Brüsseler 1x1 für Umweltbewegte - EU-Koordination
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Vorschläge erarbeitet.<br />
Beispiele:<br />
• Sechstes Umweltaktionsprogramm der Europäischen Gemeinschaften,<br />
2002–2012.<br />
• <strong>EU</strong>-Aktionsplan Umwelt und Gesundheit 2004–2010.<br />
Leitlinien<br />
Leitlinien dienen der Konkretisierung von Gesetzen, Programmen<br />
etc. Sie haben empfehlenden Charakter und zielen, einem<br />
Handbuch entsprechend, auf die Informationsebene. Sie richten<br />
sich an Mitgliedstaaten, ihre Organe und ihre Bürger.<br />
Beispiele:<br />
• Leitlinien der <strong>EU</strong>-Kommission <strong>für</strong> die Erarbeitung einzelstaatlicher<br />
Strategien und geeigneter Verfahren <strong>für</strong> die<br />
Koexistenz gentechnisch veränderter, konventioneller und<br />
ökologischer Kulturen vom 23. Juli 2003.<br />
• Leitlinie der <strong>EU</strong>-Kommission zur Analyse von Belastungen<br />
und ihren Auswirkungen in Übereinstimmung mit der Wasserrahmenrichtlinie<br />
(WRRL) vom 21./22. November 2002.<br />
• Leitlinie <strong>für</strong> das Verfahren zur Folgenabschätzung vom<br />
15. Juli 2005.<br />
• Leitlinien <strong>für</strong> die Erarbeitung von Abfallvermeidungsprogrammen<br />
vom Dezember 2009.<br />
Strategien und Strategiepapiere<br />
Strategien und Strategiepapiere sind Dokumente, in denen die<br />
Kommission ihre Vision <strong>für</strong> eine bestimmte Situation darlegt.<br />
Sie sollen eine Zusammenarbeit innerhalb der <strong>EU</strong> anstoßen.<br />
Allerdings werden sie ähnlich wie Grün- und Weißbücher<br />
auch genutzt, um Diskussionen anzustoßen oder fortzuführen.<br />
Strategien und Strategiepapiere wenden sich an <strong>EU</strong>-Organe,<br />
Mitgliedstaaten und in eingeschränkter Form an Bürger und<br />
Organisationen. Sie sind nicht verbindlich, können allerdings<br />
den politischen Diskurs stark beeinflussen. In bestimmten Fällen<br />
können sie auch verbindlich werden, dann nämlich, wenn<br />
Rat und Parlament in einem offiziellen Gesetzgebungsverfahren<br />
darüber befunden haben – so etwa bei den thematischen Strategien<br />
des Sechsten Umweltaktionsprogramms.<br />
Beispiele:<br />
• Nachhaltige Entwicklung in Europa <strong>für</strong> eine bessere Welt:<br />
Strategie der Europäischen Union <strong>für</strong> die nachhaltige Entwicklung<br />
(KOM/2001/264).<br />
• Zusammenarbeit <strong>für</strong> Wachstum und Arbeitsplätze – Ein<br />
Neubeginn <strong>für</strong> die Strategie von Lissabon (KOM/2005/24).<br />
• Das 6. UAP enthält sieben thematische Strategien zu den<br />
folgenden Politikfeldern: Luftverschmutzung (KOM(2001)<br />
245), Abfallvermeidung und -recycling (KOM(2005) 666),<br />
Meeresumwelt (KOM(2008) 5), Bodenschutz (KOM(2006)<br />
231), Pestizide (KOM(2006) 327, nachhaltige Nutzung natürlicher<br />
Ressourcen (KOM(2006)327) und Städtische Umwelt<br />
(KOM(2005) 718).<br />
Deutscher Naturschutzring – <strong>Brüsseler</strong> <strong>1x1</strong><br />
Mitteilungen<br />
Der Begriff Mitteilung (engl.: communication) wird normalerweise<br />
von der Kommission verwendet und hat eine sehr weitreichende<br />
Bedeutung. Der Großteil der Kommissionsmitteilungen<br />
sind legislative Dokumente, es kann sich aber auch z. B. um<br />
Grün- oder Weißbücher handeln.<br />
Schlussfolgerungen<br />
Der Begriff Schlussfolgerungen (engl.: conclusions) wird in<br />
verschiedenen Kontexten gebraucht. Er wird teilweise sehr<br />
allgemein <strong>für</strong> verschiedene Rechtsakte der <strong>EU</strong> verwendet.<br />
Manchmal bezieht sich der Begriff – dann allerdings im Sinne<br />
von Abschluss – auf rechtlich verbindliche Dokumente, etwa<br />
internationale Abkommen. Am bekanntesten ist die Verwendung<br />
<strong>für</strong> Abschlussdokumente von Rat und Parlament. Zudem<br />
fassen die Präsidenten von Ministerrat und Europäischem Rat<br />
die Ergebnisse der Sitzungen als „Schlussfolgerungen der Präsidentschaft“<br />
zusammen, um damit den Weg zu einem möglichen<br />
Kompromiss aufzuzeigen.<br />
Beispiele:<br />
• Beschluss des Rates vom 25. Juni 2002 über den Abschluss<br />
des Protokolls von Cartagena über die biologische Sicherheit<br />
im Namen der Europäischen Gemeinschaft.<br />
• Schlussfolgerungen der Präsidentschaft des Europäischen<br />
Rates vom 14. März 2008 in Brüssel (Themen: Lissabon-<br />
Strategie, Klimawandel und andere).<br />
• Schlussfolgerungen des Rates zum Aktionsplan <strong>für</strong> nachhaltige<br />
Verbrauchs- und Produktionsmuster und nachhaltige<br />
Industriepolitik, 2912. Umweltratstreffen, Brüssel, 4. Dezember<br />
2008.<br />
Empfehlungen und Stellungnahmen<br />
Empfehlungen und sind unverbindliche Äußerungen der <strong>EU</strong>-<br />
Organe gegenüber den Mitgliedstaaten und in einigen Fällen<br />
auch gegenüber den Unionsbürgern.<br />
In den Empfehlungen wird den Adressaten ein bestimmtes<br />
Verhalten nahegelegt, ohne diese jedoch rechtlich zu verpflichten.<br />
Stellungnahmen werden dagegen von den <strong>EU</strong>-Organen<br />
abgegeben, wenn es um die Beurteilung einer gegenwärtigen<br />
Lage oder bestimmter Vorgänge in der <strong>EU</strong> oder in den Mitgliedstaaten<br />
geht. Stellungnahmen können Basis <strong>für</strong> verbindliche<br />
Rechtsakte oder Voraussetzung eines Prozesses vor dem<br />
Gerichtshof der Europäischen Union sein.<br />
Beispiele:<br />
• Stellungnahme der Kommission gemäß Art. 251(2) Unterabsatz<br />
3 Buchstabe c EG-Vertrag zu den Abänderungen am<br />
Gemeinsamen Standpunkt des Rates zum Vorschlag <strong>für</strong><br />
eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates<br />
über Abfälle zur Änderung des Vorschlags der Kommission<br />
gemäß Artikel 250(2) EG-Vertrag (KOM(2008) 559).<br />
• Empfehlung der Kommission vom 30. Mai 2008 über Risi-<br />
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