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Prüfpfad - EU-Förderung des Naturschutzes 2007 bis 2013

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Strukturfondsförderung 2000-2006 – Ergänzung zur Programmplanung für das OP Sachsen-Anhalt<br />

Teil B - Mittelabruf<br />

1. Prüfung <strong>des</strong> Mittelabrufs: RP, Dezernat 26<br />

Arbeitsweise:<br />

Der Mittelabruf erfolgt durch die Städte an das jeweils zuständige RP. Bei Mittelabruf müssen<br />

durch die Städte die entsprechenden Belege (Vorlage der Rechnung und Nachweis der Bezahlung<br />

der Rechnung) vorgelegt werden. Bis zu einer Höhe von 80 Prozent der anerkannten<br />

Gesamtkosten <strong>des</strong> Projektes können Auszahlungen ohne eine Verwendungsnachweisprüfung<br />

erfolgen. Bei Abforderung <strong>des</strong> Schlussbetrages führt das Dez. 26 <strong>des</strong> jeweils zuständigen RP eine<br />

Verwendungsnachweisprüfung durch. Das Ergebnis der sachlichen und rechnerischen Richtigkeit<br />

wird in einem Prüfvermerk festgehalten. Dabei kann auch eine stichprobenartige örtliche<br />

Kontrolle durchgeführt werden.<br />

Richtlinie: – Lan<strong>des</strong>haushaltsordnung LSA<br />

– Richtlinien der Städtebauförderung,<br />

– VO (EG) Nr. 438/2001<br />

2. Auszahlungsanordnung und Auszahlung<br />

Ausgabeerklärung <strong>des</strong><br />

Zuwendungsempfängers:<br />

Ausgabebeleg der Zahlstelle: Auszahlungsanordnung<br />

Zahlungsantrag unter Vorlage der Rechnung und<br />

Nachweis der Bezahlung der Rechnung<br />

Arbeitsweise:<br />

Die Auszahlung wird durch Dezernat 26 <strong>des</strong> jeweils zuständigen RP angeordnet und der<br />

Lan<strong>des</strong>zentralkasse Dessau zur Auszahlung übergeben.<br />

Zahlstelle: Lan<strong>des</strong>zentralkasse Dessau<br />

Zahlungsweise: Direktzahlung an Zuwendungsempfänger<br />

Grundlage: Delegation v. Bewilligungs- u.<br />

Auszahlungsbefugnissen für die<br />

Städtebauförderung<br />

3. Datenerfassung der Programmabwicklung: RP, Dezernat 26<br />

Erfassung der projektkonkreten Ausgabebelege.<br />

Datenbank: efREporter<br />

4. Abgabe der Ausgabebestätigung: Richtlinieninhaber gibt Ausgabebestätigung<br />

gemäß VO (EG) Nr. 438/2001, Kapitel III, Artikel<br />

9, Absatz 2 ab.<br />

Richtlinieninhaber /<br />

beauftragte Behörde / Einrichtung:<br />

MBV LSA, Referat 23<br />

<strong>Prüfpfad</strong> 2.41.1. (2.41.1.1.; 2.41.1.2.); 2.41.2. (2.41.2.1.; 2.41.2.2.; 2.41.2.3.); 2.41.3. (2.41.3.1.; 2.41.3.2.; 2.41.3.3.) - Seite<br />

3 von 5<br />

Stand: 13. August 2002<br />

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