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Brüsseler 1x1 für Umweltbewegte - EU-Koordination

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einem Mitgliedstaat erhoben werden.<br />

Untätigkeitsklage<br />

Dieses Verfahren gestattet es dem Gerichtshof, die Rechtmäßigkeit<br />

der Untätigkeit eines <strong>EU</strong>-Organs zu prüfen und gegebenenfalls<br />

das Organ zum Tätigwerden aufzufordern.<br />

Schadensersatzklage<br />

Bei dieser Klage hat das Gericht darüber zu entscheiden, ob<br />

die <strong>EU</strong> <strong>für</strong> Schäden aufzukommen hat, die ihre Organe oder<br />

Bediensteten in Ausübung ihrer Amtstätigkeit Bürgern oder<br />

Unternehmen zugefügt haben (außervertragliche Haftung der<br />

<strong>EU</strong>).<br />

Rechtsmittelklage<br />

Beim Gerichtshof können Rechtsmittel gegen Urteile des erstinstanzlichen<br />

Gerichts eingelegt werden.<br />

5.5 Subsidiaritätsklausel<br />

Seit Inkrafttreten des Lissabon-Vertrages im Jahr 2009 ist die<br />

sogenannte Subsidiaritätsklausel vertraglich verankert. Dadurch<br />

wird der Deutsche Bundestag als Akteur noch wichtiger,<br />

denn frühzeitig stehen <strong>EU</strong>-Gesetzgebungsprozesse auch auf der<br />

Tagesordnung der Abgeordneten in Berlin.<br />

Die Subsidiaritätsklausel beinhaltet die Subsidiaritätsrüge<br />

und die Subsidiaritätsklage. Erstere ermöglicht es den nationalen<br />

Parlamenten der 27 <strong>EU</strong>-Mitgliedstaaten, gegen einen<br />

Gesetzesvorschlag der <strong>EU</strong>-Kommission vorzugehen, bevor<br />

dieser vom Ministerrat und dem Europäischen Parlament<br />

verabschiedet wird, sofern sie die Prinzipien der Subsidiarität<br />

verletzt sehen. In Deutschland haben der Bundestag und der<br />

Bundesrat je eine Stimme. Eine von der <strong>EU</strong>-Kommission zu<br />

verfolgende Subsidiaritätsrüge benötigt ein Drittel der insgesamt<br />

zu vergebenden Stimmen (bei zurzeit 27 Mitgliedstaaten<br />

sind das 18 von 54 Stimmen). Die Subsidiaritätsklage ermöglicht<br />

es <strong>EU</strong>-Mitgliedstaaten oder deren Parlamenten, gegen<br />

einen beschlossenen <strong>EU</strong>-Gesetzgebungsakt vor dem Europäischen<br />

Gerichtshof (EuGH) zu klagen.<br />

Das Generalsekretariat der Europäischen Kommission –<br />

ihre zentrale Verwaltungseinrichtung – leitet neue Gesetzgebungsdokumente<br />

sowohl direkt an Bundestag und Bundesrat<br />

als auch an das Auswärtige Amt in Deutschland weiter. Das<br />

Auswärtige Amt übermittelt die Information an das Bundeswirtschaftsministerium<br />

(BMWi). Das BMWi als „Europabeauftragter“<br />

der Bundesregierung überwacht die Übertragung<br />

europäischer Rechtsnormen in deutsches Recht. Mit einem<br />

von beiden Ministerien erstellten Berichtsbogen werden die<br />

Deutscher Naturschutzring – <strong>Brüsseler</strong> <strong>1x1</strong><br />

<strong>EU</strong>-Dokumente an Bundestag und Bundesrat weitergeleitet.<br />

Im Bundestag sind grundsätzlich alle Fachausschüsse ermächtigt,<br />

sich mit <strong>EU</strong>-Themen zu befassen, allerdings ist der<br />

Ausschuss <strong>für</strong> Angelegenheiten der <strong>EU</strong> (Europaausschuss) als<br />

Integrations- und Querschnittsausschuss der zentrale Ort des<br />

europapolitischen Entscheidungsprozesses und federführend,<br />

sollten sich mehrere Ausschüsse mit einem Thema befassen.<br />

Weitere Informationen über die Rolle von Bundestag<br />

und Bundesrat in der <strong>EU</strong>-Gesetzgebung enthält ein<br />

Steckbrief der DNR-<strong>EU</strong>-<strong>Koordination</strong> zur Arbeit nationaler<br />

Parlamente: www.eu-koordination.de/PDF/<br />

steckbrief-nationale-parlamente.pdf<br />

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