Prüfpfad - EU-Förderung des Naturschutzes 2007 bis 2013
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Strukturfondsförderung 2000-2006 – Ergänzung zur Programmplanung für das OP Sachsen-Anhalt<br />
Die Baufortschrittsüberwachung erfolgt durch das Staatshochbauamt bzw. den Projektträger.<br />
Die Projektfortschrittsüberwachung erfolgt<br />
→ über gelieferte Indikatoren<br />
→ auf Antrag bzw. infolge der Informationspflicht <strong>des</strong> Zuwendungsempfängers<br />
→ auf Grund interner oder externer Informationen zu Unregelmäßigkeiten oder<br />
→ im Ergebnis durchgeführter Vor-Ort-Kontrollen von EFRE Consult, Control & Clearing.<br />
Erforderliche Änderungen und festgestellte Finanzkorrekturen erfolgen in Abstimmung mit dem<br />
MK LSA (Verfahren siehe Teil A, Ziffer 3 und Ziffer 4).<br />
Die geänderten Projektdaten werden in die Datenbanken efREporter eingepflegt.<br />
2. Projektkontrolle:<br />
Entsprechend der VO (EG) Nr. 438/2001, Kapitel IV, Artikel 10 sind Kontrollen bei min<strong>des</strong>tens<br />
5 % der gesamten zuschussfähigen Ausgaben sowie eine repräsentative Stichprobe der<br />
genehmigten Operationen durchzuführen.<br />
Durchführende Stelle: EFRE Consult, Control & Clearing<br />
Sonstige Projektkontrollen: keine<br />
Teil D - Verwendungsnachweis und Projektbericht<br />
1. Prüfung von Zwischenverwendungsnachweisen<br />
(ZVN) bzw. abschließenden<br />
Verwendungsnachweisen (VN):<br />
<strong>Prüfpfad</strong> 2.21.3. - Seite 4 von 5<br />
Stand: 19. Juli 2002<br />
Lan<strong>des</strong>förderinstitut LSA /<br />
Abteilung Gemeinschaftsaufgabe<br />
Arbeitsweise:<br />
Die Staatshochbauamt bzw. ein beauftragter Dritter ist verantwortlich für die Durchführung und<br />
Abnahme der Baumaßnahme unter Beteiligung der Hochschule. Nach Abschluss der Baumaßnahme<br />
(Bauabnahmeprotokoll) wird der Schlussbericht an das LFI weitergeleitet. Das LFI<br />
prüft die EFRE-Fähigkeit der Ausgaben anhand <strong>des</strong> Schlussberichtes. Das Ergebnis wird in<br />
einem Prüfbericht dokumentiert und dem MK übergeben.ss<br />
Mitwirkung: – Staatshochbauamt der Oberfinanzdirektion<br />
– Hochschule<br />
Kompetenzregelung: Delegation von Entscheidungsbefugnissen für das<br />
Wirtschaftsförderungsgeschäft<br />
Gemeinschaftsaufgabe / Gemeinschaftsinitiative<br />
2. Finanzkorrekturen: MK LSA<br />
Arbeitsweise:<br />
Notwendige Finanzkorrekturen aufgrund <strong>des</strong> Schlussberichtes der EFRE-Fähigkeitsprüfung im<br />
Rahmen der Mittelverwendung oder notwendige Änderungen infolge Projektfortschritt werden in<br />
Abstimmung zwischen dem MK LSA und dem Referat 22 im MF LSA entschieden.<br />
3. Datenerfassung für die Programm-<br />
abrechnung:<br />
Datenbank: efREporter<br />
Lan<strong>des</strong>förderinstitut LSA /<br />
Abteilung Gemeinschaftsaufgabe<br />
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