25.08.2013 Aufrufe

Prüfpfad - EU-Förderung des Naturschutzes 2007 bis 2013

Prüfpfad - EU-Förderung des Naturschutzes 2007 bis 2013

Prüfpfad - EU-Förderung des Naturschutzes 2007 bis 2013

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Strukturfondsförderung 2000-2006 – Ergänzung zur Programmplanung für das OP Sachsen-Anhalt<br />

Arbeitsweise: Der Zuwendungsempfänger reicht Vordrucke ZVN/VN mit<br />

Bestätigungsvermerk eines Abschlussprüfers (Wirtschaftsprüfer/Steuerberater) ein. SB<br />

prüft die Übereinstimmung der durchgeführten Maßnahmen mit den Bewilligungsdaten<br />

<strong>des</strong> ZB sowie die förder- und haushaltsrechtlichen Grundlagen. Auf der Grundlage der<br />

Einnahme- und Ausgabebelege im Rahmen der VN-Prüfung wird in der Regel verzichtet,<br />

wenn die Belege anlässlich Mittelabrufen vorgelegen haben und geprüft wurden und<br />

Bestandteil <strong>des</strong> zahlenmäßigen Nachweises sind. Entscheidungsgrundlage bildet ein<br />

Prüfvermerk. Das Ergebnis der Verwendungsnachweisprüfung wird in einem Beschluss<br />

dokumentiert.<br />

Mitwirkung : Projektträger<br />

Kompetenzregelung : Delegation von Bewilligungs- und<br />

Auszahlungsbefugnissen<br />

Entscheidung VNP : LFI<br />

2. Finanzkorrekturen : LFI<br />

Arbeitsweise: Im Ergebnis der VNP wird ein Schlussbescheid bzw. Teilwiderruf erstellt und dem<br />

Zuwendungsempfänger übergeben. Die Rückforderung von Beträgen gem. o. g. Bescheiden wird<br />

dokumentiert und der Zahlungseingang geprüft.<br />

3. Datenerfassung für die Programm-<br />

abrechnung (Einrichtung/Behörde) : LFI, Projektträger<br />

Datenbank : BISA/FMSANA, Projektdatenbank<br />

Teil E – projektbezogene Dokumentation<br />

1. Aufbewahrungsort<br />

Unternehmensakte : LFI, Projektträger<br />

Zahlungsbelege und Rechnungen : LFI<br />

2. Aufbewahrungsfrist : 31.12.<strong>2013</strong><br />

(VO 1269/99 Art. 38, Abs.2)<br />

Teil F - Fachaufsicht<br />

1. Fachaufsicht innerhalb der<br />

beteiligten Institutionen : LFI<br />

2. Fachaufsicht durch über-<br />

geordnete Dienststellen : MW, Ref. 35<br />

<strong>Prüfpfad</strong> 1.31.1. - Seite 1 von 5<br />

Stand: 19. Juli 2002<br />

797

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!