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Prüfpfad - EU-Förderung des Naturschutzes 2007 bis 2013

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Strukturfondsförderung 2000-2006 – Ergänzung zur Programmplanung für das OP Sachsen-Anhalt<br />

Arbeitsweise:<br />

Der Zuwendungsempfänger reicht Zahlungsantrag mit Nachweis getätigter Ausgaben (Rechnungen<br />

und Bezahltnachweise) ein. Der Sachbearbeiter (SB) prüft Rechtskraft <strong>des</strong> Beschei<strong>des</strong><br />

sowie Art und Zeitpunkt der Ausgaben mit den Inhalten <strong>des</strong> Zuwendungsbeschei<strong>des</strong>. Die Erfüllung<br />

der Nebenbestimmungen und Festlegungen <strong>des</strong> ZB werden vom SB geprüft und bestätigt.<br />

Auf Basis der förderfähigen Kosten wird der auszahlbare Zuschussanteil ermittelt und<br />

ausgezahlt. Geprüfte Rechnungen und Bezahltnachweise erhalten einen Prüfvermerk bzw.<br />

verbleiben als Kopie in der Bewilligungsstelle.Gegebenenfalls erfolgt die Prüfung <strong>des</strong><br />

Mittelabrufs im Rahmen Verwendungsnachweisprüfung (VNP).<br />

2. Auszahlungsanordnung und Auszahlung<br />

Ausgabeerklärung <strong>des</strong><br />

Zuwendungsempfängers:<br />

<strong>Prüfpfad</strong> 1.31.1. - Seite 3 von 5<br />

Stand: 19. Juli 2002<br />

Formblatt<br />

„Auszahlungsantrag - Messeprogramm“<br />

Ausgabebeleg der Zahlstelle: DVG Ausdruck „Auszahlung“<br />

Arbeitsweise:<br />

Auszahlung erfolgt durch Freischaltung <strong>des</strong> Überweisungsbetrages (Datentransfer über<br />

NORD/LB) an den Zuwendungsempfänger durch SB Zahlung.<br />

Zahlstelle: Lan<strong>des</strong>förderinstitut LSA /<br />

Abteilung Wirtschafts- und Agrarförderung,<br />

Finanzdienstleistungen / Gruppe<br />

Mittelstandsförderung<br />

Zahlungsweise: Direktzahlung an Zuwendungsempfänger<br />

Kompetenzregelung: Auflistung der Kompetenzträger<br />

- Mittelstand -<br />

3. Datenerfassung der Programmabwicklung: Lan<strong>des</strong>förderinstitut LSA /<br />

Abteilung Wirtschafts- und Agrarförderung,<br />

Finanzdienstleistungen / Gruppe<br />

Mittelstandsförderung<br />

Erfassung der projektkonkreten Ausgabebelege.<br />

Datenbank: DVG, efREporter<br />

4. Abgabe der Ausgabebestätigung: Richtlinieninhaber gibt Ausgabebestätigung<br />

gemäß VO (EG) Nr. 438/2001, Kapitel III, Artikel<br />

9, Absatz 2 ab.<br />

Richtlinieninhaber /<br />

beauftragte Behörde / Einrichtung:<br />

MW LSA, Referat 54<br />

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