Prüfpfad - EU-Förderung des Naturschutzes 2007 bis 2013

Prüfpfad - EU-Förderung des Naturschutzes 2007 bis 2013 Prüfpfad - EU-Förderung des Naturschutzes 2007 bis 2013

25.08.2013 Aufrufe

Strukturfondsförderung 2000-2006 – Ergänzung zur Programmplanung für das OP Sachsen-Anhalt 2. Auszahlungsanordnung und Auszahlung Das Land Sachsen-Anhalt gewährt der IBG jährliche Gesellschaftereinlagen (Mittelzuweisung MW LSA, Referat 33 ) in die Kapitalrücklage. Arbeitsweise: Die IBG zahlt die Beteiligung an die Beteiligungsnehmer aus. Zahlstelle: IBG Zahlungsweise: Direktzahlung an den Beteiligungsnehmer Kompetenzregelung Geschäftsordnung IBG 3. Datenerfassung der Programmabwicklung: IBG Erfassung der projektkonkreten Ausgabebelege. Datenbank: efREporter 4. Abgabe der Ausgabebestätigung: Richtlinieninhaber gibt Ausgabebestätigung gemäß VO (EG) Nr. 438/2001, Kapitel III, Artikel 9, Absatz 2 ab. Richtlinieninhaber / beauftragte Behörde / Einrichtung: Teil C - Projektbegleitung / -kontrolle: 1. Projektbegleitung: IBG Prüfpfad 1.32.2. - Seite 3 von 5 Stand: 19. Juli 2002 MW LSA, Referat 34 Die Projektfortschrittsüberwachung (Beteiligungscontrolling) erfolgt → über gelieferte Indikatoren → auf Antrag bzw. infolge der Informationspflicht des Beteiligungsnehmers → auf Grund interner oder externer Informationen zu Unregelmäßigkeiten oder → im Ergebnis durchgeführter Vor-Ort-Kontrollen von EFRE Consult, Control & Clearing. Die geänderten Projektdaten werden in die Datenbanken efREporter eingepflegt. 2. Projektkontrolle: Entsprechend der VO (EG) Nr. 438/2001, Kapitel IV, Artikel 10 sind Kontrollen bei mindestens 5 % der gesamten zuschussfähigen Ausgaben sowie eine repräsentative Stichprobe der genehmigten Operationen durchzuführen. Durchführende Stelle: EFRE Consult, Control & Clearing Sonstige Projektkontrollen: IBG 836

Strukturfondsförderung 2000-2006 – Ergänzung zur Programmplanung für das OP Sachsen-Anhalt Teil D - Verwendungsnachweis 1. Prüfung von Zwischenverwendungsnachweisen (ZVN) bzw. abschließenden Verwendungsnachweisen (VN): Prüfpfad 2.1. (2.11.; 2.12.) - Seite 1 von 5 Stand: 19. Juli 2002 IBG Arbeitsweise: Die IBG prüft die Jahresabschlüsse der Beteiligungsnehmer und den Projektbericht über die gesamte Laufzeit der Beteiligung und sichert die termingemäße Rückführung der Mittel. In Ausnahmefällen kann eine Verlängerung der Laufzeit auf maximal 15 Jahre genehmigt werden. Der Beteiligungsvertrag wird entsprechend geändert/ergänzt (Verfahren s. Teil A, Ziffer 3 und Ziffer 4). Bei Vertragsverletzung seitens des Beteiligungsnehmers kann die Beteiligung aus wichtigem Grund gekündigt werden. Der Termin für die letzte offene Beteiligung ist der 31.12.2003, danach sind Beteiligungen ausschließlich in Form stiller Beteiligungen möglich. Nach Beendigung des Beteiligungsverhältnisses und Rückführung der Mittel wird ein Schlussbericht erstellt. Mitwirkung: keine Kompetenzregelung: IBG Geschäftsordnung 2. Finanzkorrekturen: IBG Arbeitsweise: Die IBG fordert die Mittel bei nicht ordnungsgemäßer Verwendung zurück bzw. bei Laufzeitende werden die Mittel durch den Beteiligungsnehmer zurückgeführt. Die Einnahmen des Fonds können wieder investiert werden (Verfahren s. Teil A, Ziffer 3 und Ziffer 4). Die geänderten Daten werden dokumentiert. 3. Datenerfassung für die Programm- abrechnung: IBG Datenbank: efREporter Teil E – projektbezogene Dokumentation 1. Aufbewahrungsort Förderakte (Beteiligungsnehmer): 2. Aufbewahrungsfrist: (VO (EG) Nr. 1260/99 Artikel 38, Absatz 6) Teil F – Fachaufsicht IBG 1. Fachaufsicht über Beteiligungsnehmer: IBG 31.12.2013 837

Strukturfondsförderung 2000-2006 – Ergänzung zur Programmplanung für das OP Sachsen-Anhalt<br />

2. Auszahlungsanordnung und Auszahlung<br />

Das Land Sachsen-Anhalt gewährt der IBG jährliche Gesellschaftereinlagen (Mittelzuweisung<br />

MW LSA, Referat 33 ) in die Kapitalrücklage.<br />

Arbeitsweise:<br />

Die IBG zahlt die Beteiligung an die Beteiligungsnehmer aus.<br />

Zahlstelle: IBG<br />

Zahlungsweise: Direktzahlung an den Beteiligungsnehmer<br />

Kompetenzregelung Geschäftsordnung IBG<br />

3. Datenerfassung der Programmabwicklung: IBG<br />

Erfassung der projektkonkreten Ausgabebelege.<br />

Datenbank: efREporter<br />

4. Abgabe der Ausgabebestätigung: Richtlinieninhaber gibt Ausgabebestätigung<br />

gemäß VO (EG) Nr. 438/2001, Kapitel III, Artikel<br />

9, Absatz 2 ab.<br />

Richtlinieninhaber /<br />

beauftragte Behörde / Einrichtung:<br />

Teil C - Projektbegleitung / -kontrolle:<br />

1. Projektbegleitung: IBG<br />

<strong>Prüfpfad</strong> 1.32.2. - Seite 3 von 5<br />

Stand: 19. Juli 2002<br />

MW LSA, Referat 34<br />

Die Projektfortschrittsüberwachung (Beteiligungscontrolling) erfolgt<br />

→ über gelieferte Indikatoren<br />

→ auf Antrag bzw. infolge der Informationspflicht <strong>des</strong> Beteiligungsnehmers<br />

→ auf Grund interner oder externer Informationen zu Unregelmäßigkeiten oder<br />

→ im Ergebnis durchgeführter Vor-Ort-Kontrollen von EFRE Consult, Control & Clearing.<br />

Die geänderten Projektdaten werden in die Datenbanken efREporter eingepflegt.<br />

2. Projektkontrolle:<br />

Entsprechend der VO (EG) Nr. 438/2001, Kapitel IV, Artikel 10 sind Kontrollen bei min<strong>des</strong>tens<br />

5 % der gesamten zuschussfähigen Ausgaben sowie eine repräsentative Stichprobe der<br />

genehmigten Operationen durchzuführen.<br />

Durchführende Stelle: EFRE Consult, Control & Clearing<br />

Sonstige Projektkontrollen: IBG<br />

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