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Prüfpfad - EU-Förderung des Naturschutzes 2007 bis 2013

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Strukturfondsförderung 2000-2006 – Ergänzung zur Programmplanung für das OP Sachsen-Anhalt<br />

Arbeitsweise:<br />

Nach Prüfung der sachlichen und rechnerischen Richtigkeit durch die zuständige Fachabteilung<br />

<strong>des</strong> LAU wird die Zahlung durch das Dezernat 1.1 angewiesen.<br />

Zahlstelle: Lan<strong>des</strong>zentralkasse Dessau<br />

Zahlungsweise: Direktzahlung an Zuwendungsempfänger<br />

Kompetenzregelung: Lan<strong>des</strong>haushaltordnung LSA<br />

3. Datenerfassung der Programmabwicklung: MLU LSA, Referat 15<br />

Erfassung der projektkonkreten Ausgabebelege.<br />

Datenbank: efREporter<br />

4. Abgabe der Ausgabebestätigung: Richtlinieninhaber gibt Ausgabebestätigung<br />

gemäß VO (EG) Nr. 438/2001, Kapitel III, Artikel<br />

9, Absatz 2 ab.<br />

Richtlinieninhaber /<br />

beauftragte Behörde / Einrichtung:<br />

Teil C - Projektbegleitung / -kontrolle:<br />

<strong>Prüfpfad</strong> 1.31.1. - Seite 1 von 5<br />

Stand: 19. Juli 2002<br />

MLU LSA, Referat 38.2<br />

1. Projektbegleitung: zuständige Abteilung <strong>des</strong> LAU<br />

Die Projektfortschrittsüberwachung erfolgt<br />

→ über gelieferte Indikatoren; die Indikatoren sind auf Abforderung der Bewilligungsbehörde<br />

bzw. infolge der Informationspflicht <strong>des</strong> Zuwendungsempfängers zu liefern<br />

→ während <strong>des</strong> laufenden Zuwendungsverfahrens im Rahmen der Vor-Ort-Kontrollen der<br />

Bewilligungsstelle<br />

→ auf Grund interner oder externer Informationen zu Unregelmäßigkeiten oder<br />

→ im Ergebnis durchgeführter Vor-Ort-Kontrollen von EFRE Consult, Control & Clearing.<br />

Erforderliche Änderungen und festgestellte Finanzkorrekturen erfolgen in Abstimmung mit dem<br />

MLU LSA. Im Ergebnis dieser Abstimmung wird ein Änderungsbescheid, Rücknahmebescheid<br />

bzw. Widerruf erteilt (Verfahren siehe Teil A, Ziffer 3 und Ziffer 4).<br />

Die geänderten Projektdaten werden in die Datenbanken efREporter eingepflegt.<br />

2. Projektkontrolle:<br />

Entsprechend der VO (EG) Nr. 438/2001, Kapitel IV, Artikel 10, sind Kontrollen bei min<strong>des</strong>tens<br />

5 % der gesamten zuschussfähigen Ausgaben sowie eine repräsentative Stichprobe der<br />

genehmigten Operationen durchzuführen.<br />

Durchführende Stelle: EFRE Consult, Control & Clearing<br />

Sonstige Projektkontrollen: fachliche Betreuer <strong>des</strong> LAU<br />

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