Prüfpfad - EU-Förderung des Naturschutzes 2007 bis 2013

Prüfpfad - EU-Förderung des Naturschutzes 2007 bis 2013 Prüfpfad - EU-Förderung des Naturschutzes 2007 bis 2013

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Strukturfondsförderung 2000-2006 – Ergänzung zur Programmplanung für das OP Sachsen-Anhalt Strukturfonds 2000-2006 Fonds: EFRE Prüfpfad OP-Maßnahme: 2.41.1. (2.41.1.1.; 2.41.1.2.), 2.41.2. (2.41.2.1.; 2.41.2.2.; 2.41.2.3.), 2.41.3. (2.41.3.1.; 2.41.3.2.; 2.41.3.3.) Maßnahmebeschreibung: – Städtebauförderprogramm Stadtsanierung Stadtumbau/Aufwertung in Sanierungsgebieten – Städtebaulicher Denkmalschutz Denkmalschutz zur Erhaltung historischer Stadtkerne Kulturelle Ressourcen im Städtebau Stadtumbau/Aufwertung in Gebieten des städtebaulichen Denkmalschutz – Erneuerung in großen Wohngebieten Erneuerung in großen Wohngebieten Entwicklung in Stadtteilen – soziale Stadt –; Gemeinschaftsinitiative Soziale Stadt Stadtumbau/Aufwertung in großen Wohngebieten Richtlinien: – Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der städtebaulichen Erneuerung und Weiterentwicklung in großen Wohngebieten ab 1998 (RdErl. des MWV vom 1.2.1998 – 24-21201) – Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von städtebaulichen Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen; Maßnahmen des städtebaulichen Denkmalschutzes zur Sicherung und Erhaltung historischer Stadtkerne und städtebaulichen Sanierungsmaßnahmen im ländlichen Bereich – RL StäBauF – (RdErl. des MWV vom 3.7.1998 - 24) – Leitfaden zur Ausgestaltung der Gemeinschaftsinitiative Stadtteile mit besonderem Entwicklungsbedarf – Die Soziale Stadt – Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen im Rahmen des Stadtumbaus-Ost zur Aufwertung von Stadtteilen/ Stadtquartieren in nach Stadtentwicklungskonzepten umzustrukturierenden Stadtteilen/ Stadtquartieren mit vorrangiger Priorität „Stadtumbau-Ost Stadtteil/ Stadtquartier-Aufwertungsprogramm“ Richtlinieninhaber: Ministerium für Bau und Verkehr (MBV LSA), Referat 23 Städtebauförderung Prüfpfad 2.41.1. (2.41.1.1.; 2.41.1.2.); 2.41.2. (2.41.2.1.; 2.41.2.2.; 2.41.2.3.); 2.41.3. (2.41.3.1.; 2.41.3.2.; 2.41.3.3.) - Seite 2 von 5 Stand: 13. August 2002 922

Strukturfondsförderung 2000-2006 – Ergänzung zur Programmplanung für das OP Sachsen-Anhalt Laufzeit: ohne Befristung Rechtsgrundlagen: § 136 ff BauGB, i.V.m. Verwaltungsvereinbarung Bund / Länder zur Städtebauförderung sowie siehe Anhang Teil A - Antragsberatung und Entscheidungsverfahren 1. Beratung und Antragsvorprüfung: (Einrichtung/Behörde) örtlich zuständiges Regierungspräsidium (RP) Magdeburg, Halle oder Dessau, Dezernat 26 Beratung: Informationen zu Fördervoraussetzungen und Förderverfahren Antragstellung: Antrag auf Kostenanerkennung (Antrag muss eine entsprechende Maßnahmebeschreibung enthalten); antragsberechtigt sind ausschließlich Gemeinden, die in das Programm aufgenommen sind Antragsannehmende Stelle: RP, Dezernat 26 Mitwirkung: Antragsteller fachtechnische Unterstützung: Gemeinde, von der Gemeinde beauftragtes Unternehmen 2. Antragsprüfung und Entscheidungsvorbereitung: RP, Dezernat 26 Prüfung der Einhaltung der Gemeinschaftspolitiken und der Kriterien o. g. Richtlinie. Mitwirkung: keine Stellungnahme / Votum: soweit im Einzelfall erforderlich: – Einhaltung der Ziele und Grundsätze der Raumordnung / regionale Entwicklung (RP Dezernat 32) – Einhaltung der FFH- und UVP- Richtlinien (RP Dezernat 47 / Städte) – Übereinstimmung mit den Zielen des Konzepts, staatliche Bauverwaltung (OFD) – und ggf. auch weitere Fachdezernate 3. Entscheidungsverfahren und Vorbereitung des Bewilligungsbescheides: RP, Dezernat 26 Arbeitsweise: Für das Einzelprojekt wird nach Antragstellung ein Kostenanerkennungsbescheid als Rahmenbescheid angefertigt. Für die jeweiligen Einzelmaßnahmen des Projektes wird ein Kostenanerkennungsbescheid gefertigt. Auf der Grundlage des Antrages und der Stellungnahmen wird eine Entscheidungsvorlage zur Beurteilung der Förderfähigkeit der Einzelmaßnahme erstellt. Mitwirkung und fachtechnische nach Aufgabenstellung zuständiges Fachdezernat des RP Prüfpfad 2.41.1. (2.41.1.1.; 2.41.1.2.); 2.41.2. (2.41.2.1.; 2.41.2.2.; 2.41.2.3.); 2.41.3. (2.41.3.1.; 2.41.3.2.; 2.41.3.3.) - Seite 2 von 5 Stand: 13. August 2002 923

Strukturfondsförderung 2000-2006 – Ergänzung zur Programmplanung für das OP Sachsen-Anhalt<br />

Strukturfonds 2000-2006<br />

Fonds: EFRE<br />

<strong>Prüfpfad</strong><br />

OP-Maßnahme: 2.41.1. (2.41.1.1.; 2.41.1.2.), 2.41.2. (2.41.2.1.; 2.41.2.2.; 2.41.2.3.),<br />

2.41.3. (2.41.3.1.; 2.41.3.2.; 2.41.3.3.)<br />

Maßnahmebeschreibung: – Städtebauförderprogramm<br />

Stadtsanierung<br />

Stadtumbau/Aufwertung in Sanierungsgebieten<br />

– Städtebaulicher Denkmalschutz<br />

Denkmalschutz zur Erhaltung historischer Stadtkerne<br />

Kulturelle Ressourcen im Städtebau<br />

Stadtumbau/Aufwertung in Gebieten <strong>des</strong> städtebaulichen<br />

Denkmalschutz<br />

– Erneuerung in großen Wohngebieten<br />

Erneuerung in großen Wohngebieten<br />

Entwicklung in Stadtteilen – soziale Stadt –;<br />

Gemeinschaftsinitiative Soziale Stadt<br />

Stadtumbau/Aufwertung in großen Wohngebieten<br />

Richtlinien: – Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur<br />

<strong>Förderung</strong> der städtebaulichen Erneuerung und Weiterentwicklung<br />

in großen Wohngebieten ab 1998<br />

(RdErl. <strong>des</strong> MWV vom 1.2.1998 – 24-21201)<br />

– Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur<br />

<strong>Förderung</strong> von städtebaulichen Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen;<br />

Maßnahmen <strong>des</strong> städtebaulichen Denkmalschutzes<br />

zur Sicherung und Erhaltung historischer<br />

Stadtkerne und städtebaulichen Sanierungsmaßnahmen im<br />

ländlichen Bereich<br />

– RL StäBauF –<br />

(RdErl. <strong>des</strong> MWV vom 3.7.1998 - 24)<br />

– Leitfaden zur Ausgestaltung der Gemeinschaftsinitiative<br />

Stadtteile mit besonderem Entwicklungsbedarf – Die Soziale<br />

Stadt<br />

– Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen im<br />

Rahmen <strong>des</strong> Stadtumbaus-Ost zur Aufwertung von<br />

Stadtteilen/ Stadtquartieren in nach Stadtentwicklungskonzepten<br />

umzustrukturierenden Stadtteilen/<br />

Stadtquartieren mit vorrangiger Priorität „Stadtumbau-Ost<br />

Stadtteil/ Stadtquartier-Aufwertungsprogramm“<br />

Richtlinieninhaber: Ministerium für Bau und Verkehr (MBV LSA), Referat 23<br />

Städtebauförderung<br />

<strong>Prüfpfad</strong> 2.41.1. (2.41.1.1.; 2.41.1.2.); 2.41.2. (2.41.2.1.; 2.41.2.2.; 2.41.2.3.); 2.41.3. (2.41.3.1.; 2.41.3.2.; 2.41.3.3.) - Seite<br />

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