Prüfpfad - EU-Förderung des Naturschutzes 2007 bis 2013

Prüfpfad - EU-Förderung des Naturschutzes 2007 bis 2013 Prüfpfad - EU-Förderung des Naturschutzes 2007 bis 2013

25.08.2013 Aufrufe

Strukturfondsförderung 2000-2006 – Ergänzung zur Programmplanung für das OP Sachsen-Anhalt 3. Entscheidungsverfahren und Vorbereitung des Bewilligungsbescheides: Prüfpfad 2.31.1. Seite 1 von 5 Stand: 19. Juli 2002 Datenerfassung positiv bewerteter Anträge – Projektträger WTU MK LSA, Referat 55 Arbeitsweise: Endprüfung der inhaltlichen Maßgaben der Förderrichtlinie auf der Grundlage der Stellungnahme des Projektträgers WTU und des LFI. Mitwirkung: Projektträger WTU Kompetenzregelung: Landeshaushaltsordnung LSA 4. Erteilung des Bewilligungsbescheides: MK LSA, Referat 55 Arbeitsweise: Auf der Grundlage der genehmigten Förderentscheidung wird der Zuwendungsbescheid erstellt. Art des Bescheides: Zuwendungsbescheid Kompetenzregelung / Zeichnungsberechtigung: Landeshaushaltsordnung LSA Information Zuwendungsempfänger: Übergabe des Zuwendungsbescheides an Zuwendungsempfänger 5. Datenerfassung für die Programmabwicklung: Erfassen der Projektdaten je Einzelmaßnahme. – Projektträger WTU – LFI Datenbank: Forschungsförderdatenbank (Projektträger WTU) efREporter (LFI) Teil B - Mittelabruf 1. Prüfung des Mittelabrufs: MK LSA, Referat 55 Arbeitsweise: Prüfung der Abforderung im Bewilligungsrahmen und der Einhaltung der einzelnen Ausgabearten sowie der Festlegungen im Zuwendungsbescheid bzw. dessen Änderungen. Für ausgewählte Vorhaben können Sonderregelungen (vereinfachtes Verfahren für den Mittelabruf) getroffen werden. Prüfvermerk der Einrichtung ist erforderlich bei Nichtvorlage von Belegen. Richtlinie: Landeshaushaltsordnung LSA, § 44 2. Auszahlungsanordnung und Auszahlung Ausgabeerklärung des Zuwendungsempfängers: Zahlungsanforderung Ausgabebeleg der Zahlstelle: Auszahlungsanordnung (MK LSA, Referat 51), Prüfvermerk Projektträger WTU 880

Strukturfondsförderung 2000-2006 – Ergänzung zur Programmplanung für das OP Sachsen-Anhalt Arbeitsweise: Die geprüfte Zahlungsanforderung wird an MK LSA, Referat 55, zur Anweisung über HAMISSA übergeben. Zahlstelle: Landeszentralkasse Dessau Zahlungsweise: Direktzahlung an den Zuwendungsempfänger durch die Landeszentralkasse Dessau Grundlage: Landeshaushaltsordnung LSA, § 44 3. Datenerfassung der Programmabwicklung: Erfassung der projektkonkreten Ausgabebelege. Prüfpfad 2.31.1. Seite 1 von 5 Stand: 19. Juli 2002 – Projektträger WTU – LFI Datenbank: Forschungsförderdatenbank (Projektträger WTU) efREporter (LFI) 4. Abgabe der Ausgabebestätigung: Richtlinieninhaber gibt Ausgabebestätigung gemäß VO (EG) Nr.438/2001, Kapitel III, Artikel9, Absatz 2 ab. Richtlinieninhaber / beauftragte Behörde / Einrichtung: Teil C - Projektbegleitung / -kontrolle: MK LSA, Referat 55 1. Projektbegleitung: – MK LSA, Referat 55 – Projektträger WTU Die Projektfortschrittsüberwachung erfolgt → über gelieferte Indikatoren → auf Antrag bzw. infolge der Informationspflicht des Letztempfangenden → auf Grund interner oder externer Informationen zu Unregelmäßigkeiten oder → im Ergebnis durchgeführter Vor-Ort-Kontrollen von EFRE Consult, Control & Clearing. Erforderliche Änderungen werden durch das MK, Referat 55, nach Prüfung und Stellungnahme durch den Projektträger WTU entschieden. Änderungen werden in die Datenbank efREporter eingepflegt. 2. Projektkontrolle: Entsprechend der VO (EG) Nr. 438/2001, Kapitel IV, Artikel 10 sind Kontrollen bei mindestens5 % der gesamten zuschussfähigen Ausgaben sowie eine repräsentative Stichprobe der genehmigten Operationen durchzuführen. Durchführende Stelle: EFRE Consult, Control & Clearing Sonstige Projektkontrollen: Projektträger WTU 881

Strukturfondsförderung 2000-2006 – Ergänzung zur Programmplanung für das OP Sachsen-Anhalt<br />

3. Entscheidungsverfahren und Vorbereitung<br />

<strong>des</strong> Bewilligungsbeschei<strong>des</strong>:<br />

<strong>Prüfpfad</strong> 2.31.1. Seite 1 von 5<br />

Stand: 19. Juli 2002<br />

Datenerfassung positiv bewerteter Anträge<br />

– Projektträger WTU<br />

MK LSA, Referat 55<br />

Arbeitsweise:<br />

Endprüfung der inhaltlichen Maßgaben der Förderrichtlinie auf der Grundlage der Stellungnahme<br />

<strong>des</strong> Projektträgers WTU und <strong>des</strong> LFI.<br />

Mitwirkung: Projektträger WTU<br />

Kompetenzregelung: Lan<strong>des</strong>haushaltsordnung LSA<br />

4. Erteilung <strong>des</strong> Bewilligungsbeschei<strong>des</strong>: MK LSA, Referat 55<br />

Arbeitsweise:<br />

Auf der Grundlage der genehmigten Förderentscheidung wird der Zuwendungsbescheid erstellt.<br />

Art <strong>des</strong> Beschei<strong>des</strong>: Zuwendungsbescheid<br />

Kompetenzregelung /<br />

Zeichnungsberechtigung:<br />

Lan<strong>des</strong>haushaltsordnung LSA<br />

Information Zuwendungsempfänger: Übergabe <strong>des</strong> Zuwendungsbeschei<strong>des</strong> an<br />

Zuwendungsempfänger<br />

5. Datenerfassung für die Programmabwicklung:<br />

Erfassen der Projektdaten je Einzelmaßnahme.<br />

– Projektträger WTU<br />

– LFI<br />

Datenbank: Forschungsförderdatenbank (Projektträger WTU)<br />

efREporter (LFI)<br />

Teil B - Mittelabruf<br />

1. Prüfung <strong>des</strong> Mittelabrufs: MK LSA, Referat 55<br />

Arbeitsweise:<br />

Prüfung der Abforderung im Bewilligungsrahmen und der Einhaltung der einzelnen Ausgabearten<br />

sowie der Festlegungen im Zuwendungsbescheid bzw. <strong>des</strong>sen Änderungen. Für ausgewählte<br />

Vorhaben können Sonderregelungen (vereinfachtes Verfahren für den Mittelabruf) getroffen<br />

werden. Prüfvermerk der Einrichtung ist erforderlich bei Nichtvorlage von Belegen.<br />

Richtlinie: Lan<strong>des</strong>haushaltsordnung LSA, § 44<br />

2. Auszahlungsanordnung und Auszahlung<br />

Ausgabeerklärung <strong>des</strong><br />

Zuwendungsempfängers:<br />

Zahlungsanforderung<br />

Ausgabebeleg der Zahlstelle: Auszahlungsanordnung (MK LSA, Referat 51),<br />

Prüfvermerk Projektträger WTU<br />

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