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Prüfpfad - EU-Förderung des Naturschutzes 2007 bis 2013

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Strukturfondsförderung 2000-2006 – Ergänzung zur Programmplanung für das OP Sachsen-Anhalt<br />

Teil C - Projektbegleitung / -kontrolle:<br />

1. Projektbegleitung: Lan<strong>des</strong>förderinstitut LSA /<br />

Abteilung Wirtschafts- und Agrarförderung,<br />

Finanzdienstleistungen / Gruppe<br />

Mittelstandsförderung<br />

Die Projektfortschrittsüberwachung erfolgt<br />

→ über gelieferte Indikatoren<br />

→ auf Antrag bzw. infolge der Informationspflicht <strong>des</strong> Zuwendungsempfängers<br />

→ auf Grund interner oder externer Informationen zu Unregelmäßigkeiten oder<br />

→ im Ergebnis durchgeführter Vor-Ort-Kontrollen von EFRE Consult, Control & Clearing.<br />

Erforderliche Änderungen werden mittels einer Entscheidungsvorlage erneut zur Bewilligung<br />

vorgelegt und ein Änderungsbescheid, Rücknahmebescheid bzw. Widerruf erteilt (o. g. Teil A,<br />

Ziffer 3 und Ziffer 4).<br />

Die geänderten Projektdaten werden in die Datenbank DVG / efREporter eingepflegt.<br />

2. Projektkontrolle:<br />

Entsprechend der VO (EG) Nr. 438/2001, Kapitel IV, Artikel 10, sind Kontrollen bei min<strong>des</strong>tens<br />

5 % der gesamten zuschussfähigen Ausgaben sowie eine repräsentative Stichprobe der<br />

genehmigten Operationen durchzuführen.<br />

Durchführende Stelle: EFRE Consult, Control & Clearing<br />

Sonstige Projektkontrollen: MW LSA, Referat 54<br />

Teil D - Verwendungsnachweis und Projektbericht<br />

1. Prüfung von Zwischenverwendungsnachweisen<br />

(ZVN) bzw. abschließenden<br />

Verwendungsnachweisen (VN):<br />

<strong>Prüfpfad</strong> 1.31.1. - Seite 4 von 5<br />

Stand: 19. Juli 2002<br />

Lan<strong>des</strong>förderinstitut LSA /<br />

Abteilung Wirtschafts- und Agrarförderung,<br />

Finanzdienstleistungen / Gruppe<br />

Mittelstandsförderung<br />

Arbeitsweise:<br />

In der Regel erfolgt die VNP im Zusammenhang mit der Auszahlung der Fördermittel.<br />

Zuwendungsempfänger reicht Vordrucke ZVN/VN ein. SB prüft die Übereinstimmung der durchgeführten<br />

Maßnahme mit den Bewilligungsdaten <strong>des</strong> ZB sowie die förder- und haushaltsrechtlichen<br />

Grundlagen. Auf die Vorlage der Einnahme- und Ausgabebelege im Rahmen der<br />

VNP kann in der Regel nur verzichtet werden, wenn die Belege anlässlich von Mittelabrufen<br />

vorgelegen haben und geprüft wurden. Das Ergebnis der VNP wird in einem Prüfvermerk<br />

dokumentiert. Bei Beanstandungen wird ein Teilwiderruf, Widerruf bzw. Rücknahmebescheid<br />

erteilt.<br />

Mitwirkung: bei Bedarf MW LSA, Referat 54<br />

Kompetenzregelung: Delegation von Bewilligungs- und Auszahlungsbefugnissen<br />

sowie die Unterzeichnung von Voten<br />

für das Wirtschaftsförderungsgeschäft<br />

– Mittelstandsförderung –<br />

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