Prüfpfad - EU-Förderung des Naturschutzes 2007 bis 2013

Prüfpfad - EU-Förderung des Naturschutzes 2007 bis 2013 Prüfpfad - EU-Förderung des Naturschutzes 2007 bis 2013

25.08.2013 Aufrufe

Strukturfondsförderung 2000-2006 – Ergänzung zur Programmplanung für das OP Sachsen-Anhalt Arbeitsweise: Das IPK reicht die Mittelabrufe über das zuständige Staatshochbauamt der Oberfinanzdirektion (baufachliche Prüfung) an das MK LSA, Referat 55. MK LSA, Referat 55, prüft die Einhaltung der Auflagen im Genehmigungsbescheid und erstellt getrennte Auszahlungsanordnung für die EFRE- und Kofinanzierungsmittel. Die Auszahlungsanordnungen sind Grundlage zur Auszahlung durch die Landeszentralkasse Dessau. Zahlstelle: Landeszentralkasse Dessau Zahlungsweise: Überweisung an IPK Grundlage: Übertragung der Mittelbewirtschaftung gemäß Landeshaushaltsordnung LSA § 70, Nr. 20 2. Prüfung des Mittelabrufs: Landesförderinstitut LSA / Abteilung Gemeinschaftsaufgabe Arbeitsweise: Der vom Staatshochbauamt baufachlich geprüfte und vom MK LSA, Referat 55, angeordnete Mittelabruf wird zur EFRE-Fähigkeitsprüfung dem Landesförderinstitut LSA übergeben. Unter Verwendung der Formblätter „Mittelverwendung“ und „Zahlenmäßiger Nachweis“ werden die Einzelrechnungen und Zahlungsnachweise auf Einhaltung der Anforderungen des EFRE (u. a. VO (EG) Nr. 1685/00) geprüft. Richtlinie: Verordnung (EG) Nr. 1685/00 3. Datenerfassung der Programmabwicklung: Landesförderinstitut LSA / Abteilung Gemeinschaftsaufgabe Erfassung der projektkonkreten Ausgabebelege. Datenbank: efREporter 4. Abgabe der Ausgabebestätigung: Richtlinieninhaber gibt Ausgabebestätigung gemäß der VO (EG) Nr. 438/2001, Kapitel III, Artikel 9, Absatz 2 ab. Richtlinieninhaber / beauftragte Behörde / Einrichtung: Prüfpfad 2.31.1. Seite 1 von 5 Stand: 19. Juli 2002 MK LSA, Referat 55 Teil C - Projektbegleitung / -kontrolle 1. Projektbegleitung: MK LSA, Referat 55 Die Projektfortschrittsüberwachung erfolgt → über gelieferte Indikatoren → auf Antrag bzw. infolge der Informationspflicht des Zuwendungsempfängers → auf Grund interner oder externer Informationen zu Unregelmäßigkeiten oder → im Ergebnis durchgeführter Vor-Ort-Kontrollen von EFRE Consult, Control & Clearing. Erforderliche Änderungen und festgestellte Finanzkorrekturen erfolgen in Abstimmung mit dem MK LSA. Im Ergebnis dieser Abstimmung wird ein Änderungsbescheid, Rücknahmebescheid bzw. Widerruf erteilt (Verfahren siehe Teil A, Ziffer 3 und Ziffer 4). Die geänderten Projektdaten werden in die Datenbank efREporter eingepflegt. 886

Strukturfondsförderung 2000-2006 – Ergänzung zur Programmplanung für das OP Sachsen-Anhalt 2 . Projektkontrolle: Entsprechend der VO (EG) Nr. 438/2001, Kapitel IV, Artikel 10, sind Kontrollen bei mindestens 5 % der gesamten zuschussfähigen Ausgaben sowie eine repräsentative Stichprobe der genehmigten Operationen durchzuführen. Durchführende Stelle: EFRE Consult, Control & Clearing Sonstige Projektkontrollen: keine Teil D - Verwendungsnachweis und Projektbericht 1. Prüfung von Zwischenverwendungs nachweisen (ZVN) bzw. abschließenden Verwendungsnachweisen (VN): Prüfpfad 2.31.1. Seite 1 von 5 Stand: 19. Juli 2002 Landesförderinstitut LSA / Abteilung Gemeinschaftsaufgabe Arbeitsweise: Der abschließend durch das Staatshochbauamt der Oberfinanzdirektion und das MK LSA, Referat 55, bestätigte Verwendungsnachweis wird einschließlich des Formulars „Schlussbericht“ an das Landesförderinstitut LSA zur Prüfung der Einhaltung der Anforderungen des EFRE eingereicht. Mitwirkung: – MK LSA, Referat 55 – IPK – Staatshochbauamt der Oberfinanzdirektion Kompetenzregelung: Delegation von Entscheidungsbefugnissen für das Wirtschaftsförderungsgeschäft Gemeinschaftsaufgabe / Gemeinschaftsinitiative Entscheidung VNP: Votum EFRE-Fähigkeit der Ausgaben nach Abschluss der Maßnahme 2. Finanzkorrekturen: MK LSA, Referat 55 Arbeitsweise: Notwendige Finanzkorrekturen aufgrund des Verwendungsnachweises und des Schlussberichtes zur EFRE-Fähigkeitsprüfung werden durch das MK LSA, Referat 55, vorgenommen. 3. Datenerfassung für die Programm- abrechnung: Datenbank: efREporter Teil E - projektbezogene Dokumentation 1. Aufbewahrungsort Förderakte: Zahlungsbelege und Rechnungen: (Original) 2. Aufbewahrungsfrist: (VO (EG) Nr. 1260/99 Artikel 38, Absatz 6) Landesförderinstitut LSA / Abteilung Gemeinschaftsaufgabe MK LSA, Referat 55 IPK 31.12.2013 887

Strukturfondsförderung 2000-2006 – Ergänzung zur Programmplanung für das OP Sachsen-Anhalt<br />

2 . Projektkontrolle:<br />

Entsprechend der VO (EG) Nr. 438/2001, Kapitel IV, Artikel 10, sind Kontrollen bei min<strong>des</strong>tens<br />

5 % der gesamten zuschussfähigen Ausgaben sowie eine repräsentative Stichprobe der<br />

genehmigten Operationen durchzuführen.<br />

Durchführende Stelle: EFRE Consult, Control & Clearing<br />

Sonstige Projektkontrollen: keine<br />

Teil D - Verwendungsnachweis und Projektbericht<br />

1. Prüfung von Zwischenverwendungs<br />

nachweisen (ZVN) bzw. abschließenden<br />

Verwendungsnachweisen (VN):<br />

<strong>Prüfpfad</strong> 2.31.1. Seite 1 von 5<br />

Stand: 19. Juli 2002<br />

Lan<strong>des</strong>förderinstitut LSA /<br />

Abteilung Gemeinschaftsaufgabe<br />

Arbeitsweise:<br />

Der abschließend durch das Staatshochbauamt der Oberfinanzdirektion und das MK LSA, Referat<br />

55, bestätigte Verwendungsnachweis wird einschließlich <strong>des</strong> Formulars „Schlussbericht“ an<br />

das Lan<strong>des</strong>förderinstitut LSA zur Prüfung der Einhaltung der Anforderungen <strong>des</strong> EFRE<br />

eingereicht.<br />

Mitwirkung: – MK LSA, Referat 55<br />

– IPK<br />

– Staatshochbauamt der Oberfinanzdirektion<br />

Kompetenzregelung: Delegation von Entscheidungsbefugnissen für das<br />

Wirtschaftsförderungsgeschäft<br />

Gemeinschaftsaufgabe / Gemeinschaftsinitiative<br />

Entscheidung VNP: Votum EFRE-Fähigkeit der Ausgaben nach<br />

Abschluss der Maßnahme<br />

2. Finanzkorrekturen:<br />

MK LSA, Referat 55<br />

Arbeitsweise:<br />

Notwendige Finanzkorrekturen aufgrund <strong>des</strong> Verwendungsnachweises und <strong>des</strong> Schlussberichtes<br />

zur EFRE-Fähigkeitsprüfung werden durch das MK LSA, Referat 55, vorgenommen.<br />

3. Datenerfassung für die Programm-<br />

abrechnung:<br />

Datenbank: efREporter<br />

Teil E - projektbezogene Dokumentation<br />

1. Aufbewahrungsort<br />

Förderakte:<br />

Zahlungsbelege und Rechnungen:<br />

(Original)<br />

2. Aufbewahrungsfrist:<br />

(VO (EG) Nr. 1260/99 Artikel 38, Absatz 6)<br />

Lan<strong>des</strong>förderinstitut LSA /<br />

Abteilung Gemeinschaftsaufgabe<br />

MK LSA, Referat 55<br />

IPK<br />

31.12.<strong>2013</strong><br />

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