Prüfpfad - EU-Förderung des Naturschutzes 2007 bis 2013
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Strukturfondsförderung 2000-2006 – Ergänzung zur Programmplanung für das OP Sachsen-Anhalt<br />
Arbeitsweise:<br />
Nach Prüfung der sachlichen und rechnerischen Richtigkeit durch die zuständige Fachabteilung<br />
<strong>des</strong> LAU wird die Zahlung durch das Dezernat 1.1 angewiesen.<br />
Zahlstelle: Lan<strong>des</strong>zentralkasse Dessau<br />
Zahlungsweise: Direktzahlung an Zuwendungsempfänger<br />
Kompetenzregelung: Lan<strong>des</strong>haushaltordnung LSA<br />
3. Datenerfassung der Programmabwicklung: MLU LSA, Referat 15<br />
Erfassung der projektkonkreten Ausgabebelege.<br />
Datenbank: efREporter<br />
4. Abgabe der Ausgabebestätigung: Richtlinieninhaber gibt Ausgabebestätigung<br />
gemäß VO (EG) Nr. 438/2001, Kapitel III, Artikel<br />
9, Absatz 2 ab.<br />
Richtlinieninhaber /<br />
beauftragte Behörde / Einrichtung:<br />
Teil C - Projektbegleitung / -kontrolle:<br />
<strong>Prüfpfad</strong> 1.31.1. - Seite 1 von 5<br />
Stand: 19. Juli 2002<br />
MLU LSA, Referat 38.2<br />
1. Projektbegleitung: zuständige Abteilung <strong>des</strong> LAU<br />
Die Projektfortschrittsüberwachung erfolgt<br />
→ über gelieferte Indikatoren; die Indikatoren sind auf Abforderung der Bewilligungsbehörde<br />
bzw. infolge der Informationspflicht <strong>des</strong> Zuwendungsempfängers zu liefern<br />
→ während <strong>des</strong> laufenden Zuwendungsverfahrens im Rahmen der Vor-Ort-Kontrollen der<br />
Bewilligungsstelle<br />
→ auf Grund interner oder externer Informationen zu Unregelmäßigkeiten oder<br />
→ im Ergebnis durchgeführter Vor-Ort-Kontrollen von EFRE Consult, Control & Clearing.<br />
Erforderliche Änderungen und festgestellte Finanzkorrekturen erfolgen in Abstimmung mit dem<br />
MLU LSA. Im Ergebnis dieser Abstimmung wird ein Änderungsbescheid, Rücknahmebescheid<br />
bzw. Widerruf erteilt (Verfahren siehe Teil A, Ziffer 3 und Ziffer 4).<br />
Die geänderten Projektdaten werden in die Datenbanken efREporter eingepflegt.<br />
2. Projektkontrolle:<br />
Entsprechend der VO (EG) Nr. 438/2001, Kapitel IV, Artikel 10, sind Kontrollen bei min<strong>des</strong>tens<br />
5 % der gesamten zuschussfähigen Ausgaben sowie eine repräsentative Stichprobe der<br />
genehmigten Operationen durchzuführen.<br />
Durchführende Stelle: EFRE Consult, Control & Clearing<br />
Sonstige Projektkontrollen: fachliche Betreuer <strong>des</strong> LAU<br />
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