Prüfpfad - EU-Förderung des Naturschutzes 2007 bis 2013

Prüfpfad - EU-Förderung des Naturschutzes 2007 bis 2013 Prüfpfad - EU-Förderung des Naturschutzes 2007 bis 2013

25.08.2013 Aufrufe

Strukturfondsförderung 2000-2006 – Ergänzung zur Programmplanung für das OP Sachsen-Anhalt Arbeitsweise: Der Zuwendungsempfänger reicht Vordrucke Zwischenverwendungsnachweis (ZVN) bzw. Verwendungsnachweis (VN) mit – im Regelfall - Bestätigungsvermerk des Rechnungsprüfungsamtes oder eines Abschlussprüfers (Wirtschaftsprüfer bzw. Steuerberater) ein. Bei Einbeziehung OFD wird das Ergebnis der Prüfung des baufachlichen Verwendungsnachweises berücksichtigt. SB prüft die Übereinstimmung der durchgeführten Maßnahme mit den Bewilligungsdaten des ZB, die Erfüllung der mit dem ZB verbundenen Förderkriterien und Auflagen sowie die förder- und haushaltsrechtlichen Grundlagen. Auf die Vorlage der Einnahme- und Ausgabebelege im Rahmen der VNP wird insoweit verzichtet als die Belege anlässlich von Mittelabrufen vorgelegen haben, geprüft wurden und Bestandteil des zahlenmäßigen Nachweises sind. Entscheidungsgrundlage bildet ein Prüfvermerk. Das Ergebnis der VNP wird in einem Beschluss dokumentiert. Mitwirkung: MW LSA, Referat 22 gem. Kompetenzregelung Kompetenzregelung: Delegation von Entscheidungsbefugnissen für das Wirtschaftsförderungsgeschäft - Gemeinschaftsaufgabe / Gemeinschaftsinitiative - 2. Finanzkorrekturen: Landesförderinstitut LSA / Abteilung Gemeinschaftsaufgabe / SB Nachbearbeitung VN Arbeitsweise: Im Ergebnis der VNP wird ein abschließender Bescheid mit ggf. Teilwiderruf, Widerruf bzw. Rücknahme erstellt und dem Zuwendungsempfänger zugestellt. Die Rückforderung von Beträgen gemäß o. g. Bescheiden wird dokumentiert und der Zahlungseingang geprüft. 3. Datenerfassung für die Programm- abrechnung: Prüfpfad 2.31.2. (2.31.2.1.; 2.31.2.2.; 2.31.2.3.) - Seite 1 von 5 Stand: 19. Juli 2002 Landesförderinstitut LSA / Abteilung Gemeinschaftsaufgabe / SB Nachbearbeitung VN Datenbank: DVG /über Schnittstelle efREporter Teil E – projektbezogene Dokumentation 1. Aufbewahrungsort Förderakte: Zahlungsbelege und Rechnungen: (Original) 2. Aufbewahrungsfrist: (VO (EG) Nr. 1260/99 Artikel 38, Absatz 6) 3. Datenhaltung: dvg – Datenimport über Schnittstelle in den efREporter Teil F – Fachaufsicht 1. Fachaufsicht innerhalb der beteiligten Institutionen: Landesförderinstitut LSA / Abteilung Gemeinschaftsaufgabe Zuwendungsempfänger 31.12.2013 Landesförderinstitut LSA / 914

Strukturfondsförderung 2000-2006 – Ergänzung zur Programmplanung für das OP Sachsen-Anhalt Institutionen: Abteilungsleiter / Gruppenleiter Gemeinschaftsaufgabe 2. Fachaufsicht durch übergeordnete Dienststellen: Teil G - Berichterstattung Prüfpfad 2.31.2. (2.31.2.1.; 2.31.2.2.; 2.31.2.3.) - Seite 1 von 5 Stand: 19. Juli 2002 MW LSA, Referat 22 Gemäß Verordnung (EG) Nr. 1260/1999 Titel IV, Artikel 37, sind Berichterstattungen über die Fortschritte bei der Verwirklichung des wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalts und über die Durchführung dieser Verordnung fällig. Art der Berichte: – Jahresberichte – Schlussberichte Zuarbeit: Landesförderinstitut LSA / Abteilung Gemeinschaftsaufgabe Datenbereitstellung und -aufbereitung: EFRE Consult, Control & Clearing Zuständige Stelle: Verwaltungsbehörde 915

Strukturfondsförderung 2000-2006 – Ergänzung zur Programmplanung für das OP Sachsen-Anhalt<br />

Arbeitsweise:<br />

Der Zuwendungsempfänger reicht Vordrucke Zwischenverwendungsnachweis (ZVN) bzw.<br />

Verwendungsnachweis (VN) mit – im Regelfall - Bestätigungsvermerk <strong>des</strong><br />

Rechnungsprüfungsamtes oder eines Abschlussprüfers (Wirtschaftsprüfer bzw. Steuerberater)<br />

ein. Bei Einbeziehung OFD wird das Ergebnis der Prüfung <strong>des</strong> baufachlichen<br />

Verwendungsnachweises berücksichtigt. SB prüft die Übereinstimmung der durchgeführten<br />

Maßnahme mit den Bewilligungsdaten <strong>des</strong> ZB, die Erfüllung der mit dem ZB verbundenen<br />

Förderkriterien und Auflagen sowie die förder- und haushaltsrechtlichen Grundlagen. Auf die<br />

Vorlage der Einnahme- und Ausgabebelege im Rahmen der VNP wird insoweit verzichtet als die<br />

Belege anlässlich von Mittelabrufen vorgelegen haben, geprüft wurden und Bestandteil <strong>des</strong><br />

zahlenmäßigen Nachweises sind. Entscheidungsgrundlage bildet ein Prüfvermerk. Das Ergebnis<br />

der VNP wird in einem Beschluss dokumentiert.<br />

Mitwirkung: MW LSA, Referat 22 gem. Kompetenzregelung<br />

Kompetenzregelung: Delegation von Entscheidungsbefugnissen für das<br />

Wirtschaftsförderungsgeschäft<br />

- Gemeinschaftsaufgabe / Gemeinschaftsinitiative -<br />

2. Finanzkorrekturen: Lan<strong>des</strong>förderinstitut LSA /<br />

Abteilung Gemeinschaftsaufgabe /<br />

SB Nachbearbeitung VN<br />

Arbeitsweise:<br />

Im Ergebnis der VNP wird ein abschließender Bescheid mit ggf. Teilwiderruf, Widerruf bzw.<br />

Rücknahme erstellt und dem Zuwendungsempfänger zugestellt. Die Rückforderung von<br />

Beträgen gemäß o. g. Bescheiden wird dokumentiert und der Zahlungseingang geprüft.<br />

3. Datenerfassung für die Programm-<br />

abrechnung:<br />

<strong>Prüfpfad</strong> 2.31.2. (2.31.2.1.; 2.31.2.2.; 2.31.2.3.) - Seite 1 von 5<br />

Stand: 19. Juli 2002<br />

Lan<strong>des</strong>förderinstitut LSA /<br />

Abteilung Gemeinschaftsaufgabe /<br />

SB Nachbearbeitung VN<br />

Datenbank: DVG /über Schnittstelle efREporter<br />

Teil E – projektbezogene Dokumentation<br />

1. Aufbewahrungsort<br />

Förderakte:<br />

Zahlungsbelege und Rechnungen:<br />

(Original)<br />

2. Aufbewahrungsfrist:<br />

(VO (EG) Nr. 1260/99 Artikel 38, Absatz 6)<br />

3. Datenhaltung: dvg – Datenimport über<br />

Schnittstelle in den efREporter<br />

Teil F – Fachaufsicht<br />

1. Fachaufsicht innerhalb der beteiligten<br />

Institutionen:<br />

Lan<strong>des</strong>förderinstitut LSA /<br />

Abteilung Gemeinschaftsaufgabe<br />

Zuwendungsempfänger<br />

31.12.<strong>2013</strong><br />

Lan<strong>des</strong>förderinstitut LSA /<br />

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