<br />

Zuwendungsempfänger der durch das Modellvorhaben zu entwickelnden Förderrichtlinie zum<br />

Erhalt pflanzengenetischer Ressourcen ‚on farm‘ werden dann ausschließlich landwirtschaftliche<br />

Betriebe sein. Das Modellprojekt wird durch die Landwirtschaftskammern Rheinland<br />

und Westfalen-Lippe federführend bearbeitet.<br />

Höhe der Zuwendung/Beihilfebetrag<br />

Für beide Modellprojekte werden insgesamt bis zu 0,25 Mio. € jährlich bei einer Projektlaufzeit<br />

von drei Jahren veranschlagt.


Kapitel VI.2.3.2: Agrarumweltmaßnahmen__________________________________________________________ 285<br />

8. <strong>Förderung</strong> der naturschutzgemäßen Bewirtschaftung von Acker und Grünland<br />

sowie der Anlage, Bewirtschaftung und Pflege von sonstigen Biotopen im Rahmen<br />

<strong>des</strong> Vertragsnaturschutzes<br />

8.1 Ausgangslage<br />

Die Grünlandbewirtschaftung zählt zu den ökologisch wertvollen landwirtschaftlichen Nutzungsarten.<br />

In den Niederungsgebieten Nordrhein-Westfalens war früher das Vorkommen<br />

weitläufiger Feuchtwiesengebiete charakteristisch, die durch mehr oder minder hohe Grundwasserstände<br />

gekennzeichnet sind. Feuchtwiesen stellen gemeinsam mit feuchten Geländemulden,<br />

Kleingewässern und typischen Wiesenbächen einen bedeutenden Lebensraum für<br />

hochspezialisierte Tier- und Pflanzenarten dar. Grünland zog sich weiterhin durchgehend entlang<br />

von Flüssen und Bächen, die in Nordrhein-Westfalen eine Länge von insgesamt 60.000<br />

km ausmachen und deren Auen wichtige Wander- und Ausbreitungswege für Pflanzen und<br />

Tiere darstellen. In den Mittelgebirgslagen prägt das Grünland das Landschaftsbild. Es steht<br />

im Wechsel mit bewaldeten Flächen und bestimmt den ökologischen Wert der Landschaft, es<br />

ist gleichzeitig Voraussetzung für die erhaltenswerte Landschaftsschönheit dieser Region. Die<br />

(zum Teil bis heute) extensive Nutzung sorgte dafür, daß sich je nach Standortverhältnissen<br />

ein Mosaik verschiedener Grünlandlebensgemeinschaften mit einer Vielzahl schützenswerter<br />

Tier- und Pflanzenarten herausbilden konnte.<br />

Feuchtwiesen sind heute durch frühere großräumige Entwässerungsmaßnahmen, eine Intensivierung<br />

<strong>des</strong> Grünlan<strong>des</strong> und die Umwandlung in Acker in ihrem Bestand gefährdet. In den<br />

letzten 30 Jahren ist der Bestand an Feuchtwiesen örtlich bis zu 90 % zurückgegangen. Auch<br />

in den Gewässerauenbereichen ist die Grünlandnutzung zurückgegangen. Die verschiedenen<br />

Grünlandbiotope im Mittelgebirge sind einerseits auf den besseren Standorten durch Intensivierung<br />

der Landbewirtschaftung und andererseits auf den schlechteren Standorten durch Nadelholzaufforstung,<br />

Anlage von Weihnachtsbaumkulturen oder Aufgabe der landwirtschaftlichen<br />

Nutzung verschwunden bzw. in ihrem Bestand gefährdet.<br />

Das bislang geltende Kulturlandschaftsprogramm fördert im Rahmen der Verordnung (EWG)<br />

Nr. 2078/92 die Grünlanderhaltung und die extensive Grünlandnutzung im Flachland im Rahmen<br />

<strong>des</strong> Feuchtwiesenprogramms und Gewässerauenprogramms. Die Grünlandprogramme<br />

dienen dem Erhalt der Lebensräume für Wiesenbrüter und der ökologischen Verbesserung der<br />

Fließgewässer. Das Mittelgebirgsprogramm wird zur Erhaltung und Bewirtschaftung von<br />

Grünlandbiotopen in den Berglagen Nordrhein-Westfalens eingesetzt.


Kapitel VI.2.3.2: Agrarumweltmaßnahmen__________________________________________________________ 286<br />

Die Lan<strong>des</strong>förderung zielt auf die Erhaltung eines lan<strong>des</strong>weiten Biotopverbun<strong>des</strong>. Den Kreisen<br />

und kreisfreien Städten wird angeboten, über ein eigenes Kreiskulturlandschaftsprogramm<br />

den regionalen und lokalen Biotopverbund mit vergleichbaren Fördermöglichkeiten wie in<br />

den Lan<strong>des</strong>programmen bei Einsatz eines gewissen Eigenanteils umzusetzen.<br />

Die ökonomischen Rahmenbedingungen haben in den vergangenen Jahrzehnten zu einer Intensivierung<br />

der landwirtschaftlichen Anbaumethoden (Verengung der Fruchtfolgen, zunehmender<br />

Einsatz von Pflanzenbehandlungsmitteln und Düngung) geführt, mit der Konsequenz,<br />

dass ein großer Teil der Ackerwildkrautarten, die an eine extensive und vielseitige Landbewirtschaftung<br />

gebunden sind, heute gefährdet sind. Das im Rahmen <strong>des</strong> bisherigen Kulturlandschaftsprogramms<br />

<strong>NRW</strong> angebotene Schutzprogramm für Ackerwildkräuter, das der Erhaltung<br />

der vielfältigen Segetalflora dient, wirkt dieser Entwicklung entgegen.<br />

Streuobstwiesen sind ein typisches Element für eine ländlich geprägte Kulturlandschaft. Sie<br />

tragen zur Erhaltung der Vielfalt an Obstsorten bei und dienen als ökologisch wertvolle Biotopstrukturen<br />

für gefährdete Tier- und Pflanzenarten. Typische Bewohner struktur- und baumhöhlenreicher<br />

Obstwiesen sind der Steinkauz, Käfer und Schmetterlinge, Bilche und Fledermäuse<br />

sowie zahlreiche Singvögel. Im Zuge der Technisierung und Intensivierung der Landwirtschaft<br />

sind eine Vielzahl von Streuobstwiesen gerodet worden. Die verbliebenen Obstwiesen<br />

sind heute in Folge der Nutzungsaufgabe und mangelnder Pflege in ihrem Bestand<br />

stark gefährdet. Das Streuobstwiesenprogramm wird zur Erhaltung und Wiederbegründung<br />

dieser Biotopstrukturen seit geraumer Zeit lan<strong>des</strong>weit angeboten.<br />

8.2 Bisher eingesetzte Finanzmittel und Ergebnisse<br />

Die Evaluierung der <strong>Programm</strong>e hat ergeben, dass die naturschutzfachlichen Ziele auf den<br />

<strong>Programm</strong>flächen überwiegend erreicht wurden und sich ein großer Teil der Vertragsflächen<br />

aus ökologischer Sicht positiv entwickelt hat. Die Teilnahme blieb allerdings hinter den Erwartungen<br />

zurück und begrenzte die Gesamtwirkung der <strong>Programm</strong>e. Insbesondere das Streuobstwiesenprogramm<br />

wird von Landwirten wegen zu hoher wirtschaftlicher Belastungen<br />

kaum angenommen. Hier gilt es, den zu erbringenden Pflegeleistungen eine adäquate Honorierung<br />

gegenüberzustellen. Das Schutzprogramm für Ackerwildkräuter ist durch Absenkung<br />

der Prämien erheblich zurückgegangen. Der Rückgang sollte durch die bereits ab 1998 erfolgte<br />

Prämienerhöhung aufgefangen werden.<br />

Trotz insgesamt leicht wachsender Akzeptanz der Sonderprogramme <strong>des</strong> Naturschutzes zeigt<br />

sich, dass die bisherigen Regelungen zu kompliziert bzw. unflexibel sind und den Praxisge-


Kapitel VI.2.3.2: Agrarumweltmaßnahmen__________________________________________________________ 287<br />

benheiten der landwirtschaftlichen Betriebe nicht ausreichend entsprechen. Zusätzliche Potentiale<br />

können erschlossen werden, wenn akzeptanzverbessernde und verwaltungsvereinfachende<br />

Regelungen getroffen werden.<br />

Die bisher eingesetzten Mittel in den <strong>Programm</strong>en nach der Verordnung (EWG) Nr. 2078/92<br />

ergeben sich aus nachfolgender Tabelle.<br />

Auszahlungsbeträge im Rahmen <strong>des</strong> Kulturlandschaftsprogrammes <strong>NRW</strong> auf der<br />

Grundlage der Verordnung (EWG) Nr. 2078/92<br />

Ausgaben in Mio. DM<br />

Maßnahme Fläche in 16.10.94 16.10.95 16.10.96 16.10.97 16.10.98 insge-<br />

ha 15.10.96 15.10.97 15.10.98<br />

samt<br />

1) 15.10.95 15.12.982) Ackerrandstreifen 318 0,000 0,273 0,210 0,201 0,184 0,868<br />

Streuobstwiesen 13 0,000 0,000 0,000 0,007 0,013 0,020<br />

Feuchtwiesenschutzprogramm<br />

16.346 3,878 3,721 3,961 4,395 5,369 21,324<br />

Gewässerauenprogramm 2.809 0,545 0,461 0,430 0,783 0,944 3,163<br />

Mittelgebirgsprogramm 4.632 0,022 0,138 0,332 1,402 1,752<br />

3,646<br />

Kulturlandschaftsprogramm<br />

der Kreise<br />

1.181 0,000 0.000 0,000 0,457 1,029 1,486<br />

insgesamt 25.299 4,445 4,593 4,933 7,245 9,291 30,507<br />

1) Umfang der geförderten Flächen zum Zeitpunkt der letzten Auszahlung<br />

2) Vorläufige Auswertung<br />

8.3 Strategie und Ziele<br />

Zur Steigerung der Akzeptanz und zur Flexibilisierung <strong>des</strong> Förderverfahrens ist vorgesehen,<br />

die bisher sehr differenzierte <strong>Programm</strong>struktur aufzuheben. Anstelle der bestehenden 6 <strong>Programm</strong>elemente<br />

mit eigenen, unterschiedlichen Fördererrichtlinien wird es in Zukunft als Fördervorschrift<br />

nur noch eine Rahmenrichtlinie geben.<br />

Danach erstreckt sich die Förderkulisse <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong>programms mit allen Angeboten unabhängig<br />

von der bisherigen Feuchtwiesenschutz-, Gewässerauen- oder Mittelgebirgskulisse auf<br />

besonders naturschutzwürdige Gebiete, die bevorzugter Lebensraum für seltene und in ihrem<br />

Bestand bedrohte Pflanzen und Tiere einschl. ihrer Vergesellschaftung sind. Dazu gehören<br />

vorrangig Feuchtwiesenschutzgebiete von internationaler Bedeutung gemäß der RAMSAR-


Kapitel VI.2.3.2: Agrarumweltmaßnahmen__________________________________________________________ 288<br />

Konvention, schützenswerte Lebensräume gemäß ”Natura 2000”, wertvolle Kulturlandschaften<br />

nach dem Lan<strong>des</strong>entwicklungsplan <strong>NRW</strong>. Diese Gebiete sind in der Regel als Naturschutzgebiete,<br />

als besonders geschützte Biotope zum § 62 Lan<strong>des</strong>naturschutzgesetz, in FFH-<br />

Gebieten darüber hinaus als Landschaftsschutzgebiete geschützt.<br />

Diese Kerngebiete <strong>des</strong> Naturschutzes in Nordrhein-Westfalen werden durch Achsen (Biotopverbundachsen)<br />

miteinander in Verbindung gebracht. Kreisen und kreisfreien Städten steht es<br />

frei, die Grünlanderhaltung und extensive Nutzung, den Streuobstwiesenschutz und die Anlage<br />

und Pflege von Biotopen in einer vom Land genehmigten Kulisse im Rahmen eines eigenen<br />

Kulturlandschaftsprogramms mit den Landnutzern auch außerhalb dieser Kernbereiche<br />

vertraglich zu vereinbaren. Die Kreise leisten in diesem Fall einen Eigenanteil von 10 bis<br />

20 %.<br />

Außerhalb dieser anerkannten Kulissen können auch entsprechende Verträge mit Landnutzern<br />

abgeschlossen werden, es erfolgt allerdings keine EG-Mitfinanzierung.<br />

Die <strong>Förderung</strong> extensiver Ackerrandstreifen und Äcker erfolgt ohne Kulisse lan<strong>des</strong>weit (mit<br />

Ausnahme der Fördervariante „Extensive Ackernutzung in Naturschutzgebieten), allerdings<br />

nach Prüfung der naturschutzfachlichen Eignung der Flächen.<br />

Die Zusammenfassung und Überarbeitung der bestehenden Naturschutzprogramme in einer<br />

einheitlichen Rahmenrichtlinie zielt auf eine Vermehrung der naturschutzgerecht bewirtschafteten<br />

landwirtschaftlichen Flächen in Nordrhein-Westfalen. Ziel ist eine Verdreifachung<br />

der Naturschutzvertragsflächen vom Jahr 2000 bis 2007.<br />

8.4 Beschreibung der geplanten Maßnahmen<br />

Fördermaßnahmen<br />

In Zukunft soll es vier Hauptvertragspakete geben:<br />

1. Naturschutzgerechte Nutzung von Äckern<br />

2. Naturschutzgerechte Bewirtschaftung von Grünland<br />

3. Streuobstwiesen<br />

4. Biotopanlage und -pflege


Kapitel VI.2.3.2: Agrarumweltmaßnahmen__________________________________________________________ 289<br />

zu 1) Naturschutzgerechte Nutzung von Äckern<br />

Dieses Vertragspaket dient dem Schutz von Ackerwildkräutern. Der Schutz der Segetal-Flora,<br />

vor allem Adonisröschen, Ackerrittersporn, Venuskamm und Frauenspiegel, steht im Vordergrund.<br />

Gefördert werden der Verzicht auf Herbizide bzw. auf chemisch-synthetischen Dünger<br />

sowie der Verzicht auf mechanische oder thermische Unkrautbekämpfung auf Randstreifen<br />

und ganzen Äckern.<br />

zu 2) Naturschutzgerechte Bewirtschaftung von Grünland<br />

Dieses Vertragsangebot dient dem Schutz erhaltenswerter Grünlandbiotope in Feuchtwiesen,<br />

Gewässerauen oder im Mittelgebirge. Die Maßnahmen differenzieren sich in Unterpakete mit<br />

auf den Biotoptyp abgestimmten speziellen Bewirtschaftungsauflagen zur Extensivierung.<br />

Grundsätzlich gilt der Verzicht auf Gülle, auf chemisch-synthetische Stickstoffdünger und auf<br />

Pflegeumbruch.<br />

Die Maßnahmen betreffen:<br />

- die Umwandlung von Acker in extensiv zu nutzen<strong>des</strong> Grünland,<br />

- die Aushagerung in Verbindung mit einer aufwuchsgerechten Grünlandnutzung,<br />

- die Verschiebung der Nutzungszeitpunkte min<strong>des</strong>tens<br />

bis zum 20.5. bis zu 200 m ü. NN,<br />

bis zum 01.06. bis zu 400 m ü. NN,<br />

bis zum 15.06. über 400 m ü. NN.<br />

Eine weitere Verschiebung kann je nach naturschutzfachlichen Anforderungen erfolgen.<br />

- Naturschutzgerechte Bewirtschaftung sonstiger Biotope/nutzungsintegrierte Pflege (Magerrasen,<br />

Heiden, Sümpfe, Naß- und Seggenwiesen, Uferstreifen, usw.),<br />

- zusätzliche Maßnahmen in Verbindung mit naturschutzgerechter Grünlandbewirtschaftung<br />

(Einsatz von Ziegen, Handmahd, Einzäunung, Entbuschung).<br />

Darüber hinaus wird den Bewilligungsbehörden die Möglichkeit gegeben, auf spezielle<br />

ökologische Anforderungen vor Ort präziser einzugehen und in Einzelfällen einmalige<br />

Prämienzuschläge für besondere Wirtschaftserschwernisse zu gewähren, wenn dieses aus<br />

ökologischer Sicht kurzfristig erforderlich wird. Für diese Prämien wird keine EG-Mitfinanzierung<br />

beantragt; sie unterliegen individuellen, für das Bewirtschaftungsjahr geltenden<br />

Regelungen.


Kapitel VI.2.3.2: Agrarumweltmaßnahmen__________________________________________________________ 290<br />

zu 3) Streuobstwiesen<br />

Mit diesem Vertragspaket sollen Streuobstwiesen erhalten bzw. neu begründet werden. Die<br />

Bewirtschaftungsauflagen beziehen sich sowohl auf die Baumpflege als auch auf die Grünlandbewirtschaftung.<br />

Auf den Flächen ist der Einsatz chemisch-synthetischer Pflanzenschutzmittel<br />

verboten. Gefördert wird insbesondere die Anpflanzung und Pflege von Obstbäumen<br />

alter Sorten.<br />

zu 4) Biotopanlage und -pflege<br />

Dieses Vertragsangebot bezieht sich auf<br />

- die Anlage und Pflege von Hecken (Anpflanzung, ggf. Nachpflanzung, Pflegeschnitte,<br />

Saumpflege),<br />

- die Anlage standortgerechter Feldgehölze,<br />

- ggfs. eine notwendige Abzäunung angelegter Biotope.<br />

Grundlage für die <strong>Förderung</strong> sind die ”Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen im<br />

Rahmen <strong>des</strong> Vertragsnaturschutzes” <strong>des</strong> Landwirtschaftsministeriums <strong>NRW</strong>.<br />

Begünstigte<br />

Zuwendungsempfänger sind Landwirtinnen und Landwirte<br />

Höhe der Zuwendung/Beihilfebetrag<br />

zu 1) Naturschutzgerechte Nutzung von Äckern<br />

Bei der Fördervariante „extensive Ackernutzung in Naturschutzgebieten“ (Verzicht auf chemisch-synthetische<br />

Düngemittel, Verzicht auf Pflanzenschutzmittel) beträgt die Zuwendung<br />

122 €/ha und Jahr.<br />

Bei den anderen Fördervarianten staffelt sich die Höhe der Zuwendung je nach Auflagen von<br />

357,-- € bis 511,-- € je ha und Jahr.


Kapitel VI.2.3.2: Agrarumweltmaßnahmen__________________________________________________________ 291<br />

zu 2) Naturschutzgerechte Bewirtschaftung von Grünland<br />

Die Höhe der Zuwendung staffelt sich je nach Auflagen von 204,-- € bis 511,-- € je ha und<br />

Jahr.<br />

Für besondere Bewirtschaftungsmaßnahmen (Einsatz von Ziegen, Handmahd, Entbuschung,<br />

Abzäunung) können im Jahr der Durchführung zusätzlich bis zu 306,-- € je ha und Jahr gewährt<br />

werden.<br />

Im Falle besonderer zusätzlicher Auflagen oder Erschwernisse kann darüber hinaus, auch<br />

einmalig, ein Betrag von bis zu 153,-- €/ha (wird aus nationalen Mitteln ohne Gemeinschaftsbeitrag<br />

finanziert) gewährt werden.<br />

zu 3) Streuobstwiesen<br />

Für die Pflege und Erhaltung von Streuobstwiesen werden je nach Bewirtschaftungsauflagen<br />

818,-- bis 971,-- € je ha und Jahr gewährt.<br />

zu 4) Biotopanlage und -pflege<br />

Für die Biotopanlage und –pflege werden folgende Zuwendungen gewährt:<br />

- Anlage und Pflege von Hecken: 5,-- € je lfd. m und Jahr<br />

- Anlage von Feldgehölzen: 0,51 € je qm und Jahr<br />

- Anlage und Pflege von Kopfbäumen: 3,-- € je Stück und Jahr.<br />

Da die Anlage der genannten Biotope weit über die tatsächlich in Anspruch genommene Fläche<br />

umgebungswirksam wird, wird der Kofinanzierungssatz von 50 % zu den genannten<br />

Maßnahmen ohne unmittelbaren Bezug auf die LF <strong>des</strong> Betriebes beantragt.<br />

Die Höhe der Zuwendung für die einzelnen Maßnahmenbereiche und Vertragspakete ergibt<br />

sich aus Einkommensverlusten, deren Höhe von den jeweiligen Auflagen abhängt. Eine entsprechende<br />

Berechnung ist als Anlage 6f2 beigefügt.<br />

Zuwendungen <strong>des</strong> Vertragsnaturschutzes sind teilweise untereinander und mit Zuwendungen<br />

für Gebiete mit umweltspezifischen Einschränkungen kumulierbar; eine <strong>Förderung</strong> nach Nr. 2<br />

ist grundsätzlich anzurechnen.


Kapitel VI.2.3.2: Agrarumweltmaßnahmen__________________________________________________________ 292<br />

Die Grundprinzipien bei der Kombination und Kumulation von Agrarumweltmaßnahmen<br />

incl. Vertragsnaturschutz sind in der Anlage 7 dargestellt.<br />

Zuwendungsvoraussetzungen<br />

- Grundsätzlich lan<strong>des</strong>weites Angebot der <strong>Förderung</strong> mit Schwerpunkten in Naturschutzgebieten,<br />

besonders geschützten Biotopen, in Landschaftsplangebieten und weiteren Biotopverbundflächen<br />

von regionaler und lokaler Bedeutung<br />

- Min<strong>des</strong>tvertragsdauer (Verpflichtungszeitraum) 5 Jahre<br />

- Ausschluss der <strong>Förderung</strong> auf öffentlichen u.a. Flächen


Kapitel VI.2.3.2: Agrarumweltmaßnahmen__________________________________________________________ 293<br />

9. Modellvorhaben<br />

Für die nachfolgend aufgeführte Fördermaßnahme wird unter Hinweis auf Art. 33,<br />

11. Anstrich der "Verordnung (EG) Nr. 1257/1999 <strong>des</strong> Rates vom 17. Mai 1999 über die <strong>Förderung</strong><br />

der Entwicklung <strong>des</strong> ländlichen Raums durch den Europäischen Ausrichtungs- und<br />

Garantiefonds für die Landwirtschaft (EAGFL) und zur Änderung bzw. Aufhebung bestimmter<br />

Verordnungen" eine Beihilfe beantragt. Sie wird an dieser Stelle im Rahmen der Agrarumweltmaßnahmen<br />

gemäß Art. 22 bis 24 der o.g. Verordnung aufgeführt, weil sie mit diesen<br />

in unmittelbarem Zusammenhang steht.<br />

9.1 Ausgangslage<br />

Die Durchführung von "Modellvorhaben für umweltgerechte und den natürlichen Lebensraum<br />

schützende landwirtschaftliche Produktionsverfahren" wird in Nordrhein-Westfalen im<br />

Rahmen <strong>des</strong> Kulturlandschaftsprogramms auf der Grundlage der Verordnung (EWG) Nr.<br />

2078/92 seit 1995 angeboten. Schwerpunktprojekt war bisher das Modellprojekt "Leitbetriebe<br />

ökologischer Landbau". In 1999 wurde ein weiteres Vorhaben bewilligt, das der Vorbereitung<br />

und Verbreitung von Maßnahmen zur Erosionsminderung dienen soll. Wie im Projekt "Leitbetriebe<br />

ökologischer Landbau" sind auch hier eine Anzahl von Praxisbetrieben beteiligt, auf<br />

denen in Praxisversuchen geeignete und wissenschaftlich abgesicherte Maßnahmen einer breiten<br />

Fachöffentlichkeit, insbesondere Landwirtinnen und Landwirten und Multiplikatoren,<br />

demonstriert und der Praxis schnell zugänglich gemacht werden. In beiden Projekten liegt die<br />

Durchführung in den Händen der Landwirtschaftskammern. Bei den Leitbetrieben erfolgt eine<br />

Koordinierung durch die Universität Bonn, Institut für Organischen Landbau, im Projekt Erosionsschutz<br />

erfolgt die wissenschaftliche Begleitung durch das Lan<strong>des</strong>umweltamt und die<br />

Universität Gesamthochschule Paderborn, Fachbereich Agrarwirtschaft Soest.<br />

Die gegenwärtig vorliegenden Systeme und Methoden im Bereich <strong>des</strong> betrieblichen Umweltmanagements<br />

erfüllen die genannten Bedingungen in der Regel nicht oder nur zum Teil. Sie<br />

sind zumeist auf „wissenschaftliche Ansprüche“ hin ausgerichtet, d.h. sie genügen dem Anspruch<br />

der Vollständigkeit und sind dadurch sehr komplex und entsprechend unübersichtlich.<br />

Die vorliegenden Farmaudit- und Betriebsberatungssysteme im Rahmen <strong>des</strong> Umweltmanagements<br />

sind daher für den flächendeckenden Einsatz nicht oder nur sehr eingeschränkt verwendbar.<br />

Über Modellvorhaben sollen daher einfachere Verfahren erprobt werden, um damit<br />

in Zukunft eine größere Verbreitung von umweltbezogenen Farmaudit- und Betriebsberatungssystemen<br />

zu ermöglichen.


Kapitel VI.2.3.2: Agrarumweltmaßnahmen__________________________________________________________ 294<br />

9.2 Bisher eingesetzte Finanzmittel und Ergebnisse<br />

Bis 1998 wurden insgesamt 1,66 Mio. DM für das Leitbetriebe-Projekt eingesetzt.<br />

Gemäß Evaluierungsbericht zum Kulturlandschaftsprogramm <strong>NRW</strong> wurden jährlich etwa 40<br />

Modellversuche angelegt. Diese wurden im Rahmen von Modellsveranstaltungen von jährlich<br />

300 bis 400 Teilnehmern besucht. Die Ergebnisse der Praxisversuche fließen unmittelbar in<br />

die Beratungspraxis der Spezialberater ein und werden in Beratungsunterlagen umgesetzt.<br />

Von allen Arbeitstagungen, Feldtagen, Ergebnissen und den zahlreichen Veröffentlichungen<br />

wurden Beraterinformationen erstellt, die u.a. an alle Berater <strong>des</strong> ökologischen Landbaus der<br />

Landwirtschaftskammern und der Verbände <strong>des</strong> ökologischen Landbaus, sowie an alle Kreisstellen<br />

der Landwirtschaftskammern und die Arbeitskreise "Ökologischer Landbau" verteilt<br />

werden. Die Betriebsleiter der Leitbetriebe übernehmen darüber hinaus eine wichtige Multiplikatorenfunktion.<br />

Das Leitbetriebe-Projekt hat bun<strong>des</strong>weit und über die Grenzen Deutschlands<br />

hinaus Beachtung gefunden.<br />

Für das Modellvorhaben Farmaudit- und Betriebsberatungssysteme<br />

Finanzmittel eingesetzt. Es handelt sich um eine neue Maßnahme.<br />

wurden noch keine<br />

9.3 Strategie und Ziele<br />

Begleitend zur <strong>Förderung</strong> von landwirtschaftlichen Betrieben, die besonders umweltschonende<br />

landwirtschaftliche Produktionsverfahren anwenden, sollen auch zukünftig Modellvorhaben<br />

im Zusammenhang mit Praxisbetrieben durchgeführt werden, um für diese Produktionsverfahren<br />

* die ökonomische und ökologische Machbarkeit zu verdeutlichen,<br />

* zusätzliche Beratungsgrundlagen und anschauliche Beratungshilfen zu schaffen,<br />

* die Umsetzung neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse zu beschleunigen sowie<br />

* Anpassungen <strong>des</strong> Kulturlandschaftsprogramms gemeinsam mit der Praxis zu entwickeln<br />

oder zu erproben.<br />

Modellvorhaben erweisen sich als hilfreich und notwendig, die Akzeptanz und Verbreitung<br />

der im Kulturlandschaftsprogramm <strong>NRW</strong> geförderten Maßnahmen durch praxisgerechte und<br />

regionsorientierte Vorhaben zu verbessern. Erfahrungen aus den Modellvorhaben dienen außerdem<br />

der laufenden praxisorientierten Anpassung der geförderten Maßnahmen.


Kapitel VI.2.3.2: Agrarumweltmaßnahmen__________________________________________________________ 295<br />

Von vorrangiger Bedeutung ist die Durchführung von Modellvorhaben für den ökologischen<br />

Landbau. So hat sich das bereits nach Verordnung (EWG) Nr. 2078/92 geförderte Modellsprojekt<br />

”Leitbetriebe ökologischer Landbau” zu einem unverzichtbaren Element in der Weiterentwicklung<br />

<strong>des</strong> ökologischen Landbaus in <strong>NRW</strong> entwickelt. Neben dem 1999 angelaufenen<br />

Modellprojekt "Erosionsschutz" erscheinen weitere Modellvorhaben insbesondere in dem<br />

neu in die <strong>Förderung</strong> aufzunehmenden Bereich Erhalt pflanzengenetischer Ressourcen (vgl.<br />

hierzu Nr. 7), sowie im Bereich produktionsintegrierter Naturschutz und Biotoppflege, hier<br />

insbesondere mit Blick auf die Verbreitung und Akzeptanz der Maßnahmen, als besonders<br />

wichtig.<br />

Im einzelnen erscheinen u.a. folgende Themenbereiche aus der Bereich der umweltverträglichen<br />

Landbewirtschaftung für Modellvorhaben geeignet:<br />

- Extensive und integrierte Acker-, Grünland- und Dauerkulturbewirtschaftung<br />

- Ökologischer Landbau<br />

- Festmistwirtschaft<br />

- Erosionsschutz<br />

- Uferrandstreifen<br />

- Langjährige Flächenstilllegung<br />

- Pflanzengenetische Ressourcen<br />

- Tiergenetische Ressourcen<br />

- Naturschutz und Landschaftspflege<br />

Darüber hinaus sollen im Rahmen von Modellvorhaben die Farmaudit- und Betriebsberatungssysteme<br />

hinsichtlich ihrer Tauglichkeit für einen flächendeckenden Einsatz in Nordrhein-Westfalen<br />

geprüft werden. Ziel der o.g. Systeme ist es,<br />

- die Landwirte noch stärker für die Umwelt zu sensibilisieren,<br />

- betriebliche Schwachstellen als Grundlage für eine zielgerichtete Beratung aufzudecken<br />

und<br />

- das Verbrauchervertrauen zu stärken, z.B. durch den Nachweis, dass die Landwirte die<br />

betrieblichen Stoffflüsse und Prozesse kontrollieren und aktiv steuern.


Kapitel VI.2.3.2: Agrarumweltmaßnahmen__________________________________________________________ 296<br />

9.4 Beschreibung der geplanten Maßnahmen<br />

Fördermaßnahmen<br />

Gefördert werden Modellvorhaben für solche landwirtschaftliche Produktionsverfahren, für<br />

die im Rahmen der Agrarumweltmaßnahmen der "Verordnung (EG) Nr. 1257/1999 <strong>des</strong> Rates<br />

vom 17. Mai 1999 über die <strong>Förderung</strong> der Entwicklung <strong>des</strong> ländlichen Raums durch den Europäischen<br />

Ausrichtungs- und Garantiefonds für die Landwirtschaft (EAGFL) und zur Änderung<br />

bzw. Aufhebung bestimmter Verordnungen" Zuwendungen an Landwirte gewährt werden<br />

oder gewährt werden können sowie Farmaudit- und Betriebsberatungssysteme im Rahmen<br />

von Modellvorhaben. Die Vorhaben werden auf landwirtschaftlichen Betrieben bzw. auf Versuchsflächen<br />

unter praxisähnlichen Bedingungen durchgeführt.<br />

Um in der landwirtschaftlichen Praxis und der Administration Verwendung finden zu können,<br />

müssen Farmaudit- und Betriebsberatungssysteme und die dabei verwendeten Indikatoren folgende<br />

Anforderungen erfüllen:<br />

Schnell und zeitsparend erfassbar,<br />

einfach mess- und erhebbar,<br />

möglichst wenige Indikatoren,<br />

nur wenige Mess- und Erhebungszeitpunkte,<br />

für alle Betriebe anwendbar,<br />

grenzwertfähig,<br />

möglichst aggregierbar und<br />

justitiabel.<br />

Begünstigte<br />

Zuwendungsempfänger sind Landwirtinnen und Landwirte, private Organisationen/Personen<br />

bzw. Einrichtungen sowie Körperschaften <strong>des</strong> öffentlichen Rechts.<br />

Höhe der Zuwendung/Beihilfebetrag<br />

Zuwendungsfähig sind folgende Kosten:<br />

- Personalkosten für Entwicklung und Durchführung der Maßnahme -Sach- und Reisekosten<br />

gemäß Einzelnachweis,


Kapitel VI.2.3.2: Agrarumweltmaßnahmen__________________________________________________________ 297<br />

- Aufwandspauschale für Betriebe, die ihren Betrieb ganz oder teilweise zur Verfügung<br />

stellen zum Ausgleich <strong>des</strong> dort entstandenen Mehraufwands bis zu 5.113 € jährlich je<br />

teilnehmendem Betrieb (ansonsten gemäß Einzelnachweis).<br />

Die genauen Vorgaben für die <strong>Förderung</strong> finden sich in der Rahmenregelung ”Modellvorhaben<br />

für umweltgerechte und den natürlichen Lebensraum schützende Maßnahmen in der<br />

Landwirtschaft”.


Kapitel VI.2.3.2: Agrarumweltmaßnahmen__________________________________________________________ 298<br />

10. <strong>Förderung</strong> einer markt- und standortangepaßten Landbewirtschaftung im<br />

Rahmen der Modulation<br />

Vorbemerkung<br />

Mit dem Modulationsgesetz vom 2. Mai 2002 macht Deutschland von der Möglichkeit nach<br />

Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 1259/1999 Gebrauch, die Direktzahlungen im Rahmen der<br />

Gemeinsamen Agrarpolitik um bis zu 20 % zu kürzen. Im Gesetz ist ein Kürzungssatz von<br />

2 % festgelegt, soweit ein Freibetrag von jährlich 10.000 € bei den Direktzahlungen (Tierund<br />

Flächenprämien) überschritten wird. Die einbehaltenen Mittel werden im Rahmen dieses<br />

<strong>Programm</strong>s für neue Agrarumweltmaßnahmen im Sinne <strong>des</strong> Art.1, Abs.2 b) der VO(EG) Nr.<br />

963/2001 eingesetzt.<br />

Die drei Teilmaßnahmen<br />

A) Vielfältige Fruchtfolgen,<br />

B) Extensive Grünlandnutzung- einzelflächenbezogene Extensivierung<br />

C) Umwelt- und tiergerechte Haltungsverfahren – Weidehaltung<br />

ergeben sich als Folge der Änderung <strong>des</strong> Fördergrundsatzes „Grundsätze für die markt- und<br />

standortangepasste Landbewirtschaftung“ <strong>des</strong> Rahmenplans der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung<br />

der Agrarstruktur und <strong>des</strong> Küstenschutzes (GAK)“.<br />

10 A) Vielfältige Fruchtfolgen<br />

1. Ausgangslage<br />

Die ökonomischen Rahmenbedingungen (z.B. Preis-Kosten-Relation, Rationalisierungsgründe)<br />

haben in den letzten Jahrzehnten zu immer engeren und einseitigeren Fruchtfolgen mit<br />

wenigen Kulturen geführt. So wird beispielsweise auf ca. 53 % der Ackerflächen in <strong>NRW</strong><br />

Getreide angebaut. Auf dieser Fläche werden zu gut 75 % Winterweizen und Wintergerste<br />

angebaut. Weitere 20 % der Ackerfläche sind mit Mais bestellt. In nennenswertem Umfang<br />

werden darüber hinaus nur Zuckerrüben (ca. 6,7 %), Raps (ca. 4,7 %) und Kartoffeln (ca.<br />

2,7 %) angebaut. Die restlichen Flächen werden für die Stilllegung und für Kulturen mit untergeordneter<br />

flächenmäßiger Bedeutung genutzt, beispielsweise Gemüse, Grasanbau, Blumen<br />

und Zierpflanzen. Körnerleguminosen werden derzeit nur auf einem untergeordneten<br />

Flächenanteil von 0,6 % der Ackerfläche angebaut.<br />

Das Bild verschärft sich noch, wenn man die Verteilung der Kulturen auf die unterschiedlichen<br />

Regionen innerhalb Nordrhein-Westfalens betrachtet. So wird Raps überwiegend in


Kapitel VI.2.3.2: Agrarumweltmaßnahmen__________________________________________________________ 299<br />

Westfalen-Lippe angebaut, während die Zuckerrüben ihren Schwerpunkt im Rheinland haben.<br />

Für die einzelne Region bedeutet dies, dass sich der Anbau häufig auf nur noch zwei bis drei<br />

Kulturen konzentriert hat.<br />

Mit dieser Einengung gehen verschiedene Probleme einher. Durch die enge Folge der gleichen<br />

Kulturen nacheinander kommt es häufig zu einem verstärkten Krankheits- und Schädlingsdruck.<br />

Die Steuerung der Kulturen erfolgt fast ausschließlich über synthetische Düngeund<br />

Pflanzenschutzmittel, während natürliche Mechanismen über die Fruchtfolgegestaltung<br />

kaum genutzt werden. Zusätzlich bietet die mit wenigen Fruchtarten bestellte Flur nur wenigen<br />

Tier- und Pflanzenarten einen Lebensraum.<br />

2. Bisher eingesetzte Finanzmittel und Ergebnisse<br />

Es handelt sich um neue Teilmaßnahmen, so dass noch keine Ergebnisse vorliegen.<br />

3. Strategie und Ziele<br />

Wegen der flächenmäßigen Bedeutung <strong>des</strong> Ackerbaus in Nordrhein-Westfalen (gut 1,05 Mio.<br />

ha), ist es besonders wichtig, der unter 1. beschriebenen Entwicklung entgegen zu steuern.<br />

Hier setzt das Förderangebot zur Erweiterung von Fruchtfolgen an. Denn vielfältige Fruchtfolgen<br />

mit geeigneten Kulturen unter Einbeziehung von Leguminosen dienen der Pflanzengesundheit,<br />

verbessern die Nährstoffausnutzung und senken daher Pflanzenschutzmittel- und<br />

Düngerverbrauch. Die Unkrautbekämpfung wird durch einen stärkeren Wechsel der Kulturen<br />

erleichtert, so dass Problemunkräuter leichter kontrolliert werden können. Die größere Vielfalt<br />

bereichert das Landschaftsbild und erhöht die Wertigkeit der Flur als Lebensraum für<br />

Pflanzen und Tiere. Darüber hinaus verbessert die <strong>Förderung</strong> die relative Vorzüglichkeit von<br />

Klee oder Klee-Gras-Gemengen im Vergleich zu Silomais und die damit verbundenen Vorzüge<br />

für den Bodenerhalt und die Bodenfruchtbarkeit. Körnerleguminosen haben zusätzlich<br />

den Vorteil, dass Sie als regional erzeugte Eiweißfuttermittel in der Tierfütterung eingesetzt<br />

werden können.<br />

Mit der <strong>Förderung</strong> wird die Erhöhung der Kulturartenvielfalt in der Feldflur angestrebt, mit<br />

dem Ziel<br />

das Landschaftsbild zu bereichern und die Wertigkeit der Feldflur als Lebensraum für<br />

Flora und Fauna zu erhöhen,


Kapitel VI.2.3.2: Agrarumweltmaßnahmen__________________________________________________________ 300<br />

die Bodenfruchtbarkeit durch den Anbau von Leguminosen und Leguminosengemengen<br />

zu verbessern,<br />

die relative Vorzüglichkeit von Leguminosengemengen für die Futternutzung gegenüber<br />

Silomais zu verbessern,<br />

den verstärkten Anbau heimischer Eiweißfuttermittel (Erbsen, Bohnen) für die<br />

Tierfütterung anzuregen und<br />

den Einsatz chemisch-synthetischer Pflanzenschutz- und Düngemittel zu reduzieren.<br />

Damit soll die Fördermaßnahme insgesamt zu einer Verbesserung der natürlichen und wirtschaftlichen<br />

Produktionsbedingungen beitragen.<br />

Bis zum Ende der <strong>Programm</strong>laufzeit, Ende 2006, sollen auf ca. 60.000 Hektar Ackerfläche<br />

vielfältige Fruchtfolgen gefördert werden. Der Anbau von Leguminosen und Leguminosengemengen<br />

soll dabei min<strong>des</strong>tens 4.000 Hektar betragen.<br />

4. Beschreibung der geplanten Maßnahmen<br />

Fördermaßnahmen<br />

Anbau vielfältiger Fruchtfolgen auf der Ackerfläche <strong>des</strong> Betriebes unter folgenden Bedingungen:<br />

Jährlicher Anbau von min<strong>des</strong>tens fünf verschiedenen Hauptfruchtarten auf der<br />

Ackerfläche (im Sinne der VO (EG) Nr. 1251/99 stillgelegte Flächen zählen dabei<br />

nicht als Hauptfruchtart),<br />

jährlicher Anbau von Leguminosen bzw. Gemengen mit Leguminosen auf mind.<br />

7 % der Ackerfläche und anschliessendem Anbau einer überwinternden Folgefrucht,<br />

Anbau der anderen Hauptfruchtarten auf min<strong>des</strong>tens 10 % und maximal 30 % je<br />

Hauptfruchtart der Ackerfläche,<br />

bei Anbau von vielen verschiedenen Hauptfruchtarten können Hauptfruchtarten<br />

zusammen gefasst werden, so dass die Min<strong>des</strong>tgrenze von 10% erreicht wird,<br />

jährlicher Getreideanteil maximal 2/3 der Ackerfläche.<br />

Ölsaaten im Sinne <strong>des</strong> Anhangs I der VO (EG) Nr. 1251/99 zählen zwar als Hauptfruchtart,<br />

sind jedoch von der <strong>Förderung</strong> im Rahmen der vielfältigen Fruchtfolge ausgeschlossen. Im<br />

Sinne der VO (EG) Nr. 1251/99 stillgelegte Flächen sind gleichfalls von der <strong>Förderung</strong> ausgenommen.


Kapitel VI.2.3.2: Agrarumweltmaßnahmen__________________________________________________________ 301<br />

Begünstigte<br />

Zuwendungsempfänger sind land- und forstwirtschaftliche Unternehmer.<br />

Höhe der Zuwendung<br />

Die Höhe der Zuwendung beträgt 50 €/ha zuwendungsfähiger Ackerfläche und Jahr.<br />

Die Höhe der Zuwendung ergibt sich aus Einkommensverlusten und höheren Kosten durch<br />

die Erweiterung der Fruchtfolge. Eine entsprechende Berechnung ist als Anlage 6g) beigefügt.<br />

Die <strong>Förderung</strong> ist mit allen anderen Agrarumweltmaßnahmen inkl. Vertragsnaturschutz<br />

kombinier- und kumulierbar.<br />

Zuwendungsvoraussetzungen<br />

Der Antragsteller verpflichtet sich für die Dauer von fünf Jahren<br />

auf der Ackerfläche <strong>des</strong> Betriebes mit Ausnahme der stillgelegten Ackerfläche<br />

min<strong>des</strong>tens fünf verschiedene Hauptfruchtarten anzubauen,<br />

außer bei Leguminosen oder Leguminosengemengen je Hauptfruchtart einen Min<strong>des</strong>tanteil<br />

von 10 Prozent der Ackerfläche anzubauen und einen Anteil von 30 Prozent<br />

der Ackerfläche nicht zu überschreiten,<br />

einen Getreideanteil von zwei Dritteln der Ackerfläche nicht zu überschreiten,<br />

Gemüse und andere Gartengewächse auf maximal 30 Prozent der Ackerflächen<br />

anzubauen und<br />

auf min<strong>des</strong>tens 7 Prozent der Ackerfläche Fruchtarten anzubauen, die aus Leguminosen<br />

oder einem Gemenge bestehen, das Leguminosen enthält und nach dem Anbau<br />

der Leguminnosen eine überwinternde Folgefrucht anzubauen.<br />

Der Zuwendungsempfänger hat die gute landwirtschaftliche Praxis im üblichen Sinne<br />

einzuhalten.


Kapitel VI.2.3.2: Agrarumweltmaßnahmen__________________________________________________________ 302<br />

10 B) Extensive Grünlandnutzung- einzelflächenbezogene Extensivierung<br />

1. Ausgangslage<br />

In <strong>NRW</strong> werden ca. 420.000 ha Dauergrünland landwirtschaftlich genutzt. Das entspricht<br />

einem Anteil von 28% an der landwirtschaftlichen Nutzfläche. Vorrangig handelt es sich dabei<br />

um Mähweiden (ca. 280.000), Wiesen (ca. 60.000) und Weiden (ca. 70.000). Dauergrünland<br />

dient in erster Linie der Bereitstellung von Grundfutter in der Milch- und Rindfleischproduktion.<br />

Darüber hinaus hat es große Bedeutung für den Erhalt der Kulturlandschaft, den<br />

Boden- und Wasserschutz sowie als Standort bzw. Lebensraum zahlreicher Pflanzen- und<br />

Tierarten.<br />

Die insbesondere mit einer extensiven Grünlandnutzung verbundenen positiven Umweltwirkungen<br />

sind an anderer Stelle <strong>des</strong> <strong>NRW</strong> <strong>Programm</strong>s “Ländlicher <strong>Raum“</strong> (s. Kap. VI 2.3.2, Nr.<br />

1 und 2 <strong>des</strong> Entwicklungsplans) bereits ausführlich beschrieben. Um diese vielfältigen Wirkungen<br />

zu verstärken, ist es notwendig, auch einzelne Grünlandflächen zu extensivieren und<br />

die Umwandlung von Ackerflächen in extensiv genutztes Dauergrünland noch gezielter zu<br />

fördern.<br />

Die bisherige Grünlandextensivierung erfordert eine Umstellung <strong>des</strong> gesamten Betriebszweiges<br />

Grünland. Auch wenn in <strong>NRW</strong> mittlerweile ca. 85.000 ha Grünland im Rahmen dieser<br />

<strong>Förderung</strong> extensiv bewirtschaftet werden, hat sich gezeigt, dass viele Landwirte nicht in der<br />

Lage sind, dieses besonders umweltschonende Produktionsverfahren anzuwenden. Dies gilt<br />

vor allem für Betriebe mit Milchviehhaltung und entsprechenden Ansprüchen an eine hohe<br />

Grundfutterqualität bei ausreichender und geringen Schwankungen unterliegender Produktionsmenge.<br />

Auch flächenknappe Betriebe sind i.d.R. nicht in der Lage, im gesamten Betriebszweig<br />

Grünland zu extensivieren, weil sie die Ertragsausfälle nicht kompensieren können.<br />

Gleichwohl signalisieren auch diese Betriebe Interesse an einer Teilnahme von Agrarumweltmaßnahmen<br />

bzw. konkret an der Extensivierung von einzelnen Flächen.<br />

2. Bisher eingesetzte Finanzmittel und Ergebnisse<br />

Es handelt sich um neue Teilmaßnahmen, so dass noch keine Ergebnisse vorliegen.


Kapitel VI.2.3.2: Agrarumweltmaßnahmen__________________________________________________________ 303<br />

3. Strategie und Ziele<br />

Mit der Fördermaßnahme soll die Möglichkeit eröffnet werden, in eine extensive Grünlandbewirtschaftung<br />

einzusteigen, ohne den gesamten Betriebszweig umstellen zu müssen. Damit<br />

steigt die Chance, dass die damit verbundenen Erfahrungen zu einem noch stärkeren Engagement<br />

für eine nachhaltige Landbewirtschaftung führen. In Abgrenzung zur "naturschutzgerechten<br />

Bewirtschaftung von Grünland", bei der je nach Auflagen Prämien von 204 € bis 511<br />

€/ha und Jahr gewährt werden (s. Kapitel VI, 2.3.2, Nr. 8. <strong>des</strong> Entwicklungsprogramms), handelt<br />

es sich bei der neuen Variante nicht um eine Maßnahme <strong>des</strong> Naturschutzes im engeren<br />

Sinne. Im Vordergrund steht vielmehr der mit dem Verzicht auf den Einsatz von chemischsynthetischen<br />

Dünge- und Pflanzenschutzmitteln verbundene abiotische Ressourcenschutz.<br />

Die Kohärenz der Maßnahme ist gewahrt.<br />

Es wird erwartet, dass bis zum Ende der <strong>Programm</strong>laufzeit (2006) für ca. 8.500 ha Dauer<br />

grünlandflächen die neue <strong>Förderung</strong> beantragt wird. Dies entspricht etwa 10% der Fläche der<br />

derzeitigen Grünlandextensivierung in <strong>NRW</strong>.<br />

Mit der <strong>Förderung</strong> der Umwandlung von Ackerflächen in extensiv zu nutzen<strong>des</strong> Dauergrünland<br />

in festgesetzten Überschwemmungsgebieten leisten die Landwirte einen essentiellen Beitrag<br />

zu einer besonders standortangepassten Landnutzung. Mit der Maßnahme ist eine extensive<br />

Bewirtschaftung der geförderten Flächen (u.a. keine Anwendung von chemischsynthetischen<br />

Dünge- und Pflanzenschutzmitteln) sowie der übrigen Dauergrünlandflächen<br />

(u.a. keine Verringerung <strong>des</strong> Umfangs der Dauergrünlandflächen im Betrieb, keine Anwendung<br />

von Pflanzenschutzmitteln, Begrenzung der Ausbringung von Wirtschaftsdüngern auf<br />

1,4 GVE/ha, keine Beregnungs- oder Meliorationsmaßnahmen) verbunden, die zur Umweltentlastung<br />

beiträgt und deutlich über die gute fachliche Praxis hinausgeht. Auf die Ackernutzung<br />

dieser meist ertragreichen Standorte zu verzichten, erfordert einen Ausgleich und einen<br />

ausreichenden Anreiz. Die Maßnahme ist aus ökologischen Gründen vorteilhaft, denn extensiv<br />

genutztes Grünland<br />

schützt die Gewässer vor dem Eintrag von Pflanzenschutzmitteln und nährstoffreichen<br />

Bodenpartikeln,<br />

verhindert Bodenerosion und erhält die Bodenfruchtbarkeit,<br />

wird ohne Anwendung von chemisch-synthetischen Pflanzenschutzmitteln und begrenztem<br />

Düngemitteleinsatz bewirtschaftet,<br />

dient zahlreichen, teilweise auch gefährdeten, Pflanzen und Tieren als Lebensraum,


Kapitel VI.2.3.2: Agrarumweltmaßnahmen__________________________________________________________ 304<br />

ist eine besonders standortangepasste Landnutzung in hochwassergefährdeten Gebieten<br />

und eröffnet dort neue Chancen für die Anlage von für den Hochwasserschutz<br />

wichtigen Retentionsgebieten.<br />

In festgesetzten Überschwemmungsgebieten ist das Ziel, bis zum Ende der <strong>Programm</strong>laufzeit<br />

(2006), 1.000 ha Ackerfläche in extensiv zu nutzen<strong>des</strong> Dauergrünland umzuwandeln.<br />

4. Beschreibung der geplanten Maßnahmen<br />

In Ergänzung zu der bestehenden Fördermöglichkeit der Grünlandextensivierung sollen ab<br />

dem Wirtschaftsjahr 2003/2004 zusätzlich folgende Bausteine angeboten werden:<br />

a) Extensive Bewirtschaftung von bestimmten Grünlandflächen,<br />

b) Umwandlung von Ackerflächen in extensiv zu nutzen<strong>des</strong> Dauergrünland in festgesetzten<br />

Überschwemmungsgebieten mit einer Ertragsmesszahl (EMZ) von min<strong>des</strong>tens 60.<br />

Begünstigte<br />

Zuwendungsempfänger sind land- und forstwirtschaftliche Unternehmer.<br />

Höhe der Zuwendung/Beihilfebetrag<br />

Die Höhe der Zuwendung beträgt für<br />

a) Extensive Bewirtschaftung von bestimmten Grünlandflächen<br />

je ha Dauergrünland 130 €/ha<br />

<strong>Förderung</strong>sfähig sind bis zu 50 % der Dauergrünlandflächen <strong>des</strong> Betriebes.<br />

b) Umwandlung von Ackerflächen in extensiv zu nutzen<strong>des</strong> Dauergrünland in festgesetzten<br />

Überschwemmungsgebieten mit einer Ertragsmesszahl (EMZ) von min<strong>des</strong>tens 60.<br />

je ha umzuwandelnde Fläche 574 €/ha.<br />

Eine entsprechende Berechung der Prämienhöhe ist dem Antrag als Anlage 6 h) beigefügt.<br />

Zuwendungsvoraussetzungen<br />

Der Antragsteller verpflichtet sich für die Dauer von fünf Jahren<br />

die Anforderungen an die gute landwirtschaftliche Praxis im gesamten Betrieb einzu-<br />

halten,


Kapitel VI.2.3.2: Agrarumweltmaßnahmen__________________________________________________________ 305<br />

auf der Hauptfutterfläche einen Min<strong>des</strong>tbesatz von 0,3 RGV je Hektar nicht zu unterschreiten<br />

und das Dauergrünland min<strong>des</strong>tens einmal jährlich zu nutzen,<br />

auf den geförderten Flächen keine chemisch-synthetischen Dünge- oder Pflanzenschutzmittel<br />

(Ausnahme nach Genehmigung für Pflanzenschutzmittel im Einzelfall<br />

möglich) anzuwenden und<br />

den Umfang der Dauergrünlandfläche <strong>des</strong> Betriebes insgesamt, außer in den Fällen<br />

<strong>des</strong> Besitzwechsels, der mehrjährigen Stilllegung und der Erstaufforstung derselben<br />

nicht zu verringern.<br />

Im Falle der Umwandlung in extensiv zu nutzen<strong>des</strong> Dauergrünland in festgesetzten Überschwemmungsgebieten<br />

(b) verpflichtet sich der Antragsteller darüber hinaus, auf dem Dauergrünland<br />

<strong>des</strong> Betriebes<br />

keine Umwandlung in Ackerland vorzunehmen,<br />

nicht mehr Wirtschaftsdünger auszubringen, als es dem Dunganfall eines Gesamtviehbesatzes<br />

von 1,4 GVE je Hektar landwirtschaftlich genutzter Fläche (LF) entspricht,<br />

keine Pflanzenschutzmittel anzuwenden und<br />

keine Beregnungs- oder Meliorationsmaßnahmen auf dem Dauergrünland vorzunehmen.<br />

Sonstige Hinweise<br />

zu a)<br />

Die Kombination der extensiven Bewirtschaftung von bestimmten Grünlandflächen mit fachlich<br />

sinnvollen Varianten der naturschutzgerechten Bewirtschaftung von Grünland im Rahmen<br />

<strong>des</strong> Vertragsnaturschutzes (s. Kap. VI 2.3.2, Nr. 8 <strong>des</strong> Entwicklungsplans) ist unter Anrechnung<br />

der Prämien möglich.<br />

zu b)<br />

Zur Gebietskulisse, in der die Umwandlung von Ackerflächen in extensives Grünland gefördert<br />

werden kann, gehören die nach dem Wassergesetz für das Land Nordrhein-Westfalen<br />

(Lan<strong>des</strong>wassergesetz) festgesetzten Überschwemmungsgebiete (ÜSG).<br />

Sie ist in der „Digitalen Karte der hochwassergefährdeten Bereiche in <strong>NRW</strong>“ (2001, erstellt<br />

im Auftrag <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong>umweltamt) dargestellt.<br />

Für die Umwandlung von Ackerflächen in Grünland in festgesetzten Überschwemmungsgebieten<br />

gilt ein diesbezüglicher Förderausschluss für Flächen im Rahmen <strong>des</strong> Vertragsnaturschutzes<br />

(s. Kap. VI. 2.3.2, Nr. 8). Ansonsten gilt der Hinweis zu a) entsprechend.


Kapitel VI.2.3.2: Agrarumweltmaßnahmen__________________________________________________________ 306<br />

Betriebe, die an der betriebszweigbezogenen Grünlandextensivierung teilnehmen, können für<br />

die Umwandlung von Ackerflächen in extensiv zu nutzen<strong>des</strong> Dauergrünland in festgesetzten<br />

Überschwemmungsgebieten eine Zuwendung nach b) beantragen.


Kapitel VI.2.3.2: Agrarumweltmaßnahmen__________________________________________________________ 307<br />

10 C) Umwelt- und tiergerechte Haltungsverfahren – Weidehaltung<br />

1. Ausgangslage<br />

Die Rahmenbedingungen der Milchproduktion haben sich in <strong>NRW</strong> in den letzten Jahren stark<br />

verändert. So hat sich in den Jahren 1990 bis 2000 die Anzahl der Betriebe mit Milchkühen<br />

von ca. 28.000 auf ca. 12.000 mehr als halbiert. Gleichzeitig stieg die Anzahl der gehaltenen<br />

Milchkühe je Betrieb von 19 auf über 32 und die Milchleistung der Tiere von 5.100 kg pro<br />

Jahr auf etwa 6.800 kg pro Jahr.<br />

Diese Veränderungen sind aus der Sicht <strong>des</strong> Umweltschutzes nicht immer unproblematisch.<br />

Sie führen in manchen Regionen z.B. zu einer Intensivierung bei der Grünlandnutzung, in<br />

anderen zur Gefährdung traditioneller landwirtschaftlicher Nutzungen. Die o.g. Entwicklung<br />

schafft auch im Hinblick auf die wachsenden Erfordernisse einer tiergerechten Haltung neue<br />

Herausforderungen. Weil die dafür notwendigen Flächen in Hofnähe nicht immer vorhanden<br />

sind, der Arbeitsaufwand zu hoch ist oder der Grünlandertrag bei der Beweidung niedriger<br />

ausfällt, verzichten zunehmend Landwirte darauf, ihren Tieren einen adäquaten Weideauslauf<br />

zur Verfügung zu stellen.<br />

2. Bisher eingesetzte Finanzmittel und Ergebnisse<br />

Es handelt sich um neue Teilmaßnahmen, so dass noch keine Ergebnisse vorliegen.<br />

3. Strategie und Ziele<br />

Mit der <strong>Förderung</strong> umwelt- und tiergerechter Haltungsverfahren soll der unter 10.C.1.) geschilderten<br />

Problematik entgegengesteuert werden. Die Fördermaßnahme ist dabei zunächst<br />

auf Betriebe in den benachteiligten Gebieten begrenzt. Die Milchproduktion ist dort eine angepasste<br />

und traditionelle Form der Landwirtschaft, die eine sinnvolle Verwertung <strong>des</strong> Grünlan<strong>des</strong><br />

sichern hilft. Die regelmäßige Beweidung <strong>des</strong> Grünlan<strong>des</strong><br />

führt zu mosaikreichen Landschaften mit Weiden und Wiesen und wirkt sich in spezifischer<br />

Weise auf die Artenzusammensetzung der Gräser aus,<br />

leistet einen wichtigen Beitrag zum Erhalt der Kulturlandschaften mit hohem Erholungswert<br />

und


Kapitel VI.2.3.2: Agrarumweltmaßnahmen__________________________________________________________ 308<br />

entspricht in besonderer Weise den Anforderungen an eine tiergerechte Haltung landwirtschaftlicher<br />

Nutztiere.<br />

Die <strong>Förderung</strong> umwelt- und tiergerechter Haltungsverfahren löst die o.g. positiven Wirkungen<br />

auf die Umwelt aus und erhöht das Wohlbefinden der Tiere. Insbesondere dient die Maßnahme<br />

dem Erhalt von Dauergrünland. Es wird erwartet, dass bis zum Ende der <strong>Programm</strong>laufzeit<br />

wenigstens 50.000 Großvieheinheiten oder 25.000 Hektar Dauergrünland (als Bezugsfläche)<br />

in die <strong>Förderung</strong> einbezogen werden können.<br />

4. Beschreibung der geplanten Maßnahmen<br />

Fördermaßnahme:<br />

Haltung von Milchkühen in Laufställen mit planbefestigten oder mit teilperforierten Flächen<br />

und mit Weidehaltung.<br />

Begünstigte<br />

Zuwendungsempfänger sind land- und forstwirtschaftliche Unternehmer, deren landwirtschaftliche<br />

Nutzfläche zu mehr als 50% in benachteiligten Gebieten und Gebieten mit umweltspezifischen<br />

Einschränkungen liegt.<br />

Höhe der Zuwendung/Beihilfebetrag<br />

Die Höhe der Zuwendung beträgt 140 €/ha.<br />

Grundlage für die Berechnung der Zuwendung ist die Bezugsfläche zum Zeitpunkt der Antragstellung.<br />

Diese ergibt sich aus der Multiplikation der für die Zuwendung beantragten Tiere<br />

in Großvieheinheiten (GVE) mit 0,5 Hektar.<br />

Eine Kalkulation der Prämienhöhe ist als Anlage 6 i) beigefügt.<br />

Zuwendungsvoraussetzungen<br />

Der Antragsteller verpflichtet sich für die Dauer von fünf Jahren<br />

die Anforderungen an die gute landwirtschaftliche Praxis im gesamten Betrieb<br />

einzuhalten,<br />

seine Milchkühe in Laufställen mit planbefestigten oder mit teilperforierten Flächen<br />

zu halten und ihnen zwischen dem 1. Juni und dem 1. Oktober täglich Weidegang mit<br />

freiem Zugang zu einer Tränkevorrichtung zu ermöglichen,


Kapitel VI.2.3.2: Agrarumweltmaßnahmen__________________________________________________________ 309<br />

einen Viehbesatz von mehr als 0,3 RGV/ha und höchstens 2,0 RGV/ha Dauergrünland<br />

sowie höchstens 2,0 GVE/ha LF im Gesamtbetrieb (gesamte Tierhaltung) einzuhalten,<br />

den Milchkühen einen Stall zur Verfügung zu stellen, <strong>des</strong>sen tageslichtdurchlässige<br />

Fläche min<strong>des</strong>tens 5 % der Stallgrundfläche entspricht und in denen den Tieren mind.<br />

5,0 m 2 je Tier zur Verfügung stehen; bei Vorratsfütterung sind höchstens 1,2 Tiere,<br />

sonst 1 Tier je Grundfutterfressplatz zulässig,<br />

die Liegeflächen im Stall ausreichend mit geeigneter trockener Einstreu oder mit<br />

Komfortmatten zu versehen, die im Rahmen der Gebrauchswertprüfungen der Deutschen<br />

Landwirtschafts-Gesellschaft (DLG) e. V. anerkannt sind.


Kapitel VI.2.3.3: Forstwirtschaft___________________________________________________________________310<br />

VI.2.3.3 Forstwirtschaft<br />

Das Land Nordrhein-Westfalen beantragt für Maßnahmen im Bereich der Forstwirtschaft eine<br />

Beihilfe gemäß den Art. 29 bis 32 der "Verordnung (EG) Nr. 1257/1999 <strong>des</strong> Rates vom 17.<br />

Mai 1999 über die <strong>Förderung</strong> der Entwicklung <strong>des</strong> ländlichen Raums durch den Europäischen<br />

Ausrichtungs- und Garantiefonds für die Landwirtschaft (EAGFL) und zur Änderung bzw.<br />

Aufhebung bestimmter Verordnungen".<br />

1. Ausgangslage<br />

1.1 Forstwirtschaft<br />

Wälder spielen beim Erhalt und bei der Verbesserung der Umwelt eine wichtige Rolle. Sie<br />

sind bedeutend für das Klima, die Reinhaltung der Luft, den Wasserhaushalt, die Bodenfruchtbarkeit<br />

und das Landschaftsbild.<br />

Wälder haben außerdem erhebliche volkswirtschaftliche Bedeutung. Sie sichern und schaffen<br />

Arbeitsplätze, ermöglichen Arbeitseinkommen, produzieren stetig nachwachsende Rohstoffe<br />

und begrenzen die landwirtschaftlich genutzte Fläche und damit ggfs. unerwünschte Überproduktionen.<br />

In <strong>NRW</strong> gibt es rd. 890.000 Hektar Wald, das sind 26 % der Lan<strong>des</strong>fläche. Davon sind 48 %<br />

Laubwald und 52 % Nadelwald. Alle Wälder sind durch Stoffeinträge im Baumbestand und<br />

im Boden geschädigt. 67 % der Waldfläche gehören Privatwaldbesitzern, 18 % Gemeinden<br />

und Körperschaften.<br />

Der Privatwald gehört rd. 150.000 Eigentümern, von denen rund 110.000 über eine Waldfläche<br />

von weniger als 1 Hektar verfügen.<br />

Im Hinblick auf die Funktionen und die Bedeutung <strong>des</strong> Wal<strong>des</strong> gibt es zur Zeit folgende Problembereiche:<br />

- zu geringe Laubwaldanteile,<br />

- teilweise nicht standortgerechte Bestände,<br />

- gebietsweise zu geringer Waldanteil,<br />

- Zunahme der Bodenversauerung,<br />

- gebietsweise zu geringe Bestan<strong>des</strong>stabilität und


Kapitel VI.2.3.3: Forstwirtschaft___________________________________________________________________ 311<br />

- noch unzureichende Zusammenarbeit von Waldbesitzern zur Verringerung der Strukturnachteile,<br />

1.2 Holzwirtschaft<br />

Mit einem Umsatz von rd. 36,9 Mrd. DM (1997) stellt die Holzwirtschaft <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong> Nordrhein-Westfalen<br />

einen bedeutenden Wirtschaftsfaktor dar. Sie bietet über 119.000 Personen in<br />

mehr als 1.031 Betrieben - überwiegend im ländlichen Raum - Beschäftigung.<br />

Eine optimale Wertschöpfung aus dem erzeugten Rohholz wird jedoch im ländlichen Raum<br />

insbesondere aus den unter Nr. 1.1 genannten Gründen nicht erreicht. Die Hauptveredelungsbereiche<br />

in der Papier- und Möbelindustrie sind überwiegend unter Rohstoffeinkaufs- und<br />

Fertigproduktdistributionsaspekten angesiedelt.<br />

Aus der als Anlage beigefügten Übersicht (Anlage 9) geht hervor, dass in den waldreichen<br />

Gebieten Nordrhein-Westfalens, wie z. B. im Sauerland, (Regierungsbezirk Arnsberg) aufgrund<br />

der geringen Veredelungstiefe eine weitaus geringere Wertschöpfung als z. B. im Regierungsbezirk<br />

Detmold (Holzwerkstoff- und Möbelindustrie) stattfindet.<br />

Insbesondere durch die Globalisierung der Märkte ist eine Verbesserung der Wettbewerbsbedingungen<br />

der holzbe- und verarbeitenden Industrie notwendig und sinnvoll.<br />

2. Bisher eingesetzte Finanzmittel und Ergebnisse<br />

In den letzten fünf Jahren (1994 - 1998) wurden für Fördermaßnahmen, die nach der o.g. Verordnung<br />

(EG) Nr. 1257/1999 gefördert werden können, insgesamt rd. 102 Mio. DM für den<br />

Privat- und Körperschaftswald ausgezahlt.<br />

Damit wurden u.a. bezuschusst:<br />

- rd. 1.300 ha Erstaufforstungen,<br />

- rd. 7.400 ha Laubholzanpflanzungen,<br />

- rd. 50.000 ha Kompensationsdüngungen und<br />

- rd. 71.000 ha Jungbestandspflege.<br />

Für Maßnahmen zur Verarbeitung und Vermarktung forstwirtschaftlicher Erzeugnisse wurde<br />

Ende 1998 das ”Operationelle <strong>Programm</strong> zur strukturellen Verbesserung der Verarbeitungs-


Kapitel VI.2.3.3: Forstwirtschaft___________________________________________________________________ 312<br />

und Vermarktungsbedingungen landwirtschaftlicher Erzeugnisse im Land Nordrhein-<br />

Westfalen gemäß VO (EG) Nr. 951/97” um den Sektor Forstwirtschaftliche Erzeugnisse erweitert.<br />

In der Förderperiode 1994-1999 wurden bislang ca. 2,27 Mio. DM eingesetzt.<br />

Außerhalb der Gemeinschaftsfinanzierung wurden mit der Holzabsatzförderrichtlinie (HaFö<br />

98) auch Maßnahmen zur Verbesserung <strong>des</strong> Einsatzes von Holz bei der energetischen Verwertung<br />

in die <strong>Förderung</strong> miteinbezogen. Fördermittel in Höhe von ca. 1,87 Mio. DM wurden<br />

hier bislang verausgabt.<br />

3. Strategie und Ziele<br />

Ziele der Fördermaßnahmen sind<br />

- Erhöhung <strong>des</strong> Waldanteils in waldarmen Gebieten,<br />

- nachhaltige Erzeugung von möglichst hochwertigem Holz,<br />

- optimale Ausnutzung der standörtlichen Ressourcen,<br />

- Minimierung der Produktionsrisiken,<br />

- Erhaltung von Arbeitsplätzen in der Forstwirtschaft,<br />

- Verbesserung der Verarbeitungs- und Vermarktungsbedingungen für Forstprodukte,<br />

- Verbesserung <strong>des</strong> Einsatzes von Holz bei der energetischen Verwertung,<br />

- Optimierung der Schutz- und Erholungsleistungen <strong>des</strong> Wal<strong>des</strong>,<br />

- Pflege <strong>des</strong> Landschaftsbil<strong>des</strong> und<br />

- Sicherung der biologischen Vielfalt im Wald.<br />

Mit den Fördermöglichkeiten der Verordnung (EG) Nr. 1257/1999 sollen insbesondere<br />

- Erstaufforstungen auf 350 ha/Jahr erfolgen,<br />

- Laubholz auf 1.750 ha/Jahr gepflanzt werden,<br />

- Kompensationsdüngungen auf rd. 30.000 ha pro Jahr durchgeführt werden,<br />

- der Bau von jährlich ca. 5 bis 7 Modellanlagen zu einer energetischen Nutzung von Holz<br />

gefördert werden,<br />

- der Holzeinschlag um ca. 100.000 m3 /f jährlich erhöht werden,<br />

- die Holzlagerkapazitäten um ca. 200.000 m3 /f erhöht werden und<br />

- der Betriebsaufwand, insbesondere im Bereich der Holzernte, Vermessung und Transportlogistik<br />

um ca. 20,-- DM/ha gesenkt werden.<br />

Die vorgeschlagenen Maßnahmen tragen zur Erfüllung der auf der Ministerkonferenz über<br />

den Schutz der Wälder in Europa eingegangenen Verpflichtungen bei – insbesondere der


Kapitel VI.2.3.3: Forstwirtschaft___________________________________________________________________ 313<br />

Verpflichtung nach der Resolution H 1 (Allgemeine Leitlinien für die nachhaltige Bewirtschaftung<br />

der Wälder in Europa) und der Resolution H 2 (Allgemeine Leitlinien für die<br />

Erhaltung der biologischen Vielfalt der europäischen Wälder.<br />

Die Maßnahmen dienen auch der im Lan<strong>des</strong>forstgesetz für Nordrhein-Westfalen vorgegebenen<br />

Verpflichtung, den Wald ordnungsgemäß und nachhaltig zu bewirtschaften (§ 10<br />

Abs. 1 <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong>forstgesetzes).<br />

Darüber hinaus wird auf die folgende Bestimmung <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong>forstgesetzes hingewiesen (§<br />

10 Abs. 3):<br />

„Die Forstwirtschaft soll im Hinblick auf die Bedeutung <strong>des</strong> Wal<strong>des</strong> für die Umwelt, insbesondere<br />

für das Klima, die Reinhaltung der Luft, den Wasserhaushalt, die Bodenfruchtbarkeit,<br />

das Landschaftsbild und die Erholung der Bevölkerung sowie wegen seines volkswirtschaftlichen<br />

Nutzens sachkundig betreut, nachhaltig gefördert und durch Maßnahmen der Strukturverbesserung<br />

gestärkt werden.“<br />

Die Maßnahmen stimmen überein mit den Grundsätzen <strong>des</strong> in Arbeit befindlichen<br />

Nationalen Forstprogramms (NFP) – insbesondere<br />

- Konsistenz mit den konstitutionellen und rechtlichen Rahmenbedingungen <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong>,<br />

- Konsistenz mit den internationalen Vereinbarungen und Übereinkünften (insbesondere<br />

Rio, Helsinki, Lissabon) und<br />

- langzeitlicher Planungs-, Implementierungs- und Überwachungsprozess.<br />

Im NFP werden u.a. folgende Bereiche behandelt:<br />

- Wald und Biodiversität<br />

- Beitrag von Forst- und Holzwirtschaft zur Entwicklung ländlicher und urbaner Räume,<br />

- gesellschaftspolitische Leistungen <strong>des</strong> Wal<strong>des</strong> und der Forstwirtschaft,<br />

- Wald und Klima und Bedeutung <strong>des</strong> nachwachsenden Rohstoffes Holz.


Kapitel VI.2.3.3: Forstwirtschaft___________________________________________________________________ 314<br />

4. Beschreibung der erwogenen Maßnahmen<br />

Alle Maßnahmen, die ergriffen werden sollen, um den vorgenannten Problemen zu begegnen<br />

und die unter Nr. 3 beschriebenen Ziele zu erreichen, sind kostenintensiv und kurzfristig in<br />

der Regel nicht rentierlich. (Beispiele: Umwandlung in Laubholz, Erstaufforstungen, Kompensationskalkungen<br />

gegen die Bodenversauerung). Der Waldbesitzer bedarf daher unbedingt<br />

öffentlicher Finanzierungshilfe; ohne diese Hilfe würden die Maßnahmen, an denen auch die<br />

Öffentlichkeit erhebliches Interesse hat, nicht oder nicht im notwendigen Umfang durchgeführt.<br />

Die Aufteilung der Finanzmittel auf die einzelnen Maßnahmen ist Anlage 10 zu entnehmen.<br />

Im einzelnen sollen folgende Maßnahmen angeboten werden:<br />

4.1 Maßnahmen gemäß Artikel 30, 1. Tiret der Verordnung (EG) Nr. 1257/1999<br />

Fördermaßnahmen<br />

Vorgesehen ist eine finanzielle <strong>Förderung</strong> für die Umstellung auf naturnahe Waldwirtschaft<br />

und die Überführung von Reinbeständen in standortgerechte und stabile Mischbestände durch<br />

Naturverjüngung, Saat, Pflanzung, Unterbau und Voranbau.<br />

Die <strong>Förderung</strong> erfolgt nach den Richtlinien<br />

- über die Gewährung von Zuwendungen zur <strong>Förderung</strong> forstlicher Maßnahmen im Privatwald<br />

und<br />

- über die Gewährung von Zuwendungen zur <strong>Förderung</strong> forstlicher Maßnahmen im Körperschaftswald.<br />

Begünstigte:<br />

Zuwendungsempfänger sind<br />

- land- und forstwirtschaftliche Unternehmer,<br />

- juristische Personen <strong>des</strong> Privatrechts als Inhaber eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebes<br />

- juristische Personen <strong>des</strong> öffentlichen Rechts und<br />

- anerkannte forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse.


Kapitel VI.2.3.3: Forstwirtschaft___________________________________________________________________ 315<br />

Höhe der Zuwendung/Beihilfeintensität<br />

Der Beihilfebetrag liegt bei 40 % - 80 % der zuwendungsfähigen Kosten im Rahmen von<br />

Höchstbeträgen (s. Anlage 11).<br />

Zuwendungsvoraussetzungen<br />

- Einhaltung bestimmter forstlicher Standards (z.B. Pflanzenzahl, Mischungsverhältnis,<br />

z.B. Laubholz, Nadelholz, Verzicht auf Herbizide),<br />

- Zugehörigkeit zu einer definierten Gebietskulisse,<br />

- Gewährleistungszeitraum (z.B. für Erhalt und Pflege)<br />

4.2 Maßnahmen gemäß Artikel 30, 2. Tiret der Verordnung (EG) Nr. 1257/1999<br />

Fördermaßnahmen<br />

Es ist die finanzielle <strong>Förderung</strong> folgender Investitionsvorhaben in Forstbetrieben vorgesehen:<br />

- Kompensationsdüngung zur Eindämmung der neuartigen Waldschäden und Abpufferung<br />

der Bodenversauerung,<br />

- Jungbestandspflege zur Verbesserung der Bestan<strong>des</strong>struktur und damit Minimierung der<br />

Produktionsrisiken,<br />

- Ästung zur Erzeugung möglichst hochwertigen Holzes,<br />

- Wegebau zur Erschließung bisher unerschlossener Waldgebiete für Forstarbeiten, Forstschutzmaßnahmen<br />

(Feuer) und Holztransport und<br />

- Anlage und Gestaltung von Wald- und Bestan<strong>des</strong>rändern zur Verbesserung <strong>des</strong> ökologischen<br />

Wertes <strong>des</strong> Wal<strong>des</strong>.<br />

- dauerhafter Erhalt von Alt- und Totholzanteilen zur Sicherung der Lebensräume wildlebender<br />

Tiere, Pflanzen und sonstiger Organismen durch dauerhafte Belassung von bis zu<br />

10 Bäumen/ha in über 100-jährigen Nadelholzbeständen und in über 140-jährigen Laubholzbeständen<br />

zur Verbesserung <strong>des</strong> ökologischen Wertes <strong>des</strong> Wal<strong>des</strong><br />

- Der Einsatz von Rückepferden zum bodenschonenden Holztransport in den Waldbeständen<br />

soll ausschließlich mit Mitteln <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong> <strong>NRW</strong> gefördert werden. Die entspre-


Kapitel VI.2.3.3: Forstwirtschaft___________________________________________________________________ 316<br />

chenden Förderbestimmungen hierzu werden nach Art. 87 - 89 <strong>des</strong> EG-Vertrags notifiziert.<br />

Eine Gemeinschaftsfinanzierung wird für diesen Bereich nicht beantragt.<br />

Die <strong>Förderung</strong> erfolgt nach den Richtlinien<br />

- über die Gewährung von Zuwendungen zur <strong>Förderung</strong> forstlicher Maßnahmen im Privatwald<br />

und<br />

- über die Gewährung von Zuwendungen zur <strong>Förderung</strong> forstlicher Maßnahmen im Körperschaftswald<br />

Begünstigte:<br />

Zuwendungsempfänger sind<br />

- land- und forstwirtschaftliche Unternehmer,<br />

- juristische Personen <strong>des</strong> Privatrechts als Inhaber eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebes<br />

- juristische Personen <strong>des</strong> öffentlichen Rechts und<br />

- anerkannte forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse.<br />

Höhe der Zuwendung/Beihilfeintensität<br />

Der Beihilfebetrag liegt bei 40 % - 90 % der zuwendungsfähigen Kosten im Rahmen von<br />

Höchstbeträgen (s. Anlage 11).<br />

Bei der Verbesserung <strong>des</strong> ökologischen Wertes <strong>des</strong> Wal<strong>des</strong> durch den dauerhaften Erhalt von<br />

Alt- und Totholzanteilen wird der wirtschaftliche Verlust <strong>des</strong> privaten Waldbesitzers durch<br />

eine <strong>Förderung</strong> in Höhe <strong>des</strong> aktuellen Holzpreises der Bäume gemindert.<br />

Zuwendungsvoraussetzungen<br />

- Einhaltung von anerkannten Regeln, z.B. für<br />

o Kompensationsdüngung (ggfls. Boden- und Nadelanalysen) sowie<br />

o forstwirtschaftlichen Wegebau bei der Vorhabensplanung und -ausführung.<br />

- Einhaltung bestimmter forstlicher Standards (Pflanzenzahl, Mischungsverhältnis, Verzicht<br />

auf Herbizide) auch zur Erhaltung und Pflege von Waldrändern


Kapitel VI.2.3.3: Forstwirtschaft___________________________________________________________________ 317<br />

4.3 Maßnahmen gemäß Artikel 30, 3. und 4. Tiret der Verordnung<br />

(EG) Nr. 1257/1999<br />

Fördermaßnahmen<br />

Eine <strong>Förderung</strong> soll in folgenden Bereichen angeboten werden:<br />

- Untersuchungen, Analysen, gutachtliche Stellungnahmen und Erhebungen, die der Vorbereitung<br />

von Maßnahmen zur Verbesserung der Verarbeitungs- und Vermarktungsbedingungen<br />

forstwirtschaftlicher Erzeugnisse dienen,<br />

- Investitionen zur Erhöhung von Holzlagerkapazitäten,<br />

- Investitionen zur Konzentration <strong>des</strong> Angebotes auf Starkholzhöfe,<br />

- Investitionen zur Verbesserung der Holzerntemöglichkeiten und zur Veredelung <strong>des</strong> Produktes<br />

beim Waldbesitz,<br />

- Investitionen zur Verbesserung der mobilen Datenerfassung von Holz, von Datenerfassungsgeräten<br />

bei der manuellen Holzaufbereitung und Angaben zur Werksvermessung bei<br />

kleinen und mittleren Sägeunternehmen<br />

- Investitionen zur Optimierung der Holztransportlogistik,<br />

- Investitionen zur Bereitstellung von Holz als Rohstoff zur energetischen Verwertung,<br />

- Investitionen für den Aufbau von Holzvermarktungsorganisationen und<br />

- Investitionen für die Errichtung bzw. Erwerb von Feuerungsanlagen mit einer Nennwärmeleistung<br />

bis 49 Megawatt für die energetische Verwertung von Waldholz und von naturbelassenem<br />

Rest- und Altholz. Eine Gemeinschaftsfinanzierung erfolgt nur für Anlagen<br />

bis 5 MW.<br />

- Investitionen für Geräte und Maschinen als Startbeihilfe für Vereinigungen von Waldbesitzern<br />

Die <strong>Förderung</strong> erfolgt nach den Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen nach den<br />

<strong>Programm</strong>en zur strukturellen Verbesserung der Verarbeitungs- und Vermarktungsbedingun-


Kapitel VI.2.3.3: Forstwirtschaft___________________________________________________________________ 318<br />

gen forstwirtschaftlicher Erzeugnisse und zur Verbesserung <strong>des</strong> Einsatzes von Holz bei der<br />

energetischen Verwertung (- Hafö 98 -).<br />

Begünstigte<br />

Zuwendungsempfänger für Maßnahmen<br />

* zur strukturellen Verbesserung der Verarbeitungs- und Vermarktungsbedingungen forstwirtschaftlicher<br />

Erzeugnisse sind forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse, private und<br />

kommunale Waldbesitzer, forstliche Lohnunternehmen, holzbe- und verarbeitende Betriebe<br />

als kleinere und mittlere Unternehmen, Holzvermarktungsorganisationen sowie der<br />

Holzhandel und -spediteure,<br />

* zur energetischen Verwertung von Holz natürliche und juristische Personen, kommunale<br />

Gebietskörperschaften und Einrichtungen.<br />

Höhe der Zuwendung/Beihilfeintensität<br />

Der Beihilfebetrag liegt bei 35 - 40 % der zuwendungsfähigen Ausgaben im Rahmen von<br />

Höchstbeträgen (s. Anlage 11).<br />

Zuwendungsvoraussetzungen<br />

- Für alle Fördermaßnahmen, die über Strukturverbesserungsmaßnahmen in bereits bestehenden<br />

Betrieben hinausgehen ist zu belegen, dass die betriebswirtschaftliche Rentabilität<br />

<strong>des</strong> Vorhabens sowie die Auslastung der geplanten Kapazitäten gesichert sind.<br />

- Zuwendungen für Geräte- und Maschineninvestitionen werden nur gewährt, wenn diese<br />

durch den Forsttechnischen Prüfungsausschuss das Urteil „brauchbar“ oder „für die Forstwirtschaft<br />

geeignet und zu empfehlen“ erhalten haben.<br />

- ggfls. Vorlage eines Genehmigungsbeschei<strong>des</strong> gem. Bun<strong>des</strong>immissionsschutzgebiet.<br />

4.4 Maßnahmen gemäß Artikel 30, 5. Tiret der Verordnung (EG) Nr. 1257/1999<br />

Fördermaßnahmen<br />

Gefördert werden sollen Startbeihilfen für Vereinigungen von Waldbesitzern sowie die Geschäftsführungskosten.<br />

Die <strong>Förderung</strong> erfolgt nach den Richtlinien<br />

- über die Gewährung von Zuwendungen zur <strong>Förderung</strong> forstlicher Maßnahmen im Privatwald<br />

und


Kapitel VI.2.3.3: Forstwirtschaft___________________________________________________________________ 319<br />

- über die Gewährung von Zuwendungen zur <strong>Förderung</strong> forstlicher Maßnahmen im Körperschaftswald.<br />

Begünstigte:<br />

Zuwendungsempfänger sind<br />

- land- und forstwirtschaftliche Unternehmer,<br />

- juristische Personen <strong>des</strong> Privatrechts als Inhaber eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebes<br />

und<br />

- anerkannte forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse.<br />

Höhe der Zuwendung/Beihilfeintensität<br />

Der Beihilfebetrag liegt bei bis zu 40 % der zuwendungsfähigen Ausgaben für Investitionen<br />

und bei bis zu 40 % der zuwendungsfähigen Geschäftsführungskosten.<br />

Zuwendungsvoraussetzungen<br />

- Die Vereinigung von Waldbesitzern bzw. deren Satzung muss von der zuständigen Forstbehörde<br />

anerkannt sein,<br />

- Nachweis der Erstmaligkeit als Fördertatbestand<br />

4.5 Maßnahmen gemäß Artikel 31 der Verordnung (EG) Nr. 1257/1999<br />

Fördermaßnahmen<br />

Vorgesehen ist die finanzielle <strong>Förderung</strong> der Kosten der Erstaufforstung landwirtschaftlicher<br />

genutzter Flächen und der Kulturpflege sowie die Zahlung einer Prämie zum teilweisen Ausgleich<br />

der Einkommensverluste während der ersten zwanzig Jahre nach Erstaufforstung.<br />

Die landwirtschaftlich genutzte Fläche umfasst die Ackerfläche, das Dauergrünland, das Gartenland,<br />

das obstbaulich genutzte Grünland sowie mehrjährige Sonderkulturen.<br />

Auf der Grundlage der regional unterschiedlichen Bewaldung in <strong>NRW</strong> und unter Berücksichtigung<br />

der forstwirtschaftlichen, ökologischen und landschaftlichen Gegebenheiten in den forstlichen<br />

Wuchsgebieten <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong> wurden 1993 in einer fachbehördlich breit abgestimmten ”Leitlinie für<br />

die Waldvermehrung in <strong>NRW</strong>” Bereiche erfasst und dargestellt, in denen eine Erhöhung <strong>des</strong> Waldanteils<br />

im Gemeindegebiet<br />

- dringend geboten ist (Waldanteil < 15 %),<br />

- notwendig ist (Waldanteil 15 – 25 %),<br />

- sinnvoll sein kann (Waldanteil 25 – 60 %),<br />

- lokal sinnvoll sein kann (Waldanteil > 60 %).


Kapitel VI.2.3.3: Forstwirtschaft___________________________________________________________________ 320<br />

Zugleich wurden damit für die forstlichen Wuchsgebiete (Großlandschaften) Entwicklungsziele<br />

formuliert, die an den jeweiligen standörtlichen Gegebenheiten und der potenziell natürlichen<br />

Vegetation orientiert sind. Die Leitlinie dient den Forstbehörden auch als Grundlage<br />

für die Vergabe von Fördermitteln für die Neuanlage von Wald (Erstaufforstung) gemäß § 41<br />

LFoG gestaffelt nach Regionen, für den Fall, dass die zur Verfügung stehenden Fördermittel<br />

nicht ausreichen, alle Anträge zu bedienen.<br />

Die <strong>Förderung</strong> erfolgt nach den Richtlinien<br />

- über die Gewährung von Zuwendungen zur <strong>Förderung</strong> forstlicher Maßnahmen im Privatwald<br />

- über die Gewährung von Zuwendungen zur <strong>Förderung</strong> forstlicher Maßnahmen im Körperschaftswald<br />

und<br />

- für die Zahlung einer Erstaufforstungsprämie (EAP).<br />

Begünstigte:<br />

Zuwendungsempfänger sind<br />

- land- und forstwirtschaftliche Unternehmer,<br />

- juristische Personen <strong>des</strong> Privatrechts als Inhaber eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebes<br />

und<br />

- juristische Personen <strong>des</strong> öffentlichen Rechts und-<br />

Zusammenschlüsse sowie<br />

anerkannte forstwirtschaftliche<br />

- alle übrigen natürlichen Personen als Eigentümer von land- und forstwirtschaftlichen Flächen,<br />

bei denen die Erstaufforstung im Interesse einer Verbesserung der Agrar-, Forstoder<br />

Landschaftsstruktur der <strong>Förderung</strong> bedarf.<br />

Höhe der Zuwendung/Beihilfeintensität<br />

Die Höhe der Zuwendung beträgt 40 % -80 % der zuwendungsfähigen Kosten im Rahmen<br />

von Höchstbeträgen für die Erstaufforstung und Kulturpflege<br />

Bei der <strong>Förderung</strong> durch eine Flächenprämie werden die Höchstbeträge der Fördersätze gemäß<br />

<strong>des</strong> Anhanges der Verordnung (EG) 1257/1999 eingehalten, das wären bei:<br />

- Landwirten oder deren Vereinigungen<br />

und bei<br />

725 €/ha<br />

- sonstigen Personen <strong>des</strong> Privatrechtes 185 €/ha


Kapitel VI.2.3.3: Forstwirtschaft___________________________________________________________________ 321<br />

Innerhalb dieser Zuwendungsempfängergruppen wird nach der Höhe <strong>des</strong> Einkommens aus<br />

der landwirtschaftlichen Bewirtschaftung, nach Aufforstungsfällen von Grünland bzw. Ackerflächen<br />

sowie nach der Bodengüte nochmals differenziert. Die o.a. Höchstbeträge werden<br />

dabei nicht überschritten. Die Berechnung der Aufforstungsprämie ergibt sich aus Anlage 12.<br />

Zuwendungsvoraussetzungen<br />

- Einhaltung bestimmter forstlicher Standards (z.B. Pflanzenzahl, Mischungsverhältnis, z.B.<br />

Laubholz, Nadelholz, Verzicht auf Herbizide),<br />

- Gewährleistungszeitraum (z.B. für Erhalt und Pflege)<br />

- die Prämie zum Ausgleich von Einkommensverlusten wird nicht gezahlt für Erstaufforstungen<br />

zum Zwecke <strong>des</strong> Kurzumtriebes (Umtriebszeit unter 20 Jahre).<br />

4.6 Maßnahmen gemäß Artikel 32 der Verordnung (EG) Nr. 1257/1999<br />

Fördermaßnahmen<br />

Vorgesehen ist die Zahlung einer Ausgleichszulage bei Vorliegen besonderer Verhältnisse.<br />

Förderfähig ist die Erhaltung und Verbesserung der ökologischen Stabilität von Wäldern.<br />

Zuwendungsfähig sind Maßnahmen<br />

- in Gebieten, in denen die Schutzfunktion und die ökologische Funktion dieser Wälder von<br />

öffentlichem Interesse ist und<br />

- in denen die Kosten für Maßnahmen zum Erhalt und zur Verbesserung dieser Wälder über<br />

deren Bewirtschaftungserlös hinausgehen:<br />

- Gestaltung von ökologischen Entwicklungsprozessen in natürlichen Waldgesellschaften,<br />

- Anwendung besonders aufwendiger, naturnaher Pflege- und Nutzungsmethoden,<br />

- Gestattung eines natürlichen Aufkommens ökologisch wertvoller Naturverjüngung,<br />

- Maßnahmen zur <strong>Förderung</strong> der Entwicklung seltener oder gefährdeter Biozönosen<br />

sowie entsprechender Habitate.<br />

Zuwendungen dürfen nur bewilligt werden, wenn über die Maßnahmen eine vertragliche Vereinbarung<br />

geschlossen wird, in der<br />

- die konkrete, zu erbringende Maßnahme festgelegt und<br />

- der zu zahlende Ausgleichsbetrag spezifiziert wird.


Kapitel VI.2.3.3: Forstwirtschaft___________________________________________________________________ 322<br />

Bewilligungen dürfen nur dann ausgesprochen werden, wenn die Maßnahmen nicht als Ausgleichs-<br />

und Ersatzmaßnahmen bei Eingriffen in die Natur und Landschaft oder als Nebenbestimmung<br />

einer Waldumwandlungsgenehmigung gefordert sind.<br />

Die <strong>Förderung</strong> erfolgt nach den Richtlinien<br />

- über die Gewährung von Zuwendungen zur <strong>Förderung</strong> forstlicher Maßnahmen im Privatwald<br />

Begünstigte:<br />

Zuwendungsempfänger sind<br />

- anerkannte forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse sowie<br />

- private Waldbesitzer<br />

Höhe der Zuwendung/Beihilfeintensität<br />

Die Höhe der Zuwendung beträgt bis zu 50 % der zuwendungsfähigen Kosten. Der Beihilfebetrag<br />

liegt zwischen 40 und höchstens 120 €/ha und Jahr.<br />

Zuwendungsvoraussetzungen<br />

- Zuwendungen dürfen nur bewilligt werden, wenn über die Maßnahmen eine vertragliche<br />

Vereinbarung geschlossen wird, in der<br />

- die konkrete Maßnahme festgelegt wird,<br />

- das Finanzvolumen spezifiziert wird und<br />

- festgelegt ist, dass die Maßnahme innerhalb der <strong>Programm</strong>laufzeit,<br />

d.h. bis spätestens 31.12.2006 abgeschlossen sein muss.<br />

- Zuwendungen dürfen nur bewilligt werden, wenn die Maßnahmen nicht als Ausgleichsoder<br />

Ersatzmaßnahmen bei Eingriffen in Natur und Landschaft oder als Nebenbestimmung<br />

einer Waldumwandlungsgenehmigung bzw. in einem förmlichen Verwaltungsverfahren<br />

mit entsprechender Konzentrationswirkung gefordert sind.


Kapitel VI.2.3.3: Forstwirtschaft___________________________________________________________________ 323<br />

Für die Fördermaßnahmen nach den Nr. 4.6 gilt:<br />

Gebietskulisse<br />

Als Gebietskulisse sind die im Lan<strong>des</strong>entwicklungsplan Nordrhein-Westfalen (LEP <strong>NRW</strong>)<br />

ausgewiesenen Gebiete für den Schutz der Natur vorgesehen. Insgesamt sind im LEP <strong>NRW</strong><br />

3800 km² - das sind mehr als 11 % der Lan<strong>des</strong>fläche – als Gebiete für den Schutz der Natur<br />

gesichert. Damit sind die Grundlagen für ein ökologisches Verbundsystem und <strong>des</strong>sen Entwicklung<br />

geschaffen. In diesen Gebieten soll ein dauerhafter Vorrang der natürlichen Regeneration<br />

sichergestellt werden. Dazu dient auch die <strong>Förderung</strong> der Erhaltung und Verbesserung<br />

der ökologischen Stabilität von Wäldern im Sinne von Art. 32 der VO (EG) 1257/1999.<br />

Die zeichnerische Darstellung der Gebietskulisse kann der Anlage 13 entnommen werden.<br />

Die <strong>Förderung</strong> gem. Art. 32 der Verordnung (EG) Nr. 1257/1999 erfolgt in eigener Zuständigkeit<br />

der Forstbehörden. Gebiete in denen die Schutzfunktion und die ökologische Funktion<br />

dieser Wälder von öffentlichen Interesse sind, sind definiert entweder durch Schutzausweisungen<br />

gem. Landschaftsgesetz <strong>NRW</strong> oder durch die forstliche Waldfunktionskartierung bzw.<br />

durch eigene forstökologische Untersuchungen. Weitergehende aktuelle Hinweise dazu liefern<br />

z.B. das Naturwaldzellenprogramm, die Biotopkartierung, Gebietslisten zur Umsetzung<br />

der FFH-RL, das Waldbiotopschutzprogramm u.a.m. Hinweise auf die Stabilität von Beständen<br />

umfassen z.B. die forstliche Standortkartierung, die Bodenzustanderfassung, die immissionsökologische<br />

Waldzustandserfassung etc.<br />

Ökologische Verträglichkeit von Aufforstungsmaßnahmen<br />

Alle geförderten Wieder- und Erstaufforstungen werden nur mit Laubholz durchgeführt. Die<br />

<strong>Förderung</strong> von Nadelholz ist nicht vorgesehen.<br />

Bei allen geförderten Aufforstungen wird durch entsprechende forstfachliche Beratung der<br />

Waldbesitzer hinsichtlich Baumartenwahl und –mischung auf die Berücksichtigung standörtlicher<br />

und ökologischer Umweltfaktoren geachtet.<br />

Erstaufforstungen werden nur nach Abstimmung mit der unteren Landschaftsbehörde, die<br />

insbesondere die Interessen <strong>des</strong> Naturschutzes wahrnimmt, genehmigt und dann ggfls. nach<br />

o.a. Maßgabe gefördert.


Kapitel VI.2.3.3: Forstwirtschaft___________________________________________________________________ 324<br />

Bei geförderten Aufforstungen in Außen- bzw. Innenrandlagen muss ein ökologisch wertvoller<br />

Waldrand aus geeigneten Baum- und Straucharten durch den Waldbesitzer angelegt werden.<br />

Gemeinschaftsbeitrag<br />

Für alle Fördermaßnahmen nach den Nrn. 4.1 bis 4.6 wird ein Gemeinschaftsbeitrag basierend<br />

auf den öffentlichen Ausgaben in Höhe von 25 % beantragt.<br />

Maßnahmen der Flurbereinigung, Dorferneuerung, Agrarumweltmaßnahmen - Nr. 9 Modellvorhaben<br />

- und der Forstwirtschaft können u.a. von öffentlich-rechtlichen Trägern (z.B.<br />

Kommunen, Teilnehmergemeinschaften, Landwirtschaftskammern) durchgeführt werden.<br />

Die nationalen öffentlichen Ausgaben umfassen dann neben GAK- und Lan<strong>des</strong>mitteln auch<br />

die Aufwendungen <strong>des</strong> öffentlich-rechtlichen Trägers. Die Aufwendungen dieser Träger werden<br />

als öffentliche Ausgaben bei der Berechnung <strong>des</strong> Zuwendungsbetrages berücksichtigt.<br />

Die in diesem <strong>Programm</strong> vorgesehenen Festbeträge bei der forstlichen <strong>Förderung</strong> werden<br />

jährlich neu kalkuliert und an den Marktverhältnissen ausgerichtet. Eine Anpassung erfolgt im<br />

Rahmen der angemeldeten Förderhöchstgrenzen.<br />

5. Zuständige Behörden<br />

Bewilligungsbehörden für alle Maßnahmen sind die nachfolgend aufgeführten unteren Forstbehörden.<br />

Staatliches Forstamt Kleve<br />

Grenzallee 66<br />

47533 Kleve<br />

Staatliches Forstamt Wesel<br />

Am Nordglacis 18<br />

46483 Wesel<br />

Der Leiter <strong>des</strong> Forstamtes Mönchengladbach<br />

der Landwirtschaftskammer Rheinland als<br />

Lan<strong>des</strong>beauftragter<br />

Louise-Gueury-Straße 410<br />

41169 Mönchengladbach


Kapitel VI.2.3.3: Forstwirtschaft___________________________________________________________________ 325<br />

Der Leiter <strong>des</strong> Forstamtes Mettmann<br />

der Landwirtschaftskammer Rheinland<br />

als Lan<strong>des</strong>beauftragter<br />

Goldberger Straße 32<br />

40822 Mettmann<br />

Der Leiter <strong>des</strong> Forstamtes Eschweiler<br />

der Landwirtschaftskammer Rheinland<br />

als Lan<strong>des</strong>beauftragter<br />

Jülicher Str. 240<br />

52249 Eschweiler<br />

Staatliches Forstamt Hürtgenwald<br />

Kirchstraße 2<br />

52393 Hürtgenwald (Hürtgen)<br />

Staatliches Forstamt<br />

Bergisch Gladbach<br />

Broichen 1<br />

51429 Bergisch Gladbach<br />

Der Leiter <strong>des</strong> Forstamtes Wipperfürth<br />

der Landwirtschaftskammer Rheinland<br />

als Lan<strong>des</strong>beauftragter<br />

Bahnstraße 27<br />

51688 Wipperfürth<br />

Staatliches Forstamt Schleiden<br />

Urftseestraße 34<br />

53937 Schleiden<br />

Der Leiter <strong>des</strong> Forstamtes Bad Münstereifel<br />

der Landwirtschaftskammer Rheinland<br />

als Lan<strong>des</strong>beauftragter<br />

Langenhecke 7<br />

53902 Bad Münstereifel<br />

Staatliches Forstamt Bonn<br />

Flerzheimer Allee 15<br />

53125 Bonn


Kapitel VI.2.3.3: Forstwirtschaft___________________________________________________________________ 326<br />

Staatliches Forstamtes Eitorf<br />

Krewelstraße 7<br />

53783 Eitorf/Sieg<br />

Der Leiter <strong>des</strong> Forstamtes Waldbröl<br />

der Landwirtschaftskammer Rheinland<br />

als Lan<strong>des</strong>beauftragter<br />

Bitzenweg 15<br />

51545 Waldbröl<br />

Der Leiter <strong>des</strong> Forstamtes Siegen<br />

der Landwirtschaftskammer Westfalen-Lippe<br />

als Lan<strong>des</strong>beauftragter<br />

Silberquelle 1<br />

57234 W.-Obersdorf<br />

Staatliches Forstamt Hilchenbach<br />

Vormwalder Straße 9<br />

57271 Hilchenbach<br />

Der Leiter <strong>des</strong> Forstamtes Schmallenberg<br />

der Landwirtschaftskammer Westfalen-Lippe<br />

als Lan<strong>des</strong>beauftragter<br />

Poststraße 7<br />

57392 Schmallenberg<br />

Staatliches Forstamt Attendorn<br />

Fuchsring 25<br />

57439 Attendorn<br />

Der Leiter <strong>des</strong> Forstamtes Olpe<br />

der Landwirtschaftskammer Westfalen-Lippe<br />

als Lan<strong>des</strong>beauftragter<br />

In der Stubicke 11<br />

57462 Olpe<br />

Der Leiter <strong>des</strong> Forstamtes Lüdenscheid<br />

der Landwirtschaftskammer Westfalen-Lippe<br />

als Lan<strong>des</strong>beauftragter<br />

Parkstr. 42<br />

58509 Lüdenscheid


Kapitel VI.2.3.3: Forstwirtschaft___________________________________________________________________ 327<br />

Staatliches Forstamtes Arnsberg<br />

Obereimer 13<br />

59821 Arnsberg<br />

Der Leiter <strong>des</strong> Forstamtes Meschede<br />

der Landwirtschaftskammer Westfalen-Lippe<br />

als Lan<strong>des</strong>beauftragter<br />

Dünnefeldweg 13<br />

59872 Meschede<br />

Der Leiter <strong>des</strong> Forstamtes Olsberg<br />

der Landwirtschaftskammer Westfalen-Lippe<br />

als Lan<strong>des</strong>beauftragter<br />

Rutsche 6<br />

59939 Olsberg<br />

Der Leiter <strong>des</strong> Forstamtes Rüthen<br />

der Landwirtschaftskammer Westfalen-Lippe<br />

als Lan<strong>des</strong>beauftragter<br />

Hochstraße 18<br />

59602 Rüthen<br />

Der Leiter <strong>des</strong> Forstamtes Schwerte<br />

der Landwirtschaftskammer Westfalen-Lippe<br />

als Lan<strong>des</strong>beauftragter<br />

Grünstraße 73 a<br />

58239 Schwerte<br />

Der Leiter <strong>des</strong> Forstamtes Gevelsberg<br />

der Landwirtschaftskammer Westfalen-Lippe<br />

als Lan<strong>des</strong>beauftragter<br />

Kirchstraße 24a<br />

58285 Gevelsberg<br />

Der Leiter <strong>des</strong> Forstamtes Recklinghausen<br />

der Landwirtschaftskammer Westfalen-Lippe<br />

als Lan<strong>des</strong>beauftragter<br />

Westring 51<br />

45659 Recklinghausen


Kapitel VI.2.3.3: Forstwirtschaft___________________________________________________________________ 328<br />

Der Leiter <strong>des</strong> Forstamtes Borken<br />

der Landwirtschaftskammer Westfalen-Lippe<br />

als Lan<strong>des</strong>beauftragter<br />

Ramsdorfer Postweg 2<br />

46325 Borken<br />

Der Leiter <strong>des</strong> Forstamtes Münster<br />

der Landwirtschaftskammer Westfalen-Lippe<br />

als Lan<strong>des</strong>beauftragter<br />

Sauerländer Weg 7<br />

48145 Münster<br />

Der Leiter <strong>des</strong> Forstamtes Steinfurt<br />

der Landwirtschaftskammer Westfalen-Lippe<br />

als Lan<strong>des</strong>beauftragter<br />

Kirchstraße 1<br />

48565 Steinfurt<br />

Der Leiter <strong>des</strong> Forstamtes Warendorf<br />

der Landwirtschaftskammer Westfalen-Lippe<br />

als Lan<strong>des</strong>beauftragter<br />

Brede 11<br />

48231 Warendorf<br />

Der Leiter <strong>des</strong> Forstamtes Bielefeld<br />

der Landwirtschaftskammer Westfalen-Lippe<br />

als Lan<strong>des</strong>beauftragter<br />

Dornberger Straße 37<br />

33615 Bielefeld<br />

Staatliches Forstamt Paderborn<br />

Hinter den Zäunen 38<br />

33100 Paderborn<br />

Staatliches Forstamt Bad Driburg<br />

Stiftsstraße 15<br />

33014 Bad Driburg<br />

Der Leiter <strong>des</strong> Forstamtes Lage<br />

der Landwirtschaftskammer Westfalen-Lippe<br />

als Lan<strong>des</strong>beauftragter<br />

Sedanplatz 9<br />

32791 Lage


Kapitel VI.2.3.3: Forstwirtschaft___________________________________________________________________ 329<br />

Staatliches Forstamt Minden<br />

Bleichstraße 8<br />

32423 Minden<br />

Die Fachaufsicht liegt bei den beiden höheren Forstbehörden <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong> Nordrhein-<br />

Westfalen:<br />

Direktor der Landwirtschaftskammer<br />

Westfalen-Lippe<br />

als Lan<strong>des</strong>beauftragter<br />

- Höhere Forstbehörde -<br />

Postfach 59 80<br />

48135 Münster<br />

Direktor der Landwirtschafts-<br />

kammer Rheinland<br />

als Lan<strong>des</strong>beauftragter<br />

- Höhere Forstbehörde -<br />

Postfach 19 69<br />

53009 Bonn<br />

6. Einbeziehung von Naturschutzbehörden<br />

Nach § 42 Abs. 1 i.V.m. § 41 Abs. 1 und 5 LFoG erfolgt die Genehmigung einer Erstaufforstung im<br />

Benehmen u.a. mit dem Kreis oder der kreisfreien Stadt. Damit ist regelmäßig die Beteiligung der<br />

zuständigen unteren Landschaftsbehörde im Einzelfall sichergestellt.<br />

Forstwirtschaftliche Wegebaumaßnahmen unterliegen der Anzeigepflicht nach § 6 b LFoG. Für den<br />

Fall, dass es sich bei den Maßnahmen um einen Eingriff in Natur und Landschaft handelt, sehen § 6<br />

Abs. 1 oder 3 LG Regelungen zur Abstimmung mit der Landschaftsbehörde vor.<br />

Für das Zusammenwirken von Landschafts- und Forstbehörden wurden Regelungen insbesondere<br />

auch für Erstaufforstungen und Neubau von befestigten Forstwirtschaftswegen, bei<br />

einem naturschutzrechtlichen Eingriff, in Ziff. 5 <strong>des</strong> RdErl.d.Landwirtschaftsministeriums<br />

v.10.01.1996 ”Zusammenarbeit zwischen Landschaftsbehörden und Forstbehörden bei der<br />

Wahrnehmung der Belange von Naturschutz und Landschaftspflege im Wald” (SMBl.<strong>NRW</strong><br />

791) getroffen. Verfahrensregelungen für forstwirtschaftliche Wegebaumaßnahmen wurden


Kapitel VI.2.3.3: Forstwirtschaft___________________________________________________________________ 330<br />

darüber hinaus (zunächst) durch Erlass vom 11.04.1998 – Az.: III A 4/6 – 35-00-00.00 – und<br />

(anschließend) durch den RdErl.d.Landwirtschaftsministeriums v. 01.09.1999 ”Leitbild für<br />

den nachhaltsgerechten forstlichen Wegebau in <strong>NRW</strong>” (SMBl.<strong>NRW</strong> 79035) näher konkretisiert.<br />

Dort ist unter anderem geregelt, dass die Maßnahmen bei der zuständigen Forstbehörde<br />

anzuzeigen und Umwelt- bzw. Qualitätsstandards für den forstlichen Wegebau einzuhalten<br />

sind.<br />

Die Prüfung der Umweltverträglichkeit erfolgt durch gesonderte lan<strong>des</strong>rechtliche Regelungen,<br />

die auf entsprechen<strong>des</strong> <strong>EU</strong>-Recht basieren.


Kapitel VII Bewertung _________________________________________________________ 331<br />

VII Bewertung<br />

Im folgenden werden die Disparitäten, Rückstände und Möglichkeiten der derzeitigen Situation<br />

in den einzelnen Förderbereichen analysiert, die Kohärenz der vorgeschlagenen Strategie<br />

mit der Situation und den Zielsetzungen beurteilt. Darüber hinaus wird die voraussichtliche<br />

Wirkung der gewählten Maßnahmen beurteilt, sowie die Ziele qualifiziert und soweit möglich<br />

quantifiziert.<br />

VII.1 Bewertung der Gesamtstrategie<br />

Der nordrhein-westfälische Entwicklungsplan ist darauf ausgerichtet, zur Entwicklung einer<br />

ökologisch und ökonomisch stabilen Land- und Forstwirtschaft und damit verbundener attraktiver<br />

ländlicher Räume beizutragen.<br />

Dazu ist es notwendig, die bisherigen Fördermaßnahmen fortzusetzen, in Teilbereichen zu<br />

modifizieren bzw. zu ergänzen und besser aufeinander abzustimmen. Im einzelnen wird vorgeschlagen,<br />

die bisher unabhängig voneinander existierenden Fördermaßnahmen zu drei großen<br />

Förderschwerpunkten zusammenzufassen:<br />

- Verbesserung der Produktionsstruktur und Vermarktung<br />

- Maßnahmen zur ländlichen Entwicklung<br />

- Agrarumwelt- und Ausgleichsmaßnahmen sowie Forstwirtschaft<br />

Diese Einteilung gibt die Aktionsbereiche, in denen Agrar- und Forstwirtschaft und der ländliche<br />

Raum flankierende Unterstützung benötigen, zutreffend wieder. Den verschiedenen Fördermaßnahmen<br />

liegt folgende Zielsetzung zugrunde:<br />

1. Wettbewerbsfähigkeit der Agrar- und Forstwirtschaft von der Produktion über die Verarbeitung<br />

bis hin zur Vermarktung stärken.<br />

2. Flächendeckende Landbewirtschaftung und attraktive Dörfer sicherstellen, um lebenswerte<br />

ländliche Räume zu erhalten.<br />

3. Nachhaltige Produktionssysteme fördern, um damit Beiträge zu Verbesserung der Umwelt<br />

zu leisten sowie Anreize zur produktionsintegrierten Erbringung freiwilliger ökologischer<br />

Leistungen zu schaffen.<br />

4. Land- und forstwirtschaftliche Produktion mit den gesellschaftlichen Erfordernissen und<br />

Bedürfnissen in Einklang bringen, z.B. über die Erzeugung qualitativ hochwertiger, umweltfreundlich<br />

und tierschutzgerecht produzierter Nahrungsmittel oder über die Bereitstellung<br />

nachwachsender Rohstoffe zur Schonung endlicher Ressourcen.


Kapitel VII Bewertung ________________________________________________________________ 332<br />

5. Ausgleich von für den Einzelbetrieb unabweisbaren Benachteiligungen, unabhängig davon,<br />

ob diese aufgrund natürlicher oder rechtlicher Rahmenbedingungen zustande gekommen<br />

sind.<br />

Die Fördermaßnahmen sind also darauf ausgerichtet, die multifunktionale Bedeutung der<br />

Land- und Forstwirtschaft sowie <strong>des</strong> ländlichen Raums zu stärken. Um dies zu ermöglichen,<br />

müssen die verschiedenen Maßnahmen aufeinander abgestimmt und miteinander vernetzt<br />

werden. Dafür gibt es im nordrhein-westfälischen Entwicklungsplan viele Beispiele, von denen<br />

an dieser Stelle vier angeführt werden sollen:<br />

1. Der ökologische Landbau wird von der Erzeugung über die Verarbeitung bis hin zur Vermarktung<br />

gefördert. Flankierend dazu werden neue wissenschaftliche Erkenntnisse in diesem<br />

Bereich über das Modellvorhaben "Leitbetriebe Ökologischer Landbau" rasch in die<br />

Praxis getragen. Es ist zu erwarten, dass dieses abgestimmte durchgängige Förderkonzept<br />

in den nächsten sieben Jahren wesentlich zur stärkeren Verbreitung <strong>des</strong> ökologischen<br />

Landbaus beitragen wird.<br />

2. Die <strong>Förderung</strong> der Diversifizierung landwirtschaftlicher Betriebe zur Schaffung neuer<br />

Einkommensmöglichkeiten ist im Rahmen eines dreistufigen Konzeptes optimiert worden.<br />

Im Rahmen der Einzelbetrieblichen Investitionsförderung (Art 4 bis 7 der EAGFL-<br />

Verordnung) sind überwiegend landwirtschaftsbezogene Investitionsmaßnahmen zur Diversifizierung<br />

(z.B. Direktvermarktung) förderfähig. Dies wird ergänzt durch die <strong>Förderung</strong><br />

der Umnutzung nicht mehr benötigter landwirtschaftlicher Bausubstanz für außerlandwirtschaftliche<br />

Zwecke im Rahmen der Dorferneuerung (gem. Art. 33 der EAGFL-<br />

Verordnung). Abgerundet wird das dreistufige Förderkonzept über eine gesonderte Diversifizierungsförderung<br />

(gem. Art. 33 der EAGFL-Verordnung), nach der z.B. Organisationsausgaben<br />

für die Gründung eines landwirtschaftlichen Nebenbetriebes (Beratung,<br />

Konzeption, Gebühren, Reisekosten, Geschäftsausgaben, Kontrollausgaben) förderfähig<br />

sind. Darüber hinaus können Sach- und Personalkosten zur Markterschließung sowie für<br />

die Erarbeitung und Einführung von Vermarktungskonzeptionen unterstützt sowie Ausgaben<br />

für Zusatzqualifikationen, die dem Ziel <strong>des</strong> Nebenbetriebes dienen, bezuschusst werden.<br />

Die Konzeption macht deutlich, dass die am Aufbau außerlandwirtschaftlicher Betriebszweige<br />

interessierten Landwirte auf allen Ebenen von der Beratung über die Weiterbildung<br />

bis hin zur Investitionsbeihilfe und Anschubfinanzierung Unterstützung finden können.<br />

Je nach Bedarf kann der passende Förderbaustein ausgewählt und ggfs. mit anderen<br />

Bausteinen kombiniert werden. Dabei ist genau darauf geachtet worden, dass Überschneidungen<br />

und Doppelförderungen ausgeschlossen sind


Kapitel VII Bewertung ________________________________________________________________ 333<br />

3. Eine wettbewerbsfähige Land- und Forstwirtschaft ist auch auf einen lebens- und funktionsfähigen<br />

ländlichen Raum angewiesen. Deshalb ist es notwendig, ergänzend zu den<br />

Maßnahmen zur Verbesserung der Produktionsstruktur auch Maßnahmen zur Entwicklung<br />

der ländlichen Räume durchzuführen. Die <strong>Förderung</strong> der Dorferneuerung und der Flurbereinigung<br />

schaffen die infrastrukturellen Voraussetzungen für attraktive Dörfer und für eine<br />

Landentwicklung, die zugleich effiziente Landbewirtschaftung und Nutzung als Erholungsraum<br />

sicherstellt. Ein gutes Beispiel dafür ist die Anlage von Radwegen mit entsprechender<br />

Bepflanzung im Rahmen von Flurbereinigungsverfahren.<br />

4. Die Agrarumweltmaßnahmen und die Ausgleichsmaßnahmen sind so konzipiert, dass sie<br />

einerseits die ökologischen Zielstellungen voll erreichen, andererseits aber zugleich bei<br />

den Landwirten auf Akzeptanz stoßen und angenommen werden. Dabei steht der produktionsintegrierte<br />

Ansatz der Maßnahmen im Vordergrund, denn nur so lässt sich die flächendeckende<br />

Landbewirtschaftung erhalten.<br />

Die angeführten Beispiele machen deutlich, wie die Maßnahmen <strong>des</strong> nordrhein-westfälischen<br />

Entwicklungsplans miteinander verknüpft sind. Die Gesamtstrategie ist geeignet, die o.g.<br />

Zielsetzungen zu erreichen. Diese Einschätzung gilt insbesondere vor dem Hintergrund der in<br />

der vergangenen Förderperiode gewonnenen Erfahrungen und der daraufhin vorgenommenen<br />

Modifizierungen und Ergänzungen (s. Kap. VI). Im einzelnen wird darauf in Kap. VII.2 eingegangen.


Kapitel VII Bewertung ________________________________________________________________ 334<br />

VII.2 Bewertung nach Förderschwerpunkten und Einzelmaßnahmen<br />

VII.2.1 Förderschwerpunkt I: Verbesserung der Produktionsstruktur<br />

Investitionen in landwirtschaftlichen Betrieben und Niederlassungshilfe für Junglandwirte<br />

Analyse früherer Bewertungsergebnisse<br />

* Einzelbetriebliche <strong>Förderung</strong><br />

Die positiven Wirkungen der einzelbetrieblichen <strong>Förderung</strong> lassen sich an der Intensität <strong>des</strong><br />

Strukturwandels ablesen. Dabei zeigt sich, dass die Zahl der landwirtschaftlichen Betriebe<br />

von 1995 bis 1997 in Nordrhein-Westfalen nur um insgesamt 3,8 % abgenommen hat, während<br />

die Abnahmenrate im Bun<strong>des</strong>durchschnitt im gleichen Zeitraum 5,4 % betrug (s. Kapitel<br />

VI.2.1.1). D.h., in Nordrhein-Westfalen konnten erheblich mehr Betriebe erhalten werden als<br />

in den anderen Regionen Deutschlands.<br />

* Junglandwirteförderung<br />

Die Auswertung der Alterspyramide der nordrhein-westfälischen Landwirte zeigt, dass die<br />

heimischen Betriebsleiter mit einem Durchschnittsalter von knapp über 45 Jahren in Nordrhein-Westfalen<br />

im <strong>EU</strong>-Durchschnitt vergleichsweise jung sind.<br />

Analyse der Stärken, Schwächen und Potentiale<br />

* Einzelbetriebliche <strong>Förderung</strong><br />

Die nordrhein-westfälische Landwirtschaft ist wie in Kap. V dargestellt, außerordentlich vielschichtig.<br />

Die Palette reicht u.a. von<br />

- großen, leistungsfähigen Betrieben, die sich überwiegend am Weltmarkt ausrichten,<br />

- Betrieben ohne spezielle Marktausrichtung,<br />

- ökologisch wirtschaftenden Betriebe mit einer entsprechenden Vermarktung ihrer Produkte<br />

bis hin zu<br />

- überwiegend kleineren Betrieben mit außerlandwirtschaftlichen Betriebszweigen.


Kapitel VII Bewertung ________________________________________________________________ 335<br />

Nordrhein-Westfalen bietet aufgrund seiner unterschiedlichen Natur- und Wirtschaftsräume<br />

Entwicklungspotentiale für alle genannten Betriebsgruppen. Wichtig ist, die Maßnahmen der<br />

einzelbetrieblichen <strong>Förderung</strong> auf alle o.g. Förderbereiche zuzuschneiden. Nur so lassen sich<br />

die bestehenden Potentiale auch ausschöpfen.<br />

* Junglandwirteförderung<br />

Die nordrhein-westfälischen Betriebsleiter sind, wie oben dargelegt, vergleichsweise jung.<br />

Dieses erreichte Niveau gilt es zu halten.<br />

Beurteilung der gewählten Strategie<br />

* Einzelbetriebliche <strong>Förderung</strong><br />

Die gewählte Förderstrategie mit den Elementen<br />

- Wettbewerbsfähigkeit sichern,<br />

- artgerechte Tierhaltung und ökologischen Landbau gesondert fördern und<br />

- Aufbau von Einkommenskombinationen unterstützen,<br />

ist auf die o.g. strukturellen Ausrichtungen der nordrhein-westfälischen Landwirtschaft zugeschnitten.<br />

Es geht darum die heimische Landwirtschaft so auszurichten, dass die verschiedenen<br />

Segmente <strong>des</strong> Marktes (z.B. konventionell, ökologisch, regional) bedient werden können.<br />

Dabei darf der Umwelt- und Tierschutz nicht zu kurz kommen, sondern kann zur positiven<br />

Imagebildung mit beitragen.<br />

* Junglandwirteförderung<br />

Die bisherige Strategie der Junglandwirteförderung hat sich als zielführend erwiesen und sollte<br />

weitergeführt werden.<br />

Quantifizierung bzw. Qualifizierung der Ziele<br />

* Einzelbetriebliche <strong>Förderung</strong><br />

Für die Bewertung dieser Maßnahme ist von besonderer Bedeutung, in welchem Umfang<br />

landwirtschaftliche Betriebe erhalten werden können. Durch die <strong>Förderung</strong> sollen möglichst


Kapitel VII Bewertung ________________________________________________________________ 336<br />

viele landwirtschaftliche Betriebe erhalten werden. Der Rückgang der Zahl der Betriebe in<br />

<strong>NRW</strong> soll dadurch unter dem Durchschnitt für ganz Deutschland bleiben.<br />

Die geförderten Betriebe sollen auch weiterhin positive Eigenkapitalveränderungen erreichen.<br />

Die Zahl der geförderten Betriebe mit Umstellungen auf artgerechte Haltungsformen soll weiter<br />

steigen.<br />

* Junglandwirteförderung<br />

Als weiteres Kriterium ist der Anteil der Junglandwirte bei der Teilnahme an diesem <strong>Programm</strong><br />

zu nennen. Für alle in einem Jahr bewilligten Anträge nach der Einzelbetrieblichen<br />

<strong>Förderung</strong> sollte ein Anteil von 50 % Junglandwirte erreicht werden.<br />

Bewertung der erwarteten Auswirkungen und Rechtfertigung der Politik<br />

* Einzelbetriebliche <strong>Förderung</strong><br />

Die vorgesehene <strong>Förderung</strong> ist ein wirksamer Ansatz, die Wettbewerbsfähigkeit der landwirtschaftlichen<br />

Betriebe zu verbessern. Die geplanten Maßnahmen berücksichtigen die vielfältigen<br />

Aufgaben, Funktionen und Entwicklungsmöglichkeiten landwirtschaftlicher Betriebe.<br />

Dies zeigt sich vor allem an den folgenden Beispielen:<br />

- Für den Weltmarkt produzierende Betriebe erhalten die Chance, Betriebsstrukturen zu<br />

entwickeln, die international wettbewerbsfähig sind.<br />

- Ökologisch produzierende Betriebe werden gesondert gefördert. Dies gilt vor allem für<br />

die <strong>Förderung</strong> von Aufstockungsmaßnahmen. Damit besteht die Möglichkeit, die weiter<br />

wachsende Nachfrage nach ökologisch erzeugten Produkten auch aus heimischer Erzeugung<br />

zu bedienen.<br />

- Dem Tierschutz wird durch die Vorrangförderung artgerechter Haltungssysteme besondere<br />

Rechnung getragen.<br />

- Die spezielle <strong>Förderung</strong> der Diversifizierung landwirtschaftlicher Betriebe eröffnet neue<br />

Einkommensperspektiven.<br />

Insgesamt tragen die Maßnahmen dazu bei, die Wettbewerbsfähigkeit der vielfältig strukturierten<br />

nordrhein-westfälischen Landwirtschaft zu stärken und damit die flächendeckende<br />

Landbewirtschaftung aufrechtzuerhalten.


Kapitel VII Bewertung ________________________________________________________________ 337<br />

* Junglandwirteförderung<br />

Es ist zu erwarten, dass die Fortführung der Junglandwirteförderung dazu beitragen wird, den<br />

erreichten Altersdurchschnitt der nordrhein-westfälischen Landwirte in etwa zu halten.<br />

Qualität der Implementierung und Begleitung der Maßnahmen<br />

Für die Durchführung der Maßnahme ist der Direktor der Landwirtschaftskammer als Lan<strong>des</strong>beauftragter<br />

als zuständige Bewilligungsbehörde vorgesehen. Der Direktor der Landwirtschaftskammer<br />

als Lan<strong>des</strong>beauftragter verfügt über langjährige Erfahrungen in der Durchführung<br />

von einzelbetrieblichen <strong>Förderung</strong>en. Die Landwirtschaftskammern als Selbstverwaltungskörperschaften<br />

verfügen darüber hinaus über Fachreferate mit den Schwerpunkten Betriebsführung,<br />

Betriebsplanung und Beratung. Dadurch sind Synergieeffekte zu erwarten.<br />

Auswirkung der Maßnahme auf den Zustand der Umwelt<br />

Die einzelbetriebliche <strong>Förderung</strong> und die Junglandwirteförderung leisten wichtige Beiträge<br />

zur Verbesserung der Umwelt, <strong>des</strong> Tierschutzes und der Tierhygiene. Im einzelnen sind vor<br />

allem drei Bereiche zu nennen:<br />

1. Investitionen im Bereich der Tierhaltung werden nur gefördert, wenn die nationalen Bestimmungen<br />

zur Düngeverordnung eingehalten werden und im Betrieb ein Viehbesatz von<br />

2 Großvieheinheiten je ha nicht überschritten wird. Eine Überschreitung von 2 Großvieheinheiten<br />

je ha ist nur zulässig, wenn für den überschreitenden Teil Gülleabnahmeverträge<br />

mit anderen Landwirten oder Güllebörsen vorliegen. Die anfallenden tierischen Exkremente<br />

müssen aber zum überwiegenden Teil auf dem eigenen Betrieb ausgebracht<br />

werden können.<br />

2. Investitionsvorhaben zur artgerechten Tierhaltung werden prioritär gefördert.<br />

3. Investitionsvorhaben im Bereich <strong>des</strong> ökologischen Landbaus sind von dem z.T. im<br />

Schweine- und Geflügelsektor bestehenden Aufstockungsverbot ausgenommen.<br />

Unter diesen Vorgaben ist zu erwarten, dass sich besonders umweltfreundliche und tierschutzgerechte<br />

Produktionsverfahren in Nordrhein-Westfalen weiter ausdehnen.


Kapitel VII Bewertung ________________________________________________________________ 338<br />

Auswirkung der Maßnahme auf das Prinzip der Chancengleichheit<br />

Die Investitionsförderung und die Junglandwirteförderung steht Frauen und Männern gleichermaßen<br />

offen. Insofern ist das Prinzip der Chancengleichheit gewahrt. Darüber hinaus gibt<br />

es im Rahmen der einzelbetrieblichen <strong>Förderung</strong> Maßnahmenbereiche, die die Stellung der<br />

Frauen gezielt stärken. Dazu zählen insbesondere<br />

- Investitionen im Beherbergungsbereich im Rahmen <strong>des</strong> Betriebszweigs "Ferien auf dem<br />

Bauernhof" sowie<br />

- Investitionen in den landwirtschaftlichen und gewerblichen Nebenbetrieben "Direktvermarktung",<br />

"Freizeit und Erholung", "Pensionstierhaltung" sowie "hauswirtschaftliche und<br />

landwirtschaftliche Dienstleistungen".<br />

Mit Hilfe dieser Fördermaßnahmen werden in landwirtschaftlichen Betrieben neue Betriebszweige<br />

geschaffen bzw. bestehende ausgebaut und neue Absatzpotentiale erschlossen. Hiervon<br />

profitieren Frauen in besonderer Weise, weil die genannten Betriebszweige in aller Regel<br />

von Frauen geleitet und betreut werden.


Kapitel VII Bewertung ________________________________________________________________ 339<br />

Berufsbildung<br />

Analyse früherer Bewertungsergebnisse<br />

Die <strong>Förderung</strong> der berufsbezogenen Weiterbildung der in landwirtschaftlichen Berufen tätigen<br />

Personen hat sich grundsätzlich als geeignetes Instrument erwiesen. Die Zahl der geförderten<br />

Maßnahmen, die Zahl der geförderten Teilnehmer und die Teilnehmertage haben in<br />

den letzten Jahren kontinuierlich zugenommen.<br />

Die seit 1996 zusätzlich für umweltbezogene Weiterbildungsmaßnahmen bereitgestellten Fördermittel<br />

wurden bisher nur verhalten in Anspruch genommen. Akzeptanzprobleme liegen in<br />

den Förderkonditionen in den Bereichen der förderfähigen Referentenkosten, der Förderfähigkeit<br />

von Maßnahmen mit kürzerer Laufzeit und im Antrags- und Verwendungsnachweisverfahren.<br />

Insofern gilt es, die Fördermaßnahme grundsätzlich beizubehalten und die bestehenden Förderkonditionen<br />

hinsichtlich Dauer der Veranstaltungen, Umfang der zuwendungsfähigen Ausgaben<br />

und Möglichkeit vereinfachter Abrechnung zu verbessern.<br />

Analyse der Stärken, Schwächen und Potentiale<br />

Die Maßnahme trägt wesentlich zu einem flächendeckenden Angebot berufsbezogener Weiterbildungsveranstaltungen<br />

bei, zu denen alle in <strong>NRW</strong> in landwirtschaftlichen Berufen tätigen<br />

Personen Zugang haben. Insofern können berufsbezogene Kenntnisse und Fertigkeiten erhalten,<br />

erweitert und der technischen Entwicklung angepasst werden.<br />

Es ist damit zu rechnen, dass die Verbesserung der Förderkonditionen zu einer vermehrten<br />

Zahl von Förderanträgen für Veranstaltungen führt, für die bisher noch keine <strong>Förderung</strong> beantragt<br />

wurde. Hinzu kommt, dass die Verbesserung der Förderkonditionen voraussichtlich zu<br />

einer Ausweitung der Bildungsaktivitäten und insofern auch zu einer vermehrten Antragstellung<br />

führen wird. Dies ist grundsätzlich zu begrüßen, bedingt aber gleichzeitig eine Aufstockung<br />

der Fördermittel.<br />

Beurteilung der gewählten Strategie<br />

Unter den sich verändernden agrarpolitischen Rahmenbedingungen kommt der beruflichen<br />

Bildung als wichtigem Standortfaktor künftig immer größere Bedeutung zu. Neue Anforderungen<br />

an die Fach- und Führungskräfte ergeben sich aus der Neuausrichtung der Erzeugung<br />

und der Anwendung von Produktionsverfahren, die mit den Belangen der Landschaftserhaltung<br />

und der Landschaftsverbesserung, <strong>des</strong> Umweltschutzes, der Hygiene und <strong>des</strong> Tierschutzes<br />

vereinbar sind.


Kapitel VII Bewertung ________________________________________________________________ 340<br />

Für die Einführung neuer Techniken, Technologien und Managementverfahren ist eine arbeitsplatznahe<br />

sowie externe berufliche Weiterbildung der Fach- und Führungskräfte zu sichern.<br />

Aufgrund notwendig steigender Angebotsqualität werden entsprechende Bildungsangebote<br />

immer teurer. Die finanzielle <strong>Förderung</strong> der berufsbezogenen Weiterbildung<br />

ist unbedingt weiterhin erforderlich, um so die materiellen Voraussetzungen zu schaffen, allen<br />

Fach- und Führungskräften die Teilnahme an beruflichen Weiterbildungsmaßnahmen zu ermöglichen.<br />

Quantifizierung bzw. Qualifizierung der Ziele<br />

Ziele der <strong>Förderung</strong> sind die vermehrte Teilnahme der in landwirtschaftlichen Berufen tätigen<br />

Personen an Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung und deren Qualifizierung auf dem jeweils<br />

aktuellen Stand.<br />

Unter der Voraussetzung, dass entsprechende finanzielle Mittel zur <strong>Förderung</strong> der berufsbezogenen<br />

Weiterbildung bereitgestellt werden, kann als Ziel für das Jahr 2006 von einer Steigerung<br />

der bisher geförderten Maßnahmen um insgesamt 50 % ausgegangen werden. Dies bedeutet<br />

250 geförderte Maßnahmen, 4000 Teilnehmer und 16.500 Teilnehmertage.<br />

Bewertung der erwarteten Auswirkungen und Rechtfertigung der Politik<br />

Durch ein flächendecken<strong>des</strong> Angebot berufsbezogener Weiterbildungsmaßnahmen werden<br />

berufsbezogene Kenntnisse und Fertigkeiten erhalten, erweitert und der Entwicklung angepasst.<br />

Die Anwendung von Produktionsverfahren, die mit den Belangen von Landschaftserhaltung<br />

und -verbesserung, Umweltschutz, Hygiene und Tierschutz vereinbar sind, werden<br />

initiiert und gefördert. Die Qualifikation von Fach- und Führungskräften wirtschaftlich lebensfähiger<br />

Betriebe wird verbessert. Die wirtschaftliche Situation der Betriebe wird hierdurch<br />

positiv beeinflusst. Dies wirkt sich positiv auf die Einkommenssituation im ländlichen<br />

Raum aus.<br />

Qualität der Implementierung und Begleitung der Maßnahmen<br />

Die Direktoren der Landwirtschaftskammern als Lan<strong>des</strong>beauftragte sind als Bewilligungsbehörde<br />

gut geeignet, da die Landwirtschaftskammern als Träger der Beratung und der Fachschulausbildung<br />

den Weiterbildungsbedarf sehr gut beurteilen können<br />

Die Auswertung zur Qualitätssicherung erfolgt durch das Lan<strong>des</strong>institut für Landwirtschaftspädagogik<br />

<strong>des</strong> Lan<strong>des</strong> Nordrhein-Westfalen. Die Übernahme dieser Aufgabe durch nur eine<br />

Institution gewährleistet ein insgesamt für alle Maßnahmen der verschiedenen Weiterbildungsträger<br />

einheitliches, unabhängiges und kontinuierliches Qualitätsmanagement.


Kapitel VII Bewertung ________________________________________________________________ 341<br />

Auswirkung der Maßnahme auf den Zustand der Umwelt<br />

Durch die Maßnahme wird insbesondere die Einführung umweltgerechter und den natürlichen<br />

Lebensraum schützender landwirtschaftlicher Produktionsverfahren gefördert. Die Teilnahme<br />

an Maßnahmen, die auf die Belange der Landschaftserhaltung und der Landschaftsverbesserung,<br />

<strong>des</strong> Umweltschutzes, der Hygiene und <strong>des</strong> Tierschutzes ausgerichtet sind, verbessert die<br />

Voraussetzungen für Verhaltensänderungen der Teilnehmerinnen und Teilnehmer, die sich<br />

insgesamt positiv auf den Zustand der Umwelt auswirken.<br />

Auswirkung der Maßnahme auf das Prinzip der Chancengleichheit<br />

Die <strong>Förderung</strong> berufsbezogener Weiterbildungsmaßnahmen ermöglicht allen in der Landwirtschaft<br />

Tätigen die Teilnahme, unabhängig von Betriebsgröße, Rechtsform oder Einkommenssituation.


Kapitel VII Bewertung ________________________________________________________________ 342<br />

Verbesserung der Vermarktungs- und Verarbeitungsbedingungen für landwirtschaftliche<br />

Erzeugnisse<br />

A) Regionale Vermarktung<br />

Eine <strong>Förderung</strong> von Maßnahmen zur regionalen Vermarktung erfolgte in Nordrhein-<br />

Westfalen nach den am 08.07.1997 erlassenen Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen<br />

zur regionalen Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse ausschließlich aus Lan<strong>des</strong>mitteln.<br />

Analyse früherer Bewertungsergebnisse<br />

Eine Bewertung wurde aufgrund <strong>des</strong> bisherigen kurzen Durchführungszeitraumes nicht vorgenommen.<br />

Die in Kapitel VI.2.1.3 dargestellten Ergebnisse der Situationsanalyse lassen jedoch<br />

erwarten, dass mit den Fördermaßnahmen die angestrebten Ziele erreicht werden.<br />

Analysen der Stärken, Schwächen und Potentiale<br />

Eine Analyse der Stärken, Schwächen und Potentiale in Nordrhein-Westfalen zeigt folgen<strong>des</strong><br />

Ergebnis: Die Stärken liegen in den insgesamt günstigen Produktionsbedingungen (günstige<br />

Klima- und Bodenverhältnisse, eine gut ausgebaute Infrastruktur in der Aus- und Fortbildung,<br />

im Versuchswesen und in der Beratung) und in dem wachsenden Nachfragepotential eines<br />

großen und kaufkräftigen Verbrauchermarktes in unmittelbarer Nähe zu den Produktionsgebieten<br />

sowie qualitativ hochwertigen Erzeugnissen mit einem daraus resultierenden Imagevorteil<br />

bei den Verbrauchern.<br />

Die Schwächen <strong>des</strong> Sektors liegen insbesondere in den noch unzureichend ausgeprägten Vermarktungs-<br />

und Verarbeitungsstrukturen für regional erzeugte Produkte mit sicherer Qualitäts-<br />

und Herkunftsgarantie.<br />

Die im vorliegenden Entwicklungsplan dargestellten Maßnahmen tragen entscheidend dazu<br />

bei, die aufgezeigten Defizite zu minimieren und die vorhandenen Potentiale bezüglich Produktion<br />

und Absatz sinnvoll zu nutzen.<br />

Beurteilung der gewählten Strategie<br />

Die Beurteilung der gewählten Strategie führt zu dem Ergebnis, dass die geplanten operativen<br />

Maßnahmen den entwickelten Zielsetzungen entsprechen. Die Ergebnisse der Ausgangslage<br />

und die gezielte Ausrichtung der Fördermaßnahmen auf die von den beteiligten Gruppen der<br />

Agrarwirtschaft für eine Hilfestellung geäußerten Erwartungen, lassen dabei ein hohes Maß<br />

an Relevanz, Effektivität und Qualität der beabsichtigten Fördermaßnahmen erwarten.


Kapitel VII Bewertung ________________________________________________________________ 343<br />

Die Maßnahmen ergänzen das bisher schon von <strong>EU</strong>, Bund und Land im Bereich der Marktstrukturverbesserung<br />

angebotene Spektrum von Fördermaßnahmen, speziell bezogen auf den<br />

Bereich der regionalen Vermarktung.<br />

Quantifizierung bzw. Qualifizierung der Ziele<br />

Die gesetzten Ziele sind logisch, nachvollziehbar und scheinen vor dem Hintergrund der bisherigen<br />

Erfahrungen erreichbar.<br />

Die Quantifizierung der Ziele ist anhand der ausgewählten Indikatoren (s. Kapitel IX.3.2)<br />

möglich. Die Kenngrößen werden im Rahmen der verwaltungsmäßigen Durchführung der<br />

Fördermaßnahmen ermittelt.<br />

Die Fördermaßnahmen haben Auswirkungen auf die in der Analyse beschriebenen Defizite<br />

<strong>des</strong> Sektors, auf die wirtschaftliche Situation der Erzeugerbetriebe und auf die sozialen Gegebenheiten<br />

in den betroffenen Regionen.<br />

Bewertung der erwarteten Auswirkungen und Rechtfertigung der Politik<br />

Die Bewertung der erwarteten Auswirkungen führt zu folgendem Ergebnis: Die bestehenden<br />

Defizite können effektiv mit der gewählten Strategie beseitigt werden. Die bisherige positive<br />

Entwicklung <strong>des</strong> Sektors in <strong>NRW</strong> untermauert diese Einschätzung.<br />

Alternative Möglichkeiten zur Entwicklung <strong>des</strong> Sektors, die zugleich ein hohes Maß an Effektivität<br />

aufweisen, bestehen nicht.<br />

Die Fördermaßnahmen können durch die Stärkung regionaler Wirtschaftskreisläufe zu einer<br />

eigenständigen nachhaltigen Regionalentwicklung beitragen. Regionale Wirtschaftskreisläufe<br />

mit ressourcenschonender Produktion und kurzen Transportwegen vermeiden Verkehrs- und<br />

Umweltbelastungen, steigern die Wirtschaftskraft und sichern Arbeitsplätze in den Regionen<br />

und tragen zur Erhaltung der kulturellen Vielfalt bei.<br />

Die Vereinbarkeit und Kohärenz der Fördermaßnahmen ist gewährleistet. Die Fördermaßnahmen<br />

unterstützen und ergänzen die Durchführung von Agrarumweltmaßnahmen und Maßnahmen<br />

<strong>des</strong> Naturschutzes durch Verbesserung der Verarbeitungs-/Vermarktungsbedingungen<br />

für die entsprechend produzierten Erzeugnisse.<br />

Qualität der Implementierung und Begleitung der Maßnahmen<br />

Die Qualität der Implementierung und Begleitung der Maßnahmen ist gesichert, da die Fördermaßnahmen<br />

hinsichtlich <strong>des</strong> Durchführungsmanagements mit anderen langjährig eingeführten<br />

Maßnahmen im Bereich der Vermarktungsförderung nahezu identisch sind und die


Kapitel VII Bewertung ________________________________________________________________ 344<br />

mit der Abwicklung der Fördermaßnahme beauftragte Behörde (Lan<strong>des</strong>amt für Ernährungswirtschaft<br />

und Jagd) über langjährige Erfahrungen in der <strong>Förderung</strong> von Maßnahmen zur<br />

Marktstrukturverbesserung für landwirtschaftliche Erzeugnisse verfügt. Insofern kann eine<br />

hohe Effizienz und Professionalität hinsichtlich der Abwicklung und Kontrolle vorausgesetzt<br />

werden.<br />

Auswirkung der Maßnahme auf den Zustand der Umwelt<br />

Die Auswirkungen der Maßnahme auf den Zustand der Umwelt sind positiv zu beurteilen, da<br />

durch regionale Produktion und Vermarktung Transporte verringert werden und dadurch Verkehrs-<br />

und Umweltbelastungen vermieden werden. Die Fördermaßnahmen unterstützen und<br />

ergänzen insbesondere verbraucherorientierte, naturschutzgerechte, umweltverträgliche und<br />

tiergerechte Produktionsverfahren.<br />

Auswirkung der Maßnahme auf das Prinzip der Chancengleichheit<br />

Die Maßnahme ist ein wichtiger Beitrag zur Stärkung der Chancengleichheit. Die <strong>Förderung</strong><br />

steht, soweit sie Personen betrifft, Frauen und Männern gleichermaßen offen. Zudem wirkt<br />

sich die <strong>Förderung</strong> auch auf die einzelnen Betriebe aus. Erfahrungsgemäß wird der Betriebszweig<br />

"Vermarktung" auf vielen landwirtschaftlichen Betrieben von Frauen geleitet, so dass<br />

mit der Maßnahme indirekt die gleichberechtigte, partnerschaftliche Stellung der Frau im Betrieb<br />

verbessert wird.


Kapitel VII Bewertung ________________________________________________________________ 345<br />

B) Ökologischer Landbau<br />

Analyse früherer Bewertungsergebnisse<br />

Die <strong>Förderung</strong> im Sektor Ökologischer Landbau erfolgte bisher im Rahmen <strong>des</strong> Operationellen<br />

<strong>Programm</strong>s (OP) nach der Verordnung (EWG) Nr. 866/90 - zuletzt Verordnung (EG) Nr.<br />

951/97. Das OP wurde mit Entscheidung der Kommission vom 23.12.1994 - K (94) 3036 genehmigt.<br />

Für die Erzeugnisse <strong>des</strong> Ökologischen Landbaus sollten verbesserte Verarbeitungsund<br />

Vermarktungsstrukturen geschaffen werden. Eine erste Zwischenbewertung wurde 1997<br />

von der Landwirtschaftskammer Rheinland vorgenommen.<br />

Analysen der Stärken, Schwächen und Potentiale<br />

Ergebnisse der Zwischenbewertung für den Sektor Ökologischer Landbau waren unter anderem<br />

folgende:<br />

- Im Bewertungsraum wurde die ökologisch bewirtschaftete Fläche jährlich um ca. 1000 ha<br />

erweitert.<br />

- Die Getreide- und Gemüseflächen wurden nach Hochrechnungen entsprechend Agrarbericht<br />

um 16% ausgeweitet, der Viehbesatz um 11% erhöht, die Milchleistung um 21% gesteigert.<br />

- Bei Investitionen konnte ein deutlich positiver Trend im Bezugszeitraum ermittelt werden.<br />

- Die Schaffung effizienter Strukturen wurde eingeleitet.<br />

- Im Sektor Ökologischer Landbau gibt es allerdings Beschränkungen in den <strong>Förderung</strong>svoraussetzungen,<br />

die als Hemmnisse für die Fortentwicklung <strong>des</strong> Sektors angesehen werden<br />

mussten.<br />

Eine Analyse der Stärken, Schwächen und Potentiale zeigt folgen<strong>des</strong> Ergebnis:<br />

- Die Stärken liegen in den insgesamt günstigen Produktionsbedingungen (günstige Klimaund<br />

Bodenbedingungen, verbesserte Aus-, Weiterbildungs- und Beratungsangebote, ausgeweitetes<br />

Versuchswesen und intensivierte Forschungsaktivitäten) und in dem deutlich<br />

wachsenden Nachfragepotential eines großen und kaufkräftigen Verbrauchermarktes in<br />

unmittelbarer Nähe zur Erzeugung.<br />

- Die Schwächen <strong>des</strong> Sektors liegen u.a. in dem mangelnden Umfang und der unzureichenden<br />

Homogenität der Erzeugnisse, dem Fehlen professioneller Verarbeitungsunternehmen,<br />

den unzureichend aufgebauten Vermarktungsstrukturen und den bei einem Teil der Verbraucherschaft<br />

bestehendem Informationsdefizit über Erzeugungsregeln, Kennzeichnung<br />

und Kontrolle der ökologisch erzeugten Produkte.<br />

Die im vorliegenden Entwicklungsplan dargestellten Maßnahmen tragen entscheidend dazu<br />

bei, die aufgezeigten Defizite zu minimieren und die vorhandenen Potentiale bezüglich Erzeugung<br />

und Absatzmöglichkeiten sinnvoll zu nutzen.


Kapitel VII Bewertung ________________________________________________________________ 346<br />

Beurteilung der gewählten Strategie<br />

Die Beurteilung der gewählten Strategie führt zu dem Ergebnis, dass die geplanten operativen<br />

Maßnahmen den entwickelten Zielsetzungen entsprechen. Die Ergebnisse der Situationsanalyse<br />

(siehe Kapitel VI.2.1.3) und die geplante Ausrichtung der Fördermaßnahme lassen ein<br />

hohes Maß an Effektivität und Wirkung auf den Sektor erwarten. Die Fördermaßnahmen ergänzen<br />

weitere Maßnahmen von <strong>EU</strong>, Bund und Land zur Ausweitung <strong>des</strong> Sektors, zur verstärkten<br />

Umstellung von Erzeugerbetrieben auf ökologischen Landbau und zur möglichst flächendeckenden<br />

Versorgung der Bevölkerung mit ökologisch erzeugten Produkten.<br />

Quantifizierung bzw. Qualifizierung der Ziele<br />

Die Quantifizierung der Ziele ist anhand der ausgewählten Indikatoren (s. Kapitel IX.3.2)<br />

möglich. Die Kenngrößen werden im Rahmen der verwaltungsmäßigen Durchführung der<br />

Fördermaßnahmen ermittelt.<br />

Bewertung der erwarteten Auswirkungen und Rechtfertigung der Politik<br />

Die Fördermaßnahmen haben Auswirkungen auf die in der Analyse beschriebenen Defizite<br />

<strong>des</strong> Sektors und auf die wirtschaftliche Situation der erzeugenden Betriebe. Die Defizite können<br />

effektiv mit der gewählten Strategie beseitigt werden. Die bisherige positive Entwicklung<br />

<strong>des</strong> Sektors aufgrund der bislang angebotenen Fördermaßnahmen bestätigen diese Einschätzung.<br />

Werden zusätzlich die in Nr. 1.2 beschriebenen Hemmnisse abgebaut, ist von einer<br />

noch besseren Inanspruchnahme der Fördermaßnahmen auszugehen. Alternative Möglichkeiten<br />

zur Entwicklung <strong>des</strong> Sektors, die zugleich ein hohes Maß an Effektivität aufweisen, bestehen<br />

nicht.<br />

Die Fördermaßnahmen tragen durch Erschließung der Absatzpotentiale zur Ausweitung der<br />

ökologisch bewirtschafteten Fläche und damit indirekt zur Umweltverbesserung bei. Ökologischer<br />

Landbau schützt Boden, Wasser und Klima in besonderem Maße. Regionale Wirtschaftskreisläufe,<br />

ressourcenschonende Erzeugung und kurze Transportwege sind weitere<br />

Auswirkungen der Fördermaßnahme. Außerdem schafft und erhält ökologischer Landbau Arbeitsplätze<br />

im ländlichen Raum.<br />

Die Vereinbarkeit und Kohärenz der Fördermaßnahmen ist gewährleistet. Die Fördermaßnahmen<br />

unterstützen und ergänzen die Durchführung von Agrarumweltmaßnahmen und Maßnahmen<br />

<strong>des</strong> Naturschutzes.


Kapitel VII Bewertung ________________________________________________________________ 347<br />

Qualität der Implementierung und Begleitung der Maßnahmen<br />

Die Qualität der Implementierung und Begleitung der Maßnahmen ist gesichert, da die beauftragte<br />

Behörde (Lan<strong>des</strong>amt für Ernährungswirtschaft und Jagd) über langjährige Erfahrungen<br />

hinsichtlich der Durchführung dieser Maßnahmen und anderer Fördermaßnahmen zur Marktstrukturverbesserung<br />

hat. Eine hohe Effizienz und Professionalität hinsichtlich der Abwicklung<br />

und Kontrolle kann vorausgesetzt werden.<br />

Auswirkung der Maßnahme auf den Zustand der Umwelt<br />

Die Auswirkungen der Maßnahmen auf den Zustand der Umwelt sind positiv zu beurteilen<br />

(s.o.)<br />

Auswirkung der Maßnahme auf das Prinzip der Chancengleichheit<br />

Die Maßnahme ist ein wichtiger Beitrag zur Stärkung der Chancengleichheit. Die <strong>Förderung</strong><br />

steht, soweit sie Personen betrifft, Frauen und Männern gleichermaßen offen. Zudem wirkt<br />

sich die <strong>Förderung</strong> auch auf die einzelnen Betriebe aus. Erfahrungsgemäß wird der Betriebszweig<br />

"Vermarktung" auf vielen landwirtschaftlichen Betrieben von Frauen geleitet, so dass<br />

mit der Maßnahme indirekt die gleichberechtigte partnerschaftliche Stellung der Frau verbessert<br />

wird. Diese Feststellung gilt insbesondere für ökologisch wirtschaftende Betriebe.


Kapitel VII Bewertung ________________________________________________________________ 348<br />

C) Nachwachsende Rohstoffe<br />

Analyse früherer Bewertungsergebnisse<br />

Da es ich um eine neue Fördermaßnahme handelt, kann auf frühere Ergebnisse nicht zurückgegriffen<br />

werden.<br />

Analysen der Stärken, Schwächen und Potentiale<br />

Grundsätzlich ist Nordrhein-Westfalen ein sehr guter Standort für die Entwicklung von Verwendungs-<br />

und Einsatzmöglichkeiten für nachwachsende Rohstoffe. Die chemische Industrie<br />

ist z.B. ein wichtiger Wirtschaftsfaktor an Rhein und Ruhr. Hier liegen beachtliche Entwicklungs-<br />

aber auch Verarbeitungspotentiale für nachwachsende Rohstoffe. Zugleich verfügt<br />

<strong>NRW</strong> über die notwendigen Anbaupotentiale, so dass die Verarbeitung standortnah erfolgen<br />

könnte. Unter der Voraussetzung der Wettbewerbsfähigkeit könnte sich <strong>NRW</strong> somit zu einem<br />

wichtigen Standort für Anbau und Verarbeitung von nachwachsenden Rohstoffen entwickeln.<br />

Wesentliches Hemmnis für eine stärkere Nachfrage ist die bisher überwiegend nicht gegebene<br />

Wettbewerbsfähigkeit bei den Erzeugungs- und Bereitstellungskosten landwirtschaftlicher<br />

Rohstoffe im Vergleich zu fossilen bzw. petrochemischen Rohstoffen. Die seit Ende der 80er<br />

Jahre betriebene Forschung und Entwicklung sowie darauf aufbauende Pilot- und Modellvorhaben<br />

lassen mittelfristig für einige Produktlinien jedoch Chancen erwarten.<br />

Beurteilung der gewählten Strategie<br />

Innerhalb <strong>des</strong> Gesamtkonzeptes zur <strong>Förderung</strong> <strong>des</strong> Anbaus und der Verwendung Nachwachsender<br />

Rohstoffe stellt die Maßnahme "Verbesserung der Verarbeitungs- und Vermarktungsbedingungen"<br />

einen von mehreren Bausteinen dar. Sie ergänzt das schon bisher von <strong>EU</strong>,<br />

Bund und Land angebotene Spektrum der Fördermaßnahmen und ist mit deren Zielen insofern<br />

kompatibel, als<br />

- die Maßnahme zu einer kostengünstigeren Erfassung, Vermarktung und Verarbeitung<br />

Nachwachsender Rohstoffe beiträgt und dadurch deren Wettbewerbsstellung gegenüber<br />

Produkten aus fossilen Rohstoffen stärkt,<br />

- sie keine unmittelbaren Impulse zu verstärktem Anbau ohne entsprechende Nachfrage<br />

gibt,<br />

- sie grundsätzlich zu einer Entlastung der Nahrungsmittelmärkte beitragen kann, ohne jedoch<br />

durch eine zusätzliche Subventionierung <strong>des</strong> Anbaus zu Wettbewerbsverzerrungen mit<br />

dem Anbau zu Nahrungsmittelzwecken zu führen.


Kapitel VII Bewertung ________________________________________________________________ 349<br />

Quantifizierung bzw. Qualifizierung der Ziele<br />

Das Förderangebot zielt auf folgende Bereiche:<br />

- Energie aus Biomasse<br />

- pflanzliche Öle als Rohstoffe für die chemische Industrie<br />

- biologisch abbaubare Werkstoffe<br />

- Fasern für technische und textile Verwendungszwecke und<br />

- bioabbaubare Schmier- und Verfahrensstoffe.<br />

Die Zielbereiche sind richtig gewählt. Hier ist am ehesten eine Rentabilität zu erwarten. Aufgrund<br />

der hohen Entwicklungsdynamik muss in diesem Bereich allerdings auf eine Quantifizierung<br />

der Ziele verzichtet werden. Hier hängen die Ziele ganz entscheidend von den sich in<br />

den nächsten Jahren ergebenden Entwicklungsergebnissen und der Rentabilität ab. Diese lässt<br />

sich zur Zeit für den gesamten Förderzeitraum bis 2006 zur Zeit nicht hinreichend beurteilen.<br />

Die geplanten Fördermaßnahmen schaffen jedoch die notwendigen Voraussetzungen für eine<br />

<strong>Förderung</strong>, sofern die wirtschaftlichen Voraussetzungen gegeben sind.<br />

Bewertung der erwarteten Auswirkungen und Rechtfertigung der Politik<br />

Die beabsichtigten Förderangebote bieten Möglichkeiten, die bisherigen Ansätze <strong>des</strong> Sektors<br />

"Nachwachsende Rohstoffe" in <strong>NRW</strong> zu verstärken. Dies sollte weiterentwickelt werden.<br />

Alternative Möglichkeiten zur Entwicklung <strong>des</strong> Sektors, die zugleich ein hohes Maß an Effektivität<br />

aufweisen, bestehen nicht.<br />

Zielkonflikte mit anderen Maßnahmen oder höherrangigen strategischen Zielen sind zunächst<br />

nicht erkennbar. Es bleibt jedoch im Einzelfall zu beobachten, ob die sich entwickelnden Produktlinien<br />

aus Nachwachsenden Rohstoffen tatsächlich in der Lebenszyklusbewertung positiv<br />

abschneiden.<br />

Qualität der Implementierung und Begleitung der Maßnahmen<br />

Die Qualität der Implementierung und Begleitung der Maßnahmen ist gesichert, da die Fördermaßnahmen<br />

hinsichtlich <strong>des</strong> Durchführungsmanagements mit anderen langjährig eingeführten<br />

Maßnahmen im Bereich der Vermarktungsförderung nahezu identisch sind und die<br />

mit der Abwicklung der Fördermaßnahme beauftragte Behörde (Lan<strong>des</strong>amt für Ernährungswirtschaft<br />

und Jagd) über langjährige Erfahrungen in der <strong>Förderung</strong> von Maßnahmen zur<br />

Marktstrukturverbesserung für landwirtschaftliche Erzeugnisse verfügt. Daher kann eine hohe<br />

Effizienz und Professionalität hinsichtlich der Abwicklung und Kontrolle vorausgesetzt werden.


Kapitel VII Bewertung ________________________________________________________________ 350<br />

Auswirkung der Maßnahme auf den Zustand der Umwelt<br />

Der Anbau nachwachsender Rohstoffe ersetzt die Verwendung endlicher Ressourcen. Insofern<br />

entlastet die <strong>Förderung</strong> nachwachsender Rohstoffe die Umwelt und leistet somit einen<br />

erheblichen positiven Umweltbeitrag.<br />

Auswirkung der Maßnahme auf das Prinzip der Chancengleichheit<br />

Die Maßnahme ist ein wichtiger Beitrag zur Stärkung der Chancengleichheit. Die <strong>Förderung</strong><br />

steht, soweit sie Personen betrifft, Frauen und Männern gleichermaßen offen. Zudem wirkt<br />

sich die <strong>Förderung</strong> auch auf die einzelnen Betriebe aus. Erfahrungsgemäß wird der Betriebszweig<br />

"Vermarktung" auf vielen landwirtschaftlichen Betrieben von Frauen geleitet, so dass<br />

mit der Maßnahme indirekt die gleichberechtigte, partnerschaftliche Stellung der Frau im Betrieb<br />

verbessert wird.


Kapitel VII Bewertung ________________________________________________________________ 351<br />

D) Obst, Gemüse und Kartoffeln<br />

Analyse früherer Bewertungsergebnisse<br />

Die im Entwicklungsplan für die Sektoren Obst und Gemüse (Frischmarkt sowie Be- und<br />

Verarbeitung) und Kartoffeln dargestellten Strategien setzen die zwischenzeitlich durchgeführten<br />

Planungen <strong>des</strong> "Plans mit Operationellem <strong>Programm</strong> zur strukturellen Verbesserung<br />

der Verarbeitungs- und Vermarktungsbedingungen landwirtschaftlicher Erzeugnisse im Lande<br />

Nordrhein-Westfalen, Laufzeit 1994-1999" (s. Kapitel VI) konsequent fort und entwickeln<br />

diese weiter. Die Analyse früherer Bewertungsergebnisse lässt die Schlussfolgerung zu, dass<br />

die im vorliegenden Entwicklungsplan gewählten Strategien sachdienlich sind und die für o.a.<br />

Sektoren geplanten Fördermaßnahmen effektiv im Sinne der Zielsetzungen sein werden.<br />

Analysen der Stärken, Schwächen und Potentiale<br />

Die Analyse der Stärken, Schwächen und Potentiale der o.a. Sektoren im Land Nordrhein-<br />

Westfalen ergibt folgen<strong>des</strong> Bild: die Stärken liegen im Bereich der relativ günstigen natürlichen<br />

und infrastrukturellen Voraussetzungen, in dem wachsenden Nachfragepotential unter<br />

anderem aufgrund eines hohen Qualitätsstandards und eines daraus resultierenden Imagevorteils.<br />

Die entscheidende Schwäche liegt darin begründet, dass die Erzeuger der Marktmacht<br />

<strong>des</strong> Lebensmittelhandels, <strong>des</strong>sen Konzentrationsprozess weiter fortschreitet, nahezu schutzlos<br />

ausgeliefert sind. Im Be- und Verarbeitungsbereich kommt eine sich verschärfende Wettbewerbssituation<br />

durch ausländische Anbieter hinzu. Die im vorliegenden Entwicklungsplan<br />

dargestellten Vermarktungskonzepte für die einzelnen Sektoren tragen entscheidend dazu bei,<br />

die aufgezeigten Defizite zu minimieren und die vorhandenen Entwicklungspotentiale bezüglich<br />

Produktion und Absatz sinnvoll zu nutzen.<br />

Beurteilung der gewählten Strategie<br />

Die Beurteilung der gewählten Strategien führt zu dem Ergebnis, dass die geplanten operativen<br />

Maßnahmen den vorher im Rahmen der Vermarktungskonzepte entwickelten Zielsetzungen<br />

entsprechen. Die gesetzten Ziele sind logisch, nachvollziehbar und scheinen vor dem Hintergrund<br />

der in der vorhergehenden <strong>Programm</strong>planungsphase gemachten Erfahrungen erreichbar.<br />

Quantifizierung bzw. Qualifizierung der Ziele<br />

Die Quantifizierung der Ziele ist anhand der ausgewählten Indikatoren möglich (s. Kapitel IX<br />

3.2). Als wichtigster messbarer Indikator für den Erfolg der <strong>Förderung</strong> kann die Entwicklung<br />

der Obst-, Gemüse- und Kartoffelerzeugung in Nordrhein-Westfalen, ermittelt aus den Daten<br />

<strong>des</strong> Lan<strong>des</strong>amtes für Datenverarbeitung und Statistik <strong>NRW</strong>, herangezogen werden. Eine Alternative<br />

zu den genannten Indikatoren besteht aufgrund der mangelnden Möglichkeit zur<br />

Quantifizierung nicht.


Kapitel VII Bewertung ________________________________________________________________ 352<br />

Bewertung der erwarteten Auswirkungen und Rechtfertigung der Politik<br />

Die Fördermaßnahmen haben Auswirkungen auf die in der Analyse beschriebenen Defizite<br />

der Sektoren, auf die wirtschaftliche Situation der Erzeugerbetriebe und auf die sozialen Gegebenheiten<br />

in den betroffenen Regionen. Die Bewertung der erwarteten Auswirkungen gelangt<br />

zu folgendem Ergebnis: Die Defizite in der Vermarktung können effektiv mit den gewählten<br />

Strategien beseitigt werden. Die starke Stellung <strong>des</strong> Obst- und Gemüsesektors in<br />

Nordrhein-Westfalen - sowohl auf dem Frischmarkt als auch in der Be- und Verarbeitung -<br />

sowie die positive Entwicklung <strong>des</strong> Kartoffelanbaus untermauern diese Einschätzung. Alternative<br />

Möglichkeiten zur Entwicklung der Sektoren, die zugleich eine hohe Effektivität aufweisen,<br />

bestehen nicht. Aus der vorangegangenen Planungsphase ist bekannt, dass der konsequente<br />

Ausbau leistungsfähiger Vermarktungsstrukturen Anbaualternativen für landwirtschaftliche<br />

Betriebe eröffnet, einen unmittelbaren positiven Einfluss auf die Produktionskapazitäten<br />

und auf die wirtschaftliche Situation der Erzeugerbetriebe hat. Für die bevorstehende<br />

Planungsphase der Jahre 2000 bis 2006 sind vergleichbare Auswirkungen zu erwarten. Die<br />

Verarbeitungsindustrie stellt einen bedeutenden Wirtschaftsfaktor mit beachtlichen Beschäftigtenzahlen<br />

dar. Eine Verbesserung der Wettbewerbsposition in diesem Sektor hat eine unmittelbar<br />

positive Auswirkung auf den Arbeitsmarkt.<br />

Qualität der Implementierung und Begleitung der Maßnahmen<br />

Die Qualität der Implementierung und Begleitung der Maßnahmen ist gesichert, da die mit<br />

der Abwicklung der Fördermaßnahmen beauftragten Behörden (Direktoren der Landwirtschaftskammern<br />

als Lan<strong>des</strong>beauftragte) über langjährige Erfahrungen in der Marktstrukturförderung<br />

und über gut funktionierende Kontrollabteilungen verfügen.<br />

Auswirkung der Maßnahme auf den Zustand der Umwelt<br />

Die Maßnahme hat positive Auswirkungen auf den Zustand der Umwelt. Die gemeinschaftliche<br />

Be- und Verarbeitung ist energieeffizient dient somit der Schonung der Ressourcen. Die<br />

Energieeffizienz wird darüber hinaus durch geplanten Umweltschutzmaßnahmen, die sich auf<br />

die Verringerung <strong>des</strong> Wasserverbrauchs, die Abwasservorreinigung, die Abfalltrennung und<br />

die Vermeidung von Emissionen beziehen, weiter verbessert.<br />

Auswirkung der Maßnahme auf das Prinzip der Chancengleichheit<br />

Die Maßnahme ist ein wichtiger Beitrag zur Stärkung der Chancengleichheit. Die <strong>Förderung</strong><br />

steht, soweit sie Personen betrifft, Frauen und Männern gleichermaßen offen. Zudem wirkt<br />

sich die <strong>Förderung</strong> auch auf die einzelnen Betriebe aus. Erfahrungsgemäß wird der Betriebszweig<br />

"Vermarktung" auf vielen landwirtschaftlichen Betrieben von Frauen geleitet, so dass<br />

mit der Maßnahme indirekt die gleichberechtigte, partnerschaftliche Stellung der Frau im Betrieb<br />

verbessert wird.


Kapitel VII Bewertung ________________________________________________________________ 353<br />

E) Blumen und Zierpflanzen<br />

Analyse früherer Bewertungsergebnisse<br />

Die im Entwicklungsplan für den Sektor Blumen und Zierpflanzen dargestellte Strategie ist<br />

die konsequente Fortsetzung und Weiterentwicklung <strong>des</strong> ”Plans mit Operationellem <strong>Programm</strong><br />

zur strukturellen Verbesserung der Verarbeitungs- und Vermarktungsbedingungen<br />

landwirtschaftlicher Erzeugnisse im Lande Nordrhein-Westfalen, Laufzeit 1994-1999” (s.<br />

Kapitel VI). In der Zwischenbewertung <strong>des</strong> Planes 1994-1999 wird die Richtigkeit der <strong>Programm</strong>planung<br />

bestätigt und die bis dahin erfolgreiche Umsetzung <strong>des</strong> Plans festgestellt . Die<br />

Analyse früherer Bewertungsergebnisse lässt somit die Schlussfolgerung zu, dass die im vorliegenden<br />

Entwicklungsplan gewählte Strategie sachdienlich ist und die für den Sektor Blumen<br />

und Zierpflanzen geplanten Fördermaßnahmen effektiv im Sinne der Zielsetzung sein<br />

werden.<br />

Analysen der Stärken, Schwächen und Potentiale<br />

Die Analyse der Stärken, Schwächen und Potentiale <strong>des</strong> Sektors Blumen und Zierpflanzen im<br />

Land Nordrhein-Westfalen ergibt folgen<strong>des</strong> Bild: die Stärken <strong>des</strong> Sektors liegen im Bereich<br />

der insgesamt günstigen Produktionsbedingungen (günstige Klima- und Bodenverhältnisse,<br />

eine gut ausgebaute Infrastruktur in der Ausbildung, im Versuchswesen und in der Beratung)<br />

und in dem wachsenden Nachfragepotential in unmittelbarer Nähe der Produktionsgebiete.<br />

Die Schwächen <strong>des</strong> Sektors liegen darin, dass die Absatzstruktur auf der Stufe der Erfassung<br />

noch nicht den gravierenden Veränderungen im Blumeneinzelhandel angepasst wurde. Das im<br />

vorliegenden Entwicklungsplan entwickelte Vermarktungskonzept für Blumen und Zierpflanzen<br />

in Nordrhein-Westfalen trägt entscheidend dazu bei, die aufgezeigten Defizite zu minimieren<br />

und die vorhandenen Entwicklungspotentiale bezüglich Produktion und Absatz im<br />

Sektor gesamtwirtschaftlich sinnvoll zu nutzen.<br />

Beurteilung der gewählten Strategie<br />

Die Beurteilung der gewählten Strategie führt zu dem Ergebnis, dass die geplanten operativen<br />

Maßnahmen den vorher im Rahmen <strong>des</strong> Vermarktungskonzeptes für Blumen und Zierpflanzen<br />

in Nordrhein-Westfalen entwickelten Zielsetzungen entsprechen. Die gesetzten Ziele sind<br />

logisch, nachvollziehbar und scheinen vor dem Hintergrund der in der vorhergehenden <strong>Programm</strong>planungsphase<br />

gemachten Erfahrungen erreichbar.<br />

Quantifizierung bzw. Qualifizierung der Ziele<br />

Die Quantifizierung der Ziele ist anhand der ausgewählten Indikatoren möglich (s. Kapitel<br />

IX.3.2). Zur Beurteilung <strong>des</strong> Gra<strong>des</strong> der Zielerreichung können insbesondere die Umsatzentwicklung<br />

der Vermarkter und die Entwicklung der Vermarktungskapazitäten als relevante


Kapitel VII Bewertung ________________________________________________________________ 354<br />

quantifizierbare Indikatoren herangezogen werden. Eine Alternative zu diesen Indikatoren<br />

besteht aufgrund der mangelnden Möglichkeit zur Quantifizierung nicht.<br />

Bewertung der erwarteten Auswirkungen und Rechtfertigung der Politik<br />

Die Fördermaßnahmen haben Auswirkungen auf die in der Analyse beschriebenen Defizite<br />

<strong>des</strong> Sektors, auf die wirtschaftliche Situation der Erzeugerbetriebe und auf die sozialen Gegebenheiten<br />

in den betroffenen Regionen. Die Bewertung der erwarteten Auswirkungen gelangt<br />

zu folgendem Ergebnis: Die Defizite in der Vermarktung können effektiv mit der gewählten<br />

Strategie beseitigt werden. Die positive Entwicklung <strong>des</strong> Sektors in Nordrhein-Westfalen untermauert<br />

diese Einschätzung. Alternative Möglichkeiten zur Entwicklung <strong>des</strong> Sektors, die<br />

zugleich eine hohe Effektivität aufweisen, bestehen nicht. Aus der vorangegangenen Planungsphase<br />

ist bekannt, dass der konsequente Ausbau einer leistungsfähigen Marktstruktur<br />

einen unmittelbaren positiven Einfluss auf die Produktionskapazitäten, auf die Anzahl der in<br />

der Produktion von Blumen und Zierpflanzen tätigen Menschen und auf die wirtschaftliche<br />

Situation der Erzeugerbetriebe hat. Für die bevorstehende Planungsphase der Jahre 2000 bis<br />

2006 sind vergleichbare Auswirkungen zu erwarten. Aufgrund der erreichten und weiterhin<br />

steigenden Bedeutung der dienstleistungsorientierten Absatzeinrichtungen geht von diesen ein<br />

erheblicher Einfluss auf die Beschäftigungslage in den ländlich geprägten und strukturschwachen<br />

Produktionsgebieten aus. Durch die geplanten Maßnahmen am Niederrhein werden beispielsweise<br />

die Anzahl der in der Vermarktung von Blumen und Zierpflanzen Beschäftigten<br />

von 1.100 um 350 auf 1.450 ansteigen.<br />

Qualität der Implementierung und Begleitung der Maßnahmen<br />

Die Qualität der Implementierung und Begleitung der Maßnahmen ist gesichert, da die mit<br />

der Abwicklung der Fördermaßnahmen beauftragten Behörden (Direktoren der Landwirtschaftskammern<br />

als Lan<strong>des</strong>beauftragte) über langjährige Erfahrungen in der <strong>Förderung</strong> von<br />

Absatzeinrichtungen der Erzeuger und über unabhängig arbeitende Kontrollabteilungen verfügen.<br />

Auswirkung der Maßnahme auf den Zustand der Umwelt<br />

Die Maßnahme hat positive Auswirkungen auf den Zustand der Umwelt sind insgesamt begrenzt.<br />

Die zentrale Erfassung und Vermarktung der Ware reduziert die Verkehrsbelastung.<br />

Auswirkungen der Maßnahme auf das Prinzip der Chancengleichheit<br />

Die Maßnahme ist ein wichtiger Beitrag zur Stärkung der Chancengleichheit. Die <strong>Förderung</strong><br />

steht, soweit sie Personen betrifft, Frauen und Männern gleichermaßen offen. Zudem wirkt<br />

sich die <strong>Förderung</strong> auch auf die einzelnen Betriebe aus. Erfahrungsgemäß wird der Betriebszweig<br />

"Vermarktung" auf vielen landwirtschaftlichen Betrieben von Frauen geleitet, so dass


Kapitel VII Bewertung ________________________________________________________________ 355<br />

mit der Maßnahme indirekt die gleichberechtigte, partnerschaftliche Stellung der Frau im Betrieb<br />

verbessert wird.


Kapitel VII Bewertung ________________________________________________________________ 356<br />

VII.2.2 Förderschwerpunkt II: Maßnahmen zur ländlichen Entwicklung<br />

Flurbereinigung<br />

Analysen der Stärken, Schwächen und Potentiale<br />

Flurbereinigungsverfahren bieten durch das Instrument der Bodenordnung die Möglichkeit,<br />

die verschiedensten Interessen im ländlichen Raum, die sich zwangsläufig auf die Eigentumsverhältnisse<br />

der Land- und Forstwirtschaft auswirken, zu bündeln und nach erfolgter Abstimmung<br />

mit allen Beteiligten auch in einem gesetzlichen Verfahren umzusetzen. Die Ansprüche<br />

an den ländlichen Raum können so koordiniert werden, dass die Beeinträchtigungen<br />

für land- und forstwirtschaftliche Betriebe bei größerer Landinanspruchnahme durch Dritte<br />

vermieden bzw. auf das nötigste Maß beschränkt werden.<br />

Dieses trifft auf die verschiedensten Zielsetzungen zu. So kann durch die Bodenordnung die<br />

Voraussetzung dafür geschaffen werden, dass Ziele Dritter, wie z.B. <strong>des</strong> Naturschutzes, <strong>des</strong><br />

Gewässerschutzes, der gemeindlichen Entwicklung bzw. integralen Dorfentwicklung u.a. umgesetzt<br />

werden können.<br />

Nachteilig ist häufig die noch zu lange Zeitdauer bis zum Abschluss von Flurbereinigungsverfahren.<br />

Beurteilung und Beschreibung der gewählten Strategie<br />

Bodenordnungsverfahren werden auch in den kommenden Jahren aus den verschiedensten<br />

Gründen notwendig sein. Dabei gilt es, die Verfahren v.a.<br />

- schnell,<br />

- kostengünstig und<br />

- auch zum Nutzen von Natur und Umwelt<br />

durchzuführen. Vor diesem Hintergrund erscheint die Förderstrategie, die Flurbereinigung<br />

hinsichtlich der o.g Schwerpunkte weiterzuentwickeln zielführend.<br />

Quantifizierung bzw. Qualifizierung der Ziele<br />

In der kommenden Förderperiode sollen jährlich etwa 5 bis 10 neue Flurbereinigungsverfahren<br />

eingeleitet werden . Darüber hinaus sollen im Rahmen integrierter Bodenordnungsverfahren<br />

auch 2 bis 3 Dorfentwicklungsmaßnahmen pro Jahr realisiert werden. Die strikte Begrenzung<br />

der Zahl der Maßnahmen erscheint sinnvoll, um die Finanzmittel konzentriert einsetzen<br />

zu können, so dass eine schnelle Durchführung der Maßnahmen gewährleistet ist.


Kapitel VII Bewertung ________________________________________________________________ 357<br />

Bewertung der erwarteten Auswirkungen und Rechtfertigung der Politik<br />

Die vorgesehenen Fördermaßnahmen werden die Wettbewerbsfähigkeit entwicklungsfähiger<br />

landwirtschaftlicher Betriebe stärken, in dem sie die Voraussetzungen für eine überbetriebliche<br />

Zusammenarbeit ermöglichen und einen rationelleren Einsatz der Betriebsmittel sichern.<br />

Dies ist vor dem Hintergrund sich wandelnder agrarpolitischer Rahmenbedingungen eine<br />

wichtige Anpassungshilfe für die landwirtschaftlichen Betriebe.<br />

Qualität der Implementierung und Begleitung der Maßnahmen<br />

Die Durchführung der Flurbereinigung erfolgt durch die Verwaltung für Agrarordnung. Die<br />

Behördenstruktur ist für die Durchführung <strong>des</strong> <strong>Programm</strong>s gut geeignet. Die Verwaltung für<br />

Agrarordnung ist zweistufig gegliedert. Die Lan<strong>des</strong>anstalt für Ökologie, Bodenordnung und<br />

Forsten/Lan<strong>des</strong>amt für Agrarordnung (LÖBF/LafAO) fungiert als obere Flurbereinigungsbehörde<br />

und ist zuständig für die Bewilligung der Maßnahmen und die Verwaltung der Haushaltsmittel.<br />

Hinweis: Das LafAO wurde mittlerweile aufgelöst. Die Rechtsnachfolgerin ist die Bezirksregierung<br />

Münster, Abteilung "Obere Flurbereinigungsbehörde". Sie fungiert als obere Flurbereinigungsbehörde,<br />

ist zuständig für die Bewilligung der Maßnahmen und die Verwaltung <strong>des</strong><br />

Bewirtschaftungsrahmens der Haushaltsmittel. Die Auszahlungen erfolgen über die zugelassenen<br />

EG-Zahlstellen bei den Lan<strong>des</strong>beauftragten der Landwirtschaftskammern. Sie führt die<br />

Fachaufsicht über die acht regionalen Ämter für Agrarordnung als untere Flurbereinigungsbehörden.<br />

Auswirkungen der Maßnahme auf den Zustand der Umwelt<br />

Flurbereinigungsmaßnahmen leisten häufig wichtige Beiträge zur Verbesserung <strong>des</strong> Zustan<strong>des</strong><br />

der Umwelt. Beispiele dafür sind Maßnahmen, die dem Gewässer- und Bodenschutz, dem<br />

Umwelt- und Naturschutz sowie der Landschaftspflege dienen. Dazu zählen u.a. die Reihenund<br />

Flächenpflanzungen, aber auch der ökologische, naturnahe Wegebau. Die Erfahrungen<br />

der vergangenen Förderperiode zeigen, dass sich damit in der Regel bedeutende ökologische<br />

Effekte erzielen lassen.<br />

Die Beurteilung und Bewertung erfolgt auf Grund einer für jede öffentliche Maßnahme erforderlichen<br />

ökologischen Stellungnahme, in der die Auswirkung der Maßnahme darzustellen<br />

und zu bilanzieren ist.<br />

Auswirkung der Maßnahme auf das Prinzip der Chancengleichheit<br />

Die Maßnahme ist ein wichtiger Beitrag zur Stärkung der Chancengleichheit. Die <strong>Förderung</strong><br />

steht, soweit sie Personen betrifft, Frauen und Männern gleichermaßen offen. Von der Verbesserung<br />

der Lebensbedingungen und der Erhöhung der Lebensqualität im Ländlichen Raum


Kapitel VII Bewertung ________________________________________________________________ 358<br />

z.B. über Dorfentwicklungsverfahren im Rahmen von Flurbereinigungen profitiert häufig das<br />

gesellschaftliche Leben im Dorf, dass zum großen Teil von Frauen getragen wird.


Kapitel VII Bewertung ________________________________________________________________ 359<br />

Aufbau von Betriebsführungsdiensten für landwirtschaftliche Betriebe<br />

Die gewählte Strategie verspricht Erfolg hinsichtlich der gesetzten Ziele. Es wird ein Beitrag<br />

geleistet, die Wirtschaftlichkeit und Existenzfähigkeit landwirtschaftlicher Betriebe zu verbessern.<br />

Im einzelnen:<br />

Analyse früherer Bewertungsergebnisse<br />

Da es sich um eine neue Förderrichtlinie handelt, kann auf frühere Ergebnisse nicht zurückgegriffen<br />

werden. Ergebnisse liegen jedoch aus Gruppenberatungen unterschiedlicher Intensität<br />

für Betriebe mit gleichgelagerten Betriebsfragen vor. Hier zeigt sich, dass schon auf der Ebene<br />

von Beratungen (Landwirtschaftskammern Rheinland und Westfalen-Lippe) die Betriebsergebnisse<br />

verbessert werden können. Hieraus abgeleitet wird, dass die Förderrichtlinie die<br />

Wirtschaftlichkeit und Umweltverträglichkeit landwirtschaftlicher Betriebe im Rahmen der<br />

einzelbetrieblichen Entwicklung deutlich verbessern wird.<br />

Analysen der Stärken, Schwächen und Potentiale<br />

Förderfähig ist nur der, der sich in Arbeitsgemeinschaften zu gleichgelagerten Gruppen von<br />

Betrieben zusammenschließt, die ihrerseits einer von der zuständigen Lan<strong>des</strong>behörde (Landwirtschaftskammern<br />

als Lan<strong>des</strong>beauftragte) anerkannten Beratungsorganisation angehören<br />

müssen. Damit ist die Anbindung an eine bestehende fachlich qualifizierte Infrastruktur gewährleistet,<br />

die mit ihren Möglichkeiten zur Auswertung von Betriebsdaten auch auf andere<br />

landwirtschaftliche Betriebe nachhaltig wirken kann. Die Arbeitsgemeinschaft schafft darüber<br />

hinaus ein Forum für einen Informationsaustausch, der über die Möglichkeiten der klassischen<br />

Einzelberatung und von Großveranstaltungen hinausgeht. Insbesondere ist es möglich,<br />

verschiedene Sichtweisen in die Überlegungen mit einzubeziehen.<br />

Das Potential für den Aufbau von Betriebsführungsarbeitsgemeinschaften beträgt 100 % der<br />

landwirtschaftlichen Betriebe in Nordrhein-Westfalen. Insoweit dürfte das Ziel, 10-15 % der<br />

Betriebe mit der Maßnahme zu erfassen, zu erreichen sein.<br />

Die Einkommensspanne zwischen den erfolgreichen und den weniger erfolgreichen landwirtschaftlichen<br />

Betrieben lässt den Schluss zu, dass in vielen landwirtschaftlichen Betrieben erhebliche<br />

Verbesserungspotentiale bestehen, insbesondere in der Betriebswirtschaft. Diese<br />

Potentiale sollen mit der neuen <strong>Förderung</strong> gezielt erschlossen werden.<br />

Beurteilung und Beschreibung der gewählten Strategie<br />

Die Verbesserung der Wirtschaftlichkeit und Umweltverträglichkeit landwirtschaftlicher Betriebe<br />

soll durch laufende Kontrolle und begleitende Beratung der Betriebsabläufe unterstützt<br />

werden. Dazu sollen sich landwirtschaftliche Betriebsinhaber bzw. Betriebsinhaberinnen


Kapitel VII Bewertung ________________________________________________________________ 360<br />

und/oder deren Ehegatten sowie Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen, die landwirtschaftliche<br />

Betriebe leiten, zu Betriebsführungsarbeitsgemeinschaften mit min<strong>des</strong>tens 15 Betrieben<br />

zusammenschließen. Diese Betriebsführungsarbeitsgemeinschaften müssen einer von der zuständigen<br />

Lan<strong>des</strong>behörde (s.o.) anerkannten Beratungsorganisation angehören.<br />

Für die Antragsberechtigung gibt es folgende Gruppen von Betrieben:<br />

1. Betriebe, die eine Datengrundlage für ihren Betrieb schaffen müssen:<br />

Die teilnehmenden Landwirtinnen und Landwirte müssen sich verpflichten, eine Datengrundlage<br />

für die Verbesserung <strong>des</strong> Unternehmensmanagements zu schaffen. Dabei gelten<br />

als Min<strong>des</strong>tvoraussetzungen:<br />

- Nährstoffanalyse und Düngeplan<br />

- Einrichtung einer Buchführung<br />

- Unternehmensanalyse (alle 3 Jahre).<br />

2. Betriebe, die Umwelt-, Betriebs- und Marktdaten erfassen und auswerten:<br />

Die teilnehmenden Landwirtinnen und Landwirte müssen sich verpflichten, zusätzlich zu<br />

1. den Hauptbetriebszweig datenmäßig zu erfassen und auswerten zu lassen sowie regelmäßig<br />

die anfallenden Marktdaten zu dokumentieren und analysieren zu lassen. Min<strong>des</strong>tvoraussetzungen<br />

sind:<br />

- Nährstoffanalyse und Düngeplan<br />

- Betriebszweigauswertung<br />

- Marktdatenanalyse<br />

- Unternehmensanalyse.<br />

3. Betriebe mit Anforderungen, die über 2. hinausgehen:<br />

Die teilnehmenden Landwirtinnen und Landwirte müssen sich verpflichten, zusätzlich zu<br />

den unter 2. genannten Anforderungen eine gesamtbetriebliche Auswertung und eine produktionstechnische<br />

Intensivberatung im Bereich <strong>des</strong> Ackerbaus oder der tierischen Veredelung<br />

im Sinne eines leistungs- und umweltbezogenen Controllings von Pflanzen- und<br />

Tierbeständen durchführen zu lassen. Min<strong>des</strong>tvoraussetzungen sind:<br />

- Voraussetzungen wie unter 2. und zusätzlich:<br />

- Auswertung und Abrechnung aller Betriebszweige und <strong>des</strong> Gesamtbetriebes<br />

- regelmäßige Durchführung und Bereitstellung von Futter- und Bodenanalysen für Umweltbilanzen<br />

- betriebsbezogene Spezialberatung im Bereich der Produktionstechnik.


Kapitel VII Bewertung ________________________________________________________________ 361<br />

Über die Festlegung dieser Zuwendungsvoraussetzungen wird gewährleistet, dass entsprechende<br />

Daten für die Verbesserung der Wirtschaftlichkeit und Umweltverträglichkeit der Betriebe<br />

vorliegen. Gleichzeitig wird auch solchen Betrieben, die bisher keinen oder wenig Kontakt<br />

zur landwirtschaftlichen Beratung haben, ein Anreiz zur Mitgliedschaft in Betriebsführungsdiensten<br />

gegeben.<br />

Quantifizierung bzw. Qualifizierung der Ziele<br />

Eine Aussage über den Mittelbedarf und die Verteilung auf die unterschiedlichen Zuwendungsempfänger<br />

ist schwierig, da bisher keine Erfahrungen vorliegen. Es wird davon ausgegangen,<br />

rd. 10-15 % der landwirtschaftlichen Betriebe - d.h. derzeit rd. 4.000 bis 5.000 - mit<br />

der Maßnahme erfassen zu können.<br />

Bewertung der erwarteten Auswirkungen und Rechtfertigung der Politik<br />

Die erwarteten Auswirkungen sind ein wirksamer Anreiz für landwirtschaftliche Betriebe,<br />

sich über die Erstellung von Datengrundlagen im Betriebsmanagement und bei den Betriebsabläufen<br />

unterstützen zu lassen, um damit den Zuwendungszweck zu erfüllen.<br />

Dies ist gerade vor dem Hintergrund der sich durch die Agenda 2000 deutlich ändernden Rahmenbedingungen<br />

für landwirtschaftliche Betriebe notwendig. Die neue <strong>Förderung</strong> soll hier<br />

Hilfestellung geben, sich möglichst optimal an die neuen Verhältnisse anzupassen.<br />

Qualität der Implementierung und Begleitung der Maßnahmen<br />

Bewilligungsbehörde für die <strong>Förderung</strong> sind die Direktoren der Landwirtschaftskammern als<br />

Lan<strong>des</strong>beauftragte. Synergieeffekte mit den Landwirtschaftskammern sind dahingehend zu<br />

erwarten, dass diese selber Beratungsträger sind und darüber hinaus Kontakte zu anderen Beratungsträgern<br />

in Nordrhein-Westfalen haben.<br />

Um sicher zu gehen, dass die Betriebsführungsgemeinschaft den Zuwendungszweck erfüllen<br />

kann, muss sich diese vom Direktor der Landwirtschaftskammer als Lan<strong>des</strong>beauftragter anerkennen<br />

lassen. Als Kriterium für die Betriebsführungsarbeitsgemeinschaft wird festgelegt,<br />

dass sie von einer Beratungsorganisation betreut werden muss.<br />

Auswirkung der Maßnahme auf den Zustand der Umwelt<br />

Unmittelbarer Zuwendungszweck ist die Verbesserung der Umweltverträglichkeit landwirtschaftlicher<br />

Betriebe. Insoweit ist eine positive Auswirkung auf den Zustand der Umwelt zu<br />

erwarten.


Kapitel VII Bewertung ________________________________________________________________ 362<br />

Auswirkung der Maßnahme auf das Prinzip der Chancengleichheit<br />

Da die Zuwendungsempfänger landwirtschaftliche Betriebsinhaber/-inhaberinnen bzw. deren<br />

Ehegatten oder landwirtschaftliche Arbeitnehmer bzw. Arbeitnehmerinnen, die landwirtschaftliche<br />

Betriebe leiten, sein können, ist das Prinzip der Chancengleichheit gewahrt.


Kapitel VII Bewertung ________________________________________________________________ 363<br />

Dorferneuerung und -entwicklung sowie Schutz und Erhaltung <strong>des</strong> ländlichen<br />

Erbes<br />

Die gewählte Strategie ist erfolgversprechend. Schon auf der Grundlage der seit 1983 geltenden<br />

Lan<strong>des</strong>richtlinie konnte durch die <strong>Förderung</strong> der Dorferneuerung ein wichtiger Beitrag<br />

zum Erhalt <strong>des</strong> kulturellen Erbes, zur Verbesserung der Wohn- und Lebensqualität und der<br />

Infrastruktur auf dem Lande erzielt werden. Die bisherigen Ergebnisse und die weiterhin starke<br />

Nachfrage belegen auch den Bedarf für die Dauer <strong>des</strong> <strong>Programm</strong>s bis zum Jahre 2006. Die<br />

<strong>Förderung</strong> hat sich als ausreichender Anreiz erwiesen, verstärkt in die mit der Dorferneuerung<br />

angestrebten Ziele zu investieren.<br />

Die Umnutzung, seit 1998 Fördertatbestand in der Dorferneuerung, hat sich als zusätzlich<br />

notwendige Fördermaßnahme für einen ”Erhalt der landwirtschaftlichen Bausubstanz durch<br />

Nutzung” erwiesen. Die Existenzfähigkeit vieler landwirtschaftlicher Betriebe kann wirksam<br />

durch die Erzielung zusätzlichen Einkommens außerhalb der landwirtschaftlichen Produktion<br />

verbessert werden. Die ersten Erfahrungen und die Beurteilung der vor Ort tätigen Personen<br />

lassen positive Ergebnisse auch in der Zukunft erwarten.<br />

Analyse früherer Bewertungsergebnisse<br />

In der Zwischenbewertung <strong>des</strong> noch laufenden Ziel 5 b-<strong>Programm</strong>es <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong> Nordrhein-<br />

Westfalen , durchgeführt vom Institut für Strukturforschung der Bun<strong>des</strong>forschungsanstalt für<br />

Landwirtschaft (FAL) in Braunschweig, ist die Effektivität der Dorferneuerung im Hinblick<br />

auf den Erhalt <strong>des</strong> kulturellen Erbes, auf die Steigerung von Lebensqualität und der Attraktivität<br />

der Dörfer, insbesondere auch durch die Verbesserung der ökologischen Situation, hervorgehoben<br />

worden. Kritisch angemerkt wurde das Fehlen eines direkten Beitrages zur Schaffung<br />

von Einkommens- und Erwerbsmöglichkeiten. Durch die Aufnahme der Umnutzung in<br />

die neugefassten Dorferneuerungsrichtlinien - und damit auch in diesen Entwicklungsplan –<br />

ist die Dorferneuerung jetzt in seinen drei Förderbereichen ein sich ergänzen<strong>des</strong>, effizientes<br />

Förderinstrument für den ländlichen Raum. Sie entspricht damit zugleich auch den allgemeinen<br />

Zielen der Europäischen Gemeinschaft für die <strong>Förderung</strong> <strong>des</strong> ländlichen Raumes.<br />

Hinzu kommt die im Rahmen dieses Entwicklungsplans vorgesehene eigenständige Fördermaßnahme<br />

"Diversifizierung der Tätigkeiten im landwirtschaftlichen und landwirtschaftsnahen<br />

Bereich". Damit dürfte die von den Evaluatoren angemahnte Lücke im Förderkonzept<br />

geschlossen werden können.


Kapitel VII Bewertung ________________________________________________________________ 364<br />

Analyse der Stärken, Schwächen und Potentiale<br />

Bei allen Unterschieden zwischen den Regionen in Nordrhein-Westfalen aufgrund ihrer unterschiedlichen<br />

natürlichen Bedingungen, aber auch wegen der unterschiedlichen Lage zu den<br />

Ballungsräumen ist allen der starke Strukturwandel im ländlichen Raum gemeinsam, der gekennzeichnet<br />

ist durch<br />

- den stetigen Rückgang der Zahl der landwirtschaftlichen Betriebe (1970 = 135.579; 1998<br />

= 65.485 Betriebe über 1 ha LN in Nordrhein-Westfalen),<br />

- das Leerfallen oder die Unternutzung bisher landwirtschaftlich genutzter Gebäude und<br />

- die Verschlechterung der Infrastruktur (Rückgang der Geschäfte, der Gastronomie oder<br />

der Verwaltungseinrichtungen im Dorf).<br />

Demgegenüber steht die Bereitschaft von Landwirten und Nichtlandwirten in den Erhalt dieser<br />

(ehemals) landwirtschaftlichen Bausubstanz zu investieren. Das wird belegt durch mehr<br />

als 3.500 private Maßnahmen in den letzten fünf Jahren und durch einen bestehenden Antragsüberhang<br />

von ca. zwei Jahren. Trotz <strong>des</strong> Rückgangs der Zahl landwirtschaftlicher Betriebe<br />

ist das Potential an ortsbildprägender Bausubstanz, in das investiert werden kann, sehr<br />

groß. Es findet sich einerseits auf vielen der z. Zt. noch bewirtschafteten 65.485 landwirtschaftlichen<br />

Betriebe und zum anderen auf den seit 1949 aufgegebenen ca. 145.000 ehemals<br />

landwirtschaftlichen Hofstellen, deren Bausubstanz größtenteils noch in ortsbildprägender<br />

Qualität vorhanden ist.<br />

Im Förderbereich der Umnutzung steht den oben beschriebenen Tendenzen das Potential der<br />

aktiven, an neuen Einkommensquellen interessierten Landwirte gegenüber. Diese können mit<br />

Hilfe der Dorferneuerung aufgrund <strong>des</strong> bei ihnen vorhandenen Gebäudebestan<strong>des</strong>, manche für<br />

das Dorf wichtigen Infrastruktureinrichtungen in eigener Regie übernehmen, teilweise darüber<br />

hinaus einen Service anbieten, wie z. B. Dorfcafés entlang den großen Radfahrrouten,<br />

den es vorher nicht gegeben hat. Anders als Betreiber ohne zusätzliche Einkommen können<br />

Landwirte ihre Dorfcafés, Restaurants, Hofläden und auch z. B. Postagenturen rentabel bewirtschaften,<br />

weil das dort erzielte Einkommen neben die Einkünfte aus der Landwirtschaft<br />

tritt.<br />

In den Gemeinden besteht weiterhin ein Nachholbedarf für öffentliche Maßnahmen zur Verbesserung<br />

der Infrastruktur, der Lebens- und Wohnqualität und zur Steigerung der Attraktivität<br />

der Dörfer. Der Nachholbedarf erklärt sich zum Teil daraus, dass die Gemeinden in der<br />

Vergangenheit verstärkt in den Zentralorten investiert hatten. In den letzten Jahren hat sich<br />

dieser Trend verändert. Die Städte haben ihre Dörfer ”entdeckt”. Wesentliches Potential auf


Kapitel VII Bewertung ________________________________________________________________ 365<br />

das die Gemeinden bauen können, ist die freiwillige und tatkräftige Unterstützung der öffentlichen<br />

Maßnahmen durch die Bürger in den Dörfern. Ausgelöst wird das Engagement in den<br />

Dörfern häufig durch den Dorfwettbewerb ”Unser Dorf soll schöner werden” und durch die<br />

Dorfplanungsverfahren, in denen durch einen externen Sachverständigen zusammen mit der<br />

Dorfbevölkerung und Vertretern der Gemeinden Leitbilder mit konkreten Vorschlägen für die<br />

Dorfentwicklung erarbeitet werden.<br />

Beurteilung und Beschreibung der gewählten Strategie<br />

Die Dorferneuerung verfolgt mit ihren drei hauptsächlichen Förderbereichen:<br />

- Verbesserung der Lebensqualität, der Infrastruktur und der Ökologie in den Dörfern;<br />

- dem Erhalt <strong>des</strong> kulturellen Erbes durch private Maßnahmen an (ehemals) landwirtschaftlicher,<br />

ortsbildprägender Bausubstanz;<br />

- dem Erzielen von Zusatzeinkommen für Landwirte durch Umnutzung ihrer Bausubstanz<br />

ein übergeordnetes Ziel, nämlich den Erhalt lebendiger Dörfer durch Stärkung ihrer Attraktivität<br />

und ihrer Wirtschaftskraft.<br />

Aus allen drei Förderbereichen ergeben sich positive Auswirkungen für die Beschäftigungssituation<br />

im ländlichen Raum, weil durch sie<br />

- Investitionen in zwei- bis dreifacher Höhe der gewährten <strong>Förderung</strong> ausgelöst werden;<br />

- Vorbild und Anreiz zu Investitionen gegeben wird, die ohne sie gar nicht, nur in geringerem<br />

Maße oder in schlechterer Qualität durchgeführt worden wären;<br />

- und weil die Aufträge fast ausschließlich dem örtlichen Handwerk zugutekommen.<br />

Diese Maßnahmen sind in ihrer Bündelung häufig Voraussetzung für weitergehende Investitionen<br />

in ortsnahe Arbeitsplätze, z. B. im Tourismusbereich oder bei der Ansiedlung ländlicher<br />

Gewerbebetriebe.<br />

Diesen Wirkungszusammenhang zwischen koordinierter <strong>Förderung</strong>, Steigerung der Attraktivität<br />

der Dörfer und Schaffung neuer Arbeitsplätze im Tourismus weist auch die o. e. FAL-<br />

Studie für neue Arbeitsplätze im untersuchten Dorf Bellersen in der Stadt Brakel nach.


Kapitel VII Bewertung ________________________________________________________________ 366<br />

Innerhalb der vorgenannten drei Förderziele hat die Umnutzung die unmittelbarste Auswirkung<br />

auf die Beschäftigungssituation. Soweit die Investition in den eigenen Betrieb erfolgt<br />

(Ferienwohnung, Dorfläden, Landcafé usw.) sichert das Zusatzeinkommen die Existenz <strong>des</strong><br />

jeweiligen landwirtschaftlichen Betriebes. Dient die Investition der Vermietung an Dritte, so<br />

können dadurch zusätzliche Arbeitsplätze im Dienstleistungsbereich (Begegnungsstätten, Altenwohnungen,<br />

Kindergärten) oder in Gewerbebetrieben geschaffen werden, wobei die Investitionen<br />

gerade für kleinere gewerbliche Gründungen (z. B. Software-Entwicklung) wegen<br />

<strong>des</strong> überschaubaren Risikos und der Möglichkeit ”klein anzufangen” Vorteile bietet. Die Investition<br />

in die Umnutzung stärkt durch die Diversifizierung innerhalb <strong>des</strong> Betriebes die<br />

Wettbewerbsfähigkeit der Landwirte, das gilt gerade auch für die Betriebe, die aufgrund ihrer<br />

Größe und Struktur ansonsten Schwierigkeiten haben würden, sich den zu erwartenden Veränderungen<br />

anzupassen. Zugleich vermindern diese zusätzlichen außerlandwirtschaftlichen<br />

Einkünfte bei den Betriebsinhabern den Druck, in die Ausweitung der landwirtschaftlichen<br />

Produktion zu investieren.<br />

Quantifizierung bzw. Qualifizierung der Ziele<br />

Angesichts <strong>des</strong> großen Bestan<strong>des</strong> an ortsbildprägender (ehemals) landwirtschaftlicher Bausubstanz,<br />

für die Erhaltungsmaßnahmen erforderlich sind, und <strong>des</strong> großen Kreises möglicher<br />

Zuwendungsempfänger ist das Interesse und der Bedarf an privaten Fördermaßnahmen auch<br />

in Zukunft groß sein. Dieser Bereich wird in der Anfangsphase den größten Zuwendungsbetrag<br />

beanspruchen.<br />

Bei jährlich rund 30 Mio. DM an Zuwendungen sollen die Mittel im Durchschnitt wie folgt<br />

aufgeteilt werden:<br />

durchschnittliche % der verfügbaren Zahl der Summe der<br />

Kosten pro Maßnahme Haushaltsmittel Maßnahmen Haushaltsmittel<br />

private Maßnahmen<br />

ca. 20.000 DM 35 % ca. 525 10,5 Mio. DM<br />

Umnutzung ca. 60.000 DM 35 % ca. 175 10,5 Mio. DM<br />

öffentliche<br />

Maßnahmen<br />

ca. 100.000 DM 30 % ca. 90 9,0 Mio. DM<br />

Die Bedeutung der Umnutzung für die Sicherung und Schaffung von Arbeitsplätzen im ländlichen<br />

Raum macht künftig eine verstärkte <strong>Förderung</strong> und auf Dauer eine gleichhohe Finanzausstattung<br />

wie für die sonstige private Dorferneuerung erforderlich. Die Verteilung innerhalb<br />

der unterschiedlichen Umnutzungsziele ist schwer quantifizierbar. Priorität genießen die innerbetrieblichen<br />

Investitionen. Allerdings lässt sich gerade dort der Bedarf schwer abschätzen.<br />

Beispielsweise sind Investitionen von Landwirten im Bereich Tourismus nicht überall


Kapitel VII Bewertung ________________________________________________________________ 367<br />

und angesichts der Konkurrenzsituation auch an günstigen Standorten nicht unbegrenzt möglich.<br />

Das Interesse an Fördermitteln für Umnutzung zu Wohnzwecken war schon bisher am<br />

größten und wird es vermutlich auch in Zukunft bleiben. Zusätzlich zu dem Hauptziel, Zusatzeinkommen<br />

für Landwirte zu erzielen, hat diese Form der Umnutzung den positiven Nebeneffekt,<br />

für diese Schaffung zusätzlichen Wohnraums keinen Flächenverbrauch zu verursachen.<br />

Bewertung der erwarteten Auswirkungen und Rechtfertigung der Politik<br />

Die <strong>Förderung</strong> öffentlicher Maßnahmen im ländlichen Raum ist für die Gemeinden ein wirksamer<br />

Anreiz, Investitionen in allen Siedlungseinheiten im ländlichen Raum zu tätigen.<br />

Die <strong>Förderung</strong> ist gerechtfertigt durch das Ziel, in den Dörfern attraktive und zum Standard in<br />

den Städten vergleichbare Lebensbedingungen herzustellen.<br />

Durch die Gestaltungsmaßnahmen im Dorf<br />

- wird der innerörtliche Verkehr geordnet und beruhigt;<br />

- werden Plätze geschaffen, die einladen zum Verweilen und zur Kommunikation mit den<br />

Nachbarn;<br />

- wird das Charakteristische am Erscheinungsbild der jeweiligen Dörfer deutlich gemacht;<br />

- wird – vor allem durch Mitplanung und Mitgestaltung – die Identifikation der Bürger mit<br />

dem Dorf gestärkt. Diese Identifikation führt zu Überlegungen und Initiativen mit dem<br />

Ziel, Wohnen und Arbeiten im Dorf wieder zusammenzuführen;<br />

- werden die ökologischen Werte <strong>des</strong> Dorfes wie Bäche, Bäume, Teiche, Brunnen, Hecken<br />

und Obstwiesen gestärkt.<br />

Das Ergebnis sind Dörfer, die lebenswert sind für Bewohner und Besucher. Ihr Zustand<br />

schafft eine positive Entscheidungsgrundlage zur Ansiedlung von Tourismuseinrichtungen,<br />

für Wohnungssuchende und Gewerbetreibende.<br />

Die <strong>Förderung</strong> der privaten Maßnahmen sorgt für den Schutz und den Erhalt <strong>des</strong> ländlichen<br />

kulturellen Erbes.


Kapitel VII Bewertung ________________________________________________________________ 368<br />

Die <strong>Förderung</strong> ist gerechtfertigt,<br />

- wegen <strong>des</strong> großen Bestan<strong>des</strong> an erhaltenswerter (ehemals) landwirtschaftlicher Bausubstanz,<br />

- wegen der Gefahr, dass ohne eine <strong>Förderung</strong> diese Gebäude leerfallen und letztlich verschwinden<br />

würden, und<br />

- wegen der Notwendigkeit für die Eigentümer, für den Erhalt der baulichen Qualitäten, z.<br />

B. durch die Verwendung regionaltypischer Baumaterialien, mehr investieren zu müssen,<br />

als es zum reinen Substanzerhalt erforderlich wäre.<br />

Die geförderten Maßnahmen wirken sich positiv auf das Gesamtbild der Dörfer aus, in den<br />

Augen seiner Bewohner und Besucher steigert sich die Attraktivität <strong>des</strong> Dorfes, um dort zu<br />

wohnen oder zu verweilen und für andere Eigentümer sind es Vorbilder und Anreiz, ebenfalls<br />

zu investieren. Zugleich haben diese Maßnahmen in aller Regel – über das eigentliche Baugeschehen<br />

hinaus - Auswirkungen auf die Beschäftigtensituation im ländlichen Raum. Die Investition<br />

in den Erhalt der Gebäude ist nämlich meistens auch eine Entscheidung für eine künftige<br />

Nutzung. Da die landwirtschaftliche Nutzung häufig aufgegeben ist, erhält das restaurierte<br />

Gebäude dann eine außerlandwirtschaftliche Zweckwidmung, vielfach mit dem Ziel, Einkommen<br />

aus der Nutzung zu ziehen.<br />

Das besondere öffentliche Interesse an der Umnutzung ergibt sich aus dem Strukturwandel in<br />

der Landwirtschaft. Dieser ist gekennzeichnet durch<br />

- die Verringerung der Einkünfte in der Landwirtschaft,<br />

- den stetigen Rückgang der Zahl der landwirtschaftlichen Betriebe<br />

(in <strong>NRW</strong> 1949 = 211.196; 1998 = 65.485),<br />

- das Leerfallen bisher landwirtschaftlich genutzter Gebäude und<br />

- die Abnahme der Bevölkerung in Teilen <strong>des</strong> ländlichen Raumes.<br />

Die Umnutzung leistet einen Beitrag<br />

- zur Schaffung neuer Einkommensperspektiven für die Landwirte,<br />

- zur Existenzsicherung der Betriebe,<br />

- zum Erhalt der für den ursprünglichen Zweck nicht mehr benötigten Gebäude und<br />

- zum sparsamen Umgang mit Grund und Boden.


Kapitel VII Bewertung ________________________________________________________________ 369<br />

Die Verbesserung der Beschäftigungssituation durch die Umnutzung ist besonders augenfällig:<br />

Fast alle Umnutzungen laufen auf Betrieben, die aufgrund ihrer Größe und Struktur, das heißt,<br />

ohne Zusatzeinkommen, sich den zu erwartenden Veränderungen nicht anpassen könnten. Insofern<br />

ist jede innerbetriebliche Umnutzung zugleich Voraussetzung für den Erhalt der Arbeitsplätze<br />

der dort tätigen Familien.<br />

Für viele Landwirte ist die Umnutzung andererseits zugleich der erste Schritt zu einem vollständigen<br />

Ausstieg aus der Landwirtschaft. Diesen Betriebsinhabern eröffnet die Umnutzung<br />

die Chance zu einem sicheren außerlandwirtschaftlichen Arbeitsplatz.<br />

Die durch die Umnutzung ermöglichte Betriebsaufgabe kann über die denkbare Flächenaufstockung<br />

der benachbarten Betriebe zugleich dort zu einer Verbesserung der Agrarstruktur<br />

führen.<br />

Qualität der Implementierung und Begleitung der Maßnahmen<br />

Die Durchführung <strong>des</strong> <strong>Programm</strong>s erfolgt durch die Verwaltung für Agrarordnung, in deren<br />

Zuständigkeit die Durchführung der Dorferneuerung liegt.<br />

Die Behördenstruktur ist für die Durchführung <strong>des</strong> <strong>Programm</strong>s gut geeignet. Die Verwaltung für<br />

Agrarordnung ist zweistufig gegliedert. Die Bezirksregierung Münster, Abteilung "Obere Flur<br />

bereinigungsbehörde", ist zuständig für die Bewilligung der Maßnahmen und die Verwaltung<br />

<strong>des</strong><br />

Bewirtschaftungsrahmens der Haushaltsmittel. Die Auszahlungen erfolgen über die zugelassenen<br />

EG-Zahlstellen. Vor der Bewilligung legt sie die grundsätzlichen Prioritäten aus Sicht <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong><br />

fest und prüft die Qualität der vorgeschlagenen Projekte. Sie führt die Fachaufsicht über die acht<br />

regionalen Ämter für Agrarordnung im Hinblick auf eine einheitliche Anwendung der Förderrichtlinien<br />

und <strong>des</strong> Haushalts- und Wettbewerbsrechts.<br />

Die Ämter für Agrarordnung informieren und beraten bei der Antragstellung in gestalterischer,<br />

ökologischer und finanztechnischer Hinsicht. Die Maßnahmen im öffentlichen Bereich<br />

werden teilweise von interessierten Bürgern initiiert, regelmäßig unter ihrer Beteiligung entwickelt,<br />

häufig werden externe Experten zur Beratung hinzugezogen.<br />

In der Umnutzung wird sicher festgestellt, dass das Förderziel, den Landwirten Zusatzeinkommen<br />

durch außerlandwirtschaftliche Einkünfte zu ermöglichen, auch tatsächlich erreicht<br />

wird. Es werden daher an den Nachweis von Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit der neuen<br />

Nutzung besondere Anforderungen gestellt.


Kapitel VII Bewertung ________________________________________________________________ 370<br />

In der oben erwähnten Evaluierung der FAL wird das Verwaltungsverfahren positiv bewertet,<br />

besonders hervorgehoben wird die Information und Beratung der Antragsteller durch die örtlichen<br />

Ämter für Agrarordnung.<br />

Auswirkungen der Maßnahme auf den Zustand der Umwelt<br />

Die gegenwärtige Situation in den Dörfern <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong> Nordrhein-Westfalen ist gekennzeichnet<br />

durch die Gefahr<br />

- einer zunehmenden Verstädterung,<br />

- einer Zurückdrängung von regionaltypischer Bauweise und entsprechenden Baustoffen,<br />

- einer Technisierung der dörflichen Gewässer (Verrohrung),<br />

- Nutzung standortfremder Sträucher und Bäume, und<br />

- einer übermäßigen Versiegelung öffentlicher und privater Flächen.<br />

In der Dorferneuerung werden die öffentlichen Maßnahmen häufig mit dem prioritären Ziel<br />

einer Verbesserung <strong>des</strong> Zustan<strong>des</strong> der Umwelt durchgeführt. Beispiele dafür sind die Renaturierung<br />

dörflicher Gewässer (z. B. durch Aufhebung der Verrohrung), die Anpflanzung von<br />

Bäumen und Hecken im Dorf und zu seiner Einbindung in die umgebene Landschaft. Auch<br />

die übrigen öffentlichen Maßnahmen (Verkehrsberuhigung, Ortsbild- und Platzgestaltung)<br />

werden nur gefördert, wenn durch sie die ökologische Situation verbessert wird.<br />

Die Beurteilung und Bewertung erfolgt auf Grund einer für jede öffentliche Maßnahme erforderlichen<br />

ökologischen Stellungnahme, in der die Auswirkung der Maßnahme darzustellen<br />

und zu bilanzieren ist.<br />

Bei den privaten Maßnahmen steht der Erhalt der regional typischen Bauweise unter Verwendung<br />

heimischer Baustoffe im Vordergrund. Darüber hinaus wird durch Auflagen sichergestellt,<br />

dass durch die Baumaßnahme, z. B. eine Dacherneuerung, nicht die Lebensbedingungen<br />

für die dorftypischen Tiere, z. B. Schleiereulen und Fledermäuse, verschlechtert werden.<br />

Im Rahmen der Beratung werden häufig zusätzlich freiwillige Vereinbarungen zur ökologischen<br />

Verbesserung durch z. B. Hausbegrünung, Entsiegelung und Schutzmaßnahmen für<br />

Eulen und Fledermäuse geschlossen.


Kapitel VII Bewertung ________________________________________________________________ 371<br />

Auswirkung der Maßnahme auf das Prinzip der Chancengleichheit<br />

Die gleichberechtigte Einbeziehung der Frauen in den Dörfern wird in der Vorbereitung und<br />

Durchführung der Maßnahmen besonders berücksichtigt. Bei der Aufstellung von Dorfentwicklungsplänen<br />

wird in Workshops mit den Frauen dieses Problem thematisiert und Lösungen<br />

vorgeschlagen (in der Schlussdokumentation zum Modellprojekt Ökologisches Dorf,<br />

werden die Workshops ausdrücklich als ”Plattform für eine gleichberechtigte Mitwirkung von<br />

Frauen am Geschehen im Dorf” bezeichnet). Öffentliche Maßnahmen, z. B. zur Verkehrsberuhigung<br />

(Sicherheit der spielenden Kinder), werden mit den interessierten Frauen<br />

diskutiert und mit ihnen abgestimmt.<br />

Die grundsätzlichen Probleme, die es für Frauen in den Dörfern gibt, sind in Modellstudien, z.<br />

B. zum Thema ”Mobilität auf dem Lande” erarbeitet worden. Im Jahre 1997 ist unter Beteiligung<br />

von Frau Ministerin Bärbel Höhn die Veranstaltung ”Dorferneuerung für Frauen” durchgeführt<br />

und in einer besonderen Broschüre dokumentiert worden. Thema war das Dorf, seine<br />

Probleme und denkbare Lösungen aus Sicht der Frau. Zugleich wurde aber auch deutlich, in<br />

wie breitgefächerter Weise und mit gleichen Chancen Frauen beruflich mit dem Dorf zu tun<br />

haben, z. B. als direktvermarktende Bäuerin, als dorfplanende Architektin oder Ökologin, als<br />

Energieberaterin, Politikerin usw.<br />

Auch im Verlauf <strong>des</strong> jetzt vorgeschlagenen <strong>Programm</strong>s bis zum Jahre 2006 wird das Thema<br />

der gleichberechtigten Teilnahme von Frau und Mann in der Dorferneuerung weiter konkretisiert.<br />

In dem neuen nordrhein-westfälischen ”Zentrum für ländliche Entwicklung” ist eine<br />

weitere Veranstaltung noch für dieses Jahr vorgesehen.


Kapitel VII Bewertung ________________________________________________________________ 372<br />

Diversifizierung der Tätigkeiten im landwirtschaftlichen und landwirtschaftsnahen<br />

Bereich<br />

Die gewählte Strategie verspricht Erfolg hinsichtlich der gesetzten Ziele. Es wird ein Beitrag<br />

geleistet, zusätzliche Einkommensquellen landwirtschaftlicher Betriebe zu erschließen, Wirtschaftskraft<br />

und Lebensqualität im ländlichen Raum zu erhalten und Arbeitsplätze zu erhalten<br />

oder zu schaffen. Erfahrungen mit Modellprojekten, die der Diversifizierung der Tätigkeiten<br />

dienen, lassen diesen Schluss zu. Im einzelnen:<br />

Analyse früherer Bewertungsergebnisse<br />

Da es sich um eine neue Förderrichtlinie handelt, kann auf frühere Ergebnisse nicht zurückgegriffen<br />

werden. Es liegen jedoch Ergebnisse aus Modellprojekten vor, die eine ähnliche Zielrichtung<br />

verfolgten. Das Modellprojekt Landfrauen-Service Westfalen-Lippe, das 1995 entwickelt<br />

wurde, hat lt. Evaluierung und Schlussbericht in einer begrenzten Region zu 353 Serviceleistungen<br />

vom Bauernhof und zu insgesamt 253 Gründungen im Dienstleistungsbereich<br />

geführt. Die mit den gewählten Leistungen erreichten Umsatzvolumina betragen bis zu<br />

100.000 DM pro Jahr und Betrieb. Zwischen 40 und 60 % <strong>des</strong> Umsatzvolumens verbleiben<br />

als Einkommensbeitrag.<br />

Die Nebenerwerbs- und Teilzeitgründungen von Landfrauen ziehen Wirtschaftskraft im ländlichen<br />

Raum und außerlandwirtschaftliche Arbeitsplätze nach.<br />

Hieraus abgeleitet wird die Förderrichtlinie "Diversifizierung" neue Einkommen auf landwirtschaftlichen<br />

Betrieben schaffen und die Wirtschaftskraft im ländlichen Raum erhöhen.<br />

Analysen der Stärken, Schwächen und Potentiale<br />

Aufgrund der unterschiedlichen Wirtschaftsstrukturen wird die Diversifizierung in den Regionen<br />

Nordrhein-Westfalens jeweils eine unterschiedlich starke Rolle spielen. Insbesondere in<br />

den durch starken Strukturwandel gekennzeichneten Regionen gibt es<br />

- einen stetigen Rückgang der Zahl der landwirtschaftlichen Betriebe,<br />

- das Leerfallen ehemals landwirtschaftlich genutzter Gebäude,<br />

- eine Verschlechterung der Infrastruktur insbesondere im Bereich der Dienstleistungen.<br />

Mit der neuen <strong>Förderung</strong> wird innovatives Potential geweckt. Die Möglichkeit <strong>des</strong> Zusammenschlusses<br />

von Zuwendungsempfängern aus dem landwirtschaftlichen und nichtlandwirtschaftlichen<br />

Bereich stärkt den innovativen Charakter, da in Kooperation neue Vertriebswege<br />

und eine Ausweitung der Produkt- bzw. Servicepalette möglich wird. Die <strong>Förderung</strong><br />

ermöglicht es, Teil- bzw. Nebenerwerbsgründungen auf dem landwirtschaftlichen Be-


Kapitel VII Bewertung ________________________________________________________________ 373<br />

trieb vorzunehmen, wobei der Umfang der Tätigkeit den betrieblichen familiären Möglichkeiten<br />

angepasst und nicht von außen durch einen externen Arbeitgeber bestimmt wird.<br />

Schwierig ist die im Vorfeld nicht in allen Fällen exakt abzuschätzende Marktfähigkeit der<br />

Produkte oder Dienstleistungen. Deshalb wird die <strong>Förderung</strong> an das Vorliegen einer Gesamtkonzeption<br />

geknüpft. Die Markterschließung ist ebenfalls förderfähig. Hinzu kommt die konsequente<br />

Heranführung von interessierten Landwirten bzw. Landfrauen an neue Einkommensquellen<br />

über geförderte Qualifizierungsmaßnahmen.<br />

Das Potential an Diversifizierung der Tätigkeiten im ländlichen Raum ist beachtlich. Allein<br />

die Ergebnisse von regional begrenzten Modellprojekten zeigen, dass der Fundus an Ideen<br />

und Möglichkeiten beachtlich und längst nicht ausgeschöpft ist und dass er vermarktungsfähige<br />

Leistungen umfasst. Das insbesondere bei Frauen vorhandene kreative Potential kann mit<br />

der <strong>Förderung</strong> deutlich unterstützt und forciert werden.<br />

Beurteilung und Beschreibung der gewählten Strategie<br />

Die Förderrichtlinie "Diversifizierung der Tätigkeiten" verfolgt vier hauptsächliche Förderbereiche:<br />

1. Organisationsausgaben für die Gründung eines landwirtschaftlichen Nebenbetriebes und /<br />

oder das Tätigwerden von Zusammenschlüssen für die gemeinschaftliche Entwicklung alternativer<br />

Einkommensquellen im landwirtschaftlichen und landwirtschaftsnahen Bereich<br />

2. Aufwendungen sachlicher und personeller Art zur Markterschließung sowie für die Erarbeitung<br />

von Vermarktungskonzepten<br />

3. Qualifizierungsmaßnahmen<br />

4. Modellprojekte.<br />

Einzeln oder auch in Verbindung miteinander ergeben sich aus den Fördergegenständen Anreize<br />

zur Entwicklung von zusätzlichen Beschäftigungsmöglichkeiten und alternativen Einkommensquellen.<br />

Die Wahl <strong>des</strong> Fördersatzes soll dazu führen, dass neue Beschäftigungs- und<br />

Einkommensquellen auf einer Qualifizierung der Beteiligten beruhen. Damit soll sichergestellt<br />

werden, dass sowohl das fachliche Wissen für die gewählte Diversifizierung vermittelt<br />

wird, wie auch markt- und betriebswirtschaftliche Zusammenhänge erkannt werden.<br />

Da die Entwicklung insbesondere alternativer Einkommensquellen häufig im Zusammenschluss<br />

mit mehreren Beteiligten erfolgen soll und auch nur dann erfolgreich ist, ist vorgese-


Kapitel VII Bewertung ________________________________________________________________ 374<br />

hen, die Organisationsausgaben nicht nur für die einzelbetriebliche, sondern auch für die gemeinschaftliche<br />

Entwicklung alternativer Einkommensquellen vorzunehmen. Dies gilt auch<br />

für die Markterschließung.<br />

Damit die Bereitschaft besteht, besonders innovative Projekte in Form von Modellen durchzuführen,<br />

wurde hierfür ein Fördersatz von 80 % der förderungsfähigen Kosten vorgesehen. Ob<br />

es sich um ein Modellprojekt im Sinne dieser Förderrichtlinie handelt, soll im Einzelfall durch<br />

die oberste Lan<strong>des</strong>behörde entschieden werden.<br />

Quantifizierung bzw. Qualifizierung der Ziele<br />

Eine Aussage über den Mittelbedarf und die Verteilung auf die unterschiedlichen Fördergegenstände<br />

ist problematisch, da es bisher keine Erfahrungen gibt. Es ist <strong>des</strong>halb vorgesehen,<br />

jeweils rund 10 % für Qualifizierungsmaßnahmen und Modellprojekte einzusetzen.<br />

Bewertung der erwarteten Auswirkungen und Rechtfertigung der Politik<br />

Die erwarteten Auswirkungen sind ein wirksamer Anreiz für landwirtschaftliche Betriebe, in<br />

die Diversifizierung der Tätigkeiten einzusteigen. Die damit einhergehenden positiven Auswirkungen<br />

auf den ländlichen Raum rechtfertigen einen Einsatz öffentlicher Mittel.<br />

Das bereits erwähnte Modellprojekt Landfrauen-Service Westfalen-Lippe erreichte seine Wirkung<br />

mit 253 Gründungen im Dienstleistungsbereich bei einer <strong>Förderung</strong> von nur<br />

500.000 DM über einen Zeitraum von 4 Jahren. Dies zeigt, dass es einen großen Bedarf für<br />

eine <strong>Förderung</strong> der Diversifizierung von Tätigkeiten im landwirtschaftlichen und landwirtschaftsnahen<br />

Bereich gibt.<br />

Qualität der Implementierung und Begleitung der Maßnahmen<br />

Für die Durchführung der Maßnahme sind die Direktoren der Landwirtschaftskammern als<br />

Lan<strong>des</strong>beauftragte als zuständige Bewilligungsbehörden vorgesehen. Der Direktor der Landwirtschaftskammer<br />

als Lan<strong>des</strong>beauftragter ist erfahren in der Durchführung von einzelbetrieblichen<br />

<strong>Förderung</strong>en, von kooperativen <strong>Förderung</strong>en sowie im Bereich der Qualifizierung und<br />

Erwachsenenweiterbildung. Außerdem ist er auch erfahren als Bewilligungsbehörde für Modellprojekte.<br />

Die Landwirtschaftskammern als Selbstverwaltungskörperschaften verfügen<br />

über Fachreferate mit dem Schwerpunkt der Erwerbs- und Einkommenskombinationen, denen<br />

die Beratung und Durchführung von Qualifizierungsmaßnahmen obliegen. Dadurch sind Synergieeffekte<br />

zu erwarten, die sich auch auf Verbände und Organisationen im Agrarbereich<br />

ausdehnen, die für die geplanten Maßnahmen in Betracht kommen (z.B. Landfrauenverbände).


Kapitel VII Bewertung ________________________________________________________________ 375<br />

Auswirkungen der Maßnahme auf den Zustand der Umwelt<br />

Die Diversifizierung der Tätigkeiten im landwirtschaftlichen und landwirtschaftsnahen Bereich<br />

hat positive Auswirkungen auf den Zustand der Umwelt. Regionale Produkte und<br />

Dienstleistungen werden zur Marktreife geführt, landwirtschaftliche Bausubstanz wird erhalten<br />

und die Wirtschaftskraft gestärkt.<br />

Auswirkungen der Maßnahme auf das Prinzip der Chancengleichheit<br />

Es ist davon auszugehen, dass die <strong>Förderung</strong> einen positiven Einfluss auf die Situation der<br />

Frauen - sowohl Landwirtinnen wie auch als mitarbeitende Ehegatten - hat. Frauen können<br />

durch die Maßnahmen eigenständige Teil- bzw. Nebenbetriebe der Landwirtschaft gründen,<br />

mit denen sie eigene Einkommen erzielen. Damit wird die Situation der Frauen nachhaltig<br />

gestärkt. Aufgrund von Erfahrungswerten kann sogar davon ausgegangen werden, dass sich<br />

mehr Frauen als Männer um alternative Einkommensquellen und zusätzliche Beschäftigungsmöglichkeiten<br />

bemühen und damit eine <strong>Förderung</strong> der Diversifizierung in Betracht ziehen.


Kapitel VII Bewertung ________________________________________________________________ 376<br />

Bewirtschaftung der landwirtschaftlichen Wasserressourcen<br />

Analyse früherer Bewertungsergebnisse<br />

Da in Nordrhein-Westfalen in der Vergangenheit auf dem Gebiet der Nutzung landwirtschaftlicher<br />

Wasserressourcen keine <strong>Förderung</strong> von Bewässerungsanlagen erfolgte (eine Ausnahme<br />

bildeten lediglich 5 Gießwagen zur Wasser- und Nährstoffversorgung von Erica-<br />

Topfkulturen) kann bei dieser Bewertung nicht auf zurückliegende Erfahrungen in Bezug auf<br />

die Relevanz, Effektivität und Qualität früherer Fördermaßnahmen zurückgegriffen werden.<br />

Analysen der Stärken, Schwächen und Potentiale<br />

Die Notwendigkeit einer <strong>Förderung</strong> umweltgerechter und ressourcenschonender Bewässerungssysteme<br />

ergibt sich aus analysierten Ausgangssituation (s. Kapitel VI.2.2.5):<br />

- Unter den Standortbedingungen in den Regionen der Köln-Aachener Bucht und <strong>des</strong> Niederrheins<br />

stellt die Bewässerung eine ertrags-, qualitäts- und existenzsichernde Maßnahme<br />

vor allem für Betriebe mit intensivem Marktfruchtanbau dar. Zukünftig muss insgesamt<br />

mit einer Ausdehnung der Bewässerungsflächen gerechnet werden.<br />

- Durch den Einsatz von Bewässerungssystemen, die nicht dem aktuellen Stand der Technik<br />

entsprechen, treten hohe Energie- und Wasserverluste auf.<br />

- Überschusswasser aus der Bewässerung kann u.a. für den Austrag von Stickstoff in das<br />

Grundwasser verantwortlich gemacht werden. Nach einer flächendeckenden Grundwasserbeschaffenheitsprüfung<br />

<strong>des</strong> Lan<strong>des</strong> <strong>NRW</strong> liegen die Nitratwerte in den Gebieten mit<br />

intensivem Marktfruchtanbau örtlich zum Teil deutlich oberhalb <strong>des</strong> Grenzwertes für die<br />

Trinkwasserversorgung von 50 mg/l und weisen tendenziell nach oben.<br />

Mit dem <strong>Programm</strong> zur <strong>Förderung</strong> der umweltfreundlichen Bewirtschaftung landwirtschaftlicher<br />

Wasserressourcen wird das Ziel verfolgt, die negativen ökologischen Auswirkungen der<br />

Bewässerung auf ein verträgliches Maß zu reduzieren.<br />

Beurteilung und Beschreibung der gewählten Strategie<br />

Zur Realisierung dieser Ziele soll die Strategie der Verringerung <strong>des</strong> Wasserbedarfs für die<br />

Bewässerung verfolgt werden, ohne den Ertrag oder die Qualität der Kulturen negativ zu beeinflussen.<br />

Die Wassereffizienz der Bewässerung als Leitgröße der Umweltverträglichkeit<br />

heranzuziehen, bietet sich insofern an, als dass mit der Reduzierung <strong>des</strong> Wasserverbrauchs<br />

zwangsläufig eine Verminderung der schwer zu quantifizierenden Größen Energieverbrauch<br />

und Nährstoffaustrag einhergeht. Hier ist zu beachten, dass ca. 40 % <strong>des</strong> gesamten Energieeinsatzes<br />

für die Wasserbereitstellung notwendig sind und der Austrag von Nährstoffen mit


Kapitel VII Bewertung ________________________________________________________________ 377<br />

dem Abfluss von überschüssigem Wasser erfolgt. Weiteres Energieeinsparpotential ergibt<br />

sich aus der Senkung <strong>des</strong> Betriebsdrucks und der Minimierung von Reibungsverlusten beim<br />

Einsatz moderner Verteiltechnik, was in der Praxis jedoch schwer erfassbar ist.<br />

Quantifizierung bzw. Qualifizierung der Ziele<br />

Nach einer Analyse der derzeit eingesetzten Bewässerungstechnik in Nordrhein-Westfalen<br />

bieten sich zwei Möglichkeiten zur Verbesserung der Wassereffizienz an:<br />

1. Technische Verbesserungen der Bewässerungsanlagen<br />

Hier liegen die größten Potentiale bei der Ausschaltung unnötiger Wasserverluste durch die<br />

Modernisierung der Anlagenteile zur Wasserverteilung. Die Einsparmöglichkeiten ergeben<br />

sich wie folgt:<br />

- Verbesserung der Längsverteilung: 8 - 12 %,<br />

- Verbesserung der Querverteilung: 3 - 50 %,<br />

- Vermeidung von Vor- und Nachregnen: 10 - 20 %,<br />

- Vermeidung von Kreisüberschneidung: 20 - 30 %.<br />

Weitergehende technische Maßnahmen zur Senkung <strong>des</strong> Wasserverbrauchs, wie z.B. die Vermeidung<br />

von Leckverlusten bei der Wasserförderung und -zuleitung, würden wegen den in<br />

Nordrhein-Westfalen vorherrschenden geringen Anlagengrößen nicht den nötigen Erfolg bringen<br />

und können vernachlässigt werden.<br />

2. Verbesserung <strong>des</strong> Bewässerungsmanagements<br />

In diesem Bereich wird darauf abgezielt, den Bewässerungsbedarf und -zeitpunkt optimal an<br />

die Ansprüche der Kulturen, unter Beachtung der Gegebenheiten <strong>des</strong> jeweiligen Standorts,<br />

anzupassen. Die Nutzung computergestützter Modelle und moderner Verfahren zur Bodenfeuchtebestimmung<br />

kann zu einer Reduzierung <strong>des</strong> Wasserverbrauchs in relevanten Größenordnungen<br />

beitragen.<br />

Bewertung der erwarteten Auswirkungen und Rechtfertigung der Politik<br />

Die Art und Höhe der geplanten <strong>Förderung</strong> lassen erwarten, dass die Finanzmittel überwiegend<br />

von kleinen bis mittleren landwirtschaftlichen und gartenbaulichen Betrieben zur<br />

Modernisierung ihrer vorhandenen, aber veralteten, Bewässerungsanlagen bzw. zur Verbesserung<br />

<strong>des</strong> Bewässerungsmanagements in Anspruch genommen werden. Der bestehende Trend<br />

der Umstellung landwirtschaftlicher Betriebe auf Gemüseanbau dürfte allenfalls gering beein-


Kapitel VII Bewertung ________________________________________________________________ 378<br />

flusst werden. Messbare Auswirkungen auf die Menge und Preise der erzeugten Produkte<br />

werden nicht erwartet.<br />

Qualität der Implementierung und Begleitung der Maßnahmen<br />

Für die Durchführung der Maßnahme sind die Direktoren der Landwirtschaftskammern als<br />

Lan<strong>des</strong>beauftragte als zuständige Bewilligungsbehörden vorgesehen. Diese sind erfahren in<br />

der Durchführung von einzelbetrieblichen <strong>Förderung</strong>en. Die Landwirtschaftskammern als<br />

Selbstverwaltungskörperschaften verfügen über Fachreferate, denen die Beratung im Gemüsebau<br />

obliegt. Dadurch sind Synergieeffekte zu erwarten.<br />

Auswirkungen der Maßnahme auf den Zustand der Umwelt<br />

Die geplante <strong>Förderung</strong> wird einen spürbaren Umwelteffekt erbringen. Dieser ergibt sich unmittelbar<br />

aus der Zielsetzung, die negativen ökologischen Auswirkungen der Bewässerung<br />

auf ein verträgliches Maß zu reduzieren.<br />

Auswirkungen der Maßnahme auf das Prinzip der Chancengleichheit<br />

Die geplanten Maßnahmen beziehen sich nicht auf die <strong>Förderung</strong> von Personen und können<br />

daher keinen Beitrag zur <strong>Förderung</strong> der Chancengleichheit leisten.


Kapitel VII Bewertung ________________________________________________________________ 379<br />

VII.2.3 Förderschwerpunkt III: Agrarumwelt- und Ausgleichsmaßnahmen<br />

sowie Forstwirtschaft<br />

Benachteiligte Gebiete und Gebiete mit umweltspezifischen Einschränkungen<br />

Analyse früherer Bewertungsergebnisse<br />

Buchführungsauswertungen von Haupterwerbsbetrieben zeigen, dass die Betriebe in den benachteiligten<br />

Gebieten durch die Zahlung der Ausgleichszulage zumin<strong>des</strong>t den Anschluss an<br />

die Betriebe im nicht benachteiligten Gebiet nicht verloren haben. Auch unter Berücksichtigung<br />

der Ausgleichszulage haben die Betriebe in den benachteiligten Gebieten im Durchschnitt<br />

der Jahre geringere Gewinne als Betriebe außerhalb der benachteiligten Gebiete erzielt.<br />

Ohne Ausgleichszulage wäre dieses Gefälle zu Lasten der Betriebe in den benachteiligten<br />

Gebieten noch höher ausgefallen.<br />

Darüber hinaus hat die Ausgleichszulage dazu beigetragen, die Bewirtschaftung der Kulturlandschaft<br />

gerade in den touristisch bedeutsamen benachteiligten Regionen aufrecht zu erhalten.<br />

Analysen der Stärken, Schwächen und Potentiale<br />

Aufgrund der unterschiedlichen natürlichen Voraussetzungen ist die Maßnahme vor allem für<br />

die Mittelgebirgsregionen <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong> von besonderer Bedeutung. In diesen Gebiet wird überwiegend<br />

Rinderhaltung betrieben. Zur Aufrechterhaltung der Bewirtschaftung vor allem von<br />

Grünlandflächen und damit zur Erhaltung der bestehenden Kulturlandschaft ist die Gewährung<br />

der Ausgleichszulage in diesen Gebieten essentiell. Dies wird am folgenden Beispiel<br />

deutlich: Ein Viertel der Gewinne der landwirtschaftlichen Betriebe in der Eifel stammt aus<br />

der Ausgleichszulage. Bei den Nebenerwerbsbetrieben dieser Region sind es sogar 40%.<br />

Beurteilung und Beschreibung der gewählten Strategie<br />

Mit der geplanten Maßnahme wird es in Zukunft möglich sein, die Ausgleichszulage in Gebieten<br />

mit natürlichen Einschränkungen und Ausgleichszahlungen in Gebieten mit umweltspezifischen<br />

Einschränkungen zu gewähren.<br />

Diese Ergänzung ist notwendig und sinnvoll. Naturschutzbedingte Einschränkungen wirken in<br />

gleicher Weise wie standortbedingte Nachteile. Die Ausgleichszulage leistet daher auch in<br />

Gebieten mit naturschutzbedingten Auflagen einen wichtigen Beitrag zur Erhaltung der flächendeckenden<br />

Landbewirtschaftung. Die Maßnahme hat somit einen klaren agrarstrukturellen<br />

Bezug. Sie trägt eindeutig zur Angleichung der Produktions- und Wettbewerbsbedingungen<br />

bei.


Kapitel VII Bewertung ________________________________________________________________ 380<br />

Quantifizierung bzw. Qualifizierung der Ziele<br />

* Ausgleichszulage für benachteiligte Gebiete aufgrund natürlicher Einschränkungen<br />

Für eine Bewertung der Maßnahmen in den benachteiligte Gebieten ist besonders wichtig,<br />

in welchem Umfang landwirtschaftliche Betriebe in den festgelegten Gebieten erhalten<br />

werden können. Ziel ist es, den Strukturwandel durch eine gezielte <strong>Förderung</strong> in diesen<br />

Gebieten abzumildern. Der Strukturwandel sollte daher nicht über dem Lan<strong>des</strong>- bzw. Bun<strong>des</strong>durchschnitt<br />

liegen.<br />

Weiterhin dient als Maßstab die in den benachteiligten Gebieten bewirtschaftete Grünlandfläche.<br />

Der Anteil der Grünlandflächen in diesen Gebieten soll durch eine gezielte<br />

<strong>Förderung</strong> zumin<strong>des</strong>t gleich gehalten werden oder wenn möglich sogar gesteigert werden.<br />

* Ausgleichszahlungen für Gebiete aufgrund umweltspezifischer Einschränkungen<br />

Für Gebiete nach Artikel 16 und 20 der Grundverordnung können max. 10 % der Lan<strong>des</strong>fläche<br />

angemeldet werden. Durch weitere Schutzgebietsausweisungen soll dieses Potential<br />

in den nächsten Jahren vollständig ausgeschöpft werden. Für eine Bewertung der Maßnahme<br />

in diesen Gebieten ist von besonderer Bedeutung, dass vor allem die Grünlandflächen<br />

in landwirtschaftlicher Produktion, die einem besonderen Schutzstatus unterliegen, unter<br />

Beachtung der Bestimmungen der jeweiligen Schutzverordnung bewirtschaftet werden.<br />

Eine Beibehaltung bzw. eine Erhöhung der absoluten Grünlandfläche in diesen Gebieten<br />

soll erreicht werden.<br />

Bewertung der erwarteten Auswirkungen und Rechtfertigung der Politik<br />

Nach den bisherigen Erfahrungen, das zeigen die Buchführungsergebnisse der letzten Wirtschaftsjahre<br />

ist in jedem Fall davon auszugehen, dass die Ausgleichszulage/Ausgleichszahlungen<br />

einkommensstabilisierend wirkt (s. Kapitel VI.2.3.1)<br />

Darüber hinaus ist zu erwarten, dass die Maßnahme die Grünlandanteile in den jeweiligen<br />

Gebietskulissen stabilisiert. Dies ist ein wichtiger Beitrag zur flächendeckenden Bewirtschaftung<br />

und somit zum Erhalt der Kulturlandschaft, die insbesondere in den Mittelgebirgen<br />

Grundlage für die Erhaltung und Weiterentwicklung <strong>des</strong> Tourismus ist. Darüber hinaus trägt<br />

die Maßnahme nach den Art. 16 und 20 der EAGFL-Verordnung zur Verbesserung <strong>des</strong> Zustan<strong>des</strong><br />

der Umwelt bei, da sie Ausgleichszahlung für naturschutzbedingte Auflagen vorsieht<br />

und so den produktionsintegrierten Naturschutz ermöglicht.


Kapitel VII Bewertung ________________________________________________________________ 381<br />

Vor diesem Hintergrund scheint die Gewährung der Ausgleichszulage und die Einführung<br />

von Ausgleichszahlungen für Gebiete mit umweltspezifischen Einschränkungen notwendig<br />

und sinnvoll.<br />

Qualität der Implementierung und Begleitung der Maßnahmen<br />

Für die Durchführung der Maßnahme sind die Direktoren der Landwirtschaftskammern als<br />

Lan<strong>des</strong>beauftragte als zuständige Bewilligungsbehörden vorgesehen. Der Direktor der Landwirtschaftskammer<br />

als Lan<strong>des</strong>beauftragter ist erfahren in der Durchführung von einzelbetrieblichen<br />

<strong>Förderung</strong>en und Ausgleichszahlungen. Die Landwirtschaftskammern als<br />

Lan<strong>des</strong>beauftragte waren bereits bisher für verwaltungsmäßige Durchführung der<br />

Ausgleichszulage zuständig, so dass eine reibungslose Umsetzung der Maßnahme<br />

zu erwarten<br />

ist.<br />

Auswirkungen der Maßnahme auf den Zustand der Umwelt<br />

Die geplanten Ausgleichszahlungen werden in den ausgleichsberechtigten Gebieten wesentlich<br />

zur Sicherung der biotischen und abiotischen Ressourcen beitragen. Hervorzuheben ist<br />

vor allem der produktionsintegrierte Ansatz der Maßnahme, der auf eine standortverträgliche<br />

Landbewirtschaftung auch ökologisch wertvoller Flächen abzielt.<br />

Auswirkungen der Maßnahme auf das Prinzip der Chancengleichheit<br />

Die geplanten Maßnahmen stehen Männern und Frauen gleichermaßen offen, insofern ist das<br />

Prinzip der Chancengleichheit gewahrt.


Kapitel VII Bewertung ________________________________________________________________ 382<br />

Agrarumweltmaßnahmen<br />

1. Gesamtbewertung<br />

Analyse früherer Bewertungsergebnisse<br />

Nordrhein-Westfalen bietet mit dem Kulturlandschaftsprogramm <strong>NRW</strong> seit 1993/94 Fördermaßnahmen<br />

zur Umsetzung der Verordnung (EWG) Nr. 2078/92 an. Nach ersten Anlaufschwierigkeiten<br />

hat sich das <strong>Programm</strong> bis heute dynamisch entwickelt. Mit zunehmendem<br />

Bekanntheitsgrad und in Folge der während der Laufzeit <strong>des</strong> <strong>Programm</strong>es vorgenommenen<br />

mehrmaligen Anpassungen hat sich die Akzeptanz in der Landwirtschaft insgesamt deutlich<br />

verbessert.<br />

Im Rahmen der im Jahr 1998/99 durchgeführten Evaluierung wurde die hohe Umweltwirkung<br />

aller bisherigen Förderbausteine festgestellt . Die <strong>Programm</strong>strategie wurde hinsichtlich der<br />

Berücksichtigung abiotischer, biotischer und landschaftsstruktureller Zielkomponenten als<br />

weitgehend ausgewogen beurteilt.<br />

Analysen der Stärken, Schwächen und Potentiale<br />

Die Teilnahmeentwicklung blieb insgesamt aufgrund ausgestaltungs- und auch verwaltungstechnischen<br />

Akzeptanzhemmnisse hinter den ursprünglichen Erwartungen zurück, insbesondere<br />

mehrere spezielle Teilmaßnahmen wurden nur in geringem Umfang angenommen.<br />

Deshalb konnten sich die potentiellen Umweltwirkungen nur teilweise entfalten (s. "Analyse<br />

und Bewertung <strong>des</strong> Förderprogramms für eine umweltgerechte und standortangepasste Landbewirtschaftung<br />

in Nordrhein-Westfalen" ).<br />

Beurteilung und Beschreibung der gewählten Strategie<br />

Das im Rahmen der vorliegenden <strong>Programm</strong>planung überarbeitete Kulturlandschaftsprogramm<br />

trägt den im Rahmen der Evaluierung identifizierten Akzeptanzhemmnissen in vollem<br />

Umfang Rechnung. Die Anpassungen umfassen u.a. praxisnähere Ausgestaltungen der Förderbedingungen,<br />

mehr Flexibilität und Zielgenauigkeit in der Auswahl der <strong>Programm</strong>angebote,<br />

inhaltliche Erweiterungen innerhalb der bestehenden Bausteine und Abbau von Verwaltungshemmnissen.<br />

Insbesondere der Bereich <strong>des</strong> Vertragsnaturschutzes wurde vor diesem<br />

Hintergrund vollkommen neu strukturiert.<br />

Ein zweiter Schwerpunkt in der Überarbeitung <strong>des</strong> Kulturlandschaftsprogramms ist die Er-<br />

weiterung auf Zielbereiche, die bisher nicht oder ungenügend abgedeckt wurden. Hierzu gehört<br />

u.a. der Komplex der <strong>Förderung</strong> der Bodenfruchtbarkeit und <strong>des</strong> Erosionsschutzes, <strong>des</strong>


Kapitel VII Bewertung ________________________________________________________________ 383<br />

Erhalts pflanzengenetischer Ressourcen sowie der Anlage und Pflege von Landschaftselementen<br />

der landwirtschaftlich geprägten Kulturlandschaft.<br />

Quantifizierung bzw. Qualifizierung der Ziele<br />

Siehe Ausführungen zu den einzelnen Bausteinen der Agrarumweltmaßnahmen.<br />

Bewertung der erwarteten Auswirkungen und Rechtfertigung der Politik<br />

Die Überarbeitung <strong>des</strong> Kulturlandschaftsprogramms in der o.g. Form lässt erwarten, dass<br />

* die Akzeptanz der Fördermaßnahmen in allen Teilmaßnahmen deutlich steigt,<br />

* die Umweltwirkungen in Abhängigkeit von der erreichten Teilnahme sich deutlich verstärken<br />

lassen,<br />

* die Maßnahmen insgesamt dazu beitragen, das Umweltbewusstsein, den Kenntnisstand<br />

und damit die Umweltqualität landwirtschaftlicher Produktionsverfahren insgesamt weiter<br />

zu verbessern,<br />

* die Kooperation zwischen Landwirtschaft und Umweltschutz weiter ausgebaut wird,<br />

* Dienstleistungen im Bereich <strong>des</strong> Umweltschutzes und der Landschaftspflege vermehrt<br />

durch Landwirte angeboten werden können und damit ein gewisser Beitrag zur Einkommensstabilisierung<br />

im ländlichen Raum geschaffen werden kann<br />

* Landwirte in die Lage versetzt werden, in Verbindung mit Förderangeboten in den Bereichen<br />

- der Marktstrukturverbesserung (insbesondere regionale Vermarktung, Vermarktung<br />

ökologischer Produkte),<br />

- der einzelbetrieblichen <strong>Förderung</strong> (insbesondere artgerechte Tierhaltung, Ausbau der<br />

Direktvermarktung) sowie<br />

- der weiteren Diversifizierung der landwirtschaftlichen Tätigkeit<br />

den steigenden Anforderungen <strong>des</strong> Marktes, <strong>des</strong> Umweltschutzes und der Verbraucherschaft<br />

standzuhalten.


Kapitel VII Bewertung ________________________________________________________________ 384<br />

Qualität der Implementierung und Begleitung der Maßnahmen<br />

Die vorgesehen Durchführungs- und Begleitmaßnahmen sind geeignet, um die zukünftige<br />

Agrarumweltförderung sicher und schnell zu implementieren.<br />

Die Bekanntmachung <strong>des</strong> <strong>Programm</strong>s erfolgt durch eine intensive Öffentlichkeitsarbeit und<br />

durch eine verstärkte Berücksichtigung im Rahmen der landwirtschaftlichen Beratung. Bei<br />

den bisher verantwortlichen Stellen für die Antragsannahme, Bewilligung, Auszahlung und<br />

Kontrolle ändert sich in der Verteilung der Zuständigkeiten vom Grundsatz her nichts. Aufgrund<br />

der bisherigen Erfahrungen mit dem bisherigen Kulturlandschaftsprogramm sind daher<br />

keine Einführungs- oder Umsetzungsschwierigkeiten zu erwarten.<br />

Die sachgerechte Begleitung und Bewertung ist durch die Einbindung u.a. der beteiligten Verwaltungsstellen,<br />

der Landwirtschaftskammern, der LÖBF, <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong>umweltamtes, der Biologischen<br />

Stationen, Institute der Universität Bonn und der Gesamthochschule Paderborn sichergestellt.<br />

Auswirkungen der Maßnahme auf den Zustand der Umwelt<br />

Die geplanten Maßnahmen werden wesentlich zur Sicherung der biotischen und abiotischen<br />

Ressourcen beitragen. Hervorzuheben ist vor allem der überwiegende produktionsintegrierte<br />

Ansatz der einzelnen Bausteine, der auf eine standortverträgliche Landbewirtschaftung auch<br />

ökologisch wertvoller Flächen abzielt.<br />

Auswirkungen der Maßnahme auf das Prinzip der Chancengleichheit<br />

Die geplanten Maßnahmen stehen Frauen und Männern gleichermaßen offen. Insofern ist das<br />

Prinzip der Chancengleichheit gewahrt.<br />

2 Bewertung der Einzelmaßnahmen<br />

Über die vorstehenden Ausführungen hinaus sind für die spezifischen Fördermaßnahmen folgende<br />

Punkte von besonderer Relevanz:


Kapitel VII Bewertung ________________________________________________________________ 385<br />

2.1 <strong>Förderung</strong> einer markt- und standortangepassten Landbewirtschaftung<br />

Extensivierung im Ackerbau und bei Dauerkulturen<br />

Die Fördermaßnahme bezieht sich auf den<br />

- Verzicht auf Herbizide<br />

- Verzicht auf chemisch-synthetische Düngemittel<br />

- Verzicht auf chemisch- synthetische Pflanzenschutz- und Düngemittel insgesamt jeweils<br />

im gesamten Betriebszweig Ackerbau und/oder Dauerkulturen sowie auf<br />

- die Anlage von unbehandelten Schonstreifen auf einem festgelegten Anteil der Ackerfläche.<br />

Die Gefahr unerwünschter Nebenwirkungen auf das Agrarökosystem steigt i.d.R. mit der Intensität<br />

<strong>des</strong> Einsatzes chemischer Pflanzenschutzmittel. Die breite Anwendung von Herbiziden<br />

ist u.a. eine wesentliche Ursache sowohl der floristischen als auch z.T. der faunistischen<br />

Artenverarmung (Lebensräume und Nahrungsquellen für Insekten) auf dem Acker.<br />

Breitwirksame Insektizide schaden unmittelbar der faunistischen Vielfalt. Sie beeinträchtigen<br />

das Vorkommen natürlicher Gegenspieler und können je nach Toxizität Vorkommen und Bestäubungsleistung<br />

von wilden Bienen, Hummeln und Honigbienen gefährden. Funde von<br />

Pflanzenschutzmitteln in Oberflächen- und Grundwasservorkommen belegen die potentielle<br />

Austragsgefahr und die mögliche Beeinträchtigung aquatischer Lebensgemeinschaften sowie<br />

<strong>des</strong> Trinkwassers.<br />

Beim Verzicht auf chemisch-synthetische Dünge- und Pflanzenschutzmittel lässt sich ein<br />

Schutz gefährdeter Ackerwildkrautarten feststellen, die bodenbiologische Aktivität wird gefördert<br />

und die Bodenfauna artenreicher. Das Austragsrisiko für Nitrat sinkt und wird für<br />

Pflanzenschutzmittel ausgeschlossen.<br />

Ein Verzicht auf die o.g. Betriebsmittel führt allerdings zu spürbaren Ertrags- und Qualitätsminderungen<br />

der Ernteprodukte, verursacht ggf. zusätzliche Arbeits- und Maschinenkosten<br />

(mechanische Unkrautbekämpfung, zusätzliche Reinigung/Trocknung <strong>des</strong> Ernteguts) und erhöht<br />

das Produktionsrisiko erheblich.<br />

Die wirtschaftlichen Nachteile können i.d.R. nicht durch höhere Preise ausgeglichen werden.<br />

Marktsegmente für entsprechende Extensiv-Produkte konnten sich bisher in <strong>NRW</strong> nicht etablieren.<br />

Hierfür wäre die vollständige Umstellung auf den ökologischen Landbau notwendig.<br />

Die Maßnahme hat dennoch eine hohe Bedeutung, da für eine Reihe von Betrieben eine gesamtbetriebliche<br />

Umstellung nicht oder nicht sofort in Frage kommt.


Kapitel VII Bewertung ________________________________________________________________ 386<br />

Das Prämienniveau richtet sich weiterhin an der Referenzkultur Getreide mit mittlerem Ertragsniveau<br />

aus. Die bisherigen Erfahrungen haben gezeigt, dass Standorte höchster Bonität<br />

und hohem Anteil an Hackfrüchten mit der Fördermaßnahme nur in geringem Umfang erreicht<br />

werden können. Der Verzicht insbesondere auf Pflanzenschutzmaßnahmen bei Rüben,<br />

Kartoffeln und im Gemüseanbau lässt sich auch mit einer überproportionalen Spreizung bei<br />

den Prämien kaum realisieren, soweit nicht höhere Marktpreise wie im Ökologischen Landbau<br />

die Mehrkosten z.T. auffangen.<br />

Um auch in diesen Gebieten einen Extensivierungsanreiz zu setzen, ist - anstelle der flächenhaften<br />

Extensivierung - die Anlage von unbehandelten Randstreifen bis zu 12 m Breite<br />

eine fachlich sinnvolle und notwendige Maßnahme. Von besonderer Bedeutung für die Akzeptanz<br />

der Maßnahme ist deren flexible Anwendung, die es dem Landwirt erlaubt, je nach<br />

örtlichen und betrieblichen Verhältnissen die adäquate Ausgestaltung (als mit der Deckfrucht<br />

bestellte Schonstreifen zur <strong>Förderung</strong> der spezifischen Ackerbegleitflora, als aktiv eingesäte<br />

Blühstreifen oder als Selbstbegrünungsstreifen) vorzunehmen. In dieser Form kann auf der<br />

Basis <strong>des</strong> integrierten Anbaus der Beitrag zur Einsparung von Dünge- und Pflanzenschutzmitteln<br />

(direkt und durch Schaffung von Lebensraum für Nützlinge) weiter verbessert, insbesondere<br />

deren Eintrag in empfindliche Biotope vermindert, und die Leistungen für den Biotischen<br />

und ästhetischen Ressourcenschutz erheblich gesteigert werden.<br />

Extensivierung von Dauergrünland<br />

Die Fördermaßnahme trägt als wesentliches Kennzeichen die Begrenzung <strong>des</strong> Besatzes an<br />

Raufutterfressern auf 1,4 raufutterfressende Großvieheinheiten je ha Hauptfutterfläche sowie<br />

den Verzicht auf chemisch-synthetische Düngemittel und Pflanzenschutzmittel. Im Vordergrund<br />

stehen bei dieser Fördermaßnahme abiotische Schutzziele. Die Ergebnisse der wissenschaftlichen<br />

Begleituntersuchung zeigen, dass das bisherige Förderangebot einen erheblichen<br />

Beitrag zur Verringerung der Stickstoff-Überschüsse auf dem Grünland leisten konnte. In<br />

einem Vergleich der Hoftorbilanzen von 25 konventionellen und 25 an der Grünlandextensivierung<br />

teilnehmenden Milchviehbetrieben (Dauergrünlandbetriebe im Haupterwerb, im<br />

Durchschnitt 1,2 bzw. 1,6 GV/ha) waren für die konventionellen Betriebe im Durchschnitt um<br />

den Faktor 10 höhere N-Salden festzustellen. Die durchschnittlichen N-Überhänge aller in die<br />

untersuchten Betriebstypen (insg. 135 Betriebe in nordrhein-westfälischen Mittelgebirgsraum)<br />

entsprachen nahezu der Menge der importierten N-Düngemittel. Die Fortsetzung der Maßnahme<br />

ist daher ein elementarer Beitrag zum nachhaltigen Nährstoffeinsatz.<br />

Die Evaluierung der Maßnahme zeigt weiterhin, dass nur eine adäquate Honorierung auch der<br />

Beibehaltung einer extensiven Bewirtschaftung von Grünland einerseits eine Intensivierung<br />

(wo standörtlich möglich), andererseits die unerwünschte Aufforstung mit Nadelbaumkulturen<br />

oder das Brachfallen von extensivem Grünland verhindern kann.


Kapitel VII Bewertung ________________________________________________________________ 387<br />

Im Verhältnis zu anderen Fördermaßnahmen mit der Zielrichtung ”Erhalt <strong>des</strong> Grünlands” und<br />

”Offenhaltung der Kulturlandschaft” findet eine eindeutige Abgrenzung statt. Die Ausgleichszulage<br />

in benachteiligten Gebieten und Gebieten mit umweltspezifischen Einschränkungen<br />

soll vor allem einen Beitrag zur Aufrechterhaltung der Grünlandbewirtschaftung trotz der<br />

wirtschaftlichen Nachteile in diesen Regionen leisten. Die darüber hinausgehenden Bewirtschaftungsauflagen<br />

der betrieblichen Extensivierung werden freiwillig zusätzlich abgeschlossen.<br />

Auf besonders naturschutzwürdigen Flächen können diese Auflagen nochmals hinsichtlich<br />

weiterer Bewirtschaftungsvorgaben (insbesondere Verspätung der Nutzungstermine) unter<br />

der Zielsetzung <strong>des</strong> spezifischen Arten- und Biotopschutzes verschärft werden. Eine Doppelförderung<br />

gleicher Tatbestände ist somit ausgeschlossen.<br />

Ökologischer Landbau<br />

Die positiven Umweltwirkungen <strong>des</strong> Ökologischen Landbaus sind eindeutig belegt. Niedrigere<br />

Nährstoffimporte und –konzentrationen führen im ökologischen Landbau im Vergleich<br />

zu konventioneller Bewirtschaftung zu einer geringeren Wasserbelastung und zu geringeren<br />

Immissionen von umweltgefährdenden Stoffen in die Atmosphäre. Ökologische Bewirtschaftung<br />

gewährleistet die Neubildung pestizidunbelasteter Grund- und Rohwässer und verursacht<br />

keinerlei Pestizideinträge in Oberflächengewässer. Die Nitratbelastung im Sicker- und Drainwasser<br />

ist in der Regel deutlich geringer als bei konventioneller Bewirtschaftung. Für ökologisch<br />

wirtschaftende Betriebe werden meistens günstigere Energiebilanzen und geringere Emissionen<br />

klimarelevanter Gase ermittelt. Durch den Verzicht auf Pflanzenschutzmittel, weiter<br />

gestellte Fruchtfolgen mit größerer Fruchtartenvielfalt und vermehrte Zufuhr organischer<br />

Substanz wird ein aktiver Beitrag für den Arten- und Naturschutz geleistet. In ökologischen<br />

Betrieben konnte eine deutlich höhere Artenanzahl, insbesondere auch von Rote-Liste-Arten,<br />

festgestellt werden.<br />

Die Honorierung dieser ökologischen Leistungen ist für die Sicherung und Weiterentwicklung<br />

<strong>des</strong> ökologischen Landbaus entscheidend. Bei der Kalkulation <strong>des</strong> notwendigen Prämienniveaus<br />

wurden die möglichen Mehrerlöse durch höhere Marktpreise berücksichtigt. Diese stehen<br />

allerdings in direkter Abhängigkeit u.a. von der Vermarktungsform, der Marktnähe und<br />

<strong>des</strong> Verarbeitungsgra<strong>des</strong>. Eine erfolgreiche Vermarktung kann für den wirtschaftlichen Erfolg<br />

eines ökologischen Betriebes eine wesentlich größere Rolle spielen als die standörtlichen<br />

Verhältnisse oder die Betriebsgröße. Für einen Teil der Betriebe kann sich daher unter den<br />

Voraussetzungen der Beihilfezahlung ein gleiches oder ggf. sogar höheres Betriebsergebnis<br />

im Vergleich zur konventionellen Bewirtschaftung ergeben, während bei weniger guten Voraussetzungen<br />

für eine erfolgreiche Vermarktung die Prämien den wirtschaftlichen Nachteil<br />

einer Umstellung auf den ökologischen Landbau nicht auffangen werden. Vor diesem Hinter-


Kapitel VII Bewertung ________________________________________________________________ 388<br />

grund ist es von entscheidender Bedeutung, auch die Verbesserung der Vermarktungsstrukturen<br />

zu fördern.<br />

Festmistwirtschaft<br />

Die Notwendigkeit von Maßnahmen zur Reduzierung <strong>des</strong> Nitrataustrages und der Geruchsbelästigung<br />

bei der Gülleausbringung ist unstrittig. Beide Ziele werden daher sowohl auf Ebene<br />

der <strong>EU</strong> und <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong> als auch der <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong> auf verschiedenen Handlungsebenen<br />

und mit verschiedenen Instrumentarien verfolgt. Als Beispiele hierfür seien nur die EG-<br />

Nitrat-Richtlinie, das Bun<strong>des</strong>-Immissionsschutzgesetz und das "Schema zur Beurteilung von<br />

Tierhaltungsbetrieben mit Gülleanfall" zur Berechnung der zulässigen Viehbesatzdichte je<br />

Hektar bei landwirtschaftlichen Baugenehmigungsverfahren in <strong>NRW</strong> genannt. Insofern stellt<br />

das Festmistprogramm einen von mehreren Ansatzpunkten dar. Es schließt dabei eine wesentliche<br />

Lücke, da es erstmalig unmittelbar beim Haltungsverfahren der Tiere ansetzt und damit<br />

weitgehend vorsorgenden Charakter annimmt.<br />

Ziel der Maßnahme ist es, die unvermindert feststellbare Tendenz zur Aufstallung auf Flüssigmistverfahren<br />

zu stoppen bzw. umzukehren. In <strong>NRW</strong> besteht grundsätzlich ein sehr hohes Potential<br />

an Betrieben, die von Flüssig- auf Festmistwirtschaft umstellen können. Dies ist auch<br />

eine Frage der ökonomischen Vorteilhaftigkeit. Die geplante <strong>Förderung</strong> der Festwirtschaft ist<br />

geeignet, die konkrete Entscheidung im Investitionsfall zu beeinflussen, wenn im Zuge <strong>des</strong><br />

betrieblichen Wachstums oder sonstiger Betriebsumstellungen eine Baumaßnahme geplant ist.<br />

Insofern übernimmt die Fördermaßnahme die erwünschte ökologische Lenkungsfunktion bei<br />

mittel- bis langfristig wirkenden betrieblichen Entscheidungen. Darüber hinaus besteht für<br />

knapp 10 % der nordrhein-westfälischen Betriebe ein unmittelbarer Anreiz, das <strong>Programm</strong> in<br />

Ansprach zu nehmen, weil kurzfristig eine Investitionsmaßnahme ansteht bzw. die Entscheidung<br />

zur Beibehaltung <strong>des</strong> Festmistverfahrens getroffen werden muss.<br />

Die Prämien für die Einführung bzw. Beibehaltung sind so kalkuliert worden, das sie die sich<br />

aus dem höheren Arbeitsbedarf ergebenden betriebswirtschaftlichen Nachteile der Festmistwirtschaft<br />

ausgleichen. Unterschiedliche Kosten bei Investitionen zwischen Festmist -und<br />

Flüssigmistwirtschaft sind nicht berücksichtigt worden. Diese sind hier nicht Gegenstand der<br />

<strong>Förderung</strong><br />

Als Indikatoren zur Messung <strong>des</strong> Zielerreichungsgrads eignet sich die Entwicklung der Teilnahme<br />

(Anzahl Betriebe, Anzahl gehaltener GV auf Stroh, Betriebsfläche der teilnehmenden<br />

Betriebe). Die Auswertung ist zu ergänzen um eine Analyse <strong>des</strong> Beitrags der <strong>Förderung</strong> auf<br />

Entscheidungen für oder gegen die Beibehaltung oder Wiedereinführung von Festmistverfahren.


Kapitel VII Bewertung ________________________________________________________________ 389<br />

Da es arbeits- bzw. betriebswirtschaftliche Gründe sind, die den Trend zur Flüssigmistaufstallung<br />

bedingen, ist zu erwarten, dass es bei einem vollständigen finanziellen Ausgleich der<br />

betriebswirtschaftlichen Nachteile zu einer guten Akzeptanz der Maßnahme kommen wird.<br />

Entsprechend sind die Prämien kalkuliert worden. Für die Betriebe könnte sich darüber hinaus<br />

ein zusätzlicher Anreiz ergeben, falls sie z.B. im Rahmen spezieller Markenfleischprogramme<br />

bessere Erlöse für Schlachttiere erzielen können, die auf Stroh gehalten wurden. Beispiele<br />

hierfür existieren in Nordrhein-Westfalen.<br />

Für Betriebe, die erst in jüngerer Zeit Baumaßnahmen mit einer Umstellung auf Flüssigmistverfahren<br />

vorgenommen haben, stellt die Maßnahme keinen Anreiz zur Revidierung ihrer<br />

Entscheidung dar. Dies ist auch nicht beabsichtigt, da es hierzu einer nicht vertretbaren Höhe<br />

der <strong>Förderung</strong> bedürfen würde. In derartigen Fällen müssen vielmehr andere Handlungsfelder<br />

ergriffen werden, um das Problem zu beseitigen (z.B. Investitionsförderung <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong> für<br />

immissionsarme Gülle-Ausbringungstechnik).<br />

2.2 <strong>Förderung</strong> der Anlage von Uferrandstreifen<br />

Angesichts einer Länge der Gewässer 2. und 3. Ordnung in Nordrhein-Westfalen von ca.<br />

60.000 km und einem geschätzten Anteil landwirtschaftlich genutzter Nachbarflächen von<br />

etwa 60 % ist eine flächendeckende Anlage von Uferrandstreifen mit Hilfe <strong>des</strong> <strong>Programm</strong>es<br />

nicht realistisch. Vielmehr ist die Maßnahme als Beitrag zur Problemlösung insbesondere in<br />

Konfliktfällen (Beeinträchtigung der Trinkwassergewinnung, erosive Sedimentation in empfindlichen<br />

Biotopen) und bei kritischer Belastung ausgewählter Gewässerabschnitte geplant.<br />

In derartigen Fällen hat sich bereits das in der Vergangenheit angebotene Uferrandstreifenprogramm<br />

grundsätzlich bewährt und soll daher in modifizierter Form fortgeführt werden. Das<br />

<strong>Programm</strong> leistet nicht zuletzt einen Beitrag für die vom Land verfolgte Politik der "Kooperation<br />

statt Konfrontation" im Gewässerschutz.<br />

Der angestrebte Beitrag zur Minderung der jährlichen Gesamtfracht an Nährstoffen und Pflanzenschutzmitteln<br />

aus diffusen Quellen in Nordrhein-Westfalen lässt sich nicht seriös quantifizieren,<br />

sondern muss wie in Nr. 2.1 beschrieben, über die Beteiligung am <strong>Programm</strong> und unter<br />

Zuhilfenahme vorliegender wissenschaftlicher Ergebnisse zur Leistung von Uferstreifen<br />

bewertet werden. Diese setzt sich aus der Distanzwirkung gegenüber Direkteintrag und der<br />

Retentionsleistung zusammen. Wissenschaftlichen Untersuchungen zufolge liegt die Retentionsleistung<br />

bei 25 bis 75 %.<br />

Entsprechen<strong>des</strong> gilt hinsichtlich <strong>des</strong> zu erwartenden Beitrags hinsichtlich der Einträge von<br />

Krankheitserregern und Parasiten aus der Tierhaltung (Weidevieh, Flüssigmist). Hier steht die


Kapitel VII Bewertung ________________________________________________________________ 390<br />

Distanzfunktion eindeutig im Vordergrund, während über die möglichen Filterleistungen der<br />

Streifen noch keine abgesicherten quantifizierten Erkenntnisse vorliegen.<br />

Von den bei der Evaluierung <strong>des</strong> o.g. Uferrandstreifenprogramms identifizierten Hemmnissen<br />

hinsichtlich der Akzeptanz kann nur ein Teil im neuen <strong>Programm</strong> berücksichtigt werden. Von<br />

Bedeutung ist insbesondere die Erweiterung der Gebietskulisse und die Berücksichtigung<br />

auch von Grünlandflächen. Die von den Landwirten geforderte Anrechnung der Flächen auf<br />

die konjunkturelle Stillegungsverpflichtung lässt sich aufgrund der dies ausschließenden <strong>EU</strong>-<br />

Vorgaben nicht verwirklichen. Ebenso wenig lässt sich der für die Landwirte objektiv vorhandene<br />

hohe Aufwand bei der Herausrechnung der Ufer- bzw. Schutzstreifenflächen aus<br />

dem Flächenverzeichnis für die <strong>EU</strong>-Ausgleichszahlungen reduzieren oder finanziell ausgleichen.<br />

Besonderes Augenmerk ist auf eine intensive Betreuung <strong>des</strong> <strong>Programm</strong>s durch die landwirtschaftliche<br />

Beratung vor Ort zu legen, da dies eine Voraussetzung für eine möglichst hohe<br />

Beteiligung in Problemgebieten ist.<br />

Im Rahmen eines seit 1998 laufenden Verbundforschungsprogramms werden derzeit an verschiedenen<br />

Standorten in <strong>NRW</strong> im Rahmen von Feldversuchen Exaktmessungen zur Wirkung<br />

verschieden bewirtschafteter Filterstreifen auf den Nährstoff- und Pflanzenschutzmittelaustrag<br />

vorgenommen. Die hieraus resultierenden Ergebnisse werden Grundlage der Bewertung und<br />

Weiterentwicklung <strong>des</strong> <strong>Programm</strong>baustein sein.<br />

2.3 <strong>Förderung</strong> von Erosionsschutzmaßnahmen<br />

Erosionsmindernde Bodenbewirtschaftungsmaßnahmen können als grundsätzlich erprobt und<br />

in ihrer Wirkung wissenschaftlich abgesichert gelten. Dennoch ist festzustellen, dass nur eine<br />

sehr geringe Zahl von Landwirten derartige Bewirtschaftungsmaßnahmen tatsächlich durchführt.<br />

Die aktuelle landwirtschaftliche Praxis entspricht damit hinsichtlich <strong>des</strong> Erosionsschutzes<br />

nicht den Ansprüchen an eine nachhaltige Produktion, die Ökonomie und Ökologie gleichermaßen<br />

berücksichtigt. Fördermaßnahmen erscheinen daher sinnvoll und aus Sicht <strong>des</strong><br />

Bodenschutzes auch notwendig, um dieses Umsetzungsdefizit zu verringern bzw. zu beseitigen.<br />

Über den unmittelbaren Effekt auf der geförderten Einzelfläche hinaus kann erwartet<br />

werden, dass die Maßnahme in erheblichem Umfang auch Modellcharakter für solche Betriebe<br />

haben wird, die sich zunächst nicht zu einer Teilnahme entschließen können.<br />

Bei den als förderfähig eingestuften Bewirtschaftungsmaßnahmen ist nach bisherigen Erkenntnissen<br />

mittelfristig davon auszugehen, dass sich die bewirtschaftungsbedingten Mehr-


Kapitel VII Bewertung ________________________________________________________________ 391<br />

kosten bzw. Erlöseinbußen deutlich verringern oder möglicherweise ganz aufheben werden.<br />

Insofern besteht schon jetzt das langfristige Ziel, den finanziellen Anreiz der Maßnahme zu<br />

reduzieren oder völlig aufzuheben, wenn eine ausreichende Zahl von Landwirten mehrjährige<br />

positive Erfahrungen mit den Erosionsschutzmaßnahmen gewonnen hat und andere Landwirte<br />

ausreichend Gelegenheit hatten, sich über diese Erfahrungen zu informieren. Vor diesem Hintergrund<br />

ist auch das Ziel einer zunächst nur dreißigprozentigen Beteiligung in der als gefährdet<br />

eingestuften Gebietskulisse zu werten.<br />

Weitere Unterstützung erhält das Ziel der Erosionsverminderung und einer möglichst schnellen<br />

Entwicklung der Teilnahme an der Fördermaßnahme durch ein bereits in 1999 anlaufen<strong>des</strong><br />

Modellvorhaben, das durch (fach-) öffentlichkeitswirksame Vorführung und Auswertung<br />

geeigneter Maßnahmen auf mehreren Praxisbetrieben die breite Umsetzung in die Praxis beschleunigen<br />

wird.<br />

Die Zielerreichung lässt sich in praktikabler Form zunächst am geeignetsten durch die Teilnahmeentwicklung<br />

beschreiben. Die bereits laufenden und fortzusetzenden wissenschaftlichen<br />

Begleituntersuchungen (unter anderem auch im Rahmen <strong>des</strong> o.a. Modellvorhabens) sind<br />

geeignet, zu einer Quantifizierung der Minderung <strong>des</strong> Bodenabtrags durch die angebotenen<br />

Fördermaßnahmen beizutragen.<br />

2.4 <strong>Förderung</strong> der langjährigen Flächenstilllegung<br />

Die 20jährige Flächenstillegung bisher landwirtschaftlich genutzter Flächen wird seit 1996 in<br />

<strong>NRW</strong> angeboten. Die <strong>Förderung</strong> zielt auf die Wiederherstellung dauerhafter Strukturelemente<br />

in der Agrarlandschaft. Trotz erst kurzer Laufzeit <strong>des</strong> Förderangebots wurde die Maßnahme in<br />

der Landwirtschaft gut angenommen. Von Vorteil ist die flexibel und standörtlich anpassbare<br />

Ausgestaltung, die von Selbstbegrünung und Sukzession, über die gezielte einmalige Ansaat<br />

und regelmäßige Pflege bis hin zur Anlage von naturnahen Biotopen (Anpflanzungen, Kleingewässer)<br />

reicht. Die Auswahl der geeigneten Maßnahme trifft der Landwirt im Einvernehmen<br />

mit den zuständigen Bewilligungsstellen und unteren Landschaftsbehörden.<br />

Die positiven Umweltwirkungen ausreichender Saumstrukturen sind vielfach belegt. Sie tragen<br />

zur floristischen und faunistischen Artenvielfalt bei, stellen als Bestandteil <strong>des</strong> Biotopverbundsystems<br />

eine Verbindung zwischen landwirtschaftlich genutzten Flächen und naturnahen<br />

Biotopen dar und tragen hierdurch zur Verbesserung der Selbstregulationsmechanismen der<br />

Agrarökosysteme bei. Die Pufferwirkung an Gräben und Gewässern dient unmittelbar dem<br />

Wasserschutz. Die Anlage von Säumen, begrünten Streifen oder ganzen Flächen kann in erosionsgefährdeten<br />

Lagen gezielt zur Minderung <strong>des</strong> Bodenabtrags beitragen. Großzügig be-


Kapitel VII Bewertung ________________________________________________________________ 392<br />

messene Gewässerrandstreifen sind wegen ihrer speziellen Lebensraumbedingungen besonders<br />

wichtige Bestandteile <strong>des</strong> Ökosystems. Hecken und Feldgehölze tragen zur Nützlingsförderung<br />

bei, erhöhen die Artenvielfalt, dienen als Trittsteinbiotope und Ausbreitungskorridore.<br />

Sie leisten außerdem einen wesentlichen Beitrag zur Minderung <strong>des</strong> wind- und wasserbedingten<br />

Erosionsrisikos. Kleingewässer und Blänken dienen als bedeutende Elemente <strong>des</strong> Biotopverbunds<br />

der Lebensraumvielfalt und in vielen Fällen unmittelbar dem gezielten Artenschutz<br />

(Amphibien, Insekten, Vögel).<br />

Je dauerhafter diese Strukturen angelegt werden, umso größer ist der zu erwartende ökologische<br />

Beitrag. Von besonderer Bedeutung ist daher eine möglichst lange, min<strong>des</strong>tens aber<br />

10jährige Laufzeit der Verpflichtung. Die vorgesehenen Prämien berücksichtigen lediglich<br />

(gestaffelt nach bisheriger Grünland- und Ackernutzung sowie der Ertragsmesszahl) den Nutzungsausfall<br />

auf den stillgelegten Flächen, nicht aber den Verkehrswertverlust der Fläche. Im<br />

Falle der Biotopanlage auf den stillgelegten Flächen ist allerdings davon auszugehen, dass es<br />

nach Ablauf <strong>des</strong> Verpflichtungszeitraums nicht mehr zu einer Rückführung in landwirtschaftliche<br />

Nutzung kommen wird. Hier muss eine Laufzeit von weiterhin min<strong>des</strong>tens 20 Jahren<br />

vorgesehen werden, um die nötige Akzeptanz bei den Landwirten zu erreichen.<br />

Von besonderer Bedeutung ist vor diesem Hintergrund auch die Kombinierbarkeit mit zusätzlichen<br />

Maßnahmen zur <strong>Förderung</strong> der Neuanlage und Pflege von Biotopen im Vertragsnaturschutz.<br />

Nur unter dieser Voraussetzung ist z.B. zu erwarten, dass es zu den vermehrt gewünschten<br />

Anpflanzungen kommen kann. Eine Doppelförderung gleicher Tatbestände wird<br />

ausgeschlossen.<br />

Die angestrebte Zielgröße von 2.500 ha im Jahr 2006 erscheint vor dem Hintergrund der bisherigen<br />

Erfahrungen realistisch. Zur Abschätzung der qualitativen Wirkungen dient die beabsichtigte<br />

Fortführung der eingeleiteten Begleitmaßnahmen in geeigneter Weise.


Kapitel VII Bewertung ________________________________________________________________ 393<br />

2.5 <strong>Förderung</strong> vom Aussterben bedrohter lokaler Haustierrassen<br />

Der Fortbestand einer Tierrasse ist u.a. von ihrer wirtschaftlichen Konkurrenzfähigkeit abhängig.<br />

Ist diese nicht gegeben, sinken die Bestandszahlen unter einen Wert, der eine Erhaltung<br />

von Lebendbeständen nicht mehr zulässt. Die Haltung von lebenden Tieren in ihrer natürlichen<br />

Umwelt ist jedoch notwendig, um eine Adaption auch im genetischen Bereich zu gewährleisten.<br />

Eine generelle Festlegung einer Min<strong>des</strong>tpopulationsgröße für alle Tierarten und Rassen erscheint<br />

nicht sinnvoll, da sie u.a. von dem Geschlechterverhältnis und der Festlegungen im<br />

Erhaltungsprogramm abhängig ist. Das gewählte Förderprogramm ermöglicht eine genaue<br />

Erfassung der Bestände (Herdbuch-/Nichtherdbuchtiere). Seine Effizienz ist genau messbar.<br />

Positive wie negative Bestandsentwicklungen werden jährlich überprüft. Eine gezielte Steuerung<br />

ist damit möglich.<br />

Es wird erwartet (Erfahrungen aus dem laufenden <strong>Programm</strong> zeigen dies), dass sich die Bestände<br />

erholen. Ob weitere Arten bzw. Rassen die Gefährdungsschwelle unterschreiten, muss<br />

aufgrund der auf Langfristigkeit angelegten Strategie abgewartet werden. Notwendige Modifikationen<br />

<strong>des</strong> Förderangebots müssen mittels der laufenden Begleitung identifiziert und ggf.<br />

kurzfristig implementiert werden.<br />

2.6 <strong>Förderung</strong> pflanzengenetischer Ressourcen<br />

Auf der 4. Internationalen technischen Konferenz der FAO über pflanzengenetische Ressourcen<br />

(ITKPGR) wurden 1996 Maßnahmen zum "in situ"-Erhalt pflanzengenetischer Ressourcen<br />

gefordert. Das nationale Komitee zur Vorbereitung dieser Konferenz sieht auch für<br />

Deutschland Handlungsbedarf. Maßnahmen zur "in situ"-Erhaltung "on farm" werden nur in<br />

Einzelfällen durchgeführt; die Möglichkeiten der Verordnung (EWG) Nr. 2078/92 zur <strong>Förderung</strong><br />

dieser Maßnahmen werden in <strong>NRW</strong> bisher nicht genutzt. Diese Situation ist darin begründet,<br />

dass über die Voraussetzungen für eine effektive "on farm"-Erhaltung, die genetischen<br />

Grundlagen und deren Bedeutung für wirtschaftliche und andere Nutzungen, bisher zu<br />

wenig Erfahrungen vorliegen.<br />

Es ist daher sinnvoll, den bisher in <strong>NRW</strong> noch nicht systematisch berücksichtigten Bereich<br />

der Erhaltung und <strong>Förderung</strong> pflanzengenetischer Ressourcen in einem ersten Schritt in Form<br />

eines erweiterten und wissenschaftlich begleiteten Modellprojektes zu bearbeiten. Besondere<br />

Bedeutung hat dabei die unmittelbare Einbindung und Vernetzung bestehender Initiativen


Kapitel VII Bewertung ________________________________________________________________ 394<br />

(aus Züchtung und Vermehrung, Nicht-Regierungsorganisationen, interessierten Praxisbetrieben,<br />

Forschung), sowie die unmittelbare Implementation in die landwirtschaftliche Praxis.<br />

Langfristig wird für <strong>NRW</strong> eine flächenbezogene Regelförderung für den Anbau von Sorten<br />

und Arten, die besonders von genetischer Erosion betroffen sind, angestrebt. Auch um in dieser<br />

Hinsicht notwendige Voraussetzungen zu erarbeiten, ist die Vorschaltung eines Modellprojektes<br />

in dieser Form geeignet. Die Inventarisierung in Frage kommender Sorten und Arten<br />

und die Entwicklung eines Kriterienkatalogs für förderungswürdige Sorten können mit<br />

dem Anbau und der Vermehrung an differenzierten Standorten auf landwirtschaftlichen Praxisbetrieben<br />

kombiniert werden. Diese Ergebnisse und Erfahrungen können in geeigneter<br />

Weise in die Entwicklung entsprechender Fördergrundsätze einfließen.<br />

Indikatoren für den Erfolg <strong>des</strong> Modellprojektes sind<br />

a) im Bereich "In situ Erhalt von Wildpflanzenpopulationen heimischer Nutzpflanzen":<br />

die Auswahl der in Frage kommenden Arten und die Anzahl der Standorte, an denen eine<br />

dauerhafte Etablierung der Populationen gelingt,<br />

b) im Bereich "On farm Erhalt alter Sorten und Landsorten":<br />

die Anzahl der in Frage kommenden Arten bzw. Sorten und die Anzahl der Betriebe, auf<br />

denen diese Sorten erfolgreich angebaut werden.<br />

Die nach den Aussagen der 4. ITKPGR bestehenden Defizite in Deutschland im Bereich<br />

pflanzengenetischer Ressourcen können durch die Maßnahme nur zum Teil behoben werden.<br />

Der Einstieg in eine flächenbezogene Regelförderung scheint als Ziel <strong>des</strong> Modellprojektes<br />

aber erreichbar.<br />

Um die Effizienz der Maßnahme zu verstärken, wird ein ”Trägerkreis” relevanter Akteure (im<br />

Sinne einer Vernetzung) sowie die enge Zusammenarbeit mit den Landwirtschaftskammern<br />

Rheinland und Westfalen-Lippe angestrebt. Die theoretischen Vorarbeiten, die Organisation<br />

<strong>des</strong> Anbaus, die Betreuung der Betriebe und die Zusammenarbeit mit anderen Fachstellen<br />

(Bun<strong>des</strong>sortenamt, Zentralstelle für Agrardokumentation und -information, Informationszentrum<br />

Genetische Ressourcen u.a.) sollen durch einen Koordinator/eine Koordinatorin, der für<br />

die Durchführung <strong>des</strong> Gesamtprojekts verantwortlich ist, geleistet werden.


Kapitel VII Bewertung ________________________________________________________________ 395<br />

2.7 <strong>Förderung</strong> der naturschutzgemäßen Bewirtschaftung von Acker und Grünland<br />

sowie der Anlage, Bewirtschaftung und Pflege von sonstigen Biotopen im Rahmen<br />

<strong>des</strong> Vertragsnaturschutzes<br />

Die zur Zeit bestehenden <strong>Programm</strong>e sind sehr differenziert und passen nicht immer in den<br />

Bewirtschaftungsablauf der Landwirtschaft.<br />

Durch die Rahmenrichtlinie soll mehr Flexibilität gegeben sein. Dies bezieht sich auf die<br />

bessere Anpassung an die Naturgegebenheiten durch Wegfall der Förderkulissen, wie sie zur<br />

Zeit durch das Feuchtwiesenschutzprogramm, das Mittelgebirgsprogramm und das Gewässerauenprogramm<br />

gegeben sind. Dadurch ergibt sich eine Verbesserung der Lebensbedingungen<br />

zu schützender Tier- und Pflanzenarten.<br />

Die Konzentration der Extensivierungsförderung auf bestehen<strong>des</strong> Dauergrünland in bestehenden<br />

und geplanten Schutzgebieten, Biotopen gemäß § 62 Landschaftsgesetz, FFH- und<br />

<strong>EU</strong>-Vogelschutzgebieten wird den Naturschutzeffekt der <strong>Programm</strong>e stärken, die Rechtssicherheit<br />

vergrößern und eine Verbesserung der Teilnahme von Landwirten an den <strong>Programm</strong>en<br />

mit sich bringen.<br />

Die Extensivierungsmaßnahmen werden lan<strong>des</strong>weit nur noch nach Höhenlagen über NN differenziert.<br />

Damit werden bisherige Ungleichbehandlungen aufgehoben.<br />

Die erhöhte Flexibilität verlangt zur Wahrung der Qualitätsziele verstärkt Betreuungsaufwand.<br />

Dieser kann durch die bestehenden Biologischen Stationen übernommen werden, die<br />

damit die Arbeit der Bewilligungsbehörden unterstützen. Je intensiver der Betreuungsaufwand<br />

ist, <strong>des</strong>to besser ist eine Ansprache und Überzeugung der Landwirte möglich.<br />

Mit dem Förderangebot "naturschutzgerechte Nutzung von Äckern" wird eine Stabilisierung<br />

<strong>des</strong> bisher durchgeführten Ackerwildkräuterschutzes und durch eine flexiblere Anwendung<br />

eine weitere Akzeptanzsteigerung in der Landwirtschaft erwartet. Die Zahl der unbehandelten<br />

Ackerränder und kleinen Ackerflächen wird zunehmen.<br />

Bei der naturschutzgerechten Bewirtschaftung von Grünland kann aufgrund der <strong>Programm</strong>neustruktur<br />

mit Zunahmen der Wiesenbrüter, der Grünlandflächen mit seltenem Florenbestand<br />

an Orchideen, Trollblumen, Narzissen, Sumpfdotterblumen und anderen gerechnet werden.<br />

Die Prämien werden für die Beibehaltung, die Neuschaffung und die naturschutzgerechte<br />

Extensivierung gewährt.


Kapitel VII Bewertung ________________________________________________________________ 396<br />

Bestandsveränderungen gefährdeter Arten sind nicht nur auf Art und Intensität der Bewirtschaftung<br />

zurückzuführen, sondern werden auch von Witterung, Kalamitäten u.a. beeinflusst.<br />

Das Vorhandensein der Zielarten schwankt daher naturabhängig. Ein gesichertes Ziel kann<br />

daher zunächst nur das dauerhaft gesicherte Vorkommen der schützenswerten Tier- und<br />

Pflanzenarten sein.<br />

Die Chancen der Bestandssicherung der seltenen Arten ist umso größer, je mehr Flächen unter<br />

Vertrag genommen werden. Bis 2006 sollen ca. 30.000 Hektar Grünland, Acker und sonstige<br />

Biotope mit nutzungsintegrierter Pflege sowie Hecken und Feldgehölze unter Vertrag stehen.<br />

Die neuen Umsetzungsvorschriften ergeben sich aus den erweiterten Fördermöglichkeiten für<br />

eine umweltgerechte Landbewirtschaftung auf der Grundlage der Verordnung zur <strong>Förderung</strong><br />

der Entwicklung <strong>des</strong> ländlichen Raumes. Die Änderungen sind auch aus der Evaluierung der<br />

bestehenden <strong>Programm</strong>e entwickelt. Sie sind geeignet, die Akzeptanz zu steigern und die<br />

Qualität <strong>des</strong> Naturschutzes zu erhöhen.<br />

Am Durchführungsmanagement ändert sich gegenüber den laufenden <strong>Programm</strong>en nichts.<br />

Zuständig bleiben die Ämter für Agrarordnung, die Kreise und kreisfreien Städte sowie das<br />

Lan<strong>des</strong>amt für Agrarordnung als EG-Zahlstelle.<br />

Hinweis: Die Zahlstellenfunktion <strong>des</strong> LafAO wurde mittlerweile auf die EG-Zahlstellen LK<br />

Rheinland und LK Westfalen-Lippe verlagert. Die Rechtsnachfolgerin, die Bezirksregierung<br />

Münster, Abteilung "Obere Flurbereinigungsbehörde", fungiert als Koordinierungsstelle.<br />

Durch die verstärkte Mitwirkung der Biologischen Stationen wird die <strong>Programm</strong>durchführung<br />

noch intensiver betreut und kontrolliert.<br />

Der vor allem in der 70er und 80er Jahren erfolgte Rückgang an Grünland, Ackerwildkräutern,<br />

Streuobstwiesen, Hecken und Feldgehölzen wird mit den o.g. Maßnahmen Schritt für<br />

Schritt aufgefangen. Der Umweltzustand wird erhalten und in Teilen verbessert. Für alle<br />

Maßnahmen werden Effizienzkontrollen durchgeführt.<br />

2.8 Modellvorhaben<br />

Für die schnelle Verbreitung neuer und ungewohnter Produktionsverfahren in der Landwirtschaft<br />

sind seit jeher die Möglichkeiten persönlicher Anschauung und Erfahrung ausschlaggebend.<br />

Neben der intensiven Information und Beratung durch anerkannte Beratungskräfte stellen<br />

sich insbesondere innovative Betriebsleiterinnen und Betriebsleiter mit Pioniergeist, die<br />

ihre Betriebe Fachkollegen gegenüber öffnen und persönliche Erfahrungen und Know-how<br />

unmittelbar weitergeben, als besonders wichtige und überzeugende Multiplikatoren dar.


Kapitel VII Bewertung ________________________________________________________________ 397<br />

Diese Wirkung wird mit der geplanten Konzeption der Modellvorhaben ausgenutzt. Im Vordergrund<br />

steht die Durchführung von Modellmaßnahmen auf landwirtschaftlichen Betrieben<br />

unter aktiver Beteiligung der jeweiligen Betriebsleiterinnen und Betriebsleiter.<br />

Durch die Vernetzung und enge Zusammenarbeit von Wissenschaft, Fachberatung und landwirtschaftlicher<br />

Praxis wird die Möglichkeit eröffnet,<br />

- gemeinsam praxisrelevante Fragestellungen und umsetzbare Lösungsansätze zu entwickeln,<br />

- die Machbarkeit neuer, unter wissenschaftlichen Aspekten erarbeiteter Verfahren unter<br />

Praxisbedingungen zu testen,<br />

- die Ergebnisse öffentlichkeitswirksam vorzuführen, einem breiten Kreis von Interessierten<br />

durch Erfahrungsberichte zugänglich zu machen und so den Wissenstransfer stark zu<br />

beschleunigen,<br />

- die Akzeptanz innovativer Verfahren deutlich zu erhöhen.<br />

Gerade die im Rahmen der Agrarumweltmaßnahmen geförderten Bereiche bedürfen zu ihrer<br />

weiteren Verbreitung einer intensiven Vorführung ihrer ökologischen Wirksamkeit und ökonomischen<br />

Machbarkeit im Rahmen von Modellvorhaben, um Vorbehalte und Akzeptanzprobleme<br />

weiter abzubauen. Sie können darüber hinaus der praxisorientierten Weiterentwicklung<br />

der angebotenen Maßnahmen im Verbund von Praxis, Beratung und Wissenschaft<br />

unter Beteiligung der Fachöffentlichkeit dienen. Wichtig ist in diesem Zusammenhang<br />

die intensive Begleitung bzw. Projektbetreuung durch anerkannte Institutionen mit Zugriff auf<br />

breit angelegte Informations- und Kommunikationsstrukturen.<br />

Die Fortführung und kontinuierliche Weiterentwicklung <strong>des</strong> bisherigen Modellvorhabens<br />

"Leitbetriebe ökologischer Landbau" ist von besonderer Bedeutung für die erfolgreiche<br />

Verbreitung <strong>des</strong> ökologischen Landbaus. Über dieses Vorhaben könnten in den vergangenen<br />

Jahren sowohl bereits ökologisch wirtschaftende Landwirtinnen und Landwirte, die auch nach<br />

Umstellung ihrer Betriebe einen enormen Informations- und Beratungsbedarf haben, als auch<br />

bisher konventionell wirtschaftende Betriebe erreicht werden. Gerade für letzte Gruppe ist die<br />

persönliche Überzeugung der Machbarkeit einer Umstellung auf erfolgreichen Öko-Betrieben<br />

oft der ausschlaggebende Faktor für den Entschluss, auch den eigenen Betrieb umzustellen.<br />

Von dem 1999 angelaufenen Modellprojekt "Erosionsschutz" ist zu erwarten, dass es die Implementierung<br />

<strong>des</strong> neuen Förderangebots im Rahmen der "Richtlinien über die Gewährung von<br />

Zuwendungen für die <strong>Förderung</strong> der Durchführung von Erosionsschutzmaßnahmen auf landwirtschaftlich<br />

genutzten Flächen wirksam unterstützt und zu <strong>des</strong>sen Weiterentwicklung beiträgt<br />

(s. Kapitel VI.2.3.2).


Kapitel VII Bewertung ________________________________________________________________ 398<br />

Mit Blick auf dringend notwendige Maßnahmen im Bereich <strong>des</strong> Erhalts pflanzengenetischer<br />

Ressourcen können die in Kapitel VI.2.3.2, Nr.7, beschriebenen Projekte (in-situ-Erhalt pflanzengenetischer<br />

Ressourcen bei Wildpflanzen sowie on-farm-Erhalt alter Sorten und Landsorten)<br />

wertvolle Informationen und Erfahrungen beisteuern, um<br />

- zukünftig eine Regelförderung installieren zu können,<br />

- die Bereitschaft von Initiativen, Züchtern und landwirtschaftlichen Betrieben für ein längerfristiges<br />

Engagement zu verstärken und<br />

- das Interesse der Öffentlichkeit an Maßnahmen zum Erhalt der Biodiversität zu wecken.<br />

Für weitere Bereiche sind in entsprechender Weise Modellvorhaben zu initiieren. Besonderer<br />

Bedarf zeichnet sich u.a. im Bereich <strong>des</strong> produktionsintegrierten Naturschutzes ab. Naturschutzmaßnahmen<br />

erscheinen vielen Betriebsleitern nicht mit ihren Produktionsabläufen zu<br />

vereinbaren und hemmen die <strong>Programm</strong>teilnahme. Dies erschwert regional naturschutzfachlich<br />

gewünschte Entwicklungen, insbesondere innerhalb von Schutzgebieten. Integrative Projekte,<br />

die sowohl den Einbezug von Futteraufwüchsen extensiv bewirtschafteter Flächen in<br />

die bisherige Futtermanagement als auch ggf. Aspekte der gezielten Vermarktung von Naturschutzprodukten<br />

berücksichtigen, können hier in geeigneter Weise Unterstützung bieten.


Kapitel VII Bewertung ________________________________________________________________ 399<br />

Forstwirtschaft<br />

Analyse früherer Bewertungsergebnisse<br />

Evaluierungen über die <strong>Förderung</strong> der Forstwirtschaft liegen für Teilbereiche vor. So liegen<br />

z.B. für den Bereich der Beeinträchtigungen durch Luftverunreinigungen die jährlichen Waldschadenserhebungen<br />

vor, die deutlich machen, dass die in den letzten Jahren ergriffenen Maßnahmen<br />

mittel- bis langfristig positive Effekte zeigen. Darüber hinaus belegen der Lan<strong>des</strong>waldbericht<br />

1996und die Studie "Bodenschutzkalkung in Nordrhein-Westfalen" die Auswirkungen<br />

bisheriger <strong>Förderung</strong>en der Forstwirtschaft .<br />

Analysen der Stärken, Schwächen und Potentiale<br />

Der Wald bedeckt mehr als ein Viertel der Lan<strong>des</strong>fläche Nordrhein-Westfalens. Er hat unverzichtbare<br />

Bedeutung für den Naturhaushalt. In diesem dichtbesiedelten Industrieland erfüllt er<br />

wesentliche Schutz- und Erholungsfunktionen. Gleichzeitig ist er Arbeits- und Einkommensquelle<br />

für die Waldbesitzer, die im Wald Beschäftigten und die nachgelagerte Holzindustrie.<br />

Das im Wald CO2-neutral erzeugte Holz ist der wichtigste erneuerbare heimische Rohstoff.<br />

110.000 Beschäftigte in der Forst- und Holzwirtschaft zeugen davon, wie bedeutend mittlerweile<br />

dieser Wirtschaftszweig in Nordrhein-Westfalen ist.<br />

Vor dem Hintergrund der multifunktionalen Bedeutung <strong>des</strong> Wal<strong>des</strong> sind Maßnahmen zur<br />

ökologischen und wirtschaftlichen Stabilisierung dieses Bereiches von besonderer Bedeutung.<br />

Beurteilung und Beschreibung der gewählten Strategie<br />

Die Strategie der vorgesehenen Fördermaßnahmen ist ausgerichtet am Bestreben, den privaten<br />

und kommunalen Waldbesitz bei der Erhaltung und der Vermehrung <strong>des</strong> Waldbestan<strong>des</strong> sowie<br />

bei der Sicherung seiner Nutz-, Schutz- und Erholungsfunktion zu unterstützen.<br />

Der Wiederaufbau der großflächig devastierten Wälder im 19. Jahrhundert – und nach kriegsbedingten<br />

Übernutzungen und Schädigungen im 20. Jahrhundert – erfolgte mit Methoden, die<br />

altersklassenweise Nutzungen und Kahlschläge begünstigen. Seit 1990 ist es Ziel der Forstpolitik<br />

in Nordrhein-Westfalen, die naturnahe Waldwirtschaft als Grundlage forstlichen Handelns<br />

in allen Waldbesitzarten zu etablieren. Hierzu dient der Verzicht auf Kahlschläge, der<br />

verstärkte Anbau von Laubholz, Ausnutzung der natürlichen Verjüngungskraft der Baumarten,<br />

die grundsätzliche Begünstigung von Mischbeständen und starke Läuterungen und<br />

Durchforstungen zur Vorbereitung der Einzelstammnutzungen. Die hierzu vorgesehenen Fördermaßnahmen<br />

sind geeignet, durch finanzielle Anreize den Waldbesitzer zur Umsetzung<br />

dieser forstpolitischen Zielsetzung zu bewegen.


Kapitel VII Bewertung ________________________________________________________________ 400<br />

Qualifizierung bzw. Quantifizierung der Ziele<br />

Die Überführung von Reinbeständen in standortgerechte und stabile Mischbestände führt<br />

ebenfalls zu erhöhter Betriebssicherheit, ein Aspekt, der gerade aufgrund der Erfahrungen<br />

großer Sturmkatastrophen eine erhebliche Bedeutung erlangt hat.<br />

Grundsätzlich muss das wirtschaftliche Interesse <strong>des</strong> privaten Eigentümers an seinem Waldbesitz<br />

geweckt werden und erhalten bleiben. Gerade im kleinparzellierten Privatwald Nordrhein-Westfalens<br />

mit einer durchschnittlichen Besitzgröße von ca. 4 ha sind Aufwand und<br />

Ertrag oft durch ganze Generationen hinweg getrennt. Die <strong>Förderung</strong> z. B. der Jungbestandspflege,<br />

der Ästung und der Wegeerschließung sind daher wichtige Maßnahmen zur Überbrückung<br />

wirtschaftlicher Engpässe. Mit zunehmendem Interesse <strong>des</strong> Eigentümers an seinem<br />

Wald können auch Maßnahmen zur Verbesserung <strong>des</strong> ökologischen Wertes <strong>des</strong> Wal<strong>des</strong> wie<br />

durch Anlage und Gestaltung von Wald- und Bestan<strong>des</strong>rändern sowie Belassen eines angemessenen<br />

Totholzanteils vermittelt werden.<br />

Seit Beginn der 80er Jahre treten auch in den Wäldern Nordrhein-Westfalens Schädigungen<br />

durch Stoffeinträge aus der Luft sichtbar auf. Folge dieser Stoffeinträge sind Anzeichen für<br />

eine großflächige Destabilisierung der Waldökosysteme. Mehr als 70 % der Waldböden<br />

Nordrhein-Westfalens weisen eine unnatürlich starke Bodenversauerung auf. Die Stoffeinträge<br />

haben die Wälder großflächig labiler gemacht und somit die waldbaulichen und betrieblichen<br />

Risiken erhöht. Diese Risiken reichen von einer erhöhten Empfindlichkeit der Wälder<br />

gegenüber Trockenheit und Frost, überhöhter Schadensanfälligkeit gegenüber Schneebruch,<br />

Sturmwurf, Pilz- und Insektenbefall bis hin zu betriebswirtschaftlich erhöhten Risiken für die<br />

Forst- und Holzwirtschaft. Die Fortführung der bereits praktizierten Kompensationskalkungen<br />

sind daher dringend erforderlich. Begleitende Forschungen haben gezeigt, dass auf gekalkten<br />

Waldflächen die pH-Werte deutlich angestiegen sind und die Menge pflanzenverfügbar im<br />

Boden gespeicherter Nährelemente wie Calcium, Magnesium, Natrium und Kalium deutlich<br />

erhöht werden konnte.<br />

Die Ertragssituation der Forstwirtschaft in Nordrhein-Westfalen ist seit Jahren angespannt. Es<br />

ist dringend erforderlich, die Vermarktungsbedingungen gerade für den kleinparzellierten<br />

Privatwald deutlich zu verbessern. Hierzu sind die <strong>Förderung</strong> <strong>des</strong> Aufbaus von Holzvermarktungsorganisationen,<br />

Verbesserung der Datenerfassung von Holz sowie die Optimierung der<br />

Holztransportlogistik wichtige Beiträge. Ergänzend hierzu dienen alle Maßnahmen zur Erhöhung<br />

der Nachfrage wie z. B. aus dem verstärkten Einsatz von Holz bei der energetischen<br />

Nutzung oder im Hausbau und Konstruktionsbereich.


Kapitel VII Bewertung ________________________________________________________________ 401<br />

Zur Überbrückung der bereits geschilderten strukturellen Probleme <strong>des</strong> Kleinprivatwal<strong>des</strong> ist<br />

es dringend erforderlich, die Politik <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong> Nordrhein-Westfalens hinsichtlich der <strong>Förderung</strong><br />

<strong>des</strong> Zusammenschlusswesens weiter fortzuführen. Hierzu zählt auch die Startbeihilfe für<br />

Vereinigungen von Waldbesitzern für Geräte- und Maschineninvestitionen sowie für Geschäftsführungskosten.<br />

Gerade die Bündelung von Fördermaßnahmen für Zusammenschlüsse<br />

ist geeignet, den privaten Waldbesitz in eine wirtschaftliche Lage zu versetzen, seinen Forstbetrieb<br />

auch zukunftsfähig weiterzuführen.<br />

Angesichts der großen Bedeutung <strong>des</strong> Wal<strong>des</strong> für den Naturhaushalt und die Gesellschaft in<br />

<strong>NRW</strong> ist es notwendig, den Waldanteil von 26 % der Gesamtfläche <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong> deutlich zu<br />

erhöhen. Im Lan<strong>des</strong>durchschnitt stehen je Einwohner rd. 500 m 2 Wald zur Verfügung, der<br />

Durchschnitt in der Bun<strong>des</strong>republik Deutschland beträgt zum Vergleich rd. 1.200 m 2 je Einwohner.<br />

Dabei ist es ein wichtiges Ziel, den bisherigen Anteil <strong>des</strong> Laubwal<strong>des</strong> zu erhöhen. Schwerpunkte<br />

der Waldvermehrung sind die waldarmen Tieflandregionen und die städtischen Verdichtungs-<br />

und Verdichtungsrandgebiete. Bei der Baumartenwahl für die neu anzulegenden<br />

Wälder sind die heimischen Baumarten besonders zu berücksichtigen. Die Erstaufforstung<br />

erfolgt in der Regel auf bisher landwirtschaftlich genutzten Flächen. Da die in der Landwirtschaft<br />

erzielten Deckungsbeiträge je ha erheblich höher sind als die zu erwartenden Deckungsbeiträge<br />

einer forstlichen Bewirtschaftung, ist es dringend erforderlich, sowohl die<br />

Erstinvestition bei der Neuanlage von Wald als auch eine Flächenprämie für eine Übergangszeitraum<br />

von 20 Jahren zu gewähren. Die bisherigen Erfahrungen zeigen, dass die Kombination<br />

aus <strong>Förderung</strong> der Erstinvestition, der Kulturpflege und einer Ausgleichsprämie durchaus<br />

geeignet ist, Flächeneigentümer zur Erstaufforstung zu bewegen.<br />

Bewertung der erwarteten Auswirkungen und Rechtfertigung der Politik<br />

Die oben beschriebene Situation und die geplanten Fördermaßnahmen sind sachgerecht und<br />

geeignet, die bestehenden Defizite zu beseitigen und die avisierten Ziele zu erreichen. Dies<br />

gilt insbesondere für die Bereiche<br />

- standortgerechte Anpflanzungen<br />

- Stabilisierung der Waldökosysteme<br />

- Aufforstung und<br />

- Beseitigung struktureller Probleme der Forstwirtschaft.<br />

Die im Rahmen der Verordnung <strong>„Ländlicher</strong> <strong>Raum“</strong> beabsichtigten Fördermaßnahmen tragen<br />

dazu bei, die ökologischen, wirtschaftlichen und sozialen Leistungen <strong>des</strong> Wal<strong>des</strong> nachhaltig


Kapitel VII Bewertung ________________________________________________________________ 402<br />

zu verbessern und die jeweiligen Interessen <strong>des</strong> Waldeigentümers mit den Interessen der Gesellschaft<br />

in einem Konsens zusammenführen.<br />

Auswirkungen der Maßnahme auf den Zustand der Umwelt<br />

Wie bereits dargelegt, sind die großflächig wirkenden Maßnahmen zur Beseitigung der Schädigungen<br />

der Wälder durch Stoffeinträge aus der Luft bereits ein wichtiger Beitrag zur Stabilisierung<br />

der Ökosystems Wald.<br />

Darüber hinaus gewinnen die von Wald als Koppelprodukt zusätzlich erbrachten Umweltoder<br />

Infrastrukturleistungen zunehmende Bedeutung für die Gesellschaft. Als Umwelt- oder<br />

Infrastrukturleistung werden heute Wirkungen <strong>des</strong> Wal<strong>des</strong> und Leistungen von Forstbetrieben<br />

bezeichnet, die neben dem Produkt Holz immaterielle Güter für die Gesellschaft erbringen. In<br />

erster Linie sind das die Schutz- und Erholungsfunktionen <strong>des</strong> Wal<strong>des</strong>. Die Sicherung von<br />

Umwelt- und Infrastrukturleistungen <strong>des</strong> Wal<strong>des</strong> bedeutet für Forstbetriebe vielfach, aufgrund<br />

von gesetzlichen Restriktionen oder gesellschaftlichen Ansprüchen, Nutzungsverzichte oder<br />

Einschränkungen hinnehmen zu müssen. Während Holz auf dem Markt gehandelt wird, gelten<br />

die Umwelt- und Infrastrukturleistungen <strong>des</strong> Wal<strong>des</strong> – als kollektive oder öffentliche Güter –<br />

bislang als marktunfähig.<br />

Für eine gesamtökonomische Betrachtung <strong>des</strong> Wal<strong>des</strong> ist jedoch auch die Berücksichtigung<br />

von Infrastrukturleistungen der Forstbetriebe wichtig. Es hat sich darum als notwendig erwiesen,<br />

Instrumente zu entwickeln, die die Betriebe für die Erbringung der Infrastrukturleistung<br />

leistungsgerecht entlohnen, die Nutzung der Ressourcen steuern und ihre dauerhafte Bewirtschaftung<br />

durch Forstbetriebe sichern. Diesem Ziel dient der Vertragsnaturschutz. Die <strong>Förderung</strong><br />

von festgelegten Ausgleichsbeträgen für definierte Leistungen versetzen den Eigentümer<br />

von Waldflächen in die Lage, die geforderten Infrastrukturleistungen dauerhaft zu produzieren,<br />

steigern die Identifikation <strong>des</strong> Eigentums mit den notwendigen Maßnahmen und vermeiden<br />

gesellschaftliche Konflikte.<br />

Auswirkungen der Maßnahme auf das Prinzip der Chancengleichheit<br />

Die geplanten Maßnahmen richten sich gleichermaßen an Frauen und Männer. Insofern ist das<br />

Prinzip der Chancengleichheit gewahrt.


Kapitel VIII Indikativer Finanzplan _________________________________________________________ 403<br />

VIII Indikativer Finanzplan<br />

Die Finanzmittel werden durch die vier im Kapitel IX.1 benannten Zahlstellen verausgabt.<br />

Die Zahlstellen<br />

- schätzen den Mittelbedarf,<br />

- beantragen und verwalten den Vorschuss,<br />

- zahlen die Beihilfen (EAGFL und nationale Mittel) an die Begünstigten zu 100% aus<br />

- berechnen die anteiligen EAGFL-Mittel,<br />

- buchen sie in der jeweiligen Monatstabelle 104 und<br />

- vereinnahmen die EAGFL-Mittel<br />

Die Lan<strong>des</strong>koordinierungsstelle im Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft<br />

und Verbraucherschutz <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong> Nordrhein-Westfalen fasst die Mittelschätzungen und Mittelausgaben<br />

für das Gesamtprogramm zusammen und meldet es über die Bun<strong>des</strong>regierung der<br />

Bun<strong>des</strong>republik Deutschland der Europäischen Kommission.<br />

Gem. Art. 43, 1. Abs., 4. Anstrich der EAGFL-Verordnung wird ein indikativer Gesamtfinanzierungsplan<br />

(s. Anlage 14) für die drei im Entwicklungsplan enthaltenen Schwerpunkte (s.<br />

Kapitel VI) vorgelegt.<br />

Für die Halbzeit- und Ex-post-Evaluierungen werden insgesamt 2,0 Mio. € veranschlagt, die<br />

jeweils hälftig auf die Halbzeit- und Ex-post-Evaluierung aufgeteilt werden. Dafür wird gem.<br />

Art. 49, 2. Abs. der EAGFL-Verordnung ein Gemeinschaftsbeitrag in Höhe von 50 % beantragt.<br />

Zu den finanziellen Verpflichtungen aus der alten <strong>Programm</strong>periode und den Zahlungen für<br />

den Zeitraum 16.10.1999 und 31.12.1999 siehe Anlage 1.<br />

Maßnahmen nach der VO 951/97 und der VO 950/97 sind dort nicht erfasst, da sie aus dem<br />

EAGFL, Abt. Ausrichtung, ausfinanziert werden.


Kapitel IX Durchführung der Maßnahmen___________________________________________________________ 404<br />

IX Durchführung der Maßnahmen<br />

IX.1 Zuständige Behörden<br />

Die für die jeweiligen Maßnahmen zuständigen Bewilligungsstellen sind in den entsprechenden<br />

Fachkapiteln (s. Kapitel VI) benannt.<br />

Für die verwaltungsmäßige Durchführung (Bewilligung, Kontrolle, Verbuchung und Zahlung)<br />

der einzelnen Maßnahmen sind richtliniengemäß die jeweils zuständigen nachgeordneten<br />

EG-Zahlstellen verantwortlich, die über hinreichende Erfahrung sowohl in der Abwicklung<br />

der Förderrichtlinien und -maßnahmen als auch in der Durchführung und Zahlung verschiedener<br />

Gemeinschaftsmaßnahmen, im Bereich <strong>des</strong> EAGFL, Abt. Garantie, verfügen.<br />

Das Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz <strong>des</strong><br />

Lan<strong>des</strong> Nordrhein-Westfalen hat als gem. Art. 1, Abs. 2, der VO (EG) Nr. 1663/95 zuständige<br />

Behörde folgende Zahlstellen zugelassen:<br />

- Der Direktor der Landwirtschaftskammer Rheinland als Lan<strong>des</strong>beauftragter, Endenicher<br />

Allee 60, 53115 Bonn<br />

- Der Direktor der Landwirtschaftskammer Westfalen-Lippe als Lan<strong>des</strong>beauftragter,<br />

Nevinghoff 40, 48147 Münster<br />

* Bei den Fördermaßnahmen der Forstwirtschaft sind Bewilligung und Kontrolle<br />

auf die Forstämter, als untere Forstbehörden delegiert.<br />

- Das Lan<strong>des</strong>amt für Agrarordnung Nordrhein-Westfalen, Castroper Straße 30,<br />

45610 Recklinghausen,<br />

* Bei den Agrarumweltmaßnahmen (Vertragsnaturschutz), für die das Lan<strong>des</strong>amt<br />

zuständig ist sowie bei der Dorferneuerung und der Flurbereinigung sind Bewilligung<br />

und Kontrolle auf die Ämter für Agrarordnung delegiert.<br />

Hinweis: Das LAfAO wurde mittlerweile aufgelöst, die Zahlstellenfunktion auf die beiden<br />

Lan<strong>des</strong>beauftragten verlagert. Die Rechtsnachfolgerin <strong>des</strong> LAfAO ist die Bezirksregierung<br />

Münster, Abteilung "Obere Flurbereinigungsbehörde", Domplatz 1 –3, 48143 Münster<br />

- Lan<strong>des</strong>amt für Ernährungswirtschaft und Jagd Nordrhein-Westfalen, Tannenstraße<br />

24 b, 40476 Düsseldorf


Kapitel IX Durchführung der Maßnahmen___________________________________________________________ 405<br />

Eine Übersicht, welche Maßnahme von welcher Zahlstelle durchgeführt wird ist als Anlage<br />

15 beigefügt.<br />

Das Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz <strong>des</strong><br />

Lan<strong>des</strong> Nordrhein-Westfalen, Schwannstraße 3, 40190 Düsseldorf, ist als EG-<br />

Lan<strong>des</strong>koordinierungsstelle<br />

- für die fachliche Koordinierung,<br />

- die Zahlungskoordinierung sowie<br />

- die Zusammenfassung der Zahlungsbeträge und zahlungsbegründenden Daten dieses<br />

Gesamtprogrammes zuständig.<br />

Beschreibung der Finanzierungsströme für die Zahlung der Beihilfe an die Endbegünstigten<br />

Die Zahlstellen erhalten von der Lan<strong>des</strong>koordinierungsstelle im MUNLV Mittelzuweisungen<br />

aus dem Lan<strong>des</strong>haushalt.<br />

Die Zahlstelle bewilligt im Rahmen der zugewiesenen Mittel Maßnahmen nach dem <strong>NRW</strong>-<br />

<strong>Programm</strong> <strong>„Ländlicher</strong> <strong>Raum“</strong> und zahlt die Zuwendungen an die Zuwendungsempfänger<br />

aus.<br />

Spätestens im 2. Monat nach der Zahlung an den Zuwendungsempfänger refinanziert sich die<br />

Zahlstelle direkt aus der Bun<strong>des</strong>kasse.<br />

Danach werden die Zahlfälle mittels Tabelle 104 (monatlich) von den Zahlstellen an die Lan<strong>des</strong>koordinierungsstelle<br />

im MUNLV gemeldet.<br />

Auf dieser Grundlage erfolgen die Meldungen der getätigten Zahlungen vom MUNLV über<br />

die Koordinierungsstelle <strong>des</strong> Mitgliedstaates an die Kommission, die dann der Bun<strong>des</strong>kasse<br />

die entsprechenden Vorschüsse zuweist.<br />

Öffentliche Aufträge und Umweltschutz<br />

Die Lan<strong>des</strong>regierung Nordrhein-Westfalen sorgt für die Einhaltung der Vorschriften der Europäischen<br />

Gemeinschaft im Bereich <strong>des</strong> Umweltschutzes sowie über die Vergabe öffentlicher<br />

Aufträge nach den Richtlinien Nr. 97/52/EG, Nr. 94/50/EWG, Nr. 93/36/EWG und Nr.<br />

93/37/EWG u.a. durch Übernahme als Auflage in die Bewilligungsbescheide.


Kapitel IX Durchführung der Maßnahmen___________________________________________________________ 406<br />

Die <strong>EU</strong>-weit einen hohen Standard erfüllenden einschlägigen nationalen Gesetzesvorgaben in<br />

den Bereichen Umwelt, Tierschutz sowie Hygiene gelten auch für die zu fördernden Maßnahmen<br />

dieses <strong>Programm</strong>es, um die diesbezüglichen Min<strong>des</strong>tanforderungen zu gewährleisten. Sie<br />

werden durch die zuständigen Fachbehörden geprüft und von dort ggfls. sanktioniert.<br />

Darüber hinaus sind in einzelnen Richtlinien spezifische Regelungen aufgeführt. Diese Regelungen<br />

werden von den Zahlstellen kontrolliert und ggfls. sanktioniert.


Kapitel IX Durchführung der Maßnahmen___________________________________________________________ 407<br />

IX.2 Kontrollen und Sanktionen<br />

IX.2.1 Allgemeines<br />

Die verwaltungsmäßige Durchführung, insbesondere Antrag, Bewilligung, Auszahlung, Abrechnung,<br />

Kontrolle sowie evtl. Rückforderungen erfolgen<br />

- auf der Grundlage <strong>des</strong> Verwaltungsverfahrensgesetzes Nordrhein-Westfalen (§ 48 und<br />

§ 49), der Lan<strong>des</strong>haushaltsordnung (§ 44 und Verwaltungsvorschriften zu § 44 LHO),<br />

- den besonderen Regelungen der Lan<strong>des</strong>richtlinien sowie<br />

- insbesondere bei tier- und flächenbezogenen Beihilfen, wie Ausgleichszulage, Agrarumweltmaßnahmen<br />

und Aufforstungsmaßnahmen, bei Identifizierung, Kontrollen und<br />

Sanktionen gemäß den einschlägigen Regelungen der VO (EWG) Nr. 2419/2001.<br />

Die Regelungen sind in der Rahmenregelung zu Kontrollen und Sanktionen bei Fördermaßnahmen<br />

zur Entwicklung <strong>des</strong> ländlichen Raums nach der Verordnung (EG) Nr. 1257/1999<br />

zusammengefasst, detailliert beschrieben und erläutert. Damit wird eine lan<strong>des</strong>weit einheitliche<br />

Anwendung gewährleistet.<br />

Die nachfolgende Darstellung gibt einen Überblick über den Regelungsinhalt:<br />

a) Anträge und Kontrollen:<br />

- Anträge werden gemäß den Mustern der einzelnen Richtlinien gestellt, wobei<br />

die Identifizierung der Flächen und Tiere bei Anträgen für die o.g. flächenund<br />

tierbezogenen Beihilfen, gemäß Artikel 4 und 5 der VO (EWG) Nr.<br />

3508/92 durchgeführt wird.<br />

- Alle Anträge werden bei Bewilligung und Auszahlung im Rahmen der allgemeinen<br />

Verwaltungskontrolle nach Aktenlage und durch Plausibilitätskontrolle<br />

geprüft. Dies stellt sich im Einzelnen wie folgt dar:<br />

100% der Anträge werden vor der Bewilligung durch eine allgemeine Verwaltungskontrolle<br />

überprüft. Anhand maßnahmenspezifischer Checklisten ist<br />

die Einhaltung sämtlicher förderrelevanter Bestandteile der entsprechenden<br />

Lan<strong>des</strong>richtlinie durch die bewilligende Stelle zu kontrollieren. Hierzu gehören<br />

z.B.<br />

- Übereinstimmung der beantragten Maßnahmen mit den förderfähigen Bestandteilen;


Kapitel IX Durchführung der Maßnahmen___________________________________________________________ 408<br />

- Anwendung von <strong>Förderung</strong>seinschränkungen bzw. <strong>Förderung</strong>sausschlüssen;<br />

- Einhaltung der an den Zuwendungsempfänger gerichteten Anforderungen;<br />

- Einhaltung der spezifischen Anforderungen der zuwendungsfähigen Maßnahmen;<br />

- Einhaltung der Bemessungsgrundlagen der Zuschüsse sowie der zulässigen<br />

Zuschusshöhen;<br />

- Vorhandensein der entsprechenden Haushaltsmittel;<br />

- Ausschluss einer Doppelförderung im Rahmen der spezifischen Richtlinie<br />

und als Querkontrolle im Rahmen anderer Richtlinien der Zahlstelle oder<br />

- bei flächen- und tierbezogenen Maßnahmen Überprüfung sämtlicher beantragter<br />

Flächen oder Tiere auf der Grundlage einzureichender Flächenverzeichnisse<br />

bzw. Tierregister auf<br />

-Doppelbeantragung,<br />

-Übereinstimmung mit dem InVeKoS Tierregister,<br />

-Vorhandensein <strong>des</strong> Flurstückes sowie<br />

-Übereinstimmung der beantragten Flurstücksgröße mit dem Kataster<br />

und dem InVeKoS-Flächenverzeichnis.<br />

Darüber hinaus werden bei allen Maßnahmen vor Auszahlung durch Verwaltungskontrolle<br />

überprüft, ob die Auflagen und Bedingungen <strong>des</strong> Bewilligungsbeschei<strong>des</strong><br />

eingehalten worden sind. Hierzu zählt insbesondere<br />

- bei investiven Maßnahmen Vorlage von Rechnungen mit Zahlungsnachweis;<br />

- soweit anhand vorliegender Unterlagen möglich, Einhaltung von bewilligungsspezifischen<br />

Verpflichtungen, z. B. hinsichtlich der Bauweise und der<br />

Verwendung der Investition oder der Nutzung der Flächen;<br />

- Einhaltung <strong>des</strong> bewilligten Beihilfebetrages;<br />

- bei Tier- oder Flächenprämien<br />

- Vorlage eines Antrages auf Auszahlung mit dem aktuellen Flächen- bzw.<br />

Tierverzeichnis,<br />

- Überprüfung sämtlicher auszahlungsrelevanter Flächen oder Tiere auf<br />

Doppelbeantragung, Übereinstimmung mit dem InVeKoS Tierregister,<br />

Vorhandensein <strong>des</strong> Flurstückes sowie Übereinstimmung der beantragten


Kapitel IX Durchführung der Maßnahmen___________________________________________________________ 409<br />

Flurstücksgröße mit dem Kataster und dem InVeKoS-Flächenverzeichnis,<br />

die als Querkontrolle zwischen sämtlichen relevanten Maßnahmen in<br />

der Zahlstelle und durch überregionalen Abgleich lan<strong>des</strong>- und bun<strong>des</strong>weit<br />

durchgeführt wird.<br />

- Neben den Vor-Ort-Kontrollen finden im Bereich der investiv geförderten<br />

Maßnahmen zur Entwicklung <strong>des</strong> ländlichen Raums auch örtliche Prüfungen<br />

und Kontrollen im Rahmen der Verwaltungsverfahren statt (sogenannte Inaugenscheinnahmen<br />

vor Ort). In Abhängigkeit vom Fördervolumen gelten<br />

bei den Inaugenscheinnahmen Min<strong>des</strong>tquoten .<br />

- Die personell von der Bewilligung unabhängigen Technischen Prüfdienste<br />

der Zahlstellen kontrollieren jährlich min<strong>des</strong>tens 5 % der Begünstigten <strong>des</strong><br />

Gesamtprogramms vor Ort. Die Kontrollen vor Ort werden gemäß den Regelungen<br />

der Artikel 6 und 7 der VO (EWG) Nr. 2419/2001 durchgeführt. Zusätzliche<br />

spezifische Regelungen sind in den Lan<strong>des</strong>richtlinien aufgeführt.<br />

Die Auswahl der zu kontrollierenden Betriebe erfolgt aufgrund maßnahmenspezifischer<br />

Risikoanalysen auf der Ebene der Zahlstellen. Anhand maßnahmenspezifischer<br />

Checklisten werden sämtliche eingegangenen Verpflichtungen<br />

und Auflagen <strong>des</strong> Begünstigten, die zur Zeit der Vor-Ort-Prüfung geprüft<br />

werden können, kontrolliert. Dieses sind z. B.<br />

- Einhaltung der eingegangenen langfristigen Verpflichtungen sowohl nach<br />

Abschluss der Maßnahme, als auch während <strong>des</strong> Verpflichtungszeitraums;<br />

- bei Investitionsmaßnahmen<br />

Vorhandensein der geförderten Investitionen;<br />

Übereinstimmung der Investitionen mit der Benennung auf den Rechnungen;<br />

auflagengerechte Nutzung der Investitionen;<br />

ggf. Übereinstimmung der Rechnung mit den Belegen und der Buchführung<br />

<strong>des</strong> Betriebes sowie<br />

baufachliche Überprüfung bei Baumaßnahmen hinsichtlich der Übereinstimmung<br />

<strong>des</strong> Gebäu<strong>des</strong> mit den Rechnungen und den Bewilligungsanforderungen,<br />

ggf. durch Hinzuziehung eines Sachverständigen;


Kapitel IX Durchführung der Maßnahmen___________________________________________________________ 410<br />

Einhaltung der Min<strong>des</strong>tstandards Umweltschutz, Tierschutz und Hygiene<br />

(bei AFP, Junglandwirten, Verarbeitung und Vermarktung)<br />

- bei flächenbezogenen Beihilfen<br />

Kontrolle hinsichtlich Übereinstimmung mit Flächenverzeichnis sowie<br />

Feststellung der Größe und Kulturart gemäß den Bestimmungen der<br />

InVeKoS-Regelungen;<br />

Einhaltung der durch die Bewilligung auferlegten Flächennutzungsauflagen;<br />

die Anwendung der guten landwirtschaftlichen Praxis (bei Ausgleichszulage/-zahlung,<br />

Agrarumweltmaßnahmen)<br />

- bei tierbezogenen Maßnahmen<br />

Prüfung hinsichtlich Übereinstimmung mit dem Tierregister und der geförderten<br />

Tierart gemäß den Bestimmungen der InVeKoS-Regelungen;<br />

Einhaltung spezifischer Besatzdichten oder Haltungszeiträume gemäß<br />

den spezifischen Bewilligungsauflagen.<br />

b) Rückforderungen und Sanktionen<br />

Werden Verpflichtungen nicht oder nur teilweise eingehalten, so werden gemäß<br />

den einschlägigen vorgenannten Rechtsgrundlagen gewährte Zuwendungen<br />

ganz oder teilweise widerrufen oder zurückgefordert. Ein Rückforderungsanspruch<br />

wird insbesondere dann geltend gemacht, wenn<br />

* eine auflösende Bedingung eingetreten ist,<br />

* die Zuwendung durch unrichtige oder unvollständige Angaben erwirkt<br />

worden ist,<br />

* die Zuwendung nicht oder nicht mehr für die vorgesehenen Zwecke verwendet<br />

wird oder<br />

* die Auflagen (Verpflichtungen) nicht oder nicht innerhalb <strong>des</strong> festgesetzten<br />

Zeitraums erfüllt werden.<br />

Sanktionen kommen als zusätzliche „Bestrafung“ immer dann in Betracht, wenn<br />

der Antragsteller durch bewusste oder unbewusste Falschangaben oder Verschweigen<br />

prämienrelevanter Tatsachen verantwortlich ist.


Kapitel IX Durchführung der Maßnahmen___________________________________________________________ 411<br />

- Bei flächenbezogenen Beihilfen werden Sanktionen nach der Kulturgruppenregelung<br />

der VO (EG) Nr. 2419/2001 verhängt (Sanktionsstufen je nach Grad<br />

der Abweichung).<br />

- Bei tierbezogenen Maßnahmen werden ebenfalls die Sanktionsregelungen<br />

der Art. 36, 38 und 40 der VO (EG) Nr. 2419/2001 (incl. Änderungen nach<br />

VO 2550/2001) angewendet.<br />

Zur Zeit wird nach dem <strong>NRW</strong>-<strong>Programm</strong> zur <strong>Förderung</strong> <strong>des</strong> ländlichen<br />

Raums nur eine tierbezogene Maßnahme, die <strong>Förderung</strong> vom Aussterben bedrohter<br />

Haustierrassen, durchgeführt.<br />

- Bei Verstößen gegen die „gute landwirtschaftliche Praxis“ (Verstoß gegen<br />

Dünge- bzw. Pflanzenschutzbestimmungen), der von der zuständigen Fachbehörde<br />

ein auf irgendeiner Fläche <strong>des</strong> antragstellenden Betriebes festgestellt<br />

und mit einem Verwarnungs- oder Bußgeld geahndet wird, so wird als Sanktion<br />

die zustehende Prämie bei jeder Maßnahme der Kapitel V und VI, für die<br />

der betreffende Betrieb einen Antrag gestellt hat, um einen Betrag in Höhe<br />

<strong>des</strong> Verwarnungs- oder Bußgelds gekürzt.<br />

- Bei Verstößen gegen die Einhaltung der Min<strong>des</strong>tstandards Umweltschutz,<br />

Tierschutz und Hygiene, ist die weitere Auszahlung von Fördermitteln zu<br />

sperren und dem Zuwendungsepfänger eine Frist zu setzen, bis zu der die<br />

Mängel abzustellen sind. Nach fristgerechter Beseitigung der Mängel erfolgt<br />

die Auszahlung der restlichen Fördermittel an den Begünstigten. Die Sanktion<br />

besteht in diesem Falle in der verzögerten Mittelauszahlung. Ggf wird die<br />

Fördersumme vollständig zurückgefordert, die Schlusszahlung einbehalten<br />

oder teilweise gekürzt.<br />

Wird bei Investitionsmaßnahmen festgestellt dass der Verwendungsnachweises<br />

oder Zwischenverwendungsnachweises falsche Angaben enhält, weil<br />

nicht alle Leistungen oder Lieferungen in dem aufgeführten Umfang oder der<br />

beschriebenen Qualität erbracht wurden, wird die Zuwendung teilweise oder<br />

ganz widerrufen.<br />

Darüber hinaus ist der Zuwendungsempfänger nach dem Lan<strong>des</strong>subventionsgesetz<br />

immer dann, wenn z.B.


Kapitel IX Durchführung der Maßnahmen___________________________________________________________ 412<br />

- über subventionserhebliche Tatsachen bewusst falsche Angaben macht,<br />

die für ihn einen Vorteil bringen,<br />

- die Maßnahme nicht gemäß dem Verwendungszweck verwendet oder<br />

- die Zahlstelle über subventionserhebliche Tatsachen, die gegen die<br />

Verpflichtungen verstoßen in Unkenntnis lässt,<br />

gemäß § 264 <strong>des</strong> Strafgesetzbuches mit einer von einem Gericht festzusetzenden<br />

Geld- oder Freiheitsstrafe zu ahnden.<br />

Darüber hinaus gilt bei falschen Angaben aufgrund grober Fahrlässigkeit sowie<br />

bei absichtlich gemachten falschen Angaben die Regelung <strong>des</strong> Artikel 63<br />

er VO (EG) Nr. 445/2002, in dem der betreffende Begünstigte von der Zahlung<br />

sämtlicher Zuwendungen der Maßnahmen <strong>des</strong> betreffenden Kapitels der<br />

Ratsverordnung zur <strong>Förderung</strong> und Entwicklung <strong>des</strong> ländlichen Raumes für<br />

das entsprechende Kalenderjahr bzw. auch für das folgende Jahr ausgeschlossen<br />

wird.<br />

Zinsen werden ab dem Zeitpunkt der Auszahlung der zu Unrecht erhaltenen<br />

Prämie bis zur Gutschrift der zurückgeforderten oder verrechneten Prämie auf<br />

dem Konto der Zahlstelle berechnet.<br />

- Die Sanktionssysteme sind gemäß den o.g. Verwaltungsvorschriften und bei<br />

spezifischen Regelungen gemäß den Lan<strong>des</strong>richtlinien bei den Zahlstellen<br />

eingerichtet. Die Zahlstellen stellen im Rahmen ihrer rechtlichen Kompetenzen<br />

sicher, dass die entsprechenden Rückforderungen und Sanktionen zeitnah<br />

dem EAGFL wieder gutgeschrieben werden.<br />

Die Kontroll- und Sanktionssysteme sind maßnahmespezifisch in Anlage 16 dargestellt.<br />

Zusätzlich zu den vorgenannten Verwaltungs- und Kontrollmaßnahmen überprüfen die bei<br />

den Zahlstellen eingerichteten funktionell und personell unabhängigen Internen Revisionsdienste<br />

die Bewilligungs-, Verbuchungs- und Zahlungssysteme der einzelnen Maßnahmen<br />

sowie die Richtigkeit und Ordnungsmäßigkeit der Buchführung.<br />

Die im Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz<br />

eingerichtete von den Zahlstellen unabhängige Bescheinigende Stelle überprüft die Maßnahmen<br />

im Rahmen <strong>des</strong> Bescheinigungsverfahrens <strong>des</strong> Jahresabschlusses und stellt entsprechende<br />

Testate aus.


Kapitel IX Durchführung der Maßnahmen___________________________________________________________ 413<br />

IX.2.2 Kontrolle der Einhaltung der guten landwirtschaftlichen Praxis nach Art.<br />

47 der Verordnung (EG) Nr. 1257/1999<br />

Die gute landwirtschaftliche Praxis im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 1257/99 gründet<br />

sich in Deutschland auf die Regelungen <strong>des</strong> landwirtschaftlichen Fachrechts. Das Fachrecht<br />

gilt bun<strong>des</strong>weit für alle landwirtschaftlich genutzten Flächen und Tierhaltungen sowie für alle<br />

Betriebe mit ihren unterschiedlichen Produktionsrichtungen, Anbauverhältnissen und Betriebsgrößen.<br />

Es ist damit eine umfassende rechtliche Rahmenvorgabe für die deutsche Landwirtschaft.<br />

Wegen seiner bun<strong>des</strong>weiten Geltung können auf dem landwirtschaftlichen Fachrecht<br />

sowohl bun<strong>des</strong>weite rechtliche Vorgaben (hierzu gehört auch die Umsetzung allgemeiner<br />

Umweltvorgaben) als auch einzelne Maßnahmen der Länder (z. B. <strong>Förderung</strong> der Agrarumweltprogramme)<br />

abgestützt werden.<br />

Im landwirtschaftlichen Fachrecht sind insbesondere Regelungen in den Bereichen Düngung<br />

und Pflanzenschutz umweltrelevant. Die diesen Rechtsbereichen zuzuordnenden Regelungen<br />

umfassen die wesentlichen Praktiken zur Beschreibung der guten landwirtschaftlichen<br />

Praxis. Die Einhaltung <strong>des</strong> Düngemittel- und Pflanzenschutzrechts sichert ein hohes Niveau<br />

zum Schutz der Umweltgüter Boden, Wasser, Luft im Sinne der Nachhaltigkeitsstrategie und<br />

trägt in bedeutendem Umfang zur Sicherung und Erhöhung der Artenvielfalt bei.<br />

Düngung<br />

Die Vorgaben bei der Düngung verlangen, dass die Düngung nur nach guter landwirtschaftlicher<br />

Praxis erfolgen darf. Dazu gehört, dass die Düngung nach Art, Menge und Zeit auf den<br />

Bedarf der Pflanzen und <strong>des</strong> Bodens ausgerichtet wird. Hierbei müssen die im Boden verfügbaren<br />

Nährstoffe und die organische Substanz sowie die Standort- und Anbaubedingungen<br />

berücksichtigt werden. Durch diese Vorgaben bei der Düngung wird ein sparsamer und effektiver<br />

Einsatz der Düngemittel erreicht. Dadurch werden unerwünschte und vermeidbare Belastungen<br />

der Umwelt auf ein unvermeidbares Maß beschränkt.<br />

Die Grundsätze der guten landwirtschaftlichen Praxis beim Düngen sind seit 1996 für landwirtschaftlich<br />

und gartenbaulich genutzte Flächen in der Düngeverordnung näher bestimmt.<br />

Neben allgemeinen Vorgaben für die Anwendung von Düngemitteln enthält die Verordnung<br />

auch spezielle Vorschriften für die Anwendung von Wirtschafts- und Sekundärrohstoffdüngern.<br />

Die Grundsätze zielen auf den pflanzenbedarfs- und standortgerechten Einsatz von<br />

Düngemitteln ab, um dabei – soweit wie möglich – sowohl eine Über- als auch eine Unterdüngung<br />

zu vermeiden. Damit werden gleichzeitig Nährstoffverluste, insbesondere Nährstoffeinträge<br />

in Gewässer und andere Ökosysteme, verringert.


Kapitel IX Durchführung der Maßnahmen___________________________________________________________ 414<br />

In der Düngeverordnung sind im Wesentlichen festgelegt<br />

- die Grundsätze der Düngebedarfsermittlung,<br />

- Ausbringungsverbote,<br />

- ein zeitlich befristetes Ausbringungsverbot für Gülle, Jauche, Geflügelkot und flüssige<br />

stickstoffhaltige Sekundärrohstoffdünger<br />

- besondere Auflagen für die Ausbringung dieser Düngemittel,<br />

- Aufzeichnungen über Vergleiche der Nährstoffzu- und –abfuhren.<br />

Pflanzenschutz<br />

Ziel <strong>des</strong> Pflanzenschutzrechts ist es, Pflanzen vor Schadorganismen und nichtparasitären<br />

Beeinträchtigungen zu schützen und gleichzeitig Gefahren abzuwenden, die z.B. durch die<br />

Anwendung von Pflanzenschutzmitteln für die Gesundheit von Mensch und Tier und für den<br />

Naturhaushalt entstehen können. Das Pflanzenschutzrecht enthält <strong>des</strong>halb Vorschriften, die<br />

dem Schutz der Oberflächengewässer, <strong>des</strong> Grundwassers, <strong>des</strong> Bodens, der Artenvielfalt, der<br />

Luft sowie der Gesundheit der Menschen dienen. Pflanzenschutzmittel dürfen nur in Verkehr<br />

gebracht werden, wenn sie wissenschaftlich eingehend geprüft und zugelassen sind. Ihre Anwendung<br />

ist durch das Pflanzenschutzgesetz und den darauf beruhenden Vorschriften umfassend<br />

geregelt.<br />

Wichtige Elemente der guten landwirtschaftlichen Praxis sind:<br />

- Anwendung nur von zugelassenen Pflanzenschutzmitteln,<br />

- Verwendung nur geprüfter Pflanzenschutzgeräte,<br />

- Anwendung von Pflanzenschutzmitteln nur durch sachkundige Anwender.<br />

Verantwortlich für die Durchführung <strong>des</strong> Pflanzenschutzrechts sind die Länder. Sie unterhalten<br />

über die Pflanzenschutzdienste auch eine Offizialberatung, die sich auf Fragen der guten<br />

landwirtschaftlichen Praxis konzentriert.<br />

Bodenschutzaspekte der guten landwirtschaftlichen Praxis der Düngung und <strong>des</strong> Pflanzenschutzes<br />

Die gute landwirtschaftliche Praxis beschreibt die von den Landwirten zu beachtenden<br />

Grundsätze der landwirtschaftlichen Flächenbewirtschaftung. Hinsichtlich der Umweltwirkungen<br />

sind dabei hauptsächlich die mit der Düngung und dem Pflanzenschutz verbundenen<br />

Stoffeinträge in Agrarökosysteme maßgebend. Die im Rahmen der guten landwirtschaftlichen<br />

Praxis der Düngung und <strong>des</strong> Pflanzenschutzes einzuhaltenden Grundsätze sind im Düngemittel-<br />

und Pflanzenschutzrecht umfassend beschrieben.


Kapitel IX Durchführung der Maßnahmen___________________________________________________________ 415<br />

Von den Regeln der guten landwirtschaftlichen Praxis der Düngung werden in Deutschland<br />

auch Klärschlämme und Bioabfallkomposte erfasst. Diese dürfen zum Zwecke der Düngung<br />

nur in den Verkehr gebracht und an Landwirte abgegeben werden, wenn sie einem durch<br />

Rechtsverordnung zugelassenen Düngemitteltyp entsprechen. Nach den Vorgaben der Düngemittelverordnung,<br />

die das Inverkehrbringen von Düngemitteln regelt, müssen diese Stoffe<br />

auch als Düngemittel die Schadstoffgrenzwerte der abfallrechtlichen Vorschriften (Klärschlammverordnung,<br />

Bioabfallverordnung) einhalten. Darüber hinaus sind Min<strong>des</strong>tgehalte an<br />

Nährstoffen festgelegt, um eine hinreichende Wirksamkeit als Düngemittel sicherzustellen.<br />

Bei der Anwendung unterliegen Klärschlämme und Bioabfallkomposte dann als Düngemittel<br />

im vollen Umfang den Vorgaben der Düngeverordnung. Ihre Ausbringung hat sich daher nach<br />

dem Düngebedarf der angebauten Kulturen zu richten. Dies führt in der Praxis auf Grund der<br />

üblichen Nährstoffgehalte dieser Stoffe oftmals dazu, dass die abfallrechtlich zulässigen<br />

Höchstmengen nicht ausgeschöpft werden können. Dadurch wird der Eintrag von Schadstoffen<br />

durch die Vorgaben der guten landwirtschaftlichen Praxis zusätzlich reduziert.<br />

Die abfallrechtlichen Vorgaben (Klärschlammverordnung, Bioabfallverordnung) richten sich<br />

hauptsächlich an die Abgeber dieser Stoffe. Die Abgeber haben unter anderem vor der Aufbringung<br />

Bodenuntersuchungen auf bestimmte Schadstoffe selbst durchzuführen. Sie können<br />

damit auch Dritte beauftragen. Weiterhin haben sie umfangreiche Nachweispflichten zu erfüllen.<br />

Im Bun<strong>des</strong>-Bodenschutzgesetz sind Anforderungen zur Vorsorge gegen schädliche Bodenveränderungen<br />

und zur Gefahrenabwehr festgelegt. Die Gefahrenabwehr von schädlichen Bodenveränderungen<br />

aufgrund von Bodenerosion durch Wasser wird in der Bun<strong>des</strong>bodenschutzverordnung<br />

(§ 8) geregelt. Die Vorsorgepflicht in der Landwirtschaft wird durch die gute landwirtschaftliche<br />

Praxis der landwirtschaftlichen Bodennutzung erfüllt.. Im Mittelpunkt stehen<br />

Anforderungen zur Vorsorge gegen schädliche Bodenveränderungen im Zusammenhang mit<br />

Stoffeinträgen durch Düngemittel oder Pflanzenschutzmittel, die im Düngemittelgesetz bzw.<br />

in der Düngeverordnung und im Pflanzenschutzgesetz geregelt sind. Darüber hinaus sind<br />

Grundsätze zur landwirtschaftlichen Bodenbewirtschaftung beschrieben, die aufgrund ihrer<br />

Situations- und Standortabhängigkeit nicht sanktionsbewehrt sind; sie dienen daher als Orientierungshilfe<br />

für den Landwirt und die landwirtschaftlichen Beratungseinrichtungen.<br />

Mit der Einhaltung der guten landwirtschaftlichen Praxis der Düngung und <strong>des</strong> Pflanzenschutzes<br />

praktizieren die Landwirte somit gleichzeitig vorsorgenden Bodenschutz und erfüllen,<br />

hinsichtlich der damit verbundenen Stoffeinträge in Böden, die sich aus dem Bun<strong>des</strong>-<br />

Bodenschutzgesetz ergebenden Vorsorgeanforderungen und Pflichten zur Gefahrenabwehr.


Kapitel IX Durchführung der Maßnahmen___________________________________________________________ 416<br />

Umsetzung und Kontrolle<br />

Das landwirtschaftliche Fachrecht wird auf Grund <strong>des</strong> föderalen Aufbaus der Bun<strong>des</strong>republik<br />

Deutschland von den Ländern unter Berücksichtigung der unterschiedlichen natürlichen und<br />

strukturellen Gegebenheiten umgesetzt. Dabei wird präventiven Maßnahmen (z. B. Beratungs-<br />

und Aufklärungsmaßnahmen, Entwicklung von Prognosesystemen) ein hoher Stellenwert<br />

beigemessen.<br />

Die Durchführung dieser präventiven Maßnahmen sowie die Überprüfung der Einhaltung der<br />

gesetzlichen Vorgaben der guten landwirtschaftlichen Praxis (Düngeverordnung, Pflanzenschutzrecht)<br />

haben die Länder auf spezielle Einrichtungen (in <strong>NRW</strong>: Direktoren der Landwirtschaftskammern<br />

als Lan<strong>des</strong>beauftragte) übertragen. Da Pflanzenschutz- und Düngemaßnahmen<br />

den jahreszeiten-, kulturarten-, vegetations- und witterungsabhängigen Besonderheiten<br />

folgen müssen, wird die Arbeitsplanung der zuständigen Behörden diesen Gegebenheiten<br />

angepasst. Dies schließt auch Umfang und Auswahl der zu überprüfenden Betriebe und<br />

der kontrollierten Prüftatbestände ein, die ausschließlich nach fachlichen Kriterien und nicht<br />

nach einer pauschal vorgegebenen Kontrollhäufigkeit gemessen an den geförderten Betrieben<br />

bestimmt werden.<br />

Die Kontrollen erfolgen in Form von<br />

- geplanten Kontrollen (z. B. in Abhängigkeit vom Vegetationsverlauf und von der Witterung),<br />

- Stichprobenkontrollen (spontan) sowie<br />

- Anlasskontrollen (z. B. auf Verdacht oder nach Anzeige).<br />

Die Kontrollen werden dabei zum einen in geförderten und nicht geförderten landwirtschaftlichen<br />

Betrieben durchgeführt und schließen darüber hinaus auch den Agrarhandel z. B. in Bezug<br />

auf den Vertrieb zugelassener Düngemittel und Pflanzenschutzmittel ein. Die Form der<br />

Überprüfung (z. B. in Form von Feldbegehungen, Betriebsstätten- oder Buchkontrollen) wird<br />

in Abhängigkeit von dem zu kontrollierenden Tatbestand bzw. dem zu überprüfenden Unternehmen<br />

nach fachlichen und sachlichen Gesichtspunkten festgelegt. Die Arbeitsplanung der<br />

zuständigen Stellen wird ferner in Abhängigkeit von den zu erwartenden Risiken (Gefahrenlage)<br />

und unter Berücksichtigung der Kontrolleffizienz nach Bedarf angepasst. Dabei fließen<br />

auch Informationen aus den präventiven Maßnahmen (z. B. Beratung) sowie aus Umweltüberwachungsprogrammen<br />

ein. Art, Zeitpunkt, Schwerpunkt und Form der Kontrollen differieren<br />

daher von Jahr zu Jahr und unterliegen einer ständigen Anpassung. Eine detaillierte<br />

Darstellung <strong>des</strong> Kontrollsystems der Fachbehörden ist der Anlage 8 zu entnehmen.


Kapitel IX Durchführung der Maßnahmen___________________________________________________________ 417<br />

Der Fachrechtsansatz garantiert so ein hohes Schutzniveau für Mensch, Tier und Naturhaushalt.<br />

Zur Umsetzung der Bestimmungen der Verordnung (EG) Nr. 445/2002 und der Leitlinie der<br />

Kommission werden zusätzlich zu den üblichen Fachrechtskontrollen bei 5 % der Begünstigten<br />

im Rahmen der jährlichen stattfindenden Vor-Ort-Kontrollen die nachfolgend aufgeführten<br />

wesentlichen landwirtschaftlichen Praktiken (s. nachfolgende Übersicht) kontrolliert. Sofern<br />

Anhaltspunkte für Verstöße vorliegen, werden hierüber die dafür zuständigen Fachbehörden<br />

mit der Maßgabe unterrichtet, eine vertiefte abschließende Prüfung <strong>des</strong> Sachverhalts<br />

in diesem Unternehmen durchzuführen.


Kapitel IX Durchführung der Maßnahmen______________________________________________________________________________________________________________________ 418<br />

Wesentliche landwirtschaftliche Praktiken, deren Einhaltung nach Maßgabe der Art. 59-61 der VO (EG) Nr. 445/2002 sowie der Leitlinie der Kommission<br />

bei 5 % der Begünstigten einmal jährlich vor Ort überprüft werden müssen<br />

Fachlicher Prüf- Wesentliche Praktik Verdachtsmomente<br />

Fragestellung bei der Sanktion<br />

bereich gegen wesentliche Praktiken<br />

Vor-Ort-Kontrolle<br />

oder bei besonderen Gefahren<br />

Verstöße gegen<br />

bestimmte Vorschriften<br />

<strong>des</strong> Fachrechts:<br />

- Behandlung als<br />

Ordnungswidrigkeit<br />

nach<br />

den Vorgaben<br />

<strong>des</strong> Fachrechts<br />

und ggf. Ahnung<br />

als Ordnungswidrigkeit<br />

(durch<br />

Geldbuße bis<br />

zu 15.000 €)<br />

- Sanktionen<br />

entsprechend<br />

den Entwicklungsplänen<br />

der Länder<br />

Liegen Unterlagen über die für die Düngebedarfsermittlung<br />

notwendigen Werte für<br />

Stickstoff vor?<br />

Unterlagen über Werte für Stickstoff<br />

liegen nicht vor<br />

Düngung Durchführung der Düngebedarfsermittlung<br />

Ab 2001: Liegen für die Grundnährstoffe<br />

Phosphat und Kali Bodenuntersuchungen<br />

vor?<br />

Ab 2001: Bodenuntersuchungen für<br />

die Grundnährstoffe Phosphat und<br />

Kali liegen nicht vor


Kapitel IX Durchführung der Maßnahmen___________________________________________________________ 419<br />

Fachlicher Prüf- Wesentliche Praktik Verdachtsmomente<br />

Fragestellung bei der Sanktion<br />

bereich gegen wesentliche Praktiken<br />

Vor-Ort-Kontrolle<br />

oder bei besonderen Gefahren<br />

Verstöße gegen<br />

bestimmte Vorschriften<br />

<strong>des</strong> Fachrechts:<br />

- Behandlung als<br />

Ordnungswidrigkeit<br />

nach<br />

den Vorgaben<br />

<strong>des</strong> Fachrechts<br />

und ggf. Ahnung<br />

als Ordnungswidrigkeit<br />

(durch<br />

Geldbuße bis<br />

zu 15.000 €)<br />

- Sanktionen<br />

entsprechend<br />

den Entwicklungsplänen<br />

der Länder<br />

Liegen Aufzeichnungen über Nährstoffvergleiche<br />

vor?<br />

Aufzeichnungen über die Nährstoffvergleiche<br />

und deren Ergebnisse liegen<br />

nicht vor<br />

Durchführung von Nährstoffvergleichen<br />

(nur durchzuführen von<br />

Betrieben ab 10 Hektar landwirtschaftlich<br />

genutzter Fläche oder<br />

mehr als 1 Hektar Anbau von<br />

Gemüse, Hopfen, Reben, Erdbeeren,<br />

Gehölzen oder Tabak)<br />

Gibt es zum Zeitpunkt der Prüfung Hinweise<br />

auf eine nicht unverzügliche<br />

Einarbeitung von Gülle, Jauche,<br />

Geflügelkot oder flüssigem<br />

Sekundärrohstoffdünger auf unbestelltem<br />

Ackerland<br />

Unbestellte Ackerflächen, auf denen<br />

Gülle, Jauche, Geflügelkot oder flüssiger<br />

Sekundärrohstoffdünger nicht<br />

eingearbeitet sind, vorgefunden<br />

Unverzügliche Einarbeitung von<br />

Gülle, Jauche, Geflügelkot oder<br />

flüssigem Sekundärrohstoffdünger<br />

auf unbestelltem Ackerland


Kapitel IX Durchführung der Maßnahmen___________________________________________________________ 420<br />

Fachlicher Prüf- Wesentliche Praktik Verdachtsmomente<br />

Fragestellung bei der Sanktion<br />

bereich gegen wesentliche Praktiken<br />

Vor-Ort-Kontrolle<br />

oder bei besonderen Gefahren<br />

Sachkundenachweis fehlt Liegt der Sachkundenachweis vor? Verstöße gegen<br />

bestimmte Vorschriften<br />

<strong>des</strong> Fach-<br />

Amtliche Prüfplakette fehlt Trägt das Pflanzenschutzgerät die amtliche rechts:<br />

Prüfplakette oder liegt Prüfbeleg vor? - Behandlung als<br />

Ordnungswidrigkeit<br />

nach<br />

den Vorgaben<br />

<strong>des</strong> Fachrechts<br />

und ggf. Ahnung<br />

als Ordnungswidrigkeit<br />

(durch<br />

Geldbuße bis<br />

zu 50.000 €)<br />

Anwendung von Pflanzenschutzmitteln<br />

nur durch sachkundige<br />

Anwender<br />

Anwendung von Pflanzenschutzmitteln<br />

nur mit amtlich<br />

geprüften Geräten<br />

Pflanzenschutz


Kapitel IX Durchführung der Maßnahmen______________________________________________________________________________________________________________________ 421<br />

Die Bewilligungsbehörden werden von den zuständigen Fachbehörden in geeigneter Weise über Verstöße gegen das Fachrecht informiert (siehe<br />

nachfolgende Übersicht).<br />

Kontrollsystem gemäß Leitfaden der Kommission (VI/10535/99 – En Final – rev. 1)<br />

Fachbehörden<br />

Bewilligungsbehörde<br />

Anfrage<br />

Aufgaben<br />

Autonome Kontrolle der Einhaltung<br />

<strong>des</strong> landwirtschaftlichen<br />

Fachrechts<br />

Aufgabe: Prüfung <strong>des</strong> Prämienantrages<br />

Verhängung von<br />

Bußgeldern bei<br />

Verstößen<br />

gezielte Kontrolle <strong>des</strong> landwirtschaftlichen<br />

Fachrechts<br />

im betroffenen Betrieb<br />

Verdacht<br />

auf Ver-<br />

Verstoß<br />

gegen<br />

Fachrecht<br />

stoß ge-<br />

Vor-Ort-Kontrolle nach VO 445/02<br />

Kontrolle einer Auswahl wesentlicher<br />

Praktiken der guten landwirtschaftlichen<br />

Praxis (Risikoanalyse)<br />

keine<br />

Hinweise<br />

auf Ver-<br />

Entscheidung der Bewilligungsbehörde<br />

über Sanktionen<br />

Entscheidung der Bewilligungsbehörde:<br />

volle Prämiengewährung


Kapitel IX Durchführung der Maßnahmen____________________________________________________________ 422<br />

Sanktionen<br />

Verstöße gegen bestimmte Vorschriften <strong>des</strong> Fachrechts werden nach den Vorgaben <strong>des</strong> Fachrechts<br />

als Ordnungswidrigkeit behandelt und ggf. mit einem Bußgeld geahndet.<br />

Darüber hinaus verhängt die Bewilligungsbehörde Sanktionen in den Fällen, in denen ein<br />

rechtskräftig festgestellter Verstoß gegen das Fachrecht vorliegt. In diesem Fall orientiert sich<br />

die Höhe der Sanktion durch die Bewilligungsbehörde an der Höhe <strong>des</strong> von der Fachbehörde<br />

verhängten Bußgel<strong>des</strong><br />

Ergänzende Hinweise zu den Vorschriften im landwirtschaftlichen Fachrecht<br />

1. Düngemittelrecht bezüglich der Düngemittelanwendung<br />

Düngemittelgesetz<br />

Das Düngemittelgesetz schreibt seit 1989 vor, dass die Düngung nur nach guter landwirtschaftlicher<br />

Praxis erfolgen darf. Die Düngung nach guter landwirtschaftlicher Praxis dient<br />

der Versorgung der Pflanzen mit notwendigen Nährstoffen sowie der Erhaltung und <strong>Förderung</strong><br />

der Bodenfruchtbarkeit.<br />

Zur guten landwirtschaftlichen Praxis der Düngung gehört, dass sie nach Art, Menge und Zeit<br />

auf den Bedarf der Pflanzen und <strong>des</strong> Bodens unter Berücksichtigung der im Boden verfügbaren<br />

Nährstoffe und organischen Substanz sowie der Standort- und Anbaubedingungen ausgerichtet<br />

wird.<br />

Düngeverordnung<br />

Die Grundsätze der guten landwirtschaftlichen Praxis beim Düngen sind seit 1996 für landwirtschaftlich<br />

(einschließlich gartenbaulich) genutzte Flächen in der Düngeverordnung näher<br />

bestimmt. Neben allgemeinen Vorgaben für die Anwendung von Düngemitteln enthält die<br />

Verordnung auch spezielle Vorschriften für die Anwendung von Wirtschafts- und Sekundärrohstoffdüngern.<br />

Die Grundsätze der guten landwirtschaftlichen Praxis zielen auf den pflanzenbedarfs-<br />

und standortgerechten Einsatz von Düngemitteln ab, um dabei soweit wie möglich<br />

sowohl eine Über- als auch eine Unterdüngung zu vermeiden. Damit werden auch Nährstoffverluste<br />

und Nährstoffeinträge in Gewässer und andere Ökosysteme verringert bzw. vermieden.


Kapitel IX Durchführung der Maßnahmen___________________________________________________________ 423<br />

In der Düngeverordnung sind im Wesentlichen festgelegt<br />

- allgemeine Grundsätze der Düngemittelanwendung und besondere Grundsätze für die<br />

Verwendung von Wirtschaftsdüngern,<br />

- Grundsätze der Düngebedarfsermittlung,<br />

- Ausbringungsverbote, sofern der Boden Nährstoffe nicht aufnehmen kann,<br />

- ein zeitlich befristetes Ausbringungsverbot für Gülle, Jauche, Geflügelkot und flüssigen<br />

Sekundärrohstoffdünger,<br />

- besondere Auflagen für die Ausbringung dieser Düngemittel,<br />

- Aufzeichnungen über Vergleiche der Nährstoffzu- und abfuhren.<br />

Regelungen im Einzelnen:<br />

Anwendungsbereich<br />

- Der Anwendungsbereich der Verordnung erstreckt sich grundsätzlich auf alle landwirtschaftlich<br />

genutzten Flächen (einschließlich Garten- und Weinbau sowie Sonderkulturen).<br />

Geschlossene bodenunabhängige Verfahren, z. B. unter Glas, werden nicht erfasst, weil<br />

hierbei Nährstoffausträge systembedingt ausgeschlossen werden können.<br />

Auch Haus- und Nutzgärten in landwirtschaftlichen Betrieben sind nicht einbezogen, weil<br />

dies zu unverhältnismäßigem Aufwand bei der Anwendung und Überwachung führen<br />

würde.<br />

Düngemittelanwendung<br />

- Nach der Verordnung müssen Düngemittel grundsätzlich so ausgebracht werden, dass die<br />

in ihnen enthaltenen Nährstoffe von den Pflanzen weitestgehend für ihr Wachstum ausgenutzt<br />

werden können. Das hängt ab von der Höhe und vom zeitlichen Verlauf <strong>des</strong> Düngebedarfs<br />

der angebauten Kulturen; außerdem müssen die Standort- und Anbaubedingungen<br />

beachtet werden. Die auf dieses Ziel ausgerichteten Düngungsmaßnahmen führen gleichzeitig<br />

dazu, dass Nährstoffverluste und damit verbundene Einträge in Gewässer durch<br />

Auswaschung oder oberflächlichen Abtrag weitestgehend vermieden werden.<br />

Stickstoffhaltige Düngemittel, also auch Wirtschaftsdünger, dürfen nur so aufgebracht<br />

werden, dass die enthaltenen Nährstoffe im Wesentlichen während der Vegetationszeit für<br />

die Pflanzen verfügbar werden.


Kapitel IX Durchführung der Maßnahmen___________________________________________________________ 424<br />

- Beim Ausbringen von Wirtschaftsdüngern tierischer Herkunft entstehen je nach technischer<br />

Ausstattung unvermeidliche Verluste in unterschiedlicher Höhe. Dafür räumt die<br />

Verordnung allerdings höchstens 20 Prozent der vor der Ausbringung in den Wirtschaftsdüngern<br />

ermittelten Mengen an Gesamtstickstoff ein und schafft damit einen Zwang zur<br />

Verbesserung der technischen Ausstattung. Um Ammoniakverluste und damit Stickstoffeinträge<br />

in nichtlandwirtschaftliche Ökosysteme weiter zu verringern, sollen nämlich<br />

schrittweise moderne Geräte mit verlustarmer Ausbringungstechnik zum Einsatz kommen.<br />

Sachgerechte Ausbringung<br />

- Um eine sachgerechte Ausbringung zu erreichen, ist vorgeschrieben, dass die Ausbringungsgeräte<br />

den allgemein anerkannten Regeln der Technik entsprechen, eine sachgerechte<br />

Mengenbemessung und Verteilung sowie eine verlustarme Ausbringung erlauben.<br />

Bei der Auswahl der Technik sind auch Gelände- und Bodenbeschaffenheit angemessen<br />

zu berücksichtigen. Dies gilt insbesondere für den Einsatz schwerer Technik oder für Geräte<br />

mit einem hohen Zugkraftbedarf auf leichten Standorten oder in Hanglagen.<br />

Abstand zu Gewässern und Nachbarflächen<br />

- Im Interesse <strong>des</strong> Gewässerschutzes dürfen durch die Düngung keine Nährstoffe unmittelbar<br />

in die Oberflächengewässer gelangen. Bei der Ausbringung muss <strong>des</strong>halb ein angemessener<br />

Abstand zu den Gewässern eingehalten werden; dieser hat sich wiederum nach<br />

den jeweiligen Gegebenheiten wie z. B. Geländebeschaffenheit, Bodenverhältnisse, Pflanzenbewuchs,<br />

Art <strong>des</strong> Düngemittels, Ausbringungsgerät usw. zu richten. Vorsicht ist auch<br />

gegenüber benachbarten Flächen notwendig, insbesondere wenn es sich dabei um Flächen<br />

handelt, die als natürlicher Lebensraum für Tier- und Pflanzenarten von besonderer Bedeutung<br />

sind (z. B. Naturschutzflächen). Um dies zu gewährleisten, können die zuständigen<br />

Behörden der Länder Anordnungen treffen und dabei im Einzelfall insbesondere Abstände<br />

zu Gewässern festlegen.<br />

N-Düngung nur bei aufnahmefähigen Böden<br />

- Um Nährstoffverlusten und einer Gewässerbelastung durch Abschwemmung vorzubeugen,<br />

dürfen stickstoffhaltige Düngemittel nur dann ausgebracht werden, wenn die Böden<br />

für den Dünger aufnahmefähig sind.<br />

Aufnahmefähig sind Böden nicht, wenn sie wassergesättigt, tiefgefroren oder stark<br />

schneebedeckt sind.


Kapitel IX Durchführung der Maßnahmen___________________________________________________________ 425<br />

Besondere Grundsätze bei Wirtschafts- und Sekundärrohstoffdünger<br />

- Wirtschaftdünger und Sekundärrohstoffdünger sind hinsichtlich Ihrer Zusammensetzung<br />

grundsätzlich wie vergleichbare Mehrnährstoffdünger anzuwenden.<br />

Auf Grund ihrer Eigenschaften können Wirtschaftsdünger tierischer Herkunft und Sekundärrohstoffdünger<br />

in der Regel im Vergleich zu Mineraldüngern nicht so gezielt angewendet<br />

werden. Mit ihrer Ausbringung sind somit größere Risiken für eventuelle Umweltbelastungen<br />

durch Nährstoffverluste verbunden. Deshalb sind bei ihrer Anwendung neben<br />

den allgemein geltenden Grundsätzen weitere Anforderungen zu befolgen.<br />

Maßnahmen zur Verringerung von Ammoniakverlusten<br />

- Gewisse Ammoniakverflüchtigungen sind beim Ausbringen von Gülle, Jauche, Geflügelkot<br />

oder stickstoffhaltigen flüssigen Sekundärrohstoffdüngern unvermeidbar. Sie müssen<br />

jedoch im Interesse der Umwelt und im Interesse <strong>des</strong> Landwirtes soweit wie möglich verringert<br />

werden. Dazu gibt es eine Reihe von Möglichkeiten. So verringert z. B. die Ausbringung<br />

bei niedrigen Temperaturen, trübem Wetter oder Windstille die Verluste. Weiterhin<br />

kann die Verdünnung mit Wasser, insbesondere bei Rindergülle, zu einer geringeren<br />

Ammoniakverflüchtigung beitragen. Drillverfahren auf Grünland oder der Einsatz von<br />

Schleppschläuchen sind ebenfalls wirksame Techniken und sollten künftig verstärkt eingesetzt<br />

werden. Unter bestimmten Bedingungen ist auch die Zugabe von Nitrifikationshemmern<br />

von Nutzen. Auf unbestellten Ackerflächen ist die umgehende Einarbeitung mit<br />

gut mischenden Bodenbearbeitungsgeräten wichtigste Voraussetzung für die Reduzierung<br />

von Ammoniakverlusten.<br />

N-Düngung nach der Ernte zur Folgefrucht<br />

- In den Herbst- und Wintermonaten kann ungenutzter Stickstoff aus flüssigen Wirtschaftsdüngern<br />

nach Umwandlung in Nitrat besonders leicht ausgewaschen werden. Auf Ackerland<br />

darf <strong>des</strong>halb Gülle, Jauche, Geflügelkot oder flüssiger stickstoffhaltiger Sekundärrohstoffdünger<br />

nach der Ernte nur dann ausgebracht werden, wenn ein aktueller Stickstoffbedarf<br />

der angebauten Kulturen ermittelt wurde oder der ausgebrachte Stickstoff zur Strohrotte<br />

beitragen soll. Auf Erfahrungswerte gestützt, ist die Gesamtmenge auf 80 kg Gesamtstickstoff<br />

je Hektar begrenzt worden.


Kapitel IX Durchführung der Maßnahmen___________________________________________________________ 426<br />

Ausbringungs-Sperrfrist<br />

- Gülle, Jauche, Geflügelkot oder stickstoffhaltiger Sekundärrohstoffdünger dürfen in der<br />

Zeit vom 15. November bis 15. Januar grundsätzlich nicht ausgebracht werden.<br />

Die zuständige Behörde kann unter Berücksichtigung der besonderen Eigenschaften der<br />

Düngemittel, der Standortverhältnisse und der landwirtschaftlichen Nutzung Ausnahmen<br />

zulassen oder weitergehende zeitliche Ausbringungsverbote anordnen.<br />

Besonderheit von Moorböden<br />

- Wegen der besonderen Beschaffenheit von Moorböden ist bei der Ausbringung von Gülle,<br />

Jauche, Geflügelkot und stickstoffhaltigen flüssigen Sekundärrohstoffdüngern auf Moorböden<br />

besondere Vorsicht geboten, da diese Dünger hier besonders rasch in tiefere Bodenschichten<br />

gelangen und damit Nährstoffanreicherungen im Grundwasser herbeiführen<br />

können.<br />

Phosphat- und Kalidüngung bei hochversorgten Böden<br />

- Auf Böden, die sehr hoch mit Phosphat oder Kali versorgt sind – insbesondere trifft dies<br />

in Betrieben mit intensiver Tierhaltung zu – dürfen Wirtschaftsdünger tierischer Herkunft<br />

nur bis in Höhe <strong>des</strong> Phosphat- oder Kalientzuges <strong>des</strong> Pflanzenbestan<strong>des</strong> unter Berücksichtigung<br />

der unter den jeweiligen Standortbedingungen zu erwartenden Erträge und Qualitäten<br />

ausgebracht werden, wenn schädliche Auswirkungen auf Gewässer nicht zu erwarten<br />

sind.<br />

Obergrenzen für die Stickstoffdüngung aus Wirtschaftsdünger<br />

- Zur Umsetzung der EG-Nitrat-Richtlinie werden auf Betriebsebene flächenbezogene Obergrenzen<br />

für das Aufbringen von Stickstoff aus Wirtschaftsdüngern tierischer Herkunft<br />

eingeführt (170 kg/ha auf Ackerland). Da Stickstoff auf Grünlandstandorten in der Regel<br />

geringer auswaschungsgefährdet ist, wurde die Möglichkeit der EG-Nitrat-Richtlinie genutzt<br />

und für Grünland abweichend von der allgemein geltenden Obergrenze von 170 kg<br />

Stickstoff (N) je Hektar ein Wert von 210 kg N je Hektar festgesetzt. Die Obergrenzen beziehen<br />

sich auf den Durchschnitt <strong>des</strong> Betriebes.


Kapitel IX Durchführung der Maßnahmen___________________________________________________________ 427<br />

Düngungsbedarfsermittlung<br />

- Der Düngungsbedarf wird in der Regel schlagbezogen – u.a. durch Bodenuntersuchungen<br />

- ermittelt. Bei der Ermittlung <strong>des</strong> Stickstoffbedarfs können jedoch kleinere Schläge bis zu<br />

einer Fläche von insgesamt 5 Hektar auch als Bewirtschaftungseinheit zusammengefasst<br />

werden.<br />

Da der Düngebedarf einer Fläche von zahlreichen Faktoren abhängt, lässt sich eine fachlich<br />

vertretbare generelle Mengenvorgabe nicht festlegen. Vielmehr gilt es, neben den<br />

Nährstoffentzügen durch die Pflanzen auch eine Vielzahl von Standorteigenschaften in<br />

Rechnung zu stellen. Die Einschätzung der Nährstoffentzüge muss dabei auf Erträge und<br />

Qualitäten ausgerichtet werden, die unter den jeweiligen Standort- und Anbaudingungen<br />

realistischerweise erwartet werden können.<br />

Um den konkreten Düngebedarf einer bestimmten Kultur möglichst genau ermitteln zu<br />

können, ist es wichtig, den Nährstoffvorrat <strong>des</strong> Bodens zu kennen und die Nährstoffmengen<br />

abzuschätzen, die voraussichtlich im jeweiligen Zeitraum für die Pflanzen verfügbar<br />

sind.<br />

Weiterhin sind die durch Bewirtschaftung zugeführten und pflanzenverfügbaren Nährstoffmengen<br />

zu berücksichtigen. Dazu gehören u. a. auch die Nährstoffmengen, die durch<br />

Bewirtschaftungsmaßnahmen zu einem früheren Zeitpunkt zugeführt wurden oder die mit<br />

Bodenhilfsstoffen, Kultursubstraten oder Pflanzenhilfsmitteln aufgebracht werden.<br />

Da Anbaubedingungen wie Kulturart, Vorfrucht, Bodenbearbeitung und Bewässerung die<br />

Nährstoffverfügbarkeit im Boden stark beeinflussen, sind diese bei der Düngebedarfsermittlung<br />

ebenfalls einzubeziehen.<br />

Ermittlung der Nährstoffgehalte von Wirtschaftsdünger<br />

- Die richtige Bemessung der Düngergaben setzt voraus, dass auch die Nährstoffgehalte der<br />

Wirtschaftsdünger bekannt sind. Nur dann kann unter Berücksichtigung der Ausbringungsmenge<br />

die gesamte Nährstoffzufuhr richtig kalkuliert werden. Die Nährstoffgehalte<br />

können durch Untersuchung, aber auch durch Berechnungs- und Schätzverfahren oder<br />

durch Richtwerte der Beratung in Erfahrung gebracht werden.<br />

- Da im Stall und bei der Lagerung von Wirtschaftsdüngern Stickstoffverluste in gewissem<br />

Umfang unvermeidbar sind, muss dies bei der Düngebemessung und beim Vergleich über<br />

Nährstoffzu- und -abfuhren beachtet werden. Bei Gülle und Jauche wird ein Abzug in Hö-


Kapitel IX Durchführung der Maßnahmen___________________________________________________________ 428<br />

he von 10 Prozent, bei Festmist in Höhe von 25 Prozent eingeräumt, um auf einen möglichst<br />

verlustarmen Umgang mit Wirtschaftsdüngern hinzuwirken.<br />

Nährstoffvergleiche<br />

- Zusätzlich zu der Bewertung der kurzfristigen schlag- und bestandsbezogenen Düngungsmaßnahmen<br />

können die Landwirte nur im langfristigen Überblick erkennen, ob die durchgeführten<br />

Düngungsmaßnahmen auf Dauer ökonomisch und auch ökologisch sachgerecht<br />

sind. Hierzu sind Vergleiche über Nährstoffzu- und -abfuhr im Betrieb unabdingbar. Das<br />

Erstellen der Nährstoffvergleiche ist jedoch nur auf Betriebsebene vorgesehen, um die Betriebe<br />

nicht unverhältnismäßig mit Verwaltungsaufwand zu belasten. Die Ergebnisse der<br />

Vergleiche werden den Landwirten und der landwirtschaftlichen Beratung wichtige Hinweise<br />

für die künftigen Düngungsmaßnahmen geben, da Reserven in Form von vermeidbaren<br />

Nährstoffverlusten, aber auch eine zu geringe Nährstoffzufuhr und die damit verbundene<br />

Erschöpfung der Bodenvorräte aufgedeckt werden können.<br />

Betriebe unter 10 Hektar sind wegen ihres geringen Flächenanteils grundsätzlich von der<br />

Verpflichtung zum Erstellen von Nährstoffvergleichen ausgenommen. Für Betriebe mit<br />

Wein- oder Gemüsebau sowie mit Anbau von Hopfen, Erdbeeren, Gehölzen oder Tabak<br />

ist jedoch wegen der bei diesen Kulturen häufig höheren Düngungsintensität die Flächengrenze<br />

niedriger angesetzt worden. Der mit jährlichen Vergleichen abzudeckende Zeitraum<br />

soll sich mit dem betriebstypischen Wirtschaftsjahr decken.<br />

Aufzeichnungs- und Aufbewahrungsfristen<br />

- Da den Landwirten nur aus einem längerfristigen Vergleich Vorteile für die Düngebedarfsermittlung<br />

erwachsen, sind die Ergebnisse der Bodenuntersuchungen, der angewandten<br />

Berechnungs- und Schätzverfahren oder der Berechnungen mit Hilfe von Richtwerten<br />

sowie die Nährstoffvergleiche aufzuzeichnen und min<strong>des</strong>tens 9 Jahre aufzubewahren.<br />

Ordnungswidrigkeiten<br />

- Ordnungswidrigkeiten können laut Düngemittelgesetz mit einer Geldstrafe bis zu<br />

30.000 DM geahndet werden.


Kapitel IX Durchführung der Maßnahmen___________________________________________________________ 429<br />

2. Pflanzenschutz<br />

Das zuletzt 1998 geänderte Pflanzenschutzgesetz und die darauf gestützten Verordnungen<br />

enthalten vielfältige Vorschriften zum Pflanzenschutz und zur Anwendung von Pflanzenschutzmitteln.<br />

Pflanzenschutz, nicht nur die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln, darf danach<br />

nur nach guter landwirtschaftlicher Praxis durchgeführt werden. Hierzu enthält das Gesetz<br />

allgemeine Zielvorgaben.<br />

Zur näheren Beschreibung der guten landwirtschaftlichen Praxis erarbeitete BML gemäß § 2a<br />

<strong>des</strong> Pflanzenschutzgesetzes „Grundsätze für die Durchführung der guten landwirtschaftlichen<br />

Praxis im Pflanzenschutz“, die im November 1998 im Bun<strong>des</strong>anzeiger veröffentlicht<br />

wurden (vgl. Anlage 8).<br />

Die gute landwirtschaftliche Praxis im Pflanzenschutz wird ferner maßgeblich geprägt durch<br />

die Bestimmungen <strong>des</strong> Pflanzenschutzrechts zur<br />

- Zulassung von Pflanzenschutzmitteln einschließlich der Festsetzung von Anwendungsgebieten<br />

(Kultur und Schadorganismus) und Anwendungsbestimmungen,<br />

- Ausbildung der Anwender von Pflanzenschutzmitteln (Sachkunde),<br />

- Prüfung von Feldspritzgeräten.<br />

Die Grundsätze sind nicht unmittelbar bußgeldbewehrt. Jedoch im Einzelfall kann die zuständige<br />

Behörde <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong> hinsichtlich der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln auf der<br />

Grundlage von § 6 Abs. 1 PflSchG bußgeldbewehrte Anordnungen zur Einhaltung der guten<br />

landwirtschaftlichen Praxis treffen.<br />

Dieses System (Rechtsrahmen, Grundsätze, bußgeldbewehrte Anordnungen im Einzelfall)<br />

wurde aus der Erkenntnis heraus geschaffen, dass allgemein rechtsverbindliche und bußgeldbewehrte<br />

Regelungen zur guten landwirtschaftlichen Praxis im Pflanzenschutz aufgrund der<br />

vielen unterschiedlichen Situationen und Gegebenheiten vor Ort (z.B. Kulturen, Schadorganismen,<br />

Witterung, Standorte, verfügbare Pflanzenschutzmaßnahmen, betriebliche Voraussetzungen)<br />

nicht mit hinreichender Bestimmtheit festgelegt werden können.<br />

Die Grundsätze werden regelmäßig überprüft und nach dem Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse<br />

und der Technik angepasst. Mit den Ländern ist vereinbart, dass Diskussionen<br />

hierzu bereits zwei Jahre nach der Veröffentlichung vor dem Hintergrund erster Erfahrungen<br />

erfolgen sollen. Die Vorbereitungen durch eine Befragung der Länder zu ihren Erfahrungen<br />

hierzu laufen bereits.


Kapitel IX Durchführung der Maßnahmen___________________________________________________________ 430<br />

IX.3 Begleitung und Bewertung<br />

IX.3.1 Durchführungsberichte<br />

Das Land Nordrhein-Westfalen legt zum 30. April eines jeden Jahres einen Durchführungsbericht<br />

vor, der das vorhergehende Kalenderjahr abdeckt. Am Ende der <strong>Programm</strong>laufzeit wird<br />

ein Schlussbericht übermittelt.<br />

Jahres- und Schlussbericht enthalten Angaben über<br />

1. die für die Durchführung der Intervention relevante Änderung der Rahmenbedingungen,<br />

insbesondere signifikante sozio-ökonomische Entwicklungen, Änderungen nationaler, regionaler<br />

und sektorieller Politiken,<br />

2. den Stand der Durchführung der Maßnahmen und Schwerpunkte, bezogen auf die jeweiligen<br />

operationellen und spezifischen Ziele anhand von spezifischen Indikatoren (s. Kapitel<br />

IX.3.2),<br />

3 die vom Land und dem Begleitausschuss getroffenen Vorkehrungen zur Sicherung der<br />

Qualität und der Effizienz der Durchführung (s. auch Kapitel IX.3.3) und<br />

4. die Maßnahmen, die zu Gewährleistung der Vereinbarkeit mit den Gemeinschaftspolitiken<br />

getroffen wurden.<br />

IX.3.2 Bewertungsindikatoren zur Beurteilung der effizienten und ordnungsgemäßen<br />

Durchführung der Maßnahmen<br />

In den jährlich zu erstellenden Durchführungsberichten und im Schlussbericht wird der Stand<br />

der Durchführung für alle Maßnahmen der drei Förderschwerpunkte dargelegt. Die Beurteilung<br />

erfolgt anhand der nachfolgend aufgeführten harten Indikatoren. Daraus lassen sich dann<br />

weitere Indikatoren und Maßstäbe ableiten, mit denen die Effizienz der Fördermaßnahmen<br />

bewertet werden kann.


Kapitel IX Durchführung der Maßnahmen___________________________________________________________ 431<br />

Förderschwerpunkt I: Verbesserung der Produktionsstruktur<br />

Investitionen in landwirtschaftlichen Betrieben und Niederlassungsbeihilfe für Junglandwirte<br />

Die effiziente und ordnungsgemäße Durchführung der Maßnahmen kann an folgenden Indikatoren<br />

gemessen werden:<br />

- Abfluss der bereitgestellten Fördermittel,<br />

- Anzahl der geförderten Betriebe differenziert nach Schwerpunkten und im Verhältnis zur<br />

Anzahl der Betriebe insgesamt bzw. zu den Vorjahren,<br />

- Entwicklung <strong>des</strong> Strukturwandels in <strong>NRW</strong> im Vergleich zum übrigen Bun<strong>des</strong>gebiet und<br />

zu den Mitgliedstaaten der Europäischen Union.<br />

- Entwicklung der nordrhein-westfälischen Betriebsstrukturen,<br />

- Anzahl der geförderten Junglandwirte und<br />

- Durchschnittsalter der nordrhein-westfälischen Landwirte (soweit dies im Rahmen der<br />

Agrarstatistik erfasst wird) im Vergleich zum übrigen Bun<strong>des</strong>gebiet und zu den Mitgliedstaaten<br />

der Europäischen Union.<br />

Weiterbildung<br />

Die Auswertung und Erfolgskontrolle der Weiterbildungsmaßnahmen wird auf unterschiedlichen<br />

Ebenen vorgenommen:<br />

- als statistische Auswertung,<br />

- als Teilnehmerbefragung und<br />

- als Lernkontrolle.<br />

Die Auswertung zur Qualitätssicherung wird vom Lan<strong>des</strong>institut für Landwirtschaftspädagogik<br />

<strong>des</strong> Lan<strong>des</strong> Nordrhein-Westfalen durchgeführt.<br />

Die effiziente und ordnungsgemäße Durchführung der Maßnahmen kann an folgenden Indikatoren<br />

gemessen werden:<br />

- Abfluss der bereitgestellten Fördermittel,<br />

- Kostenerfassung: personelle und sachliche Inputs, Zeitaufwand für hauptamtliche und nebenamtliche<br />

Weiterbildungskräfte,


Kapitel IX Durchführung der Maßnahmen___________________________________________________________ 432<br />

- Planung: Ermittlung <strong>des</strong> Bedarfs, jährlicher Weiterbildungsplan, Weiterbildungsinhalte<br />

und -methoden,<br />

- Teilnehmermobilisierung: Anzahl, Kontinuität, Intensität (Teilnehmertage) und<br />

- Bewertung der Weiterbildungsmaßnahme seitens der Teilnehmer: Bewertung während der<br />

Durchführung, schriftliche Befragung nach der Maßnahme, Reaktionen und Interesse der<br />

Teilnehmer.<br />

Verbesserung der Verarbeitungs- und Vermarktungsbedingungen für landwirtschaftliche<br />

Erzeugnisse<br />

A) Regionale Vermarktung<br />

Die effiziente und ordnungsgemäße Durchführung der Maßnahmen kann an folgenden Indikatoren<br />

gemessen werden:<br />

Erzeugerzusammenschlüsse<br />

- Abfluss der bereitgestellten Fördermittel,<br />

- Anzahl der gegründeten Erzeugerzusammenschlüsse,<br />

- Anzahl der beteiligten Erzeuger,<br />

- Verkaufserlöse der gemeinschaftlich verarbeiteten/vermarkteten Erzeugnisse sowie<br />

- Anteil der durch Lieferverpflichtungen mit Erzeugergemeinschaften und -organisationen<br />

gebundenen Produktionskapazität bei geförderten Verarbeitungsbetrieben.<br />

Vermarktungskonzeptionen<br />

- Abfluss der bereitgestellten Fördermittel,<br />

- Anzahl der geförderten Konzeptionen,<br />

- Anzahl der beteiligten Erzeuger/Erzeugerzusammenschlüsse und<br />

- Anzahl der beteiligten Unternehmen <strong>des</strong> Handels/der Verarbeitung.<br />

Investitionen<br />

- Abfluss der bereitgestellten Fördermittel,<br />

- Anzahl der Investitionsvorhaben,<br />

- Anzahl der geförderten Betriebe,<br />

- Investitionsvolumen,<br />

- Anteil der Investitionen in den Bereichen: (z.B. Lagerung, Sortierung, Verarbeitung) und<br />

- Auslastung der Anlagen mit regional erzeugten landwirtschaftlichen Produkten über Lieferverträge<br />

mit Erzeugern/Erzeugerzusammenschlüssen.


Kapitel IX Durchführung der Maßnahmen___________________________________________________________ 433<br />

Die Ermittlung der Kenngrößen ist Bestandteil der verwaltungsmäßigen Durchführung der<br />

<strong>Förderung</strong> gemäß o.g. Richtlinien.<br />

In einem vom Land Nordrhein-Westfalen in Auftrag gegebenen Untersuchungsvorhaben werden<br />

derzeit weitere Möglichkeiten geeigneter Indikatoren/Bewertung von Regionalvermarktungsinitiativen<br />

untersucht. Die Ergebnisse werden voraussichtlich im Verlauf <strong>des</strong> Jahres<br />

2000 vorliegen.<br />

B) Ökologischer Landbau<br />

Die effiziente und ordnungsgemäße Durchführung der Maßnahmen kann an folgenden Indikatoren<br />

gemessen werden:<br />

Erzeugerzusammenschlüsse<br />

- Abfluss der bereitgestellten Fördermittel,<br />

- Anzahl der gegründeten Erzeugerzusammenschlüsse bzw. erweiterten oder vereinigten<br />

Erzeugerzusammenschlüsse,<br />

- Anzahl der beteiligten Erzeuger,<br />

- Verkaufserlöse der gemeinschaftlich verarbeiteten/vermarkteten Erzeugnisse sowie<br />

- Anteil der durch Lieferverpflichtungen mit Erzeugergemeinschaften und -organisationen<br />

gebundenen Produktionskapazität bei geförderten Verarbeitungsbetrieben.<br />

Vermarktungskonzeptionen<br />

- Abfluss der bereitgestellten Fördermittel,<br />

- Anzahl der geförderten Konzeptionen,<br />

- Anzahl der beteiligten Erzeuger/Erzeugerzusammenschlüsse und<br />

- Anzahl der beteiligten Unternehmen <strong>des</strong> Handels/der Verarbeitung.<br />

Investitionen<br />

- Abfluss der bereitgestellten Fördermittel,<br />

- Anzahl der Investitionsvorhaben,<br />

- Investitionsvolumen,<br />

- Anzahl der geförderten Betriebe,<br />

- Anteil der Investitionen in den Bereichen: (z.B. Lagerung, Sortierung, Verarbeitung) und<br />

- Auslastung der Anlagen mit ökologisch erzeugten landwirtschaftlichen Produkten über<br />

Lieferverträge mit Erzeugern/Erzeugerzusammenschlüssen.


Kapitel IX Durchführung der Maßnahmen___________________________________________________________ 434<br />

C) Nachwachsende Rohstoffe<br />

Die effiziente und ordnungsgemäße Durchführung der Maßnahmen kann an folgenden Indikatoren<br />

gemessen werden:<br />

- Abfluss der bereitgestellten Fördermittel,<br />

- Anzahl der neugegründeten Erzeugerzusammenschlüsse,<br />

- Anzahl der beteiligten Erzeuger,<br />

- Anzahl der Investitionsvorhaben,<br />

- Investitionsvolumen,<br />

- Anzahl der geförderten Betriebe,<br />

- Summe der Verkaufserlöse der geförderten Erzeugergemeinschaften und Erzeugerorganisationen<br />

und<br />

- Anteil der durch Lieferverpflichtungen mit Erzeugergemeinschaften und -organisationen<br />

gebundenen Produktionskapazität bei geförderten Verarbeitungsbetrieben.<br />

D) Obst, Gemüse und Kartoffeln<br />

Die effiziente und ordnungsgemäße Durchführung der Maßnahmen kann an folgenden Indikatoren<br />

gemessen werden:<br />

- Abfluss der bereitgestellten Fördermittel,<br />

- Anzahl der Investitionsvorhaben,<br />

- Investitionsvolumen,<br />

- Anzahl der geförderten Betriebe,<br />

- Entwicklung der Menge der durch Lieferverträge mit geförderten Unternehmen gebundenen<br />

Erzeugnisse und<br />

- statistische Aufbereitung der Entwicklung der Obst-, Gemüse- und Kartoffelerzeugung in<br />

<strong>NRW</strong>.<br />

E) Blumen und Zierpflanzen<br />

Die effiziente und ordnungsgemäße Durchführung der Maßnahmen kann an folgenden Indikatoren<br />

gemessen werden:<br />

- Abfluss der bereitgestellten Fördermittel,<br />

- Anzahl der Investitionsvorhaben,


Kapitel IX Durchführung der Maßnahmen___________________________________________________________ 435<br />

- Umsatzentwicklung der Vermarkter und<br />

- Entwicklung der Vermarktungskapazitäten in <strong>NRW</strong><br />

Indikatoren zum Nachweis der wirtschaftlichen Vorteile der Primärerzeuger<br />

Zum Nachweis der wirtschaftlichen Vorteile der Primärerzeuger in den vorgenannten Sektoren<br />

werden insbesondere folgende Indikatoren herangezogen:<br />

- Entwicklung bezogener Mengen landwirtschaftlicher Roherzeugnisse in den geförderten<br />

Produktions-/Vermarktungslinien im Vergleich zur Ausgangssituation<br />

- Menge der über mehrjährige Lieferverträge mit Verarbeitungs-/Vermarktungsunternehmen<br />

gebundenen Vertragsware in den geförderten Absatzwegen im Vergleich zur<br />

Ausgangssituation<br />

- Auslastungsgrad der geförderten Anlagen mit über Lieferverträge gebundenen landwirtschaftlichen<br />

Erzeugnissen<br />

- Zahl der geförderten Qualitäts-/Markenprogramme und deren Entwicklung im Förderzeitraum,<br />

u.a.<br />

Zahl der teilnehmenden landwirtschaftlichen Betriebe<br />

Zahl der beteiligten Handels-/Verarbeitungsunternehmen<br />

Mengen landwirtschaftlicher Roherzeugnisse in den geförderten Absatzwegen<br />

Zahl der neugegründeten Erzeugerzusammenschlüsse<br />

Zahl der an Kooperationen mit Verarbeitungs-/Vermarktungsunternehmen betei-<br />

ligten Erzeugerzusammenschlüsse<br />

Mengen der über Erzeugerzusammenschlüsse vermarkteten landwirtschaftlichen<br />

Produkte während <strong>des</strong> Förderzeitraums.


Kapitel IX Durchführung der Maßnahmen___________________________________________________________ 436<br />

Förderschwerpunkt II: Maßnahmen zur ländlichen Entwicklung<br />

Flurbereinigung<br />

Die effiziente und ordnungsgemäße Durchführung der Maßnahmen kann an folgenden Indikatoren<br />

gemessen werden:<br />

- Abfluss der bereitgestellten Fördermittel und<br />

- Anzahl der durchgeführten Maßnahmen.<br />

Flurbereinigungen außerhalb von Dörfern:<br />

- Anzahl der begünstigten Teilnehmergemeinschaften,<br />

- km ökologischer Wegebau,<br />

- km angelegte Wanderpfade,<br />

- km naturnaher Gewässerbau,<br />

- km Reihenpflanzungen (Hecken- und Bäume) und<br />

- ha Flächenpflanzungen.<br />

.<br />

Flurbereinigungsverfahren innerhalb von Dörfern:<br />

- Anzahl der begünstigten Teilnehmergemeinschaften,<br />

- Anzahl der begünstigten Gemeinden und<br />

- Anzahl der Dorfkernsanierungen.<br />

Aufbau von Betriebsführungsdiensten für landwirtschaftliche Betriebe<br />

Die effiziente und ordnungsgemäße Durchführung der Maßnahmen kann an folgenden Indikatoren<br />

gemessen werden:<br />

- Abfluss der bereitgestellten Fördermittel,<br />

- Anzahl der gegründeten und betreuten Betriebsführungsdienste und<br />

- Anzahl der geförderten landwirtschaftlichen Betriebe.


Kapitel IX Durchführung der Maßnahmen___________________________________________________________ 437<br />

Dorferneuerung und -entwicklung sowie Schutz und Erhaltung <strong>des</strong> ländlichen Erbes<br />

Die effiziente und ordnungsgemäße Durchführung der Maßnahmen kann an folgenden Indikatoren<br />

gemessen werden:<br />

- Abfluss der bereitgestellten Fördermittel,<br />

Private Maßnahmen zum Erhalt <strong>des</strong> kulturellen Erbes<br />

- Anzahl der bewilligten Maßnahmen,<br />

- darunter Anzahl der denkmalgeschützten Objekte und<br />

- durch die <strong>Förderung</strong> ausgelöste Investitionssumme.<br />

Öffentliche Maßnahmen in Gemeinden<br />

- Anzahl der bewilligten Maßnahmen,<br />

- Anzahl der beteiligten Dörfer und<br />

- durch die <strong>Förderung</strong> ausgelöste Investitionssumme.<br />

Umnutzungen ehemals land- und forstwirtschaftlich genutzter Gebäude<br />

- Anzahl der bewilligten Maßnahmen,<br />

- wirtschaftlicher Erfolg der neuen Nutzungen,<br />

- Vielfalt der neuen Nutzungszwecke und deren Bedeutung für die Infrastruktur und<br />

- durch die <strong>Förderung</strong> ausgelöste Investitionssumme.<br />

Diversifizierung der Tätigkeiten im landwirtschaftlichen und landwirtschaftsnahen Bereich<br />

Die effiziente und ordnungsgemäße Durchführung der Maßnahmen kann an folgenden Indikatoren<br />

gemessen werden:<br />

- Abfluss der bereitgestellten Fördermittel,<br />

- Anzahl der geförderten Maßnahmen,<br />

- durch die <strong>Förderung</strong> ausgelöste Investitionssumme und<br />

- Anzahl der gesicherten und geschaffenen Arbeitsplätze.


Kapitel IX Durchführung der Maßnahmen___________________________________________________________ 438<br />

Bewirtschaftung der landwirtschaftlichen Wasserressourcen<br />

Die effiziente und ordnungsgemäße Durchführung der Maßnahmen kann an folgenden Indikatoren<br />

gemessen werden:<br />

- Abfluss der bereitgestellten Fördermittel,<br />

- Anzahl der geförderten Maßnahmen und Betriebe,<br />

- durch die <strong>Förderung</strong> ausgelöste Investitionssumme und,<br />

- Bewässerungsfläche.<br />

Naturschutz und Landschaftspflege<br />

Die effiziente und ordnungsgemäße Durchführung der Maßnahmen kann an folgenden Indikatoren<br />

gemessen werden:<br />

- Abfluss der bereitgestellten Fördermittel<br />

- Anzahl der geförderten Projekte<br />

- Umfang der Ankaufsflächen einschließlich Biotopanpflanzungs- und<br />

Biotoppflegemaßnahmen<br />

Förderschwerpunkt III: Agrarumwelt- und Ausgleichsmaßnahmen sowie<br />

Forstwirtschaft<br />

Benachteiligte Gebiete und Gebiete mit umweltspezifischen Einschränkungen<br />

Die effiziente und ordnungsgemäße Durchführung der Maßnahmen kann an folgenden Indikatoren<br />

gemessen werden:<br />

- Abfluss der bereitgestellten Fördermittel,<br />

- Anzahl der Betriebe mit Ausgleichszulage/Ausgleichszahlungen in den verschiedenen<br />

Kategorien (benachteiligte Gebiete, FFH-Gebiete, Naturschutzgebiete) und nach Regionen,<br />

- durchschnittliche Höhe der Ausgleichszulage je ha und je Betrieb in den verschiedenen<br />

Kategorien und nach Regionen,<br />

- Anteil der Grünlandflächen an der LF, Entwicklung der LF insgesamt (regionale Differenzierung,<br />

soweit die Datengrundlage dies zulässt) und<br />

- Einkommensentwicklung in den benachteiligten Gebieten im Vergleich zum Lan<strong>des</strong>durchschnitt.


Kapitel IX Durchführung der Maßnahmen___________________________________________________________ 439<br />

Agrarumweltmaßnahmen<br />

Die effiziente und ordnungsgemäße Durchführung der Maßnahmen kann an folgenden Indikatoren<br />

gemessen werden:<br />

1. <strong>Förderung</strong> einer markt- und standortangepassten Landwirtschaft<br />

- Abfluss der bereitgestellten Fördermittel,<br />

- Flächenumfang der <strong>Förderung</strong> extensiver Produktionsverfahren im Ackerbau oder bei<br />

Dauerkulturen, differenziert nach den Teilmaßnahmen<br />

* Verzicht auf den Einsatz von chem.-synth. Dünge- und Pflanzenschutzmitteln im Betriebszweig<br />

Ackerbau und/oder Dauerkulturen oder<br />

* Verzicht auf den Einsatz von chemisch-synthetischen Düngemitteln im Betriebszweig<br />

Ackerbau und/oder Dauerkulturen oder<br />

* Verzicht auf den Einsatz von oder Herbiziden in den Betriebszweigen Ackerbau,<br />

Obstbau und/oder<br />

* Anlage von Schonstreifen (z.B. Saum- und Bandstrukturen, Randstreifen, ökologisch<br />

sensible Teilflächen)<br />

jeweils differenziert nach Einführung und Beibehaltung,<br />

- Flächenumfang der <strong>Förderung</strong> der extensiven Bewirtschaftung <strong>des</strong> Dauergrünlands differenziert<br />

nach den Teilmaßnahmen<br />

* Einführung einer extensiven Bewirtschaftung <strong>des</strong> Dauergrünlands durch Viehbestandsabstockung<br />

von Rindern und/oder Schafen oder<br />

* Einhaltung einer extensiven Bewirtschaftung und/oder<br />

* Umwandlung von Ackerland in extensiv zu nutzen<strong>des</strong> Grünland.<br />

- Flächenumfang der <strong>Förderung</strong> ökologischer Anbauverfahren gemäß der Verordnung<br />

(EWG) Nr. 2092/91 im Gesamtbetrieb differenziert nach Einführung und Beibehaltung.<br />

- Flächenumfang der <strong>Förderung</strong> der Festmistwirtschaft differenziert nach Einführung und<br />

Beibehaltung, Anzahl gehaltener GV auf Stroh, Betriebsfläche der teilnehmenden Betriebe.<br />

- Anzahl der geförderten Betriebe.<br />

- für alle Teilmaßnahmen: Soweit möglich, statistische Analyse der regionalen Verteilung<br />

<strong>des</strong> Förderumfangs (z.B. Anteil der geförderten Fläche bezogen auf die gesamte LF, auf<br />

Acker- und/oder Grünlandfläche, Anteil der geförderten Betriebe an der Gesamtzahl der<br />

Betriebe jeweils bezogen auf Kreis- oder Regierungsbezirkebene).


Kapitel IX Durchführung der Maßnahmen___________________________________________________________ 440<br />

2. <strong>Förderung</strong> der Anlage von Uferrandstreifen<br />

- Abfluss der bereitgestellten Fördermittel,<br />

- Umfang der geförderten Fläche und Anzahl der geförderten Betriebe sowie<br />

- regionale Differenzierung der Akzeptanz der <strong>Förderung</strong>, soweit die Datengrundlage eine<br />

statistische Analyse zulässt (z.B. prozentualer Anteil der geförderten Fläche an der LF, am<br />

Grün- und Ackerland z.B. bezogen auf Gesamtlänge an Uferstreifen, innerhalb von abgegrenzten<br />

Problemgebieten).<br />

3. <strong>Förderung</strong> von Erosionsschutzmaßnahmen<br />

- Abfluss der bereitgestellten Fördermittel,<br />

- Umfang der geförderten Fläche und Anzahl der geförderten Betriebe sowie<br />

- regionale Differenzierung der Akzeptanz der <strong>Förderung</strong>, soweit die Datengrundlage eine<br />

statistische Analyse zulässt (z.B. prozentualer Anteil der geförderten Fläche am Ackerland<br />

z.B. bezogen auf die potentiell erosionsgefährdete Fläche der jeweiligen Kreis- und Regierungsbezirkebene).<br />

4. <strong>Förderung</strong> der langjährigen Stillegung landwirtschaftlich genutzter Flächen zu Zwecken<br />

<strong>des</strong> Umweltschutzes<br />

- Abfluss der bereitgestellten Fördermittel,<br />

- Umfang der geförderten Fläche und Anzahl der geförderten Betriebe sowie<br />

- regionale Differenzierung der Akzeptanz der <strong>Förderung</strong>, soweit die Datengrundlage eine<br />

statistische Analyse zulässt (z.B. prozentualer Anteil der langfristig stillgelegten Fläche an<br />

der LF, an der konjunkturell stillgelegten Fläche, am Grün- und Ackerland z.B. bezogen<br />

auf Kreis- oder Regierungsbezirkebene).


Kapitel IX Durchführung der Maßnahmen___________________________________________________________ 441<br />

5. <strong>Förderung</strong> vom Aussterben bedrohter lokaler Haustierrassen<br />

- Abfluss der bereitgestellten Fördermittel,<br />

- Anzahl der geförderten Tiere differenziert nach Tierarten und Rassen,<br />

- Anzahl der geförderten Betriebe sowie<br />

- regionale Differenzierung der Akzeptanz der <strong>Förderung</strong>, soweit die Datengrundlage eine<br />

statistische Analyse zulässt.<br />

6. <strong>Förderung</strong> pflanzengenetischer Ressourcen<br />

- Abfluss der bereitgestellten Fördermittel,<br />

- Anzahl der erfassten und bewerteten pflanzengenetischen Ressourcen jeweils bezogen auf<br />

den "in situ" und "on farm" Erhalt,<br />

- Beschreibung der Standortansprüche, Kartierung der Vorkommen, Erarbeitung von Bewirtschaftungsmaßnahmen,<br />

- Entwicklung eines Kriterienkataloges für förderungswürdige Sorten und Arten im Rahmen<br />

einer etwaigen Regelförderung,<br />

- Organisation der Vermehrung und Saatgutverfügbarkeit,<br />

- Anzahl der durchgeführten Maßnahmen zur begleitenden Öffentlichkeitsarbeit (Publikationen,<br />

Feldbegehungen, Seminare und andere Veranstaltungen).<br />

7. <strong>Förderung</strong> der naturschutzgemäßen Bewirtschaftung und Pflege von Acker, Grünland und<br />

sonstigen Biotopen im Rahmen <strong>des</strong> Vertragsnaturschutzes<br />

- Abfluss der bereitgestellten Fördermittel,<br />

- Umfang der geförderten Fläche und Anzahl der geförderten Betriebe jeweils differenziert<br />

nach Vertragspaketen,<br />

- regionale Differenzierung der Akzeptanz der <strong>Förderung</strong>, soweit die Datengrundlage eine<br />

statistische Analyse zulässt (z.B. prozentualer Anteil der vertraglich gebundenen Fläche<br />

an potentiell schützenswerten Fläche z.B. bezogen auf Kreis- oder Regierungsbezirkebene<br />

und differenziert nach Vertragspaketen) sowie


Kapitel IX Durchführung der Maßnahmen___________________________________________________________ 442<br />

8. Modellvorhaben<br />

- Abfluss der bereitgestellten Fördermittel,<br />

- Anzahl der Projekte<br />

- Anzahl der in die Projekte einbezogenen Praxisbetriebe<br />

- Anzahl der Vorführungen, Betriebsbegehungen, Lehrgänge, usw.<br />

- Anzahl der im Rahmen von Veranstaltungen erreichten Teilnehmerzahlen<br />

- Anzahl der Veröffentlichungen<br />

9. Modulationsmaßnahmen (für A) bis C))<br />

- Abfluss der bereitgestellten Fördermittel,<br />

- Anzahl der geförderten Betriebe sowie<br />

- regionale Differenzierung der Akzeptanz der <strong>Förderung</strong>, soweit die Datengrundlage eine<br />

statistische Analyse zulässt.<br />

A) Fruchtfolgendiversifizierung<br />

- Umfang der geförderten Flächen,<br />

- Umfang der Flächen mit Leguminosenanbau<br />

B) Extensive Grünlandnutzung<br />

- Umfang der geförderten Flächen,<br />

- Umfang der Ackerumwandlung in festgesetzten Überschwemmungsgebieten<br />

C) Weidehaltung<br />

- Umfang der geförderten Bezugsflächen bzw. Anzahl an geförderten Milchkühen


Kapitel IX Durchführung der Maßnahmen___________________________________________________________ 443<br />

Forstwirtschaft<br />

- Abfluss der bereitgestellten Fördermittel,<br />

- Entwicklung <strong>des</strong> Waldanteils - soweit statistisch möglich - regional differenziert auf<br />

Kreis- oder Regierungsbezirkebene,<br />

- Umfang der durchgeführten Erstaufforstung,<br />

- Umfang der ökologischen Aufwertung der Wälder durch die Anpflanzung von Laubholz,<br />

- Umfang der durchgeführten Kompensationsdüngungen,<br />

- Anzahl der erbauten Modellanlagen zu einer energetischen Nutzung von Holz,<br />

- Bewertung <strong>des</strong> Zustan<strong>des</strong> der Wälder durch die jährliche Waldschadenserhebung,<br />

- Entwicklung <strong>des</strong> jährlichen Holzeinschlages,<br />

- Analyse der Entwicklung der Holzlagerkapazitäten sowie<br />

- betriebswirtschaftliche Analyse <strong>des</strong> Betriebsaufwan<strong>des</strong> pro ha Forstfläche, insbesondere<br />

in den Bereichen Holzernte, Vermessung und Transportlogistik.<br />

Erfassung der Indikatoren in den einzelnen Maßnahmenbereichen:<br />

Die für die Bewertung der einzelnen Maßnahmen und Förderschwerpunkte notwendige Datenerfassung<br />

anhand der aufgeführten Indikatoren erfolgt durch die für die einzelnen Maßnahmen<br />

zuständigen Behörden (s. Kapitel VI). Die Durchführungsberichte und der Schlussbericht<br />

werden vom Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz<br />

<strong>des</strong> Lan<strong>des</strong> Nordrhein-Westfalen erstellt.


Kapitel IX Durchführung der Maßnahmen___________________________________________________________ 444<br />

IX.3.3 Begleitausschuss<br />

In der Bun<strong>des</strong>republik Deutschland wird gem. § 48, Abs. 3 der "Verordnung (EG) Nr.<br />

1257/1999 <strong>des</strong> Rates vom 17. Mai 1999 über die <strong>Förderung</strong> der Entwicklung <strong>des</strong> ländlichen<br />

Raums durch den Europäischen Ausrichtungs- und Garantiefonds für die Landwirtschaft<br />

(EAGFL) und zur Änderung bzw. Aufhebung bestimmter Verordnungen" ein zentraler Begleitausschuss<br />

für die Entwicklung <strong>des</strong> ländlichen Raums eingerichtet. Der Ausschuss koordiniert<br />

die von den Ländern vorgesehenen strukturpolitischen Maßnahmen zur Erreichung<br />

der in den Entwicklungsplänen niedergelegten Ziele.<br />

Der Begleitausschusses setzt sich zusammen aus<br />

- einem Vertreter <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten<br />

(BML),<br />

- jeweils einem Vertreter der für Landwirtschaft zuständigen Ministerien bzw. Senate der<br />

Länder und<br />

- einem Vertreter der Europäischen Kommission (mit beratender Stimme).<br />

Den Vorsitz <strong>des</strong> Begleitausschusses führt der Vertreter <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>ministeriums für Ernährung,<br />

Landwirtschaft und Forsten. Ihm obliegt auch die Geschäftsführung und die Sekretariatsarbeit.<br />

Neben den ständigen Mitgliedern können auch nichtständige Mitglieder zu den Sitzungen <strong>des</strong><br />

Begleitausschusses geladen werden.<br />

Aufgaben <strong>des</strong> Begleitausschusses sind insbesondere<br />

- Beratung und Beschlussfassung über Änderungen der Entwicklungspläne (einschließlich<br />

Umschichtung von Mitteln),<br />

- Beratung über Fragen der Durchführung, Bewertung und Kontrolle der Entwicklungspläne<br />

und Übereinstimmung mit den anderen Gemeinschaftspolitiken,<br />

- Beratung über Konsequenzen, die sich aus der Änderung der nationalen Rahmenregelung<br />

auf die Entwicklungspläne ergeben, sowie<br />

- Koordinierung bei Problemen, die sich aus Entscheidungen der Kommission zur Genehmigung<br />

der Entwicklungspläne ergeben.


Kapitel IX Durchführung der Maßnahmen___________________________________________________________ 445<br />

Im Sinne <strong>des</strong> Partnerschaftsprinzips werden die Beschlüsse einvernehmlich gefasst. Weitere<br />

Einzelheiten können dem Entwurf der beigefügten Geschäftsordnung entnommen werden.


Kapitel IX Durchführung der Maßnahmen___________________________________________________________ 446<br />

Auf der Grundlage<br />

Geschäftsordnung<br />

<strong>des</strong> Begleitausschusses gemäß Art. 48 (3)<br />

der Verordnung (EG) Nr. 1257/1999 <strong>des</strong> Rates vom 17. Mai<br />

über die <strong>Förderung</strong> der Entwicklung <strong>des</strong> ländlichen Raums<br />

durch den Europäischen Ausrichtungs- und Garantiefonds<br />

für die Landwirtschaft (EAGFL) und zur<br />

Änderung bzw. Aufhebung bestimmter Verordnungen<br />

- im weiteren EAGFL-Verordnung genannt -<br />

in der Bun<strong>des</strong>republik Deutschland<br />

im Zeitraum 2000 bis 2006<br />

- <strong>des</strong> Artikels 48 (3) der EAGFL-Verordnung,<br />

- den dazu ergehenden Durchführungsbestimmungen und<br />

- der Entscheidungen der Kommission über die Entwicklungspläne der Bun<strong>des</strong>länder<br />

für den ländlichen Raum in der Bun<strong>des</strong>republik Deutschland,<br />

kommen Bund und Länder überein, einen zentralen Ausschuss zur Entwicklung <strong>des</strong> ländlichen<br />

Raumes für den Zeitraum 2000 bis 2006 einzurichten.<br />

Der Ausschuss führt die Bezeichnung "Begleitausschuß für ländliche Entwicklung".<br />

Artikel 1<br />

Zuständigkeitsbereich<br />

(1) Der Begleitausschuß ist für die Begleitung der Interventionen das EAGFL, Abt. Garantie,<br />

im Rahmen der von der Kommission genehmigten Entwicklungspläne der Bun<strong>des</strong>länder<br />

auf der Grundlage der EAGFL-Verordnung in Deutschland im Zeitraum<br />

2000 bis 2006 zuständig.


Kapitel IX Durchführung der Maßnahmen___________________________________________________________ 447<br />

(2) Zur Erreichung der in den Entwicklungsplänen angestrebten Ziele koordiniert er die<br />

ordnungsgemäße Durchführung der von den Ländern vorgesehenen strukturpolitischen<br />

Maßnahmen.<br />

(1) Mitglieder <strong>des</strong> Begleitausschusses sind<br />

Artikel 2<br />

Mitglieder und Vorsitzender<br />

- ein Vertreter <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten<br />

(BML), der zugleich Vorsitzender ist,<br />

- jeweils ein Vertreter der für Landwirtschaft zuständigen Ministerien bzw. Senate<br />

der Länder,<br />

- ein Vertreter der Europäischen Kommission (mit beratender Stimme).<br />

Je<strong>des</strong> Land teilt dem Vorsitzenden seinen Vertreter im Begleitausschuß mit.<br />

(2) Bei Bedarf zieht der Vorsitzende weitere Personen zur Beratung hinzu. Vorschläge für<br />

die Hinzuziehung können von den übrigen Mitgliedern eingereicht werden.<br />

(3) Die Geschäftsführung <strong>des</strong> Begleitausschusses obliegt dem BML.<br />

Artikel 3<br />

Arbeitsweise<br />

(1) Der Begleitausschuß tritt min<strong>des</strong>tens einmal im Jahr zusammen. Die Sitzungen <strong>des</strong><br />

Ausschusses finden in der Regel in Bonn statt.<br />

(2) Der Vorsitzende beruft den Begleitausschuß ein. Einladung, Tagesordnung und Beratungsunterlagen<br />

werden den Mitgliedern spätestens zwei Wochen vor Sitzungsbeginn<br />

übermittelt.<br />

(3) Die Beratungen im Begleitausschuß, insbesondere der vorgesehene Informationsaustausch<br />

und der Meinungsbildungsprozess, haben vertraulichen Charakter. Über alle<br />

Sitzungen werden Ergebnisvermerke angefertigt und möglichst zügig nach der Sitzung<br />

den Mitgliedern zugeleitet.


Kapitel IX Durchführung der Maßnahmen___________________________________________________________ 448<br />

Artikel 4<br />

Aufgaben<br />

Im Interesse einer klaren Kompetenzverteilung und unter Beachtung der auf nationaler Ebene<br />

geregelten Zuständigkeiten für die Koordinierung und Außenvertretung (Bund) sowie insbesondere<br />

für die Vorbereitung, Durchführung, Bewertung und Kontrolle (Länder) gemeinschaftlicher<br />

Aktionen fallen dem Begleitausschuß im einzelnen folgende Aufgaben zu:<br />

- Beratung und Beschlussfassung über Änderungen der Entwicklungspläne (einschließlich<br />

Umschichtung von Mitteln),<br />

- Beratung über Fragen der Durchführung, Bewertung und Kontrolle der Entwicklungspläne<br />

und Übereinstimmung mit den anderen Gemeinschaftspolitiken,<br />

- Beratung über Konsequenzen, die sich aus der Änderung der nationalen Rahmenregelung<br />

auf die Entwicklungspläne ergeben,<br />

- Koordinierung bei Problemen, die sich aus Entscheidungen der Kommission zur Genehmigung<br />

der Entwicklungspläne ergeben sowie<br />

- Koordinierung der Bewertung der Maßnahmen auf Bun<strong>des</strong>ebene<br />

- Beschlussfassung über das mit der Kommission vereinbarte Verfahren zur Begleitung,<br />

- jährliche Information der Wirtschafts- und Sozialpartner,<br />

- Beschlussfassung über das mit der Kommission vereinbarte Verfahren zur Begleitung<br />

und<br />

- jährliche Information der Wirtschafts- und Sozialpartner.<br />

Artikel 5<br />

Beschlussfassungsverfahren<br />

(1) Im Hinblick auf die strukturpolitischen Aufgaben der Gemeinschaft und im Geiste <strong>des</strong><br />

Partnerschaftsprinzips werden die Beschlüsse <strong>des</strong> Begleitausschusses einvernehmlich<br />

gefasst. Dies bezieht sich auch auf Stellungnahmen <strong>des</strong> Ausschusses zur Änderung der<br />

Entwicklungspläne.<br />

Der Begleitausschuß ist beschlussfähig, wenn neben dem Vorsitzenden min<strong>des</strong>tens<br />

neun Ländervertreter anwesend sind.<br />

(2) Bei Einzelfragen, die eine Sitzung <strong>des</strong> Begleitausschusses nicht rechtfertigen, kann der<br />

Vorsitzende ein schriftliches Verfahren zur Beschlussfassung einleiten.


Kapitel IX Durchführung der Maßnahmen___________________________________________________________ 449<br />

In einem Rundschreiben an die Mitglieder legt der Vorsitzende den Sachverhalt und<br />

die vorgeschlagenen Maßnahmen dar. Die Mitglieder können sich innerhalb von<br />

zwanzig Arbeitstagen zu dem Vorschlag <strong>des</strong> Vorsitzenden äußern. Schweigen gilt als<br />

Zustimmung.<br />

Die Frist kann für besonders dringliche Einzelfragen auf min<strong>des</strong>tens zehn Arbeitstage<br />

verkürzt werden.<br />

Nach Abschluss dieses Verfahrens der schriftlichen Beschlussfassung informiert der<br />

Vorsitzende die Mitglieder <strong>des</strong> Ausschusses über das Ergebnis.<br />

Ein ablehnen<strong>des</strong> Votum eines Mitglie<strong>des</strong> <strong>des</strong> Begleitausschusses ist von diesem<br />

schriftlich zu begründen.<br />

Artikel 6<br />

Inkrafttreten<br />

Die Geschäftsordnung tritt zeitgleich mit der EAGFL-Verordnung in Kraft


Kapitel IX Durchführung der Maßnahmen___________________________________________________________ 450<br />

IX.3.4 Vernetzung<br />

Die zielgerichtete Umsetzung und Weiterentwicklung der einzelnen im Entwicklungsplan enthaltenen<br />

Fördermaßnahmen über eine geeignete Vernetzung ist ein zentrales Anliegen hinsichtlich<br />

der weiteren Entwicklung <strong>des</strong> Ländlichen Raums in Nordrhein-Westfalen. Ein hohes<br />

Maß an Vernetzung ist Grundlage für den Austausch von Entwicklungsansätzen, Projektideen,<br />

Erfahrungen und Know how zwischen den Beteiligten auf allen Förderstufen. Deshalb<br />

sollen über eine Netzwerkkooperation die regionalen Entwicklungspotentiale im Verbund zur<br />

Entfaltung gebracht werden.<br />

Das umfassende Netzwerk verhindert auf diese Weise den mehrfachen Mitteleinsatz im Overhead-Bereich.<br />

Die Fördermittel können so konzentrierter und effizienter eingesetzt werden.<br />

Ggfs. bewilligte Mittel der Technischen Hilfe werden zum weiteren Ausbau <strong>des</strong> bestehenden<br />

nordrhein-westfälischen Netzwerkes verwendet. So sind z.B. ein Internet-Angebot oder auch<br />

Kommunikationsforen vorgesehen.<br />

Neben der <strong>NRW</strong>-lan<strong>des</strong>weiten Vernetzung findet ein ausführlicher ständiger Erfahrungaustausch<br />

mit den mit der Planung und Umsetzung von Entwicklungsplänen befassten Stellen <strong>des</strong><br />

Bun<strong>des</strong> und der anderen Bun<strong>des</strong>länder statt. Auch dieser Erfahrungs- und Informationsaustausch<br />

schafft Synergieeffekte.<br />

Eine evtl. erfolgende Vernetzung auf europäischer Ebene wird von Nordrhein-Westfalen begrüßt,<br />

da die lan<strong>des</strong>- und bun<strong>des</strong>weiten Erfahrungen dann auch europaweit genutzt werden<br />

könnten und umgekehrt Deutschland von den Erfahrungen anderer Mitgliedstaaten profitieren<br />

würde.<br />

In das Wissenstransfer-Netzwerk in Nordrhein-Westfalen sind eingebunden:<br />

- Landwirtschaftskammern Rheinland und Westfalen-Lippe mit 31 Kreisstellen,<br />

- Bezirksregierung Münster, Abteilung "Obere Flurbereinigungsbehörde", mit 8 Ämtern für<br />

Agrarordnung,<br />

- Lan<strong>des</strong>umweltamt,<br />

- Biologische Stationen,<br />

- Umwelt- und Naturschutzverbände,


Kapitel IX Durchführung der Maßnahmen___________________________________________________________ 451<br />

- Verbände <strong>des</strong> ökologischen Landbaus,<br />

- Landwirtschafts- und Gartenbauverbände, Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft,<br />

Landfrauenverbände,<br />

- Verband der Gas- und Wasserwirtschaft,<br />

- Universitäten Bonn und Paderborn,<br />

- Bun<strong>des</strong>forschungsanstalt für Landwirtschaft (FAL),<br />

- Kommerzielle Züchtungsunternehmen,<br />

- Nicht kommerzielle Gruppen und Einrichtungen für Züchtungsinitiativen,<br />

- Mit dem Erhalt pflanzengenetischer Ressourcen befasste Gruppen und Verbände,<br />

- Informationszentrum für pflanzengenetische Ressourcen,<br />

- Genbanken,<br />

- Gesellschaft zur Erhaltung alter und gefährdeter Haustierrassen,<br />

- Ausschuss zur Erhaltung genetischer Vielfalt der Deutschen Gesellschaft für Züchtungskunde,<br />

- Zentralstelle für Agrardokumentation und -information ZADI; Forschungsdaten-Informationssystem<br />

FODIS; PIAF= Planungs-, Informations- und Auswertungssystem Feldversuchswesen;<br />

Datenbank ELFIS; Datenbank FIS-ELF,<br />

- Westfälisch-Lippische Arbeitsgemeinschaft für Weiterbildung auf dem Land als Zusammenschluss<br />

von 29 Mitgliedern, u. a. Landjugendverbände, Betriebshilfsdienste, Maschinenringe,<br />

Lehranstalt für Agrar- und Umwelttechnik, Landwirtschafs- und Gartenbauverbände,<br />

Land- und Heimvolkshochschulen,<br />

- Forstausschüsse mit den Waldbesitzerverbänden <strong>des</strong> Privatwal<strong>des</strong> und <strong>des</strong> Körperschaftswal<strong>des</strong>,<br />

den Vertretern <strong>des</strong> Staatswal<strong>des</strong> und den berufsständischen Vertretungen,<br />

- Kooperationsmodell Regionale Vermarktung.


Kapitel IX Durchführung der Maßnahmen___________________________________________________________ 452<br />

IX.3.5 Einbeziehung der Wissenschaft<br />

Die Landbauwissenschaften werden kontinuierlich in die Durchführung der im Entwicklungsplan<br />

zur Umsetzung der Verordnung (EG) Nr. 1257/1999 vorgesehenen Fördermaßnahmen<br />

für den Ländlichen Raum einbezogen. Entstehende Probleme in der Praxis werden wissenschaftlich<br />

aufbereitet. Die Ergebnisse fließen in die Umsetzung der <strong>Förderung</strong> ein. Darüber<br />

hinaus entwickelt die Wissenschaft im Rahmen ihrer Forschungsaktivitäten ständig Vorschläge<br />

für die Weiterentwicklung und Verbesserung der laufenden Maßnahmen im Umwelt- und<br />

Agrarbereich. Die dabei stattfindende enge Zusammenarbeit mit den für die Bewilligung zuständigen<br />

Behörden ermöglicht praxisnahe Forschungsansätze.<br />

Bereits im Jahre 1985 haben sich die Lan<strong>des</strong>regierung, die Landwirtschaftskammern Rheinland<br />

und Westfalen-Lippe sowie die Landwirtschaftliche Fakultät der Universität Bonn sowie<br />

die Fachbereich Agrarwirtschaft Soest der Universität-Gesamthochschule Paderborn darauf<br />

verständigt, die agrarumweltorientierten Aktivitäten in Beratung und Forschung zu bündeln.<br />

Ziel ist es, in Nordrhein-Westfalen eine existenzfähige Landwirtschaft unter Einbindung von<br />

Natur- und Umweltschutzzielen zu erhalten. Dazu ist es auch notwendig, die von den Landbauwissenschaften<br />

erarbeiteten Ergebnisse kurzfristig über die Beratung in die Praxis umzusetzen.<br />

In der Umsetzung wurde durch das Landwirtschaftsministerium <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong> Nordrhein-<br />

Westfalen bei der Universität Bonn, Landwirtschaftliche Fakultät, der "Lehr- und Forschungsschwerpunkt<br />

Umweltverträglich und Standortgerechte Landwirtschaft" eingerichtet.<br />

Der Schwerpunkt hat insbesondere das Ziel, die Erarbeitung von Problemlösungen und Handlungsansätzen<br />

für umweltverträglich Produktionsverfahren und Anbausysteme zu beschleunigen.<br />

Zu Anfang eines jeden Jahres werden in mehreren Diskussionsrunden zwischen der Wissenschaft<br />

und dem Ministeriums für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz<br />

<strong>NRW</strong> die Problemfelder festgelegt, die einer unmittelbaren wissenschaftlichen<br />

Bearbeitung bedürfen. Jeweils projektbezogen werden die Probleme thematisiert und in Forschungsanträge<br />

gefasst.<br />

Die so gewonnenen Forschungsergebnisse werden im Rahmen <strong>des</strong> '<strong>Programm</strong>s für eine umweltverträgliche<br />

und standortgerechte Landwirtschaft' (PUSL) über die Landwirtschaftskammern<br />

in die praktische Umsetzung eingebracht bzw. in Form von Veröffentlichungen, Messen<br />

oder Ausstellungen bekannt gemacht.<br />

Für den Bereich der berufsbezogenen Weiterbildung wird für die Lösung von Problemen das<br />

Lan<strong>des</strong>institut für Landwirtschaftspädagogik herangezogen. Insbesondere folgende Bereiche


Kapitel IX Durchführung der Maßnahmen___________________________________________________________ 453<br />

werden ständig wissenschaftlich bewertet und ggfs. verbessert: Kostenerfassung, Planung,<br />

Teilnehmermobilisierung und Nutzen.<br />

Die wissenschaftlichen Fachabteilungen der LÖBF <strong>NRW</strong> sowie die mit besonderem Fachwissen<br />

ausgestatteten Biologischen Stationen werden bei der Umsetzung der <strong>Förderung</strong> <strong>des</strong> Vertragsnaturschutzes<br />

eingesetzt und bringen so ihren Sachverstand ein.<br />

Darüber hinaus wird die Bun<strong>des</strong>forschungsanstalt für Landwirtschaft (FAL) in Braunschweig<br />

entweder über Kooperationsprojekte mit den genannten Universitäten oder direkt seitens der<br />

nordrhein-westfälischen Lan<strong>des</strong>regierung zur Beratung herangezogen. So hat die FAL in den<br />

vergangenen Jahren die Evaluierung der Ziel 5 b-<strong>Programm</strong>e und <strong>des</strong> LEADER-<strong>Programm</strong>s<br />

durchgeführt.<br />

Die o.g. Forschungsaktivitäten werden von Land Nordrhein-Westfalen unabhängig von den in<br />

Kapitel IX.3.6 beschriebenen und gemäß Verordnung (EG) Nr. 1257/1999 vorgeschriebenen<br />

Evaluierungen durchgeführt und ausschließlich aus Lan<strong>des</strong>mitteln finanziert. Die Maßnahmen<br />

tragen in erheblichem Maße zur reibungslosen Abwicklung der geplanten Fördermaßnahmen<br />

bei.


Kapitel IX Durchführung der Maßnahmen___________________________________________________________ 454<br />

IX.3.6 Evaluierungen<br />

Die Wirksamkeit der Maßnahmen in den drei Förderschwerpunkten wird im Rahmen einer<br />

Halbzeit-Bewertung und einer Ex-post-Bewertung untersucht.<br />

Die Bewertung der im Vorfeld erwarteten wirtschaftlichen, ökologischen und sozialen Wirkung<br />

der Maßnahmen ist Bestandteil <strong>des</strong> Entwicklungsplans (s. Kapitel. VII).<br />

Die Halbzeit-Bewertung misst unter Berücksichtigung der Bewertungsfragen insbesondere<br />

die ersten Ergebnisse, ihre Relevanz und Kohärenz mit dem vorgelegten Entwicklungsplan<br />

und die Verwirklichung der angestrebten Ziele. Sie beurteilt außerdem die Haushaltsführung<br />

sowie die Qualität der Begleitung und Durchführung.<br />

Die Halbzeit-Bewertung wird spätestens am 31. Dezember 2003 vorgelegt.<br />

Die Ex-post-Bewertung untersucht insbesondere die Verwendung der Mittel, die Wirksamkeit<br />

und Effizienz der Beihilfen und ihre Auswirkungen. Sie zieht Schlussfolgerungen für die<br />

künftige <strong>Förderung</strong> <strong>des</strong> ländlichen Raums.<br />

Die Ex-post-Bewertung wird spätestens zwei Jahre nach Ablauf der im Entwicklungsplan<br />

vorgesehenen Förderperiode vorgelegt.<br />

Halbzeit- und Ex-post-Bewertung werden von unabhängigen Bewertungsachverständigen<br />

entsprechend anerkannter Bewertungstechniken durchgeführt.<br />

Über Verfahren und Vergabe der Evaluierungsaufträge für die Halbzeit- und Ex-post-Bewertung<br />

entscheidet der Begleitausschluss. Im Entwicklungsplan wurden für die Durchführung<br />

der vorzunehmenden Evaluierungen entsprechende Mittel vorgesehen (s. Kapitel VIII).


Kapitel IX Durchführung der Maßnahmen___________________________________________________________ 455<br />

IX.3.7 Öffentlichkeitsarbeit<br />

Der Entwicklungsplan wird den im Beteiligungsverfahren einbezogenen Institutionen und<br />

Einrichtungen (s. Kapitel X) zur Verfügung gestellt. Darüber hinaus wird die breite Öffentlichkeit<br />

in geeigneter Form z.B. über Pressemitteilungen und Pressekonferenzen informiert.<br />

Nach der Entscheidung der Europäischen Kommission über den nordrhein-westfälischen Entwicklungsplan<br />

werden die Maßnahmen über Broschüren und Faltblätter vor allem der landund<br />

forstwirtschaftlichen Praxis bekannt gemacht. Die den einzelnen Maßnahmen zugrunde<br />

liegenden Richtlinien werden im Ministerialblatt Nordrhein-Westfalen veröffentlicht.<br />

Besondere Bedeutung haben darüber hinaus Hinweise und Fachartikel in den land- und forstwirtschaftlichen<br />

Wochenblättern, die nahezu jeden land- und forstwirtschaftlichen Betrieb<br />

erreichen, sowie Weiterbildungsveranstaltungen für Landwirtinnen und Landwirte. Die Berufsbildungsmaßnahmen<br />

finden sich in den <strong>Programm</strong>katalogen der Weiterbildungsträger<br />

wieder. Die Beratungskräfte der Landwirtschaftskammern beziehen die <strong>Programm</strong>angebote in<br />

die Wirtschafts- und Umweltberatung der landwirtschaftlichen Unternehmen ein. Im Bereich<br />

Vertragsnaturschutz stehen zudem Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Biologischen Stationen<br />

für die Bekanntmachung der Maßnahmen sowie für die Beratung und Vertragseinwerbung<br />

zur Verfügung.<br />

Bei allen Öffentlichkeitsmaßnahmen wird auf den Gemeinschaftsbeitrag der Europäischen<br />

Kommission hingewiesen.<br />

Im übrigen werden wesentliche Elemente der Verordnung über die von den Mitgliedstaaten<br />

zu treffenden Informations- und Publizitätsmaßnahmen für die Interventionen der Strukturfonds<br />

sinngemäß angewendet.


Kapitel X: Beteiligungsverfahren___________________________________________________________________456<br />

X Beteiligungsverfahren<br />

X.1 Beteiligte Institutionen<br />

Bei der Erstellung <strong>des</strong> nordrhein-westfälischen <strong>Programm</strong>entwurfs gem. Art. 43, 1. Absatz, 9.<br />

Anstrich der "Verordnung (EG) Nr. 1257/1999 <strong>des</strong> Rates vom 17. Mai 1999 über die <strong>Förderung</strong><br />

der Entwicklung <strong>des</strong> ländlichen Raums durch den Europäischen Ausrichtungs- und Garantiefonds<br />

für die Landwirtschaft (EAGFL) und zur Änderung bzw. Aufhebung bestimmter<br />

Verordnungen" sind die Wirtschafts- und Sozialpartner, die Umweltverbände sowie die zuständigen<br />

Behörden und weitere betroffene Einrichtungen intensiv beteiligt worden. Dazu<br />

zählten u.a.<br />

- die Land- und Forstwirtschaftsverbände,<br />

- die Gewerkschaften,<br />

- die Verbände der nahrungsmittelverarbeitenden Industrie bzw. <strong>des</strong> Ernährungshandwerks,<br />

- die Naturschutzverbände,<br />

- die Weiterbildungseinrichtungen im ländlichen Raum und<br />

- die für die Landwirtschaft und den Umweltschutz zuständigen Behörden.<br />

Im einzelnen lassen sich die beteiligten Verbände, Institutionen und Einrichtungen wie folgt<br />

gliedern:<br />

1. Beteiligte Wirtschafts- und Sozialpartner sowie Umweltverbände<br />

1.1 Landwirtschafts-, Gartenbau- und Landfrauenverbände, Landjugend<br />

Rheinischer Landwirtschafts-Verband e.V.<br />

Rochusstraße 18<br />

53123 Bonn<br />

Westfälisch-Lippischer Landwirtschaftsverband e.V.<br />

Schorlemer Straße 15<br />

48143 Münster<br />

Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft<br />

Bahnhofstrasse 31<br />

59065 Hamm


Kapitel X: Beteiligungsverfahren__________________________________________________________________ 457<br />

Lan<strong>des</strong>verband Gartenbau<br />

Rheinland e.V.<br />

Amsterdamer Str. 206<br />

50735 Köln<br />

Lan<strong>des</strong>verband Gartenbau<br />

Westfalen-Lippe e.V.<br />

Germaniastr. 53<br />

44379 Dortmund<br />

Verband Garten-, Landschafts- und<br />

Sportplatzbau<br />

Rheinland e.V. Westfalen-Lippe e.V.<br />

Suhlstr. 6<br />

46117 Oberhausen-Borbeck<br />

Verband Garten-, Landschafts- und<br />

Sportplatzbau Rheinland e.V.<br />

Haus <strong>des</strong> Rheinischen Gartenbaus<br />

Amsterdamer Str. 206<br />

50735 Köln<br />

Provinzialverband Rheinischer<br />

Obst- und Gemüsebauer e.V.<br />

Rochusstrasse 18<br />

53123 Bonn<br />

Rheinische Landfrauenvereinigung e.V.<br />

Endenicher Allee 60<br />

43115 Bonn<br />

Westfälisch-Lippischer Landfrauenverband<br />

Schorlemerstraße 15<br />

48143 Münster<br />

Westfälisch-Lippische Landjugend e.V.<br />

Schorlemerstr. 13<br />

48143 Münster<br />

Rheinische Landjugend<br />

Goldbergerstrasse 30<br />

40822 Mettmann


Kapitel X: Beteiligungsverfahren__________________________________________________________________ 458<br />

1.2 Verbände <strong>des</strong> ökologischen Landbaus<br />

Bund Ökologische Lebensmittelwirtschaft<br />

Marienstraße 19-20<br />

10117 Berlin<br />

ANOG Lan<strong>des</strong>verband<br />

Nordrhein-Westfalen<br />

Pützchens Chaussee 60<br />

53227 Bonn<br />

Demeter Lan<strong>des</strong>verband<br />

Nordrhein-Westfalen<br />

Stockumer Strasse 28<br />

58453 Witten<br />

Bioland Lan<strong>des</strong>verband<br />

Nordrhein-Westfalen<br />

Im Hagen 5<br />

59069 Hamm<br />

Naturland Lan<strong>des</strong>verband<br />

Nordrhein-Westfalen<br />

Gewerbegebiet Rommersch 13<br />

59510 Lippetal-Lippborg<br />

BNN Einzelhandel e.V.<br />

Ebertplatz 1<br />

50668 Köln<br />

BNN Herstellung und Handel e.V.<br />

Ebertplatz 1<br />

50668 Köln<br />

1.3 Natur- und Umweltschutz<br />

Naturschutzbund Deutschland (NABU e. V.)<br />

Lan<strong>des</strong>verband <strong>NRW</strong><br />

Merowingerstrasse 88<br />

40225 Düsseldorf


Kapitel X: Beteiligungsverfahren__________________________________________________________________ 459<br />

Bund für Umwelt und Naturschutz<br />

Deutschland e. V.<br />

Lan<strong>des</strong>geschäftsstelle<br />

Merowingerstrasse 88<br />

40225 Düsseldorf<br />

Lan<strong>des</strong>gemeinschaft Naturschutz<br />

und Umwelt Nordrhein-Westfalen e. V.<br />

Heinrich-Lübke-Straße 16<br />

59759 Arnsberg-Hüsten<br />

Lan<strong>des</strong>büro der Naturschutzverbände <strong>NRW</strong><br />

Ripshorster Straße 306<br />

46117 Oberhausen<br />

Dachverband Biologischer Stationen<br />

bei der Biologischen Station<br />

Rieselfelder Münster<br />

Coermühle 181<br />

48157 Münster<br />

Interessenverband<br />

Biologischer Stationen<br />

bei der Biologischen Station Ravensberg<br />

Am Herrenhaus 27<br />

32278 Kirchlengern<br />

BGW/DVGW<br />

Lan<strong>des</strong>gruppe <strong>NRW</strong><br />

Josef-Wirmer-Str. 3<br />

53123 Bonn<br />

1.4 Kommunale Spitzenverbände<br />

Landkreistag<br />

Nordrhein-Westfalen<br />

Liliencronstraße 14<br />

40472 Düsseldorf<br />

Städtetag Nordrhein-Westfalen<br />

Lindenallee 13<br />

50968 Köln


Kapitel X: Beteiligungsverfahren__________________________________________________________________ 460<br />

Nordrhein-Westfälischer<br />

Städte- und Gemeindebund<br />

Kaiserswertherstrasse 199<br />

40474 Düsseldorf<br />

1.5 Vermarktung<br />

Agrar-Genuss-Marketing <strong>NRW</strong> e.V.<br />

Leineweberstrasse 52<br />

45468 Mülheim a.d.R<br />

Landhandelsverband<br />

Nordrhein-Westfalen e.V.<br />

Beueler Bahnhofsplatz 18<br />

53225 Bonn<br />

Vieh- und Fleischhandelsverband<br />

Nordrhein-Westfalen e.V.<br />

Adenauerallee 176<br />

53113 Bonn<br />

Westfälischer<br />

Genossenschaftsverband e.V.<br />

Mecklenbecker Str. 295 - 299<br />

48163 Münster<br />

Bun<strong>des</strong>vereinigung der<br />

deutschen Ernährungsindustrie e.V.<br />

Winkelsweg 2<br />

53175 Bonn<br />

Marktvereinigung Rheinland<br />

Rochusstrasse 28<br />

53123 Bonn<br />

Bun<strong>des</strong>verband der Agrar-<br />

gewerblichen Wirtschaft BVA<br />

Beueler Bahnhofsplatz 18<br />

53225 Bonn


Kapitel X: Beteiligungsverfahren__________________________________________________________________ 461<br />

Verbraucherzentrale<br />

Nordrhein-Westfalen e.V.<br />

Mintropstr. 27<br />

40215 Düsseldorf<br />

Lan<strong>des</strong>vereinigung der Milchwirtschaft<br />

Nordrhein-Westfalen e.V.<br />

An der Piwipp 68<br />

40468 Düsseldorf<br />

Lan<strong>des</strong>marktverband für<br />

Vieh und Fleisch <strong>NRW</strong><br />

Endenicher Allee 60<br />

53115 Bonn<br />

Genossenschaftsverband Rheinland e.V.<br />

Severinstr. 214 - 218<br />

50676 Köln<br />

Bun<strong>des</strong>verband der obst- und gemüseverarbeitender<br />

Industrie e.V.<br />

Von-der-Heydt-Str. 9<br />

53177 Bonn<br />

Zentrum für Nachwachsende<br />

Rohstoffe e.V. (ZNR)<br />

Haus Düsse<br />

59505 Bad Sassendorf/Ostinghausen<br />

Marktausschuß Zierpflanzen (MAZ)<br />

Amsterdamer Str. 206<br />

50735 Köln<br />

Lan<strong>des</strong>verband der Kartoffelkaufleute<br />

Rheinland - Westfalen<br />

Beueler Bahnhofsplatz 18<br />

53225 Bonn


Kapitel X: Beteiligungsverfahren__________________________________________________________________ 462<br />

1.6 Gewerkschaften<br />

IG Bauen-Agrar-Umwelt<br />

Olof-Palme-Str. 19<br />

60439 Frankfurt a.M.<br />

Gewerkschaft "Nahrung, Genuß, Gaststätten"<br />

Wiesenstr. 70 A<br />

40549 Düsseldorf<br />

1.7 Forst<br />

Waldbauernverband <strong>NRW</strong> e.V.<br />

Kappeler Straße 227<br />

40599 Düsseldorf<br />

Bund Deutscher Forstleute<br />

Geschäftsstelle<br />

Margarethental 2<br />

34431 Marsberg<br />

Vorsitzenden <strong>des</strong> Verban<strong>des</strong><br />

der Deutschen Papierfabriken e.V. (VdP)<br />

Adenauer Allee 55<br />

53113 Bonn<br />

Arbeitsgemeinschaft<br />

Forstwirtschaftliche Leistungen <strong>NRW</strong> e.V.<br />

Fasanenweg 6<br />

58566 Kierspe<br />

Bun<strong>des</strong>vereinigung<br />

Holztransportgewerbe<br />

Waldstr. 5<br />

56281 Emmelshausen<br />

Waldbesitzerverband<br />

der Gemeinden, Gemeindeverbände<br />

u. öffentlich-rechtlichen Körperschaften<br />

in Nordrhein-Westfalen e.V.<br />

August-Bebel-Allee 6<br />

53175 Bonn


Kapitel X: Beteiligungsverfahren__________________________________________________________________ 463<br />

Geschäftsführer <strong>des</strong> Verban<strong>des</strong><br />

der Säge- und Holzindustrie Nord e.V.<br />

Bahnstraße 8<br />

65205 Wiesbaden<br />

Bun<strong>des</strong>verband Deutscher<br />

Holzhandel e.V.<br />

Rostocker Str. 16<br />

65191 Wiesbaden<br />

Verband der Deutschen<br />

Holzwerkstoffindustrie e.V. (VHI)<br />

Wilhelmstr. 25<br />

35392 Gießen<br />

Verband für das<br />

Verkehrsgewerbe Westfalen-Lippe e.V.<br />

Fachvereinigung Güternahverkehr<br />

Hafenstraße 6 - 8<br />

48153 Münster<br />

Wirtschaftsverband der rheinisch-<br />

westfälischen papiererzeugenden<br />

Industrie e.V.<br />

Adenauerallee 55<br />

53 113 Bonn<br />

1.8 Sonstige<br />

Westfälischer Heimatbund<br />

Kaiser-Wilhelm-Ring 3<br />

48145 Münster<br />

Rheinischer Verein für Denkmalpflege<br />

und Landschaftsschutz e.V.<br />

Otto-Platz 2<br />

50679 Köln<br />

Naturschutz- und Umweltschutz-Akademie <strong>NRW</strong><br />

Siemensstraße 5<br />

45659 Recklinghausen


Kapitel X: Beteiligungsverfahren__________________________________________________________________ 464<br />

Westfälisch-Lippische Arbeitsgemeinschaft<br />

für Weiterbildung auf dem Lande<br />

Postfach 5929<br />

48135 Münster<br />

Amt <strong>des</strong> Beauftragten der Evangelischen Kirchen<br />

bei Landtag und Lan<strong>des</strong>regierung<br />

Rathausufer 23<br />

40213 Düsseldorf<br />

Katholisches Büro für Nordrhein-Westfalen<br />

Elisabethstr. 60<br />

40217 Düsseldorf<br />

2. Beteiligte Behörden aus den Bereichen Landwirtschaft und Umwelt<br />

Landwirtschaftskammer Westfalen-Lippe<br />

Schorlemerstraße 26<br />

48143 Münster<br />

Direktor der Landwirtschaftskammer<br />

Westfalen-Lippe als Lan<strong>des</strong>beauftragter<br />

Schorlemerstraße 26<br />

48143 Münster<br />

Landwirtschaftskammer Rheinland<br />

Endenicher Allee 60<br />

53115 Bonn<br />

Direktor der Landwirtschafts-<br />

kammer Rheinland als Lan<strong>des</strong>beauftragter<br />

Endenicher Allee 60<br />

53115 Bonn<br />

Lan<strong>des</strong>anstalt für Ökologie,<br />

Bodenordnung und Forsten/<br />

Castroper Strasse 30<br />

45665 Recklinghausen<br />

Lan<strong>des</strong>amt für Ernährungs-<br />

wirtschaft und Jagd<br />

Nordrhein-Westfalen<br />

40476 Düsseldorf


Kapitel X: Beteiligungsverfahren__________________________________________________________________ 465<br />

Bezirksregierung Münster<br />

Abteilung "Obere Flurbereinigungsbehörde"<br />

Domplatz 1 -3<br />

48143 Münster<br />

Lan<strong>des</strong>umweltamt <strong>NRW</strong><br />

Wallneyer Str. 6<br />

45133 Essen<br />

Geologisches Lan<strong>des</strong>amt <strong>NRW</strong><br />

De-Greif-Strasse 195<br />

47803 Krefeld<br />

Direktor der Landwirtschaftskammer<br />

Westfalen-Lippe<br />

als Lan<strong>des</strong>beauftragter<br />

- Höhere Forstbehörde -<br />

Postfach 59 80<br />

48135 Münster<br />

Direktor der Landwirtschafts-<br />

kammer Rheinland<br />

als Lan<strong>des</strong>beauftragter<br />

- Höhere Forstbehörde -<br />

Postfach 19 69<br />

53009 Bonn


Kapitel X: Beteiligungsverfahren__________________________________________________________________ 466<br />

X.2 Durchführung <strong>des</strong> Beteiligungsverfahrens<br />

Im Rahmen <strong>des</strong> Beteiligungsverfahrens wurde allen im und für den ländlichen Raum tätigen<br />

Organisationen, Verbänden und Behörden Gelegenheit gegeben, sich in die Phase der <strong>Programm</strong>konzeption<br />

einzubinden und auf die Gestaltung der <strong>Programm</strong>bausteine Einfluss zu<br />

nehmen. Dazu wurden mehrere Erörterungsrunden durchgeführt und ein zweistufiges Verfahren<br />

gewählt (siehe Übersicht).<br />

Zunächst wurden fach- und maßnahmenbezogene Beteiligungsrunden durchgeführt, die sich<br />

jeweils auf die in Titel II der Verordnung (EG) Nr. 1257/1999 <strong>des</strong> Rates vom 17. Mai 1999<br />

über die <strong>Förderung</strong> der Entwicklung <strong>des</strong> ländlichen Raums durch den Europäischen Ausrichtungs-<br />

und Garantiefonds für die Landwirtschaft (EAGFL) und zur Änderung bzw. Aufhebung<br />

bestimmter Verordnungen" genannten 9 Kapitel (Maßnahmenbereiche) bezogen. In diesen<br />

ersten Erörterungsrunden wurden vor allem die fachlich betroffenen Verbände und Behörden<br />

angehört.<br />

Im Rahmen einer Abschlussveranstaltung wurden dann alle zu den fachbezogenen Erörterungsrunden<br />

eingeladenen Verbände, Behörden und Institutionen erneut eingeladen. In dieser<br />

Veranstaltung wurde das Gesamtprogramm vorgestellt und Gelegenheit zur Stellungnahme<br />

gegeben.<br />

Über alle Besprechungstermine wurden Ergebnisvermerke und Protokolle angefertigt, die den<br />

Beteiligten zugestellt wurden .


Kapitel X: Beteiligungsverfahren__________________________________________________________________ 467<br />

Übersicht zur Durchführung <strong>des</strong> Beteiligungsverfahrens:<br />

1. Fachbezogene Erörterungsrunden<br />

Förderbereich Termin<br />

Investitions- und Junglandwirteförderung<br />

(Titel II, Kapitel I und II der Verordnung (EG) Nr. 1257/1999)<br />

27.04.99, 10.00 Uhr<br />

Berufsbildung schriftlich, o. Erörte-<br />

(Titel II, Kapitel III der Verordnung (EG) Nr. 1257/1999)<br />

rungstermin<br />

Ausgleichszulage<br />

(Titel II, Kapitel V der Verordnung (EG) Nr. 1257/1999)<br />

28.04.99, 10.00 Uhr<br />

Agrar-Umwelt-Maßnahmen 28.04.99, 10.00 Uhr<br />

(Titel II, Kapitel VI der Verordnung (EG) Nr. 1257/1999)<br />

Verarbeitung und Vermarktung<br />

20.04.99, 10.00 Uhr<br />

(Titel II, Kapitel VII der Verordnung (EG) Nr. 1257/1999)<br />

Forstwirtschaft schriftlich, o. Erörte-<br />

(Titel II, Kapitel VIII der Verordnung (EG) Nr. 1257/1999) rungstermin<br />

Anpassung und Entwicklung ländlicher Gebiete<br />

(Titel II, Kapitel IX der Verordnung (EG) Nr. 1257/1999)<br />

- Flurbereinigung 30.04.99, 10.00 Uhr<br />

- Aufbau von Betriebsführungsdiensten für<br />

landwirtschaftliche Betriebe 27.04.99, 10.00 Uhr<br />

- Dorferneuerung 30.04.99, 10.00 Uhr<br />

- Diversifizierung 27.04.99, 10.00 Uhr<br />

- landwirtschaftliche Wasserressourcen 22.04.99, 10.00 Uhr<br />

2. Abschlussveranstaltung zum Beteiligungsverfahren<br />

Die Abschlussveranstaltung wurde am 19.05.1999 durchgeführt.<br />

X.3 Ergebnisse<br />

Die vom Land Nordrhein-Westfalen gewählte Form der Beteiligung der Wirtschafts- und Sozialpartner<br />

sowie der weiteren von der <strong>Programm</strong>planung und -umsetzung betroffenen Einrichtungen<br />

und Behörden hat sich bewährt. Dies zeigt sich an der breiten Zustimmung, auf die<br />

der <strong>NRW</strong>-Entwicklungsplan am Ende <strong>des</strong> Beteiligungsverfahrens gestoßen ist. Mit der Beteiligung<br />

konnte die notwendige Transparenz bei der Planerstellung geschaffen und zugleich si-


Kapitel X: Beteiligungsverfahren__________________________________________________________________ 468<br />

chergestellt werden, dass die einzelnen Förderbausteine optimal auf die Bedürfnisse der Betroffenen<br />

zugeschnitten werden.<br />

Im folgenden werden die zu den einzelnen Förderbausteinen vorgebrachten Stellungnahmen<br />

und Empfehlungen vorgestellt und dargelegt, ob und in welcher Form diesen im Entwicklungsplan<br />

Rechnung getragen wurde. Weitere Einzelheiten können den beigefügten Protokollen<br />

entnommen werden.<br />

Förderschwerpunkt I: Verbesserung der Produktionsstruktur<br />

Einzelbetriebliche Investitionsförderung (incl. Junglandwirteförderung)<br />

Problem:<br />

Geplante Anhebung <strong>des</strong> Min<strong>des</strong>tinvestitionsvolumens auf 50.000 DM.<br />

Stellungnahme der Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft<br />

Es sollte wie bisher ein Min<strong>des</strong>tinvestitionsvolumen von 20.000 DM beibehalten werden, um<br />

auch kleinere Betriebe und Direktvermarkter mit geringeren Investitionssummen fördern zu<br />

können.<br />

Standpunkt der Lan<strong>des</strong>regierung:<br />

Die Anhebung <strong>des</strong> Min<strong>des</strong>tinvestitionsvolumens auf 50.000 DM wird von Nordrhein-Westfalen<br />

nicht favorisiert. Nach Möglichkeit soll die bisherige Min<strong>des</strong>tbetrag erhalten bleiben.<br />

Problem:<br />

Angleichung der Förderbedingungen für Haupt- und Nebenerwerbsbetriebe<br />

Stellungnahme Landwirtschaftskammern:<br />

Die bisherige Unterscheidung sollte beibehalten werden.<br />

Standpunkt der Lan<strong>des</strong>regierung:<br />

Die Gleichbehandlung ist bei steigendem Anteil der Nebenerwerbsbetriebe geboten.<br />

Alle weiteren Stellungnahmen konnten im Rahmen <strong>des</strong> Beteiligungsverfahrens einvernehmlich<br />

beraten werden (s. Ergebnisvermerk).


Kapitel X: Beteiligungsverfahren__________________________________________________________________ 469<br />

Berufsbildung<br />

Die vorgebrachten Stellungnahmen konnten im Rahmen <strong>des</strong> Beteiligungsverfahrens einvernehmlich<br />

beraten werden (s. Ergebnisvermerk).<br />

Verbesserung der Verarbeitungs- und Vermarktungsbedingungen für landwirtschaftliche<br />

Erzeugnisse<br />

A) Regionale Vermarktung<br />

Die Beteiligten stimmten den erwogenen Fördermaßnahmen im vollem Umfang zu. Änderungsvorschläge<br />

wurden nicht vorgebracht.<br />

B) Ökologischer Landbau<br />

Die Beteiligten stimmten den erwogenen Fördermaßnahmen im vollem Umfang zu. Änderungsvorschläge<br />

wurden nicht vorgebracht.<br />

C) Nachwachsende Rohstoffe<br />

Die Beteiligten stimmten den erwogenen Fördermaßnahmen im vollem Umfang zu. Änderungsvorschläge<br />

wurden nicht vorgebracht.<br />

D) Obst, Gemüse und Kartoffeln<br />

Problem:<br />

<strong>Förderung</strong> bei Kartoffeln schließt Verarbeitungsbereich aus.<br />

Stellungnahme <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>verban<strong>des</strong> der obst-, gemüse- und kartoffelverarbeitenden Industrie:<br />

Die <strong>Förderung</strong> im Bereich Kartoffeln sollte auch für den Verarbeitungsbereich geöffnet werden.<br />

Standpunkt der Lan<strong>des</strong>regierung:<br />

Die Lan<strong>des</strong>regierung wird in diesem Bereich auch künftig keine <strong>Förderung</strong> vorsehen. Eine<br />

solche <strong>Förderung</strong> würde die bisherige Fördersystematik durchbrechen, denn auch bei Obst<br />

und Gemüse wird die Verarbeitung nicht gefördert.


Kapitel X: Beteiligungsverfahren__________________________________________________________________ 470<br />

Ergänzung nach Planänderung:<br />

Aufgrund der inzwischen erfolgten Ausweitung <strong>des</strong> Kartoffelanbaus ist ein Ausbau der Verarbeitungsindustrie<br />

für Kartoffeln in Nordrhein-Westfalen inzwischen wünschenswert und<br />

notwendig. Damit werden lange Transportwege für die hier produzierte Rohware und anschließend<br />

für den Rücktransport der hergestellten Veredlungsprodukte vermieden. Außerdem<br />

wird der weiterhin wachsenden Bedeutung <strong>des</strong> Kartoffelanbaus in <strong>NRW</strong> Rechnung zu<br />

tragen. Deshalb sollen die Verarbeitungskapazitäten mit vertraglicher Bindung an einheimische<br />

Erzeuger in der Region erhöht werden. Der Aufbau regionaler Verarbeitungskapazitäten<br />

stärkt das Marktgleichgewicht zwischen Erzeugung und Nachfrage und unterstützt die Erzeugerorganisationen,<br />

die bisher auf niederländische Abnehmer angewiesen waren. Initiativen,<br />

die auf eine verstärkte Ansiedlung derartiger Betriebe zielen, sollen unterstützt werden. Mit<br />

den von der Kommission in ihrer Entscheidung vom 9. Oktober 2001 genehmigten Änderungen<br />

kann ab <strong>EU</strong>-Haushaltsjahr 2002 der Verarbeitungsbereich entsprechend gefördert werden.<br />

E) Blumen und Zierpflanzen<br />

Die Beteiligten stimmten den erwogenen Fördermaßnahmen im vollem Umfang zu. Änderungsvorschläge<br />

wurden nicht vorgebracht.<br />

Förderschwerpunkt II: Maßnahmen zur ländlichen Entwicklung<br />

* Flurbereinigung<br />

Problem:<br />

Ziele und Vorgehensweise in der Flurbereinigung.<br />

Stellungnahme Lan<strong>des</strong>büro der Naturschutzverbände:<br />

Es ist eine grundlegende Neuorientierung der Flurbereinigungsförderung im Hinblick auf eine<br />

ökologische Ausrichtung erforderlich.<br />

Standpunkt der Lan<strong>des</strong>regierung:<br />

Die ökologische Ausrichtung der Flurbereinigung ist seit vielen Jahren gängige Praxis und<br />

auch Fördertatbestand der entsprechenden Richtlinien. Die darüber hinaus gehenden Forderungen<br />

der Naturschutzverbände können nicht erfüllt werden, weil der Fördergrundsatz der<br />

Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der Agrarstruktur und <strong>des</strong> Küstenschutzes" in der jeweils<br />

geltenden Fassung und das Flurbereinigungsgesetz den rechtlichen Rahmen vorgeben,<br />

der von Nordrhein-Westfalen zu beachten ist. Im übrigen würde eine Umsetzung der Forde-


Kapitel X: Beteiligungsverfahren__________________________________________________________________ 471<br />

rungen der Naturschutzverbände den Zielen der Flurbereinigung und Bodenordnung widersprechen<br />

(s. Kapitel VI.2.2.1).<br />

Alle weiteren Stellungnahmen konnten im Rahmen <strong>des</strong> Beteiligungsverfahrens einvernehmlich<br />

beraten werden (s. Ergebnisvermerk).<br />

* Aufbau von Betriebsführungsdiensten für landwirtschaftliche Betriebe<br />

Die Beteiligten stimmten den erwogenen Fördermaßnahmen im vollem Umfang zu. Änderungsvorschläge<br />

wurden nicht vorgebracht.<br />

* Dorferneuerung und -entwicklung sowie Schutz und Erhaltung <strong>des</strong> ländlichen Erbes<br />

Die vorgebrachten Stellungnahmen konnten im Rahmen <strong>des</strong> Beteiligungsverfahrens einvernehmlich<br />

beraten werden (s. Ergebnisvermerk).<br />

* Diversifizierung der Tätigkeiten im landwirtschaftlichen und landwirtschaftsnahen<br />

Bereich<br />

Die Beteiligten stimmten den erwogenen Fördermaßnahmen im vollem Umfang zu. Änderungsvorschläge<br />

wurden nicht vorgebracht.<br />

* Bewirtschaftung der landwirtschaftlichen Wasserressourcen.<br />

Problem:<br />

Stellung <strong>des</strong> Gartenbaus im Rahmen der <strong>Förderung</strong>.<br />

Stellungnahme der Gartenbauverbände:<br />

Der Gartenbau soll in der <strong>Förderung</strong> stärker berücksichtigt werden.<br />

Standpunkt der Lan<strong>des</strong>regierung:<br />

Der Gartenbau ist in der Förderrichtlinie gleichberechtigt zur Landwirtschaft erfasst. Entwicklungsplan<br />

wird zur besseren Darstellung <strong>des</strong> Gartenbaus redaktionell überarbeitet.<br />

Alle weiteren Stellungnahmen konnten im Rahmen <strong>des</strong> Beteiligungsverfahrens einvernehmlich<br />

beraten werden (s. Ergebnisvermerk).


Kapitel X: Beteiligungsverfahren__________________________________________________________________ 472<br />

Förderschwerpunkt III: Agrarumwelt- und Ausgleichsmaßnahmen sowie<br />

Forstwirtschaft<br />

Benachteiligte Gebiete und Gebiete mit umweltspezifischen Einschränkungen<br />

Problem:<br />

Geplanter Wegfall der Ausgleichszulage bei einer Landwirtschaftlichen Vergleichszahl von<br />

über 30.<br />

Stellungnahme <strong>des</strong> Westfälisch-Lippischen Landwirtschaftsverban<strong>des</strong>:<br />

Die Ausgleichszulage sollte auch im o.g. Bereich gezahlt werden, da es bis zu einer Landwirtschaftlichen<br />

Vergleichszahl von 35 durchaus natürliche Benachteiligungen gibt.<br />

Standpunkt der Lan<strong>des</strong>regierung:<br />

Die Mittel sollen auf die wirklich bedürftigen und benachteiligten Regionen konzentriert werden.<br />

Ein Wegfall im genannten Bereich erscheint daher vertretbar.<br />

Ergänzung:<br />

Herausragen<strong>des</strong> Ziel der Ausgleichszulage für benachteiligte Gebiete ist es, die flächendeckende<br />

Grünlandbewirtschaftung zu sichern einschl. der damit verbundenen positiven Aspekte<br />

<strong>des</strong> Natur- und Umweltschutzes und damit auch einen wichtigen Beitrag zum Erhalt der<br />

Attraktivität <strong>des</strong> ländlichen Raums insgesamt zu leisten. Die bisherige Entwicklung seit 1999<br />

zeigt, dass sich die Rinderbestände in <strong>NRW</strong> deutlich rückläufig entwickeln. 1999 wurden<br />

1,56 Mio. Stück gehalten, 2000 waren es 1,49 Mio. Stück und im laufenden Jahr sind es noch<br />

1,48 Mio. Stück. Schwerpunkte der Rinderhaltung sind die benachteiligten Gebiete. Insofern<br />

besteht aus der <strong>Programm</strong>durchführung heraus Handlungsbedarf, auch die bisher nicht ausgeglichenen<br />

Ertragsminderungen in Gebieten mit einer LVZ von 30 bis zu 35 finanziell abzugelten,<br />

wenn die o.g. Ziele <strong>des</strong> Entwicklungsplans realisiert werden sollen. Mit den von der<br />

<strong>EU</strong>-Kommission in ihrer Entscheidung vom 9. Oktober 2001 genehmigten <strong>Programm</strong>änderungen<br />

wird daher eine Ausgleichszulage auch für Flächen mit einer LVZ von über 30 bis 35<br />

eingeführt. Die Höhe der Ausgleichszulage beträgt 80 DM/ha.<br />

Problem:<br />

Staffelung der Ausgleichsbeträge nach Landwirtschaftlicher Vergleichszahl.<br />

Stellungnahme <strong>des</strong> Westfälisch-Lippischen Landwirtschaftsverban<strong>des</strong>:<br />

Staffelung zwischen den einzelnen Stufen ist nicht ausgewogen.


Kapitel X: Beteiligungsverfahren__________________________________________________________________ 473<br />

Standpunkt der Lan<strong>des</strong>regierung:<br />

Die Staffelung wird überarbeitet. Die neue Staffelung sieht wie folgt aus: In Gemeinden bzw.<br />

Gemeindeteilen mit einer LVZ<br />

bis 15 bis zu 280 DM/ha,<br />

über 15 bis 20 bis zu 220 DM/ha,<br />

über 20 bis 25 bis zu 160 DM/ha,<br />

über 25 bis 30 bis zu 100 DM/ha.<br />

Problem:<br />

Staffelung der Prämien für naturschutzbedingte Auflagen nach unterschiedlichen Schutzkategorien<br />

(z.B. FFH-, Vogelschutz- oder Naturschutzgebiete).<br />

Stellungnahme der Landwirtschaftskammern<br />

Staffelung wird als nicht sinnvoll erachtet.<br />

Standpunkt der Lan<strong>des</strong>regierung:<br />

Aus Sicht der Lan<strong>des</strong>regierung erfordern die unterschiedlichen Schutzkategorien aufgrund der<br />

unterschiedlich stark wirkenden Auflagen einen differenzierten angemessenen Ausgleich. Die<br />

in Kapitel VI.2.3.1 dargelegten Berechnungen belegen dies sehr nachdrücklich.<br />

Alle weiteren Stellungnahmen konnten im Rahmen <strong>des</strong> Beteiligungsverfahrens einvernehmlich<br />

beraten werden (s. Ergebnisvermerk).<br />

Agrarumweltmaßnahmen<br />

Problem:<br />

Ackerextensivierung im Rahmen der <strong>Förderung</strong> der markt- und standortangepassten Landbewirtschaftung:<br />

Prämienhöhe für die Einführung von Blüh- und Saumstreifen.<br />

Stellungnahme der Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft:<br />

Die vorgesehene Prämienhöhe ist möglicherweise nicht ausreichend.<br />

Standpunkt der Lan<strong>des</strong>regierung:<br />

Die Prämienhöhe gleicht die Einkommenseinbußen aus (s. Berechnungen in Kap. VI.2.3.2).<br />

Die Prämienhöhe ist vergleichbar mit dem Prämienniveau der 20j. Flächenstillegung.


Kapitel X: Beteiligungsverfahren__________________________________________________________________ 474<br />

Problem:<br />

Ackerextensivierung im Rahmen der <strong>Förderung</strong> der markt- und standortangepassten Landbewirtschaftung:<br />

Naturschutzgerechte Nutzung von Äckern.<br />

Stellungnahme <strong>des</strong> Naturschutzbun<strong>des</strong> <strong>NRW</strong>:<br />

Es wird vorgeschlagen, verpflichtende Elemente zur naturschutzgerechten Nutzung wie Begrenzung<br />

der Aussaatdichte, Einbau von Elementen zur <strong>Förderung</strong> einer artenreichen Feldflur<br />

(nicht geerntete Streifen, stehen lassen von Stoppelflächen etc.) in die Richtlinie aufzunehmen.<br />

Standpunkt der Lan<strong>des</strong>regierung:<br />

Die o.g Vorschläge können nur teilweise berücksichtigt werden. Die Begrenzung der Aussaatdichte<br />

sowie Elemente zur <strong>Förderung</strong> einer artenreichen Feldflur wie nicht geerntete Streifen,<br />

Stehen lassen von Stoppelflächen, können nicht in die Richtlinien aufgenommen werden, weil<br />

die Auflagen teilweise nicht kontrollierbar sind. Außerdem gibt es keine Mehrheit bei Bund<br />

und Ländern für eine solche Änderung <strong>des</strong> Fördergrundsatzes ”markt- und standortangepasste<br />

Landbewirtschaftung” im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der Agrarstruktur<br />

und <strong>des</strong> Küstenschutzes".<br />

Problem:<br />

Ökologischer Landbau im Rahmen der <strong>Förderung</strong> der markt- und standortangepassten Landbewirtschaftung:<br />

Staffelung der Zuwendungen für Kontrollkosten.<br />

Stellungnahme <strong>des</strong> Bioland-Verban<strong>des</strong>:<br />

Der vorgesehene Kontrollkostenzuschuss für Öko-Betriebe wird begrüßt. Allerdings benachteiligt<br />

die vorgesehene Regelung (100 DM/ha, max. 2000 DM/Betrieb) z.B. flächenarme Gemüsebetriebe.<br />

Standpunkt der Lan<strong>des</strong>regierung:<br />

Die Lan<strong>des</strong>regierung hat dem Problem durch Anhebung <strong>des</strong> hektarbezogenen Fördersatzes<br />

auf 200 DM Rechnung getragen.<br />

Problem:<br />

Vertragsnaturschutz: zusätzliche Festlegungen im Rahmen der naturschutzgerechten Grünlandbewirtschaftung<br />

zum Beispiel zum Schutz von Wiesenbrütergelegen.


Kapitel X: Beteiligungsverfahren__________________________________________________________________ 475<br />

Stellungnahme <strong>des</strong> Naturschutzbun<strong>des</strong> <strong>NRW</strong>:<br />

Es wird eine stärkere Differenzierung bei Beweidungsdichten und Beweidungszeiten vorgeschlagen.<br />

Standpunkt der Lan<strong>des</strong>regierung:<br />

Diesem Vorschlag kann nicht gefolgt werden, weil er dem Ziel der Vereinfachung und Akzeptanzverbesserung<br />

widerspricht. Nach Auffassung der für den Naturschutz zuständigen Behörden<br />

<strong>des</strong> Lan<strong>des</strong> sind die Regelungen ausreichend differenziert.<br />

Problem:<br />

Vertragsnaturschutz: ausreichende und sachgerechte Prämiendifferenzierung zwischen Extensivierungs-<br />

und Vertragsnaturschutzmaßnahmen.<br />

Stellungnahme der Biologischen Stationen:<br />

Die Teilnahme an den Naturschutzprogrammen muss durch eine ausreichende Prämienspreizung<br />

zwischen Extensivierungs- und Vertragsnaturschutzmaßnahmen attraktiv sein.<br />

Standpunkt der Lan<strong>des</strong>regierung:<br />

Dem Vorschlag wird durch die Prämienfestlegung entsprochen (s. Berechnungen in Kap.<br />

VI.2.3.2).<br />

Alle weiteren Stellungnahmen konnten im Rahmen <strong>des</strong> Beteiligungsverfahrens einvernehmlich<br />

beraten werden (s. Ergebnisvermerk).<br />

Forstwirtschaft<br />

Problem:<br />

Kalkung: im <strong>Programm</strong> sind jährlich 20.000 ha vorgesehen.<br />

Stellungnahme <strong>des</strong> Waldbesitzerverban<strong>des</strong>:<br />

Die vorgesehene Fläche ist zu niedrig. Die jährliche Düngungsfläche sollte 60.000 ha betragen.<br />

Standpunkt der Lan<strong>des</strong>regierung:


Kapitel X: Beteiligungsverfahren__________________________________________________________________ 476<br />

Dem vom Waldbesitzerverband vorgebrachten Wunsch wird durch eine Flächenanhebung auf<br />

30.000 ha entsprochen. Dieser Flächenumfang erscheint ausreichend, damit wird die bisherige<br />

jährliche Düngungsfläche verdreifacht.<br />

Problem:<br />

Staffelung der Förderbeträge der Erstaufforstung nach Waldanteilen<br />

Stellungnahme der Biologischen Stationen<br />

Die Zuwendungen im Rahmen der Erstaufforstung sollten nach Waldanteilen gestaffelt werden,<br />

um die Erstaufforstung gezielt in die Lan<strong>des</strong>teile zu lenken, in denen niedrige Waldanteile<br />

vorherrschen.<br />

Standpunkt der Lan<strong>des</strong>regierung<br />

Eine solche Regelung ist nicht notwendig, da der Umfang der Erstaufforstungen bereits durch<br />

den Genehmigungsprozess gesteuert wird.<br />

Problem:<br />

Förderfähigkeit von waldbesitzenden Gemeinden und Gemeindeverbänden im Rahmen der<br />

<strong>Förderung</strong> gem. Art. 32 der Verordnung (EG) Nr. 1257/1999.<br />

Stellungnahme <strong>des</strong> kommunalen Waldbesitzerverban<strong>des</strong>:<br />

Der kommunale Waldbesitzerverband schlägt vor, auch waldbesitzende Gemeinden und Gemeindeverbände<br />

als Zuwendungsempfänger für die Umsetzung <strong>des</strong> Art. 32 der Verordnung<br />

(EG) Nr. 1257/1999 aufzunehmen. Die Aufnahme soll insbesondere unter dem Aspekt vorgenommen<br />

werden, Ausgleichszahlungen in bezug auf Gebiete der FFH-Richtlinie vornehmen<br />

zu können.<br />

Standpunkt der Lan<strong>des</strong>regierung:<br />

Diesem Vorschlag kann nicht entsprochen werden, da der Gemeindewald gem. § 32 Lan<strong>des</strong>forstgesetz<br />

(LFoG) generell verpflichtet ist, die Wohlfahrtswirkungen <strong>des</strong> Wal<strong>des</strong> zu sichern<br />

und im besonderen Maße die Erholung der Bevölkerung zu ermöglichen.<br />

Problem:<br />

<strong>Förderung</strong> <strong>des</strong> Baus von jährlich 5 bis 7 Modellanlagen zu einer energetischen Nutzung von<br />

Holz.


Kapitel X: Beteiligungsverfahren__________________________________________________________________ 477<br />

Stellungnahme <strong>des</strong> Wirtschaftsverban<strong>des</strong> der Rheinisch-Westfälischen papiererzeugenden<br />

Industrie e.V.:<br />

Der Verband meldet Bedenken gegen die o.g. <strong>Förderung</strong> an. Er befürchtet, dass dadurch intakte<br />

Holzabsatzmärkte vor allem für die Sortimente Schwachholz und Sägenebenprodukte<br />

eingeschränkt werden.<br />

Standpunkt der Lan<strong>des</strong>regierung:<br />

Nach Auffassung <strong>des</strong> Landwirtschaftsministeriums ist diese Sorge unbegründet, da auch bei<br />

einer <strong>Förderung</strong> der energetischen Holznutzung die Rohstoffversorgung der Papier erzeugenden<br />

Industrie immer gewährleistet ist.<br />

Alle weiteren Stellungnahmen konnten im Rahmen <strong>des</strong> Beteiligungsverfahrens einvernehmlich<br />

beraten werden (s. Ergebnisvermerk).


Kapitel XI: Vereinbarkeit und Kohärenz____________________________________________________________478<br />

XI Vereinbarkeit und Kohärenz<br />

XI.1 Staatliche Beihilfen<br />

Die Maßnahmen dieses Entwicklungsplans entsprechen den Gemeinschaftspolitiken der<br />

"Verordnung (EG) Nr. 1257/1999 <strong>des</strong> Rates vom 17. Mai über die <strong>Förderung</strong> der Entwicklung<br />

<strong>des</strong> ländlichen Raums durch den Europäischen Ausrichtungs- und Garantiefonds für die<br />

Landwirtschaft (EAGFL) und zur Änderung bzw. Aufhebung bestimmter Verordnungen".<br />

- Sie werden, soweit sie im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der Agrarstruktur<br />

und <strong>des</strong> Küstenschutzes" (GAK) finanziert werden durch den jährlich zu<br />

notifizierenden Rahmenplan mit den entsprechenden Fördergrundsätzen gem. Artikel<br />

87 ff EG-Vertrag notifiziert.<br />

XI.2 Vereinbarkeit und Kohärenz mit den anderen Instrumenten der<br />

Gemeinsamen Agrarpolitik<br />

Die Vereinbarkeit und Kohärenz der im Entwicklungsplan enthaltenen Maßnahmen zur ländlichen<br />

Entwicklung mit anderen Instrumenten der Gemeinsamen Agrarpolitik ist gegeben.<br />

Grundsätze:<br />

1. Agrarumweltmaßnahmen werden im Rahmen <strong>des</strong> nordrhein-westfälischen Entwicklungsplans<br />

zur Verordnung (EG) Nr. 1257/1999 nur dann gefördert, wenn die Verpflichtungen<br />

über die Umweltschutzmaßnahmen, die im Rahmen der gemeinsamen Marktorganisation,<br />

von Maßnahmen zur Qualitätssicherung landwirtschaftlicher Erzeugnisse und von Gesundheitsschutzmaßnahmen<br />

oder der anderen Maßnahmen <strong>des</strong> o.g. Entwicklungsplans<br />

gelten, hinausgehen und mit diesen vereinbar sind.<br />

2. Agrarumweltmaßnahmen werden im Rahmen <strong>des</strong> nordrhein-westfälischen Entwicklungsplans<br />

zur Verordnung (EG) Nr. 1257/1999 grundsätzlich nicht gefördert, wenn für einund<br />

dieselbe Verpflichtung zugleich Zahlungen im Rahmen anderer gemeinschaftlicher<br />

Beihilferegelungen geleistet werden.<br />

3. Maßnahmen, die in den Geltungsbereich von Stützungsregelungen im Rahmen gemeinsamer<br />

Marktorganisationen fallen, werden nicht gefördert.


Kapitel XI: Vereinbarkeit und Kohärenz____________________________________________________________ 479<br />

4. Maßnahmen zur Unterstützung von Forschungsprojekten, zur <strong>Förderung</strong> <strong>des</strong> Absatzes von<br />

landwirtschaftlichen Erzeugnissen oder zur Tilgung von Tierseuchen werden nicht gefördert.<br />

Anrechnung bei Kombination von Beihilfen<br />

Im Falle der Kombination von Beihilfen im Rahmen <strong>des</strong> Entwicklungsplans zur Verordnung<br />

(EG) Nr. 1257/1999 mit anderen gemeinschaftlichen Beihilfen erfolgt ggfs. eine gegenseitige<br />

Anrechnung. Dabei trägt die Höhe der Beihilfe den bei der jeweiligen Kombination entstehenden<br />

spezifischen Einkommenseinbußen Rechnung.<br />

Dies gilt vor allem in folgenden Bereichen:<br />

1. Langjährige Stilllegung landwirtschaftlich genutzter Flächen zu Zwecken <strong>des</strong> Umweltschutzes<br />

Im Falle der Anrechnung von nach dieser Maßnahme stillgelegten Flächen auf den Umfang<br />

der konjunkturellen Stillegung nach der Verordnung (EG) Nr. 1251/1999 entspricht<br />

die Höhe der Zuwendung für die langjährige Flächenstilllegung höchstens dem Stilllegungsausgleich<br />

nach der Verordnung (EG) Nr. 1251/1999.<br />

Eine gleichzeitige <strong>Förderung</strong> der langfristig zu Zwecken <strong>des</strong> Umweltschutzes stillgelegten<br />

Flächen mit anderen Maßnahmen im Rahmen <strong>des</strong> Entwicklungsplan zur Verordnung (EG)<br />

Nr. 1257/1999 ist mit Ausnahme der Biotopanlage und -pflege nicht möglich.<br />

2. Agrarumweltmaßnahmen auf konjunkturell stillgelegten Flächen<br />

Agrarumweltmaßnahmen auf nach der Verordnung (EG) Nr. 1251/1999 stillgelegten Flächen<br />

incl. der Flächen, auf denen nachwachsende Rohstoffe angebaut werden, können gefördert<br />

werden, soweit die Agrarumweltmaßnahmen über die Verordnung (EG) Nr.<br />

1251/1999 resp. Verordnung (EG) Nr. 2461/1999, geändert durch Verordnung (EG) Nr.<br />

827/2000, hinausgehen. Dies betrifft zur Zeit die Maßnahme „Erosionsschutz“, die auch<br />

auf stillgelegten Flächen, die mit nachwachsenden Rohstoffen (insbesondere Non-food-<br />

Raps) bestellt werden, durchgeführt werden kann.


Kapitel XI: Vereinbarkeit und Kohärenz____________________________________________________________ 480<br />

3. Grünlandextensivierung durch Verringerung <strong>des</strong> Viehbestan<strong>des</strong> über eine Viehbestands-<br />

abstockung im Rahmen der <strong>Förderung</strong> der markt- und standortangepassten Landbewirt-<br />

schaftung<br />

Bei der Kalkulation der Höhe der Zuwendung (s. Anlage 6a zu Kapitel VI.2.3.2) wurde<br />

die Extensivierungsprämie gemäß Art. 13 der Verordnung (EG) Nr. 1254/1999 anteilig<br />

berücksichtigt, so dass eine Doppelförderung ausgeschlossen ist.<br />

4. Beihilfen für benachteiligte Gebiete und Gebiete mit umweltspezifischen Einschränkun-<br />

gen<br />

Die Verpflichtungen der Beihilfen für Gebiete mit umweltspezifischen Einschränkungen<br />

gehen über die Verpflichtungen für benachteiligte Gebiete aufgrund natürlicher Einschränkungen<br />

hinaus. Die im nordrhein-westfälischen Entwicklungsplans gem. den Art.<br />

13 bis 21 der Verordnung (EG) Nr. 1257/1999 vorgesehenen Beihilfen sind somit bis zum<br />

Höchstbetrag von 200 €/ha kumulierbar (Art. 15, Abs. 3 der Verordnung (EG) Nr.<br />

1257/1999).<br />

Die Verpflichtungen für die Beihilfen der Agrarumweltmaßnahmen <strong>des</strong> nordrhein-westfälischen<br />

Entwicklungsplans gem. den Art. 22 bis 24 der Verordnung (EG) Nr. 1257/1999<br />

gehen in allen Fällen über die Verpflichtungen für die Beihilfen der Maßnahmen gem.<br />

Art. 13 bis 21 der Verordnung (EG) Nr. 1257/1999 hinaus, so dass auch diese Beihilfen<br />

im Rahmen der in Art. 24, Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 1257/1999 genannten Höchstbeträge<br />

kumulierbar sind.<br />

5. Eine Doppelförderung gleicher Leistungen im Rahmen der Agrarumweltmaßnahmen <strong>des</strong><br />

nordrhein-westfälischen Entwicklungsplans gem. den Art. 22 bis 24 der Verordnung (EG)<br />

Nr. 1257/1999 wird<br />

* im Falle der Kombinierbarkeit von Maßnahmen durch Anrechnung bzw.<br />

* durch Ausschluss der Kombination bestimmter Maßnahmen<br />

ausgeschlossen.<br />

Weitere Einzelheiten können der Maßnahmenbeschreibung, den Richtlinien und den Beihilfenkalkulationen<br />

in Kapitel VI entnommen werden.


Kapitel XI: Vereinbarkeit und Kohärenz____________________________________________________________ 481<br />

XI.3 Zusätzliche staatliche Beihilfen<br />

1. Zusätzliche staatliche Beihilfen für Maßnahmen der Verordnung (EG) Nr. 1257/1999,<br />

für die in diesem Entwicklungsplan ein Gemeinschaftsbeitrag beantragt wird, werden<br />

für Investitionen für die Vermarktung regional erzeugter Produkte auf der Einzelhandelsstufe<br />

gewährt (s. Anlage 17).<br />

2. Die im Kapitel 2.1.2. „Verarbeitung und Vermarktung“ dargestellten Organisationsausgaben<br />

bei den Bausteinen „Regionale Vermarktung“ und „Ökologischer Landbau“ werden<br />

ebenfalls als zusätzliche staatliche Beihilfen gewährt (s. Anlage 17).<br />

3. Der im Kapitel 2.3.3. „Forstwirtschaft“ unter 4.2. beschriebene Einsatz von Rückepferden<br />

zum bodenschonenden Holztransport in den Waldbeständen wird ebenfalls als zusätzliche<br />

staatliche Beihilfen gewährt (s. Anlage 17)<br />

4. Darüber hinaus werden keine zusätzlichen staatliche Beihilfen für Maßnahmen <strong>des</strong><br />

nordrhein-westfälischen Entwicklungsplans gem. der Verordnung (EG) Nr. 1257/1999<br />

gewährt.<br />

5. Bei einigen Agrarumweltmaßnahmen (Kapitel VI.2.3.2) werden die im Anhang der<br />

Verordnung (EG) Nr. 1257/1999 angegebenen Höchstbeträge, die für einen Gemeinschaftsbeitrag<br />

in Frage kommen, überschritten (s. nachfolgende Tabelle und Anlage 17).<br />

Die den Höchstbetrag übersteigenden Beträge sollen rein national finanziert werden.


Kapitel XI: Vereinbarkeit und Kohärenz____________________________________________________________ 482<br />

Überschreitung der förderfähigen Höchstbeträge gem. Anhang der Verordnung (EG) Nr. 1257/1999 bei<br />

folgenden Maßnahmen<br />

Maßnahme förderfähiger Höchstbetrag<br />

gem. VO (EG) Nr.<br />

1257/1999<br />

in <strong>NRW</strong> insgesamt vorgesehener<br />

Förderbetrag<br />

€/ha und Jahr<br />

Agrarumweltmaßnahmen gem. Art. 22 bis 24 und Art. 33, 11. Anstrich<br />

<strong>Förderung</strong> einer markt- und standortangepassten<br />

Landbewirtschaftung<br />

Maßnahme 1d) Anlage von Schonstreifen (s. S.<br />

€/ha und Jahr<br />

251) durch Einsaat eines Gemischs mit blühfreudigen<br />

heimischen Arten oder Zulassung von<br />

600 715<br />

Selbstbegrünung<br />

<strong>Förderung</strong> einer markt- und standortangepassten<br />

Landbewirtschaftung<br />

Maßnahme 2a) Einführung einer extensiven<br />

Bewirtschaftung von Dauergrünland durch Viehbestandsabstockung<br />

bei Rindern und/oder Scha-<br />

fen (s. S. 252)<br />

<strong>Förderung</strong> einer markt- und standortangepassten<br />

Landbewirtschaftung<br />

Maßnahme 3) Einführung oder Beibehaltung<br />

ökologischer Anbauverfahren gem. der Verordnung<br />

(EWG) Nr. 2092/91<br />

auf Gemüse- und Zierpflanzenflächen<br />

bzw.<br />

auf Dauerkultur- einschl. Baumschulflächen (s.<br />

S. 252)<br />

450 bis zu 552<br />

600 (einj. Kulturen)<br />

900 (mehrj. Kulturen) bis zu 1.022 auf Gemüseund<br />

Zierpflanzenfläche;<br />

bis zu 1.942 auf Dauer<br />

kultur- einschl. Baumschulflächen;bis<br />

zu 5500 auf Unterglasfläche<br />

<strong>Förderung</strong> der Anlage von Uferrandstreifen (s. S. 256) Ackerland: 600<br />

Grünland: 450<br />

818<br />

<strong>Förderung</strong> von Erosionsschutzmaßnahmen<br />

Maßnahme b) Einsaat mehrjähriger Grasarten<br />

auf Streifen/Teilschlägen für 5 Jahre (s. S. 263)<br />

<strong>Förderung</strong> der langjährigen Stilllegung landwirtschaftlich<br />

genutzter Flächen zu Zwecken <strong>des</strong> Umweltschutzes<br />

auf Ackerland<br />

600 bis zu 715<br />

(abhängig von<br />

der Bodengüte)<br />

600<br />

bis zu 715<br />

(abhängig von<br />

der Bodengüte)<br />

<strong>Förderung</strong> <strong>des</strong> Vertragsnaturschutzes 450 bis zu 511<br />

Maßnahme 2) Naturschutzgerechte Bewirtschaf-<br />

zusätzlich bis zu 306 für<br />

tung von Grünland (s. S. 281)<br />

<strong>Förderung</strong> <strong>des</strong> Vertragsnaturschutzes<br />

besondere Bewirtschaftungsmaßnahmen(Ziegen,<br />

Entbuschung, Handmahd,<br />

Abzäunung)<br />

Maßnahme 3) Streuobstwiesen (s. S. 281) 900 bis zu 971<br />

<strong>Förderung</strong> <strong>des</strong> Vertragsnaturschutzes<br />

Maßnahme 4) Biotopanlage und –pflege 900 bis zu 10.000<br />

(s. S. 281)


Verzeichnis der Anlagen<br />

Anlage 1 Altverpflichtungen<br />

Anlage 2 Liste der benachteiligten Gebiete Nordrhein-Westfalens<br />

Anlage 3 Liste der Naturschutzgebiete und Gebiete nach §62 LG in Nordrhein-Westfalen<br />

(Gebiete nach Art. 16 der Verordnung (EG) Nr. 1257/1999)<br />

Anlage 4 Liste der FFH- und Vogelschutzgebiete Nordrhein-Westfalens<br />

(Gebiete nach Art. 16 der Verordnung (EG) Nr. 1257/1999)<br />

Anlage 5 Berechnungen der Höhe der Ausgleichszahlungen und Ausgleichszulagen<br />

Anlage 6 Kalkulationsgrundlagen der vorgesehenen Prämien<br />

a) <strong>Förderung</strong> einer markt- und standortangepassten Landbewirtschaftung<br />

b) Uferrandstreifen<br />

c) Erosionsschutzmaßnahmen<br />

d) langjährige Stilllegung<br />

e) Haustierrassen<br />

f) Vertragsnaturschutz<br />

g) Vielfältige Fruchtfolgen<br />

h) Extensive Grünlandnutzung<br />

i) Weidehaltung<br />

Anlage 7 Kombinier- und Kumulierbarkeit von Agrarumweltmaßnahmen gem. Art. 22<br />

bis 24 der Verordnung (EG) Nr. 1257/1999<br />

Anlage 8 Gute landwirtschaftliche Praxis, Kontrollkonzept <strong>NRW</strong><br />

Anlage 9 Übersicht über Betriebe, Beschäftigte und Umsatz 1997 im Bereich<br />

Holzverarbeitung<br />

Verwaltungsbezirken<br />

nach ausgewählten Wirtschaftszweigen und<br />

Anlage 10 Verteilung der Mittel auf die einzelnen Forstmaßnahmen<br />

Anlage 11 Beihilfehöhen der einzelnen Forstmaßnahmen<br />

Anlage 12 Kalkulation der Aufforstungsprämie<br />

483


Anlage 13 Lan<strong>des</strong>planerisch gesicherte Gebiete für den Schutz der Natur<br />

Anlage 14 Indikativer Finanzplan<br />

Anlage 15 Übersicht Maßnahmen-Zahlstellen<br />

Anlage 16 Übersicht Maßnahmen-Kontrollen und Sanktionen<br />

Anlage 17 zusätzliche staatliche Beihilfen<br />

Anlage 18 Indikativer Finanzplan zur Modulation<br />

484

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