Prüfpfad - EU-Förderung des Naturschutzes 2007 bis 2013
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Strukturfondsförderung 2000-2006 – Ergänzung zur Programmplanung für das OP Sachsen-Anhalt<br />
Teil C - Projektbegleitung / -kontrolle:<br />
1. Projektbegleitung: RP Halle, Dezernat 41<br />
Die Projektfortschrittsüberwachung erfolgt<br />
→ über gelieferte Indikatoren<br />
→ auf Antrag bzw. infolge der Informationspflicht <strong>des</strong> Zuwendungsempfängers<br />
→ während <strong>des</strong> laufenden Zuwendungsverfahrens im Rahmen der Vor-Ort-Kontrollen der<br />
Bewilligungsstelle<br />
→ auf Grund interner oder externer Informationen zu Unregelmäßigkeiten oder<br />
→ im Ergebnis durchgeführter Vor-Ort-Kontrollen von EFRE Consult, Control & Clearing.<br />
Erforderliche Änderungen und festgestellte Finanzkorrekturen werden erneut zur Bewilligung<br />
vorgelegt und ein Änderungsbescheid, Rücknahmebescheid bzw. Widerruf erteilt (Verfahren<br />
siehe Teil A, Ziffer 3 und Ziffer 4).<br />
Die geänderten Projektdaten werden in die Datenbanken efREporter eingepflegt.<br />
2. Projektkontrolle:<br />
Entsprechend der VO (EG) Nr. 438/2001, kapitel IV, Artikel 10 sind Kontrollen bei min<strong>des</strong>tens<br />
5 % der gesamten zuschussfähigen Ausgaben sowie eine repräsentative Stichprobe der<br />
genehmigten Operationen durchzuführen.<br />
Durchführende Stelle: EFRE Consult, Control & Clearing<br />
Sonstige Projektkontrollen: MLU LSA, Referat 38.1<br />
Teil D - Verwendungsnachweis und Projektbericht<br />
1. Prüfung von Zwischenverwendungsnachweisen<br />
(ZVN) bzw. abschließenden<br />
Verwendungsnachweisen (VN):<br />
<strong>Prüfpfad</strong> 3.41.3. - Seite 4 von 5<br />
Stand: 26. August 2002<br />
RP Halle, Dezernat 41<br />
Arbeitsweise:<br />
Die Zuwendungsempfänger leiten die abschließenden Verwendungsnachweise (VN) über die<br />
Rechnungsprüfungsämter an die Bewilligungsbehörde. Das RP Halle prüft die VN in<br />
Zusammenarbeit mit der im Zuwendungsbescheid benannten technischen Fachbehörde (STAU).<br />
In den allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung an<br />
Gebietskörperschaften und Zusammenschlüssen von Gebietskörperschaften in der Rechtsform<br />
einer juristischen Person <strong>des</strong> öffentlichen Rechts ANBest-Gk ist ein<br />
Zwischenverwendungsnachweis (ZVN) für den Fall gefordert, dass der Bewilligungszeitraum<br />
nicht mit dem Haushaltsjahr endet. Die Prüfung <strong>des</strong> ZVN erfolgt in gleicher Weise wie die <strong>des</strong><br />
abschließenden VN.<br />
Mitwirkung: technische Fachbehörde<br />
Kompetenzregelung: Geschäftsordnung RP Halle<br />
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