25.08.2013 Aufrufe

Kapitel 8 - EU-Förderung des Naturschutzes 2007 bis 2013

Kapitel 8 - EU-Förderung des Naturschutzes 2007 bis 2013

Kapitel 8 - EU-Förderung des Naturschutzes 2007 bis 2013

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

<strong>Kapitel</strong> 8 <strong>Kapitel</strong> VIII – Forstwirtschaft 33<br />

werden. Darüber hinaus ist für Erstaufforstungen in bestimmten Fällen eine Umweltverträglichkeitsprüfung<br />

vorgesehen. (vgl. Gottlob, 2003, S. 28-29).<br />

8.5.3 Begleitung der Maßnahmen, Kontrolle, Endabnahme und Sanktionen<br />

Gemäß der vorgenannten Verwaltungsregelung und Dienstanweisung der jeweiligen LWK<br />

sowie gemäß dem NRW-Programm Ländlicher Raum sind die Bewilligungsbehörden angehalten,<br />

zwei Verwaltungskontrollen durchzuführen. Die erste erfolgt vor der Bewilligung<br />

(Überprüfung der Fördervoraussetzungen), die zweite vor der Auszahlung (Prüfung<br />

der ordnungsgemäßen Durchführung der Maßnahme).<br />

Beide Verwaltungskontrollen werden an Hand einheitlicher Checklisten vollständig, d.h.<br />

für 100 % der Anträge bei der Bewilligungsbehörde durchgeführt. Bei der ersten Verwaltungskontrolle<br />

wird die Übereinstimmung der im Antrag beschriebenen Maßnahme mit<br />

sämtlichen förderrelevanten Bestandteilen der oben aufgeführten Lan<strong>des</strong>richtlinien durch<br />

die bewilligende Stelle kontrolliert. Bei der zweiten wird nach Aktenlage und durch Inaugenscheinnahme<br />

vor Ort geprüft, ob die Auflagen und Bedingungen <strong>des</strong> Zuwendungsbeschei<strong>des</strong><br />

eingehalten worden sind.<br />

Neben den Verwaltungskontrollen werden stichprobenartig jährlich bei min<strong>des</strong>tens 5 %<br />

der Begünstigten <strong>des</strong> Gesamtprogramms nach Abschluss der Maßnahme und vor Schlusszahlung<br />

der Zuwendung Vor-Ort-Kontrollen durchgeführt. Sie werden vom unabhängigen<br />

Technischen Prüfdienst der <strong>EU</strong>-Zahlstelle vorgenommen. Entsprechend der Empfehlung<br />

der Kommission (Vier-Augen-Prinzip) ist diese Prüfung personell und funktionell sowohl<br />

von der Bewilligung als auch von der Auszahlung getrennt. Die Auswahl der zu kontrollierenden<br />

Betriebe erfolgt aufgrund maßnahmenspezifischer Risikoanalysen. Zusätzlich<br />

werden die Begünstigten innerhalb der Zweckbindungsfrist durch den technischen Prüfdienst<br />

einer Vor-Ort-Kontrolle unterzogen.<br />

Bei flächenbezogenen Beihilfen, wie bei forstlichen Maßnahmen z.B. im Falle der Erstaufforstung,<br />

werden sämtliche beantragte Flächen auf der Grundlage einzureichender Flächenverzeichnisse<br />

auf Doppelbeantragung 1<br />

, Vorhandensein <strong>des</strong> Flurstücks sowie Übereinstimmung<br />

der beantragten Flurstücke mit dem amtlichen Liegenschaftsbuch geprüft. Das<br />

Integrierte Verwaltungs- und Kontrollsystem (InVeKoS) wird als Querkontrolle zwischen<br />

sämtlichen relevanten Maßnahmen in der <strong>EU</strong>-Zahlstelle durch überregionalen Abgleich<br />

lan<strong>des</strong>- und bun<strong>des</strong>weit durchgeführt.<br />

1<br />

Z.B. Beantragung einer Produktionsaufgaberente oder einer <strong>Förderung</strong> auf Flächenstilllegung im<br />

Rahmen der AUM und gleichzeitig Beantragung auf <strong>Förderung</strong> der Erstaufforstung.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!