Prüfpfad - EU-Förderung des Naturschutzes 2007 bis 2013

Prüfpfad - EU-Förderung des Naturschutzes 2007 bis 2013 Prüfpfad - EU-Förderung des Naturschutzes 2007 bis 2013

25.08.2013 Aufrufe

Strukturfondsförderung 2000-2006 – Ergänzung zur Programmplanung für das OP Sachsen-Anhalt Entsprechend der VO (EG) Nr. 438/2001, Kapitel IV, Artikel 10, sind Kontrollen bei mindestens 5 % der gesamten zuschussfähigen Ausgaben sowie eine repräsentative Stichprobe der genehmigten Operationen durchzuführen. Durchführende Stelle: EFRE Consult, Control & Clearing Sonstige Projektkontrollen: keine Teil D - Verwendungsnachweis und Projektbericht 1. Prüfung von Zwischenverwendungs nachweisen (ZVN) bzw. abschließenden Verwendungsnachweisen (VN): Prüfpfad 2.31.1. Seite 1 von 5 Stand: 19. Juli 2002 Landesförderinstitut LSA / Abteilung Gemeinschaftsaufgabe Arbeitsweise: Der abschließend durch das Staatshochbauamt der Oberfinanzdirektion und das MK LSA, Referat 55, bestätigte Verwendungsnachweis wird einschließlich des Formulars „Schlussbericht“ an das Landesförderinstitut LSA zur Prüfung der Einhaltung der Anforderungen des EFRE eingereicht. Mitwirkung: – MK LSA, Referat 55 – FhG – Staatshochbauamt der Oberfinanzdirektion Kompetenzregelung: Delegation von Entscheidungsbefugnissen für das Wirtschaftsförderungsgeschäft Gemeinschaftsaufgabe / Gemeinschaftsinitiative Entscheidung VNP: Votum EFRE-Fähigkeit der Ausgaben nach Abschluss der Maßnahme 2. Finanzkorrekturen: MK LSA, Referat 55 Arbeitsweise: Notwendige Finanzkorrekturen aufgrund des Verwendungsnachweises und des Schlussberichtes zur EFRE-Fähigkeitsprüfung werden durch das MK LSA, Referat 55, vorgenommen. 3. Datenerfassung für die Programm- abrechnung: Datenbank: efREporter Teil E - projektbezogene Dokumentation 1. Aufbewahrungsort Förderakte: Zahlungsbelege und Rechnungen: (Original) 2. Aufbewahrungsfrist: (VO (EG) Nr. 1260/99 Artikel 38, Absatz 6) Landesförderinstitut LSA / Abteilung Gemeinschaftsaufgabe MK LSA, Referat 55 FhG 31.12.2013 892

Strukturfondsförderung 2000-2006 – Ergänzung zur Programmplanung für das OP Sachsen-Anhalt Teil F - Fachaufsicht 1. Fachaufsicht innerhalb der beteiligten Institutionen: 2. Fachaufsicht durch übergeordnete Dienststellen: Teil G - Berichterstattung Prüfpfad 2.31.1. Seite 1 von 5 Stand: 19. Juli 2002 893 Die Fachaufsicht über die FhG wird über den Ausschuss Fraunhofer-Gesellschaft durch Bund und Länder ausgeübt. MK LSA ist im Ausschuss durch RL` 55 vertreten. Über die Bediensteten des Referates 55 wird die Fachaufsicht durch die Referats leitung sowie durch die zuständige Abteilungs leitung ausgeübt. Die haushalts-rechtliche Aufsicht erfolgt durch den Beauftragten für den Haushalt des MK LSA. Bund und Länder Gemäß Verordnung (EG) Nr. 1260/1999 Titel IV, Artikel 37, sind Berichterstattungen über die Fortschritte bei der Verwirklichung des wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalts und über die Durchführung dieser Verordnung fällig. Art der Berichte: – Jahresberichte – Schlussberichte Zuarbeit: MK LSA, Referat 55 Datenbereitstellung und -aufbereitung: EFRE Consult, Control & Clearing Zuständige Stelle: Verwaltungsbehörde

Strukturfondsförderung 2000-2006 – Ergänzung zur Programmplanung für das OP Sachsen-Anhalt<br />

Entsprechend der VO (EG) Nr. 438/2001, Kapitel IV, Artikel 10, sind Kontrollen bei min<strong>des</strong>tens<br />

5 % der gesamten zuschussfähigen Ausgaben sowie eine repräsentative Stichprobe der genehmigten<br />

Operationen durchzuführen.<br />

Durchführende Stelle: EFRE Consult, Control & Clearing<br />

Sonstige Projektkontrollen: keine<br />

Teil D - Verwendungsnachweis und Projektbericht<br />

1. Prüfung von Zwischenverwendungs<br />

nachweisen (ZVN) bzw. abschließenden<br />

Verwendungsnachweisen (VN):<br />

<strong>Prüfpfad</strong> 2.31.1. Seite 1 von 5<br />

Stand: 19. Juli 2002<br />

Lan<strong>des</strong>förderinstitut LSA /<br />

Abteilung Gemeinschaftsaufgabe<br />

Arbeitsweise:<br />

Der abschließend durch das Staatshochbauamt der Oberfinanzdirektion und das MK LSA, Referat<br />

55, bestätigte Verwendungsnachweis wird einschließlich <strong>des</strong> Formulars „Schlussbericht“ an<br />

das Lan<strong>des</strong>förderinstitut LSA zur Prüfung der Einhaltung der Anforderungen <strong>des</strong> EFRE<br />

eingereicht.<br />

Mitwirkung: – MK LSA, Referat 55<br />

– FhG<br />

– Staatshochbauamt der Oberfinanzdirektion<br />

Kompetenzregelung: Delegation von Entscheidungsbefugnissen für das<br />

Wirtschaftsförderungsgeschäft<br />

Gemeinschaftsaufgabe / Gemeinschaftsinitiative<br />

Entscheidung VNP: Votum EFRE-Fähigkeit der Ausgaben nach<br />

Abschluss der Maßnahme<br />

2. Finanzkorrekturen:<br />

MK LSA, Referat 55<br />

Arbeitsweise:<br />

Notwendige Finanzkorrekturen aufgrund <strong>des</strong> Verwendungsnachweises und <strong>des</strong> Schlussberichtes<br />

zur EFRE-Fähigkeitsprüfung werden durch das MK LSA, Referat 55, vorgenommen.<br />

3. Datenerfassung für die Programm-<br />

abrechnung:<br />

Datenbank: efREporter<br />

Teil E - projektbezogene Dokumentation<br />

1. Aufbewahrungsort<br />

Förderakte:<br />

Zahlungsbelege und Rechnungen:<br />

(Original)<br />

2. Aufbewahrungsfrist:<br />

(VO (EG) Nr. 1260/99 Artikel 38, Absatz 6)<br />

Lan<strong>des</strong>förderinstitut LSA /<br />

Abteilung Gemeinschaftsaufgabe<br />

MK LSA, Referat 55<br />

FhG<br />

31.12.<strong>2013</strong><br />

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