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Prüfpfad - EU-Förderung des Naturschutzes 2007 bis 2013

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Strukturfondsförderung 2000-2006 – Ergänzung zur Programmplanung für das OP Sachsen-Anhalt<br />

Teil D - Verwendungsnachweis und Projektbericht<br />

1. Prüfung von Zwischenverwendungsnachweisen<br />

(ZVN) bzw. abschließenden<br />

Verwendungsnachweisen (VN):<br />

<strong>Prüfpfad</strong> 3.31.; 3.41.1. (3.41.1.1.; 3.41.1.2.) - Seite 1 von 5<br />

Stand: 26. August 2002<br />

MLU LSA, Referat 15<br />

Arbeitsweise:<br />

Die Zuwendungsempfänger leiten die abschließenden Verwendungsnachweise über die<br />

Rechnungsprüfungsämter an die jeweilige Bewilligungsbehörde. Die Regierungspräsidien prüfen<br />

die Verwendungsnachweise. In den Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur<br />

Projektförderung an Gebietskörperschaften und Zusammenschlüssen von Gebietskörperschaften<br />

in der Rechtsform einer juristischen Person <strong>des</strong> öffentlichen Rechts ANBest-Gk ist ein<br />

Zwischenverwendungsnachweis für den Fall gefordert, dass der Bewilligungszeitraum nicht mit<br />

dem Haushaltsjahr endet. Die Prüfung <strong>des</strong> Zwischennachweises erfolgt in gleicher Weise wie die<br />

<strong>des</strong> abschließenden Verwendungsnachweise.<br />

Mitwirkung: keine<br />

Kompetenzregelung: Geschäftsordnung RP<br />

2. Finanzkorrekturen: RP, Dezernat 46<br />

Arbeitsweise:<br />

Im Ergebnis der VNP wird ein Schlussbescheid bzw. Teilwiderruf oder Widerruf erstellt und dem<br />

Zuwendungsempfänger übergeben. Die Rückforderung von Beträgen gemäß o. g. Bescheide wird<br />

dokumentiert und der Zahlungseingang geprüft.<br />

3. Datenerfassung für die Programm-<br />

abrechnung:<br />

MLU LSA, Referat 15<br />

Datenbank: – BISA/FMSANA – RP, Dezernat 46<br />

– efREporter<br />

Teil E – projektbezogene Dokumentation<br />

1. Aufbewahrungsort<br />

Förderakte:<br />

Zahlungsbelege und Rechnungen:<br />

(Original)<br />

2. Aufbewahrungsfrist:<br />

(VO (EG) Nr. 1260/99 Artikel 38, Absatz 6)<br />

Teil F – Fachaufsicht<br />

1. Fachaufsicht innerhalb der beteiligten<br />

Institutionen:<br />

2. Fachaufsicht durch übergeordnete<br />

Dienststellen:<br />

Bewilligungsbehörde<br />

Zuwendungsempfänger<br />

31.12.<strong>2013</strong><br />

Abteilungsleiter <strong>des</strong> zuständigen RP entsprechend<br />

dem Geschäftsverteilungsplan<br />

MLU LSA, Referat 15 und 38.1<br />

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