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Teil 4 - EU-Förderung des Naturschutzes 2007 bis 2013

Teil 4 - EU-Förderung des Naturschutzes 2007 bis 2013

Teil 4 - EU-Förderung des Naturschutzes 2007 bis 2013

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104<br />

7.3 Bayerisches Kulturlandschaftsprogramm <strong>Teil</strong> A (KULAP-A)<br />

7.3.1 Darstellung der Förderhistorie<br />

Halbzeitbewertung EPLR Bayern<br />

Mit der „Effizienzverordnung“ (VO 797/85) wurde Mitte der 80er Jahre erstmals durch die Europäische Gemeinschaft<br />

ein Rahmen zur Honorierung von Umweltleistungen in der Landwirtschaft geschaffen. Bayern<br />

nutzte diese veränderten Bedingungen und entwickelte aus dem <strong>bis</strong> dahin bestehenden Bayerischen Alpen-<br />

und Mittelgebirgsprogramm das Kulturlandschaftsprogramm. Während über das Alpen- und Mittelgebirgsprogramm<br />

noch betriebs- oder viehbezogene Zuschüsse auf besonders ungünstigen Produktionsstandorten<br />

vergeben wurden, wird das Kulturlandschaftsprogramm auf flächenbezogenen Prämien aufgebaut. In einem<br />

freiwilligen Vertragsabschluss konnten sich Landwirte verpflichten, fünf Jahre zu den vorgegebenen Auflagen<br />

zu wirtschaften und dafür Prämien zu erhalten, die den höheren Aufwand bzw. den Verlust ausgleichen<br />

sollten. Förderkulisse waren Gebiete mit gefährdeter Umwelt wie Fluss- und Bachauen, Hanglagen, Moorflächen<br />

und Almen bzw. Alpen. Die Verabschiedung der „Flankierenden Maßnahmen“ der Gemeinsamen Agrarpolitik<br />

mit der VO (EWG) 2078/92 ermöglichte die Etablierung eines flächendeckenden Agrarumweltprogramms.<br />

Dieses wurde 1999 überarbeitet und von der VO (EWG) 1257/99 abgelöst. (DORFNER 1999)<br />

7.3.2 Beschreibung <strong>des</strong> Förderprogramms<br />

Problemstellung<br />

In der bayerischen Landwirtschaft vollzieht sich seit Jahren ein kontinuierlicher Strukturwandel. Dieser wird<br />

im Rückgang landwirtschaftlicher Betriebe deutlich. Zugleich geht der Anteil der Haupterwerbsbetriebe zugunsten<br />

von Nebenerwerbsbetrieben stetig zurück. Laut einer Befragung aus dem Jahre 1999 ist die Hofnachfolge<br />

nur bei 43,5% der Betriebe mit Inhabern über 45 Jahre gesichert. Die durchschnittliche Betriebsgröße<br />

lag 1999 bei 22,4 ha LF, wobei die Wachstumsschwelle inzwischen bei gut 50 ha liegt (vgl. Abschnitt<br />

4.1.2)<br />

Die Produktivitätssteigerungen in der Landwirtschaft durch die Nutzung <strong>des</strong> technischen Fortschritts haben<br />

bei begrenzter Nachfrage zu Produktionsüberschüssen mit gleichzeitigen Umweltbelastungen geführt, die<br />

von der Gesellschaft zunehmend kritisch beurteilt werden. Die Landwirtschaft ist neben Industrie und Verkehr<br />

ein weiterer Verursacher ökologischer Probleme außerhalb <strong>des</strong> privaten Sektors (RAMSAUER 1998).<br />

Auch der Sachverständigenrat für Umweltfragen (SRU 2003) nennt als eine wichtige Ursache <strong>des</strong> Arten- und<br />

Lebensraumschwun<strong>des</strong> die intensive landwirtschaftliche Nutzung. Die Ausbringung von Nähr- und Schadstoffen<br />

beeinträchtigt die Artenvielfalt und die Nutzungsaufgabe extensiv bewirtschafteter Lebensräume führt<br />

zum Verlust von wertvollen Offenlandbiotopen (SRU 2003).<br />

Diesen Problemen sollen die flankierenden Maßnahmen der gemeinsamen Agrarpolitik mit der VO 1257/99<br />

begegnen. Es soll eine nachhaltige, flächendeckende und umweltverträgliche Landbewirtschaftung gesichert<br />

sowie Landschaftselemente zur Bereicherung der Kulturlandschaft erhalten und geschaffen werden. Das<br />

Programm soll zum ökologischen Ausgleich und zur Verwirklichung der Ziele der Agrar- und Umweltpolitik<br />

beitragen. Die Anpassung der landwirtschaftlichen Erzeugung an die Marktentwicklung und damit die im<br />

Rahmen der Reform der EG-Agrarpolitik vorgenommenen Änderungen sollen flankierend unterstützen und<br />

den Landwirten einen angemessenen Einkommensausgleich sichern.<br />

Förderstrategie<br />

Die Honorierung einer umweltgerechten Landbewirtschaftung über das KULAP-A erfolgt handlungsorientiert.<br />

Die <strong>Förderung</strong> wird gewährt, wenn die Landwirte flächenbezogene Maßnahmen durchführen bzw. Bewirtschaftungsauflagen<br />

erfüllen, die das Ziel <strong>des</strong> Umwelt- und Ressourcenschutzes verfolgen. Im Gegensatz<br />

hierzu wäre ein zielorientierter Ansatz zu sehen. Bei einer zielorientierten <strong>Förderung</strong> werden die Prämien nur<br />

ausgezahlt, wenn bestimmte Zielsetzungen erreicht wurden. Solche Zielsetzungen könnten z.B. das Vorkommen<br />

bestimmter Gräser oder Kräuter auf der Fläche sein. Der Vorteil eines handlungsorientierten Ansat-


Halbzeitbewertung EPLR Bayern<br />

zes liegt im geringeren Verwaltungs- und Kontrollaufwand. Ein zielorientierter Ansatz wäre im Rahmen der<br />

vorgeschriebenen <strong>EU</strong>-Kontrollen kaum abzuwickeln. Sowohl die Kosten für Kontrollen als auch das Risiko<br />

für Beanstandungen würden stark ansteigen.<br />

Förderinhalte<br />

Um die Ziele der Agrar-Umweltpolitik zu erreichen, gelten für die <strong>Teil</strong>nahme am Bayerischen Kulturlandschaftsprogramm<br />

bestimmte Grundvoraussetzungen. Dazu gehören u.a. eine Viehbesatzgrenze von 2,0<br />

GV/ha 89 , das Verbot der Umwandlung von Grünland zu Ackerflächen und die Bewirtschaftung <strong>des</strong> Betriebs<br />

nach der guten fachlichen Praxis. Die Betriebsflächen werden im Flächen- und Nutzungsnachweis erfasst.<br />

Die Bewilligungs- und Verpflichtungsdauer zur Bewirtschaftung der Flächen nach bestimmten Auflagen beträgt<br />

5 Jahre, bei der langfristigen Bereitstellung von Flächen für agrarökologische Zwecke 10 Jahre. Die<br />

<strong>Förderung</strong> wird grundsätzlich nur für ganze Feldstücke gewährt. Ein Wechsel der geförderten Maßnahme ist<br />

nur dann möglich, wenn die neue Maßnahme einem höheren Extensivierungsgrad gleichkommt. Damit soll<br />

eine langfristige Umstellung auf eine extensivere Wirtschaftsweise erreicht werden.<br />

Berechtigte sind generell nur Inhaber landwirtschaftlicher Betriebe mit min<strong>des</strong>tens 3 ha landwirtschaftlich<br />

genutzter Fläche (LF) oder landwirtschaftliche Unternehmer im Sinne <strong>des</strong> § 1 <strong>des</strong> Gesetzes über die Alterssicherung<br />

der Landwirte (ALG). Alm- und Weidegenossenschaften können im Rahmen ihrer Mitglieder einen<br />

Antrag stellen.<br />

Die angebotenen Maßnahmen sollen zu einer Extensivierung <strong>des</strong> Landbaus beitragen. Extensive Produktionstechniken<br />

beziehen sich dabei auf den im Vergleich zur guten fachlichen Praxis geringeren Einsatz ertragssteigernder<br />

Betriebsmittel bei gegebener Produktionskapazität. Es werden Maßnahmen angeboten, die<br />

sich sowohl auf einzelne Flächen als auch auf den Betriebszweig (Ackerbau oder Grünland) bzw. den gesamten<br />

Betrieb beziehen (Tabelle 38).<br />

89<br />

Ausnahme <strong>bis</strong> max. 2,5 GV/ha LF für Betriebe mit mehr als 70% Grünland bei Maßnahmen „Extensive Dauergrünlandnutzung, Stufe a<br />

und b“ (K33/K34).<br />

105


106<br />

Tabelle 38: Maßnahmen <strong>des</strong> KULAP-A<br />

Halbzeitbewertung EPLR Bayern<br />

Gesamtbetriebliche Maßnahmen Nr.<br />

Bewirtschaftung <strong>des</strong> gesamten Betriebes nach den Kriterien <strong>des</strong> ökologischen Landbaus<br />

K14<br />

Umweltorientiertes Betriebsmanagement K10<br />

Betriebszweigbezogene Maßnahmen Nr.<br />

Extensive Fruchtfolge K31<br />

Extensive Dauergrünlandnutzung ("Grünlandprämie") Stufe a und Stufe b K33, K34<br />

Einzelflächenbezogene Maßnahmen Nr.<br />

Extensive Weidenutzung durch Schafe und Ziegen K41<br />

Extensivierung von Wiesen mit Schnittzeitpunktauflage K51, K55<br />

Verzicht auf jegliche Düngung und chemische Pflanzenschutzmittel K57<br />

Mulchsaatverfahren bei Reihenkulturen K32<br />

Mahd von Steilhangwiesen und Wiesen mit vergleichbarer Arbeitserschwernis K65, K66<br />

Behirtung anerkannter Almen und Alpen<br />

K68/K71,<br />

K72/K74<br />

Streuobstbau K76<br />

Besondere Bewirtschafungsformen Nr.<br />

Umweltgerechter Weinbau in Steil- und Terrassenlagen K82, K84<br />

Gewässerschonende Landbewirtschaftung<br />

K90,<br />

K92-K95<br />

Extensive Teichwirtschaft K81<br />

Langfristige Bereitstellung von Flächen für agrarökologische Zwecke K91, K96<br />

Umwandlung von Ackerland in Grünland in sensiblen Gebieten K48<br />

Umweltschonende Ackernutzung in gewässersensiblen Bereichen K49<br />

Gesamtbetrieblich werden die <strong>Förderung</strong> der Bewirtschaftung <strong>des</strong> Betriebes nach den Kriterien <strong>des</strong> ökologischen<br />

Landbaus (K14) und die Maßnahme <strong>des</strong> „umweltorientierten Betriebsmanagements“ (K10) angeboten.<br />

Maßnahmen für eine extensivere Acker- bzw. Grünlandnutzung können sowohl betriebszweigbezogen<br />

als auch einzelflächenbezogen gewählt werden. Betriebszweigbezogen wird die „extensive Fruchtfolge“<br />

(K31) und die „Grünlandprämie“ (K33, K34) angeboten. Einzelflächenbezogene Maßnahmen beziehen sich<br />

sowohl auf die Ackernutzung („Mulchsaat“) als auch auf die Nutzung der Flächen als Wiesen oder Weiden.<br />

Zusätzlich werden besondere Maßnahmen für regionalspezifisch bedeutsame und naturschutzfachlich wertvolle<br />

Bewirtschaftungsformen angeboten, wie z.B. der „umweltschonender Weinbau“ oder die „extensive<br />

Teichwirtschaft“.<br />

Operationelle Ziele<br />

Das Bayerische Staatsministerium für Landwirtschaft und Forsten hat für jede <strong>Teil</strong>maßnahme <strong>des</strong> Kulturlandschaftsprogramms<br />

quantifizierte Ziele für den Förderzeitraum 2000 <strong>bis</strong> 2006 formuliert 90 (vgl. Tabelle<br />

39).<br />

90 vgl. Anlagen zum Plan zur <strong>Förderung</strong> der Entwicklung <strong>des</strong> ländlichen Raums in Bayern, Anlage 3


Halbzeitbewertung EPLR Bayern<br />

Tabelle 39: Erwarteter geförderter Flächenumfang für die Maßnahmen <strong>des</strong> KULAP-A (operationelle<br />

Ziele)<br />

Maßnahmen im KULAP-A<br />

1. Gesamtbetriebliche Maßnahmen<br />

1.1 Bewirtschaftung <strong>des</strong> Betriebes nach den Kriterien <strong>des</strong> ökologischen<br />

Nr.<br />

erwarteter Flächenumfang<br />

in Hektar <strong>bis</strong> 2006<br />

Landbaues K14 116.200<br />

1.2 Umweltorientiertes Betriebsmanagement<br />

2. Betriebszweigbezogene Maßnahmen<br />

K10 1.126.000<br />

2.1 Einhaltung einer extensiven Fruchtfolge K31 295.000<br />

2.2 Extensive Dauergrünlandnutzung (Grünlandprämie)<br />

3. Einzelflächenbezogene Maßnahmen<br />

K33, K34 690.500<br />

3.1 Extensive Weidenutzung durch Schafe und Ziegen K41 10.000<br />

3.2 Extensivierung von Wiesen mit Schnittzeitauflage K51, K55 54.300<br />

3.3 Verzicht auf jegliche Düngung und chem. Pflanzenschutz K57 1.600<br />

3.4 <strong>Förderung</strong> der Mulchsaat K32 65.000<br />

3.5 Mahd von Steilhangwiesen K65, K66<br />

K68, K71<br />

1.000<br />

3.6 Behirtung anerkannter Almen und Alpen<br />

K72, K74 18.500<br />

3.7 Streuobstbau<br />

4. Besondere Bewirtschaftungsformen<br />

4.1 Regionalspezifische Maßnahmen<br />

K76 290.000 Bäume<br />

4.1.1 Umweltgerechter Weinbau in Steil- und Terrassenlagen K82, K84<br />

K90,<br />

650<br />

4.1.2 Gewässerschonende Landbewirtschaftung<br />

K92-K95 300<br />

4.1.3 Extensive Teichwirtschaft K81 3.000<br />

4.2 Langfristige Bereitstellung von Flächen für agrarökologische Zwecke K91, K96 285<br />

4.3 Umwandlung von Ackerland in Grünland K48 10.000<br />

4.4 Umweltschonende Ackernutzung K49 1.400<br />

7.3.3 Finanzielle Umsetzung <strong>des</strong> Programms<br />

Die für das KULAP-A im Rahmen der VO (EG) 1257/99 geplanten und realisierten finanziellen Aufwendungen<br />

sind in Tabelle 40 dargestellt. Bis zum Jahr 2002 wurden Finanzmittel in Höhe von 59 Mio. € eingeplant<br />

(STMLF 2002c) und diese <strong>bis</strong> Ende 2002 auch zu 90% ausgegeben. Die <strong>bis</strong> 2006 eingeplanten Finanzmittel<br />

von 176 Mio. € wurden <strong>bis</strong> Ende 2002 zu ca. 30% ausgeschöpft. Dieser zur Halbzeit <strong>des</strong> Programms etwas<br />

geringe Anteil von 30% ist damit zu erklären, dass viele Betriebe noch über die vorherige Verordnung VO<br />

(EG) 2078/92 unter Vertrag sind. Der größte <strong>Teil</strong> dieser Altverpflichtungen ist Ende 2002 ausgelaufen. Ab<br />

dem Verpflichtungsbeginn 2003 wird <strong>des</strong>halb eine steigende Nachfrage beim KULAP-A erwartet. Insgesamt<br />

konnten im Jahr 2002 sowohl für die Maßnahmen nach VO 1257/99 als auch für die noch laufenden Altverpflichtungen<br />

(VO (EG) 2078/92) ca. 181 Mio. € ausgezahlt werden (Tabelle 40).<br />

107


108<br />

Halbzeitbewertung EPLR Bayern<br />

Tabelle 40: KULAP A: Finanzielle Realisierung im Verhältnis zu den Programmzielen<br />

(VO (EG) 1257/99) davon <strong>EU</strong>-Beteiligung<br />

Realisiert 2002 a<br />

47.184 53.233.604 26.616.802 Jahr 2002 178.844.836<br />

Plan (2000-2002) b<br />

51.481 59.323.000 29.572.000 Plan für 2002 c)<br />

191.068.689<br />

Realisierungsgrad 91,7 89,7 90,0 Realisierungsgrad 93,60<br />

Plan (2000-2006) b<br />

Anzahl der<br />

Öffentliche Ausgaben, Mittelbindung in €<br />

Ausgaben im Jahr 2002<br />

insgesamt in € (VO (EG) 1257/99<br />

Betriebe<br />

und 2078/92)<br />

151.881 176.113.000 87.308.000<br />

Realisierungsgrad<br />

a)<br />

Quelle StMLF 2003<br />

31,1 30,2 30,5<br />

b)<br />

Quelle StMLF 2002a, Tabelle T4 "Vorausschauende Übersicht"<br />

c) indikativer Gesamtfinanzierungsplan, 3. Änderungsantrag<br />

7.3.4 Darstellung und Analyse <strong>des</strong> <strong>bis</strong>her erzielten Outputs<br />

Inhaltliche Verteilung der Förderfälle<br />

Um die inhaltlichen Schwerpunkte <strong>des</strong> Programms darzustellen, wurden die Förderdaten <strong>des</strong> KULAP-A gesamt,<br />

sowohl nach VO (EG) 1257/99 als auch nach 2078/92, herangezogen. Nur durch die Betrachtung <strong>des</strong><br />

gesamten Förderumfangs können Aussagen zu inhaltlichen Schwerpunkten getroffen werden. Die Daten<br />

sind in Tabelle 41 zusammengefasst. Betrachtet man die eingesetzten finanziellen Mittel, so werden 55%<br />

der Mittel für die „Grünlandprämie“ (K33, K34) aufgewendet und jeweils 13% werden für die <strong>Förderung</strong> <strong>des</strong><br />

„ökologischen Landbaus“ (K14) sowie die „extensive Fruchtfolge“ (K31) beansprucht. Bei den einzelflächenbezogenen<br />

Fördermaßnahmen haben v.a. die Maßnahmen „Mulchsaat“ (K32) und „Extensivierung von Wiesen<br />

mit Schnittzeitpunktauflage“ (K51, K55) größere Bedeutung.


Halbzeitbewertung EPLR Bayern<br />

Tabelle 41: Umfang der Einzelmaßnahmen nach Fläche und Mittelaufwand<br />

1. Gesamtbetriebliche Maßnahmen<br />

1.1. Bewirtschaftung <strong>des</strong> Betriebes nach<br />

den Kriterien <strong>des</strong> ökologischen Landbaues -<br />

K14-<br />

1.2. Umweltorientiertes<br />

Betriebsmanagement -K10-<br />

2. Betriebszweigbezogene Maßnahmen<br />

2.1. Einhaltung einer extensiven Fruchtfolge<br />

-K31-<br />

2.2. Extensive Dauergrünlandnutzung<br />

(Grünlandprämie) -K33, K34-<br />

geförderter<br />

Flächenumfang<br />

insgesamt<br />

2002 in ha<br />

Anteil am<br />

Gesamtflächenumfang<br />

in %<br />

Auszahlung<br />

insgesamt<br />

2002<br />

in €<br />

Anteil an der<br />

Auszahlungssumme<br />

gesamt<br />

in %<br />

104.532 6,5% 23.640.470 13,2%<br />

349.253 21,7% 8.696.766 4,9%<br />

305.249 19,0% 24.851.461 13,9%<br />

707.717 44,0% 99.778.593 55,8%<br />

3. Einzelflächenbezogene Maßnahmen<br />

3.1. Extensive Weidenutzung durch Schafe<br />

und Ziegen -K41-<br />

3.608 0,2% 450.639 0,3%<br />

3.2 Extensivierung von Wiesen mit<br />

Schnittzeitauflage -K51, K55-<br />

22.181 1,4% 5.803.926 3,2%<br />

3.3. Verzicht auf jegliche Düngung und<br />

chem. Pflanzenschutz -K57-<br />

8.823 0,5% 3.132.085 1,8%<br />

3.4. <strong>Förderung</strong> der Mulchsaat -K32- 73.879 4,6% 7.369.744 4,1%<br />

3.5. Mahd von Steilhangwiesen 555 0,0% 163.349 0,1%<br />

3.6. Behirtung anerkannter Almen und<br />

Alpen -K68, K71; K72, K74-<br />

25.379 1,6% 2.132.495 1,2%<br />

3.7 Streuobstbau -K76- 260874 Bäume 1.042.556 0,6%<br />

4. Besondere Bewirtschaftungsformen<br />

4.1 Regionalspezifische Maßnahmen<br />

4.1.1 Umweltgerechter Weinbau in Steilund<br />

Terrassenlagen -K82, K84-<br />

316 0,0% 408.487 0,2%<br />

4.1.2 Gewässerschonende Landbewirtschaftung<br />

-K90, K92-K95-<br />

187 0,0% 75.493 0,0%<br />

4.1.3 Extensive Teichwirtschaft -K81- 3.300 0,2% 676.408 0,4%<br />

4.2 Langfristige Bereitstellung von Flächen<br />

für agrarökologische Zwecke -K91, K96-<br />

264 0,0% 106.027 0,1%<br />

4.3 Umwandlung von Ackerland in<br />

Grünland -K48-<br />

136 0,0% 32.209 0,0%<br />

4.4 Umweltschonende Ackernutzung -K49- 2.785 0,2% 484.127 0,3%<br />

Gesamt 1.608.164 100% 178.844.836 100%<br />

Regionale Verteilung der <strong>Förderung</strong> im Rahmen der VO (EG) 1257/99<br />

Ausschlaggebend für die regional unterschiedliche Inanspruchnahme der Maßnahmen sind sowohl standörtliche<br />

Bedingungen als auch traditionelle und betriebsbezogene Faktoren. So werden Maßnahmen für Grünlandflächen<br />

häufiger in typischen Grünlandregionen angenommen, während z.B. die Mulchsaat in den Landkreisen<br />

ihren Schwerpunkt hat, in denen der Anbau von Reihenkulturen aufgrund der jeweiligen Produktionseignungen<br />

der Gebiete verstärkt vorkommt.<br />

109


110<br />

Halbzeitbewertung EPLR Bayern<br />

Abbildung 8: Anteil der geförderten Fläche für KULAP-A an der LF je Landkreis<br />

KULAP - <strong>Teil</strong> A<br />

Anteil der geförderten<br />

Fläche an der LF<br />

der Landkreise<br />

Vertragsbeginn 2000-2002<br />

< 18 %<br />

18 - 36 %<br />

36 - 54 %<br />

54 - 72 %<br />

72 - 90 %<br />

Datenbasis:<br />

BaySTMLF (2003)<br />

Erstellt:<br />

K. Eckstein, J.Glöggler,<br />

Lehrstuhl für Wirtschaftslehre<br />

<strong>des</strong> Landbaues TUM, 06/03<br />

Im bayerischen Durchschnitt werden im Rahmen der VO (EG) 1257/99 21% der landwirtschaftlich genutzten<br />

Fläche (LF) eines Landkreises über das KULAP-A gefördert. Die Verteilung auf die einzelnen Landkreise ist<br />

in Abbildung 8 dargestellt. Der Anteil der geförderten Fläche ist in den Landkreisen im Alpenraum relativ<br />

hoch. Die Spitze bildet der Landkreis Oberallgäu mit einem Förderumfang von 89% der LF, gefolgt von Lindau<br />

mit 71% und Miesbach mit 70% der LF. Im Bayerischen Wald sind v.a. in den Landkreisen Regen mit<br />

51% der LF und Freyung-Grafenau mit 45% der LF sehr viele Flächen in die <strong>Förderung</strong> einbezogen, ebenso<br />

in den Landkreisen Ostallgäu, Bad Tölz und Berchtesgaden mit Anteilen von 49, 47 und 44% an der LF. Der<br />

Landkreis Miltenberg in Unterfranken liegt mit 44% Förderfläche über den anderen nordbayerischen Landkreisen.<br />

Im Landkreis Ansbach beläuft sich der geförderte Flächenumfang auf 20% der LF. Dieser Anteil<br />

entspricht in etwa dem geförderten Flächenumfang in anderen nordbayerischen Landkreisen. In den landwirtschaftlichen<br />

Gunstlagen <strong>des</strong> Tertiären Hügellan<strong>des</strong> und der Iller-Lech-Schotterplatten sowie in <strong>Teil</strong>en der<br />

Fränkischen Platten bzw. <strong>des</strong> Steigerwaldvorlan<strong>des</strong> liegt der Anteil an geförderter Fläche in den Landkreisen<br />

dagegen unter 18 % der LF. Beispielsweise werden in den Landkreisen Erding und Straubing-Bogen nur ca.<br />

7% der LF in die <strong>Förderung</strong> einbezogen.<br />

Diese Verteilung entspricht auch weitgehend dem Anteil an geförderten Betrieben in den jeweiligen Landkreisen.<br />

Der mittlere Anteil an teilnehmenden Betrieben liegt ab dem Verpflichtungszeitraum 2000 bei 28%<br />

pro Landkreis. In den Landkreisen Oberallgäu, Lindau und Miesbach beträgt der Anteil teilnehmender Betriebe<br />

über 60%, in den Ostbayerischen Landkreisen Regen, Cham und Freyung-Grafenau zwischen 40%<br />

und 60%. Dagegen nehmen in einigen Landkreisen <strong>des</strong> südlichen Tertiären Hügellan<strong>des</strong> und der Iller-Lech-<br />

Schotterplatten weniger als 20% der Betriebe am KULAP-A teil.<br />

Die Auszahlungssummen folgen der Intensität der Nachfrage nach KULAP-A Maßnahmen (vgl. Abbildung<br />

9).<br />

0<br />

50<br />

100 km<br />

N


Halbzeitbewertung EPLR Bayern<br />

Abbildung 9: Durchschnittliche Auszahlungssumme je ha LF der Landkreise<br />

KULAP - <strong>Teil</strong> A<br />

Durchschnittliche<br />

Auszahlungssumme<br />

je ha LF der Landkreise<br />

Vertragsbeginn 2000-2002<br />

< 15 €/ha<br />

15 - 30 €/ha<br />

30 - 45 €/ha<br />

45 - 60 €/ha<br />

> 60 €/ha<br />

Datenbasis:<br />

BaySTMLF (2003)<br />

Erstellt:<br />

K. Eckstein, J.Glöggler,<br />

Lehrstuhl für Wirtschaftslehre<br />

<strong>des</strong> Landbaues TUM, 06/03<br />

Durchschnittlich fließen durch die <strong>Förderung</strong> im Rahmen der VO (EG) 1257/99 in jeden Landkreis 16 €/ha.<br />

Für die Landkreise im Alpenraum (Oberallgäu, Ostallgäu, Lindau, Miesbach) werden zwischen 40 und 45<br />

€/ha aufgewendet, in die Landkreise mit relativ günstigen Produktionsbedingungen wie Erding, Straubing-<br />

Bogen, Neuburg-Schrobenhausen fließen zwischen 6 und 13 €/ha. Eine Mittelstellung nehmen hier wieder<br />

die Landkreise <strong>des</strong> Ostbayerischen Hügellan<strong>des</strong> ein. In Freyung-Grafenau werden z.B. 33 €/ha und in Regen<br />

35 €/ha ausgezahlt. Für die Landkreise im nördlichen Bayern konnten Auszahlungssummen zwischen<br />

10 und 20 €/ha ermittelt werden (z.B. Neustadt a. d. Waldnaab 17 €/ha, Forchheim 10 €/ha, Ansbach 18<br />

€/ha, Schweinfurt 11 €/ha, Rhön-Grabfeld 21 €/ha, Main-Spessart 15 €/ha).<br />

Die Verteilung der geförderten Fläche variiert je nach <strong>Teil</strong>maßnahme. Die Verteilung der geförderten Flächen<br />

für die Einzelmaßnahmen ist im Anhang 3 aufgeführt.<br />

Erreichung der im Entwicklungsplan gesetzten Ziele<br />

Im Rahmen <strong>des</strong> EPLR wurden Ziele für das Kulturlandschaftsprogramm formuliert, die sich auf den angestrebten<br />

zu fördernden Flächenumfang <strong>bis</strong> 2006 beziehen 91 . In Tabelle 42 werden die quantifizierten Ziele<br />

<strong>des</strong> Programms (vgl. Tabelle 39) dem tatsächlich <strong>bis</strong> Ende 2002 geförderten Flächenumfang gegenübergestellt.<br />

Da ein großer Anteil der landwirtschaftlichen Flächen aufgrund der fünfjährigen Vertragslaufzeit noch<br />

über Altverpflichtungen aus der VO (EG) 2078/92 gebunden ist, werden diese Daten zur Ermittlung <strong>des</strong> Realisierungsgra<strong>des</strong><br />

einbezogen. Dabei wird davon ausgegangen, dass Betriebe nach Ende der bereits bestehenden<br />

Vertragsbindung wieder neue Verträge auf Grundlage der VO (EG) 1257/99 eingehen. Dies ist zu<br />

einem späteren Zeitpunkt zu überprüfen.<br />

91 vgl. Anlagen zum Plan zur <strong>Förderung</strong> der Entwicklung <strong>des</strong> ländlichen Raums in Bayern, Anlage 3<br />

0<br />

50<br />

100 km<br />

N<br />

111


112<br />

Tabelle 42: Erreichung der im Entwicklungsplan formulierten Ziele<br />

1. Gesamtbetriebliche Maßnahmen<br />

1.1 Bewirtschaftung <strong>des</strong> Betriebes nach<br />

den Kriterien <strong>des</strong> ökologischen<br />

Landbaues -K14-<br />

1.2 Umweltorientiertes<br />

Betriebsmanagement -K10-<br />

geförderter a)<br />

Flächenumfang<br />

in Hektar<br />

2000-2002<br />

geförderter b)<br />

Flächenumfang<br />

in Hektar<br />

1997-1999<br />

(Altverpflichtungen)<br />

Halbzeitbewertung EPLR Bayern<br />

erwarteter a)<br />

Flächenumfang<br />

in Hektar<br />

<strong>bis</strong> 2006<br />

(VO (EG)<br />

1257/99)<br />

Realisierungsgrad<br />

in % (ohne<br />

Altverpflichtungen)<br />

Realisierungsgrad<br />

in % (mit Altverpflichtungen<br />

c) )<br />

55.837 54.607 116.200 48% 95%<br />

346.911 - 1.126.000 31%<br />

2. Betriebszweigbezogene Maßnahmen<br />

2.1 Einhaltung einer extensiven<br />

Fruchtfolge -K31-<br />

48.758 259.834 295.000 17% 105%<br />

2.2 Extensive Dauergrünlandnutzung<br />

(Grünlandprämie) -K33, K34-<br />

102.398 617.187 690.500 15% 104%<br />

3. Einzelflächenbezogene Maßnahmen<br />

3.1 Extensive Weidenutzung durch<br />

Schafe und Ziegen -K41-<br />

2.117 1.643 10.000 21% 38%<br />

3.2 Extensivierung von Wiesen mit<br />

Schnittzeitauflage -K51, K55-<br />

9.820 17.906 54.300 18% 51%<br />

3.3 Verzicht auf jegliche Düngung und<br />

chem. Pflanzenschutz -K57-<br />

8.363 369 1.600 523% 546%<br />

3.4 <strong>Förderung</strong> der Mulchsaat -K32- 22.870 51.722 65.000 35% 115%<br />

3.5 Mahd von Steilhangwiesen K65,<br />

K66<br />

132 453 1.000 13% 58%<br />

3.6 Behirtung anerkannter Almen und<br />

Alpen -K68, K71; K72, K74-<br />

4.705 20.266 18.500 25% 135%<br />

3.7 Streuobstbau -K76- 76.627 Bäume 220.908 Bäume 290.000 Bäume 26% 103%<br />

4. Besondere Bewirtschaftungsformen<br />

4.1 Regionalspezifische Maßnahmen<br />

4.1.1 Umweltgerechter Weinbau in Steilund<br />

Terrassenlagen -K82, K84-<br />

285 15 650 44% 46%<br />

4.1.2 Gewässerschonende<br />

Landbewirtschaftung -K90, K92-94-<br />

116 165 300 39% 94%<br />

4.1.3 Extensive Teichwirtschaft -K81-<br />

4.2 Langfristige Bereitstellung von<br />

1.363 2.220 3.000 45% 119%<br />

Flächen für agrarökologische Zwecke<br />

-K91, K96-<br />

120 57 285 42% 62%<br />

4.3 Umwandlung von Ackerland in<br />

Grünland -K48-<br />

137 - 10.000 1%<br />

4.4 Umweltschonende Ackernutzung<br />

-K49-<br />

2.643 - 1.400 189%<br />

Gesamt 606.577 1.026.443 2.393.735 25% 68%<br />

a) b)<br />

nach VO (EG) 1257/99; nach VO (EG) 2078/92<br />

c)<br />

Anteil <strong>des</strong> gesamten geförderten Flächenumfangs (Alt- und Neuverpflichtungen) am zu erwartenden Flächenumfang <strong>bis</strong> 2006<br />

Datenquelle: StMLF 2002, 2003<br />

Im Bereich der <strong>Förderung</strong> <strong>des</strong> „Ökologischen Landbaus“ (K14) konnte zur Halbzeitbewertung knapp die<br />

Hälfte <strong>des</strong> <strong>bis</strong> 2006 angestrebten Flächenumfangs, nämlich 55.837 ha, gefördert werden. Geht man davon<br />

aus, dass die Betriebe, die noch über Altverpflichtungen gebunden sind, wieder an der neuen Förderperiode<br />

teilnehmen werden, kann der <strong>bis</strong> zum Jahr 2006 erwartete Flächenumfang erreicht werden. Dagegen liegt<br />

die <strong>Teil</strong>nahme an der Maßnahme „Umweltorientierten Betriebsmanagement“ (K10) mit 30% (346.911 ha)<br />

<strong>des</strong> erwarteten Flächenumfangs deutlich unter den Erwartungen. Hauptkritikpunkte der Antragsteller sind der<br />

Ausschluss einer Kombination mit der „Grünlandprämie Stufe a“ (K33) und der extensiven Ackernutzung<br />

(STMLF 2002c). Bei der Kombination mit diesen Maßnahmen sind die Flächen, die in die jeweilige Maßnahme<br />

einbezogen werden, von der <strong>Förderung</strong> ausgeschlossen. Außerdem ist in Ackerbaubetrieben mit<br />

mehr als 50% Intensivkulturen der Anreiz von 25 €/ha nicht ausreichend, um den Betrieb entsprechend der<br />

Auflagen umzustellen. Für Ackerbaubetriebe mit einem Anteil von deutlich weniger als 50% Intensivkulturen<br />

erscheint dagegen die Maßnahmen „Extensive Fruchtfolge“ (K31) attraktiver.


Halbzeitbewertung EPLR Bayern<br />

Der Realisierungsgrad der beiden betriebszweigbezogenen Maßnahmen „Extensive Fruchtfolge“ (K31) und<br />

„Grünlandprämie“ (K33, K34) ist mit 16% und 14% noch relativ gering. Allerdings sind auch hier noch viele<br />

Flächen über die Altverpflichtungen gebunden. Rechnet man diese in den geförderten Flächenumfang mit<br />

ein, könnte der erwartete Flächenumfang erreicht werden.<br />

Bei den einzelflächenbezogenen Maßnahmen werden die „Extensive Weidenutzung“ (K41), die „Extensivierung<br />

von Wiesen mit Schnittzeitpunktauflage“ (K51, K55) und die „Mahd von Steilhangwiesen“ (K65, K66)<br />

nur in geringem Maße von den Bewirtschaftern umgesetzt. Selbst unter Einbeziehung der Altverpflichtungen<br />

scheint der angestrebte Förderumfang nicht erreicht zu werden. Vermutlich bieten die Prämien zu wenig<br />

Anreiz zur Umsetzung dieser Maßnahmen. Die „Grünlandprämie Stufe b“ (K34) wird häufig der Maßnahme<br />

„Extensive Wiesennutzung mit Schnittzeitpunktauflage, Stufe 1“ (K51) vorgezogen. Die Prämie, die für die<br />

<strong>Teil</strong>nahme an der Maßnahme K34 angeboten wird, ist zwar etwas geringer, der Mähzeitpunkt kann aber frei<br />

gewählt werden.<br />

Die <strong>Teil</strong>nahme an der Maßnahme „Verzicht auf jegliche Düngung und Pflanzenschutzmittel“ (K57) übersteigt<br />

die Erwartungen um 500%. Diese Maßnahme ist aufgrund der relativ hohen Prämie von 360 €/ha im Vergleich<br />

zu anderen Grünlandmaßnahmen sehr attraktiv. Es wurden spezielle Gebietskulissen 92 festgelegt, in<br />

denen diese Maßnahme bevorzugt durchgeführt werden soll.<br />

Auch bei der <strong>Förderung</strong> der „Behirtung der Almen- und Alpen“ (K68/K71, K72/K74) kann angenommen werden,<br />

dass der erwartete Flächenumfang erreicht wird. Die Zahl der geförderten Streuobstbäume (K76) entspricht<br />

weitgehend den Erwartungen.<br />

Von den regionalspezifischen Fördermaßnahmen kann nur von der Maßnahme der „Extensiven Teichwirtschaft“<br />

(K81) und der „Gewässerschonenden Landbewirtschaftung“ (K90, K92-K95) angenommen werden,<br />

dass der erwartete Flächenumfang <strong>bis</strong> 2006 erreicht wird. Die Maßnahme „Umweltschonende Ackernutzung“<br />

(K49) ist schon jetzt mit 188% mit sehr viel größerem Flächenumfang gefördert worden, als erwartet wurde.<br />

Laut EPLR sollte diese Maßnahme nur eine Möglichkeit für Betriebe sein, die aus betriebswirtschaftlichen<br />

Gründen diese Ackerflächen noch nicht in Grünland umwandeln können. Längerfristig könnten diese Flächen<br />

zu der Maßnahme „Umwandlung von Ackerflächen in Grünland“ (K48) überführt werden. Von dieser<br />

Maßnahme wurden zum Abrechungszeitpunkt 2002 nur 1,2% <strong>des</strong> erwarteten Flächenumfangs erreicht.<br />

Für die Maßnahme „Bereitstellung von Flächen für agrarökologische Zwecke“ (K91, K96) stehen <strong>bis</strong> jetzt<br />

42%, mit den Altverpflichtungen 62%, unter Vertrag. Auch für die Maßnahme „Umweltgerechter Weinbau in<br />

Steil- und Terrassenlage“ (K82, K84) konnte das Potenzial noch nicht ausgeschöpft werden.<br />

Im Jahr 2002 waren 25% <strong>des</strong> erwarteten Gesamtflächenumfangs unter Vertrag. Bei Vertragsverlängerung<br />

der Flächen, die noch über alte Verträge gebunden sind, kann der erwartete Flächenumfang von 2,3 Mio. ha<br />

zu ca. 68% erreicht werden.<br />

7.3.5 Analyse und Bewertung der administrativen Umsetzung<br />

Publizität der Fördermöglichkeiten<br />

Der Plan zur <strong>Förderung</strong> der Entwicklung <strong>des</strong> ländlichen Raumes in der von der <strong>EU</strong>-Kommission genehmigten<br />

Fassung steht der Öffentlichkeit über verschiedene Medien zur Verfügung (vgl. Abschnitt 2.2.2). Über die<br />

Möglichkeit der KULAP-<strong>Förderung</strong> informieren u.a. die Broschüre „Programm 2000 – Leistungen für Land<br />

und Leute“ sowie spezielle Förderunterlagen. Eine Vielzahl von Veranstaltungen der Landwirtschaftsverwal-<br />

92 Bei den Gebietskulissen für die Maßnahme K57 handelt es sich um die Einzugsbereiche „Obere Altmühl“, „Eixendorfer Stauseen“,<br />

„Perlmuschelgebiet Oberfranken“ sowie dem Projektgebiet „Werntal“ welches im Rahmen der Regionalkampagne „Aktion Grundwasserschutz<br />

– Trinkwasser für Unterfranken“ ausgewiesen wurde.<br />

113


114<br />

Halbzeitbewertung EPLR Bayern<br />

tung und <strong>des</strong> Bauernverban<strong>des</strong> und nicht zuletzt die Fachpresse haben eine breite Informationsbasis geschaffen.<br />

Antragstellung, Bearbeitung und Bewilligung<br />

Zuständig für den Vertragsabschluss für das KULAP-A ist das örtliche Landwirtschaftsamt. Hier findet die<br />

Beratung, die Antragstellung, die Antragsbearbeitung und –bewilligung und die Kontrolle statt. Der Antrag für<br />

den 5-jährigen Verpflichtungszeitraum wird im Herbst vor Beginn der Verpflichtung gestellt. Die jährliche<br />

Abwicklung erfolgt zusammen mit dem Mehrfachantrag im Frühjahr. Der Mehrfachantrag dient zur Beantragung<br />

der landwirtschaftlichen Direktzahlungen. Somit entsteht in der Regel nur eine geringe Mehrbelastung<br />

durch die Vertragsabwicklung während <strong>des</strong> Verpflichtungszeitraumes.<br />

Die Maßnahmen <strong>des</strong> Kulturlandschaftsprogramms mit standardisierten Auflagen und Verpflichtungen werden<br />

auf dem Antragsweg mit der Agrarverwaltung vereinbart. Der im Gegensatz zu individuellen Vertragsabschlüssen<br />

etwas geringere Verwaltungsaufwand geht allerdings auf Kosten individueller, flächenbezogener<br />

Anpassungsmöglichkeiten sowohl an die Bedingungen im Betrieb als auch an lokale Ziele <strong>des</strong> Umweltschutzes<br />

und spezielle standörtliche Gegebenheiten.<br />

Im Unterschied zum Vertragsabschluss besteht hier auch die Möglichkeit der Verwaltung, den Verwaltungsakt<br />

einseitig aufzuheben oder abzuändern, während bei Verträgen hierfür das gegenseitige Einvernehmen<br />

beider Vertragspartner notwendig ist (OSTERBURG 2002).<br />

Tabelle 43: Ablaufschema der <strong>Förderung</strong><br />

Schritt Zuständige Behörde<br />

Erstellung von Publikationen StMLF, Referate Öffentlichkeitsarbeit und<br />

Agrarförderung<br />

Publikation der Fördermöglichkeit Ämter für Landwirtschaft<br />

Beratung potenzieller Antragsteller Ämter für Landwirtschaft<br />

Antragsbearbeitung Ämter für Landwirtschaft<br />

Bewilligung Ämter für Landwirtschaft<br />

Auszahlung der Fördermittel Lan<strong>des</strong>kasse, Staatsoberkasse München<br />

Kontrolle Ämter für Landwirtschaft<br />

Kriterien der Zuschussfähigkeit<br />

Förderfähig sind Inhaber landwirtschaftlicher Betriebe mit Hofstellen, die min<strong>des</strong>tens 3 ha landwirtschaftlich<br />

genutzte Flächen (LF) selbst bewirtschaften oder landwirtschaftliche Unternehmer im Sinne <strong>des</strong> § 1 <strong>des</strong><br />

Gesetzes über die Alterssicherung der Landwirte (ALG) sind. Alm- und Weidegenossenschaften können im<br />

Namen und Auftrag ihrer Mitglieder einen Antrag stellen. Empfänger der Altershilfe für Landwirte (ALG) oder<br />

der Produktionsaufgaberente (FELEG) sind nicht förderfähig. Damit wird die <strong>Förderung</strong> auf wirtschaftende<br />

Betriebe beschränkt. Dies dient dem Ziel der Aufrechterhaltung der flächendeckenden Landbewirtschaftung<br />

und damit dem Erhalt der typischen Kulturlandschaft.<br />

Bei der <strong>Teil</strong>nahme an den Fördermaßnahmen müssen Grundvoraussetzungen eingehalten werden. Diese<br />

beinhalten eine Beschränkung <strong>des</strong> maximalen Viehbesatzes auf 2,0 GV/ha 93 und ein Umbruchverbot von<br />

Grünland zur Vergrößerung der Ackerflächen im Jahr vor und <strong>bis</strong> zur Antragstellung. Die Grundsätze der<br />

guten landwirtschaftlichen Praxis sind einzuhalten.<br />

93<br />

Ausnahmen sind möglich bei den Maßnahmen „Grünlandprämie“, „Mulchsaat“, „Mahd von Steilhangwiesen“, „Behirtung von Almen<br />

und Alpen“ und „Streuobstbau“


Halbzeitbewertung EPLR Bayern<br />

Koordination mit anderen Förderbereichen<br />

Die <strong>Förderung</strong> bezieht sich sowohl beim KULAP-A als auch beim VNP auf die landwirtschaftlich genutzte<br />

bzw. nutzbare Fläche. Die <strong>Förderung</strong> durch das VNP ist auf naturschutzfachlich relevante Flächen, die ggf.<br />

einem besonderen Schutzstatus unterliegen, beschränkt. Alle übrigen Flächen werden über das KULAP-A<br />

erreicht. Es kann davon ausgegangen werden, dass zwischen den Landwirtschaftsämtern und den Unteren<br />

Naturschutzbehörden diesbezüglich eine gute Zusammenarbeit besteht. Die Beratung der Landwirte erfolgt<br />

in der Regel so, dass auf das jeweils passende Programm für den einzelnen Betrieb bzw. die einzelnen Flächen<br />

verwiesen wird. Mehrfachförderung wird über eine flächenscharfe Aufnahme der Förderflächen vermieden.<br />

Der Verwaltungsaufwand, der v.a. bei der Kontrolle beider Programme entsteht, könnte evtl. durch<br />

die Abwicklung an einer Behörde vermindert werden.<br />

Einbindung der Wirtschafts- und Sozialpartner sowie der Umweltverbände<br />

Das Staatsministerium für Landwirtschaft und Forsten sowie das Staatsministerium für Lan<strong>des</strong>entwicklung<br />

und Umweltfragen sind in einem ständigen Dialog mit den zuständigen Wirtschafts- und Sozialpartnern. Dazu<br />

wird eine Vielzahl von Veranstaltungen (Agrarforen, Diskussionsrunde „nachhaltige Landwirtschaft“, bilaterale<br />

Gespräche, Veranstaltungen der Akademie für Naturschutz und Landschaftspflege etc.) genutzt. Bei<br />

Änderungen zur Programmplanung sind die Wirtschafts- und Sozialpartner in die Beratung und Diskussion<br />

eingeschaltet (STMLF 2002c).<br />

Programmbegleitung<br />

Die Begleitung der Maßnahmen wird vom StMLF und dem StMLU durchgeführt. Die Daten für das Monitoring<br />

wurden jeweils von den Fachreferaten erarbeitet, geprüft und vom koordinierenden Referat G5 <strong>des</strong><br />

StMLF zusammengestellt.<br />

Kontrolle<br />

Die Kontrolltätigkeiten entsprechen den Vorgaben der Verordnung 445/2002. Zusätzlich kommen die Bestimmungen<br />

<strong>des</strong> integrierten Verwaltungs- und Kontrollsystems (VO 3508/92 und VO 2419/01) zur Anwendung.<br />

Zur Umsetzung der Bestimmungen der Verordnung (EG) Nr. 1750/99 müssen bei min<strong>des</strong>tens 5% der Begünstigten<br />

im Rahmen der jährlich stattfindenden Vor-Ort-Kontrollen durch die Sachgebiete 1.2 der Landwirtschaftsämter<br />

unter anderem folgende Fördervoraussetzungen kontrolliert werden („gute fachliche Praxis“):<br />

• Durchführung Standardbodenuntersuchung;<br />

• Erstellung <strong>des</strong> Nährstoffvergleichs;<br />

• Bedarfsermittlung für die Stickstoffdüngung;<br />

• Unverzügliche Einarbeitung von flüssigem Wirtschaftsdünger;<br />

• Sachkundige Anwendung von Pflanzenschutzmitteln (Sachkundenachweis);<br />

• Anwendung von Pflanzenschutzmitteln nur mit amtlich geprüften Geräten (gültige Prüfplakette);<br />

• Vorliegen sonstiger Hinweise bezüglich Verstöße gegen die „gute fachliche Praxis“.<br />

Zur Vermeidung von Unregelmäßigkeiten werden „cross-checks“ mit den InVeKoS-Daten durchgeführt.<br />

Um die Transparenz zwischen den beiden Maßnahmen KULAP-A und VNP zu gewährleisten und um die<br />

Kontrolldichte bei den betroffenen Betrieben zu verringern, werden ab dem Jahr 2002 weitgehend gemeinsame<br />

Vor-Ort-Kontrollen durchgeführt. Der notwendige Informations- und Datenaustausch zu den festgestellten<br />

Kontrollergebnissen zwischen den beiden Verwaltungen wird dadurch sichergestellt, dass die Prüfberichte<br />

von beiden Verwaltungen gemeinsam erstellt werden. (STMLF 2002c)<br />

115


116<br />

7.3.6 Mitnahmeeffekte<br />

Halbzeitbewertung EPLR Bayern<br />

Ein Mitnahmeeffekt beim Kulturlandschaftsprogramm kann dann ausgeschlossen werden, wenn aufgrund<br />

der Programmteilnahme:<br />

• eine Intensivierung der Bewirtschaftung <strong>des</strong> Betriebes oder einzelner Flächen zum Nachteil von Umweltgütern<br />

verhindert wird;<br />

• eine Extensivierung der Bewirtschaftung <strong>des</strong> Betriebes oder einzelner Flächen zum Vorteil von Umweltgütern<br />

erreicht wird;<br />

• die Betriebsaufgabe (zumin<strong>des</strong>t vorerst) verhindert werden kann.<br />

Um vertiefende Aussagen zu Mitnahmeeffekten machen zu können, wurde diesbezüglich eine Auswertung<br />

der Betriebsleiterbefragung durchgeführt. Von den 212 Interviewpartnern nahmen 135 am KULAP-A teil. Die<br />

Verteilung auf die für die Befragung ausgewählten Landkreise zeigt Tabelle 44.<br />

Tabelle 44: Betriebe, die am KULAP-A teilnehmen, aufgeschlüsselt nach Landkreisen<br />

am KULAP-A teilnehmende<br />

Betriebe<br />

Landkreis Betriebe gesamt Anzahl %<br />

Erding 43 16 37%<br />

Straubing-Bogen 45 19 42%<br />

Regen 46 38 83%<br />

Ansbach 40 27 68%<br />

Oberallgäu 38 35 92%<br />

Gesamt 212 135 64%<br />

Um Aussagen zu Mitnahmeeffekten machen zu können, wurden folgende Aspekte aus der Betriebsleiterbefragung<br />

94 berücksichtigt:<br />

• Änderungen, die sich aufgrund der Programmteilnahme für den Betrieb ergaben;<br />

• Auswirkungen auf den Betrieb im Falle <strong>des</strong> Wegfalls <strong>des</strong> Programms;<br />

• Gründe für die <strong>Teil</strong>nahme am Programm.<br />

Aussagen darüber, ob sich durch die <strong>Teil</strong>nahme am Programm Änderungen im Betriebsablauf ergeben haben,<br />

liefern erste Hinweise darauf, ob eine Extensivierung stattgefunden hat. Diese Auswertung kann ergänzt<br />

werden über die Aussagen der Betriebsleiter, welche Auswirkungen eine komplette Streichung <strong>des</strong><br />

Programms für ihren Betrieb voraussichtlich hätte. Schließlich liefern Aussagen zu den Gründen für die <strong>Teil</strong>nahme<br />

am Programm Hinweise über die Motivation der Landwirte, mögliche Einschränkungen in Kauf zu<br />

nehmen. Eine Auswertung der regionalen Verteilung der einzelnen Maßnahmen mit sozioökonomischen und<br />

produktionstechnischen Bedingungen in den jeweiligen Landkreisen ergänzt das Bild.<br />

Bei der Frage „Ergaben sich betriebliche Änderungen durch die Programmteilnahme“ (Frage C.3) wurden<br />

zehn Antwortmöglichkeiten vorgegeben:<br />

• Flächenzupacht (z.B. wegen zu hohem GV-Besatz);<br />

• Viehabstockung (z.B. wegen zu hohem GV-Besatz);<br />

• Viehaufstockung (z.B. wegen Vieh-Min<strong>des</strong>tgrenze);<br />

• Ackernutzung extensiver;<br />

• Ackernutzung intensiver (z.B. mehr Silomais wegen Futterknappheit);<br />

• Grünlandnutzung extensiver;<br />

• Grünlandnutzung intensiver (z.B. auf Nicht-KULAP-Flächen);<br />

• Mulchsaat vor Reihenkulturen (z.B. Mais, Zuckerrüben);<br />

• Umstellung auf ökologischen Landbau;


Halbzeitbewertung EPLR Bayern<br />

• Investitionen (z.B. für Geräte) in Höhe von DM/€;<br />

• Sonstiges.<br />

Eine diesbezügliche Auswertung aller am KULAP-A teilnehmender Betriebe zeigt, dass 41,5% der Landwirte<br />

eine „extensivere Grünlandnutzung“ aufgrund der Programmteilnahme durchführen (Abbildung 10). Jeweils<br />

12,6% gaben an, sie hätten die Ackernutzung extensiviert bzw. das Mulchsaatverfahren eingeführt.<br />

Abbildung 10: Betriebsleiterbefragung: „Ergaben sich betriebliche Änderungen durch die<br />

Programmteilnahme“ (Frage C.3) a<br />

Anteil der Landwirte<br />

45%<br />

40%<br />

35%<br />

30%<br />

25%<br />

20%<br />

15%<br />

10%<br />

5%<br />

0%<br />

Flächenzupacht<br />

Viehabstockung<br />

Viehaufstockung<br />

Ackernutzung<br />

extensiver<br />

Ackernutzung<br />

intensiver<br />

Grünlandnutzung<br />

extensiver<br />

Grünlandnutzung<br />

intensiver<br />

Mulchsaat<br />

Umstellung auf<br />

ökologischen<br />

Landbau<br />

a<br />

Dargestellt ist der Anteil der Nennungen aller am KULAP-A teilnehmender Betriebe (n=135), Mehrfachnennungen waren<br />

möglich.<br />

Diese Angaben können ergänzt werden durch die Antworten auf die Frage nach den Auswirkungen eines<br />

Wegfalls <strong>des</strong> Programms auf den Betrieb (Frage C.6). Hier gaben 86% der befragten Landwirte an, das sich<br />

dies auf das Einkommen auswirken würde. Ca. 30% gaben an, dass sie den Betrieb intensiver bewirtschaften<br />

würden und 24% der Landwirte kreuzten die Option „Betriebsaufgabe“ an.<br />

Nach Landkreisen differenziert ergibt sich folgen<strong>des</strong> Bild (Abbildung 11): Während 75% bzw. 74% der Landwirte<br />

in den Landkreisen Erding und Straubing-Bogen negative Auswirkungen auf das Einkommen befürchten,<br />

waren es in Ansbach 82%, im Oberallgäu 85% und im Landkreis Regen sogar 100%. Eine intensivere<br />

Bewirtschaftung <strong>des</strong> Betriebes wurde mit 46% von überdurchschnittlich vielen Landwirten im Landkreis Oberallgäu<br />

in Betracht gezogen. Im Landkreis Straubing-Bogen gaben nur 15% der Landwirte diese Auswirkung<br />

als Möglichkeit an, in den anderen Landkreisen konnten sich dies 22% (Ansbach) und 29% (Regen)<br />

der Landwirte vorstellen. Eine Betriebsaufgabe ohne KULAP-<strong>Förderung</strong> ziehen ca. ein Drittel der befragten<br />

Landwirte in den Landkreisen Regen und Oberallgäu in Erwägung. Im Landkreis Straubing-Bogen wäre dies<br />

nur für ca. 5% der befragten Landwirte eine Option.<br />

Weitere Hinweise zu Mitnahmeeffekten lassen sich aus der Auswertung der „Gründe für die Programmteilnahme“<br />

(FrageC.2) gewinnen. Folgende Gründe waren vorgegeben:<br />

• Schutz der Umwelt und der Landschaft;<br />

• Aufrechterhaltung der Bewirtschaftung einzelner Flächen;<br />

• Aufrechterhaltung der Bewirtschaftung <strong>des</strong> gesamten Betriebes;<br />

• Höhe der Prämie;<br />

• Fügt sich gut in den Betriebsablauf ein.<br />

94 Mehrfachantworten waren möglich<br />

Investitionen<br />

117


118<br />

Halbzeitbewertung EPLR Bayern<br />

Diese Möglichkeiten konnten als „wichtig“, „weniger wichtig“ oder „nicht wichtig“ eingestuft werden. Die Aussage<br />

„Fügt sich gut in den Betriebsablauf ein“ legt nahe, dass aufgrund der Programmteilnahme keine größeren<br />

Umstellungen im Betrieb durchgeführt werden müssen.<br />

Abbildung 11: Betriebsleiterbefragung: „Auswirkungen <strong>des</strong> Wegfalls <strong>des</strong> Kulturlandschaftsprogramms“<br />

(Frage C.6) a<br />

Anteil der Landwirte<br />

120%<br />

100%<br />

80%<br />

60%<br />

40%<br />

20%<br />

0%<br />

Erding<br />

(n=16)<br />

Straubing<br />

(n=19)<br />

Regen<br />

(n=38)<br />

Ansbach<br />

(n=27)<br />

O-Allgäu<br />

(n=35)<br />

negative Auswirkung auf<br />

das Einkommen<br />

Intensivere<br />

Bewirtschaftung<br />

Betriebsaufgabe<br />

Brachfallen einzelner<br />

Flächen<br />

Umstellung von<br />

ökologisch auf<br />

konventionell<br />

a<br />

Darstellung differenziert nach Landkreisen, Mehrfachnennungen waren möglich. In Klammern ist die Anzahl der am<br />

KULAP-A teilnehmenden Landwirte angegeben.<br />

Am häufigsten wurde die „Höhe der Prämie“ von 89% der Landwirte als wichtig erachtet, der „Schutz der<br />

Umwelt und der Landschaft“ wurde von 66% genannt. Die Antworten „Passt sich gut in den Betriebsablauf<br />

ein“ und „Aufrechterhaltung der Bewirtschaftung <strong>des</strong> Betriebes“ gaben 61% bzw. 63% der Landwirte als<br />

wichtig an. Die Aufrechterhaltung der Bewirtschaftung einzelner Flächen war für die <strong>Teil</strong>nahme am Kulturlandschaftsprogramm<br />

für 41% der Landwirte ein wichtiger Grund.<br />

Eine nach Landkreisen differenzierte Auswertung ergibt, dass die Betriebsleiter aus Straubing und Ansbach<br />

mit über 80% den Grund „Schutz der Umwelt und der Landschaft“ als wichtig erachten, während dies in Regen<br />

nur für ca. 40% der befragten Betriebsleiter zutraf (vgl. Abbildung 12). In den Landkreisen Oberallgäu<br />

und Erding geben ca. 69% diesen Grund als wichtig an. Die „Aufrechterhaltung der Bewirtschaftung <strong>des</strong><br />

gesamten Betriebs“ halten jeweils ca. 70% der Betriebsleiter in den Landkreisen Regen, Ansbach und Oberallgäu<br />

für wichtig. In den intensiveren Ackerbaugebieten Erding und Straubing scheint dieser Grund nicht<br />

ausschlaggebend zu sein. In Erding ist für 62% dieser Grund wichtig, in Straubing nur für 21% der Befragten.<br />

Dagegen erachteten in allen Landkreisen über 80% der Betriebsleiter den Grund „Höhe der Prämie“ als<br />

wichtig, im Landkreis Regen sogar 100%. Der Grund „Passt sich gut in den Betriebsablauf ein“ wird in den<br />

einzelnen Landkreisen von 55% der Landwirte (Regen) <strong>bis</strong> 68% der Landwirte (Erding) als wichtig angegeben.<br />

Daraus lässt sich die Tendenz erkennen, dass v.a. bei den Betrieben im Landkreis Regen, einem Gebiet mit<br />

(bezüglich <strong>des</strong> Ertragsniveaus) „extensiver“ Landbewirtschaftung, die Prämien <strong>des</strong> Kulturlandschaftsprogramms<br />

einen wesentlichen Beitrag zum Einkommen leisten. Damit verbunden ist evtl. auch eine Aufrechterhaltung<br />

der Bewirtschaftung <strong>des</strong> Betriebes. Mit steigender Produktivität der Standorte wird das Zusatzeinkommen<br />

durch das KULAP-A weniger wichtig. Für Betriebe dieser Landkreise (Erding, Straubing-<br />

Bogen) spielt die Motivation <strong>des</strong> „Zusatzeinkommens“ eine geringere Rolle. Hier wird auch eine intensivere<br />

Bewirtschaftung bei einem Wegfall <strong>des</strong> Programms nur selten in Betracht gezogen. Dagegen sehen v.a. die<br />

Landwirte der „intensiven Grünlandregion“ im Oberallgäu ein Intensivierungspotenzial auf ihren Flächen.


Halbzeitbewertung EPLR Bayern<br />

Generell wird in den Grünlandgebieten (Oberallgäu und Regen) die Betriebsaufgabe bei einem Wegfall <strong>des</strong><br />

Programms etwas häufiger in Erwägung gezogen.<br />

Abbildung 12: Betriebsleiterbefragung: Als "wichtig" angegebene "Gründe für die Programmteilnahme"<br />

a<br />

Anteil der Landwirte<br />

120%<br />

100%<br />

80%<br />

60%<br />

40%<br />

20%<br />

0%<br />

Erding<br />

(n=16)<br />

Straubing<br />

(n=19)<br />

Regen<br />

(n=38)<br />

Ansbach<br />

(n=27)<br />

O-Allgäu<br />

(n=35)<br />

Höhe der Prämie<br />

Schutz von Umwelt und<br />

Landschaft<br />

Aufrechterhaltung<br />

Betriebsbewirtschaftun<br />

g<br />

passend für<br />

Betriebsablauf<br />

Aufrechterhaltung<br />

Flächenbewirtschaftung<br />

a Mehrfachnennungen waren möglich. In Klammern ist die Anzahl der befragten Betriebe angegeben.<br />

Das Argument „Passt sich gut in den Betriebsablauf ein“ wird von 55%-68% der Landwirte als wichtig erachtet.<br />

Evtl. sind diese Landwirte weniger zu größeren (investiven) Umstellungen im Betrieb aufgrund der<br />

<strong>Teil</strong>nahme am KULAP-A bereit. Dagegen sind die Betriebsleiter eher bereit, auf eine Intensivierung im<br />

Betrieb zu verzichten. V.a. in Gebieten mit schlechteren Produktionsbedingungen besteht die Möglichkeit,<br />

dass sich die Betriebsaufgabe durch die <strong>Teil</strong>nahme am Kulturlandschaftsprogramm verzögert.<br />

Im Folgenden wird dargestellt, unter welchen Bedingungen die Auflagen, die mit den einzelnen Maßnahmen<br />

verbunden sind, zu einer Extensivierung bzw. zur Vermeidung einer Intensivierung beitragen. Die Bewirtschaftung<br />

der Flächen gemäß den Richtlinien <strong>des</strong> ökologischen Landbaus (K14) führt im Vergleich zu konventionell<br />

bewirtschafteten Flächen zu erheblichen Ertragseinbußen. Diese können über die Förderprämien<br />

z.T. kompensiert werden. Diese Form der Bewirtschaftung <strong>des</strong> Betriebes erfordert eine Umstellung auf eine<br />

betriebsmittelextensive Bearbeitung der Flächen. Bei dieser Maßnahme kann weitgehend eine Überkompensation<br />

der Einbußen durch die Prämien um mehr als 20% ausgeschlossen werden.<br />

Die Auflagen der Maßnahme „Umweltorientiertes Betriebsmanagement“ (K10) beziehen sich auf eine Beschränkung<br />

<strong>des</strong> Anbaus von Intensivkulturen auf 50% der Ackerfläche. Zusätzlich besteht neben der Aufzeichnungspflicht<br />

für Pflanzenschutzmittel und dem Nachweis für ausgeglichene Nährstoffbilanzen ein Ausbringungsverbot<br />

für Klärschlamm. V.a. für Betriebe, die mehr als 50% Intensivkulturen anbauen, würde diese<br />

Maßnahme eine Einschränkung bedeuten. Die Prämie von 25 €/ha stellt kaum einen Anreiz dar, die Bewirtschaftung<br />

der Flächen zu extensivieren bzw. auf eine Intensivierung zu verzichten. Diese Maßnahme wirkt<br />

unterstützend für eine möglichst umweltschonende Landbewirtschaftung und wird von Betrieben wahrgenommen,<br />

die keine Umstellung der Betriebsorganisation vornehmen.<br />

Eine wesentliche Einschränkung der Maßnahme „Extensive Fruchtfolge“ (K31) liegt in der Beschränkung der<br />

Intensivfrüchte Weizen, Mais und Rüben auf maximal 33% der Ackerfläche (AF) bzw. von Mais auf maximal<br />

20% der Ackerfläche. Landkreise, in denen diese Maßnahme ab dem Verpflichtungszeitraum 2000 relativ<br />

häufig durchgeführt wird, sind z.B. Schwandorf (7,3% der AF), Neustadt a. d. Waldnaab (6,3% der AF), Amberg-Sulzbach<br />

(5,3% der AF) oder Ansbach (3,7% der AF). Der Maisanteil in diesen Landkreisen liegt im<br />

Durchschnitt unter 20% der Ackerfläche (vgl. Abbildung 13). Diese Zahlen könnten Hinweise darauf sein,<br />

dass in den entsprechenden Betrieben keine größeren Umstellungen in der Fruchtfolge durchgeführt wurden.<br />

Eine abschließende Aussage lässt sich auf dieser Ebene der Betrachtung aber noch nicht treffen.<br />

119


120<br />

Halbzeitbewertung EPLR Bayern<br />

Abbildung 13: Anteil der Silomaisanbaufläche an der Ackerfläche in den Landkreisen<br />

Anteil der Silomaisanbaufläche<br />

an der Ackerfläche<br />

Datenbasis:<br />

BayLfStaD (1999)<br />

Erstellt:<br />

K. Eckstein, J.Glöggler,<br />

Lehrstuhl für Wirtschaftslehre<br />

<strong>des</strong> Landbaues TUM, 06/03<br />

0<br />

< 10 %<br />

10 - 20 %<br />

20 - 30 %<br />

30 - 40 %<br />

> 40 %<br />

Im Rahmen der Betriebsleiterbefragung gaben ca. die Hälfte der an K31 teilnehmenden Landwirten <strong>des</strong><br />

Landkreises Ansbach an, eine Änderung in der Fruchtfolge aufgrund der Programmteilnahme durchgeführt<br />

zu haben. Häufig stiegen die Anteile an Raps und Triticale zugunsten der Intensivfrüchte Weizen und Mais.<br />

In den Landkreisen, in denen die durchschnittliche Maisanbaufläche mehr als 20 % der Ackerfläche <strong>des</strong><br />

Landkreises einnimmt, wurden im Rahmen der VO (EG) 1257/99 nur 2.580 ha für K31 gefördert. Dies sind<br />

z.B. die Landkreise Günzburg (0,1% der AF), Rosenheim (0,1% der AF), Mühldorf a. Inn (0,02% der AF),<br />

Erding (0,1% der AF) oder Rottal-Inn (0,2% der AF). Das entspricht 5% der im Rahmen dieser Maßnahme<br />

geförderten Fläche.<br />

Die den Betriebsablauf beschränkenden Auflagen der „Grünlandprämie“ (K33, K34) ergeben sich aus dem<br />

Umbruchverbot, dem Verzicht auf den flächendeckenden Einsatz von Pflanzenschutzmitteln (K33) und dem<br />

Verzicht auf mineralische Düngemittel (K34).<br />

Die Auflage <strong>des</strong> Umbruchverbotes wirkt nur auf Grünlandflächen, die zumin<strong>des</strong>t noch bedingt ackerfähig<br />

sind. Der Umfang an bedingt ackerfähigem Grünland konnte im Rahmen der in den 1970er Jahren durchgeführten<br />

landwirtschaftlichen Standortkartierung auf ca. 23,3% der Grünlandflächen ermittelt werden (LSK<br />

1982). Gebiete, in denen bedingt ackerfähiges Grünland liegt, befinden sich v.a. im Übergangsbereich zwischen<br />

typischen Grünlandgebieten und Ackerbauregionen (vgl. Abbildung 14).<br />

50<br />

100 km<br />

N


Halbzeitbewertung EPLR Bayern<br />

Abbildung 14: Anteil an umbruchgefährdetem Grünland an der Dauergrünlandfläche<br />

Anteil <strong>des</strong> bedingt<br />

ackerfähigen Grünlan<strong>des</strong><br />

an der Gesamtgrünlandfläche<br />

in den Gemeinden<br />

< 5 %<br />

5 - 15 %<br />

15 - 30 %<br />

30 - 50 %<br />

> 50 %<br />

Datenbasis:<br />

BaySTMLF (2002b)<br />

LSK (1982)<br />

Erstellt:<br />

K. Eckstein, J.Glöggler,<br />

Lehrstuhl für Wirtschaftslehre<br />

<strong>des</strong> Landbaues TUM, 06/03<br />

Vergleicht man den Anteil der Grünlandflächen an der LF aus der Standortkartierung mit den aktuellen Daten<br />

von 2002, erkennt man, dass sich in diesen Regionen der Anteil an Grünland an der LF um <strong>bis</strong> zu 95%-<br />

Punkte verringert hat (vgl. Abbildung 15). Häufig werden diese Grünlandflächen für den Maisanbau genutzt.<br />

In diesen Gebieten kann die Grünlandprämie evtl. den Wettbewerbsnachteil ausgleichen, den die Grünlandbetriebe<br />

den Mais anbauenden Betrieben gegenüber ausgesetzt sind.<br />

Gleichzeitig lässt sich v.a. in den Gebieten mit relativ schlechten Produktionsbedingungen (Grenzertragsstandorte)<br />

eine Zunahme <strong>des</strong> relativen Anteils von Grünlandflächen an der LF feststellen.<br />

Das Verbot <strong>des</strong> flächendeckenden Einsatzes von Pflanzenschutzmitteln stellt v.a. für Betriebe eine Einschränkung<br />

dar, die Flächen mit hohem Ampfervorkommen (Rumex obtusifolius) bewirtschaften. Der Umfang<br />

solcher Flächen kann nicht quantifiziert werden, das Ampfervorkommen ist aber in vielen Betrieben<br />

durchaus problematisch. Das Verbot von mineralischer Düngung (K34) führt zu starken Ertragsminderung im<br />

Grünland.<br />

Die einschränkende Auflage der „Extensivierung von Wiesen mit Schnittzeitpunktauflage“ (K51, K55) liegt<br />

neben dem Verbot von mineralischer N-Düngung (K51) bzw. dem Verbot von jeglicher Düngung und chemischen<br />

Pflanzenschutzmitteln (K55) in der Beschränkung <strong>des</strong> Schnittzeitpunktes. Dieser wurde bei K51 auf<br />

den 16. Juni und bei K55 auf den 1. Juli festgesetzt. In weiten <strong>Teil</strong>en Bayerns liegen die Termine für den<br />

Beginn <strong>des</strong> ersten Heu- oder Grünlandschnitts im Mittel zwischen dem 3. und dem 8. Juni (RÖTZER et al.<br />

1997). Während jedoch große Gebiete Südbayerns Verfrühungen zeigen, liegen die Schnitttermine im Nordosten<br />

Bayerns bzw. im Hinteren Bayerischen Wald oft nicht vor dem 12. Juni. Der Grad der Einschränkung<br />

durch K51 ist in diesen Gebieten witterungsbedingt von Jahr zu Jahr unterschiedlich.<br />

0<br />

50<br />

100 km<br />

N<br />

121


122<br />

Halbzeitbewertung EPLR Bayern<br />

Abbildung 15: Änderungen <strong>des</strong> Grünlandanteils an der LF seit der Standortkartierung<br />

Veränderung <strong>des</strong><br />

Grünlandanteils an der LF<br />

Vergleich der landwirtschaftlichen<br />

Standortkartierung (LSK)<br />

mit InVeKoS-Daten 2002<br />

Datenbasis:<br />

BaySTMLF (2002b)<br />

LSK (1982)<br />

Erstellt:<br />

K. Eckstein, J.Glöggler,<br />

Lehrstuhl für Wirtschaftslehre<br />

<strong>des</strong> Landbaues TUM, 06/03<br />

0<br />

-95 <strong>bis</strong> -25 %<br />

-25 <strong>bis</strong> -5 %<br />

-5 <strong>bis</strong> 5%<br />

5 <strong>bis</strong> 25 %<br />

25 <strong>bis</strong> 88 %<br />

Über den möglichen Mitnahmeeffekt von regionalspezifischen Maßnahmen liegen keine aussagekräftigen<br />

Daten vor. Viele dieser Maßnahmen beziehen sich auf traditionelle Bewirtschaftungsweisen, die in der Regel<br />

wenig wirtschaftlich sind, wie z.B. Streuobstbau und extensive Teichwirtschaft. Die <strong>Förderung</strong> trägt vermutlich<br />

dazu bei, dass diese extensive Bewirtschaftung aufrechterhalten wird.<br />

7.3.7 Ziel- und Wirkungsanalyse anhand der relevanten Bewertungsfragen<br />

Zur Ermittlung der Wirkung der <strong>Förderung</strong> nach VO (EG) 1257/99 wird nur der Förderumfang der Maßnahmen<br />

ab dem Verpflichtungszeitraum 2000 berücksichtigt. Die noch bestehenden Altverpflichtungen (VO (EG)<br />

2078/92) werden nicht in die Wirkungsanalyse einbezogen. Viele dieser Altverpflichtungen laufen im Jahr<br />

2002 aus. Es muss zu einem späteren Zeitpunkt überprüft werden, in wie weit zum Verpflichtungszeitpunkt<br />

2003 Neuverträge nach VO (EG) 1257/99 abgeschlossen wurden.<br />

7.3.7.1 Plausibilitätsprüfung <strong>des</strong> Bewertungskonzeptes sowie der gemeinsamen kapitelspezifischen<br />

Bewertungsfragen<br />

Über die Bewertungsfragen der <strong>EU</strong>-Kommission werden die Ressourcen Boden, Wasser, Arten, Habitate<br />

und das Landschaftsbild angesprochen. Diese Umweltgüter stehen im Einflussbereich der Landwirtschaft.<br />

Die Wirkungsbeziehungen zwischen den Umweltgütern und der landwirtschaftlichen Nutzung werden einführend<br />

zu jeder Bewertungsfrage erläutert. Die von der <strong>EU</strong>-Kommission vorgegebenen Fragen behandeln die<br />

wesentlichen Umwelt-Wirkungsbereiche, auf die sich auch die Agrarumweltprogramme beziehen. Mit der<br />

Frage VI.1.C. „...Umfang der Wasserressourcen“ wird ein Schutzziel angesprochen, das im Rahmen der<br />

Bayerischen Agrarumweltprogramme nicht thematisiert wird. Dieses Schutzziel ist generell in Bayern im<br />

Bezug auf die landwirtschaftliche Nutzung nicht von vordringlicher Bedeutung und wird hier nicht weiter behandelt.<br />

50<br />

100 km<br />

N


Halbzeitbewertung EPLR Bayern<br />

Der Schwerpunkt <strong>des</strong> Bayerischen Kulturlandschaftsprogramms (KULAP-A) liegt, neben der Erhaltung einer<br />

flächendeckenden Landbewirtschaftung, im Schutz der abiotischen Ressourcen. Damit ist das KULAP-A<br />

vom Bayerischen Vertragsnaturschutzprogramm zu unterscheiden, <strong>des</strong>sen Hauptzielrichtung der Arten- und<br />

Biotopschutz ist. Es wird <strong>des</strong>halb die Wirkung <strong>des</strong> KULAP-A auf Boden und Gewässer eingehender betrachtet.<br />

7.3.7.1.1 Hinzufügen von Kriterien und Indikatoren<br />

Die „Kriterien“ sind den Fragen nachgeordnet und thematisieren <strong>Teil</strong>ziele für das entsprechende Schutzgut.<br />

Ob und in welchem Umfang Maßnahmen zur Erreichung dieser <strong>Teil</strong>ziele durchgeführt werden, soll mit den<br />

von der <strong>EU</strong>-Kommission dazu vorgegebenen Indikatoren ermittelt werden.<br />

Da alle in Bayern relevanten Wirkungsbereiche über die von der Kommission formulierten Kriterien erfasst<br />

werden, werden keine zusätzlichen Kriterien formuliert. Kriterien, die sich auf Ziele beziehen, die nicht mit<br />

den Zielen <strong>des</strong> jeweiligen Programms übereinstimmen und daher auch nicht über die Maßnahmen angestrebt<br />

werden, bleiben bei der Analyse unberücksichtigt. Betroffen sind folgende Kriterien mit den jeweils<br />

nachgeordneten Indikatoren:<br />

• Kriterium VI.1.C-1: Die Nutzung (Entnahme) von Wasser zum Zwecke der Bewässerung ist verringert<br />

bzw. eine Erhöhung der hierfür eingesetzten Wassermengen ist vermieden worden;<br />

• Kriterium VI.1.C-2: Schutz von Wasserressourcen, was deren Menge betrifft;<br />

• Kriterium VI.1.C-3: Durch den Schutz von Wasserressourcen haben sich weitere Vorteile ergeben;<br />

• Indikatoren VI.1.C-1.1 <strong>bis</strong> 3.1: Indikatoren zum Schutz <strong>des</strong> Umfangs der Wasserressourcen.<br />

Es kann oft kein direkter Bezug zwischen der Durchführung von Maßnahmen auf einer einzelnen Fläche und<br />

der Wirkung auf die Schutzgüter hergestellt werden. Dies ist besonders bei der Ermittlung der Wirkung auf<br />

die Qualität der Gewässer und auf den Artenschutz der Fall. Deshalb lässt sich die Zielerreichung zu folgenden<br />

Kriterien bzw. Indikatoren nicht analysieren:<br />

• Kriterium VI..1.B-3: Verbesserte Qualität <strong>des</strong> Oberflächenwassers und/oder <strong>des</strong> Grundwassers;<br />

• Indikator VI.1.B-3.1: „Konzentration von Schadstoffen im Wasser...“;<br />

• Indikator VI.2.A-2.3: “Hinweise auf einen positiven Zusammenhang…”;<br />

Von der Analyse ausgeschlossen bleiben auch Kriterien (<strong>Teil</strong>ziele), deren Zielerreichung aufgrund fehlender<br />

Daten nicht ermittelt werden kann. Folgende Indikatoren werden daher nicht bearbeitet:<br />

• Indikator VI.2.A-2.2: „Flächen mit einer umweltfreundlichen Vegetation...“;<br />

• Indikator VI.2.A-3.2: “Entwicklung der Population spezifischer Arten…”;<br />

• Indikator VI.2.B-3.2: „Angrenzende wertvolle Feuchtgebiete oder aquatische Habitate, die auf Grund<br />

von Fördermaßnahmen geschützt werden (in Hektar)“.<br />

Zusätzliche Indikatoren wurden nicht formuliert. Der Anwendungsbereich <strong>des</strong> Indikators VI.1.B-1.3 „Stickstoffbilanz“<br />

wurde erweitert. Er wird nicht nur für Maßnahmen in Wasserschutzgebieten angewandt, sondern<br />

generell im Vergleich von am Programm teilnehmenden und nicht teilnehmenden Betrieben.<br />

7.3.7.1.2 Wirkungsbestimmung der KULAP-A Maßnahmen und Zuordnung zu den Kriterien<br />

Die von der <strong>EU</strong>-Kommission formulierten Kriterien beschreiben <strong>Teil</strong>ziele, die zum Schutz der Umweltgüter<br />

anzustreben sind.<br />

Im Bereich <strong>des</strong> Bodenschutzes werden die <strong>Teil</strong>ziele „Verringerung der Bodenerosion (VI.1.A-1)“ und „Verminderung<br />

der Bodenverunreinigung (VI.1.A-2)“ angesprochen. Die <strong>Teil</strong>ziele im Gewässerschutz beziehen<br />

123


124<br />

Halbzeitbewertung EPLR Bayern<br />

sich auf „Verringerter Einsatz von landwirtschaftlicher Produktionsmitteln (VI.1.B-1)“ und die „Ausschaltung<br />

von Transportwegen (VI.1.B-2)“, auf denen chemische Stoffe in die Gewässer gelangen können. Auch für<br />

den Schutz von Flora und Fauna wird eine „Verringerung <strong>des</strong> Einsatzes landwirtschaftliche Produktionsmittel<br />

(VI.2.A-1)“ angestrebt. Zusätzlich sollen „Anbaumuster von Kulturpflanzen eingeführt werden, die für Flora<br />

und Fauna von Vorteil sind (VI.2.A-2)“. Als weiteres <strong>Teil</strong>ziel wird die „Ausrichtung von Fördermaßnahmen auf<br />

die Erhaltung schutzbedürftiger Arten (VI.2.A-3)“ formuliert. Für den Habitatschutz sollen „Habitate, die für<br />

die Natur sehr wichtig sind, erhalten (VI.2.B-1)“ und „ökologische Infrastrukturen geschützt oder verbessert<br />

(VI.2.B-2)“ werden. Die „Verminderung <strong>des</strong> Eintrags von Schadstoffen in Feuchtgebiete (VI.2.B-3)“ ist hier<br />

ein weiteres <strong>Teil</strong>ziel. Für den Erhalt der genetischen Vielfalt wird das Kriterium der „Sicherung <strong>des</strong> Fortbestehens<br />

gefährdeter Arten und Rassen (VI.2.C-1)“ formuliert. Für das Schutzgut Landschaft wird die „Kohärenz<br />

zwischen der landwirtschaftlichen Nutzung und den biologischen/natürlichen Merkmalen (VI.3-1)“ angestrebt.<br />

Es wird eine „wahrnehmbare Differenzierung der landwirtschaftlichen Flächen (VI.3-2)“ gefordert. Die<br />

„kulturelle Eigenart (VI.3-3)“ soll erhalten bleiben.<br />

Um zu ermitteln, ob und in welchem Umfang Maßnahmen zur Erreichung der <strong>Teil</strong>ziele oder Kriterien beitragen,<br />

wurden von der <strong>EU</strong>-Kommission entsprechende Indikatoren formuliert. Diese beziehen sich in den<br />

meisten Fällen auf den geförderten Flächenumfang, der zu dem im Kriterium formulierten <strong>Teil</strong>ziel beiträgt. 95<br />

Um den entsprechend geförderten Flächenumfang ermitteln zu können, werden zunächst die Ziele und Wirkungsbereiche<br />

der einzelnen Maßnahmen <strong>des</strong> KULAP-A erläutert. Diese ergeben sich aus den Verpflichtungen,<br />

die bei der Durchführung der Maßnahmen eingehalten werden müssen und den Zielen, die für die einzelnen<br />

Maßnahmen formuliert wurden. 96 Die Wirkungsbereiche der Maßnahmen werden ggf. mit Hilfe von<br />

entsprechenden veröffentlichten Untersuchungsergebnissen belegt.<br />

Die Zuordnung zu den entsprechenden <strong>Teil</strong>zielen (Kriterien) ist in Tabelle 45 dargestellt. Die einzelnen Maßnahmen<br />

können Wirkungen zur Erreichung mehrerer <strong>Teil</strong>ziele haben und somit bei mehreren Kriterien zugeordnet<br />

werden.<br />

95<br />

Indikatoren, die behandelt werden und die sich nicht auf die geförderte Fläche beziehen sind die Indikatoren VI.1.A-3.1; VI.1.B-1.2;<br />

VI.1.B-1.3 und VI.1.B-4.1<br />

96<br />

Plan zur <strong>Förderung</strong> der Entwicklung <strong>des</strong> Ländlichen Raums in Bayern, S. 128-152


Halbzeitbewertung EPLR Bayern<br />

Tabelle 45: Zuordnung der einzelnen Maßnahmen zu den Kriterien<br />

Schutzziel<br />

genetische<br />

Vielfalt<br />

1.A-1 1.A-2 1.B-1 1.B-2 2.A-1 2.A-2 2.A-3 2.B-1 2.B-2 2.B-3 2.C-1 3-1 3-2 3-3<br />

Verringerung der Bodenerosion<br />

1.1 Ökologischer Landbau K14 X a)<br />

1.2. Umweltorientiertes<br />

Betreibsmanagement<br />

Die Verhinderung der Verunreinigung <strong>des</strong><br />

Bodens<br />

Verringerter Einsatz landw. Produktionsmittel,<br />

die Wasser pot. verunreinigen<br />

Die Verhinderung von Transportwegen<br />

Eine Verringerung <strong>des</strong> Einsatzes landwirts.<br />

Produktionsmittel zum Vorteil von Flora und<br />

Fauna<br />

Anbaumuster landwirt-sch. Kulturpflanzen<br />

die für die Flora und Fauna von Vorteil sind<br />

Erhaltung schtzbedürftiger Arten<br />

Erhaltung von Habitaten, die für die Natur<br />

sehr wichtig sind, auf landwirtsch. Flächen<br />

X X X X X X X<br />

K10 X<br />

2.1 Extensive Fruchtfolge K31 X X X X X X<br />

2.2 Extensive<br />

Dauergrünlandnutzung<br />

K33, K34 X b)<br />

X X X X<br />

3.1 Extensive Weidenutzung K41 X X X X X X X<br />

3.2 Extensivierung von<br />

K51, K55<br />

Wiesen mit Schnittzeitauflage<br />

3.3 Verzicht auf jegliche<br />

X X X X X X X X<br />

Düngung und chemische<br />

PSM<br />

K57 X X X X X X<br />

3.4 Mulchsaatverfahren K32 X X<br />

3.5 Mahd von<br />

Steilhangwiesen<br />

3.6 Behirtung anerkannter<br />

Almen und Alpen<br />

K65, K66 X X X X<br />

K68,K71,<br />

K72, K74<br />

Ökologische Infrasturkturen sind geschützt<br />

oder verbessert worden<br />

Wertvolle Feuchtgebiete sind geschützt<br />

worden<br />

Das Fortbestehen gefährdeter Rassen/Arten<br />

ist gesichert worden<br />

Kohärenz der landw. Flächen mit den<br />

natürlichen Merkmalen eines Gebiets<br />

Differenzierung der landwirtschftlichen<br />

Flächen<br />

Die Kulturelle Eigenart ist erhalten bzw.<br />

verbessert worden<br />

X X X<br />

3.7 Streuobstbau K76 X X X X X<br />

4.1.1 Umweltgerechter<br />

Weinbau in Steil- und<br />

Terrassenlagen<br />

4.1.2 Gewässerschonende<br />

Landbewirtschaftung<br />

4.1.3 Extensive<br />

Teichwirtschaft<br />

K82, K84 X X X X X X X X<br />

K90, K92-<br />

95<br />

X X X X X X X<br />

K81 X X X X X X X<br />

4.2 Bereitstellung von<br />

Flächen für agrarökologische K91, K96<br />

Zwecke<br />

X X X X X X X X X X<br />

4.3 Umwandlung von<br />

Ackerland in Grünland<br />

4.4 Umweltschonende<br />

Ackernutzung<br />

a) nur Ackerflächen<br />

b) nur bedingt einrechenbar<br />

Schutzziel<br />

Boden<br />

Schutzziel<br />

Wasser<br />

K48 X X X X X X X X X<br />

K49 X X X X<br />

Schutzziel<br />

Flora und Fauna<br />

Schutzziel<br />

Habitate<br />

7.3.7.1.3 Begründung für die Zuordnung der Maßnahmen zu den Kriterien<br />

Schutzziel<br />

Landschaft<br />

Ökologischer Landbau (K14)<br />

Durch die Bewirtschaftung der Flächen nach den Richtlinien <strong>des</strong> „ökologischen Landbaus“ (K14) wird weitgehend<br />

auf den Einsatz von Agrarchemikalien verzichtet. Dadurch wird auch die Gefahr <strong>des</strong> Stoffeintrags in<br />

Gewässer verringert. Verschiedene Untersuchungen weisen auf die geringeren Stickstoffsalden von ökologischen<br />

Betrieben im Vergleich zu konventionellen Betrieben (WETTERICH et al. 1999; HEGE et al. 2003).<br />

Zudem ist häufig eine deutlich geringere Nitratkonzentration unterhalb <strong>des</strong> durchwurzelten Raumes unter<br />

ökologisch bewirtschafteten Flächen festzustellen (HEGE et al. 1998).<br />

125


126<br />

Halbzeitbewertung EPLR Bayern<br />

Dem ökologischen Landbau kann auch eine Wirkung auf die Verminderung oder Vermeidung von Bodenerosion<br />

zugeschrieben werden (GEIER et al. 1996; PIORR et al. 1998). Diese Wirkung ist Folge <strong>des</strong> vermehrten<br />

Anbaus von Rasen bildendem Ackerfutter und verstärktem Zwischenfruchtanbau. Durch die Zuführung<br />

von organischem Material kann die Bodenstruktur verbessert werden.<br />

NIEBERG (1995) konnte einen Rückgang <strong>des</strong> für Erosionsereignisse anfälligen Hackfrüchteanteils an der LF<br />

bei Betrieben feststellen, nachdem diese auf eine ökologische Bewirtschaftung umgestellt hatten. Gleichzeitig<br />

stieg der Anteil an Untersaaten zur Gründüngung (NIEBERG 1995).<br />

Was den Schutz der Artenvielfalt bzw. von gefährdeten Arten betrifft, kann auch hier der Bewirtschaftung der<br />

Flächen nach den Richtlinien <strong>des</strong> ökologischen Landbaus eine Wirkung zugesprochen werden. So wurde in<br />

verschiedenen Untersuchungen auf ökologisch bewirtschafteten Flächen eine erhöhte Artenzahl festgestellt<br />

(KÖPKE et al. 1998; WALDHARDT et al. 2000; BARBAND et al. 2003). Das Blütenangebot als Indikator für<br />

die Lebensraumqualität für Tierarten ist im Vergleich zu konventionell bewirtschafteten Getreide- und Hackfruchtäckern<br />

auf den ökologisch bewirtschafteten Flächen meist höher. Die systemimmanente Bodenruhe in<br />

der Fruchtfolge fördert eine feldtypische Fauna (KÖPKE et al. 1998). Diese Form der Bewirtschaftung trägt<br />

auch zu einer größeren Vielfalt im Landschaftsbild bei.<br />

Umweltorientiertes Betriebsmanagement (K10)<br />

Neben den grundsätzlichen Voraussetzungen zur <strong>Teil</strong>nahme am Programm beziehen sich die Auflagen der<br />

Maßnahme <strong>des</strong> „umweltorientierten Betriebsmanagements“ (K10) auf eine Beschränkung <strong>des</strong> Anbaus von<br />

Intensivkulturen auf 50% der Ackerfläche. Zusätzlich besteht neben der Aufzeichnungspflicht für Pflanzenschutzmittel<br />

und dem Nachweis für ausgeglichene Nährstoffbilanzen ein Ausbringungsverbot für Klärschlamm.<br />

Im Zeitraum zwischen dem 15.11 und dem 15.02. dürfen keine flüssigen Wirtschafts- und Sekundärrohstoffdünger<br />

ausgebracht werden. Diese Maßnahme kann unterstützend wirken, um (evtl. in Kombination<br />

mit anderen Maßnahmen) zu einer umweltverträglichen flächendeckenden Landbewirtschaftung beizutragen.<br />

Im Vergleich zu anderen Maßnahmen <strong>des</strong> KULAP-A erscheinen diese Auflagen allein jedoch noch nicht<br />

ausreichend, um Boden- und Wasserschutze wirkungsvoll verbessern zu können. Die Beschränkung der<br />

Intensivkulturen (Weizen, Mais, Rüben) auf 50% der Fruchtfolge kann allein noch keine maßgebliche Verminderung<br />

bzw. Vermeidung der Bodenerosion bewirken. Ebenso wird die Aufzeichnungspflicht für Pflanzenschutzmittel<br />

als Anreiz verstanden, um zu einem bewussten Umgang mit diesen Stoffen beizutragen.<br />

Von einer Verminderung <strong>des</strong> Einsatzes dieser Betriebsmittel kann nicht ausgegangen werden.<br />

Insgesamt wird durch diese Maßnahme die Beibehaltung einer flächendeckenden Landbewirtschaftung unterstützt.<br />

Dies wirkt sich auch auf die kulturelle Eigenart Bayerns aus.<br />

Extensive Fruchtfolge (K31)<br />

Die Extensive Fruchtfolge soll den Anbau von Intensivkulturen auf maximal 33% der Ackerfläche vermindern<br />

bzw. einer Intensivierung entgegenwirken. Als Intensivkulturen gelten Weizen, Mais, Rüben und Feldgemüse.<br />

Der Anteil von Mais darf 20% an der Fruchtfolge nicht überschreiten. Als Ziel wird u.a. ein geringerer<br />

Einsatz von chemisch synthetischen Betriebsmitteln durch die Restriktionen in der Fruchtfolge formuliert 97 .<br />

Weizen, aber auch Mais, Zuckerrüben und Feldgemüse gelten als Kulturen, die einen hohen Pflanzenschutzmitteleinsatz<br />

erfordern (TISCHNER et al. 2002). Durch eine gestaffelte Fördersumme für die einzelnen<br />

Feldfrüchte wird der Anreiz für den Anbau extensiverer Feldfrüchte erhöht. Die Fruchtfolgerestriktion verringern<br />

den Anbau von erosionsgefährdeten Kulturen. Im Vergleich zu Mais besteht bei Getreide ein geringeres<br />

Erosionsrisiko. Der Anbau von alten Kultursorten wird im Vergleich zu anderen Kultursorten im Rahmen der<br />

„extensiven Fruchtfolge“ (K31) mit zusätzlichen 80-130 €/ha besonders honoriert.<br />

97 EPLR, S. 135 (Begründung).


Halbzeitbewertung EPLR Bayern<br />

Grünlandprämie (K33, K34)<br />

Die Auflagen bei der Grünlandprämie beziehen sich auf ein absolutes Umbruchverbot von Grünland sowie<br />

auf den Verzicht der Ausbringung von flächendeckenden Pflanzenschutzmitteln (K33) bzw. von Pflanzenschutzmitteln<br />

und mineralischen Düngemitteln (K34). Die für den Schutz vor Bodenerosion relevante Auflage<br />

<strong>des</strong> generellen Umbruchverbots ist bei der Grünlandprämie ein zentrales Element. Es wurde ein Umfang von<br />

ca. 22% der durch die Grünlandprämie geförderten Flächen ermittelt, der evtl. umbruchgefährdet ist. Diese<br />

Flächen liegen häufig im Übergangsbereich von Grünland- zu Ackerbaugebieten. Der Grünlandprämie wird<br />

nur auf den Flächen eine Wirkung zum Schutz vor Bodenerosion zugesprochen, die auch bedingt ackerfähig<br />

sind.<br />

Die Ausbringung von flächendeckenden Pflanzenschutzmitteln ist v.a. auf Flächen von Bedeutung, die hohe<br />

Deckungsgrade mit Ampfer aufweisen. Dies sind nährstoffreiche, zu Feuchtigkeit neigende Flächen. Dagegen<br />

stellt die Auflage <strong>des</strong> Verzichts auf mineralische Düngemittel über die „Stufe b“ (K34) eine relativ starke<br />

ertragswirksame Einschränkung dar. Durch den verminderten Betriebsmitteleinsatz bei K33 und K34 kann<br />

eine Belastung der Schutzgüter vermindert werden. Allerdings wird innerhalb der Grünlandprämie ein deutlich<br />

höherer Wirkungsgrad bezüglich der eingeschränkten Ausbringung von Produktionsmitteln über die „Stufe<br />

b“ (K34) erwartet.<br />

Das bewirtschaftete Grünland stellt einen wesentlichen Bestandteil der bayerischen Kulturlandschaft dar.<br />

Extensive Weidenutzung durch Schafe und Ziegen (K41)<br />

Die Weidenutzung durch Schafe und Ziegen findet häufig auf Grenzertragsstandorten statt, die aufgrund von<br />

geologischen oder pedologischen Bedingungen zu Trockenheit neigen. Diese Art der Bewirtschaftung ist<br />

kaum noch rentabel. Durch die <strong>Förderung</strong> kann eine Intensivierung der Flächen oder die Aufgabe der Flächennutzung<br />

bzw. die Aufforstung verhindert werden. Zugleich werden über die extensive Beweidung eine<br />

standortgerechte Pflanzengesellschaft und die damit verbundenen Tiergemeinschaften erhalten.<br />

Durch das Verbot einer Intensivierung der Flächen begünstigt diese Maßnahme den vorbeugenden Gewässerschutz.<br />

Die Weidenutzung setzt in der Regel die Einzäunung der Flächen voraus. Sowohl die Kopplung als auch die<br />

Tiere auf der Weide bereichern das Landschaftsbild. Das natürliche Relief wird durch die Einzäunung betont.<br />

Die Beweidung ist ein traditionelles Nutzungsmuster und trägt zur Pflege und Offenhaltung der Kulturlandschaft<br />

bei.<br />

Extensivierung von Wiesen mit Schnittzeitpunktauflage (K51, K55)<br />

Die Schnittzeitpunktauflage ist verknüpft mit dem Verzicht auf mineralische N-Düngung (K51) bzw. dem Verzicht<br />

auf jegliche mineralische Düngung und chemische Pflanzenschutzmittel (K55). Sie wurde v.a. für Wiesenbrütergebiete<br />

konzipiert. Hierbei handelt es sich um Feucht- und Frischwiesen. Durch den vergleichsweise<br />

späten Schnittzeitpunkt und den Verzicht auf Pflanzenschutz- und Düngemittel kann sich evtl. ein für diese<br />

Standorte typisches Artenspektrum ausbilden. Es stellen sich häufig für Wiesenbrüter positive Strukturveränderungen<br />

auf den Flächen hinsichtlich der Bestandshöhe ein (KRIEGBAUM 1999).<br />

Durch den späteren Schnittzeitpunkt kommen Gräser und Kräuter zum Blühen. Das Verbot der Ausbringung<br />

von Dünge- und/oder Pflanzenschutzmitteln kann eine größere Artenvielfalt begünstigen. Zusätzlich wird das<br />

Auswaschungsrisiko von Nährstoffen in Gewässer vermindert.<br />

Diese Nutzungsart knüpft an das traditionelle Nutzungsmuster der Grünfütterung an. Bei der Grünfütterung<br />

wurden die Wiesenflächen sukzessive gemäht. Dadurch entstand ein Mahdmosaik von kleinflächigen Streifen.<br />

Die Mahd konnte sich in diesem System auf einzelnen Flächen <strong>bis</strong> Mitte/Ende Juni hinauszögern. Dies<br />

ist v.a. vor dem Hintergrund der immer weiter zunehmenden Silagegewinnung mit früherer Nutzung von<br />

127


128<br />

Halbzeitbewertung EPLR Bayern<br />

Bedeutung. Der Schnittzeitpunkt wird sich mit zunehmendem Zuchtfortschritt und Intensivierung weiter verfrühen.<br />

Gleichzeitig wird eine häufigere Schnittfolge angestrebt (ALKEMEIER 2002).<br />

Verzicht auf jegliche Düngung und chemische Pflanzenschutzmittel entlang von Gewässern und<br />

sonstigen sensiblen Bereichen auf Grünlandflächen (K57)<br />

Diese Maßnahme ist speziell für den Gewässerschutz konzipiert und ermöglicht somit eine zielgenaue Anwendung.<br />

Der Eintrag von Schadstoffen in Gewässer und in angrenzende wertvolle Feuchtgebiete wird verhindert.<br />

Der gänzliche Verzicht auf Dünge- und Pflanzenschutzmittel stellt auch eine verminderte Beeinträchtigung<br />

für Arten und Habitate dar. Zusätzlich entstehen strukturreiche Flächen, die das Landschaftsbild bereichern.<br />

Mulchsaat (K32)<br />

Das Mulchsaatverfahren stellt eine konservierende Bodenbearbeitung dar, bei der die Einsaat in Pflanzenreste<br />

erfolgt. Dieses Verfahren gilt als Schlüsselverfahren für den Bodenschutz (GEIER et al. 1996; GERO-<br />

WITT et al. 1997)<br />

Die Mulchdecke bietet Schutz vor Oberflächenabfluss und Erosion. Durch den verminderten Bodenabtrag<br />

wird gleichzeitig der Eintrag von Phosphat und Pflanzenschutzmitteln in Oberflächengewässer verhindert.<br />

Das Auswaschungspotenzial für Nährstoffe wird durch deren Speicherung in der Pflanzen über die Wintermonate<br />

vermindert.<br />

Mahd von Steilhangwiesen und Wiesen mit vergleichbarer Arbeitserschwernis (K65 und K66)<br />

Auch Steilhangwiesen sind häufig durch Brachlegung oder Aufforstung bedroht, da diese Flächen nur mit<br />

großem Arbeitsaufwand bewirtschaftet werden können. Durch die Honorierung der arbeitsintensiven Mahd<br />

können diese Standorte mit ihren speziellen Lebensbedingungen erhalten werden. Das Relief bleibt durch<br />

diese Bewirtschaftung sichtbar, es kann sich eine für diese Standorte typische Artengemeinschaft ausbilden.<br />

Auch die <strong>Förderung</strong> der Bewirtschaftung von Steilhangwiesen knüpft an traditionelle Bewirtschaftungsformen<br />

der Flächen an und verhindert eine Verbrachung und Verbuschung. Die Nutzungsvielfalt wird gefördert.<br />

Behirtung von anerkannten Almen und Alpen (K68, K71, K72, K74)<br />

Diese Art der Bewirtschaftung entspricht einer Nutzung, die den natürlichen Gegebenheiten in Berggebieten<br />

angepasst ist. Es wird die Nutzungs- und Flächenvielfalt im Alpenraum gefördert. Durch die Bewirtschaftung<br />

von Almen entstehen viele Strukturmerkmale wie Weiden, Triebwege, Almflächen die zur Diversität der<br />

Landschaft beitragen.<br />

Streuobstbau (K76)<br />

Obstbaumbestände erfüllen zahlreiche Funktionen im Natur- und Landschaftshaushalt. Streuobstbestände<br />

sind wegen ihres räumlichen Aufbaus mit ausladenden Bäumen und oft extensiv genutztem, artenreichem<br />

Untergrund bedeutsam (WELLER 1992). Der hohe Strukturreichtum durch Baum- und Krautschicht und das<br />

kleinräumig wechselnde Mikroklima bieten zahlreichen Tier- und Pflanzenarten Lebensraum.<br />

Gerade Streuobstbäume sind Träger alter Obstsorten, die in Obstplantagen unrentabel sind. Die <strong>Förderung</strong><br />

von Streuobstbeständen ist ein geeignetes Mittel, alte Obstsorten zu erhalten. Streuobstbau entwickelte sich<br />

im 19. Jahrhundert zu einer typischen Landnutzungsform.<br />

Umweltgerechter Weinbau (K82 und K84)<br />

Weinbergslagen stellen einen ganz besonderen Lebensraum für thermophile Pflanzen- und Tierarten dar,<br />

ihre Erhaltung ist aufgrund der hohen Bewirtschaftungskosten stark gefährdet. Förderfähig sind Flächen, die<br />

aufgrund ihrer Hangneigung oder wegen vorhandener Stützmauern nur mit Seilzug oder von Hand bewirtschaftet<br />

werden können. Diese Maßnahme kann in kartierten Steil- und Terrassenalgen im nordbayerischen


Halbzeitbewertung EPLR Bayern<br />

Raum durchgeführt werden. In diesen Gebieten ist der Weinbau ein die Landschaft und ländliche Kultur prägen<strong>des</strong><br />

Element.<br />

Diese Standorte werden von z.T. sehr seltenen Pflanzengesellschaften besiedelt (z.B. Weinbergslauchgesellschaft<br />

98 ). Trockenmauern sind wertvolle Lebensräume für Wärme liebende Arten und bereichern das<br />

Landschaftsbild. Der Weinbau ist eine typische Anbauform in klimatisch begünstigten Gegenden. Der umweltgerechte<br />

Weinbau zeigt aufgrund seiner Auflagen zur Düngung, Bodenbedeckung und Pflanzenschutzmitteleinsatz<br />

auch positive Wirkungen auf den Gewässerschutz.<br />

Gewässerschonende Landbewirtschaftung (Seenprogramm) (K90, K92-K95)<br />

Diese Maßnahme ist auf kartiere Umgriffsflächen der Oberflächengewässer beschränkt. Sie soll durch den<br />

Verzicht auf den Einsatz von Dünge- und Pflanzenschutzmitteln dem Schutz der Gewässer vor Stoffeinträgen<br />

dienen. Durch die im Rahmen dieses Maßnahmenpakets angelegten Gewässerrandstreifen werden die<br />

natürlichen Gegebenheiten z.B. über für diese Bereiche typische Vegetationsstrukturen sichtbar. Diese prägen<br />

das Landschaftsbild und visualisieren die natürlichen Standortbedingungen.<br />

Extensive Teichwirtschaft (K81)<br />

Durch die <strong>Förderung</strong> der extensiven Teichwirtschaft wird eine intensivere Nutzung der Teiche (Besatzdichten,<br />

Fischarten) verhindert. Mineralische Düngung und Frühjahrskalkung sind untersagt. Die Fütterung darf<br />

nur auf unverarbeiteten und nicht aufbereiteten Futtermitteln basieren. Teiche sind vielgestaltige und artenreiche<br />

Ökosysteme. Sie stellen wichtige Landschaftselemente dar, strukturieren die Landschaft und vernetzen<br />

Lebensräume. Sie haben <strong>des</strong>halb eine bedeutende Funktion sowohl für aquatische als auch terrestrische<br />

Organismen. Diese Maßnahme trägt dazu bei, dass eine inzwischen selten gewordenen Nutzungsart<br />

aufrechterhalten wird.<br />

Langfristige Bereitstellung von Flächen für agrarökologische Zwecke (K91, K96)<br />

Durch die langfristige Bereitstellung von Flächen für agrarökologische Zwecke werden Flächen aus der<br />

landwirtschaftlichen Produktion genommen. Dadurch wird der Einsatz von Dünge- und Pflanzenschutzmittel<br />

generell verhindert, Oberflächenabfluss und Abschwemmungen aus Flächen werden verringert.<br />

Es besteht die Möglichkeit Strukturelemente anzulegen, die im Rahmen eines naturschutzfachlichen Konzeptes<br />

Funktionen im Biotopverbund erfüllen können. Hecken leisten z.B. einen wesentlichen Beitrag zur<br />

Nützlingsförderung (ISSELSTEIN et al. 1991)<br />

Durch die Strukturanreicherung erfolgt auch eine Gliederung und Bereicherung der Landschaft.<br />

Umwandlung von Ackerland in Grünland (K48)<br />

Die speziell auf den Gewässerschutz ausgerichtete Maßnahme stellt eine der wirksamsten Maßnahmen<br />

gegen Erosion und Oberflächenabfluss dar. Mit dieser Maßnahme wird eine standortangepasste Nutzung in<br />

überschwemmungsgefährdeten Bereichen, in Hochwasserretentionsgebieten oder sonstigen gewässersensiblen<br />

Bereichen angestrebt. Grünlandnutzung kann im Vergleich zu Ackernutzung in gewässersensiblen<br />

Bereichen als den natürlichen Bedingungen angepasst angesehen werden.<br />

Aufgrund der ganzjährigen Bodenbedeckung trägt sie zur Behinderung <strong>des</strong> Transports chemischer Stoffe in<br />

die Grundwasserschichten bei. Die ganzjährige Bodenbedeckung behindert den potenziellen Schadstoffeintrag<br />

von Flächen in Gewässer. Die Grünlandnutzung stellt im Vergleich zu Ackerbau eine extensivere Bewirtschaftung<br />

dar. Es werden Lebensräume geschaffen, die aufgrund der Gebietsabgrenzung, in Verbindung<br />

zu Gewässern liegen und die durch die natürliche Gewässerdynamik beeinflusst werden. Damit werden ganz<br />

spezielle Lebensräume neu geschaffen. Somit hat die Umwandlung von Ackerland zu Grünland auch Aus-<br />

98 Geranio-Allietum vinealis<br />

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130<br />

Halbzeitbewertung EPLR Bayern<br />

wirkungen auf die Agrarbiozönose (GEIER et al. 1996). Durch die Schaffung von Grünlandstandorten kann<br />

das Landschaftsbild bereichert werden.<br />

Umweltschonende Ackernutzung in gewässersensiblen Bereichen (K49)<br />

Durch die umweltgerechte Landbewirtschaftung muss ein Pufferstreifen entlang der Gewässer angelegt<br />

werden, der von Dünge- und Pflanzenschutzmitteln freizuhalten ist. Dadurch kann die Ausschwemmung von<br />

Nährstoffen und Pflanzenschutzmitteln in angrenzende Gewässer vermindert werden. Der Anbau von Reihenkulturen<br />

auf den angrenzenden Flächen ist untersagt.<br />

Durch die Anlage von Gewässerrandstreifen entstehen wertvolle Lebensräume für Pflanzen und Tiere. Das<br />

Landschaftsbild wird durch die Anlage von produktionsfreien Flächen aufgelockert und bereichert.<br />

7.3.7.2 In welchem Umfang sind natürliche Ressourcen geschützt worden, und zwar durch die<br />

Auswirkungen von Agrarumweltmaßnahmen auf die Bodenqualität? (Frage VI.1.A.)<br />

Ein wesentlicher Produktionsfaktor in der Landwirtschaft ist der Boden. Der Erhalt der Bodenfruchtbarkeit<br />

bildet eine Grundlage für die nachhaltige landwirtschaftliche Produktion. Gleichzeitig sind Böden aber auch<br />

Lebensraum und Lebensgrundlage für eine Vielzahl verschiedener Pflanzen, Tiere und Mikroorganismen,<br />

sie wirken ausgleichend für den Wasserkreislauf und dienen als Puffer für Stoffeinträge.<br />

Verringerung der Bodenerosion (Kriterium VI.1.A-1)<br />

In Bayern relevant ist v.a. die Erosionsgefährdung durch Wasser. Nur in wenigen Gebieten (z.B. Gäugebiete)<br />

stellt die Winderosion ein im Vergleich zur Wassererosion größeres Problem dar. Die Erosion kann zu<br />

irreversiblen Schäden sowohl aus ökonomischer als auch aus ökologischer Sicht führen. Wesentlich ist der<br />

Verlust <strong>des</strong> humus- und nährstoffreichen Oberbodens und damit verbunden die Verminderung der Ertragsfähigkeit.<br />

Weiter führt Erosion zu einer Verminderung der Regelungs- und Pufferfunktionen <strong>des</strong> Bodens, zum<br />

Eintrag von Bodenmaterial, Pflanzennährstoffen und Pflanzenbehandlungsmitteln in Oberflächengewässer<br />

und zu Veränderungen oder Beeinträchtigungen der Lebensraumfunktionen <strong>des</strong> Bodens.<br />

Erosion tritt auf, wenn Niederschläge nicht infiltrieren, sondern oberflächig ablaufen und dabei Substrate vom<br />

Oberboden ablösen und verlagern. Neben Fahrspuren vermindert auf der Fläche ein schlechter Bodenstrukturzustand<br />

die Infiltrationsleistung und -kapazität der Böden für Niederschlagswasser (FREDE 1986).<br />

Der potenzielle Bodenabtrag kann über die von Wischmeier und Smith (1978) entwickelte und von Schwertmann<br />

et al. (1990) für Bayern modifizierte Allgemeine Bodenabtragsgleichung (ABAG) ermittelt werden<br />

(A=R*K*L*S*P). Als erosionsbeeinflussende Parameter gelten dabei die Regenerosivität (R), die Erodierbarkeit<br />

<strong>des</strong> Bodens (K), Hanglänge (L) und Hangneigung (S), die Bodenbedeckung und Bewirtschaftung (C)<br />

und die Wirkung von Schutzmaßnahmen auf der Fläche (P). Die Hangneigung stellt dabei den wichtigsten<br />

erosionsbeeinflussende Faktor dar (AUERSWALD et al. 1989).<br />

Der Einfluss der Landnutzung spiegelt sich im Bedeckungs- und Bearbeitungsfaktor C und im Erosionsschutzfaktor<br />

P wieder. Der Anbau von Reihenkulturen ohne Untersaat kann auf erosionsgefährdeten Standorten<br />

zu erhöhten Erosionsereignissen führen. Genauso wirken sich lange Phasen von unbedecktem Boden<br />

im Jahresverlauf, v.a. aber in den Wintermonaten, negativ aus. Eine Vergrößerung der Ackerschläge, Bodenverdichtung<br />

infolge schwerer und häufig eingesetzter Maschinen, Beseitigung von Kleinstrukturen wie<br />

Rainen, Böschungen, Hecken und Gehölzen, Bearbeitung in der Falllinie etc. können Erosion auslösen.


Halbzeitbewertung EPLR Bayern<br />

131<br />

Ein gewisses Maß an Bodenabtrag wird als unvermeidlich oder tolerabel akzeptiert (BRANDHUBER et al.<br />

2002). Der Toleranzwert 99 bedeutet, dass bei tiefgründigen Böden mehr Bodenabtrag toleriert werden kann<br />

als bei flachgründigen. In besonders gefährdeten Gebieten ist der potenzielle Bodenabtrag größer als der<br />

tolerierbare Bodenabtrag. Dies ist hauptsächlich in Regionen der Fall, in denen eine intensive ackerbauliche<br />

Nutzung mit einer hohen natürlichen Disposition zusammentreffen, z.B. im östlichen Tertiären Hügelland, der<br />

Hallertau und den Fränkischen Platten. Ebenfalls sehr hohe Risiken bestehen im Alpenraum und in den<br />

Vorwaldregionen <strong>des</strong> bayerischen Wal<strong>des</strong> aufgrund der in diesem Gebiet vorherrschenden flachgründigen<br />

Böden und der erosionsfördernden natürlichen Gegebenheiten (vgl. Abbildung 16).<br />

Abbildung 16: Erosionsgefährdete Gebiete in Bayern<br />

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# #<br />

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# #<br />

#<br />

##<br />

A_auersaltneu.dbf<br />

# 1-40<br />

# 40 - 80<br />

# 80 - 120<br />

# 120 - 160<br />

# 160 - 4303<br />

Landkreise.shp<br />

Risiko auf Ackerflächen<br />

Datenbasis:<br />

ABAG nach Schwertmann<br />

et al. (1990),<br />

Auerswald et al. (1986),<br />

Auerswald (2002)<br />

Erstellt:<br />

K. Eckstein, J.Glöggler,<br />

Lehrstuhl für Wirtschaftslehre<br />

<strong>des</strong> Landbaues TUM, 06/03<br />

(A/T * 100)<br />

100 km<br />

50<br />

0<br />

N<br />

40 - 80<br />

80 - 120<br />

120 - 160<br />

> 160<br />

1 - 40<br />

#<br />

#<br />

#<br />

#<br />

#<br />

Bodenabtragsrisiko<br />

Potentieller Abtrag (A)<br />

im Verhältnis zum<br />

tolerierbaren Abtrag (T)<br />

in %<br />

Dargestellt sind Rasterflächen (5x5km), die einen Ackerflächenanteil >10% aufweisen. Datengrundlage AUERS-<br />

WALD 2002<br />

Der Toleranzwert ist nicht ein Wert, der ohne negative Folgen ausgeschöpft werden kann, sondern ein Indi-<br />

kator, der die Notwendigkeit <strong>des</strong> Handelns anzeigt (VOGL 1995). Es sind v.a. in den stark erosionsgefährde-<br />

ten Gebieten entsprechende Schutzmaßnahmen zu ergreifen.<br />

Die Wirkung der <strong>Förderung</strong> auf die Verringerung der Bodenerosion wird über den in diesem Sinne im Rah-<br />

men der VO 1257/99 geförderten Flächenumfang ermittelt. Dieser wird über den Indikator VI.1.A-1.1 erfasst.<br />

Landwirtschaftliche Flächen, die Vereinbarungen zum Schutz vor Bodenerosion oder zur<br />

Verringerung der Bodenerosion unterliegen (Indikator VI.1.A-1.1)<br />

Es konnte ab dem Verpflichtungszeitraum 2000 zum Schutz vor Bodenerosion ein geförderter Flächenum-<br />

fang von ca. 122.982 ha ermittelt werden. Dies entspricht ca. 3,7% der LF bzw. 18% aller Flächen, die über<br />

99 Der Toleranzwert nach SCHWERTMANN et al. (1990): Ackerzahl geteilt durch 8


132<br />

Halbzeitbewertung EPLR Bayern<br />

das KULAP-A gefördert wurden. Die eingerechneten Maßnahmen sind in Tabelle 46 dargestellt. Es handelt<br />

sich um Maßnahmen, die auf Ackerflächen angewendet werden. Auf diesen Flächen ist das Erosionsrisiko<br />

besonders hoch. Bei der Auswertung konnte nicht zwischen den Wirkungen auf durch Wasser, Wind oder<br />

Bodenbearbeitung verursachten Erosionen unterschieden werden (<strong>Teil</strong>indikator a).<br />

Tabelle 46: Einbezogene Maßnahmen für den Indikator VI.1.A-1.1<br />

dem Indikator zugeordnete Maßnahmen<br />

mit<br />

gefördertem Flächenumfang a) in ha<br />

K14<br />

(Acker)<br />

K31 K32 K33+K34 K48 K49 K91 Summe<br />

26.201 48.758 22.861 22.293 136 2.668 65 122.982<br />

(a) davon Flächen, auf denen die (hauptsächlich) durch Wasser/ Wind/ Bodenbearbeitung verursachte Bodenerosion verringert wurde (in<br />

%)<br />

(b) davon Flächen, auf denen die<br />

„ die Bodennutzung (Weiden, sonstige Dauerkulturen…) verringert wurde<br />

Bodenerosion durch<br />

„ Hindernisse bzw. Umleitungen (Terrassen, lineare Elemente) verringert wurde<br />

„ Landwirtschaftliche Bewirtschaftungsmethoden (Minimalbodenbearbeitung,<br />

spezifische Bewässerungsmethoden, Konturnutzung, Bodenbedeckung mit<br />

Pflanzen…) verringert wurde<br />

„ die Besatzdichte <strong>des</strong> Weideviehs verringert wurde<br />

(c) davon Flächen, auf denen Fördermaßnahmen angewendet werden, die hauptsächlich/ausschließlich zur Bekämpfung der<br />

Bodenerosion dienen<br />

a)<br />

nur Flächenumfang ab Verpflichtungszeitraum 2000 nach VO (EWG) 1257/99,<br />

die Maßnahmen können mehreren Indikatoren zugeordnet sein.<br />

*keine Aussage möglich<br />

Eine durch die Bodennutzung erreichte Erosionsverminderung (<strong>Teil</strong>indikator b) konnte zwei Maßnahmen<br />

zugeordnet werden: der „Grünlandprämie“ (K33, K34) und der „Umwandlung von Ackerland in Grünland“<br />

(K48). Durch diese Maßnahmen soll eine Bodennutzung erhalten (K33, K34) oder geschaffen (K48) werden,<br />

bei der das Erosionsrisiko sehr gering ist. Dabei wurde die „Grünlandprämie“ (K33, K34) nicht in ihrem gesamten<br />

in Bayern geförderten Flächenumfang angerechnet, sondern nur der Anteil am Flächenumfang, der<br />

nach den Erhebungen der landwirtschaftlichen Standortkartierung (LSK 1982) dem Anteil an bedingt ackerfähigen<br />

und damit umbruchgefährdeten Grünlandflächen am Gesamtgrünland entspricht (22% der geförderten<br />

Flächen für K33/K34). Es hatten ca. 18% <strong>des</strong> Flächenumfangs, dem eine Schutzwirkung vor Bodenerosion<br />

zugeordnet werden kann, diese Wirkung aufgrund der spezifischen Bodennutzung (<strong>Teil</strong>indikator b).<br />

Hindernisse für den Erosionsabfluss wurden über die Maßnahme der „Bereitstellung von (Acker-) Flächen für<br />

agrarökologische Zwecke“ (K91) mit einem Flächenumfang von 65 ha angelegt. Dies entspricht einem Anteil<br />

von 0,1% an der zum Kriterium „Verminderung von Bodenerosion“ einberechneten Fläche.<br />

Mit 81,7 % <strong>des</strong> Flächenumfangs wurde der größte <strong>Teil</strong> der Maßnahmen aufgrund von speziellen Bewirtschaftungsmethoden<br />

eingerechnet. Darunter fallen der „ökologische Ackerbau“ (K14-Ackerflächen), die „extensive<br />

Fruchtfolge“ (K31), das „Mulchsaatverfahren“ (K32) und der „Umweltschonende Ackerbau“ (K49).<br />

Auf diesen Flächen können Bewirtschaftungsmethoden erwartet werden, die zu einer Verminderung (bzw.<br />

Vermeidung der Erhöhung) der Erosion beitragen. Als Fördermaßnahme, die ausschließlich der Verminderung<br />

von Bodenerosion dient, wird die Maßnahme „Mulchsaat“ (K32) angesehen. Deren Umfang beträgt ca.<br />

18% <strong>des</strong> für Bodenerosion ermittelten Flächenumfangs.<br />

Über die Betriebsleiterbefragung konnten Hinweise dazu gewonnen werden, wie die Landwirte auf ein mögliches<br />

Erosionsrisiko auf den Flächen reagieren. Erosionsgefährdete Flächen sind v.a. Flächen mit Hangneigung.<br />

Es wurde erhoben, wie viele Betriebe Ackerflächen mit einer Hangneigung von >5% bewirtschaften<br />

(Tabelle 47). Insgesamt gaben 66 der 212 befragten Betriebsleiter an, entsprechende Flächen zu bewirtschaften.<br />

Betroffen waren Landwirte aus den Landkreisen Erding, Straubing-Bogen, Regen und Ansbach.<br />

Die befragten Landwirte aus dem Landkreis Oberallgäu bewirtschaften ausschließlich Grünlandflächen.<br />

k.A*.<br />

18,2%<br />

0,1%<br />

81,7%<br />

/<br />

18,6%


Halbzeitbewertung EPLR Bayern<br />

Tabelle 47: Betriebsleiterbefragung: „Bewirtschaften Sie Ackerflächen mit Hangneigung >5%?“<br />

Betriebe, die Ackerflächen mit<br />

Hangneigung >5% bewirtschaften<br />

Landkreis Betriebe gesamt Anzahl %<br />

Erding 43 36 84%<br />

Straubing-Bogen 45 13 29%<br />

Regen 46 7 15%<br />

Ansbach 40 10 25%<br />

Oberallgäu 38 0 0%<br />

Gesamt 212 66 31%<br />

Im Landkreis Erding ist aufgrund <strong>des</strong> Reliefs ein erhöhtes Erosionsrisiko gegeben (vgl. Abbildung 16). In<br />

diesem Landkreis gaben 36 von 43 befragten Landwirten an, Ackerflächen mit Hangneigung >5% zu bewirtschaften.<br />

Im Landkreis Straubing-Bogen bewirtschaften 29% der befragten Landwirte Ackerflächen mit<br />

Hangneigung, im Landkreis Ansbach noch 25% und in Regen 15%.<br />

Die Mulchsaat gilt v.a. auf hängigen Flächen als sehr wirkungsvolles Verfahren zum Schutz vor Bodenerosion.<br />

Von den Landwirten die Ackerflächen mit Hangneigung bewirtschaften, nahmen 6 Landwirte aus dem<br />

Landkreis Erding und 6 Landwirte aus dem Landkreis Straubing-Bogen an der Maßnahme K32 (Mulchsaat)<br />

teil. Weitere vier Landwirte aus dem Landkreis Straubing-Bogen nahmen an der Maßnahme „Mulchsaat“<br />

(K32) teil, bewirtschaften aber keine Ackerflächen mit Hangneigung. In diesem Landkreis soll mit dem<br />

Mulchsaatverfahren auch der Winderosion begegnet werden.<br />

Es wurde ausgewertet, welche Maßnahmen die Landwirte auf den Ackerflächen mit Hangneigung anwenden,<br />

um dem Problem der Bodenerosion zu begegnen. Dazu wurde den betroffenen Landwirten folgende<br />

Verfahren zur Beantwortung vorgeschlagen:<br />

• Mulchsaatverfahren;<br />

• Nicht wendende Bodenbearbeitung;<br />

• Bewirtschaftung quer zum Hang;<br />

• Verzicht auf Reihenkulturen;<br />

• Anlage von Pufferstreifen;<br />

• Sonstige Verfahren.<br />

Die Verfahren „Nicht wendende Bodenbearbeitung“, „Bewirtschaftung quer zum Hang“, „Verzicht auf Reihenkulturen“,<br />

„Anlage von Pufferstreifen“ und „Sonstige“ werden bei der Auswertung zusammengefasst und<br />

als „Andere Maßnahmen“ bezeichnet. Die Auswertung erfolgt getrennt nach Betrieben, die an der <strong>Förderung</strong><br />

K32 teilnehmen und Betrieben die nicht an dieser Maßnahme teilnehmen. Die Ergebnisse sind in Abbildung<br />

17 dargestellt.<br />

Alle Landwirte, die an der Maßnahme K32 (Mulchsaat) teilnehmen, führen noch zusätzlich andere Maßnahmen<br />

wie die „Bewirtschaftung der Flächen quer zum Hang“ oder die „Anlage eines Pufferstreifens am Feldfuß“<br />

durch. Insgesamt bewirtschaften 11 von den 12 Landwirten, die K32 durchführen, ihre Flächen quer<br />

zum Hang, 4 Landwirte legen Pufferstreifen an. Ein Landwirt aus dem Landkreis Straubing-Bogen, der an<br />

K32 teilnahm, gab an, auf den Anbau von Reihenkulturen auf den Hangflächen zu verzichten.<br />

133


134<br />

Halbzeitbewertung EPLR Bayern<br />

Abbildung 17: Auswertung der Betriebsleiterbefragung: "Wenden Sie auf Flächen mit Hangneigung<br />

>5% eine oder mehrere der folgenden Maßnahmen an? (Frage A.7)<br />

Anteil der Landwirte<br />

120%<br />

100%<br />

80%<br />

60%<br />

40%<br />

20%<br />

0%<br />

Mulchsaatverfahren Andere Maßnahmen keine Durchführung<br />

entsprechender<br />

Maßnahmen<br />

Betriebe mit K32<br />

(n=12)<br />

Betriebe ohne K32<br />

(n=54)<br />

(Mehrfachnennungen möglich, Als „Andere Maßnahmen werden zusammengefasst: „Bewirtschaftung quer zum Hang“,<br />

„Verzicht auf Reihenkulturen“, „Anlage von Pufferstreifen“, „nicht wendende Bodenbearbeitung“)<br />

Von den Landwirten, die nicht an K32 teilnehmen, führten 24 von 54 Landwirten (44%) Mulchsaatverfahren<br />

durch, davon waren 17 aus dem Landkreis Erding. Andere Maßnahmen wurden von 80% der Landwirte<br />

angewandt, die nicht an K32 teilnehmen. Die „Bewirtschaftung der Flächen quer zum Hang“ führten 37<br />

(68%) der Landwirte durch, 12 (22%) legten einen Pufferstreifen am Feldfuß an. Überwiegend Landwirte aus<br />

dem Landkreis Ansbach gaben an, auf diesen Flächen auf Reihenkulturen zu verzichten. Sieben Landwirte<br />

führten keine besonderen Verfahren auf den entsprechenden Flächen durch. Wie die Betriebe mit Hangneigung<br />

die kein Mulchsaatverfahren anwenden, ihre Ackerflächen zum Schutz vor Erosion bewirtschaften,<br />

zeigt Abbildung 18. Demnach führen in den Landkreisen Erding und Straubing-Bogen über 50 % der Landwirte,<br />

die nicht an K32 <strong>des</strong> KULAP-A teilnehmen, Mulchsaatverfahren durch. In Erding bewirtschaften die<br />

meisten Landwirte die betroffenen Flächen quer zum Hang, während im Landkreis Ansbach die meisten<br />

Landwirte auf den Anbau von Reihenkulturen auf diesen Flächen verzichten. Im Landkreis Regen führen 3<br />

von 7 Landwirten keine entsprechenden Maßnahmen durch.<br />

Abbildung 18: Bewirtschaftung der Hangflächen bei Betrieben, die nicht am Mulchsaatverfahren teilnehmen,<br />

differenziert nach Landkreisen<br />

Anteil der Landwirte<br />

100%<br />

90%<br />

80%<br />

70%<br />

60%<br />

50%<br />

40%<br />

30%<br />

20%<br />

10%<br />

0%<br />

Erding<br />

(n=30)<br />

Straubing-Bogen<br />

(n=7)<br />

Regen<br />

(n=7)<br />

Ansbach<br />

(n=10)<br />

Mulchsaat<br />

Andere<br />

Maßnahmen<br />

keine<br />

Durchführung<br />

Bewertung<br />

Der effektivste Erosionsschutz ist dann gegeben, wenn eine Bodenbearbeitung auf Ackerflächen vermieden<br />

wird. Dies kann über die Maßnahmen K91 „Bereitstellung von Flächen für agrarökologische Zwecke“ und<br />

K48 „Umwandlung von Ackerland in Grünland“ erreicht werden. Da bei diesen Maßnahmen die Flächen aus<br />

der (Acker-) Nutzung genommen werden, ist die Wirkung dieser Maßnahmen sehr hoch. Der geförderte<br />

Flächenumfang ist jedoch erwartungsgemäß relativ gering.


Halbzeitbewertung EPLR Bayern<br />

Die „Mulchsaat“ (K32) ist eine erosionsmindernde Maßnahme, die eine bodenschonende Bewirtschaftung<br />

der Ackerflächen beim Anbau von Reihenkulturen gewährleistet. Die <strong>Förderung</strong> dieses Verfahrens ist v.a. in<br />

den erosionsgefährdeten Regionen zu begrüßen. Wie die Analyse gezeigt hat, liegt der Schwerpunkt dieser<br />

Maßnahme in Gebieten, die auch ein hohes Erosionsrisiko aufweisen. So nehmen sehr viele Betriebe im<br />

östlichen Tertiären Hügelland, z.B. in den Landkreisen Landshut, Dingolfing-Landau und Rottal-Inn, an dieser<br />

Maßnahme teil (vgl. „Regionale Verteilung“). Dies sind auch die Gebiete, in denen die Erosionsgefährdung<br />

besonders hoch ist, wie Abbildung 16 verdeutlicht. Auch über die Auswertung der Betriebsleiterbefragung<br />

hat sich bestätigt, dass die Landwirte in den erosionsgefährdeten Gebieten häufig entsprechende<br />

Maßnahmen durchführen. Auch Landwirte die nicht an K32 teilnehmen, führen dort erosionsvermindernde<br />

Maßnahmen durch. Diese Landwirte verzichten unter anderem dann auf die Prämie, wenn aus betrieblichen<br />

Gründen die Min<strong>des</strong>tfläche von 2,5 ha Mulchsaat (Bagatellgrenze) über den Verpflichtungszeitraum von 5<br />

Jahre nicht eingehalten werden kann. Insgesamt wird die Wirkung der <strong>Förderung</strong> der Mulchsaat als sehr<br />

hoch eingestuft.<br />

Auch dem ökologischen Ackerbau kann eine erosionsvermindernde Wirkung zugesprochen werden. Insgesamt<br />

wurden 21% der geförderten Fläche zum Schutz vor Bodenerosion über die Maßnahme „Ökologischer<br />

Landbau“ (K14) gefördert. In der Regel wird der Anbau von Reihenkulturen bei dieser Anbauform vermindert.<br />

Auf Flächen, die mit rasenbildendem Ackerfutter (z.B. Kleegras) bestellt werden, findet so gut wie keine Erosion<br />

statt. Die Wirkung dieser Maßnahme wird als gut bewertet, könnte aber durch die Einbringung von Zwischenfrüchten<br />

auf entsprechenden Flächen durchaus noch verstärkt werden.<br />

Die erosionsmindernde Wirkung der Maßnahme der „Extensiven Fruchtfolge“ (K31) wäre durch entsprechende<br />

Auflagen wie eine ganzjährige Bodenbedeckung weiter zu verbessern. Diese Maßnahme findet verstärkt<br />

in den Gebieten in Nordbayern Anwendung (6-7% der AF in den Landkreisen Neustadt a. d. Waldnaab,<br />

Schwandorf, 4% an der Ackerfläche in den Landkreisen Ansbach, Neumarkt i. d. Oberpfalz, Bamberg,<br />

vgl. Kapitel „Regionale Verteilung“). In den Regionen, in denen auch verstärkt Mais und Zuckerrüben angebaut<br />

werden, nimmt diese Maßnahme nur einen geringen Anteil ein (0,1% an der Ackerfläche in den Landkreisen<br />

Erding, Straubing-Bogen, Freising, Pfaffenhofen). Durch den Anbau von Sommerkulturen ist der<br />

Erosionsschutz noch nicht ausreichend gegeben, da auch bei diesen Kulturen der Boden über längere Zeiträume<br />

unbedeckt bleibt. Über die Maßnahme der „extensiven Fruchtfolge“ werden knapp 40% der einberechneten<br />

Flächen gefördert, die Wirkung in Bezug auf den Bodenschutz wird aber als gering bewertet. Weitere<br />

18% der einberechneten Flächen werden über die „Grünlandprämie“ (K33, K34) gefördert. Einbezogen<br />

wurde ein Anteil an potenziell umbruchgefährdetem Grünland.<br />

Durch den Verzicht auf Reihenkulturen bei der Maßnahme K49 (umweltschonender Ackerbau) wird das Bodenabtragsrisiko<br />

gesenkt. Längerfristig ist aber darauf hinzuwirken, dass besonders gefährdete Flächen in<br />

Grünland umgewandelt werden.<br />

Zusammenfassung<br />

Insgesamt werden viele Maßnahmen angeboten, die zum Schutz oder zur Verminderung von Bodenerosion<br />

beitragen können. Dabei können die einzelflächenbezogenen Maßnahmen als sehr wirkungsvoll angesehen<br />

werden. Über diese Maßnahmen wird im Verpflichtungszeitraum 2000 ein geringerer Flächenumfang gefördert<br />

als über die betriebsbezogenen Maßnahmen. Über die einzelflächenbezogenen Maßnahmen werden<br />

nur ca. 1% der Ackerflächen gefördert. Auf besonders gefährdeten Flächen sollte auf den Anbau von Reihenkulturen<br />

bzw. auf die Bewirtschaftung dieser Flächen als Acker verzichtet werden.<br />

Die Verunreinigung <strong>des</strong> Bodens durch chemische Stoffe wurde verhindert oder verringert (Kriterium<br />

VI.1.A-2)<br />

Das Kriterium bezieht sich auf die Verunreinigung durch Schadstoffe aus Pflanzenschutzmitteln und Nährstoffen,<br />

die in die landwirtschaftlich genutzten Böden eingetragen werden. Das Ausbringen von Nährstoffen<br />

135


136<br />

Halbzeitbewertung EPLR Bayern<br />

auf die Flächen fördert die Bodenfruchtbarkeit. Durch ein Überangebot werden diese Stoffe nicht mehr von<br />

den Pflanzen aufgenommen und es besteht ein Austragsrisiko in Grund- und Oberflächengewässer sowie<br />

eine Beeinträchtigung von konkurrenzschwachen wildlebenden Arten. Auch der Schwermetalleintrag durch<br />

Mineraldünger stellt eine Verunreinigung dar. Ein Überangebot an Nährstoffen wie Stickstoff- und Phosphorverbindungen<br />

ist aus naturschutzfachlicher und gesundheitlicher Sicht zu vermeiden oder zu vermindern.<br />

Messbar ist die Belastung mit Schadstoffen v.a. in Gewässern. Maßnahmen, die zur Verringerung dieser<br />

Verunreinigung beitragen, werden häufig als Gewässerschutz-Maßnahmen konzipiert. Die detaillierte Untersuchung<br />

zur Verringerung von chemisch-synthetischen Betriebsmitteln findet <strong>des</strong>halb bei der Frage VI.1.B –<br />

„Qualität <strong>des</strong> Grund- und Oberflächenwassers“ ausführlich statt.<br />

Zur Ermittlung der Wirkung der <strong>Förderung</strong> wird der im Rahmen der VO (EG) 1257/99 geförderte Flächenumfang<br />

gemäß Indikator VI.1.A-2.1 ermittelt. Es wurden Maßnahmen einbezogen, die auf eine Verringerung<br />

bzw. den Verzicht von Nährstoffen und Pflanzenschutzmitteln schließen lassen.<br />

Landwirtschaftliche Flächen, die Vereinbarungen zum Schutz vor Bodenverunreinigung unterliegen<br />

(Indikator VI.1.A-2.1)<br />

Ab dem Verpflichtungszeitpunkt 2000 werden auf ca. 231.500 ha Maßnahmen durchgeführt, die Vereinbarungen<br />

unterliegen, die eine Wirkung hinsichtlich <strong>des</strong> Schutzes vor Bodenverunreinigungen vermuten lassen<br />

(vgl. Tabelle 48). Dies entspricht 7% der LF. Davon werden auf 98% der Flächen die ausgebrachten Mengen<br />

an Pflanzenschutzmittel und auf 85% der Flächen Mineral- und Wirtschaftsdünger verringert bzw. eine Erhöhung<br />

vermieden. Keine der angebotenen KULAP-Maßnahmen dient ausdrücklich der Verminderung von<br />

Bodenverunreinigungen. Eine Einschränkung von Wirtschaftsdüngern wird über die Viehbesatzgrenze von<br />

2,0 GV/ha, die generell beim KULAP-A verpflichtend ist, erreicht 100 .<br />

Tabelle 48: Einbezogene Maßnahmen für den Indikator VI.1.A-2.1<br />

dem Indikator zugeordnete Maßnahmen<br />

mit<br />

gefördertem Flächenumfang a) in ha<br />

K14 K31 K33 K34 K41 K51,<br />

K55<br />

K57<br />

K82/<br />

K84<br />

K90/<br />

K92-<br />

K95<br />

K91/<br />

K96<br />

K48 K49 Summe<br />

56.765 48.758 35.240 67.163 2.117 9.820 8.364 285 116 120 136 2.668 231.551<br />

(a) davon Flächen, auf denen die ausgebrachten Mengen an Pflanzenschutzmitteln verringert wurden (in %)<br />

(b) davon Flächen, auf denen die ausgebrachten Mengen an Pflanzennährstoffen/Wirtschaftsdünger verringert wurden (in %)<br />

(c) davon Flächen, auf denen Fördermaßnahmen angewendet werden, die hauptsächlich/ausschließlich zur Bekämpfung der<br />

Bodenverunreinigung dienen (in %)<br />

a)<br />

nur Flächenumfang ab Verpflichtungszeitraum 2000 nach VO (EWG) 1257/99; die Maßnahmen können mehreren Indikatoren<br />

zugeordnet sein.<br />

Flächen, auf denen pro Hektar weniger Pflanzenschutzmittel ausgebracht wurden (<strong>Teil</strong>indikator a), werden<br />

v.a. über den „Ökologischen Landbau“ (K14) und die „Extensive Grünlandnutzung“ (K33 und K34) gefördert.<br />

Zur Verringerung von mineralischen Düngemitteln (<strong>Teil</strong>indikator b) tragen die Maßnahmen „extensive Grünlandnutzung,<br />

Stufe b“ (K34), „Ökologischer Landbau“ (K14) und „Extensive Fruchtfolge“ (K31) bei. Durch die<br />

Maßnahmen der „Extensiven Fruchtfolge“ (K31) und „Umweltschonender Ackerbau“ (K49), wird die Einschränkung<br />

<strong>des</strong> Betriebsmitteleinsatzes durch eine Begrenzung der Intensivfrüchte (K31) bzw. den Verzicht<br />

auf Reihenkulturen wie Mais, Rüben und Kartoffeln (K49) angestrebt.<br />

Die ab dem Verpflichtungszeitraum 2000 geförderten Flächen für den ökologischen Landbau nehmen einen<br />

Anteil von 1,7% an der LF ein. 2,3% der Ackerfläche Bayerns werden durch die „Extensive Fruchtfolge“<br />

(K31) und 8,7% der Grünlandfläche durch die Maßnahme „Extensive Grünlandnutzung“ (K33 und K34) gefördert.<br />

100 Ausnahmen <strong>bis</strong> 2,5GV/ha möglich<br />

98%<br />

85%<br />

/


Halbzeitbewertung EPLR Bayern<br />

Einzelflächenbezogene Maßnahmen sind in ihrem Umfang geringer. Vor allem die regionalspezifischen<br />

Maßnahmen „Seenprogramm“ (K90, K92-K95), „Bereitstellung von Flächen für agrarökologische Zwecke“<br />

(K91 und K96) und „Umwandlung von Acker in Grünland in sensiblen Gebieten“ (K48) nehmen nur wenige<br />

Flächen in Anspruch. Über die Maßnahme „Umweltgerechter Weinbau“ (K82 und K84) wurden ca. 23% der<br />

Weinberge in kartierten Steil- und Terrassenlagen gefördert.<br />

Bewertung<br />

Das Ziel der Verminderung der Verunreinigung <strong>des</strong> Bodens wird hier als vorbeugender Gewässerschutz<br />

gewertet. Es werden v.a. Maßnahmen einbezogen, über die eine Verringerung <strong>des</strong> Betriebsmitteleinsatzes<br />

angestrebt wird. Bei den gesamtbetrieblichen Maßnahmen kann v.a. dem ökologischen Landbau (K14) eine<br />

sehr gute Wirkung zugeordnet werden. Hier wird der Einsatz von Mineraldünge- und Pflanzenschutzmitteln<br />

für alle Flächen <strong>des</strong> Betriebes auf ein Minimum reduziert. Dagegen ist in dieser Hinsicht die Wirkung der<br />

betriebszweigbezogenen Maßnahme „Extensive Fruchtfolge“ (K31) nur dann gegeben, wenn durch diese<br />

Maßnahme tatsächlich der Anbau von dünge- und pflanzenschutzmittelintensiveren Kulturen wie Weizen,<br />

Mais oder Zuckerrüben verhindert wird. Der Anbau von Raps oder Kartoffeln, die ebenfalls in diesem Zusammenhang<br />

als intensiv bezeichnet werden können, wird durch diese Maßnahme nicht beschränkt. Damit<br />

wird die Wirkung dieser Maßnahme als gering eingestuft. Das gleiche gilt für die Maßnahme „Umweltschonender<br />

Ackerbau“ (K49). Der Wirkungsgrad der „Extensiven Grünlandnutzung Stufe a“ (K33) ist nur auf jenen<br />

Flächen hoch, auf denen durch diese Maßnahme ein flächenhafter Einsatz von Pflanzenschutzmitteln<br />

verhindert wird. Dieser Flächenumfang wird allerdings als nicht sehr hoch eingeschätzt. Durch die „Grünlandprämie,<br />

Stufe b“ (K34), wird dagegen der Einsatz von mineralischen Düngemitteln untersagt. Es kann<br />

hier von einem hohen Wirkungsgrad ausgegangen werden. Einschränkend ist anzumerken, dass bei beiden<br />

Grünlandstufen (K33 und K34) das uneingeschränkte Ausbringen von Wirtschaftsdüngern erlaubt ist.<br />

Bei Maßnahmen, die für gewässersensible Gebiete konzipiert wurden (K57, K90, K92-K95, K48), kann von<br />

einem hohen Wirkungsgrad ausgegangen werden. Auch die „Bereitstellung von Flächen für agrarökologische<br />

Zwecke“ (K91, K96) weist durch die Entnahme der Flächen aus der landwirtschaftlichen Nutzung einen<br />

hohen Wirkungsgrad auf. Über die Maßnahmen K41 („Extensive Weidenutzung“) wird die Intensivierung der<br />

Fläche verhindert, bei der Maßnahme „Umweltschonender Weinbau“ (K82, K84) wird der Einsatz von Dünge-<br />

und Pflanzenschutzmitteln reduziert. Diese Maßnahmen zeigen eine gute Wirkung hinsichtlich der Verminderung<br />

von Bodenverunreinigungen. Auch bei der „Extensivierung von Wiesen mit Schnittzeitpunktauflage“<br />

(K51, K55) wird durch die Auflagen <strong>des</strong> Verzichts auf mineralische N-Düngung bzw. von jeglicher Mineraldüngung<br />

und chemische Pflanzenschutzmittel ein hoher Wirkungsgrad vermutet.<br />

Zusammenfassung<br />

Insgesamt werden gute Wirkungen durch die geförderten Maßnahmen zur Verminderung der Bodenverunreinigung<br />

erzielt. Allerdings sind Ackerflächen in diesem Zusammenhang stärker gefährdet als die Grünlandflächen.<br />

Von den eingerechneten Flächen werden nur ca. 32% als Ackerflächen genutzt; 21% werden über<br />

die „Extensive Fruchtfolge“ (K31) gefördert, deren Wirkungsgrad als gering eingestuft wird. Bei nahezu 70%<br />

der einbezogenen Fläche handelt es sich um Grünlandflächen.<br />

Durch den Schutz <strong>des</strong> Bodens haben sich weitere Vorteile für die landwirtschaftlichen Betriebe oder<br />

die Gesellschaft ergeben (Kriterium VI.1.A-3)<br />

Durch dieses Kriterium sollen weitere Effekte <strong>des</strong> Bodenschutzes erfasst werden. Weitere Effekte <strong>des</strong> Bodenschutzes<br />

beziehen sich v.a. auf den Schutz der Gewässer sowie der Arten und Biotope. Diese Aspekte<br />

werden in den entsprechenden Kapiteln ausführlich behandelt.<br />

137


138<br />

Halbzeitbewertung EPLR Bayern<br />

7.3.7.3 Beitrag der Agrarumweltmaßnahmen zum Schutz natürlicher Ressourcen durch Auswirkungen<br />

auf die Qualität <strong>des</strong> Grund- und Oberflächenwassers (Frage VI.1.B)<br />

Diese Frage befasst sich mit der Problematik der durch die Landbewirtschaftung verursachten Beeinträchtigung<br />

der Grund- und Oberflächengewässer. Der Anbau landwirtschaftlicher Kulturen bedarf auch <strong>des</strong> Einsatzes<br />

von Dünge- und Pflanzenschutzmitteln. Diese können über direkten Eintrag, durch Auswaschung<br />

oder Abdrift in Grund- und Oberflächengewässer gelangen.<br />

Verringerter Einsatz von landwirtschaftlichen Produktionsmitteln (Kriterium VI.1.B-1.)<br />

Durch den verringerten Einsatz von Dünge- und Pflanzenschutzmitteln soll die Gefahr <strong>des</strong> Stoffaustrags in<br />

die angrenzenden Gewässer reduziert werden. Neben den landwirtschaftlichen Produktionsmitteln tragen<br />

weitere Faktoren zur Belastung der Gewässer bei. Die Nitratbelastung <strong>des</strong> Sickerwassers hängt neben dem<br />

mineralischen Stickstoffgehalt (Nmin) der durchwurzelten Bodenschicht, und damit von der Art der Bewirtschaftung,<br />

auch von der Menge und zeitlichen Verteilung <strong>des</strong> Sickerwassers ab.<br />

In Nordbayern führen eine relativ geringe Niederschlagsmenge und -häufigkeit und gleichzeitig leichte und<br />

flachgründige Böden zu einer stärkeren Belastung der dortigen Grund- und Oberflächengewässer. Dagegen<br />

besteht ein Verdünnungseffekt im etwas regenreicheren Süden. In Abbildung 19 sind die maximalen Nitratkonzentrationen<br />

im Grundwasser für den Zeitraum 1998-2002 dargestellt. Deutlich wird die hohe Belastung<br />

im fränkischen Raum mit Schwerpunkt in den Muschelkalk- und Keupergebieten sowie am unteren Main.<br />

Ebenfalls auffällig sind die Werte zwischen 25 und 50 mg/l auf den Schotterflächen- und Moränenstreifen im<br />

Alpenvorland.<br />

Abbildung 19: Maximale Nitratkonzentrationen <strong>des</strong> Grundwassers in Bayern<br />

Maximale Nitratkonzentrationen<br />

an Brunnen und<br />

Quellen in mg/l<br />

mit den Grundwasserkörpergruppen<br />

Bayerns<br />

BG <strong>bis</strong> 25 <strong>bis</strong> 50<br />

BG=Bestimmungsgrenze<br />

Wasserfassung<br />

Quelle<br />

Datenbasis:<br />

LfW (2003)<br />

Erstellt:<br />

K. Eckstein, J.Glöggler,<br />

Lehrstuhl für Wirtschaftslehre<br />

<strong>des</strong> Landbaues TUM, 06/03<br />

Das Ziel im Gewässerschutz bildet die Verringerung der Schadstoffeinträge. Das Hauptaugenmerk Gewässer<br />

schonender Maßnahmen ist auf Ackerflächen zu richten, da hier die Austragspotenziale für Nährstoffe<br />

N


Halbzeitbewertung EPLR Bayern<br />

und Pflanzenschutzmittel, verglichen mit Grünlandnutzung, weit höher sind. Auf Grünlandflächen kann durch<br />

optimalen Düngereinsatz, und eine geschlossene Grasnarbe ein Nährstoffaustrag verhindert werden.<br />

Die Gefährdung der Grund- und Oberflächengewässer durch chemische Pflanzenschutzmittel wird einerseits<br />

durch Feldfrüchte beeinflusst, die einen vergleichsweise stärkeren Einsatz an Herbiziden, Fungiziden, Insektiziden<br />

und Wachstumsreglern benötigen. Andererseits ist die Gefährdung <strong>des</strong> Grundwassers durch Pflanzenschutzmittel<br />

von physikalischen und chemischen Eigenschaften der Pflanzenschutzmittel selbst abhängig,<br />

sowie von Zeitpunkt und Häufigkeit der Anwendung und der in der Region ausgebrachten Gesamtmenge.<br />

Pflanzenschutzmittel gelangen über Versickerung, Bodenerosion, Oberflächenabfluss, Uferfiltration, Abdrift<br />

oder über Direkteinträge in die Gewässer.<br />

In Tabelle 49 ist der normierte Pflanzenschutzmittelindex aufgeführt 101 . Zur Berechnung dieses Index wurde<br />

die ausgebrachte Menge je<strong>des</strong> Pflanzenschutzmittels in Relation zu einer Regelaufwandsmenge gesetzt<br />

(TISCHNER et al. 2002). Wird ein Pflanzenschutzmittel z.B. mit der Hälfte der normalen Aufwandsmenge<br />

appliziert, errechnet sich ein normierter Behandlungsindex von 0,5. Der Behandlungsindex ist eine Relativzahl<br />

und kann als Vergleichsmaßstab für die Pflanzenschutzintensität der einzelnen Kulturan herangezogen<br />

werden.<br />

Tabelle 49: Normierte Behandlungsindizes von Pflanzenschutzmitteln in Ackerkulturen 1999/2000<br />

in Deutschland (TISCHNER et al. 2002)<br />

Fungizide Herbizide Insektizide<br />

Wachstumsregler<br />

Alle gesamt<br />

Winterweizen 1,39 1,38 0,36 0,62 3,75<br />

Wintergerste 1,10 1,07 0,11 0,49 2,77<br />

Winterroggen 0,90 0,85 0,15 0,77 2,66<br />

Triticale 0,46 0,97 0,09 0,74 2,25<br />

Sommergerste 0,72 1,35 0,15 0,05 2,28<br />

Hafer 0,07 0,98 0,33 0,26 1,63<br />

Raps 0,67 1,18 1,46 0,12 3,43<br />

Mais 0,00 1,22 0,03 0,00 1,25<br />

Kartoffeln 6,23 1,61 1,25 0,00 9,09<br />

Zuckerrüben 0,15 2,61 0,19 0,00 2,95<br />

Während bei einigen Kulturen die Regelaufwandmenge unterschritten wird, liegt der Einsatz bei anderen<br />

Kulturen weit über der Regelaufwandmenge gegen Pilze, Wildkräuter oder Insekten. Beispielsweise übersteigt<br />

die Fungizidbehandlung von Kartoffeln die Regelaufwandmenge um das 6-fache. Bei Triticale, Hafer<br />

oder Winterroggen wird die Regelaufwandmenge an Fungiziden, Herbiziden oder Insektiziden im Durchschnitt<br />

nicht ausgebracht. Auf Kartoffeln werden im Vergleich zu den anderen Feldfrüchten die meisten Regelaufwandmengen<br />

aufgebracht, gefolgt von Winterweizen und Raps.<br />

Zusätzlich zum Ziel der Verringerung <strong>des</strong> Pflanzenschutzmittelaufwands können andere Maßnahmen wie<br />

z.B. Bandspritzung, Vermeidung von Herbstanwendungen, Pufferstreifen und Bodenbedeckung aufgeführt<br />

werden, die das Risiko <strong>des</strong> Pflanzenschutzmitteleintrags in die Gewässer reduzieren.<br />

Zur Ermittlung der Wirkung der <strong>Förderung</strong> auf den verringerten Einsatz von Produktionsmitteln werden drei<br />

Indikatoren formuliert. Indikator VI.1.B-1.1 bezieht sich auf den in diesem Sinne geförderten Flächenumfang.<br />

Es wird hier nur der geförderte Flächenumfang ab dem Verpflichtungszeitraum 2000 nach der VO 1257/99<br />

101 Zur Entwicklung <strong>des</strong> normierten Pflanzenschutzmittelindex wurde im Rahmen <strong>des</strong> Projektes NEPTUN die tatsächliche Aufwandmenge<br />

an Pflanzenschutzmitteln bei einzelnen Kulturen im Vergleich zu einer festgesetzten Regelaufwandmenge ermittelt. Dabei wurden<br />

Daten von 942 Betrieben in Deutschland (183 in Bayern) erhoben. Initiiert wurde das Projekt vom Bun<strong>des</strong>ministerium für Ernährung,<br />

Landwirtschaft und Forsten in Zusammenarbeit mit der Biologischen Bun<strong>des</strong>anstalt (BBA) Kleinmachnow. In Bayern war die Bayerische<br />

Lan<strong>des</strong>anstalt für Bodenkultur und Pflanzenbau (LBP) für die Organisation zuständig.<br />

139


140<br />

Halbzeitbewertung EPLR Bayern<br />

berücksichtigt. Die Verringerung <strong>des</strong> Einsatzes landwirtschaftlicher Produktionsmittel pro Hektar wird über<br />

Indikator VI.1.B-1.2 ermittelt, der Indikator VI.1.B-1.3 nimmt Bezug auf die Stickstoffbilanz der Betriebe.<br />

Flächen, die Vereinbarungen zur Verringerung <strong>des</strong> Einsatzes landwirtschaftlicher Produktionsmittel<br />

unterliegen (Indikator VI.1.B-1.1)<br />

Ab dem Verpflichtungszeitraum 2000 werden auf knapp 233.000 ha Maßnahmen durchgeführt, die zur Verringerung<br />

<strong>des</strong> Einsatzes landwirtschaftlicher Produktionsmittel beitragen. Dies entspricht ca. 7% der bayerischen<br />

LF. Die einbezogenen Maßnahmen sind in Tabelle 50 aufgeführt.<br />

Tabelle 50: Einbezogene Maßnahmen für den Indikator VI. 1. B- 1.1<br />

dem Indikator zugeordnete<br />

Maßnahmen mit<br />

gefördertem<br />

K14 K31 K33 K34 K41 K51,<br />

K55<br />

K57 K82/<br />

K84<br />

K81<br />

K90/<br />

K92-<br />

K95<br />

K91/<br />

K96<br />

K48 K49 Summe<br />

Flächenumfang a in ha 56.765 48.758 35.240 67.163 2.117 9.820 8.364 285 1.363 116 120 136 2.668 232.915<br />

(a) davon Flächen, auf denen pro Hektar weniger mineralische Düngemittel ausgebracht wurden (in %)<br />

(b) davon Flächen, auf denen pro Hektar weniger Wirtschaftsdünger ausgebracht oder auf denen die<br />

63%<br />

Besatzdichte verringert wurde (in %)<br />

(c) davon Flächen, auf denen landwirtschaftliche Kulturpflanzen angebaut und/ oder Fruchtfolgen<br />

eingehalten wurden, die mit geringerem Mitteleinsatz bzw. geringerem Stickstoffüberschuss (im Falle <strong>des</strong><br />

4%<br />

Einsatzes von Düngemitteln) einhergehen (in %)<br />

22%<br />

(d) davon Flächen, auf denen pro Hektar weniger Pflanzenschutzmittel ausgebracht wurden (in %)<br />

a<br />

nur Flächenumfang ab Verpflichtungszeitraum 2000 nach VO (EWG) 1257/99, die Maßnahmen können<br />

mehreren Indikatoren zugeordnet sein.<br />

Als Folge der <strong>Förderung</strong> werden auf 63% der Flächen weniger mineralische Düngemittel ausgebracht (<strong>Teil</strong>indikator<br />

a). Die flächenmäßig umfangreichsten Maßnahmen sind die „Extensive Grünlandnutzung, Stufe b“<br />

(K34) mit über 67.000 ha und der „Ökologische Landbau“ (K14) mit über 56.000 ha. Auf 4% der einberechneten<br />

Fläche wurden Maßnahmen durchgeführt, auf denen pro ha weniger Wirtschaftsdünger ausgebracht<br />

wird (<strong>Teil</strong>indikator b). Hier wurde nur die Maßnahme K57 („Verzicht auf jegliche Düngung“) berücksichtigt.<br />

Unberücksichtigt bleibt bei dieser Flächenanalyse die generelle Beschränkung <strong>des</strong> Viehbesatzes auf 2,0<br />

GV/ha 102 als Voraussetzung für die Programmteilnahme.<br />

Die „Extensive Fruchtfolge“ (K31) soll über eine Begrenzung der Intensiv- und Hackfrüchte zu einem reduzierten<br />

Einsatz von chemisch-synthetischen Betriebsmitteln beitragen (<strong>Teil</strong>indikator c). Auf 75% der Flächen<br />

wird auf chemische Pflanzenschutzmittel verzichtet (<strong>Teil</strong>indikator d). Der Verzicht auf Reihenfrüchte bei K49<br />

(„Umweltschonende Ackernutzung“) mindert das Erosionsrisiko und somit die Abschwemmung von Pflanzenschutzmitteln<br />

und Nährstoffen in nahe gelegene Gewässer.<br />

Sehr geringe Flächenanteile nehmen die regionalen Maßnahmen „Seenprogramm“ (K90, K92-K95), „Bereitstellung<br />

von Flächen für agrarökologische Zwecke“ (K91 und K96) und „Umwandlung von Acker in Grünland<br />

in sensiblen Gebieten“ (K48) ein.<br />

Verringerung <strong>des</strong> Einsatzes landwirtschaftlicher Produktionsmittel pro Hektar auf Grund vertraglicher<br />

Vereinbarungen in % (Indikator VI.1.B-1.2)<br />

Aussagen zu diesem Indikator werden beispielhaft aus den Ergebnissen der Betriebsleiterbefragungen getroffen.<br />

Eine Verringerung <strong>des</strong> Produktionsmitteleinsatzes ergibt sich evtl. durch die <strong>Teil</strong>nahme an entsprechenden<br />

Fördermaßnahmen. Diese werden v.a. für Grünlandflächen angeboten. Für Ackerflächen werden<br />

mit Ausnahme <strong>des</strong> „Ökologischen Landbaus“ (K14) keine entsprechenden Auflagen formuliert. Die Verringerung<br />

<strong>des</strong> Produktionsmitteleinsatzes aufgrund der Programmteilnahme kann nicht quantifiziert werden.<br />

102 Ausnahmen <strong>bis</strong> 2,5 GV/ha bei K34 möglich.<br />

75%


Halbzeitbewertung EPLR Bayern<br />

Mineralische N-Düngung auf Grünland<br />

Auflagen zur Beschränkung <strong>des</strong> Produktionsmitteleinsatzes finden sich bei KULAP-A hauptsächlich bei den<br />

Grünlandmaßnahmen. Besonders die Maßnahmen „Ökologischer Landbau“ (K14) und „Extensive Grünlandnutzung<br />

Stufe b“ (K34) sind aufgrund <strong>des</strong> Bezugs zum Betriebszweig flächenmäßig von größerer Bedeutung.<br />

Bei den einzelflächenbezogenen Maßnahmen sind die „Extensivierung von Wiesen mit Schnittzeitpunktauflage“<br />

(K51, K55) und der „Verzicht auf jegliche Düngung und Pflanzenschutzmittel“ (K57) relevant.<br />

In Tabelle 51 wird die Anzahl der Betriebe aus der Betriebsleiterbefragung aufgelistet, die an entsprechenden<br />

Maßnahmen teilnehmen. Mit Ausnahme der Maßnahme K57 beschränken sich die Auflagen der genannten<br />

Maßnahmen auf den Verzicht von mineralischen Düngemitteln und chemische Pflanzenschutzmittel.<br />

Aussagen zur Extensivierung der Düngung können nur in Verbindung mit dem Viehbesatz im Betrieb<br />

getroffen werden, da die mineralische Düngung evtl. durch organische Düngung ersetzt wird.<br />

Tabelle 51: Betriebe mit Maßnahmen zur Verminderung <strong>des</strong> Produktionsmitteleinsatzes<br />

Maßnahmen<br />

Betriebe Anteil<br />

betriebszweig<br />

mit Grünland an durchschnittl. bezogen einzelflächen-bezogen<br />

Landkreise Grünland LF (%) GV/ha K14 K34 K51 K55 K57<br />

Erding 42 24% 1,8 2 2 3 2 -<br />

Straubing-Bogen 22 8% 0,4 1 2 2 - 1<br />

Regen 46 91% 1,4 3 29 1 3 2<br />

Ansbach 36 33% 0,9 3 2 5 2 4<br />

Oberallgäu 38 100% 1,5 6 18 1 3 -<br />

Das Düngungsniveau von mineralischem Stickstoff auf Grünland in den befragten Betrieben wird in<br />

Abbildung 20 dargestellt. Die Zahlen basieren auf Schätzungen der befragten Landwirte und sollen die Tendenzen<br />

der unterschiedlichen Düngeintensitäten verdeutlichen.<br />

Den Betriebsbefragungen zufolge liegt auf Grünlandflächen das Düngungsniveau bei mineralischem Stickstoff<br />

in Erding mit durchschnittlich 66 kg N/ha höher als in den anderen Untersuchungsgebieten. Das lässt<br />

sich evtl. damit erklären, dass hier die knappen Grünlandflächen für die Grundfuttergewinnung wichtig sind.<br />

Außerdem nahmen in diesem Landkreis nur zwei Betriebe an der Maßnahme „Extensive Grünlandnutzung,<br />

Stufe b“ (K34) teil. Weitere zwei Betriebe wirtschaften nach den Richtlinien <strong>des</strong> ökologischen Landbaus.<br />

Im Landkreis Straubing-Bogen liegt die Intensität der mineralischen Stickstoffdünung auf Grünland mit 12 kg<br />

N/ha dagegen auf einem sehr niedrigen Niveau. Hier ist sowohl der Grünlandanteil an der LF als auch der<br />

Anteil Vieh haltender Betriebe sehr niedrig.<br />

Abbildung 20: Durchschnittliche mineralische Düngung auf Grünland<br />

durchschnittliche mineralische<br />

Stickstoffdlüngung auf Grünland in kg N/ha<br />

70<br />

60<br />

50<br />

40<br />

30<br />

20<br />

10<br />

0<br />

Erding Straubing-<br />

Bogen<br />

Regen Ansbach Oberallgäu<br />

141


142<br />

Halbzeitbewertung EPLR Bayern<br />

Ein ähnlich niedriges Düngungsniveau zeigen auch die Erhebungsbetriebe im Landkreis Regen (8 kg N/ha).<br />

Hier wirtschaften vor allem viehhaltende Betriebe. Restriktionen in der Anwendung von mineralischen Düngemitteln<br />

können hier leichter über organische Düngemittel ausgeglichen werden. Ähnliches gilt für den<br />

Landkreis Oberallgäu. Hier liegt das durchschnittliche Düngungsniveau bei 20 kg N/ha. Von den 33 Betrieben,<br />

die am Programm teilnehmen, wirtschaften 6 Betriebe nach den Kriterien <strong>des</strong> ökologischen Landbaus<br />

(K14), 18 Betriebe nehmen an der Maßnahme „Extensive Grünlandnutzung, Stufe b“ (K34) teil. Im Landkreis<br />

Ansbach liegt das Düngungsniveau bei 27 kg N/ha Grünland.<br />

Um weitere Aussagen zum Einfluss <strong>des</strong> Kulturlandschaftsprogramms auf den Mineraldüngeraufwand auf<br />

Grünland treffen zu können, wurden die Landwirte nach ihrer Einschätzung zur Entwicklung der Aufwandsmenge<br />

in den letzten 5 Jahren gefragt. Ausgewertet wurden alle Betriebe mit Grünlandflächen (n=184); davon<br />

nahmen 58 am Programm teil. Die Auswertung zur Entwicklung <strong>des</strong> mineralischen Düngeaufwands in<br />

den letzten 5 Jahren ist in Abbildung 21 dargestellt.<br />

Abbildung 21: Entwicklung <strong>des</strong> mineralischen Düngeaufwands auf Grünland in den letzten 5 Jahren<br />

ohne KULAP (n=58)<br />

mit KULAP (n=125)<br />

alle Betriebe (n=184)<br />

0% 10% 20% 30% 40% 50% 60% 70% 80% 90% 100%<br />

gestiegen unverändert verringert keine Angaben<br />

Insgesamt gaben nur 2,5% der Betriebe, die am KULAP teilnehmen, eine gestiegene Aufwandsmenge in<br />

den letzten 5 Jahren an. Bei Betrieben, die nicht am KULAP-A teilnehmen, waren es 5%. Gleichzeitig konnten<br />

29% der nicht teilnehmenden Betriebe und 42% der KULAP-Betriebe eine Verringerung feststellen. 36%<br />

der KULAP-Betriebe führen die festgestellte Entwicklung auf die Programmteilnahme zurück. Ein großer<br />

Anteil von 34% der Betriebe, die am KULAP teilnehmen, konnte keine Angaben zu dieser Frage machen.<br />

Pflanzenschutzmittelaufwand auf Grünland<br />

Über die Betriebsleiterbefragung wurde ermittelt, ob die Landwirte Grünland flächendeckend mit Pflanzenschutzmitteln<br />

behandeln. Generell konnte dies nur bei Grünland, das als Wiese genutzt wird, festgestellt<br />

werden. Insgesamt nutzen 160 der befragten Landwirte ihr Grünland als Wiesen, davon gaben 7 Landwirte<br />

an, Pflanzenschutzmittel flächendeckend auszubringen. Keiner dieser Landwirte nahm an einer Grünlandmaßnahme<br />

<strong>des</strong> KULAP-A teil. Fünf der Betriebe liegen im Landkreis Erding.<br />

Auch hier wurde nach der Entwicklung der Aufwandsmenge an Pflanzenschutzmitteln auf Grünland in den<br />

letzten 5 Jahren gefragt. Ausgewertet wurden alle Betriebe, die Grünlandflächen bewirtschaften (vgl. Abbildung<br />

22).<br />

Hinsichtlich <strong>des</strong> Pflanzenschutzmittelaufwan<strong>des</strong> auf Grünland gaben 5% der Betriebe, die am KULAP-A<br />

teilnehmen, eine gestiegene Aufwandmenge an. Bei 19% der KULAP-Betriebe hat sich die Aufwandmenge<br />

verringert. Dagegen ging die Aufwandmenge nur bei 10% der nicht teilnehmenden Betriebe zurück. 22% der<br />

KULAP-Betriebe führen die festgestellte Entwicklung auf die Programmteilnahme zurück.


Halbzeitbewertung EPLR Bayern<br />

Abbildung 22: Entwicklung <strong>des</strong> Pflanzenschutzmittelaufwands auf Grünland in den letzten 5 Jahren<br />

ohne KULAP (n=58)<br />

mit KULAP (n=125)<br />

alle Betriebe (n=184)<br />

0% 10% 20% 30% 40% 50% 60% 70% 80% 90% 100%<br />

gestiegen unverändert verringert keine Angaben<br />

Mineralische Düngung und Pflanzenschutzmittelaufwand auf Ackerflächen<br />

Mit Ausnahme <strong>des</strong> ökologischen Landbaus werden beim KULAP-A keine Maßnahmen mit restriktivem Dünge-<br />

und Pflanzenschutzmitteleinsatz auf Ackerflächen angeboten. Bei der Maßnahmen der „extensiven<br />

Fruchtfolge“ (K31) kann evtl. über den verringerten Anbau von intensiven Kulturen (z.B. Weizen) eine entsprechende<br />

Verringerung erzielt werden.<br />

Die tatsächlich verminderte Aufwandsmenge an Produktionsmitteln kann aber nicht quantifiziert werden.<br />

Stickstoffbilanz (Indikator VI.1.B-1.3)<br />

Aus den bei der Befragung erhobenen Daten wurden die Nährstoffbilanzen für Stickstoff (N) auf Hoftorbasis<br />

errechnet 103 . Die Bilanzen von 17 Betrieben wurden aus Plausibilitätsgründen nicht in die Auswertung einbezogen.<br />

Tabelle 52: Anzahl der einbezogenen Betriebe für die Erstellung der Nährstoffbilanzen<br />

Betriebe mit N-Bilanz, dabei..<br />

Betriebe<br />

KULAP- MilchSchweine-<br />

Landkreis gesamt Gesamt Betriebe produktion Ackerbau Rinder-mast haltung Gemischt<br />

Erding 43 40 15 18 5 5 2 10<br />

Straubing-<br />

Bogen<br />

45 42 18 1 26 - - 15<br />

Regen 46 41 36 34 - 3 - 4<br />

Ansbach 40 36 25 3 13 3 - 17<br />

Oberallgäu 38 36 33 34 - - 1 1<br />

Gesamt 212 195 127 90 44 11 3 47<br />

Da die verwendeten Daten nur aus einem Betriebsjahr stammen und von den Betriebsleitern oft nur geschätzt<br />

wurden, können die erstellten Bilanzen nur Tendenzen aufzeigen. Trotzdem wird ein Vergleich von<br />

Betriebsformen und Untersuchungsgebieten angestellt. Die Stickstoffsaldierung auf Hoftorbasis berücksichtigt<br />

die Stickstoff-Zufuhr (z.B. über Mineraldünger, Futter, Stroh und Vieh) sowie die symbiotische N-<br />

Fixierung durch Leguminosen. Des weiteren werden Stickstoffexporte (z.B. über Milch-, Vieh- ggf. Heu- oder<br />

Silageverkauf) einberechnet. Abzüglich der standortspezifischen unvermeidbaren Verluste und der gasförmigen<br />

Verluste aus der Tierhaltung erhält man den hier verwendeten korrigierten Stickstoffsaldo. Ein positiver<br />

Saldo weist auf Nährstoffanreicherung oder potenzielle Nährstoffverluste der Böden bzw. Nitrataustrag<br />

im Sickerwasser hin.<br />

Die durchschnittlichen N-Salden der am Programm teilnehmenden Betriebe sind niedriger als die von nicht<br />

teilnehmenden Betrieben. In Abbildung 23 ist der prozentuale Anteil der Betriebe in 5 verschiedenen N-<br />

Salden-Gruppen zugeordnet. Es weisen 78% der befragten KULAP Betriebe N-Salden im Bereich unter 40<br />

kg N/ha auf. Bei den Betrieben, die nicht am KULAP-A teilnehmen war dies bei ca. 60% der Betriebe der<br />

Fall.<br />

143


144<br />

Halbzeitbewertung EPLR Bayern<br />

Abbildung 23: Anteil der befragten Betriebe mit bzw. ohne KULAP-A-<strong>Teil</strong>nahme nach der Höhe der N-<br />

Salden<br />

Anteil der Betriebe in %<br />

40<br />

30<br />

20<br />

10<br />

0<br />

60<br />

N-Saldo-Gruppen in kg N/ha<br />

Betriebe mit KULAP<br />

(n=127)<br />

Betriebe ohne KULAP<br />

(n=68)<br />

Abbildung 24 zeigt die Mittelwerte der N-Salden der befragten Betriebe, nach Betriebsform differenziert.<br />

Rindermastbetriebe, Gemischbetriebe sowie Veredelungsbetriebe weisen insgesamt hohe N-Salden mit<br />

mehr als 40 kg N/ha auf. Niedrige durchschnittliche Salden konnten bei Ackerbaubetrieben und Milchviehbetrieben<br />

festgestellt werden.<br />

Abbildung 24: Durchschnittliche N-Salden der befragten Betriebe nach Produktionsformen<br />

N-Saldo in kg N/ha<br />

80<br />

60<br />

40<br />

20<br />

0<br />

Milchproduktion<br />

(n=90)<br />

Ackerbau<br />

(n=44)<br />

Rindermast<br />

(n=11)<br />

Schweinehaltung<br />

(n=3)<br />

Gemischt<br />

(n=47)<br />

Unterscheidet man bei den Produktionsformen zusätzlich nach der KULAP-<strong>Teil</strong>nahme (Abbildung 25), ist zu<br />

erkennen, dass der Mittelwert der N-Salden der KULAP-Betriebe bei fast allen Betriebsformen unter den N-<br />

Salden der nicht teilnehmenden Betriebe liegt. Eine Ausnahme ist bei den Milchviehbetrieben festzustellen.<br />

Hier weisen die teilnehmenden Betriebe einen höheren N-Bilanz-Mittelwert auf, der aber insgesamt sehr<br />

niedrig ist. Zur Betriebsform Schweinehaltung gehören lediglich 3 der befragten Betriebe, von denen keiner<br />

am KULAP-A teilnimmt.<br />

103 Dabei wurde das Nährstoffsaldierungsprogramm <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong>kuratoriums für pflanzliche Erzeugung e. V. (LKP) verwendet, das zur<br />

Erstellung der nach Düngerverordnung vorgeschriebenen Bilanzerstellung autorisiert ist.


Halbzeitbewertung EPLR Bayern<br />

Abbildung 25: Durchschnittliche N-Salden der befragten Betriebe nach Produktionsformen, differenziert<br />

nach der <strong>Teil</strong>nahme am KULAP-A-Programm<br />

N-Saldo in kg N/ha<br />

80<br />

60<br />

40<br />

20<br />

0<br />

Milchproduktion<br />

Ackerbau Rindermast Schweinehaltung<br />

Gemischt<br />

Betriebe mit KULAP<br />

(n=127)<br />

Betriebe ohne<br />

KULAP<br />

(n=68)<br />

Bewertung<br />

Dem ökologischen Landbau wird ein hoher Wirkungsgrad zum Schutz der Gewässer zuerkannt. Durch den<br />

Verzicht auf chemisch-synthetische Betriebsmittel wird die Gefahr <strong>des</strong> Schadstoffaustrags in Gewässer vermindert.<br />

Die Wirkung der Maßnahme „Extensive Fruchtfolge“ (K31) auf eine Verbesserung der Gewässerqualität ist in<br />

Regionen, in denen aus standortspezifischer und wirtschaftlicher Sicht bereits extensive Fruchtfolgen angewendet<br />

werden, relativ gering. Wie die regionale Verteilung der Fördermaßnahmen gezeigt hat, wird die<br />

„Extensive Fruchtfolge“ häufig in Regionen durchgeführt, in denen die Anbaufläche für Mais generell unter<br />

20% der Ackerfläche liegt. Eine Wirkung ergibt sich evtl. durch eine Vermeidung der Intensivierung auf diesen<br />

Flächen. Dies gewinnt insofern an Bedeutung, als diese Maßnahme ihren Anwendungsschwerpunkt in<br />

Regionen hat, in denen aufgrund der klimatischen und pedologischen Bedingungen das Gefahrenpotenzial<br />

für Gewässerverschmutzung relativ hoch liegt (vgl. Abbildung 19). Allerdings wird der Anbau von Kulturen<br />

mit hohem Aufwand an Pflanzenschutzmitteln nicht ausgeschlossen. In Ackerbauregionen mit einem hohen<br />

Anteil an Intensivkulturen, (Landkreise Erding und Straubing-Bogen) ist die Prämienhöhe zu gering, um einen<br />

Anreiz für den Verzicht auf Zuckerrüben oder Silomais zu schaffen. Ein Zwischenfruchtanbau ist über<br />

die Maßnahme der „extensiven Fruchtfolge“ nicht vorgeschrieben. Um höhere Wirkungen auf die Gewässer<br />

zu erreichen, sollten zusätzliche Maßnahmen z.B. die Honorierung <strong>des</strong> Zwischenfruchtanbaus vor Sommerungen<br />

bzw. der Ausschluss <strong>des</strong> intensiven Kartoffelanbaus, berücksichtigt werden.<br />

Die „Grünlandprämie, Stufe a“ (K33) soll den flächendeckenden Einsatz von Pflanzenschutzmitteln verhindern.<br />

Auch dieser Maßnahme wird diesbezüglich ein geringer Wirkungsgrad zugesprochen. Ein flächendeckender<br />

Einsatz von Pflanzenschutzmitteln ist nur auf Flächen zu befürchten, auf denen der Ampfer (Rumex<br />

obtusiflolius) erhebliche Deckungsgrade aufweist. Der Umfang solcher Flächen rechtfertigt nicht die Konzeption<br />

einer betriebszweigbezogenen Maßnahme.<br />

Dagegen erscheint die „Grünlandprämie, Stufe b“ (K34) gut geeignet, um durch den Verzicht von mineralischen<br />

Düngemitteln zu einem geringeren Betriebsmitteleinsatz beizutragen. In viehhaltenden Betrieben erfolgt<br />

die Stickstoffzufuhr über die organische Düngung.<br />

Auch die Maßnahme „Extensivierung von Wiesen mit Schnittzeitpunktauflage“ (K51, K55) besitzt offensichtlich<br />

eine hohe Wirkung zur Verminderung <strong>des</strong> Betriebsmitteleinsatzes. Ein umfassender Schutz vor Phosphat-Einträgen<br />

wird bei der Stufe 2 (K55) mit gänzlichem Verbot von mineralischem Dünger erreicht. Die<br />

„Extensive Weidenutzung“ (K41) wird v.a. auf ehemaligen Truppenübungsplätzen durchgeführt und soll ge-<br />

145


146<br />

Halbzeitbewertung EPLR Bayern<br />

nerell eine Intensivierung der Bewirtschaftung dieser Flächen verhindern. Auch diese Maßnahme zeigt diesbezüglich<br />

eine gute Wirkung für den Gewässerschutz.<br />

Die Maßnahme „Umwandlung von Ackerland in Grünland“ (K48) stellt auf vielen gewässernahen Standorten,<br />

die für den Gewässerschutz wirksamste Handlungsanweisung dar. Der hierfür geförderte Flächenumfang ist<br />

mit nur 136 ha sehr gering. MAIDL et al. (1998) forderten nach entsprechenden Untersuchungen zur gewässerschonenden<br />

Landbewirtschaftung eine deutliche Verringerung <strong>des</strong> Anteils an Ackerflächen zugunsten<br />

von Grünland.<br />

Zusammenfassung<br />

Seit Beginn <strong>des</strong> Verpflichtungszeitraumes im Jahr 2000 wurde insgesamt 7% der LF durch Maßnahmen<br />

gefördert, die zur Verringerung <strong>des</strong> Produktionsmitteleinsatzes beitragen. Darunter sind viele Maßnahmen,<br />

die diesbezüglich eine sehr gute Wirkung zeigen. Vor allem ist hier der ökologische Landbau zu nennen, da<br />

auf der gesamten Betriebsfläche auf Agrarchemikalien verzichtet wird. Sehr wirkungsvoll sind auch einzelflächenbezogene<br />

Maßnahmen, die für gewässersensible Bereiche konzipiert wurden. Grundsätzlich sind zur<br />

Verhinderung <strong>des</strong> Eintrags von Dünge- und Pflanzenschutzmittel in Gewässer solche Maßnahmen am wirkungsvollsten,<br />

durch die ein gänzlicher Verzicht auf diese Produktionsmittel erreicht wird. Da das Austragspotenzial<br />

von Schadstoffen auf Äckern generell höher ist als auf Grünland, könnte hier die Wirkung <strong>des</strong> Programms<br />

durch entsprechende Maßnahmen oder verschärfte Auflagen noch verbessert werden.<br />

Die Transportwege, auf denen chemische Stoffe in die Grundwasserschichten gelangen, sind ausgeschaltet<br />

worden (Auswaschungen, Oberflächenabflüsse, Erosion) (Kriterium VI.1.B-2)<br />

Hier wird hier der Schutz der Oberflächengewässer vor Stoffeinträgen aus der Landwirtschaft angesprochen.<br />

Die Wirkung der <strong>Förderung</strong> auf den Schutz <strong>des</strong> Grundwassers wurde ausführlich über die vorhergehenden<br />

Indikatoren VI.1.B-1.1 („Flächen, die Vereinbarungen zur Verringerung <strong>des</strong> Einsatzes landwirtschaftlicher<br />

Produktionsmittel unterliegen“) und VI.1.B-1.2 („Verringerung <strong>des</strong> Einsatzes landwirtschaftlicher Produktionsmittel<br />

pro Hektar auf Grund vertraglicher Vereinbarungen“) analysiert.<br />

Zur Verbesserung und zum Schutz der Qualität von Oberflächenwasser tragen Maßnahmen bei, die den<br />

Transport der Schadstoffe landwirtschaftlichen Ursprungs über Oberflächenabfluss und Erosion verhindern.<br />

Durch Oberflächenabfluss aus landwirtschaftlichen Flächen gelangen v.a. Phosphat (P2O5) und Pflanzenschutzmittel<br />

mit den Bodenbestandteilen in die Gewässer. Neben Bodenbedeckungsgrad und Einzelregenereignissen<br />

beeinflusst der sehr unterschiedlich ausgeprägte Umfang <strong>des</strong> Einsatzes von Herbiziden, Fungiziden,<br />

Insektiziden und Wachstumsreglern der einzelnen Kulturen die Gefährdung. Nährstoffbedarf und<br />

Düngeniveau und die Art der Bodenbearbeitung wirken sich unterschiedlich auf den Stoffabtrag, insbesondere<br />

den Phosphatabtrag aus. Die intensive Grünlandnutzung mit hoher Nutzungshäufigkeit, Düngung und<br />

Beweidung sowie drainierte Flächen in Verbindung mit hohen Niederschlägen sind z.B. im Alpenvorland<br />

ursächlich für die hohe Phosphatbelastung kleiner Seen.<br />

Es ist zur Verhinderung von Oberflächenabflüssen eine möglichst lückenlose Bodenbedeckung in der<br />

Fruchtfolge bzw. die Verringerung der Bodenbearbeitungsintensität anzustreben. Zudem führt die Umwandlung<br />

von Acker in Grünland und die Anlage von Pufferstreifen, Ackerrandstreifen oder Hecken zu einer die<br />

natürlichen Ressourcen schützenden Flächennutzung.<br />

Zur Ermittlung der Wirkung der <strong>Förderung</strong> auf die Ausschaltung von Transportwegen wird gemäß Indikator<br />

VI.1.B-2.1 der hierfür im Rahmen der VO 1257/99 geförderte Flächenumfang ermittelt.


Halbzeitbewertung EPLR Bayern<br />

Flächen, auf denen Fördermaßnahmen durchgeführt werden, die zu einer Verringerung <strong>des</strong> Eintrags<br />

von Schadstoffen in Oberflächengewässer führen (Indikator VI.1.B-2.1)<br />

Der Bezug dieses Indikators wurde auf Oberflächengewässer beschränkt. Der geförderte Flächenumfang<br />

zum Schutz <strong>des</strong> Grundwassers wurde über vorherige Indikatoren (VI.1.B-1.1 und VI.1.B-1.2) ermittelt.<br />

Auf knapp 26.000 ha werden ab dem Verpflichtungszeitraum 2000 Maßnahmen gefördert, die den Transportmechanismen,<br />

auf denen Schadstoffe in die Gewässer gelangen (Oberflächenabfluss, Erosion), entgegen<br />

wirken. Diese sind in Tabelle 53 dargestellt. Davon weisen 100% der einberechneten Flächen eine Bodenbedeckung<br />

(<strong>Teil</strong>indikator a) auf. Auf 12% dieser Fläche wird durch andere Maßnahmen, wie z.B. „Bereitstellung<br />

von Flächen für agrarökologische Zwecke“ oder „Anlage von Pufferstreifen“ etc., ein Oberflächenabfluss<br />

vermieden bzw. verringert (<strong>Teil</strong>indikator b).<br />

Den Schwerpunkt bildet die Maßnahme „Mulchsaat“ (K32) mit ca. 23.000 ha. Weitere 2.700 ha nimmt die<br />

„Umweltschonende Ackernutzung“ (K49) ein, die nur in gewässersensiblen Gebieten angeboten wird. Ein<br />

nur geringe Flächenumfang von 372 ha entfällt auf die regionalen Maßnahmen „Gewässerschonende Landbewirtschaftung<br />

- Seenprogramm“ (K90, K92-K95), „Bereitstellung von Flächen für agrarökologische Zwecke“<br />

(K91, K96) und „Umwandlung von Acker in Grünland in sensiblen Bereichen“ (K48).<br />

Tabelle 53: Eingerechnete Maßnahmen in Indikator VI.1.B-1.2<br />

dem Indikator zugeordnete<br />

Maßnahmen mit<br />

K32 K90/ K92-K95 K91/ K96 K48 K49<br />

Summe<br />

gefördertem<br />

Flächenumfang a) in ha<br />

22.861 116 120 136 2.668 25.901<br />

(a) davon Flächen, die eine bestimmte Bodenbedeckung hatten oder auf denen<br />

bestimmte Kulturpflanzen angebaut wurden (in %)<br />

(b) davon Flächen, auf denen Oberflächenabflüsse durch andere Mittel als den Anbau<br />

bestimmter Kulturpflanzen vermieden wurden (Ackerrandstreifen, Hecken,<br />

100%<br />

Konturnutzung, Schlaggröße) (in %)<br />

12%<br />

a<br />

nur Flächenumfang ab Verpflichtungszeitraum 2000 nach VO (EWG) 1257/99; die Maßnahmen können<br />

mehreren Indikatoren zugeordnet sein.<br />

Bewertung<br />

Die speziell auf den Gewässerschutz ausgerichtete Maßnahme „Umwandlung von Ackerland in Grünland“<br />

(K48) stellt eine der wirksamsten Maßnahmen gegen Erosion und Oberflächenabfluss dar. Aufgrund der<br />

ganzjährigen Bodenbedeckung trägt sie zur Behinderung <strong>des</strong> Transports chemischer Stoffe in die Oberflächengewässer<br />

bei und wird <strong>des</strong>halb als sehr wirksam bewertet. Durch die „Bereitstellung von Flächen für<br />

agrarökologische Zwecke“ (K91, K96) werden Flächen aus der landwirtschaftlichen Produktion genommen.<br />

Die natürlichen Abflusswege in Gewässer werden unterbrochen bzw. der direkte Stoffaustrag aus diesen<br />

Flächen verhindert. Die „Gewässerschonende Landbewirtschaftung“ (K90/K92-K95) wirkt aufgrund der dauerhaften<br />

Bodenbedeckung von Uferrandstreifen, sowohl bei Acker als auch bei Grünland, dem Eintrag von<br />

Schadstoffen in angrenzende Gewässer entgegen. Die speziell auf den Gewässerschutz ausgerichteten<br />

Maßnahmen werden als sehr wirkungsvoll eingeschätzt. Jedoch ist die Akzeptanz dieser Maßnahme nur<br />

sehr gering. Gründe dafür sind die geringe Prämienhöhe bzw. die Konkurrenz zu anderen Grünlandmaßnahmen.<br />

Die <strong>Teil</strong>nahme an dieser Maßnahme ist an eine begrenzte Gebietskulisse gebunden. Durch die<br />

flächenintensive Maßnahme „Mulchsaat“ wird die Bodenerosion vermindert. Damit kann dieser Maßnahme<br />

zusammen mit K49 („Umweltschonende Ackernutzung“) eine gute Wirkung zur Unterbrechung von Transportwegen<br />

zugesprochen werden.<br />

Zusammenfassung<br />

Insgesamt wird nur wenig Fläche zur Unterbrechung von natürlichen Abflusswegen von Oberflächenwasser<br />

gefördert. Zielführend sind alle Maßnahmen, die zur Verminderung der Bodenerosion beitragen, v.a. aber<br />

Struktur anreichernde Maßnahmen. Beispielsweise kann die Anlage von Pufferstreifen oder die Entnahme<br />

147


148<br />

Halbzeitbewertung EPLR Bayern<br />

von Flächen aus der landwirtschaftlichen Produktion die Transportwege unterbrechen. Hier besteht sicherlich<br />

noch Potenzial, v.a. bei großen Ackerschlägen. Eine Reduzierung der Schlaggröße in Zusammenhang<br />

mit der Anlage von breiteren nicht genutzten Streifen würde die Wirksamkeit <strong>des</strong> Programms noch verstärken.<br />

Durch den Gewässerschutz haben sich weitere Vorteile für die landwirtschaftlichen Betriebe oder<br />

die Gesellschaft ergeben (Kriterium VI.1.B-3)<br />

Weitere Auswirkungen <strong>des</strong> Gewässerschutzes beziehen sich auf den Bodenschutz, den Arten- und Biotopschutz<br />

und den Landschaftsschutz. Die Wirkung der <strong>Förderung</strong> auf diese Ressourcen wird an entsprechender<br />

Stelle ausführlich behandelt.<br />

7.3.7.4 In welchem Umfang ist auf Grund der Agrarumweltmaßnahmen die biologische Vielfalt<br />

(Artenvielfalt) erhalten oder verbessert worden, und zwar durch den Schutz von Flora<br />

und Fauna auf landwirtschaftlichen Flächen? (Frage VI.2.A)<br />

Diese Frage nimmt Bezug auf den stetigen Rückgang der Artenvielfalt bzw. das Verschwinden von seltenen<br />

Arten auf landwirtschaftlich genutzten Flächen. Die Vielfalt von Flora und Fauna stieg im ursprünglich fast<br />

vollständig bewaldeten Nord- und Mitteleuropa insbesondere durch die landwirtschaftliche Nutzung <strong>bis</strong> etwa<br />

Mitte <strong>des</strong> 19. Jahrhunderts deutlich an. Zahlreiche nicht indigene Pflanzenarten fanden in den durch landwirtschaftliche<br />

Nutzung geschaffenen Offenland-Systemen geeignete Lebensräume und bereichern <strong>bis</strong> heute<br />

deren Flora. Gemeinsam mit indigenen Arten und in Abhängigkeit von den naturräumlichen Gegebenheiten<br />

und den sich zuweilen innerhalb kurzer Zeiträume ändernden Formen, Intensitäten, und Mustern der<br />

Landnutzung bildeten sich dynamische Pflanzengemeinschaften heraus, die durch spezifische Artenkombinationen<br />

gekennzeichnet sind (WALDHARDT et al. 2000).<br />

Durch die Intensivierung und Mechanisierung in der Landwirtschaft hat sich die Situation allerdings verändert.<br />

Der in den letzten Jahrzehnten dokumentierte Verlust an biologischer Vielfalt wird vor allem der Landwirtschaft<br />

angelastet. Wesentliche Ursachenkomplexe sind die intensive Nutzung und der in peripheren Regionen<br />

typische Rückzug der Landwirtschaft mit großflächiger Nutzungsaufgabe (PIORR et al. 1998;<br />

WALDHARDT et al. 2000).<br />

Eine Verringerung (bzw. eine Vermeidung der Erhöhung) <strong>des</strong> Einsatzes landwirtschaftlicher Produktionsmittel<br />

zum Vorteil der Flora und Fauna ist erreicht worden (Kriterium VI.2.A-1)<br />

Das Kriterium zielt auf direkte und indirekte Auswirkungen von Pflanzenschutz- und Düngemitteln auf die<br />

Organismen ab.<br />

Hauptziele <strong>des</strong> verringerten Einsatzes von Dünge- und Pflanzenschutzmitteln auf Flächen ist der Schutz von<br />

empfindlichen Arten und die Erhaltung der Artenvielfalt. Die gegen Schadinsekten, Unkräuter und Pilzerkrankungen<br />

eingesetzten Pflanzenschutzmittel dezimieren in vielen Fällen durch direkte und indirekte Einwirkungen<br />

auch nützliche Organismen.<br />

Zur Ermittlung <strong>des</strong> Wirkungsgra<strong>des</strong> der <strong>Förderung</strong> wurden von der <strong>EU</strong>-Kommission drei Indikatoren formuliert.<br />

Über den Indikator VI.2.A-1.1 werden die im Rahmen der VO 1257/99 entsprechend geförderten Flächen<br />

abgefragt. Der Indikator VI.2.A-1.2 bezieht sich auf die tatsächliche Verringerung <strong>des</strong> Einsatzes ertragssteigernder<br />

Produktionsmittel. Der Indikator VI.2.A-1.3 bezieht sich auf die tatsächlich erreichte Wirkung<br />

der Fördermaßnahme auf die Artenvielfalt. Dieser Indikator wird nicht berücksichtigt da hierzu keine Daten<br />

vorliegen.


Halbzeitbewertung EPLR Bayern<br />

Flächen, auf denen Fördermaßnahmen zur Verringerung <strong>des</strong> Einsatzes landwirtschaftlicher Produktionsmittel<br />

durchgeführt wurden (Indikator VI.2.A-1.1)<br />

Ab dem Verpflichtungszeitraum 2000 werden auf knapp 233.000 ha Maßnahmen zur Verringerung <strong>des</strong> Einsatzes<br />

landwirtschaftlicher Produktionsmittel durchgeführt (vgl. Tabelle 54). Davon werden auf 97% der Flächen<br />

die ausgebrachten Mengen an Pflanzenschutzmitteln verringert (<strong>Teil</strong>indikator a). Mit eingerechnet wurden<br />

auch die Flächen der „Extensiven Fruchtfolge“ (K31) und <strong>des</strong> „Umweltschonenden Ackerbaus“ (K49),<br />

auf denen aufgrund der Begrenzung der Anbaufläche von Weizen, Mais oder Rüben Verringerungen im<br />

Betriebsmitteleinsatz angestrebt werden. Die größten Anteile <strong>des</strong> eingerechneten Flächenumfangs werden<br />

über die „Extensive Grünlandnutzung“ (K33, K34), den „Ökologischen Landbau“ (K14) und über die „Extensive<br />

Fruchtfolge“ (K31) gefördert.<br />

Auf 63% der Flächen wurden weniger Düngemittel ausgebracht (<strong>Teil</strong>indikator b). Insgesamt werden auf ca.<br />

7% der LF Maßnahmen zur Verringerung <strong>des</strong> Pflanzenschutzmitteleinsatzes gefördert.<br />

Tabelle 54: Einbezogenen Maßnahmen in Indikator VI.2.A-1.1<br />

dem Indikator zugeordnete<br />

Maßnahmen mit<br />

K14 K31 K33 K34 K41 K51,<br />

K55<br />

K57<br />

K82/<br />

K84<br />

K81<br />

K90/<br />

K92-<br />

K95<br />

K91/<br />

K96<br />

K48 K49<br />

Summe<br />

gefördertem<br />

Flächenumfang a) in ha 56.765 48.758 35.240 67.163 2.117 9.820 8.364 285 1.363 116 120 136 2.668 232.915<br />

(a) davon Flächen, auf denen pro Hektar weniger Pflanzenschutzmittel ausgebracht wurden (in %)<br />

(b) davon Flächen, auf denen pro Hektar weniger Düngemittel ausgebracht wurden (in %)<br />

(c) davon Flächen, auf denen spezifische Produktionsmittel während der kritischen Zeiträume <strong>des</strong> Jahres nicht eingesetzt wurden (in %)<br />

a<br />

nur Flächenumfang ab Verpflichtungszeitraum 2000 nach VO (EWG) 1257/99,<br />

die Maßnahmen können mehreren Indikatoren zugeordnet sein.<br />

Der Anteil von K57 „Verzicht auf jegliche Düngung und chemische Pflanzenschutzmittel auf Grünlandflächen“<br />

umfasst mit 8.300 ha 4% am geförderten Flächenumfang. K51 und K55 stellen mit jeweils 2 % am<br />

Gesamtflächenumfang einen nur geringen Anteil an den Maßnahmen dar; ebenso K48 mit 2.700 ha. Noch<br />

geringere Anteile mit jeweils unter 1% <strong>des</strong> Umfangs nahmen die regionalspezifischen Maßnahmen ein („Extensive<br />

Teichwirtschaft“ (K81), „Extensive Weidenutzung durch Schafe und Ziegen“ (K41), „Umweltgerechter<br />

Weinbau“ (K82, K84), „Seenprogramm“ (K90, K92-K95), „Bereitstellung von Flächen für agrarökologische<br />

Zwecke“ (K91, K96) und „Umwandlung von Acker in Grünland“ (K48)).<br />

Verringerung <strong>des</strong> Einsatzes landwirtschaftlicher Produktionsmittel pro Hektar auf Grund vertraglicher<br />

Vereinbarungen in % (Indikator VI.2.A-1.2)<br />

Dieser Indikator entspricht dem Indikator VI.1.B-1.2 und wurde an entsprechender Stelle ausführlich behandelt.<br />

Es folgt an dieser Stelle lediglich eine Interpretation und Bewertung der Ergebnisse bezüglich der Wirkung<br />

der Maßnahme auf die Artenvielfalt.<br />

Bewertung<br />

Die geringere Nährstoffversorgung und der Verzicht auf chemische Pflanzenschutzmittel auf Ackerflächen<br />

<strong>des</strong> Ökologischen Landbaus wirken sich auf eine im Allgemeinen höhere Artendiversität und Beikrautdichte<br />

als auf konventionell bewirtschafteten Flächen aus. Dieser Maßnahme wird <strong>des</strong>halb eine hohe positive Wirkung<br />

auf den Artenschutz zugesprochen. Allerdings ist anzumerken, dass auch der ökologischen Landbau<br />

zum Schutz von gefährdeten Arten durch die verstärkte mechanische Unkrautbekämpfung und den Anbau<br />

von Untersaaten noch zu intensiv ist (ISSELSTEIN et al. 1991).<br />

Durch die „Extensive Grünlandnutzung, Stufe a“ (K33) wird der flächendeckende Einsatz von Pflanzenschutzmitteln<br />

vermindert, über „Stufe b“ (K34) wird zusätzlich der Einsatz von mineralischen Düngemitteln<br />

97%<br />

63%<br />

/<br />

149


150<br />

Halbzeitbewertung EPLR Bayern<br />

reduziert. Durch die jahrelange intensive Nutzung kann jedoch häufig erst nach Jahren <strong>des</strong> Nährstoffentzugs<br />

ein Einfluss auf die Wildkrautvegetation festgestellt werden. Dennoch trägt K34 zu einer Aushagerung der<br />

Flächen bei. Auf Flächen, die über die Maßnahme „extensive Wiesennutzung mit Schnittzeitpunktauflage“<br />

(K51, K55) gefördert werden, werden positive Strukturveränderungen erwartet, die v.a. für Wiesenbrüter von<br />

Vorteil sind. Bei einem Mahdtermin um den 1. Juli sind die blütenreichsten und buntesten Wiesen zu erwarten.<br />

Dagegen sind die Effekte für Strukturvariablen wie „Deckung der Süßgräser“ und „Gesamtdeckung“ bei<br />

Mahd um den 15. Juni gering (KRIEGBAUM 1999). Die Wirkung der „extensiven Weidenutzung“ (K41) ist als<br />

gut zu bewerten. Eine Intensivierung bzw. Aufforstung der Flächen wird verhindert.<br />

Ebenso kann bei den Maßnahmen, die für den Gewässerschutz konzipiert wurden, mit positiven Effekten<br />

gerechnet werden, wobei auch hier eine Aushagerung erst nach mehreren Jahren erwartet werden kann.<br />

Pufferstreifen, die über die Maßnahme K49 in unmittelbarer Gewässernähe anzulegen sind, können positive<br />

Auswirkungen auf schützenswerte Pflanzen- und Tierarten haben. Sie dienen als Rückzugs- und Wiederbesiedlungsflächen.<br />

Die ausreichende Breite, die Art der Pflege sowie eine gezielte und verbindende Anlage<br />

sind die wesentlichen Einflussfaktoren für eine arten- und individuenreiche Besiedlung.<br />

Die Maßnahme zur „Extensiven Teichwirtschaft“ (K81) wirkt sich positiv auf die Erhaltung und die Pflege<br />

wertvoller semiaquatischer Verlandungszonen und angrenzender Nasszonen aus. Die Flächen, die für „agrarökologische<br />

Zwecke“ bereitgestellt wurden (K91, K96), bieten durch die Nutzungsänderung (Anlage von<br />

Hecken, Rainen etc.) ein Refugium für Tier- und Pflanzenarten und eine Nahrungsgrundlage für Nutzinsekten<br />

(ISSELSTEIN et al. 1991). Da in ihnen auf kleinstem Raum relativ unterschiedliche mikroklimatische<br />

Verhältnisse vorzufinden sind, ergeben sich in Hecken Lebensmöglichkeiten für Tiere mit unterschiedlichen<br />

Umweltansprüchen.<br />

Zusammenfassung<br />

Die besten Wirkungen zur Verminderung <strong>des</strong> Produktionsmitteleinsatzes können durch die Bewirtschaftung<br />

der Flächen nach den Richtlinien <strong>des</strong> ökologischen Landbaus erzielt werden, da hier der völlige Verzicht auf<br />

Agrarchemikalien angestrebt wird. Die einbezogene Grünlandförderung nimmt insgesamt ca. 65% der Förderflächen<br />

ein. Auf diesen Flächen wird v.a. der Düngemitteleinsatz vermindert bzw. nicht erhöht. Auswirkungen<br />

auf die Erhöhung der Artenvielfalt bzw. den Schutz von gefährdeten Arten können häufig erst nach<br />

einer entsprechenden Aushagerung der Flächen festgestellt werden. Neben der Aushagerung der Flächen<br />

ist auch eine Anreicherung der Landschaft mit Strukturelementen und Rückzugsräumen für Tier- und Pflanzenarten<br />

zum Schutz der Arten von Bedeutung. Die Anreicherung der Landschaft mit Strukturelementen wird<br />

aber nur mit einem insgesamt geringen Flächenumfang gefördert.<br />

Anbaumuster landwirtschaftlicher Kulturpflanzen [landwirtschaftliche Kulturarten (einschließlich der<br />

damit in Zusammenhang stehenden Viehhaltung), Fruchtfolgen, Bodenbedeckungen während der<br />

entscheidenden Zeiträume, Größe der Schläge], die für Flora und Fauna von Vorteil sind, sind erhalten<br />

oder wiedereingeführt worden. (Kriterium VI.2.A-2)<br />

Dieses Kriterium bezieht sich auf den Anbau von landwirtschaftlichen Kulturen und wird hier ausschließlich<br />

auf Acker- und Weinbaukulturen bezogen. Grünland wird nicht als „angebaute“ landwirtschaftliche Kultur<br />

definiert und spielt <strong>des</strong>halb bei diesem Kriterium keine Rolle. Für die Zusammensetzung und Entwicklung<br />

der Biozönosen ist u.a. entscheidend, welche Kulturart angebaut wird und mit welchen Produktionsmethoden<br />

dies erfolgt (STACHOW et al. 2002). Als Ursachen für die Beeinträchtigung der Artenvielfalt gelten u.a.<br />

die Änderung der Anbauverhältnisse auf dem Acker zugunsten betriebsmittelintensiver Kulturen, die generelle<br />

Steigerung der Intensität <strong>des</strong> Einsatzes von Handelsdüngern, Gülle und Pflanzenbehandlungsmitteln, die<br />

Veränderungen der Schlaggrößen, sowie die Nivellierung der Standortverhältnisse innerhalb der Schläge.


Halbzeitbewertung EPLR Bayern<br />

Auf Ackerflächen ist aus Sicht <strong>des</strong> Biotop- und Artenschutzes eine hohe Artenzahl typischer Ackerwildkräuter<br />

wünschenswert. Dies geht in der Regel mit der <strong>Förderung</strong> von Nutzarthropoden im Acker einher (KÖPKE<br />

et al. 1998). Um dies zu erreichen, sollte der Anbau von Feldfrüchten innerhalb einer weiten Fruchtfolge und<br />

mit geringem Einsatz von Dünge- und Pflanzenschutzmitteln angestrebt werden. Eine Verkleinerung der<br />

Ackerschläge und damit verbunden die Erhöhung der Flächenanteile an Randstrukturen bieten Rückzugs-<br />

und Wiederbesiedlungsmöglichkeiten für Pflanzen- und Tierarten der Äcker (KNICKEL et al. 2001). Auf<br />

Weinbergsflächen sollte eine betriebsmittelextensive Bewirtschaftung angestrebt werden, damit sich eine für<br />

diese Standorte typische Biozönose einstellen kann.<br />

Die Wirkung der <strong>Förderung</strong> auf die Einführung von umweltfreundlichen Anbaumustern landwirtschaftlicher<br />

Kulturpflanzen wird über den Indikator VI.2.A-2.1 ermittelt. Dieser bezieht sich auf den im Rahmen der<br />

VO 1257/99 entsprechend geförderten Flächenumfang.<br />

Flächen mit umweltfreundlichen Anbaumustern landwirtschaftlicher Kulturpflanzen, die auf Grund<br />

von Fördermaßnahmen erhalten/wiedereingeführt wurden (Indikator VI.2.A-2.1)<br />

Ab dem Verpflichtungszeitraum 2000 wurden insgesamt 26.486 ha Flächen über Maßnahmen gefördert, die<br />

Einfluss auf die Anbaumuster der Flächen nehmen. Die entsprechenden Maßnahmen sind in Tabelle 55<br />

dargestellt. Der geförderte Flächenumfang entspricht 0,8 % der LF, bzw. 3,9 % der insgesamt über das Programm<br />

geförderten Fläche.<br />

Tabelle 55: Einbezogene Maßnahmen für den Indikator VI.2.A-2.1<br />

Dem Indikator zugeordnete<br />

K14 (Acker) K82 + K84<br />

Maßnahmen mit<br />

Summe<br />

gefördertem Flächenumfang<br />

26.201 285 26.486<br />

a) in ha<br />

a<br />

nur Flächenumfang ab Verpflichtungszeitraum 2000 nach VO (EWG) 1257/99,<br />

die Maßnahmen können mehreren Indikatoren zugeordnet sein.<br />

Der größte Anteil der Bayerischen Weinbauflächen (95%) liegt im Regierungsbezirk Unterfranken. Ungefähr<br />

20% der Rebflächen befinden sich in Steil- und Terrassenlagen. Davon werden 23% über die Maßnahme<br />

„Umweltgerechter Weinbau“ (K82, K84) gefördert. Durch diese <strong>Förderung</strong> kann die weitere Bewirtschaftung<br />

dieser Flächen evtl. aufrechterhalten werden. Auf diesen Flächen findet eine Nutzung statt, die eine für diese<br />

Lagen typische Artengemeinschaft fördert.<br />

1,2% der Ackerflächen werden im Rahmen <strong>des</strong> KULAP über die Maßnahme „Ökologischer Ackerbau“ (K14-<br />

Ackerflächen) gefördert. Auch auf ökologisch bewirtschafteten Flächen steht die Ackerbegleitflora in Konkurrenz<br />

zu den Kulturpflanzen und wird über Bodenbearbeitung oder Untersaat nach Möglichkeit unterdrückt.<br />

Ob sich auf diesen Flächen dennoch eine typische Artenzusammensetzung etablieren kann, ist wesentlich<br />

von den standörtlichen Bedingungen und dem floristischen Potenzial auf den Flächen abhängig. Dennoch<br />

werden aufgrund der weiten Fruchtfolge und dem Verzicht auf Agrarchemikalien im ökologischen Ackerbau<br />

(K14) Anbaumuster angewandt, die in stärkerem Maße als beim konventionellen Landbau zum Artenschutz<br />

beitragen können.<br />

Über die Betriebsleiterbefragung sollte ermittelt werden, in wie weit sich die Anzahl der angebauten Feldfrüchte<br />

in konventionellen und ökologisch wirtschaftenden Betrieben unterscheiden. Die Anzahl der Feldfrüchte<br />

gilt neben dem Verzicht auf Dünge- und Pflanzenschutzmittel als förderlich für den Artenschutz. Die<br />

Landwirte sollten angeben, welche Feldfrüchte sie im Jahr 2002 angebaut hatten. Die Anzahl der in die Analyse<br />

einbezogenen Betriebe ist in Tabelle 56 aufgelistet. Reine Grünlandbetriebe im Oberallgäu oder im<br />

Landkreis Regen wurden nicht berücksichtigt.<br />

151


152<br />

Halbzeitbewertung EPLR Bayern<br />

Tabelle 56: Betriebe, die Angaben zu den im Jahr 2002 angebauten Kulturarten gemacht haben<br />

Betriebe mit Angaben zur<br />

Fruchtfolge<br />

Landkreis Betriebe gesamt konventionell ökologisch<br />

Erding 43 41 2<br />

Straubing-Bogen 45 43 1<br />

Regen 46 18 1<br />

Ansbach 40 31 7<br />

Oberallgäu 38 0 0<br />

Gesamt 212 133 11<br />

Vergleicht man die Anzahl der angebauten Feldfrüchte zwischen ökologisch und konventionell wirtschaftenden<br />

Betrieben, so ist die Spannweite bei konventionell wirtschaftenden Betrieben größer. Hier reicht die<br />

Spanne von einer Feldfrucht <strong>bis</strong> zu neun Früchten, wobei der Median bei drei liegt. Die Spannweite bei den<br />

ökologisch wirtschaftenden Betrieben liegt zwischen einer und sieben Feldfrüchten, der Median bei vier (vgl.<br />

Abbildung 26).<br />

Abbildung 26: Vergleich der Anzahl der angebauten Feldfrüchte im Jahr 2002 zwischen konventionell<br />

und ökologisch wirtschaftenden Betrieben 104<br />

Anzahl der angebauten Kulturen 2002<br />

10<br />

8<br />

6<br />

4<br />

2<br />

0<br />

konventionell, n=133<br />

Art der Bewirtschaftung<br />

ökologisch, n=11<br />

Eindeutige regionale Unterschiede in der Zahl der angebauten Feldfrüchte waren auf der Basis der Erhebungsergebnisse<br />

weder für die konventionelle noch für die ökologische Wirtschaftsweise feststellbar.<br />

Bewertung<br />

Im ökologischen Landbau werden besondere Anbaumuster durchgeführt, die bessere Habitatbedingungen<br />

für die Ackerbegleitflora schaffen. Obwohl auch hier die Wildkrautvegetation in Konkurrenz zu den Kulturarten<br />

steht, wird dieser Maßnahme ein hoher Wirkungsgrad zur Erhaltung der Artenvielfalt zugesprochen. Al-<br />

104 Die Box & Whisker-Plots geben den Median, die Quartile und die Spannweite der Anzahl der angegebenen Feldfrüchte wieder


Halbzeitbewertung EPLR Bayern<br />

lerdings kann auch diese Form der Bewirtschaftung noch auf manchen Flächen zu intensiv sein, um empfindlichen<br />

Arten Lebensraum zu bieten. Die <strong>Förderung</strong> der Bewirtschaftung von Weinbergen in Steil- und<br />

Terrassenlagen ist gut geeignet, um die besonderen Bedingungen dieser Habitate aufrecht zu erhalten.<br />

Zusammenfassung<br />

Generell werden nur wenige Maßnahmen angeboten, über die Anbaumuster gefördert werden, die für Flora<br />

und Fauna von Vorteil sind. Anbaumuster in diesem Sinne sind idealerweise auf die besonderen Bedingungen<br />

(Standortpotenzial, Vorkommen schützenswerter Arten etc.) abzustimmen. Eine Extensivierung <strong>des</strong><br />

gesamten Betriebes, wie sie im ökologischen Landbau stattfindet, kann aber gute Voraussetzungen zum<br />

Schutz der Artenvielfalt schaffen.<br />

Die Fördermaßnahmen sind erfolgreich auf die Erhaltung schutzbedürftiger Arten ausgerichtet worden<br />

(Kriterium VI.2.A-3)<br />

Dieses Kriterium bezieht sich auf Fördermaßnahmen, die speziell für gefährdete, im Rückgang befindliche<br />

Arten konzipiert wurden. Die Wirkung der Fördermaßnahmen wird über den Umfang an Flächen ermittelt, für<br />

den im Rahmen der VO (EG) 1257/99 vertragliche Vereinbarungen bestehen, die besonders auf wild lebende<br />

Tiere ausgerichtet sind (Indikator VI.2.A-3.1).<br />

Landwirtschaftliche Flächen, für die vertragliche Vereinbarungen bestehen, die insbesondere auf<br />

Arten oder Gruppen wild lebender Tiere ausgerichtet sind. (Indikator VI.2.A-3.1)<br />

Im KULAP-A ist nur eine Maßnahme Bestandteil <strong>des</strong> Programms, die sich explizit auf den Schutz von<br />

wildlebenden Arten bezieht. Bei der „Extensivierung von Wiesen mit Schnittzeitpunktauflage“<br />

(K51, K55) wird als Ziel u.a. der Schutz der Wiesenbrüter (Vogelschutz)<br />

formuliert. Seit Beginn <strong>des</strong> Verpflichtungszeitraum 2000 werden über diese Maßnahme<br />

9.820 ha Flächen gefördert (vgl.<br />

Tabelle 57). Zu den einzelnen <strong>Teil</strong>indikatoren können keine Aussagen getroffen werden. Es liegen hierzu<br />

keine Daten vor.<br />

153


154<br />

Tabelle 57: Einbezogene Maßnahmen in den Indikator VI.2.A-3.1<br />

Dem Indikator zugeordnete Maßnahmen<br />

mit<br />

gefördertem Flächenumfang a) in ha<br />

K51,<br />

K55<br />

a) davon Flächen, auf denen weit verbreitete Arten<br />

vorkommen (%)<br />

b) davon Flächen, auf denen besondere Arten<br />

vorkommen (%)<br />

c) davon Flächen, auf denen im Rückgang befindliche<br />

Arten vorkommen (%)<br />

d) davon Flächen, auf denen Arten vorkommen, deren<br />

Populationen stabil sind oder zunehmen (%)<br />

e) davon Flächen, in denen Bodenorganismen<br />

vorkommen (%)<br />

Halbzeitbewertung EPLR Bayern<br />

Summe<br />

9.820 9.820<br />

k.A.*<br />

k.A.*<br />

k.A.*<br />

k.A.*<br />

k.A.*<br />

f) davon Flächen, auf denen Arten vorkommen, die in<br />

internationelen Listen mit bedrohten Arten aufgeführt sind<br />

(%)<br />

k.A.*<br />

a<br />

nur Flächenumfang ab Verpflichtungszeitraum 2000 nach VO (EWG)<br />

1257/99, die Maßnahmen können mehreren Indikatoren zugeordnet sein.<br />

*keine Aussage möglich<br />

Bewertung<br />

Durch die Restriktionen in der Düngung und im Pflanzenschutzmitteleinsatz zusätzlich zur Schnittzeitpunktauflage<br />

ist diese Maßnahme sehr gut geeignet, um positive Wirkungen auf den Wiesenbrüterschutz zu<br />

erzielen. Neben dem Wiesenbrüterschutz können andere Tierarten und wertvolle Pflanzengesellschaften auf<br />

diesen Flächen erhalten werden. Zur Optimierung der Wirkung wäre sicherlich ein naturschutzfachliches<br />

Konzept für die einzelnen Flächen und die entsprechende Gegend von Vorteil. Dadurch würde allerdings der<br />

Verwaltungsaufwand steigen. Ein Zusammenführen von Maßnahmen mit gleicher Zielrichtung aus dem KU-<br />

LAP-A und dem Vertragsnaturschutzprogramm könnte diesem steigenden Verwaltungsaufwand entgegenwirken.<br />

7.3.7.5 In welchem Umfang ist die biologische Vielfalt auf Grund der Agrarumweltmaßnahmen<br />

erhöht oder verbessert worden, durch Schutz von Habitaten, die für die Natur sehr wichtig<br />

sind, auf landwirtschaftlichen Flächen, durch Schutz oder Verbesserung der Umweltinfrastruktur<br />

oder durch Schutz von Feuchtgebieten bzw. aquatischen Habitaten, die an<br />

landwirtschaftlichen Flächen angrenzen (Habitatvielfalt) (Frage VI.2.B)<br />

Diese Frage bezieht sich auf Umweltbedingungen bzw. Standortverhältnisse, die Voraussetzung für das<br />

Vorkommen von im Rückgang begriffenen wildlebenden Pflanzen- und Tierarten sind. Vor dem Hintergrund<br />

der überall in der Landschaft erkennbaren Nivellierungen einstiger standörtlicher Unterschiede erlangen<br />

Lebensräume, die sich von dem vorherrschenden nutzungsbedingten Milieu noch unterscheiden, immer<br />

mehr an Bedeutung (BASTIAN et al. 1994). Dazu rechnen Flächen, die sich in ihrem Charakter von der intensiv<br />

genutzten Agrarlandschaft abheben. Bei dieser Frage werden nur einzelflächenbezogene Maßnahmen<br />

berücksichtigt, die auf naturschutzfachlich schützenswerten Flächen durchgeführt werden.


Halbzeitbewertung EPLR Bayern<br />

Habitate, die für die Natur sehr wichtig sind, sind auf landwirtschaftlichen Flächen erhalten worden<br />

(Kriterium VI.2.B-1)<br />

Das Kriterium bezieht sich auf Flächen, die sich von Flächen mit intensiver wirtschaftlicher Nutzung unterscheiden.<br />

Viele Flächen, deren Bestand im Rückgang begriffen ist, stehen über das Bayerische Naturschutzgesetz<br />

unter Schutz. 105 Es gelten Flächen als wertvoll, auf denen aufgrund der Nutzung besondere<br />

Lebensbedingungen für Pflanzen und Tierarten entstehen konnten. Dies ist häufig dort der Fall, wo die<br />

landwirtschaftliche Nutzung an alte Traditionen anknüpft, die Bewirtschaftung mit einem geringen Betriebsmitteleinsatz<br />

erfolgt oder die Flächen zu den Grenzertragsstandorten zählen.<br />

Es soll eine betriebsmittelextensive Nutzung auf den Flächen erhalten oder geschaffen werden. Besondere<br />

Bedeutung hat hier die Fortführung einer traditionellen Bewirtschaftung und die Fortsetzung der Bewirtschaftung<br />

von Grenzertragsstandorten. Es soll ein Nutzungsmosaik geschaffen oder aufrechterhalten werden, das<br />

viele unterschiedliche Lebensbedingungen für Pflanzen- und Tierarten bietet.<br />

Zur Ermittlung der Wirkung der <strong>Förderung</strong> auf den Schutz von Habitaten wird gemäß Indikator VI.2.B-1.1 der<br />

im Rahmen der VO (EG) 1257/99 entsprechend geförderte Flächenumfang erhoben.<br />

Auf landwirtschaftlichen Flächen vorhandene Habitate, die für die Natur sehr wichtig sind und durch<br />

Fördermaßnahmen geschützt werden (Indikator VI.2.B-1.1)<br />

Ab dem Verpflichtungszeitraum 2000 wurden insgesamt 13.972 ha über Maßnahmen gefördert, die dem<br />

Schutz der Habitate auf Nutzflächen dienen (vgl. Tabelle 58). Dies entspricht einem Anteil von 2% <strong>des</strong> gesamten<br />

über das Programm geförderten Flächenumfangs bzw. 0,4 % der LF. Alle Maßnahmen weisen eine<br />

spezielle Bodennutzung auf oder entsprechen herkömmlichen Anbaumethoden und wurden dem in Tabelle<br />

58 aufgeführten <strong>Teil</strong>indikator a zugeordnet.<br />

Tabelle 58: Einbezogene Maßnahmen für den Indikator VI.2.B-1.1<br />

dem Indikator zugeordnete<br />

Maßnahmen mit<br />

K41 K82,<br />

K84<br />

K51,<br />

K55<br />

K65,<br />

K66<br />

K91,<br />

K96<br />

K76 b) K81 K48<br />

Summe<br />

gefördertem Flächenumfang 2.117 285 9.820 130 120 76.627 1.363 136 13.972<br />

(b) davon Habitate, die sich auf Grund der Verhinderung von Überwucherung der Flächen oder auf Grund der<br />

100%<br />

Aufgabe der Flächen gebildet haben<br />

0,9%<br />

a) in ha<br />

a) davon Habitate, die sich auf Grund einer spezifischen Bodennutzung oder herkömmlicher Anbaumethoden gebildet<br />

haben<br />

(c) davon Habitate in Gebieten, die unter Natura 2000 fallen<br />

(d) davon Habitate, die insbesondere von spezifischen Arten oder Gruppen von Arten genutzt werden<br />

(e) davon Habitate, die auf der maßgeblichen geographischen Ebene als seltene Habitate einzustufen sind<br />

a) nur Flächenumfang ab Verpflichtungszeitraum 2000 nach VO (EWG) 1257/99, die Maßnahmen können mehreren Indikatoren zugeordnet sein.<br />

b) Streuobstbäume<br />

*keine Aussage möglich<br />

Als herkömmliche Anbaumethoden wird der „Umweltgerechte Weinbau in Steil- und Terrassenlagen“ (K82,<br />

K84) betrachtet, sowie die Maßnahmen „Streuobstbau“ (K76) und „Extensive Teichwirtschaft“ (K81). Durch<br />

die <strong>Förderung</strong> von traditionellen, extensiven Wirtschaftsweisen kann ein Nutzungsmosaik erhalten werden,<br />

das vielen verschiedenen Tier- und Pflanzenarten Lebens- und Nahrungsraum bietet.<br />

Die Maßnahmen „Extensive Weidenutzung durch Schafe und Ziegen“ (K41), „Extensivierung von Wiesen mit<br />

Schnittzeitpunktauflage“ (K51, K55), „Mahd von Steilhangwiesen“ (K65, K66), „Bereitstellung von Flächen für<br />

agrarökologische Zwecke“ (K91, K96) und „Umwandlung von Ackerland zu Grünland“ (K48) werden als spezielles<br />

Bodennutzungsmuster betrachtet, das durch die extensive Bewirtschaftung besondere Bedingungen<br />

105 BayNatSchG Art. 13d<br />

k.A.*<br />

k.A.*<br />

k.A.*<br />

155


156<br />

Halbzeitbewertung EPLR Bayern<br />

für Pflanzen und Tiere schafft. Da diese Maßnahmen einzelflächenbezogen sind und nur auf bestimmten<br />

Flächen durchgeführt werden, ist der Anteil <strong>des</strong> geförderten Flächenumfangs an der jeweiligen Kulturart<br />

(Acker, Grünland) relativ gering. Angaben zur potenziell förderfähigen Fläche sind nicht möglich.<br />

Über die Betriebsleiterbefragung sollte ermittelt werden, ob auf der Betriebsfläche noch durch traditionelle<br />

Nutzung entstandene Biotope vorhanden sind. Zur Beantwortung wurden folgende Biotoptypen vorgegeben,<br />

wobei Mehrfachantworten möglich waren:<br />

• Streuobstbestände;<br />

• Feucht- und Nasswiesen;<br />

• Mager-, Trockenstandorte;<br />

• Säume, Raine, Ackerrandstreifen (>2m);<br />

• Hecken, Ufergehölze;<br />

• Baumreihen.<br />

Die Antworten sind in Abbildung 27 dargestellt.<br />

Insgesamt geben die am KULAP-A teilnehmenden Landwirte etwas häufiger an, dass entsprechende Biotoptypen<br />

zur Betriebsfläche gehören. Vor allem Feucht- und Nasswiesen werden von am Programm teilnehmenden<br />

Betrieben häufiger bewirtschaftet. Diese Betriebe sind v.a. in Regen, Erding und im Oberallgäu<br />

angesiedelt. 28% dieser Betriebe führen die Maßnahme „Extensive Grünlandnutzung, Stufe b“ (K34) durch<br />

und 10% die „Extensive Grünlandnutzung, Stufe a“ (K33). Die Maßnahmen „Extensivierung von Wiesen mit<br />

Schnittzeitpunktauflage“ wird von 5% (K51) bzw. 6% (K55) der Betriebe umgesetzt.<br />

Abbildung 27: Betriebsleiterbefragung: „Gehören folgende Biotope zur Betriebsfläche?“ (Frage A11)<br />

Anteil der Betriebe<br />

45%<br />

40%<br />

35%<br />

30%<br />

25%<br />

20%<br />

15%<br />

10%<br />

5%<br />

0%<br />

Streuobstbestände<br />

Feucht- und<br />

Nassw iesen<br />

Mager- und<br />

Trockenrasen<br />

Säume, Raine,<br />

Ackerrandstreifen<br />

(>2m)<br />

Hecken,<br />

Ufergehölze<br />

Baumreihen<br />

Betriebe mit KULAP-A (n=135) Betriebe ohne KULAP-A (n=76)<br />

Bewertung<br />

Zum Schutz von Habitaten auf landwirtschaftlichen Flächen ist die <strong>Förderung</strong> von traditionell extensiven<br />

Bewirtschaftungsmethoden sehr wirkungsvoll. So kann den Maßnahmen „Umweltgerechter Weinbau“ (K82,<br />

K84), „Streuobstbau“ (K76) und „Extensive Teichwirtschaft“ (K81) eine gute Wirkung in dieser Hinsicht zugesprochen<br />

werden. Auch die „Extensivierung von Wiesen mit Schnittzeitpunktauflage“ (K51, K55) knüpft an<br />

traditionelle Nutzungsmuster an. Hier können v.a. die Lebensräume der Wiesenbrüterarten erhalten werden.<br />

Die Maßnahme „Extensive Weidenutzung“ (K41) wird häufig auf alten Truppenübungsplätzen durchgeführt<br />

auf denen sich im Laufe der Zeit spezielle Artengemeinschaften angesiedelt haben. Diese Art der Nutzung<br />

wird als sehr wirkungsvoll für den Habitatschutz betrachtet, da einer Intensivierung der Flächen entgegengewirkt<br />

wird. Durch die „Mahd von Steilhangwiesen“ (K65, K66) werden Flächen offen gehalten. Damit werden<br />

besondere, meist zur Trockenheit neigende Standorte erhalten. Die Maßnahme „Umwandlung von Ackerland<br />

in Grünland“ (K48) wird insbesondere auf hochwassergefährdeten Flächen durchgeführt. Damit


Halbzeitbewertung EPLR Bayern<br />

können wertvolle Habitate geschaffen werden, die in Verbindung mit dem aquatischen Bereich stehen.<br />

Zusammenfassung<br />

Vor allem einzelflächenbezogene Maßnahmen tragen zum Habitatschutz bei. Ab dem Verpflichtungszeitraum<br />

2000 werden über solche Maßnahmen etwa 14.000 ha gefördert. Insgesamt können einzelflächenbezogene<br />

Maßnahmen als sehr wirkungsvoll bezeichnet werden. Für einen effektiven Schutz von Habitaten<br />

wäre allerdings ein übergeordnetes naturschutzfachliches Konzept noch wirkungsvoller.<br />

Ökologische Infrastrukturen, einschl. Ackerrandstreifen (Hecken...) oder nicht bewirtschaftete Schläge<br />

landwirtschaftlicher Flächen, denen eine Habitatfunktion zukommt, sind geschützt oder verbessert<br />

worden (Kriterium VI.2.B-2)<br />

Dieses Kriterium befasst sich mit Strukturelementen, die nicht direkt durch eine landwirtschaftliche Nutzung<br />

geprägt sind und die zum Biotopverbund beitragen. Einzelne Habitate werden häufig durch die landwirtschaftliche<br />

Nutzung beeinträchtigt. Dies geschieht über den Eintrag von Dünge- und Pflanzenschutzmittel in<br />

die angrenzenden Biotope und Gewässer. Durch Schlagvergrößerung und in Verbindung damit die Beseitigung<br />

von Grenzlinien-, Saum- und Kleinstrukturen sowie deren Übergangsbereiche werden naturnahe Biotope<br />

verkleinert oder beseitigt (KNICKEL et al. 2001).<br />

Anzustreben wäre die Schaffung von Strukturen, die dem Verbund von einzelnen Biotopen dienen. Dies<br />

können Hecken, Raine, Wegränder, Ufer- oder Ackerrandstreifen sein. Der Schaffung dieser Biotopverbundstrukturen<br />

sollte ein naturschutzfachliches Konzept zugrunde liegen.<br />

Die Wirkung der <strong>Förderung</strong> wird gemäß Indikator VI.2.B-2.1 über den im Rahmen der VO 1257/99 entsprechend<br />

geförderten Flächenumfang ermittelt.<br />

Geförderte ökologische Infrastrukturen mit Habitatfunktion oder geförderte, nicht bewirtschaftete<br />

Schläge auf Flächen, die mit der Landwirtschaft in Zusammenhang stehen (Indikator VI.2.B-2.1)<br />

Zur Analyse werden lineare Strukturelemente und nicht bewirtschaftete landwirtschaftliche Flächen einbezogen.<br />

Insgesamt konnten zur Schaffung von ökologischen Infrastrukturen über die Maßnahme „Bereitstellung von<br />

Flächen für agrarökologische Zwecke“ (K91, K96) ab dem Verpflichtungszeitraum 2000 120 ha gefördert<br />

werden. Eine Zuordnung der Maßnahme zu den <strong>Teil</strong>indikatoren a-d (Tabelle 59) kann nicht erfolgen.<br />

157


158<br />

Tabelle 59: Einbezogene Maßnahmen für den Indikator VI.2.B-2.1<br />

dem Indikator zugeordnete Maßnahmen<br />

mit gefördertem Flächenumfang a) in ha<br />

(a) davon Infrastrukturen/ Flächen, die lineare<br />

Merkmale aufweisen (Hecken, Mauern usw.)<br />

(b) davon Infrastrukturen/ Flächen, die nicht bebaute<br />

Schläge oder Bereiche oder teilweise nicht<br />

bewirtschaftete Schläge/ Bereiche aufweisen<br />

(c) davon Infrastrukturen/ Flächen, die isolierte<br />

Merkmale (Baumgruppen usw.) aufweisen<br />

K91+K96 Summe<br />

120 120<br />

k.A.*<br />

k.A.*<br />

k.A.*<br />

(d) davon Infrastrukturen/ Flächen, mit denen<br />

bestehende, für die Natur sehr wichtig Habitate<br />

verbessert werden, indem ihrer Zersplitterung<br />

entgegengewirkt wird<br />

k.A.*<br />

a) nur Flächenumfang ab Verpflichtungszeitraum 2000 nach VO (EWG)<br />

1257/99,<br />

die Maßnahmen können mehreren Indikatoren zugeordnet sein.<br />

*keine Aussage möglich<br />

Halbzeitbewertung EPLR Bayern<br />

Bewertung<br />

Über die Maßnahme „Bereitstellung von Flächen für agrarökologische Zwecke“ (K91, K96) können sehr gut<br />

Biotopverbundflächen geschaffen werden. Der Umsetzung dieser Maßnahme liegt ein naturschutzfachliches<br />

Konzept zugrunde. Allerdings wird diese Maßnahme nur in sehr geringem Umfang in Anspruch genommen.<br />

Grund dafür könnte die im Vergleich zu anderen Maßnahmen geringe Prämienhöhe sein. Dies v.a. vor dem<br />

Hintergrund, dass der Verpflichtungszeitraum 10 bzw. 20 Jahre beträgt. Die Flächen werden aus der landwirtschaftlichen<br />

Nutzung herausgenommen.<br />

Wertvolle Feuchtgebiete oder aquatische Habitate sind vor Auswaschungen, Oberflächenabflüssen<br />

oder Sedimenteintrag der angrenzenden landwirtschaftlichen Flächen geschützt worden (Kriterium<br />

2.B.-3.)<br />

Dieses Kriterium bezieht sich auf Maßnahmen, die für gewässersensible Bereiche konzipiert wurden. Bei der<br />

Eutrophierung dieser Bereiche spielt die landwirtschaftliche Nutzung eine wichtige Rolle (KNAUER 1993).<br />

Gefährdet sind alle Bäche, Flüsse und Seen sowie sonstige Feuchtgebiete wie Moore, Feucht- und Frischwiesen.<br />

Aus naturschutzfachlicher Sicht ist eine Verringerung <strong>des</strong> Austrags von Nährstoffen aus angrenzenden<br />

Flächen durch bessere Ausbringungstechnik, präzisere Dosierung und Unterbindung <strong>des</strong> lateralen Austrages<br />

bzw. durch geeignete Anbau- und Kulturmaßnahmen auf der Nutzfläche anzustreben. Dazu ist die<br />

Zwischenschaltung einer Filter- oder Pufferzone zwischen landwirtschaftlicher Nutzfläche und Oberflächengewässer<br />

notwendig (KNAUER 1993).<br />

Die Wirkung der <strong>Förderung</strong> wird gemäß Indikator VI.2.B-3.1 über den im Rahmen der VO 1257/99 entsprechend<br />

geförderten Flächenumfang ermittelt.<br />

Flächen, auf denen geförderte Anbaumethoden oder –praktiken angewendet werden, die Auswaschungen,<br />

Oberflächenabflüsse oder Einträge von landwirtschaftlichen Produktionsmitteln/ Erosionsmaterial<br />

in angrenzende wertvolle Feuchtgebieten oder aquatische Habitate verringern/unterbinden<br />

(Indikator VI.2.B-3.1)


Halbzeitbewertung EPLR Bayern<br />

Seit Beginn <strong>des</strong> Verpflichtungszeitraumes im Jahr 2000 wurden insgesamt 9.978 ha Flächen gefördert, die<br />

diesem Schutzziel zuzurechnen sind. Das entspricht 0,3% der LF bzw. 1,4% der durch das Programm geförderten<br />

Fläche.<br />

Feuchtgebiete wie Moore, etc. werden im KULAP-A nicht speziell berücksichtigt. Deshalb wurden in dieses<br />

Kriterium Maßnahmen einbezogen, deren Durchführung auf gewässersensible Bereiche beschränkt ist. Dies<br />

sind der „Verzicht auf jegliche Düngung und chemische Pflanzenschutzmittel in gewässersensiblen Bereichen<br />

auf Grünland“ (K57), die „Extensive Teichwirtschaft“ (K81), die „Gewässerschonende Landbewirtschaftung<br />

(K90, K92-95) sowie die „Umwandlung von Ackerland in Grünland“ (K48) (vgl. Tabelle 60).<br />

Tabelle 60: Eingerechnete Maßnahmen für den Indikator VI.2.B-3.1<br />

dem Indikator zugeordnete Maßnahmen<br />

mit<br />

K57 K81 K90, K92-K95 K48 Summe<br />

gefördertem Flächenumfang 8.362 1.363 116 136 9.978<br />

98,6%<br />

a) in ha<br />

(a) davon Flächen, auf denen Methoden zur Verringerung <strong>des</strong> Einsatzes landwirtschaftlicher<br />

Produktionsmittel angewendet werden (in %)<br />

(b) davon Flächen, auf denen Oberflächenabflüssen und/ oder Erosion vorgebeugt wird (in %)<br />

(c) davon Flächen, auf denen die Auswaschungen verringert werden (in %)<br />

a) nur Flächenumfang ab Verpflichtungszeitraum 2000 nach VO (EWG) 1257/99,<br />

die Maßnahmen können mehreren Indikatoren zugeordnet sein.<br />

*keine Aussage möglich<br />

Der größte Anteil der geförderten Fläche wird über die Maßnahme „Verzicht auf jegliche Düngung und chemische<br />

Pflanzenschutzmittel“ (K57) gefördert. Flächen, auf denen der Erosion oder dem Oberflächenabfluss<br />

vorgebeugt wird (<strong>Teil</strong>indikator b), werden durch die Maßnahme „Umwandlung von Ackerland in Grünland“<br />

(K48) gefördert. Auf den restlichen Flächen wurde durch die <strong>Förderung</strong> der Einsatz von landwirtschaftlichen<br />

Produktionsmitteln vermindert (<strong>Teil</strong>indikator a).<br />

Bewertung<br />

Alle einbezogenen Maßnahmen sind sehr gut geeignet, um den Eintrag von Schadstoffen in angrenzende<br />

Feuchtgebiete zu vermindern. Die Ausweisung einer Gebietskulisse wird als besonders wirkungsvoll beurteilt,<br />

da gewährleistet werden kann, dass die Maßnahmen zielgerichtet eingesetzt werden. Allerdings werden<br />

in die definierten Gebietskulissen lediglich Gewässer 1. und 2. Ordnung einbezogen. Gewässer 3. Ordnung<br />

werden nur in Einzelfällen einbezogen, anderen Feuchtgebiete wie Moore etc. werden nicht berücksichtigt.<br />

Auch sollten verstärkt Ackerflächen in die <strong>Förderung</strong> einbezogen werden. Bei Ackerflächen ist das Austragspotenzial<br />

von Nährstoffen größer als bei Grünlandflächen.<br />

7.3.7.6 In welchem Umfang ist die biologische Vielfalt (genetische Vielfalt) auf Grund der Agrarumweltmaßnahmen<br />

erhalten oder verbessert worden durch Sicherung <strong>des</strong> Fortbestehens<br />

gefährdeter Tierrassen oder Pflanzensorten? (Frage VI.2.C)<br />

Es werden bei dieser Frage nur gefährdete oder im Rückgang befindliche Pflanzensorten berücksichtigt, da<br />

sich das Kulturlandschaftsprogramm ausschließlich auf die Bewirtschaftung der Flächen bezieht. Die Tierhaltung<br />

bleibt unberücksichtigt.<br />

Das Fortbestehen gefährdeter Rassen/Arten ist gesichert worden (Kriterium VI.2.C-1.)<br />

Durch die Jahrhunderte lange landwirtschaftliche Tradition haben sich viele regionaltypische Kulturpflanzensorten<br />

entwickelt. Diese wurden von ertragsstärkeren Sorten weitgehend verdrängt und werden häufig<br />

nur noch in Schaugärten angebaut. Mit dem Verschwinden dieser Kulturpflanzensorten gehen nicht nur de-<br />

1,4%<br />

k.A.*<br />

159


160<br />

Halbzeitbewertung EPLR Bayern<br />

ren geschmackliche Variationen verloren, sondern auch kostbare genetische Eigenschaften, die häufig<br />

Krankheits- und Schädlingsresistenzen aufweisen. So besitzt beispielsweise Schwarzer Emmer (Triticum<br />

dicoccum) als anspruchslose, sehr robuste Weizenart dank seiner Färbung einen Schutz gegen gefährliche<br />

UV-Strahlung. Keine der gängigen Sorten hat einen solchen Schutzmechanismus. Einkorn (Triticum monococcum)<br />

enthält mehr essentielle Aminosäuren als derzeit verwendete Weizensorten.<br />

Alte Obstsorten tragen durch ihren Säure- und Gerbstoffgehalt wesentlich zur geschmacklichen Vielfalt bei.<br />

Die Wirkung der <strong>Förderung</strong> wird über den Indikator VI.2.C-1.1 ermittelt. Dazu wird der geförderte Flächenumfang<br />

erhoben, der mit dem Ziel der Erhaltung von gefährdeten Kulturpflanzensorten in Verbindung gebracht<br />

werden kann.<br />

Pflanzen, die auf Grund vertraglicher Vereinbarungen angebaut werden (Indikator VI.2.C-1.1)<br />

Eine spezielle Fördermaßnahme für alte Kultursorten gibt es im Kulturlandschaftsprogramm nicht. Es wird<br />

jedoch im Rahmen einiger Maßnahmen der Anbau alter Kultursorten besonders honoriert; diese sind in<br />

Tabelle 61 aufgeführt.<br />

Tabelle 61: Einbezogene Maßnahmen für den Indikator VI.2.C-1.1<br />

dem Indikator zugeordnete Maßnahmen mit<br />

gefördertem Flächenumfang a) in ha<br />

b) Streuobstbäume<br />

K14 (Acker) K31 K76 b)<br />

Summe c)<br />

26.201 48.758 76.627 k.A*.<br />

a) davon Pflanzen, die in Listen der Gemeinschaft oder in internationalen Listen<br />

aufgeführt sind<br />

b) davon Pflanzen, die im Rahmen von Bewirtschaftungssystemen erhalten werden,<br />

in denen sie traditionellerweise vorkommen (in %)<br />

a)<br />

nur Flächenumfang ab Verpflichtungszeitraum 2000 nach VO (EWG) 1257/99, die<br />

Maßnahmen können mehreren Indikatoren zugeordnet sein.<br />

c) Über die Maßnahmen K14 und K31 wird der Anbau von alten Kultursorten besonders honoriert.<br />

Der Umfang <strong>des</strong> tatsächlichen Anbaus ist aber nicht bekannt, weswegen hier keine Summe gebildet<br />

wird.<br />

*keine Aussage möglich<br />

Ab dem Verpflichtungszeitraum 2000 wurden 1,2% der Ackerfläche Bayerns gefördert, die gemäß den Richtlinien<br />

<strong>des</strong> ökologischen Landbaus bewirtschaftet wird. 2,3% der Ackerflächen wurden über „Extensive<br />

Fruchtfolge“ (K31) gefördert. Im Rahmen dieser Maßnahmen wird der Anbau von alten Kultursorten besonders<br />

honoriert. Zu den einzelnen <strong>Teil</strong>indikatoren können keine Aussagen gemacht werden.<br />

Bewertung<br />

Im ökologischen Landbau sind die Möglichkeiten der Bodenmelioration (durch Düngung und Pflanzenschutzmitteleinsatz)<br />

geringer als im konventionellen Landbau. Dies bedeutet, dass die standörtlichen und<br />

klimatischen Bedingungen sich stärker auf den Pflanzenbestand und Ertrag auswirken. Eine Möglichkeit, auf<br />

diese Einschränkungen zu reagieren, besteht in der Wahl geeigneter, den standörtlichen Verhältnissen angepasster<br />

Sorten. Neben den alten Kultursorten stehen aber auch im ökologischen Landbau neue Züchtungen<br />

zur Verfügung. Über die standörtlichen Bedingungen hinaus wird die Wahl der Kultursorten sowohl im<br />

ökologischen als auch im konventionellen Landbau überwiegend durch den potenziell zu erzielenden Ertrag<br />

bestimmt.<br />

In Streuobstbeständen sind oft noch alte und regionaltypische Obstsorten zu finden. Diese werden in modernen<br />

Obstplantagen nicht angebaut, da sie zu wenig Ertrag erbringen bzw. deren geschmackliche Qualitäten<br />

für Tafelobst nicht geeignet sind. Damit ist die <strong>Förderung</strong> von Streuobstbeständen eine gute Möglichkeit,<br />

k.A*.<br />

k.A*.


Halbzeitbewertung EPLR Bayern<br />

alte Obstsorten zu erhalten.<br />

7.3.7.7 In welchem Umfang sind auf Grund der Agrarumweltmaßnahmen Landschaften erhalten<br />

oder geschützt worden? (Frage VI.3)<br />

Diese Frage bezieht sich auf den Einfluss der Landwirtschaft auf die Kulturlandschaft in Bayern. Rund die<br />

Hälfte der Fläche Bayerns wird landwirtschaftlich genutzt (STMLF 2002a). Dabei erfährt die Landschaft über<br />

die regelmäßige Bodenbearbeitung und den Fruchtartenwechsel eine starke Prägung. Längerfristig wirkt sich<br />

der Einsatz von Dünge- und Pflanzenschutzmitteln und die Regulierung der Feuchteverhältnisse durch Drainage<br />

auf das Landschaftsbild aus. Im Zuge der Intensivierung wurden sonst nicht nutzbare Biotope kultiviert<br />

und Grünland in Ackerland umgewandelt. Sehr gravierend waren die Eingriffe, die in den 1970er und 1980er<br />

Jahren im Rahmen von Flurbereinigungen durchgeführt wurden. Anthropogene Sonderstandorte wie Weg-<br />

und Ackerraine wurden beseitigt und verändert, Acker- und Grünlandschläge vergrößert, Fließgewässer<br />

reguliert und das das Wegenetz ausgebaut.<br />

Die mit den Sinnen wahrzunehmende/kognitive Kohärenz der landwirtschaftlichen Flächen mit den<br />

natürlichen/biologischen Merkmalen eines Gebiets ist erhalten oder verstärkt worden (Kriterium<br />

VI.3-1.)<br />

Bei diesem Kriterium soll überprüft werden, ob durch die landwirtschaftliche Nutzung die Standortverhältnisse<br />

sichtbar werden. Die Kulturlandschaft entwickelte sich aus der Naturlandschaft heraus, indem man sich<br />

den natürlichen Standortbedingungen anzupassen suchte. Mit der zunehmenden Technisierung und Intensivierung<br />

und dem Einsatz von Agrarchemikalien wurden die unterschiedlichen Standortmerkmale nivelliert,<br />

womit sich auch die Landschaft stark verändert hat. Viele Standortmerkmale wurden durch die Landnutzung<br />

überformt. Feuchte Standorte wurden entwässert (Moore, Feuchtwiesen), Saumstrukturen entlang von Gewässern<br />

beseitigt oder Terrassierungen zugunsten durchgehender großer Schläge aufgehoben (Weinberge,<br />

Ackerschläge).<br />

Dieses Kriterium bezieht sich auf landwirtschaftlich genutzte Flächen. Die Möglichkeit der naturschutzfachlichen<br />

Aufwertung der Flächen durch eine Nutzungsaufgabe wird hier nicht in Betracht gezogen. Es sollen<br />

Flächen geschaffen werden, die sich von Flächen mit intensiver Agrarnutzung unterscheiden. Flächen mit<br />

intensiver Nutzung sind gekennzeichnet durch eutrophe Verhältnisse im Stoffhaushalt, mittlere Bodenazidität<br />

und relativ ausgeglichene Verhältnisse bei Geländeklima und Wasserbilanz (BASTIAN et al. 1994).<br />

Gemäß Indikator VI.3-1.1 wird der im Rahmen <strong>des</strong> KULAP geförderte Flächenumfang ermittelt, bei dem eine<br />

Wirkung im Sinne <strong>des</strong> Kriteriums vermutet werden kann.<br />

161


162<br />

Halbzeitbewertung EPLR Bayern<br />

Landwirtschaftliche Flächen, für die vertragliche Vereinbarungen bestehen und die zur Kohärenz mit<br />

den natürlichen/ biologischen Merkmalen <strong>des</strong> betreffenden Gebiets beitragen (Indikator VI.3-1.1)<br />

In Tabelle 62 werden die Maßnahmen, die einen Beitrag zur Kohärenz von landwirtschaftlicher Nutzung mit<br />

den natürlichen Bedingungen leisten können, mit ihrem geförderten Flächenumfang seit dem Jahr 2000 aufgeführt.<br />

Es wurden nur die einzelflächenbezogenen Maßnahmen berücksichtigt, da nur hier die jeweiligen<br />

Gegebenheiten durch spezielle, dem Standort angepasst Nutzungsformen sichtbar werden. Dabei konnte<br />

insgesamt ein Flächenumfang von 27.155 ha ermittelt werden. Alle Maßnahmen wurden aufgrund spezieller<br />

Bodennutzungsmuster (<strong>Teil</strong>indikator a) einbezogen. Durch diese Bodenutzungsmuster können die natürlichen<br />

Standortmerkmale sichtbar werden.<br />

Tabelle 62: Einbezogene Maßnahmen in den Indikator VI.3-1.1<br />

dem Indikator zugeordnete Maßnahmen<br />

mit gefördertem Flächenumfang a) in ha<br />

K90,<br />

K92-<br />

K68,<br />

K71-<br />

K41 K48<br />

K51,<br />

K55<br />

K65,<br />

K66 K81<br />

K82,<br />

K84<br />

K95<br />

K91,<br />

K96 K76b) K57<br />

K74<br />

Summe<br />

2.117 136 9.820 130 1.363 285 116 120 76.627 8.362 4.705 27.155<br />

a) davon Flächen, auf denen dies auf Grund von Bodennutzungsmustern erreicht wird, die wiederum durch Fördermaßnahmen<br />

beeinflusst worden sind (in %)<br />

(b) davon Flächen, auf denen dies auf Grund von Umgebungsmerkmalen wie etwa die Flora und Fauna oder Habitate erreicht<br />

wird, die direkt/ indirekt das Ergebnis von Fördermaßnahmen sind (in %)<br />

c) davon Flächen, auf denen dies auf Grund der Erhaltung von Landschaftsformen wie etwa Reliefs oder Konturen erreicht wird<br />

(in %)<br />

(d) davon Flächen, auf denen dies auf Grund der Erhaltung der Wasserspiegel und der Konturen von Wasserkörpern (Dämme,<br />

Bewässerungsbeschränkungen usw. ) erreicht wird, wobei deren Erhaltung wiederum auf Fördermaßnahmen zurückzuführen<br />

ist (in %)<br />

a)<br />

nur Flächenumfang ab Verpflichtungszeitraum 2000 nach VO (EWG) 1257/99, die Maßnahmen können mehreren Indikatoren<br />

zugeordnet sein.<br />

b)<br />

Streuobstbäume<br />

*keine Aussage möglich<br />

Bewertung<br />

Einzelflächenbezogene Maßnahmen sind generell besser geeignet, auf die konkreten Standortbedingungen<br />

von Flächen Rücksicht zu nehmen. Beispielsweise wird über besondere Bewirtschaftungsformen das Relief<br />

der Flächen bzw. der Landschaft sichtbar. Maßnahmen, die hierzu genannt werden können, sind die „Mahd<br />

von Steilhangwiesen“ (K65, K66), der „Umweltgerechte Weinbau in Steil- und Terrassenlagen“ (K82, K84)<br />

oder die „Behirtung von Almen und Alpen“ (K68, K71-K74). Auch über Strukturelemente kann das Relief der<br />

Landschaft visualisiert werden. Solche Strukturelemente werden über den „Streuobstbau“ (K76) oder über<br />

die „Bereitstellung von Flächen für agrarökologische Zwecke“ (K91, K96) gefördert. Mit Maßnahmen, die für<br />

gewässersensible Gebiete konzipiert wurden, wird häufig das Vorkommen von Gewässern und Feuchtgebieten<br />

fernwirksam sichtbar. Hier sind die Maßnahmen „Verzicht auf jegliche Düngung und chemische Pflanzenschutzmittel“<br />

(K57), „Gewässerschonende Landbewirtschaftung“ (K90, K92-K95) und „Umwandlung von<br />

Ackerland in Grünland in gewässersensiblen Bereichen“ (K48) zu nennen. Die Maßnahme „Extensive<br />

Teichwirtschaft“ (K81) wird nur in Gebieten durchgeführt, in denen die natürlichen Bedingungen diese Produktionstechnik<br />

zulassen. Bei der „Extensiven Weidenutzung“ (K41) und der „Extensivierung von Wiesen mit<br />

Schnittzeitpunktauflage“ (K51, K55) werden die Flächen so bewirtschaftet, dass sich eine dem Standort entsprechende<br />

Artenzusammensetzung auf der Fläche etablieren kann.<br />

Zusammenfassung<br />

Insgesamt wurde ein ab dem Verpflichtungszeitraum 2000 geförderter Flächenumfang von 0.8% der LF ermittelt,<br />

der zur Kohärenz der landwirtschaftlichen Nutzung mit den natürlichen/biologischen Merkmalen beitragen<br />

kann. Bei Maßnahmen, die eine spezifische Gebietskulisse aufweisen, wie z.B. die „Umwandlung von<br />

Ackerland in Grünland“ oder die „Mahd von Steilhangwiesen“, werden i.d.R. die natürlichen Standortbedingungen<br />

<strong>des</strong> Ortes berücksichtigt.<br />

100%<br />

k.A.*<br />

k.A.*<br />

k.A.*


Halbzeitbewertung EPLR Bayern<br />

Die wahrzunehmende/kognitive Differenzierung der landwirtschaftlichen Flächen ist erhalten oder<br />

verbessert worden (Kriterium VI.3-2).<br />

Unter dem Begriff <strong>des</strong> Erhalts oder der Verbesserung der Differenzierung der landwirtschaftlichen Flächen<br />

wird in diesem Zusammenhang die Bereicherung der Landschaft mit Strukturelementen bzw. die Erhaltung<br />

von vielfältigen Flächennutzungen verstanden. Die Abwechslung im Landschaftsbild hängt eng mit der Vielfalt<br />

im Sinne von optisch unterschiedlich wahrnehmbaren Bestandteilen der Landschaft zusammen<br />

(LINDENAU 2001). Die Vielfalt wird um so stärker in Erscheinung treten, je stärker der Kontrast zwischen<br />

den Bestandteilen ist. Auch die Nutzungsvielfalt bereichert das Landschaftsbild. Der Kontrast kann in Form<br />

von farblichen Unterschieden oder Unterschieden in der Form wahrgenommen werden. Zusätzlich kann ein<br />

Unterschied von Landschaften in deren Charakter festgestellt werden.<br />

Zu beachten ist, dass die landschaftliche Vielfalt nicht zwangsläufig eine ökologisch-naturschutzfachliche<br />

Verbesserung mit sich bringt. Beispielsweise kann eine Weidenutzung als Bereicherung <strong>des</strong> Landschaftsbil<strong>des</strong><br />

angesehen werden, die Artenvielfalt ist aber oft geringer als auf Mahdflächen (KRIEGBAUM 1999).<br />

Es sollen Strukturen und Biotope geschaffen werden, die allein oder vorrangig zur Erhaltung und Entwicklung<br />

von ökologischen und lan<strong>des</strong>kulturellen Funktionen dienen. Dies können Flächen sein, auf denen keinerlei<br />

landwirtschaftliche Nutzung erfolgt (Feldgehölze, Hecken), oder Biotope, die auf extensive Nutzung<br />

angewiesen sind (Streuobstbestände, Halbtrockenrasen, Feucht- und Nasswiesen, Gras- und Krautsäume).<br />

Das Kulturlandschaftsprogramm verfolgt nicht explizit das Ziel der Differenzierung <strong>des</strong> Landschaftsbil<strong>des</strong>. Es<br />

können zwar einigen Maßnahmen Wirkungen in diesem Bereich zugesprochen werden, die Wirkung ergibt<br />

sich aber je nach Umgebung, Standort und der jeweiligen Ausstattung der Landschaft.<br />

Gemäß Indikator VI.3-2.1 wird der im Rahmen <strong>des</strong> KULAP geförderte Flächenumfang von den Maßnahmen<br />

ermittelt, bei denen eine Wirkung im Sinne <strong>des</strong> Kriteriums vermutet werden kann.<br />

Landwirtschaftliche Flächen, für die vertragliche Vereinbarungen bestehen und die zu der mit den<br />

Sinnen wahrzunehmenden kognitiven Unterschiedlichkeit der Landschaft beitragen (Indikator VI.3-<br />

2.1)<br />

Ab dem Jahr 2000 wurde ein geförderter Flächenumfang von 83.920 ha ermittelt (vgl. Tabelle 63). Dabei<br />

macht der ökologische Landbau mit 56.765 ha den größten <strong>Teil</strong> der geförderten Fläche aus.<br />

Tabelle 63: Einbezogene Maßnahmen für den Indikator VI.3-2.1<br />

dem Indikator zugeordnete Maßnahmen<br />

mit gefördertem Flächenumfang a) in ha<br />

K14 K41 K48 K51,<br />

K55<br />

K65,<br />

K66<br />

K68,<br />

K71-<br />

K74<br />

K81 K82,<br />

K84<br />

K90,<br />

K92-<br />

K95<br />

K91,<br />

K96<br />

K76 b) K57<br />

Summe<br />

56.765 2.117 136 9.820 130 4.705 1.363 285 116 120 76.627 8.362 83.920<br />

a) davon Flächen, auf denen dies auf Grund der visuellen Vielfalt erreicht wird, die durch Bodennutzungsmuster/ Muster der<br />

angebauten Kulturpflanzen geschaffen wird, welche wiederum durch Fördermaßnahmen beeinflusst worden sind (in %)<br />

(b) davon Flächen, auf denen dies auf Grund von Umgebungsmerkmalen wie die Flora und Fauna oder Habitate erreicht wird,<br />

die direkt/ indirekt das Ergebnis von Fördermaßnahmen sind (%)<br />

(c) davon Flächen, auf denen dies auf Grund von Merkmalen (Hecken, Gräben, Wege) erreicht wird, die von Menschenhand<br />

geschaffen bzw. angelegt und durch Fördermaßnahmen ermöglicht/ erhalten werden oder auf denen dies auf Grund der<br />

geförderten Bewirtschaftung<br />

a)<br />

nur Flächenumfang ab Verpflichtungszeitraum 2000 nach VO (EWG) 1257/99, die Maßnahmen können mehreren Indikatoren zugeordnet<br />

sein.<br />

b)<br />

Streuobstbäume<br />

*keine Aussage möglich<br />

Bewertung<br />

Der ökologische Landbau trägt durch das oft besondere Erscheinungsbild der Flächen zur Differenzierung im<br />

Landschaftsbild bei. Häufig erfolgt bei dieser Bewirtschaftungsform auch ein Weidegang <strong>des</strong> Viehs. Maßnahmen,<br />

die auf Grünlandflächen durchgeführt werden, tragen v.a. dort zur Differenzierung im Landschafts-<br />

100%<br />

k.A.*<br />

k.A.*<br />

163


164<br />

Halbzeitbewertung EPLR Bayern<br />

bild bei, wo ansonsten verhältnismäßig wenig Flächen als Grünland bewirtschaftet werden. Hier wirken diese<br />

Flächen als Bereicherung zur ansonsten von Äckern dominierten Agrarlandschaft. Aufgelockert wird das<br />

Landschaftsbild durch die <strong>Förderung</strong> unterschiedlicher Mähzeitpunkte. Dies v.a. vor dem Hintergrund, dass<br />

durch die zunehmende Silagemahd der Mähzeitpunkt der Grünlandflächen immer mehr vereinheitlicht wird.<br />

Die „Extensivierung von Wiesen mit Schnittzeitpunktauflage“ (K51, K55) ist gut dazu geeignet, zur Differenzierung<br />

im Landschaftsbild beizutragen. Durch die <strong>Förderung</strong> von traditionellen Bewirtschaftungsformen wie<br />

dem „Streuobstbau“ (K76), der „Teichwirtschaft“ (K81) oder der „Bewirtschaftung von Weinbergsflächen in<br />

Steil- und Terrassenlagen“ (K82, K84) werden Produktionstechniken gefördert, die gleichzeitig zur Strukturanreicherung<br />

in der Landschaft beitragen. Auch durch die <strong>Förderung</strong> der „Bereitstellung von Flächen für<br />

agrarökologische Zwecke“ (K91, K96) kann diese Wirkung erzielt werden. Die <strong>Förderung</strong> von Maßnahmen in<br />

gewässersensiblen Bereichen kann zur Differenzierung im Landschaftsbild beitragen, da hier die besonderen<br />

Bedingungen entlang von Gewässern sichtbar werden. Diese einzelflächenbezogenen Maßnahmen sind<br />

sehr gut geeignet die Landschaft zu gliedern und aufzulockern. Durch die Maßnahmen der „Behirtung anerkannter<br />

Almen und Alpen“ (K68, K71-K74), die „Extensive Weidenutzung“ (K41) und die „Mahd von Steilhangwiesen“<br />

(K65, K66) werden Bewirtschaftungsformen aufrechterhalten, die ein vielfältiges Nutzungsmosaik<br />

bilden.<br />

Zusammenfassung<br />

Den gesamtbetrieblichen und betriebszweigbezogene Maßnahmen werden mit Ausnahme <strong>des</strong> ökologischen<br />

Ackerbaus nicht generell Wirkungen zur Differenzierung im Landschaftsbild zugeschrieben. Auch das Grünland<br />

im ökologischen Landbau präsentiert sich optisch oft nicht als viel artenreicher als konventionell bewirtschaftetes<br />

Grünland, da die Flächen vor der Umstellung auf ökologischen Landbau häufig intensiv bewirtschaftet<br />

wurden. Eine Bereicherung der Landschaft mit Strukturen bzw. die Erhaltung, Schaffung oder Sicherung<br />

einer Nutzungsvielfalt kann v.a. durch einzelflächenspezifische Maßnahmen erreicht werden.<br />

Die Kulturelle Eigenart ist erhalten bzw. verbessert worden (Kriterium VI.3-3)<br />

Mit dem Begriff „Eigenart“ wird die Eigenschaft einer Landschaft gekennzeichnet. Sie ist das Charakteristische,<br />

das Unverwechselbare oder die lokale Besonderheit einer Landschaft. Die Art der landwirtschaftlichen<br />

Nutzung ist nur ein Baustein unter vielen, der die Eigenart einer Landschaft bestimmt. Dennoch ist die Landschaft<br />

in Bayern sehr stark durch die landwirtschaftliche Nutzung geprägt. Der Anteil der landwirtschaftlichen<br />

Fläche an der Gebietsfläche beträgt rund 50%, hinzu kommen noch ca. 35% Waldfläche. Die landwirtschaftliche<br />

Nutzung ist eher klein strukturiert, es dominieren bäuerliche Familienbetriebe. Die durchschnittliche<br />

Betriebsgröße beträgt 24,4 ha LF (vgl. Abschnitt 4.1.2).<br />

Innerhalb Bayerns wird die regionale Agrarstruktur durch unterschiedliche Ertragsbedingungen, historische<br />

Entwicklungen und wirtschaftliche Verhältnisse geprägt. Im südbayerischen Raum befindet sich der überwiegende<br />

<strong>Teil</strong> der Vieh haltenden Betriebe. Der Grünlandanteil liegt im Alpenraum bei 99% der LF. Dagegen<br />

befinden sich im Tertiär-Hügelland (Nord) und in den Gäugebieten v.a. die Marktfruchtbetriebe. Der Ackeranteil<br />

an der LF liegt in den Gäugebieten bei über 90%.<br />

Im Lan<strong>des</strong>entwicklungsprogramm Bayern wird als Ziel für die Landwirtschaft die Aufrechterhaltung einer<br />

flächendeckenden Landbewirtschaftung, insbesondere in Gebieten mit ungünstigen Erzeugungsbedingungen,<br />

formuliert (LEP 2002).<br />

Die Wirkung der <strong>Förderung</strong> wird gemäß Indikator VI.3-3.1 über den im Rahmen <strong>des</strong> KULAP geförderten<br />

Flächenumfang ermittelt.


Halbzeitbewertung EPLR Bayern<br />

Landwirtschaftliche Flächen, für die vertragliche Vereinbarungen bestehen und die zur Erhaltung/<br />

Verbesserung der kulturellen/ historischen Merkmale eines Gebiets beitragen (Indikator VI.3-3.1.)<br />

Ab dem Verpflichtungszeitraum 2000 wurden 573.382 ha gefördert, die zur Erhaltung der kulturellen Eigenart<br />

beitragen (vgl. Tabelle 64). Dies entspricht 17% der LF. Die Nutztierhaltung wird indirekt über die Maßnahmen<br />

„Extensive Weidenutzung“ (K41) und „Behirtung von anerkannten Almen und Alpen“ (K68, K71,<br />

K72, K74) gefördert (<strong>Teil</strong>indikator a). Durch die <strong>Förderung</strong> dieser Maßnahmen wird die traditionelle Nutzungsform<br />

der Beweidung erhalten. Ein großer Anteil der eingerechneten Fläche wird über die Maßnahmen<br />

„Ökologischer Landbau“ (K14), „Umweltorientiertes Betriebsmanagement“ (K10), „Extensive Grünlandnutzung“<br />

(K33, K34) und Extensive Fruchtfolge“ (K31) gefördert.<br />

Tabelle 64: Einbezogene Maßnahmen für den Indikator VI.3-3.1<br />

dem Indikator zugeordnete Maßnahmen<br />

mit<br />

gefördertem Flächenumfang a) in ha<br />

K14 K10 K31<br />

K33,<br />

K34<br />

K41 K51,<br />

K55<br />

K65,<br />

K66<br />

K68,<br />

K71-<br />

K74<br />

K76 b) K81 K82,<br />

K84<br />

K91,<br />

K96<br />

Summe<br />

56.765 346.916 48.758 102.403 2117 9820 130 4705 76.627 1363 285 120 573.382<br />

(a) davon Flächen, auf denen dies durch das Vorhandensein herkömmlicher Kulturpflanzen oder herkömmlicher Haustiere erreicht wird,<br />

wobei das Vorhandensein dieser Pflanzen und Tiere auf Fördermaßnahmen zurückzuführen ist (in %)<br />

(b) davon Flächen, auf denen dies durch lineare, von Menschenhand geschaffene Merkmale oder Gegenstände (Hecken, Gräben, Wege)<br />

erreicht wird, die auf Grund von Fördermaßnahmen wieder angelegt/ erhalten worden sind (in %)<br />

(c) davon Flächen, auf denen dies durch punktförmige/ freistehende, von Menschenhand geschaffene Merkmale erreicht wird, die auf<br />

Grund von Fördermaßnahmen wieder angelegt/ erhalten worden sind (z. B. das Vorhandensein von Baumgruppen oder die Möglichkeit,<br />

d) davon Flächen, auf denen dies durch die Schaffung von Gelegenheiten erreicht wird, herkömmliche landwirtschaftliche Tätigkeiten zu<br />

beobachten bzw. zu erfahren (Herdenhaltung, Wandertierhaltung, Heumachen usw.), die auf Grund von Fördermaßnahmen wieder<br />

a)<br />

nur Flächenumfang ab Verpflichtungszeitraum 2000 nach VO (EWG) 1257/99, die Maßnahmen können mehreren Indikatoren zugeordnet<br />

sein.<br />

b)<br />

Streuobstbäume<br />

*keine Aussage möglich<br />

Bewertung<br />

Mit Ausnahme der Maßnahme „Bereitstellung von Flächen für agrarökologische Zwecke“ (K91, K96) wird<br />

über das KULAP-A die Bewirtschaftung von Flächen gefördert. Besondere Wirkungen zur Erhaltung einer<br />

flächendeckenden Landbewirtschaftung werden über die <strong>Förderung</strong> von gesamtbetrieblichen Maßnahmen<br />

erreicht. Sowohl der ökologische Landbau, als auch das umweltorientierte Betriebsmanagement tragen zur<br />

Aufrechterhaltung der Landbewirtschaftung bei. Auch die betriebszweigbezogenen Maßnahmen sind v.a. in<br />

strukturschwachen Regionen in diesem Sinne wirksam. Des weiteren ist die <strong>Förderung</strong> von traditionellen, in<br />

der Regel wenig rentablen, Bewirtschaftungsformen bedeutsam, um typische Produktionstechniken zu erhalten.<br />

Hierzu zählen der „Streuobstbau“ (K76), die „Extensive Teichwirtschaft“ (K81), die „Mahd von Steilhangwiesen“<br />

(K65, K66), die „Behirtung anerkannter Almen und Alpen“ (K68, K71-K74). Durch die „Bereitstellung<br />

von Flächen für agrarökologische Zwecke“ (K91, K96) werden Strukturelemente geschaffen, die den<br />

Wiedererkennungswert einer Landschaft steigern.<br />

Zusammenfassung<br />

Hauptsächlich die Maßnahmen, die sich auf die Bewirtschaftung <strong>des</strong> gesamten Betriebes bzw. <strong>des</strong> Betriebszweigs<br />

beziehen, tragen zur Erhaltung einer flächendeckenden Landbewirtschaftung bei. Durch die <strong>Förderung</strong><br />

von traditionellen Bewirtschaftungsformen wird eine Strukturvielfalt in der Landschaft erhalten.<br />

Durch den Schutz/die Verbesserung der Landschaftsstrukturen und –Funktionen, die in Zusammenhang<br />

mit den landwirtschaftlichen Flächen stehen, ergeben sich Vorteile/Werte für die Gesellschaft<br />

(landschaftliche Werte) (Kriterium VI.3-4)<br />

Der Schutz der Landschaft dient gleichzeitig dem Schutz von Boden, Wasser Arten und Habitaten. Die Wirkungen<br />

der <strong>Förderung</strong> für diese Schutzgüter wurde an entsprechender Stelle ausführlich behandelt.<br />

1,2%<br />

0,0%<br />

k.A.*<br />

k.A.*<br />

165


166<br />

7.3.8 Schlussfolgerungen und Empfehlungen<br />

Halbzeitbewertung EPLR Bayern<br />

Das Programm<br />

Grundsätzlich sind alle Landwirte berechtigt, unter Erfüllung bestimmter Auflagen am Programm teilzunehmen.<br />

Dabei beziehen sich die Maßnahmen auf die Extensivierung der Bewirtschaftung <strong>des</strong> Betriebes bzw.<br />

der einzelnen Fläche. Der Inanspruchnahme der Fördermaßnahmen liegt kein naturschutzfachliches Konzept<br />

zugrunde. Dennoch können Wirkungen auf die biotischen und abiotischen Schutzgüter erwartet werden.<br />

Die Maßnahmen <strong>des</strong> KULAP-A lassen sich differenzieren in gesamtbetriebliche, betriebszweigbezogene und<br />

einzelflächenbezogene Maßnahmen. Die unterschiedlichen Bezugsebenen der Maßnahmen ziehen unterschiedlich<br />

konkrete Zielsetzungen nach sich. Für einzelflächenbezogene Maßnahmen können z.T. sehr konkrete,<br />

auf einzelne Ressourcen bezogene Ziele formuliert werden. Oft sind diese Maßnahmen für spezielle<br />

Gebietskulissen konzipiert, womit der Wirkungsgrad der Maßnahme erhöht wird. Die einzelflächenbezogenen<br />

Maßnahmen sind relativ leicht aufgrund der Auflagen und <strong>des</strong> klaren Flächenbezugs den jeweiligen<br />

ressourcenbezogenen Zielsetzungen zuzuordnen. Demgegenüber weisen betriebszweigbezogene und gesamtbetriebliche<br />

Maßnahmen mehrdimensionale Zielbündel auf. Diese Zielbündel sind meist auf die Extensivierung<br />

der Bewirtschaftung der landwirtschaftlichen Flächen ausgerichtet und dienen laut der Zielformulierung<br />

dem Bodenschutz, dem Wasserschutz und dem Arten- und Biotopschutz gleichermaßen.<br />

Die Gliederung <strong>des</strong> Programms auf die Bereiche Einzelfläche, Betriebszweig oder gesamter Betrieb ist vorteilhaft.<br />

Die Analyse der Förderwirkungen auf die Umweltgüter hat aber gezeigt, dass im Bereich der gesamtbetrieblichen<br />

oder betriebszweigbezogenen Maßnahmen die Auflagen z.T. differenziert werden müssten,<br />

um tatsächlich eine Extensivierung im Betrieb zu erreichen. Häufig erschöpft sich die erreichte Wirkung<br />

in einer Vermeidung der Intensivierung der Landbewirtschaftung. Eine Ausnahme bei den gesamtbetrieblichen<br />

Maßnahmen stellt der ökologische Landbau dar. Hier wird ein hoher Extensivierungsgrad aufgrund der<br />

Richtlinien <strong>des</strong> Ökologischen Landbaus erreicht.<br />

Innerhalb <strong>des</strong> Programms liegt ein deutlicher Schwerpunkt auf der <strong>Förderung</strong> von Grünlandflächen. Von den<br />

betriebszweigbezogenen Maßnahmen entfallen im Jahr 2002 zusammen mit den Altverpflichtungen (VO<br />

(EG) 2078/92) 44% der Förderfläche und ca. 55% der ausbezahlten Mittel auf die Grünlandprämie. Auch<br />

einzelflächenbezogene Maßnahmen werden vermehrt für Grünland angeboten. Grundsätzlich ist die Beibehaltung<br />

einer extensiven Grünlandbewirtschaftung zu begrüßen. Ressourcenbelastungen durch Bodenerosion<br />

oder Gewässerverschmutzung gehen aber häufig von Ackerflächen aus. In diesem Bereich besteht Potenzial,<br />

das Förderprogramm effektiver zu gestalten. Möglichkeiten werden in der <strong>Förderung</strong> von Strukturelementen<br />

(z.B. Hecken oder Randstreifen) gesehen. Weiter wäre eine <strong>Förderung</strong> <strong>des</strong> Zwischenfruchtanbaus,<br />

ein Verzicht auf Dünge- und Pflanzenschutzmittel auf Ackerflächen oder Maßnahmen zur Vermeidung<br />

von Bodenverdichtung denkbar. Zu begrüßen ist hier die mit der Programmänderung 2002 eingeführte Maßnahme<br />

„Umweltschonende Flüssigmistausbringung“ (K60, K61).<br />

Bei allen Maßnahmen <strong>des</strong> Programms erfolgt die <strong>Förderung</strong> handlungsorientiert, d.h. es wird die Durchführung<br />

von umweltschonenden Produktionstechniken und Bewirtschaftungsmethoden honoriert. Alternativ<br />

dazu ist das ergebnisorientierte Förderkonzept zu sehen, bei dem das Erreichen eines klar definierten Ziels<br />

honoriert werden kann. Ziele in diesem Sinne könnten eine ausgeglichene Nährstoffbilanz, eine bestimmte<br />

Zusammensetzung der Wildkrautvegetation auf Äckern und Wiesen oder der Umfang an Biotopflächen im<br />

Betrieb sein.<br />

Eine Wirkung auf die Umweltgüter ist sowohl bei ergebnisorientierter als auch bei handlungsorientierter <strong>Förderung</strong><br />

von verschiedenen Faktoren abhängig. Neben der Art der Bewirtschaftung der Flächen sind dies v.a.<br />

die standörtlichen Gegebenheiten und das natürliche Potenzial. Der Vorteil <strong>des</strong> handlungsorientierten Ansatzes<br />

ist in dem geringeren Verwaltungs- und Kontrollaufwand zu sehen. Der Nachteil besteht darin, dass<br />

die <strong>Förderung</strong> wenig zielorientiert erfolgt. Es wird zwar die Durchführung der Maßnahmen überprüft, dage-


Halbzeitbewertung EPLR Bayern<br />

gen bleibt der tatsächliche Effekt, wie z.B. die tatsächliche Verbesserung der Wasserqualität oder der verminderte<br />

Bodenabtrag, unberücksichtigt. Der handlungsorientierte Ansatz ist dann zielführend, wenn auf<br />

eine extensivere Bewirtschaftung zum Schutz <strong>des</strong> Bodens oder der Gewässer hingewirkt wird. Eine Wirkung<br />

der extensiveren Bewirtschaftung ist hier nicht direkt messbar. Dagegen kann es im Bereich der Maßnahmen,<br />

die zum Arten- und Biotopschutz beitragen, sinnvoll sein, die Bewirtschaftung auf die jeweiligen klimatischen<br />

oder standörtlichen Bedingungen abzustimmen. Beispielsweise hätte dann die Mahd bei der Maßnahme<br />

„Extensivierung von Wiesen“ (K51, K55), in Abhängigkeit von Klima und Standort, nach dem Abblühen<br />

bestimmter Gräser und Kräuter zu erfolgen. Bei den aktuellen Regelungen ist der Mahdzeitpunkt termingebunden.<br />

Evt. könnte durch eine Mischung aus ergebnisorientierter und handlungsorientierter <strong>Förderung</strong><br />

die Akzeptanz für die <strong>Teil</strong>nahme am Programm erhöht werden.<br />

Grundsätzlich ist eine <strong>Förderung</strong> auf Grundlage eines naturschutzfachlichen Konzeptes anzustreben, um<br />

den Zielen <strong>des</strong> <strong>Naturschutzes</strong> gerecht werden zu können. So könnte auch den Zielkonflikten <strong>des</strong> <strong>Naturschutzes</strong><br />

begegnet werden. Beispielsweise ist die <strong>Förderung</strong> <strong>des</strong> Zwischenfruchtanbaus aus Sicht <strong>des</strong> Bodenschutzes<br />

vorteilhaft. Gleichzeitig werden über den Zwischenfruchtanbau mögliche Ackerwildkräuter unterdrückt.<br />

Wird für die Region oder das Gebiet ein naturschutzfachliches Konzept erstellt und der <strong>Förderung</strong><br />

zu Grunde gelegt, kann diesen Konflikten durch entsprechende Prioritätensetzung begegnet werden.<br />

Der 5-jährige Verpflichtungszeitraum, der generell bei jeder Maßnahme eingehalten werden muss, ist positiv<br />

zu bewerten. Durch diese Verpflichtung kann v.a. bei den gesamtbetrieblichen und betriebszweigbezogenen<br />

Maßnahmen eine längerfristige Extensivierung erreicht werden. Dennoch sollte innerhalb <strong>des</strong> Verpflichtungszeitraums<br />

eine flexible Anpassung der Maßnahmen an die betriebliche Situation möglich sein. Um den<br />

Landwirten Planungssicherheit zu geben, wäre auch eine Verlängerung <strong>des</strong> Verpflichtungszeitraums, evtl.<br />

auf freiwilliger Basis, sinnvoll. Dies ist v.a. bei Maßnahmen sinnvoll, die für die Landwirte Investitionen nach<br />

sich ziehen oder die zu erheblichen Ertragseinbußen führen (ökologischer Landbau, Mulchsaatverfahren).<br />

Derzeit liegt die Obergrenze für eine <strong>Förderung</strong> bei 18.400 € pro Betrieb. Aus der Sicht <strong>des</strong> Ressourcenschutzes<br />

ist die <strong>Förderung</strong> von umweltrelevanten Maßnahmen auf einem möglichst großen Flächenumfang<br />

anzustreben. Daher sollte auf eine starre Obergrenze verzichtet werden. Dennoch ist zu beachten, dass mit<br />

zunehmender Förderfläche je Betrieb nicht nur ökonomische Degressionseffekte eintreten, sondern auch der<br />

ökologische Grenznutzen sinkt.<br />

Die Maßnahmen<br />

Die Maßnahme „Ökologischer Landbau“ (K14) wird in seiner Wirkung auf die Umweltgüter als sehr wirkungsvoll<br />

angesehen. Durch den Verzicht auf chemisch-synthetische Betriebsmittel und durch umweltschonende<br />

Bewirtschaftungsmethoden bringt der ökologische Landbau unzweifelhaft positive Effekte für den<br />

abiotischen und biotischen Ressourcenschutz.<br />

Dagegen erscheint die Maßnahme „Umweltorientiertes Betriebsmanagement“ (K10) zu unspezifisch. Es<br />

werden bei dieser Maßnahme viele verschiedene Auflagen formuliert, die nur geringfügig über den Bedingungen<br />

der guten fachlichen Praxis liegen. Das Ausbringungsverbot von Wirtschaftsdünger im Zeitraum<br />

zwischen dem 15.11. <strong>bis</strong> 15.02 sollte mit dem Nachweis von entsprechenden Lagerkapazitäten verknüpft<br />

werden. Die Verpflichtung, Pflanzenschutzmittelanwendungen aufzuzeichnen, führt nicht direkt zu einer Verringerung<br />

<strong>des</strong> Einsatzes an Pflanzenschutzmitteln.<br />

Es wird empfohlen, die Wirkung auf die Umweltgüter mit entsprechenden Auflagen zu verstärken. Denkbar<br />

wäre eine Verpflichtung zur Durchführung <strong>des</strong> Mulchsaatverfahrens bei Reihenkulturen oder die <strong>Förderung</strong><br />

eines Min<strong>des</strong>tbestands an Biotopen auf der Betriebsfläche. Bei der Formulierung weiterführender Auflagen<br />

kann es allerdings zu Überschneidungen mit bereits bestehenden Maßnahmen kommen.<br />

167


168<br />

Halbzeitbewertung EPLR Bayern<br />

Die Maßnahme „Extensive Fruchtfolge“ (K31) könnte in ihrem Wirkungsgrad noch erweitert werden. Zum<br />

Schutz <strong>des</strong> Bodens vor Erosion wäre z.B. eine Auflage zum Zwischenfruchtanbau zielführend. Zur Verringerung<br />

<strong>des</strong> Einsatzes von Produktionsmitteln sollte auch der Anbau von Raps bzw. Kartoffeln beschränkt werden.<br />

Die Auflage einer ausgeglichenen Nährstoffbilanz könnte den Wirkungsgrad dieser Maßnahme zum<br />

Schutz der Umweltgüter noch erhöhen. Derzeit besteht aber noch kein juristisch abgesichertes Umsetzungsmodell<br />

zur Errechnung der Nährstoffbilanz.<br />

Der Verzicht auf den flächendeckenden Einsatz von Pflanzenschutzmitteln als alleinige Auflage bei der<br />

Maßnahme „Extensive Grünlandnutzung, Stufe a“ (K33) bringt nur wenige Extensivierungseffekte. Der Wirkungsgrad<br />

dieser Maßnahme könnte über eine geringere Viehbesatzgrenze erhöht werden. Die <strong>Förderung</strong><br />

extensiver Grünlandnutzung nach „Stufe b“ (K34, Verzicht auf mineralische Düngemittel) ist als Entschädigung<br />

der Ertragseinbußen gerechtfertigt.<br />

Die Maßnahme „Mulchsaatverfahren bei Reihenkulturen“ (K32) trägt gezielt zum Schutz vor Bodenerosion<br />

bei. Wesentlicher Hinderungsgrund für eine breitere <strong>Teil</strong>nahme an dieser Maßnahme ist der 5-jährige Verpflichtungszeitraum.<br />

Viele Landwirte können aus betrieblichen Gründen die Min<strong>des</strong>tförderflächen über den<br />

gesamten Verpflichtungszeitraum nicht einhalten. Evtl. könnte über eine gezielte Definition der förderfähigen<br />

Flächen (Hangneigung) der Einsatz dieser Maßnahme optimiert werden. Auf besonders gefährdeten Flächen<br />

ist der Verzicht auf Reihenkulturen anzustreben bzw. sind die Flächen in Grünland umzuwandeln.<br />

Die „Extensivierung der Wiesen mit Schnittzeitpunktauflage“ (K51, K55) wurde v.a. zum Schutz der Wiesenbrüter<br />

konzipiert. Hier wäre eine flexible Handhabung <strong>des</strong> Schnittzeitpunktes zielführend. Z.B. könnte der<br />

Schnittzeitpunkt mit dem Abblühen bestimmter Kräuter oder Gräser definiert werden. Damit könnten die<br />

Landwirte auf klimatische und standörtliche Bedingungen reagieren. Allerdings steigt bei einer zielorientierten<br />

<strong>Förderung</strong> auch der Kontrollaufwand. Generell steht die Maßnahme „Extensivierung von Wiesen, Stufe<br />

1“ (K51) in direkter Konkurrenz zur Maßnahme „extensive Grünlandnutzung, Stufe b“ (K34). Außer dem<br />

festgelegten Schnittzeitpunkt bei K51 sind die übrigen Auflagen relativ ähnlich. Deshalb entscheiden sich<br />

viele Betriebsleiter für K34.<br />

Die <strong>Förderung</strong> traditioneller Produktionsweisen kann v.a. für den Arten- und Biotopschutz wirkungsvoll sein.<br />

In diesem Zusammenhang sind auch die im Rahmen der Programmänderung 2003 durchgeführten Prämienerhöhungen<br />

für die Maßnahmen „Umwandlung von Ackerland in Grünland“ (K48) und „Mahd von Steilhangwiesen“<br />

(K65, K66) zu begrüßen. Evtl. kann durch diese Prämienerhöhung die Akzeptanz für diese<br />

Maßnahmen gesteigert werden. Des weiteren wird für die Maßnahme „Langfristige Bereitstellung von Flächen<br />

für agrarökologische Zwecke“ (K91, K96) eine Erhöhung der Prämien vorgeschlagen. Dieser Maßnahme<br />

wird eine gute Wirkung zum Schutz der Umweltgüter zugesprochen. Die Flächen werden aus der landwirtschaftlichen<br />

Nutzung genommen, evtl. fallen Pflegemaßnahmen auf der Fläche an. Der entstehende<br />

Einkommensverlust wird nicht ausreichend ausgeglichen.<br />

Wirkung <strong>des</strong> Programms auf die Umweltgüter<br />

Über das Kulturlandschaftsprogramm wird hauptsächlich eine Wirkung auf die abiotischen Umweltgüter Boden<br />

und Gewässer erreicht. Eine Verbesserung im Bereich <strong>des</strong> Bodenschutzes, und hier v.a. die Erosionsminderung,<br />

ist über die Durchführung von Maßnahmen auf einzelnen Flächen zu erreichen. Bei einem zielgerichteten<br />

Vertragsabschluss für besonders gefährdete Flächen kann die Wirkung der <strong>Förderung</strong> noch<br />

erhöht werden.<br />

Neben der Mulchsaat sind lediglich die Maßnahmen, die eine Nutzungsänderung von Ackerflächen zu Grünland<br />

bzw. zu nicht bewirtschafteten Flächen bewirken, für den gezielten Erosionsschutz effektiv. Demgegenüber<br />

erscheint die Wirkung zur Verminderung der Bodenerosion bei der Maßnahme „Extensive Fruchtfolge“<br />

(K31) nur gering zu sein.


Halbzeitbewertung EPLR Bayern<br />

Eine Wirkung auf die Verminderung der Gewässerverunreinigung ist dann am wirkungsvollsten, wenn die<br />

Intensität der Bewirtschaftung hinsichtlich <strong>des</strong> Einsatzes von Dünge- und Pflanzenschutzmitteln reduziert<br />

wird. Hier wirken sowohl einzelflächenbezogene Maßnahmen, die auf entsprechende Gebietskulissen (gewässersensible<br />

Gebiete) ausgerichtet sind, als auch gesamtbetriebliche Maßnahmen, sofern diese sich auf<br />

eine erhebliche Reduzierung der Betriebsmittel beziehen. Die Extensivierungswirkungen der gesamtbetrieblichen<br />

und betriebszweigbezogenen Maßnahmen sind, mit Ausnahme <strong>des</strong> ökologischen Landbaus, über<br />

entsprechende Auflagen zu verbessern.<br />

In Wasserschutzgebieten ist eine Doppelförderung von Flächen über Maßnahmen aus den jeweiligen Wasserschutzverordnungen<br />

und dem KULAP-A nicht möglich.<br />

Eine Wirkung <strong>des</strong> KULAP-A auf den Artenschutz ist v.a. durch einzelflächenbezogene Maßnahmen zu erreichen.<br />

Generell ist in diesem Zusammenhang die <strong>Förderung</strong> der Aufrechterhaltung von traditionellen Bewirtschaftungsformen<br />

zu begrüßen. Zahlreiche Untersuchungen belegen, dass z.B. die Bewirtschaftung von<br />

Streuobstbeständen zur Sicherung von Lebensräumen für viele Arten beiträgt. Die Biozönosen, die an diese<br />

Form der Bewirtschaftung angepasst sind, werden erhalten.<br />

Das Landschaftsbild ist in Bayern traditionell landwirtschaftlich geprägt. Durch das KULAP-A wird die Bewirtschaftung<br />

der Flächen gefördert. Die Art der Bewirtschaftung wirkt sich auf das Erscheinungsbild einer<br />

Landschaft aus. V.a. durch die <strong>Förderung</strong> von traditionellen Bewirtschaftungsformen wie den „Streuobstbau“,<br />

die „Extensive Teichwirtschaft“ oder die „Mahd von Steilhangwiesen“ kann die kulturelle Eigenart einer Landschaft<br />

erhalten werden.<br />

Die Wirkung <strong>des</strong> KULAP-A kann nach regionalen Merkmalen differenziert werden. Demnach stärkt das Programm<br />

die Aufrechterhaltung der Landbewirtschaftung v.a. in ertragsschwachen Regionen. Demgegenüber<br />

wird in ertragsstarken Gebieten eher eine Extensivierung der landwirtschaftlichen Nutzung erreicht.<br />

Die Wirkung der <strong>Förderung</strong> auf die Umweltgüter ließe sich durch die Entwicklung von regionalen Förderprogrammen<br />

erhöhen. Durch kleinräumige Förderkonzepte können die jeweiligen Ressourcenschutzziele der<br />

Region bei der Vergabe von Fördermitteln berücksichtigt werden. Beispielsweise könnte dann in Regionen<br />

mit erhöhter Erosionsgefahr die <strong>Förderung</strong> von erosionsmindernden Maßnahmen gestärkt werden. Eine<br />

<strong>Förderung</strong> von Maßnahmen zum Schutz von Ackerwildkräutern ist dagegen in Gebieten zu verstärken, in<br />

denen das Potenzial an artenreichen Flächen eine gute Wirkung erwarten lässt. Generell wäre die Einbeziehung<br />

von Fachplanungen (Landschaftsplanung) in die Förderstrategie von Agrarumweltmaßnahmen zu begrüßen<br />

(SRU 2003).<br />

Verwaltungsaufwand und Aufwand für die Letztempfänger<br />

Der Verwaltungsaufwand wurde in einer zusätzlich erstellten Fallstudie näher untersucht. Die Analyse belegt,<br />

dass aufgrund <strong>des</strong> hohen Kontroll- und Verwaltungsaufwan<strong>des</strong> zunehmend Akzeptanzprobleme sowohl<br />

bei den Begünstigten als auch bei der abwickelnden Verwaltung auftreten. Die extrem begrenzten Ausstiegsmöglichkeiten<br />

sowie ein „abschrecken<strong>des</strong> Sanktionssystem“ verhindern eine stärkere Nachfrage nach<br />

Umweltprogrammen.<br />

Als wesentlicher Hinderungsgrund, am Programm teilzunehmen, wird von den Landwirten der 5-jährige Verpflichtungszeitraum<br />

angesehen. Durch diese Auflage werden die Landwirte in ihrer Betriebsplanung wesentlich<br />

eingeschränkt, sie können nicht spontan auf klimatische Bedingungen, Marktveränderungen oder sonstige<br />

betriebliche Vorkommnisse reagieren. Werden die Vertragsbedingungen verletzt, z.B. weil Pachtverträge<br />

während <strong>des</strong> Verpflichtungszeitraums auslaufen, müssen die Prämien zurückgezahlt werden. Auch ein<br />

Wechsel während <strong>des</strong> Verpflichtungszeitraums zu einer Maßnahme mit geringerem Extensivierungsgrad ist<br />

nicht möglich.<br />

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170<br />

Halbzeitbewertung EPLR Bayern<br />

Es wird angestrebt, das Kulturlandschaftsprogramm den jeweiligen Bedürfnissen und Erfordernissen entsprechend,<br />

regelmäßig zu verbessern. Dadurch ist das Programm bzw. einzelne Maßnahmen aber auch<br />

Änderungen unterworfen, die bei entsprechenden Vertragsabschlüssen den Landwirten neu erläutert werden<br />

müssen. Nach Ablaufen eines Verpflichtungszeitraums von 5 Jahren können für dieselbe Maßnahme schon<br />

andere Fördervoraussetzungen gelten. Dies schafft bei den Begünstigten Unsicherheit.

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