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Brüsseler 1x1 für Umweltbewegte - EU-Koordination

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Insgesamt liegt das Budget der <strong>EU</strong> bei 134 Milliarden Euro<br />

(2011), das entspricht etwas mehr als einem Prozent des Bruttosozialprodukts<br />

der <strong>EU</strong>. Das Geld stammt aus drei Quellen:<br />

• Der bei weitem größte Teil wird durch eine einheitliche Rate<br />

von 0,73 % des Bruttosozialprodukts der Mitgliedstaaten<br />

aufgebracht (etwa 76 % des Gesamtbudgets).<br />

• Die traditionellen Eigenmittel, vor allem Einnahmen aus<br />

Importzöllen, bringen etwa 12 % der Gesamteinnahmen.<br />

• Schließlich ergänzt eine einheitliche Abgabe auf die Mehrwertsteuer<br />

die Gesamteinnahmen um weitere 11 %.<br />

Auf der Ausgabenseite dominieren nach wie vor die Landwirtschaft<br />

(mit 42,9 Milliarden Euro, bzw. 31 % im Jahr 2011) <strong>für</strong><br />

Direktbeihilfen und marktbezogene Ausgaben <strong>für</strong> Wachstum<br />

und Beschäftigung sowie die Kohäsionsfonds (51 Milliarden<br />

Euro bzw. 36 % in 2011). Allerdings nennt die Kommission<br />

diese Posten mittlerweile anders. Seit 2007 hat sie die Art und<br />

Weise, den <strong>EU</strong>-Haushalt zu präsentieren, vollständig umgestellt.<br />

Man spricht nun nicht mehr von Ausgaben <strong>für</strong> Landwirtschaft<br />

oder Fonds, sondern teilt das Budget in fünf sehr<br />

vage Kategorien:<br />

• Nachhaltiges Wachstum (45,5 %)<br />

• Bewahrung und Bewirtschaftung natürlicher Ressourcen<br />

(41,3 %)<br />

• Die <strong>EU</strong> als globaler Akteur (6,2 %)<br />

• Unionsbürgerschaft, Freiheit, Sicherheit und Recht (1,3 %)<br />

• Verwaltung (5,7 %)<br />

Man muss also genau hinschauen, um die aktuellen Zahlen<br />

mit denen der letzten Jahre zu vergleichen. Der größte Posten<br />

– Nachhaltiges Wachstum – mit etwa 64,5 Milliarden Euro<br />

beinhaltet etwa die früheren Posten der Struktur- und Kohäsionsfonds.<br />

Der zweitgrößte Posten – Bewahrung und Bewirtschaftung<br />

natürlicher Ressourcen mit knapp 58,7 Milliarden<br />

Euro – teilt sich wiederum in vier wesentliche Unterkategorien:<br />

Landwirtschaft (Direkthilfen<br />

und Marktstützung)<br />

42.900 Mio. Euro<br />

Ländliche Entwicklung 14.400 Mio. Euro<br />

Fischereifonds 658 Mio. Euro<br />

LIFE+ (Natur- und<br />

Umweltschutz)<br />

Deutscher Naturschutzring – <strong>Brüsseler</strong> <strong>1x1</strong><br />

333 Mio. Euro<br />

Tab. 2 Ausgaben 2011 im Posten „Natürliche Ressourcen“<br />

Bemühungen, den Haushalt der <strong>EU</strong> grundlegend zu reformieren,<br />

gab es viele. Der letzte Versuch stammt vom Europäischen<br />

Rat im Dezember 2005, als die Staats- und Regierungschefs<br />

über die Entscheidung <strong>für</strong> einen neuen finanziellen Rahmen <strong>für</strong><br />

die Jahre 2007 bis 2013 uneinig waren. Speziell Großbritannien<br />

hatte sich da<strong>für</strong> eingesetzt, die Agrarzahlungen deutlich zu reduzieren,<br />

Frankreich dagegen sprach sich <strong>für</strong> eine Abschaffung<br />

des sogenannten Briten-Rabatts – nach dem Großbritannien<br />

geringere Nettozahlungen leistet – aus. Letztlich einigte sich der<br />

Gipfel darauf, eine grundlegende Haushaltsreform <strong>für</strong> die Zeit<br />

nach 2014 anzugehen. Der Startschuss da<strong>für</strong> fiel im Jahr 2008,<br />

als die Kommission diesbezüglich eine Konsultation startete.<br />

Bis spätestens 2013 müssen sich Rat und Parlament auf einen<br />

reformierten Haushalt einigen, sodass dieser rechtzeitig <strong>für</strong> die<br />

Jahre ab 2014 in Kraft treten kann. Mehr zur Haushaltsreform:<br />

http://ec.europa.eu/budget/reform/index_de.htm<br />

1.6 Überblick über die <strong>EU</strong>-Institutionen<br />

Obwohl sehr häufig von „der <strong>EU</strong>“ die Rede ist, sind es die in den<br />

folgenden Kapiteln vorgestellten Institutionen oder Einrichtungen,<br />

die entsprechende Maßnahmen ergreifen, Vorschläge erarbeiten<br />

oder gesetzgeberisch tätig werden.<br />

Organe der Europäischen Union<br />

Die sieben Organe der Union sind in Art. 13 <strong>EU</strong>V festgelegt:<br />

Europäisches Parlament (EP), www.europarl.europa.eu<br />

Europäischer Rat, www. european-council.europa.eu<br />

Rat der <strong>EU</strong> (Ministerrat), www.consilium.europa.eu<br />

Europäische Kommission, www.ec.europa.eu<br />

Gerichtshof der Europäischen Union, www.curia.europa.eu<br />

Europäische Zentralbank (EZB), www.ecb.int<br />

Europäischer Rechnungshof, www.eca.europa.eu<br />

Weitere Einrichtungen<br />

Ausschuss der Regionen (AdR), www.cor.europa.eu<br />

Europäische Investitionsbank (EIB), www.eib.org<br />

Europäische Umweltagentur (EEA), www.eea.europa.eu<br />

Europäischer Wirtschafts- und Sozialausschuss (EWSA),<br />

www.eesc.europa.eu<br />

Europäische Chemikalienagentur (ECHA), www.echa.europa.<br />

eu/de/<br />

Europäische Behörde <strong>für</strong> Lebensmittelsicherheit (EFSA),<br />

www.efsa.europa.eu/de/<br />

Wer ist wer in der <strong>EU</strong>?<br />

Um Kontaktpersonen in einzelnen Institutionen oder<br />

zu spezifischen Themen zu finden, hilft ein Blick auf<br />

die Website www.europa.eu/whoiswho<br />

Kostenlose Telefonhotline: 00800/6789 10 11<br />

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