Prüfpfad - EU-Förderung des Naturschutzes 2007 bis 2013
Prüfpfad - EU-Förderung des Naturschutzes 2007 bis 2013 Prüfpfad - EU-Förderung des Naturschutzes 2007 bis 2013
Strukturfondsförderung 2000-2006 – Ergänzung zur Programmplanung für das OP Sachsen-Anhalt 3. Entscheidungsverfahren und Vorbereitung des Bewilligungsbescheides: Prüfpfad 2.51.3. Seite 1 von 5 Stand: 19. Juli 2002 RP, Dezernat 34 Arbeitsweise: Auf der Grundlage des Antrages wird die Förderentscheidung getroffen. Die in der Prüfung getroffenen Feststellungen werden in einem Prüfvermerk gemäß VV Nr. 3.4 zu § 44 Landeshaushaltsordnung LSA (Anlage 5 VV-GVFG) zusammengefasst und sind Bestandteil der jeweiligen Maßnahmeakte. Mitwirkung und fachtechnische Stellungnahme: MBV LSA, Referat 35 Kompetenzregelung: Geschäftsordnung für die Regierungspräsidien (GO RP) 4. Erteilung des Bewilligungsbescheides: RP, Dezernat 34 Arbeitsweise: Auf der Grundlage der mit Erlass des Ministers für Bau und Verkehr des Landes Sachsen-Anhalt jährlich zu bestätigenden Fortschreibung des Mehrjahresprogramms sowie unter Hinzuziehen des Prüfvermerkes wird der Zuwendungsbescheid erstellt. Art des Bescheides: Zuwendungsbescheid Kompetenzregelung / Zeichnungsberechtigung: GO RP Information Zuwendungsempfänger: Übersendung Zuwendungsbescheid mit entsprechenden Anlagen 5. Datenerfassung für die Programmabwicklung: RP, Dezernat 34 Erfassen der Projektdaten je Einzelmaßnahme durch den jeweiligen Sachbearbeiter (SB). Datenbank: efREporter Teil B - Mittelabruf 1. Prüfung des Mittelabrufs: RP, Dezernat 34 Arbeitsweise: Der Mittelabruf erfolgt durch die Zuwendungsempfänger (ZE) bei dem örtlich zuständigen RP gemäß Nr. 11.3 VV-GVFG. Der ZE hat eine Anforderung mit den zahlungsbegründenden Unterlagen einzureichen. Der jeweilige SB prüft die Rechtskraft des Zuwendungsbescheides (ZB) sowie Art und Zeitpunkt der Ausgaben. Die Erfüllung der Nebenbestimmungen und Festlegungen des ZB werden vom SB geprüft und bestätigt. Auf Basis der förderfähigen Kosten wird der auszahlbare Zuschussanteil ermittelt und ausgezahlt. Geprüfte Rechnungen und Bezahltnachweise erhalten einen Vermerk. Richtlinie: GO RP 2. Auszahlungsanordnung und Auszahlung 934
Strukturfondsförderung 2000-2006 – Ergänzung zur Programmplanung für das OP Sachsen-Anhalt Ausgabeerklärung des Zuwendungsempfängers: Prüfpfad 2.51.3. Seite 1 von 5 Stand: 19. Juli 2002 Anforderung einer Zahlung auf die bewilligte Zuwendung Ausgabebeleg der Zahlstelle: Auszahlungsanordnung Arbeitsweise: Die Auszahlung erfolgt gemäß VV zu § 70 Landeshaushaltsordnung LSA durch Anordnung mittels der Datenbank HAMISSA über die Landeszentralkasse. Zahlstelle: Landeszentralkasse Dessau Zahlungsweise: Direktzahlung Grundlage: VV zu § 70 Landeshaushaltsordnung LSA in Verbindung mit der Arbeitsanweisung HAMISSA 3. Datenerfassung der Programmabwicklung: RP, Dezernat 34 Erfassung der projektkonkreten Ausgabebelege erfolgt durch den zuständigen SB. Datenbank: efREporter 4. Abgabe der Ausgabebestätigung: Richtlinieninhaber gibt Ausgabebestätigung gemäß VO (EG) Nr. 438/2001, Kapitel III, Artikel 9, Absatz 2 ab. Richtlinieninhaber / beauftragte Behörde / Einrichtung: Teil C - Projektbegleitung / -kontrolle: MBV LSA, Referat 51 1. Projektbegleitung: RP, Dezernat 34 Die Projektfortschrittsüberwachung erfolgt → über gelieferte Indikatoren → auf Antrag bzw. infolge der Informationspflicht des Zuwendungsempfängers → auf Grund interner oder externer Informationen zu Unregelmäßigkeiten oder → im Ergebnis durchgeführter Vor-Ort-Kontrollen vom Dezernat 26 des jeweils zuständigen RP bzw. von EFRE Consult, Control & Clearing. Bei erforderlichen Änderungen werden ein Änderungsbescheid, Rücknahmebescheid bzw. Widerruf erteilt (Verfahren siehe Teil A, Ziffer 3 und Ziffer 4). Die geänderten Projektdaten werden in die Datenbanken efREporter eingepflegt. 2. Projektkontrolle: Entsprechend der VO (EG) Nr. 438/2001, Kapitel IV, Artikel 10 sind Kontrollen bei mindestens 5 % der gesamten zuschussfähigen Ausgaben sowie eine repräsentative Stichprobe der genehmigten Operationen durchzuführen. Durchführende Stelle: EFRE Consult, Control & Clearing 935
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Strukturfondsförderung 2000-2006 – Ergänzung zur Programmplanung für das OP Sachsen-Anhalt<br />
3. Entscheidungsverfahren und Vorbereitung<br />
<strong>des</strong> Bewilligungsbeschei<strong>des</strong>:<br />
<strong>Prüfpfad</strong> 2.51.3. Seite 1 von 5<br />
Stand: 19. Juli 2002<br />
RP, Dezernat 34<br />
Arbeitsweise:<br />
Auf der Grundlage <strong>des</strong> Antrages wird die Förderentscheidung getroffen. Die in der Prüfung<br />
getroffenen Feststellungen werden in einem Prüfvermerk gemäß VV Nr. 3.4 zu § 44<br />
Lan<strong>des</strong>haushaltsordnung LSA (Anlage 5 VV-GVFG) zusammengefasst und sind Bestandteil der<br />
jeweiligen Maßnahmeakte.<br />
Mitwirkung und fachtechnische<br />
Stellungnahme:<br />
MBV LSA, Referat 35<br />
Kompetenzregelung: Geschäftsordnung für die Regierungspräsidien<br />
(GO RP)<br />
4. Erteilung <strong>des</strong> Bewilligungsbeschei<strong>des</strong>: RP, Dezernat 34<br />
Arbeitsweise:<br />
Auf der Grundlage der mit Erlass <strong>des</strong> Ministers für Bau und Verkehr <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong> Sachsen-Anhalt<br />
jährlich zu bestätigenden Fortschreibung <strong>des</strong> Mehrjahresprogramms sowie unter Hinzuziehen <strong>des</strong><br />
Prüfvermerkes wird der Zuwendungsbescheid erstellt.<br />
Art <strong>des</strong> Beschei<strong>des</strong>: Zuwendungsbescheid<br />
Kompetenzregelung /<br />
Zeichnungsberechtigung:<br />
GO RP<br />
Information Zuwendungsempfänger: Übersendung Zuwendungsbescheid mit<br />
entsprechenden Anlagen<br />
5. Datenerfassung für die Programmabwicklung:<br />
RP, Dezernat 34<br />
Erfassen der Projektdaten je Einzelmaßnahme durch den jeweiligen Sachbearbeiter (SB).<br />
Datenbank: efREporter<br />
Teil B - Mittelabruf<br />
1. Prüfung <strong>des</strong> Mittelabrufs: RP, Dezernat 34<br />
Arbeitsweise:<br />
Der Mittelabruf erfolgt durch die Zuwendungsempfänger (ZE) bei dem örtlich zuständigen RP<br />
gemäß Nr. 11.3 VV-GVFG. Der ZE hat eine Anforderung mit den zahlungsbegründenden<br />
Unterlagen einzureichen. Der jeweilige SB prüft die Rechtskraft <strong>des</strong> Zuwendungsbeschei<strong>des</strong> (ZB)<br />
sowie Art und Zeitpunkt der Ausgaben. Die Erfüllung der Nebenbestimmungen und Festlegungen<br />
<strong>des</strong> ZB werden vom SB geprüft und bestätigt. Auf Basis der förderfähigen Kosten wird der<br />
auszahlbare Zuschussanteil ermittelt und ausgezahlt. Geprüfte Rechnungen und Bezahltnachweise<br />
erhalten einen Vermerk.<br />
Richtlinie: GO RP<br />
2. Auszahlungsanordnung und Auszahlung<br />
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