Prüfpfad - EU-Förderung des Naturschutzes 2007 bis 2013
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Strukturfondsförderung 2000-2006 – Ergänzung zur Programmplanung für das OP Sachsen-Anhalt<br />
Teil C - Projektbegleitung / -kontrolle:<br />
1. Projektbegleitung: Lan<strong>des</strong>förderinstitut LSA /<br />
Abteilung Wirtschafts- und Agrarförderung,<br />
Finanzdienstleistungen / Gruppe<br />
Sonderprogramme Wirtschaftsförderung<br />
Die Projektfortschrittsüberwachung erfolgt<br />
→ über gelieferte Indikatoren<br />
→ auf Antrag bzw. infolge der Informationspflicht <strong>des</strong> Zuwendungsempfängers<br />
→ auf Grund interner oder externer Informationen zu Unregelmäßigkeiten oder<br />
→ im Ergebnis durchgeführter Vor-Ort-Kontrollen von EFRE Consult, Control & Clearing.<br />
Erforderliche Änderungen werden erneut entschieden und ein Änderungsbescheid,<br />
Rücknahmebescheid bzw. Widerruf erteilt (o. g. Teil A, Ziffer 3 und Ziffer 4).<br />
Die geänderten Projektdaten werden in die Datenbanken IDV / efREporter eingepflegt.<br />
2. Projektkontrolle:<br />
Entsprechend der VO (EG) Nr.438/2001, Kapitel IV, Artikel 10 sind Kontrollen bei min<strong>des</strong>tens 5<br />
% der gesamten zuschussfähigen Ausgaben sowie eine repräsentative Stichprobe der<br />
genehmigten Operationen durchzuführen.<br />
Durchführende Stelle: EFRE Consult, Control & Clearing<br />
Sonstige Projektkontrollen: Vor-Ort-Kontrollen im Rahmen der Projektbegleitung<br />
Teil D - Verwendungsnachweis und Projektbericht<br />
1. Prüfung von Zwischenverwendungsnachweisen<br />
(ZVN) bzw. abschließenden<br />
Verwendungsnachweisen (VN):<br />
<strong>Prüfpfad</strong> 1.32.2. - Seite 1 von 5<br />
Stand: 19. Juli 2002<br />
Lan<strong>des</strong>förderinstitut LSA /<br />
Abteilung Wirtschafts- und Agrarförderung,<br />
Finanzdienstleistungen / Gruppe<br />
Sonderprogramme Wirtschaftsförderung<br />
Arbeitsweise:<br />
Der Zuwendungsempfänger reicht Vordrucke für den Verwendungsnachweis ein. Der SB prüft<br />
die Übereinstimmung der durchgeführten Maßnahme mit den Bewilligungsdaten <strong>des</strong> ZB sowie<br />
die förder- und haushaltsrechtlichen Grundlagen. Auf die Vorlage der Einnahme- und Ausgabebelege<br />
im Rahmen der Verwendungsnachweisprüfung (VNP) wird in der Regel verzichtet, da die<br />
Belege anlässlich von Mittelabrufen vorgelegen haben, geprüft wurden und Bestandteil <strong>des</strong><br />
zahlenmäßigen Nachweises sind. Das Ergebnis der VNP wird in einem Prüfvermerk<br />
dokumentiert. Bei Beanstandungen wird ein Teilwiderruf, Widerruf bzw. Rücknahmebescheid<br />
erteilt.<br />
Mitwirkung: keine<br />
Kompetenzregelung: Delegation von Bewilligungs- und Auszahlungsbefugnissen<br />
sowie die Unterzeichnung von Voten<br />
für das Wirtschaftsförderungsgeschäft<br />
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