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Prüfpfad - EU-Förderung des Naturschutzes 2007 bis 2013

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Strukturfondsförderung 2000-2006 – Ergänzung zur Programmplanung für das OP Sachsen-Anhalt<br />

beauftragte Behörde / Einrichtung: Abteilung Gemeinschaftsaufgabe<br />

Teil C - Projektbegleitung / -kontrolle:<br />

1. Projektbegleitung: Lan<strong>des</strong>förderinstitut LSA /<br />

Abteilung Gemeinschaftsaufgabe /<br />

SB Bewilligung<br />

Die Projektfortschrittsüberwachung erfolgt<br />

→<br />

→ auf Antrag bzw. infolge der Informationspflicht <strong>des</strong> Zuwendungsempfängers<br />

→ auf Grund interner oder externer Informationen zu Unregelmäßigkeiten oder<br />

→ im Ergebnis durchgeführter Vor-Ort-Kontrollen von EFRE Consult, Control & Clearing.<br />

Bei erforderliche Änderungen werden ein Änderungsbescheid, Rücknahmebescheid bzw.<br />

Widerruf erteilt (o. g. Teil A, Ziffer 3 und Ziffer 4).<br />

Die geänderten Projektdaten werden in die Datenbanken DVG und über Schnittstelle efREporter<br />

eingepflegt.<br />

2. Projektkontrolle:<br />

Entsprechend der VO (EG) Nr. 438/2001, Kapitel IV, Artikel 10 sind Kontrollen bei min<strong>des</strong>tens<br />

5 % der gesamten zuschussfähigen Ausgaben sowie eine repräsentative Stichprobe der<br />

genehmigten Operationen durchzuführen.<br />

Durchführende Stelle: EFRE Consult, Control & Clearing<br />

Sonstige Projektkontrollen: keine<br />

Teil D - Verwendungsnachweis und Projektbericht<br />

1. Prüfung von Zwischenverwendungsnachweisen<br />

(ZVN) bzw. abschließenden<br />

Verwendungsnachweisen (VN):<br />

<strong>Prüfpfad</strong> 2.21.1.1. - Seite 1 von 5<br />

Stand: 19. Juli 2002<br />

Lan<strong>des</strong>förderinstitut LSA /<br />

Abteilung Gemeinschaftsaufgabe /<br />

SB VNP<br />

Arbeitsweise:<br />

Zuwendungsempfänger reicht Vordrucke Zwischenverwendungsnachweis (ZVN) bzw.<br />

Verwendungsnachweis (VN) mit – im Regelfall - Bestätigungsvermerk <strong>des</strong><br />

Rechnungsprüfungsamtes oder eines Abschlussprüfers (Wirtschaftsprüfers bzw. Steuerberater)<br />

ein. Bei Einbeziehung einer OTI wird das Ergebnis der Prüfung <strong>des</strong> baufachlichen VN<br />

berücksichtigt. SB prüft die Übereinstimmung der durchgeführten Maßnahme mit den<br />

Bewilligungsdaten <strong>des</strong> ZB, die Erfüllung der mit dem ZB verbundenen Förderkriterien und<br />

Auflagen sowie die förder- und haushaltsrechtlichen Grundlagen. Auf die Vorlage der Einnahme-<br />

und Ausgabebelege im Rahmen der VNP wird insoweit verzichtet als die Belege anlässlich von<br />

Mittelabrufen vorgelegen haben, geprüft wurden und Bestandteil <strong>des</strong> zahlenmäßigen Nachweises<br />

sind. Entscheidungsgrundlage bildet ein Prüfvermerk. Das Ergebnis der VNP wird in einem<br />

Beschluss dokumentiert.<br />

Mitwirkung: MW LSA, Referat 22 gemäß Kompenzregelung<br />

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