Prüfpfad - EU-Förderung des Naturschutzes 2007 bis 2013
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Strukturfondsförderung 2000-2006 – Ergänzung zur Programmplanung für das OP Sachsen-Anhalt<br />
Arbeitsweise: Der Zuwendungsempfänger reicht Vordrucke ZVN/VN mit<br />
Bestätigungsvermerk eines Abschlussprüfers (Wirtschaftsprüfer/Steuerberater) ein. SB<br />
prüft die Übereinstimmung der durchgeführten Maßnahmen mit den Bewilligungsdaten<br />
<strong>des</strong> ZB sowie die förder- und haushaltsrechtlichen Grundlagen. Auf der Grundlage der<br />
Einnahme- und Ausgabebelege im Rahmen der VN-Prüfung wird in der Regel verzichtet,<br />
wenn die Belege anlässlich Mittelabrufen vorgelegen haben und geprüft wurden und<br />
Bestandteil <strong>des</strong> zahlenmäßigen Nachweises sind. Entscheidungsgrundlage bildet ein<br />
Prüfvermerk. Das Ergebnis der Verwendungsnachweisprüfung wird in einem Beschluss<br />
dokumentiert.<br />
Mitwirkung : Projektträger<br />
Kompetenzregelung : Delegation von Bewilligungs- und<br />
Auszahlungsbefugnissen<br />
Entscheidung VNP : LFI<br />
2. Finanzkorrekturen : LFI<br />
Arbeitsweise: Im Ergebnis der VNP wird ein Schlussbescheid bzw. Teilwiderruf erstellt und dem<br />
Zuwendungsempfänger übergeben. Die Rückforderung von Beträgen gem. o. g. Bescheiden wird<br />
dokumentiert und der Zahlungseingang geprüft.<br />
3. Datenerfassung für die Programm-<br />
abrechnung (Einrichtung/Behörde) : LFI, Projektträger<br />
Datenbank : BISA/FMSANA, Projektdatenbank<br />
Teil E – projektbezogene Dokumentation<br />
1. Aufbewahrungsort<br />
Unternehmensakte : LFI, Projektträger<br />
Zahlungsbelege und Rechnungen : LFI<br />
2. Aufbewahrungsfrist : 31.12.<strong>2013</strong><br />
(VO 1269/99 Art. 38, Abs.2)<br />
Teil F - Fachaufsicht<br />
1. Fachaufsicht innerhalb der<br />
beteiligten Institutionen : LFI<br />
2. Fachaufsicht durch über-<br />
geordnete Dienststellen : MW, Ref. 35<br />
<strong>Prüfpfad</strong> 1.31.1. - Seite 1 von 5<br />
Stand: 19. Juli 2002<br />
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