Prüfpfad - EU-Förderung des Naturschutzes 2007 bis 2013
Prüfpfad - EU-Förderung des Naturschutzes 2007 bis 2013 Prüfpfad - EU-Förderung des Naturschutzes 2007 bis 2013
Strukturfondsförderung 2000-2006 – Ergänzung zur Programmplanung für das OP Sachsen-Anhalt 2. Antragsprüfung und Entscheidungsvorbereitung: Prüfpfad 2.21.6. - Seite 2 von 6 Stand: 19. Juli 2002 MK LSA, – für 2.21.4.: Referat 54 – für 2.21.5.: Referat 52 Arbeitsweise: Der Großgeräteantrag wird zur Begutachtung an die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) gesandt. Die DFG erteilt ein Votum und sendet zur weiteren Entscheidung den Großgeräteantrag an den Wissenschaftsrat (WR). Der WR erteilt dann sein abschließendes Votum ( mit oder ohne Auflagen). Soweit das Vorhaben explizit im Rahmenplan für den Hochschulbau enthalten ist, entfällt das Votum des WR. Dieses abschließende Votum wird durch das Kultusministerium des Landes Sachsen-Anhalt (MK LSA) der Hochschule mitgeteilt und sie wird aufgefordert, die Anlage zum Anmeldebogen an das MK LSA zu senden. MK LSA sendet die Unterlagen zur Prüfung an das Landesförderinstitut Sachsen-Anhalt (LFI). Bei einem positiven Bescheid durch das LFI wird die Hochschule aufgefordert, im Rahmen der Empfehlung das Großgerät auszuschreiben und danach den Antrag auf Mittelzuweisung zu stellen. Prüfung der Einhaltung der Gemeinschaftspolitiken und der Kriterien o. g. Richtlinie. Mitwirkung: keine Stellungnahme / Votum: – LFI zur EFRE-Fähigkeit – Deutsche Forschungsgemeinschaft – Wissenschaftsrat 3. Entscheidungsverfahren und Vorbereitung des Bewilligungsbescheides: MK LSA, – für 2.21.4.: Referat 54 – für 2.21.5.: Referat 52 Arbeitsweise: Auf der Grundlage des Antrages und der vorliegenden Voten wird der Antrag entschieden. Mitwirkung: keine Kompetenzregelung: Gemeinsame Geschäftsordnung der Ministerien des Landes Sachsen-Anhalt (GGO.LSA); Organisationsregelung zur EFRE-Umsetzung Referat 63 und Referat 56 4. Erteilung des Bewilligungsbescheides: MK LSA, – für 2.21.4.: Referat 54 – für 2.21.5.: Referat 52 Arbeitsweise: Auf der Grundlage des bestätigten Haushaltsplanes wird die Mittelzuweisung unter Berücksichtigung verfügbarer Mittel erteilt. Art des Bescheides: Mittelzuweisung Kompetenzregelung / Zeichnungsberechtigung: Landeshaushaltsordnung LSA; Organisationsregelung zur EFRE-Umsetzung Referat 54 und Referat 52 868
Strukturfondsförderung 2000-2006 – Ergänzung zur Programmplanung für das OP Sachsen-Anhalt Information Zuwendungsempfänger: Übersendung Mittelfreigabe mit entsprechenden Anlagen an Hochschule 5. Datenerfassung für die Programmabwicklung: Erfassen der Projektdaten je Einzelmaßnahme. Datenbank: efREporter Teil B - Mittelabruf 1. Auszahlungsanordnung und Auszahlung Ausgabeerklärung des Zuwendungsempfängers: Prüfpfad 2.21.6. - Seite 2 von 6 Stand: 19. Juli 2002 Landesförderinstitut LSA / Abteilung Gemeinschaftsaufgabe Formblatt „Mittelverwendung“ Ausgabebeleg der Zahlstelle: Auszahlungsanordnung Arbeitsweise: Auf der Grundlage der vorliegenden Rechnungen wird nach sachlicher Prüfung durch die betreffende Hochschule eine Auszahlungsanordnung erstellt. Die Wahrung der haushaltsrechtlichen Belange wird durch das Haushaltsdezernat sichergestellt. Die Auszahlung wird von der Landeszentralkasse Dessau vorgenommen. Es gelten die Regelungen der Landeshaushaltsordnung LSA § 70 Nr. 20. Zahlstelle: Landeszentralkasse Dessau Zahlungsweise: Überweisung an Zahlungsempfänger Grundlage: Landeshaushaltsordnung LSA 2. Prüfung des Mittelabrufs auf EFRE-Fähigkeit: Landesförderinstitut LSA / Abteilung Gemeinschaftsaufgabe Arbeitsweise: Mit den Formularen „ Mittelverwendung“ sowie „Zahlenmäßiger Nachweis“ werden die Einzelrechnungen mit Zahlungsnachweis an das Landesförderinstitut LSA übergeben und die Zugehörigkeit der Ausgaben zum Vorhaben sowie die EFRE-Fähigkeit überprüft. Richtlinie: Verordnung (EG) 1685/2000 3. Datenerfassung der Programmabwicklung: Landesförderinstitut LSA / Abteilung Gemeinschaftsaufgabe Erfassung der projektkonkreten Ausgabebelege. Datenbank: efREporter 4. Abgabe der Ausgabebestätigung: Richtlinieninhaber gibt Ausgabebestätigung gemäß VO (EG) Nr. 438/2001, Kapitel III, Artikel 9, Absatz 2 ab. 869
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Strukturfondsförderung 2000-2006 – Ergänzung zur Programmplanung für das OP Sachsen-Anhalt<br />
2. Antragsprüfung und Entscheidungsvorbereitung:<br />
<strong>Prüfpfad</strong> 2.21.6. - Seite 2 von 6<br />
Stand: 19. Juli 2002<br />
MK LSA,<br />
– für 2.21.4.: Referat 54<br />
– für 2.21.5.: Referat 52<br />
Arbeitsweise:<br />
Der Großgeräteantrag wird zur Begutachtung an die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG)<br />
gesandt. Die DFG erteilt ein Votum und sendet zur weiteren Entscheidung den Großgeräteantrag<br />
an den Wissenschaftsrat (WR). Der WR erteilt dann sein abschließen<strong>des</strong> Votum ( mit oder ohne<br />
Auflagen). Soweit das Vorhaben explizit im Rahmenplan für den Hochschulbau enthalten ist,<br />
entfällt das Votum <strong>des</strong> WR. Dieses abschließende Votum wird durch das Kultusministerium <strong>des</strong><br />
Lan<strong>des</strong> Sachsen-Anhalt (MK LSA) der Hochschule mitgeteilt und sie wird aufgefordert, die<br />
Anlage zum Anmeldebogen an das MK LSA zu senden.<br />
MK LSA sendet die Unterlagen zur Prüfung an das Lan<strong>des</strong>förderinstitut Sachsen-Anhalt (LFI).<br />
Bei einem positiven Bescheid durch das LFI wird die Hochschule aufgefordert, im Rahmen der<br />
Empfehlung das Großgerät auszuschreiben und danach den Antrag auf Mittelzuweisung zu<br />
stellen.<br />
Prüfung der Einhaltung der Gemeinschaftspolitiken und der Kriterien o. g. Richtlinie.<br />
Mitwirkung: keine<br />
Stellungnahme / Votum: – LFI zur EFRE-Fähigkeit<br />
– Deutsche Forschungsgemeinschaft<br />
– Wissenschaftsrat<br />
3. Entscheidungsverfahren und Vorbereitung<br />
<strong>des</strong> Bewilligungsbeschei<strong>des</strong>:<br />
MK LSA,<br />
– für 2.21.4.: Referat 54<br />
– für 2.21.5.: Referat 52<br />
Arbeitsweise:<br />
Auf der Grundlage <strong>des</strong> Antrages und der vorliegenden Voten wird der Antrag entschieden.<br />
Mitwirkung: keine<br />
Kompetenzregelung: Gemeinsame Geschäftsordnung der Ministerien<br />
<strong>des</strong> Lan<strong>des</strong> Sachsen-Anhalt (GGO.LSA);<br />
Organisationsregelung zur EFRE-Umsetzung<br />
Referat 63 und Referat 56<br />
4. Erteilung <strong>des</strong> Bewilligungsbeschei<strong>des</strong>: MK LSA,<br />
– für 2.21.4.: Referat 54<br />
– für 2.21.5.: Referat 52<br />
Arbeitsweise:<br />
Auf der Grundlage <strong>des</strong> bestätigten Haushaltsplanes wird die Mittelzuweisung unter<br />
Berücksichtigung verfügbarer Mittel erteilt.<br />
Art <strong>des</strong> Beschei<strong>des</strong>: Mittelzuweisung<br />
Kompetenzregelung /<br />
Zeichnungsberechtigung:<br />
Lan<strong>des</strong>haushaltsordnung LSA;<br />
Organisationsregelung zur EFRE-Umsetzung<br />
Referat 54 und Referat 52<br />
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