Prüfpfad - EU-Förderung des Naturschutzes 2007 bis 2013
Prüfpfad - EU-Förderung des Naturschutzes 2007 bis 2013 Prüfpfad - EU-Förderung des Naturschutzes 2007 bis 2013
Strukturfondsförderung 2000-2006 – Ergänzung zur Programmplanung für das OP Sachsen-Anhalt Teil B - Mittelabruf 1. Prüfung des Mittelabrufs: Landesförderinstitut LSA / Abteilung Wirtschafts- und Agrarförderung / Gruppe Mittelstandsförderung Arbeitsweise: Zuwendungsempfänger reicht Zahlungsantrag mit Nachweis getätigter Ausgaben (Rechnungen und Bezahltnachweise) ein. Der Sachbearbeiter (SB) prüft Rechtskraft des Bescheides sowie Art und Zeitpunkt der Ausgaben mit den Inhalten des ZB. Die Erfüllung der Nebenbestimmungen und Festlegungen des ZB werden vom SB geprüft und bestätigt. Auf Basis der förderfähigen Kosten wird der auszahlbare Zuschussanteil ermittelt und ausgezahlt. Geprüfte Rechnungen und Bezahltnachweise erhalten einen Prüfvermerk bzw. verbleiben als Kopie in der Bewilligungsstelle. 2. Auszahlungsanordnung und Auszahlung Ausgabeerklärung des Zuwendungsempfängers: Prüfpfad 2.31.2. (2.31.2.1.; 2.31.2.2.; 2.31.2.3.) - Seite 4 von 5 Stand: 19. Juli 2002 Formblatt „Auszahlungsantrag“ einschließlich Anlagen Ausgabebeleg der Zahlstelle: DVG Ausdruck „Auszahlung“ Arbeitsweise: Auszahlung erfolgt durch Freischaltung des Überweisungsbetrages (Datentransfer über NORD/LB) an den Zuwendungsempfänger durch SB Zahlung. Zahlstelle: Landesförderinstitut LSA / Abteilung Wirtschafts- und Agrarförderung / Gruppe Mittelstandsförderung Zahlungsweise: Direktzahlung an Zuwendungsempfänger Grundlage: Auflistung der Kompetenzträger - Mittelstand - 3. Datenerfassung der Programmabwicklung: Landesförderinstitut LSA / Abteilung Wirtschafts- und Agrarförderung / Gruppe Mittelstandsförderung Erfassung der projektkonkreten Ausgabebelege. Datenbank: DVG, efREporter 4. Abgabe der Ausgabebestätigung: Richtlinieninhaber gibt Ausgabebestätigung gemäß VO (EG) Nr. 438/2001, Kapitel III, Artikel 9, Absatz 2 ab. Richtlinieninhaber / beauftragte Behörde / Einrichtung: Teil C - Projektbegleitung / -kontrolle: MK LSA, Referat 23 1. Projektbegleitung: Landesförderinstitut LSA / Abteilung Wirtschafts- und Agrarförderung / 918
Strukturfondsförderung 2000-2006 – Ergänzung zur Programmplanung für das OP Sachsen-Anhalt Prüfpfad 2.31.2. (2.31.2.1.; 2.31.2.2.; 2.31.2.3.) - Seite 4 von 5 Stand: 19. Juli 2002 Gruppe Mittelstandsförderung Die Projektfortschrittsüberwachung erfolgt → über gelieferte Indikatoren → durch Übersendung von Jahresabschlüssen bzw. Zwischenberichten zur wirtschaftlichen Lage des Unternehmens → infolge der Informationspflicht des Zuwendungsempfängers → auf Grund interner oder externer Informationen zu Unregelmäßigkeiten oder → im Ergebnis durchgeführter Vor-Ort-Kontrollen von EFRE Consult, Control & Clearing. Erforderliche Änderungen werden mittels einer Entscheidungsvorlage erneut zur Bewilligung vorgelegt und ein Änderungsbescheid, Rücknahmebescheid bzw. Widerruf erteilt (o. g. Teil A, Ziffer 3 und Ziffer 4). Die geänderten Projektdaten werden in die Datenbanken DVG / efREporter eingepflegt. 2. Projektkontrolle: Entsprechend der VO (EG) Nr. 438/2001, Kapitel IV, Artikel 10, sind Kontrollen bei mindestens 5 % der gesamten zuschussfähigen Ausgaben sowie eine repräsentative Stichprobe der genehmigten Operationen durchzuführen. Durchführende Stelle: EFRE Consult, Control & Clearing Sonstige Projektkontrollen: keine Teil D - Verwendungsnachweis und Projektbericht 1. Prüfung von Zwischenverwendungsnachweisen (ZVN) bzw. abschließenden Verwendungsnachweisen (VN): Landesförderinstitut LSA / Abteilung Wirtschafts- und Agrarförderung / Gruppe Mittelstandsförderung Arbeitsweise: Zuwendungsempfänger reicht Vordrucke ZVN / VN ein. SB prüft die Übereinstimmung der durchgeführten Maßnahme mit den Bewilligungsdaten des ZB sowie die förder- und haushaltsrechtlichen Grundlagen. Auf die Vorlage der Einnahme- und Ausgabebelege im Rahmen der Verwendungsnachweisprüfung (VNP) wird in der Regel verzichtet, wenn die Belege anlässlich von Mittelabrufen vorgelegen haben und geprüft wurden und Bestandteil des zahlenmäßigen Nachweises sind. Das Ergebnis der VNP wird in einem Prüfvermerk dokumentiert. Bei Beanstandungen wird ein Teilwiderruf, Widerruf bzw. Rücknahmebescheid erteilt. Mitwirkung: keine Kompetenzregelung: Delegation von Bewilligungs- und Auszahlungsbefugnissen für das Wirtschaftsförderungsgeschäft –Mittelstandsförderung – 919
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<strong>Prüfpfad</strong> 2.31.2. (2.31.2.1.; 2.31.2.2.; 2.31.2.3.) - Seite 4 von 5<br />
Stand: 19. Juli 2002<br />
Gruppe Mittelstandsförderung<br />
Die Projektfortschrittsüberwachung erfolgt<br />
→ über gelieferte Indikatoren<br />
→ durch Übersendung von Jahresabschlüssen bzw. Zwischenberichten zur wirtschaftlichen Lage<br />
<strong>des</strong> Unternehmens<br />
→ infolge der Informationspflicht <strong>des</strong> Zuwendungsempfängers<br />
→ auf Grund interner oder externer Informationen zu Unregelmäßigkeiten oder<br />
→ im Ergebnis durchgeführter Vor-Ort-Kontrollen von EFRE Consult, Control & Clearing.<br />
Erforderliche Änderungen werden mittels einer Entscheidungsvorlage erneut zur Bewilligung<br />
vorgelegt und ein Änderungsbescheid, Rücknahmebescheid bzw. Widerruf erteilt (o. g. Teil A,<br />
Ziffer 3 und Ziffer 4).<br />
Die geänderten Projektdaten werden in die Datenbanken DVG / efREporter eingepflegt.<br />
2. Projektkontrolle:<br />
Entsprechend der VO (EG) Nr. 438/2001, Kapitel IV, Artikel 10, sind Kontrollen bei min<strong>des</strong>tens<br />
5 % der gesamten zuschussfähigen Ausgaben sowie eine repräsentative Stichprobe der<br />
genehmigten Operationen durchzuführen.<br />
Durchführende Stelle: EFRE Consult, Control & Clearing<br />
Sonstige Projektkontrollen: keine<br />
Teil D - Verwendungsnachweis und Projektbericht<br />
1. Prüfung von Zwischenverwendungsnachweisen<br />
(ZVN) bzw. abschließenden<br />
Verwendungsnachweisen (VN):<br />
Lan<strong>des</strong>förderinstitut LSA /<br />
Abteilung Wirtschafts- und Agrarförderung /<br />
Gruppe Mittelstandsförderung<br />
Arbeitsweise:<br />
Zuwendungsempfänger reicht Vordrucke ZVN / VN ein. SB prüft die Übereinstimmung der<br />
durchgeführten Maßnahme mit den Bewilligungsdaten <strong>des</strong> ZB sowie die förder- und<br />
haushaltsrechtlichen Grundlagen. Auf die Vorlage der Einnahme- und Ausgabebelege im<br />
Rahmen der Verwendungsnachweisprüfung (VNP) wird in der Regel verzichtet, wenn die Belege<br />
anlässlich von Mittelabrufen vorgelegen haben und geprüft wurden und Bestandteil <strong>des</strong><br />
zahlenmäßigen Nachweises sind. Das Ergebnis der VNP wird in einem Prüfvermerk<br />
dokumentiert. Bei Beanstandungen wird ein Teilwiderruf, Widerruf bzw. Rücknahmebescheid<br />
erteilt.<br />
Mitwirkung: keine<br />
Kompetenzregelung: Delegation von Bewilligungs- und Auszahlungsbefugnissen<br />
für das Wirtschaftsförderungsgeschäft<br />
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