Prüfpfad - EU-Förderung des Naturschutzes 2007 bis 2013
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Strukturfondsförderung 2000-2006 – Ergänzung zur Programmplanung für das OP Sachsen-Anhalt<br />
beauftragte Behörde / Einrichtung: Abteilung Gemeinschaftsaufgabe<br />
Teil C - Projektbegleitung / -kontrolle:<br />
1. Projektbegleitung: Lan<strong>des</strong>förderinstitut LSA /<br />
Abteilung Gemeinschaftsaufgabe /<br />
SB Bewilligung<br />
Die Projektfortschrittsüberwachung erfolgt<br />
→<br />
→ auf Antrag bzw. infolge der Informationspflicht <strong>des</strong> Zuwendungsempfängers<br />
→ auf Grund interner oder externer Informationen zu Unregelmäßigkeiten oder<br />
→ im Ergebnis durchgeführter Vor-Ort-Kontrollen von EFRE Consult, Control & Clearing.<br />
Bei erforderliche Änderungen werden ein Änderungsbescheid, Rücknahmebescheid bzw.<br />
Widerruf erteilt (o. g. Teil A, Ziffer 3 und Ziffer 4).<br />
Die geänderten Projektdaten werden in die Datenbanken DVG und über Schnittstelle efREporter<br />
eingepflegt.<br />
2. Projektkontrolle:<br />
Entsprechend der VO (EG) Nr. 438/2001, Kapitel IV, Artikel 10 sind Kontrollen bei min<strong>des</strong>tens<br />
5 % der gesamten zuschussfähigen Ausgaben sowie eine repräsentative Stichprobe der<br />
genehmigten Operationen durchzuführen.<br />
Durchführende Stelle: EFRE Consult, Control & Clearing<br />
Sonstige Projektkontrollen: keine<br />
Teil D - Verwendungsnachweis und Projektbericht<br />
1. Prüfung von Zwischenverwendungsnachweisen<br />
(ZVN) bzw. abschließenden<br />
Verwendungsnachweisen (VN):<br />
<strong>Prüfpfad</strong> 2.21.1.1. - Seite 1 von 5<br />
Stand: 19. Juli 2002<br />
Lan<strong>des</strong>förderinstitut LSA /<br />
Abteilung Gemeinschaftsaufgabe /<br />
SB VNP<br />
Arbeitsweise:<br />
Zuwendungsempfänger reicht Vordrucke Zwischenverwendungsnachweis (ZVN) bzw.<br />
Verwendungsnachweis (VN) mit – im Regelfall - Bestätigungsvermerk <strong>des</strong><br />
Rechnungsprüfungsamtes oder eines Abschlussprüfers (Wirtschaftsprüfers bzw. Steuerberater)<br />
ein. Bei Einbeziehung einer OTI wird das Ergebnis der Prüfung <strong>des</strong> baufachlichen VN<br />
berücksichtigt. SB prüft die Übereinstimmung der durchgeführten Maßnahme mit den<br />
Bewilligungsdaten <strong>des</strong> ZB, die Erfüllung der mit dem ZB verbundenen Förderkriterien und<br />
Auflagen sowie die förder- und haushaltsrechtlichen Grundlagen. Auf die Vorlage der Einnahme-<br />
und Ausgabebelege im Rahmen der VNP wird insoweit verzichtet als die Belege anlässlich von<br />
Mittelabrufen vorgelegen haben, geprüft wurden und Bestandteil <strong>des</strong> zahlenmäßigen Nachweises<br />
sind. Entscheidungsgrundlage bildet ein Prüfvermerk. Das Ergebnis der VNP wird in einem<br />
Beschluss dokumentiert.<br />
Mitwirkung: MW LSA, Referat 22 gemäß Kompenzregelung<br />
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