Prüfpfad - EU-Förderung des Naturschutzes 2007 bis 2013
Prüfpfad - EU-Förderung des Naturschutzes 2007 bis 2013 Prüfpfad - EU-Förderung des Naturschutzes 2007 bis 2013
Strukturfondsförderung 2000-2006 – Ergänzung zur Programmplanung für das OP Sachsen-Anhalt Richtlinieninhaber: Beauftragte Behörde / Einrichtung: Teil C - Projektbegleitung / -kontrolle: Prüfpfad 3.31.; 3.41.1. (3.41.1.1.; 3.41.1.2.) - Seite 1 von 5 Stand: 26. August 2002 gemäß VO (EG) Nr.438/2001, Kapitel III, Artikel 9, Absatz 2 ab. Ministerium für Bau und Verkehr des Landes Sachsen-Anhalt (MBV LSA), Referat 43 (bzgl. Programmplanung) MW LSA, Referat 22 1. Projektbegleitung: Landesförderinstitut LSA / Abteilung Gemeinschaftsaufgabe / SB Bewilligung Die Projektfortschrittsüberwachung erfolgt → → auf Antrag bzw. infolge der Informationspflicht des Zuwendungsempfängers → auf Grund interner oder externer Informationen zu Unregelmäßigkeiten oder → im Ergebnis durchgeführter Vor-Ort-Kontrollen von EFRE Consult, Control & Clearing. Erforderliche Änderungen werden mittels eines Änderungsbescheides, Rücknahmebescheides bzw. Widerrufes (o. g. Teil A, Ziffer 3 und Ziffer 4), gegebenenfalls unter Entscheidungsvorlage an das MW LSA oder EFRE Consult, Control & Clearing umgesetzt. Die geänderten Projektdaten werden in die Datenbanken dvg und über Schnittstelle efREporter eingepflegt. 2. Projektkontrolle: Entsprechend der VO (EG) Nr. 438/2001, Kapitel IV, Artikel 10 sind Kontrollen bei mindestens 5 % der gesamten zuschussfähigen Ausgaben sowie eine repräsentative Stichprobe der genehmigten Operationen durchzuführen. Durchführende Stelle: EFRE Consult, Control & Clearing Sonstige Projektkontrollen: keine Teil D - Verwendungsnachweis und Projektbericht 1. Prüfung von Zwischenverwendungsnachweisen (ZVN) bzw. abschließenden Verwendungsnachweisen (VN): Landesförderinstitut LSA / Abteilung Gemeinschaftsaufgabe / SB VNP 946
Strukturfondsförderung 2000-2006 – Ergänzung zur Programmplanung für das OP Sachsen-Anhalt Arbeitsweise: Der Zuwendungsempfänger reicht Vordrucke Zwischenverwendungsnachweis (ZVN) bzw. Verwendungsnachweis (VN) mit – in der Regel Bestätigungsvermerk des Rechnungsprüfungsamtes oder eines Abschlussprüfers (Wirtschaftsprüfer bzw. Steuerberater) ein. Bei Einbeziehung OTI wird das Ergebnis der Prüfung des baufachlichen Verwendungsnachweises berücksichtigt. SB prüft die Übereinstimmung der durchgeführten Maßnahme mit den Bewilligungsdaten des ZB, die Erfüllung der mit dem ZB verbundenen Förderkriterien und Auflagen sowie die förder- und haushaltsrechtlichen Grundlagen. Auf die Vorlage der Einnahme- und Ausgabebelege im Rahmen der VNP wird insoweit verzichtet als die Belege anlässlich von Mittelabrufen vorgelegen haben, geprüft wurden und Bestandteil des zahlenmäßigen Nachweises sind. Entscheidungsgrundlage bildet ein Prüfvermerk. Das Ergebnis der VNP wird in einem Beschluss dokumentiert. Mitwirkung: MW LSA, Referat 22 gem. Kompetenzregelung Kompetenzregelung: Delegation von Entscheidungsbefugnissen für das Wirtschaftsförderungsgeschäft - Gemeinschaftsaufgabe / Gemeinschaftsinitiative - 2. Finanzkorrekturen: Landesförderinstitut LSA / Abteilung Gemeinschaftsaufgabe / SB Nachbearbeitung VN Arbeitsweise: Im Ergebnis der VNP wird ein abschließender Bescheid mit ggf. Teilwiderruf, Widerruf bzw. Rücknahme erstellt und dem Zuwendungsempfänger zugestellt. Die Rückforderung von Beträgen gemäß o. g. Bescheiden wird dokumentiert und der Zahlungseingang geprüft. 3. Datenerfassung für die Programm- abrechnung: Prüfpfad 3.31.; 3.41.1. (3.41.1.1.; 3.41.1.2.) - Seite 1 von 5 Stand: 26. August 2002 Landesförderinstitut LSA / Abteilung Gemeinschaftsaufgabe / SB Nachbearbeitung VN Datenbank: DVG /über Schnittstelle efREporter Teil E – projektbezogene Dokumentation 1. Aufbewahrungsort Förderakte: Zahlungsbelege und Rechnungen: (Original) 2. Aufbewahrungsfrist: (VO (EG) Nr. 1260/99 Artikel 38, Absatz 6) 3. Datenhaltung: dvg – Datenimport über Schnittstelle in den efREporter Teil F – Fachaufsicht 1. Fachaufsicht innerhalb der beteiligten Institutionen: Landesförderinstitut LSA / Abteilung Gemeinschaftsaufgabe Zuwendungsempfänger 31.12.2013 Landesförderinstitut LSA / 947
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Strukturfondsförderung 2000-2006 – Ergänzung zur Programmplanung für das OP Sachsen-Anhalt<br />
Arbeitsweise:<br />
Der Zuwendungsempfänger reicht Vordrucke Zwischenverwendungsnachweis (ZVN) bzw.<br />
Verwendungsnachweis (VN) mit – in der Regel Bestätigungsvermerk <strong>des</strong><br />
Rechnungsprüfungsamtes oder eines Abschlussprüfers (Wirtschaftsprüfer bzw. Steuerberater)<br />
ein. Bei Einbeziehung OTI wird das Ergebnis der Prüfung <strong>des</strong> baufachlichen<br />
Verwendungsnachweises berücksichtigt. SB prüft die Übereinstimmung der durchgeführten<br />
Maßnahme mit den Bewilligungsdaten <strong>des</strong> ZB, die Erfüllung der mit dem ZB verbundenen<br />
Förderkriterien und Auflagen sowie die förder- und haushaltsrechtlichen Grundlagen. Auf die<br />
Vorlage der Einnahme- und Ausgabebelege im Rahmen der VNP wird insoweit verzichtet als die<br />
Belege anlässlich von Mittelabrufen vorgelegen haben, geprüft wurden und Bestandteil <strong>des</strong><br />
zahlenmäßigen Nachweises sind. Entscheidungsgrundlage bildet ein Prüfvermerk. Das Ergebnis<br />
der VNP wird in einem Beschluss dokumentiert.<br />
Mitwirkung: MW LSA, Referat 22 gem. Kompetenzregelung<br />
Kompetenzregelung: Delegation von Entscheidungsbefugnissen für das<br />
Wirtschaftsförderungsgeschäft<br />
- Gemeinschaftsaufgabe / Gemeinschaftsinitiative -<br />
2. Finanzkorrekturen: Lan<strong>des</strong>förderinstitut LSA /<br />
Abteilung Gemeinschaftsaufgabe /<br />
SB Nachbearbeitung VN<br />
Arbeitsweise:<br />
Im Ergebnis der VNP wird ein abschließender Bescheid mit ggf. Teilwiderruf, Widerruf bzw.<br />
Rücknahme erstellt und dem Zuwendungsempfänger zugestellt. Die Rückforderung von<br />
Beträgen gemäß o. g. Bescheiden wird dokumentiert und der Zahlungseingang geprüft.<br />
3. Datenerfassung für die Programm-<br />
abrechnung:<br />
<strong>Prüfpfad</strong> 3.31.; 3.41.1. (3.41.1.1.; 3.41.1.2.) - Seite 1 von 5<br />
Stand: 26. August 2002<br />
Lan<strong>des</strong>förderinstitut LSA /<br />
Abteilung Gemeinschaftsaufgabe /<br />
SB Nachbearbeitung VN<br />
Datenbank: DVG /über Schnittstelle efREporter<br />
Teil E – projektbezogene Dokumentation<br />
1. Aufbewahrungsort<br />
Förderakte:<br />
Zahlungsbelege und Rechnungen:<br />
(Original)<br />
2. Aufbewahrungsfrist:<br />
(VO (EG) Nr. 1260/99 Artikel 38, Absatz 6)<br />
3. Datenhaltung: dvg – Datenimport über<br />
Schnittstelle in den efREporter<br />
Teil F – Fachaufsicht<br />
1. Fachaufsicht innerhalb der beteiligten<br />
Institutionen:<br />
Lan<strong>des</strong>förderinstitut LSA /<br />
Abteilung Gemeinschaftsaufgabe<br />
Zuwendungsempfänger<br />
31.12.<strong>2013</strong><br />
Lan<strong>des</strong>förderinstitut LSA /<br />
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