Brüsseler 1x1 für Umweltbewegte - EU-Koordination
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3.4 Die Europäische Bürgerinitiative<br />
Mit dem Vertrag von Lissabon hat die <strong>EU</strong> erstmals ein direktdemokratisches<br />
Instrument im Primärrecht verankert: die Europäische<br />
Bürgerinitiative. Nach dem Vertragstext (Art. 11(4)<br />
<strong>EU</strong>V) können <strong>EU</strong>-BürgerInnen, „deren Anzahl mindestens<br />
eine Million beträgt und bei denen es sich um Staatsangehörige<br />
einer erheblichen Anzahl von Mitgliedstaaten handeln muss,<br />
die Initiative ergreifen und die Europäische Kommission auffordern,<br />
im Rahmen ihrer Befugnisse geeignete Vorschläge zu<br />
Themen zu unterbreiten, zu denen es nach Ansicht jener Bür-<br />
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gerinnen und Bürger eines Rechtsakts der Union bedarf, um<br />
die Verträge umzusetzen.“ Die konkrete Ausgestaltung dieses<br />
Instruments regelt die Verordnung über die Bürgerinitiative<br />
((<strong>EU</strong>) Nr. 211/2011).<br />
Seit dem 1. April 2012 können Europäische Bürgerinitiativen<br />
in einem Online-Register der <strong>EU</strong>-Kommission angemeldet<br />
werden. Nach der Registrierung der Gesetzesinitiative durch<br />
einen Bürgerausschuss aus mindestens sieben Personen, die<br />
Einwohner mindestens sieben verschiedener <strong>EU</strong>-Länder sind,<br />
müssen in einem Zeitraum von zwölf Monaten eine Million<br />
Unterschriften von <strong>EU</strong>-Bürger aus mindestens einem Viertel<br />
aller Mitgliedstaaten gesammelt werden. Die Mindestanzahl<br />
Europäische Bürgerinitiatve – grafische Darstellung<br />
(DNR-<strong>EU</strong>-<strong>Koordination</strong>)<br />
Deutscher Naturschutzring – <strong>Brüsseler</strong> <strong>1x1</strong>