Prüfpfad - EU-Förderung des Naturschutzes 2007 bis 2013

Prüfpfad - EU-Förderung des Naturschutzes 2007 bis 2013 Prüfpfad - EU-Förderung des Naturschutzes 2007 bis 2013

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Strukturfondsförderung 2000-2006 – Ergänzung zur Programmplanung für das OP Sachsen-Anhalt 2. Antragsprüfung und Entscheidungsvorbereitung: Prüfpfad 3.41.3. - Seite 2 von 5 Stand:26. August 2002 RP Halle, Dezernat 41 Prüfung der Einhaltung der Gemeinschaftspolitiken und der Kriterien o. g. Richtlinie. Mitwirkung: – LAS – Regionale Planungsgemeinschaft Halle – MW LSA, Referat 43 Stellungnahme / Votum: – Regionale Planungsgemeinschaft Halle – MW LSA, Referat 43 3. Entscheidungsverfahren und Vorbereitung des Bewilligungsbescheides: RP Halle, Dezernat 41 Arbeitsweise: Auf der Grundlage der Stellungnahme des MW LSA, Referat 43, und der Regionalen Planungsgemeinschaft Halle, so wie der Antragsberatung im RP Halle wird eine Entscheidungsvorlage zur Beurteilung der Förderfähigkeit erstellt. Mitwirkung und fachtechnische Stellungnahme: keine Kompetenzregelung: Geschäftsordnung RP Halle 4. Erteilung des Bewilligungsbescheides: RP Halle, Dezernat 41 Arbeitsweise: Die Bescheide werden vom Sachbearbeiter des Fachdezernates der Bewilligungsbehörde erstellt. Art des Bescheides: Zuwendungsbescheid Kompetenzregelung / Zeichnungsberechtigung: Geschäftsordnung RP Halle Information Zuwendungsempfänger: Übersendung des Zuwendungsbescheides mit entsprechenden Anlagen 5. Datenerfassung für die Programmabwicklung: Erfassen der Projektdaten je Einzelmaßnahme. – RP Halle, Dezernat 41 – MLU LSA, Referat 15 Datenbank: – RP Halle, Dezernat 41: BISA/FMSANA – MLU LSA, Referat 15: efREporter 970

Strukturfondsförderung 2000-2006 – Ergänzung zur Programmplanung für das OP Sachsen-Anhalt Teil B - Mittelabruf 1. Prüfung des Mittelabrufs: RP Halle, Dezernat 41 Arbeitsweise: Der Mittelabruf erfolgt durch den Zuwendungsempfänger bei der Bewilligungsbehörde mit dem entsprechenden Formblatt und der Vorlage der bezahlten Rechnungen. Gegebenenfalls erfolgt eine Prüfung durch die fachlich zuständige technische Verwaltung. Das kann neben dem LAS auch die Hochbauverwaltung sein. 2. Auszahlungsanordnung und Auszahlung Ausgabeerklärung des Zuwendungsempfängers: Prüfpfad 3.41.3. - Seite 3 von 5 Stand: 26. August 2002 Zahlungsanforderung Ausgabebeleg der Zahlstelle: Auszahlungsanordnung Arbeitsweise: Die eingereichten bezahlten Rechnungen werden vom Sachbearbeiter des Dezernates 41 sachlich geprüft und mit dem Prüfvermerk dem Titelverwalter zur Erstellung der Auszahlungsanordnung übergeben. Die Auszahlungsanordnung wird durch den Titelverwalter des Dezernates 41 erstellt und durch den Anordnungsbefugten des RP Halle angeordnet. Die technische Abwicklung läuft über das Programm HAMISSA. Zahlstelle: Landeszentralkasse Dessau Zahlungsweise: Direktzahlung an Zuwendungsempfänger Grundlage: Landeshaushaltsordnung LSA 3. Datenerfassung der Programmabwicklung: MLU LSA, Referat 15 Erfassung der projektkonkreten Ausgabebelege durch den zuständigen Sachbearbeiter. Datenbank: BISA/FMSANA – RP Halle, Dezernat 41 efREporter 4. Abgabe der Ausgabebestätigung: Richtlinieninhaber gibt Ausgabebestätigung gemäß VO (EG) Nr. 438/2001, Kapitel III, Artikel 9, Absatz 2 ab. Richtlinieninhaber / beauftragte Behörde / Einrichtung: MLU LSA, Referat 38.1 971

Strukturfondsförderung 2000-2006 – Ergänzung zur Programmplanung für das OP Sachsen-Anhalt<br />

Teil B - Mittelabruf<br />

1. Prüfung <strong>des</strong> Mittelabrufs: RP Halle, Dezernat 41<br />

Arbeitsweise:<br />

Der Mittelabruf erfolgt durch den Zuwendungsempfänger bei der Bewilligungsbehörde mit dem<br />

entsprechenden Formblatt und der Vorlage der bezahlten Rechnungen. Gegebenenfalls erfolgt<br />

eine Prüfung durch die fachlich zuständige technische Verwaltung. Das kann neben dem LAS<br />

auch die Hochbauverwaltung sein.<br />

2. Auszahlungsanordnung und Auszahlung<br />

Ausgabeerklärung <strong>des</strong><br />

Zuwendungsempfängers:<br />

<strong>Prüfpfad</strong> 3.41.3. - Seite 3 von 5<br />

Stand: 26. August 2002<br />

Zahlungsanforderung<br />

Ausgabebeleg der Zahlstelle: Auszahlungsanordnung<br />

Arbeitsweise:<br />

Die eingereichten bezahlten Rechnungen werden vom Sachbearbeiter <strong>des</strong> Dezernates 41 sachlich<br />

geprüft und mit dem Prüfvermerk dem Titelverwalter zur Erstellung der Auszahlungsanordnung<br />

übergeben. Die Auszahlungsanordnung wird durch den Titelverwalter <strong>des</strong> Dezernates 41 erstellt<br />

und durch den Anordnungsbefugten <strong>des</strong> RP Halle angeordnet. Die technische Abwicklung läuft<br />

über das Programm HAMISSA.<br />

Zahlstelle: Lan<strong>des</strong>zentralkasse Dessau<br />

Zahlungsweise: Direktzahlung an Zuwendungsempfänger<br />

Grundlage: Lan<strong>des</strong>haushaltsordnung LSA<br />

3. Datenerfassung der Programmabwicklung: MLU LSA, Referat 15<br />

Erfassung der projektkonkreten Ausgabebelege durch den zuständigen Sachbearbeiter.<br />

Datenbank: BISA/FMSANA – RP Halle, Dezernat 41<br />

efREporter<br />

4. Abgabe der Ausgabebestätigung: Richtlinieninhaber gibt Ausgabebestätigung<br />

gemäß VO (EG) Nr. 438/2001, Kapitel III, Artikel<br />

9, Absatz 2 ab.<br />

Richtlinieninhaber / beauftragte Behörde /<br />

Einrichtung:<br />

MLU LSA, Referat 38.1<br />

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