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Brüsseler 1x1 für Umweltbewegte - EU-Koordination

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akt vergleichbar.<br />

Entscheidungen können vom Rat oder von der Kommission<br />

erlassen werden. Die überwiegende Anzahl geht von der Kommission<br />

aus.<br />

Beispiele:<br />

• <strong>EU</strong>-Entscheidung zum VW-Gesetz vom März 2004: Die<br />

Kommission hatte die Bundesregierung ultimativ zur Änderung<br />

des umstrittenen VW-Gesetzes aufgefordert. Falls etwa<br />

das Vetorecht des Landes Niedersachsen bei dem Autobauer<br />

nicht innerhalb von zwei Monaten gekippt werde, drohe in<br />

dem seit einem Jahr laufenden Vertrags-Verletzungsverfahren<br />

eine Klage vor dem Europäischen Gerichtshof.<br />

• Entscheidung 2000/418/EG der <strong>EU</strong>-Kommission vom 29.<br />

Juni 2000 zur Regelung der Verwendung von bestimmtem<br />

Tiermaterial angesichts des Risikos der Übertragung von<br />

BSE-Erregern und zur Änderung der Entscheidung 94/474/<br />

EG.<br />

• Durch die Entscheidung 2002/358/EG über die Genehmigung<br />

des Protokolls von Kyoto wurde das Abkommen<br />

genehmigt. Dieser Rechtsakt erfolgte in der Form einer Entscheidung,<br />

weil er über die bloße Genehmigung des Protokolls<br />

hinaus bestimmte Verpflichtungen der Mitgliedstaaten<br />

sowie eine Ermächtigung zum Erlass von Durchführungsbestimmungen<br />

regelt.<br />

4.2 Soft Law<br />

Es gibt eine verwirrende Zahl unterschiedlicher Dokumente,<br />

die Kommission, Rat und Parlament im Laufe der Zeit entwickelt<br />

haben, um ihre legislative Arbeit zu organisieren, die<br />

Ergebnisse von Treffen zu verbreiten oder politische Initiativen<br />

anzuschieben.<br />

Grün- und Weißbücher<br />

Die von der <strong>EU</strong>-Kommission herausgegebenen Grün- und<br />

Weißbücher, auch Konsultationsdokumente genannt, sind<br />

keine Rechtsakte, sondern Diskussionsgrundlagen. Sie sollen<br />

möglichst früh <strong>EU</strong>-Organe und die interessierte Öffentlichkeit<br />

in die Diskussion einbeziehen und laden deshalb explizit zu<br />

Stellungnahmen ein. Sie spielen eine bedeutende Rolle, da sie<br />

oft Aktionsprogramme oder Gesetze vorbereiten. Sie sind somit<br />

eine gute Möglichkeit, sich frühzeitig in den umweltpolitischen<br />

Gesetzgebungsprozess einzumischen.<br />

Grünbücher sollen auf europäischer Ebene eine Debatte<br />

über grundlegende politische Ziele in Gang setzen. Sie richten<br />

sich vor allem an interessierte Dritte, Organisationen und<br />

Einzelpersonen, die dadurch die Möglichkeit erhalten sollen,<br />

sich an der Konsultation und Beratung zu beteiligen. Die durch<br />

ein Grünbuch eingeleiteten Konsultationen können die Ver-<br />

26<br />

öffentlichung eines Weißbuchs zur Folge haben, in dem konkrete<br />

Maßnahmen <strong>für</strong> ein gemeinschaftliches Vorgehen vorgeschlagen<br />

werden. Die Unterschiede zwischen Grünbüchern<br />

und Weißbüchern sind de facto fließend. Idealtypisch handelt<br />

es sich bei einem Grünbuch um eine Diskussionsgrundlage,<br />

während sich die Kommission in einem Weißbuch bereits auf<br />

eine Positionsbestimmung festgelegt hat. Weißbücher enthalten<br />

eine Bestandsaufnahme zu bestimmten Problemfeldern in<br />

den Mitgliedstaaten und grundsätzliche Vorschläge zur Entwicklung<br />

der <strong>EU</strong>-Politik in einem bestimmten Bereich. Aus<br />

einem Weißbuch kann ein Aktionsprogramm der <strong>EU</strong> <strong>für</strong> den<br />

betreffenden Bereich entstehen.<br />

Beispiele:<br />

• Grünbuch zur Qualität von Agrarerzeugnissen: Produktnormen,<br />

Bewirtschaftungsauflagen und Qualitätsregelungen<br />

(KOM/2008/641)<br />

• Grünbuch – Anpassung an den Klimawandel in Europa –<br />

Optionen <strong>für</strong> Maßnahmen der <strong>EU</strong> (KOM/2007/354)<br />

• Weißbuch – Die europäische Verkehrspolitik bis 2010 – Weichenstellungen<br />

<strong>für</strong> die Zukunft (KOM/2001/370)<br />

• Weißbuch: Strategie <strong>für</strong> eine zukünftige Chemikalienpolitik<br />

(KOM/2001/88).<br />

Aktionsprogramme<br />

Aktionsprogramme werden vom Ministerrat sowie von der<br />

Kommission aus eigener Initiative oder auf Anregung des<br />

Europäischen Rates erstellt und dienen der Konkretisierung<br />

der in den Gemeinschaftsverträgen niedergelegten Gesetzgebungsprogramme<br />

und allgemeinen Zielvorstellungen. Soweit<br />

diese Programme in den Verträgen ausdrücklich vorgesehen<br />

sind, binden sie die <strong>EU</strong>-Organe an den Planungsinhalt. Andere<br />

Programme werden hingegen in der Praxis lediglich als Orientierungshilfen<br />

verstanden, denen keine rechtlich bindende Wirkung<br />

zukommt. Sie bringen jedoch die Absicht der <strong>EU</strong>-Organe<br />

zum Ausdruck, entsprechend zu handeln. Aktionsprogramme<br />

richten sich an die <strong>EU</strong>-Organe und die Mitgliedstaaten.<br />

Eines der Hauptinstrumente der <strong>EU</strong>-Umweltpolitik sind<br />

Umweltaktionsprogramme (UAP), die mittels Richtlinien Ziele<br />

und Maßnahmen im Umweltbereich festsetzen. Diese Programme<br />

galten früher <strong>für</strong> fünf und gelten mittlerweile <strong>für</strong> zehn Jahre.<br />

Da sie eine Grundlage <strong>für</strong> die konkreten umweltpolitischen<br />

Maßnahmen der <strong>EU</strong> bilden, sind sie rechtlich verbindlich <strong>für</strong><br />

alle <strong>EU</strong>-Institutionen. Für die Mitgliedstaaten haben sie erst<br />

dann unmittelbare rechtliche Folgen, wenn <strong>für</strong> ihre Umsetzung<br />

Rechtsakte erlassen werden.<br />

Das gegenwärtig gültige Sechste Umweltaktionsprogramm<br />

(6. UAP) mit dem Titel „Umwelt 2010: Unsere Zukunft liegt in<br />

unserer Hand“ legt die Prioritäten <strong>für</strong> den Zeitraum von 2002<br />

bis Mitte 2012 fest. Schwerpunkte sind die Bekämpfung des<br />

Klimawandels, Umwelt und Gesundheit, der Schutz der biologischen<br />

Vielfalt sowie die nachhaltige Nutzung natürlicher<br />

Ressourcen und Bewirtschaftung von Abfällen. Einen Entwurf<br />

zum Siebten Umweltaktionsprogramm hat die <strong>EU</strong>-Kommission<br />

<strong>für</strong> den Herbst 2012 engekündigt. Das <strong>EU</strong>-Parlament hat dazu<br />

Deutscher Naturschutzring – <strong>Brüsseler</strong> <strong>1x1</strong>

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