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Brüsseler 1x1 für Umweltbewegte - EU-Koordination

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Europäische Kommission<br />

z.Hd. Generalsekretariat<br />

Rue de la Loi 200<br />

B-1049 Brüssel<br />

www.ec.europa.eu<br />

Europäischer Bürgerbeauftragter<br />

Avenue du Président Robert Schuman 1<br />

CS 30403<br />

F-67001 Straßburg Cedex<br />

Tel.: +33 3 / 88 17 23 13<br />

Fax: +33 3 / 88 17 90 62<br />

E-Mail: Kontaktformular auf der Website<br />

www.ombudsman.europa.eu<br />

Generaldirektion Umwelt<br />

Europäische Kommission<br />

B-1049 Brüssel<br />

Fax: +32 2 / 298 63 27<br />

E-Mail: env-internal-review@ec.europa.eu<br />

www.ec.europa.eu/environment<br />

Europäisches Parlament<br />

Petitionsausschuss - Sekretariat<br />

Rue Wiertz<br />

B-1047 Brüssel<br />

Fax: +32 2 / 284 68 44<br />

E-Mail: ip-peti@europarl.europa.eu<br />

www.europarl.europa.eu – Das Parlament – Petitionen<br />

Bei der Kommission<br />

Die <strong>EU</strong>-Kommission ist in der Regel die zeitlich erste Anlaufstation<br />

<strong>für</strong> die Einflussnahme auf europäische Gesetzgebungsprozesse.<br />

Denn die Kommission hat das alleinige Initiativrecht<br />

und erarbeitet daher die Gesetzesentwürfe. Grundsätzlich ist es<br />

sinnvoll, in einem möglichst frühen Stadium, also noch in der<br />

Konzeptionsphase, anzusetzen. Je weiter der Gesetzgebungsprozess<br />

fortgeschritten ist, desto detaillierter werden die Debatten<br />

und desto schwieriger wird die Einflussnahme.<br />

Mit dem Lissabonvertrag hat die <strong>EU</strong> ein neues Instrument<br />

zur Stärkung der partizipativen Demokratie eingeführt: Die Europäische<br />

Bürgerinitiative (EBI, siehe Kapitel 3.4). Allerdings<br />

ist die <strong>EU</strong>-Kommission rechtlich nicht an die Annahme oder<br />

Durchführung der EBI gebunden.<br />

Die Kommission veröffentlicht fast immer zunächst unverbindliche<br />

Dokumente wie Grün- und Weißbücher, auf<br />

Deutscher Naturschutzring – <strong>Brüsseler</strong> <strong>1x1</strong><br />

deren Basis eine Diskussion über den zu regelnden Gegenstand<br />

geführt wird. Häufig läuft dieser Prozess in Form einer<br />

„Konsultation“ ab. Dabei haben interessierte Personen und<br />

Gruppen die Möglichkeit, über das Internet oder auf Workshops<br />

in einem festgelegten Zeitraum ihre Meinung zu einem<br />

Vorschlag der Kommission einzureichen. Beteiligen kann<br />

sich im Prinzip jeder – Vertreter regionaler und kommunaler<br />

Gebietskörperschaften, Organisationen der Zivilgesellschaft,<br />

Unternehmen und Unternehmensverbände, einzelne Bürger<br />

oder Wissenschaftler. Eine Liste aller laufenden (und kürzlich<br />

abgeschlossenen) Konsultationen mit den jeweiligen Formalien,<br />

Fristen und Teilnamebedingungen ist im Internet zu finden<br />

(www.ec.europa.eu/yourvoice). Wer sich an einer Konsultation<br />

beteiligen möchte, sollte sich möglichst vorher im (freiwilligen)<br />

Lobbyregister der Kommission registrieren – das erhöht die<br />

Glaubwürdigkeit.<br />

Man sollte sich jedoch nicht auf die Konsultation beschränken,<br />

sondern auch den direkten Kontakt zu den jeweiligen Bearbeitern<br />

in den Generaldirektionen der Kommission suchen.<br />

In der Phase des eigentlichen Gesetzgebungsprozesses tritt<br />

die Kommission in den Hintergrund. Rat und Parlament sind<br />

dann die vorrangigen Ziele von Lobbyaktivitäten. Ganz aus den<br />

Augen lassen sollte man die Kommission allerdings nicht, denn<br />

eine kleine Rolle spielt sie auch jetzt noch (siehe Kapitel 3.3).<br />

Nach der Verabschiedung von Rechtsakten wird die Kommission<br />

wieder wichtiger. Denn dann werden häufig Durchführungsmaßnahmen<br />

an die Komission delegiert, die diese im sogenannten<br />

Komitologieverfahren organisiert (siehe Kapitel 2.4).<br />

Hier werden vielfach weitreichende Entscheidungen getroffen.<br />

Eine Einflussnahme auf diese Durchführungsprozesse ist zwar<br />

schwierig, kann aber sehr effektiv sein, zumal die Diskussion<br />

weniger politisch als vielmehr technisch geführt wird. Nicht<br />

vergessen darf man hierbei allerdings, dass die entscheidenden<br />

Akteure in den Komitologieausschüssen aus den Mitgliedstaaten<br />

kommen – und auch dort lobbyiert werden können.<br />

Beim Europäischen Parlament<br />

Wenn das eigentliche Gesetzgebungsverfahren begonnen hat,<br />

ist das Europäische Parlament ein wichtiger Ansprechpartner<br />

<strong>für</strong> die eigenen Interessen. Umweltgesetze werden fast immer<br />

im ordentlichen Gesetzgebungsverfahren verabschiedet, sodass<br />

das Parlament dieselben Rechte hat wie der Rat.<br />

Wichtige Gremien des Parlaments, um effektives Lobbying<br />

zu betreiben, sind die parlamentarischen Ausschüsse wie etwa<br />

der „Ausschuss <strong>für</strong> Umweltfragen, Volksgesundheit und Lebensmittelsicherheit“<br />

(ENVI). Hier werden die von der Kommission<br />

vorgelegten Gesetzesentwürfe geprüft und Änderungsvorschläge<br />

<strong>für</strong> das Plenum erarbeitet. Die Ausschusssitzungen<br />

sind öffentlich und an die Adressen der dort vertretenen Abgeordneten<br />

kann man sein Anliegen am besten richten.<br />

Zentrale Figur ist hierbei der Berichterstatter, der die Arbeit<br />

des Ausschusses zu dem entsprechenden Dossier inhaltlich<br />

vorbereitet und den Bericht <strong>für</strong> das Plenum erstellt, der<br />

wiederum Grundlage <strong>für</strong> die erste Lesung ist. Daneben gibt<br />

es Schattenberichterstatter, die das jeweilige Thema <strong>für</strong> ihre<br />

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