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Prüfpfad - EU-Förderung des Naturschutzes 2007 bis 2013

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Strukturfondsförderung 2000-2006 – Ergänzung zur Programmplanung für das OP Sachsen-Anhalt<br />

Die Baufortschrittsüberwachung erfolgt durch das Staatshochbauamt bzw. den Projektträger.<br />

Die Projektfortschrittsüberwachung erfolgt<br />

→ über gelieferte Indikatoren<br />

→ auf Antrag bzw. infolge der Informationspflicht <strong>des</strong> Zuwendungsempfängers<br />

→ auf Grund interner oder externer Informationen zu Unregelmäßigkeiten oder<br />

→ im Ergebnis durchgeführter Vor-Ort-Kontrollen von EFRE Consult, Control & Clearing.<br />

Erforderliche Änderungen und festgestellte Finanzkorrekturen erfolgen in Abstimmung mit dem<br />

MK LSA (Verfahren siehe Teil A, Ziffer 3 und Ziffer 4).<br />

Die geänderten Projektdaten werden in die Datenbanken efREporter eingepflegt.<br />

2. Projektkontrolle:<br />

Entsprechend der VO (EG) Nr. 438/2001, Kapitel IV, Artikel 10 sind Kontrollen bei min<strong>des</strong>tens<br />

5 % der gesamten zuschussfähigen Ausgaben sowie eine repräsentative Stichprobe der<br />

genehmigten Operationen durchzuführen.<br />

Durchführende Stelle: EFRE Consult, Control & Clearing<br />

Sonstige Projektkontrollen: keine<br />

Teil D - Verwendungsnachweis und Projektbericht<br />

1. Prüfung von Zwischenverwendungsnachweisen<br />

(ZVN) bzw. abschließenden<br />

Verwendungsnachweisen (VN):<br />

<strong>Prüfpfad</strong> 2.21.3. - Seite 4 von 5<br />

Stand: 19. Juli 2002<br />

Lan<strong>des</strong>förderinstitut LSA /<br />

Abteilung Gemeinschaftsaufgabe<br />

Arbeitsweise:<br />

Die Staatshochbauamt bzw. ein beauftragter Dritter ist verantwortlich für die Durchführung und<br />

Abnahme der Baumaßnahme unter Beteiligung der Hochschule. Nach Abschluss der Baumaßnahme<br />

(Bauabnahmeprotokoll) wird der Schlussbericht an das LFI weitergeleitet. Das LFI<br />

prüft die EFRE-Fähigkeit der Ausgaben anhand <strong>des</strong> Schlussberichtes. Das Ergebnis wird in<br />

einem Prüfbericht dokumentiert und dem MK übergeben.ss<br />

Mitwirkung: – Staatshochbauamt der Oberfinanzdirektion<br />

– Hochschule<br />

Kompetenzregelung: Delegation von Entscheidungsbefugnissen für das<br />

Wirtschaftsförderungsgeschäft<br />

Gemeinschaftsaufgabe / Gemeinschaftsinitiative<br />

2. Finanzkorrekturen: MK LSA<br />

Arbeitsweise:<br />

Notwendige Finanzkorrekturen aufgrund <strong>des</strong> Schlussberichtes der EFRE-Fähigkeitsprüfung im<br />

Rahmen der Mittelverwendung oder notwendige Änderungen infolge Projektfortschritt werden in<br />

Abstimmung zwischen dem MK LSA und dem Referat 22 im MF LSA entschieden.<br />

3. Datenerfassung für die Programm-<br />

abrechnung:<br />

Datenbank: efREporter<br />

Lan<strong>des</strong>förderinstitut LSA /<br />

Abteilung Gemeinschaftsaufgabe<br />

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