Kapitel 8 - EU-Förderung des Naturschutzes 2007 bis 2013
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<strong>Kapitel</strong> 8 <strong>Kapitel</strong> VIII – Forstwirtschaft 33<br />
werden. Darüber hinaus ist für Erstaufforstungen in bestimmten Fällen eine Umweltverträglichkeitsprüfung<br />
vorgesehen. (vgl. Gottlob, 2003, S. 28-29).<br />
8.5.3 Begleitung der Maßnahmen, Kontrolle, Endabnahme und Sanktionen<br />
Gemäß der vorgenannten Verwaltungsregelung und Dienstanweisung der jeweiligen LWK<br />
sowie gemäß dem NRW-Programm Ländlicher Raum sind die Bewilligungsbehörden angehalten,<br />
zwei Verwaltungskontrollen durchzuführen. Die erste erfolgt vor der Bewilligung<br />
(Überprüfung der Fördervoraussetzungen), die zweite vor der Auszahlung (Prüfung<br />
der ordnungsgemäßen Durchführung der Maßnahme).<br />
Beide Verwaltungskontrollen werden an Hand einheitlicher Checklisten vollständig, d.h.<br />
für 100 % der Anträge bei der Bewilligungsbehörde durchgeführt. Bei der ersten Verwaltungskontrolle<br />
wird die Übereinstimmung der im Antrag beschriebenen Maßnahme mit<br />
sämtlichen förderrelevanten Bestandteilen der oben aufgeführten Lan<strong>des</strong>richtlinien durch<br />
die bewilligende Stelle kontrolliert. Bei der zweiten wird nach Aktenlage und durch Inaugenscheinnahme<br />
vor Ort geprüft, ob die Auflagen und Bedingungen <strong>des</strong> Zuwendungsbeschei<strong>des</strong><br />
eingehalten worden sind.<br />
Neben den Verwaltungskontrollen werden stichprobenartig jährlich bei min<strong>des</strong>tens 5 %<br />
der Begünstigten <strong>des</strong> Gesamtprogramms nach Abschluss der Maßnahme und vor Schlusszahlung<br />
der Zuwendung Vor-Ort-Kontrollen durchgeführt. Sie werden vom unabhängigen<br />
Technischen Prüfdienst der <strong>EU</strong>-Zahlstelle vorgenommen. Entsprechend der Empfehlung<br />
der Kommission (Vier-Augen-Prinzip) ist diese Prüfung personell und funktionell sowohl<br />
von der Bewilligung als auch von der Auszahlung getrennt. Die Auswahl der zu kontrollierenden<br />
Betriebe erfolgt aufgrund maßnahmenspezifischer Risikoanalysen. Zusätzlich<br />
werden die Begünstigten innerhalb der Zweckbindungsfrist durch den technischen Prüfdienst<br />
einer Vor-Ort-Kontrolle unterzogen.<br />
Bei flächenbezogenen Beihilfen, wie bei forstlichen Maßnahmen z.B. im Falle der Erstaufforstung,<br />
werden sämtliche beantragte Flächen auf der Grundlage einzureichender Flächenverzeichnisse<br />
auf Doppelbeantragung 1<br />
, Vorhandensein <strong>des</strong> Flurstücks sowie Übereinstimmung<br />
der beantragten Flurstücke mit dem amtlichen Liegenschaftsbuch geprüft. Das<br />
Integrierte Verwaltungs- und Kontrollsystem (InVeKoS) wird als Querkontrolle zwischen<br />
sämtlichen relevanten Maßnahmen in der <strong>EU</strong>-Zahlstelle durch überregionalen Abgleich<br />
lan<strong>des</strong>- und bun<strong>des</strong>weit durchgeführt.<br />
1<br />
Z.B. Beantragung einer Produktionsaufgaberente oder einer <strong>Förderung</strong> auf Flächenstilllegung im<br />
Rahmen der AUM und gleichzeitig Beantragung auf <strong>Förderung</strong> der Erstaufforstung.