25.08.2013 Aufrufe

Prüfpfad - EU-Förderung des Naturschutzes 2007 bis 2013

Prüfpfad - EU-Förderung des Naturschutzes 2007 bis 2013

Prüfpfad - EU-Förderung des Naturschutzes 2007 bis 2013

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Strukturfondsförderung 2000-2006 – Ergänzung zur Programmplanung für das OP Sachsen-Anhalt<br />

Teil C - Projektbegleitung / -kontrolle:<br />

1. Projektbegleitung: RP Halle, Dezernat 41<br />

Die Projektfortschrittsüberwachung erfolgt<br />

→ über gelieferte Indikatoren<br />

→ auf Antrag bzw. infolge der Informationspflicht <strong>des</strong> Zuwendungsempfängers<br />

→ während <strong>des</strong> laufenden Zuwendungsverfahrens im Rahmen der Vor-Ort-Kontrollen der<br />

Bewilligungsstelle<br />

→ auf Grund interner oder externer Informationen zu Unregelmäßigkeiten oder<br />

→ im Ergebnis durchgeführter Vor-Ort-Kontrollen von EFRE Consult, Control & Clearing.<br />

Erforderliche Änderungen und festgestellte Finanzkorrekturen werden erneut zur Bewilligung<br />

vorgelegt und ein Änderungsbescheid, Rücknahmebescheid bzw. Widerruf erteilt (Verfahren<br />

siehe Teil A, Ziffer 3 und Ziffer 4).<br />

Die geänderten Projektdaten werden in die Datenbanken efREporter eingepflegt.<br />

2. Projektkontrolle:<br />

Entsprechend der VO (EG) Nr. 438/2001, kapitel IV, Artikel 10 sind Kontrollen bei min<strong>des</strong>tens<br />

5 % der gesamten zuschussfähigen Ausgaben sowie eine repräsentative Stichprobe der<br />

genehmigten Operationen durchzuführen.<br />

Durchführende Stelle: EFRE Consult, Control & Clearing<br />

Sonstige Projektkontrollen: MLU LSA, Referat 38.1<br />

Teil D - Verwendungsnachweis und Projektbericht<br />

1. Prüfung von Zwischenverwendungsnachweisen<br />

(ZVN) bzw. abschließenden<br />

Verwendungsnachweisen (VN):<br />

<strong>Prüfpfad</strong> 3.41.3. - Seite 4 von 5<br />

Stand: 26. August 2002<br />

RP Halle, Dezernat 41<br />

Arbeitsweise:<br />

Die Zuwendungsempfänger leiten die abschließenden Verwendungsnachweise (VN) über die<br />

Rechnungsprüfungsämter an die Bewilligungsbehörde. Das RP Halle prüft die VN in<br />

Zusammenarbeit mit der im Zuwendungsbescheid benannten technischen Fachbehörde (STAU).<br />

In den allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung an<br />

Gebietskörperschaften und Zusammenschlüssen von Gebietskörperschaften in der Rechtsform<br />

einer juristischen Person <strong>des</strong> öffentlichen Rechts ANBest-Gk ist ein<br />

Zwischenverwendungsnachweis (ZVN) für den Fall gefordert, dass der Bewilligungszeitraum<br />

nicht mit dem Haushaltsjahr endet. Die Prüfung <strong>des</strong> ZVN erfolgt in gleicher Weise wie die <strong>des</strong><br />

abschließenden VN.<br />

Mitwirkung: technische Fachbehörde<br />

Kompetenzregelung: Geschäftsordnung RP Halle<br />

972

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!