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Brüsseler 1x1 für Umweltbewegte - EU-Koordination

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7. Wie kann ich mich einmischen?<br />

Die Umweltbewegung ist auf europäischer Ebene erstaunlich gut vernetzt und gilt als „klein, aber erfolgreich“.<br />

Viele positive Beispiele zeigen, dass es sich <strong>für</strong> Umweltverbände lohnt, sich einzumischen. Hier<br />

steht, wie es geht.<br />

EIN GROSSER TEIL der nationalen Politik wird mittlerweile<br />

in Brüssel bestimmt – gerade in der Umweltpolitik<br />

ist der Anteil der europäischen Legislativkompetenz mit<br />

75 bis 80 % sehr hoch. Interessengegensätze – etwa zwischen<br />

Wirtschaft und Umwelt – werden daher zunehmend in Brüssel<br />

und Straßburg ausgetragen. Für Umwelt-, Natur- und Tierschutzorganisationen<br />

bedeutet dies, dass sie sich europäisieren<br />

und aktiv in die <strong>Brüsseler</strong> Politik einmischen müssen, wenn sie<br />

ihre Interessen effektiv vertreten wollen.<br />

7.1 Beschwerde einreichen<br />

Als <strong>EU</strong>-Bürger hat man zwar keine Möglichkeit juristische<br />

Verfahren einzuleiten, kann aber mittels der verschiedenen<br />

Beschwerdeverfahren die <strong>EU</strong>-Institutionen auf Missstände<br />

aufmerksam machen und ggf. zu Maßnahmen veranlassen.<br />

Beschwerden bei der <strong>EU</strong>-Kommission<br />

Die <strong>EU</strong>-Kommission überwacht als „Hüterin der Verträge“ die<br />

Einhaltung des Unionsrechts durch Mitgliedstaaten, Behörden<br />

und Unternehmen. Das heißt, wenn <strong>EU</strong>-Recht von den Mitgliedstaaten<br />

nicht oder nicht korrekt umgesetzt oder angewandt<br />

wird, wenn also eine innerstaatliche Regelung (Rechts- oder<br />

Verwaltungsvorschrift) oder Verwaltungspraxis einen Verstoß<br />

gegen eine Bestimmung oder einen Grundsatz des Unionsrechts<br />

Deutscher Naturschutzring – <strong>Brüsseler</strong> <strong>1x1</strong><br />

darstellt, muss die <strong>EU</strong>-Kommission aktiv werden. Allerdings<br />

hat die Kommission nicht genügend Personal, um die Umsetzung<br />

der europäischen Rechtsakte in den 27 Mitgliedstaaten<br />

zu überwachen. Daher ist sie auf Informationen von Dritten<br />

angewiesen.<br />

Beschweren können sich Privatpersonen oder NGOs mit<br />

Hilfe eines Beschwerdebriefes. Dieser sollte die Fakten, den<br />

„Rechtsbruch“ und möglichst viele sachlich relevante Informationen<br />

enthalten. Ein Standardformular ist im Internet zu<br />

finden unter www.ec.europa.eu/community_law/your_rights/<br />

your_rights_forms_de.htm. Das Formular kann per E-Mail an<br />

sg-plaintes@ec.europa.eu oder per Post direkt an das Generalsekretariat<br />

der Kommission in Brüssel oder eine Vertretung in<br />

den Mitgliedstaaten geschickt werden (siehe Kapitel 2.4).<br />

Zu bedenken ist allerdings, dass die Kommission nicht die<br />

Kapazitäten hat, um die große Menge an eingehenden Beschwerden<br />

zügig zu bearbeiten. Mitunter kann dies zwischen<br />

sechs Monaten und zwei Jahren dauern. Handelt es sich also<br />

um dringende Anliegen, sollte man sich nach anderen Wegen<br />

umsehen.<br />

Beschwerde beim Europäischen Bürgerbeauftragten<br />

(Ombudsmann)<br />

Der Europäische Bürgerbeauftragte mit Sitz in Straßburg<br />

untersucht seit 1995 Beschwerden über Missstände in der<br />

Verwaltungsarbeit der Organe und Institutionen der Europäischen<br />

Union. Unter Missständen sind Unzulänglichkeiten<br />

oder Mängel auf Verwaltungsebene zu verstehen, beispielsweise<br />

ungerechte Behandlung, Diskriminierung, Machtmissbrauch,<br />

Fehlen oder Verweigern von Informationen, unnötige Verzöge-<br />

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