Prüfpfad - EU-Förderung des Naturschutzes 2007 bis 2013
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Strukturfondsförderung 2000-2006 – Ergänzung zur Programmplanung für das OP Sachsen-Anhalt<br />
Arbeitsweise:<br />
Das IfN reicht die Mittelabrufe an das MK LSA, Referat 55. MK LSA, Referat 55, prüft die<br />
Einhaltung der Auflagen im Genehmigungsbescheid und erstellt getrennte Auszahlungsanordnung<br />
für die EFRE- und Kofinanzierungsmittel. Die Auszahlungsanordnungen sind<br />
Grundlage zur Auszahlung durch die Lan<strong>des</strong>zentralkasse Dessau.<br />
Zahlstelle: Lan<strong>des</strong>zentralkasse Dessau<br />
Zahlungsweise: Überweisung an IfN<br />
Grundlage: Übertragung der Mittelbewirtschaftung gemäß<br />
Lan<strong>des</strong>haushaltsordnung LSA §70, Nr. 20<br />
2. Prüfung <strong>des</strong> Mittelabrufs: Lan<strong>des</strong>förderinstitut LSA /<br />
Abteilung Gemeinschaftsaufgabe<br />
Arbeitsweise:<br />
Der vom MK LSA, Referat 55, angeordnete Mittelabruf wird zur EFRE-Fähigkeitsprüfung dem<br />
Lan<strong>des</strong>förderinstitut LSA übergeben. Unter Verwendung der Formblätter „Mittelverwendung“<br />
und „Zahlenmäßiger Nachweis“ werden die Einzelrechnungen und Zahlungsnachweise auf<br />
Einhaltung der Anforderungen <strong>des</strong> EFRE (u. a. VO (EG) Nr. 1685/00) geprüft.<br />
Richtlinie: Verordnung (EG) Nr. 1685/00<br />
3. Datenerfassung der Programmabwicklung: Lan<strong>des</strong>förderinstitut LSA /<br />
Abteilung Gemeinschaftsaufgabe<br />
Erfassung der projektkonkreten Ausgabebelege.<br />
Datenbank: efREporter<br />
4. Abgabe der Ausgabebestätigung: Richtlinieninhaber gibt Ausgabebestätigung<br />
gemäß der VO (EG) Nr. 438/2001, Kapitel III,<br />
Artikel 9, Absatz 2 ab.<br />
Richtlinieninhaber /<br />
beauftragte Behörde / Einrichtung:<br />
<strong>Prüfpfad</strong> 2.31.1. Seite 1 von 5<br />
Stand: 19. Juli 2002<br />
MK LSA, Referat 55<br />
Teil C - Projektbegleitung / -kontrolle:<br />
1. Projektbegleitung: MK LSA, Referat 55<br />
Die Projektfortschrittsüberwachung erfolgt<br />
→ über gelieferte Indikatoren<br />
→ auf Antrag bzw. infolge der Informationspflicht <strong>des</strong> Zuwendungsempfängers<br />
→ auf Grund interner oder externer Informationen zu Unregelmäßigkeiten oder<br />
→ im Ergebnis durchgeführter Vor-Ort-Kontrollen von EFRE Consult, Control & Clearing.<br />
Erforderliche Änderungen und festgestellte Finanzkorrekturen erfolgen in Abstimmung mit dem<br />
MK LSA. Im Ergebnis dieser Abstimmung wird ein Änderungsbescheid, Rücknahmebescheid<br />
bzw. Widerruf erteilt (Verfahren siehe Teil A, Ziffer 3 und Ziffer 4).<br />
Die geänderten Projektdaten werden in die Datenbank efREporter eingepflegt.<br />
2. Projektkontrolle:<br />
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