Prüfpfad - EU-Förderung des Naturschutzes 2007 bis 2013
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Strukturfondsförderung 2000-2006 – Ergänzung zur Programmplanung für das OP Sachsen-Anhalt<br />
Teil B - Mittelabruf<br />
1. Prüfung <strong>des</strong> Mittelabrufs: RP, Dezernat 26<br />
Arbeitsweise:<br />
Der Mittelabruf erfolgt durch die Städte an das jeweils zuständige RP. Bei Mittelabruf müssen<br />
durch die Städte die entsprechenden Belege (Vorlage der Rechnung und Nachweis der Bezahlung<br />
der Rechnung) vorgelegt werden. Bis zu einer Höhe von 80 Prozent der anerkannten<br />
Gesamtkosten <strong>des</strong> Projektes können Auszahlungen ohne eine Verwendungsnachweisprüfung<br />
erfolgen. Bei Abforderung <strong>des</strong> Schlussbetrages führt das Dez. 26 <strong>des</strong> jeweils zuständigen RP eine<br />
Verwendungsnachweisprüfung durch. Das Ergebnis der sachlichen und rechnerischen Richtigkeit<br />
wird in einem Prüfvermerk festgehalten. Dabei kann auch eine stichprobenartige örtliche<br />
Kontrolle durchgeführt werden.<br />
Richtlinie: – Lan<strong>des</strong>haushaltsordnung LSA<br />
– Richtlinien der Städtebauförderung,<br />
– VO (EG) Nr. 438/2001<br />
2. Auszahlungsanordnung und Auszahlung<br />
Ausgabeerklärung <strong>des</strong><br />
Zuwendungsempfängers:<br />
Ausgabebeleg der Zahlstelle: Auszahlungsanordnung<br />
Zahlungsantrag unter Vorlage der Rechnung und<br />
Nachweis der Bezahlung der Rechnung<br />
Arbeitsweise:<br />
Die Auszahlung wird durch Dezernat 26 <strong>des</strong> jeweils zuständigen RP angeordnet und der<br />
Lan<strong>des</strong>zentralkasse Dessau zur Auszahlung übergeben.<br />
Zahlstelle: Lan<strong>des</strong>zentralkasse Dessau<br />
Zahlungsweise: Direktzahlung an Zuwendungsempfänger<br />
Grundlage: Delegation v. Bewilligungs- u.<br />
Auszahlungsbefugnissen für die<br />
Städtebauförderung<br />
3. Datenerfassung der Programmabwicklung: RP, Dezernat 26<br />
Erfassung der projektkonkreten Ausgabebelege.<br />
Datenbank: efREporter<br />
4. Abgabe der Ausgabebestätigung: Richtlinieninhaber gibt Ausgabebestätigung<br />
gemäß VO (EG) Nr. 438/2001, Kapitel III, Artikel<br />
9, Absatz 2 ab.<br />
Richtlinieninhaber /<br />
beauftragte Behörde / Einrichtung:<br />
MBV LSA, Referat 23<br />
<strong>Prüfpfad</strong> 2.41.1. (2.41.1.1.; 2.41.1.2.); 2.41.2. (2.41.2.1.; 2.41.2.2.; 2.41.2.3.); 2.41.3. (2.41.3.1.; 2.41.3.2.; 2.41.3.3.) - Seite<br />
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Stand: 13. August 2002<br />
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