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Prüfpfad - EU-Förderung des Naturschutzes 2007 bis 2013

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Strukturfondsförderung 2000-2006 – Ergänzung zur Programmplanung für das OP Sachsen-Anhalt<br />

Arbeitsweise:<br />

Das IfN reicht die Mittelabrufe an das MK LSA, Referat 55. MK LSA, Referat 55, prüft die<br />

Einhaltung der Auflagen im Genehmigungsbescheid und erstellt getrennte Auszahlungsanordnung<br />

für die EFRE- und Kofinanzierungsmittel. Die Auszahlungsanordnungen sind<br />

Grundlage zur Auszahlung durch die Lan<strong>des</strong>zentralkasse Dessau.<br />

Zahlstelle: Lan<strong>des</strong>zentralkasse Dessau<br />

Zahlungsweise: Überweisung an IfN<br />

Grundlage: Übertragung der Mittelbewirtschaftung gemäß<br />

Lan<strong>des</strong>haushaltsordnung LSA §70, Nr. 20<br />

2. Prüfung <strong>des</strong> Mittelabrufs: Lan<strong>des</strong>förderinstitut LSA /<br />

Abteilung Gemeinschaftsaufgabe<br />

Arbeitsweise:<br />

Der vom MK LSA, Referat 55, angeordnete Mittelabruf wird zur EFRE-Fähigkeitsprüfung dem<br />

Lan<strong>des</strong>förderinstitut LSA übergeben. Unter Verwendung der Formblätter „Mittelverwendung“<br />

und „Zahlenmäßiger Nachweis“ werden die Einzelrechnungen und Zahlungsnachweise auf<br />

Einhaltung der Anforderungen <strong>des</strong> EFRE (u. a. VO (EG) Nr. 1685/00) geprüft.<br />

Richtlinie: Verordnung (EG) Nr. 1685/00<br />

3. Datenerfassung der Programmabwicklung: Lan<strong>des</strong>förderinstitut LSA /<br />

Abteilung Gemeinschaftsaufgabe<br />

Erfassung der projektkonkreten Ausgabebelege.<br />

Datenbank: efREporter<br />

4. Abgabe der Ausgabebestätigung: Richtlinieninhaber gibt Ausgabebestätigung<br />

gemäß der VO (EG) Nr. 438/2001, Kapitel III,<br />

Artikel 9, Absatz 2 ab.<br />

Richtlinieninhaber /<br />

beauftragte Behörde / Einrichtung:<br />

<strong>Prüfpfad</strong> 2.31.1. Seite 1 von 5<br />

Stand: 19. Juli 2002<br />

MK LSA, Referat 55<br />

Teil C - Projektbegleitung / -kontrolle:<br />

1. Projektbegleitung: MK LSA, Referat 55<br />

Die Projektfortschrittsüberwachung erfolgt<br />

→ über gelieferte Indikatoren<br />

→ auf Antrag bzw. infolge der Informationspflicht <strong>des</strong> Zuwendungsempfängers<br />

→ auf Grund interner oder externer Informationen zu Unregelmäßigkeiten oder<br />

→ im Ergebnis durchgeführter Vor-Ort-Kontrollen von EFRE Consult, Control & Clearing.<br />

Erforderliche Änderungen und festgestellte Finanzkorrekturen erfolgen in Abstimmung mit dem<br />

MK LSA. Im Ergebnis dieser Abstimmung wird ein Änderungsbescheid, Rücknahmebescheid<br />

bzw. Widerruf erteilt (Verfahren siehe Teil A, Ziffer 3 und Ziffer 4).<br />

Die geänderten Projektdaten werden in die Datenbank efREporter eingepflegt.<br />

2. Projektkontrolle:<br />

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