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Prüfpfad - EU-Förderung des Naturschutzes 2007 bis 2013

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Strukturfondförderung 2000-2006 – Ergänzung zur Programmplanung für das OP Sachsen-Anhalt<br />

Teil C - Projektbegleitung / -kontrolle:<br />

1. Projektbegleitung: RP, Dezernat 26<br />

Die Projektfortschrittsüberwachung erfolgt<br />

→ über gelieferte Indikatoren<br />

→ auf Antrag bzw. infolge der Informationspflicht <strong>des</strong> Zuwendungsempfängers<br />

→ auf Grund interner oder externer Informationen zu Unregelmäßigkeiten oder<br />

→ im Ergebnis durchgeführter Vor-Ort-Kontrollen vom Dezernat 26 <strong>des</strong> jeweils zuständigen RP<br />

bzw. von EFRE Consult, Control & Clearing.<br />

Bei erforderlichen Änderungen werden ein Änderungsbescheid, Rücknahmebescheid bzw.<br />

Widerruf erteilt (Verfahren siehe Teil A, Ziffer 3 und Ziffer 4).<br />

Die geänderten Projektdaten werden in die Datenbanken efREporter eingepflegt.<br />

2. Projektkontrolle:<br />

Entsprechend der VO (EG) Nr. 438/2001, Kapitel IV, Artikel 10, sind Kontrollen bei min<strong>des</strong>tens<br />

5 % der gesamten zuschussfähigen Ausgaben sowie eine repräsentative Stichprobe der<br />

genehmigten Operationen durchzuführen.<br />

Durchführende Stelle: EFRE Consult, Control & Clearing<br />

Sonstige Projektkontrollen: RP, Dezernat 26 (Vorortkontrollen im Rahmen<br />

der Verwendungsnachweisprüfung, Einhaltung<br />

der Verpflichtungen bzüglich Information und<br />

Publizität)<br />

Teil D - Verwendungsnachweis und Projektbericht<br />

1. Prüfung von Zwischenverwendungsnachweisen<br />

(ZVN) bzw. abschließenden<br />

Verwendungsnachweisen (VN):<br />

RP, Dezernat 26<br />

Arbeitsweise:<br />

Die Prüfung der Verwendungsnachweise der einzelnen Projekte erfolgt durch das jeweils<br />

zuständige RP bei Mittelabruf der Schlusszahlung (B 1.). Insoweit ist eine nochmalige<br />

abschließende Prüfung <strong>des</strong> Verwendungsnachweises nicht obligatorisch vorgesehen. In Einzelfällen<br />

kann eine Gesamtüberprüfung <strong>des</strong> Projektes durchgeführt werden.<br />

Mitwirkung: Rechnungsprüfungsamt<br />

Kompetenzregelung:<br />

Delegation v. Bewilligungs- u.<br />

Auszahlungsbefugnissen für die<br />

Städtebauförderung<br />

2. Finanzkorrekturen: RP, Dezernat 26<br />

Arbeitsweise:<br />

Die Rückforderung von Beträgen gemäß o. g. Bescheiden wird dokumentiert und der Zahlungseingang<br />

geprüft.<br />

3. Datenerfassung für die Programm-<br />

abrechnung:<br />

RP, Dezernat 26<br />

<strong>Prüfpfad</strong> 2.41.4. (2.41.4.1.; 2.41.4.2.; 2.41.4.3.; 2.41.4.4.; 2.41.4.5.) - Seite 1 von 5<br />

Stand: 12. Februar 2001<br />

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