Brüsseler 1x1 für Umweltbewegte - EU-Koordination
Brüsseler 1x1 für Umweltbewegte - EU-Koordination
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7. Wie kann ich mich einmischen?<br />
Die Umweltbewegung ist auf europäischer Ebene erstaunlich gut vernetzt und gilt als „klein, aber erfolgreich“.<br />
Viele positive Beispiele zeigen, dass es sich <strong>für</strong> Umweltverbände lohnt, sich einzumischen. Hier<br />
steht, wie es geht.<br />
EIN GROSSER TEIL der nationalen Politik wird mittlerweile<br />
in Brüssel bestimmt – gerade in der Umweltpolitik<br />
ist der Anteil der europäischen Legislativkompetenz mit<br />
75 bis 80 % sehr hoch. Interessengegensätze – etwa zwischen<br />
Wirtschaft und Umwelt – werden daher zunehmend in Brüssel<br />
und Straßburg ausgetragen. Für Umwelt-, Natur- und Tierschutzorganisationen<br />
bedeutet dies, dass sie sich europäisieren<br />
und aktiv in die <strong>Brüsseler</strong> Politik einmischen müssen, wenn sie<br />
ihre Interessen effektiv vertreten wollen.<br />
7.1 Beschwerde einreichen<br />
Als <strong>EU</strong>-Bürger hat man zwar keine Möglichkeit juristische<br />
Verfahren einzuleiten, kann aber mittels der verschiedenen<br />
Beschwerdeverfahren die <strong>EU</strong>-Institutionen auf Missstände<br />
aufmerksam machen und ggf. zu Maßnahmen veranlassen.<br />
Beschwerden bei der <strong>EU</strong>-Kommission<br />
Die <strong>EU</strong>-Kommission überwacht als „Hüterin der Verträge“ die<br />
Einhaltung des Unionsrechts durch Mitgliedstaaten, Behörden<br />
und Unternehmen. Das heißt, wenn <strong>EU</strong>-Recht von den Mitgliedstaaten<br />
nicht oder nicht korrekt umgesetzt oder angewandt<br />
wird, wenn also eine innerstaatliche Regelung (Rechts- oder<br />
Verwaltungsvorschrift) oder Verwaltungspraxis einen Verstoß<br />
gegen eine Bestimmung oder einen Grundsatz des Unionsrechts<br />
Deutscher Naturschutzring – <strong>Brüsseler</strong> <strong>1x1</strong><br />
darstellt, muss die <strong>EU</strong>-Kommission aktiv werden. Allerdings<br />
hat die Kommission nicht genügend Personal, um die Umsetzung<br />
der europäischen Rechtsakte in den 27 Mitgliedstaaten<br />
zu überwachen. Daher ist sie auf Informationen von Dritten<br />
angewiesen.<br />
Beschweren können sich Privatpersonen oder NGOs mit<br />
Hilfe eines Beschwerdebriefes. Dieser sollte die Fakten, den<br />
„Rechtsbruch“ und möglichst viele sachlich relevante Informationen<br />
enthalten. Ein Standardformular ist im Internet zu<br />
finden unter www.ec.europa.eu/community_law/your_rights/<br />
your_rights_forms_de.htm. Das Formular kann per E-Mail an<br />
sg-plaintes@ec.europa.eu oder per Post direkt an das Generalsekretariat<br />
der Kommission in Brüssel oder eine Vertretung in<br />
den Mitgliedstaaten geschickt werden (siehe Kapitel 2.4).<br />
Zu bedenken ist allerdings, dass die Kommission nicht die<br />
Kapazitäten hat, um die große Menge an eingehenden Beschwerden<br />
zügig zu bearbeiten. Mitunter kann dies zwischen<br />
sechs Monaten und zwei Jahren dauern. Handelt es sich also<br />
um dringende Anliegen, sollte man sich nach anderen Wegen<br />
umsehen.<br />
Beschwerde beim Europäischen Bürgerbeauftragten<br />
(Ombudsmann)<br />
Der Europäische Bürgerbeauftragte mit Sitz in Straßburg<br />
untersucht seit 1995 Beschwerden über Missstände in der<br />
Verwaltungsarbeit der Organe und Institutionen der Europäischen<br />
Union. Unter Missständen sind Unzulänglichkeiten<br />
oder Mängel auf Verwaltungsebene zu verstehen, beispielsweise<br />
ungerechte Behandlung, Diskriminierung, Machtmissbrauch,<br />
Fehlen oder Verweigern von Informationen, unnötige Verzöge-<br />
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