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Prüfpfad - EU-Förderung des Naturschutzes 2007 bis 2013

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Strukturfondsförderung 2000-2006 – Ergänzung zur Programmplanung für das OP Sachsen-Anhalt<br />

Teil D - Verwendungsnachweis<br />

1. Prüfung von Zwischenverwendungsnachweisen<br />

(ZVN) bzw. abschließenden<br />

Verwendungsnachweisen (VN):<br />

<strong>Prüfpfad</strong> 2.1. (2.11.; 2.12.) - Seite 1 von 5<br />

Stand: 19. Juli 2002<br />

IBG<br />

Arbeitsweise:<br />

Die IBG prüft die Jahresabschlüsse der Beteiligungsnehmer und den Projektbericht über die<br />

gesamte Laufzeit der Beteiligung und sichert die termingemäße Rückführung der Mittel. In<br />

Ausnahmefällen kann eine Verlängerung der Laufzeit auf maximal 15 Jahre genehmigt werden.<br />

Der Beteiligungsvertrag wird entsprechend geändert/ergänzt (Verfahren s. Teil A, Ziffer 3 und<br />

Ziffer 4). Bei Vertragsverletzung seitens <strong>des</strong> Beteiligungsnehmers kann die Beteiligung aus<br />

wichtigem Grund gekündigt werden. Der Termin für die letzte offene Beteiligung ist der<br />

31.12.2003, danach sind Beteiligungen ausschließlich in Form stiller Beteiligungen möglich.<br />

Nach Beendigung <strong>des</strong> Beteiligungsverhältnisses und Rückführung der Mittel wird ein<br />

Schlussbericht erstellt.<br />

Mitwirkung: keine<br />

Kompetenzregelung: IBG Geschäftsordnung<br />

2. Finanzkorrekturen: IBG<br />

Arbeitsweise:<br />

Die IBG fordert die Mittel bei nicht ordnungsgemäßer Verwendung zurück bzw. bei<br />

Laufzeitende werden die Mittel durch den Beteiligungsnehmer zurückgeführt. Die Einnahmen<br />

<strong>des</strong> Fonds können wieder investiert werden (Verfahren s. Teil A, Ziffer 3 und Ziffer 4). Die<br />

geänderten Daten werden dokumentiert.<br />

3. Datenerfassung für die Programm-<br />

abrechnung:<br />

IBG<br />

Datenbank: efREporter<br />

Teil E – projektbezogene Dokumentation<br />

1. Aufbewahrungsort<br />

Förderakte (Beteiligungsnehmer):<br />

2. Aufbewahrungsfrist:<br />

(VO (EG) Nr. 1260/99 Artikel 38, Absatz 6)<br />

Teil F – Fachaufsicht<br />

IBG<br />

1. Fachaufsicht über Beteiligungsnehmer: IBG<br />

31.12.<strong>2013</strong><br />

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