Brüsseler 1x1 für Umweltbewegte - EU-Koordination
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Europäische Kommission<br />
z.Hd. Generalsekretariat<br />
Rue de la Loi 200<br />
B-1049 Brüssel<br />
www.ec.europa.eu<br />
Europäischer Bürgerbeauftragter<br />
Avenue du Président Robert Schuman 1<br />
CS 30403<br />
F-67001 Straßburg Cedex<br />
Tel.: +33 3 / 88 17 23 13<br />
Fax: +33 3 / 88 17 90 62<br />
E-Mail: Kontaktformular auf der Website<br />
www.ombudsman.europa.eu<br />
Generaldirektion Umwelt<br />
Europäische Kommission<br />
B-1049 Brüssel<br />
Fax: +32 2 / 298 63 27<br />
E-Mail: env-internal-review@ec.europa.eu<br />
www.ec.europa.eu/environment<br />
Europäisches Parlament<br />
Petitionsausschuss - Sekretariat<br />
Rue Wiertz<br />
B-1047 Brüssel<br />
Fax: +32 2 / 284 68 44<br />
E-Mail: ip-peti@europarl.europa.eu<br />
www.europarl.europa.eu – Das Parlament – Petitionen<br />
Bei der Kommission<br />
Die <strong>EU</strong>-Kommission ist in der Regel die zeitlich erste Anlaufstation<br />
<strong>für</strong> die Einflussnahme auf europäische Gesetzgebungsprozesse.<br />
Denn die Kommission hat das alleinige Initiativrecht<br />
und erarbeitet daher die Gesetzesentwürfe. Grundsätzlich ist es<br />
sinnvoll, in einem möglichst frühen Stadium, also noch in der<br />
Konzeptionsphase, anzusetzen. Je weiter der Gesetzgebungsprozess<br />
fortgeschritten ist, desto detaillierter werden die Debatten<br />
und desto schwieriger wird die Einflussnahme.<br />
Mit dem Lissabonvertrag hat die <strong>EU</strong> ein neues Instrument<br />
zur Stärkung der partizipativen Demokratie eingeführt: Die Europäische<br />
Bürgerinitiative (EBI, siehe Kapitel 3.4). Allerdings<br />
ist die <strong>EU</strong>-Kommission rechtlich nicht an die Annahme oder<br />
Durchführung der EBI gebunden.<br />
Die Kommission veröffentlicht fast immer zunächst unverbindliche<br />
Dokumente wie Grün- und Weißbücher, auf<br />
Deutscher Naturschutzring – <strong>Brüsseler</strong> <strong>1x1</strong><br />
deren Basis eine Diskussion über den zu regelnden Gegenstand<br />
geführt wird. Häufig läuft dieser Prozess in Form einer<br />
„Konsultation“ ab. Dabei haben interessierte Personen und<br />
Gruppen die Möglichkeit, über das Internet oder auf Workshops<br />
in einem festgelegten Zeitraum ihre Meinung zu einem<br />
Vorschlag der Kommission einzureichen. Beteiligen kann<br />
sich im Prinzip jeder – Vertreter regionaler und kommunaler<br />
Gebietskörperschaften, Organisationen der Zivilgesellschaft,<br />
Unternehmen und Unternehmensverbände, einzelne Bürger<br />
oder Wissenschaftler. Eine Liste aller laufenden (und kürzlich<br />
abgeschlossenen) Konsultationen mit den jeweiligen Formalien,<br />
Fristen und Teilnamebedingungen ist im Internet zu finden<br />
(www.ec.europa.eu/yourvoice). Wer sich an einer Konsultation<br />
beteiligen möchte, sollte sich möglichst vorher im (freiwilligen)<br />
Lobbyregister der Kommission registrieren – das erhöht die<br />
Glaubwürdigkeit.<br />
Man sollte sich jedoch nicht auf die Konsultation beschränken,<br />
sondern auch den direkten Kontakt zu den jeweiligen Bearbeitern<br />
in den Generaldirektionen der Kommission suchen.<br />
In der Phase des eigentlichen Gesetzgebungsprozesses tritt<br />
die Kommission in den Hintergrund. Rat und Parlament sind<br />
dann die vorrangigen Ziele von Lobbyaktivitäten. Ganz aus den<br />
Augen lassen sollte man die Kommission allerdings nicht, denn<br />
eine kleine Rolle spielt sie auch jetzt noch (siehe Kapitel 3.3).<br />
Nach der Verabschiedung von Rechtsakten wird die Kommission<br />
wieder wichtiger. Denn dann werden häufig Durchführungsmaßnahmen<br />
an die Komission delegiert, die diese im sogenannten<br />
Komitologieverfahren organisiert (siehe Kapitel 2.4).<br />
Hier werden vielfach weitreichende Entscheidungen getroffen.<br />
Eine Einflussnahme auf diese Durchführungsprozesse ist zwar<br />
schwierig, kann aber sehr effektiv sein, zumal die Diskussion<br />
weniger politisch als vielmehr technisch geführt wird. Nicht<br />
vergessen darf man hierbei allerdings, dass die entscheidenden<br />
Akteure in den Komitologieausschüssen aus den Mitgliedstaaten<br />
kommen – und auch dort lobbyiert werden können.<br />
Beim Europäischen Parlament<br />
Wenn das eigentliche Gesetzgebungsverfahren begonnen hat,<br />
ist das Europäische Parlament ein wichtiger Ansprechpartner<br />
<strong>für</strong> die eigenen Interessen. Umweltgesetze werden fast immer<br />
im ordentlichen Gesetzgebungsverfahren verabschiedet, sodass<br />
das Parlament dieselben Rechte hat wie der Rat.<br />
Wichtige Gremien des Parlaments, um effektives Lobbying<br />
zu betreiben, sind die parlamentarischen Ausschüsse wie etwa<br />
der „Ausschuss <strong>für</strong> Umweltfragen, Volksgesundheit und Lebensmittelsicherheit“<br />
(ENVI). Hier werden die von der Kommission<br />
vorgelegten Gesetzesentwürfe geprüft und Änderungsvorschläge<br />
<strong>für</strong> das Plenum erarbeitet. Die Ausschusssitzungen<br />
sind öffentlich und an die Adressen der dort vertretenen Abgeordneten<br />
kann man sein Anliegen am besten richten.<br />
Zentrale Figur ist hierbei der Berichterstatter, der die Arbeit<br />
des Ausschusses zu dem entsprechenden Dossier inhaltlich<br />
vorbereitet und den Bericht <strong>für</strong> das Plenum erstellt, der<br />
wiederum Grundlage <strong>für</strong> die erste Lesung ist. Daneben gibt<br />
es Schattenberichterstatter, die das jeweilige Thema <strong>für</strong> ihre<br />
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