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Prüfpfad - EU-Förderung des Naturschutzes 2007 bis 2013

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Strukturfondsförderung 2000-2006 – Ergänzung zur Programmplanung für das OP Sachsen-Anhalt<br />

Teil C - Projektbegleitung / -kontrolle:<br />

1. Projektbegleitung: Lan<strong>des</strong>förderinstitut LSA /<br />

Abteilung Wirtschafts- und Agrarförderung,<br />

Finanzdienstleistungen / Gruppe<br />

Sonderprogramme Wirtschaftsförderung<br />

Die Projektfortschrittsüberwachung erfolgt<br />

→ über gelieferte Indikatoren<br />

→ auf Antrag bzw. infolge der Informationspflicht <strong>des</strong> Zuwendungsempfängers<br />

→ auf Grund interner oder externer Informationen zu Unregelmäßigkeiten oder<br />

→ im Ergebnis durchgeführter Vor-Ort-Kontrollen von EFRE Consult, Control & Clearing.<br />

Erforderliche Änderungen werden erneut entschieden und ein Änderungsbescheid,<br />

Rücknahmebescheid bzw. Widerruf erteilt (o. g. Teil A, Ziffer 3 und Ziffer 4).<br />

Die geänderten Projektdaten werden in die Datenbanken IDV / efREporter eingepflegt.<br />

2. Projektkontrolle:<br />

Entsprechend der VO (EG) Nr.438/2001, Kapitel IV, Artikel 10 sind Kontrollen bei min<strong>des</strong>tens 5<br />

% der gesamten zuschussfähigen Ausgaben sowie eine repräsentative Stichprobe der<br />

genehmigten Operationen durchzuführen.<br />

Durchführende Stelle: EFRE Consult, Control & Clearing<br />

Sonstige Projektkontrollen: Vor-Ort-Kontrollen im Rahmen der Projektbegleitung<br />

Teil D - Verwendungsnachweis und Projektbericht<br />

1. Prüfung von Zwischenverwendungsnachweisen<br />

(ZVN) bzw. abschließenden<br />

Verwendungsnachweisen (VN):<br />

<strong>Prüfpfad</strong> 1.32.2. - Seite 1 von 5<br />

Stand: 19. Juli 2002<br />

Lan<strong>des</strong>förderinstitut LSA /<br />

Abteilung Wirtschafts- und Agrarförderung,<br />

Finanzdienstleistungen / Gruppe<br />

Sonderprogramme Wirtschaftsförderung<br />

Arbeitsweise:<br />

Der Zuwendungsempfänger reicht Vordrucke für den Verwendungsnachweis ein. Der SB prüft<br />

die Übereinstimmung der durchgeführten Maßnahme mit den Bewilligungsdaten <strong>des</strong> ZB sowie<br />

die förder- und haushaltsrechtlichen Grundlagen. Auf die Vorlage der Einnahme- und Ausgabebelege<br />

im Rahmen der Verwendungsnachweisprüfung (VNP) wird in der Regel verzichtet, da die<br />

Belege anlässlich von Mittelabrufen vorgelegen haben, geprüft wurden und Bestandteil <strong>des</strong><br />

zahlenmäßigen Nachweises sind. Das Ergebnis der VNP wird in einem Prüfvermerk<br />

dokumentiert. Bei Beanstandungen wird ein Teilwiderruf, Widerruf bzw. Rücknahmebescheid<br />

erteilt.<br />

Mitwirkung: keine<br />

Kompetenzregelung: Delegation von Bewilligungs- und Auszahlungsbefugnissen<br />

sowie die Unterzeichnung von Voten<br />

für das Wirtschaftsförderungsgeschäft<br />

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