Prüfpfad - EU-Förderung des Naturschutzes 2007 bis 2013
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Strukturfondsförderung 2000-2006 – Ergänzung zur Programmplanung für das OP Sachsen-Anhalt<br />
Arbeitsweise:<br />
Auf der Grundlage der Projektbeschreibung wird die Förderentscheidung getroffen. Die in der<br />
Bearbeitung getroffenen Feststellungen werden in einem Vermerk in analoger Anwendung der<br />
VV Nr. 3.4 zu § 44 Lan<strong>des</strong>haushaltsordnung LSA zusammengefasst und sind Bestandteil der<br />
jeweiligen Maßnahmeakte.<br />
Mitwirkung und fachtechnische<br />
Stellungnahme:<br />
<strong>Prüfpfad</strong> 2.51.3. Seite 1 von 5<br />
Stand: 19. Juli 2002<br />
MBV LSA, Referat 51/54<br />
Kompetenzregelung: Geschäftsordnung für das Lan<strong>des</strong>amt für<br />
Straßenbau <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong> Sachsen-Anhalt<br />
(GO-LAS-LSA)<br />
4. Erteilung <strong>des</strong> Bewilligungsbeschei<strong>des</strong>: LAS LSA, Dezernat 11,<br />
Abteilungsleiter 1 o.V.i.A.<br />
Arbeitsweise:<br />
Auf der Grundlage der Förderentscheidung wird das Mittelbereitstellungsschreiben erstellt. Das<br />
Dezernat 32 <strong>des</strong> LAS LSA erhält eine Kopie zur Kenntnis.<br />
Art <strong>des</strong> Beschei<strong>des</strong>: Mittelbereitstellungsschreiben<br />
Kompetenzregelung /<br />
Zeichnungsberechtigung:<br />
GO-LAS-LSA<br />
Information Zuwendungsempfänger: Übersendung Mittelbereitstellungsschreiben mit<br />
entsprechenden Anlagen<br />
5. Datenerfassung für die Programmabwicklung:<br />
– jeweiliges Straßenbauamt<br />
– LAS LSA<br />
Erfassen der Projektdaten je Einzelmaßnahme aus der Projektdatenbank durch den zuständigen<br />
Sachbearbeiter (SB) im jeweiligen SBA. Übernahme der Projektdaten der SBÄ in den efREporter<br />
durch zuständige SB im LAS LSA.<br />
Datenbank: – jeweiliges Straßenbauamt:<br />
Projektdatenbank PROJIS<br />
– LAS LSA, Dezernate 32, 11: efREporter<br />
Teil B - Mittelabruf<br />
1. Prüfung <strong>des</strong> Mittelabrufs: Jeweiliges Straßenbauamt<br />
Arbeitsweise:<br />
Auf der Grundlage <strong>des</strong> jährlichen Straßenbauprogramms werden den Straßenbauämtern die<br />
Haushaltsmittel nach Verabschiedung <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong>haushaltes zur Bewirtschaftung übertragen.<br />
Die zahlungsbegründenden Unterlagen (Rechnungen) werden durch die bauausführenden<br />
Unternehmen im Original beim SBA eingereicht. Der jeweilige SB prüft Art und Zeitpunkt der<br />
Ausgaben. Bei Vorliegen der Auszahlungsvoraussetzungen wird das Ergebnis der sachlichen und<br />
rechnerischen Prüfung auf der Rechnung dokumentiert.<br />
Richtlinie: Geschäftsordnung für die Straßenbauämter und<br />
<strong>des</strong> Autobahnamt <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong> Sachsen-Anhalt<br />
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