Prüfpfad - EU-Förderung des Naturschutzes 2007 bis 2013

Prüfpfad - EU-Förderung des Naturschutzes 2007 bis 2013 Prüfpfad - EU-Förderung des Naturschutzes 2007 bis 2013

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Strukturfondsförderung 2000-2006 – Ergänzung zur Programmplanung für das OP Sachsen-Anhalt Strukturfonds 2000-2006 Fonds: EFRE OP-Maßnahme: 2.21.3. Prüfpfad 2.21.3. - Seite 4 von 5 Stand: 19. Juli 2002 Prüfpfad Maßnahmebeschreibung: Kleine Baumaßnahmen im Hochschulbereich Richtlinie: Eckwerte zum Hochschulbau (Kabinettsbeschluss vom 09.05.1995) Richtlinieninhaber: Kultusministerium des Landes Sachsen-Anhalt (MK LSA), Referat 54 Hochschulbau, Hochschulliegenschaften, Studentenwohnraumförderung Laufzeit: ohne Befristung Rechtsgrundlagen: siehe Anhang Teil A - Antragsberatung und Entscheidungsverfahren 1. Beratung und Antragsvorprüfung: (Einrichtung/Behörde) MK LSA, Referat 654 Beratung: Informationen zu Fördervoraussetzungen und Förderverfahren Antragstellung: Antragsformular für KNUE, Hochschulen Antragsannehmende Stelle: MK LSA, Referat 54 Mitwirkung: keine Fachtechnische Unterstützung: gegebenenfalls Staatshochbauamt 2. Antragsprüfung und Entscheidungsvorbereitung: MK LSA, Referat 54 Prüfung der Einhaltung der Gemeinschaftspolitiken und der Kriterien o. g. Richtlinie. Mitwirkung: Landesförderinstitut LSA / Abteilung Gemeinschaftsaufgabe (LFI, Abt. GA) Stellungnahme / Votum: Landesförderinstitut LSA zur EFRE-Fähigkeit 3. Entscheidungsverfahren und Vorbereitung des Bewilligungsbescheides: MK LSA, Referat 54 862

Strukturfondsförderung 2000-2006 – Ergänzung zur Programmplanung für das OP Sachsen-Anhalt Arbeitsweise: Nach Votum des Landesförderinstitutes LSA wird unter Berücksichtigung der Finanzierungsmöglichkeiten die Mittelzuweisung im MK LSA, Referat 54, vorbereitet. Mitwirkung: keine Kompetenzregelung: Gemeinsame Geschäftsordnung der Ministerien des Landes Sachsen-Anhalt (GGO.LSA) 4. Erteilung des Bewilligungsbescheides: MK LSA, Referat 54 Arbeitsweise: Die Entscheidung wird in Form einer zweckgebundenen Mittelzuweisung erteilt. Art des Bescheides: Mittelzuweisung Kompetenzregelung / Zeichnungsberechtigung: Prüfpfad 2.21.3. - Seite 4 von 5 Stand: 19. Juli 2002 Landeshaushaltsordnung LSA; Organisationsregelung zur EFRE-Umsetzung Referat 54 Information Zuwendungsempfänger: Übersendung der Mittelzuweisung mit Anlagen und Durchführungsbestimmungen an die Hochschulen 5. Datenerfassung für die Programmabwicklung: Erfassen der Projektdaten je Einzelmaßnahme. Datenbank: efREporter Teil B - Mittelabruf 1. Auszahlungsanordnung und Auszahlung: Hochschule Ausgabeerklärung des Zuwendungsempfängers: Landesförderinstitut LSA / Abteilung Gemeinschaftsaufgabe Formblatt „Mittelverwendung“ Ausgabebeleg der Zahlstelle: Auszahlungsanordnung Arbeitsweise: Nach Baufortschritt prüft das Dezernat Technik und Bauplanung der Hochschulen die Rechnungslegung und unterzeichnet sachlich und rechnerisch richtig. Die Rechnung wird an das Dezernat Finanzangelegenheiten der Hochschulen zur Erstellung der Auszahlungsanordnungen für EFRE- und Landesmittel weitergeleitet. Die Auszahlungsanordnungen werden zur Überweisung an die Landeszentralkasse Dessau übergeben. Die Buchung erfolgt auf getrennten Titeln in HAMISSA. Zahlstelle: Landeszentralkasse Dessau Zahlungsweise: Überweisung an Zahlungsempfänger Grundlage: Übertragung der Mittelbewirtschaftung gemäß Landeshaushaltsordnung LSA § 70, Nr. 20 863

Strukturfondsförderung 2000-2006 – Ergänzung zur Programmplanung für das OP Sachsen-Anhalt<br />

Arbeitsweise:<br />

Nach Votum <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong>förderinstitutes LSA wird unter Berücksichtigung der Finanzierungsmöglichkeiten<br />

die Mittelzuweisung im MK LSA, Referat 54, vorbereitet.<br />

Mitwirkung: keine<br />

Kompetenzregelung: Gemeinsame Geschäftsordnung der Ministerien<br />

<strong>des</strong> Lan<strong>des</strong> Sachsen-Anhalt (GGO.LSA)<br />

4. Erteilung <strong>des</strong> Bewilligungsbeschei<strong>des</strong>: MK LSA, Referat 54<br />

Arbeitsweise:<br />

Die Entscheidung wird in Form einer zweckgebundenen Mittelzuweisung erteilt.<br />

Art <strong>des</strong> Beschei<strong>des</strong>: Mittelzuweisung<br />

Kompetenzregelung /<br />

Zeichnungsberechtigung:<br />

<strong>Prüfpfad</strong> 2.21.3. - Seite 4 von 5<br />

Stand: 19. Juli 2002<br />

Lan<strong>des</strong>haushaltsordnung LSA;<br />

Organisationsregelung zur EFRE-Umsetzung<br />

Referat 54<br />

Information Zuwendungsempfänger: Übersendung der Mittelzuweisung mit Anlagen<br />

und Durchführungsbestimmungen an die Hochschulen<br />

5. Datenerfassung für die Programmabwicklung:<br />

Erfassen der Projektdaten je Einzelmaßnahme.<br />

Datenbank: efREporter<br />

Teil B - Mittelabruf<br />

1. Auszahlungsanordnung und Auszahlung: Hochschule<br />

Ausgabeerklärung <strong>des</strong><br />

Zuwendungsempfängers:<br />

Lan<strong>des</strong>förderinstitut LSA /<br />

Abteilung Gemeinschaftsaufgabe<br />

Formblatt „Mittelverwendung“<br />

Ausgabebeleg der Zahlstelle: Auszahlungsanordnung<br />

Arbeitsweise:<br />

Nach Baufortschritt prüft das Dezernat Technik und Bauplanung der Hochschulen die<br />

Rechnungslegung und unterzeichnet sachlich und rechnerisch richtig. Die Rechnung wird an das<br />

Dezernat Finanzangelegenheiten der Hochschulen zur Erstellung der Auszahlungsanordnungen<br />

für EFRE- und Lan<strong>des</strong>mittel weitergeleitet.<br />

Die Auszahlungsanordnungen werden zur Überweisung an die Lan<strong>des</strong>zentralkasse Dessau<br />

übergeben. Die Buchung erfolgt auf getrennten Titeln in HAMISSA.<br />

Zahlstelle: Lan<strong>des</strong>zentralkasse Dessau<br />

Zahlungsweise: Überweisung an Zahlungsempfänger<br />

Grundlage: Übertragung der Mittelbewirtschaftung gemäß<br />

Lan<strong>des</strong>haushaltsordnung LSA § 70, Nr. 20<br />

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