Brüsseler 1x1 für Umweltbewegte - EU-Koordination
Brüsseler 1x1 für Umweltbewegte - EU-Koordination
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der Unterschriften in den einzelnen <strong>EU</strong>-Ländern berechnet<br />
sich durch die Anzahl der Vertreter des jeweiligen Mitgliedslandes<br />
im Europäischen Parlament multipliziert mit dem Faktor<br />
750 (in Deutschland sind es derzeit bei 99 ParlamentarierInnen<br />
74.250 Unterschriften). Die Unterschriften werden von den<br />
jeweiligen nationalen Behörden geprüft. Die Kommission hat<br />
drei Monate Zeit, die Initiative auf Zulässigkeit zu prüfen und<br />
Stellung zu nehmen. Die Gesetzesinitiative ist rechtlich nicht<br />
bindend. Die Kommission kann sie komplett oder zu Teilen<br />
annehmen oder gänzlich ablehnen. Stellen der hohe zeitliche,<br />
finanzielle und organisatorische Aufwand zwar hohe Hürden<br />
<strong>für</strong> Einzelpersonen und kleine Interessengruppen dar, kann die<br />
Europäische Bürgerinitiative jedoch als Instrument einflussreicher<br />
Interessenvertretungen genutzt werden.<br />
DNR-Factsheet zur Europäischen Bürgerinitiative: www.<br />
eu-koordination.de/PDF/factsheet-europaeische-buergerinitiative.pdf<br />
Deutscher Naturschutzring – <strong>Brüsseler</strong> <strong>1x1</strong><br />
3.5 Europäisches Semester<br />
Angesichts der krisenhaften Wirtschaftsentwicklung in den<br />
Jahren zuvor hat die Europäische Union im September 2010<br />
die Einführung des Europäischen Semesters beschlossen. Das<br />
Europäische Semester ist ein Instrument zur vorbeugenden<br />
Budgetüberwachung der <strong>EU</strong>-Mitgliedstaaten. Dabei überprüfen<br />
die <strong>EU</strong>-Institutionen die Haushalts- und Strukturpolitik der<br />
Mitgliedstaaten, um deren Wirtschafts-, Finanz- und Arbeitsmarktpolitik<br />
abzustimmen und einen stabilen Rahmen <strong>für</strong> die<br />
gemeinsame europäische Finanzpolitik zu schaffen.<br />
Seit 2011 wird das Europäische Semester jährlich von Januar<br />
bis Juni durchgeführt. In diesem Zeitraum legen die Mitgliedstaaten<br />
ihre Haushaltsvorschläge der <strong>EU</strong>-Kommission vor, die<br />
diese dann prüft und Reformvorschläge erarbeitet. Die Grundlage<br />
dieses Prozesses bilden die jährlichen Wachstumsberichte<br />
der Europäischen Kommission, welche die Wirtschaftslage<br />
und die Arbeitsmarktsituation in den <strong>EU</strong>-Staaten erfassen und<br />
Handlungsvorschläge <strong>für</strong> Regierungen und die <strong>EU</strong>-Finanzpolitik<br />
erarbeiten. Diese Prioritäten werden jeweils im März auf<br />
dem Frühjahrsgipfel von den <strong>EU</strong>-Staats- und Regierungschefs<br />
gebilligt. Von April bis Mai legen dann die Mitgliedstaaten Stabilitäts-<br />
bzw. Konvergenzprogramme und nationale Reformprogramme<br />
vor, auf deren Basis die Kommission länderspezifische<br />
Empfehlungen abgibt. Die Verabschiedung der länderspezifischen<br />
Empfehlungen durch den Europäischen Rat im Juni ist<br />
der letzte Schritt des Europäischen Semesters.<br />
Europäisches Semester – grafische Darstellung<br />
(DNR-<strong>EU</strong>-<strong>Koordination</strong>)<br />
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