Prüfpfad - EU-Förderung des Naturschutzes 2007 bis 2013

Prüfpfad - EU-Förderung des Naturschutzes 2007 bis 2013 Prüfpfad - EU-Förderung des Naturschutzes 2007 bis 2013

25.08.2013 Aufrufe

Strukturfondsförderung 2000-2006 – Ergänzung zur Programmplanung für das OP Sachsen-Anhalt 3. Entscheidungsverfahren und Vorbereitung des Bewilligungsbescheides: Prüfpfad 2.21.3. - Seite 4 von 5 Stand: 19. Juli 2002 HBFG MK LSA, Referat 54 Arbeitsweise: Auf der Grundlage des Antrages und der Voten des Landesförderinstitutes LSA sowie des Wissenschaftsrates wird entschieden. Mitwirkung: keine Kompetenzregelung: Gemeinsame Geschäftsordnung der Ministerien des Landes Sachsen-Anhalt (GGO.LSA) 4. Erteilung des Bewilligungsbescheides: MK LSA, Referat 63 Arbeitsweise: Nach Schaffung der haushaltswirtschaftlichen Voraussetzungen durch MF LSA und MW LSA erteilt das MK LSA den Bewilligungsbescheid. Art des Bescheides: Mittelfreigabe Kompetenzregelung / Zeichnungsberechtigung: Landeshaushaltsordnung LSA; Organisationsregelung zur EFRE-Umsetzung Referat 54 Information Zuwendungsempfänger: MF LSA an mittelbewirtschaftende Stelle mit entsprechenden Anlagen 5. Datenerfassung für die Programmabwicklung: Erfassen der Projektdaten je Einzelmaßnahme. Datenbank: efREporter Teil B - Mittelabruf 1. Auszahlungsanordnung und Auszahlung Ausgabeerklärung des Zuwendungsempfängers: Landesförderinstitut LSA / Abteilung Gemeinschaftsaufgabe Formblatt „Mittelverwendung“ Ausgabebeleg der Zahlstelle: Auszahlungsanordnung 858

Strukturfondsförderung 2000-2006 – Ergänzung zur Programmplanung für das OP Sachsen-Anhalt Arbeitsweise: Das Staatshochbauamt der Oberfinanzdirektion erstellt die Auszahlungsanordnung, sofern es mit der Durchführung des Bauvorhabens beauftragt wurde. Bei Gebäudeankauf wird die Auszahlungsanordnung im MF LSAerstellt. Sollte ein Bauvorhaben außerhalb der Staatshochbauverwaltung durchgeführt werden, erfolgt die Erstellung der Auszahlungsanordnung durch die betreffende Hochschule. Nach Baufortschritt prüft das Dezernat Technik und Bauplanung der Hochschule die Rechnungslegung und unterzeichnet sachlich und rechnerisch richtig. Die Rechnung wird an das Dezernat Finanzangelegenheiten der Hochschulen zur Erstellung der Auszahlungsanordnungen für EFREund Landesmittel weitergeleitet. Die Auszahlungsanordnungen werden zur Überweisung an die Landeszentralkasse Dessau übergeben. Die Buchung erfolgt auf getrennten Titeln in HAMISSA. Zahlstelle: Landeszentralkasse Dessau Zahlungsweise: Überweisung an Zahlungsempfänger Grundlage: Übertragung der Mittelbewirtschaftung gemäß Landeshaushaltsordnung LSA § 70, Nr. 20 2. Prüfung des Mittelabrufs: Landesförderinstitut LSA / Abteilung Gemeinschaftsaufgabe Arbeitsweise: Die Prüfung erfolgt entsprechend Baufortschritt. Mit den Formularen „ Mittelverwendung“ sowie „Zahlenmäßiger Nachweis“ werden die Einzelrechnungen mit Zahlungsnachweis an das Landesförderinstitut LSA übergeben und die Zugehörigkeit der Ausgaben zum Vorhaben sowie die EFRE-Fähigkeit überprüft. Richtlinie: Verordnung (EG) 1685/2000 3. Datenerfassung der Programmabwicklung: Landesförderinstitut LSA / Abteilung Gemeinschaftsaufgabe Erfassung der projektkonkreten Ausgabebelege nach Prüfung der EFRE-Fähigkeit. Datenbank: efREporter 4. Abgabe der Ausgabebestätigung: Richtlinieninhaber gibt Ausgabebestätigung gemäß VO (EG) Nr. 438/2001, Kapitel III, Artikel 9, Absatz 2 ab. Richtlinieninhaber / beauftragte Behörde / Einrichtung: Teil C - Projektbegleitung / -kontrolle: Prüfpfad 2.21.3. - Seite 4 von 5 Stand: 19. Juli 2002 MK LSA, Referat 54 1. Projektbegleitung: – MK LSA, Referat 54 – MF LSA 859

Strukturfondsförderung 2000-2006 – Ergänzung zur Programmplanung für das OP Sachsen-Anhalt<br />

3. Entscheidungsverfahren und Vorbereitung<br />

<strong>des</strong> Bewilligungsbeschei<strong>des</strong>:<br />

<strong>Prüfpfad</strong> 2.21.3. - Seite 4 von 5<br />

Stand: 19. Juli 2002<br />

HBFG<br />

MK LSA, Referat 54<br />

Arbeitsweise:<br />

Auf der Grundlage <strong>des</strong> Antrages und der Voten <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong>förderinstitutes LSA sowie <strong>des</strong><br />

Wissenschaftsrates wird entschieden.<br />

Mitwirkung: keine<br />

Kompetenzregelung: Gemeinsame Geschäftsordnung der Ministerien<br />

<strong>des</strong> Lan<strong>des</strong> Sachsen-Anhalt (GGO.LSA)<br />

4. Erteilung <strong>des</strong> Bewilligungsbeschei<strong>des</strong>: MK LSA, Referat 63<br />

Arbeitsweise:<br />

Nach Schaffung der haushaltswirtschaftlichen Voraussetzungen durch MF LSA und MW LSA<br />

erteilt das MK LSA den Bewilligungsbescheid.<br />

Art <strong>des</strong> Beschei<strong>des</strong>: Mittelfreigabe<br />

Kompetenzregelung /<br />

Zeichnungsberechtigung:<br />

Lan<strong>des</strong>haushaltsordnung LSA;<br />

Organisationsregelung zur EFRE-Umsetzung<br />

Referat 54<br />

Information Zuwendungsempfänger: MF LSA an mittelbewirtschaftende Stelle mit<br />

entsprechenden Anlagen<br />

5. Datenerfassung für die Programmabwicklung:<br />

Erfassen der Projektdaten je Einzelmaßnahme.<br />

Datenbank: efREporter<br />

Teil B - Mittelabruf<br />

1. Auszahlungsanordnung und Auszahlung<br />

Ausgabeerklärung <strong>des</strong><br />

Zuwendungsempfängers:<br />

Lan<strong>des</strong>förderinstitut LSA /<br />

Abteilung Gemeinschaftsaufgabe<br />

Formblatt „Mittelverwendung“<br />

Ausgabebeleg der Zahlstelle: Auszahlungsanordnung<br />

858

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!