Brüsseler 1x1 für Umweltbewegte - EU-Koordination
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einem Mitgliedstaat erhoben werden.<br />
Untätigkeitsklage<br />
Dieses Verfahren gestattet es dem Gerichtshof, die Rechtmäßigkeit<br />
der Untätigkeit eines <strong>EU</strong>-Organs zu prüfen und gegebenenfalls<br />
das Organ zum Tätigwerden aufzufordern.<br />
Schadensersatzklage<br />
Bei dieser Klage hat das Gericht darüber zu entscheiden, ob<br />
die <strong>EU</strong> <strong>für</strong> Schäden aufzukommen hat, die ihre Organe oder<br />
Bediensteten in Ausübung ihrer Amtstätigkeit Bürgern oder<br />
Unternehmen zugefügt haben (außervertragliche Haftung der<br />
<strong>EU</strong>).<br />
Rechtsmittelklage<br />
Beim Gerichtshof können Rechtsmittel gegen Urteile des erstinstanzlichen<br />
Gerichts eingelegt werden.<br />
5.5 Subsidiaritätsklausel<br />
Seit Inkrafttreten des Lissabon-Vertrages im Jahr 2009 ist die<br />
sogenannte Subsidiaritätsklausel vertraglich verankert. Dadurch<br />
wird der Deutsche Bundestag als Akteur noch wichtiger,<br />
denn frühzeitig stehen <strong>EU</strong>-Gesetzgebungsprozesse auch auf der<br />
Tagesordnung der Abgeordneten in Berlin.<br />
Die Subsidiaritätsklausel beinhaltet die Subsidiaritätsrüge<br />
und die Subsidiaritätsklage. Erstere ermöglicht es den nationalen<br />
Parlamenten der 27 <strong>EU</strong>-Mitgliedstaaten, gegen einen<br />
Gesetzesvorschlag der <strong>EU</strong>-Kommission vorzugehen, bevor<br />
dieser vom Ministerrat und dem Europäischen Parlament<br />
verabschiedet wird, sofern sie die Prinzipien der Subsidiarität<br />
verletzt sehen. In Deutschland haben der Bundestag und der<br />
Bundesrat je eine Stimme. Eine von der <strong>EU</strong>-Kommission zu<br />
verfolgende Subsidiaritätsrüge benötigt ein Drittel der insgesamt<br />
zu vergebenden Stimmen (bei zurzeit 27 Mitgliedstaaten<br />
sind das 18 von 54 Stimmen). Die Subsidiaritätsklage ermöglicht<br />
es <strong>EU</strong>-Mitgliedstaaten oder deren Parlamenten, gegen<br />
einen beschlossenen <strong>EU</strong>-Gesetzgebungsakt vor dem Europäischen<br />
Gerichtshof (EuGH) zu klagen.<br />
Das Generalsekretariat der Europäischen Kommission –<br />
ihre zentrale Verwaltungseinrichtung – leitet neue Gesetzgebungsdokumente<br />
sowohl direkt an Bundestag und Bundesrat<br />
als auch an das Auswärtige Amt in Deutschland weiter. Das<br />
Auswärtige Amt übermittelt die Information an das Bundeswirtschaftsministerium<br />
(BMWi). Das BMWi als „Europabeauftragter“<br />
der Bundesregierung überwacht die Übertragung<br />
europäischer Rechtsnormen in deutsches Recht. Mit einem<br />
von beiden Ministerien erstellten Berichtsbogen werden die<br />
Deutscher Naturschutzring – <strong>Brüsseler</strong> <strong>1x1</strong><br />
<strong>EU</strong>-Dokumente an Bundestag und Bundesrat weitergeleitet.<br />
Im Bundestag sind grundsätzlich alle Fachausschüsse ermächtigt,<br />
sich mit <strong>EU</strong>-Themen zu befassen, allerdings ist der<br />
Ausschuss <strong>für</strong> Angelegenheiten der <strong>EU</strong> (Europaausschuss) als<br />
Integrations- und Querschnittsausschuss der zentrale Ort des<br />
europapolitischen Entscheidungsprozesses und federführend,<br />
sollten sich mehrere Ausschüsse mit einem Thema befassen.<br />
Weitere Informationen über die Rolle von Bundestag<br />
und Bundesrat in der <strong>EU</strong>-Gesetzgebung enthält ein<br />
Steckbrief der DNR-<strong>EU</strong>-<strong>Koordination</strong> zur Arbeit nationaler<br />
Parlamente: www.eu-koordination.de/PDF/<br />
steckbrief-nationale-parlamente.pdf<br />
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