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Prüfpfad - EU-Förderung des Naturschutzes 2007 bis 2013

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Strukturfondsförderung 2000-2006 – Ergänzung zur Programmplanung für das OP Sachsen-Anhalt<br />

Stand: 24.06.2003<br />

und 4 der VO (EG) Nr. 1260/1999 vorgesehenen Bescheinigungen in der vorgesehenen<br />

Form entsprechend Anhang 2 der Durchführungs-VO [Doc. 1136+34]).<br />

3. Überprüfung der Zuteilung und Überweisung der von der Gemeinschaft und den<br />

Mitgliedstaaten bereitgestellten Mittel<br />

Die <strong>EU</strong>- Strukturfondsmittel werden als zweckgebundene Einnahmen getrennt von anderen<br />

Einnahmen im Lan<strong>des</strong>haushalt (Kapitel 08 03) veranschlagt. Die zweckgebundenen<br />

Einnahmen und damit zusammenhängenden Ausgaben werden mit korrespondierenden<br />

Haushaltsvermerken versehen. Die Haushaltsveranschlagung der Ausgaben für die<br />

Strukturfondsmittel erfolgt zentral im Einzelplan 08 für den EFRE, im Einzelplan 05 für den<br />

ESF und im Einzelplan 09 für den ESF. Der Anteil der Ausgaben, welcher der nationalen<br />

Beteiligung entspricht, ist in den Einzelplänen der Ressorts eingestellt. Die Haushaltsstellen<br />

der Finanzierungsquellen (Titel) sind im Finanzplan zur Ergänzenden Programmplanung <strong>bis</strong><br />

auf Ebene der Operationen festgelegt.<br />

Darüber hinaus werden im Vorbericht zum Haushaltsplan <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong> Sachsen-Anhalt<br />

„Übersicht über die Strukturfonds 2000 <strong>bis</strong> 2006“ Angaben zur Veranschlagung der<br />

Einnahmen und Ausgaben in Höhe der <strong>EU</strong>- Beteiligung sowie zur nationalen Kofinanzierung<br />

jährlich unter Angabe der jeweiligen Haushaltsstellen zusammenfassend dargestellt.<br />

4. Buchführung über Rückforderungen /Wiedereinziehungen<br />

Bei jeder Zahlung zu einer Operation werden nur anerkannte Kosten erstattet (z.B. Vorlage<br />

von Rechnungen), nicht anerkannte Rechnungen werden zurückgewiesen. Sofern bei einer<br />

Prüfung Kosten nicht anerkannt werden, werden Rückforderungen geltend gemacht. Sind<br />

Rückzahlungen eingegangen, werden diese unter der Operation vereinnahmt (Art der<br />

Zahlung: „Rückzahlung“) und reduzieren den <strong>bis</strong>her gezahlten Betrag. Die<br />

Rückforderungsverfahren werden ebenfalls elektronisch erfasst und können über die<br />

gemeinsame Datenbank überwacht werden.<br />

5. Buchführungsunterlagen<br />

Die Angaben zu den Buchführungsunterlagen entsprechend Anhang 1 und 4 der<br />

Durchführungs-VO [Doc. 1136+34] als Grundlage für die Ausgabenbescheinigung der<br />

Zahlstelle, werden auf der jeweiligen Aufgabenebene von den in den <strong>Prüfpfad</strong>en<br />

beschriebenen zwischengeschaltetenbeteiligten Stellen elektronisch erfasst und in der<br />

Datenbank der Clearingstelle vorgehalten. Damit wird ein ausreichender <strong>Prüfpfad</strong><br />

gewährleistet für die von der Kommission bescheinigten Gesamtbeträge <strong>bis</strong> hin zu den<br />

einzelnen Ausgabeposten und den dazugehörigen Belegen auf Ebene der Endbegünstigten<br />

und der Endempfänger der Zuwendungen.<br />

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